Prozesstag 38: Zeugenaussage zur Hausdurchsuchung beim Angeklagten Stefan K. – nebst Erstvernehmung

Zum 38. Prozesstag am 26. Oktober 2021 wurde Kriminalhauptkommissar Markus Thomas D. (58) als Zeuge geladen, um zur Hausdurchsuchung beim Angeklagten Stefan K. im Februar 2020 und zur anschließenden Erstvernehmung befragt zu werden. K. erzählte demnach, dass er seit seiner Jugend rechts sei, aber im Zusammenhang mit dem Treffen in Minden keine Anschlagspläne geäußert habe. In K.s Wohnung fand die Polizei einige Devotionalien mit Hakenkreuz, Werbematerialien und Kennzeichen rechter Gruppierungen sowie mehrere Waffen, darunter eine Pistole, 49 Patronen sowie ein verbotenes Armbandmesser.

Der Zeuge D. ist Kriminalhauptkommissar beim LKA. Er gibt an, seit 1982 Polizist und seit 2000 bei der Kripo zu sein. Seit 2017 sei er beim LKA in der Abteilung 6 (Staatsschutz), Inspektion 610. Mit dem Verfahren gegen die „Gruppe S“ sei er seit dem 8. Februar 2020 befasst gewesen. Die Hausdurchsuchung in Coswig (Sachsen-Anhalt) gegen Stefan K. am 14. Februar 2020 und das Team K. habe er geleitet. Zudem habe er auch die Halter-Abfragen der Autos beim Treffen in Minden am 8. Februar 2020 durchgeführt. Außerdem sei er bei einer Vernehmung von Paul-Ludwig U. unterstützend tätig gewesen. Von der Durchsuchung am 14. Februar 2020 habe er erst am 12. Februar erfahren. Am 13. Februar hätten er und drei Kollegen, die er vor diesem Einsatz noch nicht gekannt habe, schon früh nach Sachsen-Anhalt abfahren müssen. Der Inspektionsleiter habe ihn vorher mit Informationen aus Chatgruppen und aus Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ) versorgt. In einer der Chatgruppen seien Bilder einer Slam Gun gepostet worden. Die Ermittler hätten die Waffe anhand der Bilder nachgebaut, um sehen zu können, wie funktionstüchtig sie sei. Außerdem habe der Staatsschutz das Untersuchungsobjekt ein oder zwei Tage zuvor zur Vorbereitung auf die Festnahmen fotografiert.

Der Zeuge berichtet, er sei am Einsatztag mit seinen drei Kollegen angereist. Zu Stefan K. habe er Meldedaten, den Grundbucheintrag, Facebook-Recherchen und einen Leitfaden für eine mögliche Vernehmung dabeigehabt. Auf dem Weg nach Sachsen-Anhalt habe er von der Slam Gun erfahren und dass es in Minden ein Treffen eines „ausgewählten, engeren Kreis“ gegeben habe. Die Hauptbeschuldigten seien ihm namentlich bekannt gewesen.

Hausdurchsuchung bei Stefan K. in Coswig

Der Durchsuchungsbeschluss sei ihm um kurz vor 4:00 Uhr übermittelt worden, habe aber eigentlich erst um 5 Uhr an alle Ermittler gehen sollen. Bei der Durchsuchung hätten vier Staatsschutz-Polizisten des LKA Sachsen-Anhalt unterstützt. Zwei davon seien direkt an der Durchsuchung beteiligt gewesen. Das SEK sei in die Wohnung gegangen; nach der Sicherung habe ab 6:25 Uhr die Durchsuchung gestartet. Im Schlafzimmer sei ihm Herr K. übergeben worden. Das Gebäude sei noch zur Eigensicherung mit einem Hund nach Sprengstoff und Waffen untersucht worden – an dieser Stelle lacht der Angeklagte Stefan K. auf der Anklagebank.

