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Prozesstag 51: Ein sehr kurzer Verhandlungstag

Am 51. Prozesstag am 16. Dezember 2021 gegen die „Gruppe S“ sollte eigentlich die Befragung des Angeklagten Marcel W. aus Pfaffenhofen durch den Senat fortgesetzt werden. Wegen eines „unklaren Corona-Geschehens im Senat“, so der Vorsitzende Richter (VR) wurde die Befragung aber nicht fortgesetzt, sondern nur eine knappe halbe Stunde verhandelt.

Der VR führte im sogenannten Selbstleseverfahren 20 unterschiedliche Chat-Protokolle und das Prognose-Gutachten eines verstorbenen Arztes zum Angeklagten Paul-Ludwig U. vom 23. März 2012 ein. Die Chat-Protokolle stammten aus Chat-Gruppen bzw. Untergruppen der „Vikings Security Germania“ (VSG), „Wotans Wölfe Sachsen-Anhalt“ (VSG-Vorläufer), „Freikorps Division 2016 – das Original“, „Soldiers of Odin Bayern“, „Wodans Erben Germanien“ und weiteren Telegram- oder WhatsApp-Gruppen, darunter „Last Man Standing“ und „Aug in Aug Div 2016“.

Den beiden nicht inhaftierten Angeklagten Michael B. und Paul-Ludwig U. kündigt der VR an, sie würden die Akten in Papierform erhalten. Kurz werden noch Lichtbilder vom Dienstag, 14. Dezember 2021, in Augenschein genommen, die Marcel W. vorgehalten worden waren. Hierbei handelt es sich um Neonazi-Propaganda. Der VR fragt nach Erklärungen. Marcel W.s Rechtsanwalt (RA) Picker erklärt, dass sich ihm der Sinn der Augenscheinnahme nicht erschließe. Man „kann von einer Tat gegebenenfalls auf die Gesinnung schließen, aber nicht von der Gesinnung auf die Tat“.

Der VR kündigt an, am Dienstag wolle man mit der Befragung von Marcel W. fortfahren. Der kommende Prozesstag am 21. Dezember sei aber wegen des Corona-Verdachtsfalls unsicher. [Dieser fiel dann auch tatsächlich aus.] Damit endet dieser kurze 51. Prozesstag, der letzte im Jahr 2021.

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Prozesstag 50: Die Ausreden des Neonazis Marcel W.

Der 50. Prozesstag am 14. Dezember 2021 dauerte inklusive einer vormittäglichen 40-minütigen Pause nur zwei Stunden und 20 Minuten und wurde nach der Mittagspause nicht fortgesetzt, weil es dem Angeklagten Steffen B. gesundheitlich nicht gut ging und der Vorsitzende Richter (VR) sicherheitshalber notärztliche Hilfe anforderte. B. wurde zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Vor dem Abbruch wurde der Angeklagte Marcel W. befragt, der sich – nachdem er bereits zuvor bei einem Haftprüfungstermin im August zu seiner Person (siehe Prozesstag 35) und am 49. Prozesstag zur Sache ausgesagt hatte – nun den Fragen des VR stellte.

Zunächst klärt der VR den aussagebereiten Angeklagten über seine Rechte und über das anstehende Prozedere auf. Danach geht es um einige Unklarheiten zu W.s Vorstrafen bzw. zu seiner ersten Haftstrafe. Aus der Klärung ergibt sich, dass W. am 2. Juni 2003 vom Amtsgericht Pfaffenhofen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, weil er alkoholisiert zwei Passanten angegriffen hatte. Danach erhielt er mehrere Strafbefehle wegen Diebstahl-Delikten. Im Mai 2005 wurde er zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er jemandem mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, sodass er letztlich am 2. August 2005 eine Haftstrafe in der JVA Aichach anzutreten hatte. Von dort wurde er später nach Ingolstadt verlegt und nach einem Beschluss des Landgerichts Ingolstadt am 11. Mai 2006 entlassen. Er sei vor seiner aktuellen Inhaftierung nur einmal in Haft gewesen, so W. auf Frage des VR. Seit damals habe er auch keine Fahrerlaubnis mehr. [Was ihn nicht daran hinderte, dennoch zu fahren und sich dabei erwischen zu lassen.]

Im Weiteren interessiert sich der VR für W.s Spitznamen („Matze, schon immer“), für das Smartphone, das er zuletzt benutzt habe, und für zwei Handynummern, von denen W.s Angaben zufolge er die eine selbst (seit „einem Jahr, davor eine andere“) und die andere sein Sohn nutze. Bei Telegram sei er als „Matze Wodans“ unterwegs gewesen, anfangs als „Matze“, bei Facebook als „Matze W.“ (privat) und „Matze Wodans“ (W.E.G). „Matze Wodansohn“ sei nicht sein Profil.

„Bei mir ist die Zeit der Gewalt vorbei“

Der VR bittet den Angeklagten, seine politische Einstellung zu beschreiben. Seine Antwort: „Rechts, aber nicht wie in Anklageschrift geschrieben rechtsextrem. Mit Glauben an die alte Religion.“ Er habe sich auch mal als „sozialnational“ bezeichnet, „aber nicht im historischen Sinne“, der Nationalsozialismus sei damit nicht gemeint gewesen. Gemeint gewesen sei, dass erst einmal „wir“ dran seien, bevor etwas „in die Welt verschenkt“ werde.

Der VR möchte wissen, wie W. „rechts“ und „links“ definiere. W. antwortet zu „rechts“:

  • „Heutzutage ist man ja schon rechts, wenn man mal seine Meinung sagt, z.B. kritisch über Ausländer spricht. Ich bin nicht für alle Ausländer, aber auch nicht gegen alle.“
  • „Wenn man eine unangepasste Meinung zeigt.“

Und zu „links“:

  • „Absolut deutschfeindlich, systemfeindlich.“
  • „Kein Respekt vor der Polizei. Werfen Molotow-Cocktails auf die Polizei.“
  • „Gegen den Rechtsstaat zu sein.“

Hierzu fällt W. eine Anekdote ein: Er sei 2005 auf einer Demo gewesen. Da hätten Linke „Bomber Harris: komm‘ wieder“-Parolen gerufen. „Unterirdisch!“ – das „normale, soziale Links“ [er meint offenbar die SPD] gebe es gar nicht mehr, von denen komme ja nichts mehr. Der VR hakt nach, welche Parteien W. klar als links und welche klar als rechts einordnen würde. W. benennt die Linkspartei als „klar links“, die unterstütze auch nachweislich die Antifa. Rechts gebe es aktuell nichts „Amtierendes“ [möglicherweise ein Hörfehler der Protokollantin]. Der VR möchte wissen, was W. damit meine, wenn er sage, er sei nicht rechtsextrem. W. antwortet: „Bei mir ist die Zeit der Gewalt vorbei.“

Marcel W., der einsichtige Aussteiger?

Der VR hakt bezüglich NS-Bezügen nach. Das Amtsgericht Pfaffenhofen habe in seinem Urteil geschrieben: „Der Angeklagte gab an, früher in nationalsozialistischen Kreisen unterwegs gewesen zu sein.“ W. lenkt ein. Ja, das sei 2003 auch so gewesen, danach aber nicht mehr. Er sei im Alter von 14 oder 15 aktiv in die Szene eingestiegen und mit 20 oder 21 Jahren wieder raus. „Der Zusammenhalt“, „das füreinander da sein“ und „das Familiäre“ hätten ihn positiv angesprochen. Ausgestiegen sei er, weil er älter geworden sei, eine Beziehung gehabt habe und dann auch ein Kind. Er sei „mit der Sache“ gewachsen. Man lerne „Ausländer“ kennen und komme mit ihnen ins Gespräch, zum Beispiel auf der Arbeit. Die hätten dieselben Probleme wie er selbst. „Sie leben genau wie ich, werden gar nicht so sehr bevorzugt. Es gibt solche und solche. Man reift. Es war nicht mehr alles gut oder schlecht, es gab auch was in der Mitte.“

„Blood & Honour“-Gründer als Namensgeber für Sohn des Angeklagten

Die Frage des VR, ob für W. der Unterschied zwischen „rechts“ und „rechtsextrem“ darin bestehe, ob Gewalt angewendet werde oder nicht, bejaht der Zeuge. Er würde sich als „deutschtreu“ bezeichnen, so W. Der VR möchte mehr über W.s politischen Werdegang in extrem rechten Milieus wissen. Wo er da unterwegs gewesen sei. W. habe im „Heimat“-Chat von seiner „Glatzenzeit“ in Sachsen und Berlin-Brandenburg gesprochen. Diese habe ihn ebenso geprägt wie seine Erziehung. W. legt auf Frage des VR Wert darauf, festzustellen, dass er nie Strukturen wie „Blood & Honour“ oder den „Hammerskins“ angehört habe. Seine „Skinheadzeit“ habe er in Berlin-Brandenburg, Sachsen und anfangs auch in Bayern gehabt. Während seiner ersten Inhaftierung sei sie zu Ende gegangen. W. betont noch einmal, seitdem nicht mehr gewalttätig geworden zu sein. Er bleibe aber „meinungstreu“.

Wieso sein Sohn den Vornamen Ian tragen würde, möchte der VR wissen. „Großteils hat mir der Namen gefallen“, so W. Und zu einem kleineren Teil „nach dem Sänger“. [Der verstorbene „Skrewdriver“-Frontmann Ian Stuart Donaldson gilt als Gründer von „Blood & Honour“]. Die Musik habe ihm gefallen: „Habe nicht verstanden, was er gesungen hat.“

Sein „Umdenken“ habe in der Haft 2005 stattgefunden, betont W. noch einmal: Das sei „ein Prozess“ gewesen, zuvor sei er ein „absoluter NPD-Fanatiker“ gewesen. 2015 habe ein Einschnitt stattgefunden, er sei wieder politischer und misstrauischer gegen Menschen und Politik geworden. Er habe Angst vor der Zukunft gehabt, vor zunehmender Gewalt („Was in Europa abgeht, was in Frankreich abgeht. Die Terroranschläge. Die internationalen Muskelspiele zwischen Russland, USA und Europa“). Er habe Angst, dass in Europa wieder ein Krieg ausbrechen könnte. Gewalt lehne er ab, es habe also keine „Annäherung an den alten W.“ (Zitat VR) gegeben.

Auffälliges Interesse für die Wehrmacht

Der VR lässt beim Thema NS nicht locker: „Sie beschäftigen sich mit der Zeit des Dritten Reiches? Was hat Sie konkret interessiert?“ W. antwortet, dass ihn nach wie vor die Wehrmacht interessiere. Der VR präsentiert nun Asservate, die in W.s Wohnung beschlagnahmt wurden, u.a. ein Buch mit dem Titel „Der große deutsche Feldzug gegen Polen“. W. dazu: „Da ging es um die Wehrmacht.“ Das Hitler-Bild im Buch habe er noch gar nicht gesehen, zumal er das Buch erst kurz vor der Razzia erworben habe. Zudem wird ein von W. handgemaltes Bild eines Wehrmachtssoldaten vor einer Hakenkreuzflagge, unterschrieben mit „Matze, 05.11.05“ (W.: „Ich habe in Haft Malen gelernt.“) und ein Mobilisierungsflyer „8. Mai 1945 – Tag der deutschen Trauer“ der „Nationalen Sozialisten Leipzig“ für eine Demo in Delitzsch gezeigt. W. spricht vom „Tag der Trauer“: Es werde „nie über das Elend“ und das „Leid der Zivilbevölkerung“ („Mord, Vergewaltigung…“) gesprochen. Sein Opa sei „als Hitlerjunge bei der Verteidigung Dresdens dabei gewesen.“ Zuletzt zeigt der VR einen Aufkleber mit der Aufschrift „Zerschlagt das System … und werdet aktiv“. Dieser habe einer Bestellung beigelegen, so W.

Angeklagter unterscheidet zwischen mehr und weniger entwickelten „Rassen“ und beschreibt sich als „zum Teil“ antisemitisch

Der VR ist noch lange nicht am Ende seiner Fragen zum Thema NS angelangt. Er hält aus einer polizeilichen Zeugenaussage des „Wodans Erben Germanien“-Aktivisten Andi W. [der ebenfalls zum Treffen in Minden eingeladen war, aber nicht teilnahm] vom März 2020 vor. Marcel W. habe vor dem OLG beschrieben, dass sein Blick auf die Welt im Lauf der letzten Jahre differenzierter geworden sei. Andy W. habe aber ausgesagt, dass Marcel W. von „Fremdrassigen“ gesprochen habe. Und: „Das ist kein Volk, das ist Abschaum.“ Andi W. habe „den Matze immer als extrem“ wahrgenommen. W. würde es auch nicht dulden, wenn sein Sohn keine Deutsche als Freundin hätte, und häufig das „Raus mit die Viecher“-Zitat [von einer Rassistin in einer SternTV-Doku] verwendet. Marcel W. erwidert, dass es eben auch „die andere Seite“ gebe. Er habe damit die „Vergewaltiger“ gemeint. Mit „Fremdrassige“ habe er Angehörige einer anderen „Rasse“ gemeint. Es gebe seiner Meinung nach mehr oder weniger entwickelte „Rassen“. „Köpfe abhacken“ sei beispielsweise „für Europäer unvorstellbar“. Der VR spricht an dieser Stelle die Shoah an. W. erwidert, dass das Vergangenheit sei.

Der VR fragt W., ob er „ausländerfeindlich“ und antisemitisch/judenfeindlich sei. Bei beidem antwortet W. mit „zum Teil ja“. Seine Ablehnung von Juden begründet er damit, dass diese „einflussreich“ seien und im Hintergrund die Weltfinanzen steuern würden. Er spricht von einer „Finanzelite“, die an „allem verdienen will“. Als Beispiel nennt er „Elektroautos“. Es gehe immer um Geld.

Antisemitische Gewaltfantasien im Familienchat

Der VR zitiert aus dem WhatsApp-Chat „Familiengruppe“, in der am 28. Januar 2019 eine Frau eine Sprachnachricht postete, in der davon die Rede ist, dass „die dreckigen Muslime und Juden vergast gehören“. W. hatte mit „Yeah, ich bin dabei“ geantwortet. An anderer Stelle, so der VR, habe Marcel W., geäußert (wird eingespielt): „[…] Mit geht es um die Sache, nur um die Sache. Um Vaterland und Familie. Mir geht es um meine Familie. Bin Nationalsozialist, was soll ich sagen. Bin treuer, rothaariger Asen-Nationalsozialist.“ [Asen sind Götter der nordischen Mythologie.] In der Telegram-Gruppe „Heimat“ soll Marcel W. am 3. Januar 2020 geschrieben haben: „Wenn der Jude weg ist, wird Frieden sein. […] Also muss alles Zion jagen.“ Zu all diesen Belegen für seine NS-Nähe hat Marcel W. nicht wirklich etwas zu sagen, er weicht aus oder wiederholt bereits Gesagtes.

Der VR spricht die „Diskrepanz zwischen dem, was Sie sagen und dem, was wir lesen und hören von Ihnen“ an. Marcel W. eiert herum. Das seien private Gespräche gewesen, die falsch verstanden werden könnten. Mit „jagen“ sei „recherchieren, finden und aufdecken“ gemeint gewesen, „nicht Mord und Totschlag“. Er käme eh nicht an die Leute ran. Es sei schwierig, das zu erklären, es sei schon so lange her. Das sei aus einer Laune heraus entstanden. Man müsse da nicht das Schlimmste reininterpretieren. Der VR widerspricht, dass er das wörtlich nehme und nicht interpretiere. Es folgen hier nicht näher benannte weitere Beispiele für Rassismus, Antisemitismus, NS- und Holocaust-Verherrlichung sowie Gewaltfantasien.

„Krass, das habe ich gesagt?“

Marcel W. versucht seine Äußerungen („Krass, habe ich das gesagt?“) dadurch abzumildern, dass er vielleicht sauer gewesen sei und „Luft rausgelassen“ habe: „Lieber meckern, bevor ich die Wut nach draußen trage. Auch wenn es unter jeder Gürtellinie ist.“ All das heiße aber nicht, dass er das auch umsetzen würde. Der VR hält einen weiteren Chat vor, in dem W. davon gesprochen habe, dass man „gegen Kirche, Islam und Judentum vorgehen“ müsse, damit der „wahre Glaube“ wieder greifen könne. Der VR möchte wissen, was mit „wahrer Glaube“ gemeint sei. W. erklärt, das sei die nordische Mythologie. Dieser Glaube sei schon vorher dagewesen. „Islam, Judentum und Kirchentum“ seien alles dasselbe. Er erwähnt auch den Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche.

Der VR spricht ein weiteres Asservat an, ein Word-Dokument, gefunden auf einer externen Festplatte. W. kann sich daran nicht mehr erinnern. Das Dokument „Gedanken“ ist eine Art Aufruf „an die noch schlafenden Gutmenschen und Aufgewachten“: „Jetzt 2015 ist es so weit. Man zwingt uns in einen Rassenkrieg!!!!“ Man müsse „Familien und Frauen schützen“ und sich „JETZT wehren“: „Volk, steh auf, der Sturm bricht los. Ich selbst für mich weiß nicht, wie weit ich gehen würde.“ Der VR verkündet eine 40-minütige Pause. Anschließend thematisiert die Verteidigung des Angeklagten Steffen B., dass ihr Mandant über Schmerzen im linken Arm und Bein klage, möglicherweise mit koronalem Hintergrund. Der VR verkündet, zur Überprüfung sicherheitshalber den Notarzt zu verständigen, und unterbricht die Sitzung für zweieinhalb Stunden bis 14 Uhr. Um 14 Uhr wird die Sitzung nicht wieder eröffnet, weil die Untersuchung von Steffen B. im Krankenhaus andauert. Es sei aber wahrscheinlich nichts Ernstes, so der VR. Er sei zuversichtlich, dass es am übernächsten Tag weitergehen könne.

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Prozesstag 49: Marcel W. behauptet, in Minden hätte fast niemand Anschläge gewollt

Am 49. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 9. Dezember 2021 berichtete der Angeklagte Marcel W. aus Pfaffenhofen in einer Einlassung über seine Aktivitäten für „Wodans Erben“, aber auch über das Treffen der „Gruppe S“ am 8. Februar 2020 in Minden und seine Verhaftung am 14. Februar. Er stellte sich und die „Erben“ als harmlos dar. W. räumte ein, dass beim Treffen an der Hummelgautsche im September 2019 über einen Anschlag auf ein „Asylantenheim“ gesprochen worden sei, allerdings nur von Marion G. und Paul-Ludwig U.; alle anderen hätten den Plan für „schwachsinnig“ gehalten. Bezüglich des Treffens in Minden 2020 behauptete W., er sei davon ausgegangen, dass man dort „lediglich“ Angriffe auf die Antifa planen würde. Paul-Ludwig U. habe Anschläge auf Moscheen ins Gespräch gebracht, und außer Werner S. seien alle schockiert und überfordert gewesen. W. behauptete, er habe sich gegen diese Pläne ausgesprochen – was einer Aussage W. widerspricht, die er auch zugab: „Wenn so etwas [ein Anschlag], dann erst in ein bis zwei Jahren.“ Als man in Minden über Waffen gesprochen habe, so W., habe er sich von U. gedrängt gefühlt, eine zu bestellen, aber aber dennoch abgelehnt, weil er bereits eine Pistole inklusive Munition gehabt habe. Auf der Rückfahrt von Minden nach Bayern habe er mit Frank H. vereinbart, die Gruppe bald zu verlassen.

Der Prozess beginnt mit dem Erlass einer Verfügung durch den Vorsitzenden Richter (VR), wonach den Verteidigern des Angeklagten Tony E. gestattet wird, in sämtliche Beiakten Akteneinsicht zu nehmen, auch in zukünftig herangezogene. [Den Antrag hatte die Verteidigung am vergangenen Prozesstag gestellt.] Es gebe 253 Aktenbände plus 17 Gerichtsakten; insgesamt seien im Aktenbestand 283 Akten.

