Am 71. Prozesstag, dem 2. Juni 2022, wurde erstmals ein Zeuge aus der rechten Szene geladen: Ralph E. (63) aus Witzhave. Er soll über den ebenfalls aus Norddeutschland stammenden Angeklagten Tony E. in Kontakt zur „Gruppe S“ gekommen sein und als sehr verlässlich gelten. Laut Tony E. – so ergab es sich aus der Telefonüberwachung – soll er bereits wegen Mordes inhaftiert gewesen sein. Ralph E. traf mehrere der Angeklagten bei einer extrem rechten Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin und war danach Teil einer Chatgruppe der „Gruppe S“, kam jedoch letztlich trotz Einladung nicht zum zentralen Treffen im Februar 2020 nach Minden. Tony E. informierte ihn allerdings wenige Tage darauf telefonisch über die Inhalte des Treffens. Vor Gericht verweigerte Ralph E. die Aussage. Der Senat nutzte den Rest des Prozesstages, um Aufnahmen abgehörter Telefonate von Paul-Ludwig U. zwischen Oktober 2019 und Januar 2020 abzuspielen, u.a. um Erkenntnisse zum Status von Paul-Ludwig U. zu liefern: Hinweisgeber? Informant? V-Mann? Letztendlich machten sie erneut deutlich, dass U. offenbar der Ansicht war, für seine Informationen eine Gegenleistung von den Behörden zu bekommen. Rechtsanwalt Hofstätter kommentierte das mit den Worten: „Er ist missbraucht worden.“
Der Vorsitzende Richter (VR) ruft den Zeugen Ralph E. herein. Dieser stellt sich als 63-jähriger Personenschützer vor und verkündet, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Marcel W.s Verteidiger Picker möchte den Grund dafür wissen, doch E. will auch diesen nicht erläutern. Der VR schaltet sich ein und erklärt, ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht ergebe sich aus den Akten, daher müsse der Zeuge seine Gründe nicht näher glaubhaft machen. RA Picker fragt den Zeugen: „Ist Ihnen bekannt, dass Thorsten K[…] wahrscheinlich ein V-Mann ist?“ [K. gehörte gemeinsam mit Ralph E. zum Organisationskreis der rassistischen „Merkel muss weg“-Kundgebungen in Hamburg. Hintergründe zum V-Mann-Verdacht: siehe den Bericht zum 70. Prozesstag. Ralph E. möchte auch dazu nichts sagen, obwohl der RA insistiert, dass Fragen zum Komplex Thorsten K. nicht von seinem Schweigerecht abgedeckt seien. Der VR weist darauf hin, dass Paragraf 55 schon erfüllt sei, wenn der Zeuge jemanden aus der Szene kenne. [„Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.“]
Eine kurze Pause wird eingelegt. Danach bestätigt der VR das Zeugnisverweigerungsrecht E.s. Dieser stehe im Verdacht, sich an der Gründung einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Er sei am 3. Oktober 2019 im Anschluss an eine Demonstration in Berlin bei einem Gespräch zugegen gewesen. Vor dem Hintergrund zweier Telefonate von Werner S. und Thomas N. vom 20. Oktober und 30. November 2019 sei davon auszugehen, dass bereits bei dieser Zusammenkunft über die Begehung von Tötungsdelikten gesprochen wurde. Der Zeuge soll von Beginn an der Telegramgruppe „Besprechungszimmer“ angehört und zum Treffen der „Gruppe S“ im Februar 2020 in Minden eingeladen gewesen sein. Jede Antwort des Zeugen könnte diesen Verdacht bestärken. Also müsse er nichts sagen. Der VR fragt den Zeugen, ob er weiterhin keine Angaben machen wolle. Ralph E. nickt. Daraufhin wird er unvereidigt entlassen.
Anschließend werden 117 Urkunden im sogenannten Selbstleseverfahren ins Verfahren eingeführt.
TKÜ vom 4. Oktober 2019: Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und LKA-Beamter Michael K.
