Am 23. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 4. August 2021 wurden 13 abgehörte Telefonate zwischen dem Angeklagten Paul-Ludwig U. und dessen Vertrautem und ehemaligem Bewährungshelfer Jens W. präsentiert. Diese stammen aus dem Zeitraum vom 16. September 2019, also etwa zwei Wochen vor dem Alfdorf-Treffen (Hummelgautsche) der „Gruppe S“, bis zum 10. Februar 2020, zwei Tage nach dem Treffen der „Gruppe S“ in Minden. Die Aufnahmen bis November 2019 kamen aus dem Ermittlungsverfahren gegen Marion G., die über rechte Chatgruppen in Kontakt mit der späteren „Gruppe S“ stand und am Hummelgautsche-Treffen teilgenommen hatte.
Vorbemerkung: In den Telefonaten drückt sich U. oft unklar aus. Er spricht von „er“ und meint damit vermutlich mal den Generalbundesanwalt, mal den LKA-Beamten K. Immer wieder erwähnt er „sie“, vermutlich im Sinne von „die Ermittlungsbehörden“ oder „die LKA-Beamt*innen“. Wo undeutlich ist, wen er meint, ist dies in [Klammern] angegeben.
„Ich schließ‘ die Sache jetzt noch ab“
Im ersten Telefonat berichtet Paul-Ludwig U. seinem ehemaligen Bewährungshelfer W.: „Morgen hab ich einen Termin mit dem LKA. Und dann ein wichtiges Treffen am Wochenende.“ Die Polizeien aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg würden zusammen an dem Fall arbeiten. „Am 28. und 29. September hab ich noch ein Treffen im Wald [an der Hummelgautsche]. Das sind bundesweit vernetzte Gruppen, die es sehr, sehr ernst meinen. Und ich bin mittendrin.“ U. kündigt an: „Ich schließ‘ die Sache jetzt noch ab. Wenn das jetzt alles so weiterläuft und dann der große Knall [vermutlich die Festnahmen] kommt, dann muss ich auch weg.“ Die Gruppe habe alle Adressen und Telefonnummern ihrer Mitglieder, also auch von ihm. „Wenn das große Finale kommt, dann ist nicht ganz klar, wie es mit mir weitergeht. Da sind gerade verschiedene Sachen im Angebot.“
„Jetzt muss ich mit dem LKA reden…“
Anschließend präsentiert der Vorsitzende Richter (VR) die zweite Audioaufnahme. Zu hören ist ein Telefonat vom 2. Oktober 2019. Darin berichtet U. seinem ehemaligen Bewährungshelfer von einer Situation am selben Tag, in der ihn die Polizei mit einer Schusswaffe, für die er keine Genehmigung hatte, beim Umsteigen im Heidelberger Hauptbahnhof erwischte. „Die haben meine CO2-Waffe beschlagnahmt, die ich im Rucksack hatte.“ W. erwidert: „Das ist nicht so gut. Warum hatten Sie die denn dabei?“ „Keine Ahnung“, antwortet U. Dass die Polizei ihn trotz des Waffenfunds weiterziehen ließ, erklärt er W. damit, dass sein Zug kurz vor der Abfahrt gestanden und er ja auch über einen festen Wohnsitz verfügt hätte. Er bekomme, so U., dann wohl voraussichtlich bald Post. „Das ist aber noch nicht alles“, fährt U. fort. „Ich habe Ihnen ja erzählt, dass ich da an etwas Krassem dran bin. Ich habe jetzt Kontakt zum GBA [Generalbundesanwalt].“ Außerdem habe er einen Termin mit dem LKA und fahre bald zu einem Treffen. „Im Moment bin ich Beschuldigter, Mitglied einer terroristischen Vereinigung.“ Das LKA habe ihm allerdings gesagt, er möge vorher Bescheid geben, wenn er einmal eine scharfe Waffe mitnehmen sollte: „Jetzt muss ich mit dem LKA reden, dass die da irgendwas drehen.“
„Ich bin in der Scheiße gefangen“
U. beschreibt nun, in welche Gruppierung er da geraten sei: „Das sind 2.000 Leute, Rechte, die bundesweit vernetzt sind.“ Erst gestern sei er vernommen worden bezüglich eines Treffens dieser Gruppe am vergangenen Wochenende.
