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Prozesstag 47: Tony E.: Es gab keine „Gruppe S“ und auch keine Anschlagspläne

Zu Beginn des 47. Verhandlungstags am 2. Dezember 2021 gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“ gaben die Verteidiger*innen Erklärungen zur Aussage des Gutachters Prof. Hans-Ludwig Kröber vom 46. Prozesstag ab. Diese fielen erwartungsgemäß kritisch aus, da Kröbers Einschätzung des Angeklagten Paul-Ludwig U. weit von den Bewertungen fast aller Verteidiger*innen bzw. von deren Verteidigungsstrategie entfernt war. Anschließend folgte der zweite Teil der Erklärung des Angeklagten Tony E. Dieser behauptete, er habe sich beim Treffen in Minden wie auch in den Chatgruppen lediglich vernetzen wollen. Die neue Gruppe hätte ein Ersatz für das „Freikorps“ werden können. Von Werner S.‘ Absicht habe er keine Ahnung gehabt. Tony E. sagte aus, er habe gedacht, es gehe um den Aufbau einer Gruppe, die bei Demonstrationen konfrontativ auftrete.

Der Vorsitzende Richter (VR) eröffnet die Sitzung und gibt allen anwesenden Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Erklärungen zur Vernehmung des Zeugen Prof. Hans-Ludwig Kröber vom vergangenen Prozesstag abzugeben. RA Herzogenrath-Amelung, Verteidiger von Frank H., beginnt. Er habe nicht viel von der Aussage des Zeugen erwartet. Interessant sei jedoch, dass der Professor nicht überrascht gewesen sei, dass Paul-Ludwig U. für die Polizei gearbeitet habe. Der RA fragt sich, ob derjenige Paul-Ludwig U. aus dem Gutachten aus dem Jahr 2016 mit dem aus dem Jahr 2019 identisch sei.

RAin Rueber-Unkelbach, Verteidigerin von Wolfgang W., fühlt sich nach den Aussagen der verschiedenen Gutachter*innen an einen Elternabend erinnert. Dort gebe es immer wieder Eltern, die ihre Kinder für hochbegabt halten würden. Bei den Gutachten komme es auf den Blickwinkel an. Prof. Kröber sei ein renommierter Gutachter, der bekannt gewordene Verbrecher begutachtet habe. Im Vergleich zu den krasseren Fällen wirke U. auf ihn weniger pathologisch. Andere Gutachter hingegen hätten Persönlichkeitsstörungen unterschiedlichster Art gesehen. Die RAin betont, letztlich komme es im laufenden Verfahren ohnehin auf das Gutachten des Sachverständigen Winckler an.

Aus Sicht von Marcel W.s Verteidiger RA Picker machte die Zeugenbefragung klar, dass die Psychiatrie keine empirische Wissenschaft wie die Mathematik sei. Es gebe aber Ähnlichkeiten zwischen den Gutachten bei den Eigenschaften, die Paul-Ludwig U. zugeschrieben worden seien, etwa eine manipulative Art. Entscheidend sei am Ende aber, wozu Verhaltensweisen führen würden. Fest stehe für ihn: Ohne Paul-Ludwig U. in Minden säße man nicht hier.

Scharfe Kritik an der Begutachtung durch den Zeugen Kröber

RA Miksch, Verteidiger von Marcel W., hält die vierstündige Explorationszeit von Prof. Kröber für unzureichend. Andere Personen, die länger mit U. zu tun gehabt hätten, könnten umfassendere Auskunft geben.

Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben findet die Befragung „enttäuschend“. Was Prof. Kröber erzählt habe, klinge „wenig logisch und wenig nachvollziehbar“, etwa seine Aussagen zum Thema Narzissmus. Frappierend sei für sie auch der Kreisschluss, dass U. keine Geschichten ausschmücken müsse, weil er ohnehin schon mit grandiosen Geschichten aufwarten könne.

In den Augen von Michael B.s Verteidiger RA Berthold zeigen zwei Komplexe, dass Kröber U. allzu bereitwillig Glauben geschenkt habe. Zum einen die Geschichte mit dem liegengebliebenen Auto auf seiner nächtlichen Spritztour. Der Gutachter hätte nachfragen müssen, wie es sein könne, dass die Batterie leer gewesen sei, U. aber noch die Warnblinkanlage angestellt haben will. Außerdem verweist der RA auf eine Stelle aus dem Gutachten von Dr. P., der schrieb, U. habe ihm erzählt, dass er in der Bezirksliga Fußball gespielt habe und ein guter Sportler gewesen sei. Sein Großvater habe ihm dafür nie persönlich Anerkennung gezollt, sei aber laut U. gegenüber Dritten stolz auf seinen Enkel gewesen. RA Berthold gibt an, dass laut online verfügbaren Chroniken des hessischen Fußballverbandes U.s Verein gar nicht in einer entsprechenden Liga gespielt haben könne. Aus all dem schließt der RA, dass U.s Aussagen unplausibel seien und man ihm aus emotionalen Gründen Glauben geschenkt habe. Es sei Aufgabe des Senats und des Gutachters, U.s Schilderung auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen.

Michael B.s Verteidiger RA Mandic hat beim Zeugen Prof. Kröber eine Lust, nicht regelkonform zu handeln, verspürt. Diese Lust liegt nach Meinung des Verteidigers in der politischen Überzeugung des Professors begründet. Der Zeuge stimme mit U. in der Kritik an den Institutionen überein. Der RA spricht von einem „Gefälligkeitsgutachten“, da der Zeuge den Probanden sympathisch gefunden hätte. Fachlich hätte er den Fall ganz anders bewerten können. Die Borderline-Persönlichkeitsstörung habe der Zeuge „überhaupt nicht ernsthaft geprüft“.

Der Sachverständige schlägt weitere Zeugenvernehmungen vor

Nun folgt einer der wenigen Momente, in denen auch ein Angeklagter selbst eine Stellungnahme abgibt. Michael B. äußert, dass ihm die Ausführungen des Zeugen zum Thema „Gewaltfantasien“ durch den Kopf gegangen seien, weil Kröber diese als „allzu menschlich“ dargestellt habe.

Der VR fragt den Sachverständigen (SV) Dr. Winckler, ob er aus den bisherigen Zeugenbefragungen die Notwendigkeit weiterer Vernehmungen ableiten könne. SV Winckler verweist auf Differenzen zwischen dem Gutachter Dr. P. und den Akten aus Schloss Haldem. Deshalb würde er gerne den Diplompsychologen G. vom dortigen Maßregelvollzug einladen. Außerdem wäre eine Einladung von Dr. Sch. aus Schloss Haldem ebenfalls interessant, weil Paul-Ludwig U. während seiner Exploration im August geäußert habe, dass weiterhin Kontakt zu Dr. Sch. bestehe. Ebenso habe U. über seinen Aufenthalt hinaus Kontakt zum Oberarzt Dr. B. aus der forensischen Psychiatrie in Dortmund gehalten. Aus den bisherigen Befragungen habe der SV ein „sehr facettenreiches und dichtes Bild“ von den Zeugen erhalten. Auf die Frage des VR, ob U. die Zeugen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht [zum Schutz von Informationen über Patient*innen] entbinden würde, antwortet U. ohne zu zögern mit „Ja, alle.“

Tony E.: „Ich hätte nicht im Mindesten dabei mitgemacht.“

Nach einer kurzen Verhandlungspause nimmt Tony E. mit seinem Verteidiger RA Hofstätter Platz im Zeugenstand. Er setzt die Verlesung seiner schriftlichen Erklärung fort, die er am 45. Prozesstag begonnen hatte.

Tony S. erklärt, es seit mit seiner Familie sowie Werner S. nach der Rückkehr aus Minden im Nachbardorf Essen gewesen. Anschließend sei Werner S. nach Hause gefahren. Am darauffolgenden Mittwoch habe er sich mit Torsten K. anlässlich des monatlichen Treffens seiner Gruppe [„Freikorps Heimatschutz Division 2016“] getroffen. Man habe über das Treffen am 8. Februar in Minden nicht gesprochen. Er habe K. eine Frage zu Paul-Ludwig U. gestellt. Weiter sagt E. aus, er habe nicht den Eindruck gehabt, dass eine Gruppe gegründet worden sei, die gegen Minoritäten und Moscheen Anschläge verüben wollte. „Ich hätte nicht im Mindesten dabei mitgemacht“, so E.

E. sagt, er habe in Minden über die Führung des „Freikorps“ sprechen wollen

Als siebten Punkt seiner Erklärung behandelt E. seine Teilnahme am Treffen in Minden am 8. Februar 2020. Grund für seine Teilnahme sei gewesen, mit Werner S. und Torsten K. „von Angesicht zu Angesicht“ über die Führung des „Freikorps“ [Freikorps Heimatschutz Division 2016] zu sprechen. Der Anführer des „Freikorps“, Sören B., habe E. seit dem Frühjahr 2019 darum gebeten, die Führung zu übernehmen. Dies habe er bis dahin abgelehnt, aber nach verschiedenen Gesprächen ab dem Sommer 2019 mit Werner S. und Torsten K. über eine gemeinsame Leitung des „Freikorps“ mit den beiden nachgedacht. Nach den ungünstigen gesundheitlichen Prognosen im Oktober und November 2019 [in E.s Kopf wurde ein Tumor entdeckt] habe er eigentlich darüber nachgedacht, sich aus dem „Freikorps“ zurückzuziehen, um sich mehr seiner Familie und der Gesundheit widmen zu können. Im Dezember 2019 habe er dann dennoch die Führung übernommen. Einen Tag vor dem Treffen in Minden habe Torsten K. jedoch abgesagt, angeblich, weil er einen Auftrag beim französischen Konsulat in Berlin habe. Außerdem habe er, so erzählt E. weiter, Steffen B. in Minden persönlich treffen wollen, da er ihn in Berlin [bei der Demonstration am 3. Oktober 2019] und am Telefon als „angenehm und überaus sympathisch kennengelernt habe“.

Am 8. Januar 2020 habe Werner S. eine italienischsprachige Nachricht in die Chatgruppe „Heimat“ gestellt, mit dem Hinweis, im Februar 2020 werde es zu größeren Unruhen in Italien kommen. An diesem Tag sowie am darauffolgenden Wochenende habe er, E., Heiko M. in Minden bei dessen Umzug geholfen. Kontakt habe er hierbei nur noch zu Ulf R. gehabt, weil er ihn schon lange gekannt habe. Die anderen Teilnehmer des einen Monat später, am 8. Februar 2020, in Minden stattfindenden Treffens habe er weder gekannt noch von ihren Plänen gewusst. Normalerweise habe er sich immer vor und nach Treffen mit Sören B. ausgetauscht. Nach dem Treffen am 8. Februar habe man sich jedoch nicht getroffen, weil er das das aufgrund des Besprochenen nicht für nötig gehalten habe.

Tony E.s Verhältnis zu Waffen

E. sagt weiter aus, er habe seit dem Jahr 2000 ein – mal mehr, mal weniger ausgeprägtes – Interesse am Preppen gehabt. Vorbild sei für ihn der Survival-Experte Rüdiger Nehberg gewesen. Seit der Wirtschafts- und Energiekrise ab den 2010er-Jahren sei sein Interesse wieder aufgeflammt, befördert durch die Medienberichterstattung. 2016 habe selbst die Bundeskanzlerin Angela Merkel dazu geraten, sich zu bevorraten. Besonders stark angesprochen habe ihn 2014 der Bericht eines Bosnien-Überlebenden und das Buch „Bürgerkrieg in Deutschland“ von Udo Ulfkotte [Korrekter Titel: „Vorsicht Bürgerkrieg!“, erschienen im rechten „Kopp Verlag“], das er 2015 in die Hände bekommen habe. Darin sei zu lesen, dass 2020 [befeuert durch eine angebliche „Islamisierung“] die staatliche Ordnung zusammenbrechen und ein Bürgerkrieg entfacht werde. Daraus sei der Wunsch entsprungen, Waffen zu besitzen, um seine Familie beschützen zu können.

Er habe diesbezüglich Kontakt nach Sachsen [nahe der tschechischen Grenze] gehabt, aber keine Waffen erhalten, weil durch die Ukraine-Krise der Markt leergefegt gewesen sei. Er habe auch überlegt, auf legalem Wege, beispielsweise über einen Schützenverein oder die Jagd, eine Waffe zu besorgen. Zur Jägerei habe er aus seinem persönlichen Umfeld Kontakte gehabt. Als er 2015 das erste Mal Vater geworden sei, habe er jedoch moralische Zweifel am Töten von Tieren bekommen. Trotz der Jäger in seinem Bekanntenkreis sei er nicht auf die Idee gekommen, Waffen von diesen zu kaufen. Aber: „Mein Prepperherz hätte einen Kauf befürwortet“, so E.

Tony E. gibt in seiner Erklärung an, ihm sei der Charakter des Treffens am 8. Februar 2020 in Minden nicht richtig klar gewesen. Er habe nicht gewusst, dass es auch um Waffen gehe. Praktische Berührungspunkte zu Waffen habe er 2013 bei einer praktischen Waffensachkundeprüfung gehabt und 2018 auf einem Schießstand im Rahmen eines Schießevents eines Bekannten. Seinen Kindern habe E. nie Spielzeugwaffen gekauft. Die bei der Hausdurchsuchung gefundene Softair-Pistole in einer Schüssel auf dem Kühlschrank habe Sören B. 2019 seinen Kindern geschenkt. Diese sei außer Reichweite der Kinder aufbewahrt worden.

Der Austausch über Chatgruppen sei nichts Neues, erklärt E. im Folgenden. Es gebe unzählige Gruppen im „Freikorps“, unter anderem den „Flohmarkt“ und den „Überlebenschat“, in denen man sich über Heimat, Asylpolitik und Demonstrationen austausche. Tony E. habe nicht wahrgenommen, dass in den Chats Teilnehmende für Terrorgruppen rekrutiert worden seien, auch nicht von Werner S.

Dass man in Minden die Handys weggelegt habe, sei kein Hinweis auf eine inhaltliche Brisanz des Treffens, sondern üblich, um nicht abgehört zu werden. Das würde man auch bei den Treffen des „Freikorps“ machen oder auch in anderen politischen Lagern. Es gebe Berichte darüber, dass Geräte einfach so Gespräche aufzeichnen würden, was man an darauffolgender personalisierter Werbung erkennen könne. Diese Furcht sei bei allen Teilnehmenden besonders ausgeprägt.

Tony E. fühlt sich von Werner S. instrumentalisiert

Tony E. erklärt, er gehe davon aus, dass Werner S. „nicht immer ehrlich mit mir war.“ Insbesondere die Gespräche zwischen Werner S. und Thomas N. aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) hätten ihn betroffen gemacht. S. habe E.s Vertrauen dadurch gewonnen, dass er seinen Kindern Geschenke gemacht und stundenlang Lebenstipps erteilt habe. S. habe ihn für sich gewinnen wollen. Man habe eine vertrauensvolle Gesprächsebene gehabt. Gerade in der Zeit der belastenden Tumordiagnose habe ihm Werner S. Zuversicht gegeben. Es habe schon so etwas wie Freundschaft gegeben, aber S. habe ihm nicht immer alles offen gesagt. Man könnte aus den Sachakten den Eindruck gewinnen, S. habe sein Wohlwollen erschleichen wollen. Dass dies für Ziele im Sinne der Anklage geschehen sei, könne er sich jedoch schwer vorstellen.

E.: Sorge um die Heimat, aber keine Anschlagspläne

Als elften Punkt seiner Erklärung geht Tony E. genauer auf die Inhalte aus der TKÜ ein und versucht, alternative Interpretationsmöglichkeiten für seine aufgezeichneten Aussagen in den Telefonaten zu liefern. Der Vorwurf der Behörden, ihm seien die Ziele von Werner S. bekannt gewesen, bestreitet er. Es habe die Gruppe nicht gegeben. Sie sei nicht gegründet worden, und man habe auch nichts geplant. Er habe auch keine Führungsrolle übernommen.

E. gibt an, dass er die strafbare Aussagekraft der gehörten Telefonate vom 29. September 2019 und vom 10. Februar 2020 [in denen E. sich mit S. über zu wenig „offensive“ Kameraden aufregte, angesichts eines angeblich kurz bevorstehenden politischen Umschwungs und einer angeblichen Bedrohung durch Migration] nicht verstehe. Er habe seine Sorge um die Heimat geäußert, aber nicht zum Angriff aufgerufen. Allgemein habe er niemals zu Gewalttaten aufgerufen oder diese gebilligt. Was auch immer Werner S. in den Chatgruppen geäußert habe, es müsse nicht seine Meinung sein. Auch im neu ausgestellten Haftbefehl fänden sich dafür keine Anhaltspunkte.

Im Telefonat am 3. November 2019 habe er von Albträumen berichtet. [„Ich wache manchmal nachts auf, wo Schwarze vor mir stehen mit ‘ner Machete. Das klingt vielleicht schizophren oder krank oder pervers, aber in meinen Augen sind das realitätsnahe Szenarien.“] Richtig sei, dass er gegenüber Torsten K. geäußert habe, seine Familie im Ernstfall verteidigen zu können. Im Telefonat mit Werner S. am 29. September 2019 habe er sich mit ihm darüber ausgetauscht, wie er Personen einschätze. Wenn er davon gesprochen habe, dass diese für die Straße ungeeignet seien, dann habe er ungeeignet für konfrontative Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Demonstrationen gemeint.

Für Tony E. soll die Vernetzung im Vordergrund gestanden haben

Tony E. bestätigt, dass er Mitglied in den Chatgruppen „Heimat“ und „Bayern/Baden-Württemberg“ gewesen sei. Er habe sich jedoch nicht aktiv an den Chats beteiligt und nicht alle Nachrichten gelesen. Nicht alle Gedanken, die dort geäußert worden seien, habe er inhaltlich unterstützt. Dort habe man sich nicht über potenzielle Kandidaten für eine Gruppierung ausgetauscht. Ihm sei es um die Vernetzung von Menschen gegangen, digital wie auch auf persönlicher Ebene.

Wenn man in Telefonaten unabhängig voneinander das Interesse an Personen mit Diplomatenstatus angesprochen habe, dann gehe es auch um Vernetzung, nicht um Anschläge. Wenn man politisch etwas erreichen wolle, brauche man Personen, die gut vernetzt seien. [Am 6. Oktober 2019 beispielsweise Tony E. sprach mit Werner S. über Thorsten K. und hielt ihn offenbar für einen geeigneten Kameraden: Er habe noch zwei Jahre Diplomatenstatus und sei „so ein Kaliber, der nimmt eine Knarre und schießt dir in den Kopf.“]

Angeblich nur an konfrontativen Demonstrationen interessiert gewesen

Des Weiteren behauptet Tony E. in seiner Erklärung, er habe in Minden gehofft, eine neue Gruppe als Ersatz für das „Freikorps“ finden zu können. Es sei nicht um die Gründung einer terroristischen Vereinigung gegangen. Er habe den Plan von Werner S. so verstanden, dass man mehr Präsenz auf der Straße zeigen wolle, etwa bei Patrouillen. Man habe Angst vor einer Verhaftung [korrekt wäre hier Gewahrsamnahme] bei aktiven Teilnahmen an Demonstrationen oder beim Plakatieren gehabt. Deshalb habe er Werner S. die Nummer seiner Frau gegeben, damit er sie in diesem Fall verständigen könne. Es sei außerdem normal gewesen, bei solchen Treffen die Telefone wegzulegen, denn dort solle alles direkt besprochen werden. Dabei gehe es auch um „diffuse oder reale Verschwörungstheorien oder reale politische Bedrohungen“. Im Telefonat am 8. Februar 2020 habe er keineswegs Ulf R., den Vater seines Patenkindes, gedroht, sondern vielmehr zur absoluten Verschwiegenheit aufgerufen. Dies sei ein „übliches Vorgehen in der Szene“.

Über die Intention von Werner S.‘ Frage in Minden und im Telefonat am 10. Februar 2020, ob man offensiv oder defensiv eingestellt sei, habe er nichts gewusst. Er könne daran aber auch nichts Verwerfliches finden. E. wiederholt seine Interpretation, es sei um konfrontative Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht und mit Gruppen von Andersdenkenden in Zusammenhang mit Demonstrationen oder Plakat-Aktionen gegangen. Mit Verweis auf seine Kinder habe er sich nicht gemeldet.

Im Telefonat mit seiner Frau am 8. Februar 2020 habe er von einem Treffen mit zwei möglichen Kandidaten am Folgetag gesprochen. Er habe in zwei Personen, einem Sch. und einem E., mögliche Neumitglieder des „Freikorps“ gesehen, aber nicht mit ihnen über das Treffen in Minden gesprochen.

Insgesamt könne man bei der von der Anklage beschriebenen Gruppe allenfalls von einem gescheiterten Versuch von Werner S. sprechen. Das sei unter anderem an dem negativen Feedback nach dem Treffen an der Hummelgautsche und in Minden erkennbar. In Minden sei überhaupt nichts beschlossen worden. Das belege die Nichtgründung.

Harmlose Chemikalien?

Tony E. geht im Anschluss auf Gegenstände ein, die die Polizei in seinem Haus fand. [Darunter Chemikalien, bei denen geprüft werden sollte, ob sie zur Herstellung von Sprengstoff verwendet werden könnten.] So habe man Wasserstoffperoxid gefunden, das er zur Reinigung von Sanitäranlagen, für die Mundhygiene und als Badezusatz gegen Hauterkrankungen verwende. Diesen Stoff habe er zunächst in der Apotheke in Amelinghausen gekauft, danach in geringerer Konzentration im Internet. Außerdem habe er regelmäßig destilliertes Wasser getrunken. Die Kanister seien mit Worten wie Gesundheit, Glück, Dankbarkeit und Liebe beschriftet gewesen. Er folge da der Lehre von Masaru Emoto, wonach Wasser ein Informationsspeicher sei. Der aufgefundene Pflanzendünger sei eine Hinterlassenschaft der Vormieterin gewesen. Der Verdacht, er wolle daraus Bomben bauen, sei Unsinn. Seine mäßigen Kenntnisse in Chemie würden sich auf Lebens- und Nahrungsmittel beschränken.

Tony E. will weitere Fragen nur schriftlich beantworten

Zum konspirativen Verhalten der Gruppe erklärt Tony E., er sei allgemein misstrauisch gegenüber seiner Umwelt eingestellt. Das sei aber nicht Ausdruck einer konspirativen Haltung. Jedes Handy habe ein Mikrofon und könne abgehört werden. Die Ermittlungsakten würden seine Befürchtungen bestätigen. Er fürchte den technischen Fortschritt. Da er aber nichts zu verbergen habe, habe er all seine Passwörter bereitwillig ausgehändigt. Er sei der festen Überzeugung, dass wenn Werner S. seine angeblichen Ziele offen kommuniziert hätte, sich ein Großteil der Angeklagten am 8. Februar 2020 davon distanziert hätte.

Tony E. verliest abschließend ein paar persönliche Worte hinsichtlich seiner familiären Situation, der Situation in der Untersuchungshaft und deren Folgen. Er erklärt, nicht suizidal zu sein und stark bleiben zu wollen.

Der VR fragt E., ob er auf Nachfragen antworten würde. E.s Verteidiger RA Hofstätter verneint das. Schriftliche Fragen würden aber entgegengenommen und beantwortet. Der VR erklärt, dass der Senat nicht gedenke, so vorzugehen. Es stehe aber allen Verfahrensbeteiligten offen, schriftliche Fragen an den Angeklagten E. zu formulieren.