Paul-Ludwig U. berichtet, er sei mit Teutonico [Werner S.], Thomas N. und Tony E. bei der Demonstration in Berlin gewesen. Ein nächstes Treffen sei am 19. November 2019 geplant. U. fragt nach Neuigkeiten vom GBA bezüglich seiner beschlagnahmten CO2-Waffe. Michael K. kann/möchte dazu noch nichts sagen, man werde sich am Donnerstag treffen. Bis dahin solle U. ruhig abwarten. Paul-Ludwig U. betont: „Wenn das der Paderborner Staatsanwalt mitbekommt, dann sind wir weg.“ [Diese Staatsanwaltschaft war für U.s damals laufende Bewährung zuständig.] K. beruhigt U., dass die Bundespolizei die Waffe beschlagnahmt habe und er nicht glaube, dass sie die Akte direkt zur Paderborner Staatsanwaltschaft schicke. U. verlangt, wegen des drohenden Bewährungswiderrufs wegen Waffenbesitzes solle die Bundesanwaltschaft intervenieren. Er könne ja nach dem Ende der Sache [des Verfahrens gegen die „Gruppe S“] verurteilt werden. K. wendet ein, dass U. danach in den Zeugenschutz gehen solle. Paul-Ludwig U. ist misstrauisch wegen der angeblichen Zufallskontrolle: „Die haben gezielt auf mich gewartet in Heidelberg.“ Er habe Wolfgang W. in Verdacht. „Nur der Wolf wusste, dass ich 11.30 Uhr ankomme.“ Michael K. versucht abzuwiegeln: Das sei „schwierig zu beurteilen“, es gebe ein „erhöhtes Kontrollaufkommen“. [Tatsächlich war es keine Zufallskontrolle, siehe den Bericht zum 63. Prozesstag.] Paul-Ludwig U. kündigt an, K. einige Nachrichten zu schicken, u.a. eine Liste von „Patrioten“. Die hätten in zwei Tagen 2.500 Mann zusammen – das sei kein Fake. Außerdem berichtet U., dass Jonny L. [ESLR Gießen] eine Schusswaffe der Marke Mauser zuhause habe. Die Gruppe um L. hält U. im Telefonat aber für weniger gefährlich als die um „Teutonico“, daher werde er sich auf letztere konzentrieren. Wenn er aber aus der Gruppe um Jonny L. aussteige, werde der Frankfurter Staatsanwalt enttäuscht sein. Paul-Ludwig U.: „Sie sehen, das ist nicht einfach.“
Wurde U.s Status bewusst nicht am Telefon besprochen?
Nach der Präsentation des Telefonats fragt der VR nach Erklärungen, und Frank H.s Verteidiger Herzogenrath-Amelung merkt an, dass U. behauptet habe, es stünden sofort 2.500 Personen bereit. Das sei eine „gigantische Übertreibung“. RA Picker fällt auf, dass U.s Status [V-Person, Informant] nicht am Telefon, sondern unter vier Augen besprochen und U. bei Nachfragen dazu vertröstet werde. Dadurch gebe es keine Aktenvermerke.
TKÜ vom 8. Oktober 2019: Gespräch von U. und LKA-Beamtin Maren-Sophie S.
U. fragt die LKA-Beamtin Maren-Sophie S., ob die E-Mails angekommen seien. S. bejaht.
TKÜ vom 8. Oktober 2019: Gespräch von Paul-Ludwig U. und einem Gernot
In dem Gespräch mit seinem unpolitischen Bekannten Gernot erzählt Paul-Ludwig U., er werde offiziell als Mitglied einer terroristischen Vereinigung geführt, aber „inoffiziell bin ich die Quelle und Vertrauensperson“. Er werde noch bis Februar, März „geführt“, dann werde die Polizei zuschlagen. Danach komme er ins Zeugenschutzprogramm. Dort bekomme er aber nur eine Wohnung, eine Identität und Hartz-IV, um alles weitere müsse er sich selbst kümmern. Gernot entgegnet, U. müsse wissen, was er mache und mutmaßt, dass U. womöglich missbraucht werde. U. betont die Gefahr seines Einsatzes: Man habe ihn gewarnt, es könnte „tödlich für Sie enden“. Aber er wolle „einfach mal nen ganz neuen Schnitt machen“. Wenn der GBA seinen Fall [unrechtmäßiger Maßregelvollzug] an sich ziehe, dann könnte „ich auch Geld bekommen“ [Anspielung auf Entschädigungsklage]. Eigentlich dürfte er das alles Gernot gar nicht sagen. U. fährt fort: Die Beamten seien „sowas von fürsorglich“. Sie seien bei jedem Treffen dabei [Observierung]. Sie hätte ihm gesagt, wenn beim nächsten Treffen Waffen ausgegeben würden, dürfe er die mitnehmen, und wenn es zu Aktionen komme, könne er mit der Waffe eigenständig agieren. Die Rechten hätten sofort 2.500 Mann, die bereits stünden. Die, die jetzt Anschläge planten, seien 80 Leute. Das seien die führenden Leute von „Soldiers of Odin“, „Wodans Erben Germanien“ etc. Es gebe Ermittlungen gegen 160 Leute.
