prozesstage61

Prozesstag 61: Verdeckter LKA-Ermittler sagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus

Der 61. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ fand am 17. Februar 2022 trotz Protests durch die Verteidiger*innen der meisten Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Als Zeuge war ein verdeckter Ermittler des LKA Baden-Württemberg geladen, der geschützt werden sollte. Statt des üblichen Prozessberichts veröffentlichen wir daher an dieser Stelle eine Erklärung der Prozessbeobachtungsgruppe.

Der 61. Prozesstag am 17. Februar 2022 gegen die „Gruppe S.“ fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Grund dafür ist eine Sperrerklärung des baden-württembergischen Innenministeriums für die Aussage eines verdeckten Ermittlers. Dieser hatte gegen den Angeklagten Werner S. ermittelt. Bei einem verdeckten Ermittler handelt es sich um einen bezahlten Beamten, also keinen V-Mann, der der Szene selbst angehört. Das Landesinnenministerium verlangt vom Gericht, dass der Zeuge für die Vernehmung via Videoschalte unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wird. Bild und Ton sollen verfremdet werden.

Unter diesen Umständen stellt sich die Frage, wieso die Presse bzw. die Öffentlichkeit eine Gefahr für den Aussagenden darstellen, die Angeklagten aus dem extrem rechten Spektrum sowie ebenfalls anwesende Szene-Anwält*innen aber nicht.

Hinsichtlich der Pressefreiheit ist diese Verfahrensweise als sehr problematisch zu betrachten, da eine unabhängige Berichterstattung über den Prozess nicht gewährleistet werden kann. Kurz nach Beginn des Verhandlungstages um 9:38 Uhr mussten die anwesenden Pressevertreter*innen die Verhandlung wieder verlassen.

prozesstage60

Prozesstag 60: Thomas N. und Markus K. träumten vom Bürgerkrieg

Für den 60. Prozesstag am 15. Februar 2022 war ursprünglich geplant, per Videokonferenz einen verdeckten LKA-Ermittler zu vernehmen. Wegen technischer Probleme konnte das allerdings erst gegen Ende des Prozesstages stattfinden – trotz Protests der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Stattdessen wurden für den Großteil des Verhandlungstages überwachte Telefonate der Angeklagten abgespielt. Es handelte sich um Gespräche des Angeklagten Thomas N., vor allem mit seinem Mitangeklagten Markus K. Aus den Aufnahmen gehen ihr „Reichsbürger“-Weltbild und eine Gewaltbejahung hervor.

Eingangs teilt der Vorsitzende Richter (VR) mit, dass die Video-Übertragung zur Befragung des in einem anderen Raum sitzenden verdeckten Ermittlers des LKA Baden-Württemberg nicht funktioniere. Man wolle den Zeugen mit dem Codenamen „VE 105“ davor schützen, erkannt zu werden und habe deshalb eine optische und akustischen Verfremdung geplant. Die Vernehmung werde zudem nicht aufgezeichnet. Ebenfalls zum Schutz des Zeugen will der Senat die Öffentlichkeit ausschließen. Die Rechtsanwält*innen (RA*innen) aller Angeklagten außer Paul-Ludwig U., Thomas N. und Werner S. widersprechen diesem Ausschluss.

RA Siebers, Verteidigung von Werner S., fragt, ob sichergestellt sei, dass in dem Raum, in dem der Zeuge sich aufhalte, keine weitere Person mit Aktenwissen sei. Der VR sichert zu, dass der Senat das auch nicht wolle. RA Siebers verweist darauf, dass er die Erfahrung gemacht habe, dass ein Hauptermittlungsführer bei so einer Vernehmung einem Zeugen Zettel zuschiebe.

Der VR verkündet trotz des Protests den Beschluss, dass die Öffentlichkeit von der audiovisuellen Vernehmung ausgeschlossen werde, um den Gefahren einer Enttarnung zu begegnen. Die Zuschauer*innen könnten den verdeckten Ermittler eventuell an seiner Sprechweise oder dem Dialekt erkennen. Der VR versichert, man beschränke sich bei der optisch-akustischen Verfremdung auf ein Mindestmaß.

Als klar ist, dass die Technik am heutigen Verhandlungstag eine solche Vernehmung nicht zulässt, spielt der VR stattdessen mehrere Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ab.

TKÜ vom 11. Januar 2020, Dauer: 16 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Thomas N. erzählt Markus K., dass er mit „Giovanni“ [Werner S.] gesprochen habe. Dann echauffieren sich beide über US-amerikanische Truppen in Deutschland und tauchen in ihre „Reichsbürger“-Welt ab, wobei erneut mehrfach der Begriff „Entnazifizierung“ fällt. An einer Stelle verkündet N.: „Der Tag der Entscheidung ist da.“ Er spricht von schweren Opfern, die man bringen müsse.

Thomas N.s Verteidiger RA Sprafke weist darauf hin, dass über das bekannte Thema „Entnazifizierung“ gesprochen worden sei, aber nicht über Anschläge. RAin Schwaben, Verteidigerin von Markus K., schließt sich dem an. Durchgehendes Thema sei  „Entnazifizierung“ gewesen. Dass man bei dem Treffen in Minden über etwas anderes habe sprechen wollen als Entnazifizierung, ergebe sich aus dem Gespräch nicht.

TKÜ vom 15. Januar 2020, Dauer: 6 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und seiner Frau.

N.s Frau ist offenbar zuhause und sucht einen vermissten Gegenstand. Sie zählt am Telefon alles auf, was sie auf ihrer Suche statt des gesuchten Gegenstands findet. Dabei erwähnt sie auch eine Pistole.

TKÜ vom 17. Januar 2020, Dauer: 1 Minute 30. Gespräch zwischen Thomas N. und Werner S.

Thomas N. erzählt vom Sohn eines Freundes, der Interesse habe, mitzumachen. Dieser treibe auch Kampfsport. Werner S. will mehr über ihn erfahren, ist aber grundsätzlich nicht abgeneigt.

RA Sprafke erklärt, es gehe um den 16-jährigen Sohn von Uwe G. Wenn man über die Aufnahme eines 16-Jährigen spreche, höre sich das nicht nach einer Terrorgruppe an.

TKÜ vom 23. Januar 2020, Dauer: 1 Minute. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Thomas N. sagt, dass er keinen Reisepass habe. Man werde sie nicht rauslassen [ins Ausland]. Er sagt auch: „Entweder kämpfen wir, oder wir lassen es sein.“

TKÜ vom 23. Januar 2020, Dauer: 10 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Thomas N. und Markus K. empören sich u.a. über eine Polizeikontrolle und die europäische militärische Polizeitruppe „Euro Force“. N. beklagt sich, dass sich keiner wehre und es „nur noch mit Gewalt“ gehe.

RA Sprafke interpretiert diese letzte Aussage seines Mandanten in Verbindung mit der zuvor thematisierten Polizeigewalt. Dagegen müsse man sich laut N. wehren. N. spreche später auch davon, der Antifa „eine in die Fresse“ zu hauen. Von einem Sprengstoffanschlag hingegen sei zu keiner Zeit etwas zu hören.

TKÜ vom 23. Januar 2020, Dauer: 53 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Thomas N. empört sich: „Die wollen einen echt verknechten, versklaven, die Schweine.“ K. berichtet von einer Begegnung mit der Polizei, der er in „Reichsbürger“-Manier gesagt habe, dass sie keine rechtliche Grundlage habe. An einer Stelle äußert sich N. über seine Feinde wie folgt: „Totschlagen wie Ratten und vor die Tür legen“. K. erzählt: „Mitte April solls hier rumsen.“ N. entgegnet: „Juni geht es los.“ Offenbar erwarten sie bürgerkriegsähnliche Unruhen, denn N. äußert: „Die Kanaken kriegen dann auch weniger Geld, und die kämpfen dann auch.“ N. fordert dazu auf, sich darauf vorzubereiten: „Die Axt soll man schärfen.“ Beiden schimpfen noch auf „die Antifa“ („Nennen sich Antifaschisten, sind aber die Faschisten“), Merkel („Fotzenmerkel“) und auf die CDU („Schweine und Deutschlandverräter“). Markus K. erzählt, dass er Flyer der „Reichsbürger“-Gruppe „staatenlos.info“ verteile. Anschließend sprechen beide eingehend über ihre „Reichsbürger“-Aktivitäten. N. berichtet, dass er einer Behörde einen Vertrag zugeschickt habe. Beide reden auch über eigene Nummernschilder und Außenwimpel. Markus K. erwähnt einen Waffenschein und den Kauf eines Tasers. Später sprechen die beiden über Demos. K. sagt: „Ich denke, da müsste es mal richtig rumsen.“

RA Sprafke bezeichnet das Gehörte als „Gespräch unter Brüdern im absolut privaten Kreis“, als Gespräch unzufriedener Menschen, die Unmut geäußert hätten. Man höre „krude, aber diffus gehaltene Gewaltfantasien“. Sie seien nicht proaktiv. Ein Bürgerkrieg werde laut Thomas N. von anderen gestartet. Der RA kündigt an, er wolle den Bundeszentralregister-Auszug seines Mandanten N. einführen. Darin finde sich nur ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung bekundet, es sei ein langer Weg von einer Gewaltfantasie zum Sachverhalt, in eine Moschee zu gehen und Menschen zu töten. Dazu sei N. nicht fähig gewesen.

TKÜ vom 24. Januar 2020, Dauer: 1 Minute. Gespräch zwischen Thomas N. und Werner S.

Thomas N. und Werner S. sprechen über das geplante Treffen am 8. Februar.

TKÜ vom 31. Januar 2020, Dauer: 2 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Unbekannt.

[Unverständlich]

TKÜ vom 3. Februar 2020, Dauer: 11 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Thomas N. erzählt, dass er Paul-Ludwig U. abholen müsse. K. nimmt ihm diese Aufgabe jedoch ab. Beide sprechen über das geplante Treffen am 8. Februar. Man wolle danach Essen gehen. Ulf [Ulf R., der sich in der Untersuchungshaft noch vor Prozessbeginn das Leben nahm] werde wohl nicht kommen, weil sein Vater operiert werde. Markus K. kündigt an, dass er „die Anträge“ mitbringe [offenbar „Reichsbürger“-Papiere]. Sie erwähnen auch, dass Tony E. schlecht erreichbar sei.

Tony E.s Verteidiger RA Hofstätter weist darauf hin, dass sich sein Mandant Unmut zugezogen habe, weil er sich nicht um die Organisation gekümmert habe. Das passe nicht zum den Vorwurf [der Rädelsführerschaft] gegen ihn.

TKÜ vom 6. Februar 2020, Dauer: 9 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Die beiden unterhalten sich über die Anfahrt und Abholung von Paul-Ludwig U. sowie die Verpflegung der Gäste. K. sagt, er kenne U. nicht, und bezeichnet N. als „Kamerad und „guter Mensch“. K. fragt nach Sören vom „Freikorps“ und einem geplanten Geburtstags-Besuch.

RA Sprafke weist darauf hin, dass sich N. mit K. über den bevorstehenden Samstag unterhalten habe. Thomas N. habe es tendenziell gut gefunden, dass U. schon vor Samstag anreisen würde, sonst bekäme er ja gar nichts mit vom Samstag. Damit habe N. den geplanten Vortrag über Entnazifizierung gemeint.

Tony E.s Verteidiger RA Becker bezieht sich auf die Erwähnung des Geburtstags von Sören. Gemeint sei der Geburtstag von Sören B. am 21. April. Das passe nicht zu Anschlagsplanungen.

Der Angeklagte Michael B. bekundet, im Telefonat sei über das leibliche Wohl und Schafplätze gesprochen worden; das passe nicht ins Bild mit Anschlägen.

TKÜ vom 8. Februar 2020, Dauer: 1 Minute 31. Gespräch zwischen Thomas N. und Torsten W.

Torsten W. verkündet Thomas N., dass er gleich losfahre. Er sei aber krank.

W.s Verteidiger RA Kist weist darauf hin, dass Thorsten W. deutlich angeschlagen gewesen sei.

TKÜ vom 8. Februar 2020, Dauer: knapp 30 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

K. und N. sprechen über die Wahl in Thüringen. Thomas N. beklagt: „Es gibt keine Demokratie mehr.“ Markus K. stimmt zu und spricht von „Wahlbetrug“. N. bekundet: „Immer mehr kommen rein und rein“, und das Sozialsystem gehe kaputt. „Es geht ums nackte Überleben.“

An dieser Stelle unterbricht der VR die Präsentation der TKÜ-Mitschnitte. Die Technik funktioniere jetzt, und man könne mit der Videovernehmung des verdeckten Ermittlers beginnen. Daher müsse die Öffentlichkeit den Saal nun verlassen – was dann auch geschieht.

prozesstage59

Prozesstag 59: „Keine Lust mehr zu kuschen“. Die Telefonate des Thomas N.

Am 59. Prozesstag, dem 10. Februar 2022, wurden mehrere abgehörte Telefonate von Thomas N. abgespielt. Darin bekundete N. dem als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung angeklagten Werner S. erneut seine Zuneigung und Loyalität. In mehreren Telefonaten mit Markus K. war zudem zu hören, das Thomas N. sich als Kämpfer bis zum Untergang sah und nicht mehr „kuschen“ wollte. Gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern erging sich N. in seinen Telefongesprächen auch in antisemitischer und rassistischer Hetze und erwog Gewalttaten gegen Antifaschist*innen.

Der Vorsitzende Richter (VR) bittet Oberstaatsanwältin (OStAin) Bellay um eine Erklärung zum Beweisantrag von Rechtsanwalt (RA) Picker vom Monatsanfang. [Es geht um die Verlesung der Regeln der „Wodans Erben Germanien“, W.E.G]. OStAin Bellay erklärt, dass der Antrag wohl aufzeigen soll, dass die W.E.G nicht rechtsextrem seien. Man werde der Verlesung der Regeln aber nicht entgegentreten.

Der VR erlässt eine Verfügung, um 25 Aufzeichnungen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aus dem Zeitraum vom 2. November 2019 bis zum 12. Februar 2020 als Beweismittel einzuführen.

TKÜ vom 2. November 2019, Dauer: 16 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Werner S.

Werner S. klagt gegenüber Thomas N. über Sören B., der in seiner Gruppe „Freikorps Heimatschutz – Division 2016 das Original“ keine Führungsqualitäten beweise: „Sören ist auch kein Führer.“ Auch über eine andere Gruppe [vermutlich den „Heimat“-Chat] beschwert er sich. Er habe keine Lust mehr, Zeit in die Leute zu investieren. Von 30 Gruppenmitgliedern hätten sich nur sechs zurückgemeldet. Sie sprechen über ein Treffen im Norden. S. hinterfragt den Sinn solcher Treffen „mit irgendwelchen Pappnasen“. Die beiden lästern über Aktivisten, die „Laberhelden“ seien und nur irgendwo dazugehören wollten. S. zieht zudem über das „Freikorps“ her und bekundet, es brauche eine Alternative.

TKÜ vom 16. November 2019, Dauer: 6 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Werner S.

Werner S. erzählt von einer Hausdurchsuchung bei ihm. Die „haben mehr mitgenommen als mir lieb ist“. N. möge Tony E. anrufen. N. beteuert überschwänglich seine Loyalität: „[…] Ich bin für dich der Freund. […] Wenn du sagst, komm runter, dann komme ich runter. […] Du bist der einzige Mensch, dem ich vertraue.“ S. wirkt damit überfordert.

TKÜ vom 10. Dezember 2019, Dauer: 8 Minuten. Gespräch Thomas N. mit Werner S.

N. erzählt S. von vermeintlichen Erfolgen bei seinen „Reichsbürger“-Aktivitäten. Die Hälfte der Forderung an ihn [offenbar eine Geldstrafe] sei zurückgenommen worden. S. ist zwar begeistert, betont aber auch, er kenne sich damit nicht aus. Sie sprechen über eine Gruppe [vermutlich das „Freikorps“]. N. sagt, dass diese verseucht sei. S. erwidert, er habe die Gruppe verlassen, aber Tony [E.] werde sie säubern. N. verspricht, weiterzukämpfen und betont: „Wir sind Kämpfers.“ [sic] Dafür bräuchten sie die „richtigen Leute“. Werner S. kündigt an, dass Torsten [K.] einen Franzosen [evtl. Ralph E.] zu dem [für Dezember 2019 anberaumten, dann aber ausgefallenen] Treffen mitbringen werde.

Nach diesem Audio gibt RA Mandic, Verteidiger von Michael B., eine Erklärung ab: N. sei in einen Wahn verfallen „mit seinem Entnazifizierungskram“. Werner S. habe ihn darin bestärkt, um ihre Beziehung zu festigen.

TKÜ vom 23. Dezember 2019, Dauer: 19 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Werner S.

Die beiden besprechen das geplante Treffen am 18. Januar 2020. [Der Termin verschob sich später auf den 8. Februar]. Werner S. erzählt, dass er Ende Januar wegen eines Notartermins in Italien sei. [Er kaufte dort eine Hütte in den Bergen.] Er bietet N. an, ihn dort zu besuchen. Dieser zeigt sich interessiert. Sie sprechen auch über Telefonnummern und die damit verbundene Sicherheit. Thomas N. gibt zu bedenken, dass auch eine neue Nummer schnell bei den Behörden bekannt sein könnte, sobald man damit jemanden anrufe.