Marcel W.s Rechtsanwalt (RA) Picker gibt bekannt, dass sein Mandant – nachdem er bereits zu seiner Person ausgesagt habe – nun auch zur Sache aussagen werde. Dessen Einlassung gliedere sich in vier Abschnitte.

1. „Wodans Erben“

2. Das Hummelgautsche-Treffen

3. Das Treffen in Minden am 8. Februar 2020

4. Die Zeit nach Minden bis zur Festnahme

Sein Mandant werde auch Angaben zu den Chatgruppen „Heimat“ und „Tutto Ramazzotti“ machen.

1. „Wodans Erben“

Marcel W. erzählt, dass er nach einem versuchten Übergriff durch Schwarze auf seine Frau bei einer Online-Recherche auf „Wodans Erben Germanien“ (W.E.G) gestoßen sei. Die Gruppe habe ihn begeistert. Es sei ein Kennlerntreffen in München vereinbart worden, bei dem er Frank H. kennengelernt habe. Die „Wodans Erben“ seien unpolitisch; unter den Mitgliedern fänden sich Ausländer, Muslime und Serben, „quer durch das Gemüsebeet“. Der erste Spaziergang der Gruppe sei dann nicht so glücklich verlaufen. [Die Gruppe drang am 9. Februar 2019 in eine Geflüchtetenunterkunft ein.] Das Gebäude sei als Flüchtlingsunterkunft erkennbar gewesen, aber es habe keinen ersichtlichen Zaun gegeben. Sie seien hineingegangen und hätten angefangen, Fotos zu machen. Die Bewohner hätten sich nicht bedroht gefühlt.

Bei W.E.G sei es verboten gewesen, wild irgendwo hinzurennen und Leute zu verprügeln. Bei Straftaten solle man die Polizei rufen oder den Straftäter festhalten. Es sei aber nie zu so einem Fall gekommen. Man habe versucht, sich sozial zu engagieren. Leider seien sie von ihren Spendenadressaten abgelehnt worden, „weil wir angeblich so böse waren“.

Auf Nachfrage von RA Picker behauptet Marcel W., nicht gewusst zu haben, dass der Verfassungsschutz die W.E.G als „rechtsextrem“ einstuft. RA Picker erkundigt sich, was die W.E.G nach dem „Asylanten-Hausbesuch“ unternommen hätten. Marcel W. gibt an, es habe gelegentliche Treffen gegeben. Man habe Spaziergänge und Zelt-Wochenenden für Mitglieder veranstaltet. In Gesprächen mit Frank H. habe er erstmals vom Preppen gehört. Dabei gehe es nicht um Bürgerkrieg, sondern um Stromkollaps. H. habe ihm von Leuten erzählt, die ein Prepper-Kollektiv aufbauen würden, und gefragt, ob er Interesse habe. Er habe ja gesagt. Seine Frau und er seien neben Google-Scouts auch Wanderer und hätten eine Website für Outdoor-Kochen. Deswegen habe auch sie sich fürs Preppen interessiert.

2. Das Hummelgautsche-Treffen

Am 28. September 2019 seien er und Frank H. zum zweitägigen Treffen an der Hummelgautsche gefahren. Dort habe er Werner S. das erste Mal getroffen. Schon bei der Vorstellungsrunde sei ihm Paul-Ludwig U. negativ aufgefallen. Er habe jeden aufgefordert, seinen Namen zu googeln, und erzählt, er habe 20 Jahre unschuldig im Knast gesessen und Klage gegen den Staat eingereicht. Er werde sich wegen des Maßregelvollzugs rächen. U. habe erzählt, dass er „dann hingeht und Leute umbringt“.

Er, W., habe sich mit Werner S. unterhalten und erklären lassen, was dieser vorhabe. S. habe geschildert, dass er versuche, ein Netzwerk von Prepper-Gemeinschaften aufzuziehen, und Survival-Kurse plane. S. habe auch von einem Fremdenlegionär erzählt, der solche Kurse durchführe, und von einem ehemaligen LKA-Beamten, der Selbstverteidigungskurse anbiete.

Frank H. sei auf Paul-Ludwig U. zu sprechen gekommen: U. sei gefährlich, „weil er einen an der Murmel“ habe. Später habe Werner S. gesagt, dass der geplante Waldlauf ausfalle, da jemand nicht kommen könne. Im Laufe des Abends sei Marion G., die sich für U.s Geschichte interessiert habe, an der Hummelgautsche angekommen. Sie habe mit U. über „Kinderflitzebogen“ gesprochen. G. habe gesagt, man könne auf ein „Asylantenheim“ schießen. Man habe sich über sie lustig gemacht, „weil das völliger Schwachsinn war“. Sie seien nie alle auf einem Fleck gewesen, jeder habe mal mit jedem gesprochen. Abends habe es wieder Gespräche gegeben. Er habe mit Michael B. gesprochen.

„Ich würde auch mit Ihnen kämpfen“

RA Picker fragt seinen Mandanten, ob er ungewöhnliche Waffen gesehen habe. Marcel W. antwortet: „Außer Äxte und Macheten nicht.“ Dann berichtet er weiter über den Ablauf des Tages. Bevor die ersten Teilnehmer abgereist seien, sei einer auf die Idee gekommen, für ein Gruppenfoto mit Sturmhauben zu posieren. Das sei ihm zu blöd gewesen, weil es nichts mit Preppen zu tun habe. [Er ist aber auf diesen Fotos zu sehen.]

Über die Gespräche des Abends sagt Marcel W. aus, Thomas N. habe mit seinem Lieblingsthema „Entnazifizierungskram“ angefangen. W. selbst habe mit Werner S. und Frank H. gesprochen. Frank H. habe Paul-Ludwig U. als „gestört“ bezeichnet. Werner S. habe entgegnet, U. sei liebenswert, müsse aber eingegrenzt werden.

Weiter sagt Marcel W. aus, er habe später am Abend noch einen Spendenaufruf weitergegeben, dem Werner S. und Tony E. dankenswerterweise nachgekommen seien, obwohl sie W. selbst und auch den Spendenempfänger nicht gekannt hätten. Über die beiden sagt er daher: „Das sind gute Menschen.“ Diese Spende führt W. auch als Grund für seine Chatnachrichten an, in denen er schrieb, dass er Seite an Seite mit ihnen kämpfen würde. Dieses Versprechen erneuert er im Gerichtssaal an den VR gewandt: „Ich würde auch mit Ihnen kämpfen.“

Kein Vertrauen in den Staat

RA Picker fragt, ob W. bei dem Treffen an der Hummelgautsche Kleidung von „Wodans Erben“ anhatte. Marcel W. bestätigt das; er habe einen Kapuzenpullover mit der Aufschrift „Wodans Erben“ getragen.

Weiter fragt RA Picker, ob W. kein Vertrauen in den Staat habe. W. erwidert, er vertraue dem Staat nicht, der Polizei hingegen schon. Er empört sich, dass zugelassen worden sei, dass „Leute [Migrant*innen] unkontrolliert reinkommen“. Wenn es ein deutsches Opfer gebe, würden sich die Politiker*innen nicht entschuldigen. Er erwähnt die sexualisierte Gewalt in der Silvesternacht in Köln. „Obwohl mir bewusst ist, dass nicht jeder Flüchtling so ist.“ Er habe einige „Ausländer“ als Elternbeirat und auf der Arbeit auf dem Bau kennengelernt. Die „Ausländer“, die sich integriert hätten, seien nicht gemeint, wenn er von „Scheiß Kanake“ rede.

3. Das Treffen in Minden

Marcel W. erzählt, er habe in Chats mit vielen der Mitangeklagten, außer mit Paul-Ludwig U, geschrieben. Er erwähnt das Satire-Lied des WDR mit dem Satz „Meine Oma ist eine alte Umweltsau“. W. behauptet, im Nachgang seien Rentner von der Antifa verprügelt worden. Das sei auch im Fernsehen gezeigt worden. Thomas N. habe dazu aufgerufen, man müsse etwas tun. Danach habe ihn Werner S. angeschrieben, ob es im Norden jemand von „Wodans Erben“ geben würde. Er habe gedacht, dass es genau darum gehe, „Antifa und das ganze Zeug. Dachte, dass es eventuell auch darum geht, die Antifa anzugreifen.“ Im Norden sei niemand von „Wodans Erben“. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gebe es neue Abteilungen.

Dann sei die Einladung nach Minden gekommen. Werner S. habe gesagt, dass im (Marcel W.) nicht gefallen könnte, was da gesagt werde. Doch er (W.) habe sich durch die Vorstellung bestärkt gefühlt, dass es um Aktionen gegen die Antifa gehen könnte. Er habe bei dem Hummelgautsche-Treffen gesagt, dass er gewaltlos sei. Werner S. habe seine Ängste ernst genommen. Er habe sich mit Frank H. per Chat über die Online-Unterhaltung vom 22. Januar ausgetauscht. Werner S. habe geschrieben: „Liebe Freunde und Kameraden, es soll bei Wein und Brot Krieg besprochen werden.“ Im Chat sei die Rede von Anschlägen gewesen. Er habe gedacht, damit seien „Anschläge auf die Schlägertrupps“ der Antifa gemeint. Dass man denen „Vernunft einbackpfeift“.

Er und Frank H. seien mit H.s Auto nach Minden gefahren. Sie hätten geplant, wegen der langen Strecke in Minden zu übernachten. In Minden angekommen, hätten sie vor dem Restaurant des Freundes von Tony E. gewartet. Dann seien Tony E. und Werner S. gekommen, und sie seien zu Fuß zu N.s Haus gegangen. Draußen hätte Paul-Ludwig U. gestanden. Werner S. hätte ihm, Marcel W., auf die Brust geschaut und gefragt, ob er verdrahtet sei. Das erklärt sich W. mit seiner Kette: Er habe einen Asatru-Anhänger [ein heidnischer Glaube] mit Mjölnir [Thorshammer] getragen.

Diskussionen über den Verbleib von Thorsten W. und „Aktionen gegen die Antifa“

Draußen habe es eine grobe Vorstellungsrunde und drinnen die offizielle Runde gegeben. Bevor man reingegangen sei, habe man die Handys abgegeben. Das sei nicht untypisch. Dann sei die Vorstellungsrunde mit Namen und Gruppierung gekommen. Frank H. habe sich als Präsident vorgestellt. Steffen B. und Stefan K. als Mitglieder der „Vikings Security“, Tony E. als Verantwortlicher des „Freikorps“. Werner S. habe sich gar nicht vorgestellt, sondern nur gesagt, man kenne ihn ja. Die Vorstellung von Paul-Ludwig U. sei das „Standardgeplärre“ gewesen: Er sei in Sicherheitsverwahrung gewesen und dass er dahin fahre und die Leute kalt machen wolle.Als Thorsten W. sich vorgestellt habe, habe es [da W. Beamter ist] eine kurze Diskussion gegeben, ob er bleiben darf. Der Mehrheit sei es egal gewesen. Niemand habe gewusst, worum es gehe. Das könne man anhand der Reaktion sehen. Marcel W. sagt aus, wisse nicht mehr, wie er selbst gestimmt habe. Er sei aber möglicherweise aufgrund der Annahme einer Aktionsplanung gegen die Antifa dafür gewesen, dass Thorsten W. geht. Nach dem Essen hätten Thomas N. und Markus K. von ihrem „Entnazifizierungszeugs“ erzählt. Sie seien gut vorbereitet gewesen und hätten Papiere herumgereicht, hätten aber nur wenig Resonanz bekommen.

Als Stefan K. und Steffen B. etwas zum Thema Demonstrationen hätten sagen wollen, seien sie von Werner S. unterbrochen worden. Werner S. habe gesagt, über Demonstrationen sei man hinweg. W. behauptet, da habe er so langsam an seiner Vermutung gezweifelt, dass es um Aktionen gegen die Antifa gehen sollte. Werner S. sei seit diesem Zeitpunkt Wortführer gewesen. Er habe nochmal das gesagt, was er im Chat geschrieben habe, und dass man Geschichte schreiben könne. Dann habe er gefragt, wer offensiv oder defensiv sei – bevor erklärt worden sei, worum es dabei gehe. Mehr als die Hälfte habe sich defensiv eingeschätzt.

Paul-Ludwig U. habe die große Moschee in Köln als Ziel vorgeschlagen. Fast jeder sei überfordert gewesen, alle seien geschockt gewesen. Er selbst habe einen Tinnitus bekommen und sei innerlich unruhig geworden. Werner S. habe der Idee mit der großen Moschee widersprochen, aber nicht der Sache an sich. Beim Treffen am 28. September 2019 habe S. noch Angst vor einem heiligen Krieg gehabt. S. habe gemeint: „Nein, so etwas Großes nicht. Wenn, dann kleine Moscheen“. Das habe U. in Minden aufgegriffen und habe das mit der großen Moschee revidiert. U. habe Werner S. gefragt, ob er schon etwas im Sinn habe, und sich angeboten, Moscheen und Fluchtwege auszukundschaften und herauszufinden, wo besondere Imame leben. Werner S. habe gemeint: „Ja, kannste machen.“ S. habe die Ideen zwar unterstützt und nicht widersprochen, aber „die ganzen widerlichen Sachen gingen von U. aus“.

„Zweites Christchurch“ und Uneinigkeit über Angriffe auf Moscheen

Aus den Akten wisse er, so W., was Werner S. geplant habe. Den Reaktionen und Blicken der anderen in Minden zufolge hätte keiner mit so etwas gerechnet. Frank H. habe eingebracht, man müsse eine Moschee anzünden, und gesagt, die Muslime seien sich selbst uneins. W. meint sich zu erinnern, dass jemand „das mit dem Christchurch“ gesagt habe. [Thorsten W. sagte vor Gericht aus, er habe die Gespräche in Minden zwar nicht als Anschlagsplanung interpretiert, aber dort dennoch protestiert, dass doch nicht etwa „so etwas wie Christchurch“ gemeint sei und dass sie „so einen Quatsch“ lassen sollten. Siehe den Bericht zum 3. Prozesstag.] Auf diesen Einwurf sei aber niemand eingegangen.

Tony E. sei kreidebleich gewesen, er habe gezittert. W. betont erneut seine Ahnungslosigkeit, worum es gehen sollte. Dann sei er an der Reihe gewesen, sich zu positionieren, und habe sich gegen die Ideen ausgesprochen. Er argumentiert vor Gericht, so etwas gut zu finden wäre so, als ob man seine eigene Familie zur Schlachtbank führe, statt sie zu schützen. Er müsse gestehen, er habe nicht an die Leute in der Moschee gedacht, sondern an seine eigene Familie und daran, was dann los sei.

Von links sei ein Einwand von Steffen B. oder Stefan K. gekommen: Man könne das nicht machen, in der Moschee seien auch Frauen und Kinder. Es sei erkennbar gewesen, dass die Planungen nicht mit den Leuten dort durchführbar gewesen seien. Das habe auch Paul-Ludwig U. erkannt, den W. als Psychopathen bezeichnet.

W. gibt zu, vor Ort gesagt zu haben: „Wenn so etwas [Anschlag], dann erst in ein bis Jahren.“ Das habe er zwischenzeitlich aber wieder vergessen gehabt. Er verteidigt diesen Satz damit, dass er darin die einzige Möglichkeit gesehen habe, das Gespräch zu beenden. Paul-Ludwig U. habe gedrängt, und da U. erzählt habe, er habe nur noch eineinhalb Jahre zu leben, habe W. diese Zeitspanne genannt. Er hätte es nicht gewagt, sich gegen die Pläne auszusprechen, wenn die Reaktionen der anderen Anwesenden nicht ebenfalls abweisend gewesen wären. Er habe die Leute zum ersten oder zweiten Mal gesehen. Nach dem Einwand bezüglich Frauen und Kindern habe U. eingeworfen: „Aus kleinen Kanaken werden auch mal große.“ Werner S. habe nicht viel gesagt, sondern die Reaktionen beobachtet und analysiert.

Marcel W. hatte offenbar eine K95 samt Munition

Dann sei man „irgendwie auf Waffen zu sprechen“ gekommen. Seiner Ansicht nach hatte das nichts mit den Anschlägen zu tun, sondern sei ein separates Thema gewesen. Werner S. habe Steffen B. angesprochen, dem das sichtlich unangenehm gewesen sei und der gefragt habe: „Wieso ich?“ Darauf habe Werner S. entgegnet, er wisse, dass B. das könne. B. habe darauf geantwortet, er müsse mal schauen. Dann sei gefragt worden, wer welche Waffen haben wolle – die meisten Anwesenden hätten Kurzwaffen bestellt.

Paul-Ludwig U. habe von seiner „Uzi-Handgranate“ erzählt. [U. erzählte auch der Polizei im Verhör von einer Idee, wie man eine Uzi als eine Art DIY-Handgranate einsetzen könnte.] Anschließend habe U. das Gespräch wieder „auf diese scheiß“ Anschläge gelenkt und Steffen B. gefragt, ob er auch Granaten besorgen könne. U. habe eine bestimmte Pistolenart gewollt, „irgendwas mit M“ [Makarow]. Werner S. habe eine Kalaschnikow bestellt. W. selbst habe gesagt, er würde kein Geld geben und wolle auch nichts. U. habe ihn bedrängt und unbedingt gewollt, dass er etwas bestelle. Werner S. habe auch damit angefangen, ob er denn etwas habe, um seine Familie zu beschützen. W. sagt aus, er habe angegeben, eine K95 in Sachsen zu haben. Wenn es losgehe, führe ihn sein Weg dorthin. Weiter habe Werner S. gefragt, ob er genügend Munition habe. Das habe er bejaht.

Zum Waffenkauf gedrängt?

Frank H. habe noch gesagt, dass man Waffen sehr einfach in der „Tschechei“ bekommen könnte. Werner S. habe gefragt, ob er welche besorgen würde. H. habe behauptet, dass S. sich die dort selbst holen könnte. Paul-Ludwig U. habe darauf gepocht, dass Frank H. die Waffen dort besorge. Werner S. habe H. aufgefordert, ihm einen [geeigneten] Grenzübergang zu zeigen.

Anschließend habe Steffen B. auf eine Frage hin gesagt, dass 50.000 Euro für den Waffenkauf nötig seien. Es sei allen klar gewesen, dass das eine fiktive Summe sei. Marcel W. meint sich zu erinnern, dass die Anwesenden Summen zwischen 300 und 5.000 Euro hätten beisteuern wollen. Insgesamt seien keine 50.000 Euro zusammengekommen, sondern nur 20.000 bis 25.000 Euro. Paul-Ludwig U. habe 5.000 Euro von der „Bruderschaft“ zugesagt. W. kommentiert, es sei ihm seltsam vorgekommen, dass U. diese Summe ohne Rücksprache habe zusagen können. U. habe das Thema Waffen in Richtung Anschläge gelenkt; daraufhin sei die Bereitschaft wieder weg gewesen. Hätte U. nicht gedrängt, hätte er (W.) sich eventuell doch noch überlegt, auch eine Waffe zu bestellen, um seine Familie zu schützen. Aber das Geld wäre ohnehin nicht zusammengekommen. Nach dem Waffen-Thema habe man nur noch übers Preppen gesprochen. Steffen B. und Stefan K. hätten los gewollt. Draußen habe er U. gefragt, ob er Drogen nehme. Werner S. habe sich unzufrieden über den Ausgang des Tages geäußert. Er habe „die Schnauze voll, dass es wieder nichts“ werde. U. habe bei dieser Aussage ziemlich entsetzt dreingeschaut. Dann sei man gegangen. Frank H. habe bemerkt, dass er (W.) bedrückt gewesen sei, und ihm gesagt, er solle sich keinen Kopf machen. Es bleibe ohnehin beim Gerede. Er habe mit H. vereinbart, den Kontakt [zur Gruppe] abzubrechen.

