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Prozesstag 66: U.s früherer Psychologe glaubt nicht, dass U. lügt

Am 5. April 2022, dem 66. Prozesstag gegen die „Gruppe S“, wurde ein früherer Gutachter des Angeklagten Paul-Ludwig U. vernommen. Es ging erneut um die Glaubwürdigkeit von U., auf dessen Aussagen sich die Anklage zu großen Teilen stützt. Als Zeuge war Dr. Klaus B. von der psychiatrischen Forensik Dortmund geladen. Paul-Ludwig U. war dort von Februar 2010 bis März 2013 untergebracht. B. beschrieb U. als einen Menschen mit starken Persönlichkeitsstörungen, der zugleich aber auch kommunikativ und intelligent sei. U. erfinde keine Geschichten, schmücke seine Erzählungen jedoch aus und spitze sie zu. Übergriffe erfolgten verbal, nicht körperlich. Abschließend wurden zwei im Herbst 2019 mitgeschnittene Telefonate zwischen Paul-Ludwig U. und dem Zeugen B. aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in das Verfahren eingeführt.

Dr. Klaus B., stellvertretender therapeutischer Direktor und leitender Oberarzt der psychiatrischen Forensik Dortmund, wird in den Zeugenstand gerufen. B. (58) ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Der Vorsitzende Richter (VR) erklärt, dass die Zeugenbefragung insbesondere dem Sachverständigen (SV) Dr. Winckler bei der Erstellung seines Gutachtens über Paul-Ludwig U. helfen soll. Für die Befragung hat Paul-Ludwig U. den Zeugen von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden.

Der Zeuge beginnt seine Aussagen mit einem Abriss über das Dortmunder Therapiekonzept: Alle Patient*innen bekämen eigene Bezugstherapeut*innen und individuelle Behandlungspläne. Nach Schwierigkeiten im allgemeinen therapeutischen Setting gefragt, gibt B. an, dass es ständig zu Konflikten im therapeutischen Verhältnis und unter den Patient*innen komme. Man versuche, diese Konflikte als Chance zu begreifen, weil sich darin die Krankheitsbilder deutlicher zeigten. Auf die Frage, welche Rolle die Sozialisation für die Krankheitsbilder spiele und welche Möglichkeiten der Maßregelvollzug biete, antwortet Klaus B., das sei schwierig zu beantworten. Man versuche, die Patient*innen dazu zu bewegen, sich selbst besser zu erkennen, zu verstehen und auszuhalten. Er selbst habe Paul-Ludwig U. nicht behandelt, aber als Oberarzt im regelmäßigen Austausch mit den behandelnden Ärzt*innen und Therapeut*innen gestanden. U. habe ihn regelmäßig als eine Art Schiedsrichter oder Autoritätsperson aufgesucht, um bei Konflikten zu vermitteln. Man habe auch über Gott und die Welt miteinander gesprochen. Er (B.) habe seine Aufgabe darin gesehen, Eskalationen und Spannungen auf U.s Station zu vermeiden.

Paul-Ludwig U. eilte ein Ruf voraus

Der VR bittet den Zeugen, sich an die Situation zu erinnern, in der er die Vorladung für die Verhandlung erhalten habe. Welche Erinnerungssplitter an Paul-Ludwig U. habe der Zeuge abrufen können? Oberarzt B. erinnert sich an eine „besondere Persönlichkeit“, der bei der Aufnahme im Februar 2010 „ein gewisser Ruf vorausgeeilt“ sei. Dieser Ruf gründete auf eine Geiselnahme, die Paul-Ludwig U. 2002 in der forensischen Psychiatrie Eickelborn begangen habe. Einige Kolleg*innen seien in der Zwischenzeit von Eickelborn in die 2006 neu eröffnete Dortmunder Einrichtung gewechselt. Man habe U. nicht als Patienten aufnehmen wollen. Da aber eine andere forensische Einrichtung noch nicht fertiggestellt worden sei, sei U. trotzdem zugewiesen worden. Persönliche Ressentiments unter den Kolleg*innen habe er trotz dieser Vorgeschichte nicht wahrgenommen. Man sei zwar wachsam gewesen, habe aber überlegt, wie man konstruktiv mit U.s Situation umgehen könne. U. sei zunächst in einem Kriseninterventionsraum untergebracht und dann schrittweise in den Klinikalltag integriert worden.

„Impulsiv, narzisstisch, sympathisch“

An die Person Paul-Ludwig U. kann sich der Zeuge Klaus B. noch gut erinnern. U. sei sehr präsent und dominant gewesen, habe sich schnell in die Rolle eines „Alpha-Männchens“ auf Station begeben. Er zählt U. zu den stark persönlichkeitsgestörten Menschen. U. sei ein Meister darin, Beziehungen auszutesten. B. beschreibt U. als misstrauischen Menschen. Dies hänge auch mit seiner Borderline-Persönlichkeitsstörung zusammen. Deshalb sei die Therapie immer eine Gratwanderung gewesen: Man müsse zunächst eine Beziehung aufbauen und den Patienten sanft mit seinen Problemen konfrontieren, damit er die Therapie annehmen könne.