Zu diesem Teil des Gesprächs erklärt Michael B.s Verteidiger RA Berthold: Wären S. und N. Terroristen, hätten sie sich wohl kaum offen darüber unterhalten, über andere Nummern zu kommunizieren. Die beiden seien „Terroristen-Darsteller, aber keine Terroristen“.

TKÜ vom 23. Dezember 2019, Dauer: 12 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Unbekannt, evtl. Markus K.

Thomas N. erzählt seinem Gesprächspartner von einem Marcel, der fünf Kinder habe. Er habe diesen Marcel gefragt, wie er es fände, wenn seine Tochter unter der Scharia leben müsse. N.s Gesprächspartner stimmt ihm zu. Es gebe wenige, die „Mumm in den Knochen“ hätten. Thomas N. kündigt an, er werde eine neue Gruppe eröffnen. Dann ergeht er sich in einem Pathos vom „kämpfend untergehen“.

Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben moniert Vermerke wie „unverständlich“ in der Verschriftlichung. Sie könne der TKÜ nur schwer folgen. Der VR merkt an, sie könne ja den Antrag stellen, etwas noch einmal anzuhören.

TKÜ vom 23. Dezember 2019, Dauer: 19 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. (und stellenweise dessen Frau) und Markus K.

Thomas N. erzählt, wie er Marcel angestachelt habe mit rassistischen Zukunftsängsten. Sie sprechen über ihre „Reichsbürger“-Ideologie und die ihnen wichtige „Entnazifizierung“. N. schlägt erneut vor, eine eigene Gruppe aufzumachen. N.s Frau lädt Markus K. für Samstag zum Essen ein.

TKÜ vom 30. Dezember 2019, Dauer: 3 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Unbekannt, vermutlich Markus K.

Die beiden klären einen Termin. [Vermutlich geht es um das geplante Treffen vom 18. Januar.]

TKÜ vom 2. Januar 2020, Dauer: 2 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Unbekannt, vermutlich Markus K.

Thomas N. informiert seinen Gesprächspartner, dass das geplante Treffen jetzt in Minden stattfinden werde.

TKÜ vom 4. Januar 2020, Dauer: 50 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Die beiden unterhalten sich erneut über das geplante Treffen, und N. gibt an, dass es bei ihm stattfinden soll. Ansonsten geht es um „Reichsbürger“-Erzählungen, die Gesundheitsprobleme von Markus K. und Antisemitismus. An einer Stelle sagt Thomas N.: „Der Jude ist das Schlimmste.“

TKÜ vom 6. Januar 2020, Dauer: 1 Stunde 19 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Unbekannt, vermutlich Markus K.

Auch dieses Telefonat kreist um das geplante Treffen. N. verkündet, es finde statt „bei mir zuhause, wo keiner mithören kann“. N. sagt auch, er habe „keine Lust mehr zu kuschen“. Es gehe nur noch anders und „nicht mehr das friedlich, verstehst Du?“ Ansonsten schimpfen beide über „die Antifa“, die sie „Kriminelle“ nennen, und über Muslime, die im Gespräch als „Dreck“ bezeichnet werden. Auch von „Kanaken“ ist die Rede.

In Bezug auf „die Antifa“ sagt N., diese müsse man nur mal „einschüchtern, mehr nicht“. Später überlegt er aber auch laut: „Vielleicht muss man mal aktiv draufschlagen.“ Sein Gesprächspartner schlägt vor, die politischen Gegner einzeln aufzusuchen und dann… [bedeutungsvolle Pause]. Ansonsten geht es auch ums Preppen und das Anlegen von Vorräten.

Michael B. ergreift erneut das Wort

Nach dieser letzten Aufnahme am 59. Prozesstag gibt es erneut die Möglichkeit für Erklärungen. RA Picker weist darauf hin, dass N. auf das zunächst im Januar geplante Treffen zu sprechen gekommen sei und dass es dort um eine Vereinigung von Gruppen gehen sollte. Ebenso sei die Rede davon gewesen, dass man gegen den schwarzen Block vorgehen müsse. Das bestätige die Aussage seines Mandanten Marcel W. [Dieser behauptete am 49. Prozesstag, dass es in Minden weniger um Anschläge, sondern vielmehr um Angriffe auf Antifaschist*innen gegangen sei.]

Auch der Angeklagte Michael B. ergreift das Wort und kommentiert das Gehörte: „Ich habe hier zwei besorgte Bürger gehört, die sich äußern wie an vielen Stammtischen.“

Der VR kündigt an, am Dienstag werde ein verdeckter Ermittler befragt. Am Donnerstag werde man gegebenenfalls auch den Kommissar K. [der LKA-Kontaktbeamte von Paul-Ludwig U.] anhören.

prozesstage58

Prozesstag 58: Vorläufige Zusammenfassung

Der 58. Hauptverhandlungstag am 8.2.2022 begann mit einer Verzögerung. Der Vorsitzende Richter (VR) Anderer gab den Grund bekannt: „Heute hatte man in einer Poolprobe einen positiven Test, und wir mussten fünf Tests einzeln nachholen. Und wir haben einen Wachmeister, Schrägstrich eine Wachmeisterin, positiv getestet.“ Er freue mich sehr, „dass alle Angeklagte sich haben testen lassen“, ebenso wie die GBA, der Senat, „16 Verteidiger und 25 von 40 Wachmeistern“.

Dann reagiert der Vorsitzende noch – ohne es direkt auszusprechen – auf die provozierende Erklärung von Rechtsanwalt Mandic vom letzten (57.) Prozesstag am 1.2.2022. Offensichtlich auf den von Mandic erhobenen Vorwurf der „politischen Justiz“ bezogen, sprach der VR über eine „sich an Wort und am Geist unserer Verfassung orientierten und dem Geist unserer Verfassung dienenden Justiz“. Mandic verlangte daraufhin eine Unterbrechung, die der VR aber nicht gewährte.

Auf dem Programm des langen Prozesstages stand dann die Vernehmung der LKA-Beamtin Marianne L. Sie arbeitet beim LKA Baden-Württemberg im Rauchgiftbereich, hatte zuvor keine Erfahrung in Staatsschutzsachen und gehörte auch nicht der Ermittlungsgruppe zur „Gruppe S.“ an. Trotzdem wurde sie beauftragt, die Durchsuchung beim Angeklagten Marcel W. zu leiten und ihn am Zugriffstag (14.2.2020) zu vernehmen. Beteiligt an der Razzia war ein Spezialeinsatzkommando, zwei weitere Beamt*innen des LKA Baden-Württemberg sowie elf Beamt*innen des LKA Bayern. Ziel sei das Auffinden von Beweismitteln zu einem konkreten Anschlag gewesen. Oder von Hinweisen und Kartenmarterial, die bzw. das auf einen bevorstehenden Anschlag hindeuten könnte(n). W., so führte L. aus, habe darauf verwiesen, dass im Wohnzimmer zwei Schreckschusswaffen mit Munition liegen würden sowie mehrere Messer in einem Rucksack. Erst im Verlaufe der Durchsuchung habe sie einen Anruf erhalten, dass W. vorläufig festzunehmen sei, das sei vorher so nicht besprochen gewesen. Marcel W. sei eröffnet worden, „dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ anhängig sei. Der VR hielt L. entgegen, dass W. im Durchsuchungsbeschluss nur als „Unterstützer“, nicht als „Mitglied“ bezeichnet worden sei.

Es wurden im Prozess anschließend diverse Lichtbildmappen in Augenschein genommen: von allen Zimmern, dem Zustand bei der Durchsuchung und von der Auffindesituation sowie Asservierung diverser Gegenstände, darunter Laptops, Mobiltelefone, Speicherkarten, aber auch Feuerwerkskörper, Zielscheiben, rechten Flyern und Büchern. Gezeigt wurden auch Fotos einer aufgefundenen Rechnung für die CD „Sturmwehr – Heiliger Krieg“ und für diverse Kleidungsstücke mit neonazistischen Bezügen, z.B. einem Kapuzenpulli mit Aufschrift „Division Deutschland“. W. sei während der Razzia sehr gefasst gewesen und habe über sein Hobby „Bushcrafting“ erzählt. Freiwillig habe er die PIN seines Mobiltelefons verraten. Man habe polizeilicherseits eine Vorinformationen über einen Karabiner im Hause W.s gehabt. W. habe angegeben, dieser sei zur Zeit bei einem Waffenhändler bei Leipzig. Gegen 11:10 Uhr habe sie W. dann die vorläufige Festnahme erklärt.

Der Vorsitzende Richter konfrontierte die Zeugin mit der damals bereits geänderten StPO, nach der ab diesem Zeitpunkt zwingend ein*e Verteidiger*in hätte hinzugezogen werden müssen. Die Zeugin sagte, ihr sei die geänderte Rechtslage bekannt gewesen, W. habe aber drauf verzichtet. Der VR wies sie darauf hin, dass nach der StPO zwingend ein*e Verteidiger*in zu bestellen sei.

Die Zeugin berichtet, dass W. zur PI Pfaffenhofen verbracht worden sei, wo er eine freiwillige DNA-Probe abgegeben habe. Sie habe dann noch für den Folgetag seinen Transport nach Stuttgart organisieren müssen. Ohne Hinzuziehung eines Anwalts/einer Anwältin habe sie damals damit begonnen, W.zu vernehmen. Vor der Durchsuchung sei sie kurz gebrieft worden, also habe sie nach den Treffen an der Hummelgautsche und in Minden sowie nach Aktivitäten in Telegram-Chatgruppen gefragt. Lichtbildmappen o.ä. habe sie für die Vernehmung nicht zur Verfügung gehabt. Die Vernehmung durchzuführen, sei für sie sehr schwierig gewesen, da sie zum Beispiel nicht einmal die Spitznamen der beteiligten Personen gekannt hätte. Fragestellungen und Antworten seien bei W. „auseinandergelaufen“, so die Zeugin L.

Auf Nachfragen des VR hin schilderte die Zeugin, W. habe zugegeben, zusammen mit Frank H. beim Treffen in Minden gewesen zu sein, mit dem er auch zusammen in der „Bruderschaft“ „Wodans Erben Germanien“ aktiv sei. W. habe bei der Vernehmung mit dem Namen Werner S. nichts anfangen können. Auf ihren Vorhalt hätte W. angegeben, beim Treffen an der Hummelgautsche keine Pistole dabeigehabt und keine Schießübungen durchgeführt zu haben. Seine Antworten seien zumeist ausweichend gewesen. Ein Beispiel der Zeugin L.: „Auf meine Frage, ob man sich über Gewalt zur Umsetzung der Ziele unterhalten hat: Da kam, dass er nicht immer im Raum gewesen wäre und er nicht alles mitbekommen hätte.“ Auf eine Planung von Gewalttaten in Minden angesprochen, habe W. geantwortet: „Ich habe die Äußerungen, die in dem Zusammenhang gesagt wurden, nicht ernst genommen.“ Zum Thema Waffenbeschaffung habe er nichts Konkretes antworten können, als Begründung dafür habe W. angegeben: „Ich glaube, ich bin rausgegangen, weil ich diese Richtung nicht richtig finde.“

W. habe angegeben, so L., seit Februar 2019 Mitglied bei den „Wodans Erben“ zu sein. Frank H. sei der „Leader“ gewesen, er, W., „Sergeant at Arms“. Er habe vor allem überwachen müssen, dass sich die Mitglieder im Chatverkehr gesetzeskonform verhalten. L. sagte, sie habe dazu aber keine Vorkenntnisse gehabt. W. sei seinen Angaben zufolge auch in der Chatgruppe „Heimat“ aktiv gewesen. Zum Schluss der Vernehmung habe W. die Erklärung abgegeben, dass er sich „von jeglicher Art von Gewalt distanziere“. Zitat: „Der einzige politische Kampf, den ich führe, ist ein demokratischer Weg.“ In einem zivilen Dienstfahrzeug hätten sie W. damals noch nach Augsburg gebracht und dort an die Transportkräfte übergeben, die W. wiederum nach Stuttgart gefahren hätten.

Nun folgten die Nachfragen der Verteidiger*innen. Auf Frage von Rechtsanwalt Hofstätter nach „konkreten Beweismitteln für konkrete Anschlagspläne“ antwortete die Zeugin L., dass sie nichts gefunden hätten, was konkret darauf hingedeutet hätte. Als Rechtsanwalt Mandic an der Reihe war, wollte er eine Unterbrechung, um über einen Befangenheitsantrag beraten zu können. VR wollte ihm das Wort aber nur für Fragen an die Zeugin erteilen. Auf Nachfrage eines anderen Rechtsanwalts berichtete die Zeugin L. noch, dass sich die Ehefrau von W. damals sehr negativ über ihren Mann geäußert habe, „Dass er sich nur mit alten Männern und gescheiterten Existenzen treffen würde. Und sie meinte auf Nachfrage, dass er auch eine gescheiterte Existenz wäre.“

Anschließend wurden noch ein paar Verteidiger-Erklärungen zur Vernehmung der Zeugin abgegeben. Rechtsanwalt Becker widersprach der Verwertung der Aussagen L.s über die Vernehmung W.s, weil diesem damals kein*e Verteidiger*in zur Seite gestanden habe. Rechtsanwalt Picker verlangte die Verlesung der „Regeln“ der Gruppe „Wodans Erben Germanien“. Schließlich stellte Rechtsanwalt Mandic einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Hierzu wiederholte Mandic seine provozierende Erklärung vom letzten Verhandlungstag (1. Februar 2022) noch einmal weitgehend. Der Verhandlungstag endete um 17:07 Uhr.

prozesstage57

Prozesstag 57: Vorläufige Zusammenfassung

Der 57. Prozesstag am 1. Februar 2022 begann mit einem längeren Programm außerhalb der Hauptverhandlung. Fast eineinhalb Stunden lang referierten der Vorsitzende Richter (VR) Anderer, Prof. Dr. Ehehalt vom Gesundheitsamt Stuttgart, Oberarzt Dr. Menzel vom Klinikum Stuttgart und Richterin am Landgericht Künzel (die für die Verwaltung das Strafverfahrens zuständig ist) das Corona-Schutzkonzept für die kommenden Verhandlungstage. Sie erläuterten ausführlich die Infektionslage,  Masken, Impfung und Quarantäneregelungen und bewarben die neue Teststrategie (mittels ID-Now-Pooltestung) für die Prozessbeteiligten. Außerdem beantworteten sie weitere medizinische Fragen, vor allem aus den Reihen der Verteidiger*innen. Der VR warf die Frage auf, ob zur Sicherung des Verfahrensablaufs zukünftig nicht die Verteidiger*innen-Paare sicherheitshalber auseinandergesetzt werden sollten, und erntete dafür heftigen Widerspruch.
Um 10:55 Uhr ging es dann mit der Hauptverhandlung weiter. Auf dem Programm stand die Fortsetzung der Vernehmung des Angeklagten Marcel W. Dieser schilderte zunächst von sich aus, dass er sich – nach dem Studium der Akten – von Werner S. belogen fühle. Es ging dann weiter mit Fragen der Verteidiger*innen. Gestellt wurden zum Beispiel detaillierte Nachfragen zum Treffen in Minden („Wo wurde das Essen serviert?“, „Wie war die Sitzordnung im Lokal?“) und zur im Vorfeld des Treffens eingerichteten Telegram-Chatgruppe. Rechtsanwalt Herzogenrath-Amelung wollte wissen, ob die Zusammenkunft gebäudetechnisch hätte gefilmt werden können, Rechtsanwalt Just fragte zur „Waffenbestellung“. Marcel W. antwortete ihm: „Von einer direkten Bestellung würde ich absehen. Aber es wurde halt gefragt: Lang- oder Kurzwaffe. Und U[…] hat Granaten und Uzi ins Spiel gebracht und S[…] Kalaschnikow.“

Auf Frage von RA Berthold erzählte Marcel W., dass er den Eindruck einer Sympathie zwischen Paul-Ludwig U. und [der nicht in Minden anwesenden] Marion G. hatte. Über G. sagte W.: „Sie war schnell sauer, als man sich lustig über sie machte, weil sie mit nem Flitzebogen in ’n Asylantenheim schießen will.“ Auf Frage des Angeklagten Michael B. berichtete Marcel W., Werner S. habe vor „Wellen an Schwarzen“,  die „kommen, die uns angreifen“ gewarnt: „Dass man sich schnell vorbereiten muss, um dann schnellstmöglich sich mit den Familien zurückziehen kann, die ersten Angriffswellen abwartet und dann zurückschlägt, denn man kann ja nicht ein Leben lang im Wald sein.“
Nach der Mittagspause stellte Rechtsanwalt Picker Fragen zur Gruppierung „Wodans Erben Germanien“, zum Preppen und zu Werner S. Überraschenderweise antwortete Marcel W. auf Pickers Frage „Kam Ihnen der Gedanke: Der hat vielleicht Anschläge vor?“: „Mal kurz gedacht, aber dann wieder verworfen, weil das ist so fern der Realität.“

