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Prozesstag 73: Ein LKA-Zeuge kann oder will sich nicht erinnern

Am 73. Prozesstag, dem 23. Juni 2022, wurde erneut der LKA-Zeuge Julian B. zur Hausdurchsuchung beim Angeklagten Steffen B. am 14. Februar 2020 vernommen. Dort wurden verschiedene Waffen, Munition und Neonazi-Artikel gefunden. Der Fokus richtete sich zudem auf die bei Steffen B. gefundene „Slam Gun“, die nach Untersuchungen mit einem Vergleichsstück als funktionsfähig betrachtet wurde. Die Waffe und Munition habe er von Mario Sch. Erhalten, so der Zeuge. In der Befragung durch die Anwält*innen geht es um Thorsten K., der sich nach Angaben des LKA-Ermittlers im Zeugenschutz des Hamburger LKA befindet. Das Aussageverhalten des Zeugen zu Fragen über einen externen Berater der Soko „Valenz“ zur Einsatzplanung für den 8. und 14. Februar 2020 sowie zum Umgang mit dem Verfahren innerhalb des baden-württembergischen LKA rief Unmut bei der Verteidigung hervor. Der Senat lehnte jedoch Anträge auf ein Ordnungsgeld und Vereidigung des Zeugen ab.

Im Zuschauerraum verfolgt für kurze Zeit die rechte Szeneanwältin Nicole Schneiders das Prozessgeschehen. Als Zeuge ist erneut der baden-württembergische LKA-Beamte Julian B. (29) geladen. Der VR setzt die Befragung des Zeugen zur Vernehmung des Beschuldigten Steffen B. am 14. Februar 2020 fort, dem Tag, an dem dieser verhaftet und seine Wohnung durchsucht wurde. Der Vorsitzende Richter (VR) war bereits am 12. Prozesstag bei seiner Befragung des Zeugen zu diesem Themenkomplex weit fortgeschritten. Ihm geht es nun um das Verhältnis von Steffen B. zum Mitangeklagten Werner S. Der LKA-Zeuge erinnert sich daran, dass man Steffen B. zu seinen Kennverhältnissen in der Gruppe befragt habe. Steffen B. habe im Verhör angegeben, Werner S. seit rund drei Jahren von einem Treffen der „Soldiers of Odin“ in Baden-Württemberg zu kennen. [Die Ortsangabe ist nicht korrekt. Tatsächlich fand das Treffen in Bayern statt.] Danach sei der Kontakt über längere Zeit eingeschlafen. Werner S. habe Steffen B. dann auf Facebook angeschrieben und ihn zur Chatgruppe für den gemeinsamen Besuch einer Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin eingeladen. Der nächste persönliche Kontakt soll dann am 8. Februar 2020 beim zentralen Treffen der „Gruppe S“ in Minden stattgefunden haben.

Steffen B. über Werner S.: „Dominant“, „sympathisch“, schimpft viel

Auf die Frage nach Werner S.‘ Motivation für die Kontaktaufnahme habe Steffen B. angegeben, dass S. auf der Suche nach „Gleichgesinnten“ gewesen sei. Was damit gemeint sei, habe B. nicht näher erläutert. Auf die Frage, was Steffen B. von Werner S. halte, habe er ihn als „dominant“ und „kernigen Typ“ beschrieben, vor dem man Respekt habe. Auch Begriffe wie „urdeutsch“ und „sympathisch“ seien gefallen. Steffen B. habe den Eindruck gehabt, S. sei jemand, von dem man erwartet, dass er umsetzt, was er sagt. S. habe aber auch viel geschimpft, ohne Vorschläge zu machen, was zu tun sei.

Zum Mitangeklagten Thomas N. habe Steffen B. im Verhör am 14. Februar 2020 angegeben, dass er ihn von der Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin kenne. N. habe sich nach Angaben von B. am 8. Februar 2020 beim Treffen in Minden zurückgehalten. Er sei ein „bodenständiger Fliesenleger“. Dagegen habe B. den Mitangeklagten Paul-Ludwig U. für sehr unsympathisch gehalten. U. habe viel erzählt, unter anderem von seiner langen Haftzeit. Persönlich habe er U. beim Treffen in Minden kennengelernt.

Tony E. sprach sich in Minden laut Steffen B. für Plakataktionen aus

Den Mitangeklagten Tony E. habe Steffen B. laut dessen Angaben nur unter dessen Vornamen gekannt, so der Zeuge. Der Kontakt sei über „Matthias“ [gemeint ist Werner S., der unter verschiedenen Namen auftrat] bei der Demonstration am 3. Oktober 2019 hergestellt worden. Steffen B. habe den Familienvater Tony E. mit sich selbst verglichen und als ruhigen Typen beschrieben, der sich in Minden für Plakataktionen ausgesprochen habe. Ihn habe er als einen „eher […] gemäßigten Vertreter“ bezeichnet. Befragt nach weiteren Personen, die er kenne, habe Steffen B. nur noch den Namen „Thor Tjark“ [Aliasname des Mitangeklagten Thorsten W.] und „Franky“ [Frank H.] genannt, den er aus Zeiten der „Soldiers of Odin“ und online gekannt habe.

Auf die Frage des VR, mit welchem Gefühl Julian B. aus der Vernehmung gegangen sei, antwortet der LKA-Ermittler, dass er den Beschuldigten gerne weitervernommen hätte, weil er noch viele Fragen gehabt habe. Steffen B. habe auf die gestellten Fragen immer die gleiche Antwort gegeben: Es sei nicht über Anschläge gesprochen worden.

Die Fundorte der Slam Gun und der Munition werden gezeigt

Der VR leitet zum nächsten Themenkomplex über. Darin geht es um die Hausdurchsuchung bei Steffen B. in Nienburg (Saale) am 14. Februar 2020. Es werden mehrere Fotografien der Soko „Valenz“ zur Hausdurchsuchung in Augenschein genommen. Zu sehen sind die Räumlichkeiten des Wohngebäudes, des Nebengelasses und der Scheune. Auf einem Bild ist die Auffindesituation der „Slam Gun“ in der Scheune abgebildet. Diese lag in einem weißen Plastiksack unter einem Fliesenhaufen. „Was macht das für einen Eindruck? Hat das jemand versteckt oder ist das eher zufällig?“, fragt der VR den Zeugen. Julian B. erklärt, dass es sich seinem Eindruck nach eindeutig um ein Versteck gehandelt habe. Der Sack sei fast vollständig mit Fliesen bedeckt gewesen. Auf einem anderen Bild ist ein Kaninchen-Stall im Nebengelass zu sehen. Dort wurde die Munition in einer weißen Tüte gefunden, nachdem Steffen B. die Ermittler*innen dorthin geführt hatte. Auf Nachfrage des VR erläutert der Zeuge, dass die „Slam Gun“ so gebaut worden sei, dass Munition vom Kaliber einer Schrotflinte hineinpasse.

Fundsachen: Waffen, Munition und Neonazi-Utensilien

Unter den 121 gezeigten Aufnahmen von der Hausdurchsuchung sind neben den Räumlichkeiten des Anwesens auch Bilder der Soko von Waffen, Munition, Neonazi-Artikeln, NS-Devotionalien, mehrere Handys und Speichermedien zu sehen. Die Ermittler*innen fanden im Schlafzimmer Schreckschuss- und Luftdruckwaffen. Des Weiteren wurde Munition im Haus gefunden. In einem Schrank befand sich Kleinkalibermunition. Diese sei nicht für die „Slam Gun“ geeignet gewesen. Die Ermittler fanden jedoch heraus, dass der Mitangeklagte Stefan K. im Frühjahr 2019 von André B. ein Gewehr mit dem gleichen Kaliber angeboten bekommen haben soll. Ob die Munition dafür eingesetzt werden könne, sei unbekannt. Darüber hinaus fanden die Ermittler*innen 151 Randfeuerpatronen, verpackt in drei Schachteln zu je 50 Schuss, sowie eine separate Patrone. In diesem Zusammenhang erläutert der Zeuge, dass bei Steffen B. vier Packungen mit „Slam Gun“- kompatibler Munition gefunden worden seien, beim Mitangeklagten Stefan K. zwei Packungen des gleichen Kalibers, jedoch von einem anderen Hersteller. Außerdem verweist der Zeuge darauf, dass bei Mario Sch. [aus Schönebeck, der der „Gruppe S“ die Waffen günstig gebaut und verkauft haben soll] eine baugleiche „Slam Gun“ wie bei Steffen B. gefunden worden sei. Darüber hinaus fanden die Ermittler*innen im Flur eine Axt, auf deren Stiel der Name „Steffen“ zu lesen war und auf dem Axtkopf „SS“. Nach Angabe des Angeklagten hätte die Axt der Dekoration, nicht der Selbstverteidigung gedient. Gefunden wurden auch ein Baseballschläger und eine Elektroschocklampe. In einer Kleiderschublade lagen zudem 1.050 Euro in Fünfziger-Scheinen, die nach Rücksprache mit der Bundesanwaltschaft (BA) beschlagnahmt wurden. Auf die extrem rechte Gesinnung des Angeklagten lassen die Kutte mit dem Emblem der „Vikings Security Germania“, ein Holzbrett mit der Aufschrift „Deutschland ewig treu“ [mit Abbildungen eines Hakenkreuzes und eines Reichsadlers] sowie zwei Bücher zur „Rassenkunde“ aus dem Jahr 1935 schließen. Auf dem Dachboden wurden zwei Fotografien aus der Zeit des Nationalsozialismus gefunden. Darauf zu sehen sind Hakenkreuz-Standarten und, wie Marcel W.s Verteidiger Picker den Ermittler korrigiert, nicht Soldaten, sondern einmal SA- und das andere Mal SS-Männer abgebildet.

Die „Slam Gun“ ist laut Gutachten funktionstüchtig

Nach der Mittagspause wird die am 14. Februar 2020 bei Steffen B. aufgefundene „Slam Gun“ vor Gericht gezeigt. Auf die Frage des VR, welche Besonderheit eine „Slam Gun“ aufweise, erklärt der Zeuge, dass es sich im Prinzip um eine selbstgebaute Schrotflinte handle. Er erklärt anhand des Asservats die Bauweise. Die einzelnen Teile könne man im Baumarkt erwerben. Vom Aufbau her habe eine Slam Gun eine einfache Form; ein herkömmlicher Abschussmechanismus fehle.

Michael B.s RA Berthold stellt von seinem Platz aus fest, dass die Nähte der Waffe sauber seien. Er habe den Eindruck, dass mit dieser Waffe nie geschossen wurde, und stellt deren Funktionsfähigkeit in Frage. Der VR möchte vom Zeugen wissen, welche Untersuchungen mit der Waffe durchgeführt wurden. LKA-Ermittler B. erörtert das Vorgehen. Einen ersten Anhaltspunkt auf die Waffe habe man aus einer E-Mail von Steffen B. an Werner S. vom 4. Oktober 2019 erhalten. Die E-Mail beinhaltete vier Fotos und wurde bei der Telekommunikationüberwachung (TKÜ) abgefangen. Man habe auf dieser Grundlage einen Nachbau angefertigt. Dies sei auf Bitte und in Absprache mit der Bundesanwaltschaft geschehen.

Mit dem Nachbau habe man die Funktionsweise getestet, indem man auf einen Gelatine-Block geschossen habe. Ein kurzes Video des Versuchs wird vor Gericht gezeigt. Es zeigt den Einschlag einer Kugel in den Gelatine-Block. Mehrere RAs melden Zweifel am Beweiswert des gezeigten Videos an, da nicht ersichtlich sei, aus welcher Entfernung geschossen und wie der Zündmechanismus ausgelöst wurde. Die Ermittler*innen hingegen halten die Waffe ebenso wie den Nachbau für funktionstüchtig, was sie nicht überraschte, da es sich nicht um eine außergewöhnliche Waffe handle. Überrascht sei man eher davon gewesen, dass ein Nachbau angefertigt werden sollte. Ein Gutachten zur Funktionsfähigkeit der nachgebauten Waffe wurde am 7. Februar 2020 fertiggestellt, also einen Tag vor dem Treffen in Minden. Darüber hinaus seien weitere Untersuchungen zur waffenrechtlichen Einordnung vorgenommen und die Waffe nach der Beschlagnahmung auf Fingerabdrücke und DNA-Spuren untersucht worden.

Steffen B. versendete Fotos der „Slam Gun“ an Werner S.

In Zusammenhang mit der Slam Gun gibt es einen Vermerk in der Akte vom 20. Dezember 2019 mit der Überschrift „Relevante E-Mails beim Beschuldigten S.“. Der VR möchte vom Zeugen wissen, was es mit diesem Vermerk auf sich habe. LKA-Ermittler Julian B. berichtet, dass am 20. Dezember 2019 bei ihnen mehrere E-Mails des Angeklagten Werner S. aus der Vergangenheit eingegangen seien, die über die TKÜ abgefangen wurden. Vermutlich habe Werner S. seine E-Mails an diesem Tag auf ein neues Gerät geladen. Der VR korrigiert den Zeugen, dass die Mails bereits einen Tag zuvor eingegangen seien, und fragt, woher man wisse, dass Werner S. der Inhaber der E-Mail-Adresse sei. Dies habe man, so der Zeuge, über einen Abgleich mit den Aktivitäten von Werner S. in sozialen Medien herausgefunden. Zudem habe S. die Adresse in Aufnahmen überwachter Telefonate selbst genannt. Deshalb habe man die Überwachung der E-Mail-Adresse beantragt. Am 4. Oktober 2019 habe Steffen B. über die E-Mail-Adresse seiner Frau Susanne (damals noch mit dem Nachnamen L.] kommentarlos vier Bilder an Werner S. gesendet. Die Bilder werden vor Gericht in Augenschein genommen. Darauf sind die Munition sowie die „Slam Gun“ aus verschiedenen Perspektiven und in unterschiedlichen Zusammensetzungen zu sehen. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass die Bilder vom Handy des Angeklagten Steffen B. versendet wurden. Die in den Metadaten gespeicherten Koordinaten hätten zu B.s Anwesen geführt.

Auf die Frage, ob die Bilder mit dem Fund vom 14. Februar 2020 übereinstimmen, verweist der Zeuge darauf, dass sowohl die Waffe wie auch der Plastiksack identisch aussehen und B. selbst eingeräumt habe, die Bilder an Werner S. gesendet zu haben. Die E-Mail-Überwachung habe des Weiteren ergeben, dass die E-Mail an zwei Empfänger weitergeleitet wurde. Bei einer der beiden Adressen habe man keine Anfrage zur Ermittlung des Inhabers durchgeführt, da der Provider im Ausland sitze. Bei dem in dieser Adresse verwendeten Namen handle es sich aber um einen Nicknamen, den man vom Zeugen Marcel L. kenne. Die zweite E-Mail-Adresse konnte dem Angeklagten Michael B. zugeordnet werden. Dazu passe auch ein Telefonat, das Werner S. am 5. Oktober 2019 mit Michael B. geführt habe. Darin wurden Codewörter wie „Tretroller“, „Rücktrittbremse“ und „Batterien“ verwendet, die die Ermittler*innen als Chiffren für Waffen und Munition deuten.

Zum Abschluss seiner Zeugenbefragung möchte der VR vom LKA-Ermittler Julian B. wissen, wie es zu einem Vermerk vom 12. September 2019 gekommen sei, den der Zeuge angefertigt habe. Der Zeuge erläutert, dass der Ausgangspunkt für den Vermerk eine polizeiliche Vernehmung von Paul-Ludwig U. am 10. September 2019 in Gießen gewesen sei. U. habe gegenüber einem Kriminalhauptkommissar der Kriminalpolizeiinspektion Würzburg von seiner Aussage über Johnny L. aus Gießen berichtet. Der Würzburger Polizeibeamte habe U. so eingeschätzt, dass es diesem nach seiner langen Haftzeit nicht gelinge, Social-Media-Inhalte in die Realität einzuordnen. So zum Beispiel die Bedeutung einer „Notfallliste“, die U. an den Würzburger Beamten sendete, die dieser wiederum an seinen Stuttgarter Kollegen Julian B. weiterleitete. Der Angeklagte Frank H. erklärt zu einem späteren Zeitpunkt des Prozesstages, dass diese „Notfallliste“ in der Telegram-Gruppe von Marion G. kursiert sei.

Steffen B. hat hohe Schulden angehäuft

Richterin Geist setzt die Zeugenvernehmung durch den Senat fort. Sie fragt den Zeugen Julian B., ob der Beschuldigte Steffen B. in der Vernehmung am 14. Februar 2020 etwas zur Herkunft der Munition gesagt habe. Laut Julian B. sagte Steffen B. aus, die Munition habe er von Mario Sch. erhalten. An den genannten Preis kann sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Die Richterin hält ihm aus dem Vernehmungsprotokoll vor, dass es rund 30 Euro gewesen seien. Kurz darauf habe Steffen B. seine Aussage ergänzt. Er gab an, dass Mario Sch. auf seine Bitte hin die „Slam Gun“ gebaut habe. Zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten Steffen B. befragt, gibt der LKA-Zeuge an, dass B. verschuldet gewesen sei. Der VR konkretisiert, dass B. beim Finanzamt, der Krankenversicherung und beim Jobcenter Schulden in Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrags angehäuft habe.

Richter Kemmner kommt nochmal auf die Beteiligten des Treffens in Minden zu sprechen. Er fragt, ob Steffen B. gegenüber dem LKA-Zeugen den genannten „Franky“ noch einer anderen Gruppe als den „Soldiers of Odin“ habe zuordnen können. Der Zeuge erinnert sich, dass Steffen B. „Franky“ auch den „Wodans Erben Germanien“ aus Bayern zugeordnet habe. „Franky“ sei zusammen mit einem Thomas von den „Wodans Erben Germanien“ aus Bayern angereist, allerdings kann der Zeuge keine weiteren Informationen zu diesem Thomas abrufen.

Wollte Paul U. eine terroristische Vereinigung überführen oder planen?

Nun erhalten die Verteidiger*innen die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Tony E.s RA Hofstätter geht auf das Verhältnis des Zeugen zu Paul-Ludwig U. ein. Der Zeuge gibt an, nur einmal persönlich mit ihm telefoniert zu haben. Ansonsten habe er die Niederschriften aus den Vernehmungen durch seine Vorgesetzten Frau S. und Herr K. erhalten. Auf die Frage von RA Hofstätter, ob er sich mit seinen Vorgesetzten darüber unterhalten habe, sagt der Zeuge B. aus, dass dies bestimmt der Fall gewesen sei, er sich aber nicht mehr an die Inhalte erinnern könne.

RA Hofstätter greift eine Aussage des Zeugen auf, dass Paul-Ludwig U. „immer als Beschuldigter“ geführt wurde. Die Frage, ob er sich mit seinen Vorgesetzten über U.s Status ausgetauscht habe, verneint der Zeuge. Es habe eine klare Ansage der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegeben, dass U. als Beschuldigter in Zusammenhang mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung geführt werde. RA Hofstätter hakt nach, ob er das in der Belehrung gegenüber U. im Telefonat so auch mitgeteilt habe. An dieser Stelle korrigiert sich der Zeuge. Er könne nicht mehr genau sagen, ob er vor oder nach dem 25. November 2019 mit U. telefoniert habe. An diesem Tag habe die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernommen und wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt.

RA Hofstätter fragt darüber hinaus, ob der LKA-Zeuge B. seine wesentlichen Erkenntnisse aus der TKÜ des Angeklagten U. entnommen habe. Der Zeuge berichtigt den Anwalt. Er habe seine Erkenntnisse aus der gesamten TKÜ erhalten. Die Niederschriften hätten ihm mit einem geringen Zeitversatz tagesaktuell vorgelegen. RA Hofstätter greift den Punkt auf. Der Zeuge habe die Gespräche von U. mit seinen Bewährungshelfer*innen, Freund*innen etc. vorliegen gehabt und darüber mitbekommen, was U. gesagt hat. Der Anwalt fragt den Zeugen, mit welcher Motivation Paul-Ludwig U. nach Minden gefahren sei. Der Zeuge gibt an, hierüber keine Auskunft geben zu können. Er möchte nicht spekulieren. Aus der TKÜ wisse man, dass U. aufgrund seiner Vergangenheit den Wunsch hatte, der Polizei zu helfen. RA Hofstätter fragt nach, ob sich der Zeuge erinnern könne, dass U. über Zeugenschutz gesprochen habe. Daran kann sich der Zeuge B. nicht erinnern, da er die TKÜ selbst nicht gehört habe. RA Hofstätter hakt weiter nach: Ist Paul-Ludwig U. nach Minden gefahren, um eine terroristische Vereinigung zu überführen oder an deren Aufbau mitzuplanen? Der Zeuge wiederholt, dass er zu U.s Intention keine Angabe machen könne. „Ist er freiwillig hingefahren?“, fragt der Anwalt. „Ich weiß es nicht“, entgegnet Julian B.

Der Zeuge habe nur an den GBA Ermittlungsakten persönlich weitergegeben

RA Berthold stellt weitere Fragen „zur Waffe oder was da vorne liegt“. Er fragt den Zeugen, ob er versucht habe, damit zu schießen. Außerdem möchte er wissen, ob Steffen B. sagte, dass er damit geschossen habe. Zur ersten Frage verweist der Zeuge auf das Gutachten. Zur zweiten Frage sagt Julian B. aus, dass der Angeklagte angegeben habe, nicht mit der Waffe geschossen zu haben.

Steffen B.s RA Ried geht auf die Rolle des Zeugen bei den Ermittlungen ein. Der Zeuge habe die Verfahrensakten beim LKA geführt. Die Akten seien vom LKA geschlossen und an die Bundesanwaltschaft übergeben worden. Da nun ein Terrorverfahren laufe, will der Anwalt wissen, ob sich das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) damit beschäftigt habe. Der Zeuge verneint. Auf die Frage, ob sich weitere Behörden wie das Kanzleramt oder der Ministerpräsident mit dem Verfahren beschäftigt haben, erklärt der Zeuge, dass er außer an die BA keine Akten, auch nicht in Teilen, weitergegeben habe. Es gebe Informationspflichten gegenüber dem Landesinnenministerium, aber eine Weitergabe an andere Behörden habe es „durch mich persönlich nicht“ gegeben, so der Zeuge.