Hoffnung macht U. offenbar, dass nun immerhin niemand Einsicht in seine Akte erhalten könne: „Meine Akte ist geschlossen.“ Das betont er auch in den folgenden Telefonaten immer wieder. Trotzdem fühlt U. sich unter Druck gesetzt: „Ich bin in der Scheiße gefangen.“ Jetzt müsse er sich entscheiden: „abhauen“ oder weitermachen. Jens W.: „Nicht abhauen jetzt, das hat überhaupt keinen Zweck.“ U. solle sich der Aufgabe stellen. Den Strafvorwurf könne man vielleicht noch „wegkriegen“. U. erwidert, das habe ihm der Bundespolizist auch gesagt. Der habe auch angemerkt, er werde vermerken, dass U. die Waffe tief im Rucksack verstaut gehabt hätte. [Ob eine Schusswaffe griffbereit geführt wird oder nicht, ist ein juristisch relevanter Unterschied.] Bezüglich der Waffe rät W., U. könne das damit begründen, „dass Sie jetzt Schiss haben“. U. beruft sich darauf, dass jemand ihm gesagt habe, dass er kein Waffenverbot [als Bewährungsauflage] habe. Das Problem sei nicht die Bewährung, sondern lediglich, dass er die Waffe ohne den nötigen Waffenschein geführt habe.
„Status Quelle“?
Nach Ende der zweiten Audioaufnahme gibt der VR die Gelegenheit für Statements. Die meisten RA*innen möchten erst nach der Präsentation aller Aufnahmen Stellung nehmen. RA Herzogenrath-Amelung möchte aber jetzt schon etwas sagen: U. übertreibe in diesem Telefonat mal wieder maßlos, wenn er behaupten würde, es seien 2.000 bundesweit vernetzte Rechte in seiner Gruppierung. Dann bezieht er sich auf einen Satz von U. in diesem Telefonat, in dem er sagt, sein Status habe sich nun geändert, er sei nun eine Quelle. Der RA fordert die anwesenden Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft auf, „hier und jetzt zu erklären, ob das so richtig ist“, erhält jedoch keine Antwort.
Da sonst niemand etwas sagen will, wird das nächste Beweisstück gehört: ein Telefonat vom 4. Oktober 2019. Eingangs berichtet U.: „Ich bin jetzt aus Berlin zurück, ich habe mit dem Chef vom BKA und mit dem LKA gesprochen. Er [vermutlich der LKA-Beamte K.] hat ein Vieraugengespräch mit dem GBA, ich werde wahrscheinlich den Status Quelle bekommen. Dann wird sich ja einiges ändern. Ich darf dann einiges mehr machen, als ich jetzt machen darf.“ Weiter hofft U.: „Er [vermutlich der GBA] wird dann wahrscheinlich der Staatsanwaltschaft Heidelberg sagen: Stopp!“ Seine laufende Bewährung dürfe nun niemand widerrufen: „Keiner darf da ran, außer der GBA und die LKA-Beamten“, erklärt U. „Normalerweise darf ich mit niemand darüber sprechen, auch eigentlich nicht mit Ihnen.“ W. verspricht: „Ich behalte das für mich.“ U. wiederholt seinen angeblich anstehenden Wechsel vom Beschuldigten zur „Quelle“: „Jetzt wird das so sein, dass der GBA meinen Status ändert als Quelle, ich bin dann auch kein Beschuldigter mehr. Ich wurde als Beschuldigter geführt, weil ich dann mehr Rechte habe als als Zeuge.“ Man habe ihm gesagt: „Machen Sie sich keinen Kopf wegen der Mitgliedschaft.“
„Keine Sorgen wegen bisheriger Straftaten“?
Außerdem versichert U. Jens W.: „Sobald das dann an weitere Stellen geht, also GBA und Verfassungsschutz zum Beispiel, dann ist die Sache sowieso geklärt.“ Dann müsse er sich keine Sorgen wegen bisheriger Straftaten mehr machen. „Das wird dann abgegeben an den GBA, alles gut. Im Moment unterstehe ich den ganz normalen Gesetzen. Ich dürfte eigentlich Sachen nicht sagen, die in meiner Welt strafbar sind. Jetzt sagt das LKA natürlich, Sie müssen. Sie können doch nicht immer so tun, zu allem nein sagen, das fällt auf. Sie müssen einen gewissen Grad an Kriminalität machen, um nicht aufzufallen.“ Darum werde er nun eine „Quelle“, um für solche Straftaten „mehr Spielraum“ zu haben. Man habe ihm sogar zugesichert: „Sollte es dazu kommen, dass Sie keine Möglichkeiten mehr haben, uns irgendwie zu erreichen, und die haben Sachen [vermutlich Anschläge] vor, dann können Sie die Verhältnismäßigkeit anwenden. Das ist alles abgeklärt.“ Auch für den Fall, dass die „Gruppe S“ Waffen an ihre Mitglieder verteilen würde, habe man ihm, so U., aufgetragen, sie anzunehmen: „Sonst fliegen Sie doch auf, wenn Sie die Waffe ablehnen“, habe man ihm gesagt. Wieder spricht er von Listen über Rechte, die er den Behörden geschickt habe: „Von Deutschland bis Italien runter mit Adressen, mit allem drum und dran.“
„Beschuldigter“ im „Zeugenschutz“ statt „Quelle“?