Dass man in Minden die Handys hätte abgeben müssen vor der Besprechung, sei für ihn nicht ungewöhnlich gewesen, sagte W. auf Frage von Rechtsanwalt Miksch. Er habe ja schließlich gedacht, es gehe „vielleicht gegen die Antifa“. Ebenfalls überraschend gab W. zu, dass er mit Frank H. bereits vor dem Mindener Treffen in einem Chat diskutiert hätte, ob es dort vielleicht um Anschlagspläne gehen solle. Schließlich erzählte W. auch von der Aktion von „Wodans Erben“ & Co, als sie in München durch eine Geflüchtetenunterkunft im Stadtteil Moosach liefen: „Die Planung lag beim ‚Andy Planlos‘.“
Nachdem am Nachmittag die Vernehmung W.s beendet war, gaben viele Prozessbeteiligte Stellungnahmen ab. Oberstaatsanwältin Bellay sagte: „Die Angaben des Angeklagten W[…] sind nicht nachvollziehbar und Schutzbehauptungen, er muss sich überlegen, ob er sich damit einen Gefallen getan hat.“ Rechtsanwalt Herzogenrath-Amelung versuchte, mit W.s Aussagen die Angeklagten zu entlasten: „Dilettantischer kann man keine terroristische Gruppe gründen […]. An einem Ort wie Stammheim ist es sinnvoll, sich an Baader-Meinhof zu erinnern, intellektuell, von der Verankerung in der Gesellschaft. Und wenn ich das vergleiche, ist die Bilanz eindeutig: dass wir es hier mit einer völligen Dilettantentruppe zu tun haben.“ Auch Rechtsanwalt Sievers versuchte, die Angaben W.s zur Entlastung heranzuziehen: „Es wird zum wiederholten Mal bestätigt, dass S[…] ein zum Teil maßlos übertreibender Aufschneider war, bei dem man nicht unterscheiden kann, was ernst gemeint war und was nicht“. Rechtsanwalt Mandic schließlich provozierte die Bundesanwaltschaft und den Vorsitzenden Richter, indem er u.a. sagte: „Das ist ein politisches Verfahren“ und [mit zynischem Unterton] „Wer so denkt, wer die Grenzen nicht offenhalten will, der will Ausländern was antun…“ Er schlussfolgerte: „Mit diesem Verfahren soll ein Exempel statuiert werden [für diejenigen], die ähnliche Gedanken haben, wie beispielsweise die AfD.
Der Prozesstag endete um 16:34 Uhr.

prozesstage56

Prozesstag 56: Bundesanwaltschaft konfrontiert Marcel W. mit Widersprüchen in seinen Aussage

Am 27. Januar 2022, dem 56. Prozesstag im „Gruppe S“-Prozess, musste sich Marcel W. Rückfragen zu seinen Aussagen vor Gericht stellen. Mehrere Mitglieder des Senats hakten nach, der Vorsitzende Richter äußerte offen seine Zweifel an W.s Darstellung der Gruppe. Auffallend aktiv war auch Oberstaatsanwältin Bellay. Anders als im bisherigen Prozessverlauf, in dem sich die Vertreterinnen des Generalbundesanwalts kaum einbrachten, zeigte Bellay Marcel W. an diesem Verhandlungstag mehrere Widersprüche aus seinen Aussagen auf und konfrontierte ihn mit Belegen aus Chats und anderen Beweisen bzw. Indizien, die gegen die angebliche Harmlosigkeit des Angeklagten und der „Gruppe S“ sprechen. Vieles davon konnte W. nicht auflösen.

Zu Anfang korrigiert Marcel W. seine Aussage vom Dienstag, in der er angegeben hatte, dass sein Mitangeklagter Thorsten W. Geld für einen Waffenerwerb zugesagt habe. Nun sagt Marcel W.: „Ich bin mir relativ sicher, dass er nichts geben wollte.“ Beim Rest hingegen blieb er bei seinen Aussagen: Tony E., Wolfgang W., Thomas N. und Werner S. hätten Geld geben wollen. Paul-Ludwig U. habe Geld im Namen der „Bruderschaft Deutschland“ zugesagt, dagegen habe Ulf R. nichts geben wollen. Bei Stefan K., Steffen B., Markus K. und Frank H. sei er sich nicht mehr sicher.

Befragung durch die beisitzenden Richter*innen

Richter Kemmner (RK) beginnt seine Befragung mit der Höhe der zugesagten Summen. Marcel W. gibt an, dass Werner S. 5.000 Euro zugesagt habe, Paul-Ludwig U. im Namen der „Bruderschaft“ ebenfalls. Wolfgang W. habe 2.000 Euro versprochen. An mehr könne er sich nicht mehr erinnern

Weiter fragt RK nach einem Fackelmarsch in Nürnberg, an dem Mitglieder der „Wodans Erben Germanien“ (W.E.G) beteiligt waren. [Im Februar 2019 drangen diese in eine Geflüchtetenunterkunft ein und gingen anschließend mit Fackeln zum Reichsparteitagsgelände.] Marcel W. behauptet, er habe an dieser Aktion nicht teilgenommen, Frank H. hingegen schon. W. fügt hinzu, dass ursprünglich eine andere Route geplant gewesen sei.

RK möchte Näheres zu Andi L. von den W.E.G Bayern wissen. Marcel W. bezeichnet L. als „Secretary“ der bayerischen Division und als „gemäßigt rechts“. Er erzählt von einem Vorfall in München, bei dem Antifaschist*innen Andi L.s damalige Lebensgefährtin Veronika verfolgt hätten, die ebenfalls Mitglied der W.E.G gewesen sei. Bezüglich Andi L. fügt Marcel W. noch an, dieser habe – soweit er wisse – außer zu ihm (W.) und Frank H. keinen Kontakt zu Teilnehmern des Treffens in Minden gehabt und sei auch nicht bei der Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin gewesen.

Werner S.: Ein hilfsbereiter Papa seiner Truppe

L. hätte jedoch ursprünglich gemeinsam mit ihm und Frank H. nach Minden zum Treffen kommen sollen, sei jedoch wegen eines Familienunglücks verhindert gewesen. Ein im Gericht an die Wand projizierter Auszug aus der Chatgruppe der „WEG Führung Bayern“ belegt diese Reisepläne. RK fragt, ob man jemanden habe fragen müssen, bevor man weitere Personen nach Minden habe mitbringen dürfen. Marcel W. erwidert: „Ich glaube nicht.“ RK entgegnet, dass im Chat „Wenn, dann frag N.“ stehe. Er möchte wissen, was und wer damit gemeint sei. Marcel W. behauptet, das wisse er nicht, in der Gruppe gebe es keinen „N.“ [W.s Mitangeklagter Thomas N. war beim Mindener Treffen Gastgeber.]

Über das Mindener Treffen erzählt Marcel W., dass die Gewaltpläne vor allem von Paul-Ludwig U. und Werner S. ausgegangen seien. Später im Tagesverlauf habe Werner S. [bezüglich der zuvor thematisierten Pläne] jedoch gesagt, das Thema sei tot, er habe gesehen, was er habe sehen wollen. Auf die Frage des beisitzenden Richters Mangold nach einer Charakterisierung von Werner S. beschreibt Marcel W. ihn als „hilfsbereit“, er nehme Sorgen und Ängste ernst und sei insgesamt „ein Papa“.

Der Vorsitzende Richter (VR) scheint Marcel W. nicht ganz abzunehmen, was er heute und am 50. Prozesstag aussagte: Er fordert W. auf, seinen Haftbefehl noch einmal zu lesen. „Ob da nicht einiges näher an der Wahrheit ist als das, was Sie uns jetzt erzählt haben?“

„Ohne Scheiß, jeder Jude muss auf den Grill“

Die Oberstaatsanwältin (OStAin) möchte Konkreteres bezüglich einer Aussage W.s wissen, in der gesagt worden sei, er habe in seiner Jugend Vorsichtsregeln wie das Weglegen von Handys gelernt. W. berichtet ihr, er sei mit 12 Jahren in rechte Kreise geraten und dort bis zu seiner ersten Inhaftierung [im August 2005] gewesen.

In mehreren Vorhalten zeigt die OStAin vor Gericht rassistische, antisemitische, NS-verherrlichende und menschenverachtende Bilder aus dem Smartphone oder Rechner von Marcel W., um dessen Selbstdarstellung als „Patriot“ und „rechts“ zu hinterfragen. Marcel W. leugnet in den meisten Fällen nicht, dass er die Bilder kennt. Zum Teil führt er aus, dass er nicht alle Bilder habe löschen können. Bei manchen der Fotos zeigt er sich irritiert: „Ich verstehe nicht, was das mit dem Fall zu tun hat.“ Die OStAin bekundet Zweifel an Marcel W.s Aussagen am 50. Prozesstag. W. hatte beispielsweise bestritten, „alle Juden“ zu hassen, sein Zorn würde sich „nur“ gegen „Elite-Juden“ richten. Dagegen spricht eine von der OStAin zitierte Sprachnachricht: „Ohne Scheiß, jeder Jude muss auf den Grill. Ich differenziere da nicht.“ Ähnliche Beispiele finden sich auch beim Thema Muslime. Auf die Frage, was er unter „Elitejuden“ verstehe, antwortet Marcel W. mit antisemitischen Verschwörungserzählungen über die Rothschilds oder George Soros. Er räumt ein: „Ich habe mich sehr oft ekelhaft im Wort vergriffen.“

Waffen-Begeisterung und Jagd auf Linke

Es werden vor Gericht auch Bilder von Waffen gezeigt. Marcel W. gibt an, dass es sich um Softair-Waffen handle. Er habe mit seinem Schwiegervater jährlich eine Waffenmesse in München besucht. Dieser betreibe einen Waffenladen in Franken. Als Gast seines Schwiegervaters habe er in einem Schützenheim bereits geschossen.

Anschließend bezieht sich die OStAin offenbar auf die Auswertung von Marcel W.s Google-Suchbegriffen, und fragt, warum er sich für Waffen und den Kleinen Waffenschein [für eine Schreckschusswaffe] interessiert habe. Marcel W. gibt an, das habe er für seine Frau recherchiert. Er sei davon ausgegangen, selbst keinen Waffenschein zu bekommen, wäre aber „nicht abgeneigt gewesen“.

Die OStAin hält Marcel W. auch eine Chat-Nachricht vor, in der er schrieb, früher nach Demonstrationen auf die „Jagd“ gegangen zu sein. Marcel W. erklärt, dass er früher nach Demos Jagd auf Linke gemacht habe, aber 2005 zuletzt auf einer Demo gewesen sei. Wenig später gibt er an, sich über den Überfall auf den linken Leipziger Stadtteil Connewitz durch Neonazis im Januar 2016 gefreut zu haben. „War aber nicht mit dabei“, fügt er hinzu.

Marcel W. in Erklärungsnot

Weiter fragt die OStAin Marcel W. nach dem Mitangeklagten Frank H., dem ehemaligen Präsidenten der W.E.G-Division Bayern. Marcel W. habe Frank H. als friedliebend dargestellt. Dabei habe dieser in einem Chat selbst bekundet, auf einer Gefährderliste [vermutlich der Polizei] zu stehen. Marcel W. entgegnet, sowohl Frank H. als auch er selbst seien „privat ganz anders“. OStAin Bellay argumentiert dagegen, dass die Chats schließlich auch „privat“ seien. Trotz kritischer Nachfragen beharrt Marcel W. darauf, dass sich der „Heimat“-Chat verselbstständigt habe und ursprünglich ein Prepper-Chat gewesen sei. Es sei viel um Verteidigung gegangen, und dazu gehöre in seinen Augen auch das Preppen. Konfrontiert mit rassistischen und gewaltverherrlichenden Aussagen im „Heimat“-Chat, erwidert Marcel W., dass man „nicht alles ernst nehmen“ müsse. Er räumt aber ein: „Klar ist das ekelhaft.“ Die Mitglieder seien „nur Leute, die Angst um Zukunft haben“. Die OStAin hält dem ein Zitat von Thomas N. entgegen: „Diese Ziegenficker müssen eliminiert werden.“ Marcel W. wiegelt ab, das sei N.s Meinung, und er sei kein Moralapostel.

Nun greift die OStAin W.s Aussagen über die W.E.G auf. Sie widerlegt W.s Behauptung, innerhalb der W.E.G seien alle gleichberechtigt gewesen, mit Zitaten, die eine klare Hierarchie aufzeigen. Hier verwickelt sich Marcel W. in Widersprüche. Er sagt aus, dass er, Frank H. und Thomas L. andere Personen hätten rauswerfen können. Außerdem zitiert die OStAin eine Anweisung aus dem W.E.G-Chat, die zur Vorsicht mahnt. Marcel W. sagt, damit sei gemeint gewesen: „Man kann privat Hitlerbildchen schicken, aber nicht im Chat.“

Worum sollte es in Minden gehen?

Die OStAin zitiert Pläne für Rache-Aktionen in Zusammenhang mit den W.E.G. Marcel W. führt aus, dass es Ärger mit Ex-W.E.G-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt gegeben habe. Die hätten geplant, Streife zu gehen und „Leute wegzuklatschen“ sowie nach ihren Austritt oder Ausschluss die W.E.G-T-Shirts nicht zurückgegeben. Er habe hinfahren und die Leute bestrafen wollen. In einem zweiten Fall sei es um den Chef der W.E.G Sachsen gegangen. Der habe beispielsweise Leute beklaut.

Zum Schluss des Prozesstages geht die OStAin auf das Treffen in Minden am 8. Februar 2020 ein und konfrontiert Marcel W. mit Aussagen und Einlassungen von Mitangeklagten. Steffen B. und Stefan K. hätten angegeben, Frank H. habe sich hervorgetan und sich als „offensiv“ ausgegeben. Marcel W. dagegen habe angegeben, sich daran nicht erinnern zu können. Sie weist W. auch darauf hin, dass er in seiner ersten Einlassung vor dem Ermittlungsrichter seinen Mitangeklagten Paul-Ludwig U. nicht erwähnt habe. W. erklärt das damit, dass er Angst um seine Familie gehabt habe; er halte U. für einen „Psychopathen“.

Die OStAin will klären, wie sich Marcel W. das Mindener Treffen vorstellte. Von welchem Ziel ging er aus? Dazu trägt die OStAin verschiedene Angaben aus W.s Aussagen zusammen. Einmal behauptete W., er habe erwartet, dass Angriffe auf die Antifa („Antifa-Kloppereien“) geplant würden. Das bestätigt Marcel W.: „Mit Fäusten, wie in meiner Jugend.“ Die OStAin ergänzt eine andere Aussage W.s, dass Minden einen Konflikt zwischen rechten Gruppen klären sollte. Bei der Haftprüfung habe er zudem gesagt, er habe gedacht, es würde ums Preppen gehen. Die OStAin hinterfragt, warum Frank H. und Marcel W. für solche Themen bereit gewesen seien, Hunderte Kilometer zu fahren, statt einen Delegierten zu entsenden. Marcel W. gibt an, dass die W.E.G-Landesverbände Rheinland-Pfalz und NRW noch zu neu gewesen wären, um sie nach Minden zu schicken.

Wer waren die Aggressoren von Minden?

Auch W.s angeführte Verweigerung einer Waffenbestellung hält die OStAin für unlogisch. Er habe diese Weigerung mit einer Ablehnung dessen, was mit den Waffen geplant gewesen sei, begründet. Die OStAin setzt das in den Kontext von W.s Behauptung, er habe Minden als Prepper-Treffen verstanden. In ihren Augen passt das nicht zusammen.

Ebenfalls für unklar hält die OStAin Paul-Ludwig U.s Rolle in Minden. Markus K. habe gesagt, dass sich dort Tony E. und Werner S. besonders hervorgetan hätten; U. habe er nicht als exponiert erwähnt. W., der Werner S. und Paul-Ludwig U. als Anstachler beschrieb, erwidert, ihm sei Tony E. nicht als besonders aggressiv aufgefallen.

Die OStAin fragt nach W.s Einwand zu den Anschlagsplänen, man würde noch zwei Jahre brauchen. Marcel W. will das darauf bezogen wissen, dass er darauf gehofft habe, dass sich bis dahin das Migrations„problem“ durch Grenzschließungen erledigt habe – und damit auch die diskutierten Pläne. [In einer früheren Aussage hatte er die Zeitangabe zwei Jahre mit der vermuteten Restlebenszeit des gesundheitlich angeschlagenen U. begründet. Wenn dieser tot sei, hätten sich die Pläne erledigt.]

Damit endet die Befragung durch die OStAin. Der VR fragt nach der zu erwartenden Länge der Fragen durch die RA*innen. Die meisten geben eine Viertelstunde an, einige wollen W. keine Fragen stellen. Der VR beschließt, den Dienstag dafür freizuhalten und für Donnerstag eine Beamtin auf Abruf zu laden. Am 17. Februar sei dann ein verdeckter Ermittler geladen.

prozesstage55

Prozesstag 55: Marcel W.s angeblicher Ausstiegs-Wunsch

In der Befragung des Angeklagten Marcel W. am 25. Januar 2022 legte der Vorsitzende Richter (VR) das Hauptaugenmerk auf das Treffen am 8. Februar 2020 in Minden. Marcel W. stellte die Situation beim Treffen so dar, dass außer Werner S. und Paul-Ludwig U. niemand für die Anschlagspläne zu begeistern gewesen sei. Er selbst will eine Widerrede gehalten und einige Tage später sogar den Gang zur Polizei erwogen haben. Seiner Aussage stehen jedoch Aussagen von Mitangeklagten, frühere Aussagen von ihm selbst und Inhalte aus Chatgruppen entgegen. Wenig plausibel erscheint zudem seine Erzählung, warum die Gruppe trotz ablehnender Haltung zu den Anschlagsplänen den Kauf von Waffen plante.

