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Prozesstag 83: Thorsten W.s Versuch, sich rauszureden

Am 83. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 2. August 2022 war der Dortmunder Staatsschutzbeamte Uwe H. als Zeuge geladen. Er berichtete über die Hausdurchsuchung und anschließende Vernehmung des beschuldigten Polizeibeamten Thorsten W. aus Hamm. Er berichtete zum Großteil über Fakten, die bereits aus W.s eigener Aussage vor Gericht an Prozesstag 3 und 4 bekannt waren. Erneut wurde darauf eingegangen, welche rechten Fan-Artikel bei W. gefunden wurden – darunter Hitlers „Mein Kampf“ und ein Hakenkreuz aus Bügelperlen –, auf eine Schusswaffe und mehrere Stichwaffen sowie Cannabis. Bei der Durchsuchung äußerte Thorsten W., er verstehe nicht, warum er beschuldigt werde. Er war kooperativ und machte im Anschluss auf der Wache Aussagen, die die Gruppe und das zentrale Treffen in Minden als recht harmlos und ihn selbst als ahnungslos darstellen. So behauptete er, nach Minden gefahren zu sein im Glauben, es würde dort ums Mittelalter gehen. Vor Ort sei ihm dann alles zu heikel gewesen und er habe aussteigen wollen, das dann aber doch nicht getan. Der Zeuge hielt W. insgesamt für „nicht ganz glaubwürdig“, er habe sich gewunden und herumgedruckst. Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung hielt dagegen: Dass W. überhaupt Aussagen machte, zeige, dass er sich nicht wie ein Verbrecher gefühlt habe.

Der für diesen Verhandlungstag geladene Zeuge betritt den Raum. Uwe H. (55) ist Kriminalhauptkommissar beim Staatsschutz des Polizeipräsidiums Dortmund und dort Sachbearbeiter zu politisch rechten Fällen. Seit 1998 arbeitet er für die Polizei. Am Vortag der Durchsuchungen, dem 13. Februar 2020, habe er erfahren, dass er den Einsatz unterstützen solle, so der Zeuge. Erst am Tag der Maßnahme habe man ihn etwas genauer eingewiesen. Daran könne er sich aber nicht mehr genauer erinnern.

Neben ihm seien aus seiner Dienststelle drei weitere Kollegen mitgekommen, zusätzlich zwei Kriminalkommissare vom KK 25 sowie ein Diensthundeführer – weil man gewusst habe, dass Thorsten W. einen Hund besitzen würde, erklärt der Zeuge. Er selbst sei der Dortmunder Ansprechpartner der einsatzleitenden Kollegin S. gewesen, vor Ort aber ein normaler durchsuchender Polizist. Die Aufgabe sei gewesen, Beweismittel zu suchen, „die in die rechte Richtung gehen, zur Unterstützung dieser Terrororganisation“.

Ein Hakenkreuz aus Bügelperlen

„Spielte das Thema Waffen eine Rolle“, fragt der Vorsitzende Richter (VR). „Im Beschluss nicht, aber in der Vernehmung, soweit ich mich erinnere. Wir haben Waffen aufgefunden, wenn auch keine scharfen.“

Der VR möchte wissen, ob dem Zeugen etwas Besonderes von der Durchsuchung im Gedächtnis geblieben sei. Dieser erinnert sich an ein Objekt aus der Küche: „Da stand ein kleines, aus Bügelperlen gemachtes Hakenkreuz. Das fand ich skurril.“ Ansonsten sei es „eine normale Durchsuchung“ gewesen.

Eine Pistole mit Holster und Magazin, Hitlers „Mein Kampf“ und jede Menge Gras

Der VR lässt die Asservatenliste an die Wand des Gerichtssaals projizieren. Dort sind unter anderem aufgelistet:

  • Mehrere Bargeldfunde, insgesamt einige Hundert Euro
  • Ein Dienstausweis nebst dienstlichem Schlüssel
  • Eine Pistole Walther mit Holster und Magazin (entladen)
  • Ein Magazin
  • Ein „schusswaffenähnlicher Gegenstand“
  • Mehrere Datenträger, darunter eine SD-Karte und eine Festplatte
  • Vier Dolche mit Schutzhülle in verschiedenen Größen
  • Ein Antrag zum Führen von Hieb- und Stichwaffen
  • Eine zweistellige Anzahl an Tütchen mit Cannabis, außerdem eine ebenfalls zweistellige Anzahl gedrehter Joints
  • Eine Videokassette mit dem Titel „Hitler – eine Karriere“
  • Eine Schachtel mit 25 Platzpatronen 8mm
  • Ein rotes Springmesser
  • Ein Klapphandy
  • Aufkleber und Buttons der „Identitären Bewegung“ sowie Flyer und Aufnäher
  • Ein Waffenschein
  • Drei selbstgemalte Plakate mit SS-Bezug
  • Zwei Ausgaben von Hitlers Buch „Mein Kampf“

Die meisten der rechten Devotionalien habe man im Büro in einem kleinen Schränkchen sowie im Bücherregal im Wohnzimmer gefunden, erinnert sich der Zeuge.

Kein Schuldbewusstsein

An Kontakt zu Thorsten W. während der Durchsuchung kann sich der Zeuge nicht erinnern, auch nicht daran, ob er etwas sagte. „Ich hatte mit ihm nichts zu tun, weil ich im Schlafzimmer und im Büro war, und er im Wohnzimmer.“

Der VR hält aus dem Protokoll der Maßnahme vor, dass Thorsten W. gesagt habe, er habe rechtlich verstanden, was ihm vorgeworfen wird, und dass er kooperieren wolle, aber nicht verstehe, warum er beschuldigt werde. Der VR fasst zusammen, was W. laut Protokoll während der Durchsuchung sagte: Er sei zu dem Treffen am 8. Februar 2020 gefahren in der Annahme, es werde dort um das Mittelalter gehen. Bis auf Thomas N. habe er keinen der anderen Teilnehmer gekannt. Das gefundene Cannabis habe Thorsten W. als „altes Rauchkraut“ bezeichnet.

Eine Vernehmung unter Zeitdruck

Der Zeuge schildert den weiteren Verlauf des Einsatzes: Nach der Durchsuchung habe man W. zur Dienststelle gefahren. Einsatzleiterin S. habe dort die Vernehmung geführt und ihn dazu gebeten. Außerdem habe man „eine Schreibkraft von einem externen Büro“ für das Protokoll dazu geholt. „Ich gehe davon aus, dass sie wörtlich mitgeschrieben hat. Aber ich stand nicht hinter ihr, das kann ich also nicht ganz genau sagen“, merkt der Zeuge an.

Insgesamt habe man sich bei der Vernehmung beeilen müssen: „Wir hatten relativ wenig Zeit, weil W. bald weggebracht werden sollte. Eigentlich war auch eine erkennungsdienstliche Behandlung geplant, die haben wir auch nicht mehr geschafft.“ Ob es einen Fragenkatalog [vorgefertigt von der Bundesanwaltschaft] gab, weiß der Zeuge nicht mehr.

Thorsten W.: Der arglose Mittelalterfan?

„Haben Sie eine Erinnerung daran, was Herr W. konkret zum 8. Februar 2020 gesagt hat“, fragt der VR. „Dass er von Thomas N. eingeladen wurde“, berichtet der Zeuge. „Er ist am 8. Februar gegen 11.30 Uhr dagewesen.“ Bis 13 Uhr habe man sich unterhalten. Dann seien die zwölf Teilnehmer alle anwesend gewesen. Sie hätten gemeinsam gegessen, und jeder habe sich vorgestellt, mit Namen und Beruf. „Da war erst mal Thema, dass Herr W. im öffentlichen Dienst arbeitet“, erinnert sich der Zeuge. Er berichtet, die Teilnehmer hätten laut W. schließlich über dessen Verbleib abgestimmt. „Da wäre man sich aber wohl mehr oder weniger einig gewesen, dass er dabeibleiben sollte.“ Das Thema sei schließlich im Sande verlaufen.

Laut W. habe man sich anschließend darüber unterhalten, „dass man irgendwas machen will, dass man bisschen konkreter werden will, dass man sich Waffen beschaffen will“, fasst der Zeuge zusammen. „Als er gefragt hat, was das mit den Waffen soll, hat man von Christchurch gesprochen. [Als Thorsten W. vor Gericht aussagte, schrieb er sich selbst zu, Christchurch im Zusammenhang mit den Plänen der Gruppe zum Thema gemacht zu haben. Siehe Bericht zum 3. Prozesstag.] Auf das Thema sei man aber nicht näher eingegangen. Thorsten W. habe dann laut eigener Aussage eine Zigarettenpause gegen 15.30 oder 16 Uhr genutzt, um sich zu verabschieden, „weil ihm das alles zu heikel geworden“ sei.

W. war das Treffen zu heikel – doch nicht heikel genug für einen Ausstieg

W. habe erwiesenermaßen im Anschluss an das Treffen Thomas N. eine Telegram-Nachricht geschickt, dass er die Gruppe verlassen wolle. „Das hat er aber nicht getan, weil er erstmal abwarten wollte, bis ein bisschen Gras über die Sache gewachsen ist, um sich dann zu verabschieden“, erklärt der Zeuge.

Der VR fragt, was Thorsten W. nach seiner Festnahme über eine finanzielle Beteiligung an den in Minden besprochenen Aktionen gesagt habe. „Alle anderen sollen gesagt haben, dass sie kein Geld hätten. Herr W. hat gesagt, dass er mit 1.000 bis 2.000 Euro aushelfen sollte.“ „Soll oder will“, hakt der VR nach. „Soll“, antwortet der Zeuge. „Hat er gesagt, diese Summe hätte er, oder dass er sie auch beisteuern würde?“ „Nur, dass er das Geld hatte“, sagt der Zeuge, betont aber, dass das nur eine Vermutung sei, weil W. das nicht so klar ausformuliert habe.

Der unprotokollierte Teil der Vernehmung

Das Protokoll der Vernehmung weist eine Lücke auf, die der VR nun genauer erörtern möchte. Laut Protokoll habe man den letzten Teil von W.s Aussagen wegen eines Computerfehlers nicht abspeichern können und die gestellten Fragen und Antworten daher nachholen müssen. Eine ganze Seite sei verloren gegangen. Der Zeuge erinnert sich an die Situation und bemängelt, dass Thorsten W. bei dieser zweiten Gelegenheit, auszusagen, einige seiner vorherigen Aussagen zurückgenommen oder ihnen widersprochen habe. Beispielsweise über seine finanzielle Beteiligung habe W. beim zweiten Anlauf nur noch nebulös gesprochen.

Der VR zitiert hierzu die passende Stelle aus dem Protokoll: „Frage: Wurde bei dem Treffen über Finanzielles gesprochen? Antwort: Wir wurden nach unseren finanziellen Hintergründen gefragt. Keine Ahnung warum. Frage: Vorher [im nicht protokollierten Abschnitt] haben Sie noch gesagt, dass Sie Geld zur Verfügung stellen wollten. Antwort: Nein. Ich habe gesagt, ich habe nur ein bisschen. Wofür das gebraucht wurde, wurde in meiner Anwesenheit nicht gesagt.“

„Er hat immer versucht, sich rauszureden“

Der Zeuge fügt an, dass sich dieses Verhalten in seinen Gesamteindruck von W. in diesem Verhör einfüge: „Er hat immer versucht, sich rauszureden. Angeblich wusste er zu vielem nichts, oder die anderen haben ihm nichts gesagt.“

Nun knüpft der VR an einen Vorwurf von Thorsten W. an: Dieser hatte sich bei seiner Aussage zu Beginn des Verfahrens beklagt, man habe ihm gesagt, nach der Vernehmung könne er wieder nach Hause gehen. „Haben Sie eine Erinnerung daran, wie es zu der Entscheidung kam, dass er verhaftet und zum BGH geflogen werden sollte?“ Das sei während der Vernehmung telefonisch übermittelt und direkt auch dem Beschuldigten mitgeteilt worden, so der Zeuge. Ob jemand W. vorher gesagt habe, dass er nach der Vernehmung nach Hause gehen dürfe, wisse er nicht.

„Alles nicht ganz glaubwürdig“

Der VR gibt das Fragerecht weiter. Steffen B.s Verteidiger Ried beginnt und will wissen, woher der Eindruck des Zeugen kam, dass Thorsten W. sich bei seiner Vernehmung rausreden wollte. „Als Sie das so sagten, dachte ich, dass Sie irgendein Vorwissen gehabt haben müssen, um das Urteil abgeben zu können. Was war Ihnen bekannt?“ Der Zeuge widerspricht. „Ich hatte bis zu dem Morgen kein Vorwissen. Aber ich mache den Job jetzt seit zig Jahren. Das klang für mich einfach alles nicht ganz glaubwürdig.“

Was er am Morgen der Razzia genau erfahren habe, fragt der RA. „Dass wir bei W. durchsuchen und er Mitglied einer terroristischen Vereinigung sein könnte.“ Ob er Schriftstücke gelesen habe, um sich einzuarbeiten, könne er nicht mehr sagen. Der RA fasst zusammen: „Würden Sie mir widersprechen, dass Ihr Eindruck eigentlich nur ein Gefühl war?“ Der Zeuge pflichtet ihm bei: „Genau, so ein Gefühl. Sagte ich ja auch.“ Der RA fragt den Zeugen außerdem, ob ihm der Name Paul-Ludwig U. etwas sage. Der Zeuge verneint.

„So ein bisschen rumgedruckst“

Auch Marcel W.s Verteidiger Picker geht auf die Formulierung des Zeugen ein, seinem Eindruck nach habe W. versucht, sich rauszureden. Der RA fragt, worauf sich das bezog und wie der Zeuge zu diesem Eindruck gelangt sei. „Er hat teilweise widersprüchliche Angaben gemacht und so ein bisschen rumgedruckst. Die Art, wie er das so sagte, wie er sich wand, fand ich komisch.“

RAin Schwaben, Verteidigerin von Markus K., ergreift das Wort und möchte den Tagesablauf des Zeugen am Tag der Durchsuchung detaillierter geschildert bekommen. Dieser zählt auf: Er sei früh aufgestanden und habe sich an der Dienststelle mit den Kollegen getroffen. Sie hätten ihre Dienstwaffen, Unterlagen und weitere Einsatzmittel mitgenommen und seien gemeinsam nach Hamm gefahren, wo sie um 6 Uhr morgens an W.s Adresse eingetroffen seien. „Wir haben uns davor getroffen. Das SEK ist zuerst in die Wohnung gegangen. Wir haben draußen gewartet, bis die die Wohnung freigegeben haben. Danach sind wir dann reingegangen.“

Die RAin fragt, ob die Durchsuchung eine Routinesache für den Zeugen gewesen sei. „Das SEK war ja dabei, daher war das schon etwas Größeres. Aber vom Ablauf her war es eine Routinesache wie jede andere Durchsuchung auch.“ Mehrmals hakt die RAin nach, warum unbedingt an diesem Tag durchsucht werden musste. „Es stand im Raum, dass sich eine terroristische Vereinigung gebildet hat. Da sollte man schon so schnell wie möglich rein, denke ich“, argumentiert der Zeuge. Schwaben: „Und wenn ich Ihnen jetzt sage, dass damals die Bildung der Vereinigung schon ein paar Monate vorher gewesen sein sollte?“ „Das müssen Sie mit dem LKA besprechen“, verweist sie der Zeuge an die leitende Ermittlungsbehörde. Sonst hat niemand Fragen; der Zeuge wird unvereidigt entlassen.

RA Herzogenrath-Amelung: Hätte sich W. als schuldig betrachtet, hätte er keine Aussage gemacht

Anschließend gibt der VR Raum für Erklärungen. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung bezeichnet den Zeugen als „nur sehr oberflächlich informiert“. „Der Eindruck mit dem Rausreden war heiße Luft.“ Außerdem sei „bemerkenswert, dass W. offensichtlich den Eindruck hatte, nichts verbrochen zu haben. Sonst hätte er sicherlich von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.“ [Gemurmel auf der Anklagebank]

Thorsten W.s RA Kist spricht über den verloren gegangenen Teil des Vernehmungsprotokolls: „Der Verdacht, W. hätte ein umfassendes Geständnis abgegeben, das nicht protokolliert werden konnte, ist jetzt vom Tisch.“

Ansonsten gibt es keine Erklärungen.

Richter Mangold verliest, welche knapp 200 Schriftstücke über die Sommerferien im Selbstleseverfahren abgearbeitet werden sollen. Darunter sind behördliche Daten über einige der Angeklagten, beschlagnahmte Briefe sowie Erkenntnisse über die „Soldiers of Odin“. Damit endet dieser sehr kurze Prozesstag.

prozesstage82

Prozesstag 82: Der mutmaßliche Mordauftrag von Werner S. gegen den Verräter Paul-Ludwig U.

Beim 82. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim am 28. Juli 2022 gab es vor allem Erklärungen der Verteidiger*innen zu den Aussagen des Kriminalhauptkommissars Michael K. aus Stuttgart vom Vortag, der Kontaktperson von Paul-Ludwig U. war, sowie die Aussage eines Psychologen. Die Verteidiger*innen der Angeklagten zeichneten mehrheitlich ein Bild von Paul-Ludwig U. als manipulierten und geführten inoffiziellen Informanten und kritisierten die löchrigen Aussagen von Michael K. und dessen Berufung auf seine Aussageverweigerung. Immer wieder monierten die RA*innen, dass Paul-Ludwig U. de facto die Rolle einer Vertrauensperson eingenommen und beständig Informationen mit den Behörden ausgetauscht habe. Auch dass Beamte U. per Auto einige Male zum Vernehmungsort mitgenommen hätten, deute auf ein Nahverhältnis hin. Nach diesen Erklärungen wurde der Zeuge Renato C. (61) vernommen, der seit 2018 als Psychologe in der JVA Augsburg arbeitet und in diesem Zusammenhang sowohl Werner S. betreute als auch dessen Mitgefangenen Ni., an den sich S. in Haft mutmaßlich wandte, um U. ermorden zu lassen. [Hintergründe siehe 35. Prozesstag] Der Mithäftling Carmina L. habe sich an ihn, so Renato C., gewandt mit der Information, dass Werner S. versucht habe, über ihn einen Auftragsmord zu organisieren. Der Rest des 82. Prozesstages wurde mit abgespielten Telekommunikationsüberwachungen aus Januar und Februar 2020 gefüllt.

Zu Beginn des Prozesstages gibt RA Stehr im Namen der Verteidigung des Angeklagten Thomas N. eine Erklärung ab, die die Arbeit der Behörden im Zusammenhang mit Paul-Ludwig U. kritisiert: In den Pausen der Vernehmungen von Paul-Ludwig U. seien laut Michael K. drei bis vier Mal Verfahrensinhalte besprochen worden. Nur einmal sei das im Vernehmungsprotokoll kenntlich gemacht worden. Außerdem moniert der RA, dass die Waffen-Beschlagnahmung in Heidelberg [als Paul-Ludwig U. dort mit einer Schusswaffe erwischt wurde] nicht dokumentiert worden sei. In einem abgehörten Telefonat habe U.s LKA-Ansprechpartner Michael K. gesagt, ein bestimmtes Thema wolle er eher unter vier Augen besprechen, da es etwas heikel sei.

Der RA bezeichnet die Erinnerungen des Zeugen Michael K. vom vorigen Prozesstag insgesamt als unklar und zweifelhaft. K. habe im Ergebnis selektiert und Gespräche unter vier Augen mit einer Ausnahme nicht aufgenommen. „Was besprochen wurde, bleibt uns verborgen, vielleicht weil es uns verborgen bleiben soll.“

Auch weitere RAs sind mit dem Zeugen nicht zufrieden. So resümiert RA Linke: „Das Ganze hat ein Geschmäckle.“ RA Herzogenrath-Amelung merkt zwei Dinge an: Erstens habe sich der Zeuge oft auf seine Aussagegenehmigung berufen, um über gewisse Dinge nicht sprechen zu müssen. Zweitens habe der Zeuge bestätigt, Paul-Ludwig U. beauftragt zu haben, Screenshots zu machen. U. sei strafprozessual eine Vertrauensperson und sei in den Genuss zeugenschutzähnlicher Maßnahmen bekommen. Es sei unklar, was U. versprochen worden sei. Der RA fasst zusammen: Paul-Ludwig U. „wurde verarscht“.

RA Hofstätter: LKA-Beamter K. als „Schutzengel des Tatprovokateurs“ U.

RA Hofstätter verliest eine Stellungnahme: Michael K. sei u.a. am 5. Juli, am 7. Juli und am 26. Juli befragt worden. Dass er an mehreren Tagen befragt wurde, zeige, wie wichtig er sei. Michael K. sei Hauptsachbearbeiter, maßgebliche Kontaktperson und „gefühlter Schutzengel des Tatprovokateurs“ Paul-Ludwig U. gewesen. Der Zeuge habe ein „erstaunlich erschlafftes Erinnerungsvermögen“ aufgewiesen. Außerdem habe K. gesagt, er wollte sein Vertrauensverhältnis zum Hinweisgeber Paul-Ludwig U. schützen. Der Zeuge habe darauf beharrt, dass man U. nicht geführt habe und er keine V-Person gewesen sei. Der RA argumentiert dagegen: Laut einer Definition des Richterbundes von 2017 in Minden sei eine V-Person eine Vertrauensperson, die bereit sei, die Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen. Ein wichtiges Merkmal sei die Geheimhaltung dieser Zusammenarbeit. [siehe: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Fachpublikationen/Gutachten_DRB_Vertrauenspersonen.pdf]

Der Zeuge Michael K. habe eine Anleitung bestritten. Zahlreiche Unterhaltungen und Telefonate zeigten aber bereitgestellte Transportleistungen und den Austausch verfahrensfremder Informationen. Außerdem sieht der RA eine Geheimhaltung in der Zusammenarbeit der Gruppe Michael K., dessen LKA-Kollegin S. und Paul-Ludwig U. unter Beihilfe von Jens W., dem ehemaligen Bewährungshelfer von U. Paul-Ludwig U. sei genau das gewesen, „was er auch sein wollte: eine Vertrauensperson“. Das lasse sich nicht durch Pseudo-Beschuldigtenbelehrungen verdecken. Der RA behauptet: Würde man U. als Zeugen anerkennen, würde man ihn auch als Agent Provocateur anerkennen.

U. glaubte offenbar selbst nicht, dass er nicht im Auftrag der Behörden vorging

Laut Äußerungen von Paul-Ludwig U. gegenüber dem Beamten W. vom 30. September 2019 habe die Polizei Straftaten von Paul-Ludwig U. gebilligt. Michael K. habe ihm demnach geraten, er solle die Schusswaffe annehmen und weglegen. [Hier geht es um die Frage U.s, was er im hypothetischen Fall tun müsste, falls ihm jemand eine Waffe geben sollte.] Der RA zitiert den Beamten W. zu Paul-Ludwig U.: „Es ist so, dass wir Sie nicht da hinschicken. Sie handeln eigenverantwortlich.“ Aber Paul-Ludwig U. habe ihm entgegengehalten: Das LKA sehe das anders. „Wenn mir eine scharfe Waffe angeboten wird, soll ich die annehmen.“

Weiter argumentiert der RA, Paul-Ludwig U. habe die Ermittler über jeden seiner Schritte informiert und sich mit ihnen abgestimmt. Offensichtlich habe eine Risikoanalyse vor dem Treffen in Minden für einen besonderen Schutz von Paul-Ludwig U. gesorgt. Man habe ihn einer Gefahrensituation ausgesetzt. Man habe sich ebenso um sein Strafverfahren gekümmert. Michael K. beschreibe U. als Person, die alles glaube, was man ihm sagt.

Paul-Ludwig U. habe angekündigt, er wolle nach dem Treffen in Minden vom Februar 2020  aufhören. Der RA unterstellt den Behörden, aus diesem Grund nach dem Mindener Treffen eingegriffen zu haben. Nach der Festnahme der Angeklagten hätten die Behörden von U.s Sonderstatus nichts mehr wissen gewollt. Der RA beendet seine Ausführungen mit der Vermutung, dieses Gerichtsverfahren werde rechtsstaatswidrig auf U.s Rücken betrieben.

RA Hörtling: LKA-Beamter K. ließ sich alles aus der Nase ziehen

Als nächster erhebt RA Hörtling das Wort. Man habe dem Zeugen Michael K. alles aus der Nase ziehen müssen. Die Behörden hätten den Fund der CO2-Waffe bei Paul-Ludwig U. am Heidelberger Bahnhof sowie U.s Labilität ausgenutzt. U. habe unter enormem Druck gestanden. RA Hörtling beschreibt den Eindruck, die Behörden hätten gehofft, geheim halten zu können, dass es sich nicht um eine Zufallskontrolle handelte. Das sei zumindest im Prozess in Heidelberg noch gelungen.

Aus dem mitgeschnittenen Telefonat von Paul-Ludwig U. mit der LKA-Beamtin Maren S. habe sich ergeben, dass man derart Heikles [die gefundene CO2-Waffe und U.s Hoffnung, aufgrund seiner Aussagen über die „Gruppe S“ keine Strafe zu bekommen] lieber unter vier Augen habe besprechen wollen. Dieses Verhalten habe sich fortgesetzt bis zur Überwachung des Treffens in Minden, deren Fotos nur zufällig in die Akten gelangt seien und von denen man erst bei Vorhalten gegen Steffen B. in dessen Verhör erfahren habe. Nun habe man vom LKA-Zeugen K. erfahren, dass es neben dieser einen Kamera in Minden noch weitere gegeben haben soll. Es gebe Festplatten mit Videos – und „wir kriegen sie nicht“.

RA Abouzeid kritisiert die Prozessorganisation: Es sei bedauerlich, dass die Vernehmung eines so bedeutenden Zeugen wie Michael K. mit mehreren Wochen Unterbrechung geschehe. Während dessen Aussagen habe Paul-Ludwig U. teils heftige Körperreaktionen gezeigt. „Wer das nicht sieht, will es nicht sehen.“

RA Picker: U. wird als Beschuldigter behandelt, war aber Partner der Polizei

RA Siebers beschreibt einen sich verdichtenden Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft gezielt prozessuale Rollen vergeben habe und die Polizei dem blind gefolgt sei. Damit bezieht sich der RA auf den Beschuldigten U. im Vergleich zu Daniel E., der lediglich Zeuge ist. Diese unterschiedliche Einordnung verstehe er nicht. Zum Zeugen Michael K. konstatiert der RA, dieser habe um den heißen Brei herumgeredet. Als U. die Daten von seinem Handy löschte, sei es K. gleichgültig gewesen: „Egal, wir hatten ja alles.“ Der RA sieht darin einen Widerspruch zu dem behaupeteten Versuch, die Daten wiederherzustellen. Am Ende seiner Stellungnahme zitiert RA Siebers aus einer E-Mail von Michael K. an die Richterin in Heidelberg vom 4. Juli 2020: „In diesem Verfahren ist Herr U. über seinen Beschuldigtenstatus hinaus Hinweisgeber.“

RAin Rueber-Unkelbach äußert, der Zeuge Michael K. habe unsouverän gewirkt: „Für einen erfahrenen Polizeibeamten vor Gericht war er nervös. Er kaute Kaugummi und nestelte oft an seiner Trinkflasche herum.“

RA Picker setzt zu einer längeren Erklärung an: U. werde im Verfahren vor allem als Beschuldigter behandelt, aber sei eigentlich eher eine Art Partner der Polizei, die auf Grundlage seiner Informationen das Geschehen von der Hummelgautsche bis Minden erheblich begleitet, aber nicht unterbunden habe. Sie habe bei U. psychosoziale Prozesse in Gang gesetzt und die Hoffnung auf einen Neustart [im Zeugenschutz] sowie ein Angebot auf Straferlass genährt. Paul-Ludwig U. sei Beschuldigter und Informant, aber mehr oder weniger mittelbar gelenkt gewesen durch die Ermittlungsbehörden.

RA Miksch glaubt dem LKA-Zeugen nicht

RA Miksch zieht den Wahrheitsgehalt von Michael K.s Aussagen in Zweifel und führt drei Beispiele an. Erstens dessen Aussage über die Beschlagnahmung von U.s CO2-Waffe am Bahnhof Heidelberg. K. habe gesagt, die Kontrolle sei nicht zufällig geschehen, sondern habe von vornherein die Beschlagnahmung der Waffe erreichen sollen. Der RA wertet das als den Versuch, ein Druckmittel gegen U. in die Hand zu bekommen. Zweitens habe K. im selben Zusammenhang geleugnet, U. zugesagt zu haben, dass man die Ermittlungen gegen ihn wegen des unerlaubten Waffenbesitzes unter den Tisch fallen lassen werde. Auch das hält der RA für unglaubwürdig. Zusätzlich führt auch RA Miksch die Tatsache an, dass sich K. gescheut habe, bestimmte Dinge [mit U.] am Telefon zu besprechen. Beispielsweise sei am 6. Februar 2020 über ein Zeugenschutzprogramm gesprochen, aber das Gespräch nicht dokumentiert worden. [An Prozesstag 63 erwähnte der VR ein Treffen am 6. Februar 2020 in Heilbronn zwischen Paul-Ludwig U. und den Behörden, bei dem U. über den Zeugenschutz aufgeklärt worden sei: Dieser sei zu umfangreich, man ergreife jetzt vorläufige Maßnahmen.] Vermutlich sei Michael K.s Motiv gewesen, dass U. am 8. Februar 2020 in Minden seine Rolle spielen möge. Der RA beanstandet außerdem die fehlende Überprüfung von unglaubwürdigen Angaben von Paul-Ludwig U. Dieser habe am 7. Juli 2019 behauptet, die Chat „Besprechungszimmer“ bestehe aus zehn Leuten, davon vier Fremdenlegionäre und zwei Personen mit Diplomatenstatus. Das sei nicht überprüft worden.

RAin Schwaben: U. war nicht gerade ein Traum-V-Mann

Auch RAin Schwaben nimmt die Zeugenaussagen von Michael K. zum Anlass, erneut am Beschuldigtenstatus von U. zu zweifeln: Er habe auf die Frage, warum Paul-Ludwig U. nach Minden „geschickt“ wurde, obwohl da eine Gefahr bestanden habe, behauptet, die Gefahr sei abstrakt und damit theoretisch. Er habe aber nicht geantwortet: „U. wurde gar nicht geschickt.“ Damit habe er sich selbst entlarvt. Die RAin geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Probleme im Umgang mit U. hatte. Dieser habe sich gemeldet und die Staatsanwaltschaft damit in Zugzwang gebracht. Dabei sei U. wegen seiner Vorgeschichte, seiner psychiatrischen Behandlung und den Vorstrafen, „kein Traum von einer Vertrauensperson“. Die Behörden hätten U. aus dem Grund nicht offiziell als V-Person geführt, dass dann im Prozess 24 RA*innen [alle außer die Verteidigung von U. selbst] „Probleme gemacht“ [und den Prozess ggf. zum Platzen gebracht] hätten. Die RAin schließt sich RA Hofstätter und seinen Zitaten aus dem Gutachten des Richterbunds an. Man habe gebetsmühlenartig gesagt: „Wir schicken Sie nicht, Sie machen das freiwillig.“ Faktisch allerdings habe man Herrn U. natürlich angeleitet und natürlich geschickt. Die RAin sagt, sie sei gespannt, ob der Sachverständige U. als manipulierbar einschätzt; als jemanden, der etwas nicht ganz durchschaut, aber als Spiel behandelt. Aus der TKÜ werde klar ersichtlich, dass U. sich selbst als Quelle gesehen habe. Die RAin stellt die Frage, ob das Verfahren so fortgeführt werden kann und die Angeklagten in Untersuchungshaft bleiben können. Der VR entgegnet: Die Haftstrafen würden immer wieder geprüft. [Einige der Angeklagten lachen.]

Angeklagter Thomas N. gibt den Behörden die Schuld an Ulf R.s Suizid

RA Berthold äußert, Michael K. habe Paul-Ludwig U. dazu gebracht, „dieses Spiel mitzumachen“. Man habe toleriert, dass U. eine Waffe zur Hummelgautsche mitbrachte. Man habe ihn sehenden Auges immer weiter in Gefahr gebracht und zugelassen, dass U. sich tief in kriminelle Verwicklungen verstrickte.

RA Mandic beginnt sein Statement mit den Worten: „Die Sache hat nicht nur ein Geschmäckle, sie stinkt bis zum Himmel!“ Er fordert eine Prozesseinstellung wegen rechtsstaatswidrigen Handelns. Er mache sich dabei aber keine Illusion. Der Prozess werde so lange gehen, bis der Senat ein schlechtes Gewissen dabei bekomme.

Auch der Angeklagte Thomas N. nimmt Stellung: Als Preis für das Fehlverhalten des Staatsschutzes habe Ulf sein Leben geben müssen. [Ulf R. war ein weiterer Beschuldigter im Verfahren und tötete sich vor Prozessbeginn in der U-Haft selbst.]

Der Anstaltspsychologe: Zeuge Renato C.

Ein neuer Zeuge wird in den Saal gerufen. Renato C. (61) war Anstaltspsychologe in der Augsburger JVA, wo auch Werner S. inhaftiert war. Er stellt sich und seine Arbeit kurz vor: Er sei seit Januar 2018 in der JVA Augsburg tätig. Dort betreue er die Substituierten und kümmere sich um die Suizidprävention. Außerdem bezeichnet er sich als der „seelische Mülleimer“ der Inhaftierten. Renato C. gibt an, zu Werner S. mehrfach Kontakte gehabt zu haben. „Der war immer höflich oder auch mal authentisch sauer, wenn es um Beschlüsse aus Karlsruhe ging.“ S. sei auch verärgert gewesen über die aus seiner Sicht falsche Berichterstattung. Am Anfang habe Werner S. wie aus dem Leben gerissen gewirkt. S. sei zukunftsorientiert gewesen. Andererseits habe er gedroht: „Wenn ich eine lange Haftstrafe bekomme, bringe ich mich um.“ Er habe S. in eine videoüberwachte Zelle verlegen müssen, weil dieser laut der baden-württembergischen Polizei suizidgefährdet gewesen sei. Laut dem Zeugen war das eine verspätete Reaktion der Behörde auf den Suizid von Ulf R. einige Monate zuvor. Abgesehen von diesen Dingen sei an S.‘ Persönlichkeit nichts auffällig gewesen. Er habe Kontakte auf der Station gehabt, auch zu Menschen „aus anderen Kulturkreisen“. Der Zeuge schätzt S. als intelligent ein. S. habe versucht, die Aktenlage zu bagatellisieren und klein zu reden. Er habe aber den Besitz der Schusswaffe zugegeben.

Werner S. soll Mithäftling L. 40.000 bis 50.000 Euro für einen Mord an U. zugesagt haben

Nun spricht der Zeuge über Carmina L., einem Mithäftling von Werner S., an den sich S. angeblich wandte, um Paul-Ludwig U. ermorden zu lassen. L. spreche kein Deutsch, daher hätten Mitgefangene und er selbst für ihn übersetzt. L. sei deutlich weniger intelligent als Werner S., außerdem fordernd und dissozial.

