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Prozesstag 21: Tony E. als Beinahe-Anführer des „Freikorps“

Am 21. Prozesstag, 28. Juli 2021, wurden erneut abgehörte Telefonate eingeführt. Im ersten Gespräch bezeichnet Tony E., frustriert über das „Freikorps Heimatschutz“, die Chatgruppe „Heimat“ als „‚Korps‘ neben dem ‚Korps“. Außerdem sagt er, er sei bereit, für die gemeinsamen Ziele zu sterben.

Am 21. Prozesstag spielt der Vorsitzende Richter (VR) erneut mitgeschnittene Telefonate zwischen Werner S. und Tony E. vor. Das erste stammt vom 3. November 2019 um 22.58 Uhr. Tony E. verkündet darin, dass er sich nun doch vorstellen könne, das „Freikorps“ anzuführen [siehe dazu Prozesstag 20]. „Aber dann brauche ich Leute, die mir da zur Seite stehen. […] Ich will nicht Sören um Erlaubnis bitten müssen, wenn ich ihm sage, ich mache das nicht alleine.“

Außerdem habe er heute den aktuellen Anführer Sören B. in einem Café getroffen, der über Thomas [vermutlich Thomas N.] hergezogen habe. „Das habe ich aber gleich abgebrochen.“ Allerdings hat Tony E. offenbar Verständnis für B.s Abneigung: „Thomas ist natürlich speziell und sehr anstrengend.“ Wenn E. tatsächlich „Korps“-Chef werden sollte, dann „als alleinige Führungsspitze und ohne Wenn und Aber, ohne Abstimmen und haste nicht gesehen.“

Werner S. scheint von E.s Entscheidung nicht recht überzeugt. „Was liegt dir an diesem ‚Korps‘“, will er mehrfach wissen. „Im Augenblick ist das ‚Korps‘ eine Totgeburt“, stimmt E. dem zweifelnden S. zu. Er strebe eher „ein ‚Korps‘ neben dem ‚Korps‘“ an. „Die Menschen [im ‚Korps‘] sind mir egal.“ Ihm gehe es eher um Prestige und „um alleinige Entscheidungsgewalt“ und darum, Sören B. abzulösen. [Mit dessen Führungsstil waren S. und E. schon länger unzufrieden.] Dass B. im Falle eines Führungswechsels Einfluss auf E.s Entscheidungen nehmen könnte, ist für E. ausgeschlossen: „Entweder er gibt mir die alleinige Macht, oder er ist raus.“

Tony E.: „Ich bin bereit, mein Leben aufs Spiel zu setzen“

Werner S. ist noch immer nicht überzeugt vom „Freikorps“: „Mit Uniform, Namen und Titeln kann ich überhaupt nichts anfangen. Wenn du wirklich draußen auf der Straße effizient arbeiten willst, dann kannst du dir das schenken.“ Ganz im Gegensatz zu „dem anderen Ding, an dem wir da gerade arbeiten“.

Tony E. widerspricht, Sören B. habe selbst auch mal etwas in die Richtung von Werner S.` Gruppierung vorgeschlagen. Er druckst etwas herum, offenbar aus Angst, das Telefonat könnte überwacht werden. „Eine anonyme Gruppe. Das ist immer so blöd am Telefon. Eine Spezialeinsatz… Wir sollten da asap [schnellstmöglich] ins Gespräch kommen.“ Die Chatgruppe „Heimat“ sei bereits ein „indirektes ‚Korps‘ neben dem ‚Korps‘“, so Tony E.

In Werner S.‘ Augen ist das offenbar die Organisationsform der Zukunft: „Die Zeiten von diesen Bürgerwehr-artigen Geschichten wie ‚SOG‘, ‚Wodans [Erben]‘ und so sind vorbei. […] Wir sind eine Splittergruppe.“ Tony E. scheint derselben Ansicht: „Wir sind viel weiter, wir sind viel weiter! Wir sind quasi im Sinne der Staatssicherheit sind wir der Deep State, aber auf der anderen Seite. Ich bin mir dessen bewusst, und ich bin auch bereit, mein Leben aufs Spiel zu setzen, wie auch immer. Ich muss nur für mich gewährleisten, dass da jemand ist: Meinen Jungs muss es, egal was auch immer passiert, muss sich jemand um die kümmern.“

Über die weitreichenden möglichen Auswirkungen der geplanten Aktionsform ist sich auch Werner S. bewusst: „Das, was wir machen, das was wir in Hamburg besprechen werden, das dürfte unter Umständen einschneidend sein für unser aller Leben […] Dann werde ich natürlich versuchen, […] ein Konzept vorzulegen, dass das, dass du irgendwann mal weg wärst, nicht passiert.“ [In Hamburg sollte Ende 2019 ursprünglich das Treffen stattfinden, das nach mehreren Absagen im Februar 2020 abgehalten wurde und bei dem die Anschlagspläne konkreter besprochen wurden.] Weiter schildert S. seinen Anspruch so: „Wir müssen das Ganze hochgradig effizient und professionell besprechen und dementsprechend auch vorgehen.“

Tony E.s Albtraum: „Wo Schwarze vor mir stehen mit ner Machete“

Tony E. wirkt nicht ganz so optimistisch: „Man muss solche Szenarien als Ultima Ratio vor Augen haben. Ich wache manchmal nachts auf, wo Schwarze vor mir stehen mit ner Machete. Das klingt vielleicht schizophren oder krank oder pervers, aber in meinen Augen sind das realitätsnahe Szenarien.“ „Ja, das kann jeden von uns treffen“, stimmt S. ihm zu. Doch was Tony E. dann beschreibt, gefällt ihm nicht: „Es ist nicht so, dass ich Angst habe vor Aua oder Tod oder wie auch immer. […] Ich bin heute um ein viel, vielfaches weiter als vor fünf, sechs Jahren, als ich in jedem Restaurant eine Gefahr gesehen hab. Ich hab überall eine Waffe drin gesehen.“ Werner S. warnt ihn, man könnte E. als verrückt abstempeln: „Behalt‘ das mal für dich.“

Werner S. über Michael B.: „Der ist ein Vorsichtiger, aber zu allem bereit“

Anschließend kommen sie noch einmal auf Thorsten K. [angeblich ehemaliger Fremdenlegionär aus Hamburg] zu sprechen. „Thorsten müssen wir immer so bisschen Futter geben, so alle zwei, drei Tage, und ich glaube, der ist dann auch Gewehr bei Fuß“, so Tony E. Auch Werner S. scheint ihn für ein geeignetes Mitglied zu halten: „Thorsten ist einer von den Leuten, auf die ich Wert lege. Der hat Connections, einen gewissen Geist und eine Ausbildung, die sich sehen lassen kann.“

Als weiteren vielversprechenden Kandidaten nennt Werner S. Michael B.: „Der ist zwar ein Vorsichtiger, aber der ist zu allem bereit. Dann haben wir den Steffen B., der ist ein bisschen vorsichtig, macht aber alles mit.“ Steffen B. sei bisher nur bereit, sich auf etwas vorzubereiten. Selbst loszuschlagen sei etwas ganz anderes. Tony E. attestiert Steffen B. „einen gewissen Intellekt. Der spritzt sich noch seine Anabolika. Aber er ist kein Dummer […]. Er ist finanziell relativ unabhängig, auf ihn hören ein paar Leute. Ich halte viel auf ihn und ich weiß auch, dass er auf mich bisschen was hält.“

Einige andere, die offenbar für das geplante Treffen in Hamburg in Betracht kämen, kennt Werner S. selbst noch nicht, wie er sagt. Und „den Ralph [vermutlich Ralph E. aus Witzehave] kenn‘ ich zwar, aber ich weiß nicht, wie er agiert, was er denkt.“ Er nennt N. den „Boxclubmann“. Tony E. scheint Ralph besser zu kennen: „Der hat ja gesessen wegen versuchten Totschlags oder Mordes, der ist eins zu eins ein Handlanger von Thorsten K.“

Dann kommt Tony E. auf Thomas G. aus Hamburg zu sprechen. „Der ist noch eine Nummer größer. Der ist ein Typ, der ist 2 Meter groß, ganz bekannter Türsteher aus Hamburg, der arbeitet bei Schill.“ [Roland Schill, bekannt als „Richter Gnadenlos“ und Innensenator aus Hamburg]. […] Thorsten G. lebe im Augenblick noch von seinem guten Ruf, aber das ist irgendwann auch vorbei. Der ist eine Granate vor dem Herrn.“ Tony E. spricht auffallend bewundernd über K., obwohl er in den Chats nicht häufig schreibe: „Für den würde ich meine Hand ins Feuer legen. Er muss seine Füße stillhalten, weil er so im Fokus der Öffentlichkeit steht.“ Thorsten K. sei „ein Psychopath. Der sollte für uns in Hamburg der erste Mann sein. Vor dem habe ich Respekt. […] Er hat noch Diplomatenstatus, das könnte für uns vorteilhaft sein.“

Werner S. klingt ebenfalls bewundernd und hebt hervor, dass Thorsten K. Generalmajor sei. Er erwähnt, dass Thorsten K., Ralf N. und [Name unverständlich] im Telegramchat „Besprechungszimmer“ seien. Insgesamt strebt er offenbar zehn Mitglieder an. „Wir sind rund zehn Leute, und zehn sollten es auch sein von Anfang an.“ Sie zählen weiter auf, wer dabei sein soll: ein [Name unverständlich] aus Holstein, Paul-Ludwig U., Michael B. „und sein Gianni“, vor allem aber Ralf N, den sie wie einen Prominenten behandeln wollen, damit er überhaupt Interesse am Treffen zeigt. „Dem muss man sagen: Komm vorbei, du musst dich um nichts kümmern, für die Übernachtung ist gesorgt“, vermutet Tony E. „Ich habe den Vorteil, dass wir gut miteinander können. Er ist ein großer Fan von mir, wie er immer sagt.“

Halligalli wie in der Präsidentensuite“

Als Ort für das Treffen ist Tony E. von Hamburg nicht ganz überzeugt. Lieber, so schlägt er vor, sollte man es direkt in seinem Haus veranstalten, das nahe Hamburg stehe: „Ich hab hier eine repräsentative Location. Das ist ja auch wichtig, gerade für so Leute wie Ralf N. Hier können wir ein Wochenende Halligalli machen wie in der Präsidentensuite und wichtige Dinge im entsprechenden Kreis besprechen.“ Tony E. zählt eine eigene Sauna sowie eine große Auffahrt und ein ebenfalls großes Gästezimmer als Pluspunkte auf.

Tony E.s Partnerin sollte laut E. allerdings für so ein Treffen außer Haus sein: „Meine Frau habe ich schon ein Stück weit eingeweiht, dass du und der Micha [Michael B.] auf jeden Fall da seid. […] Ich würde gut finden, wenn wir meine Frau in gewissen Hinsicht ausquartieren könnten, dass wir sagen: Mäuschen, fahr doch morgen ins Hotel, da hast du Essen und ein Zimmer umsonst, weil ich hier ein Treffen hab.“ E. betont einen Vorteil seines Hauses für konspirative Treffen: „Hier können wir ungestört die Handys in meinen Safe im Keller packen.“

Doch nicht nur das Treffen mit allen zehn „Kameraden“ ist Tony E. wichtig: „Ich möchte ein paar Stunden mit dir alleine verbringen“, wünscht er sich liebevoll von Werner S. „Dass du vielleicht einen Abend vorher zu mir kommst, dass wir einen Abend für uns haben. Meine Jungs freuen sich auch irre auf dich.“ Eigentlich kann es E. gar nicht schnell genug gehen: „Recht herzlich, von mir aus darfst du gerne morgen schon hier aufschlagen.“ Sie beraumen für das Treffen ein Wochenende um den 30. November oder 14. Dezember 2019 an. Am 7. und 8. Dezember sei nämlich ein „Freikorps“-Treffen, wirft E. ein.

Hochstapler Werner S. belog seinen Freund Tony E.

Dann wechselt Tony E. das Thema und spricht über Gedanken, die er sich gerade über seine berufliche Zukunft macht. Er zieht in Betracht, zu Werner S.‘ Beruf zu wechseln und wie er Lampen zu restaurieren. „Das wäre was für mich. Und du hast ja gesagt: In zwei, drei Jahren kannste dir ein Haus davon kaufen.“ [Was E. hier noch nicht weiß: Werner S. hat ihn angelogen. Sein Geschäft warf so wenig ab, dass S. Sozialhilfe beantragte.] Tony E. fährt hoffnungsvoll fort, er habe bereits in seiner Firma kommuniziert, dass er sich bald ausklinken werde. Stattdessen würde er gerne ein dreiwöchiges Praktikum in Werner S.‘ Werkstatt absolvieren. „Das freut mich“, entgegnet, Werner S., reagiert aber ansonsten recht zögerlich auf Tony E.s Vorschlag.

E. sucht nicht nur politisch und beruflich, sondern auch privat mehr Anschluss an Werner S. Seinen kommenden Sommerurlaub möchte er mit S. in den italienischen Apenninen verbringen. Die Lage seiner immer wieder angesprochenen Berghütte beschreibt Werner S. als 100 Minuten von Genua und 80 ab Turin.

Tony E. kündigt eine Aussage an

Mit etwas Geplänkel über den Urlaub endet die Tonaufnahme. Bei der anschließenden obligatorischen Möglichkeit für Erklärungen bezieht sich RA Berthold auf eine Äußerung von Werner S., in der dieser Bertholds Mandanten Michael B. als „Freelancer in der Gruppe ‚Heimat‘“ bezeichnet. Das klinge despektierlich, so der RA, und deute darauf hin, dass Michael B. in der Gruppe „nicht die volle Verfügungsgewalt hat“. Außerdem sage Werner S., Michael B. sei „zwar ein Vorsichtiger, aber zu allem bereit“. Das interpretiert RA Berthold dahingehend, dass Michael B. als Prepper „Überlebensfähigkeiten hat, die andere nicht haben. Das hat Werner S. hier wohl gemeint.“ S. halte Michael B. nicht für einen „zuverlässigen Teilnehmer für seine Offensivpläne“.

Nach diesen Worten macht RA Becker eine Ankündigung: Sein Mandant Tony E. „beabsichtigt, sich zur Person und zur Sache umfassend zu äußern“. Dabei werde E. auch auf die abgehörten Telefonate Bezug nehmen. Bei diesen Worten regen sich einige Angeklagte, von denen die meisten seit Verhandlungsbeginn beharrlich schweigen. Frank H. schüttelt den Kopf und schlägt die Hand an die Stirn.

Anschließend ist ein weiteres Telefonat zu hören. Darin spricht Werner S. am 15. November 2019 um 15.20 Uhr auf Michael B.s Mailbox und teilt ihm mit, dass das Treffen am 14. und 15. Dezember stattfinden werde, und Tony E. seine Villa zur Verfügung stelle.

Gespräch über Tony E.s Krebsdiagnose

Direkt im Anschluss spielt der VR ein längeres Telefonat vom 7. November 2019 ab. Darin tauschen sich Tony E. und Werner S. über E.s frisch diagnostizierten Gehirntumor aus. Tony E. betont, er sei „ein Gegner der Schulmedizin“ und hält Krebs nur für einen „Indikator“ für ein grundlegenderes Problem im Lebenswandel. Darum nimmt er sich nun vor, beruflich kürzer zu treten. „Meine Diagnose ist für dich persönlich nur zur Kenntnisnahme. Ich bin ja keine Muschi, alles gut. Mein subjektives Befinden ist: alles easypeasy.“

Werner S. hingegen hofft, dass Tony E. auch politisch weniger tut, und fordert ihn auf: „Klipp und klar auf die Gesundheit achten, und das ist ganz klar das, was du jetzt machen musst. […] Ich gehe davon aus, dass von den zehn Leuten fünf abspringen. Damit möchte ich dich ungern belasten.“ Würde Tony E. sich aus Aktionen heraushalten, würde er das verstehen. „Aber die Qualität der weiteren Vorgehensweise würde ich nochmal besprechen.“ Tony E. ist nicht begeistert: „Ich bin ja auch einer, der vormarschiert. […] Ich stehe zu meinem Wort.“ Sie einigen sich darauf, das Thema persönlich zu besprechen.

Werner S. spricht ihm Mut zu: „Du bist mitten im Leben, du bist standhaft und stabil.“ Trotzdem ist er auch der Ansicht, Tony E. sollte auch seine Entscheidung, die Führung des „Freikorps“ zu übernehmen, noch einmal zu überdenken. „Kümmer dich erst mal um dich. Du hast Familie, einen Hund, Haus, Hof, Arbeit.“ Doch Tony E. scheint nicht geneigt, kürzer zu treten: Er fühlt sich dem jetzigen „Freikorps“-Chef Sören B., der auf Nachwuchs-Suche ist, verpflichtet, wie er sagt. Trotzdem versichert er Werner S.: „Das darf der Sören nicht wissen, aber du bist für mich mein Ansprechpartner Nummer Eins.“

Nun wechselt er das Thema und spricht wieder über seine Überlegung, ein Praktikum bei Werner S. zu machen und danach ebenfalls Lampen zu restaurieren. Werner S. reagiert zurückhaltend [vermutlich da er Tony E. angelogen und seine Gewinne weit übertrieben hatte].

Märtyrer-Aktion als Ultima Ratio

Der Tumor wurde offenbar früh erkannt, und noch scheint er mit einer Größe von 7 Millimetern recht klein und gutartig zu sein. Tony E. überlegt aber auch schon, was wäre, sollte er irgendwann einmal Krebs im Endstadium haben: „Unter Umständen eröffnen sich für mich im schlimmsten Falle ungeahnte Möglichkeiten. […] Als Ultima Ratio unter Umständen“, sagt er nebulös. [Er meint offensichtlich, in dem Fall könnte er auch solche Aktionen durchführen, bei denen man Haftstrafen, Verletzungen oder den eigenen Tod befürchten müsste.]

Tony E. kommt auf den Sänger Werner Böhm zu sprechen. Er verkaufe Böhm bald Holz, und Böhm werde auf seinem 40. Geburtstag singen. „Dann ist Ralf N. auch da, das wird bestimmt lustig“, erzählt er.

Werner S.‘ Facebook-Sperre

Werner S. berichtet, sein Facebook-Account sei heute gesperrt worden. „Ich habe nichts gemacht“, beschwert sich S. „Die sollen mich am Arsch lecken, ich trete da nicht wieder ein.“ Tony E. stimmt ihm zu: „Wenn die mich jetzt wieder sperren, mache ich da auch nichts mehr.“ Beide erzählen, sie hätten sich nur auf Facebook registriert, um Kontakte zu knüpfen. Werner S. hält es daher nicht für sonderlich schlimm, jetzt keinen Zugriff mehr auf seinen Account zu haben. „Ich bekomme über andere Kanäle 50 Nachrichten im Stundentakt.“ Außerdem sei er noch unter dem Namen Matthias S. auf dem russischen Facebook-Äquivalent VKontakte zu finden.

Beide bemängeln, dass Kommunikation ohne potenzielle Überwachung nur noch im persönlichen Gespräch möglich sei. Selbst Briefe seien nicht sicher: „Das wird hier noch so weit kommen wie in der DDR“, prophezeit Tony E. „Aber dann sind wir hoffentlich schon unter der Erde, damit sollen sich die anderen [kommende Generationen] befassen.“ Werner S. stellt sich das anders vor: „Vorher haben wir noch viele plattgemacht.“ Tony E. pflichtet ihm bei: „Das hoff ich.“

Erklärungen

Nach diesem Gespräch erhalten wie immer die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zu Stellungnahmen. RA Miksch, Verteidigung von Marcel W., beginnt: „Im Gespräch wurde unter anderem gegenüber E. der Eindruck erweckt, dass E. bei S. arbeiten könne und in zwei Jahren so viel Geld verdienen kann, dass er davon ein Haus kaufen kann.“ Dabei habe S. doch Sozialhilfe beantragt. Für den RA ergibt sich daraus die Frage, „was von diesem Gerede überhaupt noch ernstgenommen werden kann.“

RA Berthold ordnet das Telefonat zeitlich ein und verweist darauf, dass Tony E. erst nach dessen Verdachtsdiagnose „etwas fatalistisch wird“, während er davor noch sehr „an seinen kleinbürgerlichen Errungenschaften hing“. Daraus folgert der RA, dass sein Mandant Michael B., der E. an der Hummelgautsche getroffen habe, E. nicht als Fatalisten kennengelernt habe, der über Szenarien für seine „Ultima Ratio“ nachdenke.

Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung verweist darauf, dass Werner S. Tony E. dazu aufgerufen habe, die Priorität auf dessen Familie statt auf politische Aktivitäten zu setzen. Tony E. mit seiner Villa, einer intakten Ehe und zwei kleinen Kindern würde seine Errungenschaften nicht „für so einen Schwachsinn“ aufs Spiel setzen, argumentiert er.

Telefonat zwischen Thomas N. und Werner S.

Da sonst niemand etwas zum Beweisstück zu sagen hat, führt der VR das nächste ein: ein Telefonat zwischen Thomas N. und Werner S. vom 10. November 2019 um 11.11 Uhr. [Thomas N. ist in der Aufnahme schlecht zu verstehen, daher sind von ihm kaum Aussagen protokolliert.] Thomas N. fragt Werner S. zweifelnd, ob er wirklich glaube, dass die für das Treffen angekündigten 13 Personen auch wirklich kommen würden.

Werner S. rechnet auch nicht damit. „Das ist eine Farce. Am Ende werden da sechs, sieben Mann sein.“ Und: „Selbst, wenn da 13 Mann sind, dann kenne ich davon nur vier.“ Er erwähnt einen Herrn D.: „Den kenne ich nicht, der ist aber auch ein Fatzke. Und die anderen sind Mädchen. Die werden meiner Zukunftsplanung nichts bringen.“ Das Treffen sei ohnehin nur auf Norddeutschland fokussiert, und er wolle nur kommen, um die Teilnehmenden persönlich kennenzulernen.

Thomas N. teilt seine Zweifel: Die Teilnehmenden hätten nichts Wichtiges zu besprechen. „Das, was wirklich zählt, ist das, was wir am 14. und 15. Dezember zu besprechen haben.“ Bei den Aktionen, die man dort bespreche, würden sich die Teilnehmenden des Nord-Treffens „in ihren scheiß Erdlöchern verstecken“.

Werner S. fühlt sich offenbar durch aktuelle Entwicklungen in Zeitnot: „Wir reiten immer tiefer in die Scheiße! […] „Die schauen mit geschlossenen Augen zu, das sind Feiglinge. Keiner nimmt das Zepter in die Hand. Die warten darauf, dass Leute wie du und ich auf die Straße gehen und was unternehmen. Und dann schreien die: Endlich tut mal einer was. Anstatt dass die sich selber mal bewegen.“ Deswegen interessiere er sich nicht für das „Freikorps“.

Werner S. in Zeitnot: „Wir müssen langsam hinlangen, sonst wird das nix mehr“

Die beiden zählen weitere Personen auf, die sich [vermutlich zum Treffen in Norddeutschland] angekündigt hätten. Unter ihnen ist einer mit dem Pseudonym „Hess“, der Kontakte zu den „Steeler Jungs“ aus Essen habe, sowie jemand, der sich „Ansgar“ nenne. Tony E. und Paul-Ludwig U. werden ebenfalls genannt.

Werner S. redet sich in Rage: „Seit 2014 kriegen wir einen Arschtritt nach dem anderen. Einer nach dem anderen verreckt zuhause. Und die bohren in der Nase, die sitzen auf ihrer Couch und wünschen sich ein schönes Wochenende. Das geht so auf keinen Fall weiter. Aufbauen, kennenlernen, vernetzen – schön und gut. Aber wir müssen jetzt langsam hinlangen, sonst wird das nix mehr.“ Er warte nur noch, bis Michael B. von einer Italienreise zurückkehre, dann will er ein Treffen organisieren. Thomas N. stimmt S.‘ Pessimismus zu: „Wir stehen am Abgrund. Andere stehen da und wissen nicht, was sie machen sollen. Wir gehen voran im Kampf.“

S. bezieht sich auf eine Nachricht von Thomas N. in einer Chatgruppe, in der dieser „die alten preußischen Werte Stabilität, Disziplin, Sauberkeit“ hochgehalten habe: „Dann könnten wir mit 30, 40 Mann viel veranstalten. Aber selbst in den eigenen Reihen hapert es am Pflichtbewusstsein sich selbst gegenüber, aber auch seinen Kameraden und dem Land gegenüber. Es ist schon weit nach 12. Und das habe ich schon vor drei, vier Jahren gesagt. Wenn wir jetzt nicht zusammen rausgehen…“ Auch in seiner eigenen Gruppe [vermutlich im „Heimat“-Chat] vermisst er Engagement; Marcello und einige andere würden sich dort nicht mehr melden. Er werfe sie nur nicht aus dem Chat, um den Rest nicht zu demoralisieren. „Das ist für mich kein Verein mehr“, echauffiert sich N.

Solche Männer gehen in die Geschichte ein“

Werner S. äußert, er bekomme im Chat nur von Thomas N., Markus K., Tony E. und jemandem mit dem Pseudonym Thor regelmäßige Nachrichten. Er beschwert sich über Prepper, die nur besprächen, wer welchen Wasserfilter im Notfallrucksack habe. „Die werden niemals rausgehen, sich bewaffnen und auf die Straße gehen und da aufräumen. Das sind Weicheier, das sind Waschlappen!“ Von der eigenen Gruppe verspricht er sich mehr: „Solche Männer gehen in die Geschichte ein; solche Männer werden in die Geschichtsbücher eingehen mit Rang und Namen.“

Dann kommen sie auf Markus K. zu sprechen. Werner S. sagt, er kenne ihn nicht gut, weil K. sich nur vorsichtig äußere.“ Thomas N., über den der Kontakt zu K. zustande kam, sagt: „Wenn ich ihn einlade, hafte ich dafür.“ S. schlägt N. vor, einen Telegram-Chat mit Markus K. und weiteren ihm geeignet scheinenden Personen zu erstellen. „So Hakenkreuz-Vögel passen da nicht so, die haben den Sinn nicht begriffen“, rät ihm S. Dann verabschieden sich die beiden und legen auf.

