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Prozesstag 73: Ein LKA-Zeuge kann oder will sich nicht erinnern

Am 73. Prozesstag, dem 23. Juni 2022, wurde erneut der LKA-Zeuge Julian B. zur Hausdurchsuchung beim Angeklagten Steffen B. am 14. Februar 2020 vernommen. Dort wurden verschiedene Waffen, Munition und Neonazi-Artikel gefunden. Der Fokus richtete sich zudem auf die bei Steffen B. gefundene „Slam Gun“, die nach Untersuchungen mit einem Vergleichsstück als funktionsfähig betrachtet wurde. Die Waffe und Munition habe er von Mario Sch. Erhalten, so der Zeuge. In der Befragung durch die Anwält*innen geht es um Thorsten K., der sich nach Angaben des LKA-Ermittlers im Zeugenschutz des Hamburger LKA befindet. Das Aussageverhalten des Zeugen zu Fragen über einen externen Berater der Soko „Valenz“ zur Einsatzplanung für den 8. und 14. Februar 2020 sowie zum Umgang mit dem Verfahren innerhalb des baden-württembergischen LKA rief Unmut bei der Verteidigung hervor. Der Senat lehnte jedoch Anträge auf ein Ordnungsgeld und Vereidigung des Zeugen ab.

Im Zuschauerraum verfolgt für kurze Zeit die rechte Szeneanwältin Nicole Schneiders das Prozessgeschehen. Als Zeuge ist erneut der baden-württembergische LKA-Beamte Julian B. (29) geladen. Der VR setzt die Befragung des Zeugen zur Vernehmung des Beschuldigten Steffen B. am 14. Februar 2020 fort, dem Tag, an dem dieser verhaftet und seine Wohnung durchsucht wurde. Der Vorsitzende Richter (VR) war bereits am 12. Prozesstag bei seiner Befragung des Zeugen zu diesem Themenkomplex weit fortgeschritten. Ihm geht es nun um das Verhältnis von Steffen B. zum Mitangeklagten Werner S. Der LKA-Zeuge erinnert sich daran, dass man Steffen B. zu seinen Kennverhältnissen in der Gruppe befragt habe. Steffen B. habe im Verhör angegeben, Werner S. seit rund drei Jahren von einem Treffen der „Soldiers of Odin“ in Baden-Württemberg zu kennen. [Die Ortsangabe ist nicht korrekt. Tatsächlich fand das Treffen in Bayern statt.] Danach sei der Kontakt über längere Zeit eingeschlafen. Werner S. habe Steffen B. dann auf Facebook angeschrieben und ihn zur Chatgruppe für den gemeinsamen Besuch einer Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin eingeladen. Der nächste persönliche Kontakt soll dann am 8. Februar 2020 beim zentralen Treffen der „Gruppe S“ in Minden stattgefunden haben.

Steffen B. über Werner S.: „Dominant“, „sympathisch“, schimpft viel

Auf die Frage nach Werner S.‘ Motivation für die Kontaktaufnahme habe Steffen B. angegeben, dass S. auf der Suche nach „Gleichgesinnten“ gewesen sei. Was damit gemeint sei, habe B. nicht näher erläutert. Auf die Frage, was Steffen B. von Werner S. halte, habe er ihn als „dominant“ und „kernigen Typ“ beschrieben, vor dem man Respekt habe. Auch Begriffe wie „urdeutsch“ und „sympathisch“ seien gefallen. Steffen B. habe den Eindruck gehabt, S. sei jemand, von dem man erwartet, dass er umsetzt, was er sagt. S. habe aber auch viel geschimpft, ohne Vorschläge zu machen, was zu tun sei.

Zum Mitangeklagten Thomas N. habe Steffen B. im Verhör am 14. Februar 2020 angegeben, dass er ihn von der Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin kenne. N. habe sich nach Angaben von B. am 8. Februar 2020 beim Treffen in Minden zurückgehalten. Er sei ein „bodenständiger Fliesenleger“. Dagegen habe B. den Mitangeklagten Paul-Ludwig U. für sehr unsympathisch gehalten. U. habe viel erzählt, unter anderem von seiner langen Haftzeit. Persönlich habe er U. beim Treffen in Minden kennengelernt.

Tony E. sprach sich in Minden laut Steffen B. für Plakataktionen aus

Den Mitangeklagten Tony E. habe Steffen B. laut dessen Angaben nur unter dessen Vornamen gekannt, so der Zeuge. Der Kontakt sei über „Matthias“ [gemeint ist Werner S., der unter verschiedenen Namen auftrat] bei der Demonstration am 3. Oktober 2019 hergestellt worden. Steffen B. habe den Familienvater Tony E. mit sich selbst verglichen und als ruhigen Typen beschrieben, der sich in Minden für Plakataktionen ausgesprochen habe. Ihn habe er als einen „eher […] gemäßigten Vertreter“ bezeichnet. Befragt nach weiteren Personen, die er kenne, habe Steffen B. nur noch den Namen „Thor Tjark“ [Aliasname des Mitangeklagten Thorsten W.] und „Franky“ [Frank H.] genannt, den er aus Zeiten der „Soldiers of Odin“ und online gekannt habe.

Auf die Frage des VR, mit welchem Gefühl Julian B. aus der Vernehmung gegangen sei, antwortet der LKA-Ermittler, dass er den Beschuldigten gerne weitervernommen hätte, weil er noch viele Fragen gehabt habe. Steffen B. habe auf die gestellten Fragen immer die gleiche Antwort gegeben: Es sei nicht über Anschläge gesprochen worden.

Die Fundorte der Slam Gun und der Munition werden gezeigt

Der VR leitet zum nächsten Themenkomplex über. Darin geht es um die Hausdurchsuchung bei Steffen B. in Nienburg (Saale) am 14. Februar 2020. Es werden mehrere Fotografien der Soko „Valenz“ zur Hausdurchsuchung in Augenschein genommen. Zu sehen sind die Räumlichkeiten des Wohngebäudes, des Nebengelasses und der Scheune. Auf einem Bild ist die Auffindesituation der „Slam Gun“ in der Scheune abgebildet. Diese lag in einem weißen Plastiksack unter einem Fliesenhaufen. „Was macht das für einen Eindruck? Hat das jemand versteckt oder ist das eher zufällig?“, fragt der VR den Zeugen. Julian B. erklärt, dass es sich seinem Eindruck nach eindeutig um ein Versteck gehandelt habe. Der Sack sei fast vollständig mit Fliesen bedeckt gewesen. Auf einem anderen Bild ist ein Kaninchen-Stall im Nebengelass zu sehen. Dort wurde die Munition in einer weißen Tüte gefunden, nachdem Steffen B. die Ermittler*innen dorthin geführt hatte. Auf Nachfrage des VR erläutert der Zeuge, dass die „Slam Gun“ so gebaut worden sei, dass Munition vom Kaliber einer Schrotflinte hineinpasse.

Fundsachen: Waffen, Munition und Neonazi-Utensilien

Unter den 121 gezeigten Aufnahmen von der Hausdurchsuchung sind neben den Räumlichkeiten des Anwesens auch Bilder der Soko von Waffen, Munition, Neonazi-Artikeln, NS-Devotionalien, mehrere Handys und Speichermedien zu sehen. Die Ermittler*innen fanden im Schlafzimmer Schreckschuss- und Luftdruckwaffen. Des Weiteren wurde Munition im Haus gefunden. In einem Schrank befand sich Kleinkalibermunition. Diese sei nicht für die „Slam Gun“ geeignet gewesen. Die Ermittler fanden jedoch heraus, dass der Mitangeklagte Stefan K. im Frühjahr 2019 von André B. ein Gewehr mit dem gleichen Kaliber angeboten bekommen haben soll. Ob die Munition dafür eingesetzt werden könne, sei unbekannt. Darüber hinaus fanden die Ermittler*innen 151 Randfeuerpatronen, verpackt in drei Schachteln zu je 50 Schuss, sowie eine separate Patrone. In diesem Zusammenhang erläutert der Zeuge, dass bei Steffen B. vier Packungen mit „Slam Gun“- kompatibler Munition gefunden worden seien, beim Mitangeklagten Stefan K. zwei Packungen des gleichen Kalibers, jedoch von einem anderen Hersteller. Außerdem verweist der Zeuge darauf, dass bei Mario Sch. [aus Schönebeck, der der „Gruppe S“ die Waffen günstig gebaut und verkauft haben soll] eine baugleiche „Slam Gun“ wie bei Steffen B. gefunden worden sei. Darüber hinaus fanden die Ermittler*innen im Flur eine Axt, auf deren Stiel der Name „Steffen“ zu lesen war und auf dem Axtkopf „SS“. Nach Angabe des Angeklagten hätte die Axt der Dekoration, nicht der Selbstverteidigung gedient. Gefunden wurden auch ein Baseballschläger und eine Elektroschocklampe. In einer Kleiderschublade lagen zudem 1.050 Euro in Fünfziger-Scheinen, die nach Rücksprache mit der Bundesanwaltschaft (BA) beschlagnahmt wurden. Auf die extrem rechte Gesinnung des Angeklagten lassen die Kutte mit dem Emblem der „Vikings Security Germania“, ein Holzbrett mit der Aufschrift „Deutschland ewig treu“ [mit Abbildungen eines Hakenkreuzes und eines Reichsadlers] sowie zwei Bücher zur „Rassenkunde“ aus dem Jahr 1935 schließen. Auf dem Dachboden wurden zwei Fotografien aus der Zeit des Nationalsozialismus gefunden. Darauf zu sehen sind Hakenkreuz-Standarten und, wie Marcel W.s Verteidiger Picker den Ermittler korrigiert, nicht Soldaten, sondern einmal SA- und das andere Mal SS-Männer abgebildet.