Der VR fragt nach einem Gespräch des Zeugen mit L. über Werner S. am 29. Oktober 2020. Renato C. antwortet, er habe ein Schreiben von L. mit dem Vermerk „Eilt“ ins Fach bekommen. Darin habe L. geschrieben, dass Werner S. ihn [auf Englisch] angesprochen habe, ob er einen Auftragsmörder kenne. Dann habe er einen anderen Gefangenen [Massimiliano B.] als Übersetzer hinzugezogen, um nochmal nachzufragen, ob er das richtig verstanden habe. Werner S. habe ihm Fotos [vermutlich von Paul-Ludwig U.] gezeigt. Er (L.) habe S. gesagt, das koste locker 40.000 bis 50.000 Euro. S. habe erwidert, das sei kein Problem. Der Zeuge erinnert sich, dass er diese Nachricht damals ambivalent eingeschätzt und sich beim Sicherheitsbeauftragten erkundigt habe, ob das sein könne. L. habe aber keine Gegenleistung für seine Information gefordert.

Der Rassist und der linke Kriminelle

L. habe Werner S. verraten, weil er Linker sei und Werner S. ein Rechter. L. kenne definitiv Kriminelle aus Neapel, aber sei wohl kein großer Fisch in der Camorra, sondern eher ein Statthalter. Er traue L. so eine Tat nicht zu. Renato C. ergänzt, dass L. ihm erzählt habe, dass er auch Werner S. gesagt habe, er werde den Mord nicht durchführen.

Der VR fragt nach Werner S.‘ Freundin Karin und zitiert: L. habe gesagt, dass Werner S. Karin als seinen „Arm draußen“ bezeichnet habe. Der Zeuge gibt an, L. habe nur berichtet, dass Werner S. Anweisungen an Karin auf kleinen Zetteln in den Gesprächsraum schmuggle. Außer von Karin sei S. auch einmal von seinem Bruder besucht worden.

Der Sachverständige Dr. Winckler fragt den Zeugen, wann er den letzten persönlichen Kontakt zu Werner S. hatte. Der Zeuge gibt den 7. Januar 2021 an. Werner S. sei am 2. März 2021 nach Schwäbisch Hall verlegt worden. Insgesamt habe er zu S. ein gutes Jahr Kontakt gehabt.

RA Siebers fragt den Zeugen, ob L. einmal erzählt habe, dass er Werner S. seine eigene Anwältin vermittelt habe. L. solle S. versprochen haben: „Für 30.000 macht die alles.“ Der Zeuge kann sich nicht daran erinnern. Anschließend wird er entlassen und es werden mehrere abgehörte Telefonate abgespielt.

TKÜ vom 3. Januar 2020, Dauer: 20 Minuten. Gespräch von Paul-Ludwig U. mit LKA-Beamtin Maren S.]

Paul-Ludwig U. will einen Chat mit „Teutonico“ [Werner S.] dokumentieren lassen und sich dafür mit den Beamt*innen treffen. S. entgegnet, dass gehe diese Woche nicht, aber in der Folgewoche. U. fragt, ob sie nochmal wegen der Heidelberg-Sache [als die Polizei eine CO2-Waffe bei ihm beschlagnahmte] nachgefragt habe. S. verneint: Man habe noch ein Treffen, auf dem man das bespreche. U. kommentiert: „Der Staatsanwalt weiß natürlich nicht, was im Hintergrund los ist.“ Dabei sei das nur eine Ordnungswidrigkeit und kein echtes Verbrechen. Er bittet S., mit Cornelia Zacharias [Bundesanwaltschaft] über Haftzeiten zu sprechen.

Der VR fragt nach Erklärungen. RA Becker kritisiert, in der Verschriftlichung tauche der Name Zacharias kein einziges Mal auf. [Dass in den Akten immer mal wieder Namen oder andere Passagen fehlen und Dinge teils sinnverfälschend verschriftlicht worden sein sollen, wurde im Prozess wiederholt von der Verteidigung kritisiert.]

TKÜ vom 9. Januar 2020, Dauer: 4 Minuten. Gespräch von Paul-Ludwig U. mit Maren S.

Paul-Ludwig U. erzählt vom anstehenden Treffen der „Bruderschaft Süd“ am Samstag. Außerdem sei ein Treffen [der „Gruppe S“] in Minden geplant. Kai K. wolle nicht kommen, aber Richard L. [beide „Bruderschaft Deutschland“]. U. kündigt an, er werde ihnen [der Polizei] das eine oder andere zeigen von „Teutonico“. Er schicke dann einen Live-Standort. Am Montag werde er wieder anrufen, am Dienstag solle ein Gespräch stattfinden. Außerdem fragt U., ob sich etwas mit Frau Zacharias wegen der Heidelberg-Geschichte ergebe. S. vertröstet ihn erneut.

RAin Schwaben kritisiert, weder der Name Michael K. noch der Name Zacharias fänden sich in der Verschriftlichung.

TKÜ vom 9. Februar 2020, Dauer: 2.45 Minuten. Gespräch von Paul-Ludwig U. mit LKA-Kriminalhauptkommissar Michael K.

[Paul-Ludwig U. hat Michael K. offensichtlich aus dem Schlaf gerissen.] U. erzählt aufgeregt, dass ihnen [auf dem Rückweg vom Treffen in Minden] ein schwarzer BMW gefolgt sei. Michael K. betont, das LKA habe damit nichts zu tun. Paul-Ludwig U. kündigt an, er könne gegen acht, neun Uhr in Heilbronn sein [um über das Treffen auszusagen].

RA Herzogenrath-Amelung kritisiert: Michael K. habe von der Verfolgung gewusst und U. schlicht belogen.

RAin Schwaben moniert, der Name Michael K. fehle wieder in der Verschriftlichung. Außerdem habe K. Paul-Ludwig U. nicht belehrt.

Michael B. kommentiert, dass Michael K. geschlafen habe, obwohl U. in Minden angeblich in Lebensgefahr war.

TKÜ vom 9. Februar 2020, Dauer: 1 Minute. Gespräch von Paul-Ludwig U. mit Michael K.

Paul-Ludwig U. sagt den Termin wegen eines Anfalls ab. K. stimmt zu.

TKÜ vom 9. Februar 2020, Dauer: 1 Minute. Gespräch Paul-Ludwig U. mit Michael K.

Paul-Ludwig U. teilt Michael K. mit, dass er [nach ärztlicher Behandlung] wieder nach Hause gehen könne. K. fragt ihn, ob man sich treffen solle. Paul-Ludwig U. betont: „Mir ist das auch sehr wichtig“, und fragt, ob man ihn abholen könne. K. bietet an, zu U. zu kommen.

RAin Schwaben findet es ungewöhnlich, dass ein Beschuldigter fragt, ob man ihn abholen könne.

TKÜ vom 9. Februar 2020, Dauer: 1 Minute. Gespräch von Paul-Ludwig U. mit Maren S.

S. teilt mit, sie seien unterwegs und kämen zwischen 10.45 und 11 Uhr an. Paul-Ludwig U. bittet um Abholung.

TKÜ Nr. 29 vom 9. Februar 2020, Dauer: 1 Minute. Gespräch von Paul-Ludwig U. mit einer Frau [mutmaßlich eine Betreuerin].

Offenbar war U. mit seiner Bewährungshelferin Nadja S. verabredet, denn er bittet am Telefon darum, Nadja S. auszurichten, dass er abgeholt worden sei; das habe sich innerhalb von einer Stunde so entwickelt. Alles müsse weg, geschreddert werden.

RA Hofstätter spekuliert [vermutlich bezüglich U.s Bitte, alles zu schreddern und zu entsorgen], dass Paul-Ludwig U. massiv Versprechungen gemacht worden seien. RA Picker merkt an, eine andere Erklärung für U.s Verhalten könnte eine grenzenlose Selbstsuggestion sein. Er teile aber die Einschätzung von RA Hofstätter.

TKÜ vom 10. Februar 2020, Dauer: 1 Minute. Gespräch von Paul-Ludwig U. mit Michael K.

Michael K. kündigt an, dass man morgen bei U. vorbeikommen werde. Die anderen Herren hätten noch Termine. Paul-Ludwig U. sagt, er habe gepackt.

RA Sprafke fragt, wer „die anderen Herren“ seien.

TKÜ vom 11. Februar 2020, Dauer: 1 Minute. Gespräch von Paul-Ludwig U. mit Michael K.

K. teilt mit, dass sie in etwa einer halben Stunde da seien.

RAin Schwaben kritisiert, dass in der Verschriftlichung nicht der Name Michael K. stehe.

TKÜ vom 13. Februar 2020, Dauer: 2 Minuten. Gespräch von Tony E. mit einem Steffen.

Tony E. teilt Steffen mit, er treffe einen Freund in Lüneburg. Ob er noch einen Impfausweis brauche?

RA Becker setzt das Telefonat in zeitlichen Bezug zur mutmaßlichen Gründung der „Gruppe S“ in Minden am 8. Februar 2020: Das Telefonat fand wenige Tage nach der behaupteten Gründung einer terroristischen Vereinigung statt; trotzdem habe man keine anderen Probleme als das Besorgen von Masern-Ausweise für Kinder.

RA Mandic unterstellt dem Senat, er habe das Gespräch möglicherweise für das Verfahren nach dem Motto ausgewählt : „Wer Impfpässe fälscht, greift auch Moscheen an.“

Zum Ende dieses Prozesstags bittet RA Berthold den Senat, über die Außerkraftsetzung der Haftbefehl-Auflagen seines Mandanten Michael B. nachzudenken. Der VR entgegnet, solche Anträge seien schriftlich beim Senat einzureichen.

prozesstage81

Prozesstag 81: LKA-Beamter Michael K. kann oder will erneut wenig aussagen

Zum 81. Prozesstag am 26. Juli 2022 gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim waren zwei Zeugen geladen: Marco Ö. (41) aus Alfdorf, ein Teilnehmer am Hummelgautsche-Treffen im September 2019, und der Kriminalhauptkommissar Michael K. aus Stuttgart. Michael K. ist LKA-Beamter beim Staatsschutz in Stuttgart und war mit einer Kollegin Ansprechpartner des Angeklagten Paul-Ludwig U. Dieser wurde zwar offiziell als Beschuldigter geführt, fungierte aber über Monate hinweg als Hinweisgeber der Polizei. Während Marco Ö. die Aussage verweigerte, wurde die Befragung von Michael K. fortgesetzt. Er konnte sich in seiner Befragung angeblich an vieles nicht erinnern, u.a. nicht an einzelne Soko-Sitzungen, und blieb sehr unkonkret. Immer wieder berief er auf seine „beschränkte Aussagegenehmigung“, insbesondere um keine detaillierten Aussagen zur Überwachung der Treffen der „Gruppe S“ machen zu müssen. Trotzdem erwähnte er, dass die Innenräume mehrerer Fahrzeuge der Minden-Teilnehmer abgehört wurden.

Der Zeuge Marco Robert Ö. (41), technischer Angestellter aus Alfdorf, nahm, so der Vorsitzende Richter (VR), am Hummelgautsche-Treffen am 28. September 2019 teil. Deswegen habe er das Recht, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten. Davon macht der Zeuge Gebrauch.

Nach einer längeren Pause, verursacht durch gesundheitliche Probleme des Angeklagten Steffen B., die bereits den Auftakt dieses Prozesstages verzögert haben, geht die Verhandlung weiter. Der VR gibt bekannt, am 13. Juli 2022 mit Michael K. telefoniert zu haben, um die Aussagegenehmigung zu besprechen. Danach habe er den LKA-Präsidenten angerufen und eine weitreichendere Aussagegenehmigung erreicht.

Es beginnt die Befragung von Michael K. [Offenbar wurde diese bereits beim leider nicht protokollierten 79. Prozesstag gestartet.] Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben fragt den Zeugen u.a. nach der Überwachung des Treffens in Minden am 8. Februar 2020 und will wissen, ob auch Beamte des Verfassungsschutz beteiligt gewesen seien. Michael K. erwidert, das sei ihm „nicht bekannt“. RAin Schwaben kommt darauf zu sprechen, dass der Senat Schwierigkeiten gehabt hätte, Thorsten K. zu kontaktieren, da dessen Adresse nur schwer zu ermitteln gewesen sei. Ob das Michael K. auch bei anderen Zeugen begegnet sei? [Die Frage zielt wohl auf eventuelle weitere V-Personen.] Dem Zeuge ist nichts derartiges erinnerlich.

Weitere Fragen von RAin Schwaben zielen auf den Entschluss zur Hausdurchsuchung am 14. Februar 2020 ab. Beschlossen worden sei die Durchsuchung am 12. Februar, die Maßnahme sei aber schon zuvor angeregt worden, so der Zeuge. Es habe interne Gespräche gegeben. Der Leiter der polizeilichen Sonderkommission sei daran beteiligt gewesen.

Die RAin fragt zudem nach den Inhalten der Vernehmung von Paul-Ludwig U. am 9. Februar 2020. Der Zeuge antwortet, er habe von dem Plan erfahren, Waffen in Tschechien zu beschaffen, dass man Moscheen angreifen wolle und dass Geldzusagen gemacht worden seien.

Zeuge: U. hat „Dinge schnell für bare Münze genommen“

Das LKA in Mittelhessen [mit dem U. ebenfalls wegen Ermittlungen gegen die rechte Szene in Kontakt stand, hier allerdings im Zusammenhang mit der Gruppe ESLR um Johnny L. aus Gießen] habe er, so Michael K, nur wegen der Aussagen von Paul-Ludwig U. kontaktiert. Es sei um die Frage gegangen, ob die Informationen von U. wertig seien. Man habe keine Aussage von Paul-Ludwig U. in Abrede gestellt. Aber U. habe „Dinge schnell für bare Münze genommen“.

Ein weiteres Thema in der Befragung ist die fingierte Zufallskontrolle von Paul-Ludwig U. in Heidelberg durch die Bundespolizei am 2. Oktober 2019, um bei dessen CO2-Waffe sicherzustellen. Michael K. gibt an, dass man aus der TKÜ gewusst habe, dass Paul-Ludwig U. die Waffe mitnehmen und „einem Herrn in Gießen übergeben wollte“. Die Frage, ob es Anweisungen gegeben hätte, Paul-Ludwig U. nicht festzunehmen, verneint Michael K. [Und das, obwohl Paul-Ludwig U. ein mehrfach vorbestrafter Geiselnehmer ist und die beschlagnahmte Schusswaffe ohne Erlaubnis während seiner offenen Bewährung mit sich führte.] Auf die Frage „Wollten Sie denn, dass Herr U. auf freiem Fuß bleibt?“, antwortet der Zeuge, dass die Bundespolizei eigenverantwortlich agiert habe.

RAin Schwaben fragt weiter, wie oft Michael K. und seine Kolleg*innen Paul-Ludwig U. zur Vernehmung mitgenommen hätten. [Offenbar will sie auf ein näheres Verhältnis der LKA-Beamten zu U. hinaus.] Der Zeuge gibt an, das sei bei den Vernehmungen in Heilbronn geschehen.

Angebliche Erinnerungslücken des Zeugen über sein Verhältnis zu U.

Bei seinen Antworten auf viele Fragen bleibt Michael K. vage. Etwa bei der Frage, wie oft Paul-Ludwig U. ihn angerufen habe. Das könne er nicht mehr sagen, behauptet Michael K. In den Anrufen seien Termine abgesprochen und Informationen weitergegeben worden. K. räumt ein, dass die mehrmalige Vernehmung eines Beschuldigten „außergewöhnlich“ sei. Die RAin sieht insgesamt das Verhältnis von Michael K. zum damaligen Beschuldigten Paul-Ludwig U. als ein Verhältnis wie zwischen einer Vertrauensperson (VP) und ihrem VP-Führer.

Weiter fragt RAin Schwaben u.a., warum Michael K. Paul-Ludwig U. gesagt habe, er solle keine Waffen annehmen oder diese unschädlich machen, wenn ihm eine angeboten werden sollte? [Die Frage zielt vermutlich darauf ab, dass U. als rein von den Behörden unabhängiger Hinweisgeber und Beschuldigter keine Anweisungen hätte bekommen dürfen.] Der Zeuge erwidert, „Gefahren beseitigen und abzuwenden“ sei sein Beruf. Neben den Anweisungen zum Umgang mit einer Waffe könne er nicht ausschließen, Paul-Ludwig U. auch angewiesen zu haben, einen Screenshot [von rechten Chats] zu machen. Michael K. gibt zu, dass auch Thema im Gespräch mit Paul-Ludwig U. gewesen sei, dass er wegen der Strafvereitelung einen Strafnachlass erhalten solle.

Bei Fragen nach der „zeugenschutzähnlichen Maßnahme“ für Paul-Ludwig U. beruft sich Michael K. auf seine Aussagegenehmigung. Der VR liest daraufhin die „beschränkte Aussagegenehmigung“ vor. In dieser heißt es, dass Michael K. u.a. keine Aussagen über „innerdienstliche Kontakte“ und „polizeiliches Vorgehen“ tätigen dürfe. Michael K. erklärt, die „zeugenschutzähnliche Maßnahme“ sei in Kraft getreten, als sie Paul-Ludwig U. an seiner Wohnung abgeholt hätten, also vor der Anklageerhebung. Über die Maßnahmen hätten die Zeugenschutzbeamten des LKA entschieden.

U. soll sich als V-Mann des Würzburger Staatsschutzes bezeichnet haben

Michael B.s Verteidiger Berthold fragt den Zeugen, warum er Paul-Ludwig U. von Anfang an als Beschuldigten belehrt habe. Michael K. erklärt, das sei in Abstimmung mit der Bundesanwaltschaft geschehen. Am Anfang noch mit dem Vorwurf der kriminellen Vereinigung. Laut einer Aussage von Paul-Ludwig U. auf dem Polizeipräsidium Mittelhessen habe die Chatgruppe „Der harte Kern“ einen „Doppelschlag“ in Deutschland und Frankreich geplant.

RA Berthold weist auf ein Gespräch mit der Beamtin Sch. hin, bei dem U. von einem Zeugenschutz gesprochen und sich als V-Mann des operativen Staatsschutzes in Würzburg bezeichnet habe. Er will wissen, ob der Zeuge dazu mehr weiß. K. verneint: Er wisse nur, dass U. Kontakt zur Polizei in Würzburg gehabt habe. Der RA fügt zum vermeintlichen Zeugenschutz hinzu, U. habe gedacht, er werde in die Schweiz gebracht. Der Zeuge erwidert, er habe nur gewusst, dass Zeugenschutzmaßnahmen geprüft worden seien.

Bis zu 100 Personen in der Soko

Michael B.s zweiter Verteidiger Mandic versucht durch Fragen wie „Sind sie ein politisch denkender Mensch? Welche Rolle spielt die Bekämpfung des Rechtsextremismus?“, den Zeugen als politisch voreingenommen zu entlarven. Als Mandic K. fragt, ob er und seine Kollegen gedacht hätten, sie hätten einen „dicken Fisch wie den NSU“ gefangen, erwidert K., dass er tatsächlich in diese Richtung gedacht habe, „als in der Soko bis zu 100 Personen waren“. Der Frage, ob ihm etwas versprochen worden sei, sollten die Ermittlungen Erfolg haben, widerspricht der Zeuge. Er habe schon die von ihm angestrebte Position erreicht.

Befragt zum Kontakt mit Paul-Ludwig U. erklärt der Zeuge, dieser sei durch eine Mitteilung des Polizeipräsidiums Mittelhessen zustande gekommen. Die Kolleginnen S. und B. hätten aber schon vorher Kontakt zu U. gehabt. Der RA fragt außerdem, ob U. überrascht gewesen sei, als dieser erfahren habe, dass er im Verfahren einer der Beschuldigten sei. Der Zeuge verneint. U. tippt sich daraufhin an den Kopf, offenbar um zu zeigen, dass er sich anders an die Situation erinnert.

Zu weiteren Fragen über die Ermittlungsarbeit trägt der Zeuge nichts bei: „Ich kann mich nicht an einzelne Soko-Besprechungen erinnern.“ RA Mandic nimmt das zum Anlass, den Zeugen zu fragen, ob er noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sei. Der VR mahnt daraufhin Respekt an. Der RA hakt nach, was K. mit den Notizen aus den Besprechungen gemacht habe. Auch daran kann oder will sich K. nicht erinnern. RA Mandic beantragt ein Ordnungsgeld von 200 Euro für den Zeugen. „Ich will mich hier nicht verschaukeln lassen. Der Zeuge lügt.“  [Über das Ordnungsgeld wird später entschieden. Es wird nicht erhoben.]

Laut dem Zeugen gab es vier oder fünf persönliche Treffen mit der GBA, bei denen diese über den Ermittlungsstand informiert worden sei.

RA Haupt fragt den Zeugen, ob dieser der erste gewesen sei, der seinen Mandanten Paul-Ludwig U. über seinen Beschuldigten-Status informiert hätte. Der Zeuge verneint. Das hätten Frau S. und ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Stuttgart getan.

Der Zeuge darf nicht sagen, wie die Überwachung in Minden genau ablief

Der Angeklagte Michael B. macht ebenfalls von seinem Fragerecht Gebrauch. Er fragt, ob es zur Überwachung der Hummelgautsche eine Art Einsatzzentrale gegeben und was der Zeuge gesehen habe. Der Zeuge antwortet, er habe das Bogenschießen gesehen und das Waffen-Holster von Paul-Ludwig U. Das kritisiert Michael B.: „Ist es nicht komisch, wenn da ein Bewaffneter rumgelaufen ist, nicht zu intervenieren?“ Der Zeuge wiegelt ab. Es seien ja Polizisten vor Ort gewesen, die bei einer Eskalation interveniert hätten. In Minden sei das auch der Fall gewesen.

Thomas N.s Verteidiger Sprafke fragt, was man in Minden bei der Videoüberwachung habe sehen können und ob durch ein Fenster gefilmt worden sei. Der Zeuge erwidert, dass seine Aussagegenehmigung eine Antwort auf diese Frage nicht abdecken würde.

Frank H.s Verteidiger Herzogenrath-Amelung fragt, ob die Liveübertragung der Überwachung des Treffens bei der Hummelgautsche nur optisch oder auch akustisch stattgefunden habe. Der Zeuge gibt an, sie sei nur visuell gewesen.

Der Informationsaustausch mit dem Verfassungsschutz habe elektronisch stattgefunden, so der Zeuge. Die Frage, ob Paul-Ludwig U. Sachmittel erhalten habe, verneint der Zeuge.

„Upsi, das habe ich gelöscht“: Das leere Handy des Paul-Ludwig U.

Tony E.s Verteidiger Becker fragt nach Standortanalysen der Beschuldigten. Der Zeuge antwortet, man habe Standortdaten erhoben und mit relevanten Orten verglichen. Man habe wissen wollen, wo die Personen seien. Er wisse aber nicht, ob auch die Standortdaten von Paul-Ludwig U. erhoben worden seien. Sein Telefon sei jedenfalls ausgewertet worden. Der RA zitiert aus einem Protokoll, wonach Paul-Ludwig U. alle Daten gelöscht habe, bevor er sein Telefon am 24. Februar 2020 übergeben habe. Der Zeuge erinnert sich: Das sei kurz vor dem Übergang in die zeugenschutzähnliche Maßnahme am 11. Februar 2020 gewesen. Paul-Ludwig U. habe damals gesagt: „Upsi, das habe ich gelöscht“ – angeblich, um mit allem zu brechen.

Der RA fragt nach, ob es nicht ein wenig merkwürdig sei, dass jemand, der immer bereitwillig sein Handy rausgegeben habe, plötzlich alles löschen würde. Der Zeuge findet das „nicht so seltsam“. Man habe ja alles gehabt. Der RA fragt, ob man versucht habe, die gelöschten Daten wiederherzustellen. Der Zeuge bejaht das, aber man habe keinen Erfolg gehabt.

Der RA fragt, ob der Zeuge sich Gedanken gemacht habe, dass man die Bewegungsdaten auch anders hätte verifizieren können. „Etwa die ausgeleiteten Geo-Daten beim Anbieter abzurufen?“ Der Zeuge antwortet: „Ich persönlich nicht.“

Erneut ein Hinweis auf eine etwaige Einmischung der GBA in ein anderes Gerichtsverfahren gegen Paul-Ludwig U.

RA Becker fragt nach dem externen Berater der Soko, Herrn M. Dieser sollte, so der Zeuge, einen Schlussbericht anfertigen, aber er habe keine Ahnung, ob dieser je tatsächlich erstellt worden sei.

Weiter fragt RA Becker nach der Kommunikation mit Paul-Ludwig U. über das Verfahren in Heidelberg. Er habe, so K., mit U. darüber gesprochen, wie sich Staatsanwältin Zacharias dazu geäußert habe und dass es laut ihr noch dauern würde. [Das könnte eine Einmischung der GBA in das Verfahren in Heidelberg gegen Paul-Ludwig U. wegen unerlaubten Waffenbesitzes darstellen.]

Steffen B.s RA Ried fragt, wer die Maßnahme in Minden genehmigt hätte. Der Zeuge verweist auf den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof. Die Videos [der Überwachung] seien bei der Sachbearbeiterin.

Stefan K.s Verteidiger Abouzeid erkundigt sich nach Details der Überwachung. Der Zeuge beruft sich erneut auf seine Aussagegenehmigung, die sich nicht auf „vertraulich zu haltende Polizeitaktiken“ erstrecke. Der RA merkt an, dass es für die Überwachungsvideos eine Sperrerklärung gebe [die offenbar eine Auswertung vor Gericht verhindert]. Der Zeuge gibt zur Überwachung an, es habe mehrere Kameraeinstellungen gegeben. Von einer akustischen Überwachung in Minden wisse er nichts. Seine Aufgabe in Minden, so der Zeuge, sei die Koordination und Kommunikation gewesen. Für die Video-Überwachung in Minden sei sein Kollege M. von der Bereitschaftspolizei zuständig gewesen. Befragen könne man auch Herrn R., den Leiter der operativen Maßnahme.

Werner S.‘ RA Siebers hält dem Zeugen vor: Am 4. August 2021 habe Paul-Ludwig U. im Gerichtssaal einen Zettel gehabt, auf dem sinngemäß gestanden habe, dass Michael K. gesagt habe, es sei „möglich, mich als Quelle zu führen“. [Es handelte sich um eine Kommunikation in der Pause der Verhandlung zwischen U. und Marcel W.s RA Miksch. Ihm hielt er den besagten Zettel hin. RA Siebers sah das und sprach den VR darauf an, was U. in Rage versetzte.] Ob er das mal so gesagt habe? Der Zeuge streitet das ab: Man habe Paul-Ludwig U. nur gesagt, man werde es prüfen.

Der RA will außerdem wissen, ob sich der Zeuge, seine Vorgesetzten und die GBA abgesprochen hätten, dass beim Heidelberger Prozess nicht aufgedeckt werden sollte, dass die Kontrolle am dortigen Bahnhof nicht wie behauptet zufällig geschah. Der Zeuge verneint das.

RA Siebers fragt, ob das Handy von U. noch da sei, was der Zeuge bejaht. Außerdem fragt der RA, wer entschieden hätte, wer beschuldigt und wer „nur“ Zeuge sei? Warum sei Paul-Ludwig U. Beschuldigter und „Andreas E.“ [gemäß Mitschrift Prozessbeobachtung, gemeint ist wohl Daniel E., siehe 80. Prozesstag] nur Zeuge? Michael K. gibt an, das habe die Staatsanwaltschaft entschieden.

Warum griff die Polizei an der Hummelgautsche nicht ein, obwohl Teilnehmende bewaffnet waren?

Michael B.s RA Flintrop erkundigt sich, warum man Paul-Ludwig U. nach möglichen Schießübungen an der Hummelgautsche nicht rausgezogen habe. Der Zeuge wiederholt, dass für den Notfall Kräfte vor Ort gewesen seien. Auf die Frage, ob es eine Situation gegeben habe, in der Paul-Ludwig U. geraten worden sei, er solle die Waffe in einer Notwehrsituation benutzen, kann sich der Zeuge nicht erinnern. Außerdem berichtet er, die Staatsanwaltschaft sei nur bei der ersten Vernehmung involviert gewesen.

War U. in Minden verkabelt?

Wolfgang W.s RA Grassl fragt: „Sie sagten, dass es Ihnen darum geht, Gefahren abzuwehren und Störungen zu beseitigen. Warum schicken sie Herrn U. zu Treffen, die gefährlich sein können?“ Der Zeuge antwortet, das sei lediglich eine abstrakte Gefahr gewesen. „Es lag keine konkrete Gefährdung vor.“ Auf die Frage, ob Paul-Ludwig U. eine Kamera bei sich getragen habe, antwortet der Zeuge nach einigem Zögern mit „Nein“. Auf die Folgefrage, ob Paul-Ludwig U. „Technik, die eine akustische Überwachung ermöglichte“, getragen habe, beruft sich der Zeuge auf seine Ausnahmegenehmigung.

Die Innenräume mehrerer Autos wurden abgehört

Marcel W.s Verteidiger Picker hakt noch einmal nach, ob U. nach Minden „geschickt“ worden sei. Michael K. antwortet: „Er hat alles freiwillig gemacht.“ Auf die Frage, ob es eine Überwachung über die Videoüberwachung gegeben habe, antwortet der Zeuge, dass es eine akustische Fahrzeuginnenraumüberwachung in mehreren Autos gegeben habe.

Weiter fragt Picker nach Kenntnissen über eine Zusammenarbeit zwischen dem Verfassungsschutz und Paul-Ludwig U. Der Zeuge sagt, er wisse nur, dass sich U. an den Verfassungsschutz gewandt habe.

RA Berthold hakt nach, wer entschieden habe, dass U. Beschuldigter wurde. Laut Zeuge war das zunächst die Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Michael B. versucht erneut mehrere Fragen zu stellen. Unter anderem will er wissen: „Wie kann man einen dreifachen Geiselnehmer mit Waffe nach Hause fahren lassen?“ Der VR weist sie als Suggestivfragen ab. B. schildert noch folgende Beobachtung: „Immer, wenn Sie [der Zeuge] hier Ja sagen, schüttelt U. seinen Kopf, und wenn Sie Nein sagen, nickt er.“

Der VR entlässt den Zeugen und beendet den Prozesstag.

prozesstage80

Prozesstag 80: Die Aussagen des „Soldiers of Odin“-Vizepräsidenten

Zum 80. Prozesstag am 21. Juli 2022 gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim waren zwei Zeugen geladen: Harald B. aus Marbach und Kriminalhauptkommissar Christian B. aus Karlsruhe. Während Harald B. mit seinem Rechtsbeistand erschien und die Aussage verweigerte, um sich nicht selbst zu belasten, sagte der Polizeibeamte Christian B. vollumfänglich zu seiner Vernehmung von Daniel E. aus Marbach aus. Daniel E. war zeitweise Vizepräsident der extrem rechten Bruderschaft „Soldiers of Odin Germany“ und hatte am Hummelgautsche-Treffen bei Alfdorf am 28. September 2019 teilgenommen. Er ist nicht im „Gruppe S“-Verfahren angeklagt. Trotzdem wurde am 11. März 2020 die Wohnung von Daniel E. durchsucht, da er nach Aussage des Angeklagten Paul-Ludwig U. eine Waffe besessen haben soll. Während er in dieser Sache Beschuldigter war, wurde er zum Hummelgautsche-Treffen lediglich als Zeuge vernommen. Der seltsame Umstand, dass Daniel E. als Zeuge befragt wurde und gleichzeitig gegen ihn als Beschuldigter wegen unerlaubten Schusswaffen-Besitzes ermittelt wurde, war am 80. Prozesstag ein häufiger Kritikpunkt der Verteidiger*innen der Angeklagten. In seiner Vernehmung gab Daniel E. laut Christian B. an, bei dem Treffen an der Hummelgautsche sei es um Chemtrails, Drohnen und Preppen gegangen.

Als erster Zeuge betritt Harald B. mit seinem Rechtsanwalt (RA) den Saal. B. trägt einen weißen, zweigeteilten Bart, hat Tattoos auf den Armen und trägt ein Shirt mit der Aufschrift „Ragnarök“. Der Vorsitzende Richter (VR) fragt die persönlichen Angaben ab: B. ist 1959 geboren, arbeitet als Maschinenführer und wohnt in Marbach. Mehr will er nicht sagen. Auch als aus den Reihen der Verteidiger*innen versucht wird, herauszufinden, ob er Paul-Ludwig U. kenne, verweigert der Zeuge die Auskunft. Bei der Frage, ob er Kontakt zu Behörden habe, schüttelt er den Kopf. Daraufhin wird der Zeuge entlassen.

Der zweite Zeuge des Verhandlungstages betritt den Saal: Kriminalhauptkommissar Christian B. (55) ist Erster Kriminalhauptkommissar beim LKA Baden-Württemberg. Seinen Lebenslauf fasst der Zeuge wie folgt zusammen: Er habe sieben Jahre Polizei-Ausbildung und ein BWL-Studium absolviert. Seit 1999 sei er Wirtschafts-Kriminalist. Nach der Polizeireform 2014 sei sein Dezernat vom LKA übernommen worden. Im Februar 2020 sei er zur Sonderkommission abgeordnet worden, die gegen die Angeklagten ermittelte – also nach den Razzien gegen die „Gruppe S“. Für weitere Vernehmungen habe man ihn dann für eine Woche in Stuttgart hinzugezogen, berichtet der Zeuge. Er habe hier seine Kollegin B. vom Staatsschutz unterstützt. Er sei „in groben Zügen“ über das Ermittlungsverfahren informiert gewesen und habe gewusst, dass es bereits Durchsuchungen und Festnahmen gegeben habe.

Hausdurchsuchung beim Vizepräsident der „Soldiers of Odin“

Am 11. März 2020 habe man eine Razzia bei Daniel E. durchgeführt wegen Hinweisen, dass er eine Waffe haben könnte. Seine Aufgabe, so der Zeuge, sei gewesen, E. noch am Tag der Durchsuchung bezüglich des Treffens an der Hummelgautsche zu vernehmen. An diesem Treffen habe E. laut Paul-Ludwig U. teilgenommen und eine Waffe dorthin mitgebracht. Zur Vorbereitung auf diese Vernehmung bereitete sich der Zeuge laut eigener Aussage vor allem mit dem vor, was U. in seinen Vernehmungen gesagt hatte.

Die Kollegin Ba. habe mehr Hintergrundwissen gehabt, so der Zeuge. Gemeinsam mit ihr sei er nach Marbach gefahren. Dort sei bereits um 20 Uhr der Zugriff durch das SEK erfolgt und die Durchsuchung schon angelaufen. E.s Frau sei mit kleinen Kindern im Essbereich gewesen und habe sehr aufgebracht gewirkt. Schließlich habe man Daniel E. auf das Polizeirevier in Marbach gebracht und zum Treffen in Alfdorf befragt. Anwesend seien neben ihm selbst und Daniel E. noch Frau Ba. und Frau Bo. gewesen Letztere habe die Vernehmung verschriftlicht. Man habe die Vernehmung im Team durchgeführt. Sowohl er als auch die Beamtin Ba. hätten Fragen gestellt. Daniel E. sei nach der Hausdurchsuchung sehr aufgebracht gewesen und habe darauf gepocht, dass der Einsatz nicht nötig gewesen sei. Im Verlauf der Vernehmung habe er sich dann aber wieder beruhigt. E. habe auch erzählt, dass er in der Marbacher Zeitung einen Artikel über das Treffen in Alfdorf gelesen und deswegen damit gerechnet habe, dass ihn die Polizei aufsuchen könnte. Der VR fragt, ob E. klar gewesen sei, dass er als Teilnehmer des Hummelgautsche-Treffens eventuell über ein vollumfängliches Aussageverweigerungsrecht verfügt hätte. Der Zeuge gibt an, das nicht zu wissen.

