Prozesstag 20: Strafsenat hält vier weitere Angeklagte lediglich für Unterstützer

Am 27. Juli 2021, dem 20. Verhandlungstag, kam Bewegung in den Prozess gegen die „Gruppe S“. Da elf der zwölf Angeklagten nunmehr seit über 17 Monaten in Untersuchungshaft saßen, stellte der Strafsenat neue Haftbefehle aus. In seinen diesbezüglichen Ausführungen widersprach er an einigen Punkten der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft: Neben dem von Beginn an als Unterstützer angeklagten Thorsten W. hält der Senat auch Michael B., Stefan K., Markus K. und Marcel W. für Unterstützer der Gruppe, nicht wie die Anklage für Mitglieder oder gar Gründer. Auch geht der Senat davon aus, dass sich die „Gruppe S“ nicht im September 2019 an der Hummelgautsche in Alfdorf gründete, sondern erst am 8. Februar 2020 beim Treffen in Minden. Damit hätte die Gruppe lediglich eine Woche lang existiert. Diese Unterscheidung ist besonders für Michael B. relevant, der als Einziger zwar an der Hummelgautsche, nicht aber in Minden teilnahm. Die zeitliche Verschiebung der Gründung nach Sicht des Senats macht aus ihm statt einem Gründer und Mitglied der Gruppe lediglich einen Unterstützer. Um diesen neuen Vorwurf zu begründen, ging der Vorsitzende Richter (VR) besonders auf Michael B.s Handlungen ein. Nach dieser Bekanntgabe spielte der VR zwei abgehörte Telefonate zwischen Werner S. und Tony E. ab.

Der VR trägt vor, wie sich die Straftaten der „Gruppe S“ nach aktueller Erkenntnis des Strafsenats zugetragen haben: Werner S. habe spätestens im Sommer 2019 wegen einer angeblichen „Übernahme Deutschlands durch Flüchtlinge und Muslime“ beschlossen, dem mit Gewalttaten entgegenzuwirken. Dafür habe er im Internet Gleichgesinnte gesucht und Chatgruppen eingerichtet. Sein Ziel sei dabei gewesen, viele Personen kennenzulernen, sich mit ihnen zusammenzuschließen und zu vernetzen, die seine „ausländer- und verfassungsfeindliche Einstellung“ teilen würden. Ab Juli 2019 habe ihn Tony E. dabei unterstützt.

Das Treffen am 27. und 28. September 2019 an der Hummelgautsche habe Werner S. überwiegend selbst organisiert, um „geeignete Gesinnungsgenossen“ zu finden. Tony E. habe ebenfalls Teilnehmer zu diesem Treffen eingeladen. Die Angeklagten Michael B., Frank H., Marcel W., Paul-Ludwig U. sowie der später eintreffende Wolfgang W. hätten das Treffen genutzt, „um die Anwesenden zu taxieren, wer geeignet sei“ für „die Straße“ und als Mitglieder des „Freikorps“. Allerdings betrachtet der Senat weder dieses Treffen noch das nach der extrem rechten Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin als Gründungsakt der „Gruppe S“ – anders als die Bundesanwaltschaft, die das Hummelgautsche-Treffen als Gründungszeitraum wertet.

Senat betrachtet Werner S. und Tony E. als Anführer

Nach dem Hummelgautsche-Treffen hätten, fährt der VR fort, Werner S. und Tony E. ein weiteres Treffen geplant, um die Gründung voranzutreiben. Tony E. sei dabei bekannt gewesen, dass S. eine Gruppierung anstrebe, die mit Schusswaffen gegen besagte „Übernahme Deutschlands durch Muslime und Flüchtlinge“ vorgehen soll. S. und E. hätten gemeinsam entschieden, wer als Mitglied in Betracht komme, und seien sich einig gewesen, dass ihnen beiden „die Führungsrolle zukommen sollte“.