Michael B.s RA Mandic fragt nach, wie die Akten zur BA gelangt seien und ob es an den Akten Beanstandungen gab. Der Zeuge sagt aus, dass die Akten in Kartons gepackt und per Dienstwagen nach Karlsruhe transportiert worden seien. Es habe auch eine Nachlieferung an Akten gegeben. Bei einzelnen Akten sei die Reihenfolge geändert worden, etwa wenn die Akte zu voll und daher auf zwei Ordner aufgeteilt worden sei. Die Frage des RA, ob bei den Akten etwas weggelassen wurde, verneint der Zeuge.

Wie beeinflussten die Berichterstattung und Gespräche im Kollegium den Zeugen?

RA Mandic geht auf die Rolle der Presseberichterstattung für die Ermittlungen ein. Er möchte vom Zeugen wissen, ob er und seine Kolleg*innen die Berichterstattung verfolgen und wie sie über kritische Artikel aus den „Stuttgarter Nachrichten“ zur Rolle von Paul-Ludwig U. im Kollegium sprächen. Der Zeuge erklärt, dass es über den Prozess eine gute Berichterstattung gebe. Er selbst habe kaum Zeit, sich damit zu beschäftigen, sehe aber hin und wieder Push-Nachrichten auf seinem Handy. Im Kollegium sei immer klar gewesen, dass U. als Beschuldigter geführt werde. Auf RA Mandics Frage, ob U.s unklarer Status den Prozess gefährde, erwidert der Zeuge, dass es keinen unklaren Status gebe. Auf die Frage, wie man im Kollegium über den Prozess rede, gibt der Zeuge an, man spreche auf der Ebene von „Wie wars? – Ja, anstrengend“, pflege aber keinen tiefergehenden inhaltlichen Austausch über das Verfahren. Man rede eher allgemein über Oberflächliches. An längere Austausche mit seinen Kolleg*innen könne er sich nicht erinnern. Für den RA klingt das unglaubwürdig. Der Zeuge erinnere sich an Details bei Hausdurchsuchungen, könne sich aber nicht an Einsatzbesprechungen und den Austausch mit seinen Kolleg*innen erinnern. „Das wollen Sie mir als glaubhafte Aussage darstellen?“, echauffiert sich der RA. „Das hat er getan“, schaltet sich der VR ein, was RA Mandic auf die Palme bringt.

Wolfgang W.s RA Grassl greift die Medienberichterstattung zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf. Bezugnehmend auf die Angabe des Zeugen, dass er Sachverhalte der Medienberichterstattung entnehme, möchte er vom Zeugen wissen, ob die Berichterstattung als Erkenntnisquelle genutzt werde und wenn ja, ob dies dienstlich oder privat geschehe. Der Zeuge erklärt, dass dienstlich bekannt sei, dass eine Seite aus Nordrhein-Westfalen ausführlich über den Prozess berichte. Im LKA Baden-Württemberg habe es anfangs einen Pressespiegel zum Verfahren gegeben. Er wisse aber nicht, ob dieser aktuell noch geführt werde. Privat lese er im Internet sporadisch Artikel bei „Spiegel Online“ oder der „New York Times“. Aktiv gesucht habe er danach nicht. Hin und wieder werde auf Artikel verwiesen, wie etwa auf den von EXIF zum Zeugen Thorsten K. [https://exif-recherche.org/?p=7045]

Mario Sch.: ein „amtlich bekannter Anscheißer“?

RA Picker fragt den LKA-Zeugen, wie er an die Vernehmung von Steffen B. herangegangen sei, und möchte wissen, ob der Ermittler die Angaben von Paul-Ludwig U. für wahr gehalten habe. Außerdem stelle sich ihm die Frage, ob er offen oder mit einer Hypothese in die Vernehmung gegangen sei. Der Zeuge erklärt, dass es nicht seine Aufgabe sei, die Angaben von U. als die Wahrheit zu betrachten. Es sei ihm darum gegangen, die vorliegenden Fakten zu überprüfen. Dafür habe er in der Vernehmung offene und geschlossene Fragen gestellt, ab und zu auch eine Suggestivfrage.

Des Weiteren möchte der RA wissen, ob er sich näher mit Mario Sch. beschäftigt habe. Der Zeuge gibt an, dass er zwar bei einer der beiden Hausdurchsuchungen bei Mario Sch. dabei gewesen sei, sich aber nicht näher mit der Sache und der Person auseinandergesetzt habe. Bei der ersten Durchsuchung ging es um Waffen und Munition, bei der zweiten um die Werkstatt von Mario Sch. Auf die Frage von RA Picker, ob ihm Szene-Gerüchte bekannt seien, dass Sch. für den Verfassungsschutz arbeite, antwortet der Zeuge, dass ihm keine Szene-Gerüchte bekannt seien, aber Mario Sch. in Chats, an denen auch Steffen B. beteiligt war, als „amtlich bekannter Anscheißer“ bezeichnet worden sei.

Welche Rolle spielt der externe Berater der Soko?

Tony E.s Verteidiger Becker stellt die Frage in den Raum, ob der Soko „Valenz“ ein externer Berater zur Seite gestanden habe, etwa bei der Zusammenführung von Akten. Der Zeuge gibt sich ahnungslos. Er habe die Akten nach einem Aktenplan der BA geführt. Durch RA Becker an seine Wahrheitspflicht erinnert, bekräftigt der Zeuge, hierfür allein zuständig gewesen zu sein. Kurz vor der Abgabe habe ihn ein junger Kollege, Herr M., unterstützt, jedoch nicht bei der Aktenführung.

RA Mandic fragt, ob der Soko allgemein ein Berater zur Verfügung stand. Der Zeuge bejaht. Ein externer Berater sei Standard in einer Soko. RA Becker greift den Punkt erneut auf. Zuerst verneine der Zeuge, dass es einen Berater gab, dann bejahe er dies bei der Frage von RA Mandic. Der Zeuge betont, dass der Fragefokus unterschiedlich war. RA Becker habe gefragt, ob er selbst einen Berater beansprucht habe, RA Mandic habe dagegen allgemeiner gefragt.

RA Becker erkundigt sich, welche Rolle der Berater in der Soko spielte, um wen es sich handle und ob es persönliche Gespräche zwischen dem Berater und den Zeugen gab. Julian B. gibt an, dass es sich um Jürgen M., einen früheren LKA-Beamten handle, von dem er aber nicht wisse, ob er noch im LKA tätig war, als die Soko arbeitete. M.s Aufgabe sei die Qualitätssicherung der Soko gewesen. Er habe während der Soko-Zeit einmal mit ihm Kaffee getrunken, könne sich aber an die Gesprächsinhalte nicht mehr erinnern.

Steffen B.s Verteidiger RA Flintrop fragt nach, wann und wie der Berater der Soko vorgestellt wurde und ob es weitere Kontakte vis-à-vis gab. Der Zeuge sagt aus, dass der Berater „mit Sicherheit“ vorgestellt wurde, aber wie genau, daran könne er sich nicht erinnern. Der Berater sei auch zum Gespräch in sein Büro gekommen, aber über Inhalte könne er nichts mehr sagen, weil er es nicht mehr wisse. Die gleiche Antwort erhält RA Flintrop auch auf die Frage, wer die Idee eines Beraters im LKA vorgestellt habe, was den RA ungläubig mit den Worten schließen lässt: „Der kam eines Tages mit dem Fallschirm und war plötzlich da?“

Der Zeuge bringt den Begriff „Entnazifizierung“ nicht mit dem Verfahren in Verbindung

Thomas N.s Verteidiger Sprafke fragt den Zeugen, was er mit dem Begriff „Entnazifizierung“ verbinde. Der Zeuge geht auf die historische Bedeutung des Begriffs nach dem Zweiten Weltkrieg ein und dass der Begriff im aktuellen Krieg in der Ukraine vom russischen Präsidenten Putin verwendet werde. Auf die Nachfrage von RA Sprafke, ob er in seiner herausgehobenen Stellung im Ermittlungsverfahren den „Entnazifizierungsbegriff“ mit dem laufenden Verfahren in Verbindung bringt, antwortet der Zeuge mit „Nein“, was eine ungläubige Reaktion des Anwalts hervorruft. [Sein Mandant Thomas N. verwendete den Begriff mehrfach in TKÜs und auch beim Treffen in Minden, womit er mehreren Teilnehmern nachhaltig in Erinnerung blieb].

Thorsten K. soll sich im Zeugenschutz des LKA Hamburg befinden

In einem weiteren Fragekomplex greifen mehrere Anwält*innen die Person Thorsten K. aus Bad Bramstedt auf. RA Flintrop fragt den LKA-Ermittler B., ob ihm der Name bekannt sei und welche Funktion Thorsten K. im Verfahren einnehme. Der Zeuge antwortet, dass er den Namen kenne und dass Thorsten K. als Zeuge geführt werde. Er selbst habe sich kaum mit K. befasst. Er habe eine Melderegisteranfrage gestartet, um K.s Personalien zu ermitteln, aber keine Auskunft erhalten. Auch anderen Kolleg*innen sei das so gegangen. Man habe gewusst, dass Thorsten K. in Bad Bramstedt wohne. Der Inspektionsleiter L. habe bei der Bürgermeisterin versucht, die Meldedaten zu erheben. Die Bürgermeisterin habe mitgeteilt, dass sich K. im Zeugenschutz des LKA Hamburg befinde und man deshalb keine Auskunft erteilen könne. Da Thorsten K. laut BA kein Beschuldigter gewesen sei, habe man keine weiteren Informationen erhalten. Werner S.‘ Verteidiger Siebers fragt den Zeugen, ob ihm das Gerücht bekannt sei, dass Thorsten K. als V-Mann für den Verfassungsschutz arbeite. Der Zeuge gibt an, dass er das nur in den Medien mitbekommen habe. RA Siebers fragt weiter, ob ihm das Gerücht bekannt sei, dass Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ ein Spitzel des Verfassungsschutzes sei. Dieses Gerücht sage ihm nichts, antwortet der Zeuge.

Über Anfragen beim Auswärtigen Amt (AA) und bei französischen Behörden habe man herausfinden wollen, was an den Behauptungen dran sei, Thorsten K. besitze den Diplomatenstatus und sei früher Mitglied der Fremdenlegion gewesen, so der Zeuge. Für beide Angaben habe man keine Erkenntnisse vorliegen, die das bestätigen könnten. Markus K.s Verteidigerin Schwaben erfragt, nach welchem Namen in diesem Zusammenhang beim AA und in Frankreich nachgefragt wurde. Der Zeuge kann hierzu keine Angabe machen, weil er mit diesem Vorgang nicht betraut gewesen sei. RAin Schwaben befragt den Zeugen, ob er wisse, dass die Adresse von Thorsten K. dem Polizeiobermeister B. am 25. November 2019 vorgelegen habe. Dieser B. habe die Anschrift über eine OSINT-Abfrage [Open Source Intelligence] herausgefunden. Sie fragt den Zeugen Julian B., woher sein Kollege die Adresse erhalten habe, und hält Julian B. vor, diesen Sachverhalt anders dargestellt zu haben. Der Ermittler gibt an, dass man über die Telefonanbieter und soziale Medien zwei Adressen herausgefunden habe. Es sei aber nicht möglich gewesen, diese Angaben über das Melderegister zu bestätigen.

Der Zeuge weiß nicht (mehr) viel

In den Fokus der Anwält*innen rückt auch die Einsatzplanung des LKA für den 8. und 14. Februar 2020. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung greift die Aussage des Zeugen auf, er sei am 8. Februar während des Treffens in Minden quasi live dabei gewesen. Er möchte wissen, wo er sich da befunden hätte und ob er allein gewesen sei. Der Zeuge gibt an, dass er sich im Lagezentrum in Fellbach aufgehalten habe. Bei ihm seien unter anderem die Vorgesetzten Herr K. und Herr L. gewesen. Wann er am Lagezentrum angekommen und wann er gegangen sei, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Auf die Frage, ob es Kontakt zu den Kolleg*innen vor Ort gab, verweist der Zeuge auf seine Amtsverschwiegenheit.

Zur Frage des RA, ob es Kontakt zum Angeklagten Paul-Ludwig U. gab, verweist er auf einen Anruf U.s, der in der TKÜ zu finden sei. Als der Zeuge auf die Frage, ob vor Ort ein Zugriff möglich gewesen wäre, antwortet, er könne das nicht sagen, fragt RA Herzogenrath-Amelung, ob das wegen der Amtsverschwiegenheit oder aus Unwissenheit der Fall sei. „Sowohl als auch“, antwortet der LKA-Zeuge. Bei Fragen, ob es eine Einsatzplanung gab, ob Verfassungsschutzämter mit eigenen Observationskräften vor Ort waren und ob man in der Vorbesprechung verschiedene Szenarien besprochen habe, entgegnet der Zeuge mit „Weiß ich nicht“.

RA Mandic sieht einen Widerspruch darin, dass der Zeuge hinsichtlich der Einsatzplanung sowohl Nichtwissen angibt als auch auf sein Dienstgeheimnis verweist. Der Zeuge erwidert, er könne nichts sagen, weil er es nicht könne. Und wenn er könnte, dann würde er es wegen des Dienstgeheimnisses nicht sagen. RA Mandic droht mit einem Vereidigungsantrag und bohrt hinsichtlich der Einsatzplanung vor dem Treffen in Minden nach: Gab es Einsatzbesprechungen? Wenn ja, wie viele? Als der Zeuge angibt, er könne es nicht sagen, und nicht mal eine Schätzung zur Anzahl der Vorbereitungstermine abgeben will, beantragt RA Mandic ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro, weil der Zeuge wider besseres Wissen nichts über die Einsatzplanung preisgebe. Der Antrag wird nach einer kurzen Unterbrechung abgelehnt, weil das Tatmerkmal nicht erfüllt sei.

Die Verteidigung beklagt das Aussageverhalten des Zeugen

Das Aussageverhalten des Zeugen stößt in den Reihen der Verteidigung auf Unverständnis. RA Mandic beantragt die Vereidigung des Zeugen, da dieser Informationen verweigert habe und sich bei wichtigen Fragen auf Gedächtnislücken berufe. Oberstaatsanwältin Bellay sieht die Voraussetzungen für eine Vereidigung als nicht gegeben an. Die Verteidigungen der Angeklagten Thomas N. und Tony E. schließen sich dem Antrag an. Der VR verfügt, dass der Antrag abgelehnt wird. Daran ändert auch RA Mandics Antrag auf Gerichtsbeschluss nichts. Der Zeuge wird unvereidigt entlassen. Der VR schließt jedoch nicht aus, den Zeugen erneut vorzuladen.

In ihren Erklärungen zum Zeugen äußern die Anwält*innen ihren Unmut über das Aussageverhalten. RA Sprafke sagt, wenn es strafbar wäre, dass der Zeuge die Verteidigung für dumm verkaufe, dann hätte er einen Strafantrag gestellt. RA Hofstätter glaubt, dass die Ermittler*innen die Intention von Paul-Ludwig U. zur Fahrt nach Minden sehr gut einschätzen konnten. Ansonsten hätte man schließlich einen potenziellen Terroristen nach Minden geschickt. „Das gibt es nicht, dass man Beschuldigte losschickt und sagt, mach mal weiter“, so der RA. In seinen Augen sei Paul-Ludwig U. ein „vorsatzloser Agent Provocateur suis generis“.

RA Siebers fasst zusammen, dass aus seiner Sicht Steffen B., wie auch schon andere, bestätigt habe, dass es sich in Minden um eine Zusammenkunft mehrerer Personen handelte, die sich zum Teil nicht kannten, die kein gemeinsames Ziel hatten, keinen Folgetermin vereinbarten, keine Gelder gesammelt hätten und die in Minden keine Bestrebungen gezeigt hätten, dem Zusammenschluss einen Namen zu geben.

RA Picker gibt an, dass er die Zeugenpolitik des Landes Baden-Württemberg nicht verstehe. Statt klipp und klar zu sagen, dass man nichts sagen könne, werde eine fehlende Erinnerung vorgetäuscht.

Pickers Kollege RA Miksch hält die „Slam Gun“ für Überfälle terroristischer Art für ungeeignet.

RAin Schwaben äußert, ihr sei bei der Zeugenaussage von Herrn B. aufgefallen, dass dieser zu den Fragen des Senats „in einer Souveränität“ Angaben gemacht habe, die für einen jungen Zeugen „bemerkenswert“ sei. Dagegen stehe der durchgehende Erinnerungsverlust bei Fragen der Verteidigung.

prozesstage72

Prozesstag 72: Rückblick auf die Razzia und Vernehmung von Steffen B.

Am 72. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 21. Juni 2022 wurde erneut Julian B. (29), Kriminalhauptkommissar beim LKA, befragt. Diesmal ging es um seine Funktion als Objektverantwortlicher der Hausdurchsuchung bei Steffen B. in Nienburg/Saale (Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt) am 14. Februar 2020. Gefunden wurden u.a. eine versteckte „Slam Gun“ (selbstgebaute Pistole), 150 Schuss, sowie Nazi-Memorabilia. Die „Slam Gun“ hatte Steffen B. von Mario Sch. aus Schönebeck (Elbe) erhalten. Dieser war bei den „Soldiers of Odin“ aktiv und soll der „Gruppe S“ Waffen geliefert haben. Deswegen fand bei Mario Sch. ebenfalls am 14. Februar 2020 eine Hausdurchsuchung statt. In der sich an die Hausdurchsuchung anschließenden Vernehmung behauptete Steffen B., so der Zeuge und Vernehmungsbeamte Julian B., sich nur mit den anderen Angeklagten ausgetauscht zu haben. Anschläge seien nicht geplant gewesen. Das zentrale Treffen der „Gruppe S“ in Minden am 8. Februar 2020 bezeichnete Steffen B. in der Vernehmung als „patriotische Gesprächsrunde“. Angeblich habe man nur über Flyer gesprochen.

Eingangs stellt sich der Zeuge vor: Er sei Julian B. (29), jetzt Kriminalhaupt- und nicht mehr Kriminaloberkommissar. Er arbeite seit Dezember 2012 im Polizeidienst, habe sein Bachelor-Studium bis August 2016 beendet und sei seit September 2016 beim LKA in Baden-Württemberg bei der Inspektion 610 [der dortigen Staatsschutz-Abteilung].

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt den Zeugen, wann er zuerst mit diesem Verfahren in Berührung gekommen sei. Der Zeuge erwidert, das sei am 10. September 2019 gewesen, als Paul-Ludwig U. von Gießen an sie vermittelt worden sei. Gefragt nach seiner Rolle als Hauptsachbearbeiter erklärt Julian B., er sei für die Aktenführung und Berichte verantwortlich, wobei letzteres in diesem Fall seine Kollegin S. übernommen habe. Der VR fragt nach der Beteiligung am Entscheidungsprozess, und der Zeuge gibt an, dass die meisten Entscheidungen durch den GBA vorgegeben worden seien.

Vorbereitung auf die Durchsuchung

Die Razzia bei Steffen B. fand an einem Freitag statt; seit Montag oder Dienstag zuvor wusste der Zeuge laut eigener Aussage, dass eine Durchsuchung anstand. Darauf habe man sich mit der Personaleinteilung, Anregungen für die Beschlüsse und Informationen über die zu durchsuchenden Objekte vorbereitet.

Der VR fragt nach Unterlagen, die der Zeuge zusammengestellt habe. Der Zeuge verweist auf einen Leitfaden zur Vernehmung, den er mit Frau S. erstellt habe und der eher allgemein gehalten gewesen sei. Darin spielten die Treffen in Minden, Berlin und die abgesagten Zusammenkünfte in Norddeutschland eine Rolle.

Die Informationsgewinnung sei über verdeckte Maßnahmen (Telekommunikationsüberwachung, Telegram-Überwachung von Paul-Ludwig U.), die Auswertung von Social Media und über die Angaben von U. gelaufen. Der VR fragt nach dem Status von Paul-Ludwig U., und der Zeuge bezeichnet ihn als „Beschuldigter“. U. habe ihn einmal angerufen und sei dabei auch durch ihn belehrt worden.

Zeuge war Objektverantwortlicher für B.s Haus

Die Zeugenbefragung wendet sich wieder der Razzia bei Steffen B. zu. Den Durchsuchungsbeschluss, so der Zeuge, habe man erst am Morgen des 14. Februar erhalten. Er habe den Beschluss durchgelesen, und er sei ihm logisch erschienen. Schlüsselereignis sei die E-Mail von Steffen B. an Werner S. mit den Slam-Gun-Fotos gewesen. Da sei ihm klar gewesen, dass das ernst zu nehmen sei. Als Objektverantwortlicher habe er sich selbst angeboten. Er sei am 13. Februar mit Fr. M. (Inspektion 610) im Auto nach Magdeburg gefahren. In dem anderen Wagen seien Frau K. und Herr M. (beide Inspektion 620) gefahren. Von den insgesamt vier LKA-Beamten an diesem Tag schreibt sich der Zeuge selbst den höchsten Informationsstand zu. Nachmittags habe man in Magdeburg eine Besprechung durchgeführt, an der auch LKA-Beamte aus Sachsen-Anhalt teilgenommen hätten.

Verdacht auf vergrabene Waffen

An der Hausdurchsuchung am 14. Februar 2022 hätten sich neun bis zehn BFE-Beamte beteiligt. Es habe den Verdacht auf vergrabene Waffen gegeben. Deswegen habe man einen Sprengstoff-Suchhund eingesetzt. Das Objekt sei ein kleiner Bauernhof am Ortsausgang mit Scheune und Schuppen voller Gerümpel gewesen. Als er, so der Zeuge, um 6.20 Uhr angekommen sei, habe Steffen B. gesichert draußen bei einer Schaukel gestanden, Frau B. und der Sohn seien im Haus gewesen. B. sei sehr ruhig gewesen; deswegen habe man ihm keine Handschellen angelegt. Um 8.01 Uhr sei er offiziell festgenommen worden. Im Gespräch habe Steffen B. sehr kooperativ, „ruhig und entspannt“ gewirkt.

Der Zeuge fasst die Aufgabenaufteilung bei der Durchsuchung zusammen: Er selbst habe Skizzen angefertigt und einige Anrufe tätigen müssen. Seine Kolleg*innen W. und K. hätten die Asservate zur Kollegin M. gebracht, die sie angenommen und die Fundorte skizziert habe. [Im Gerichtssaal werden mehrere Skizzen aus Steffen B.s Haus gezeigt.] Die BFE habe fotografiert.