Im folgenden Telefonat vom 18. Oktober 2019 moniert U.: „Ich werde immer noch als Beschuldigter geführt, man kann das nicht ändern in Quelle oder Vertrauensperson. Das ist technisch nicht möglich, das hätte man sofort machen müssen.“ Jens W. drängt darauf, U.s Führungsaufsicht einzuschalten. U. versichert, der GBA werde das klären. Doch es sei aktuell nicht einfach, jemanden einzubeziehen: „Meine Akte ist jetzt geschlossen. Niemand wird Akteneinsicht kriegen.“ Eigentlich dürfe er nicht einmal mit Jens W. über all das sprechen. Die Sache mit der CO2-Waffe habe „jetzt auch der GBA an sich gezogen. Und das ist jetzt weg, das hat nie stattgefunden, also das gibt‘s jetzt nicht mehr.“ Man habe ihm erneut zugesichert, ihn in den Zeugenschutz zu nehmen und ihm gesagt: „Machen Sie sich keinen Kopf, wir haben mit den Spezialisten gesprochen. Es wird der Tag kommen, dann kommen die vorbei, und dann sind Sie weg. Was die anderen dann auch wollen oder machen: Die können Sie dann nicht mehr auffinden.“
„Ich bin hier in Gefahr“
Anschließend kommt U. auf rechte Strukturen zu sprechen: „Inzwischen definitiv belegt ist, dass es in zwei Gruppen, wo ich drin bin, Polizisten gibt. Ein ehemaliger pensionierter BKA-Beamter und einer vom LKA von der ‚Bruderschaft Deutschland‘ aus Gießen.“ U. beschwert sich, dass die ermittelnden Polizeibehörden sich nicht untereinander austauschen würden.
Seine Bewährungshelferin Nadja Sch. zu informieren, kommt für U. nicht infrage: „Ich kann und darf der Frau nichts von der Waffe sagen“ und ebenso nichts davon, „was jetzt aktuell los ist. Ich hab die Anordnung, das niemandem zu sagen. Frau Sch. macht immer sofort Notizen. Da braucht nur einer drauf gucken, und der gibt dann Infos an den, den es betrifft.“ Daher habe man seine Akte geschlossen. Wieder erklärt er: „Offiziell bin ich geführt als Mitglied einer terroristischen Vereinigung.“ Er hat offenbar Angst: „Ich bin hier in Gefahr“, sagt er. Und: „Wenn die mich bezahlen, kann der Gegenanwalt meckern, und dann ist das Verfahren durch. Ich finanziere alles [insbesondere Bahnfahrten] im Moment selbst. Offiziell läuft das so: Ich habe keinen Auftrag, ich mach das alles freiwillig.“
Offenbar hat U. auch einen Plan mit den Behörden erarbeitet für den Fall, dass ihm bei einem Treffen der „Gruppe S“ eine scharfe Waffe gegeben werden sollte: „Dann muss ich die annehmen und den GBA sofort informieren. Sollten wir in einem Auto sitzen und ohne mein Wissen ein Anschlag bevorstehen, […] ist mir offen, frei zu handeln.“ Wieder empfiehlt W., U. solle einen Anwalt informieren. Dieser erklärt: „Meinen Anwalt erreiche ich schon seit Wochen nicht.“ Er wolle sich in der heiklen Sache niemand Neuem anvertrauen und habe außerdem kein Geld. Er berichtet von einem anderen Verfahren, bei dem die Polizei nicht eingegriffen habe – so habe man es ihm zumindest erzählt –, obwohl manche Mitglieder der beobachteten Gruppierung bewaffnet gewesen seien, um an „an das große Ziel“ zu kommen. „Wenn aber einer von denen jetzt eine Aktion wie in Halle startet und es kommt raus, dass Sie uns gesagt haben, dass da einer eine Waffe hat, dann sind wir weg.“ [Gemeint ist wohl, dass dann Verantwortliche in den Behörden ihren Job verlieren würden.] Und die Polizei habe ihm zudem gesagt: „Herr U., wir müssen Sie darüber aufklären, dass das für Sie auch tödlich enden kann.“ Er zählt auf, welche Behörden in seinen Fall involviert seien: der Bundesnachrichtendienst, mehrere Verfassungsschutzbehörden, darunter das Bundesamt, außerdem noch das Landes- und Bundeskriminalamt und die Bundesanwaltschaft.
Bezüglich der rechten Gruppierung berichtet U.: „Ich habe dem LKA die Liste mit der Vernetzung gegeben. In jedem Bundesland sind 15, 16 Gruppen à 10, 15 Mann.“ Daraufhin habe der LKA-Beamte gesagt, er denke nicht mehr, dass es sich hier nur um „Facebook-Rambos“ handle. Darum, so U., habe man auch den Generalbundesanwalt hinzugezogen. U. erzählt auch von einer 870 Seiten langen Liste, „wo alle Antifaleute mit Namen, Adresse und Wohnort aufgelistet sind“ [vermutlich ist ein älterer Datenleak eines linken Mailorders gemeint]. „Wo die Anführer [vermutlich seiner Gruppe] schon gesagt haben, das sind die ersten Ziele, damit fangen wir an.“
Nur „offiziell“ freiwillig?
