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Prozesstag 41: Vertraute und Geldgeberin von Werner S. sagt aus

Am 41. Prozesstag am 11. November 2021 wurde die Zeugin Cornelia K. (60) aus München befragt, eine langjährige Freundin von Werner S., dem mutmaßlichen Gründer der „Gruppe S“. Sie ist Immobilienmaklerin. Zwischenzeitlich waren die beiden ein Paar. Offenbar präsentierte sich Werner S. der Zeugin gegenüber ganz anders als seinen politischen Mitstreitern. Es ergibt sich das Bild, dass die Zeugin S. aus emotionaler Zugewandtheit unterstützt hat. Sie eröffnete für ihn ein Konto und stellte ein Auto zur Verfügung, als S. Sozialhilfe bezog. Sie gab ihm 130.000 Euro als Darlehen zum Kauf einer Immobilie in Italien. Die Zeugin ist Werner S. offenbar weiterhin verbunden. Sie besuchte ihn bereits zweimal im Gefängnis und überweist ihm monatlich Geld in die Haft. Am Ende des Prozesstags räumt sie ein, sie lasse sich von S. ausnutzen.

Der Vorsitzende Richter eröffnet der Zeugin Dr. Cornelia K., es sei gegen sie ein Verfahren wegen des Verdachts der „Beihilfe zum Sozialhilfebetrug“ anhängig; als Zeugin müsse sie sich aber nicht selbst belasten. K. möchte trotzdem Angaben machen.

Zuerst stellt sie sich kurz vor: Sie sei 60 Jahre alt, lebe geschieden und haben zwei erwachsene Töchter. Sie habe Jura studiert, in den Rechtswissenschaften promoviert und sei seit Ende 2004 Immobilienmaklerin. Werner S. kenne sie seit etwa 20 Jahren. Sie habe ihn Anfang der 2000er Jahre in Aschheim, einer Nachbargemeinde von Kirchheim, kennengelernt. Dort sei er Barkeeper gewesen. Sie und S. seien zeitweise ein Paar gewesen; die Beziehung sei aber rein platonisch gewesen. Am Anfang sei sie in S. verliebt gewesen. Die Beziehung sei mal intensiver, mal lockerer gewesen. Sie sei mit Werner S. sechs bis neun Mal in den Urlaub gefahren. Nach Norddeutschland, an die Ostsee, nach Italien und Griechenland. Der VR fragt nach Veränderungen vor der Inhaftierung von Werner S. Die Zeugin antwortet, dass der Kontakt lockerer geworden sei. Das liege aber auch an ihrem Beruf. Sie habe viel zu tun gehabt.

Aus ihrer polizeilichen Vernehmung hält ihr der VR vor: „Er hat sich so verändert. Nach dem Tod seiner Mutter [22. März 2011]. Er hatte so eine Wut.“ Die Zeugin wiegelt ab: „Kann sein, dass ich das so gesagt habe.“ Sie weist darauf hin, dass sie damals in einem Schockzustand gewesen sei. Am Tag der Vernehmung sei die Hausdurchsuchung gewesen. Die Vernehmung sei auf eine Stunde angesetzt gewesen, habe aber drei Stunden lang gedauert. Die Mitschrift sei dreimal überarbeitet worden. S.‘ Wut, die sie in der Vernehmung thematisierte, habe sich darauf bezogen, dass er mit den Beerdigungskosten seiner Mutter allein gelassen worden sei. Zeitweise habe Werner S. keinen Kontakt zu seinem Bruder Carsten S. gehabt.

S. schaute Enthauptungsvideos des IS

Der VR hält der Zeugin vor, dass sie Werner S. zum Gang zum Psychologen geraten habe. Sie erwidert, dass S. darauf positiv reagiert habe. Er habe gesagt, das müsse er sich überlegen. Weiter hält ihr der VR vor, dass Werner S. ihr erzählt habe, dass er IS-Videos anschaue, in denen man Enthauptungen sehe. Die Zeugin bestätigt das. Er habe auch nachts nicht mehr schlafen können. „Ich würde ihn nach 20 Jahren als ängstlichen Menschen einschätzen.“ Auf die Frage, ob S. die Videos zum Spaß oder aus Angst vor dem IS geschaut habe, entgegnet sie: „eher Angst“. Sie habe nicht den Eindruck, dass ihm das Spaß bereitet hätte.

Die Zeugin erzählt auf die Frage des VR nach ihrem Kontakt zu S., sie habe ihn im August letzten Jahres zweimal besucht und ihm zu Weihnachten geschrieben. Dies habe sie dann abgebrochen, da sie es schrecklich gefunden habe, „ihn im Gefängnis zu besuchen“. Man habe dort keine Privatsphäre.

Der VR fragt nach den Eigenschaften von S. Die Zeugin beschreibt ihn als „sehr charismatisch […], dabei aber nicht selbstbewusst“ und „teilweise ängstlich“, „hilfsbereit“, „sensibel“ und „besorgt“ um „seine Lieben“, sein Umfeld, auch Tiere. Weiter nennt sie S. einen „Dampfplauderer“. Außerdem habe er gewisse Spleens. „Er war manchmal in seiner Welt.“

Weiter fragt der VR, ob K. wisse, dass S. im Oktober 2016 in Augsburg von einer psychologischen Sachverständigen untersucht worden sei. K. verneint. Der VR zitiert aus dem psychologischen Gutachten von 2016, in dem S. angegeben hatte, dass es ihm schlecht gehe. Er sei psychisch am Ende, habe soziale Phobien und könne nicht ohne Hilfe rausgehen. Die Begleitperson von Werner S. beim Besuch der psychologischen Sachverständigen berichtete, dass sie Werner S. gemeinsam mit dessen Frau und dessen Bruder betreue. Aus dem Gutachten geht außerdem hervor, dass S. mit Stand 2016 seit 1998 nicht mehr gearbeitet habe.

Ein falscher Polizist

Der VR fragt die Zeugin nach ihrem Wissen über Kindheit und Jugend von S. Sie erzählt, dieser und sein Zwillingsbruder stammten aus zweiter Ehe. Aufgewachsen sei Werner S. am Starnberger See. Der Vater stamme aus Ungarn. Er sei als Versicherungsvertreter viel unterwegs gewesen, die Mutter sei nicht berufstätig gewesen. Laut VR wurde die Ehe 1988 geschieden. Zu seinem Bruder habe Werner S. fünf, sechs Jahre keinen Kontakt gehabt. Werner S. habe kein Abitur und habe in München eine Ausbildung zum Hotelfachmann absolviert. Später habe er Vitrinen für Museen gebaut und in einem Sonnenstudio gearbeitet. Er sei zwischendurch auch als Visagist [1988-89] tätig gewesen. Auf die Frage nach einem bei der Durchsuchung aufgefundenen Abiturzeugnis des Leibnitz-Gymnasiums in St. Ingbert entgegnet die Zeugin, davon wisse sie nichts.

Die Zeugin berichtet weiter, dass Werner S. ihr erzählt habe, beim bayrischen LKA und beim Zoll als verdeckter Ermittler eingesetzt gewesen zu sein. Er habe ihr erzählt, dass er 16 Jahre für die Polizei gearbeitet hätte. Außerdem habe er ihr von seiner Spielsucht erzählt, wegen der er seine Polizeitätigkeit aufgegeben habe. Einmal habe er bei einem Treffen mit ihr in einem Café eine Weste mit der Aufschrift „Polizei“ getragen. Später habe er erst in München ein Sonnenstudio betrieben und dann Lampen in seiner Mickhausener Werkstatt restauriert. Für deren Ankauf sei er auch nach Italien und Frankreich gefahren. Auf Nachfragen erzählt sie, dass Werner S. kein italienisch habe sprechen können, sie aber gemeinsam versucht hätten, italienisch zu lernen.

„Nazi war für ihn ganz schlimm. So hat er sich auch nicht gesehen.“

Der VR fragt, was die Zeugin über die politische Einstellung von S. weiß. Diese sagt aus, S. tendierte eher in die rechte Richtung. Weiter sagt sie: „Nazi war für ihn ganz schlimm. So hat er sich auch nicht gesehen.“ Politik sei eher selten ein Thema gewesen. Als sie den Urlaub in Griechenland geplant hätten, hätten sie aber über Asylbewerber gesprochen. Aus Angst vor ihnen und davor, dass einer von ihnen ihn dort „einen Kopf kürzer machen“ könnte, habe Werner S. es einmal nicht hinbekommen, nach Griechenland zu kommen. Auch habe er sich über die „Flüchtlingswelle“ aufgeregt. An antisemitische Äußerungen hingegen könne sie sich nicht erinnern.

Auf Nachfrage des VR räumt die Zeugin ein, Werner S. einen Bus, der als Leasingwagen über ihr Geschäft lief, geliehen zu haben. Außerdem habe sie für ihn ein Konto eröffnet, auf das er Zugriff gehabt habe. Der VR äußert folgenden Verdacht zu der Eröffnung des Kontos: „Es liegt nahe, dass Sie ein Konto für ihn eröffnet haben, um ihm zu helfen, sich Sozialhilfe zu ergaunern.“ Die Zeugin widerspricht.

Die Zeugin gibt weiter an, dass Werner S. in Augsburg in einer Wohnung von ihr gewohnt habe. Die Miete dazu habe das Amt bezahlt. Außerdem habe sie S. ein Darlehen über 130.000 Euro für den Kauf eines Hauses in Italien gewährt, das sie gemeinsam hätten nutzen wollen. Nach der Inhaftierung von S. habe dessen Expartnerin das Darlehen übernommen; sie zahle jetzt auch die Zinsen. Laut VR liegen diese bei 0,6 Prozent.

Die Zeugin unterstützt Werner S. bis heute

K. behauptet noch, sie habe vorgehabt, Ende 2019 einen Cut unter die Hilfen für Werner S. ziehen. Die Nachfrage des VR, warum sie dann im Herbst 2019 Werner S. ein Darlehen gegeben habe, kann die Zeugin nicht überzeugend beantworten.

Nun übergibt der VR das Fragerecht an den Sachverständigen Dr. Winckler. Ihm gegenüber gibt die Zeugin an, ihr Verhältnis zu Werner S. sei gespalten gewesen.

Auf Frage von Staatsanwältin (StAin) Masslow erzählt die Zeugin, dass sie Werner S. ein monatliches Haftgeld von 200 Euro überweise. Davon zahle Karin T. die Hälfte. Die StAin konfrontiert die Zeugin mit dem Widerspruch, dass S. angeblich kein Konto habe eröffnen können, er ihr aber monatlich seine Miete von seinem Post-Girokonto überwiesen habe.

Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers fragt die Zeugin nach Preppern. Sie erzählt, dass S. vor ein paar Jahren erzählt habe, er treffe sich mit Leuten, die Überlebenstrainings machen würden, um sich auf schlimme Zeiten vorzubereiten. Er habe gesagt, es sei auch für sie gesorgt. Das sei vor 2015 gewesen.

„Ausgenommen wie eine Martinsgans“

Der VR spitzt zu, man könne ihre Beziehung so beschreiben: „Da lernt die 40-jährige wirtschaftlich selbstständige Frau den 35-jährigen Barkeeper kennen.“ Sie bleibe ihm bis zum heutigen Tag treu und nehme dabei in Kauf, „wie eine Martinsgans“ ausgenommen zu werden. „Könnte da etwas dran sein?“ Die Zeugin antwortet mit „Ja“.

RA Herzogenrath-Amelung, Verteidiger von Frank H., betont in einer Erklärung, die Aussagen von Werner S. in Bezug auf seinen Grundbesitz seien falsch gewesen. [S. hatte wiederholt angedeutet, er besitze mehrere Grundstücke oder Gebäude.] Ebenso habe S. gelogen, als er behauptet, bei der Bundeswehr und vier Jahre bei den Alpini [italienische Gebirgsjäger] in Südtirol gedient habe. Er habe kein Italienisch gekonnt. Der RA bilanziert, S. sei ein Hochstapler. Sein Teamkollege RA Linke fügt hinzu, dass sich S.‘ Zukunftspläne nicht mit Anschlagsplänen hätten vereinbaren lassen.

Marcel W.s Verteidiger RA Picker beschreibt Werner S. als schillernde Persönlichkeit und überlegt laut, ob S. auch an der Hummelgautsche oder in Minden geschauspielert haben könnte.

RA Miksch, der ebenfalls Marcel W. verteidigt, erklärt, die Zeugin habe S. als sensibel und charismatisch beschrieben und als jemanden, der keine Neonazis mochte. Der RA schlussfolgert daraus, dass ein etwaiger Tatbeitrag von S. reine Schauspielerei gewesen sei.

Damit endet der 41. Prozesstag.

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Prozesstag 40: Steffen B. bestreitet seine Beteiligung am Waffendeal

Der 40. Prozesstag fand am 9. November 2021 statt.Es gab keine „Gruppe S“ und auch keine Pläne Es wurden einige abgehörte Telefonate zwischen Paul-Ludwig U. und einer Polizistin des LKA abgespielt. Darin fielen einige Sätze, die die Verteidiger*innen der anderen Angeklagten wieder einmal zum Anlass nahmen, U. als inoffiziellen V-Mann darzustellen. Zudem verlas Steffen B.s Verteidiger eine kurze Einlassung seines Mandanten. B. stritt darin ab, einen Waffendeal für die Gruppe eingefädelt zu haben. Außerdem behauptete B., er habe die Mindener Pläne nicht gutgeheißen und bereut, beim Treffen gewesen zu sein. Nach Minden habe er sich aus der Gruppe herausgezogen.

Der Vorsitzende Richter (VR) eröffnet die Verhandlung und leitet zur Fortsetzung der Zeugenbefragung des LKA-Kriminalhauptkommissars Markus Thomas D. über. Dieser war bereits zwei Prozesstage zuvor im Zeugenstand, um über die Razzia und Vernehmung von Stefan K. im Februar 2020 auszusagen [siehe Bericht zum 38. Prozesstag].

Die Befragung des Zeugen durch die RA*innen liefert kaum neue Informationen. RA Just fragt für seinen Mandanten Stefan K. nach Details. Er weist darauf hin, dass es in den Akten zu einer Vermischung mit Akten aus der Hausdurchsuchung bei einem Mario Sch. kam. RA Just: „Offenbar sind dort mehrere Durchsuchungen durcheinandergeraten.“ [Bei Mario Sch. handelt es sich offenbar um eine der beiden Personen, bei der Steffen B. und Stefan K. laut Auffassung der Anklage Waffen für die „Gruppe S“ bestellen wollten.]

Der Terror von Halle als Blaupause

Angesprochen auf juristische Anforderungen erklärt der Zeuge, ihm sei bekannt gewesen, dass einem Beschuldigten zwingend ein Pflichtverteidiger zu stellen sei, wenn er einem Haftrichter vorgeführt wird. Aber, so der Zeuge, er habe K. nicht zwingen können, einen Anwalt hinzuzuziehen.

RA Just weist darauf hin, dass sein Mandant das durchsuchte Haus für 26.000 Euro bei einer Zwangsversteigerung erworben habe. Dies sei wichtig, da sein Mandant in Minden Geld [mutmaßlich für Waffenkäufe] zugesagt haben soll. [Er wollte damit offenbar darauf hinweisen, dass Stefan K. trotz Hausbesitz nicht vermögend sei.]

Laut RA Just fiel bei der Befragung K.s auch das „Beispiel Halle“ [wo am 9. Oktober 2019 zwei Menschen einem rechten Terroranschlag zum Opfer fielen]. Der RA will wissen, in welchem Zusammenhang dieses Beispiel angesprochen worden sei. D. antwortet, dass Halle laut K. in Minden als Beispiel genannt worden sei.

Anwaltliche Erklärungen                                                                                        

Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung argumentiert, dass Stefan K. sicherlich nicht ohne Anwalt ausgesagt hätte, wenn er sich – wie die Anklageschrift vorwirft – tatsächlich in Minden mit anderen getroffen hätte, um Mord und Totschlag zu planen. K. habe obendrein ja sogar seine Sperrcodes von Handy und Computer herausgegeben. Der RA schließt daraus, dass gar nichts geplant worden sein könne.

Für RA Just ist wichtig, dass den Beschuldigten zwingend eine Pflichtverteidigung hätte beigeordnet werden müssen. Die Verteidigung K.s stütze darauf aber kein Beweisverwertungsverbot. Die Polizei sei morgens losgeschickt worden und habe angeblich erst mittags erfahren, dass es Verhaftungen geben sollte.

Wolfgang W.s Verteidiger RA Grassl moniert, die Polizei habe sich auf den Einsatz nicht ordnungsgemäß vorbereitet. Dabei bezieht er sich auf die Aussage des Zeugen D., er habe weder den Durchsuchungsbeschluss noch den Fragenkatalog gelesen. Sonst hat niemand mehr etwas zu D.s Aussagen zu sagen.

Steffen B.s schriftliche Einlassung

RA Ried ergreift das Wort und verliest eine zweieinhalb Seiten lange Einlassung seines Mandanten Steffen B. Dieser möchte ergänzende Angaben zur Waffenbeschaffung machen. In den letzten Jahren habe er immer wieder den Begriff „Kamerad“ gehört, und ihm sei klar geworden, dass es einen Unterschied zu einem Freund gebe. „Stefan [K.] ist ein Freund.“ Im Herbst 2019 habe er über die „Soldiers of Odin“ Kontakt zu [Sören] B. erhalten. Dieser habe ihm eine Waffenliste [Bestellliste] geschickt, die er aber gelöscht habe. Deswegen habe er Stefan [K.] am 17. November 2019 gebeten, ihm die Nachricht mit der Waffenliste noch einmal zu schicken. Er habe die Liste dann an [Werner] S. weitergeleitet und S. gesagt, er solle sich selbst kümmern. Im November 2019 habe er von Sören B. erfahren, dass dieser im direkten Kontakt zu Werner S. stehe. Bei einem Kontakt mit Sören B. am 24. November 2019 habe er diesen gefragt, ob er noch immer Kontakt zu S. habe. B. habe geantwortet, dass S. per Nachricht vor einer Kontaktaufnahme gewarnt habe, da er einen „Hausbesuch“ [eine Hausdurchsuchung] gehabt habe. Sören B. habe gesagt, dass er das wisse und am Ende des Monats mehr erfahren werde. Daraus habe Steffen B. geschlossen, dass Sören B. und Werner S. direkten Kontakt zueinander hätten. Kennengelernt habe er Sören B. am 6. Dezember 2019 bei einer Party des „MC Underdogs“ in Halle.

B. bestreitet, am Waffendeal beteiligt gewesen zu sein

Sören B. habe Werner S. ausrichten lassen, so heißt es Steffen B.s Erklärung weiter, dass die „russischen Weihnachten“ ausfallen würden. Daraus habe er geschlossen, dass der Waffendeal ausfalle. Das habe er am 22. Dezember 2019 an Werner S. geschrieben, aber habe dabei nicht gewusst, was [bzw. welche Waffen] sich hinter dem Begriff „russische Weihnachten“ genau verborgen hätten. Später habe ihm Sören B. gesagt, dass er S. ausrichten solle, dass die „russischen Weihnachten“ doch stattfinden würden. Das habe er Werner S. bei der Begrüßung in Minden am 8. Februar 2020 persönlich mitgeteilt.

Stefan K. habe von den Nachrichten [über die „russischen Weihnachten“] nichts gewusst. Er habe darüber auch auf der Rückfahrt nicht mit Stefan K. gesprochen. Was im neuen Haftbefehl stehe über „Daumen hoch“ [der in einer Chatnachricht mutmaßlich signalisieren sollte, dass ein Waffendeal zugesagt wurde], stimme nicht. Er sei in die Waffenbeschaffung nicht weiter involviert gewesen. Der per Handy geschickte „Daumen hoch“ habe bedeutet, dass sie gut [auf der am Abend stattfindenden Geburtstagsfeier] angekommen seien. Dasselbe Emoji habe Werner S. auch schon einmal benutzt, um nach der Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin zu signalisieren, dass er gut zuhause angekommen sei. Damals habe er Werner S. angeboten, bei ihm zu übernachten; S. habe jedoch abgelehnt.

B. behauptet, er sei nach Minden „aus der Sache raus“ gewesen

Nun wendet sich Steffen B.s Aussage der Geburtstagsfeier zu, bei der er noch am Abend nach dem Treffen in Minden am 8. Februar 2020 einen Waffendeal vereinbart haben soll. Steffen B. behauptet, er habe Sören B. nicht auf der Geburtstagsfeier von Enno P. getroffen und auch nicht mit dem Handy von K. gearbeitet. Den Abend beschreibt B. folgendermaßen: Er sei mit Stefan K. um 20 Uhr bei der Party in Schönebeck eingetroffen und habe viele der Anwesenden begrüßt. Davor habe er um 19:30 Uhr einen „Daumen hoch“ an Werner S. geschickt. Am 9. Februar 2020 habe er auf Facebook eine Nachricht an Sören B. geschickt, um ihm mitzuteilen, dass er Werner S. die Nachricht über die „russischen Weihnachten“ ausgerichtet habe.

Später habe er auch eine Nachricht an Werner S. geschickt, in der er wegen der Krankheit von Paul [Paul-Ludwig U.] das „Spanferkel“ [Codewort] abbestellt habe. Damit habe er die Vorschläge von Paul-Ludwig U. gemeint, man solle auch Frauen und Kinder ermorden. Auch an Thomas N. habe er geschrieben, dass er aus „der Sache“ raus sei. Er bereue es schon lange, nach Minden gefahren zu sein. Wenn seine Frau nicht auf einer Fortbildung in Stuttgart gewesen wäre, dann wäre er zu Hause geblieben.

Damit endet die Einlassung von Steffen B. Sein Verteidiger RA Ried erklärt abschließend, dass Fragen des Senats zur Sache und zur Person später zugelassen würden. Der VR ergreift wieder das Wort und führt 26 Aufnahmen von Telefonaten aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) als Beweismittel ins Verfahren ein. Es handelt sich um Gespräche aus dem Zeitraum vom 29. September 2019 bis zum 10. Februar 2020.

1. TKÜ: 23. September 2019, ab 13:35 Uhr, Dauer: 16 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und der LKA-Beamtin S.

Paul-Ludwig U. fragt, ob seine E-Mail angekommen sei, was S. bejaht. Weiter berichtet U. von seinen Vorbereitungen für ein Treffen mit Übernachtung draußen [mutmaßlich das an der Hummelgautsche]. Weiter erzählt er, dass er mit Teutonico [Werner S.] telefoniert habe. Möglicherweise mache man „so ein bisschen Schießtraining“. Es seien Leute da, „die etwas aktiv tun wollen“. Teutonico überlege, Waffen mitzubringen. Angemeldet seien zwischen 15 und 30 Personen, auch aus anderen Bundesländern. Das gehe nach „IRA-System“. Ein Matthias suche „für uns nach einem Stützpunkt“ in Baden-Württemberg oder Thüringen. Man habe auch gesagt, es gebe den einen oder anderen Sponsoren, der aber nicht öffentlich werden wolle. Marion G. werde ihn in Heilbronn abholen. Sie hätten vor, ein Konto bei einer Bank in Russland zu eröffnen. Teutonico habe schon angedeutet, was „wir für Aktionen machen“. Dafür brauche man Material. Einige hätten angedeutet, dass sie zu Hause schon etwas hätten. Er hoffe, dass das nur Maulhelden seien.

Die beiden vereinbaren einen Anruf nach Paul-Ludwig U.s Rückkehr. U. verspricht, nach seiner Rückkehr alles aufzuschreiben, und meint, er könne „nur hoffen, dass der Staatsanwaltschaft mich nicht verarscht“. Er mache das am Wochenende jetzt auf eigenes Risiko. Man habe mit ihm über die Option einer Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm gesprochen.

S. fragt nach einer „Notfallliste“. U. antwortet, die gebe es für Baden-Württemberg. Darauf ständen Privatadressen und Nummern, um untertauchen zu können. Marion G. stehe darauf. Es gebe noch eine erweiterte Liste für Hessen und NRW. Man könne auch jemanden auf der Liste anrufen und sich Geld zum Kauf von Waffen borgen. U. freut sich, dass er in S. eine Ansprechpartnerin gefunden habe; „da ist kein Chaos mehr“.

Erklärungen der Rechtsanwält*innen

Laut RA Herzogenrath-Amelung fielen die Begriffe „Sinn Fein“ und „IRA“. Das seien übliche Ausschmückungen des Herrn U.

RAin Rueber-Unkelbach, Verteidigerin von Wolfgang W., merkt an, dass ein bestimmter Gesprächsteil in der Verschriftlichung nicht zu finden sei: „Er hofft, dass der Staatsanwalt ihn nicht verarscht habe. Er mache das am Wochenende jetzt auf eigenes Risiko.“

Der Angeklagte Frank H. weit darauf hin, dass U. bereits am 23. September 2019 über eine Gruppe ausgesagt habe, die er erst sechs Tage später [beim Treffen] kennengelernt habe.

2. TKÜ: 27. September 2019, ab 14:00 Uhr. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und der LKA-Beamtin S.

S. holt die Belehrung U.s nach: Zu Beginn des Telefonats wolle sie U. darauf hinweisen, dass er Beschuldigter sei. Ob ihm das beim letzten Gespräch klar gewesen sei? U. bejaht und erzählt, dass er zu dem Treffen in Alfdorf [an der Hummelgautsche] mit Oliver K. fahre. Das Treffen gehe bis Sonntag. Teutonico sei schon da und habe geschrieben: „Du wirst ein paar richtig gute Leute kennenlernen.“ Auch ein paar Ex-81er [„Hells Angels“] seien da. Dafür habe man auch eine „Spielgruppe“ [vermutlich eine Chatgruppe]. Es würden zehn bis 20 Personen kommen, darunter Marion G. Einige hätten angekündigt, sich Schutzwesten zu holen. Im Chat sei geschrieben worden, dass manche „Spielzeug“ mitbringen würden. Damit seien Waffen gemeint. Morgen solle besprochen werden, wie es mit den „Spielen“ weitergeht. Dann erwähnt U. die Suche nach einem Grundstück: Das solle als fester Treffpunkt, als Unterschlupf und als Sammelstellen für Vorräte, Geld und eventuell Waffen dienen. Der Grundstückskauf durch Matthias L. [vermutlich in Thüringen] sei nicht zustande gekommen.

Er sei nach dem Treffen nur Montag und Dienstag da, so U. Danach fahre er bis zum 6. Oktober zur Gruppe „Ehre Stolz Loyal Respekt“ um Jonny L. U. und die Polizistin S. vereinbaren ein Telefonat am Montag. U. möchte, dass Herr K. dabei ist. S. fragt nach der Dauer des Treffens. Das sei wichtig für den „Organisationsplan“ [vermutlich in Sachen Observation]. U. verspricht: „Ich versuche, so viel wie möglich rauszufinden.“ S. betont zum Abschluss des Telefonats: „Sie haben von uns keinerlei Aufträge.“

Erklärungen der Rechtsanwält*innen

RA Herzogenrath-Amelung bezieht sich auf die Pläne, ein Grundstück zu kaufen. Dies erinnere ihn an Angaben von Thorsten W. [Damit zielt der RA auf die Verteidigungsstrategie ab, es sei nur um Preppen gegangen.]

RA Just erklärt, er habe den Eindruck, dass S.‘ Belehrung [dass U. Beschuldigter sei und keine Aufträge habe] nicht an U. gerichtet sei, sondern an Personen, die das Gespräch später anhören würden.

Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben gibt an, je länger sie zuhöre, umso mehr werde ihr schlecht. Die Verschriftung des Telefonats sei fehlerhaft. Es würden scheinbar immer bestimmte Dinge fehlen. [Lückenhafte Gesprächsprotokolle über die TKÜs hatten die RA*innen bereits in der Vergangenheit mehrfach kritisiert; mehrmals verbunden mit dem Verdacht, dass gerade für die Verteidigung hilfreiche Ausschnitte fehlen würden.]

RA Berthold, Verteidiger von Michael B., merkt an, dass im ersten Telefonat keine Belehrung erfolgt sei. S. habe im zweiten Gespräch die Belehrung ausgesprochen und rückwirkend auf das erste Gespräch ausweiten wollen.

3. TKÜ: 30. September 2019, 10:00 Uhr, Dauer: 8 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und der LKA-Beamtin S.

U. bestätigt, dass das Treffen stattgefunden habe. Es seien knapp 17 „Köpfe von allen Landesgruppen“ dagewesen. Im Frühjahr solle es ein Treffen in Italien geben. Werner S. sei in einer Tiroler Miliz gewesen. [Werner S. behauptet, bei den Carabinieri in Südtirol gedient zu haben. Das ist aber eine Lüge.] Ein Ernst sei auch dabei und bewaffnet gewesen. Teutonico habe eine Waffe im Kofferraum gehabt. Oliver K. und Marion G. seien ebenfalls da gewesen. Zum Treffen im November wolle ein 66-jähriger Ex-Polizist kommen. Tony von der Landesgruppe Sachsen habe gesagt: Allein die haben 2.500 Leute.

An dieser Stelle unterbricht S. den Redefluss: „Das können Sie morgen alles erzählen. Ihnen ist klar, dass sie die Aussage freiwillig machen?“ Das müsse sie ihm pro forma mitteilen. Auf Nachfrage von U. verneint S., dass bei dem morgigen Treffen der Staatsanwalt anwesend sei. U. gibt an, er habe mit dem Staatsanwalt „auch nochmal was unter vier Augen zu besprechen“.

Erklärungen der Rechtsanwält*innen

RA Herzogenrath-Amelung weist darauf hin, dass die erwähnte Gruppe mit 2.500 Personen in Sachsen eine falsche Information sei.

RA Picker, Verteidigung von Marcel W., vermerkt, das sei das dritte Gespräch im September zwischen U. und der Beamtin. Die Informationsabgabe an Behörden sei stetig erfolgt. Es werde von U. dafür offenbar eine Gegenleistung erwartet. Der RA fragt, ob aus dem Informanten-Verhältnis ein Mitarbeiter-Verhältnis geworden sei. Das Ganze könne rechtlich nicht mehr als einfaches Informanten-Verhältnis angesehen werden.