B. stritt erst ab, eine „Slam Gun“ zu besitzen

Julian B. erinnert sich, er habe sich Steffen B. um 6.30 Uhr vorstellt, sei mit ihm ins Haus gegangen und habe ihm den Tatvorwurf mitgeteilt: Bildung einer terroristischen Vereinigung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Außerdem habe er den Beschuldigten belehrt, dass er einen Anwalt hinzuziehen könne – der VR projiziert die unterschriebene Belehrung an die Wand im Gerichtssaal – und ihm den Durchsuchungsbeschluss zum Lesen vorgelegt.

Julian B. berichtet, er habe Steffen B. sehr früh am Morgen des Zugriffs nach der „Slam Gun“ gefragt. Sie hätten Hinweise darauf gehabt, dass sie im Haus sei. Steffen B. habe zuerst abgestritten, etwas von Waffen zu wissen. Nachdem er, der Zeuge, aber erzählt habe, dass die Behörden seine E-Mail über eine „Slam Gun“ mitgelesen hätten, habe der Beschuldigte sie in den Keller geführt. Die „Slam Gun“ sei unter einem Ziegelhaufen versteckt gewesen. Sie hätten nach Munition gefragt, und Steffen B. habe zuerst bestritten, welche zu besitzen. Als die Beamt*innen das als unglaubwürdig bezeichnet hätten, habe Steffen B. sie zu einem Versteck im Hasenstall geführt. Den Besitz weiterer Waffen habe B. verneint. Steffen B. habe sich immer wieder kurz geäußert, dass die „Slam Gun“ nicht für Anschläge, sondern zur Verteidigung dienen sollte. Die E-Mail mit den Fotos von der Slam Gun sei über die Mail-Adresse von B.s Frau versendet worden, fügt der Zeuge hinzu. Man habe ihr Handy durchgesehen und es ihr dann nach Rücksprache mit der Einsatzleitung zurückgegeben.

150 Schuss Munition, zwei Schusswaffen, Testosteron und Rechtsrock

Der VR fragt nach weiteren Funden, und der Zeuge nennt:

  • eine Elektroschocker-Taschenlampe
  • 150 Schuss Kleinkaliber-Munition
  • eine Schreckschusswaffe
  • eine Druckluftwaffe
  • Testosteron
  • zwei Bilder mit NS-Bezug
  • zwei Bücher über Rassentheorie
  • mehrere Schallplatten.
[Der VR projiziert eine Asservatenliste an der Wand, auf der u.a. stehen:

  • die Singleplatte „Infantery“
  • die CD „Mosphito“
  • eine Fim-Fünfeck-Pistole
  • ein Baseballschläger
  • ein Holzbrett mit Reichsadler und Hakenkreuz]

Steffen B. verriet den mutmaßlichen Waffenlieferanten Mario Sch. an die Polizei

Der Zeuge geht im Folgenden genauer darauf ein, was Steffen B. am Morgen des Zugriffs über seine „Slam Gun“ sagte: Den Verkäufer der „Slam Gun“ habe B. erst als einen Unbekannten bezeichnet. Als die Polizei auch diese Behauptung für unglaubwürdig befunden hätten, habe Steffen B. zugegeben, Mario Sch. habe sie für ihn gebaut und sie ihm 2019 für weniger als 30 Euro verkauft. Diese Aussage habe man an die Staatsanwaltschaft in Magdeburg weitergeleitet. [Die Niederschrift dieser Aussage wird ebenfalls an die Wand des Gerichtssaals projiziert.] Über Mario Sch. habe Steffen B. gesagt, dass er ihn noch von den „Soldiers of Odin“ kenne und Sch. auch Mitglied einer gemeinsamen Chatgruppe gewesen sei. Der Zeuge fügt an, dass Mario Sch. ihm und den Kollegen bereits in Verbindung mit Waffen und Telegram bekannt gewesen sei.

Bei Mario Sch. gab es am selben Tag noch eine Hausdurchsuchung in Schönebeck. Er, so der Zeuge, sei später dazugestoßen. Mario Sch. habe „eine ganze Werkstatt“ mit Wasserrohren für „Slam Guns“ gehabt. Man habe auch den „Zwilling“ [eine Waffe derselben Bauart wie die von Steffen B.] der „Slam Gun“ gefunden. Die Asservate seien mit einem LKW abtransportiert worden.

Müder Angeklagter und Streit im Gerichtssaal

An dieser Stelle spricht der VR den Angeklagten Michael B. an, der offenbar eingeschlafen ist. Der VR kündigt an, dass man nun einiges wiederholen müsse. B.s Rechtsanwalt (RA) Berthold widerspricht, sein Mandant sei voll vernehmungsfähig gewesen. Der VR glaubt das nicht; er habe B. schließlich gerade aus dem Schlaf gerissen. RA Flintrop beschwert sich, sein Mandant Steffen B. habe Rückenschmerzen. Michael B. solle sich direkt äußern und das Kasperletheater lassen. Michael B. schimpft zurück: „Was willst Du von mir? Du bist ein Kasper.“ Sein RA Mandic kommentiert in Richtung des VR: „Vielen Dank für die Eskalation!“ Dieser kontert: „Eskalation ist nicht meine Spezialität.“ Anschließend wiederholt er für Michael B. wie angekündigt die letzten rund 1,5 Stunden der Verhandlung.

Nach dieser Wiederholung knüpft der VR an den zuletzt besprochenen Punkt an, die Asservate von Steffen B. Er fragt nach dem gefundenen Testosteron. Der Zeuge sagt, das sei ans LKA übergeben worden. Er wisse aber nichts über das separate Verfahren dazu. [Im Gerichtssaal wird das Durchsuchungsprotokoll an die Wand projiziert.] Der Zeuge bestätigt, dass Steffen B. auf die Rückgabe mancher Gegenstände verzichtet habe. Die Durchsuchung sei gegen 10.30 Uhr beendet gewesen. Dann sei Steffen B. mitgeteilt worden, dass er vorläufig festgenommen sei. Er sei aufs Revier gebracht und erkennungsdienstlich behandelt worden. B. habe außerdem freiwillig eine Speichelprobe abgegeben. Gegen 16 Uhr sei dann die Vorführung beim Haftrichter in Karlsruhe erfolgt.

Steffen B. stritt in der Vernehmung alles Gravierende ab

Die Vernehmung von Steffen B. auf dem Polizeirevier in Magdeburg erfolgte laut VR von 14.45 bis 17.15 Uhr. Dann sei die Vernehmung abgebrochen worden, um Steffen B. nach Karlsruhe zu bringen. Der Zeuge erinnert sich, er selbst habe alle Fragen gestellt. Neben ihm seien aber auch seine Kolleginnen M., F. und B. anwesend gewesen. Steffen B. habe auf einen Anwalt verzichtet. [Der VR projiziert die Vernehmungsschrift an die Wand.]

Der Zeuge fasst die Vernehmung zusammen: Steffen B. habe angegeben, lediglich in Chatgruppen beteiligt gewesen zu sein und die Leute sonst nur in Berlin und in Minden getroffen zu haben, um „politische Meinungen“ auszutauschen. Anschläge seien nicht geplant gewesen.

Steffen B. habe angegeben, Werner S., Tony E., Stefan K. und Paul-Ludwig U. schon vor dem Treffen in Minden gekannt zu haben. Er habe auch erzählt, dass er einen Realschulabschluss habe, eine Lehre gemacht habe und Leiharbeiter gewesen sei. Ein Zeitlang habe er mit einem Bekannten eine Sicherheitsfirma betrieben. Er sei derzeit Trockenbauer. Seine Frau sei Physiotherapeutin und Pilates-Trainerin.

Julian B. berichtet, er habe den Beschuldigten auch auf seine politische Gesinnung angesprochen; die sei ja eindeutig, denn Steffen B. habe sich Adolf Hitler auf den Oberschenkel und mehrere Hakenkreuze auf den Körper tätowieren lassen. Trotzdem habe er sich als „politisch Mitte rechts“ eingeordnet und die Tätowierungen als Jugendsünden eingeordnet.

Was sagte Steffen B. über das Treffen in Minden aus?

Der VR fragt nach den Aussagen von Steffen B. zu dem Treffen in Minden. Julian B. erklärt, der Beschuldigte sei laut eigener Aussage mit Stefan K. nach Minden gefahren und sei dort – um Sprit zu sparen – von Werner S. eingeladen worden. Der VR fragt, an welche Namen sich der Beschuldigte habe erinnern können. Der Zeuge zählt auf: Teutonico [Werner S.], Tony [E.], einen Thor Tjark [Thorsten W.], Thomas N. und [Paul-Ludwig] U. Letzteren habe Steffen B. als sehr unsympathisch beschrieben, weil er sich wichtig gemacht habe. Die Anzahl der Teilnehmer des Treffens habe B. mit neun benannt. Werner S. habe das Treffen laut Steffen B. organisiert. Er sei auch Wortführer gewesen. B. habe S. als „kernigen Typen“ und „verbittert“ beschrieben. Zum Inhalt des Treffens hält der VR eine Aussage aus dem Vernehmungsprotokoll vor: Steffen B. habe davon gesprochen, von Werner S. zu einer „patriotischen Gesprächsrunde“ eingeladen worden zu sein. Alle seien sich einig gewesen. Man könne gemeinsam etwas machen, etwa Flyer, um auf Probleme hinzuweisen. Jeder habe 150 bis 200 Euro geben sollen, um Plakate zu fertigen. Man habe auch angedacht, ein Notruftelefon einzurichten und Gleichgesinnte auf Demonstrationen zusammenzubringen.

Der VR fragt, ob in Minden auch der Terminus „Bürgerkrieg“ in der Vernehmung gefallen sei. Der Zeuge bejaht und spricht in diesem Zusammenhang die Prepper-Haltung von Anwesenden an, die laut Steffen B. gefordert hätten, man müsse Lebensmittel anschaffen und lagern. Immer wieder sei es außerdem um den Schutz der Familie gegangen. VR zitiert aus der Vernehmung, man habe Angst vor Plünderungen gehabt. An den Terminus „Tag X“ hingegen kann sich der Zeuge aus der Vernehmung nicht erinnern.

Aussagen nur teilweise glaubwürdig

Dem Zeugen fällt noch ein, dass Werner S. Steffen B. laut dessen Aussage ein Foto seiner „Slam Gun“ gezeigt habe. Werner S. kenne Steffen B. zufolge auch Mario Sch.

Zusammenfassend sagt der Zeuge, er habe manche Aussagen B.s für glaubwürdig gehalten. Die Vernehmung habe er wegen eines Anrufs vom Kollegen G. verfrüht abbrechen müssen. Abschließend habe er Steffen B. die Vernehmungsabschrift unterschreiben lassen und auch selbst unterschrieben. [Der VR projiziert das Dokument an die Wand des Gerichtssaals.] Nach der Vernehmung habe das BFE Sachsen-Anhalt Steffen B. abgeholt. Bei einer weiteren Vernehmung am 19. Mai habe er Steffen B. wiedergesehen.

Der VR unterbricht an dieser Stelle die heutige Sitzung, kündigt aber an, es seien noch Fragen offen; etwa die Verbindung zwischen Steffen B. und einzelnen Personen und Chatgruppen.

prozesstage71

Prozesstag 71: Erster Zeuge aus der extremen Rechten verweigert Aussage

Am 71. Prozesstag, dem 2. Juni 2022, wurde erstmals ein Zeuge aus der rechten Szene geladen: Ralph E. (63) aus Witzhave. Er soll über den ebenfalls aus Norddeutschland stammenden Angeklagten Tony E. in Kontakt zur „Gruppe S“ gekommen sein und als sehr verlässlich gelten. Laut Tony E. – so ergab es sich aus der Telefonüberwachung – soll er bereits wegen Mordes inhaftiert gewesen sein. Ralph E. traf mehrere der Angeklagten bei einer extrem rechten Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin und war danach Teil einer Chatgruppe der „Gruppe S“, kam jedoch letztlich trotz Einladung nicht zum zentralen Treffen im Februar 2020 nach Minden. Tony E. informierte ihn allerdings wenige Tage darauf telefonisch über die Inhalte des Treffens. Vor Gericht verweigerte Ralph E. die Aussage. Der Senat nutzte den Rest des Prozesstages, um Aufnahmen abgehörter Telefonate von Paul-Ludwig U. zwischen Oktober 2019 und Januar 2020 abzuspielen, u.a. um Erkenntnisse zum Status von Paul-Ludwig U. zu liefern: Hinweisgeber? Informant? V-Mann? Letztendlich machten sie erneut deutlich, dass U. offenbar der Ansicht war, für seine Informationen eine Gegenleistung von den Behörden zu bekommen. Rechtsanwalt Hofstätter kommentierte das mit den Worten: „Er ist missbraucht worden.“

Der Vorsitzende Richter (VR) ruft den Zeugen Ralph E. herein. Dieser stellt sich als 63-jähriger Personenschützer vor und verkündet, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Marcel W.s Verteidiger Picker möchte den Grund dafür wissen, doch E. will auch diesen nicht erläutern. Der VR schaltet sich ein und erklärt, ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht ergebe sich aus den Akten, daher müsse der Zeuge seine Gründe nicht näher glaubhaft machen. RA Picker fragt den Zeugen: „Ist Ihnen bekannt, dass Thorsten K[…] wahrscheinlich ein V-Mann ist?“ [K. gehörte gemeinsam mit Ralph E. zum Organisationskreis der rassistischen „Merkel muss weg“-Kundgebungen in Hamburg. Hintergründe zum V-Mann-Verdacht: siehe den Bericht zum 70. Prozesstag. Ralph E. möchte auch dazu nichts sagen, obwohl der RA insistiert, dass Fragen zum Komplex Thorsten K. nicht von seinem Schweigerecht abgedeckt seien. Der VR weist darauf hin, dass Paragraf 55 schon erfüllt sei, wenn der Zeuge jemanden aus der Szene kenne. [„Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.“]

Eine kurze Pause wird eingelegt. Danach bestätigt der VR das Zeugnisverweigerungsrecht E.s. Dieser stehe im Verdacht, sich an der Gründung einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Er sei am 3. Oktober 2019 im Anschluss an eine Demonstration in Berlin bei einem Gespräch zugegen gewesen. Vor dem Hintergrund zweier Telefonate von Werner S. und Thomas N. vom 20. Oktober und 30. November 2019 sei davon auszugehen, dass bereits bei dieser Zusammenkunft über die Begehung von Tötungsdelikten gesprochen wurde. Der Zeuge soll von Beginn an der Telegramgruppe „Besprechungszimmer“ angehört und zum Treffen der „Gruppe S“ im Februar 2020 in Minden eingeladen gewesen sein. Jede Antwort des Zeugen könnte diesen Verdacht bestärken. Also müsse er nichts sagen. Der VR fragt den Zeugen, ob er weiterhin keine Angaben machen wolle. Ralph E. nickt. Daraufhin wird er unvereidigt entlassen.

Anschließend werden 117 Urkunden im sogenannten Selbstleseverfahren ins Verfahren eingeführt.

TKÜ vom 4. Oktober 2019: Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und LKA-Beamter Michael K.

Paul-Ludwig U. berichtet, er sei mit Teutonico [Werner S.], Thomas N. und Tony E. bei der Demonstration in Berlin gewesen. Ein nächstes Treffen sei am 19. November 2019 geplant. U. fragt nach Neuigkeiten vom GBA bezüglich seiner beschlagnahmten CO2-Waffe. Michael K. kann/möchte dazu noch nichts sagen, man werde sich am Donnerstag treffen. Bis dahin solle U. ruhig abwarten. Paul-Ludwig U. betont: „Wenn das der Paderborner Staatsanwalt mitbekommt, dann sind wir weg.“ [Diese Staatsanwaltschaft war für U.s damals laufende Bewährung zuständig.] K. beruhigt U., dass die Bundespolizei die Waffe beschlagnahmt habe und er nicht glaube, dass sie die Akte direkt zur Paderborner Staatsanwaltschaft schicke. U. verlangt, wegen des drohenden Bewährungswiderrufs wegen Waffenbesitzes solle die Bundesanwaltschaft intervenieren. Er könne ja nach dem Ende der Sache [des Verfahrens gegen die „Gruppe S“] verurteilt werden. K. wendet ein, dass U. danach in den Zeugenschutz gehen solle. Paul-Ludwig U. ist misstrauisch wegen der angeblichen Zufallskontrolle: „Die haben gezielt auf mich gewartet in Heidelberg.“ Er habe Wolfgang W. in Verdacht. „Nur der Wolf wusste, dass ich 11.30 Uhr ankomme.“ Michael K. versucht abzuwiegeln: Das sei „schwierig zu beurteilen“, es gebe ein „erhöhtes Kontrollaufkommen“. [Tatsächlich war es keine Zufallskontrolle, siehe den Bericht zum 63. Prozesstag.] Paul-Ludwig U. kündigt an, K. einige Nachrichten zu schicken, u.a. eine Liste von „Patrioten“. Die hätten in zwei Tagen 2.500 Mann zusammen – das sei kein Fake. Außerdem berichtet U., dass Jonny L. [ESLR Gießen] eine Schusswaffe der Marke Mauser zuhause habe. Die Gruppe um L. hält U. im Telefonat aber für weniger gefährlich als die um „Teutonico“, daher werde er sich auf letztere konzentrieren. Wenn er aber aus der Gruppe um Jonny L. aussteige, werde der Frankfurter Staatsanwalt enttäuscht sein. Paul-Ludwig U.: „Sie sehen, das ist nicht einfach.“

Wurde U.s Status bewusst nicht am Telefon besprochen?

Nach der Präsentation des Telefonats fragt der VR nach Erklärungen, und Frank H.s Verteidiger Herzogenrath-Amelung merkt an, dass U. behauptet habe, es stünden sofort 2.500 Personen bereit. Das sei eine „gigantische Übertreibung“. RA Picker fällt auf, dass U.s Status [V-Person, Informant] nicht am Telefon, sondern unter vier Augen besprochen und U. bei Nachfragen dazu vertröstet werde. Dadurch gebe es keine Aktenvermerke.

TKÜ vom 8. Oktober 2019: Gespräch von U. und LKA-Beamtin Maren-Sophie S.

U. fragt die LKA-Beamtin Maren-Sophie S., ob die E-Mails angekommen seien. S. bejaht.

TKÜ vom 8. Oktober 2019: Gespräch von Paul-Ludwig U. und einem Gernot

In dem Gespräch mit seinem unpolitischen Bekannten Gernot erzählt Paul-Ludwig U., er werde offiziell als Mitglied einer terroristischen Vereinigung geführt, aber „inoffiziell bin ich die Quelle und Vertrauensperson“. Er werde noch bis Februar, März „geführt“, dann werde die Polizei zuschlagen. Danach komme er ins Zeugenschutzprogramm. Dort bekomme er aber nur eine Wohnung, eine Identität und Hartz-IV, um alles weitere müsse er sich selbst kümmern. Gernot entgegnet, U. müsse wissen, was er mache und mutmaßt, dass U. womöglich missbraucht werde. U. betont die Gefahr seines Einsatzes: Man habe ihn gewarnt, es könnte „tödlich für Sie enden“. Aber er wolle „einfach mal nen ganz neuen Schnitt machen“. Wenn der GBA seinen Fall [unrechtmäßiger Maßregelvollzug] an sich ziehe, dann könnte „ich auch Geld bekommen“ [Anspielung auf Entschädigungsklage]. Eigentlich dürfte er das alles Gernot gar nicht sagen. U. fährt fort: Die Beamten seien „sowas von fürsorglich“. Sie seien bei jedem Treffen dabei [Observierung]. Sie hätte ihm gesagt, wenn beim nächsten Treffen Waffen ausgegeben würden, dürfe er die mitnehmen, und wenn es zu Aktionen komme, könne er mit der Waffe eigenständig agieren. Die Rechten hätten sofort 2.500 Mann, die bereits stünden. Die, die jetzt Anschläge planten, seien 80 Leute. Das seien die führenden Leute von „Soldiers of Odin“, „Wodans Erben Germanien“ etc. Es gebe Ermittlungen gegen 160 Leute.

„Er ist missbraucht worden“

Der VR bittet um Erklärungen, und RA Herzogenrath-Amelung betont, dass es sich erneut um „gigantische Übertreibungen“ handle. Tony E.s Verteidiger Hofstätter geht auf Gernots Befürchtung ein, U. könnte von den Behörden missbraucht werden. U. habe das im Telefonat vom Tisch gewischt, würde das heute aber sicherlich anders sehen: „Er ist missbraucht worden.“ Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach weist darauf hin, dass Paul-Ludwig U. bei dieser Einschätzung von RA Hofstätter genickt habe, und verlangt, dass diese gestische Äußerung ins Protokoll aufgenommen wird. Der VR lehnt ab, da weder er noch die Urkundsbeamten U. in diesem Moment im Blick gehabt hätten. RAin Rueber-Unkelbach beantragt einen Senatsbeschluss. Nach kurzer Pause bestätigt der Senat, dass U.s Geste nicht protokolliert wird.

RA Picker hebt hervor, das Telefonat zeige noch einmal drei Punkte:

  1. U.s Selbstverständnis als Quelle und Vertrauensperson
  2. U.s Selbstdarstellung mit der Intention der Bewunderung
  3. U.s Erwartungshaltung an die Sicherheitsbehörden

Außerdem betrachtet der RA den Satz „Ich werde bis März, April geführt“ als „Terminus technicus“ für eine V-Mann-Tätigkeit.

TKÜ vom 9. Oktober 2019: Gespräch von Paul-Ludwig U. und Herrn B. vom LKA

Anschließend spielt der VR wieder ein recht kurzes Telefonat ab. Darin lässt U. seinem LKA-Kontaktbeamten Michael K. ausrichten, dass „bei uns in den Gruppen die ersten Videos“ von den Schutzwesten bei der Hummelgautsche aufgetaucht seien. [Bei diesem Treffen im September 2019 hatte Wolfgang W. eine Stich- oder Splitterschutzweste dabei und soll angeboten haben, weitere dieser Westen für die Gruppe zu besorgen.]

Drei TKÜ vom 11. Oktober 2019 von Paul-Ludwig U. und K. bzw. S. vom LKA Baden-Württemberg

Im ersten überwachten Telefonat will Paul-Ludwig U. von Michael K. wissen, wie das gestrige Gespräch ausgegangen sei. [Am 10. Oktober sollte laut K. ein Gespräch wegen U.s beschlagnahmter CO2-Waffe stattfinden, siehe TKÜ vom 4. Oktober 2019 in diesem Bericht.] K. vertröstet ihn.