Tagesabschluss in der Gaststätte

Dann seien sie in die Gaststätte gegangen. Frank H. habe viel Kaffee getrunken, weil sie nun doch noch am selben Tag hätten abreisen wollen. Tony E. sei nicht begeistert gewesen, da er für sie Zimmer gebucht habe. Im Restaurant habe U. nochmal mit der Anschlagsgeschichte angefangen, sei aber von Werner S. unterbrochen worden: „Das reicht, das Thema ist durch.“ S. habe gesagt, er habe nun gesehen, was er haben sehen müssen, und solche Themen würden schon gar nicht hier besprochen. U. habe Wolfgang W. gefragt, ob dieser ihn [bis nach Koblenz] mitnehmen könne, und der habe zugestimmt. Auf dem Rückweg hätten er (W.) und Frank H. dann nochmal über das Treffen gesprochen. W. habe gesagt, das passe nicht zu dem Werner S., den er kennengelernt habe. Frank H. habe im Auto gesagt, dass er sich schon gedacht habe, dass es um Anschläge gehen würde. W. kommentiert das in seiner Aussage: Er kenne H. als jemanden, der nicht gewalttätig sei. In München seien sie von der Antifas attackiert worden und hätten diese trotz Überzahl nicht geschlagen, sondern nur Anzeige erstattet. Im Auto sei noch ein Anruf gekommen, in dem sie über den Verdacht einer Überwachung informiert worden seien. [U. und Wolfgang W. hatten zurecht das Gefühl, sie würden von einem Auto verfolgt und observiert.] Er habe Angst gehabt, aber nicht schlimm, da man schließlich nichts beschlossen oder geplant habe. Aber durch die „Hetze von Staatsseiten gegen Rechts“ habe er befürchtet, dass aus einem Nichts etwas gemacht würde – was dann auch eingetreten sei. Er habe befürchtet, dass Paul-Ludwig U. überwacht wurde und versuchen würde, sich durch Erzählungen aus der Sicherungsverwahrung freizukaufen. Frank H. habe vorgeschlagen, dass er und W. noch zwei Wochen warten und dann die Gruppen verlassen sollten.

4. Die Zeit nach Minden bis zur Festnahme

Marcel W. argumentiert, wenn an dem Tag etwas gegründet oder geplant worden wäre, dann hätte die Polizei [von den Teilnehmern des Treffens] mehrere Anrufe bekommen. Da sei er sich sicher. Er sei zu Hause angekommen und seine Frau habe gemerkt, dass „da etwas war“, aber er habe es ihr nicht sagen wollen. Er sei distanziert und nachdenklich gewesen. Das habe sich erst gegeben, als Werner S. geschrieben habe, dass er sich verabschiede und nach Italien gehe. Das habe alles mit dem, was er zu Frank H. gesagt habe, zusammengepasst. Eigentlich hätten sie zu dritt von „Wodans Erben“ nach Minden fahren wollen, gemeinsam mit einem Andi. Dieser habe ihn gefragt, was gelaufen sei, und er habe geantwortet: „Sei froh, dass du nicht dabei warst.“

Danach habe er nur noch Kontakt über den Chat gehabt. Der „Heimat“-Chat sei kein Terror-Chat, sondern der Hauptchat des Prepping-Kollektivs.

Dann sei der Verdacht aufgekommen Paul-Ludwig U. könne ein V-Mann sein. Werner S. habe daran gezweifelt. Der erste Text von S. im Nachfolgechat der „Heimat“ sei gewesen: „Wenn die Sache aufgeklärt ist, dann […]“.

Der Nachfolge-Chat sei nicht nur für diejenigen gedacht gewesen, die am 8. Februar in Minden anwesend gewesen seien. Die Chats hätten nichts mit Terrorismus zu tun gehabt, auch wenn sie sich von außen so lesen könnten. Die Leute im Chat aber wüssten, dass es um die Verteidigung der Familie gehe. Er wüsste nicht, was daran schlimm sein solle.

RA Picker macht einen Vorhalt: „Der Angeklagte [W.] übte auch nach dem Treffen am 8. Februar seine Funktion als Admin aus, drängte auf Konspiration und wollte den Heimat-Chat schließen.“ Marcel W. erklärt das damit, dass er die anderen zur Zurückhaltung aufgefordert habe, weil man die Chatinhalte sonst terroristisch verstehen könnte. Er fügt hinzu, ihm sei noch etwas eingefallen. Werner S. habe ihn angeschrieben und um ein schnellstmögliches Treffen gebeten. Er habe erst verneint, weil er mit meiner Frau am 15. [Februar] habe zelten gehen wollen. Doch dann habe er zugestimmt, weil auch er noch Fragen gehabt habe. Man habe aber noch keinen Termin festgelegt.

Marcel W. rechnete offenbar bei seiner Festnahme damit, noch am selben Tag entlassen zu werden

RA Picker fragt W., wie die Festnahme am 14. Februar abgelaufen sei. Marcel W. entgegnet, er habe im Wohnzimmer gesessen und Kaffee getrunken. Es habe sich angehört, als würde jemand ihre Tür aufstemmen. Seine Frau habe ihn angsterfüllt gerufen. Dann habe sich die Polizei zu erkennen gegeben, und er habe die Tür aufgeschlossen. Er sei zu Boden gebracht und fixiert worden. Dann sei der Verantwortliche gekommen. Er habe den Kabelbinder entfernen lassen und W. normale Handschellen angelegt. Er sei ins Wohnzimmer gebracht worden, dann sei eine Frau zu ihm gekommen und habe erzählt, worum es gehe. Sie habe ihm den Durchsuchungsbefehl hingelegt. In dieser Situation habe er keinen Kopf gehabt, ihn zu lesen. Er hab nur gesagt, er habe es verstanden.

Das Team habe alles durchsucht, sogar Zelte auseinandergenommen. Er habe den Beamten gesagt, wo die Schreckschusswaffen und die Camping-Messer seien. Von Silvester seien für die Schreckschusswaffe noch drei Leuchtsterne übrig gewesen. Die Vorgesetzten hätten Fotos gemacht und entschieden, was mitgenommen werden sollte. Er selbst sei da noch immer davon ausgegangen, dass er abends wieder aufräumen könne. Dann sei er zur erkennungsdienstlichen Behandlung auf die Wache gebracht worden. Er sei gefragt worden, ob er eine Aussage machen wolle, was er bejaht habe. Man habe ihm viele Namen genannt, die er nicht gekannt habe. Da habe er gesagt, dass er mit Bildern mehr anfangen könne. Irgendwann sei gesagt worden, dass er dem Haftrichter vorgeführt werden würde und in U-Haft käme. Anschließend habe man ihn nach Bayreuth gebracht.

Der VR fragt Marcel W., ob er bereit sei, in der kommenden Woche Fragen zu beantworten, und W. nickt. Er präzisiert, er werde Fragen zur Person oder zur Sache beantworten, nur nicht über seine Frau. RA Picker ergänzt, dass sein Mandant grundsätzlich bereit sei, Auskunft gegenüber dem Senat, den Staatsanwältinnen und den Kollegen zu geben. Damit endet der 49. Prozesstag.

prozesstage48

Prozesstag 48: Präsentation abgehörter Telefonate

Am 48. Prozesstag am 7. Dezember 2021 gegen die „Gruppe S“ wurde kurz der 79-jährige Zeuge Dr. Miroslaw D. vernommen, was keine neuen Erkenntnisse brachte. D. hatte als Facharzt für Psychiatrie und Psychologie im Jahr 1996 ein Prognose-Gutachten über Paul-Ludwig U. erstellt. Den Rest des Tages füllten die Aufzeichnungen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aus dem Zeitraum vom Januar und Februar 2020, also kurz vor und kurz nach dem Treffen in Minden am 8. Februar. U. sprach am Telefon schon vor Minden davon, dass es dort „ans Eingemachte“ gehe und die GSG 9 käme, wenn etwas durchsickern sollte. Zu hören war auch das Gespräch, in dem U. noch am Abend des 8. Februar seinem LKA-Kontaktbeamten mitteilte, man habe Geld für Waffen gesammelt, werde Waffen kaufen und fünf oder sechs Moscheen gleichzeitig angreifen. Aus den Telefonaten nach Minden wurde deutlich, wie die Angeklagten zunehmend Angst bekamen, U. könnte ein Spitzel sein und die Behörden hätten das Treffen überwacht. Offenbar rief Werner S. daher dazu auf, vorerst die Füße stillzuhalten – wenige Tage vor der Verhaftung der „Gruppe S“.

Der Zeuge Dr. D. ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Er stellt seinen Lebenslauf vor und erklärt, er habe etwa vier Jahre im Ausland als Allgemeinarzt gearbeitet. Dann sei er 1975 nach Deutschland gekommen und habe dort die Ausbildung zum Psychiater gemacht. Im Jahr 1980 sei er nach Lippstadt-Eickelborn gezogen und habe dort in der psychiatrischen Klinik gearbeitet bis zu seiner Rente 2005. Er habe seit 1990 etwa 200 Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten verfasst. Das Gutachten zu U. habe er mit dem Diplompsychologen Wolfgang S. erstellt. Sie hätten U. gemeinsam exploriert. Als das Gericht ihn als Zeugen angerufen habe, habe er sich an die Exploration und U.s Gutachten nicht mehr erinnern können; auch nicht, als er das Gutachten noch einmal durchgelesen habe. Damit wird der Zeuge durch den Vorsitzenden Richter (VR) unvereidigt entlassen.

Anschließend spielt der VR die Aufnahme eines Telefonats zwischen Werner S. und Thomas N. vom 17. Januar 2020 ab. Darin kündigt Werner S. die Teilnahme [vermutlich am Treffen im Februar] von Thorsten K., Thomas G., Ralph E., Markus K., Frank H., Marcel W., Paul-Ludwig U. und Tony E. an. Ralf N. habe abgesagt. Außerdem schlägt Werner S. einen „Otto“ vor, den er einen „Haudegen“ nennt. Der „kommt glaube ich von der Grenze NRW und Niedersachsen“ [er lebt tatsächlich in Neuss]. S. fügt hinzu, er habe „noch zwei andere, ist aber noch zu früh“.

TKÜ vom 17. Januar 2020, Dauer: 4 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Thomas N.

S. schlägt N. vor, eine neue Gruppe aufzumachen. Er schimpft: „Das wird so nichts, wie die Leute sich das vorstellen.“ Außerdem beschwert er sich, dass Tony E. nicht erreichbar sei.

TKÜ vom 18. Januar 2020, Dauer: 14 Minuten. Gespräch zwischen Tony E. und Paul-Ludwig U.

Die beiden sprechen über einen Konflikt: Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ will nicht mehr zum Treffen in Minden kommen, da es schon zweimal angesetzt gewesen und erneut verschoben worden sei. Paul-Ludwig U. betont, er sei bei der „Bruderschaft“ nur Mitglied auf Probe und könne daher nicht als ihr Vertreter zum Treffen kommen. Weiter kritisiert U. die Absage, weil er dadurch Geld [für Fahrkarten] in den Sand gesetzt habe.

TKÜ vom 21. Januar 2020, Dauer: 17 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und einer weiteren Person.

Thomas N. spricht mit dem Unbekannten anfangs über Möbel, Autos oder Motorräder. Später äußern sich beide rassistisch und lästern über die Energiewende. N. behauptet, das werde bewusst gemacht, „um das Land an die Wand zu fahren.“

RA Sprafke erklärt dazu, dass er in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen habe, dass sein Mandant Thomas N. unter Alkoholeinfluss stehe. Das sei auch hier klar. N.s Aussage laut LKA-Protokoll, dass man schon „am Bürgerkrieg dran“ sitze, könne er (Sprafke) in dieser Deutlichkeit nicht hören.

TKÜ vom 24. Januar 2020, Dauer: 20 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Paul-Ludwig U.

Paul-Ludwig U. kündigt Thomas N. an, er werde am 7. Februar um 15 Uhr am Bahnhof in Minden ankommen. U. kündigt an: „Es kommen ja so zwei, drei ausländische Gäste, die nicht ohne sind. Dann geht es auch ans Eingemachte.“ Beide sagen, dass die Demonstrationen nichts bringen. Sie vereinbaren, dass U. um 17 Uhr zu N. kommen soll. Thomas N. regt sich auf, weil der genaue Treffpunkt nicht bekannt gegeben werde. Paul-Ludwig U. erklärt, damit wolle man das Risiko minimieren. „Wenn da etwas durchsickert, dann steht die GSG 9 in Minden.“

Dazu erklärt Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung, dass U. die anderen wieder anstachle. Eventuell sei dies auch im Sinne von Werner S. gewesen. Entscheidend seien jedoch die Reaktionen der anderen und das Ergebnis des Treffens. Er erinnert daran, dass S. am Telefon [über die „Gruppe S“] von einer Nullrunde und „monatelanger Arbeit für den Arsch“ gesprochen habe.

TKÜ vom 31. Januar 2020, Dauer: 12 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Thomas N.

Werner S. spricht mit Thomas N. über einen Markus A., der von Marion G. komme. S. sagt über A.: „Den Junge hätte ich gerne in meiner Truppe. […] Wenn Du den getroffen hast, dann halte mal kurz Rücksprache.“ Dann verkündet S.: „Ich freue mich, dass du das in Niedersachsen machst.“ Abschließend fasst er zusammen, dass Vernetzung alles sei und die Zeit dränge.

Thomas N. erzählt, dass eine Klage des Finanzamtes gegen ihn abgelehnt worden sei. [Er zahlte im Sinne seiner Reichsbürger-Ideologie offenbar keine Steuern mehr.] „Die haben Angst.“ Werner S. reagiert verblüfft; er sei da nicht drin und freue sich über Informationen.

Dann sprechen die beiden über das anstehende Treffen bei N. in Minden. Werner S. schätzt die Teilnehmerzahl auf 12 bis 15. Danach wolle man essen gehen. Werner S. bekundet, er wolle nicht zum „Türken oder Griechen oder so einen Dreck“. Er wolle gutes deutsches Essen.

TKÜ vom 3. Februar 2020, Dauer: knapp 10 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Tony E.

Tony E. fragt, ob Frank H. auch zum Essen bleibe, und sagt zu, er werde bei einem Kumpel im Restaurant etwas vorbestellen. Auch die Übernachtung sei geklärt. Werner S. werde bei ihm übernachten.

TKÜ vom 4. Februar 2020, Dauer: 7 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und seinem Chef.

Beide sprechen zuerst über Haus-Umbauten. Thomas N. kündigt an, am Samstag komme er nicht. Da kämen „die Jungs“ zusammen, unter anderem von „Wodans Erben“.

TKÜ vom 8. Februar 2020, 19.27 Uhr, Dauer: knapp 3 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Staatsschutz-Kriminalhauptkommissar (KHK) K.

[Der Anruf kam direkt nach dem Treffen bei Thomas N. in Minden.] Paul-Ludwig U. teilt mit, es werde Geld für Waffen gesammelt. Es seien Anschläge auf Moscheen geplant, fünf bis sechs gleichzeitig. Die Ziele würden noch ausgesucht. Bestellt worden seien drei Maschinenpistolen, drei Langwaffen sowie Handgranaten. In vier Wochen sollten die Waffen da sein. KHK K. fragt nach der Rückreise von U. Dieser antwortet, er fahre nach Koblenz mit. [Auf der Rückfahrt wurden die beiden dann vom LKA observiert.]

RA Herzogenrath-Amelung erklärt zu dieser TKÜ, dass es Abweichungen zu Aussagen von U. auf der Wache gebe. Dort habe U. nicht gesagt, dass in vier Wochen Waffen da seien.

TKÜ vom 8. Februar 2020. Gespräch zwischen Thomas N. und eine unbekannten Person.

Beide echauffieren sich über die Absetzung des kurz zuvor gewählten Ministerpräsidenten Kemmerich in Thüringen. Es folgen rassistisches Gerede über Geflüchtete und Abschweifungen in Reichsbürgertheorien. Der unbekannte Gesprächspartner von Thomas N. fantasiert: „Wenn ich ein Scharfschützengewehr hätte…“.

TKÜ vom 8. Februar 2020, 20.31 Uhr, Dauer: gut 3 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Werner S.

Paul-Ludwig U. erzählt Werner S. von der Verfolgung durch einen schwarzen BMW über hundert Kilometer. Es säßen drei Männern in dem Auto.

TKÜ vom 8. Februar 2020, 22.40 Uhr, Dauer: 2 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und einem weiteren Teilnehmer des Mindener Treffens. [Frank H. oder Marcel W. vermutlich]

Werner S. erzählt von U.s Verdacht, verfolgt zu werden, und fragt seinen Gesprächspartner, ob sie auch verfolgt würden. Dieser verneint: „Straße ist frei.“ Bezüglich U. fügt er an, man hätte „den Typen raushauen sollen“. U. habe zum Abschied mit einem Grinsen gesagt: „Wir sehen uns.“

TKÜ vom 8. Februar 2020, 23.04 Uhr, Dauer: 2 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Wolfgang W.

Wolfgang W. verkündet, er habe die Verfolger vorbeifahren lassen. „Vielleicht haben wir Paranoia.“ Sie vereinbaren, dass Wolfgang W. einen „Daumen hoch’“ schickt, wenn alles gut gelaufen ist. Dasselbe wird mit Paul-Ludwig U. vereinbart, sobald er sicher im Zug sitzt.

TKÜ vom 9. Februar 2020, Dauer: knapp 3 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und KHK K.

Paul-Ludwig U. erzählt K., ihnen sei die Entscheidung abgenommen worden. Werner S. habe in einer Sprachnachricht befohlen: „Alle ziehen sich zurück.“ U. erzählt weiter, Marion G. habe gesagt, dass Fred P. für 10.000 Euro „Spielzeug“, also Waffen, gekauft habe. Sie müssten jetzt reagieren.

TKÜ vom 9. Februar 2020, Dauer: 5 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Tony E.

Tony E. übermittelt Werner S., dass Matze [Marcel W.] und Frank [H.] wissen wollten, was da war. Man wolle, dass Paul-Ludwig U. rausfliegt.

TKÜ vom 11. Februar 2020, Dauer: knapp 8 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Tony E.

Tony E. fragt, ob sich Werner S. an einen Kombi mit Anhänger erinnere. Dieses Auto sei am nächsten Tag [vermutlich nach dem Treffen in Minden] nicht mehr da gewesen. Werner S. ist skeptisch; das sei alles Spekulation. Dann geht es um einen angeblichen Diebstahl von Paul-Ludwig U. bei seinem Gastgeber Thomas N. [Angeblich stahl U. Bargeld und Schmuck.] Tony E. meint, es gehe nicht um den Schaden, sondern ums Prinzip. Werner S. ist wütend; U. sei raus und fertig.

RA Herzogenrath-Amelung nimmt diesen Verdacht des Diebstahls zum Anlass, erneut U.s Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen: U. habe bei der Polizei ausgesagt, dass er damit nichts zu tun habe.

TKÜ vom 11. Februar 2020. Gespräch zwischen Werner S. und Tony E.

Werner S. spricht mit Tony E. erneut über den vermeintlichen Diebstahl von Paul-Ludwig U und teilt mit, Thomas N. würden 470 Euro fehlen. Tony E. verkündet, er würde am kommenden Tag mit Ralf N. sprechen. Vielleicht regle die „Bruderschaft“ das intern. Ansonsten „sagt mir meine Ehre, dass wir hinfahren müssen“, um U. körperlich zu bestrafen („dicke Backen“). Man müsse nach dieser Geschichte davon ausgehen, dass U. jegliche Infos preisgebe. „Der verkauft auch seine Großmutter.“ Tony E. warnt vor einem Konflikt mit der „Bruderschaft“ und ergänzt, dass Paul-Ludwig vogelfrei sei, wenn Ralf N. sich bereit erkläre, ihn rauszuwerfen. Werner S. fügt hinzu, man habe U.s Namen und seine Adresse.

RA Sprafke wirft ein, dass Werner S. wohl kaum zwei Tage nach dem Treffen mehrere Chatgruppen verlassen hätte, wenn in Minden tatsächlich eine rechtsterroristische Gruppe gegründet worden wäre. Marcel W.s Verteidiger RA Miksch fügt hinzu, dass Werner S. Bedenken in Bezug auf einen V-Mann äußere und Tony E. entgegnet habe, man habe nichts zu verbergen.

