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Prozesstag 70: War Thorsten K. V-Mann im nahen Umfeld der „Gruppe S“

Am 31. Mai 2022, dem 70. Prozesstag gegen die „Gruppe S“, wurde die Vernehmung des baden-württembergischen LKA-Ermittlers Kevin G. fortgesetzt. Er war am 14. Februar 2020 an der Hausdurchsuchung bei Frank H. in München beteiligt gewesen und arbeitete anschließend weiter in der SOKO Valenz. G. beantwortete dem Senat Fragen zu seinen Ermittlungen über Frank H.s Online-Aktivitäten. Ins Stocken geriet der Zeuge bei Fragen zur möglichen V-Mann-Tätigkeit von Thorsten K., der im Verfahren zwar nicht angeklagt ist, aber über Chats und persönliche Kontakte Verbindungen zur Gruppe um Werner S. hatte. Nach der Entlassung des Zeugen wurden mehrere Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung in das Verfahren eingeführt, die sich entweder um die Anfahrt zur Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin drehten oder Telefonate des Angeklagten Paul-Ludwig U. wiedergaben.

Der Vorsitzende Richter (VR) setzt die Befragung des Zeugen Kevin G. vom 69. Prozesstag fort. Dabei nimmt er die Auswertung der Social-Media-Aktivitäten des Angeklagten Frank H. sowie von digitalen Asservaten in den Blick. In einem ersten Block geht der VR auf zwei Vermerke des Zeugen aus dem Juni 2020 ein, in denen dieser seine Auswertung von Frank H.s Facebook-Aktivitäten darlegte. Der Zeuge erklärt, dass die Auswertung des Facebook-Profils zu den üblichen Ermittlungen gehöre. Dabei habe er sich zwei Facebook-Konten von Frank H. genauer angeschaut. Frank H. habe auf seinen Profilen unter anderem Inhalte zum Thema „Flüchtlingskritik“ geteilt, so der Zeuge, und sich mit der Anzahl seiner Posts in einem üblichen Rahmen bewegt. Eines der Profile sei schon etwas älter gewesen und weniger rege genutzt worden.

Frank H. als Admin für die „Wodans Erben Germanien“

Strafrechtlich relevante Beiträge habe er nicht gefunden, erklärt G. Der Bezug zum Verfahren ergebe sich durch die Profilbilder, über die Frank H. seine Rolle bei den „Wodans Erben Germanien“ (W.E.G.) mitgeteilt habe. Im Januar 2019 postete der Angeklagte H. ein Profilbild mit dem Logo der W.E.G., welches ihn als „Sergeant at Arm“ ausweise. Im April 2019 habe er das Profilbild erneut gewechselt, nun mit der Bezeichnung des „Vice Leaders“. Weitere Hinweise auf seine Verbindung zu dieser Gruppierung ergäben sich durch Verlinkungen von anderen Mitgliedern der W.E.G.

Auf die Frage des VR, ob Frank H. auf anderen Kanälen der W.E.G. eine Rolle gespielt habe, etwa als Betreuer, verweist der Zeuge Kevin G. darauf, dass er das nicht in seinem Bericht niedergeschrieben habe, die Angabe aber in einem anderen Bericht zu finden sei.

Der VR hält dem Zeugen einen Screenshot aus der Facebook-Gruppe „Wodans Erben Germanien / Support / Baden-Württemberg“ vor, in der auf eine Bewerberseite verwiesen wird. Der Originalbeitrag wurde am 19. Oktober 2019 veröffentlicht. Unter dem Auszug kommentiert ein „Werner Schmidt“: „Ich bewerbe mich jetzt mal, schau mal was passiert.“ Dabei handelt es sich um einen Aliasnamen des Angeklagten Werner S. Kommentiert wird dies von einem „Matze Wodan“, bei dem es sich um den Angeklagten Marcel W. handelt. W. schreibt: „es wäre eine Ehre dich bei uns willkommen zu heißen‚ Werner Schmidt.“ Der VR fragt, woran man Frank H.s Administratoren-Funktion erkennen könne. Der Zeuge verweist auf einen zweiten Screenshot einer „Bewerbergruppe“ der W.E.G. Aus der Kanalinformation der „Bewerbergruppe“ gehe hervor, dass Frank H. einer von mehreren Administratoren sei. Der VR lässt auch diesen Screenshot auf die Leinwand projizieren.

Der Zeuge sichtete die gesicherten Daten

Der VR fährt anschließend mit der Frage fort, wie ein bei Frank H. gefundenes Handy dem Beschuldigten zugeordnet werden konnte. Der Zeuge G. erklärt, das Smartphone habe man auf dem Wohnzimmertisch gefunden. H. habe bestätigt, dass es ihm gehöre, und die dazugehörige PIN mitgeteilt.

Der VR interessiert sich des Weiteren dafür, wie die E-Mail-Adressen von Frank H. ermittelt wurden. Der LKA-Beamte G. berichtet, dass er von einer Fachinspektion des LKA eine Digitalaufbereitung der Daten erhalten und diese dann mit einem Auswertungsprogramm gesichtet habe. Dabei habe er zwei gmail-Adressen von H. samt zugehöriger Cloud entdeckt. In der Cloud hätten sich E-Mails, Fotos, Videos, Standortdaten und Rechnungen befunden. Insgesamt handelte es sich um mehr als 58.000 Datensätze, wie aus einer Übersicht über die Sicherung vom 14. Februar 2020 hervorgeht, die der VR auf die Leinwand des Gerichtssaals projiziert.

Bilder von einem Treffen am Wolfsee (Bayern)

Der VR geht näher auf die Datensätze ein, die in der Cloud abgelegt sind. Vom Zeugen möchte er zunächst erfahren, ob er unter den 52 aufgeführten Kontakten Bezüge zu den Angeklagten herstellen konnte. Dies verneint der Zeuge. Als nächstes will der VR wissen, welche Bilder in der Cloud abgespeichert waren. Kevin G. erklärt, dass diese zu einem Großteil mit H.s Arbeit als Wasserinstallateur zu tun hätten. Darüber hinaus seien Bilder mit Bezug zu den W.E.G. sowie von „Spaziergängen“ mit den „Soldiers of Odin“ (SoO) gefunden worden. Die gefundenen Bilder in der Cloud seien äquivalent zu den Bildern auf H.s Smartphone.

Der VR lässt ein Foto auf die Leinwand projizieren: ein Gruppenbild, auf dem auch eine Deutschlandfahne mit dem Logo der SoO zu sehen ist. Auf dem Foto sind die Angeklagten Werner S., Stefan K., Steffen B. und Frank H. mit ihrem Nachnamen markiert. Aus der Bildbeschreibung geht hervor, dass Frank H. das Bild am 20. August 2017 um 13.42 Uhr versendete. Der Zeuge erklärt, das Bild beinhalte keine weiteren Metadaten, sondern nur den Zeitstempel der E-Mail, mit der das Foto versendet wurde. Wann das Bild entstand, könne man nicht herauslesen. Er fügt jedoch hinzu, dass bei der Hausdurchsuchung von Werner S. die Originalaufnahme gesichert worden sei. Daraus habe man die Standortangabe zum Wolfsee herauslesen können. [Am 19. und 20. August 2017 trafen sich die SoO am Wolfsee und beschlossen dort die Abspaltung der W.E.G. aus ihren Reihen.]

Auf einem zweiten Foto, das auf die Leinwand projiziert wird, sind mehrere Personen auf einer Wiese und ein Zelt im Hintergrund zu sehen. Das Bild wurde ebenfalls am 20. August 2017 von der einen E-Mail-Adresse von Frank H. an seine zweite E-Mail-Adresse versandt. Es handelt sich laut dem Zeugen „höchstwahrscheinlich um eine mit dem Smartphone von H. erstellte Originalaufnahme“. Auf dem Foto sind Werner S. und Michael B. markiert. Als Thema des Bildes wird erneut „Wolfsee“ vermerkt.

Frank H.s Zielvorstellung blieb im Ungefähren

Nun gibt der VR das Fragerecht an die anderen Mitglieder des Senats weiter. Richter Kemmner hakt bei der Protokollierung der ersten Vernehmung des Beschuldigten Frank H. nach. Angesichts des Umstandes, dass eine Frage zur Sitzordnung beim Treffen in Minden am 8. Februar 2020 nicht protokolliert wurde, will der Richter wissen, wie nah das Protokoll am Wortlaut ist. Der Zeuge bestätigt, dass diese Zwischenfrage fehle, man aber nah am Wortlaut des Beschuldigten geblieben sei. Eine weitere Frage des Richters zielt darauf ab, ob Frank H. die Begriffe „Unruhe ins Land bringen“ und „Bürgerkrieg“ synonym verwendet habe. Kevin G. bejaht, das sei sein Eindruck gewesen. Auf die Frage, ob G. aus der Befragung ein übergeordnetes Ziel H.s ableiten konnte, gibt der Ermittler an, dass „Ausländer vertreiben“ „mehr oder weniger“ das Ziel gewesen sei. Frank H. sei hierbei jedoch im Ungefähren geblieben.

Bei der Frage nach den in Minden anwesenden Personen konnte Frank H. im Verhör nur einzelne Namen nennen. In Frage steht, ob er den Ermittlern daraufhin anbot, gemeinsam in die Telegram-Chatgruppe zu schauen, um ausstehende Namen zu klären. Dieses Angebot habe er aber so nicht wahrgenommen, erklärt der Zeuge G. Man habe unter Zeitdruck gearbeitet und die bisherigen Ergebnisse der Vernehmung zu Papier bringen wollen. Bei der Frage, wer Waffen wie und wo besorgen sollte, blieb Frank H. dem Zeugen zufolge vage.

H.s Abneigung gegen Antifaschist*innen

Als nächstes erhält Oberstaatsanwältin Bellay (OStAin) das Wort. Sie erkundigt sich beim Zeugen unter anderem danach, ob Frank H. etwas zu den Zusammenstößen mit Antifaschist*innen gesagt habe, und welchen Rang H. bei den SoO einnahm. Zum Thema Antifa habe sich der Beschuldigte so geäußert, dass „die Antifa“ mit allem den Konflikt suche, was nach Nationalismus aussehe, gibt der Zeuge den Angeklagten H. wieder. H.s Abneigung habe sich in der Zeit der Spaziergänge bei den SoO entwickelt. Der Beschuldigte habe angegeben, bei den SoO von 2016 bis 2018 Mitglied gewesen zu sein und dabei das Amt des „Sergeant at Arms“ bekleidet zu haben.

Von Interesse sind für die OStAin die Kontakte ins extrem rechte Spektrum. Hatte Frank H. neben Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ noch zu anderen Akteuren Kontakt? Der Zeuge gibt an, dass er nur erzählen könne, was er in seinem Bericht geschrieben habe. So habe H. Kontakt zu Markus H. gehabt, der für die „Bruderschaft Deutschland“ in Bayern der Ansprechpartner gewesen sei. Darüber hinaus habe Kontakt zu Daniel K. vom „Bündnis deutscher Patrioten“ bestanden. Ihn habe H. als „gläubigen Katholiken“ beschrieben. Auf eine weitere Nachfrage der OStAin, welche Angaben der Angeklagte H. zum Inhalt der Telegram-Gruppe für den 8. Februar 2020 gemacht habe, erinnert sich der Zeuge daran, dass die Antwort pauschal geblieben sei: Zusammenhalt, Gemeinschaft und Schutz von Frauen. Dem Eindruck des Zeugen zufolge eine vorgeschobene Antwort.

Kevin G.s Kollegen rechneten mit einer Aussageverweigerung von Frank H.

Im Anschluss an die Befragung durch die Vertreter*innen der Anklage erhalten die Verteidiger*innen das Wort für Fragen. Frank H.s Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung macht den Auftakt. Seine erste Frage greift die Überraschung des Zeugen darüber auf, dass Frank H. bei der ersten Vernehmung aussagte. Der RA möchte wissen, wie er zu dieser Annahme kam. Der LKA-Beamte G. gibt an, dass seine Kollegen davon ausgegangen seien, dass H. nichts sagen würde. Die Gründe für diese Annahme seien ihm jedoch nicht bekannt.

In einer nächsten Frage möchte der RA vom Zeugen Kevin G. wissen, welche Rolle Paul-Ludwig U. im Verfahren spielt. „Hinweisgeber“, antwortet G. und ergänzt „auch Beschuldigter“, nachdem RA Herzogenrath-Amelung nachhakt, ob ersteres eine strafprozessuale Kategorie sei. Bei der Frage des Verteidigers, wie lange sich U. in „staatlicher Obhut“ befunden habe, antwortet G.: „Zehn Jahre“. Der Zeuge zeigt sich nicht verwundert, als der RA korrigiert, dass U. über 20 Jahre hinter Gittern saß. Bei der Frage zur Glaubwürdigkeit von Paul-Ludwig U. verweist der Zeuge darauf, dass er Ermittlungen zu Frank H. und nicht zu Paul-Ludwig U. angestellt habe. Angaben zu U.s Aussage wäre eine reine Spekulation.