Darüber hinaus sei U. „kognitiv gut ausgestattet“. Man habe mit ihm Tests gemacht, die gezeigt hätten, dass er „an der Grenze zur Hochbegabung“ liege. Auf die Frage des VR nach drei Adjektiven, mit denen er Paul-Ludwig U. beschreiben würde, zählt der Zeuge „impulsiv, narzisstisch und sympathisch“ auf. Eindrücklich erinnert er sich auch an zwei weitere Situationen aus U.s Zeit in Dortmund. Zum einen habe U.s Zimmer immer wie eine Katastrophe ausgesehen. B. interpretiert diese Unordnung so, dass U. unfähig gewesen sei, für sich selbst zu sorgen oder sich etwas Gutes zu tun. Ähnlich verhalte es sich mit U.s Rauchgewohnheiten. U. habe ihm demonstriert, wie man eine „Kawumm“ [eine Vorrichtung, um mehr Wirkung zu erzielen] rauche. Trotz einer schweren Lungenkrankheit habe U. besonders intensiven schwarzen Tabak konsumiert, „bis zum Umfallen“. Für B. spreche das für eine „maximale Suchtverlagerung“ des ehemals Heroin-abhängigen Angeklagten.

Paul-Ludwig U. erkannte die Notwendigkeit einer Therapie an

Über die Anfänge auf Oberarzt B.s Station befragt, schildert B., dass U. einen Leidensdruck gezeigt und selbst erkannt habe, dass er etwas ändern müsse, weil er sonst nicht mehr lange lebe. In den ersten Wochen habe U. die Beziehung zum Personal getestet, um herauszufinden, ob er eine realistische Chance bekomme oder nur ruhiggestellt werden solle. Dass er psychiatrisch behandelt werden musste, sei für U. klar gewesen. Er habe sich am Anfang und am Ende jedoch gefragt, ob er dafür in den Maßregelvollzug müsse. Nach einer Eingewöhnungsphase habe sich ein gutes therapeutisches Verhältnis entwickelt. U. habe seine Diagnose angenommen und beispielsweise ein Buch mit Selbstschilderungen von Borderline-Patient*innen gelesen. Darin habe er sich wiedererkannt und Einsicht gezeigt. Der VR verweist auf Berichte des Zeugen an die Staatsanwaltschaft, aus denen ein vorsichtig optimistischer Eindruck beim Therapieverlauf hervorgehe.

Was unverändert blieb, war der Narzissmus

Der VR befragt den Zeugen nach dessen Diagnose und Einschätzung zu Paul-Ludwig U. aus der Zeit bei ihm. Oberarzt Klaus B. erläutert, dass die Borderline-Persönlichkeitsstörung die am tiefsten gestörte Struktur in der Person des Patienten sei. Insgesamt habe U. ein „bunt geschecktes“ Muster an verschiedenen Störungen aufgewiesen, mit narzisstischen, dissozialen und histrionischen Anteilen. Im Laufe der Zeit habe die emotionale Instabilität abgenommen, die Impulskontrolle habe sich stabilisiert. Seine dissozialen Anteile habe Paul-Ludwig U. besser steuern können. Geblieben seien die histrionische Beziehungsgestaltung sowie der Drang nach Aufmerksamkeit. Die narzisstische Störung habe sich in der Dortmunder Zeit nicht abgeschwächt. Es habe immer etwas Großartiges passieren müssen, selbst wenn U. das nicht selbst herbeiführen konnte. Wenn eine narzisstische Kränkung auf die Realität treffe, bestehe die Gefahr eines Beziehungsabbruchs oder von Gewalt. Wenn seine narzisstischen Bedürfnisse nicht befriedigt worden seien, dann habe sich U. leer gefühlt. Dies habe sich dann in der „Ödnis“ seines Zimmers gezeigt. Man habe versucht, U. Fähigkeiten gegen die Stimmungsschwankungen an die Hand zu geben. Dabei habe es kleinschrittige Erfolge gegeben. Paul-Ludwig U. habe sehr darauf geachtet, von seinen Mitpatienten geachtet zu werden. In der Gruppe habe er eine besondere Rolle eingenommen. U. habe es nicht gemocht, ausgebremst zu werden. Ideen habe er immer versucht umzusetzen, ohne weiter darüber nachzudenken.

Der VR fragt den Zeugen B., ob er der Aussage einer anderen Zeugin zustimme, U. brauche eine Bühne. „Wenn die Bühne ein Gegenüber ist, dann ja“, pflichtet Klaus B. bei. Die Feststellung des Gutachters W., Paul-Ludwig U. verfüge über eine „schier unerschütterliche Überzeugung von eigener Einzigartigkeit“, kann er dagegen nicht teilen. U. habe zwar ein Bedürfnis nach Grandiosität gehabt, „aber unerschütterlich war da nichts mehr“. U. sei in der Lage gewesen, dieses Verhalten von einer psychopathologischen Metaebene zu betrachten.