4. TKÜ: 7. Oktober 2019, ab 20:01 Uhr, Dauer: 14 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Timo P.

Eingangs fragt Timo [offenbar ein Bekannter U.s], ob U. nun eine neue Handynummer habe. U. gibt gegenüber Timo an, jetzt in der „Bruderschaft Deutschland“, die „Combat 18“ sehr nahestehe, aktiv zu sein. Die „Bruderschaft“ könne sich locker mit den „Hells“ [Angels] und den „Bandidos“ anlegen. U. erzählt weiter von seiner Teilnahme an einer Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin, bei der 20 Gruppen gewesen sein. Sein Gesprächspartner versteht nicht, von welchen Gruppen U. spricht. U. berichtet außerdem, er sei „der Admin für den militärischen Bereich“. U. schickt Timo ein Video, mutmaßlich von dem Aufmarsch in Berlin am 3. Oktober.

RA Berthold weist darauf hin, dass es interessant sei, dass U. ein zweites Handy habe. [Offenbar will der RA darauf hinaus, dass U. etwas von der Überwachung geahnt haben und sie mit einem Ersatzgerät umgangen haben könnte.]

5. TKÜ: 14. Oktober 2019, 20:13 Uhr, Dauer: 7 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“.

Ralf N. erzählt U., er sei auf Montage in Dresden. U. fragt ihn, ob er Mitglied der „Bruderschaft Deutschland“ werden könne. Er habe schon mit Matze [Werner S.] gesprochen. N. verweist U. an Peter [O.]. Man habe überall Interessenten. U. sagt, dass man ihm vertrauen könne. Laut Teutonico sei er der „Typ Sprengstoffweste“. Ralf N. bremst ihn: „Ganz Extremes wird nur unter vier Augen besprochen.“ Man wisse nie, wer wo drinsitze; es gebe immer ein faules Ei. Das könne man rausfiltern, sie hätten Leute, die Personen überprüfen könnten. U.s Nummer gebe er weiter, Peter melde sich bei ihm.

6. TKÜ: 17. Oktober 2019, ab 16:25 Uhr, Dauer: 11 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und der LKA-Beamtin S.

U. erkundigt sich, ob alles angekommen sei. S. bestätigt, U.s Sprachnachrichten erhalten zu haben. U. berichtet, dass Teutonico nach Italien fahre und sich mit Fremdenlegionären treffe. Dann regt sich U. über einen Beitrag der Tagesschau auf und sagt, er habe gedacht: „Geh doch gleich zur ‚Bruderschaft Deutschland‘ und erzähl denen das.“ [Der Beitrag handelt offenbar von der „Bruderschaft Deutschland“ und wird von U. als Warnung an die Gruppe interpretiert.]

Dann kündigt U. an, nach Genua zu fahren und von dort aus zu Werner S.‘ Hütte. Außerdem werde er Ralf N. kennenlernen und in die „Bruderschaft Deutschland“ aufgenommen werden. Wieder holt S. mitten im Telefonat die Belehrung U.s nach. Gegen Ende erwähnt U. noch, es würden sich alle auf Frühjahr 2020 konzentrieren, dann solle es losgehen. Das nehme Dimensionen an, damit habe so niemand gerechnet.

7. TKÜ: 18. Oktober 2019, Dauer: 18 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und der LKA-Beamtin S.

Nach der Belehrung fragt U., ob alles angekommen sei. S. fragt, was für eine Gruppe die sogenannte „HTF“ sei. U. erklärt, das stehe für „Heimattreue Familie“. Dann schimpft er auf den Chef des BKA. [Dieser hatte offenbar in einem Tagesschau-Interview etwas zu rechten Gruppen gesagt.] Dessen Äußerungen seien der Grund, warum sie [die Rechten] nun auf Threema oder VK.com wechseln würden. Auch Teutonico habe einen Wechsel vorgeschlagen. „An die russischen Provider kommen wir [Deutschen] nicht ran.“ Teutonico sei jetzt in Mailand und treffe sich mit Fremdenlegionären, zwei davon mit Diplomatenstatus. Dieser Status mache jeglichen Transport von Waffen einfach. Die Gruppe um Marion G. habe eine Sammelstelle in Bayern, eine Hütte im Wald. Der Besitzer habe sie Marion G. zur Verfügung gestellt. In der Hütte wolle man Vorräte, eventuell auch Waffen lagern.

U. beklagt sich, dass er nicht rausgehen [im Sinne von aussteigen] könne. Wenn er jetzt rausgehe und es passiere etwas nächstes Jahr, dann könne er damit nicht leben. Herr K. [ein Beamter] sei schon lange von seiner Einschätzung abgekommen, dass das [wovon U. berichtet] ein Kindergartenverein ist. U. stellt eine rhetorische Frage: „Ihr ermittelt. Und kommt ihr dahin, wo ich hinkomme? Nein!“ S. mahnt U., er möge sich nicht in Gefahr begeben. U. sorgt sich weiter: „Wenn wir jetzt reingehen“ [und die Gruppe festnehmen], dann würde das zu ein, zwei Jahren Haft führen. Man brauche genügend, um sie für Jahre hinter Gitter zu bringen. Ihm gehe es „nicht um Larifari“. Ihm sei bewusst, dass er sich strafbar mache.

Erklärungen der Rechtsanwält*innen

RA Herzogenrath-Amelung tut die Aussage, Werner S. werde in Italien Fremdenlegionäre mit Diplomatenstatus treffen, als schlichten Unfug ab.

RA Siebers, Verteidiger von Werner S., merkt an, dass U. den Beamten K. umgedreht und ihn davon überzeugt habe, dass es sich nicht um einen Kindergartenverein handle.

RAin Schwaben weist erneut auf Lücken in der Verschriftlichung hin. Es sei unschön und kein guter Stil, dass ausgerechnet die Dinge, die hier so aufstoßen würden, fehlten.

8. TKÜ: 28. Oktober 2019, Dauer: 12 Minuten. Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und der LKA-Beamtin S.

U. fragt S., ob sie seine E-Mails erhalten habe, und S. bejaht. Anschließend belehrt sie U. Dieser beschwert sich, dass die Medien erneut etwas [zur „Bruderschaft Deutschland“] veröffentlicht hätten. Die würden die Leute warnen. Sie könnten noch genug berichten, wenn die Leute hinter Schloss und Riegel sitzen würden. Das nächste Treffen sei in Hamburg. Es würden vier Fremdenlegionäre kommen, zwei davon mit Diplomatenstatus. Insgesamt kämen 10 bis 15 Mann. U. erwähnt, dass er nochmal mit seinem RA gesprochen habe, und dass der ihm geraten habe, nach der Möglichkeit zu fragen, Vertrauensperson zu sein. S. entgegnet, er sei in dem Fall „zu sehr involviert“. Rechtlich gehe das nicht. U. fragt weiter nach, ob denn Zeugenschutz noch eine Option sei. S. bejaht das.

Erklärungen der Rechtsanwält*innen

Laut RA Herzogenrath-Amelung existieren die Fremdenlegionäre nur in Werner S.‘ Fantasie. Außerdem interpretiert er das Gehörte so, dass U. darauf hingearbeitet habe, in den Zeugenschutz zu kommen.

RA Grassl merkt an, dass immer wieder die Belehrung und die Erwartung, in den Zeugenschutz zu kommen, falle.

RAin Rueber-Unkelbach beantragt, weitere Telefonate, in denen es um Quellen und Vertrauenspersonen geht, in die Hauptverhandlung einzuführen. Sie nennt ein Gespräch vom 8. Oktober 2019, in dem U. gegenüber einem Bekannten angegeben habe, er sei Vertrauensperson und Quelle. Auch dem Polizeibeamten W. habe U. am 4. Oktober 2019 gesagt, er sei eine Quelle.

Laut RA Picker führte U. materiell und rechtlich die Tätigkeit einer V-Person aus. Zwar habe U. keinen V-Mann-Führer – das diene aber nur dazu, den Vorwurf zu vermeiden, die Behörden hätten Taten provoziert. Das sei ein verfahrensrechtlicher Trick, um sich zu exkulpieren.

RA Berthold schließt sich dem Beweisantrag von RAin Rueber-Unkelbach an, weitere Telefonaufnahmen als Beweismittel einzuführen. Dann erklärt der RA, U. habe detaillierte Anweisungen bekommen, einen Chat zu exportieren. Er sei unvollständig belehrt und dabei nicht auf konkrete Straftatbestände hingewiesen worden.

Nach diesen Erklärungen ergreift der VR das Wort und gibt bekannt, dass er die Haftbefehle gegen die Angeklagten angepasst habe. Die Inhaftierten sollen nun ohne Trennscheibe durch Ehegatten, Verwandte oder minderjährige Bewohner desselben Haushalts, also Adoptivkinder, besucht werden können. Außerdem sei bei den Besuchen ein LKA-Beamter im Raum. Der VR erklärt, dass ein gemeinsamer Transport mit anderen Häftlingen möglich sein solle, vorausgesetzt, diese hätten nichts mit dem Bereich 129a und Rechtsextremismus zu tun. Damit endet der 40. Prozesstag.

prozesstage39

Prozesstag 39: Ein Sozialarbeiter äußert sich positiv über U.

Am 39. Prozesstag gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“ am 28. Oktober 2021 war der Stuttgarter Sozialarbeiter Roland H. als Zeuge geladen. Er wurde zu Paul-Ludwig U. befragt, den er ab Herbst 2020 betreute.  Zu diesem Zeitpunkt saßen die übrigen Beschuldigten schon mehrere Monate in Untersuchungshaft, und Paul-Ludwig U. wurde vom LKA geschützt. Wie schon bei einigen Prozesstagen zuvor, kreisten die Gespräche um die Frage, ob auf U.s Aussagen Verlass sei, und ob U. dem LKA ohne jede Gegenleistung Informationen gab. Im Gegensatz zu einigen Zeug*innen vor ihm zeichnete Roland H. ein positives Bild von U. Er habe keine psychische Erkrankung oder Auffälligkeit bei U. erkennen können. Auch von Zuwendungen durch die Behörden wisse er nichts.

Eingangs lässt der Vorsitzende Richter (VR) den Zeugen sich und seine Arbeit vorstellen. H. beschreibt sich als „klassischen Sozialarbeiter“ und ist bei einem freien Träger der Straffälligenhilfe angestellt. Er erklärt, er unterstütze dort Menschen mit Hilfebedarf und sei Fachbereichsleiter für das betreute Wohnen. Dabei biete man vorwiegend keine eigenen Wohnungen an, sondern betreue die Menschen in den von diesen, mit privatem Mietvertrag selbst angemieteten Wohnungen; mit dem Ziel, den Menschen zu helfen, in ihrer Wohnung bleiben zu können. Paul-Ludwig U. kenne er seit Herbst 2020. Damals habe sich ein Herr S. vom LKA gemeldet und für U. um sozialarbeiterische Unterstützung gebeten. S. und dessen Kollege R. hätten erklärt, dass U. Betreuung bei Postschriftverkehr, Antragsstellungen und alltäglichem Bedarf benötige. Zu dem Zeitpunkt, so schildert der Zeuge weiter, habe er vom LKA noch nicht erfahren, wo U. wohne; das LKA habe versucht, zu verhindern, dass dessen Adresse und Identität an die Öffentlichkeit gelangen. S. sei dann mit U. bei ihm im Büro vorbeigekommen und berichtet, dass es demnächst eine Wohnung für U. gebe, in die er ziehen solle. Außerdem stehe eine Verhandlung an, bei der U. Angeklagter und gleichzeitig Zeuge sei. Unterlagen habe er, so H., vom LKA keine bekommen. Seitdem und bis heute stünden U. und er in wöchentlichem Kontakt. Mal telefonisch, mal im Büro oder in U.s Wohnung. Gestern habe U. beispielsweise wegen einer Arbeitsstelle angerufen. Der VR fragt, ob sie sich auch über den Prozess unterhalten würden. H. erwidert, er frage immer, wie es laufe, „um zu wissen, wie der Druck ist“. „Inhaltlich“ sprächen sie aber nicht über das Verfahren. Die Verhandlung gehe U. sehr nahe. U. sei vor allem sehr ungeduldig, wenn beispielsweise bei Briefen an Behörden nicht sofort eine Antwort kommen würde. Auf Frage des VR erläutert H., dass U. allein lebe und dass er (H.) nicht wisse, wer die Wohnung für U. angemietet habe. U. sei dort allein lebensfähig, sei „eher selbständig und eigeninitiativ“.

Zeuge: U. war kooperativ und nie übergriffig oder aufdringlich

Der VR fragt den Zeugen H., ob er noch vom LKA angerufen werde. Der entgegnet, dass er es sei, der den Beamten S. anrufe, weil dort noch Unterlagen von U. lägen, beispielsweise Dokumente für die Krankenkasse. H. gibt an, dass er U. als zuverlässig erlebe. U. komme mit der Nachbarschaft gut aus und habe Kontakte zum Deutschen Roten Kreuz (DRK) geknüpft, wo er ehrenamtlich aktiv sei. Der VR bittet um eine knappe Beschreibung von U. Roland H. beschreibt U. daraufhin als ungeduldig; U. wolle viel nachholen, ergreife Initiative, organisiere sich selbst, sei kooperativ. Er habe U. nie übergriffig oder aufdringlich erlebt. In Bezug auf dieses Verfahren wisse er aus der Erzählung von U., dass es diese „Gruppe S“ gebe und er da Mitglied gewesen sei, das aber nicht gewollt habe. Der VR konfrontiert den Zeugen mit der Aussage einer Bewährungshelferin, die gesagt habe, U.s Schilderungen über seine Rolle in dem Verfahren seien von einer gewissen Begeisterung und Euphorie getragen. Der Zeuge widerspricht dem. Auf die Frage, ob er von früheren forensisch-psychiatrischen Gutachten wisse, antwortet H. mit Ja: U. habe erzählt, dass diese nicht zuträfen. U. habe auch erzählt, dass er von sich aus die Zusammenarbeit mit dem LKA gesucht habe. Über dieses Thema, so der Zeuge, habe er mit U. nicht „inhaltlich detailliert“ gesprochen. Der VR fragt dennoch kleinteilig weiter: ob U. von einer Zusammenarbeit mit dem Generalbundesanwalt gesprochen habe – was H. bejaht – und von einer Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz – was H. verneint. Auch die Begriffe „V-Mann“, „V-Person“ oder „Quelle“ seien nie gefallen. U. sei auf staatliche Stellen zugegangen, weil er die Pläne der Gruppe und die damit einhergehende Gefahr für Menschenleben nicht ertragen habe.

„Vielleicht die eine oder andere Fahrkartenerstattung“

Mit U. habe er nicht über dessen mögliche Rolle in rechtsextremen Kreisen gesprochen, erklärt der Zeuge. Paul-Ludwig U. habe auch nichts über die Aktivitäten der Gruppe oder über die Gruppentreffen an der Hummelgautsche oder in Minden erzählt. U. habe erwähnt, dass man „halt gezielt Menschen umbringen möchte“, über das Thema Bewaffnung habe er aber nichts gesagt. Man habe „ergebnisoffen“ über die weitere, langfristige Perspektive gesprochen, mit oder ohne Haft nach Ende dieses Verfahrens. U. lebe derzeit von Arbeitslosengeld II. Vom LKA oder anderen staatlichen Behörden erhalte er nichts, er habe aber in der Vergangenheit, „vielleicht die eine oder andere Fahrkartenerstattung“ bekommen.

Der VR hakt wegen eventueller Geldzahlungen an U. nach. H. antwortet: Seit einem Jahr erhalte U. ALG II. Was davor gewesen sei, wisse er nicht. Seit er U. betreue, gebe es „definitiv“ kein Geld vom LKA. Der VR hält ihm die Aussage von U.s Bewährungshelferin Nadja Sch. vor, die im Juli 2020 eine Aktennotiz angelegt habe: „Jede Woche komme jemand [vom LKA] und bringe ihm Geld“. H. sagt, so etwas habe er nie erlebt. Die Wohnung von U. sei klein, zweieinhalb Zimmer unter dem Dach, ausgestattet mit den nötigsten Möbeln und einer Küchenzeile. Die Monatsmiete betrage 300 Euro kalt und sei vom ALG II abgedeckt. Die Wohnung sei angemessen, auch aus Sicht des prüfenden Jobcenters. Abgesehen von den Verhandlungstagen am Dienstag und Donnerstag sei U. ehrenamtlich aktiv beim DRK, am Wochenende mache er Unternehmungen in der Natur. Beim DRK habe sich U. zum Grundhelfer ausbilden lassen und einen Lehrgang absolviert, um Corona-Abstriche durchführen zu können. Der Schutz durch die Polizei sei anstrengend gewesen, mittlerweile aber weitgehend aufgehoben. Das LKA habe U. auch die Wohnung und die Möbel besorgt. U. lebe unter seinem Namen, nicht unter einer anderen Identität; er gehe gern auf Leute zu, sei sehr offen.

Lediglich etwas ungeduldig

Ob U. besonders mitteilsam sei, besonders Wert darauf lege, von sich zu erzählen, möchte der VR wissen? Nein, U. sei da nicht außergewöhnlich, antwortet der Zeuge. Depressive oder gar suizidale Tendenzen habe er bei U. nie wahrgenommen. Einmal habe U. davon gesprochen, dass jemand auf ihn angesetzt werden sollte, aber er habe sich nicht besonders in Gefahr gesehen. Der VR fragt: „Haben Sie das Gefühl, dass er – mehr als Sie erwarten würden – Aufmerksamkeit und Wertschätzung erwartet, […] dass es ihm wichtig ist, eine besondere Bedeutung zu haben?“ Der Zeuge verneint, ebenso wie die Frage, ob sich U. durch ein „besonderes Geltungsbedürfnis“ auszeichne.

Der VR setzt nach: „Es gibt Menschen, die davon sprechen, U. bräuchte eine Bühne, auf der er auftreten könne. […] Es ist die Rede von Selbstdarstellung, Selbstinszenierung.“ Der Zeuge weist auch das zurück. Lediglich als ungeduldig habe er U. erlebt und dass er auch mal wütend sei, wenn etwas nicht nach seinen Vorstellungen laufe. Er habe U. aber nie als manipulativ erlebt. U. nehme Hilfe gern in Anspruch, fordere sie aber nicht aufdringlich ein. Situationen mit dem Gefühl „da hat er jetzt aber geflunkert“, wie der VR vorhält, habe er nie erlebt. U. trinke allenfalls mal ein Bier, rauche aber trotz der Lungenerkrankung. Über Politik habe man nicht gesprochen.

Insgesamt, so fasst der VR dann zusammen, würden die Schilderungen des Zeugen über U. „signifikant“ von allen anderen Beschreibungen abweichen: „Er wird als jemand beschrieben, der fordernd bis hin zur Übergriffigkeit agiert, der Aufmerksamkeit genießt und braucht, der sich aufwerten will, dem Einschätzungen Dritter enorm wichtig sind. Der unglaublich viel, übergriffig viel von sich erzählt. Der Menschen zu allen Tag- und Nachtzeiten anruft. Und wenn ich Ihre Schilderung daneben stelle, ist er ein völlig normaler Mensch.“ H. sagt, von diesen Extremen habe er bei U. nichts beobachtet. Er halte U. für einen intelligenten Menschen und habe eindeutig schwierigere Probanden. Roland H. erklärt, er arbeite mit U. daran, eine Haftstrafe zu vermeiden.

Betreuer sieht bei U. keine Anzeichen für psychische Erkrankungen

Richterin Geist fragt nach U.s Tätigkeit beim DRK. H. antwortet, er helfe bei Corona-Tests und Blutspende-Aktionen. U.s Lebensperspektive sei eine Ausbildung beim DRK zum Rettungssanitäter. Außerdem fragt Geist nach dem Gesprächsrahmen, als U. gesagt habe, dass Menschen „gezielt umgebracht werden“ sollten. H. sagt, das sei im Kontext eines Gesprächs über das Gerichtsverfahren gesagt worden. Er habe U. gefragt, wie er den Druck aushalte. Der habe geantwortet, „dass es erschöpfend ist, aber er sich auch gut fühlt. […] Wegen der Anschläge, die geplant waren“.

Der Sachverständige Dr. Winckler fragt, was U. über seine Erfahrungen im Maßregelvollzug nach §63 StGB [Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus] berichtet habe. H. sagt, dass U. geäußert habe, er sei dort zu Unrecht untergebracht gewesen. Er habe ein Gutachten angezweifelt, das ihn da reingebracht habe. Anzeichen für eine psychiatrische Erkrankung, Hinweise auf Wahnvorstellungen, Halluzinationen, „maliforme“ Euphorie, krankhafte Antriebssteigerung, schwere Depressionen oder eine auffällige Instabilität habe es im Laufe des vergangenen Jahres nicht gegeben. Winckler lässt sich das Phänomen Ungeduld konkreter schildern. H. berichtet beispielhaft von einer Hausarztsuche, bei der U. nicht sofort einen Termin bekommen habe. Oder als die Energieabschläge zum ALG 2 korrigiert werden mussten: „Da kommt bei ihm ‘ne Ungeduld hoch, und da geht er auch mal hoch, ja.“ U. sei laut und wütend gewesen. Ob U. zur Selbstüberschätzung neige? Nein, da sei nichts gewesen. U.s Pläne seien von einer Realisierbarkeit nicht weit entfernt gewesen, er habe nie bremsend eingreifen müssen. Offenen Streit und Spannungen habe es zwischen ihnen nicht gegeben. U. könne Kritik annehmen. Er habe nie Dinge berichtet, die sich hinterher als falsch herausgestellt hätten, er habe auch keine unwahren Sachverhalte erfunden, um damit ein Bedürfnis zu befriedigen.

Winckler fragt den Zeugen schließlich nach einer eventuellen Partnerschaft von U. Da habe sich in den letzten Wochen „was anbandelt“, sagt H. An dieser Stelle konfrontiert Winckler den Zeugen mit den Angaben U.s aus dessen Gespräch mit ihm als Sachverständiger, in dem U. mitgeteilt habe, dass es seit einigen Monaten eine feste Partnerbeziehung gebe.

Wozu brauchte U. sozialarbeiterische Hilfe?

Winckler weiter: „Bisschen provokant gefragt: Sie schildern U. als Menschen, der realitätsbezogen ist, kooperativ, verlässlich, keine psychischen Auffälligkeiten bietet. Wozu braucht er Sie?“ H. nennt als Beispiele: um die Wohnung zu halten, für Papiersachen, Anträge, Jobcenter, Fahrkarte, auch: Wie funktioniert ein VVS-Schein, welche Unterlagen sind nötig.

Thomas N.s Rechtsanwalt (RA) Sprafke fragt den Zeugen, ob er Sympathien für U. hege. H. sagt, er habe Empathie, wie für alle, die er betreue. Dabei gehe es ihm darum, „dass ich ihn verstehe, dass ich bereit bin, ihn zu unterstützen“. Der RA hakt nach, warum der Zeuge U. in so vielen Alltagsdingen helfen müsse, wenn dieser doch zu einem eigenständigen Leben in der Lage sei. H. nennt Beispiele: „Ich erkläre ihm das Verkehrssystem und welche Zahlungsmöglichkeiten es gibt. Und wenn er es verstanden hat, kann er es auch und führt es selbständig weiter. So funktioniert Betreuung – Hilfe zur Selbsthilfe.“ U.s Hilfebedarf halte er nicht für außergewöhnlich.

RA Stehr, ebenfalls Verteidiger von Thomas N., fragt nach den Möbeln, die das LKA beschafft habe. H. sagt, es habe sich um gebrauchte Möbel gehandelt. Andere Extras habe es nicht gegeben, allerdings habe U. Geld für Zugfahrten vom LKA bekommen.

War U. Mitglied einer Partei?

Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung fragt nach Schulden. H. führt aus, diese würden bei der zentralen Schuldenberatung der Stadt Stuttgart aufgearbeitet. U. habe nur ein Handy gehabt, nicht mehrere. Eine Schuldenauflistung und andere Unterlagen wie die ALG-Bescheide habe er vom LKA bekommen, sagt H. auf Frage des RAs. Dieser will wissen, ob U. „mal in einer Partei oder Organisation war“. H. verneint. Und gefragt nach dem politischen Standpunkt von U. sagt der Zeuge: „Weder rechts, weder links. Sondern er ist sehr fokussiert auf das, was gerade passiert.“ Der RA hält dem Zeugen daraufhin vor, in einer Vernehmung in einem anderen Verfahren habe U. angegeben, er sei Mitglied der ‚blauen Partei‘ der ehemaligen AfD-Spitzenfunktionärin Petry. Die letzte Frage des RAs, wie U. an seine Verteidiger*innen gekommen sei, kann der Zeuge nicht beantworten.

Tony E.s Verteidiger RA Becker lässt sich zunächst die Wohnung, in der U. wohnt, detailliert schildern. H. antwortet: „es sind Dachschrägen drin, es sind zweieinhalb Zimmer, also drei Räume. Es ist eine offene Küchenzeile, keine separate Küche. Separat sind nur Toilette und Dusche […] Es gibt noch ein Schlafzimmer und einen Abstellraum“. Vermieter sei nicht das LKA, sondern eine Privatperson, sagt H. auf eine entsprechende Frage des RA. Die Wohnung habe für U. einen sehr hohen Stellenwert, betont der Zeuge: „Es ist die erste eigene Wohnung in seinem Leben, wo er abschließen kann, wo er Privatsphäre hat.“ U. sei in der Nachbarschaft und im DRK eingebunden. Aufgrund der zwei Verhandlungstage pro Woche müsse U. zurzeit dem Jobcenter nicht zur Verfügung stehen. Zwei, drei Mal habe er U. Geld für die Energieabschläge vorgestreckt, das U. jedes Mal zurückgezahlt habe.

Der RA fragt dann, ob der Zeuge mit U. über die Zeugenladung hier gesprochen habe. Ja, er habe U. gefragt, was ihn hier erwarte, und U. habe gesagt, dass es um seine Glaubwürdigkeit gehe, weil man seine Aussagen in Frage stelle. Ob U. mal berichtet habe, dass er auch in anderer Zeit Straftaten aufgedeckt habe, Stichwort Kinderpornographie, will der RA wissen. Der Zeuge sagt, er wisse davon nichts.

„Angebliche“ Anschlagspläne

Steffen B.s Verteidiger RA Flintrop fragt nach Zahl und Dauer der Hausbesuche bei U. Laut H. variieren die Treffen: „Vor zwei Wochen war ich draußen, diese Woche haben wir telefoniert. Nächste Woche treffen wir uns nicht.“ Einmal sei es U. wegen seiner Atemwegserkrankung nicht gut gegangen, da habe er ihn zum Einkaufen gefahren. Wie das Gespräch dann auf das Thema Glaubwürdigkeit U.s gekommen sei, kann der Zeuge nicht mehr klar sagen. Vor dem heutigen Ladungstermin habe er U. nicht getroffen, sagt H.

Nun fragt der RA nach U.s Berichten gegenüber dem Zeugen zu den, Zitat Flintrop, „angeblichen Anschlagsplänen“. Roland H. gibt an, davon habe er nur am Beginn des Betreuungsverhältnis von U. erfahren; danach habe er sich eher aus den Medien über die Verhandlung informiert. Aus einem Spiegel-Bericht von vergangener Woche wisse er auch, dass die Verhandlung bis 2023 gehen solle. Die Frage der Glaubwürdigkeit U.s in dieser Verhandlung sei nur einmal Thema in den Gesprächen gewesen. Zeitlich könne er das nicht exakt einordnen. Mit U. habe er wie mit allen anderen Klient*innen ein Verhältnis per „Sie“.

Dann erwähnt der Zeuge ein Telefonat mit U. vergangene Woche. Er habe U. gefragt, wie er mit seiner Vorladung als Zeuge umgehen solle: „Ich hab eine Vorladung gekriegt. Wie kann ich mir das vorstellen, wie sieht der Tag für mich aus?“

Thorsten W.s Verteidiger RA Kist fragt nach den Tätigkeiten U.s beim DRK. H. erläutert, „DRK-Grundhelfer“ sei ein Einstieg zur Sanitätsausbildung. Laut U. habe dieser schon Erfahrungen vor der Haft in dem Bereich gehabt. Der RA hält Roland H. einen Satz von U. aus den Akten vor: „Das ist ein bisschen wie, als wäre man Gott, man erhält Leben.“ H. erwidert, so etwas habe er nicht mitbekommen.

Kann der Zeuge Zahlungen vom LKA an U. sicher ausschließen?

RA Hörtling, ebenfalls Verteidiger von Thorsten W., lässt sich vom Zeugen noch einmal bestätigen, dass aus dessen Sicht bei U. eine andere Identität nie ein Thema war, und fragt nach, ob der Zeuge U. über die genannten Beispiele hinaus Geld gegeben habe – was dieser verneint. Der RA bohrt: „In dem Gespräch vor einer Woche [zwischen H. und U.], ging es auch darum, dass es geeigneter sein könnte, ihn so darzustellen, dass er auf freiem Fuß bleibt?“. H. antwortet mit Nein.

Vor der Mittagspause gibt es einen heftigen Streit zwischen dem VR und RA Herzogenrath-Amelung außerhalb der von den Mikrofonen übertragenen Situation. Der VR ruft genervt: „Sie haben nicht das Wort, und ich erteile es Ihnen nicht! Und falls jemand Beweisanträge wegen dem DRK stellen will: Die Präsidentin des DRK heißt Gerda Hasselfeld!“

Nach der Mittagspause fragt Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers nach, woher der Zeuge denn wisse, dass es keine Zahlungen des LKA gegeben habe. Der Zeuge sagt, dass er das ja anhand des ALG II-Bescheids sehen könne.