„Er ist missbraucht worden“
Der VR bittet um Erklärungen, und RA Herzogenrath-Amelung betont, dass es sich erneut um „gigantische Übertreibungen“ handle. Tony E.s Verteidiger Hofstätter geht auf Gernots Befürchtung ein, U. könnte von den Behörden missbraucht werden. U. habe das im Telefonat vom Tisch gewischt, würde das heute aber sicherlich anders sehen: „Er ist missbraucht worden.“ Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach weist darauf hin, dass Paul-Ludwig U. bei dieser Einschätzung von RA Hofstätter genickt habe, und verlangt, dass diese gestische Äußerung ins Protokoll aufgenommen wird. Der VR lehnt ab, da weder er noch die Urkundsbeamten U. in diesem Moment im Blick gehabt hätten. RAin Rueber-Unkelbach beantragt einen Senatsbeschluss. Nach kurzer Pause bestätigt der Senat, dass U.s Geste nicht protokolliert wird.
RA Picker hebt hervor, das Telefonat zeige noch einmal drei Punkte:
- U.s Selbstverständnis als Quelle und Vertrauensperson
- U.s Selbstdarstellung mit der Intention der Bewunderung
- U.s Erwartungshaltung an die Sicherheitsbehörden
Außerdem betrachtet der RA den Satz „Ich werde bis März, April geführt“ als „Terminus technicus“ für eine V-Mann-Tätigkeit.
TKÜ vom 9. Oktober 2019: Gespräch von Paul-Ludwig U. und Herrn B. vom LKA
Anschließend spielt der VR wieder ein recht kurzes Telefonat ab. Darin lässt U. seinem LKA-Kontaktbeamten Michael K. ausrichten, dass „bei uns in den Gruppen die ersten Videos“ von den Schutzwesten bei der Hummelgautsche aufgetaucht seien. [Bei diesem Treffen im September 2019 hatte Wolfgang W. eine Stich- oder Splitterschutzweste dabei und soll angeboten haben, weitere dieser Westen für die Gruppe zu besorgen.]
Drei TKÜ vom 11. Oktober 2019 von Paul-Ludwig U. und K. bzw. S. vom LKA Baden-Württemberg
Im ersten überwachten Telefonat will Paul-Ludwig U. von Michael K. wissen, wie das gestrige Gespräch ausgegangen sei. [Am 10. Oktober sollte laut K. ein Gespräch wegen U.s beschlagnahmter CO2-Waffe stattfinden, siehe TKÜ vom 4. Oktober 2019 in diesem Bericht.] K. vertröstet ihn.
In der TKÜ vom 11. Oktober 2019 meldet sich LKA-Beamtin S. zurück und vereinbart mit U. ein Treffen auf dem Polizeirevier in Mosbach.
In der TKÜ vom 11. Oktober ruft Paul-Ludwig U. nochmal bei S. vom LKA an und erkundigt sich mit Bezug auf das Treffen in Mosbach: „Ich werde da aber nicht verhaftet?“ S. beruhigt ihn: „Nein, Sie werden nicht verhaftet.“ U. klingt erleichtert, er lacht und gluckst.
TKÜ vom 15. Oktober 2019: Gespräch von U. und Tobias W. von der Polizei Mittelhessen
Paul-Ludwig U. informiert Tobias W. über ein dreistündiges Gespräch mit dem LKA, bei dem auch Experten für den Zeugenschutz gewesen seien. Er könne seinen Status jetzt nicht mehr verändern. Um die „Gießener Sache“ [Ermittlung gegen die Gruppe um Jonny L.] werde sich anderweitig gekümmert. Man könne ihm keine Unterstützung wegen Fahrtkosten geben, weil das den Prozess gefährden würde. Er stehe weiter allein da. In einem Chat sei eine Liste mit Antifa-Adressen verschickt worden [vermutlich ein alter Punk-Mailorder-Hack], was „Teutonico“ per Sprachnachricht kommentiert habe mit der Forderung: „Damit sollten wir anfangen.“ Die Liste umfasse 78 Seiten, die Personen könne man gar nicht alle schützen. Er trete jetzt in die „Bruderschaft“ ein. „Kann sein, dass ich jetzt in den Untergrund gehen muss.“ Im April, Mai gehe es los.