Paul-Ludwig U. neigt zu Ausschmückungen

In einem Bericht des Oberarztes werde Paul-Ludwig U., so der VR, als jemand dargestellt, der viel spreche. Der VR bittet den Zeugen um eine Konkretisierung. Klaus B. erklärt, Paul-Ludwig U. sei sehr an Kontakt mit anderen Menschen interessiert. Dabei bemühe er sich, Kontakt auf Augenhöhe zu halten, auch mit Autoritäten, mit denen er sich auf einer Stufe sehe. So werte er sein eigenes Selbstbild auf. In den Telefonaten, die U. mit ihm geführt habe, habe dies vermutlich auch eine Rolle gespielt. U. könne gut die Reaktionen auf sich bei seinem Gegenüber ablesen und beispielsweise seinen Kommunikationsdrang begrenzen.

Auf die Frage des VR, ob der Zeuge den Eindruck gewonnen habe, dass U. in seinen Ausführungen lüge, gibt B. an, dass dies zwar der Fall sein könnte; U. erfinde jedoch selten etwas. Vielmehr schmücke er die Dinge aus – vor allem dann, wenn er das Bedürfnis habe, sich selbst aufzuwerten. Eine andere Zeugenaussage, dass U.s Erzählungen „immer dramatisch“ und „immer aufgebauscht“ seien, würde der Zeuge B. mit Abstrichen unterschreiben. Das sei nicht immer, aber häufig der Fall. Klaus B. bestätigt auch, dass U. über manipulative Züge verfüge. Er könne jemandem schmeicheln, um seine Ziele zu erreichen. Er (B.) habe aber nicht beobachtet, dass U. sich durch Einschüchterung oder Bedrohung Vorteile zu verschaffen versucht habe.

Therapie-Engagement gesunken

Ende 2011 habe Paul-Ludwig U. bei einem Fußballspiel einem Mithäftling einen Faustschlag verpasst. Die Konsequenzen [zeitweise Fußballverbot, zum Ersatz Tischtennis] habe U. nicht nachvollziehen können. Es sei eine schwierige Situation entstanden, bei der sich Spaltungstendenzen gezeigt hätten. Im Januar 2012 sei U.s Therapie-Engagement gesunken. Dies könne aber auch damit zu tun haben, dass am 24. Januar 2012 die nächste Begutachtung durch Dr. K. angestanden habe. Viele Patienten nähmen eine Auszeit, um sich darauf konzentrieren zu können. Ab Februar habe U. die Therapie fortgesetzt. Der Vorfall mit dem Faustschlag sei eine Ausnahme gewesen. U.s Entgleisungen im Dortmunder Maßregelvollzug hätten sich eher verbal gezeigt. U. sei aufbrausend, laut und massiv abwertend geworden.

In einem Bericht des Oberarztes wurde laut VR festgehalten, dass U. Probleme habe, sich in die Gruppe zu integrieren. Er sitze oft außerhalb des Stuhlkreises und habe sich von der Gruppe abgesetzt. Der Zeuge vermutet, dass U. sich von den Pädophilen in der Gruppe abgrenzen wollte. Anfang 2013 habe sich U. wegen der Pädophilen aus der Gruppentherapie verabschiedet.

Der Bruch im therapeutischen Verhältnis

Der VR hält dem Zeugen einen Auszug aus einem Bericht vom November 2012 vor. Darin heißt es, U. brauche viel Aufmerksamkeit und habe wenig Konflikttoleranz. Er vermeide eine adäquate Auseinandersetzung mit sich selbst. Insgesamt sei die Tendenz jedoch positiv. Dann jedoch verschlechterte sich die Situation offenbar: Im März 2013 seien zwei Mithäftlinge aus der Anstalt geflohen, und U. habe massive Probleme mit seinem Bezugstherapeuten Herrn D. gehabt. U. habe den WDR informiert und dort Stimmung gegen die Klinik gemacht. Er sei in alte Muster verfallen. Die psychiatrische Forensik habe diese Situation als gefährlich eingestuft, weil U. in solchen Situationen früher bereits Geiseln genommen habe. Am 14. März sei U. dann in den Maßregelvollzug nach Schloss Haldem verlegt worden. Beide Seiten hätten eine weitere Zusammenarbeit nicht als zielführend angesehen.

Im Gutachten von Prof. Kröber gab U. an, mit dem WDR gesprochen zu haben, weil bei einer der beiden Fluchten jemand mit einem Messer verletzt worden sei. U. sagte Kröber, er habe die Öffentlichkeit über die Gefahr informieren wollen und deshalb mit den Medien gedroht. Dann habe ihm die Anstalt erst eine Verlegung angedroht und ihn dann binnen innerhalb kürzester Zeit tatsächlich verlegt.

Der Zeuge B. widerspricht: Bei der Flucht habe es zwar eine Bedrohung mit einem Messer gegeben, aber keine Verletzung. Auch der zeitliche Ablauf im Gutachten Kröbers stimme nicht. U. sei nicht nach zwei Stunden, sondern über eine Woche später verlegt worden. U. habe zudem selbst wegen des schlechten Verhältnisses zu seinem Bezugstherapeuten schon vor den beiden Fluchten eine Verlegung gewünscht. Insgesamt bezeichnet der Zeuge U.s Darstellung als eine Zuspitzung: nicht grundlegend falsch, aber „akzentuiert, zugespitzt, dramatisiert“.