Daniel E. streitet Interesse für Preppen und Chemtrails ab

Über das Treffen habe Daniel E. auf dem Revier ausgesagt, so der Zeuge, dass er am Samstag um 14 Uhr an der Hummelgautsche angekommen sei, aber das Treffen wohl schon am Vortag begonnen habe. Einige der Anwesenden habe er bereits gekannt: Paul-Ludwig U. über Facebook, außerdem Frank H., Harry B., Marco Ö., Matze (Werner S.), Tony E. und Marion G. Bei dem Treffen habe man über Themen wie Chemtrails, Drohnen und Preppen gesprochen. Beim Thema Preppen sei es darum gegangen, wer was tun würde, wenn ein Krieg ausbricht. Daniel E. habe angegeben, ein wenig zu Drohnen gesagt zu haben – und zu Chemtrails nichts. Er habe den sozialen Zusammenhalt wie bei einer „Bruderschaft“ gesucht. Wenn er gewusst hätte, dass es um Chemtrails und Preppen gehen würde, wäre er nicht gekommen, habe E. im Verhör behauptet. Geplant sei eine Art Leistungsmarsch gewesen, der dann aber nicht zustande gekommen sei. Im Verlauf des Tages habe man noch ein Gruppenbild gemacht und dafür „ein bisschen auf Proll“ gemacht. Einige hätten für das Foto die Macheten geholt und sie nach der Aufnahme wieder weggebracht. Das Foto habe wohl entweder ein großer Mann „mit Händen wie Bratpfannen“ gemacht, oder „das Mädchen“, das am Rand gesessen habe.

E. habe auch ausgesagt, er habe an der Hummelgautsche mit Werner S. gesprochen, der ihn auch eingeladen habe. Sie hätten einander schon seit 2016 oder 2017 über die „Soldiers of Odin“ gekannt. E. habe behauptet, er sei dort nur wenige Wochen gewesen und hätte Mitglied werden wollen, sich dann jedoch dagegen entschieden. S. habe ihm beim Treffen erzählt, er habe ein Haus in Italien, und E. angeboten, wenn mit ihm und seiner Familie etwas sein sollte, könne er dorthin kommen. E. habe S. als „Typ großer Bruder“ beschrieben. Die „Soldiers of Odin“ hätten sich schon einmal an der Hummelgautsche getroffen. Dort habe man keinen Handyempfang und könne sich ungestört unterhalten. Die Gruppe „Heimat“ sei zuerst ein Facebook-Chat gewesen und sei erst später zu Telegram gewechselt.

„Nein, um Gotteswillen“: Laut E. wurden an der Hummelgautsche keine Anschläge besprochen

Der VR zitiert aus der Aussage von Daniel E., wonach dieser die „Soldiers of Odin“ wegen eines „Rechtsrucks“ bei der Führung in Finnland verlassen habe. Der Zeuge kann sich an diesen Punkt erinnern: Daniel E. habe erzählt, dass die Presse die „Bruderschaft“ in die rechte Ecke gerückt habe. Die Gruppe habe versucht, das zu korrigieren, aber sei gescheitert. Daraufhin sei E. ausgestiegen.

Der VR fragt Christian B., ob Daniel E. etwas über Waffen beim Treffen erzählt hätte. Laut B. stritt E. das ab: Es habe dort nur eine kunstverzierte Axt und ein Beil zum Holzschlagen gegeben. Er habe keine Bögen oder Schutzwesten gesehen und nicht über Waffen gesprochen – niemand wisse, dass er eine Schusswaffe habe. Daniel E. sei auch gefragt worden, ob über Anschlagspläne gesprochen wurde, und habe auch das verneint. Der VR zitiert: „Nein, um Gotteswillen“; vielleicht sei mal über „Scheiß Grüne“ geschimpft worden.

Christian B. gibt an, dass die Vernehmung bis 23.42 Uhr gedauert habe, insgesamt zwei Stunden mit einer Unterbrechung. Sie hätten dann das Protokoll ausgedruckt und Daniel E. vorgelegt, der in Teilen Änderungen vorgenommen habe. [Der VR projiziert die ausgedruckte, unterschriebene und korrigierte Version des Protokolls Vernehmung an die Wand des Gerichtssaals.] Der Zeuge Christian B. bestätigt die abgebildeten Änderungen. Nach dem Verhör habe man E. zu dritt nach Hause gebracht.

Richter Kemmner (RK) fragt nach einer Passage in der Vernehmung zum Leistungsmarsch und zitiert: „Ich hab dann gesagt, ich mache nicht mit, ich mach dann das Lazarett.“ Er will wissen, wie E. das nach Ansicht des Zeugen gemeint habe. Dieser gibt an, nicht nachgefragt zu haben. RK fragt weiter, woher Daniel E. Frank H. gekannt habe. Der Zeuge antwortet, Christian B. habe ihn im Zusammenhang mit den „Wodans Erben“ gekannt. Auch da sei es zu einem „Rechtsruck“ gekommen, und beide seien ausgetreten.

Daniel E.: Laut Eigenangabe „konservativ rechts“ und ohne „Hass gegen andere Völker“

Oberstaatsanwältin (OStAin) Dr. Bellay fragt nach dem Grund für den Wechsel der Gruppe von Facebook zu Telegram. Der Zeuge vermutet, weil man auf Facebook schnell gesperrt werde und auf Telegram sicherer sei. Die OStAin zitiert eine Frage an E. aus dessen Vernehmung: „Warum sollte man auf einen sicheren Messenger wechseln?“ Dessen [offenbar sarkastische] Antwort: „Was rauskam, sieht man ja jetzt. Eine terroristische Gruppe.“ Weiter habe E. erklärt, der Vorschlag, zu Telegram zu wechseln, sei vermutlich von Werner S. gekommen. Daniel E. selbst sei nach den Verhaftungen aus allen Chats ausgetreten und habe sie gelöscht.

Weiter fragt die OStAin nach E.s politischer Selbstverortung. Christian B. berichtet, dieser habe sich als „rechts, konservativ rechts“ gesehen. Er habe in der Vernehmung den „Hass gegen andere Völker“ abgelehnt. Diese müssten sich aber integrieren. Die Chatgruppe „Heimat“ habe E. eventuell als „Patriotentreff“ bezeichnet. Weitere von Daniel E. erwähnte Chatgruppen seien der „Vertrauenskreis“ der „Soldiers of Odin“ und „Netzwerke Bayern – BW“ gewesen. In letzterer sei auch das Hummelgautsche-Treffen besprochen worden.

Fragen der Rechtsanwält*innen an den Zeugen Christian B.

Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung fragt den Zeugen Christian B., wann er erfahren habe, dass Daniel E. Teilnehmer des Hummelgautsche-Treffens war. B. antwortet, er habe das am 11. März 2020 bei der Einweisung in die Lage erfahren. Er sei erst wenige Tage zuvor zu der Soko gestoßen. Da habe er auch erfahren, dass es eine Aussage gebe, wonach E. an dem Treffen teilgenommen und eine Waffe vorgezeigt haben soll.

Der RA fragt weiter: „Hielten Sie es für möglich, dass bei der Hummelgautsche eine terroristische Gruppe gegründet wurde nach ihrem damaligen Kenntnisstand?“ Der Zeuge erwidert, dass er das zur damaligen Zeit nicht habe einschätzen können.

Außerdem möchte der RA mehr über die Gruppen-Mitgliedschaften von Daniel E. und Frank H. laut Aussage von E. erfahren. Der Zeuge berichtet, dass beide sowohl bei „Wodans Erben“ als auch bei „Soldiers of Odin“ gewesen seien. Zum Anliegen der „Soldiers of Odin“ habe E. gesagt, es sei darum gegangen, Frauen nach Hause zu begleiten. Als es dann Anfragen gegeben habe, ob man sich mit jemandem prügeln könne, sei er ausgetreten.

Die letzte Frage des RA bezieht sich auf die Partnerin von Frank H. Der Zeuge gibt an, dass H. mit einer Asiatin verheiratet sei.

Frank H. wird wegen einer rüden Geste verwarnt

Tony E.s RA Hofstätter fragt, ob Daniel E. gesagt worden sei, dass es um Terrorismus gehe. Der Zeuge bejaht. Der RA fragt weiter, warum er als Vernehmungsbeamter nicht zu dem Ergebnis gekommen sei, dass Daniel E. als Teilnehmer an dem Treffen mit Waffe nicht einfach als Zeuge vernommen werden könne. B. gibt an, er sei damals nun mal nicht zu der Einschätzung gelangt.

Tony E.s zweiter Verteidiger Becker fragt, warum die Vernehmung noch am selben Abend wie die Hausdurchsuchung stattfinden musste. Der Zeuge erklärt, man habe nach den erschienenen Zeitungsartikeln befürchtet, dass Daniel E. Beweismittel vernichten könnte.

Werner S.‘ Verteidiger Siebers fragt nach der Verbindung von allen Teilnehmenden an dem Hummelgautsche-Treffen. Christian B. gibt an, sie hätten gemeinsam verabredet, Anschläge zu begehen. [Im Gerichtssaal sind mehrere empörte Ausrufe der Angeklagten zu hören.]

Siebers Teamkollegin RAin Klein fragt, wer dem Zeugen Christian B. die Anweisung zur Vernehmung erteilt habe. Das habe, so B., Soko-Leiter L. getan.

Marcel W.s RA Picker fragt nach der Einschätzung des Zeugen zur Prepper-Szene: „Steht das im Geruch von strafbaren Handlungen oder Verschwörungstheorien? […] Oder kann man das mit ‚Überlebenstraining‘ übersetzen?“ Der Zeuge findet es „schwierig“, das einzuschätzen.

Marcel W.s zweiter Verteidiger Miksch fragt nach einer Passage im Protokoll: „Sie haben die Zeitung heute gelesen…“ B. gibt an, Daniel E. habe die Medienberichte und seine Vorahnung einer polizeilichen Maßnahme selbst angesprochen. Der RA zitiert einen SWR-Bericht über die „Gruppe S“. [Werner S. kommentiert das im Gerichtssaal laut mit „Scheißdreck“.] Auch Frank H. scheint eine [nicht protokollierte] Reaktion gezeigt zu haben, denn der VR verwarnt ihn mit den Worten: „Ich weise Sie zur Ordnung. So eine Geste möchte ich nie wieder sehen.“

Michael B.s RA Berthold fragt den Zeugen u.a., ob dieser angewiesen worden sei, nicht nach der Waffe auf dem Treffen zu fragen. B. verneint. Anschließend wird er unvereidigt entlassen.

Erklärungen zur Zeugenaussage des Zeugen Christian B.

Steffen B.s Verteidiger Flintrop widerspricht der Verwertung der Aussage. Der Zeuge [vermutlich meint er Daniel E.] sei nicht ordnungsgemäß über seinen Status aufgeklärt worden.

RA Herzogenrath-Amelung betont, es sei positiv über seinen Mandanten Frank H. gesprochen worden. H. sei mit einer Asiatin verheiratet und könne deswegen kein Nazi sein. Man habe wegen des Rechtsrucks gemeinsam die „Soldiers of Odin“ verlassen.

RA Hofstätter betont, dass auf Aussage von Paul-Ludwig U. das SEK bei Daniel E. einmarschiert sei, ihn gefesselt und alles durchsucht habe. Bei der Zeugen- und Beschuldigten-Stellung von Daniel E. könne man von Zufall oder Willkür sprechen.

RA Siebers widerspricht: Die Ermittlungsbehörden hätten prozessuale Rollen je nach dem erwarteten Ergebnis vergeben.

RA Picker weist darauf hin, dass man zu vernehmende Personen beeinflussen könne, etwa durch den Hinweis auf die Medienberichte.

RA Miksch betont, dass Daniel E. nicht zum rechten Flügel der „Soldiers of Odin“ gehört habe und es beim Treffen an der Hummelgautsche um Preppen und Chemtrails gegangen sei. Außerdem geht der RA darauf ein, dass Telegram unsicher sei, da es keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gebe. Rechte und wehrhafte Gruppen seien eher auf Telegram, weil sie dort nicht so schnell gelöscht würden.

Markus K.s RAin Schwaben kritisiert, dass Christian B. nur Anweisungen befolgt habe. Hier würden Leute in Zuständigkeiten geschubst, weil es dienlich sei, nicht weil es dem Sachverhalt angemessen sei.

Auch RA Berthold merkt an, dass Christian B. als guter Beamter Befehle ausgeführt habe. Er sei nicht bösartig, sondern es sei ein systemisches Versagen.

prozesstage78

Prozesstag 78: Zeuge Oliver K.: Angeblich politisch harmlos und ahnungslos über die „Gruppe S“

Am 14. Juli 2022 war beim Verfahren gegen die „Gruppe S“ am Oberlandesgericht in Stuttgart der Zeuge Oliver K. (49) geladen. Der früher bei den Heilbronner „Gelbwesten“ aktive K. hatte Ende September 2019 – ebenso wie die meisten Angeklagten – am Treffen am Grillplatz Hummelgautsche im schwäbischen Alfdorf teilgenommen und wenige Tage zuvor an einem ähnlichen Treffen in Heilbronn, an dem unter anderem der Angeklagte Paul-Ludwig U. und Marion G. teilgenommen hatten und bei dem laut U. ebenfalls rechte Gewalttaten geplant wurden.

Der Vorsitzende Richter (VR) setzt die Verhandlung fort. Es sind alle Verfahrensbeteiligten anwesend, mit Ausnahme der Staatsanwältin (StAin) Gößl und Rechtsanwalt (RA) Ried. Eingangs gibt StAin Bellay ein Statement zu einem Beweisermittlungsantrag der Verteidigung von Steffen B. ab: Der Generalbundesanwalt wisse nicht, ob beim zentralen Treffen der „Gruppe S“ am 8. Februar 2020 in Minden eine „polizeirechtliche Wohnraumüberwachung“ stattfand. Dazu könne man die zuständigen LKA-Beamten L. und Michael K. erneut befragen.

Anschließend betritt der Zeuge Oliver K. den Raum und wird vom VR über seine Rechte und Pflichten belehrt. Oliver K. war im Prozess bereits Thema. Am 67. Verhandlungstag wurde ein abgehörtes Telefonat zwischen ihm und seiner „Gelbwesten“-Kameradin Beate K. als Beweis gehört, in dem sich beide in rassistischer Panikmache ergehen und über Planungen für den „Tag X“ sprechen. K. stellt sich vor als KFZ-Mechaniker/Techniker, der seit 2017 krank sei und seit 2019 von „Hartz IV“ lebe. Körperlich sei er wegen eines Bandscheibenvorfalls  und mehrerer anderer Erkrankungen nicht mehr belastbar. Psychisch leide er unter einer schweren Depression. Der VR befragt den Zeugen, ob es bedingt durch seine Erkrankung zu Einschränkungen im Laufe des Tages kommen könnte. Der Zeuge erklärt, es handle sich um eine Situation, die für ihn nicht alltäglich sei und bei der auch Angst eine Rolle spiele. Der VR bittet um ein Signal, wenn sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen bemerkbar machen sollten.

Ein rassistischer Zeuge zittert vor der vermeintlichen „Islamisierung“ Deutschlands

Gefragt nach seiner politischen Einstellung beschreibt er vage seine Zukunftssorgen und sagt, er mache sich seine Gedanken, aber könne nichts verändern. Der VR zitiert, was Oliver K. im Mai 2021 der Kripo bei einem Verhör sagte: „Die Regierung, die kotzt mich dermaßen an.“ Ebenso wie die Corona-Schutzmaßnahmen. K. sagt, das sehe er heute anders. An Corona habe er sich gewöhnt. Er wiederholt, er könne nichts ändern, auch wenn er sich ärgere. Er habe „wirklich nix gegen Flüchtlinge“, die sich integrieren wollen, arbeiten und sich an die Gesetze halten. Ihn habe nur gestört, dass diese herkämen, Straftaten begingen und so tun würden, als gehöre ihnen alles. Als der VR nachhakt, gibt K. zu, solche Personen persönlich nicht zu kenne. Er betont, seine Nachbarn seien Türken.

Der VR fragt detaillierter nach der Haltung des Zeugen zu Muslimen. K. beteuert, hierzu dieselbe Meinung zu haben wie zu Geflüchteten. Er habe auch viele muslimische Freunde. Der VR zeigt ihm einen Auszug aus einem Chat vom 8. September 2019, in dem der Zeuge schrieb: „Ihr wisst, wie man sein Eigenheim am besten schützen kann? Na, auf jeder Türklinke einen Streifen Schweinespeck dranhängen.“ Z. versucht, sich zu erklären: Damals sei die „Islamisierung“ in vollem Gange gewesen und Migranten hätten sich dementsprechend verhalten. Das habe er hauptsächlich aus den Medien mitbekommen, aber auch über seinen türkischen Nachbarn, der auch seiner Meinung sei.

Gegen den Zeugen wird wegen Aktivitäten bei den „Gelbwesten“ ermittelt

Er habe sich, so K., in den letzten Jahren bei den „Gelbwesten“ Heilbronn politisch engagiert, um sich politisch zu informieren über alles, das seiner Meinung nach schief laufen würde: soziale Ungerechtigkeit, Alters- und Kinderarmut, Sicherheit. Er gehöre nicht zu den Gründern der Ortsgruppe, habe die Demonstrationen aber organisiert. In dieser Zeit sei seine Depression schwächer geworden. Seine Gruppe habe Kontakte zu den „Gelbwesten“ Mannheim und Nürnberg gehalten. Der Zeuge berichtet, er habe sich mit den Heilbronnern auch auf Katastrophenszenarien vorbereitet: einen möglichen Stromausfall, Plünderungen oder einen Bürgerkrieg. Beim Treffen hätten sie auch über einen sogenannten Notfallrucksack für solche Szenarien gesprochen. Die letzte Heilbronner Demo sei im Mai 2018 gewesen [vermutlich hat sich der Zeuge im Jahr geirrt, da die „Gelbwesten“-Demonstrationen bis Mai 2019 in Heilbronn stattfanden]. Diese Demo sei chaotisch verlaufen, weswegen es einen internen Konflikt gegeben habe. [Siehe den Bericht zum 67. Prozesstag: Telefonat mit einer Mitstreiterin]. Danach habe er sich zurückgezogen. Zu „Gelbwesten“-Mitstreitern habe er noch bis heute Kontakte, unter anderem zu Marion G., die er bei einer der Demonstrationen kennengelernt habe. Nach seinem Ausscheiden habe er begonnen, den Messenger-Dienst Telegram zu benutzen.

„Amazonen und Musketiere“: Wie der Zeuge per Telegram in Kontakt mit Werner S. kam

Der VR befragt den Zeugen nach Chatgruppen und deren Mitgliedern. Der Zeuge erklärt, dass er auf Facebook Kontakt zu mehreren „Gelbwesten“ aus Frankreich gehabt habe. Marion G. habe auf Facebook verschiedene Gruppen gegründet, zum Beispiel die „Musketiere und Amazonen“. Ihre Gruppen seien von Facebook aber schnell „zensiert“ worden. In Heilbronn habe es eine Gruppe unter Beteiligung ehemaliger „Gelbwesten“ gegeben. Auf die Frage des VR nach der Beteiligung von Angeklagten erinnert sich Oliver K. an Paul-Ludwig U. Auf die Frage nach einer Beteiligung von Werner S. an der Chatgruppe „Musketiere und Amazonen“ reagiert der Zeuge unsicher. Er kenne S. aus Telegram.

Im Gerichtssaal wird ein Chatauszug an die Wand projiziert. Er dokumentiert, dass Marion G. „Teutonico“ (Werner S.) am 30. Juli 2019 in den Chat einlud und schrieb: „Hallo teutonico schön das du da bist.“ Wann die Gruppe gegründet wurde, kann der Zeuge nicht mehr genau sagen. Anfang 2019 müsse das gewesen sein. Nach der „Amazonen“-Gruppe sei er zu Telegram gewechselt.

Der VR zitiert aus der polizeilichen Auswertung einer Telegram-Chatgruppe: „Die Teilnehmer des Chats bezeichnen sich selbst als Patrioten und Prepper“ und hätten sich über politische Ansichten, Verschwörungstheorien und Selbstverteidigungstechniken ausgetauscht. Er erkundigt sich, ob die Gruppe eine inhaltliche Verbindung zwischen Blackout-Theorie, Bürgerkrieg und Co. auf der einen Seite und der angeblichen Islamisierung auf der anderen Seite zog. Der Zeuge antwortet, so direkt nicht, lediglich bei der Vermutung, dass im Falle von Plünderungen wohl Immigranten die Täter gewesen wären.

Regierung stürzen, Merkel töten – Zeuge kann sich angeblich nicht an Chatinhalte erinnern

Erneut zitiert der VR aus einer Vernehmung, in der der Zeuge von „Bürgerkrieg“ und „Selbstverteidigung“ sprach. Als der Polizist dann nach Flüchtlingen fragte, antwortete Oliver K., dass „Islamisierung“ ein großes Thema sei. Der VR will wissen, ob die Gruppe in diesem Zusammenhang auch über die Veränderung des politischen Systems nachgedacht habe. Der Zeuge kann sich nicht daran erinnern. Der VR hält ihm einen Auszug aus der polizeilichen Auswertung eines Chats vom 10. August 2019 vor. Im Chat habe man darüber geschrieben, die Regierung zu stürzen, die Kanzlerin zu töten und den russischen Präsidenten Wladimir Putin zu unterstützen. Der Zeuge beteuert, sich nicht daran erinnern zu können.

Gefragt nach seiner Funktion in der Gruppe erklärt Oliver K., er sei Administrator gewesen und habe eine Notfallliste erstellt mit Personen in den einzelnen Bundesländern, die sich mit Survival ausgekannt hätten und an die man sich im Notfall wenden sollte, samt E-Mailadressen und Telefonnummern. Der VR zeigt ihm diese Liste, und der Zeuge erklärt, dass dort unter Baden-Württemberg auch Paul-Ludwig U. aufgeführt sei, sowie Marion G. für Bayern. Zu den Personen, die er auf die Liste gesetzt hätte, so der Zeuge, habe er nur in kurzen Telegram-Nachrichten Kontakt gehabt, um die nötigen Daten zu erfahren. Auf die Liste sei niemand zufällig gekommen, sondern nur, wenn man sich zuvor bei ihm oder im Chat per Nachricht gemeldet hätte. Als Administrator habe er im Chat für Ruhe gesorgt und Streit geschlichtet. Er habe ausschweifende Diskussionen gestoppt, Mitglieder ermahnt, persönliche Dinge in Privatnachrichten zu klären und so weiter. Eigentlich sei Marion G. Admin gewesen. Nur vier Personen aus der Gruppe hätten insgesamt für diese Rolle getaugt. Paul-Ludwig U., glaubt er, sei einer davon gewesen. Werner S., so vermutet er, eher nicht.

Werner S. lud den Zeugen in den Chat „Der harte Kern“ ein

Mit Werner S. sei er auch im Chat „Der harte Kern“ gewesen sowie in „Anwerber Freiwillige“ [wo offenbar das Treffen an der Hummelgautsche vorbereitet wurde]. Der VR liest einen Auszug aus dieser Chatgruppe vom 12. September 2019 vor, aus dem hervorgeht, dass „Teutonico“ K. einlud und in einer Begrüßungsnachricht bat, sich kurz vorzustellen. Der VR will wissen, warum der Zeuge in dieser Gruppe aktiv war. Dieser gibt an, es sei ihm immer darum gegangen, was bei einem Blackout zu tun sei. Er habe gehofft, das in diesen Gruppen zu lernen. Vom einem mutmaßlich drohenden Blackout habe er erstmals in „den Medien“ erfahren.

Anschließend will der VR mehr über die Personen wissen, mit denen Oliver K. in diesen Zusammenhängen Kontakt hatte. Er zählt auf, mit wem er sich unterhalten habe: Marion G., Paul-Ludwig U., Matthias L., Jürgen K. sowie seine damalige Lebensgefährtin.

Das Heilbronner Treffen: Waffen, Nahrung, Treibstoff und Kleidung für den Ernstfall

Bezüglich des Treffens in Heilbronn vom September 2019 berichtet der Zeuge, man habe darüber gesprochen, Depots einzurichten für Nahrungsmittel, Treibstoff und Kleidung, „falls was losgeht“. Matthias L. habe vorgeschlagen, ein gemeinsames Konto einzurichten für Nahrungsmittel, Treibstoff, Unterkünfte, Kleidung und andere überlebensnotwendige Dinge. K. fügt an, L. sei ihm auf den Keks gegangen und habe ständig Grundstücke und Ruinen gesucht, die man als Depot nutzen könnte. Beim Thema Konto hakt der VR nach, ob das Geld auch für Waffen sein sollte. Paul-Ludwig U. habe das behauptet. Der Zeuge sagt zunächst, davon habe er nichts mitbekommen. Auf Nachfrage räumt er ein, man habe sich über die Anschaffung von Waffen unterhalten. Auch bei der Frage, wer sich um das Konto kümmern sollte, gibt es Differenzen: Laut Paul-Ludwig U. sollten das Oliver K. und Marion G. tun. Oliver K. selbst sagt, Matthias L. sei dafür vorgesehen gewesen, bestätigt aber, dass er selbst und G. vorgeschlagen worden seien. Der VR fragt erneut nach Waffenkäufen. Daraufhin sagt der Zeuge, er glaube, sich erinnern zu können, dass über Waffenkäufe in Heilbronn gesprochen worden sei. Diese hätten seiner Meinung nach zur Selbstverteidigung bei einem Blackout dienen sollen.

Die Heilbronn-Teilnehmer*innen auf der Suche nach einem Grundstück

Matthias L. habe auch versucht, ein Grundstück als Rückzugsort für den Notfall zu kaufen, und mehrere Grundstücke samt Kaufpreis in den Chat gestellt. L. sei dabei Wortführer gewesen. Das deckt sich mit einer Aussage von Paul-Ludwig U., die der VR anspricht: Matthias wolle einen verlassenen Bauernhof für ungestörte Treffen und als Rückzugsort kaufen. Weiter sagt der Zeuge aus, später habe er erfahren, dass Marion G. bereits ein Grundstück habe oder in Aussicht habe, er wisse aber nicht, ob daraus etwas geworden sei. Man habe auch darüber nachgedacht, Erddepots anzulegen. Darum sollte sich laut Zeuge Paul-Ludwig U. kümmern, vielleicht mit Hilfe von Marion G. Letztlich sei daraus aber nichts geworden. Der VR zitiert dazu wieder eine Aussage von U. in einer Vernehmung: „Diese Woche treffe ich mich mit Oli K., um Bunkerplätze zu suchen, wie die RAF damals.“ Oliver K. bestätigt das; er kenne sich damit allgemein aus. Der VR hat offenbar Zweifel an dieser Behauptung und hakt nach: Der Plan sei gemacht, aber nicht umgesetzt worden? Der Zeuge beharrt darauf.

Der VR fragt nach, ob Aktionen gegen „Grüne“, namentlich Anton Hofreiter, besprochen worden seien. Der Zeuge gibt an, alle seien gegen die „Grünen“, aber Anschlagsplanungen habe es nicht gegeben. In Heilbronn habe man zwar von einem Bürgerkrieg gegen Schwarze gesprochen, aber die Sache mit Pfeil und Bogen sei erst an der Hummelgautsche aufgekommen, nicht in Heilbronn.

Das Treffen an der Hummelgautsche

Gefragt nach Kooperationen mit anderen Gruppen nennt der Zeuge eine Franzosengruppe [vermutlich über Matthias L.s Kontakte]; von einer Zusammenarbeit mit „Teutonicos“ Gruppe wisse er nichts. Der VR entgegnet, dass Paul-Ludwig U. am 17. September 2019 der Polizei eine Kooperation mit „Teutonico“ angekündigt habe und ein Treffen vom 28. auf den 29. September in einem Wald [Hummelgautsche], zu dem „nur extrem bereite Mitglieder“ eingeladen seien, unter anderem Marion G. und Oliver K. Der Zeuge sagt nun, er sei sich da nicht mehr sicher. Zur Frage, warum ausgerechnet er an der Hummelgautsche war, behauptet er, ihm sei ein Survival-Training angekündigt worden. Er habe gedacht, man bereite sich auf Blackouts und ähnliche Katastrophen vor.

Der VR möchte wissen, ob Oliver K. zum Zeitpunkt dieser Aussage U.s Mitte September im Freiwilligen-Chat schon etwas über das geplante Treffen an der Hummelgautsche las. Der Zeuge vermutet das, aber erinnert sich auch, dass er erst zwei oder drei Tage vor dem Treffen eingeladen worden sei.

Der Zeuge sagt auf Nachfrage, beim Treffen in Heilbronn sei seiner Erinnerung nach nicht über „Teutonicos“ Gruppe gesprochen worden. Er habe Werner S. über Telegram kennengelernt und ihn an der Hummelgautsche zum ersten Mal persönlich getroffen. Vorher habe er nicht viel über dessen Gruppe erfahren, nur Marion G. und Paul-Ludwig U. hätten gesagt, dass „Teutonico“ und seine Leute beim Schreiben Codes verwenden würden. Der VR zitiert eine passende Aussage von U.: „Teutonico“ arbeite nur mit Koordinaten und Codes.

Zeuge widerspricht: U. sei nicht Admin eines militärischen Arms in Heilbronn gewesen

Der VR hält dem Zeugen vor, dass laut Paul-Ludwig U. die Heilbronner Gruppe ähnlich wie die IRA einen militärischen und einen politischen Arm gehabt haben soll. Der Zeuge sagt, irgendetwas in dieser Richtung sei erwähnt worden. Das mit der IRA habe U. ins Gespräch gebracht, habe aber kein Gehör gefunden. Weiter hält der VR ihm vor, dass U. nach eigenen Angaben zum Admin des militärischen Arms ernannt worden sei. Das streitet Oliver K. ab.

Insgesamt habe das Heilbronner Treffen 1,5 bis 2 Stunden gedauert, so K. Am Ende habe man vereinbart, dass ein nächstes Treffen stattfinden soll. Der VR wirft ein, dass das Hummelgautsche-Treffen ja sehr kurz nach dem in Heilbronn stattgefunden habe. Das wirke so, als sei es das Nachfolge-Treffen der Heilbronner Runde gewesen.

Darauf folgt ein längerer Wortwechsel zwischen VR und K. darüber, wann K. vom Hummelgautsche-Treffen erfuhr und wann er eingeladen wurde. Nach mehreren zitierten Chatnachrichten räumt er ein, dass Marion G. für ihn in seinem Namen schon früh zugesagt habe – früher als die zwei bis drei Tage Vorlauf, die der Zeuge eingangs behauptet hatte. Marion G. habe ihm ein Survival-Treffen angekündigt und ihn gebeten, sein Zeug mitzubringen. Er fügt an, er sei noch nicht tief im Thema gewesen und habe sich ausprobieren wollen. Außerdem habe man ihm gesagt, das Treffen diene dem Kennenlernen, es würden auch andere Leute kommen. Im Vorfeld habe er gewusst, dass Fred [Fred P.] und Marion G. zugesagt hätten.

Der VR zitiert eine Nachricht des Zeugen vom 16. August 2019 aus dem Chat „Musketiere Amazonen“: „Thema Stützpunkte. Die brauchen wir auf jeden Fall. Wie z.B. Wo wäre es logisch. Was brauchen wir dort. Wie offiziell sollen wir die Punkte machen und und….?! Aber bitte nicht ins Detail.“ Werner S. habe geantwortet, dass man das alles beim Treffen in Heilbronn besprechen werde.

Zeuge nahm Werner S.‘ Hetze angeblich nicht ernst

Der VR zitiert eine Nachricht von Werner S. im „Amazonen“-Chat vom 26. September 2019: „Bürgerwehren?? Ehrlich gesagt, ist diese Zeit für mich schon lange überschritten. […] Wer sich maßgeblich am Aufbau einer schlagkräftigen Truppe beteiligen möchte, und zwar ausschließlich zu gegebener Zeit aktiv würde, sich zwischenzeitlich allerbestens vorbereitet, trainiert und sich entsprechend rüstet sowie Maßnahmen ergreift, welche bürgerkriegsähnlichen Szenarien standhält, dem stehen wir weiterhin zur Verfügung.“ Der Zeuge erinnert sich daran, diese Nachricht gelesen zu haben und sich gefragt zu haben, was mit der „schlagkräftigen Truppe“ gemeint sein könnte. Aber er habe nicht so weit gedacht, dass das tatsächlich so radikal in die Tat umgesetzt werden könnte.

Anschließend will der VR mehr über die politische Gesinnung des Zeugen und der Gruppe wissen. Oliver K. sagt, er habe vor dem Hummelgautsche-Treffen nicht gedacht, dass dort ein sehr rechtes Spektrum zusammenkommen würde, sondern eher Leute, „die genauso denken wie ich“. Der VR widerspricht mit einem Chatauszug vom 25. September 2019, in dem Werner S. „Hieg Seil“ und Paul-Ludwig U. „Sieg Heil“ schrieben. Er fragt den Zeugen: „War das für Sie in Ordnung?“ Dieser antwortet vage, er habe andere Hintergedanken vermutet.

Der VR will wissen, was der Zeuge vor dem Treffen an der Hummelgautsche erwartet hätte. Dieser antwortet, dass er damit gerechnet habe, dass über Waffen und Waffenkäufe gesprochen würde – allerdings, wie er betont, lediglich zur eigenen Sicherheit. Das, was später herausgekommen sei [der Vorwurf von Anschlagsplänen], habe er nicht erwartet. Ihm sei Werner S. immer lustig und scherzend vorgekommen. Der Zeuge erinnert sich daran, dass S. in seinen Texten und Sprachnachrichten auf Telegram gewirkt habe wie der, der „was zu sagen hat“ und das Treffen organisierte.

Zeuge K.: „Teutonico“ sei an der Hummelgautsche Wortführer gewesen

Am Tag des Treffens nahm Oliver K. Paul-Ludwig U. im Auto mit zur Hummelgautsche. Sie seien nach 11 Uhr angekommen. Da seien schon drei andere dort gewesen, darunter ein Mario vom „Freikorps Heimatschutz“. Erst sei man herumgestanden und habe auf den Rest gewartet. Dann hätten sich alle vorgestellt und Smalltalk geführt. Oliver K. erinnert sich, dass er verwundert gewesen sei, weil das angekündigte Survivaltraining nicht stattgefunden habe. Er habe erwartet, dass man sich mit Feuer, Trinkwassergewinnen und so weiter beschäftigen würde. Ein ebenfalls Anwesender mit dem Namen Fred habe ihm damals gesagt, er gehe auch davon aus, dass das Training stattfinden würde. Man habe in Grüppchen diskutiert, ob das Survivaltraining oder ein Waldlauf noch stattfinden sollten, dann sei das im Sande verlaufen. Der VR hält ihm die Aussage eines anderen Zeugen vor, laut dem „Teutonico“ während des Treffens eine telefonische Absage von demjenigen erhalten habe, der den Waldlauf durchführen sollte. Oliver K. bezweifelt das: Er sei davon ausgegangen, dass Fred das machen sollte, und habe von diesem Anruf bei „Teutonico“ nichts mitbekommen. Bei der Vorstellungsrunde „war der Wortführer Teutonico“, dieser habe die Anwesenden dazu aufgerufen, sich vorzustellen. Alle hätten ein paar persönliche Dinge von sich erzählt: Alter, Beruf, Aktivitäten, mehr nicht. Er selbst habe auch erwähnt, dass er Hartz IV bezieht. Der VR widerspricht mit Bezug auf eine andere Aussage, laut der man in dieser Runde auch sagen sollte, warum man in die Gruppe aufgenommen werden wolle. Daran kann sich der Zeuge nicht erinnern. Manche hätten so etwas gesagt wie: „Ich will mich vorbereiten, falls was passiert.“

VR konfrontiert den Zeugen mit der Lästerei seiner „Kameraden“ gegen ihn

Der VR hält Oliver K. ein abgehörtes Telefonat [ausführliches Protokoll siehe 7. Prozesstag] vor, in dem Werner S. und Tony E. kurz nach dem Treffen an der Hummelgautsche über ihn herziehen: Da sei ein langhaariger Hartz-IV-Empfänger gewesen, ein „Rambo 3.0“ mit Springerstiefeln. Solche Leute könnten sie nicht gebrauchen, sondern Leute, die in Lohn und Brot stehen. Der Zeuge bestätigt, er habe Springerstiefel und eine Cargo-Hose getragen.