Für die kommende Woche kündigt der VR die Vernehmung des Zeugen B. an, der vor über 20 Jahren den Angeklagten Paul-Ludwig U. begutachtet hat. Außerdem kündigt RA Picker eine drei- bis vierstündige Aussage seines Mandanten Marcel W. an. RA Mandic beantragt, dass von der Vollziehung der wöchentlichen Meldeauflage für seinen Mandanten Michael B. abgesehen werden soll, da dieser einen neuen Beruf habe. Von Seiten des Senats wird dem nicht stattgegeben, aber auf die Möglichkeit verwiesen, bei der Bundesanwaltschaft einen begründeten Antrag einzureichen.

prozesstage46

Prozesstag 46: Das Gutachten, das Paul-Ludwig U. die Freiheit brachte

Am 30. November 2021 fand der 46. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ statt. Befragt  wurde Prof. Kröber, ein früherer Gutachter des Angeklagten Paul-Ludwig U. Kröbers Gutachten trug entscheidend zu U.s Haftentlassung 2017 bei. Das Gutachten steht im Widerspruch zu vorherigen Gutachten. Kröber kam zu dem Ergebnis, dass bei U. keine pathologischen Befunde oder eine Persönlichkeitsstörung vorliegen. U. sei weder Borderliner oder narzisstisch noch auffällig aufmerksamkeitserheischend. Problematisch sei bei U. nicht eine Krankheit, sondern sein Aufwachsen in dissozialen Verhältnissen gewesen.

Der Medienandrang am 46. Prozesstag gegen die „Gruppe S.“ am 30.11.2021 ist größer als sonst. Hintergrund dessen ist der heutige Zeuge, Prof. Hans-Ludwig Kröber, der nicht nur der letzte Gutachter des Angeklagten und Hauptbelastungszeugen Paul-Ludwig U. ist, sondern auch darüber hinaus in anderen Verfahren mit großem Medieninteresse als Gutachter tätig war [siehe hierzu u.a. den Wikipedia-Beitrag zu seiner Person]. Prof. Kröbers Prognosegutachten führte 2017 zur Entlassung von Paul-Ludwig U. nach über 21 Jahren Haft und Maßregelvollzug.

Der Vorsitzende Richter belehrt den 70-jährigen Zeugen und stellt ihn vor. Kröber ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenarzt und Hochschullehrer. Der VR geht kurz auf den Werdegang des Zeugen ein. Sein Weg führte ihn demnach nach seinem Studium in Münster und seiner Facharztausbildung in Bethel an die Unikliniken Heidelberg und Hamburg, dann zu einer Professur an der FU Berlin und schließlich zur Charité in Berlin. Heute ist er freiberuflich als forensischer Gutachter tätig. Prof. Kröber ist Mitherausgeber des „Handbuchs der Forensischen Psychiatrie“ und hat inzwischen seinen Tätigkeitsschwerpunkt von Schuldfähigkeitsgutachten auf Prognosegutachten verlagert.

Die Verschiebung seines Tätigkeitsschwerpunktes erklärt der Zeuge damit, dass man bei Prognosegutachten effizienter arbeiten könne und nicht so lange Zeit in Gerichtsprozessen verbringen müsse. Die Arbeit biete größere Freiheitsgrade, und man arbeite auf Basis gesicherter Tatbestände. Seine Auftraggeber seien in der Regel Gerichte. Er erstelle aktuell 30 bis 40 Prognosegutachten pro Jahr. Der zeitliche Aufwand pro Gutachten betrage im Schnitt eine Woche, inklusive der Gespräche mit den Probanden. Am meisten Zeit beanspruche hierbei das Aktenstudium, um sich zur Vorgeschichte kundig zu machen.

Der Zeuge kritisiert „weitergeschleppte“ Gutachten

Der VR befragt den Zeugen nach der Rolle von Vorgutachten. Kröber antwortet, seiner Auffassung nach würden die meisten Gutachten nur das bestätigen, was vorher schon erhoben worden sei. Davon hält der Zeuge wenig. Auf die Frage des VR, wo er als Psychiater hinschaue, wenn er so viele Akten und Diagnosen vorliegen habe, erklärt Kröber, dass er so erzogen worden sei, erst einmal nichts zu glauben, sondern sich zunächst ein eigenes Bild zu machen. In die Begutachtungssituation gehe er offen hinein und versuche, alles aufzusaugen. Der Zeuge kritisiert außerdem nach einer Frage des VR, dass viele junge Gutachter kaum klinische Erfahrung mitbrächten und dann entlang von Kriterienrastern begutachteten. Zum Abschluss seiner Befragung antwortet der Zeuge auf eine Frage von Michael B.s Verteidiger RA Mandic: „Die ganzen Kriterienlisten in der Hand von Stümpern sind eine Gefahr.“ Zudem würden Diagnosen „oft ohne Begründung weitergeschleppt.“ Die anfangs gestellten Diagnosen werde man dann nicht mehr so einfach los.

Gegen Ende seiner Befragung will der VR von dem Zeugen wissen, ob dieser sich selbstkritisch gefragt habe, warum sein Gutachten anderen Gutachten widerspreche und ob er nicht auch Unrecht haben könnte. Der Zeuge wendet ein, irgendwann müsse eben jemand sagen, dass er zu einem anderen Ergebnis komme. Sonst käme nie jemand raus. Für ihn sei U. kein Fall von Persönlichkeitsstörung oder ein Pathologiefall gewesen.

„Geschichten, die sind amüsant“

Der VR fragt den Zeugen, ob er nach seinem Gutachten von Ende Februar 2016 bzw. nach der Anhörung im August 2016 beim Landgericht (LG) Bielefeld nochmal Kontakt zum Angeklagten U. gehabt habe. Prof. Kröber verneint. Einmal habe er einen Anruf vom Journalisten Daniel Müller (Die Zeit) erhalten. Dieser habe ihn gefragt, ob er mit dem Namen U. etwas anfangen könne. Müller habe ihm mitgeteilt, U. sei ein „Gewährsmann der Polizei“. Auf eine Nachfrage der Richterin Geist bestätigt der Zeuge, dass er über diese Rolle nicht überrascht gewesen sei, weil er sich schon gedacht habe, dass U. „dahin geht, wo die Action ist“.

An U. und dessen Exploration sowie die Anhörung vor dem LG Bielefeld kann sich der Zeuge noch recht gut erinnern. Bei U. handle es sich um einen ungewöhnlichen Probanden. Er sei unterhaltsam. Es habe Spaß gemacht, mit ihm zu reden. Er habe schon Erfahrungen mit Probanden gemacht, die ihm alles Mögliche erzählt hätten, wovon aber nichts gestimmt habe. In U.s Fall seien es „Abenteuergeschichten“ gewesen, die er tatsächlich erlebt habe, beispielsweise die Geschichte, bei der er einem Mitpatienten den Autoschlüssel geklaut und nachts eine Spritztour gemacht habe, bei der er liegen geblieben sei. Die Polizei habe er in diesem Zusammenhang als seinen Freund und Helfer dargestellt. Die „Geschichten“ seien „amüsant“, gut erzählt und hätten niemandem geschadet. Er sei, so Prof. Kröber, „positiv überrascht“ gewesen, „dass das ein lebendiger Mensch war, der Geschichten erzählte, die stimmig waren“. Er hatte „trotz der Buntheit der Geschichten […] nie das Gefühl“ gehabt, „es geht hier um Lügengeschichten, weil das von dritter Seite bestätigt wurde“.

Kröber: Will mir ein unvoreingenommenes Bild machen

Die Exploration von Paul-Ludwig U. durch den Zeugen fand am 11. Februar 2016 von 17 bis 19 Uhr und am 12. Februar von 9 bis 11 Uhr im Maßregelvollzug Schloss Haldem [Stemwede, Kreis Minden-Lübbecke/NRW] statt. Aufgrund der Intensität hätte das für sein Gutachten auch völlig ausgereicht. In der Vorbereitung habe der Zeuge das Urteil und Vorgutachten vorliegen gehabt. Ob er Befunde der Klinik erhalten habe, wisse er nicht mehr. Er habe mit dem Bezugspfleger gesprochen. An einen Briefkontakt mit U. kann er sich nicht erinnern. Es könne aber sein, dass U. versucht habe, Briefkontakt mit ihm aufzunehmen. Der VR fragt den Zeugen, mit welcher diagnostischen Vorerwartung er in das Gespräch gegangen sei. Kröber antwortet, er habe mit einem „wehleidigen Histrioniker“ gerechnet. Außerdem habe er die Sorge gehabt, dass er „mit jemanden arbeiten muss, der ständig Winkelzüge macht, der sich ständig kritisiert oder beleidigt fühlt, misstrauisch wird, im Gespräch ständig die Stimmung wechselt und einen im Atem hält“. An die Exploration sei er mit der Haltung gegangen: „Die früheren Diagnosen interessieren mich nicht sehr viel. […] Ich will rauskriegen, wie ist die aktuelle Situation. […] Wer ist dieser Mensch? Das ist meine Frage.“ Er wolle sich dabei vom Denken in Kategorien lösen, an dem viele andere, frisch ausgebildete Psychologen festhielten. Diese Haltung teile er vor allem mit älteren Gutachtern.

Kröber: U. wollte Beifall, ist aber „kein Hochstapler“

Die Stimmungslage des Probanden U. während der Exploration ist ebenfalls ein Thema. Diese schätzt der Zeuge als „unauffällig“ ein. Der VR zitiert aus dem Gutachten des Zeugen: „Es gab keine untergründige Angespanntheit oder Aggressivität. […] Ausgesprochen eloquent, […] kabarettistische Fähigkeiten, […] mitteilungsfreudig“. Der VR kommentiert, für ihn klinge das nach einer positiven Konnotation. Der Zeuge erinnert sich: U. habe Abläufe erzählt, pointiert zugespitzt mit komischen Elementen, aber nicht drastisch. Kröber erinnert sich an den Eindruck, dass U. dem Gesagten eine gute Form habe geben wollen, um Beifall für die gute Darstellung zu bekommen. Er habe sich durch die Erzählung sichtbar machen und durch diese verstanden werden wollen. Daher die positive Konnotierung im Gutachten.

RA Picker, Verteidiger von Marcel W., geht in der Fragerunde auf den Begriff der „theatralischen Fähigkeiten“ ein und möchte wissen, ob das mit Blick auf das Wort „Theater“ auch mit Schauspielerei in Verbindung gebracht werden könne. Der Zeuge findet an theatralischen Fähigkeiten nichts Negatives. Der Begriff sei neutral. Als Gutachter sei er in gewisser Weise dankbar, wenn jemand etwas plastischer darstellen könne. Was den Aspekt der Schauspielerei betrifft, so entgegnet er, dass U. nicht nach einem fremden Drehbuch spiele. Er wisse, worauf RA Picker hinauswolle, aber U. sei „kein Hochstapler“ und „kein Fantast“. Klare Erwartungen von U. an die Exploration habe er nicht wahrnehmen können, so der Zeuge. U. habe die Exploration nicht genutzt, um eine Performance abzuliefern. Einen Ausdruck von Frustration oder Täuschung habe er ebenso wenig wahrnehmen können. Das sei für ihn als Gutachter das Angenehme gewesen. Normalerweise jammere man ihm die Ohren voll. U. habe Verzögerungen und Blockaden von Entscheidungen mit einem „erstaunlichen Langmut“ beschrieben. Außerdem habe U. ein gewisses Verständnis für die Notlagen der Entscheider im Vollzug geäußert, die auch nur in einem Regelwerk eingebunden seien.

Differenzen zwischen den Gutachten

Der VR verweist auf das Gutachten von Dr. P., in dem ein Wutausbruch U.s beschrieben wird. Der VR möchte vom Zeugen wissen, wie er den Vorfall abgespeichert habe, und ob das etwas mit mangelnder Impulskontrolle zu tun habe. Kröber ordnet diese Verhaltensweise als ein seltenes Ereignis in den letzten Jahren ein. Der Anlass sei drastisch gewesen, weil U. nach einer dreieinhalbjährigen Leitstrafe aufgrund eines Gutachtens nach 20 Jahren immer noch nicht in Freiheit gekommen sei. Die in Form eines Flaschenwurfs zu Tage getretene Wut sei eine adäquate Reaktion und nicht psychiatrisch einzuschätzen. Kröber vergleicht dies mit einem Tritt von Jürgen Klinsmann gegen eine Tonne [1997 als Spieler des FC Bayern München] aus einem niedrigeren Anlass.

Der VR macht den Zeugen auf eine Veranstaltung am Prignitzsee aufmerksam, wo er zusammen mit dem Gutachter Dr. P. den Fall vorgestellt habe. Man habe sich laut P. gegenseitig nicht überzeugen können. Der Zeuge reagiert hierauf distanziert, verweist darauf, dass man den Fall nicht gemeinsam vorgestellt habe, weil er sich eher in der Moderatorenrolle gesehen habe. Er habe die Lage des Probanden U. anders eingeschätzt als P., den er schon lange kenne. Eine Diskrepanz habe es beim Thema Narzissmus gegeben. An die Diskussion könne er sich jedoch nicht erinnern. Auf eine Nachfrage von Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung zu dieser Veranstaltung antwortet der Zeuge, es würde ihn wundern, wenn die Teilnehmenden in Scharen zu P. übergelaufen wären. Kröber behauptet, P. sei stolz gewesen, denselben Fall wie er begutachtet zu haben. Kröber ist jedoch froh, dass sich P. nicht als sein Schüler bezeichne. Insgesamt kenne er alle Vorgutachter U.s, wenn auch unterschiedlich intensiv. Auch zu Dr. W. habe er ein eher kühles Verhältnis.

Ist der Zeuge vom „Roadmovie“ des Angeklagten U. angetan?

Der VR hält dem Zeugen Einschätzungen der Gutachter Dr. W. und Dr. P. vor, die U. ein Streben nach „Grandiosität“ bescheinigen. Die Argumentationen betrachtet Prof. Kröber als „spekulativ“ bzw. nicht zutreffend. Auch im Bereich der Sexualität sieht der Zeuge keine ärztliche Problematik.

Der VR hält dem Zeugen vor, dass Vorgutachter bestimmte Dinge übereinstimmend beschreiben im Gegensatz zu ihm. Es wirke so, als sei der Zeuge von U.s „Roadmovie“ angetan. So schreibe Kröber in seinem Gutachten nicht von Abweichungen, sondern von „Akzentuierungen“. Der Zeuge erklärt, dass man das Geltungsbedürfnis, die Eitelkeit oder auch die Unternehmungslust als „Akzentuierungen“ betrachten könne. Diese lägen aber aber „im Bereich des Normalen“. Es seien nicht diese Merkmale, die zu U.s Problemen führten, sondern eher sein dissozialer Lebensstil: keine Struktur, kein Job, keine stabilen Kontakte.

Ein unauffälliger Selbstbehauptungswille bei U.

Das Thema „Kränkung“ spielte im Gutachten von Dr. P. eine besondere Rolle. Auch hier schätzt der Zeuge U. anders ein: Es gehöre zum normalen Repertoire, dass Menschen sich zu Unrecht behandelt fühlen und entsprechend reagieren. Die Frage sei gewesen, ob das bei U. pathologisch sei. Reagiert er mimosenhaft bei kleinster Kritik? Oder führt Zurücksetzung leicht zum Bruch mit Personen oder zu einem Misstrauen, das Gegenüber sei grundsätzlich feindlich gesonnen? Solche Momente, argumentiert der Zeuge, habe er in U.s Biografie nicht gefunden. Interessanter finde er, dass U. in Konflikte geraten sei, ohne dass es zu Brüchen gekommen sei. U. habe versucht, mit Personen konstruktive Lösungen zu finden, die ihn gekränkt hätten.

Auf die Frage des VR, ob U. übertriebene Ansprüche an seine Behandler gestellt habe, schätzt der Zeuge den Probanden so ein, dass dieser schon für sich Forderungen erhoben habe, jedoch nicht in außerordentlicher Weise. Er habe U. einen unauffälligen Selbstbehauptungswillen und ein Selbstbewusstsein diagnostiziert, bei dem die Forderungen nicht an andere gestellt würden, sondern U.s Eigeninteressen beträfen.

Immer wieder wurde in den Vorgutachten das Thema Narzissmus diskutiert. Der VR fragt den Zeugen nach seiner Definition von Narzissmus. Nach Ansicht von Prof. Kröber ist Narzissmus nichts Pathologisches und werde auch nicht als ICD-10-Diagnose [internationale statistische Klassifikation von Krankheiten], sondern in Kombination mit dem Adjektiv „pathologisch“ als Arbeitsbegriff verwendet. Menschen würden ihr Leben lang an der Aufrechterhaltung ihres Selbstwertgefühls arbeiten, um mit anderen interagieren zu können. Bei einer Krankheit oder Inhaftierung werde das Selbstwertgefühl gefährdet. Betroffene würden hier versuchten, ihr Selbstwertgefühl aufrecht zu erhalten, zum Beispiel, indem sie Schwächere abwerten.

Drogenkonsum und Dissozialität

Das Thema Alkohol und der Konsum weiterer Drogen findet in Kröbers Gutachten ebenso Erwähnung. Der Zeuge hat das Thema nicht mehr so richtig in Erinnerung. Es sei im Gespräch deutlich geworden, dass es in den vergangenen Jahren keine Verstöße gegeben habe, U. jedoch zuvor im Gefängnis Drogen konsumiert habe. Dies sei insbesondere vor seiner Haftzeit, vor allem. in U.s „Stricherzeit“ geschehen. Laut den Unterlagen habe es Klinikaufenthalte wegen des Alkoholkonsums gegeben. Substanzmissbrauch sei für U. ein Thema in Krisenzeiten, also wenn er einen Stimmungseinbruch habe oder ihn die Kraft verlasse. Insgesamt habe er bei U. beobachtet, dass er antriebsreicher als der Durchschnitt sei. U. erleide zwar depressive Einbrüche, die aber nach einiger Zeit vergingen.

Der VR fragt den Zeugen, was es mit dem Begriff „dissoziale Prägung“ in seinem Gutachten auf sich habe. Kröber erklärt, dass eine soziale Integration fehle, aber auch das Bemühen, sich sozial in ein normales Leben einzugliedern. U. habe sich körperlich behaupten müssen und halte das für legitim, weil er keine andere Möglichkeit sehe.

Ist U. stolz auf seine kriminelle Vergangenheit?

Der VR hält dem Zeugen einen Vorfall aus U.s Zeit als Inhaftierter in Geldern vor. Dort habe U. einem Mithäftling das Nasenbein vierfach gebrochen, nachdem dieser sich einer Vergewaltigung gerühmt habe. Der VR möchte wissen, ob in U.s Schilderungen über seine kriminelle Karriere ein Stolz gelegen habe. Kröber erörtert diese Frage unter Rückgriff auf U.s Biografie, der als dissozialer Jugendlicher gewaltnah aufgewachsen sei. Es habe viele Schlägereien gegeben, die nicht abgeurteilt worden seien, weil man beispielsweise im Strichermilieu nicht einfach zur Polizei gehe. In Haft gehörten Schlägereien, die von Bediensteten nicht bemerkt werden, dazu. U. habe das jedoch nicht als große Heldentaten geschildert. Der VR hakt ein, dass er von Angeklagten oft überschwänglich Errungenschaften aus der Jugendzeit erzählt bekomme. Hier seien es „kriminelle Schweinereien“. Ob U. Verantwortung für die Übernahme von Straftaten geäußert habe? Ersteres kommentiert der Zeuge damit, dass Kriminalität keine psychologische Krankheit sei. Zum zweiten kann er sich nicht erinnern, dass dies einen wichtigen Platz eingenommen habe. Die Auseinandersetzung mit dieser Frage sei in anderen Fällen wichtiger, in denen Betroffene glauben würden, sie trügen keine Schuld.

U.s Geschichten seien dramatisch, aber nicht manipulativ

Auf Seite 32 seines Gutachtens berichtete Prof. Kröber, wie Paul-Ludwig U. seine Geschichte dem WDR schilderte. Für den VR stellt sich die Frage, ob U. sich aus Stolz und dem Versuch, sich wichtig zu machen, an den WDR gewandt habe. Der Zeuge erläutert, das sei eine Option, die Gefangene normalerweise nicht nutzen würden. U. habe das clever gemacht. Er habe Leute gekannt und einen Effekt erzielt. Später habe er gesehen, dass er sich hätte an den Arzt wenden können. Der VR hört aus solchen Schilderungen heraus, dass der Zeuge den Angeklagten U. für fähig halte, sich in unterschiedlichen Systemen zurechtzufinden. Für Prof. Kröber ist das ein Ausdruck von U.s Intelligenz und seiner Erfahrungen aus der Kindheit, in der er sich ebenfalls in unterschiedlichen Szenen habe zurechtfinden müssen. Sein Wahrnehmungsvermögen sei eindrucksvoll.

Der VR fragt nach dem manipulativen Anteil in U.s Erzählung. Der Zeuge wiegelt ab. Wenn sich jemand gut ausdrücke, werde das als manipulativ gedeutet. Stottere jemand herum, dann nicht. U. habe verdeutlichen wollen, dass er kein von kriminellen Motiven geleiteter Mensch sei, sondern bereit, sich sozialen Normen zu fügen, aber auch seine Sonderausflüge mache. „Natürlich hat er das Recht, seine Person positiv darzustellen“, so der Zeuge.

„Manipulativ“: Ein Schimpfwort des Maßregelvollzugs

Der VR verweist auf Aussagen anderer Gutachter, die befragt wurden. Diese hätten zur Beschreibung von U. und seinen Erzählungen Begriffe wie „manipulativ“, „ausschmückend“, „konfabulierend“ oder „dramatisierend“ verwendet. Kröber erwidert, für ihn seien dies Schimpfwörter des Maßregelvollzugs. Ihm seien keine Lügengeschichten oder Manipulationen bekannt. Die Geschichten, die U. erzähle, seien erzählenswert und dramatisch genug. Er habe nicht feststellen können, dass U. mit Maßnahmen und Desinformationen Leute gegeneinander ausgespielt habe. Auf die Frage des VR, ob U. dramatisiere oder aufbausche, antwortet der Zeuge, er habe keinen Versuch gesehen, etwas zu übertreiben, sondern lebendig zu erzählen. Auf den Vorhalt der Formulierung „Herr U. braucht unentwegt eine Bühne“ durch den VR entgegnet der Zeuge, man müsse das belegen, wo draußen die Bühne gewesen sei. Auf Schloss Haldem sei ihm nichts Derartiges geschildert worden. Zwar habe U. mit dem WDR versucht, seine Story zu verbreiten, aber dies sei etwas anderes, als sich permanent selbst darzustellen.

Kritisch betrachtet der Zeuge auch die Einschätzung, U. habe einen „überbordenden Geltungsdrang“. Er fragt, wie viel Geltungsdrang ein Patient im Maßregelvollzug zugestanden werde und wie viel Geltungsdrang ein Gutachter habe. Jeder wolle doch etwas Besonderes sein. U. habe sich in Situationen begeben, wo Action sei. Damit knüpfe er an seine Jugend an, wo er keine Chance gehabt habe, Risikosituationen zu entgehen. Deshalb habe U. weniger Sorgen, sich zu exponieren. U. habe Techniken entwickelt, die andere stören würden. Die meisten hätten ihre Patienten lieber weniger aktiv.

Hat der Proband im Maßregelvollzug gelernt, Spiele zu spielen, die er außerhalb anwenden kann, möchte der VR wissen. Das komme auf das Spiel an, so Prof. Kröber. U. habe die Fertigkeit, Räume auszuloten, Regeln zu erkennen und im vorhandenen Rahmen die Regeln anzuwenden. Bei der Übertretung von Regeln habe er Glück mit der Nachsicht der Leute im Maßregelvollzug gehabt.

Gewaltfantasien und Risikobereitschaft

Der Sachverständige Dr. Winckler hebt auf eine Stellungnahme aus den Akten vom 6. September 2002 ab. Darin wird festgehalten, dass U. „erhebliche Gewaltfantasien“ gegenüber Personen habe, über die er sich ärgere. Dies gehe hin bis zu „Tötungsfantasien“. Für den Zeugen klingt das nach „Maßregelvollzugstherapie“, nach einer „Lernleistung des Gutachters“. U. habe nie Tötungsversuche unternommen oder Waffen eingesetzt. Auf Kränkungen reagiere jeder mit Wut. Das könne auch ihm selbst passieren, dass er sich mörderisch ärgere, ohne jemand töten zu wollen. Für ihn höre sich das nach „Jedermanns-Psychologie“ an.