TKÜ vom 11. oder 12. Februar 2020, Dauer: 18 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Thomas N.

Thomas N. berichtet aufgeregt, dass ihm eingefallen sei, dass sich Paul-Ludwig U. bereit erklärt habe, alle in Empfang zu nehmen. Daher sei U. eine Stunde draußen in der Kälte gestanden. Werner S. befürchtet offenbar eine Observation: „Dann haben sie halt die Gesichter.“ Ob N. seine Nachricht gelesen habe? Die Gruppe solle stillhalten, die Leute sollten sich zurückhalten.

S. bittet Thomas N., bei sich zuhause [also am Ort des Treffens] nach „kleinen, schwarzen Teilen“ [Wanzen] zu suchen. Thomas N. erwidert, dass er das bereits getan habe, und sagt: „Überleg mal, wo er erzählt hat, was man machen sollte. Da kam gottseidank keine Antwort von uns.“

Auch Werner S. ist nicht wohl bei dem Verdacht: „Das Ding ist gegessen. Wir müssen versuchen, unserem Sicherheitsstandard wiederherzustellen.“ Thomas N. betont, dass er Paul-Ludwig U. nie getraut habe. Sie unterhalten sich weiter über V-Leute, unter anderem in der NPD, und darüber, dass es die Möglichkeit gebe, Leute wie U. zu überprüfen.

RA Sprafke fordert, dass seit den angesehenen Vernehmungsvideos von Paul-Ludwig U. seine Glaubhaftigkeit kritisch geprüft werden müsse. Thomas N. teile im Telefonat mit, dass U. davon gesprochen habe, irgendwo reinzugehen und „es zu machen“. Dazu habe niemand etwas gesagt. U. habe diese Situation [der Polizei] anders geschildert. RA Herzogenrath-Amelung erklärt, dass Werner S. Verdacht geschöpft habe, er sich aber nicht ins Ausland absetze, weil keine Terrorgruppe gegründet worden sei.

TKÜ vom 11. oder 12. Februar 2020. Gespräch zwischen Werner S. und Thomas N.

Werner S. erzählt, dass Paul-Ludwig U. nicht mehr in der „Heimat“-Gruppe sei und Ralf N. sich um ihn kümmere. Die 31, 32 Leute [in der Chatgruppe] würden sich zurückhalten. S. bittet um Zurückhaltung und fragt noch einmal nach dem Diebstahl. Thomas N. gibt an, es seien 80 Euro Bargeld und Material gestohlen worden. Insgesamt sei es ein Verlust von 470 Euro. Werner S. ist immer noch skeptisch: „Nicht, dass der U. auf die Fresse bekommt, und er kann nichts dafür.“

Erklärungen der Verteidigung

RA Becker, Verteidiger von Tony E., beantragt die Einsicht in alle Akten, die der Senat beigezogen hat, die noch nicht an die Verteidigung gegeben worden seien. Damit seien aus Verfahrensfairness auch künftige Akten gemeint, die der Senat noch beiziehen werde. Dass keiner der Verteidiger Einsicht in die Akten des Zeugen Miroslaw D. habe, sei problematisch. Der VR entgegnet, D.s Ladung für heute sei seit Monaten bekannt. Seit Monaten sei also klar, dass das Gutachten von D. nicht in den Akten sei. Er sei sehr überrascht, dass niemand vorher danach gefragt habe. Der Senat werde über den Antrag nachdenken. In den Räumen des OLG könne die Verteidigung immer Einsicht nehmen.

Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers beantragt die Vernehmung des Kommandoführers, der die Observation des Treffens an der Hummelgautsche geleitet habe. Der Zeuge werde bestätigen, dass vom Treffen an Hummelgautsche eine dreistellige Anzahl an Fotos gemacht wurden, die auf Entscheidung des GBA und des LKA nicht zu den Akten gelangt seien. U. sei der einzige Teilnehmer gewesen, der eine möglicherweise scharfe Schusswaffe offen und angeberisch getragen habe. Die Entscheidung, die Bilder nicht zu den Akten zu nehmen, sollte nach Auffassung des RA verschleiern, dass dort U. so auftrat. Es werde auch deswegen verschleiert, weil niemand [von der Polizei] eingegriffen habe, obwohl U. mit einer potenziell scharfen Schusswaffe herumgelaufen sei. Das zeige frühe Verstrickungen und U.s Rolle als „Agent Provocateur“. RA Herzogenrath-Amelung und RAin Schwaben schließen sich dem Antrag von RA Siebers an. Die Bundesanwaltschaft argumentiert gegen den Antrag, dass davon auszugehen sei, dass man im Prozess noch einige Observationsbeamte hören werde. Der VR verspricht: „Wir gehen beim LKA der Frage nach, welche Observationsvideos es gibt“, und dann werde man sagen: „Her damit!“ Damit endet der Verhandlungstag.

prozesstage47

Prozesstag 47: Tony E.: Es gab keine „Gruppe S“ und auch keine Anschlagspläne

Zu Beginn des 47. Verhandlungstags am 2. Dezember 2021 gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“ gaben die Verteidiger*innen Erklärungen zur Aussage des Gutachters Prof. Hans-Ludwig Kröber vom 46. Prozesstag ab. Diese fielen erwartungsgemäß kritisch aus, da Kröbers Einschätzung des Angeklagten Paul-Ludwig U. weit von den Bewertungen fast aller Verteidiger*innen bzw. von deren Verteidigungsstrategie entfernt war. Anschließend folgte der zweite Teil der Erklärung des Angeklagten Tony E. Dieser behauptete, er habe sich beim Treffen in Minden wie auch in den Chatgruppen lediglich vernetzen wollen. Die neue Gruppe hätte ein Ersatz für das „Freikorps“ werden können. Von Werner S.‘ Absicht habe er keine Ahnung gehabt. Tony E. sagte aus, er habe gedacht, es gehe um den Aufbau einer Gruppe, die bei Demonstrationen konfrontativ auftrete.

Der Vorsitzende Richter (VR) eröffnet die Sitzung und gibt allen anwesenden Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Erklärungen zur Vernehmung des Zeugen Prof. Hans-Ludwig Kröber vom vergangenen Prozesstag abzugeben. RA Herzogenrath-Amelung, Verteidiger von Frank H., beginnt. Er habe nicht viel von der Aussage des Zeugen erwartet. Interessant sei jedoch, dass der Professor nicht überrascht gewesen sei, dass Paul-Ludwig U. für die Polizei gearbeitet habe. Der RA fragt sich, ob derjenige Paul-Ludwig U. aus dem Gutachten aus dem Jahr 2016 mit dem aus dem Jahr 2019 identisch sei.

RAin Rueber-Unkelbach, Verteidigerin von Wolfgang W., fühlt sich nach den Aussagen der verschiedenen Gutachter*innen an einen Elternabend erinnert. Dort gebe es immer wieder Eltern, die ihre Kinder für hochbegabt halten würden. Bei den Gutachten komme es auf den Blickwinkel an. Prof. Kröber sei ein renommierter Gutachter, der bekannt gewordene Verbrecher begutachtet habe. Im Vergleich zu den krasseren Fällen wirke U. auf ihn weniger pathologisch. Andere Gutachter hingegen hätten Persönlichkeitsstörungen unterschiedlichster Art gesehen. Die RAin betont, letztlich komme es im laufenden Verfahren ohnehin auf das Gutachten des Sachverständigen Winckler an.

Aus Sicht von Marcel W.s Verteidiger RA Picker machte die Zeugenbefragung klar, dass die Psychiatrie keine empirische Wissenschaft wie die Mathematik sei. Es gebe aber Ähnlichkeiten zwischen den Gutachten bei den Eigenschaften, die Paul-Ludwig U. zugeschrieben worden seien, etwa eine manipulative Art. Entscheidend sei am Ende aber, wozu Verhaltensweisen führen würden. Fest stehe für ihn: Ohne Paul-Ludwig U. in Minden säße man nicht hier.

Scharfe Kritik an der Begutachtung durch den Zeugen Kröber

RA Miksch, Verteidiger von Marcel W., hält die vierstündige Explorationszeit von Prof. Kröber für unzureichend. Andere Personen, die länger mit U. zu tun gehabt hätten, könnten umfassendere Auskunft geben.

Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben findet die Befragung „enttäuschend“. Was Prof. Kröber erzählt habe, klinge „wenig logisch und wenig nachvollziehbar“, etwa seine Aussagen zum Thema Narzissmus. Frappierend sei für sie auch der Kreisschluss, dass U. keine Geschichten ausschmücken müsse, weil er ohnehin schon mit grandiosen Geschichten aufwarten könne.

In den Augen von Michael B.s Verteidiger RA Berthold zeigen zwei Komplexe, dass Kröber U. allzu bereitwillig Glauben geschenkt habe. Zum einen die Geschichte mit dem liegengebliebenen Auto auf seiner nächtlichen Spritztour. Der Gutachter hätte nachfragen müssen, wie es sein könne, dass die Batterie leer gewesen sei, U. aber noch die Warnblinkanlage angestellt haben will. Außerdem verweist der RA auf eine Stelle aus dem Gutachten von Dr. P., der schrieb, U. habe ihm erzählt, dass er in der Bezirksliga Fußball gespielt habe und ein guter Sportler gewesen sei. Sein Großvater habe ihm dafür nie persönlich Anerkennung gezollt, sei aber laut U. gegenüber Dritten stolz auf seinen Enkel gewesen. RA Berthold gibt an, dass laut online verfügbaren Chroniken des hessischen Fußballverbandes U.s Verein gar nicht in einer entsprechenden Liga gespielt haben könne. Aus all dem schließt der RA, dass U.s Aussagen unplausibel seien und man ihm aus emotionalen Gründen Glauben geschenkt habe. Es sei Aufgabe des Senats und des Gutachters, U.s Schilderung auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen.

Michael B.s Verteidiger RA Mandic hat beim Zeugen Prof. Kröber eine Lust, nicht regelkonform zu handeln, verspürt. Diese Lust liegt nach Meinung des Verteidigers in der politischen Überzeugung des Professors begründet. Der Zeuge stimme mit U. in der Kritik an den Institutionen überein. Der RA spricht von einem „Gefälligkeitsgutachten“, da der Zeuge den Probanden sympathisch gefunden hätte. Fachlich hätte er den Fall ganz anders bewerten können. Die Borderline-Persönlichkeitsstörung habe der Zeuge „überhaupt nicht ernsthaft geprüft“.

Der Sachverständige schlägt weitere Zeugenvernehmungen vor

Nun folgt einer der wenigen Momente, in denen auch ein Angeklagter selbst eine Stellungnahme abgibt. Michael B. äußert, dass ihm die Ausführungen des Zeugen zum Thema „Gewaltfantasien“ durch den Kopf gegangen seien, weil Kröber diese als „allzu menschlich“ dargestellt habe.

Der VR fragt den Sachverständigen (SV) Dr. Winckler, ob er aus den bisherigen Zeugenbefragungen die Notwendigkeit weiterer Vernehmungen ableiten könne. SV Winckler verweist auf Differenzen zwischen dem Gutachter Dr. P. und den Akten aus Schloss Haldem. Deshalb würde er gerne den Diplompsychologen G. vom dortigen Maßregelvollzug einladen. Außerdem wäre eine Einladung von Dr. Sch. aus Schloss Haldem ebenfalls interessant, weil Paul-Ludwig U. während seiner Exploration im August geäußert habe, dass weiterhin Kontakt zu Dr. Sch. bestehe. Ebenso habe U. über seinen Aufenthalt hinaus Kontakt zum Oberarzt Dr. B. aus der forensischen Psychiatrie in Dortmund gehalten. Aus den bisherigen Befragungen habe der SV ein „sehr facettenreiches und dichtes Bild“ von den Zeugen erhalten. Auf die Frage des VR, ob U. die Zeugen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht [zum Schutz von Informationen über Patient*innen] entbinden würde, antwortet U. ohne zu zögern mit „Ja, alle.“

Tony E.: „Ich hätte nicht im Mindesten dabei mitgemacht.“

Nach einer kurzen Verhandlungspause nimmt Tony E. mit seinem Verteidiger RA Hofstätter Platz im Zeugenstand. Er setzt die Verlesung seiner schriftlichen Erklärung fort, die er am 45. Prozesstag begonnen hatte.

Tony S. erklärt, es seit mit seiner Familie sowie Werner S. nach der Rückkehr aus Minden im Nachbardorf Essen gewesen. Anschließend sei Werner S. nach Hause gefahren. Am darauffolgenden Mittwoch habe er sich mit Torsten K. anlässlich des monatlichen Treffens seiner Gruppe [„Freikorps Heimatschutz Division 2016“] getroffen. Man habe über das Treffen am 8. Februar in Minden nicht gesprochen. Er habe K. eine Frage zu Paul-Ludwig U. gestellt. Weiter sagt E. aus, er habe nicht den Eindruck gehabt, dass eine Gruppe gegründet worden sei, die gegen Minoritäten und Moscheen Anschläge verüben wollte. „Ich hätte nicht im Mindesten dabei mitgemacht“, so E.

E. sagt, er habe in Minden über die Führung des „Freikorps“ sprechen wollen

Als siebten Punkt seiner Erklärung behandelt E. seine Teilnahme am Treffen in Minden am 8. Februar 2020. Grund für seine Teilnahme sei gewesen, mit Werner S. und Torsten K. „von Angesicht zu Angesicht“ über die Führung des „Freikorps“ [Freikorps Heimatschutz Division 2016] zu sprechen. Der Anführer des „Freikorps“, Sören B., habe E. seit dem Frühjahr 2019 darum gebeten, die Führung zu übernehmen. Dies habe er bis dahin abgelehnt, aber nach verschiedenen Gesprächen ab dem Sommer 2019 mit Werner S. und Torsten K. über eine gemeinsame Leitung des „Freikorps“ mit den beiden nachgedacht. Nach den ungünstigen gesundheitlichen Prognosen im Oktober und November 2019 [in E.s Kopf wurde ein Tumor entdeckt] habe er eigentlich darüber nachgedacht, sich aus dem „Freikorps“ zurückzuziehen, um sich mehr seiner Familie und der Gesundheit widmen zu können. Im Dezember 2019 habe er dann dennoch die Führung übernommen. Einen Tag vor dem Treffen in Minden habe Torsten K. jedoch abgesagt, angeblich, weil er einen Auftrag beim französischen Konsulat in Berlin habe. Außerdem habe er, so erzählt E. weiter, Steffen B. in Minden persönlich treffen wollen, da er ihn in Berlin [bei der Demonstration am 3. Oktober 2019] und am Telefon als „angenehm und überaus sympathisch kennengelernt habe“.

Am 8. Januar 2020 habe Werner S. eine italienischsprachige Nachricht in die Chatgruppe „Heimat“ gestellt, mit dem Hinweis, im Februar 2020 werde es zu größeren Unruhen in Italien kommen. An diesem Tag sowie am darauffolgenden Wochenende habe er, E., Heiko M. in Minden bei dessen Umzug geholfen. Kontakt habe er hierbei nur noch zu Ulf R. gehabt, weil er ihn schon lange gekannt habe. Die anderen Teilnehmer des einen Monat später, am 8. Februar 2020, in Minden stattfindenden Treffens habe er weder gekannt noch von ihren Plänen gewusst. Normalerweise habe er sich immer vor und nach Treffen mit Sören B. ausgetauscht. Nach dem Treffen am 8. Februar habe man sich jedoch nicht getroffen, weil er das das aufgrund des Besprochenen nicht für nötig gehalten habe.

Tony E.s Verhältnis zu Waffen

E. sagt weiter aus, er habe seit dem Jahr 2000 ein – mal mehr, mal weniger ausgeprägtes – Interesse am Preppen gehabt. Vorbild sei für ihn der Survival-Experte Rüdiger Nehberg gewesen. Seit der Wirtschafts- und Energiekrise ab den 2010er-Jahren sei sein Interesse wieder aufgeflammt, befördert durch die Medienberichterstattung. 2016 habe selbst die Bundeskanzlerin Angela Merkel dazu geraten, sich zu bevorraten. Besonders stark angesprochen habe ihn 2014 der Bericht eines Bosnien-Überlebenden und das Buch „Bürgerkrieg in Deutschland“ von Udo Ulfkotte [Korrekter Titel: „Vorsicht Bürgerkrieg!“, erschienen im rechten „Kopp Verlag“], das er 2015 in die Hände bekommen habe. Darin sei zu lesen, dass 2020 [befeuert durch eine angebliche „Islamisierung“] die staatliche Ordnung zusammenbrechen und ein Bürgerkrieg entfacht werde. Daraus sei der Wunsch entsprungen, Waffen zu besitzen, um seine Familie beschützen zu können.

Er habe diesbezüglich Kontakt nach Sachsen [nahe der tschechischen Grenze] gehabt, aber keine Waffen erhalten, weil durch die Ukraine-Krise der Markt leergefegt gewesen sei. Er habe auch überlegt, auf legalem Wege, beispielsweise über einen Schützenverein oder die Jagd, eine Waffe zu besorgen. Zur Jägerei habe er aus seinem persönlichen Umfeld Kontakte gehabt. Als er 2015 das erste Mal Vater geworden sei, habe er jedoch moralische Zweifel am Töten von Tieren bekommen. Trotz der Jäger in seinem Bekanntenkreis sei er nicht auf die Idee gekommen, Waffen von diesen zu kaufen. Aber: „Mein Prepperherz hätte einen Kauf befürwortet“, so E.

Tony E. gibt in seiner Erklärung an, ihm sei der Charakter des Treffens am 8. Februar 2020 in Minden nicht richtig klar gewesen. Er habe nicht gewusst, dass es auch um Waffen gehe. Praktische Berührungspunkte zu Waffen habe er 2013 bei einer praktischen Waffensachkundeprüfung gehabt und 2018 auf einem Schießstand im Rahmen eines Schießevents eines Bekannten. Seinen Kindern habe E. nie Spielzeugwaffen gekauft. Die bei der Hausdurchsuchung gefundene Softair-Pistole in einer Schüssel auf dem Kühlschrank habe Sören B. 2019 seinen Kindern geschenkt. Diese sei außer Reichweite der Kinder aufbewahrt worden.

Der Austausch über Chatgruppen sei nichts Neues, erklärt E. im Folgenden. Es gebe unzählige Gruppen im „Freikorps“, unter anderem den „Flohmarkt“ und den „Überlebenschat“, in denen man sich über Heimat, Asylpolitik und Demonstrationen austausche. Tony E. habe nicht wahrgenommen, dass in den Chats Teilnehmende für Terrorgruppen rekrutiert worden seien, auch nicht von Werner S.

Dass man in Minden die Handys weggelegt habe, sei kein Hinweis auf eine inhaltliche Brisanz des Treffens, sondern üblich, um nicht abgehört zu werden. Das würde man auch bei den Treffen des „Freikorps“ machen oder auch in anderen politischen Lagern. Es gebe Berichte darüber, dass Geräte einfach so Gespräche aufzeichnen würden, was man an darauffolgender personalisierter Werbung erkennen könne. Diese Furcht sei bei allen Teilnehmenden besonders ausgeprägt.

Tony E. fühlt sich von Werner S. instrumentalisiert

Tony E. erklärt, er gehe davon aus, dass Werner S. „nicht immer ehrlich mit mir war.“ Insbesondere die Gespräche zwischen Werner S. und Thomas N. aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) hätten ihn betroffen gemacht. S. habe E.s Vertrauen dadurch gewonnen, dass er seinen Kindern Geschenke gemacht und stundenlang Lebenstipps erteilt habe. S. habe ihn für sich gewinnen wollen. Man habe eine vertrauensvolle Gesprächsebene gehabt. Gerade in der Zeit der belastenden Tumordiagnose habe ihm Werner S. Zuversicht gegeben. Es habe schon so etwas wie Freundschaft gegeben, aber S. habe ihm nicht immer alles offen gesagt. Man könnte aus den Sachakten den Eindruck gewinnen, S. habe sein Wohlwollen erschleichen wollen. Dass dies für Ziele im Sinne der Anklage geschehen sei, könne er sich jedoch schwer vorstellen.