Paul-Ludwig U. suchte weiter den Kontakt zum Oberarzt

In der weiteren Befragung des Zeugen durch den VR geht es um die Zeit nach der Verlegung Paul-Ludwig U.s aus der psychiatrischen Forensik in Dortmund. Im Fokus der Fragen stehen insbesondere der weitere Kontakt zwischen dem Zeugen und dem Angeklagten sowie die Frage, was U. über die „Gruppe S“ und das Verfahren erzählte.

Klaus B. gibt an, dass U. auch nach seiner Verlegung den Kontakt zu ihm gesucht und ihn mehrfach angerufen habe. B. selbst habe nicht den Kontakt gesucht und sich in den Gesprächen freundlich, aber defensiv verhalten und keine Rückfragen gestellt. Er habe den Eindruck gehabt, die Telefonate täten U. gut. Wie oft U. ihn angerufen habe, könne er nicht mehr sagen. Hin und wieder habe er U. auch gesagt, dass er keine Zeit habe. Die Telefonate hätten bis in den Herbst 2021 hineingereicht. Am Telefon habe U. unter anderem mit Schadenersatzforderungen gegen die Dortmunder Einrichtung gedroht. Ihm (B.) gegenüber habe er jedoch keine Vorwürfe erhoben.

Über den Verhandlungsgegenstand dieses Verfahrens habe U. ebenfalls mit ihm gesprochen, ohne viele Details zu nennen. So kann sich der Zeuge daran erinnern, dass U. ihm gegenüber eröffnet habe, er sei an einer großen Sache dran. Ein halbes Jahr später habe er berichtet, dass er Kontakt zur Polizei aufgenommen habe. Herr B. solle „Gruppe S“ googlen. 2021 habe U. dann berichtet, dass er sich im Zeugenschutz befinde und seine Vorstrafen damit der Vergangenheit angehören würden. U. habe berichtet, dass es um Anschlagsplanungen ging, sei aber nicht konkret geworden. Weder das Treffen in Minden noch Namen habe er genannt. Auf die Frage des VR, ob U. sich als Teil einer Ermittlungsgruppe gesehen habe, antwortet B., dass U. sich unterstützt gefühlt habe. Bedroht habe am Telefon nicht geklungen, eher „gut gelaunt, nahezu euphorisch“.

Damit beendet der VR seine Befragung des Zeugen und legt eine Mittagspause ein.

Prosoziales Verhalten, aber auch Nähe zu Action und Aufregung

Nach der Mittagspause hat der Sachverständige das Fragerecht. Er fragt nach Gründen für das gute Verhältnis zwischen dem Zeugen und Angeklagten und ob U. zu weiteren Personen aus der Dortmunder Zeit Kontakt gehalten habe. B. bestätigt sein gutes Verhältnis zu U., der ihm sympathisch sei. Ihm sei nicht bekannt, dass andere Kolleg*innen Kontakt zu U. hatten. Er habe aber mitbekommen, dass U. Kontakt zu früheren Mitpatienten pflege. So habe U. B. zur suizidalen Krise eines Mitpatienten um Rat gebeten. U. habe auch ein Ehemaligentreffen organisieren wollen. Das zeige, dass er auch prosozial sein könne. An dieser Stelle erwähnt der Zeuge, dass U. ihn gerade in der Mittagspause an seinem Auto aufgesucht und gesagt habe, dass ihm dieser Teil seiner Persönlichkeit in der Zeugenaussage zu kurz gekommen sei.

Der SV fragt bezüglich des Abbruchs der therapeutischen Beziehung nach. Für ihn habe der Bruch etwas Unerwartetes, nachdem es von 2010 bis 2012 Fortschritte gegeben habe. Der Zeuge bestätigt diesen Eindruck. Es habe einen Rückfall in alte Verhaltensweisen gegeben. Er konnte sich diesen Rückfall aber auch nicht näher erklären. In den letzten Telefonaten, die sie miteinander geführt hatten, habe er U. genauso erlebt wie er ihn aus der Dortmunder Zeit gekannt habe. Er habe keine Veränderung bemerkt. Abschließend fragt der SV, ob B., der Paul-Ludwig U. grundsätzlich positiv zugewandt sei, sich in der letzten Zeit Sorgen um dessen Verstrickungen gemacht habe. Der Zeuge B. erklärt, er habe sich Gedanken gemacht. U.s Nähe zu Straftaten und extremen Gruppierungen hätten ihn besorgt. Diese Nähe zu Action und Aufregung hätten U.s Schema entsprochen.

U.s instabiles Selbstwertgefühl

Nachdem die Fragen des SV beantwortet sind, erhalten die Verteidiger*innen und Angeklagten das Fragerecht. Rechtsanwalt (RA) Stehr fragt, ob U. ein Gespür dafür habe, was andere hören wollten. Der Zeuge bestätigt, dass U. durchaus diese empathische Fähigkeit besitze. Er sei in der Lage, die Reaktion seiner Gesprächspartner*innen zu entschlüsseln und sein Verhalten anzupassen.

Werner S.‘ RAin Klein fragt nach U.s Selbstbild und ob er eine Situation konstruieren könne, um sich als Retter zu inszenieren. B. führt aus, dass U. kein konsistentes Selbstbild habe. Es changiere zwischen Ideen von Großartigkeit und einem Gefühl von „ich bin ein Nichts“. Dass er künstlich Situationen schaffe, um sich als Retter darzustellen, passe zwar zum Krankheitsbild von U., er könne sich aber nicht an eine solche Situation erinnern.