Da von Seiten der Bundesanwaltschaft keine Fragen gestellt werden, sind jetzt die Anwält*innen der Verteidigung an der Reihe. RA Herzogenrath-Amelung interessiert sich für die Aussage des Zeugen, dass er nicht darüber überrascht gewesen sei, dass Paul-Ludwig U. Informant der Polizei war. Er möchte wissen, ob es sich bei U. um einen nicht risikoscheuen Probanden handle, um jemanden, der dorthin gehe, „wo was los ist“. Kröber bejaht, dass er U. für nicht risikoscheu halte. U. habe weniger Ängste als ein preußischer Beamter. Es sei, so stehe es in seinem Gutachten, das „monotone Spießerleben in einer Randrolle“, das U. abgeschreckt habe. Des Weiteren hält RA Herzogenrath-Amelung dem Zeugen eine Aussage des Gutachters Lutz G. vor, der bezüglich der drei Geiselnahmen erklärt habe, der Proband U. wolle mächtig sein und die Aufmerksamkeit seiner Umgebung erzwingen. Für Kröber hört sich das nach einer Spekulation an. Natürlich ziehe man mit einer Geiselnahme die Aufmerksamkeit auf sich, aber die Aufmerksamkeit sei nicht immer das Ziel einer Geiselnahme. Er deute den Zweck der Geiselnahme so, dass Paul-Ludwig U. die angegebenen Ziele [z.B. Geldbeschaffung] habe erreichen wollen. Der RA moniert, dass für ihn bei der Befragung nicht immer klar gewesen sei, ob Kröber als Zeuge oder als Sachverständiger vernommen wurde.

Prof. Kröber hat keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit von U.

Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben fragt nach U.s Glaubwürdigkeit. Der Zeuge erklärt, er habe keine Anhaltspunkte gesehen, diese in Frage zu stellen. Die Aussagen des Probanden hätten der Aktenlage entsprochen und seien nicht erfunden gewesen.

RA Berthold, Verteidiger von Michael B., greift den Punkt auf und bezieht sich auf die Geschichte von U.s Spritztour. U. sei mit dem Wagen liegengeblieben, habe dann nach seiner Schilderung die Warnblinkanlage angemacht und das Auto an die Seite geschoben. Der RA möchte von Kröber wissen, ob er die Geschichte überprüft habe, und ob ihm aufgefallen sei, dass bei einem Auto mit leerer Batterie die Warnblinkanlage nicht funktionieren könne. Der Zeuge gibt an, die Geschichte nicht überprüft zu haben. Dies sei eine komische Ausschmückung. Für ihn habe sich das eher nach einem Beleg angehört, wie U. Geschichten anreichere. Die Sache mit der Warnblinkanlage sei ihm nicht aufgefallen. Auf RA Bertholds Frage, ob U. nicht irgendwann doch „eine große Oper“ wie bei der Geiselnahme in Münster inszenieren könne, antwortet Prof. Kröber, dass es Nachwirkungen von Dissozialität gebe, die in bestimmten Situationen wieder aktivierbar seien. Darauf müsse U. selbst achten. Rückfällig werde man jedenfalls nicht durch Krankheit, sondern durch Dissozialität.

Prof. Kröber schätzt U. nicht als Borderliner ein

In der Befragung durch den Senat greift der VR auch die Diagnose Borderline auf und fragt den Zeugen, wonach er suche, wenn Vorgutachten diese Diagnose stellten. Der Zeuge erklärt, dass Gespräche mit Borderlinern unter einer gewissen Anspannungssituation stünden und schwierig seien. Ihr Handeln sei durch massive emotionale Umschwünge gekennzeichnet. Es gebe übertriebene Bemühungen, nicht verlassen zu werden bzw. darum zu kämpfen, dass andere parat stünden. Hinzu kämen Selbstverletzungen. Es handle sich jedoch um eine gut zu erkennende Krankheit. Bei Paul-Ludwig U. habe er nichts finden können, was auch nur entfernt für eine Borderline-Persönlichkeitsstörung gesprochen habe. Im Gegenteil: U. sei eher „Anti-Borderliner“ mit einem stabilen Selbstbewusstsein.

RA Mandic stellt dem Zeugen Fragen zu seiner Borderline-Expertise und zu U.s Beziehungsfähigkeit. Der RA hält ihm unter anderem einen „kreativen Umgang mit Fachinformationen“ vor. Er, Mandic, habe gelesen, dass Borderline stark die sexuelle Ebene berühre. Kröber korrigiert diese Ansicht: Borderline sei kein Partnerschaftsproblem, sondern ein Beziehungsmuster, das mit der Unfähigkeit zu tun habe, mit anderen in Nähe zu kommen. Dies betreffe alle zwischenmenschlichen Beziehungen zu wichtigen Personen. Im Gegensatz zu Borderlinern habe Paul-Ludwig U. langandauernde therapeutische Beziehungen aufrechterhalten können, trotz Kritik, Absagen und Kränkungen. Er betrachte U. als grundsätzlich beziehungsfähig. U. könne mit Enttäuschungen umgehen. Dies zeige auch sein konstruktiver Umgang mit den Mitarbeitenden des Maßregelvollzug in Schloss Haldem.

Anschließend wird der Zeuge unvereidigt entlassen. Der VR weist darauf hin, dass die Verfahrensbeteiligten am Donnerstag ihre Erklärungen abgeben könnten. Anschließend werde die Verlesung der Erklärung des Angeklagte Tony E. fortgesetzt.

prozesstage45

Prozesstag 45: Einlassung Tony E.s mit vorzeitiger Unterbrechung

Der 45. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim fand am 25. November 2021 statt. Tony E. verlas über mehrere Stunden den ersten Teil seiner langen Erklärung. Er gilt als rechte Hand von Werner S. und war ebenso wie der nicht angeklagte Sören B. einer der Anführer der Gruppe „Freikorps Heimatschutz”. In seiner Erklärung stritt E. ab, dass beim Treffen Ende September 2019 an der Hummelgautsche Anschläge ein Thema gewesen seien. In Minden hätten sich nur Paul-Ludwig U. und Frank H. für Anschläge auf Moscheen ausgesprochen. Die Waffen-Bestellung hingegen räumte E. ein und bestätigte, für die Besorgung seien Frank H. und Steffen B. zuständig gewesen. Wenig später brach Steffen B. zusammen – wobei unklar ist, warum. Die Verlesung des Rests der Erklärung E.s wurde vertagt.

Am Anfang des Prozesstages fragt der Vorsitzende Richter (VR) nach der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft (BA) zum Beweisantrag des Rechtsanwalts (RA) Siebers. Dieser hatte am vorigen Prozesstag beantragt, eine Akte aus einem anderen Verfahren gegen Paul-Ludwig U. heranzuziehen. Der RA sagte, U. werde darin als Hinweisgeber statt als Zeuge geführt; die Behörden hätten ihn damals eingesetzt und darum vor der Strafverfolgung geschützt. Dem Antrag hatten sich fast alle anderen RA*innen angeschlossen.

Staatsanwältin (StAin) Masslow hält dagegen: Es handle sich nicht um einen Beweisantrag, sondern einen Beweisermittlungsantrag. Er enthalte nur Behauptungen, etwa dass Paul-Ludwig U. mit anderen Personen Kinderpornos ausgetauscht habe. Es sei nicht ersichtlich, dass U. von staatlichen Stellen angeleitet worden sei. Der Beweisantrag sei bedeutungslos.

Tony E.s hält sich nicht für einen Verräter

Der Angeklagte Tony E. tritt im Anzug gemeinsam mit seinem Verteidiger RA Hofstätter an das Pult. Zu Beginn sagt E., dass er eine Stellungnahme zur Person und zur Sache verlese und ihn manche Mitangeklagten als Verräter ansehen würden. Dies sei er nicht, da es nichts zu verraten gebe.

Tony E. gibt an, am 9. November 1980 geboren und 1987 eingeschult worden zu sein. Die die 9. Klasse habe er wiederholen müssen, sich dann aber in der Schule verbessert. Zudem habe er mit Kampfsport und Boxen angefangen. Eine Ausbildung zum Hotelfachmann nach seinem Schulabschluss habe er abgebrochen, eine Ausbildung zum Industriekaufmann hingegen zu Ende gebracht. Er sei für vier Jahre Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr gewesen [2001-2005]. Zusätzlich habe er einen Nebenjob als Sicherheitsmitarbeiter in Diskotheken gehabt. Danach sei er zwei Jahre selbstständiger Versicherungsmakler gewesen und sei nach Schleswig-Holstein gezogen. Von 2010 bis 2014 habe er diverse Tätigkeiten ausgeübt. Im Jahr 2015, nach der Geburt seines ersten Sohnes, sei er in Elternzeit gegangen. Seit 2015 bis zu seiner Verhaftung sei er bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt gewesen und hoffe, in diesen Beruf zurückkehren zu können. Nach seiner Verhaftung am 14. Februar 2020 habe seine Ehefrau Anfeindungen erleben müssen und die Scheidung eingereicht. Vor dem Hintergrund, der Dauer und den massiven Belastungen könne er seine Frau verstehen.

Eine lange Krankenakte

Anschließend geht E. auf seinen Gesundheitszustand ein. [In Telefonaten mit Werner S. hatte E. angedeutet, er könne sich vorstellen, im Falle einer Krebserkrankung im Endstadium eine Märtyrer-Aktion zu wagen.] E. berichtet, er sei bis zum Alter von 35 Jahren häufiger krank gewesen. Als Kind und Jugendlicher habe er seine Wehwehchen gehabt, sei photosensibel gewesen, habe diverse Nahrungsunverträglichkeiten gehabt und unter starker Müdigkeit gelitten. Er habe diverse Magenerkrankungen gehabt und deswegen Medikamente eingenommen. Mitte der 2000er Jahre habe er an Schlafstörungen und Nesselsucht gelitten. Es seien Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparats festgestellt worden. Seit 2013 nehme er mehrmals wöchentlich Opium-Derivate. Er habe unter extremen Albträumen gelitten. In den Jahren 2011 und 2012 habe er kurzzeitige Kopfschmerzattacken mit Sehproblemen gehabt. Im Frühjahr 2015 habe er während kurzer Arbeitslosigkeit und der Elternzeit Depressionen gehabt. Damals habe er oft sogar das Essen vergessen. Er habe die verordneten Antidepressiva nur sehr ungern eingenommen und sich in eine alternative Behandlung begeben, die erfolgreich verlaufen sei. Im September 2015 sei bei ihm ein sehr niedriger Testosteron-Spiegel festgestellt worden. Den habe ein Arzt auf einen möglichen Hirntumor zurückgeführt. Bis Oktober 2019 sei das sein letzter Arztbesuch gewesen.

Tony E., der demokratische Freidenker der „Gruppe S“?

Im Jahr 2016 sei sein zweiter Sohn zur Welt gekommen. Daraufhin habe er als Vater beschlossen, nun Verantwortung für seine Gesundheit zu übernehmen. Im Herbst 2016 habe er ein Buch von Ralph Bircher [ein rechter Publizist des vergangenen Jahrhunderts, der mehrere Bücher über Heilkunde veröffentlichte] gelesen und habe erkannt, dass die Schulmedizin falsch sei. Seitdem praktiziere er „Natürliche Gesundheitslehre“. Er mache Frühstücksfasten und habe sich von seinen Magenmitteln entwöhnt.

Anfang Oktober 2019 sei bei ihm eine Nebenniereninsuffizienz festgestellt und ein Cortison-Präparat verschrieben worden. Es sei ein Hypophysenadenom [ein gutartiger Tumor] in der Nähe des Sehnervs gefunden worden. In einem Zustand der Ungewissheit sei er davon ausgegangen, dass der Tumor aufgrund der „Natürlichen Gesundheitslehre“ geschrumpft sei. Seine Nebenniereninsuffizienz sei seit Sommer 2020 geheilt. Die Haft habe bei ihm die positiven Auswirkungen, dass er nun Sport treibe und keine Albträume mehr habe.

Tony E. beschreibt sich als einen „absolut normalen, nicht-exponierten Zeitgenossen“, als „reziprok motiviert“, „schüchtern“ und „altruistisch“. Für Kritik sei er dankbar; er versuche, eigene Fehler zu erkennen. Weniger positiv an sich finde er, dass er vorschnell Kredit in Form eines Vertrauensvorschusses gebe. Er drücke Menschen Stempel auf, sei ein „prinzipientreuer Mensch“ und „sehr werteorientiert“. Aufgrund von Emotionalität gebe er spontan verbale Äußerungen ab. Er würde sich als „Querdenker“ bezeichnen, da der Begriff jedoch belegt sei, würde er sich „als Freigeist einordnen“.

Tony E. kommt zur Sache

Als Kind der DDR habe er zwei Systeme mit Vor- und Nachteilen erlebt. Auf die linken Anteile verweise der Name seines gelöschten Facebook-Kontos: „Unbeugsam Tony Che Guevara“. Er sei ein „liberaler Mensch“, „in manchen Dingen altmodisch beziehungsweise konservativ“. Bis 2014 habe er die CDU oder gar nicht gewählt. Als die Bundesregierung infolge der Ukraine-Krise eine antirussische Position einnahm, habe er sich abgewandt.

Er beobachte die gesamtpolitische Entwicklung Deutschland wegen der Folgen für seine Kinder und wünsche sich nichts sehnlicher, als dass „meine Kinder in einer friedlichen und heilen Welt aufwachsen“. Unter Umständen würde er sich mal kritisch äußern und bedauere Äußerungen, die emotional bedingt seien. Er würde niemals zu Gewalt aufrufen und fühle sich nicht abgehängt. Jeder sei für seinen Erfolg oder Misserfolg selbst verantwortlich.

„Ausländer“ ja, „Islamisierung“ nein

Er distanziere sich mit „aller Vehemenz“ von Terrorismus und Nationalsozialismus. Die Anschläge von NSU und Hanau, aber eben auch die Anschläge auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin durch Anis Amri, in Würzburg oder im Bataclan verurteile er. Er gehe gern beim Asiaten essen und lasse „beim Orientalen“ seine Haare schneiden. „Bei meiner Arbeit war mein Lieblingskunde ein Asiate.“ Er gehe regelmäßig zur Thai-Massage. Südlich von Hannover habe er im Rewe-Zentrallager nebenberuflich gearbeitet. Dort hätten 60 bis 65 Prozent der Kollegen einen Migrationshintergrund, zum Teil seien sie aus Flüchtlingslagern in der Nähe gekommen. Auch in Stuttgart-Stammheim habe er freundschaftlichen Umgang mit Häftlingen mit Migrationshintergrund. Ein türkischer Kurde habe ihn für den Gefangenenrat in Stammheim vorschlagen wollen.

Weiter äußert sich E.: „Tatsächlich habe ich ein Problem mit der zunehmenden Islamisierung Deutschlands.“ Der Islam sei für ihn nicht ohne Weiteres kompatibel mit „unserem Kulturkreis“. Selbst der „Spiegel“ habe über die „Islamisierung des Abendlandes“ berichtet. Er sei ein Gegner des EU-Konstrukts, der NATO und des „Raubtierkapitalismus“. Für ihn gebe es zu viel Spaltung, er sei ein Demokrat. Es gehe links gegen rechts, Muslime gegen Christen, Radfahrer gegen Autofahrer. Die Rolle der Medien habe er teilweise als problematisch empfunden. Die prozessbegleitende Berichterstattung sei aber „relativ fair“.

Der Kontakt zu Werner S. und der „Gruppe S“

Mit Werner S. sei er zuerst auf Facebook befreundet gewesen. Im März oder April 2019 sei ein erster direkter Kontakt mit Sprachnachrichten und Anrufen zustande gekommen. Werner S. habe auch Kontakt mit dem „Freikorps“-Mitglied Marcel L. gehabt. Ab Mai 2019 sei der Kontakt zwischen ihm und S. enger geworden. Sie hätten in abendlichen und nächtlichen Telefonaten über Hunde, später auch über Politik gesprochen. Er habe dabei am Feuer gesessen und Wein getrunken. S. habe gesagt, er sei selbstständig und habe Ländereien.

Vom 26. bis 28. Juli 2019 habe sich das „Freikorps Heimatschutz“ im thüringischen Sondershausen getroffen. Sie hätten dort über den Kauf von Rucksäcken und Schlafsäcken, über das Anlegen von Nahrungsmittel-Vorräten und über den Kauf einer Hütte für Softair-Spiele und als Rückzugsraum gesprochen. Beim Treffen hätten sie das Grundstück begutachtet. Thomas N. habe das Grundstück vorfinanzieren wollen; Auch S. habe sich das vorstellen können. Bei diesem Treffen habe er Werner S. zum ersten Mal persönlich gelernt. S. sei Mitglied des „Freikorps“ gewesen und habe einen Kontakt zwischen Steffen B. und ihm vermittelt. Der sei Prepper und Handwerker gewesen. Im August 2019 habe es ein großes Kennenlerntreffen im süddeutschen Raum gegeben. Ende September habe man sich [an der Hummelgautsche] erneut getroffen. Er habe erst eine Woche davor zugesagt.

Das Treffen an der Hummelgautsche

Das Treffen sei zum näheren Kennenlernen gedacht gewesen, und dafür, um über den „Tag X“ zu sprechen, über Fluchtrucksäcke und über Vernetzung von Gruppen wie „Wodans Erben“ oder „Freikorps“. Hier wirft E. ein, dass er Werner S. einmal am Telefon erzählt habe, dass er einen Fluchtrucksack in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt habe, aber wegen seiner beiden Kinder eigentlich ohnehin nicht flüchten könne.

Dann kommt er zurück zum Thema Hummelgautsche: Er sei mit Fred P. und einem weiteren Teilnehmer nach Alfdorf gefahren. Sie hätten in Minden im Restaurant seines Freundes gegessen. Dann hätten sie Thomas N. mitgenommen. Später hätten sie Marcel L. in Ellwangen getroffen und seien mit zwei Wagen nach Alfdorf gefahren. Um 19:45 Uhr seien sie an der Hummelgautsche angekommen. Fünf bis sieben Personen seien bereits da gewesen, unter ihnen Werner S., Michael B., Marco Ö. als Organisator sowie zwei Frauen. Sie hätten geparkt, einander begrüßt und vorgestellt. Man habe dann Smalltalk betrieben.

Im Laufe des Treffens sei man lockerer geworden. Das Treffen habe sich in die Hütte verlagert. Es sei zum zunehmenden Alkoholkonsum gekommen. Einige der Teilnehmer hätten sich über Frauen, wie die Ex-Freundin von Marco Ö., lustig gemacht. E. erzählt, er habe überlegt, abzureisen, aber er habe getrunken und an seine Mitfahrer gedacht; darum sei er geblieben. Zwei, drei Personen hätten über ihren Zenit getrunken und es habe einen Konflikt gegeben.

Paul-Ludwig U. und Marion G. stoßen dazu

Am nächsten Morgen, dem 28. September, sei er als erster aufgewacht und zur Bäckerei gefahren. S. habe einen bis eineinhalb Kilometer entfernt im Auto übernachtet. Dann seien Marion G., Oliver K. und Paul-Ludwig U. gekommen. G. habe sich als Organisatorin der Gelbwesten-Bewegung im Raum Franken vorgestellt. Es seien weitere Teilnehmer angekommen. Alle hätten sich vorgestellt. Paul-Ludwig U. sei ihm bei der Vorstellung aufgefallen, er habe gewirkt, als würde er den Moment genießen. Anschließend habe man Einzelgespräche geführt.

Tony E. sagt weiter aus, er habe mit Marcel W. und Frank H. gesprochen, weil der zu „Wodans Erben“ gehöre und „wir vom ‚Freikorps‘ mit ihnen kooperieren“ wollten. Sie hätten Landesgruppen in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW und Baden-Württemberg. An der Hummelgautsche sei er gefragt worden, wie viele Mitglieder das „Freikorps“ habe, und geantwortet, es gebe eine offene Facebook-Gruppe mit 2.500 Mitgliedern sowie eine interne Facebook-Gruppe mit 30 bis 40 Mitgliedern. Ihre Landesgruppen in Sachsen und Sachsen-Anhalt seien zu „Wodans Erben“ gewechselt. E. streitet ab, gesagt zu haben, dass er Mitglied der „Bruderschaft Deutschland“ sei.

E. leugnet Waffen und Anschlagspläne an der Hummelgautsche

Werner S. habe erzählt, er verfüge über einen Sammelpunkt in der Nähe seines Wohnorts und ein Refugium in Südtirol. S. habe gesagt, er wolle über kurz oder lang nach Italien gehen. Am darauffolgenden Tag habe er, Tony E., die Aufgabe gehabt, Begleitschutz für einen Redner bei der „Michel steh auf“-Demo in Hamburg zu organisieren. Er habe an der Hummelgautsche Flyer für die Demonstration 3. Oktober 2019 in Berlin verteilt und mit Werner S. darüber gesprochen. Paul-Ludwig U. habe einige der Flyer genommen und angekündigt, man treffe sich dann dort. S. habe ihm (E.) ein Messer mit Damast-Klinge für seinen Sohn geschenkt und ihm selbst neue MMA-Handschuhe.

Insgesamt seien an der Hummelgautsche 20 bis 25 Leute gewesen. Er habe später erfahren, dass man den Platz in Absprache mit der Gemeinde für private Zwecke reservieren könne. Gegen 15:30 Uhr habe er die Heimreise mit Fred P. und Thomas N. angetreten, da er am nächsten Tag auf der Demonstration habe sein wollen. Zum Schluss hätten sie noch ein Gruppenfoto gemacht. Um 22:30 Uhr sei er daheim gewesen. Er habe auf dem Treffen keine erlaubnispflichtigen Waffen gesehen, und es sei nicht über Anschläge oder Waffenbeschaffung gesprochen worden.

Wer war nach Minden eingeladen?

Das Treffen am 8. Februar 2020 habe dazu gedient, dass Werner S. und Torsten K. einander kennenlernen. Die beiden hätten einander bereits am Rasthof nach der Demo in Berlin am 3. Oktober 2019 getroffen. Das Treffen sei ursprünglich als „Orga-übergreifendes“ Treffen in Hamburg geplant gewesen – in einem indischen Restaurant. Das habe aber um die Weihnachtszeit nicht geklappt. Deswegen habe er kurzerhand geplant, das Treffen bei sich stattfinden zu lassen, was aber auch gescheitert sei. Daraus sei dann Minden als Ort geworden. Das Treffen sei zuerst am Wochenende vom 17. zum 19. Januar angesetzt gewesen, sei von Werner S. jedoch wegen eines Notartermins abgesagt worden. Er habe als Ersatz das Wochenende um den 25. und 26. Januar vorgeschlagen. S. und Paul-Ludwig U. hätten das Treffen aber auf den 8. Februar terminiert, was er auch S. gegenüber moniert habe. Torsten K. und auch Ralph E. hätten dann für den 8. Februar abgesagt. K. habe angeblich einen Auftrag vom französischen Konsulat in Belgien bekommen.

S. habe am Abend vor Minden mit Thomas N. telefoniert, so Tony E. N. habe Bedenken bezüglich Paul-Ludwig U.s Teilnahme gehabt. [Zu diesem Zeitpunkt war S. bei E. und dessen Frau zuhause] Seine Frau habe sinngemäß gefragt, was es so Wichtiges zu besprechen gebe, dass so ein Aufwand gemacht werde. Er habe geantwortet, es gehe darum, wie man sich und seine Familie in Notfällen schützen könnte.