Der 55. Prozesstag am 25. Januar 2022 vor dem OLG Stuttgart ist der fünfte Prozesstag, an dem der Angeklagte Marcel W. vom VR befragt wird. Bevor die Befragung startet, geht der VR auf die aktuelle Corona-Situation und die prekäre Lage in den JVAs ein, die aber keinen Grund für eine Verlegung von Inhaftierten darstelle.

Der Angeklagte Marcel W. nimmt neben seinem Rechtsanwalt (RA) Picker vor dem Senat Platz. RA Picker führt die Befragung des Angeklagten damit ein, dass sein Mandant von der bisherigen Befragung angeschlagen sei, er aber ergänzende Ausführungen zu den vorherigen Aussagen machen möchte. W. habe eine Skizze zur Sitzordnung in Minden am 8. Februar 2020 angefertigt, die er für seine Erläuterung nutze.

Der Ablauf der Anschlagsdiskussion in der Version von Marcel W.

Marcel W. beginnt seine heutige Aussage damit, dass ihm die letzten drei Namen bei der Abfrage, wer in Minden ein offensives und wer ein defensives Vorgehen befürwortet habe, wieder eingefallen seien. Dieses Thema sei nach dem Thema Entnazifizierung und Steffen B.s Demonstrationsidee aufgekommen. Werner S. sei B. jedoch hinein gegrätscht und habe gesagt, er wolle das eigentliche Thema des Tages mit ihnen besprechen. Thomas N. und Paul-Ludwig U. hätten sich offensiv positioniert. Frank H. und Thorsten W. hätten sich nicht geäußert. Steffen B., Stefan K., Tony E., Ulf R., Markus K. und Wolfgang W. hätten sich als defensiv positioniert. Weil er gesehen habe, dass das Ergebnis nicht seinen Vorstellungen entspreche, habe Werner S. eine lange Ansprache gehalten. Die Zeit von Demonstrationen sei vorbei, man könne jetzt Geschichte schreiben.

Es habe sich dann eine Diskussion zwischen Paul-Ludwig U. und Werner S. über einen Angriff auf Moscheen entsponnen. Die anderen Teilnehmenden seien mit der Situation überfordert gewesen. U. habe sich angeboten, Anschlagsziele auszuspionieren. Es seien dann Einwürfe gekommen, ob das in Richtung des Anschlags von Christchurch gehen soll [am 15. März 2019 tötete im australischen Christchurch ein Rechtsterrorist 51 Menschen in zwei Moscheen]. Jemand anderes habe auf Frauen und Kinder verwiesen, die auch dort seien. Frank H. habe sich eher dafür ausgesprochen, Moscheen anzuzünden, um für Unruhe zu sorgen. Er selbst, so Marcel W., habe dann eine Gegenansprache gehalten, in der er diese Pläne abgelehnt und hierfür von den anderen Teilnehmenden Zustimmung erfahren habe. Das Thema sei dann durch gewesen, und man habe eine Raucherpause eingelegt.

Der VR kann diese Version des Ablaufs nicht nachvollziehen. Sie decke sich nicht mit den Einlassungen anderer Angeklagter und dem, was Marcel W. bei den letzten Prozesstagen erzählt habe. In dieser Version komme die Frage, ob man offensiv oder defensiv agieren wolle, „aus dem hohlen Bauch“ heraus. Auch in den Akten gebe es nichts, was diese Version stütze. Dagegen habe Steffen B. ausgesagt, es sei klar gewesen, dass es bei der Abfrage um Anschläge gehe.

Wer brachte das Angriffsziel Moscheen zuerst ein?

Der VR möchte von W. wissen, wer das Thema Moscheen zuerst in die Runde eingebracht habe. Marcel W. behauptet, es sei Paul-Ludwig U. gewesen, der es nach Werner S.‘ Ansprache („Geschichte schreiben“) eingebracht habe. Daraufhin habe sich die bereits erwähnte Diskussion zwischen Paul-Ludwig U. und Werner S. entsponnen, weil S. eher kleinere Moscheen als Ziele bevorzugt habe.

Der VR kontrastiert diese Aussage W.s mit dessen Aussage beim Bundesgerichtshof (BGH) vom 27. März 2020, also wenige Wochen nach der Festnahme. Damals habe W. ausgesagt, Werner S. habe seine Vorstellungen erläutert, und W. habe daraufhin eine Gegenrede gehalten. Der VR weist darauf hin, dass der Name von Paul-Ludwig U. erst deutlich später auftauche, und auch die heutige Schilderung des Ablaufs von der damaligen abweiche. Er fragt W., wie es dazu komme. W. erklärt, er sei damals aus dem Leben gerissen und mit der Situation überfordert gewesen. Da Paul-Ludwig U. noch auf freiem Fuß gewesen sei, habe er Angst gehabt, dieser könnte seiner Familie etwas antun, wenn er ihn belaste.

Wie viel war vor Minden von der Anschlagsplanung bekannt?

Die nächste Frage, die im Verhandlungssaal besprochen wird, dreht sich um konkrete Anschlagsideen. Marcel W. führt aus, dass nach Werner S. Ansprache klar gewesen sei, dass sich die Pläne gegen „Ausländer“ richten sollten. Das Thema Moscheen sei aber erst im Anschluss durch Paul-Ludwig U. eingebracht worden. Als das Schlagwort „große Moschee“ gefallen sei, hätten alle gewusst, dass es um Anschläge ging. Damit hätten dann auch die Chatinhalte und die Vorgespräche einen Sinnzusammenhang ergeben, so W. Der VR gibt zu bedenken, dass es auch andersherum einen Sinn ergeben könnte: Man könnte auch unterstellen, dass vor dem Treffen schon klar gewesen sei, dass es um Anschläge gehen würde.

Nachdem sich Marcel W. bei den Befragungen zuvor immer wieder auf das Preppen als Gruppenzweck bezogen hatte, fragt der VR, ob er S.‘ Satz zum „Geschichte schreiben“ damit in Verbindung gebracht habe. „Nein, was will man beim Preppen für Geschichte schreiben?“, antwortet der Angeklagte. Der VR fragt zudem nach, warum W. in dieser Situation nicht einfach aufgestanden und gegangen sei. Die Lage sei viel zu ernst gewesen, erklärt W. Man könne da nicht einfach aufstehen und gehen. Der VR verweist darauf, dass nach W.s Wahrnehmung auch die anderen nicht einverstanden gewesen seien, und fragt, ob er auf der Heimfahrt mit dem Mitangeklagten Frank H. über die Diskussion gesprochen habe. W. bestätigt das. H. habe mit Anschlagsplänen gerechnet, das aber nicht weiter ausgeführt.

Moscheen als Angriffsziele

Werner S. und Paul-Ludwig U. hätten über Angriffsziele diskutiert. Paul-Ludwig U. soll vorgeschlagen haben, große Moscheen wie in Köln anzugreifen. Werner S. habe dies jedoch abgelehnt. Diese seien zu groß, um sie anzugreifen. Die Fluchtmöglichkeiten seien zudem nicht so gut. Stattdessen habe S. einen Angriff auf kleinere Moscheen bevorzugt. Die Diskussion habe nur zwischen S. und U. stattgefunden. U. sei schließlich gegenüber S. eingeknickt.

Egal, ob groß oder klein: Anschlag bleibt Anschlag, wirft der VR ein. Habe denn jemand das Wort ergriffen und gesagt: „Männer, ihr seid völlig durchgeknallt“? Nein, so der Angeklagte. Es habe zunächst Ruhe geherrscht. Die erste Reaktion sei dann aus der Ecke von Ulf R. und Thorsten W. gekommen, mit der Frage, ob das in Richtung Christchurch gehen soll. [Thorsten W. hatte in seiner Aussage vor Gericht diese Frage sich selbst zugeschrieben, um damit seine Ablehnung auszudrücken. Siehe Bericht 3. Prozesstag.] Er, so Marcel W., habe das so verstanden, dass es bei dem Einwurf darum gegangen sei, zu verstehen was genau zur Diskussion stehen würde. Von links sei dann noch der Einwand gekommen, dass man dann auch Frauen und Kinder angreifen würde. Paul-Ludwig U. habe erwidert, dass aus kleinen „Ratten“ auch mal große würden. [Laut Stefan K. sagte U. nicht „Ratten“, sondern „Kanaken“. Siehe Bericht 5. Prozesstag.]

Niemand stand auf und ging

Der VR will wissen, welche Reaktionen Marcel W. bei den anderen beobachtet habe. W. erzählt, Tony E. sei mit der Situation überfordert gewesen und habe gezittert. Steffen B. und Stefan K. hätten ebenfalls abwehrend und geschockt reagiert. Markus K. sei blass gewesen. An Thorsten W. könne er sich nicht mehr erinnern, dagegen aber an die total überforderte Reaktion von Ulf R., die er nicht mehr vergessen könne. Seinen Kompagnon Frank H. habe er in der Situation nicht angeschaut. Dies verwundert den VR, da W. Frank H. von den Anwesenden am besten gekannt habe; gerade da schaue man doch hin. Marcel W. behauptet, er habe sich das nicht getraut, weil H. neben Werner S. gesessen habe. Letztlich sei es darauf hinausgelaufen, dass niemand mitmachen würde, so W.

Frank H. habe noch den Vorschlag eingebracht, Moscheen anzuzünden. Damit habe er nach Auffassung von Marcel W. versucht, den Plan zu entschärfen. Der VR hält Marcel W. eine Stelle aus der Vernehmung von Frank H. vom 14. Februar 2020 vor. Dort äußerte H.: „Unruhe kriegt man schnell rein.“ Man könne Moschee anzünden, denn die Muslime seien sich selbst untereinander nicht grün. Der VR sagt, man könne das so verstehen, dass H. Anschläge im Grunde befürworte. Marcel W. hingegen beharrt auf der Interpretation, dass dies im Vergleich zum Christchurch-Plan eine Art Deeskalation sei. Der VR hält fest, dass alle Befragten gegen die Pläne gewesen sein sollen, aber niemand den Mut aufgebracht habe, „ohne uns“ zu sagen, geschweige denn, den Raum zu verlassen.

Marcel W. hielt die Gruppe für „das letzte Bataillon“ im Widerstand, will aber gegen Anschläge gewesen sein

In der Befragung durch den VR betont W., dass er der erste gewesen sei, der eine eindeutige Widerrede gegen die Anschlagspläne gehalten habe. Nachdem Frank H. gesagt habe, man könne ja Moscheen anzünden, will W. geäußert haben, dass er gegen diese Pläne sei. Die Pläne würden dem entgegenstehen, was Ziel sei und insbesondere die Sicherheit ihrer Familien gefährden, die sie damit auf dem „Silbertablett“ präsentieren würden.

Der VR hält dieser Darstellung mehrere Aussagen von Mitangeklagten entgegen. So habe Paul-Ludwig U. Mitte April 2020 in der Vernehmung geäußert, dass W. mehr Zeit und Geld für eine gute Vorbereitung eingefordert habe. Letztlich habe W. dem Ansinnen jedoch klar und deutlich zugestimmt, so U. Steffen B. habe in seiner Aussage am 19. Mai 2020 angegeben, W. habe sich zunächst defensiv positioniert, aber bestätigt, dass man etwas machen müsse. Stefan K. habe am 23. Juni 2020 W.s Haltung so eingeschätzt, dass er weder klar ja noch nein gesagt habe. W.s Einwand sei gewesen, dass die Zeit zu knapp sei und man auch selbst Kinder habe. Der VR hält fest, dass von Seiten der Mitangeklagten niemand W.s Version bestätige. Er verweist darüber hinaus auf Aussagen aus der Chatgruppe „8.2.“. Dort hatte Werner S. sein Ansinnen eindeutig beschrieben: Es sei die letzte Chance zu handeln, deshalb werde am 8. Februar „bei Brot und Wein […] Krieg“ besprochen. Marcel W. habe darauf erwidert, man könne erst kämpfen, wenn ein vernünftiges Heer stehe. Andernfalls sei alles schnell vorbei. Man sei „das letzte Bataillon“, und es handle sich um die letzte Möglichkeit des Widerstandes.

Für den VR passen die Chat-Auszüge von Werner S. und Marcel W. perfekt zu dem, was in den Verhören über das Treffen ausgesagt wurde. Marcel W. wiegelt ab, dass das Thema Moscheen erst beim Treffen angesprochen worden sei und er beim Thema Krieg nicht daran gedacht habe, Anschläge zu begehen.

„Regierung stürzen? Das ist ja völliger Schwachsinn.“

Gefragt nach dem Ziel der Erwägungen gibt Marcel W. an, man habe Unruhe ins Land bringen wollen. Seiner Erinnerung nach habe das Werner S. ins Gespräch gebracht. Er habe Muslime zu einer Gegenreaktion provozieren wollen. Er nimmt an, dass sich diese Reaktion gegen Deutschland richten sollte. Laut VR geht Frank H.s Aussage im Verhör vom 14. Februar 2020 jedoch in die Richtung, dass es zu Konflikten unter Muslimen kommen sollte.

Weiter erläutert der VR, Paul-Ludwig U. habe bei der Polizei ausgesagt, dass es Werner S. Ziel gewesen sei, mehrere Moscheen gleichzeitig anzugreifen, um einen Bürgerkrieg zu provozieren. Dadurch solle die ungeliebte Regierung gestürzt werden. Marcel W. erwidert auf diesen Vorhalt: „Regierung stürzen? Das ist ja völliger Schwachsinn.“ Der VR verweist auf die Aussage von Wolfgang W. vom 14. Februar 2020. Er habe geäußert, man habe Muslime zur Gewalt provozieren wollen, um eine Reaktion von Polizei und Militär hervorzurufen. Steffen B. habe im Mai 2020 ausgesagt, Werner S. und Paul-Ludwig U. hätten sich für bürgerkriegsähnliche Zustände ausgesprochen, unterstützt von Marcel W. und Frank H. Während W. glaubt, sich daran zu erinnern, dass das Stichwort „Militär“ im Gespräch gefallen sei, kann er den Vorwurf von Steffen B. nicht nachvollziehen.

Marcel W. ergänzt, andere Anschlagsziele als Moscheen habe er am 8. Februar 2020 nicht vernommen. Er erinnert sich nur daran, dass Paul-Ludwig U. bei den Vorstellungen über die Art des Anschlags sehr kreativ gewesen sei.

Waffenbeschaffung soll nichts mit Anschlagsplänen zu tun haben

In der Darstellung von Marcel W. war das Thema Anschläge nach einer kurzen Diskussion vom Tisch. Nach einer Raucherpause habe man über Waffen gesprochen – W. zufolge völlig losgelöst vom Thema Anschläge. Für den VR klingt diese Behauptung nicht sehr plausibel.

Das Thema Waffen habe Werner S. angestoßen mit den Worten an Steffen B.: „Du kommst doch an Waffen ran.“ Laut Marcel W. war es B. „arg unlieb, dass er vor Fremden“ darauf angesprochen wurde. Als Geldbetrag wurden nach Angabe von W. 50.000 Euro veranschlagt. Die Waffenwünsche seien reihum abgefragt worden. Marcel W. kann sich angeblich aber außer bei Werner S. („Kalaschnikow“) und Paul-Ludwig U. („Eierhandgranaten“, „Uzi“) nicht an die Wünsche der Teilnehmer erinnern bzw. verneint deren Interesse. Dagegen steht die Aussage von Wolfgang W. vom 14. Februar 2020, dass alle Anwesenden mindestens eine Kurzwaffe gewollt hätten. Marcel W. dagegen behauptet nun, er habe keine Waffe gewollt. Da Paul-Ludwig U. ihn aber immer wieder bedrängt habe, habe er auf eine K98 verwiesen, auf die er in Sachsen Zugriff habe. Er begründet das als Versuch, U. ruhig zu stellen. Im März 2020 hingegen hatte W. in einem Verhör seine Ablehnung gegenüber Waffen mit Bedenken begründet: „Was, wenn die das wirklich machen?“

Für die Beschaffung der Waffen seien Steffen B. und Frank H. angesprochen worden. H. habe in der Runde gesagt, dass man mit dem Motorrad recht einfach nach Tschechien fahren könne, um Waffen zu besorgen und nach Deutschland zu bringen. Während Marcel W. die Aussage [genau wie Frank H. in dessen erster Vernehmung] lediglich als Aufzeigen einer Möglichkeit verstanden haben will, gaben Steffen B. und Stefan K. an, H. habe sich aktiv angeboten, Kurzwaffen [Pistolen] in Tschechien zu besorgen.

Gespräche über Waffenbeschaffung und Geld – alles nur „Gerede“?