Videoüberwachung unterliegt einem Sperrvermerk

Mehrere Fragen von RA Herzogenrath-Amelung zielen sodann darauf ab, ob bei Frank H. Gegenstände gefunden wurden, die auf eine Verbindung zu extrem rechtem Gedankengut hindeuten könnten, etwa Bücher oder „Landkarten in den alten Grenzen“. Der Zeuge verneint, weist aber auch darauf hin, dass er kein Durchsuchungsbeamter gewesen sei, sondern die ihm genannten Gegenstände nur notiert habe.

Einen weiteren Fokus legt der RA auf eine mögliche Observation des Treffens am 8. Februar in Minden. Der Zeuge bestätigt, dass es eine optische Überwachung gegeben habe. Nähere Angaben könne er dazu jedoch nicht machen. Der VR weist darauf hin, dass diese Frage Teil des Sperrvermerks des Landesinnenministeriums Baden-Württemberg sei.

Bei seinen Antworten auf die zahlreichen Fragen des RA bejaht der Zeuge unter anderem, dass die Vernehmung unter Zeitdruck stattfand. Manche Nachfragen habe man deswegen nicht mehr stellen können. Bei der Frage, ob der Zeuge Kenntnis davon hatte, dass bereits beim Treffen an der Hummelgautsche [am 28. September 2019] eine terroristische Vereinigung gegründet worden sei, unterbricht der VR. Die Beantwortung dieser Frage sei Aufgabe des Senats.

Unterliegt der Zeuge einem „Bestätigungsfehler“?

RA Siebers, Verteidiger von Werner S., fasst die Vernehmung von Frank H. so zusammen: In Minden hätten sich Leute getroffen, die sich zum Teil nicht kannten, keine Ergebnisse bei der Beschaffung von Waffen und Geld erzielten, keinen Folgetermin vereinbarten, niemanden mit der Organisation eines neuen Termins beauftragten sowie keinen Gruppennamen und auch kein konkretes Ziel hatten. Vom Zeugen möchte der RA wissen, ob diese Zusammenfassung zutreffe. „Wenn Sie meinen, was er [H.] gesagt hat, ja“, antwortet der Zeuge.

RA Picker und RAin Schwaben, die Verteidiger*innen von Marcel W. und Markus K., möchten wissen, ob der Zeuge im Verhör nur sein Vorwissen bzw. seine Hypothesen bestätigt sehen wollte. Der Zeuge weist darauf hin, dass seine Fragen offen gestellt worden seien und er aus H.s Aussage Anhaltspunkte erhalten habe, die seine Annahmen gestützt hätten. RAin Schwaben bringt den Begriff des „Bestätigungsfehlers“ [Confirmation Bias] ins Spiel und hält dem Zeugen vor, dass nicht richtig ermittelt worden sei, wer von den in Minden Anwesenden eigentlich was gewollt habe. Sie verweist darauf, dass Frank H. in der Vernehmung zur Frage, wer Bürgerkrieg wolle, gesagt habe: „Alle, die Familien haben, waren dagegen. Jeder hat Angst, dass so etwas passiert.“ Sie hält dem Zeugen vor, dass der einzige Angeklagte ohne Familie Paul-Ludwig U. sei. Der Zeuge erklärt, er könne nur zu den Fragen etwas sagen, die gestellt wurden.

Ist Thorsten K. ein V-Mann?

RA Picker fragt den Zeugen, ob er den Namen Thorsten K. kenne, beispielsweise aus H.s Vernehmung. G. erklärt, der Name sei in der Vernehmung nicht aufgetaucht. Er selbst wisse nur, dass es sich um eine Person aus dem Raum Hamburg handle und er im Rahmen seiner Ermittlungen auf den Namen gestoßen sei. RA Picker führt aus, dass es sich bei Thorsten K. laut ihm vorliegenden Informationen um einen V-Mann des Verfassungsschutzes handle. Er fragt den Zeugen, was er dazu wisse. G. stellt zunächst eine Gegenfrage, ob er dazu etwas in seinem Bericht geschrieben habe. Auf die Nachfrage des RA, ob er etwas dazu gehört habe, entgegnet G., es sei „möglich, dass ich das gehört habe“, er könne sich aber nicht weiter erinnern.

Michael B.s RA Mandic fällt auf, dass der Zeuge bei der Beantwortung der Frage nach einem möglichen V-Mann-Status etwas länger für die Antwort gebraucht habe, und will wissen, was ihm durch den Kopf gegangen sei. Zeuge G. erklärt, er habe überlegt, ob diese Angabe von seiner Aussagegenehmigung gedeckt sei. Diese Frage richtet er an OStAin Bellay, die jedoch entgegnet, dass sie ihm nicht sagen könne, was in seiner Aussagegenehmigung enthalten sei. „Das müssen Sie das LKA fragen“, so OStAin Bellay. RA Mandic möchte ebenfalls wissen, was Kevin G. bei der Vermutung, Thorsten K. könnte V-Mann sein, durch den Kopf gegangen sei. G. entgegnet, dass er dazu keinen klaren Gedanken habe, es sich um einen Erinnerungsfehler handeln könne und man seine Kollegen fragen möge. Die Person Thorsten K. sei nicht sein Feld gewesen. Nach den Namen dieser Kollegen erkundigt sich RA Flintrop, Verteidiger von Steffen B. Der VR schaltet sich ein und erklärt, dass sich der Senat mit dieser Thematik bereits befasse.

Wolfgang W.s RA Grassl bohrt beim Kenntnisstand des Zeugen über Thorsten K. nach. Der Zeuge wiederholt, dass es sich bei Thorsten K. um eine Person aus dem Norden handle. Er (Kevin G.) habe eine Abfrage [in einem Polizeiinformationssystem] zu K. aus Gründen der Spurensachbearbeitung getätigt, könne sich aber an mehr nicht erinnern, auch nicht zu Personenzusammenhängen. RA Kist, Verteidigung von Thorsten W., hält dem Zeugen einen Aktenvermerk des Richters Kemmner vom 26. April 2022 vor. In einem Telefonat mit dem LKA sei beiläufig erwähnt worden, dass bei der Soko Valenz der Verdacht aufkam, Thorsten K. könnte ein V-Mann des Verfassungsschutzes sein. Hierzu könne er keine Angaben machen, entgegnet der Zeuge. Schon zuvor bat er darum, ihn erneut vorzuladen, wenn er zu diesem Fragekomplex weiter aussagen sollte, da er sich hierzu nicht vorbereitet habe. Wenige Minuten später wird der LKA-Ermittler Kevin G. unvereidigt aus dem Zeugenstand entlassen.

Stellungnahmen der Anwält*innen: „Einseitig ermittelt“, „offenes Geheimnis“

Nach der Mittagspause erhalten die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Stellung zur Aussage des LKA-Ermittlers Kevin G. zu nehmen. RA Herzogenrath-Amelung erklärt, die Befragung habe einige neue Erkenntnisse gebracht. Sie habe gezeigt, dass sein Mandant Frank H. im Verhör nicht gemauert, sondern die Wahrheit gesagt habe. RA Hörtling macht darauf aufmerksam, dass Frank H. den Namen seines Mandanten Thorsten W. nicht gekannt habe. Im Verhör habe er nur einen Bruchstück des Namens wiedergegeben, welcher aber nicht zu W.s Namen in der Chatgruppe („Thore Tjark“) passe. Er stellt die Vermutung auf, dass H. den Mitangeklagten Wolfgang W. gemeint haben könnte, der sich im Chat „Wolf“ genannt habe.

RA Picker greift die V-Mann-Thematik auf. Angesichts der Tatsache, dass ein mittlerer Beamter von der V-Mann-Problematik um Thorsten K. wisse, erscheine ihm das Thema ein „offenes Geheimnis“ im LKA zu sei. RA Miksch sieht durch die Befragung zum Verhör des Frank H. die Aussagen seines Mandanten Marcel W. bestätigt, nach der W. gegen Anschläge auf Moscheen gewesen sei. RAin Schwaben kritisiert „komplett einseitig“ geführte Ermittlungen. Entlastenden Punkten zu ihrem Mandanten Markus K. seien nicht weiter nachgegangen worden. RA Berthold, Verteidiger von Michael B., regt an, die Führungsbeamten aus dem Lagezentrum in Stuttgart zur Vernehmung vorzuladen.

Anreise am 3.Oktober 2019 zur Demonstration nach Berlin

Nachdem die Befragung des LKA-Zeugen für den 70. Prozesstag abgeschlossen ist, führt der VR vier kurze Telefonate ein. Diese führte Werner S. vor allem mit Tony E. sowie einem Gesprächspartner mit Berliner Dialekt. Thematisch ging es um die Anreise zur Demonstration von „Wir für Deutschland“ unter dem Motto „Tag der Nationen“ am 3. Oktober 2019 in Berlin. Die Aufnahmen sind teils schwer zu verstehen. In einem ersten Gespräch am Abend des 2. Oktober 2019 zeigt sich Werner S. gegenüber Tony E. verärgert darüber, dass er nach Jahren des Suchens nur rund 15 gute Leute gefunden habe. Am liebsten würde er sich in die Südtiroler Berge zurückziehen. Als Treffpunkt für die Demonstration wird für 12 Uhr ein Parkplatz in Bahnhofsnähe angedacht, der nicht sehr gut kameraüberwacht sei.

Am frühen Morgen des 3. Oktober 2019 erfährt Werner S. von Tony E., dass „Marcello“ [Marcel L.] seine Teilnahme abgesagt habe. Tony E. habe sich bei der Anreiseinformation auf einen Thorsten verlassen. Ihr Parkplatz liege zwischen dem von Ralf N. („Bruderschaft Deutschland“) und dem Versammlungsort. Werner S. kündigt an, er müsse auf dem Weg zur Demonstration noch eine Marmorplatte ausliefern und werde den Ort erst gegen halb eins erreichen.

Fehlender Gesprächspartner auf der TKÜ-Aufnahme

Den vier ersten Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) folgt eine Liste von 33 weiteren Aufnahmen, die der VR ins Verfahren einführen möchte. Das erste Gespräch ist besonders, weil nur Paul-Ludwig U. zu hören ist, sein Gesprächspartner jedoch nicht. In diesem Telefonat vom 18. September 2019 berichtet Paul-Ludwig U. seinem Gegenüber von einem Treffen mit dem LKA Baden-Württemberg und der Staatsanwaltschaft in Stuttgart am Vortag. Er erklärt, er werde dort als „Beschuldigter“ geführt. Er habe im Gespräch Informationen mitgeteilt, unter anderem zum Treffen am 28. und 29. September 2019 [an der Hummelgautsche], zu dem nur die „Hardliner“ kommen würden. Ziel der Gruppe ist laut U., Aktionen durchzuführen. Außerdem berichtet er davon, dass er sich mit Johnny L. [aus Gießen] treffen wolle. Mit „einem aus der Truppe“ aus Heilbronn wolle er sich im Wald nach einem Lagerort für „Sachen“ umsehen. Am Telefon beklagt Paul-Ludwig U., dass er seinem Gesprächspartner größere Dateien habe zusenden wollen, diese jedoch nicht angekommen seien. Die ihm (vermutlich) mitgeteilte E-Mail-Adresse wiederholt U. am Telefon. Zu hören ist jedoch nur die Endung „.hessen.de“.

Auf die Frage von RA Herzogenrath-Amelung, warum nur ein Gesprächspartner zu hören sei, erklärt der VR, es gebe „Dinge zwischen Himmel und Erde, die ich nicht erklären kann“.

Ein „anderer V-Mann“

Anschließend werden drei weitere TKÜ-Aufnahmen abgespielt, die ebenfalls zum Teil schwer zu verstehen sind. In einem rund 20-minütigen Gespräch vom 24. September 2019 um 0.52 Uhr spricht Paul-Ludwig U. mit einem nicht nüchtern klingenden jungen Mann. Im Vergleich zu anderen überwachten Gesprächen des Verfahrens verhält sich Paul-Ludwig U. weniger dominant. Er hört dem anderen zu, der von persönlichen Problemen spricht. Paul-Ludwig U. versucht im Gespräch, den jungen Mann aufzumuntern: „Das schaffst du schon, du bist noch jung“. Er verspricht, nach der Demonstration in Berlin am 3. Oktober zu seinem Gesprächspartner zu fahren. Beide versichern, einander zu vermissen.