Die „Slam Gun“ ist laut Gutachten funktionstüchtig

Nach der Mittagspause wird die am 14. Februar 2020 bei Steffen B. aufgefundene „Slam Gun“ vor Gericht gezeigt. Auf die Frage des VR, welche Besonderheit eine „Slam Gun“ aufweise, erklärt der Zeuge, dass es sich im Prinzip um eine selbstgebaute Schrotflinte handle. Er erklärt anhand des Asservats die Bauweise. Die einzelnen Teile könne man im Baumarkt erwerben. Vom Aufbau her habe eine Slam Gun eine einfache Form; ein herkömmlicher Abschussmechanismus fehle.

Michael B.s RA Berthold stellt von seinem Platz aus fest, dass die Nähte der Waffe sauber seien. Er habe den Eindruck, dass mit dieser Waffe nie geschossen wurde, und stellt deren Funktionsfähigkeit in Frage. Der VR möchte vom Zeugen wissen, welche Untersuchungen mit der Waffe durchgeführt wurden. LKA-Ermittler B. erörtert das Vorgehen. Einen ersten Anhaltspunkt auf die Waffe habe man aus einer E-Mail von Steffen B. an Werner S. vom 4. Oktober 2019 erhalten. Die E-Mail beinhaltete vier Fotos und wurde bei der Telekommunikationüberwachung (TKÜ) abgefangen. Man habe auf dieser Grundlage einen Nachbau angefertigt. Dies sei auf Bitte und in Absprache mit der Bundesanwaltschaft geschehen.

Mit dem Nachbau habe man die Funktionsweise getestet, indem man auf einen Gelatine-Block geschossen habe. Ein kurzes Video des Versuchs wird vor Gericht gezeigt. Es zeigt den Einschlag einer Kugel in den Gelatine-Block. Mehrere RAs melden Zweifel am Beweiswert des gezeigten Videos an, da nicht ersichtlich sei, aus welcher Entfernung geschossen und wie der Zündmechanismus ausgelöst wurde. Die Ermittler*innen hingegen halten die Waffe ebenso wie den Nachbau für funktionstüchtig, was sie nicht überraschte, da es sich nicht um eine außergewöhnliche Waffe handle. Überrascht sei man eher davon gewesen, dass ein Nachbau angefertigt werden sollte. Ein Gutachten zur Funktionsfähigkeit der nachgebauten Waffe wurde am 7. Februar 2020 fertiggestellt, also einen Tag vor dem Treffen in Minden. Darüber hinaus seien weitere Untersuchungen zur waffenrechtlichen Einordnung vorgenommen und die Waffe nach der Beschlagnahmung auf Fingerabdrücke und DNA-Spuren untersucht worden.

Steffen B. versendete Fotos der „Slam Gun“ an Werner S.

In Zusammenhang mit der Slam Gun gibt es einen Vermerk in der Akte vom 20. Dezember 2019 mit der Überschrift „Relevante E-Mails beim Beschuldigten S.“. Der VR möchte vom Zeugen wissen, was es mit diesem Vermerk auf sich habe. LKA-Ermittler Julian B. berichtet, dass am 20. Dezember 2019 bei ihnen mehrere E-Mails des Angeklagten Werner S. aus der Vergangenheit eingegangen seien, die über die TKÜ abgefangen wurden. Vermutlich habe Werner S. seine E-Mails an diesem Tag auf ein neues Gerät geladen. Der VR korrigiert den Zeugen, dass die Mails bereits einen Tag zuvor eingegangen seien, und fragt, woher man wisse, dass Werner S. der Inhaber der E-Mail-Adresse sei. Dies habe man, so der Zeuge, über einen Abgleich mit den Aktivitäten von Werner S. in sozialen Medien herausgefunden. Zudem habe S. die Adresse in Aufnahmen überwachter Telefonate selbst genannt. Deshalb habe man die Überwachung der E-Mail-Adresse beantragt. Am 4. Oktober 2019 habe Steffen B. über die E-Mail-Adresse seiner Frau Susanne (damals noch mit dem Nachnamen L.] kommentarlos vier Bilder an Werner S. gesendet. Die Bilder werden vor Gericht in Augenschein genommen. Darauf sind die Munition sowie die „Slam Gun“ aus verschiedenen Perspektiven und in unterschiedlichen Zusammensetzungen zu sehen. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass die Bilder vom Handy des Angeklagten Steffen B. versendet wurden. Die in den Metadaten gespeicherten Koordinaten hätten zu B.s Anwesen geführt.

Auf die Frage, ob die Bilder mit dem Fund vom 14. Februar 2020 übereinstimmen, verweist der Zeuge darauf, dass sowohl die Waffe wie auch der Plastiksack identisch aussehen und B. selbst eingeräumt habe, die Bilder an Werner S. gesendet zu haben. Die E-Mail-Überwachung habe des Weiteren ergeben, dass die E-Mail an zwei Empfänger weitergeleitet wurde. Bei einer der beiden Adressen habe man keine Anfrage zur Ermittlung des Inhabers durchgeführt, da der Provider im Ausland sitze. Bei dem in dieser Adresse verwendeten Namen handle es sich aber um einen Nicknamen, den man vom Zeugen Marcel L. kenne. Die zweite E-Mail-Adresse konnte dem Angeklagten Michael B. zugeordnet werden. Dazu passe auch ein Telefonat, das Werner S. am 5. Oktober 2019 mit Michael B. geführt habe. Darin wurden Codewörter wie „Tretroller“, „Rücktrittbremse“ und „Batterien“ verwendet, die die Ermittler*innen als Chiffren für Waffen und Munition deuten.

Zum Abschluss seiner Zeugenbefragung möchte der VR vom LKA-Ermittler Julian B. wissen, wie es zu einem Vermerk vom 12. September 2019 gekommen sei, den der Zeuge angefertigt habe. Der Zeuge erläutert, dass der Ausgangspunkt für den Vermerk eine polizeiliche Vernehmung von Paul-Ludwig U. am 10. September 2019 in Gießen gewesen sei. U. habe gegenüber einem Kriminalhauptkommissar der Kriminalpolizeiinspektion Würzburg von seiner Aussage über Johnny L. aus Gießen berichtet. Der Würzburger Polizeibeamte habe U. so eingeschätzt, dass es diesem nach seiner langen Haftzeit nicht gelinge, Social-Media-Inhalte in die Realität einzuordnen. So zum Beispiel die Bedeutung einer „Notfallliste“, die U. an den Würzburger Beamten sendete, die dieser wiederum an seinen Stuttgarter Kollegen Julian B. weiterleitete. Der Angeklagte Frank H. erklärt zu einem späteren Zeitpunkt des Prozesstages, dass diese „Notfallliste“ in der Telegram-Gruppe von Marion G. kursiert sei.

Steffen B. hat hohe Schulden angehäuft

Richterin Geist setzt die Zeugenvernehmung durch den Senat fort. Sie fragt den Zeugen Julian B., ob der Beschuldigte Steffen B. in der Vernehmung am 14. Februar 2020 etwas zur Herkunft der Munition gesagt habe. Laut Julian B. sagte Steffen B. aus, die Munition habe er von Mario Sch. erhalten. An den genannten Preis kann sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Die Richterin hält ihm aus dem Vernehmungsprotokoll vor, dass es rund 30 Euro gewesen seien. Kurz darauf habe Steffen B. seine Aussage ergänzt. Er gab an, dass Mario Sch. auf seine Bitte hin die „Slam Gun“ gebaut habe. Zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten Steffen B. befragt, gibt der LKA-Zeuge an, dass B. verschuldet gewesen sei. Der VR konkretisiert, dass B. beim Finanzamt, der Krankenversicherung und beim Jobcenter Schulden in Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrags angehäuft habe.

Richter Kemmner kommt nochmal auf die Beteiligten des Treffens in Minden zu sprechen. Er fragt, ob Steffen B. gegenüber dem LKA-Zeugen den genannten „Franky“ noch einer anderen Gruppe als den „Soldiers of Odin“ habe zuordnen können. Der Zeuge erinnert sich, dass Steffen B. „Franky“ auch den „Wodans Erben Germanien“ aus Bayern zugeordnet habe. „Franky“ sei zusammen mit einem Thomas von den „Wodans Erben Germanien“ aus Bayern angereist, allerdings kann der Zeuge keine weiteren Informationen zu diesem Thomas abrufen.

Wollte Paul U. eine terroristische Vereinigung überführen oder planen?

Nun erhalten die Verteidiger*innen die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Tony E.s RA Hofstätter geht auf das Verhältnis des Zeugen zu Paul-Ludwig U. ein. Der Zeuge gibt an, nur einmal persönlich mit ihm telefoniert zu haben. Ansonsten habe er die Niederschriften aus den Vernehmungen durch seine Vorgesetzten Frau S. und Herr K. erhalten. Auf die Frage von RA Hofstätter, ob er sich mit seinen Vorgesetzten darüber unterhalten habe, sagt der Zeuge B. aus, dass dies bestimmt der Fall gewesen sei, er sich aber nicht mehr an die Inhalte erinnern könne.

RA Hofstätter greift eine Aussage des Zeugen auf, dass Paul-Ludwig U. „immer als Beschuldigter“ geführt wurde. Die Frage, ob er sich mit seinen Vorgesetzten über U.s Status ausgetauscht habe, verneint der Zeuge. Es habe eine klare Ansage der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegeben, dass U. als Beschuldigter in Zusammenhang mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung geführt werde. RA Hofstätter hakt nach, ob er das in der Belehrung gegenüber U. im Telefonat so auch mitgeteilt habe. An dieser Stelle korrigiert sich der Zeuge. Er könne nicht mehr genau sagen, ob er vor oder nach dem 25. November 2019 mit U. telefoniert habe. An diesem Tag habe die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernommen und wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt.