Nun gibt der VR wieder die Möglichkeit für Erklärungen. Als erstes meldet sich RA Kist und beschwert sich über eine unzureichende Verschriftlichung der Telefonate in den Akten: „In der Verschriftlichung steht, U. habe gesagt, er habe keinen Auftrag der Polizei, er mache das freiwillig.“ Tatsächlich aber habe U. gesagt: „Offiziell mache ich das freiwillig.“
RA Herzogenrath-Amelung geht auf den Waffenfund bei U. ein: Entweder habe U. die Wahrheit erzählt, dann müsste man rechtliche Überlegungen anstellen, ob der GBA dazu überhaupt befugt gewesen sei. Oder U. habe geflunkert oder übertrieben, das würde Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen zulassen. „Genauso, wie wenn er sagt, es gebe in jedem Bundesland 15 Gruppen zu 15, 16 Mann. Dann kommt man auf ganz erstaunliche Zahlen.“ Auch die Aufzählung der involvierten Behörden stimme „wohl kaum“.
„Arschkarte hoch 10“ oder weitermachen?
Im nächsten Telefonat zwischen U. und W. vom 18. Oktober 2021 bittet U. seinen ehemaligen Bewährungshelfer, für ihn seinen Rechtsanwalt Scholz anzurufen, der rufe ihn seit drei Wochen nicht zurück. Zudem bestätigt er noch einmal, dass er „natürlich keinen offiziellen Auftrag“ bekommen würde, „das muss gesetzlich auch so sein“. Er sei jetzt in einer „Zwickmühle“: „Ich weiß ja jetzt, worum es geht, was das für Leute sind. Und ich weiß, dass im Frühjahr Aktionen passieren werden. Die planen tatsächlich an einem Tag mit allen Gruppen zuzuschlagen, die wollen einen Bürgerkrieg provozieren. Diese Leute, Ralf N. und so weiter, die hat alle der VS auf dem Schirm. Aber nicht so nah, die kommen da nicht dran wie ich. Wenn ich rausgehe, bleibe ich Beschuldigter ohne Zeugenschutz. Dann habe ich die Arschkarte hoch zehn. Und stellen Sie sich vor, ich gehe jetzt raus, so kurz vor dem Ziel: Nächstes Jahr passiert das, da liegen 20, 30 Tote auf der Straße: Ja was meinen Sie, wie ich dann damit klarkomme? […] Es ist im Moment ermittelt, dass es um die 600 bis 1.000 Leute sind, die im Frühjahr zuschlagen. Das sind Dimensionen, die sind unfassbar.“
„Ganz tief drin“
Im folgenden Telefonat vom 11. November 2019 geht U. auf seinen angeblichen Kontakt zur Generalbundesanwaltschaft ein. „Wir [unklar wen er meint] haben mit der Zacharias [Cornelia Zacharias ist Oberstaatsanwältin der Generalbundesanwaltschaft] gesprochen, die [vermutlich die Generalbundesanwaltschaft] melden sich bei mir.“ Zudem berichtet er, dass er an „zwei, drei Treffen, die ganz entscheidend sind, eins in Hamburg und eins in Achern bei Offenburg“, teilnehmen werde. Er sei jetzt also „ganz tief drin, ganz entscheidende Sachen“. Aber selbst sein Rechtsanwalt Scholz dürfe darüber nichts wissen. „Die haben mir ganz klar gesagt: Wenn jetzt irgendwas rauskommt, dann fällt der Zeugenschutz sofort weg.“
Man führe ihn aber weiterhin als Beschuldigten, erzählt U. „Das wird sich auch nicht ändern. Erst, wenn ich im Zeugenschutz bin.“ Er wundert sich, dass er nichts mehr wegen der CO2-Waffe gehört hätte, und vermutet, der LKA-Beamte K. habe die Sache weitergeleitet [vermutlich an die Generalbundesanwaltschaft].
„Akt der Wiedergutmachung“
Nun konkretisiert U. die Pläne der „Gruppe S“: „Wenn die im Frühjahr das machen, und zwar in jedem Bundesland mit zwei Gruppen à 10, 15 Mann, wird mit mehr als 800 Toten gerechnet. Frauen, Kinder, auch Deutsche, egal was. Deren Hauptziel ist es, einen Bürgerkrieg zu provozieren. […] Nicht kann, könnte, nein, das wird passieren.“ Dafür, die Opfer zu retten, setze er bereitwillig seine Sicherheit aufs Spiel. „Ich weiß, dass das nicht ungefährlich ist, die knallen mich ab, sobald ich einen Fehler mache. Das kann lebensgefährlich sein. Für mich ist das auch ein Akt der Wiedergutmachung [mit Blick auf seine kriminelle Vergangenheit].“ Er hofft, auch die Richter und Staatsanwälte, die mit ihm bisher betraut waren, positiv überraschen zu können.