Offenbar ist der VR nicht sicher, ob der Zeuge den ganzen Sinn des Treffens offenlegt. Er hakt nach: Ob es eventuell um mehr gegangen sei, als sich zu unterhalten, z.B. darum, dass sich Menschen finden, die bereit seien, zu handeln. Daraufhin gibt der Zeuge etwas mehr preis: Teutonico habe gefragt, ob er an der Front dabei wäre oder eher im Hintergrund, also wer aktiv und wer passiv sein wollte. Paul-Ludwig U. sei der Einzige gewesen, der an die Front wollte. Als der VR wissen will, um welches Szenario es dabei gegangen sei, behauptet Oliver K., er habe dabei wieder an einen Blackout gedacht. Auf eine erneute Nachfrage des VR räumt der Zeuge ein, es sei auch um die Front eines Bürgerkriegs gegangen. Er habe gesagt, dabei wolle er nicht in erster Front stehen. Der VR bezweifelt das: Paul-Ludwig U. habe am 16. April 2020 bei der Polizei ausgesagt, dass sich unter anderem Oliver K. für die aktive Rolle gemeldet habe. Der Zeuge streitet weiter ab.

Zum weiteren Ablauf des Treffens sagt der Zeuge, er, Marion G. und Paul-Ludwig U. hätten gegen Mittag am Kiosk eine halbe Stunde lang einen Kaffee getrunken. Kurz nach dem Gruppenfoto, auf dem die Teilnehmer laut Observationsbericht um 15.31 Uhr mit Macheten und anderen Waffen posierten, sei er mit U. abgereist.

Wie wirkte U.s Großmäuligkeit an der Hummelgautsche auf den Zeugen?

Paul-Ludwig U. und Werner S. hätten gewirkt, als seien sie auf einer Wellenlänge und würden gut zueinander passen – allerdings nicht auf Augenhöhe, so K. U. habe sich untergeordnet. K. und U. hätten sich in Heilbronn zum ersten Mal und dann an der Hummelgautsche zum zweiten Mal persönlich getroffen. U. habe zur Frage, ob er aktiv oder passiv sein wolle, mit „aktiv“ geantwortet, da ihm nach 21 Jahren Haft alles egal gewesen sei. U. habe – was Aussagen anderer Teilnehmer bestätigt – gesagt, er sei bereit, sein Leben aufs Spiel zu setzen. Der VR hakt ein: An diesem Punkt hätte dem Zeugen klar sein müssen, dass es hier nicht um Survivaltrainings ging. Der Zeuge bejaht, er habe bei U.s Erzählung gedacht, er würde bei bürgerkriegsähnlichen Zuständen in der ersten Reihe stehen. U.s Vorstellung habe niemand widersprochen, sie sei wenn dann eher positiv oder bewundernd aufgenommen worden. Trotzdem habe er das Gefühl gehabt, dass U. den anderen beim Treffen etwas auf den Nerv gegangen sei, weil er sie bedrängt und sich wichtig gemacht habe.

Ob U. an der Hummelgautsche oder im Auto über Anschläge auf Moscheen gesprochen hatte, kann der Zeuge angeblich nicht mehr sagen. Er streitet ab, dass U. über Anschläge auf „Grünen“-Politiker gesprochen habe. Sollte U. über Waffenkäufe gesprochen habe, dann nur vage. Auf der Rückfahrt habe U. nach Erinnerung des Zeugen nicht über Gewalttaten gesprochen. Er selbst (K.) habe geflucht, weil nichts [Survivaltraining] stattgefunden habe.

Als der VR ihn nach Werner S. und seiner Art im Umgang mit anderen fragt, beschreibt der Zeuge S. als Menschen, der über Scherze mit anderen in Kontakt komme und nicht verklemmt, ängstlich oder zögerlich sei. Er erwähnt auch ein kurzes Gespräch, das er mit Werner S., Paul-Ludwig U. und Marion G. über S.‘ Haus in Italien geführt hätte.

Einschätzung des Zeugen zu weiteren Teilnehmenden an der Hummelgautsche

Im Polizeiverhör sagte Oliver K., er habe im Einzelgespräch mit Werner S. gesagt, er organisiere zwar gerne, aber nichts mit Waffen. Im Prozess kommentiert der Zeuge diese Aussage: Es sei nicht seine Art, gleich Leute umzubringen. Werner S. habe sich nach dieser Äußerung abgewendet und ihn stehen gelassen.

Der VR hält dem Zeugen mit Blick auf ein beim Hummelgautsche-Treffen angefertigtes Gruppenfoto vor, dass der Angeklagte Frank H. an der Hummelgautsche gesagt haben soll, er werde vom Verfassungsschutz beobachtet. Er habe viel geprahlt. An den ersten Punkt kann sich der Zeuge nicht erinnern; die Prahlerei hingegen bestätigt er.

Ein weiterer Mann auf dem Gruppenfoto [vermutlich Marcel W.] ist dem Zeugen im Gedächtnis geblieben, weil er über die „Wodans Erben“ gesprochen und versucht habe, Mitglieder anzuwerben. Der VR hält ihm eine Aussage von Paul-Ludwig U. vor, dass der Mann zu allem bereit sei, um das Deutsche Reich zu schützen. Der Zeuge erwidert, das habe er nicht gehört.

Tony E. betonte laut Zeuge an der Hummelgautsche: Das hier ist das echte „Freikorps“

Mit Blick auf das Gruppenfoto hakt der VR noch einmal zu Marion G. nach. Der Zeuge erinnert, sich, dass G. schon vor ihnen auf dem Treffen gewesen und später abgeholt worden sei. Ihr Verhältnis zu U. habe beim Treffen angespannt gewirkt, da sie beide stur seien. Marion G. habe gesagt, sie könne eh nichts, und habe daraufhin angefangen, sich zu betrinken.

Die nächste Person auf dem Foto ist Tony E. Der Zeuge erinnert sich, E. habe an der Hummelgautsche mehrmals betont, das hier sei das echte „Freikorps“. Er habe sich gut mit Werner S. verstanden.

Angekommen bei Thomas N., hält der VR dem Zeugen vor, N. sei laut U. bereit, das Deutsche Kaiserreich zu verteidigen. Auch davon will der Zeuge nichts mitbekommen haben.

Nicht auf dem Foto ist Wolfgang W., da dieser erst kurz darauf an der Hummelgautsche ankam. Kurz nach seiner Ankunft reisten Oliver K. und Paul-Ludwig U. ab. An W. erinnert sich K. daher nur insofern, dass er eine kugelsichere Weste mit Platten und einen Hammer mitgebracht und herumgezeigt habe. Dass andere Teilnehmer auch so eine Weste haben wollten, will der Zeuge nicht mitbekommen haben.

Neben Wolfgang W. waren laut Oliver K. noch weitere Personen anwesend, die nicht auf dem Gruppenfoto zu sehen seien: Ein jüngerer Mann habe sich um das Feuer gekümmert, und Marco Ö.s Freundin und Tochter seien anfangs vor Ort gewesen, aber früh weitergefahren.

Preppen, Armbrust, Chemtrails, aber kein Bürgerkrieg: An diese Gesprächsthemen erinnert sich der Zeuge

Nun wendet sich der VR den Inhalten zu, die an der Hummelgautsche besprochen wurden, und fragt einzeln ab, ob der Zeuge sich daran erinnern kann. Dieser erinnert sich an Gespräche über:

  • Preppen – das sei hauptsächlich das Thema von Tony E. und Fred P. Gewesen.
  • das Packen von Fluchtrucksäcken.
  • das Einlagern von Lebensmitteln – allerdings nur am Rande.
  • Notstromaggregate – hauptsächlich von „Teutonico“.
  • Den Schutz der Familie – ebenfalls von „Teutonico“.
  • Armbrüste.
  • Chemtrails – allerdings nur als kleine Randbemerkungen von Marion G. und Paul-Ludwig U.
  • Politischer Unmut à la: „Da und dort sollte man etwas unternehmen.“

An folgende Gesprächsthemen kann er sich nicht erinnern:

  • einen Krieg oder Bürgerkrieg – auch nicht von Seiten Werner S., der, wie der VR einwirft, laut einem anderen Zeugen ständig Angst vor einem solchen Szenario geäußert haben soll.
  • Flucht- oder Stützpunkte – was einem abgehörten Telefonat vom 1. Oktober 2019 widerspricht, in dem Oliver K. sagte, an der Hummelgautsche seien Chaoten gewesen, die dabei seien, Stützpunkte zu errichten.
  • Drohnen.

Der VR möchte außerdem wissen, ob beim Treffen eine bestimmte Partei „auf der Abschussliste“ gestanden habe oder besonders gemocht worden sei. Der Zeuge verneint. Der VR hält ihm vor, dass laut einem anderen Zeugen dort „Scheiß Grüne“ und „Habeck muss weg“ gesagt worden sei, und dass an Habeck und Hofreiter leichter ranzukommen sei als an Merkel. Der Zeuge bleibt dabei, dass das bei dem Treffen nicht gefallen sei, bei Demos habe er solche Sprüche aber mal gehört. Als der VR fragt, ob an der Hummelgautsche über Moscheen und Geflüchtete gesprochen wurde, verneint der Zeuge das ebenfalls. Vielleicht sei über Geflüchtete gesprochen worden, da sei er sich nicht mehr ganz sicher. Konkret jedenfalls habe man das in der großen Runde nicht thematisiert.

Chatnachricht: „Untermenschenbrut zurück ins Mittelmeer werfen“

Der VR hält ihm eine Passage aus der Chatgruppe „Heimat“ vor. Ein Teilnehmer von der Hummelgautsche habe dort am 29. September 2019, ein Tag nach dem Abend an der Hummelgautsche, um 10.52 Uhr geschrieben: „Guten Morgen, meine Waffenbrüder! WIR WERDEN SIEGEN. War echt super, auch wenn kurzzeitig mal bissl Chaos in den Reihen herrschte dem Whiskey sei Dank, gelle? Ich hoffe auf ein baldiges Wiedersehen noch bevor wir diese Untermenschenbrut zurück ins Mittelmeer werfen.“ Der Zeuge kommentiert, so etwas habe er schon öfter gehört, aber nicht persönlich mitbekommen.

An der Hummelgautsche habe man nicht geplant, eine Gruppe oder Prepper-Gemeinschaft zu gründen. Er sei auch in keine Gruppe eingeladen worden. Natürlich habe man geplant, sich mit bereits existierenden Gruppen bundesweit zu vernetzen, ähnlich wie bei den „Gelbwesten“. Man habe aber keine Schieß- oder Selbstverteidigungstrainings geplant, lediglich ein Survivaltraining, das man dann auf Anregung von Fred [P.] aber verschoben habe.

Der VR möchte die Aussage genauer verstehen, dass an der Hummelgautsche Organisatoren und Leute für die „Front“ gewesen seien. „Was wäre denn zu organisieren gewesen?“ Der Zeuge erwidert, ab seiner Weigerung, an die „Front“ zu gehen, habe kaum noch jemand mit ihm gesprochen. Insgesamt habe „Teutonico“ das Sagen gehabt. Der VR wiederholt eine Aussage des Zeugen in der Polizeivernehmung: U. habe in Heilbronn gesagt, dass ein Teil der Gruppe organisieren, ein anderer Teil durchführen sollte. Der Zeuge beharrt darauf, sich daran nicht erinnern zu können.

Waffen an der Hummelgautsche

Über Waffen an der Hummelgautsche sagt der Zeuge, Marion G. habe einen Bogen und Paul-Ludwig U. eine kleine Waffe in einem Holster dabeigehabt und damit auf einen Holzschuppen geschossen. Das Holster habe er die ganze Zeit getragen, auf Fotos vom Treffen müsste es also zu sehen sein. Dass noch weitere Personen Schusswaffen dabei hatten, kann er nicht mit Sicherheit ausschließen. An eine Waffe vom Typ Makarow könne er sich nicht erinnern, und auch nicht daran, dass jemand erzählt haben könnte, er habe eine Waffe dabei, ohne sie zu zeigen. Schussgeräusche habe er keine gehört. Der mit den langen Haaren [vermutlich Frank H.] habe über die Qualität von Armbrüsten gesprochen, es sei dabei aber nur um die Technik gegangen, nicht um irgendeinen Zweck. Der VR merkt Zweifel an: So eine Waffe sei nur sinnvoll, wenn man wisse, worauf man zielt.

Als der VR nach Messern fragt, sagt der Zeuge aus, U. habe gesagt, er habe eines dabei. Über Marion G. mit ihren mangelhaften Bogenschieß-Fähigkeiten hätten sich alle lustig gemacht, woraufhin sie sich betrunken habe. Sie habe nicht direkt gesagt, auf wen sie schießen wolle, aber habe behauptet, die Pfeile gingen durch den Pulli. Sie habe zwei Mal mit ihrem Bogen geschossen, dann sei U. gekommen und habe rumgeballert. Der VR möchte wissen, warum sich über G. lustig gemacht wurde: weil sie mit ihrem Bogen nicht umgehen konnte, oder weil sie sich eine „richtige“ Waffe zulegen sollte. Der Zeuge sagt, es sei lediglich um die Frage gegangen, ob ein Bogen oder eine Armbrust besser sei. Erneut zweifelt der VR an der Aussage: Das ergebe überhaupt keinen Sinn und könne nicht stimmen. Er fragt erneut, worüber genau man gelacht habe. RA Mandic schaltet sich ein: Die Frage sei beantwortet. Der Zeuge bleibt bei seiner Erzählung. Kurz darauf sagt er allerdings, man habe schon gelacht, bevor G. mit ihrem Bogen gekommen sei. So ganz genau wisse er das alles nicht mehr.

VR: „Alte Germanen“ würden sich im Grabe umdrehen

Der VR hält ihm einen Satz aus seiner Polizeivernehmung vor: „Spätestens in Alfdorf war mir klar, dass ich […] mit deren allgemeinen Aussagen zur Gewaltbereitschaft nichts zu tun haben will.“ Das setze voraus, dass eine Gewaltanwendung im Raum stand. Der Zeuge widerspricht: Ihm sei schon zu viel gewesen, dass überhaupt Waffen mitgebracht und Schüsse abgegeben wurden und nach der Frontbereitschaft gefragt wurde. Das sei alles komisch gewesen. Er habe das Treffen am Folgetag Revue passieren lassen und die Erinnerung dann zur Seite geschoben.

Auf weitere Fragen des VR antwortet der Zeuge, die Person mit der Weste habe nicht gesagt, woher sie komme. Über Waffenbeschaffung sei nicht gesprochen worden, auch nicht über „Tretroller“ oder „Elektroroller“ oder weitere Codewörter für Waffen.

Der VR kommt auf das Gruppenfoto zu sprechen, das laut Aussage des Zeugen bei der Polizei auf „Teutonicos“ Anregung entstanden sei. Marco Ö. habe bei der Polizei gesagt, seine Freundin Silvana habe das Foto gemacht. Der Zeuge glaubt sich zu erinnern, dass fast alle auf dem Foto zu sehen seien. Das zweite Foto, auf dem viele eine Kapuze ins Gesicht ziehen, bezeichnet der Zeuge als „nach germanischer Art“. Der VR kommentiert, auf ihn wirke das nicht germanisch; „alte Germanen“ würden sich im Grabe umdrehen. Er möchte wissen, wer das Foto mit dem Schriftzug „Widerstand“ versehen habe. Der Zeuge sagt, er sehe diese Bearbeitung zum ersten Mal.

Zeuge behauptet, das Treffen habe ihn enttäuscht – im Chat klang das noch ganz anders

Als der VR fragt, ob an der Hummelgautsche ein Folgetreffen oder weitere Absprachen via Telegram vereinbart wurden, kann sich der Zeuge nicht erinnern; er habe nur noch heimfahren wollen. Es sei gesagt worden, man wolle in Kontakt bleiben, mehr aber auch nicht. Er sei enttäuscht gewesen, weil nichts stattgefunden habe und er umsonst gekommen und den Sprit bezahlt habe, und gleichzeitig sei ihm alles zu heftig gewesen. Er habe ein Survivaltraining erwartet, kein Rumgeballer.

Der VR hakt ein, er könne diese Schilderung nicht mit dem zusammenbringen, was der Zeuge am Folgetag in der Chatgruppe „Anwerbung Freiwillige“ schrieb: „Danke euch gestern für das Treffen, war echt super, so viele Gleichgesinnte mit der gleichen Einstellung. Top.“ Der Zeuge erklärt, er habe einfach seine Ruhe und keinen Stress gewollt. Der VR fragt nach: Er habe doch auch schreiben können, er wolle in Ruhe gelassen werden und hätte lieber ein Survivaltreffen gehabt. Der Zeuge erwidert, das sei nicht seine Art. Er mache gut Wetter wegen seines Gesundheitszustands.

Der VR hält das offenbar für wenig glaubwürdig und hält dem Zeugen erneut eine Aussage aus der Polizeivernehmung vor: Dort habe er gesagt, er sei neugierig gewesen und habe deshalb nicht aus der Gruppe fliegen wollen. Der Zeuge bleibt bei seiner Schilderung. Als der VR fragt, ob er auch darüber nachgedacht habe, etwas in Erfahrung zu bringen und es der Polizei mitzuteilen, behauptet der Zeuge, daran habe er auch gedacht.

VR glaubt dem Zeugen nicht, dass das Hummelgautsche-Treffen schlecht lief

Der VR hält dem Zeugen eine Chatnachricht von Michael B. vor, in dem dieser nach dem Hummelgautsche-Treffen schrieb: „Liebe Kameraden, was für eine Zusammenkunft! […] Deutschland ist noch nicht verloren, ich habe wieder Hoffnung.“ Der Zeuge entgegnet, vor Ort habe das nicht so gewirkt. Teilweise habe man Abreisende nicht einmal verabschiedet. Der VR zitiert eine weitere Chatnachricht vom 29. September 2019, in der Werner S. Marion G., Paul-Ludwig U. und den Zeugen K. positiv erwähnte und dann schrieb: „Wir freuen uns auf weitere Treffen mit Eignungste [sic!] und Gesprächen.“ Der Zeuge bleibt dabei, dass die Stimmung vor Ort auf ihn nicht so gewirkt habe. Der VR zweifelt erneut am Wahrheitsgehalt seiner Schilderung und hält dem Zeugen vor, dass er trotz seiner angeblich schlechten Erfahrung an der Hummelgautsche weiter im Chat „Anwerber Freiwillige“ blieb, bis ihn Werner S. am 4. Oktober 2019 rauswarf.

Nachdem der Senat mit seinen Fragen fertig ist, beginnt zunächst OStA Bellay mit ihrer Befragung. Aus der Beschuldigtenvernehmung greift sie eine Aussage des Zeugen K. auf, in der er sagte, dass sich mit zunehmendem Kontakt zu „Teutonico“ der thematische Schwerpunkt geändert habe. Ursprünglich sei sein Interesse das Thema Blackout gewesen. Ein anderes Thema wäre Plünderungen. Hierzu sei aber nichts vorgelegt worden.

Auf weitere Fragen erzählt der Zeuge, er habe sich beim Treffen hauptsächlich mit Marion G., „Teutonico“, dem mit dem Hund [vermutlich Michael B.] und Paul-Ludwig U. unterhalten. Mit Werner S. habe er sich lange über Italien unterhalten, da S. ein Haus am Gardasee habe. S. habe auch gesagt, dass man dort, „wenn es losgeht“, Familien per Wohnmobil in Sicherheit bringen und dann zurückkommen könnte. Welche Familien er meinte, habe er nicht gesagt.

Auch Staatsanwältin Bellay hält den Zeugen für wenig glaubwürdig

Der Zeuge erklärt außerdem, beim Treffen in Heilbronn am 14. September 2019 habe Herr Kn. gesagt, in ein Erddepot gehörten Waffen. Außerdem seien Waffen mit dem Ziel der Selbstverteidigung besprochen worden. Darüber hinaus seien Waffen kein Thema gewesen. Über Reaktionen der anderen Teilnehmenden auf Kn.s Aussage könne er nichts sagen, da er niemanden angeschaut habe. In Heilbronn habe jemand, er vermute Marion G. oder Paul-Ludwig U., auch über Aktionen gegen Schwarzafrikaner gesprochen, aus Frust über aktuelle Geschehnisse. Welche Aktionen genau, könne er nicht sagen. Die StAin hält das für wenig glaubwürdig: Man habe doch sicher nicht nur „Aktionen“ gesagt, ohne spezifischer zu werden. Der Zeuge beharrt darauf und merkt an, aufgrund seiner Psyche nicht immer alles mitzubekommen. Auch als die StAin wissen möchte, wer an der Hummelgautsche Aktionen gegen „Schwarzafrikaner“ angesprochen habe, behauptet der Zeuge, er erinnere sich daran, dass es angesprochen wurde, aber nicht, von wem.

Die StAin fragt außerdem, warum der Zeuge nach Alfdorf fuhr, obwohl schon in Heilbronn über Waffen gesprochen wurde (Antwort: Da es um Survival-Waffen zur Selbstverteidigung gegangen sei) und warum er vermummt mit Waffen posiert habe, obwohl er dagegen sei (Antwort: Da ohnehin schon jeder gewusst habe, dass er dagegen etwas habe). Er hätte U. nicht im Auto mitgenommen, wenn er gewusst hätte, dass dieser eine Gaswaffe dabei hatte.

Bezüglich Werner S. berichtet der Zeuge, er habe ihn vor dem Treffen mehr als Freund gesehen und ihn als lustig wahrgenommen, doch das habe sich an der Hummelgautsche geändert. Nach ein paar Sätzen über Blackouts und Plünderungen habe S. ihn plötzlich sehr ernst gefragt, ob er an der „Front“ dabei wäre. S. habe sich nach seiner ablehnenden Antwort von ihm abgewandt. Er (K.) habe sich als „Außenseiter“ gefühlt. Er sei auch gefragt worden, ob er aktiv oder passiv wäre, habe jedoch nicht verstanden, was das bedeuten sollte.

Die StAin streut ein, Frank H. und Daniel E. [ebenfalls Teilnehmer des Hummelgautsche-Treffens] hätten gesagt, sie hätten den Eindruck gehabt, dass S. dort jemanden gesucht habe, der den Abzug drückt. Der Zeuge widerspricht: Er könne sich nicht vorstellen, dass S. so etwas geplant haben könnte.

Die Fragen der Verteidigung

Anschließend stellen die RA*innen ihre Fragen. Dem RA Herzogenrath-Amelung erzählt der Zeuge, er sei bei der Bundeswehr gewesen, da seine Verweigerung abgelehnt worden sei. Er hasse Waffen, da sie tödlich seien. Das Treffen in Heilbronn am 14. September 2019 habe auf der Theresienwiese stattgefunden, unweit des Ortes, an dem Michèle Kiesewetter ermordet wurde. Ein öffentlicher Platz sei gut gewesen, da man einige der Eingeladenen nicht gekannt habe. Das Treffen habe eine, vielleicht eineinhalb Stunden gedauert. Sie hätten es im Stehen verbracht. Paul-Ludwig U. habe einige Vorschläge gemacht, u.a. zu Depots. Auch Herr L. habe viel geredet. Sie hätten darüber gesprochen, dass sie einen Ort bräuchten, um Dinge für einen Blackout einzulagern. Ein Blackout ist nach Meinung des Zeugen keine rechte Verschwörungstheorie, sondern tatsächlich möglich, das habe auch das Amt für Bevölkerungsschutz gesagt. Sollte es darüber hinaus noch zu einem Bürgerkrieg kommen, sei mit Plünderungen zu rechnen und damit, dass alle gesetzeswidrig handeln würden. Dann müsste er um sein Leben fürchten. Er traue zwar dem Staat zu, die öffentliche Ordnung zu erhalten, dennoch empfehle er Freunden und Bekannten, Notfallrationen anzulegen und sich darauf vorzubereiten, keinen Strom oder Wasser zu haben. Der RA konkretisiert: Das wäre rein defensiv, man bereite sich nicht auf Aktionen gegen Ausländer vor? Der Zeuge bejaht. Der VR ermahnt den RA, keine hypothetischen Fragen zu stellen.

Bezüglich der Heimreise von der Hummelgautsche erzählt Oliver K. dem RA, sie hätten rund eine Stunde gebraucht. Er habe derweil kaum mit U. gesprochen, weil er „angepisst“ gewesen sei, unter anderem, da er mit U. auch dessen Waffen transportiert habe. Er habe das Thema mit U. im Auto aber nicht besprochen. U. habe gesagt, das Treffen sei nicht schlecht gewesen, er habe aber auch nicht begeistert gewirkt.

Zeuge beteuert „leeres Gerede“ ohne Folgen in Heilbronn

RA Kist geht auf ein angebliches Ergebnis des Heilbronner Treffens ein: Oliver K. hätte mit Paul-Ludwig U. Depots suchen sollen. Der Zeuge bezeichnet das als leeres Gerede, es sei nichts herausgekommen. Dasselbe gelte auch für die IRA-ähnliche Aufteilung in politische und militärische Aufgabenbereiche. RA Kist hält ihm vor, dass U. ausgesagt habe, dass sich die Gruppe und ihr Netzwerk in einen militärischen und einen politischen Arm aufgeteilt habe, und dass U. selbst zum Admin des militärischen Arms ernannt worden sei. Der Zeuge erwidert, davon habe er nichts mitbekommen. U. habe sich das so ausgedacht. Überhaupt seien bei keinem der beiden Treffen Aufgaben verteilt worden.

Auf die Frage von Seiten der Verteidigung, warum er sich dazu entschieden habe, auszusagen, entgegnet Oliver K., er habe nichts zu verbergen und dass ein Verfahren gegen ihn laufe. „Ich würde gerne mal einen Strich drunter machen.“

Zeuge verstand angeblich nicht, was die Polizei von ihm wollte

RAin Rueber-Unkelbach fragt Oliver K. nach seiner Psyche. Dieser erzählt, er habe Angst vor Verfolgung und Existenzängste. 2012 sei bei ihm ein Burnout diagnostiziert worden, später noch weitere Erkrankungen. Seit 2018 sei er in psychiatrischer Behandlung. In der Mittagspause dieses Prozesstages habe er Medikamente genommen. Beim Treffen in Heilbronn habe er sich nicht ganz so antriebslos wie zuvor gefühlt, die Depression sei etwas in den Hintergrund gerückt. Es sei ihm damals nicht gut gegangen, aber auch nicht schlecht. Beim Treffen in Alfdorf sei er etwas gestresst gewesen wegen der langen Autofahrt und später ob der Erkenntnis, dass er umsonst angereist sei. Erst sei er neugierig gewesen, im Tagesverlauf jedoch immer depressiver. Bei seiner Polizeivernehmung habe er sich schlecht gefühlt, bis er nach etwa einer halben Stunde sein Antidepressivum bekommen habe. Er habe nicht verstanden, warum die Polizei etwas von ihm wollte.

RA Picker befragt den Zeugen zu den Chatverläufen. Oliver K. erklärt, Chatten sei für ihn die einzige Möglichkeit für soziale Interaktion. Er nehme heute nicht mehr alles ernst, was dort geschrieben werde, auch nicht die Verschwörungstheorien. Das sei früher anders gewesen. Der RA hält ihm eine Chatnachricht von Werner S. vor, in der dieser vom „Aufbau einer schlagkräftigen Truppe“ schreibt. Der Zeuge kommentiert, beim Treffen habe es nie so gewirkt, wie es jetzt im Prozess erscheine. An der Hummelgautsche habe er keinen Überblick gehabt, wer zur Gruppe gehörte. Als der RA fragt, ob er sich als Passant zur Gruppe oder aufs Foto hätte stellen können, ohne aufzufallen, bejaht der Zeuge das.

U. zeigt Markus K. im Gerichtssaal den Mittelfinger

RA Picker hält dem Zeugen eine von U.s Aussagen bei der Polizei vor: Laut U. habe Oliver K. gesagt, er sei bereit, aktiv zu werden, und K.s damalige Lebensgefährtin Sch. habe eine kleinkalibrige Pistole. Oliver K. habe das bereits bei der Polizei abgestritten. Der RA will wissen, warum U. so etwas behaupten würde. Der Zeuge antwortet, da sein nichts dran; er habe sich verarscht gefühlt.

Werner S. hat ebenfalls eine Frage an den Zeugen: Wann er zuletzt Kontakt zu Paul-Ludwig U. gehabt hätte. Oliver K. antwortet: Nach dem Treffen habe er den Kontakt vermieden; sie hätten nur zwei oder drei Mal geschrieben. Er sei nicht mehr wütend auf U., aber nach der Waffe und den Aussagen wolle er keinen Kontakt haben. Auch als er heute in den Gerichtssaal gekommen sei, habe er U. nur aus der Ferne gesehen, und U. habe nicht versucht, Kontakt zu ihm aufzunehmen.

Plötzlich wendet sich Markus K. an den VR. Paul U. habe ihm gerade den Mittelfinger gezeigt. U. bestätigt das. Der VR ermahnt ihn deswegen.

RA Herzogenrath-Amelung glaubt dem Zeugen

Der Zeuge wird unvereidigt entlassen. Anschließend geben einige RAs Einschätzungen zu ihm ab. RA Herzogenrath-Amelung glaubt dem Zeugen, dass er bemüht gewesen sei, die Wahrheit zu sagen. Er sei völlig ungeeignet für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Werner S. habe sich mit seinem angeblichen Haus in Italien erneut als Lügner und „Aufschneider“ herausgestellt.

RA Siebers erklärt, er werde am Wochenende im Namen seines Mandanten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Ermittlungsbehörden erstatten, die die Fotos von U. an der Hummelgautsche mit der Waffe nicht freigegeben hätten.

RA Picker vergleicht U.s Behauptungen über die IRA-ähnliche Rollenverteilung mit den Anschlagsplänen gegen Moscheen: Beide Themen habe U. bei den Treffen selbst eingebracht und dann der Polizei davon erzählt. Auch dass Oliver K. gesagt habe, er werde aktiv, und dass seine Freundin eine Waffe habe, stimme nicht. Diese drei Punkte fänden sich trotzdem in der Anklageschrift.

RA Miksch sagt, dass sein Mandant Marcel W. kein Mitglied des Chats sei, in dem jemand schrieb, dass er nicht zum Aufbau einer Bürgerwehr zur Verfügung stehe. Und selbst bei den Mitgliedern dieser Chatgruppe könne nicht davon ausgegangen werden, dass es im Chat um die Gründung einer Terrorgruppe ging, oder zumindest unbedarfte Mitglieder davon nicht ausgehen konnten. Als Werner S. Oliver K. gefragt habe, ob er an der Front stehen will, habe der Zeuge verneint, Marion G. ebenfalls; Paul-Ludwig U. hingegen sei begeistert gewesen. Der RA stellt sich dieses Gespräch so vor, dass es in einer kleinen Gruppe geführt wurde. Dem Zeugen zufolge habe sein Mandant W. keine radikalen Sprüche von sich gegeben. An der Hummelgautsche sei Bürgerkrieg nicht als Ziel besprochen worden, es habe sich dort keine Gruppe gegründet.

RAin Schwaben fällt auf, dass Paul-Ludwig U.s Name in den ausführlichen Schilderungen des Zeugen oft fiel.

RA Just: Zeuge spielt den Pazifisten, doch Chats und die laufende Ermittlung sprechen eine andere Sprache

RA Berthold vermutet, dass der Zeuge glaubhaft versucht habe, sich zu erinnern, und nimmt ihm ab, dass er Michael B. auf dem Foto nicht erkannt habe, da er am Rand stehe. Es sei an der Hummelgautsche abgesehen von Einzelgesprächen und Testszenarien nicht viel passiert. Am Ende habe sich alles unorganisiert aufgelöst, eine Gruppe oder koordinierte Absprachen habe es nicht gegeben. Der Zeuge habe sich wie Michael B. über ein Prepper-Treffen gefreut.

RA Mandic merkt an, U. werde erneut als Lügner überführt. Der RA zeigt sich erschrocken darüber, wie die Behörden U. benutzt hätten. Der Vergleich mit der IRA sei perfide, weil man damit „richtigen Terror“ assoziiere und die Polizist*innen daher den Vorwurf gegen die Beschuldigten bei ihren Ermittlungen nicht hinterfragt hätten. „Man könnte darüber lachen, wenn es nicht so erschreckend traurig wäre.“

RA Just schätzt den Zeugen anders ein: Er spiele hier den Pazifisten, aber gegen ihn laufe noch ein Verfahren, und die abgehörten Telefonate zeigten, wie er wirklich ticke. Außerdem appelliert der RA zu bedenken, dass der Zeuge den Verfahrensstand durch die Medien kenne.

prozesstage77

Prozesstag 77: Aussage eines Psychologen über U.s Aufenthalt im Maßregelvollzug

Beim 77. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim wurde am 12. Juli 2022 der Diplompsychologe Friedrich G. befragt, der bis zum Eintritt in den Ruhestand 2015 im LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem tätig war. Dort war er unter anderem für den heutigen Angeklagten Paul-Ludwig U. zuständig. Wie schon so oft im Laufe des Prozesses ging es um die Frage, ob U. an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet und wie glaubwürdig er ist. Die Verteidigung der anderen Angeklagten versuchte erneut, Zweifel an U.s Glaubwürdigkeit zu säen, sowie daran, dass ihre Mandanten ohne U. überhaupt über Anschläge gesprochen, geschweige denn solche geplant hätten. Der Zeuge G. äußerte sich sowohl kritisch zum Peters-Gutachten also auch zum Kröber-Gutachten über U.

Nach der Belehrung des Zeugen Friedrich G. stellt sich dieser auf Bitte des Vorsitzenden Richters (VR) vor. Er sei 73 Jahre alt, lebe in Bielefeld und sei seit April 2015 nicht mehr berufstätig. In der LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem habe er vier Jahrzehnte gearbeitet. Dort habe er es mit nach §63 StGB (Unterbringung nach Begehung einer rechtswidrigen Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit) und §64 StGB (Unterbringung drogenabhängiger Straftäter*innen) eingewiesenen Personen zu tun gehabt. Seine Aufgabe sei es gewesen, Behandlungspläne zu erstellen, deren Umsetzung zu überprüfen, prognostische Einschätzungen zu treffen und Verlaufsdokumentationen zu erstellen. Zusammen mit einer Kollegin, mit der er sich die Arbeit geteilt habe, sei er zumeist für 37 oder 38 Patient*innen zuständig gewesen. Hinzu gekommen seien Patient*innen „in Langzeit, also stationär Entlassene“. Anspruch sei gewesen, einmal wöchentlich mit den Patient*innen ein Einzelgespräch und ein Gruppengespräch zu führen.