Verteidiger versucht, U.s Adresse herauszufinden

Auf Nachfrage von RAin Klein, Verteidigerin von Werner S., gibt H. an, dass er mittlerweile keinen Umweg mehr über das LKA gehen müsse, sondern direkt mit U. aktiv werden könne. Beim Beratungsträger wüssten nur wenige Personen von der speziellen Betreuungssituation von U. Aber die Geschäftsleitung sei informiert und werde regelmäßig auf dem Laufenden gehalten, so H.

Wolfgang W.s RA Grassl greift eine Bemerkung des Zeugen während der Befragung durch RA Flintrop auf: Roland H. habe gesagt, er habe U. angerufen, um zu fragen, womit dieser als Zeuge zu rechnen habe. RA Grassl will wissen, warum H. diese Frage an U. und nicht beispielsweise an seine Kolleg*innen gerichtet habe. Die seien im Urlaub gewesen, daher habe er U. schneller erreicht, erklärt der Zeuge. U. habe ihm weder die Anklageschrift gezeigt noch von dem Vorwurf erzählt, eine Pistole und eine Handgranate bestellt zu haben, führt H. auf Nachfrage aus.

Als der RA direkt fragt: „Wo wohnt Herr U.?“, schreitet der VR ein. U.s Anwälte erklären, dass ihr Mandant seinen Wohnort nicht freiwillig mitteilen werde. Sie beanstanden die Frage vor dem Hintergrund einer möglichen Gefährdung von U. Die Angeklagten im Glaskasten brechen in lautes Gelächter aus. Der VR sagt: „Ich beabsichtige, die Frage nur dann zuzulassen, wenn Sie mir die Bedeutung der Antwort für Schuldspruch und Rechtsfolgenausspruch von einem der Angeklagten darlegen.“ RA Grassl sagt, der Zeuge müsse überlegen, ob er die Frage nicht beantworten dürfe, weil jemand von den Behörden auf ihn zugegangen sei. Grassl will aber weiterhin zum Wohnort fragen. Der VR erlässt die Verfügung, dass die Frage nicht zugelassen wird, „weil von der Aufklärungspflicht nicht geboten“.

War U. im Zeugenschutz oder lediglich in LKA-Betreuung?

RA Grassl erkundigt sich danach, ob U. in einem Zeugenschutzprogramm war. Der Zeuge sagt aus, U. sei vom LKA betreut worden, die Formulierung „Zeugenschutzprogramm“ habe er nicht gehört. Der RA fragt nach, wann sich U. zum betreuten Wohnen beworben habe. H. schildert, dies sei im zweiten Gespräch mit U. der Fall gewesen. Auf Grassls Frage: „Haben Sie ihn bevorzugt, weil das LKA drum gebeten hat?“ antwortet H.: „Ich habe ihn nicht bevorzugt, sondern nach Einschätzung, dass die Betretung leistbar ist, zugesagt.“

Danach bohrt RA Grassl erneut nach U.s Adresse. „Wohnt Herr U. im Bundesland Baden-Württemberg? Wohnt er in Stuttgart?“ Doch auch diese Frage lässt der VR nicht zu. Der RA kontert: „Aus den Akten ergibt sich, dass er im Kreis Ludwigsburg wohnt.“ Grassl fragt, ob dem DRK die Verurteilungen U.s bekannt seien, was H. bejaht. Sofort wechselt Grassl wieder zu einer Frage nach dem Lebensmittelpunkt U.s: „Bei welcher Dienststelle ist er tätig?“ Auch diese Frage wird nicht zugelassen. H. schildert, dass ein LKA-Beamter mit dem DRK gesprochen habe.

RA Grassl: U. wurde der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen

Der RA fragt dann: „Ist Ihnen bekannt, dass das LKA Baden-Württemberg den Verdacht gehegt hat, dass es bei der Auswertung eines PC-Towers des U. eine Vielzahl von Bildern gefunden hat, die sehr junge männliche Personen bei sexuellen Handlungen zeigen, und der Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Schriften bestand?“ Der Zeuge verneint. RA Grassl: „Wissen Sie, ob U. Abstriche in Schulen oder Kitas gemacht hat?“ Als H. das bejaht, beginnt der RA eine Frage mit den Worten „Finden Sie gut, dabei zu helfen“, wird aber vom VR unterbrochen.

RAin Rueber-Unkelbach, Verteidigerin von Wolfgang W., fragt nach den Kriterien für einen Betreuungsbedarf. H. schildert das so: Ein Hilfebedarf nach dem SGB müsse bestehen, ein Platz vorhanden sein und eine Beziehungsarbeit zustande kommen. Für U. habe man genau das passende Angebot gehabt.

Gefragt nach dem letzten Kontakt zum LKA antwortet der Zeuge mit „vor kurzem“, als er U.s Rentenversicherungsnummer und die Steuer-ID gebraucht habe.

Das LKA habe ihn, führt der Zeuge aus, vor ein paar Wochen darüber informiert, dass der Beamte Sch. U. nun nicht mehr betreue, und U. auf eigenen Wunsch hin nicht mehr von der Polizei zum Gericht gefahren werde. Die Fahrten seien U. zu kompliziert gewesen. RAin Rueber-Unkelbach insistiert auf einen eventuell anderen Grund: „Haben Sie mal mitbekommen, dass eine mangelnde Absprachemöglichkeit mit U. der Grund war, oder dass es ihm nicht mehr gut genug war?“ Der Zeuge kann hierzu nichts sagen.

Auf die Frage, warum er beim LKA angerufen habe, um die Rentenversicherungsnummer von U. zu bekommen, gibt H. an, früher seien alle Unterlagen von U. beim LKA gewesen. Ob U. einen Sperrvermerk auf seine Adresse habe [mit dem die Daten einer Person zu ihrem Schutz nicht ohne Weiteres abgefragt werden können] wisse er nicht. Er sagt jedoch aus, U. sehe aktuell keine Gefahr für sich. Auf die Frage der Zusammenarbeit von U. und dem LKA-Beamten Sch. sagt H., beide hätten voreinander Respekt gehabt.

„Dass Moscheen angegriffen werden sollen und Menschen zu Tode kommen“

Marcel W.s Verteidiger RA Picker fragt, zu welcher LKA-Abteilung der Beamte Sch. Gehöre. Zur Zeugenschutz-Dienststelle? H. kann das nicht beantworten. Ob U. mal etwas von Schadensersatzklagen erzählt habe? Ja, weil er zu Unrecht im Maßregelvollzug gewesen sei, gibt H. an. Konkreter sei U. da nicht geworden. Der RA geht nun konkreter auf den Vorwurf der Anklage ein: „Als er erzählte, warum er sich aus der Szene rausgezogen hat, Morde, Anschläge, ist da der Begriff ‚Moschee‘ gefallen?“ Ja, sagt H., „in dem Zusammenhang, dass Moscheen angegriffen werden sollen und Menschen zu Tode kommen“. Von wem das gekommen sei, habe U. nicht ausgeführt.

RAin Schwaben, Verteidigerin von Markus K., fragt Roland H., ob sein Träger Personen betreue, die im Zeugen- oder Opferschutz seien. Für ihn sei das die erste Betretung dieser Art, sagt H. Schwaben fragt dann nach der Telefonnummer des LKA-Beamten Sch. Der VR reagiert sauer und zitiert die Nummer des LKA aus dem Kopf. Schwaben fragt nach der Aufgabe dieses Robert Sch. H. antwortet: U. „zu betreuen und schauen, dass nichts passiert“. Außerdem will die RAin wissen, ob die Miete direkt an den Vermieter überwiesen werde, und ob das DRK das Geld an U. überweise oder in bar auszahle. Der Zeuge weiß darauf keine Antwort. Die RAin will wissen, ob der Zeuge die Wohnung als „Super-Schnäppchen“ bezeichnen würde. H. sagt: „Für mich ist das eine gute, günstige Wohnung.“ Als die RAin erneut nach U.s Beziehungsstatus fragt, erwidert H., dass er vorher in der Pause mit U. beim Bäcker gewesen sei. U. habe erzählt, dass er am Abend Bereitschaftsdienst im DRK habe und seine Freundin dort treffe. Schwaben: „Wie ist das für Ihre Arbeit, wenn Sie hier für einen laufenden Klienten Angaben machen müssen?“ H. antwortet, es sei schon ein Problem. Aber die Situation erfordere es.

Kann Paul-Ludwig U. Rettungssanitäter werden?

Michael B.s Verteidiger RA Berthold fragt nach den Fahrten von U. zum Gericht. H. sagt, die Fahrten und Tickets müsse U. selbst organisieren. Der VR ergänzt, dass jeder Angeklagte ggf. das Recht auf Fahrtkostenerstattung habe. Der RA fragt weiter, ob der Zeuge das Fernziel von U., sich zum Rettungssanitäter ausbilden zu lassen, für realistisch halte. H. gibt an, momentan halte er das für machbar. „Wenn das DRK denkt, er kann das machen, dann erlaub‘ ich mir kein Urteil.“

RA Mandic, ebenfalls Verteidiger von Michael B., fragt, wie oft der Zeuge Kontakt zu Sch. vom LKA habe. Roland H. sagt aus, mit Sch. habe er nur telefoniert, wenn er Unterlagen gebraucht habe. Sch. habe betont, dass U. eine Schutzperson sei. Die Betreuung durch den Zeugen sei aber juristisch keine „Bestellung“ gewesen; U. hätte sie zu jeder Zeit abbrechen können.

In einer zweiten Fragerunde erkundigt sich RA Sprafke, ob der Zeuge den Namen Zacharias [von der Bundesanwaltschaft] von U. gehört habe, was dieser verneint. RA Stehr fragt, wie viel Zeit U. beim DRK verbringe. Der Zeuge schätzt, U. sei dort „nicht täglich, aber schon sehr aktiv“. Insgesamt bewege sich U.s Aktivität dort „im Rahmen der Ehrenamtspauschale“. Der RA bohrt: „Eine Person, die keine Bewerbungen schreibt, sehr aktiv beim DRK ist, die eine Fortbildung gemacht hat, steht die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?“ Der VR unterbricht den RA und fordert ihn auf, sich „auf Fragen zu beschränken, die der Zeuge auch aus eigenem Wissen beantworten kann“.

RA Herzogenrath-Amelung fragt, ob U. das Prozessgeschehen in den Medien intensiv verfolge. Der Zeuge sagt, er gehe davon aus.

„Es scheint so, dass U. auf dem Weg ist in eine andere Existenz“

RA Flintrop hakt zu H.s Bemerkung, er habe U. in der heutigen Mittagspause getroffen, nach, und will wissen, ob sich die beiden zufällig getroffen oder verabredet hätten. „Wir haben uns nicht verabredet“, antwortet H. Was er mit U. besprochen habe? Wo man hier etwas essen könne beispielsweise, gibt H. an. Über den Prozess habe man kein Wort gesprochen. Als der RA fragt: „Ist Ihnen klar, dass Zeugen eigentlich nicht mit Angeklagten sprechen sollen?“ grätscht der VR rein und fragt den Verteidiger zynisch: „Wenn Sie mir noch diese Rechtsnorm mitteilen würden?“ Als alle Fragen gestellt sind, wird Roland H. unvereidigt entlassen. Anschließend geben einzelne Anwält*innen Erklärungen zum Zeugen ab.

RA Herzogenrath-Amelung: „Es scheint so, dass U. auf einem neuen Weg ist in eine andere Existenz. Da kann man ihn nur beglückwünschen. Dies alles sollte aber nicht den Blick darauf verstellen, dass der Zeuge zu den Fragen nach der Glaubwürdigkeit des Angeklagten nichts sagen konnte.“

RA Grassl: „Zum Thema der Glaubwürdigkeit U.s nur ein Vorgang exemplarisch: Der Zeuge bekundete, dass U. zurzeit für sich keine Gefahr sehe – während er vorher seine Anwälte sagen ließ, dass sie eine Gefahr für ihn sehen.“

RAin Rueber-Unkelbach: „Wir erwarten mit Spannung das Gutachten von Dr. Winckler, ob es jetzt eigentlich zwei Herr U.s gibt, oder einen mit einer multiplen Persönlichkeit.“

„Die alte Frage“

RA Picker: „Für mich besteht der Anlass festzustellen, dass kein Zweifel daran besteht, dass U. unter den Anwendungsbereich des §1 ZSchG gefallen ist. Da können auch Zuwendungen gemacht werden. Und die sind nach SGB 2 auch nicht anrechnungsfähig, die tauchen in den Bescheiden nicht auf.“ Für ihn sei dabei vor allem relevant, ob der Staat sich für dieses Geld Informationen besorgt habe. „Also die alte Frage: Was hat U. für eine Aufgabe? Ist er lediglich Informant, ist er V-Mann? Das hat Auswirkungen auf die Rechtsprechung. Wenn man als V-Mann handelt, dann geht es schon in Richtung Tatprovokation und möglicherweise in Richtung Einstellung.“

RA Miksch, Verteidigung von Marcel W.: Beim Träger, für den der Zeuge arbeite, „herrscht das Prinzip der positiven Bestärkung, also hatte U. nur Positives zu erwarten“ und habe keinen Grund gehabt, Roland H. zu manipulieren. Bewährungshelfer hingegen müssten anders arbeiten, „von daher hat er bei denen Grund gehabt, den Versuch zu unternehmen, die zu manipulieren.“

RAin Schwaben: „Vielleicht geht es gar nicht um den Status des Zeugen im ZSchG. Die Indizien sprechen doch dafür. Höchstpersönliche Unterlagen wie die Steuer-ID landen beim LKA. Das kenne ich ausschließlich von Leuten, die im Zeugenschutz sind und bei denen man eine neue Identität plant. Und bei denen man auch Postempfangsadresse ist.“ Für sie sei zweitrangig, ob U. Geld oder Mobiliar für seine Information bekommen haben könnte. Wichtig sei, dass U. von seinem Verhältnis zum LKA profitiert und daran zunächst Gefallen gefunden habe. „Und dass dann die Geneigtheit besteht, Dinge zu tun, damit man dableiben kann, versteht sich von selbst.“

„Die haben Angst, dass rauskommt, was noch besprochen wurde“

RA Mandic schließt sich seiner Vorrednerin an. U. bekomme vom LKA außergewöhnlich viel Aufmerksamkeit. „Das ist schon ein Betätscheln. U. solls wirklich gut gehen. Auch dieser intensive Kontakt, ein bis zwei Mal Telefonieren pro Woche! Das kann ein normaler Betreuer gar nicht leisten.“ Fakt sei, dass Roland H. „U. bei Laune halten“ und ihn ans LKA binden müsse. „Die haben Angst, dass rauskommt, was noch besprochen wurde, wie er vielleicht eingewiesen wurde.“ Dann würde der ganze Prozess platzen.

Für den GBA meldet sich Oberstaatsanwältin Bellay zu einem Beweisantrag [siehe dazu Prozesstag 10] zu Wort: Der lege die Annahme nahe, dass es sich beim Betroffenen Wolfgang J. um einen unbescholtenen Bürger handle, der nur durch U. zum Objekt staatlichen Handelns geworden sei. Die Verteidigung von Werner S. verschweige einen Vermerk des KPIZ Unterfranken, demzufolge bei der Durchsuchung Wolfgang J.s eine rechtsradikale Gesinnung deutlich geworden sei. Er spreche sich auf Facebook offen gegen Politiker aus, stehe der „Gelbwesten“-Bewegung nahe und soll ein Hakenkreuz mit dem Satz „Blut und Ehre“ veröffentlicht haben, weshalb die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ein Verfahren aus 2019 führe. Bellay regt daher an, im Vorfeld der Zeugenvernehmung die Aschaffenburger Akte beizuziehen, um sich ein umfassenderes Bild von Wolfgang J. zu machen.

Der VR ermahnt noch Tony E.s Verteidiger RA Hofstätter, dass häufiges unentschuldigtes Fehlen die Rücknahme der Bestellung zur Folge haben könne.

prozesstage38

Prozesstag 38: Zeugenaussage zur Hausdurchsuchung beim Angeklagten Stefan K. – nebst Erstvernehmung

Zum 38. Prozesstag am 26. Oktober 2021 wurde Kriminalhauptkommissar Markus Thomas D. (58) als Zeuge geladen, um zur Hausdurchsuchung beim Angeklagten Stefan K. im Februar 2020 und zur anschließenden Erstvernehmung befragt zu werden. K. erzählte demnach, dass er seit seiner Jugend rechts sei, aber im Zusammenhang mit dem Treffen in Minden keine Anschlagspläne geäußert habe. In K.s Wohnung fand die Polizei einige Devotionalien mit Hakenkreuz, Werbematerialien und Kennzeichen rechter Gruppierungen sowie mehrere Waffen, darunter eine Pistole, 49 Patronen sowie ein verbotenes Armbandmesser.

Der Zeuge D. ist Kriminalhauptkommissar beim LKA. Er gibt an, seit 1982 Polizist und seit 2000 bei der Kripo zu sein. Seit 2017 sei er beim LKA in der Abteilung 6 (Staatsschutz), Inspektion 610. Mit dem Verfahren gegen die „Gruppe S“ sei er seit dem 8. Februar 2020 befasst gewesen. Die Hausdurchsuchung in Coswig (Sachsen-Anhalt) gegen Stefan K. am 14. Februar 2020 und das Team K. habe er geleitet. Zudem habe er auch die Halter-Abfragen der Autos beim Treffen in Minden am 8. Februar 2020 durchgeführt. Außerdem sei er bei einer Vernehmung von Paul-Ludwig U. unterstützend tätig gewesen. Von der Durchsuchung am 14. Februar 2020 habe er erst am 12. Februar erfahren. Am 13. Februar hätten er und drei Kollegen, die er vor diesem Einsatz noch nicht gekannt habe, schon früh nach Sachsen-Anhalt abfahren müssen. Der Inspektionsleiter habe ihn vorher mit Informationen aus Chatgruppen und aus Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ) versorgt. In einer der Chatgruppen seien Bilder einer Slam Gun gepostet worden. Die Ermittler hätten die Waffe anhand der Bilder nachgebaut, um sehen zu können, wie funktionstüchtig sie sei. Außerdem habe der Staatsschutz das Untersuchungsobjekt ein oder zwei Tage zuvor zur Vorbereitung auf die Festnahmen fotografiert.

Der Zeuge berichtet, er sei am Einsatztag mit seinen drei Kollegen angereist. Zu Stefan K. habe er Meldedaten, den Grundbucheintrag, Facebook-Recherchen und einen Leitfaden für eine mögliche Vernehmung dabeigehabt. Auf dem Weg nach Sachsen-Anhalt habe er von der Slam Gun erfahren und dass es in Minden ein Treffen eines „ausgewählten, engeren Kreis“ gegeben habe. Die Hauptbeschuldigten seien ihm namentlich bekannt gewesen.

Hausdurchsuchung bei Stefan K. in Coswig

Der Durchsuchungsbeschluss sei ihm um kurz vor 4:00 Uhr übermittelt worden, habe aber eigentlich erst um 5 Uhr an alle Ermittler gehen sollen. Bei der Durchsuchung hätten vier Staatsschutz-Polizisten des LKA Sachsen-Anhalt unterstützt. Zwei davon seien direkt an der Durchsuchung beteiligt gewesen. Das SEK sei in die Wohnung gegangen; nach der Sicherung habe ab 6:25 Uhr die Durchsuchung gestartet. Im Schlafzimmer sei ihm Herr K. übergeben worden. Das Gebäude sei noch zur Eigensicherung mit einem Hund nach Sprengstoff und Waffen untersucht worden – an dieser Stelle lacht der Angeklagte Stefan K. auf der Anklagebank.

Der Zeuge fährt fort, man habe noch einen großen Husky wegbringen müssen. Die eigentliche Durchsuchung habe um 7:05 Uhr begonnen. Der Beschuldigte Stefan K. sei in Slip und mit einer Thorshammer-Halskette angetroffen worden. Nach einer kurzen Vorstellung habe er sich anziehen dürfen. Sie hätten ihm keine Handschellen angelegt, sondern K. direkt den Tatvorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung genannt und den Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt. K. habe keinen Rechtsanwalt hinzuzuziehen wollen. Nach 20 Minuten habe der Beschuldigte darum gebeten, die Durchsuchung nicht mehr mit ansehen zu müssen, und habe draußen in einem Dienstfahrzeug gewartet. Um 9:25 Uhr sei er zur erkennungsdienstlichen Behandlung auf das Revier in Wittenberg gebracht worden. Vor Ort habe K. keine Aussage machen wollen, aber die Entsperr-Code seines Smartphones und seines Computers verraten. Die Durchsuchungsmaßnahme sei um kurz vor 11:00 Uhr beendet gewesen.

Die Waffensammlung des Stefan K.

Er sei, so der Zeuge, anschließend zum Polizeirevier Wittenberg gefahren. K. habe einer freiwilligen DNA-Abgabe zugestimmt. Er (D.) sei mit K. die Niederschrift zur Durchsuchung durchgegangen. Es seien 38 Gegenstände beschlagnahmt worden. [Ausführliche Liste am Ende dieses Berichts] Der Vorsitzende Richter projiziert eine Asservatenliste an die Wand, auf der unter anderem ein Teleskop-Schlagstock, zwei Macheten, eine Waffen-Transportbox, eine Softair MP5, Schrotpatronen-Schachteln, ein „Holzbrett mit Hakenkreuz“, eine Pistole, eine Hakenkreuzarmbinde sowie ein Armbandmesser stehen.

D. berichtet, er habe K. bezüglich des Armbandmessers und der zwei Schrotpatronen-Schachteln mit insgesamt 49 Patronen darauf hingewiesen, dass es sich um verbotene Gegenstände handle. K. habe in einem Formular „Familienstand ledig“ und als Beruf „Steinmetzhelfer“ ergänzt. Bei der Belehrung habe K. angegeben, dass er sich äußern wolle. Er habe aufgeschrieben, dass er nicht wisse, dass das Armband-Messer eine Waffe sei. Die Schrotpatronen habe er bei Umbauarbeiten im Haus gefunden.

Der Vorsitzende Richter (VR) projiziert die handschriftliche Aussage K.s, von der der Zeuge gerade spricht, an die Wand. Dort steht: „Das Armband ist ein Überlebenshelfer (Survifal). Ich bin dabei nicht davon ausgegangen das dieses Armband als Waffe zählt. Die Patronen habe ich im Haus bei Umbauarbeiten gefunden und nicht weiter beachtet.“ [sic!].

D. fährt fort: Er habe auf der Fahrt nach Wittenberg erfahren, dass die Bundesanwaltschaft (BA) verfügt habe, alle Beschuldigten festzunehmen. Daher habe er K. die vorläufige Festnahme erklärt, der darauf nicht reagiert habe. Der Beschuldigte habe zu keinem Zeitpunkt ein „Telefonat oder so“ gewollt. Der VR fragt, ob K. über Schmerzen oder eine unkorrekte Behandlung geklagt habe. [In einer Aussage erwähnte K., dass er vom SEK verletzt worden sei.] Der Zeuge verneint das.

War Stefan K. qualifiziert dazu, Slam Guns zu bauen?

Sie hätten, so der Zeuge, zu dritt im Raum gesessen: Er selbst, sein Kollege W. und Stefan K. W. habe wortwörtlich protokolliert. Der Beschuldigte habe ohne Rechtsanwalt Angaben machen wollen. Zwischendurch habe man eine Pause von 20 Minuten eingelegt, in der sein Kollege und er Pizza gegessen hätten. Er habe im ersten Teil Fragen gestellt, im zweiten Teil habe sein Kollege W. diese Aufgabe übernommen. Grund sei gewesen, dass er während der Vernehmung keinen Zugang zum Beschuldigten bekommen habe. Der Zeuge vermutet, dass das eventuell am Dialekt gelegen haben könnte. Im Gegensatz zu ihm sei sein Kollege jünger und spreche fränkisch, daher der Rollentausch. Die Handreichung für die Vernehmung [vermutlich die Fragensammlung der BA] habe er nicht benutzt. Sein Kollege habe sich schon eher daran orientiert.

Stefan K. habe erzählt, dass er 2016 nach Coswig gezogen sei. Er habe eine Tochter mit seiner von ihm getrennten Lebensgefährtin. Die Tochter sei ein Drittel der Zeit bei ihm. Er habe Ofen- und Luftheizungsbauer gelernt, sein Fachabitur gemacht und arbeite aktuell als Steinmetzgehilfe bei einer Firma in Coswig. Hier verdiene er 1.600 Euro monatlich.

Der VR erkundigt sich, warum der Zeuge zur Ausbildung zum Ofen- und Luftheizungsbauer nachgefragt habe. D. meint, dass der Angeklagte seine Ausbildung von 2006 bis 2009 absolviert habe. Das sei wegen des Bauens der Slam Guns wichtig gewesen.

Bomben-Pläne-„Witze“ und „keine Kriegsflüchtlinge, sondern Soldaten“

Stefan K. habe angegeben, Steffen B. im Jahr 2016 kennengelernt zu haben. Beide seien später in der Chatgruppe „Heimat“ gewesen. B. habe ihn eineinhalb Monate zuvor auf das Treffen in Minden angesprochen. Sie seien mit dem Auto von K. nach Minden gefahren. Dort habe man sich auf einem Edeka-Parkplatz getroffen und sei dann zu einem Haus mit Wintergarten gefahren, das einem „kleinen Dicken mit Glatze“ gehört habe. Ein Teilnehmer des Treffens [Paul-Ludwig U.] habe von einer Lungenkrankheit erzählt, und dass er nur noch acht Monate zum Leben habe.

Weiter fasst der Zeuge Stefan K.s Aussage wie folgt zusammen: K. habe in der Vernehmung angegeben, von dem Treffen nichts Konkretes erwartet zu haben. Ein Ziel sei ihm nicht bekannt gewesen. Er habe geglaubt, dass keiner der Teilnehmer wisse, worum es ging. Es sei über Politik geredet und es seien Witze gerissen worden. Der Zeuge zitiert K.s Aussage: „Man könnte denen [den Politiker*innen] mal eine Bombe aufs Haus werfen. Man könnte sich ja mal bei Schießständen anmelden.“ Es seien schätzungsweise zehn Personen vor Ort gewesen. Von „Teutonico“ [Werner S.], Paul-Ludwig U. und Tony E. habe K. dessen Aussage zufolge vorher in einer Chatgruppe schon einmal gehört. Nach dem Essen seien K., und B. wieder zurückgefahren.

An dieser Stelle, so der Zeuge, habe er das Verhör für eine Pause unterbrochen und anschließend an seinen Kollegen übergeben. Der habe gefragt: „Gab es konkrete Anschlagspläne?“ K. habe gesagt, nicht von ihm, aber von anderen. Es sei gesagt worden: „Wir sind die letzte Generation, die etwas bewegen kann.“ Es seien zu viele Migranten im Land. Das seien keine Kriegsflüchtlinge, sondern Soldaten.

Stefan K.: Laut eigener Aussage politisch rechts, aber kein Mörder

K. habe betont, dass er eine rechte politische Einstellung habe, aber weder lebensmüde noch jemanden umbringen wolle. Bei der Frage an K. nach Zielen für Anschläge habe dieser nur allgemein von Moscheen gesprochen. Dies sei laut K. unter der Hand besprochen worden, da einer neu in der Gruppe gewesen sei und im öffentlichen Dienst arbeite [Thorsten W.]. Man habe von Waffen als Mitteln gesprochen. Bei der Frage nach der Waffenbeschaffung habe K. angegeben, er habe etwas „mit Italien“ gehört. Ziel sei es gewesen, „dass Deutschland wieder deutsch werde“.

Stefan K. habe in dieser Vernehmung berichtet, so der Zeuge, dass er „seit frühster Jugend“ eine rechte Einstellung habe und auch auf Demonstrationen gewesen sei. Die Frage, ob sein Freund Steffen B. jemand töten könnte, verneinte K. laut dem Beamten im Zeugenstand. Zudem habe K. angegeben, er würde sich aktuell seinen Schulden und seinem neuen Geschäft mit der Lasergravur widmen.

Die Vernehmung sei um 15:08 Uhr beendet worden, so K. Er habe für ein Telefonat den Raum verlassen. Als er zurückgekommen sei, habe Stefan K. bereits die ausgedruckte Vernehmung gelesen, nichts korrigiert und alles unterschrieben. Das sei ungewöhnlich. Anschließend habe K. seine Eltern wegen des Hundes und der Betreuung seiner Tochter angerufen. Um 17 Uhr sei er von Beamt*innen aus Sachsen-Anhalt abgeholt worden, um in Karlsruhe dem Haftrichter vorgeführt zu werden. Diesen seien auch die beschlagnahmten Gegenstände mitgegeben worden.

Stefan K. an Waffendeal beteiligt?

K. habe angegeben, so der Zeuge weiter, dass er und Steffen B. nach dem Treffen auf einer Geburtstagsfeier gewesen seien. Der Zeuge erinnert sich an die Vermutung, dass Werner S. Steffen B. [für diesen Abend] mit der Waffenbeschaffung beauftragt habe. Ein Daumen nach oben [in einer Chatnachricht] habe signalisieren sollen, dass der Deal funktionieren würde. Auf dem Handy von B. sei kein Kontakt zu einem möglichen Waffenhändler festgestellt worden. Deswegen habe er (der Zeuge D.) Ende Mai nachprüfen sollen, ob es auf Stefan K.s Handy solche Kontakte am 8. Februar zwischen 16 und 20 Uhr gegeben habe. Es sei nichts gefunden worden, auch nicht bei einer Suche in Chatgruppen.

Bei der Hausdurchsuchung bei Stefan K. sei ein Tablet auf der Couch im Wohnzimmer gefunden worden. Der Sperrcode laute „1488“; dies sei ein Szene-Code: 14 für „14 Words“ von David Lane [ein Schwur auf die „weiße Rasse“] und 88 für „Heil Hitler“. Auf dem Tablet seien keine Chats gefunden worden, nur Kinderspiele und vier Filme, u.a. die Komödie „Er ist wieder da.“ Das Tablet habe so gewirkt, als sei es für K.s Tochter bestimmt gewesen.

