prozesstage30

Prozesstag 30: Thorsten W. im LKA-Verhör

Am 30. Prozesstag am 21. September 2021 ging es um den der Unterstützung der terroristischen Vereinigung „Gruppe S“ angeklagten Polizeiverwaltungsbeamten Thorsten W. aus Hamm (NRW). Als Zeugin geladen war eine LKA-Hauptkommissarin, die am 14. Februar 2020 die Hausdurchsuchung bei W. und auch seine Festnahme und Erstvernehmung geleitet hatte. Wirklich Neues kam dabei nicht zu Tage. An einer möglicherweise wichtigen Stelle der offenbar unter Zeitdruck gestandenen Vernehmung streikte die Technik, und mindestens eine Seite des Vernehmungsprotokolls ging verloren. Zu diesem Zeitpunkt ging es auch um die Frage, ob W. am 8. Februar 2020 beim Treffen in Minden finanzielle Unterstützung für den Waffenkauf zugesagt hatte – oder eben auch nicht, wie er immer wieder betont hatte.

Der Vorsitzende Richter (VR) eröffnet den Hauptverhandlungstag und erläutert das Tagesprogramm. Anschließend belehrt er die Zeugin Maren Se. (30). Frau Se. ist seit 2010 im Polizeidienst und seit einigen Jahren beim LKA Baden-Württemberg beschäftigt, aktuell als Hauptkommissarin in der Stabsstelle 020. Beim LKA sei sie bereits sowohl mit den Bereichen „Linksextremismus“ und „Rechtsextremismus“ als auch „Islamismus“ befasst gewesen. Bei den Ermittlungen zum Tatkomplex „Gruppe S“ sei sie von Beginn an als Hauptsachbearbeiterin beteiligt gewesen. Sie habe die Berichte der Kolleg*innen auf den Tisch bekommen, wenn nötig Korrekturen vorgenommen und auf Leerstellen und noch mögliche Ermittlungsansätze aufmerksam gemacht sowie Sachstandberichte und Strukturberichte geschrieben. Dementsprechend habe sie über alles Bescheid gewusst und den Gesamtüberblick behalten. Sie habe auch Vernehmungen durchgeführt. In der Hierarchie über ihr und ihren Kollegen K. und L. hätten die Leiter der Auswertung und Maßnahmen sowie die Soko-Leitung gestanden.

Die Durchsuchung bei Thorsten W.

Den Mittwoch vor dem Tag der Durchsuchungen am 14. Februar 2020, eventuell auch schon am Dienstag, habe sie damit verbracht, die Anträge für die Durchsuchungen zu schreiben. Am Donnerstag sei sie nach Bielefeld gereist, am Freitag hätten die Durchsuchungen stattgefunden, und am Samstag die Vorführung in Karlsruhe.

Auf Frage des VR, was sie zu diesem Zeitpunkt über „die persönlichen Belange der Angeklagten“ gewusst habe, antwortet Frau Se., dass sie über Paul-Ludwig U., Werner S., Michael B., Frank H, Marcel W., Steffen B. und Thomas N. viel gewusst habe, die anderen seien ja erst beim Mindener Treffen dazugekommen, ihr aber teilweise schon aus der TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) bekannt gewesen. Durch die Ermittlungsarbeit habe sich auch herauskristallisiert, wer in der Struktur mehr zu sagen gehabt und die Sache vorangetrieben habe. An der Spitze habe Werner S. gestanden und sich „intensiv“ mit Tony E. abgesprochen. Unterhalb dieser Ebene sei es „schwammig“ gewesen. Relevant seien zum Beispiel die „Köpfe“ der Gruppierungen (W.E.G. und VSG) gewesen, also Frank H. und Steffen B., aber auch Thomas N. Andere habe sie nicht so sehr „auf dem Schirm“ gehabt, beispielsweise Ulf R., Thorsten W. und Stefan K.

Auf Frage des VR nach der Verteilung der Arbeit bei den anstehenden Durchsuchungen antwortet die Zeugin, dass sie an der Aufteilung der Zuständigkeiten nicht beteiligt gewesen und auch selbst zugeteilt worden sei. Es sei Verstärkung durch externe Kolleg*innen mit Erfahrung bei Durchsuchungen angefordert worden, unter anderem von der Bereitschaftspolizei.

Sie sei, so Maren Se., mit ihrer Kollegin Sch. am Tag vor der Durchsuchung in Hamm mit dem Auto nach Bielefeld gereist und habe dort in einem Hotel übernachtet. Sch. sei in etwa so wie sie selbst informiert gewesen. Mit einem separaten Fahrzeug seien zudem die Kollegen H. und St. angereist. Sie selbst sei die Leiterin der Durchsuchungsmaßnahme („Objektverantwortliche“) gewesen. Alle Durchsuchungen hätten zeitgleich um 6:00 Uhr früh begonnen. Zuerst sei ein SEK bei Thorsten W. reingegangen, anschließend seien mit einem Polizeihund alle Zimmer nach Waffen und Sprengstoff abgesucht worden. Ab 6:15 Uhr habe sie selbst Kontakt zu W. gehabt, ihm den Grund für die Durchsuchung genannt und ihn in Anwesenheit von Kolleg*innen darüber belehrt, dass wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt werde. Dann habe sie ihm den Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt. W. sei gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Frau G. angetroffen worden. Er habe total geschockt, besorgt und nervös gewirkt, sei aber auch in sich gekehrt und sehr ruhig gewesen. Und er habe geäußert, dass er kooperieren wolle. Er habe auch auf Fragen geantwortet, zunächst aber nicht den Grund für die Durchsuchung verstanden. Dann habe er gesagt, dass er an dem Treffen [in Minden] teilgenommen habe, weil er von einem Mittelalter-Treffen ausgegangen sei. Er habe außer dem Gastgeber Thomas N. niemanden gekannt.

Nur Vernehmung oder auch Festnahme?

Die Frage des VR, ob ihr von Anfang an klar gewesen sei, dass W. festgenommen würde, verneint die Zeugin, die Einsatzleitung habe das dann in Absprache mit der Generalbundesanwaltschaft so entschieden. W. habe sich, so die Zeugin, während der Durchsuchung nur zum Tatvorwurf, zum bei ihm gefundenen Marihuana und auf die Frage nach seinem Wohnwagen geäußert. Das Marihuana sei „altes Rauchkraut“ für den Eigengebrauch, derzeit konsumiere er es aber nicht. Man habe W. auch zu seinem Wohnwagen befragt. [offenbar weil dieser als Versteck genutzt werden könnte] Der Wohnwagen stehe auf dem Campingplatz Katharinenhof auf der Ostseeinsel Fehmarn. Über weitere Themen sei während der Durchsuchung nicht gesprochen worden. Später sei man dann wie geplant mit W. zur Vernehmung ins Polizeipräsidium (PP) Dortmund gefahren. Während des Tages sei W. immer mal wieder gefragt worden, ob er etwas essen wolle. Er habe das stets abgelehnt und nur etwas getrunken.

Die Durchsuchung habe, so die Zeugin auf Frage des VR, relativ lange gedauert, möglicherweise bis etwa 13:00 Uhr, die Vernehmung in der Staatsschutzabteilung des PP Dortmund sei um 14:15 Uhr gestartet. Der VR zitiert aus den Akten, nach denen die Durchsuchung um 12:05 Uhr beendet worden sei.

An der durch einige Pausen unterbrochenen Vernehmung hätten dann, so die Zeugin, neben ihr selbst noch ihre Kollegin Sch., Herr Ha. vom Polizeilichen Staatsschutz Dortmund sowie eine Schreibkraft aus Dortmund teilgenommen. Der nicht in den Themenkomplex involvierte Ha. habe hin und wieder eine Nachfrage gestellt, aber nur etwa zehn Prozent Fragenanteil gehabt. Zu 90 Prozent habe sie selbst die Fragen gestellt. Der Beschuldigte sei nervös gewesen, habe sich aber konzentrieren und folgen können. Zwischendurch sei er mal kurz aufgebracht und genervt gewesen, nachdem sie ihm mehrfach dieselbe Frage gestellt habe. Er habe geäußert, nicht zu verstehen, wieso er beschuldigt werde.

Auf die Frage des VR, ob Thorsten W., wie dieser behauptet habe, gesagt worden sei, er dürfe nach der Vernehmung nach Hause gehen, antwortet die Zeugin, dass sie das „glaube ich ausschließen“ könne. Die Anweisung, W. festzunehmen und nach der Vernehmung für eine Vorführung am nächsten Tag in Karlsruhe zu übergeben, sei während der Durchsuchung angekommen. Darüber habe sie W. auch informiert, ihr sei aber nicht mehr in Erinnerung, wann das genau geschehen sei.

Was lief beim Treffen in Minden?“

Die Vernehmung sei unter ihrer Aufsicht im Wortlaut „sehr fix“ von der Schreibkraft protokolliert worden, so Se. Sie sei sehr begeistert von der Schreibkraft gewesen, das habe sie schon anders erlebt. Zu Beginn der Vernehmung sei W. erneut belehrt worden, und man habe ihm den Tatvorwurf erläutert. Anschließend sei W. dann zur Person befragt worden, danach zum Tatvorwurf. Zur Sache sei sie, so die Zeugin, mit einer „offenen Frage“ eingestiegen („Was lief beim Treffen in Minden?“), „damit sich der Beschuldigte erst einmal frei äußern kann“. Im Vorfeld habe sie einen Fragenkatalog für sämtliche Erstvernehmungen ausgearbeitet, diesen aber selbst nicht benutzt, da sie die Fragen im Kopf gehabt habe. Auf Frage des VR, wie sie W. „intellektuellen Möglichkeiten“ einschätzen würde, antwortet die Zeugin mit „nicht überragend, eher durchschnittlich“.

Der VR möchte wissen, ob Thorsten W. bereits vor dem Treffen am 8. Februar 2020 eine Rolle gespielt habe bei den Ermittlungen. Se. antwortet, dass das seit seiner telefonischen Zusage in einem Telefonat mit Thomas N. der Fall gewesen sei. W. habe ausgesagt, so die Zeugin, von kurz vor 12:00 Uhr bis etwa 15:30 Uhr am Mindener Treffen teilgenommen zu haben, aber von einem Mittelalter-Treffen ausgegangen zu sein. Er habe nur Thomas N. und dessen Frau [die nicht am Treffen teilnahm] gekannt. Etwa zwölf Personen hätten teilgenommen. Man habe zuerst gegessen und über Allgemeines gesprochen, anschließend hätten sich alle vorgestellt. Es habe heftige Aussagen gegeben, sodass er beschlossen habe, schon früh wieder zu gehen, was er dann auch getan habe. Es sei über Waffen gesprochen worden. Zwei Personen mit bayerischem Akzent hätten viel gesprochen. W. habe laut seiner Aussage angegeben, bei seiner Vorstellung betont zu haben, dass er im öffentlichen Dienst tätig sei, und wenn wer ein Problem damit habe, möge das gesagt werden, er würde dann verschwinden. Drei bis vier Leute hätten ein Problem damit gehabt, das Thema sei dann aber im Sande verlaufen, es sei dann wieder über Allgemeines gesprochen worden, und W. sei geblieben. Es habe zudem eine Diskussion oder Abfrage gegeben, wer aktiv werden wolle. W. habe angegeben, so Se., sich auf dem Treffen sehr unwohl gefühlt zu haben („Scheiße, wo bist du hier gelandet?“), und dass die anderen, die einander seiner nach Meinung nach gekannt haben müssen, Codewörter benutzt hätten, deren Bedeutung er nicht gekannt habe. Am Tag darauf habe er Thomas N. eine Nachricht geschickt, dass ihm das zu heftig beziehungsweise zu extrem sei und er da raus sei. Was konkret „zu extrem“ gewesen sei, dazu habe sich W. in der Vernehmung nicht konkret geäußert, er habe sich da „gewunden“.

In der Vernehmung habe sich W. zu den Funden bei der Hausdurchsuchung geäußert, so die Zeugin. Die Bücher seien laut W. Fachliteratur zu Militärgeschichte und die NS-Devotionalien Erbstücke von seinem Onkel und Großvater. Zweck des Treffens sei laut W. der Zusammenschluss zu einer größeren Gruppierung gewesen, um aktiver werden zu können.

Widersprüchliche Angaben zu Waffen

Die Zeugin betont, dass W. widersprüchliche Angaben gemacht habe. Mal habe er angegeben, dass insbesondere die beiden aus Bayern (einer mit graumeliertem Vollbart und Wollmütze, der andere mit längeren Haaren) über Waffen gesprochen hätten (sie habe dabei am Werner S. und Frank H. gedacht), mal habe er von Gesprächen über Waffen nichts mitbekommen, weil nach seinen Angaben hierüber möglicherweise in seiner Abwesenheit während der Raucherpausen gesprochen worden sei. Auch bezüglich der Abfrage, wer aktiv werden wolle, habe sich W. gewunden. Zu den Plänen der Anwesenden habe er gesagt, er wisse von nichts, habe dann aber auf Nachfrage eingestanden, dass es darum gegangen sei, gegen Moscheen vorgehen, was aber nicht konkretisiert worden sei. Es sei unkonkret die Rede davon gewesen, dass gehandelt werden und man aktiv werden müsse.

Der VR hält aus der Vernehmung von W. vor: Rechts neben ihm habe ein 60-Jähriger gesessen, links von ihm Thomas [N.], neben diesem einer mit Ziegenbart und roten Haaren und einer, der schon am Vorabend angereist sei. Er möchte von der Zeugin wissen, wer gemeint sein könnte. Diese antwortet, sie habe an Wolfgang W., Marcel W. und Paul-Ludwig U. gedacht. Thomas N. habe laut W. die meiste Zeit schweigend dabeigesessen. Auf Fragen des VR gibt die Zeugin an, es sei unklar geblieben, wieso W. nicht bereits früher das Treffen verlassen hätte, obwohl er dazu die Möglichkeit gehabt und sich angeblich unwohl gefühlt habe und von einigen Anwesenden offenbar als unerwünscht angesehen worden sei. Er sei nicht wirklich aufgefordert worden zu gehen. Ebenso gebe es keine schlüssige Erklärung dafür, warum W. von sich aus Wert auf den Hinweis gelegt habe, dass er im öffentlichen Dienst arbeiten würde.

Fix“, aber mit technischen Problemen

Der VR spricht anschließend an, dass es bei der Vernehmung offenbar ein technisches Problem gab, das dazu führte, dass etwa eine Seite des Protokolls nicht gespeichert werden konnte. Die Zeugin bestätigt dies, der Bildschirm sei eingefroren, es sei auch kein Screenshot möglich gewesen. Man habe den Rechner neu starten müssen, und sie habe es danach verabsäumt, einen Erinnerungsvermerk zu schreiben. Sie habe die Fragen erneut gestellt, aber die Antworten seien nicht die gleichen gewesen. Es sei nicht rekonstruierbar, was ursprünglich gesagt worden sei. Bei der Frage, ob beim Treffen über Finanzen gesprochen worden sei, habe W. zuerst gesagt, dass Geldspenden (1.000 bis 2.000 Euro) gesammelt worden seien und er etwas habe dazugeben wollen, beim zweiten Anlauf habe er etwas anderes gesagt. Ein Missverständnis sei aber hier nicht auszuschließen. Zuerst habe W. auch gesagt, dass von dem Geld Waffen gekauft werden sollten. Später habe er dann gesagt, das sei nur eine Vermutung gewesen. Die Mehrheit der Leute hätte ohnehin keine finanziellen Mittel.

Der VR fragt, ob W. etwas von der Finanzierung eines Vereinsheims gesagt habe. Die Zeugin verneint das, kann sich aber erinnern, dass W. irgendetwas von einem „Unterschlupf“ erzählt habe. Laut W. habe „der mit dem Vollbart“ das Thema Geld angesprochen. Von einer Abfrage, wer welche Waffe haben möchte, habe W. angeblich nichts mitbekommen. Thorsten W. habe darauf bestanden, dass er diese Leute nicht habe unterstützen wollen, auch nicht finanziell. Es sei nur locker in die Runde gefragt worden, und er habe nichts zugesagt. W. habe auch auf seine Telegram-Kommunikation mit Thomas N. am Folgetag verwiesen und diese auf seinem Handy präsentiert: „Ich bin erst mal raus, weil mir das zu heftig ist.“ N. habe Verständnis gezeigt („Okay, du hast ja mit offenen Karten gespielt“) und gleichzeitig darum gebeten, dass W. in der „Gruppe“ bleibt, man brauche jeden.

Vernehmung unter Zeitdruck

Die Zeugin betont, dass die Vernehmung dann ein Ende habe finden müssen und keine Zeit mehr für Nachfragen gewesen sei, da die Anweisung gekommen sei, dass W. am Flughafen Porta Westfalica an ein SEK zu übergeben sei, um zur Vorführung nach Karlsruhe geflogen zu werden.

Auf Fragen des VR gibt Frau Se. an,

  • sie habe W. nicht vorgegaukelt, er könne nach der Vernehmung nach Hause gehen,
  • dass N. laut W. mit „Gruppe“ die Telegram-Chatgruppe „Heimat“ gemeint habe, in der W. als „Thor Tjark“ unterwegs gewesen sei. W. habe angegeben, dort aber nicht mitgeredet zu haben, sondern zumeist nur „Moin“ reingeschrieben zu haben. Er habe auch mit Ausnahme von Thomas N. nicht gewusst, wer da noch unterwegs sei, da er die Leute nicht gekannt habe. Er habe nach der Kommunikation mit N. noch ein paar Tage warten und dann auch die Chatgruppe verlassen wollen,
  • dass W. die Aufforderung von Thomas N., dass er das Besprochene für sich behalten möge, nicht als bedrohlich empfunden habe, aber bei der Frage nach einer Bedrohung durch die anderen in Minden anwesenden Personen ausgewichen sei,
  • dass W. ausgesagt habe, dass ein gewalttätiges Vorgehen nicht seinem Selbstverständnis entspreche, und dass er sich von der Gruppe [„Gruppe S“] distanziere,
  • dass die Vernehmung um 16:48 Uhr beendet worden sei,
  • dass das Protokoll danach ausgedruckt worden und W. ohne Zeitdruck zum Lesen und Unterschreiben jeder Seite gegeben worden sei, was dieser auch ohne Änderungswünsche getan habe,
  • dass sie von den Dortmunder Kolleg*innen Unterlagen zum Anstellungsverhältnis von W. beim PP Hamm erhalten habe,
  • dass sie W. über den weiteren Ablauf (Flug nach Karlsruhe etc.) informiert habe,
  • dass man W. dann zum Flughafen gefahren und ihn dort an SEK-Kräfte übergeben habe,
  • dass sie und ihre Kolleg*innen dann im Auto zur Übernachtung nach Bielefeld gefahren seien und
  • dass sie am Folgetag mit einem Kollegen nach Karlsruhe gefahren sei.

Weitere Fragen des Senats und der Anklage

Richterin Bourgun möchte von der Zeugin wissen, ob W. etwas über Demos und Plakataktionen als Themen des Treffens berichtet habe. Und ob er erwähnt habe, dass er überlegt habe, sich an die Polizei zu wenden. Die Zeugin verneint beide Fragen.

Richter Kemmner hakt nach, wer in Minden über Waffen gesprochen habe und ob das die Person rechts von W. gewesen sei. Se. wiederholt, dass laut W. rechts neben ihm der etwa 60-Jährige gesessen habe, der sei es aber laut W. eher nicht gewesen.

Oberstaatsanwältin Dr. Maslow möchte wissen, ob sich W. darüber beschwert habe, dass schlecht protokolliert worden sei und ihm Aussagen in den Mund gelegt worden seien. Die Zeugin verneint beides, ebenso wie die Frage, ob W. einen Drogenkonsum auf dem Treffen erwähnt habe. [Thorsten W. hatte während des laufenden Prozesses ausgesagt, Paul-Ludwig U. habe in Minden während der Pausen Drogen konsumiert.] Zudem möchte Frau Maslow wissen, wer laut W. das Thema Moscheen aufgebracht habe. Frau Se. sagt aus, dass das laut W. jemand rechts von ihm gewesen sei. Maslow weist darauf hin, dass Paul-Ludwig U., der bereits am Vortag angereist war, links von W. gesessen habe. [Sie möchte also festgestellt wissen, dass es nicht U. war, der das Thema aufbrachte.] Zudem fragt sie, ob das Thema Waffen in bilateralen Gesprächen oder in der großen Runde besprochen worden sei. Die Zeugin antwortet, dass sich das für sie eher nach großer Runde angehört hätte.

Besser mal häufiger zuhören, als die ganze Zeit zu blubbern“

Auf Fragen aus den Reihen der Verteidiger*innen gibt die Zeugin unter anderem an, dass

  • W. keine Fotos der anderen Beschuldigten vorgelegt worden seien, hierfür sei keine Zeit gewesen, und sie hätte auch keine Bilder zur Hand gehabt,
  • dass ihre Fragen an W. unter anderem auf Paul-Ludwig U.s Aussagen beim LKA basiert hätten (Planung von Anschlägen auf Moscheen etc.), dessen Aussagen ihr „plausibel“ erschienen seien. Es hätten zudem Informationen aus Observationen und der TKÜ vorgelegen,
  • und dass die Angabe, dass in Minden über Waffenkäufe gesprochen worden sei, allein von U. gekommen sei.

Nach der Entlassung der Zeugin stellt RA Kist in Frage, dass sich die Zeugin eineinhalb Jahre nach der Vernehmung erinnern könne, was sein Mandant Thorsten W. in der Lücke im Protokoll angeblich gestanden habe. Wahrscheinlicher sei, dass W. gesagt habe, er habe kein Geld, um irgendwas für was auch immer geben zu können. Die Zeugin sei zudem „voreingenommen“ in die Vernehmung gegangen und habe nicht glauben wollen, dass W. tatsächlich nicht klar gewesen sei, worum es bei dem Mindener Treffen gegangen sei.

Auch andere RA kritisieren eine angeblich „unfaire Vernehmung“, es ist sogar von einer „bewussten oder unbewussten Täuschung“ die Rede. RA Picker will bemerkt haben, dass die Vernehmung sehr oberflächlich und von „einer Art Hektik“ geprägt gewesen sei: „Da, wo Nachfragen nötig gewesen wären, wurde nicht nachgefragt.“

RA Becker stellt einen Beweisantrag: Roland H., Fachbereichsleiter „Betreutes Wohnen“ sei als Zeuge zu laden, um Auskunft über U.s Wohnverhältnisse zu geben. U. habe eine Wohnung bewohnt, die er nicht allein von Hartz IV habe bezahlen können. [Er deutet damit offenbar an, dass U. vom LKA Geld erhalten habe.]

Oberstaatsanwältin Massow stellt daraufhin mit leicht spöttischem Unterton fest, dass H. ohnehin für den 28. Oktober 2021 geladen sei. Zuvor hatte bereits der VR aufgrund sich häufender Fragen von Verteidiger*innen, die schon beantwortet worden waren, eine recht deutliche Ansage gemacht: „Besser mal häufiger zuhören, als die ganze Zeit zu blubbern.“

prozesstage29

Prozesstag 29: Frank H., unschuldig und ahnungslos?

Am Donnerstag, 16. September 2021, wurde die Befragung von Kriminalhauptkommissar W. fortgesetzt, der am 14. Februar 2020 den Angeklagten Frank H. verhört hatte. Im Gegensatz zum Dienstag war der Polizei-Zeuge besser vorbereitet. Er erinnerte sich daran, dass Frank H. über das Treffen am 8. Februar 2020 in Minden behauptet habe, vier Personen, darunter er selbst, hätten die Anschlagspläne und die Waffenbeschaffungspläne explizit abgelehnt. Das steht im Widerspruch dazu, dass Frank H. anderen Aussagen zufolge die Waffen in Tschechien besorgen und per Motorrad über die Grenze schmuggeln wollte. In der Vernehmung gab H. laut dem Zeugen auch bereits zu, eine kleinkalibrige Waffe für sich besorgt zu haben. Damals habe Frank H. auch erzählt, dass er Werner S. 2016 über das Bürgerwehr-Milieu kennengelernt habe. Er selbst war „Sergeant at Arms“ bei der Gruppe „Soldiers of Odin“ (SoO) in Bayern und nach deren Spaltung 2018 Präsident der bayerischen Sektion der „Wodans Erben Germanien“ (WEG).

Zeuge W. berichtet, dass H. im Verhör am 14. Februar 2020 Aussagen ohne rechtsanwaltlichen Beistand gemacht habe. Der Zeuge liest bei seiner Befragung immer wieder aus dem Verhörprotokoll vor. Er gibt zu, dass er das Protokoll nach dem vergangenen Prozesstag, auf den er nicht gut vorbereitet wirkte, noch einmal durchgelesen habe. Darum könne er sich heute besser als vorgestern an die Geschehnisse vom Februar 2020 erinnern.

Folgendes berichtet der Zeuge über das, was Frank H. ihm erzählt habe: Frank H. sei bei den SoO in Bayern „Sergeant at Arms“ gewesen. Die Gruppe habe „Spaziergänge“ durchgeführt. Ende 2018 habe es eine Spaltung gegeben, aus der sich die Sektion Bayern der „Wodans Erben Germanien“ mit rund 20 Mitgliedern gebildet habe. Frank H. sei zum Präsidenten dieser Sektion gewählt worden.

Zum Treffen der „Gruppe S“ am 8. und 9. Februar 2020 in Minden seien laut Frank H. insgesamt elf Personen gekommen, wovon er schon vier bis fünf über die SoO gekannt habe, darunter Werner S. Den habe er 2016 bei einem Vorfall mit einer Dame kennengelernt. Das Problem sei damals „mit Nachdruck gelöst“ worden. Frank H. habe Werner S. als „Naturbursche“, „zu radikal“ und „zu extrem“ wahrgenommen.

„Da reicht es, eine Moschee anzuzünden, da hat man schon die erste Randale“

Beim Treffen habe derjenige, in dessen Haus man sich getroffen habe [Thomas N.], über das Thema Entnazifizierung gesprochen [ein für N. und andere „Reichsbürger“ zentraler Begriff; siehe Bericht zum 22. Prozesstag]. Bei dem Treffen sei auch das Stichwort „Bürgerkrieg“ gefallen. Frank H. habe erzählt, man wolle „komplette Unruhe erzeugen“. Später an diesem Prozesstag zitiert die Anklage aus der Vernehmung: „Unruhe kriegt man leicht rein, weil die Moslems sich nicht grün sind. Da reicht es, eine Moschee anzuzünden, da hat man schon die erste Randale.“ Auf die Nachfrage der Oberstaatsanwältin (OStAin) an den Zeugen W., ob Frank H. klar gewesen sei, worum es bei dem Treffen gehen sollte, antwortet W.: „Ja, so ungefähr.“

Frank H. berichtete laut W., dass bei dem Treffen er selbst, Marcel W. und zwei Familienväter dem Plan reserviert gegenübergestanden hätten. Es habe auch insgesamt wenig Zustimmung zu Waffenkäufen gegeben. Drei, vier Personen seien „empfänglich für Langwaffen“ gewesen. Laut W. sagte Frank H., einer aus der Gruppe, links von ihm sitzend, habe signalisiert, er könne die Waffen besorgen. [Aussagen anderer Beschuldigter zufolge war das Steffen B.] Es sei von einer Summe von 40.000 Euro [für die Waffenkäufe] gesprochen worden. Laut W. sei nur Paul-Ludwig U. zu allem entschlossen gewesen. Werner S. habe bei fehlender Beteiligung geplant, sich nach Italien abzusetzen. Aus dem Treffen sei nichts Konkretes zustande gekommen, man habe bezüglich der Angriffe auf Moscheen nichts weiter besprochen. Man habe sich nur darauf verständigt, sich an einem anderen Termin erneut zu treffen. Es sei auch darüber gesprochen worden, „Politiker wegzuräumen“. Aber es seien keine Namen genannt worden, man komme so schlecht an sie heran.

Frank H.: Laut Polizist Angst vor seinen eigenen Leuten wegen seiner Aussagen

In einer Zigarettenpause der Vernehmung habe Frank H., so W., angedeutet, dass er die Konsequenzen bei Aussagen fürchte und Angst habe. Wenn man in so einer Runde aussage, könne etwas passieren. W. habe ihn damit beruhigt, dass die Staatsanwaltschaft in dem Fall entsprechend reagieren würde.

Frank H. erzählte W. in seiner Vernehmung von seinem Hobby Motorradfahren. Die Touren hätten ihn, teilweise mit seiner Frau, nach Österreich, Südtirol und Tschechien geführt. [Hintergrund der Frage ist, dass andere aussagen, Frank H. habe angeboten, Waffen aus Tschechien zu beschaffen.] In Tschechien, so habe H. berichtet, könne man Waffen in einem kleinen Laden in Winterberg [Tschechisch: Vimperk, Südböhmen] kaufen. Er habe einen Zimmerstutzen [eine traditionelle Schusswaffe] mit 4,5 Millimeter dort gekauft. W. berichtet, dass Frank H. in Minden erzählt habe, dass man als Motorradfahrer nicht an der Grenze kontrolliert werde. Daraufhin habe es eine Anfrage von Werner S. gegeben.

Auf Nachfrage von Frank H.s Verteidiger Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung erläutert der  Zeuge, dass er erst auf der Fahrt mit seinem Kollegen G. von Stuttgart nach München am 14. Februar 2020 eingewiesen worden sei, zuvor habe er nichts über den Fall gewusst. Er habe kurz vor dem Einsatz eine Objektmappe und eine Personenmappe erhalten. Bei der Hausdurchsuchung habe ein großer zeitlicher Druck geherrscht.

Im Verhör sagte Frank H. bezüglich dem Treffen an der Hummelgautsche W. zufolge, dass man dort mit Pfeil und Bogen geschossen habe. Werner S. habe auch eine Schusswaffe im Kofferraum gehabt und diese gezeigt, später sei dann ein Knall zu hören gewesen. Außerdem sei ein Orientierungsmarsch geplant gewesen, aber nicht zustande gekommen.

Bezüglich seiner Gruppe WEG habe Frank H. erzählt, dass er versucht habe, radikale Mitglieder auszuschließen. Außerdem habe man auch „Ausländer“ aufgenommen, beispielsweise einen Halbsyrer, ein paar Italiener und eine Ungarin.

Frank H.: Ich bin kein Terrorist

Marcel W.s Verteidiger RA Picker will wissen, mit welcher Erwartungshaltung der Zeuge W. in die Vernehmung gegangen sei. Der antwortet, er sei neutral gewesen. Frank H. habe „kooperativ-umgänglich“ gewirkt und habe das Bedürfnis gehabt, auszuräumen, „dass ich Terrorist bin“.

RAin Schwaben, Verteidigerin von Markus K., fragt W. nach seinem Eindruck von Frank H. Der Zeuge antwortet, die Wohnung habe auf eine Waffen-Affinität von Frank H. schließen lassen. H. sei ein Prepper, aber keiner der harmlosen Sorte. Der Fluchtrucksack sei griffbereit an seinem Bettende deponiert worden. Man habe ein Karambit-Messer gefunden. Im Auto habe H. ein Jagdmesser mit offener Lasche griffbereit positioniert. Die Jacke an der Garderobe habe ein WEG-Emblem gehabt.

RAin Schwaben fragt nach dem Wort „Entnazifizierung“ in der Vernehmung. W. antwortet, darüber sei er auch gestolpert. Frank H. habe gesagt, diese werde noch fortgesetzt, aber er, W., habe nicht weiter nachgefragt. Er habe das Thema dem Komplex „Reichsbürger“ zugeordnet.

Michael B.s Verteidiger RA Mandic fragt nach W.s beruflicher Position zum Zeitpunkt des Einsatzes. Der antwortet, er sei von Januar 2017 bis April 2021 beim Staatsschutz des LKA im Bereich „Ausländerextremismus“ beschäftigt gewesen zu sein. Zum Tag der Hausdurchsuchung gibt W. an: „An dem Tag ist alles zusammengetrommelt worden, was verfügbar war.“

Welche Rolle hatte H. als „Sergeant at Arms“?

Auch der Angeklagte Frank H. befragt W. kurz nach dem Inhalt seines Kellers. Dieser sei ja zur Hälfte gefüllt mit Campingartikeln. Auch der Fluchtrucksack sei, so H., erkennbar noch nicht fertig gepackt gewesen. Der Zeuge erwidert, H. habe zwei, drei Arten von Kochern. Diese Ausrüstung würde für Prepper sprechen. Außerdem bittet H. den Zeugen, dessen Definition eines „Sergeant at Arms“ vom Dienstag zu wiederholen. W. definiert dieses Rang als „Logistiker und Tour-Organisator“.

RA Herzogenrath-Amelung fragt: „Welchen Eindruck hatten Sie nach Abschluss der Vernehmung von der Glaubhaftigkeit der von Herrn H. gemachten Angaben?“ W. antwortet, „vom Bauchgefühl“ her habe er keinen Zweifel. Es seien seiner Einschätzung nach „Fragmente drin, die nicht die Unwahrheit sind“. Der RA zitiert Frank H.: „Ja, ich mache Angaben bei der Polizei, da ich ein großes Interesse habe, die Vorwürfe auszuräumen.“ W. sagt, das „kam glaubhaft rüber“. RA Herzogenrath-Amelung hält es in dem Zusammenhang für „bemerkenswert, dass er [H.] auf eine Anwalt verzichtete“.

