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Prozesstag 51: Ein sehr kurzer Verhandlungstag

Am 51. Prozesstag am 16. Dezember 2021 gegen die „Gruppe S“ sollte eigentlich die Befragung des Angeklagten Marcel W. aus Pfaffenhofen durch den Senat fortgesetzt werden. Wegen eines „unklaren Corona-Geschehens im Senat“, so der Vorsitzende Richter (VR) wurde die Befragung aber nicht fortgesetzt, sondern nur eine knappe halbe Stunde verhandelt.

Der VR führte im sogenannten Selbstleseverfahren 20 unterschiedliche Chat-Protokolle und das Prognose-Gutachten eines verstorbenen Arztes zum Angeklagten Paul-Ludwig U. vom 23. März 2012 ein. Die Chat-Protokolle stammten aus Chat-Gruppen bzw. Untergruppen der „Vikings Security Germania“ (VSG), „Wotans Wölfe Sachsen-Anhalt“ (VSG-Vorläufer), „Freikorps Division 2016 – das Original“, „Soldiers of Odin Bayern“, „Wodans Erben Germanien“ und weiteren Telegram- oder WhatsApp-Gruppen, darunter „Last Man Standing“ und „Aug in Aug Div 2016“.

Den beiden nicht inhaftierten Angeklagten Michael B. und Paul-Ludwig U. kündigt der VR an, sie würden die Akten in Papierform erhalten. Kurz werden noch Lichtbilder vom Dienstag, 14. Dezember 2021, in Augenschein genommen, die Marcel W. vorgehalten worden waren. Hierbei handelt es sich um Neonazi-Propaganda. Der VR fragt nach Erklärungen. Marcel W.s Rechtsanwalt (RA) Picker erklärt, dass sich ihm der Sinn der Augenscheinnahme nicht erschließe. Man „kann von einer Tat gegebenenfalls auf die Gesinnung schließen, aber nicht von der Gesinnung auf die Tat“.

Der VR kündigt an, am Dienstag wolle man mit der Befragung von Marcel W. fortfahren. Der kommende Prozesstag am 21. Dezember sei aber wegen des Corona-Verdachtsfalls unsicher. [Dieser fiel dann auch tatsächlich aus.] Damit endet dieser kurze 51. Prozesstag, der letzte im Jahr 2021.

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Prozesstag 50: Die Ausreden des Neonazis Marcel W.

Der 50. Prozesstag am 14. Dezember 2021 dauerte inklusive einer vormittäglichen 40-minütigen Pause nur zwei Stunden und 20 Minuten und wurde nach der Mittagspause nicht fortgesetzt, weil es dem Angeklagten Steffen B. gesundheitlich nicht gut ging und der Vorsitzende Richter (VR) sicherheitshalber notärztliche Hilfe anforderte. B. wurde zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Vor dem Abbruch wurde der Angeklagte Marcel W. befragt, der sich – nachdem er bereits zuvor bei einem Haftprüfungstermin im August zu seiner Person (siehe Prozesstag 35) und am 49. Prozesstag zur Sache ausgesagt hatte – nun den Fragen des VR stellte.

Zunächst klärt der VR den aussagebereiten Angeklagten über seine Rechte und über das anstehende Prozedere auf. Danach geht es um einige Unklarheiten zu W.s Vorstrafen bzw. zu seiner ersten Haftstrafe. Aus der Klärung ergibt sich, dass W. am 2. Juni 2003 vom Amtsgericht Pfaffenhofen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, weil er alkoholisiert zwei Passanten angegriffen hatte. Danach erhielt er mehrere Strafbefehle wegen Diebstahl-Delikten. Im Mai 2005 wurde er zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er jemandem mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, sodass er letztlich am 2. August 2005 eine Haftstrafe in der JVA Aichach anzutreten hatte. Von dort wurde er später nach Ingolstadt verlegt und nach einem Beschluss des Landgerichts Ingolstadt am 11. Mai 2006 entlassen. Er sei vor seiner aktuellen Inhaftierung nur einmal in Haft gewesen, so W. auf Frage des VR. Seit damals habe er auch keine Fahrerlaubnis mehr. [Was ihn nicht daran hinderte, dennoch zu fahren und sich dabei erwischen zu lassen.]

Im Weiteren interessiert sich der VR für W.s Spitznamen („Matze, schon immer“), für das Smartphone, das er zuletzt benutzt habe, und für zwei Handynummern, von denen W.s Angaben zufolge er die eine selbst (seit „einem Jahr, davor eine andere“) und die andere sein Sohn nutze. Bei Telegram sei er als „Matze Wodans“ unterwegs gewesen, anfangs als „Matze“, bei Facebook als „Matze W.“ (privat) und „Matze Wodans“ (W.E.G). „Matze Wodansohn“ sei nicht sein Profil.

„Bei mir ist die Zeit der Gewalt vorbei“

Der VR bittet den Angeklagten, seine politische Einstellung zu beschreiben. Seine Antwort: „Rechts, aber nicht wie in Anklageschrift geschrieben rechtsextrem. Mit Glauben an die alte Religion.“ Er habe sich auch mal als „sozialnational“ bezeichnet, „aber nicht im historischen Sinne“, der Nationalsozialismus sei damit nicht gemeint gewesen. Gemeint gewesen sei, dass erst einmal „wir“ dran seien, bevor etwas „in die Welt verschenkt“ werde.

Der VR möchte wissen, wie W. „rechts“ und „links“ definiere. W. antwortet zu „rechts“:

  • „Heutzutage ist man ja schon rechts, wenn man mal seine Meinung sagt, z.B. kritisch über Ausländer spricht. Ich bin nicht für alle Ausländer, aber auch nicht gegen alle.“
  • „Wenn man eine unangepasste Meinung zeigt.“

Und zu „links“:

  • „Absolut deutschfeindlich, systemfeindlich.“
  • „Kein Respekt vor der Polizei. Werfen Molotow-Cocktails auf die Polizei.“
  • „Gegen den Rechtsstaat zu sein.“

Hierzu fällt W. eine Anekdote ein: Er sei 2005 auf einer Demo gewesen. Da hätten Linke „Bomber Harris: komm‘ wieder“-Parolen gerufen. „Unterirdisch!“ – das „normale, soziale Links“ [er meint offenbar die SPD] gebe es gar nicht mehr, von denen komme ja nichts mehr. Der VR hakt nach, welche Parteien W. klar als links und welche klar als rechts einordnen würde. W. benennt die Linkspartei als „klar links“, die unterstütze auch nachweislich die Antifa. Rechts gebe es aktuell nichts „Amtierendes“ [möglicherweise ein Hörfehler der Protokollantin]. Der VR möchte wissen, was W. damit meine, wenn er sage, er sei nicht rechtsextrem. W. antwortet: „Bei mir ist die Zeit der Gewalt vorbei.“

Marcel W., der einsichtige Aussteiger?

Der VR hakt bezüglich NS-Bezügen nach. Das Amtsgericht Pfaffenhofen habe in seinem Urteil geschrieben: „Der Angeklagte gab an, früher in nationalsozialistischen Kreisen unterwegs gewesen zu sein.“ W. lenkt ein. Ja, das sei 2003 auch so gewesen, danach aber nicht mehr. Er sei im Alter von 14 oder 15 aktiv in die Szene eingestiegen und mit 20 oder 21 Jahren wieder raus. „Der Zusammenhalt“, „das füreinander da sein“ und „das Familiäre“ hätten ihn positiv angesprochen. Ausgestiegen sei er, weil er älter geworden sei, eine Beziehung gehabt habe und dann auch ein Kind. Er sei „mit der Sache“ gewachsen. Man lerne „Ausländer“ kennen und komme mit ihnen ins Gespräch, zum Beispiel auf der Arbeit. Die hätten dieselben Probleme wie er selbst. „Sie leben genau wie ich, werden gar nicht so sehr bevorzugt. Es gibt solche und solche. Man reift. Es war nicht mehr alles gut oder schlecht, es gab auch was in der Mitte.“

„Blood & Honour“-Gründer als Namensgeber für Sohn des Angeklagten

Die Frage des VR, ob für W. der Unterschied zwischen „rechts“ und „rechtsextrem“ darin bestehe, ob Gewalt angewendet werde oder nicht, bejaht der Zeuge. Er würde sich als „deutschtreu“ bezeichnen, so W. Der VR möchte mehr über W.s politischen Werdegang in extrem rechten Milieus wissen. Wo er da unterwegs gewesen sei. W. habe im „Heimat“-Chat von seiner „Glatzenzeit“ in Sachsen und Berlin-Brandenburg gesprochen. Diese habe ihn ebenso geprägt wie seine Erziehung. W. legt auf Frage des VR Wert darauf, festzustellen, dass er nie Strukturen wie „Blood & Honour“ oder den „Hammerskins“ angehört habe. Seine „Skinheadzeit“ habe er in Berlin-Brandenburg, Sachsen und anfangs auch in Bayern gehabt. Während seiner ersten Inhaftierung sei sie zu Ende gegangen. W. betont noch einmal, seitdem nicht mehr gewalttätig geworden zu sein. Er bleibe aber „meinungstreu“.