Der VR zitiert aus einem Vermerk, dass der Zeuge am 8. Oktober 2020 Kontakt mit Ralf N. [Führungsfigur der „Bruderschaft Deutschland“ aus Düsseldorf] aufgenommen habe. Dieser habe laut Vermerk angegeben, über das Verfahren [gegen die „Gruppe S“] informiert worden zu sein, aber keine Angaben machen zu wollen. Auf den Versuch hin, eine Vernehmung in Düsseldorf zu terminieren, habe Ralf N. geantwortet, er sei bis zum 31. Oktober in Spanien.

Beschlagnahmte Gegenstände

Im Folgenden werden vor Gericht Bilder der Durchsuchung von K.s Wohnung gezeigt. Der Zeuge D. kommentiert die Fotos.

Gefunden wurden unter anderem

* eine Pistole der Marke Heckler & Koch mit leerem Magazin
* ein Gefäß mit Stahlrutenkugel
* ein Hakenkreuz-Armband
* ein Armbandmesser
* eine Kutte der „Vikings Security Germania“ [Stefan K. war ab Ende 2017 „Leader“ der VSG-„Division Sachsen-Anhalt“]
* eine Softair MP5 mit Magazin und Schalldämpfer
* Softair-Kugeln
* eine Dose Diabolos [Kugeln] vom Kaliber 4,5
* eine leere Waffenbox
* Gaskartuschen
* ein weiteres Handy
* eine Anleitung aus dem Internet zum Bau eines Bogens
* Flyer zum Thema Rudolf Heß („Märtyrer des Friedens“), „Ostpreußen-Radio“ („Deutsche Musik braucht das Land“) sowie für einen Aufmarsch am 12. März 2011 in Dessau
* ein mit Lasergravur bearbeitetes Holzbrett mit einem Hakenkreuz und der Aufschrift „Deutschland“ und „Ewig Treu“
* ein mit Lasergravur bearbeitetes Holzbrett mit einem Reichsadler und der Aufschrift „Nur für deutsche Gäste“ und „Kamerad tritt ein und sei daheim“
* zwei Kartons mit etwa 300 Flyern, einmal für die Gruppe „Wotans Wölfe“ [Versuch einer eigenständigen Gruppengründung nach dem Verlassen der „Soldiers of Odin Germania“ und vor dem Beitritt zur „Vikings Security Germania“] sowie ein Flyer mit der Aufschrift „Ewig Treue“, die von der Firma „Printings“ an Stefan K. gesendet wurde
* eine Jacke mit der Aufschrift „Soldiers of Odin Germany“
* eine Machete (die laut dem Zeugen sehr scharf gewesen sei und nicht sicher habe verpackt werden können) [Stefan K. lacht im Gerichtssaal]
* eine weitere Machete
* ein Sportbogen mit Pfeilen
* ein eingravierter Thorshammer auf dem Wohnzimmertisch
* ein sogenanntes Senioren-Handy
* zwei Packungen Schrot-Munition (zusammen mit einem nicht waffentauglichen Stahlrohr in einer Zwischendecke versteckt), in der eine der ursprünglich 50 Patronen fehlt
* ein Jagdmesser, griffbereit im Handschuhfach des PKW Skoda Octavia

RA Siebers vergleicht „Gruppe S“ mit einem anderen Fall, in dem Paul-Ludwig U. ebenfalls die Behörden über eine rechte Gruppe informiert haben soll

Der VR fragt nach Erklärungen. Es gibt keine. Der Zeuge wird entlassen und erneut für den 9. November 2021 geladen.

Der VR fragt, wann sich Steffen B. und Tony E. äußern wollen. Steffen B.s Rechtsanwalt (RA) Flintrop kündigt eine Äußerung in zwei Wochen an. E.s Verteidiger RA Becker erklärt, der Senat bekomme die Erklärung seines Mandanten nach den Herbstferien. Der VR kündigt an, der Senat werde die Erklärungen zur Kenntnis nehmen, die Informationen verarbeiten und dann Fragen stellen.

Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers stellt zum Schluss einen Antrag. Man möge die Kriminaloberkommissare Tr. und He. laden Diese Zeugen könnten bestätigen, dass Paul-Ludwig U. sich bereits im März 2019 ähnlich aufdringlich verhalten habe. [Siehe dazu Prozesstag 17] U. habe Wolfgang J. fast wortgleich gedrängt, etwas gegen Moscheen zu unternehmen, um einen Bürgerkrieg zu provozieren und dann einen Systemsturz einzuleiten. Der Zeuge He. werde bestätigen, dass Wolfgang J. keiner rechten Gruppe zugeordnet werden könne. Somit seien die Informationen von Paul-Ludwig U. substanzlos. Fast wortgleich wie im hiesigen Verfahren beteure U., er habe keinen Auftrag der Behörden gehabt.

RA Siebers argumentiert, das Treffen in Minden sei eine Zusammenkunft mehrerer Personen gewesen, die sich nicht gekannt hätten. Es habe kein Ziel und kein vereinbartes Folgetreffen gegeben. Das sei alles nur „Geschwätz“ gewesen. Paul-Ludwig U. sei ein „aufbauschender Lügner“. Er habe alles „aufgehübscht“, um Vorteile zu genießen. Es gebe Hinweise, dass die Behauptungen der Ermittlungsbehörden, U. habe keine Leistungen erhalten, objektiv falsch seien. Zumindest habe es eine stille Gegenleistung durch Vergütung und Zeugenschutz gegeben. Paul-Ludwig U. habe die Behörden „neurolinguistisch programmiert“. Mehrere RA*innen (Sprafke, Herzogenrath-Amelung, Hofstätter Hörtling, Grassl, Picker, Schwaben, Mandic) schließen sich dem Antrag an. Oberstaatsanwältin Bellay tritt dem Antrag entgegen mit dem Argument, das Verfahren gegen Wolfgang J. sei mit dem derzeitigen nicht vergleichbar. Damit endet der 38. Prozesstag.

prozesstage37

Prozesstag 37: Das Verhör von Wolfgang W. und die Ermittlungsarbeit der Polizei

Am 37. Prozesstag, dem 21. Oktober 2021, wurde die Zeugenbefragung des Kriminalhauptkommissars Michael L. (54) fortgesetzt. Er leitete am 14. Februar 2021 die Durchsuchung bei dem Angeklagten Wolfgang W. in Koblenz sowie das anschließende Verhör. Dabei wurde klar, dass Wolfgang W. im Polizeiverhör bestätigte, dass in Minden Geld für Waffen gesammelt worden sei. W. bestellte offenbar eine Pistole, wenn möglich auch eine Maschinenpistole. Aufschluss konnte der Zeuge auch über die Arbeit der Ermittlungsbehörden gegen die „Gruppe S“ geben. Das Treffen in Minden wurde offenbar videoüberwacht – allerdings nur die Einfahrt, nicht die Gespräche selbst. Die Verteidigung monierte die schlechte Vorbereitung des Zeugen auf das Verhör von Wolfgang W. Am Ende des Prozesstags kündigten einige Angeklagte an auszusagen.

Zu Beginn teilt der Zeuge mit, dass er mit seinem Inspektionsleiter Kontakt aufgenommen und die Frage gestellt habe, ob es eine Aussage-Beschränkung gebe. Eine solche gebe es nicht. Zu seiner beruflichen Laufbahn merkt der Zeuge L. noch an, dass er sich als Abwesenheitsvertreter beim Staatsschutz mit „Rechts-Links“ befasst habe.

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt den Zeugen, was er mit der Aussage „Wir sind näher dran, als sie glauben“ gemeint habe. Dieser antwortet, dass damit „vielfältige Operationen“ gemeint gewesen seien, und zählt auf: Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), eine Vertrauensperson, mindestens ein verdeckter Ermittler. In Minden sei man zusätzlich mit einem Observationsteam vor Ort gewesen. Auf die Frage, wer mit Vertrauensperson gemeint sei, antwortet der Zeuge: Das sei Paul-Ludwig U. gewesen. Er sei eine Vertrauensperson, da er mehrfach vernommen worden sei und umfangreiche Aussagen gemacht habe. Er habe allerdings niemals Aufträge erhalten und sei in den Vernehmungen als Beschuldigter geführt worden. Der Zeuge betont ebenfalls, dass sein Inspektionsleiter ihm gestern am Telefon gesagt habe, dass zu keiner Zeit „Zusicherungen materieller oder immaterieller Art“ an Paul-Ludwig U. gemacht worden seien.

Es folgen weitere Nachfragen zu den Aussagen des Zeugen am Dienstag. Wolfgang W. habe ihm (L.) gegenüber einen Matthias [Spitzname von Werner S.] als verantwortliche Person für das Treffen in Minden benannt. W. habe aber auch gesagt, dass es keinen Wortführer gegeben habe. Es sei wild durcheinandergeredet worden. L. sagt, das habe er W. nicht abgenommen. W. habe angegeben, dass der Zweck der Bewaffnung gewesen sei, gerüstet zu sein, wenn es „los geht“. Erneut erzählt der Zeuge, dass W. ihm am Morgen der Durchsuchung erzählt habe, 3.000 bis 5.000 Euro zugesagt zu haben [als Werner S. in Minden gefragt haben soll, wer welche Geldsumme für Waffenkäufe beisteuern könnte].

Videoaufzeichnungen in Minden, aber keine Aufnahmen aus dem Raum des Treffens

Auf die Frage nach „ständiger Bildübertragung“ durch die Behörden in Minden wird durch die Abgaben des Zeugen L. klar, dass mindestens eine aufgestellte Kamera am 8. Februar 2020 Bilder live von der Einfahrt des Treffpunkts übertrug. L. sagt aus, seine Aufgabe an diesem Tag im Stabsraum sei die Verpflegung und Kräftelage gewesen. In diesem Raum habe er beobachtet, dass bei dem Treffen einzelne Personen ihre Handys in ein Auto gelegt und mindestens ein Handy in Alu-Folie eingewickelt hätten. Im Gebäude habe es keine Kamera oder Abhörgeräte gegeben. Laut Zeuge wurde derartiges „weder beantragt noch benutzt“; er habe nichts von einer „Wanze mitbekommen“ oder „dass so etwas auch nur versucht wurde“.

Der Zeuge wird gefragt, weshalb die geplanten Video-Aufzeichnungen von W.s Vernehmung nicht zustande gekommen seien. Dieser erklärt, die Bundesanwaltschaft habe Druck ausgeübt und für Haftbefehle schnell auswertbare Protokolle benötigt. Durch Verschriftlichungen von Videovernehmungen wäre das auf die Schnelle nicht möglich gewesen. Daher habe er „die Anweisung [gehabt], nur ein Protokoll anzufertigen“. Die Anweisung, keine Videovernehmung durchzuführen, habe er unmittelbar vor der Vernehmung bekommen.

Fragen der Verteidiger*innen

Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung, Verteidiger von Frank H., fragt, was der Zeuge mit der Aussage gemeint habe, dass das Verfahren als geheim eingestuft gewesen sei. Michael L. antwortet, dass „in der Polizei viel geschwätzt“ werde. Um einen „Hype“ zu vermeiden, sei die Informationspolitik restriktiv gehandhabt worden. Die Bezeichnung „geheim“ sei keine offizielle Einstufung.

Auf eine weitere Nachfrage bestätigt der Zeuge, dass er als Objektverantwortlicher [für die Hausdurchsuchung bei Wolfgang W.] nur eine dünne Mappe mit „nicht ganz 20 Seiten“ bekommen habe. Später ergänzt er, dass in der Personalmappe nicht viel gestanden habe: Name, Adresse, Geburtsdatum, Führerscheinklasse. Es sei kein Bild des Verdächtigen in der Mappe gewesen. Auch keine Angabe über die Mitbewohnerin oder Informationen über Hunde, welche bei der Durchsuchung angetroffen worden seien. Die Durchsuchungsbeschlüsse seien spät bei ihm eingetroffen und so plötzlich gekommen, da die Gruppe sich möglicherweise gerade bewaffnet. Sie habe bereits über selbstgebaute Waffen verfügt. Es wäre zu gefährlich gewesen sei, noch länger abzuwarten.

Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers fragt Michael L., ob diesem beim Telefonat mit seinem Vorgesetzten aufgetragen worden sei, dass er „morgen erzählen soll, dass Herr U. keine Zusicherungen bekommen habe“. Der Zeuge lacht und verneint dies. Die Informationen zu Paul-Ludwig U. seien in einem Nebensatz gefallen. L. gibt auf Nachfrage an, sich mit der Aussage von Paul-Ludwig U. auf die Vernehmung von Wolfgang W. vorbereitet zu haben. Das Protokoll habe er auf der Fahrt von Stuttgart nach Koblenz quergelesen. Er habe nur zwei Stunden Zeit gehabt, sich auf die Vernehmung und die Hausdurchsuchung vorzubereiten. Der Fragenkatalog [den die Bundesanwaltschaft den zuständigen Beamt*innen für das Verhör geschickt hatte] sei ihm darum zu kompliziert und umfangreich gewesen.

Der Zeuge meint, sich erinnern zu können, dass Wolfgang W. mit einer Schutzweste zum Treffen gekommen sei und er der Gruppe angeboten habe, weitere dieser Westen zu beschaffen. Bei dem Angeklagten seien eine Stichschutzweste und Platten für eine ballistische Weste gefunden worden. W.s Sohn habe erzählt, dass die Platten aus alten Beständen der Bundeswehr ausgesondert worden seien.

Der Zeuge erinnert sich an einige Störungen von W.s Verhör und polizeilicher Behandlung: Während der Befragung sei eine Person hereingekommen und habe ein Ende angemahnt. Weiter erzählt L., dass er es nicht für gut befunden habe, dass W. auf dem Koblenzer Revier erkennungsdienstlich behandelt worden sei. Ebenfalls habe ihn gestört, dass sich zwei anwesende Beamte aus Rheinland-Pfalz entgegen der vorherigen Absprache in die Befragung eingemischt hätten.

RAin Rueber-Unkelbach kritisiert einen Ausspruch des Zeugen L. während der Vernehmung. Er habe als Vernehmungsbeamter gesagt: „Genau das wollen wir hören.“ L. räumt ein, dass dies grenzwertig gewesen sei. Die RAin zitiert erneut aus dem Vernehmungsprotokoll: „Herr W., sie eiern immer noch rum.“ Antwort: „Ich hab‘ keine Eier mehr, ich hab‘ sie verloren.“ Die RAin möchte wissen, wie der Zeuge das verstehe. Dieser antwortet, er habe diese Aussage so verstanden, dass W. „keinen Mumm mehr“ gehabt habe.

RA Picker fragt, warum der Zeuge in Zusammenhang mit Paul-Ludwig U. am Dienstag [36. Prozesstag] von einem „Hinweisgeber“ gesprochen und heute von einem „V-Mann“. Der Zeuge gibt an, er verwende die Begriffe synonym.

Weitere Fragen der Verteidiger*innen

Marcel W.s Verteidiger RA Picker kritisiert, dass Wolfgang W. noch während der Hausdurchsuchung zur Polizeiwache abtransportiert worden sei. Ein Wohnungsinhaber habe das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein. Der Zeuge stimmt zu, Wohnungsinhaberin sei jedoch Frau D., die Lebensgefährtin von Wolfgang W. Außerdem habe er W. das Recht eingeräumt zu bleiben, doch W. sei einverstanden gewesen, früher zu gehen.

RA Berthold, Verteidiger von Michael B., fragt nach den von Wolfgang W. in der Vernehmung verwendeten Begriffe wie „Sammelpunkte“ oder „Fluchtpunkte“. Der Zeuge sagt, dies seien Begriffe aus der Prepper-Szene. Man suche sich Punkte, die oftmals im Wald und einfacher zu verteidigen seien.

RA Bertholds Teamkollege RA Mandic fragt, ob es ungewöhnlich sei, dass TKÜs vom Verfassungsschutz kommen. Der Zeuge erwidert, dass in vielen Staatsschutz-Fällen ein Behörden-Austausch stattfinde. Der RA fragt weiter nach dem Gespräch am Mittwoch mit dem Vorgesetzten L.s und dessen Inhalt. Der Zeuge gibt an, er habe diesem von der Aussage am Dienstag erzählt, und dass er bei den letzten Fragen bezüglich der Aussagegenehmigung unsicher gewesen sei. Sein Vorgesetzter habe ihn später zurückgerufen und gesagt, er könne alles sagen, was er gehört habe. Auf die Frage, ob er von sich aus über Paul-Ludwig U. gesprochen habe, antwortet er, dass ihm ungefähr gesagt worden sei, dass er das sagen könne, da U. ja nie irgendwelche Vorteile erhalten habe.

Der Zeuge erzählt Wolfgang W.s Verteidiger RA Grassl, dass er für weitere Tätigkeiten in dem Verfahren vorgesehen gewesen sei – unter anderem habe er weiter zu Wolfgang W. arbeiten sollen. Dann sei er aber erkrankt und Ende April 2020 aus dem Verfahren ausgeschieden. Damit endet die Befragung des Zeugen, und der VR gibt den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Erklärungen zu den Aussagen abzugeben.

Kritik an polizeilicher Vernehmungstaktik

RA Herzogenrath-Amelung bemängelt, dass die Durchsuchung und Vernehmung W.s von jemandem durchgeführt wurde, der nur am Rande informiert worden sei. Die mangelnde Vorbereitung kritisieren auch andere RA*innen. Zusätzlich moniert RA Herzogenrath-Amelung, die Vernehmung sei auf Druck der Bundesanwaltschaft abgebrochen worden, obwohl der Beamte noch etliche Fragen gehabt habe. Es habe die Vorstellung gegeben, dass Waffen beschafft worden seien und Anschläge drohten. Dieser Einschätzung entgegen stünde das Telefonat vom 10. Februar 2021 zwischen Werner S. mit Tony E.

RAin Rueber-Unkelbach, Verteidigerin von Wolfgang W. kritisiert, dass ihr Mandant möglicherweise keine Getränke oder Essen erhalten habe. Man müsse sich fragen, ob er vernehmungsfähig gewesen sei.

Wer brachte Anschläge ins Gespräch – War es Paul-Ludwig U.?

Marcel W.s Verteidiger RA Miksch stellt heraus, dass laut dem Zeugen L. Paul-Ludwig U. die Anschläge auf Moscheen vorgeschlagen habe. Wolfgang W. habe laut L. gesagt, dass der Vorschlag strittig gewesen sei. Im Protokoll stehe, dass es nur Vorschläge gewesen seien. Der erwähnte „Matze“ aus Bayern könne nicht Marcel W. sein, da die Beschreibung nicht zu ihm passe. Die Äußerung des Zeugen „dann sind wir schon einen Schritt weiter, das wollen wir hören“ zeige, dass man nicht ergebnisoffen an die Vernehmung herangegangen sei.

Miksch Teamkollege RA Picker merkt an, der Zeuge sei der zweite Polizeibeamte, der bestätigt habe, dass es Observationen in Form von Videoaufnahmen gegeben habe, die nicht in die Akten gelangt seien. Die Missverständnisse über Namen in den Aussagen einiger Beschuldigter erklärt sich der RA damit, dass sich die Protagonisten in Minden fremd gewesen seien. Die Zusammensetzung bei dem Treffen deute darauf hin, dass man zu diesem Zeitpunkt nicht von der Gründung einer terroristischen Vereinigung sprechen könne.

RA Berthold betont, es habe laut L. keine konkrete Planung aus Sicht des Angeklagten Wolfgang W. gegeben. Er habe Vokabeln der Prepper-Szene wie „Tag X“ und „Fluchtpunkte“ gebraucht; dies habe aber nichts mit Anschlagsplanungen zu tun.

RA Mandic sagt, die Zeugenbefragung bestätige den Verdacht, dass Paul-Ludwig U. die Gespräche in Minden auf Anschläge gelenkt habe. Anderen Teilnehmern sei es überwiegend ums Preppen gegangen. Die Waffen seien nur für zu Hause gedacht gewesen, um die Familie schützen. Die sich wiederholenden Beteuerungen, U. habe von den Behörden nichts bekommen, nähren in den Augen des RA einen gegenteiligen Verdacht.

Tony E. will nun doch vor Gericht aussagen

Der VR gibt Gelegenheit, auf die am Dienstag aufgeworfene Frage zu antworten, ob noch einer der Angeklagten Angaben machen wolle. Der Angeklagte Tony E. möchte laut seinem Anwalt Mitte/Ende November eine schriftliche Einlassung machen. [Bislang hatte sich E. wie die meisten Angeklagten geweigert, vor Gericht auszusagen.] Steffen B. möchte möglichst noch im November eine ergänzende Ausführung machen und dabei Nachfragen zulassen. Auch Marcel W. kündigt an, sich zur Sache einzulassen. Er werde Fragen von allen Prozessbeteiligten beantworten. Dafür peilt er Anfang Dezember an.

Alle anderen Angeklagten möchten keine Einlassungen machen. Auch Michael B. will laut seiner Verteidigung „mittelfristig erst einmal davon absehen“. [B.s Haftentlassung war unter anderem damit verbunden, dass er Einlassungen ankündigte.] Damit endet der 37. Prozesstag.

prozesstage36

Prozesstag 36: Die Aussagen von Wolfgang W. am 14.2.2020

Im Fokus des 36. Prozesstags gegen die „Gruppe S.“ am 19. Oktober 2021 stand die Hausdurchsuchung und erste Vernehmung des Angeklagten Wolfgang W. aus Koblenz. Als Zeuge war Kriminalhauptkommissar Michael L. vom LKA Baden-Württemberg geladen. L. berichtete, dass W. bestätigt habe, dass beim Minden-Treffen am 8. Februar 2020 über den Kauf von Waffen gesprochen worden sei. Ebenso darüber, Moscheen anzuzünden. W. habe behauptet, damit nicht einverstanden gewesen zu sein, und versucht, das Thema kleinzureden, sich hierbei jedoch in Widersprüche verstrickt. Einerseits sei laut W. beim Treffen nur „Geschwätz“ gelaufen, andererseits habe er sich rausziehen wollen, weil etwas Illegales geplant worden sei.

Der VR eröffnet den Prozesstag. Als Zeuge ist Kriminalhauptkommissar (KHK) Michael L. vom LKA Baden-Württemberg geladen. Er war am 14. Februar 2020 Objektverantwortlicher für die Hausdurchsuchung und Erstvernehmung des Beschuldigten Wolfgang W. aus Koblenz. Nach der Belehrung durch den VR wird sein Werdegang vorgestellt und seine Beteiligung an den Ermittlungen abgefragt. Seine Berufslaufbahn bei der Polizei begann Michael L. demnach 1984. Seit dem 1.1.2008 ist er beim LKA in der Abteilung Staatsschutz tätig, zunächst in der Inspektion 620 (Islamismus), seit etwa 2018 in der Inspektion 610 (Rechtsextremismus). Bevor er in die Ermittlungen der „Soko Valenz“ eingebunden wurde, war er stellvertretender Leiter der Auswertungsabteilung in der Inspektion 610.

Auf die Frage des VR, ab wann er in die Ermittlungen eingebunden worden sei, gibt der Zeuge an, kurz vor Feierabend des Tages vor der Hausdurchsuchung [also am Donnerstag, 13. Februar 2020] informiert und beauftragt worden zu sein. Davor habe er zwar mitbekommen, dass es ein größeres Verfahren gebe, sei aber nicht vertieft beteiligt gewesen. Die Ermittlungen seien geheim erfolgt. Er habe für die Soko im Vorfeld ein Formblatt für die standardmäßige Personenabklärung [zu Meldeauskunft, vorhandene Telefone oder Einträge im POLAS – POLizeiAuskunftsSystem etc.] erstellt.

Welche Informationen lagen dem Zeugen vor der Hausdurchsuchung vor?

Der VR bittet den Zeugen, sich an die Situation vom Donnerstagmittag zu erinnern und daran, was er zu diesem Zeitpunkt über das laufende Verfahren gewusst habe. KHK L. gibt an, vor der Durchsuchung gewusst zu haben, „dass gegen eine Gruppierung ermittelt wird, und dass die möglicherweise Attentate auf Politiker, Muslime oder Flüchtlinge durchführen möchte und dass die sich Waffen beschafft haben, auch selbstgebaute“. Am Tag des Treffens in Minden [8. Februar 2020] sei er im Stabsraum beim LKA in Fellbach gewesen. Er sei für die Versorgung des Stabes zuständig gewesen. Dort habe er nur gesehen, was die Kamera übermittelt habe. So sei auf dem Monitor zu erkennen gewesen, dass die Teilnehmer ihre Handys in Alufolie einwickelten und sie dann draußen im Auto verstauten. Welche Schlüsse die Ermittler aus der Observation gezogen hätte, habe er nicht mitbekommen. Er habe aber mitbekommen, dass gegen eine möglicherweise zweistellige Anzahl von Personen ermittelt wurde, weil Personal zusammengezogen worden sei. Er habe die Personen jedoch nicht gekannt, gegen die ermittelt wurde. Er sei vielmehr mit seinen eigenen Ermittlungen in der „Reichsbürger“-Szene und mit der Vorbereitung einer größeren Hausdurchsuchung für die Folgewoche beschäftigt gewesen. „Die konnte ich in der Pfeife rauchen“, erklärt der Zeuge, weil das Verfahren der „Soko Valenz“ Vorrang erhalten habe.

Irgendwann – der Zeuge kann es zeitlich nicht mehr richtig einordnen – habe er mitbekommen, dass es einen Hinweisgeber geben soll. Er ist sich nicht sicher, ob er im Rahmen einer Videovernehmung Kontakt zu diesem Hinweisgeber hatte. Der Zeuge gibt an, dass er sich die Technik der Videovernehmung in einer Vernehmungspause angeschaut habe, da er selbst noch keine Vernehmung per Video vorgenommen hätte. Wenn er den Hinweisgeber gesehen haben sollte, dann nur kurz. Gesprochen habe er ihn jedenfalls nicht. Er habe nur dessen Nachnamen gekannt. Der Zeuge ordnet diesen Tag kurz vor oder nach dem Treffen in Minden ein. Der VR korrigiert ihn. Die Vernehmung, von der der Zeuge spreche, habe Mitte April in Stuttgart mit den Herren St. und Kriminaloberkommissar T. stattgefunden. Paul-Ludwig U. sei kurz nach dem Treffen in Minden am 9. Februar 2020 in Mosbach vernommen worden.

KHK Michael L. kann sich kaum an tragende Beweismittel erinnern, von denen er am 13. Februar gewusst habe. Er habe mal ein Bild eines vorherigen Treffens [an der Hummelgautsche] gesehen und vielleicht mal einen Brocken zu selbstgebastelten Waffen aufgeschnappt, wenn sich zwei Kollegen auf dem Flur über den Fall unterhalten hätten. Über die Bedeutung des Hinweisgebers Paul-Ludwig U. für die Ermittlungen könne er jedoch keine Angabe machen. Er verweist auf den Geheimhaltungscharakter der Ermittlungen.

Die Vorbereitung: „Erschreckend wenig“ Informationen

Nach der telefonischen Anweisung, am Folgetag als Objektverantwortlicher bei einer Hausdurchsuchung in Koblenz tätig zu werden, habe er sich mit seinen Kolleg*innen Frau B. und Herr M. abgesprochen, dass sie nach Hause fahren, ihre „Köfferle“ packen und er sie anschließend mit dem PKW abholen würde. Er selbst habe an der Einsatzbesprechung teilnehmen können, aber „wenig, erschreckend wenig“ Informationen zum Fall und zum Objekt bzw. zum Beschuldigten erhalten. „Das ganze kam mir vor wie mit heißer Feder gestrickt“, berichtet der Zeuge. Die Objektmappen seien leer gewesen. Er habe sich noch das Protokoll der Vernehmung von Paul-Ludwig U. vom 9. Februar besorgen können sowie ein Datenblatt des Beschuldigten Wolfgang W., auf dem jedoch nur die Adresse und ein Fahrzeug vermerkt gewesen seien, und ein Foto vom Hummelgautsche-Treffen erhalten. Das Protokoll habe er auf dem Weg nach Koblenz noch lesen können.

Über Wolfgang W. habe er nur wenige Informationen gehabt. Eine Kollegin, Laura B., habe ihn noch darüber informiert, dass W. sich angeboten habe, Schutzwesten zu besorgen. Deshalb sei ein Fund von Schutzwesten bei der Durchsuchung besonders interessant. Aus der Verschriftlichung habe er entnommen, dass W. sich habe Waffen beschaffen wollen. Ansonsten habe er nur gewusst, dass dessen Lebensgefährtin im Rollstuhl sitze. Man habe sich auf dem Hinweg mit den rheinland-pfälzischen LKA-Kollegen zusammentelefoniert und sich in Koblenz mit dem Staatsschutz und der Leiterin der Kriminalpolizei getroffen. Gemeinsam habe man das Objekt abgeklärt und das SEK verständigt. Die Kriminaldirektion Koblenz sei gebeten worden, vier Durchsuchungskräfte plus einen IT-Forensiker zur Verfügung zu stellen. Man habe dann auf das Fax mit dem Durchsuchungsbeschluss gewartet. Dieses sei jedoch erst am späten Donnerstag- bzw. Freitagmorgen angekommen.