In einem Telefonat vom Nachmittag des 2. Oktober 2019 mit dem LKA-Beamten Michael K. berichtet Paul-Ludwig U., ihm sei am Morgen bei einer Kontrolle am Heidelberger Hauptbahnhof eine Waffe abgenommen worden. U. spricht im weiteren Verlauf von einem „anderen V-Mann“. RA Picker interpretiert diese Stelle so, dass U. ein Selbstverständnis als V-Mann pflege, und stellt fest, dass U.s Gesprächspartner weder widerspricht noch korrigiert.

In der letzten Aufnahme, die an diesem Prozesstag abgespielt wird, verabredet sich Paul-Ludwig U. mit seinem Gesprächspartner in Marburg. In dem Gespräch vom Vormittag des 4. Oktober 2019 erklärt sich sein Gesprächspartner bereit, U. mit dem Auto abzuholen. U. solle Bescheid geben, wann er in den Bus steige. Man brauche kein Auto mit getönten Scheiben, um ihn abzuholen. Auch in diesem Telefonat erwähnt U. die Durchsuchung am Heidelberger Hauptbahnhof und dass er sich mit dem LKA [Baden-Württemberg] im Austausch hierüber befinde. Anschließend unterbricht der VR die Hauptverhandlung.

prozesstage69

Prozesstag 69: Frank H.s Aussagen bei der Polizei: „Keine terroristischen Gedanken“

Am 24. Mai 2022 wurde der Kriminalkommissar Kevin G. (30) vernommen, der am 14. Februar 2022 bei der Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten Frank H. in München beteiligt war und ebenso an der folgenden ersten Vernehmung. In H.s Wohnung fand die Polizei unter anderem eine Shotgun, fünf Messer, mehrere Schlagwaffen und eine Armbrust sowie 3.400 Euro Bargeld. Anschließend sagte Frank H. in einer rund fünfstündigen Vernehmung aus – nach Eindruck des Zeugen, um die Vorwürfe abzustreiten. So sagte H. beispielsweise: „Ich habe keine terroristischen Gedanken. Ich mag zwar die Grünen nicht, ich würde denen aber nie etwas tun.“ H. berichtete, er habe Werner S. 2016 bei den „Soldiers of Odin“ kennengelernt; der Kontakt sei 2019 intensiver gewesen. Er habe S. eigentlich gemocht, aber dieser sei ihm „zu radikal“ gewesen: „Er wäre schon für einen Bürgerkrieg.“ Bezüglich des Treffens in Minden 2020 sagte H. der Polizei, er selbst habe die Idee eingebracht, man könnte Moscheen anzünden. Das sei gut angekommen, aber nicht konkretisiert worden. Als es um die Waffenbeschaffung ging, habe er zwar grundsätzlich erzählt, er kenne in Tschechien einen potenziellen Verkäufer. Als Werner S. ihn konkret gebeten habe, Waffen zu besorgen, will Frank H. allerdings nicht reagiert haben – ein Widerspruch zu den Schilderungen mehrerer Mitangeklagter.

Hinweis: Der Protokollant war durch eine Verspätung erst ab 9.30 Uhr im Gerichtssaal. Die Verhandlung hatte zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen.

Kevin G. hatte am 14. Februar 2022 mit seinen Kollegen Sch. und W. bei Frank H. die Hausdurchsuchung geleitet und im Anschluss eine Vernehmung durchgeführt. Danach waren die Beamten aus Baden-Württemberg bis August als Dreier-Team aktiv. Er habe sich, so G., vorher durch Briefings der Ermittlungsgruppe unter Kriminalhauptkommissar L. über den Fall informiert.

Der Vorsitzende Richter (VR) will wissen, wann nach dem Treffen der „Gruppe S“ in Minden am 8. Februar klar gewesen sei, dass es am 14. Februar eine Vielzahl an Durchsuchungen geben sollte. G. antwortet, dass das klar gewesen sei, nachdem Paul-Ludwig U. sich aus Minden gemeldet und berichtet habe, was besprochen worden sei. Der eigentliche Durchsuchungsbeschluss vom Generalbundesanwalt (GBA) sei erst recht spät gekommen. Zeuge G. gibt an, er habe den Beschluss am Vorabend der Durchsuchung überflogen.

Entscheidung für die Haft fiel erst am Morgen der Razzia

Die Besetzung des Dreierteams Sch., W. und G. für die Durchsuchung bei Frank H. sei erst am Mittwoch oder Donnerstag [also ein bis zwei Tage vor der Razzia] beschlossen worden. In der vorigen Besprechung habe man vereinbart, unter anderem Handys und Waffen zu suchen, sowie mögliche Gegenstände, die auf die Gründung einer terroristischen Vereinigung hinweisen könnten. Sie seien mit zwei Fahrzeugen am Donnerstag, 13. Februar, nach München gefahren. Er sei die Person mit der größeren Verfahrenskompetenz gewesen, da er in einem polizeilichen Bericht schon am 9. Februar 2020 von Frank H. erfahren habe. Der Zeuge erklärt, er habe im Auto den Kollegen W. informiert, dass sich da Personen aus dem rechten Spektrum getroffen hätten etc. Später habe er auch den Kollegen Sch. informiert. Es habe noch eine Besprechung mit den bayrischen Kollegen gegeben, auch zur Abstimmung mit den Spezialkräften.

Für den Einsatz habe es ein Asservierungs-Schema und einen Handleitfaden für die Vernehmung, einen Fragenkatalog, gegeben. Eine Vernehmung sei geplant gewesen, falls der Beschuldigte sich einlassen wollte. Anfangs sei noch nicht klar gewesen, dass die Beschuldigten verhaftet werden sollten.

Torsten L. sei SoKo-Leiter und am 14. Februar Ansprechpartner für Fragen, Herr G. Hauptsachbearbeiter und Frau S. die Ermittlungsführerin gewesen. Der Objektverantwortliche bei der Hausdurchsuchung sei Heiko Sch. gewesen, weil er mehr Erfahrungen mit Durchsuchungen gehabt habe.

„Eine klassische 6-Uhr-Maßnahme“

Der Zeuge bezeichnet die Razzia bei Frank H. vom Ablauf her als „eine klassische 6-Uhr-Maßnahme“. Man habe sich gegen halb sechs beim Untersuchungsobjekt getroffen. Zuerst sei das SEK angerückt. Durch die Einwohnermeldeauskunft sei klar gewesen, dass in der Wohnung noch H.s Ehefrau und der Sohn lebten.

Zuerst habe das SEK die Wohnung gesichert, anschließend habe man sie durchsucht. Kevin G. sagt aus, er selbst sei Schriftführer gewesen, Sch. habe die Durchsuchung geleitet, und sein Kollege W. habe fotografiert: Übersichtsaufnahmen, die Schäden durch das SEK und bestimmte Gegenstände. Beim Betreten der Wohnung habe Frank H. auf dem Wohnzimmer-Sessel mit auf dem Rücken gefesselten Händen gesessen. Neben H.s Bett habe ein „gepackter Fluchtrucksack“ gelegen. An der Garderobe habe man Kleidung der „Wodans Erben Germanien“ gefunden.

Die Kommunikation mit Frank H. habe der Kollege Sch. übernommen. G. selbst habe Skizzen von der Wohnung angefertigt.

Schusswaffen, Schlagwaffen, Messer und viel Bargeld

Ein Kollege habe ihm später mehrere Gegenstände gereicht, die G. mit Auffindeort notiert habe. Insgesamt hätten sie 63 Gegenstände sichergestellt. Im Gerichtssaal werden die Asservatenliste sowie Fotos der einzelnen Asservate an die Wand projiziert. Zu sehen sind unter anderem:

  • Teetasse mit 1.500 Euro
  • Briefumschlag mit 1.900 Euro
  • CO2-Shotgun vom Typ „HDS 68“ – Hierzu merkt der Zeuge an, dass man sie im Wohnzimmer in der Verpackung gefunden habe.
  • Baseballschläger, Schlagstock
  • Fünf Messer, darunter zwei Jagdmesser mit über 15 Zentimeter Klingenlänge sowie ein Wurfmesser und ein weiteres Jagdmesser
  • Machete
  • Pistolenarmbrust, eine weitere Armbrust, Armbrust-Pfeile
  • T-Shirt der „Wodans Erben Germanien“
  • Dose mit Karbid [ein Gift, das unter anderem gegen Mäuse eingesetzt wird]
  • Doppelaxt
  • Lieferschein von bogensportwelt.de von 2017 über Bolzen und 100 Stahlkugeln

Frank H.s Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung weist darauf hin, dass die Gegenstände zum größten Teil erlaubnisfrei seien.

„Ich mag zwar die Grünen nicht, ich würde denen aber nie etwas tun.“

Anschließend widmet sich der VR in seiner Befragung der Vernehmung von Frank H. Diese habe, so Kevin G., unter seiner Leitung in der Polizeidirektion München stattgefunden, nachdem sich Frank H. dazu bereit erklärt habe. Man habe die Durchsuchung laut Akte 10.40 Uhr beendet; die Vernehmung habe von 13.39 bis kurz nach 19:00 Uhr gedauert. Während der Vernehmung sei er immer wieder angerufen und nach Zwischenergebnissen gefragt worden, die er dann auch übermittelt habe.

Der Zeuge erinnert sich, dass die Vernehmung anfangs oberflächlich gewesen sei. Irgendwann habe er aber das Gefühl gehabt, „jetzt geht es Richtung Haft“. Die Fragen und die meisten Antworten seien wortwörtlich protokolliert worden. Frank H. sei mehrfach Essen angeboten worden, er habe jedoch nicht angenommen. Eingangs habe es eine Belehrung gegeben, aber der Vorwurf, Mitglied einer terroristischen Organisation zu sein, sei nicht weiter ausgeführt worden. Frank H. habe Angaben gemacht, weil er den Vorwurf habe ausräumen wollen. Der VR zitiert eine Stelle aus dem Vernehmungsprotokoll: „Ich habe keine terroristischen Gedanken. Ich mag zwar die Grünen nicht, ich würde denen aber nie etwas tun.“

Frank H.s Vorstrafen: Zweifache Vergewaltigung mit Freiheitsberaubung

Weiter berichtet der Zeuge über Frank H.s Lebenslauf: H. habe angegeben, eine Ausbildung zum Landschaftsgärtner gemacht zu haben, seinen Grundwehrdienst bei den Gebirgsjägern geleistet zu haben und als Maschinenführer zu arbeiten. H. habe auch seine Vorstrafen erwähnt. Er sei wegen zwei Vergewaltigungen mit Freiheitsberaubung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, von denen er sieben Jahren abgesessen habe. Die Taten habe H. mit einer durch Medikamente verursachten schwierigen Phase erklärt. Nach einer ersten Ehe habe H. 2001 seine zweite Ehefrau kennengelernt und geheiratet, die einen einjährigen Sohn mit in die Ehe gebracht habe.

In der Vernehmung habe Frank H. auch vom Motorradfahren und von Prepper-Techniken als Hobby sowie von seinem Interesse für nordische Mythologie berichtet. An diesem Punkt habe der Kollege W. nachgefragt und sei bei H. auf geringes Wissen über die nordische Mythologie getroffen. Auch habe man bei der Hausdurchsuchung nichts in diese Richtung gefunden.

Frank H., Werner S. und die „Soldiers of Odin“

Nun widmet sich der Zeuge der politischen Organisierung H.s. Dieser habe angegeben, dass er 2016 durch Werner S. zu den „Soldier of Odin“ (SoO) gekommen sei. S. sei dort „Sergeant at Arms“ gewesen. Beide hätten mit Ohrfeigen („Watschen“) in einen Konflikt interveniert und sich so kennengelernt. H. habe Werner S. allerdings nur als „Teutonico“, „Giovanni“ und „Werner Schmidt“ gekannt.

In der Vernehmung habe H. die SoO relativiert und sie zuerst als Camping-Gruppe dargestellt. Man habe Spaziergänge durchgeführt, weil man nicht habe wegschauen wollen. Gleichzeitig habe H. von Konfrontationen der „Wodans Erben Germanien“ (WEG) mit „der Antifa“ berichtet. H. habe auch ein SoO-Treffen am Wolfssee 2018 erwähnt, bei der sich die Gruppe gespalten habe: Der ruhigere Teil sei bei den SoO geblieben, der radikalere Teil habe die WEG gegründet. Die WEG in Bayern habe 30 Personen umfasst. H. sei der Präsident gewesen. Vom WEG-Gesamtverbund sei Thomas L. aus Konstanz der „National Leader“ gewesen, dessen Frau Daniela K. Vizechefin. Ein Tom B. habe die Sektion Sachsen-Anhalt gegründet.