E.: Sorge um die Heimat, aber keine Anschlagspläne

Als elften Punkt seiner Erklärung geht Tony E. genauer auf die Inhalte aus der TKÜ ein und versucht, alternative Interpretationsmöglichkeiten für seine aufgezeichneten Aussagen in den Telefonaten zu liefern. Der Vorwurf der Behörden, ihm seien die Ziele von Werner S. bekannt gewesen, bestreitet er. Es habe die Gruppe nicht gegeben. Sie sei nicht gegründet worden, und man habe auch nichts geplant. Er habe auch keine Führungsrolle übernommen.

E. gibt an, dass er die strafbare Aussagekraft der gehörten Telefonate vom 29. September 2019 und vom 10. Februar 2020 [in denen E. sich mit S. über zu wenig „offensive“ Kameraden aufregte, angesichts eines angeblich kurz bevorstehenden politischen Umschwungs und einer angeblichen Bedrohung durch Migration] nicht verstehe. Er habe seine Sorge um die Heimat geäußert, aber nicht zum Angriff aufgerufen. Allgemein habe er niemals zu Gewalttaten aufgerufen oder diese gebilligt. Was auch immer Werner S. in den Chatgruppen geäußert habe, es müsse nicht seine Meinung sein. Auch im neu ausgestellten Haftbefehl fänden sich dafür keine Anhaltspunkte.

Im Telefonat am 3. November 2019 habe er von Albträumen berichtet. [„Ich wache manchmal nachts auf, wo Schwarze vor mir stehen mit ‘ner Machete. Das klingt vielleicht schizophren oder krank oder pervers, aber in meinen Augen sind das realitätsnahe Szenarien.“] Richtig sei, dass er gegenüber Torsten K. geäußert habe, seine Familie im Ernstfall verteidigen zu können. Im Telefonat mit Werner S. am 29. September 2019 habe er sich mit ihm darüber ausgetauscht, wie er Personen einschätze. Wenn er davon gesprochen habe, dass diese für die Straße ungeeignet seien, dann habe er ungeeignet für konfrontative Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Demonstrationen gemeint.

Für Tony E. soll die Vernetzung im Vordergrund gestanden haben

Tony E. bestätigt, dass er Mitglied in den Chatgruppen „Heimat“ und „Bayern/Baden-Württemberg“ gewesen sei. Er habe sich jedoch nicht aktiv an den Chats beteiligt und nicht alle Nachrichten gelesen. Nicht alle Gedanken, die dort geäußert worden seien, habe er inhaltlich unterstützt. Dort habe man sich nicht über potenzielle Kandidaten für eine Gruppierung ausgetauscht. Ihm sei es um die Vernetzung von Menschen gegangen, digital wie auch auf persönlicher Ebene.

Wenn man in Telefonaten unabhängig voneinander das Interesse an Personen mit Diplomatenstatus angesprochen habe, dann gehe es auch um Vernetzung, nicht um Anschläge. Wenn man politisch etwas erreichen wolle, brauche man Personen, die gut vernetzt seien. [Am 6. Oktober 2019 beispielsweise Tony E. sprach mit Werner S. über Thorsten K. und hielt ihn offenbar für einen geeigneten Kameraden: Er habe noch zwei Jahre Diplomatenstatus und sei „so ein Kaliber, der nimmt eine Knarre und schießt dir in den Kopf.“]

Angeblich nur an konfrontativen Demonstrationen interessiert gewesen

Des Weiteren behauptet Tony E. in seiner Erklärung, er habe in Minden gehofft, eine neue Gruppe als Ersatz für das „Freikorps“ finden zu können. Es sei nicht um die Gründung einer terroristischen Vereinigung gegangen. Er habe den Plan von Werner S. so verstanden, dass man mehr Präsenz auf der Straße zeigen wolle, etwa bei Patrouillen. Man habe Angst vor einer Verhaftung [korrekt wäre hier Gewahrsamnahme] bei aktiven Teilnahmen an Demonstrationen oder beim Plakatieren gehabt. Deshalb habe er Werner S. die Nummer seiner Frau gegeben, damit er sie in diesem Fall verständigen könne. Es sei außerdem normal gewesen, bei solchen Treffen die Telefone wegzulegen, denn dort solle alles direkt besprochen werden. Dabei gehe es auch um „diffuse oder reale Verschwörungstheorien oder reale politische Bedrohungen“. Im Telefonat am 8. Februar 2020 habe er keineswegs Ulf R., den Vater seines Patenkindes, gedroht, sondern vielmehr zur absoluten Verschwiegenheit aufgerufen. Dies sei ein „übliches Vorgehen in der Szene“.

Über die Intention von Werner S.‘ Frage in Minden und im Telefonat am 10. Februar 2020, ob man offensiv oder defensiv eingestellt sei, habe er nichts gewusst. Er könne daran aber auch nichts Verwerfliches finden. E. wiederholt seine Interpretation, es sei um konfrontative Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht und mit Gruppen von Andersdenkenden in Zusammenhang mit Demonstrationen oder Plakat-Aktionen gegangen. Mit Verweis auf seine Kinder habe er sich nicht gemeldet.

Im Telefonat mit seiner Frau am 8. Februar 2020 habe er von einem Treffen mit zwei möglichen Kandidaten am Folgetag gesprochen. Er habe in zwei Personen, einem Sch. und einem E., mögliche Neumitglieder des „Freikorps“ gesehen, aber nicht mit ihnen über das Treffen in Minden gesprochen.

Insgesamt könne man bei der von der Anklage beschriebenen Gruppe allenfalls von einem gescheiterten Versuch von Werner S. sprechen. Das sei unter anderem an dem negativen Feedback nach dem Treffen an der Hummelgautsche und in Minden erkennbar. In Minden sei überhaupt nichts beschlossen worden. Das belege die Nichtgründung.

Harmlose Chemikalien?

Tony E. geht im Anschluss auf Gegenstände ein, die die Polizei in seinem Haus fand. [Darunter Chemikalien, bei denen geprüft werden sollte, ob sie zur Herstellung von Sprengstoff verwendet werden könnten.] So habe man Wasserstoffperoxid gefunden, das er zur Reinigung von Sanitäranlagen, für die Mundhygiene und als Badezusatz gegen Hauterkrankungen verwende. Diesen Stoff habe er zunächst in der Apotheke in Amelinghausen gekauft, danach in geringerer Konzentration im Internet. Außerdem habe er regelmäßig destilliertes Wasser getrunken. Die Kanister seien mit Worten wie Gesundheit, Glück, Dankbarkeit und Liebe beschriftet gewesen. Er folge da der Lehre von Masaru Emoto, wonach Wasser ein Informationsspeicher sei. Der aufgefundene Pflanzendünger sei eine Hinterlassenschaft der Vormieterin gewesen. Der Verdacht, er wolle daraus Bomben bauen, sei Unsinn. Seine mäßigen Kenntnisse in Chemie würden sich auf Lebens- und Nahrungsmittel beschränken.

Tony E. will weitere Fragen nur schriftlich beantworten

Zum konspirativen Verhalten der Gruppe erklärt Tony E., er sei allgemein misstrauisch gegenüber seiner Umwelt eingestellt. Das sei aber nicht Ausdruck einer konspirativen Haltung. Jedes Handy habe ein Mikrofon und könne abgehört werden. Die Ermittlungsakten würden seine Befürchtungen bestätigen. Er fürchte den technischen Fortschritt. Da er aber nichts zu verbergen habe, habe er all seine Passwörter bereitwillig ausgehändigt. Er sei der festen Überzeugung, dass wenn Werner S. seine angeblichen Ziele offen kommuniziert hätte, sich ein Großteil der Angeklagten am 8. Februar 2020 davon distanziert hätte.

Tony E. verliest abschließend ein paar persönliche Worte hinsichtlich seiner familiären Situation, der Situation in der Untersuchungshaft und deren Folgen. Er erklärt, nicht suizidal zu sein und stark bleiben zu wollen.

Der VR fragt E., ob er auf Nachfragen antworten würde. E.s Verteidiger RA Hofstätter verneint das. Schriftliche Fragen würden aber entgegengenommen und beantwortet. Der VR erklärt, dass der Senat nicht gedenke, so vorzugehen. Es stehe aber allen Verfahrensbeteiligten offen, schriftliche Fragen an den Angeklagten E. zu formulieren.

Für die kommende Woche kündigt der VR die Vernehmung des Zeugen B. an, der vor über 20 Jahren den Angeklagten Paul-Ludwig U. begutachtet hat. Außerdem kündigt RA Picker eine drei- bis vierstündige Aussage seines Mandanten Marcel W. an. RA Mandic beantragt, dass von der Vollziehung der wöchentlichen Meldeauflage für seinen Mandanten Michael B. abgesehen werden soll, da dieser einen neuen Beruf habe. Von Seiten des Senats wird dem nicht stattgegeben, aber auf die Möglichkeit verwiesen, bei der Bundesanwaltschaft einen begründeten Antrag einzureichen.

prozesstage46

Prozesstag 46: Das Gutachten, das Paul-Ludwig U. die Freiheit brachte

Am 30. November 2021 fand der 46. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ statt. Befragt  wurde Prof. Kröber, ein früherer Gutachter des Angeklagten Paul-Ludwig U. Kröbers Gutachten trug entscheidend zu U.s Haftentlassung 2017 bei. Das Gutachten steht im Widerspruch zu vorherigen Gutachten. Kröber kam zu dem Ergebnis, dass bei U. keine pathologischen Befunde oder eine Persönlichkeitsstörung vorliegen. U. sei weder Borderliner oder narzisstisch noch auffällig aufmerksamkeitserheischend. Problematisch sei bei U. nicht eine Krankheit, sondern sein Aufwachsen in dissozialen Verhältnissen gewesen.

Der Medienandrang am 46. Prozesstag gegen die „Gruppe S.“ am 30.11.2021 ist größer als sonst. Hintergrund dessen ist der heutige Zeuge, Prof. Hans-Ludwig Kröber, der nicht nur der letzte Gutachter des Angeklagten und Hauptbelastungszeugen Paul-Ludwig U. ist, sondern auch darüber hinaus in anderen Verfahren mit großem Medieninteresse als Gutachter tätig war [siehe hierzu u.a. den Wikipedia-Beitrag zu seiner Person]. Prof. Kröbers Prognosegutachten führte 2017 zur Entlassung von Paul-Ludwig U. nach über 21 Jahren Haft und Maßregelvollzug.

Der Vorsitzende Richter belehrt den 70-jährigen Zeugen und stellt ihn vor. Kröber ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenarzt und Hochschullehrer. Der VR geht kurz auf den Werdegang des Zeugen ein. Sein Weg führte ihn demnach nach seinem Studium in Münster und seiner Facharztausbildung in Bethel an die Unikliniken Heidelberg und Hamburg, dann zu einer Professur an der FU Berlin und schließlich zur Charité in Berlin. Heute ist er freiberuflich als forensischer Gutachter tätig. Prof. Kröber ist Mitherausgeber des „Handbuchs der Forensischen Psychiatrie“ und hat inzwischen seinen Tätigkeitsschwerpunkt von Schuldfähigkeitsgutachten auf Prognosegutachten verlagert.

Die Verschiebung seines Tätigkeitsschwerpunktes erklärt der Zeuge damit, dass man bei Prognosegutachten effizienter arbeiten könne und nicht so lange Zeit in Gerichtsprozessen verbringen müsse. Die Arbeit biete größere Freiheitsgrade, und man arbeite auf Basis gesicherter Tatbestände. Seine Auftraggeber seien in der Regel Gerichte. Er erstelle aktuell 30 bis 40 Prognosegutachten pro Jahr. Der zeitliche Aufwand pro Gutachten betrage im Schnitt eine Woche, inklusive der Gespräche mit den Probanden. Am meisten Zeit beanspruche hierbei das Aktenstudium, um sich zur Vorgeschichte kundig zu machen.

Der Zeuge kritisiert „weitergeschleppte“ Gutachten

Der VR befragt den Zeugen nach der Rolle von Vorgutachten. Kröber antwortet, seiner Auffassung nach würden die meisten Gutachten nur das bestätigen, was vorher schon erhoben worden sei. Davon hält der Zeuge wenig. Auf die Frage des VR, wo er als Psychiater hinschaue, wenn er so viele Akten und Diagnosen vorliegen habe, erklärt Kröber, dass er so erzogen worden sei, erst einmal nichts zu glauben, sondern sich zunächst ein eigenes Bild zu machen. In die Begutachtungssituation gehe er offen hinein und versuche, alles aufzusaugen. Der Zeuge kritisiert außerdem nach einer Frage des VR, dass viele junge Gutachter kaum klinische Erfahrung mitbrächten und dann entlang von Kriterienrastern begutachteten. Zum Abschluss seiner Befragung antwortet der Zeuge auf eine Frage von Michael B.s Verteidiger RA Mandic: „Die ganzen Kriterienlisten in der Hand von Stümpern sind eine Gefahr.“ Zudem würden Diagnosen „oft ohne Begründung weitergeschleppt.“ Die anfangs gestellten Diagnosen werde man dann nicht mehr so einfach los.

Gegen Ende seiner Befragung will der VR von dem Zeugen wissen, ob dieser sich selbstkritisch gefragt habe, warum sein Gutachten anderen Gutachten widerspreche und ob er nicht auch Unrecht haben könnte. Der Zeuge wendet ein, irgendwann müsse eben jemand sagen, dass er zu einem anderen Ergebnis komme. Sonst käme nie jemand raus. Für ihn sei U. kein Fall von Persönlichkeitsstörung oder ein Pathologiefall gewesen.

„Geschichten, die sind amüsant“

Der VR fragt den Zeugen, ob er nach seinem Gutachten von Ende Februar 2016 bzw. nach der Anhörung im August 2016 beim Landgericht (LG) Bielefeld nochmal Kontakt zum Angeklagten U. gehabt habe. Prof. Kröber verneint. Einmal habe er einen Anruf vom Journalisten Daniel Müller (Die Zeit) erhalten. Dieser habe ihn gefragt, ob er mit dem Namen U. etwas anfangen könne. Müller habe ihm mitgeteilt, U. sei ein „Gewährsmann der Polizei“. Auf eine Nachfrage der Richterin Geist bestätigt der Zeuge, dass er über diese Rolle nicht überrascht gewesen sei, weil er sich schon gedacht habe, dass U. „dahin geht, wo die Action ist“.

An U. und dessen Exploration sowie die Anhörung vor dem LG Bielefeld kann sich der Zeuge noch recht gut erinnern. Bei U. handle es sich um einen ungewöhnlichen Probanden. Er sei unterhaltsam. Es habe Spaß gemacht, mit ihm zu reden. Er habe schon Erfahrungen mit Probanden gemacht, die ihm alles Mögliche erzählt hätten, wovon aber nichts gestimmt habe. In U.s Fall seien es „Abenteuergeschichten“ gewesen, die er tatsächlich erlebt habe, beispielsweise die Geschichte, bei der er einem Mitpatienten den Autoschlüssel geklaut und nachts eine Spritztour gemacht habe, bei der er liegen geblieben sei. Die Polizei habe er in diesem Zusammenhang als seinen Freund und Helfer dargestellt. Die „Geschichten“ seien „amüsant“, gut erzählt und hätten niemandem geschadet. Er sei, so Prof. Kröber, „positiv überrascht“ gewesen, „dass das ein lebendiger Mensch war, der Geschichten erzählte, die stimmig waren“. Er hatte „trotz der Buntheit der Geschichten […] nie das Gefühl“ gehabt, „es geht hier um Lügengeschichten, weil das von dritter Seite bestätigt wurde“.

Kröber: Will mir ein unvoreingenommenes Bild machen

Die Exploration von Paul-Ludwig U. durch den Zeugen fand am 11. Februar 2016 von 17 bis 19 Uhr und am 12. Februar von 9 bis 11 Uhr im Maßregelvollzug Schloss Haldem [Stemwede, Kreis Minden-Lübbecke/NRW] statt. Aufgrund der Intensität hätte das für sein Gutachten auch völlig ausgereicht. In der Vorbereitung habe der Zeuge das Urteil und Vorgutachten vorliegen gehabt. Ob er Befunde der Klinik erhalten habe, wisse er nicht mehr. Er habe mit dem Bezugspfleger gesprochen. An einen Briefkontakt mit U. kann er sich nicht erinnern. Es könne aber sein, dass U. versucht habe, Briefkontakt mit ihm aufzunehmen. Der VR fragt den Zeugen, mit welcher diagnostischen Vorerwartung er in das Gespräch gegangen sei. Kröber antwortet, er habe mit einem „wehleidigen Histrioniker“ gerechnet. Außerdem habe er die Sorge gehabt, dass er „mit jemanden arbeiten muss, der ständig Winkelzüge macht, der sich ständig kritisiert oder beleidigt fühlt, misstrauisch wird, im Gespräch ständig die Stimmung wechselt und einen im Atem hält“. An die Exploration sei er mit der Haltung gegangen: „Die früheren Diagnosen interessieren mich nicht sehr viel. […] Ich will rauskriegen, wie ist die aktuelle Situation. […] Wer ist dieser Mensch? Das ist meine Frage.“ Er wolle sich dabei vom Denken in Kategorien lösen, an dem viele andere, frisch ausgebildete Psychologen festhielten. Diese Haltung teile er vor allem mit älteren Gutachtern.

Kröber: U. wollte Beifall, ist aber „kein Hochstapler“

Die Stimmungslage des Probanden U. während der Exploration ist ebenfalls ein Thema. Diese schätzt der Zeuge als „unauffällig“ ein. Der VR zitiert aus dem Gutachten des Zeugen: „Es gab keine untergründige Angespanntheit oder Aggressivität. […] Ausgesprochen eloquent, […] kabarettistische Fähigkeiten, […] mitteilungsfreudig“. Der VR kommentiert, für ihn klinge das nach einer positiven Konnotation. Der Zeuge erinnert sich: U. habe Abläufe erzählt, pointiert zugespitzt mit komischen Elementen, aber nicht drastisch. Kröber erinnert sich an den Eindruck, dass U. dem Gesagten eine gute Form habe geben wollen, um Beifall für die gute Darstellung zu bekommen. Er habe sich durch die Erzählung sichtbar machen und durch diese verstanden werden wollen. Daher die positive Konnotierung im Gutachten.

RA Picker, Verteidiger von Marcel W., geht in der Fragerunde auf den Begriff der „theatralischen Fähigkeiten“ ein und möchte wissen, ob das mit Blick auf das Wort „Theater“ auch mit Schauspielerei in Verbindung gebracht werden könne. Der Zeuge findet an theatralischen Fähigkeiten nichts Negatives. Der Begriff sei neutral. Als Gutachter sei er in gewisser Weise dankbar, wenn jemand etwas plastischer darstellen könne. Was den Aspekt der Schauspielerei betrifft, so entgegnet er, dass U. nicht nach einem fremden Drehbuch spiele. Er wisse, worauf RA Picker hinauswolle, aber U. sei „kein Hochstapler“ und „kein Fantast“. Klare Erwartungen von U. an die Exploration habe er nicht wahrnehmen können, so der Zeuge. U. habe die Exploration nicht genutzt, um eine Performance abzuliefern. Einen Ausdruck von Frustration oder Täuschung habe er ebenso wenig wahrnehmen können. Das sei für ihn als Gutachter das Angenehme gewesen. Normalerweise jammere man ihm die Ohren voll. U. habe Verzögerungen und Blockaden von Entscheidungen mit einem „erstaunlichen Langmut“ beschrieben. Außerdem habe U. ein gewisses Verständnis für die Notlagen der Entscheider im Vollzug geäußert, die auch nur in einem Regelwerk eingebunden seien.