Der Ablauf des 14. Februar 2020 in Koblenz

Der Tag der Hausdurchsuchung, so der Zeuge, habe für die Ermittler um 4:30 Uhr im Polizeipräsidium Koblenz begonnen. Dort habe er den Durchsuchungsbeschluss erhalten, diesen gelesen und Kopien angefertigt. Die Durchsuchung habe wie angeordnet um 6:00 Uhr mit der Stürmung durch das SEK begonnen. Um 6:10 Uhr sei das Objekt vom SEK an die Ermittler*innen übergeben worden. Die Durchsuchung der Wohnung und des Autos habe bis 11:08 Uhr angedauert. Am Mittag sei die Vernehmung des Beschuldigten von 11:54 bis 13:45 Uhr im Polizeipräsidium am Moselring erfolgt. Danach habe man abgebrochen, weil es keinen Sinn mehr gemacht habe. Er habe, so KHK L., den Tag über immer wieder in Kontakt mit der Einsatzleitung in Stuttgart gestanden, diese aber nicht immer erreichen können. Zum Ende der Vernehmung befragt, gibt der Zeuge aber auch an, man habe nach einer halbstündigen Pause weiter vernehmen wollen. In einem Telefonat mit der Einsatzleitung in Stuttgart habe er dagegen die Anweisung erhalten, den Beschuldigten nach Karlsruhe zu transportieren. Für die Einsatzleitung, so vermutet L., habe es ausreichend Anhaltspunkte gegeben, um Wolfgang W. beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vorzuführen und einen Haftbefehl zu erwirken. Man habe dann den Gefangenentransport im PKW der baden-württembergischen LKA-Ermittler*innen vorbereitet, sei gegen 16:00 Uhr losgefahren und habe den Beschuldigten gegen 20:00 Uhr im Polizeipräsidium Karlsruhe abgeliefert.

Durchsuchung und erste Vernehmung am Morgen des 14.2.2020

Die Aufgabenverteilung am Morgen habe so ausgesehen, dass er Objektverantwortlicher und Kontaktperson zur Einsatzleitung, Frau B. Schriftführerin und der Kollege M. für das Anfertigen von Bildern zuständig gewesen sei. Die rheinland-pfälzischen Kollegen hätten das Objekt durchsucht. Der Beginn der ersten Vernehmung habe sich etwas verzögert, da es zwei große Hunde in der Wohnung gegeben habe. Um sich diesen zu nähern, hätte man schon „suizident“ sein müssen. Die Hunde seien dann von einem eigens angeforderten Hundeführer in das Badezimmer gesperrt worden. Zudem habe man sich um W.s Lebensgefährtin Claudia D. kümmern müssen. Er (L.) habe sie über die Hausdurchsuchung aufgeklärt und dafür gesorgt, dass eine weitere Beamtin  hinzugezogen wurde, die sich um Claudia D. gekümmert habe. Den Beschuldigten Wolfgang W. habe er spärlich bekleidet auf einem Küchenstuhl im Wohnzimmer vorgefunden. W. sei mit Handschellen gesichert worden. Er habe sich W. beim Betreten vorgestellt, den Durchsuchungsbeschluss des BGH auf Antrag der GBA ausgehändigt und den Tatvorwurf eröffnet. Es sei ein Hinweis erfolgt, dass W. im Prinzip nicht reden müsse und dass er das Recht habe, einen Anwalt hinzuzuziehen. Darauf habe Wolfgang W. trotz mehrfacher Hinweise jedoch verzichtet und kundgetan, erst bei einer Vorführung vor einem Haftrichter einen Rechtsbeistand hinzuziehen zu wollen. Man habe W. Kleidung gereicht und sich mit ihm um 6:41 Uhr auf das Sofa setzen können. Da W. das wegen der Handschellen nicht habe selbst machen können, habe ihm ein Polizeibeamter beim Umblättern der Seiten des Durchsuchungsbeschlusses geholfen. Ob W. den gesamten Beschluss gelesen habe, weiß der Zeuge nicht. Ebenso wie Herr L. aus Baden-Württemberg seien auch noch zwei Kollegen vom Polizeipräsidium Koblenz im Wohnzimmer anwesend gewesen. Auf dem Sofa sitzend sei eine erste „informatorische Befragung“ des Beschuldigten in Gang gekommen.

Werner S. wird als Macher des Treffens bezeichnet

Der VR fragt den Zeugen nach seinem Eindruck vom Beschuldigten Wolfgang W. Der Beschuldigte sei zwar nicht in eine Schockstarre verfallen, aber aufgrund des SEK-Einsatzes leicht geschockt gewesen und habe nicht gewusst, worum es gehe. Er (KHK L.) habe ihm dann den Durchsuchungsbeschluss gegeben, damit er sich diesen durchlese. Gefragt, ob er verstanden habe, worum es geht, habe W. mit „Ja, klar“ geantwortet und dass er nicht gedacht hätte, dass das so schlimm gewesen sei, was sie gemacht hätten. Ob er dem Beschuldigten den Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung nochmal näher erläutert hat, weiß der Zeuge nicht mehr. Ein erstes Stichwort, mit dem Wolfgang W. konfrontiert worden sei, wäre das Treffen in Minden am 8. Februar 2020 gewesen. W. habe seine Teilnahme bestätigt. Er habe sich dort mit einer Gruppe „Patrioten“ getroffen, die er von Facebook kenne. Ob andere Messengerdienste zu diesem Zeitpunkt erwähnt wurden, weiß der Zeuge nicht mehr. W. habe mehrere Namen von Teilnehmern des Treffens genannt. Diese habe der Zeuge am Morgen jedoch nicht aufgeschrieben, weil er das in der ordentlichen Vernehmung am Nachmittag noch einmal habe aufgreifen wollen. Der Zeuge sagt aus, dass das ein Fehler gewesen sei, weil W. die Namen am Nachmittag nicht mehr alle genannt habe. Als Macher des Treffens habe W. „Matthias, der [einen] bayrischen Akzent hat“, angesehen. Gemeint gewesen sein dürfte Werner S., der den Spitznamen „Matze“ trage. Laut dem Zeugen bezeichnet W. „Matthias als denjenigen, der die Fäden in der Hand hielt“.

„Als Ergebnis wurde vereinbart, sich zu bewaffnen“

Auf die Frage, worüber gesprochen wurde, antwortete W., man habe über Waffen gesprochen. „Als Ergebnis wurde vereinbart, sich zu bewaffnen“, liest der VR aus dem Gesprächsvermerk von L.  vor. Hellhörig sei er geworden, so der Zeuge, als W. davon gesprochen habe, dass man vorgehabt habe, Kurz- und Langwaffen anzuschaffen. Hierbei handele es sich um Fachwörter, die seiner Meinung nach zeigen würden, dass sich jemand mit dem Thema Waffen befasst habe. Es hätten laut W. alle Waffen haben wollen. Einzelne, z.B. „Matthias“, hätten eine Maschinenpistole bestellt. An Namen anderer Interessenten kann sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Bei der Frage, ob W. im Gespräch erwähnt habe, dass manche Teilnehmer keine Waffen haben wollten, muss der Zeuge ebenfalls passen. Außerdem habe W. ausgesagt, er selbst habe auch Waffen bestellt und 3.000 bis 5.000 Euro für den Kauf hinzugeben wollen. Insgesamt habe man laut W. 25.000 bis 30.000 Euro sammeln wollen. Der VR interessiert sich dafür, ob das Geld laut der Aussage von W. auch für andere Zwecke vorgesehen gewesen wäre. Er hält dem Zeugen aus dessen Vermerk das Zitat vor, mit dem Geld „sollten unter anderem Waffen gekauft werden“. Auf die Frage, wofür „unter anderem“ stehe, kann der Zeuge keine Auskunft geben.

Beim Gespräch über das Thema Waffen habe er (KHK L.) den Beschuldigten W. erneut auf die Möglichkeit eines Anwalts hingewiesen, weil er den Eindruck gehabt habe, dass eine richterliche Vorführung am nächsten Morgen immer wahrscheinlicher werde, wenn er Waffen bestellt und Geld für den Waffenkauf angeboten habe. Waffenrechtlich handele es sich einwandfrei um einen Verstoß. Der Tatverdächtige W. sei aber bei seiner Position, erst beim Haftrichter einen Anwalt hinzuzuziehen, geblieben.

(Antimuslimischer) Rassismus als Antrieb

Im Gespräch über das Treffen in Minden habe sich Wolfgang W. an die Teilnahme der Gruppierung „Wodans Erben“ erinnert, so KHK L. Er habe ihn darauf angesprochen, dass es sich hierbei um eine extrem rechte Gruppierung handle. W. habe daraufhin angefangen, herumzudrucksen. Über die Tatmotivation des Angeklagten finde sich im Gesprächsvermerk die Aussage, dass bei dem Treffen „Patrioten, die die Situation nicht gutheißen“, teilgenommen hätten. Wolfgang W. habe sich die ganze Zeit darüber beklagt, dass nichtarbeitende Nicht-Deutsche „alles in den Arsch reingeschoben kriegen“.  Er müsse dagegen für alles selbst aufkommen. Seine seit einem Mordanschlag im Rollstuhl sitzende Lebensgefährtin müsse alles beantragen. Er habe behauptet, als Deutscher habe man keine Rechte mehr. Dagegen würden sich „Clans“ und Muslime zusammenrotten und Deutschland beherrschen. Als Beispiel habe er „Zusammenballungen“ junger muslimischer „Schlägertrupps“ angeführt, die an bestimmten Treffpunkten aggressiv aufträten.

Die Frage des VR, ob W. etwas dazu geäußert habe, was genau man habe unternehmen wollen, verneint KHK L. Auf die Frage, wozu man sich bewaffnen wolle, habe W. geantwortet: „Wenn es losgeht“. Der VR hält aus dem Vermerk vor: „Er wollte Waffen deshalb, um sich und seine Frau zu schützen.“

Wolfgang W. will zu spät an der Hummelgautsche gewesen sein

Der VR leitet zur Frage über, ob es bereits vor Minden Treffen unter Beteiligung von W. gegeben habe. W. habe angegeben, so der Zeuge, dass es im September bereits ein Treffen gegeben habe. Er sei jedoch zu spät gekommen, habe nur noch etwas gegessen und sei dann unverrichteter Dinge wieder heimgefahren.

Der VR fragt nach, warum der Zeuge die Vernehmung beendet habe. Dies sei der Gemengelage geschuldet gewesen, so L. Es habe Unterbrechungen durch Kollegen gegeben, und W. habe kaum noch etwas ausgesagt. Er habe außerdem der angedachten Videovernehmung nicht vorgreifen wollen, damit W. nicht darauf verweisen könnte, er habe das am Morgen schon gesagt. Es sei zu diesem Zeitpunkt auf dem Sofa schon klar gewesen, dass es noch zu einer ordentlichen Vernehmung kommen werde.

Vorläufiges Fazit des Vormittags

Der VR erkundigt sich beim Zeugen, wie das Gesprächssetting gewesen sei und ob er das Gespräch auf dem Sofa als Vernehmung verstanden habe. „Logisch“, antwortet dieser. Er habe W. immer wieder Brocken hingeworfen, dieser sei jedoch nicht auf den Punkt gekommen. Das Gespräch habe mehr an der Oberfläche gekratzt. Man habe es um 9:35 Uhr beendet. Seine Kollegen hätten dann die ED-Behandlung vornehmen wollen. Seinen Vermerk zum Vormittag habe er auf einem Rechner im Polizeipräsidium geschrieben, bevor die Vernehmung am Mittag begann. Seine Notizen seien stichwortartig gewesen. Am Ende des Vormittags habe keine Anweisung vorgelegen, W. festzunehmen. Diese sei erst am Nachmittag gekommen. Es sei ihm aber klar gewesen, dass es auf eine Vorführung hinauslaufe, so L.. Nach seinem Eindruck vom Angeklagten am Ende des Vormittags gefragt, ordnet der Zeuge W. eher als ängstlich denn als selbstbewusst ein. Er sei ruhiger und nachdenklicher geworden, vom Verhalten her insgesamt eher zurückhaltend.

Weniger auskunftsfreudig am Mittag

Nach einer Mittagspause befragt der VR den Zeugen Michael L. zur Vernehmung Wolfgang W.‘s auf dem Polizeipräsidium Koblenz. W. sei weniger auskunftsfreudig als am Morgen gewesen, so L.   Man habe „ihm buchstäblich jedes Wort aus der Nase ziehen“ müssen. Er vermute, dass W. sich in den zwei Stunden Gedanken zu seiner Situation gemacht habe und deshalb nicht mehr so gesprächig gewesen sei. Er habe, so der Zeuge, an der Vernehmung als Vernehmungsführer teilgenommen, zudem seine Kollegin B. als Protokollantin und zwei Kollegen aus Rheinland-Pfalz.

Die Vernehmung haben mit der üblichen Belehrung und Hinweisen zur Rechtslage begonnen. Obwohl noch ausdrücklicher auf die Möglichkeit eines Rechtsbeistands hingewiesen worden sei, habe Wolfgang W. erneut darauf verzichtet. Ein Vernehmungskonzept habe es aufgrund von Unwissen über das Verfahren nicht gegeben. Sein Vorwissen habe auf den Aussagen am Vormittags, dem Inhalt des Protokolls der Vernehmung von Paul-Ludwig U. vom 9.2.2020 und dem Durchsuchungsbeschluss basiert. Den vorliegenden Fragenkatalog habe man nicht richtig nutzen können. Er habe sich darin nicht zurechtgefunden. An eine Mappe mit Fotos der Beschuldigten kann sich L. nicht erinnern.

Die Vernehmung am Nachmittag habe dann nicht einmal an der Oberfläche gekratzt, fasst der Zeuge seinen Eindruck zusammen. So habe W. die Gruppe zunächst als „einfach eine Gruppe, wo man meckert“, charakterisiert. Er habe sich darüber ausgelassen, dass „wir immer mehr Probleme bekommen, immer mehr zahlen“. Mit „wir“ seien „die Deutschen“ gemeint gewesen. Im Laufe des Gesprächs sei klar geworden, dass mit „die Anderen“ Muslime und Geflüchtete gemeint gewesen seien. Diese würden sich laut W. z.B. im Bahnhofsviertel in Gruppen zusammenfinden und „mutmaßliche Deutsche“ zusammentreten. W. habe zwar auch von ausländischen Kollegen gesprochen, mit denen er klarkomme, aber im Fokus hätten diejenigen gestanden, die laut W. Ärger verursachen würden.

„Tag X“-Erzählungen beim Hummelgautsche-Treffen

Das Treffen an der Hummelgautsche am 28. September 2019 sei in der Vernehmung kurz angeschnitten worden. W. habe gemotzt, dass er 500 km gefahren sei, aber das vermeintliche „Survival-Training“ bei seiner Ankunft schon abgebrochen gewesen sei. Bei der Frage, ob es dort auch um Waffen gegangen sei, ordnet der Zeuge die genannten Waffen wie Äxte und Messer als normal für Survival-Trainings ein. Wolfgang W. habe eine Stichschutzweste oder Splitterschutzweste dabeigehabt und gesagt, dass er auch weitere Westen besorgen könnte. Gefragt, wofür man die brauche, habe er auf einen „Tag X“ verwiesen, der auch Gegenstand des Treffens gewesen sei. Es sei nach Aussage von Wolfgang W. erläutert worden, dass man sich an diesem Tag an Fluchtpunkten in Wäldern treffe. L. gibt an, dass er das als unschlüssig betrachtet habe, da W.s Lebensgefährtin schließlich im Rollstuhl sitze. Zum W.s Äußerungen zum Thema „Tag X“ liest der VR aus dem Protokoll vor: „Ja, ich weiß nicht, dass in nächster Zeit hier was Schlimmes passiert.“ Man habe sich vorgestellt, so der Zeuge, dass ein Heer von Migranten oder „die Antifa“ eine Revolution vom Zaun breche. Das Wort „Heer“ habe W. beim Gegenlesen des Vernehmungsprotokolls gestrichen. Der Zeuge ist sich aber sicher, dass das so gesagt wurde.

W. versucht das Thema kleinzureden

Ergänzend habe Wolfgang W. bei der Vernehmung am Nachmittag zum Minden-Treffen gesagt, dass dieses auch die Themen Survivaltraining und Fluchtpunkte zum Gegenstand gehabt hätte. Er habe wiederholt: Man habe über Waffen gesprochen und dass das gesammelte Geld für Waffenbeschaffungen angedacht gewesen sei. Beim Thema Waffen habe er (L.) den Eindruck gehabt, dass W. versuchen würde, das Thema kleinzureden. Man habe laut W. nur 25.000 Euro sammeln und ausschließlich Kurzwaffen, 9 mm, für Zuhause anschaffen wollen. Angesprochen auf das Thema Maschinenpistolen, habe W. aber bestätigt, dass Werner S. eine solche habe bestellen wollen. Der VR zitiert aus dem Protokoll: „Nicht nur Matthias wollte eine Maschinenpistole. Wenn sie [die Waffen] da gewesen wären, hätte bestimmt jeder eine genommen.“ Es sei außerdem konkret der Wunsch eines groß gewachsenen, langhaarigen und älteren Teilnehmers in einer Jacke von „Wodans Erben“ [= Frank H.] benannt worden, der eine Pistole habe haben wollen. W. habe außerdem behauptet, dass er keine Ahnung von Waffen habe. Der Zeuge interpretiert das als Schutzbehauptung, weil W. am Vormittag Fachjargon verwendet habe. W. habe auch behauptet, keine Ahnung von der Beschaffung der Waffen gehabt zu haben. Er hätte nur einen Telefonanruf für die Geldübergabe erwartet. Bei der Durchsuchung seien „eine Vielzahl von Waffen“ gefunden worden, vor allem Messer, die zumindest „zum Teil nicht als Metzger- oder Küchenmesser durchgehen“ würden. Außerdem eine Schreckschusspistole, für die W. einen kleinen Waffenschein besitze. Man habe auch über die Preise gesprochen und dass W. eigentlich zu viel Geld für eine einzige Waffe habe geben wollen. W. habe geäußert, dass das überschüssige Geld dann eben für einige andere verwendet werden könne, die nur Hartz IV bezögen. W. soll gesagt haben: „Wo soll das Geld herkommen? Das war genauso ein Geschwätz wie mit den Sammelpunkten.“ Die Leute hätten sich hervortun wollen.

Wozu Waffen?

Beim Treffen sei auch darüber gesprochen worden, was man als Gruppe erreichen wolle. Einige hätten vorgeschlagen, dass man sich mit den Migranten prügeln solle, einen „Denkzettel“ verpassen, wenn sie „die eigenen Leute“ zusammenträten. W. habe von einer Art „Schaulaufen“ gesprochen. Jedoch nicht gegen „Clans“. Vor diesen hätte man „Muffe“ gehabt. Auf die Frage, wofür man dann Waffen gebraucht hätte, habe W. „Für Zuhause“ geantwortet. Irgendjemand habe laut W. „Moscheen“ als Ziel in den Raum geworfen, vermutlich Paul-Ludwig U.. Man habe darüber gesprochen, Moscheen anzuzünden. Der Ermittler B. (Rheinland-Pfalz) habe gefragt, warum die Gruppe den Konflikt wollte. Die Antwort liest der VR aus dem Protokoll vor: „Was ist das für eine Frage, weil das unser Land ist und nicht von den Muslimen.“ W. habe gefordert: „Die sollen zurück gehen, wo sie herkommen.“ Und: „Wir hätten gehofft, dass Militär und Polizei endlich mal für Ruhe sorgen.“ Für ihn, so L., höre sich das nach „Revierkampf“ an. W. habe zuvor angegeben, er und einige andere seien mit den Anschlägen auf Moscheen nicht einverstanden gewesen. Das, was sie vorhätten, habe nicht nach „Armee“ aussehen sollen.

Wolfgang W. spricht von „Geschwätz“ und „Ausstieg“

Dem VR fällt die mehrmalige Verwendung des Wortes „Geschwätz“ in die Vernehmung W.‘s auf. Er fragt den Zeugen nach seiner Einschätzung dazu. KHK L. antwortet, ihm sei mit der Zeit klar geworden, dass W. enttäuscht darüber gewesen sein könnte, dass die anderen nur so wenig beizutragen hätten. Außerdem Und dass von den erwarteten 30 Personen nur so wenige zum Treffen nach Minden gekommen seien. W. habe in der Vernehmung angegeben, es sei „alles nur Geschwätz [gewesen]. Die Leute puschten sich hoch“. W. habe die Leute alle nicht gekannt, aber bei konkreten Nachfragen der Ermittler ein paar Namen wie Tony, Matze, Paul, [Thomas] N. genannt. W. habe auch von einem Ausstiegsszenario gesprochen. Er habe ja Paul-Ludwig U. bis zum Koblenzer Hauptbahnhof mitgenommen. Danach habe er in Chatgruppe geschrieben, er sei verfolgt worden. Und am nächsten Tag per WhatsApp, er sei kontrolliert worden. Damit habe er sich aus der Gruppe rausziehen wollen. Der Zeuge L. interpretiert das dahingehend, dass W. am Samstag gemerkt habe, dass er an etwas Illegalem beteiligt sei. Oder dass W. darüber enttäuscht gewesen sei, dass man nichts auf die Reihe bekommen habe und „nicht zu Potte gekommen ist“.

Der VR fasst zusammen. L. habe in der Vernehmung einerseits herausgearbeitet, dass Wolfgang W. das Treffen als „Geschwätz“ und andererseits als etwas Illegales darstelle. „Das passt doch irgendwie alles nicht“, so der VR. L. sagt, er habe das auch nicht richtig einordnen können. Die Distanzierung von der Gruppe habe er W. auch nicht so richtig geglaubt. Dafür habe man W. zu sehr die Worte aus der Nase ziehen müssen.

Der Druck in der Vernehmung wird erhöht

Im Vernehmungsprotokoll fällt dem VR ein Satz des Zeugen KHK L. auf: „Wir waren sehr viel enger dran an, als Sie denken.“ Der VR möchte wissen, was es damit auf sich habe. L. sagt, dieser Bemerkung habe ein Konglomerat verschiedener Informationen zugrunde gelegen. Er habe gesehen, wie in Minden die Handys in Alufolie eingewickelt worden seien. Aus Erzählungen habe er außerdem gewusst, dass in den Chats Codewörter benutzt worden sei, also nicht Klartext gesprochen worden sei. Der VR fragt nach, woher er das gewusst habe. Der Zeuge antwortet, er habe das vielleicht auf dem Flur aufgeschnappt oder sei von Kollegen dazu befragt worden, weil er ja im Bereich „Rechts“ tätig sei.

Der VR hält dem Zeugen eine weitere seiner Äußerungen aus der Vernehmung vor. Nachdem das Anzünden von Moscheen durch W. angesprochen worden sei, habe L. laut Protokoll geäußert: „Genau das wollen wir hören.“ L. spricht von einer „unbedachten“ Äußerung, die er tatsächlich so  getätigt habe. Der VR hält dem Zeugen eine weitere seiner Aussagen vor: „Herr [W.], Sie eiern hier rum.“ Der Beschuldigte habe darauf geantwortet: „Ich habe keine Eier mehr, ich habe meine Eier verloren.“  Der Zeuge erinnert sich an diesen Satz, der sehr resigniert gewirkt habe. W. sei dabei zusammengesunken. Der VR fragt den Zeugen nach seinem Gesamteindruck nach der Vernehmung bzw. ob konkrete Handlungen schon im Raum gestanden standen hätten oder ob er eher von vagen Plänen ausgegangen sei. Michael L. sagt aus, er habe den Blick nur auf eine Person, nämlich auf W.  gehabt. Er habe aber den Eindruck gehabt, dass es Herrn W. noch nicht konkret genug geworden sei.

Was darf der Zeuge aussagen? Was nicht?

Der VR fragt den Zeugen, ob er nach der Hausdurchsuchung weiter ermittelt habe. Michael L. gibt an, mit der Ermittlung des Umfelds von Herrn W. begonnen zu haben. Aus gesundheitlichen Gründen sei es aber nicht mehr zu weiteren Vernehmungen durch ihn gekommen.

Nach dem VR nutzt Richter Mangold sein Fragerecht. Ihn interessiert, was am 8. Februar 2020 in die Stabsstelle übertragen worden sei. Der LKA-Mitarbeiter L. zögert. Es handle sich um verdeckte Maßnahmen, und er wisse nicht, ob seine Aussagegenehmigung hierfür ausreiche. Der VR bittet ihn, das bis zur Fortsetzung am Donnerstag zu klären. Ebenso zögerlich ist der Zeuge bei der Frage von Richter Mangold, was er bei der Aussage „Wir haben verdeckte Maßnahmen, wir waren näher dran als Sie denken“ im Blick gehabt habe. Auch hier verweist der Zeuge auf seine Zweifel, ob das von der Aussagegenehmigung gedeckt sei. Ihm seien die Maßnahmen in Minden zum Teil bekannt gewesen. Er kläre bis Donnerstag auch diesen Punkt mit seinen Vorgesetzten. Der VR merkt an, dass ihn das in seinem Vertrauen in seriöse Ermittlungsarbeit irritieren würde, wenn ein LKA-Ermittler derartiges einem Beschuldigten vorhalte, aber vor Gericht nichts dazu sage. Der VR unterbricht die Vernehmung des Zeugen KHK Michael L. um 16:26 Uhr. Die anderen Verfahrensbeteiligten sollen am darauffolgenden Donnerstag die Möglichkeit erhalten, den Zeugen zu befragen.

Klärung weiterer Aussagen von Angeklagten im Blick

Der VR greift im Anschluss die Fragestellung einer eventuellen Aufhebung der Trennung der Beschuldigten durch Unterbringung in unterschiedlichen JVA auf. Hierbei sei eine sorgfältige Abwägung notwendig, weil eine Zusammenführung von Inhaftierten deren Aussageverhalten beeinflussen könnte. Der VR weist deshalb auf die Möglichkeit hin, dass die Angeklagten im Verfahren aussagen könnten. Der VR fragt ab, wie der aktuelle Sachstand sei. RA Becker kündigt eine geschlossene Erklärung seines Mandanten Tony E. an, die dieser verlesen werde, ohne Fragen in freier Rede zu beantworten. Die Verteidiger*innen von Frank H., Steffen B., Werner S., Wolfgang W. und Marcel W. geben an, das mit ihren Mandanten besprechen zu wollen. RAin Schwaben erklärt, man sei jederzeit bereit, eine Erklärung zur Person zu verlesen. Eine Erklärung zur Sache bedürfe jedoch der Klärung mit ihrem Mandanten Markus K.. Wenn, dann erfolge diese eher schriftlich ohne die Möglichkeit der Nachfrage. Der VR bittet darum, das bis zum folgenden Donnerstag oder Dienstag zu klären, um den weiteren Zeitplan festlegen zu können. Eine Erklärung sei aber auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Zum Ende hin moniert RA Picker, dass sich der Zeuge nicht zu polizeitaktischen Fragen habe äußern wollen. Er bittet den VR, bei der GBA einzuwirken, dass Informationen zur Observation des Treffens in Minden der Verteidigung bereitgestellt werden. Pickers diesbezügliche Interpretation eines Verfassungsgerichtsurteils wird vom offenbar sehr skeptischen VR als „nicht ganz unmutig“ bezeichnet.

prozesstage35

Prozesstag 35: Gab Werner S. den Auftrag, Paul-Ludwig U. zu ermorden?

Am 35. Prozesstag, dem 14. Oktober 2021, ging es um drei Themenkomplexe. Zunächst wurde der Zeuge Armando B. befragt, ein ehemaliger Mithäftling von Werner S. in der JVA Augsburg-Gablingen. Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) und auch der Senat gehen davon aus, dass B. dabei war, als Werner S. einem anderen Gefangenen einen Auftrag gegeben haben soll, den „Verräter“ Paul-Ludwig U. zu ermorden. B. stritt das vor Gericht ab, verwickelte sich aber in Widersprüche. Im zweiten und dritten Teil dieses Verhandlungstages wurden Videomitschnitte der Haftprüfungstermine der Angeklagten Marcel W. und Michael B. gezeigt. Entschieden wurde hierbei, dass W. in Haft bleibt, B. aber auf freien Fuß gesetzt wird.

Zu Beginn des 35. Hauptverhandlungstages erläutert der Vorsitzende Richter (VR), wieso der für den 12. Oktober 2021 angesetzte Hauptverhandlungstag abgesagt wurde. Bei einem JVA-Beamten, der bei einem Besuchstermin des Angeklagten Stefan K. mit im Raum gewesen sei, seien Corona-Symptome aufgetreten. Vor Beginn des Verhandlungstages sei eine Infektion nicht sicher auszuschließen gewesen. Letztendlich seien beide negativ getestet worden. Rechtsanwalt (RA) Mandic weiß einmal mehr durch eine sachkundige Bemerkung zu glänzen: „Haben wir damit zu rechnen, dass jedes Mal, wenn jemand niest, ein Verhandlungstage ausfällt?“ Antwort des VR: „Ich nehme das so zur Kenntnis.“

Am heutigen Tag wird als Zeuge der 45-jährige Restaurant-Fachmann Armando B. vernommen, der derzeit in der JVA Kempten einsitzt. Ebenfalls geladen ist eine Dolmetscherin (italienisch/deutsch). Der Zeuge sei der deutschen Sprache zwar mächtig, möglicherweise träten aber Situationen ein, die ohne Dolmetscherin nicht zu bewältigen seien, so der VR. Auf Frage des VR gibt Armando B. an, dass er in Neapel aufgewachsen sei und dort eine Realschule und eine Berufsschule besucht und absolviert habe. Mit Anfang 20 sei er nach Deutschland gekommen. Erst habe er in Augsburg in einem Restaurant gearbeitet, dann habe er dort mit seinen fünf Geschwistern ein eigenes Restaurant eröffnet.

Anschließend geht es um B.s Haftkarriere. Dabei ergibt sich,

  • dass er bereits mehrfach in Haft war wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, „aber auch wegen Betrugs“,
  • dass er bis vor 16 Jahren abhängig von Heroin und Kokain war und dann eine stationäre Therapie gemacht hat, und
  • dass er seit Januar 2020 wegen Bandendiebstahls (10 Monate) und wegen versuchten Betrugs (20 Monate) einsitzt, zunächst in der JVA Augsburg-Gablingen und seit Januar 2021 in der JVA Kempten.