TKÜ vom 15. Oktober 2019: Gespräch von U. mit Tobias W. von der Polizei Mittelhessen
Paul-Ludwig U. erzählt Tobias W., man dürfe sich die Gruppen nicht als einzelne Akteure vorstellen. Sie bestünden aus je 10 bis 15 Personen. „Die meinen es richtig böse ernst.“ „Teutonico“ habe über eine Sprachnachricht zum Eintritt in die „Bruderschaft“ gesagt: „Oh super, du meinst es jetzt ernst.“ Sie würden sich persönlich treffen. „Teutonico“ habe ihm verkündet, er habe eine eigene Gruppe vorbereitet. U. fügt an, Ziel dieser Gruppe sei, einen Bürgerkrieg zu provozieren. An einem Tag wollten alle zeitgleich zuschlagen. U. beschwert sich über ein Video der Polizei Baden-Württemberg auf Facebook, das eine Vorbereitung auf Terroranschläge zeige: „Na, super, rennt doch gleich mit einem Schild herum: ‚Ich weiß, dass ihr etwas geplant habt.‘“ W. versucht, ihn zu beruhigen; die Übung sei sicherlich schon lange geplant gewesen. U. erzählt, dass Ralf N. [„Bruderschaft Deutschland“] gesagt habe, dass man die Neuen durchleuchten werde. Bei der „Bruderschaft“ seien also, so spekuliert Paul-Ludwig U., auch Polizisten involviert. Am 2. November treffe er sich wieder mit Jonny L. in Landau auf einer Demonstration. Tobias W. betont am Ende des Telefonats noch einmal: „Sie machen das aus freien Stücken. Wir geben Ihnen keine Anweisungen.“
TKÜ vom 24. Oktober 2019: Gespräch von U. und LKA-Beamtin S.
Paul-Ludwig U. berichtet, dass „ein Teil der Jungs“ sich getroffen habe und ihn einweihen wolle. U. selbst erinnert S.: „Ach so, Sie haben vergessen mich zu belehren. Machen Sie das.“ S. erklärt U., wie man einen Chat exportiert. U. sagt, er habe ihr etwas zu Peter O. [„Bruderschaft Deutschland“] geschickt. In die Gruppe sei er wegen seiner Vergangenheit schnell reingekommen. U. wünscht sich eine Sicherung bei seiner Teilnahme am geplanten Treffen in Hamburg. Außerdem bittet er S. um „eine Weiterleitung von Ihrem Telefon am Wochenende, […] wenn ich abgeholt werde.“
TKÜ vom 16. November 2019: Gespräch von U. mit Michael K. vom LKA
Paul-Ludwig U. erzählt Michael K., dass „Teutonico“ vom Verfassungsschutz festgenommen worden sei. [Werner S. hatte eine Hausdurchsuchung.] K. korrigiert, der Verfassungsschutz nehme niemanden fest. U. fährt fort: Teutonico habe alle Chats verlassen und darum gebeten, alles zu löschen. Jonny L. sei auch hochgenommen und seine Waffe beschlagnahmt worden. L. habe geschrieben: „Mich hat einer verkauft.“ Michael K. weiß von der Hausdurchsuchung und erklärt sie damit, dass L. sich bei einer Verkehrskontrolle verplappert habe. Das habe aber nichts „mit unserer Sache“ zu tun. Er ergänzt, dass die Waffe von L. nicht funktionstüchtig gewesen sei. Von der Durchsuchung bei Werner S. weiß Michael K. dagegen nichts. Aber auch diese Razzia basiere nicht auf U.s Angaben. „Von daher: Ruhe bewahren und weitermachen.“ U. erzählt, er fahre jetzt nach Kandel [vermutlich zu einer der rassistischen Demonstrationen dort], und habe eigentlich geplant, mit Jonny L. zur Demo nach Duisburg zu fahren, jetzt hätten sie jedoch umgeplant. Paul-Ludwig U. erwähnt, die „Bruderschaft“ habe einen Anwalt namens Steffen. „Oh, wie heißt der nochmal?“ Michael K. ergänzt: Steffen Hammer. Der sei ein rechter Musiker gewesen und bundesweit für die „Bruderschaft“ tätig. „Der vertritt die teilweise umsonst.“ U. teilt Michael K. außerdem mit, er sei jetzt offizielles Mitglied auf Probe in der „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“.
TKÜ vom 27. November 2019: Gespräch von U. mit Frau S. vom LKA
Paul-Ludwig U. verkündet S., er „werde jetzt auf jeden Fall weitermachen“, wenn er nicht wegen der beschlagnahmten CO2-Waffe in Haft müsse. „Das wäre natürlich bitter.“ Er habe ein Schreiben vom Amtsgericht Heidelberg bekommen. Dahinter stecke der Paderborner Staatsanwalt. S. bietet U. an, ihr das Schreiben zu schicken, und U. willigt ein. U. berichtet, „Teutonico“ sei wieder allen Chats beigetreten und dort wieder aktiv. Er habe gesagt, er habe jetzt drei Verfahren am Hals und eine Hausdurchsuchung gehabt.