Wieso sein Sohn den Vornamen Ian tragen würde, möchte der VR wissen. „Großteils hat mir der Namen gefallen“, so W. Und zu einem kleineren Teil „nach dem Sänger“. [Der verstorbene „Skrewdriver“-Frontmann Ian Stuart Donaldson gilt als Gründer von „Blood & Honour“]. Die Musik habe ihm gefallen: „Habe nicht verstanden, was er gesungen hat.“

Sein „Umdenken“ habe in der Haft 2005 stattgefunden, betont W. noch einmal: Das sei „ein Prozess“ gewesen, zuvor sei er ein „absoluter NPD-Fanatiker“ gewesen. 2015 habe ein Einschnitt stattgefunden, er sei wieder politischer und misstrauischer gegen Menschen und Politik geworden. Er habe Angst vor der Zukunft gehabt, vor zunehmender Gewalt („Was in Europa abgeht, was in Frankreich abgeht. Die Terroranschläge. Die internationalen Muskelspiele zwischen Russland, USA und Europa“). Er habe Angst, dass in Europa wieder ein Krieg ausbrechen könnte. Gewalt lehne er ab, es habe also keine „Annäherung an den alten W.“ (Zitat VR) gegeben.

Auffälliges Interesse für die Wehrmacht

Der VR lässt beim Thema NS nicht locker: „Sie beschäftigen sich mit der Zeit des Dritten Reiches? Was hat Sie konkret interessiert?“ W. antwortet, dass ihn nach wie vor die Wehrmacht interessiere. Der VR präsentiert nun Asservate, die in W.s Wohnung beschlagnahmt wurden, u.a. ein Buch mit dem Titel „Der große deutsche Feldzug gegen Polen“. W. dazu: „Da ging es um die Wehrmacht.“ Das Hitler-Bild im Buch habe er noch gar nicht gesehen, zumal er das Buch erst kurz vor der Razzia erworben habe. Zudem wird ein von W. handgemaltes Bild eines Wehrmachtssoldaten vor einer Hakenkreuzflagge, unterschrieben mit „Matze, 05.11.05“ (W.: „Ich habe in Haft Malen gelernt.“) und ein Mobilisierungsflyer „8. Mai 1945 – Tag der deutschen Trauer“ der „Nationalen Sozialisten Leipzig“ für eine Demo in Delitzsch gezeigt. W. spricht vom „Tag der Trauer“: Es werde „nie über das Elend“ und das „Leid der Zivilbevölkerung“ („Mord, Vergewaltigung…“) gesprochen. Sein Opa sei „als Hitlerjunge bei der Verteidigung Dresdens dabei gewesen.“ Zuletzt zeigt der VR einen Aufkleber mit der Aufschrift „Zerschlagt das System … und werdet aktiv“. Dieser habe einer Bestellung beigelegen, so W.

Angeklagter unterscheidet zwischen mehr und weniger entwickelten „Rassen“ und beschreibt sich als „zum Teil“ antisemitisch

Der VR ist noch lange nicht am Ende seiner Fragen zum Thema NS angelangt. Er hält aus einer polizeilichen Zeugenaussage des „Wodans Erben Germanien“-Aktivisten Andi W. [der ebenfalls zum Treffen in Minden eingeladen war, aber nicht teilnahm] vom März 2020 vor. Marcel W. habe vor dem OLG beschrieben, dass sein Blick auf die Welt im Lauf der letzten Jahre differenzierter geworden sei. Andy W. habe aber ausgesagt, dass Marcel W. von „Fremdrassigen“ gesprochen habe. Und: „Das ist kein Volk, das ist Abschaum.“ Andi W. habe „den Matze immer als extrem“ wahrgenommen. W. würde es auch nicht dulden, wenn sein Sohn keine Deutsche als Freundin hätte, und häufig das „Raus mit die Viecher“-Zitat [von einer Rassistin in einer SternTV-Doku] verwendet. Marcel W. erwidert, dass es eben auch „die andere Seite“ gebe. Er habe damit die „Vergewaltiger“ gemeint. Mit „Fremdrassige“ habe er Angehörige einer anderen „Rasse“ gemeint. Es gebe seiner Meinung nach mehr oder weniger entwickelte „Rassen“. „Köpfe abhacken“ sei beispielsweise „für Europäer unvorstellbar“. Der VR spricht an dieser Stelle die Shoah an. W. erwidert, dass das Vergangenheit sei.

Der VR fragt W., ob er „ausländerfeindlich“ und antisemitisch/judenfeindlich sei. Bei beidem antwortet W. mit „zum Teil ja“. Seine Ablehnung von Juden begründet er damit, dass diese „einflussreich“ seien und im Hintergrund die Weltfinanzen steuern würden. Er spricht von einer „Finanzelite“, die an „allem verdienen will“. Als Beispiel nennt er „Elektroautos“. Es gehe immer um Geld.

Antisemitische Gewaltfantasien im Familienchat

Der VR zitiert aus dem WhatsApp-Chat „Familiengruppe“, in der am 28. Januar 2019 eine Frau eine Sprachnachricht postete, in der davon die Rede ist, dass „die dreckigen Muslime und Juden vergast gehören“. W. hatte mit „Yeah, ich bin dabei“ geantwortet. An anderer Stelle, so der VR, habe Marcel W., geäußert (wird eingespielt): „[…] Mit geht es um die Sache, nur um die Sache. Um Vaterland und Familie. Mir geht es um meine Familie. Bin Nationalsozialist, was soll ich sagen. Bin treuer, rothaariger Asen-Nationalsozialist.“ [Asen sind Götter der nordischen Mythologie.] In der Telegram-Gruppe „Heimat“ soll Marcel W. am 3. Januar 2020 geschrieben haben: „Wenn der Jude weg ist, wird Frieden sein. […] Also muss alles Zion jagen.“ Zu all diesen Belegen für seine NS-Nähe hat Marcel W. nicht wirklich etwas zu sagen, er weicht aus oder wiederholt bereits Gesagtes.

Der VR spricht die „Diskrepanz zwischen dem, was Sie sagen und dem, was wir lesen und hören von Ihnen“ an. Marcel W. eiert herum. Das seien private Gespräche gewesen, die falsch verstanden werden könnten. Mit „jagen“ sei „recherchieren, finden und aufdecken“ gemeint gewesen, „nicht Mord und Totschlag“. Er käme eh nicht an die Leute ran. Es sei schwierig, das zu erklären, es sei schon so lange her. Das sei aus einer Laune heraus entstanden. Man müsse da nicht das Schlimmste reininterpretieren. Der VR widerspricht, dass er das wörtlich nehme und nicht interpretiere. Es folgen hier nicht näher benannte weitere Beispiele für Rassismus, Antisemitismus, NS- und Holocaust-Verherrlichung sowie Gewaltfantasien.

„Krass, das habe ich gesagt?“

Marcel W. versucht seine Äußerungen („Krass, habe ich das gesagt?“) dadurch abzumildern, dass er vielleicht sauer gewesen sei und „Luft rausgelassen“ habe: „Lieber meckern, bevor ich die Wut nach draußen trage. Auch wenn es unter jeder Gürtellinie ist.“ All das heiße aber nicht, dass er das auch umsetzen würde. Der VR hält einen weiteren Chat vor, in dem W. davon gesprochen habe, dass man „gegen Kirche, Islam und Judentum vorgehen“ müsse, damit der „wahre Glaube“ wieder greifen könne. Der VR möchte wissen, was mit „wahrer Glaube“ gemeint sei. W. erklärt, das sei die nordische Mythologie. Dieser Glaube sei schon vorher dagewesen. „Islam, Judentum und Kirchentum“ seien alles dasselbe. Er erwähnt auch den Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche.