Berichte an Staatsanwaltschaften, so der Zeuge, seien immer von drei Personen unterschrieben worden, wobei unterschreibende Ärzt*innen selten etwas beanstandet hätten: „Der guckt mal drüber, ob er das mittragen kann.“

An Paul-Ludwig U. könne er sich erinnern, so G. Dieser sei auch noch vor Ort – in einer geschlossenen und gesicherten Station – gewesen, als er in Rente gegangen sei. Danach habe er keinen Kontakt mehr zu ihm gehabt. Wann U. nach Schloss Haldem verlegt wurde, wisse er aber nicht mehr genau. Hier hilft der VR aus und hält vor, das sei am 14. März 2013 geschehen.

Zeuge widerspricht Borderline-Diagnose von Kollegen

Der Zeuge fährt fort: Gründe für die Verlegung seien vermutlich „Probleme mit Mitpatienten“ gewesen, Näheres wisse er dazu aber nicht. Auf die Frage des VR, ob U.s Kontakt zum WDR auch eine Rolle gespielt haben könnte, antwortet Friedrich G., dass das „offiziell immer zurückgewiesen“ worden sei; er wisse von dieser Möglichkeit auch nur von U., der darüber spekuliert habe. U. habe berichtet, er habe Missstände in der Klinik offengelegt und sei somit zum „unbequemen Patienten“ geworden.

Der VR fragt, wie die ersten Kontakte zu U. verlaufen seien. Der Zeuge antwortet, dass U. sehr aktiv den Kontakt gesucht habe und ein kommunikationsfreudiger Mensch sei. U. wisse aber auch, „andere Menschen zu manipulieren“. U. habe sich „mitleidheischend“ geäußert und häufig herumgejammert, da ihm angeblich Unrecht angetan worden sei. Er sei U. quasi jeden Tag auf Station begegnet: „Der drängt sich auf.“ U. habe nicht selten angekündigt, sich bei der Klinikleitung zu beschweren, in der Regel über Dritte, zum Beispiel Ärzte.

Der VR fragt, inwiefern bei U.s Einlieferung eine Anamnese erfolgt sei oder ob lediglich der bisherige Befund bzw. diagnostische Eckdaten übernommen worden seien. Der Zeuge erwidert, dass zunächst der Befund übernommen worden sei, aber Befunde unterlägen einer ständigen Überprüfung. Es sei ein eigener Behandlungsplan erstellt worden auf Grundlage der Diagnose „emotional instabil“, also ein spezielles Therapie-Programm für impulsgestörte Patient*innen angewendet worden. Hierbei gehe es darum, „schädliche Impulse“ unter Kontrolle zu bekommen. Eine Borderline-artige Störung „in klassischer lehrbuchartiger Form“ sei bei U. jedoch nicht feststellbar gewesen – aber Ansätze davon.

U. habe sich ohne Schwierigkeiten eingefügt, so der Zeuge. Absprachen habe er eingehalten, zumindest kurzfristig. Längerfristig habe es manchmal Probleme gegeben. U. habe tendenziell die Diagnose in Frage gestellt und zum Ausdruck gebracht, dass er zu Unrecht im Maßregelvollzug festgehalten werde: „Das hat sich schon im Laufe der Zeit verdichtet.“

Vom VR dazu befragt, was der offenbar kommunikationsfreudige U. denn über sich erzählt habe, antwortet der Zeuge, dass ihm bestimmte familiäre Bindungen viel bedeutet hätten, wie die zu seinem Großvater. Man habe auch ausführlich über seine teils verheerenden Straftaten gesprochen. Sein Verhältnis zu U. beschreibt der Zeuge als „recht gut“, „im erforderlichen Umfang belastbar“, aber nicht freundschaftlich, sondern professionell geprägt – Letzteres sei für ihn „immer klar“ gewesen.

Eine vorsichtig positive Prognose

Der VR hält aus dem Gutachten zu U. von Dr. Peters vor. Darin sei zu lesen, dass U. den Zeugen G. als seinen „Opa“ bezeichnet habe – und zwei Ärzte als „Papas“. Und dass U. in der Klinik erstmals Vertrauen zu Menschen aufgebaut habe. An die Bezeichnung „Papas“ für die „Ärzte“ kann sich der Zeuge erinnern, an „Opa“ nicht. U. sei in der Klinik nach und nach „aufgetaut“, aber das sei zuweilen („etwas sinusförmig“) auch ins Gegenteil umgeschlagen.

Der VR spricht die Einschätzung von Dr. Peters an, dass die Arbeit mit älteren Therapeuten gut für U. gewesen sei. Er möchte wissen, ob das der Grund dafür gewesen sei, dass der Zeuge U. übernahm. G. antwortet, das sei Zufall gewesen, aber tatsächlich habe U. Schwierigkeiten mit Jüngeren gehabt. Im Laufe der zwei Jahre, in denen er mit U. gearbeitet habe, habe sich der diagnostische Schwerpunkt verlagert, so G. Dissoziale Störungen in U.s Leben seien in den Vordergrund gerückt, zumindest habe er diese zuvor nicht so stark wahrgenommen. Aber das könnte mit Schnittmengen zu Impulsstörungen zusammenhängen.

Der VR liest aus einem Schreiben des Zeugen vor, in dem dieser von „deutlichen Fortschritten“ bei U. sprach. Man könne „vorsichtig von einer günstigen Prognose ausgehen“. Der VR möchte wissen, worin diese „Fortschritte“ bestanden hätten. Der Zeuge kann sich daran nicht mehr erinnern.

U.s Konflikte und die Suche nach Wertschätzung

Zudem spricht der VR eine mehrstündige „Entweichung“, also Flucht von U. aus der Maßregelvollzugsklinik an – möglicherweise, weil sich U. überfordert gefühlt habe, als er bemerkt habe, dass er sich sexuell zu männlichen Jugendlichen hingezogen fühlte. Dazu kann der Zeuge nichts sagen. Die „Entweichung“, aber auch – laut Dr. Peters – Konflikte mit Mitpatienten, hätten eine temporäre Überstellung in die LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine zur Folge gehabt, so der VR. Danach sei U. wieder zurück nach Stemwede verlegt worden.

Der Zeuge bestätigt, dass U. öfter Konflikte mit Mitpatienten und Personal ausgetragen habe – und diese Konflikte auch häufig selbst gesucht habe, sehr oft mit dem pflegerisch-erzieherischen Stationsleiter. Dabei sei es U. zumeist darum gegangen, wertgeschätzt zu werden. Zwischen ihm selbst (G.) und U. sei nie etwas eskaliert, es habe zwar schon mal Konflikte im Sinne von Meinungsverschiedenheiten gegeben, jedoch nichts Außergewöhnliches.

Der VR hält aus dem Gutachten von Hans-Ludwig Kröber vor. Darin heißt es, dass die temporäre „Entweichung“ von U. nach Hagen eher mit einem Konflikt mit G. zu tun gehabt habe. Der Zeuge betont noch einmal, dass es „natürlich“ einzelne Meinungsverschiedenheiten mit U. gegeben habe, mehr aber auch nicht.

Der VR zitiert aus einem Bericht des Zeugen über U. an die Staatsanwaltschaft Münster. Darin schrieb G. von einer derzeit stabilen und vertrauensvollen Beziehung in der Arbeit mit U. Unklar sei aber noch, ob U. auch Stresssituationen gewachsen sei.

„Beleidigte Leberwurst“

Der Zeuge betont noch mehrmals, dass er deutliche Fortschritte bei U. festgestellt habe, trotz des temporären Aussetzers („Entweichung“). „Mein Eindruck, als ich ausschied: Das läuft.“ Es habe „sich einiges verändert in punkto emotionale Störungen und Impulskontrolle“. Dennoch sei noch nicht sicher gewesen, dass U. sich auch in Stresssituationen unter Kontrolle habe. Er könne sich nach der Zeit in Rheine aber an keinerlei körperliche Übergriffe durch U. erinnern. U. habe in der Klinik ein Einzelzimmer gehabt, also einen Rückzugsraum, um sich unerwünschten Situationen wie drohenden Eskalationen zu entziehen. Das sei Teil der Therapie gewesen und habe funktioniert.

Rückblickend spricht der Zeuge bei U. von einer narzisstischen Neigung („weniger Borderline“). U. habe sich gerne im Mittelpunkt sehen wollen und Kritik nur bedingt zugelassen. Er habe sich aufgedrängt. Der Umgang in der Klinik damit war „Nichtbeachtung, oder auch mal Zusammenstauchen“. U. habe dann „gegrummelt, gemuffelt“. Hin und wieder habe U. auch Fehler eingestanden. Er sei „leicht kränkbar“ gewesen: „Sensitive Reaktionen, beleidigte Leberwurst“. Der Grund für U.s Geltungsdrang sei „familiäre Vernachlässigung“.

Auf die Frage des VR zu den Aktivitäten U.s im Maßregelvollzug antwortet G., dass U. „sehr begehrt bei sportlichen Aktivitäten“ gewesen sei. Ihm sei auch eine Berufsausbildung angeboten worden, aber die habe U. nach kurzer Zeit beendet – „wie viele andere Möglichkeiten in seinem Leben“.

Zeuge hält Einschätzung seiner Kollegen zu U. für übertrieben

Der VR möchte wissen, ob U. das Bedürfnis hatte, „sich als einzigartig zu präsentieren“. Antwort des Zeugen: „Da gab es so etwas, aber so wie Sie es formuliert haben, ist das zu stark.“ Der VR hakt nach und hält Aussagen anderer Zeug*innen vor, in denen diese vor Gericht berichtet hätten: „Wenn U. etwas erzählt, ist das immer dramatisch.“ U. brauche stets „eine Bühne, um sich darzustellen“. Der Gutachter Dr. Peters habe sogar von „Grandioserleben“ und „Einzigartigkeit“ gesprochen. Der Zeuge bleibt bei seiner Einschätzung. An der Tendenz sei schon etwas dran, aber: „Das teile ich nicht so groß.“

Der VR fragt nach „manipulativen Zügen“ bei U. Der Zeuge erzählt ein Beispiel, das es allerdings nicht so ganz treffe: U. und er hätten einmal im Rahmen der Therapie U.s Heimatdorf besucht, um U.s Problemen näherzukommen. Für U. sei das eine große Sache gewesen, er habe seinen Auftritt gründlich vorbereitet und ihn zudem „ausgetrickst“, indem er im Vorfeld vor Ort einen großen Topf Erbsensuppe bestellt habe, dann aber nicht zahlen konnte und die Rechnung dem Zeugen überlassen habe. Insgesamt halte er U. für „überdurchschnittlich intelligent“.

Der Typ „Losrennen und nicht zu Ende denken“

Der VR fragt nach Alkohol- bzw. Suchtproblemen. G. spricht davon, dass U. „auch bei uns in der Klinik die eine oder andere Suchtmittelepisode“ gehabt habe. U. habe sich auch selbst als suchtmittelmissbrauchender Mensch beschrieben, insbesondere mit Rückblick auf seine Zeit vor dem Klinikaufenthalt. Suizidal sei U. aber nicht gewesen, so G. Während des Klinikaufenthalts habe U. sich auch nicht selbst verletzt. Depressive Stimmungen seien nicht feststellbar gewesen, dafür aber „Missstimmungen“ und „Stimmungsumschwünge“. Der VR möchte wissen, ob U. eher der Typ „Durchdenken“ oder eher der Typ „Losrennen und nicht zu Ende denken“ sei. Der Zeuge antwortet: „Der 2. Typ.“ Danach vom VR befragt, gibt G. an, er habe „kein Bild von der sexuellen Orientierung“ U.s gewinnen können.

Der VR spitzt auf die Gesamteinschätzung G.s über U. zu. Der Gutachter Peters habe geschrieben, dass G. die Tendenz narzisstische Störung bestätigt habe. Borderline stehe aber nicht im Vordergrund. G. würde U. auf eine „Langzeitbeurlaubung“ vorbereiten. Der VR möchte wissen, ob G. damals ein „gravierendes Narzissmusproblem“ diagnostiziert habe. G.s Antwort: „Gravierend würde ich nicht sagen. Nicht pathologisch. Narzisstische Tendenzen. Boderlinestörungen traten immer mehr in den Hintergrund.“

G. sagt aus, er sei mit U. das Peters-Gutachten „Satz für Satz durchgegangen“. Dieses sei ihm (G.) „zu einseitig“ gewesen. Von Seiten der Klinik habe man sich durch das Gutachten nicht überzeugen lassen und die bisherigen Therapievorhaben weitergeführt. Es habe auch bereits Überlegungen gegeben, U. in ein betreutes Wohnen in Minden zu überführen, wo es „ein gutes Angebot“ gegeben habe. Letztendlich sei das aber gescheitert, die Gründe hierfür seien ihm nicht erinnerlich. G. betont: „Die Richtung stand aber nicht in Frage.“

Fragen vom psychologischen Sachverständigen

Da der Senat keine Fragen mehr an den Zeugen hat, wird dieser nun vom Sachverständigen Winckler befragt. Winckler will im Klinikbericht vom 29. November 2015 (als G. schon in Ruhestand war) einen Widerspruch erkannt haben. Auf der einen Seite widerspreche die Klinik Peters, auf der anderen Seite habe sie die Lockerungsplanung aufgrund des von Peters diagnostizierten weiteren Therapiebedarfs über den Haufen geworfen, also kein betreutes Wohnen mehr angestrebt. Der Zeuge antwortet, dass „niemand in der Klinik vom Ende der Therapie gesprochen“ habe, „aber sehr wohl von anderen Rahmenbedingungen“.

Anschließend geht es in der Befragung durch Winckler um U.s Therapieabbruch im März 2015. U. habe in einem Schreiben von „Vertrauensbruch“ gesprochen und seine „Rückverlegung in den Strafvollzug“ beantragt. G. sieht den Grund hierfür im Peters-Gutachten.

Winckler hakt nach zu U.s Bedürfnis nach Wertschätzung: „Geht er dafür ‚über Leichen‘? Also über das Normale hinaus?“ Der Zeuge antwortet: „Wenn man das auch auf Bewundern erweitert, dann ja. Da gab es diese Tendenz.“ U. habe täglich appelliert, ihn wertzuschätzen. Winckler hakt nach zum Thema Manipulierung und spricht die Erbsensuppe an: „Ist das denn manipulativ, wenn er Sie austrickst?“ Antwort G.: „Wenn er vorgibt, das zahlen zu können, geht das schon in diese Richtung.“ Winckler möchte wissen, ob U. ihn (G.) „umschmeichelt“ habe, „um eine günstige Beurteilung zu bekommen“. G. antwortet, dass er das nie erlebt habe. Winckler fragt, ob U. Mitpatienten oder Personal gegeneinander ausgespielt habe. Daran kann sich der Zeuge nicht erinnern.

Zeuge sieht bei U. „noch viel zu tun“ für eine bessere Zukunft

Winckler möchte zudem u.a. wissen,

  • ob U. das Bedürfnis habe, im Mittelpunkt zu stehen. Antwort. „Ja!“
  • wie sich U. in Gruppengesprächen verhalten habe. G. antwortet, dass U. sich „konstruktiv eingebracht“ habe, sich auch habe befragen lassen und Mitpatient*innen „Raum gelassen“ habe.
  • ob bei U. eine „maligne Verhaltensweise“ feststellbar gewesen sei, also ob er beispielsweise andere fertig- oder schlechtmachte. G. weicht etwas aus und spricht davon, dass „Herabwürdigung im Knast und in der Forensik normal“ seien. U. habe „nichts anbrennen lassen“ und „verbal Paroli geboten“, wenn andere versucht hätten, „ihn klein zu machen“ – allerdings nicht „in besonders auffälliger Weise“.
  • wo der Zeuge U. auf einer Skala 1 bis 10 einschätzt, wenn 1 „total gesund“ bedeutet. G.: „Bei 6.“ Er sehe „viele gesunde Anteile“, aber es sei „noch viel zu tun. Wenn er nichts tut, werden auch die nächsten Jahre so ablaufen wie die ersten.“

Zeuge erlebte U. als „völlig unpolitisch“ und auf sich selbst fokussiert

Auch die Verteidiger*innen haben Fragen an den Zeugen. Frank H.s Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung fragt den Zeugen nach Prof. Kröber [dessen Gutachten U. die ersehnte Entlassung brachte]. Der Zeuge gibt an, dass er Kröber nicht persönlich kenne, aber das eine oder andere Gutachten von ihm gelesen habe. „Meine Meinung ist, dass er gutachterlich überschätzt wird.“

Tony E.s RA Becker möchte von G. wissen, ob U. ihm gegenüber seine politische Meinung geäußert habe und ob G. von den Vorwürfen gegen U. überrascht gewesen sei. Der Zeuge verneint ersteres und äußert zudem, dass er sogar sehr überrascht gewesen sei. Er habe U. „völlig unpolitisch“ erlebt: „Nur seine eigenen Belange waren interessant für ihn.“

Werner S.‘ RA Siebers spricht die Stichworte: „mitleidheischend“ und „familiäre Vernachlässigung, die er erleiden musste“ an. Seine Frage: „Haben Sie das mit der Vernachlässigung überprüft?“ Der Zeuge verneint. Sein Wissen hierzu habe er von U. selbst und aus Berichten der „Vorbehandler“. Siebers spitzt seinen Vorstoß zu: „Andere Gutachter haben das eventuell auch nicht überprüft. Kann es sein, dass das unter ‚mitleidheischend‘ fällt.“ G.s Antwort: „Möglich“.

RA Siebers thematisiert, dass die Exploration für das Kröber-Gutachten über U. nur eine Stunde und 35 Minuten Zeit in Anspruch genommen habe. Er möchte wissen, ob das ausreichend für einen derart „komplizierten Fall“ wie U. sei. Der Zeuge verneint: Das sei „unprofessionell“.

Jeder will wichtig sein und gebraucht werden

Auf die weitere Befragung der Verteidiger*innen äußert der Zeuge, dass

  • U. dazu neige, „einen in lange Gespräche zu verwickeln“ und dabei „gerne auch mal das 1.000. Argument aus der Tasche“ ziehe. „Er ist nicht so schnell zufriedenzustellen.“
  • U. sofort aktiv werde („losrenne“), wenn Aussicht auf einen persönlichen Vorteil für ihn bestünde.

Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach möchte wissen, ob sich der Zeuge damals mit U. darüber unterhalten habe, „wie er sich sieht, nachdem er aus dem Maßregelvollzug raus ist“. G.: „Nein, so explizit nicht.“ Man sei sich aber einig gewesen, dass U. sich auf zwischenmenschliche Bindungen, aber auch auf berufliche Perspektiven einlassen müsse und diese nicht einfach beenden dürfe, wenn es mal unbequem werde. U. habe in seinem Leben einiges angefangen, aber immer wieder „fix in den Sack gehauen“. Das habe u.a. mit seinen Stimmungsschwankungen zu tun. Zudem habe U. seine Möglichkeiten offenbar nicht realistisch eingeschätzt. Es fehle ihm an Geduld zur angemessenen Umsetzung.

Auf Nachfrage, ob U. anfällig dafür sei, wenn andere ihm das Gefühl geben, wichtig zu sein und gebraucht zu werden, antwortet G.: „Das wäre bei jedem so. Dann wird er fünf Zentimeter größer.“

Zeuge sieht U. nicht als Lügner, aber als „Übertreiber und Verzerrer“

RAin Rueber-Unkelbach fragt, wie es zu dem Kröber-Gutachten gekommen sei, also wer das – offenbar auf Drängeln von U. – bei Kröber in Auftrag gegeben habe. Der Zeuge antwortet: „Ich war es nicht. Wer von der Klinik.“ Die Klinik suche sich geeignete Gutachter aus einer LWL-Liste aus. Wer konkret Kontakt zu Kröber aufgenommen habe, wisse er nicht. Der Zeuge berichtet über zwei Fälle, bei denen Personen über ein Gutachten Kröbers freigekommen seien – mit fatalen Folgen. Das Gutachten sei „in der Quintessenz daneben“ und spiegele die persönlichen Verhältnisse U.s nicht wider.

Die Frage von Marcel W.s RA Picker, ob es bei U. nicht nur Fortschritte, sondern auch „Rückschritte in alte Verhaltensmuster“ gegeben habe, bejaht der Zeuge. Von Picker nach dem Wahrheitsgehalt von U. Aussagen befragt, antwortet er, dass er nicht den Eindruck gehabt habe, dass U. ein Lügner sei, „eher ein Übertreiber und Verzerrer“. U. habe sich in Szene setzen können, von „schauspielerischen Fähigkeiten“ zu reden, sei aber zu hoch gegriffen.

Michael B.s RA Mandic spricht den Zeugen auf U.s Doppelrolle im hiesigen Verfahren [Angeklagter und zugleich Hinweisgeber der Polizei] und seine mutmaßliche Motivation – Wiedergutmachung und Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm – an. G. äußert, dass für ihn derartige Motive bei U. schwer nachvollziehbar seien.

RA Mandic hält U.s Doppelrolle weiterhin für ein Hindernis des Verfahrens

Nach der Entlassung des Zeugen haben alle Prozessbeteiligten die Möglichkeit, Erklärungen anzugeben. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung möchte festgehalten wissen, dass U. überdurchschnittlich intelligent sei, gerne im Mittelpunkt stehe und nach Anerkennung strebe. Es sei bei U. immer unklar, was Wahrheit und was Übertreibung sei. RA Picker betont, dass die Schilderungen des Zeugen hinsichtlich der Persönlichkeitsstruktur von U. „exakt“ mit dem übereinstimmen würden, was sein Mandant Marcel W. über U. ausgesagt habe.

RA Mandic zeigt sich zufrieden mit der Aussage des Zeugen. G. habe ein gutes Bild geliefert von U. Dieser habe nach Aufmerksamkeit gestrebt, zuerst seitens der Presse, danach habe er sich in den Sozialen Medien getummelt. Hierbei sei er an einen Kreis geraten, der von seiner 20-jährigen Haft beeindruckt gewesen sei. Als er dann Teil dieses Kreises wurde, habe er sich gefragt, welchen Vorteil er daraus ziehen könne, sich der Polizei angeboten und kräftig aufgebauscht. Laut RA Mandic besteht damit nach wie vor ein „Verfahrenshindernis“, weswegen das Strafverfahren einzustellen sei.

Zum Ende des Prozesstages geben einige Verteidiger*innen noch Stellungnahmen zu anderen Themen ab. U.a. geht es um den Ausfall eines Prozesstages aufgrund eines parallelen Termins des VR – nach Auffassung einiger Verteidiger*innen ein Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz (beschleunigte Durchführung von Strafverfahren).

Beweisantrag zur Observation von Thomas N.

RA Picker beantragt, dem Leiter der LKA-„Soko Valenz“, KHK Michael K., aufzuerlegen, ein Organigramm der „Soko Valenz“ zu erstellen. Dieses diene dem Verständnis der polizeilichen Ermittlungen. K. habe von einem solchen Organigramm besprochen, das sich in den Polizeiakten befinde. Die Anklagebehörde tritt dem Antrag entgegen. Es handle sich hierbei um interne polizeiliche Unterlagen. Diese seien auch nicht nützlich für das Verfahren. Die Zuständigkeiten ergäben sich aus den Akten. Die meisten anderen Verteidiger*innen schließen sich Pickers Antrag an.

Die Verteidigung von Thomas N. stellt einen Beweisermittlungsantrag zur Observation ihres Mandanten. Sie möchte wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das geschah, welche Erkenntnisse gewonnen und Maßnahmen durchgeführt worden seien, und ob „mitgehört“ worden sei.

prozesstage75

Prozesstag 75: Rechtsrockfan und bewaffneter Reichsbürger – die Durchsuchung bei Markus K.

Zu Beginn des 75. Verhandlungstages gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim war schlechte Stimmung im Saal, unter anderem da die Verhandlung trotz mehrerer positiv auf Corona getesteter Verteidiger fortgeführt wurde. Erst wurde Zeuge Marcel L. aus Fellbach vernommen, der Ende 2019 am Treffen der „Gruppe S“ am Grillplatz Hummelgautsche im schwäbischen Alfdorf teilgenommen hatte. Laut eigener Aussage war L. dort „ziemlich besoffen“ und erinnerte sich nicht an alles. Zudem verweigerte er zu den meisten Fragen die Aussage. Nach ihm sagte erneut der LKA-Ermittler Michael K. als Zeuge aus – zuerst zu der Durchsuchung und Festnahme des Angeklagten Markus K. im Februar 2020, der damals Angst um seine Familie geäußert habe. Der Zeuge bezeichnete Markus K. als untypischen Reichsbürger, der die Einsatzkräfte nicht missioniert oder belehrt habe. Bei der Befragung waren auch die bei Markus K. beschlagnahmten Gegenstände Thema, darunter über 100 rechte CDs, mehrere Schlag- und andere Waffen sowie eine Vielzahl rechter Devotionalien. Nach diesem Komplex wurde der Zeuge auch zur Rolle des Hinweisgebers und Angeklagten Paul-Ludwig U. befragt, dessen Kontaktbeamter er war. Wie schon oft ging es dabei um den Verdacht der Verteidigung anderer Angeklagter, U. sei als V-Person eingesetzt gewesen oder habe anderweitig Aufträge der Behörden bekommen. Der LKA-Zeuge widersprach dem erneut. In einer Frage an den Zeugen behauptete Rechtsanwalt Herzogenrath-Amelung, die Schusswaffe, die die Polizei bei Werner S. fand, sei zuvor schon einmal ein polizeiliches Asservat gewesen. Bezüglich des Treffens der „Gruppe S“ im Februar 2020 in Minden sagte der Zeuge, es habe keine technischen Schutzmaßnahmen oder Interventionskräfte gegeben; weitere Details zu den damaligen Maßnahmen wollte er mit Verweis auf seine Aussagegenehmigung nicht verraten.

Zu Beginn der Verhandlung gibt Rechtsanwalt (RA) Becker eine Stellungnahme zur Vernehmung der LKA-Zeugin Angela M. vom vergangenen Prozesstag ab. Erstens kritisiert er, dass der Vorsitzende Richter (VR) sie suggestiv befragt habe, als er habe wissen wollen, ob die Datenauswertung in der Akte tatsächlich die Daten vom Handy seines Mandanten Tony E. wiedergebe. Zweitens habe die Zeugin zur Prüfung einen Aktenordner bekommen, den sie nach weniger als einer Minute Durchblättern wieder geschlossen und dann bezeugt habe, es handle sich um den besprochenen Chat. Die Zeugin habe gar nicht wissen können, ob alle Daten aus E.s Handy auf den Auswerte-PC gespielt wurden, weil das andere LKA-Kollegen erledigt hätten und die Zeugin in diesen Prozess nicht eingebunden gewesen sei. Auch ob E. die Nachrichten, die auf seinem Handy eingingen, wirklich gelesen habe – beispielsweise aufgrund der grauen und blauen Häkchen bei WhatsApp – habe die Zeugin nicht sagen können. Der Vorsitzende Richter (VR) verkündet, dass der Senat Erklärungen nicht widerspreche, „auch wenn er Beweismittel anders bewertet, als es in der Stellungnahme anderer Verfahrensbeteiligter dargelegt wird“.

Verhandlung geht trotz mehrerer positiver Corona-Tests weiter

Steffen B.s RA Ried bittet um eine kurze Pause. Er und auch andere Kollegen seien positiv auf Corona getestet worden. Er bietet an, den Saal zu verlassen, wenn der Senat zustimmt. Der VR widerspricht: „Es befindet sich kein Mensch im Saal, der hier nicht sitzen dürfte.“ [Eine Verordnung sieht vor, dass ein Prozesstag nicht verschoben werden darf, wenn ein Verfahrensbeteiligter positiv auf Corona getestet wird.] Stefan K.s RA Abouzeid ist nicht einverstanden und drückt erkennbar seinen Unmut aus. Die Stimmung im Saal ist kühl.

Statt der Bitte um eine Pause zu entsprechen, ruft der VR den Zeugen Marcel L. (44) in den Saal und belehrt den Industriemechaniker aus Fellbach. [Hintergrund: L. war unter den Pseudonymen „Tyson Marcel“, „Timo Ganz“ und „Marshall“ [phonetisch] in Chats aktiv und hatte Kontakte zur „Bruderschaft Deutschland“ und dem „Freikorps Heimatschutz“. Als sich die „Gruppe S“ im September 2019 an der Hummelgautsche im schwäbischen Alfdorf traf, war Marcel L. ebenfalls anwesend.]

Zeuge von der Hummelgautsche verweigert die Aussage – und redet dann doch

Erst sagt L. er wolle keine Aussage machen. Dann antwortet er aber doch auf Fragen der Verteidigung. Er verneint die Frage von Markus K.s RAin Schwaben: „Standen Sie in engem Kontakt mit staatlichen Stellen wie dem LKA, BKA oder Verfassungsschutz?“ Michael B.s RA Mandic fragt, ob Paul-Ludwig U. ihm an der Hummelgautsche etwas erzählt habe. L. antwortet: „Ich kenne ihn gar nicht. Ich war an dem Abend dort ziemlich besoffen.“ Anschließend erwähnt er die Auseinandersetzung, die der Zeuge an dem Abend mit Werner S. hatte.

Anschließend wird Marcel L. unvereidigt entlassen. Niemand will eine Erklärung dazu abgeben. Als zweiter Zeuge wird Michael K. in den Saal gerufen, der Paul-Ludwig U.s Kontaktbeamter beim LKA Baden-Württemberg war und schon mehrmals im laufendem Verfahren aussagte; teils mit Erinnerungslücken, die die Verteidigung der anderen Angeklagten für unglaubwürdig hielten.

LKA-Ermittler Michael K. erneut im Zeugenstand

Der VR erklärt einleitend: „Wir möchten gerne einen kleinen Komplex mit Ihnen besprechen.“ Er meint die Durchsuchung bei Markus K. und einen Bericht des Zeugen darüber vom 17. Februar 2020. „Haben Sie noch eine Erinnerung daran, wann die Entscheidung fiel, dass die Maßnahme durchgeführt werden soll?“, möchte der VR wissen. Der Zeuge verneint. Wie er von der geplanten Razzia erfahren habe, fragt der VR. Der Zeuge antwortet, das habe nicht sein Team angeregt, sondern es sei von der Bundesanwaltschaft (BA) beantragt und vom Bundesrichter genehmigt worden. Hier hakt der VR ein: „Wer hat in dieser Frage Kontakt zur BA gehalten?“ Der Zeuge antwortet, das seien er selbst und die Kollegin S. gewesen. Die Sachbearbeiter B. und O. hätten auch Kontakt gehabt. Die Entscheidung für die Maßnahme sei ungefähr Anfang Februar 2020 gefallen. Gefragt nach Besprechungen aller Beteiligten im LKA gibt der Zeuge an, die Soko Valenz [die gegen die „Gruppe S“ ermittelte] habe sich regelmäßig besprochen. Wer dazugehört habe, wisse er nicht mehr. Die Leitung am Einsatztag bei Markus K. hätten Herr L. und Herr G. gehabt. Er habe auch Michael K. der Durchsuchung von Markus K. zugeteilt.

Die Razzia und Festnahme von Markus K. in der Erinnerung des Zeugen

Der VR fragt: „Hatten Sie besondere Erkenntnisse zu Markus K.?“ Der Zeuge erklärt, er habe sich bei der „Personenabklärung“ über K. informiert. An Details dazu könne er sich nicht erinnern. Der Zeuge erinnert sich aber noch, dass man gewusst habe, dass K. in einer Mehrraumwohnung mit seiner Lebensgefährtin G. und zwei Kindern wohnen würde. Bei der Durchsuchung hätten neben dem baden-württembergischen LKA auch drei Kolleg*innen von der Kriminalinspektion Bielefeld und zwei Kollegen von der Dienststelle in Minden geholfen. Als Zeugin habe man, das sei so üblich, eine Frau vom Ordnungsamt in Minden dazu geholt. Das SEK habe die Wohnung zuerst betreten und gesichert, gegen 6 Uhr, als bundesweit die Maßnahme gegen die Beschuldigten begann.

Der VR fasst den SEK-Einsatz mit Blick auf die Akte zusammen: Die Haustür sei unbeschädigt geblieben, die Wohnungstür hingegen habe das SEK „mit Beschuss“ geöffnet. Laut Aktenvermerk habe das SEK um 6.17 Uhr die Wohnung an die Ermittler*innen übergeben. Da sei Markus K. schon auf der Arbeit und nur seine Frau und die Kinder zuhause gewesen. Markus K. sei dann an seinem Arbeitsort vorläufig festgenommen worden.

Michael K. leitete die Durchsuchung

Vor Ort seien er und die Kollegin K. für die Aufgabenverteilung zuständig gewesen, so der Zeuge. Er habe die Durchsuchung geleitet und sich um Kommunikation gekümmert. Nach einer ersten Vernehmung und diversen Telefonaten habe er auch beim Durchsuchen der Wohnung geholfen. Frau S. habe protokolliert, L. habe Asservate nummeriert, Herr S. habe den Einsatz mit Fotos dokumentiert. Die anderen Kolleg*innen hätten die Wohnung durchsucht sowie das Fahrzeug von Frau G.; Markus K. habe kein eigenes Auto gehabt.

Der VR fragt: „War morgens bei der Festnahme Markus K. klar, dass am Ende des Tages entschieden würde, dass er am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt wird?“ Der Zeuge verneint. Die vorläufige Festnahme habe er angeordnet, um die Durchsuchung zu sichern. Erst am Ende der Razzia habe er gewusst, dass K. dem Haftrichter vorgeführt werden soll. „Sonst hätten wir ihn nach der Maßnahme wieder zur Arbeit gehen lassen.“ Er selbst oder die Kollegin K. hätten Markus K. dann mitgeteilt, dass er zum Haftrichter müsse. Ob Markus K. bei seiner Festnahme am Arbeitsplatz belehrt wurde, weiß der Zeuge nicht, da er nicht dabei gewesen sei. Nachdem man Markus K. von seiner Arbeit zur Wohnung gebracht habe, habe er ihn aber selbst belehrt. Um 7.22 Uhr sei das gewesen, ergänzt der VR aus der Akte. Vorher habe Markus K. keine Angaben gemacht, vermutet der Zeuge, „sonst wäre mir das mitgeteilt worden“. Um 11.07 Uhr endete laut Akte die Durchsuchung.

Bis zu Markus K.s Ankunft um 7.22 Uhr habe man schon mit der Zustimmung von K.s Frau G. mit der Durchsuchung begonnen. Frau G. sei ins Schlafzimmer gegangen, um, wie der Zeuge erklärt, die Polizei nicht zu behindern. Er habe sie dann rund eine halbe Stunde lang vernommen.

Nervosität und Angst um die Familie bei Markus K.

Als Markus K. an der Wohnung ankam, sei er „sehr nervös und fast ängstlich“ gewesen, so der Zeuge. Er selbst habe K. erst den Beschluss ausgehändigt und ihn belehrt. Dann habe er ihm den juristischen Vorwurf [terroristische Vereinigung] und die Namen einiger anderer Beschuldigter genannt und erklärt, dass das Treffen in Minden der Grund für die Durchsuchung sei. Über die Anwaltshotline sei niemand erreichbar gewesen, und Markus K. habe einen Pflichtverteidiger abgelehnt. Markus K. habe keine Angaben gemacht, da er seine Familie „in Gefahr“ gesehen habe. Der Zeuge erinnert sich an das Angebot des Beschuldigten, Angaben machen zu machen, wenn man der Familie Schutz gewähren würde.  Durch wen und warum die Familie in Gefahr sein sollte, habe er nicht konkret angegeben.