Reihum wurden laut Marcel W. anschließend Geldbeträge für die Waffen zugesagt. Insgesamt sei eine Summe von 35.000 Euro zugesagt worden. Er selbst habe wegen seiner Arbeitslosigkeit kein Geld hinzugeben können, versichert Marcel W. Er könne sich nur noch an die Beträge von Werner S. (5.000 Euro) und Tony E. (vermutlich 2.000 Euro) erinnern. Paul-Ludwig U. habe wegen seiner Arbeitslosigkeit selbst nichts geben können, aber 5.000 Euro seitens der „Bruderschaft Deutschland“ zugesagt. Wie er dazu kam, das Geld zuzusagen, ohne sich abgesprochen zu haben, das habe sich W. auch gefragt. Bei Ulf R. sei er sicher, dass dieser nichts geben wollte. R. habe auch keine Waffe bestellt. Andere Gruppierungen seien im Zusammenhang mit den Finanzen nicht genannt worden. Im Laufe des Treffens seien zwar auch die Namen weiterer Personen genannt worden, die nicht dabei sein konnten; Geldzusagen hätten aber nur Anwesende gemacht. Die Frage, wie das Geld eingesammelt werden sollte, sei offengeblieben.

Bezüglich der Waffenbeschaffung sei nur vereinbart worden, dass Werner S., Paul-Ludwig U., Steffen B. und Frank H. das zusammen erledigen sollten. Auf die spätere Nachfrage, welche Aufgabe Marcel W. in der Gruppe gehabt habe, vermutet dieser, er könnte mit Frank H. für die Abholung von Waffen vorgesehen gewesen sein. Es sei aber nie etwas Konkretes besprochen gewesen. Alles sei vielmehr „Gerede“ gewesen. Einen Termin zur Abholung habe es jedenfalls nicht gegeben.

Marcel W. zu Minden: „Es wurde eigentlich nichts beschlossen“

Der VR will mehr über die Aufgabenverteilung in der Gruppe wissen, über die bereits von W. erläuterte bezüglich der Waffenverteilung hinaus. W. bestreitet, dass man weitere Aufgaben verteilt habe. Die Beschaffung von Stichschutzwesten sei Thema an der Hummelgautsche gewesen. Ob darüber in Minden gesprochen wurde, daran kann sich der Angeklagte nicht erinnern. Auf die Frage des VR, ob jemand bereit gewesen sei, sein Leben zu geben, verweist W. auf Paul-Ludwig U. Dieser habe gesagt, dass er [wegen diverser Vorerkrankungen] ohnehin bald sterbe. An den Zusammenhang dieser Äußerung kann er sich nicht erinnern und ergänzt, dass „er mit der Zeit schon längst drüber ist, wo er tot sein wollte“.

Als Ergebnis des Treffens hält W. fest: „Es wurde eigentlich nichts beschlossen.“ Paul-Ludwig U. habe am Ende versucht, Steffen B. und Werner S. zu bedrängen, etwas zu verabreden. Einen Termin für ein erneutes Treffen habe man nicht verabredet. W. gibt an, das Datum 21. März nur aus den Akten zu kennen. [Dieser Tag wurde in der überwachten Kommunikation der Angeklagten genannt. Bislang konnte der Hintergrund aber nicht geklärt werden. Siehe hierzu den Bericht zum 9. Prozesstag.] Werner S. habe gegenüber Frank H. seine Unzufriedenheit mit dem Ausgang des Treffens kundgetan. Auch Paul-Ludwig U. habe unzufrieden auf Marcel W. gewirkt. An neue Codewörter kann sich W. nicht erinnern; er erwähnt jedoch, dass der Begriff „Trauerflor“ gefallen sei. [Laut Paul-Ludwig U. sollte mit der Farbe des Flors am Ärmel der Beteiligten die Kommunikation bei der geplanten Waffenübergabe aus Tschechien erleichtert werden. Siehe Bericht 7. Prozesstag.] Werner S. habe die Aufgabe gehabt, neue Karten und Telefone in Italien zu besorgen.

Abendessen und frühzeitige Abreise

Nach dem Treffen im Mindener Haus von Thomas N. seien Marcel W. selbst sowie Wolfgang W., Paul-Ludwig U., Thomas N, Werner S., Tony E. und Frank H. in ein Restaurant gegangen, das einem Patenonkel von Tony E.s Kindern gehöre. Eventuell sei auch Markus K. mitgekommen, da ist sich W. nicht sicher. Ulf R. hingegen sei als Erster nach Ende des Treffens abgereist, nach ihm zeitlich Steffen B., Stefan K. und Thorsten W. Warum sie nicht blieben und die anderen ins Restaurant begleiteten, kann der Angeklagte nicht sagen. Er selbst sei zu Fuß zum Restaurant gelaufen. Seine Stimmungslage zu diesem Zeitpunkt beschreibt W. als depressiv und ängstlich. Er habe befürchtet, dass der Inhalt des Gesprächs rauskommen könne, ihm niemand glauben würde und er „für nichts“ ins Gefängnis gehen müsse. Frank H. habe die schlechte Stimmung bemerkt und ihm gesagt, er solle sich keine Sorgen machen. Beim Essen habe er sich dann entspannt, weil am Tag ohnehin nichts beschlossen worden sei, so W.

Die Entscheidung gegen die geplante Übernachtung in Minden sei am selben Tag gefallen. Paul-Ludwig U. habe gefragt, ob er bei W. und Frank H. mitfahren könne, was diese verneint hätten. Er sei dann mit Wolfgang W. Richtung Koblenz mitgefahren. Während Frank H. für die Rückfahrt viel Kaffee beim Essen getrunken habe, habe sich W. ein „Sturzbier“ genehmigt. Gegen 19 Uhr seien sie in Richtung München aufgebrochen, eine halbe Stunde nach Wolfgang W. und Paul-Ludwig U.

Spitzelverdacht auf der Heimfahrt

Im Auto hätten er und Frank H. von Werner S. oder Tony E. einen Anruf erhalten: U. habe bei Thomas N. gestohlen und behauptet, dass er und Wolfgang W. auf dem Weg nach Koblenz observiert würden. Marcel W. fügt an dieser Stelle an, er habe zunächst vermutet, dass Thorsten W. etwas mit der mutmaßlichen Bespitzelung zu tun haben könnte, weil er im öffentlichen Dienst arbeite. Auf die Frage des VR, wann W.s Verdacht dann auf Paul-Ludwig U. gefallen sei, antwortet W., dass das bei der Hausdurchsuchung aufgekommen sei. Werner S. habe zuvor gewarnt, voreilige Schlüsse zu ziehen, aber dennoch Paul-Ludwig U. verdächtigt. U. habe bei ihm (Marcel W.) einen schlechten Eindruck hinterlassen. An der Hummelgautsche, aber auch in Minden habe er U. verdächtigt, Drogen zu konsumieren. Er habe U. in Minden nicht abgenommen, dass er noch vom Vorabend verkatert sei.

Werner S. wollte nach Minden nur noch mit der „alten Garde“ etwas unternehmen

Bevor sie aus Minden aufgebrochen seien, hätten Werner S., Frank H. und Marcel W. verabredet, sich noch einmal zu treffen. Werner S. habe Marcel W. über Telegram wegen eines erneuten Treffens angeschrieben. Der VR blendet an dieser Stelle den Auszug eines Telegram-Chats zwischen Werner S. und Marcel W. vom 13. Februar 2020 ein. Darin ist eine Sprachnachricht von Werner S. verlinkt. In dieser kommt Werner S.‘ Enttäuschung über das Treffen zum Ausdruck. Er wolle nur noch mit der „alten Garde“ etwas unternehmen, die schon zwischen 10 und 30 Jahren im Widerstand sei, darunter Frank, Steffen, Stefan, „Otto“ [Wolf E.] und weitere. Verwundert ist er darüber, dass Ralf N. niemanden geschickt habe, und vermutet, dass dieser beleidigt wie ein „Leberwürstel“ sei. Werner S. gab in der Nachricht außerdem die Devise aus, die Füße still zu halten. Er wolle sich innerhalb der nächsten drei Tage mit Frank H. und Marcel W. treffen, um weiterzuschauen. Auf die Frage des VR an Marcel W., was ihm dabei durch den Kopf gegangen sei, antwortet dieser, er sei hin- und hergerissen gewesen. Er habe sich dann wieder mit dem Gedanken beruhigt, dass in Minden ja nichts beschlossen worden sei.

Ausstiegsszenario trotz reger Chat-Aktivität?

Der VR hält dem Angeklagten W. einen Auszug aus seiner Vernehmung vor dem Haftrichter vor. Dort habe W. ausgesagt, dass er mit den Leuten nichts mehr zu tun haben wollte und es die Woche nach Minden in ihm gearbeitet habe. Am darauffolgenden Wochenende [14. bis 16. Februar 2020] habe er alles abbrechen und die Kontakte löschen wollen, da ihm seine Familie wichtiger sei. Der VR fragt nach, wie das mit dem geplanten Treffen mit Werner S. zusammenpasse. Marcel W. behauptet, er habe ihm seinen Ausstieg direkt mitteilen wollen. Dies hätte er auch direkt in Minden machen können, wendet der VR ein. „Stellen Sie sich mal die Situation vor“, erwidert Marcel W.

Der VR weist auf die Telegram-Gruppe „Tutto ramazotti“ und Marcel W.s Aktivitäten darin hin. W. gibt an, diese Gruppe sei als Nachfolge-Chat zur „Heimat“ gegründet worden. Dies sei wegen des Spitzelverdachts gegen Paul-Ludwig U. nötig gewesen, weil einige Inhalte des „Heimat“-Chats „missverständlich“ gewesen seien. Ob alle anderen Teilnehmer aus Minden ebenfalls in diesem Chat gewesen seien, wisse er nicht. In einem Chatauszug, der an die Wand projiziert wird, sind auch Namen zu lesen, die nicht mit dem Treffen in Minden in Zusammenhang stehen.

Der VR fragt nach den Zugangskriterien für diesen Chat, den Werner S. eröffnet habe, und welchen Zweck der Chat gehabt hätte. Diente der Chat dazu, die 100-prozentig Vertrauenswürdigen zu sammeln? Marcel W. gibt hierauf keine Antwort. Er habe gedacht, es gehe darum, alle über den Spitzelverdacht gegen Paul-Ludwig U. auf dem Laufenden zu halten. Er habe im Chat mitgemacht, um herauszufinden, was aus dem Spitzelverdacht werde. Der VR macht auf die Datenauswertung des Chats aufmerksam, die zeige, dass W. rege in der Gruppe aktiv gewesen sei. Warum, wo er doch habe aussteigen wollen? Marcel W. sagt, er habe Angst gehabt, selbst für einen Spitzel gehalten zu werden. Und davor, dass die Polizei eines Tages vor seiner Tür auftauchen könnte. Seine Chat-Nachricht „Wir sollten die Gruppe Heimat schließen! Wenn er v mann [sic!] ist, wissen die mehr als Bescheid“ will er so gedeutet wissen, dass die Inhalte in Verbindung mit dem Treffen am 8. Februar missverstanden werden könnten. Er habe mit niemandem über das Treffen am 8. Februar gesprochen, will aber selbst eine Anzeige bei der Polizei für den Fall erwogen haben, dass Werner S. bei seinem Plan geblieben wäre.

Marcel W.: Planlos beim „Tag der Nation“ in Berlin

Der VR schließt den Fragenkomplex zum Minden-Treffen am 8. Februar 2020. Er wendet sich nun kleineren Themenkomplexen zu. Einer davon ist die Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin. Marcel W. bemüht sich, eine Verbindung zu dieser Demonstration von sich fernzuhalten. Er sei kein Demogänger mehr und habe auch nicht an dieser Demonstration teilgenommen. Ob die „Bruderschaft Deutschland“ zur Demo aufgerufen habe und ob die Teilnahme an der Demonstration im Chat von „Wodans Erben Germanien“ besprochen wurde, habe ihn nicht interessiert. Bei der Frage, ob an der Hummelgautsche wenige Tage zuvor über die Teilnahme an der Demonstration diskutiert wurden, erklärt W., es nicht mehr zu wissen.

Der VR hält ihm einen Auszug aus dem Chat „WEG Bayern Leitung“ vor, in dem Marcel W. demnach schreib, dass Ralf N. auch nach Berlin fahre. Bei der Frage, ob und wie viele Teilnehmende von „Wodans Erben Germanien“ nach Berlin gefahren seien, benennt W. Frank H., einen Andreas mit dem Spitznamen „Planlos“ und zwei, drei weitere Mitglieder als Teilnehmer. Nach Angabe von Frank H. aus einem Chat mit Daniel K. vom „Bündnis Deutscher Patrioten“ hingegen nahmen „17 Mann in Farben [Abzeichen ihrer Gruppierung] und ohne“ teil.

Der VR lässt Fotos von der Demonstration in Berlin auflegen und befragt Marcel W., wen er erkenne. So sind auf dem ersten Bild Frank H., Werner S. und Ralf N. zu sehen. W. erkennt einzelne Mitglieder der „Wodans Erben Germanien“. Laut einer Nachricht von Frank H. in der Gruppe „Heimat“ vom 9. September 2019 habe man je zwei Interessenten aus Burgau, Konstanz und Ulm für die Demonstration gehabt. Marcel W. gibt sich weiterhin uninteressiert, wisse weder, ob auf der Hummelgautsche konkret etwas besprochen wurde, noch dass bei den „Wodans Erben“ viel darüber gesprochen wurde. Von einer Vernetzung in Berlin habe er keine Ahnung. Der VR hält dagegen, Frank H. habe im Chat geschrieben, die Demonstration in Berlin diene auch der Vernetzung seiner „Wodans Erben Germanien“ mit dem „Bündnis deutscher Patrioten“, der „Bruderschaft Deutschland“ und dem „Freikorps Division Heimatschutz“.

Marcel W.s Hang zu Waffen

Zum Abschluss des Prozesstages befragt der VR den Angeklagten W. zu seinem Verhältnis zu Waffen. W. hatte zu einem früheren Zeitpunkt erzählt, dass er Zugriff auf einen K98 Karabiner habe. W. gibt an, sein Opa habe ihn als Kind mit auf einen Schützenhof nach Leipzig mitgenommen. Auf die Frage, wie er zu Waffen stehe, antwortet Marcel W., sein Verhältnis sei „normal“. Das bedeute, er wisse, dass Waffen einem nichts tun, sondern nur die Menschen, die diese benutzen.

Auf die Frage, ob er Waffen besitze, zählt W. auf: eine Schreckschusswaffe von Röhm, zwei Camping-Messer (für Holz und zum Kochen) sowie ein altes Bajonett, welches er von seinem Onkel zum 17. oder 18. Geburtstag geschenkt bekommen habe. Es werden mehrere Aufnahmen von Asservaten im Gerichtssaal eingeblendet. Darunter befindet sich auch eine kleine Pistole, die W. von seinem Schwiegervater erhalten haben will, sowie eine Waffe seiner Frau. Eine Waffenberechtigung brauche er dafür zuhause nicht, so W. Die Pistole habe er nur mal an Silvester auf seinem Balkon eingesetzt.

Eine letzte Aufnahme zeigt ein Bild von Marcel W. an einem Maschinengewehr. Das Foto schickte W. an Frank H. W. erklärt dazu, es sei im Waffen- und Anglergeschäft seines Schwiegervaters aufgenommen worden. W. gibt an, gerne eine solche Waffe besitzen zu wollen. Auf die Frage, ob er Waffen verkauft habe, erwidert Marcel W., er habe nur den Kontakt zu seinem Schwiegervater vermittelt. Damit endet die Befragung des Angeklagten Marcel W.

prozesstage54

Prozesstag 54: Marcel W. stellt Paul-Ludwig U. als Einheizer von Minden dar

Am 20. Januar 2022 konnte das Verfahren um die „Gruppe S“ mit dem 54. Prozesstag fortgesetzt werden. Erneut wurde der Angeklagte Marcel W. aus Pfaffenhofen vernommen. Der Vorsitzende Richter (VR) versuchte, ihn insbesondere zu Aussagen zum Treffen der Tatverdächtigen am 8. Februar 2020 in Minden zu befragen. Als einige Anwesende über die Planung von Demonstrationen geredet hätten, so W., sei Werner S. dazwischen gegangen und habe das Thema beendet. Später habe Paul-Ludwig U. die „Schlagworte“ „Große Moschee Köln“, „Waffen“, „Handgranaten“, „Uzi“ etc. eingebracht; ihn identifizierte Marcel W. neben Werner S. als Wortführer des Treffens und insbesondere als Einheizer beim Thema Anschläge. Bei W. Angaben wurde ein auffälliger Unterschied zwischen seiner Aussage vor Gericht und seiner Aussage vor dem Haftrichter 2020 kurz nach seiner Verhaftung deutlich: 2020, als W. noch nicht wissen konnte, dass Paul-Ludwig U. die „Gruppe S“ an die Behörden verraten hatte, hatte er ihm keine besondere Rolle bezüglich der Anschlagsgespräche zugeschrieben. Zwei Jahre später und im Wissen um U.s Verrat stellte er diesen als denjenigen dar, der diese Pläne in Minden aufs Tableau gebracht hätte.