Der VR spricht ein weiteres Asservat an, ein Word-Dokument, gefunden auf einer externen Festplatte. W. kann sich daran nicht mehr erinnern. Das Dokument „Gedanken“ ist eine Art Aufruf „an die noch schlafenden Gutmenschen und Aufgewachten“: „Jetzt 2015 ist es so weit. Man zwingt uns in einen Rassenkrieg!!!!“ Man müsse „Familien und Frauen schützen“ und sich „JETZT wehren“: „Volk, steh auf, der Sturm bricht los. Ich selbst für mich weiß nicht, wie weit ich gehen würde.“ Der VR verkündet eine 40-minütige Pause. Anschließend thematisiert die Verteidigung des Angeklagten Steffen B., dass ihr Mandant über Schmerzen im linken Arm und Bein klage, möglicherweise mit koronalem Hintergrund. Der VR verkündet, zur Überprüfung sicherheitshalber den Notarzt zu verständigen, und unterbricht die Sitzung für zweieinhalb Stunden bis 14 Uhr. Um 14 Uhr wird die Sitzung nicht wieder eröffnet, weil die Untersuchung von Steffen B. im Krankenhaus andauert. Es sei aber wahrscheinlich nichts Ernstes, so der VR. Er sei zuversichtlich, dass es am übernächsten Tag weitergehen könne.

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Prozesstag 49: Marcel W. behauptet, in Minden hätte fast niemand Anschläge gewollt

Am 49. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 9. Dezember 2021 berichtete der Angeklagte Marcel W. aus Pfaffenhofen in einer Einlassung über seine Aktivitäten für „Wodans Erben“, aber auch über das Treffen der „Gruppe S“ am 8. Februar 2020 in Minden und seine Verhaftung am 14. Februar. Er stellte sich und die „Erben“ als harmlos dar. W. räumte ein, dass beim Treffen an der Hummelgautsche im September 2019 über einen Anschlag auf ein „Asylantenheim“ gesprochen worden sei, allerdings nur von Marion G. und Paul-Ludwig U.; alle anderen hätten den Plan für „schwachsinnig“ gehalten. Bezüglich des Treffens in Minden 2020 behauptete W., er sei davon ausgegangen, dass man dort „lediglich“ Angriffe auf die Antifa planen würde. Paul-Ludwig U. habe Anschläge auf Moscheen ins Gespräch gebracht, und außer Werner S. seien alle schockiert und überfordert gewesen. W. behauptete, er habe sich gegen diese Pläne ausgesprochen – was einer Aussage W. widerspricht, die er auch zugab: „Wenn so etwas [ein Anschlag], dann erst in ein bis zwei Jahren.“ Als man in Minden über Waffen gesprochen habe, so W., habe er sich von U. gedrängt gefühlt, eine zu bestellen, aber aber dennoch abgelehnt, weil er bereits eine Pistole inklusive Munition gehabt habe. Auf der Rückfahrt von Minden nach Bayern habe er mit Frank H. vereinbart, die Gruppe bald zu verlassen.

Der Prozess beginnt mit dem Erlass einer Verfügung durch den Vorsitzenden Richter (VR), wonach den Verteidigern des Angeklagten Tony E. gestattet wird, in sämtliche Beiakten Akteneinsicht zu nehmen, auch in zukünftig herangezogene. [Den Antrag hatte die Verteidigung am vergangenen Prozesstag gestellt.] Es gebe 253 Aktenbände plus 17 Gerichtsakten; insgesamt seien im Aktenbestand 283 Akten.

Marcel W.s Rechtsanwalt (RA) Picker gibt bekannt, dass sein Mandant – nachdem er bereits zu seiner Person ausgesagt habe – nun auch zur Sache aussagen werde. Dessen Einlassung gliedere sich in vier Abschnitte.

1. „Wodans Erben“

2. Das Hummelgautsche-Treffen

3. Das Treffen in Minden am 8. Februar 2020

4. Die Zeit nach Minden bis zur Festnahme

Sein Mandant werde auch Angaben zu den Chatgruppen „Heimat“ und „Tutto Ramazzotti“ machen.

1. „Wodans Erben“

Marcel W. erzählt, dass er nach einem versuchten Übergriff durch Schwarze auf seine Frau bei einer Online-Recherche auf „Wodans Erben Germanien“ (W.E.G) gestoßen sei. Die Gruppe habe ihn begeistert. Es sei ein Kennlerntreffen in München vereinbart worden, bei dem er Frank H. kennengelernt habe. Die „Wodans Erben“ seien unpolitisch; unter den Mitgliedern fänden sich Ausländer, Muslime und Serben, „quer durch das Gemüsebeet“. Der erste Spaziergang der Gruppe sei dann nicht so glücklich verlaufen. [Die Gruppe drang am 9. Februar 2019 in eine Geflüchtetenunterkunft ein.] Das Gebäude sei als Flüchtlingsunterkunft erkennbar gewesen, aber es habe keinen ersichtlichen Zaun gegeben. Sie seien hineingegangen und hätten angefangen, Fotos zu machen. Die Bewohner hätten sich nicht bedroht gefühlt.

Bei W.E.G sei es verboten gewesen, wild irgendwo hinzurennen und Leute zu verprügeln. Bei Straftaten solle man die Polizei rufen oder den Straftäter festhalten. Es sei aber nie zu so einem Fall gekommen. Man habe versucht, sich sozial zu engagieren. Leider seien sie von ihren Spendenadressaten abgelehnt worden, „weil wir angeblich so böse waren“.

Auf Nachfrage von RA Picker behauptet Marcel W., nicht gewusst zu haben, dass der Verfassungsschutz die W.E.G als „rechtsextrem“ einstuft. RA Picker erkundigt sich, was die W.E.G nach dem „Asylanten-Hausbesuch“ unternommen hätten. Marcel W. gibt an, es habe gelegentliche Treffen gegeben. Man habe Spaziergänge und Zelt-Wochenenden für Mitglieder veranstaltet. In Gesprächen mit Frank H. habe er erstmals vom Preppen gehört. Dabei gehe es nicht um Bürgerkrieg, sondern um Stromkollaps. H. habe ihm von Leuten erzählt, die ein Prepper-Kollektiv aufbauen würden, und gefragt, ob er Interesse habe. Er habe ja gesagt. Seine Frau und er seien neben Google-Scouts auch Wanderer und hätten eine Website für Outdoor-Kochen. Deswegen habe auch sie sich fürs Preppen interessiert.

2. Das Hummelgautsche-Treffen

Am 28. September 2019 seien er und Frank H. zum zweitägigen Treffen an der Hummelgautsche gefahren. Dort habe er Werner S. das erste Mal getroffen. Schon bei der Vorstellungsrunde sei ihm Paul-Ludwig U. negativ aufgefallen. Er habe jeden aufgefordert, seinen Namen zu googeln, und erzählt, er habe 20 Jahre unschuldig im Knast gesessen und Klage gegen den Staat eingereicht. Er werde sich wegen des Maßregelvollzugs rächen. U. habe erzählt, dass er „dann hingeht und Leute umbringt“.

Er, W., habe sich mit Werner S. unterhalten und erklären lassen, was dieser vorhabe. S. habe geschildert, dass er versuche, ein Netzwerk von Prepper-Gemeinschaften aufzuziehen, und Survival-Kurse plane. S. habe auch von einem Fremdenlegionär erzählt, der solche Kurse durchführe, und von einem ehemaligen LKA-Beamten, der Selbstverteidigungskurse anbiete.

Frank H. sei auf Paul-Ludwig U. zu sprechen gekommen: U. sei gefährlich, „weil er einen an der Murmel“ habe. Später habe Werner S. gesagt, dass der geplante Waldlauf ausfalle, da jemand nicht kommen könne. Im Laufe des Abends sei Marion G., die sich für U.s Geschichte interessiert habe, an der Hummelgautsche angekommen. Sie habe mit U. über „Kinderflitzebogen“ gesprochen. G. habe gesagt, man könne auf ein „Asylantenheim“ schießen. Man habe sich über sie lustig gemacht, „weil das völliger Schwachsinn war“. Sie seien nie alle auf einem Fleck gewesen, jeder habe mal mit jedem gesprochen. Abends habe es wieder Gespräche gegeben. Er habe mit Michael B. gesprochen.