RA Hofstätter fragt darüber hinaus, ob der LKA-Zeuge B. seine wesentlichen Erkenntnisse aus der TKÜ des Angeklagten U. entnommen habe. Der Zeuge berichtigt den Anwalt. Er habe seine Erkenntnisse aus der gesamten TKÜ erhalten. Die Niederschriften hätten ihm mit einem geringen Zeitversatz tagesaktuell vorgelegen. RA Hofstätter greift den Punkt auf. Der Zeuge habe die Gespräche von U. mit seinen Bewährungshelfer*innen, Freund*innen etc. vorliegen gehabt und darüber mitbekommen, was U. gesagt hat. Der Anwalt fragt den Zeugen, mit welcher Motivation Paul-Ludwig U. nach Minden gefahren sei. Der Zeuge gibt an, hierüber keine Auskunft geben zu können. Er möchte nicht spekulieren. Aus der TKÜ wisse man, dass U. aufgrund seiner Vergangenheit den Wunsch hatte, der Polizei zu helfen. RA Hofstätter fragt nach, ob sich der Zeuge erinnern könne, dass U. über Zeugenschutz gesprochen habe. Daran kann sich der Zeuge B. nicht erinnern, da er die TKÜ selbst nicht gehört habe. RA Hofstätter hakt weiter nach: Ist Paul-Ludwig U. nach Minden gefahren, um eine terroristische Vereinigung zu überführen oder an deren Aufbau mitzuplanen? Der Zeuge wiederholt, dass er zu U.s Intention keine Angabe machen könne. „Ist er freiwillig hingefahren?“, fragt der Anwalt. „Ich weiß es nicht“, entgegnet Julian B.

Der Zeuge habe nur an den GBA Ermittlungsakten persönlich weitergegeben

RA Berthold stellt weitere Fragen „zur Waffe oder was da vorne liegt“. Er fragt den Zeugen, ob er versucht habe, damit zu schießen. Außerdem möchte er wissen, ob Steffen B. sagte, dass er damit geschossen habe. Zur ersten Frage verweist der Zeuge auf das Gutachten. Zur zweiten Frage sagt Julian B. aus, dass der Angeklagte angegeben habe, nicht mit der Waffe geschossen zu haben.

Steffen B.s RA Ried geht auf die Rolle des Zeugen bei den Ermittlungen ein. Der Zeuge habe die Verfahrensakten beim LKA geführt. Die Akten seien vom LKA geschlossen und an die Bundesanwaltschaft übergeben worden. Da nun ein Terrorverfahren laufe, will der Anwalt wissen, ob sich das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) damit beschäftigt habe. Der Zeuge verneint. Auf die Frage, ob sich weitere Behörden wie das Kanzleramt oder der Ministerpräsident mit dem Verfahren beschäftigt haben, erklärt der Zeuge, dass er außer an die BA keine Akten, auch nicht in Teilen, weitergegeben habe. Es gebe Informationspflichten gegenüber dem Landesinnenministerium, aber eine Weitergabe an andere Behörden habe es „durch mich persönlich nicht“ gegeben, so der Zeuge.

Michael B.s RA Mandic fragt nach, wie die Akten zur BA gelangt seien und ob es an den Akten Beanstandungen gab. Der Zeuge sagt aus, dass die Akten in Kartons gepackt und per Dienstwagen nach Karlsruhe transportiert worden seien. Es habe auch eine Nachlieferung an Akten gegeben. Bei einzelnen Akten sei die Reihenfolge geändert worden, etwa wenn die Akte zu voll und daher auf zwei Ordner aufgeteilt worden sei. Die Frage des RA, ob bei den Akten etwas weggelassen wurde, verneint der Zeuge.

Wie beeinflussten die Berichterstattung und Gespräche im Kollegium den Zeugen?

RA Mandic geht auf die Rolle der Presseberichterstattung für die Ermittlungen ein. Er möchte vom Zeugen wissen, ob er und seine Kolleg*innen die Berichterstattung verfolgen und wie sie über kritische Artikel aus den „Stuttgarter Nachrichten“ zur Rolle von Paul-Ludwig U. im Kollegium sprächen. Der Zeuge erklärt, dass es über den Prozess eine gute Berichterstattung gebe. Er selbst habe kaum Zeit, sich damit zu beschäftigen, sehe aber hin und wieder Push-Nachrichten auf seinem Handy. Im Kollegium sei immer klar gewesen, dass U. als Beschuldigter geführt werde. Auf RA Mandics Frage, ob U.s unklarer Status den Prozess gefährde, erwidert der Zeuge, dass es keinen unklaren Status gebe. Auf die Frage, wie man im Kollegium über den Prozess rede, gibt der Zeuge an, man spreche auf der Ebene von „Wie wars? – Ja, anstrengend“, pflege aber keinen tiefergehenden inhaltlichen Austausch über das Verfahren. Man rede eher allgemein über Oberflächliches. An längere Austausche mit seinen Kolleg*innen könne er sich nicht erinnern. Für den RA klingt das unglaubwürdig. Der Zeuge erinnere sich an Details bei Hausdurchsuchungen, könne sich aber nicht an Einsatzbesprechungen und den Austausch mit seinen Kolleg*innen erinnern. „Das wollen Sie mir als glaubhafte Aussage darstellen?“, echauffiert sich der RA. „Das hat er getan“, schaltet sich der VR ein, was RA Mandic auf die Palme bringt.

Wolfgang W.s RA Grassl greift die Medienberichterstattung zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf. Bezugnehmend auf die Angabe des Zeugen, dass er Sachverhalte der Medienberichterstattung entnehme, möchte er vom Zeugen wissen, ob die Berichterstattung als Erkenntnisquelle genutzt werde und wenn ja, ob dies dienstlich oder privat geschehe. Der Zeuge erklärt, dass dienstlich bekannt sei, dass eine Seite aus Nordrhein-Westfalen ausführlich über den Prozess berichte. Im LKA Baden-Württemberg habe es anfangs einen Pressespiegel zum Verfahren gegeben. Er wisse aber nicht, ob dieser aktuell noch geführt werde. Privat lese er im Internet sporadisch Artikel bei „Spiegel Online“ oder der „New York Times“. Aktiv gesucht habe er danach nicht. Hin und wieder werde auf Artikel verwiesen, wie etwa auf den von EXIF zum Zeugen Thorsten K. [https://exif-recherche.org/?p=7045]

Mario Sch.: ein „amtlich bekannter Anscheißer“?

RA Picker fragt den LKA-Zeugen, wie er an die Vernehmung von Steffen B. herangegangen sei, und möchte wissen, ob der Ermittler die Angaben von Paul-Ludwig U. für wahr gehalten habe. Außerdem stelle sich ihm die Frage, ob er offen oder mit einer Hypothese in die Vernehmung gegangen sei. Der Zeuge erklärt, dass es nicht seine Aufgabe sei, die Angaben von U. als die Wahrheit zu betrachten. Es sei ihm darum gegangen, die vorliegenden Fakten zu überprüfen. Dafür habe er in der Vernehmung offene und geschlossene Fragen gestellt, ab und zu auch eine Suggestivfrage.

Des Weiteren möchte der RA wissen, ob er sich näher mit Mario Sch. beschäftigt habe. Der Zeuge gibt an, dass er zwar bei einer der beiden Hausdurchsuchungen bei Mario Sch. dabei gewesen sei, sich aber nicht näher mit der Sache und der Person auseinandergesetzt habe. Bei der ersten Durchsuchung ging es um Waffen und Munition, bei der zweiten um die Werkstatt von Mario Sch. Auf die Frage von RA Picker, ob ihm Szene-Gerüchte bekannt seien, dass Sch. für den Verfassungsschutz arbeite, antwortet der Zeuge, dass ihm keine Szene-Gerüchte bekannt seien, aber Mario Sch. in Chats, an denen auch Steffen B. beteiligt war, als „amtlich bekannter Anscheißer“ bezeichnet worden sei.

Welche Rolle spielt der externe Berater der Soko?

Tony E.s Verteidiger Becker stellt die Frage in den Raum, ob der Soko „Valenz“ ein externer Berater zur Seite gestanden habe, etwa bei der Zusammenführung von Akten. Der Zeuge gibt sich ahnungslos. Er habe die Akten nach einem Aktenplan der BA geführt. Durch RA Becker an seine Wahrheitspflicht erinnert, bekräftigt der Zeuge, hierfür allein zuständig gewesen zu sein. Kurz vor der Abgabe habe ihn ein junger Kollege, Herr M., unterstützt, jedoch nicht bei der Aktenführung.

RA Mandic fragt, ob der Soko allgemein ein Berater zur Verfügung stand. Der Zeuge bejaht. Ein externer Berater sei Standard in einer Soko. RA Becker greift den Punkt erneut auf. Zuerst verneine der Zeuge, dass es einen Berater gab, dann bejahe er dies bei der Frage von RA Mandic. Der Zeuge betont, dass der Fragefokus unterschiedlich war. RA Becker habe gefragt, ob er selbst einen Berater beansprucht habe, RA Mandic habe dagegen allgemeiner gefragt.

RA Becker erkundigt sich, welche Rolle der Berater in der Soko spielte, um wen es sich handle und ob es persönliche Gespräche zwischen dem Berater und den Zeugen gab. Julian B. gibt an, dass es sich um Jürgen M., einen früheren LKA-Beamten handle, von dem er aber nicht wisse, ob er noch im LKA tätig war, als die Soko arbeitete. M.s Aufgabe sei die Qualitätssicherung der Soko gewesen. Er habe während der Soko-Zeit einmal mit ihm Kaffee getrunken, könne sich aber an die Gesprächsinhalte nicht mehr erinnern.