„Wer mit mir redet, kann kein Rechtsextremist sein“

Der VR möchte Näheres über B.s Kontakt zu Werner S. wissen. S. habe er, so B., auf seinem Gang bzw. in seiner mit 15 bis 16 Gefangenen besetzten Abteilung in Gablingen kennengelernt. Er sei an S. nicht wirklich interessiert gewesen: „Hatte meine Leute schon.“ Man habe Deutsch miteinander gesprochen, S. habe aber auch Englisch gekonnt. Auf Italienisch habe S. nur wenige Worte gekannt. Er habe S. mit „Matthias“ angesprochen, die Spitznamen „Giovanni“ und „Teutonico“ würden ihm nichts sagen.

Der VR bringt nun einen Mitgefangenen von B. und S. ins Spiel, einen Herrn L. Der habe ausgesagt, das Werner S. mit ihm Englisch gesprochen habe und gerade Italienisch lernen würde. B. erwidert: „Kann sein.“ Sein Verhältnis zu Werner S. würde er, so B. als „normal, eher schlechter“ beschreiben. Man habe keinen gemeinsamen Redestoff gehabt. S. sei zudem Deutscher, er selbst „Ausländer“. Möglicherweise habe er auch mal eine ganze Woche lang überhaupt nicht mit ihm gesprochen.

S. habe „sehr ängstlich“ gewirkt, „weil alles neu für ihn war“: „Sein Fall hat ihm Angst gemacht.“ S. sei aber auf andere Gefangene zugegangen, sei nicht schüchtern gewesen, habe gerne gemalt und mit Herrn L. und einem Albaner (Herrn Ba.) Schach gespielt. Manchmal habe S. auch depressiv gewirkt, weil er offenbar wegen seiner Inhaftierung keine Perspektive für sich gesehen habe. Er habe gewirkt wie jemand, der „in etwas reingezogen wurde, wo er nicht hinwollte“. Über das ihm Vorgeworfene habe S. irgendwann mal „oberflächlich“ gesprochen, nämlich angeblich „Kopf einer Bande“ zu sein, „die terroristische Sachen plant“. S. sei der Meinung gewesen, zu Unrecht ins Gefängnis gewandert zu sein.

Der VR möchte von B. wissen,

  • ob S. sich politisch geäußert habe („Ja, dass Merkel scheiße ist.“),
  • ob S. sich über „Ausländer“ geäußert habe („Nein. Er machte nicht den Eindruck, dass er Ausländer nicht mag.“),
  • ob S. etwas über Juden oder über den Islam gesagt habe („Nein.“),
  • ob sich S. zur „Flüchtlingskrise“ geäußert habe („Ja, dass die unkontrolliert sei und Verbrecher eingeschleust würden. Das sagt aber jeder hier im Knast.“),
  • ob es Hinweise auf NS-Gedankengut gegeben habe („Nein.“),
  • ob er Werner S. für einen „Rechtsextremisten“ halten würde („So jemanden stelle ich mir ganz anders vor. Ich bin Ausländer, wer mit mir redet, kann kein Rechtsextremist sein. Oder aber er ist ein Feigling. Ich bin Mitte.“),
  • wie er Werner S. politisch einschätzen würde („Er wollte eine Veränderung für sein Land, so wie die AfD, auf jeden Fall nicht extrem. Eher ein Querdenker, ein ganz normaler Bürger, aber ins falsche Umfeld geraten.“) und
  • wo er (B.) die AfD politisch einordnen würde („So konservativ. Geregelte Migration, gerechte Löhne für alle.“).

„Kein Mann, der ein Nein akzeptiert.“

Der VR möchte mehr über den bereits erwähnten gemeinsamen Mitgefangenen des Zeugen B. und des Angeklagten S. wissen: „Was ist L. für ein Typ?“ B. führt sinngemäß aus, dass L. sehr selbstgefällig, arrogant und beleidigend sei. Er sei so eine Art „Möchtegern“-Chef unter den Gefangenen in der Abteilung. L. denke „ganz anders als Matthias“ und sei „ein extremer Linker“, der ein Foto von der Fahne der CPI [Kommunistische Partei Italiens] in seiner Zelle an der Wand habe. Auf die Frage nach der Beziehung des Zeugen zu L. antwortetet B.: „Wir kommen beide aus Neapel. Ich habe für ihn übersetzt und ihm geholfen, da er die Sprache nicht kann.“ B. merkt an, dass neapolitanisch nur sehr wenig Gemeinsamkeiten mit der italienischen Sprache habe. Er habe L. immer geholfen, schon aufgrund der gemeinsamen neapolitanischen Herkunft. Wenn er das nicht getan hätte, dann hätte seine Familie in Neapel auch möglicherweise Ärger bekommen. Man sei eben so erzogen worden, dass man einander im Ausland helfen müsse. Eine Freundschaft habe ihn mit L. aber nicht verbunden.

L. sei nicht dumm, aber auch nicht schlau, führt der Zeuge auf weitere Fragen des VR hin aus. Werner S. sei zwar der Klügere von den beiden, aber L. habe in der Abteilung mehr zu sagen gehabt, zumal er mehr Erfahrung gehabt habe. L. sei auch schon mal schlecht mit Mitgefangenen umgegangen: „Er wollte mehr Respekt. Wie in Italien. Weil er mehr Vorstrafen hatte.“ Werner S. sei L. mit Respekt begegnet, der habe das aber nicht erwidert. L. habe auch bei ihm selbst, so B., „versucht“, sich über ihn zu stellen, obwohl L. erst nach ihm nach Gablingen gekommen sei. Damit sei L. allerdings gescheitert.

Am meisten Kontakt habe L. zu ihm (B.) gehabt, aber auch zu Werner S. und Herrn Ba., mit denen L. oft in der Zelle von S. Schach gespielt habe, „sonst mit niemandem“. L. und S. hätten sich gut auf Englisch verständigen können. Der Zeuge berichtet, dass L. Werner S. gezwungen habe, von dessen Geld für ihn einzukaufen, und dass sich Werner S. irgendwann ratsuchend an ihn (B.) gewandt hätte, weil er das nicht länger habe mitmachen wollen. Er (B.) habe S. geraten, er möge sagen, dass er sein Geld seiner Freundin geben müsse, weil diese es dringend brauchen würde. B.: „L. ist kein Mann, der ein [einfaches] Nein akzeptiert.“ L. habe mehr ausgeben wollen, als ihm zur Verfügung gestanden habe. Hin und wieder habe er S. etwas von seinem in der Kochgruppe selbst gekochten Essen abgegeben.

Gab Werner S. einen Mord in Auftrag?

Auf die Frage des VR, ob der Zeuge mitbekommen habe, „dass jemand zu einem Auftragsmord angestiftet wurde“, antwortet dieser mit „Nicht direkt.“ Der VR hakt nach: „Sie sollen dabei gewesen sein, als die beiden darüber gesprochen haben.“ B. antwortet, er könne kein Englisch, die beiden (L. und S.) hätten sich immer auf Englisch unterhalten. Er sei nicht als Dolmetscher bei einem solchen Gespräch dabei gewesen: „Bei so etwas zieht man auch keinen Dritten hinzu.“

Im Folgenden geht es um Diskrepanzen zwischen den Aussagen, die L. bei seiner polizeilichen Vernehmung zum Thema Auftragsmord gemacht haben soll, und dem, was B. nun vor dem OLG dazu aussagt. B. räumt jetzt doch ein, einmal bei einem Gespräch zwischen den beiden übersetzt zu haben, bei dem sich Werner S. nach Herrn L.s Vorstrafen erkundigt haben soll. Das habe in L.s Zelle stattgefunden. Er habe aber nichts davon mitbekommen, dass Werner S. L. über einen „Verräter“ in seiner Gruppe (Paul-Ludwig U.) informiert habe. Auch nichts davon – darüber hatte L. offenbar in seiner polizeilichen Vernehmung berichtet –, dass Werner S. in dem Gespräch seine Idee kommuniziert habe, „den Verräter zu töten“.

Auf der anderen Seite kann sich B. auf Frage des Vorsitzenden dann doch an eine Situation erinnern, in der er auf Bitte von L. eine handschriftliche Adresse in Druckbuchstaben übertragen habe. Wiederum nicht mitbekommen habe er, dass Werner S. gesagt haben soll, dass [bei Durchführung des Auftrags] über seine Freundin Karin T. Geld an Verwandte von L. fließen werde.

„Das passt nicht!“

Der VR äußert massive Zweifel am Wahrheitsgehalt von B.s Aussagen: „Das passt nicht!“ L. habe etwas anderes gegenüber der Polizei ausgesagt. „Warum sollte L. Ihnen Probleme bereiten?“, fragt der VR. B. antwortet, dass L. ein „Idiot“ und „überheblich“ sei. L. habe wohl gedacht, er (B.) würde alles bestätigen, „auch wenn es nicht stimmt“. Der VR zeigt B. eine Lichtbild-Kopie von Paul-Ludwig U., auf der in Druckbuchstaben dessen Name, Geburtsdatum und Haftadresse notiert sind. Auf die Frage „Kennen Sie das Bild?“ sagt B.: „Ja, ich habe das drauf geschrieben. L. konnte die Handschrift nicht lesen.“

Der VR stellt noch einmal die zentrale Frage an den Zeugen: Ob er etwas davon mitbekommen habe, dass L. von Werner S. beauftragt worden sei, einen Mord zu begehen. Armando B. verneint die Frage. L. habe ihm gesagt, er brauche sich wegen des aufgeschriebenen Namens keine Gedanken machen.

Der VR zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll, wonach B. ausgesagt haben soll, dass er nach Rückgabe des beschrifteten Lichtbilds an L. diesen gefragt haben soll, was das solle. L. habe auf neapolitanisch geantwortet: „Dieser dumme Mensch wollte, dass ich jemand erledige.“ Er habe dann zu L. gesagt: „Du bist bescheuert, dass du so etwas mit dem besprichst.“ L. habe erwidert: „Ich wollte nur mal schauen. Mach dir keinen Kopf, es wird nichts passieren.“

Der Zeuge bestätigt zunächst, dass es so gewesen sei, und dass L. ihm gesagt habe, dass die Person auf dem Lichtbild, dessen Name er (B.) zur besseren Lesbarkeit in Druckbuchstaben aufgeschrieben hatte, umgebracht werden sollte. Dann allerdings streitet er erneut ab, dass L. ihm erzählt habe, dass er zu einem Mord beauftragt worden sei. Er sei davon ausgegangen, dass es um irgendwelche Machenschaften mit Geld ging. Gedolmetscht habe er nur den Part zu den Vorstrafen.

Nach einer kurzen Pause ermahnt der VR den Zeugen, sich an die Zeugenbelehrung zu erinnern. Bevor er das Wort der Anklagebehörde übergibt, fragt er noch einmal: „Ist das, was Sie bisher sagten, alles richtig?“ Antwort von B.: „Ja!“

Anklagebehörde droht mit Freiheitsstrafe

Oberstaatsanwältin (OStAin) Bellay weist den Zeugen scharf auf die Strafbarkeit einer Falschaussage hin („Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten“) und zitiert noch einmal aus B.s polizeilichen Aussagen. B. besteht darauf, dass er nicht an dem Gespräch oder Gesprächsteil, bei dem es um einen Mordauftrag gegangen sein soll, teilgenommen habe. OStAin Bellay fragt, ob er Angst vor Rechtsextremisten habe. B. lacht. Bellay zitiert aus der polizeilichen Vernehmung: „Frage: ‚Haben Sie Angst vor Werner S.?‘ Antwort: ‚Eigentlich nicht. Ich kann die Gruppierung hinter ihm aber nicht einschätzen.‘“ B. betont, dass er keine Angst gehabt habe, aber sich Vorteile aus der Situation in Form einer hafterleichternden Therapie erhofft habe. Wenn die Anklage genau wissen wollen würde, was er in seiner polizeilichen Vernehmung gesagt habe, könne sie sich ja die Audiodatei davon anhören.

Staatsanwältin Maslow möchte unter anderem wissen,

  • ob der Zeuge nach der Verlegung von L. in eine andere JVA noch Kontakt zu Werner S. gehabt habe (Antwort: „Nur auf dem Gang.“),
  • ob sich L. aktiv Werner S. angeboten habe („Nein!“),
  • ob sich L. selbst als „Mafiosi“ bezeichnet habe („Oft genug.“), und
  • ob Werner S. erwähnt habe, dass er von L. erpresst worden sei („Nicht mir gegenüber.“).

„Im Knast auf dumme Ideen“ gekommen

Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung fragt zum Thema Italienisch-Kenntnisse von Werner S. nach. [Werner S. hatte immer mal wieder in Telefonaten behauptet, Italienisch zu können und längere Zeit in Italien unterwegs gewesen zu sein.] Der Zeuge betont, dass er hiervon nichts mitbekommen habe und davon ausgehe, dass S. die Sprache nicht beherrsche. Zudem habe ihn S. öfter mal gefragt, was dieses oder jenes auf Italienisch heiße.

RA Herzogenrath-Amelung möchte nun wissen, was Werner S. dem Zeugen über sein Leben vor der Haft erzählt habe. Der Zeuge gibt an,

  • dass S. erzählt habe, dass er seiner aktuellen Freundin geholfen habe, von Drogen wegzukommen. Mit ihr habe er ein Solarium-Geschäft aufgemacht,
  • dass er nicht mehr wisse, ob S. erzählt habe, wovon er lebe, und
  • dass S. über Immobilien in Deutschland gesprochen habe.

Werner S.‘ Verteidiger stellt fest, „dass auch ein Unschuldiger im Knast auf dumme Ideen kommen kann“. Er habe keine weitere Fragen.

RA Mandic, Verteidiger von Michael B., fragt den Zeugen, ob L. Sympathisant der „Kommunistischen Partei Italiens“ gewesen sei (Antwort: „Richtig“), und ob es aufgrund der AfD-Nähe von Werner S. nicht zu Streitgesprächen zwischen den beiden gekommen sei. B. gibt an, davon nichts mitbekommen zu haben. „Keine Ahnung, was der [L.] für Spielchen gespielt hat.“ L. hasse Deutsche. „Aber bei S. hat sich das nicht bemerkbar gemacht. Andere Deutsche hat er das spüren lassen. Merkwürdig. Ich kann nicht in seinen Kopf gucken.“

Marcel W.s Verteidiger RA Picker möchte wissen, ob L. gewusst habe, was Werner S. vorgeworfen wird. B. geht davon aus, dass L. das wusste. Picker stellt fest, dass L. dennoch mit S. Schach gespielt habe – um dann den versammelten, nicht wirklich daran interessierten Prozessbeteiligten mitzuteilen, dass er selbst sogar in einem Verein Schach spiele. Der VR schenkt ihm immerhin ein anerkennend wirkendes Lächeln. Bei der Entlassung des Zeugen kündigt der VR an, dass dieser vielleicht noch einmal vorgeladen werde. B. entgleitet die völlig entgeisterte Reaktion: „Och nee.“

RA Herzogenrath-Amelung stellt in einer Erklärung fest, dass Werner S. der italienischen Sprache nicht mächtig sei, das seien „Geschichten aus Tausendundeiner Nacht“: „Das weckt Zweifel, ob er tatsächlich einmal Carabinieri war oder intensive Kontakte nach Italien hatte.“ Offenbar möchte der RA damit einmal mehr die These stützen, dass S. lediglich ein Aufschneider und Maulheld sei, aber keinesfalls jemand, der Gesagtes auch in die Tat umzusetzen gedenkt.

Haftbefehl gegen Marcel W. aufrechterhalten

Im zweiten Teil des Hauptverhandlungstages geht es um den Haftprüfungstermin von Marcel W. am 4. August 2021, also um die Frage, ob der Haftbefehl erneuert wird, ob W. weiterhin in Untersuchungshaft verbleibt oder aber bei laufendem Prozess auf freien Fuß kommt. Der Senat geht davon aus, dass der 8. Februar 2020 als Gründungstermin einer terroristischen Vereinigung in Betracht kommt, und dass W. beteiligt war. W. wird daher eröffnet, dass er in Haft bleiben muss.

Die Tonqualität des nun gezeigten Videos von Marcel W.s Haftprüfung ist sehr schlecht, sodass nur eine grobe Zusammenfassung möglich ist. W. hatte sich zu diesem Termin bereiterklärt, zu seiner Person auszusagen, aber nicht zur Sache. Neben ihm, dem Senat und der GBA sind auch seine beiden Verteidiger RA Picker und RA Miksch anwesend. Die Befragung wird immer wieder unterbrochen durch teilweise minutenlanges Weinen und Schluchzen des Angeklagten.

Marcel W.s Lebensweg

Er sei, so Marcel W., 1981 in Halle an der Saale geboren worden, verheiratet und habe keine Berufsausbildung. Seinen leiblichen Vater habe er erst mit 13 Jahren kennengelernt; sein Stiefvater, von dem seine Mutter sich Mitte der neunziger Jahre habe scheiden lassen, habe ihn adoptiert. Er sei großteils bei den Großeltern aufgewachsen. Er habe Wende-bedingt die Schule gewechselt, sei ab der 6. Klasse in Berlin zur Schule gegangen, zuletzt auf eine Gesamtschule. Mit 16 habe er den Hauptschulabschluss gemacht und sich mit Gelegenheitsjobs durchgeschlagen. Eine Lehrstelle habe er nicht gefunden. Dann sei er von Berlin nach Sachsen zu seiner Mutter gezogen.

1997/1998 habe er seine jetzige Frau kennengelernt, mit der er seitdem zusammen sei. Sein späterer Schwiegervater habe ihn damals bei sich einziehen lassen, weil er nicht mehr bei seiner Mutter habe wohnen können. W. spricht davon, dass deren damaliger Lebensgefährte gewalttätig geworden sei. Seit vier oder fünf Jahren sei er nun verheiratet, so W. Seine Schwiegereltern seien damals nach Brandenburg gezogen, er und seine Freundin seien ihnen gefolgt. Er sei auf Zeitarbeit in Königs Wusterhausen beschäftigt gewesen und habe erfolglos versucht, sich selbstständig zu machen. Danach seien sie zurück nach Sachsen gezogen, wo 2002 sein Sohn geboren worden sei. Letztendlich seien sie dann in Pfaffenhofen an der Ilm gelandet.

Aus W.s Bericht und ergänzenden Angaben durch den VR ergibt sich, dass W. erstmals im Jahr 2000 wegen einer 1999 begangenen Körperverletzung verurteilt wurde. Weitere Verurteilungen wegen Körperverletzungen folgten in den folgenden Jahren, die ihm offenbar auch eine einjährige Haftstrafe einbrachten.

Zuletzt sei er selbstständiger Gerüstbauer gewesen, so W. Nebenbei habe er „Textildruck in eigenem Gewerbe“ betrieben. Der Versuch, mit einem Nachbarn zusammen einen Shop aufzumachen, sei aber gescheitert. Er habe zuletzt zwischen 1.700 und 2.300 Euro verdient. Seine Frau sei Bürokauffrau. W. sagt aus, dass er Depressionen und Angstzustände habe. Er mache sich zudem große Sorgen um seinen Sohn, dass dieser auf Abwege und unter die Räder kommen könnte.

„Mut bewiesen“

Die BA sieht die Haftgründe weiterhin gegeben. RA Picker beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. W. habe eine starke Bindung zu seiner Familie, es bestehe keine Fluchtgefahr. RA Miksch betont, dass sich W. nach seiner Frau und seinem Sohn sehne. Gegebenenfalls wäre ein elektronisch überwachter Hausarrest ein Kompromiss. Der VR verkündet, dass der Haftbefehl aufgrund des dringenden Tatverdachts aufrechterhalten und W. in Haft bleiben werde. W. möge sich mit dem aktuellen Tatvorwurf auseinandersetzen und sich dazu verhalten. Das wäre ein denkbarer Schritt, das Strafmaß möglicherweise kleiner werden zu lassen.

Nach Beendigung der Präsentation der Videoaufnahme merkt der VR an, dass Marcel W. „Mut bewiesen“ habe, als er über seinen Werdegang berichtete. RA Herzogenrath-Amelung bekundet, man habe „einen in und durch die Haft gebrochenen Menschen gesehen“, der nicht aus demjenigen „Holz geschnitzt“ sei, „aus dem Rechtsterroristen gemacht sind“.

Michael B. aus der Haft entlassen

Im dritten Teil des heutigen Hauptverhandlungstages geht es um den Haftprüfungstermin des Angeklagten Michael B. am 4. August 2021. Geboren wurde er 1972 in Kirchheim unter Teck, wo er auch zum Zeitpunkt seiner Festnahme lebte. Beruf: Laserschweißer, Familienstand: ledig.

Michael B. ist wie Marcel W. bereit, zur Person, nicht aber zur Sache auszusagen. Nach der Grund- und Hauptschule habe er eine Lehre als Metzger gemacht und ab etwa 1992 seinen Bundeswehr-Grundwehrdienst als Feldkoch in Ellwangen-Jagst abgeleistet. Ein Angebot der Bundeswehr, nach Somalia zu gehen, habe er ausgeschlagen. Dann habe er eine Zimmermanns-Lehre begonnen, die er im fortgeschrittenen Stadium abgebrochen habe.

Er sei sehr begeistert von „Auf der Walz“-Geschichten und sehr sportlich, zeitweise sogar Wasserball-Jugendnationalspieler gewesen. Er habe in einer WG gelebt, im Erdgeschoss habe man zusammen einen Skaterladen betrieben. Dann sei seine Freundin plötzlich gestorben, und ihm habe sich die Frage nach dem Sinn des Lebens gestellt. Er sei viel unterwegs gewesen, sieben oder acht Winter zum Beispiel mit Snowboard im Zillertal, habe „Überleben“ gelernt. Im Sommer habe er als Zimmermann gearbeitet. Dann habe er seine spätere langjährige Freundin kennengelernt, sei aber völlig mittellos und gesundheitlich ziemlich kaputt gewesen wegen diverser Unfälle.

Michael B. stieg wegen der Haft aus seinem Betrieb aus

Nach eineinhalb Jahren habe sich die Chance einer vom Arbeitsamt unterstützten Umschulung zum Schweißer ergeben, die er sofort ergriffen und dann in einer Schlosserei in Wendlingen gearbeitet habe. 2006 sei dann seine erste, 2011 seine zweite Tochter geboren worden. Er sei zwischendurch eineinhalb Jahre Hartz-IV-Empfänger gewesen. Letztendlich habe er zusammen mit einem Bekannten einen eigenen Betrieb (Laserschweißen) aufgebaut und betrieben. Mit der Mutter seiner Töchter sei er neun Jahren zusammen gewesen, dann habe man sich getrennt, die Kinder seien bei ihr geblieben. Seit 2019 sei er in einer neuen Beziehung. Bei seiner aktuellen Freundin könnte er auch nach seiner Haftentlassung wohnen. Er würde dann versuchen, in seinen alten Job zurückzukehren. Nach der Verhaftung habe ihn sein Kollege gebeten, aus dem Betrieb auszusteigen, was er auch getan habe. Die ihm ausgezahlten 30.000 Euro habe er an seine Eltern gegeben, um sein Darlehen zurückzuzahlen.

Zur Sache wolle er „heute“ nichts aussagen, so B. Beim VR stößt das auf Unverständnis: „Sie hätten eigentlich am ehesten Grund, sich zu äußern.“ [Schließlich ist B. der einzige Angeklagte, der nicht beim zentralen Planungstreffen der „Gruppe S“ in Minden war.] Die GBA fordert, dass der Haftbefehl weiter aufrecht zu erhalten sei, solange B. nicht zur Sache aussagt. RA Mandic ist da anderer Meinung. B. habe glaubhaft seine persönlichen Verhältnisse offengelegt. Es bestehe keine Fluchtgefahr, zumal B. auch sehr an seinen Kindern hänge. Zudem sei der Tatvorwurf ja nur noch „Unterstützung“, es sei also nicht von einer hohen Strafe auszugehen. Daher beantragt die Verteidigung, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen.

Letztendlich ergeht der vom VR verkündete Beschluss, dass der Haftbefehl gegen B. außer Vollzug gesetzt wird. B. müsse sich aber wöchentlich beim Polizeirevier Kirchheim unter Teck melden. Sollte B. gegen die Auflagen verstoßen, könne der Haftbefehl wieder aktiviert werden.

prozesstage34

Prozesstag 34: Über Inszenierungen und die Sehnsucht nach dem Tag X

Am 34. Prozesstag (5. Oktober 2021) gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“ wurde der Zeuge Dr. Joachim W. (62) vernommen. Er hatte als Facharzt für Psychiatrie 1997 eine Stellungnahme und 2000 ein Gutachten über Paul-Ludwig U. erstellt. Auch an diesem Verhandlungstag ging es um die Glaubwürdigkeit und die Schuldfähigkeit von Paul-Ludwig U., auf dessen Aussagen ein großer Teil der Anklageschrift basiert. Ihm wurde von Dr. W. eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. An viel konnte sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Aber U. sei durch seine Ambivalenz und Inszenierungen aufgefallen. Nach der Mittagspause wurden drei Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ) vom 13. Februar 2020 abgespielt, also am Tag vor der Razzia gegen die „Gruppe S“. In einem der Gespräche plante Michael B. mit Marcel L. aus Ellwangen eine neue Gruppe bzw. einen Stammtisch in Bayern und Baden-Württemberg („Gruppe Süd“). Die Initiative dazu ging von Michael B. aus. In einem anderen Telefonat regten sich Michael B. und ein „Basti“ darüber auf, dass die Deutschen „keine Eier mehr“ hätten, und regen sich über Politiker auf. Michael B.: „Aber wir werden es nicht vergessen. Der Tag wird kommen.“

Zu Beginn des Verhandlungstags ist der Vorsitzende Richter (VR) ungehalten. Wegen eines Staus beginnt die Verhandlung fast eine Stunde verspätet, und der VR muss Paul-Ludwig U. vor dem Gebäude suchen und ihn hereinzitieren. Das sei „eine Frechheit sondergleichen“. Er fordert U. auf, sein Verhalten zu ändern, und droht, man könne auch einen Haftbefehl erwirken. Anschließend verkündet der VR, dass der Antrag der Rechtsanwälte (RA) Becker und Hofstätter auf sofortige Vernehmung des Sachverständigen Dr. Winckler abgelehnt wird.

Nun nimmt der Zeuge Dr. Joachim W. Platz, der vor vielen Jahren ein Gutachten über Paul-Ludwig U. erstellt hatte. Der Psychiater berichtet, er arbeite seit April 2002 im Maßregelvollzug in Stendal, dem zentralen Maßregelvollzug des Landes Sachsen-Anhalt. Dort sei er ab 2009 ärztlicher Direktor gewesen. Er habe vor einem oder anderthalb Jahren ein Schreiben von U. bekommen, nach 20 Jahren ohne Kontakt. In diesem Schreiben habe ihm U. in „bedrohlichem Ton“ unterstellt, Fehler gemacht zu haben. U. habe angekündigt, er werde das mit seinem RA aufarbeiten, und W. werde noch von ihm hören, er solle sich schon mal „auf etwas gefasst machen“. Den Brief habe er psychohygienischen Gründen vernichtet.

Der Zeuge gibt an, er könne sich nur noch grob an U. und dessen Vorgeschichte erinnern. Er wisse noch, dass U. viele Anträge gestellt und wieder zurückgezogen habe. Diese Ambivalenz sei ihm noch in Erinnerung. Der VR hilft W.s Gedächtnis auf die Sprünge und hält vor, W. habe das erste Schreiben, in dem U.s Name aufgetaucht sei, am 11. Dezember 1996 erhalten. U. sei am 13. März 1997 zu sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Er habe bei U. eine „Persönlichkeitsstörung mit dissoziativer Persönlichkeit und narzisstischen Anteilen“ diagnostiziert.

U. in Haft: Suizidversuch, Geiselnahme, Befreiungsfantasien

W. erinnert sich, dass U. wegen einer Geiselnahme an einem Beamten in Haft gewesen sei. Der Polizist habe U. von einem Suizidversuch abgehalten und sei daraufhin als Geisel genommen worden. Auch erinnert sich W. an eine Erzählung von U.: Mithäftlinge hätten geplant, teure Zahnarzt-Gegenstände zu stehlen und dann in Osteuropa zu verkaufen. U. habe deren Namen genannt und gesagt, die Polizei wisse Bescheid. Der Zeuge kann sich jedoch nicht erinnern, jemals wieder Hinweise auf einen solchen Fall gehört zu haben.

Nun liest der VR aus einem Schreiben von 1997 vor: Die Integration von U. in die Patientengesellschaft sei „mehr als schwierig“. Es habe handgreifliche Auseinandersetzungen und Körperverletzungen gegen Mitpatienten gegeben. In Gesprächen könne sich U. von seinem Verhalten nicht distanzieren. Es habe auch verbale Entgleisungen und Tötungsfantasien gegeben.

Im Jahre 2000 schließlich wurde der Zeuge beauftragt, ein Gutachten über U. anzufertigen. Dafür habe er ihn in der JVA Werl zweimal exploriert, berichtet er. In Gesprächen sei U. oft ausufernd gewesen und habe kein Ende gefunden. Insgesamt sei er eine nach Aufmerksamkeit heischende Person. U. habe in Gesprächen nur wenig eigene Anteile an Konflikten anerkennen können und stattdessen das Personal als schuldig an seiner Impulsivität betrachtet. Außerdem habe er unter Stimmungsschwankungen gelitten. In der Selbstdarstellung gegenüber Mitpatienten habe U. versucht, sich als erfahrener Knastbruder darzustellen. Der Zeuge ergänzt: U. sei im Team als schwierig bekannt gewesen, und als einer, der sich im Vergleich zu seinen Mitpatienten als etwas Besseres gefühlt habe. Diese habe er abgewertet, unter anderem indem er einen von ihnen als „Viech“ beleidigt habe.