In der TKÜ vom 11. Oktober 2019 meldet sich LKA-Beamtin S. zurück und vereinbart mit U. ein Treffen auf dem Polizeirevier in Mosbach.

In der TKÜ vom 11. Oktober ruft Paul-Ludwig U. nochmal bei S. vom LKA an und erkundigt sich mit Bezug auf das Treffen in Mosbach: „Ich werde da aber nicht verhaftet?“ S. beruhigt ihn: „Nein, Sie werden nicht verhaftet.“ U. klingt erleichtert, er lacht und gluckst.

TKÜ vom 15. Oktober 2019: Gespräch von U. und Tobias W. von der Polizei Mittelhessen

Paul-Ludwig U. informiert Tobias W. über ein dreistündiges Gespräch mit dem LKA, bei dem auch Experten für den Zeugenschutz gewesen seien. Er könne seinen Status jetzt nicht mehr verändern. Um die „Gießener Sache“ [Ermittlung gegen die Gruppe um Jonny L.] werde sich anderweitig gekümmert. Man könne ihm keine Unterstützung wegen Fahrtkosten geben, weil das den Prozess gefährden würde. Er stehe weiter allein da. In einem Chat sei eine Liste mit Antifa-Adressen verschickt worden [vermutlich ein alter Punk-Mailorder-Hack], was „Teutonico“ per Sprachnachricht kommentiert habe mit der Forderung: „Damit sollten wir anfangen.“ Die Liste umfasse 78 Seiten, die Personen könne man gar nicht alle schützen. Er trete jetzt in die „Bruderschaft“ ein. „Kann sein, dass ich jetzt in den Untergrund gehen muss.“ Im April, Mai gehe es los.

TKÜ vom 15. Oktober 2019: Gespräch von U. mit Tobias W. von der Polizei Mittelhessen

Paul-Ludwig U. erzählt Tobias W., man dürfe sich die Gruppen nicht als einzelne Akteure vorstellen. Sie bestünden aus je 10 bis 15 Personen. „Die meinen es richtig böse ernst.“ „Teutonico“ habe über eine Sprachnachricht zum Eintritt in die „Bruderschaft“ gesagt: „Oh super, du meinst es jetzt ernst.“ Sie würden sich persönlich treffen. „Teutonico“ habe ihm verkündet, er habe eine eigene Gruppe vorbereitet. U. fügt an, Ziel dieser Gruppe sei, einen Bürgerkrieg zu provozieren. An einem Tag wollten alle zeitgleich zuschlagen. U. beschwert sich über ein Video der Polizei Baden-Württemberg auf Facebook, das eine Vorbereitung auf Terroranschläge zeige: „Na, super, rennt doch gleich mit einem Schild herum: ‚Ich weiß, dass ihr etwas geplant habt.‘“ W. versucht, ihn zu beruhigen; die Übung sei sicherlich schon lange geplant gewesen. U. erzählt, dass Ralf N. [„Bruderschaft Deutschland“] gesagt habe, dass man die Neuen durchleuchten werde. Bei der „Bruderschaft“ seien also, so spekuliert Paul-Ludwig U., auch Polizisten involviert. Am 2. November treffe er sich wieder mit Jonny L. in Landau auf einer Demonstration. Tobias W. betont am Ende des Telefonats noch einmal: „Sie machen das aus freien Stücken. Wir geben Ihnen keine Anweisungen.“

TKÜ vom 24. Oktober 2019: Gespräch von U. und LKA-Beamtin S.

Paul-Ludwig U. berichtet, dass „ein Teil der Jungs“ sich getroffen habe und ihn einweihen wolle. U. selbst erinnert S.: „Ach so, Sie haben vergessen mich zu belehren. Machen Sie das.“ S. erklärt U., wie man einen Chat exportiert. U. sagt, er habe ihr etwas zu Peter O. [„Bruderschaft Deutschland“] geschickt. In die Gruppe sei er wegen seiner Vergangenheit schnell reingekommen. U. wünscht sich eine Sicherung bei seiner Teilnahme am geplanten Treffen in Hamburg. Außerdem bittet er S. um „eine Weiterleitung von Ihrem Telefon am Wochenende, […] wenn ich abgeholt werde.“

TKÜ vom 16. November 2019: Gespräch von U. mit Michael K. vom LKA

Paul-Ludwig U. erzählt Michael K., dass „Teutonico“ vom Verfassungsschutz festgenommen worden sei.  [Werner S. hatte eine Hausdurchsuchung.] K. korrigiert, der Verfassungsschutz nehme niemanden fest. U. fährt fort: Teutonico habe alle Chats verlassen und darum gebeten, alles zu löschen. Jonny L. sei auch hochgenommen und seine Waffe beschlagnahmt worden. L. habe geschrieben: „Mich hat einer verkauft.“ Michael K. weiß von der Hausdurchsuchung und erklärt sie damit, dass L. sich bei einer Verkehrskontrolle verplappert habe. Das habe aber nichts „mit unserer Sache“ zu tun. Er ergänzt, dass die Waffe von L. nicht funktionstüchtig gewesen sei. Von der Durchsuchung bei Werner S. weiß Michael K. dagegen nichts. Aber auch diese Razzia basiere nicht auf U.s Angaben. „Von daher: Ruhe bewahren und weitermachen.“ U. erzählt, er fahre jetzt nach Kandel [vermutlich zu einer der rassistischen Demonstrationen dort], und habe eigentlich geplant, mit Jonny L. zur Demo nach Duisburg zu fahren, jetzt hätten sie jedoch umgeplant. Paul-Ludwig U. erwähnt, die „Bruderschaft“ habe einen Anwalt namens Steffen. „Oh, wie heißt der nochmal?“ Michael K. ergänzt: Steffen Hammer. Der sei ein rechter Musiker gewesen und bundesweit für die „Bruderschaft“ tätig. „Der vertritt die teilweise umsonst.“ U. teilt Michael K. außerdem mit, er sei jetzt offizielles Mitglied auf Probe in der „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“.

TKÜ vom 27. November 2019: Gespräch von U. mit Frau S. vom LKA

Paul-Ludwig U. verkündet S., er „werde jetzt auf jeden Fall weitermachen“, wenn er nicht wegen der beschlagnahmten CO2-Waffe in Haft müsse. „Das wäre natürlich bitter.“ Er habe ein Schreiben vom Amtsgericht Heidelberg bekommen. Dahinter stecke der Paderborner Staatsanwalt. S. bietet U. an, ihr das Schreiben zu schicken, und U. willigt ein. U. berichtet, „Teutonico“ sei wieder allen Chats beigetreten und dort wieder aktiv. Er habe gesagt, er habe jetzt drei Verfahren am Hals und eine Hausdurchsuchung gehabt.

Der VR fragt nach Anmerkungen. Steffen B.s RA Ried erklärt, er gewinne immer mehr den Eindruck, dass Paul-Ludwig U. versichert worden sei, dass diese Gespräche nicht zu den Akten gelangen würden.

TKÜ vom 1. Dezember 2019: Gespräch von U. mit seinem Bruder Thomas

Thomas ruft U. an, weil er ihm einen Brief in einer Erbschaftsangelegenheit zuschicken will. Es geht um eine als Erbengemeinschaft verwaltete Photovoltaik-Anlage. Paul-Ludwig U. erzählt seinem Bruder, dass er demnächst in ein Zeugenschutzprogramm komme. Er sei „so in rechten Terrorgruppen drin“, aber er sei „diesmal auf der richtigen Seite“. Es werde erst im Januar, Februar losgehen. Sein Bruder wirkt nur mäßig interessiert.

TKÜ vom 3. Dezember 2019: Gespräch von U. mit Frau S. vom LKA

Paul-Ludwig U. erzählt, dass er mit einem Anwalt gesprochen habe. [Offenbar geht es erneut um die beschlagnahmte Waffe.] Es sei ein Unding, dass die Paderborner schon jetzt, vor Eröffnung der Hauptverhandlung, schreiben würden. Ob sie das an Frau Zacharias [GBA] weitergeben könne? Er wolle ja nicht, dass die Sache vom Tische falle, aber er müsse weitermachen. Zacharias müsse den Fall an sich ziehen.

TKÜ vom 10. Dezember 2019: Gespräch zwischen U. und Frau S. vom LKA

In diesem Gespräch informiert Paul-Ludwig U. Frau S., dass Thomas N. gerade angerufen habe. [Vermutlich bezüglich des geplanten und später geplatzten Treffens bei Hamburg.] Sie „bleiben da bis Sonntag“ und würden in einem Hotel übernachten.

TKÜ vom 12. Dezember 2019: Gespräch von U. mit Michael K. vom LKA

Paul-Ludwig U. erzählt, dass sie am Sonntag zurückfahren würden. Das Treffen gehe von 10 bis 18 Uhr. Er fahre dann von Minden zurück nach Hause. Michael K. kommentiert, das wäre dann „zwar ein wenig anstrengend, aber Sie sind es ja inzwischen gewohnt“. Paul-Ludwig U. verkündet, es komme auf jeden Fall ein Fremdenlegionär. Er solle da eingeweiht werden. „Ich hoffe, da kommt jetzt endlich etwas raus.“ Für Komplikationen habe er eine Nummer, da rufe er an und sage nur „Scheiße“; „oder ich schreibe ‚SOS‘ per WhatsApp“. Er sei vor allem auf Thomas N. gespannt. „Wollen wir mal gucken, was ans Tageslicht kommt.“ Die beiden vereinbaren ein Treffen am Dienstag. Zum Abschied wünscht Michael K. Paul-Ludwig U.: „Gute Nerven, gute Reise!“

RA Herzogenrath-Amelung merkt an, dass dieser Fremdenlegionär nicht existiere.

TKÜ vom [unverständlich] Dezember 2019: Gespräch von U. mit Michael K. vom LKA

Paul-Ludwig U. informiert Michael K., dass das Treffen am 18. [Januar] stattfinde. Er werde mit Ralf N. nach Minden mitfahren. Über den Ausfall habe er sich geärgert. „Auch für Sie.“ Michael K. stimmt dem zu: „Haben uns alle mehr erwartet von dem Wochenende.“ Paul-Ludwig U. vereinbart mit Michael K., sich nach dem 11. zu treffen. Da habe er das Treffen mit der „Bruderschaft“.

TKÜ vom 2. Januar 2020: Gespräch von U. mit Frau S. vom LKA

Paul-Ludwig U. fragt, ob man sich morgen oder nächste Woche nochmal treffen könne. „Teutonico“ [Werner S.] habe eine neue Gruppe namens „1. Zug“. Es gebe Sachen, die man abfotografieren müsse. Könne man das bei der Kripo in Mosbach machen? Paul-Ludwig U. informiert außerdem darüber, dass Ralf N. doch nicht mit komme, aber dafür Kai [K.], der Gründer der „Bruderschaft“. Anschließend kommt U. erneut auf die Heidelberger Kontrolle zu sprechen: Er habe ein Schreiben aus Heidelberg erhalten. Falls es doch zur Verhandlung kommen sollte, sei es wichtig, dass der Staatsanwalt nichts über seine Kontakte zu den Behörden in der Öffentlichkeit verlese. U. fordert, das solle der Staatsschutz klären.

prozesstage70

Prozesstag 70: War Thorsten K. V-Mann im nahen Umfeld der „Gruppe S“

Am 31. Mai 2022, dem 70. Prozesstag gegen die „Gruppe S“, wurde die Vernehmung des baden-württembergischen LKA-Ermittlers Kevin G. fortgesetzt. Er war am 14. Februar 2020 an der Hausdurchsuchung bei Frank H. in München beteiligt gewesen und arbeitete anschließend weiter in der SOKO Valenz. G. beantwortete dem Senat Fragen zu seinen Ermittlungen über Frank H.s Online-Aktivitäten. Ins Stocken geriet der Zeuge bei Fragen zur möglichen V-Mann-Tätigkeit von Thorsten K., der im Verfahren zwar nicht angeklagt ist, aber über Chats und persönliche Kontakte Verbindungen zur Gruppe um Werner S. hatte. Nach der Entlassung des Zeugen wurden mehrere Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung in das Verfahren eingeführt, die sich entweder um die Anfahrt zur Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin drehten oder Telefonate des Angeklagten Paul-Ludwig U. wiedergaben.

Der Vorsitzende Richter (VR) setzt die Befragung des Zeugen Kevin G. vom 69. Prozesstag fort. Dabei nimmt er die Auswertung der Social-Media-Aktivitäten des Angeklagten Frank H. sowie von digitalen Asservaten in den Blick. In einem ersten Block geht der VR auf zwei Vermerke des Zeugen aus dem Juni 2020 ein, in denen dieser seine Auswertung von Frank H.s Facebook-Aktivitäten darlegte. Der Zeuge erklärt, dass die Auswertung des Facebook-Profils zu den üblichen Ermittlungen gehöre. Dabei habe er sich zwei Facebook-Konten von Frank H. genauer angeschaut. Frank H. habe auf seinen Profilen unter anderem Inhalte zum Thema „Flüchtlingskritik“ geteilt, so der Zeuge, und sich mit der Anzahl seiner Posts in einem üblichen Rahmen bewegt. Eines der Profile sei schon etwas älter gewesen und weniger rege genutzt worden.

Frank H. als Admin für die „Wodans Erben Germanien“

Strafrechtlich relevante Beiträge habe er nicht gefunden, erklärt G. Der Bezug zum Verfahren ergebe sich durch die Profilbilder, über die Frank H. seine Rolle bei den „Wodans Erben Germanien“ (W.E.G.) mitgeteilt habe. Im Januar 2019 postete der Angeklagte H. ein Profilbild mit dem Logo der W.E.G., welches ihn als „Sergeant at Arm“ ausweise. Im April 2019 habe er das Profilbild erneut gewechselt, nun mit der Bezeichnung des „Vice Leaders“. Weitere Hinweise auf seine Verbindung zu dieser Gruppierung ergäben sich durch Verlinkungen von anderen Mitgliedern der W.E.G.

Auf die Frage des VR, ob Frank H. auf anderen Kanälen der W.E.G. eine Rolle gespielt habe, etwa als Betreuer, verweist der Zeuge Kevin G. darauf, dass er das nicht in seinem Bericht niedergeschrieben habe, die Angabe aber in einem anderen Bericht zu finden sei.

Der VR hält dem Zeugen einen Screenshot aus der Facebook-Gruppe „Wodans Erben Germanien / Support / Baden-Württemberg“ vor, in der auf eine Bewerberseite verwiesen wird. Der Originalbeitrag wurde am 19. Oktober 2019 veröffentlicht. Unter dem Auszug kommentiert ein „Werner Schmidt“: „Ich bewerbe mich jetzt mal, schau mal was passiert.“ Dabei handelt es sich um einen Aliasnamen des Angeklagten Werner S. Kommentiert wird dies von einem „Matze Wodan“, bei dem es sich um den Angeklagten Marcel W. handelt. W. schreibt: „es wäre eine Ehre dich bei uns willkommen zu heißen‚ Werner Schmidt.“ Der VR fragt, woran man Frank H.s Administratoren-Funktion erkennen könne. Der Zeuge verweist auf einen zweiten Screenshot einer „Bewerbergruppe“ der W.E.G. Aus der Kanalinformation der „Bewerbergruppe“ gehe hervor, dass Frank H. einer von mehreren Administratoren sei. Der VR lässt auch diesen Screenshot auf die Leinwand projizieren.

Der Zeuge sichtete die gesicherten Daten

Der VR fährt anschließend mit der Frage fort, wie ein bei Frank H. gefundenes Handy dem Beschuldigten zugeordnet werden konnte. Der Zeuge G. erklärt, das Smartphone habe man auf dem Wohnzimmertisch gefunden. H. habe bestätigt, dass es ihm gehöre, und die dazugehörige PIN mitgeteilt.

Der VR interessiert sich des Weiteren dafür, wie die E-Mail-Adressen von Frank H. ermittelt wurden. Der LKA-Beamte G. berichtet, dass er von einer Fachinspektion des LKA eine Digitalaufbereitung der Daten erhalten und diese dann mit einem Auswertungsprogramm gesichtet habe. Dabei habe er zwei gmail-Adressen von H. samt zugehöriger Cloud entdeckt. In der Cloud hätten sich E-Mails, Fotos, Videos, Standortdaten und Rechnungen befunden. Insgesamt handelte es sich um mehr als 58.000 Datensätze, wie aus einer Übersicht über die Sicherung vom 14. Februar 2020 hervorgeht, die der VR auf die Leinwand des Gerichtssaals projiziert.

Bilder von einem Treffen am Wolfsee (Bayern)

Der VR geht näher auf die Datensätze ein, die in der Cloud abgelegt sind. Vom Zeugen möchte er zunächst erfahren, ob er unter den 52 aufgeführten Kontakten Bezüge zu den Angeklagten herstellen konnte. Dies verneint der Zeuge. Als nächstes will der VR wissen, welche Bilder in der Cloud abgespeichert waren. Kevin G. erklärt, dass diese zu einem Großteil mit H.s Arbeit als Wasserinstallateur zu tun hätten. Darüber hinaus seien Bilder mit Bezug zu den W.E.G. sowie von „Spaziergängen“ mit den „Soldiers of Odin“ (SoO) gefunden worden. Die gefundenen Bilder in der Cloud seien äquivalent zu den Bildern auf H.s Smartphone.

Der VR lässt ein Foto auf die Leinwand projizieren: ein Gruppenbild, auf dem auch eine Deutschlandfahne mit dem Logo der SoO zu sehen ist. Auf dem Foto sind die Angeklagten Werner S., Stefan K., Steffen B. und Frank H. mit ihrem Nachnamen markiert. Aus der Bildbeschreibung geht hervor, dass Frank H. das Bild am 20. August 2017 um 13.42 Uhr versendete. Der Zeuge erklärt, das Bild beinhalte keine weiteren Metadaten, sondern nur den Zeitstempel der E-Mail, mit der das Foto versendet wurde. Wann das Bild entstand, könne man nicht herauslesen. Er fügt jedoch hinzu, dass bei der Hausdurchsuchung von Werner S. die Originalaufnahme gesichert worden sei. Daraus habe man die Standortangabe zum Wolfsee herauslesen können. [Am 19. und 20. August 2017 trafen sich die SoO am Wolfsee und beschlossen dort die Abspaltung der W.E.G. aus ihren Reihen.]

Auf einem zweiten Foto, das auf die Leinwand projiziert wird, sind mehrere Personen auf einer Wiese und ein Zelt im Hintergrund zu sehen. Das Bild wurde ebenfalls am 20. August 2017 von der einen E-Mail-Adresse von Frank H. an seine zweite E-Mail-Adresse versandt. Es handelt sich laut dem Zeugen „höchstwahrscheinlich um eine mit dem Smartphone von H. erstellte Originalaufnahme“. Auf dem Foto sind Werner S. und Michael B. markiert. Als Thema des Bildes wird erneut „Wolfsee“ vermerkt.

Frank H.s Zielvorstellung blieb im Ungefähren

Nun gibt der VR das Fragerecht an die anderen Mitglieder des Senats weiter. Richter Kemmner hakt bei der Protokollierung der ersten Vernehmung des Beschuldigten Frank H. nach. Angesichts des Umstandes, dass eine Frage zur Sitzordnung beim Treffen in Minden am 8. Februar 2020 nicht protokolliert wurde, will der Richter wissen, wie nah das Protokoll am Wortlaut ist. Der Zeuge bestätigt, dass diese Zwischenfrage fehle, man aber nah am Wortlaut des Beschuldigten geblieben sei. Eine weitere Frage des Richters zielt darauf ab, ob Frank H. die Begriffe „Unruhe ins Land bringen“ und „Bürgerkrieg“ synonym verwendet habe. Kevin G. bejaht, das sei sein Eindruck gewesen. Auf die Frage, ob G. aus der Befragung ein übergeordnetes Ziel H.s ableiten konnte, gibt der Ermittler an, dass „Ausländer vertreiben“ „mehr oder weniger“ das Ziel gewesen sei. Frank H. sei hierbei jedoch im Ungefähren geblieben.

Bei der Frage nach den in Minden anwesenden Personen konnte Frank H. im Verhör nur einzelne Namen nennen. In Frage steht, ob er den Ermittlern daraufhin anbot, gemeinsam in die Telegram-Chatgruppe zu schauen, um ausstehende Namen zu klären. Dieses Angebot habe er aber so nicht wahrgenommen, erklärt der Zeuge G. Man habe unter Zeitdruck gearbeitet und die bisherigen Ergebnisse der Vernehmung zu Papier bringen wollen. Bei der Frage, wer Waffen wie und wo besorgen sollte, blieb Frank H. dem Zeugen zufolge vage.

H.s Abneigung gegen Antifaschist*innen

Als nächstes erhält Oberstaatsanwältin Bellay (OStAin) das Wort. Sie erkundigt sich beim Zeugen unter anderem danach, ob Frank H. etwas zu den Zusammenstößen mit Antifaschist*innen gesagt habe, und welchen Rang H. bei den SoO einnahm. Zum Thema Antifa habe sich der Beschuldigte so geäußert, dass „die Antifa“ mit allem den Konflikt suche, was nach Nationalismus aussehe, gibt der Zeuge den Angeklagten H. wieder. H.s Abneigung habe sich in der Zeit der Spaziergänge bei den SoO entwickelt. Der Beschuldigte habe angegeben, bei den SoO von 2016 bis 2018 Mitglied gewesen zu sein und dabei das Amt des „Sergeant at Arms“ bekleidet zu haben.

Von Interesse sind für die OStAin die Kontakte ins extrem rechte Spektrum. Hatte Frank H. neben Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ noch zu anderen Akteuren Kontakt? Der Zeuge gibt an, dass er nur erzählen könne, was er in seinem Bericht geschrieben habe. So habe H. Kontakt zu Markus H. gehabt, der für die „Bruderschaft Deutschland“ in Bayern der Ansprechpartner gewesen sei. Darüber hinaus habe Kontakt zu Daniel K. vom „Bündnis deutscher Patrioten“ bestanden. Ihn habe H. als „gläubigen Katholiken“ beschrieben. Auf eine weitere Nachfrage der OStAin, welche Angaben der Angeklagte H. zum Inhalt der Telegram-Gruppe für den 8. Februar 2020 gemacht habe, erinnert sich der Zeuge daran, dass die Antwort pauschal geblieben sei: Zusammenhalt, Gemeinschaft und Schutz von Frauen. Dem Eindruck des Zeugen zufolge eine vorgeschobene Antwort.