Mehrere RA*innen kritisieren die Polizeiarbeit. Tony E.s Verteidiger RA Becker beispielsweise zitiert aus einer Antwort von W.: „An dem Tag ist alles zusammengetrommelt worden, was frei war.“ Der RA kritisiert, das sei das Grundsatzproblem in diesem Verfahren. Es würden Beamte ohne Kenntnis und ohne ordnungsgemäße Einweisung eingesetzt. Den Durchsuchungsbeschluss habe man erst um 5.30 Uhr in München erhalten.

Steffen B.s Verteidiger RA Ried bezieht sich auf eine Aussage von H., dass zwei Familienväter sich nicht an der geplanten Aktion hätten beteiligen wollen. Per Ausschlussverfahren kommt der RA zu dem Ergebnis, dass es sich dabei um Stefan K. und Steffen B. handeln müsse. Tony E.s Verteidiger RA Becker verweist darauf, dass sein Mandant ebenfalls Kinder habe.

Erklärungen nach Selbstleseverfahren

Nach diesen Beiträgen geht es um den sogenannten Selbstleseordner: In der Sommerpause des Verfahrens bekamen alle Beteiligten eine Akte mit Chatinhalten mehrerer Telegram-Gruppen zu lesen, darunter „Heimat“, „Besprechungszimmer“, „Netzwerke BW/BY“, „Tutto Ramazotti“, „Netzwerk Ost“ und „Netzwerk Nord“. RA Becker gibt an, dass sein Mandant Tony E. sich nur in sieben der Gruppen beteiligt habe, und das hauptsächlich in Form von Smalltalk, Begrüßungsformeln wie „Moin“ oder Emojis. Es fänden sich keine Umsturzbestrebungen, Anschlagspläne oder Ähnliches von Tony E. Auf die Ankündigung von Werner S., „wir werden alle verrecken“, antworte sein Mandant mit „Nö, ich nicht.“ Das spreche gegen eine Todessehnsucht. E.s Anteil sei verschwindend gering, und er habe keine Admin-Rolle wahrgenommen. Nirgendwo komme eine staatsfeindliche Gesinnung zum Ausdruck. Außerdem hätten die eingeführten Chats aus mehreren Gründen einen begrenzten Beweiswert: So seien Links nicht mehr abrufbar. Es gebe zudem Zeitlücken ohne Kennzeichnung; Chats rissen teilweise mitten am Tag ab. Außerdem fehlten Zustellungs- und Lesenachweise. Es sei unklar, ob und wann Beiträge abgerufen wurden. Auch die Statusmeldung „gelesen“ zeige nur das Öffnen eines Beitrags an.

RA Miksch gibt an, dass sein Mandant Marcel W. an den meisten Chatgruppen nicht beteiligt gewesen sei. In der nach dem Minden-Treffen gegründeten Chatgruppe „Tutto Ramazotti“ habe er zwar etwas geschrieben, diese habe aber nur das nächste Treffen zum Inhalt gehabt.

RAin Schwaben verweist darauf, dass ihr Mandant Markus K. nicht identisch sei mit Markus T. in den Chats. Markus K. sei nur in zwei Gruppen gewesen, ihm werde aber die Teilnahme in weiteren zwei angelastet. Das könne aber nicht sein, da der gemeinte Markus T. angebe, er wohne bei Mannheim beziehungsweise sei in einer Stunde im Pfälzer Wald. Das treffe auf K. nicht zu. Außerdem habe Markus T. eine andere [Telegram-] ID als ihr Mandant.

RA Berthold gibt an, dass sich sein Mandant Michael B. nach dem Hummelgautsche-Treffen nur zweimal an Chats beteiligt habe. Außerdem habe er eine Chatgruppe Süd „für Prepper-/Outdoor-Treffen“ gründen wollen.

Zum Abschluss dieses Verhandlungstags erwähnt der Vorsitzende Richter Akten, die die Verteidiger*innen erhalten hätten. Einerseits einen Gerichtsband aus Augsburg vom Verfahren gegen Werner S. wegen Anstiftung zum Mord. [Werner S. hat laut Medienberichten im Gefängnis versucht, bei einem Mitinhaftierten und mutmaßlichen Camorra-Mitglied einen Mord an Paul-Ludwig U. in Auftrag zu geben.]; andererseits Akten zu den Ermittlungen wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung gegen Wolfgang J., Johnny L. und [Name unverständlich].

prozesstage28

Prozesstag 28: Was erzählte Frank H. der Polizei nach seiner Verhaftung?

Am 28. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 14. September 2021 wurde Kriminalhauptkommissar (KHK) Joachim W. als Zeuge vernommen. Er war am 14. Februar 2020 an der Hausdurchsuchung und der ersten Vernehmung des Angeklagten Frank H. in München beteiligt. Frank H. sagte in der Vernehmung über seine Aktivitäten bei den „Soldiers of Odin“ und den „Wodans Erben Germanien“ aus. Obwohl bei der Durchsuchung Messer bei ihm gefunden wurden, stellte sich H. als Person dar, die Gewalt ablehne. In seinem Verhör belastete Frank H. vor allem den mutmaßlichen Rädelsführer Werner S. Dieser sei „für Bürgerkrieg“ gewesen. Außerdem bestätigte H., dass beim Treffen am 8. Februar 2020 in Minden über den Kauf von Waffen gesprochen worden sei. Es seien jedoch nicht alle damit einverstanden gewesen. Es sei auch darum gegangen, durch Anschläge auf Moscheen „Unruhen ins Land“ zu bringen. H.s ideologischer Hintergrund wurde im Verhör nur rudimentär herausgearbeitet. Der Vorsitzende Richter (VR) rügte den Zeugen: Seine unvorbereitet wirkende Aussage sei „einem Zeugen der Polizei nicht würdig“.

Die Verfahrensbeteiligten haben eine Terminverfügung bis zum Sommer 2023 erhalten, außerdem das Programm bis zum Ende des Jahres. Die Passwörter für die USB-Sticks mit den Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erhalten die Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft und die RA*innen am Ende des Tages.

Thema der heutigen Verhandlung sind die Hausdurchsuchung und die erste Vernehmung von Frank H. aus München am 14. Februar 2020. Als Zeuge ist KHK Joachim W. geladen. Dieser befindet sich seit 1995 im Polizeidienst. Seine aktuelle Dienststelle ist die Hochschule der Polizei in Wertheim, wo er in der Abteilung Fortbildung beschäftigt ist. Davor arbeitete er seit Januar 2017 für den Staatsschutz im LKA, Abteilung 620 für sogenannten „Ausländerextremismus“. Im Fall der „Gruppe S“ sei er erst ab dem Nachmittag des 13. Februar 2020 involviert gewesen. Davor hätte er zwar von einem größeren Verfahren gehört, aber keine Kenntnisse vom Hintergrund gehabt. Für die Durchsuchung sei er als Mitarbeiter der Nachbarinspektion angesprochen worden, da man viel Personal benötigt habe.

Der Ermittler W. erfuhr erst am Vortag vom Fall

Der VR erfragt die weitere Mitarbeit des Zeugen W. im Fall nach der Hausdurchsuchung. W. gibt an, dass er ab dem 14. Februar bis Mitte August 2020 mit dem Fall betraut gewesen sei. Er sei dafür zur Soko „Valenz“ versetzt worden. Seine Aufgabe sei gewesen, sichergestellte Waffen zu dokumentieren sowie Daten, Schriftstücke und Bilder auszuwerten.

Nach Angaben des Zeugen gab es am Tag vor dem Zugriff eine „sehr große Einsatzbesprechung mit Zuweisung der Objekte“. Die zum Fall gehörenden Informationen habe er jedoch erst auf der Einsatzfahrt nach München von seinem Kollegen G. Erhalten. Auf die Frage des VR, was W. beim Aussteigen aus dem Auto in München gewusst habe, berichtet der Zeuge, dass laut der ihm vorliegenden Informationen eine Gruppe diverse Treffen abgehalten habe und dass es dabei um Waffen und Geld gegangen sei. Bei der Durchsuchung hätte vor allem nach Waffen, Sprengstoff, Datenträgern und weiteren Asservaten Ausschau gehalten werden sollen, die auf die Gruppierung hindeuten könnten. Über den Tatverdächtigen Frank H. hätten ihm nur fragmentarisch Informationen vorgelegen, unter anderem dessen Vorgeschichte in polizeilicher Hinsicht. Er sei gemeinsam mit den Kollegen Sch., der die Razzia geleitet habe, und dem für die Vernehmung zuständigen G. nach München gefahren. Unterstützt habe sie die Polizei Bayern. Bei dem Einsatz seien zunächst Spezialkräfte in das Objekt gegangen und hätten es gesichert. Anschließend hätten W. und seine beiden Kollegen es betreten. Sie hätten Frank H. mit Handschellen gesichert im Wohn- und Essbereich der engen Wohnung vorgefunden. Er selbst, so W., habe Fotos von der Wohnung und der Tiefgarage gemacht, wo man auch H.s Auto durchsucht habe. Er selbst habe keinen direkten Kontakt mit Frank H. gehabt und die erste Befragung durch G. nicht mitbekommen. Während der Durchsuchung habe man zum Beispiel Bargeld gefunden und Messer. Diese Funde seien fotografiert und asserviert worden. Bayerische Beamte hätten H. schließlich zur Vernehmung und erkennungsdienstlichen Behandlung abtransportiert; er (W.) und seine Kollegen seien später auf eine Münchener Inspektion zur Vernehmung gefolgt.

Frank H. verzichtete auf einen Anwalt

Die Suche nach einem Raum für die Vernehmung habe sich nicht so einfach gestaltet, so der Zeuge. Vor Ort habe sie ein Verbindungsbeamter dabei unterstützt. In der Hansastraße sei man beim Polizeikommissariat fündig geworden. Die Vernehmung habe von 13.30 Uhr bis 19.11 Uhr gedauert, inklusive Pausen. Daran beteiligt gewesen seien KHK G. als Vernehmungsführer, der Zeuge W., der ihn dabei unterstützt habe, und eine „bayrische Schreibdame“, die man von der Münchener Sicherheitskonferenz für die Vernehmung habe abziehen können. Der Kollege Sch. sei während der Vernehmung nicht im Raum gewesen, sondern nur als Springer aktiv gewesen, wenn ein Kollege den Raum habe verlassen müssen. Sch. hätte die Aufgabe gehabt, den Kontakt mit der Einsatzleitung in Stuttgart zu halten und sich um die Verpflegung zu kümmern. Der Beschuldigte Frank H. hätte auf einen Rechtsbeistand für die Vernehmung verzichtet. Schon am Morgen während der Hausdurchsuchung habe der Einsatzleiter Sch. im Durchsuchungsbericht vermerkt: „Herr [H.] verzichtet ausdrücklich auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.“ H. habe nur gewollt, dass sein Arbeitgeber informiert werde.

Das Protokoll: Mit Struktur und so wortgetreu wie möglich

Im Folgenden stellt der VR Fragen zum Verhör. Er möchte wissen, wie sich Joachim W. und sein Kollege G. auf das nachmittägliche Verhör vorbereitet hätten. Der Zeuge gibt an, den Durchsuchungsbeschluss vorher gesehen zu haben, aber sich nicht daran erinnern zu können, diesen detailliert gelesen zu haben. Einen Fragenkatalog habe es nicht gegeben. Man habe H. zunächst belehrt und sei dann verschiedene Fragenkomplexe durchgegangen: zunächst das Allgemeine wie die Biografie, dann das Fragespektrum des Kollegen G. Man habe sich beim Fragestellen abgewechselt.

Der VR hat das Vernehmungsprotokoll vorliegen. Er fragt den Zeugen, wie die Vernehmung verschriftlicht worden sei: eher zusammengefasst oder wortgetreu? Man habe der Schreibkraft die Formulierungen für das Protokoll diktiert und versucht, dabei Struktur reinzubringen, so der Zeuge. Bestimmte Formulierungen wie das Wort „Watschen“ habe man jedoch 1:1 übernommen. Auf die Frage des VR, ob Frank H. beim Diktieren eingeschritten sei, weil er sich eventuell falsch wiedergegeben fühlte, verweist der Zeuge Joachim W. auf eine Passage, die das Bogenschießen an der Hummelgautsche betreffe. Der VR zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll. Darin steht demnach unter anderem, dass Frank H. über den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung belehrt worden sei, und dass H. gesagt habe, er mache die Angaben bei der Polizei, um den Tatvorwurf auszuräumen. H. soll demnach geäußert haben: „Ich mag die Grünen nicht, würde denen aber nie was tun.“ Dies sei 1:1 der O-Ton des Beschuldigten H., bestätigt der Zeuge W. Eine Diskussion über den Tatbestand habe es nicht gegeben. H. habe nur gesagt: „Ich möchte das ausräumen.“

Vorstrafe wegen Freiheitsberaubung und Vergewaltigung

Nach der Belehrung ging es bei der Vernehmung weiter mit biografischen Angaben. H. sei in München geboren und aufgewachsen, so W. Da der Zeuge seine Notizen nicht dabei hat, fällt ihm die Erinnerung schwer. Der VR hält ihm mehrere Stichpunkte vor: Landschaftsgärtner, Maschinenführer bei „Bilfinger Berger“, Gebirgsjägerbataillon (Nachschub), verheiratet, Geschwür entfernt und 1993 Straftat begangen und dafür eingefahren. Der VR möchte wissen, ob im Verhör gefragt worden sei, um welche Straftat es sich gehandelt habe. Der Zeuge gibt an, dass von ihm keine Frage gekommen sei, und man nur abgeklärt habe, dass er ein längeres Verfahren gehabt hätte. Der VR zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll: „Welche Straftat haben Sie begangen und wie lange in Haft gesessen?“ Der Zeuge W. erinnert sich, dass die Tat in Zusammenhang mit einem Geschwür genannt worden sei. Von seinen bayrischen Kollegen habe er erfahren, dass es um ein Sexualdelikt gehe, für das H. längere Zeit in Haft gesessen habe.

Der VR hält ihm aus dem Vernehmungsprotokoll vor, dass H. in den 1980igern ein Magengeschwür gehabt habe, gegen das er schwere Medikamente genommen habe. 1993 sei er zu zehn Jahren Haft wegen Freiheitsberaubung und Vergewaltigung verurteilt worden. Seine jetzige Frau, aus Thailand stammend, habe er 2001 kennengelernt und im selben Jahr geheiratet. Diese habe einen Sohn in die Ehe mitgebracht.

Hobbys: Mopeds, Preppen, Odin

„Mit was beschäftigen Sie sich in ihrer Freizeit?“, zitiert der VR eine Frage aus der Vernehmung. Vom Zeugen W. möchte er wissen, was Frank H. darauf geantwortet habe. Der Zeuge erinnert sich, dass H. Mopeds und das Preppen angegeben habe. Bei letzterem Punkt habe W. nochmal nachgefragt, was man sich darunter vorstellen könne. H. habe geantwortet, es gehe dabei um Feuermachen und Steinschleuder schießen. „Das haben wir bei den [Soldiers of] ‚Odins‘ geübt“, soll H. gesagt haben. Zu den Treffen der „Soldiers of Odin“ hält der VR aus dem Protokoll vor, dass dort Feuer gemacht, getratscht, geblödelt, gecampt und Schießübungen mit der Steinschleuder abgehalten worden seien. Er fragt den Zeugen, ob denn auch Schießübungen mit der Armbrust ein Thema im Verhör gewesen seien, und was man bei der Hausdurchsuchung gefunden habe. Der Zeuge erinnert sich unter anderem an Pfeile. An eine Pistolenarmbrust könne er sich auch erinnern, aber den Rest müsse er nachlesen.

Das Interesse des VR gilt neben den Waffen auch der Frage, welche Rolle nordische Mythologie gespielt habe. KHK W. erzählt, H. habe erklärt, dass er die nordische Mythologie der Wikinger gut finde wegen des „Schutz[es] von Frauen, Kindern und Schwachen“. Man habe in der Wohnung auch nicht mehr gefunden, auch keine Plakate.

Präsident der „Wodans Erben Germanien Division Bayern“

In der Vernehmung erwähnte Frank H. offenbar verschiedene Gruppierungen. Auf Frage des VR nach Gruppierungen, die der Angeklagte während der Vernehmung erwähnt habe, benennt KHK W. die Gruppierungen „Soldiers of Odin“, das „Bündnis deutscher Patrioten“ und „Wodans Erben Germanien“. Mit diesen Gruppenbezeichnungen habe er, so der Ermittler W., jedoch während der Vernehmung nichts anfangen können. Das Themengebiet habe er seinem Kollegen G. überlassen, der schon länger hierzu ermittelt habe. Der VR hält dem Zeugen eine Antwort Frank H.s vor, die dieser während der Vernehmung gegeben habe. Angesprochen auf die „Soldiers of Odin“ und „Wodans Erben Germanien“ habe er erklärt, dass man früher mit den „Odins“ Camping und Feuer gemacht habe. 2018 habe man sich von den „Soldiers of Odin“ abgespalten und die „Wodans Erben Germanien“ gegründet. Frank H. selbst sei Präsident der „Wodans Erben Germanien Division Bayern“ geworden, eine Gruppe mit 30 Mitgliedern, die in ganz Bayern verstreut seien und sich ein bis zwei Mal im Monat treffen würden. Der Zeuge erzählt, ihm sei klar gewesen, dass H. „rechtsextrem“ sei und die nordische Mythologie in diesen Zusammenhang eine Rolle spiele.

Der VR macht einen weiteren Vorhalt aus der Vernehmung. Es geht um die Frage an Frank H.: „Haben Sie an solchen Spaziergängen teilgenommen?“ [Gemeint sind Bürgerwehr-ähnliche Patrouillen.] Daraufhin habe Frank H. gesagt, er habe am Anfang an solchen Spaziergängen in seiner Funktion als „Sergeant at Arms“ teilgenommen. Später habe er mit den „Wodans Erben Germanien“ selbst solche Spaziergänge organisiert und durchgeführt.

Vor der Gründung der „Wodans Erben Germanien Division Bayern“ sei Frank H. für kurze Zeit „Sergeant at Arms“ bei den „Soldiers of Odin“ gewesen. Bezüglich der „Soldiers of Odin“ habe H. betont, es sei um Schutz gegangen, die Gruppe sei „aber keine Bürgerwehr“, sondern habe sich beispielsweise um „Beratungen von Frauen“ gekümmert.

Frank H. und Werner S. kennen einander seit 2016

Der VR hält W. aus dem Verhörprotokoll vor, dass Frank H. Werner S. von einem Treffen der „Soldiers of Odin“ kenne. Es habe [in Minden] ein Treffen mit elf Personen gegeben, von denen H. vier oder fünf bereits gekannt habe. „S., den kenne ich am längsten von allen. Ein Naturbursche. Kenne ihn unter Giovanni, Teutonico, Werner Schmidt [Aliasname]“, so der Beschuldigte H. im Verhör. Und das schon seit 2016. Man habe gemeinsam Orientierungsläufe gemacht.

Bezüglich der Treffen mit den „Soldiers of Odin“, erinnert sich der Zeuge W., habe Frank H. eine Demonstration in Berlin am 3. Oktober 2019 genannt; ebenso ein Treffen am Wolfsee (bei Fischbachau, Bayern). H. sei ein Funktionär bei den „Wodans Erben Germanien“ gewesen.

Der VR weist auf einen Zusammenstoß der „Erben“ mit Antifaschist*innen bei der Odinstatue in München-Bogenhausen hin. Laut Joachim W. äußerte H. aber keine besondere Abneigung gegen „die Antifa“. Vielmehr sei es nach Ansicht von Frank H. um den Schutz von Frauen, Kindern und Schwachen gegangen sowie um die nordische Mythologie.

Kontakt zur „Bruderschaft Deutschland“ und zum „Bündnis Deutscher Patrioten“

Anschließend soll der Zeuge über H.s Kontakte mit weiteren Gruppierungen und Teilnehmern des Treffens am 8. Februar 2020 in Minden berichten. Von den Gruppierungen erinnert sich der Zeuge W. zunächst an die „Bruderschaft Deutschland“. Der Name Ralf N. [eine ihrer Führungspersonen] sei ihm beim Vernehmungstermin nicht geläufig gewesen, aber im Zuge der weiteren Ermittlungen aufgetaucht. Von Frank H. sei die „Bruderschaft“ als „zu hart“ eingeschätzt worden. Was das genau bedeute, kann der Zeuge jedoch nicht erklären. Als weitere Gruppierung, erinnert sich W., habe H. das „Bündnis Deutscher Patrioten“ genannt, und als dessen Aufgabe die „Aufklärung gegen links“. Man habe sich miteinander vernetzt. Genaueres wisse er aber nicht mehr, so Joachim W., auch nicht, als der VR aus dem Verhörprotokoll die Namen Markus B. und Daniel K. vorliest.

Werner S. sei „schon für Bürgerkrieg“ gewesen

Der VR geht über zur Frage, ob H. im Verhör Namen genannt habe, die den Angeklagten zuzuordnen seien. KHK W. erinnert sich daran, dass der Name Werner S. in der Einsatzbesprechung am Tag zuvor genannt worden sei. Außerdem Tony [E.] vom „Freikorps Heimatschutz“, dazu Paul-Ludwig U. und Marcel „Matze“ W., der mit Frank H. bei den „Wodans Erben Germanien Division Bayern“ aktiv sei. H. habe Werner S. unter dem Namen „Teutonico“ gekannt. Dieser sei laut H. an der „Soldiers of Odin“-Abspaltung „Der neue Rat“ beteiligt gewesen. Sein Verhältnis zu S. habe H. so beschrieben: „Ich mag ihn als Person, aber etwas zu radikal.“ Werner S. sei „schon für Bürgerkrieg“ gewesen. H. behaupte dagegen von sich selbst, „was gegen Gewalt“ zu haben.

Der Zeuge erinnert sich, dass H. im Laufe des Nachmittags nach seiner Festnahme und den ersten Stunden im Verhör resigniert gewirkt habe. Er vermutet, dass H. geahnt haben könnte, dass er den Raum nicht als freier Mann verlassen würde. Insgesamt habe H. „den ganzen Tag über eine neutrale Haltung gehabt“. Am Abend habe die Einsatzleitung mitgeteilt, dass Frank H. am nächsten Tag in Karlsruhe vorgeführt werde. Der Zeuge berichtet, er selbst und ein Kollege hätten H. nach Stuttgart gefahren. Auf der Fahrt sei kaum gesprochen worden.

Das Treffen in Minden: Erinnerungslücken beim Zeugen

Anschließend fragt der VR nach dem Treffen in Minden vom 8. Februar 2020. Wann Frank H. in Minden angekommen sei, wisse er nicht, so W. H. habe das Treffen um 19 Uhr verlassen. Wer dazu eingeladen habe, wer Initiator sei und wie Frank H. zu diesem Treffen gekommen sei, wisse er nicht. H. sei jedoch mit dem Mitangeklagten Marcel W. zum Treffen gefahren. Zu H.s Aussage über die anwesenden Personen erinnert sich W. an Paul-Ludwig U., „Matze“ [Marcel] W. und „Giovanni“ bzw. „Teutonico“ [Werner S.]. An die Gesamtzahl der Teilnehmer könne er sich nicht erinnern. Der VR weist darauf hin, dass er das am heutigen Tag schon zwei Mal vorgelesen habe. Er fragt den Zeugen, ob der „Tony vom Freikorps“ teilgenommen habe. Das sei ihm nicht erinnerlich, sagt KHK W.

Der VR greift eine Formulierung aus dem Vernehmungsprotokoll auf und fragt den Zeugen, ob er mit der Formulierung „Unruhe ins Land bringen“ etwas anfangen könne. Ja, so etwas habe der Beschuldigte H. gesagt, erklärt der Zeuge. Man wolle Unruhe reinbringen, weil sich die Moslems untereinander auch nicht grün seien. Zur Frage, ob Anschlagsplanungen von H. genannt worden seien, fällt dem Zeugen ein, dass „Politiker wegräumen“ ein Thema gewesen sei. Aber da würde man nicht einfach so hinkommen, habe es daraufhin geheißen. H.s Einstellung zu dem Treffen beschreibt der Zeuge als „neutral“ und „nicht euphorisch“. Über Aussagen zur Motivation, zu dem Treffen zu fahren, kann der Zeuge keine Angabe machen; ihm fehle Hintergrundwissen. Ebenso wenig kann er etwas zu Vereinbarungen des Treffens oder zum politischen Hintergrund der Teilnehmer sagen.

Der VR wirkt zunehmend ungehalten; sagt, der Zeuge hätte sich mal besser vor der heutigen Befragung das Vernehmungsprotokoll durchgelesen. „So wie Sie sich präsentieren, ist das einem Zeugen der Polizei nicht würdig“, verleiht der VR seinem Unmut über die knappen Antworten des Zeugen Ausdruck.

Fuhr Frank H. mit dem Motorrad zum Waffenkauf nach Tschechien?

Im nächsten Gesprächsblock geht es um den Kauf von Waffen und die Bereitstellung von Geld. Der Zeuge bestätigt, dass nach Angaben von Frank H. Geld gesammelt worden sei. Der VR liest aus dem Vernehmungsprotokoll eine Aussage von H. vor. Darin heißt es: „Giovanni hat gefragt, wer Geld spenden kann. 40.000 bis 50.000 Euro. Wer möchte was haben? Kurz- oder Langwaffen?“ W. berichtet, Frank H. habe sich nicht dazu geäußert. In der Vernehmung sei das Gespräch auf Motorradtouren gekommen. Bei der Hausdurchsuchung am Morgen habe man mehrere Motorradbilder in der Wohnung des Beschuldigten gesehen. Die Ermittler hätten Tschechien als Anlaufpunkt für mögliche Waffenkäufe angesprochen. Frank H. habe sich jedoch nicht zu Waffenkäufen geäußert. Zumindest kann sich der Zeuge nicht mehr daran erinnern. Der VR verweist auf den Begriff „kleiner Flobert“ aus dem Protokoll und möchte vom Zeugen wissen, was das sei. Der Zeuge erklärt, es handle sich dabei um eine Schusswaffe, um sogenannte „Zimmerstutzen“ [eine Art Traditionswaffe].

Der VR wirft über den Beamer das Vernehmungsprotokoll an die Wand. An einigen Stellen sind handschriftliche Änderungen von Frank H. zu sehen, die einzelne Aussagen abschwächen. Dann erwähnt der VR eine Sorge, die Frank H. laut Vernehmungsprotokoll zum Ausdruck gebracht habe: dass auch andere Verfahrensbeteiligte seine Aussage zu lesen bekommen und das Auswirkungen auf seine Frau und seinen Sohn haben könnte.

Ein Fluchtrucksack neben dem Bett

Gefragt nach seinen Gesamteindrücken vom Tag der Vernehmung erinnert sich der Zeuge an H. nicht als „übler Beschuldigter“, sondern eher als „umgänglich und kooperativ“. Auf die Frage des VR, ob noch jemand in der Wohnung gewesen sei, erinnert sich der Zeuge an die Ehefrau und den Sohn, die jedoch zur Arbeit oder zur Lehre gegangen seien. Ein Gespräch mit den beiden habe nicht stattgefunden. Außerdem fällt dem Zeugen noch eine Messersammlung inklusive einer Karambit-Klinge im Stauraum von Frank H.s Auto ein, sowie den Fluchtrucksack neben H.s Bett. „Warum hatte er das?“, fragt der VR. Für den Fall, dass das System zusammenbricht, erwidert der Zeuge; warum das System zusammenbrechen könnte, habe H. allerdings nicht erklärt.

„Unruhe ins Land bringen“

Im Anschluss erhalten die weiteren Mitglieder des 5. Strafsenats Gelegenheit, Fragen an den Zeugen W. zu stellen. Richter Kemmner greift mehrere Formulierungen des Angeklagten H. aus dem Protokoll auf, die in Minden gefallen sein sollen. So widmet er sich zunächst der Aussage, man habe „Unruhe ins Land bringen“ wollen oder sollen. Obwohl es nach Angaben des Richters eine breitere Passage im Protokoll gibt, kann sich der Zeuge kaum daran erinnern. Er habe die Vernehmung schlicht nicht präsent. Der Richter fragt nach weiteren Themen, die am Tisch in Minden diskutiert wurden und hilft dem Zeugen auf die Sprünge. So habe sich H. auch zum Thema „Entnazifizierung“ geäußert. KHK W. gibt an, in der Vernehmung über diesen zeitgeschichtlichen Begriff irritiert gewesen zu sein. H. habe gesagt, der, der rechts neben ihm gesessen habe, sei der Hausbesitzer [Thomas N.] gewesen. Dieser habe mit seinem „Spezl“ über die Entnazifizierung gesprochen. Und links von H. sei es darum gegangen, „Unruhe zu verbreiten“.

Der Richter möchte wissen, was Frank H. über die Reaktionen der Teilnehmer ausgesagt habe. Der Zeuge berichtet, Werner S. habe laut H. von Bürgerkrieg gesprochen und davon, „Ausländer“ zu vertreiben. Der Richter hilft W.s Erinnerung auf die Sprünge und verliest Teile der Niederschrift, laut der Tony E. für diese Pläne gewesen sei. Paul-Ludwig U. habe sich ebenfalls für S.‘ Pläne ausgesprochen, weil er nichts zu verlieren gehabt habe. „Matze“ W. hingegen sei laut Frank H. massiv gegen die Pläne gewesen. Die Anwesenden, die Familie haben, hätten sich laut H. auch eher ablehnend geäußert. Insgesamt habe die Idee, „Unruhe ins Land“ zu bringen, verschiedene Graustufen an Reaktionen hervorgebracht.

Werner S. sei „zu radikal“

Richter Mangold vertieft in seinen Fragen die Aussagen des Angeklagten H. über Werner S. während der Vernehmung. Der Zeuge erinnert sich, es habe einen Übergriff auf eine Frau gegeben, und beim selben Vorfall eine „Watschen“. Laut Frank H. sei Werner S. „zu radikal“. S. habe einen Bürgerkrieg gewollt. Außerdem habe H. ausgesagt, es habe für „Teutonicos“ Pläne wenig Zustimmung gegeben. Mit Italien habe er Werner S. aus den Aussagen von Frank H. nur in Zusammenhang mit einer Immobilie bringen können, die S. dort besitze. Über das Kennenlernen und die Verbindung der beiden weiß der Zeuge nicht viel zu berichten.

Der Richter erkundigt sich ferner nach H.s Aussagen zu einem Treffen am Wolfsee. Der Zeuge kann hierzu kaum Angaben machen. Das Treffen soll im Herbst 2018 stattgefunden haben. Der Richter hält ihm aus dem Vernehmungsprotokoll vor: „Bei dem Treffen ging es um eine Abspaltung.“ Und „Der ruhigere Teil ist bei den ‚Soldiers‘ geblieben und hat weiter gemacht“. Außerdem wird erwähnt, dass Werner S. die Gruppe „Der neue Rat“ als Führer mitorganisiert haben soll.

Als letztes Mitglied des Senats ergreift Richterin Geist das Wort. Sie fragt beim Thema Waffenbeschaffungen nach, erhält vom Zeuge W. jedoch keine weiteren Informationen darüber, wer sich nach Aussage von Frank H. wie geäußert habe. Nur, dass Werner S. zu wenig Zustimmung für den Waffenkauf bekommen habe, könne er aus H.s Aussage erinnern.

Anwält*innen beklagen Hindernisse in der Kommunikation

Tony E.s Verteidiger RA Becker verweist auf Beweisermittlungsanträge bezüglich des Zeugen Armando Massimilliano B., der für den 14. Oktober 2021 vorgeladen sei. Der RA wünscht Zugriff auf die Akten aus einem weiteren Verfahren gegen Werner S., in dem B. eine Rolle spiele. Außerdem bittet RA Becker um Einsicht in Akten zu einem Ermittlungsverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft München gegen den Gründer der Facebook-Gruppe „Die Aufrechten“. Am Ende des Tages erhalten die GBA und die Anwält*innen die Passwörter zu den USB-Sticks mit den TKÜ-Aufnahmen.

prozesstage27

Prozesstag 27: Thomas N. und Paul-Ludwig U. machten sich unbeliebt

Am 27. Prozesstag gegen die „Gruppe S“, dem 9. September 2021, ging es in den abgespielten TKÜ-Aufnahmen (TKÜ = Telekommunikationsüberwachung) vor allem um die Planung des Treffens am 7. und 8. Februar 2020 in Minden. Werner S. und Tony E. übernahmen hierbei die Federführung. Eine wichtige Rolle spielte in der Planung die Frage, ob Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ daran teilnimmt, und welche Rolle er dabei spielen könnte. Während Tony E. zwischen Unterwürfigkeit und Überheblichkeit gegenüber Ralf N. schwankte, zeigte sich Werner S. zunehmend genervt von N.s Passivität. Tony E. forderte dagegen, Paul-Ludwig U. zurechtzustutzen; dieser habe keine herausragende Rolle in der Gruppe. Unterdessen wurden in anderen Telefonaten die „Reichsbürger“-Ideologie und die Gewaltbereitschaft von Thomas N. deutlich greifbar. Seinem Bruder erzählte er am Telefon, dass es am 8. Februar 2020 in Minden ein Treffen von Leuten geben werde, die losziehen und nicht wiederkommen würden. Im Mitangeklagten Markus K. fand er einen desillusionierten Zuhörer, der seine „Reichsbürger“-Gesinnung teilt.