Differenzen zwischen den Gutachten

Der VR verweist auf das Gutachten von Dr. P., in dem ein Wutausbruch U.s beschrieben wird. Der VR möchte vom Zeugen wissen, wie er den Vorfall abgespeichert habe, und ob das etwas mit mangelnder Impulskontrolle zu tun habe. Kröber ordnet diese Verhaltensweise als ein seltenes Ereignis in den letzten Jahren ein. Der Anlass sei drastisch gewesen, weil U. nach einer dreieinhalbjährigen Leitstrafe aufgrund eines Gutachtens nach 20 Jahren immer noch nicht in Freiheit gekommen sei. Die in Form eines Flaschenwurfs zu Tage getretene Wut sei eine adäquate Reaktion und nicht psychiatrisch einzuschätzen. Kröber vergleicht dies mit einem Tritt von Jürgen Klinsmann gegen eine Tonne [1997 als Spieler des FC Bayern München] aus einem niedrigeren Anlass.

Der VR macht den Zeugen auf eine Veranstaltung am Prignitzsee aufmerksam, wo er zusammen mit dem Gutachter Dr. P. den Fall vorgestellt habe. Man habe sich laut P. gegenseitig nicht überzeugen können. Der Zeuge reagiert hierauf distanziert, verweist darauf, dass man den Fall nicht gemeinsam vorgestellt habe, weil er sich eher in der Moderatorenrolle gesehen habe. Er habe die Lage des Probanden U. anders eingeschätzt als P., den er schon lange kenne. Eine Diskrepanz habe es beim Thema Narzissmus gegeben. An die Diskussion könne er sich jedoch nicht erinnern. Auf eine Nachfrage von Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung zu dieser Veranstaltung antwortet der Zeuge, es würde ihn wundern, wenn die Teilnehmenden in Scharen zu P. übergelaufen wären. Kröber behauptet, P. sei stolz gewesen, denselben Fall wie er begutachtet zu haben. Kröber ist jedoch froh, dass sich P. nicht als sein Schüler bezeichne. Insgesamt kenne er alle Vorgutachter U.s, wenn auch unterschiedlich intensiv. Auch zu Dr. W. habe er ein eher kühles Verhältnis.

Ist der Zeuge vom „Roadmovie“ des Angeklagten U. angetan?

Der VR hält dem Zeugen Einschätzungen der Gutachter Dr. W. und Dr. P. vor, die U. ein Streben nach „Grandiosität“ bescheinigen. Die Argumentationen betrachtet Prof. Kröber als „spekulativ“ bzw. nicht zutreffend. Auch im Bereich der Sexualität sieht der Zeuge keine ärztliche Problematik.

Der VR hält dem Zeugen vor, dass Vorgutachter bestimmte Dinge übereinstimmend beschreiben im Gegensatz zu ihm. Es wirke so, als sei der Zeuge von U.s „Roadmovie“ angetan. So schreibe Kröber in seinem Gutachten nicht von Abweichungen, sondern von „Akzentuierungen“. Der Zeuge erklärt, dass man das Geltungsbedürfnis, die Eitelkeit oder auch die Unternehmungslust als „Akzentuierungen“ betrachten könne. Diese lägen aber aber „im Bereich des Normalen“. Es seien nicht diese Merkmale, die zu U.s Problemen führten, sondern eher sein dissozialer Lebensstil: keine Struktur, kein Job, keine stabilen Kontakte.

Ein unauffälliger Selbstbehauptungswille bei U.

Das Thema „Kränkung“ spielte im Gutachten von Dr. P. eine besondere Rolle. Auch hier schätzt der Zeuge U. anders ein: Es gehöre zum normalen Repertoire, dass Menschen sich zu Unrecht behandelt fühlen und entsprechend reagieren. Die Frage sei gewesen, ob das bei U. pathologisch sei. Reagiert er mimosenhaft bei kleinster Kritik? Oder führt Zurücksetzung leicht zum Bruch mit Personen oder zu einem Misstrauen, das Gegenüber sei grundsätzlich feindlich gesonnen? Solche Momente, argumentiert der Zeuge, habe er in U.s Biografie nicht gefunden. Interessanter finde er, dass U. in Konflikte geraten sei, ohne dass es zu Brüchen gekommen sei. U. habe versucht, mit Personen konstruktive Lösungen zu finden, die ihn gekränkt hätten.

Auf die Frage des VR, ob U. übertriebene Ansprüche an seine Behandler gestellt habe, schätzt der Zeuge den Probanden so ein, dass dieser schon für sich Forderungen erhoben habe, jedoch nicht in außerordentlicher Weise. Er habe U. einen unauffälligen Selbstbehauptungswillen und ein Selbstbewusstsein diagnostiziert, bei dem die Forderungen nicht an andere gestellt würden, sondern U.s Eigeninteressen beträfen.

Immer wieder wurde in den Vorgutachten das Thema Narzissmus diskutiert. Der VR fragt den Zeugen nach seiner Definition von Narzissmus. Nach Ansicht von Prof. Kröber ist Narzissmus nichts Pathologisches und werde auch nicht als ICD-10-Diagnose [internationale statistische Klassifikation von Krankheiten], sondern in Kombination mit dem Adjektiv „pathologisch“ als Arbeitsbegriff verwendet. Menschen würden ihr Leben lang an der Aufrechterhaltung ihres Selbstwertgefühls arbeiten, um mit anderen interagieren zu können. Bei einer Krankheit oder Inhaftierung werde das Selbstwertgefühl gefährdet. Betroffene würden hier versuchten, ihr Selbstwertgefühl aufrecht zu erhalten, zum Beispiel, indem sie Schwächere abwerten.

Drogenkonsum und Dissozialität

Das Thema Alkohol und der Konsum weiterer Drogen findet in Kröbers Gutachten ebenso Erwähnung. Der Zeuge hat das Thema nicht mehr so richtig in Erinnerung. Es sei im Gespräch deutlich geworden, dass es in den vergangenen Jahren keine Verstöße gegeben habe, U. jedoch zuvor im Gefängnis Drogen konsumiert habe. Dies sei insbesondere vor seiner Haftzeit, vor allem. in U.s „Stricherzeit“ geschehen. Laut den Unterlagen habe es Klinikaufenthalte wegen des Alkoholkonsums gegeben. Substanzmissbrauch sei für U. ein Thema in Krisenzeiten, also wenn er einen Stimmungseinbruch habe oder ihn die Kraft verlasse. Insgesamt habe er bei U. beobachtet, dass er antriebsreicher als der Durchschnitt sei. U. erleide zwar depressive Einbrüche, die aber nach einiger Zeit vergingen.

Der VR fragt den Zeugen, was es mit dem Begriff „dissoziale Prägung“ in seinem Gutachten auf sich habe. Kröber erklärt, dass eine soziale Integration fehle, aber auch das Bemühen, sich sozial in ein normales Leben einzugliedern. U. habe sich körperlich behaupten müssen und halte das für legitim, weil er keine andere Möglichkeit sehe.

Ist U. stolz auf seine kriminelle Vergangenheit?

Der VR hält dem Zeugen einen Vorfall aus U.s Zeit als Inhaftierter in Geldern vor. Dort habe U. einem Mithäftling das Nasenbein vierfach gebrochen, nachdem dieser sich einer Vergewaltigung gerühmt habe. Der VR möchte wissen, ob in U.s Schilderungen über seine kriminelle Karriere ein Stolz gelegen habe. Kröber erörtert diese Frage unter Rückgriff auf U.s Biografie, der als dissozialer Jugendlicher gewaltnah aufgewachsen sei. Es habe viele Schlägereien gegeben, die nicht abgeurteilt worden seien, weil man beispielsweise im Strichermilieu nicht einfach zur Polizei gehe. In Haft gehörten Schlägereien, die von Bediensteten nicht bemerkt werden, dazu. U. habe das jedoch nicht als große Heldentaten geschildert. Der VR hakt ein, dass er von Angeklagten oft überschwänglich Errungenschaften aus der Jugendzeit erzählt bekomme. Hier seien es „kriminelle Schweinereien“. Ob U. Verantwortung für die Übernahme von Straftaten geäußert habe? Ersteres kommentiert der Zeuge damit, dass Kriminalität keine psychologische Krankheit sei. Zum zweiten kann er sich nicht erinnern, dass dies einen wichtigen Platz eingenommen habe. Die Auseinandersetzung mit dieser Frage sei in anderen Fällen wichtiger, in denen Betroffene glauben würden, sie trügen keine Schuld.

U.s Geschichten seien dramatisch, aber nicht manipulativ

Auf Seite 32 seines Gutachtens berichtete Prof. Kröber, wie Paul-Ludwig U. seine Geschichte dem WDR schilderte. Für den VR stellt sich die Frage, ob U. sich aus Stolz und dem Versuch, sich wichtig zu machen, an den WDR gewandt habe. Der Zeuge erläutert, das sei eine Option, die Gefangene normalerweise nicht nutzen würden. U. habe das clever gemacht. Er habe Leute gekannt und einen Effekt erzielt. Später habe er gesehen, dass er sich hätte an den Arzt wenden können. Der VR hört aus solchen Schilderungen heraus, dass der Zeuge den Angeklagten U. für fähig halte, sich in unterschiedlichen Systemen zurechtzufinden. Für Prof. Kröber ist das ein Ausdruck von U.s Intelligenz und seiner Erfahrungen aus der Kindheit, in der er sich ebenfalls in unterschiedlichen Szenen habe zurechtfinden müssen. Sein Wahrnehmungsvermögen sei eindrucksvoll.

Der VR fragt nach dem manipulativen Anteil in U.s Erzählung. Der Zeuge wiegelt ab. Wenn sich jemand gut ausdrücke, werde das als manipulativ gedeutet. Stottere jemand herum, dann nicht. U. habe verdeutlichen wollen, dass er kein von kriminellen Motiven geleiteter Mensch sei, sondern bereit, sich sozialen Normen zu fügen, aber auch seine Sonderausflüge mache. „Natürlich hat er das Recht, seine Person positiv darzustellen“, so der Zeuge.

„Manipulativ“: Ein Schimpfwort des Maßregelvollzugs

Der VR verweist auf Aussagen anderer Gutachter, die befragt wurden. Diese hätten zur Beschreibung von U. und seinen Erzählungen Begriffe wie „manipulativ“, „ausschmückend“, „konfabulierend“ oder „dramatisierend“ verwendet. Kröber erwidert, für ihn seien dies Schimpfwörter des Maßregelvollzugs. Ihm seien keine Lügengeschichten oder Manipulationen bekannt. Die Geschichten, die U. erzähle, seien erzählenswert und dramatisch genug. Er habe nicht feststellen können, dass U. mit Maßnahmen und Desinformationen Leute gegeneinander ausgespielt habe. Auf die Frage des VR, ob U. dramatisiere oder aufbausche, antwortet der Zeuge, er habe keinen Versuch gesehen, etwas zu übertreiben, sondern lebendig zu erzählen. Auf den Vorhalt der Formulierung „Herr U. braucht unentwegt eine Bühne“ durch den VR entgegnet der Zeuge, man müsse das belegen, wo draußen die Bühne gewesen sei. Auf Schloss Haldem sei ihm nichts Derartiges geschildert worden. Zwar habe U. mit dem WDR versucht, seine Story zu verbreiten, aber dies sei etwas anderes, als sich permanent selbst darzustellen.

Kritisch betrachtet der Zeuge auch die Einschätzung, U. habe einen „überbordenden Geltungsdrang“. Er fragt, wie viel Geltungsdrang ein Patient im Maßregelvollzug zugestanden werde und wie viel Geltungsdrang ein Gutachter habe. Jeder wolle doch etwas Besonderes sein. U. habe sich in Situationen begeben, wo Action sei. Damit knüpfe er an seine Jugend an, wo er keine Chance gehabt habe, Risikosituationen zu entgehen. Deshalb habe U. weniger Sorgen, sich zu exponieren. U. habe Techniken entwickelt, die andere stören würden. Die meisten hätten ihre Patienten lieber weniger aktiv.

Hat der Proband im Maßregelvollzug gelernt, Spiele zu spielen, die er außerhalb anwenden kann, möchte der VR wissen. Das komme auf das Spiel an, so Prof. Kröber. U. habe die Fertigkeit, Räume auszuloten, Regeln zu erkennen und im vorhandenen Rahmen die Regeln anzuwenden. Bei der Übertretung von Regeln habe er Glück mit der Nachsicht der Leute im Maßregelvollzug gehabt.

Gewaltfantasien und Risikobereitschaft

Der Sachverständige Dr. Winckler hebt auf eine Stellungnahme aus den Akten vom 6. September 2002 ab. Darin wird festgehalten, dass U. „erhebliche Gewaltfantasien“ gegenüber Personen habe, über die er sich ärgere. Dies gehe hin bis zu „Tötungsfantasien“. Für den Zeugen klingt das nach „Maßregelvollzugstherapie“, nach einer „Lernleistung des Gutachters“. U. habe nie Tötungsversuche unternommen oder Waffen eingesetzt. Auf Kränkungen reagiere jeder mit Wut. Das könne auch ihm selbst passieren, dass er sich mörderisch ärgere, ohne jemand töten zu wollen. Für ihn höre sich das nach „Jedermanns-Psychologie“ an.

Da von Seiten der Bundesanwaltschaft keine Fragen gestellt werden, sind jetzt die Anwält*innen der Verteidigung an der Reihe. RA Herzogenrath-Amelung interessiert sich für die Aussage des Zeugen, dass er nicht darüber überrascht gewesen sei, dass Paul-Ludwig U. Informant der Polizei war. Er möchte wissen, ob es sich bei U. um einen nicht risikoscheuen Probanden handle, um jemanden, der dorthin gehe, „wo was los ist“. Kröber bejaht, dass er U. für nicht risikoscheu halte. U. habe weniger Ängste als ein preußischer Beamter. Es sei, so stehe es in seinem Gutachten, das „monotone Spießerleben in einer Randrolle“, das U. abgeschreckt habe. Des Weiteren hält RA Herzogenrath-Amelung dem Zeugen eine Aussage des Gutachters Lutz G. vor, der bezüglich der drei Geiselnahmen erklärt habe, der Proband U. wolle mächtig sein und die Aufmerksamkeit seiner Umgebung erzwingen. Für Kröber hört sich das nach einer Spekulation an. Natürlich ziehe man mit einer Geiselnahme die Aufmerksamkeit auf sich, aber die Aufmerksamkeit sei nicht immer das Ziel einer Geiselnahme. Er deute den Zweck der Geiselnahme so, dass Paul-Ludwig U. die angegebenen Ziele [z.B. Geldbeschaffung] habe erreichen wollen. Der RA moniert, dass für ihn bei der Befragung nicht immer klar gewesen sei, ob Kröber als Zeuge oder als Sachverständiger vernommen wurde.

Prof. Kröber hat keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit von U.

Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben fragt nach U.s Glaubwürdigkeit. Der Zeuge erklärt, er habe keine Anhaltspunkte gesehen, diese in Frage zu stellen. Die Aussagen des Probanden hätten der Aktenlage entsprochen und seien nicht erfunden gewesen.

RA Berthold, Verteidiger von Michael B., greift den Punkt auf und bezieht sich auf die Geschichte von U.s Spritztour. U. sei mit dem Wagen liegengeblieben, habe dann nach seiner Schilderung die Warnblinkanlage angemacht und das Auto an die Seite geschoben. Der RA möchte von Kröber wissen, ob er die Geschichte überprüft habe, und ob ihm aufgefallen sei, dass bei einem Auto mit leerer Batterie die Warnblinkanlage nicht funktionieren könne. Der Zeuge gibt an, die Geschichte nicht überprüft zu haben. Dies sei eine komische Ausschmückung. Für ihn habe sich das eher nach einem Beleg angehört, wie U. Geschichten anreichere. Die Sache mit der Warnblinkanlage sei ihm nicht aufgefallen. Auf RA Bertholds Frage, ob U. nicht irgendwann doch „eine große Oper“ wie bei der Geiselnahme in Münster inszenieren könne, antwortet Prof. Kröber, dass es Nachwirkungen von Dissozialität gebe, die in bestimmten Situationen wieder aktivierbar seien. Darauf müsse U. selbst achten. Rückfällig werde man jedenfalls nicht durch Krankheit, sondern durch Dissozialität.

Prof. Kröber schätzt U. nicht als Borderliner ein

In der Befragung durch den Senat greift der VR auch die Diagnose Borderline auf und fragt den Zeugen, wonach er suche, wenn Vorgutachten diese Diagnose stellten. Der Zeuge erklärt, dass Gespräche mit Borderlinern unter einer gewissen Anspannungssituation stünden und schwierig seien. Ihr Handeln sei durch massive emotionale Umschwünge gekennzeichnet. Es gebe übertriebene Bemühungen, nicht verlassen zu werden bzw. darum zu kämpfen, dass andere parat stünden. Hinzu kämen Selbstverletzungen. Es handle sich jedoch um eine gut zu erkennende Krankheit. Bei Paul-Ludwig U. habe er nichts finden können, was auch nur entfernt für eine Borderline-Persönlichkeitsstörung gesprochen habe. Im Gegenteil: U. sei eher „Anti-Borderliner“ mit einem stabilen Selbstbewusstsein.

RA Mandic stellt dem Zeugen Fragen zu seiner Borderline-Expertise und zu U.s Beziehungsfähigkeit. Der RA hält ihm unter anderem einen „kreativen Umgang mit Fachinformationen“ vor. Er, Mandic, habe gelesen, dass Borderline stark die sexuelle Ebene berühre. Kröber korrigiert diese Ansicht: Borderline sei kein Partnerschaftsproblem, sondern ein Beziehungsmuster, das mit der Unfähigkeit zu tun habe, mit anderen in Nähe zu kommen. Dies betreffe alle zwischenmenschlichen Beziehungen zu wichtigen Personen. Im Gegensatz zu Borderlinern habe Paul-Ludwig U. langandauernde therapeutische Beziehungen aufrechterhalten können, trotz Kritik, Absagen und Kränkungen. Er betrachte U. als grundsätzlich beziehungsfähig. U. könne mit Enttäuschungen umgehen. Dies zeige auch sein konstruktiver Umgang mit den Mitarbeitenden des Maßregelvollzug in Schloss Haldem.

Anschließend wird der Zeuge unvereidigt entlassen. Der VR weist darauf hin, dass die Verfahrensbeteiligten am Donnerstag ihre Erklärungen abgeben könnten. Anschließend werde die Verlesung der Erklärung des Angeklagte Tony E. fortgesetzt.

prozesstage45

Prozesstag 45: Einlassung Tony E.s mit vorzeitiger Unterbrechung

Der 45. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim fand am 25. November 2021 statt. Tony E. verlas über mehrere Stunden den ersten Teil seiner langen Erklärung. Er gilt als rechte Hand von Werner S. und war ebenso wie der nicht angeklagte Sören B. einer der Anführer der Gruppe „Freikorps Heimatschutz”. In seiner Erklärung stritt E. ab, dass beim Treffen Ende September 2019 an der Hummelgautsche Anschläge ein Thema gewesen seien. In Minden hätten sich nur Paul-Ludwig U. und Frank H. für Anschläge auf Moscheen ausgesprochen. Die Waffen-Bestellung hingegen räumte E. ein und bestätigte, für die Besorgung seien Frank H. und Steffen B. zuständig gewesen. Wenig später brach Steffen B. zusammen – wobei unklar ist, warum. Die Verlesung des Rests der Erklärung E.s wurde vertagt.

Am Anfang des Prozesstages fragt der Vorsitzende Richter (VR) nach der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft (BA) zum Beweisantrag des Rechtsanwalts (RA) Siebers. Dieser hatte am vorigen Prozesstag beantragt, eine Akte aus einem anderen Verfahren gegen Paul-Ludwig U. heranzuziehen. Der RA sagte, U. werde darin als Hinweisgeber statt als Zeuge geführt; die Behörden hätten ihn damals eingesetzt und darum vor der Strafverfolgung geschützt. Dem Antrag hatten sich fast alle anderen RA*innen angeschlossen.