„Ich würde auch mit Ihnen kämpfen“

RA Picker fragt seinen Mandanten, ob er ungewöhnliche Waffen gesehen habe. Marcel W. antwortet: „Außer Äxte und Macheten nicht.“ Dann berichtet er weiter über den Ablauf des Tages. Bevor die ersten Teilnehmer abgereist seien, sei einer auf die Idee gekommen, für ein Gruppenfoto mit Sturmhauben zu posieren. Das sei ihm zu blöd gewesen, weil es nichts mit Preppen zu tun habe. [Er ist aber auf diesen Fotos zu sehen.]

Über die Gespräche des Abends sagt Marcel W. aus, Thomas N. habe mit seinem Lieblingsthema „Entnazifizierungskram“ angefangen. W. selbst habe mit Werner S. und Frank H. gesprochen. Frank H. habe Paul-Ludwig U. als „gestört“ bezeichnet. Werner S. habe entgegnet, U. sei liebenswert, müsse aber eingegrenzt werden.

Weiter sagt Marcel W. aus, er habe später am Abend noch einen Spendenaufruf weitergegeben, dem Werner S. und Tony E. dankenswerterweise nachgekommen seien, obwohl sie W. selbst und auch den Spendenempfänger nicht gekannt hätten. Über die beiden sagt er daher: „Das sind gute Menschen.“ Diese Spende führt W. auch als Grund für seine Chatnachrichten an, in denen er schrieb, dass er Seite an Seite mit ihnen kämpfen würde. Dieses Versprechen erneuert er im Gerichtssaal an den VR gewandt: „Ich würde auch mit Ihnen kämpfen.“

Kein Vertrauen in den Staat

RA Picker fragt, ob W. bei dem Treffen an der Hummelgautsche Kleidung von „Wodans Erben“ anhatte. Marcel W. bestätigt das; er habe einen Kapuzenpullover mit der Aufschrift „Wodans Erben“ getragen.

Weiter fragt RA Picker, ob W. kein Vertrauen in den Staat habe. W. erwidert, er vertraue dem Staat nicht, der Polizei hingegen schon. Er empört sich, dass zugelassen worden sei, dass „Leute [Migrant*innen] unkontrolliert reinkommen“. Wenn es ein deutsches Opfer gebe, würden sich die Politiker*innen nicht entschuldigen. Er erwähnt die sexualisierte Gewalt in der Silvesternacht in Köln. „Obwohl mir bewusst ist, dass nicht jeder Flüchtling so ist.“ Er habe einige „Ausländer“ als Elternbeirat und auf der Arbeit auf dem Bau kennengelernt. Die „Ausländer“, die sich integriert hätten, seien nicht gemeint, wenn er von „Scheiß Kanake“ rede.

3. Das Treffen in Minden

Marcel W. erzählt, er habe in Chats mit vielen der Mitangeklagten, außer mit Paul-Ludwig U, geschrieben. Er erwähnt das Satire-Lied des WDR mit dem Satz „Meine Oma ist eine alte Umweltsau“. W. behauptet, im Nachgang seien Rentner von der Antifa verprügelt worden. Das sei auch im Fernsehen gezeigt worden. Thomas N. habe dazu aufgerufen, man müsse etwas tun. Danach habe ihn Werner S. angeschrieben, ob es im Norden jemand von „Wodans Erben“ geben würde. Er habe gedacht, dass es genau darum gehe, „Antifa und das ganze Zeug. Dachte, dass es eventuell auch darum geht, die Antifa anzugreifen.“ Im Norden sei niemand von „Wodans Erben“. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gebe es neue Abteilungen.

Dann sei die Einladung nach Minden gekommen. Werner S. habe gesagt, dass im (Marcel W.) nicht gefallen könnte, was da gesagt werde. Doch er (W.) habe sich durch die Vorstellung bestärkt gefühlt, dass es um Aktionen gegen die Antifa gehen könnte. Er habe bei dem Hummelgautsche-Treffen gesagt, dass er gewaltlos sei. Werner S. habe seine Ängste ernst genommen. Er habe sich mit Frank H. per Chat über die Online-Unterhaltung vom 22. Januar ausgetauscht. Werner S. habe geschrieben: „Liebe Freunde und Kameraden, es soll bei Wein und Brot Krieg besprochen werden.“ Im Chat sei die Rede von Anschlägen gewesen. Er habe gedacht, damit seien „Anschläge auf die Schlägertrupps“ der Antifa gemeint. Dass man denen „Vernunft einbackpfeift“.

Er und Frank H. seien mit H.s Auto nach Minden gefahren. Sie hätten geplant, wegen der langen Strecke in Minden zu übernachten. In Minden angekommen, hätten sie vor dem Restaurant des Freundes von Tony E. gewartet. Dann seien Tony E. und Werner S. gekommen, und sie seien zu Fuß zu N.s Haus gegangen. Draußen hätte Paul-Ludwig U. gestanden. Werner S. hätte ihm, Marcel W., auf die Brust geschaut und gefragt, ob er verdrahtet sei. Das erklärt sich W. mit seiner Kette: Er habe einen Asatru-Anhänger [ein heidnischer Glaube] mit Mjölnir [Thorshammer] getragen.

Diskussionen über den Verbleib von Thorsten W. und „Aktionen gegen die Antifa“

Draußen habe es eine grobe Vorstellungsrunde und drinnen die offizielle Runde gegeben. Bevor man reingegangen sei, habe man die Handys abgegeben. Das sei nicht untypisch. Dann sei die Vorstellungsrunde mit Namen und Gruppierung gekommen. Frank H. habe sich als Präsident vorgestellt. Steffen B. und Stefan K. als Mitglieder der „Vikings Security“, Tony E. als Verantwortlicher des „Freikorps“. Werner S. habe sich gar nicht vorgestellt, sondern nur gesagt, man kenne ihn ja. Die Vorstellung von Paul-Ludwig U. sei das „Standardgeplärre“ gewesen: Er sei in Sicherheitsverwahrung gewesen und dass er dahin fahre und die Leute kalt machen wolle.Als Thorsten W. sich vorgestellt habe, habe es [da W. Beamter ist] eine kurze Diskussion gegeben, ob er bleiben darf. Der Mehrheit sei es egal gewesen. Niemand habe gewusst, worum es gehe. Das könne man anhand der Reaktion sehen. Marcel W. sagt aus, wisse nicht mehr, wie er selbst gestimmt habe. Er sei aber möglicherweise aufgrund der Annahme einer Aktionsplanung gegen die Antifa dafür gewesen, dass Thorsten W. geht. Nach dem Essen hätten Thomas N. und Markus K. von ihrem „Entnazifizierungszeugs“ erzählt. Sie seien gut vorbereitet gewesen und hätten Papiere herumgereicht, hätten aber nur wenig Resonanz bekommen.

Als Stefan K. und Steffen B. etwas zum Thema Demonstrationen hätten sagen wollen, seien sie von Werner S. unterbrochen worden. Werner S. habe gesagt, über Demonstrationen sei man hinweg. W. behauptet, da habe er so langsam an seiner Vermutung gezweifelt, dass es um Aktionen gegen die Antifa gehen sollte. Werner S. sei seit diesem Zeitpunkt Wortführer gewesen. Er habe nochmal das gesagt, was er im Chat geschrieben habe, und dass man Geschichte schreiben könne. Dann habe er gefragt, wer offensiv oder defensiv sei – bevor erklärt worden sei, worum es dabei gehe. Mehr als die Hälfte habe sich defensiv eingeschätzt.