Kevin G.s Kollegen rechneten mit einer Aussageverweigerung von Frank H.

Im Anschluss an die Befragung durch die Vertreter*innen der Anklage erhalten die Verteidiger*innen das Wort für Fragen. Frank H.s Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung macht den Auftakt. Seine erste Frage greift die Überraschung des Zeugen darüber auf, dass Frank H. bei der ersten Vernehmung aussagte. Der RA möchte wissen, wie er zu dieser Annahme kam. Der LKA-Beamte G. gibt an, dass seine Kollegen davon ausgegangen seien, dass H. nichts sagen würde. Die Gründe für diese Annahme seien ihm jedoch nicht bekannt.

In einer nächsten Frage möchte der RA vom Zeugen Kevin G. wissen, welche Rolle Paul-Ludwig U. im Verfahren spielt. „Hinweisgeber“, antwortet G. und ergänzt „auch Beschuldigter“, nachdem RA Herzogenrath-Amelung nachhakt, ob ersteres eine strafprozessuale Kategorie sei. Bei der Frage des Verteidigers, wie lange sich U. in „staatlicher Obhut“ befunden habe, antwortet G.: „Zehn Jahre“. Der Zeuge zeigt sich nicht verwundert, als der RA korrigiert, dass U. über 20 Jahre hinter Gittern saß. Bei der Frage zur Glaubwürdigkeit von Paul-Ludwig U. verweist der Zeuge darauf, dass er Ermittlungen zu Frank H. und nicht zu Paul-Ludwig U. angestellt habe. Angaben zu U.s Aussage wäre eine reine Spekulation.

Videoüberwachung unterliegt einem Sperrvermerk

Mehrere Fragen von RA Herzogenrath-Amelung zielen sodann darauf ab, ob bei Frank H. Gegenstände gefunden wurden, die auf eine Verbindung zu extrem rechtem Gedankengut hindeuten könnten, etwa Bücher oder „Landkarten in den alten Grenzen“. Der Zeuge verneint, weist aber auch darauf hin, dass er kein Durchsuchungsbeamter gewesen sei, sondern die ihm genannten Gegenstände nur notiert habe.

Einen weiteren Fokus legt der RA auf eine mögliche Observation des Treffens am 8. Februar in Minden. Der Zeuge bestätigt, dass es eine optische Überwachung gegeben habe. Nähere Angaben könne er dazu jedoch nicht machen. Der VR weist darauf hin, dass diese Frage Teil des Sperrvermerks des Landesinnenministeriums Baden-Württemberg sei.

Bei seinen Antworten auf die zahlreichen Fragen des RA bejaht der Zeuge unter anderem, dass die Vernehmung unter Zeitdruck stattfand. Manche Nachfragen habe man deswegen nicht mehr stellen können. Bei der Frage, ob der Zeuge Kenntnis davon hatte, dass bereits beim Treffen an der Hummelgautsche [am 28. September 2019] eine terroristische Vereinigung gegründet worden sei, unterbricht der VR. Die Beantwortung dieser Frage sei Aufgabe des Senats.

Unterliegt der Zeuge einem „Bestätigungsfehler“?

RA Siebers, Verteidiger von Werner S., fasst die Vernehmung von Frank H. so zusammen: In Minden hätten sich Leute getroffen, die sich zum Teil nicht kannten, keine Ergebnisse bei der Beschaffung von Waffen und Geld erzielten, keinen Folgetermin vereinbarten, niemanden mit der Organisation eines neuen Termins beauftragten sowie keinen Gruppennamen und auch kein konkretes Ziel hatten. Vom Zeugen möchte der RA wissen, ob diese Zusammenfassung zutreffe. „Wenn Sie meinen, was er [H.] gesagt hat, ja“, antwortet der Zeuge.

RA Picker und RAin Schwaben, die Verteidiger*innen von Marcel W. und Markus K., möchten wissen, ob der Zeuge im Verhör nur sein Vorwissen bzw. seine Hypothesen bestätigt sehen wollte. Der Zeuge weist darauf hin, dass seine Fragen offen gestellt worden seien und er aus H.s Aussage Anhaltspunkte erhalten habe, die seine Annahmen gestützt hätten. RAin Schwaben bringt den Begriff des „Bestätigungsfehlers“ [Confirmation Bias] ins Spiel und hält dem Zeugen vor, dass nicht richtig ermittelt worden sei, wer von den in Minden Anwesenden eigentlich was gewollt habe. Sie verweist darauf, dass Frank H. in der Vernehmung zur Frage, wer Bürgerkrieg wolle, gesagt habe: „Alle, die Familien haben, waren dagegen. Jeder hat Angst, dass so etwas passiert.“ Sie hält dem Zeugen vor, dass der einzige Angeklagte ohne Familie Paul-Ludwig U. sei. Der Zeuge erklärt, er könne nur zu den Fragen etwas sagen, die gestellt wurden.

Ist Thorsten K. ein V-Mann?

RA Picker fragt den Zeugen, ob er den Namen Thorsten K. kenne, beispielsweise aus H.s Vernehmung. G. erklärt, der Name sei in der Vernehmung nicht aufgetaucht. Er selbst wisse nur, dass es sich um eine Person aus dem Raum Hamburg handle und er im Rahmen seiner Ermittlungen auf den Namen gestoßen sei. RA Picker führt aus, dass es sich bei Thorsten K. laut ihm vorliegenden Informationen um einen V-Mann des Verfassungsschutzes handle. Er fragt den Zeugen, was er dazu wisse. G. stellt zunächst eine Gegenfrage, ob er dazu etwas in seinem Bericht geschrieben habe. Auf die Nachfrage des RA, ob er etwas dazu gehört habe, entgegnet G., es sei „möglich, dass ich das gehört habe“, er könne sich aber nicht weiter erinnern.

Michael B.s RA Mandic fällt auf, dass der Zeuge bei der Beantwortung der Frage nach einem möglichen V-Mann-Status etwas länger für die Antwort gebraucht habe, und will wissen, was ihm durch den Kopf gegangen sei. Zeuge G. erklärt, er habe überlegt, ob diese Angabe von seiner Aussagegenehmigung gedeckt sei. Diese Frage richtet er an OStAin Bellay, die jedoch entgegnet, dass sie ihm nicht sagen könne, was in seiner Aussagegenehmigung enthalten sei. „Das müssen Sie das LKA fragen“, so OStAin Bellay. RA Mandic möchte ebenfalls wissen, was Kevin G. bei der Vermutung, Thorsten K. könnte V-Mann sein, durch den Kopf gegangen sei. G. entgegnet, dass er dazu keinen klaren Gedanken habe, es sich um einen Erinnerungsfehler handeln könne und man seine Kollegen fragen möge. Die Person Thorsten K. sei nicht sein Feld gewesen. Nach den Namen dieser Kollegen erkundigt sich RA Flintrop, Verteidiger von Steffen B. Der VR schaltet sich ein und erklärt, dass sich der Senat mit dieser Thematik bereits befasse.

Wolfgang W.s RA Grassl bohrt beim Kenntnisstand des Zeugen über Thorsten K. nach. Der Zeuge wiederholt, dass es sich bei Thorsten K. um eine Person aus dem Norden handle. Er (Kevin G.) habe eine Abfrage [in einem Polizeiinformationssystem] zu K. aus Gründen der Spurensachbearbeitung getätigt, könne sich aber an mehr nicht erinnern, auch nicht zu Personenzusammenhängen. RA Kist, Verteidigung von Thorsten W., hält dem Zeugen einen Aktenvermerk des Richters Kemmner vom 26. April 2022 vor. In einem Telefonat mit dem LKA sei beiläufig erwähnt worden, dass bei der Soko Valenz der Verdacht aufkam, Thorsten K. könnte ein V-Mann des Verfassungsschutzes sein. Hierzu könne er keine Angaben machen, entgegnet der Zeuge. Schon zuvor bat er darum, ihn erneut vorzuladen, wenn er zu diesem Fragekomplex weiter aussagen sollte, da er sich hierzu nicht vorbereitet habe. Wenige Minuten später wird der LKA-Ermittler Kevin G. unvereidigt aus dem Zeugenstand entlassen.

Stellungnahmen der Anwält*innen: „Einseitig ermittelt“, „offenes Geheimnis“

Nach der Mittagspause erhalten die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Stellung zur Aussage des LKA-Ermittlers Kevin G. zu nehmen. RA Herzogenrath-Amelung erklärt, die Befragung habe einige neue Erkenntnisse gebracht. Sie habe gezeigt, dass sein Mandant Frank H. im Verhör nicht gemauert, sondern die Wahrheit gesagt habe. RA Hörtling macht darauf aufmerksam, dass Frank H. den Namen seines Mandanten Thorsten W. nicht gekannt habe. Im Verhör habe er nur einen Bruchstück des Namens wiedergegeben, welcher aber nicht zu W.s Namen in der Chatgruppe („Thore Tjark“) passe. Er stellt die Vermutung auf, dass H. den Mitangeklagten Wolfgang W. gemeint haben könnte, der sich im Chat „Wolf“ genannt habe.

RA Picker greift die V-Mann-Thematik auf. Angesichts der Tatsache, dass ein mittlerer Beamter von der V-Mann-Problematik um Thorsten K. wisse, erscheine ihm das Thema ein „offenes Geheimnis“ im LKA zu sei. RA Miksch sieht durch die Befragung zum Verhör des Frank H. die Aussagen seines Mandanten Marcel W. bestätigt, nach der W. gegen Anschläge auf Moscheen gewesen sei. RAin Schwaben kritisiert „komplett einseitig“ geführte Ermittlungen. Entlastenden Punkten zu ihrem Mandanten Markus K. seien nicht weiter nachgegangen worden. RA Berthold, Verteidiger von Michael B., regt an, die Führungsbeamten aus dem Lagezentrum in Stuttgart zur Vernehmung vorzuladen.

Anreise am 3.Oktober 2019 zur Demonstration nach Berlin

Nachdem die Befragung des LKA-Zeugen für den 70. Prozesstag abgeschlossen ist, führt der VR vier kurze Telefonate ein. Diese führte Werner S. vor allem mit Tony E. sowie einem Gesprächspartner mit Berliner Dialekt. Thematisch ging es um die Anreise zur Demonstration von „Wir für Deutschland“ unter dem Motto „Tag der Nationen“ am 3. Oktober 2019 in Berlin. Die Aufnahmen sind teils schwer zu verstehen. In einem ersten Gespräch am Abend des 2. Oktober 2019 zeigt sich Werner S. gegenüber Tony E. verärgert darüber, dass er nach Jahren des Suchens nur rund 15 gute Leute gefunden habe. Am liebsten würde er sich in die Südtiroler Berge zurückziehen. Als Treffpunkt für die Demonstration wird für 12 Uhr ein Parkplatz in Bahnhofsnähe angedacht, der nicht sehr gut kameraüberwacht sei.

Am frühen Morgen des 3. Oktober 2019 erfährt Werner S. von Tony E., dass „Marcello“ [Marcel L.] seine Teilnahme abgesagt habe. Tony E. habe sich bei der Anreiseinformation auf einen Thorsten verlassen. Ihr Parkplatz liege zwischen dem von Ralf N. („Bruderschaft Deutschland“) und dem Versammlungsort. Werner S. kündigt an, er müsse auf dem Weg zur Demonstration noch eine Marmorplatte ausliefern und werde den Ort erst gegen halb eins erreichen.

Fehlender Gesprächspartner auf der TKÜ-Aufnahme

Den vier ersten Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) folgt eine Liste von 33 weiteren Aufnahmen, die der VR ins Verfahren einführen möchte. Das erste Gespräch ist besonders, weil nur Paul-Ludwig U. zu hören ist, sein Gesprächspartner jedoch nicht. In diesem Telefonat vom 18. September 2019 berichtet Paul-Ludwig U. seinem Gegenüber von einem Treffen mit dem LKA Baden-Württemberg und der Staatsanwaltschaft in Stuttgart am Vortag. Er erklärt, er werde dort als „Beschuldigter“ geführt. Er habe im Gespräch Informationen mitgeteilt, unter anderem zum Treffen am 28. und 29. September 2019 [an der Hummelgautsche], zu dem nur die „Hardliner“ kommen würden. Ziel der Gruppe ist laut U., Aktionen durchzuführen. Außerdem berichtet er davon, dass er sich mit Johnny L. [aus Gießen] treffen wolle. Mit „einem aus der Truppe“ aus Heilbronn wolle er sich im Wald nach einem Lagerort für „Sachen“ umsehen. Am Telefon beklagt Paul-Ludwig U., dass er seinem Gesprächspartner größere Dateien habe zusenden wollen, diese jedoch nicht angekommen seien. Die ihm (vermutlich) mitgeteilte E-Mail-Adresse wiederholt U. am Telefon. Zu hören ist jedoch nur die Endung „.hessen.de“.

Auf die Frage von RA Herzogenrath-Amelung, warum nur ein Gesprächspartner zu hören sei, erklärt der VR, es gebe „Dinge zwischen Himmel und Erde, die ich nicht erklären kann“.

Ein „anderer V-Mann“

Anschließend werden drei weitere TKÜ-Aufnahmen abgespielt, die ebenfalls zum Teil schwer zu verstehen sind. In einem rund 20-minütigen Gespräch vom 24. September 2019 um 0.52 Uhr spricht Paul-Ludwig U. mit einem nicht nüchtern klingenden jungen Mann. Im Vergleich zu anderen überwachten Gesprächen des Verfahrens verhält sich Paul-Ludwig U. weniger dominant. Er hört dem anderen zu, der von persönlichen Problemen spricht. Paul-Ludwig U. versucht im Gespräch, den jungen Mann aufzumuntern: „Das schaffst du schon, du bist noch jung“. Er verspricht, nach der Demonstration in Berlin am 3. Oktober zu seinem Gesprächspartner zu fahren. Beide versichern, einander zu vermissen.

In einem Telefonat vom Nachmittag des 2. Oktober 2019 mit dem LKA-Beamten Michael K. berichtet Paul-Ludwig U., ihm sei am Morgen bei einer Kontrolle am Heidelberger Hauptbahnhof eine Waffe abgenommen worden. U. spricht im weiteren Verlauf von einem „anderen V-Mann“. RA Picker interpretiert diese Stelle so, dass U. ein Selbstverständnis als V-Mann pflege, und stellt fest, dass U.s Gesprächspartner weder widerspricht noch korrigiert.

In der letzten Aufnahme, die an diesem Prozesstag abgespielt wird, verabredet sich Paul-Ludwig U. mit seinem Gesprächspartner in Marburg. In dem Gespräch vom Vormittag des 4. Oktober 2019 erklärt sich sein Gesprächspartner bereit, U. mit dem Auto abzuholen. U. solle Bescheid geben, wann er in den Bus steige. Man brauche kein Auto mit getönten Scheiben, um ihn abzuholen. Auch in diesem Telefonat erwähnt U. die Durchsuchung am Heidelberger Hauptbahnhof und dass er sich mit dem LKA [Baden-Württemberg] im Austausch hierüber befinde. Anschließend unterbricht der VR die Hauptverhandlung.

prozesstage69

Prozesstag 69: Frank H.s Aussagen bei der Polizei: „Keine terroristischen Gedanken“

Am 24. Mai 2022 wurde der Kriminalkommissar Kevin G. (30) vernommen, der am 14. Februar 2022 bei der Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten Frank H. in München beteiligt war und ebenso an der folgenden ersten Vernehmung. In H.s Wohnung fand die Polizei unter anderem eine Shotgun, fünf Messer, mehrere Schlagwaffen und eine Armbrust sowie 3.400 Euro Bargeld. Anschließend sagte Frank H. in einer rund fünfstündigen Vernehmung aus – nach Eindruck des Zeugen, um die Vorwürfe abzustreiten. So sagte H. beispielsweise: „Ich habe keine terroristischen Gedanken. Ich mag zwar die Grünen nicht, ich würde denen aber nie etwas tun.“ H. berichtete, er habe Werner S. 2016 bei den „Soldiers of Odin“ kennengelernt; der Kontakt sei 2019 intensiver gewesen. Er habe S. eigentlich gemocht, aber dieser sei ihm „zu radikal“ gewesen: „Er wäre schon für einen Bürgerkrieg.“ Bezüglich des Treffens in Minden 2020 sagte H. der Polizei, er selbst habe die Idee eingebracht, man könnte Moscheen anzünden. Das sei gut angekommen, aber nicht konkretisiert worden. Als es um die Waffenbeschaffung ging, habe er zwar grundsätzlich erzählt, er kenne in Tschechien einen potenziellen Verkäufer. Als Werner S. ihn konkret gebeten habe, Waffen zu besorgen, will Frank H. allerdings nicht reagiert haben – ein Widerspruch zu den Schilderungen mehrerer Mitangeklagter.

Hinweis: Der Protokollant war durch eine Verspätung erst ab 9.30 Uhr im Gerichtssaal. Die Verhandlung hatte zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen.

Kevin G. hatte am 14. Februar 2022 mit seinen Kollegen Sch. und W. bei Frank H. die Hausdurchsuchung geleitet und im Anschluss eine Vernehmung durchgeführt. Danach waren die Beamten aus Baden-Württemberg bis August als Dreier-Team aktiv. Er habe sich, so G., vorher durch Briefings der Ermittlungsgruppe unter Kriminalhauptkommissar L. über den Fall informiert.

Der Vorsitzende Richter (VR) will wissen, wann nach dem Treffen der „Gruppe S“ in Minden am 8. Februar klar gewesen sei, dass es am 14. Februar eine Vielzahl an Durchsuchungen geben sollte. G. antwortet, dass das klar gewesen sei, nachdem Paul-Ludwig U. sich aus Minden gemeldet und berichtet habe, was besprochen worden sei. Der eigentliche Durchsuchungsbeschluss vom Generalbundesanwalt (GBA) sei erst recht spät gekommen. Zeuge G. gibt an, er habe den Beschluss am Vorabend der Durchsuchung überflogen.

Entscheidung für die Haft fiel erst am Morgen der Razzia

Die Besetzung des Dreierteams Sch., W. und G. für die Durchsuchung bei Frank H. sei erst am Mittwoch oder Donnerstag [also ein bis zwei Tage vor der Razzia] beschlossen worden. In der vorigen Besprechung habe man vereinbart, unter anderem Handys und Waffen zu suchen, sowie mögliche Gegenstände, die auf die Gründung einer terroristischen Vereinigung hinweisen könnten. Sie seien mit zwei Fahrzeugen am Donnerstag, 13. Februar, nach München gefahren. Er sei die Person mit der größeren Verfahrenskompetenz gewesen, da er in einem polizeilichen Bericht schon am 9. Februar 2020 von Frank H. erfahren habe. Der Zeuge erklärt, er habe im Auto den Kollegen W. informiert, dass sich da Personen aus dem rechten Spektrum getroffen hätten etc. Später habe er auch den Kollegen Sch. informiert. Es habe noch eine Besprechung mit den bayrischen Kollegen gegeben, auch zur Abstimmung mit den Spezialkräften.

Für den Einsatz habe es ein Asservierungs-Schema und einen Handleitfaden für die Vernehmung, einen Fragenkatalog, gegeben. Eine Vernehmung sei geplant gewesen, falls der Beschuldigte sich einlassen wollte. Anfangs sei noch nicht klar gewesen, dass die Beschuldigten verhaftet werden sollten.

Torsten L. sei SoKo-Leiter und am 14. Februar Ansprechpartner für Fragen, Herr G. Hauptsachbearbeiter und Frau S. die Ermittlungsführerin gewesen. Der Objektverantwortliche bei der Hausdurchsuchung sei Heiko Sch. gewesen, weil er mehr Erfahrungen mit Durchsuchungen gehabt habe.

„Eine klassische 6-Uhr-Maßnahme“

Der Zeuge bezeichnet die Razzia bei Frank H. vom Ablauf her als „eine klassische 6-Uhr-Maßnahme“. Man habe sich gegen halb sechs beim Untersuchungsobjekt getroffen. Zuerst sei das SEK angerückt. Durch die Einwohnermeldeauskunft sei klar gewesen, dass in der Wohnung noch H.s Ehefrau und der Sohn lebten.

Zuerst habe das SEK die Wohnung gesichert, anschließend habe man sie durchsucht. Kevin G. sagt aus, er selbst sei Schriftführer gewesen, Sch. habe die Durchsuchung geleitet, und sein Kollege W. habe fotografiert: Übersichtsaufnahmen, die Schäden durch das SEK und bestimmte Gegenstände. Beim Betreten der Wohnung habe Frank H. auf dem Wohnzimmer-Sessel mit auf dem Rücken gefesselten Händen gesessen. Neben H.s Bett habe ein „gepackter Fluchtrucksack“ gelegen. An der Garderobe habe man Kleidung der „Wodans Erben Germanien“ gefunden.

Die Kommunikation mit Frank H. habe der Kollege Sch. übernommen. G. selbst habe Skizzen von der Wohnung angefertigt.

Schusswaffen, Schlagwaffen, Messer und viel Bargeld

Ein Kollege habe ihm später mehrere Gegenstände gereicht, die G. mit Auffindeort notiert habe. Insgesamt hätten sie 63 Gegenstände sichergestellt. Im Gerichtssaal werden die Asservatenliste sowie Fotos der einzelnen Asservate an die Wand projiziert. Zu sehen sind unter anderem:

  • Teetasse mit 1.500 Euro
  • Briefumschlag mit 1.900 Euro
  • CO2-Shotgun vom Typ „HDS 68“ – Hierzu merkt der Zeuge an, dass man sie im Wohnzimmer in der Verpackung gefunden habe.
  • Baseballschläger, Schlagstock
  • Fünf Messer, darunter zwei Jagdmesser mit über 15 Zentimeter Klingenlänge sowie ein Wurfmesser und ein weiteres Jagdmesser
  • Machete
  • Pistolenarmbrust, eine weitere Armbrust, Armbrust-Pfeile
  • T-Shirt der „Wodans Erben Germanien“
  • Dose mit Karbid [ein Gift, das unter anderem gegen Mäuse eingesetzt wird]
  • Doppelaxt
  • Lieferschein von bogensportwelt.de von 2017 über Bolzen und 100 Stahlkugeln

Frank H.s Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung weist darauf hin, dass die Gegenstände zum größten Teil erlaubnisfrei seien.