Der VR wundert sich, dass unter der Beschuldigtenvernehmung Markus K. mit dem Zusatz „i.A.“ [im Auftrag] unterschrieben wurde. Der Zeuge kann sich das auch nicht erklären. Der VR hakt nach: „Sie sagten, Markus K. war ängstlich. Konnte er vielleicht nicht folgen, was passiert?“ Der Zeuge entgegnet, diesen Eindruck habe er nicht gehabt. Außerdem habe sich Markus K. während der Maßnahme offenbar beruhigt und sei „hilfsbereit“ gewesen. Als der VR fragt, ob er Unverständnis über die Maßnahme gezeigt habe, kann sich der Zeuge nicht erinnern.

Ein untypischer Reichsbürger

Während der Durchsuchung habe Markus K. keine Aussagen zur Sache gemacht. Befragt, worden sei er „vor allem zu Gegenständen, die dem Reichsbürgertum zuzuordnen sind. Da hat er gesagt, das sind die Sachen, die ihn beschäftigen.“ Der VR erwähnt einen Aktenvermerk, laut dem Markus K. am Vormittag der Razzia gesagt habe, er könne grundsätzlich weitere Angaben machen, aber nicht zu Werner S. und Thomas N. „Dem Verdacht, sich Waffen beschaffen zu wollen, trat er entschieden entgegen. Wie kam es dazu?“, erkundigt sich der VR. Der Zeuge erklärt: „Wir haben gesagt, wonach wir suchen. Dass wir uns ungern der Gefahr scharfer Waffen oder Sprengstoff aussetzen. Da sagte er: ‚Ich habe sowas nicht.‘“ „Gab es für Sie rückblickend markante Besonderheiten bei der Durchsuchung?“, fragt der VR. Der Zeuge verneint. Doch einige Dinge seien ihm trotzdem besonders im Gedächtnis geblieben: Dass rechte Devotionalen „weggeräumt“ gewirkt hätten – „sie wurden nicht vor den Kindern oder Besuch präsentiert.“ Und die Tatsache, dass Markus K. trotz seiner Reichsbürger-Überzeugung nicht versucht habe, die Legitimation der Polizei zu hinterfragen oder sie zu missionieren. Markus K. habe auch nicht, wie für Reichsbürger typisch, gesagt, die Polizei gehöre zu einer GmbH. Der VR fragt nach, welche Fundstücke Reichsbürger-Bezug hatten. Der Zeuge nennt Dokumente und einen Computer aus dem Keller. „Da hatte er seinen Bereich.“ Markus K. habe zu diesen Dingen gesagt, „dass es das ist, was ihn umtreibt, dass er gedanklich verhaftet ist in dieses Thema“. Der VR wundert sich: „K. schreibt sich der Reichsbürgerszene zu, verhält sich aber nicht so?“ Ob Markus K. wirklich Reichsbürger sei? Michael K. vermutet: „Ein Mensch, der sich so intensiv mit dem Thema befasst, muss sich mit dieser Ideologie identifizieren.“ Trotzdem sieht auch er einen Gegensatz zwischen der Ideologie und dem Verhalten K.s gegenüber der Polizei.

Als der VR nach Bezügen zur Prepper-Szene fragt, nennt der Zeuge einen Fluchtrucksack und dass K. Lebensmittel eingelagert habe. Das deutet er als Vorbereitungen auf den „Tag X“ [an dem laut Preppern die öffentliche Ordnung kollabiert].

Die Asservate: 119 rechte CDs, mehrere Waffen, rechte Devotionalen

Es folgen 129 Fotos aus der Lichtbildmappe der Durchsuchung, die einzeln an die Wand projiziert werden. Darunter einige Bilder, die das Haus und die einzelnen Zimmer zeigen. Anfangs ist zu sehen, dass das SEK die Haustür betreten haben muss, ohne sie zerstören; K.s Wohnungstür hingegen ist beschädigt. Als Asservate wurden u.a. fotografiert:

  • Zwei externe Festplatten, mehrere USB-Sticks, ein Computer
  • Zwei Walkie Talkies
  • Anti-Antifa-Flyer mit Aufdrucken wie „Liebe Antifa, Feigheit ist Ekelhaft!!!! Wer wahrhaftig überzeugt ist, das richtige zu tun, DER ZEIGT GESICHT…“
  • Unterlagen zu „Untergrundbasen in Deutschland, Alarmstufe Rot“
  • Viele CDs, darunter 119 Stück mit rechter Musik, z. B. von „Der Metzger“, „Race War“ und Frank Rennicke
  • Ein Baseballschläger, zwei Äxte, ein Tonfa, Quarzsandhandschuhe, zwei Klapp- und viele weitere Messer
  • Eine Reichsflagge, eine Flagge der kaiserlichen Marine, eine Preußenflagge
  • Ein gerahmtes Bild mit dem Schriftzug „Deutsch-russische Freundschaft. Nie wieder Bruderkrieg!“, eine Urkunde mit Sankt-Georgs-Band [ein russisches Militärabzeichen], eine deutsch-russische Fahne
  • Eine Brosche und eine Anstecknadel mit russischen Symbolen
  • Ein Pullover von Thor Steinar
  • Unterlagen aus dem Reichsbürger-Spektrum sowie ein Buch über „Die Strukturen des Zivilrechts“, das der Zeuge ebenfalls diesem Spektrum zuordnet
  • Hosenträger in Reichsfarben
  • Ein Bild von Deutschland in historischen Grenzen
  • Eine silberne Kladde mit Reichsadler und der Aufschrift „Die Reichswehr“
  • Patches und Anstecker mit den Schriftzügen „Skrewdriver“, „Skinhead-Power”, „Deutschland“, „Drittes Reich“
  • Mehrere Flaschen mit Lumpen – der Zeuge kommentiert: „Wir waren zunächst mal erschrocken, weil es rein optisch an Molotowcocktails erinnert.“ Markus K. habe aber glaubwürdig versichert, dass er in die Flaschen uriniert und sie mit den Tüchern verschlossen habe.
  • Eine Flagge dem Konterfei des „Blood and Honour“-Gründers Ian Stuarts und dessen Todestag, dem 24. September 1993
  • Eine Fahne mit einem Keltenkreuz
  • Ein Survivalrucksack in Tarnfarben
  • Ein Sturmfeuerzeug mit Eisernem Kreuz und der Aufschrift „Deutschland“
  • Ein orangenes Heft mit allen Strophen der deutschen Hymne

Markus K.s Verteidigung versucht, die Funde zu entkräften

Nach dieser langen Abfolge von Bildern gibt der VR die Gelegenheit für Erklärungen. RAin Schwaben beginnt: Die CD von Frank Rennicke sei nicht indiziert. Außerdem zweifelt sie an, dass alle gefundenen CDs rechte Musik enthalten, das müsse sie aber noch einmal prüfen.

Marcel W.s RA Picker kommentiert, „dass viele Bilder nicht in Einklang zu bringen sind mit dem Durchsuchungsbeschluss. Die Bilder sollen eine Gesinnung nachweisen oder dokumentieren.“ Er fragt sich bei einigen der Gegenstände, beispielsweise bei dem orangenen Hymnenheft, ob sie relevant für das Verfahren sind.

RA Mandic kritisiert, dass der Zeuge K. das Bürgerliche Gesetzbuch als „Reichsbürger-Literatur“ bezeichnet.

Der weitere Verlauf der Maßnahmen gegen Markus K.

Nach einer kurzen Pause befragt der VR den Zeugen zu Formalitäten der Durchsuchung. Beispielsweise entdeckt der VR Unstimmigkeiten in der Asservatenliste: Unter den Beamt*innen, die die Asservate laut der Liste gefunden haben, ist ein Herr S. aus Bielefeld, der gar nicht bei der Razzia vor Ort war. Der Zeuge räumt ein, dass das offenbar Übertragungsfehler seien.

Dann widmet sich der VR dem Ablauf nach Ende der Razzia. Der Zeuge erklärt, man sei in die Dienststelle gefahren und habe Markus K. dort in Gewahrsam gebracht, ihn später aber von einem anderen Team nach Karlsruhe bringen lassen. Er selbst habe Markus K. an diesem Tag nicht noch einmal gesprochen, sondern habe sich um E-Mails etc. gekümmert. Der VR ergänzt, dass Markus K. noch am selben Tag erkennungsdienstlich behandelt worden sei. Am Folgetag wurde K. dem Haftrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt.

Was sollte Paul-Ludwig U. tun, wenn er beim Treffen eine Waffe bekommen hätte?

Auch Oberstaatsanwältin (OStAin) Bellay hat Fragen. Zuerst bezieht sie sich auf ein Verfahren mit dem Titel „Nukleus“ und fragt, ob sich der Zeuge an ein Erstgespräch in Fellbach vom 10. Oktober 2019 erinnert. Der Zeuge bejaht. Frau Zacharias sei zu seiner Dienststelle gekommen, um den vorliegenden Sachverhalt in Erfahrung zu bringen und zu überlegen, wie man weiter vorgehen möchte.

Die OStAin fragt weiter nach einem Telefonat [mit Paul-Ludwig U.], bei dem Michael K. ihm angeblich geraten haben soll, eine Waffe mitzunehmen, sollte es unausweichlich sein. K. antwortet: Wenn U. nicht um die Entgegennahme einer Waffe herumgekommen wäre, dann hätte er die Waffe entgegennehmen, sie aber unschädlich machen sollen, um sich nicht strafbar zu machen und sich nicht in Gefahr zu bringen.

Anschließend geht es um die fingierte Kontrolle in Heidelberg, bei der die Bundespolizei Paul-Ludwig U. eine CO2-Waffe abnahm, die er nicht hätte bei sich tragen dürfen, zumal er damals auf Bewährung war. Bellay möchte dazu wissen: „Welche Gespräche gab es mit der Bundespolizei? Und ist eine Festnahme U.s diskutiert worden? Konnte die Bundespolizei frei handeln?“ Michael K. beteuert, sie hätten sich „in keinster Weise eingemischt“ in die Arbeit der Bundespolizei, sondern ihr lediglich „mitgeteilt, was wir wussten“, also dass hier ein „Gefahrenmoment“ vorlag. Man habe im Vorfeld mit ihnen nicht über eine geplante Festnahme gesprochen. Die OStAin hakt nach: „Oder darüber, dass er nicht festgenommen werden soll? Haben Sie so etwas gesagt wie ‚den brauchen wir noch‘?“ Der Zeuge bestreitet das. Die Nachfrage, ob das LKA stattdessen „versteckte Hinweise“ an die Bundespolizei gesandt habe, dass U. ihr Informant sei, verneint er.

Gemeinsame Raucherpausen mit U.

Nun richtet Thomas N.s RA Stehr einige Fragen an Michael K. bezüglich seiner Vernehmungen von Paul-Ludwig U. Ob K. überhaupt über den langen Zeitraum hinweg „noch im Thema“ sein konnte – „Ja“ – und ob Michael K. alle Verhör-Pausen mit U. verbrachte – „In 90 Prozent der Fälle, es sei denn, es war was anderes zu tun. Wir sind beide Raucher.“ Dabei habe er sich „unvermeidlich“ mit U. unterhalten. Wenn in den Pausen etwas Vernehmungsrelevantes zur Sprache gekommen sei, habe er es in der Vernehmung wieder aufgegriffen: „Herr U., Sie haben in der Pause berichtet…“ Das sei drei oder vier Mal in all den Vernehmungen vorgekommen, bei denen er anwesend war.

Der RA will mehr über Passagen wissen, in denen U. über Marion G. berichtete. „U. erzählt, dass G. sich in ihn verliebt hätte und er zum Schein darauf eingegangen ist.“ Der Zeuge erinnert sich. Dann fragt der RA nach mehreren Vernehmungspausen. Es sei da Mal um G. gegangen. Der Zeuge kann sich nicht erinnern, leitet daraus aber ab, dass es sich um nichts Verfahrensrelevantes gehandelt haben dürfte.

RA Stehr beschreibt U.: „Er redet viel.“ Von den vielen Sachverständigen im Verfahren habe eine gesagt, dass U. ein Gespür dafür habe, welche Dinge sein Gegenüber von ihm hören möchte. Der Zeuge widerspricht diesem Eindruck in Bezug auf die Vernehmungen. „Haben Sie direkte Botschaften gesendet, was Sie von ihm hören wollen? Zum Beispiel verdeckt beim Rauchen, unbeobachtet?“, fragt der RA nach. Michael K. bestreitet das.

Warum wird in den Vernehmungen oft betont, dass U. keinen Auftrag der Behörden hatte?

Der RA wundert sich über eine Bemerkung U.s im Verhör nach einer Pause mit Michael K. U. sage dort, er habe keinen Auftrag [von den Behörden]. Der Satz falle häufig, so der RA. Michael K. betont, er habe U. nicht gesagt, er solle sagen, dass er keinen Auftrag habe. RA Stehr bezweifelt das: „Wenn das allen klar ist, warum wiederholt man es dann so oft?“ Der Zeuge beharrt darauf, U. nie einen Auftrag erteilt zu haben. Er habe U. aber vielleicht einmal aufgefordert, das noch einmal in der Vernehmung fürs Protokoll zu sagen. RA Stehr fragt außerdem: „Ist Ihnen aufgefallen, dass U. beeinflussbar ist?“ K. erwidert, das könne er nicht beurteilen.

RA Stehr fragt nach einem Telefonat mit U. zu der Frage, wie er nach Minden [zum Treffen im Februar 2020] kommt. „Gab es da die indirekte Anweisung, dass er auf der Rückfahrt mit jemandem im Auto mitfahren soll?“ Der Zeuge verneint.

Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung beginnt eine lange Befragung, bei der er einige Punkte erneut anspricht, die im Prozess bereits geklärt wurden – wofür er im Verlauf vom VR gerügt wird. Zuerst möchte er wissen, was der Zeuge bei seiner Aussage vom 24. Februar 2022 [63. Prozesstag] gemeint habe, als er erwähnte, dass er bezüglich des Ermittlungsstands eine „Informationspflicht nach oben“ habe. Der Zeuge nennt „vorgesetzte Dienststellen“ und zählt auf, wen er informieren müsse: seine Abteilungsleitung, den Soko-Leiter, die Amtsleitung [die Hausspitze des LKA Baden-Württemberg] sowie „in Teilen“ den Landtag und das Innenministerium – letzteres, wenn es die Bundesanwaltschaft für „legitim“ halte. Der Landtag bzw. das parlamentarische Kontrollgremium werde vom Innenministerium unterrichtet.

U.s Aussagen wurden mit Hilfe des BKAs auch im Ausland geprüft

Der RA fragt nach: „Wann wollte der LKA-Präsident was und wann wissen?“ Der Zeuge antwortet, entsprechende Verfahrensstände seien fortlaufend mitgeteilt und Führungsinformationen wöchentlich vorgelegt worden. „Das ist der Automatismus, wie wir unsere Hausspitze informieren.“

Auf Nachfragen des RA gibt der Zeuge recht einsilbig nähere Auskunft zu den Berichten: Sie stünden nicht in den Akten, da die Inhalte dort bereits erfasst gewesen seien. Er wisse auch nicht, ob die Berichte im LKA noch irgendwo zu finden sind; das müsse man den Leiter der Führungsgruppe oder der Soko fragen.

RA Herzogenrath-Amelung fragt außerdem: „Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gab es Kontakt zu ausländischen Behörden, um zu prüfen, ob U.s Angaben zu Anschlagsplänen im Ausland was dran ist.“ Wen man dafür angefragt habe? „Das Bundeskriminalamt“, so der Zeuge.

„Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Begriff ‚Gruppe S‘ von den Medien geschaffen worden ist?“, will der RA dann wissen. Der Zeuge bestätigt, dort den Begriff zum ersten Mal wahrgenommen zu haben. Er selbst habe den Begriff nicht gebraucht.

Geldgeberin Cornelia K. über die Äußerung ihres Freundes Werner S., er sei ein Polizeispitzel

Der RA fragt auch, ob Cornelia K. vernommen wurde. K. (60) aus München ist Werner S.‘ langjährige Freundin und Geldgeberin. Sie sagte auch bereits als Zeugin im Prozess aus. [siehe 41. Prozesstag] „Soweit ich weiß, ja“, antwortet Michael K. Der RA will bezüglich Cornelia K. auch wissen, ob der Zeuge davon gehört habe, dass Werner S. sich ihr gegenüber als Spitzel für die Polizei ausgegeben haben soll. Michael K. erwidert, davon habe er gehört, sei aber nicht bei der Vernehmung gewesen. Der RA hakt nach: „Wurde überprüft, ob das stimmt?“ Der Zeuge antwortet, das sei eine interessante Information gewesen, hätte das Ermittlungsverfahren aber nicht beeinflusst. Der RA kann das nicht nachvollziehen. Michael K. antwortet nun anders: Er könne sich nicht vorstellen, dass dieser Punkt nicht geprüft worden sei. Er habe aber nicht alle über 200 Stehordner im Kopf, also könne er nicht genau sagen, wer sich darum kümmerte. RA Herzogenrath-Amelung nagelt Michael K. fest: „Hätte das überprüft werden müssen?“ Dieser antwortet: „Ja.“

Eine von U.s Phantasien? Der angeblich geplante rechte Doppelschlag im September 2019

Nun wendet sich RA Herzogenrath-Amelung einem anderen Thema zu: einer Aussage von Paul-Ludwig U. gegenüber der Hessener Polizei, laut der Rechte für September 2019 einen „Doppelschlag“ aus Deutschland und Frankreich planten. Der Zeuge kommentiert, das habe man nicht verifizieren können. Das sei ja auch nicht eingetreten. Der RA merkt an, dass das Polizeipräsidium Hessen U.s Glaubwürdigkeit mit technischen Maßnahmen überprüft habe. Der Zeuge vermutet, das könne nur verdeckt geschehen sein. Darüber hätten sie sich mit Hessen nicht ausgetauscht, das sei schließlich ein anderes Bundesland. Der RA findet das „komisch“, da man sich doch mit derselben Sache befasste. Der Zeuge beharrt jedoch auf seiner Aussage.

Anschließend fragt der RA: „Ist Ihnen bekannt, dass Paul-Ludwig U. Geldzuwendungen bekommen hat? War das Cash?“ Der Zeuge verneint und will wissen, von wem U. Geld bekommen haben soll. Der RA fragt: „Können Sie das ausschließen?“ Der Zeuge bleibt vage: „Es ist mir nicht bekannt.“

Der RA fragt auch bei einem weiteren Punkt, ob U.s Angaben vom LKA überprüft wurden: die Behauptung, dass nach Minden ein ehemaliger Personenschützer des BKA eingeladen sei. Der Zeuge bejaht: Es habe Anhaltspunkte dafür gegeben, dass einzelne Personen Schutzaufgaben übernommen hätten, und dass Personen sich als ehemalige Fremdenlegionäre ausgegeben hätten. Der RA will wissen, wer damit gemeint sei. Der Zeuge nennt Thorsten K. Die Frage des RA, ob er wisse, dass Thorsten K. für staatliche Stellen oder den Verfassungsschutz tätig gewesen sein soll, verneint der Zeuge. Hier schaltet sich der VR ein und fordert den RA auf, den Zeugen nicht in die Irre zu führen und gesichertes Wissen als bloßes Gerücht darzustellen; es gebe dazu einen Vorgang beim bayerischen LKA in den Akten.

Hatte Werner S. eine Waffe, die zuvor ein Polizeiasservat war?

Der RA wendet sich daraufhin dem 8. Februar 2020 zu, dem Tag, an dem sich die „Gruppe S“ in Minden traf und dabei überwacht wurde. Dass damals laut Michael K. 20 bis 30 LKA-Beamte in der Einsatzzentrale in Fellbach waren, hält der RA für viel. „Gab es die Annahme, dass U. in Gefahr gerät?“ Der Zeuge sagt, das sei bei der Einsatzplanung berücksichtigt worden. Ein sofortiges Einschreiten hätte nötig werden können, zum Beispiel bei einer körperlichen Auseinandersetzung oder einer Waffenübergabe. Davon sei man zwar nicht ausgegangen, man habe es aber auch nicht ausschließen können.

Auch zu der Schusswaffe, die man bei Werner S. fand, hat der RA Fragen: Ob ermittelt wurde, woher S. die Waffe hatte. Sie sei ja zuvor einmal als Asservat bei der Polizei gewesen, so der RA. Der Zeuge erwidert, das müsse man die Spurensachbearbeiter fragen.

RA Herzogenrath-Amelung erkundigt sich, ob der Zeuge während der Operation von einem Foto vom Hummelgautsche-Treffen erfahren habe, das U. mit Schulterhalfter und Pistole zeigt. Der Zeuge sagt, daran könne er sich nicht erinnern. Weiter fragt der RA, ob das eine scharfe Waffe sein könnte. Der Zeuge kann das zumindest nicht ausschließen. Auf Nachfrage sagt er, er wisse nicht, ob die Fotos mit denen von der Heidelberger Kontrolle verglichen wurden, um herauszufinden, ob die Waffe dieselbe war.

Bezüglich des Hummelgautsche-Treffens wundert sich der RA darüber, dass das Mobile Einsatzkommando in seinem Einsatzbericht Schießübungen, eine scharfe Waffe von Werner S. oder Schüsse mit Pfeil und Bogen nicht erwähnte. Der Zeuge mutmaßt, dass das vielleicht am Standort der MEK-Beamten liegen könnte.

„Fasst jede Angabe von U. hat sich durch technische Maßnahmen bestätigt“

„Wie haben Sie die Glaubwürdigkeit von Paul-Ludwig U. allgemein beurteilt?“, will der RA außerdem wissen. Der Zeuge sagt, das hätte er gar nicht gekonnt. „Aber fast jede Angabe, die Herr U. bei uns gemacht hat, hat sich durch technische Maßnahmen bestätigt.“ Der RA erkundigt sich: „Hatten Sie den Eindruck, dass sich U. subjektiv in Gefahr wähnt?“ Der Zeuge bejaht: „Er hat mehrfach angegeben, dass er sich unwohl fühlt, dass es ihm zu heiß wird.“ Das habe er U. geglaubt. Man habe, wie bei zeugenschutzähnlichen Maßnahmen üblich, eine Gefahrenanalyse durchgeführt. Der RA hakt nach: „Was sind zeugenschutzähnliche Maßnahmen?“ Der Zeuge erklärt, er sei kein Experte, aber wisse, dass es dafür hohe Hürden gebe. „Die Maßnahmen wurden ergriffen, nachdem U. von uns in Mosbach abgeholt wurde. Kurz nach Beginn der offenen Maßnahmen [Festnahmen, Durchsuchungen].“

Der RA interessiert sich für den Kontakt zur Bundesanwaltschaft. Auf Fragen gibt der Zeuge an, er sei drei Mal in Karlsruhe gewesen und habe sich mit Frau Zacharias, Frau Bellay und Frau Maslow jeweils mehrere Stunden lang über die Ermittlungen ausgetauscht. [Vielleicht wurden an dieser Stelle weitere Namen genannt, die nicht protokolliert wurden.] Über Paul-Ludwig U.s Rolle hätten sie dort nicht gesprochen. „Kurios“, kommentiert der RA. „Wurden die Gespräche dokumentiert?“ Der Zeuge antwortet: „Wenn es Aufträge gab, dann habe ich Notizen gemacht.“

Laut Michael K. keine technischen Schutzmaßnahmen oder Interventionskräfte in Minden

Nach dieser letzten Frage von RA Herzogenrath-Amelung übernimmt Tony E.s zweiter RA Hofstätter und will wissen, wie sich Michael K. und seine Kollegin S. bezüglich der Zuständigkeit für Paul-Ludwig U. abgestimmt hätten. K. erklärt, Frau S. habe die Vernehmungen durchgeführt, er habe daran teilgenommen und ergänzende Fragen gestellt. U. habe beide bei Bedarf anrufen können. Für U.s Schutz seien sie nicht zuständig gewesen.

RA Hofstätter fragt, wie U.s Sicherheit beim Treffen in Minden am 8. Februar 2020 gewährleistet wurde – beispielsweise mittels technischer Schutzmaßnahmen wie einer Verkabelung. Michael K. erklärt: „Es gab weder technische Schutzmaßnahmen noch Interventionskräfte vor Ort.“ Der Plan sei gewesen, dass U. sie bei Bedarf anrufen sollte, dann hätten sie spontan je nach Situation reagiert.

Anschließend bezieht sich RA Hofstätter auf die CO2-Waffe, die die Bundespolizei U. am Bahnhof Heidelberg abnahm. „Aus einem Telefonat von U. ist uns bekannt, dass er angekündigt hat, Unterlagen zur Waffe ans LKA zu schicken.“ Der Zeuge erklärt: „Bei mir kam nichts an.“ Der RA fragt weiter: „Sie haben einige Mails von U. bekommen. Sind die nicht beantwortet worden?“ Michael K. erwidert, er habe sie „zur Kenntnis genommen“ und sie bearbeitet, wenn sie „für den Sachverhalt brauchbar waren“.

Der RA deutet an, der Zeuge habe Problematisches mit U. verschleiert und nicht am Telefon besprochen, weil er wusste, dass U. abgehört wurde. Der Zeuge widerspricht: Wenn er mit U. etwas nicht am Telefon besprochen habe, dann aus dem Grund, dass die Themen „Gegenstand von Vernehmungen sein sollten, und wir keine informelle Kommunikation aufbauen wollten“.

Zeuge sagt, ihm fehle die Expertise zur Unterscheidung von Quelle, V-Person und Informant

„Was war U. für Sie“, will der RA wissen. „Keine Quelle, keine V-Person, kein Informant? Welche Voraussetzungen für eine V-Person haben bei U. gefehlt? Und welche Voraussetzungen für einen normalen Zeugenschutz haben bei ihm gefehlt?“ Michael K. erwidert, er habe für diese Fragen nicht die nötige Expertise. Bezüglich der Rolle als V-Person, Informant oder Quelle habe man ihm gesagt, das sei rechtlich nicht möglich.

Der RA fragt weiter: „Haben Sie sich in irgendeiner Form für U. verantwortlich gefühlt? Hatten Sie eine Fürsorgepflicht?“ Der Zeuge verneint. Er habe sich nur in der Pflicht gesehen, ein Gespräch zu organisieren, wenn U. Redebedarf hatte. RA Hofstätter kommentiert, das verwundere ihn, und nennt als Beispiel das Mindener Treffen am 8. Februar 2020, das so gefährlich gewesen sei, dass sogar das SEK vor Ort war. „Da verspüren Sie keine Fürsorgepflicht, wenn Sie den Mann freiwillig da hineinlassen, der sich Ihnen gegenüber seit Wochen und Monaten offenbart hat? Keine präventive Verantwortung?“ Der Zeuge erklärt, man habe natürlich „Gefahrenmomente minimiert“.

Zeuge darf nicht detailliert über Polizeimaßnahmen beim Mindener Treffen aussagen

Er führt aus, er sei kein Entscheidungsträger gewesen. Welche Maßnahmen vor Ort getroffen wurden, dürfe er nicht sagen. Man habe sich auf verschiedene Szenarien vorbereitet. Das interessiert den RA. „Was war Ziel der Leute vor Ort? Observation, oder gab es eine schnelle Eingreiftruppe?“ Der Zeuge beruft sich auf seine Aussagegenehmigung.

RA Hofstätter fragt, was Paul-Ludwig U. nach Ansicht des Zeugen vorgeworfen wurde. Dieser antwortet: die Mitgliedschaft in der „Gruppe S“. Der RA fragt nach, ob U. aus Sicht des Zeugen als Mitglied der Gruppierung nach Minden gefahren sei. Der Zeuge bejaht. Der RA bezieht sich auf eine Einschätzung des Senats im vergangenen Sommer, der mittlerweile davon ausgeht, dass die „Gruppe S“ erst beim Treffen in Minden gegründet wurde. In diesem Fall, so der RA, wäre U. nach Minden gefahren, um eine terroristische Vereinigung zu gründen oder zu unterstützen. OStAin Bellay erhebt Einspruch, da es sich hier um eine rechtliche und keine tatsächliche Wertung handle.

Der RA bezieht sich nun auf Formulierungen U.s beim Treffen in Minden und will damit offenbar auf eine mögliche Rolle U. als Agent Provocateur hinaus: „Wir müssen Moscheen machen“, „Maschinengewehre, die von einer Decke geschmissen werden wie Handgranaten“, „Aus kleinen Kanaken werden auch große“ sowie das Angebot, Moscheen auszukundschaften. Er fragt den Zeugen: „Gehen Sie davon aus, dass U. in Minden eine Vereinigung unterstützen und Pläne schmieden wollte? Oder gehen Sie davon aus, dass er Leute vor Ort lediglich provozieren wollte?“ Der Zeuge antwortet: „U. hat uns mehrfach mitgeteilt, dass er solche Aussagen tätigt, um seine Legende [hier zeigt der Zeuge mit den Fingern Anführungszeichen] zu stützen.“

prozesstage74

Prozesstag 74: Zwei Befangenheitsanträge gegen den Richter

Am 74. Prozesstag, dem 30. Juni 2022, war die Zeugin Angela M. (25) geladen. Sie war beim LKA beteiligt an den Ermittlungen gegen Tony E., insbesondere an der Auswertung zweier Handys, die bei ihm beschlagnahmt wurden. Die Zeugin gab Auskunft über technische Details zur Auswertung der Daten. Das LKA fand auf E.s Handy hunderte Chatverläufe und zehntausende Nachrichten und Audios. Manche Nachrichten hatte E. gelöscht, einige von ihnen konnte das LKA aber wiederherstellen. Einige Audios konnten nicht abgespielt werden oder waren zwar auffindbar, konnten aber keinem Chatverlauf zugeordnet werden. Die Zeugin erwähnte, dass man durch die Datenauswertung auf eine Lüge von Werner S. aufmerksam geworden sei: Dieser habe in einer Nachricht behauptet, er sei gerade in Italien, während die Standortdaten seines Handys belegten, dass er sich zu diesem Zeitpunkt in seiner Heimatstadt Mickhausen aufhielt. Gegen Ende des Prozesstags stellten die Verteidiger von Tony E. und Thomas N. Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter (VR), weil er den vorigen Prozesstermin (28. Juni 2022) abgesagt hätte, um an einer Podiumsdebatte zum Thema „Wehrhafte Demokratie“ teilzunehmen.

Zu Beginn des Prozesstags verkündet der VR, dass Rechtsanwalt (RA) Ried heute wegen Krankheit verhindert sei. Anschließend erklärt er die neue Hygieneverordnung wegen der Corona-Pandemie: Er werde nicht mehr abfragen, wer sich getestet habe. Tests für die Wachtmeister*innen seien künftig freiwillig. Wer sich nicht an die Verordnung halte, beispielsweise keine FFP2-Maske trage, werde des Hauses verwiesen.

RA Becker und RA Sprafke kündigen an, einen Befangenheitsantrag stellen zu wollen. Der VR will aber erst die Zeugin vernehmen, die für heute geladen ist. RA Becker beantragt dagegen einen Gerichtsbeschluss, der VR lehnt ab. RA Sprafke beantragt einen Senatsbeschluss. Oberstaatsanwältin (OStAin) Maslow beantragt, im Senatsbeschluss das Vorgehen des VR zu bestätigen; es drohe kein Rechtsverlust. Nach einer kurzen Pause verkündet der Senat, erst die Zeugin zu hören und dann die Anträge der Verteidiger.

Tony E.s „Personensachbearbeiterin“

Die Zeugin Angela M. (25) betritt den Saal und wird über ihre Rechte und Pflichten belehrt. Die Zeugin fasst kurz ihren beruflichen Werdegang zusammen: Im September 2016 habe sie ihre Polizeiausbildung in Biberach begonnen, sei danach zur Bereitschaftspolizei in Göppingen gekommen und im September 2019 zum LKA Baden-Württemberg in die Abteilung 6 (Unterstützungskräfte) gewechselt. Im Oktober 2021 habe sie auf eigenen Wunsch die Polizei verlassen, um ein Lehramtsstudium zu absolvieren. „Bei der Polizei haben mich einige Dinge gestört. Ich konnte mich damit nicht mehr identifizieren.“

Beim LKA habe sie in der Inspektion 610 [Teil der Staatsschutz-Abteilung] gearbeitet und sich dabei auch um die Ermittlungen gegen die „Gruppe S“ gekümmert: „In der verdeckten Phase war ich viel in der TKÜ [Telekommunikationsüberwachung] eingesetzt.“ Anschließend sei sie „Personensachbearbeiterin“ für Tony E. gewesen und auch zu Durchsuchungen und Vernehmungen mitgekommen. In der „offenen Phase“ sei sie mit der Datenauswertung beschäftigt gewesen.

Der VR fragt nach der Auswertung von Tony E.s Handy, an der die Zeugin beteiligt war. M. führt aus: Zuerst habe sich darum nur die Kollegin Me. gekümmert, da sie sich nach der Durchsuchung den Fuß gebrochen habe. Die Kollegin habe angefangen, das Handy zu sichten und alles aufzuschreiben, habe die Inspektion dann aber verlassen. Anschließend habe sie sich selbst darum gekümmert und den Bericht „immer wieder abgeändert“ – allerdings kaum inhaltlich, sondern eher strukturell. Der VR verliest die Unterschrift unter der Auswertung: „M., im Auftrag Me.“ Laut Akten sei das Handy vom 9. März bis zum 18. Mai 2020 ausgewertet worden.

832 Chatverläufe mit 34.759 Nachrichten

Die Zeugin erklärt auf Nachfrage, ihre Kollegin Me. habe mithilfe eines Auswertungsprogramms die Anrufprotokolle, Chatverläufe und Kontakte aus Tony E.s Handy übertragen. Die Abteilung 520 [zuständig für Cybercrime] habe die Daten „aufgearbeitet, aufgedröselt und aufgeschlüsselt“. Die Abteilung habe alle Inhalte des Asservats auf einem Auswertungs-PC gespeichert, und der habe dann im Auswertungsprogramm Tabellen erstellt, die Nachrichten und Nummern den Kontakten im Handy zuordneten. Der VR will wissen, ob die Akten-Daten zu E.s Handy alle aus dem Gerät stammen würden oder aus anderen Erkenntnisquellen ergänzt worden seien. „Nein, die sind alle aus dem Asservat“, erwidert die Zeugin. Sie selbst habe das Handy aber nie in der Hand gehabt, abgesehen vom Tag der Durchsuchung, sondern nur mit den Daten der Kollegen gearbeitet. Die Handynummer ende auf 230. Woher sie das wisse – aus der Datenauswertung oder der TKÜ – weiß die Zeugin nicht mehr.

Der VR fragt nach den Telegram-Chats, die auf dem Handy gesichert wurden, und listet auf: „832 Chatverläufe mit 34.759 Nachrichten, 750 Chatverläufe sind ohne Inhalte.“ Die Zeugen erinnert sich an „viele gelöschte Nachrichten“, „viele Chats wurden mit ‚kein Inhalt‘ ausgespuckt“. Manche davon habe die Abteilung 520 wiederherstellen können, aber an diesem Punkt ist sich die Zeugin nicht mehr ganz sicher. Einige der Chatverläufe seien ausgedruckt worden und Teil der Akte, andere nicht. Wie genau das entschieden wurde, weiß die Zeugen nicht mehr. Bei manchen habe man die Inhalte für „unrelevant“ befunden, das dann aber in den Akten „deutlich markiert“.