Rechtsanwalt (RA) Becker, Verteidiger von Tony E., stellt gleich zu Beginn des Verhandlungstages einen Beweisermittlungsantrag. Er beantragt, Timo P. aus Hagen zu vernehmen, der ein Freund des Angeklagten Paul-Ludwig U. sei. [Am 25. Prozesstag war ein Telefonat zwischen den beiden vom 13. Dezember 2019 abgespielt worden.] RA Becker erhofft sich von Timo P. Auskünfte über den Suchtmittelkonsum von U. und über vorherige Gespräche, die U. mit P. über seine Aktivitäten in rechten Gruppen geführt haben könnte. Oberstaatsanwältin (OStAin) Bellay erklärt, kein Problem mit dem Antrag zu haben. Die meisten RA*innen schließen sich dem Antrag an, bis auf RA Siebers, der den Antrag erst gründlich lesen möchte, bevor er über einen Anschluss entscheidet.

Im Anschluss lässt der Vorsitzende Richter (VR) ein Schreiben des Landesinnenministeriums Baden-Württemberg vom 6. September 2021 verteilen. Darin wird eine Aussagegenehmigung für verdeckte Ermittler*innen erteilt. Der Senat plant jedoch vorläufig keine Vernehmung. Den Verfahrensbeteiligten stehe es frei, deren Vernehmung zu beantragen.

Standbein Reichsideologie

In der ersten präsentierten TKÜ-Aufnahme vom 11. Januar 2020 um 15.29 Uhr sprechen die Angeklagten Thomas N. und Markus K. miteinander. Zu Beginn unterhalten sie sich über die Verpflegung beim anstehenden Treffen. Im Raum stehen Kartoffelsalat, Kaffee, Kuchen uvm. Thomas N. lenkt das Gespräch sodann auf eine angebliche Militäroperation der Vereinigten Staaten mit 6.000 Mann. Hintergrund sei, dass [nach Vorstellungen von Reichsbürger*innen] der Versailler Vertrag ausgelaufen sei und nun die Regierung verhindern wolle, dass das Deutsche Kaiserreich weiter bzw. wieder bestehen könne. Die USA ziehe Truppen zusammen, um den Seeweg nach Dänemark zu blockieren. Markus K. und Thomas N. überlegen, wie sie dagegen vorgehen könnten. Thomas N. schlägt unter anderem vor, dass man sich mit anderen verbünden müsse, um sich den Seeweg freischießen zu können. Markus K. zweifelt an dem Vorschlag, da man nur 48 Stunden Vorsprung habe.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs unterhalten sich die beiden über einen möglichen Kandidaten für die Gruppe. Markus K. zeigt sich genervt von dem Hin und Her beim Gruppenaufbau. Die Zeit dränge. Thomas N. verweist auf das geplante Treffen mit der Gruppe [„Gruppe S“], bei dem alle Beteiligten anwesend sein müssten. Er vertraue Werner S. Wenn S. rufe, stehe er an dessen Seite. Markus K. mahnt mehrmals im Gespräch, dass man nicht alles am Telefon besprechen solle. Thomas N. meint, es könne ja genauso gut um Mettbrötchen gehen.

Thomas N. erzählt am Telefon, dass er jede freie Minute mit seinen Leuten verbringe. Er sieht seine Rolle unter anderem darin, die Leute von seiner Reichsideologie zu überzeugen. Sein Fleisch und Blut „hängen in Preußen drin“. Er spornt Markus K. an, immer weiter zu machen, immer weiter zu kämpfen, die Leute solange zu überreden, bis die „Idioten“ es kapieren. Dabei verweist er auf den Messengerdienst Telegram als Medium seiner Agitation. Man müsse die Aktion durchziehen, so N. Seiner Auffassung nach würden immer mehr Leute verstehen, worum es geht. Markus K. zeigt sich an dieser Stelle weniger optimistisch.

Thomas N. sieht Werner S. als Führungsfigur

Thomas N. berichtet, dass sich seine Lebensgefährtin darüber beklagt habe, dass er nur noch „Reichsbürger“-Themen im Kopf habe. Er beschwert sich, dass sie den Ernst der Lage nicht verstanden habe. Die Rolle von Werner S., Spitzname Giovanni, ist ebenfalls Thema im Telefonat. „Giovanni ist mein Bruder“, schwärmt N. Werner S. habe er bei einem [„Freikorps Heimatschutz-“]Treffen 2019 in Thüringen kennengelernt. Er erkenne Werner S. als Führungskraft an. S. habe die Taktik entwickelt. Markus K. fordert, dass Werner S. dann auch Vorreiter sein müsse. Auch später im Telefonat wiederholt er, dass Werner S. der Erste sein müsse, der loslegt. Auf Thomas N.s überzeugter Einschätzung hin, dass Werner S. das auch machen werde, entgegnet Markus K.: „Schaun mer mal“. In Markus K. sieht Thomas N. Offenbar einen Kampfgefährten, dem er sich verbunden zu fühlen scheint.

Thomas N. umgarnt Markus K.

Im Folgenden führt Markus K. aus, dass er auf das Aggressionspotenzial keine Lust mehr habe. Er könne verstehen, dass man auch mal zuschlagen müsse, wenn im privaten Umfeld, etwa bei Familie oder guten Freunden, etwas vorfalle und man sie verteidigen müsse. Aber sonst nicht. Thomas N. beschwichtigt, er habe auch keine Lust auf Aggression. Für ihn sei Markus K. ein prima Mensch, ein Kämpfer, den er niemals fallen lassen würde. Wenn Markus K. Schwierigkeiten habe, werde er sofort da sein, auch unter Einsatz seines Lebens. Markus K. wiegelt ab. Thomas N. müsse nicht für ihn sterben. K. beklagt außerdem, dass man sich bei den „Freien Kameradschaften“ [aus diesen Neonazi-Spektrum kommt er] nicht auf die Leute habe verlassen können.

Skeptisch zeigt sich K. gegenüber dem Engagement von Ulf R. [ebenfalls ein Beschuldigter der Ermittlungen gegen die „Gruppe S“, der sich in der Untersuchungshaft das Leben nahm]. R. lasse sich „von seiner Frau unterbuttern“.

Markus K.: Wenn das „Konstrukt BRD“ weg ist, wird das Leben einfacher

Gegen Ende des rund 40-minütigen Gesprächs erklärt Thomas N., dass er Markus K. in die Telegram-Gruppe „Heimat“ einladen wolle. Dort habe er auch ein Video mit dem Titel „Sklaven ohne Ketten“ gepostet, in dem alles [gemäß seiner verschwörungsideologischen „Reichsbürger“-Sicht] gut zusammengefasst sei. Die Schlüsselfiguren wie beispielsweise der ehemalige US-Präsident Barack Obama kämen darin vor. N. beklagt jedoch, dass es für viele schon zu viel sei, ein solches Video anzuschauen. Er sei gespannt, wie viele sich das ansehen würden. Markus K. meint, das hätten noch nicht viele getan. Resigniert stellt er fest, dass die meisten Bürger nur an ihrem Handy oder Fernseher interessiert seien und Freiheit für sie Konsum bedeute. Seiner Meinung nach müssten die Menschen begreifen, dass alles einfacher und besser werde, wenn „dieses Konstrukt BRD“ weg wäre. Dann werde alles billiger und man könne sich einen 5er-BMW oder Porsche leisten. Auch bei den Plänen der Gruppe zeigt er sich wenig zuversichtlich. Bei den Treffen gebe es wahrscheinlich viel „Blablabla“, und am Montag gingen alle wieder arbeiten. Thomas N. hingegen glaubt, die Mitglieder mit seinen Telegram-Nachrichten von der Notwendigkeit des Handelns überzeugen zu können. Und dann gehe es los.

In den auf die Präsentation des Telefonats folgenden Erklärungen der Anwält*innen interpretiert Thomas N.s Verteidiger RA Stehr die hier angesprochenen Themen „Versailler Vertrag“ und „Entnazifizierung“ als eigentlichen Gegenstand des Treffens in Minden. Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben bemängelt die Qualität der Verschriftung des Telefonats. Vieles werde als unverständlich angegeben, sei jedoch gut zu hören gewesen. Andere Stellen seien sinnentstellend niedergeschrieben. Ihr Mandant würde damit in ein schlechteres Licht gerückt. Dabei sei es ihm vor allem um die „Entnazifizierung“ gegangen. Sie müsste das Telefonat nochmal in Gänze hören und fragt, ob die TKÜs auf dem USB-Stick [den die Verteidiger*innen dem Senat gegeben haben, um die Mitschnitte in Audioform zu bekommen] mitgeliefert würden. Der VR bestätigt dies.

Terminplanung zwischen Werner S. und Tony E.

Es folgt eine weitere TKÜ-Aufnahme: ein Gespräch zwischen Werner S. und Tony E. vom 11. Januar 2020 um 23.05 Uhr. Tony E. möchte wissen, wann Werner S. umzieht. In der Gruppe gebe es den Wunsch, den 7. und 8. Februar 2020 für das Treffen festzulegen. Das Datum habe er auch zugesagt. Er selbst sei konsterniert gewesen, weil man sich am Vorabend auf den 26. Januar verständigt hatte. Er könne aber auch am 7. und 8. Februar dabei sei. Er bittet Werner S. jedoch darum, den Termin gegenüber Thorsten K. zu kommunizieren, denn E. möchte vermeiden, K. erneut selbst vergeblich anzufragen. Außerdem habe Thomas N. bei ihm angerufen wegen des Termins in Minden am darauffolgenden Wochenende [18./19. Januar]. Tony E. werde dort hinfahren und bittet bis dahin um die Bestätigung des Termins durch Werner S. Außerdem habe ihn Steffen B. angeschrieben, dass er noch eine vertrauenswürdige Person mitbringen wolle.

Werner S.‘ neues Haus in Italien

Werner S. hat in Italien ein kleines Haus gekauft. Seinen Einzug hatte er bereits im Oktober gegenüber Tony E. angekündigt. E. fragt, wann der Umzug stattfinde, bei dem er ihm gerne helfen wolle. S. habe ihm schließlich das Haus für den Sommerurlaub zur Verfügung gestellt, daher wolle er seinen „Bruder“ S. unterstützen. S. erzählt, dass er zunächst am 17. Januar 2020 einen Notartermin habe und dass der Fliesenleger Thomas N. ebenso seine Hilfe zugesagt habe. E. insistiert: „Ich wäre zutiefst beleidigt, wenn du mich nicht fragst.“ Werner S. erwidert, dass es mit der Unterbringung im Apennin nicht so einfach sei und er eine solche Hilfe von seinen Kameraden nicht erwarte. Letztlich willigt er doch in E.s Hilfsangebot ein. Auf dem Weg dorthin könne Tony E. bei ihm einen Zwischenstopp einlegen. Allerdings nicht bei ihm auf dem Hof, weil seine beiden Mitbewohner*innen seine politische Gesinnung nicht teilen würden.

In der Planung für das Treffen Anfang Februar überlegen die beiden, Marcel W. alias „Matze Wodan“ ebenfalls einzuladen. Tony E. hält viel von ihm. Für die Arbeitsteilung schlägt er vor, dass Werner S. sich um den Termin und insbesondere um die Kommunikation mit Thorsten K. kümmern könnte. Beide deuten jedoch an, dass es in der Gruppe noch etwas zu klären gebe. E. selbst will die Lokalität und auch Schlafplätze organisieren. Er schlägt das Hotelrestaurant seines Trauzeugen und Patenonkels einer seiner Söhne in Minden vor. Dort sei am Wochenende wenig los, und er könne dort kostenfrei übernachten. Tony E. schlägt vor, dass er sich zusammen mit Werner S. ein Zimmer teilen könne. Werner S. rechnet außerdem mit Frank H., Ralf N. und Kai K. [die beiden letztgenannten sind Führungspersonen der „Bruderschaft Deutschland“ aus Düsseldorf] als mögliche Teilnehmer. Für die Übernachtung könne man auch etwas zahlen. Er möchte sich außerdem mit Thomas N. für die weitere Planung besprechen. Zu diesem Zweck richtet Tony E. eine Dreiergruppe auf Telegram ein.

Vertrauen in Steffen B.

Während des Telefonats klingt das rassistische Weltbild der beiden an. So bietet Tony E. Werner S. an, für die Umbauarbeiten in Italien seine Beziehungen zum Fensterhandel oder zum Großhandel für Farben spielen zu lassen. So könne er beim Händler Mega-Farben besorgen. Werner S. lacht. Er habe N**** verstanden. Für Lachen sorgt auch der Umstand, dass eine schwarze Seife die Bezeichnung Hammam [= Bezeichnung für eine öffentliche Badeanstalt in der arabischen Welt] trägt. „Sollte keine Provokation sein“, versichert Werner S. Solange da nicht „halal“ [Wort für Dinge, die nach islamischen Recht erlaubt sind] stehe, sei das in Ordnung, antwortet Tony E.

Im weiteren Verlauf sprechen beide über das Potenzial, welches Steffen B. in die Gruppe einbringen könnte. Tony E. merkt an, er habe kurz vor dem Telefonat noch mit ihm geschrieben. B. bevorzuge den Termin im Februar, da er dann noch jemanden mitbringen könne. Tony E. geht davon aus, dass Steffen B. einen Per [Per M. aus Sachsen-Anhalt] mitbringe, der „Stabilere“, der bereits in Berlin dabei gewesen sei und auch schon in Haft gesessen habe. „Das ist dein Buddy, du vertraust ihm, bring ihn mit!“ will E. zu B. gesagt habe. Er vertraue Steffen B. Auch bei Werner S. genießt Steffen B. als Anführer der „Viking Security Germania“ in Sachsen-Anhalt hohes Ansehen. S. erhofft sich einen Zuwachs bei seiner eigenen Gruppe und gibt an, dass er noch weitere Infos habe, die er aber nicht am Telefon besprechen wolle. Tony E. regt an, dass S. Prepaidkarten aus Italien mitbringen möge, damit man außer der Reihe miteinander kommunizieren könne.

Werner S. beschäftigt die Frage der sicheren Kommunikation weiter. Er habe über Ralf N. nachgedacht. N. behaupte, dass die Sicherheitsbehörden alle Kommunikationsmittel auf dem Schirm hätten, nur nicht WhatsApp. Werner S. hingegen misstraut WhatsApp wegen seines Zusammenhangs mit Facebook. Er habe das „Korps“ [„Freikorps Heimatschutz – Division 2016“] verlassen, weil man dort WhatsApp genutzt habe. Tony E. will sich der Sache annehmen und mit Ralf N. darüber sprechen, dass eine Kommunikation via WhatsApp nicht laufe.

S. fragt, ob Marion G. Mitglied im „Korps“ sei. Er beschwert sich, dass wieder eine Frau in der Gruppe sei. Tony E. wendet ein, dass er sich gegen ihre Aufnahme ausgesprochen habe. Er wolle mit Sören B. Tacheles reden und das „Korps“ auf Linie bringen.

Nun kommt Werner S., der während des Telefonats mit seinen Hunden Gassi war, zuhause an und sagt, er müsse das Gespräch beenden, weil seine beiden Mitbewohner*innen in der Küche säßen und er nicht frei reden könne. Er nähme aus dem Gespräch mit, dass für Steffen B. der Termin im Februar besser sei. Außerdem erwähnt er, dass Paul-Ludwig U. sich ihm gegenüber beklagt habe, dass er für eine Fahrkarte 17,95 Euro ausgegeben habe und knapp sei. Ausnahmsweise könne man den Preis übernehmen, sagt S. Tony E. kündigt an, am Folgetag mit Thorsten K. zu telefonieren und eine neue Gruppe aufzumachen, in der man miteinander sprechen könne. Danach verabschieden sich beide.

Auswahl präsentierter Telefongespräche „nicht per Zufallsgenerator ausgewählt“

Die RA*innen sehen in diesem Telefonat keine Punkte, die die Anklage stützen würden. Ihrer Meinung nach handelt es sich um ein Gespräch über Alltägliches ohne großen Verfahrensbezug. Aus Sicht von RA Hofstätter, Verteidiger von Tony E., würden zwei Rädelsführer, die Anschläge auf die Bundesrepublik planen, ein solches Telefonat nicht führen. Dem schließt sich Michael B.s Verteidiger RA Berthold an. Hier sprächen zwei führende Köpfe über Alltäglichkeiten. Allein die Geschichte mit den Prepaid-Karten könnte einen Verdacht erwecken. Insgesamt stellt er sich ein Telefonat zweier Terroristen anders vor. RA Picker und RA Miksch gehen auf die Erwähnung von „Matze Wodan“, also ihres Mandant Marcel W. ein. Nach Auffassung von RA Picker war Marcel W., wenn es wirklich um W. gegangen sei, nicht in die Planung eingeweiht. Er sei nur zum Treffen eingeladen worden. RA Abouzeid betont, dass es Steffen B. und nicht sein Mandant Stefan K. sei, der in mehreren Gesprächen erwähnt wird.

Der VR macht nach den Erklärungen der Prozessbeteiligten darauf aufmerksam, dass die TKÜs nicht per Zufallsgenerator ausgewählt werden, sondern weil der Senat die Aufnahmen für relevant halten würde.

Nach der darauffolgenden Pause erhalten die Verteidiger*innen und die GBA USB-Sticks, die das Fraunhofer-Institut vorbereitet hat. Darauf sind Aufnahmen aus der TKÜ gespeichert. Die Sticks sind passwortgeschützt und mit Wasserzeichen versehen personalisiert ausgegeben. Auf die Frage von Stefan K.s Verteidiger RA Just, ob auf den Sticks auch G10-Maßnahmen [des Verfassungsschutzes bei der Überwachung, die das Post- und Briefgeheimnis betreffen] zu finden seien, verweist der VR auf die Akten. Dort stehe nichts von G10-Inhalten. Michael B.s Verteidiger RA Mandic fragt ab, ob sein Mandant Michael B. einen Leselaptop gestellt bekommen könne, da der Laptop seines Mandanten beschlagnahmt worden sei. Der VR weist darauf hin, dass er in diesem Zusammenhang nichts machen könne

WhatsApp oder Telegram?

Drei Tage nach dem Telefonat zwischen Werner S. und Tony E. telefoniert E. mit Ralf N. Die beiden diskutieren über den sichersten Weg der Kommunikation. Während sich Tony E. für Telegram als Medium ausspricht und Ralf N. auf den aktuellen Stand bezüglich sicherer Kommunikation bringen möchte, erwidert N., dass es nichts Sichereres gebe als Sprachnachrichten über WhatsApp. Telegram nutze er nicht.

Tony E. informiert Ralf N., dass der Termin für das Treffen auf Anfang Februar gelegt worden sei. N. antwortet, dass sie [die „Bruderschaft Deutschland“] mit vier Mann hätten zum letzten Termin kommen wollen, aber der Schnee [Werner S. steckte auf der Autobahn fest] das beim letzten Treffen ja verhindert habe. Außerdem erwähnt er, dass Paul-Ludwig U. Unterstützung für ein Ticket in Höhe von 17,95 Euro angefragt habe. Was das Treffen Anfang Februar beträfe, müsse er passen. Ab dem 1. Februar habe er eine neue Wohnung und wolle umziehen. Für Tony E. steht fest, dass in diesem Fall das Treffen ohne Ralf N. stattfinden müsse, weil „Teutonico“ [Spitzname von Werner S.] wichtige Neuigkeiten habe. E. würde aber mal zu Ralf N. nach Düsseldorf fahren, um ihn auf dem Laufenden zu halten. Das Treffen im Februar sei jedoch unabdingbar.

Tony E.: Paul-Ludwig sei eine unwichtige Nummer

Nach der Mittagspause wird im Gerichtssaal die nächste Aufnahme aus der TKÜ abgespielt. Es handelt sich um ein Gespräch zwischen Tony E. und Werner S. vom Samstag, 18. Januar 2020 um 00.17 Uhr, das ungefähr eine Stunde lang dauert. Tony E. hält sich gerade in Minden in der Unterkunft seines Trauzeugen auf.

Werner S. lobt Tony E. als einen der wenigen, auf die man sich verlassen könne. Anschließend schwenkt er über zu einem Gespräch mit Ralf N., der Tony E. zu erreichen versucht habe. E. gibt an, dass er wegen seiner Arbeit nicht erreichbar gewesen sei. Er berichtet, dass N. weiterhin von WhatsApp überzeugt sei. Werner S. hat hierfür kein Verständnis. Er beschwert sich auch, dass N. nicht genug Engagement in der Gruppe gezeigt habe. N. sei in den Chat „Besprechungszimmer“ eingeladen worden, habe sich dort aber nicht blicken lassen. „Null Aktivität“ habe er gezeigt.

Werner S. berichtet gegenüber E., dass N. sauer und enttäuscht gewesen sei. Den Grund nennt S. nicht. Tony E. verweist auf sein Telefonat mit N. am vorangegangenen Dienstag und dass er Werner S. darum bittet, Paul-Ludwig U. ein paar „Schellen“ zu geben. Paul-Ludwig U. sei eigentlich unwichtig und müsste bei den Treffen eh nicht dabei sein. Er gehöre nicht zur Obrigkeit der „Bruderschaft“ und sei nur ein Handlanger. [Im Telefonat ist zu merken, dass Tony E. sehr wütend auf U. ist.] Ralf N. habe sich bei ihm über U. im Telefonat am Dienstag so richtig ausgekotzt, weil U. Kosten für das Ticket hätte erstattet haben wollen. Deshalb wollte er eigentlich U. anrufen, um ihn „so richtig auf den Pott [zu] setzen“ [zurechtweisen]. Er habe dies aber sein lassen, um sich nicht das Wochenende in Minden zu versauen. Werner S. wirkt irritiert. Er habe zwar von Paul-Ludwig U. einen Brief erhalten, dass dieser kein Geld für Essen und Trinken habe, hätte aber nicht gedacht, dass dieses Anliegen so breite Kreise ziehe.

Tony E. steigert sich in Beschwerde über Paul-Ludwig U. hinein

Im Folgenden wiederholt Tony E. mehrmals, wie unbedeutend Paul-Ludwig U. in der „Bruderschaft“ sei, dass dieser bei den Treffen nicht anwesend sein müsse und dass er bei einer Teilnahme die Kosten selbst tragen solle. Paul-Ludwig U. habe weder einen finanziellen noch einen zeitlichen Background. Womit er aufwarten könne, sei seine Motivation und sein „emotionaler Background“, also dass er schon mehrere Jahre im Gefängnis gesessen habe. U. könne sich nicht anmaßen, gegenüber Ralf N. Forderungen aufzustellen. Nun müsse er [E.] zu Ralf N. fahren, um die Sache gerade zu rücken. Er fordert von Werner S., dass er U. „auf den Pott setzen“ möge.

Werner S. beschwichtigt. Er wolle U. zwar nicht entschuldigen. Aber das Treffen sei mit U. bereits abgesprochen gewesen, als noch niemand gewusst habe, dass auch Ralf N. und seine Leute teilnehmen wollen würden. Kai K. hätte als Gründer der „Bruderschaft Deutschland“ Paul-Ludwig U. darauf hinweisen können, dass nur wichtige Leute der „Bruderschaft“ am Treffen teilnehmen und U. zuhause bleiben könne. Daraufhin sagt Tony E., dass U. nur dabei sei, weil er U. beim Treffen an der Hummelgautsche kennengelernt habe und ihn für vertrauenswürdig halte. Bei den Treffen müsse U. im Gegensatz zu den Führungskadern der „Bruderschaft“ jedoch nicht dabei sein.

Geld für Gerd

Für das Treffen der Gruppe am 7. und 8. Februar 2020 in Minden braucht es noch einen Treffpunkt. Tony E. hatte bereits früher das Lokal seines Trauzeugen Gerd vorgeschlagen. Es gebe aber ein kleines Problem. Das Restaurant sei seit 2019 samstags immer geschlossen. Wenn aber rund 20 Leute für eine bestimmte Summe, ca. 400 Euro, dort essen würden, dann ließe sich da etwas machen. Man habe dann auch ein Restaurant ohne Bespitzelung ganz für sich. Werner S. fragt, ob denn 20 Personen überhaupt zusammenkämen. Tony E. kann nicht sagen, wie viele Personen teilnehmen. Aber Thomas N. und Thorsten K. seien nicht kleinlich. Eine Summe von 400 Euro könnte zusammenkommen. Zur Not zahle er allein 1.000 Euro. Er habe jedoch nur zwei Zimmer im Haus für die Übernachtung mieten können. Tony E. schlägt Werner S. vor, dass sie sich ein Zimmer teilen. „Dann kriegen die beiden anderen aus München [gemeint sind Frank H. und Marcel W.] das andere Zimmer“, antwortet Werner S. Er berichtet außerdem, dass Thomas N. ihn angerufen habe. N. gehe davon aus, dass das Treffen bei ihm stattfände. Tony E. widerspricht. Bei N. könne man zum Kaffeetrinken einkehren. Er habe das Restaurant bereits reserviert.

„Rein körperlich, physisch, fick ich ihn“

S. greift im Telefonat E.s Ankündigung auf, zu Ralf N. nach Düsseldorf zu fahren. S. teilt mit, dass er in einer Kennenlerngruppe [Chatgruppe] sei. In der Gruppe befänden sich mehrere interessante Männer. Einer davon, ein „Otto“ aus Düsseldorf. Den müsse sich Tony E. unbedingt anschauen, wenn er dorthin fahre. Er werde E. gegenüber „Otto“ als Kontaktperson benennen. Tony E. zeigt sich zunächst enttäuscht, dass er nicht Mitglied der Chatgruppe sei. Werner S. beruhigt ihn. Es sei nicht seine eigene Gruppe, er habe da keinen Einfluss drauf, sondern sei nur Administrator. „Otto“ werde er jedoch nicht zum Treffen nach Minden einladen. Ein Neuer bei den Themen, die sie zu besprechen hätten, sei zu brisant.

Tony E. kommt erneut auf sein Verhältnis zu Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ zu sprechen. „Weißt du, wie wir miteinander kommunizieren? Wenn Ralf anruft, dann bin ich sein großer Chef“, ist Tony E. überzeugt. S. und E. ergehen sich sodann in gegenseitigem Lob. S. sei indirekt so etwas wie der Patenonkel seines Sohnes, schwärmt Tony E. Werner S. kündigt an, er werde die Sache mit Ralf N. zurechtrücken. Es gebe keinen Grund, sauer zu sein. Tony E. appelliert erneut, dass man Paul-Ludwig U. dazu drängen müsse, die Klappe zu halten. S. fordert, Tony E. solle baldmöglichst zu Ralf N. fahren. E. wirft ein, dass N. ihm und dem „Freikorps“ noch etwas schuldig sei. Wenn N. sehe, wie er (E.) maloche, dann werde er ihn für einen „Gott“ halten. Auf die Frage von S., wie denn die Kommunikationsstrategie nun aussehe, zögert E. „Mach, wie du denkst, Matze“ antwortet E., um über Ralf N. hinterherzuschieben: „rein körperlich, physisch, fick ich ihn“. Eine Aussage, die er kurz darauf wiederholt: „Das werde ich ihm zeigen, dass ich ihn physisch ficke“. Sein Wort habe Gewicht. Werner S. lacht. Man wolle am 8. Februar zusammensitzen und keine körperliche Auseinandersetzung beginnen. Tony E. scherzt: Er würde N. einfach mal aufs Maul hauen und schauen, was passiert. Das sei seine Devise.

Die „Heimat“ in Personalnot

Werner S. möchte Tony E. am nächsten Morgen in die Gruppe mit „Otto“ aus Düsseldorf aufnehmen. Die habe acht Mitglieder. Otto habe jedoch kein Facebook-Profil. Dann beschwert sich S. über technische Probleme mit Facebook, beispielsweise funktioniere die Suchfunktion nicht mehr richtig. Am nächsten Morgen wolle er sein Facebook-Konto dicht machen. Auch über die Telegram-Gruppe „Heimat“ regt er sich auf. 32 Personen seien da jetzt noch Mitglied. Unter anderem sei Thomas G. raus. „Und der Ralf N.“, ergänzt Tony E. Er habe die Gruppe von sich aus verlassen, weil er glaube, dass nur WhatsApp nicht überwacht werde. Werner S. reagiert gereizt. Zum einen zweifelt er, ob Ralf N. mit dieser Einschätzung richtig liegt. Zum anderen regt ihn auf, dass N. gegangen sei, ohne etwas zu sagen. So langsam gehe ihm N. „auf den Sack“. N. habe nie etwas gesagt. Das seien Charaktersachen. Und wenn N. sensibel sei, dann sei er ohnehin der Falsche.

Tony E. versucht den Fokus erneut auf Paul-Ludwig U. zu lenken, den man ruhiggestellt bekommen müsse. „Der Paul ist für nichts von wichtiger Angelegenheit“, so E. Werner S. wirft ein, dass U. ihm gesagt habe, er werde Ralf [N.] oder Kai [K.] für das Treffen organisieren. Und wenn beide nicht könnten, sei er das Sprachrohr der „Bruderschaft“. Tony E. zweifelt daran und blickt in die Zukunft. Er (E.) und Werner S. würden die beiden Führungspersonen der Organisation sein. „Ohne Zweifel“, stimmt S. zu. Aber er habe da genaue Vorstellungen, auf wen er sich verlassen könne und auf wen nicht.

Werner S. über seine Tochter und deren Mutter

Werner S. kommt auf seine Tochter zu sprechen. Wie alt die Tochter ist, geht nicht aus dem Gespräch hervor. Er sei aber mit 19 Jahren zusammen mit deren Mutter in die USA gegangen, wo jeder versucht habe, sein Leben zu leben. Über Politik habe man nicht gesprochen. Er sei auch froh, keinerlei Ambitionen in Richtung Woodstock gehabt zu haben. Gegenüber seiner nun erwachsenen Tochter habe er zwar eine Vaterrolle, diese werde aber nicht respektiert. Seit zwei Jahren scheint er keinen Kontakt mehr zu haben. Seine Tochter wie auch seine Ex-Partnerin könnten ihn „am Arsch lecken“. Die beiden, die er als „arrogant“ beschreibt, würden sich noch umschauen.

Werner S. zählt anschließend nochmal die Namen auf, die bisher für das Treffen in Minden zugesagt hätten. Tony E. kann dem scheinbar nicht mehr richtig folgen. Sie verabschieden sich kurz darauf.

RA Becker interpretiert Tony E.s Verhalten, insbesondere am Ende des Telefonats, als einen Zustand der Trunkenheit. E. könne nicht mehr richtig wahrnehmen, was Werner S. von sich gebe. Auch Werner S. sei sich nicht mehr sicher, wer an dem Treffen am 7. und 8. Februar teilnehme. RA Picker stellt die Finanzkraft der Gruppe in Frage, wenn man bereits Probleme habe, ausreichend Geld für das Lokal zusammenzubekommen.

Thomas N.: „Dreckstürken totschlagen“

Nach einer kurzen Pause wird die nächste TKÜ-Aufnahme abgespielt. Es handelt sich um ein Telefonat zwischen Thomas N. und seinem Bruder Peter, der in Köln lebt. Das Gespräch wurde am 21. Januar 2020 um 17.31 Uhr geführt. Sie sprechen dabei unter anderem über die Partei „Bündnis90/ Die Grünen“. Peter N. regt sich darüber auf, dass die Grünen den Konsum von Schweinefleisch deutlich reduzieren wollen. Thomas N. steigt darauf ein. Schon der frühere bayrische Ministerpräsident Franz-Josef Strauß habe gewarnt, dass es mit Deutschland vorbei sei, wenn Rot-Grün an die Macht komme. Die Grünen wollten Deutschland an die Wand fahren. „Deutschland verrecke“, würden sie sagen. Die Antifa sei von den Grünen und würde von Steuermitteln bezahlt. Ebenso die „Propaganda“ von ARD und ZDF, die darauf abziele, das Land kaputtzumachen. „Die Chinesen“ [Proteste in Hongkong] und „die Franzosen“ [Gelbwestenproteste] würden das dagegen richtig machen. Peter N. unterstützt diese Ansicht. Man müsse auf die Barrikaden gehen.

Thomas N. schließt mit dem Verschwörungsmythos der sogenannten Chemtrails an. Angeblich würden Flugzeuge Metalle versprühen, die die Menschen willenlos machen. Außerdem echauffieren sich beide darüber, dass man nicht mehr frei rumlaufen könne, weil ihrer Meinung nach die Straßen durch Migranten unsicher gemacht würden. Und wenn man dann etwas sage, werde man als „Nazi“ beschimpft, so Peter N. Thomas N. äußert, das man aufstehen müsse: „Das geht nur noch mit Gewalt“ und „Im Friedlichen seh ich nix mehr“. Es werde Hochverrat begangen, man brauche einen „Friedensvertrag“. Über die Regierung Merkel sagt er: „das sind Verräter, die hat man zu töten.“

Im weiteren Gesprächsverlauf springen die beiden von Thema zu Thema. Es geht um den Polizeistaat, Bargeldabschaffung, prekäre Arbeitsverhältnisse und Rentner, die in Armut leben. Beide äußern dabei mehrfach rassistische und antisemitische Inhalte. So glaubt Thomas N., „Rothschild leitet die Drecksbude Europa“. Sein Bruder beschwert sich über einen „N****“ in der SPD. Da könne man das Kotzen kriegen, bestätigt N., denn in Deutschland dürften nur Deutsche regieren. Außerdem bedient er antisemitische Verschwörungsideologien und behauptet, Angela Merkel und Adolf Hitler seien jüdischer Abstammung.