Steffen B.s Verteidiger RA Flintrop fragt nach, wann und wie der Berater der Soko vorgestellt wurde und ob es weitere Kontakte vis-à-vis gab. Der Zeuge sagt aus, dass der Berater „mit Sicherheit“ vorgestellt wurde, aber wie genau, daran könne er sich nicht erinnern. Der Berater sei auch zum Gespräch in sein Büro gekommen, aber über Inhalte könne er nichts mehr sagen, weil er es nicht mehr wisse. Die gleiche Antwort erhält RA Flintrop auch auf die Frage, wer die Idee eines Beraters im LKA vorgestellt habe, was den RA ungläubig mit den Worten schließen lässt: „Der kam eines Tages mit dem Fallschirm und war plötzlich da?“

Der Zeuge bringt den Begriff „Entnazifizierung“ nicht mit dem Verfahren in Verbindung

Thomas N.s Verteidiger Sprafke fragt den Zeugen, was er mit dem Begriff „Entnazifizierung“ verbinde. Der Zeuge geht auf die historische Bedeutung des Begriffs nach dem Zweiten Weltkrieg ein und dass der Begriff im aktuellen Krieg in der Ukraine vom russischen Präsidenten Putin verwendet werde. Auf die Nachfrage von RA Sprafke, ob er in seiner herausgehobenen Stellung im Ermittlungsverfahren den „Entnazifizierungsbegriff“ mit dem laufenden Verfahren in Verbindung bringt, antwortet der Zeuge mit „Nein“, was eine ungläubige Reaktion des Anwalts hervorruft. [Sein Mandant Thomas N. verwendete den Begriff mehrfach in TKÜs und auch beim Treffen in Minden, womit er mehreren Teilnehmern nachhaltig in Erinnerung blieb].

Thorsten K. soll sich im Zeugenschutz des LKA Hamburg befinden

In einem weiteren Fragekomplex greifen mehrere Anwält*innen die Person Thorsten K. aus Bad Bramstedt auf. RA Flintrop fragt den LKA-Ermittler B., ob ihm der Name bekannt sei und welche Funktion Thorsten K. im Verfahren einnehme. Der Zeuge antwortet, dass er den Namen kenne und dass Thorsten K. als Zeuge geführt werde. Er selbst habe sich kaum mit K. befasst. Er habe eine Melderegisteranfrage gestartet, um K.s Personalien zu ermitteln, aber keine Auskunft erhalten. Auch anderen Kolleg*innen sei das so gegangen. Man habe gewusst, dass Thorsten K. in Bad Bramstedt wohne. Der Inspektionsleiter L. habe bei der Bürgermeisterin versucht, die Meldedaten zu erheben. Die Bürgermeisterin habe mitgeteilt, dass sich K. im Zeugenschutz des LKA Hamburg befinde und man deshalb keine Auskunft erteilen könne. Da Thorsten K. laut BA kein Beschuldigter gewesen sei, habe man keine weiteren Informationen erhalten. Werner S.‘ Verteidiger Siebers fragt den Zeugen, ob ihm das Gerücht bekannt sei, dass Thorsten K. als V-Mann für den Verfassungsschutz arbeite. Der Zeuge gibt an, dass er das nur in den Medien mitbekommen habe. RA Siebers fragt weiter, ob ihm das Gerücht bekannt sei, dass Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ ein Spitzel des Verfassungsschutzes sei. Dieses Gerücht sage ihm nichts, antwortet der Zeuge.

Über Anfragen beim Auswärtigen Amt (AA) und bei französischen Behörden habe man herausfinden wollen, was an den Behauptungen dran sei, Thorsten K. besitze den Diplomatenstatus und sei früher Mitglied der Fremdenlegion gewesen, so der Zeuge. Für beide Angaben habe man keine Erkenntnisse vorliegen, die das bestätigen könnten. Markus K.s Verteidigerin Schwaben erfragt, nach welchem Namen in diesem Zusammenhang beim AA und in Frankreich nachgefragt wurde. Der Zeuge kann hierzu keine Angabe machen, weil er mit diesem Vorgang nicht betraut gewesen sei. RAin Schwaben befragt den Zeugen, ob er wisse, dass die Adresse von Thorsten K. dem Polizeiobermeister B. am 25. November 2019 vorgelegen habe. Dieser B. habe die Anschrift über eine OSINT-Abfrage [Open Source Intelligence] herausgefunden. Sie fragt den Zeugen Julian B., woher sein Kollege die Adresse erhalten habe, und hält Julian B. vor, diesen Sachverhalt anders dargestellt zu haben. Der Ermittler gibt an, dass man über die Telefonanbieter und soziale Medien zwei Adressen herausgefunden habe. Es sei aber nicht möglich gewesen, diese Angaben über das Melderegister zu bestätigen.

Der Zeuge weiß nicht (mehr) viel

In den Fokus der Anwält*innen rückt auch die Einsatzplanung des LKA für den 8. und 14. Februar 2020. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung greift die Aussage des Zeugen auf, er sei am 8. Februar während des Treffens in Minden quasi live dabei gewesen. Er möchte wissen, wo er sich da befunden hätte und ob er allein gewesen sei. Der Zeuge gibt an, dass er sich im Lagezentrum in Fellbach aufgehalten habe. Bei ihm seien unter anderem die Vorgesetzten Herr K. und Herr L. gewesen. Wann er am Lagezentrum angekommen und wann er gegangen sei, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Auf die Frage, ob es Kontakt zu den Kolleg*innen vor Ort gab, verweist der Zeuge auf seine Amtsverschwiegenheit.

Zur Frage des RA, ob es Kontakt zum Angeklagten Paul-Ludwig U. gab, verweist er auf einen Anruf U.s, der in der TKÜ zu finden sei. Als der Zeuge auf die Frage, ob vor Ort ein Zugriff möglich gewesen wäre, antwortet, er könne das nicht sagen, fragt RA Herzogenrath-Amelung, ob das wegen der Amtsverschwiegenheit oder aus Unwissenheit der Fall sei. „Sowohl als auch“, antwortet der LKA-Zeuge. Bei Fragen, ob es eine Einsatzplanung gab, ob Verfassungsschutzämter mit eigenen Observationskräften vor Ort waren und ob man in der Vorbesprechung verschiedene Szenarien besprochen habe, entgegnet der Zeuge mit „Weiß ich nicht“.

RA Mandic sieht einen Widerspruch darin, dass der Zeuge hinsichtlich der Einsatzplanung sowohl Nichtwissen angibt als auch auf sein Dienstgeheimnis verweist. Der Zeuge erwidert, er könne nichts sagen, weil er es nicht könne. Und wenn er könnte, dann würde er es wegen des Dienstgeheimnisses nicht sagen. RA Mandic droht mit einem Vereidigungsantrag und bohrt hinsichtlich der Einsatzplanung vor dem Treffen in Minden nach: Gab es Einsatzbesprechungen? Wenn ja, wie viele? Als der Zeuge angibt, er könne es nicht sagen, und nicht mal eine Schätzung zur Anzahl der Vorbereitungstermine abgeben will, beantragt RA Mandic ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro, weil der Zeuge wider besseres Wissen nichts über die Einsatzplanung preisgebe. Der Antrag wird nach einer kurzen Unterbrechung abgelehnt, weil das Tatmerkmal nicht erfüllt sei.

Die Verteidigung beklagt das Aussageverhalten des Zeugen

Das Aussageverhalten des Zeugen stößt in den Reihen der Verteidigung auf Unverständnis. RA Mandic beantragt die Vereidigung des Zeugen, da dieser Informationen verweigert habe und sich bei wichtigen Fragen auf Gedächtnislücken berufe. Oberstaatsanwältin Bellay sieht die Voraussetzungen für eine Vereidigung als nicht gegeben an. Die Verteidigungen der Angeklagten Thomas N. und Tony E. schließen sich dem Antrag an. Der VR verfügt, dass der Antrag abgelehnt wird. Daran ändert auch RA Mandics Antrag auf Gerichtsbeschluss nichts. Der Zeuge wird unvereidigt entlassen. Der VR schließt jedoch nicht aus, den Zeugen erneut vorzuladen.

In ihren Erklärungen zum Zeugen äußern die Anwält*innen ihren Unmut über das Aussageverhalten. RA Sprafke sagt, wenn es strafbar wäre, dass der Zeuge die Verteidigung für dumm verkaufe, dann hätte er einen Strafantrag gestellt. RA Hofstätter glaubt, dass die Ermittler*innen die Intention von Paul-Ludwig U. zur Fahrt nach Minden sehr gut einschätzen konnten. Ansonsten hätte man schließlich einen potenziellen Terroristen nach Minden geschickt. „Das gibt es nicht, dass man Beschuldigte losschickt und sagt, mach mal weiter“, so der RA. In seinen Augen sei Paul-Ludwig U. ein „vorsatzloser Agent Provocateur suis generis“.

RA Siebers fasst zusammen, dass aus seiner Sicht Steffen B., wie auch schon andere, bestätigt habe, dass es sich in Minden um eine Zusammenkunft mehrerer Personen handelte, die sich zum Teil nicht kannten, die kein gemeinsames Ziel hatten, keinen Folgetermin vereinbarten, keine Gelder gesammelt hätten und die in Minden keine Bestrebungen gezeigt hätten, dem Zusammenschluss einen Namen zu geben.

RA Picker gibt an, dass er die Zeugenpolitik des Landes Baden-Württemberg nicht verstehe. Statt klipp und klar zu sagen, dass man nichts sagen könne, werde eine fehlende Erinnerung vorgetäuscht.

Pickers Kollege RA Miksch hält die „Slam Gun“ für Überfälle terroristischer Art für ungeeignet.

RAin Schwaben äußert, ihr sei bei der Zeugenaussage von Herrn B. aufgefallen, dass dieser zu den Fragen des Senats „in einer Souveränität“ Angaben gemacht habe, die für einen jungen Zeugen „bemerkenswert“ sei. Dagegen stehe der durchgehende Erinnerungsverlust bei Fragen der Verteidigung.

prozesstage72

Prozesstag 72: Rückblick auf die Razzia und Vernehmung von Steffen B.