An den Spaziergängen der WEG hätten 2 bis 20 Personen teilgenommen. Frank H. habe die Gruppe als nationalistisch bezeichnet, aber behauptet, auch Ausländer seien willkommen. Sie seien kein Haufen von Deutschtümlern. Einmal habe man eine Spendensammlung für ein Obdachlosenheim in Würzburg veranstaltet, und die Antifa habe interveniert.

Frank H.: Werner S. war „zu radikal“ und „für einen Bürgerkrieg“

Frank H. habe ausgesagt: „Dieses gegenseitige Helfen, außerdem Zusammenhalt, das Achtgeben auf Frauen und Kinder“, sei es, was ihn so sehr an der Gruppe gefallen habe. „Wichtig waren für uns Frauen, Kinder und Schwache“, habe H. ihm gegenüber erklärt. Er, Kevin G., habe das als Schutzbehauptung verstanden. [Im Gerichtssaal: Frank H. regt sich auf.] Weiter habe H. berichtet, die WEG hätten Kontakt zur „Bruderschaft Deutschland“, zum „Bund Deutscher Patrioten“ und zum „Freikorps Heimatschutz“ gehabt.

H. habe laut eigener Aussage Kontakt zu Ralf N. [„Bruderschaft Deutschland“] – den er zuletzt am 3. Oktober 2019 in Berlin getroffen habe – und wöchentlich zu Daniel K. [„Bündnis Deutscher Patrioten“] gehabt, der auch an Camping-Lagern teilgenommen habe. Beim „Freikorps“ habe er Kontakt zu Tony [E.] gehabt. Der Kontakt zu Werner S. sei 2016 entstanden und ab Sommer 2019 intensiver geworden, habe Frank H. erzählt. Er habe S. gemocht, aber dieser sei ihm „zu radikal“ gewesen: „Er wäre schon für einen Bürgerkrieg.“

Der VR fragt den Zeugen, ob Frank H. etwas zum Unterschied zwischen der „Bruderschaft Deutschland“ und den WEG gesagt habe. Frank H. meinte, so Kevin G., dass die „Bruderschaft“ eher eine Bürgerwehr sei und Konfrontation suche, wohingegen die WEG weniger radikal sei. Der Zeuge merkt hier an, seinem Gefühl nach habe sich Frank H. im Verhör „klein gemacht und verharmlost“.

H. schreibt sich die Idee von Minden zu, Moscheen anzuzünden

Nun thematisiert der Zeuge das Treffen der „Gruppe S“ in Minden. Darüber habe Frank H. ausgesagt, er sei mit Marcel W. im Auto dorthin gefahren und dann von einem Parkplatz zu Fuß gemeinsam mit Tony E. und Werner S. zum Haus von Thomas N. gegangen, wo das Treffen um 12.30 Uhr begonnen und bis 16.30 Uhr gedauert habe. H. habe erzählt, er habe sich mit dem Gastgeber N. über das Thema „Entnazifizierung“ unterhalten. Werner S. und Tony E. seien die Initiatoren des Treffens gewesen. Der „treibende Keil“ sei S. gewesen, dieser habe die anderen Teilnehmer vermutlich auch eingeladen. Frank H. habe in der Vernehmung ausgesagt, dass sich elf Personen getroffen hätten.

Beim Treffen habe laut Frank H. jemand gefordert, man müsse „Unruhe ins Land bringen“ – wer das gesagt haben soll, habe H. nicht mehr gewusst. H. habe über sich selbst gesagt, er habe beim Treffen eingeworfen, es würde reichen, Moscheen anzuzünden, um Muslime gegeneinander aufzubringen. Die Idee sei gut angekommen, aber nicht konkretisiert worden.

Der VR zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll: „Aber es kam hoch, dass man den einen oder anderen Politiker wegräumen möchte.“ Frank H. habe berichtet, schon bei der Anfahrt nach Minden das Gefühl gehabt zu haben, dass „etwas in dieser Art“ [Gewalt] besprochen werden könnte. Einige in der Gruppe hassten H. zufolge Ausländer; um solche Gruppen mache H. jedoch laut eigener Aussage einen Bogen, da seine Frau Thailänderin sei.

Frank H. bestreitet, die Waffenbeschaffung zugesagt zu haben

Weiteres Thema in Minden sei die Waffenbeschaffung gewesen. An diesem Punkt zog sich Frank H. im Verhör laut dem Zeugen darauf zurück, lediglich geprahlt und sich dann um eine konkrete Zusage für die Beschaffung gedrückt zu haben: Werner S. habe abgefragt, wer eine Waffe wolle. H. selbst habe angeboten, mit dem Motorrad nach Tschechien an einen Moldau-Stausee zu fahren. Er kenne dort jemanden, dem er Waffen abkaufen könne. Als Werner S. H. konkret danach gefragt habe, ob er Waffen besorgen könne, habe Frank H. laut eigener Aussage nicht reagiert. Am Ende des Mindener Treffens sei klar gewesen, dass weitere Treffen nötig seien, aber man habe keinen neuen Termin vereinbart.

Bezüglich des vorangegangenen Treffens an der Hummelgautsche bei Alfdorf habe H. ausgesagt, man habe einen Wald- und Orientierungslauf geplant, aber der Experte dafür sei nicht oder zu spät gekommen. Dann habe man mit Pfeil und Bogen geschossen. Werner S. habe eine echte Waffe abgefeuert.

Der VR fragt, wie es nach dem Ende der Vernehmung um 19.11 Uhr weitergegangen sei. Der Zeuge antwortet, er habe das 14-seitige Protokoll ausgedruckt und dem Beschuldigten zur Korrektur vorgelegt. H. habe das Protokoll offenbar Zeile für Zeile durchgelesen und Korrekturen gemacht. [Der VR zeigt in einer Präsentation Seiten der ausgedruckten Vernehmung, auf denen handschriftliche Korrekturen und Änderungen zu sehen sind.] Der Zeuge merkt an: Schon vor Ende der Vernehmung, gegen 18 Uhr, sei klar gewesen, dass der Beschuldigte in Haft bleiben solle. Insgesamt habe H. auf ihn den Eindruck gemacht, Aussagen nach der Salamischeiben-Taktik zu machen.

An dieser Stelle unterbricht der VR die Vernehmung und kündigt an, am kommenden Prozesstag den Zeugen zum Thema Facebook-Recherche zu befragen.

prozesstage68

Prozesstag 68: Wurden Anschläge auf den Bundestag geplant?

Am 19. Mai 2022, dem 68. Prozesstag gegen die „Gruppe S“, war als Zeuge Timo P. geladen, ein langjähriger Freund von Paul-Ludwig U., mit dem dieser in abgehörten Telefonaten unter anderem über die „Gruppe S“ gesprochen hatte. Neben Antworten auf Fragen zu diesen Gesprächen sollte P. auch über seinen Eindruck von U. als Person Auskunft geben. P. traute U. nicht zu, sich aufregende Lügengeschichten auszudenken. Doch der Zeuge verhedderte sich während der Vernehmung mehrmals in Widersprüche und konnte sich an vieles nur schwer erinnern. Wie er selbst sagte, könnte das auf seinen langjährigen Drogenkonsum zurückzuführen sein. Die Verteidiger*innen mehrerer Angeklagter zogen daher die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Zweifel. Dem Zeugen zufolge berichtete ihm U. schon Ende 2019 von Anschlagsplänen gegen Moscheen mit Nagelbomben – also vor dem zentralen Treffen der „Gruppe S“ in Minden am im Februar 2020. Nach der Zeugenvernehmung wurden zwei abgehörte Telefonate abgespielt: Am 18. September 2019 behauptete U. gegenüber Ralf Sch., dass Werner S. sechs Kalaschnikows, drei Pistolen sowie 150.000 Schuss Munition habe und auf seinem Hof [den S. erwiesenermaßen nie besaß] einen Tunnel für Notfälle gegraben habe. Außerdem habe ein B. aus Berlin mit U. darüber nachgedacht, wie gut der Bundestag gesichert sei. Im zweiten abgehörten Telefonat, einem Gespräch vom 24. November 2019, berichtete U. seiner Gesprächspartnerin Helena gegenüber, dass auch Werner S. darüber nachgedacht habe, in den Bundestag einzudringen, angeblich mit einer Gruppe von 200 Personen.

Der Zeuge Timo P. (42) aus Hagen betritt den Raum, ein schmächtiger Mann mit Glatze. Er stellt sich eingangs kurz vor: Er sei verheiratet, aber stehe vor der Scheidung und lebe von seiner Frau getrennt. Mit ihr habe er zwei Kinder, zwei weitere habe sie aus erster Ehe mitgebracht. Er habe in Hagen nach der 10. Klasse die Hauptschule abgeschlossen und danach eine Gas-&Wasserinstallateur-Ausbildung begonnen, diese aber wegen seines Drogenkonsums wieder abgebrochen. Aktuell sei er ohne Beschäftigung und seit „bestimmt schon 15 Jahren“ in einem Substitutionsprogramm mit Methadon für einen Heroinentzug. Vor drei Wochen habe er eine Entgiftung von Crack durchgemacht und außerdem in einem rund sechsmonatigen Rückfall „sehr viel Benzodiazepinen und THC“ konsumiert. Er lebe allein, habe aber eine gerichtlich bestellte Betreuung für „Papierkram“. Den Angeklagten Paul-Ludwig U. kenne er seit 2004 von seiner Haftstrafe in der JVA Werl. Der VR muss dem Gedächtnis des Zeugen etwas auf die Sprünge helfen und verliest dessen abgesessenen Strafen: eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, später zwei Jahre Freiheitsstrafe. „Dazwischen habe ich versucht, Therapie zu machen, aber es nicht geschafft“, wirft P. ein. Zusätzlich zur JVA Werl habe er auch schon in Iserlohn und einmal in Untersuchungshaft in Hagen gesessen.

Widersprüchliche Angaben

Als der VR nach dem Kontakt zu U. fragt, erklärt der Zeuge: „Wir telefonieren, und manchmal kommt er mich besuchen. Er hat auch schon eine längere Zeit bei mir gewohnt.“ Als er, P., aus der Haft entlassen worden sei, sei noch inhaftiert gewesen. P. sagt, er habe U.  „in mehreren Knästen und Forensiken“ besucht: in Dortmund, Hagen und Werl. Nachdem U. entlassen worden sei, habe dieser ihn mehrmals für einige Tage besucht, zuletzt vor über einem Jahr. Man habe weiterhin Kontakt gehalten: „Immer wieder zwischendurch haben wir uns erzählt, was wir erlebt haben.“ Vor drei oder vier Jahren hätten sie sich persönlich getroffen; telefoniert hätten sie zuletzt vor drei oder vier Monaten – wenig später spricht der Zeuge hier von „neun Monate oder ein Jahr“. Bei ihrem letzten Telefonat habe U. unter anderem erzählt, dass er eine Freundin habe, seine Ausbildung beendet habe und nun Rettungssanitäter sei. Seinem Eindruck nach sei es U. abgesehen von Asthmaanfällen damals gut gegangen. In den vergangenen Wochen hätten sie zwar nicht telefoniert, aber sich über WhatsApp geschrieben und Sprachnachrichten verschickt – später im Verlauf des Prozessesstages hingegen behauptet P., die letzten Nachrichten hätten er und U. vor einem halben Jahr ausgetauscht.

„Wir sind wie Brüder“

„Was ist er denn für ein Typ“, will der VR wissen. „Der gutherzigste Mensch und Freund“, beschreibt der Zeuge, „wo ich sagen kann, dass er aufrichtig ist, loyal, und immer da, wenn irgendwas war“. Schon in der gemeinsamen Haftzeit sei U. immer der „Aufmunterer“ gewesen und habe „viel Spaß gemacht“. U. sei beliebt gewesen, habe Freunde und nie Probleme gehabt. „Wir sind wie Brüder“ oder mindestens beste Freunde, beschreibt P. die Beziehung. U. habe ihm auch geholfen, dem Suchtdruck standzuhalten.

Seit er U. kenne, habe sich dieser nicht verändert. „Der war immer korrekt und immer gleich.“ P. bestreitet, jemals das Gefühl gehabt zu haben, das U. lügt oder, wie es der VR ausdrückt, „große Geschichten erzählt“.

Der VR fasst U.s Lebenslauf nach der Entlassung aus der JVA Köln im Juli 2018 zusammen: „Er lebt eine Weile in NRW und zieht dann nach Baden-Württemberg. Hat er erzählt, warum?“ Der Zeuge verneint. U. habe ihm nur erzählt, dass er eine Umschulung machen und seine Ausbildung durchziehen wolle.

Der VR fragt nach der Gruppe „Ehre, Stolz, Loyal, Respekt“ (ESLR) aus Gießen, zu der U. einem Telefonat zufolge seit Ende 2019 gehören soll. Der Zeuge kann sich daran nicht erinnern, merkt aber an, dass er damals in einem Rückfall Tabletten konsumiert habe und sich deswegen an einige Telefonate mit U. aus diesem Zeitraum nicht erinnern könne.