Anschließend bezieht sich der VR auf ein abgehörtes Telefonat zwischen Werner S. und Michael B. vom 5. Oktober 2019, in dem diese sich bei Verwendung von Codewörtern darüber unterhalten, dass Werner S. „für unsere Leute“ zehn Slam Guns bestellt habe – improvisierte Waffen, die Schrot verschießen. Die Audiodatei wurde am 7. Prozesstag als Beweismittel eingeführt. Der Senat folgert aus dem Gehörten, dass Michael B. spätestens an diesem 5. Oktober 2019 erkannt habe, dass Werner S. eine Gruppe gründen, diese mit Schusswaffen ausstatten und sich damit der vermeintlichen Übernahme Deutschlands entgegenstellen würde. Michael B. habe Werner S. in seinem Vorhaben bestärkt, „indem er ihm seine Unterstützung zusagte und ihm sagte, dass er seine Einstellung teile“. So bot er S. in diesem Telefonat an, er könne mit seinen handwerklichen Kenntnissen die Slam Guns modifizieren. Außerdem stellte Michael B. bei dem Gespräch in Aussicht, er würde 50 Euro monatlich beisteuern, wenn die Gruppe ein Grundstück für Treffen erwerben würde. B. bot auch an, dass er sich mit Leuten aus seiner Region regelmäßig treffen könnte. All das bringt den Strafsenat zu dem Schluss, dass Michael B. die „Gruppe S“ unterstützte.

Michael B., ein „Bruder im Geiste“

B. habe, so der VR, in der Chatgruppe „Heimat“ angeboten, Werner S. zu einem Vernetzungstreffen in Norddeutschland zu begleiten. Außerdem habe B. Werner S. dort als „Kamerad“ bezeichnet, eine Faust gepostet und „B.i.G.“ [Brüder im Geiste] geschrieben. Auch das wertet der Senat als Billigung und Bestärkung von S. und dessen Vorhaben. Michael B. habe aus Termingründen nicht am Treffen nach der Hummelgautsche-Zusammenkunft teilnehmen können, aber in Chatnachrichten gegenüber S. versichert, dass er an einer Teilnahme interessiert sei, und ihn dadurch erneut bestärkt.

Werner S. habe Marcel W. zum Administrator der Chatgruppe „Heimat“ ernannt. Dort sei die Kommunikation von Anfang an konspirativ und bestimmten Regeln unterworfen gewesen, beispielsweise seien Bilder von Waffen verboten gewesen, wohl um eine Repression zu umgehen. Marcel W. habe diese Regeln durchgesetzt, indem er unter anderem Teilnehmer*innen abgemahnt oder aus dem Chat entfernt habe.

Senat: In Minden wussten alle, dass „offensiv“ die Bereitschaft zu Anschlägen bedeutet

Nun kommt der VR auf das Treffen in Minden am 18. Februar 2020 zu sprechen. Das hätten Werner S. und Tony E. „unter Beteiligung von Thomas N. gemeinsam organisiert“. Michael B. sei von S. zu diesem Treffen „bewusst nicht mehr eingeladen worden, da S. über die Absage B.s für das Treffen im Dezember 2019 enttäuscht gewesen war“. Bei der Vorstellungsrunde in Minden habe Werner S. die Anwesenden aufgefordert zu erklären, wer „offensiv“ und wer „defensiv“ vorgehen möchte. „Wie alle Anwesenden erkannten, zielte die Frage darauf ab, wer bereit sei, sich an Anschlägen zu beteiligen“ – etwas, das mehrere Beschuldigte in der Vergangenheit bestritten.

Anschließend habe Paul-Ludwig U. das Thema Moscheen angesprochen, und Werner S. habe ausgeführt, „dass man Anschläge auf Moscheen begehen müsse, um so letztendlich einen Bürgerkrieg auszulösen“. Diesen Anschlagsplänen „stimmten zumindest Steffen B., Thomas N., Frank H. und Wolfgang W. zu. Marcel W. sei unentschlossen gewesen, „obwohl er die von S. genannte Zielsetzung billigte und dem auch Ausdruck verlieh“. Sowohl Markus K. als auch Stefan K. hätten sich weder zustimmend noch ablehnend geäußert, aber S.‘ Zielsetzung grundsätzlich gebilligt. Markus K. und Thorsten W. hätten die Pläne und Ziele ebenfalls gebilligt, „wollten sich aber nicht aktiv beteiligen.“

Auf S.‘ Frage, wer welche Waffen haben wolle, hätten sich alle Anwesenden außer Ulf R. gemeldet, teilweise sei es diesbezüglich auch um Granaten und Pistolen gegangen. Der VR fasst noch einmal Frank H.s und Steffen B.s Angebote, Waffen zu besorgen, zusammen, und auch, wer wie viel Geld dafür zusagte. Werner S. und Tony E. hätten sich noch einmal besprechen wollen, wie sie das Geld einsammeln würden. Werner S. habe außerdem ein weiteres Treffen angekündigt, bei dem man die konkreten Anschlagsziele habe besprechen wollen.