Das Treffen in Minden aus E.s Sicht

Am Morgen des 8. Februar seien sie nach Minden gefahren. Werner S. habe gesagt, dass er beim Treffen in Minden eine Frage stellen und dabei jedem Teilnehmer tief in die Augen blicken wollte. „Ich meinte: Ok.“ Kurz nach 12:00 Uhr seien sie auf dem Parkplatz des Restaurants seines Freundes angekommen. Frank H. und Marcel W. seien ebenfalls dazugekommen. Steffen B. habe angerufen und wissen wollen, wohin er fahren solle. Sie seien anschließend zum Wohnhaus von Thomas N. gefahren. Er habe schon von Weitem Paul-Ludwig U. im Hofeingang erkennen können. Steffen B. und Stefan K. seien dazugekommen. Sie hätten auf Wolfgang W., der um 13 Uhr gekommen sei, gewartet, um anschließend reinzugehen. Ihre Handys hätten alle bei Thomas N. abgegeben. Sie hätten sich dann locker unterhalten, er selbst habe mit Steffen B. gesprochen. Werner S. habe das Gespräch mit einer Vorstellungsrunde eröffnet. Jeder habe sich mit Namen und Alter vorgestellt. Er habe etwas scherzhaft gesagt, dass er die Geschäftsführung des „Freikorps“ innehabe. Thomas N. habe nach dem Status von U. als Vertreter der „Bruderschaft Deutschland“ gefragt. Werner S. habe erklärt, dass er nicht akzeptieren wolle, dass U. als Mitgliedsanwärter ein Vertreter der „Bruderschaft Deutschland“ sei. U. könne nur für sich sprechen. Als Thorsten W. sich als Beamter im öffentlichen Dienst vorgestellt hätte, habe es eine Diskussion gegeben – eine aus E.s Sicht völlig unnötige Debatte. Es habe eine Abstimmung gegeben, ob W. bleiben dürfe. Nur wenige votierten gegen seinen Verbleib, die Mehrheit war dafür. Er habe sich über das Drama gewundert. Thomas N. habe sich für W. verbürgt. Es sei gesagt worden, die Gespräche sollten den Raum nicht verlassen. Werner S. habe ergänzt: Man wisse ja, wie man in diesem Fall verfahre werde.

Laut E. sprachen sich in Minden nur Paul-Ludwig U. und Frank H. für Anschläge auf Moscheen aus

S. habe wissen wollen, wer defensiv und wer offensiv eingestellt sei. Steffen B., Marcel W., Markus K., Stefan K. und E. selbst seien defensiv orientiert gewesen. Er habe hinzugefügt, dass er in einer Bedrohungslage alles unternehmen würde, um seine Familie zu schützen. Werner S. habe gefragt, was man tun könne, und Steffen B. habe Aufkleber-, Flyer- und Plakataktionen vorgeschlagen. Werner S. habe ihn unterbrochen und gemeint, über diese Phase sei man schon hinweg. Da sei er, Tony E., irritiert gewesen. Paul-Ludwig U. habe gesagt: „Man müsste Moscheen machen.“ Frank H. habe entgegnet: „Man braucht nur Moscheen anzünden, dann gibt es unter den Moslems Ärger.“ Es habe Empörung über den Vorschlag gegeben. E. berichtet weiter, er habe die Kommentare als Stammtisch-Parolen in unterschiedlicher Intensität wahrgenommen. Er habe nicht angenommen, dass U. und H. ernsthaft so etwas tun wollten. Marcel W. habe sich gegen diese Vorschläge ausgesprochen: Man bereite sich nicht jahrelang für den „Tag X“ vor, um ihn dann selbst einzuleiten. Im Anschluss habe es eine erste Raucherpause im Garten für 15 Minuten gegeben. Thorsten W. sei im Besprechungsraum geblieben. Anschließend habe man etwa 20 Minuten gegessen. Das nachfolgende Gespräch sei um Rückzugsorte in ihren Gruppen gegangen. Es sei um die Gründung einer Stiftung zum erleichterten Eigentumserwerb diskutiert worden.

E. bestätigt, dass Steffen B. und Frank H. die Waffen besorgen sollten

Werner S. habe nachgefragt, wer eine Waffe brauche, und gesagt, Steffen B. sei der Ansprechpartner: Steffen kenne einen, der sie beschaffen könnte. B. habe das bestätigt, aber hinzugefügt, als Minimum müsse man 50.000 Euro auf den Tisch legen. Werner S. habe in die Runde gefragt, wer wie viel Geld geben würde. U. habe gemeint, er wolle unbedingt eine Waffe, aber beziehe nur Hartz IV. Im Namen der „Bruderschaft Deutschland“ habe er dann eine Summe zugesagt. E: „Ich selbst sagte 2.500 Euro zu, glaubte aber nicht wirklich, dass B. die Waffen beschaffen könnte.“ Er habe sie zum Schutz seiner Familie gewollt. Die Waffenbeschaffung habe für ihn nicht im Zusammenhang mit der Frage von S. nach offensiv oder defensiv oder mit U.s Einwurf mit den Moscheen gestanden. Werner S. habe die fehlende Differenz zu den 50.000 Euro begleichen wollen. Nach nochmaliger Abfrage seien 30.000 Euro zugesagt werden. Er habe nicht angenommen, dass S. eine so große Summe ausgleichen könnte. Es sei auch darüber gesprochen worden, ob Frank H. mit dem Motorrad Pistolen aus Tschechien holen könne. Er habe nicht den Eindruck gehabt, dass diese alternative Waffenbeschaffung funktionieren würde. H. habe nur gesagt, der Umgang mit Waffen in Tschechien sei laxer. Werner S. habe Steffen B. und Frank H. für die Übergabe bestimmt. U. habe „Ich auch, ich auch“ gesagt, und S. habe erwidert, ihn habe er auch vorgesehen. Dann habe es eine Raucherpause gegeben. Thorsten W. sei erneut drinnen geblieben. Während sie draußen gestanden seien, hätten sie überprüft, ob man ein Handy mit Alufolie vor Strahlung abschirmen könne. Dann sei Ulf R. gekommen und habe sich vorgestellt. Werner S. habe auch ihn gefragt, ob er offensiv oder defensiv eingestellt sei. Aufgrund seiner Familie habe sich R. als defensiv eingeordnet, aber erklärt, er habe zuhause einen Lebensmittelvorrat und versteckte Depots. S. habe ihn gefragt, ob er zum Schutz der Familie Interesse an einer Waffe habe. Dies habe R. verneint, da er Ärger mit seiner Frau befürchtet habe.

Ein schweigsames Essen

Das nachfolgende Gespräch habe sich unter anderem um „Entnazifizierung“ gedreht, das Markus K. und Thomas N. angesprochen hätten. E. behauptet, er könne sich nicht an das Stichwort „Halle“ erinnern, auch nicht, dass Thorsten W. „Christchurch“ erwähnte [W. hatte behauptet, das Gespräch zwar nicht als eines über Anschläge interpretiert, aber dennoch gesagt zu haben: „Ihr wollt doch kein neues Christchurch?“]. Nach dem Rauchen habe man sich im Haus weiter unterhalten. U. sei von den N.s Deko-Waffen fasziniert gewesen. Dann seien sie zum Mindener Restaurant seines Freundes gefahren. Er habe zuvor einen Tisch für acht Personen reserviert. Beim Essen habe es keine Gespräche gegeben. Werner S. habe nach dem Essen in die Runde gefragt, wer denn schon mal [in Haft] gesessen habe. Frank H. und Marcel W. hätten das kurz bestätigt, Paul-Ludwig U. habe lange zu dem Thema geredet.

Werner S. und Tony E.: Nach Minden weiterhin auf Personalsuche

Er und Werner S. hätten sich am nächsten Tag in Minden mit „Otto“ [Wolf E. aus Neuss] ]getroffen, einem Mitglied der Chatgruppe „Heimat“. Das Gespräch sei oberflächlicher Natur gewesen. „Otto“ habe erzählt, dass er einer keltisch-druidischen Glaubensgemeinschaft angehöre. S. habe mit Carsten S. kommuniziert, den er online kennengelernt habe. Es habe am selben Tag noch ein Treffen mit ihm in Bad Oeynhausen gegeben.

Wolfgang W. [der Paul-Ludwig U. im Auto zurück von Minden bis nach Koblenz mitnahm] habe angerufen und erzählt, dass sie verfolgt würden und er keinen weiteren Kontakt wünsche. Er (E.) hätte bei der Heimfahrt mit Werner S. über die Verfolgung von W. gesprochen. Es sei dann eine kurze erneute Absage von Torsten K. gekommen, angeblich weil ein umgestürzter Baum seine Autoeinfahrt blockiert habe. Man habe K. eigentlich noch treffen wollen, um über das „Freikorps“ zu sprechen, was dann aber nicht stattgefunden habe.

An dieser Stelle unterbricht der VR die Verhandlung: Steffen B. sei zusammengebrochen und brauche einen Notarzt. RA Flintrop hält fest, dass E. zu diesem Zeitpunkt 57 von insgesamt 87 Seiten verlesen habe.

prozesstage44

Prozesstag 44: Gutachter attestiert Paul-Ludwig U. Manipulationsfähigkeit

Am 44. Prozesstag, gegen die „Gruppe S“ am 23. November 2021 wurde Dr. Michael P. (60) vernommen. Er hatte als Facharzt für Psychiatrie und Psychologie im März 2015 ein Prognose-Gutachten über Paul-Ludwig U. erstellt. Wie andere Zeugen zuvor sollte auch P. vor Gericht die Glaubwürdigkeit und Schuldfähigkeit des Angeklagten Paul-Ludwig U. einschätzen, da dessen Aussagen und Berichte einen großen Teil der Anklageschrift ausmachen. Ihm wurde von dem Arzt unter anderem eine narzisstische Störung bescheinigt. Die Diagnose einer Borderline-Störung lehnte er dagegen ab. Rechtsanwalt (RA) Siebers beantragte am Schluss des Prozesstages, eine Akte aus Köln heranzuziehen. Sie beweise, dass Paul-Ludwig U. trotz strafbarer Handlung von den Behörden nicht angeklagt worden sei, da er „als Geheimwaffe“ von unterschiedlichen Behörden eingesetzt werde.

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt nach Stellungnahmen der Vertreterinnen des Generalbundesanwalts zum Beweisantrag von Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers. [Dieser hatte beantragt, einen Mannheimer Polizisten zu vernehmen, um festzustellen, dass die Kontrolle und Waffenbeschlagnahme von Paul-Ludwig U.s. am 2. Oktober 2019 kein Zufall gewesen sei, sondern auf Anweisung des LKA geschah.] Staatsanwältin (StAin) Masslow entgegnet, dass man dem Beweisantrag entgegentrete. Es gebe keine Hinweise auf ein Gespräch zwischen dem LKA und dem Polizeirevier Mannheim. K. [U.s Kontakt-Polizist beim LKA] habe außerdem U. im Telefonat ausdrücklich aufgefordert, keine Waffe mitzunehmen.

Der VR verliert einige einleitende Worte zum heutigen Zeugen: Dieser sei nicht als Gutachter vor Ort und solle nicht das Gutachten erklären, sondern werde als Zeuge zu seinen Feststellungen über U. aus dem Jahr 2019 befragt. Der Zeuge gibt kurz seinen Lebenslauf wieder: Er habe in Bonn studiert und ab 1993 Menschen im Strafvollzug therapiert, darunter auch Sexualstraftäter. Seit 1997 sei er Facharzt für Psychiatrie, später auch Facharzt für Psychotherapie. Sachverständiger sei er seit 20 Jahren. Er arbeite seit 2009 in einer Praxis und mache seit 2010 viele Prognose-Begutachtungen. Pro Jahr erstelle er ungefähr 40 Gutachten. Darunter seien viele Prognosen, aber auch Strafsachen, also Fragen der Schuldfähigkeit. Seine Auftraggeber seien meist Gerichte und Staatsanwaltschaften. Im Jahr 2015 sei er häufiger Gutachter für den Maßregelvollzug gewesen – so auch in U.s Fall.

Zwei Gutachter, zwei Urteile, zwei Prognosen

Er habe dessen Akten von der Klinik bekommen, diese ausgewertet und anschließend mit U. persönlich gesprochen. Für diese sogenannte Exploration habe er sich bei U. sechs Stunden Zeit genommen. Er lasse die Exploration diktieren, sodass der Proband es höre. Später lese er das Protokoll dann nochmal mit zeitlichem Abstand durch. Als der Anruf des Gerichts bezüglich seiner heutigen Zeugenaussage gekommen sei, habe er „null Erinnerung“ an U. gehabt. Deshalb habe er in seine Unterlagen geschaut und sei wieder im Thema gewesen. Er erinnere sich an die Explorations-Situation und daran, wie U. gesprochen und geweint habe. Es sei kein normales Gutachten gewesen.

Das Gutachten habe er am 10. September 2016 am Prignitz-See auf einer Fortbildung vorgestellt, unter anderem mit Prof. K. [Die beiden Kollegen waren sich sehr uneins darüber, ob und inwiefern U. krank und gefährlich sein könnte. Näheres siehe 46. Prozesstag.] Besagter Professor habe U. nach ihm begutachtet. Sie hätten auf einer Tagung eine gemeinsame vergleichende Fallvorstellung gemacht. In ihren Urteilen seien sie sich nicht einig gewesen. Der Zeuge beharrt darauf, dass sein Gutachten gut begründet sei; er habe dafür auch die Urteile [unter anderem eines vom Landgericht Münster], frühere Gutachten, die Exploration, Gespräche mit Ärzten und Pflegern verwendet. K.s hingegen habe eine Gefährlichkeit U.s nicht mehr für gegeben gehalten.

Paul-Ludwig U.s Exploration

Der VR stellt fest, dass der Zeuge am 27. Februar 2015 sein erstes und letztes Zusammentreffen mit Paul-Ludwig U. hatte. P. berichtet, dass U. an diesem Tag bis auf das Weinen entspannt geblieben sei. Er habe selbstgewiss, selbstsicher und klug gewirkt. Der VR zitiert die Worte des Zeugen von damals: „Man konnte sich ihn ohne Probleme als politischen Redner vorstellen.“ Daran kann sich P. nicht mehr gut erinnern. Er erzählt, dass U. im Gespräch über seine beruflichen Facetten berichtet habe: Dass er in Schotten (Hessen) Mitglied der Bergwacht gewesen sei und als Rettungssanitäter viele Tote gesehen habe. U. habe auch erzählt, dass er versucht habe, sich mit einer Schreckschusswaffe umzubringen. Auch habe er eine TV-Doku über ihn erwähnt. P. bilanziert, U. erhebe sehr ersichtlich einen Anspruch auf Bewunderung und hohe Anerkennung.

Zu dem Schluss der narzisstischen Störung sei er durch die Schilderung der Flucht 2002 und U.s Schluss daraus, dass er keinerlei Behandlung brauche, gelangt. Der Proband sei aus einer Depression heraus zum Geiselnehmer geworden. In der Therapie habe man mit U. daran nicht gearbeitet.

Ein dramatischer Kriminalitätsverlauf

Auf die Frage des Sachverständigen Winckler an den Zeugen, warum dieser U. am Ende seines Gutachtens in einer persönlichen Ansprache „Viel Erfolg“ gewünscht habe, antwortet der Zeuge: „Wegen der Dramatik des Kriminalitätsverlaufs“. Für ihn sei dies die besondere Tragik eines Menschen, der Talente habe, die aber in seinem Leben nicht zum Tragen kämen. U. habe mehrere Geiselnahmen verübt, resultierend aus persönlichen Zusammenbrüchen mit suizidalen Tendenzen.

Michael B.s Verteidiger RA Berthold hält dem Zeugen ein Zitat aus seinem Gutachten vor: „Wobei der Eindruck entstand, dass Herr U. kein Gefühl dafür hatte, dass seine Berichte ins Grandiose abdrifteten.“ Auf die Frage, ob er U. für jemanden halte, der nach damaliger Einschätzung gut manipulieren könne, entgegnet der Zeuge: „Er kann das.“ In Bezug auf die Geiselnahme 2002 habe das auch das Gericht festgestellt.

Behördliche „Geheimwaffe“ Paul-Ludwig U.?

RA Siebers gibt eine Erklärung zur Stellungnahme der StAin zu Beginn des Prozesstages ab. Deren Behauptung, die Frage nach der Waffenbeschlagnahmung von U. sei eine „Behauptung ins Blaue“, sei falsch. Dann stellt RA Siebers einen neuen Antrag: Er will, dass eine Akte aus Köln aus einem anderen Verfahren gegen U. herangezogen wird. Darin gehe es um den Vorwurf, U. habe Kinderpornos mit anderen getauscht. U. werde als Hinweisgeber, aber nicht als Zeuge geführt. Die Behörden hätten damals eine Strafverfolgung verhindert. U. werde als „Geheimwaffe“ von unterschiedlichen Behörden eingesetzt. Wegen unkontrollierbarer Geschwätzigkeit sei er aber kein V-Mann. Man habe ihn in verschiedenen Verfahren von Beginn an nur formal als Beschuldigten geführt und ihm Versprechungen gemacht. Bis auf RA Scholz und RA Haupt schließen sich alle RA*innen dem Antrag an. Damit endet der 44. Prozesstag.

prozesstage43

Prozesstag 43 [Vorläufige Zusammenfassung]

Am 43. Prozesstag (18.11.21) gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim verlas zunächst Rechtsanwältin Dr. Schwaben etwa 15 Minuten lang die angekündigte Erklärung ihres Mandanten Markus K. aus Minden zu seiner Person. Angaben zur Sache wollte dieser ebensowenig machen wie auf Rückfragen antworten. Als Jugendlicher sei er, so hieß es in der Erklärung, in der „Skinhead-Szene“ gewesen, „um aufzufallen“. Anfangs „unpolitisch“, später „politisch“ und im Alter von 19 oder 20 letztendlich auch „politisch aktiv“, beispielsweise bei Demos und Plakataktionen. Er habe seinen Job verloren, keinen neuen gefunden, seine Beziehung sei in die Brüche gegangen, er habe viel getrunken und sei zeitweise obdachlos gewesen. Letztendlich habe er sich dann wieder gefangen, habe einen guten Job gefunden, in den er vermutlich nach seiner Entlassung auch wieder zurückkehren könnte, sei eine neue Beziehung eingegangen und habe sich immer mehr von der Szene entfernt, erst recht, nachdem er zum zweiten Mal Vater geworden sei. Letztendlich habe er sogar gelagerte NPD-Plakate vernichtet. Seine Frau habe seinen „Skinhead-Kram“ weggeworfen, aber leider auch sein immer stärkeres Interesse am Thema „Entnazifizierung“ (im „Reichsbürger“-Sinne) als „merkwürdiges Hobby“ bezeichnet, weswegen er darüber viel mit dem zwischenzeitlich verstorbenen Beschuldigten Ulf R. kommuniziert habe. Seine Haft würde er als extrem entwürdigend, belastend und und bedrohlich empfinden und sehne sich wieder zurück zu Frau und Kindern, um die er sich große Sorgen machen würde.

Der Großteil des Prozesstages ging dann für weitere abgehörte Telefonate drauf, die in die Beweisaufnahme eingeführt wurden. In einem davon brüstet sich Paul-Ludwig U. seiner Verdienste beim Kampf gegen eine Übermacht gewalttätiger Neonazi-Horden („über 150 Gruppen mit 10 bis 15 Mann, bis nach Italien runter“, darunter auch „Scharfschützen der Bundeswehr, Rocker und ehemalige Afghanistan-Kämpfer“).  Wenn es „nur um Schwarze ginge, die Kinder vor den Zug schubsen“, würde er ja „nichts machen“, aber diejenigen, die hier am Werke seien, würden keine Unterscheidungen vornehmen und sogar „Kinder und Deutsche“ töten wollen. In einem anderem Telefonat legte U. noch einmal rassistisch nach: „Das sind keine Migranten, das sind Soldaten und Söldner.“  In einem Jahr brenne „die Hölle“: „Wenn wir in einem Jahr aufwachen, ist es zu spät.“

Zudem wurden beim 43. Prozesstag diverse weitere Telefonate angehört, u.a. zwischen U. auf der seinen Seite und dem Angeklagten Thomas N., Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ und dem LKA auf der anderen. Interessant war auch ein Telefonat vom 9. Februar 2020 zwischen Paul-Ludwig U. und einem politisch nicht eingebundenen Bekannten, in dem U. sich von diesem verabschiedet, da seine Mission fürs LKA erfüllt sei: „Morgen ist es soweit, morgen werde ich abgeholt, habe schon gepackt.“ Er zeigte sich hierbei sehr mit sich zufrieden: „War absolut berechtigt, es wird einiges verhindert. Wenn das nicht so wäre, würden die mich nicht in diese Maßnahme [er meinte vermutlich Zeugenschutz] schicken. […] War ‘ne schöne zeit. Sag‘ allen liebe Grüße, aber nicht warum.“

Siehe auch https://twitter.com/prozessbeo/status/1470675655662710787

prozesstage42

PROZESSTAG 42 [VORLÄUFIGE ZUSAMMENFASSUNG]

Am 42. Prozesstag (16.11.21) gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim sollte die Zeugin Karin T. (58) aus Mickhausen (Landkreis Augsburg) befragt werden, eine langjährige Freundin von Werner S., die ihn auch während seiner Haftzeit unterstützt. Laut Bewertung des Vorsitzenden Richters hätte sie sich aber bei einer Aussage in drei Fällen selber belasten können: 1. Beihilfe zum Sozialhilfebetrug von Werner S., 2. mögliche Beihilfe zur Anstiftung zu einer schweren Straftat (gemeint gewesen sein dürfte der mutmaßliche Mordauftrag von Werner S. gegen den „Verräter“ Paul-Ludwig U.) und 3. Nachrichten-Schmuggeln in die oder aus der U-Haft. Darum stünde ihr ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu. Hiervon machte die Zeugin, die mit einem Rechtsbeistand erschienen war, dann auch Gebrauch. Deshalb stand nun die Einführung von weiteren abgehörten Telefongesprächen in die Beweisaufnahme auf der Tagesordnung. Einer der beiden Gesprächspartner*innen war hierbei zumeist der Angeklagte Paul-Ludwig U., der maßgeblich zur Festnahme der anderen Beschuldigten beigetragen hatte. In einem Telefonat mit einer LKA-Beamtin vom 31. Oktober 2019 berichtete Paul-Ludwig U. von seiner bevorstehenden Teilnahme an mehreren extrem rechten Zusammentreffen, u.a. mit Mitgliedern der „Sektion Süd“ der „Bruderschaft Deutschland“ im November und Dezember 2019 in Landau und Achern (Ortenaukreis). Aber auch vom geplanten „Gruppe S“-Treffen im Dezember 2019 in Hamburg, das letztendlich dann verschoben wurde. Bei Telefonaten mit dem LKA zeigte sich U. sehr vergnügt, insbesondere wenn er standardmäßig belehrt wurde, dass er aus freien Stücken und nicht etwa im Auftrag des LKA handeln würde.  Dennoch schien sich U. Sorgen zu machen, weil bei ihm am 2. Oktober 2019 bei einer Kontrolle im Heidelberger Hauptbahnhof eine CO2-Waffe gefunden und beschlagnahmt worden war. Hierüber kommunizierte er am 6. Dezember 2019 mit seiner polizeilichen Kontaktperson. Deutlich wurde, dass U. sich seiner Rolle als wichtiger Informant für das LKA klar war und darauf hoffte, dass der Vorfall folgenlos unter den Teppich gekehrt werden könnte.

prozesstage41

Prozesstag 41: Vertraute und Geldgeberin von Werner S. sagt aus

Am 41. Prozesstag am 11. November 2021 wurde die Zeugin Cornelia K. (60) aus München befragt, eine langjährige Freundin von Werner S., dem mutmaßlichen Gründer der „Gruppe S“. Sie ist Immobilienmaklerin. Zwischenzeitlich waren die beiden ein Paar. Offenbar präsentierte sich Werner S. der Zeugin gegenüber ganz anders als seinen politischen Mitstreitern. Es ergibt sich das Bild, dass die Zeugin S. aus emotionaler Zugewandtheit unterstützt hat. Sie eröffnete für ihn ein Konto und stellte ein Auto zur Verfügung, als S. Sozialhilfe bezog. Sie gab ihm 130.000 Euro als Darlehen zum Kauf einer Immobilie in Italien. Die Zeugin ist Werner S. offenbar weiterhin verbunden. Sie besuchte ihn bereits zweimal im Gefängnis und überweist ihm monatlich Geld in die Haft. Am Ende des Prozesstags räumt sie ein, sie lasse sich von S. ausnutzen.