„Ich mag zwar die Grünen nicht, ich würde denen aber nie etwas tun.“

Anschließend widmet sich der VR in seiner Befragung der Vernehmung von Frank H. Diese habe, so Kevin G., unter seiner Leitung in der Polizeidirektion München stattgefunden, nachdem sich Frank H. dazu bereit erklärt habe. Man habe die Durchsuchung laut Akte 10.40 Uhr beendet; die Vernehmung habe von 13.39 bis kurz nach 19:00 Uhr gedauert. Während der Vernehmung sei er immer wieder angerufen und nach Zwischenergebnissen gefragt worden, die er dann auch übermittelt habe.

Der Zeuge erinnert sich, dass die Vernehmung anfangs oberflächlich gewesen sei. Irgendwann habe er aber das Gefühl gehabt, „jetzt geht es Richtung Haft“. Die Fragen und die meisten Antworten seien wortwörtlich protokolliert worden. Frank H. sei mehrfach Essen angeboten worden, er habe jedoch nicht angenommen. Eingangs habe es eine Belehrung gegeben, aber der Vorwurf, Mitglied einer terroristischen Organisation zu sein, sei nicht weiter ausgeführt worden. Frank H. habe Angaben gemacht, weil er den Vorwurf habe ausräumen wollen. Der VR zitiert eine Stelle aus dem Vernehmungsprotokoll: „Ich habe keine terroristischen Gedanken. Ich mag zwar die Grünen nicht, ich würde denen aber nie etwas tun.“

Frank H.s Vorstrafen: Zweifache Vergewaltigung mit Freiheitsberaubung

Weiter berichtet der Zeuge über Frank H.s Lebenslauf: H. habe angegeben, eine Ausbildung zum Landschaftsgärtner gemacht zu haben, seinen Grundwehrdienst bei den Gebirgsjägern geleistet zu haben und als Maschinenführer zu arbeiten. H. habe auch seine Vorstrafen erwähnt. Er sei wegen zwei Vergewaltigungen mit Freiheitsberaubung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, von denen er sieben Jahren abgesessen habe. Die Taten habe H. mit einer durch Medikamente verursachten schwierigen Phase erklärt. Nach einer ersten Ehe habe H. 2001 seine zweite Ehefrau kennengelernt und geheiratet, die einen einjährigen Sohn mit in die Ehe gebracht habe.

In der Vernehmung habe Frank H. auch vom Motorradfahren und von Prepper-Techniken als Hobby sowie von seinem Interesse für nordische Mythologie berichtet. An diesem Punkt habe der Kollege W. nachgefragt und sei bei H. auf geringes Wissen über die nordische Mythologie getroffen. Auch habe man bei der Hausdurchsuchung nichts in diese Richtung gefunden.

Frank H., Werner S. und die „Soldiers of Odin“

Nun widmet sich der Zeuge der politischen Organisierung H.s. Dieser habe angegeben, dass er 2016 durch Werner S. zu den „Soldier of Odin“ (SoO) gekommen sei. S. sei dort „Sergeant at Arms“ gewesen. Beide hätten mit Ohrfeigen („Watschen“) in einen Konflikt interveniert und sich so kennengelernt. H. habe Werner S. allerdings nur als „Teutonico“, „Giovanni“ und „Werner Schmidt“ gekannt.

In der Vernehmung habe H. die SoO relativiert und sie zuerst als Camping-Gruppe dargestellt. Man habe Spaziergänge durchgeführt, weil man nicht habe wegschauen wollen. Gleichzeitig habe H. von Konfrontationen der „Wodans Erben Germanien“ (WEG) mit „der Antifa“ berichtet. H. habe auch ein SoO-Treffen am Wolfssee 2018 erwähnt, bei der sich die Gruppe gespalten habe: Der ruhigere Teil sei bei den SoO geblieben, der radikalere Teil habe die WEG gegründet. Die WEG in Bayern habe 30 Personen umfasst. H. sei der Präsident gewesen. Vom WEG-Gesamtverbund sei Thomas L. aus Konstanz der „National Leader“ gewesen, dessen Frau Daniela K. Vizechefin. Ein Tom B. habe die Sektion Sachsen-Anhalt gegründet.

An den Spaziergängen der WEG hätten 2 bis 20 Personen teilgenommen. Frank H. habe die Gruppe als nationalistisch bezeichnet, aber behauptet, auch Ausländer seien willkommen. Sie seien kein Haufen von Deutschtümlern. Einmal habe man eine Spendensammlung für ein Obdachlosenheim in Würzburg veranstaltet, und die Antifa habe interveniert.

Frank H.: Werner S. war „zu radikal“ und „für einen Bürgerkrieg“

Frank H. habe ausgesagt: „Dieses gegenseitige Helfen, außerdem Zusammenhalt, das Achtgeben auf Frauen und Kinder“, sei es, was ihn so sehr an der Gruppe gefallen habe. „Wichtig waren für uns Frauen, Kinder und Schwache“, habe H. ihm gegenüber erklärt. Er, Kevin G., habe das als Schutzbehauptung verstanden. [Im Gerichtssaal: Frank H. regt sich auf.] Weiter habe H. berichtet, die WEG hätten Kontakt zur „Bruderschaft Deutschland“, zum „Bund Deutscher Patrioten“ und zum „Freikorps Heimatschutz“ gehabt.

H. habe laut eigener Aussage Kontakt zu Ralf N. [„Bruderschaft Deutschland“] – den er zuletzt am 3. Oktober 2019 in Berlin getroffen habe – und wöchentlich zu Daniel K. [„Bündnis Deutscher Patrioten“] gehabt, der auch an Camping-Lagern teilgenommen habe. Beim „Freikorps“ habe er Kontakt zu Tony [E.] gehabt. Der Kontakt zu Werner S. sei 2016 entstanden und ab Sommer 2019 intensiver geworden, habe Frank H. erzählt. Er habe S. gemocht, aber dieser sei ihm „zu radikal“ gewesen: „Er wäre schon für einen Bürgerkrieg.“

Der VR fragt den Zeugen, ob Frank H. etwas zum Unterschied zwischen der „Bruderschaft Deutschland“ und den WEG gesagt habe. Frank H. meinte, so Kevin G., dass die „Bruderschaft“ eher eine Bürgerwehr sei und Konfrontation suche, wohingegen die WEG weniger radikal sei. Der Zeuge merkt hier an, seinem Gefühl nach habe sich Frank H. im Verhör „klein gemacht und verharmlost“.

H. schreibt sich die Idee von Minden zu, Moscheen anzuzünden

Nun thematisiert der Zeuge das Treffen der „Gruppe S“ in Minden. Darüber habe Frank H. ausgesagt, er sei mit Marcel W. im Auto dorthin gefahren und dann von einem Parkplatz zu Fuß gemeinsam mit Tony E. und Werner S. zum Haus von Thomas N. gegangen, wo das Treffen um 12.30 Uhr begonnen und bis 16.30 Uhr gedauert habe. H. habe erzählt, er habe sich mit dem Gastgeber N. über das Thema „Entnazifizierung“ unterhalten. Werner S. und Tony E. seien die Initiatoren des Treffens gewesen. Der „treibende Keil“ sei S. gewesen, dieser habe die anderen Teilnehmer vermutlich auch eingeladen. Frank H. habe in der Vernehmung ausgesagt, dass sich elf Personen getroffen hätten.

Beim Treffen habe laut Frank H. jemand gefordert, man müsse „Unruhe ins Land bringen“ – wer das gesagt haben soll, habe H. nicht mehr gewusst. H. habe über sich selbst gesagt, er habe beim Treffen eingeworfen, es würde reichen, Moscheen anzuzünden, um Muslime gegeneinander aufzubringen. Die Idee sei gut angekommen, aber nicht konkretisiert worden.

Der VR zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll: „Aber es kam hoch, dass man den einen oder anderen Politiker wegräumen möchte.“ Frank H. habe berichtet, schon bei der Anfahrt nach Minden das Gefühl gehabt zu haben, dass „etwas in dieser Art“ [Gewalt] besprochen werden könnte. Einige in der Gruppe hassten H. zufolge Ausländer; um solche Gruppen mache H. jedoch laut eigener Aussage einen Bogen, da seine Frau Thailänderin sei.

Frank H. bestreitet, die Waffenbeschaffung zugesagt zu haben

Weiteres Thema in Minden sei die Waffenbeschaffung gewesen. An diesem Punkt zog sich Frank H. im Verhör laut dem Zeugen darauf zurück, lediglich geprahlt und sich dann um eine konkrete Zusage für die Beschaffung gedrückt zu haben: Werner S. habe abgefragt, wer eine Waffe wolle. H. selbst habe angeboten, mit dem Motorrad nach Tschechien an einen Moldau-Stausee zu fahren. Er kenne dort jemanden, dem er Waffen abkaufen könne. Als Werner S. H. konkret danach gefragt habe, ob er Waffen besorgen könne, habe Frank H. laut eigener Aussage nicht reagiert. Am Ende des Mindener Treffens sei klar gewesen, dass weitere Treffen nötig seien, aber man habe keinen neuen Termin vereinbart.

Bezüglich des vorangegangenen Treffens an der Hummelgautsche bei Alfdorf habe H. ausgesagt, man habe einen Wald- und Orientierungslauf geplant, aber der Experte dafür sei nicht oder zu spät gekommen. Dann habe man mit Pfeil und Bogen geschossen. Werner S. habe eine echte Waffe abgefeuert.

Der VR fragt, wie es nach dem Ende der Vernehmung um 19.11 Uhr weitergegangen sei. Der Zeuge antwortet, er habe das 14-seitige Protokoll ausgedruckt und dem Beschuldigten zur Korrektur vorgelegt. H. habe das Protokoll offenbar Zeile für Zeile durchgelesen und Korrekturen gemacht. [Der VR zeigt in einer Präsentation Seiten der ausgedruckten Vernehmung, auf denen handschriftliche Korrekturen und Änderungen zu sehen sind.] Der Zeuge merkt an: Schon vor Ende der Vernehmung, gegen 18 Uhr, sei klar gewesen, dass der Beschuldigte in Haft bleiben solle. Insgesamt habe H. auf ihn den Eindruck gemacht, Aussagen nach der Salamischeiben-Taktik zu machen.

An dieser Stelle unterbricht der VR die Vernehmung und kündigt an, am kommenden Prozesstag den Zeugen zum Thema Facebook-Recherche zu befragen.

prozesstage68

Prozesstag 68: Wurden Anschläge auf den Bundestag geplant?

Am 19. Mai 2022, dem 68. Prozesstag gegen die „Gruppe S“, war als Zeuge Timo P. geladen, ein langjähriger Freund von Paul-Ludwig U., mit dem dieser in abgehörten Telefonaten unter anderem über die „Gruppe S“ gesprochen hatte. Neben Antworten auf Fragen zu diesen Gesprächen sollte P. auch über seinen Eindruck von U. als Person Auskunft geben. P. traute U. nicht zu, sich aufregende Lügengeschichten auszudenken. Doch der Zeuge verhedderte sich während der Vernehmung mehrmals in Widersprüche und konnte sich an vieles nur schwer erinnern. Wie er selbst sagte, könnte das auf seinen langjährigen Drogenkonsum zurückzuführen sein. Die Verteidiger*innen mehrerer Angeklagter zogen daher die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Zweifel. Dem Zeugen zufolge berichtete ihm U. schon Ende 2019 von Anschlagsplänen gegen Moscheen mit Nagelbomben – also vor dem zentralen Treffen der „Gruppe S“ in Minden am im Februar 2020. Nach der Zeugenvernehmung wurden zwei abgehörte Telefonate abgespielt: Am 18. September 2019 behauptete U. gegenüber Ralf Sch., dass Werner S. sechs Kalaschnikows, drei Pistolen sowie 150.000 Schuss Munition habe und auf seinem Hof [den S. erwiesenermaßen nie besaß] einen Tunnel für Notfälle gegraben habe. Außerdem habe ein B. aus Berlin mit U. darüber nachgedacht, wie gut der Bundestag gesichert sei. Im zweiten abgehörten Telefonat, einem Gespräch vom 24. November 2019, berichtete U. seiner Gesprächspartnerin Helena gegenüber, dass auch Werner S. darüber nachgedacht habe, in den Bundestag einzudringen, angeblich mit einer Gruppe von 200 Personen.

Der Zeuge Timo P. (42) aus Hagen betritt den Raum, ein schmächtiger Mann mit Glatze. Er stellt sich eingangs kurz vor: Er sei verheiratet, aber stehe vor der Scheidung und lebe von seiner Frau getrennt. Mit ihr habe er zwei Kinder, zwei weitere habe sie aus erster Ehe mitgebracht. Er habe in Hagen nach der 10. Klasse die Hauptschule abgeschlossen und danach eine Gas-&Wasserinstallateur-Ausbildung begonnen, diese aber wegen seines Drogenkonsums wieder abgebrochen. Aktuell sei er ohne Beschäftigung und seit „bestimmt schon 15 Jahren“ in einem Substitutionsprogramm mit Methadon für einen Heroinentzug. Vor drei Wochen habe er eine Entgiftung von Crack durchgemacht und außerdem in einem rund sechsmonatigen Rückfall „sehr viel Benzodiazepinen und THC“ konsumiert. Er lebe allein, habe aber eine gerichtlich bestellte Betreuung für „Papierkram“. Den Angeklagten Paul-Ludwig U. kenne er seit 2004 von seiner Haftstrafe in der JVA Werl. Der VR muss dem Gedächtnis des Zeugen etwas auf die Sprünge helfen und verliest dessen abgesessenen Strafen: eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, später zwei Jahre Freiheitsstrafe. „Dazwischen habe ich versucht, Therapie zu machen, aber es nicht geschafft“, wirft P. ein. Zusätzlich zur JVA Werl habe er auch schon in Iserlohn und einmal in Untersuchungshaft in Hagen gesessen.

Widersprüchliche Angaben

Als der VR nach dem Kontakt zu U. fragt, erklärt der Zeuge: „Wir telefonieren, und manchmal kommt er mich besuchen. Er hat auch schon eine längere Zeit bei mir gewohnt.“ Als er, P., aus der Haft entlassen worden sei, sei noch inhaftiert gewesen. P. sagt, er habe U.  „in mehreren Knästen und Forensiken“ besucht: in Dortmund, Hagen und Werl. Nachdem U. entlassen worden sei, habe dieser ihn mehrmals für einige Tage besucht, zuletzt vor über einem Jahr. Man habe weiterhin Kontakt gehalten: „Immer wieder zwischendurch haben wir uns erzählt, was wir erlebt haben.“ Vor drei oder vier Jahren hätten sie sich persönlich getroffen; telefoniert hätten sie zuletzt vor drei oder vier Monaten – wenig später spricht der Zeuge hier von „neun Monate oder ein Jahr“. Bei ihrem letzten Telefonat habe U. unter anderem erzählt, dass er eine Freundin habe, seine Ausbildung beendet habe und nun Rettungssanitäter sei. Seinem Eindruck nach sei es U. abgesehen von Asthmaanfällen damals gut gegangen. In den vergangenen Wochen hätten sie zwar nicht telefoniert, aber sich über WhatsApp geschrieben und Sprachnachrichten verschickt – später im Verlauf des Prozessesstages hingegen behauptet P., die letzten Nachrichten hätten er und U. vor einem halben Jahr ausgetauscht.

„Wir sind wie Brüder“

„Was ist er denn für ein Typ“, will der VR wissen. „Der gutherzigste Mensch und Freund“, beschreibt der Zeuge, „wo ich sagen kann, dass er aufrichtig ist, loyal, und immer da, wenn irgendwas war“. Schon in der gemeinsamen Haftzeit sei U. immer der „Aufmunterer“ gewesen und habe „viel Spaß gemacht“. U. sei beliebt gewesen, habe Freunde und nie Probleme gehabt. „Wir sind wie Brüder“ oder mindestens beste Freunde, beschreibt P. die Beziehung. U. habe ihm auch geholfen, dem Suchtdruck standzuhalten.

Seit er U. kenne, habe sich dieser nicht verändert. „Der war immer korrekt und immer gleich.“ P. bestreitet, jemals das Gefühl gehabt zu haben, das U. lügt oder, wie es der VR ausdrückt, „große Geschichten erzählt“.

Der VR fasst U.s Lebenslauf nach der Entlassung aus der JVA Köln im Juli 2018 zusammen: „Er lebt eine Weile in NRW und zieht dann nach Baden-Württemberg. Hat er erzählt, warum?“ Der Zeuge verneint. U. habe ihm nur erzählt, dass er eine Umschulung machen und seine Ausbildung durchziehen wolle.

Der VR fragt nach der Gruppe „Ehre, Stolz, Loyal, Respekt“ (ESLR) aus Gießen, zu der U. einem Telefonat zufolge seit Ende 2019 gehören soll. Der Zeuge kann sich daran nicht erinnern, merkt aber an, dass er damals in einem Rückfall Tabletten konsumiert habe und sich deswegen an einige Telefonate mit U. aus diesem Zeitraum nicht erinnern könne.

Ende 2019: „Er hat gesagt, dass die irgendwelche Bomben in Moscheen schmeißen wollten.“

Ebenfalls Ende 2019 habe U. dem Zeugen am Telefon erzählt, dass er zu einem Treffen nach Hamburg fahre und auf dem Weg dorthin P. besuchen könnte. U. habe später erzählt, dass kurzfristig einer der „Jungs“ doch nicht komme und ohne ihn das Treffen nicht stattfinden könne. „Er hat gesagt, dass es Leute sind, die rechtsradikal sind, und dass die wohl irgendwas geplant hätten. […] Er hat gesagt, dass die irgendwelche Bomben in Moscheen schmeißen wollten, wo auch Kinder, Frauen und Männer zu Schaden kommen können. Und ab da hat er gesagt: Da macht er nicht mehr mit.“ Später präzisiert der Zeuge, U. habe von „Nagelbomben“ gesprochen. Das hätte laut U. auf dem Treffen bei Hamburg besprochen werden sollen. Außerdem habe U. ihm erzählt, „dass er schon bei der Polizei gewesen ist und im Zeugenschutzprogramm“. Als der VR nachhakt, ist sich P. doch nicht mehr ganz sicher, wann U. erzählte, dass er bei der Polizei und wann er im Zeugenschutzprogramm gewesen sei. Von der Staatsanwaltschaft oder dem Generalbundesanwalt habe U. jedenfalls nichts erzählt. „Er wollte noch Infos sammeln. […] Die Polizei hat das geprüft, und er war wohl glaubwürdig.“ Als der VR fragt, ob U. ein Agent Provocateur gewesen sei, ist der Zeuge unsicher. „Das weiß ich nicht mehr genau.“

„Die wollen ihn mit reinziehen“

Auch über die Gruppenmitglieder habe U. nichts gesagt. An eine Erwähnung in einem überwachten Telefonat mit U. von „Menschen aus Norddeutschland bis Süddeutschland und Italien“ und „Fremdenlegionäre“ kann sich der Zeuge auch nach Vorhalt des VR nicht erinnern. Politik sei „nie unser Thema gewesen“, beteuert der Zeuge, auch nicht die politische Haltung von U.s Gruppe. P. erzählt, er habe die Gruppe als rechtsextrem eingeschätzt, nachdem U. erzählt habe, dass sie gegen Moscheen vorgehen wollten. „Ansonsten könnten sie ja auch in eine christliche Kirche gehen und Bomben schmeißen.“

Der Zeuge berichtet, U. habe erzählt, er sei über „irgendeinen Kollegen aus dem Knast in Rheinbach“ in Kontakt zur „Gruppe S“ gekommen. An den Namen dieses Mithäftlings kann sich P. nicht erinnern. Jedenfalls habe dieser Bekannte U. der Gruppe vorgestellt; U. selbst habe damals gar nicht gewusst, warum er sich mit diesen Leuten treffen sollte.

Der VR fragt den Zeugen, ob U. die Namen „Gruppe S“, „Teutonico“ [Werner S.], Tony, Matze, Ralf, [Thomas] N. erwähnt habe. Der Zeuge sagt, den Gruppennamen habe er mal gehört, die anderen Namen hingegen würden ihm nichts sagen. Ob der Begriff „Bürgerkrieg“ gefallen sei, will der VR wissen. Daran kann sich P. erinnern: „2020 war eine größere Aktion, und eine ganz Reihe von Männern sind ins Gefängnis gekommen.“ Das habe U. ihm erzählt. „Er meinte, dass er mit der Polizei so weit ist, dass die einen Haftbefehl rausgeben konnte.“ Danach habe U. erzählt, dass er „mal hier, mal da“ in verschiedenen Wohnungen gelebt habe und nun selbst vor Gericht stehe. „Man denkt, dass er was damit zu tun hat. Die wollen ihn mit reinziehen.“

Wieder die Frage nach U.s Rolle: V-Mann? Quelle? Bezahlter Spitzel?

Als der VR fragt, welche Strafe U. erwarte, sagt P., das sei nie zur Sprache gekommen: „Weil er ist ja Zeuge im Zeugenschutzprogramm. Und da dachte ich, dass er keine Strafe kriegt.“ Das mit dem Zeugenschutzprogramm habe P. seinem Freund geglaubt, berichtet er: „Wenn er das sagt, dann ist das so.“ Das LKA Baden-Württemberg beschütze U. Der VR fragt nach Herrn K., Frau S. und Herrn W. vom LKA und der Bewährungshilfe. Der Zeuge sagt, ihm sage das nichts.

Der VR fragt weiter nach konkreten Bezeichnungen aus Gesprächen mit U. Ob dieser sich V-Mann genannt habe? Der Zeuge mutmaßt: „Ja, das kann man V-Mann nennen. Weil er der Hauptzeuge ist.“ Das Wort „Quelle“ hingegen sei nicht gefallen. U. habe auch nicht erzählt, dass er Geld vom LKA bekomme oder im Zusammenhang mit der „Gruppe S“ viel herumfahre. „Über Geld haben wir nicht gesprochen.“ Der VR widerspricht und hält dem Zeugen ein abgehörtes Telefonat mit U. vom Dezember 2019 vor. Darin sage U., dass er jeden Monat mindestens 1.500 Kilometer weit fahre und das alles selbst finanzieren müsse, sonst würde der Prozess später platzen. Auch nach diesem Vorhalt erinnert sich der Zeuge nicht. Auch nach einem weiteren Vorhalt des VR, dass U. in einem Telefonat von Schwierigkeiten wegen einer Waffe erzählte, erinnert sich der Zeuge nicht an das Gesagte [U. wurde 2019 auf dem Weg zu einem Treffen am Hauptbahnhof Heidelberg kontrolliert. Dabei nahm ihm die Polizei eine CO2-Waffe ab, die er nicht hätte mit sich führen dürfen.]