Die Angeklagten Stefan K., Markus K. und Thorsten W. hätten spätestens bei diesem Treffen am 8. Februar 2020 erkannt, „dass eine Gruppierung gegründet worden war, die mit Waffengewalt Anschläge auf Moscheen begehen wollte. „Wenngleich sie nicht aktiv teilnehmen wollten, billigten sie die Ziele und Pläne der Gruppierung“, argumentiert der VR. „Auch in ihrer Zusage, finanziell zu unterstützen, bestärkten sie sie in ihrer Planung.“ Das sei ihnen auch klar gewesen. Auch Michael B. habe S.‘ geplante Gruppierungsgründung vorhergesehen und zumindest billigend in Kauf genommen.

Spitzelverdacht am 8. Februar

Auch, als nach dem 8. Februar 2020 der Verdacht aufgekommen sei, es könnte einen Spitzel geben, habe man die Anschlagsplanung nicht aufgegeben. Tony E. habe an Thomas N. telefonisch appelliert, dass man sich nicht „wegen einem scheiß Wichser“ auflösen sollte. Thomas N. habe entschieden, weiter mitzuwirken. Am 12. Februar 2020 habe er in einem Telefonat gesagt, sie würden „ihren Weg gehen“, den sie „vorhaben“. Er und Werner S. hätten sich daraufhin verständigt, ihr Vorhaben weiterhin zu verfolgen.

Auch Frank H. habe die Anschlagspläne nicht aufgegeben, sondern am 13. Februar 2020 in der Chatgruppe „Heimat“ in mehreren Nachrichten dazu aufgerufen, die Bestrebungen fortzusetzen. Dadurch habe er die Gruppenmitglieder bestärkt, so der VR.

Marcel W. in seiner Funktion als Administrator der „Heimat“-Gruppe habe die Gruppe ebenfalls bestärkt und noch am 13. Februar 2020 zu konspirativer Kommunikation gemahnt und darauf gedrängt, die Chatgruppe zu schließen. Daraufhin habe Werner S. den neuen Chat mit dem Titel „Tutto Ramazotti“ eingerichtet und dazu aufgerufen, nichts aus dieser Gruppe nach außen zu tragen. Marcel W. habe mit all diesen Handlungen bewusst und gewollt die innere Organisation und den Zusammenhalt der Gruppe gefördert und sie dadurch darin bestärkt, ihre Planungen fortzusetzen, auch wenn er sich nicht als offensiv erklärt hätte.

Ergebnis der Bewertung des Senats

Der Senat widerspricht den Einschätzungen der Anklage in einigen Punkten. So sieht er als Gründungszeitpunkt der „Gruppe S“ nicht das Treffen an der Hummelgautsche, sondern erst das in Minden. Außerdem bewertet er die Schuld mancher Angeklagten geringer als die Anklage. Werner S. und Tony E. wertet er übereinstimmend mit der Bundesanwaltschaft (BA) als Rädelsführer und Gründer einer terroristischen Vereinigung. Ebenfalls in Übereinstimmung mit der Anklage verkündet der VR, Steffen B., Frank H., Thomas N. und Wolfgang W. könnten sich wegen der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafbar gemacht haben. Michael B. allerdings betrachtet der Senat nicht als Mitgründer und Mitglied, sondern lediglich als Unterstützer der Gruppierung. [B. war als einziger Angeklagter nicht in Minden, sondern nur an der Hummelgautsche.] Auch Stefan K., Markus K. und Marcel W. betrachtet der Senat als vermutliche Unterstützer und nicht, wie die Anklage, als Mitglieder oder gar im Fall Marcel W. als Mitgründer der Gruppe. In Thorsten W. sehen Senat und Anklagebehörde übereinstimmend einen Unterstützer der Gruppe.