Anschließend spricht Thomas N. über die „Dreckstürken“, wie er sie nennt. Man könne eigentlich etwas tun, nämlich sie „totschlagen“ und sich dabei auf den Widerstandsartikel im Grundgesetz berufen [gemeint ist der Art. 20 Abs. 4 GG, der hier völlig falsch interpretiert wird]. Die Jugendlichen in Deutschland würden zu nichts taugen. Diese würden eher einem „saudoofen“ und „kranken“ Mädchen hinterherlaufen [gemeint ist Greta Thunberg]. Thomas N. schließt das Gespräch mit einem Verweis auf das Gespräch am 8. Februar 2020 in Minden ab. Dort werde er sich mit einer Gruppe treffen. Gemeinsam würden sie losziehen und nicht wiederkommen. Widerspruch erfährt er von seinem Gegenüber nicht.

RA Sprafke nach Beendigung der Präsentation des Telefonats die Vermutung an, dass sein Mandant Thomas N. während des Telefonats betrunken gewesen sei.

Frank H. und Marcel W.: „Die Besten aus dem Süden“

Es folgt ein rund 20-minütiges Telefonat zwischen Tony E. und Werner S. vom 22. Januar 2020 um 10.40 Uhr. Werner S. regt sich erneut über Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ auf. Bei dem sei noch nicht klar, ob er am 7. bzw. 8. Februar am Treffen in Minden teilnehme. Tony E. verweist darauf, dass Ralf N. an diesem Wochenende umziehe. Werner S. hält mit seiner Enttäuschung über Ralf N. nicht hinterm Berg. „Einer für alle und alle für einen“, das praktiziere Ralf N. nicht. Dass Ralf N. nun umziehe und seine Selbständigkeit plane, passe nicht zu ihren Plänen. E. äußert sich verhalten. N. habe sich etwas aufgebaut und brauche die Öffentlichkeit. Das sei aber nicht das, wonach sie mit ihrer Gruppe suchen würden. Die Sache mit Paul-Ludwig U. habe sich nach einem Gespräch geklärt, verkündet Tony E. Werner S. erzählt, dass U. das Geld für die Fahrkarte bekommen habe, mehr als U. erwartet habe. Dagegen habe ihn Michael B. um Geld „angeschwuchtelt“. Er bleibe draußen. Dagegen würden Frank H. und Marcel W. kommen. Das „sind die Besten aus dem Süden“. Tony E. berichtet, dass sie ihre Pläne für das gemeinsame Essen überarbeiten müssten, weil sein Freund und Trauzeuge Gerd am Samstagmittag kein Essen zubereite. Eventuell könne man ja auch „beim Tom“ [Thomas N.] quatschen. Man werde schon eine Möglichkeit finden, entgegnet Werner S.

Nach weiteren Teilnehmern gefragt, kommt die beiden unter anderem auf einen Italiener zu sprechen. Dieser würde, wenn er käme, mit dem Wohnmobil anreisen und auch trotz Kälte draußen übernachten. Das sei aber noch nicht klar. Außerdem habe Thomas N. versucht, S. anzurufen. Es sei immer dasselbe. N. sei stolz auf seine Reichsgeschichten, habe gute Absichten und sei motiviert. Dennoch, so S., seien die Gespräche „nicht so fundiert, wie man es sich so vorstellt“. Deshalb habe er ihn nicht zurückgerufen. Dieses Verhalten stößt bei E. auf Verständnis. Tony E. erklärt, dass er sich beim „Freikorps“ gerade zurückhalte. Er wolle nun mit denjenigen Leuten etwas unternehmen, mit denen etwas gehe.

Werner S.: „Das ist mein letzter Versuch, mit einem Haufen Leute was zu leisten“

Das Thema „Otto“ aus Düsseldorf hat Werner S. hingegen offenbar verdrängt und sich noch nicht darum gekümmert. Er (S.) sei jetzt in Italien und bereite den Bau vor. Insgesamt zeigt sich Werner S. ernüchtert. Man versuche es im Moment kleinschrittig und hoffe darauf, dass es nach hinten raus größere Schritte werden. Es sei nun aber auch bereits das Jahr 2020, und es kämen immer noch zu viele Ausreden. Das sei zu wenig. „Das ist mein letzter Versuch, mit einem Haufen Leute was zu leisten“, so Werner S. Wenn dies nicht gelinge, ziehe er sich zurück. Er wolle gerne etwas voranbringen, das ihm am Herzen liegt. Deshalb wolle er sich beim Treffen die Leute ganz genau anschauen. Es gehe dabei nicht nur um ein einziges Treffen. Es müsse noch ein weiteres Treffen geben, eventuell auch Monate später. In Minden solle „Fraktur gesprochen“ werden, so Werner S. Er wolle am Vorabend zu Tony E. nach Hause kommen und ihm sagen, was genau er sich vorstelle. Tony E. ist es für das Treffen in Minden wichtig, dass angesichts der brisanten Themen der Kreis vertrauenswürdig bleibe.

Die Prozessbeteiligten erhalten nach Ende der Aufnahme wieder die Möglichkeit zur Stellungnahme. RA Sprafke erkennt im Gespräch den Versuch der beiden, den Wert seines Mandanten Thomas N. zu drücken und ihn vielleicht sogar zu ersetzen. RA Siebers, RA Grassl und RA Becker sehen in dem Treffen in Minden einen Termin mit offenem Ausgang. Man wisse nicht, wohin die Reise gehe, und kalkuliere weitere Treffen ein. RA Picker hebt hervor, dass es kein Vertrauen gebe, wenn man alle Teilnehmenden vorher kontrolliere. Er stellt außerdem die Frage, ob alle Beteiligten überhaupt wussten, worum es gehe. RA Mandic vertritt die Meinung, dass sein Mandant Michael B. zu diesem Zeitpunkt nicht mehr für die Gruppe gebraucht worden sei.

Planung zwischen Thomas N. und Tony E.

Das letzte Telefonat an diesen Prozesstag stammt vom 27. Januar 2020 um 18.47 Uhr. Thomas N. möchte darin von Tony E. den Stand der Planungen für das Treffen am 8. Februar wissen, damit er einen Tisch im Restaurant bestellen kann. Zu Beginn weist Tony E. Thomas N. zurecht, dass er jetzt erst Feierabend habe und es nicht so leicht habe wie N. Außerdem habe er Schmerzen im Gesicht. Das komme, weil die von oben sprühen [Chemtrails], erklärt N. Tony E. ist gespannt, was mit dem Coronavirus passiere, und ob Bill Gates mit 60 Millionen Toten recht behalten werde. Es werde jedoch Zeit, dass Putin sein Schwert erhebe.

Noch ist unklar, wo gegessen werden soll und wie viele Personen kommen. Es werde aktuell mit 14 Personen geplant, so Tony E. Des Weiteren drängt er darauf, dass die Handys außerhalb des Hauses aufbewahrt werden, damit man in Ruhe quatschen könne. Thomas N. schlägt vor, dass diese in ein Auto auf dem Hof deponiert werden können. Bei den Teilnehmenden herrscht zum Teil noch Unklarheit. Ob der von den Carabinieri aus Italien komme, ist laut Tony E. unklar. Er habe zwei Zimmer für sich und Werner S. sowie für Frank H. und Marcel W. gebucht. Die beiden Bayern würden mit „Giovanni“ [Werner S.] mitfahren. Thomas N. habe hingegen Paul-Ludwig U. angeboten, dass er bereits eine Nacht vorher anreisen könne. U. werde aber nur eine Nacht bleiben, da er bereits Bahntickets für Samstagabend gekauft habe. Ansonsten verweist E. darauf, dass man alles Weitere im Chat am Wochenende besprechen werde.

Zu diesem Telefonat werden keine Erklärungen abgegeben. Der VR verkündet am Ende des Prozesstages, dass man bis Sommer 2023 Hauptverhandlungstermine einplane. Der Senat wolle beim nächsten Termin sein Restprogramm für das Jahr 2021 erklären.

prozesstage26

Prozesstag 26: Thomas N.: „Reichsbürger“, Rekrutierer, Kämpfer

Am 26. Prozesstag, dem 7. September 2021, waren erneut einige abgehörte Telefonate zu hören. Darin wurde unter anderem deutlich, dass der Angeklagte Thomas N., der Verschwörungsmythen der „Reichsbürger“-Szene anhängt, sich massiv um die Rekrutierung neuer Aktivisten für die „Gruppe S“ bemühte. N. rekrutierte im Dezember 2019 den ihm offenbar schon länger bekannten Marcel Wa. aus Bodenwerder, scheiterte aber offenbar am Veto von Werner S. Dieser zweifelte daran, dass Marcel Wa. tatsächlich für die geplanten Aktionen der Gruppe bereit sei. Später war ein Telefonat zu hören, in dem Paul-Ludwig U. über den Vorwurf sprach, er habe einen 17-Jährigen belästigt. Gegen Ende der Verhandlung berichtete Thomas N. in einem Telefonat mit Werner S., er als „Reichsbürger“ zahle keine Steuern mehr. Werner S. schlug vor, beim anstehenden Treffen in Minden etwas Zeit zu reservieren, um darüber zu sprechen. In diesem Telefonat verspricht ihm Thomas N.: „Mein Ziel ist, mit dir in den Tod gehen.“

Zu Beginn des Verhandlungstags spielt der Vorsitzende Richter (VR) ein abgehörtes Telefonat zwischen Werner S. und Tony E. vom 17. Dezember 2019 ab. Darin klagt Tony E. über Beziehungsprobleme mit seiner Frau. Diese brauche einen Therapeuten. An einer Stelle meint Tony E., dass er selbst „ziemlich stur“ sei. Das versteht Werner S. falsch als „schwul“. Tony E. wehrt das Missverständnis mit den Worten ab: „Mit Verlaub, ich bin äußerst homophob. Das hat der liebe Gott so nicht gewollt.“ Tony E. berichtet von Streitereien mit seiner Frau. Diese sei ihm zu antriebslos. Sie beklage sich auch, dass er sich zu viel mit anderen Dingen beschäftige, beispielsweise mit dem „Freikorps“. Diese Arbeit habe aber „natürlich Priorität“, denn „wenn ich das nicht mache und mich nur um meine Familie kümmere“, dann gehe alles „den Bach runter“ [gemeint im Sinne eines Zerfalls der Gesellschaft aus rechter Perspektive].

Werner S. lästert über das fehlende Engagement der Deutschen, diese würden im TV nur „diese Scheiß-Hartz-4-Kacke“ anschauen. Das sei „schon fast normal in dieser Drecksrepublik“. Tony E. meint, er habe gar keine Zeit, fernzusehen, und müsse oft in der Schweiz arbeiten. Beide geben sich laienhafte psychologische Ratschläge. Werner S. gibt Tony E. Tipps für dessen Ehe. Dieser ist erkennbar frustriert. Er erzählt Werner S., früher von seinem Vater verprügelt worden zu sein. Er habe das dann weitergegeben und sich einen Schutzpanzer zugelegt. Daher habe er eine Therapie gemacht, die „bis weit in meine jetzige Partnerschaft rein ging“.

Tony E. und Werner S. planen für den 18. Januar 2020 ein Treffen. Man werde Paul [Paul-Ludwig U.] und Ralph [E.] Bescheid geben.

Werner S.: Wer kein Geld hat, ist ein Versager

Werner S. beschwert sich darüber, dass alle im Kameradschaftskreis „finanziell am abnippeln“ seien, unter anderem Micha [Michael B.]. Dieser habe deswegen kurzfristig ein Treffen in Baden-Württemberg abgesagt. Werner S. zeigt sich darüber enttäuscht. Wer kein Geld habe, so Werner S., sei ein Versager. Paul-Ludwig U. habe sich beschwert darüber, dass er bei der „Bruderschaft“ [monatlich] zehn Euro zahlen müsse.

Im Anschluss an diese Aufnahme können wie immer die Verfahrensbeteiligten Erklärungen abgeben. Rechtsanwalt (RA) Berthold weist auf das Verhältnis von Werner S. zu Michael B. hin. Der RA interpretiert das Gehörte: B. habe sich unter fadenscheinigen Gründen abgemeldet und angeblich allmählich aus der Gruppe verabschieden wollen.

Thomas N. rekrutierte Marcel Wa. in Treffen und Chat der „Gruppe S“

Das nächste Beweismittel ist ein Telefonat vom 23. Dezember 2019. Darin sprechen Thomas N. und sein Bekannter Marcel Wa. über den Chemtrail-Verschwörungsmythos, den Thomas N. in dem Gespräch offensiv vertritt. Er behauptet, es werde Strontium, Aluminium und Barium versprüht, um den Menschen zu schaden. Es gebe einen „Auftrag von ganz oben“, man wolle „das deutsche Volk ausrotten“. Die Folge sei: „Unsere Kinder sterben früher.“ Gleichzeitig versucht Thomas N. Marcel Wa. für die „Gruppe S“ zu rekrutieren: „Komm in die Truppe herein, um mehr zu erfahren.“

Ebenso warnt Thomas N. vor der Scharia in Deutschland: „Du hast fünf Kinder. […] Sollen die unter der Scharia leben?“ Marcel Wa. schließt sich diesem Rassismus mit eigenen Ressentiments an: „Aktuell sind wir die Ausländer.“ Wer Urlaub in der Türkei machen wolle, müsse in einigen Städten nur vor die Tür gehen. Thomas N. warnt auch vor Impfungen: „Ich bin so einer, der geht mit bis in den Schluss, bis in den Tod. Ich könnte nicht damit leben, wenn Kinder versklavt werden.“ Er fordert von Marcel Wa.: „Kämpf‘ dafür, dass auch deine Kinder eine Zukunft haben.“ Thomas N. will Marcel Wa. auf ein Treffen einladen: „Wir nehmen dich nach Bayern mit runter und trainieren deinen Kampfgeist.“ Außerdem agitiert Thomas N. für seine religiöse Überzeugung: „Und geh‘ zurück zum alten Glauben. Beschütze dein Weib!“ Marcel Wa. betont seinen Kampfgeist. Die Körperstruktur habe er, er müsse nur mehr trainieren. Thomas N. will Marcel Wa. und dessen Familie zum Essen einladen, betont aber, dass er nur zu einer von einem Deutschen betriebenen Gastronomie gehen will.

Damit endet dieses Telefonat. RA Sprafke ergreift das Wort und meint, gehört zu haben, dass sein Mandant Thomas N. bei diesem Telefonat erheblich betrunken gewesen sei. Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung äußert Verständnis für Thomas N.: Dieser mache sich Sorgen „um die Zukunft des deutschen Volkes“. Sein Motiv, die Angst vor Islamisierung, sei zu würdigen. Das sei „achtenswert“, denn das deutsche Volk sei der Souverän. „Das zu sagen, heißt aber nicht, irgendwelche Methoden zu billigen“, fügt der RA an. Der VR weist darauf hin, dass diese Interpretation eventuell nicht kompatibel mit dem Grundgesetz sei.

Thomas N.: „Ich bin Wotans Kämpfer“

Nun spielt der VR ein Telefonat vom 28. Dezember 2019 ab. Wieder spricht Thomas N. mit Marcel Wa. über den Chemtrail-Verschwörungsmythos. Marcel Wa. kündigt an, künftig den Himmel deswegen fotografieren zu wollen. Thomas N. fragt nach Gesinnungsgenossen im Umfeld von Marcel Wa., die dieser rekrutieren könne. Marcel W. meint, er haben einen Kollegen, den er „anquatschen“ könne. Außerdem könnte sein Vater aus Hessen eventuell interessiert sein. Er hätte auch „noch einen Nachbarn drei, vier Straßen weiter“, der auf einen türkischen Hausbewohner schimpfen würde.

Thomas N. erwähnt, dass auf Facebook in seiner Freundesliste „nur Patrioten“ seien. Er kämpfe dort offen und sei mit Klarnamen angemeldet. „Auch den Kampf gegen die Regierung mache ich.“ Er erwähnt die Facebook-Gruppe „Deutschland vernetzt sich“. Immer wieder wird auf „Giovanni“ [Werner S.] verwiesen. Thomas N. will Marcel Wa. zu dem Treffen am 18. Januar nach Hamburg einladen [das schließlich doch auf den 8. Februar und nach Minden verlegt wurde], muss aber vorher Werner S. fragen. Das Thema des Treffens lässt Thomas N. offen: „Kann ich am Telefon nicht sagen.“

Marcel Wa. bekundet trotzdem Interesse. Außerdem will N. ihn in die Telegram-Gruppe „Heimat“ hinzufügen. Die sei eine „Nummer härter“. Er solle da nur „reingehen, wenn du meinst: Ja ich mache es.“ Thomas N. stachelt Marcel Wa. an: „Deine Frau sagt, du bist ein Weichei.“ Weiter brüstet sich N.: „Ich bin Wotans Kämpfer.“ Das stehe auch auf seinem Rücken tätowiert. Er ergeht sich in Verschwörungsmythen. Es gebe „eine kleine Minderheit“, die „will uns kaputt machen. […] Die wollen uns töten.“ Die Kinder würden „geimpft mit Quecksilber. […] Es gibt kein intaktes Gehirn mehr in Deutschland.“

Thomas N.: „Wenn du da drin bist, gibt es kein Zurück mehr“

Außerdem wirbt Thomas N. für die Online-Gruppe „Entnazifizierung“ [Anmerkung: Bei der Variante der „Reichsbürger“-Ideologie, die Thomas N. vertritt, wird „Entnazifizierung“ als Begriff für die Wiederherstellung des Kaiserreichs verwendet.] Noch einmal bewirbt Thomas N. das Treffen am 18. Januar in Hamburg. Man könne gemeinsam ab Minden dort hinfahren. Marcel Wa. sagt, dass er sich dafür mit seiner Frau besprechen müsse. Thomas N. verspricht, bei den Treffen seien auch „Legionäre“. „Die gehen noch weiter und kommen nie wieder zurück nach Hause.“ Außerdem sei „einer vom SEK und einer vom LKA“ da. Marcel Wa. sagt zu: „Ich glaube, ich bin dabei.“

Thomas N. verspricht, er werde „Giovanni“ morgen anrufen, um Marcel Wa. für Hamburg anzumelden, und er werde diesem Wa.s Nummer geben. Zur Chatgruppe „Heimat“ sagt er: „Wenn du da drin bist, gibt es kein Zurück mehr.“ Weiter berichtet Thomas N., dass er Kontakt zu einem Neonazi habe, mit dem er nichts anfangen könne, zu dem er aber den Kontakt halte, um ihn zu überzeugen.

Thorsten W.s Verteidiger RA Kist weist darauf hin, dass Thomas N. versucht habe, Marcel Wa. zu umgarnen, und dass im Telefonat im Dunkeln bleibe, was bei dem anstehenden Treffen geplant sei. RA Miksch, Verteidiger des Angeklagten Marcel W., verweist auf die Mitgliedschaft von Thomas N. in der Gruppe „Entnazifizierung“. Offenbar habe N. keine NS-Gesinnung. Er habe Kontakt zu einem Neonazi, von dem er aber nichts halte.

Thomas N.: „Ich bin einer, der nur kämpfen will“

Wieder spielt der VR ein Telefonat ab. Es ist ein Gespräch zwischen Werner S. und Thomas N., ebenfalls vom 28. Dezember 2019. Noch am selben Tag, an dem Marcel Wa. Interesse am Treffen und der Chatgruppe von Werner S. bekundete, gab Thomas N. das also an S. weiter. Über Wa. erzählt er, der sei ein „guter Kerl“, nur sei er „ein bisschen fett geworden“, „aber den trainieren wir runter“. Werner S. fordert ihn auf: „Bring ihn mit.“

Sie vereinbaren, dass N. Marcel Wa.s Nummer an Werner S. weitergeben soll. N. fügt an, Wa. habe auch noch weitere Interessenten. Werner S. will wissen, ob Wa. wisse, worum es gehe. Thomas N. antwortet, er habe „zu ihm gesagt, wir gehen los und kommen nie wieder zurück“. Werner S. reagiert mit: „Ist ja jetzt schon mal etwas.“ Sich selbst sieht Thomas N. erneut als Kämpfer: „Ich bin einer, der nur kämpfen will.“ Werner S. antwortet: „So wird es kommen, da trennt sich die Spreu vom Weizen.“ [Im Hintergrund wendet er sich mitten im Gespräch an eine Karin, die sich offenbar in Hörreichweite befindet. Es ist unklar, ob diese länger mitgehört hat.] Thomas N. erzählt auch Werner S. über seine Kontakte zu einem Neonazi namens Dirk F. Er fahre zu einem Treffen von dessen Gruppe am 6. Januar in [akustisch schwer zu verstehen, vermutlich] Hohenwehrda.

Der Neue stellt sich vor

Nach diesem Telefonat ist direkt das nächste zu hören. Es stammt vom 30. Dezember 2019.

Thomas N. fragt Werner S. wegen der Unterkunft für das Treffen am 18. Januar. Paul-Ludwig U., so Werner S., werde mit Ralf N. [einer der Sprecher der „Bruderschaft Deutschland“] anreisen. Thomas N. sagt Werner S., dass der Neue gerade bei ihm sei. Der wolle sich mal vorstellen.

Marcel Wa. begrüßt Werner S. und erzählt, er komme aus Bodenwerder. Er habe Thomas über einen Auftrag kennengelernt. Er sei 32 Jahre alt, seine Frau 26 Jahre alt, und sie hätten vier Töchter, ein fünftes Kind sei unterwegs. Werner S. fragt Marcel Wa., ob er eine militärische Ausbildung habe. Dieser verneint, er sei beim Bund ausgemustert worden. Nach seiner körperlichen Verfassung gefragt, beschreibt sich Wa. mit „130 Kilo“ und „stämmig“. Werner S. meint darauf hin: „Alles andere am Telefon zu fragen geht nicht.“

Werner S. zweifelt an Wa.s Aktionsbereitschaft

Werner S. äußert danach gegenüber N. Bedenken, „den Neuen“ nach Hamburg mitzubringen. Da wolle man alles besprechen. „Das ist gefährlich.“ Er zweifelt: „Ob der wirklich bereit ist, das zu machen, was wir besprechen?“ Thomas N. wendet ein, dass Heiko vom „Freikorps“ ja auch bei dem Gespräch [am 3. Oktober 2019] in Berlin an der Tankstelle dabei gewesen sei. Werner S. bezweifelt weiter die Aktionsbereitschaft von Marcel Wa.: „Der Mann ist nicht bereit“, und es sei „schwierig, ihn einzubauen, wenn er fünf Kinder hat“. Man wolle „hart, brutal, zügig“ und „möglichst mit militärischer Ausbildung“ agieren. Dazu sei Marcel Wa. vermutlich „in letzter Konsequenz nicht bereit“.

Für das geplatzte Treffen hätte Ralf N. ebenfalls einen „Bruderschafts“-Vertreter geschickt

Anschließend führt der VR als weiteres Beweisstück eine Aufnahme vom 30. Dezember ein, auf der zu hören ist, dass Tony E. Ralf N. anruft. Es erklingt aber lediglich dessen Anrufbeantworter-Ansage. Etwas später am selben Abend erreicht Tony E. Ralf N. schließlich. Letzterer berichtet eingangs, dass er acht Wochen lang krank gewesen sei. Ralf N. kündigt an, dass er zu dem Treffen im Januar nicht kommen könne, da er nach Spanien müsse. Tony E. bedauert das. Teutonico [Werner S.] sei auch ab Ende Januar in Italien, weil er sich da eine Immobilie, eine „Art Rückzugsort, gekauft“ habe. Tony E. fragt nach einem Ersatz von der „Bruderschaft Deutschland“ für das geplante Treffen Anfang Februar in Minden und schlägt Dennis M. oder Paul-Ludwig U. vor. Dennis M. sei der Pressesprecher der „Bruderschaft“.

Das nächste Telefonat dieses Prozesstags stammt vom 2. Januar 2020. Tony E. fragt Thomas N., ob das Treffen im Februar nicht bei ihm stattfinden könne. Der reservierte Raum in einer Gaststätte sei ungünstig, da man sich dort nicht in Ruhe besprechen könne. Thomas N. stimmt dem zu. Tony E. meint, dass er sich noch mit Thorsten K. besprechen müsse. Der neue Veranstaltungsort sei für „die Düsseldorfer“ gut gelegen. Tony E. vermutet, dass acht, neun Leute kommen würden.

Im Anschluss ist ein Telefonat vom Folgetag, dem 3. Januar 2020, zu hören. Ralf N. kündigt an, er habe in Spanien eine Firma gegründet und müsse ab dem 15. Januar wieder dort sein. Als Ersatz werde er aber eine Vertrauensperson der „Bruderschaft Deutschland“ zum Treffen schicken. Werner S. fragt nach, wer das sei. Ralf N. nennt Präsident und „Bruderschafts“-Gründer Kai [K.] und sagt, von diesem Kai habe er die Leitung der „Bruderschaft“ übernommen.

Belästigte Paul-Ludwig U. einen Minderjährigen?

Der VR spielt nun ein Gespräch vom 6. Januar 2020 ab. Paul-Ludwig U. telefoniert mit einem Tim. Der erzählt U., dass es eine Beschwerde über U. gegeben habe. Es geht um den Vorwurf der Annäherung an einen 17-Jährigen in einer Wohnung für betreutes Wohnen. [Anmerkung: Im betreuten Wohnen mit Jugendlichen unter 18 Jahren haben externe Erwachsene generell keinen Zutritt.] Ein Teil der Auseinandersetzung darüber habe online auf Facebook stattgefunden. U. erzählt, er habe dort auf die Vorwürfe mit einem bekannten Zitat des Grünen-Politikers Daniel Cohn-Bendit aus den 1980er Jahren reagiert, in dem dieser pro-pädophile Aussagen macht. U. gibt zu dem Kommentar an: „Habe drunter geschrieben, wer die Partei wählt, gehört ersch…en.“ [Offenbar eine Ablenkungs-Strategie von den Vorwürfen ihm gegenüber.] Paul-Ludwig U. verteidigt sich; er habe nichts gemacht: „Hab ihn nicht angefasst.“ Er habe ihm nur etwas ausgegeben, Cola getrunken und mit ihm Musik gehört.

Im Folgenden versucht U. gegenüber seinem Gesprächspartner, den 17-Jährigen als Lügner darzustellen. Dann erzählt Paul Ludwig U. plötzlich „das mit den Nazis“. Vorher fragt er Tim: „Kann ich dir vertrauen?“ Nachdem Tim das bejaht, berichtet Paul-Ludwig U., er sei „seit einem halben Jahr in rechten Gruppen drin“. Diese würden „im Frühjahr 2020 Anschläge“ planen. Er sei „im Auftrag des LKA Stuttgart unterwegs“, um das zu verhindern. Tim wirkt eher desinteressiert. U. fragt: „Glaubst du mir nicht?“, Tim darauf: „Nö, ich kommentiere nur gerade was bei Facebook.“ Dann erzählt U. weiter, am 18. sei ein großes Treffen und danach sei alles vorbei.

Nach dieser Aufnahme kommentiert Michael B.s Verteidiger RA Mandic, Paul Ludwig U. wolle „glauben machen, er habe keine homosexuellen Neigungen“. Insofern habe er gelogen.

Thomas N.: „Mein Ziel ist, mit dir in den Tod gehen“

Die letzte Aufnahme für diesen Prozesstag dokumentiert ein Telefonat vom 11. Januar 2020. Werner S. informiert Thomas N., dass das Treffen am 8. Februar 2020 in Minden stattfinden solle. Tony E. werde sich um Ralph [E.] und Thorsten [K.] kümmern. Bisher gebe es vier Zusagen. Thomas N. ist sauer wegen der Terminverschiebung, seine Frau habe den Kuchen nun umsonst gebacken. Werner S. kündigt an, dass das Treffen ohne Handys stattfinden werde. Es seien insgesamt 14 Personen. Er selbst komme schon am 7. Februar nach Minden.

Anschließend erzählt Thomas N. von seinen „Reichsbürger“-Tricks und seinen Auseinandersetzungen mit dem Staat, weil er keine Steuern mehr zahle. Werner S. ist interessiert und verwundert, dass das funktioniere. Man könne sich beim Treffen eine Stunde Zeit nehmen, „dann erzählst du uns das“. Thomas N. glaubt, dass „das Deutsche Reich besteht“, und „Merkel bei Russland antreten“ müsse. Außerdem erzählt er, die Behörden würden ihn nicht mehr als „Reichsbürger“ einstufen: „Ich bin Germanit und Gefährder“. [Hier irrt er sich vermutlich, da es keine offizielle „Germaniten“-Liste gibt. Eventuell meint N., dass er der „Reichsbürger“-Gruppe der „Germaniten“ als Mitglied zugerechnet wird.] Später erklärt er, mit dem Personalausweis bestätige man seinen „Nazi-Status“.

Werner S. skizziert, bei einem Zusammenschluss aller Gruppen sei man „ruckzuck ein paar hundert Leute“. Das sei „erstmal das Ziel“. Thomas N. entgegnet: „Mein Ziel ist, mit dir in den Tod gehen.“ Es ist das Ende dieses Telefonats und damit auch des 26. Prozesstags.

prozesstage25

Prozesstag 25: Organisator und Kommunikator Tony E.

Am 6. September 2021 wurde vor dem OLG Stuttgart der Prozess gegen die „Gruppe S“ wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung fortgesetzt. Es wurden sechs weitere Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) eingeführt, die um die Planung und schlussendlich Absage eines Treffens kreisten, das am 14. Dezember 2019 bei Tony E. stattfinden sollte. Aus den Gesprächen wurde insbesondere Tony E.s wichtige Rolle bei der Vorbereitung der Treffen ersichtlich. Dabei stimmte er sich eng mit Werner S. ab.

Der Vorsitzende Richter (VR) gibt eingangs bekannt, dass zur Einschätzung der Angeklagten Paul-Ludwig U., Frank H. und Torsten W. weitere Zeug*innen und Sachverständige gehört werden sollen. Weiterhin kündigt er an, dass für die kommenden Verhandlungstage 30 Aufnahmen aus der TKÜ aus dem Zeitraum zwischen dem 9. Dezember 2019 und 8. Februar 2020 eingeplant seien.

Bei der ersten Aufnahme handelt es sich um ein etwa siebenminütiges Telefonat zwischen Tony E. und Werner S. vom 9. Dezember 2019, das sie ab 22.01 Uhr geführt hatten. Werner S. fragt E., wie sie denn mit Sören [B., Führungsfigur des „Freikorps Heimatschutz – Division 2016“] verblieben seien. [Zu den Hintergründen, siehe Bericht zum Prozesstag 21.] Er selbst habe jetzt die Führung übernommen, erklärt Tony E. Es sollte aber noch eine zweite Person geben. Zur Auswahl stünden Thorsten [K.] und Werner S. Dieser äußert Bedenken aufgrund der großen Entfernung. Tony E. wirbt um ihn: S. habe ein weitreichendes Potenzial.

Tony E. übernimmt die Führung des „Freikorps“

Obwohl er nun zur Führung des „Freikorps“ gehöre, habe er sich, so Tony E., Ruhezeit bis Januar erbeten. Das habe er mit Sören [B.] so abgesprochen. Man habe schon lange nach einer neuen Führung gesucht. Tony E. beklagt die Inkonsequenz im „Freikorps“. Sören sei eher „liberal-moderat“ und überfordert mit der Aufgabe gewesen. Er komme mit der aktuellen Situation, also einer erweiterten Führung, besser zurecht.

Beide unterhalten sich weiter darüber, wer zum geplanten Treffen am 18. Dezember 2019 kommen wird. D. [gemeint sein dürfte der „Freikorps“-Landeschef Mecklenburg-Vorpommern, Michael D.] habe abgesagt. Tony E. hält D. für einen fähigen Mann. Als Werner S. fragt, wie es denn gekommen sei, dass E. die Führung des „Freikorps“ übernommen habe, entgegnet Tony E., er sei überrumpelt worden, er habe das eigentlich nicht gewollt. Ihm sei wichtig, dass sich jemand um seine Familie kümmert, wenn er mal nicht mehr da sei. Er sei auch nicht „mediengeil“ oder „Publicity-geil“, aber er habe eine gewisse Ausstrahlung und komme um den Job nicht herum. Werner S. verabschiedet sich, er rufe gleich zurück.

Ein „Kommen und Gehen“

Das folgende Gespräch zwischen Tony E. und Werner S. wurde kurz nach dem ersten geführt; noch am selben Tag um 22.19 Uhr. Werner S. zeigt sich darin wenig erfreut über das „Kommen und Gehen“ in der Gruppe. Bei der möglichen Aufnahme von Michael D. ist er skeptisch. Wenn Tony E. und seine Leute sagen würden, dieser würde viel machen und sei dabei, dann könne man sich mal anschauen, was D. zu bieten habe. Es könne aber nicht sein, dass Tony E. extra zu ihm fahre, um ihn sich genauer anzusehen. Tony E. hingegen sieht das weniger problematisch. Wenn er sage, „Micha, lass uns treffen“, dann könne man besser sehen, wie dessen Engagement ist. Neben einer weiteren Person höre man auch von „Jacky“ [Jacqueline H. vom „Freikorps Thüringen] nichts mehr, „Null“, beklagt Werner S.