Zeuge bestreitet U.s Drogenkonsum

Nun will der VR wissen, was der Zeuge über U.s Drogenkonsum weiß. „Er raucht nur Tabak, keine Drogen“, erklärt dieser. Nur zu Beginn seiner Haftzeit habe U. „etwas genommen“. Betrunken habe er U. nie erlebt. P. erwähnt U.s Eigenart, Tabak durch eine Klopapierrolle zu rauchen, eine sogenannte Kawumm.

Der VR kommt auf das Vorwissen des Zeugen zum Prozess gegen die „Gruppe S“ zu sprechen und fragt P., ob er in den Medien etwas darüber erfahren habe. P. bejaht, er habe einen kleinen Report gesehen. Weiter fragt der VR: „Gab es mal einen Moment, wo Sie dem Paul ins Gewissen geredet haben: Was machst du für einen Scheiß?“ P. gibt wieder, was U. ihm gesagt habe: „Er wusste nicht, dass das so Leute sind.“ „Wann hat der das kapiert“, will der VR wissen. P. erwidert: „Das kann ich nicht sagen. Ich glaube, nicht nach dem ersten Treffen, sondern nach ein paar Treffen.“ Allerdings hat P. offenkundig Schwierigkeiten, diese angeblichen Treffen zeitlich einzuordnen, und erzählt von einem Notfall in diesem Zeitraum: Er sei unter Drogeneinfluss eingeschlafen, als er mit U. telefoniert habe. U. habe daraufhin aus der Ferne einen Rettungswagen für ihn gerufen.

Der psychiatrische Sachverständige hat Fragen

Damit sind die Fragen des VR beantwortet, und er übergibt das Wort an die anderen Verfahrensbeteiligten, zuerst an den Sachverständigen (SV) Dr. Winckler. Dieser will unter anderem wissen, was der Zeuge über psychische Probleme U.s wisse. „Gar nichts“, sagt P. erst, fügt dann aber an, dass U. einmal erzählt habe, „dass er mit sich zu kämpfen hat, weil er so lange weggesperrt war und jetzt erst mal packen muss, dass er jetzt frei ist.“ Wegen seiner körperlichen Erkrankungen habe U. mal gesagt, „er hofft, dass er noch ein paar Jährchen zu leben hat“. Der Zeuge sagt aber auch, er selbst habe U. allerdings nie niedergeschlagen oder bedrückt wahrgenommen. Auch Stimmungsschwankungen seien ihm nicht aufgefallen.

Der SV will genauer wissen, ob U. ein Geheimnis aus seinem Kontakt zu Rechtsradikalen gemacht habe. „Er hat schon gesagt, dass er über manche Sachen nicht sprechen darf“, bestätigt der Zeuge. Wer U. das untersagt habe, fragt der SV. „Die Polizei“, antwortet der Zeuge. „Weil er im Zeugenschutzprogramm ist.“

Nach dem SV stellen die Verteidiger*innen ihre Fragen. Es beginnt Thomas N.s Rechtsanwalt (RA) Stehr mit der Frage, was U. genau arbeite. Der Zeuge antwortet, U. habe gesagt, er sei Beifahrer beim Krankentransport.

Nachrichten zwischen U. und dem Zeugen nicht mehr auffindbar

RA Herzogenrath-Amelung, Verteidiger von Frank H., interessiert sich für U.s Lebensplanung nach dem Prozess. Der Zeuge sagt dazu, „dass er mit seiner Freundin sein Leben leben will, draußen.“ Gefragt nach U.s sexuellen Interessen wirft der Zeuge das Stichwort „bisexuell“ ein, an Hobbys hingegen kann er sich nicht erinnern. Auch ob U. eine Waffe hatte, kann er nicht sagen.

Die Verteidigung von Tony E. interessiert sich dafür, ob U. mit P. über seine Rolle als Zeuge gesprochen habe. P. bejaht: U. habe ihn vergangenes Jahr kontaktiert und gesagt, „dass ich hier aussagen soll. […] Weil er mir die Geschichte übers Telefon erzählt hat, wäre ich Mitwisser, und deswegen würde ich vorgeladen.“ Das habe ihm U. per WhatsApp-Sprachnachricht mitgeteilt. Auf die Frage, mit welcher Handynummer er U.s Nachrichten empfangen habe, erzählt der Zeuge, er habe drei SIM-Karten, von denen eine zwischenzeitlich verloren gegangen und später wieder aufgetaucht sei. Auf seinem Handy sei von damals nichts mehr gespeichert, da es zwischenzeitlich abgestürzt sei; auf seinen SIM-Karten lösche er alle zwei Wochen alle Chatverläufe, um Speicherplatz freizuhalten. Ein voriges Handy, auf dem ältere Nachrichten von U. gespeichert sein könnten, habe er schon lange nicht mehr.

P. wird auch gefragt, ob er seinen Aufenthalt in Stuttgart nicht genutzt habe, um seinen „Bruder“ U. nach so langer Zeit mal wieder persönlich zu treffen. P. verneint: Er habe sich gedacht, als Zeuge sollte er das nicht tun, weil man sich sonst vielleicht absprechen oder zumindest den Eindruck einer Absprache erwecken könnte.

U. leugnete laut P., sich an Gesprächen über Anschläge beteiligt zu haben

Die Verteidigung von Steffen B. fragt, ob P. genauer sagen könne, wann U. seine Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen habe („Nein“) und seit wann er wisse, dass U. eine Freundin habe („Ist schon länger her, den genauen Zeitraum kann ich nicht sagen.“). Letzteres habe U. jedenfalls vor dem Gespräch bezüglich P.s Vorladung als Zeuge erzählt, Ersteres danach; irgendwann im Laufe des Jahres 2021.

Wolfgang W.s RA Grassl, fragt, ob P. etwas darüber wisse, welche materiellen Leistungen U. im Zeugenschutz erhalte. Der Zeuge verneint, erwähnt aber, dass U. ihm Fotos von seiner neuen Wohnung geschickt habe. Zum Charakter dieses Zeugenschutzes sagt P., U. habe erzählt, „dass das Personenschutz ist, und die Leute immer wissen, wo er ist“. Mehr wisse er nicht. „Hat U. mitgeteilt, ob er sich selbst für schutzbedürftig erachtet? Hatte er Angst?“ „Ja klar“, erwidert der Zeuge. „Vor den Leuten, die das [Anschläge auf Moscheen] machen wollten.“

Weiter fragt der RA: „Hat U. mitgeteilt, was er zu den Ideen bezüglich Anschlägen gesagt hat?“ Der Zeuge erklärt, U. habe laut eigener Aussage nichts zu den Plänen gesagt, sondern nur zugehört und ein Bier getrunken. RA Grassl stellt seine letzte Frage: „Haben Sie festgestellt, dass U. zur Ausübung von Gewalt neigen könnte?“ P. verneint.

Wie steht U. zu seinem Verrat?

Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach sieht darin einen Widerspruch zu P.s Wissen darüber, dass U. unter anderem wegen einer Geiselnahme in Haft saß. P. argumentiert, das habe U. nicht aus Gewaltaffinität getan, sondern aus Wut über das Unrecht der langen Haft und Verwahrung. Weiter will die RAin wissen, ob U. die Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm belastet habe. „Jein“, sagt der Zeuge: „Er weiß, dass er das Richtige getan hat. Aber es gibt so einen Kodex, dass man nicht zur Polizei geht und aussagt. […] Aber es ging ja um Menschenleben.“ Von einer neuen Identität habe U. nie erzählt, und auch sonst keine Details über seinen Zeugenschutz genannt. Der Zeuge fügt an, als Familienvater auch nichts mit solchen belastenden Geschichten „und allem, was hier gerade abläuft“ zu tun haben zu wollen. „Ich habe Kinder. Wenn ich solche Vorwürfe höre oder was die da genau machen wollten, dann dreht sich mir der Magen um.“

Erneuter Verdacht: Nutzte U. verschiedene Handynummern, um eine Überwachung zu umgehen?

Marcel W.s RA Picker fragt, ob der Zeuge wisse, dass seine Telefonate mit U. überwacht wurden. P. antwortet: „Ich habe einen Brief bekommen, dass ich von dem bis zu dem Zeitraum abgehört wurde.“ Der RA will auch wissen, ob sich U. immer unter derselben Handynummer gemeldet habe. [Er spricht damit offenbar eine Vermutung an, U. könnte während seiner Zeit in der „Gruppe S“ mehrere Handys und Nummern genutzt haben, um eine Überwachung zu umgehen.] P. kann sich nicht mehr mit Sicherheit erinnern; erst bestätigt er das, dann spricht er von wechselnden und unterdrückten Rufnummern. Die Gespräche seien jedenfalls nicht für dieses Verfahren relevant, abgesehen von den letzten, über deren Inhalt er heute schon gesprochen habe.

RA Mandic will genauer wissen, wie sich U. als „großer Bruder“ im Knast um P. gekümmert habe. „Ich hatte damals Stress mit Russen. Er war länger da und kannte die. Er hat dann geschlichtet“, fasst der Zeuge zusammen. Also sei U. wegen sozialer Fähigkeiten respektiert worden, nicht weil er sich gut prügeln konnte, präzisiert der RA. Der Zeuge bestätigt das. „Er hatte den Respekt, weil er sich an Regeln gehalten hat.“ RA Mandic fragt: „Schulden Sie ihm was? Fühlen Sie sich ihm verpflichtet? Würden Sie für ihn lügen?“ P. verneint all diese Fragen.

„Ist ja klar, dass die Anwälte der anderen ihn als unglaubwürdig hinstellen werden.“

Weiter fragt RA Mandic den Zeugen, ob U. ihm von Gefahren durch die Gruppe berichtet habe. „Er hat schon gesagt, dass wenn sie ihn kriegen würden, dass er kräftig Probleme kriegt mit denen“, antwortet P. Auch den Prozess habe U. als „stressig“ beschrieben. Dass es im Verfahren auch um seine Glaubwürdigkeit geht, habe U. nicht erzählt. „Aber das habe ich mir schon gedacht“, fügt P. an. „Ist ja klar, dass die Anwälte der anderen ihn als unglaubwürdig hinstellen werden.“ Bezüglich seiner Zeugenaussage habe U. ihn nicht beeinflusst oder ihm gesagt, was er aussagen solle. „Ich habe gesagt, ich erzähle die Wahrheit. Das war‘s. Ich mache mich nicht strafbar. Ich habe lange genug im Knast gesessen. Und so, wie ich Paul kenne, brauche ich nichts abzusprechen. Ich kann, wenn ich die Wahrheit sage, nur Gutes tun.“

Als der RA ihn fragt, ob er jemals Geld von U. verlangt habe, oder umgekehrt, verneint P. „Aber ich habe mal aus Spaß gesagt, dass ich von seiner Entschädigung für die Haft, die er nicht hätte verbüßen müssen, 50 Prozent will.“

RA Picker: „Bedingungslose Glaubensbereitschaft“ des Zeugen gegenüber U.

Da niemand weitere Fragen stellt, wird der Zeuge unvereidigt entlassen. Auch der SV verlässt den Saal, da er nur gekommen war, um den Zeugen zu hören. Danach bekommen die Verfahrensbeteiligten Raum für Erklärungen. RA Herzogenrath-Amelung beginnt und kritisiert die Beweisaufnahme als „unergiebig“ wegen des schlechten Gedächtnisses des Zeugen. Der RA verweist auf Unstimmigkeiten wie bei der Frage, wann der Zeuge U. zuletzt persönlich gesehen habe: Einmal habe es geheißen, vor einem Jahr, einmal vor drei oder vier Jahren. „Insofern muss man auch den anderen Angaben mit Vorsicht begegnen.“

Auch RA Picker hebt auf eine Persönlichkeitsanalyse ab: „Zum einen eine gewisse bedingungslose Glaubensbereitschaft vom Zeugen über Sachverhalte, die U. angibt.“ Als Beleg dafür nennt der RA einen Ausschnitt aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), als U. zu P. am Telefon gesagt habe: „Die würden Anschläge auf Innenstädte und Moscheen planen, und zwar zeitgleich in 14 verschiedenen Städten.“ Der RA kommentiert: „Dass er so was niemals in Zweifel gezogen hat, gibt zu denken.“

Als zweiten Kritikpunkt nennt RA Picker die Drogenschädigung des Zeugen. „Als er hier reingekommen ist, hat er geschwankt!“ Zwar habe P. recht klare Aussagen gemacht und den Vorhalten folgen können, aber der RA bezweifelt, ob P. dazu geeignet ist, U.s Aussagen glaubwürdig zu bestätigen. Der VR hakt ein: Das Zitat stamme nicht aus einem Telefonat U.s mit P., sondern mit einer anderen Person. Das sei in der ursprünglichen Akte falsch angegeben, aber bereits korrigiert worden.

Marion G. und ihre angeblichen 60 Leute

Anschließend geht der VR dazu über, Aufnahmen aus der TKÜ abzuspielen. Zuerst ein einstündiges Telefonat vom 18. September 2019 zwischen U. und einem Ralf Sch. Eingangs erzählt Sch. von seiner Krebserkrankung, dann wenden sie sich U.s politischer Aktivität zu. [Wegen der schlechten Audioqualität und breitem schwäbischen Dialekt konnten nur Bruchstücke des Telefonats protokolliert werden. Außerdem war aus demselben Grund oft nicht zuzuordnen, wer der beiden Gesprächspartner was sagte. Daher wird das Telefonat hier nur sehr grob zusammengefasst.]

Einer der beiden Gesprächspartner [vermutlich U.] spricht von einem Chat, der einen Gruppenleiter habe und eigentlich 18 Moderatoren haben sollte, die aber teils nicht einmal Mitglieder des Chats seien. Gruppenleiterin sei Marion G. „Die kommt von Telegram. […]  Sie sagt, sie hätte 60 Leute.“ G. habe ihm geschrieben, dass ihre Leute auf Telegram bleiben wollten.

U. über Werner S.: Sechs Kalaschnikows, drei Pistolen, 150.000 Schuss Munition und ein Tunnel

Nun spricht U. über Waffen und echauffiert sich dabei über Werner S. „Der ist doch nicht ganz dicht, der hat von Taktik keine Ahnung! […] Wenn mir einer erzählt, er hat sechs Kalaschnikows auf dem eigenen Hof und einen Tunnel gebaut für Erdbeben, und der Tunnel wäre eingestürzt…“ Weiter erwähnt er, S. habe zu seinen Kalaschnikows auch 150.000 Schuss Munition, sowie „normale Handfeuerwaffen, Walther und zwei 9 Millimeter Colts, und halt Schlagstöcke“. Ralf wirft ein: „Das ist ja Schwachsinn, das ist doch gefährlich!“ U. stimmt zu und fährt fort, der Tunnelbauer sei auch Moderator „in der Sieben“ [offenbar eine Chatgruppe]. „Ich habe ihn zum Moderator gemacht im ‚Deutschen Widerstand‘. Und hab ihn jetzt im ‚Landser‘.“

Gespräche über mögliche Schwachstellen in der Sicherheit des Bundestages

Einer der beiden Telefonierenden erzählt von jemandem, der sich „ohne mein Wissen“ mit einem B. aus Berlin getroffen habe, der dort in NPD-Kreisen aktiv sei. „Den habe ich schon mal auf einem Fahndungsfoto gesehen. Das sind Asoziale, die haben vorher nichts erreicht in ihrem Leben. Und jetzt wollen die bei uns die große Nummer durchziehen. […] Diese Leute haben doch zu viele Filme geguckt!“ Dann erzählt er, er habe mal den Bundestag besucht. Daraufhin habe B. ihn gefragt, „ob die Zuschauerkanzel da oben, ob das offen ist oder geschlossen. Das ist doch offen zu sehen, dass es offen ist.“

Dann echauffiert sich einer der beiden Gesprächspartner über einen Konflikt in einer der Gruppen: „Die drohen mir mit Entfernung! […] Alle Moderatoren sind angehalten, nicht mehr wegen jedem Scheißdreck ein Statement zu bringen. Ich, du, der Hans, der Leader, wir geben keine Statements mehr ab. Somit können sie uns nicht mehr sperren. Und es gibt eine Gruppe, der ‚Landser‘, das ist wie ein Archiv. Da lassen wir alles auflaufen. Und jeden einzelnen Bericht guck ich mir an, und dann wird entschieden: löschen, entfernen.“

Anschließend lamentiert er über eine angebliche Überwachung von Online-Diensten. „Telegram, Instagram, WhatsApp, Google, das ist alles ein Verein. Das ist eine Organisation. Wenn du deine Daten in Google eingibst, kriegst du das nie wieder raus.“ Er habe versucht, seine Daten bei Facebook zu löschen, sei aber gescheitert. Er spricht von einem „großen Lauschangriff“ und von „Beschattung“. [Anschließend ist ein längerer Ausschnitt des Gesprächs fast gänzlich unverständlich.]

Kleine und größere Streitereien unter Rechten

Sie sprechen über einen Harry Z.:. „64 Jahre alt, ehemaliger Zuhälter, im Milieu in Mannheim“. Z. habe behauptet, er habe mit diesem Job 20 Millionen Euro Umsatz gemacht. Außerdem habe Z. gesagt, „unsere Gruppe könnte man vergessen, er hätte sich das anders vorgestellt. Ich hätte von Taktik keine Ahnung. Ich habe ihm geschrieben, was das soll. […] Ich reiße mir hier den Arsch auf!“ Er habe Z. die Rolle als Gruppenleiter im Chat „Widerstand“ entzogen. Nun gehe Z. nicht mehr ans Telefon. „Er hat das alles schon geplant. Aber der hat vom Tuten und Blasen keine Ahnung.“ Z. habe „mit Eli rumgemacht“. Diese Eli komme auch am 6. [vermutlich ist der 6. Oktober 2019 gemeint], genauso wie eine Helena aus dem Bayerischen Wald und ein Hans aus Hamburg.

Einer der Gesprächspartner zeigt sich besorgt über die deutsche Wehrhaftigkeit: „Die Bundeswehr hat nur noch Munition für 24 Stunden.“ [Erneut sind weite Teile der Aufnahme unverständlich.]

Einer der beiden spricht über einen Plan, den er offenbar hegt: „Wir müssen uns sputen, sonst brauchen wir auch keine Spendenaktion mehr. Ich habe für jeden Einzelnen von euch eine feste Aufgabe.“

Dann sprechen sie über „Kanaken“, zu deren Gunsten die Kriminalstatistik verfälscht werde. Einer der beiden beziffert ihren Anteil unter seinen Mithäftlingen mit 80 Prozent. „Das ist unglaublich!“ Nach etwas Geplänkel über die Vorzüge verschiedener Supermärkte und Discounter verabschieden sie sich.

RA Herzogenrath-Amelung: S.‘ angebliches Waffenlager und sein Tunnel sind eine Lüge

Der VR fragt nach Erklärungen. RA Herzogenrath-Amelung greift die Passage über Werner S. auf: „Da wird berichtet, dass ihm S. erzählt habe, er habe sechs Kalaschnikows mit 150.000 Schuss Munition in einem Tunnel unter seinem Hof gehabt. […] Das ist interessant, weil wir wissen, dass S. nie in einem Grundbuch stand, also keinen Hof hatte. Und das mit den sechs Kalaschnikows dürfte denselben Wahrheitsgehalt haben, wie dass er bei den Alpini war oder bei der Bundeswehr: Alles hochgradig gelogen.“ Der RA bemerkt abschließend, dass er auch die angeblichen Äußerungen von S. beim Mindener Treffen 2020 für „nur Geschwätz“ halte.

Da sonst niemand etwas zum gehörten Telefonat sagen möchte, spielt der VR die nächste TKÜ ab: ein Gespräch vom 24. November 2019 zwischen Paul-Ludwig U. und einer Helena. Es dauert etwa eine halbe Stunde. [Wieder lässt sich teils nicht rekonstruieren, wer was sagt, und wieder sind weite Teile des Telefonats kaum zu verstehen.] Werner S. wird darin als „Querulant“ bezeichnet, der „ständig rummotzt“ und „Eifersuchtsnummern“ habe.

Plante Werner S., mit einer Gruppe in den Bundestag einzudringen?

Weiter sprechen sie darüber, dass Werner S. gefragt habe, „wie es im Bundestag innen drin aussieht. […] Keine Chance. Wenn wir in den Bundestag reinkommen, werden wir gefilmt. […] Und wir können uns nur als Gruppe anmelden, da müssen wir ein Verein sein. […] Es gibt einen wunden Punkt am Bundestag, das ist sein Dach. Dazu bräuchten wir aber die richtigen Leute mit militärischer Ausbildung. Leute, die topfit sind. Und da muss ein Operationsplan erstellt werden. Wenn wir uns da vom Dach rein stürzen, oh leck mich am Arsch.“

Kurz darauf sagt einer der beiden Telefonierenden: „Ich habe ja dem Teutonisch erklärt, mit zweihundert Mann den Bundestag stürmen ist völliger Schwachsinn. Hundert werden verhaftet und hundert eingekesselt. […]  Und alle kriegen sie 30 Jahre Gefängnis. Ist ja klar, das ist Hochverrat, damit musst du ja rechnen.“

„Da werden auch Migranten kommen und dich bedrohen“

Sie sprechen über eine Mitstreiterin namens Edith. U. bittet Helena, sich mit ihr anzufreunden: „Wir brauchen die noch ein bisschen. Mach auf Sympathie.“ U. kündigt an: „Ich muss zu euch, zu jedem Einzelnen, immer wieder. Ihr müsst mich sehen, ich muss euch richtig kennenlernen. Das geht nicht anders. Wir kriegen es sonst nicht hin. Der Christian ist schon weiter.“

An Helena gerichtet warnt U.: „Du bist an der Front. Du bist dir das schon bewusst? Da werden auch Migranten kommen und dich bedrohen.“ Abschließend albern sie noch eine Weile herum, kichern und wünschen sich gute Nacht.