Ende 2019: „Er hat gesagt, dass die irgendwelche Bomben in Moscheen schmeißen wollten.“

Ebenfalls Ende 2019 habe U. dem Zeugen am Telefon erzählt, dass er zu einem Treffen nach Hamburg fahre und auf dem Weg dorthin P. besuchen könnte. U. habe später erzählt, dass kurzfristig einer der „Jungs“ doch nicht komme und ohne ihn das Treffen nicht stattfinden könne. „Er hat gesagt, dass es Leute sind, die rechtsradikal sind, und dass die wohl irgendwas geplant hätten. […] Er hat gesagt, dass die irgendwelche Bomben in Moscheen schmeißen wollten, wo auch Kinder, Frauen und Männer zu Schaden kommen können. Und ab da hat er gesagt: Da macht er nicht mehr mit.“ Später präzisiert der Zeuge, U. habe von „Nagelbomben“ gesprochen. Das hätte laut U. auf dem Treffen bei Hamburg besprochen werden sollen. Außerdem habe U. ihm erzählt, „dass er schon bei der Polizei gewesen ist und im Zeugenschutzprogramm“. Als der VR nachhakt, ist sich P. doch nicht mehr ganz sicher, wann U. erzählte, dass er bei der Polizei und wann er im Zeugenschutzprogramm gewesen sei. Von der Staatsanwaltschaft oder dem Generalbundesanwalt habe U. jedenfalls nichts erzählt. „Er wollte noch Infos sammeln. […] Die Polizei hat das geprüft, und er war wohl glaubwürdig.“ Als der VR fragt, ob U. ein Agent Provocateur gewesen sei, ist der Zeuge unsicher. „Das weiß ich nicht mehr genau.“

„Die wollen ihn mit reinziehen“

Auch über die Gruppenmitglieder habe U. nichts gesagt. An eine Erwähnung in einem überwachten Telefonat mit U. von „Menschen aus Norddeutschland bis Süddeutschland und Italien“ und „Fremdenlegionäre“ kann sich der Zeuge auch nach Vorhalt des VR nicht erinnern. Politik sei „nie unser Thema gewesen“, beteuert der Zeuge, auch nicht die politische Haltung von U.s Gruppe. P. erzählt, er habe die Gruppe als rechtsextrem eingeschätzt, nachdem U. erzählt habe, dass sie gegen Moscheen vorgehen wollten. „Ansonsten könnten sie ja auch in eine christliche Kirche gehen und Bomben schmeißen.“

Der Zeuge berichtet, U. habe erzählt, er sei über „irgendeinen Kollegen aus dem Knast in Rheinbach“ in Kontakt zur „Gruppe S“ gekommen. An den Namen dieses Mithäftlings kann sich P. nicht erinnern. Jedenfalls habe dieser Bekannte U. der Gruppe vorgestellt; U. selbst habe damals gar nicht gewusst, warum er sich mit diesen Leuten treffen sollte.

Der VR fragt den Zeugen, ob U. die Namen „Gruppe S“, „Teutonico“ [Werner S.], Tony, Matze, Ralf, [Thomas] N. erwähnt habe. Der Zeuge sagt, den Gruppennamen habe er mal gehört, die anderen Namen hingegen würden ihm nichts sagen. Ob der Begriff „Bürgerkrieg“ gefallen sei, will der VR wissen. Daran kann sich P. erinnern: „2020 war eine größere Aktion, und eine ganz Reihe von Männern sind ins Gefängnis gekommen.“ Das habe U. ihm erzählt. „Er meinte, dass er mit der Polizei so weit ist, dass die einen Haftbefehl rausgeben konnte.“ Danach habe U. erzählt, dass er „mal hier, mal da“ in verschiedenen Wohnungen gelebt habe und nun selbst vor Gericht stehe. „Man denkt, dass er was damit zu tun hat. Die wollen ihn mit reinziehen.“

Wieder die Frage nach U.s Rolle: V-Mann? Quelle? Bezahlter Spitzel?

Als der VR fragt, welche Strafe U. erwarte, sagt P., das sei nie zur Sprache gekommen: „Weil er ist ja Zeuge im Zeugenschutzprogramm. Und da dachte ich, dass er keine Strafe kriegt.“ Das mit dem Zeugenschutzprogramm habe P. seinem Freund geglaubt, berichtet er: „Wenn er das sagt, dann ist das so.“ Das LKA Baden-Württemberg beschütze U. Der VR fragt nach Herrn K., Frau S. und Herrn W. vom LKA und der Bewährungshilfe. Der Zeuge sagt, ihm sage das nichts.

Der VR fragt weiter nach konkreten Bezeichnungen aus Gesprächen mit U. Ob dieser sich V-Mann genannt habe? Der Zeuge mutmaßt: „Ja, das kann man V-Mann nennen. Weil er der Hauptzeuge ist.“ Das Wort „Quelle“ hingegen sei nicht gefallen. U. habe auch nicht erzählt, dass er Geld vom LKA bekomme oder im Zusammenhang mit der „Gruppe S“ viel herumfahre. „Über Geld haben wir nicht gesprochen.“ Der VR widerspricht und hält dem Zeugen ein abgehörtes Telefonat mit U. vom Dezember 2019 vor. Darin sage U., dass er jeden Monat mindestens 1.500 Kilometer weit fahre und das alles selbst finanzieren müsse, sonst würde der Prozess später platzen. Auch nach diesem Vorhalt erinnert sich der Zeuge nicht. Auch nach einem weiteren Vorhalt des VR, dass U. in einem Telefonat von Schwierigkeiten wegen einer Waffe erzählte, erinnert sich der Zeuge nicht an das Gesagte [U. wurde 2019 auf dem Weg zu einem Treffen am Hauptbahnhof Heidelberg kontrolliert. Dabei nahm ihm die Polizei eine CO2-Waffe ab, die er nicht hätte mit sich führen dürfen.]

Zeuge bestreitet U.s Drogenkonsum

Nun will der VR wissen, was der Zeuge über U.s Drogenkonsum weiß. „Er raucht nur Tabak, keine Drogen“, erklärt dieser. Nur zu Beginn seiner Haftzeit habe U. „etwas genommen“. Betrunken habe er U. nie erlebt. P. erwähnt U.s Eigenart, Tabak durch eine Klopapierrolle zu rauchen, eine sogenannte Kawumm.

Der VR kommt auf das Vorwissen des Zeugen zum Prozess gegen die „Gruppe S“ zu sprechen und fragt P., ob er in den Medien etwas darüber erfahren habe. P. bejaht, er habe einen kleinen Report gesehen. Weiter fragt der VR: „Gab es mal einen Moment, wo Sie dem Paul ins Gewissen geredet haben: Was machst du für einen Scheiß?“ P. gibt wieder, was U. ihm gesagt habe: „Er wusste nicht, dass das so Leute sind.“ „Wann hat der das kapiert“, will der VR wissen. P. erwidert: „Das kann ich nicht sagen. Ich glaube, nicht nach dem ersten Treffen, sondern nach ein paar Treffen.“ Allerdings hat P. offenkundig Schwierigkeiten, diese angeblichen Treffen zeitlich einzuordnen, und erzählt von einem Notfall in diesem Zeitraum: Er sei unter Drogeneinfluss eingeschlafen, als er mit U. telefoniert habe. U. habe daraufhin aus der Ferne einen Rettungswagen für ihn gerufen.

Der psychiatrische Sachverständige hat Fragen

Damit sind die Fragen des VR beantwortet, und er übergibt das Wort an die anderen Verfahrensbeteiligten, zuerst an den Sachverständigen (SV) Dr. Winckler. Dieser will unter anderem wissen, was der Zeuge über psychische Probleme U.s wisse. „Gar nichts“, sagt P. erst, fügt dann aber an, dass U. einmal erzählt habe, „dass er mit sich zu kämpfen hat, weil er so lange weggesperrt war und jetzt erst mal packen muss, dass er jetzt frei ist.“ Wegen seiner körperlichen Erkrankungen habe U. mal gesagt, „er hofft, dass er noch ein paar Jährchen zu leben hat“. Der Zeuge sagt aber auch, er selbst habe U. allerdings nie niedergeschlagen oder bedrückt wahrgenommen. Auch Stimmungsschwankungen seien ihm nicht aufgefallen.

Der SV will genauer wissen, ob U. ein Geheimnis aus seinem Kontakt zu Rechtsradikalen gemacht habe. „Er hat schon gesagt, dass er über manche Sachen nicht sprechen darf“, bestätigt der Zeuge. Wer U. das untersagt habe, fragt der SV. „Die Polizei“, antwortet der Zeuge. „Weil er im Zeugenschutzprogramm ist.“

Nach dem SV stellen die Verteidiger*innen ihre Fragen. Es beginnt Thomas N.s Rechtsanwalt (RA) Stehr mit der Frage, was U. genau arbeite. Der Zeuge antwortet, U. habe gesagt, er sei Beifahrer beim Krankentransport.

Nachrichten zwischen U. und dem Zeugen nicht mehr auffindbar

RA Herzogenrath-Amelung, Verteidiger von Frank H., interessiert sich für U.s Lebensplanung nach dem Prozess. Der Zeuge sagt dazu, „dass er mit seiner Freundin sein Leben leben will, draußen.“ Gefragt nach U.s sexuellen Interessen wirft der Zeuge das Stichwort „bisexuell“ ein, an Hobbys hingegen kann er sich nicht erinnern. Auch ob U. eine Waffe hatte, kann er nicht sagen.

Die Verteidigung von Tony E. interessiert sich dafür, ob U. mit P. über seine Rolle als Zeuge gesprochen habe. P. bejaht: U. habe ihn vergangenes Jahr kontaktiert und gesagt, „dass ich hier aussagen soll. […] Weil er mir die Geschichte übers Telefon erzählt hat, wäre ich Mitwisser, und deswegen würde ich vorgeladen.“ Das habe ihm U. per WhatsApp-Sprachnachricht mitgeteilt. Auf die Frage, mit welcher Handynummer er U.s Nachrichten empfangen habe, erzählt der Zeuge, er habe drei SIM-Karten, von denen eine zwischenzeitlich verloren gegangen und später wieder aufgetaucht sei. Auf seinem Handy sei von damals nichts mehr gespeichert, da es zwischenzeitlich abgestürzt sei; auf seinen SIM-Karten lösche er alle zwei Wochen alle Chatverläufe, um Speicherplatz freizuhalten. Ein voriges Handy, auf dem ältere Nachrichten von U. gespeichert sein könnten, habe er schon lange nicht mehr.

P. wird auch gefragt, ob er seinen Aufenthalt in Stuttgart nicht genutzt habe, um seinen „Bruder“ U. nach so langer Zeit mal wieder persönlich zu treffen. P. verneint: Er habe sich gedacht, als Zeuge sollte er das nicht tun, weil man sich sonst vielleicht absprechen oder zumindest den Eindruck einer Absprache erwecken könnte.

U. leugnete laut P., sich an Gesprächen über Anschläge beteiligt zu haben

Die Verteidigung von Steffen B. fragt, ob P. genauer sagen könne, wann U. seine Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen habe („Nein“) und seit wann er wisse, dass U. eine Freundin habe („Ist schon länger her, den genauen Zeitraum kann ich nicht sagen.“). Letzteres habe U. jedenfalls vor dem Gespräch bezüglich P.s Vorladung als Zeuge erzählt, Ersteres danach; irgendwann im Laufe des Jahres 2021.

Wolfgang W.s RA Grassl, fragt, ob P. etwas darüber wisse, welche materiellen Leistungen U. im Zeugenschutz erhalte. Der Zeuge verneint, erwähnt aber, dass U. ihm Fotos von seiner neuen Wohnung geschickt habe. Zum Charakter dieses Zeugenschutzes sagt P., U. habe erzählt, „dass das Personenschutz ist, und die Leute immer wissen, wo er ist“. Mehr wisse er nicht. „Hat U. mitgeteilt, ob er sich selbst für schutzbedürftig erachtet? Hatte er Angst?“ „Ja klar“, erwidert der Zeuge. „Vor den Leuten, die das [Anschläge auf Moscheen] machen wollten.“

Weiter fragt der RA: „Hat U. mitgeteilt, was er zu den Ideen bezüglich Anschlägen gesagt hat?“ Der Zeuge erklärt, U. habe laut eigener Aussage nichts zu den Plänen gesagt, sondern nur zugehört und ein Bier getrunken. RA Grassl stellt seine letzte Frage: „Haben Sie festgestellt, dass U. zur Ausübung von Gewalt neigen könnte?“ P. verneint.