„Die Grenzen zwischen realer Welt, Anspruchsdenken und Inszenierung“

Aus einem Text verliest der VR noch eine Einschätzung über U.: Dieser laufe leicht Gefahr, die Grenzen zwischen realer Welt, Anspruchsdenken und Inszenierung zu verwischen. Bei Widerspruch erfolge durch ihn eine heftige Gegenrede. Der Zeuge bestätigt diesen Eindruck: U. sei seine Wirkung auf andere wichtig, sogar wichtiger als andere Ziele. Daher hätten sich U.s Wünsche und Anträge teils sehr widersprochen.

Weiter zitiert der VR: „Gelingt Herrn U. eine weitere Inszenierung, dann bestärkt ihn das in der Überzeugung eigener Grandiosität und Einzigartigkeit.“ Der Zeuge kommentiert, das liege an der histrionischen und narzisstischen Persönlichkeitsstörung von U.

Der VR fasst zusammen, wie es mit U. und dem Zeugen nach dem ersten Aufeinandertreffen weitergegangen sei.Zwischen 1996 und 1997 hätten sie einander mehrmals gesehen. Dann sei U. in den Strafvollzug gewechselt, woraufhin die beiden nur noch für das Gutachten im Januar und Februar 2000 in der JVA Werl miteinander Kontakt gehabt hätten. Obwohl U. am 16. Juli 2001 wieder zurück in die Eickelbacher Forensik verlegt worden sei, habe W. den Zeugen nicht noch einmal getroffen.

Verteidigung: U. manipuliert und strebt nach Aufmerksamkeit und Einzigartigkeit

Nach dieser Befragung haben die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung und Marcel W.s Verteidiger RA Miksch betonen, U. gehe es um Aufmerksamkeit. RA Miksch fügt hinzu, U. begehre Einzigartigkeit. Es bestehe nicht nur das Potenzial, sondern auch der Wille zur Manipulation.

RA Mandic, Verteidiger von Michael B., argumentiert ähnlich: Es kristallisiere sich heraus, dass U. damals über „erhebliche Manipulationsfähigkeiten“ und „überdurchschnittliche Intelligenz“ verfügt habe. Es stelle sich die Frage: „Haben die Behörden ihn instrumentalisiert oder er sie?“ Vorstellbar sei, dass U. die Behörden hinters Licht geführt habe.

Michael B.: „Ich habe das Ganze beschissen vernachlässigt“

Nach Abschluss der Befragung des Zeugen W. folgt die Präsentation des Mitschnitts eines Telefonats zwischen Michael B. und Jürgen N. vom 13. Februar 2020. N. sagt darin über Paul-Ludwig U.: „Der Typ war mir von Anfang an suspekt.“ Er fragt, wie man sich jemanden „ins Haus holen“ könne, der solch sinnlose Straftaten wie eine Geiselnahme begehe. Für ihn sei U. ein „durchgeknallter Psychopath“. Michael B. pflichtet ihm darin bei, dass die Geiselnahme sinnlos gewesen sei. Und für seinen Verrat [an der „Gruppe S“] müsse U. Konsequenzen zu spüren bekommen. Dann erwähnt Michael B. die Entscheidung von Werner S., auszusteigen [aus seinen (politischen) Aktivitäten in Deutschland]. S. habe ein Statement verschickt, in dem er sich auskotze. B. sagt auch, er habe sich bei Werner S. auf der Mailbox dafür entschuldigt, dass er nicht nach Hamburg zum Treffen gekommen sei, weil er zu viel zu tun habe. Werner S. habe sich darauf nie zurückgemeldet.

Danach spielt der VR eine weitere Aufnahme ab. Es handelt sich um ein Telefonat vom Abend des 13. Februars 2020 zwischen Michael B. und Marcel L. aus Ellwangen. Michael B. erklärt darin, er habe sich wegen Existenzängsten rausziehen müssen. Er habe „das Ganze beschissen vernachlässigt“. Dann sprechen sie über Paul-Ludwig U., und auch in diesem Telefonat kommt Unverständnis für dessen Aufnahme in die Gruppe auf, angesichts des Charakters und der Vorgeschichte von U. Marcel spricht auch den Diebstahl an, den U. beim Treffen in Thomas N.s Haus begangen haben soll.

Michael B. wechselt das Thema; offenbar denkt er darüber nach, eine Süd-Gruppe zu gründen. Er selbst halte sich lieber im Hintergrund. B. sagt, „die Gruppe“ [vermutlich die Telegram-Chatgruppe „Netzwerk BW / BY“] sei weg. Deswegen fragt er L., ob er noch die Nummer von Marco habe. B. tauscht sich mit L. über weitere mögliche Mitglieder für das neue Projekt aus. Vorerst will B. „mit dir, Jürgen, Basti und mir“ starten, später aber mehr Personen aufnehmen. Als sie überlegen, wer noch als Mitglied in Frage käme, kennen sie von einigen Personen allerdings nur die Online-Pseudonyme, nicht aber die tatsächlichen Namen. B. verkündet, er werde Jürgen fragen, der die Namen kennen könnte. Notfalls könne man auch Werner S. fragen, mit dem er bereits über die Idee gesprochen habe, einen „Stammtisch im Süden“ einzurichten. S. habe er gesagt: „Ich bin nur Standby“, aber man könne auf ihn zählen.

B. plante offenbar, eine „Gruppe Süd“ zu gründen

Solche regionalen Gruppen hält Michael B. für vorteilhaft: „Was bringt es mir denn, nach Hamburg zu fahren?“ Es sei sinnlos, eine Gruppe aufzubauen, deren Mitglieder über das ganze Land verstreut seien. „Die Gruppe [Chatgruppe „Heimat“] ist ok, aber sie nervt mich auch.“ Lieber sei ihm, wenn man sich alle fünf, sechs Wochen regional treffe, die Handys weglege und dann offen reden könne. Marcel L. sagt darauf, den Norden decke das „Freikorps“ ab.

Im Anschluss an dieses Audio können die Verfahrensbeteiligten Erklärungen abgeben. RA Herzogenrath-Amelung legt Wert auf eine Unterscheidung zwischen der im Telefonat geplanten Südgruppe und den Angeklagten: In dieser neuen Gruppe seien Leuten, die nicht in Minden gewesen seien. Das zeige die Distanz zu anderen Gruppen.

RA Berthold legt das Telefonat so aus, dass sein Mandant Michael B. als Prepper eine eigene „Gruppe Süd“ habe aufbauen wollen, die der Organisation von Prepping-Treffen dienen sollte. Sein Mandant habe keine Ahnung gehabt, was in Minden besprochen werden sollte oder besprochen worden sei.

Paul-Ludwig U.: „Der mit dem Kawumm“

Nun spielt der VR eine weitere Aufnahme aus der Telekommunikationsüberwachung ab; diesmal handelt es sich um ein Gespräch zwischen Michael B. und „Basti“, ebenfalls vom Abend des 13. Februars 2020. Eingangs erklärt Michael B., dass die Chat-Gruppe „Bayern-BaWü“ gelöscht worden sei. Dann kommt er auch Basti gegenüber auf Paul-Ludwig U. zu sprechen. „Da war so ein Spitzeltyp“, erzählt er; „Basti“ habe U. ja auch schon kennengelernt. [Vermutlich beim Hummelgautsche-Treffen] Und tatsächlich scheint sich Basti zu erinnern: „Der mit dem Kawumm?“ B. bejaht, und berichtet, U. sei auf dem Treffen gewesen, habe gestohlen und sei ein Spitzel.

Auch mit „Basti“ spricht B. über den Plan, eine neue Gruppe zu gründen. Er denke an einen Stammtisch, der alle fünf oder sechs Wochen stattfinden solle, entweder in der Kneipe von Jürgen in Pforzheim oder in einer in Ellwangen, also bei Marcel. Eine regionale Gruppe sei gut, argumentiert B., er habe nämlich weder Geld noch Zeit, um ständig hunderte Kilometer zu fahren. Daher mache er lieber etwas mit „den Jungs aus meiner Ecke“.

Bei einem kurzen Exkurs zur AfD-Spendenaffäre erklärt „Basti“, die AfD wäre ohne Spenden nie so groß geworden. Die „guten Leute“ in der Partei seien alles Schwaben, wie beispielsweise Boehringer. [Peter Boehringer ist einer der Hardliner der AfD gegen die EU, gegen Corona-Maßnahmen und gegen offene Grenzen.]

Michael B.: „Wir werden es nicht vergessen. Der Tag wird kommen.“

Anschließend sinniert „Basti“, es dauere, bis „die kritische Masse mal aufsteht“. Dann lobt er seine Region: Er kenne einige Türken in seinem Freundeskreis, die seien „wertvoller als Norddeutsche“. „Wir hier in Schwabenland erziehen die [Türken] wenigstens.“ Er kenne viele Türken, die eine Firma hätten oder Ingenieure seien. Danach sprechen die beiden über Politiker*innen, was Michael B. mit „Wir werden es nicht vergessen. Der Tag wird kommen“ kommentiert.

Als nächstes Thema besprechen B. und „Basti“ die Online-Kommunikation. B. erwägt, ob man für wichtige Themen nicht Onlinespiele [bzw. deren Chats, um Überwachung zu umgehen] als Kommunikationsbasis nutzen sollte. „Basti“ antwortet, er habe da „ein gutes Spiel für sowas“.

Michael B. fasst zusammen: Es soll ein altbewährter Stammtisch werden. Die neue Chatgruppe dafür solle „Süd“ heißen. Dafür soll ihm Werner S. noch die Nummern geben, die in der gelöschten „Bayern-BaWü-Gruppe“ gewesen seien. Bei dem Stammtisch habe er keine Lust auf „diese ganzen Parolen und Bilder“. Er brauche nicht die Empörung über jeden Flüchtling und jedes Politiker-Zitat. B. macht sich über rechte Aufschneiderei in Chats lustig. „Basti“ stimmt zu: Deswegen habe er sich aus diesen Gruppen verabschiedet.

Michael B. kündigt an, er wolle aber auch richtige Treffen durchführen. Er habe so etwas schon mal mit 12 bis 14 Leuten in Kirchheim [unter Teck] gemacht. Ein Freund habe dort ein Lokal, und man habe sich Stockwerk über diesem getroffen und sei bedient worden. Er habe Lust auf ungezwungenere Treffen mit Musik, auf denen man nicht nur diskutiert. „Basti“ kündigt an, er sei dabei. Er will wissen, wer Jürgen ist. B. antwortet: Das sei ein kleiner Glatzkopf, der bis zum Hals tätowiert sei. Den treffe er auch beim Arbeiten. Jürgen sei ein „Survivaltyp“ und gehe bald wieder in den Wald. Im Gegensatz zu diesem Jürgen möchte Michael B. Marco offenbar nicht aufnehmen, „außer er kommt auf mich zu und sagt: Ich hab’s geschnallt, ich will was tun.“

Damit endet dieses Telefonat, und der VR fragt nach Erklärungen. RA Berthold weist darauf hin, dass über U. als der mit dem „Kawumm“ gesprochen worden sei. Zudem erklärt er, dass Michael B. in den Telefonaten viel über Politik geredet habe und eine „Gruppe Süd“ habe bilden wollen, aber ohne konspirative Inhalte.

Der VR kündigt an, den Prozesstermin kommenden Donnerstag aufzuheben, sowohl aus organisatorischen als auch aus gesundheitlichen Gründen. Dann beendet er den heutigen Verhandlungstag.

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Prozesstag 33: Mangelndes Engagement und ein Spitzelverdacht in der „Gruppe S“

Am 33. Prozesstag, 30. September 2021, konnten die Bundesanwaltschaft, die Verteidigung und die Angeklagten Fragen an die Zeugin D. stellen. Diese hatte 2003 den Angeklagten Paul-Ludwig U. begutachtet. In der Befragung durch die Verteidiger*innen zeichnete D. das Bild eines Probanden, der nicht besonders auffällig gewesen sei. Er habe im normalen Rahmen versucht, seine Interessen durchzusetzen. Dabei gehe es U. vor allem um die Befriedigung seines Geltungsbedürfnisses. Im weiteren Verlauf des Prozesstages wurden Aufnahmen von der Telekommunikationsüberwachung aus der Zeit nach dem Treffen in Minden am 8. Februar 2020 abgespielt. Dabei wird das Misstrauen der Mitangeklagten gegenüber Paul-Ludwig U. deutlich. U. wurde in Abwesenheit aus der „Gruppe S“ verbannt und sämtliche Kommunikation gelöscht. Werner S. war höchst frustriert darüber, dass mehrere Jahre Aufbauarbeit umsonst gewesen seien. Er wie auch Tony E. wollten sich erst einmal zurückziehen, hielten aber offenbar an ihren Plänen fest.

Der Vorsitzende Richter (VR) verweist auf eine Angabe der Zeugin Dr. W., die den Angeklagten Werner S. in der Vergangenheit begutachtet hat. Die Zeugin gebe an, sich an nichts mehr erinnern zu können. Daher lasse man die Zeugin nicht extra aus Bayern anreisen, sondern beschränke sich darauf, ihr Gutachten zu verlesen.

Für den heutigen Tag ist die Zeugin Dr. D. erneut geladen. Sie war Gutachterin des Angeklagten Paul-Ludwig U. während seiner Haftzeit Anfang der 2000er Jahre. Nach der Belehrung durch den VR gibt die Zeugin an, weiterhin unbefangen zu sein. Sie habe nur im Internet nachgelesen, wie weit der Prozess fortgeschritten sei. Nachdem der Senat die Zeugin am vorherigen Prozesstag befragt hat, haben heute die weiteren Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Davon machen die Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft (BA), einige Verteidiger*innen und alle Angeklagten keinen Gebrauch.

Versuchte Paul-Ludwig U., die Zeugin im Vorfeld telefonisch zu beeinflussen?

Weil die Anklagebehörde auf die Möglichkeit verzichtet, die Zeugin zu befragen, beginnt RA Herzogenrath-Amelung mit der Befragung. Den Verteidiger von Frank H. interessiert, ob sich die Zeugin an Schilderungen des Angeklagten U. zu Diebstählen erinnern könne, und wer davon betroffen gewesen sei. Die Zeugin kann sich grob daran erinnern, dass das Thema Diebstahl in der Begutachtung aufgekommen sei. An Einzelheiten könne sie sich jedoch nicht erinnern, ohne dies mit dem Gutachten durcheinander zu bringen. Eine Schilderung habe die Jugend des Angeklagten U. betroffen, in der er als Kind von einem Familienangehörigen bestohlen worden sei. Er sei in diesem „dissozialen Verhalten“ aufgewachsen.

Im Fragefokus der Verteidigung liegt auch ein Anruf des Angeklagten Paul-Ludwig U. vor der Vernehmung der Zeugin im Prozess. Die Frage von Wolfgang W.s Verteidiger RA Grassl, ob sich U.s Drohung, sie zu verklagen [siehe dazu Prozesstag 32], auf ihr Antwortverhalten auswirke, verneint die Zeugin. „Wieso sollte es das?“, fragt sie zurück.

Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers greift eine Aussage der Zeugin aus der Vernehmung durch den Senat vom vergangenen Prozesstag auf. Die Zeugin schrieb U. Intelligenz und eine gute Beobachtungsgabe zu. Der RA möchte wissen, ob U. diese Fähigkeit bei seinem Gegenüber dergestalt anwende, um daraus Wünsche des Gesprächspartners abzuleiten, die er in seinem Sinne nutzen könne. Dr. D. schätzt U. so ein, dass er „aus seiner Biografie heraus eine gute Beobachtungsgabe“ habe. Er nutze diese jedoch nicht, um über Schwächere Macht auszuüben. RA Berthold, Verteidigung von Michael B., interessiert sich für eine Formulierung aus ihrem Gutachten, in dem sie U.s Intelligenz als durchschnittlich bis überdurchschnittlich einschätzt. Der RA fragt, ob sie die Art der Intelligenz, beispielsweise soziale oder mathematische Intelligenz, genauer beschreiben könne. Die Zeugin verneint. Diese Formulierung beschreibe ihren Gesamteindruck.

Über Geltungsbedürfnis und Manipulation

Das Interesse einzelner RA*innen im Zusammenhang mit dem Thema Intelligenz gilt der Frage, inwiefern U. diese Fähigkeiten manipulativ eingesetzt haben könnte. RA Siebers möchte wissen, ob Paul-Ludwig U. versucht habe, gewisse Eitelkeiten auszunutzen und gezielt das angesprochen habe, von dem er ausging, dass man es von ihm hören wollte. RA Picker, Verteidiger von Marcel W., fragt zudem, ob U. versucht habe, Institutionen für seine Zwecke einzuspannen. Die Zeugin verweist auf die Begutachtungssituation, in der es nicht ungewöhnlich sei, dass Probanden bestimmte Wünsche und Vorstellungen zu erreichen versuchen. Auf die Frage, ob U. sich im Gespräch Vorteile verschaffen wollte, erwidert die Zeugin, er habe eine Kontrolle gesucht. In seiner Biografie habe er Ohnmachtserfahrungen gemacht. Sein Ziel sei es gewesen, sein Geltungsbedürfnis durchzusetzen. Zu Teilen könne sie sich auch daran erinnern, dass U. versucht habe, Institutionen wie die forensische Unterbringung für sich zu beeinflussen.

Auf die Frage von RA Herzogenrath-Amelung, ob der Angeklagte U. sich habe größer machen wollen als er ist, ordnet die Zeugin ein solches Verhalten als allgemein nicht ungewöhnlich ein. „Klar, er hat ein Geltungsbedürfnis.“ Bei der von Vernachlässigung geprägten Biografie von U. sei es nachvollziehbar, dass er Aufmerksamkeit wolle. Es sei ihr nicht immer ganz leicht gefallen zu unterscheiden, was authentisch und was von ihm ausgestaltet gewesen sei. Auf die Frage von RA Berthold, ob U. über seine wahren Ziele hinwegtäuschen wollte, um sie auf einem Umweg zu erreichen, antwortet die Zeugin, dass das fast jeder forensische Patient und auch generell fast jeder Mensch könne.

Inszenierungskunst als Ausdruck von Beziehungswünschen

Michael B.s Verteidiger RA Mandic greift eine Aussage der Zeugin aus der Befragung durch den Senat auf. Vorgestern habe sie gesagt, U. habe etwas „Verschmitztes“. Heute aber sage sie, er habe nichts „Verschlagenes“. Für ihn klinge das unstimmig. Die Zeugin erklärt RA Mandic, dass dies zwei unterschiedliche Dinge seien. U. habe eine kindliche Gestalt und immer etwas in petto, um sich interessant zu machen. Verschlagenheit unterscheide sich hiervon durch Macht und Kontrolle, mit denen man genau schaue, wie man jemandem auf hohem Niveau austricksen könne. Das habe sie bei U. nicht erkennen können.

Auf eine Nachfrage von RA Mandic, bei der er auf alltägliche Lügen des Angeklagten U. abheben möchte, kontert die Zeugin: „Ich finde Ihre Frage gerade sehr manipulativ“. Sie bittet darum, die Frage umzuformulieren. Auf die anschließende Frage, ob sich U. im Alltag durch Beobachtung dahingehend weiterentwickelt habe, dass er andere Menschen, auch die Gutachterin, habe besser einschätzen können, verweist die Zeugin auf die unterschiedlichen Settings, in denen sich ein Proband bewegt. Die Probanden könnten sich angesichts wechselnder Therapeuten und Therapien nicht permanent verstellen. Mit den Eindrücken unterschiedlicher Beobachter könne man die Entwicklung von Probanden ganz gut beschreiben.

Zeugin betont, sie könne nur über den U. von 2003 sprechen

Auch RA Picker greift eine Aussage der Zeugin vom vorangegangenen Dienstag auf, als sie U.s Agieren als „dramatisch“ beschrieb. Der RA möchte ihre Einschätzung zur Frage hören, ob „Inszenierungskunst“ ein Persönlichkeitsmerkmal von U. sei. Dr. D. verweist darauf, dass sie nicht wisse, wie sich U. seit der Begutachtung weiterentwickelt habe. Bezüglich der damaligen Begutachtungssituation wolle sie eher von einer „Re-Inszenierung“ eines in seiner kindlichen Entwicklung verletzten Menschen, der gesehen werden wolle, sprechen. Es seien „Beziehungswünsche, die sich da Bahn gebrochen haben“, wobei sich das mit der Zeit ändern könne.

RA Picker hält der Zeugin aus einem Gutachten eine Passage vor, in der es heißt: „Hierbei laufe er auch Gefahr, Grenzen zwischen realer Welt, Anspruchsdenken und schlichter Inszenierung zu verwischen“, sodass das Interesse Dritter der Motor sei, der ihn antreibe. Er fragt die Zeugin, ob das auch ihr Eindruck gewesen sei. Die Zeugin verneint das, sie habe U. zu einer anderen Zeit kennengelernt. Oft komme es vor, dass sich das Verhalten ändere, wenn jemand neu eingewiesen wird. Auf RA Pickers Frage, ob sich denn U. krankheitseinsichtig gezeigt habe, antwortet die Zeugin, dass dies in Teilen zuträfe. Sein damaliger Oberarzt K. habe ihr die Rückmeldung gegeben, dass Paul-Ludwig U. ein sehr zuverlässiger Patient gewesen sei. U. sei es jedoch wichtig gewesen, dass man nicht das Label „Therapie“ auf ihn anwende. Wenn man etwas neutraler an ihn herangetreten sei, dann habe es eine Entwicklung innerhalb seines Erlebens gegeben. So sei ihm zum Beispiel eine Ausbildung wichtig gewesen.

Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben möchte von der Zeugin wissen, wie sie die häufigen Wechsel zwischen Justizvollzugsanstalt (JVA) und Forensik in U.s Lebenslauf sehe. Sie habe das so verstanden, dass er in die Forensik wollte, sobald er in der JVA war, und umgekehrt. Die Zeugin kann sich daran nicht erinnern. Nach der Geiselnahme habe er die Forensik verlassen wollen und sie als verbrannte Erde betrachtet. Er habe den Wunsch nach Stabilisierung geäußert und eine weitere Therapie abgelehnt. Eine mangelnde Freiwilligkeit stünde aber dem therapeutischen Setting entgegen, so dass in solchen Fällen die Wiederaufnahme des Maßregelvollzugs in Betracht gezogen würde.

Keine politischen Diskussionen

Wie hat sich der Angeklagte U. in der damaligen Zeit zu Muslimen und über den Islam geäußert? Diese Frage wirft RA Grassl in den Raum. Die Zeugin kann sich nicht daran erinnern, dass dies ein Thema gewesen wäre. Viele Patienten würden in der Forensik ihr brüchiges Selbstverständnis durch eine sehr nationale Einstellung kompensieren. Ein Vaterland zu haben sei ein stabilisierender Faktor, der ihnen nicht genommen werden könne. Das sei eine Selbsterhöhung bei gleichzeitiger Abwertung anderer. Mit U. habe es keine politischen Diskussionen gegeben, obwohl sie U. zusprechen würde, dass er sich politisch auf dem Laufenden gehalten haben könnte. Auch an Aussagen zu etwas so „Außergewöhnlichem“ wie die Antifa kann sie sich nicht erinnern.

RA Mandic hakt nach, ob es einen „Hass auf Ausländer“ gegeben habe. U. habe beschrieben, er sei mit 11,5 Jahren von einem im Dorf lebenden Türken missbraucht worden. Die Zeugin erinnert sich, dass die Tat eine Bedeutung gehabt habe, es aber keinen Unterschied im Missbrauchsablauf mache, woher der Täter komme. U. habe die Vergewaltiger allgemein „die Viecher“ genannt, und der Kontakt in der Forensik mit solchen Tätern habe ihn aufgewühlt. Täter ausländischer Nationalität habe es für ihn nicht gegeben, sondern Täter.

Die Zeugin sieht keinen Grund zum Zweifeln an ihrem Gutachten

RA Mandic liest eine Definition der „Borderline“-Störung vor und fragt, ob das auf U. anwendbar gewesen sei. Die frühere Gutachterin verneint dies. So pauschal passe der Satz nicht. Borderline sei ein Anteil am Gesamtbild, jedoch nur einer unter mehreren. Da das Gutachten über 17 Jahre zurückliegt und der Begutachtungszeitraum rund ein Jahr betrug, betrachten einige Verteidiger*innen die Aussagekraft des Gutachtens kritisch. Bei Fragen zum Begutachtungszeitraum und der allgemeinen Einschätzung zur Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten U. verweist der VR auf die Fragen und Antworten des vorherigen Prozesstages.

RA Siebers greift die Selbsteinschätzung der Zeugin auf einer Skala von 1 bis 10 zu ihrer Treffgenauigkeit der Diagnose auf. Die Zeugin hatte dieses am vorherigen Prozesstag auf 6 bis 7 verortet. Der Anwalt möchte wissen, ob sich diese Selbsteinschätzung auf damals oder heute beziehe. Die Zeugin sagt aus, dass sie damals vielleicht einen Punkt höher gelegen hätte. Es handle sich um eine Momentaufnahme, in der sie den Probanden in einer bestimmten Zeit erlebe. In der Fachdiagnose gebe es immer Nuancen in der Einschätzung. Pi mal Daumen tue sich da aber nicht viel.

Auf die Frage von Wolfgang W.s Verteidigerin RAin Rueber-Unkelbach, ob die Zeugin heute bei einem ähnlichen Fall mit denselben Methoden die Begutachtung durchführen würde, erklärt D., dass sie einige Dinge anders machen würde. Man könne das nicht so einfach vergleichen; es gebe heute andere Möglichkeiten und Erfahrungen. An den Krankheitsbildern an sich habe sich hingegen wenig geändert. Außerdem sei zu bedenken, dass sich diese im Laufe des Lebens ändern können.

Die Zeugin wird unvereidigt entlassen. Der VR gibt den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Erklärungen zur Zeuginnenvernehmung abzugeben. RA Grassl sieht im Anruf von Paul-Ludwig U. einen Versuch, die Zeugin zu manipulieren. Diese bestreite das, der Vorwurf bleibe jedoch im Raum. Marcel W.s Verteidiger RA Miksch hebt auf die Manipulationsfähigkeit von U. ab, der Mitangeklagte und Ermittlungsbehörden damit beeinflusst habe. Für RA Picker hat sich die Verschmitztheit zur Verschlagenheit entwickelt. Die Zeugin habe außerdem einen zu kurzen Zeitraum gehabt, um den Angeklagten richtig einschätzen zu können. RA Mandic beklagt, man verliere sich im Fachchinesisch und komme nicht weiter. U. habe das klug gemacht: Ein Glaubwürdigkeitsgutachten komme bei ihm an seine Grenze, weil das Instrument für andere Fälle entwickelt worden sei.

Thomas N.s Verdacht: Wird die Gruppe bespitzelt?

Im weiteren Verlauf des Prozesstages werden Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) gemäß der Senatsverfügung vom 23. September 2021 abgespielt. Das dritte Gespräch aus dieser Reihe betrifft ein Telefonat zwischen den Angeklagten Thomas N. und Steffen B. vom 12. Februar 2020 um 7.20 Uhr. Das rund siebeneinhalbminütige Gespräch wurde also nach dem Treffen in Minden aufgenommen.

Darin äußert der Angeklagte Thomas N. den Verdacht, dass bei Paul-Ludwig U. „hinten und vorne was nicht stimmt“. Sein Verdacht begründet sich zum einen darin, dass U. auf der Rückfahrt im Auto von Minden angeblich verfolgt wurde, obwohl er ursprünglich mit dem Zug habe zurückfahren wollen. Thomas N. fragt, woher die Verfolger das hätten wissen können. Zum anderen habe N. beobachtet, dass am Freitag vor dem Treffen [07. Februar 2020] um 14 Uhr ein Auto gegenüber seinem Haus [in dem das Treffen stattfand] abgestellt wurde. Angeblich habe es eine Panne gehabt. Dieses Auto sei drei Stunden nach dem Treffen der Gruppe im Dunkeln abgeholt worden. N. hat den Verdacht, dass ihr Treffen abgehört worden sein könnte. Er befürchtet, dass die Observation auch in seiner Wohnung stattgefunden haben könnte. N. sagt jedoch auch, er traue Paul-Ludwig U. nicht zu, dass er wegen „einer Lappalie“ eine Kamera mit sich geführt habe. Den Verdacht gegen U., erwähnt N., habe er bereits „Giovanni“ [Werner S.] mitgeteilt.

Sein Gesprächspartner Steffen B. gibt sich wortkarg und verwundert, fragt punktuell nach der Einschätzung von N. und will ebenso in Kontakt mit Werner S. treten. Thomas N. rät dazu, U. aus jeder Gruppe zu entfernen, die Chats zu löschen und U. außerdem aus der „Bruderschaft Deutschland“ zu werfen. „Paul wird beobachtet“, ahnt N. Deshalb müsse man in der Gruppe nun auch auf anderen Kanälen miteinander kommunizieren, jedenfalls nicht mehr über Telegram. Er wolle mit Werner S. telefonieren, jedoch nicht über WLan, sondern über Kabel [weil das seiner Meinung nach schwerer abzuhören ist]. Es gebe „zu viele Zufälle“. Paul-Ludwig U. stelle ein Sicherheitsrisiko dar. Davor wolle er B. warnen, um gleichzeitig daran zu appellieren, Ruhe zu bewahren und alles zu löschen.

„Wir haben ein Sicherheitsproblem“

Die nächste Aufnahme wurde kurz nach dem Gespräch zwischen Thomas N. und Steffen B. aufgezeichnet. Es handelt sich um ein Gespräch zwischen Thomas N. und Werner S. am 12. Februar 2020 um 10.22 Uhr. Thomas N. steigt ein: „Wir haben ein Sicherheitsproblem“. N. erzählt seinen Verdacht bezüglich der Verfolgung von Paul-Ludwig U. im Auto von Wolfgang W. und die Geschichte mit dem Auto, das gegenüber seinem Haus abgestellt worden sei. Er fragt Werner S., ob jemand gesehen habe, dass U. wie alle anderen sein Handy draußen abgelegt habe. N. rät dazu, Paul-Ludwig U. rauszuwerfen und „auf die paar Euros“ zu „scheißen“. [Vermutlich meint er jene Summe, die U. bzw. die „Bruderschaft“ über U. als Mittelsmann beim Treffen in Minden zugesagt hatte.] „Weg, weg, weg“, bloß keinen Kontakt mehr, drängt N. Werner S. befürchtet, dass es Ärger mit Ralf N. und der „Bruderschaft“ geben könnte. Deshalb überlegt er, dorthin zu fahren. „Nix, nix, nix“, interveniert Thomas N. Werner S. ordnet an, sich aus allen Chatgruppen, auch den externen, zurückzuziehen. Er habe die Admins informiert. Paul-Ludwig U. sei aus allen Kanälen verschwunden: Telegram, Signal und WhatsApp. Thomas N. fügt hinzu, er habe inzwischen versucht, U. anzurufen, ihn aber nicht erreichen können.