Der Vorsitzende Richter (VR) verkündet eingangs, dass die Verteidiger*innen (RA*innen) Rueber-Unkelbach und RA Hofstätter heute fehlen. Außerdem berichtet er, dass mehrere Prozessbeteiligte Kontakt zu Corona-Infizierten gehabt hätten und er mit mehreren lokalen Experten darüber gesprochen habe, wie sowohl die Fortsetzung der Verhandlung als auch die Sicherheit der inhaftierten Angeklagten trotz der Omikron-Welle sichergestellt werden könne. Der VR betont die Wichtigkeit von Tests und Impfungen und verfügt eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten Gebäude. In medizinischen Ausnahmefällen sei auch eine OP-Maske erlaubt. Sollte jemand die FFP2-Maske nicht die komplette Dauer eines Prozesstages hindurch tragen können, werde er Pausen einlegen. Im Sinne der Angeklagten wolle er, so der VR, wo immer möglich vermeiden, Verhandlungstage ausfallen zu lassen. Wer Kontaktperson sei, dürfe sich auch ohne Quarantäneordnung von den folgenden Prozesstagen abmelden.

Nun treten Marcel W. und sein RA Picker nach vorn. W. sagte bereits an den vergangenen beiden Prozesstagen aus und stellt sich heute erneut den Fragen des VR. Dieser möchte zuerst mehr über W.s Fahrt zum Treffen nach Minden im Februar 2020 erfahren. Marcel W. berichtet, er sei von Frank H. gegen sechs oder sieben Uhr morgens zuhause abgeholt worden. In Minden angekommen, habe man als Treffpunkt ein Restaurant angesteuert. Warum nicht Thomas N.s Adresse, wo das Treffen stattfand, will der VR wissen. W. erwidert, das Restaurant habe einen Parkplatz.

„Ich bin ja nicht erst seit heute im Widerstand“

Der VR hingegen vermutet, dass man diesen Treffpunkt aus Angst vor Überwachung wählte. Er zitiert dazu aus einem Chat zwischen Tony E. und Marcel W., in dem dieser als Begründung für die Geheimhaltung des Treffpunkts schrieb: „Auch Telegram ist nicht sicher…“. Der VR kommentiert: „Das liest sich nicht wie eine Parkplatzsuche.“ Aus einem anderem Chat geht hervor, dass auch andere Eingeladene die Adresse erst am Vortag des Treffens erfuhren.

Marcel W. führt aus: „Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um eine Aktion gegen die Antifa handeln kann, also ne Aktion im strafbaren Bereich. Deswegen diese Heimlichtuerei.“ Der VR hakt nach: Es sei doch ein Treffen geplant gewesen, keine Aktion gegen die Antifa. Marcel W. sagt dazu, er sei davon ausgegangen, eine Aktion gegen die Antifa werde beim Treffen besprochen. Darum sei die Sicherheitsvorkehrung „gang und gäbe“, schließlich könne jeder den Chatgruppen beitreten, und die Polizei könnte vielleicht mitlesen. „Ich bin ja nicht erst seit heute im Widerstand“, betont W. Was er damit meine, will der VR wissen. „Dass diese Vorsichts-Dinger schon immer so waren […] in der rechten Bewegung.“ Mit „Widerstand“ meine er „nicht gegen was Bestimmtes, gegen verschiedene Sachen, […] gegen Angst zum Beispiel.“ „Sagen Sie es doch“, fordert der VR. W. formuliert: „Dass für alle ohne Kontrollen hier die Tore geöffnet wurden. Dass die Ängste und Nöte von Leuten auf der Straße einfach ignoriert wurden.“ Sein Widerstand richte sich auch „gegen Gewalt von Links und Gewalt gegen normale Rentner. Teilweise gegen die Art und Weise der Regierung, dass sich die Parteien gegenseitig zerpflücken, anstatt die Probleme gemeinsam anzugehen.“

W. beklagt sich: Er sei mit Begriffen wie „Widerstand“ aufgewachsen und habe vor „dem verdammten Treffen“ nicht darüber nachgedacht, wie er formulierte. „Jetzt sieht das anders aus“, gibt er zu. Er habe aber nichts „mit bösem Hintergedanken“ gesagt oder geschrieben. Das sei alles „dummes Gequatsche“, das hätten auch alle im Chat gewusst, der ja zumal geschlossen gewesen sei.

Wieder die Erzählung von der friedlichen Demo-Eskorte

Der VR kommt zurück auf die Frage nach Thomas N.s Adresse: „Jetzt standen Sie am Restaurant. Als Sie das Auto abstellten, wussten Sie, wo es jetzt hingeht?“ W. gibt an, er könne sich nicht mehr genau daran erinnern, wann und wie er die Adresse erfahren habe. Jedenfalls habe man auf dem Parkplatz auf Werner S. und Tony E. gewartet und sei dann gemeinsam zu N.s Haus gegangen. Der VR hilft seiner Erinnerung auf die Sprünge und liest eine Sprachnachricht von Tony E. vor, in der dieser Marcel W. die Anschrift nennt. Dann zitiert er eine Chatnachricht von Frank H. an W., in der dieser ihn bittet, sich zum Essen im Restaurant später „nach Möglichkeit neutral oder was Dezentes“ anzuziehen. Was sich W. dazu dachte, will der VR wissen. W. argumentiert, im Restaurant sei „Publikumsverkehr“, weiter habe er das aber nicht hinterfragt, sondern sich aus Höflichkeit daran gehalten.

Der VR erkundigt sich, ob Marcel W. als Privatmann oder als Repräsentant der „Wodans Erben Germanien“ teilnahm. W. antwortet: beides, an erster Stelle aber für die W.E.G. In diesem Zusammenhang bittet der VR um Erklärung einer Formulierung W.s im Chat mit Werner S., wo dieser W. zu „absoluter Verschwiegenheit“ aufforderte und etwas über „Antifa klatschen“ schrieb. Was das mit W. als W.E.G-Repräsentant zu tun habe? Marcel W. behauptet, er habe das so interpretiert, dass Werner S. in Minden etwas bereden wollte – aber nichts über Gewalttaten der W.E.G, er habe es eher verstanden als Bezug auf das „Eskortieren von Leuten [von Demonstrationen] zu Parkplätzen“.

Ein dritter W.E.G-Repräsentant war nach Minden geladen

Was die genaue Rolle W.s als W.E.G-Repräsentant beim Mindener Treffen gewesen sei, fragt der VR. „Man hört sich das an, nimmt das mit und bespricht das im Führungschat. Und dann wird das in die verschiedenen Chats, BaWü oder Bayern, geschrieben, wer Interesse hätte.“ Im virtuellen Zeitalter könne man Aktionen sehr schnell planen. W. fügt an, er und Frank H. seien „in Farbe“ nach Minden gefahren, also er in einer W.E.G-Jacke und H. in einem Zipper mit W.E.G-Symbol. Primär seien sie als Repräsentanten der W.E.G Bayern dort gewesen, „aber nach einem Gespräch mit den Bundesweiten“ auch für die gesamte Gruppe.

Als der VR sich erkundigt, ob außer W. und H. weitere W.E.G-Mitglieder zum Treffen eingeplant gewesen seien, nennt W. einen Kameraden namens Wi., der wegen eines Todesfalls seiner Großmutter nicht gekommen sei. W. merkt aber an, dass er sich nicht sicher sei, ob er das gerade mit einem anderen Treffen verwechsle. Offenbar nicht, denn der VR zitiert eine WhatsApp-Nachricht von Marcel W. an den Kameraden Wi. fünf Tage vor Minden, in der er Wi. beschwört: „Du wirst auch zu diesem Treffen und was dort gesagt wurde mit nichts und niemandem reden.“ Auch diese Vorsichtsmaßnahme begründet Marcel W. mit seiner damaligen Vermutung, es würden Aktionen gegen die Antifa besprochen. Da sei das „ja ganz normal“. Bezogen auf Wi.s spontanes Wegbleiben vom Treffen merkt Marcel W. noch an: „Im Nachhinein bin ich froh, dass er nicht mitgekommen ist. Sonst würde er wahrscheinlich auch hier sitzen.“

Wer kannte wen?

Gefragt danach, mit welchen Teilnehmern er in Minden vorher gerechnet habe, zählt W. mehrere rechte Gruppierungen auf: die „Bruderschaft Deutschland“, W.E.G, das „Freikorps“. An angekündigte Personen kann sich W. nicht erinnern, nur an Ralf N. – der absagte – und „der Fremdenlegionär, keine Ahnung wie der hieß“.

Auch hier hilft der VR mit Zitaten aus der Chatgruppe „8.2.20“ nach, wo Werner S. am 1. Februar 2020 die Eingeladenen aufzählte: „Thorsten, Ralf, Tobi, Paul, [Frank] H., Markus, Matze [Marcel W.], ein Mann von Tony eventuell, Sören, […] Otto würde ich auch einladen.“ Marcel W. behauptet, mit manchen dieser Namen nichts anfangen zu können.

Auf Bitte des VR zählt W. auf, wen er schon vor Minden getroffen habe: Tony E. und Paul-Ludwig U., Werner S., Wolfgang W., Thomas N. und „Matze zwo“ [Michael B.] an der Hummelgautsche. Frank H. habe er schon aus W.E.G gekannt. Steffen B., Ulf R., Markus K., Steffen K., Thorsten W. und Ralf habe er zuvor noch nie getroffen; Sören kenne er nicht. Die ihm Unbekannten habe er auch in den Chatgruppen nicht bewusst wahrgenommen. Außerdem habe er in Minden erstmals Thomas N.s Frau getroffen, die aber nur das Essen gebracht habe. Ulf R. sei als letzter zum Treffen gekommen.

„Verfolgungswahn“ wegen potenzieller Überwachung

Zum zeitlichen Ablauf des Treffens gibt Marcel W. an, bis zur Vorstellungsrunde habe man nur über Belangloses gesprochen. Der VR wundert sich darüber angesichts W.s Behauptung, er habe erwartet, dass es beim Treffen um Straftaten gehen würde. „Worum es geht, dazu kein Wort?“ W. verneint. Dazu, wer die Idee hatte, die Handys rauszulegen, fällt W. nicht mehr ein. Dass man das getan habe, habe er aber als normal gefunden, besonders hinsichtlich seiner Erwartung an das Thema des Treffens. „Ich kenn’s nicht anders.“ Er habe einen „Verfolgungswahn“. Schließlich hätten Smartphones damals schon eine Spracherkennung gehabt.

Irgendwer – W. beruft sich wieder auf Erinnerungslücken – habe um eine Vorstellungsrunde gebeten. Dabei habe er, so W., erstmals von den „Vikings“ gehört. W. bestätigt Aussagen einiger Mitangeklagter, dass sich Werner S. vorgestellt habe mit den Worten, er müsse sich nicht vorstellen, und Paul-Ludwig U. geprahlt habe, man könne ihn googlen, dass er den Staat verklagen werde und „volle Entscheidungsgewalt“ im Namen der „Bruderschaft Deutschland“ habe, obwohl er dort nur Mitglied auf Probe sei – Letzteres habe für Irritation gesorgt. Ebenso die Vorstellung von Thorsten W. als Beschäftigter im öffentlichen Dienst; an diese Diskussion will sich Marcel W. aber nicht mehr genau erinnern können.

Schweigegebot mit Strafandrohung: „Dass er umgebracht wird oder so“

Der VR will das nicht so stehen lassen: „Wir geben unsere Handys ab und machen alles total geheim, aber lassen einen Polizisten am Tisch sitzen?“ W. gibt an, den meisten sei das egal gewesen, schließlich habe der Großteil noch nicht gewusst, worum es später gehen sollte. Warum dann die Argwohn gegenüber einem Beamten, will der VR wissen? Marcel W. beharrt darauf, dass die meisten Anwesenden nicht hätten absehen können, was besprochen würde; die Moscheen seien noch nicht angesprochen worden: „Ich glaube, dass dieses ekelhafte Thema erst ganz zum Schluss kam.“

Nach den Standpunkten in der Diskussion um Thorsten W.s Teilnahme gefragt, ist Marcel W. wieder unsicher. Letztlich sei Thorsten W. aber geblieben, darum gehe er davon aus, dass die meisten kein Problem mit seiner Anwesenheit gehabt hätten. Der VR hält ihm eine Aussage von Steffen B. vom 19. Mai 2020 vor, der sagte, dass Marcel W. gegen Thorsten W.s Teilnahme gestimmt habe. W. gibt an, er würde das auch vermuten, sei aber nicht sicher. Der VR gibt ein Gespräch zwischen Marcel W. und Werner S. vom 8. Februar 2020 um 22.40 Uhr wieder, in dem Marcel W. sein Unwohlsein über diese Entscheidung ausgedrückt habe und gesagt habe, Thorsten W. habe sich von ihm mit einem süffisanten Lächeln und den Worten verabschiedet: „Wir sehen uns.“

Der VR fragt nach einer Warnung in Minden, man solle nichts über dieses Treffen nach außen tragen. Wer das sagte, will W. nicht mehr genau wissen: Werner S. oder Paul-Ludwig U. seien das gewesen. Er bestätigt aber die Aussage anderer Angeklagter, dass diese Aufforderung mit einer Strafandrohung verbunden gewesen sei: „Ja, dass er umgebracht wird oder so.“ Außer dem Raum des Treffens habe er, so W., nur die Toilette gesehen sowie bei vier, fünf Raucherpausen eine Biertischgarnitur am Haus.

„Ich bin ja zu jung, um ein Nazi zu sein“

Als die inhaltliche Diskussion in Minden begann, habe man sich erst locker unterhalten, so Marcel W. Alle hätten darauf gewartet, dass Werner S. seine angekündigte Ansage machen würde. Zuerst habe Thomas N. „mit dem Entnazifizierungsthema“ angefangen; ob allein oder gemeinsam mit anderen und ob Werner S. das anmoderierte, kann Marcel W. nicht mehr mit Sicherheit sagen. „Haben Sie begriffen, um was es da geht“, fragt der VR. W.: „Dass man kein Nazi mehr ist. […] Ich bin ja zu jung, um ein Nazi zu sein.“ Er kenne das nur aus dem Geschichtsunterricht; „dass das heute noch gemacht wird, wäre mir neu“. Für dieses Thema hätten sich ohnehin kaum Anwesende interessiert. Jedenfalls habe Thomas N. zur Entnazifizierung irgendwelche Ausdrucke mitgebracht, die ihm sehr wichtig gewesen seien – Marcel W.: „Ob das jetzt ein richtiges Dokument ist, das da von Russland kommt, das sei dahingestellt“ – und habe so gewirkt, als sei in seinen Augen die „Entnazifizierung“ das Hauptthema des Treffens. Markus K. könnte das ebenso gesehen haben.

Als man übers Preppen gesprochen habe, so W., habe Ulf R. gesagt, „dass er ein paar Lagerstätten ums Haus hat und das Haus so vorbereitet hat, dass er sich verteidigen kann“. Der VR macht darauf aufmerksam, dass andere Angeklagte den Ablauf der Themen anders beschrieben hätten: erst Prepping, dann Moscheen, dann Entnazifizierung. Marcel W. beharrt darauf, dass man über Moscheen zuletzt gesprochen habe. Beim Thema Preppen „war es im Prinzip wie an der Hummelgautsche: Viel Reden, und es geht nicht weiter.“ Man habe auch keinen Termin für einen Prepping-Lehrgang oder ähnliches vereinbart. Auch zur Entnazifizierung habe man seiner Erinnerung nach nichts weiter beschlossen.

Werner S.: Auch laut Marcel W. nicht mehr an Demonstrationen interessiert

Neben den drei genannten Themen besprach man laut Marcel W. unter Federführung von Steffen B. oder Stefan K. auch Demos. W. tippt, dass es Werner S. war, der dieses Gespräch „abrupt“ beendet habe. Der VR hält ihm diesbezüglich Steffen B.s Aussage vom 19. Mai 2020 vor, in der dieser behauptete: „Ich habe gesagt, dass ich bei der VSG bin, dass da aber nichts mehr läuft, und wir hier sind, um Plakate zu drucken für die nächste Demo. Und da wurde ich von Herrn S. unterbrochen. […] Er hat gesagt, dass wir über den Scheiß schon lang hinaus sind und andere Dinge passieren müssen.“ Marcel W. sagt dazu, an den genauen Wortlaut könne er sich nicht mehr erinnern, „aber es passt“.

Direkt danach habe Werner S. zu einer langen Ansage ausgeholt, den genauen Inhalt könne er aber nicht mehr wiedergeben. Der VR hilft aus mit W.s früherer Aussage: Geschichte schreiben statt auf Demos gehen. Marcel W. kommentiert, diese Rede von S. habe ihn durch ihre Heftigkeit erschreckt, trotz der Ankündigung, bei dem Treffen werde S. eine Ansage machen. S. sei dabei auch laut geworden. „Ich hab ihn als netten, normalen und verständnisvollen Menschen kennengelernt an der Hummelgautsche.“ Bei seiner Ansage in Minden sei Werner S. ganz anders gewesen. Bei diesem Punkt habe er S. und U. als Wortführer wahrgenommen.

Nicht Werner S., sondern nun doch Paul-Ludwig U. als Einheizer?