Wie steht U. zu seinem Verrat?

Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach sieht darin einen Widerspruch zu P.s Wissen darüber, dass U. unter anderem wegen einer Geiselnahme in Haft saß. P. argumentiert, das habe U. nicht aus Gewaltaffinität getan, sondern aus Wut über das Unrecht der langen Haft und Verwahrung. Weiter will die RAin wissen, ob U. die Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm belastet habe. „Jein“, sagt der Zeuge: „Er weiß, dass er das Richtige getan hat. Aber es gibt so einen Kodex, dass man nicht zur Polizei geht und aussagt. […] Aber es ging ja um Menschenleben.“ Von einer neuen Identität habe U. nie erzählt, und auch sonst keine Details über seinen Zeugenschutz genannt. Der Zeuge fügt an, als Familienvater auch nichts mit solchen belastenden Geschichten „und allem, was hier gerade abläuft“ zu tun haben zu wollen. „Ich habe Kinder. Wenn ich solche Vorwürfe höre oder was die da genau machen wollten, dann dreht sich mir der Magen um.“

Erneuter Verdacht: Nutzte U. verschiedene Handynummern, um eine Überwachung zu umgehen?

Marcel W.s RA Picker fragt, ob der Zeuge wisse, dass seine Telefonate mit U. überwacht wurden. P. antwortet: „Ich habe einen Brief bekommen, dass ich von dem bis zu dem Zeitraum abgehört wurde.“ Der RA will auch wissen, ob sich U. immer unter derselben Handynummer gemeldet habe. [Er spricht damit offenbar eine Vermutung an, U. könnte während seiner Zeit in der „Gruppe S“ mehrere Handys und Nummern genutzt haben, um eine Überwachung zu umgehen.] P. kann sich nicht mehr mit Sicherheit erinnern; erst bestätigt er das, dann spricht er von wechselnden und unterdrückten Rufnummern. Die Gespräche seien jedenfalls nicht für dieses Verfahren relevant, abgesehen von den letzten, über deren Inhalt er heute schon gesprochen habe.

RA Mandic will genauer wissen, wie sich U. als „großer Bruder“ im Knast um P. gekümmert habe. „Ich hatte damals Stress mit Russen. Er war länger da und kannte die. Er hat dann geschlichtet“, fasst der Zeuge zusammen. Also sei U. wegen sozialer Fähigkeiten respektiert worden, nicht weil er sich gut prügeln konnte, präzisiert der RA. Der Zeuge bestätigt das. „Er hatte den Respekt, weil er sich an Regeln gehalten hat.“ RA Mandic fragt: „Schulden Sie ihm was? Fühlen Sie sich ihm verpflichtet? Würden Sie für ihn lügen?“ P. verneint all diese Fragen.

„Ist ja klar, dass die Anwälte der anderen ihn als unglaubwürdig hinstellen werden.“

Weiter fragt RA Mandic den Zeugen, ob U. ihm von Gefahren durch die Gruppe berichtet habe. „Er hat schon gesagt, dass wenn sie ihn kriegen würden, dass er kräftig Probleme kriegt mit denen“, antwortet P. Auch den Prozess habe U. als „stressig“ beschrieben. Dass es im Verfahren auch um seine Glaubwürdigkeit geht, habe U. nicht erzählt. „Aber das habe ich mir schon gedacht“, fügt P. an. „Ist ja klar, dass die Anwälte der anderen ihn als unglaubwürdig hinstellen werden.“ Bezüglich seiner Zeugenaussage habe U. ihn nicht beeinflusst oder ihm gesagt, was er aussagen solle. „Ich habe gesagt, ich erzähle die Wahrheit. Das war‘s. Ich mache mich nicht strafbar. Ich habe lange genug im Knast gesessen. Und so, wie ich Paul kenne, brauche ich nichts abzusprechen. Ich kann, wenn ich die Wahrheit sage, nur Gutes tun.“

Als der RA ihn fragt, ob er jemals Geld von U. verlangt habe, oder umgekehrt, verneint P. „Aber ich habe mal aus Spaß gesagt, dass ich von seiner Entschädigung für die Haft, die er nicht hätte verbüßen müssen, 50 Prozent will.“

RA Picker: „Bedingungslose Glaubensbereitschaft“ des Zeugen gegenüber U.

Da niemand weitere Fragen stellt, wird der Zeuge unvereidigt entlassen. Auch der SV verlässt den Saal, da er nur gekommen war, um den Zeugen zu hören. Danach bekommen die Verfahrensbeteiligten Raum für Erklärungen. RA Herzogenrath-Amelung beginnt und kritisiert die Beweisaufnahme als „unergiebig“ wegen des schlechten Gedächtnisses des Zeugen. Der RA verweist auf Unstimmigkeiten wie bei der Frage, wann der Zeuge U. zuletzt persönlich gesehen habe: Einmal habe es geheißen, vor einem Jahr, einmal vor drei oder vier Jahren. „Insofern muss man auch den anderen Angaben mit Vorsicht begegnen.“

Auch RA Picker hebt auf eine Persönlichkeitsanalyse ab: „Zum einen eine gewisse bedingungslose Glaubensbereitschaft vom Zeugen über Sachverhalte, die U. angibt.“ Als Beleg dafür nennt der RA einen Ausschnitt aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), als U. zu P. am Telefon gesagt habe: „Die würden Anschläge auf Innenstädte und Moscheen planen, und zwar zeitgleich in 14 verschiedenen Städten.“ Der RA kommentiert: „Dass er so was niemals in Zweifel gezogen hat, gibt zu denken.“

Als zweiten Kritikpunkt nennt RA Picker die Drogenschädigung des Zeugen. „Als er hier reingekommen ist, hat er geschwankt!“ Zwar habe P. recht klare Aussagen gemacht und den Vorhalten folgen können, aber der RA bezweifelt, ob P. dazu geeignet ist, U.s Aussagen glaubwürdig zu bestätigen. Der VR hakt ein: Das Zitat stamme nicht aus einem Telefonat U.s mit P., sondern mit einer anderen Person. Das sei in der ursprünglichen Akte falsch angegeben, aber bereits korrigiert worden.

Marion G. und ihre angeblichen 60 Leute

Anschließend geht der VR dazu über, Aufnahmen aus der TKÜ abzuspielen. Zuerst ein einstündiges Telefonat vom 18. September 2019 zwischen U. und einem Ralf Sch. Eingangs erzählt Sch. von seiner Krebserkrankung, dann wenden sie sich U.s politischer Aktivität zu. [Wegen der schlechten Audioqualität und breitem schwäbischen Dialekt konnten nur Bruchstücke des Telefonats protokolliert werden. Außerdem war aus demselben Grund oft nicht zuzuordnen, wer der beiden Gesprächspartner was sagte. Daher wird das Telefonat hier nur sehr grob zusammengefasst.]

Einer der beiden Gesprächspartner [vermutlich U.] spricht von einem Chat, der einen Gruppenleiter habe und eigentlich 18 Moderatoren haben sollte, die aber teils nicht einmal Mitglieder des Chats seien. Gruppenleiterin sei Marion G. „Die kommt von Telegram. […]  Sie sagt, sie hätte 60 Leute.“ G. habe ihm geschrieben, dass ihre Leute auf Telegram bleiben wollten.

U. über Werner S.: Sechs Kalaschnikows, drei Pistolen, 150.000 Schuss Munition und ein Tunnel

Nun spricht U. über Waffen und echauffiert sich dabei über Werner S. „Der ist doch nicht ganz dicht, der hat von Taktik keine Ahnung! […] Wenn mir einer erzählt, er hat sechs Kalaschnikows auf dem eigenen Hof und einen Tunnel gebaut für Erdbeben, und der Tunnel wäre eingestürzt…“ Weiter erwähnt er, S. habe zu seinen Kalaschnikows auch 150.000 Schuss Munition, sowie „normale Handfeuerwaffen, Walther und zwei 9 Millimeter Colts, und halt Schlagstöcke“. Ralf wirft ein: „Das ist ja Schwachsinn, das ist doch gefährlich!“ U. stimmt zu und fährt fort, der Tunnelbauer sei auch Moderator „in der Sieben“ [offenbar eine Chatgruppe]. „Ich habe ihn zum Moderator gemacht im ‚Deutschen Widerstand‘. Und hab ihn jetzt im ‚Landser‘.“

Gespräche über mögliche Schwachstellen in der Sicherheit des Bundestages

Einer der beiden Telefonierenden erzählt von jemandem, der sich „ohne mein Wissen“ mit einem B. aus Berlin getroffen habe, der dort in NPD-Kreisen aktiv sei. „Den habe ich schon mal auf einem Fahndungsfoto gesehen. Das sind Asoziale, die haben vorher nichts erreicht in ihrem Leben. Und jetzt wollen die bei uns die große Nummer durchziehen. […] Diese Leute haben doch zu viele Filme geguckt!“ Dann erzählt er, er habe mal den Bundestag besucht. Daraufhin habe B. ihn gefragt, „ob die Zuschauerkanzel da oben, ob das offen ist oder geschlossen. Das ist doch offen zu sehen, dass es offen ist.“

Dann echauffiert sich einer der beiden Gesprächspartner über einen Konflikt in einer der Gruppen: „Die drohen mir mit Entfernung! […] Alle Moderatoren sind angehalten, nicht mehr wegen jedem Scheißdreck ein Statement zu bringen. Ich, du, der Hans, der Leader, wir geben keine Statements mehr ab. Somit können sie uns nicht mehr sperren. Und es gibt eine Gruppe, der ‚Landser‘, das ist wie ein Archiv. Da lassen wir alles auflaufen. Und jeden einzelnen Bericht guck ich mir an, und dann wird entschieden: löschen, entfernen.“

Anschließend lamentiert er über eine angebliche Überwachung von Online-Diensten. „Telegram, Instagram, WhatsApp, Google, das ist alles ein Verein. Das ist eine Organisation. Wenn du deine Daten in Google eingibst, kriegst du das nie wieder raus.“ Er habe versucht, seine Daten bei Facebook zu löschen, sei aber gescheitert. Er spricht von einem „großen Lauschangriff“ und von „Beschattung“. [Anschließend ist ein längerer Ausschnitt des Gesprächs fast gänzlich unverständlich.]

Kleine und größere Streitereien unter Rechten

Sie sprechen über einen Harry Z.:. „64 Jahre alt, ehemaliger Zuhälter, im Milieu in Mannheim“. Z. habe behauptet, er habe mit diesem Job 20 Millionen Euro Umsatz gemacht. Außerdem habe Z. gesagt, „unsere Gruppe könnte man vergessen, er hätte sich das anders vorgestellt. Ich hätte von Taktik keine Ahnung. Ich habe ihm geschrieben, was das soll. […] Ich reiße mir hier den Arsch auf!“ Er habe Z. die Rolle als Gruppenleiter im Chat „Widerstand“ entzogen. Nun gehe Z. nicht mehr ans Telefon. „Er hat das alles schon geplant. Aber der hat vom Tuten und Blasen keine Ahnung.“ Z. habe „mit Eli rumgemacht“. Diese Eli komme auch am 6. [vermutlich ist der 6. Oktober 2019 gemeint], genauso wie eine Helena aus dem Bayerischen Wald und ein Hans aus Hamburg.

Einer der Gesprächspartner zeigt sich besorgt über die deutsche Wehrhaftigkeit: „Die Bundeswehr hat nur noch Munition für 24 Stunden.“ [Erneut sind weite Teile der Aufnahme unverständlich.]

Einer der beiden spricht über einen Plan, den er offenbar hegt: „Wir müssen uns sputen, sonst brauchen wir auch keine Spendenaktion mehr. Ich habe für jeden Einzelnen von euch eine feste Aufgabe.“

Dann sprechen sie über „Kanaken“, zu deren Gunsten die Kriminalstatistik verfälscht werde. Einer der beiden beziffert ihren Anteil unter seinen Mithäftlingen mit 80 Prozent. „Das ist unglaublich!“ Nach etwas Geplänkel über die Vorzüge verschiedener Supermärkte und Discounter verabschieden sie sich.

RA Herzogenrath-Amelung: S.‘ angebliches Waffenlager und sein Tunnel sind eine Lüge

Der VR fragt nach Erklärungen. RA Herzogenrath-Amelung greift die Passage über Werner S. auf: „Da wird berichtet, dass ihm S. erzählt habe, er habe sechs Kalaschnikows mit 150.000 Schuss Munition in einem Tunnel unter seinem Hof gehabt. […] Das ist interessant, weil wir wissen, dass S. nie in einem Grundbuch stand, also keinen Hof hatte. Und das mit den sechs Kalaschnikows dürfte denselben Wahrheitsgehalt haben, wie dass er bei den Alpini war oder bei der Bundeswehr: Alles hochgradig gelogen.“ Der RA bemerkt abschließend, dass er auch die angeblichen Äußerungen von S. beim Mindener Treffen 2020 für „nur Geschwätz“ halte.