Am 72. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 21. Juni 2022 wurde erneut Julian B. (29), Kriminalhauptkommissar beim LKA, befragt. Diesmal ging es um seine Funktion als Objektverantwortlicher der Hausdurchsuchung bei Steffen B. in Nienburg/Saale (Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt) am 14. Februar 2020. Gefunden wurden u.a. eine versteckte „Slam Gun“ (selbstgebaute Pistole), 150 Schuss, sowie Nazi-Memorabilia. Die „Slam Gun“ hatte Steffen B. von Mario Sch. aus Schönebeck (Elbe) erhalten. Dieser war bei den „Soldiers of Odin“ aktiv und soll der „Gruppe S“ Waffen geliefert haben. Deswegen fand bei Mario Sch. ebenfalls am 14. Februar 2020 eine Hausdurchsuchung statt. In der sich an die Hausdurchsuchung anschließenden Vernehmung behauptete Steffen B., so der Zeuge und Vernehmungsbeamte Julian B., sich nur mit den anderen Angeklagten ausgetauscht zu haben. Anschläge seien nicht geplant gewesen. Das zentrale Treffen der „Gruppe S“ in Minden am 8. Februar 2020 bezeichnete Steffen B. in der Vernehmung als „patriotische Gesprächsrunde“. Angeblich habe man nur über Flyer gesprochen.

Eingangs stellt sich der Zeuge vor: Er sei Julian B. (29), jetzt Kriminalhaupt- und nicht mehr Kriminaloberkommissar. Er arbeite seit Dezember 2012 im Polizeidienst, habe sein Bachelor-Studium bis August 2016 beendet und sei seit September 2016 beim LKA in Baden-Württemberg bei der Inspektion 610 [der dortigen Staatsschutz-Abteilung].

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt den Zeugen, wann er zuerst mit diesem Verfahren in Berührung gekommen sei. Der Zeuge erwidert, das sei am 10. September 2019 gewesen, als Paul-Ludwig U. von Gießen an sie vermittelt worden sei. Gefragt nach seiner Rolle als Hauptsachbearbeiter erklärt Julian B., er sei für die Aktenführung und Berichte verantwortlich, wobei letzteres in diesem Fall seine Kollegin S. übernommen habe. Der VR fragt nach der Beteiligung am Entscheidungsprozess, und der Zeuge gibt an, dass die meisten Entscheidungen durch den GBA vorgegeben worden seien.

Vorbereitung auf die Durchsuchung

Die Razzia bei Steffen B. fand an einem Freitag statt; seit Montag oder Dienstag zuvor wusste der Zeuge laut eigener Aussage, dass eine Durchsuchung anstand. Darauf habe man sich mit der Personaleinteilung, Anregungen für die Beschlüsse und Informationen über die zu durchsuchenden Objekte vorbereitet.

Der VR fragt nach Unterlagen, die der Zeuge zusammengestellt habe. Der Zeuge verweist auf einen Leitfaden zur Vernehmung, den er mit Frau S. erstellt habe und der eher allgemein gehalten gewesen sei. Darin spielten die Treffen in Minden, Berlin und die abgesagten Zusammenkünfte in Norddeutschland eine Rolle.

Die Informationsgewinnung sei über verdeckte Maßnahmen (Telekommunikationsüberwachung, Telegram-Überwachung von Paul-Ludwig U.), die Auswertung von Social Media und über die Angaben von U. gelaufen. Der VR fragt nach dem Status von Paul-Ludwig U., und der Zeuge bezeichnet ihn als „Beschuldigter“. U. habe ihn einmal angerufen und sei dabei auch durch ihn belehrt worden.

Zeuge war Objektverantwortlicher für B.s Haus

Die Zeugenbefragung wendet sich wieder der Razzia bei Steffen B. zu. Den Durchsuchungsbeschluss, so der Zeuge, habe man erst am Morgen des 14. Februar erhalten. Er habe den Beschluss durchgelesen, und er sei ihm logisch erschienen. Schlüsselereignis sei die E-Mail von Steffen B. an Werner S. mit den Slam-Gun-Fotos gewesen. Da sei ihm klar gewesen, dass das ernst zu nehmen sei. Als Objektverantwortlicher habe er sich selbst angeboten. Er sei am 13. Februar mit Fr. M. (Inspektion 610) im Auto nach Magdeburg gefahren. In dem anderen Wagen seien Frau K. und Herr M. (beide Inspektion 620) gefahren. Von den insgesamt vier LKA-Beamten an diesem Tag schreibt sich der Zeuge selbst den höchsten Informationsstand zu. Nachmittags habe man in Magdeburg eine Besprechung durchgeführt, an der auch LKA-Beamte aus Sachsen-Anhalt teilgenommen hätten.

Verdacht auf vergrabene Waffen

An der Hausdurchsuchung am 14. Februar 2022 hätten sich neun bis zehn BFE-Beamte beteiligt. Es habe den Verdacht auf vergrabene Waffen gegeben. Deswegen habe man einen Sprengstoff-Suchhund eingesetzt. Das Objekt sei ein kleiner Bauernhof am Ortsausgang mit Scheune und Schuppen voller Gerümpel gewesen. Als er, so der Zeuge, um 6.20 Uhr angekommen sei, habe Steffen B. gesichert draußen bei einer Schaukel gestanden, Frau B. und der Sohn seien im Haus gewesen. B. sei sehr ruhig gewesen; deswegen habe man ihm keine Handschellen angelegt. Um 8.01 Uhr sei er offiziell festgenommen worden. Im Gespräch habe Steffen B. sehr kooperativ, „ruhig und entspannt“ gewirkt.

Der Zeuge fasst die Aufgabenaufteilung bei der Durchsuchung zusammen: Er selbst habe Skizzen angefertigt und einige Anrufe tätigen müssen. Seine Kolleg*innen W. und K. hätten die Asservate zur Kollegin M. gebracht, die sie angenommen und die Fundorte skizziert habe. [Im Gerichtssaal werden mehrere Skizzen aus Steffen B.s Haus gezeigt.] Die BFE habe fotografiert.

B. stritt erst ab, eine „Slam Gun“ zu besitzen

Julian B. erinnert sich, er habe sich Steffen B. um 6.30 Uhr vorstellt, sei mit ihm ins Haus gegangen und habe ihm den Tatvorwurf mitgeteilt: Bildung einer terroristischen Vereinigung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Außerdem habe er den Beschuldigten belehrt, dass er einen Anwalt hinzuziehen könne – der VR projiziert die unterschriebene Belehrung an die Wand im Gerichtssaal – und ihm den Durchsuchungsbeschluss zum Lesen vorgelegt.

Julian B. berichtet, er habe Steffen B. sehr früh am Morgen des Zugriffs nach der „Slam Gun“ gefragt. Sie hätten Hinweise darauf gehabt, dass sie im Haus sei. Steffen B. habe zuerst abgestritten, etwas von Waffen zu wissen. Nachdem er, der Zeuge, aber erzählt habe, dass die Behörden seine E-Mail über eine „Slam Gun“ mitgelesen hätten, habe der Beschuldigte sie in den Keller geführt. Die „Slam Gun“ sei unter einem Ziegelhaufen versteckt gewesen. Sie hätten nach Munition gefragt, und Steffen B. habe zuerst bestritten, welche zu besitzen. Als die Beamt*innen das als unglaubwürdig bezeichnet hätten, habe Steffen B. sie zu einem Versteck im Hasenstall geführt. Den Besitz weiterer Waffen habe B. verneint. Steffen B. habe sich immer wieder kurz geäußert, dass die „Slam Gun“ nicht für Anschläge, sondern zur Verteidigung dienen sollte. Die E-Mail mit den Fotos von der Slam Gun sei über die Mail-Adresse von B.s Frau versendet worden, fügt der Zeuge hinzu. Man habe ihr Handy durchgesehen und es ihr dann nach Rücksprache mit der Einsatzleitung zurückgegeben.

150 Schuss Munition, zwei Schusswaffen, Testosteron und Rechtsrock

Der VR fragt nach weiteren Funden, und der Zeuge nennt:

  • eine Elektroschocker-Taschenlampe
  • 150 Schuss Kleinkaliber-Munition
  • eine Schreckschusswaffe
  • eine Druckluftwaffe
  • Testosteron
  • zwei Bilder mit NS-Bezug
  • zwei Bücher über Rassentheorie
  • mehrere Schallplatten.
[Der VR projiziert eine Asservatenliste an der Wand, auf der u.a. stehen:

  • die Singleplatte „Infantery“
  • die CD „Mosphito“
  • eine Fim-Fünfeck-Pistole
  • ein Baseballschläger
  • ein Holzbrett mit Reichsadler und Hakenkreuz]

Steffen B. verriet den mutmaßlichen Waffenlieferanten Mario Sch. an die Polizei

Der Zeuge geht im Folgenden genauer darauf ein, was Steffen B. am Morgen des Zugriffs über seine „Slam Gun“ sagte: Den Verkäufer der „Slam Gun“ habe B. erst als einen Unbekannten bezeichnet. Als die Polizei auch diese Behauptung für unglaubwürdig befunden hätten, habe Steffen B. zugegeben, Mario Sch. habe sie für ihn gebaut und sie ihm 2019 für weniger als 30 Euro verkauft. Diese Aussage habe man an die Staatsanwaltschaft in Magdeburg weitergeleitet. [Die Niederschrift dieser Aussage wird ebenfalls an die Wand des Gerichtssaals projiziert.] Über Mario Sch. habe Steffen B. gesagt, dass er ihn noch von den „Soldiers of Odin“ kenne und Sch. auch Mitglied einer gemeinsamen Chatgruppe gewesen sei. Der Zeuge fügt an, dass Mario Sch. ihm und den Kollegen bereits in Verbindung mit Waffen und Telegram bekannt gewesen sei.

Bei Mario Sch. gab es am selben Tag noch eine Hausdurchsuchung in Schönebeck. Er, so der Zeuge, sei später dazugestoßen. Mario Sch. habe „eine ganze Werkstatt“ mit Wasserrohren für „Slam Guns“ gehabt. Man habe auch den „Zwilling“ [eine Waffe derselben Bauart wie die von Steffen B.] der „Slam Gun“ gefunden. Die Asservate seien mit einem LKW abtransportiert worden.