RA Picker, Verteidiger von Marcel W., bittet den Zeugen um eine Erläuterung der Aussage „Wenn er nicht in Beziehung zu anderen stand, brach er zusammen.“ Klaus B. erklärt, dass U. wegen seines instabilen Selbstwertgefühls die Anerkennung von außen kompensiere. Wenn er allein sei, könne er seine Emotionen nicht kontrollieren. Am wohlsten fühle sich U. in Gruppen, was auch durch seine Sozialisation in Heimen und Kliniken nachvollziehbar erscheine. Auf die Frage von RA Picker, ob U. das Wort „Informant“ in den letzten Telefonaten gebraucht habe, meint der Zeuge, das von ihm gehört zu haben. U. fühle sich nun unterstützt, nachdem ihm die Polizei zuerst nicht geglaubt habe.

Einige Verteidiger fühlen sich durch Zeugenaussage bestätigt

Nach der Verabschiedung des Zeugen durch den VR erhalten die Prozessbeteiligten das Wort für Stellungnahmen. Die RA Herzogenrath-Amelung, Picker und Miksch sehen sich durch die Aussage des Zeugen bestätigt. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung erklärt, man erkenne auch hier, dass U. sich auf seine Gesprächspartner*innen einstellen könne und zu Lüge und Übertreibung greife. Neu sei, dass U. eine Beziehung brauche, in der er sich ernstgenommen fühle. Dieses Bedürfnis habe die Polizei befriedigt, so der RA.

Der Angeklagte Marcel W. ergänzt eine Beobachtung, die er an der Hummelgautsche gemacht habe. Nachdem Paul-Ludwig U. von seiner Lebensgeschichte erzählt und ihn niemand beachtet habe, habe U. allein auf einer Bierbank gesessen und sei in sich zusammengefallen. Werner S. habe sich dann um ihn gekümmert.

Zwei Aufnahmen aus der TKÜ liefern nichts Neues

Der VR führt zwei TKÜ-Aufnahmen von Telefonaten zwischen Paul-Ludwig U. und Klaus B. ein. In der ersten Aufnahme vom 5. Dezember 2019 um 12.28 Uhr [ca. 90 Sekunden] informiert U. Herrn B. darüber, dass sich das LKA bei B. melden werde, um mit ihm zu „quatschen“. Auf B.s Frage, was er denn sagen soll, antwortet U.: „Was Sie wollen“. Er habe B. von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden.

Im zweiten Telefonat, dass rund 18 Minuten dauerte und am 8. November 2019 um 8.38 Uhr aufgenommen wurde, erzählt U., dass er bald ins Zeugenschutzprogramm komme. Er sei in einer rechten Gruppe, die für das Frühjahr Anschläge plane und einen Bürgerkrieg entfachen wolle. In jedem Bundesland stünden zehn Personen bereit. Die Gruppe verfüge über eine Liste mit 21.000 Namen „von der Antifa“. Er sei mittendrin und fahre einmal pro Woche zum LKA nach Stuttgart. Ohne ihn würde das LKA nichts wissen. Dort sei man über das Ausmaß geschockt. U. erklärt, er sehe sein Tun als „Wiedergutmachung“ und den Zeugenschutz als „zweite Chance“. Die Angaben über sein vorheriges Leben seien gelöscht, als hätte es ihn nie gegeben. Er verweist darauf, dass die Ermittler*innen vor der schwierigen Aufgabe stünden, nicht zu früh loszuschlagen, damit die Gruppe nicht nur für illegalen Waffenbesitz rangenommen würde. Zugleich beklagt U., dass sich die Ermittlungsbehörden nach dem NSU immer noch nicht untereinander austauschen würden und die Vernetzung nicht funktioniere. B. kommt in diesem Telefonat kaum zu Wort und verhält sich weitgehend passiv. Der Inhalt des Telefonats erinnert an ähnliche Schilderungen aus früheren TKÜ [siehe Prozesstage 23 und 25].

Damit endet dieser Prozesstag.

prozesstage65

Prozesstag 65: Facharzt für Psychiatrie und Psychologie beantwortet Fragen zu Paul-Ludwig U.

Am 31. März 2022 fand der 65. Hauptverhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe S“ statt. Befragt wurde Dr. Stefan S. (55). Er hatte 2013 bis 2016 als Facharzt für Psychiatrie und Psychologie Paul-Ludwig U. in der LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem in Stemwede betreut. Wie schon einige Zeugen vor ihm sollte Stefan S. Aufschluss über die Glaubwürdigkeit und Schuldfähigkeit von Paul-Ludwig U. geben. Der Zeuge zeichnete von U. ein recht normales Bild eines Häftlings im Maßregelvollzug. S. berichtete, dass U. ihn auch nach seiner Entlassung telefonisch kontaktiert und ihn auch über seine Aktivitäten in rechten Gruppen informiert habe. Am Nachmittag des 65. Prozesstags wurden die drei mitgeschnittenen Telefonate zwischen Paul-Ludwig U. und Dr. Stefan S. vom 8. November und 6. Dezember 2019 sowie vom 20. Januar 2020 in die Beweisaufnahme eingeführt. Aus ihnen ging hervor, dass Paul-Ludwig U. schon früh von einem Szenario berichtete, wie es dann am 8. Februar 2020 in Minden ablief. Außerdem betonte er die Chance eines Neuanfangs im Zeugenschutz. Am Ende des Prozesstags ging es um die Kommunikation in rechten Chat-Gruppen.