Im Dezember sei, so U. weiter, ein Treffen in Hamburg [das verlegte und letztendlich dann in Minden stattgefundene Treffen]: „Ehemalige Personenschützer, BKA-Beamte, Polizisten sind da drin, das ist unglaublich.“
Sollte er, so U., in den Zeugenschutz kommen, dann „wahrscheinlich nicht in Deutschland“. So habe man es ihm gesagt. U. berichtet, der LKA-Beamte K. sei besorgt ob der Möglichkeit, dass die Gruppe unerwartet früh losschlagen könnte, oder auch einzelne von ihnen. „Dann sind sechs Staatsschutzbeamte plus GBA weg.“ [Vermutlich auch hier im Sinne personeller Konsequenzen.]
Nach Beendigung der Präsentation des Telefonats ergreift RAin Schwaben das Wort: „Beim GBA oder wer die Ermittlungen geführt hat, hat man sich ganz genau überlegt, ob U. Zeuge, Beschuldigter, Quelle oder V-Mann sein soll. Warum ist er jetzt Beschuldigter? Weil der GBA selbst nicht daran glaubt, dass das, was U. erzählt, die Wahrheit ist, oder dass er das nicht kann, was er als Zeuge müsste [unter anderem den Befragungen der Verteidigung standhalten]?“ Sie betont zudem, dass ihr Mandant Markus K. erst im Dezember 2019 in den Chat der Gruppe aufgenommen worden sei und somit mit den vermeintlichen Anschlagsplänen, die U. im eben gehörten Telefonat geschildert habe, nicht gemeint gewesen sein könne.
„Ich halte da den Deckel drauf“
Das anschließende Telefonat wurde am 20. November 2019 geführt. U. berichtet W. darin, er sei im Oktober knapp 2.000 Kilometer mit dem Zug zu Treffen gefahren. Die Behörden dürften die Kosten aber nicht übernehmen, „weil dann würde der Prozess platzen“. Nach jedem Treffen gehe er zum Verhör, um seine Aussage zu machen. Irgendwann hätten ihm fünf Euro für ein Ticket gefehlt. Der eine Beamte habe dann in die Tasche gegriffen, fünf Euro auf einen PC gelegt, und habe dann mit seinem Kollegen unter einem Vorwand den Raum verlassen. U. habe das Geld dann genommen.
OStAin Zacharias habe ihm versprochen, so U., sie werde – sollte er in den Zeugenschutz gehen – „Ihren Fall, wenn das alles abgeschlossen ist, persönlich an mich heranziehen“. Da er nun einmal fälschlicherweise als Beschuldigter geführt werde, müsse er sich auch in einem Prozess dem Vorwurf von Straftaten in dem Zusammenhang stellen – allerdings „nur Pipifax“, wie beispielsweise von ihm verfasste Onlinekommentare. Vor Gericht werde er dann die Aussage verweigern. Man habe ihm versprochen, er werde lediglich zu einem halben Jahr auf Bewährung verurteilt.
Lachend berichtet U., er sei jetzt Mitglied der „Bruderschaft Deutschland“. [Tatsächlich war er nur „Anwärter“ bzw. „Mitglied auf Probe“.]
U. erzählt W., der LKA-Beamte K. habe ihm wegen der CO2-Waffe ein Formular überreicht, auf dem er (U.) per Unterschrift sein Einverständnis damit bekundet habe, dass die Ermittlungen gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt werden. Sollte der für ihn zuständige Vorsitzende Richter der Strafvollstreckungskammer am Landgericht Aachen dennoch seine Bewährung widerrufen wollen, „dann sagt die Zacharias: So, mein Freund, du machst jetzt hier gar nichts, der Fall liegt jetzt bei mir, und ich halte da den Deckel drauf.“
„Eine Art zweite Chance“
Das nächste präsentierte Telefonat wurde am 25. November 2019 geführt. U. berichtet W. darin vom anstehenden Treffen in Hamburg. Es seien „acht Mann vom LKA“ vor Ort, „falls irgendwas sein sollte, dass die dann schnell eingreifen können“. U. hofft, innerhalb der nächsten drei Monate in den Zeugenschutz zu kommen, da dann der Bewilligungszeitraum für die Kostenübernahme [vermutlich für das betreute Wohnen] auslaufen würde. Sollte es zum Prozess kommen, „werden sie mich gar nicht preisgeben. Das kommt nicht raus, dass ich Informant war.“
Direkt im Anschluss ist ein Telefonat vom 11. Dezember 2019 zu hören. U. erzählt W. darin, dass er am Vortag bei einem Treffen gewesen sei und „das entscheidende Treffen“ am Samstag stattfinde. [Dieses fiel dann allerdings kurzfristig aus.]