S. habe mehr geredet, aber U. habe „die Schlagworte gebracht: „große Moschee Köln“, „Waffen“, „Handgranaten“, „Uzi“. An diesem Punkt habe Marcel W. widersprochen. Ein anderer habe eingeworfen: „Da sind auch Frauen und Kinder drinne“, und U. habe erwidert: „Aus kleinen Kanaken werden große.“ W. merkt an: „Ich kann nicht sagen, ob das das war, über was S. tatsächlich reden wollte. Er hat ja zur großen Moschee nicht gesagt: ‚Nee, sowas machen wir nicht‘, sondern er hat gesagt: ‚Wir nehmen kleine [Moscheen]‘.“ Marcel W. sagt, er könne sich vorstellen, dass U. bei diesem Punkt keine Geduld für S.‘ ausschweifende Redeweise gehabt und darum auf den Punkt gebracht haben könnte, was S. ohnehin hätte sagen wollen. Nach diesem Punkt und S.‘ Ansage vom „Krieg“ seien alle still gewesen. „Das musste erstmal sacken.“

Der VR will wissen, ob die Abfrage, wer offensiv und wer defensiv sei, vor oder nach dem Moschee-Thema gekommen sei. Marcel W. ist sich nicht sicher, er schreibt die Frage aber Werner S. zu. Auf die Frage, wie W. diese Frage interpretiert habe, sagt dieser: „Defensiv: Wer für Verteidigung ist. Und offensiv: Wer offensiv ist.“ Der VR fragt, nach dem Zusammenhang. W.: „Wenn was passiert, ziehen wir uns zurück, verstecken wir uns: Das hätte ich in die Ecke defensiv geschoben. Und offensiv: Angriff.“ Worauf dieser Angriff abzielen sollte, sei ihm nicht klar gewesen. Er habe auch nicht das Gefühl gehabt, als wüssten alle Beteiligten, was „offensiv oder defensiv“ genau bedeuten sollte.

„Ich hab defensiv gesagt!“

Ob niemand nachgefragt habe, erkundigt sich der VR. Marcel W. verneint. „Aber das ist auch verständlich, weil die Leute ja eigentlich auch dieses Preppen an sich vorhatten. Das war ja bei [Steffen] B. auch genau das Gleiche, oder bei H. und mir.“ Wer sich auf die Frage hin als defensiv und wer als offensiv einordnete, kann W. nicht mehr genau sagen. Er befürchte, seine richtigen Erinnerungen nicht von dem trennen zu können, was er aus den Akten wisse. Der VR gibt Stefan K.s Aussage wieder: „U. hat gesagt, er wäre offensiv. Der H. war offensiv. Auch [Werner] S. [Steffen] B. hat defensiv gesagt.“ Weiter liest der VR vor, wie K. in der damaligen Aussage die Begriffe interpretierte: „Offensives Verhalten wäre Angriff, wirklich purer Angriff.“ Steffen B. habe einen Monat vor K.s Aussage zur Polizei zu dieser Frage gesagt: „Es ging um Anschläge“, das sei jedem klar gewesen. Der VR hakt nach: Ob das Marcel W. damals auch klar gewesen sei. Ganz abwegig sei die Assoziation von „offensiv“ mit Anschlägen schließlich nicht, wo doch zuvor Demonstrationen als nicht mehr ausreichend bezeichnet worden seien. Marcel W. hält dagegen, es hätte ja immer noch um Aktionen gegen die Antifa gehen können.

Dann fragt der VR nach, ob W. wirklich sicher sei, dass er sich als defensiv bezeichnete: K. habe ausgesagt, Marcel W. sei sich bei der Frage „nicht ganz sicher“ gewesen. Der VR merkt an, dass K. keinen Grund gehabt habe, Marcel W. zu belasten. W. beharrt auf seiner Aussage und ruft: „Ich hab defensiv gesagt! Aber ich konnte auch nicht wirklich was damit anfangen.“ Daran, dass jemand seinen Standpunkt zur Einordnung defensiv oder offensiv erläutert hätte, kann sich Marcel W. nicht erinnern.

Laut W. wurde in Minden nicht über Anschläge auf Politiker gesprochen

Der VR stellt fest, dass Marcel W.s heutige Aussage von der abweiche, die er beim Haftrichter des BGH machte, und zitiert von damals: „Dann ging es eigentlich schon ins Volle. Dann hatte Teutonico [Werner S.] seine Ideen geäußert. Er war sehr dominant und hat das Gespräch bestimmt. Ich hab in der Zeitung gelesen, es soll über Politiker gesprochen worden sein. Das ist da nicht in der Runde vorgekommen. Da ging es um die Moscheen. Als er fertig war mit seiner Vorstellung, gab es für jeden die Möglichkeit, was zu sagen. Diese Möglichkeit hab ich ergriffen und meine Abneigung erklärt. Frank H. hat mich auch bestätigt, man will ja in einer friedlichen Zukunft leben und keinen Krieg.“ Diesen Auszug kommentiert der VR: „Es ist verblüffend, dass in dieser Passage der Herr U. nicht auftaucht. Da haben Sie einen Termin beim Haftrichter und Sie erzählen aus der Erinnerung von vor sechs, acht Wochen. Und da kommt keine Entnazifizierung vor und kein Herr U.“

Oberstaatsanwältin bezeichnet W.s Erzählung als „totaler Quatsch“

Marcel W. verteidigt sich: „Ich wurde danach auch nicht gefragt. Sie wissen auch nicht, was das für eine psychische Belastung ist. […] Letztlich ist das auch nichts anderes, als was ich jetzt gesagt habe.“ Oberstaatsanwältin Bellay ruft: „Totaler Quatsch!“ Der VR beharrt darauf, dass Marcel W. zwei verschiedene Aussagen gemacht habe. Der Senat werde sich dazu eine Meinung bilden. Er will Marcel W. festnageln: „Sie sagen, was sie heute sagen, das ist das Richtige?“ Marcel W. antwortet vage: „Soweit ich es sagen kann…“ Bei der Haftprüfung sei es nur um den Moschee-Komplex gegangen, da sei nach nichts anderem gefragt worden.

Der VR lässt das so stehen und kommt zurück auf die offensiv-defensiv-Frage in Minden. „Hatten Sie das Gefühl, dass ein Erwartungsdruck aufgebaut wurde?“ Marcel W. erwidert, vielleicht habe S. mit dieser Frage eher die Anwesenden einschätzen wollen. Das sei aber schwer zu sagen. Der VR konkretisiert seine Frage: „Wenn ich mir überlege, ich will einen Anschlag begehen. Dann brauch ich eigentlich keine Defensiven.“ Daraus schließe er, dass es eine Erwartungshaltung gegeben habe. Marcel W. sagt nun doch: „Ich denke schon, dass es eine Erwartungshaltung gab, ja. […] Vom Fragesteller, von S.“

Ob auf die Einordnung einiger als defensiv jemand negativ reagiert habe, will der VR wissen. Marcel W. verneint. Der VR hakt nach: Ohne Erläuterung sei die Frage nach offensiv oder defensiv doch sinnlos. Marcel W. kommt daraufhin wieder auf seine damalige Interpretation zurück, es könnte um Demos oder die Antifa gehen. Das habe er aber nicht laut ausgesprochen, es hätte also sein können, dass andere bei B.s oder K.s Erwähnung von Demos auch an andere Anlässe als die Antifa gedacht haben könnten. Er jedenfalls, so W. hätte sich bezüglich Demonstrationen gegen die Antifa als offensiv eingeordnet; als später das Thema Moscheen aufkam, hätte er sich hingegen als defensiv verstanden. Der VR will es konkreter wissen: Ob Werner S. bei der Ansage, die Zeit der Demos sei vorbei, deutlich gemacht habe, dass er sich lediglich auf körperliches Vorgehen gegen die Antifa bezog? W. verneint: S. habe ausschließlich gesagt, dass man über Demos hinaus sei.

„Dass da ein oder zwei vorhatten, was zu machen mit Moscheen“

Wann U. die große Moschee in Köln erwähnt habe, fragt der VR. „Das ist das, was ich auch nicht mehr weiß“, antwortet W. „Ob er reingeschossen ist mit der großen Moschee in Köln und S. dann sagte: ‚Nee, was Kleines‘ – oder ob er Moschee gesagt hat, und dann große Moschee, und dann S. das gesagt hat.“ Dass U. die große Moschee in Köln ins Gespräch brachte, da sei sich W. aber sicher. „War da klar, dass er nicht davon spricht, dass man die bloß mal besuchen könnte, sondern dass er da was vorhat“, hakt der VR nach. „In dem ganzen Zusammenhang ja“, gibt W. an. „Es hat dann alles Sinn ergeben.“

Der VR präzisiert, das Ganze könne nur folgendermaßen einen Sinn ergeben: „Einer sagt: ‚Wir machen ne Demo gegen die Antifa.‘ Dann sagt jemand: ‚Wir sind darüber längst hinaus.‘ Und dann, wenn jemand sagt: ‚Moschee in Köln‘, das passt doch nicht zusammen. Sondern es müsste jemand sagen: ‚Sprechen wir doch nicht über das Ziel Antifa, sondern über das Ziel Moslems.“ Marcel W. widerspricht: „Das ist ja das komplette Gegenteil von dem, was ich gesagt habe.“ Der VR erwidert: „Aber vielleicht vernünftiger im Ablauf.“ Marcel W. beharrt auf seinen Angaben. Bei der Gegenrede gegen Demos sei ihm klar gewesen, dass seine Vermutung, es gehe um die Antifa, nicht passe. „Und dann war klar, was gemeint war. Nämlich, dass da ein oder zwei vorhatten, was zu machen mit Moscheen.“ Der VR fragt, ob er hier an Anschläge dachte. W. dazu: „Schon. Aber das war ja kein Plan oder irgendwas, sondern die haben halt ihr Zeug erzählt.“

W.s RA Picker bittet um eine Pause: W. habe Konzentrationsschwierigkeiten. Der VR entscheidet sich, die Verhandlung nun zu unterbrechen. Er werde den vorgesehenen Zeugen für den kommenden Prozesstag ausladen, sodass W. die Gelegenheit für weitere Angaben habe.

prozesstage53

Prozesstag 53: Marcel W. bleibt bei der Behauptung, er habe die „Gruppe S“ als harmlose Prepper-Vereinigung betrachtet

Der Vorsitzende Richter (VR) setzte am 13. Januar 2022 im Verfahren gegen die „Gruppe S“ die Befragung des Angeklagten Marcel W. fort. Dabei legte der VR den Fokus auf Chatgruppen und private Chats, an denen W. beteiligt war. Marcel W. war einen Tag nach dem Treffen an der Hummelgautsche Ende September 2019 den Chatgruppen „Heimat“ und „Netzwerke Bayern/Baden-Württemberg“ beigetreten und im November 2019 von Werner S. zum Administrator der Chatgruppe „Heimat“ ernannt worden. Marcel W. behauptete, der Zweck der Gruppe sei der Austausch über das Preppen gewesen. Mehrere vorgehaltene Äußerungen aus dem Chat zeigten jedoch, dass es auch um Politik, Gewalt und Aktionen ging. Marcel W. behauptete, niemand habe von Werner S. Plänen gewusst. Er sei von Angriffen auf „die Antifa“ ausgegangen. Erst nach dem Treffen am 8. Februar 2020 in Minden habe er begriffen, wo er hineingeraten sei.

Marcel W. erklärt in der Befragung, dass er nach dem Treffen an der Hummelgautsche bei Alfdorf am 28. September 2019 in die Chatgruppen „Heimat“ und „Netzwerke Bayern/Baden-Württemberg“ eingetreten sei, später auch in die Gruppe „8.2.“. Werner S. habe ihm an der Hummelgautsche vom „Heimat“-Chat erzählt. Am nächsten Morgen habe er sich dann den Messengerdienst Telegram installiert. Laut den Ermittlungsakten, so der VR, belegt dies eine Chatnachricht von W. am 29. September 2019 um 8:08 Uhr, in der sich W. in der Chatgruppe „Heimat“ für die Aufnahme bedankt habe.

Auf die Frage des VR, wer ihn in die Chatgruppe aufgenommen habe und ob es entsprechende Aufnahmekriterien gegeben habe, sagt W. aus, dass die Aufnahme relativ unproblematisch erfolgt sei. Er habe kein Bewerbungsverfahren durchlaufen müssen. Marcel W. gibt an, er habe abseits des Hummelgautsche-Treffens nur auf der Heimfahrt von dort mit dem Mitangeklagten Frank H., mit dem er gemeinsam bei der „Wodans Erben Germanien – Division Bayern“ gewesen sei, darüber gesprochen.

Der VR hält Marcel W. Zitate aus einem Telefonat zwischen den Angeklagten Werner S. und Tony E. vom 29. September 2019 gegen 11 Uhr vor. Darin äußert Werner S., dass er lange mit W. und Frank H. gesprochen habe. H. habe Marcel W. als sehr loyal dargestellt und empfohlen. Der VR interpretiert das Audio so, dass hier vor der Aufnahme ein gutes Leumundszeugnis eingeholt wurde. Marcel W. gibt sich diesbezüglich unwissend. Eine besondere Rolle von Werner S. im Aufnahmeverfahren will er nicht wahrgenommen haben.

Das Preppen als angeblicher Gruppenzweck

Marcel W. bemüht sich von Beginn an, die Chatgruppen als Austauschforen zum Thema Preppen darzustellen. Dies sei ihm gegenüber an der Hummelgautsche so dargestellt worden. „Ich war einer von denen, die das lernen wollten“, behauptet der Angeklagte. Die Gruppe „Heimat“ habe dabei der bundesweiten Vernetzung dienen sollen, die Gruppe „Netzwerke Bayern/Baden-Württemberg“ sei dagegen eine regionale Untergliederung, in der nicht viel mehr außer „Moin“ geschrieben worden sei.

Was die Gruppennamen mit dem Thema Preppen zu tun haben, kann sich der Angeklagte auf Nachfrage des VR nicht so richtig erklären. Von seinen Mitangeklagten kann er auch nur Frank H. und Werner S. sicher der Prepper-Szene zuordnen. Er habe keine Ahnung, wer überhaupt in der Gruppe „Heimat“ Mitglied gewesen sei.

Der VR hakt weiter bezüglich des Gruppenzwecks nach. In einem Chat sei von Werner S. die Formulierung gebraucht worden, es gehe „ans Eingemachte“. Hierzu möchte der VR wissen, wie der Angeklagte das mit dem Thema Preppen in Verbindung gebracht habe. Marcel W. behauptet, es sollten Prepper-Lehrgänge geplant werden. Auf mehrmaliges Nachhaken des VR erklärt der Angeklagte W., dass auch politische Themen besprochen worden seien. Dies sei deshalb passiert, weil die angeblich geplanten Lehrgänge nicht in die Tat umgesetzt worden seien. Der VR zeigt sich darüber verwundert, dass dem Abgleiten des Chats vom Preppen ins Politische nicht widersprochen worden sei.

Große Klappe? Den Platz neben den Ahnen erkämpfen

Der VR lässt einige Auszüge aus den Chats an die Leinwand projizieren. Marcel W. äußerte darin unter anderem: „Den Platz neben unseren Ahnen müssen wir uns erst verdienen! Dazu müssen wir kämpfen und fallen.“ Und: „Wer ans fallen denkt, glaubt nicht an den Sieg, wer nicht an den Sieg glaubt, ist fehl am Platz. Natürlich wird es Opfer geben, aber davon sollte keiner reden, das schmälert den Kampfeswillen.“ Im gleichen Chat stand an anderer Stelle: „Ich hasse das rote Pack, aber glaub mir, connewitz muss richtig geplant sein“. [Schreibweise jeweils im Original] Er habe mit Polizisten gesprochen, die nur zu gerne „das kommunistische Gesindel“ niederknüppeln würden.

Was W. damit habe ausdrücken wollen, will der VR wissen. Marcel W. führt aus, es gehe um Situationen, in denen sich die Gewalt hochschaukle. „Das ist auf Verteidigung gemünzt“, beteuert er. Auf die Frage, was das Preppen mit den Ahnen zu tun habe, wiederholt W., es gehe darum, die Familie zu verteidigen, und er wisse nicht, wie das Gespräch zustande gekommen sei. „Es geht um Gewaltanwendung“, so der VR. Antwort W.: „Ja.“ Der VR: „Dass man das gerne macht.“ W: „Nein.“ Der VR: „Aber warum schreiben Sie das dann?“ Der Angeklagte ordnet das als „große Klappe“ ein. Er selbst traue sich das nicht zu.

An einer anderen Stelle im Chat bezog sich Marcel W. auf das Widerstandsrecht im Grundgesetz, von dem er bei einer Schulung gehört haben will. Zudem träumte er am 26. Januar 2020 davon, dass man „Seite an Seite“ vorgehe und „dann aus Kameraden Waffenbrüder“ werden. Werner S. reagierte darauf mit „Kanns kaum erwarten, wenn ich ehrlich sein darf.“ Außerdem hält der VR eine Passage vor, in der Marcel W. anmahnte, es würde Themen geben, die man besser „Auge in Auge“ bespreche. Auf die Frage des VR, wie er das meine, äußert W., er habe Missverständnisse vermeiden wollen. Der VR weist darauf hin, dass man diese Passagen auch anders verstehen könne. Also sei W. im Moment des Schreibens bewusst gewesen, dass man so etwas „missverstehen“ könne. Es gebe viele solcher Beispiele, über die man sich im Prozess unterhalten könne, hält der VR fest.