Wie die BA sieht auch der Senat bei Werner S., Tony E., Steffen B., Frank H., Thomas N., Wolfgang W., Michael B. und Stefan K. einen möglichen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Ursprünglich war für den heutigen Prozesstag die Polizeibeamtin S. als Zeugin vorgesehen, die von der Hausdurchsuchung bei Thorsten W. berichten sollte. Da der Senat aber die neuen Haftbefehle ausstellt, hat der VR die Zeugin kurzfristig wieder ausgeladen. Die Angeklagten sollen am Nachmittag die Gelegenheit haben, sich mit ihren Verteidiger*innen über die Neuigkeiten zu beraten. Daher zieht der VR einen kürzeren Programmpunkt vor und spielt stattdessen zwei Audiodateien aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ab, in denen Werner S.‘ Telefonate mit Tony E. zu hören sind.

Wieder Telefonaufnahmen zwischen Werner S. und Tony E.

Das erste Gespräch fand am 2. November 2019 um 14.26 Uhr statt. Darin drückt Werner S. wieder seine Missbilligung über das „Freikorps“ aus, das „eigentlich relativ wenig Sinn macht“ und für ihn außerdem „uninteressant“ sei, da der Gründer Sören ohnehin nur Personen aus Norddeutschland mobilisieren könne, während Werner S. eine Möglichkeit für Süddeutschland suche. Im „Freikorps seien größtenteils Vollpfosten“, ärgert sich Werner S. Sören suche schon länger eine Nachfolge für seinen Führungsposten. Werner S. habe ihm auch mitgeteilt, dass er von seiner Leitung nicht begeistert sei. Sören müsse eigentlich Treffen, Sammelstellen, Lager und Trainings für seine Gruppe organisieren, doch er komme dieser Verantwortung nicht nach. Wie auch in anderen Telefonaten stört sich S. daran, dass das „Freikorps“ hauptsächlich aus inaktiven „Karteileichen“ bestehe. Marcello, Peter und weitere Mitglieder hätten das „Korps“ bereits verlassen. Auch er selbst, so rekapituliert Werner S. am Telefon, sei schon zweimal ausgestiegen und wieder eingetreten. Er sei über solche Organisationsformen „schon weit hinaus“.

Auch von den Fähigkeiten der „Freikorps“-Mitglieder scheint S. wenig überzeugt. „Die sollen lieber in die Türkei oder nach Polen fahren und sich rüsten und eine militärische Ausbildung machen.“ Er sei nur noch in der Gruppe, weil bei seinem Austritt vermutlich Markus [K.], Thomas [N.] und [Wolfgang] W. ebenfalls wegbrechen würden.

Tony E. stimmt ihm zu: „Wenn es hart auf hart kommt, sind die alle doch nicht da.“ Werner S. schätzt das Mobilisierungspotential des „Freikorps“ auf 20 bis 30 Personen, doch es brauche einen „Führer, der einfach auf den Tisch haut“. Tony E. kritisiert zudem, dass einige Mitglieder des „Korps“ wegen Geldproblemen nicht an Treffen teilnehmen könnten. Er selbst habe einigen von ihnen Geld für die Fahrtkosten gegeben, hätte aber lieber, wenn die Gruppe eine Kasse mit monatlichen Beiträgen hätte, damit Geld nicht die Voraussetzung für eine Teilnahme wäre.

Tony E. liebäugelte mit dem Führungsposten im „Freikorps“

Zum Zeitpunkt des Telefonats zog Tony E. offenbar in Erwägung, den gesundheitlich angeschlagenen Sören abzulösen und selbst das „Freikorps“ zu leiten. Er äußert jedoch Bedenken, weil seine Söhne im Falle seiner Inhaftierung noch zu jung seien: „Die sind noch so klein, wenn die [Polizei] sie mir wegnehmen, dann verstehen die nicht, warum. Wären die zehn, elf, zwölf Jahre alt, also alt genug selbst zu denken, hätte ich gesagt, ich mache was nötig ist, mit allen Konsequenzen. Aber das geht nicht.“ Werner S. stimmt ihm zu: „Kinder brauchen ihren Vater.“

Tony E. überlegt, „jemand Geeigneten zu finden, der das mit mir als offensichtliche Stütze macht“. Werner S. schlägt für eine solche Doppelspitze Thomas N. vor. Tony E. entgegnet, er denke da eher an Thorsten K., den ehemaligen Fremdenlegionär. Der sei zwar nicht im „Korps“, aber „geradlinig, konsequent, rigoros und straight“.