Der Zeugenschutz werde nun schon für ihn organisiert, so U. Offenbar eine verlockende Perspektive für ihn: „Für mich ist es auch wie eine Art zweite Chance. Natürlich ist der Ursprung nicht so schön, aber ich fang mit null an mit allem. Ich habe keine Schulden, keine Vorstrafen, kein gar nichts. Das sehe ich so als Vorteil. Jetzt mache ich wirklich einen Schlussstrich, und dann geht es nach vorne weiter. […] Keine Bewährung, niemand mehr, der mir auf den Sack geht. Ich bin dann ein unbescholtener Bürger.“
Vier weitere Telefonate
Das nächste Telefonat wurde am 20. Dezember 2019 geführt. Darin erzählt U. Jens W. kurz, das Treffen in Hamburg sei wegen schlechten Wetters ausgefallen und auf den 18. Januar verlegt worden. Die Absage habe er direkt an seinen LKA-Kontaktmann K. weitergeleitet. Der habe geantwortet: „Ja scheiße, wir sind schon seit 4 Uhr auf den Beinen.“ U. mutmaßt, beim nächsten Treffen werde das LKA die Gruppe festnehmen.
Das nächste Mal telefonieren die beiden am 7. Januar 2020. U. berichtet darin, dass er trotz seines Alkoholverbots Silvester in einer Kneipe verbracht habe. „Das habe ich jetzt mal nicht gehört“, erwidert Jens W. U. erwähnt ein Treffen in Achern nächste Woche, „das recht heikel ist“.
Am 27. Januar 2020 ruft U. erneut Jens W. an und berichtet, er habe W. als Kontakt für seine Zeit im Zeugenschutz auserwählt. Sollte er (U.) sterben, werde das LKA Jens W. benachrichtigen, er dürfe dann darüber aber nicht sprechen. „Dann gehe ich halt als der falscher Terrorist in die Geschichte ein“, amüsiert sich U.
U. berichtet W., dass in einer gemeinsamen Chatgruppe auch Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) seien. Sie hätten Videos von einem ihrer Gefechte gegen die Taliban im Chat verschickt. Zudem berichtet U., dass am 1. Februar ein Treffen in Heilbronn sei. Und dass er jetzt von der „Bruderschaft“ auch ein Gruppen-T-Shirt bekommen habe.
Im Mitschnitt des folgenden Telefonats vom 6. Februar 2020 ist zu hören, dass U. eine Neuigkeit verkündet: „Ich war bei der Besprechung für das Treffen in Heilbronn. Die haben mir gesagt, ich soll heute schon die Tasche packen. Ich bin im Zeugenschutz drin. Ich weiß nicht, wann die mich rausholen. […] Das machen erst zwei Beamte vom LKA, die werden mich dann übergeben an die Spezialisten.“
U. berichtet vom Mindener Treffen
Am 10. Februar 2000 schließlich, zwei Tage nach dem Mindener Treffen und vier Tage vor der Festnahme der „Gruppe S“, berichtet U. Jens W. dann am Telefon: „Morgen Abend werde ich abgeholt“, dann beginne sein neues Leben. Das Treffen [in Minden] sei überwacht worden. Er erzählt Jens W. von dem Plan, Waffen für 50.000 Euro zu besorgen „und dann mit sechs Mann ein richtiges Blutbad anzuzetteln, um dann eine Gegenreaktion zu provozieren“ und „einen Bürgerkrieg anzuzetteln“. Nach dem Treffen seien sie [U. und Wolfgang W., der U. in seinem Auto mitnahm] verfolgt worden. [U. berichtete in einem Verhör, ein schwarzer BMW habe sie verfolgt, und sie seien letztendlich sicher gewesen, dass darin die Polizei saß.] „Wir wissen nicht, wer das war, und jetzt hat man entschieden, mich rauszuholen morgen.“ [Es handelte sich um eine Observation des LKA.]