Der Zeuge fährt fort, man habe noch einen großen Husky wegbringen müssen. Die eigentliche Durchsuchung habe um 7:05 Uhr begonnen. Der Beschuldigte Stefan K. sei in Slip und mit einer Thorshammer-Halskette angetroffen worden. Nach einer kurzen Vorstellung habe er sich anziehen dürfen. Sie hätten ihm keine Handschellen angelegt, sondern K. direkt den Tatvorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung genannt und den Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt. K. habe keinen Rechtsanwalt hinzuzuziehen wollen. Nach 20 Minuten habe der Beschuldigte darum gebeten, die Durchsuchung nicht mehr mit ansehen zu müssen, und habe draußen in einem Dienstfahrzeug gewartet. Um 9:25 Uhr sei er zur erkennungsdienstlichen Behandlung auf das Revier in Wittenberg gebracht worden. Vor Ort habe K. keine Aussage machen wollen, aber die Entsperr-Code seines Smartphones und seines Computers verraten. Die Durchsuchungsmaßnahme sei um kurz vor 11:00 Uhr beendet gewesen.

Die Waffensammlung des Stefan K.

Er sei, so der Zeuge, anschließend zum Polizeirevier Wittenberg gefahren. K. habe einer freiwilligen DNA-Abgabe zugestimmt. Er (D.) sei mit K. die Niederschrift zur Durchsuchung durchgegangen. Es seien 38 Gegenstände beschlagnahmt worden. [Ausführliche Liste am Ende dieses Berichts] Der Vorsitzende Richter projiziert eine Asservatenliste an die Wand, auf der unter anderem ein Teleskop-Schlagstock, zwei Macheten, eine Waffen-Transportbox, eine Softair MP5, Schrotpatronen-Schachteln, ein „Holzbrett mit Hakenkreuz“, eine Pistole, eine Hakenkreuzarmbinde sowie ein Armbandmesser stehen.

D. berichtet, er habe K. bezüglich des Armbandmessers und der zwei Schrotpatronen-Schachteln mit insgesamt 49 Patronen darauf hingewiesen, dass es sich um verbotene Gegenstände handle. K. habe in einem Formular „Familienstand ledig“ und als Beruf „Steinmetzhelfer“ ergänzt. Bei der Belehrung habe K. angegeben, dass er sich äußern wolle. Er habe aufgeschrieben, dass er nicht wisse, dass das Armband-Messer eine Waffe sei. Die Schrotpatronen habe er bei Umbauarbeiten im Haus gefunden.

Der Vorsitzende Richter (VR) projiziert die handschriftliche Aussage K.s, von der der Zeuge gerade spricht, an die Wand. Dort steht: „Das Armband ist ein Überlebenshelfer (Survifal). Ich bin dabei nicht davon ausgegangen das dieses Armband als Waffe zählt. Die Patronen habe ich im Haus bei Umbauarbeiten gefunden und nicht weiter beachtet.“ [sic!].

D. fährt fort: Er habe auf der Fahrt nach Wittenberg erfahren, dass die Bundesanwaltschaft (BA) verfügt habe, alle Beschuldigten festzunehmen. Daher habe er K. die vorläufige Festnahme erklärt, der darauf nicht reagiert habe. Der Beschuldigte habe zu keinem Zeitpunkt ein „Telefonat oder so“ gewollt. Der VR fragt, ob K. über Schmerzen oder eine unkorrekte Behandlung geklagt habe. [In einer Aussage erwähnte K., dass er vom SEK verletzt worden sei.] Der Zeuge verneint das.

War Stefan K. qualifiziert dazu, Slam Guns zu bauen?

Sie hätten, so der Zeuge, zu dritt im Raum gesessen: Er selbst, sein Kollege W. und Stefan K. W. habe wortwörtlich protokolliert. Der Beschuldigte habe ohne Rechtsanwalt Angaben machen wollen. Zwischendurch habe man eine Pause von 20 Minuten eingelegt, in der sein Kollege und er Pizza gegessen hätten. Er habe im ersten Teil Fragen gestellt, im zweiten Teil habe sein Kollege W. diese Aufgabe übernommen. Grund sei gewesen, dass er während der Vernehmung keinen Zugang zum Beschuldigten bekommen habe. Der Zeuge vermutet, dass das eventuell am Dialekt gelegen haben könnte. Im Gegensatz zu ihm sei sein Kollege jünger und spreche fränkisch, daher der Rollentausch. Die Handreichung für die Vernehmung [vermutlich die Fragensammlung der BA] habe er nicht benutzt. Sein Kollege habe sich schon eher daran orientiert.