„Kommen denn sonst noch bekannte Gesichter?“, will Werner S. wissen. Tony E. zählt einen Björn von den Holsteinern und Sören [B.] auf. Nach Thomas N. gefragt, beschwert sich Tony E. über dessen Fernbleiben bei einem vorherigen Treffen. Er habe bei Sören seine Hand für Thomas N. ins Feuer gelegt und dann komme er nicht, weil angeblich seine Motorleuchte angegangen sei. Alle seien über N.s Fernbleiben geknickt gewesen. Sören habe gesagt, er komme nicht zwei Mal. Das müsse er N. beim Treffen am Samstag [14. Dezember 2019] ankreiden, zeigt sich Tony E. enttäuscht.

Tony E. ist enttäuscht von Thomas N.s Absage

Werner S. versucht zu beschwichtigen. Ihm habe Thomas N. gesagt, wenn nicht mindestens 15 Leute kämen, dann sei er stocksauer und habe keine Lust mehr. Das wolle Werner S. ihm nicht ankreiden. Tony E. lenkt etwas ein. Er werde ihn zwar ins Gebet nehmen, aber er sehe auch die wirtschaftliche Seite bei Anfahrten zu solchen Treffen. Er finde es nur nicht gut, auf diese Art und Weise fernzubleiben. Werner S. wirft ein, dass er N. das erst einmal nachweisen müsse, dass es nicht an der Motorleuchte gelegen habe. Tony E. moniert den Zeitpunkt, an dem sich Thomas N. abgemeldet habe. Dabei kenne er ihn schon seit zwei Jahren und vertraue ihm.

Werner S. erkundigt sich, ob Heiko [vermutlich Heiko M. aus Rinteln] an dem Treffen teilnehmen wolle. Tony E. berichtet, dass Heiko abgesagt habe, da er gerade einen neuen Job in einem Schlachtbetrieb habe. Von einem Nachbarn, der auch in der Branche tätig sei, habe er gehört, dass in den letzten Wochen „Land unter“ sei. Und da Heiko das vorher kommuniziert habe, gehe das in Ordnung. Das Einkommen der Leute, so Tony E., sei das A und O. Werner S. weist darauf hin, dass Heiko einen Markus mitbringen wolle. Tony E. müsse Obacht geben.

Noch immer auf der Suche nach einem Grundstück

Tony E. und Werner S. sprechen nun über ein Grundstück, das man aufgetan habe. Das sei günstig. 1,10 Euro pro m² bei einer Fläche von 1.000 m². Das habe viel Potenzial. Von Thomas habe er aber dazu nichts gehört. Werner S. erzählt, dass Thomas N. ihm Infos zum Grundstück weitergeleitet habe. Der Vorschlag sei von Sören gekommen. Er, Werner S., habe sich das genauer angeschaut. Es sei eine Moorlandschaft, da könne man nichts drauf bauen, keinen Unterstand. Tony E. bleibt dabei: Es sei eigentlich ein perfektes Grundstück, das von einer älteren Frau verkauft werde. Und da gehe noch etwas im Preis. Sören habe mit der Frau gesprochen. Er müsse Sören zugutehalten, dass er ihm immer Hinweise auf Bücher und Antiquariatsauflösungen sende. Sören habe keine Kinder, der habe Zeit. Von Thomas aber habe er keine Rückmeldung erhalten.

Tony E.: Erst die Kinder, dann „die Sache“

Werner S. berichtet von Thomas N.s Ärger mit der Steuerfahndung. 70.000 Euro Schulden habe er. Das sei ihm neu, entgegnet E. Er habe zwar gewusst, dass N. da Probleme habe, aber nicht in dieser Höhe. „Reichsbürger-Scheiße“, regt sich Tony E. auf. N. erkenne das einfach nicht an. Dabei sei das, was Markus [vermutlich der Angeklagte Markus K.] sage, „zu 101% richtig“. Man müsse das „perverse Spiel“ [gemeint sind Rundfunkbeitrag, Steuern etc.] mitspielen, damit man in Ruhe gelassen werde.

Werner S. bestätigt das. Tony E. sagt, er habe auch schon viel probiert. Aber aus Angst, dass ihm die Kinder weggenommen würden, halte er sich zurück. Wenn seine beiden Jungs mal zehn bis zwölf Jahre alt seien und die Dinge selbst begreifen würden, dann gehe er mal ein bis zwei Jahre „für die Sache“ irgendwo hin. Aktuell gehe das aber nicht. Werner S. möchte beim Treffen am darauffolgenden Samstag mit ihm darüber sprechen. Tony E. will mit Thomas N. reden. Wenn man N. das argumentativ näher bringe, dann lasse er sich darauf ein.

Ein konspiratives Treffen

Beide kommen anschließend auf die Planung des Treffens in der Gegend von Tony E. zu sprechen. Ein Thema ist dabei wieder, dass das Treffen nicht abgehört werden soll. Tony E. fragt Werner S., ob dieser für seine Kunden erreichbar sein müsse und noch eine andere Nummer habe. Werner S. sagt, es gehe ohne, wenn sie zum Treffpunkt fahren würden. Tony E. will gegenüber den anderen ankündigen, dass die ihre Akkus rausnehmen oder das Handy zwei bis drei km entfernt hinterlegen müssten. „Im Garten, Keller, Garage, das ist doch wurscht“, meint Werner S. Tony E. will am Vorabend mit Werner S. noch zu seinem Lieblingsitaliener in Amelinghausen essen gehen. Am Samstag koche er dann einen ungarischen Hirteneintopf. Wenn aber Werner S. sage, er wolle auch am Vorabend nur Selbstgemachtes, dann könne er sich darauf einstellen. Werner S. entgegnet, „Spaghettifresser“ gehe für ihn in Ordnung.

Tony E. lenkt das Gespräch auf ein Bild, das beide in einer WhatsApp-Gruppe gesehen haben. Darauf zu sehen sei ein getuntes Auto. Werner S. habe das Bild kommentiert: „Sieht aus wie ein Diabolo.“ E. möchte wissen, wie S. das gemeint habe. Werner S. fühlt sich an eine Art teuflische Fratze erinnert. Tony E. erwidert, ihm sei die Felge zuerst aufgefallen, die wie ein Hakenkreuz geformt sei. Die Besitzer des Autos hätten das „beim Türken“ machen lassen. Er zeigt sich amüsiert, dass dieser erst spät gemerkt habe, was da gemacht werde. Zum Abschluss kündigt Tony E. einen Ramazotti für Werner S. als Gastgebergeschenk an. Werner S. gefällt das. „Den Rest nimmst du mit“, zeigt sich E. zum Abschluss des Gesprächs gönnerhaft.

Die Verfahrensbeteiligten erhalten vom VR die Gelegenheit, Erklärungen abzugeben. Thomas N.s Rechtsanwalt (RA) Sprafke sieht in den Gesprächen einen weiteren Beleg für die Zugehörigkeit seines Mandanten zur Prepperszene. RA Herzogenrath-Amelung, Verteidiger von Frank H., greift die Aussage Tony E.s auf, dass dieser etwas riskieren würde, wenn seine Söhne zehn bis zwölf Jahre alt seien. Diese seien jedoch noch deutlich zu jung, weshalb halsbrecherische Aktionen aktuell nicht in Frage kämen. RA Hofstätter argumentiert in eine ähnliche Richtung: Sein Mandant Tony E. kündige an, für zwei Jahre zu verschwinden. Es sei aber bekannt, dass für Mord und Totschlag deutlich längere Strafen verhängt würden.

Paul U. hat es nie gegeben“

Anschließend wird ein Telefonat zwischen Paul-Ludwig U. und dessen Freund Timo P. aus Hagen vom 13. Dezember 2019 abgespielt. Paul-Ludwig U. steigt mit seiner Erzählung ein: „Gott sei Dank ist meine Aufgabe bald erledigt.“ „Endlich“, antwortet Timo P. Paul-Ludwig U. kündigt an, dass er am Sonntag zu Besuch kommen könne. Er sei nicht weit entfernt von Hagen. Aktuell sei er auf dem Weg nach Halle, von wo aus er gemeinsam mit jemand anderem zu einem Treffen nach Hamburg fahren werde. Nach dem Wochenende werde er wahrscheinlich nie mehr zurückkommen und müsse alle seine Kontakte löschen, erzählt U. [Eine Anspielung auf den Zeugenschutz; Hintergründe dazu im Bericht zu Prozesstag 23]

Auf die Frage von Timo P., wie gefährlich es werde, behauptet U., er werde von acht LKA-Beamten begleitet. „Alter, was geht denn ab?“, staunt Timo P. Paul-Ludwig U. verstärkt seinen Besuchswunsch. Es sei wichtig, dass er am Sonntag komme, denn ab Dienstag werde man sich nicht mehr sehen. Dann sei alles vorbei. Er „fange von Null an“, und „Paul U. hat es nie gegeben“. Eigentlich habe er, U., ein Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes an der Backe. Der GBA [Generalbundesanwalt] habe das aber an sich gerissen, und damit sei die Sache erledigt. Seiner Führungsaufsicht [Bewährungshilfe] müsste er das mitteilen, aber, so U. lachend, das interessiere die gar nicht.

Gruppen von Norddeutschland bis Italien

Paul-Ludwig U. berichtet, dass er eine Abrechnung über seine Bahnfahrten bekommen habe. Im Oktober sei er über 1.600 km mit der Bahn unterwegs gewesen, im November etwa 1.553 km. „Alles finanziere ich, ich habe kaum was fürs Leben. Wenn die mir nur einen Cent geben würden, dann würden die mich bezahlen, und dann würde der Prozess platzen.“ U. deutet dann an, dass er aus der Gruppe ab und zu Unterstützung erhalte. Trotzdem habe er seit Monaten gerade mal 50 Euro zum Leben. Für U. mache das alles dennoch Sinn und sei notwendig, denn die Terrorgruppe mache keinen Halt vor Frauen und Kindern, egal ob es Deutsche seien. Es gebe von Norddeutschland bis Italien Gruppen von 10 bis 15 Mann, die alle miteinander vernetzt seien. Hätte er es selbst nicht gehört, er hätte nicht daran geglaubt. Die Aktion sei für Frühjahr geplant, aber sie werde nicht stattfinden, weil jetzt alles auffliege. „Ich mache ja viel Scheiße mit“, erklärt U., aber das gehe zu weit.

In Hagen selbst gebe es keine Gruppe. Er fordert Timo auf, sich vorzustellen, was wäre, wenn seine Frau und Kinder in der Stadt unterwegs wären und die Aktion starte, weil er, U., nichts unternommen habe. „Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht“. Aber das LKA könne von außen nicht so auf die Leute zugreifen. Da habe er mit seiner Vergangenheit [lange Haftstrafen, unter anderem wegen der Geiselnahme eines Polizisten] einen Vorteil. Der Nachteil sei, dass er nicht mehr in Deutschland bleiben könne.

Das Wochenende werde nochmal ganz heikel. Es könne zum großen Knall kommen. Zum Treffen sollen nach U.s Angabe Leute aus Italien, zwei Ex-Fremdenlegionäre und jemand mit Diplomatenstatus kommen. Wenn rauskomme, dass er sie verpfiffen habe, dann sei er platt. Deshalb seien acht LKA-Leute in unmittelbarer Nähe. Wenn etwas sei, dann müsse er am Telefon nur ein Wort sagen, und „dann kommt die Kavallerie“. Timo P. wirft ein, dass U. das schon mehrfach gesagt habe.

Reisestress und finanzielle Strapazen

Die ganzen Reisen und die finanziellen Strapazen gingen scheinbar nicht spurlos an Paul-Ludwig U. vorbei. Im Telefonat beschreibt er, dass er erschöpft sei, nicht richtig schlafen könne und mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen habe. Auch an diesem Wochenende müsse er früh raus und sich davor alle Möglichkeiten durch den Kopf gehen lassen. „Das Treffen am Samstag ist das entscheidende“, beteuert er. Die Ermittlungsbehörden dürften ihm keine Einzelheiten zum Einsatz sagen. Er sei jedoch nicht allein vor Ort. Keiner von denen [den Sicherheitsbehörden] sei unter den Teilnehmenden, aber sie seien drumherum anwesend. Am Dienstag fahre U. dann zum Verhör. U. malt sich das Szenario aus. Wenn ein Zugrifft erfolge, dann gehe die Polizei mit Handgranaten rein. „Ich habe eine Herzschwäche“, habe er den Beamten gesagt. Das Grinsen, das U. von ihnen daraufhin wahrgenommen haben will, interpretiert er als Andeutung, dass die Polizei zugreifen will.

Paul-Ludwig U. beschreibt gegenüber Timo P. die Dimension seiner Mission. In den Gruppen, zu denen er gehöre, seien 80 Leute. Als er der Polizei davon berichtet habe, sei diese darüber erstaunt gewesen. U. behauptet, jede Gruppe habe eine Liste mit 33.000 Namen von jedem einzelnen Antifa erhalten, inklusive Adresse, Hausnummer und Wohnort [ein Leak eines linken Onlineshops]. Die Polizei freue sich besonders auf einen ehemaligen LKA-Beamten, der Mitglied in der Gruppe und früher als Personenschützer tätig gewesen sei. U.s Akte sei jetzt bundesweit geschlossen. Darauf hätten nur vier Leute Zugriff, jedoch kein Paderborner und kein Aachener Staatsanwalt.

„Hammer“, meint Timo P. Auf U.s Einwurf, er wisse nicht, ob er denn am Sonntag komme, wenn die Polizei da rein gehe, wirkt P. überfordert. U. wolle sich am Samstagabend nochmal bei ihm melden. Sollte das nicht klappen, dann werde sich das Wiedersehen auf längere Zeit verschieben. P. werde dann aus den Nachrichten erfahren, wie es ausgegangen ist.

Muss das Telefonat nochmal in der Verhandlung abgespielt werden?

RA Herzogenrath-Amelung betrachtet die Erzählung von U. als maßlose Übertreibung. Außerdem sei nie von Anschlägen im öffentlichen Raum die Rede gewesen, so wie U. behaupte, wenn er sage, P.s Familie könne in der Hagener Innenstadt Opfer eines Anschlags werden. Tony E.s Verteidiger RA Becker bedauert, dass der Sachverständige Winckler nicht anwesend ist. [Er ist nur zu ausgewählten Prozesstagen geladen.] Für die Beurteilung der „Persönlichkeitsstörung“ von U. sei dieses Telefonat von besonderer Bedeutung. Daher beantragt der RA die Wiederholung des Telefonats in der laufenden Verhandlung in Anwesenheit von SV Winckler.

RA Picker, Verteidiger von Marcel W., will anhand dieses Telefonats erkannt haben, dass Paul-Ludwig U. in seiner eigenen Welt, einer Art „analogen Blase“, gefangen sei. Sein Teamkollege RA Miksch geht auf U.s Aussage zu Beginn ein, er rauche eine „Kawumm“ [Rauchgeräte zum intensiveren Konsum von THC]. Er fragt sich, ob das einen Einfluss auf das Bewusstsein und die Urteilsfähigkeit in solchen Gesprächen habe. RAin Schwaben findet, dass das für den Sachverständigen eine interessante Information sei. Sie stellt infrage, was U. über den Ablauf des Personenschutzes gesagt habe. So etwas würde weder der GBA noch das LKA sagen.

Der VR holt im Anschluss Erklärungen zum Antrag von RA Becker ein. Bis auf die Verteidigung von Paul-Ludwig U., die sich enthält, schließen sich alle RA dem Antrag an. Oberstaatsanwältin (OStA) Bellay wendet ein, dass der Sachverständige das Telefonat auch in nicht laufender Verhandlung anhören könne. Bei den Erklärungen der RA hätte sie erwartet, dass die vermeintliche Besonderheit dieses Telefonats erklärt würde.

Werner S. kommt nicht vorwärts, und Michael B. kämpft um sein Geschäft

Das vierte Gespräch für heute wurde einen Tag vor dem geplanten Treffen bei Tony E. aufgezeichnet. Am 13. Dezember 2019 um 11.44 Uhr ruft Werner S. Tony E. an. Er könne weder umkehren noch weiterfahren [an diesem Tag gab es im Süden aufgrund des Wintereinbruchs ein Verkehrschaos]. Als Ankunftszeit werde ihm 22.53 Uhr angezeigt. Er habe mit Paul U. telefoniert. Der sei in Wuppertal und werde jetzt nach Hagen zu einem Kameraden fahren. Das Treffen falle aus. Tony E. bittet S., zwei Fotos in die Gruppe „Gesprächszimmer“ zu stellen, als Beleg, dass er nicht fahren könne. Tony E. bringt als neuen Termin Ende Januar ins Gespräch und äußert die Hoffnung, dass Ralf N. dann vielleicht auch teilnehmen könne. Für Werner S. passt der Termin jedoch gar nicht. Er habe da in Italien einen Notartermin für sein neu gekauftes Haus. Man vertagt die Terminsuche auf den folgenden Abend.

Als nächste Aufnahme wird eine Nachricht von Michael B. auf der Mailbox von Werner S. abgespielt. Am 13. Dezember 2019 um 13.34 Uhr sagt Michael B. seine Teilnahme am Treffen ab. „Bei mir sieht‘s scheiße aus“, sagt Michael B. Er könne nicht teilnehmen, weil es seiner Firma nicht gut gehe. Er könne sich den Sprit zum Treffen nicht leisten. Werner S.‘ Angebot zur Mitfahrt habe er abgelehnt, weil er gerade andere Sachen im Kopf habe, zum Beispiel die Außenstände bei seiner Ex in Höhe von 1.600 Euro wegen der Kinder und der Alimente. Er entschuldigt sich und bittet Werner S. um ein Gespräch in Ruhe. „Nix für ungut, du kennst meine Einstellung“, sagt Michael B. Daran werde sich auch nichts ändern. Mit guten Wünschen für das Treffen und die Fahrt verabschiedet er sich.

Absage, weil „Giovanni ist der wichtigste Mann“

Als letzte Aufnahme des heutigen Verhandlungstages wird ein Telefonat zwischen Tony E. und Thomas N. vom 13. Dezember 2019 um 14.06 Uhr abgespielt. Thomas N. hat von Paul-Ludwig U. gehört, dass er umdrehen soll. Tony E. erläutert, dass Giovanni [Spitzname von Werner S.] nicht kommen könne. „Giovanni ist der wichtigste Mann“, betont E. Außerdem habe ein anderer Teilnehmer mit der Betreuung der Familie eines Unfallopfers zu tun und Ralph [E.], „der Große, Kräftige“, könne auch nicht. Deshalb habe er zu Werner S. gesagt, das mache keinen Sinn. Dann müsse Tony E. eben alles selbst essen, antwortet Thomas N. Tony E. schlägt den 18. Januar 2020 als neuen Termin vor, weil Werner S. Ende Januar nicht könne. An Thomas N. gerichtet sagt E., man sehe sich vielleicht mal auf einem Weihnachtsmarkt. Dort könne man dann miteinander reden.

prozesstage24

Prozesstag 24: Michael B. ist nicht mehr in Haft

Der Angeklagte Michael B. betrat am 24. Prozesstag, dem 6. August 2021, das Gerichtsgebäude freien Fußes. Nach der Haftprüfung am vorangegangenen Mittwoch war sein Haftbefehl zwar aufrechterhalten, aber außer Vollzug gesetzt worden. Am letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause wurden vier abgehörte Telefonate vorgespielt. Darin ging es vor allem um die Planung eines Treffens der Gruppe bei Tony E. In den Telefonaten zeigten sich Gruppenmitglieder ernüchtert über die geringe Resonanz auf die Einladung. Werner S. berichtete außerdem von einer Hausdurchsuchung, die im Herbst 2019 bei ihm stattgefunden habe. Zugleich klangen verschiedene Maßnahmen zur Geheimhaltung ihrer Gespräche in den Telefonaten an. Zum Ende des Verhandlungstags erhielten die Verfahrensbeteiligten Akten für das Selbstleseverfahren in der Sommerpause, die bis einschließlich 5. September 2021 andauert.

Wie mit dem Vorsitzenden Richter (VR) abgesprochen, fehlen heute Oberstaatsanwältin (OStA) Gößl sowie die Rechtsanwäte (RA) Flintrop, Hofstätter und Haupt.

Zu Beginn des Prozesstags erläutert der VR die Ergebnisse des Haftprüfungstermins vom 4. August 2021. Der Termin habe sich bis 19.30 Uhr hingezogen. Die Angeklagten Steffen B., Frank H. und Markus K. hätten keinerlei Angaben gemacht. Die Haftbefehle würden aufrechterhalten und blieben in Vollzug. Marcel W. habe umfangreiche Angaben zur Person, aber nicht zur Sache gemacht. Auch sein Haftbefehl werde aufrechterhalten und weiterhin vollzogen. Michael B. habe umfangreich zu seiner Person und ein paar Nebensätze zur Sache ausgesagt. Sein Haftbefehl werde zwar weiter aufrechterhalten, jedoch außer Vollzug gesetzt. Seit Mittwochabend befinde er sich auf freiem Fuß. Die Aussagen seien audio-visuell aufgezeichnet worden. Der Senat behalte sich vor, die Aufnahmen in das Verfahren einzuführen.

Vorsicht bei der Kommunikation und kryptoverschlüsselte Mails

Am heutigen Prozesstag werden vier Gespräche aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) eingeführt, für die bei einem vorherigen Termin keine Zeit mehr war. Bei den Gesprächen handelt es sich um Telefonate von Werner S. mit anderen Gruppenmitgliedern. Darin geht es um die Planung eines Treffens vom 13. bis 15. Dezember 2019 bei Tony E., das letztendlich dann aber ausfiel und erst erst im Februar 2020 bei Thomas N. stattfand.

Im Gespräch Nummer 17 vom 25. November 2019 um 13.42 Uhr sprechen Werner S. und Tony E. miteinander. Tony E. scheint die Organisation des Treffens in die Hand genommen zu haben. Er berichtet, dass er sich vorab mit Ralf [vermutlich Ralf N., Führungsmitglied der „Bruderschaft Deutschland“] treffen und dabei Thorsten K. [aus Hamburg] mitnehmen wolle, damit Thorsten K. und Ralf einander kennenlernen. Außerdem will er mit Ralf N. über dessen Pläne reden, weil dieser vom 13. bis 15. Dezember nicht dabei sein könne. Michael B. („Micha“) wisse wegen seines Hundes noch nicht, ob er an dem Treffen teilnehmen könne, berichtet E., obwohl in dem Lokal, in dem sie sich treffen würden, Hunde erlaubt seien.

Werner S. meint, er habe „Micha“ vor einigen Wochen gebeten, sich bei ihm zu melden. Er habe ihm aber auch gesagt, dass er bei der Kontaktaufnahme vorsichtig sein soll. S. vermutet, dass sich Michael B. deshalb nicht bei ihm melde. B. solle sich stattdessen bei Tony E. melden. Werner S. beklagt sich darüber, dass es schwach sei, wenn von zehn wieder nur drei Personen teilnähmen. Tony E. solle ihn auf dem Laufenden halten, wer kommt. Tony E. beschwichtigt: „Ansonsten sind alle am Start.“ Paul-Ludwig U. werde bis NRW fahren und habe zwei Namen genannt, mit denen er eine Fahrgemeinschaft bilden könne.

Werner S. erkundigt sich, ob die Chatgruppe „Heimat“ noch existiere. Laut Tony E. sei diese noch aktiv, jedoch ruhiger geworden. Er habe mit Karsten aus der Gruppe telefoniert. Dieser habe ihm von einem Bandscheibenvorfall und Depressionen erzählt. Werner S. möchte von E. wissen, ob er auf etwas achten müsse, wenn er in die „Heimat“-Gruppe zurückkehre [aus der er sich temporär zurückgezogen hatte, offenbar aus Sicherheitsgründen], und ob dort jemand über ihn gelästert habe. „Überhaupt nicht“, versichert E.

Werner S. sagt, dass er in der Kommunikation mit anderen etwas vorsichtig sein müsse. Man [gemeint sind vermutlich Sicherheitsbehörden] habe kurzfristig sein Handy beschlagnahmt. Tony E. rät Werner S., sich ein E-Mail-Postfach bei „Posteo“ einzurichten. Dort könne man Emails kryptoverschlüsseln.

Der VR gibt den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zu dieser Aufnahme zu äußern. RA Berthold weist darauf hin, dass sich sein Mandant Michael B. erneut habe entschuldigen lassen. Dieses Mal wegen seines Hundes. RA Herzogenrath-Amelung, Verteidiger von Frank H., stellt die Frage, ob Werner S. dem Hinweis mit dem kryptoverschlüsselten Mail-Anbieter nachgegangen sei. Falls nicht, dann habe er seiner Meinung nach kein schlechtes Gewissen gehabt.

Hausdurchsuchung bei Werner S. im Herbst 2019

Das Telefonat Nummer 18 vom 29. November 2019 um 11.01 Uhr nutzt Werner S., um Michael B. zu einer Zusage zum Treffen im Dezember zu bewegen. Man müsste jetzt die Übernachtungsplätze planen. Michael B. sagt, er wolle selbst nicht fahren. Er habe den Hund. „700 Kilometer ist schon eine Ecke“, so B. Werner S. bietet ihm an, dass er mit seinem Hund bei ihm mitfahren könne. Er habe auch eine Hundebox. Sein Transporter sei nicht gemütlich, aber es gehe. „Optimal“ findet Michael B. diese Möglichkeit.

Auf die Frage von Michael B., ob bei ihm wieder alles soweit in Ordnung sei, erzählt Werner S. von einer Hausdurchsuchung, die vor kurzem bei ihm stattgefunden habe. Als er „mit den ganzen Leuten oben gewesen“ sei [vermutlich geht es um die Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin], sei er bei einer Polizeikontrolle durchsucht worden. Dort habe man Quarzhandschuhe bei ihm gefunden. Nun hätten sechs Polizisten sein Haus durchsucht, aber nicht viel gefunden. Sein Auto hätten sie konfisziert, „weil sie Blutspritzer gefunden haben“. „Jetzt hab ich halt Widerstand, Beleidigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Da geht es jetzt hier um ein Jahr Gefängnis oder eine empfindliche Geldstrafe“, erzählt Werner S. Da er nicht vorbestraft sei, müsse er nicht direkt ins Gefängnis, vermutet er. Das sei ihm „scheißegal“, dann gebe es halt eine Verhandlung. Beide beklagen, dass aus ihrer Sicht „Neuankömmlinge“ [Migrant*innen] dagegen in Deutschland machen könnten, was sie wollen. Werner S. gibt sich in seinem Fall zuversichtlich: „Ich hab zwei Spitzenanwälte damit beauftragt und fühle mich da ganz gut und sicher. Und wenn ich einhocke, dann hocke ich ein. Ändern kann ich es sowieso nicht.“

Zum Schutz der gesamten Truppe“

Werner S. kommt erneut auf das Treffen bei Tony E. zu sprechen. Michael B. sagt, er sei „sehr interessiert“. Gleichwohl müsse er seinen Kalender prüfen, ob das ein „Kinderwochenende“ sei. Er könne S. jetzt wieder normal erreichen und werde sich bei ihm melden. S. bestätigt das. Er habe „zum Schutze der gesamten Truppe […] alles verlassen, wo ich drin war.“ Die Chatgruppen zu verlassen sei eine „Vorsichtsmaßnahme“, eine „private Angelegenheit“ gewesen. Nun sei er wieder in den Gruppen.

Der VR gibt den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit für Erklärungen. RA Mandic erkennt in diesem Telefonat den Versuch von Werner S., seinen Mandanten Michael B. für das Treffen zu umgarnen. Sein Mandant distanziere sich dagegen so langsam, so RA Mandic. Später erfahre man, dass Werner S. über B.s Nichtteilnahme sehr verärgert sein werde. Er wolle ihn nicht mehr dabei haben. RA Miksch, Verteidiger von Marcel W., greift Werner S.‘ Aussage auf, dass es ihm egal sei, ob er im Gefängnis hocke oder nicht. Seiner Meinung nach passe das nicht zur Behauptung, S. habe Terroranschläge geplant. Thorsten W.s Verteidiger RA Hörtling sieht in dem Telefonat einen erneuten Versuch von Werner S., sich als der Starke zu profilieren.

Die Bundesrepublik ist für mich kein Staat“

Ein Gespräch zwischen den Angeklagten Thomas N. und Werner S. ist Gegenstand von Telefonat Nummer 19, das am 7. Dezember ab 9.56 Uhr von der TKÜ aufgezeichnet wurde. Zunächst sprechen die beiden über den möglichen Erwerb eines Grundstücks. [Die „Gruppe S“ hatte damals in Erwägung gezogen, in Thüringen ein Stück Land für Treffen und vermutlich für Survival-Trainings und zum Preppern zu nutzen.] Er, so Thomas N., habe Werner S. das Angebot per WhatsApp zugesendet. Dieses Gelände von 700 Quadratmetern zu je 1,10 Euro hätten „die Thüringer“ angeboten. S. zeigt sich sehr skeptisch, weil das Grundstück in einer Moorlandschaft liege. Da könne man nichts machen: nicht einzäunen, keinen Unterstand bauen. Thomas N. gibt an, das Angebot nur deshalb an Werner S. weitergeleitet zu haben, um seine Meinung zu erfahren. Er selbst halte auch nichts davon.

Thomas N. berichtet, er sei heute bei einem Treffen gewesen. Er zeigt sich enttäuscht darüber, dass nur acht Leute anwesend gewesen seien. „Und da waren die Frauen mitgezählt, die müsste man ja eigentlich abziehen“, beschwert sich N. Immerhin stehe das Treffen der Hamburger. Werner S. berichtet, dass er von Michael B. noch keine Rückmeldung habe, ob er am Treffen teilnehme. B. hege wohl die Befürchtung, dass sein Hund mit dem Hund von Tony E. aneinandergeraten könne. Für die Platzbelegung werde es aber Zeit. Deshalb habe er den Platz an Steffen B. vergeben, der aus dem Potsdamer Raum anreise. Werner S. hofft, dass Michael B. sich noch kurzfristig zur Mitfahrt entscheidet. Thomas N. erzählt, dass Paul [Paul-Ludwig U.] am 13., also einen Tag vor dem eigentlichen Treffen, bei ihm übernachten werde und man gemeinsam dann zum Treffpunkt fahre. Außerdem bestätigt er, dass Thorsten K. komme. Das Handy von Thorsten K. laufe nicht auf seinem Namen, sondern einen anderen, „wegen Mithören und so“. Ebenso habe ein Björn ein Ticket gepostet und damit signalisiert, er werde am Treffen teilnehmen.

Werner S. erkundigt sich nach dem Befinden von Thomas N. Dieser beklagt sich, dass bei ihm die Steuerfahndung ein Schätzverfahren durchführe. Das Finanzamt wolle 70.000 Euro von ihm. N. fühlt sich betrogen. „Die Bundesrepublik ist für mich kein Staat, das hab ich denen gesagt“, erklärt er am Telefon. Werner S. antwortet: „Das müssen wir alles besprechen, da oben. Alles andere ist lächerlich, die Posterei interessiert mich einen Scheißdreck.“ Tony E. werde die Planung des Treffens am 14. Dezember vorantreiben. Er, Werner S., werde bereits am 13. Dezember 2019 bei ihm aufschlagen, um schon mal ein paar Dinge mit ihm durchzukauen.

RA Berthold, Verteidigung Michael B., sieht in diesem Gespräch eine gewachsene Enttäuschung bei Werner S. darüber, dass Michael B. sich nicht melde, sodass er den Übernachtungsplatz an Steffen B. vergeben habe. S. habe lange die schützende Hand über seinen Mandanten gehalten, glaube aber nicht mehr so recht an ihn.

Handys ins Auto

Als letzte Aufnahme aus der TKÜ für heute wird ein Gespräch zwischen Werner S. und Tony E. vom 7. Dezember 2019 um 10.31 Uhr eingeführt, also eine Woche vor dem geplanten Treffen bei E. Tony E. ist gerade spazieren; das Gespräch ist durch den Wind zum Teil kaum zu verstehen. Auf die Frage, was es Neues gebe, erzählt Tony E. von seinem Besuch beim Augenarzt. Sein Tumor liege in der Nähe des Sehnervs. Die Augen seien aber „hervorragend intakt“, ja sogar besser als bei einem früheren Sehtest. Er sei positiv gestimmt und sehe seine bewusstere Lebensweise als Grund für die Verbesserung. Werner S. sekundiert. Man müsse sich entspannen können, auch mental. Tony E. erläutert, dass er weniger aufs Handy schaue, um seinen Konsum der ganzen „Medienscheiße“ einzudämmen. Werner S. stimmt mit ihm überein. Er schränke sich bei digitalen Medien auch selbst ein.

Werner S. leitet zur Planung des Treffens über. Er habe mit Thomas [N.] gesprochen. Paul [Paul-Ludwig U.] werde am 13. Dezember zu N. kommen, um am 14, Dezember gemeinsam zu E. zu fahren.Tony E. berichtet, dass Thorsten K. sich um eine Lokalität in der Gegend bemüht habe. Diese sei aber durch eine Weihnachtsfeier belegt. Tony E. schlägt vor, das Treffen bei ihm abzuhalten, wenn kein geeignetes Lokal gefunden werden könne. In seinem Wintergarten wäre Platz für 17 Personen. „Dann würde ich was vorbereiten zum Schnabulieren“, sagt E., gegen einen kleinen Kostenbeitrag wegen des Aufwands. Werner S. esse natürlich umsonst. „Ich reih mich ein wie alle anderen auch“, widerspricht dieser. Tony E. erklärt, dass zum Treffen alle Handys raus ins Auto müssten. Auch seine Frau müsse dann auf ihr Gerät verzichten.