Müder Angeklagter und Streit im Gerichtssaal

An dieser Stelle spricht der VR den Angeklagten Michael B. an, der offenbar eingeschlafen ist. Der VR kündigt an, dass man nun einiges wiederholen müsse. B.s Rechtsanwalt (RA) Berthold widerspricht, sein Mandant sei voll vernehmungsfähig gewesen. Der VR glaubt das nicht; er habe B. schließlich gerade aus dem Schlaf gerissen. RA Flintrop beschwert sich, sein Mandant Steffen B. habe Rückenschmerzen. Michael B. solle sich direkt äußern und das Kasperletheater lassen. Michael B. schimpft zurück: „Was willst Du von mir? Du bist ein Kasper.“ Sein RA Mandic kommentiert in Richtung des VR: „Vielen Dank für die Eskalation!“ Dieser kontert: „Eskalation ist nicht meine Spezialität.“ Anschließend wiederholt er für Michael B. wie angekündigt die letzten rund 1,5 Stunden der Verhandlung.

Nach dieser Wiederholung knüpft der VR an den zuletzt besprochenen Punkt an, die Asservate von Steffen B. Er fragt nach dem gefundenen Testosteron. Der Zeuge sagt, das sei ans LKA übergeben worden. Er wisse aber nichts über das separate Verfahren dazu. [Im Gerichtssaal wird das Durchsuchungsprotokoll an die Wand projiziert.] Der Zeuge bestätigt, dass Steffen B. auf die Rückgabe mancher Gegenstände verzichtet habe. Die Durchsuchung sei gegen 10.30 Uhr beendet gewesen. Dann sei Steffen B. mitgeteilt worden, dass er vorläufig festgenommen sei. Er sei aufs Revier gebracht und erkennungsdienstlich behandelt worden. B. habe außerdem freiwillig eine Speichelprobe abgegeben. Gegen 16 Uhr sei dann die Vorführung beim Haftrichter in Karlsruhe erfolgt.

Steffen B. stritt in der Vernehmung alles Gravierende ab

Die Vernehmung von Steffen B. auf dem Polizeirevier in Magdeburg erfolgte laut VR von 14.45 bis 17.15 Uhr. Dann sei die Vernehmung abgebrochen worden, um Steffen B. nach Karlsruhe zu bringen. Der Zeuge erinnert sich, er selbst habe alle Fragen gestellt. Neben ihm seien aber auch seine Kolleginnen M., F. und B. anwesend gewesen. Steffen B. habe auf einen Anwalt verzichtet. [Der VR projiziert die Vernehmungsschrift an die Wand.]

Der Zeuge fasst die Vernehmung zusammen: Steffen B. habe angegeben, lediglich in Chatgruppen beteiligt gewesen zu sein und die Leute sonst nur in Berlin und in Minden getroffen zu haben, um „politische Meinungen“ auszutauschen. Anschläge seien nicht geplant gewesen.

Steffen B. habe angegeben, Werner S., Tony E., Stefan K. und Paul-Ludwig U. schon vor dem Treffen in Minden gekannt zu haben. Er habe auch erzählt, dass er einen Realschulabschluss habe, eine Lehre gemacht habe und Leiharbeiter gewesen sei. Ein Zeitlang habe er mit einem Bekannten eine Sicherheitsfirma betrieben. Er sei derzeit Trockenbauer. Seine Frau sei Physiotherapeutin und Pilates-Trainerin.

Julian B. berichtet, er habe den Beschuldigten auch auf seine politische Gesinnung angesprochen; die sei ja eindeutig, denn Steffen B. habe sich Adolf Hitler auf den Oberschenkel und mehrere Hakenkreuze auf den Körper tätowieren lassen. Trotzdem habe er sich als „politisch Mitte rechts“ eingeordnet und die Tätowierungen als Jugendsünden eingeordnet.

Was sagte Steffen B. über das Treffen in Minden aus?

Der VR fragt nach den Aussagen von Steffen B. zu dem Treffen in Minden. Julian B. erklärt, der Beschuldigte sei laut eigener Aussage mit Stefan K. nach Minden gefahren und sei dort – um Sprit zu sparen – von Werner S. eingeladen worden. Der VR fragt, an welche Namen sich der Beschuldigte habe erinnern können. Der Zeuge zählt auf: Teutonico [Werner S.], Tony [E.], einen Thor Tjark [Thorsten W.], Thomas N. und [Paul-Ludwig] U. Letzteren habe Steffen B. als sehr unsympathisch beschrieben, weil er sich wichtig gemacht habe. Die Anzahl der Teilnehmer des Treffens habe B. mit neun benannt. Werner S. habe das Treffen laut Steffen B. organisiert. Er sei auch Wortführer gewesen. B. habe S. als „kernigen Typen“ und „verbittert“ beschrieben. Zum Inhalt des Treffens hält der VR eine Aussage aus dem Vernehmungsprotokoll vor: Steffen B. habe davon gesprochen, von Werner S. zu einer „patriotischen Gesprächsrunde“ eingeladen worden zu sein. Alle seien sich einig gewesen. Man könne gemeinsam etwas machen, etwa Flyer, um auf Probleme hinzuweisen. Jeder habe 150 bis 200 Euro geben sollen, um Plakate zu fertigen. Man habe auch angedacht, ein Notruftelefon einzurichten und Gleichgesinnte auf Demonstrationen zusammenzubringen.

Der VR fragt, ob in Minden auch der Terminus „Bürgerkrieg“ in der Vernehmung gefallen sei. Der Zeuge bejaht und spricht in diesem Zusammenhang die Prepper-Haltung von Anwesenden an, die laut Steffen B. gefordert hätten, man müsse Lebensmittel anschaffen und lagern. Immer wieder sei es außerdem um den Schutz der Familie gegangen. VR zitiert aus der Vernehmung, man habe Angst vor Plünderungen gehabt. An den Terminus „Tag X“ hingegen kann sich der Zeuge aus der Vernehmung nicht erinnern.

Aussagen nur teilweise glaubwürdig

Dem Zeugen fällt noch ein, dass Werner S. Steffen B. laut dessen Aussage ein Foto seiner „Slam Gun“ gezeigt habe. Werner S. kenne Steffen B. zufolge auch Mario Sch.

Zusammenfassend sagt der Zeuge, er habe manche Aussagen B.s für glaubwürdig gehalten. Die Vernehmung habe er wegen eines Anrufs vom Kollegen G. verfrüht abbrechen müssen. Abschließend habe er Steffen B. die Vernehmungsabschrift unterschreiben lassen und auch selbst unterschrieben. [Der VR projiziert das Dokument an die Wand des Gerichtssaals.] Nach der Vernehmung habe das BFE Sachsen-Anhalt Steffen B. abgeholt. Bei einer weiteren Vernehmung am 19. Mai habe er Steffen B. wiedergesehen.

Der VR unterbricht an dieser Stelle die heutige Sitzung, kündigt aber an, es seien noch Fragen offen; etwa die Verbindung zwischen Steffen B. und einzelnen Personen und Chatgruppen.

prozesstage71

Prozesstag 71: Erster Zeuge aus der extremen Rechten verweigert Aussage

Am 71. Prozesstag, dem 2. Juni 2022, wurde erstmals ein Zeuge aus der rechten Szene geladen: Ralph E. (63) aus Witzhave. Er soll über den ebenfalls aus Norddeutschland stammenden Angeklagten Tony E. in Kontakt zur „Gruppe S“ gekommen sein und als sehr verlässlich gelten. Laut Tony E. – so ergab es sich aus der Telefonüberwachung – soll er bereits wegen Mordes inhaftiert gewesen sein. Ralph E. traf mehrere der Angeklagten bei einer extrem rechten Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin und war danach Teil einer Chatgruppe der „Gruppe S“, kam jedoch letztlich trotz Einladung nicht zum zentralen Treffen im Februar 2020 nach Minden. Tony E. informierte ihn allerdings wenige Tage darauf telefonisch über die Inhalte des Treffens. Vor Gericht verweigerte Ralph E. die Aussage. Der Senat nutzte den Rest des Prozesstages, um Aufnahmen abgehörter Telefonate von Paul-Ludwig U. zwischen Oktober 2019 und Januar 2020 abzuspielen, u.a. um Erkenntnisse zum Status von Paul-Ludwig U. zu liefern: Hinweisgeber? Informant? V-Mann? Letztendlich machten sie erneut deutlich, dass U. offenbar der Ansicht war, für seine Informationen eine Gegenleistung von den Behörden zu bekommen. Rechtsanwalt Hofstätter kommentierte das mit den Worten: „Er ist missbraucht worden.“

Der Vorsitzende Richter (VR) ruft den Zeugen Ralph E. herein. Dieser stellt sich als 63-jähriger Personenschützer vor und verkündet, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Marcel W.s Verteidiger Picker möchte den Grund dafür wissen, doch E. will auch diesen nicht erläutern. Der VR schaltet sich ein und erklärt, ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht ergebe sich aus den Akten, daher müsse der Zeuge seine Gründe nicht näher glaubhaft machen. RA Picker fragt den Zeugen: „Ist Ihnen bekannt, dass Thorsten K[…] wahrscheinlich ein V-Mann ist?“ [K. gehörte gemeinsam mit Ralph E. zum Organisationskreis der rassistischen „Merkel muss weg“-Kundgebungen in Hamburg. Hintergründe zum V-Mann-Verdacht: siehe den Bericht zum 70. Prozesstag. Ralph E. möchte auch dazu nichts sagen, obwohl der RA insistiert, dass Fragen zum Komplex Thorsten K. nicht von seinem Schweigerecht abgedeckt seien. Der VR weist darauf hin, dass Paragraf 55 schon erfüllt sei, wenn der Zeuge jemanden aus der Szene kenne. [„Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.“]

Eine kurze Pause wird eingelegt. Danach bestätigt der VR das Zeugnisverweigerungsrecht E.s. Dieser stehe im Verdacht, sich an der Gründung einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Er sei am 3. Oktober 2019 im Anschluss an eine Demonstration in Berlin bei einem Gespräch zugegen gewesen. Vor dem Hintergrund zweier Telefonate von Werner S. und Thomas N. vom 20. Oktober und 30. November 2019 sei davon auszugehen, dass bereits bei dieser Zusammenkunft über die Begehung von Tötungsdelikten gesprochen wurde. Der Zeuge soll von Beginn an der Telegramgruppe „Besprechungszimmer“ angehört und zum Treffen der „Gruppe S“ im Februar 2020 in Minden eingeladen gewesen sein. Jede Antwort des Zeugen könnte diesen Verdacht bestärken. Also müsse er nichts sagen. Der VR fragt den Zeugen, ob er weiterhin keine Angaben machen wolle. Ralph E. nickt. Daraufhin wird er unvereidigt entlassen.