Stefan K. habe erzählt, dass er 2016 nach Coswig gezogen sei. Er habe eine Tochter mit seiner von ihm getrennten Lebensgefährtin. Die Tochter sei ein Drittel der Zeit bei ihm. Er habe Ofen- und Luftheizungsbauer gelernt, sein Fachabitur gemacht und arbeite aktuell als Steinmetzgehilfe bei einer Firma in Coswig. Hier verdiene er 1.600 Euro monatlich.

Der VR erkundigt sich, warum der Zeuge zur Ausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer nachgefragt habe. D. meint, dass der Angeklagte seine Ausbildung von 2006 bis 2009 absolviert habe. Das sei wegen des Bauens der Slam Guns wichtig gewesen.

Bomben-Pläne-„Witze“ und „keine Kriegsflüchtlinge, sondern Soldaten“

Stefan K. habe angegeben, Steffen B. im Jahr 2016 kennengelernt zu haben. Beide seien später in der Chatgruppe „Heimat“ gewesen. B. habe ihn eineinhalb Monate zuvor auf das Treffen in Minden angesprochen. Sie seien mit dem Auto von K. nach Minden gefahren. Dort habe man sich auf einem Edeka-Parkplatz getroffen und sei dann zu einem Haus mit Wintergarten gefahren, das einem „kleinen Dicken mit Glatze“ gehört habe. Ein Teilnehmer des Treffens [Paul-Ludwig U.] habe von einer Lungenkrankheit erzählt, und dass er nur noch acht Monate zum Leben habe.

Weiter fasst der Zeuge Stefan K.s Aussage wie folgt zusammen: K. habe in der Vernehmung angegeben, von dem Treffen nichts Konkretes erwartet zu haben. Ein Ziel sei ihm nicht bekannt gewesen. Er habe geglaubt, dass keiner der Teilnehmer wisse, worum es ging. Es sei über Politik geredet und es seien Witze gerissen worden. Der Zeuge zitiert K.s Aussage: „Man könnte denen [den Politiker*innen] mal eine Bombe aufs Haus werfen. Man könnte sich ja mal bei Schießständen anmelden.“ Es seien schätzungsweise zehn Personen vor Ort gewesen. Von „Teutonico“ [Werner S.], Paul-Ludwig U. und Tony E. habe K. dessen Aussage zufolge vorher in einer Chatgruppe schon einmal gehört. Nach dem Essen seien K., und B. wieder zurückgefahren.

An dieser Stelle, so der Zeuge, habe er das Verhör für eine Pause unterbrochen und anschließend an seinen Kollegen übergeben. Der habe gefragt: „Gab es konkrete Anschlagspläne?“ K. habe gesagt, nicht von ihm, aber von anderen. Es sei gesagt worden: „Wir sind die letzte Generation, die etwas bewegen kann.“ Es seien zu viele Migranten im Land. Das seien keine Kriegsflüchtlinge, sondern Soldaten.

Stefan K.: Laut eigener Aussage politisch rechts, aber kein Mörder

K. habe betont, dass er eine rechte politische Einstellung habe, aber weder lebensmüde noch jemanden umbringen wolle. Bei der Frage an K. nach Zielen für Anschläge habe dieser nur allgemein von Moscheen gesprochen. Dies sei laut K. unter der Hand besprochen worden, da einer neu in der Gruppe gewesen sei und im öffentlichen Dienst arbeite [Thorsten W.]. Man habe von Waffen als Mitteln gesprochen. Bei der Frage nach der Waffenbeschaffung habe K. angegeben, er habe etwas „mit Italien“ gehört. Ziel sei es gewesen, „dass Deutschland wieder deutsch werde“.

Stefan K. habe in dieser Vernehmung berichtet, so der Zeuge, dass er „seit frühster Jugend“ eine rechte Einstellung habe und auch auf Demonstrationen gewesen sei. Die Frage, ob sein Freund Steffen B. jemand töten könnte, verneinte K. laut dem Beamten im Zeugenstand. Zudem habe K. angegeben, er würde sich aktuell seinen Schulden und seinem neuen Geschäft mit der Lasergravur widmen.