Kontakt zur „Bruderschaft“: „Paul ist dann da also unser Sprachrohr.“

Werner S. fragt ihn, wer denn zum Treffen komme. Tony E. zählt auf: Werner S., er selbst, Thomas, Paul und Thorsten, der für zwei Stunden komme. Werner S. teilt mit, dass er von „Micha“ nichts mehr gehört habe, aber Steffen [B.] komme. Tony E. ergänzt, dass Steffen spontan entscheide, ob er bei ihm übernachte. Dafür könne Björn nicht kommen, da seine Mutter an diesem Tag ihren 70. Geburtstag feiere. Er komme jedoch mit seiner Frau am Vorabend vorbei. Werner S. antwortet, das sei gut, da die „Wichtigsten“ dabei seien.

Tony E. erzählt außerdem, dass er mit Ralf N. telefoniert habe. Dieser könne nicht kommen, weil er am 14. Dezember eine Weihnachtsfeier habe und am 15. nach Spanien fliege. Tony E. wolle am Abend noch mit Paul-Ludwig U. telefonieren, damit dieser beim Treffen der „Sektion Süd“ [der „Bruderschaft Deutschland“] die „Marschrichtung“ [vermutlich für die Kooperation mit der „Gruppe S“] abstecken könne. Daran wolle man sich orientieren. „Paul ist dann da also unser Sprachrohr“, so E.

Lieber ein paar Gerade statt viele Krumme“

Werner S. und Tony E. unterhalten sich über ihre Telefonanschlüsse. Tony E. sagt, er telefoniere gerade mit seinem Diensthandy, da dieses nicht abgehört werde. Werner S. berichtet, dass Thomas N. enttäuscht sei, dass nur acht Leute zum Treffen [vermutlich des „Freikorps Heimatschutz“] kämen. Tony E. zählt auf: Sören [B.], Fred, sich selbst, Thomas [N.], einen Markus, Danilo und Ralf, der jedoch wieder abgesagt habe. Tony E. spricht davon, dass er drauf und dran sei, das „Freikorps“ aufzulösen. Es werde momentan „krass umstrukturiert und ausgedünnt“. Werner S. findet das gut: „Lieber ein paar Gerade statt viele Krumme“. Es müsse aber mehr in der Gruppe gehen. Danach verabschieden sich die beiden.

Selbstleseverfahren über die Sommerpause

Im Anschluss an diese TKÜ-Aufnahmen gibt der stellvertretende Vorsitzende Richter Mangold eine Übersicht über die Urkunden und Schriftstücke für das Selbstleseverfahren. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Ausdrucke aus dem Verlauf von Chatgruppen und Datenaufbereitungen. Es geht dabei unter anderem um die Chatgruppen „Heimat“, „Besprechungszimmer“, „Netzwerk BWBY“, „Tutto Ramazotti“, „Gruppenaufbau“, „Aufnahme Freiwillige“, „Netzwerk Ost“, „Netzwerk Nord“, „Besprechung“, „Chatgruppe Süd BW“, „Heimatliebe – Tradition – Familie“ und weitere Organisations-Gruppenchats.

Der VR erläutert das Selbstleseverfahren für alle Verfahrensbeteiligten: Bis zum 9. September könnten sie die Akten durchlesen. Wegen ihrer immensen Menge – ein mindestens handbreiter Stapel beidseitig bedruckter Blätter – könne man nicht alle Chatnachrichten im Verfahren vorlesen, daher das Selbstleseverfahren. Die Richter müssten das alles lesen, alle anderen Beteiligten könnten das freiwillig tun.

Während die Unterlagen im Saal verteilt werden, fragt der VR den Angeklagten Michael B., ob er schon eine Unterkunft habe. Die Antwort müsse er vor der Öffentlichkeit nicht im Detail darlegen, das könne man auch abseits der Verhandlung besprechen. Der Angeklagte bejaht, dass er eine neue Unterkunft habe.

Beweisanträge der Verteidigung

Gegen Ende des kurzen Verhandlungstages folgen noch drei Anträge von Seiten der Verteidigung. Marcel W.s Verteidiger RA Picker beantragt, alle Verfahrensbeteiligten über die Aussage von Michael B. zur Sache in Kenntnis zu setzen, damit sie diese in ihrer Verteidigungsstrategie berücksichtigen können. OStAin Bellay verweist darauf, dass der Zeitpunkt der Einführung dieser Aussage im Verfahren dem Gericht obliege. Michael B.s Anwalt RA Mandic sagt, man schließe sich dem Antrag nicht an. Es spreche aber aus seiner Sicht nichts dagegen, selbst ein paar Worte zur Aussage zu äußern. Dem Antrag schließen sich die RA*innen Schwaben, Rueber-Unkelbach, Kist, Linke und Sprafke an.

Ein weiterer Antrag kommt von RAin Schwaben. Sie beantragt das Verlesen von Einträgen aus der Akte des Bewährungshelfers Jens W. über Paul-Ludwig U. zum Beweis der Tatsache, dass Paul-Ludwig U. zwischen Juli 2018 und seiner Abreise nach Mosbach im November 2018 vom Bewährungshelfer Jens W. 240 Euro erbettelt habe. Das sei wichtig, weil der Bewährungshelfer Jens W. in der Befragung vor Gericht angegeben habe, nicht von Paul-Ludwig U. manipuliert worden zu sein. Demgegenüber stehe die Aussage der zweiten Bewährungshelferin Nadja Sch., U. agiere manipulativ. RAin Schwaben rechnet vor, dass Paul-Ludwig U. sein zur Verfügung stehendes Geld um 80 Euro im Monat, also rund 20 Prozent, aufgebessert habe. Dieses Beispiel sei deshalb wichtig, weil es zeige, wie „subtil und ubiquitär“ der Angeklagte U. agiere. OStAin Maslow widerspricht, der Antrag sei bedeutungslos, weil er vielleicht mögliche, aber nicht zwingende Schlüsse zulasse. Dem Antrag schließen sich die RA Mandic, Siebers, Kist, Ried, Becker und Linke an.

Der dritte Antrag kommt von RA Siebers, Verteidiger von Werner S. Er beantragt die Vernehmung des LKA-Beamten K. zum Beweis der Tatsache, dass OStAin [bei der Generalbundesanwaltschaft] Cornelia Zacharias über ihn Anweisungen an Paul-Ludwig U. gegeben und ihre schützende Hand über den Angeklagten gehalten habe. RA Siebers bezieht sich einerseits auf eine TKÜ, in der U. sagte, der Polizeibeamte K. habe ihn über die Anordnungen von Zacharias informiert. Andererseits verweist er auf einen Vorfall am 23. Prozesstag, als U. gegenüber RA Miksch auf ein Blatt verwies, auf dem stand: „Das war ich, das ist mir alles so von Herr [K.] gesagt worden.“ OStA Bellay erklärt, es gebe von Seiten des Generalbundesanwalts keinerlei Probleme mit diesem Antrag. Man werde sicherlich Herrn K., Frau Zacharias und einen weiteren Zeugen namens S. hören. „Ich könnte jetzt natürlich auch im Gegenteil den Antrag stellen, dass Frau Zacharias nicht das gesagt hat. Ich werde mir das sparen, wir werden das hören.“ Dem Antrag schließen sich die RA*innen Mandic, Schwaben, Miksch, Rueber-Unkelbach, Kist, Ried, Becker, Linke und Sprafke an.

prozesstage23

Prozesstag 23: Telefonate zwischen Paul-Ludwig U. und Jens W.

Am 23. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 4. August 2021 wurden 13 abgehörte Telefonate zwischen dem Angeklagten Paul-Ludwig U. und dessen Vertrautem und ehemaligem Bewährungshelfer Jens W. präsentiert. Diese stammen aus dem Zeitraum vom 16. September 2019, also etwa zwei Wochen vor dem Alfdorf-Treffen (Hummelgautsche) der „Gruppe S“, bis zum 10. Februar 2020, zwei Tage nach dem Treffen der „Gruppe S“ in Minden. Die Aufnahmen bis November 2019 kamen aus dem Ermittlungsverfahren gegen Marion G., die über rechte Chatgruppen in Kontakt mit der späteren „Gruppe S“ stand und am Hummelgautsche-Treffen teilgenommen hatte.

Vorbemerkung: In den Telefonaten drückt sich U. oft unklar aus. Er spricht von „er“ und meint damit vermutlich mal den Generalbundesanwalt, mal den LKA-Beamten K. Immer wieder erwähnt er „sie“, vermutlich im Sinne von „die Ermittlungsbehörden“ oder „die LKA-Beamt*innen“. Wo undeutlich ist, wen er meint, ist dies in [Klammern] angegeben.

Ich schließ‘ die Sache jetzt noch ab“

Im ersten Telefonat berichtet Paul-Ludwig U. seinem ehemaligen Bewährungshelfer W.: „Morgen hab ich einen Termin mit dem LKA. Und dann ein wichtiges Treffen am Wochenende.“ Die Polizeien aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg würden zusammen an dem Fall arbeiten. „Am 28. und 29. September hab ich noch ein Treffen im Wald [an der Hummelgautsche]. Das sind bundesweit vernetzte Gruppen, die es sehr, sehr ernst meinen. Und ich bin mittendrin.“ U. kündigt an: „Ich schließ‘ die Sache jetzt noch ab. Wenn das jetzt alles so weiterläuft und dann der große Knall [vermutlich die Festnahmen] kommt, dann muss ich auch weg.“ Die Gruppe habe alle Adressen und Telefonnummern ihrer Mitglieder, also auch von ihm. „Wenn das große Finale kommt, dann ist nicht ganz klar, wie es mit mir weitergeht. Da sind gerade verschiedene Sachen im Angebot.“

Jetzt muss ich mit dem LKA reden…“

Anschließend präsentiert der Vorsitzende Richter (VR) die zweite Audioaufnahme. Zu hören ist ein Telefonat vom 2. Oktober 2019. Darin berichtet U. seinem ehemaligen Bewährungshelfer von einer Situation am selben Tag, in der ihn die Polizei mit einer Schusswaffe, für die er keine Genehmigung hatte, beim Umsteigen im Heidelberger Hauptbahnhof erwischte. „Die haben meine CO2-Waffe beschlagnahmt, die ich im Rucksack hatte.“ W. erwidert: „Das ist nicht so gut. Warum hatten Sie die denn dabei?“ „Keine Ahnung“, antwortet U. Dass die Polizei ihn trotz des Waffenfunds weiterziehen ließ, erklärt er W. damit, dass sein Zug kurz vor der Abfahrt gestanden und er ja auch über einen festen Wohnsitz verfügt hätte. Er bekomme, so U., dann wohl voraussichtlich bald Post. „Das ist aber noch nicht alles“, fährt U. fort. „Ich habe Ihnen ja erzählt, dass ich da an etwas Krassem dran bin. Ich habe jetzt Kontakt zum GBA [Generalbundesanwalt].“ Außerdem habe er einen Termin mit dem LKA und fahre bald zu einem Treffen. „Im Moment bin ich Beschuldigter, Mitglied einer terroristischen Vereinigung.“ Das LKA habe ihm allerdings gesagt, er möge vorher Bescheid geben, wenn er einmal eine scharfe Waffe mitnehmen sollte: „Jetzt muss ich mit dem LKA reden, dass die da irgendwas drehen.“

Ich bin in der Scheiße gefangen“

U. beschreibt nun, in welche Gruppierung er da geraten sei: „Das sind 2.000 Leute, Rechte, die bundesweit vernetzt sind.“ Erst gestern sei er vernommen worden bezüglich eines Treffens dieser Gruppe am vergangenen Wochenende.

Hoffnung macht U. offenbar, dass nun immerhin niemand Einsicht in seine Akte erhalten könne: „Meine Akte ist geschlossen.“ Das betont er auch in den folgenden Telefonaten immer wieder. Trotzdem fühlt U. sich unter Druck gesetzt: „Ich bin in der Scheiße gefangen.“ Jetzt müsse er sich entscheiden: „abhauen“ oder weitermachen. Jens W.: „Nicht abhauen jetzt, das hat überhaupt keinen Zweck.“ U. solle sich der Aufgabe stellen. Den Strafvorwurf könne man vielleicht noch „wegkriegen“. U. erwidert, das habe ihm der Bundespolizist auch gesagt. Der habe auch angemerkt, er werde vermerken, dass U. die Waffe tief im Rucksack verstaut gehabt hätte. [Ob eine Schusswaffe griffbereit geführt wird oder nicht, ist ein juristisch relevanter Unterschied.] Bezüglich der Waffe rät W., U. könne das damit begründen, „dass Sie jetzt Schiss haben“. U. beruft sich darauf, dass jemand ihm gesagt habe, dass er kein Waffenverbot [als Bewährungsauflage] habe. Das Problem sei nicht die Bewährung, sondern lediglich, dass er die Waffe ohne den nötigen Waffenschein geführt habe.

Status Quelle“?

Nach Ende der zweiten Audioaufnahme gibt der VR die Gelegenheit für Statements. Die meisten RA*innen möchten erst nach der Präsentation aller Aufnahmen Stellung nehmen. RA Herzogenrath-Amelung möchte aber jetzt schon etwas sagen: U. übertreibe in diesem Telefonat mal wieder maßlos, wenn er behaupten würde, es seien 2.000 bundesweit vernetzte Rechte in seiner Gruppierung. Dann bezieht er sich auf einen Satz von U. in diesem Telefonat, in dem er sagt, sein Status habe sich nun geändert, er sei nun eine Quelle. Der RA fordert die anwesenden Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft auf, „hier und jetzt zu erklären, ob das so richtig ist“, erhält jedoch keine Antwort.

Da sonst niemand etwas sagen will, wird das nächste Beweisstück gehört: ein Telefonat vom 4. Oktober 2019. Eingangs berichtet U.: „Ich bin jetzt aus Berlin zurück, ich habe mit dem Chef vom BKA und mit dem LKA gesprochen. Er [vermutlich der LKA-Beamte K.] hat ein Vieraugengespräch mit dem GBA, ich werde wahrscheinlich den Status Quelle bekommen. Dann wird sich ja einiges ändern. Ich darf dann einiges mehr machen, als ich jetzt machen darf.“ Weiter hofft U.: „Er [vermutlich der GBA] wird dann wahrscheinlich der Staatsanwaltschaft Heidelberg sagen: Stopp!“ Seine laufende Bewährung dürfe nun niemand widerrufen: „Keiner darf da ran, außer der GBA und die LKA-Beamten“, erklärt U. „Normalerweise darf ich mit niemand darüber sprechen, auch eigentlich nicht mit Ihnen.“ W. verspricht: „Ich behalte das für mich.“ U. wiederholt seinen angeblich anstehenden Wechsel vom Beschuldigten zur „Quelle“: „Jetzt wird das so sein, dass der GBA meinen Status ändert als Quelle, ich bin dann auch kein Beschuldigter mehr. Ich wurde als Beschuldigter geführt, weil ich dann mehr Rechte habe als als Zeuge.“ Man habe ihm gesagt: „Machen Sie sich keinen Kopf wegen der Mitgliedschaft.“

Keine Sorgen wegen bisheriger Straftaten“?

Außerdem versichert U. Jens W.: „Sobald das dann an weitere Stellen geht, also GBA und Verfassungsschutz zum Beispiel, dann ist die Sache sowieso geklärt.“ Dann müsse er sich keine Sorgen wegen bisheriger Straftaten mehr machen. „Das wird dann abgegeben an den GBA, alles gut. Im Moment unterstehe ich den ganz normalen Gesetzen. Ich dürfte eigentlich Sachen nicht sagen, die in meiner Welt strafbar sind. Jetzt sagt das LKA natürlich, Sie müssen. Sie können doch nicht immer so tun, zu allem nein sagen, das fällt auf. Sie müssen einen gewissen Grad an Kriminalität machen, um nicht aufzufallen.“ Darum werde er nun eine „Quelle“, um für solche Straftaten „mehr Spielraum“ zu haben. Man habe ihm sogar zugesichert: „Sollte es dazu kommen, dass Sie keine Möglichkeiten mehr haben, uns irgendwie zu erreichen, und die haben Sachen [vermutlich Anschläge] vor, dann können Sie die Verhältnismäßigkeit anwenden. Das ist alles abgeklärt.“ Auch für den Fall, dass die „Gruppe S“ Waffen an ihre Mitglieder verteilen würde, habe man ihm, so U., aufgetragen, sie anzunehmen: „Sonst fliegen Sie doch auf, wenn Sie die Waffe ablehnen“, habe man ihm gesagt. Wieder spricht er von Listen über Rechte, die er den Behörden geschickt habe: „Von Deutschland bis Italien runter mit Adressen, mit allem drum und dran.“

Beschuldigter“ im „Zeugenschutz“ statt „Quelle“?

Im folgenden Telefonat vom 18. Oktober 2019 moniert U.: „Ich werde immer noch als Beschuldigter geführt, man kann das nicht ändern in Quelle oder Vertrauensperson. Das ist technisch nicht möglich, das hätte man sofort machen müssen.“ Jens W. drängt darauf, U.s Führungsaufsicht einzuschalten. U. versichert, der GBA werde das klären. Doch es sei aktuell nicht einfach, jemanden einzubeziehen: „Meine Akte ist jetzt geschlossen. Niemand wird Akteneinsicht kriegen.“ Eigentlich dürfe er nicht einmal mit Jens W. über all das sprechen. Die Sache mit der CO2-Waffe habe „jetzt auch der GBA an sich gezogen. Und das ist jetzt weg, das hat nie stattgefunden, also das gibt‘s jetzt nicht mehr.“ Man habe ihm erneut zugesichert, ihn in den Zeugenschutz zu nehmen und ihm gesagt: „Machen Sie sich keinen Kopf, wir haben mit den Spezialisten gesprochen. Es wird der Tag kommen, dann kommen die vorbei, und dann sind Sie weg. Was die anderen dann auch wollen oder machen: Die können Sie dann nicht mehr auffinden.“

Ich bin hier in Gefahr“

Anschließend kommt U. auf rechte Strukturen zu sprechen: „Inzwischen definitiv belegt ist, dass es in zwei Gruppen, wo ich drin bin, Polizisten gibt. Ein ehemaliger pensionierter BKA-Beamter und einer vom LKA von der ‚Bruderschaft Deutschland‘ aus Gießen.“ U. beschwert sich, dass die ermittelnden Polizeibehörden sich nicht untereinander austauschen würden.

Seine Bewährungshelferin Nadja Sch. zu informieren, kommt für U. nicht infrage: „Ich kann und darf der Frau nichts von der Waffe sagen“ und ebenso nichts davon, „was jetzt aktuell los ist. Ich hab die Anordnung, das niemandem zu sagen. Frau Sch. macht immer sofort Notizen. Da braucht nur einer drauf gucken, und der gibt dann Infos an den, den es betrifft.“ Daher habe man seine Akte geschlossen. Wieder erklärt er: „Offiziell bin ich geführt als Mitglied einer terroristischen Vereinigung.“ Er hat offenbar Angst: „Ich bin hier in Gefahr“, sagt er. Und: „Wenn die mich bezahlen, kann der Gegenanwalt meckern, und dann ist das Verfahren durch. Ich finanziere alles [insbesondere Bahnfahrten] im Moment selbst. Offiziell läuft das so: Ich habe keinen Auftrag, ich mach das alles freiwillig.“

Offenbar hat U. auch einen Plan mit den Behörden erarbeitet für den Fall, dass ihm bei einem Treffen der „Gruppe S“ eine scharfe Waffe gegeben werden sollte: „Dann muss ich die annehmen und den GBA sofort informieren. Sollten wir in einem Auto sitzen und ohne mein Wissen ein Anschlag bevorstehen, […] ist mir offen, frei zu handeln.“ Wieder empfiehlt W., U. solle einen Anwalt informieren. Dieser erklärt: „Meinen Anwalt erreiche ich schon seit Wochen nicht.“ Er wolle sich in der heiklen Sache niemand Neuem anvertrauen und habe außerdem kein Geld. Er berichtet von einem anderen Verfahren, bei dem die Polizei nicht eingegriffen habe – so habe man es ihm zumindest erzählt –, obwohl manche Mitglieder der beobachteten Gruppierung bewaffnet gewesen seien, um an „an das große Ziel“ zu kommen. „Wenn aber einer von denen jetzt eine Aktion wie in Halle startet und es kommt raus, dass Sie uns gesagt haben, dass da einer eine Waffe hat, dann sind wir weg.“ [Gemeint ist wohl, dass dann Verantwortliche in den Behörden ihren Job verlieren würden.] Und die Polizei habe ihm zudem gesagt: „Herr U., wir müssen Sie darüber aufklären, dass das für Sie auch tödlich enden kann.“ Er zählt auf, welche Behörden in seinen Fall involviert seien: der Bundesnachrichtendienst, mehrere Verfassungsschutzbehörden, darunter das Bundesamt, außerdem noch das Landes- und Bundeskriminalamt und die Bundesanwaltschaft.

Bezüglich der rechten Gruppierung berichtet U.: „Ich habe dem LKA die Liste mit der Vernetzung gegeben. In jedem Bundesland sind 15, 16 Gruppen à 10, 15 Mann.“ Daraufhin habe der LKA-Beamte gesagt, er denke nicht mehr, dass es sich hier nur um „Facebook-Rambos“ handle. Darum, so U., habe man auch den Generalbundesanwalt hinzugezogen. U. erzählt auch von einer 870 Seiten langen Liste, „wo alle Antifaleute mit Namen, Adresse und Wohnort aufgelistet sind“ [vermutlich ist ein älterer Datenleak eines linken Mailorders gemeint]. „Wo die Anführer [vermutlich seiner Gruppe] schon gesagt haben, das sind die ersten Ziele, damit fangen wir an.“

Nur „offiziell“ freiwillig?

Nun gibt der VR wieder die Möglichkeit für Erklärungen. Als erstes meldet sich RA Kist und beschwert sich über eine unzureichende Verschriftlichung der Telefonate in den Akten: „In der Verschriftlichung steht, U. habe gesagt, er habe keinen Auftrag der Polizei, er mache das freiwillig.“ Tatsächlich aber habe U. gesagt: „Offiziell mache ich das freiwillig.“

RA Herzogenrath-Amelung geht auf den Waffenfund bei U. ein: Entweder habe U. die Wahrheit erzählt, dann müsste man rechtliche Überlegungen anstellen, ob der GBA dazu überhaupt befugt gewesen sei. Oder U. habe geflunkert oder übertrieben, das würde Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen zulassen. „Genauso, wie wenn er sagt, es gebe in jedem Bundesland 15 Gruppen zu 15, 16 Mann. Dann kommt man auf ganz erstaunliche Zahlen.“ Auch die Aufzählung der involvierten Behörden stimme „wohl kaum“.

Arschkarte hoch 10“ oder weitermachen?

Im nächsten Telefonat zwischen U. und W. vom 18. Oktober 2021 bittet U. seinen ehemaligen Bewährungshelfer, für ihn seinen Rechtsanwalt Scholz anzurufen, der rufe ihn seit drei Wochen nicht zurück. Zudem bestätigt er noch einmal, dass er „natürlich keinen offiziellen Auftrag“ bekommen würde, „das muss gesetzlich auch so sein“. Er sei jetzt in einer „Zwickmühle“: „Ich weiß ja jetzt, worum es geht, was das für Leute sind. Und ich weiß, dass im Frühjahr Aktionen passieren werden. Die planen tatsächlich an einem Tag mit allen Gruppen zuzuschlagen, die wollen einen Bürgerkrieg provozieren. Diese Leute, Ralf N. und so weiter, die hat alle der VS auf dem Schirm. Aber nicht so nah, die kommen da nicht dran wie ich. Wenn ich rausgehe, bleibe ich Beschuldigter ohne Zeugenschutz. Dann habe ich die Arschkarte hoch zehn. Und stellen Sie sich vor, ich gehe jetzt raus, so kurz vor dem Ziel: Nächstes Jahr passiert das, da liegen 20, 30 Tote auf der Straße: Ja was meinen Sie, wie ich dann damit klarkomme? […] Es ist im Moment ermittelt, dass es um die 600 bis 1.000 Leute sind, die im Frühjahr zuschlagen. Das sind Dimensionen, die sind unfassbar.“

Ganz tief drin“

Im folgenden Telefonat vom 11. November 2019 geht U. auf seinen angeblichen Kontakt zur Generalbundesanwaltschaft ein. „Wir [unklar wen er meint] haben mit der Zacharias [Cornelia Zacharias ist Oberstaatsanwältin der Generalbundesanwaltschaft] gesprochen, die [vermutlich die Generalbundesanwaltschaft] melden sich bei mir.“ Zudem berichtet er, dass er an „zwei, drei Treffen, die ganz entscheidend sind, eins in Hamburg und eins in Achern bei Offenburg“, teilnehmen werde. Er sei jetzt also „ganz tief drin, ganz entscheidende Sachen“. Aber selbst sein Rechtsanwalt Scholz dürfe darüber nichts wissen. „Die haben mir ganz klar gesagt: Wenn jetzt irgendwas rauskommt, dann fällt der Zeugenschutz sofort weg.“

Man führe ihn aber weiterhin als Beschuldigten, erzählt U. „Das wird sich auch nicht ändern. Erst, wenn ich im Zeugenschutz bin.“ Er wundert sich, dass er nichts mehr wegen der CO2-Waffe gehört hätte, und vermutet, der LKA-Beamte K. habe die Sache weitergeleitet [vermutlich an die Generalbundesanwaltschaft].

Akt der Wiedergutmachung“

Nun konkretisiert U. die Pläne der „Gruppe S“: „Wenn die im Frühjahr das machen, und zwar in jedem Bundesland mit zwei Gruppen à 10, 15 Mann, wird mit mehr als 800 Toten gerechnet. Frauen, Kinder, auch Deutsche, egal was. Deren Hauptziel ist es, einen Bürgerkrieg zu provozieren. […] Nicht kann, könnte, nein, das wird passieren.“ Dafür, die Opfer zu retten, setze er bereitwillig seine Sicherheit aufs Spiel. „Ich weiß, dass das nicht ungefährlich ist, die knallen mich ab, sobald ich einen Fehler mache. Das kann lebensgefährlich sein. Für mich ist das auch ein Akt der Wiedergutmachung [mit Blick auf seine kriminelle Vergangenheit].“ Er hofft, auch die Richter und Staatsanwälte, die mit ihm bisher betraut waren, positiv überraschen zu können.

Im Dezember sei, so U. weiter, ein Treffen in Hamburg [das verlegte und letztendlich dann in Minden stattgefundene Treffen]: „Ehemalige Personenschützer, BKA-Beamte, Polizisten sind da drin, das ist unglaublich.“

Sollte er, so U., in den Zeugenschutz kommen, dann „wahrscheinlich nicht in Deutschland“. So habe man es ihm gesagt. U. berichtet, der LKA-Beamte K. sei besorgt ob der Möglichkeit, dass die Gruppe unerwartet früh losschlagen könnte, oder auch einzelne von ihnen. „Dann sind sechs Staatsschutzbeamte plus GBA weg.“ [Vermutlich auch hier im Sinne personeller Konsequenzen.]

Nach Beendigung der Präsentation des Telefonats ergreift RAin Schwaben das Wort: „Beim GBA oder wer die Ermittlungen geführt hat, hat man sich ganz genau überlegt, ob U. Zeuge, Beschuldigter, Quelle oder V-Mann sein soll. Warum ist er jetzt Beschuldigter? Weil der GBA selbst nicht daran glaubt, dass das, was U. erzählt, die Wahrheit ist, oder dass er das nicht kann, was er als Zeuge müsste [unter anderem den Befragungen der Verteidigung standhalten]?“ Sie betont zudem, dass ihr Mandant Markus K. erst im Dezember 2019 in den Chat der Gruppe aufgenommen worden sei und somit mit den vermeintlichen Anschlagsplänen, die U. im eben gehörten Telefonat geschildert habe, nicht gemeint gewesen sein könne.

Ich halte da den Deckel drauf“

Das anschließende Telefonat wurde am 20. November 2019 geführt. U. berichtet W. darin, er sei im Oktober knapp 2.000 Kilometer mit dem Zug zu Treffen gefahren. Die Behörden dürften die Kosten aber nicht übernehmen, „weil dann würde der Prozess platzen“. Nach jedem Treffen gehe er zum Verhör, um seine Aussage zu machen. Irgendwann hätten ihm fünf Euro für ein Ticket gefehlt. Der eine Beamte habe dann in die Tasche gegriffen, fünf Euro auf einen PC gelegt, und habe dann mit seinem Kollegen unter einem Vorwand den Raum verlassen. U. habe das Geld dann genommen.

OStAin Zacharias habe ihm versprochen, so U., sie werde – sollte er in den Zeugenschutz gehen – „Ihren Fall, wenn das alles abgeschlossen ist, persönlich an mich heranziehen“. Da er nun einmal fälschlicherweise als Beschuldigter geführt werde, müsse er sich auch in einem Prozess dem Vorwurf von Straftaten in dem Zusammenhang stellen – allerdings „nur Pipifax“, wie beispielsweise von ihm verfasste Onlinekommentare. Vor Gericht werde er dann die Aussage verweigern. Man habe ihm versprochen, er werde lediglich zu einem halben Jahr auf Bewährung verurteilt.

Lachend berichtet U., er sei jetzt Mitglied der „Bruderschaft Deutschland“. [Tatsächlich war er nur „Anwärter“ bzw. „Mitglied auf Probe“.]

U. erzählt W., der LKA-Beamte K. habe ihm wegen der CO2-Waffe ein Formular überreicht, auf dem er (U.) per Unterschrift sein Einverständnis damit bekundet habe, dass die Ermittlungen gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt werden. Sollte der für ihn zuständige Vorsitzende Richter der Strafvollstreckungskammer am Landgericht Aachen dennoch seine Bewährung widerrufen wollen, „dann sagt die Zacharias: So, mein Freund, du machst jetzt hier gar nichts, der Fall liegt jetzt bei mir, und ich halte da den Deckel drauf.“

Eine Art zweite Chance“

Das nächste präsentierte Telefonat wurde am 25. November 2019 geführt. U. berichtet W. darin vom anstehenden Treffen in Hamburg. Es seien „acht Mann vom LKA“ vor Ort, „falls irgendwas sein sollte, dass die dann schnell eingreifen können“. U. hofft, innerhalb der nächsten drei Monate in den Zeugenschutz zu kommen, da dann der Bewilligungszeitraum für die Kostenübernahme [vermutlich für das betreute Wohnen] auslaufen würde. Sollte es zum Prozess kommen, „werden sie mich gar nicht preisgeben. Das kommt nicht raus, dass ich Informant war.“

Direkt im Anschluss ist ein Telefonat vom 11. Dezember 2019 zu hören. U. erzählt W. darin, dass er am Vortag bei einem Treffen gewesen sei und „das entscheidende Treffen“ am Samstag stattfinde. [Dieses fiel dann allerdings kurzfristig aus.]

Der Zeugenschutz werde nun schon für ihn organisiert, so U. Offenbar eine verlockende Perspektive für ihn: „Für mich ist es auch wie eine Art zweite Chance. Natürlich ist der Ursprung nicht so schön, aber ich fang mit null an mit allem. Ich habe keine Schulden, keine Vorstrafen, kein gar nichts. Das sehe ich so als Vorteil. Jetzt mache ich wirklich einen Schlussstrich, und dann geht es nach vorne weiter. […] Keine Bewährung, niemand mehr, der mir auf den Sack geht. Ich bin dann ein unbescholtener Bürger.“

Vier weitere Telefonate

Das nächste Telefonat wurde am 20. Dezember 2019 geführt. Darin erzählt U. Jens W. kurz, das Treffen in Hamburg sei wegen schlechten Wetters ausgefallen und auf den 18. Januar verlegt worden. Die Absage habe er direkt an seinen LKA-Kontaktmann K. weitergeleitet. Der habe geantwortet: „Ja scheiße, wir sind schon seit 4 Uhr auf den Beinen.“ U. mutmaßt, beim nächsten Treffen werde das LKA die Gruppe festnehmen.

Das nächste Mal telefonieren die beiden am 7. Januar 2020. U. berichtet darin, dass er trotz seines Alkoholverbots Silvester in einer Kneipe verbracht habe. „Das habe ich jetzt mal nicht gehört“, erwidert Jens W. U. erwähnt ein Treffen in Achern nächste Woche, „das recht heikel ist“.

Am 27. Januar 2020 ruft U. erneut Jens W. an und berichtet, er habe W. als Kontakt für seine Zeit im Zeugenschutz auserwählt. Sollte er (U.) sterben, werde das LKA Jens W. benachrichtigen, er dürfe dann darüber aber nicht sprechen. „Dann gehe ich halt als der falscher Terrorist in die Geschichte ein“, amüsiert sich U.

U. berichtet W., dass in einer gemeinsamen Chatgruppe auch Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) seien. Sie hätten Videos von einem ihrer Gefechte gegen die Taliban im Chat verschickt. Zudem berichtet U., dass am 1. Februar ein Treffen in Heilbronn sei. Und dass er jetzt von der „Bruderschaft“ auch ein Gruppen-T-Shirt bekommen habe.