Ein letztes Mal für diesen Prozesstag kommen die Verteidiger*innen zu Wort. RA Berthold sagt, dass im Verfahren Gruppen genannt werden, die „sich immer wieder neu bilden und wieder zusammenfallen.“ Die straff organisierte Gruppe, die einen Umsturz anstrebe, gebe es nicht.

RA Herzogenrath-Amelung äußert – nicht als erster der Verteidiger*innen in diesem Verfahren – den Verdacht, dass Thomas N. bei Telefonaten betrunken gewesen sein könnte. Der RA fordert eine Sachverständigenprüfung.

prozesstage20

Prozesstag 20: Strafsenat hält vier weitere Angeklagte lediglich für Unterstützer

Am 27. Juli 2021, dem 20. Verhandlungstag, kam Bewegung in den Prozess gegen die „Gruppe S“. Da elf der zwölf Angeklagten nunmehr seit über 17 Monaten in Untersuchungshaft saßen, stellte der Strafsenat neue Haftbefehle aus. In seinen diesbezüglichen Ausführungen widersprach er an einigen Punkten der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft: Neben dem von Beginn an als Unterstützer angeklagten Thorsten W. hält der Senat auch Michael B., Stefan K., Markus K. und Marcel W. für Unterstützer der Gruppe, nicht wie die Anklage für Mitglieder oder gar Gründer. Auch geht der Senat davon aus, dass sich die „Gruppe S“ nicht im September 2019 an der Hummelgautsche in Alfdorf gründete, sondern erst am 8. Februar 2020 beim Treffen in Minden. Damit hätte die Gruppe lediglich eine Woche lang existiert. Diese Unterscheidung ist besonders für Michael B. relevant, der als Einziger zwar an der Hummelgautsche, nicht aber in Minden teilnahm. Die zeitliche Verschiebung der Gründung nach Sicht des Senats macht aus ihm statt einem Gründer und Mitglied der Gruppe lediglich einen Unterstützer. Um diesen neuen Vorwurf zu begründen, ging der Vorsitzende Richter (VR) besonders auf Michael B.s Handlungen ein. Nach dieser Bekanntgabe spielte der VR zwei abgehörte Telefonate zwischen Werner S. und Tony E. ab.

Der VR trägt vor, wie sich die Straftaten der „Gruppe S“ nach aktueller Erkenntnis des Strafsenats zugetragen haben: Werner S. habe spätestens im Sommer 2019 wegen einer angeblichen „Übernahme Deutschlands durch Flüchtlinge und Muslime“ beschlossen, dem mit Gewalttaten entgegenzuwirken. Dafür habe er im Internet Gleichgesinnte gesucht und Chatgruppen eingerichtet. Sein Ziel sei dabei gewesen, viele Personen kennenzulernen, sich mit ihnen zusammenzuschließen und zu vernetzen, die seine „ausländer- und verfassungsfeindliche Einstellung“ teilen würden. Ab Juli 2019 habe ihn Tony E. dabei unterstützt.

Das Treffen am 27. und 28. September 2019 an der Hummelgautsche habe Werner S. überwiegend selbst organisiert, um „geeignete Gesinnungsgenossen“ zu finden. Tony E. habe ebenfalls Teilnehmer zu diesem Treffen eingeladen. Die Angeklagten Michael B., Frank H., Marcel W., Paul-Ludwig U. sowie der später eintreffende Wolfgang W. hätten das Treffen genutzt, „um die Anwesenden zu taxieren, wer geeignet sei“ für „die Straße“ und als Mitglieder des „Freikorps“. Allerdings betrachtet der Senat weder dieses Treffen noch das nach der extrem rechten Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin als Gründungsakt der „Gruppe S“ – anders als die Bundesanwaltschaft, die das Hummelgautsche-Treffen als Gründungszeitraum wertet.

Senat betrachtet Werner S. und Tony E. als Anführer

Nach dem Hummelgautsche-Treffen hätten, fährt der VR fort, Werner S. und Tony E. ein weiteres Treffen geplant, um die Gründung voranzutreiben. Tony E. sei dabei bekannt gewesen, dass S. eine Gruppierung anstrebe, die mit Schusswaffen gegen besagte „Übernahme Deutschlands durch Muslime und Flüchtlinge“ vorgehen soll. S. und E. hätten gemeinsam entschieden, wer als Mitglied in Betracht komme, und seien sich einig gewesen, dass ihnen beiden „die Führungsrolle zukommen sollte“.

Anschließend bezieht sich der VR auf ein abgehörtes Telefonat zwischen Werner S. und Michael B. vom 5. Oktober 2019, in dem diese sich bei Verwendung von Codewörtern darüber unterhalten, dass Werner S. „für unsere Leute“ zehn Slam Guns bestellt habe – improvisierte Waffen, die Schrot verschießen. Die Audiodatei wurde am 7. Prozesstag als Beweismittel eingeführt. Der Senat folgert aus dem Gehörten, dass Michael B. spätestens an diesem 5. Oktober 2019 erkannt habe, dass Werner S. eine Gruppe gründen, diese mit Schusswaffen ausstatten und sich damit der vermeintlichen Übernahme Deutschlands entgegenstellen würde. Michael B. habe Werner S. in seinem Vorhaben bestärkt, „indem er ihm seine Unterstützung zusagte und ihm sagte, dass er seine Einstellung teile“. So bot er S. in diesem Telefonat an, er könne mit seinen handwerklichen Kenntnissen die Slam Guns modifizieren. Außerdem stellte Michael B. bei dem Gespräch in Aussicht, er würde 50 Euro monatlich beisteuern, wenn die Gruppe ein Grundstück für Treffen erwerben würde. B. bot auch an, dass er sich mit Leuten aus seiner Region regelmäßig treffen könnte. All das bringt den Strafsenat zu dem Schluss, dass Michael B. die „Gruppe S“ unterstützte.

Michael B., ein „Bruder im Geiste“

B. habe, so der VR, in der Chatgruppe „Heimat“ angeboten, Werner S. zu einem Vernetzungstreffen in Norddeutschland zu begleiten. Außerdem habe B. Werner S. dort als „Kamerad“ bezeichnet, eine Faust gepostet und „B.i.G.“ [Brüder im Geiste] geschrieben. Auch das wertet der Senat als Billigung und Bestärkung von S. und dessen Vorhaben. Michael B. habe aus Termingründen nicht am Treffen nach der Hummelgautsche-Zusammenkunft teilnehmen können, aber in Chatnachrichten gegenüber S. versichert, dass er an einer Teilnahme interessiert sei, und ihn dadurch erneut bestärkt.

Werner S. habe Marcel W. zum Administrator der Chatgruppe „Heimat“ ernannt. Dort sei die Kommunikation von Anfang an konspirativ und bestimmten Regeln unterworfen gewesen, beispielsweise seien Bilder von Waffen verboten gewesen, wohl um eine Repression zu umgehen. Marcel W. habe diese Regeln durchgesetzt, indem er unter anderem Teilnehmer*innen abgemahnt oder aus dem Chat entfernt habe.

Senat: In Minden wussten alle, dass „offensiv“ die Bereitschaft zu Anschlägen bedeutet

Nun kommt der VR auf das Treffen in Minden am 18. Februar 2020 zu sprechen. Das hätten Werner S. und Tony E. „unter Beteiligung von Thomas N. gemeinsam organisiert“. Michael B. sei von S. zu diesem Treffen „bewusst nicht mehr eingeladen worden, da S. über die Absage B.s für das Treffen im Dezember 2019 enttäuscht gewesen war“. Bei der Vorstellungsrunde in Minden habe Werner S. die Anwesenden aufgefordert zu erklären, wer „offensiv“ und wer „defensiv“ vorgehen möchte. „Wie alle Anwesenden erkannten, zielte die Frage darauf ab, wer bereit sei, sich an Anschlägen zu beteiligen“ – etwas, das mehrere Beschuldigte in der Vergangenheit bestritten.

Anschließend habe Paul-Ludwig U. das Thema Moscheen angesprochen, und Werner S. habe ausgeführt, „dass man Anschläge auf Moscheen begehen müsse, um so letztendlich einen Bürgerkrieg auszulösen“. Diesen Anschlagsplänen „stimmten zumindest Steffen B., Thomas N., Frank H. und Wolfgang W. zu. Marcel W. sei unentschlossen gewesen, „obwohl er die von S. genannte Zielsetzung billigte und dem auch Ausdruck verlieh“. Sowohl Markus K. als auch Stefan K. hätten sich weder zustimmend noch ablehnend geäußert, aber S.‘ Zielsetzung grundsätzlich gebilligt. Markus K. und Thorsten W. hätten die Pläne und Ziele ebenfalls gebilligt, „wollten sich aber nicht aktiv beteiligen.“

Auf S.‘ Frage, wer welche Waffen haben wolle, hätten sich alle Anwesenden außer Ulf R. gemeldet, teilweise sei es diesbezüglich auch um Granaten und Pistolen gegangen. Der VR fasst noch einmal Frank H.s und Steffen B.s Angebote, Waffen zu besorgen, zusammen, und auch, wer wie viel Geld dafür zusagte. Werner S. und Tony E. hätten sich noch einmal besprechen wollen, wie sie das Geld einsammeln würden. Werner S. habe außerdem ein weiteres Treffen angekündigt, bei dem man die konkreten Anschlagsziele habe besprechen wollen.

Die Angeklagten Stefan K., Markus K. und Thorsten W. hätten spätestens bei diesem Treffen am 8. Februar 2020 erkannt, „dass eine Gruppierung gegründet worden war, die mit Waffengewalt Anschläge auf Moscheen begehen wollte. „Wenngleich sie nicht aktiv teilnehmen wollten, billigten sie die Ziele und Pläne der Gruppierung“, argumentiert der VR. „Auch in ihrer Zusage, finanziell zu unterstützen, bestärkten sie sie in ihrer Planung.“ Das sei ihnen auch klar gewesen. Auch Michael B. habe S.‘ geplante Gruppierungsgründung vorhergesehen und zumindest billigend in Kauf genommen.

Spitzelverdacht am 8. Februar

Auch, als nach dem 8. Februar 2020 der Verdacht aufgekommen sei, es könnte einen Spitzel geben, habe man die Anschlagsplanung nicht aufgegeben. Tony E. habe an Thomas N. telefonisch appelliert, dass man sich nicht „wegen einem scheiß Wichser“ auflösen sollte. Thomas N. habe entschieden, weiter mitzuwirken. Am 12. Februar 2020 habe er in einem Telefonat gesagt, sie würden „ihren Weg gehen“, den sie „vorhaben“. Er und Werner S. hätten sich daraufhin verständigt, ihr Vorhaben weiterhin zu verfolgen.

Auch Frank H. habe die Anschlagspläne nicht aufgegeben, sondern am 13. Februar 2020 in der Chatgruppe „Heimat“ in mehreren Nachrichten dazu aufgerufen, die Bestrebungen fortzusetzen. Dadurch habe er die Gruppenmitglieder bestärkt, so der VR.

Marcel W. in seiner Funktion als Administrator der „Heimat“-Gruppe habe die Gruppe ebenfalls bestärkt und noch am 13. Februar 2020 zu konspirativer Kommunikation gemahnt und darauf gedrängt, die Chatgruppe zu schließen. Daraufhin habe Werner S. den neuen Chat mit dem Titel „Tutto Ramazotti“ eingerichtet und dazu aufgerufen, nichts aus dieser Gruppe nach außen zu tragen. Marcel W. habe mit all diesen Handlungen bewusst und gewollt die innere Organisation und den Zusammenhalt der Gruppe gefördert und sie dadurch darin bestärkt, ihre Planungen fortzusetzen, auch wenn er sich nicht als offensiv erklärt hätte.

Ergebnis der Bewertung des Senats

Der Senat widerspricht den Einschätzungen der Anklage in einigen Punkten. So sieht er als Gründungszeitpunkt der „Gruppe S“ nicht das Treffen an der Hummelgautsche, sondern erst das in Minden. Außerdem bewertet er die Schuld mancher Angeklagten geringer als die Anklage. Werner S. und Tony E. wertet er übereinstimmend mit der Bundesanwaltschaft (BA) als Rädelsführer und Gründer einer terroristischen Vereinigung. Ebenfalls in Übereinstimmung mit der Anklage verkündet der VR, Steffen B., Frank H., Thomas N. und Wolfgang W. könnten sich wegen der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafbar gemacht haben. Michael B. allerdings betrachtet der Senat nicht als Mitgründer und Mitglied, sondern lediglich als Unterstützer der Gruppierung. [B. war als einziger Angeklagter nicht in Minden, sondern nur an der Hummelgautsche.] Auch Stefan K., Markus K. und Marcel W. betrachtet der Senat als vermutliche Unterstützer und nicht, wie die Anklage, als Mitglieder oder gar im Fall Marcel W. als Mitgründer der Gruppe. In Thorsten W. sehen Senat und Anklagebehörde übereinstimmend einen Unterstützer der Gruppe.

Wie die BA sieht auch der Senat bei Werner S., Tony E., Steffen B., Frank H., Thomas N., Wolfgang W., Michael B. und Stefan K. einen möglichen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Ursprünglich war für den heutigen Prozesstag die Polizeibeamtin S. als Zeugin vorgesehen, die von der Hausdurchsuchung bei Thorsten W. berichten sollte. Da der Senat aber die neuen Haftbefehle ausstellt, hat der VR die Zeugin kurzfristig wieder ausgeladen. Die Angeklagten sollen am Nachmittag die Gelegenheit haben, sich mit ihren Verteidiger*innen über die Neuigkeiten zu beraten. Daher zieht der VR einen kürzeren Programmpunkt vor und spielt stattdessen zwei Audiodateien aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ab, in denen Werner S.‘ Telefonate mit Tony E. zu hören sind.

Wieder Telefonaufnahmen zwischen Werner S. und Tony E.

Das erste Gespräch fand am 2. November 2019 um 14.26 Uhr statt. Darin drückt Werner S. wieder seine Missbilligung über das „Freikorps“ aus, das „eigentlich relativ wenig Sinn macht“ und für ihn außerdem „uninteressant“ sei, da der Gründer Sören ohnehin nur Personen aus Norddeutschland mobilisieren könne, während Werner S. eine Möglichkeit für Süddeutschland suche. Im „Freikorps seien größtenteils Vollpfosten“, ärgert sich Werner S. Sören suche schon länger eine Nachfolge für seinen Führungsposten. Werner S. habe ihm auch mitgeteilt, dass er von seiner Leitung nicht begeistert sei. Sören müsse eigentlich Treffen, Sammelstellen, Lager und Trainings für seine Gruppe organisieren, doch er komme dieser Verantwortung nicht nach. Wie auch in anderen Telefonaten stört sich S. daran, dass das „Freikorps“ hauptsächlich aus inaktiven „Karteileichen“ bestehe. Marcello, Peter und weitere Mitglieder hätten das „Korps“ bereits verlassen. Auch er selbst, so rekapituliert Werner S. am Telefon, sei schon zweimal ausgestiegen und wieder eingetreten. Er sei über solche Organisationsformen „schon weit hinaus“.

Auch von den Fähigkeiten der „Freikorps“-Mitglieder scheint S. wenig überzeugt. „Die sollen lieber in die Türkei oder nach Polen fahren und sich rüsten und eine militärische Ausbildung machen.“ Er sei nur noch in der Gruppe, weil bei seinem Austritt vermutlich Markus [K.], Thomas [N.] und [Wolfgang] W. ebenfalls wegbrechen würden.

Tony E. stimmt ihm zu: „Wenn es hart auf hart kommt, sind die alle doch nicht da.“ Werner S. schätzt das Mobilisierungspotential des „Freikorps“ auf 20 bis 30 Personen, doch es brauche einen „Führer, der einfach auf den Tisch haut“. Tony E. kritisiert zudem, dass einige Mitglieder des „Korps“ wegen Geldproblemen nicht an Treffen teilnehmen könnten. Er selbst habe einigen von ihnen Geld für die Fahrtkosten gegeben, hätte aber lieber, wenn die Gruppe eine Kasse mit monatlichen Beiträgen hätte, damit Geld nicht die Voraussetzung für eine Teilnahme wäre.

Tony E. liebäugelte mit dem Führungsposten im „Freikorps“

Zum Zeitpunkt des Telefonats zog Tony E. offenbar in Erwägung, den gesundheitlich angeschlagenen Sören abzulösen und selbst das „Freikorps“ zu leiten. Er äußert jedoch Bedenken, weil seine Söhne im Falle seiner Inhaftierung noch zu jung seien: „Die sind noch so klein, wenn die [Polizei] sie mir wegnehmen, dann verstehen die nicht, warum. Wären die zehn, elf, zwölf Jahre alt, also alt genug selbst zu denken, hätte ich gesagt, ich mache was nötig ist, mit allen Konsequenzen. Aber das geht nicht.“ Werner S. stimmt ihm zu: „Kinder brauchen ihren Vater.“

Tony E. überlegt, „jemand Geeigneten zu finden, der das mit mir als offensichtliche Stütze macht“. Werner S. schlägt für eine solche Doppelspitze Thomas N. vor. Tony E. entgegnet, er denke da eher an Thorsten K., den ehemaligen Fremdenlegionär. Der sei zwar nicht im „Korps“, aber „geradlinig, konsequent, rigoros und straight“.

Im Anschluss an das gehörte Telefonat gibt der VR die Möglichkeit für Erklärungen. Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung verweist auf die Äußerung von Tony E., er könne wegen seiner Söhne im „Korps“ nicht mehr Funktionen übernehmen. Das passe nicht zum angeblichen Engagement E.s in einer terroristischen Vereinigung.

Werner S.: „Bei dem Treffen geht’s ans Eingemachte“

Danach spielt der VR das nächste Telefonat ab. Es ist ebenfalls vom 2. November 2019, allerdings erst um 20.28 Uhr. Wieder telefonieren S. und E. Tony E. sagt zu, einen Ralf in einigen Tagen in die Gruppe [vermutlich die „Heimat“] einzuladen. Ihn habe E. zwar noch nicht persönlich getroffen, kenne ihn aber über Sprachnachrichten aus den letzten eineinhalb Jahren. E. ist sich sicher: „Wenn ich jetzt sage: Ralf, wir starten morgen eine Aktion, dann ist der dabei. Das hat er mir persönlich gesagt.“ E. habe den Kontakt zu Ralf über Sören bekommen. Ralf sei mal im „Freikorps“ gewesen, aber habe E. gesagt: „Mir läuft die Zeit davon. Wenn wir was machen, bin ich am Start, aber für Schreiben [im Chat des „Korps“] ist mir meine Zeit zu schade.“ Darum ziehe E. Ralf als Mitglied der „Heimat“ in Betracht.

Tony E. fügt an: „Wir wollten uns seine [Ralfs] äh Winter-Weihnachtsdeko angucken [eventuell ein Codewort für Waffen].“ Werner S. könnte dorthin mitkommen, doch der entgegnet, die Fahrt sei dafür eigentlich sehr weit, und zu Ralf zu reisen sei für ihn „erst dann interessant, wenn die Abholung steht“.

Tony E. kündigt an an, zum kommenden Treffen der „Heimat“ zu kommen. Werner S. sagt, er wolle mit Paul-Ludwig U. und „Michel“ [Michael B.] anreisen. Thomas N. komme mit Markus K. Thorsten K. werde auch mit ein oder zwei Leuten kommen und würde sich auch Ralf N. dort wünschen. Auch einen Kai, einen Sven und eine weitere Person will Tony E. einladen, doch Werner S. rät zur Vorsicht: Bei dem Treffen „geht’s ans Eingemachte“. Die beiden planen das Treffen für Ende des Jahres 2019.

Tony E.: Karsten ist nicht gefestigt

Direkt im Anschluss führt der VR eine weitere Aufnahme aus einem Telefonat zwischen E. und S. als Beweis ein. Erneut am 2. November – um 20.45 Uhr – besprechen die beiden die genauere Einladungspolitik. Werner S. kündigt an, einen Chat zu eröffnen und „die Herren einzuladen, die da oben [beim Treffen] sein sollen“. Tony E. beauftragt er, [Name unverständlich] zu fragen, ob er ebenfalls zur Gruppe hinzustoßen möchte. Dort müsse er sich aber „mit seinen Äußerungen zurückhalten“.

Vor dem Treffen will Werner S. noch Karsten treffen, der gesundheitliche und psychische Probleme habe. Tony E. gibt zu bedenken: „Karsten ist nicht so gefestigt, dass man sagen kann, egal was ist, das kann man so hinnehmen und sich darauf verlassen.“

E. und S. ärgern sich auch über eine nicht näher benannte Frau, die sich offenbar als konspirativ darstellt, aber in vielen Nachrichten private Probleme mit ihnen teile. Diese Frau schwärmte offenbar von Werner S. Letzterer verspricht: „Dann mache ich die Gruppe auf, dass das Ganze jetzt mal Formen annimmt.“ Er sei dazu bisher leider nicht gekommen.

Tony E. kommt erneut auf die gesundheitlichen Probleme von Sören B. zu sprechen. Er habe eine Lungenentzündung, Bluthochdruck und Probleme mit den Knochen. Werner S. entgegnet bezüglich Sören B.s Führungsstil: „Da geht es mir nicht um die Gesundheit. Die Führungsqualität ist aufgrund seines Charakters fehlerhaft.“ Das habe er B. auch so gesagt.

Tony E. hätte das „Freikorps“ gerne mit Thorsten K. angeführt

Tony E. bemängelt, aktuell bilde er de facto eine Art „Doppelführung“ mit B. „Er ist immer noch die letzte Instanz, das ist das Problem. Erst wenn er geht, obliegt das mir.“ Erneut kommt er auf seinen Wunschkandidaten für eine gemeinsame Führung des „Freikorps“ zu sprechen: Er lobt Thorsten K., auf den könne man zählen, er sei glaubwürdig und geradlinig und er habe „den entsprechenden Background“. Werner S. gibt zu bedenken: „Dieser Mann ist was anderes gewöhnt, der ist ausgebildet. Wenn der dann auf diese Schwachmaten trifft…“ Thorsten K. „hat eine gewisse Ausbildung und ist eine Drecksau“, sagt S. anerkennend. Er hat Bedenken, ob auf die Mitglieder der Chatgruppe „Heimat“ Verlass ist. Viele von ihnen würden sich selten melden. Dennoch ist er sich sicher: „Von den 36, 37 Leuten können wir auf jeden Fall auf 30 Leute von jetzt auf gleich zählen. Das ist nicht wenig.“ Allerdings reiche ihm das nicht für seinen Plan: „Von der Qualität meiner Anliegen her wird man da minimieren müssen.“ Trotzdem rechnet er mit einer erfolgreichen Aktion: „Im Nachhinein, wenn man sich die Pressemitteilungen anschaut, wird das auf jeden Fall ein Beginn sein. Ich schätze, dass es dann Nachzügler geben wird.“ [Offenbar spielt er auf den Plan einer Eskalationsspirale an, den Paul-Ludwig U. später als „Dominoeffekt“ beschreiben wird.]

Für ein Treffen bietet Tony E. sein Haus an. Allerdings hat er Bedenken, wenn anders als er bisher dachte, nicht nur Werner S. und Michael B. anreisen, sondern auch Paul-Ludwig U. „Ich muss ja meiner Frau sagen, da kommt einer, der hat auch schon schwedische Gardinen von innen beobachtet.“ Werner S. entgegnet: „Das muss man deiner Frau auch nicht unbedingt auf die Nase binden.“

S. und E. planen, sich in Italien zu treffen, „um ein paar Dinge persönlich zu besprechen“. Tony E. will seine Frau mitbringen, die könne man dann ja aber zum Shoppen schicken [während des Treffens].

Steffen B.: In Tony E.s Augen „gutes Potential“

Tony E. schlägt vor, Steffen B. in die Gruppe für das anstehende Treffen einzuladen. „Den halte ich für gutes Potenzial. […] Der ist finanziell relativ unabhängig, der kennt genügend Leute.“ Außerdem komme B. allein schon wegen seiner Stellung bei den „Vikings“ gut an. Er stehe mit B. in gutem Kontakt: „Wir sind auf einer Wellenlänge. Wenn er was hat, fragt er mich. Aber er kann nicht wirklich mit dem Ralf N. Ich denke, das ist so eine Testosterongeschichte.“ Werner S. kritisiert, Steffen B. melde sich in der „Heimat“ selten zu Wort. „Das hat er ja auch begründet. Aber das müsste sich dann da jetzt ändern.“

S. kündigt noch an, Markus [K.] vorerst nicht einzuladen. „Er sagt mal ganz viel, wo sich auch Leute auf den Schlips getreten fühlen, und dann wieder gar nichts“, kritisiert S. Markus K. sei mit Thomas N. ohnehin eng in Kontakt und bekomme über ihn alles Wichtige mit. S. wünscht E. einen schönen Tag und bittet darum, Grüße an E.s Frau auszurichten. Damit endet die letzte TKÜ-Präsentation an diesem Verhandlungstag.

prozesstage19

Prozesstag 19: Paul-Ludwig U.s Suche nach Anerkennung

Am 19. Prozesstag, dem 21. Juli 2021, sagte erneut die Zeugin Nadja Sch. aus, die bereits am 16. Prozesstag befragt worden war. Sie war Bewährungshelferin und Führungsaufsicht des Angeklagten Paul-Ludwig U., nachdem dieser von Nordrhein-Westfalen nach Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) gezogen war. Beim ersten Termin vor Gericht wurde Frau Sch. durch den Senat ausführlich befragt. Am 21. Juli erhielten auch die anderen Verfahrensbeteiligten diese Möglichkeit.

Den Auftakt macht die Oberstaatsanwältin bei der Bundesanwaltschaft (OStA) Bellay. Sie greift eine Formulierung der Zeugin auf, der Angeklagte Paul-Ludwig U. habe „der Gesellschaft geschadet“. Sie erkundigt sich nach der Bedeutung dieser Aussage. Die Zeugin führt aus, dass sie die Proband*innen anhand des Schädigungspotenzials einschätze. Hierbei spiele eine Rolle, aus welchem Motiv heraus eine Tat begangen worden sei, beispielsweise ob die Tat mit der Persönlichkeit des Probanden erklärt werden könne.