Die Vernehmung sei um 15:08 Uhr beendet worden, so K. Er habe für ein Telefonat den Raum verlassen. Als er zurückgekommen sei, habe Stefan K. bereits die ausgedruckte Vernehmung gelesen, nichts korrigiert und alles unterschrieben. Das sei ungewöhnlich. Anschließend habe K. seine Eltern wegen des Hundes und der Betreuung seiner Tochter angerufen. Um 17 Uhr sei er von Beamt*innen aus Sachsen-Anhalt abgeholt worden, um in Karlsruhe dem Haftrichter vorgeführt zu werden. Diesen seien auch die beschlagnahmten Gegenstände mitgegeben worden.

Stefan K. an Waffendeal beteiligt?

K. habe angegeben, so der Zeuge weiter, dass er und Steffen B. nach dem Treffen auf einer Geburtstagsfeier gewesen seien. Der Zeuge erinnert sich an die Vermutung, dass Werner S. Steffen B. [für diesen Abend] mit der Waffenbeschaffung beauftragt habe. Ein Daumen nach oben [in einer Chatnachricht] habe signalisieren sollen, dass der Deal funktionieren würde. Auf dem Handy von B. sei kein Kontakt zu einem möglichen Waffenhändler festgestellt worden. Deswegen habe er (der Zeuge D.) Ende Mai nachprüfen sollen, ob es auf Stefan K.s Handy solche Kontakte am 8. Februar zwischen 16 und 20 Uhr gegeben habe. Es sei nichts gefunden worden, auch nicht bei einer Suche in Chatgruppen.

Bei der Hausdurchsuchung bei Stefan K. sei ein Tablet auf der Couch im Wohnzimmer gefunden worden. Der Sperrcode laute „1488“; dies sei ein Szene-Code: 14 für „14 Words“ von David Lane [ein Schwur auf die „weiße Rasse“] und 88 für „Heil Hitler“. Auf dem Tablet seien keine Chats gefunden worden, nur Kinderspiele und vier Filme, u.a. die Komödie „Er ist wieder da.“ Das Tablet habe so gewirkt, als sei es für K.s Tochter bestimmt gewesen.

Der VR zitiert aus einem Vermerk, dass der Zeuge am 8. Oktober 2020 Kontakt mit Ralf N. [Führungsfigur der „Bruderschaft Deutschland“ aus Düsseldorf] aufgenommen habe. Dieser habe laut Vermerk angegeben, über das Verfahren [gegen die „Gruppe S“] informiert worden zu sein, aber keine Angaben machen zu wollen. Auf den Versuch hin, eine Vernehmung in Düsseldorf zu terminieren, habe Ralf N. geantwortet, er sei bis zum 31. Oktober in Spanien.

Beschlagnahmte Gegenstände

Im Folgenden werden vor Gericht Bilder der Durchsuchung von K.s Wohnung gezeigt. Der Zeuge D. kommentiert die Fotos.