Im Mitschnitt des folgenden Telefonats vom 6. Februar 2020 ist zu hören, dass U. eine Neuigkeit verkündet: „Ich war bei der Besprechung für das Treffen in Heilbronn. Die haben mir gesagt, ich soll heute schon die Tasche packen. Ich bin im Zeugenschutz drin. Ich weiß nicht, wann die mich rausholen. […] Das machen erst zwei Beamte vom LKA, die werden mich dann übergeben an die Spezialisten.“

U. berichtet vom Mindener Treffen

Am 10. Februar 2000 schließlich, zwei Tage nach dem Mindener Treffen und vier Tage vor der Festnahme der „Gruppe S“, berichtet U. Jens W. dann am Telefon: „Morgen Abend werde ich abgeholt“, dann beginne sein neues Leben. Das Treffen [in Minden] sei überwacht worden. Er erzählt Jens W. von dem Plan, Waffen für 50.000 Euro zu besorgen „und dann mit sechs Mann ein richtiges Blutbad anzuzetteln, um dann eine Gegenreaktion zu provozieren“ und „einen Bürgerkrieg anzuzetteln“. Nach dem Treffen seien sie [U. und Wolfgang W., der U. in seinem Auto mitnahm] verfolgt worden. [U. berichtete in einem Verhör, ein schwarzer BMW habe sie verfolgt, und sie seien letztendlich sicher gewesen, dass darin die Polizei saß.] „Wir wissen nicht, wer das war, und jetzt hat man entschieden, mich rauszuholen morgen.“ [Es handelte sich um eine Observation des LKA.]

U. berichtet, man [vermutlich das LKA] hätte gerne die geplante Waffenübergabe abgewartet und die Gruppe danach erst festgenommen [vermutlich, um mehr Beweise zu haben], habe jetzt aber die Entscheidung U. überlassen, da er bei der Übergabe anwesend sein sollte. Man habe ihm gesagt: „Wenn Sie sagen, das machen Sie nicht: Wir haben [auch ohne abzuwarten] genug [Beweismaterial].“ Er wolle die Übergabe nicht abwarten, erklärt U.: „Ich weiß nicht, wo das Treffen ist.“ Sollte es beispielsweise auf einem Feld stattfinden, müsste sich die Polizei weit weg verstecken und könne im Notfall vielleicht nicht schnell genug kommen. „Wenigstens habe ich einen Beitrag dazu geleistet, dass viele hundert Menschen hoffentlich noch lange leben können.“

U. kommt erneut auf die aktuellen Pläne für den Zeugenschutz zu sprechen. Erst einmal komme er in eine Übergangswohnung mit dauerhafter Begleitung von zwei LKA-Beamten, später komme er dann „zu den Spezialisten“. Vielleicht müsse er vorher für zwei Wochen in Haft. Aber, so habe man ihm zugesichert, danach komme bei ihm Absatz 7 zum Tragen. [Absatz 7 des §129 StGB zur Bildung einer terroristischen Vereinigung ermöglicht Strafnachlass oder Straffreiheit für Täter*innen, die die Pläne ihrer Gruppen selbst oder durch Informationen an die Polizei verhindern.]

Stellungnahme der Anklage

Im Anschluss ergreift OStAin Bellay das Wort. Sie verweist darauf, dass U. in mehreren Telefonaten gesagt habe, er sei Beschuldigter und auch als solcher behandelt und belehrt worden sei. Es sei ihm explizit kommuniziert worden, dass er freiwillig und ohne Auftrag handle. Die OStAin weist die wiederholten Anschuldigungen, U. sei ein V-Mann oder Agent Provocateur, zurück. Auf die Frage der RAin Schwaben, warum U. nicht als Zeuge geführt werde, erklärt Bellay, dass U. sich strafbar gemacht habe. „Daher war er stets Beschuldigter und ist nun Angeklagter.“

Abouzeid: „Riesennummer selbst erschaffen“

RA Abouzeid gibt eine Erklärung ab. „Es wird immer deutlicher: Herr U. wollte den Zeugenschutz. Anders als üblich hat der Zeugenschutz für ihn nicht ein Übel dargestellt, sondern er ist das Ziel von U. Für ihn ist das die Möglichkeit eines Neuanfangs.“ Der RA fragt, was U. wohl dafür getan hat, dieses Ziel zu erreichen. „Er spricht selbst von der schützenden Hand der Polizei und von dem drohenden Bewährungswiderruf.“ Außerdem höre man in den Telefonaten wieder „die üblichen Verhaltensauffälligkeiten“ und Übertreibungen von U. „Er hat bei der Polizei für den Eindruck gesorgt, er decke jetzt die Riesennummer auf. Als klar war, dass diese Riesennummer nicht kam, hat er sie selbst erschaffen.“

Schwaben: „Agent Provocateur“

RAin Schwaben sagt, dass U. schon vor dem entscheidenden Treffen der „Gruppe S“ in Minden von Anschlägen und Bürgerkrieg gesprochen habe, und deutet damit den Verdacht an, U. könnte ein Agent Provocateur sein: „Ab wann war der Gedanke des Bürgerkriegs da, und ab wann konnten die Angeklagten überhaupt über das Thema sprechen? Und wer hat dann wohl was eingebracht?“

Miksch: LKA hat U. getäuscht

RA Miksch vermutet, das LKA habe bei U. den Eindruck erweckt, dass er als V-Mann geführt werden könnte. Glaubwürdig sei auch, dass irgendwann das LKA zurückgerudert sei und ihm habe sagen müssen, dass er Beschuldigter bleiben müsse. „Diese Vorgehensweise ist äußerst rechtsmissbräuchlich, weil hier agiert wird wie bei einem V-Mann, obwohl U. nicht zu einem gemacht wurde“, äußert der RA. Auch die Haftentschädigung und der Zeugenschutz im Ausland seien Hoffnungen, die bei U. geschürt und später widerrufen worden seien.

Grassl: Motive Geld, Straferlass und einmal Strafverfolger sein

RA Grassl geht auf die von ihm vermuteten Motive von U. für dessen Aussagen bei der Polizei ein: „finanzielles Interesse an Zahlungen der Behörden, Zeugenschutz und Straferlass“. Es schwinge auch der Wunsch mit, selbst vom Straftäter zum Strafverfolger zu werden.

Rueber-Unkelbach: Motiv Nervenkitzel

RAin Rueber-Unkelbach erwähnt ein Telefonat, das noch nicht ins Verfahren eingeführt worden sei. Darin sage U. zu einem Arzt der LWL-Klinik: Früher habe er Geiselnahmen als Nervenkitzel empfunden, heute das, was er für die Polizei tue. Jens W. habe U. ausdrücklich dazu geraten aufzupassen, „dass man ihn nicht fallen lässt wie eine heiße Kartoffel“.

Mandic: „Nur pro forma den Beschuldigtenstatus“

RA Mandic spricht ebenfalls die vermeintlichen Übertreibungen und Lügen von U. an. Es sei schwierig, herauszudestillieren, was wahr sei. „Aber mit der Zeit bekommt man mit, wo er flunkert, wo er übertreibt und wo er die Wahrheit sagt.“ Die Arbeit mit den Behörden habe U. sich sicher nicht ausgedacht, „das dürfte klar sein“. „Ich glaube ihm auch, wenn er sagt, er habe nur pro forma den Beschuldigtenstatus.“ Die GBA ziehe sich auf diese Formalitäten zurück, alles andere interessiere sie nicht.

Berthold: Straffreiheit zugesichert

RA Berthold thematisiert U.s wiederholte Erwähnungen der OStAin Zacharias: „Er macht zumindest glauben, er habe persönlichen Kontakt zu Zacharias.“ Das sollte noch geklärt werden, fordert der RA. Die Ankündigung, 600 bis 1.000 Personen würden im Frühjahr Anschläge begehen, sei offenkundig eine Übertreibung, bei anderen Äußerungen U.s wisse man das nicht so genau. U. sage außerdem, er verbringe jede Woche fünf bis sechs Stunden beim LKA. OStAin Zacharias habe U. versprochen, seine Haftentschädigung [vermutlich für die elf Jahre Sicherungsverwahrung wegen einer negativen psychologischen Prognose, die durch ein neues Urteil revidiert wurde] werde fortgesetzt. RA Berthold spricht seine Hoffnung aus, den LKA-Beamten K. als Zeugen zu hören. Zu den Anschlagsplänen der Angeklagten sagt der RA, über Anschläge auf Moscheen habe man „im Ansatz“ gesprochen, das wisse man aus Chats. Fraglich sei aber, wie konkret das gewesen sei. U. jedenfalls habe das LKA glauben lassen, ein bewaffneter Überfall stehe bevor. Interessant sei, dass U. durch K. oder Zacharias Straffreiheit nach allenfalls 14 Tagen Untersuchungshaft zugesichert worden sei und das ungefähr so nun auch eingetreten sei.

Kist: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“

RA Kist glaubt nicht, dass LKA, BKA oder GBA offizielle Aufträge an U. erteilt hätten. „Ich glaube aber, dass U. davon ausging.“ U. spreche häufig von Aufträgen. „Denkt er sich das alles aus?“ Von OStAin Zacharias werde man sicherlich hören, dass U. keine Zahlungen bekommen würde. Aber U. sei sicherlich davon ausgegangen. Man habe U. machen lassen und alles dankbar angenommen. Quasi nach dem Prinzip „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“, formuliert der RA.

Hörting: Größenwahn

RA Hörtling erklärt, U. erzähle auch, dass er als Beschuldigter im Moment noch den normalen Gesetzen unterstehe. „Er geht offenbar davon aus, dass für ihn in Bälde, vielleicht auch rückwirkend, andere Gesetze gelten. Welche sind das?“ U. sei von zwei Dingen getrieben: die eigene Rolle zu erfüllen und einen Neuanfang zu schaffen, als unbescholtener Bürger und mit dem insgeheimen Wissen, ein Held zu sein. Der RA interpretiert U.s Vorgehen als Größenwahn.

Becker: Übersteigt U.s intellektuelles Fassungsvermögen

RA Becker betont, dass es „schwer vorstellbar“ sei, dass U. sich „das alles so ausgedacht“ habe: „Es ist relativ kompliziert und übersteigt das intellektuelle Fassungsvermögen, sich so eine Geschichte komplett auszudenken.“ Auch woher U. wisse, dass ein Absatz 7 Straffreiheit garantieren könnte, sei zu klären.

Hofstätter: Zeugenschutz, „das große Finale der U[…]-Show“

RA Hofstätter erkennt „unendliche Widersprüche von Telefonat zu Telefonat“. Es gebe „kaum einen Zusammenhang mit der hiesigen Anklage“. U. spreche von unterschiedlichsten Gruppen, von Ralf N., der „Bruderschaft Deutschland“, den „Hells Angels“ und dem „Gremium MC“ sowie Hunderten oder Tausenden Attentätern. „Das ist dermaßen absurd. Für mich ist jegliche Aussage und deren Wahrheitsgehalt von U. erledigt.“ Zu OStAin Bellays Widerspruch gegen den Vorwurf, U. sei eine „Quelle“, sagt der RA, so einfach sei das nicht. Man könne U. ja offiziell einen Beschuldigten nennen, ihn inoffiziell aber wie eine „Quelle“ behandeln. Vieles weise darauf hin, dass die Situation U.s komplexer sei als die eines normalen Beschuldigten. „Er ist gefühlter Geheimagent, vielleicht auch ein tatsächlicher. Er ist ‚Kronzeuge‘ im Zeugenschutzprogramm. Und er ist Angeklagter. Eine Mischung daraus ist prozessual nicht möglich.“ Dazu müsse man OStAin Zacharias hören. Heute sei überdeutlich geworden: Der Zeugenschutz sei das eigentliche Ziel, „das große Finale der U[…]-Show“.

prozesstage22

Prozesstag 22: „Reichsbürger“ Thomas N. stritt im Verhör alles ab

Am 22. Prozesstag, 3. August 2021, wurde der Zeuge Matthias J. vom LKA Baden-Württemberg befragt. Er leitete die Hausdurchsuchung am 14. Februar 2020 beim Angeklagten Thomas N. und dessen anschließende Vernehmung. Der Zeuge berichtete, dass Thomas N. zurück zum Deutschen Kaiserreich von vor 1918 wolle. In diesem Zusammenhang habe N. den Begriff „Entnazifizierung“ im Verhör „unendlich oft“ verwendet. Wenn man ihn in die Schublade 1933 stecken wolle, würde er dagegen mit einem Strafantrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Moskau vorgehen, soll N. gedroht haben. Bei dem Treffen, das am 8. Februar 2020 in seinem Haus stattfand, will er nur Werner S., Tony E. und Paul-Ludwig U. gekannt haben. Ziel des Treffens sei ebenfalls die „Entnazifizierung“ gewesen.

Es ist die letzte Verhandlungswoche vor der Sommerpause. Zu Beginn teilt der Vorsitzende Richter (VR) mit, dass Rechtsanwalt (RA) Lober sein Mandat für Michael B. beendet habe. Dann erscheint der Zeuge Matthias J., Kriminalhauptkommissar (KHK) beim LKA Baden-Württemberg. Zunächst befragt der VR den Zeugen. Herr J. befindet sich seit 2002 im Polizeidienst und arbeitet seit 2013 im LKA in der Inspektion 410, die für Rauschgiftkriminalität zuständig ist. Dass er an diesem Verfahren beteiligt ist, hänge mit dem Personalbedarf seiner Kolleg*innen aus der federführenden Inspektion 610 (Staatsschutz) zusammen. J. leitete am 14. Februar 2020 die Hausdurchsuchung bei Thomas N. in Minden und das anschließende Verhör bei der Mindener Kriminalpolizei. Zuvor habe er noch nie Kontakt zu N. gehabt und nichts über das Verfahren gegen ihn gewusst, berichtet J.

Anschließend schildert er den Einsatz. Er sei zusammen mit drei weiteren Kolleg*innen des LKA Baden-Württemberg vor Ort gewesen. Außerdem seien Einsatzkräfte aus Bielefeld beteiligt gewesen. Spezialkräfte hätten das Durchsuchungsobjekt gesichert. Den Zugriff habe er selbst nicht gesehen. Nach der Sicherung der Räume habe er mit den Kolleg*innen das Haus betreten und dabei Thomas N. nackt auf dem Wohnzimmerboden sitzend vorgefunden. Die Lebensgefährtin von N. und deren Sohn (30) seien ebenfalls anwesend gewesen. J. habe N. den Tatvorwurf eröffnet und dass dieser Beschuldigter und vorläufig festgenommen sei. Den Durchsuchungsbeschluss des Bundesgerichtshofs habe er ihm ausgehändigt und ihn über seine Rechte und Pflichten belehrt. N. habe sich dann in Anwesenheit eines Kollegen ankleiden dürfen. Im Anschluss hätten sie sich an einen Tisch im Wintergarten gesetzt. Thomas N. habe eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses zum Lesen ausgehändigt bekommen. Er habe diesen bis Seite fünf gelesen und gesagt, er habe mit der Sache nichts zu tun und wisse nicht, was das soll. Insgesamt sei N. „zurückhaltend, wortkarg“ gewesen, er habe kaum kommuniziert, auch nicht mit seiner Lebensgefährtin. „Er hat gefasst gewirkt“, erinnert sich J.

Das Verhör im Büro der Kriminalpolizei Minden

Einen Arzt habe N. nicht gebraucht. Die Festnahme sei um 6.55 Uhr erfolgt. Rund eine Stunde später habe man ihn auf das Mindener Polizeirevier gebracht und ihn dort erkennungsdienstlich behandelt. Gegen 11.30 schließlich habe er – KHK J. – den Anwalt von N. erreicht, der sich dann auf den Weg zur Wache gemacht und dort mit N. gesprochen habe. „Das ging schon recht lange“, erinnert sich der Zeuge. Zur anschließenden Vernehmung erschienen sei der Beschuldigte mit seinem Anwalt Schmalz, der Polizeibeamte H., die Schreibkraft Frau S. und er selbst. Er, so der Zeuge J., habe die Vernehmung geleitet.

Das Verhör habe von 13.25 Uhr bis 15.27 Uhr gedauert. Die Vernehmung sei ohne weitere Vorabsprachen gestartet worden. Auf die Frage, ob der Beschuldigte in der Zwischenzeit habe essen können, verweist KHK J. auf die Kolleg*innen in Minden. „Normalerweise ja“, so der KHK. Gefragt nach Veränderungen in der Befindlichkeit von Thomas N. sagt der Zeuge aus, dass er keine Veränderungen habe feststellen können. N. sei weiterhin „zurückhaltend“ gewesen, habe inhaltlich jedoch folgen können. Es habe weder Hinweise auf körperliche oder gesundheitliche Reaktionen noch auf eine Suchtproblematik gegeben. Die Wohnung sei bei der Durchsuchung „allgemein unordentlich“ gewesen. Während der Vernehmung sei Thomas N. schwer zu verstehen gewesen, was aber an seinem Dialekt gelegen haben könnte, vermutet der Zeuge. N. habe gesagt, er fühle sich fit und sei noch nie in psychiatrischer Behandlung gewesen. Nach einer erneuten Belehrung und einer Erörterung des Tatvorwurfs, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, habe das Verhör begonnen. Auf eine spätere Nachfrage von Wolfgang W.s Verteidiger RA Grassl, ob der Beschuldigte den Tatvorwurf verstanden habe, erklärt der Zeuge, er sei nach N.s Gespräch mit dessen Anwalt davon ausgegangen. J. kann sich nicht daran erinnern, ob er bei der Vernehmung einen Fragenkatalog abgearbeitet hatte. [Ein solcher Katalog kam bei anderen Angeklagten zum Einsatz, um die Beamt*innen auf das Verhör vorzubereiten.] Er habe Nachfragen an den Beschuldigten gestellt und der Schreibkraft Frau S. die Formulierungen für das Protokoll diktiert.

Das Internet ist ja voll davon“

„Ich möchte damit nichts zu tun haben“ habe Thomas N. auf den Tatvorwurf entgegnet. Auf die Frage, ob er denn von solchen Gruppen schon mal etwas gehört habe, habe der Beschuldigte ausgesagt: „Jawoll, davon habe ich schon gehört, das Internet ist ja voll davon.“ Die Frage des VR, ob der Zeuge J. die Namen von Werner S., Tony E., Paul-Ludwig U. und Michael B. kenne, bejaht der Zeuge. Diese Namen hätten im Durchsuchungsbeschluss gestanden. Der VR will wissen, ob J. sich an die Reaktion des Beschuldigten auf diese Namen erinnern könne. Der Zeuge gibt an, Thomas N. habe gesagt, er kenne Herrn S. unter dem Namen Werner, Herrn E. unter dem Namen Tony und Herrn U. unter dem Namen Paul. Der Name [Michael] B. habe ihm nichts gesagt. Der VR hält dem Zeugen eine Formulierung aus dem Vernehmungsprotokoll vor: „Diesen Tony kenn ich seit zwei Jahren. Dieser sollte sich ebenfalls wie ich entnazifizieren und wie ich weitere Personen für eine Entnazifizierung“ ansprechen. Dies sei so von Thomas N. gesagt worden, so Herr J.

N. sei dann auf das Treffen an der Hummelgautsche 2019 eingegangen. Er habe dort nur schauen wollen, wer dorthin kommt und ob diese Leute für eine „Entnazifizierung“ in Frage kämen, habe N. im Verhör behauptet. Entsprechende Anträge [auf „Entnazifizierung“] habe er zuhause. Als das Gruppenbild an der Hummelgautsche aufgenommen worden sei, habe er seine Sachen gepackt, weil er damit nichts zu tun haben wollte, habe N. auf Anraten seines damaligen RA Schmalz angegeben.

Im Folgenden sei N. – so der Zeuge – zur Fahrt zu einer Demonstration nach Berlin [am 3. Oktober 2019] befragt. Tony E. habe ihn in Minden abgeholt und mitgenommen. Zum Treffen am 8. Februar 2020 in seinem Haus habe Thomas N. angegeben, dass Werner S., Tony E. und Paul-Ludwig U. dabeigewesen seien. Die anderen habe er nicht gekannt. Insgesamt seien es neun Teilnehmer gewesen. Er habe Mettbrötchen und Kaffee serviert. Inhaltlich sei es um „Entnazifizierung“ gegangen. Es habe diesbezüglich weitere Treffen geben sollen, so N. Wer nicht mitmachen wollte, habe gehen können; dies hätte aber einen Kontaktabbruch zur Folge gehabt. Manche Gespräche hätten draußen beim Rauchen stattgefunden; von ihnen habe N. laut eigener Aussage nichts mitbekommen.

Entnazifizierung“ nach „Reichsbürger“ Art

Der VR fragt, warum das Wort „Entnazifizierung“ im Vernehmungsprotokoll „unendlich oft“ auftauche. Dies sei N. wichtig gewesen, antwortet J. Thomas N. habe im Verhör erklärt, er verstehe darunter eine Rückkehr zum Kaiserreich: „Die beim Treffen [am 8. Februar 2020 in Minden] waren, wollen alle zurück zum Status Kaiserreich bis 1918, wenn sie die Entnazifizierung wirklich machen.“ Er (N.) selbst habe sich an den Chatgruppen „Heimat“ und „Freikorps“ beteiligt. Dort sei die Einstellung „deutschnational, besonders Kaiserreich […] in Ordnung“ gewesen. Nach N.s Ansicht werde durch die „Entnazifizierung“ der Frieden wiederhergestellt. Der Versailler Vertrag sei abgelaufen. N. habe betont, dass er Gewalt ablehne. Die Gewaltfreiheit sei nötig im Zusammenhang mit dem Versailler Vertrag – warum, habe N. nicht so richtig erklären können, berichtet der Zeuge.

J. erinnert sich daran, dass N. außerdem betont habe, dass er das ablehne, was nach 1933 passiert sei. Das sei ein Verbrechen gewesen, habe N. ausgesagt. „Wenn ich in die Schublade 1933 reingeschoben werde, möchte ich einen Strafantrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Moskau stellen“, äußerte N. laut Protokoll, aus dem der VR vorliest.

Thomas N. und die „Gruppe S“

KHK J. wird gefragt, was der Beschuldigte Thomas N. über die im Durchsuchungsbeschluss aufgezählten Mitglieder Werner S., Tony E., Paul-Ludwig U. und Michael B. gesagt habe. J. gibt folgende Aussagen des Angeklagten wieder: Nach Angaben von N. habe er Werner S. vor der Durchsuchung drei Mal getroffen und mehrmals mit diesem telefoniert. Man habe über Facebook-Nachrichten gesprochen, in denen behauptet wird, die Antifa wolle jemanden töten. Man habe darüber gescherzt, dass man auch die Antifa töten könne. Außerdem sei es um Aussagen des amerikanischen Geheimdienstes gegangen, dass es in Deutschland zu einem Bürgerkrieg kommen soll. Zur politischen Einstellung von Werner S. befragt, habe der Beschuldigte geäußert, er kenne diese nicht. N. habe S. als „freundlich“ erlebt. Von ihm habe er nur gewusst, dass er einen Bezug zu Italien habe und selbstständig sei.

Zu Tony E. habe der Beschuldigte im ersten Verhör geäußert, dass er ihn seit zwei Jahren kenne und ihn als „freundlich“ empfunden habe. E. habe ihn in die Chatgruppen „Heimat“ und „Freikorps“ eingeladen und ihn zu den Treffen an der Hummelgautsche und zur Demo in Berlin abgeholt. E. sei es gewesen, der ihn gefragt habe, ob das Treffen im Februar 2020 bei N. in Minden stattfinden könne. Nach Auffassung von N. sei E. ebenfalls an einer „Entnazifizierung“ interessiert gewesen.

Ärger mit dem Finanzamt und Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz

Richterin Borguin möchte wissen, was Thomas N. zu seinen persönlichen Verhältnissen angegeben habe. Der Zeuge erläutert, dass N. von seiner On-Off-Beziehung zu seiner Lebensgefährtin seit 2009 berichtet habe. 2019 hätten sie sich schließlich darauf geeinigt, zusammen zu sein, und über eine Hochzeit nachgedacht. Nach acht Jahren Schule habe N. eine Ausbildung zum Fliesenleger absolviert. Bis 2008 habe er von diesem Job gut gelebt. Dann habe es Probleme mit dem Finanzamt gegeben, obwohl er – laut eigener Aussage – keine Schulden gehabt hätte. Die Miete für das Haus, in dem er, seine Lebensgefährtin und deren Sohn leben, betrage 860 Euro. Der Sohn zahle etwas mehr als die Hälfte. N.s Partnerin sei mit ihm dort eingezogen. Die Wohnverhältnisse waren nach Einschätzung des Zeugen J. undurchsichtig. Oben habe der Sohn gewohnt. Die Lebensgefährtin habe mal oben bei ihrem Sohn und mal unten beim Beschuldigten übernachtet.

N., der gebürtig aus Sachsen-Anhalt stammt, habe fünf Geschwister. Zu dreien bestehe noch Kontakt. Seine Mutter lebe in Mitteldeutschland. Als die Richterin dem Zeugen aus dem Vernehmungsprotokoll die Aussage vorhält, dass Thomas N. wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt worden sei, erinnert sich der Zeuge auch hieran. Der Senat beendet damit seine Befragung des Zeugen und gibt den anderen Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Thomas N. will sich bei einer russischen Behörde „entnazifiziert“ haben

Oberstaatsanwältin (OStA) Bellay beginnt und möchte wissen, was N. von der Zeit nach seiner Lehre erzählt habe. Der Zeuge erklärt, N. habe im Verhör davon gesprochen, 1996 nach Minden gezogen zu sein, um als Fliesenleger in einer Schlachterei zu arbeiten. Vor der Beziehung mit seiner derzeitigen Partnerin sei er zu DDR-Zeiten für ein Jahr verheiratet gewesen.

Die OStA fragt nach der politischen Selbsteinschätzung des Beschuldigten im Verhör. J. gibt N.s Aussage wieder, dass er sich in der Mitte sehe. Er wolle „mit Rechts und Links nichts zu tun haben“. N. habe angeben, sich vor drei Jahren „entnazifiziert“ zu haben. Von einer russischen Behörde habe er Post bekommen, die den Eingang seines Antrags bestätigt haben soll. Um welche „Behörde“ es sich gehandelt haben soll, daran kann sich der Zeuge nicht erinnern.

Des Weiteren möchte OStA Bellay mehr zu den Treffen der „Gruppe S“ wissen. Laut J. sagte N., in Alfdorf habe man Bier getrunken, gegrillt und über Alltägliches gesprochen – nicht über Nazi-Kram, wie N. beteuert habe. Vielmehr habe er sich dafür interessiert, wer dort für eine „Entnazifizierung“ in Frage käme. Da es geregnet habe, sei er nur eine Nacht geblieben. Zur Demo in Berlin habe N. ausgesagt, dass sie dort die Anwesenheit des rechten Spektrums und von Antifas bemerkt hätten. Es habe ein Hin- und Hergeschrei gegeben. Das sei ihnen „unheimlich“ gewesen, weshalb sie dann auch gegangen seien, so Thomas N. im Verhör.

Befragung durch die Anwälte

Nun erhalten die Verteidiger*innen Gelegenheit, den Zeugen J. zu befragen. In dessen Antworten bestätigt er, dass das Mindener Treffen der Gruppe im Februar 2020 polizeilich observiert worden sei. Auf die Durchsuchung und die Vernehmung habe er sich mit dem Durchsuchungsbeschluss und bei einer Vorbesprechung vorbereitet, gibt der Zeuge an. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung habe es keinen Haftbefehl gegeben, daher habe man Thomas N. auf Anordnung seiner Dienststelle erst einmal nur vorläufig festgenommen. Die Frage von Thomas N.s Verteidiger RA Sprafke, ob er vor dem Einsatz gewusst hätte, ob es einen Haftbefehl gibt, verneint der Zeuge. Ihm sei gesagt worden, dass ein Haftrichter prüfe, ob es einen Haftbefehl gibt.

RA Hofstätter, Verteidiger von Tony E., geht darauf ein, dass im Durchsuchungsbeschluss vier Namen genannt würden, die der Zeugen auch bei der Vernehmung gekannt habe. Der RA fragt, ob J. bekannt gewesen sei, dass es um einen größeren Personenkreis ging. J. bejaht: Er habe gewusst, dass man nicht nur in Minden eine Durchsuchung durchgeführt habe. Er habe die Namen der anderen Beschuldigten aber damals noch nicht gekannt.

„Sagte Ihnen der Name [Paul-Ludwig] U. vor der Vernehmung etwas?“, hakt RA Herzogenrath-Amelung nach, der Frank H. verteidigt. Der Zeuge J. bestätigt, dass er den Namen aus der Durchsuchungsanregung gekannt habe und auch daraus wusste, dass U. beim Treffen am 8. Februar gewesen sei. Auf die Nachfrage, ob er von U.s Kontakt zu den Ermittlungsbehörden wusste, erwidert der Zeuge, er müsse erst klären, ob er sich dazu äußern dürfe.

So etwas habe ich noch nie auf Papier bringen müssen“

Im Folgenden geht es um die Einschätzung von N.s Weltbild. J. merkt an, dass N.s Antworten auf seine Fragen „unkonventionell“ gewesen seien. Er habe sich aber nichts dabei gedacht, dass der Beschuldigte sich selbst als politisch mittig verortet, obwohl im Durchsuchungsbeschluss ein extrem rechter Hintergrund festgehalten sei. „Wenn er das so sagt, dann schreibe ich das auf.“ Beim Begriff der „Entnazifizierung“ sei er jedoch stutzig geworden. Heute wisse er, erklärt der Zeuge, dass „Reichsbürger“ damit beschreiben würden, dass sie sich von der Zeit des Dritten Reiches lossagen würden. In diesem Weltbild werde aus dem Kreis der Alliierten nur Russland als Schutzmacht anerkannt. Für die „Entnazifizierung“ würden „Reichsbürger“ Anträge an die russische Botschaft stellen, die dann eine Bescheinigung ausstelle. Damit sähen sich die „Reichsbürger“ als entnazifiziert an.

RA Picker, Verteidiger von Marcel W., hält dem Zeugen eine Stelle aus dem Vernehmungsprotokoll vor, wo N. davon spricht, dass er in Moskau einen Strafantrag stellen wolle, wenn er in die Nazi-Schublade gesteckt werde. KHK J. sagt: „So was habe ich [zuvor] noch nie gehört. So etwas habe ich noch nie auf Papier bringen müssen.“ RA Sprafke hakt nach, ob es nicht seine Aufgabe sei, einen Strafantrag entgegen zu nehmen. Der Zeuge erwidert, wenn er ernst gemeint sei, dann ja. Aber als hier der Generalstaatsanwalt in Moskau genannt worden sei, habe er sich nicht zuständig gesehen.

Der Zeuge versichert sich über seine Aussagegenehmigung

In der Befragung durch die Verteidigung verweist der LKA-Beamte J. an manchen Stellen darauf, dass er sich vor einer Beantwortung zunächst bei seinem Vorgesetzten rückversichern müsse. RA Siebers, Verteidiger von Werner S., fragt, welcher Art seine Aussagegenehmigung sei. Diese sei allgemein, antwortet der Zeuge.

In der nun folgenden Mittagspause kann sich der Zeuge offenbar bei seinem Vorgesetzten darüber rückversichern, worüber er aussagen darf. Jedenfalls macht er nach der Pause weitere Angaben auf Fragen der Verteidigung. RA Becker, Verteidiger von Tony E., möchte wissen, wer ihm in dieser Sache vorgesetzt gewesen sei, wer ihm Anweisungen für den Einsatz gegeben habe und mit wem er während des Einsatzes habe Rücksprache halten können. J. erklärt, dass es am Einsatztag eine Führungsgruppe in Stuttgart und eine in NRW gegeben habe. Mit diesen habe er Kontakt gehalten. Einsatzleiter seien Herr L. und Herr G. vom LKA Baden-Württemberg gewesen.

RA Herzogenrath-Amelung interessiert sich dafür, was der Zeuge vor der Vernehmung von Thomas N. über den Mitangeklagten Paul-Ludwig U. wusste und ob er Erkenntnisse über Verbindungen von U. zu Ermittlungsbehörden hatte. Steffen B.s Verteidiger RA Flintrop ergänzt die Frage um den Verfassungsschutz. Der Zeuge antwortet, ihm sei bekannt gewesen, dass es in der Gruppe einen Beschuldigten gegeben habe, der Informationen weitergegeben habe. Er habe aber nicht gewusst, ob es eine Führung oder einen Auftrag gegeben habe.

Thomas N. erinnerte sich nicht an Michael B.s Namen

RA Becker kommt auf die Vorbereitung des Zeugen auf diesen Einsatz zurück. Ob J. dafür der Durchsuchungsbeschluss ausgereicht habe? „Sie sollen da einen mutmaßlichen Terroristen vernehmen und haben keinerlei Kenntnis von dem, was sich da im Hintergrund abgespielt hat?“ KHK J. erörtert, dass er in erster Linie für die Hausdurchsuchung verantwortlich gewesen sei und dass ihm der grobe Sachverhalt für die Vernehmung gereicht habe. Es sei auch nicht unüblich, dass bei mehreren gleichzeitig stattfindenden Durchsuchungen Ermittlungskräfte dabei seien, die nicht auf dem umfassenden Ermittlungsstand seien.