Im Anschluss an das gehörte Telefonat gibt der VR die Möglichkeit für Erklärungen. Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung verweist auf die Äußerung von Tony E., er könne wegen seiner Söhne im „Korps“ nicht mehr Funktionen übernehmen. Das passe nicht zum angeblichen Engagement E.s in einer terroristischen Vereinigung.

Werner S.: „Bei dem Treffen geht’s ans Eingemachte“

Danach spielt der VR das nächste Telefonat ab. Es ist ebenfalls vom 2. November 2019, allerdings erst um 20.28 Uhr. Wieder telefonieren S. und E. Tony E. sagt zu, einen Ralf in einigen Tagen in die Gruppe [vermutlich die „Heimat“] einzuladen. Ihn habe E. zwar noch nicht persönlich getroffen, kenne ihn aber über Sprachnachrichten aus den letzten eineinhalb Jahren. E. ist sich sicher: „Wenn ich jetzt sage: Ralf, wir starten morgen eine Aktion, dann ist der dabei. Das hat er mir persönlich gesagt.“ E. habe den Kontakt zu Ralf über Sören bekommen. Ralf sei mal im „Freikorps“ gewesen, aber habe E. gesagt: „Mir läuft die Zeit davon. Wenn wir was machen, bin ich am Start, aber für Schreiben [im Chat des „Korps“] ist mir meine Zeit zu schade.“ Darum ziehe E. Ralf als Mitglied der „Heimat“ in Betracht.

Tony E. fügt an: „Wir wollten uns seine [Ralfs] äh Winter-Weihnachtsdeko angucken [eventuell ein Codewort für Waffen].“ Werner S. könnte dorthin mitkommen, doch der entgegnet, die Fahrt sei dafür eigentlich sehr weit, und zu Ralf zu reisen sei für ihn „erst dann interessant, wenn die Abholung steht“.

Tony E. kündigt an an, zum kommenden Treffen der „Heimat“ zu kommen. Werner S. sagt, er wolle mit Paul-Ludwig U. und „Michel“ [Michael B.] anreisen. Thomas N. komme mit Markus K. Thorsten K. werde auch mit ein oder zwei Leuten kommen und würde sich auch Ralf N. dort wünschen. Auch einen Kai, einen Sven und eine weitere Person will Tony E. einladen, doch Werner S. rät zur Vorsicht: Bei dem Treffen „geht’s ans Eingemachte“. Die beiden planen das Treffen für Ende des Jahres 2019.

Tony E.: Karsten ist nicht gefestigt

Direkt im Anschluss führt der VR eine weitere Aufnahme aus einem Telefonat zwischen E. und S. als Beweis ein. Erneut am 2. November – um 20.45 Uhr – besprechen die beiden die genauere Einladungspolitik. Werner S. kündigt an, einen Chat zu eröffnen und „die Herren einzuladen, die da oben [beim Treffen] sein sollen“. Tony E. beauftragt er, [Name unverständlich] zu fragen, ob er ebenfalls zur Gruppe hinzustoßen möchte. Dort müsse er sich aber „mit seinen Äußerungen zurückhalten“.

Vor dem Treffen will Werner S. noch Karsten treffen, der gesundheitliche und psychische Probleme habe. Tony E. gibt zu bedenken: „Karsten ist nicht so gefestigt, dass man sagen kann, egal was ist, das kann man so hinnehmen und sich darauf verlassen.“

E. und S. ärgern sich auch über eine nicht näher benannte Frau, die sich offenbar als konspirativ darstellt, aber in vielen Nachrichten private Probleme mit ihnen teile. Diese Frau schwärmte offenbar von Werner S. Letzterer verspricht: „Dann mache ich die Gruppe auf, dass das Ganze jetzt mal Formen annimmt.“ Er sei dazu bisher leider nicht gekommen.