Auf eine später erfolgte Nachfrage der Rechtsanwältin (RAin) Rueber-Unkelbach, welche Parameter zur Einstufung als „gefährlich“ führen würden, antwortet Frau Sch., es gebe keine Checkliste. Die Entscheidung darüber treffe die Bewährungshilfe. Allgemein würden Sexualstraftäter in dieser Kategorie geführt. Zudem spielten Gewaltneigung und Eskalationspotenzial eine Rolle. Bei U. habe die Geiselnahme von professionellem Personal in Haft eine Rolle gespielt [U. war wegen einer zweiten Geiselnahme in der forensischen Psychiatrie Lippstadt-Eickelborn erneut verurteilt worden]. Auf Nachfrage von RAin Rueber-Unkelbach bestätigt die Zeugin, dass sie U. hinsichtlich der Begehung von Straftaten als rückfallgefährdet einschätze.

Der Angeklagte lege die Sachen so aus, wie sie für ihn passen würden

Im Folgenden interessiert sich OStA Bellay für das Verhältnis von Frau Sch. zu U. OStA Bellay fragt nach, warum U. selbst in Aachen wegen des Beschlusses zum Alkohol- und Drogenscreenings habe anrufen müssen. Dies sei untypisch, da die Proband*innen das Aktenzeichen in der Regel nicht kennen würden. Frau Sch. sieht darin kein Problem, wenn Proband*innen das in ihrer Anwesenheit erledigen würden. Die OStA erinnert daran, dass dieser Vorgang als Beispiel für das manipulative Verhalten von U. herangezogen worden sei. Dem entgegnet die Zeugin, dass dies kein Beispiel für ein manipulatives Verhalten des Angeklagten sei, sondern dafür, wie er Sachen durcheinanderbringe.

OStA Maslow fragt nach einem Beispiel für die Aussage, dass U. sich die Sachen so gedreht habe, dass es für ihn passe. Die Zeugin Sch. greift als Beispiel die Geschichte eines Schwimmbadkiosks auf, den U. habe betreiben wollen. U. lege sich die Tatsachen so aus, wie er es brauche beziehungsweise um sich nicht zu überfordern. Auch bei Terminen sei er unzuverlässig.

Mit den Mitteln der Bewährungshilfe konnte ich Herrn U. nicht mehr erreichen“

Das schwierige Verhältnis von Nadja Sch. zu U. spielte an mehreren Stellen der Befragung eine Rolle. Schon bei der Befragung von U.s erstem Bewährungshelfer, Jens W. aus Aachen am 14. und 15. Prozesstag und in ihrer Befragung durch den Vorsitzenden Richter (VR) war der Konflikt greifbar gewesen. OStA Gößl will wissen, wie oft es passiere, dass man Proband*innen mit den bekannten Methoden nicht mehr erreiche. Laut der Zeugin gehört Derartiges zum täglichen Geschäft.

Auch Tony E.s Rechtsanwalt (RA) Hofstätter greift diese mehrfach getätigte Äußerung der Zeugin aus ihrer ersten Befragung vor dem Oberlandesgericht auf. Frau Sch. habe gesagt: „Mit den Mitteln der Bewährungshilfe konnte ich Herrn U. nicht mehr erreichen.“ Sie habe dessen Tiraden dann einfach über sich ergehen lassen. Die Frage von RA Hofstätter, ob dies in der Bewährungshilfe üblich sei, bejaht sie. Man ziehe sich dann etwas zurück und fokussiere sich mehr auf die Proband*innen, die zur Zusammenarbeit bereit seien. U. habe eine Bühne erhalten. Wenn man ihm diese entzogen habe, sei er aggressiv geworden. Er habe dann Worttiraden losgelassen, bei denen man kaum habe eingreifen können.

Auf Frage von RAin Rueber-Unkelbach erläutert Nadja Sch., dass es häufiger solche Situationen gegeben habe, in denen U. „cholerisch“ geworden sei. Sie könne sich nicht erklären, warum. Einmal habe sie ihm gesagt, er verhalte sich wie ihr kleines Kind. Danach habe sich die Stimmung gewandelt. U. sei weinerlich geworden, habe sich entschuldigt und Probleme mit der Justiz angeführt. Ab dann sei ein Gespräch wieder möglich gewesen. Die Frage von Wolfgang W.s Verteidiger RA Grassl, ob sich Sch. von U. während ihrer Arbeit bedroht gefühlt habe, verneint die Zeugin. Sie verweist aber darauf, dass sie ihn als gefährlich eingeschätzt habe.

Konflikt unter Kolleg*innen

Ein konflikthaftes Verhältnis schildert die Zeugin Sch. nicht nur mit Blick auf U., sondern auch bezüglich ihres Kollegen Jens W. aus Aachen. Dieser hatte U. bis zum November 2017 betreut und den Fall mit U.s Wegzug nach Mosbach an Frau Sch. abgegeben, hatte jedoch weiterhin Kontakt zu ihm.

Nadja Sch. habe vor Gericht gesagt, sie sei sich nicht so ganz sicher gewesen, auf welcher Seite Herr W. stehe, so OStA Gößl. Sie möchte von der Zeugin wissen, wie das zu verstehen sei. Nadja Sch. sieht die professionelle Distanz zwischen Jens W. und Paul-Ludwig U. nicht mehr gegeben. U. habe stundenlang im Büro von W. gesessen und über die Inhalte ihrer Telefonate mit Herrn W. wenige Tage später Wort für Wort Bescheid gewusst. Auf den Einwand von OStA Gößl, dass dies etwas anderes sei, als auf der anderen Seite zu stehen, lenkt Frau Sch. ein. Der Ausdruck sei vielleicht nicht ganz zutreffend. Sie finde das Verhalten jedoch kontraproduktiv. Wenn ein Proband wegziehen würde, dann hake man ihn ab. Die Frage von RA Grassl, ob man bei U. und W. von einer Freundschaft sprechen könne, verneint sie.

Unterschiedliche Aktenführung stößt auf

Frau Sch. weist an mehreren Stellen darauf hin, dass die Akte des Probanden U. unsortiert bei ihr angekommen sei. RAin Rueber-Unkelbach weist die Zeugin darauf hin, dass Herr W. nach der Übergabe der Probandenakte an sie eine zweite Akte angelegt habe. Frau Sch. zeigt sich darüber irritiert. Ihrer Meinung nach dürfe es keine Zweitakte geben. Sie wisse zwar nicht, wie das rechtlich zu werten sei, in Baden-Württemberg werde dies jedoch einheitlich so gehandhabt.

Michael B.s Verteidiger RA Berthold möchte von der Zeugin wissen, ob sie gegenüber Herrn W. dessen Verhalten im Betreuungsfall U. problematisiert habe. Sie habe Herrn W. gesagt, dass sie das nicht normal finde, wenn ein Bewährungshelfer nach dem Betreuungsverhältnis so einen intensiven Kontakt pflege, erwidert Sch. Jens W. habe daraufhin das Telefonat beendet.

Selfies aus dem Zeugenschutz

RA Abouzeid, Verteidiger von Stefan K., erkundigt sich nach dem Kontakt der Zeugin zu U. seit dem Auffliegen der Gruppe im Februar 2020. Diese erklärt, U. habe sich telefonisch bei ihr gemeldet und gesagt, er sei gut aufgehoben und werde sich nicht weiter melden. Dann habe sich ein Herr Sch. vom LKA bei ihr gemeldet und gesagt, dass U. nun über ihn zu erreichen sei. U. habe sich dann aber dennoch bei ihr gemeldet, weil er geglaubt habe, das wegen seiner Führungsaufsicht tun zu müssen. Am 28. April 2020 sei ihre Führungsaufsicht schließlich abgelaufen. U. habe aber unter falschem Namen Bilder von sich gesendet, die ihn bei Waldarbeiten gezeigt hätten. Den falschen Namen habe er in Absprache mit dem LKA verwendet. Das LKA habe ihm aber Ende 2020 oder Anfang 2021 den Kontakt zu ihr untersagt. Mitte Mai hätten sie das letzte Mal telefonisch Kontakt miteinander gehabt. Die Frage von RA Abouzeid, ob U. über Prozessinhalte gesprochen habe, verneint die Zeugin. Er habe jedoch gesagt, dass er auf dem Flur des Gerichts von den Mitangeklagten bedroht und beleidigt werde, das allerdings nicht näher ausgeführt. [Auf der Bank der Angeklagten bricht Gelächter aus.]

Er konnte nicht den Mund halten“

RA Just, Verteidiger von Stefan K., geht auf den Punkt ein, dass nach Aussage von Frau Sch. der Angeklagte U. seine früheren Straftaten weder beschönigt noch kleingeredet habe. Er möchte wissen, ob dies echte Reue und Einsicht gewesen seien oder nur Lippenbekenntnisse. Nadja Sch. schätzt, dabei handle es sich um Randschauplätze. U. habe weniger über die Taten an sich oder seine Verantwortung dafür gesprochen.

Die Frage von RA Just, ob U. auch das Thema Zeugenschutz angesprochen habe, bejaht die Zeugin. Das Thema Zeugenschutz sei sehr früh aufgekommen. U. habe auch darauf verwiesen, dass das streng geheim sei, sich aber selbst nicht daran gehalten. „Er konnte nicht den Mund halten“, so die Zeugin.

Der RA schließt mit der Frage an, ob Frau Sch. von U. den Eindruck gehabt habe, dass der Zeugenschutz sein eigentliches Ziel gewesen sei. Sch. sagt, U. habe den Zeugenschutz als ein gutes Ziel gesehen, „um Paul hinter sich lassen“ zu können. Auf die Nachfrage von Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben, was die Motive U.s für seine Berichte über den geheimen Zeugenschutz seien, muss die Zeugin passen. Sie wisse nicht, warum er das gemacht habe. Aber er habe eben ein Bedürfnis, viel zu erzählen.

Auf die Frage von Tony E.s Verteidiger RA Becker, ob sie den Verfahrensbeteiligten ihre Klientendokumentation zur Verfügung stellen würde, weist Frau Sch. darauf hin, dass sie das zunächst mit ihrem Datenschutzbeauftragten klären wolle.

Fragen nach der finanziellen Situation von U.

RAin Schwaben erkundigt sich nach finanziellen Hilfsmöglichkeiten für Proband*innen in Not. Frau Sch. erklärt, dass diese vom „Bezirksverein für soziale Rechtspflege“ bis zu 500 Euro pro Jahr bekommen könnten. Das Geld müsse aber für 400 Klient*innen reichen, sodass nur selten und in kleinen Beträgen Geld ausgeschüttet werde. Zudem werde die Bedürftigkeit streng geprüft. U. sei einmal zu ihr gekommen und habe nach Geld gefragt. Nachdem sie ihm eine Absage erteilt habe, habe er nicht erneut um Unterstützung gebeten. Auch nicht, nachdem er Opfer eines Trickbetrugs im Internet geworden sei. Diesen Betrug habe er bei der Polizei zur Anzeige gebracht, die ihm – nach seiner Aussage – dafür dankbar gewesen sei. Er habe zudem seine Konten sperren lassen. Geld habe er jedoch von ihr nicht mehr gefordert.

RA Flintrop, Verteidiger von Steffen B., möchte wissen, ob U. von einer finanziellen Unterstützung durch das LKA gesprochen habe. Dies habe er nicht erwähnt, so die Zeugin. Der Mitarbeiter K. aus U.s Unterkunft in Mosbach habe jedoch die Sorge geäußert, dass man nicht mehr wisse, wie man ihn finanziell durch den Monat bringen könne. U. habe viel Geld für Fahrkarten ausgegeben. [Es wurde im Prozess erwähnt, dass U. sich darum bemüht habe, den Kiosk im Wohnort seiner Schwester zu pachten. Dies sei jedoch vom Gemeinderat abgelehnt worden, nachdem der Bürgermeister über dessen Vorgeschichte informiert habe.]

Auch RA Hofstätter greift die finanziellen Lebensumstände von Paul-Ludwig U. auf. Frau Sch. habe in ihrer ersten Befragung vor Gericht geäußert, U. sei nach eigener Aussage „rundum versorgt“ gewesen. Die Zeugin korrigiert den Verteidiger. U. habe das nicht selbst gesagt, sondern sie habe das aus den Berichten von U. geschlossen. Darum habe sich Herr Sch. vom LKA gekümmert. Auf die Nachfrage von RA Hofstätter teilt sie die Kontaktadresse von Herrn Sch. [ein anderer Sch. als der LKA-Beamte] aus dem Zeugenschutz des LKA Baden-Württemberg mit. U. reicht derweil im Gerichtssaal einen Zettel an seine Verteidiger, auf dem steht: „Das sollte nicht passieren.“

Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung fragt die Zeugin, ob U. sich etwas vom Prozess versprochen und ob er über Geldvorteile gesprochen habe. Sie wisse nicht, ob er sich etwas vom Prozess verspreche oder versprochen habe, so Frau Sch.

Wird Paul-Ludwig U. gedeckt?

Die Verteidiger*innen der anderen Angeklagten versuchen nun, von Frau Sch. mehr Informationen über das Verhältnis zwischen Paul-Ludwig U. und den Ermittlungsbehörden zu bekommen. Auf Frage von RA Grassl berichtet die Zeugin, dass U. oft den Namen von Frau Zacharias von der Bundesanwaltschaft genannt, jedoch keine weiteren Personen aus dieser Behörde erwähnt habe. Ob U. mit ihr in persönlichem Kontakt gestanden habe, könne sie nicht sagen. Auf Frage von RA Flintrop bestätigt die Zeugin, dass der Name Zacharias in Zusammenhang mit dem Vorfall am Heidelberger Bahnhof gefallen sei [U. wurde in Heidelberg von der Polizei mit einer CO2-Waffe aufgegriffen]. U. habe gesagt, man werde das für ihn regeln, und dabei auch den Namen Zacharias erwähnt.

Sie sei vom LG Aachen gebeten worden, so die Zeugin, mit dem Staatsschutz Kontakt aufzunehmen. Man habe überprüfen wollen, ob die Angaben von U. stimmen. Es sei um einen Bewährungswiderruf gegangen. U. habe ihrer Meinung nach den Eindruck erweckt, dass er gedeckt werde. Angst vor einem Widerruf habe er nicht gehabt. Auf die Frage von RAin Rueber-Unkelbach, ob sie das hinterfragt habe, antwortet Bewährungshelferin Sch., dass sie sich hierzu in ihrem Haus mit einem Experten zum Thema Extremismus besprochen habe, da sie sich selbst nicht so gut mit dem Thema auskenne. Der Experte habe gesagt, es könne durchaus sein, dass U. geschützt werde.

Bei U. wurden jugendpornografisches Material gefunden

Es habe Anfang 2021 eine Telefonkonferenz mit dem Landgericht Aachen, Herrn Sch. vom Zeugenschutz des LKA und ihr gegeben. Sie hätten darüber gesprochen, ob man U.s ehrenamtliche Tätigkeit für das Rote Kreuz in einem Corona-Testzentrum untersagen könne. Hintergrund sei jugendpornografisches Material gewesen, das man bei der Durchsuchung von U.s Handy am 14. Februar 2020 gefunden habe.

Nadja Sch. erklärt, dass es dazu ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Mosbach gegeben habe. Dies sei jedoch eingestellt worden. Aufgrund des Fundes habe U. ein Kontaktverbot im Umgang mit Jugendlichen auferlegt bekommen. Der Richter vom Landgericht Aachen habe für die Untersagung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Corona-Testzentrum eine schriftliche Anfrage gestellt. Was am Ende dabei herausgekommen ist, wisse sie jedoch nicht. Mit U. habe sie nicht mehr über den Fund sprechen können, denn seine Akte sei seit dem 14. Februar 2020 nicht mehr weiter von ihr bearbeitet worden.

Der Angeklagte U. und das Thema Alkohol

Am 10. Oktober 2018 legte das Landgericht Aachen U. ein Alkoholverbot auf. RAin Schwaben hält Frau Sch. diesbezüglich eine Aussage U.s vor. Zuerst habe U. gesagt, es gebe den Beschluss nicht. Später habe er behauptet, der Beschluss sei falsch. Die Zeugin erklärt, von Jens W. habe sie erfahren, dass U. diesen Beschluss selbst angeregt habe. Paul-Ludwig U. sei immer wieder zu Drogenscreenings vorstellig geworden. Dabei habe es Auffälligkeiten beim Thema Alkohol gegeben. Darauf habe das Landgericht Aachen aber nicht reagiert.

RAin Rueber-Unkelbach interessiert sich dafür, ob Paul-Ludwig U. in der Lage sei, ein eigenständiges Leben ohne Straftaten zu führen. Sch. sagt aus, dass ihr U. aus Aachen so angekündigt worden sei. Ihrer Einschätzung nach brauche U. jedoch Hilfe bei der Gestaltung des Alltags. RAin Rueber-Unkelbach fragt nach, ob die Unsicherheit bei alltäglichen Dingen dazu führen könne, dass U. wieder Straftaten begehe. Frau Sch. sagt aus, dass sie das so pauschal nicht sagen könne. Auf Nachfragen von RAin Rueber-Unkelbach hin sieht sie U. als affektlabil an, mit einer niedrigen Frustrationstoleranz. Auf einer Skala von eins bis zehn zur Anerkennung sozialer Normen verortet sie U. bei vier.

Einschätzung der Zeugin zur Psyche des Angeklagten

Wie in den letzten Prozesstagen, in denen es um U. ging, spielt auch heute seine psychische Verfasstheit vor Gericht eine Rolle. Frau Sch. habe bei ihrer ersten Befragung vor dem OLG ausgesagt, dass sie U. eine Verhaltenstherapie nahelegen würde, so OStA Bellay. Sie interessiert sich dafür, ob die Zeugin eine therapeutische Ausbildung habe und ob sie bei U. psychische Auffälligkeiten bemerkt habe. Die Zeugin erwidert, sie verfüge nicht über eine entsprechende Ausbildung. Sie habe zwar psychische Auffälligkeiten festgestellt, jedoch nicht im Sinne einer Diagnose. RA Picker, Verteidiger von Marcel W., verweist auf die Polizeivernehmung, in der Nadja Sch. angegeben habe, eine Ausbildung als Sozialarbeiterin in einem psychiatrischen Zentrum absolviert zu haben. Die Zeugin bestätigt die Angabe. Sie habe während ihrer Tätigkeit unter anderem Sozialanamnesen durchgeführt.

Auch Michael B.s Verteidiger RA Mandic eruiert die psychische Verfasstheit des Angeklagten aus der Sicht der Zeugin. Sie habe U. mit einem instabilen Selbstbild und einem impulsiven, aber nicht selbstschädigenden Verhalten beschrieben. Während sie Fragen nach emotionaler Instabilität, Wutausbrüchen und Äußerungen eines Gefühls von Leere mit „Ja“ beantwortet habe, verneine sie Auffälligkeiten im Bindungsverhalten oder ein Minderwertigkeitsgefühl.

RA Berthold greift eine Aussage der Zeugin auf, in der diese gesagt habe, U. habe mit ihr nicht über seine Sorgen und Ängste gesprochen. Der RA fragt die Zeugin, ob U. keine Sorgen und Ängste gehabt oder ob er diese verdrängt habe. Frau Sch. fällt es schwer, das einzuschätzen. Wenn U. Sorgen geäußert habe, dann sei es um weltliche Dinge gegangen, etwa ein leerer Kühlschrank. Auf RA Bertholds Nachfrage, ob U. Sorgen vor einer „Islamisierung“ oder Geflüchteten geäußert habe, entgegnet die Zeugin, dass von einer „Islamisierung“ keine Rede gewesen sei. Über Geflüchtete, die U. auch mal als „Merkels Gäste“ bezeichnet habe, habe er durchaus die Sorge geäußert, dass der deutsche Staat diese ja versorgen müsse.

Sie erinnern mich an Claudia Roth“

Als RA Picker bei der Befragung der Zeugin an der Reihe ist, möchte er unter anderem von ihr wissen, ob U. in Gesprächen politisiert habe. Die Zeugin greift als Beispiel eine Situation auf, in der U. zu ihr gesagt habe: „Sie erinnern mich an Claudia Roth.“ Als RA Picker dieses Beispiel damit kommentiert, dass das ja fast schon eine Beleidigung sei, handelt er sich eine Rüge des VR ein. „Das ist unter Ihrem Niveau“, ermahnt ihn der VR. Thorsten W.s Verteidiger RA Hörtling möchte genauer wissen, warum U. diese Bezeichnung verwendet habe. Frau Sch. verweist auf die schwierige Arbeitsbeziehung zwischen ihr und dem Probanden U. Wenn sie es mit Humor oder Sarkasmus versucht habe, dann habe sie U. erreichen können. Sie habe die Äußerung mehr als Scherz von U. verstanden, nicht als abwertende Äußerung.

Marcel W.s Verteidiger RA Miksch greift einen Punkt aus der ersten Befragung der Zeugin vor dem OLG auf. Bereits am 6. Mai 2019 sei U. seiner Bewährungshelferin Sch. mit rechtsradikalen Äußerungen auf Facebook aufgefallen. Ob er da schon von Anschlagsplänen gesprochen habe, fragt er. Sie habe das zu diesem Zeitpunkt nicht richtig einordnen können, führt die Zeugin aus. U. habe von vielen spektakulären Sachen erzählt. Sie habe da nicht nachgehakt.

Auf der Suche nach Anerkennung mit spektakulären Geschichten?

Sch. erzählt, sie würde U.s Äußerungen nicht als Lügen bezeichnen; eher könne er Dinge nicht richtig einordnen, er übertreibe und erzähle spektakuläre Dinge. U. sei in seinen Aussagen sehr absolut gewesen, beispielsweise wenn er die Gemeinde wegen des Datenschutzes verklagen wolle oder einen Zahnarzt wegen einer vermeintlich falschen Behandlung. Sie habe das als unangemessen drastisch empfunden.

RA Picker möchte mehr darüber wissen, auf welche Weise U. Anerkennung habe erlangen wollen, und ob er bereit gewesen sei, dafür zu unlauteren Mitteln zu greifen. Sch. schildert, dass U. es wichtig gefunden habe, darzustellen, dass ihn andere Menschen – wie beispielsweise aus seinem Wohnheim, der Moschee oder der Polizei – wertschätzen würden, wenn nicht sogar von ihm begeistert seien. Sie interpretiert das als ein Zeichen dafür, dass er Wertschätzung suche. Ob er auch bereit sei, unlautere Mittel dafür einzusetzen, könne sie nicht sagen. RA Pickers Frage, ob U. schauspielerische Fähigkeiten eingesetzt habe, um Anerkennung zu bekommen oder sich durch Rollenspiele auszeichne, verneint die Zeugin. Sie gibt aber zu bedenken, dass sie ihn vor allem im Büro wahrgenommen habe; von dem, was außerhalb gelaufen sei, habe sie keine Ahnung.

Das Verhältnis zu Ermittlungsbehörden

Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers geht in seiner Befragung näher auf U.s Verhältnis zur Polizei ein, hält der Zeugin aber zunächst ein Zitat vor, demnach U. gesagt haben soll, er sei ein „Seismograf“ und habe einen IQ von 130. Die Zeugin kann sich nicht erklären, woher er diesen Wert habe. U. habe das nicht weiter ausgeführt. Anschließend fragt RA Siebers nach einer Chatgruppe mit Polizisten, in der U. aktiv gewesen sein soll. Frau Sch. konkretisiert, dass es sich um die Facebook-Gruppe „Polizist = Mensch“ handle.

RA Siebers fragt des Weiteren nach dem Verhältnis zu Ermittlungsbehörden und zu Frau Zacharias von der Generalbundesanwaltschaft. Frau Sch. erwidert, U. habe darüber nicht mit ihr gesprochen.

RA Herzogenrath-Amelung erfragt die Kontaktmöglichkeiten zu U. Welche E-Mail-Adressen er verwendet habe? Und habe er über mehrere Mobiltelefone verfügt? Der Zeugin fällt neben der Adresse im Zeugenschutz eine weitere Adresse ein. Sie könne aber nicht sagen, ob U. mehrere Mobiltelefone gehabt habe.

Die Verteidigung sieht sich durch Frau Sch. bestätigt

Anschließend wird Nadja Sch. unvereidigt entlassen. Die Verteidiger*innen, die Erklärungen abgeben [die Verteidigung des Angeklagten U. äußert sich nicht], sehen die Zeugin als sehr glaubwürdig an. Die Anwälte Miksch und Berthold vermuten, U. habe den Zeugen Jens W. manipuliert. RA Grassl hält fest, dass sich aus seiner Perspektive der Zeuge W. schützend vor U. gestellt habe.

RA Picker äußert Zweifel an der Anklageschrift. Die Befragung der Zeugin habe ein wesentlich breiteres Charakterbild von U. geliefert, als es die Anklageschrift hergebe. Es ergebe daher Sinn, weitere Zeugen einzuladen, um Ungereimtheiten auszuräumen. RA Berthold und RA Hörtling sehen in U. einen in der Pubertät Stehengebliebenen. „Er macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt“, fasst RA Hörtling seinen Eindruck von U. zusammen.

Für RA Miksch ist der wesentliche Punkt der heutigen Befragung, dass sich U. bereits im Mai 2019 rechtsradikalen Gruppen angeschlossen und von Terrorplänen gesprochen habe, also noch vor den Treffen an der Hummelgautsche im September 2019 und in Minden im Februar 2020.

Krimineller, V-Mann, Agent Provocateur? Was ist Paul-Ludwig U.s Rolle?

RA Hofstätter vermutet, U. habe sich vom Kriminellen zum V-Mann entwickelt. Er habe eine Rolle gespielt und seine Methode perfektioniert. In seinen Augen ist U. ein „Agent Provocateur“. Daher beantragt er, den für U.s Zeugenschutz zuständigen Beamten Kriminalhauptkommissar Sch. als Zeuge zu laden, um herauszufinden, ob U. nicht nur eine Rolle gespielt habe, sondern vielmehr bezahlter informeller Mitarbeiter des LKA Baden-Württemberg sei.