Paul-Ludwig U. habe die große Moschee in Köln als Ziel vorgeschlagen. Fast jeder sei überfordert gewesen, alle seien geschockt gewesen. Er selbst habe einen Tinnitus bekommen und sei innerlich unruhig geworden. Werner S. habe der Idee mit der großen Moschee widersprochen, aber nicht der Sache an sich. Beim Treffen am 28. September 2019 habe S. noch Angst vor einem heiligen Krieg gehabt. S. habe gemeint: „Nein, so etwas Großes nicht. Wenn, dann kleine Moscheen“. Das habe U. in Minden aufgegriffen und habe das mit der großen Moschee revidiert. U. habe Werner S. gefragt, ob er schon etwas im Sinn habe, und sich angeboten, Moscheen und Fluchtwege auszukundschaften und herauszufinden, wo besondere Imame leben. Werner S. habe gemeint: „Ja, kannste machen.“ S. habe die Ideen zwar unterstützt und nicht widersprochen, aber „die ganzen widerlichen Sachen gingen von U. aus“.

„Zweites Christchurch“ und Uneinigkeit über Angriffe auf Moscheen

Aus den Akten wisse er, so W., was Werner S. geplant habe. Den Reaktionen und Blicken der anderen in Minden zufolge hätte keiner mit so etwas gerechnet. Frank H. habe eingebracht, man müsse eine Moschee anzünden, und gesagt, die Muslime seien sich selbst uneins. W. meint sich zu erinnern, dass jemand „das mit dem Christchurch“ gesagt habe. [Thorsten W. sagte vor Gericht aus, er habe die Gespräche in Minden zwar nicht als Anschlagsplanung interpretiert, aber dort dennoch protestiert, dass doch nicht etwa „so etwas wie Christchurch“ gemeint sei und dass sie „so einen Quatsch“ lassen sollten. Siehe den Bericht zum 3. Prozesstag.] Auf diesen Einwurf sei aber niemand eingegangen.

Tony E. sei kreidebleich gewesen, er habe gezittert. W. betont erneut seine Ahnungslosigkeit, worum es gehen sollte. Dann sei er an der Reihe gewesen, sich zu positionieren, und habe sich gegen die Ideen ausgesprochen. Er argumentiert vor Gericht, so etwas gut zu finden wäre so, als ob man seine eigene Familie zur Schlachtbank führe, statt sie zu schützen. Er müsse gestehen, er habe nicht an die Leute in der Moschee gedacht, sondern an seine eigene Familie und daran, was dann los sei.

Von links sei ein Einwand von Steffen B. oder Stefan K. gekommen: Man könne das nicht machen, in der Moschee seien auch Frauen und Kinder. Es sei erkennbar gewesen, dass die Planungen nicht mit den Leuten dort durchführbar gewesen seien. Das habe auch Paul-Ludwig U. erkannt, den W. als Psychopathen bezeichnet.

W. gibt zu, vor Ort gesagt zu haben: „Wenn so etwas [Anschlag], dann erst in ein bis Jahren.“ Das habe er zwischenzeitlich aber wieder vergessen gehabt. Er verteidigt diesen Satz damit, dass er darin die einzige Möglichkeit gesehen habe, das Gespräch zu beenden. Paul-Ludwig U. habe gedrängt, und da U. erzählt habe, er habe nur noch eineinhalb Jahre zu leben, habe W. diese Zeitspanne genannt. Er hätte es nicht gewagt, sich gegen die Pläne auszusprechen, wenn die Reaktionen der anderen Anwesenden nicht ebenfalls abweisend gewesen wären. Er habe die Leute zum ersten oder zweiten Mal gesehen. Nach dem Einwand bezüglich Frauen und Kindern habe U. eingeworfen: „Aus kleinen Kanaken werden auch mal große.“ Werner S. habe nicht viel gesagt, sondern die Reaktionen beobachtet und analysiert.

Marcel W. hatte offenbar eine K95 samt Munition

Dann sei man „irgendwie auf Waffen zu sprechen“ gekommen. Seiner Ansicht nach hatte das nichts mit den Anschlägen zu tun, sondern sei ein separates Thema gewesen. Werner S. habe Steffen B. angesprochen, dem das sichtlich unangenehm gewesen sei und der gefragt habe: „Wieso ich?“ Darauf habe Werner S. entgegnet, er wisse, dass B. das könne. B. habe darauf geantwortet, er müsse mal schauen. Dann sei gefragt worden, wer welche Waffen haben wolle – die meisten Anwesenden hätten Kurzwaffen bestellt.

Paul-Ludwig U. habe von seiner „Uzi-Handgranate“ erzählt. [U. erzählte auch der Polizei im Verhör von einer Idee, wie man eine Uzi als eine Art DIY-Handgranate einsetzen könnte.] Anschließend habe U. das Gespräch wieder „auf diese scheiß“ Anschläge gelenkt und Steffen B. gefragt, ob er auch Granaten besorgen könne. U. habe eine bestimmte Pistolenart gewollt, „irgendwas mit M“ [Makarow]. Werner S. habe eine Kalaschnikow bestellt. W. selbst habe gesagt, er würde kein Geld geben und wolle auch nichts. U. habe ihn bedrängt und unbedingt gewollt, dass er etwas bestelle. Werner S. habe auch damit angefangen, ob er denn etwas habe, um seine Familie zu beschützen. W. sagt aus, er habe angegeben, eine K95 in Sachsen zu haben. Wenn es losgehe, führe ihn sein Weg dorthin. Weiter habe Werner S. gefragt, ob er genügend Munition habe. Das habe er bejaht.

Zum Waffenkauf gedrängt?

Frank H. habe noch gesagt, dass man Waffen sehr einfach in der „Tschechei“ bekommen könnte. Werner S. habe gefragt, ob er welche besorgen würde. H. habe behauptet, dass S. sich die dort selbst holen könnte. Paul-Ludwig U. habe darauf gepocht, dass Frank H. die Waffen dort besorge. Werner S. habe H. aufgefordert, ihm einen [geeigneten] Grenzübergang zu zeigen.

Anschließend habe Steffen B. auf eine Frage hin gesagt, dass 50.000 Euro für den Waffenkauf nötig seien. Es sei allen klar gewesen, dass das eine fiktive Summe sei. Marcel W. meint sich zu erinnern, dass die Anwesenden Summen zwischen 300 und 5.000 Euro hätten beisteuern wollen. Insgesamt seien keine 50.000 Euro zusammengekommen, sondern nur 20.000 bis 25.000 Euro. Paul-Ludwig U. habe 5.000 Euro von der „Bruderschaft“ zugesagt. W. kommentiert, es sei ihm seltsam vorgekommen, dass U. diese Summe ohne Rücksprache habe zusagen können. U. habe das Thema Waffen in Richtung Anschläge gelenkt; daraufhin sei die Bereitschaft wieder weg gewesen. Hätte U. nicht gedrängt, hätte er (W.) sich eventuell doch noch überlegt, auch eine Waffe zu bestellen, um seine Familie zu schützen. Aber das Geld wäre ohnehin nicht zusammengekommen. Nach dem Waffen-Thema habe man nur noch übers Preppen gesprochen. Steffen B. und Stefan K. hätten los gewollt. Draußen habe er U. gefragt, ob er Drogen nehme. Werner S. habe sich unzufrieden über den Ausgang des Tages geäußert. Er habe „die Schnauze voll, dass es wieder nichts“ werde. U. habe bei dieser Aussage ziemlich entsetzt dreingeschaut. Dann sei man gegangen. Frank H. habe bemerkt, dass er (W.) bedrückt gewesen sei, und ihm gesagt, er solle sich keinen Kopf machen. Es bleibe ohnehin beim Gerede. Er habe mit H. vereinbart, den Kontakt [zur Gruppe] abzubrechen.