Tony E. kommt erneut auf die gesundheitlichen Probleme von Sören B. zu sprechen. Er habe eine Lungenentzündung, Bluthochdruck und Probleme mit den Knochen. Werner S. entgegnet bezüglich Sören B.s Führungsstil: „Da geht es mir nicht um die Gesundheit. Die Führungsqualität ist aufgrund seines Charakters fehlerhaft.“ Das habe er B. auch so gesagt.

Tony E. hätte das „Freikorps“ gerne mit Thorsten K. angeführt

Tony E. bemängelt, aktuell bilde er de facto eine Art „Doppelführung“ mit B. „Er ist immer noch die letzte Instanz, das ist das Problem. Erst wenn er geht, obliegt das mir.“ Erneut kommt er auf seinen Wunschkandidaten für eine gemeinsame Führung des „Freikorps“ zu sprechen: Er lobt Thorsten K., auf den könne man zählen, er sei glaubwürdig und geradlinig und er habe „den entsprechenden Background“. Werner S. gibt zu bedenken: „Dieser Mann ist was anderes gewöhnt, der ist ausgebildet. Wenn der dann auf diese Schwachmaten trifft…“ Thorsten K. „hat eine gewisse Ausbildung und ist eine Drecksau“, sagt S. anerkennend. Er hat Bedenken, ob auf die Mitglieder der Chatgruppe „Heimat“ Verlass ist. Viele von ihnen würden sich selten melden. Dennoch ist er sich sicher: „Von den 36, 37 Leuten können wir auf jeden Fall auf 30 Leute von jetzt auf gleich zählen. Das ist nicht wenig.“ Allerdings reiche ihm das nicht für seinen Plan: „Von der Qualität meiner Anliegen her wird man da minimieren müssen.“ Trotzdem rechnet er mit einer erfolgreichen Aktion: „Im Nachhinein, wenn man sich die Pressemitteilungen anschaut, wird das auf jeden Fall ein Beginn sein. Ich schätze, dass es dann Nachzügler geben wird.“ [Offenbar spielt er auf den Plan einer Eskalationsspirale an, den Paul-Ludwig U. später als „Dominoeffekt“ beschreiben wird.]

Für ein Treffen bietet Tony E. sein Haus an. Allerdings hat er Bedenken, wenn anders als er bisher dachte, nicht nur Werner S. und Michael B. anreisen, sondern auch Paul-Ludwig U. „Ich muss ja meiner Frau sagen, da kommt einer, der hat auch schon schwedische Gardinen von innen beobachtet.“ Werner S. entgegnet: „Das muss man deiner Frau auch nicht unbedingt auf die Nase binden.“

S. und E. planen, sich in Italien zu treffen, „um ein paar Dinge persönlich zu besprechen“. Tony E. will seine Frau mitbringen, die könne man dann ja aber zum Shoppen schicken [während des Treffens].

Steffen B.: In Tony E.s Augen „gutes Potential“

Tony E. schlägt vor, Steffen B. in die Gruppe für das anstehende Treffen einzuladen. „Den halte ich für gutes Potenzial. […] Der ist finanziell relativ unabhängig, der kennt genügend Leute.“ Außerdem komme B. allein schon wegen seiner Stellung bei den „Vikings“ gut an. Er stehe mit B. in gutem Kontakt: „Wir sind auf einer Wellenlänge. Wenn er was hat, fragt er mich. Aber er kann nicht wirklich mit dem Ralf N. Ich denke, das ist so eine Testosterongeschichte.“ Werner S. kritisiert, Steffen B. melde sich in der „Heimat“ selten zu Wort. „Das hat er ja auch begründet. Aber das müsste sich dann da jetzt ändern.“

S. kündigt noch an, Markus [K.] vorerst nicht einzuladen. „Er sagt mal ganz viel, wo sich auch Leute auf den Schlips getreten fühlen, und dann wieder gar nichts“, kritisiert S. Markus K. sei mit Thomas N. ohnehin eng in Kontakt und bekomme über ihn alles Wichtige mit. S. wünscht E. einen schönen Tag und bittet darum, Grüße an E.s Frau auszurichten. Damit endet die letzte TKÜ-Präsentation an diesem Verhandlungstag.

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