Außerdem beantragt er, die beiden Angestellten des „Bezirksvereins für soziale Rechtspflege“, Herrn K. und Frau B., vor Gericht zu befragen. In der Befragung von Frau Sch. sei deutlich geworden, dass U. die beiden für Taxidienste eingespannt habe und ihnen gegenüber fordernd aufgetreten sei.

Während die Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft in der Vernehmung des Zeugen Sch. keinen Sinn erkennen können, da dieser nichts zur verhandelten Sache beitragen könne, schließen sich mehrere Verteidiger dem Antrag von RA Hofstätter auf Vernehmung von Sch. an.

Prüfung der Haftgründe und Ersetzung von Haftbefehlen

Mit Verweis auf die Strafprozessordnung kündigt der VR an, dass es Zeit sei, die bestehenden Haftbefehle von Tony E., Thomas N., Werner S., Thorsten W., Wolfgang W. und Stefan K. am kommenden Montag, 26. Juli 2021, zu prüfen. Er bittet die Verteidigung, zur Eröffnung am 28. Juli 2021 zu erscheinen. Die Verhandlung werde am kommenden Dienstag in der Sache Thorsten W. fortgesetzt, am Mittwochnachmittag würden weitere TKÜ-Tonaufnahmen folgen. Über die Sommerpause hinweg werde es für die Verfahrensbeteiligten Unterlagen im Selbstleseverfahren geben.

Gegen Ende dieses Prozesstages bringt RA Flintrop einen weiteren Beweisantrag ein. In der Mittagspause sei es zu einem Zwischenfall gekommen. RA Ried, RA Flintrop und RAin Schwaben hätten in der Mittagspause beisammen gestanden und dabei beobachtet, wie U. in Richtung von RA Miksch laute Selbstgespräche geführt habe. Als RA Miksch gegangen sei, habe U. in Richtung der Dreiergruppe gesagt: „Ihr braucht nicht so blöd zu gucken. Am Ende werdet ihr euch noch wundern.“ Diese Aussage sei, so RA Flintrop, im Kontext von Absprachen des Angeklagten U. mit dem LKA zu sehen, die seiner Meinung nach im Hintergrund getroffen würden. Zu diesem Vorfall wolle er RAin Schwaben als Zeugin vernehmen. Die Vertreterinnen der Anklage sehen eine solche Vernehmung als unnötig an, da weder die Schuld- noch die Straffrage des Prozesses berührt sei. Mehrere Anwält*innen schließen sich dem Antrag von RA Flintrop an. Das Gericht werde die Beweisanträge prüfen, so der VR. Damit endet dieser Verhandlungstag.

prozesstage18

Prozesstag 18: Die stundenlangen Telefonate des Werner S.

Am 20. Juli 2021, dem 18. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim, wurden viele abgehörte Telefonate eingeführt. In einem der Gespräche sprachen Werner S. und Michael B. am 6. Oktober 2019 kodiert über Schusswaffen und Munition. Wenige Tage darauf telefonierte Werner S. mit Tony E. und fragte ihn, ob er eine Waffe mit 2.000 „Akkus“ von ihm kaufen wolle. Tony E. antwortete, er habe „mehr als großes Interesse“. Noch im selben Monat versprach Thomas N. Werner S. telefonisch die Treue: „Mit dir würde ich in den Tod gehen.“ Außerdem betitelte sich N. als „Wotans Krieger“; er sei ein „Totgesagter“ und „kämpfe bis zum Schluss“. Im letzten Telefonat an diesem Prozesstag sprach Werner S. mit einem Mitarbeiter der Stadt Augsburg. Dabei gab er sich als sein Zwillingsbruder Carsten S. aus und behauptete, er kümmere sich um den Umzug seines Bruders Werner S. von Augsburg nach Mickhausen, da Werner S. „psychisch erledigt“ sei. Im Gespräch wurde klar, dass Werner S. Sozialhilfe empfing und zur Miete in einer kleinen Wohnung in Augsburg wohnte. Das zeigt, dass Werner S. ein Hochstapler ist, da er sich gegenüber seinen Mitstreitern anders dargestellt hatte.

Zu Beginn kündigt der Vorsitzende Richter (VR) an, 20 abgehörte Telefonate aus dem Zeitraum vom 6. Oktober bis zum 7. Dezember 2019 aus den Akten zum Strafverfahren gegen Marion G. [„Der harte Kern“] als Beweise in diesen Prozess einzuführen. An diesem Prozesstag werden neun der Gespräche abgespielt. Im ersten Telefonat erzählt Werner S. dem ebenfalls angeklagten Michael B., dass er gerade seine Wohnung ausräume. Außerdem bietet er Michael B. etwas zu einem „sehr attraktiven Preis“ an [vermutlich eine Slam Gun]. S. selbst habe zehn Stück von etwas genommen, das er als „Tretroller mit Kapitalbremse“ bezeichnet, inklusive „Akkus“. Die würden „reinhauen“. Michael B. ist begeistert und findet das „super“.

Weiter erzählt Werner S., dass er aus einer Chatgruppe ausgetreten sei. Der geplante Grundstückskauf in Thüringen und „der ganze Dreck ist für den Arsch“. Bis Freitag schaue er sich das im Korps [Gruppe „Freikorps Heimatschutz Division 2016 – das Original“] noch an, dann gehe er da auch raus.

Anschließend spielt der Vorsitzende Richter (VR) ein Gespräch vom 6. Oktober 2019 zwischen Werner S. und Tony E. ab. Werner S. berichtet darin, er habe seine Wälder verkauft und den Hof an einen Pro7-Aufnahmeleiter und eine Hundetrainerin verpachtet. Tony E. erwähnt, dass auch seine Frau und er 4,5 Hektar Pachtland hätten, von denen sie drei Hektar für 1.400 Euro im Jahr an einen Demeter-Hof verpachten würden.

Werner S. und Tony E.: Auch privat befreundet

Dann lädt Werner S. Tony E. und dessen Familie zu sich ein. Sie sprechen darüber, dass E. ihn Ende November in Italien besuchen werde. [Werner S. hat hier angeblich eine Hütte.] Tony E. verspricht ihm, er werde kommen, „selbst wenn du mich anrufst, du steckst im Südsudan in der Scheiße“. Für Werner S. lege er seine Hand ins Feuer: „Ich bin am Start. Bei meinen Söhnen, so wahr ich Tony E. heiße“.

Außerdem erwähnt er, dass Thorsten K. einen „soliden Eindruck“ gemacht habe, auch wenn er ihn nicht genauer kenne. K. bekomme noch eine Rente „von den Franzosen“ [angeblich war er Fremdenlegionär]. Tony E. erwidert, dass er Thorsten K. getroffen habe, und lobt: „Er ist so was von am Start.“ Er genieße noch zwei Jahre lang den Diplomatenstatus und wisse auch, wie man „mit den Bullen spricht“. Thorsten K. sei auch „bereit“; „Das ist ein Kaliber, der nimmt eine Knarre und schießt dir in den Kopf.“ Auch habe K. Kontakte aus „Milieu-Zeiten“ [gemeint sein dürfte die organisierte Kriminalität], unter anderem zu Frank H. [ehemaliger Hells-Angels-Boss aus Hannover]. Thorsten K. habe selbst im „Milieu“ gearbeitet.

Tony E. merkt an, dass Thorsten K. zwar „mit Sinn und Verstand“ arbeite und „auch ein Alphatier“ sei und sich eigentlich nicht unterordnen könne, sich aber anpasse, „wenn jemand anderes weiß, wie der Hase läuft“. Laut Tony E. schätze Thorsten K. Werner S.: „Der hält viel von dir.“ E. schlägt vor, man solle K. Ende des Jahres [vermutlich zum geplanten Treffen bei Tony E. im Dezember] einladen, genauso wie Ralf N. und die „Bruderschaft“.

Noch eine störende Frau im Umfeld

Werner S. erwähnt eine Facebook-Freundschaftsanfrage von einer Marietta H. aus Südbaden, die die Partnerin von Karsten sei. Er wirkt genervt darüber, dass sie ihm auf WhatsApp Sprachnachrichten von über einer Stunde Länge zugeschickt habe.

Nach Ende dieser Aufnahme gibt der VR die Gelegenheit für Erklärungen. Rechtsanwalt (RA) Kist betont, dass im Telefonat nicht von seinem Mandant Thorsten W., sondern von Thorsten K. die Rede sei. RA Mandic, Verteidiger von Michael B., warnt davor, die teils „martialische“ Sprache in dem Telefonat als Beleg für eine tatsächliche Bedrohungslage zu werten.

Tony E.s Märtyrer-Fantasien

Anschließend ist die dritte Aufnahme zu hören, ein Gespräch vom 8. Oktober 2019 um 18.41 Uhr zwischen Werner S. und Tony E. Letzterer erzählt, sein Arzt habe ihm vor fünf Jahren einen Gehirntumor diagnostiziert. Daran könnte auch seine aktuelle Nebenniereninsuffizienz liegen. Fakt sei, dass seine Hormone durcheinander seien. Tony E. versichert aber, Angst habe er nicht, kein Mensch müsse heute an Krebs sterben. Auf der anderen Seite würde ein negatives Ergebnis [unheilbarer Krebs] „Türen für viele Möglichkeiten öffnen“, „wenn Du weißt, was ich meine“ [offenbar ist eine Art Märtyrer-Tod gemeint]. Werner S. antwortet: „Ja, weiß ich.“

S. kündigt an, er werde eine Dreier-WhatsApp-Gruppe einrichten und Tony E. und Thorsten K. einladen. Er wolle am 7. Dezember „da oben ein Treffen veranstalten“. Außerdem berichtet er von einem Konflikt: Marion G. wolle in die Gruppe [vermutlich ist das „Freikorps“ gemeint], aber Sören B. sei dagegen. G.s neuer Partner Fred [P.] sei deswegen „angefressen“ gewesen.

Marion G. organisiere ein erstes Survival-Treffen am 19. Oktober in Bayern, berichtet S. weiter. Man treffe sich in der Nähe von Amberg. Wie schon häufiger zuvor beschwert sich Werner S. über das „Freikorps“. Am 3. Oktober bei der Demonstration habe sich seine Meinung über die Gruppe bestätigt. In zwei Monaten treffe sich das „Korps“ wieder, aber es seien „immer dieselben Pappnasen“.

Diverse Streitigkeiten und private Kränkungen

Nach diesem Beweisstück führt der VR direkt das nächste ein: Ein Gespräch zwischen Werner S. und einem Matthias vom 12. Oktober 2019 um 22 Uhr. Matthias beschwert sich darin, dass Marion G. ihn ohne Begründung aus einer Chatgruppe geworfen habe. Er sei jetzt „schwer enttäuscht“ und erwarte Hilfe, schließlich sei er ein „Kamerad“. Werner S. erwidert, er sei der falsche Ansprechpartner: Die Gruppe habe fünf oder sechs Administratoren; er selbst sei keiner von ihnen. Paul-Ludwig U. habe ihm erzählt, dass sich Marion G. mit Uwe [W.] gestritten habe und sich Matthias für Uwe eingesetzt habe. Offenbar stehe nun im Raum, dass Matthias irgendetwas aus dem Chat gelöscht habe. Matthias erwidert, das sei „zum Kotzen“. Er habe die Gruppe mitgegründet und sei von Marion enttäuscht. Matthias kommt auf die Chatgruppe „Der harte Kern“ zu sprechen und sagt, dort sei schon zu viel geschrieben worden, jetzt solle man sich besser persönlich treffen und den Chat nicht mehr so oft nutzen.

Zum Treffen [vermutlich an der Hummelgautsche] habe Matthias wegen seiner schwerkranken Frau nicht kommen können, „obwohl ich gerne gekommen wäre“. Matthias beteuert gegenüber Werner S., er „stehe zur Verfügung“, wenn er den Umzug hinter sich habe. Er sei von Bad Mergentheim nach Thüringen gezogen. In Thüringen gebe es viele gute Leute, Patrioten. Er habe nun ein Haus in der Nähe einer Sammelstelle [vermutlich ein Prepper-Depot für den „Tag X“] gekauft.

Werner S. berichtet, Marion halte in den Chats Ausschau nach Leuten, die für ihn geeignet seien. „Internethelden“ brauche er nicht; bisher habe er nur einen Stefan S. vom III. Weg übernommen. Matthias empfiehlt auch noch einen Johnny S. Werner S. verspricht, er werde sich ihn genauer anschauen. Frauen kämen für ihn nicht infrage, die könne man nur für die medizinische Versorgung gebrauchen, da sie „alle das Maul aufreißen“.

Werner S. bot Tony E. Munition und Waffen an

Nun ist ein Telefonat zwischen Werner S. und Tony E. vom 17. Oktober 2019 um 18.54 Uhr zu hören, das eine knappe Stunde dauert. Eingangs bietet Werner S. Tony E. etwas mit 2.000 Akkus [vermutlich ein Code für Munition] an. Das sei ziemlich teuer. E. erwidert, in den nächsten Tagen könne er sich das nicht leisten.

Werner S. kündigt an, die Ware komme in den kommenden vier Wochen. Er wisse schon, dass E. Fahrräder [vermutlich Code für Schusswaffen] mit Rücktrittbremse und Akkus besitze. Tony E. meint, er habe aber „noch kein E-Bike“ [vermutlich eine hochwertigere Waffe]. Werner S. antwortet, das „E-Bike“ halte in der Regel 1.000 Stufen. Er könne in Vorleistung gehen, wolle aber in den nächsten Wochen Bescheid wissen.

E. sagt, er wolle „unbedingt“ ein „E-Bike“ haben. Werner S. fragt, ob er ein „langes“ oder ein „kurzes“ haben wolle. Tony E. meint, darüber müsse er sich Gedanken machen. Generell würde ihn beides interessieren. Werner S. meint, das „E-Bike“ sei „relativ modern“, er könne es wirklich empfehlen. Er würde es „nur im engsten Kreis anbieten“. Die „Bikes“ würden sich schnell verkaufen und seien relativ günstig, wenn man bedenke, was sie auf dem freien Markt kosten. Er könne E. ein Foto schicken. Ein gebrauchtes Teil sei auch dabei. Tony E. bekundet: „Irgendwann kommen wir alle nicht mehr drumherum, dass wir alle so ein Ding haben müssen.“

Karstens schwerer Stand in der Gruppe

Werner S. erwähnt, er habe ein Lager in Bobingen. Er zeigt sich zufrieden mit der Chatgruppe „Heimat“. Tony E. fragt ihn, wie gut er Karsten kenne. Werner S. antwortet, er wisse von Marietta H. mehr über Karsten, als ihm lieb sei. Er kenne Karsten zwar nicht persönlich, stehe jedoch seit 1,5 Jahren mit ihm in Kontakt. Er habe ihn damals online über den Tierschutz kennengelernt, er habe gefragt, ob er einem Tierheim spenden wolle. Tony E. bemängelt an Karsten, dass er nicht vorbereitet sei [auf den „Tag X“] und kein näheres Umfeld habe. Er habe Karsten gestern gefragt, was sei, „wenn es losgeht“. Mit ihm habe er sich im August schon mal getroffen und da hätten sie darüber gesprochen, wer er sei und was sie machen würden.

Auch Werner S. gefällt nicht, dass Karsten so unvorbereitet sei. Außerdem warnt er: „Der brennt lichterloh finanziell“ und sei eine „schwache Persönlichkeit“, weil der Tod seines Hundes ihn aus dem Leben gerissen habe. Von Marietta H. wisse er viel über Karsten. Diese habe Karsten quasi angeboten, ihn durchzufüttern, wenn er ihre Tiere mitversorge und bei der Pflege ihrer Eltern helfe. Karsten habe sich aber als „ein fauler Depp“ erwiesen. Er sei nicht der „solide Ex-Bulle“ als der er sich darstelle und beziehe mittlerweile Hartz-IV, nachdem er vor sechs Jahren einen „Absacker“ gehabt habe, weil sein Hund gestorben sei. Tony E. merkt an, Karsten habe vor 20 Jahren bei der Polizei aufgehört und danach als Vertreter gearbeitet.

Grundsätzlich halte er Karsten für vertrauenswürdig. Er habe Karsten eindringlich erklärt, „wer wir sind und was wir machen“. Karsten habe gefallen, „dass wir nicht öffentlich auftreten“. Werner S. kritisiert, Karsten spreche in Sprachnachrichten so vom Töten, dass man ihn für einen „Hochkaräter“ halte, obwohl ihm die finanziellen Mittel fehlten, sich vorzubereiten. S. bezweifelt, dass Karsten „in erster Linie stehen wird“. Tony E. schlägt ein Treffen zu dritt vor. Werner S. meint, Micha [vermutlich Michael B.] habe angeboten, gemeinsam in den Norden zu fahren.

Man brauche mehr „stabile Männer“

Tony E. erzählt, dass er sich mit einem René getroffen habe. In dessen Kreis seien die Leute eher politisch unterwegs, und der rede „genauso wie wir“. Man brauche mehr „stabile Männer“; die Vorbereitung sei das A und O. Werner S. wendet ein, dass Wachstum nicht alles sei. In der „Heimat“-Gruppe habe er Leute hinzugefügt, von denen er gedacht habe, sie würden passen. Aber bis auf Tony E. und Micha [B.] mache keiner etwas. Mit Paul [vermutlich Paul-Ludwig U.], mit Micha [vermutlich Michael B.] und den Württembergern habe er mehr Kontakt als mit den Leuten aus dem Norden. Frank H. sei „Weimarer-Republik-mäßig“ unterwegs. Das sei unpassend. Aus der Vernetzung seien gute Kontakte entstanden, zu Thorsten und Karsten. Karsten sei 60 Jahre alt und habe einen Boxclub.

Werner S. erzählt, dass Paul-Ludwig U. nun in die „Bruderschaft Deutschland“ eingetreten sei. Tony E. merkt an, er habe bei Ralf N. ein gutes Wort für U. eingelegt, ihn aber auch vor U.s Temperament gewarnt und davor, dass U. nichts zu verlieren habe.

Werner S. erkundigt sich nach einem Fred [vermutlich Fred P.]. E. antwortet, Fred werde zu einem Treffen mit Marion G. fahren. S. sagt allerdings, das Treffen sei abgesagt worden, und dass es einen Streit zwischen Matthias und Marion gebe. Tony E. sagt, er werde Fred davon abraten, Marion G. in die Gruppe [vermutlich das „Freikorps“] aufzunehmen. Außerdem sagt er, er halte Fred für nicht zurechnungsfähig.

Mira G. machte sich unbeliebt

Werner S. erzählt von einer Mira G., die schnell in die Haupt-Chatgruppe [vermutlich die „Heimat“] aufgenommen worden sei. Er habe Marion G. und Paul-Ludwig U. angerufen und „nachgefragt, was mit der Alten ist“. Die hätten ihm erzählt, dass Mira G. Mitglied im „Bündnis Deutscher Patrioten“ und bei „Wodans Erben“ sei. Sie sei mit Ralf N., Frank H. und Marcel W. befreundet. Als er sich bei Marcel W. über sie erkundigt habe, habe der erzählt, dass Mira G. bei „Wodans Erben“ kein Mitglied sei, noch nicht einmal ein Hangaround. Wegen dieser Lüge sei sie dann auch beim „Bündnis Deutscher Patrioten“ rausgeflogen. Marcel W. habe auch gesagt, dass die „Bruderschafts“-Satzung verbiete, in mehreren „Bruderschaften“ Mitglied zu sein.

Marion G. sei Mitglied im „Bündnis Deutscher Patrioten“ und Leiterin der „Gelbwesten Nürnberg“. Werner S. kritisiert das, das sei ihm zu gemischt. Marion G. sei ja auch Administratorin in der Gruppe. Das spreche für ihn gegen eine Aufnahme beim „Freikorps“. Er befürchtet, sollte er das Fred erklären, „gibt der das seiner geliebten Marion weiter, dieser hässlichen Alten“. E. hält Fred für unberechenbar und sagt, darum erzähle er Fred gewisse Dinge nicht. Fred sei schon dreimal ausgetickt und müsste eigentlich [aus der Gruppe] „entsorgt“ werden.

Werner S. wendet ein, dass Fred ein „Mann der ersten Stunde“ sei. Allerdings erwähnt er eine Entgleisung von Fred beim letzten Treffen in Baden-Württemberg [vermutlich an der Hummelgautsche]: „Wenn ich mich mit über 60 auskotzen muss und in die Hose machen muss.“ Er, Werner S., habe dieses Treffen in schlechter Erinnerung. Außerdem sei Fred beim Thüringer Treffen unnötig ausgerastet und habe Wolfgang W. angepöbelt und bedroht.

Fred P., das „Pulverfass“

Tony E. gibt zu bedenken, dass Fred durchaus zuverlässig sei und keine Angst habe. Er glaubt, Fred sei sich „seines psychischen Unvermögens“ nicht bewusst. Aber bei dem, was sie machen würden, sei Fred wegen seines Temperaments unpassend. Er sei ein „Pulverfass“, und bei ihm „fehlen ein paar Hirnwindungen“.

Die Audioaufnahme endet. Wieder erhalten die Verfahrensbeteiligten das Wort. Michael B.s Verteidiger RA Berthold merkt an, dass Werner S. sich nur ungern an das Treffen in Baden-Württemberg erinnere. Daher sei fraglich, ob dieses Treffen als Gründungstreffen gesehen werden könne.

RA Herzogenrath-Amelung, Verteidiger von Frank H., bezieht sich auf die Fahrrad-Begriffe, die man als Codes für Lang- oder Kurzwaffen interpretieren könne. Den Akten zufolge habe man bei Tony E. nur erlaubnisfreie Waffen gemäß dem Waffengesetz gefunden, das relativiere „das Geschwätz“ vom Beginn des Telefonats.

Thomas N.: „Mit dir würde ich in den Tod gehen“

Anschließend spielt der VR das sechste Beweisstück ab. Es ist ein Telefonat vom 20. Oktober 2019 um 15.15 Uhr zwischen Werner S. und Thomas N. [N. spricht undeutlich und klingt, als wäre er betrunken.] Thomas N. fragt Werner S., wie viele sich wegen des [„Freikorps“]-Treffens zurückgemeldet hätten. S. erwidert, bisher „nur sechs“. Er, Werner S., habe im „Freikorps“ nichts zu sagen und werde die Gruppe verlassen. S. schlägt vor, Sören [B.], Tony [E.] und Thomas N. sollten eine Gruppe aufmachen und die Probleme des „Freikorps“ besprechen. S. kritisiert, viele im „Freikorps“ kenne er nicht, und er halte es für gefährlich, dass die Mitglieder sich nicht sehen oder hören lassen würden.

Thomas N. sagt, er wolle mit Werner S. privat reden. Er habe ihn in Thüringen kennen gelernt, „du bist einer der Besten“. Er beteuert seine Treue gegenüber Werner S.: „Mit Dir würde ich in den Tod gehen.“ So einen wie S. finde er nie wieder: „Ich brauch dich“. Thomas N. bezeichnet sich als „ein Heide, der nach Walhall will.“ Werner S. erwidert, das komme „schneller als gedacht“.

Thomas N. meint, der „Legionär“ [Thorsten K.] habe gesagt, „wir müssten sie ausknipsen“, und „jeder tötet einen“. [Von wem die Rede ist, ist unklar.] Werner S. entgegnet darauf „beispielsweise“, aber warnt N., er solle vorsichtig sein, was er am Telefon sage.

Die Schwärmereien des Thomas N.

Thomas N. schwärmt: „Ihr seid die besten Menschen, die ich kennen lernen durfte.“ Werner S. bedankt sich und kündigt an, er sei am 27. wieder da und werde zwischen dem 28. und dem 6. mit Micha., Karsten und Thorsten wie vereinbart in den Norden zu Tony E. fahren. Werner S. werde dann Thomas N. in Minden besuchen und Micha [vermutlich Michael B.] mitbringen.

Thomas N. reagiert erfreut und beteuert: „Ich vertraue dir.“ Bei ihm stehe „Wotans Krieger“ auf dem Rücken [offenbar ein Tattoo]. Er verkündet weiter: „Ich bin kein Weichei, werde ich nie sein. Ich bin Krieger und werde ich immer bleiben.“ Er erzählt, dass er viele Kampftechniken beherrsche und einen „Spiegelwurf“ gemacht habe, als bei einem Treffen ein „Kamerad“ angespuckt worden sei. Thomas N. merkt an, er sei bei seinem Opa aufgewachsen, und der sei in der SS gewesen. Damals habe man Verräter totgeschlagen.

Werner S. erzählt, dass er sich nach dem Vorfall [der Auseinandersetzung beim Treffen] in den Wald verzogen habe aus Angst, die Polizei könnte kommen und sie durchsuchen, denn er „hatte einige Sachen dabei“. Zu Thomas N. sagt S., bei dem Treffen könnten sie „etwas planen mit deinen Männern“, „aber nicht am Telefon“.

Thomas N. erwähnt Thorsten W. Der sei ein „Mittelaltermann“ und kenne auch viele Leute. W. sei aber vorsichtig, an den müsse man sich rantasten. Er sei mit Thorsten online befreundet. Werner S. wirkt erfreut über diesen Personalvorschlag, fordert aber, man müsse einander persönlich kennenlernen. N. stimmt zu, „sonst hauen wir uns einen Floh [vermutlich Verräter] rein und dann geht nix mehr“. Werner S. ergänzt, das könne man sich nicht leisten, man sei „kurz davor, anständige Sachen zu planen und auszuführen“. In der „Heimat“ seien 36 Leute, einige davon habe er in Baden-Württemberg [an der Hummelgautsche] kennengelernt. Nur Martin T. sei nervig mit seinem Katzenjammer, der müsse raus.