„Es waren sehr viele Gruppen, aber Herr E. hat sich daran nicht so viel beteiligt“

Anschließend will der VR mehr über die gefundenen WhatsApp-Chats wissen. „Es waren sehr viele Gruppen, aber Herr E. hat sich daran nicht so viel beteiligt. Es gab viele Nachrichten von Personen, die wir im Verfahren gar nicht kannten und die nicht relevant waren“, erinnert sich die Zeugin. Der VR verliest: „Insgesamt 416 Chats und 80.352 Nachrichten auf WhatsApp.“ Die Zeugin merkt an, auch hier habe ihre Kollegin Me. entschieden, welche Nachrichten „man weiter in den Blick nimmt“. Teilweise, erklärt die Zeugin auf Nachfrage, hätten Kollegen händisch die Verschriftlichung von Sprachnachrichten in die Auswertungstabelle aufgenommen. Der VR ergänzt, auf E.s Handy seien 7.758 Audiodateien gespeichert gewesen, die man keinem Chatverlauf habe zuordnen können. Außerdem seien 5.439 Audios gelöscht und nicht mehr abspielbar gewesen.

Der VR fragt nach einem Vermerk zu E.s Handy, den am 4. Juni 2020 neben der Zeugin M. auch ihre später ausgeschiedene Kollegin Me. sowie ein Beamter Wi. unterschrieben hätten. [Vermutlich geht es hier um ein zweites Handy von E.] Er will wissen, wer der drei Personen welche Aufgaben erledigt habe. Die Zeugin sagt, das wisse sie nicht mehr genau. In ihrer Erinnerung habe der Kollege Wi. die Sprachnachrichten ausgewertet. Sie und Me. hätten Chats und Anrufprotokolle ausgewertet. Bilder habe Me. gesichtet, Videos sie selbst. Wie lange das gedauert habe, weiß die Zeugin auch nicht mehr. Sie bestätigt auf die Frage des VR, dass sie dieses Handy direkt ausgewertet habe: Es habe ein Windows-Betriebssystem, das nicht mit dem Auswertungsprogramm kompatibel sei, darum habe man abgesehen von Bildern und Videos alles händisch auswerten müssen. Der VR zitiert aus der Akte: „Im vorliegenden Mobiltelefon ist weder eine Simkarte noch eine Speicherkarte vorhanden.“

Weiter erklärt er, laut der Akte habe die Zeugin beim Unternehmen Telefónica schriftlich etwas angefragt. Worum es da ging? Die Zeugin vermutet, dass sie so versucht habe, die Rufnummer einer bei E. gefundenen Simkarte zuzuordnen. Der VR will wissen, ob die Simkarte auch im gefundenen Handy genutzt wurde. Die Zeugin sagt, sie könne sich nicht erinnern, ob man das klären konnte.

20 Telegram-Chats und Probleme mit fehlenden Nachrichten

Nun fragt der VR nach den manuell ausgewerteten Telegram-Chats: „Es wurden insgesamt 20 Chats festgestellt. Waren Sie damit befasst?“ „Ich kann mich erinnern, dass ich durch die Chats scrollte“, antwortet die Zeugin. Außerdem habe sie die Bilder [vermutlich Screenshots der Chats] gesehen, die der Kollege Wi. gemacht habe. „Gab es dabei Komplikationen?“, fragt der VR. Die Zeugin bejaht: „Es fiel uns auf, dass immer nur 25 Nachrichten angezeigt wurden.“ Der Beamte V. von der Abteilung 520 habe ihnen dabei geholfen, weitere Nachrichten zu sichern.

Der VR will sichergehen, dass die exportierten Daten des Auswertungsprogramms auch wirklich die Daten des Handys spiegeln. „Wurden bei einem Export Daten geändert?“ „Davon gehe ich nicht aus“, so die Zeugin, sie könne es aber nicht sicher sagen, da sie selbst nichts exportiert habe. Soweit sie wisse, sei es technisch nicht möglich, beim Export etwas zu ändern. Anschließend geht der VR einzelne Ausdrucke von E.s Chatverläufen durch und lässt jeweils bezeugen, dass sie tatsächlich die Daten vom Handy wiedergeben.

Dabei geht es auch um Chats mit dem Kontakt „Thorsten HH“ [vermutlich Thorsten K.] und eine Chatgruppe mit dem Titel „Michel wach endlich auf“. [Unter diesem Namen gingen 2019 extrem Rechte in Hamburg auf die Straße, die sich vormals unter dem Motto „Merkel muss weg“ versammelt hatten. Tony E. nahm an einem der Aufmärsche im September teil und stand laut „Exif Recherche“ im engen Kontakt mit drei der Organisatoren: Ralph E., Thomas G. und Thorsten K. https://exif-recherche.org/?p=7045]

Knapp 3.000 Audiodateien konnten keinem Chat zugeordnet werden

Weiter fragt der VR nach einigen von den 2.996 Audiodateien, die auf diesem Handy gefunden, aber nicht zugeordnet werden konnten. Er lässt die Zeugin einzeln bestätigen, dass die Wortprotokolle in den Akten tatsächlich zu Audiodateien auf dem Handy gehören.

Die Zeugin erwähnt, dass ihnen aufgefallen sei, dass Werner S. in einer Nachricht behauptet habe, er sei in Italien, während die Standortdaten seines Handys offenbart hätten, dass er sich tatsächlich in Mickhausen aufgehalten habe. Der VR stellt noch einige weitere Detailfragen dazu, wer welche Daten wie in die Auswertungstabelle eingetragen habe. Dann übergibt er das Fragerecht. Die Vertreterinnen des Generalbundesanwalts (GBA) haben keine Fragen.

RA Herzogenrath-Amelung will wissen, wie entscheiden worden sei, welche Gespräche relevant sind und verschriftlicht werden sollten. Verschriftlicht hätten sie alles, gibt die Zeugin an. Die Entscheidung, was relevant sei, hätten nicht sie, sondern die Hauptsachbearbeiter getroffen.

Auf eine Frage nach der Datenstruktur von Tony E.s RA Hofstätter erklärt die Zeugin, dass sich im Laufe der Ermittlungen viele Richtlinien zur Gliederung von Berichten geändert hätten. Darum habe sie einiges überarbeiten müssen.

Tony E.: Besonders in den wichtigen Chatgruppen schweigsam

Der RA bezieht sich auf eine Aussage der Zeugin, dass Tony E. in manchen Chats nur selten geschrieben habe. Er möchte, wissen, welche sie gemeint habe. Die Zeugin nennt die [für den Prozess besonders relevanten] Gruppen „Heimat“ und „Tutto Ramazotti“ und ergänzt, dass E. generell auch in den anderen Chats nicht viele Nachrichten verschickt habe.

Nun fragt der RA nach den Audiodateien, die man keinem Chat zuordnen konnte. Die Zeugin spricht von einem „Riesenordner“, in dem Sprachdateien, aber auch Wecker- und Klingeltöne gespeichert gewesen seien. „Wir konnten schwer zuordnen, wer spricht. Außer bei den Beschuldigten, wo wir die Stimmen schon gut kannten.“ Aber es sei bei den meisten der Dateien nicht möglich gewesen, sie in einen Chatverlauf einzuordnen. „Es waren eher so Zufallstreffer. Wenn man einen Chat im Kopf hatte und auf eine Audiodatei getroffen ist, die voll reingepasst hat. Das haben wir dann im Auswertebericht so geschrieben: ‚Die Datei könnte als Antwort an dieser Stelle des Chats passen.‘“

Warum sie die Polizei verlassen habe, will der RA noch wissen. „Einige Dinge“, antwortet M. „Ich wollte gern beim LKA bleiben.“ Sie sei dort aber im mittleren Dienst gewesen, ohne Aussicht auf einen baldigen Aufstieg. Außerdem habe sie später die Arbeit bei der Reiterstaffel frustriert. „Wir waren jedes Wochenende da, immer das Gleiche. Ich hatte das Gefühl, ich kann nicht viel bewirken vom Klientel her. Aus meinen Anzeigen wurde nichts.“ Der RA hakt nach: „Ihr Verdruss hat nichts mit dem Verfahren zu tun?“ Die Zeugin verneint.

RA Beckers Zweifel am Beweiswert der Datenauswertung

Tony E.s Verteidiger Becker ist an der Reihe und spricht über die Aussage der Zeugin am heutigen Prozesstag, als sie auf Nachfrage des VR bestätigte, dass einige Daten aus Tony E.s Handy stammten. Woher sie das gewusst habe, fragt der RA. „Ich habe alle Exporte selber persönlich gesehen, aber ich habe auch selber exportiert. Da müssten alle Dateien drauf sein.“ Aber wie die Daten auf den Auswertungs-PC gekommen seien, können sie nicht bezeugen, hakt der RA nach. Die Zeugin verneint: Das habe die Abteilung 520 gemacht. „Wie das technisch funktioniert hat, weiß ich nicht.“ Der RA schließt daraus, dass die Zeugin nicht sicher sagen könne, ob die Daten in den Akten die aus E.s Handy wiedergeben. „Wurden von der Abteilung 520 auch die anderen Telefone der anderen Beschuldigten ausgewertet?“ Die Zeugin bejaht. „Wie konnten Sie dann sagen, dass nicht theoretisch Daten von einem anderen Telefon dazwischengespielt wurden?“ Die Zeugin gibt zu, das könne sie nicht sagen.

Um die Aussage der Zeugin weiter anzuzweifeln, fragt der RA, ob sie die an die Wand des Gerichtssaals projizierten Aktenauszüge, über die sie sagte, sie entsprächen den Daten von Tony E.s Handy, überhaupt in der Kürze der Zeit habe lesen können. „80 Prozent“, behauptet die Zeugin. Der RA kommentiert: „Sie lesen schnell.“

Der RA will außerdem wissen, ob das LKA habe feststellen können, ob empfangene Nachrichten auch tatsächlich vom Handy-Besitzer gelesen worden seien. „Mir geht es um die grauen und blauen Häkchen.“ Die Zeugin sagt: „Ich weiß nicht mehr genau, ob da dranstand ‚gelesen‘ oder ‚nicht gelesen‘“. Dazu könnte die IT-Abteilung 520 aber sicherlich mehr sagen.

Über 9.000 Kontakte auf Tony E.s Handy

Thorsten W.s Verteidiger Kist bezieht sich auf einen Aktenvermerk der Zeugin, laut dem auf E.s Handy 9.300 Kontakte gefunden wurden. „Hat er die alle selbst eingetragen? Das erscheint mir ein bisschen viel.“ Die Zeugin verneint: „Die wurden nur festgestellt.“ [Vermutlich sind darunter auch Kontakte aus Chats, die das Handy automatisch speichert.] Die Zeugin wird unvereidigt entlassen.

Anschließend geben einige RA*innen Statements zu der Zeugin ab. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung beginnt mit Bezug auf den Widerspruch zwischen Werner S.‘ Handydaten und dessen Behauptung, er sei in Italien: Die Aussage sei „interessant, was den S. angeht“. Der Grund für die Lüge sei unklar.

RA Becker bittet um eine Pause: Er und sein Teampartner RA Hofstätter wollen eine schriftliche Erklärung verfassen und sie verlesen. Der VR verspricht, das später zu klären. Erst möchte er den Befangenheitsantrag hören.

Befangenheitsantrag: Tony E.s Vertrauen in den VR „nachhaltig erschüttert“

RA Becker verkündet, sein Mandant Tony E. lehne den VR wegen der Besorgnis einer Befangenheit ab. Der RA holt zu einer längeren Begründung aus: RA Sprafke habe am 73. Prozesstag darum gebeten, wegen eines anderen Termins von der hiesigen Hauptverhandlung am 28. Juni freigestellt zu werden. Der VR habe daraufhin überraschend mitgeteilt, er müsse die Verhandlung am 28. Juni ohnehin aus dienstlichen Gründen aufheben. Auf Nachfrage habe der VR mitgeteilt, er sei an diesem Termin auf einer Dienstreise zum Kongress „Wehrhafte Demokratie“ als Referent des Forums „Unter dem Radar der Zeitenwende“.  Tony E.s Vertrauen in die Unvoreingenommenheit des VR sei „nachhaltig erschüttert“. „Der Vorsitzende zieht die Teilnahme an einem Kongress der Teilnahme an einer Hauptverhandlung vor.“ Man gehe davon aus, dass der VR eine Aufwandsentschädigung für sein Referat bekomme und die Summe hier mitteilen werde. Der RA zitiert von der Webseite des 5-Sterne-Hotels „De Rome“, in dem der VR bei seiner Dienstreise übernachtet habe, über dessen luxuriöse Ausstattung, und bilanziert: „Es handelt sich um eine Vergnügungsreise des Vorsitzenden.“ Der VR messe „mit zweierlei Maß“, da er in diesem Fall nach der Absage von nur einem RA den ganzen Prozesstag habe ausfallen lassen, während er an anderen Terminen eigentlich verhinderte Kollegen verpflichtet habe, doch zu erscheinen. Dass der VR lieber zum Kongress als zum Verfahren gekommen sei, sei eine „bewusste Verletzung des Beschleunigungsgebots bei fortgeltender Unschuldsvermutung“ [mit dem die Strafprozessordnung eine unnötig lange Untersuchungshaft verhindern soll]. Deswegen zweifle Tony E. an der Unbefangenheit des VR. Zusätzlich tue er das aus dem Grund, dass der VR auf dem Panel über „Extremismus und Antisemitismus als Feinde der wehrhaften Demokratie“ gesprochen habe. Tony E. müsse davon ausgehen, das Feindbild dieser Veranstaltung zu sein.

Befangenheitsantrag II: U-Haft vs. „Luxushotel“

Auch RA Sprafke verkündet, dass sein Mandant Thomas N. den VR ebenfalls wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehne, und argumentiert ebenfalls mit der Terminaufhebung wegen des Kongresses. „N., seit zwei Jahren in Untersuchungshaft, versteht nicht, warum das Referieren auf einem Kongress der Fortsetzung der Hauptverhandlung zwingend vorzuziehen war. Ferner versteht er nicht, warum das einen dienstlichen Grund zur Absetzung darstellen soll.“ Vielmehr sei es eine Privatsache und verletze daher das Beschleunigungsgebot. Der VR habe behauptet, für das Oberlandesgericht an dem Kongress teilgenommen zu haben, womit ein dienstlicher Grund vorliegen könnte. Der VR habe das aber nicht genauer begründet, daher sei das zweifelhaft. Schließlich hätten vom OLG auch andere Vorsitzende Richter für Staatsschutzverfahren zum Podium fahren können. Außerdem stört sich auch RA Sprafke an der Übernachtung im „Luxushotel“, „während Angeklagte in U-Haft sitzen […], als sei ein inhaftierter Angeklagter nicht wichtig genug“. Für einen Kongress und zum Pandemieschutz lasse der VR einfach Prozesstage ausfallen, während die Bitte, wegen einer anderen Verhandlung einen Tag lang fernzubleiben, verwehrt würde. Der VR habe in vielen E-Mails versprochen, er werde „alles unternehmen“, um die wegen Covid ausgefallenen Prozesstage nachzuholen. Dieses „widersprüchliche Verhalten“ sei „zynisch“. Thomas N. „zweifelt, dass sein Schicksal in den Händen des Vorsitzenden gut aufgehoben ist. […] Er befürchtet, zum bloßen Objekt strafprozessualer Umstände zu werden. […] Der Vorsitzende macht deutlich, dass er mit zweierlei Maß misst.“

Auch Thomas N. selbst schaltet sich ein und beantragt, dass der VR einige Fragen beantwortet: Was die Teilnahme des VR am Kongress samt Unterbringung gekostet habe, wer die Kosten trage und ob der VR selbst ein Honorar bekommen habe. Er schließt mit der Frage, ob der VR den Antrag ausgedruckt oder nur per E-Mail braucht. „Ich erteile keine prozessualen Ratschläge“, erwidert der VR.

RAin Schwaben bittet um eine Pause, um sich mit ihrem Mandanten Markus K. zu besprechen. Der VR unterbricht die Verhandlung bis zum nächsten Hauptverhandlungstag.

prozesstage73

Prozesstag 73: Ein LKA-Zeuge kann oder will sich nicht erinnern

Am 73. Prozesstag, dem 23. Juni 2022, wurde erneut der LKA-Zeuge Julian B. zur Hausdurchsuchung beim Angeklagten Steffen B. am 14. Februar 2020 vernommen. Dort wurden verschiedene Waffen, Munition und Neonazi-Artikel gefunden. Der Fokus richtete sich zudem auf die bei Steffen B. gefundene „Slam Gun“, die nach Untersuchungen mit einem Vergleichsstück als funktionsfähig betrachtet wurde. Die Waffe und Munition habe er von Mario Sch. Erhalten, so der Zeuge. In der Befragung durch die Anwält*innen geht es um Thorsten K., der sich nach Angaben des LKA-Ermittlers im Zeugenschutz des Hamburger LKA befindet. Das Aussageverhalten des Zeugen zu Fragen über einen externen Berater der Soko „Valenz“ zur Einsatzplanung für den 8. und 14. Februar 2020 sowie zum Umgang mit dem Verfahren innerhalb des baden-württembergischen LKA rief Unmut bei der Verteidigung hervor. Der Senat lehnte jedoch Anträge auf ein Ordnungsgeld und Vereidigung des Zeugen ab.

Im Zuschauerraum verfolgt für kurze Zeit die rechte Szeneanwältin Nicole Schneiders das Prozessgeschehen. Als Zeuge ist erneut der baden-württembergische LKA-Beamte Julian B. (29) geladen. Der VR setzt die Befragung des Zeugen zur Vernehmung des Beschuldigten Steffen B. am 14. Februar 2020 fort, dem Tag, an dem dieser verhaftet und seine Wohnung durchsucht wurde. Der Vorsitzende Richter (VR) war bereits am 12. Prozesstag bei seiner Befragung des Zeugen zu diesem Themenkomplex weit fortgeschritten. Ihm geht es nun um das Verhältnis von Steffen B. zum Mitangeklagten Werner S. Der LKA-Zeuge erinnert sich daran, dass man Steffen B. zu seinen Kennverhältnissen in der Gruppe befragt habe. Steffen B. habe im Verhör angegeben, Werner S. seit rund drei Jahren von einem Treffen der „Soldiers of Odin“ in Baden-Württemberg zu kennen. [Die Ortsangabe ist nicht korrekt. Tatsächlich fand das Treffen in Bayern statt.] Danach sei der Kontakt über längere Zeit eingeschlafen. Werner S. habe Steffen B. dann auf Facebook angeschrieben und ihn zur Chatgruppe für den gemeinsamen Besuch einer Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin eingeladen. Der nächste persönliche Kontakt soll dann am 8. Februar 2020 beim zentralen Treffen der „Gruppe S“ in Minden stattgefunden haben.

Steffen B. über Werner S.: „Dominant“, „sympathisch“, schimpft viel

Auf die Frage nach Werner S.‘ Motivation für die Kontaktaufnahme habe Steffen B. angegeben, dass S. auf der Suche nach „Gleichgesinnten“ gewesen sei. Was damit gemeint sei, habe B. nicht näher erläutert. Auf die Frage, was Steffen B. von Werner S. halte, habe er ihn als „dominant“ und „kernigen Typ“ beschrieben, vor dem man Respekt habe. Auch Begriffe wie „urdeutsch“ und „sympathisch“ seien gefallen. Steffen B. habe den Eindruck gehabt, S. sei jemand, von dem man erwartet, dass er umsetzt, was er sagt. S. habe aber auch viel geschimpft, ohne Vorschläge zu machen, was zu tun sei.

Zum Mitangeklagten Thomas N. habe Steffen B. im Verhör am 14. Februar 2020 angegeben, dass er ihn von der Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin kenne. N. habe sich nach Angaben von B. am 8. Februar 2020 beim Treffen in Minden zurückgehalten. Er sei ein „bodenständiger Fliesenleger“. Dagegen habe B. den Mitangeklagten Paul-Ludwig U. für sehr unsympathisch gehalten. U. habe viel erzählt, unter anderem von seiner langen Haftzeit. Persönlich habe er U. beim Treffen in Minden kennengelernt.

Tony E. sprach sich in Minden laut Steffen B. für Plakataktionen aus

Den Mitangeklagten Tony E. habe Steffen B. laut dessen Angaben nur unter dessen Vornamen gekannt, so der Zeuge. Der Kontakt sei über „Matthias“ [gemeint ist Werner S., der unter verschiedenen Namen auftrat] bei der Demonstration am 3. Oktober 2019 hergestellt worden. Steffen B. habe den Familienvater Tony E. mit sich selbst verglichen und als ruhigen Typen beschrieben, der sich in Minden für Plakataktionen ausgesprochen habe. Ihn habe er als einen „eher […] gemäßigten Vertreter“ bezeichnet. Befragt nach weiteren Personen, die er kenne, habe Steffen B. nur noch den Namen „Thor Tjark“ [Aliasname des Mitangeklagten Thorsten W.] und „Franky“ [Frank H.] genannt, den er aus Zeiten der „Soldiers of Odin“ und online gekannt habe.

Auf die Frage des VR, mit welchem Gefühl Julian B. aus der Vernehmung gegangen sei, antwortet der LKA-Ermittler, dass er den Beschuldigten gerne weitervernommen hätte, weil er noch viele Fragen gehabt habe. Steffen B. habe auf die gestellten Fragen immer die gleiche Antwort gegeben: Es sei nicht über Anschläge gesprochen worden.

Die Fundorte der Slam Gun und der Munition werden gezeigt

Der VR leitet zum nächsten Themenkomplex über. Darin geht es um die Hausdurchsuchung bei Steffen B. in Nienburg (Saale) am 14. Februar 2020. Es werden mehrere Fotografien der Soko „Valenz“ zur Hausdurchsuchung in Augenschein genommen. Zu sehen sind die Räumlichkeiten des Wohngebäudes, des Nebengelasses und der Scheune. Auf einem Bild ist die Auffindesituation der „Slam Gun“ in der Scheune abgebildet. Diese lag in einem weißen Plastiksack unter einem Fliesenhaufen. „Was macht das für einen Eindruck? Hat das jemand versteckt oder ist das eher zufällig?“, fragt der VR den Zeugen. Julian B. erklärt, dass es sich seinem Eindruck nach eindeutig um ein Versteck gehandelt habe. Der Sack sei fast vollständig mit Fliesen bedeckt gewesen. Auf einem anderen Bild ist ein Kaninchen-Stall im Nebengelass zu sehen. Dort wurde die Munition in einer weißen Tüte gefunden, nachdem Steffen B. die Ermittler*innen dorthin geführt hatte. Auf Nachfrage des VR erläutert der Zeuge, dass die „Slam Gun“ so gebaut worden sei, dass Munition vom Kaliber einer Schrotflinte hineinpasse.

Fundsachen: Waffen, Munition und Neonazi-Utensilien

Unter den 121 gezeigten Aufnahmen von der Hausdurchsuchung sind neben den Räumlichkeiten des Anwesens auch Bilder der Soko von Waffen, Munition, Neonazi-Artikeln, NS-Devotionalien, mehrere Handys und Speichermedien zu sehen. Die Ermittler*innen fanden im Schlafzimmer Schreckschuss- und Luftdruckwaffen. Des Weiteren wurde Munition im Haus gefunden. In einem Schrank befand sich Kleinkalibermunition. Diese sei nicht für die „Slam Gun“ geeignet gewesen. Die Ermittler fanden jedoch heraus, dass der Mitangeklagte Stefan K. im Frühjahr 2019 von André B. ein Gewehr mit dem gleichen Kaliber angeboten bekommen haben soll. Ob die Munition dafür eingesetzt werden könne, sei unbekannt. Darüber hinaus fanden die Ermittler*innen 151 Randfeuerpatronen, verpackt in drei Schachteln zu je 50 Schuss, sowie eine separate Patrone. In diesem Zusammenhang erläutert der Zeuge, dass bei Steffen B. vier Packungen mit „Slam Gun“- kompatibler Munition gefunden worden seien, beim Mitangeklagten Stefan K. zwei Packungen des gleichen Kalibers, jedoch von einem anderen Hersteller. Außerdem verweist der Zeuge darauf, dass bei Mario Sch. [aus Schönebeck, der der „Gruppe S“ die Waffen günstig gebaut und verkauft haben soll] eine baugleiche „Slam Gun“ wie bei Steffen B. gefunden worden sei. Darüber hinaus fanden die Ermittler*innen im Flur eine Axt, auf deren Stiel der Name „Steffen“ zu lesen war und auf dem Axtkopf „SS“. Nach Angabe des Angeklagten hätte die Axt der Dekoration, nicht der Selbstverteidigung gedient. Gefunden wurden auch ein Baseballschläger und eine Elektroschocklampe. In einer Kleiderschublade lagen zudem 1.050 Euro in Fünfziger-Scheinen, die nach Rücksprache mit der Bundesanwaltschaft (BA) beschlagnahmt wurden. Auf die extrem rechte Gesinnung des Angeklagten lassen die Kutte mit dem Emblem der „Vikings Security Germania“, ein Holzbrett mit der Aufschrift „Deutschland ewig treu“ [mit Abbildungen eines Hakenkreuzes und eines Reichsadlers] sowie zwei Bücher zur „Rassenkunde“ aus dem Jahr 1935 schließen. Auf dem Dachboden wurden zwei Fotografien aus der Zeit des Nationalsozialismus gefunden. Darauf zu sehen sind Hakenkreuz-Standarten und, wie Marcel W.s Verteidiger Picker den Ermittler korrigiert, nicht Soldaten, sondern einmal SA- und das andere Mal SS-Männer abgebildet.

Die „Slam Gun“ ist laut Gutachten funktionstüchtig

Nach der Mittagspause wird die am 14. Februar 2020 bei Steffen B. aufgefundene „Slam Gun“ vor Gericht gezeigt. Auf die Frage des VR, welche Besonderheit eine „Slam Gun“ aufweise, erklärt der Zeuge, dass es sich im Prinzip um eine selbstgebaute Schrotflinte handle. Er erklärt anhand des Asservats die Bauweise. Die einzelnen Teile könne man im Baumarkt erwerben. Vom Aufbau her habe eine Slam Gun eine einfache Form; ein herkömmlicher Abschussmechanismus fehle.

Michael B.s RA Berthold stellt von seinem Platz aus fest, dass die Nähte der Waffe sauber seien. Er habe den Eindruck, dass mit dieser Waffe nie geschossen wurde, und stellt deren Funktionsfähigkeit in Frage. Der VR möchte vom Zeugen wissen, welche Untersuchungen mit der Waffe durchgeführt wurden. LKA-Ermittler B. erörtert das Vorgehen. Einen ersten Anhaltspunkt auf die Waffe habe man aus einer E-Mail von Steffen B. an Werner S. vom 4. Oktober 2019 erhalten. Die E-Mail beinhaltete vier Fotos und wurde bei der Telekommunikationüberwachung (TKÜ) abgefangen. Man habe auf dieser Grundlage einen Nachbau angefertigt. Dies sei auf Bitte und in Absprache mit der Bundesanwaltschaft geschehen.

Mit dem Nachbau habe man die Funktionsweise getestet, indem man auf einen Gelatine-Block geschossen habe. Ein kurzes Video des Versuchs wird vor Gericht gezeigt. Es zeigt den Einschlag einer Kugel in den Gelatine-Block. Mehrere RAs melden Zweifel am Beweiswert des gezeigten Videos an, da nicht ersichtlich sei, aus welcher Entfernung geschossen und wie der Zündmechanismus ausgelöst wurde. Die Ermittler*innen hingegen halten die Waffe ebenso wie den Nachbau für funktionstüchtig, was sie nicht überraschte, da es sich nicht um eine außergewöhnliche Waffe handle. Überrascht sei man eher davon gewesen, dass ein Nachbau angefertigt werden sollte. Ein Gutachten zur Funktionsfähigkeit der nachgebauten Waffe wurde am 7. Februar 2020 fertiggestellt, also einen Tag vor dem Treffen in Minden. Darüber hinaus seien weitere Untersuchungen zur waffenrechtlichen Einordnung vorgenommen und die Waffe nach der Beschlagnahmung auf Fingerabdrücke und DNA-Spuren untersucht worden.

Steffen B. versendete Fotos der „Slam Gun“ an Werner S.

In Zusammenhang mit der Slam Gun gibt es einen Vermerk in der Akte vom 20. Dezember 2019 mit der Überschrift „Relevante E-Mails beim Beschuldigten S.“. Der VR möchte vom Zeugen wissen, was es mit diesem Vermerk auf sich habe. LKA-Ermittler Julian B. berichtet, dass am 20. Dezember 2019 bei ihnen mehrere E-Mails des Angeklagten Werner S. aus der Vergangenheit eingegangen seien, die über die TKÜ abgefangen wurden. Vermutlich habe Werner S. seine E-Mails an diesem Tag auf ein neues Gerät geladen. Der VR korrigiert den Zeugen, dass die Mails bereits einen Tag zuvor eingegangen seien, und fragt, woher man wisse, dass Werner S. der Inhaber der E-Mail-Adresse sei. Dies habe man, so der Zeuge, über einen Abgleich mit den Aktivitäten von Werner S. in sozialen Medien herausgefunden. Zudem habe S. die Adresse in Aufnahmen überwachter Telefonate selbst genannt. Deshalb habe man die Überwachung der E-Mail-Adresse beantragt. Am 4. Oktober 2019 habe Steffen B. über die E-Mail-Adresse seiner Frau Susanne (damals noch mit dem Nachnamen L.] kommentarlos vier Bilder an Werner S. gesendet. Die Bilder werden vor Gericht in Augenschein genommen. Darauf sind die Munition sowie die „Slam Gun“ aus verschiedenen Perspektiven und in unterschiedlichen Zusammensetzungen zu sehen. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass die Bilder vom Handy des Angeklagten Steffen B. versendet wurden. Die in den Metadaten gespeicherten Koordinaten hätten zu B.s Anwesen geführt.

Auf die Frage, ob die Bilder mit dem Fund vom 14. Februar 2020 übereinstimmen, verweist der Zeuge darauf, dass sowohl die Waffe wie auch der Plastiksack identisch aussehen und B. selbst eingeräumt habe, die Bilder an Werner S. gesendet zu haben. Die E-Mail-Überwachung habe des Weiteren ergeben, dass die E-Mail an zwei Empfänger weitergeleitet wurde. Bei einer der beiden Adressen habe man keine Anfrage zur Ermittlung des Inhabers durchgeführt, da der Provider im Ausland sitze. Bei dem in dieser Adresse verwendeten Namen handle es sich aber um einen Nicknamen, den man vom Zeugen Marcel L. kenne. Die zweite E-Mail-Adresse konnte dem Angeklagten Michael B. zugeordnet werden. Dazu passe auch ein Telefonat, das Werner S. am 5. Oktober 2019 mit Michael B. geführt habe. Darin wurden Codewörter wie „Tretroller“, „Rücktrittbremse“ und „Batterien“ verwendet, die die Ermittler*innen als Chiffren für Waffen und Munition deuten.

Zum Abschluss seiner Zeugenbefragung möchte der VR vom LKA-Ermittler Julian B. wissen, wie es zu einem Vermerk vom 12. September 2019 gekommen sei, den der Zeuge angefertigt habe. Der Zeuge erläutert, dass der Ausgangspunkt für den Vermerk eine polizeiliche Vernehmung von Paul-Ludwig U. am 10. September 2019 in Gießen gewesen sei. U. habe gegenüber einem Kriminalhauptkommissar der Kriminalpolizeiinspektion Würzburg von seiner Aussage über Johnny L. aus Gießen berichtet. Der Würzburger Polizeibeamte habe U. so eingeschätzt, dass es diesem nach seiner langen Haftzeit nicht gelinge, Social-Media-Inhalte in die Realität einzuordnen. So zum Beispiel die Bedeutung einer „Notfallliste“, die U. an den Würzburger Beamten sendete, die dieser wiederum an seinen Stuttgarter Kollegen Julian B. weiterleitete. Der Angeklagte Frank H. erklärt zu einem späteren Zeitpunkt des Prozesstages, dass diese „Notfallliste“ in der Telegram-Gruppe von Marion G. kursiert sei.

Steffen B. hat hohe Schulden angehäuft

Richterin Geist setzt die Zeugenvernehmung durch den Senat fort. Sie fragt den Zeugen Julian B., ob der Beschuldigte Steffen B. in der Vernehmung am 14. Februar 2020 etwas zur Herkunft der Munition gesagt habe. Laut Julian B. sagte Steffen B. aus, die Munition habe er von Mario Sch. erhalten. An den genannten Preis kann sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Die Richterin hält ihm aus dem Vernehmungsprotokoll vor, dass es rund 30 Euro gewesen seien. Kurz darauf habe Steffen B. seine Aussage ergänzt. Er gab an, dass Mario Sch. auf seine Bitte hin die „Slam Gun“ gebaut habe. Zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten Steffen B. befragt, gibt der LKA-Zeuge an, dass B. verschuldet gewesen sei. Der VR konkretisiert, dass B. beim Finanzamt, der Krankenversicherung und beim Jobcenter Schulden in Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrags angehäuft habe.

Richter Kemmner kommt nochmal auf die Beteiligten des Treffens in Minden zu sprechen. Er fragt, ob Steffen B. gegenüber dem LKA-Zeugen den genannten „Franky“ noch einer anderen Gruppe als den „Soldiers of Odin“ habe zuordnen können. Der Zeuge erinnert sich, dass Steffen B. „Franky“ auch den „Wodans Erben Germanien“ aus Bayern zugeordnet habe. „Franky“ sei zusammen mit einem Thomas von den „Wodans Erben Germanien“ aus Bayern angereist, allerdings kann der Zeuge keine weiteren Informationen zu diesem Thomas abrufen.

Wollte Paul U. eine terroristische Vereinigung überführen oder planen?

Nun erhalten die Verteidiger*innen die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Tony E.s RA Hofstätter geht auf das Verhältnis des Zeugen zu Paul-Ludwig U. ein. Der Zeuge gibt an, nur einmal persönlich mit ihm telefoniert zu haben. Ansonsten habe er die Niederschriften aus den Vernehmungen durch seine Vorgesetzten Frau S. und Herr K. erhalten. Auf die Frage von RA Hofstätter, ob er sich mit seinen Vorgesetzten darüber unterhalten habe, sagt der Zeuge B. aus, dass dies bestimmt der Fall gewesen sei, er sich aber nicht mehr an die Inhalte erinnern könne.

RA Hofstätter greift eine Aussage des Zeugen auf, dass Paul-Ludwig U. „immer als Beschuldigter“ geführt wurde. Die Frage, ob er sich mit seinen Vorgesetzten über U.s Status ausgetauscht habe, verneint der Zeuge. Es habe eine klare Ansage der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegeben, dass U. als Beschuldigter in Zusammenhang mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung geführt werde. RA Hofstätter hakt nach, ob er das in der Belehrung gegenüber U. im Telefonat so auch mitgeteilt habe. An dieser Stelle korrigiert sich der Zeuge. Er könne nicht mehr genau sagen, ob er vor oder nach dem 25. November 2019 mit U. telefoniert habe. An diesem Tag habe die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernommen und wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt.

RA Hofstätter fragt darüber hinaus, ob der LKA-Zeuge B. seine wesentlichen Erkenntnisse aus der TKÜ des Angeklagten U. entnommen habe. Der Zeuge berichtigt den Anwalt. Er habe seine Erkenntnisse aus der gesamten TKÜ erhalten. Die Niederschriften hätten ihm mit einem geringen Zeitversatz tagesaktuell vorgelegen. RA Hofstätter greift den Punkt auf. Der Zeuge habe die Gespräche von U. mit seinen Bewährungshelfer*innen, Freund*innen etc. vorliegen gehabt und darüber mitbekommen, was U. gesagt hat. Der Anwalt fragt den Zeugen, mit welcher Motivation Paul-Ludwig U. nach Minden gefahren sei. Der Zeuge gibt an, hierüber keine Auskunft geben zu können. Er möchte nicht spekulieren. Aus der TKÜ wisse man, dass U. aufgrund seiner Vergangenheit den Wunsch hatte, der Polizei zu helfen. RA Hofstätter fragt nach, ob sich der Zeuge erinnern könne, dass U. über Zeugenschutz gesprochen habe. Daran kann sich der Zeuge B. nicht erinnern, da er die TKÜ selbst nicht gehört habe. RA Hofstätter hakt weiter nach: Ist Paul-Ludwig U. nach Minden gefahren, um eine terroristische Vereinigung zu überführen oder an deren Aufbau mitzuplanen? Der Zeuge wiederholt, dass er zu U.s Intention keine Angabe machen könne. „Ist er freiwillig hingefahren?“, fragt der Anwalt. „Ich weiß es nicht“, entgegnet Julian B.