Tagesabschluss in der Gaststätte

Dann seien sie in die Gaststätte gegangen. Frank H. habe viel Kaffee getrunken, weil sie nun doch noch am selben Tag hätten abreisen wollen. Tony E. sei nicht begeistert gewesen, da er für sie Zimmer gebucht habe. Im Restaurant habe U. nochmal mit der Anschlagsgeschichte angefangen, sei aber von Werner S. unterbrochen worden: „Das reicht, das Thema ist durch.“ S. habe gesagt, er habe nun gesehen, was er haben sehen müssen, und solche Themen würden schon gar nicht hier besprochen. U. habe Wolfgang W. gefragt, ob dieser ihn [bis nach Koblenz] mitnehmen könne, und der habe zugestimmt. Auf dem Rückweg hätten er (W.) und Frank H. dann nochmal über das Treffen gesprochen. W. habe gesagt, das passe nicht zu dem Werner S., den er kennengelernt habe. Frank H. habe im Auto gesagt, dass er sich schon gedacht habe, dass es um Anschläge gehen würde. W. kommentiert das in seiner Aussage: Er kenne H. als jemanden, der nicht gewalttätig sei. In München seien sie von der Antifas attackiert worden und hätten diese trotz Überzahl nicht geschlagen, sondern nur Anzeige erstattet. Im Auto sei noch ein Anruf gekommen, in dem sie über den Verdacht einer Überwachung informiert worden seien. [U. und Wolfgang W. hatten zurecht das Gefühl, sie würden von einem Auto verfolgt und observiert.] Er habe Angst gehabt, aber nicht schlimm, da man schließlich nichts beschlossen oder geplant habe. Aber durch die „Hetze von Staatsseiten gegen Rechts“ habe er befürchtet, dass aus einem Nichts etwas gemacht würde – was dann auch eingetreten sei. Er habe befürchtet, dass Paul-Ludwig U. überwacht wurde und versuchen würde, sich durch Erzählungen aus der Sicherungsverwahrung freizukaufen. Frank H. habe vorgeschlagen, dass er und W. noch zwei Wochen warten und dann die Gruppen verlassen sollten.

4. Die Zeit nach Minden bis zur Festnahme

Marcel W. argumentiert, wenn an dem Tag etwas gegründet oder geplant worden wäre, dann hätte die Polizei [von den Teilnehmern des Treffens] mehrere Anrufe bekommen. Da sei er sich sicher. Er sei zu Hause angekommen und seine Frau habe gemerkt, dass „da etwas war“, aber er habe es ihr nicht sagen wollen. Er sei distanziert und nachdenklich gewesen. Das habe sich erst gegeben, als Werner S. geschrieben habe, dass er sich verabschiede und nach Italien gehe. Das habe alles mit dem, was er zu Frank H. gesagt habe, zusammengepasst. Eigentlich hätten sie zu dritt von „Wodans Erben“ nach Minden fahren wollen, gemeinsam mit einem Andi. Dieser habe ihn gefragt, was gelaufen sei, und er habe geantwortet: „Sei froh, dass du nicht dabei warst.“

Danach habe er nur noch Kontakt über den Chat gehabt. Der „Heimat“-Chat sei kein Terror-Chat, sondern der Hauptchat des Prepping-Kollektivs.

Dann sei der Verdacht aufgekommen Paul-Ludwig U. könne ein V-Mann sein. Werner S. habe daran gezweifelt. Der erste Text von S. im Nachfolgechat der „Heimat“ sei gewesen: „Wenn die Sache aufgeklärt ist, dann […]“.

Der Nachfolge-Chat sei nicht nur für diejenigen gedacht gewesen, die am 8. Februar in Minden anwesend gewesen seien. Die Chats hätten nichts mit Terrorismus zu tun gehabt, auch wenn sie sich von außen so lesen könnten. Die Leute im Chat aber wüssten, dass es um die Verteidigung der Familie gehe. Er wüsste nicht, was daran schlimm sein solle.

RA Picker macht einen Vorhalt: „Der Angeklagte [W.] übte auch nach dem Treffen am 8. Februar seine Funktion als Admin aus, drängte auf Konspiration und wollte den Heimat-Chat schließen.“ Marcel W. erklärt das damit, dass er die anderen zur Zurückhaltung aufgefordert habe, weil man die Chatinhalte sonst terroristisch verstehen könnte. Er fügt hinzu, ihm sei noch etwas eingefallen. Werner S. habe ihn angeschrieben und um ein schnellstmögliches Treffen gebeten. Er habe erst verneint, weil er mit meiner Frau am 15. [Februar] habe zelten gehen wollen. Doch dann habe er zugestimmt, weil auch er noch Fragen gehabt habe. Man habe aber noch keinen Termin festgelegt.

Marcel W. rechnete offenbar bei seiner Festnahme damit, noch am selben Tag entlassen zu werden

RA Picker fragt W., wie die Festnahme am 14. Februar abgelaufen sei. Marcel W. entgegnet, er habe im Wohnzimmer gesessen und Kaffee getrunken. Es habe sich angehört, als würde jemand ihre Tür aufstemmen. Seine Frau habe ihn angsterfüllt gerufen. Dann habe sich die Polizei zu erkennen gegeben, und er habe die Tür aufgeschlossen. Er sei zu Boden gebracht und fixiert worden. Dann sei der Verantwortliche gekommen. Er habe den Kabelbinder entfernen lassen und W. normale Handschellen angelegt. Er sei ins Wohnzimmer gebracht worden, dann sei eine Frau zu ihm gekommen und habe erzählt, worum es gehe. Sie habe ihm den Durchsuchungsbefehl hingelegt. In dieser Situation habe er keinen Kopf gehabt, ihn zu lesen. Er hab nur gesagt, er habe es verstanden.

Das Team habe alles durchsucht, sogar Zelte auseinandergenommen. Er habe den Beamten gesagt, wo die Schreckschusswaffen und die Camping-Messer seien. Von Silvester seien für die Schreckschusswaffe noch drei Leuchtsterne übrig gewesen. Die Vorgesetzten hätten Fotos gemacht und entschieden, was mitgenommen werden sollte. Er selbst sei da noch immer davon ausgegangen, dass er abends wieder aufräumen könne. Dann sei er zur erkennungsdienstlichen Behandlung auf die Wache gebracht worden. Er sei gefragt worden, ob er eine Aussage machen wolle, was er bejaht habe. Man habe ihm viele Namen genannt, die er nicht gekannt habe. Da habe er gesagt, dass er mit Bildern mehr anfangen könne. Irgendwann sei gesagt worden, dass er dem Haftrichter vorgeführt werden würde und in U-Haft käme. Anschließend habe man ihn nach Bayreuth gebracht.

Der VR fragt Marcel W., ob er bereit sei, in der kommenden Woche Fragen zu beantworten, und W. nickt. Er präzisiert, er werde Fragen zur Person oder zur Sache beantworten, nur nicht über seine Frau. RA Picker ergänzt, dass sein Mandant grundsätzlich bereit sei, Auskunft gegenüber dem Senat, den Staatsanwältinnen und den Kollegen zu geben. Damit endet der 49. Prozesstag.

prozesstage48

Prozesstag 48: Präsentation abgehörter Telefonate

Am 48. Prozesstag am 7. Dezember 2021 gegen die „Gruppe S“ wurde kurz der 79-jährige Zeuge Dr. Miroslaw D. vernommen, was keine neuen Erkenntnisse brachte. D. hatte als Facharzt für Psychiatrie und Psychologie im Jahr 1996 ein Prognose-Gutachten über Paul-Ludwig U. erstellt. Den Rest des Tages füllten die Aufzeichnungen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aus dem Zeitraum vom Januar und Februar 2020, also kurz vor und kurz nach dem Treffen in Minden am 8. Februar. U. sprach am Telefon schon vor Minden davon, dass es dort „ans Eingemachte“ gehe und die GSG 9 käme, wenn etwas durchsickern sollte. Zu hören war auch das Gespräch, in dem U. noch am Abend des 8. Februar seinem LKA-Kontaktbeamten mitteilte, man habe Geld für Waffen gesammelt, werde Waffen kaufen und fünf oder sechs Moscheen gleichzeitig angreifen. Aus den Telefonaten nach Minden wurde deutlich, wie die Angeklagten zunehmend Angst bekamen, U. könnte ein Spitzel sein und die Behörden hätten das Treffen überwacht. Offenbar rief Werner S. daher dazu auf, vorerst die Füße stillzuhalten – wenige Tage vor der Verhaftung der „Gruppe S“.

Der Zeuge Dr. D. ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Er stellt seinen Lebenslauf vor und erklärt, er habe etwa vier Jahre im Ausland als Allgemeinarzt gearbeitet. Dann sei er 1975 nach Deutschland gekommen und habe dort die Ausbildung zum Psychiater gemacht. Im Jahr 1980 sei er nach Lippstadt-Eickelborn gezogen und habe dort in der psychiatrischen Klinik gearbeitet bis zu seiner Rente 2005. Er habe seit 1990 etwa 200 Prognose- und Schuldfähigkeitsgutachten verfasst. Das Gutachten zu U. habe er mit dem Diplompsychologen Wolfgang S. erstellt. Sie hätten U. gemeinsam exploriert. Als das Gericht ihn als Zeugen angerufen habe, habe er sich an die Exploration und U.s Gutachten nicht mehr erinnern können; auch nicht, als er das Gutachten noch einmal durchgelesen habe. Damit wird der Zeuge durch den Vorsitzenden Richter (VR) unvereidigt entlassen.