Thomas N.: „Mit dir töten zu dürfen, ist für mich eine Ehre“

Dann sprechen die beiden über ein geplantes Treffen des „Freikorps“. Von über 30 Mitgliedern hätten nur sechs oder sieben zugesagt. Werner S. meint, er wisse nicht, warum Sören und Tony „sich das gefallen lassen“. Tony E. stimmt zu. Er habe ihnen auch gesagt: „Ihr seid keine Kämpfers [sic!] für mich.“ Die ersten „Kämpfers“ habe er in Werner S. und dessen Gruppe gefunden. N. malt sich aus: „Wir werden uns zum Schluss in Walhall wiedersehen. Uns kann man nicht töten.“ Daraufhin lacht Werner S., und Thomas N. beteuert: „Mit dir töten zu dürfen, ist für mich eine Ehre.“ Werner S. sagt, das könne er sich vorstellen. „So jemand kann ich gebrauchen.“

Thomas N. erklärt, in Minden werde er [vermutlich bei der Polizei] geführt als „Germanonit, gefährlich“. Er sei „kein Angsthase“. Werner S. sei „mein bester Kamerad“, „wir haben uns in Thüringen gefunden“. In Berlin habe man sich zum dritten Mal getroffen. Werner S. lädt Thomas N. zu sich ein. Der kündigt an: „Ich bin bereit.“

Der VR fragt noch einmal nach Erklärungen. RA Picker, Verteidiger von Marcel W., merkt an, Thomas N. sei betrunken gewesen. Der RA sagt, er könne im Telefonat keine ernsthaften Absichten erkennen.

Die stundenlangen Telefonate zwischen Tony E. und Werner S.

Im Anschluss an eine kurze Mittagspause ist das siebte Telefonat vom 26. Oktober 2019 um 9.20 Uhr zu hören. Werner S. und Tony E. sprechen darin rund eine Stunde lang, erst über Privates, dann über die italienische Hütte von Werner S. Der erklärt, diese liege 1,4 Kilometer Richtung Norden hinter der ligurischen Grenze im Piemont in einem kleinen Bergdorf. Tony E. nennt die Hütte einen schönen „Rückzugsort“. S. lädt ihn ein, dort in seinem nächsten Urlaub vorbeizukommen, sollte er dann nicht gerade „in irgendeinem Graben“ sitzen.

Werner S. behauptet, er sei bis 1969 staatenlos gewesen und er habe Unterlagen, die das belegen würden. Außerdem erwähnt er, er müsse morgen zurück nach Hause reisen, weil er sich wegen einer Anzeige wegen Körperverletzung bei der Polizei melden müsse. Er sei mit seinen Hunden spazieren gegangen und mit einem Radfahrer aneinandergeraten, der in seine Hunde gefahren sei. Der habe ihn im Streit geschubst, worauf er ihm „eine reingehauen“ habe. Ihm werde nun vorgeworfen, die Verhältnismäßigkeit missachtet zu haben. Er habe aber zwei Zeugen, die für ihn aussagen würden. Nun sei er vorgeladen, aber das interessiere ihn null. Er lebe sein Leben so, „dass sie mich nicht wegbunkern können“.

Tony E. spricht über den geplanten Besuch von Werner S. mit Michael B. bei ihm. Außerdem erwähnt er, dass er sich nächste Woche mit Thorsten K. treffen wolle. Dieser habe sich darum gekümmert, „dass wir offener sprechen können“. Er fragt Werner S., ob er auch eine Prepaid-Karte brauche. Der lehnt ab, er habe bereits eine und auch passende alte Handys. Als Tony E. noch etwas wegen der „E-Bikes“ sagen will, bremst ihn Werner S. Das bespreche man lieber bei einem persönlichen Treffen.

Werner S. mag Marion G. – nur nicht in seiner Gruppe

Dann geht es um das Gruppengefüge. Tony E. ist offenbar mittlerweile mit Marietta H. befreundet. Fred P. hat, beschwert sich Werner S., die „Heimat“-Gruppe kommentarlos verlassen. Stattdessen sei nun ein S. wieder eingetreten. Tony E. pflichtet ihm bei, Fred sei keine Hilfe, sondern ein „Krüppel“ und habe ein „nahezu unkontrollierbares Wesen“. Seitdem Fred Marion G. kenne, sei er schwieriger geworden.

Werner S. merkt an, er habe nichts gegen Marion. Er sagt anerkennend: „Die macht und rennt.“ Sie habe eine Sammelstelle [vermutlich für den „Tag X“] eingerichtet und Fotos verschickt, wie sie dort übernachtet habe. Marion G. habe „nur bei uns nichts zu suchen“.

Weiter kündigt S. an, er werde bei Tony E. vorbeischauen, eventuell gemeinsam mit Micha [vermutlich Michael B.]. Der sei ein „guter Mann“. Er habe Micha seinerzeit geprüft und er sei „schlimmer als wir alle zusammen“ und nicht nur ein „Schwätzerpatriot“.

Lass uns das beenden“, „lass uns was tun“

Werner S. sagt zu Tony E.: „Lass uns das beenden“. „Lass uns was tun“. „Damit die [gemeint sein könnten „die Muslime“ oder „die Türken“] merken, es geht auch andersherum.“ Das würden sie dann im Dreiergespräch klären. S. erwähnt, dass er diesbezüglich bereits in der Tankstelle bei Berlin [wo sich unter anderem einige der Angeklagten nach der Demonstration am 3. Oktober getroffen hatten] etwas angedeutet habe.

Als das Gespräch endet, gibt der VR wieder die Gelegenheit für Erklärungen. Tony E.s Verteidiger RA Hofstätter verweist darauf, dass das einstündige Gespräch von Alltäglichem handle und nichts Belastendes enthalte.

Nach einer kurzen Prozesspause wird das achte mitgeschnittene Telefonat abgespielt. Es stammt vom 26. Oktober 2019 um 19.23 Uhr. Zu hören sind Werner S. und Thomas N., der eingangs sagt, da sei ein guter Mann namens Jörg B., der wolle in die „Heimat“-Gruppe. Er sei 25 Jahre alt, komme aus Magdeburg und sei „ein Extremer wie ich“. Werner S. ermahnt ihn, Jörg B. auszurichten: „Keinen Nazikram! Das wollen wir nicht haben.“ Anschließend verspricht er, Jörg B. aufzunehmen. Der solle sich dann vorstellen.

Thomas N.: Ein Krieger Wotans, der bis zum Schluss kämpfen will

Thomas N. klagt, man komme nicht mehr weiter. Werner S. erzählt, dass er nur Tony zuliebe in der Gruppe [vermutlich im „Freikorps“] bleibe. Auch gegenüber Thomas N. erwähnt er seine Anzeige wegen Körperverletzung und führt aus, er „habe zu oft zugeschlagen“. S. kündigt an, wenn er aus Italien zurück sei, komme er mit einem Mann aus dem Süden [Michael B.] in den Norden und treffe dort Tony und Karsten. Der sei schon älter, „also nichts für das Schlachtfeld“. Außerdem wolle er Thorsten K. treffen.

Thomas N. wird wieder pathetisch: Er sei „Wotans Krieger“ und „ein Totgesagter“. Er sei „zum Kampf bereit“ und „kämpfe bis zum Schluss“. Man brauche die Gleichgesinnten. Werner S. sagt, er habe noch andere Personen in petto. Die „platziere“ er woanders. Es gebe zwei, drei, vier Mann, „die mit uns an der Seite kämpfen wollen“, die aber nicht in der Gruppe seien. Thomas N. meint, man müsste „alles aussortieren“.

Thomas N. kritisiert, dass vom „Freikorps“ nichts komme. Das seien „keine Kämpfer“, sondern „Arschficker“ und „Schwuchteln“. Man müsse sich „auf die Richtigen“ konzentrieren. Man müsse weiterkommen und am Schluss eingrenzen: „Wer ist so weit?“ Werner S. stimmt ihm zu, das werde man durch Gespräche herausfinden.

Paul-Ludwig U. „will noch schneller voran als wir“

Thomas N. schlägt vor, Paul-Ludwig U. aufzunehmen. Bei dem habe er ein gutes Gefühl. Werner S. erwidert, er habe „mit dem fast täglich Kontakt“. Das Problem sei: „Der will noch schneller voran als wir.“ Trotzdem werde er U. aufnehmen.

Als letztes Beweisstück für diesen Prozesstag ist ein Telefonat vom 28. Oktober 2019 um 8.52 Uhr zu hören. Darin ruft Werner S. eine Behörde im Kreis Augsburg an und gibt sich als sein Zwillingsbruder Carsten S. aus. Er sagt, er rufe für seinen Bruder Werner S. an, der ein Schreiben von der Stadt Augsburg bekommen habe. Werner S. sei Sozialhilfeempfänger und müsse zum 1. Dezember nach Mickhausen umziehen. Die derzeitige Vermieterin habe seine alte Wohnung in Augsburg verkauft. Werner S. werde nun mit jemandem gemeinsam nach Mickhausen ziehen. Was er jetzt für seinen Bruder Werner tun müsse?

Werner S. gab sich als sein eigener Zwillingsbruder aus und bezog Sozialhilfe

Der Beamte fragt, wie hoch die Miete in Mickhausen sei. Das Sozialgericht sehe eine Brutto-Kaltmiete von bis zu 385 Euro im Landkreis Augsburg vor. S. antwortet, die Miete betrage 300 Euro. Der Beamte fragt den angeblichen Carsten S., ob er eine Vollmacht für seinen Bruder habe. Der erwidert, mit Werner könne man sich gerade gar nicht unterhalten, da dieser „psychisch erledigt“ sei. Der Bruder erhalte Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Er schreibe S. eine E-Mail, verspricht der Beamte. Der angebliche Carsten S. diktiert eine Mailadresse auf den Namen Werner S. und behauptet, er habe den Account für seinen Bruder Werner eingerichtet.

Wieder fragt der VR nach Stellungnahmen. RA Herzogenrath-Amelung sagt, Werner S. lüge klar und gebe sich aus wirtschaftlichem Interesse als jemand anderes aus. Werner S. habe sich wegen seiner Vermieterin und Gönnerin das Leben in Augsburg leisten können und parallel Sozialhilfe bezogen. Wie sei das mit seinen „angeblichen Eigentumsverhältnissen“ vereinbar? Angeblich habe er Hof und Wälder verkauft. Er bezeichnet S. als „Geschichtenerzähler“.

Zum Ende dieses Prozesstags kündigt der VR an, morgen werde man noch einmal die Zeugin Nadja Sch. [Paul-Ludwig U.s Bewährungshelferin in Mosbach] hören.

prozesstage17

Prozesstag 17: Haftbefehl gegen Paul-Ludwig U. beantragt

Am 17. Prozesstag am 14. Juli 2021 wurden zwei Polizeibeamte befragt, die den Angeklagten Markus K. aus Minden am 16. Februar 2020 von der JVA Karlsruhe in die JVA Detmold überführt hatten. Im Laufe der vierstündigen Fahrt unterhielt sich K. mit den Polizisten. Polizeihauptkommissar Peter H. sagte aus, dass Markus K. erzählt habe, dass er Angaben beim Ermittlungsrichter gemacht habe und weitere bei der Polizei machen wolle. Aber er mache sich Sorgen um seine Familie. Er sei früher in „Kameradschaften“ aktiv gewesen, habe sich aber wegen seiner Familie aus der Szene zurückgezogen. Thomas N. habe ihn zu dem Treffen am 8. Februar 2020 in Minden eingeladen. Er habe dort als einer der Ersten gesagt, dass er passiv bleiben wolle. Darüber hinaus beantragte Rechtsanwalt (RA) Becker, Verteidiger von Tony E., den Angeklagten Paul-Ludwig U. in Haft zu nehmen. U. sei ein selbsternannter Agent, der bewusst die „Gruppe S“ gegenüber den Behörden konstruiert habe.

Als erster Zeuge wird der 31-jährige Peter H., Hauptkommissar beim LKA Baden-Württemberg, vernommen. Er gibt an, dass er sich an vieles nicht mehr habe erinnern können, aber bei der Lektüre der Akten sei ihm manches wieder eingefallen. Bis zum Transport von Markus K. war H., so erzählt er, nicht in das Ermittlungsverfahren gegen die „Gruppe S“ involviert. Er habe von den Festnahmen in den Medien gelesen und vor seinem Einsatz nichts über Markus K. gewusst. Nur dessen Haftbefehl habe er kurz vor der Fahrt überflogen. Am 16. Februar 2020 hätten er, seine Kollegin B. und sein Kollege K. gegen 9.15 Uhr Markus K. in Karlsruhe in Empfang genommen. Von dort seien sie ohne Pause nach Detmold gefahren, wo sie gegen 13 Uhr angekommen seien. Peter H. berichtet, er habe im Auto neben dem Beschuldigten auf der Rückbank gesessen. In Karlsruhe habe man den Polizist*innen mitgeteilt, dass der Beschuldigte den Häftlingsgottesdienst besucht habe und sehr nachdenklich sei. Die JVA habe auch mitgeteilt, dass der Häftling sehr unauffällig und kooperativ sei. Für den Transport habe man ihn mit einem Transportgürtel und Handschellen vor dem Körper gesichert. Ob K. zudem Fußfesseln trug, kann der Zeuge nicht mehr sagen.

Wurde Markus K. vor seinen Aussagen korrekt über seine Rechte belehrt?

Peter H. erinnert sich, dass Markus K. ihm sehr niedergeschlagen vorgekommen sei. Erst nach einer ganzen Weile sei es zu einer Kommunikation zwischen ihm und K. gekommen. Der Zeuge gibt an, er habe den Beschuldigten gefragt, ob er etwas beim Ermittlungsrichter gesagt habe. Als Markus K. daraufhin angefangen habe zu sprechen, habe Peter H.s Kollege den Beschuldigten schnell über dessen Rechte belehrt. Der Beschuldigte habe gesagt, dass sein Verteidiger eigentlich gesagt habe, er solle nichts sagen. Markus K. habe ihm berichtet, er habe dennoch bereits ausgesagt, wolle bei der Polizei weitere Angaben machen und wisse gar nicht, warum er da hineingeraten sei. Das sei nur gekommen, weil Thomas N. ihn angesprochen und gesagt habe: „Du bist doch ein guter Mann.“

Der Zeuge erinnert sich, er habe Markus K. nur vereinzelt Fragen gestellt. Als er K. nach den Namen der anderen Beschuldigten gefragt habe, habe K. nur den von Werner S. gekannt. Der Beschuldigte habe dann gesagt, seine Familie sei der Grund, warum er sich aus der rechten Szene herausgezogen habe. Er sei mal Teil der Kameradschaftsszene gewesen. [Laut Antifa-Infoblatt Ausgabe 131 war er aktiv bei den „Nationalen Sozialisten Bückeburg“.] Einen Anschlag habe er nie begehen wollen. Wieso er dann zu dem Treffen gegangen sei, habe er ihn gefragt, erinnert sich Peter H. Dieser habe erklärt, er sei auf Einladung von Thomas N. dagewesen und habe dort kundgetan, dass er nicht aktiv, sondern passiv sein wolle. Außerdem habe er nachgeschoben, dass er nicht einmal die finanziellen Mittel habe, um die Gruppe zu unterstützen.

Der Zeuge erinnert sich, er habe bewusst nicht nachgefragt, weil er den Sachverhalt nicht näher gekannt habe. Markus K. hingegen habe einige Fragen gehabt: wie das Verfahren weitergehe, wie lange die U-Haft dauern würde, ob er dort Besuch bekommen könne und wo der Prozess stattfinden werde. Peter H. berichtet auch, er habe Markus K. von einer Haftprüfung nach sechs Monaten erzählt.

Ansonsten habe man die Fahrt größtenteils schweigend verbracht. Das Radio sei gelaufen, erinnert sich der Zeuge. Nur als dort in den Nachrichten die „Gruppe S“ thematisiert worden sei, habe man das Radio leiser gestellt. Am Folgetag habe Peter H. aus seiner Erinnerung heraus einen Vermerk über das Gespräch verfasst.

Mehrere Verteidiger*innen monieren die Rechtsbelehrung von Markus K.

Im Anschluss an die Befragung durch den Vorsitzenden Richter (VR) sind die Verteidiger*innen an der Reihe. RA Just, Verteidiger von Stefan K., möchte wissen, ob die Vernehmung im Auto geplant gewesen sei. Der Zeuge verneint das.

Auf die Frage von Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben, wie der Zeuge den Begriff „passiv“ interpretiert habe, antwortet dieser, er habe sich darunter vorgestellt, dass Geld gegeben, aber nicht aktiv zu den Waffen gegriffen würde. Die ebenfalls Markus K. verteidigende RAin Weis kritisiert, dass die Belehrung des Beschuldigten möglicherweise fehlerhaft erfolgt sei, weil Markus K. nur ein Hinweis gegeben und keine formale Belehrung würden sei.

Auch Marcel W.s Verteidiger RA Picker merkt an, man sei im „juristisch schwierigen Bereich“ bei der Frage, ob es sich bei den Aussagen von Markus K. um verwertbare Spontanäußerungen handle, da der Zeuge sich nicht erinnern könne, ob er eine Belehrung gemacht habe.

Thorsten W.s Verteidiger RA Kist fragt den Zeugen, ob aus der Aussage von Markus K., er sei bei dem Treffen „einer der Ersten, die sich als passiv bezeichneten“, zu folgern sei, dass sich mehrere der Anwesenden so bezeichnet hätten. Der Zeuge stimmt dieser Einschätzung zu. Schließlich wird er unvereidigt entlassen.

RA Becker beantragt einen Haftbefehl gegen Paul-Ludwig U.

RA Becker, Verteidiger von Tony E., stellt den Antrag, U. in Haft zu nehmen. [Bislang ist er der einzige Angeklagte auf freiem Fuß.] Dafür führt er mehrere Haftgründe an: U.s Straftaten sowie eine Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr. Zuerst listet er juristische Vorwürfe gegen U. auf: dass dieser spätestens ab September 2019 den Ermittlungsbehörden vorgetäuscht habe, dass Straftaten geplant seien. Darüber hinaus habe Paul-Ludwig U. Dritte gegenüber einer Behörde wider besseres Wissen verdächtigt. Nach bisherigen Erkenntnissen sei davon auszugehen, dass U. die anderen Angeklagten dahingehend habe beeinflussen wollen, eine rechtsterroristische Gruppierung zu gründen und sich an Straftaten zu beteiligen. Und dass U. online, insbesondere auf Facebook, gezielt als „Agent Provocateur“ unter Reichsbürgern, Mittelalterfans und Preppern gewirkt habe.

Der RA betont, für ihn sei klar, dass eine „Gruppe S“ nie existiert habe. U. habe die Gruppe erfinden müssen, um seine Rolle als „Geheimagent“ spielen zu können. Teile der Angeklagten hätten sich den gefährlichen Unsinn angehört, mehr aber auch nicht. Dennoch habe U. gegenüber den Behörden Straftaten vorgetäuscht. Die Anklage sei seinem Schauspiel aufgesessen.

„In mittelbarer Täterschaft“ sei U. der Freiheitsberaubung verdächtig [vermutlich spielt er hier auf die Inhaftierung der Angeklagten an]. Außerdem sei er auch am Tod des Angeklagten Ulf R. Schuld. [Dieser hatte sich, mutmaßlich auch in Folge seiner Inhaftierung, selbst getötet.]

RA Becker sieht bei U. eine Fluchtgefahr

Im Herbst 2019 habe sich U. gewaltbereit geäußert, argumentiert der RA weiter, und zitiert: „Ich kann doch nicht jeden Nigger killen, den ich sehe, aber das kommt noch.“ Auch sei U. ein Waffennarr: Er habe am 19. August 2019 in der Facebook-Gruppe „Last Man Standing“ ein Bild einer Schusswaffe gepostet. Am 2. Oktober 2019 habe die Polizei am Hauptbahnhof Heidelberg eine Waffe bei U. sichergestellt.

RA Becker argumentiert, dass U. sich nicht befragen lassen wolle und gelogen habe, wie beispielsweise die Befragung seines ehemaligen Bewährungshelfers Jens W. gezeigt habe. Es sei klargeworden, dass U. manipulieren könne. Daraufhin habe sich U. krankgemeldet. [Die Verhandlung fiel am 6. und 7. Juli 2021 wegen der Krankmeldung aus.] Ein Attest bescheinige U. Rückenschmerzen. Der RA regt eine amtsärztliche Untersuchung mit Röntgen und MRT an, um zu zeigen, dass U. simuliere, um sich dem Verfahren zu entziehen.

U. habe mit einer erheblichen Freiheitsstrafe zu rechnen, vermutet der RA. Da er auf Bewährung sei, beständen erhebliche Fluchtanreize. U. halte zudem nichts hier, weder Kinder noch eine Beziehung. Sollten sich U.s Angaben als Lügen herausstellen, würde er obdachlos werden, so der RA, denn U. werde „vom LKA alimentiert“. U. habe auch Kontakte zu Ex-Inhaftierten, die ihm helfen könnten, unterzutauchen. Wegen seiner Erkrankungen habe U. eine eingeschränkte Lebenserwartung, eine Haft sei für ihn eine Haft bis zum Lebensende. Das alles verstärke die Fluchtgefahr, argumentiert der RA.

Versucht Paul-Ludwig U., auf Zeug*innen einzuwirken?

Für eine Verdunklungsgefahr spricht in den Augen des RAs, dass U. auf Zeugen einwirke. Das habe sich beispielsweise aus der Vernehmung von Jens W. ergeben, den U. vor dessen Ladung als Zeuge angerufen und darüber informiert habe, dass U.s Glaubwürdigkeit in Frage stehe.

Die Wiederholungsgefahr sieht der RA in der Tatsache, dass U. mehrere Monate vor seinem Kontakt zu den Angeklagten in der Facebook-Gruppe „Die Unbeugsamen“ von Wolfgang J. versucht habe, die Mitglieder zu beeinflussen. Der RA befürchtet, U. könnte so etwas erneut versuchen.

Als fünften und letzten Haftgrund führt der RA Anstiftung zum Terrorismus an. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass U. Anschläge begehen könnte, so der RA. Er habe vielfältige Kontakte in die rechte Szene aufgebaut. Insgesamt sei eine Inhaftierung von U. unumgänglich, schließt der RA.

Vertreterin der Bundesanwaltschaft widerspricht dem Antrag auf Haftbefehl

Oberstaatsanwältin (OStA) Bellay nimmt dazu Stellung. Sie äußert Verständnis für das Ansinnen, weist aber darauf hin, dass man noch am Anfang der Beweisaufnahme stehe. Die Argumente seien allesamt Wertungen der Verteidigung von Tony E. Den Vorwurf, U. habe den Selbstmord von Ulf R. verursacht, finde sie geschmacklos. Die OStA sieht bei U. keinen dringenden Fluchtverdacht und keine Haftgründe.

RA Haupt, Verteidiger von Paul-Ludwig U., hat nun das Wort. Er sagt, in der Anregung seien viele Behauptungen enthalten, und sie sei reine Show. Man solle abwarten. Das Attest habe der Senat akzeptiert. Ein Kontakthalten mit etwaigen Zeugen sei keine Beeinflussung.

Unter den Verteidiger*innen der anderen Angeklagten hingegen findet der Antrag, U. in Haft zu nehmen, mehr Zuspruch. Die Verteidigungen von Markus K., Marcel W., Wolfgang W., Michael B., Thorsten W. und Frank H. schließen sich an. Dem Antrag, U.s Rücken amtsärztlich untersuchen zu lassen, schließen sich die Verteidiger*innen von Markus K., Wolfgang W., Michael B. und Thorsten W. an.

RAin Schwaben mutmaßt, dass U. sicherlich bereits wieder im Gefängnis säße, hätte er nicht seine Rolle gespielt. Sie verweist dabei auf die Aussage der nach Jens W. für U. zuständigen Bewährungshelferin, Nadja Sch., derzufolge U. nicht resozialisierbar sei.

Michael B.s Verteidiger RA Mandic begrüßt die Ausführungen von RA Becker, sagt aber, er mache sich keine Illusionen hinsichtlich eines Haftbefehls. Der ganze Prozess sei eine „schiefe Konstruktion“. U. sei von Anfang an „als Quelle oder V-Mann geführt“ worden. Es gehe hier um rechtsstaatswidrige Praktiken zu dem Zweck, alle möglichen Gruppierungen „abseits vom Mainstream“ zu kriminalisieren: Prepper, Mittelalterfans oder Germanengläubige. [RA Mandic ist sichtlich erregt und wird immer lauter.] U. hetze auf, er bekomme hier den roten Teppich ausgerollt und ziehe seine Show ab. Wegen seiner Rückenschmerzen habe er per Fax Prozesstage absagen lassen. Der VR unterbricht ihn, doch der RA redet weiter. Schließlich wird sein Mikrofon abgestellt.

Polizist Kai-Uwe K. bestätigt die Aussagen seines Kollegen Peter H.

Nach einer kurzen Pause erscheint der Zeuge Kai-Uwe K., ein 28-jähriger Polizeiobermeister bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Göppingen. Eingangs erläutert er, er sei vor der Überführung von Markus K. von Karlsruhe nach Detmold ab Januar 2020 in das Verfahren involviert gewesen. Er sei bei Durchsuchungen in Bayern beim Angeklagten Werner S. und bei der Auswertung der Funde am darauffolgenden Samstag anwesend gewesen. Im Verlauf der Befragung bestätigt K. die Darstellung des ersten Zeugen an diesem Tag über den Ablauf der Überführung. Der Zeuge berichtet, Markus K. habe hinter ihm gesessen und sehr geknickt gewirkt. Vom Gespräch habe er nur Wortfetzen mitbekommen, da er telefoniert habe. Im Anschluss an einige wenige Fragen der Verteidigung wird der Zeuge entlassen.

Der VR bittet um Erklärungen zu den Äußerungen des Zeugen. RA Picker verkündet, er halte an der Frage fest, ob die Aussagen trotz einer fehlenden korrekten Belehrung verwertbar seien.

RA Mandic stellt einen Befangenheitsantrag gegen den VR

Dann stellt RA Mandic einen Befangenheitsantrag gegen den VR. Dafür kommt der RA auf den Vorfall zurück, bei dem ihm zuvor das Mikrofon abgeschaltet wurde. Er gibt bekannt, sein Mandant Michael B. lehne den VR ab. B. habe „ganz erhebliche Spannungen“ zwischen dem VR und seinem Verteidiger bemerkt, da der VR den RA erst unterbrochen und ihm dann nicht wieder das Wort erteilt habe. Diese Spannungen und die Zurechtweisungen ließen Michael B. befürchten, der VR wolle Paul-Ludwig U. beispringen. Der VR sei „unangemessen feindselig und unsachlich“.