Da sonst niemand etwas zum gehörten Telefonat sagen möchte, spielt der VR die nächste TKÜ ab: ein Gespräch vom 24. November 2019 zwischen Paul-Ludwig U. und einer Helena. Es dauert etwa eine halbe Stunde. [Wieder lässt sich teils nicht rekonstruieren, wer was sagt, und wieder sind weite Teile des Telefonats kaum zu verstehen.] Werner S. wird darin als „Querulant“ bezeichnet, der „ständig rummotzt“ und „Eifersuchtsnummern“ habe.

Plante Werner S., mit einer Gruppe in den Bundestag einzudringen?

Weiter sprechen sie darüber, dass Werner S. gefragt habe, „wie es im Bundestag innen drin aussieht. […] Keine Chance. Wenn wir in den Bundestag reinkommen, werden wir gefilmt. […] Und wir können uns nur als Gruppe anmelden, da müssen wir ein Verein sein. […] Es gibt einen wunden Punkt am Bundestag, das ist sein Dach. Dazu bräuchten wir aber die richtigen Leute mit militärischer Ausbildung. Leute, die topfit sind. Und da muss ein Operationsplan erstellt werden. Wenn wir uns da vom Dach rein stürzen, oh leck mich am Arsch.“

Kurz darauf sagt einer der beiden Telefonierenden: „Ich habe ja dem Teutonisch erklärt, mit zweihundert Mann den Bundestag stürmen ist völliger Schwachsinn. Hundert werden verhaftet und hundert eingekesselt. […]  Und alle kriegen sie 30 Jahre Gefängnis. Ist ja klar, das ist Hochverrat, damit musst du ja rechnen.“

„Da werden auch Migranten kommen und dich bedrohen“

Sie sprechen über eine Mitstreiterin namens Edith. U. bittet Helena, sich mit ihr anzufreunden: „Wir brauchen die noch ein bisschen. Mach auf Sympathie.“ U. kündigt an: „Ich muss zu euch, zu jedem Einzelnen, immer wieder. Ihr müsst mich sehen, ich muss euch richtig kennenlernen. Das geht nicht anders. Wir kriegen es sonst nicht hin. Der Christian ist schon weiter.“

An Helena gerichtet warnt U.: „Du bist an der Front. Du bist dir das schon bewusst? Da werden auch Migranten kommen und dich bedrohen.“ Abschließend albern sie noch eine Weile herum, kichern und wünschen sich gute Nacht.

Niemand meldet sich zu diesem Beweisstück zu Wort, daher beendet der VR den Prozesstag.

prozesstage67

Prozesstag 67: Fortsetzung nach sechs Wochen Corona-Pause

Nachdem der Prozess gegen die „Gruppe S“ sechs Wochen wegen Erkrankungen und Corona-Quarantäne pausieren musste, wurde er am 17. Mai 2022 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit der Befragung des bayerischen Kriminalbeamten Florian G. fortgesetzt. Der Polizist war bei der Hausdurchsuchung beim Angeklagten Marcel W. in Pfaffenhofen für dessen Bewachung zuständig. Außerdem wurde das dritte Selbstleseverfahren abgeschlossen. Aus den Reihen der Verteidigung wurden Zweifel am Beweiswert der Chatauszüge geäußert. Es folgten mehrere Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung. In einem Gespräch unterhielt sich Marion G. mit einem Mann aus Norddeutschland über Stützpunkte im Ausland, auf die man sich zurückziehen könnte, um von dort aus Rückschläge gegen von ihr befürchtete Angriffe von Migranten zu starten. In einem weiteren Gespräch unterhielten sich zwei ehemalige „Gelbwesten“ aus der Region Heilbronn über dieselbe Thematik und den Wunsch, dass die Regierung gestürzt werden möge. Es wurde behauptet, im Untergrund würden Vorbereitungen dazu laufen.

Nach einer sechswöchigen Unterbrechung wird der Prozess gegen die „Gruppe S“ vom Vorsitzenden Richter (VR) fortgesetzt. Seit dem letzten Verhandlungstag am 5. April fielen sieben Prozesstermine wegen coronabedingter Absonderungen und anderweitiger Erkrankungen von Verfahrensbeteiligten aus. Der VR erklärt, dass man sich durch die neue Absonderungsordnung nun in der Situation befinde, dass weiter verhandelt werde, selbst wenn Verfahrensbeteiligte nach der Rückkehr aus der verkürzten Quarantäne weiterhin hochansteckend sein könnten. Die Corona-Verordnungslage stimme nicht mit der medizinischen Lage überein, kritisiert der VR. In den Vollzugsanstalten gebe es eine sich „dramatisch zuspitzende Infektionssituation“. Vor diesem Hintergrund werde überlegt, alle Angeklagten in die JVA Stuttgart zu verlegen, da diese bislang am besten mit der Coronasituation umgehen könne. Der Senat bemühe sich darum, Sitzungsausfälle zu vermeiden.

Steffen B.s Verteidiger, Rechtsanwalt (RA) Ried, stellt einen Antrag gegen die Fortsetzung der Hauptverhandlung. Er beantragt, die Haftbefehle des Bundesgerichtshofs in Form der vom OLG Stuttgart verlängerten Haftbefehle aufzuheben und die Verhandlung nicht weiter fortzusetzen. Die sechswöchige Unterbrechung sei eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes zu Lasten der Angeklagten. Die bestehende Regelung sei verfassungswidrig. Oberstaatsanwältin Bellay widerspricht dem Antrag: Die Fristen seien gewahrt worden; die in der Corona-Zeit erlassene Verordnung soll sicherstellen, dass die Verhandlung unter Pandemiebedingungen fortgesetzt werden kann. RA Siebers tritt dem Antrag ebenfalls entgegen. Sollte der Senat dem Antrag nachkommen, beantrage die Verteidigung von Werner S. die Abtrennung seines Verfahrens. Nach einer Pause verkündet der Senat seine Entscheidung, den Antrag der Verteidigung von Steffen B. abzulehnen. Die Fristen seien gewahrt worden, die Verzögerung nicht der Justiz anzulasten.

Bayerischer LKA-Zeuge hatte nur wenig Vorkenntnisse zum Verfahren

Als Zeuge ist der bayerische LKA-Kriminaloberkommissar (KOK) Florian G. (45) geladen. Der VR klärt zunächst die persönlichen Daten des Zeugen ab. KOK Florian G. ist 1995 in den Polizeidienst eingetreten und arbeitet seit 2013 im Staatsschutzdezernat des bayerischen LKA. Sein Aufgabenschwerpunkt sind dort Ermittlungen gegen Gruppierungen mit Bezug zur Türkei bzw. gegen Kurd*innen. Davor war er mehrere Jahre beim Mobilen Einsatzkommando (MEK), wo er Erfahrungen mit Observationen und der Lösung mobiler Zugriffslagen sammelte.

Auf die Frage des VR, wann KOK G. erstmals in Berührung mit dem Verfahren gekommen sei, antwortet der Zeuge, dass dies rund eine Woche oder zehn Tage vor den Hausdurchsuchungen am 14. Februar 2020 gewesen sei. Am Tag der Durchsuchung habe man sich in Pfaffenhofen, dem Wohnort von Marcel W., auf der Wache getroffen und den Einsatz kurz vorbesprochen, so der Zeuge. Er habe die Aufgabe bekommen, Marcel W. zu bewachen. Vor dem Einsatz habe er nur gewusst, dass gegen eine Gruppe ermittelt werde. „Offensichtlich hat man mit einer Bewaffnung gerechnet“, so G. Die Informationen habe er von einem Herrn E. erhalten, dem Ansprechpartner des LKA Bayern. Dieser habe am Einsatzmorgen die Einsatzbesprechung zusammen mit seiner baden-württembergischen LKA-Kollegin L. geleitet.

„Weil ich greifbar war“

Gegen 6 Uhr sei am Morgen der Zugriff durch das SEK erfolgt. Nachdem die Räumlichkeiten gesichert waren, seien er und seine Kolleg*innen aus Bayern und Baden-Württemberg in die Wohnung gefolgt und hätten mit der Durchsuchung begonnen. Auf die Frage des VR nach dem Zweck der Maßnahme gibt der Zeuge an, man habe vor allem Beweismitteln gesucht. Von im Vorfeld geplanten Festnahmen habe er nichts mitbekommen. Das sei bei der Einsatzbesprechung ebenso wenig Thema gewesen wie eine mögliche Beschuldigtenvernehmung. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung sei dann die Rede von einer Vernehmung von Marcel W. durch die baden-württembergischen Beamt*innen die Rede gewesen. Auf die Frage des VR, ob er den Durchsuchungsbeschluss gesehen habe, antwortet der Zeuge, dass er ihn in den Händen des Beschuldigten W. gesehen, aber selbst nicht gelesen habe. Die Frage des VR, ob G. Zugriff auf die Ermittlungsunterlagen des LKA Baden-Württemberg hatte, verneint er.

„Warum sollten Sie, und nicht jemand anderes, den Herrn W. bewachen?“, fragt der VR. Der Zeuge lacht: „Weil ich greifbar war“. Die Personalressourcen seien eng begrenzt. Von den bayerischen Kolleg*innen sei er der einzige gewesen, der nicht in der Abteilung Rechts beim Staatsschutz tätig war.

Marcel W. soll Minden als „Treffen unter Freunden“ dargestellt haben

Im Fokus des VR steht im Folgenden die Frage, welche Situation der Zeuge im Durchsuchungsobjekt vorgefunden habe. KOK G. schildert, dass sich in der Wohnung noch einige SEK-Beamt*innen befunden hätten. Er habe den Beschuldigten W. im Wohnzimmer vorgefunden, dessen Frau und Sohn hätten sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in der Wohnung befunden. Man habe die Plastikfesseln von Marcel W. entfernt und einen Bauchgurt mit Handschließen angelegt. Die Belehrung des Beschuldigten habe er nicht mitbekommen, das habe die baden-württembergische LKA-Beamtin L. schon erledigt. Außerdem habe er, so der Zeuge, auch nicht die Übergabe des Durchsuchungsbeschlusses mitbekommen.
Der VR befragt den Zeugen nach seinem Eindruck von W. in dieser Situation. KOK Florian G. schildert, dass W. relativ ruhig und gelassen gewirkt habe. W. habe den Durchsuchungsbeschluss mehrfach gelesen, genommen und weggelegt, vor- und zurückgeblättert und seine Verwunderung über den Aufwand zum Ausdruck gebracht. Zum Treffen am 8. Februar 2020 in Minden sagte W. nach Angabe des Zeugen, dass es sich um ein „Treffen unter Freunden“ gehandelt habe. Bis auf den Namen des Mitangeklagten Paul-Ludwig U. hätten ihm die Namen nichts gesagt, auch nicht der von Werner S. Paul-Ludwig U. habe beim Treffen bis auf seine Gefängnisstrafen nicht viel erzählt. Marcel W. sagte laut Florian G., dass er sich von U. habe fernhalten wollen, um nicht in eine Ecke gedrängt zu werden.

Marcel W. habe Gespräche über Umsturzpläne bestritten

Der VR greift Formulierungen aus dem Vernehmungsprotokoll auf. Demnach sagte Marcel W., in Minden sei es um Überlebenstrainings und Übernachtungen in der Natur gegangen. Der Zeuge erinnert sich, dass sich W. als naturliebhabender Mensch dargestellt habe. Man habe über neue Ausrüstungen gesprochen und darüber, dass man die Nacht draußen verbringen wolle. Vom VR darauf angesprochen, ob Marcel W. sich in Gegenwart des Zeugen über die Themen Umsturz oder Bürgerkrieg geäußert habe, sagt Florian G., dass Marcel W. diese Vorwürfe beim Lesen des Durchsuchungsbeschlusses wiedergegeben, aber bestritten habe, dass dies Thema in Minden gewesen sei. W. habe behauptet, seine Absicht sei dies ohnehin nicht. W. habe zwar seinen Wunsch nach einem Politikwechsel geäußert, habe aber gesagt, diesen wolle er auf legalem Weg ohne Gewalt erreichen. Er sei bei diesem Punkt jedoch nicht konkreter geworden. Der VR fragt den Zeugen, ob sich Marcel W. zu seiner politischen Haltung geäußert habe. Er sei nicht ausländerfeindlich, solange sich Migrant*innen ans geltende Recht halten, soll W. im Beisein des Zeugen geäußert haben.