Anschließend werden 117 Urkunden im sogenannten Selbstleseverfahren ins Verfahren eingeführt.

TKÜ vom 4. Oktober 2019: Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und LKA-Beamter Michael K.

Paul-Ludwig U. berichtet, er sei mit Teutonico [Werner S.], Thomas N. und Tony E. bei der Demonstration in Berlin gewesen. Ein nächstes Treffen sei am 19. November 2019 geplant. U. fragt nach Neuigkeiten vom GBA bezüglich seiner beschlagnahmten CO2-Waffe. Michael K. kann/möchte dazu noch nichts sagen, man werde sich am Donnerstag treffen. Bis dahin solle U. ruhig abwarten. Paul-Ludwig U. betont: „Wenn das der Paderborner Staatsanwalt mitbekommt, dann sind wir weg.“ [Diese Staatsanwaltschaft war für U.s damals laufende Bewährung zuständig.] K. beruhigt U., dass die Bundespolizei die Waffe beschlagnahmt habe und er nicht glaube, dass sie die Akte direkt zur Paderborner Staatsanwaltschaft schicke. U. verlangt, wegen des drohenden Bewährungswiderrufs wegen Waffenbesitzes solle die Bundesanwaltschaft intervenieren. Er könne ja nach dem Ende der Sache [des Verfahrens gegen die „Gruppe S“] verurteilt werden. K. wendet ein, dass U. danach in den Zeugenschutz gehen solle. Paul-Ludwig U. ist misstrauisch wegen der angeblichen Zufallskontrolle: „Die haben gezielt auf mich gewartet in Heidelberg.“ Er habe Wolfgang W. in Verdacht. „Nur der Wolf wusste, dass ich 11.30 Uhr ankomme.“ Michael K. versucht abzuwiegeln: Das sei „schwierig zu beurteilen“, es gebe ein „erhöhtes Kontrollaufkommen“. [Tatsächlich war es keine Zufallskontrolle, siehe den Bericht zum 63. Prozesstag.] Paul-Ludwig U. kündigt an, K. einige Nachrichten zu schicken, u.a. eine Liste von „Patrioten“. Die hätten in zwei Tagen 2.500 Mann zusammen – das sei kein Fake. Außerdem berichtet U., dass Jonny L. [ESLR Gießen] eine Schusswaffe der Marke Mauser zuhause habe. Die Gruppe um L. hält U. im Telefonat aber für weniger gefährlich als die um „Teutonico“, daher werde er sich auf letztere konzentrieren. Wenn er aber aus der Gruppe um Jonny L. aussteige, werde der Frankfurter Staatsanwalt enttäuscht sein. Paul-Ludwig U.: „Sie sehen, das ist nicht einfach.“

Wurde U.s Status bewusst nicht am Telefon besprochen?

Nach der Präsentation des Telefonats fragt der VR nach Erklärungen, und Frank H.s Verteidiger Herzogenrath-Amelung merkt an, dass U. behauptet habe, es stünden sofort 2.500 Personen bereit. Das sei eine „gigantische Übertreibung“. RA Picker fällt auf, dass U.s Status [V-Person, Informant] nicht am Telefon, sondern unter vier Augen besprochen und U. bei Nachfragen dazu vertröstet werde. Dadurch gebe es keine Aktenvermerke.

TKÜ vom 8. Oktober 2019: Gespräch von U. und LKA-Beamtin Maren-Sophie S.

U. fragt die LKA-Beamtin Maren-Sophie S., ob die E-Mails angekommen seien. S. bejaht.

TKÜ vom 8. Oktober 2019: Gespräch von Paul-Ludwig U. und einem Gernot

In dem Gespräch mit seinem unpolitischen Bekannten Gernot erzählt Paul-Ludwig U., er werde offiziell als Mitglied einer terroristischen Vereinigung geführt, aber „inoffiziell bin ich die Quelle und Vertrauensperson“. Er werde noch bis Februar, März „geführt“, dann werde die Polizei zuschlagen. Danach komme er ins Zeugenschutzprogramm. Dort bekomme er aber nur eine Wohnung, eine Identität und Hartz-IV, um alles weitere müsse er sich selbst kümmern. Gernot entgegnet, U. müsse wissen, was er mache und mutmaßt, dass U. womöglich missbraucht werde. U. betont die Gefahr seines Einsatzes: Man habe ihn gewarnt, es könnte „tödlich für Sie enden“. Aber er wolle „einfach mal nen ganz neuen Schnitt machen“. Wenn der GBA seinen Fall [unrechtmäßiger Maßregelvollzug] an sich ziehe, dann könnte „ich auch Geld bekommen“ [Anspielung auf Entschädigungsklage]. Eigentlich dürfte er das alles Gernot gar nicht sagen. U. fährt fort: Die Beamten seien „sowas von fürsorglich“. Sie seien bei jedem Treffen dabei [Observierung]. Sie hätte ihm gesagt, wenn beim nächsten Treffen Waffen ausgegeben würden, dürfe er die mitnehmen, und wenn es zu Aktionen komme, könne er mit der Waffe eigenständig agieren. Die Rechten hätten sofort 2.500 Mann, die bereits stünden. Die, die jetzt Anschläge planten, seien 80 Leute. Das seien die führenden Leute von „Soldiers of Odin“, „Wodans Erben Germanien“ etc. Es gebe Ermittlungen gegen 160 Leute.

„Er ist missbraucht worden“

Der VR bittet um Erklärungen, und RA Herzogenrath-Amelung betont, dass es sich erneut um „gigantische Übertreibungen“ handle. Tony E.s Verteidiger Hofstätter geht auf Gernots Befürchtung ein, U. könnte von den Behörden missbraucht werden. U. habe das im Telefonat vom Tisch gewischt, würde das heute aber sicherlich anders sehen: „Er ist missbraucht worden.“ Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach weist darauf hin, dass Paul-Ludwig U. bei dieser Einschätzung von RA Hofstätter genickt habe, und verlangt, dass diese gestische Äußerung ins Protokoll aufgenommen wird. Der VR lehnt ab, da weder er noch die Urkundsbeamten U. in diesem Moment im Blick gehabt hätten. RAin Rueber-Unkelbach beantragt einen Senatsbeschluss. Nach kurzer Pause bestätigt der Senat, dass U.s Geste nicht protokolliert wird.

RA Picker hebt hervor, das Telefonat zeige noch einmal drei Punkte:

  1. U.s Selbstverständnis als Quelle und Vertrauensperson
  2. U.s Selbstdarstellung mit der Intention der Bewunderung
  3. U.s Erwartungshaltung an die Sicherheitsbehörden

Außerdem betrachtet der RA den Satz „Ich werde bis März, April geführt“ als „Terminus technicus“ für eine V-Mann-Tätigkeit.

TKÜ vom 9. Oktober 2019: Gespräch von Paul-Ludwig U. und Herrn B. vom LKA

Anschließend spielt der VR wieder ein recht kurzes Telefonat ab. Darin lässt U. seinem LKA-Kontaktbeamten Michael K. ausrichten, dass „bei uns in den Gruppen die ersten Videos“ von den Schutzwesten bei der Hummelgautsche aufgetaucht seien. [Bei diesem Treffen im September 2019 hatte Wolfgang W. eine Stich- oder Splitterschutzweste dabei und soll angeboten haben, weitere dieser Westen für die Gruppe zu besorgen.]

Drei TKÜ vom 11. Oktober 2019 von Paul-Ludwig U. und K. bzw. S. vom LKA Baden-Württemberg

Im ersten überwachten Telefonat will Paul-Ludwig U. von Michael K. wissen, wie das gestrige Gespräch ausgegangen sei. [Am 10. Oktober sollte laut K. ein Gespräch wegen U.s beschlagnahmter CO2-Waffe stattfinden, siehe TKÜ vom 4. Oktober 2019 in diesem Bericht.] K. vertröstet ihn.

In der TKÜ vom 11. Oktober 2019 meldet sich LKA-Beamtin S. zurück und vereinbart mit U. ein Treffen auf dem Polizeirevier in Mosbach.

In der TKÜ vom 11. Oktober ruft Paul-Ludwig U. nochmal bei S. vom LKA an und erkundigt sich mit Bezug auf das Treffen in Mosbach: „Ich werde da aber nicht verhaftet?“ S. beruhigt ihn: „Nein, Sie werden nicht verhaftet.“ U. klingt erleichtert, er lacht und gluckst.

TKÜ vom 15. Oktober 2019: Gespräch von U. und Tobias W. von der Polizei Mittelhessen

Paul-Ludwig U. informiert Tobias W. über ein dreistündiges Gespräch mit dem LKA, bei dem auch Experten für den Zeugenschutz gewesen seien. Er könne seinen Status jetzt nicht mehr verändern. Um die „Gießener Sache“ [Ermittlung gegen die Gruppe um Jonny L.] werde sich anderweitig gekümmert. Man könne ihm keine Unterstützung wegen Fahrtkosten geben, weil das den Prozess gefährden würde. Er stehe weiter allein da. In einem Chat sei eine Liste mit Antifa-Adressen verschickt worden [vermutlich ein alter Punk-Mailorder-Hack], was „Teutonico“ per Sprachnachricht kommentiert habe mit der Forderung: „Damit sollten wir anfangen.“ Die Liste umfasse 78 Seiten, die Personen könne man gar nicht alle schützen. Er trete jetzt in die „Bruderschaft“ ein. „Kann sein, dass ich jetzt in den Untergrund gehen muss.“ Im April, Mai gehe es los.