Der Zeuge habe nur an den GBA Ermittlungsakten persönlich weitergegeben

RA Berthold stellt weitere Fragen „zur Waffe oder was da vorne liegt“. Er fragt den Zeugen, ob er versucht habe, damit zu schießen. Außerdem möchte er wissen, ob Steffen B. sagte, dass er damit geschossen habe. Zur ersten Frage verweist der Zeuge auf das Gutachten. Zur zweiten Frage sagt Julian B. aus, dass der Angeklagte angegeben habe, nicht mit der Waffe geschossen zu haben.

Steffen B.s RA Ried geht auf die Rolle des Zeugen bei den Ermittlungen ein. Der Zeuge habe die Verfahrensakten beim LKA geführt. Die Akten seien vom LKA geschlossen und an die Bundesanwaltschaft übergeben worden. Da nun ein Terrorverfahren laufe, will der Anwalt wissen, ob sich das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) damit beschäftigt habe. Der Zeuge verneint. Auf die Frage, ob sich weitere Behörden wie das Kanzleramt oder der Ministerpräsident mit dem Verfahren beschäftigt haben, erklärt der Zeuge, dass er außer an die BA keine Akten, auch nicht in Teilen, weitergegeben habe. Es gebe Informationspflichten gegenüber dem Landesinnenministerium, aber eine Weitergabe an andere Behörden habe es „durch mich persönlich nicht“ gegeben, so der Zeuge.

Michael B.s RA Mandic fragt nach, wie die Akten zur BA gelangt seien und ob es an den Akten Beanstandungen gab. Der Zeuge sagt aus, dass die Akten in Kartons gepackt und per Dienstwagen nach Karlsruhe transportiert worden seien. Es habe auch eine Nachlieferung an Akten gegeben. Bei einzelnen Akten sei die Reihenfolge geändert worden, etwa wenn die Akte zu voll und daher auf zwei Ordner aufgeteilt worden sei. Die Frage des RA, ob bei den Akten etwas weggelassen wurde, verneint der Zeuge.

Wie beeinflussten die Berichterstattung und Gespräche im Kollegium den Zeugen?

RA Mandic geht auf die Rolle der Presseberichterstattung für die Ermittlungen ein. Er möchte vom Zeugen wissen, ob er und seine Kolleg*innen die Berichterstattung verfolgen und wie sie über kritische Artikel aus den „Stuttgarter Nachrichten“ zur Rolle von Paul-Ludwig U. im Kollegium sprächen. Der Zeuge erklärt, dass es über den Prozess eine gute Berichterstattung gebe. Er selbst habe kaum Zeit, sich damit zu beschäftigen, sehe aber hin und wieder Push-Nachrichten auf seinem Handy. Im Kollegium sei immer klar gewesen, dass U. als Beschuldigter geführt werde. Auf RA Mandics Frage, ob U.s unklarer Status den Prozess gefährde, erwidert der Zeuge, dass es keinen unklaren Status gebe. Auf die Frage, wie man im Kollegium über den Prozess rede, gibt der Zeuge an, man spreche auf der Ebene von „Wie wars? – Ja, anstrengend“, pflege aber keinen tiefergehenden inhaltlichen Austausch über das Verfahren. Man rede eher allgemein über Oberflächliches. An längere Austausche mit seinen Kolleg*innen könne er sich nicht erinnern. Für den RA klingt das unglaubwürdig. Der Zeuge erinnere sich an Details bei Hausdurchsuchungen, könne sich aber nicht an Einsatzbesprechungen und den Austausch mit seinen Kolleg*innen erinnern. „Das wollen Sie mir als glaubhafte Aussage darstellen?“, echauffiert sich der RA. „Das hat er getan“, schaltet sich der VR ein, was RA Mandic auf die Palme bringt.

Wolfgang W.s RA Grassl greift die Medienberichterstattung zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf. Bezugnehmend auf die Angabe des Zeugen, dass er Sachverhalte der Medienberichterstattung entnehme, möchte er vom Zeugen wissen, ob die Berichterstattung als Erkenntnisquelle genutzt werde und wenn ja, ob dies dienstlich oder privat geschehe. Der Zeuge erklärt, dass dienstlich bekannt sei, dass eine Seite aus Nordrhein-Westfalen ausführlich über den Prozess berichte. Im LKA Baden-Württemberg habe es anfangs einen Pressespiegel zum Verfahren gegeben. Er wisse aber nicht, ob dieser aktuell noch geführt werde. Privat lese er im Internet sporadisch Artikel bei „Spiegel Online“ oder der „New York Times“. Aktiv gesucht habe er danach nicht. Hin und wieder werde auf Artikel verwiesen, wie etwa auf den von EXIF zum Zeugen Thorsten K. [https://exif-recherche.org/?p=7045]

Mario Sch.: ein „amtlich bekannter Anscheißer“?

RA Picker fragt den LKA-Zeugen, wie er an die Vernehmung von Steffen B. herangegangen sei, und möchte wissen, ob der Ermittler die Angaben von Paul-Ludwig U. für wahr gehalten habe. Außerdem stelle sich ihm die Frage, ob er offen oder mit einer Hypothese in die Vernehmung gegangen sei. Der Zeuge erklärt, dass es nicht seine Aufgabe sei, die Angaben von U. als die Wahrheit zu betrachten. Es sei ihm darum gegangen, die vorliegenden Fakten zu überprüfen. Dafür habe er in der Vernehmung offene und geschlossene Fragen gestellt, ab und zu auch eine Suggestivfrage.

Des Weiteren möchte der RA wissen, ob er sich näher mit Mario Sch. beschäftigt habe. Der Zeuge gibt an, dass er zwar bei einer der beiden Hausdurchsuchungen bei Mario Sch. dabei gewesen sei, sich aber nicht näher mit der Sache und der Person auseinandergesetzt habe. Bei der ersten Durchsuchung ging es um Waffen und Munition, bei der zweiten um die Werkstatt von Mario Sch. Auf die Frage von RA Picker, ob ihm Szene-Gerüchte bekannt seien, dass Sch. für den Verfassungsschutz arbeite, antwortet der Zeuge, dass ihm keine Szene-Gerüchte bekannt seien, aber Mario Sch. in Chats, an denen auch Steffen B. beteiligt war, als „amtlich bekannter Anscheißer“ bezeichnet worden sei.

Welche Rolle spielt der externe Berater der Soko?

Tony E.s Verteidiger Becker stellt die Frage in den Raum, ob der Soko „Valenz“ ein externer Berater zur Seite gestanden habe, etwa bei der Zusammenführung von Akten. Der Zeuge gibt sich ahnungslos. Er habe die Akten nach einem Aktenplan der BA geführt. Durch RA Becker an seine Wahrheitspflicht erinnert, bekräftigt der Zeuge, hierfür allein zuständig gewesen zu sein. Kurz vor der Abgabe habe ihn ein junger Kollege, Herr M., unterstützt, jedoch nicht bei der Aktenführung.

RA Mandic fragt, ob der Soko allgemein ein Berater zur Verfügung stand. Der Zeuge bejaht. Ein externer Berater sei Standard in einer Soko. RA Becker greift den Punkt erneut auf. Zuerst verneine der Zeuge, dass es einen Berater gab, dann bejahe er dies bei der Frage von RA Mandic. Der Zeuge betont, dass der Fragefokus unterschiedlich war. RA Becker habe gefragt, ob er selbst einen Berater beansprucht habe, RA Mandic habe dagegen allgemeiner gefragt.

RA Becker erkundigt sich, welche Rolle der Berater in der Soko spielte, um wen es sich handle und ob es persönliche Gespräche zwischen dem Berater und den Zeugen gab. Julian B. gibt an, dass es sich um Jürgen M., einen früheren LKA-Beamten handle, von dem er aber nicht wisse, ob er noch im LKA tätig war, als die Soko arbeitete. M.s Aufgabe sei die Qualitätssicherung der Soko gewesen. Er habe während der Soko-Zeit einmal mit ihm Kaffee getrunken, könne sich aber an die Gesprächsinhalte nicht mehr erinnern.

Steffen B.s Verteidiger RA Flintrop fragt nach, wann und wie der Berater der Soko vorgestellt wurde und ob es weitere Kontakte vis-à-vis gab. Der Zeuge sagt aus, dass der Berater „mit Sicherheit“ vorgestellt wurde, aber wie genau, daran könne er sich nicht erinnern. Der Berater sei auch zum Gespräch in sein Büro gekommen, aber über Inhalte könne er nichts mehr sagen, weil er es nicht mehr wisse. Die gleiche Antwort erhält RA Flintrop auch auf die Frage, wer die Idee eines Beraters im LKA vorgestellt habe, was den RA ungläubig mit den Worten schließen lässt: „Der kam eines Tages mit dem Fallschirm und war plötzlich da?“

Der Zeuge bringt den Begriff „Entnazifizierung“ nicht mit dem Verfahren in Verbindung

Thomas N.s Verteidiger Sprafke fragt den Zeugen, was er mit dem Begriff „Entnazifizierung“ verbinde. Der Zeuge geht auf die historische Bedeutung des Begriffs nach dem Zweiten Weltkrieg ein und dass der Begriff im aktuellen Krieg in der Ukraine vom russischen Präsidenten Putin verwendet werde. Auf die Nachfrage von RA Sprafke, ob er in seiner herausgehobenen Stellung im Ermittlungsverfahren den „Entnazifizierungsbegriff“ mit dem laufenden Verfahren in Verbindung bringt, antwortet der Zeuge mit „Nein“, was eine ungläubige Reaktion des Anwalts hervorruft. [Sein Mandant Thomas N. verwendete den Begriff mehrfach in TKÜs und auch beim Treffen in Minden, womit er mehreren Teilnehmern nachhaltig in Erinnerung blieb].

Thorsten K. soll sich im Zeugenschutz des LKA Hamburg befinden

In einem weiteren Fragekomplex greifen mehrere Anwält*innen die Person Thorsten K. aus Bad Bramstedt auf. RA Flintrop fragt den LKA-Ermittler B., ob ihm der Name bekannt sei und welche Funktion Thorsten K. im Verfahren einnehme. Der Zeuge antwortet, dass er den Namen kenne und dass Thorsten K. als Zeuge geführt werde. Er selbst habe sich kaum mit K. befasst. Er habe eine Melderegisteranfrage gestartet, um K.s Personalien zu ermitteln, aber keine Auskunft erhalten. Auch anderen Kolleg*innen sei das so gegangen. Man habe gewusst, dass Thorsten K. in Bad Bramstedt wohne. Der Inspektionsleiter L. habe bei der Bürgermeisterin versucht, die Meldedaten zu erheben. Die Bürgermeisterin habe mitgeteilt, dass sich K. im Zeugenschutz des LKA Hamburg befinde und man deshalb keine Auskunft erteilen könne. Da Thorsten K. laut BA kein Beschuldigter gewesen sei, habe man keine weiteren Informationen erhalten. Werner S.‘ Verteidiger Siebers fragt den Zeugen, ob ihm das Gerücht bekannt sei, dass Thorsten K. als V-Mann für den Verfassungsschutz arbeite. Der Zeuge gibt an, dass er das nur in den Medien mitbekommen habe. RA Siebers fragt weiter, ob ihm das Gerücht bekannt sei, dass Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ ein Spitzel des Verfassungsschutzes sei. Dieses Gerücht sage ihm nichts, antwortet der Zeuge.

Über Anfragen beim Auswärtigen Amt (AA) und bei französischen Behörden habe man herausfinden wollen, was an den Behauptungen dran sei, Thorsten K. besitze den Diplomatenstatus und sei früher Mitglied der Fremdenlegion gewesen, so der Zeuge. Für beide Angaben habe man keine Erkenntnisse vorliegen, die das bestätigen könnten. Markus K.s Verteidigerin Schwaben erfragt, nach welchem Namen in diesem Zusammenhang beim AA und in Frankreich nachgefragt wurde. Der Zeuge kann hierzu keine Angabe machen, weil er mit diesem Vorgang nicht betraut gewesen sei. RAin Schwaben befragt den Zeugen, ob er wisse, dass die Adresse von Thorsten K. dem Polizeiobermeister B. am 25. November 2019 vorgelegen habe. Dieser B. habe die Anschrift über eine OSINT-Abfrage [Open Source Intelligence] herausgefunden. Sie fragt den Zeugen Julian B., woher sein Kollege die Adresse erhalten habe, und hält Julian B. vor, diesen Sachverhalt anders dargestellt zu haben. Der Ermittler gibt an, dass man über die Telefonanbieter und soziale Medien zwei Adressen herausgefunden habe. Es sei aber nicht möglich gewesen, diese Angaben über das Melderegister zu bestätigen.

Der Zeuge weiß nicht (mehr) viel

In den Fokus der Anwält*innen rückt auch die Einsatzplanung des LKA für den 8. und 14. Februar 2020. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung greift die Aussage des Zeugen auf, er sei am 8. Februar während des Treffens in Minden quasi live dabei gewesen. Er möchte wissen, wo er sich da befunden hätte und ob er allein gewesen sei. Der Zeuge gibt an, dass er sich im Lagezentrum in Fellbach aufgehalten habe. Bei ihm seien unter anderem die Vorgesetzten Herr K. und Herr L. gewesen. Wann er am Lagezentrum angekommen und wann er gegangen sei, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Auf die Frage, ob es Kontakt zu den Kolleg*innen vor Ort gab, verweist der Zeuge auf seine Amtsverschwiegenheit.

Zur Frage des RA, ob es Kontakt zum Angeklagten Paul-Ludwig U. gab, verweist er auf einen Anruf U.s, der in der TKÜ zu finden sei. Als der Zeuge auf die Frage, ob vor Ort ein Zugriff möglich gewesen wäre, antwortet, er könne das nicht sagen, fragt RA Herzogenrath-Amelung, ob das wegen der Amtsverschwiegenheit oder aus Unwissenheit der Fall sei. „Sowohl als auch“, antwortet der LKA-Zeuge. Bei Fragen, ob es eine Einsatzplanung gab, ob Verfassungsschutzämter mit eigenen Observationskräften vor Ort waren und ob man in der Vorbesprechung verschiedene Szenarien besprochen habe, entgegnet der Zeuge mit „Weiß ich nicht“.

RA Mandic sieht einen Widerspruch darin, dass der Zeuge hinsichtlich der Einsatzplanung sowohl Nichtwissen angibt als auch auf sein Dienstgeheimnis verweist. Der Zeuge erwidert, er könne nichts sagen, weil er es nicht könne. Und wenn er könnte, dann würde er es wegen des Dienstgeheimnisses nicht sagen. RA Mandic droht mit einem Vereidigungsantrag und bohrt hinsichtlich der Einsatzplanung vor dem Treffen in Minden nach: Gab es Einsatzbesprechungen? Wenn ja, wie viele? Als der Zeuge angibt, er könne es nicht sagen, und nicht mal eine Schätzung zur Anzahl der Vorbereitungstermine abgeben will, beantragt RA Mandic ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro, weil der Zeuge wider besseres Wissen nichts über die Einsatzplanung preisgebe. Der Antrag wird nach einer kurzen Unterbrechung abgelehnt, weil das Tatmerkmal nicht erfüllt sei.

Die Verteidigung beklagt das Aussageverhalten des Zeugen

Das Aussageverhalten des Zeugen stößt in den Reihen der Verteidigung auf Unverständnis. RA Mandic beantragt die Vereidigung des Zeugen, da dieser Informationen verweigert habe und sich bei wichtigen Fragen auf Gedächtnislücken berufe. Oberstaatsanwältin Bellay sieht die Voraussetzungen für eine Vereidigung als nicht gegeben an. Die Verteidigungen der Angeklagten Thomas N. und Tony E. schließen sich dem Antrag an. Der VR verfügt, dass der Antrag abgelehnt wird. Daran ändert auch RA Mandics Antrag auf Gerichtsbeschluss nichts. Der Zeuge wird unvereidigt entlassen. Der VR schließt jedoch nicht aus, den Zeugen erneut vorzuladen.

In ihren Erklärungen zum Zeugen äußern die Anwält*innen ihren Unmut über das Aussageverhalten. RA Sprafke sagt, wenn es strafbar wäre, dass der Zeuge die Verteidigung für dumm verkaufe, dann hätte er einen Strafantrag gestellt. RA Hofstätter glaubt, dass die Ermittler*innen die Intention von Paul-Ludwig U. zur Fahrt nach Minden sehr gut einschätzen konnten. Ansonsten hätte man schließlich einen potenziellen Terroristen nach Minden geschickt. „Das gibt es nicht, dass man Beschuldigte losschickt und sagt, mach mal weiter“, so der RA. In seinen Augen sei Paul-Ludwig U. ein „vorsatzloser Agent Provocateur suis generis“.

RA Siebers fasst zusammen, dass aus seiner Sicht Steffen B., wie auch schon andere, bestätigt habe, dass es sich in Minden um eine Zusammenkunft mehrerer Personen handelte, die sich zum Teil nicht kannten, die kein gemeinsames Ziel hatten, keinen Folgetermin vereinbarten, keine Gelder gesammelt hätten und die in Minden keine Bestrebungen gezeigt hätten, dem Zusammenschluss einen Namen zu geben.

RA Picker gibt an, dass er die Zeugenpolitik des Landes Baden-Württemberg nicht verstehe. Statt klipp und klar zu sagen, dass man nichts sagen könne, werde eine fehlende Erinnerung vorgetäuscht.

Pickers Kollege RA Miksch hält die „Slam Gun“ für Überfälle terroristischer Art für ungeeignet.

RAin Schwaben äußert, ihr sei bei der Zeugenaussage von Herrn B. aufgefallen, dass dieser zu den Fragen des Senats „in einer Souveränität“ Angaben gemacht habe, die für einen jungen Zeugen „bemerkenswert“ sei. Dagegen stehe der durchgehende Erinnerungsverlust bei Fragen der Verteidigung.

prozesstage72

Prozesstag 72: Rückblick auf die Razzia und Vernehmung von Steffen B.

Am 72. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 21. Juni 2022 wurde erneut Julian B. (29), Kriminalhauptkommissar beim LKA, befragt. Diesmal ging es um seine Funktion als Objektverantwortlicher der Hausdurchsuchung bei Steffen B. in Nienburg/Saale (Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt) am 14. Februar 2020. Gefunden wurden u.a. eine versteckte „Slam Gun“ (selbstgebaute Pistole), 150 Schuss, sowie Nazi-Memorabilia. Die „Slam Gun“ hatte Steffen B. von Mario Sch. aus Schönebeck (Elbe) erhalten. Dieser war bei den „Soldiers of Odin“ aktiv und soll der „Gruppe S“ Waffen geliefert haben. Deswegen fand bei Mario Sch. ebenfalls am 14. Februar 2020 eine Hausdurchsuchung statt. In der sich an die Hausdurchsuchung anschließenden Vernehmung behauptete Steffen B., so der Zeuge und Vernehmungsbeamte Julian B., sich nur mit den anderen Angeklagten ausgetauscht zu haben. Anschläge seien nicht geplant gewesen. Das zentrale Treffen der „Gruppe S“ in Minden am 8. Februar 2020 bezeichnete Steffen B. in der Vernehmung als „patriotische Gesprächsrunde“. Angeblich habe man nur über Flyer gesprochen.

Eingangs stellt sich der Zeuge vor: Er sei Julian B. (29), jetzt Kriminalhaupt- und nicht mehr Kriminaloberkommissar. Er arbeite seit Dezember 2012 im Polizeidienst, habe sein Bachelor-Studium bis August 2016 beendet und sei seit September 2016 beim LKA in Baden-Württemberg bei der Inspektion 610 [der dortigen Staatsschutz-Abteilung].

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt den Zeugen, wann er zuerst mit diesem Verfahren in Berührung gekommen sei. Der Zeuge erwidert, das sei am 10. September 2019 gewesen, als Paul-Ludwig U. von Gießen an sie vermittelt worden sei. Gefragt nach seiner Rolle als Hauptsachbearbeiter erklärt Julian B., er sei für die Aktenführung und Berichte verantwortlich, wobei letzteres in diesem Fall seine Kollegin S. übernommen habe. Der VR fragt nach der Beteiligung am Entscheidungsprozess, und der Zeuge gibt an, dass die meisten Entscheidungen durch den GBA vorgegeben worden seien.

Vorbereitung auf die Durchsuchung

Die Razzia bei Steffen B. fand an einem Freitag statt; seit Montag oder Dienstag zuvor wusste der Zeuge laut eigener Aussage, dass eine Durchsuchung anstand. Darauf habe man sich mit der Personaleinteilung, Anregungen für die Beschlüsse und Informationen über die zu durchsuchenden Objekte vorbereitet.

Der VR fragt nach Unterlagen, die der Zeuge zusammengestellt habe. Der Zeuge verweist auf einen Leitfaden zur Vernehmung, den er mit Frau S. erstellt habe und der eher allgemein gehalten gewesen sei. Darin spielten die Treffen in Minden, Berlin und die abgesagten Zusammenkünfte in Norddeutschland eine Rolle.

Die Informationsgewinnung sei über verdeckte Maßnahmen (Telekommunikationsüberwachung, Telegram-Überwachung von Paul-Ludwig U.), die Auswertung von Social Media und über die Angaben von U. gelaufen. Der VR fragt nach dem Status von Paul-Ludwig U., und der Zeuge bezeichnet ihn als „Beschuldigter“. U. habe ihn einmal angerufen und sei dabei auch durch ihn belehrt worden.

Zeuge war Objektverantwortlicher für B.s Haus

Die Zeugenbefragung wendet sich wieder der Razzia bei Steffen B. zu. Den Durchsuchungsbeschluss, so der Zeuge, habe man erst am Morgen des 14. Februar erhalten. Er habe den Beschluss durchgelesen, und er sei ihm logisch erschienen. Schlüsselereignis sei die E-Mail von Steffen B. an Werner S. mit den Slam-Gun-Fotos gewesen. Da sei ihm klar gewesen, dass das ernst zu nehmen sei. Als Objektverantwortlicher habe er sich selbst angeboten. Er sei am 13. Februar mit Fr. M. (Inspektion 610) im Auto nach Magdeburg gefahren. In dem anderen Wagen seien Frau K. und Herr M. (beide Inspektion 620) gefahren. Von den insgesamt vier LKA-Beamten an diesem Tag schreibt sich der Zeuge selbst den höchsten Informationsstand zu. Nachmittags habe man in Magdeburg eine Besprechung durchgeführt, an der auch LKA-Beamte aus Sachsen-Anhalt teilgenommen hätten.

Verdacht auf vergrabene Waffen

An der Hausdurchsuchung am 14. Februar 2022 hätten sich neun bis zehn BFE-Beamte beteiligt. Es habe den Verdacht auf vergrabene Waffen gegeben. Deswegen habe man einen Sprengstoff-Suchhund eingesetzt. Das Objekt sei ein kleiner Bauernhof am Ortsausgang mit Scheune und Schuppen voller Gerümpel gewesen. Als er, so der Zeuge, um 6.20 Uhr angekommen sei, habe Steffen B. gesichert draußen bei einer Schaukel gestanden, Frau B. und der Sohn seien im Haus gewesen. B. sei sehr ruhig gewesen; deswegen habe man ihm keine Handschellen angelegt. Um 8.01 Uhr sei er offiziell festgenommen worden. Im Gespräch habe Steffen B. sehr kooperativ, „ruhig und entspannt“ gewirkt.

Der Zeuge fasst die Aufgabenaufteilung bei der Durchsuchung zusammen: Er selbst habe Skizzen angefertigt und einige Anrufe tätigen müssen. Seine Kolleg*innen W. und K. hätten die Asservate zur Kollegin M. gebracht, die sie angenommen und die Fundorte skizziert habe. [Im Gerichtssaal werden mehrere Skizzen aus Steffen B.s Haus gezeigt.] Die BFE habe fotografiert.

B. stritt erst ab, eine „Slam Gun“ zu besitzen

Julian B. erinnert sich, er habe sich Steffen B. um 6.30 Uhr vorstellt, sei mit ihm ins Haus gegangen und habe ihm den Tatvorwurf mitgeteilt: Bildung einer terroristischen Vereinigung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Außerdem habe er den Beschuldigten belehrt, dass er einen Anwalt hinzuziehen könne – der VR projiziert die unterschriebene Belehrung an die Wand im Gerichtssaal – und ihm den Durchsuchungsbeschluss zum Lesen vorgelegt.

Julian B. berichtet, er habe Steffen B. sehr früh am Morgen des Zugriffs nach der „Slam Gun“ gefragt. Sie hätten Hinweise darauf gehabt, dass sie im Haus sei. Steffen B. habe zuerst abgestritten, etwas von Waffen zu wissen. Nachdem er, der Zeuge, aber erzählt habe, dass die Behörden seine E-Mail über eine „Slam Gun“ mitgelesen hätten, habe der Beschuldigte sie in den Keller geführt. Die „Slam Gun“ sei unter einem Ziegelhaufen versteckt gewesen. Sie hätten nach Munition gefragt, und Steffen B. habe zuerst bestritten, welche zu besitzen. Als die Beamt*innen das als unglaubwürdig bezeichnet hätten, habe Steffen B. sie zu einem Versteck im Hasenstall geführt. Den Besitz weiterer Waffen habe B. verneint. Steffen B. habe sich immer wieder kurz geäußert, dass die „Slam Gun“ nicht für Anschläge, sondern zur Verteidigung dienen sollte. Die E-Mail mit den Fotos von der Slam Gun sei über die Mail-Adresse von B.s Frau versendet worden, fügt der Zeuge hinzu. Man habe ihr Handy durchgesehen und es ihr dann nach Rücksprache mit der Einsatzleitung zurückgegeben.

150 Schuss Munition, zwei Schusswaffen, Testosteron und Rechtsrock

Der VR fragt nach weiteren Funden, und der Zeuge nennt:

  • eine Elektroschocker-Taschenlampe
  • 150 Schuss Kleinkaliber-Munition
  • eine Schreckschusswaffe
  • eine Druckluftwaffe
  • Testosteron
  • zwei Bilder mit NS-Bezug
  • zwei Bücher über Rassentheorie
  • mehrere Schallplatten.

[Der VR projiziert eine Asservatenliste an der Wand, auf der u.a. stehen:

  • die Singleplatte „Infantery“
  • die CD „Mosphito“
  • eine Fim-Fünfeck-Pistole
  • ein Baseballschläger
  • ein Holzbrett mit Reichsadler und Hakenkreuz]

Steffen B. verriet den mutmaßlichen Waffenlieferanten Mario Sch. an die Polizei

Der Zeuge geht im Folgenden genauer darauf ein, was Steffen B. am Morgen des Zugriffs über seine „Slam Gun“ sagte: Den Verkäufer der „Slam Gun“ habe B. erst als einen Unbekannten bezeichnet. Als die Polizei auch diese Behauptung für unglaubwürdig befunden hätten, habe Steffen B. zugegeben, Mario Sch. habe sie für ihn gebaut und sie ihm 2019 für weniger als 30 Euro verkauft. Diese Aussage habe man an die Staatsanwaltschaft in Magdeburg weitergeleitet. [Die Niederschrift dieser Aussage wird ebenfalls an die Wand des Gerichtssaals projiziert.] Über Mario Sch. habe Steffen B. gesagt, dass er ihn noch von den „Soldiers of Odin“ kenne und Sch. auch Mitglied einer gemeinsamen Chatgruppe gewesen sei. Der Zeuge fügt an, dass Mario Sch. ihm und den Kollegen bereits in Verbindung mit Waffen und Telegram bekannt gewesen sei.

Bei Mario Sch. gab es am selben Tag noch eine Hausdurchsuchung in Schönebeck. Er, so der Zeuge, sei später dazugestoßen. Mario Sch. habe „eine ganze Werkstatt“ mit Wasserrohren für „Slam Guns“ gehabt. Man habe auch den „Zwilling“ [eine Waffe derselben Bauart wie die von Steffen B.] der „Slam Gun“ gefunden. Die Asservate seien mit einem LKW abtransportiert worden.

Müder Angeklagter und Streit im Gerichtssaal

An dieser Stelle spricht der VR den Angeklagten Michael B. an, der offenbar eingeschlafen ist. Der VR kündigt an, dass man nun einiges wiederholen müsse. B.s Rechtsanwalt (RA) Berthold widerspricht, sein Mandant sei voll vernehmungsfähig gewesen. Der VR glaubt das nicht; er habe B. schließlich gerade aus dem Schlaf gerissen. RA Flintrop beschwert sich, sein Mandant Steffen B. habe Rückenschmerzen. Michael B. solle sich direkt äußern und das Kasperletheater lassen. Michael B. schimpft zurück: „Was willst Du von mir? Du bist ein Kasper.“ Sein RA Mandic kommentiert in Richtung des VR: „Vielen Dank für die Eskalation!“ Dieser kontert: „Eskalation ist nicht meine Spezialität.“ Anschließend wiederholt er für Michael B. wie angekündigt die letzten rund 1,5 Stunden der Verhandlung.

Nach dieser Wiederholung knüpft der VR an den zuletzt besprochenen Punkt an, die Asservate von Steffen B. Er fragt nach dem gefundenen Testosteron. Der Zeuge sagt, das sei ans LKA übergeben worden. Er wisse aber nichts über das separate Verfahren dazu. [Im Gerichtssaal wird das Durchsuchungsprotokoll an die Wand projiziert.] Der Zeuge bestätigt, dass Steffen B. auf die Rückgabe mancher Gegenstände verzichtet habe. Die Durchsuchung sei gegen 10.30 Uhr beendet gewesen. Dann sei Steffen B. mitgeteilt worden, dass er vorläufig festgenommen sei. Er sei aufs Revier gebracht und erkennungsdienstlich behandelt worden. B. habe außerdem freiwillig eine Speichelprobe abgegeben. Gegen 16 Uhr sei dann die Vorführung beim Haftrichter in Karlsruhe erfolgt.

Steffen B. stritt in der Vernehmung alles Gravierende ab

Die Vernehmung von Steffen B. auf dem Polizeirevier in Magdeburg erfolgte laut VR von 14.45 bis 17.15 Uhr. Dann sei die Vernehmung abgebrochen worden, um Steffen B. nach Karlsruhe zu bringen. Der Zeuge erinnert sich, er selbst habe alle Fragen gestellt. Neben ihm seien aber auch seine Kolleginnen M., F. und B. anwesend gewesen. Steffen B. habe auf einen Anwalt verzichtet. [Der VR projiziert die Vernehmungsschrift an die Wand.]

Der Zeuge fasst die Vernehmung zusammen: Steffen B. habe angegeben, lediglich in Chatgruppen beteiligt gewesen zu sein und die Leute sonst nur in Berlin und in Minden getroffen zu haben, um „politische Meinungen“ auszutauschen. Anschläge seien nicht geplant gewesen.

Steffen B. habe angegeben, Werner S., Tony E., Stefan K. und Paul-Ludwig U. schon vor dem Treffen in Minden gekannt zu haben. Er habe auch erzählt, dass er einen Realschulabschluss habe, eine Lehre gemacht habe und Leiharbeiter gewesen sei. Ein Zeitlang habe er mit einem Bekannten eine Sicherheitsfirma betrieben. Er sei derzeit Trockenbauer. Seine Frau sei Physiotherapeutin und Pilates-Trainerin.

Julian B. berichtet, er habe den Beschuldigten auch auf seine politische Gesinnung angesprochen; die sei ja eindeutig, denn Steffen B. habe sich Adolf Hitler auf den Oberschenkel und mehrere Hakenkreuze auf den Körper tätowieren lassen. Trotzdem habe er sich als „politisch Mitte rechts“ eingeordnet und die Tätowierungen als Jugendsünden eingeordnet.

Was sagte Steffen B. über das Treffen in Minden aus?

Der VR fragt nach den Aussagen von Steffen B. zu dem Treffen in Minden. Julian B. erklärt, der Beschuldigte sei laut eigener Aussage mit Stefan K. nach Minden gefahren und sei dort – um Sprit zu sparen – von Werner S. eingeladen worden. Der VR fragt, an welche Namen sich der Beschuldigte habe erinnern können. Der Zeuge zählt auf: Teutonico [Werner S.], Tony [E.], einen Thor Tjark [Thorsten W.], Thomas N. und [Paul-Ludwig] U. Letzteren habe Steffen B. als sehr unsympathisch beschrieben, weil er sich wichtig gemacht habe. Die Anzahl der Teilnehmer des Treffens habe B. mit neun benannt. Werner S. habe das Treffen laut Steffen B. organisiert. Er sei auch Wortführer gewesen. B. habe S. als „kernigen Typen“ und „verbittert“ beschrieben. Zum Inhalt des Treffens hält der VR eine Aussage aus dem Vernehmungsprotokoll vor: Steffen B. habe davon gesprochen, von Werner S. zu einer „patriotischen Gesprächsrunde“ eingeladen worden zu sein. Alle seien sich einig gewesen. Man könne gemeinsam etwas machen, etwa Flyer, um auf Probleme hinzuweisen. Jeder habe 150 bis 200 Euro geben sollen, um Plakate zu fertigen. Man habe auch angedacht, ein Notruftelefon einzurichten und Gleichgesinnte auf Demonstrationen zusammenzubringen.

Der VR fragt, ob in Minden auch der Terminus „Bürgerkrieg“ in der Vernehmung gefallen sei. Der Zeuge bejaht und spricht in diesem Zusammenhang die Prepper-Haltung von Anwesenden an, die laut Steffen B. gefordert hätten, man müsse Lebensmittel anschaffen und lagern. Immer wieder sei es außerdem um den Schutz der Familie gegangen. VR zitiert aus der Vernehmung, man habe Angst vor Plünderungen gehabt. An den Terminus „Tag X“ hingegen kann sich der Zeuge aus der Vernehmung nicht erinnern.

Aussagen nur teilweise glaubwürdig

Dem Zeugen fällt noch ein, dass Werner S. Steffen B. laut dessen Aussage ein Foto seiner „Slam Gun“ gezeigt habe. Werner S. kenne Steffen B. zufolge auch Mario Sch.

Zusammenfassend sagt der Zeuge, er habe manche Aussagen B.s für glaubwürdig gehalten. Die Vernehmung habe er wegen eines Anrufs vom Kollegen G. verfrüht abbrechen müssen. Abschließend habe er Steffen B. die Vernehmungsabschrift unterschreiben lassen und auch selbst unterschrieben. [Der VR projiziert das Dokument an die Wand des Gerichtssaals.] Nach der Vernehmung habe das BFE Sachsen-Anhalt Steffen B. abgeholt. Bei einer weiteren Vernehmung am 19. Mai habe er Steffen B. wiedergesehen.

Der VR unterbricht an dieser Stelle die heutige Sitzung, kündigt aber an, es seien noch Fragen offen; etwa die Verbindung zwischen Steffen B. und einzelnen Personen und Chatgruppen.