Von Seiten der Angeklagten richtet Michael B. das Wort an den Zeugen. B. möchte wissen, ob der Zeuge N. Bilder vorgelegt habe und warum N. ihn, B., wohl als einzigen der vier Genannten nicht gekannt habe. Bilder habe er ihm nicht vorgelegt, sagt J., sondern nur Namen genannt, und der Name B. habe N. nichts gesagt. B. fragt nach, ob der Zeuge sich gefragt habe, wie es sein könne, dass Terroristen gemeinsam einen Anschlag planen, einander aber nicht kennen. J. äußert, dass die Beschuldigten schließlich aus dem ganzen Bundesgebiet zusammengekommen seien. Nach dieser letzten Frage wird der Zeuge unvereidigt entlassen.

Verteidiger kritisieren Ermittler und zeichnen diffuses Bild vom Angeklagten

Der VR gibt die Gelegenheit für Stellungnahmen zum Zeugen. RA Picker kritisiert, dass man nicht zum ersten Mal im Prozess einen Beamten vernehme, der nicht aus der entsprechenden Abteilung komme und dementsprechend wenig Vorwissen habe. Seiner persönlichen Meinung nach habe KHK J. nicht besonders engagiert gewirkt. All das werfe ein „seichtes Bild“ auf die Ermittler. Die Befragung habe nichts gebracht.

Wolfgang W.s Verteidiger RA Grassl greift den „Reichsbürger“-Hintergrund des Angeklagten N. auf. Dieser habe erst später begriffen, welcher Sachverhalt ihm vorgeworfen wurde, aber nicht, welche Rechtsfolgen das für ihn habe. N. habe die Ansicht gehabt, dass die Gesetze der Bundesrepublik für ihn nicht gelten.

Für RA Herzogenrath-Amelung findet es interessant, dass der Angeklagte Thomas N. nur drei von den zwölf Leuten gekannt habe. Laut Anklage hätten sich da angeblich Menschen zu Mord und Totschlag verabredet, die einander aber nicht gekannt hätten. Das hält der RA für „lebensfremd“. N. vertrete mit seiner Erklärung zum Thema „Entnazifizierung“ wirre Ansichten und kenne die Rechtsordnung der Bundesrepublik nicht. Der RA fragt sich, ob jemand mit „so einem Quatsch jemals eine Gefahr werden konnte“.

Thomas N.s Verteidiger RA Sprafke betont, dass sein Mandant in der Vernehmung zwanglos über „Entnazifizierung“ gesprochen habe, nicht aber über das, was die Anklage ihm vorwerfe, also Anschläge und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Neue Haftbefehle und Beweisanträge der Verteidigung

Der VR geht auf den Folgetag ein, an dem neue Haftbefehle eröffnet werden sollen. RA Mandic, Verteidiger von Michael B., habe einen Haftprüfungsantrag gestellt. Der VR belehrt ihn, dass die Prüfung mit der Eröffnung von Haftbefehlen einhergehe. Von den Verteidiger*innen der Angeklagten, bei denen neue Haftbefehle eröffnet werden, möchte der VR wissen, ob deren Mandanten sich äußern wollen. Die Verteidigungen von Marcel W. und Michael B. erklären, ihre Mandanten würden Angaben zur Person, aber nicht zur Sache machen. Frank H., Markus K. und Steffen B. lassen über ihre jeweilige Verteidigung ausrichten, sie würden keine Angaben machen.

Anschließend stellen mehrere Anwält*innen Anträge. RA Grassl beantragt, OStA Zacharias als Zeugin zu vernehmen, um zu prüfen, ob diese in ihrer dienstlichen Funktion dem Angeklagten U. vor und nach den Ermittlungen Handlungsanweisungen erteilt habe, zum Teil auch über Dritte. Der RA begründet den Antrag vor allem mit Aussagen U.s, der den Namen Zacharias mehrfach verwendet und dabei den Eindruck vermittelt habe, er sei ihr Mitarbeiter. Die RA*innen Abouzeid, Schwaben, Siebers, Berthold, Kist, Ried, Becker und Linke schließen sich an. OStA Bellay erwidert, sie habe keine Bedenken, ihre Kollegin Zacharias hier zu hören.

RA Siebers nennt seinen Mandanten Werner S. einen „maßlos übertreibenden Schwätzer“

RA Siebers stellt drei weitere Anträge. Zuerst beantragt er die Vernehmung der Direktorin der italienischen Nachrichtendienstkoordination, Elisabetta Belloni. Sie werde bestätigen, dass es in Italien keine Gruppe von 100 Männern geben würde, die Migrant*innen erstechen und mit Trauerflor kommunizieren würden. [Paul-Ludwig U. hatte in einem Verhör erzählt, man werde sich beim geplanten Waffendeal mittels verschiedenfarbiger Stoffschleifen an der Kleidung Signale geben.] Außerdem werde sie bestätigen, dass es kein Grundstück in Ligurien gebe, das als Treffpunkt einer solchen Gruppe diene, erst recht nicht bei seinem Mandanten Werner S. Über S. äußert RA Siebers, er sei ein „maßlos übertreibender Schwätzer“, der sich mit solchen Geschichten selbst aufgewertet habe. Es habe nie die von ihm beschriebene Gruppe gegeben. S. habe bei den Mitangeklagten den Eindruck erwecken wollen, er sei „mit allen Wassern gewaschen“. Dem Antrag schließen sich die RA*innen Schwaben, Picker, Mandic, Ried, Becker, Sprafke und Linke an. Von Seiten der Anklage wird erklärt, eine solche Vernehmung sei nicht notwendig.

Als zweiten Antrag bringt RA Siebers eine Befragung von Polizeibeamt*innen ein. Diese sollen bestätigen, dass es keine „Gruppe S“ gebe und der Name nichts anderes als ein Arbeitstitel des LKA Baden-Württemberg sei, der in keinem Zusammenhang mit einem Personenkreis stehe. OStA Bellay verweist darauf, dass allen Beteiligten klar sein dürfte, dass es sich hierbei um einen Arbeitsnamen handelt. Dem Antrag schließen sich die RA*innen Schwaben, Rueber-Unkelbach, Mandic, Kist und Sprafke an.

Zuletzt stellt RA Siebers einen Antrag, der dem Antrag von RA Grassl ähnelt. Auch er möchte OStA Zacharias vernehmen lassen, weil es für das Verfahren von Bedeutung sei, ob Paul-Ludwig U. ein Agent Provocateur gewesen sei oder nicht. Wenn U. tatsächlich ein Agent Provocateur sein sollte, dann sei die „Gruppe S“ keine Gefahr gewesen, da die Ermittlungsbehörden immer auf dem aktuellen Stand gewesen seien und den Aktivitäten ein Ende hätten bereiten können. Sollte OStA Zacharias keine Aussagegenehmigung erhalten, behindere das das Verfahren. Sollte sie glaubhaft widerlegen, dass U. geführt wurde, könne man dessen Aussagen noch weniger glauben, „weil er dann ein noch größerer Sprücheklopfer wäre als Werner S.“. Diesem Antrag schließen sich die RA*innen Schwaben, Picker, Rueber-Unkelbach, Mandic, Kist, Ried, Becker, Linke und Sprafke an. Damit endet dieser Prozesstag.

prozesstage21

Prozesstag 21: Tony E. als Beinahe-Anführer des „Freikorps“

Am 21. Prozesstag, 28. Juli 2021, wurden erneut abgehörte Telefonate eingeführt. Im ersten Gespräch bezeichnet Tony E., frustriert über das „Freikorps Heimatschutz“, die Chatgruppe „Heimat“ als „‚Korps‘ neben dem ‚Korps“. Außerdem sagt er, er sei bereit, für die gemeinsamen Ziele zu sterben.

Am 21. Prozesstag spielt der Vorsitzende Richter (VR) erneut mitgeschnittene Telefonate zwischen Werner S. und Tony E. vor. Das erste stammt vom 3. November 2019 um 22.58 Uhr. Tony E. verkündet darin, dass er sich nun doch vorstellen könne, das „Freikorps“ anzuführen [siehe dazu Prozesstag 20]. „Aber dann brauche ich Leute, die mir da zur Seite stehen. […] Ich will nicht Sören um Erlaubnis bitten müssen, wenn ich ihm sage, ich mache das nicht alleine.“

Außerdem habe er heute den aktuellen Anführer Sören B. in einem Café getroffen, der über Thomas [vermutlich Thomas N.] hergezogen habe. „Das habe ich aber gleich abgebrochen.“ Allerdings hat Tony E. offenbar Verständnis für B.s Abneigung: „Thomas ist natürlich speziell und sehr anstrengend.“ Wenn E. tatsächlich „Korps“-Chef werden sollte, dann „als alleinige Führungsspitze und ohne Wenn und Aber, ohne Abstimmen und haste nicht gesehen.“

Werner S. scheint von E.s Entscheidung nicht recht überzeugt. „Was liegt dir an diesem ‚Korps‘“, will er mehrfach wissen. „Im Augenblick ist das ‚Korps‘ eine Totgeburt“, stimmt E. dem zweifelnden S. zu. Er strebe eher „ein ‚Korps‘ neben dem ‚Korps‘“ an. „Die Menschen [im ‚Korps‘] sind mir egal.“ Ihm gehe es eher um Prestige und „um alleinige Entscheidungsgewalt“ und darum, Sören B. abzulösen. [Mit dessen Führungsstil waren S. und E. schon länger unzufrieden.] Dass B. im Falle eines Führungswechsels Einfluss auf E.s Entscheidungen nehmen könnte, ist für E. ausgeschlossen: „Entweder er gibt mir die alleinige Macht, oder er ist raus.“

Tony E.: „Ich bin bereit, mein Leben aufs Spiel zu setzen“

Werner S. ist noch immer nicht überzeugt vom „Freikorps“: „Mit Uniform, Namen und Titeln kann ich überhaupt nichts anfangen. Wenn du wirklich draußen auf der Straße effizient arbeiten willst, dann kannst du dir das schenken.“ Ganz im Gegensatz zu „dem anderen Ding, an dem wir da gerade arbeiten“.

Tony E. widerspricht, Sören B. habe selbst auch mal etwas in die Richtung von Werner S.` Gruppierung vorgeschlagen. Er druckst etwas herum, offenbar aus Angst, das Telefonat könnte überwacht werden. „Eine anonyme Gruppe. Das ist immer so blöd am Telefon. Eine Spezialeinsatz… Wir sollten da asap [schnellstmöglich] ins Gespräch kommen.“ Die Chatgruppe „Heimat“ sei bereits ein „indirektes ‚Korps‘ neben dem ‚Korps‘“, so Tony E.

In Werner S.‘ Augen ist das offenbar die Organisationsform der Zukunft: „Die Zeiten von diesen Bürgerwehr-artigen Geschichten wie ‚SOG‘, ‚Wodans [Erben]‘ und so sind vorbei. […] Wir sind eine Splittergruppe.“ Tony E. scheint derselben Ansicht: „Wir sind viel weiter, wir sind viel weiter! Wir sind quasi im Sinne der Staatssicherheit sind wir der Deep State, aber auf der anderen Seite. Ich bin mir dessen bewusst, und ich bin auch bereit, mein Leben aufs Spiel zu setzen, wie auch immer. Ich muss nur für mich gewährleisten, dass da jemand ist: Meinen Jungs muss es, egal was auch immer passiert, muss sich jemand um die kümmern.“

Über die weitreichenden möglichen Auswirkungen der geplanten Aktionsform ist sich auch Werner S. bewusst: „Das, was wir machen, das was wir in Hamburg besprechen werden, das dürfte unter Umständen einschneidend sein für unser aller Leben […] Dann werde ich natürlich versuchen, […] ein Konzept vorzulegen, dass das, dass du irgendwann mal weg wärst, nicht passiert.“ [In Hamburg sollte Ende 2019 ursprünglich das Treffen stattfinden, das nach mehreren Absagen im Februar 2020 abgehalten wurde und bei dem die Anschlagspläne konkreter besprochen wurden.] Weiter schildert S. seinen Anspruch so: „Wir müssen das Ganze hochgradig effizient und professionell besprechen und dementsprechend auch vorgehen.“

Tony E.s Albtraum: „Wo Schwarze vor mir stehen mit ner Machete“

Tony E. wirkt nicht ganz so optimistisch: „Man muss solche Szenarien als Ultima Ratio vor Augen haben. Ich wache manchmal nachts auf, wo Schwarze vor mir stehen mit ner Machete. Das klingt vielleicht schizophren oder krank oder pervers, aber in meinen Augen sind das realitätsnahe Szenarien.“ „Ja, das kann jeden von uns treffen“, stimmt S. ihm zu. Doch was Tony E. dann beschreibt, gefällt ihm nicht: „Es ist nicht so, dass ich Angst habe vor Aua oder Tod oder wie auch immer. […] Ich bin heute um ein viel, vielfaches weiter als vor fünf, sechs Jahren, als ich in jedem Restaurant eine Gefahr gesehen hab. Ich hab überall eine Waffe drin gesehen.“ Werner S. warnt ihn, man könnte E. als verrückt abstempeln: „Behalt‘ das mal für dich.“

Werner S. über Michael B.: „Der ist ein Vorsichtiger, aber zu allem bereit“

Anschließend kommen sie noch einmal auf Thorsten K. [angeblich ehemaliger Fremdenlegionär aus Hamburg] zu sprechen. „Thorsten müssen wir immer so bisschen Futter geben, so alle zwei, drei Tage, und ich glaube, der ist dann auch Gewehr bei Fuß“, so Tony E. Auch Werner S. scheint ihn für ein geeignetes Mitglied zu halten: „Thorsten ist einer von den Leuten, auf die ich Wert lege. Der hat Connections, einen gewissen Geist und eine Ausbildung, die sich sehen lassen kann.“

Als weiteren vielversprechenden Kandidaten nennt Werner S. Michael B.: „Der ist zwar ein Vorsichtiger, aber der ist zu allem bereit. Dann haben wir den Steffen B., der ist ein bisschen vorsichtig, macht aber alles mit.“ Steffen B. sei bisher nur bereit, sich auf etwas vorzubereiten. Selbst loszuschlagen sei etwas ganz anderes. Tony E. attestiert Steffen B. „einen gewissen Intellekt. Der spritzt sich noch seine Anabolika. Aber er ist kein Dummer […]. Er ist finanziell relativ unabhängig, auf ihn hören ein paar Leute. Ich halte viel auf ihn und ich weiß auch, dass er auf mich bisschen was hält.“

Einige andere, die offenbar für das geplante Treffen in Hamburg in Betracht kämen, kennt Werner S. selbst noch nicht, wie er sagt. Und „den Ralph [vermutlich Ralph E. aus Witzehave] kenn‘ ich zwar, aber ich weiß nicht, wie er agiert, was er denkt.“ Er nennt N. den „Boxclubmann“. Tony E. scheint Ralph besser zu kennen: „Der hat ja gesessen wegen versuchten Totschlags oder Mordes, der ist eins zu eins ein Handlanger von Thorsten K.“

Dann kommt Tony E. auf Thomas G. aus Hamburg zu sprechen. „Der ist noch eine Nummer größer. Der ist ein Typ, der ist 2 Meter groß, ganz bekannter Türsteher aus Hamburg, der arbeitet bei Schill.“ [Roland Schill, bekannt als „Richter Gnadenlos“ und Innensenator aus Hamburg]. […] Thorsten G. lebe im Augenblick noch von seinem guten Ruf, aber das ist irgendwann auch vorbei. Der ist eine Granate vor dem Herrn.“ Tony E. spricht auffallend bewundernd über K., obwohl er in den Chats nicht häufig schreibe: „Für den würde ich meine Hand ins Feuer legen. Er muss seine Füße stillhalten, weil er so im Fokus der Öffentlichkeit steht.“ Thorsten K. sei „ein Psychopath. Der sollte für uns in Hamburg der erste Mann sein. Vor dem habe ich Respekt. […] Er hat noch Diplomatenstatus, das könnte für uns vorteilhaft sein.“

Werner S. klingt ebenfalls bewundernd und hebt hervor, dass Thorsten K. Generalmajor sei. Er erwähnt, dass Thorsten K., Ralf N. und [Name unverständlich] im Telegramchat „Besprechungszimmer“ seien. Insgesamt strebt er offenbar zehn Mitglieder an. „Wir sind rund zehn Leute, und zehn sollten es auch sein von Anfang an.“ Sie zählen weiter auf, wer dabei sein soll: ein [Name unverständlich] aus Holstein, Paul-Ludwig U., Michael B. „und sein Gianni“, vor allem aber Ralf N, den sie wie einen Prominenten behandeln wollen, damit er überhaupt Interesse am Treffen zeigt. „Dem muss man sagen: Komm vorbei, du musst dich um nichts kümmern, für die Übernachtung ist gesorgt“, vermutet Tony E. „Ich habe den Vorteil, dass wir gut miteinander können. Er ist ein großer Fan von mir, wie er immer sagt.“

Halligalli wie in der Präsidentensuite“

Als Ort für das Treffen ist Tony E. von Hamburg nicht ganz überzeugt. Lieber, so schlägt er vor, sollte man es direkt in seinem Haus veranstalten, das nahe Hamburg stehe: „Ich hab hier eine repräsentative Location. Das ist ja auch wichtig, gerade für so Leute wie Ralf N. Hier können wir ein Wochenende Halligalli machen wie in der Präsidentensuite und wichtige Dinge im entsprechenden Kreis besprechen.“ Tony E. zählt eine eigene Sauna sowie eine große Auffahrt und ein ebenfalls großes Gästezimmer als Pluspunkte auf.

Tony E.s Partnerin sollte laut E. allerdings für so ein Treffen außer Haus sein: „Meine Frau habe ich schon ein Stück weit eingeweiht, dass du und der Micha [Michael B.] auf jeden Fall da seid. […] Ich würde gut finden, wenn wir meine Frau in gewissen Hinsicht ausquartieren könnten, dass wir sagen: Mäuschen, fahr doch morgen ins Hotel, da hast du Essen und ein Zimmer umsonst, weil ich hier ein Treffen hab.“ E. betont einen Vorteil seines Hauses für konspirative Treffen: „Hier können wir ungestört die Handys in meinen Safe im Keller packen.“

Doch nicht nur das Treffen mit allen zehn „Kameraden“ ist Tony E. wichtig: „Ich möchte ein paar Stunden mit dir alleine verbringen“, wünscht er sich liebevoll von Werner S. „Dass du vielleicht einen Abend vorher zu mir kommst, dass wir einen Abend für uns haben. Meine Jungs freuen sich auch irre auf dich.“ Eigentlich kann es E. gar nicht schnell genug gehen: „Recht herzlich, von mir aus darfst du gerne morgen schon hier aufschlagen.“ Sie beraumen für das Treffen ein Wochenende um den 30. November oder 14. Dezember 2019 an. Am 7. und 8. Dezember sei nämlich ein „Freikorps“-Treffen, wirft E. ein.

Hochstapler Werner S. belog seinen Freund Tony E.

Dann wechselt Tony E. das Thema und spricht über Gedanken, die er sich gerade über seine berufliche Zukunft macht. Er zieht in Betracht, zu Werner S.‘ Beruf zu wechseln und wie er Lampen zu restaurieren. „Das wäre was für mich. Und du hast ja gesagt: In zwei, drei Jahren kannste dir ein Haus davon kaufen.“ [Was E. hier noch nicht weiß: Werner S. hat ihn angelogen. Sein Geschäft warf so wenig ab, dass S. Sozialhilfe beantragte.] Tony E. fährt hoffnungsvoll fort, er habe bereits in seiner Firma kommuniziert, dass er sich bald ausklinken werde. Stattdessen würde er gerne ein dreiwöchiges Praktikum in Werner S.‘ Werkstatt absolvieren. „Das freut mich“, entgegnet, Werner S., reagiert aber ansonsten recht zögerlich auf Tony E.s Vorschlag.

E. sucht nicht nur politisch und beruflich, sondern auch privat mehr Anschluss an Werner S. Seinen kommenden Sommerurlaub möchte er mit S. in den italienischen Apenninen verbringen. Die Lage seiner immer wieder angesprochenen Berghütte beschreibt Werner S. als 100 Minuten von Genua und 80 ab Turin.

Tony E. kündigt eine Aussage an

Mit etwas Geplänkel über den Urlaub endet die Tonaufnahme. Bei der anschließenden obligatorischen Möglichkeit für Erklärungen bezieht sich RA Berthold auf eine Äußerung von Werner S., in der dieser Bertholds Mandanten Michael B. als „Freelancer in der Gruppe ‚Heimat‘“ bezeichnet. Das klinge despektierlich, so der RA, und deute darauf hin, dass Michael B. in der Gruppe „nicht die volle Verfügungsgewalt hat“. Außerdem sage Werner S., Michael B. sei „zwar ein Vorsichtiger, aber zu allem bereit“. Das interpretiert RA Berthold dahingehend, dass Michael B. als Prepper „Überlebensfähigkeiten hat, die andere nicht haben. Das hat Werner S. hier wohl gemeint.“ S. halte Michael B. nicht für einen „zuverlässigen Teilnehmer für seine Offensivpläne“.

Nach diesen Worten macht RA Becker eine Ankündigung: Sein Mandant Tony E. „beabsichtigt, sich zur Person und zur Sache umfassend zu äußern“. Dabei werde E. auch auf die abgehörten Telefonate Bezug nehmen. Bei diesen Worten regen sich einige Angeklagte, von denen die meisten seit Verhandlungsbeginn beharrlich schweigen. Frank H. schüttelt den Kopf und schlägt die Hand an die Stirn.

Anschließend ist ein weiteres Telefonat zu hören. Darin spricht Werner S. am 15. November 2019 um 15.20 Uhr auf Michael B.s Mailbox und teilt ihm mit, dass das Treffen am 14. und 15. Dezember stattfinden werde, und Tony E. seine Villa zur Verfügung stelle.

Gespräch über Tony E.s Krebsdiagnose

Direkt im Anschluss spielt der VR ein längeres Telefonat vom 7. November 2019 ab. Darin tauschen sich Tony E. und Werner S. über E.s frisch diagnostizierten Gehirntumor aus. Tony E. betont, er sei „ein Gegner der Schulmedizin“ und hält Krebs nur für einen „Indikator“ für ein grundlegenderes Problem im Lebenswandel. Darum nimmt er sich nun vor, beruflich kürzer zu treten. „Meine Diagnose ist für dich persönlich nur zur Kenntnisnahme. Ich bin ja keine Muschi, alles gut. Mein subjektives Befinden ist: alles easypeasy.“

Werner S. hingegen hofft, dass Tony E. auch politisch weniger tut, und fordert ihn auf: „Klipp und klar auf die Gesundheit achten, und das ist ganz klar das, was du jetzt machen musst. […] Ich gehe davon aus, dass von den zehn Leuten fünf abspringen. Damit möchte ich dich ungern belasten.“ Würde Tony E. sich aus Aktionen heraushalten, würde er das verstehen. „Aber die Qualität der weiteren Vorgehensweise würde ich nochmal besprechen.“ Tony E. ist nicht begeistert: „Ich bin ja auch einer, der vormarschiert. […] Ich stehe zu meinem Wort.“ Sie einigen sich darauf, das Thema persönlich zu besprechen.

Werner S. spricht ihm Mut zu: „Du bist mitten im Leben, du bist standhaft und stabil.“ Trotzdem ist er auch der Ansicht, Tony E. sollte auch seine Entscheidung, die Führung des „Freikorps“ zu übernehmen, noch einmal zu überdenken. „Kümmer dich erst mal um dich. Du hast Familie, einen Hund, Haus, Hof, Arbeit.“ Doch Tony E. scheint nicht geneigt, kürzer zu treten: Er fühlt sich dem jetzigen „Freikorps“-Chef Sören B., der auf Nachwuchs-Suche ist, verpflichtet, wie er sagt. Trotzdem versichert er Werner S.: „Das darf der Sören nicht wissen, aber du bist für mich mein Ansprechpartner Nummer Eins.“

Nun wechselt er das Thema und spricht wieder über seine Überlegung, ein Praktikum bei Werner S. zu machen und danach ebenfalls Lampen zu restaurieren. Werner S. reagiert zurückhaltend [vermutlich da er Tony E. angelogen und seine Gewinne weit übertrieben hatte].

Märtyrer-Aktion als Ultima Ratio

Der Tumor wurde offenbar früh erkannt, und noch scheint er mit einer Größe von 7 Millimetern recht klein und gutartig zu sein. Tony E. überlegt aber auch schon, was wäre, sollte er irgendwann einmal Krebs im Endstadium haben: „Unter Umständen eröffnen sich für mich im schlimmsten Falle ungeahnte Möglichkeiten. […] Als Ultima Ratio unter Umständen“, sagt er nebulös. [Er meint offensichtlich, in dem Fall könnte er auch solche Aktionen durchführen, bei denen man Haftstrafen, Verletzungen oder den eigenen Tod befürchten müsste.]

Tony E. kommt auf den Sänger Werner Böhm zu sprechen. Er verkaufe Böhm bald Holz, und Böhm werde auf seinem 40. Geburtstag singen. „Dann ist Ralf N. auch da, das wird bestimmt lustig“, erzählt er.

Werner S.‘ Facebook-Sperre

Werner S. berichtet, sein Facebook-Account sei heute gesperrt worden. „Ich habe nichts gemacht“, beschwert sich S. „Die sollen mich am Arsch lecken, ich trete da nicht wieder ein.“ Tony E. stimmt ihm zu: „Wenn die mich jetzt wieder sperren, mache ich da auch nichts mehr.“ Beide erzählen, sie hätten sich nur auf Facebook registriert, um Kontakte zu knüpfen. Werner S. hält es daher nicht für sonderlich schlimm, jetzt keinen Zugriff mehr auf seinen Account zu haben. „Ich bekomme über andere Kanäle 50 Nachrichten im Stundentakt.“ Außerdem sei er noch unter dem Namen Matthias S. auf dem russischen Facebook-Äquivalent VKontakte zu finden.

Beide bemängeln, dass Kommunikation ohne potenzielle Überwachung nur noch im persönlichen Gespräch möglich sei. Selbst Briefe seien nicht sicher: „Das wird hier noch so weit kommen wie in der DDR“, prophezeit Tony E. „Aber dann sind wir hoffentlich schon unter der Erde, damit sollen sich die anderen [kommende Generationen] befassen.“ Werner S. stellt sich das anders vor: „Vorher haben wir noch viele plattgemacht.“ Tony E. pflichtet ihm bei: „Das hoff ich.“

Erklärungen

Nach diesem Gespräch erhalten wie immer die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zu Stellungnahmen. RA Miksch, Verteidigung von Marcel W., beginnt: „Im Gespräch wurde unter anderem gegenüber E. der Eindruck erweckt, dass E. bei S. arbeiten könne und in zwei Jahren so viel Geld verdienen kann, dass er davon ein Haus kaufen kann.“ Dabei habe S. doch Sozialhilfe beantragt. Für den RA ergibt sich daraus die Frage, „was von diesem Gerede überhaupt noch ernstgenommen werden kann.“

RA Berthold ordnet das Telefonat zeitlich ein und verweist darauf, dass Tony E. erst nach dessen Verdachtsdiagnose „etwas fatalistisch wird“, während er davor noch sehr „an seinen kleinbürgerlichen Errungenschaften hing“. Daraus folgert der RA, dass sein Mandant Michael B., der E. an der Hummelgautsche getroffen habe, E. nicht als Fatalisten kennengelernt habe, der über Szenarien für seine „Ultima Ratio“ nachdenke.

Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung verweist darauf, dass Werner S. Tony E. dazu aufgerufen habe, die Priorität auf dessen Familie statt auf politische Aktivitäten zu setzen. Tony E. mit seiner Villa, einer intakten Ehe und zwei kleinen Kindern würde seine Errungenschaften nicht „für so einen Schwachsinn“ aufs Spiel setzen, argumentiert er.

Telefonat zwischen Thomas N. und Werner S.

Da sonst niemand etwas zum Beweisstück zu sagen hat, führt der VR das nächste ein: ein Telefonat zwischen Thomas N. und Werner S. vom 10. November 2019 um 11.11 Uhr. [Thomas N. ist in der Aufnahme schlecht zu verstehen, daher sind von ihm kaum Aussagen protokolliert.] Thomas N. fragt Werner S. zweifelnd, ob er wirklich glaube, dass die für das Treffen angekündigten 13 Personen auch wirklich kommen würden.

Werner S. rechnet auch nicht damit. „Das ist eine Farce. Am Ende werden da sechs, sieben Mann sein.“ Und: „Selbst, wenn da 13 Mann sind, dann kenne ich davon nur vier.“ Er erwähnt einen Herrn D.: „Den kenne ich nicht, der ist aber auch ein Fatzke. Und die anderen sind Mädchen. Die werden meiner Zukunftsplanung nichts bringen.“ Das Treffen sei ohnehin nur auf Norddeutschland fokussiert, und er wolle nur kommen, um die Teilnehmenden persönlich kennenzulernen.

Thomas N. teilt seine Zweifel: Die Teilnehmenden hätten nichts Wichtiges zu besprechen. „Das, was wirklich zählt, ist das, was wir am 14. und 15. Dezember zu besprechen haben.“ Bei den Aktionen, die man dort bespreche, würden sich die Teilnehmenden des Nord-Treffens „in ihren scheiß Erdlöchern verstecken“.

Werner S. fühlt sich offenbar durch aktuelle Entwicklungen in Zeitnot: „Wir reiten immer tiefer in die Scheiße! […] „Die schauen mit geschlossenen Augen zu, das sind Feiglinge. Keiner nimmt das Zepter in die Hand. Die warten darauf, dass Leute wie du und ich auf die Straße gehen und was unternehmen. Und dann schreien die: Endlich tut mal einer was. Anstatt dass die sich selber mal bewegen.“ Deswegen interessiere er sich nicht für das „Freikorps“.

Werner S. in Zeitnot: „Wir müssen langsam hinlangen, sonst wird das nix mehr“

Die beiden zählen weitere Personen auf, die sich [vermutlich zum Treffen in Norddeutschland] angekündigt hätten. Unter ihnen ist einer mit dem Pseudonym „Hess“, der Kontakte zu den „Steeler Jungs“ aus Essen habe, sowie jemand, der sich „Ansgar“ nenne. Tony E. und Paul-Ludwig U. werden ebenfalls genannt.

Werner S. redet sich in Rage: „Seit 2014 kriegen wir einen Arschtritt nach dem anderen. Einer nach dem anderen verreckt zuhause. Und die bohren in der Nase, die sitzen auf ihrer Couch und wünschen sich ein schönes Wochenende. Das geht so auf keinen Fall weiter. Aufbauen, kennenlernen, vernetzen – schön und gut. Aber wir müssen jetzt langsam hinlangen, sonst wird das nix mehr.“ Er warte nur noch, bis Michael B. von einer Italienreise zurückkehre, dann will er ein Treffen organisieren. Thomas N. stimmt S.‘ Pessimismus zu: „Wir stehen am Abgrund. Andere stehen da und wissen nicht, was sie machen sollen. Wir gehen voran im Kampf.“

S. bezieht sich auf eine Nachricht von Thomas N. in einer Chatgruppe, in der dieser „die alten preußischen Werte Stabilität, Disziplin, Sauberkeit“ hochgehalten habe: „Dann könnten wir mit 30, 40 Mann viel veranstalten. Aber selbst in den eigenen Reihen hapert es am Pflichtbewusstsein sich selbst gegenüber, aber auch seinen Kameraden und dem Land gegenüber. Es ist schon weit nach 12. Und das habe ich schon vor drei, vier Jahren gesagt. Wenn wir jetzt nicht zusammen rausgehen…“ Auch in seiner eigenen Gruppe [vermutlich im „Heimat“-Chat] vermisst er Engagement; Marcello und einige andere würden sich dort nicht mehr melden. Er werfe sie nur nicht aus dem Chat, um den Rest nicht zu demoralisieren. „Das ist für mich kein Verein mehr“, echauffiert sich N.

Solche Männer gehen in die Geschichte ein“

Werner S. äußert, er bekomme im Chat nur von Thomas N., Markus K., Tony E. und jemandem mit dem Pseudonym Thor regelmäßige Nachrichten. Er beschwert sich über Prepper, die nur besprächen, wer welchen Wasserfilter im Notfallrucksack habe. „Die werden niemals rausgehen, sich bewaffnen und auf die Straße gehen und da aufräumen. Das sind Weicheier, das sind Waschlappen!“ Von der eigenen Gruppe verspricht er sich mehr: „Solche Männer gehen in die Geschichte ein; solche Männer werden in die Geschichtsbücher eingehen mit Rang und Namen.“

Dann kommen sie auf Markus K. zu sprechen. Werner S. sagt, er kenne ihn nicht gut, weil K. sich nur vorsichtig äußere.“ Thomas N., über den der Kontakt zu K. zustande kam, sagt: „Wenn ich ihn einlade, hafte ich dafür.“ S. schlägt N. vor, einen Telegram-Chat mit Markus K. und weiteren ihm geeignet scheinenden Personen zu erstellen. „So Hakenkreuz-Vögel passen da nicht so, die haben den Sinn nicht begriffen“, rät ihm S. Dann verabschieden sich die beiden und legen auf.

Ein letztes Mal für diesen Prozesstag kommen die Verteidiger*innen zu Wort. RA Berthold sagt, dass im Verfahren Gruppen genannt werden, die „sich immer wieder neu bilden und wieder zusammenfallen.“ Die straff organisierte Gruppe, die einen Umsturz anstrebe, gebe es nicht.

RA Herzogenrath-Amelung äußert – nicht als erster der Verteidiger*innen in diesem Verfahren – den Verdacht, dass Thomas N. bei Telefonaten betrunken gewesen sein könnte. Der RA fordert eine Sachverständigenprüfung.