Der VR sagt nichts zu dem Befangenheitsantrag und fährt mit einigen Hinweisen fort. Er erklärt, die Audiodateien der abgehörten Telefonate seien durch die Wasserzeichen [die man hinzufügte, um eine Weitergabe der Dateien beispielsweise an die Medien zu vermeiden] zu groß für viele der von der Verteidigung abgegebenen USB-Sticks.

Dann verkündet der VR den Beschluss zu einem früheren Antrag, nämlich dem Sachverständigen Winckler aufzugeben, die Exploration von Paul-Ludwig U. vollständig durch eine Bild-Wort-Aufnahme zu dokumentieren. U. verwahre sich dagegen, und eine solche Aufzeichnung sei nicht zwingend notwendig, da eine Exploration keine Verhandlung sei, so der VR.

Am Ende dieses Verhandlungstags weist der VR darauf hin, dass es dem Senat obliege, „zu jeder Zeit die Haftvoraussetzung zu prüfen“. Er sehe derzeit keine Veranlassung dazu. Damit endet dieser Verhandlungstag.

prozesstage16

Prozesstag 16: Paul-Ludwig U.: V-Mann, „Geschichtenerzähler“ oder glaubwürdig?

Zu Beginn des 16. Prozesstags gegen die „Gruppe S“ am 13. Juli 2021 verwahrte sich die Bundesanwaltschaft (BA) gegen den Vorwurf, sie habe Paul-Ludwig U. gelenkt oder zu seinen Gunsten in einem laufenden Verfahren wegen des Besitzes einer Waffe interveniert. An diesem Verhandlungstag beschäftigte sich das Gericht mit der Zeugin Nadja Sch., die von August 2018 bis November 2019 Bewährungshelferin von Paul-Ludwig U war. Nadja Sch. zeichnete ein negatives Bild von U. Dieser sei „auf den ersten Blick freundlich, offen, lustig“, aber „mit schwierigen Themen konfrontiert cholerisch, aggressiv, nicht mehr ansprechbar“. Er weise ein „dissoziales Verhalten“ auf und sei ein „Selbstdarsteller“. Sie berichtete auch, dass U. ihr am 6. Mai 2019 erstmals erzählt habe, dass er sich auf Facebook verschiedenen rechten Gruppen angeschlossen habe und dass dort Anschläge auf Moscheen geplant würden. Außerdem berichtet sie von rassistischen Kommentaren von Paul-Ludwig U. im Gespräch.

Oberstaatsanwältin (OStA) Bellay nimmt kurz Stellung. Der Generalbundesanwalt habe U. zu keiner Zeit gelenkt. Es habe keinen Kontakt zu OStA Zacharias gegeben, und auch keine Kontaktaufnahme im Heidelberger Fall mit dem Ziel, dass das Verfahren [gegen Paul-Ludwig U. wegen Mitführens einer Waffe] eingestellt wird. Jegliche Behauptungen in diese Richtung seien haltlos. U. sei immer als Beschuldigter geführt worden.

Im Folgenden nehmen mehrere Verteidiger*innen Stellung zur Vernehmung des Bewährungshelfers Jens W. an vorangegangenen Prozesstag. Rechtsanwalt (RA) Abouzeid bekundet, er fühle sich von W. angelogen. Der Zeuge handle „mit erheblichen Entlastungstendenzen“ und sei „nicht neutral“. Auch sein Kollege RA Just, ebenfalls Verteidiger von Stefan K., sieht den Zeugen W. bemüht, U. in positivem Licht zu schildern. W. habe sich „kritischen Nachfragen mit Erinnerungslücken“ entzogen. Der RA erwähnt erneut den bereits aufgekommenen Verdacht, U. habe seinen Bewährungshelfer manipuliert. W.s Beschreibung U.s stehe im Widerspruch zum Eindruck, den U. im Saal vermittelt habe.

RAin Schwaben glaubt Paul-Ludwig U., dass er mit der Oberstaatsanwältin Zacharias sprach

Auch Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben schließt sich der Einschätzung an, von W. angelogen worden zu sein. Das heiße aber nicht, dass jedes Wort von U. nicht stimmen würde. Einiges werde ja auch durch andere Beweismittel bestätigt. Zwar habe OStA Bellay angegeben, dass U. nicht mit OStA Zacharias gesprochen habe, aber U. sage etwas anderes: „Und ich glaube ihm.“

Marcel W.s Verteidiger RA Miksch meint, der Zeuge W. lasse die gebotene professionelle Distanz vermissen. Er habe zunächst nur 20 Telefonate mit U. seit 2020 eingeräumt, im Laufe der Vernehmung aber dann von 50 gesprochen. Auch habe er den Alkoholmissbrauch von U. nicht gemeldet. [U. durfte einer Auflage zufolge während der Bewährungszeit nicht trinken.] U. profitiere offenbar von seiner Lage: Er habe am Telefon erzählt, dass er demnächst seine 3-Zimmer-Wohnung beziehen werde, die er sich als Hartz-IV-Bezieher nicht leisten hätte können.

RA Siebers fordert, OStA Zacharias als Zeugin zu laden

RAin Rueber-Unkelbach, Verteidigerin von Wolfgang W., bescheinigt Jens W. eine „Salamitaktik“, mit der der Zeuge Stück für Stück seinen intensiven Kontakt zu U. eingeräumt habe, der sogar U.s Wegzug nach Mosbach überdauert habe. Eine Meldung des Alkoholmissbrauchs hätte einen Bewährungswiderruf bedeutet, so die RAin. W. habe aber seine „Hand über U. gehalten“. Das sei nicht professionell.

Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers erklärt, U.s Behauptung, in Kontakt mit OStA Zacharias zu stehen, sei eine offensichtliche Lüge. Er verlangt deswegen, OStA Zacharias als Zeugin zu laden.

RA Mandic wähnt einen Justiz-Skandal

RA Mandic, Verteidiger von Michael B., bekundet, W. habe sich beruhigt mit den Angaben, dass Polizei und staatliche Stellen eingebunden gewesen seien. Nun gehe es um die Frage, wie früh die vermeintliche Zusammenarbeit begonnen habe. Das Ganze habe das Potenzial zu einem Justiz-Skandal.

Tony E.s Verteidiger RA Becker bezieht sich auf U.s Persönlichkeit. Die Aussagen U.s in abgehörten Telefonaten und gegenüber seinem Bewährungshelfer W. führen den RA zu der Annahme, U. schaffe sich eine Bühne und genieße den Applaus. Als Beispiele dafür führt RA Becker die Aussage U.s an, er habe beim Treffen in Minden gesagt, man dürfe bei einem Anschlag keine Rücksicht auf Frauen und Kinder nehmen. U.s Aussage zufolge stimmten dem alle zu. Der RA hingegen argumentiert, es sei bekannt, dass dem niemand zugestimmt habe.

Es sei problematisch, dass sich die Anklage auf solche Aussagen stützt. Die Ermittlungen seien von den Aussagen U. geprägt. Auch von W. bekomme U. den erhofften Applaus. Der Bewährungshelfer habe bis heute nicht erkannt, dass er manipuliert wurde. Die Aktenlage lasse den RA zudem vermuten, dass U. Drogen konsumierte. Er fordert, alle Hinweise darauf vollständig in Augenschein zu nehmen. Außerdem unterstellt der RA, U. habe die umfangreichen Aussagen bei der Polizei vermutlich erst nach der Zusicherung von Straffreiheit gemacht. Bei einem Telefonat habe U. beispielsweise geäußert, er müsse die anderen Angeklagten „über die Klinge springen lassen“. Dann beantragt RA Becker, die gesamten Mitschnitte von Telefonaten zwischen Jens W. und Paul-Ludwig U. in Augenschein zu nehmen.

RA Linke, Verteidiger von Frank H., nimmt Bezug auf das U. auferlegte Alkohol- und Drogenverbot und kritisiert, Jens W. habe sich der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht, indem er U.s Alkoholkonsum nicht meldete, und man könne seinen Aussagen keinen Glauben schenken. Auch mehrere andere Verteidiger*innen zweifeln an der Wahrheit von W.s Aussagen.

Die Befragung der Bewährungshelferin Nadja Sch.

Nach einer Pause wird die 43-jährige Zeugin Nadja Sch. befragt. Sie war in Mosbach die Bewährungshelferin des Angeklagten Paul-Ludwig U. Durch die Befragung seiner beiden Bewährungshelfer*innen soll die Glaubwürdigkeit von U. bewertet werden. Eingangs berichtet Sch. über ihre Berufserfahrung. Sie arbeite seit 2008 in der Bewährungshilfe, habe rund 25 Fälle parallel und sei gleichzeitig Abteilungsleiterin.

Sie erinnert sich, dass der Fall Paul-Ludwig U. bei ihr im Rahmen eines Amtshilfeersuchen der Bewährungshilfe Aachen im August 2018 landete. [U. war damals nach Mosbach zu seiner Schwester gezogen und konnte daher nicht mehr von seinem ehemaligen Bewährungshelfer Jens W. betreut werden.] Im selben Monat habe sie ein Erstgespräch mit U. geführt.

Die ersten Kontakte in ihrem Büro seien recht kurz gewesen und hätten sich nur um die Abklärung der Wohnsituation gedreht. U. habe damals bei seiner Schwester und deren Familie auf der Couch genächtigt und eine eigene Wohnung gesucht. Sie habe für ihn nach vier Monaten einen Platz im betreuten Wohnen im Peter-Krattinger-Haus in Mosbach organisiert. Dort hätte er innerhalb eines halben Jahres selbstständiger werden sollen. Die Zeugin erinnert sich, dass U. mehrfach erwogen habe, zurück nach Aachen zu ziehen.

Nadja Sch.: U. gab sich jugendlich und wurde bei Problemen cholerisch und aggressiv

Sie würde U., so Sch., auf den ersten Blick als „freundlich, offen, lustig“ beschreiben. Vom Erscheinungsbild trete U. eher als Jugendlicher auf, trage Metallica-Shirts und Jogginganzüge und habe immer Kopfhörer auf. Mit schwierigen Themen konfrontiert sei er „cholerisch, aggressiv, nicht mehr ansprechbar“. Sie sei gegen Ende der Betreuung dazu übergegangen, U. nicht mehr mit schwierigen Themen zu konfrontieren.

Sch.: U. wirkte zu Prozessbeginn wie in einem „Höhenflug“

Ihre Aufgabe sei gewesen, so Sch., U. alle drei Wochen zu kontaktieren. Bis Oktober 2019 habe sie elf Gespräche mit ihm geführt. U. habe zweimal abgesagt und dreimal unentschuldigt gefehlt. Sie habe ihn dann immer wieder neu einbestellt. Ihr letztes Treffen sei kurz vor dem 14. Februar 2020 [dem Tag der Festnahme der „Gruppe S“] gewesen. Zuletzt habe sie telefonisch vor ein paar Wochen Kontakt zu U. gehabt. Da habe sie den Eindruck gehabt, U. habe „einen Höhenflug“. [Werner S. lacht.] Das Gespräch habe sie nach fünf Minuten abgebrochen. U. sei „euphorisch“ gewesen. Er habe vom Prozess und Drohungen gegen ihn erzählt, die ihn aber nicht interessieren würden.

Der Vorsitzende Richter (VR) merkt an, dass laut Beschluss des Amtsgerichts Aachen aus Mai 2021 die Führungsaufsicht beendet sei. Er zitiert einen Bericht vom 19. Februar 2020. Demnach meldete sich U. bei Sch. und äußerte, er sei in guten Händen. Dies sei ihr letzter Kontakt gewesen. Zuvor sei U. seiner Meldepflicht bei Sch. mit monatlichen Telefonaten nachgekommen. Diese habe die Polizei dann aber unterbunden: Ein Beamter habe sich bei der Zeugin gemeldet und sie aufgefordert, sie solle den Kontakt zu U. abbrechen. Sie habe geantwortet, dass diese Kontakte von U. eigeninitiativ ausgegangen seien und sie den Kontakt nicht selbst wolle, sondern „so wenig wie möglich wissen“ wolle. Später habe U. ihr nochmal eine E-Mail geschickt. Er sei bei einer Gastfamilie untergebracht. An die E-Mail habe U. Fotos von sich bei Waldarbeiten angehängt.

Der VR fragt die Zeugin, was sie über den Auszug von U. aus dem betreuten Wohnen in Mosbach [in den Zeugenschutz] wisse. Sie antwortet, eine Mitarbeiterin habe erzählt, U. sei von einem schwarzen Bus abgeholt und sein Zimmer mehrere Stunden durchsucht worden. Danach hätten mehrere Mitarbeiterinnen das Zimmer tagelang ausgeräumt und erzählt, sie hätten „so etwas noch nie erlebt“, so dreckig sei es gewesen.

U.s schwieriges Verhältnis zu seiner neuen Bewährungshelferin

Der VR fragt die Zeugin, wie sie mit U. klargekommen sei. Sie erwidert, sie und U. hätten immer Schwierigkeiten miteinander gehabt, „wenn ich auf Erfüllung von Auflagen bestand“ und U. „sanft unter Druck“ gesetzt habe. Besser sei es in oberflächlichen Gesprächen gelaufen, da habe man auch mal gescherzt. Sie habe den Eindruck gehabt, dass U. zu ihrem Vorgänger eine Beziehung hatte, die das Berufliche überstiegen hätte. Manchmal habe sie nicht gewusst, auf welcher Seite W. gestanden habe. W. habe ihr vorgeworfen, dass sie U. zufolge schnell Negatives protokolliere. Sie habe W. für dessen unangemessenen Umgang mit U. kritisiert. W. sei darum der Meinung gewesen, man könne ihr nicht trauen. Ihr sei klar gewesen, dass W. und U. weiterhin miteinander in Kontakt stünden.

Sch. sieht in U. einen Narzissten, der sich nach Anerkennung sehnt

U. habe manchmal „ohne Punkt und Komma erzählt“. Er habe sie als Gesprächspartnerin nicht gebraucht. Sie habe irgendwann aufgegeben und ihn „reden lassen“. Manchmal habe sich U. „regelrecht in Rage geredet“. Zumeist habe U. über seinen Aufenthalt im Gefängnis und der Klinik gesprochen. Sie sei keine Psychiaterin, aber auf sie wirke U. „schon narzisstisch“. U. brauchte die Anerkennung seines Gegenübers.

Die Einschätzung, U. könnte Sch. nicht leiden, weil er ein Problem mit Frauen habe [eine Vermutung des Zeugen Jens W. im Prozesstag 14], teilt die Zeugin nicht. Sie nimmt stattdessen an, U. habe „seit frühster Kindheit dissoziales Verhalten gelernt“ und erfahren, dass ihn dieses an sein Ziel bringe. Wenn sie ihn zu etwas aufgefordert habe, so Sch., habe er mit einer „Mischung aus Widerspruch, Rausreden und Zeit schinden“ reagiert. Termine allerdings habe er eingehalten. Manchmal habe U. Tatsachen verdreht, beispielsweise bezüglich seines Alkohol- und Drogenverbots. Bei diesem Thema habe U. wenig Problembewusstsein.

Der VR zitiert aus einem früheren Bericht der Zeugin: „Ansonsten war inhaltlich keine Arbeit mit Herrn U. möglich.“ Sie bestätigt das. Weiter zitiert der VR die Zeugin mit einer Einschätzung zum Zeugenschutz von U.: Man nehme ihm seine Lebensgeschichte, und er müsse sich eine neue erschaffen. Lebensnarrativ von U. sei die Auseinandersetzung mit der Justiz gewesen. [U. saß durch ein negatives Gutachten zehn Jahre im Maßregelvollzug, bis ein neues Gutachten zu seiner Freilassung führte.]

U. drohte Sch. ihr zufolge mit einem Banküberfall

Der VR fragt nach den beruflichen Zukunftsvorstellungen von U. Die Zeugin gibt an, er habe Probleme wegen seiner vielen Krankheiten [unter anderem COPD und ein Bandscheibenvorfall] gehabt. Sie habe auch abgesehen davon „nicht den Eindruck, dass er acht Stunden am Tag arbeiten wollte“. Als sie das einmal thematisiert habe, sei U. laut geworden. Er habe, so Sch., eher ehrenamtlich im Tierheim arbeiten oder an Schulen über sein Leben erzählen wollen. Sie berichtet, dass U. einen Minijob bei einem Foodtruck- und Trampolin-Verleih gehabt habe.

Sch. erinnert sich auch an U.s unerfahrenen Umgang mit neuen Medien. Einmal sei er auf die „Nigeria-Mafia“ hereingefallen [meist E-Mails von Trickbetrüger*innen mit der Bitte um Geldüberweisung]. Er habe auch viel im Internet bewertet, beispielsweise auf Facebook.

Nadja Sch.: Paul-Ludwig U. sagte, er gehe einer „V-Mann-Tätigkeit“ nach

Der VR fragt nach Waffen und Gewalttätigkeit bei U. Die Zeugin erzählt, dass U. einmal gesagt habe, wenn er seine Wünsche nicht erfüllt bekomme, dann „geht er in eine Bank und knallt alle ab“. U. habe auch Morddrohungen gegen die Staatsanwaltschaft Paderborn geäußert. U. habe ihr zudem erzählt, er habe Kontakt zur Staatsanwaltschaft Heilbronn. Außerdem habe er von einer Frau Zacharias erzählt, die ihm verboten habe, ihr etwas zu erzählen. Der VR zitiert eine Notiz der Zeugin darüber, dass U. Sch. gesagt habe, dass er mit einer Waffe in Heidelberg erwischt worden sei. [Bei einer Kontrolle am 2. Oktober 2019 am Hauptbahnhof Heidelberg wurde bei U. eine CO2-Pistole beschlagnahmt.] Frau Zacharias würde dafür sorgen, dass das Verfahren eingestellt würde. Die Zeugin sagt, dass U. ihr zu dieser Zeit erzählt habe, dass er einer „V-Mann-Tätigkeit“ nachgehen würde.

Sch. berichtet, dass U. die erzählten Geschichten im Kern wohl auch so erlebt habe, diese aber in seinen Erzählungen verändere. U. habe ihren Vorgänger Jens W. manipuliert, bei ihr habe er das allerdings nie versucht. Wenn U. zu ihr gekommen sei, sei er grundsätzlich freundlich gewesen. Manchmal habe seine Stimmungslage aber während der Treffen gewechselt. Das erste Mal habe U. ihr gegenüber am 6. Mai 2019 etwas von Rechtsextremismus erwähnt. Damals habe er ihr erzählt, er habe sich bei Facebook diversen rechten Gruppen angeschlossen und würde diese ausspionieren. Es würden Anschläge auf Moscheen geplant, und man wolle einen Bürgerkrieg auslösen. Der VR fragt die Zeugin, ob es bei den Erzählungen von U. nicht geboten gewesen wäre, Kontakt zur Polizei aufzunehmen. Die Zeugin bejaht das, fügt aber an, dafür wäre das aufsichtführende Gericht zuständig gewesen.

Sch.: U. sah sich als Aufklärer

U. sei ihr bis dahin bereits durch rechte Sprüche aufgefallen, die sie „am Anfang als Bild-Zeitungs-Gerede eingestuft“ habe. Beispielsweise habe er syrische Flüchtlinge abfällig als „Merkels Gäste“ tituliert. Sie habe ihm bei solchen Aussagen immer das Wort abgeschnitten. Die Polizei sei informiert, habe ihr U. gesagt, und auch der Vorsitzende des Moschee-Vereins in Mosbach [dem U. von den Plänen der „Gruppe S“ erzählt haben will]. U. habe sich als Aufklärer gesehen. Sie habe ihn ermahnt aufzupassen, auf was er sich da einlasse. U. habe sich im November oder Dezember 2019 pro forma von ihr verabschiedet und gesagt, dass etwas passiert sei, wenn er nicht wiederkommen sollte.

In der weiteren Befragung geht es um die Kommunikation zwischen Jens W. und Nadja Sch. In einem Telefongespräch am 18. Oktober 2019 hätten sie sich zum ersten Mal offen über die unterschiedliche Einschätzung zu U. und der Arbeit in der Bewährungshilfe gestritten, so Sch. W. habe angerufen und gesagt, U. stecke in Schwierigkeiten. Mehr wolle er ihr gegenüber nicht sagen, weil sie immer so schnell zum Stift greife. Sie habe schließlich das Gespräch beendet.

Versprach sich U. von seinen „Ermittlungen“ einen Neuanfang?

Bezüglich U.s Kontakt zur Polizei erinnert sich Sch. noch, U. habe von konkreten Polizeibeamten berichtet, mit denen er früher zu tun gehabt habe. [U. hielt privaten Kontakt zu einem Beamten, den er bei einer Geiselnahme kennenlernte.] Deren Namen kenne sie aber nicht. Die V-Mann-Tätigkeit habe für U. einen Neuanfang im Zeugenschutz-Programm bedeutet. Sie habe das aber als schlecht bewertet, da U. so seine Lebensgeschichte verlieren würde, ohne die er seine Identität kaum werde aufrechterhalten können. [Mit neuer Identität könnte U. nicht von seiner langen Haft und der Sicherungsverwahrung erzählen, was bislang Sch. zufolge ein wichtiger Teil seines Lebensnarrativs war.]

Die Zeugin berichtet auch, dass im Rahmen von Screenings herausgekommen sei, dass U. weiterhin Alkohol konsumiert habe. U. habe gesagt, er habe in einer Kneipe Bier getrunken, und dass Jens W. ihm gesagt habe, das ginge okay, solange er keinen Schnaps trinke. Sie habe dem widersprochen.

Sch. erlebte U. als „Selbstdarsteller, der gerne Geschichten erzählt“

Dann stellt der Sachverständige Dr. Winckler, der unter anderem U. und dessen Glaubwürdigkeit einschätzen soll, der Zeugin einige Fragen. Sie berichtet, in den etwa monatlichen Telefonaten mit ihr sei U. in „guter Stimmung“ gewesen. Das sei für sie nachvollziehbar, denn es „gab einen Polizisten, der sich um ihn gekümmert hat“. U. habe sich so „wertgeschätzt gefühlt“.

Sie habe bei U. zwar keine Borderline-Störung gesehen, aber doch psychiatrische Auffälligkeiten erkannt und ihn „immer als selbstverliebt erlebt“. Er sei ein „Selbstdarsteller, der gerne Geschichten erzählt“. Soziale Kontakte habe U. nur im Raum Aachen gehabt, er sei sozial isoliert gewesen. Das sei aber „nichts Ungewöhnliches bei unserer Klientel“ und habe U. nicht gestört.

prozesstage15

Prozesstag 15: Bewährungshelfer W. hält U. für einen Schwätzer, nicht für einen Gewalttäter

Am 15. Prozesstag vor dem OLG Stuttgart am 30. Juni 2021 wurde die Befragung des Zeugen Jens W. vom Vortag fortgesetzt. Er ist der ehemalige Bewährungshelfer des Angeklagten Paul-Ludwig U. und stand auch anschließend mit ihm in regem Kontakt. Die Bundesanwaltschaft (BA) und die Verteidigung hatten die Möglichkeit, ihn zu befragen. Im Fokus der Verteidigung standen dabei vor allem Fragen nach der Glaubwürdigkeit von U., aber auch die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Zeugen. Diesem wurde eine zu große Nähe zu seinem Probanden unterstellt. Am Ende des Verhandlungstages wurde eine abgehörte Aufnahme eines Gesprächs zwischen dem Angeklagten U. und dem Zeugen W. angehört, in der U. die Verbindung der „Bruderschaft Deutschland“ mit sämtlichen großen Rockerclubs erwähnt.

Der 15. Prozesstag am 30. Juni 2021 startet mit der Vernehmung des Zeugen Jens W. W. war der erste Bewährungshelfer des angeklagten Quasi-Kronzeugen Paul-Ludwig U. nach dessen Haftentlassung 2016 [siehe hierzu den Bericht zum 14. Prozesstag]. W. war am Vortag vom VR ausführlich zu seinem Verhältnis zu Paul-Ludwig U. und seiner Rolle als Bewährungshelfer und Führungsaufsicht befragt worden. Nun erhalten die anderen Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Fragen an den Zeugen zu stellen.

Als erste befragt die Oberstaatsanwältin (OStA) bei der Bundesanwaltschaft Dr. Bellay den Zeugen W. Sie bittet ihn, von seinen Erinnerungen an U.s Erzählungen über das Treffen an der Hummelgautsche zu berichten. Der Zeuge erinnert sich, dass er davon gehört habe, aber er könne nicht mehr genau sagen, was er von U. und was aus der Presse erfahren habe. Die OStA fragt zudem, ob es ungewöhnlich sei, dass ein Proband sich selbst als Quelle offenbare. W. gibt an, so etwas habe er vor U. noch nicht erlebt. Er habe U. darauf angesprochen und gefragt, wie er denn in die rechte Szene hineingekommen sei. U. habe angegeben, über Chats den Zugang erhalten zu haben. Auch vom Vorfall mit der CO2-Waffe [die Polizei erwischte ihn damit am Heidelberger Bahnhof auf dem Weg zu einem Treffen] habe U. ihm erzählt, dass er nun ein Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes erwarte. Die Waffe habe er zum Selbstschutz getragen. OStA Bellay zeigt sich irritiert darüber, dass U. im Telefonat behauptet habe, der Generalbundesanwalt werde die Heidelberg-Geschichte für ihn regeln. Auf die Frage, ob W. das kritisch hinterfragt habe, kann dieser sich nicht daran erinnern.

Ist U. bereit, den Drohungen Taten folgen zu lassen?

Am Vortag hatte W. ausgesagt, dass von U. auch Stammtischparolen zu hören gewesen seien. OStA Bellay liest aus der Zeuginnenvernehmung der späteren Bewährungshelferin Nadja Sch. vor, dass sie U. als ambivalent wahrgenommen habe. Er habe beispielsweise von „guten und schlechten Flüchtlingen“ gesprochen. Dem Zeugen W. kommt das bekannt vor. Angesprochen auf Gewaltandrohungen in Richtung der Staatsanwaltschaft Paderborn [die U. wegen einer Geiselnahme verurteilt hatte], dass U. dort reingehe und nicht als einziger erschossen werde, erörtert der Zeuge W., dass er U. bei bestimmten Themen schon sehr aufgebracht erlebt habe, aber nicht so krass wie es hier geschildert werde. Das betreffe einige Ärzte aus seiner Zeit in der Psychiatrie oder diese Staatsanwaltschaft. Letzten Endes habe er das als „Gerede“ empfunden, da U. nach Ansprache auch wieder schnell runtergekommen sei. Die Formulierungen von U. seien zwar deftig gewesen, aber ohne konkrete Drohungen.