Niemand meldet sich zu diesem Beweisstück zu Wort, daher beendet der VR den Prozesstag.

prozesstage67

Prozesstag 67: Fortsetzung nach sechs Wochen Corona-Pause

Nachdem der Prozess gegen die „Gruppe S“ sechs Wochen wegen Erkrankungen und Corona-Quarantäne pausieren musste, wurde er am 17. Mai 2022 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit der Befragung des bayerischen Kriminalbeamten Florian G. fortgesetzt. Der Polizist war bei der Hausdurchsuchung beim Angeklagten Marcel W. in Pfaffenhofen für dessen Bewachung zuständig. Außerdem wurde das dritte Selbstleseverfahren abgeschlossen. Aus den Reihen der Verteidigung wurden Zweifel am Beweiswert der Chatauszüge geäußert. Es folgten mehrere Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung. In einem Gespräch unterhielt sich Marion G. mit einem Mann aus Norddeutschland über Stützpunkte im Ausland, auf die man sich zurückziehen könnte, um von dort aus Rückschläge gegen von ihr befürchtete Angriffe von Migranten zu starten. In einem weiteren Gespräch unterhielten sich zwei ehemalige „Gelbwesten“ aus der Region Heilbronn über dieselbe Thematik und den Wunsch, dass die Regierung gestürzt werden möge. Es wurde behauptet, im Untergrund würden Vorbereitungen dazu laufen.

Nach einer sechswöchigen Unterbrechung wird der Prozess gegen die „Gruppe S“ vom Vorsitzenden Richter (VR) fortgesetzt. Seit dem letzten Verhandlungstag am 5. April fielen sieben Prozesstermine wegen coronabedingter Absonderungen und anderweitiger Erkrankungen von Verfahrensbeteiligten aus. Der VR erklärt, dass man sich durch die neue Absonderungsordnung nun in der Situation befinde, dass weiter verhandelt werde, selbst wenn Verfahrensbeteiligte nach der Rückkehr aus der verkürzten Quarantäne weiterhin hochansteckend sein könnten. Die Corona-Verordnungslage stimme nicht mit der medizinischen Lage überein, kritisiert der VR. In den Vollzugsanstalten gebe es eine sich „dramatisch zuspitzende Infektionssituation“. Vor diesem Hintergrund werde überlegt, alle Angeklagten in die JVA Stuttgart zu verlegen, da diese bislang am besten mit der Coronasituation umgehen könne. Der Senat bemühe sich darum, Sitzungsausfälle zu vermeiden.

Steffen B.s Verteidiger, Rechtsanwalt (RA) Ried, stellt einen Antrag gegen die Fortsetzung der Hauptverhandlung. Er beantragt, die Haftbefehle des Bundesgerichtshofs in Form der vom OLG Stuttgart verlängerten Haftbefehle aufzuheben und die Verhandlung nicht weiter fortzusetzen. Die sechswöchige Unterbrechung sei eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes zu Lasten der Angeklagten. Die bestehende Regelung sei verfassungswidrig. Oberstaatsanwältin Bellay widerspricht dem Antrag: Die Fristen seien gewahrt worden; die in der Corona-Zeit erlassene Verordnung soll sicherstellen, dass die Verhandlung unter Pandemiebedingungen fortgesetzt werden kann. RA Siebers tritt dem Antrag ebenfalls entgegen. Sollte der Senat dem Antrag nachkommen, beantrage die Verteidigung von Werner S. die Abtrennung seines Verfahrens. Nach einer Pause verkündet der Senat seine Entscheidung, den Antrag der Verteidigung von Steffen B. abzulehnen. Die Fristen seien gewahrt worden, die Verzögerung nicht der Justiz anzulasten.

Bayerischer LKA-Zeuge hatte nur wenig Vorkenntnisse zum Verfahren

Als Zeuge ist der bayerische LKA-Kriminaloberkommissar (KOK) Florian G. (45) geladen. Der VR klärt zunächst die persönlichen Daten des Zeugen ab. KOK Florian G. ist 1995 in den Polizeidienst eingetreten und arbeitet seit 2013 im Staatsschutzdezernat des bayerischen LKA. Sein Aufgabenschwerpunkt sind dort Ermittlungen gegen Gruppierungen mit Bezug zur Türkei bzw. gegen Kurd*innen. Davor war er mehrere Jahre beim Mobilen Einsatzkommando (MEK), wo er Erfahrungen mit Observationen und der Lösung mobiler Zugriffslagen sammelte.

Auf die Frage des VR, wann KOK G. erstmals in Berührung mit dem Verfahren gekommen sei, antwortet der Zeuge, dass dies rund eine Woche oder zehn Tage vor den Hausdurchsuchungen am 14. Februar 2020 gewesen sei. Am Tag der Durchsuchung habe man sich in Pfaffenhofen, dem Wohnort von Marcel W., auf der Wache getroffen und den Einsatz kurz vorbesprochen, so der Zeuge. Er habe die Aufgabe bekommen, Marcel W. zu bewachen. Vor dem Einsatz habe er nur gewusst, dass gegen eine Gruppe ermittelt werde. „Offensichtlich hat man mit einer Bewaffnung gerechnet“, so G. Die Informationen habe er von einem Herrn E. erhalten, dem Ansprechpartner des LKA Bayern. Dieser habe am Einsatzmorgen die Einsatzbesprechung zusammen mit seiner baden-württembergischen LKA-Kollegin L. geleitet.

„Weil ich greifbar war“

Gegen 6 Uhr sei am Morgen der Zugriff durch das SEK erfolgt. Nachdem die Räumlichkeiten gesichert waren, seien er und seine Kolleg*innen aus Bayern und Baden-Württemberg in die Wohnung gefolgt und hätten mit der Durchsuchung begonnen. Auf die Frage des VR nach dem Zweck der Maßnahme gibt der Zeuge an, man habe vor allem Beweismitteln gesucht. Von im Vorfeld geplanten Festnahmen habe er nichts mitbekommen. Das sei bei der Einsatzbesprechung ebenso wenig Thema gewesen wie eine mögliche Beschuldigtenvernehmung. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung sei dann die Rede von einer Vernehmung von Marcel W. durch die baden-württembergischen Beamt*innen die Rede gewesen. Auf die Frage des VR, ob er den Durchsuchungsbeschluss gesehen habe, antwortet der Zeuge, dass er ihn in den Händen des Beschuldigten W. gesehen, aber selbst nicht gelesen habe. Die Frage des VR, ob G. Zugriff auf die Ermittlungsunterlagen des LKA Baden-Württemberg hatte, verneint er.

„Warum sollten Sie, und nicht jemand anderes, den Herrn W. bewachen?“, fragt der VR. Der Zeuge lacht: „Weil ich greifbar war“. Die Personalressourcen seien eng begrenzt. Von den bayerischen Kolleg*innen sei er der einzige gewesen, der nicht in der Abteilung Rechts beim Staatsschutz tätig war.

Marcel W. soll Minden als „Treffen unter Freunden“ dargestellt haben

Im Fokus des VR steht im Folgenden die Frage, welche Situation der Zeuge im Durchsuchungsobjekt vorgefunden habe. KOK G. schildert, dass sich in der Wohnung noch einige SEK-Beamt*innen befunden hätten. Er habe den Beschuldigten W. im Wohnzimmer vorgefunden, dessen Frau und Sohn hätten sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in der Wohnung befunden. Man habe die Plastikfesseln von Marcel W. entfernt und einen Bauchgurt mit Handschließen angelegt. Die Belehrung des Beschuldigten habe er nicht mitbekommen, das habe die baden-württembergische LKA-Beamtin L. schon erledigt. Außerdem habe er, so der Zeuge, auch nicht die Übergabe des Durchsuchungsbeschlusses mitbekommen.
Der VR befragt den Zeugen nach seinem Eindruck von W. in dieser Situation. KOK Florian G. schildert, dass W. relativ ruhig und gelassen gewirkt habe. W. habe den Durchsuchungsbeschluss mehrfach gelesen, genommen und weggelegt, vor- und zurückgeblättert und seine Verwunderung über den Aufwand zum Ausdruck gebracht. Zum Treffen am 8. Februar 2020 in Minden sagte W. nach Angabe des Zeugen, dass es sich um ein „Treffen unter Freunden“ gehandelt habe. Bis auf den Namen des Mitangeklagten Paul-Ludwig U. hätten ihm die Namen nichts gesagt, auch nicht der von Werner S. Paul-Ludwig U. habe beim Treffen bis auf seine Gefängnisstrafen nicht viel erzählt. Marcel W. sagte laut Florian G., dass er sich von U. habe fernhalten wollen, um nicht in eine Ecke gedrängt zu werden.

Marcel W. habe Gespräche über Umsturzpläne bestritten

Der VR greift Formulierungen aus dem Vernehmungsprotokoll auf. Demnach sagte Marcel W., in Minden sei es um Überlebenstrainings und Übernachtungen in der Natur gegangen. Der Zeuge erinnert sich, dass sich W. als naturliebhabender Mensch dargestellt habe. Man habe über neue Ausrüstungen gesprochen und darüber, dass man die Nacht draußen verbringen wolle. Vom VR darauf angesprochen, ob Marcel W. sich in Gegenwart des Zeugen über die Themen Umsturz oder Bürgerkrieg geäußert habe, sagt Florian G., dass Marcel W. diese Vorwürfe beim Lesen des Durchsuchungsbeschlusses wiedergegeben, aber bestritten habe, dass dies Thema in Minden gewesen sei. W. habe behauptet, seine Absicht sei dies ohnehin nicht. W. habe zwar seinen Wunsch nach einem Politikwechsel geäußert, habe aber gesagt, diesen wolle er auf legalem Weg ohne Gewalt erreichen. Er sei bei diesem Punkt jedoch nicht konkreter geworden. Der VR fragt den Zeugen, ob sich Marcel W. zu seiner politischen Haltung geäußert habe. Er sei nicht ausländerfeindlich, solange sich Migrant*innen ans geltende Recht halten, soll W. im Beisein des Zeugen geäußert haben.

Marcel W. machte auf Waffen in seiner Wohnung aufmerksam

Der VR erkundigt sich nach dem Gemütszustand des Angeklagten W. während der Durchsuchung. KOK G. beschreibt ihn als ruhig, gefasst, kooperativ und nicht feindselig. Er habe sich spontan geäußert, wodurch eine Kommunikation entstanden sei, allerdings nicht in einer Vernehmungssituation, so der Zeuge. Dafür habe er zu wenig über das Verfahren gewusst. Marcel W. habe während der Razzia von sich aus auf zwei Schreckschusswaffen hingewiesen, die unter einem Glastisch im Wohnzimmer lagerten. Eine Waffe habe ihm gehört, die andere seiner Frau. Außerdem habe er auf zwei Einhandmesser aufmerksam gemacht, die in einem Rucksack im Flur verstaut waren und die W. laut eigener Aussage für Übernachtungen brauchte. Der Zeuge G. habe ihn daraufhin gefragt, ob er noch andere Waffen besitze. Marcel W. habe einen Karabiner K98 genannt, der in Delitzsch bei einem Waffenhändler lagere, weil das Ordnungsamt W. den Besitz von Waffen untersagt habe. Der VR lässt Fotos der Durchsuchung an die Wand projizieren, auf denen die Fundorte und die Waffen zu sehen sind, unter anderem in einem Tarnfleckrucksack.

Keine Vorkenntnisse zu Namen und rechten Kleingruppierungen

Der VR geht auf die Nennung von Namen in Zusammenhang mit der Durchsuchung bei W. ein. Der Zeuge gibt an, dass ihm die Namen von Paul-Ludwig U., Werner S. und Frank H. zum Zeitpunkt der Durchsuchung nicht gesagt hätten. Im Verlauf des Vormittags habe er zwar mitbekommen, dass es auch in München eine Durchsuchung gegeben habe, er habe aber keinen Namen erfahren.

Der VR geht auf einen schriftlichen Vermerk des Zeugen G. ein, in dem es heißt, dass Marcel W. gegenüber der LKA-Beamtin L. aus Baden-Württemberg gesagt habe, er sei mit Frank H. nach Minden gefahren. H. sei ein „Patriot“, befinde sich aber immer auf dem „legalen Weg“, so W. Wieso G. „legalem Weg“ in Anführungszeichen gesetzt habe, möchte der VR wissen. Das habe er getan, so G, weil ihm nicht klar gewesen sei, was damit gemeint gewesen sei. Der VR fragt, ob es Anzeichen für eine rechte Orientierung des Angeklagten W. bei der Durchsuchung gegeben habe. Der Zeuge erklärt, dass nichts Entsprechendes geäußert worden und in der Wohnung auch nichts ersichtlich gewesen sei. In seinem Arbeitsbereich seien rechte Kleinstgruppierungen nicht so geläufig. So verneint der Zeuge auch, die Gruppierung „Wodans Erben Germanien“ (WEG) gekannt zu haben. Der Zeuge bestätigt eine Passage aus dem Protokoll, laut der Marcel W. gegenüber der LKA-Beamtin L. behauptete, die rechte Gesinnung von Frank H. nicht bemerkt zu haben. Laut dem Bericht der Objektverantwortlichen L. endete die Durchsuchung um 11.25 Uhr. Marcel W. wurde anschließend zur erkennungsdienstlichen Behandlung auf die Polizeiinspektion Pfaffenhofen gebracht. Er habe den Beschuldigten dort zuletzt gesehen, aber zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, wie es mit W. weitergehe, so G. Er habe bei der Rückfahrt nach München jedoch erfahren, dass W. nach Karlsruhe verlegt werden sollte.

Die Befragung durch die RA*innen bringt wenig Neues. Auf die Frage von Markus K.s Verteidigerin Schwaben, ob die Durchsuchungsaktion überstürzt gewirkt habe, erklärt der Zeuge, diese sei wie bei anderen „normal“ verlaufen. Der Zeuge wird schließlich unvereidigt entlassen. RA Miksch, Verteidiger von Marcel W., schließt aus dem kooperativen Verhalten seines Mandanten, dass dessen Äußerungen in Minden nicht sicherheitsrelevant gewesen seien und er sich nicht bedroht gefühlt habe.

Die Anwält*innen bezweifeln den Beweiswert des Selbstleseverfahrens

Nach der Befragung des Polizei-Zeugen geht der VR zum dritten Selbstleseverfahren über. RA Becker verliest eine Erklärung: Sein Mandant Tony E. sei nur an einem Bruchteil der vorliegenden 112 Chats auf verschiedenen Plattformen beteiligt gewesen. In Einzelchats mit Werner S. sei nach Auffassung von E.s Anwälten keine Bestrebung ihres Mandanten zu erkennen, eine Administratorenrolle zu übernehmen. In den Chats sei es vielmehr um die Vorbereitung von Treffen, das Essen, das Wetter und die Verkehrslage gegangen. E.s Frage, ob bei dem Treffen mit einem Sören auch die Frauen dabei sein könnten, lasse kein konspiratives Vorgehen erkennen.

E.s Verteidigung leitet aus diesem Selbstleseverfahren ab, dass ihr Mandant den Chats keinen hohen Stellenwert beigemessen habe und über wenig bis keine Entscheidungsgewalt verfügt habe, was sich unter anderem daran zeige, dass Werner S. Entscheidungen ohne Rücksprache mit E. gefällt habe. Nach Ansicht der RAs zeige keine Nachricht eine staatsfeindliche Gesinnung E.s.

Insgesamt zweifelt die Verteidigung E.s den Beweiswert der in das Verfahren eingeführten Chats an. Es fehle an technischen Nachweisen, Verschriftungen seien fehlerhaft, und es sei unklar, ob sich jede Nennung eines „Tony“s tatsächlich auf ihren Mandanten beziehe. Dass die Nachrichten als gelesen markiert seien, bedeute zudem nicht, dass E. auch Kenntnis vom Inhalt gehabt hätte.

Auch RAin Schwaben zweifelt am Beweiswert der Chats. Ihr Mandant Markus K. sei an nur wenigen Chats beteiligt gewesen. Es falle schwer, nachzuvollziehen, was besprochen worden sei, weil ihr Mandant Videos als Antwort gesendet habe, die inzwischen nicht mehr aufrufbar seien. Die Textnachrichten ihres Mandanten seien wenig aufrührerisch.

Zurückschlagen ohne offenen Kampf

Der VR kündigt an, ein weiteres Selbstleseverfahren auf den Weg zu bringen. Anschließend lässt er weitere Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) abspielen. Das erste Gespräch ist ein rund dreiminütiges Telefonat zwischen dem Angeklagten Michael B. und einer weiteren Person vom 13. Februar 2020 um 14.49 Uhr. Der Mitschnitt ist durch zahlreiche Störgeräusche und Überlagerungen von Tonspuren kaum zu verstehen. Die Inhalte können deshalb nicht wiedergegeben werden. Von der Verteidigung wird angeregt, die Aufnahme technisch aufbereiten oder verschriftlichen zu lassen.

Im zweiten abgespielten Telefonat vom 30. September 2019 unterhält sich Marion G. mit einem Gesprächspartner aus dem Norden Deutschlands (Nähe Nordostseekanal) über Auswanderungspläne. Ungarn wird vom Gesprächspartner als Ziel anvisiert. Marion G. zeigt daran ebenfalls Interesse, sieht jedoch Probleme, ihre Mutter davon zu überzeugen.

Marion G. berichtet sodann von einem Treffen vom Wochenende [es dürfte das Treffen an der Hummelgautsche gemeint sein], bei dem sie viele Leute kennengelernt habe. Sie berichtet, dass „im Untergrund“ etwas geschehe. Sie beschreibt gegenüber ihrem Gesprächspartner ein Szenario, in dem es eine „erste Welle“ von „Eingereisten“ gebe, die alles platt mache. Darauf werde ein „Rückschlag“ erfolgen, zu dem man dann legitimiert sei. Den offenen Kampf wolle man vermeiden, weil man zahlenmäßig in der Unterzahl sei. Man brauche Stützpunkte, in denen man sich vorbereiten könne. Sobald die erste Stadt falle, lege man los. Man habe schon die ersten Stützpunkte eingerichtet, erzählt Marion G. Ihr Gesprächspartner erklärt, dass sein Plan, auszuwandern eine politische Entscheidung sei. Er schlägt vor, mit Marion G. in Kontakt zu bleiben, falls sich zwischenzeitlich etwas ergebe. Er behauptet, bei ihm in der Gegend um den Nordostseekanal sei man noch gut aufgestellt. Es handle sich wegen der vielen Jäger um die Region mit der höchsten Waffendichte in Deutschland.

RA Herzogenrath-Amelung erklärt, man habe schon vieles von Marion G. gehört. Für ihn sei auffällig, dass im Szenario die Gewalt von Eingereisten ausgehe, aber nicht von Anschlägen die Rede sei. Michael B.s RA Berthold schließt sich an und fügt hinzu, dass der geplante Rückzug in Stützpunkte für „Guerilla-artige“ Gegenschläge als „Defensivtaktik“ interpretiert werden könne. Zudem bezeichnet er Marion G. als „die Fränkin mit dem Flitzebogen“.

Katastrophenszenarien ehemaliger „Gelbwesten“ aus der Region Heilbronn

Das letzte Telefonat dieses Prozesstags ist ein Gespräch vom 1. Oktober 2019 zwischen Oliver K. und Beate K., zwei ehemalige aktive „Gelbwesten“. Oliver K. erklärt Beate K., dass einige Leute aus einer Chatgruppe geschmissen worden seien, weil sie nicht schnell genug auf eine Art virtuelle Alarmübung reagiert hätten. Marion G. habe zahlreiche Mitglieder entfernt. Oliver K. erklärt, er wolle Bundesländergruppen schließen und sich auf eine Gruppe konzentrieren, in der nur diejenigen Mitglied seien, auf die man sich im Ernstfall verlassen könne. Auf die Frage von Beate K., was Oliver K. mit Ernstfall meine, beschreibt er einen Blackout, der mehr als 30 Stunden andaure. Wenn der Alarm komme, müsse man Kinder und Familie zu Sammelpunkten bringen [genannt wird als Beispiel eine abgelegene Schweinezucht im Wald], dann zurückkehren und losschlagen. Beate K. bringt Baracken auf ehemaligen Bundeswehrgelände als Sammelpunkte ins Spiel. Als weiteren Rückzugsort nennt Beate K. Ungarn. In diesem Telefonat wird ein ähnliches Szenario ausgemalt wie im vorher abgespielten Telefonat von Marion G. Oliver K. redet von „Schlächtern“, die um die Ecke kämen, weshalb es besser sei, sich zuerst zurückzuziehen. Beate K. fragt, ob man die Regierung wohl nochmal stürzen könne. Sie zeigt sich jedoch pessimistisch, die Leute wollten es ihrer Meinung nach nicht kapieren. Sie schaue sich dagegen auf YouTube die Videos von Journalisten an, die „nicht links“ seien. Ihre Nichte arbeite in Stuttgart bei einem Sender, wo sie „fürs Lügen bezahlt“ werde. Oliver K. meint zur Möglichkeit, die Regierung zu stürzen: „Es laufen Dinge im Hintergrund“.

Beide beklagen den Zustand der „Gelbwesten“ und deren internen Querelen in der Region rund um Heilbronn. Beate K. sagt, ihre Gruppe sei „linksunterwandert. Wir sind nicht rechts, auch wenn sie das sagen. Wir sind nur gegen die Altparteien.“ Kurze Zeit darauf äußert sie zum Thema Flüchtlinge, dass sie nichts gegen diejenigen hätte, die etwas schaffen und sich an die Regeln hielten. Aber: „Die Massenmigration gehört gestoppt“, und Schwarze würden nicht „hierher“ gehören, weil sie sich nicht integrieren und zudem „unsere Frauen“ anpacken würden. Sie fordert, dass „die“ [unklar, wer gemeint ist] aus dem Bundestag raus müssten. Oliver K. erzählt, das werde nicht mehr lange dauern, in Berlin sei etwas „im Gange“. Beate K. beklagt, dass ihr Sohn und seine Freundin ihr Kontra gäben und nicht die von ihr angepriesenen YouTube-Videos schauten. Oliver K. glaubt: „In fünf Jahren sieht es hier aus wie nach einem Bürgerkrieg“.

RA Herzogenrath-Amelung sieht in diesem Video erneut keine Hinweise auf Anschlagspläne. Es handle sich um „kein aktives Szenario von rechts, sondern um Reaktion“. Marcel W.s RA Picker sieht hierin eine Unterhaltung über Katastrophenszenarien und Preppen. Er stelle sich aus kriminologischer Sicht die Frage, „ob die intensive Beschäftigung und der Austausch darüber eine Radikalisierung begünstigt und ob das delinquentes Verhalten begünstigt“.