Anschließend spielt der VR die Aufnahme eines Telefonats zwischen Werner S. und Thomas N. vom 17. Januar 2020 ab. Darin kündigt Werner S. die Teilnahme [vermutlich am Treffen im Februar] von Thorsten K., Thomas G., Ralph E., Markus K., Frank H., Marcel W., Paul-Ludwig U. und Tony E. an. Ralf N. habe abgesagt. Außerdem schlägt Werner S. einen „Otto“ vor, den er einen „Haudegen“ nennt. Der „kommt glaube ich von der Grenze NRW und Niedersachsen“ [er lebt tatsächlich in Neuss]. S. fügt hinzu, er habe „noch zwei andere, ist aber noch zu früh“.

TKÜ vom 17. Januar 2020, Dauer: 4 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Thomas N.

S. schlägt N. vor, eine neue Gruppe aufzumachen. Er schimpft: „Das wird so nichts, wie die Leute sich das vorstellen.“ Außerdem beschwert er sich, dass Tony E. nicht erreichbar sei.

TKÜ vom 18. Januar 2020, Dauer: 14 Minuten. Gespräch zwischen Tony E. und Paul-Ludwig U.

Die beiden sprechen über einen Konflikt: Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ will nicht mehr zum Treffen in Minden kommen, da es schon zweimal angesetzt gewesen und erneut verschoben worden sei. Paul-Ludwig U. betont, er sei bei der „Bruderschaft“ nur Mitglied auf Probe und könne daher nicht als ihr Vertreter zum Treffen kommen. Weiter kritisiert U. die Absage, weil er dadurch Geld [für Fahrkarten] in den Sand gesetzt habe.

TKÜ vom 21. Januar 2020, Dauer: 17 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und einer weiteren Person.

Thomas N. spricht mit dem Unbekannten anfangs über Möbel, Autos oder Motorräder. Später äußern sich beide rassistisch und lästern über die Energiewende. N. behauptet, das werde bewusst gemacht, „um das Land an die Wand zu fahren.“

RA Sprafke erklärt dazu, dass er in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen habe, dass sein Mandant Thomas N. unter Alkoholeinfluss stehe. Das sei auch hier klar. N.s Aussage laut LKA-Protokoll, dass man schon „am Bürgerkrieg dran“ sitze, könne er (Sprafke) in dieser Deutlichkeit nicht hören.

TKÜ vom 24. Januar 2020, Dauer: 20 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Paul-Ludwig U.

Paul-Ludwig U. kündigt Thomas N. an, er werde am 7. Februar um 15 Uhr am Bahnhof in Minden ankommen. U. kündigt an: „Es kommen ja so zwei, drei ausländische Gäste, die nicht ohne sind. Dann geht es auch ans Eingemachte.“ Beide sagen, dass die Demonstrationen nichts bringen. Sie vereinbaren, dass U. um 17 Uhr zu N. kommen soll. Thomas N. regt sich auf, weil der genaue Treffpunkt nicht bekannt gegeben werde. Paul-Ludwig U. erklärt, damit wolle man das Risiko minimieren. „Wenn da etwas durchsickert, dann steht die GSG 9 in Minden.“

Dazu erklärt Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung, dass U. die anderen wieder anstachle. Eventuell sei dies auch im Sinne von Werner S. gewesen. Entscheidend seien jedoch die Reaktionen der anderen und das Ergebnis des Treffens. Er erinnert daran, dass S. am Telefon [über die „Gruppe S“] von einer Nullrunde und „monatelanger Arbeit für den Arsch“ gesprochen habe.

TKÜ vom 31. Januar 2020, Dauer: 12 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Thomas N.

Werner S. spricht mit Thomas N. über einen Markus A., der von Marion G. komme. S. sagt über A.: „Den Junge hätte ich gerne in meiner Truppe. […] Wenn Du den getroffen hast, dann halte mal kurz Rücksprache.“ Dann verkündet S.: „Ich freue mich, dass du das in Niedersachsen machst.“ Abschließend fasst er zusammen, dass Vernetzung alles sei und die Zeit dränge.

Thomas N. erzählt, dass eine Klage des Finanzamtes gegen ihn abgelehnt worden sei. [Er zahlte im Sinne seiner Reichsbürger-Ideologie offenbar keine Steuern mehr.] „Die haben Angst.“ Werner S. reagiert verblüfft; er sei da nicht drin und freue sich über Informationen.

Dann sprechen die beiden über das anstehende Treffen bei N. in Minden. Werner S. schätzt die Teilnehmerzahl auf 12 bis 15. Danach wolle man essen gehen. Werner S. bekundet, er wolle nicht zum „Türken oder Griechen oder so einen Dreck“. Er wolle gutes deutsches Essen.

TKÜ vom 3. Februar 2020, Dauer: knapp 10 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Tony E.

Tony E. fragt, ob Frank H. auch zum Essen bleibe, und sagt zu, er werde bei einem Kumpel im Restaurant etwas vorbestellen. Auch die Übernachtung sei geklärt. Werner S. werde bei ihm übernachten.

TKÜ vom 4. Februar 2020, Dauer: 7 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und seinem Chef.

Beide sprechen zuerst über Haus-Umbauten. Thomas N. kündigt an, am Samstag komme er nicht. Da kämen „die Jungs“ zusammen, unter anderem von „Wodans Erben“.

TKÜ vom 8. Februar 2020, 19.27 Uhr, Dauer: knapp 3 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Staatsschutz-Kriminalhauptkommissar (KHK) K.

[Der Anruf kam direkt nach dem Treffen bei Thomas N. in Minden.] Paul-Ludwig U. teilt mit, es werde Geld für Waffen gesammelt. Es seien Anschläge auf Moscheen geplant, fünf bis sechs gleichzeitig. Die Ziele würden noch ausgesucht. Bestellt worden seien drei Maschinenpistolen, drei Langwaffen sowie Handgranaten. In vier Wochen sollten die Waffen da sein. KHK K. fragt nach der Rückreise von U. Dieser antwortet, er fahre nach Koblenz mit. [Auf der Rückfahrt wurden die beiden dann vom LKA observiert.]

RA Herzogenrath-Amelung erklärt zu dieser TKÜ, dass es Abweichungen zu Aussagen von U. auf der Wache gebe. Dort habe U. nicht gesagt, dass in vier Wochen Waffen da seien.

TKÜ vom 8. Februar 2020. Gespräch zwischen Thomas N. und eine unbekannten Person.

Beide echauffieren sich über die Absetzung des kurz zuvor gewählten Ministerpräsidenten Kemmerich in Thüringen. Es folgen rassistisches Gerede über Geflüchtete und Abschweifungen in Reichsbürgertheorien. Der unbekannte Gesprächspartner von Thomas N. fantasiert: „Wenn ich ein Scharfschützengewehr hätte…“.

TKÜ vom 8. Februar 2020, 20.31 Uhr, Dauer: gut 3 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Werner S.

Paul-Ludwig U. erzählt Werner S. von der Verfolgung durch einen schwarzen BMW über hundert Kilometer. Es säßen drei Männern in dem Auto.

TKÜ vom 8. Februar 2020, 22.40 Uhr, Dauer: 2 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und einem weiteren Teilnehmer des Mindener Treffens. [Frank H. oder Marcel W. vermutlich]

Werner S. erzählt von U.s Verdacht, verfolgt zu werden, und fragt seinen Gesprächspartner, ob sie auch verfolgt würden. Dieser verneint: „Straße ist frei.“ Bezüglich U. fügt er an, man hätte „den Typen raushauen sollen“. U. habe zum Abschied mit einem Grinsen gesagt: „Wir sehen uns.“

TKÜ vom 8. Februar 2020, 23.04 Uhr, Dauer: 2 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Wolfgang W.