U. berichtet, man [vermutlich das LKA] hätte gerne die geplante Waffenübergabe abgewartet und die Gruppe danach erst festgenommen [vermutlich, um mehr Beweise zu haben], habe jetzt aber die Entscheidung U. überlassen, da er bei der Übergabe anwesend sein sollte. Man habe ihm gesagt: „Wenn Sie sagen, das machen Sie nicht: Wir haben [auch ohne abzuwarten] genug [Beweismaterial].“ Er wolle die Übergabe nicht abwarten, erklärt U.: „Ich weiß nicht, wo das Treffen ist.“ Sollte es beispielsweise auf einem Feld stattfinden, müsste sich die Polizei weit weg verstecken und könne im Notfall vielleicht nicht schnell genug kommen. „Wenigstens habe ich einen Beitrag dazu geleistet, dass viele hundert Menschen hoffentlich noch lange leben können.“
U. kommt erneut auf die aktuellen Pläne für den Zeugenschutz zu sprechen. Erst einmal komme er in eine Übergangswohnung mit dauerhafter Begleitung von zwei LKA-Beamten, später komme er dann „zu den Spezialisten“. Vielleicht müsse er vorher für zwei Wochen in Haft. Aber, so habe man ihm zugesichert, danach komme bei ihm Absatz 7 zum Tragen. [Absatz 7 des §129 StGB zur Bildung einer terroristischen Vereinigung ermöglicht Strafnachlass oder Straffreiheit für Täter*innen, die die Pläne ihrer Gruppen selbst oder durch Informationen an die Polizei verhindern.]
Stellungnahme der Anklage
Im Anschluss ergreift OStAin Bellay das Wort. Sie verweist darauf, dass U. in mehreren Telefonaten gesagt habe, er sei Beschuldigter und auch als solcher behandelt und belehrt worden sei. Es sei ihm explizit kommuniziert worden, dass er freiwillig und ohne Auftrag handle. Die OStAin weist die wiederholten Anschuldigungen, U. sei ein V-Mann oder Agent Provocateur, zurück. Auf die Frage der RAin Schwaben, warum U. nicht als Zeuge geführt werde, erklärt Bellay, dass U. sich strafbar gemacht habe. „Daher war er stets Beschuldigter und ist nun Angeklagter.“
Abouzeid: „Riesennummer selbst erschaffen“
RA Abouzeid gibt eine Erklärung ab. „Es wird immer deutlicher: Herr U. wollte den Zeugenschutz. Anders als üblich hat der Zeugenschutz für ihn nicht ein Übel dargestellt, sondern er ist das Ziel von U. Für ihn ist das die Möglichkeit eines Neuanfangs.“ Der RA fragt, was U. wohl dafür getan hat, dieses Ziel zu erreichen. „Er spricht selbst von der schützenden Hand der Polizei und von dem drohenden Bewährungswiderruf.“ Außerdem höre man in den Telefonaten wieder „die üblichen Verhaltensauffälligkeiten“ und Übertreibungen von U. „Er hat bei der Polizei für den Eindruck gesorgt, er decke jetzt die Riesennummer auf. Als klar war, dass diese Riesennummer nicht kam, hat er sie selbst erschaffen.“
Schwaben: „Agent Provocateur“
RAin Schwaben sagt, dass U. schon vor dem entscheidenden Treffen der „Gruppe S“ in Minden von Anschlägen und Bürgerkrieg gesprochen habe, und deutet damit den Verdacht an, U. könnte ein Agent Provocateur sein: „Ab wann war der Gedanke des Bürgerkriegs da, und ab wann konnten die Angeklagten überhaupt über das Thema sprechen? Und wer hat dann wohl was eingebracht?“
Miksch: LKA hat U. getäuscht
RA Miksch vermutet, das LKA habe bei U. den Eindruck erweckt, dass er als V-Mann geführt werden könnte. Glaubwürdig sei auch, dass irgendwann das LKA zurückgerudert sei und ihm habe sagen müssen, dass er Beschuldigter bleiben müsse. „Diese Vorgehensweise ist äußerst rechtsmissbräuchlich, weil hier agiert wird wie bei einem V-Mann, obwohl U. nicht zu einem gemacht wurde“, äußert der RA. Auch die Haftentschädigung und der Zeugenschutz im Ausland seien Hoffnungen, die bei U. geschürt und später widerrufen worden seien.
Grassl: Motive Geld, Straferlass und einmal Strafverfolger sein
RA Grassl geht auf die von ihm vermuteten Motive von U. für dessen Aussagen bei der Polizei ein: „finanzielles Interesse an Zahlungen der Behörden, Zeugenschutz und Straferlass“. Es schwinge auch der Wunsch mit, selbst vom Straftäter zum Strafverfolger zu werden.
Rueber-Unkelbach: Motiv Nervenkitzel
RAin Rueber-Unkelbach erwähnt ein Telefonat, das noch nicht ins Verfahren eingeführt worden sei. Darin sage U. zu einem Arzt der LWL-Klinik: Früher habe er Geiselnahmen als Nervenkitzel empfunden, heute das, was er für die Polizei tue. Jens W. habe U. ausdrücklich dazu geraten aufzupassen, „dass man ihn nicht fallen lässt wie eine heiße Kartoffel“.
Mandic: „Nur pro forma den Beschuldigtenstatus“
RA Mandic spricht ebenfalls die vermeintlichen Übertreibungen und Lügen von U. an. Es sei schwierig, herauszudestillieren, was wahr sei. „Aber mit der Zeit bekommt man mit, wo er flunkert, wo er übertreibt und wo er die Wahrheit sagt.“ Die Arbeit mit den Behörden habe U. sich sicher nicht ausgedacht, „das dürfte klar sein“. „Ich glaube ihm auch, wenn er sagt, er habe nur pro forma den Beschuldigtenstatus.“ Die GBA ziehe sich auf diese Formalitäten zurück, alles andere interessiere sie nicht.