Marcel W. machte auf Waffen in seiner Wohnung aufmerksam

Der VR erkundigt sich nach dem Gemütszustand des Angeklagten W. während der Durchsuchung. KOK G. beschreibt ihn als ruhig, gefasst, kooperativ und nicht feindselig. Er habe sich spontan geäußert, wodurch eine Kommunikation entstanden sei, allerdings nicht in einer Vernehmungssituation, so der Zeuge. Dafür habe er zu wenig über das Verfahren gewusst. Marcel W. habe während der Razzia von sich aus auf zwei Schreckschusswaffen hingewiesen, die unter einem Glastisch im Wohnzimmer lagerten. Eine Waffe habe ihm gehört, die andere seiner Frau. Außerdem habe er auf zwei Einhandmesser aufmerksam gemacht, die in einem Rucksack im Flur verstaut waren und die W. laut eigener Aussage für Übernachtungen brauchte. Der Zeuge G. habe ihn daraufhin gefragt, ob er noch andere Waffen besitze. Marcel W. habe einen Karabiner K98 genannt, der in Delitzsch bei einem Waffenhändler lagere, weil das Ordnungsamt W. den Besitz von Waffen untersagt habe. Der VR lässt Fotos der Durchsuchung an die Wand projizieren, auf denen die Fundorte und die Waffen zu sehen sind, unter anderem in einem Tarnfleckrucksack.

Keine Vorkenntnisse zu Namen und rechten Kleingruppierungen

Der VR geht auf die Nennung von Namen in Zusammenhang mit der Durchsuchung bei W. ein. Der Zeuge gibt an, dass ihm die Namen von Paul-Ludwig U., Werner S. und Frank H. zum Zeitpunkt der Durchsuchung nicht gesagt hätten. Im Verlauf des Vormittags habe er zwar mitbekommen, dass es auch in München eine Durchsuchung gegeben habe, er habe aber keinen Namen erfahren.

Der VR geht auf einen schriftlichen Vermerk des Zeugen G. ein, in dem es heißt, dass Marcel W. gegenüber der LKA-Beamtin L. aus Baden-Württemberg gesagt habe, er sei mit Frank H. nach Minden gefahren. H. sei ein „Patriot“, befinde sich aber immer auf dem „legalen Weg“, so W. Wieso G. „legalem Weg“ in Anführungszeichen gesetzt habe, möchte der VR wissen. Das habe er getan, so G, weil ihm nicht klar gewesen sei, was damit gemeint gewesen sei. Der VR fragt, ob es Anzeichen für eine rechte Orientierung des Angeklagten W. bei der Durchsuchung gegeben habe. Der Zeuge erklärt, dass nichts Entsprechendes geäußert worden und in der Wohnung auch nichts ersichtlich gewesen sei. In seinem Arbeitsbereich seien rechte Kleinstgruppierungen nicht so geläufig. So verneint der Zeuge auch, die Gruppierung „Wodans Erben Germanien“ (WEG) gekannt zu haben. Der Zeuge bestätigt eine Passage aus dem Protokoll, laut der Marcel W. gegenüber der LKA-Beamtin L. behauptete, die rechte Gesinnung von Frank H. nicht bemerkt zu haben. Laut dem Bericht der Objektverantwortlichen L. endete die Durchsuchung um 11.25 Uhr. Marcel W. wurde anschließend zur erkennungsdienstlichen Behandlung auf die Polizeiinspektion Pfaffenhofen gebracht. Er habe den Beschuldigten dort zuletzt gesehen, aber zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, wie es mit W. weitergehe, so G. Er habe bei der Rückfahrt nach München jedoch erfahren, dass W. nach Karlsruhe verlegt werden sollte.

Die Befragung durch die RA*innen bringt wenig Neues. Auf die Frage von Markus K.s Verteidigerin Schwaben, ob die Durchsuchungsaktion überstürzt gewirkt habe, erklärt der Zeuge, diese sei wie bei anderen „normal“ verlaufen. Der Zeuge wird schließlich unvereidigt entlassen. RA Miksch, Verteidiger von Marcel W., schließt aus dem kooperativen Verhalten seines Mandanten, dass dessen Äußerungen in Minden nicht sicherheitsrelevant gewesen seien und er sich nicht bedroht gefühlt habe.

Die Anwält*innen bezweifeln den Beweiswert des Selbstleseverfahrens

Nach der Befragung des Polizei-Zeugen geht der VR zum dritten Selbstleseverfahren über. RA Becker verliest eine Erklärung: Sein Mandant Tony E. sei nur an einem Bruchteil der vorliegenden 112 Chats auf verschiedenen Plattformen beteiligt gewesen. In Einzelchats mit Werner S. sei nach Auffassung von E.s Anwälten keine Bestrebung ihres Mandanten zu erkennen, eine Administratorenrolle zu übernehmen. In den Chats sei es vielmehr um die Vorbereitung von Treffen, das Essen, das Wetter und die Verkehrslage gegangen. E.s Frage, ob bei dem Treffen mit einem Sören auch die Frauen dabei sein könnten, lasse kein konspiratives Vorgehen erkennen.

E.s Verteidigung leitet aus diesem Selbstleseverfahren ab, dass ihr Mandant den Chats keinen hohen Stellenwert beigemessen habe und über wenig bis keine Entscheidungsgewalt verfügt habe, was sich unter anderem daran zeige, dass Werner S. Entscheidungen ohne Rücksprache mit E. gefällt habe. Nach Ansicht der RAs zeige keine Nachricht eine staatsfeindliche Gesinnung E.s.

Insgesamt zweifelt die Verteidigung E.s den Beweiswert der in das Verfahren eingeführten Chats an. Es fehle an technischen Nachweisen, Verschriftungen seien fehlerhaft, und es sei unklar, ob sich jede Nennung eines „Tony“s tatsächlich auf ihren Mandanten beziehe. Dass die Nachrichten als gelesen markiert seien, bedeute zudem nicht, dass E. auch Kenntnis vom Inhalt gehabt hätte.

Auch RAin Schwaben zweifelt am Beweiswert der Chats. Ihr Mandant Markus K. sei an nur wenigen Chats beteiligt gewesen. Es falle schwer, nachzuvollziehen, was besprochen worden sei, weil ihr Mandant Videos als Antwort gesendet habe, die inzwischen nicht mehr aufrufbar seien. Die Textnachrichten ihres Mandanten seien wenig aufrührerisch.

Zurückschlagen ohne offenen Kampf

Der VR kündigt an, ein weiteres Selbstleseverfahren auf den Weg zu bringen. Anschließend lässt er weitere Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) abspielen. Das erste Gespräch ist ein rund dreiminütiges Telefonat zwischen dem Angeklagten Michael B. und einer weiteren Person vom 13. Februar 2020 um 14.49 Uhr. Der Mitschnitt ist durch zahlreiche Störgeräusche und Überlagerungen von Tonspuren kaum zu verstehen. Die Inhalte können deshalb nicht wiedergegeben werden. Von der Verteidigung wird angeregt, die Aufnahme technisch aufbereiten oder verschriftlichen zu lassen.

Im zweiten abgespielten Telefonat vom 30. September 2019 unterhält sich Marion G. mit einem Gesprächspartner aus dem Norden Deutschlands (Nähe Nordostseekanal) über Auswanderungspläne. Ungarn wird vom Gesprächspartner als Ziel anvisiert. Marion G. zeigt daran ebenfalls Interesse, sieht jedoch Probleme, ihre Mutter davon zu überzeugen.

Marion G. berichtet sodann von einem Treffen vom Wochenende [es dürfte das Treffen an der Hummelgautsche gemeint sein], bei dem sie viele Leute kennengelernt habe. Sie berichtet, dass „im Untergrund“ etwas geschehe. Sie beschreibt gegenüber ihrem Gesprächspartner ein Szenario, in dem es eine „erste Welle“ von „Eingereisten“ gebe, die alles platt mache. Darauf werde ein „Rückschlag“ erfolgen, zu dem man dann legitimiert sei. Den offenen Kampf wolle man vermeiden, weil man zahlenmäßig in der Unterzahl sei. Man brauche Stützpunkte, in denen man sich vorbereiten könne. Sobald die erste Stadt falle, lege man los. Man habe schon die ersten Stützpunkte eingerichtet, erzählt Marion G. Ihr Gesprächspartner erklärt, dass sein Plan, auszuwandern eine politische Entscheidung sei. Er schlägt vor, mit Marion G. in Kontakt zu bleiben, falls sich zwischenzeitlich etwas ergebe. Er behauptet, bei ihm in der Gegend um den Nordostseekanal sei man noch gut aufgestellt. Es handle sich wegen der vielen Jäger um die Region mit der höchsten Waffendichte in Deutschland.

RA Herzogenrath-Amelung erklärt, man habe schon vieles von Marion G. gehört. Für ihn sei auffällig, dass im Szenario die Gewalt von Eingereisten ausgehe, aber nicht von Anschlägen die Rede sei. Michael B.s RA Berthold schließt sich an und fügt hinzu, dass der geplante Rückzug in Stützpunkte für „Guerilla-artige“ Gegenschläge als „Defensivtaktik“ interpretiert werden könne. Zudem bezeichnet er Marion G. als „die Fränkin mit dem Flitzebogen“.

Katastrophenszenarien ehemaliger „Gelbwesten“ aus der Region Heilbronn

Das letzte Telefonat dieses Prozesstags ist ein Gespräch vom 1. Oktober 2019 zwischen Oliver K. und Beate K., zwei ehemalige aktive „Gelbwesten“. Oliver K. erklärt Beate K., dass einige Leute aus einer Chatgruppe geschmissen worden seien, weil sie nicht schnell genug auf eine Art virtuelle Alarmübung reagiert hätten. Marion G. habe zahlreiche Mitglieder entfernt. Oliver K. erklärt, er wolle Bundesländergruppen schließen und sich auf eine Gruppe konzentrieren, in der nur diejenigen Mitglied seien, auf die man sich im Ernstfall verlassen könne. Auf die Frage von Beate K., was Oliver K. mit Ernstfall meine, beschreibt er einen Blackout, der mehr als 30 Stunden andaure. Wenn der Alarm komme, müsse man Kinder und Familie zu Sammelpunkten bringen [genannt wird als Beispiel eine abgelegene Schweinezucht im Wald], dann zurückkehren und losschlagen. Beate K. bringt Baracken auf ehemaligen Bundeswehrgelände als Sammelpunkte ins Spiel. Als weiteren Rückzugsort nennt Beate K. Ungarn. In diesem Telefonat wird ein ähnliches Szenario ausgemalt wie im vorher abgespielten Telefonat von Marion G. Oliver K. redet von „Schlächtern“, die um die Ecke kämen, weshalb es besser sei, sich zuerst zurückzuziehen. Beate K. fragt, ob man die Regierung wohl nochmal stürzen könne. Sie zeigt sich jedoch pessimistisch, die Leute wollten es ihrer Meinung nach nicht kapieren. Sie schaue sich dagegen auf YouTube die Videos von Journalisten an, die „nicht links“ seien. Ihre Nichte arbeite in Stuttgart bei einem Sender, wo sie „fürs Lügen bezahlt“ werde. Oliver K. meint zur Möglichkeit, die Regierung zu stürzen: „Es laufen Dinge im Hintergrund“.

Beide beklagen den Zustand der „Gelbwesten“ und deren internen Querelen in der Region rund um Heilbronn. Beate K. sagt, ihre Gruppe sei „linksunterwandert. Wir sind nicht rechts, auch wenn sie das sagen. Wir sind nur gegen die Altparteien.“ Kurze Zeit darauf äußert sie zum Thema Flüchtlinge, dass sie nichts gegen diejenigen hätte, die etwas schaffen und sich an die Regeln hielten. Aber: „Die Massenmigration gehört gestoppt“, und Schwarze würden nicht „hierher“ gehören, weil sie sich nicht integrieren und zudem „unsere Frauen“ anpacken würden. Sie fordert, dass „die“ [unklar, wer gemeint ist] aus dem Bundestag raus müssten. Oliver K. erzählt, das werde nicht mehr lange dauern, in Berlin sei etwas „im Gange“. Beate K. beklagt, dass ihr Sohn und seine Freundin ihr Kontra gäben und nicht die von ihr angepriesenen YouTube-Videos schauten. Oliver K. glaubt: „In fünf Jahren sieht es hier aus wie nach einem Bürgerkrieg“.

RA Herzogenrath-Amelung sieht in diesem Video erneut keine Hinweise auf Anschlagspläne. Es handle sich um „kein aktives Szenario von rechts, sondern um Reaktion“. Marcel W.s RA Picker sieht hierin eine Unterhaltung über Katastrophenszenarien und Preppen. Er stelle sich aus kriminologischer Sicht die Frage, „ob die intensive Beschäftigung und der Austausch darüber eine Radikalisierung begünstigt und ob das delinquentes Verhalten begünstigt“.