Der Vorsitzende Richter eröffnet der Zeugin Dr. Cornelia K., es sei gegen sie ein Verfahren wegen des Verdachts der „Beihilfe zum Sozialhilfebetrug“ anhängig; als Zeugin müsse sie sich aber nicht selbst belasten. K. möchte trotzdem Angaben machen.

Zuerst stellt sie sich kurz vor: Sie sei 60 Jahre alt, lebe geschieden und haben zwei erwachsene Töchter. Sie habe Jura studiert, in den Rechtswissenschaften promoviert und sei seit Ende 2004 Immobilienmaklerin. Werner S. kenne sie seit etwa 20 Jahren. Sie habe ihn Anfang der 2000er Jahre in Aschheim, einer Nachbargemeinde von Kirchheim, kennengelernt. Dort sei er Barkeeper gewesen. Sie und S. seien zeitweise ein Paar gewesen; die Beziehung sei aber rein platonisch gewesen. Am Anfang sei sie in S. verliebt gewesen. Die Beziehung sei mal intensiver, mal lockerer gewesen. Sie sei mit Werner S. sechs bis neun Mal in den Urlaub gefahren. Nach Norddeutschland, an die Ostsee, nach Italien und Griechenland. Der VR fragt nach Veränderungen vor der Inhaftierung von Werner S. Die Zeugin antwortet, dass der Kontakt lockerer geworden sei. Das liege aber auch an ihrem Beruf. Sie habe viel zu tun gehabt.

Aus ihrer polizeilichen Vernehmung hält ihr der VR vor: „Er hat sich so verändert. Nach dem Tod seiner Mutter [22. März 2011]. Er hatte so eine Wut.“ Die Zeugin wiegelt ab: „Kann sein, dass ich das so gesagt habe.“ Sie weist darauf hin, dass sie damals in einem Schockzustand gewesen sei. Am Tag der Vernehmung sei die Hausdurchsuchung gewesen. Die Vernehmung sei auf eine Stunde angesetzt gewesen, habe aber drei Stunden lang gedauert. Die Mitschrift sei dreimal überarbeitet worden. S.‘ Wut, die sie in der Vernehmung thematisierte, habe sich darauf bezogen, dass er mit den Beerdigungskosten seiner Mutter allein gelassen worden sei. Zeitweise habe Werner S. keinen Kontakt zu seinem Bruder Carsten S. gehabt.

S. schaute Enthauptungsvideos des IS

Der VR hält der Zeugin vor, dass sie Werner S. zum Gang zum Psychologen geraten habe. Sie erwidert, dass S. darauf positiv reagiert habe. Er habe gesagt, das müsse er sich überlegen. Weiter hält ihr der VR vor, dass Werner S. ihr erzählt habe, dass er IS-Videos anschaue, in denen man Enthauptungen sehe. Die Zeugin bestätigt das. Er habe auch nachts nicht mehr schlafen können. „Ich würde ihn nach 20 Jahren als ängstlichen Menschen einschätzen.“ Auf die Frage, ob S. die Videos zum Spaß oder aus Angst vor dem IS geschaut habe, entgegnet sie: „eher Angst“. Sie habe nicht den Eindruck, dass ihm das Spaß bereitet hätte.

Die Zeugin erzählt auf die Frage des VR nach ihrem Kontakt zu S., sie habe ihn im August letzten Jahres zweimal besucht und ihm zu Weihnachten geschrieben. Dies habe sie dann abgebrochen, da sie es schrecklich gefunden habe, „ihn im Gefängnis zu besuchen“. Man habe dort keine Privatsphäre.

Der VR fragt nach den Eigenschaften von S. Die Zeugin beschreibt ihn als „sehr charismatisch […], dabei aber nicht selbstbewusst“ und „teilweise ängstlich“, „hilfsbereit“, „sensibel“ und „besorgt“ um „seine Lieben“, sein Umfeld, auch Tiere. Weiter nennt sie S. einen „Dampfplauderer“. Außerdem habe er gewisse Spleens. „Er war manchmal in seiner Welt.“

Weiter fragt der VR, ob K. wisse, dass S. im Oktober 2016 in Augsburg von einer psychologischen Sachverständigen untersucht worden sei. K. verneint. Der VR zitiert aus dem psychologischen Gutachten von 2016, in dem S. angegeben hatte, dass es ihm schlecht gehe. Er sei psychisch am Ende, habe soziale Phobien und könne nicht ohne Hilfe rausgehen. Die Begleitperson von Werner S. beim Besuch der psychologischen Sachverständigen berichtete, dass sie Werner S. gemeinsam mit dessen Frau und dessen Bruder betreue. Aus dem Gutachten geht außerdem hervor, dass S. mit Stand 2016 seit 1998 nicht mehr gearbeitet habe.

Ein falscher Polizist

Der VR fragt die Zeugin nach ihrem Wissen über Kindheit und Jugend von S. Sie erzählt, dieser und sein Zwillingsbruder stammten aus zweiter Ehe. Aufgewachsen sei Werner S. am Starnberger See. Der Vater stamme aus Ungarn. Er sei als Versicherungsvertreter viel unterwegs gewesen, die Mutter sei nicht berufstätig gewesen. Laut VR wurde die Ehe 1988 geschieden. Zu seinem Bruder habe Werner S. fünf, sechs Jahre keinen Kontakt gehabt. Werner S. habe kein Abitur und habe in München eine Ausbildung zum Hotelfachmann absolviert. Später habe er Vitrinen für Museen gebaut und in einem Sonnenstudio gearbeitet. Er sei zwischendurch auch als Visagist [1988-89] tätig gewesen. Auf die Frage nach einem bei der Durchsuchung aufgefundenen Abiturzeugnis des Leibnitz-Gymnasiums in St. Ingbert entgegnet die Zeugin, davon wisse sie nichts.

Die Zeugin berichtet weiter, dass Werner S. ihr erzählt habe, beim bayrischen LKA und beim Zoll als verdeckter Ermittler eingesetzt gewesen zu sein. Er habe ihr erzählt, dass er 16 Jahre für die Polizei gearbeitet hätte. Außerdem habe er ihr von seiner Spielsucht erzählt, wegen der er seine Polizeitätigkeit aufgegeben habe. Einmal habe er bei einem Treffen mit ihr in einem Café eine Weste mit der Aufschrift „Polizei“ getragen. Später habe er erst in München ein Sonnenstudio betrieben und dann Lampen in seiner Mickhausener Werkstatt restauriert. Für deren Ankauf sei er auch nach Italien und Frankreich gefahren. Auf Nachfragen erzählt sie, dass Werner S. kein italienisch habe sprechen können, sie aber gemeinsam versucht hätten, italienisch zu lernen.

„Nazi war für ihn ganz schlimm. So hat er sich auch nicht gesehen.“

Der VR fragt, was die Zeugin über die politische Einstellung von S. weiß. Diese sagt aus, S. tendierte eher in die rechte Richtung. Weiter sagt sie: „Nazi war für ihn ganz schlimm. So hat er sich auch nicht gesehen.“ Politik sei eher selten ein Thema gewesen. Als sie den Urlaub in Griechenland geplant hätten, hätten sie aber über Asylbewerber gesprochen. Aus Angst vor ihnen und davor, dass einer von ihnen ihn dort „einen Kopf kürzer machen“ könnte, habe Werner S. es einmal nicht hinbekommen, nach Griechenland zu kommen. Auch habe er sich über die „Flüchtlingswelle“ aufgeregt. An antisemitische Äußerungen hingegen könne sie sich nicht erinnern.

Auf Nachfrage des VR räumt die Zeugin ein, Werner S. einen Bus, der als Leasingwagen über ihr Geschäft lief, geliehen zu haben. Außerdem habe sie für ihn ein Konto eröffnet, auf das er Zugriff gehabt habe. Der VR äußert folgenden Verdacht zu der Eröffnung des Kontos: „Es liegt nahe, dass Sie ein Konto für ihn eröffnet haben, um ihm zu helfen, sich Sozialhilfe zu ergaunern.“ Die Zeugin widerspricht.

Die Zeugin gibt weiter an, dass Werner S. in Augsburg in einer Wohnung von ihr gewohnt habe. Die Miete dazu habe das Amt bezahlt. Außerdem habe sie S. ein Darlehen über 130.000 Euro für den Kauf eines Hauses in Italien gewährt, das sie gemeinsam hätten nutzen wollen. Nach der Inhaftierung von S. habe dessen Expartnerin das Darlehen übernommen; sie zahle jetzt auch die Zinsen. Laut VR liegen diese bei 0,6 Prozent.

Die Zeugin unterstützt Werner S. bis heute

K. behauptet noch, sie habe vorgehabt, Ende 2019 einen Cut unter die Hilfen für Werner S. ziehen. Die Nachfrage des VR, warum sie dann im Herbst 2019 Werner S. ein Darlehen gegeben habe, kann die Zeugin nicht überzeugend beantworten.

Nun übergibt der VR das Fragerecht an den Sachverständigen Dr. Winckler. Ihm gegenüber gibt die Zeugin an, ihr Verhältnis zu Werner S. sei gespalten gewesen.

Auf Frage von Staatsanwältin (StAin) Masslow erzählt die Zeugin, dass sie Werner S. ein monatliches Haftgeld von 200 Euro überweise. Davon zahle Karin T. die Hälfte. Die StAin konfrontiert die Zeugin mit dem Widerspruch, dass S. angeblich kein Konto habe eröffnen können, er ihr aber monatlich seine Miete von seinem Post-Girokonto überwiesen habe.

Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers fragt die Zeugin nach Preppern. Sie erzählt, dass S. vor ein paar Jahren erzählt habe, er treffe sich mit Leuten, die Überlebenstrainings machen würden, um sich auf schlimme Zeiten vorzubereiten. Er habe gesagt, es sei auch für sie gesorgt. Das sei vor 2015 gewesen.

„Ausgenommen wie eine Martinsgans“

Der VR spitzt zu, man könne ihre Beziehung so beschreiben: „Da lernt die 40-jährige wirtschaftlich selbstständige Frau den 35-jährigen Barkeeper kennen.“ Sie bleibe ihm bis zum heutigen Tag treu und nehme dabei in Kauf, „wie eine Martinsgans“ ausgenommen zu werden. „Könnte da etwas dran sein?“ Die Zeugin antwortet mit „Ja“.

RA Herzogenrath-Amelung, Verteidiger von Frank H., betont in einer Erklärung, die Aussagen von Werner S. in Bezug auf seinen Grundbesitz seien falsch gewesen. [S. hatte wiederholt angedeutet, er besitze mehrere Grundstücke oder Gebäude.] Ebenso habe S. gelogen, als er behauptet, bei der Bundeswehr und vier Jahre bei den Alpini [italienische Gebirgsjäger] in Südtirol gedient habe. Er habe kein Italienisch gekonnt. Der RA bilanziert, S. sei ein Hochstapler. Sein Teamkollege RA Linke fügt hinzu, dass sich S.‘ Zukunftspläne nicht mit Anschlagsplänen hätten vereinbaren lassen.

Marcel W.s Verteidiger RA Picker beschreibt Werner S. als schillernde Persönlichkeit und überlegt laut, ob S. auch an der Hummelgautsche oder in Minden geschauspielert haben könnte.

RA Miksch, der ebenfalls Marcel W. verteidigt, erklärt, die Zeugin habe S. als sensibel und charismatisch beschrieben und als jemanden, der keine Neonazis mochte. Der RA schlussfolgert daraus, dass ein etwaiger Tatbeitrag von S. reine Schauspielerei gewesen sei.

Damit endet der 41. Prozesstag.

prozesstage40

Prozesstag 40: Steffen B. bestreitet seine Beteiligung am Waffendeal

Der 40. Prozesstag fand am 9. November 2021 statt.Es gab keine „Gruppe S“ und auch keine Pläne Es wurden einige abgehörte Telefonate zwischen Paul-Ludwig U. und einer Polizistin des LKA abgespielt. Darin fielen einige Sätze, die die Verteidiger*innen der anderen Angeklagten wieder einmal zum Anlass nahmen, U. als inoffiziellen V-Mann darzustellen. Zudem verlas Steffen B.s Verteidiger eine kurze Einlassung seines Mandanten. B. stritt darin ab, einen Waffendeal für die Gruppe eingefädelt zu haben. Außerdem behauptete B., er habe die Mindener Pläne nicht gutgeheißen und bereut, beim Treffen gewesen zu sein. Nach Minden habe er sich aus der Gruppe herausgezogen.

Der Vorsitzende Richter (VR) eröffnet die Verhandlung und leitet zur Fortsetzung der Zeugenbefragung des LKA-Kriminalhauptkommissars Markus Thomas D. über. Dieser war bereits zwei Prozesstage zuvor im Zeugenstand, um über die Razzia und Vernehmung von Stefan K. im Februar 2020 auszusagen [siehe Bericht zum 38. Prozesstag].

Die Befragung des Zeugen durch die RA*innen liefert kaum neue Informationen. RA Just fragt für seinen Mandanten Stefan K. nach Details. Er weist darauf hin, dass es in den Akten zu einer Vermischung mit Akten aus der Hausdurchsuchung bei einem Mario Sch. kam. RA Just: „Offenbar sind dort mehrere Durchsuchungen durcheinandergeraten.“ [Bei Mario Sch. handelt es sich offenbar um eine der beiden Personen, bei der Steffen B. und Stefan K. laut Auffassung der Anklage Waffen für die „Gruppe S“ bestellen wollten.]

Der Terror von Halle als Blaupause

Angesprochen auf juristische Anforderungen erklärt der Zeuge, ihm sei bekannt gewesen, dass einem Beschuldigten zwingend ein Pflichtverteidiger zu stellen sei, wenn er einem Haftrichter vorgeführt wird. Aber, so der Zeuge, er habe K. nicht zwingen können, einen Anwalt hinzuzuziehen.

RA Just weist darauf hin, dass sein Mandant das durchsuchte Haus für 26.000 Euro bei einer Zwangsversteigerung erworben habe. Dies sei wichtig, da sein Mandant in Minden Geld [mutmaßlich für Waffenkäufe] zugesagt haben soll. [Er wollte damit offenbar darauf hinweisen, dass Stefan K. trotz Hausbesitz nicht vermögend sei.]

Laut RA Just fiel bei der Befragung K.s auch das „Beispiel Halle“ [wo am 9. Oktober 2019 zwei Menschen einem rechten Terroranschlag zum Opfer fielen]. Der RA will wissen, in welchem Zusammenhang dieses Beispiel angesprochen worden sei. D. antwortet, dass Halle laut K. in Minden als Beispiel genannt worden sei.

Anwaltliche Erklärungen                                                                                        

Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung argumentiert, dass Stefan K. sicherlich nicht ohne Anwalt ausgesagt hätte, wenn er sich – wie die Anklageschrift vorwirft – tatsächlich in Minden mit anderen getroffen hätte, um Mord und Totschlag zu planen. K. habe obendrein ja sogar seine Sperrcodes von Handy und Computer herausgegeben. Der RA schließt daraus, dass gar nichts geplant worden sein könne.

Für RA Just ist wichtig, dass den Beschuldigten zwingend eine Pflichtverteidigung hätte beigeordnet werden müssen. Die Verteidigung K.s stütze darauf aber kein Beweisverwertungsverbot. Die Polizei sei morgens losgeschickt worden und habe angeblich erst mittags erfahren, dass es Verhaftungen geben sollte.

Wolfgang W.s Verteidiger RA Grassl moniert, die Polizei habe sich auf den Einsatz nicht ordnungsgemäß vorbereitet. Dabei bezieht er sich auf die Aussage des Zeugen D., er habe weder den Durchsuchungsbeschluss noch den Fragenkatalog gelesen. Sonst hat niemand mehr etwas zu D.s Aussagen zu sagen.

Steffen B.s schriftliche Einlassung

RA Ried ergreift das Wort und verliest eine zweieinhalb Seiten lange Einlassung seines Mandanten Steffen B. Dieser möchte ergänzende Angaben zur Waffenbeschaffung machen. In den letzten Jahren habe er immer wieder den Begriff „Kamerad“ gehört, und ihm sei klar geworden, dass es einen Unterschied zu einem Freund gebe. „Stefan [K.] ist ein Freund.“ Im Herbst 2019 habe er über die „Soldiers of Odin“ Kontakt zu [Sören] B. erhalten. Dieser habe ihm eine Waffenliste [Bestellliste] geschickt, die er aber gelöscht habe. Deswegen habe er Stefan [K.] am 17. November 2019 gebeten, ihm die Nachricht mit der Waffenliste noch einmal zu schicken. Er habe die Liste dann an [Werner] S. weitergeleitet und S. gesagt, er solle sich selbst kümmern. Im November 2019 habe er von Sören B. erfahren, dass dieser im direkten Kontakt zu Werner S. stehe. Bei einem Kontakt mit Sören B. am 24. November 2019 habe er diesen gefragt, ob er noch immer Kontakt zu S. habe. B. habe geantwortet, dass S. per Nachricht vor einer Kontaktaufnahme gewarnt habe, da er einen „Hausbesuch“ [eine Hausdurchsuchung] gehabt habe. Sören B. habe gesagt, dass er das wisse und am Ende des Monats mehr erfahren werde. Daraus habe Steffen B. geschlossen, dass Sören B. und Werner S. direkten Kontakt zueinander hätten. Kennengelernt habe er Sören B. am 6. Dezember 2019 bei einer Party des „MC Underdogs“ in Halle.

B. bestreitet, am Waffendeal beteiligt gewesen zu sein

Sören B. habe Werner S. ausrichten lassen, so heißt es Steffen B.s Erklärung weiter, dass die „russischen Weihnachten“ ausfallen würden. Daraus habe er geschlossen, dass der Waffendeal ausfalle. Das habe er am 22. Dezember 2019 an Werner S. geschrieben, aber habe dabei nicht gewusst, was [bzw. welche Waffen] sich hinter dem Begriff „russische Weihnachten“ genau verborgen hätten. Später habe ihm Sören B. gesagt, dass er S. ausrichten solle, dass die „russischen Weihnachten“ doch stattfinden würden. Das habe er Werner S. bei der Begrüßung in Minden am 8. Februar 2020 persönlich mitgeteilt.

Stefan K. habe von den Nachrichten [über die „russischen Weihnachten“] nichts gewusst. Er habe darüber auch auf der Rückfahrt nicht mit Stefan K. gesprochen. Was im neuen Haftbefehl stehe über „Daumen hoch“ [der in einer Chatnachricht mutmaßlich signalisieren sollte, dass ein Waffendeal zugesagt wurde], stimme nicht. Er sei in die Waffenbeschaffung nicht weiter involviert gewesen. Der per Handy geschickte „Daumen hoch“ habe bedeutet, dass sie gut [auf der am Abend stattfindenden Geburtstagsfeier] angekommen seien. Dasselbe Emoji habe Werner S. auch schon einmal benutzt, um nach der Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin zu signalisieren, dass er gut zuhause angekommen sei. Damals habe er Werner S. angeboten, bei ihm zu übernachten; S. habe jedoch abgelehnt.

B. behauptet, er sei nach Minden „aus der Sache raus“ gewesen

Nun wendet sich Steffen B.s Aussage der Geburtstagsfeier zu, bei der er noch am Abend nach dem Treffen in Minden am 8. Februar 2020 einen Waffendeal vereinbart haben soll. Steffen B. behauptet, er habe Sören B. nicht auf der Geburtstagsfeier von Enno P. getroffen und auch nicht mit dem Handy von K. gearbeitet. Den Abend beschreibt B. folgendermaßen: Er sei mit Stefan K. um 20 Uhr bei der Party in Schönebeck eingetroffen und habe viele der Anwesenden begrüßt. Davor habe er um 19:30 Uhr einen „Daumen hoch“ an Werner S. geschickt. Am 9. Februar 2020 habe er auf Facebook eine Nachricht an Sören B. geschickt, um ihm mitzuteilen, dass er Werner S. die Nachricht über die „russischen Weihnachten“ ausgerichtet habe.

Später habe er auch eine Nachricht an Werner S. geschickt, in der er wegen der Krankheit von Paul [Paul-Ludwig U.] das „Spanferkel“ [Codewort] abbestellt habe. Damit habe er die Vorschläge von Paul-Ludwig U. gemeint, man solle auch Frauen und Kinder ermorden. Auch an Thomas N. habe er geschrieben, dass er aus „der Sache“ raus sei. Er bereue es schon lange, nach Minden gefahren zu sein. Wenn seine Frau nicht auf einer Fortbildung in Stuttgart gewesen wäre, dann wäre er zu Hause geblieben.

Damit endet die Einlassung von Steffen B. Sein Verteidiger RA Ried erklärt abschließend, dass Fragen des Senats zur Sache und zur Person später zugelassen würden. Der VR ergreift wieder das Wort und führt 26 Aufnahmen von Telefonaten aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) als Beweismittel ins Verfahren ein. Es handelt sich um Gespräche aus dem Zeitraum vom 29. September 2019 bis zum 10. Februar 2020.

1. TKÜ: 23. September 2019, ab 13:35 Uhr, Dauer: 16 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und der LKA-Beamtin S.

Paul-Ludwig U. fragt, ob seine E-Mail angekommen sei, was S. bejaht. Weiter berichtet U. von seinen Vorbereitungen für ein Treffen mit Übernachtung draußen [mutmaßlich das an der Hummelgautsche]. Weiter erzählt er, dass er mit Teutonico [Werner S.] telefoniert habe. Möglicherweise mache man „so ein bisschen Schießtraining“. Es seien Leute da, „die etwas aktiv tun wollen“. Teutonico überlege, Waffen mitzubringen. Angemeldet seien zwischen 15 und 30 Personen, auch aus anderen Bundesländern. Das gehe nach „IRA-System“. Ein Matthias suche „für uns nach einem Stützpunkt“ in Baden-Württemberg oder Thüringen. Man habe auch gesagt, es gebe den einen oder anderen Sponsoren, der aber nicht öffentlich werden wolle. Marion G. werde ihn in Heilbronn abholen. Sie hätten vor, ein Konto bei einer Bank in Russland zu eröffnen. Teutonico habe schon angedeutet, was „wir für Aktionen machen“. Dafür brauche man Material. Einige hätten angedeutet, dass sie zu Hause schon etwas hätten. Er hoffe, dass das nur Maulhelden seien.

Die beiden vereinbaren einen Anruf nach Paul-Ludwig U.s Rückkehr. U. verspricht, nach seiner Rückkehr alles aufzuschreiben, und meint, er könne „nur hoffen, dass der Staatsanwaltschaft mich nicht verarscht“. Er mache das am Wochenende jetzt auf eigenes Risiko. Man habe mit ihm über die Option einer Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm gesprochen.

S. fragt nach einer „Notfallliste“. U. antwortet, die gebe es für Baden-Württemberg. Darauf ständen Privatadressen und Nummern, um untertauchen zu können. Marion G. stehe darauf. Es gebe noch eine erweiterte Liste für Hessen und NRW. Man könne auch jemanden auf der Liste anrufen und sich Geld zum Kauf von Waffen borgen. U. freut sich, dass er in S. eine Ansprechpartnerin gefunden habe; „da ist kein Chaos mehr“.