Gefunden wurden unter anderem

* eine Pistole der Marke Heckler & Koch mit leerem Magazin
* ein Gefäß mit Stahlrutenkugel
* ein Hakenkreuz-Armband
* ein Armbandmesser
* eine Kutte der „Vikings Security Germania“ [Stefan K. war ab Ende 2017 „Leader“ der VSG-„Division Sachsen-Anhalt“]
* eine Softair MP5 mit Magazin und Schalldämpfer
* Softair-Kugeln
* eine Dose Diabolos [Kugeln] vom Kaliber 4,5
* eine leere Waffenbox
* Gaskartuschen
* ein weiteres Handy
* eine Anleitung aus dem Internet zum Bau eines Bogens
* Flyer zum Thema Rudolf Heß („Märtyrer des Friedens“), „Ostpreußen-Radio“ („Deutsche Musik braucht das Land“) sowie für einen Aufmarsch am 12. März 2011 in Dessau
* ein mit Lasergravur bearbeitetes Holzbrett mit einem Hakenkreuz und der Aufschrift „Deutschland“ und „Ewig Treu“
* ein mit Lasergravur bearbeitetes Holzbrett mit einem Reichsadler und der Aufschrift „Nur für deutsche Gäste“ und „Kamerad tritt ein und sei daheim“
* zwei Kartons mit etwa 300 Flyern, einmal für die Gruppe „Wotans Wölfe“ [Versuch einer eigenständigen Gruppengründung nach dem Verlassen der „Soldiers of Odin Germania“ und vor dem Beitritt zur „Vikings Security Germania“] sowie ein Flyer mit der Aufschrift „Ewig Treue“, die von der Firma „Printings“ an Stefan K. gesendet wurde
* eine Jacke mit der Aufschrift „Soldiers of Odin Germany“
* eine Machete (die laut dem Zeugen sehr scharf gewesen sei und nicht sicher habe verpackt werden können) [Stefan K. lacht im Gerichtssaal]
* eine weitere Machete
* ein Sportbogen mit Pfeilen
* ein eingravierter Thorshammer auf dem Wohnzimmertisch
* ein sogenanntes Senioren-Handy
* zwei Packungen Schrot-Munition (zusammen mit einem nicht waffentauglichen Stahlrohr in einer Zwischendecke versteckt), in der eine der ursprünglich 50 Patronen fehlt
* ein Jagdmesser, griffbereit im Handschuhfach des PKW Skoda Octavia

RA Siebers vergleicht „Gruppe S“ mit einem anderen Fall, in dem Paul-Ludwig U. ebenfalls die Behörden über eine rechte Gruppe informiert haben soll

Der VR fragt nach Erklärungen. Es gibt keine. Der Zeuge wird entlassen und erneut für den 9. November 2021 geladen.

Der VR fragt, wann sich Steffen B. und Tony E. äußern wollen. Steffen B.s Rechtsanwalt (RA) Flintrop kündigt eine Äußerung in zwei Wochen an. E.s Verteidiger RA Becker erklärt, der Senat bekomme die Erklärung seines Mandanten nach den Herbstferien. Der VR kündigt an, der Senat werde die Erklärungen zur Kenntnis nehmen, die Informationen verarbeiten und dann Fragen stellen.

Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers stellt zum Schluss einen Antrag. Man möge die Kriminaloberkommissare Tr. und He. laden Diese Zeugen könnten bestätigen, dass Paul-Ludwig U. sich bereits im März 2019 ähnlich aufdringlich verhalten habe. [Siehe dazu Prozesstag 17] U. habe Wolfgang J. fast wortgleich gedrängt, etwas gegen Moscheen zu unternehmen, um einen Bürgerkrieg zu provozieren und dann einen Systemsturz einzuleiten. Der Zeuge He. werde bestätigen, dass Wolfgang J. keiner rechten Gruppe zugeordnet werden könne. Somit seien die Informationen von Paul-Ludwig U. substanzlos. Fast wortgleich wie im hiesigen Verfahren beteure U., er habe keinen Auftrag der Behörden gehabt.

RA Siebers argumentiert, das Treffen in Minden sei eine Zusammenkunft mehrerer Personen gewesen, die sich nicht gekannt hätten. Es habe kein Ziel und kein vereinbartes Folgetreffen gegeben. Das sei alles nur „Geschwätz“ gewesen. Paul-Ludwig U. sei ein „aufbauschender Lügner“. Er habe alles „aufgehübscht“, um Vorteile zu genießen. Es gebe Hinweise, dass die Behauptungen der Ermittlungsbehörden, U. habe keine Leistungen erhalten, objektiv falsch seien. Zumindest habe es eine stille Gegenleistung durch Vergütung und Zeugenschutz gegeben. Paul-Ludwig U. habe die Behörden „neurolinguistisch programmiert“. Mehrere RA*innen (Sprafke, Herzogenrath-Amelung, Hofstätter Hörtling, Grassl, Picker, Schwaben, Mandic) schließen sich dem Antrag an. Oberstaatsanwältin Bellay tritt dem Antrag entgegen mit dem Argument, das Verfahren gegen Wolfgang J. sei mit dem derzeitigen nicht vergleichbar. Damit endet der 38. Prozesstag.

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