Der VR fragt nach Anmerkungen. Steffen B.s RA Ried erklärt, er gewinne immer mehr den Eindruck, dass Paul-Ludwig U. versichert worden sei, dass diese Gespräche nicht zu den Akten gelangen würden.
TKÜ vom 1. Dezember 2019: Gespräch von U. mit seinem Bruder Thomas
Thomas ruft U. an, weil er ihm einen Brief in einer Erbschaftsangelegenheit zuschicken will. Es geht um eine als Erbengemeinschaft verwaltete Photovoltaik-Anlage. Paul-Ludwig U. erzählt seinem Bruder, dass er demnächst in ein Zeugenschutzprogramm komme. Er sei „so in rechten Terrorgruppen drin“, aber er sei „diesmal auf der richtigen Seite“. Es werde erst im Januar, Februar losgehen. Sein Bruder wirkt nur mäßig interessiert.
TKÜ vom 3. Dezember 2019: Gespräch von U. mit Frau S. vom LKA
Paul-Ludwig U. erzählt, dass er mit einem Anwalt gesprochen habe. [Offenbar geht es erneut um die beschlagnahmte Waffe.] Es sei ein Unding, dass die Paderborner schon jetzt, vor Eröffnung der Hauptverhandlung, schreiben würden. Ob sie das an Frau Zacharias [GBA] weitergeben könne? Er wolle ja nicht, dass die Sache vom Tische falle, aber er müsse weitermachen. Zacharias müsse den Fall an sich ziehen.
TKÜ vom 10. Dezember 2019: Gespräch zwischen U. und Frau S. vom LKA
In diesem Gespräch informiert Paul-Ludwig U. Frau S., dass Thomas N. gerade angerufen habe. [Vermutlich bezüglich des geplanten und später geplatzten Treffens bei Hamburg.] Sie „bleiben da bis Sonntag“ und würden in einem Hotel übernachten.
TKÜ vom 12. Dezember 2019: Gespräch von U. mit Michael K. vom LKA
Paul-Ludwig U. erzählt, dass sie am Sonntag zurückfahren würden. Das Treffen gehe von 10 bis 18 Uhr. Er fahre dann von Minden zurück nach Hause. Michael K. kommentiert, das wäre dann „zwar ein wenig anstrengend, aber Sie sind es ja inzwischen gewohnt“. Paul-Ludwig U. verkündet, es komme auf jeden Fall ein Fremdenlegionär. Er solle da eingeweiht werden. „Ich hoffe, da kommt jetzt endlich etwas raus.“ Für Komplikationen habe er eine Nummer, da rufe er an und sage nur „Scheiße“; „oder ich schreibe ‚SOS‘ per WhatsApp“. Er sei vor allem auf Thomas N. gespannt. „Wollen wir mal gucken, was ans Tageslicht kommt.“ Die beiden vereinbaren ein Treffen am Dienstag. Zum Abschied wünscht Michael K. Paul-Ludwig U.: „Gute Nerven, gute Reise!“
RA Herzogenrath-Amelung merkt an, dass dieser Fremdenlegionär nicht existiere.
TKÜ vom [unverständlich] Dezember 2019: Gespräch von U. mit Michael K. vom LKA
Paul-Ludwig U. informiert Michael K., dass das Treffen am 18. [Januar] stattfinde. Er werde mit Ralf N. nach Minden mitfahren. Über den Ausfall habe er sich geärgert. „Auch für Sie.“ Michael K. stimmt dem zu: „Haben uns alle mehr erwartet von dem Wochenende.“ Paul-Ludwig U. vereinbart mit Michael K., sich nach dem 11. zu treffen. Da habe er das Treffen mit der „Bruderschaft“.
TKÜ vom 2. Januar 2020: Gespräch von U. mit Frau S. vom LKA
Paul-Ludwig U. fragt, ob man sich morgen oder nächste Woche nochmal treffen könne. „Teutonico“ [Werner S.] habe eine neue Gruppe namens „1. Zug“. Es gebe Sachen, die man abfotografieren müsse. Könne man das bei der Kripo in Mosbach machen? Paul-Ludwig U. informiert außerdem darüber, dass Ralf N. doch nicht mit komme, aber dafür Kai [K.], der Gründer der „Bruderschaft“. Anschließend kommt U. erneut auf die Heidelberger Kontrolle zu sprechen: Er habe ein Schreiben aus Heidelberg erhalten. Falls es doch zur Verhandlung kommen sollte, sei es wichtig, dass der Staatsanwalt nichts über seine Kontakte zu den Behörden in der Öffentlichkeit verlese. U. fordert, das solle der Staatsschutz klären.