Erklärungen der Rechtsanwält*innen

Laut RA Herzogenrath-Amelung fielen die Begriffe „Sinn Fein“ und „IRA“. Das seien übliche Ausschmückungen des Herrn U.

RAin Rueber-Unkelbach, Verteidigerin von Wolfgang W., merkt an, dass ein bestimmter Gesprächsteil in der Verschriftlichung nicht zu finden sei: „Er hofft, dass der Staatsanwalt ihn nicht verarscht habe. Er mache das am Wochenende jetzt auf eigenes Risiko.“

Der Angeklagte Frank H. weit darauf hin, dass U. bereits am 23. September 2019 über eine Gruppe ausgesagt habe, die er erst sechs Tage später [beim Treffen] kennengelernt habe.

2. TKÜ: 27. September 2019, ab 14:00 Uhr. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und der LKA-Beamtin S.

S. holt die Belehrung U.s nach: Zu Beginn des Telefonats wolle sie U. darauf hinweisen, dass er Beschuldigter sei. Ob ihm das beim letzten Gespräch klar gewesen sei? U. bejaht und erzählt, dass er zu dem Treffen in Alfdorf [an der Hummelgautsche] mit Oliver K. fahre. Das Treffen gehe bis Sonntag. Teutonico sei schon da und habe geschrieben: „Du wirst ein paar richtig gute Leute kennenlernen.“ Auch ein paar Ex-81er [„Hells Angels“] seien da. Dafür habe man auch eine „Spielgruppe“ [vermutlich eine Chatgruppe]. Es würden zehn bis 20 Personen kommen, darunter Marion G. Einige hätten angekündigt, sich Schutzwesten zu holen. Im Chat sei geschrieben worden, dass manche „Spielzeug“ mitbringen würden. Damit seien Waffen gemeint. Morgen solle besprochen werden, wie es mit den „Spielen“ weitergeht. Dann erwähnt U. die Suche nach einem Grundstück: Das solle als fester Treffpunkt, als Unterschlupf und als Sammelstellen für Vorräte, Geld und eventuell Waffen dienen. Der Grundstückskauf durch Matthias L. [vermutlich in Thüringen] sei nicht zustande gekommen.

Er sei nach dem Treffen nur Montag und Dienstag da, so U. Danach fahre er bis zum 6. Oktober zur Gruppe „Ehre Stolz Loyal Respekt“ um Jonny L. U. und die Polizistin S. vereinbaren ein Telefonat am Montag. U. möchte, dass Herr K. dabei ist. S. fragt nach der Dauer des Treffens. Das sei wichtig für den „Organisationsplan“ [vermutlich in Sachen Observation]. U. verspricht: „Ich versuche, so viel wie möglich rauszufinden.“ S. betont zum Abschluss des Telefonats: „Sie haben von uns keinerlei Aufträge.“

Erklärungen der Rechtsanwält*innen

RA Herzogenrath-Amelung bezieht sich auf die Pläne, ein Grundstück zu kaufen. Dies erinnere ihn an Angaben von Thorsten W. [Damit zielt der RA auf die Verteidigungsstrategie ab, es sei nur um Preppen gegangen.]

RA Just erklärt, er habe den Eindruck, dass S.‘ Belehrung [dass U. Beschuldigter sei und keine Aufträge habe] nicht an U. gerichtet sei, sondern an Personen, die das Gespräch später anhören würden.

Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben gibt an, je länger sie zuhöre, umso mehr werde ihr schlecht. Die Verschriftung des Telefonats sei fehlerhaft. Es würden scheinbar immer bestimmte Dinge fehlen. [Lückenhafte Gesprächsprotokolle über die TKÜs hatten die RA*innen bereits in der Vergangenheit mehrfach kritisiert; mehrmals verbunden mit dem Verdacht, dass gerade für die Verteidigung hilfreiche Ausschnitte fehlen würden.]

RA Berthold, Verteidiger von Michael B., merkt an, dass im ersten Telefonat keine Belehrung erfolgt sei. S. habe im zweiten Gespräch die Belehrung ausgesprochen und rückwirkend auf das erste Gespräch ausweiten wollen.

3. TKÜ: 30. September 2019, 10:00 Uhr, Dauer: 8 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und der LKA-Beamtin S.

U. bestätigt, dass das Treffen stattgefunden habe. Es seien knapp 17 „Köpfe von allen Landesgruppen“ dagewesen. Im Frühjahr solle es ein Treffen in Italien geben. Werner S. sei in einer Tiroler Miliz gewesen. [Werner S. behauptet, bei den Carabinieri in Südtirol gedient zu haben. Das ist aber eine Lüge.] Ein Ernst sei auch dabei und bewaffnet gewesen. Teutonico habe eine Waffe im Kofferraum gehabt. Oliver K. und Marion G. seien ebenfalls da gewesen. Zum Treffen im November wolle ein 66-jähriger Ex-Polizist kommen. Tony von der Landesgruppe Sachsen habe gesagt: Allein die haben 2.500 Leute.

An dieser Stelle unterbricht S. den Redefluss: „Das können Sie morgen alles erzählen. Ihnen ist klar, dass sie die Aussage freiwillig machen?“ Das müsse sie ihm pro forma mitteilen. Auf Nachfrage von U. verneint S., dass bei dem morgigen Treffen der Staatsanwalt anwesend sei. U. gibt an, er habe mit dem Staatsanwalt „auch nochmal was unter vier Augen zu besprechen“.

Erklärungen der Rechtsanwält*innen

RA Herzogenrath-Amelung weist darauf hin, dass die erwähnte Gruppe mit 2.500 Personen in Sachsen eine falsche Information sei.

RA Picker, Verteidigung von Marcel W., vermerkt, das sei das dritte Gespräch im September zwischen U. und der Beamtin. Die Informationsabgabe an Behörden sei stetig erfolgt. Es werde von U. dafür offenbar eine Gegenleistung erwartet. Der RA fragt, ob aus dem Informanten-Verhältnis ein Mitarbeiter-Verhältnis geworden sei. Das Ganze könne rechtlich nicht mehr als einfaches Informanten-Verhältnis angesehen werden.

4. TKÜ: 7. Oktober 2019, ab 20:01 Uhr, Dauer: 14 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Timo P.

Eingangs fragt Timo [offenbar ein Bekannter U.s], ob U. nun eine neue Handynummer habe. U. gibt gegenüber Timo an, jetzt in der „Bruderschaft Deutschland“, die „Combat 18“ sehr nahestehe, aktiv zu sein. Die „Bruderschaft“ könne sich locker mit den „Hells“ [Angels] und den „Bandidos“ anlegen. U. erzählt weiter von seiner Teilnahme an einer Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin, bei der 20 Gruppen gewesen sein. Sein Gesprächspartner versteht nicht, von welchen Gruppen U. spricht. U. berichtet außerdem, er sei „der Admin für den militärischen Bereich“. U. schickt Timo ein Video, mutmaßlich von dem Aufmarsch in Berlin am 3. Oktober.

RA Berthold weist darauf hin, dass es interessant sei, dass U. ein zweites Handy habe. [Offenbar will der RA darauf hinaus, dass U. etwas von der Überwachung geahnt haben und sie mit einem Ersatzgerät umgangen haben könnte.]

5. TKÜ: 14. Oktober 2019, 20:13 Uhr, Dauer: 7 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“.

Ralf N. erzählt U., er sei auf Montage in Dresden. U. fragt ihn, ob er Mitglied der „Bruderschaft Deutschland“ werden könne. Er habe schon mit Matze [Werner S.] gesprochen. N. verweist U. an Peter [O.]. Man habe überall Interessenten. U. sagt, dass man ihm vertrauen könne. Laut Teutonico sei er der „Typ Sprengstoffweste“. Ralf N. bremst ihn: „Ganz Extremes wird nur unter vier Augen besprochen.“ Man wisse nie, wer wo drinsitze; es gebe immer ein faules Ei. Das könne man rausfiltern, sie hätten Leute, die Personen überprüfen könnten. U.s Nummer gebe er weiter, Peter melde sich bei ihm.

6. TKÜ: 17. Oktober 2019, ab 16:25 Uhr, Dauer: 11 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und der LKA-Beamtin S.

U. erkundigt sich, ob alles angekommen sei. S. bestätigt, U.s Sprachnachrichten erhalten zu haben. U. berichtet, dass Teutonico nach Italien fahre und sich mit Fremdenlegionären treffe. Dann regt sich U. über einen Beitrag der Tagesschau auf und sagt, er habe gedacht: „Geh doch gleich zur ‚Bruderschaft Deutschland‘ und erzähl denen das.“ [Der Beitrag handelt offenbar von der „Bruderschaft Deutschland“ und wird von U. als Warnung an die Gruppe interpretiert.]

Dann kündigt U. an, nach Genua zu fahren und von dort aus zu Werner S.‘ Hütte. Außerdem werde er Ralf N. kennenlernen und in die „Bruderschaft Deutschland“ aufgenommen werden. Wieder holt S. mitten im Telefonat die Belehrung U.s nach. Gegen Ende erwähnt U. noch, es würden sich alle auf Frühjahr 2020 konzentrieren, dann solle es losgehen. Das nehme Dimensionen an, damit habe so niemand gerechnet.

7. TKÜ: 18. Oktober 2019, Dauer: 18 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und der LKA-Beamtin S.

Nach der Belehrung fragt U., ob alles angekommen sei. S. fragt, was für eine Gruppe die sogenannte „HTF“ sei. U. erklärt, das stehe für „Heimattreue Familie“. Dann schimpft er auf den Chef des BKA. [Dieser hatte offenbar in einem Tagesschau-Interview etwas zu rechten Gruppen gesagt.] Dessen Äußerungen seien der Grund, warum sie [die Rechten] nun auf Threema oder VK.com wechseln würden. Auch Teutonico habe einen Wechsel vorgeschlagen. „An die russischen Provider kommen wir [Deutschen] nicht ran.“ Teutonico sei jetzt in Mailand und treffe sich mit Fremdenlegionären, zwei davon mit Diplomatenstatus. Dieser Status mache jeglichen Transport von Waffen einfach. Die Gruppe um Marion G. habe eine Sammelstelle in Bayern, eine Hütte im Wald. Der Besitzer habe sie Marion G. zur Verfügung gestellt. In der Hütte wolle man Vorräte, eventuell auch Waffen lagern.

U. beklagt sich, dass er nicht rausgehen [im Sinne von aussteigen] könne. Wenn er jetzt rausgehe und es passiere etwas nächstes Jahr, dann könne er damit nicht leben. Herr K. [ein Beamter] sei schon lange von seiner Einschätzung abgekommen, dass das [wovon U. berichtet] ein Kindergartenverein ist. U. stellt eine rhetorische Frage: „Ihr ermittelt. Und kommt ihr dahin, wo ich hinkomme? Nein!“ S. mahnt U., er möge sich nicht in Gefahr begeben. U. sorgt sich weiter: „Wenn wir jetzt reingehen“ [und die Gruppe festnehmen], dann würde das zu ein, zwei Jahren Haft führen. Man brauche genügend, um sie für Jahre hinter Gitter zu bringen. Ihm gehe es „nicht um Larifari“. Ihm sei bewusst, dass er sich strafbar mache.

Erklärungen der Rechtsanwält*innen

RA Herzogenrath-Amelung tut die Aussage, Werner S. werde in Italien Fremdenlegionäre mit Diplomatenstatus treffen, als schlichten Unfug ab.

RA Siebers, Verteidiger von Werner S., merkt an, dass U. den Beamten K. umgedreht und ihn davon überzeugt habe, dass es sich nicht um einen Kindergartenverein handle.

RAin Schwaben weist erneut auf Lücken in der Verschriftlichung hin. Es sei unschön und kein guter Stil, dass ausgerechnet die Dinge, die hier so aufstoßen würden, fehlten.

8. TKÜ: 28. Oktober 2019, Dauer: 12 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und der LKA-Beamtin S.

U. fragt S., ob sie seine E-Mails erhalten habe, und S. bejaht. Anschließend belehrt sie U. Dieser beschwert sich, dass die Medien erneut etwas [zur „Bruderschaft Deutschland“] veröffentlicht hätten. Die würden die Leute warnen. Sie könnten noch genug berichten, wenn die Leute hinter Schloss und Riegel sitzen würden. Das nächste Treffen sei in Hamburg. Es würden vier Fremdenlegionäre kommen, zwei davon mit Diplomatenstatus. Insgesamt kämen 10 bis 15 Mann. U. erwähnt, dass er nochmal mit seinem RA gesprochen habe, und dass der ihm geraten habe, nach der Möglichkeit zu fragen, Vertrauensperson zu sein. S. entgegnet, er sei in dem Fall „zu sehr involviert“. Rechtlich gehe das nicht. U. fragt weiter nach, ob denn Zeugenschutz noch eine Option sei. S. bejaht das.

Erklärungen der Rechtsanwält*innen

Laut RA Herzogenrath-Amelung existieren die Fremdenlegionäre nur in Werner S.‘ Fantasie. Außerdem interpretiert er das Gehörte so, dass U. darauf hingearbeitet habe, in den Zeugenschutz zu kommen.

RA Grassl merkt an, dass immer wieder die Belehrung und die Erwartung, in den Zeugenschutz zu kommen, falle.

RAin Rueber-Unkelbach beantragt, weitere Telefonate, in denen es um Quellen und Vertrauenspersonen geht, in die Hauptverhandlung einzuführen. Sie nennt ein Gespräch vom 8. Oktober 2019, in dem U. gegenüber einem Bekannten angegeben habe, er sei Vertrauensperson und Quelle. Auch dem Polizeibeamten W. habe U. am 4. Oktober 2019 gesagt, er sei eine Quelle.

Laut RA Picker führte U. materiell und rechtlich die Tätigkeit einer V-Person aus. Zwar habe U. keinen V-Mann-Führer – das diene aber nur dazu, den Vorwurf zu vermeiden, die Behörden hätten Taten provoziert. Das sei ein verfahrensrechtlicher Trick, um sich zu exkulpieren.

RA Berthold schließt sich dem Beweisantrag von RAin Rueber-Unkelbach an, weitere Telefonaufnahmen als Beweismittel einzuführen. Dann erklärt der RA, U. habe detaillierte Anweisungen bekommen, einen Chat zu exportieren. Er sei unvollständig belehrt und dabei nicht auf konkrete Straftatbestände hingewiesen worden.

Nach diesen Erklärungen ergreift der VR das Wort und gibt bekannt, dass er die Haftbefehle gegen die Angeklagten angepasst habe. Die Inhaftierten sollen nun ohne Trennscheibe durch Ehegatten, Verwandte oder minderjährige Bewohner desselben Haushalts, also Adoptivkinder, besucht werden können. Außerdem sei bei den Besuchen ein LKA-Beamter im Raum. Der VR erklärt, dass ein gemeinsamer Transport mit anderen Häftlingen möglich sein solle, vorausgesetzt, diese hätten nichts mit dem Bereich 129a und Rechtsextremismus zu tun. Damit endet der 40. Prozesstag.

prozesstage39

Prozesstag 39: Ein Sozialarbeiter äußert sich positiv über U.

Am 39. Prozesstag gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“ am 28. Oktober 2021 war der Stuttgarter Sozialarbeiter Roland H. als Zeuge geladen. Er wurde zu Paul-Ludwig U. befragt, den er ab Herbst 2020 betreute.  Zu diesem Zeitpunkt saßen die übrigen Beschuldigten schon mehrere Monate in Untersuchungshaft, und Paul-Ludwig U. wurde vom LKA geschützt. Wie schon bei einigen Prozesstagen zuvor, kreisten die Gespräche um die Frage, ob auf U.s Aussagen Verlass sei, und ob U. dem LKA ohne jede Gegenleistung Informationen gab. Im Gegensatz zu einigen Zeug*innen vor ihm zeichnete Roland H. ein positives Bild von U. Er habe keine psychische Erkrankung oder Auffälligkeit bei U. erkennen können. Auch von Zuwendungen durch die Behörden wisse er nichts.

Eingangs lässt der Vorsitzende Richter (VR) den Zeugen sich und seine Arbeit vorstellen. H. beschreibt sich als „klassischen Sozialarbeiter“ und ist bei einem freien Träger der Straffälligenhilfe angestellt. Er erklärt, er unterstütze dort Menschen mit Hilfebedarf und sei Fachbereichsleiter für das betreute Wohnen. Dabei biete man vorwiegend keine eigenen Wohnungen an, sondern betreue die Menschen in den von diesen, mit privatem Mietvertrag selbst angemieteten Wohnungen; mit dem Ziel, den Menschen zu helfen, in ihrer Wohnung bleiben zu können. Paul-Ludwig U. kenne er seit Herbst 2020. Damals habe sich ein Herr S. vom LKA gemeldet und für U. um sozialarbeiterische Unterstützung gebeten. S. und dessen Kollege R. hätten erklärt, dass U. Betreuung bei Postschriftverkehr, Antragsstellungen und alltäglichem Bedarf benötige. Zu dem Zeitpunkt, so schildert der Zeuge weiter, habe er vom LKA noch nicht erfahren, wo U. wohne; das LKA habe versucht, zu verhindern, dass dessen Adresse und Identität an die Öffentlichkeit gelangen. S. sei dann mit U. bei ihm im Büro vorbeigekommen und berichtet, dass es demnächst eine Wohnung für U. gebe, in die er ziehen solle. Außerdem stehe eine Verhandlung an, bei der U. Angeklagter und gleichzeitig Zeuge sei. Unterlagen habe er, so H., vom LKA keine bekommen. Seitdem und bis heute stünden U. und er in wöchentlichem Kontakt. Mal telefonisch, mal im Büro oder in U.s Wohnung. Gestern habe U. beispielsweise wegen einer Arbeitsstelle angerufen. Der VR fragt, ob sie sich auch über den Prozess unterhalten würden. H. erwidert, er frage immer, wie es laufe, „um zu wissen, wie der Druck ist“. „Inhaltlich“ sprächen sie aber nicht über das Verfahren. Die Verhandlung gehe U. sehr nahe. U. sei vor allem sehr ungeduldig, wenn beispielsweise bei Briefen an Behörden nicht sofort eine Antwort kommen würde. Auf Frage des VR erläutert H., dass U. allein lebe und dass er (H.) nicht wisse, wer die Wohnung für U. angemietet habe. U. sei dort allein lebensfähig, sei „eher selbständig und eigeninitiativ“.

Zeuge: U. war kooperativ und nie übergriffig oder aufdringlich

Der VR fragt den Zeugen H., ob er noch vom LKA angerufen werde. Der entgegnet, dass er es sei, der den Beamten S. anrufe, weil dort noch Unterlagen von U. lägen, beispielsweise Dokumente für die Krankenkasse. H. gibt an, dass er U. als zuverlässig erlebe. U. komme mit der Nachbarschaft gut aus und habe Kontakte zum Deutschen Roten Kreuz (DRK) geknüpft, wo er ehrenamtlich aktiv sei. Der VR bittet um eine knappe Beschreibung von U. Roland H. beschreibt U. daraufhin als ungeduldig; U. wolle viel nachholen, ergreife Initiative, organisiere sich selbst, sei kooperativ. Er habe U. nie übergriffig oder aufdringlich erlebt. In Bezug auf dieses Verfahren wisse er aus der Erzählung von U., dass es diese „Gruppe S“ gebe und er da Mitglied gewesen sei, das aber nicht gewollt habe. Der VR konfrontiert den Zeugen mit der Aussage einer Bewährungshelferin, die gesagt habe, U.s Schilderungen über seine Rolle in dem Verfahren seien von einer gewissen Begeisterung und Euphorie getragen. Der Zeuge widerspricht dem. Auf die Frage, ob er von früheren forensisch-psychiatrischen Gutachten wisse, antwortet H. mit Ja: U. habe erzählt, dass diese nicht zuträfen. U. habe auch erzählt, dass er von sich aus die Zusammenarbeit mit dem LKA gesucht habe. Über dieses Thema, so der Zeuge, habe er mit U. nicht „inhaltlich detailliert“ gesprochen. Der VR fragt dennoch kleinteilig weiter: ob U. von einer Zusammenarbeit mit dem Generalbundesanwalt gesprochen habe – was H. bejaht – und von einer Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz – was H. verneint. Auch die Begriffe „V-Mann“, „V-Person“ oder „Quelle“ seien nie gefallen. U. sei auf staatliche Stellen zugegangen, weil er die Pläne der Gruppe und die damit einhergehende Gefahr für Menschenleben nicht ertragen habe.

„Vielleicht die eine oder andere Fahrkartenerstattung“

Mit U. habe er nicht über dessen mögliche Rolle in rechtsextremen Kreisen gesprochen, erklärt der Zeuge. Paul-Ludwig U. habe auch nichts über die Aktivitäten der Gruppe oder über die Gruppentreffen an der Hummelgautsche oder in Minden erzählt. U. habe erwähnt, dass man „halt gezielt Menschen umbringen möchte“, über das Thema Bewaffnung habe er aber nichts gesagt. Man habe „ergebnisoffen“ über die weitere, langfristige Perspektive gesprochen, mit oder ohne Haft nach Ende dieses Verfahrens. U. lebe derzeit von Arbeitslosengeld II. Vom LKA oder anderen staatlichen Behörden erhalte er nichts, er habe aber in der Vergangenheit, „vielleicht die eine oder andere Fahrkartenerstattung“ bekommen.

Der VR hakt wegen eventueller Geldzahlungen an U. nach. H. antwortet: Seit einem Jahr erhalte U. ALG II. Was davor gewesen sei, wisse er nicht. Seit er U. betreue, gebe es „definitiv“ kein Geld vom LKA. Der VR hält ihm die Aussage von U.s Bewährungshelferin Nadja Sch. vor, die im Juli 2020 eine Aktennotiz angelegt habe: „Jede Woche komme jemand [vom LKA] und bringe ihm Geld“. H. sagt, so etwas habe er nie erlebt. Die Wohnung von U. sei klein, zweieinhalb Zimmer unter dem Dach, ausgestattet mit den nötigsten Möbeln und einer Küchenzeile. Die Monatsmiete betrage 300 Euro kalt und sei vom ALG II abgedeckt. Die Wohnung sei angemessen, auch aus Sicht des prüfenden Jobcenters. Abgesehen von den Verhandlungstagen am Dienstag und Donnerstag sei U. ehrenamtlich aktiv beim DRK, am Wochenende mache er Unternehmungen in der Natur. Beim DRK habe sich U. zum Grundhelfer ausbilden lassen und einen Lehrgang absolviert, um Corona-Abstriche durchführen zu können. Der Schutz durch die Polizei sei anstrengend gewesen, mittlerweile aber weitgehend aufgehoben. Das LKA habe U. auch die Wohnung und die Möbel besorgt. U. lebe unter seinem Namen, nicht unter einer anderen Identität; er gehe gern auf Leute zu, sei sehr offen.

Lediglich etwas ungeduldig

Ob U. besonders mitteilsam sei, besonders Wert darauf lege, von sich zu erzählen, möchte der VR wissen? Nein, U. sei da nicht außergewöhnlich, antwortet der Zeuge. Depressive oder gar suizidale Tendenzen habe er bei U. nie wahrgenommen. Einmal habe U. davon gesprochen, dass jemand auf ihn angesetzt werden sollte, aber er habe sich nicht besonders in Gefahr gesehen. Der VR fragt: „Haben Sie das Gefühl, dass er – mehr als Sie erwarten würden – Aufmerksamkeit und Wertschätzung erwartet, […] dass es ihm wichtig ist, eine besondere Bedeutung zu haben?“ Der Zeuge verneint, ebenso wie die Frage, ob sich U. durch ein „besonderes Geltungsbedürfnis“ auszeichne.