Der Vorsitzende Richter (VR) belehrt den Zeugen und erklärt, es liege eine Entbindung der Schweigepflicht zu U. vor. Dann übergibt er das Wort an S., der einleitend seinen beruflichen Werdegang zusammenfasst. Seit 1997 sei er als Arzt und seit 2004 im Maßregelvollzug von Schloss Haldem tätig, dort seit 2017 als stellvertretender Klinikleiter. Zwischen 2013 und 2016 habe er zu Paul-Ludwig U. alle sechs Wochen bei seinen Visiten Kontakt gehabt. Er erinnere sich noch an U., weil der Fall interessant gewesen sei und dieser sich bei ihm telefonisch nach seiner Entlassung gemeldet habe. Außerdem habe er sich mit U. intensiver beschäftigt, da dieser Fall „nicht ganz unkompliziert“ verlaufen sei. Er erinnere sich an eine „Entweichung“ [Fluchtversuch] von U. sowie an einige gesundheitliche Probleme. Im Verlauf der Befragung stellt sich heraus, dass Paul-Ludwig U. sogar zweimal aus dem Maßregelvollzug floh. U. selbst habe seine erste Flucht im Oktober 2013 damit begründet, so fasst es der VR aus einer Akte zusammen, dass er [beim Freigang in Bielefeld] über die Erfahrung erschrocken gewesen sei, von einem Jungen von 14 oder 15 Jahren sexuell fasziniert zu sein. Durch ein Wiedersehen mit diesem Jungen sei er in Panik gewesen und zu einem Bekannten nach Hagen gefahren.

Der VR ergänzt, U. sei am 14. März 2013 in die LWL-Klinik Schloss Haldem verlegt worden, um seine Haftbedingungen zu lockern. U. habe Kontakt zu den Medien gesucht [der WDR drehte einen Bericht über ihn], dadurch schien sein Vertrauensverhältnis zur Einrichtung erschüttert. Danach sei U., so der VR, vom 11. Oktober 2013 bis März 2014 in Rheine gewesen. Die zweite Flucht habe sich VR 2015 nach einem negativen Gutachten über U. von Dr. Michael Peters ereignet. Am 27. Juni 2015 habe U. ein Auto und die Geldbörse einer anderen Patientin gestohlen und sei aus dem Krankenhaus in Ostercappeln (Landkreis Osnabrück) geflohen. Laut VR führte das zu einem Urteil des Amtsgerichts Osnabrück mit einer Strafe von 100 Tagessätzen zu je 3 Euro.

Der Zeuge erwähnt an dieser Stelle das neue Gutachten von Prof. Kröber mit einer neuen Diagnose, und gibt an, laut LWL-Einschätzung hätten bei U. keine Unterbringungsvoraussetzungen mehr vorgelegen. Man sei nicht davon ausgegangen, dass von U. eine Gefahr ausgehe, aber habe wegen der Flucht keine günstige Sozialprognose getroffen.

U. hielt nach Entlassung Kontakt zum Zeugen und sprach auch über die „Gruppe S“

Der VR fragt nach dem Telefonkontakt, nachdem U. bereits entlassen war. Der Zeuge gibt an, zuletzt im vergangenen Jahr mit U. telefoniert zu haben. Begonnen habe der Telefonkontakt nach U.s Entlassung, ungefähr 2017. U. habe ihm erzählt, wie es im ergangen sei, dass er Kontakte zu rechten Kreisen habe und es dort Bestrebungen gebe, Straftaten zu begehen. Später habe U. ohne Details von dem Verfahren [gegen die „Gruppe S] erzählt und gesagt, dass „ich als Zeuge benannt werden könnte“. Außerdem habe er erzählt, dass er den Behörden „Informationen übergibt“ und von den Behörden unterstützt werde. Insgesamt schätzt der Zeuge die Anzahl der Telefonate auf 15 bis 20. U. habe ihn dabei ausschließlich in der Klinik angerufen. Der fortbestehende Kontakt habe ihn überrascht, da so etwas eher die Ausnahme sei.

Der Zeuge sagt, für ihn sei U. „offen“ und „kein durchschnittlicher Typ“. Dieser habe eine „hohe Sensitivität für Ungerechtigkeit“. Er habe eigene Anteile bei Konflikten benennen können. „Das fand ich schon so außergewöhnlich bei ihm“, so der Zeuge. U. sei mit der Vordiagnose einer Borderline-Persönlichkeitsstörung zu ihm gekommen. Diese Diagnose habe man erst einmal ernst genommen, aber auch geprüft. „Es gab sicherlich Persönlichkeitszüge, die in diese Richtung gingen“, erklärt der Zeuge, aber sie seien nicht ausgeprägt gewesen. Laut VR wurde U. eine dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert. Stefan S. sagt dazu, man habe bestimmte Anteile einer solchen Störung feststellen können. U. habe eine gewisse Neigung gehabt, sich in den Vordergrund zu stellen. Das habe man als „histrionisch“ bezeichnet. Der Zeuge erklärt, U. habe den Eindruck gehabt, „wir wollen ihm nichts Böses“, und verstanden, dass man gemeinsam einen Weg aus dem Maßregelvollzug zu finden versuchte. Er habe Fortschritte gemacht. Die Persönlichkeitsstörung sei nicht so ausgeprägt gewesen, dass man U. nicht hätte rehabilitieren können.