Staatsanwältin (StAin) Masslow hält dagegen: Es handle sich nicht um einen Beweisantrag, sondern einen Beweisermittlungsantrag. Er enthalte nur Behauptungen, etwa dass Paul-Ludwig U. mit anderen Personen Kinderpornos ausgetauscht habe. Es sei nicht ersichtlich, dass U. von staatlichen Stellen angeleitet worden sei. Der Beweisantrag sei bedeutungslos.

Tony E.s hält sich nicht für einen Verräter

Der Angeklagte Tony E. tritt im Anzug gemeinsam mit seinem Verteidiger RA Hofstätter an das Pult. Zu Beginn sagt E., dass er eine Stellungnahme zur Person und zur Sache verlese und ihn manche Mitangeklagten als Verräter ansehen würden. Dies sei er nicht, da es nichts zu verraten gebe.

Tony E. gibt an, am 9. November 1980 geboren und 1987 eingeschult worden zu sein. Die die 9. Klasse habe er wiederholen müssen, sich dann aber in der Schule verbessert. Zudem habe er mit Kampfsport und Boxen angefangen. Eine Ausbildung zum Hotelfachmann nach seinem Schulabschluss habe er abgebrochen, eine Ausbildung zum Industriekaufmann hingegen zu Ende gebracht. Er sei für vier Jahre Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr gewesen [2001-2005]. Zusätzlich habe er einen Nebenjob als Sicherheitsmitarbeiter in Diskotheken gehabt. Danach sei er zwei Jahre selbstständiger Versicherungsmakler gewesen und sei nach Schleswig-Holstein gezogen. Von 2010 bis 2014 habe er diverse Tätigkeiten ausgeübt. Im Jahr 2015, nach der Geburt seines ersten Sohnes, sei er in Elternzeit gegangen. Seit 2015 bis zu seiner Verhaftung sei er bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt gewesen und hoffe, in diesen Beruf zurückkehren zu können. Nach seiner Verhaftung am 14. Februar 2020 habe seine Ehefrau Anfeindungen erleben müssen und die Scheidung eingereicht. Vor dem Hintergrund, der Dauer und den massiven Belastungen könne er seine Frau verstehen.

Eine lange Krankenakte

Anschließend geht E. auf seinen Gesundheitszustand ein. [In Telefonaten mit Werner S. hatte E. angedeutet, er könne sich vorstellen, im Falle einer Krebserkrankung im Endstadium eine Märtyrer-Aktion zu wagen.] E. berichtet, er sei bis zum Alter von 35 Jahren häufiger krank gewesen. Als Kind und Jugendlicher habe er seine Wehwehchen gehabt, sei photosensibel gewesen, habe diverse Nahrungsunverträglichkeiten gehabt und unter starker Müdigkeit gelitten. Er habe diverse Magenerkrankungen gehabt und deswegen Medikamente eingenommen. Mitte der 2000er Jahre habe er an Schlafstörungen und Nesselsucht gelitten. Es seien Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparats festgestellt worden. Seit 2013 nehme er mehrmals wöchentlich Opium-Derivate. Er habe unter extremen Albträumen gelitten. In den Jahren 2011 und 2012 habe er kurzzeitige Kopfschmerzattacken mit Sehproblemen gehabt. Im Frühjahr 2015 habe er während kurzer Arbeitslosigkeit und der Elternzeit Depressionen gehabt. Damals habe er oft sogar das Essen vergessen. Er habe die verordneten Antidepressiva nur sehr ungern eingenommen und sich in eine alternative Behandlung begeben, die erfolgreich verlaufen sei. Im September 2015 sei bei ihm ein sehr niedriger Testosteron-Spiegel festgestellt worden. Den habe ein Arzt auf einen möglichen Hirntumor zurückgeführt. Bis Oktober 2019 sei das sein letzter Arztbesuch gewesen.

Tony E., der demokratische Freidenker der „Gruppe S“?

Im Jahr 2016 sei sein zweiter Sohn zur Welt gekommen. Daraufhin habe er als Vater beschlossen, nun Verantwortung für seine Gesundheit zu übernehmen. Im Herbst 2016 habe er ein Buch von Ralph Bircher [ein rechter Publizist des vergangenen Jahrhunderts, der mehrere Bücher über Heilkunde veröffentlichte] gelesen und habe erkannt, dass die Schulmedizin falsch sei. Seitdem praktiziere er „Natürliche Gesundheitslehre“. Er mache Frühstücksfasten und habe sich von seinen Magenmitteln entwöhnt.

Anfang Oktober 2019 sei bei ihm eine Nebenniereninsuffizienz festgestellt und ein Cortison-Präparat verschrieben worden. Es sei ein Hypophysenadenom [ein gutartiger Tumor] in der Nähe des Sehnervs gefunden worden. In einem Zustand der Ungewissheit sei er davon ausgegangen, dass der Tumor aufgrund der „Natürlichen Gesundheitslehre“ geschrumpft sei. Seine Nebenniereninsuffizienz sei seit Sommer 2020 geheilt. Die Haft habe bei ihm die positiven Auswirkungen, dass er nun Sport treibe und keine Albträume mehr habe.

Tony E. beschreibt sich als einen „absolut normalen, nicht-exponierten Zeitgenossen“, als „reziprok motiviert“, „schüchtern“ und „altruistisch“. Für Kritik sei er dankbar; er versuche, eigene Fehler zu erkennen. Weniger positiv an sich finde er, dass er vorschnell Kredit in Form eines Vertrauensvorschusses gebe. Er drücke Menschen Stempel auf, sei ein „prinzipientreuer Mensch“ und „sehr werteorientiert“. Aufgrund von Emotionalität gebe er spontan verbale Äußerungen ab. Er würde sich als „Querdenker“ bezeichnen, da der Begriff jedoch belegt sei, würde er sich „als Freigeist einordnen“.

Tony E. kommt zur Sache

Als Kind der DDR habe er zwei Systeme mit Vor- und Nachteilen erlebt. Auf die linken Anteile verweise der Name seines gelöschten Facebook-Kontos: „Unbeugsam Tony Che Guevara“. Er sei ein „liberaler Mensch“, „in manchen Dingen altmodisch beziehungsweise konservativ“. Bis 2014 habe er die CDU oder gar nicht gewählt. Als die Bundesregierung infolge der Ukraine-Krise eine antirussische Position einnahm, habe er sich abgewandt.

Er beobachte die gesamtpolitische Entwicklung Deutschland wegen der Folgen für seine Kinder und wünsche sich nichts sehnlicher, als dass „meine Kinder in einer friedlichen und heilen Welt aufwachsen“. Unter Umständen würde er sich mal kritisch äußern und bedauere Äußerungen, die emotional bedingt seien. Er würde niemals zu Gewalt aufrufen und fühle sich nicht abgehängt. Jeder sei für seinen Erfolg oder Misserfolg selbst verantwortlich.

„Ausländer“ ja, „Islamisierung“ nein

Er distanziere sich mit „aller Vehemenz“ von Terrorismus und Nationalsozialismus. Die Anschläge von NSU und Hanau, aber eben auch die Anschläge auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin durch Anis Amri, in Würzburg oder im Bataclan verurteile er. Er gehe gern beim Asiaten essen und lasse „beim Orientalen“ seine Haare schneiden. „Bei meiner Arbeit war mein Lieblingskunde ein Asiate.“ Er gehe regelmäßig zur Thai-Massage. Südlich von Hannover habe er im Rewe-Zentrallager nebenberuflich gearbeitet. Dort hätten 60 bis 65 Prozent der Kollegen einen Migrationshintergrund, zum Teil seien sie aus Flüchtlingslagern in der Nähe gekommen. Auch in Stuttgart-Stammheim habe er freundschaftlichen Umgang mit Häftlingen mit Migrationshintergrund. Ein türkischer Kurde habe ihn für den Gefangenenrat in Stammheim vorschlagen wollen.

Weiter äußert sich E.: „Tatsächlich habe ich ein Problem mit der zunehmenden Islamisierung Deutschlands.“ Der Islam sei für ihn nicht ohne Weiteres kompatibel mit „unserem Kulturkreis“. Selbst der „Spiegel“ habe über die „Islamisierung des Abendlandes“ berichtet. Er sei ein Gegner des EU-Konstrukts, der NATO und des „Raubtierkapitalismus“. Für ihn gebe es zu viel Spaltung, er sei ein Demokrat. Es gehe links gegen rechts, Muslime gegen Christen, Radfahrer gegen Autofahrer. Die Rolle der Medien habe er teilweise als problematisch empfunden. Die prozessbegleitende Berichterstattung sei aber „relativ fair“.

Der Kontakt zu Werner S. und der „Gruppe S“

Mit Werner S. sei er zuerst auf Facebook befreundet gewesen. Im März oder April 2019 sei ein erster direkter Kontakt mit Sprachnachrichten und Anrufen zustande gekommen. Werner S. habe auch Kontakt mit dem „Freikorps“-Mitglied Marcel L. gehabt. Ab Mai 2019 sei der Kontakt zwischen ihm und S. enger geworden. Sie hätten in abendlichen und nächtlichen Telefonaten über Hunde, später auch über Politik gesprochen. Er habe dabei am Feuer gesessen und Wein getrunken. S. habe gesagt, er sei selbstständig und habe Ländereien.

Vom 26. bis 28. Juli 2019 habe sich das „Freikorps Heimatschutz“ im thüringischen Sondershausen getroffen. Sie hätten dort über den Kauf von Rucksäcken und Schlafsäcken, über das Anlegen von Nahrungsmittel-Vorräten und über den Kauf einer Hütte für Softair-Spiele und als Rückzugsraum gesprochen. Beim Treffen hätten sie das Grundstück begutachtet. Thomas N. habe das Grundstück vorfinanzieren wollen; Auch S. habe sich das vorstellen können. Bei diesem Treffen habe er Werner S. zum ersten Mal persönlich gelernt. S. sei Mitglied des „Freikorps“ gewesen und habe einen Kontakt zwischen Steffen B. und ihm vermittelt. Der sei Prepper und Handwerker gewesen. Im August 2019 habe es ein großes Kennenlerntreffen im süddeutschen Raum gegeben. Ende September habe man sich [an der Hummelgautsche] erneut getroffen. Er habe erst eine Woche davor zugesagt.

Das Treffen an der Hummelgautsche

Das Treffen sei zum näheren Kennenlernen gedacht gewesen, und dafür, um über den „Tag X“ zu sprechen, über Fluchtrucksäcke und über Vernetzung von Gruppen wie „Wodans Erben“ oder „Freikorps“. Hier wirft E. ein, dass er Werner S. einmal am Telefon erzählt habe, dass er einen Fluchtrucksack in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt habe, aber wegen seiner beiden Kinder eigentlich ohnehin nicht flüchten könne.

Dann kommt er zurück zum Thema Hummelgautsche: Er sei mit Fred P. und einem weiteren Teilnehmer nach Alfdorf gefahren. Sie hätten in Minden im Restaurant seines Freundes gegessen. Dann hätten sie Thomas N. mitgenommen. Später hätten sie Marcel L. in Ellwangen getroffen und seien mit zwei Wagen nach Alfdorf gefahren. Um 19:45 Uhr seien sie an der Hummelgautsche angekommen. Fünf bis sieben Personen seien bereits da gewesen, unter ihnen Werner S., Michael B., Marco Ö. als Organisator sowie zwei Frauen. Sie hätten geparkt, einander begrüßt und vorgestellt. Man habe dann Smalltalk betrieben.

Im Laufe des Treffens sei man lockerer geworden. Das Treffen habe sich in die Hütte verlagert. Es sei zum zunehmenden Alkoholkonsum gekommen. Einige der Teilnehmer hätten sich über Frauen, wie die Ex-Freundin von Marco Ö., lustig gemacht. E. erzählt, er habe überlegt, abzureisen, aber er habe getrunken und an seine Mitfahrer gedacht; darum sei er geblieben. Zwei, drei Personen hätten über ihren Zenit getrunken und es habe einen Konflikt gegeben.

Paul-Ludwig U. und Marion G. stoßen dazu

Am nächsten Morgen, dem 28. September, sei er als erster aufgewacht und zur Bäckerei gefahren. S. habe einen bis eineinhalb Kilometer entfernt im Auto übernachtet. Dann seien Marion G., Oliver K. und Paul-Ludwig U. gekommen. G. habe sich als Organisatorin der Gelbwesten-Bewegung im Raum Franken vorgestellt. Es seien weitere Teilnehmer angekommen. Alle hätten sich vorgestellt. Paul-Ludwig U. sei ihm bei der Vorstellung aufgefallen, er habe gewirkt, als würde er den Moment genießen. Anschließend habe man Einzelgespräche geführt.

Tony E. sagt weiter aus, er habe mit Marcel W. und Frank H. gesprochen, weil der zu „Wodans Erben“ gehöre und „wir vom ‚Freikorps‘ mit ihnen kooperieren“ wollten. Sie hätten Landesgruppen in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW und Baden-Württemberg. An der Hummelgautsche sei er gefragt worden, wie viele Mitglieder das „Freikorps“ habe, und geantwortet, es gebe eine offene Facebook-Gruppe mit 2.500 Mitgliedern sowie eine interne Facebook-Gruppe mit 30 bis 40 Mitgliedern. Ihre Landesgruppen in Sachsen und Sachsen-Anhalt seien zu „Wodans Erben“ gewechselt. E. streitet ab, gesagt zu haben, dass er Mitglied der „Bruderschaft Deutschland“ sei.

E. leugnet Waffen und Anschlagspläne an der Hummelgautsche

Werner S. habe erzählt, er verfüge über einen Sammelpunkt in der Nähe seines Wohnorts und ein Refugium in Südtirol. S. habe gesagt, er wolle über kurz oder lang nach Italien gehen. Am darauffolgenden Tag habe er, Tony E., die Aufgabe gehabt, Begleitschutz für einen Redner bei der „Michel steh auf“-Demo in Hamburg zu organisieren. Er habe an der Hummelgautsche Flyer für die Demonstration 3. Oktober 2019 in Berlin verteilt und mit Werner S. darüber gesprochen. Paul-Ludwig U. habe einige der Flyer genommen und angekündigt, man treffe sich dann dort. S. habe ihm (E.) ein Messer mit Damast-Klinge für seinen Sohn geschenkt und ihm selbst neue MMA-Handschuhe.

Insgesamt seien an der Hummelgautsche 20 bis 25 Leute gewesen. Er habe später erfahren, dass man den Platz in Absprache mit der Gemeinde für private Zwecke reservieren könne. Gegen 15:30 Uhr habe er die Heimreise mit Fred P. und Thomas N. angetreten, da er am nächsten Tag auf der Demonstration habe sein wollen. Zum Schluss hätten sie noch ein Gruppenfoto gemacht. Um 22:30 Uhr sei er daheim gewesen. Er habe auf dem Treffen keine erlaubnispflichtigen Waffen gesehen, und es sei nicht über Anschläge oder Waffenbeschaffung gesprochen worden.

Wer war nach Minden eingeladen?

Das Treffen am 8. Februar 2020 habe dazu gedient, dass Werner S. und Torsten K. einander kennenlernen. Die beiden hätten einander bereits am Rasthof nach der Demo in Berlin am 3. Oktober 2019 getroffen. Das Treffen sei ursprünglich als „Orga-übergreifendes“ Treffen in Hamburg geplant gewesen – in einem indischen Restaurant. Das habe aber um die Weihnachtszeit nicht geklappt. Deswegen habe er kurzerhand geplant, das Treffen bei sich stattfinden zu lassen, was aber auch gescheitert sei. Daraus sei dann Minden als Ort geworden. Das Treffen sei zuerst am Wochenende vom 17. zum 19. Januar angesetzt gewesen, sei von Werner S. jedoch wegen eines Notartermins abgesagt worden. Er habe als Ersatz das Wochenende um den 25. und 26. Januar vorgeschlagen. S. und Paul-Ludwig U. hätten das Treffen aber auf den 8. Februar terminiert, was er auch S. gegenüber moniert habe. Torsten K. und auch Ralph E. hätten dann für den 8. Februar abgesagt. K. habe angeblich einen Auftrag vom französischen Konsulat in Belgien bekommen.

S. habe am Abend vor Minden mit Thomas N. telefoniert, so Tony E. N. habe Bedenken bezüglich Paul-Ludwig U.s Teilnahme gehabt. [Zu diesem Zeitpunkt war S. bei E. und dessen Frau zuhause] Seine Frau habe sinngemäß gefragt, was es so Wichtiges zu besprechen gebe, dass so ein Aufwand gemacht werde. Er habe geantwortet, es gehe darum, wie man sich und seine Familie in Notfällen schützen könnte.

Das Treffen in Minden aus E.s Sicht

Am Morgen des 8. Februar seien sie nach Minden gefahren. Werner S. habe gesagt, dass er beim Treffen in Minden eine Frage stellen und dabei jedem Teilnehmer tief in die Augen blicken wollte. „Ich meinte: Ok.“ Kurz nach 12:00 Uhr seien sie auf dem Parkplatz des Restaurants seines Freundes angekommen. Frank H. und Marcel W. seien ebenfalls dazugekommen. Steffen B. habe angerufen und wissen wollen, wohin er fahren solle. Sie seien anschließend zum Wohnhaus von Thomas N. gefahren. Er habe schon von Weitem Paul-Ludwig U. im Hofeingang erkennen können. Steffen B. und Stefan K. seien dazugekommen. Sie hätten auf Wolfgang W., der um 13 Uhr gekommen sei, gewartet, um anschließend reinzugehen. Ihre Handys hätten alle bei Thomas N. abgegeben. Sie hätten sich dann locker unterhalten, er selbst habe mit Steffen B. gesprochen. Werner S. habe das Gespräch mit einer Vorstellungsrunde eröffnet. Jeder habe sich mit Namen und Alter vorgestellt. Er habe etwas scherzhaft gesagt, dass er die Geschäftsführung des „Freikorps“ innehabe. Thomas N. habe nach dem Status von U. als Vertreter der „Bruderschaft Deutschland“ gefragt. Werner S. habe erklärt, dass er nicht akzeptieren wolle, dass U. als Mitgliedsanwärter ein Vertreter der „Bruderschaft Deutschland“ sei. U. könne nur für sich sprechen. Als Thorsten W. sich als Beamter im öffentlichen Dienst vorgestellt hätte, habe es eine Diskussion gegeben – eine aus E.s Sicht völlig unnötige Debatte. Es habe eine Abstimmung gegeben, ob W. bleiben dürfe. Nur wenige votierten gegen seinen Verbleib, die Mehrheit war dafür. Er habe sich über das Drama gewundert. Thomas N. habe sich für W. verbürgt. Es sei gesagt worden, die Gespräche sollten den Raum nicht verlassen. Werner S. habe ergänzt: Man wisse ja, wie man in diesem Fall verfahre werde.

Laut E. sprachen sich in Minden nur Paul-Ludwig U. und Frank H. für Anschläge auf Moscheen aus

S. habe wissen wollen, wer defensiv und wer offensiv eingestellt sei. Steffen B., Marcel W., Markus K., Stefan K. und E. selbst seien defensiv orientiert gewesen. Er habe hinzugefügt, dass er in einer Bedrohungslage alles unternehmen würde, um seine Familie zu schützen. Werner S. habe gefragt, was man tun könne, und Steffen B. habe Aufkleber-, Flyer- und Plakataktionen vorgeschlagen. Werner S. habe ihn unterbrochen und gemeint, über diese Phase sei man schon hinweg. Da sei er, Tony E., irritiert gewesen. Paul-Ludwig U. habe gesagt: „Man müsste Moscheen machen.“ Frank H. habe entgegnet: „Man braucht nur Moscheen anzünden, dann gibt es unter den Moslems Ärger.“ Es habe Empörung über den Vorschlag gegeben. E. berichtet weiter, er habe die Kommentare als Stammtisch-Parolen in unterschiedlicher Intensität wahrgenommen. Er habe nicht angenommen, dass U. und H. ernsthaft so etwas tun wollten. Marcel W. habe sich gegen diese Vorschläge ausgesprochen: Man bereite sich nicht jahrelang für den „Tag X“ vor, um ihn dann selbst einzuleiten. Im Anschluss habe es eine erste Raucherpause im Garten für 15 Minuten gegeben. Thorsten W. sei im Besprechungsraum geblieben. Anschließend habe man etwa 20 Minuten gegessen. Das nachfolgende Gespräch sei um Rückzugsorte in ihren Gruppen gegangen. Es sei um die Gründung einer Stiftung zum erleichterten Eigentumserwerb diskutiert worden.