Der VR setzt nach: „Es gibt Menschen, die davon sprechen, U. bräuchte eine Bühne, auf der er auftreten könne. […] Es ist die Rede von Selbstdarstellung, Selbstinszenierung.“ Der Zeuge weist auch das zurück. Lediglich als ungeduldig habe er U. erlebt und dass er auch mal wütend sei, wenn etwas nicht nach seinen Vorstellungen laufe. Er habe U. aber nie als manipulativ erlebt. U. nehme Hilfe gern in Anspruch, fordere sie aber nicht aufdringlich ein. Situationen mit dem Gefühl „da hat er jetzt aber geflunkert“, wie der VR vorhält, habe er nie erlebt. U. trinke allenfalls mal ein Bier, rauche aber trotz der Lungenerkrankung. Über Politik habe man nicht gesprochen.

Insgesamt, so fasst der VR dann zusammen, würden die Schilderungen des Zeugen über U. „signifikant“ von allen anderen Beschreibungen abweichen: „Er wird als jemand beschrieben, der fordernd bis hin zur Übergriffigkeit agiert, der Aufmerksamkeit genießt und braucht, der sich aufwerten will, dem Einschätzungen Dritter enorm wichtig sind. Der unglaublich viel, übergriffig viel von sich erzählt. Der Menschen zu allen Tag- und Nachtzeiten anruft. Und wenn ich Ihre Schilderung daneben stelle, ist er ein völlig normaler Mensch.“ H. sagt, von diesen Extremen habe er bei U. nichts beobachtet. Er halte U. für einen intelligenten Menschen und habe eindeutig schwierigere Probanden. Roland H. erklärt, er arbeite mit U. daran, eine Haftstrafe zu vermeiden.

Betreuer sieht bei U. keine Anzeichen für psychische Erkrankungen

Richterin Geist fragt nach U.s Tätigkeit beim DRK. H. antwortet, er helfe bei Corona-Tests und Blutspende-Aktionen. U.s Lebensperspektive sei eine Ausbildung beim DRK zum Rettungssanitäter. Außerdem fragt Geist nach dem Gesprächsrahmen, als U. gesagt habe, dass Menschen „gezielt umgebracht werden“ sollten. H. sagt, das sei im Kontext eines Gesprächs über das Gerichtsverfahren gesagt worden. Er habe U. gefragt, wie er den Druck aushalte. Der habe geantwortet, „dass es erschöpfend ist, aber er sich auch gut fühlt. […] Wegen der Anschläge, die geplant waren“.

Der Sachverständige Dr. Winckler fragt, was U. über seine Erfahrungen im Maßregelvollzug nach §63 StGB [Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus] berichtet habe. H. sagt, dass U. geäußert habe, er sei dort zu Unrecht untergebracht gewesen. Er habe ein Gutachten angezweifelt, das ihn da reingebracht habe. Anzeichen für eine psychiatrische Erkrankung, Hinweise auf Wahnvorstellungen, Halluzinationen, „maliforme“ Euphorie, krankhafte Antriebssteigerung, schwere Depressionen oder eine auffällige Instabilität habe es im Laufe des vergangenen Jahres nicht gegeben. Winckler lässt sich das Phänomen Ungeduld konkreter schildern. H. berichtet beispielhaft von einer Hausarztsuche, bei der U. nicht sofort einen Termin bekommen habe. Oder als die Energieabschläge zum ALG 2 korrigiert werden mussten: „Da kommt bei ihm ‘ne Ungeduld hoch, und da geht er auch mal hoch, ja.“ U. sei laut und wütend gewesen. Ob U. zur Selbstüberschätzung neige? Nein, da sei nichts gewesen. U.s Pläne seien von einer Realisierbarkeit nicht weit entfernt gewesen, er habe nie bremsend eingreifen müssen. Offenen Streit und Spannungen habe es zwischen ihnen nicht gegeben. U. könne Kritik annehmen. Er habe nie Dinge berichtet, die sich hinterher als falsch herausgestellt hätten, er habe auch keine unwahren Sachverhalte erfunden, um damit ein Bedürfnis zu befriedigen.

Winckler fragt den Zeugen schließlich nach einer eventuellen Partnerschaft von U. Da habe sich in den letzten Wochen „was anbandelt“, sagt H. An dieser Stelle konfrontiert Winckler den Zeugen mit den Angaben U.s aus dessen Gespräch mit ihm als Sachverständiger, in dem U. mitgeteilt habe, dass es seit einigen Monaten eine feste Partnerbeziehung gebe.

Wozu brauchte U. sozialarbeiterische Hilfe?

Winckler weiter: „Bisschen provokant gefragt: Sie schildern U. als Menschen, der realitätsbezogen ist, kooperativ, verlässlich, keine psychischen Auffälligkeiten bietet. Wozu braucht er Sie?“ H. nennt als Beispiele: um die Wohnung zu halten, für Papiersachen, Anträge, Jobcenter, Fahrkarte, auch: Wie funktioniert ein VVS-Schein, welche Unterlagen sind nötig.

Thomas N.s Rechtsanwalt (RA) Sprafke fragt den Zeugen, ob er Sympathien für U. hege. H. sagt, er habe Empathie, wie für alle, die er betreue. Dabei gehe es ihm darum, „dass ich ihn verstehe, dass ich bereit bin, ihn zu unterstützen“. Der RA hakt nach, warum der Zeuge U. in so vielen Alltagsdingen helfen müsse, wenn dieser doch zu einem eigenständigen Leben in der Lage sei. H. nennt Beispiele: „Ich erkläre ihm das Verkehrssystem und welche Zahlungsmöglichkeiten es gibt. Und wenn er es verstanden hat, kann er es auch und führt es selbständig weiter. So funktioniert Betreuung – Hilfe zur Selbsthilfe.“ U.s Hilfebedarf halte er nicht für außergewöhnlich.

RA Stehr, ebenfalls Verteidiger von Thomas N., fragt nach den Möbeln, die das LKA beschafft habe. H. sagt, es habe sich um gebrauchte Möbel gehandelt. Andere Extras habe es nicht gegeben, allerdings habe U. Geld für Zugfahrten vom LKA bekommen.

War U. Mitglied einer Partei?

Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung fragt nach Schulden. H. führt aus, diese würden bei der zentralen Schuldenberatung der Stadt Stuttgart aufgearbeitet. U. habe nur ein Handy gehabt, nicht mehrere. Eine Schuldenauflistung und andere Unterlagen wie die ALG-Bescheide habe er vom LKA bekommen, sagt H. auf Frage des RAs. Dieser will wissen, ob U. „mal in einer Partei oder Organisation war“. H. verneint. Und gefragt nach dem politischen Standpunkt von U. sagt der Zeuge: „Weder rechts, weder links. Sondern er ist sehr fokussiert auf das, was gerade passiert.“ Der RA hält dem Zeugen daraufhin vor, in einer Vernehmung in einem anderen Verfahren habe U. angegeben, er sei Mitglied der ‚blauen Partei‘ der ehemaligen AfD-Spitzenfunktionärin Petry. Die letzte Frage des RAs, wie U. an seine Verteidiger*innen gekommen sei, kann der Zeuge nicht beantworten.

Tony E.s Verteidiger RA Becker lässt sich zunächst die Wohnung, in der U. wohnt, detailliert schildern. H. antwortet: „es sind Dachschrägen drin, es sind zweieinhalb Zimmer, also drei Räume. Es ist eine offene Küchenzeile, keine separate Küche. Separat sind nur Toilette und Dusche […] Es gibt noch ein Schlafzimmer und einen Abstellraum“. Vermieter sei nicht das LKA, sondern eine Privatperson, sagt H. auf eine entsprechende Frage des RA. Die Wohnung habe für U. einen sehr hohen Stellenwert, betont der Zeuge: „Es ist die erste eigene Wohnung in seinem Leben, wo er abschließen kann, wo er Privatsphäre hat.“ U. sei in der Nachbarschaft und im DRK eingebunden. Aufgrund der zwei Verhandlungstage pro Woche müsse U. zurzeit dem Jobcenter nicht zur Verfügung stehen. Zwei, drei Mal habe er U. Geld für die Energieabschläge vorgestreckt, das U. jedes Mal zurückgezahlt habe.

Der RA fragt dann, ob der Zeuge mit U. über die Zeugenladung hier gesprochen habe. Ja, er habe U. gefragt, was ihn hier erwarte, und U. habe gesagt, dass es um seine Glaubwürdigkeit gehe, weil man seine Aussagen in Frage stelle. Ob U. mal berichtet habe, dass er auch in anderer Zeit Straftaten aufgedeckt habe, Stichwort Kinderpornographie, will der RA wissen. Der Zeuge sagt, er wisse davon nichts.

„Angebliche“ Anschlagspläne

Steffen B.s Verteidiger RA Flintrop fragt nach Zahl und Dauer der Hausbesuche bei U. Laut H. variieren die Treffen: „Vor zwei Wochen war ich draußen, diese Woche haben wir telefoniert. Nächste Woche treffen wir uns nicht.“ Einmal sei es U. wegen seiner Atemwegserkrankung nicht gut gegangen, da habe er ihn zum Einkaufen gefahren. Wie das Gespräch dann auf das Thema Glaubwürdigkeit U.s gekommen sei, kann der Zeuge nicht mehr klar sagen. Vor dem heutigen Ladungstermin habe er U. nicht getroffen, sagt H.

Nun fragt der RA nach U.s Berichten gegenüber dem Zeugen zu den, Zitat Flintrop, „angeblichen Anschlagsplänen“. Roland H. gibt an, davon habe er nur am Beginn des Betreuungsverhältnis von U. erfahren; danach habe er sich eher aus den Medien über die Verhandlung informiert. Aus einem Spiegel-Bericht von vergangener Woche wisse er auch, dass die Verhandlung bis 2023 gehen solle. Die Frage der Glaubwürdigkeit U.s in dieser Verhandlung sei nur einmal Thema in den Gesprächen gewesen. Zeitlich könne er das nicht exakt einordnen. Mit U. habe er wie mit allen anderen Klient*innen ein Verhältnis per „Sie“.

Dann erwähnt der Zeuge ein Telefonat mit U. vergangene Woche. Er habe U. gefragt, wie er mit seiner Vorladung als Zeuge umgehen solle: „Ich hab eine Vorladung gekriegt. Wie kann ich mir das vorstellen, wie sieht der Tag für mich aus?“

Thorsten W.s Verteidiger RA Kist fragt nach den Tätigkeiten U.s beim DRK. H. erläutert, „DRK-Grundhelfer“ sei ein Einstieg zur Sanitätsausbildung. Laut U. habe dieser schon Erfahrungen vor der Haft in dem Bereich gehabt. Der RA hält Roland H. einen Satz von U. aus den Akten vor: „Das ist ein bisschen wie, als wäre man Gott, man erhält Leben.“ H. erwidert, so etwas habe er nicht mitbekommen.

Kann der Zeuge Zahlungen vom LKA an U. sicher ausschließen?

RA Hörtling, ebenfalls Verteidiger von Thorsten W., lässt sich vom Zeugen noch einmal bestätigen, dass aus dessen Sicht bei U. eine andere Identität nie ein Thema war, und fragt nach, ob der Zeuge U. über die genannten Beispiele hinaus Geld gegeben habe – was dieser verneint. Der RA bohrt: „In dem Gespräch vor einer Woche [zwischen H. und U.], ging es auch darum, dass es geeigneter sein könnte, ihn so darzustellen, dass er auf freiem Fuß bleibt?“. H. antwortet mit Nein.

Vor der Mittagspause gibt es einen heftigen Streit zwischen dem VR und RA Herzogenrath-Amelung außerhalb der von den Mikrofonen übertragenen Situation. Der VR ruft genervt: „Sie haben nicht das Wort, und ich erteile es Ihnen nicht! Und falls jemand Beweisanträge wegen dem DRK stellen will: Die Präsidentin des DRK heißt Gerda Hasselfeld!“

Nach der Mittagspause fragt Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers nach, woher der Zeuge denn wisse, dass es keine Zahlungen des LKA gegeben habe. Der Zeuge sagt, dass er das ja anhand des ALG II-Bescheids sehen könne.

Verteidiger versucht, U.s Adresse herauszufinden

Auf Nachfrage von RAin Klein, Verteidigerin von Werner S., gibt H. an, dass er mittlerweile keinen Umweg mehr über das LKA gehen müsse, sondern direkt mit U. aktiv werden könne. Beim Beratungsträger wüssten nur wenige Personen von der speziellen Betreuungssituation von U. Aber die Geschäftsleitung sei informiert und werde regelmäßig auf dem Laufenden gehalten, so H.

Wolfgang W.s RA Grassl greift eine Bemerkung des Zeugen während der Befragung durch RA Flintrop auf: Roland H. habe gesagt, er habe U. angerufen, um zu fragen, womit dieser als Zeuge zu rechnen habe. RA Grassl will wissen, warum H. diese Frage an U. und nicht beispielsweise an seine Kolleg*innen gerichtet habe. Die seien im Urlaub gewesen, daher habe er U. schneller erreicht, erklärt der Zeuge. U. habe ihm weder die Anklageschrift gezeigt noch von dem Vorwurf erzählt, eine Pistole und eine Handgranate bestellt zu haben, führt H. auf Nachfrage aus.

Als der RA direkt fragt: „Wo wohnt Herr U.?“, schreitet der VR ein. U.s Anwälte erklären, dass ihr Mandant seinen Wohnort nicht freiwillig mitteilen werde. Sie beanstanden die Frage vor dem Hintergrund einer möglichen Gefährdung von U. Die Angeklagten im Glaskasten brechen in lautes Gelächter aus. Der VR sagt: „Ich beabsichtige, die Frage nur dann zuzulassen, wenn Sie mir die Bedeutung der Antwort für Schuldspruch und Rechtsfolgenausspruch von einem der Angeklagten darlegen.“ RA Grassl sagt, der Zeuge müsse überlegen, ob er die Frage nicht beantworten dürfe, weil jemand von den Behörden auf ihn zugegangen sei. Grassl will aber weiterhin zum Wohnort fragen. Der VR erlässt die Verfügung, dass die Frage nicht zugelassen wird, „weil von der Aufklärungspflicht nicht geboten“.

War U. im Zeugenschutz oder lediglich in LKA-Betreuung?

RA Grassl erkundigt sich danach, ob U. in einem Zeugenschutzprogramm war. Der Zeuge sagt aus, U. sei vom LKA betreut worden, die Formulierung „Zeugenschutzprogramm“ habe er nicht gehört. Der RA fragt nach, wann sich U. zum betreuten Wohnen beworben habe. H. schildert, dies sei im zweiten Gespräch mit U. der Fall gewesen. Auf Grassls Frage: „Haben Sie ihn bevorzugt, weil das LKA drum gebeten hat?“ antwortet H.: „Ich habe ihn nicht bevorzugt, sondern nach Einschätzung, dass die Betretung leistbar ist, zugesagt.“

Danach bohrt RA Grassl erneut nach U.s Adresse. „Wohnt Herr U. im Bundesland Baden-Württemberg? Wohnt er in Stuttgart?“ Doch auch diese Frage lässt der VR nicht zu. Der RA kontert: „Aus den Akten ergibt sich, dass er im Kreis Ludwigsburg wohnt.“ Grassl fragt, ob dem DRK die Verurteilungen U.s bekannt seien, was H. bejaht. Sofort wechselt Grassl wieder zu einer Frage nach dem Lebensmittelpunkt U.s: „Bei welcher Dienststelle ist er tätig?“ Auch diese Frage wird nicht zugelassen. H. schildert, dass ein LKA-Beamter mit dem DRK gesprochen habe.

RA Grassl: U. wurde der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen

Der RA fragt dann: „Ist Ihnen bekannt, dass das LKA Baden-Württemberg den Verdacht gehegt hat, dass es bei der Auswertung eines PC-Towers des U. eine Vielzahl von Bildern gefunden hat, die sehr junge männliche Personen bei sexuellen Handlungen zeigen, und der Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Schriften bestand?“ Der Zeuge verneint. RA Grassl: „Wissen Sie, ob U. Abstriche in Schulen oder Kitas gemacht hat?“ Als H. das bejaht, beginnt der RA eine Frage mit den Worten „Finden Sie gut, dabei zu helfen“, wird aber vom VR unterbrochen.

RAin Rueber-Unkelbach, Verteidigerin von Wolfgang W., fragt nach den Kriterien für einen Betreuungsbedarf. H. schildert das so: Ein Hilfebedarf nach dem SGB müsse bestehen, ein Platz vorhanden sein und eine Beziehungsarbeit zustande kommen. Für U. habe man genau das passende Angebot gehabt.

Gefragt nach dem letzten Kontakt zum LKA antwortet der Zeuge mit „vor kurzem“, als er U.s Rentenversicherungsnummer und die Steuer-ID gebraucht habe.

Das LKA habe ihn, führt der Zeuge aus, vor ein paar Wochen darüber informiert, dass der Beamte Sch. U. nun nicht mehr betreue, und U. auf eigenen Wunsch hin nicht mehr von der Polizei zum Gericht gefahren werde. Die Fahrten seien U. zu kompliziert gewesen. RAin Rueber-Unkelbach insistiert auf einen eventuell anderen Grund: „Haben Sie mal mitbekommen, dass eine mangelnde Absprachemöglichkeit mit U. der Grund war, oder dass es ihm nicht mehr gut genug war?“ Der Zeuge kann hierzu nichts sagen.

Auf die Frage, warum er beim LKA angerufen habe, um die Rentenversicherungsnummer von U. zu bekommen, gibt H. an, früher seien alle Unterlagen von U. beim LKA gewesen. Ob U. einen Sperrvermerk auf seine Adresse habe [mit dem die Daten einer Person zu ihrem Schutz nicht ohne Weiteres abgefragt werden können] wisse er nicht. Er sagt jedoch aus, U. sehe aktuell keine Gefahr für sich. Auf die Frage der Zusammenarbeit von U. und dem LKA-Beamten Sch. sagt H., beide hätten voreinander Respekt gehabt.

„Dass Moscheen angegriffen werden sollen und Menschen zu Tode kommen“

Marcel W.s Verteidiger RA Picker fragt, zu welcher LKA-Abteilung der Beamte Sch. Gehöre. Zur Zeugenschutz-Dienststelle? H. kann das nicht beantworten. Ob U. mal etwas von Schadensersatzklagen erzählt habe? Ja, weil er zu Unrecht im Maßregelvollzug gewesen sei, gibt H. an. Konkreter sei U. da nicht geworden. Der RA geht nun konkreter auf den Vorwurf der Anklage ein: „Als er erzählte, warum er sich aus der Szene rausgezogen hat, Morde, Anschläge, ist da der Begriff ‚Moschee‘ gefallen?“ Ja, sagt H., „in dem Zusammenhang, dass Moscheen angegriffen werden sollen und Menschen zu Tode kommen“. Von wem das gekommen sei, habe U. nicht ausgeführt.

RAin Schwaben, Verteidigerin von Markus K., fragt Roland H., ob sein Träger Personen betreue, die im Zeugen- oder Opferschutz seien. Für ihn sei das die erste Betretung dieser Art, sagt H. Schwaben fragt dann nach der Telefonnummer des LKA-Beamten Sch. Der VR reagiert sauer und zitiert die Nummer des LKA aus dem Kopf. Schwaben fragt nach der Aufgabe dieses Robert Sch. H. antwortet: U. „zu betreuen und schauen, dass nichts passiert“. Außerdem will die RAin wissen, ob die Miete direkt an den Vermieter überwiesen werde, und ob das DRK das Geld an U. überweise oder in bar auszahle. Der Zeuge weiß darauf keine Antwort. Die RAin will wissen, ob der Zeuge die Wohnung als „Super-Schnäppchen“ bezeichnen würde. H. sagt: „Für mich ist das eine gute, günstige Wohnung.“ Als die RAin erneut nach U.s Beziehungsstatus fragt, erwidert H., dass er vorher in der Pause mit U. beim Bäcker gewesen sei. U. habe erzählt, dass er am Abend Bereitschaftsdienst im DRK habe und seine Freundin dort treffe. Schwaben: „Wie ist das für Ihre Arbeit, wenn Sie hier für einen laufenden Klienten Angaben machen müssen?“ H. antwortet, es sei schon ein Problem. Aber die Situation erfordere es.

Kann Paul-Ludwig U. Rettungssanitäter werden?

Michael B.s Verteidiger RA Berthold fragt nach den Fahrten von U. zum Gericht. H. sagt, die Fahrten und Tickets müsse U. selbst organisieren. Der VR ergänzt, dass jeder Angeklagte ggf. das Recht auf Fahrtkostenerstattung habe. Der RA fragt weiter, ob der Zeuge das Fernziel von U., sich zum Rettungssanitäter ausbilden zu lassen, für realistisch halte. H. gibt an, momentan halte er das für machbar. „Wenn das DRK denkt, er kann das machen, dann erlaub‘ ich mir kein Urteil.“

RA Mandic, ebenfalls Verteidiger von Michael B., fragt, wie oft der Zeuge Kontakt zu Sch. vom LKA habe. Roland H. sagt aus, mit Sch. habe er nur telefoniert, wenn er Unterlagen gebraucht habe. Sch. habe betont, dass U. eine Schutzperson sei. Die Betreuung durch den Zeugen sei aber juristisch keine „Bestellung“ gewesen; U. hätte sie zu jeder Zeit abbrechen können.

In einer zweiten Fragerunde erkundigt sich RA Sprafke, ob der Zeuge den Namen Zacharias [von der Bundesanwaltschaft] von U. gehört habe, was dieser verneint. RA Stehr fragt, wie viel Zeit U. beim DRK verbringe. Der Zeuge schätzt, U. sei dort „nicht täglich, aber schon sehr aktiv“. Insgesamt bewege sich U.s Aktivität dort „im Rahmen der Ehrenamtspauschale“. Der RA bohrt: „Eine Person, die keine Bewerbungen schreibt, sehr aktiv beim DRK ist, die eine Fortbildung gemacht hat, steht die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?“ Der VR unterbricht den RA und fordert ihn auf, sich „auf Fragen zu beschränken, die der Zeuge auch aus eigenem Wissen beantworten kann“.

RA Herzogenrath-Amelung fragt, ob U. das Prozessgeschehen in den Medien intensiv verfolge. Der Zeuge sagt, er gehe davon aus.

„Es scheint so, dass U. auf dem Weg ist in eine andere Existenz“

RA Flintrop hakt zu H.s Bemerkung, er habe U. in der heutigen Mittagspause getroffen, nach, und will wissen, ob sich die beiden zufällig getroffen oder verabredet hätten. „Wir haben uns nicht verabredet“, antwortet H. Was er mit U. besprochen habe? Wo man hier etwas essen könne beispielsweise, gibt H. an. Über den Prozess habe man kein Wort gesprochen. Als der RA fragt: „Ist Ihnen klar, dass Zeugen eigentlich nicht mit Angeklagten sprechen sollen?“ grätscht der VR rein und fragt den Verteidiger zynisch: „Wenn Sie mir noch diese Rechtsnorm mitteilen würden?“ Als alle Fragen gestellt sind, wird Roland H. unvereidigt entlassen. Anschließend geben einzelne Anwält*innen Erklärungen zum Zeugen ab.