Fluchtversuche und Ausraster: U.s Zeit in Haft nach einem negativen Gutachten

Der VR kommt auf die neue Diagnose von Dr. Peters vom Februar 2015 zurück, die bei U. eine Krise ausgelöst habe. Er gibt Auszüge aus Berichten nach diesem Gutachten wieder: U. habe ein Glas nach einer Pflegekraft geworfen, sie aber verfehlt. Als U. wegen des neuen Gutachtens der Umzug in die Einrichtung „Club 74 e.V.“ [eine soziale Einrichtung u.a. für psychisch Kranke in Minden] abgesagt worden sei, habe er gebrüllt und Dinge geworfen. Am 27. Juni 2015 sei U. aus dem Maßregelvollzug geflohen und am Tag darauf zurückgekehrt. Der Zeuge erinnert sich, man habe nach dieser Situation mit U. gesprochen und Prof. Kröber für ein neues Gutachten beauftragt, das dieser dann im Februar 2016 erstellte.

Gefragt nach Selbstschädigungstendenzen bei U. erwähnt der Zeuge das „Kawumm-Rauchen“ von Tabak durch eine Klopapierrolle, was sich U. offenbar im Gefängnis angewöhnt habe. [Dieses „Kawumm“ führte bei den Ermittlungen bereits zu Irritationen, da es irrtümlicherweise mit Sprengstoff assoziiert wurde.] Der VR fragt den Zeugen, ob er sich an politische Aussagen von U. erinnere. Der Zeuge antwortet: Nein, das sei kein Thema gewesen.

Der VR übergibt das Wort an den Sachverständigen Dr. Winckler. Dieser hakt bezüglich des Gutachtens von Dr. Peters nach. Dessen Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung liege nahe an der ursprünglich diagnostizierten narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Der Zeuge antwortet, dass daraus andere Maßnahmen resultieren würden. Das Problematische an Peters‘ Diagnose sei das Pathologische gewesen.

Im Anschluss spielt der VR drei Telefonate zwischen U. und dem Zeugen ab, die im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aufgezeichnet wurden.

TKÜ vom 8. November 2019: Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Stefan S.

Nach einer Begrüßung berichtet Paul-Ludwig U., GBA Zacharias sei involviert. Es gebe schon Verhaftungen, unter anderem eines ehemaligen BKA-Beamten. Im jedem Bundesland stünden 15 Mann bereit, und im Frühjahr seien Anschläge geplant. Er sei aufgrund seiner Biografie [mit langer Hafterfahrung] schnell in diese Kreise gekommen. Nun könne er denen [den Behörden] direkt Informationen von vor Ort liefern. Er sei in Berlin und Landau gewesen und fahre jetzt nach Hamburg. Er sei Beschuldigter als Mitglied einer terroristischen Vereinigung. Das höre sich erst einmal hart an. Bei ihm sei eine CO2-Pistole gefunden worden. Den Fall habe Zacharias „an sich gezogen“. Jemand vom BKA habe vor acht Wochen gesagt, er hoffe, dass das [die „Gruppe S] nur Maulhelden seien und dass U. wegen seiner Vorgeschichte der ideale Türöffner sei. Dann bezeichnet sich U. als „Admin für den militärischen Bereich“. [Im Gerichtssaal greifen sich mehrere der anderen Angeklagten an den Kopf.] Weiter erzählt U. über seine Gruppe: „Die haben tatsächlich die Absicht, einen Bürgerkrieg zu provozieren, um die Regierung dadurch zu stürzen.“ Das seien keine Hartz-IV-Bezieher. Er nehme das als zweite Chance wahr. „Weil Paul-Ludwig U. wird es [im Zeugenschutz mit neuer Identität] nie gegeben haben.“ Alles komme weg, auch alle Straftaten. „Wenn ich im Zeugenschutz bin, kann ich mir eine neue Identität ziehen und bin auf Null. Völlig sauber. Kann mir aussuchen, wohin ich gehe. Kann einen Beruf wählen.“ [Im Telefonat lacht U. wie ein kleines Kind.] „Kann mein Leben neu starten. Das Leben geht weiter.“ Dann gebe es auch keine Gutachten mehr. „Alles was ich habe, ist schon weg.“

U. fährt fort: „Diese ganze Sache hier hat mich erwachsen werden lassen. […] Ich bin in der Lage, sachliche Entscheidungen treffen zu können.“ Er hätte noch irgendwann abspringen können. Aber „weil ich weiß, was geplant ist, konnte ich nicht zurückgehen“. Sonst würde er sich Vorwürfe machen, wenn irgendwann im Fernsehen über Anschläge berichtet würde und er sich sagen müsste: „Ich hätte das verhindern können.“ U. fährt fort: „Im Grunde denke ich, unter dem Strich ist die Entscheidung gut.“ Er habe sich nie über seine Haftstrafen beschwert; „wer A sagt, muss auch B sagen“. Dann bilanziert U.: „Mein ganzes Leben war nur Action. Vielleicht kann ich das abstreifen.“ Damit endet das Gespräch.