Die Frage der StA Dr. Maslow, ob Paul-Ludwig U. Anerkennung auch um den Preis, andere zu schädigen, suchen würde, sagt W. aus, dass er das tendenziell verneinen würde. Herr U. habe einen ausgesprochenen Gerechtigkeitssinn.

Die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden aus U.s Sicht

Im Folgenden hält RA Just dem Zeugen die Begriffe „verschlossener Brief“ und „Notfallbrief“ vor und möchte wissen, ob diese ihm bekannt vorkommen würden. W. sagt das nichts; er habe einen laut RA Just von U. angekündigten Brief im Falle, dass ihm etwas zustoßen würde, nicht erhalten. Auf die Nachfrage, wie denn U. seine Tätigkeit für die Ermittlungsbehörden beschrieben habe, erklärt W., dass U. der Auffassung gewesen sei, er helfe bei der Aufklärung schwerer Straftaten. Man begrüße seine Mitarbeit und unterstütze ihn.

Gegenüber einer anderen Zeugin soll der Angeklagte U. gesagt haben, dass der Kontakt zu W. ein besonderer sei. Auf die Frage von RA Just, ob er noch zu mehr ehemaligen Probanden einen so engen Kontakt habe, antwortet W., dass er den Kontakt nicht als besonders eng bezeichnen würde. Er erhalte häufiger Rückmeldungen von Probanden, mit denen er länger zusammengearbeitet habe. Zum Teil kämen sie ihn auch noch nach 20 Jahren im Büro besuchen.

Abschließend fragt RA Just, ob der Zeuge W. dem Angeklagten U. Ratschläge zu seinem Verhalten in der Angelegenheit gegeben habe. W. erwidert, er habe U. dazu geraten, einen Anwalt hinzuzuziehen, als er gemerkt habe, wo U. hineingerate. An Ratschläge aus einem Telefonat, beim Treffen am 8. Februar 2020 einen Herzinfarkt vorzutäuschen, kann er sich jedoch nicht erinnern.

Eine von zwei Kontaktpersonen

RA Abouzeid erkundigt sich nach den konkreten Kritikpunkten von Nadja Sch. an Jens W. Laut W. konfrontierte diese ihn mit unqualifizierten Vorwürfen und spielte ihn „schulmeistermäßig herunter“. Solche Gespräche erlebe er nicht oft. An Einzelheiten könne er sich nicht erinnern. RA Abouzeid greift scharf ein, hält dem Zeugen vor, dass er sich manchmal an Kleinigkeiten erinnere, aber wenn es wichtig werde, dann an nichts. Der RA bezieht sich nun auf die Behauptung, W. habe Sch. dafür kritisiert, dass sie zu schnell Dinge aufschreibe, die U. tat oder sagte. Daher will er von W. wissen, ob es Geheimnisse zwischen ihm und U. gebe. Herr W. verwehrt sich dagegen und betont, dass er sich nicht schützend vor den Angeklagten stelle. Er habe auch keine Vertraulichkeit zugesichert.

RAin Schwaben macht darauf aufmerksam, dass sich U. von seinem Bewährungshelfer W. zunächst dramatisch in den Zeugenschutz verabschiedet habe und sich dann doch wieder in mehreren Telefonaten bei ihm gemeldet habe. Sie will vom Zeugen wissen, ob ihn das nicht irritiert habe. Jens W. erklärt, es sei wohl so, dass man im Zeugenschutz zwei Kontaktpersonen benennen dürfe.

Paul-Ludwig U. sprach mit W., wie dieser berichtet, neben seinem Kampf gegen die Justiz auch über die Bewältigung des Alltags. W. erzählt, viele seiner Vorgaben habe U. umgesetzt, beispielsweise Behördengänge. Er habe sich kooperativ gezeigt und sei den Weisungen nachgekommen. Die Abstinenz vom Alkohol habe W. als sinnvoll betrachtet und auch den Eindruck gewonnen, dass U. das im Griff habe. Er könne sich nicht daran erinnern, dass ihm U. vom Met-Konsum in Minden berichtet habe. In Alsdorf habe es nur einen Vorfall gegeben. Zu seiner Zeit im Vellerhof sei U. zwar nach Absprache in die Kneipe gegangen, von Alkoholkonsum sei jedoch nicht die Rede gewesen.

Sorgen um Zukunft, Beruf und Geld

RA Picker erkundigt sich nach der Häufigkeit der Kontakte zwischen dem Angeklagten U. und dem Bewährungshelfer. W. sagt, er habe zu Zeiten der Entlassungsvorbereitung aus der JVA Aachen etwa drei Mal Kontakt gehabt. Zu Beginn seiner Zeit in Freiheit gab es laut W. ein bis zwei Mal Kontakt pro Woche, später weniger, etwa einmal im Monat. Das weiche nicht von anderen Klienten mit ähnlichen Ausgangsbedingungen ab.

RA Picker geht auf eine Aussage W.s ein, derzufolge er keine wesentlichen Veränderungen in U.s Persönlichkeit bemerkt habe, und bittet um eine Konkretisierung. W. sagt, dass es nur punktuelle Änderungen gegeben habe und U. mit der Zeit sicherer geworden sei und sich geöffnet habe.

RA Miksch thematisiert die Probleme beim Umgang mit Geld und will wissen, ob W. mit U. darüber gesprochen habe. W. verweist auf die Unterbringung auf dem Vellerhof. Im Herbst 2018 habe U. im Bereich Lager und Logistik gearbeitet, was er trotz prekärer Bedingungen begeistert angenommen habe. Er sei immer daran interessiert gewesen, eigenes Geld zu verdienen. Zukunftsängste habe er in finanzieller, beruflicher und gesundheitlicher Hinsicht gehabt.

Ob Paul-Ludwig U. und Jens W. einander duzen oder siezen würden, lautet die Frage von RA Grassl. Man sieze einander, so die Antwort.

Eine neue Akte

RAin Rueber-Unkelbach fragt nach einer Zweitakte, die W. über U. angelegt habe. W. gibt an, die Akte habe er nach der polizeilichen Vernehmung zu seiner Sicherheit angelegt, weil absehbar gewesen sei, welches Ausmaß der Prozess annehmen würde. Konkret nach den letzten Kontakten seit Prozessbeginn am 13. April 2021 gefragt, zählt der Zeuge W. fünf Termine zwischen April und Juni auf. Auf Nachfrage der RAin erklärt er sich bereit, die Zweitakte den Prozessbeteiligten zur Verfügung zu stellen.

Im weiteren Verlauf bestätigt der Zeuge W., dass Paul-Ludwig U. ein gesteigertes Mitteilungsbedürfnis habe. Auf die Frage nach den Wohnverhältnissen und Lebensumständen des Angeklagten kann der Zeuge nur grob sagen, dass U. in einer Wohnung lebe und eine Freundin habe.

Wie U. denn den Prozess wahrnehme, möchte RAin Rueber-Unkelbach wissen. Mit Blick auf seine Unterlagen erinnert sich W. daran, dass U. ihm relativ unaufgeregt geschildert habe, dass der Prozess eine große Sache sei. Der Zeuge kann sich jedoch nicht daran erinnern, dass U. von einer Last oder Abwechslung sprach. Dagegen habe U. berichtet, dass seine Glaubwürdigkeit angezweifelt werde. Das habe U. weder empört noch amüsiert erzählt, sondern eher selbstsicher im Sinne, dass er zu seiner Aussage stehe. W. berichtet weiter, U.s größte Sorge in juristischer Hinsicht sei, dass er wieder ins Gefängnis müsse. Nach dem Waffenfund in Heidelberg hätten jedoch die ermittelnden Beamten des LKA U. beruhigt, dass dieser Fund nicht zum Widerruf der Bewährung [aus dem vergangenen Prozess gegen U.] führen werde.

Zeuge W. wusste ab Herbst 2019 von der Anschlagsplanung

Der VR erklärt, die Zweitakte des Zeugen W. werde allen Verfahrensbeteiligten als Scan zur Verfügung gestellt. Darin befänden sich aus dem alten Ordner noch das Stammblatt mit den persönlichen Daten und des Betreuungsverlaufs, der Inhalt sei jedoch laut Aussage von Herrn W. nicht mehr vorhanden, da dieser an die Nachfolgerin Frau Sch. gegangen sei. Der VR skizziert den zeitlichen Verlauf des Aktenmaterials, das am 22. November 2018 auf Seite 90 ende und nach einer langen Lücke erst am 28. April 2020 wieder einsetze. Es befänden sich lose Blätter mit prozessorganisatorischen Inhalten darin, Notizen von W. zur Vernehmung durch Herrn B. und Zeitungsartikel. Der VR stellt fest, dass in der Akte „ein ganz beträchtlicher Betreuungsaufwand, den Sie da betrieben haben“ bis zur Übergabe des Falls nach Mosbach zu erkennen sei. Der Zeuge bestätigt, dies sei außergewöhnlich für Probanden.

RA Siebers fragt, wann Paul-Ludwig U. dem Zeugen erstmals von der Anschlagsplanung erzählt habe. Der Zeuge ordnet das grob in den Zeitraum Herbst 2019 ein. Die Situation habe sich schnell zugespitzt. Mit Frau Sch. habe U. nicht über die Anschlagsplanung gesprochen, berichtet W. Erst, als öffentlich über U. und den Prozess berichtet wurde, habe er mit ihr am Telefon darüber geredet.

In der weiteren Befragung durch RA Siebers geht es um die Frage, wie glaubwürdig U. auf den Zeugen W. gewirkt hat. Bei der Vorgeschichte sei er nicht überrascht gewesen, dass man U.s Glaubwürdigkeit in Zweifel ziehe, gibt W. an. Er habe ihm auch nicht alles geglaubt, im Großen und Ganzen aber schon.

U. hofft auf ein geringeres Strafmaß

Hat Paul-Ludwig U. sich Hoffnung auf ein geringeres Strafmaß gehabt habe, möchte RA Mandic vom Zeugen W. wissen. Der gibt an, U. habe sich von seiner Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden ein niedrigeres Strafmaß erhofft, auch wenn ihm diesbezüglich niemand eine Zusicherung gegeben habe.

RA Mandic liest Jens W. die Borderline-Charakterisierung eines Psychiaters vor und fragt W., ob er darin Paul-Ludwig U. wiedererkenne. Der verneint das: U.s Bedürfnis nach Aufmerksamkeit könne nicht in die Nähe einer psychiatrischen Auffälligkeit gerückt werden.

W. traut U. nicht zu, seine Gewaltäußerungen in die Tat umzusetzen

Der VR erwähnt, dass am 2. Oktober 2019 das erste Mal von einem möglichen Zeugenschutz für Paul-Ludwig U. gesprochen worden sei. RA Kist zitiert eine Aussage U.s, er müsse beim Treffen in Hamburg Bier trinken, um nicht aufzufallen. Außerdem habe U. gesagt, man plane Anschläge in jedem Bundesland mit zwei Zehnergruppen, bei denen es 800 Tote geben könne. RA Hörtling fragt den Zeugen W. nach U.s Äußerungen über Gewalt. W. erwidert, er glaube, U. gut genug zu kennen, um zu wissen, dass dieser so etwas nicht in die Tat umsetzen würde.

RA Flintrop geht auf das Verhältnis U.s zur Polizei ein und spricht auf eine Facebook-Freundschaft mit einem Polizisten an. W. verweist auf den Fall, dass U. in den 90er Jahren einen Polizisten als Geisel genommen habe. Es habe später eine Art Täter-Opfer-Ausgleich gegeben, aus dem sich ein guter Kontakt ergeben habe. Dieser sei auch über Facebook fortgesetzt worden.

RA Flintrop fragt nach, wovon denn U. Ende 2019 bzw. Anfang 2020 gelebt habe und ob das LKA 100 Euro zum Unterhalt beigesteuert habe. W. erinnert sich daran, dass U. im Telefonat von einer Unterstützung gesprochen habe, kann sich aber an die Form, den Umfang und den Zeitpunkt nicht mehr genau erinnern.

Der VR ruft zur Zurückhaltung bei psychologischen Einschätzungen auf

RA Flintrop weist auf eine TKÜ-Notiz hin, derzufolge W. im Telefonat am 28. April 2020 von U. auf eine bevorstehende Vernehmung hingewiesen wurde. RA Flintrop deutet hier eine Parallele zum 17. Juni 2021 an, bei der U. den Zeugen ebenfalls kurz zuvor vorgewarnt habe.

Der VR verliest Zitate aus dem letzten Gutachten von Prof. Kröber über den Angeklagten Paul-Ludwig U.: Demnach gebe es „keine Persönlichkeitsstörungen“ und „schon gar nicht schwere Persönlichkeitsstörungen“. Es läge auch kein Hinweis auf eine Borderline-Erkrankung vor. Der VR bittet die Verfahrensbeteiligten um Zurückhaltung bei psychologischen Einschätzungen und verweist auf die Arbeit des Sachverständigen Dr. Winckler.

Keine Knastsehnsucht bei U.

RA Becker fragt Jens W., ob U. „Knastsehnsucht“ habe. Der Zeuge, dem das Phänomen bekannt ist und der in seiner Laufbahn rund 20 Langzeitinhaftierte betreut hat, sieht bei U. keinerlei Anzeichen für eine solche Sehnsucht. Vielmehr sei U. „ein großer Klotz vom Herzen“ gefallen, als er das Gefängnis habe verlassen können. Dass er noch einmal in der JVA Köln habe einsitzen müssen, sei seiner Einschätzung nach Folge einer Kurzschlusshandlung gewesen.

RA Becker greift U.s frühere Äußerung auf, dass er im Zeugenschutz mit niemanden sprechen dürfe, sich dann aber doch zwei Kontaktpersonen habe aussuchen dürfen. Wie es zur Auswahl der beiden Kontaktpersonen gekommen sei, möchte er wissen. W. sagt aus, dass U. nach der Haft nur relativ wenige Bezugspersonen gehabt habe, mit denen er länger im Kontakt gestanden habe. Die zweite Person sei vermutlich ein früherer Psychiater, zu dem U. scheinbar einen guten Kontakt habe.

RA Becker springt zum Thema „Duzen“ und möchte ein Telefonat vom 13. Januar 2020 in Augenschein nehmen, in dem der Zeuge den Angeklagten U. geduzt habe. Dies widerspreche W.s vorheriger Aussage.

U. rechnete mit Waffeneinsatz beim Treffen in Minden

In einem Telefonat, das RA Hofstätter dem Zeugen vorhält, geht es um das Thema Waffen. Darin scherzt U. mit W., dass er keine Waffen mehr tragen dürfe. Beim Treffen in Minden am 8. Februar 2020 würde er aber eine Waffe tragen. Die GSG9 sei vor Ort, während unter den Teilnehmern des Treffens auch KSK-Soldaten und Fremdenlegionäre seien. Der Zeuge erinnert sich daran, dass einmal über ein Treffen gesprochen worden sei, bei dem von einem möglichen Waffeneinsatz die Rede gewesen sei. RA Hofstätter hält dem Zeugen eine Äußerung vor, in der U. sagte, er könne möglicherweise „als gefallener Terrorist in die Geschichte eingehen“, und dass man dann Leute informieren müsse. An eine solche Aussage kann sich der Zeuge nicht erinnern. Es sei aber darüber gesprochen worden, dass Waffen im Spiel seien und dass es nicht ungefährlich sei, wenn sich jemand einer Festnahme widersetze.

RA Herzogenrath-Amelung fährt mit U.s Persönlichkeit und Rolle fort. Hatte der Angeklagte Minderwertigkeitskomplexe? Ja, meint der Zeuge, aber er habe versucht, diese durch sein Äußeres mit Metallica-Shirt und Sonnenbrille zu überspielen. Allgemein strebe U. nach Anerkennung und Lob. U. sei die Doppelrolle als Zeuge und Angeklagter bewusst. Gegen den Vorwurf, dass er unglaubwürdig sei, entgegne U., die Wahrheit zu sagen.

Welche Aktenteile entfernte Jens W.?

RA Stehr weist zu Beginn seiner Befragung ausdrücklich auf die Wahrheitspflicht hin. Nach Meinung des Anwalts kam es in der Mittagspause zu einem „Zwischenfall“ bezüglich der zur Verfügung gestellten Akte. Kollegen hätten gesehen, dass der Zeuge Dokumente aus der Akte entnommen habe, darunter auch E-Mails. Der Zeuge verteidigt sich. Er habe gedacht, dass nicht die ganze Akte relevant sei, sondern nur die Dokumentation seines Kontakts mit dem Angeklagten U. Deshalb habe er Presseartikel und Verfahrensunterlagen wie die Schweigepflichtentbindung seiner Vorgesetzten entfernt. Warum eine E-Mail fehle, könne er sich nicht erklären. Er habe jedoch keinen Grund, etwas zu verschweigen.

RA Stehr erkundigt sich, ob der Zeuge E-Mails lösche. Der bejaht: Regelmäßig lösche er E-Mails, nachdem er sie in das SoPart-Programm [Software unter anderem für die soziale Arbeit] übertragen habe. In seine Dokumentation über den Kontakt mit U. schreibe er nur auf, was U. gesagt habe. Seine eigenen Aussagen müsse er nicht protokollieren. RA Stehr wundert sich darüber offenbar und möchte abschließend wissen, ob U. gegenüber W. gesagt habe, dass ein Mitangeklagter seine Angaben bestätigt habe, und dass man ihm vorwerfe, seinen ehemaligen Bewährungshelfer zu manipulieren. W. erwidert, er könne sich nicht daran erinnern, dass U. von einer vollumfänglichen Bestätigung seiner Aussage durch einen Mitangeklagten gesprochen habe. Davon, dass man U. Manipulation vorwerfe, hingegen schon.

Als letzter aus der Reihe erhält RA Sprafke die Möglichkeit, den Zeugen zu befragen. Er geht auf ein Telefonat ein, in dem U. gesagt habe, OStA Zacharias wisse über das Mitführen seiner Waffe für das Treffen Bescheid. Der Zeuge kann sich zwar nicht an diese Aussage erinnern, er habe den Namen aber schon mal in einem Telefonat mit U. gehört.

U. als Teil einer Strafexpedition der „Bruderschaft Deutschland“

Auf diverse Fragen von RA Becker kann W. nur antworten, dass er sich nicht erinnern könne. Oft geht es dabei um Telefonate zwischen W. und Paul-Ludwig U. RA Becker beantragt daher, die Telefonate abzuspielen, damit W. seine Erinnerungen auffrischen könne. Anschließend wird das rund 25-minütige Telefonat zwischen dem anrufenden Angeklagten U. und dem Zeugen W. vom 13. Januar 2020 abgespielt.

In dem Telefonat erzählte U., er sei am vorangegangenen Samstag auf einem Treffen der „Bruderschaft Deutschland“ gewesen, wo er sein „Bruderschaft“-T-Shirt bekommen habe. Die „Bruderschaft“ habe ein Problem mit einem Mitglied aus Bayern, einem Kampfsportlehrer, der rausgeschmissen worden sei, aber seine Sachen nicht zurückgeben wolle. Jetzt sei geplant, dass U. und fünf andere zu ihm fahren sollten und dabei „alle Freiheiten“ hätten. U. fragte sich, ob sie ihn nebst Frau und Kinder umlegen sollten, und ob U. eine Festnahme riskieren sollte, wo doch das Treffen in Minden anstehe.

U. sagte, er habe alle Führungsmitglieder der „Bruderschaft“ in seinem Kontakt [vermutlich auf seinem Handy]. Das zeige er denen [vom LKA?] morgen auf Telegram und Signal. „In welcher Zwickmühle [zwischen der Verhinderung dieses Plans der „Bruderschaft“ einerseits und dem Schutz von U. als Informationsquelle bezüglich der „Gruppe S“ andererseits] wir da drin sind“, so U. weiter. Die Sache könne böse enden. Andererseits würde er das Treffen am 8. Februar gefährden, bei dem es um mehr Menschenleben gehe. U. fragte sich, was aus ihm wird und wie er aus dieser Situation wieder rauskommt. Er erwähnte, dass er in der „Bruderschaft Sektion Süd“ für Bayern und Baden-Württemberg Mitglied sei.

Mensch, wie tief bist du gesunken“

„Mensch [U.], wie tief bist du gesunken. Man, man, man“, entfuhr es W. Laut U. habe das LKA gesagt: „Mit wem Sie alles in Kontakt sind, da hätten wir Jahre für gebraucht.“ Sein Vorteil sei seine Vorgeschichte, nachteilig wirke jedoch, dass er in der Öffentlichkeit bekannt ist. Das laufe alles auf ein Programm [Zeugenschutz] hinaus, so U. Sein Facebook-Konto habe er gelöscht. W. griff das Thema auf. Das Problem liege in der Wurzel, nämlich als U. in Aachen aus der Haft kam und über sein Smartphone alles Mögliche bewertet habe. [Dabei schrieb U. wiederholt öffentlich, dass er unter anderem lange in Haft war.]

U. erzählte, dass langjährige Mitglieder der „Bruderschaft“ sich wundern würden, wer er denn sei, dass er mit der „High Society“ der „Bruderschaft“ verkehre. Nun komme noch etwas Neues hinzu. Er erwähnte eine Weihnachtsfeier, von der er nun Bilder [an das LKA] geschickt habe. Die „Bruderschaft“ sei nun mit dem „MC Gremium“, den „Hells Angels“ und den „Bandidos“ verbündet. In Düsseldorf mit den „Bandidos“, in Baden-Württemberg halte man Treffen in einem Clubhaus der „Hells Angels“ ab. U. berichtet noch von einer Feier, bei der man auf einer Kegelbahn gewesen sei und Rechtsrock gehört habe. U. habe an diesem Abend bei einem von der „Bruderschaft“ in Karlsruhe übernachtet.

Nebenbei laufe noch die „Heidelberg-Geschichte“ [der Waffenfund], so U. Er habe „Paderborn im Nacken“ [die dortige Staatsanwaltschaft] und jeder sage „Wir regeln das“. Er erhalte aus Paderborn Briefe, leite diese an die ermittelnden Beamten weiter, die dann sagen: „Machen Sie sich keine Sorgen.“ Wenn U. das mit dem Zeugenschutz erwähne, sei das vorbei. [Er fürchtete offenbar, dass die Staatsanwaltschaft Paderborn mit dem Verfahren, das dort noch gegen U. anhängig war, seinen Zeugenschutz gefährden könnte.] Auch er bekomme nicht alles gesagt. Er hänge in der Schwebe und wisse nicht, was er machen soll.

Persönliche Sympathien des Angeklagten für „Bruderschaftler“

U. ging in dem Telefonat auf etwas für ihn Wichtiges ein. Einige Leute aus der „Bruderschaft Deutschland“ möge er „volle Kanne“. Die seien ja nicht alle durchgeknallt. Ralf N. sei ein „klasse Typ“. Und dann lasse man die über die Klippe springen, wenn auch zurecht. W. mahnt U. zur Konsequenz: „Wer A sagt, muss auch B sagen.“

U. kam erneut auf sein Paderborn-Problem zu sprechen. Er befürchtete, die Staatsanwaltschaft könne seine Bewährung widerrufen. W. beruhigte ihn, dass es dafür erstmal eine Verurteilung brauche. Schließlich verabschiedete sich U. mit den Worten „Wenn wir uns gar nicht mehr hören: War schön, Sie kennengelernt zu haben“, worauf W. antwortet: „Dann schicken Sie eine schöne Postkarte.“

RA Becker verweist darauf, dass man dieses Gespräch exemplarisch gehört habe und fragt, ob das immer so lange gegangen sei. W. antwortet, es habe ähnlich lange, aber auch erheblich kürzere Gespräche gegeben. RA Becker meint, der Angeklagte klinge im Gespräch alkoholisiert. Diesen Eindruck kann W. jedoch nicht bestätigen. Er erklärt, dass er an zwei, drei Stellen den Probanden duzte, könnte mit einem vorherigen Telefonat zu tun haben, in dem er seinen Gesprächspartner geduzt habe.

Der VR kündigt zum Ende dieses Verhandlungstages an, am folgenden Prozesstag werde der Beamte Herr B. zur Vernehmung des Angeklagten Frank H. befragt, am Mittwoch dann die Polizisten G. und K. zur Vernehmung des Angeklagten Markus K.

prozesstage14

Prozesstag 14: Bewährungshelfer W. und seine hohe Meinung von Paul-Ludwig U.

Der 14. Prozesstag am 29. Juni 2021 widmete sich der Person Paul-Ludwig U. und seiner Glaubwürdigkeit. Dazu wurde dessen Bewährungshelfer Jens W. befragt. W. war von 2016 bis 2018 Bewährungshelfer von Paul-Ludwig U., als dieser in NRW wohnte beziehungsweise inhaftiert war. Ihre Klienten-Betreuer-Beziehung war offenbar relativ intensiv, und der Kontakt hielt auch nach dem Wegzug. Es wurden weitere Details aus der Lebensgeschichte von U. bekannt. In den 1990er Jahren wurde U. zu mehreren Jahren Haft verurteilt, weil er eine Polizistin als Geisel genommen hatte. Nach dieser Haftstrafe wurde er erneut wegen einer Geiselnahme inhaftiert, diesmal jedoch mit elf Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens mit ungünstiger Prognose. Offenbar um ein neues Gutachten zu provozieren, stahl er ein Auto, was ihm erneut vier Monate Haftstrafe einbrachte.