RA Herzogenrath-Amelung: „Es scheint so, dass U. auf einem neuen Weg ist in eine andere Existenz. Da kann man ihn nur beglückwünschen. Dies alles sollte aber nicht den Blick darauf verstellen, dass der Zeuge zu den Fragen nach der Glaubwürdigkeit des Angeklagten nichts sagen konnte.“

RA Grassl: „Zum Thema der Glaubwürdigkeit U.s nur ein Vorgang exemplarisch: Der Zeuge bekundete, dass U. zurzeit für sich keine Gefahr sehe – während er vorher seine Anwälte sagen ließ, dass sie eine Gefahr für ihn sehen.“

RAin Rueber-Unkelbach: „Wir erwarten mit Spannung das Gutachten von Dr. Winckler, ob es jetzt eigentlich zwei Herr U.s gibt, oder einen mit einer multiplen Persönlichkeit.“

„Die alte Frage“

RA Picker: „Für mich besteht der Anlass festzustellen, dass kein Zweifel daran besteht, dass U. unter den Anwendungsbereich des §1 ZSchG gefallen ist. Da können auch Zuwendungen gemacht werden. Und die sind nach SGB 2 auch nicht anrechnungsfähig, die tauchen in den Bescheiden nicht auf.“ Für ihn sei dabei vor allem relevant, ob der Staat sich für dieses Geld Informationen besorgt habe. „Also die alte Frage: Was hat U. für eine Aufgabe? Ist er lediglich Informant, ist er V-Mann? Das hat Auswirkungen auf die Rechtsprechung. Wenn man als V-Mann handelt, dann geht es schon in Richtung Tatprovokation und möglicherweise in Richtung Einstellung.“

RA Miksch, Verteidigung von Marcel W.: Beim Träger, für den der Zeuge arbeite, „herrscht das Prinzip der positiven Bestärkung, also hatte U. nur Positives zu erwarten“ und habe keinen Grund gehabt, Roland H. zu manipulieren. Bewährungshelfer hingegen müssten anders arbeiten, „von daher hat er bei denen Grund gehabt, den Versuch zu unternehmen, die zu manipulieren.“

RAin Schwaben: „Vielleicht geht es gar nicht um den Status des Zeugen im ZSchG. Die Indizien sprechen doch dafür. Höchstpersönliche Unterlagen wie die Steuer-ID landen beim LKA. Das kenne ich ausschließlich von Leuten, die im Zeugenschutz sind und bei denen man eine neue Identität plant. Und bei denen man auch Postempfangsadresse ist.“ Für sie sei zweitrangig, ob U. Geld oder Mobiliar für seine Information bekommen haben könnte. Wichtig sei, dass U. von seinem Verhältnis zum LKA profitiert und daran zunächst Gefallen gefunden habe. „Und dass dann die Geneigtheit besteht, Dinge zu tun, damit man dableiben kann, versteht sich von selbst.“

„Die haben Angst, dass rauskommt, was noch besprochen wurde“

RA Mandic schließt sich seiner Vorrednerin an. U. bekomme vom LKA außergewöhnlich viel Aufmerksamkeit. „Das ist schon ein Betätscheln. U. solls wirklich gut gehen. Auch dieser intensive Kontakt, ein bis zwei Mal Telefonieren pro Woche! Das kann ein normaler Betreuer gar nicht leisten.“ Fakt sei, dass Roland H. „U. bei Laune halten“ und ihn ans LKA binden müsse. „Die haben Angst, dass rauskommt, was noch besprochen wurde, wie er vielleicht eingewiesen wurde.“ Dann würde der ganze Prozess platzen.

Für den GBA meldet sich Oberstaatsanwältin Bellay zu einem Beweisantrag [siehe dazu Prozesstag 10] zu Wort: Der lege die Annahme nahe, dass es sich beim Betroffenen Wolfgang J. um einen unbescholtenen Bürger handle, der nur durch U. zum Objekt staatlichen Handelns geworden sei. Die Verteidigung von Werner S. verschweige einen Vermerk des KPIZ Unterfranken, demzufolge bei der Durchsuchung Wolfgang J.s eine rechtsradikale Gesinnung deutlich geworden sei. Er spreche sich auf Facebook offen gegen Politiker aus, stehe der „Gelbwesten“-Bewegung nahe und soll ein Hakenkreuz mit dem Satz „Blut und Ehre“ veröffentlicht haben, weshalb die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ein Verfahren aus 2019 führe. Bellay regt daher an, im Vorfeld der Zeugenvernehmung die Aschaffenburger Akte beizuziehen, um sich ein umfassenderes Bild von Wolfgang J. zu machen.

Der VR ermahnt noch Tony E.s Verteidiger RA Hofstätter, dass häufiges unentschuldigtes Fehlen die Rücknahme der Bestellung zur Folge haben könne.

prozesstage38

Prozesstag 38: Zeugenaussage zur Hausdurchsuchung beim Angeklagten Stefan K. – nebst Erstvernehmung

Zum 38. Prozesstag am 26. Oktober 2021 wurde Kriminalhauptkommissar Markus Thomas D. (58) als Zeuge geladen, um zur Hausdurchsuchung beim Angeklagten Stefan K. im Februar 2020 und zur anschließenden Erstvernehmung befragt zu werden. K. erzählte demnach, dass er seit seiner Jugend rechts sei, aber im Zusammenhang mit dem Treffen in Minden keine Anschlagspläne geäußert habe. In K.s Wohnung fand die Polizei einige Devotionalien mit Hakenkreuz, Werbematerialien und Kennzeichen rechter Gruppierungen sowie mehrere Waffen, darunter eine Pistole, 49 Patronen sowie ein verbotenes Armbandmesser.

Der Zeuge D. ist Kriminalhauptkommissar beim LKA. Er gibt an, seit 1982 Polizist und seit 2000 bei der Kripo zu sein. Seit 2017 sei er beim LKA in der Abteilung 6 (Staatsschutz), Inspektion 610. Mit dem Verfahren gegen die „Gruppe S“ sei er seit dem 8. Februar 2020 befasst gewesen. Die Hausdurchsuchung in Coswig (Sachsen-Anhalt) gegen Stefan K. am 14. Februar 2020 und das Team K. habe er geleitet. Zudem habe er auch die Halter-Abfragen der Autos beim Treffen in Minden am 8. Februar 2020 durchgeführt. Außerdem sei er bei einer Vernehmung von Paul-Ludwig U. unterstützend tätig gewesen. Von der Durchsuchung am 14. Februar 2020 habe er erst am 12. Februar erfahren. Am 13. Februar hätten er und drei Kollegen, die er vor diesem Einsatz noch nicht gekannt habe, schon früh nach Sachsen-Anhalt abfahren müssen. Der Inspektionsleiter habe ihn vorher mit Informationen aus Chatgruppen und aus Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ) versorgt. In einer der Chatgruppen seien Bilder einer Slam Gun gepostet worden. Die Ermittler hätten die Waffe anhand der Bilder nachgebaut, um sehen zu können, wie funktionstüchtig sie sei. Außerdem habe der Staatsschutz das Untersuchungsobjekt ein oder zwei Tage zuvor zur Vorbereitung auf die Festnahmen fotografiert.

Der Zeuge berichtet, er sei am Einsatztag mit seinen drei Kollegen angereist. Zu Stefan K. habe er Meldedaten, den Grundbucheintrag, Facebook-Recherchen und einen Leitfaden für eine mögliche Vernehmung dabeigehabt. Auf dem Weg nach Sachsen-Anhalt habe er von der Slam Gun erfahren und dass es in Minden ein Treffen eines „ausgewählten, engeren Kreis“ gegeben habe. Die Hauptbeschuldigten seien ihm namentlich bekannt gewesen.

Hausdurchsuchung bei Stefan K. in Coswig

Der Durchsuchungsbeschluss sei ihm um kurz vor 4:00 Uhr übermittelt worden, habe aber eigentlich erst um 5 Uhr an alle Ermittler gehen sollen. Bei der Durchsuchung hätten vier Staatsschutz-Polizisten des LKA Sachsen-Anhalt unterstützt. Zwei davon seien direkt an der Durchsuchung beteiligt gewesen. Das SEK sei in die Wohnung gegangen; nach der Sicherung habe ab 6:25 Uhr die Durchsuchung gestartet. Im Schlafzimmer sei ihm Herr K. übergeben worden. Das Gebäude sei noch zur Eigensicherung mit einem Hund nach Sprengstoff und Waffen untersucht worden – an dieser Stelle lacht der Angeklagte Stefan K. auf der Anklagebank.

Der Zeuge fährt fort, man habe noch einen großen Husky wegbringen müssen. Die eigentliche Durchsuchung habe um 7:05 Uhr begonnen. Der Beschuldigte Stefan K. sei in Slip und mit einer Thorshammer-Halskette angetroffen worden. Nach einer kurzen Vorstellung habe er sich anziehen dürfen. Sie hätten ihm keine Handschellen angelegt, sondern K. direkt den Tatvorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung genannt und den Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt. K. habe keinen Rechtsanwalt hinzuzuziehen wollen. Nach 20 Minuten habe der Beschuldigte darum gebeten, die Durchsuchung nicht mehr mit ansehen zu müssen, und habe draußen in einem Dienstfahrzeug gewartet. Um 9:25 Uhr sei er zur erkennungsdienstlichen Behandlung auf das Revier in Wittenberg gebracht worden. Vor Ort habe K. keine Aussage machen wollen, aber die Entsperr-Code seines Smartphones und seines Computers verraten. Die Durchsuchungsmaßnahme sei um kurz vor 11:00 Uhr beendet gewesen.

Die Waffensammlung des Stefan K.

Er sei, so der Zeuge, anschließend zum Polizeirevier Wittenberg gefahren. K. habe einer freiwilligen DNA-Abgabe zugestimmt. Er (D.) sei mit K. die Niederschrift zur Durchsuchung durchgegangen. Es seien 38 Gegenstände beschlagnahmt worden. [Ausführliche Liste am Ende dieses Berichts] Der Vorsitzende Richter projiziert eine Asservatenliste an die Wand, auf der unter anderem ein Teleskop-Schlagstock, zwei Macheten, eine Waffen-Transportbox, eine Softair MP5, Schrotpatronen-Schachteln, ein „Holzbrett mit Hakenkreuz“, eine Pistole, eine Hakenkreuzarmbinde sowie ein Armbandmesser stehen.

D. berichtet, er habe K. bezüglich des Armbandmessers und der zwei Schrotpatronen-Schachteln mit insgesamt 49 Patronen darauf hingewiesen, dass es sich um verbotene Gegenstände handle. K. habe in einem Formular „Familienstand ledig“ und als Beruf „Steinmetzhelfer“ ergänzt. Bei der Belehrung habe K. angegeben, dass er sich äußern wolle. Er habe aufgeschrieben, dass er nicht wisse, dass das Armband-Messer eine Waffe sei. Die Schrotpatronen habe er bei Umbauarbeiten im Haus gefunden.

Der Vorsitzende Richter (VR) projiziert die handschriftliche Aussage K.s, von der der Zeuge gerade spricht, an die Wand. Dort steht: „Das Armband ist ein Überlebenshelfer (Survifal). Ich bin dabei nicht davon ausgegangen das dieses Armband als Waffe zählt. Die Patronen habe ich im Haus bei Umbauarbeiten gefunden und nicht weiter beachtet.“ [sic!].

D. fährt fort: Er habe auf der Fahrt nach Wittenberg erfahren, dass die Bundesanwaltschaft (BA) verfügt habe, alle Beschuldigten festzunehmen. Daher habe er K. die vorläufige Festnahme erklärt, der darauf nicht reagiert habe. Der Beschuldigte habe zu keinem Zeitpunkt ein „Telefonat oder so“ gewollt. Der VR fragt, ob K. über Schmerzen oder eine unkorrekte Behandlung geklagt habe. [In einer Aussage erwähnte K., dass er vom SEK verletzt worden sei.] Der Zeuge verneint das.

War Stefan K. qualifiziert dazu, Slam Guns zu bauen?

Sie hätten, so der Zeuge, zu dritt im Raum gesessen: Er selbst, sein Kollege W. und Stefan K. W. habe wortwörtlich protokolliert. Der Beschuldigte habe ohne Rechtsanwalt Angaben machen wollen. Zwischendurch habe man eine Pause von 20 Minuten eingelegt, in der sein Kollege und er Pizza gegessen hätten. Er habe im ersten Teil Fragen gestellt, im zweiten Teil habe sein Kollege W. diese Aufgabe übernommen. Grund sei gewesen, dass er während der Vernehmung keinen Zugang zum Beschuldigten bekommen habe. Der Zeuge vermutet, dass das eventuell am Dialekt gelegen haben könnte. Im Gegensatz zu ihm sei sein Kollege jünger und spreche fränkisch, daher der Rollentausch. Die Handreichung für die Vernehmung [vermutlich die Fragensammlung der BA] habe er nicht benutzt. Sein Kollege habe sich schon eher daran orientiert.

Stefan K. habe erzählt, dass er 2016 nach Coswig gezogen sei. Er habe eine Tochter mit seiner von ihm getrennten Lebensgefährtin. Die Tochter sei ein Drittel der Zeit bei ihm. Er habe Ofen- und Luftheizungsbauer gelernt, sein Fachabitur gemacht und arbeite aktuell als Steinmetzgehilfe bei einer Firma in Coswig. Hier verdiene er 1.600 Euro monatlich.

Der VR erkundigt sich, warum der Zeuge zur Ausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer nachgefragt habe. D. meint, dass der Angeklagte seine Ausbildung von 2006 bis 2009 absolviert habe. Das sei wegen des Bauens der Slam Guns wichtig gewesen.

Bomben-Pläne-„Witze“ und „keine Kriegsflüchtlinge, sondern Soldaten“

Stefan K. habe angegeben, Steffen B. im Jahr 2016 kennengelernt zu haben. Beide seien später in der Chatgruppe „Heimat“ gewesen. B. habe ihn eineinhalb Monate zuvor auf das Treffen in Minden angesprochen. Sie seien mit dem Auto von K. nach Minden gefahren. Dort habe man sich auf einem Edeka-Parkplatz getroffen und sei dann zu einem Haus mit Wintergarten gefahren, das einem „kleinen Dicken mit Glatze“ gehört habe. Ein Teilnehmer des Treffens [Paul-Ludwig U.] habe von einer Lungenkrankheit erzählt, und dass er nur noch acht Monate zum Leben habe.

Weiter fasst der Zeuge Stefan K.s Aussage wie folgt zusammen: K. habe in der Vernehmung angegeben, von dem Treffen nichts Konkretes erwartet zu haben. Ein Ziel sei ihm nicht bekannt gewesen. Er habe geglaubt, dass keiner der Teilnehmer wisse, worum es ging. Es sei über Politik geredet und es seien Witze gerissen worden. Der Zeuge zitiert K.s Aussage: „Man könnte denen [den Politiker*innen] mal eine Bombe aufs Haus werfen. Man könnte sich ja mal bei Schießständen anmelden.“ Es seien schätzungsweise zehn Personen vor Ort gewesen. Von „Teutonico“ [Werner S.], Paul-Ludwig U. und Tony E. habe K. dessen Aussage zufolge vorher in einer Chatgruppe schon einmal gehört. Nach dem Essen seien K., und B. wieder zurückgefahren.

An dieser Stelle, so der Zeuge, habe er das Verhör für eine Pause unterbrochen und anschließend an seinen Kollegen übergeben. Der habe gefragt: „Gab es konkrete Anschlagspläne?“ K. habe gesagt, nicht von ihm, aber von anderen. Es sei gesagt worden: „Wir sind die letzte Generation, die etwas bewegen kann.“ Es seien zu viele Migranten im Land. Das seien keine Kriegsflüchtlinge, sondern Soldaten.

Stefan K.: Laut eigener Aussage politisch rechts, aber kein Mörder

K. habe betont, dass er eine rechte politische Einstellung habe, aber weder lebensmüde noch jemanden umbringen wolle. Bei der Frage an K. nach Zielen für Anschläge habe dieser nur allgemein von Moscheen gesprochen. Dies sei laut K. unter der Hand besprochen worden, da einer neu in der Gruppe gewesen sei und im öffentlichen Dienst arbeite [Thorsten W.]. Man habe von Waffen als Mitteln gesprochen. Bei der Frage nach der Waffenbeschaffung habe K. angegeben, er habe etwas „mit Italien“ gehört. Ziel sei es gewesen, „dass Deutschland wieder deutsch werde“.

Stefan K. habe in dieser Vernehmung berichtet, so der Zeuge, dass er „seit frühster Jugend“ eine rechte Einstellung habe und auch auf Demonstrationen gewesen sei. Die Frage, ob sein Freund Steffen B. jemand töten könnte, verneinte K. laut dem Beamten im Zeugenstand. Zudem habe K. angegeben, er würde sich aktuell seinen Schulden und seinem neuen Geschäft mit der Lasergravur widmen.

Die Vernehmung sei um 15:08 Uhr beendet worden, so K. Er habe für ein Telefonat den Raum verlassen. Als er zurückgekommen sei, habe Stefan K. bereits die ausgedruckte Vernehmung gelesen, nichts korrigiert und alles unterschrieben. Das sei ungewöhnlich. Anschließend habe K. seine Eltern wegen des Hundes und der Betreuung seiner Tochter angerufen. Um 17 Uhr sei er von Beamt*innen aus Sachsen-Anhalt abgeholt worden, um in Karlsruhe dem Haftrichter vorgeführt zu werden. Diesen seien auch die beschlagnahmten Gegenstände mitgegeben worden.

Stefan K. an Waffendeal beteiligt?

K. habe angegeben, so der Zeuge weiter, dass er und Steffen B. nach dem Treffen auf einer Geburtstagsfeier gewesen seien. Der Zeuge erinnert sich an die Vermutung, dass Werner S. Steffen B. [für diesen Abend] mit der Waffenbeschaffung beauftragt habe. Ein Daumen nach oben [in einer Chatnachricht] habe signalisieren sollen, dass der Deal funktionieren würde. Auf dem Handy von B. sei kein Kontakt zu einem möglichen Waffenhändler festgestellt worden. Deswegen habe er (der Zeuge D.) Ende Mai nachprüfen sollen, ob es auf Stefan K.s Handy solche Kontakte am 8. Februar zwischen 16 und 20 Uhr gegeben habe. Es sei nichts gefunden worden, auch nicht bei einer Suche in Chatgruppen.

Bei der Hausdurchsuchung bei Stefan K. sei ein Tablet auf der Couch im Wohnzimmer gefunden worden. Der Sperrcode laute „1488“; dies sei ein Szene-Code: 14 für „14 Words“ von David Lane [ein Schwur auf die „weiße Rasse“] und 88 für „Heil Hitler“. Auf dem Tablet seien keine Chats gefunden worden, nur Kinderspiele und vier Filme, u.a. die Komödie „Er ist wieder da.“ Das Tablet habe so gewirkt, als sei es für K.s Tochter bestimmt gewesen.

Der VR zitiert aus einem Vermerk, dass der Zeuge am 8. Oktober 2020 Kontakt mit Ralf N. [Führungsfigur der „Bruderschaft Deutschland“ aus Düsseldorf] aufgenommen habe. Dieser habe laut Vermerk angegeben, über das Verfahren [gegen die „Gruppe S“] informiert worden zu sein, aber keine Angaben machen zu wollen. Auf den Versuch hin, eine Vernehmung in Düsseldorf zu terminieren, habe Ralf N. geantwortet, er sei bis zum 31. Oktober in Spanien.

Beschlagnahmte Gegenstände

Im Folgenden werden vor Gericht Bilder der Durchsuchung von K.s Wohnung gezeigt. Der Zeuge D. kommentiert die Fotos.

Gefunden wurden unter anderem

* eine Pistole der Marke Heckler & Koch mit leerem Magazin
* ein Gefäß mit Stahlrutenkugel
* ein Hakenkreuz-Armband
* ein Armbandmesser
* eine Kutte der „Vikings Security Germania“ [Stefan K. war ab Ende 2017 „Leader“ der VSG-„Division Sachsen-Anhalt“]
* eine Softair MP5 mit Magazin und Schalldämpfer
* Softair-Kugeln
* eine Dose Diabolos [Kugeln] vom Kaliber 4,5
* eine leere Waffenbox
* Gaskartuschen
* ein weiteres Handy
* eine Anleitung aus dem Internet zum Bau eines Bogens
* Flyer zum Thema Rudolf Heß („Märtyrer des Friedens“), „Ostpreußen-Radio“ („Deutsche Musik braucht das Land“) sowie für einen Aufmarsch am 12. März 2011 in Dessau
* ein mit Lasergravur bearbeitetes Holzbrett mit einem Hakenkreuz und der Aufschrift „Deutschland“ und „Ewig Treu“
* ein mit Lasergravur bearbeitetes Holzbrett mit einem Reichsadler und der Aufschrift „Nur für deutsche Gäste“ und „Kamerad tritt ein und sei daheim“
* zwei Kartons mit etwa 300 Flyern, einmal für die Gruppe „Wotans Wölfe“ [Versuch einer eigenständigen Gruppengründung nach dem Verlassen der „Soldiers of Odin Germania“ und vor dem Beitritt zur „Vikings Security Germania“] sowie ein Flyer mit der Aufschrift „Ewig Treue“, die von der Firma „Printings“ an Stefan K. gesendet wurde
* eine Jacke mit der Aufschrift „Soldiers of Odin Germany“
* eine Machete (die laut dem Zeugen sehr scharf gewesen sei und nicht sicher habe verpackt werden können) [Stefan K. lacht im Gerichtssaal]
* eine weitere Machete
* ein Sportbogen mit Pfeilen
* ein eingravierter Thorshammer auf dem Wohnzimmertisch
* ein sogenanntes Senioren-Handy
* zwei Packungen Schrot-Munition (zusammen mit einem nicht waffentauglichen Stahlrohr in einer Zwischendecke versteckt), in der eine der ursprünglich 50 Patronen fehlt
* ein Jagdmesser, griffbereit im Handschuhfach des PKW Skoda Octavia

RA Siebers vergleicht „Gruppe S“ mit einem anderen Fall, in dem Paul-Ludwig U. ebenfalls die Behörden über eine rechte Gruppe informiert haben soll

Der VR fragt nach Erklärungen. Es gibt keine. Der Zeuge wird entlassen und erneut für den 9. November 2021 geladen.

Der VR fragt, wann sich Steffen B. und Tony E. äußern wollen. Steffen B.s Rechtsanwalt (RA) Flintrop kündigt eine Äußerung in zwei Wochen an. E.s Verteidiger RA Becker erklärt, der Senat bekomme die Erklärung seines Mandanten nach den Herbstferien. Der VR kündigt an, der Senat werde die Erklärungen zur Kenntnis nehmen, die Informationen verarbeiten und dann Fragen stellen.

Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers stellt zum Schluss einen Antrag. Man möge die Kriminaloberkommissare Tr. und He. laden Diese Zeugen könnten bestätigen, dass Paul-Ludwig U. sich bereits im März 2019 ähnlich aufdringlich verhalten habe. [Siehe dazu Prozesstag 17] U. habe Wolfgang J. fast wortgleich gedrängt, etwas gegen Moscheen zu unternehmen, um einen Bürgerkrieg zu provozieren und dann einen Systemsturz einzuleiten. Der Zeuge He. werde bestätigen, dass Wolfgang J. keiner rechten Gruppe zugeordnet werden könne. Somit seien die Informationen von Paul-Ludwig U. substanzlos. Fast wortgleich wie im hiesigen Verfahren beteure U., er habe keinen Auftrag der Behörden gehabt.

RA Siebers argumentiert, das Treffen in Minden sei eine Zusammenkunft mehrerer Personen gewesen, die sich nicht gekannt hätten. Es habe kein Ziel und kein vereinbartes Folgetreffen gegeben. Das sei alles nur „Geschwätz“ gewesen. Paul-Ludwig U. sei ein „aufbauschender Lügner“. Er habe alles „aufgehübscht“, um Vorteile zu genießen. Es gebe Hinweise, dass die Behauptungen der Ermittlungsbehörden, U. habe keine Leistungen erhalten, objektiv falsch seien. Zumindest habe es eine stille Gegenleistung durch Vergütung und Zeugenschutz gegeben. Paul-Ludwig U. habe die Behörden „neurolinguistisch programmiert“. Mehrere RA*innen (Sprafke, Herzogenrath-Amelung, Hofstätter Hörtling, Grassl, Picker, Schwaben, Mandic) schließen sich dem Antrag an. Oberstaatsanwältin Bellay tritt dem Antrag entgegen mit dem Argument, das Verfahren gegen Wolfgang J. sei mit dem derzeitigen nicht vergleichbar. Damit endet der 38. Prozesstag.