„Hochverrat“

Werner S. ist sich noch nicht sicher, dass die Vorkommnisse mit Paul-Ludwig U. zusammenhängen. Er fragt nach, wann die anderen Männer gekommen seien und wer noch Zugriff auf das Haus gehabt habe. S. schildert seinen Eindruck, dass das Auto gegenüber dem Haus dort schon länger gestanden haben könnte. N. erwidert, er habe ein schlechtes Bauchgefühl und deshalb Werner S. am Tag vor dem Treffen bereits zu kontaktieren versucht. Ob andere einen Zugriff auf sein Haus gehabt hätten, wisse er nicht. Für die Anreise sei eigentlich verabredet worden, dass er Paul-Ludwig U. um 16 Uhr am Bahnhof abhole. Da sei dieser jedoch schon bei Markus K. gewesen. In dieser Zeit sei das Auto geparkt worden, obwohl es in der Nähe zwei Reifenhändler für die Behebung der vermeintlichen Panne gebe. Für Werner S. steht fest, dass das „nicht ungestraft“ bleiben könne. Das grenze an „Hochverrat“. Werner S. gibt an, unterdessen mit Tony E. telefoniert zu haben. Dieser sei aufgewühlt und mache Stress. Die „Geburtstagsfeier“ am 21. März sei nun auch storniert, äußert Werner S. mit dem Zusatz, „wenn du weißt, was ich meine“. Er appelliert, dass sich alle, auch die „Bruderschaft“, im Moment etwas zurückhalten müssten. Aktuell sei das alles Spekulation. Er lasse sich was einfallen. Er werde Schritte bei den Anwesenden einleiten. Thomas N. soll seine Leute aus der Gegend briefen. Thomas N. beteuert, dass sein Freund „Thor Tjark“ [= Thorsten W.] kein Problem sei. Den kenne er schon lange. Werner S. verleiht seiner Forderung Nachdruck, dass niemand ein Wörtchen nach außen verlieren solle, „nicht mal raushusten“. Thomas N. befürchtet, dass sein Finanzamt-Problem [angeblich hat der „Reichsbürger“ N. längere Zeit seine Steuern nicht bezahlt] und das Waffenverbot, welches ihm auferlegt werden solle, zum Problem werden könnten. Gleichzeitig bekräftigt er, dass ihr „Vorhaben“ weiter bestehen bleibe. Werner S. teilt mit, dass er erreichbar sei, wenn etwas Neues auf den Tisch kommen sollte.

In seiner Erklärung sieht RA Herzogenrath-Amelung im Anschluss an das Gespräch einen Hinweis, dass hier „hochkarätige Narren“ am Werk gewesen seien, die trotz des Verdachts, dass U. Teil staatlicher Organe sein könnte, an ihrem Vorhaben hätten festhalten wollen. RA Picker sieht in der Stornierung der „Geburtstagsfeier“ am 21. März einen Beleg dafür, dass die Gruppe nicht am 8. Februar gegründet worden sein könne. Die Gründung hätte bei der „Geburtstagsfeier“ stattfinden sollen. RAin Schwaben knüpft daran an und verweist darauf, dass Paul-Ludwig U. vom 21. März hätte wissen müssen. RA Mandic schließt sich seinem Kollegen RA Picker an und beantragt, das Verfahren einzustellen.

Tony E. zweifelte an U.: „Der Mann ist höchst fragwürdig“

Das nächste Telefonat, das abgespielt wird, führt Tony E. am 12. Februar 2020 mit Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“. Ralf N. ist nach der Trennung von seiner Frau mit dem Umzug beschäftigt. Tony E. bedauert, dass er und Kai [vermutlich Kai K., Gründer der „Bruderschaft“] am Wochenende nicht hätten dabei sein können. Er fragt Ralf N., wie sehr er Paul-Ludwig U. vertraue und was er von ihm wisse. Ralf N. vertraut U. sehr, wie er bekundet, und weiß aus seiner Biografie, dass dieser lange im Knast saß. Tony E. gibt ihm einen Tipp: „Hau ihn raus!“ Er könne jetzt zwar nicht über Details  reden, aber es stünden mehrere Sachen im Raum. So zum Beispiel ein „Kameradendiebstahl“ von U. bei Thomas N. und seiner Freundin. Die Bestohlenen seien gut situierte Leute, die er seit Jahren kenne und denen er vertraue. Thomas N. „hackt sich eher einen Finger ab, bevor der lügt“. Außerdem kommt er auf das Auto zu sprechen, das vor dem Gebäude geparkt habe. U. sei außerdem anders als geplant zurückgefahren. „Der Mann ist höchst fragwürdig“, äußert E. Er bedauere, dass er für U. ein gutes Wort eingelegt habe, und grollt, dass er „ihn totschlagen“ werde, wenn er ihn das nächste Mal sehe. Ralf N. verweist auf einen Stammtisch der „Bruderschaft“ am Sonntag. Dort werde er sich U.s Version anhören und überlegen, ob er ihn sofort oder später entferne. Mit dem Diebstahl habe sich das gute Verhältnis ohnehin erledigt. E. möchte sich schnellstmöglich mit Ralf N. treffen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Im Chat könne man das nicht besprechen. Nebenbei erzählt er auch, dass der „Legionär“ am Wochenende nicht dabei gewesen sei, weil dieser einen Auftrag im Raum Stuttgart erhalten habe.

RA Hofstätter erklärt im Nachgang des Gesprächs, sein Mandant Tony E. beziehe die Observation auf die Vergangenheit von Paul-Ludwig U. Außerdem stelle er den „Kameradendiebstahl“ als Problem in den Vordergrund. Beides spricht nach Ansicht des RA nicht dafür, dass die Inhalte des Treffens problematisch seien.

Der „Major“ soll Paul-Ludwig U. checken lassen

Als letztes Gespräch des Tages wird ein rund 40-minütiges Gespräch zwischen Tony E. und Werner S. vom 12. Februar 2020 abgespielt. Werner S. beginnt das Gespräch mit einem Späßchen. Tony E. berichtet ihm von einem Treffen in Hamburg mit dem „Major“. Man habe das Wochenende besprochen. Der „Major“ lasse U. checken, und am Wochenende wisse E., ob U. sauber sei oder nicht. Werner S. interveniert. Sauber könne man bei U. nicht sagen. Vielmehr „Arschloch“. Der Vertrauensbruch sei da. Tony E. will die Zugehörigkeit von U. [zur Gruppe] abhaken. Diese sei Geschichte. Der „Major“ habe daran erinnert, dass nach der Demonstration in Berlin eine Frau bei Werner S. zu Besuch gewesen sei. Es sei dann beim Bürgermeisteramt in Hamburg eine Anfrage des LKA Baden-Württemberg angekommen. Beim Bürgermeisteramt sei eine Frau zuständig, über die der „Major“ von so etwas erfahre.

Der Verdacht erhärtet sich für Werner S. und Tony E.

Tony E. erzählt, dass Thomas N. darum gebeten habe, U. kein Haar zu krümmen. Werner S. erkundigt sich nach dem Telefonat mit Ralf N. Tony E. gibt an, dass sich die „Bruderschaft“ am Sonntag treffen werde und Ralf N. im höchsten Maße über den Diebstahl entsetzt gewesen sei. Er (E.) habe sich N. gegenüber dafür eingesetzt, dass U. nichts geschehe und man sich in Kürze treffe. Außerdem habe Thorsten K. gesagt, so E., dass U. vom Staat nicht einfach so Geld erhalte, ohne eine Gegenleistung zu liefern. Werner S. sieht darin einen weiteren Beleg für U.s Spitzeltätigkeit. Alles passe zusammen, fasst Tony E. zusammen. Werner S. sagt, er gehe aktuell extra nicht auf Telegram, damit kein Theater entstehe. Marion G. habe auf die Sache reagiert. Es seien dann 57 Nachrichten innerhalb von drei Stunden in der Gruppe geschrieben worden. Auf einmal wolle man dort wissen, was los ist. [Zuvor hatte sich S. in mehreren Telefonaten über mangelnde Aktivitäten in der Gruppe beschwert.] Werner S. kündigt an, sich nun etwas zurückzuziehen.

Frust macht sich breit: Viel Aufwand für wenig Ertrag

Die beiden beraten kurz, welche anderen Kanäle man zur Kommunikation nutzen könnte. Werner S. redet sich den Frust von der Seele. Das sei nun die Ausbeute von 2015 bis 2020, von sechs Jahren. Man habe versucht, auf Biegen und Brechen etwas aufzubauen, dazu Vorbereitungskurse zu veranstalten, etwa zu Abwehrtechniken, habe viel Zeit und Geld investiert. Aber alle seien noch „satt“ und würden sich nicht bewegen. Die Leute könnten ihm den Buckel runterrutschen, schimpft Werner S. Er wolle weitermachen, aber nur mit ein paar wenigen Leuten, die er seit fünf, sechs Jahren privat kenne. Darunter falle neben Tony E. auch Frank [H.]. Tony E. lobt er, da er sich trotz Arbeit, Kindern und knapper Kasse engagiere. „Das ist Vorbereitung zum Widerstand“, sagt Werner S. Von anderen höre er nur Ausreden und sehe wenig Bereitschaft, am Wochenende mal 150 Kilometer zu fahren. Es sei aber auch nicht alles schlecht gewesen. Er habe tolle Leute kennengelernt, fühle sich fitter und habe Material, von dem er hofft, dass er es nie brauchen werde. Aber zeitlich und psychisch sei das ein hoher Einsatz. Man brauche eine Gruppe von 40 bis 50 Leuten, auf die man sich verlassen könne. Wenn diese aber bundesweit verstreut seien, bringe das nichts. Man habe Leute von Mecklenburg bis Garmisch. Selbst in einem ruhigen Gespräch mit Frank H. und Marcel W. habe man das Problem erörtert, es aber nicht hinbekommen, obwohl man nur 100 Kilometer voneinander entfernt wohne. Er verstehe es nicht. Das sei Plan A gewesen. Jetzt komme Plan B, sich zurückzuziehen. Tony E. stimmt ein. Er mache in seinem kleinen „Mikrokosmos“ weiter und wolle diesen weiter ausbauen. „Auf Schlimmste vorbereitet sein, aufs Beste hoffen“, gibt er als Devise aus. Und: „Besser agieren als reagieren“. Beide sind sich einig: viel Aufwand für wenig Ertrag.

Werner S. schimpft auf die „Drecks-Neonazi- und Hool-Vergangenheit“. „Ich bin nicht der tätowierte Vollpfosten, der sein Leben lang gesoffen und rumgeschlägert hat.“ Er sieht sich eher als gut sortiert, versuche mit Ex-Soldaten etwas aufzubauen, aber insgesamt bringe das nichts. Da konzentriere er sich lieber auf das Geldverdienen, das private Leben und die Tiere, bevor er sich jeden Tag krummbiege und „nur Shit“ ernte.

„Von Kameradschaft null Spur“

Werner S. steigert sich weiter hinein in seinen Frust, er sieht sich im Widerstand im eigenen Land. Man mache mit ihnen, was man wolle. Man müsse aufpassen, was man heute poste. Man werde durchsucht, und dann bekomme man etwas angehängt. Wenn es drauf ankomme, sei man auf das Vertrauen angewiesen. Aber: „Von Kameradschaft null Spur.“ Es gebe „nur eine Handvoll, und wenn das die Ausbeute ist…“. Werner S. fragt, wo man „deutsche Werte“ noch außerhalb des Internets finde: Fleiß, Disziplin, Aufrichtigkeit? Sich zu vernetzen, das gehe schnell, aber das Vertrauen fehle. „Sprüche kann ich jeden Tag machen“.

Tony E. stimmt zu. Es sei ein „Spiegelbild der Gesellschaft“ und „nur noch lächerlich“. Werner S. beklagt sich über Leute wie Tommy L. [aus der Bodenseeregion], der viele Leute um sich sammle, aber auch nichts umsetze. Was bringe es, 500 Leute in der Republik verstreut zu sammeln, fragt er. „Je mehr Mitglieder, desto wichtiger werde ich“ [als Anführer], unterstellt er andere Motive. Außerdem kritisiert er die Leute, die viel reden, aber nichts auf die Reihe bekämen und sich in Ausreden flüchteten.

Nicht der beste Eindruck

Über Frank H. sagt Werner S., dieser sei mit seinen 61 Jahren auch nicht mehr der, der er mal gewesen sei. Er hinterlasse nicht überall den besten Eindruck. Man könne doch nicht mit 15 Leuten nach Nürnberg auf die Reichstagstreppe fahren, und dann habe man Tage später die Kriminalpolizei bei sich stehen. „Wie hohl sind die Leute?“ Werner S. kommt zum Schluss: „Ich kann damit nichts mehr anfangen, ich bin durch.“ Tony E. pflichtet bei. Es gebe Leute wie Sören, die sich abrackerten, und dann Leute wie Marcel W., die auf dem Bau erst bei besseren Wetter wieder anfangen würden zu arbeiten, obwohl es mehr als genug zu tun gebe. Als Werner S. seine Tirade beendet hat, atmen beide durch. Man sei gezwungen, sich nach dem Wochenende zurückziehen, so Tony E. Enttäuscht zeigt sich Werner S. auch von „Marcello“ [Marcel L. von der „Freikorps“-Landesgruppe BaWü], der sich wochenlang nicht gemeldet habe. Jetzt aber, wo er vom Streit mit Paul-Ludwig U. erfahre, komme er wieder an. S. wirft L. vor, mit dem Kopf nicht die ganze Zeit bei der Sache gewesen zu sein. Das Gespräch endet relativ zügig, da Tony E. dringend auf die Toilette muss.

Die Verfahrensbeteiligten erhalten die Gelegenheit für Erklärungen. RA Herzogenrath-Amelung findet das Gespräch aufschlussreich. Werner S. sei seit 2014/2015 mit der politischen Entwicklung nicht mehr einverstanden gewesen. Die Bilanz falle „geradezu katastrophal aus“. Der RA kann keine Planung für Mord oder Totschlag erkennen. Werner S. habe keine Veranlassung gesehen, seine Sachen zu packen und nach Italien zu fliehen. RA Siebers verweist darauf, dass in dem Gespräch gesagt wurde: „Der Geburtstag fällt aus.“ RA Berthold erkennt in dem Gespräch, dass für Werner S. der Vertrauensbruch durch U. ein großes Problem gewesen sei. Er scheine sich aber nicht verfolgt oder beeinträchtigt zu fühlen. Es sei nicht um konkrete Planung und deren Abbruch gegangen, sondern allein um die Deaktivierung von Chatgruppen. Für den RA höre sich das so an, als sei hier kein Terror geplant gewesen. Die Anklage könne seiner Meinung nach so nicht aufrechterhalten werden.

Der VR kündigt an, dass in der kommenden Woche Dr. W. vernommen werde, ein weiterer Gutachter von Paul-Ludwig U. Außerdem müsse Paul-Ludwig U. den Gerichtssaal von nun an über den Haupteingang betreten. Den anderen Eingang dürfe er nicht mehr nutzen.

prozesstage32

Prozesstag 32: Paul-Ludwig U.: „Dramatisierend, theatralisch, manipulativ“

Am 32. Prozesstag gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“, dem 28. September 2021, befasste sich das Gericht mit der Psyche des Angeklagten Paul-Ludwig U. Dafür war Dr. Sabine D. als Zeugin geladen, die 2003 Psychiaterin von U. war und ein Gutachten verfasste, das ihm eine Borderline-Störung bescheinigte. U.s Aussagen sind zentral für die Ermittlungen und Anklage gegen die „Gruppe S“. Daher könnten die Erinnerungen der Zeugin an ihren damaligen Patienten – dramatisierend, theatralisch und manipulativ – relevant für den weiteren Prozessverlauf sein.

Eingangs verkündet der Vorsitzende Richter (VR) das Programm für die kommenden Wochen.

Geladen seien bis Jahresende vor allem Zeug*innen oder Sachverständige und Expert*innen aus dem Umfeld von Paul-Ludwig U. und Werner S. Bezüglich psychologischer Gutachten zu Paul-Ludwig U. kündigt der VR an, problematische Fragen für später zu notieren: Die Ersteller*innen der früheren Gutachten seien als Zeug*innen geladen; für alles weitere hingegen sei der Sachverständige Dr. Winckler zuständig, den man später befrage.

Heute wird als Zeugin Dr. Sabine D. (56) vernommen. Sie, so der VR, habe vor 18 Jahren als Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie Kontakt mit Paul-Ludwig U. gehabt und sich zur Vorbereitung auf den heutigen Prozesstag ihr altes Gutachten über U. durchgelesen. Die Zeugin beginnt damit, ihren beruflichen Werdegang zusammenzufassen: Von 1999 bis 2002 habe sie als Oberärztin in der Abteilung 3 für persönlichkeitsgestörte Patienten und von 2003 bis 2006 als Chefärztin im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn gearbeitet. [Das Zentrum dient der Diagnostik und Therapie von Straftätern.] Sie habe 2001 in als kommissarische Leiterin der Abteilung 1 angefangen und diese 2002 bis 2006 geleitet. Im Jahr 2006 sei die Abteilung 1 im Zuge einer Umorganisierung aufgelöst worden. Später habe sie eine Privatpraxis in Lippstadt gehabt. Seit April 2021 sei sie in der neurologischen Abteilung einer Reha-Klinik beschäftigt. Frau D. weist darauf hin, dass sie den Sachverständigen Winckler kenne.

„Sie können sich warm anziehen“

Danach geht sie genauer auf ihre Erinnerungen an ihren Patienten Paul-Ludwig U. ein. Im September 2003 habe sie über ihn ein Gutachten erstellt. Damals habe sie bereits in 20 bis 30 anderen Fällen Erfahrungen mit Gutachten gesammelt. In U.s Fall sei sie eher behandelnd als Gutachterin gewesen.

Die Zeugin berichtet, dass sich Paul-Ludwig U. im Januar 2019 noch einmal telefonisch an sie gewendet und gefragt habe: „Erinnern Sie sich an mich?“ Er habe gesagt, dass sie immer sehr fair zu ihm gewesen sei, aber er werde sie trotzdem verklagen. Er habe zu lange gesessen. Jetzt wolle er alle Gutachter für ihre „Fehlgutachten“ verklagen. Ein neues Gutachten widerspreche den vorigen. Sie solle sich warm anziehen. U. habe vor allem Dr. W. als ungerecht empfunden. Er habe ihr von einem TV-Bericht über ihn erzählt. [Der WDR veröffentlichte einen Beitrag über U.s Entlassung.] D. betont, sie halte es für beachtlich, dass U. sich nach so vielen Jahren persönlich gemeldet habe; das spreche für ein gutes Gedächtnis. U. sei immer ein guter Beobachter gewesen, und sie habe ihn als intelligent eingeschätzt. Sie erinnere sich, dass sie mit ihm bei diesem Telefonat über seine Eigenverantwortung gesprochen. Er habe Sätze aus der Zeit zitieren können, in der sie für ihn zuständig war. Sie finde es erstaunlich, wie sehr ihn die Angelegenheit emotional bewegt habe. Das Telefonat habe D. als zweischneidig empfunden: Zwar sei U. höflich gewesen und habe betont, dass sie stets nett zu ihm gewesen sei und er ihr nichts Böses wolle. Andererseits habe sie den Charakter des Gesprächs als unterschwellig drohend empfunden. Das Telefonat sei eine Machtdemonstration und Kampfansage gewesen. Das habe zu ihrer Erinnerung an U. als Patienten gepasst: Einerseits sei er sympathisch, andererseits „unterschwellig bedrohlich“. Nach dem Telefonat habe sie ein Klageschreiben erwartet, aber nie eines bekommen.

U.: „Dramatisierend, rechthaberisch, ein großes Kind“

Sie berichtet, dass U. eine „schwierige, desaströse Kindheit“ gehabt habe. [U. schilderte seine Lebensgeschichte selbst an den Prozesstagen 7 und 8] In Eickelborn in der Abteilung 1 habe sich U. sein Zimmer persönlich gestaltet. U. sei einer, der es „faustdick hinter den Ohren hat“. Er sei als Patient anstrengend gewesen und habe oft übertrieben, sei „dramatisierend“, „rechthaberisch“ und ein „großes Kind“ gewesen. Andererseits sei er „sympathisch“ gewesen und habe sie mit seiner Geschichte berührt.

Der VR ergänzt, dass U. im Dezember 2000 von der JVA Werl in den Maßregelvollzug nach Eickelborn gekommen sei. Die Zeugin gibt an, dass der Angeklagte ein Jahr lang (vom 30.10.2002 bis November 2003) von ihr betreut worden sei. Im Dezember 2003 sei er von Eickelborn zurück in die JVA Werl verlegt worden. Erst wegen seiner Geiselnahme am 29. Oktober 2002 sei er in die Abteilung 1 gekommen. Die Abteilung 1 sei keine Behandlungs-Abteilung, sondern sei vor allem für die Diagnostik zuständig gewesen.

U. hielt 2005 in der Forensik zwei Geiseln fest

Der VR fragt nach der Geiselnahme in der Forensik. U. habe, so erzählt die Zeugin, am 29. Oktober 2005 mit einem Messer zwei Geiseln genommen, einen Mann und eine Frau, aber dann freiwillig aufgegeben. Sie berichtet, dass er zuvor mit seinen Opfern Umgang gehabt habe. U. habe sich durch Geiselnahme um sein „Zuhause“ gebracht. Später gibt die Zeugin an, U. habe „nicht wirklich“ Verantwortung für die Geiselnahme übernommen, „eher oberflächlich“.

Sie erzählt, dass Paul-Ludwig U. ihr von dem Plan einiger seiner Bekannten berichtet habe, Zahnarzt-Geräte zu stehlen, um sie anschließend zu verkaufen. Sie hätten U. aufgefordert, mitzumachen; man würde ihn notfalls befreien. Ihr sei damals unklar gewesen, ob an dieser Geschichte etwas dran sei. Der VR schließt sich diesen Zweifeln an und überlegt laut, ob dieses Verhalten „auch eine Inszenierung war“, um sich in Mittelpunkt zu setzen. Die Zeugin berichtet, dass U. teilweise Geschichten erzähle, „Sachen sehr ausgeschmückt“ habe und manipuliere. Nach seiner Mitteilung über den angeblichen Diebstahl-Plan habe sie ihm gesagt, dass er jetzt auf eine sicherere Station komme.

Psychiaterin sieht eine „Manipulationstendenz“ bei U.

Die Zeugin erinnert sich an eine „Manipulationstendenz“ bei U. Sie habe sich deswegen entschlossen, nicht mehr lange am Stück mit ihm zu reden, und ihm stattdessen Aufgaben gegeben, wie beispielsweise die Lebensgeschichten zu verschriftlichen. An Beispiele für Manipulationen kann sich die Zeugin nicht mehr erinnern.

Der VR zitiert aus einer Diagnose: U. habe eine „instabile Persönlichkeit“, eine „Borderline-Störung“ und ein „dichotomes Weltbild in Schwarz und Weiß“. Die Befragte gibt an, die wiedergegebene Diagnose sei von einem anderen Behandlungsteam. Der VR zitiert weiter, dass U. sich nicht mehr psychologisch therapieren lassen wolle, sondern es bevorzuge, in eine JVA verlegt zu werden, um dort eine Ausbildung zu beginnen.

Frau D. erzählt von ihrem Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Paderborn anlässlich der Geiselnahme vom 29. Oktober 2002. Für das Gutachten habe sie sich fünf bis zehn Mal mit U. zu Gesprächen getroffen. Hinzu kämen Verlaufsbeobachtungen bei Pflege, Sport etc. seit dem 10. Dezember 2001. Am Anfang habe sie den Eindruck gehabt, dass U. „nicht so gerne mit mir sprechen wollte“.

U. hatte laut Zeugin eine „Neigung zur theatralischen Darstellung im Gespräch“

Der VR zitiert aus einem Text der Zeugin: U. erscheine leger gekleidet, sei kooperativ und „deutlich bemüht, sich darzustellen“. Die Zeugin bestätigt das und ergänzt, er habe auch etwas „Verschmitztes“ gehabt. Er habe versucht, sich mit einer Fülle von Informationen interessant zu machen. Der VR zitiert weiter: „Neigung zur theatralischen Darstellung im Gespräch.“ Die Zeugin ergänzt, U. habe „umgangssprachlich aus der Mücke einen Elefanten“ gemacht.

Der VR referiert die Biografie von Paul-Ludwig U, wie die Zeugin D. sie damals basierend auf U.s Angaben aufgeschrieben hatte. U. sei bei seinen Großeltern aufgewachsen, die er bis zum Alter von acht Jahren für seine Eltern gehalten habe. Dann sei er durch einen älteren Bekannten missbraucht worden. Mit 12 Jahren habe er einen Suizid-Versuch unternommen. U. habe viel Zeit erst in Kinder- und Jugendpsychiatrien und dann in Erwachsenenpsychiatrien verbracht, ebenso ab 1992 in Strafanstalten. Dazwischen sei er im betreuten Wohnen untergebracht gewesen. Der VR weist darauf hin, dass Behörden die Angaben überprüft hätten, und diese „nicht ganz richtig“ seien. Weiter referiert der VR den Bildungsweg von Paul-Ludwig U. Am Ende steht ein Hauptschulabschluss in der JVA. Der VR fragt Dr. Sabine D., wie sie U.s Intelligenz einschätze. Die Zeugin antwortet, eine Vortestung habe U. einen IQ von 118 bescheinigt. Das sei „durchschnittlich bis leicht überdurchschnittlich“.

Alkohol- und Drogenkonsum seit der Kindheit

Zum Thema Drogen berichtet die Zeugin, dass U. mit 13 Jahren angefangen habe, Bier zu trinken. Bis zum 20. Lebensjahr habe er drei Alkoholvergiftungen erlitten, zweimal habe er wiederbelebt werden müssen. Vom 15. bis zum 18. Lebensjahr habe er an drei bis vier Tagen die Woche getrunken. Später habe er Kokain, Haschisch und Speed konsumiert.

Der VR zitiert verbale Hasstiraden von U. auf pädophile Mitgefangene. Die Zeugin bestätigt das. U. sei polarisierend gewesen. Es sei zu Konflikten mit anderen Patienten gekommen, insbesondere mit pädophilen Tätern.

Auf die Frage des VR, wie U. versucht habe, Aufmerksamkeit zu erlangen, antwortet die Zeugin, er habe sie sehr in Beschlag genommen. Sie habe den Eindruck gehabt, dass es „ihm wichtig ist, dass man ihn für einen gefährlichen Menschen hält“. Er sei „wie ein anerkennungsheischendes Kind“, habe „schnell umschalten und beleidigend werden“ können, „auch aggressiv“. Aber ohne Drohungen oder eine körperlich-bedrohliche Haltung.

Wie entstand die Borderline-Diagnose?

Der VR verliest einen Bericht über Probleme mit Behandlern und Schübe bis hin zu Tötungsfantasien. Die Zeugin bestätigt das. Gefragt nach depressiven Tendenzen berichtet die Zeugin, dass U. ihr „starke Rückzugstendenzen“ geschildert und „depressive Nachschwankungen“ gehabt habe. Es habe auch einen Übergriff auf Mitpatient*innen gegeben; darauf geht die Zeugin allerdings nicht genauer ein.

Anschließend fragt der VR, auf welcher Grundlage die Zeugin bei U. eine Borderline-Störung diagnostiziert habe. Diese erwidert, sie habe dessen Verhalten beobachtet und sein Leben ab der Kindheit einbezogen. Wichtig für diese Diagnose seien suizidale Krisen, Impulsstörungen bei Delikten und starke Erregbarkeit bei Kränkungen. Außerdem hätten U.s psychosoziales Umfeld und sexuelle Gewalterfahrungen eine Rolle gespielt. Daraus resultiere seine emotionale Instabilität in Beziehungen. Er habe versucht, diese Instabilität mit Alkohol und Drogen zu „behandeln“. Auch das sei typisch für Borderliner. Sie habe in einer Vordiagnostik auch einer hyperkinetische Störung [ADHS] erwogen. Ihre Kollegen hätten bei U. zusätzlich eine dissoziale Persönlichkeit festgestellt. Ob sie auch eine histrionische Persönlichkeitsstörung erwogen habe, fragt der VR. [Betroffene sind typischerweise egozentrisch und manipulativ, streben nach Beachtung und überdramatisieren.] Die Zeugin antwortet mit „Jein“, U. habe starke narzisstische und histrionische Anteile aufgewiesen.

Nach dem VR darf der Sachverständige Dr. Peter Winckler Fragen an die Zeugin stellen. Er fragt: „Hatten Sie den Eindruck, dass U. sich gerne begutachten ließ?“ Die Zeugin antwortet: „Zum Teil schon.“ Dr. Winckler fragt, wie U. auf das Gutachten reagiert habe. Das wisse sie nicht mehr, so die Zeugin. Aufgefordert, anzugeben, für wie sicher sie sich heute ihrer Borderline-Diagnose von damals sei, antwortet die Zeugin mit „sechs bis sieben“ von zehn möglichen Punkten. Der Sachverständige hakt nach: „Also relativ sicher?“ Sie antwortet mit „Ja“.