Wolfgang W. verkündet, er habe die Verfolger vorbeifahren lassen. „Vielleicht haben wir Paranoia.“ Sie vereinbaren, dass Wolfgang W. einen „Daumen hoch’“ schickt, wenn alles gut gelaufen ist. Dasselbe wird mit Paul-Ludwig U. vereinbart, sobald er sicher im Zug sitzt.

TKÜ vom 9. Februar 2020, Dauer: knapp 3 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und KHK K.

Paul-Ludwig U. erzählt K., ihnen sei die Entscheidung abgenommen worden. Werner S. habe in einer Sprachnachricht befohlen: „Alle ziehen sich zurück.“ U. erzählt weiter, Marion G. habe gesagt, dass Fred P. für 10.000 Euro „Spielzeug“, also Waffen, gekauft habe. Sie müssten jetzt reagieren.

TKÜ vom 9. Februar 2020, Dauer: 5 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Tony E.

Tony E. übermittelt Werner S., dass Matze [Marcel W.] und Frank [H.] wissen wollten, was da war. Man wolle, dass Paul-Ludwig U. rausfliegt.

TKÜ vom 11. Februar 2020, Dauer: knapp 8 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Tony E.

Tony E. fragt, ob sich Werner S. an einen Kombi mit Anhänger erinnere. Dieses Auto sei am nächsten Tag [vermutlich nach dem Treffen in Minden] nicht mehr da gewesen. Werner S. ist skeptisch; das sei alles Spekulation. Dann geht es um einen angeblichen Diebstahl von Paul-Ludwig U. bei seinem Gastgeber Thomas N. [Angeblich stahl U. Bargeld und Schmuck.] Tony E. meint, es gehe nicht um den Schaden, sondern ums Prinzip. Werner S. ist wütend; U. sei raus und fertig.

RA Herzogenrath-Amelung nimmt diesen Verdacht des Diebstahls zum Anlass, erneut U.s Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen: U. habe bei der Polizei ausgesagt, dass er damit nichts zu tun habe.

TKÜ vom 11. Februar 2020. Gespräch zwischen Werner S. und Tony E.

Werner S. spricht mit Tony E. erneut über den vermeintlichen Diebstahl von Paul-Ludwig U und teilt mit, Thomas N. würden 470 Euro fehlen. Tony E. verkündet, er würde am kommenden Tag mit Ralf N. sprechen. Vielleicht regle die „Bruderschaft“ das intern. Ansonsten „sagt mir meine Ehre, dass wir hinfahren müssen“, um U. körperlich zu bestrafen („dicke Backen“). Man müsse nach dieser Geschichte davon ausgehen, dass U. jegliche Infos preisgebe. „Der verkauft auch seine Großmutter.“ Tony E. warnt vor einem Konflikt mit der „Bruderschaft“ und ergänzt, dass Paul-Ludwig vogelfrei sei, wenn Ralf N. sich bereit erkläre, ihn rauszuwerfen. Werner S. fügt hinzu, man habe U.s Namen und seine Adresse.

RA Sprafke wirft ein, dass Werner S. wohl kaum zwei Tage nach dem Treffen mehrere Chatgruppen verlassen hätte, wenn in Minden tatsächlich eine rechtsterroristische Gruppe gegründet worden wäre. Marcel W.s Verteidiger RA Miksch fügt hinzu, dass Werner S. Bedenken in Bezug auf einen V-Mann äußere und Tony E. entgegnet habe, man habe nichts zu verbergen.

TKÜ vom 11. oder 12. Februar 2020, Dauer: 18 Minuten. Gespräch zwischen Werner S. und Thomas N.

Thomas N. berichtet aufgeregt, dass ihm eingefallen sei, dass sich Paul-Ludwig U. bereit erklärt habe, alle in Empfang zu nehmen. Daher sei U. eine Stunde draußen in der Kälte gestanden. Werner S. befürchtet offenbar eine Observation: „Dann haben sie halt die Gesichter.“ Ob N. seine Nachricht gelesen habe? Die Gruppe solle stillhalten, die Leute sollten sich zurückhalten.

S. bittet Thomas N., bei sich zuhause [also am Ort des Treffens] nach „kleinen, schwarzen Teilen“ [Wanzen] zu suchen. Thomas N. erwidert, dass er das bereits getan habe, und sagt: „Überleg mal, wo er erzählt hat, was man machen sollte. Da kam gottseidank keine Antwort von uns.“

Auch Werner S. ist nicht wohl bei dem Verdacht: „Das Ding ist gegessen. Wir müssen versuchen, unserem Sicherheitsstandard wiederherzustellen.“ Thomas N. betont, dass er Paul-Ludwig U. nie getraut habe. Sie unterhalten sich weiter über V-Leute, unter anderem in der NPD, und darüber, dass es die Möglichkeit gebe, Leute wie U. zu überprüfen.

RA Sprafke fordert, dass seit den angesehenen Vernehmungsvideos von Paul-Ludwig U. seine Glaubhaftigkeit kritisch geprüft werden müsse. Thomas N. teile im Telefonat mit, dass U. davon gesprochen habe, irgendwo reinzugehen und „es zu machen“. Dazu habe niemand etwas gesagt. U. habe diese Situation [der Polizei] anders geschildert. RA Herzogenrath-Amelung erklärt, dass Werner S. Verdacht geschöpft habe, er sich aber nicht ins Ausland absetze, weil keine Terrorgruppe gegründet worden sei.

TKÜ vom 11. oder 12. Februar 2020. Gespräch zwischen Werner S. und Thomas N.

Werner S. erzählt, dass Paul-Ludwig U. nicht mehr in der „Heimat“-Gruppe sei und Ralf N. sich um ihn kümmere. Die 31, 32 Leute [in der Chatgruppe] würden sich zurückhalten. S. bittet um Zurückhaltung und fragt noch einmal nach dem Diebstahl. Thomas N. gibt an, es seien 80 Euro Bargeld und Material gestohlen worden. Insgesamt sei es ein Verlust von 470 Euro. Werner S. ist immer noch skeptisch: „Nicht, dass der U. auf die Fresse bekommt, und er kann nichts dafür.“

Erklärungen der Verteidigung

RA Becker, Verteidiger von Tony E., beantragt die Einsicht in alle Akten, die der Senat beigezogen hat, die noch nicht an die Verteidigung gegeben worden seien. Damit seien aus Verfahrensfairness auch künftige Akten gemeint, die der Senat noch beiziehen werde. Dass keiner der Verteidiger Einsicht in die Akten des Zeugen Miroslaw D. habe, sei problematisch. Der VR entgegnet, D.s Ladung für heute sei seit Monaten bekannt. Seit Monaten sei also klar, dass das Gutachten von D. nicht in den Akten sei. Er sei sehr überrascht, dass niemand vorher danach gefragt habe. Der Senat werde über den Antrag nachdenken. In den Räumen des OLG könne die Verteidigung immer Einsicht nehmen.

Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers beantragt die Vernehmung des Kommandoführers, der die Observation des Treffens an der Hummelgautsche geleitet habe. Der Zeuge werde bestätigen, dass vom Treffen an Hummelgautsche eine dreistellige Anzahl an Fotos gemacht wurden, die auf Entscheidung des GBA und des LKA nicht zu den Akten gelangt seien. U. sei der einzige Teilnehmer gewesen, der eine möglicherweise scharfe Schusswaffe offen und angeberisch getragen habe. Die Entscheidung, die Bilder nicht zu den Akten zu nehmen, sollte nach Auffassung des RA verschleiern, dass dort U. so auftrat. Es werde auch deswegen verschleiert, weil niemand [von der Polizei] eingegriffen habe, obwohl U. mit einer potenziell scharfen Schusswaffe herumgelaufen sei. Das zeige frühe Verstrickungen und U.s Rolle als „Agent Provocateur“. RA Herzogenrath-Amelung und RAin Schwaben schließen sich dem Antrag von RA Siebers an. Die Bundesanwaltschaft argumentiert gegen den Antrag, dass davon auszugehen sei, dass man im Prozess noch einige Observationsbeamte hören werde. Der VR verspricht: „Wir gehen beim LKA der Frage nach, welche Observationsvideos es gibt“, und dann werde man sagen: „Her damit!“ Damit endet der Verhandlungstag.