E. bestätigt, dass Steffen B. und Frank H. die Waffen besorgen sollten

Werner S. habe nachgefragt, wer eine Waffe brauche, und gesagt, Steffen B. sei der Ansprechpartner: Steffen kenne einen, der sie beschaffen könnte. B. habe das bestätigt, aber hinzugefügt, als Minimum müsse man 50.000 Euro auf den Tisch legen. Werner S. habe in die Runde gefragt, wer wie viel Geld geben würde. U. habe gemeint, er wolle unbedingt eine Waffe, aber beziehe nur Hartz IV. Im Namen der „Bruderschaft Deutschland“ habe er dann eine Summe zugesagt. E: „Ich selbst sagte 2.500 Euro zu, glaubte aber nicht wirklich, dass B. die Waffen beschaffen könnte.“ Er habe sie zum Schutz seiner Familie gewollt. Die Waffenbeschaffung habe für ihn nicht im Zusammenhang mit der Frage von S. nach offensiv oder defensiv oder mit U.s Einwurf mit den Moscheen gestanden. Werner S. habe die fehlende Differenz zu den 50.000 Euro begleichen wollen. Nach nochmaliger Abfrage seien 30.000 Euro zugesagt werden. Er habe nicht angenommen, dass S. eine so große Summe ausgleichen könnte. Es sei auch darüber gesprochen worden, ob Frank H. mit dem Motorrad Pistolen aus Tschechien holen könne. Er habe nicht den Eindruck gehabt, dass diese alternative Waffenbeschaffung funktionieren würde. H. habe nur gesagt, der Umgang mit Waffen in Tschechien sei laxer. Werner S. habe Steffen B. und Frank H. für die Übergabe bestimmt. U. habe „Ich auch, ich auch“ gesagt, und S. habe erwidert, ihn habe er auch vorgesehen. Dann habe es eine Raucherpause gegeben. Thorsten W. sei erneut drinnen geblieben. Während sie draußen gestanden seien, hätten sie überprüft, ob man ein Handy mit Alufolie vor Strahlung abschirmen könne. Dann sei Ulf R. gekommen und habe sich vorgestellt. Werner S. habe auch ihn gefragt, ob er offensiv oder defensiv eingestellt sei. Aufgrund seiner Familie habe sich R. als defensiv eingeordnet, aber erklärt, er habe zuhause einen Lebensmittelvorrat und versteckte Depots. S. habe ihn gefragt, ob er zum Schutz der Familie Interesse an einer Waffe habe. Dies habe R. verneint, da er Ärger mit seiner Frau befürchtet habe.

Ein schweigsames Essen

Das nachfolgende Gespräch habe sich unter anderem um „Entnazifizierung“ gedreht, das Markus K. und Thomas N. angesprochen hätten. E. behauptet, er könne sich nicht an das Stichwort „Halle“ erinnern, auch nicht, dass Thorsten W. „Christchurch“ erwähnte [W. hatte behauptet, das Gespräch zwar nicht als eines über Anschläge interpretiert, aber dennoch gesagt zu haben: „Ihr wollt doch kein neues Christchurch?“]. Nach dem Rauchen habe man sich im Haus weiter unterhalten. U. sei von den N.s Deko-Waffen fasziniert gewesen. Dann seien sie zum Mindener Restaurant seines Freundes gefahren. Er habe zuvor einen Tisch für acht Personen reserviert. Beim Essen habe es keine Gespräche gegeben. Werner S. habe nach dem Essen in die Runde gefragt, wer denn schon mal [in Haft] gesessen habe. Frank H. und Marcel W. hätten das kurz bestätigt, Paul-Ludwig U. habe lange zu dem Thema geredet.

Werner S. und Tony E.: Nach Minden weiterhin auf Personalsuche

Er und Werner S. hätten sich am nächsten Tag in Minden mit „Otto“ [Wolf E. aus Neuss] ]getroffen, einem Mitglied der Chatgruppe „Heimat“. Das Gespräch sei oberflächlicher Natur gewesen. „Otto“ habe erzählt, dass er einer keltisch-druidischen Glaubensgemeinschaft angehöre. S. habe mit Carsten S. kommuniziert, den er online kennengelernt habe. Es habe am selben Tag noch ein Treffen mit ihm in Bad Oeynhausen gegeben.

Wolfgang W. [der Paul-Ludwig U. im Auto zurück von Minden bis nach Koblenz mitnahm] habe angerufen und erzählt, dass sie verfolgt würden und er keinen weiteren Kontakt wünsche. Er (E.) hätte bei der Heimfahrt mit Werner S. über die Verfolgung von W. gesprochen. Es sei dann eine kurze erneute Absage von Torsten K. gekommen, angeblich weil ein umgestürzter Baum seine Autoeinfahrt blockiert habe. Man habe K. eigentlich noch treffen wollen, um über das „Freikorps“ zu sprechen, was dann aber nicht stattgefunden habe.

An dieser Stelle unterbricht der VR die Verhandlung: Steffen B. sei zusammengebrochen und brauche einen Notarzt. RA Flintrop hält fest, dass E. zu diesem Zeitpunkt 57 von insgesamt 87 Seiten verlesen habe.

prozesstage44

Prozesstag 44: Gutachter attestiert Paul-Ludwig U. Manipulationsfähigkeit

Am 44. Prozesstag, gegen die „Gruppe S“ am 23. November 2021 wurde Dr. Michael P. (60) vernommen. Er hatte als Facharzt für Psychiatrie und Psychologie im März 2015 ein Prognose-Gutachten über Paul-Ludwig U. erstellt. Wie andere Zeugen zuvor sollte auch P. vor Gericht die Glaubwürdigkeit und Schuldfähigkeit des Angeklagten Paul-Ludwig U. einschätzen, da dessen Aussagen und Berichte einen großen Teil der Anklageschrift ausmachen. Ihm wurde von dem Arzt unter anderem eine narzisstische Störung bescheinigt. Die Diagnose einer Borderline-Störung lehnte er dagegen ab. Rechtsanwalt (RA) Siebers beantragte am Schluss des Prozesstages, eine Akte aus Köln heranzuziehen. Sie beweise, dass Paul-Ludwig U. trotz strafbarer Handlung von den Behörden nicht angeklagt worden sei, da er „als Geheimwaffe“ von unterschiedlichen Behörden eingesetzt werde.

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt nach Stellungnahmen der Vertreterinnen des Generalbundesanwalts zum Beweisantrag von Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers. [Dieser hatte beantragt, einen Mannheimer Polizisten zu vernehmen, um festzustellen, dass die Kontrolle und Waffenbeschlagnahme von Paul-Ludwig U.s. am 2. Oktober 2019 kein Zufall gewesen sei, sondern auf Anweisung des LKA geschah.] Staatsanwältin (StAin) Masslow entgegnet, dass man dem Beweisantrag entgegentrete. Es gebe keine Hinweise auf ein Gespräch zwischen dem LKA und dem Polizeirevier Mannheim. K. [U.s Kontakt-Polizist beim LKA] habe außerdem U. im Telefonat ausdrücklich aufgefordert, keine Waffe mitzunehmen.

Der VR verliert einige einleitende Worte zum heutigen Zeugen: Dieser sei nicht als Gutachter vor Ort und solle nicht das Gutachten erklären, sondern werde als Zeuge zu seinen Feststellungen über U. aus dem Jahr 2019 befragt. Der Zeuge gibt kurz seinen Lebenslauf wieder: Er habe in Bonn studiert und ab 1993 Menschen im Strafvollzug therapiert, darunter auch Sexualstraftäter. Seit 1997 sei er Facharzt für Psychiatrie, später auch Facharzt für Psychotherapie. Sachverständiger sei er seit 20 Jahren. Er arbeite seit 2009 in einer Praxis und mache seit 2010 viele Prognose-Begutachtungen. Pro Jahr erstelle er ungefähr 40 Gutachten. Darunter seien viele Prognosen, aber auch Strafsachen, also Fragen der Schuldfähigkeit. Seine Auftraggeber seien meist Gerichte und Staatsanwaltschaften. Im Jahr 2015 sei er häufiger Gutachter für den Maßregelvollzug gewesen – so auch in U.s Fall.

Zwei Gutachter, zwei Urteile, zwei Prognosen

Er habe dessen Akten von der Klinik bekommen, diese ausgewertet und anschließend mit U. persönlich gesprochen. Für diese sogenannte Exploration habe er sich bei U. sechs Stunden Zeit genommen. Er lasse die Exploration diktieren, sodass der Proband es höre. Später lese er das Protokoll dann nochmal mit zeitlichem Abstand durch. Als der Anruf des Gerichts bezüglich seiner heutigen Zeugenaussage gekommen sei, habe er „null Erinnerung“ an U. gehabt. Deshalb habe er in seine Unterlagen geschaut und sei wieder im Thema gewesen. Er erinnere sich an die Explorations-Situation und daran, wie U. gesprochen und geweint habe. Es sei kein normales Gutachten gewesen.

Das Gutachten habe er am 10. September 2016 am Prignitz-See auf einer Fortbildung vorgestellt, unter anderem mit Prof. K. [Die beiden Kollegen waren sich sehr uneins darüber, ob und inwiefern U. krank und gefährlich sein könnte. Näheres siehe 46. Prozesstag.] Besagter Professor habe U. nach ihm begutachtet. Sie hätten auf einer Tagung eine gemeinsame vergleichende Fallvorstellung gemacht. In ihren Urteilen seien sie sich nicht einig gewesen. Der Zeuge beharrt darauf, dass sein Gutachten gut begründet sei; er habe dafür auch die Urteile [unter anderem eines vom Landgericht Münster], frühere Gutachten, die Exploration, Gespräche mit Ärzten und Pflegern verwendet. K.s hingegen habe eine Gefährlichkeit U.s nicht mehr für gegeben gehalten.

Paul-Ludwig U.s Exploration

Der VR stellt fest, dass der Zeuge am 27. Februar 2015 sein erstes und letztes Zusammentreffen mit Paul-Ludwig U. hatte. P. berichtet, dass U. an diesem Tag bis auf das Weinen entspannt geblieben sei. Er habe selbstgewiss, selbstsicher und klug gewirkt. Der VR zitiert die Worte des Zeugen von damals: „Man konnte sich ihn ohne Probleme als politischen Redner vorstellen.“ Daran kann sich P. nicht mehr gut erinnern. Er erzählt, dass U. im Gespräch über seine beruflichen Facetten berichtet habe: Dass er in Schotten (Hessen) Mitglied der Bergwacht gewesen sei und als Rettungssanitäter viele Tote gesehen habe. U. habe auch erzählt, dass er versucht habe, sich mit einer Schreckschusswaffe umzubringen. Auch habe er eine TV-Doku über ihn erwähnt. P. bilanziert, U. erhebe sehr ersichtlich einen Anspruch auf Bewunderung und hohe Anerkennung.

Zu dem Schluss der narzisstischen Störung sei er durch die Schilderung der Flucht 2002 und U.s Schluss daraus, dass er keinerlei Behandlung brauche, gelangt. Der Proband sei aus einer Depression heraus zum Geiselnehmer geworden. In der Therapie habe man mit U. daran nicht gearbeitet.

Ein dramatischer Kriminalitätsverlauf

Auf die Frage des Sachverständigen Winckler an den Zeugen, warum dieser U. am Ende seines Gutachtens in einer persönlichen Ansprache „Viel Erfolg“ gewünscht habe, antwortet der Zeuge: „Wegen der Dramatik des Kriminalitätsverlaufs“. Für ihn sei dies die besondere Tragik eines Menschen, der Talente habe, die aber in seinem Leben nicht zum Tragen kämen. U. habe mehrere Geiselnahmen verübt, resultierend aus persönlichen Zusammenbrüchen mit suizidalen Tendenzen.

Michael B.s Verteidiger RA Berthold hält dem Zeugen ein Zitat aus seinem Gutachten vor: „Wobei der Eindruck entstand, dass Herr U. kein Gefühl dafür hatte, dass seine Berichte ins Grandiose abdrifteten.“ Auf die Frage, ob er U. für jemanden halte, der nach damaliger Einschätzung gut manipulieren könne, entgegnet der Zeuge: „Er kann das.“ In Bezug auf die Geiselnahme 2002 habe das auch das Gericht festgestellt.

Behördliche „Geheimwaffe“ Paul-Ludwig U.?

RA Siebers gibt eine Erklärung zur Stellungnahme der StAin zu Beginn des Prozesstages ab. Deren Behauptung, die Frage nach der Waffenbeschlagnahmung von U. sei eine „Behauptung ins Blaue“, sei falsch. Dann stellt RA Siebers einen neuen Antrag: Er will, dass eine Akte aus Köln aus einem anderen Verfahren gegen U. herangezogen wird. Darin gehe es um den Vorwurf, U. habe Kinderpornos mit anderen getauscht. U. werde als Hinweisgeber, aber nicht als Zeuge geführt. Die Behörden hätten damals eine Strafverfolgung verhindert. U. werde als „Geheimwaffe“ von unterschiedlichen Behörden eingesetzt. Wegen unkontrollierbarer Geschwätzigkeit sei er aber kein V-Mann. Man habe ihn in verschiedenen Verfahren von Beginn an nur formal als Beschuldigten geführt und ihm Versprechungen gemacht. Bis auf RA Scholz und RA Haupt schließen sich alle RA*innen dem Antrag an. Damit endet der 44. Prozesstag.

prozesstage43

Prozesstag 43 [Vorläufige Zusammenfassung]

Am 43. Prozesstag (18.11.21) gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim verlas zunächst Rechtsanwältin Dr. Schwaben etwa 15 Minuten lang die angekündigte Erklärung ihres Mandanten Markus K. aus Minden zu seiner Person. Angaben zur Sache wollte dieser ebensowenig machen wie auf Rückfragen antworten. Als Jugendlicher sei er, so hieß es in der Erklärung, in der „Skinhead-Szene“ gewesen, „um aufzufallen“. Anfangs „unpolitisch“, später „politisch“ und im Alter von 19 oder 20 letztendlich auch „politisch aktiv“, beispielsweise bei Demos und Plakataktionen. Er habe seinen Job verloren, keinen neuen gefunden, seine Beziehung sei in die Brüche gegangen, er habe viel getrunken und sei zeitweise obdachlos gewesen. Letztendlich habe er sich dann wieder gefangen, habe einen guten Job gefunden, in den er vermutlich nach seiner Entlassung auch wieder zurückkehren könnte, sei eine neue Beziehung eingegangen und habe sich immer mehr von der Szene entfernt, erst recht, nachdem er zum zweiten Mal Vater geworden sei. Letztendlich habe er sogar gelagerte NPD-Plakate vernichtet. Seine Frau habe seinen „Skinhead-Kram“ weggeworfen, aber leider auch sein immer stärkeres Interesse am Thema „Entnazifizierung“ (im „Reichsbürger“-Sinne) als „merkwürdiges Hobby“ bezeichnet, weswegen er darüber viel mit dem zwischenzeitlich verstorbenen Beschuldigten Ulf R. kommuniziert habe. Seine Haft würde er als extrem entwürdigend, belastend und und bedrohlich empfinden und sehne sich wieder zurück zu Frau und Kindern, um die er sich große Sorgen machen würde.

Der Großteil des Prozesstages ging dann für weitere abgehörte Telefonate drauf, die in die Beweisaufnahme eingeführt wurden. In einem davon brüstet sich Paul-Ludwig U. seiner Verdienste beim Kampf gegen eine Übermacht gewalttätiger Neonazi-Horden („über 150 Gruppen mit 10 bis 15 Mann, bis nach Italien runter“, darunter auch „Scharfschützen der Bundeswehr, Rocker und ehemalige Afghanistan-Kämpfer“).  Wenn es „nur um Schwarze ginge, die Kinder vor den Zug schubsen“, würde er ja „nichts machen“, aber diejenigen, die hier am Werke seien, würden keine Unterscheidungen vornehmen und sogar „Kinder und Deutsche“ töten wollen. In einem anderem Telefonat legte U. noch einmal rassistisch nach: „Das sind keine Migranten, das sind Soldaten und Söldner.“  In einem Jahr brenne „die Hölle“: „Wenn wir in einem Jahr aufwachen, ist es zu spät.“

Zudem wurden beim 43. Prozesstag diverse weitere Telefonate angehört, u.a. zwischen U. auf der seinen Seite und dem Angeklagten Thomas N., Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ und dem LKA auf der anderen. Interessant war auch ein Telefonat vom 9. Februar 2020 zwischen Paul-Ludwig U. und einem politisch nicht eingebundenen Bekannten, in dem U. sich von diesem verabschiedet, da seine Mission fürs LKA erfüllt sei: „Morgen ist es soweit, morgen werde ich abgeholt, habe schon gepackt.“ Er zeigte sich hierbei sehr mit sich zufrieden: „War absolut berechtigt, es wird einiges verhindert. Wenn das nicht so wäre, würden die mich nicht in diese Maßnahme [er meinte vermutlich Zeugenschutz] schicken. […] War ‘ne schöne zeit. Sag‘ allen liebe Grüße, aber nicht warum.“

Siehe auch https://twitter.com/prozessbeo/status/1470675655662710787

prozesstage42

PROZESSTAG 42 [VORLÄUFIGE ZUSAMMENFASSUNG]

Am 42. Prozesstag (16.11.21) gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim sollte die Zeugin Karin T. (58) aus Mickhausen (Landkreis Augsburg) befragt werden, eine langjährige Freundin von Werner S., die ihn auch während seiner Haftzeit unterstützt. Laut Bewertung des Vorsitzenden Richters hätte sie sich aber bei einer Aussage in drei Fällen selber belasten können: 1. Beihilfe zum Sozialhilfebetrug von Werner S., 2. mögliche Beihilfe zur Anstiftung zu einer schweren Straftat (gemeint gewesen sein dürfte der mutmaßliche Mordauftrag von Werner S. gegen den „Verräter“ Paul-Ludwig U.) und 3. Nachrichten-Schmuggeln in die oder aus der U-Haft. Darum stünde ihr ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu. Hiervon machte die Zeugin, die mit einem Rechtsbeistand erschienen war, dann auch Gebrauch. Deshalb stand nun die Einführung von weiteren abgehörten Telefongesprächen in die Beweisaufnahme auf der Tagesordnung. Einer der beiden Gesprächspartner*innen war hierbei zumeist der Angeklagte Paul-Ludwig U., der maßgeblich zur Festnahme der anderen Beschuldigten beigetragen hatte. In einem Telefonat mit einer LKA-Beamtin vom 31. Oktober 2019 berichtete Paul-Ludwig U. von seiner bevorstehenden Teilnahme an mehreren extrem rechten Zusammentreffen, u.a. mit Mitgliedern der „Sektion Süd“ der „Bruderschaft Deutschland“ im November und Dezember 2019 in Landau und Achern (Ortenaukreis). Aber auch vom geplanten „Gruppe S“-Treffen im Dezember 2019 in Hamburg, das letztendlich dann verschoben wurde. Bei Telefonaten mit dem LKA zeigte sich U. sehr vergnügt, insbesondere wenn er standardmäßig belehrt wurde, dass er aus freien Stücken und nicht etwa im Auftrag des LKA handeln würde.  Dennoch schien sich U. Sorgen zu machen, weil bei ihm am 2. Oktober 2019 bei einer Kontrolle im Heidelberger Hauptbahnhof eine CO2-Waffe gefunden und beschlagnahmt worden war. Hierüber kommunizierte er am 6. Dezember 2019 mit seiner polizeilichen Kontaktperson. Deutlich wurde, dass U. sich seiner Rolle als wichtiger Informant für das LKA klar war und darauf hoffte, dass der Vorfall folgenlos unter den Teppich gekehrt werden könnte.