TKÜ vom 15. Oktober 2019: Gespräch von U. mit Tobias W. von der Polizei Mittelhessen

Paul-Ludwig U. erzählt Tobias W., man dürfe sich die Gruppen nicht als einzelne Akteure vorstellen. Sie bestünden aus je 10 bis 15 Personen. „Die meinen es richtig böse ernst.“ „Teutonico“ habe über eine Sprachnachricht zum Eintritt in die „Bruderschaft“ gesagt: „Oh super, du meinst es jetzt ernst.“ Sie würden sich persönlich treffen. „Teutonico“ habe ihm verkündet, er habe eine eigene Gruppe vorbereitet. U. fügt an, Ziel dieser Gruppe sei, einen Bürgerkrieg zu provozieren. An einem Tag wollten alle zeitgleich zuschlagen. U. beschwert sich über ein Video der Polizei Baden-Württemberg auf Facebook, das eine Vorbereitung auf Terroranschläge zeige: „Na, super, rennt doch gleich mit einem Schild herum: ‚Ich weiß, dass ihr etwas geplant habt.‘“ W. versucht, ihn zu beruhigen; die Übung sei sicherlich schon lange geplant gewesen. U. erzählt, dass Ralf N. [„Bruderschaft Deutschland“] gesagt habe, dass man die Neuen durchleuchten werde. Bei der „Bruderschaft“ seien also, so spekuliert Paul-Ludwig U., auch Polizisten involviert. Am 2. November treffe er sich wieder mit Jonny L. in Landau auf einer Demonstration. Tobias W. betont am Ende des Telefonats noch einmal: „Sie machen das aus freien Stücken. Wir geben Ihnen keine Anweisungen.“

TKÜ vom 24. Oktober 2019: Gespräch von U. und LKA-Beamtin S.

Paul-Ludwig U. berichtet, dass „ein Teil der Jungs“ sich getroffen habe und ihn einweihen wolle. U. selbst erinnert S.: „Ach so, Sie haben vergessen mich zu belehren. Machen Sie das.“ S. erklärt U., wie man einen Chat exportiert. U. sagt, er habe ihr etwas zu Peter O. [„Bruderschaft Deutschland“] geschickt. In die Gruppe sei er wegen seiner Vergangenheit schnell reingekommen. U. wünscht sich eine Sicherung bei seiner Teilnahme am geplanten Treffen in Hamburg. Außerdem bittet er S. um „eine Weiterleitung von Ihrem Telefon am Wochenende, […] wenn ich abgeholt werde.“

TKÜ vom 16. November 2019: Gespräch von U. mit Michael K. vom LKA

Paul-Ludwig U. erzählt Michael K., dass „Teutonico“ vom Verfassungsschutz festgenommen worden sei.  [Werner S. hatte eine Hausdurchsuchung.] K. korrigiert, der Verfassungsschutz nehme niemanden fest. U. fährt fort: Teutonico habe alle Chats verlassen und darum gebeten, alles zu löschen. Jonny L. sei auch hochgenommen und seine Waffe beschlagnahmt worden. L. habe geschrieben: „Mich hat einer verkauft.“ Michael K. weiß von der Hausdurchsuchung und erklärt sie damit, dass L. sich bei einer Verkehrskontrolle verplappert habe. Das habe aber nichts „mit unserer Sache“ zu tun. Er ergänzt, dass die Waffe von L. nicht funktionstüchtig gewesen sei. Von der Durchsuchung bei Werner S. weiß Michael K. dagegen nichts. Aber auch diese Razzia basiere nicht auf U.s Angaben. „Von daher: Ruhe bewahren und weitermachen.“ U. erzählt, er fahre jetzt nach Kandel [vermutlich zu einer der rassistischen Demonstrationen dort], und habe eigentlich geplant, mit Jonny L. zur Demo nach Duisburg zu fahren, jetzt hätten sie jedoch umgeplant. Paul-Ludwig U. erwähnt, die „Bruderschaft“ habe einen Anwalt namens Steffen. „Oh, wie heißt der nochmal?“ Michael K. ergänzt: Steffen Hammer. Der sei ein rechter Musiker gewesen und bundesweit für die „Bruderschaft“ tätig. „Der vertritt die teilweise umsonst.“ U. teilt Michael K. außerdem mit, er sei jetzt offizielles Mitglied auf Probe in der „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“.

TKÜ vom 27. November 2019: Gespräch von U. mit Frau S. vom LKA

Paul-Ludwig U. verkündet S., er „werde jetzt auf jeden Fall weitermachen“, wenn er nicht wegen der beschlagnahmten CO2-Waffe in Haft müsse. „Das wäre natürlich bitter.“ Er habe ein Schreiben vom Amtsgericht Heidelberg bekommen. Dahinter stecke der Paderborner Staatsanwalt. S. bietet U. an, ihr das Schreiben zu schicken, und U. willigt ein. U. berichtet, „Teutonico“ sei wieder allen Chats beigetreten und dort wieder aktiv. Er habe gesagt, er habe jetzt drei Verfahren am Hals und eine Hausdurchsuchung gehabt.

Der VR fragt nach Anmerkungen. Steffen B.s RA Ried erklärt, er gewinne immer mehr den Eindruck, dass Paul-Ludwig U. versichert worden sei, dass diese Gespräche nicht zu den Akten gelangen würden.

TKÜ vom 1. Dezember 2019: Gespräch von U. mit seinem Bruder Thomas

Thomas ruft U. an, weil er ihm einen Brief in einer Erbschaftsangelegenheit zuschicken will. Es geht um eine als Erbengemeinschaft verwaltete Photovoltaik-Anlage. Paul-Ludwig U. erzählt seinem Bruder, dass er demnächst in ein Zeugenschutzprogramm komme. Er sei „so in rechten Terrorgruppen drin“, aber er sei „diesmal auf der richtigen Seite“. Es werde erst im Januar, Februar losgehen. Sein Bruder wirkt nur mäßig interessiert.

TKÜ vom 3. Dezember 2019: Gespräch von U. mit Frau S. vom LKA

Paul-Ludwig U. erzählt, dass er mit einem Anwalt gesprochen habe. [Offenbar geht es erneut um die beschlagnahmte Waffe.] Es sei ein Unding, dass die Paderborner schon jetzt, vor Eröffnung der Hauptverhandlung, schreiben würden. Ob sie das an Frau Zacharias [GBA] weitergeben könne? Er wolle ja nicht, dass die Sache vom Tische falle, aber er müsse weitermachen. Zacharias müsse den Fall an sich ziehen.

TKÜ vom 10. Dezember 2019: Gespräch zwischen U. und Frau S. vom LKA

In diesem Gespräch informiert Paul-Ludwig U. Frau S., dass Thomas N. gerade angerufen habe. [Vermutlich bezüglich des geplanten und später geplatzten Treffens bei Hamburg.] Sie „bleiben da bis Sonntag“ und würden in einem Hotel übernachten.

TKÜ vom 12. Dezember 2019: Gespräch von U. mit Michael K. vom LKA

Paul-Ludwig U. erzählt, dass sie am Sonntag zurückfahren würden. Das Treffen gehe von 10 bis 18 Uhr. Er fahre dann von Minden zurück nach Hause. Michael K. kommentiert, das wäre dann „zwar ein wenig anstrengend, aber Sie sind es ja inzwischen gewohnt“. Paul-Ludwig U. verkündet, es komme auf jeden Fall ein Fremdenlegionär. Er solle da eingeweiht werden. „Ich hoffe, da kommt jetzt endlich etwas raus.“ Für Komplikationen habe er eine Nummer, da rufe er an und sage nur „Scheiße“; „oder ich schreibe ‚SOS‘ per WhatsApp“. Er sei vor allem auf Thomas N. gespannt. „Wollen wir mal gucken, was ans Tageslicht kommt.“ Die beiden vereinbaren ein Treffen am Dienstag. Zum Abschied wünscht Michael K. Paul-Ludwig U.: „Gute Nerven, gute Reise!“

RA Herzogenrath-Amelung merkt an, dass dieser Fremdenlegionär nicht existiere.

TKÜ vom [unverständlich] Dezember 2019: Gespräch von U. mit Michael K. vom LKA

Paul-Ludwig U. informiert Michael K., dass das Treffen am 18. [Januar] stattfinde. Er werde mit Ralf N. nach Minden mitfahren. Über den Ausfall habe er sich geärgert. „Auch für Sie.“ Michael K. stimmt dem zu: „Haben uns alle mehr erwartet von dem Wochenende.“ Paul-Ludwig U. vereinbart mit Michael K., sich nach dem 11. zu treffen. Da habe er das Treffen mit der „Bruderschaft“.

TKÜ vom 2. Januar 2020: Gespräch von U. mit Frau S. vom LKA

Paul-Ludwig U. fragt, ob man sich morgen oder nächste Woche nochmal treffen könne. „Teutonico“ [Werner S.] habe eine neue Gruppe namens „1. Zug“. Es gebe Sachen, die man abfotografieren müsse. Könne man das bei der Kripo in Mosbach machen? Paul-Ludwig U. informiert außerdem darüber, dass Ralf N. doch nicht mit komme, aber dafür Kai [K.], der Gründer der „Bruderschaft“. Anschließend kommt U. erneut auf die Heidelberger Kontrolle zu sprechen: Er habe ein Schreiben aus Heidelberg erhalten. Falls es doch zur Verhandlung kommen sollte, sei es wichtig, dass der Staatsanwalt nichts über seine Kontakte zu den Behörden in der Öffentlichkeit verlese. U. fordert, das solle der Staatsschutz klären.