Der VR bittet um Erklärungen. Marcel W.s Rechtsanwalt (RA) Picker sagt, das Gespräch erinnere an die Telefonate U. mit dessen Bewährungshelfer W. Paul-Ludwig U. zeige ein starkes Mitteilungsbedürfnis, das Gespräch sei eher ein Monolog.

RA Berthold, Verteidiger von Michael B., argumentiert, die Frage nach der Moral sei beantwortet. U. habe bereits am 8. November 2019 seinen gesamten Plan skizziert. Es solle Anschläge auf Moschee geben, um einen Bürgerkrieg auszulösen.

TKÜ vom 6. Dezember 2019: Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Stefan S.

Nach der Begrüßung erzählt Paul-Ludwig U., dass er nächstes Wochenende über Minden nach Hamburg zu einem wichtigen Treffen fahre. Er sei letzten Monat für Treffen 1.900 Kilometer mit Auto und Zug unterwegs gewesen. Nach dem Treffen in Hamburg würden die [Behörden] „dann weitermachen mit dem, was sie haben.“ Er selbst hingegen könne nicht weitermachen: „Das kann ich mir gar nicht mehr leisten.“

Zu diesem recht kurzen Telefonat gibt niemand der Verfahrensbeteiligten eine Erklärung ab.

TKÜ vom 20. Januar 2020: Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Stefan S.

Stefan S. fragt, ob alles gut gegangen sei. U. antwortet, dass das Treffen verschoben worden sei auf den 8. Februar in Minden. Da werde es einige Festnahmen geben. Danach sprechen die beiden über Privates.

Auch zu dieser Aufnahme gibt niemand Erklärungen ab.

Der VR entlässt den Zeugen und fragt nach Statements zu dessen Befragung. Marcel W.s RA Miksch ergreift das Wort und betont die Einschätzung des Zeugen, dass U. die Tendenz habe, sich in den Vordergrund zu stellen.

RA Hofstätter: Mandant Tony E. schrieb in den Chatgruppen nichts von Belang

Anschließend beendet der VR ein Selbstleseverfahren [es geht um Gruppen-Chats] und bittet auch hierzu um Erklärungen. RA Herzogenrath-Amelung, Verteidiger von Frank H., greift Chatnachrichten auf, in denen sich Werner S. vorstellt und schreibt, er habe gedient bei den Pionieren der Bundeswehr und vier Jahre bei den Alpini [den italienischen Gebirgsjägern]. Der RA bezeichnet das als Lüge.

RA Hofstätter verliest eine längere Stellungnahme zu den Chatgruppen. Eingangs verkündet er allgemein, sein Mandant Tony E. komme in neun der 20 Chatgruppen gar nicht vor und sei in sieben weiteren nicht aktiv gewesen. Anschließend geht der RA auf die einzelnen Chatgruppen ein und beginnt mit „Last Man Standing“. Hier habe E. nur drei Begrüßungen gepostet und sei sofort ausgetreten, als Paul-Ludwig U. ein Foto einer Waffe gepostet habe. U. habe außerdem wie aus dem Nichts „Nieder mit den Moscheen“ geschrieben. Bezüglich der Chatgruppe „Aug in Aug – Division 2016“ gibt der RA bekannt, dass sein Mandant dort fast nur Smalltalk betrieben habe. Im Chat „Division 2016 – Original“ habe E. 17 Nachrichten verschickt und darin von der Entwaffnung des Volkes geschrieben sowie seiner Vermutung, dass nach dem Halle-Attentat auch Sportschützen und Jäger entwaffnet würden. 182 Nachrichten habe E. in die Gruppe „Aufklärung“ geschickt, dort sei es aber lediglich um organisatorische Belange des „Freikorps“ gegangen. In der Gruppe „Division 2016 – Bewerber“ habe U. fast nur Begrüßungsformeln versandt. Er sei kein Administrator gewesen und habe dort keine staatsfeindliche Gesinnung ausgedrückt.

Auch RA Miksch und RAin Schwaben bewerten die Chatnachrichten ihrer Mandanten als unspektakulär

Anschließend ergreift RA Miksch das Wort und bekundet, dass sein Mandant Marcel W. in der Chatgruppe der „Wodans Erben“ keine Gewaltfantasien geäußert habe. Es sei die Rede von der „Schaffung von Sammelstellen für den Ernstfall“. Auch die Erklärung zum Hummelgautsche-Treffen höre sich nach einem Prepper-Treffen an.

RAin Schwaben gibt an, dass nur zwei Chat-Gruppen ihren Mandanten Markus K. beträfen. Er habe auf Thomas N.s Nachricht „Jetzt heißt es kämpfen, und der Michel schläft noch“ mit den Worten reagiert: „Ich leiste Widerstand nach den Spielregeln des Systems.“ U. hingegen habe auf K. wie folgt geantwortet: In Minden gehe es um etwas anderes, das werde er schon noch sehen. Mit dieser Erklärung endet der 65. Prozesstag.