Dem Bewährungshelfer Jens W. zufolge wurde U. 2017 entlassen und auf einem Hof in der Eifel untergebracht. Hier lebte er zunächst unauffällig, aber beging dann einen Fahrzeug-Diebstahl unter Alkoholeinfluss. Anschließend musste U. ab Oktober 2017 bis Juli 2018 eine Haftstrafe in der JVA Köln verbüßen. Nach seiner Entlassung kam er zuerst in Alsfeld unter, zog aber im November 2018 nach Mosbach in Baden-Württemberg zu seiner Schwester. Damit erlosch das Betreuungsverhältnis mit dem Bewährungshelfer Jens W. Dessen Nachfolgerin Nadja Sch. hatte eine negativere Einschätzung von U. und einen strengeren Umgang mit ihm. U. kam mit seiner neuen Bewährungshelferin nicht gut aus. Stattdessen blieb Jens W. eine wichtige Vertrauensperson, mit der U. telefonisch Kontakt hielt. Dabei erzählte U. Jens W. dessen Bericht zufolge davon, dass er, U., in extrem rechte Kreise geraten sei und an Treffen teilgenommen habe. Ebenfalls erzählte er, dass er schon früh Kontakt zu Behörden aufgenommen habe und als eine Art Informant agiere.

Zu Beginn der Verhandlung kommt der Zeuge Jens W. in den Saal. Der 59-Jährige aus Aachen war Bewährungshelfer und Führungsaufsicht von Paul-Ludwig U. Im Schnitt hat W. seiner eigenen Einschätzung nach 75 bis 85 Klient*innen, derzeit seien es über 80. Im Falle von psychischen Auffälligkeiten und psychischen Erkrankungen verlasse er sich auf die Diagnosen des Gerichts und bei Ex-Häftlingen auf die Entlassungsberichte. Grundsätzlich mache er sich aber auch ein eigenes Bild, da Menschen sich ändern könnten und eine Entwicklung möglich sei.

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt nach W.s Verhältnis zu U. Der Zeuge antwortet, U. melde sich ab und zu bei ihm. „Wobei der Kontakt unregelmäßig stattfindet.“ Als U. im November 2018 nach Baden-Württemberg verzogen sei, habe er seinen Bewährungshelfer W. darum gebeten, telefonischen Kontakt zu halten. U. habe „in unregelmäßigen Abständen davon Gebrauch gemacht“. Außerdem habe er U. „als kooperativen Menschen erlebt, und ich freue mich, wenn er anruft.“ Aber er wahre eine professionelle Distanz.

Zuletzt habe er zu U. vor zwei Wochen telefonisch Kontakt gehabt. Da habe U. gesagt, dass er beim Roten Kreuz arbeite. Er sei im Impfzentrum eingesetzt und hoffe auf eine Übernahme und darauf, später als Sanitäter zu arbeiten. Über das Verfahren habe er nur erzählt, was in der Presse stand. Der Erstkontakt mit U. habe im November 2016 in der Haft im Rahmen der Entlassungsvorbereitung in der JVA Aachen stattgefunden. Die Beziehung habe sich zwischen November 2016 und heute nicht wesentlich verändert. Man habe ein paar Konflikte ausgetragen, aber die seien nicht heftig gewesen und hätten sich geklärt.

U.: Nach Einschätzung seines Bewährungshelfers facettenreich, aber ehrlich

U. habe eine „sehr facettenreiche Persönlichkeit“. Er sei ein „sehr kommunikativer Mensch“. Er spreche „Dinge sehr schnell und sehr spontan an“. „Manchmal ein bisschen chaotisch.“ Das habe er bei den Wohnverhältnissen gesehen. Er könne aber auch strukturiert sein, etwa beim Umgang mit den Behörden. Er sei „temperamentvoll“ und manchmal auch „depressiv“. „Ich schätze ihn als offen und als ehrlich ein.“

W. berichtet weiter, er kenne das letzte Gutachten vom Februar 2016. [In diesem werden frühere Gutachten über U. revidiert. Diese früheren Gutachten enthielten eine ungünstige Prognose und führten dazu, dass U. nach seiner regulären Haftstrafe zehn weitere Jahre im Maßregelvollzug verbringen musste.] Das Thema Psychiatrie stehe für U. im Vordergrund. Es sei auch beim ersten Gespräch in der JVA Thema gewesen. „Er fühlte sich völlig ungerecht behandelt“, erinnert sich W. Bei seinem Treffen mit U. nach dessen 21 Jahren in Haft sei U. anfänglich skeptisch gewesen, habe dann aber offen über seinen Kampf gegen die Psychiatrie erzählt. U. habe eine „sehr differenzierte Einstellung zur Justiz“ gehabt, berichtet W. Das habe ihn überrascht.

U. habe die Psychiater namentlich benannt, die ihm aus seiner Sicht geschadet hatten, und die, die ihm geholfen hätten. W. habe sich U.s Lebensgeschichte erst einmal angehört. „Ich habe eine gewisse Ungeduld gespürt.“ Mit seinen 44 Jahren habe U. damals darauf gewartet, endlich aus dem Vollzug entlassen zu werden. U. habe seine „verloren gegangenen Jahre“ nachholen wollen. Er habe Wünsche gehabt: „Der Wunsch nach Geborgenheit, nach einer Struktur, einem Job mit geregelten Einkommen.“ In letzter Zeit habe U. weniger von der Psychiatrie berichtet.

U. sei Anerkennung wichtig, aber mehr noch, dass ihm zugehört werde

Der VR fragt nach einem Ranking von Eigenschaften. W. meint, U. sei „offen, kommunikativ, chaotisch“. U. habe nicht versucht, ihn zu manipulieren. Einmal habe U. ein Alkoholverbot für sich selbst gefordert. Beispielsweise habe U. „offen und ehrlich“ erzählt, dass er in Aachen in einer Kneipe zwei Guinness getrunken habe. Er, W., habe das mit dem für die Bewährungshilfe verantwortlichen Richter besprochen und verabredet, keine Maßnahmen zu ergreifen, sondern das Ganze weiter zu beobachten. Hier hätte U. seinen Bewährungshelfer belügen können, habe das aber nicht getan.

U. sei Anerkennung wichtig, aber mehr noch, dass ihm zugehört werde. Und er habe einen „ausgeprägten Gerechtigkeitssinn“. Gegen Ende der Haft sei U. spürbar unruhig gewesen und hätte am liebsten direkt selbständig in einer eigenen Wohnung gelebt. W. habe ihn etwas bremsen müssen. „Mir schwebte eher vor, dass er in eine betreute Einrichtung kommt.“ Dort hätte U. sich stabilisieren können, um von dort aus neue Wege zu gehen, erklärt W.

Nach zwei oder drei Treffen mit U. vor dessen Anhörungstermin [vermutlich bezüglich der Entlassung aus dem Maßregelvollzug] habe W. ihn im März 2017 in Begleitung von Beamten zu einer Besichtigung des Vellerhofs [eine soziale Einrichtung unter anderem für Wohnungslose, Suchtkranke und Menschen mit Schulden in der Eifel] mitgenommen. „Wir wollten ihn nicht vor vollendete Tatsachen stellen.“ Die Entscheidung, U. in den Vellerhof zu vermitteln, habe sich zunächst als richtig erwiesen. U. habe dort in der Gärtnerei gearbeitet. Doch er habe sich nach einigen Wochen nicht mehr wohl gefühlt. Er habe mehr Freiheiten gesucht und sich als einer der Jüngeren in der Einrichtung nicht gut eingefunden. „Er fühlte sich unterfordert“, erinnert sich W. Außerdem habe U. wenig soziale Kontakte gehabt und Anschluss gesucht.

Nur vier Monate in Freiheit

W. erzählt von seiner Beobachtung, U. habe nach seiner Psychiatrie-Erfahrung nicht so sein wollen, wie andere ihn sähen. Er habe aber Hilfe angenommen. So habe U. nach der zweiten Inhaftierung, nach der Verurteilung durch das Amtsgericht Euskirchen im Sommer 2018, von sich aus gesagt, dass er eine psychologische Hilfe oder Beratung in Anspruch nehmen wolle, wenn er sich depressiv oder schlecht fühlte. U. habe seine Probleme selbst erkannt. W. habe daraufhin den Kontakt zu einem Psychologen in Aachen hergestellt. Als das neuere Gutachten U. entlastete, habe U. davon triumphierend erzählt. Er habe sich als Psychiatrieopfer gesehen.

Im August 2017 sei U. [wegen seines Autodiebstahls unter Alkoholeinfluss] nach vier Monaten in Freiheit wieder inhaftiert worden. Während der Zeit am Vellerhof habe U. gelegentlich eine Familie in Hagen besucht. Als sich U. am Vellerhof nicht mehr wohlgefühlt habe, habe W. einen Umzug in eine Einrichtung für betreutes Wohnen in Hagen in Betracht gezogen. Dabei habe er jedoch Bedenken gehabt, ob der Umzug und der Wechsel der Bezugspersonen U. überfordern könnten. U. habe sich kurz vor dem Umzug angetrunken, einen Wagen der Gärtnerei des Vellerhofs gestohlen und sei damit die ganze Nacht herumgefahren und zudem auch ohne zu bezahlen getankt. Er habe den Wagen dann in Euskirchen geparkt, sich der Polizei gestellt und gesagt: „Hallo hier bin ich, ich habe Mist gebaut.“

Der VR fragt, ob U. Regeln brauche. Der Zeuge antwortet: „Ein festes Koordinatensystem brauchte er sicherlich“, auch feste Strukturen. W. habe keine Klagen vom Vellerhof gehört. Der Einrichtungsleiter habe gesagt, dass U. Sachen eigenwillig tue, aber man mit ihm reden könne. U. habe sich nie bockig gezeigt. Er sei sehr empfindlich gewesen, wenn man ihm Vorwürfe gemacht habe, zum Beispiel bezüglich der Sauberkeit seines Zimmers. Aber daran habe W. sehen können, dass U. offenbar sein eigenes Leben leben wollte.

Stellenweise kam er mir vor wie ein Heranwachsender“

W. erinnert sich: „Stellenweise kam er mir vor wie ein Heranwachsender.“ Er habe Metallica-Poster an der Wand gehabt wie ein Jugendlicher. Er habe sich Außenkontakte gesucht. In einer Kneipe habe er mit anderen musiziert. U. habe „diesen Drang nach außen“ gehabt und seinen Radius vergrößern wollen. Man habe daher überlegt, ihm eine Wohnung zu besorgen, wenn auch mit Betreuung.

Nach einer erneuten elfmonatigen Haftstrafe wurde U. am 19. Juli 2018 aus der JVA Köln entlassen. Danach nahm U. der Erzählung seines Bewährungshelfers W. zufolge Kontakt zu seiner Schwester auf. Die Schwester habe sehr vernünftig gewirkt und sich bereit gezeigt, U. aufzunehmen. U. sei dann zu ihr nach Mosbach in Baden-Württemberg gezogen. Er habe sich wohl stellenweise sehr einsam gefühlt. Dieser Umzug nach Mosbach sei für U. gewesen wie ein „Heimkommen“. Das Thema Geborgenheit sei ihm sehr wichtig gewesen. Sein Hauptdefizit seien die sozialen Kontakte. Diese hätten ihm im Vellerhof gefehlt. Da habe U. sehr guten Kontakt zum Sohn der Schwester gehabt. Der habe sich mit der Zeit jedoch verschlechtert.

U. sei selbstsicher, aber eher vorgetäuscht selbstsicher“

Der VR fragt nach Problemen von U. in Freiheit. W. bestätigt, U. habe Probleme mit Geldausgaben. Dann erkundigt sich der VR, ob U. von dessen Umfeld verurteilt worden sei und wie U. damit umgegangen sei. Der Bewährungshelfer antwortet, habe U. offen kommuniziert habe, dass er Häftling war, und eingestanden habe, dass er Mist gebaut habe. Von U. gab es nach Meinung von W. ein „ganz klares Bekenntnis zu seiner Straftat. Er hat nie versucht, das in ein gutes Licht zu rücken, sich selbst in ein gutes Licht zu rücken. […] Er hat im vollen Umfang dazu gestanden.“ Die Haftstrafe habe U. akzeptiert, die psychiatrische Unterbringung allerdings nicht.

Der VR fragt den Zeugen nach U.s Persönlichkeitseigenschaften. Der gibt an, U. habe in Folge der zweiten Inhaftierung nach der Straftat in Euskirchen Zukunftsängste gehabt. U. habe W. danach in der JVA als „ziemlich begossener Pudel“ gegenübergesessen. U. sei selbstsicher, aber eher vorgetäuscht selbstsicher. Er habe damit seine Unsicherheit überspielt. U. habe auch sehr viel verdrängt, indem er nach seiner Haftzeit versucht habe, sein Leben nachzuholen. Er habe Angst vor dem Ungewissen.

Der Zeuge berichtet, er habe versucht, U. auf die Freiheit vorzubereiten, und dabei beispielsweise lange vor den finanziellen Gefahren von Smartphones gewarnt. Trotzdem habe U. dann mehr Geld ausgegeben, als er sollte. U. habe auf seinem Smartphone zu viel gesurft und sei mit seinem ersten Handyvertrag nicht klargekommen. Außerdem habe er sehr viel auswärts gegessen und oft Dinge im Internet bestellt. Seine Geldprobleme habe U. weitgehend ausgeklammert.

U. habe im Internet sehr viel kommentiert und Dinge bewertet, zum Teil unter Nennung von Details seiner biografischen Vergangenheit. Darauf angesprochen habe U. gesagt: „Oh, was habe ich da gemacht?“ Er sei da etwas unreflektiert.

Bewährungshelferin Nadja Sch.: Zusammenarbeit mit U. unmöglich

Der VR zitiert W., dass U. „auch nach Möglichkeiten gesucht [habe,] seine Geschichte loszuwerden. Das war ja klar.“ W. erläutert, U. habe erkannt, dass er im Internet seine Geschichte verbreiten könne. Er habe sich mal in einem Chat, als „Polizisten-Geiselnehmer“ geoutet. U. habe online auch seine psychiatrische Vergangenheit offen angesprochen, möglicherweise in Erwartung von Reaktionen. Er habe auch Kontakt zum WDR aufgenommen, um seine Geschichte zu erzählen. [Der WDR berichtete über U.s lange Sicherungsverwahrung und das entlastende Gutachten, das zur Freilassung führte.]

W.s Nachfolgerin, die Bewährungshelferin Nadja Sch., schätzte U. offenbar anders ein, wie der VR vorhält: „Eine Zusammenarbeit mit ihm sei nicht möglich gewesen. Laut Sch. habe er die Termine eigentlich genutzt, um sich selbst darzustellen.“ Der VR fragt W., ob er das genauso sehe. W. widerspricht, er habe U. in Gesprächen ganz anders erlebt. Jede Kollegin arbeite eben anders. U. habe sich über Sch. beklagt. W. habe ihm klargemacht, dass er sich Hilfe holen oder einen Wechsel [der Bewährungshelferin] beantragen müsse. Bezüglich U.s Selbstdarstellung, die Sch. beschrieb, erinnert sich W. auch noch an U.s Zeit in der JVA Köln: Da habe U. nur zugehört und W. reden lassen.

Der VR liest einen weiteren Abschnitt aus der Vernehmung der Bewährungshelferin Nadja Sch. vor: „Ich hatte den Eindruck, dass er nicht bewusst lügt, aber seine Erzählungen immens ausschmückt. […] Hatte den Eindruck, dass er Dinge auslässt.“ Einmal habe U. bewusst gelogen. Er habe einen Papierzettel mit einem Termin weggeworfen und das später geleugnet. W. erwidert, daran könne er sich nicht erinnern. Aber er glaube schon, dass U. Anerkennung suche. Es sei ihm wichtig, irgendwann wieder beruflich Fuß fassen zu können. Anders als Nadja Sch. behauptet, sei U. nicht aufbrausend, sondern manchmal nur sauer. U. sei dann lauter geworden, aber wenn W. ihn zurechtgewiesen habe, hat er sich wieder gemäßigt.

Hat Paul-Ludwig U. ein Problem mit Frauen?

Der VR vermutet ein Mann-Frau-Problem. Der Zeuge bestätigt, das sei ihm auch schon aufgefallen. U. habe mit der Mitarbeiterin im Vellerhof Probleme gehabt, mit dem Chef dagegen nicht. Auch im betreuten Wohnen in Alsdorf habe er Probleme mit der Betreuerin gehabt. U. könnte also ein Frauenproblem haben, da wolle er, W., aber nicht pauschalisieren. Jedenfalls sei U. mit der Art von Nadja Sch. unzufrieden gewesen, sie sei ihm zu „dirigistisch“. Er habe U. gesagt, er müsse mit ihr klar kommen.

Er habe U. nicht nur, aber überwiegend als temperamentvoll erlebt, aber in manchen Situationen auch ängstlich oder unsicher. Dann hätten sich depressive Züge gezeigt. In der JVA Köln habe U. eine depressive Phase gehabt, sei hoffnungslos und antriebslos gewesen. U. habe aber keine Psychopharmaka genommen. Er habe bei U. überhaupt keinen Suchtmittel-Gebrauch feststellen können.

Nach der Übergabe an die Bewährungshelferin Sch. habe er unregelmäßig Kontakt mit U. gehabt. Manchmal habe U. sich Monate nicht gemeldet. In einem Telefonat habe U. von der Situation bei seiner Schwester [in Mosbach] berichtet. Anfangs sei sie gut gewesen, dann schwieriger.

Wie kam U. in die rechte Szene?

Als nächstes geht es um die Frage, was U. über seine Kontakte in rechte Kreise gesagt habe. U. habe W. gegen Jahresende 2019 angerufen und erzählt, er habe über das Internet Kontakte bekommen in solche Kreise. Aus den Kontakten hätten sich Treffen entwickelt. U. habe erzählt, das Ganze habe rasant an Dynamik gewonnen. Es sei der Name Teutonico [Werner S.] gefallen. Die Dynamik habe sich schnell entwickelt, mit weiteren Treffen, mit immer engeren Kreisen, in die U. geraten sei. Anfangs habe er noch inhaltlich mit einigem übereingestimmt. Er habe den Eindruck gehabt, dass sich die Situation immer weiter zuspitzt. U. habe große Sorgen und Ängste gehabt. In seinen Berichten habe das alles recht bedrohlich geklungen. U. habe „recht früh Kontakt zur Polizei aufgenommen“. Er habe mal das LKA genannt und die Generalbundesanwaltschaft. Der Name Zacharias [Generalbundesanwältin] sei gefallen. Eine rechtsnationale Gesinnung habe W. bei U. nie festgestellt. Ihn habe überrascht, dass U. in diese Kreise geraten sei. U. habe gesagt, er habe keine rechtsradikale Gesinnung.

U. habe auch von Anschlagsplanungen erzählt. Er habe W. irgendwann angerufen und gesagt, dass diese Gruppe konkrete Anschlagsplanungen habe und sich darauf vorbereite. Damals habe U. auch erzählt, dass er in Kontakt zu den Behörden stehe. Er habe über Moscheen als Ziele gesprochen und der Name Hofreiter [Grünen-Politiker] sei gefallen. U. habe gesagt: „Die wollen einen Bürgerkrieg entfachen.“ Die Planungen seien so konkret, dass sie in naher Zukunft umgesetzt werden könnten, habe U. ihm berichtet. Das erste Mal, als er davon gehört habe, habe er erschrocken gedacht: „In was ist er da schon wieder reingeraten?“ Er habe sich Sorgen um U. gemacht. W. habe ihm auch empfohlen, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Zu dem Zeitpunkt habe er noch keinen gehabt. Er habe U. auch geraten, das Thema mit seiner Bewährungshelferin zu besprechen, gerade im Zusammenhang mit dem Thema Zeugenschutzprogramm.

U.: „600 bis 1.000 Leute, die losschlagen“

Der VR hält dem Zeugen ein Telefonat vom 18. Oktober 2019 vor, in dem jemand [offenbar U.] sagt: „Würden an einem Tag im Frühjahr zuschlagen. 600 bis 1.000 Leute, die losschlagen.“ Ein weiterer Mann erwidert: „Sie brauchen einen Anwalt.“ W. bejaht: Das sei er wohl. Er habe aber keine konkrete Erinnerung. Der VR fragt W., ob U. davon gesprochen habe, sich bewaffnet zu haben. W. bejaht. U. habe erzählt, dass er zu den Gruppentreffen eine Schreckschusswaffe [tatsächlich war es eine CO2-Pistole] mitgenommen habe.

Anschließend erkundigt sich der VR, in welcher Rolle sich U. gesehen habe: als Quelle, als V-Mann, als Informant? W. erwidert, U. habe ihm gesagt, er sei ein Informant und noch dabei [in der Gruppe], obwohl er nicht mehr gewollt habe. Der VR fragt, ob U. mal erzählt habe, dass er da rausgenommen werden sollte. W. antwortet, U. habe gesagt, dass nach dem letzten geplanten Treffen [in Minden] eine Festnahme erfolgen sollte.

Der VR zitiert aus der Zusammenfassung eins Telefonats vom 10. Februar 2020, die ein Beamter angefertigt hatte: „U. gibt an, am nächsten Tag abgeholt zu werden. Die haben alles auf Video. U. war beim Treffen. Es war tatsächlich geplant, mit 50.000 Euro Waffen zu kaufen und Moscheen anzugreifen.“ Er fragt, ob U. sich danach nochmal bei W. gemeldet habe. W. bestätigt das, U. habe ihn aus dem Zeugenschutz kontaktiert und erleichtert gewirkt.

Der VR unterbricht die Verhandlung für eine Mittagspause zwischen 12.32 Uhr und 13.40 Uhr. Anschließend kommentiert er die bisherigen Aussagen von W. Dieser habe eine „unglaublich differenzierte“ Sicht auf U. Er fragt allerdings, wie es sein könne, dass W. sich an seinen ersten Kontakt zu U. erinnere, aber nicht an die Telefonate über die rechte Szene. W. antwortet, das verstehe er auch nicht. Der VR äußert den Verdacht, W. wolle U. in einem positiven Licht darstellen. W. streitet das ab. Der VR fragt, ob W. das Gefühl habe, U. erfülle seine Rolle mit Stolz. W. bestätigt das: U. habe gesagt, er habe daran mitgewirkt, Schlimmeres zu verhindern. Außerdem habe U. Kinderpornografie im Netz, auf die er gestoßen sei, angezeigt.

Nadja Sch. kritisierte Jens W.s Arbeit scharf

Der Zeuge W. erzählt vom Kontakt mit seiner Nachfolgerin, Frau Nadja Sch. Nach dem Erstkontakt von ihr mit U. habe W. versucht, mit ihr bezüglich des Zeugenschutzprogramms zu telefonieren. Sch. habe ihm vorgeworfen, er habe seine Arbeit mit U. falsch gemacht. Sie sei ziemlich anmaßend geworden und habe gesagt, er habe so ziemlich alles falsch gemacht, sie würde jetzt alles richtig machen. Sie habe eine andere Arbeitsweise: Er höre seinen Klienten zu, Sch. hingegen arbeite einen Katalog mit U. ab. Wegen der Differenzen mit seiner Bewährungshelferin habe U. nicht ausgeschlossen, nach Aachen zurückzukehren, um wieder von W. betreut zu werden. Das sei aber kein konkreter Plan gewesen.

Ein Alkoholmissbrauch sei ihm bei U. nie aufgefallen. W. verweist erneut auf den Guinness-Vorfall, den U. offen zugegeben habe. U. hätte im Vellerhof auch Zugang zu Alkohol gehabt. Bis zu dem Autodiebstahl habe U. seines Wissens aber nie mit Alkoholmissbrauch zu tun gehabt, und beim Diebstahl sei der Alkohol wohl nur Tatbegleiter und nicht die Tatursache gewesen.

Der VR zitiert einen Bericht von Jens W. vom 24. Juli 2018: „Herr U. hat sich nach der Verbüßung seiner Strafe in Alsdorf am ersten Tage nach seiner Haftentlassung zum Jobcenter angemeldet. Er [U.] regt als ergänzende Weisung an, sich des Genusses alkoholischer Getränke gänzlich zu enthalten.“ Daraufhin erhielt U. am 10. Oktober 2018 ein Alkoholverbot gemäß einem Beschluss des Landgerichts Aachen. Nadja Sch. habe gesagt, so der VR, U. habe Probleme mit dem Alkohol. Sie habe auf den Beschluss verwiesen, und U. habe gesagt, dass W. behaupte, so einen Beschluss gebe es nicht. W. habe gesagt, ein oder zwei Bier seien okay. W erklärt, im September oder Oktober habe er mit U. über einen einmaligen Bierkonsum gesprochen. Er habe U. zwar nie gesagt, dass Alkohol okay sei, aber ihm gegenüber geäußert, dass er es ihm hoch anrechne, dass U. den einmaligen Konsum angesprochen habe. Der VR verliest eine negative Einschätzung von Nadja Sch. über U: Herr U. neige in Krisenzeiten zu Alkoholkonsum und könne zur Gefahr werden.

Wie wichtig ist U. mediales Interesse?

Nach den Gesprächen in der Kölner JVA [U. musste nach einem Diebstahl unter Alkoholeinfluss noch einmal elf Monate Haft verbüßen.] habe W. ihm damals Gespräche mit einem Psychotherapeuten vermittelt.

Nun befragt der Sachverständige Winckler, der ein Gutachten über U. erstellen soll, den Zeugen W. Ihm erklärt W., er habe bei U. nie Krankheitssymptome oder Hinweise auf Wahnvorstellungen festgestellt. Nach Facetten von U.s Persönlichkeit gefragt, antwortet W.: Lebhaftigkeit, Niedergeschlagenheit, Unorganisiertheit. U. habe Schwächen selbst erkannt. Abstinenzkontrollen seien zwar geplant gewesen, aber die Zeit habe nicht ausgereicht. U. sei schließlich wenige Wochen nach seiner Entlassung nach Mosbach gezogen. Aber er (W.) gehe davon aus, er hätte mitbekommen, wenn U. in seiner Wohnung konsumiert hätte. Auf Wincklers Frage, wie wichtig U. mediales Interesse sei, antwortet W., U. sei wichtig gewesen, seine Geschichte zu erzählen. Zum Thema rechtes Gedankengut gibt W. an, U. habe während seiner Zeit in Alsdorf beiläufig rechte Stammtischparolen geäußert.