Berthold: Straffreiheit zugesichert
RA Berthold thematisiert U.s wiederholte Erwähnungen der OStAin Zacharias: „Er macht zumindest glauben, er habe persönlichen Kontakt zu Zacharias.“ Das sollte noch geklärt werden, fordert der RA. Die Ankündigung, 600 bis 1.000 Personen würden im Frühjahr Anschläge begehen, sei offenkundig eine Übertreibung, bei anderen Äußerungen U.s wisse man das nicht so genau. U. sage außerdem, er verbringe jede Woche fünf bis sechs Stunden beim LKA. OStAin Zacharias habe U. versprochen, seine Haftentschädigung [vermutlich für die elf Jahre Sicherungsverwahrung wegen einer negativen psychologischen Prognose, die durch ein neues Urteil revidiert wurde] werde fortgesetzt. RA Berthold spricht seine Hoffnung aus, den LKA-Beamten K. als Zeugen zu hören. Zu den Anschlagsplänen der Angeklagten sagt der RA, über Anschläge auf Moscheen habe man „im Ansatz“ gesprochen, das wisse man aus Chats. Fraglich sei aber, wie konkret das gewesen sei. U. jedenfalls habe das LKA glauben lassen, ein bewaffneter Überfall stehe bevor. Interessant sei, dass U. durch K. oder Zacharias Straffreiheit nach allenfalls 14 Tagen Untersuchungshaft zugesichert worden sei und das ungefähr so nun auch eingetreten sei.
Kist: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“
RA Kist glaubt nicht, dass LKA, BKA oder GBA offizielle Aufträge an U. erteilt hätten. „Ich glaube aber, dass U. davon ausging.“ U. spreche häufig von Aufträgen. „Denkt er sich das alles aus?“ Von OStAin Zacharias werde man sicherlich hören, dass U. keine Zahlungen bekommen würde. Aber U. sei sicherlich davon ausgegangen. Man habe U. machen lassen und alles dankbar angenommen. Quasi nach dem Prinzip „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“, formuliert der RA.
Hörting: Größenwahn
RA Hörtling erklärt, U. erzähle auch, dass er als Beschuldigter im Moment noch den normalen Gesetzen unterstehe. „Er geht offenbar davon aus, dass für ihn in Bälde, vielleicht auch rückwirkend, andere Gesetze gelten. Welche sind das?“ U. sei von zwei Dingen getrieben: die eigene Rolle zu erfüllen und einen Neuanfang zu schaffen, als unbescholtener Bürger und mit dem insgeheimen Wissen, ein Held zu sein. Der RA interpretiert U.s Vorgehen als Größenwahn.
Becker: Übersteigt U.s intellektuelles Fassungsvermögen
RA Becker betont, dass es „schwer vorstellbar“ sei, dass U. sich „das alles so ausgedacht“ habe: „Es ist relativ kompliziert und übersteigt das intellektuelle Fassungsvermögen, sich so eine Geschichte komplett auszudenken.“ Auch woher U. wisse, dass ein Absatz 7 Straffreiheit garantieren könnte, sei zu klären.
Hofstätter: Zeugenschutz, „das große Finale der U[…]-Show“
RA Hofstätter erkennt „unendliche Widersprüche von Telefonat zu Telefonat“. Es gebe „kaum einen Zusammenhang mit der hiesigen Anklage“. U. spreche von unterschiedlichsten Gruppen, von Ralf N., der „Bruderschaft Deutschland“, den „Hells Angels“ und dem „Gremium MC“ sowie Hunderten oder Tausenden Attentätern. „Das ist dermaßen absurd. Für mich ist jegliche Aussage und deren Wahrheitsgehalt von U. erledigt.“ Zu OStAin Bellays Widerspruch gegen den Vorwurf, U. sei eine „Quelle“, sagt der RA, so einfach sei das nicht. Man könne U. ja offiziell einen Beschuldigten nennen, ihn inoffiziell aber wie eine „Quelle“ behandeln. Vieles weise darauf hin, dass die Situation U.s komplexer sei als die eines normalen Beschuldigten. „Er ist gefühlter Geheimagent, vielleicht auch ein tatsächlicher. Er ist ‚Kronzeuge‘ im Zeugenschutzprogramm. Und er ist Angeklagter. Eine Mischung daraus ist prozessual nicht möglich.“ Dazu müsse man OStAin Zacharias hören. Heute sei überdeutlich geworden: Der Zeugenschutz sei das eigentliche Ziel, „das große Finale der U[…]-Show“.