Die Suche nach „echten Kameraden“ für den „Widerstand“

Eine weitere Aussage W.s aus dem „Heimat“-Chat wird vom VR vorgelesen. Dabei geht es darum, dass man sich auf einen harten Kern konzentrieren und nur Leute aufnehme sollte, auf die man sich verlassen könne. Für den VR widerspricht das der vorigen Behauptung W.s, es habe keine Aufnahmevoraussetzungen gegeben. W. hält dagegen: Die Nachricht meine, man müsse sich auf die Leute im Ernstfall verlassen können. In einer ähnlichen Weise äußerte sich Werner S. im Chat. Er suche nach „echten Kameraden ohne Lug und Trug“. Der VR fasst zusammen, die Angst vor Verrat stecke überall drin. An einer anderen Stelle sprach Marcel W. davon, „Müll und Gesindel kann man nie vermeiden“. Was für Marcel W. wie eine „überspitzte“ Formulierung für Verräter klingt, ist für die Ohren des VR nur schwer erträglich.

Darüber hinaus tauchte im Chat erneut der Widerstandsbegriff auf. Marcel W. führt in der Gruppe „Heimat“ dazu aus, dass man „nur an einem gewissen Zeitpunkt über unsere Bruderschaften hinwegsehen und zum richtigen Zeitpunkt zu einer Macht werden“ müsse. Dabei finde bereits in den „Bruderschaften“ eine Vorauswahl geeigneter Leuten statt, so der VR. Auf seine Frage, was W. damit und mit dem Wort „Widerstand“ gemeint habe, sagt W. aus, man müsse seine Kräfte bündeln, aber nicht im Sinne einer Machtergreifung. Vielmehr richte sich der Widerstand gegen „Staat und Links“.

Auf den VR wirkt es nach dem Vorhalt dieser Passagen schwer nachvollziehbar, dass hier Menschen gechattet haben, die sich nur für Preppen und Lehrgänge interessieren. Er fragt, warum man all diese Passagen so dramatisch anders verstehen könne? Doch der Angeklagte W. kann ihm hierauf keine Antwort geben. Er selbst sehe nichts, was auf die Interpretation der Anklage deute.

Hitler-Smileys: Jeder könne machen, was er will

Ein weiterer Fragenkomplex dreht sich um Gruppenregeln im Chat. Der VR möchte wissen, ob es bestimmte Themen oder Inhalte gegeben habe, die im Chat zu vermeiden gewesen seien. Nach einigem Nachhaken erinnert sich der Angeklagte, dass es im „Heimat“-Chat Streit über die Nutzung von Hitler-Smileys gegeben habe. Für W. ist das angeblich nicht nachvollziehbar, denn jeder könne schließlich machen, was er wolle. Wenn das jemand gepostet habe, hätte er das so hingenommen.

Auf die Frage, ob eine Überwachung durch den Verfassungsschutz befürchtet worden sei, sagt W., das könne schon sein. Der VR fragt nach: eine „Prepper“-Gruppe, die Angst hat, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden? Laut W. haben sich in der Gruppe einige Rechte, aber auch „Normale“ befunden. Es habe einen „Verfolgungswahn“ gegeben. Man habe gewusst, dass „Wodans Erben Germanien“ vom Verfassungsschutz beobachtet würde.

Werner S. riet zur Zurückhaltung im Chat

Der VR hält Marcel W. eine längere Nachricht von Werner S. vor, die dieser als Reaktion auf ein neues Gesetz der „antideutschen Regierung“ in den Chat gestellt hatte. Werner S. schreibt: „[…] bitte ich aus Selbstschutz und Schutz dieser Gemeinschaft, künftig auf antisemitische Äußerungen nebst Verherrlichung populärer Politiker ab 1932 [sic] – 1945 und Propaganda diesbezüglich zu verzichten“. Die Gruppenmitglieder sollten beherzigen, dass die Sicherheitsbehörden sonst mit „allerhärtesten Konsequenzen“ dagegen vorgehen würden. Wer sich nicht daran halten könne, solle die Gruppe verlassen. Ähnliches habe S. in der später gegründeten Gruppe „Tutto ramazotti“ geschrieben. Dort hieß es, man solle Acht geben, was man schreibe, und „gegebenenfalls wichtige Mitteilungen ‚hübsch machen‘“. Der VR will von Marcel W., der in beiden Gruppen aktiv war, wissen, wie er solche Aufforderungen verstanden habe. W. gibt an, vermutet zu haben, dass niemand etwas Verfassungswidriges schreiben sollte. Auf die Frage, ob es Aufpasser im Chat gegeben habe und warum Werner S. das geschrieben habe, reagiert W. zunächst ausweichend. Nach so langer Zeit könne er sich nicht mehr so richtig daran erinnern.

Administrator: Marcel W. als Aufpasser im angeblichen Prepper-Chat

Auf erneute Nachfrage des VR erinnert sich Marcel W. daran, dass er von Werner S. zum Admin in der Gruppe „Heimat“ ernannt worden sei. Er habe zwar Befugnisse gehabt, einzugreifen; davon habe er aber keinen Gebrauch gemacht, weil es nicht seine Chat-Gruppe gewesen sei.

Seine Ernennung zum Admin sei das Resultat eines Gesprächs mit Werner S. gewesen. Davon berichtete W. Frank H. in zwei WhatsApp-Sprachnachrichten vom 26. November 2019, die im Prozess abgespielt werden. Werner S. sei begeistert davon gewesen, wie konsequent Marcel W. bei „Wodans Erben Germanien“ gegen Mike Sch. aus Sachsen vorgegangen sei. W. habe Sch. aus der Gruppe geworfen, weil dieser Gruppenmitglieder betrogen und Frauen gegen falsche Versprechungen ins Bett gelockt habe. Dieses Vorgehen und W.s Warnung vor Sch. an andere Gruppen hätten Werner S. so imponiert, dass er W. zum Admin der „Heimat“-Gruppe ernannt habe. Diese Beförderung habe W. stolz gemacht, weil er sich als Repräsentant der „Wodans Erben Germanien“ sah.

Spärlich bleiben W.s Angaben zu weiteren Admins der „Heimat“. Werner S. sei der Gruppengründer gewesen. Daneben wisse er nur noch vom Mitangeklagten Tony E., dass er Admin gewesen sei. Die Anweisungen, was zu tun sei, habe W. von Werner S. erhalten. Er (W.) habe dann zwei bis drei Mal dazu ermahnt, sich an die Grupperegeln zu halten. Aber da sich keiner daran gehalten habe, sei es ihm letztlich auch egal gewesen. Er habe nicht eingegriffen. Auf Nachfrage des VR, ob das nicht nötig gewesen sei oder er sich nicht getraut habe, behauptet W., dass Letzteres der Fall gewesen sei.

Konspirativer Personenschutz für rechte Rentner?

Dem VR ist aufgefallen, dass im Chat mehrfach dazu ermahnt worden sei, das Mindener Treffen am 8. Februar 2020 nicht offensiv anzusprechen. Werner S. haben am 30. Januar 2020 in der Gruppe „Heimat“ geschrieben, man möge sich „bitte etwas zurückhalten bzgl. eines möglichen Treff“. Marcel W. kann sich das nicht erklären; man habe die Einladung nach Minden sehr kurzfristig bekommen und nicht gewusst, worum es dort gehen sollte.

In einem Privatchat habe Werner S. ihm geschrieben, er (W.) werde am 8. Februar sehen, worum es gehe. Da Werner S. um die vermeintliche Gewaltablehnung von Marcel W. wisse, so W., habe er auch gesagt, es werde W. nicht gefallen, was besprochen werde. Er (W.) habe vermutet, dass es um Angriffe auf „die Antifa“ gehen sollte. Das sei ja strafbar, deshalb habe man sich nicht offen geäußert. Hintergrund dieser Vermutung sei eine Nachricht von Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ um den Jahreswechsel gewesen. Er habe über eine Konfrontation mit Antifas am 29. Dezember 2019 in Köln berichtet. [Damals demonstrierte das rechte Spektrum vor dem WDR wegen des sogenannten „Oma-Lieds“ über Umweltschutz.] Die „Bruderschaft Deutschland“ sei nach W.s Meinung dafür bekannt, etwas rabiater vorzugehen. Seine Leute von den „Wodans Erben Germanien“ hätte er in einer solchen Situation eher in der Aufgabe gesehen, mitdemonstrierende Rentner zu den Parkplätzen zu begleiten, um sie vor Angriffen durch Antifas zu schützen.

Der VR bezweifelt, dass es eines konspirativen Treffen bedurft hätte, um Rentner zum Parkplatz zu begleiten. Des Weiteren könne er zwar nachvollziehen, dass man im Vorfeld nicht über den Inhalt des Treffens gesprochen habe, nicht jedoch, dass das Treffen als solches geheim gehalten werden sollte. Darüber hinaus spricht er den Widerspruch zwischen der behaupteten gewaltfreien Grundeinstellung des Angeklagten einerseits und der Erwartung von Angriffen auf „die Antifa“ andererseits an.

Nur nicht im Chat „darüber“ sprechen

Nach dem Treffen am 8. Februar 2020 in Minden stand der Verdacht im Raum, bei Paul-Ludwig U. handle es sich um einen Spitzel. [Im Chat vom 13. Februar 2020 wurde er als „Judas“ bezeichnet.] Es wurde dazu ermahnt, darauf zu achten, was man schreibt. Da Marcel W. das Treffen am 8. Februar bislang immer als ergebnis- und harmlos darstellte, fragt der VR nach, was geschehen sei, dass man nun vorsichtig sein müsse. Marcel W. erklärt, es sei klar gewesen, dass Werner S. Angriffen auf Moscheen nicht widersprochen habe. Auch wenn auf dem Treffen nach W.s Darstellung nichts konkret beschlossen wurde, habe man befürchtet, jemand könnte das nach außen tragen. Er habe erst da gemerkt, wo er da hineingeraten sei.

Um der Frage auf den Grund zu gehen, was Marcel W. schon vor dem Treffen in Minden wusste, wird ein Chatauszug aus der Gruppe „Heimat“ vom 2. Februar 2020 näher angeschaut. Dort schreiben Marcel W. und Werner S. miteinander. Werner S. schreibt: „Es bleibt dabei, dieses Jahr soll es geschehen, egal ob mit oder ohne Euch!!“ Marcel W. erwidert, man bespreche alles außerhalb des Chats, was von S. unterstrichen wird: „Nur nicht im Chat.“ Denn, so S.: „Sonst ist das einzige, was dieses Jahr passiert, vielleicht Inhaftierungen und nicht mehr!“ [Schreibweise jeweils im Original]

Worüber sollte außerhalb des Chats einer vermeintlichen Prepper-Gruppe gesprochen werden, was zu einer Inhaftierung führen könne, bohrt der VR nach. Marcel W. gibt sich unwissend, redet vom Preppen, von möglichen Angriffen auf die Antifa, dass der Chat sich verselbstständigt habe, er es nicht mehr wisse und in dieser „Stresssituation“ überfordert gewesen sei, wobei der VR hier darauf hinweist, dass eine Reaktionszeit von 50 Sekunden am heimischen PC nicht gerade für eine Überforderung spreche. Marcel W. beteuert, es sei nicht um das gegangen, was am 8. Februar diskutiert worden sei. Er habe Werner S. im Vorfeld nicht so eingeschätzt, dass er solche Pläne hege.

Der VR weist auf ein Detail in den Ermittlungsakten hin, dass gerade diese Stelle aus dem Chat auf allen Asservaten bis auf einem gelöscht gewesen sei, und dass es dabei um mehr gegangen sein könnte, als „die Antifa verklopfen“. Zudem falle auf, dass Marcel W. auch hier nicht widersprochen habe, sondern nur darauf verwiesen habe, man solle nicht im Chat darüber sprechen.

Militärischer Dünkel im Chat

Während der gesamten Vernehmung hält der VR Marcel W. immer wieder Chatauszüge vor, die von einem militärischen Dünkel geprägt sind. So heißt es in der Beschreibung der Facebook-Gruppe „I. Zug Heimat“ vom 30. Dezember 2019, es handle sich um einen „Freiwilligenverband“, bei dem auch Leute mitmachen würden, die eine „Ausbildung im militärischen Sinne“ vorweisen könnten. Auch hier heißt es: „Verrat wird strengsten geahndet.“ Für Marcel W. hört sich auch das angeblich nach Prepper-Geschichten an. Man hätte nicht verraten sollen, wo die Vorräte der Prepper-Gruppe versteckt würden. Ein derartiger Sprachgebrauch sei ihm nicht fremd. Er sei damit aufgewachsen.

In einem Privatchat verweist Werner S. gegenüber Marcel W. darauf, dass bei einem geplanten Treffen am 18. Januar 2020 auch Personen teilnehmen sollten, die eine „spezielle Ausbildung“ genossen hätten. Marcel W. gibt an, hierbei an einen zuvor schon erwähnten Legionär und einen früheren LKA-Mitarbeiter gedacht zu haben. Marcel W. sicherte Werner S. seine Verschwiegenheit zu. Für ihn sei „die Befreiung unseres Landes und die Pflicht gegenüber unserer Ahnen und unserer Kinder zu wichtig“. Der VR fragt nach, was das mit der Antifa zu tun habe. W. sagt aus, diese als Terroristen zu betrachten. Die Bilder aus Köln [vom Dezember 2019] hätten die Gruppe wütend gemacht.

Großes Interesse am Treffen

In der Nacht auf den 3. Januar 2020 schrieb Werner S. Marcel W. in einem Privatchat und lud zu einem „brisante[n] Treffen“ ein, das „in geheimen Räumen“ stattfinden solle und bei dem Männer zusammenkämen, „welche Dinge beabsichtigen, die ich hier nicht benennen kann“. [Das Treffen wurde später verschoben und fand letztlich am 8. Februar 2020 in Minden statt.] Werner S. fragte bei Marcel W. nach, ob von der bayerischen Division der „Wodans Erben Germanien“ ein Mitglied teilnehmen könnte, das „auf Herz und Nieren geprüft und völlig loyal“ sei. Am darauffolgenden Morgen besprach W. diese Anfrage mit Frank H. Beide bewerteten die Einladung als „extrem interessant“.

Der VR hinterfragt dieses Interesse W.s, an diesem Treffen teilnehmen zu wollen, obwohl er Gewalt ablehne und davon ausgegangen sein will, dass hier Angriffe auf Antifaschist*innen geplant werden sollten. Marcel W. erklärt, ihn habe die Vernetzung bei diesem Treffen interessiert. Er habe jedoch wegen einer Familienfeier nicht daran teilnehmen können. Das Treffen wurde schließlich am 10. Januar 2020 von Werner S. mit Verweis auf einen unaufschiebbaren Notartermin abgesagt und kurz darauf auf den 8. Februar nach Minden verlegt. Auch hierfür sagten Marcel W. und Frank H. rasch zu.

Wer spricht denn schon ernsthaft vom Krieg?

Für den neuen Termin am 8. Februar in Minden erstellte Werner S. eine neue Telegramgruppe namens „8.2.“, die der Vorbereitung des Treffens dienen sollte. Marcel W. erinnert sich in diesem Zusammenhang an eine „ziemlich martialische Ansprache“ von Werner S. Dabei habe es sich um nichts gehandelt, was man wirklich habe ernst nehmen können. In der Ansprache, die im Gerichtssaal auf die Leinwand projiziert wird, schrieb Werner S.: „Um was es geht, sollte klar sein, bei Brot und Wein wird ‚Krieg‘ besprochen! Wer dies nicht erträgt, wird fehl am Platze“ sein.“ Das sei nichts anderes als „aufgeputschtes Gerede“ gewesen, so W. Wer spreche denn schon wirklich von Krieg? Man solle nicht alles so wörtlich nehmen, lautet seine an diesem Tag mehrfach vorgebrachte Erwiderung. Das sei alles so weit weg von den Leuten, wie er sie kennengelernt habe. Auf Nachhaken des VR erklärt W., auch hier an Angriffe auf „die Antifa“ gedacht zu haben. Da er Gewalt ablehne, habe er sich als Beitrag seiner Gruppierung überlegt, man könne Rentner zum Parkplatz eskortieren. W. fügt noch an, Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ habe zum Missfallen von Werner S. mit einer Aussage „wenig geistreich und instabil“ seine Enttäuschung über die erneute Terminverschiebung zum Ausdruck gebracht.

Laut Einschätzung des VR könnten die verschiedenen vorgezeigten Puzzleteile ein Bild ergeben. Dazu würden auch Aussagen von Marcel W. aus dieser Zeit passen, in denen es heißt, man sei „durch die jahrelange Verblödung unseres glorreichen Volkes […] das letzte Bataillon“. Darüber hinaus habe Frank H. in einem privaten WhatsApp-Chat seinen Verdacht gegenüber Marcel W. geäußert, es könne auch um „Anschlagspläne“ beim Treffen am 8. Februar gehen. H. habe schon auf der Hinfahrt nach Minden das Gefühl gehabt, dass es darum gehen könnte. Marcel W. will aber erst auf der Rückfahrt gegenüber Frank H. geäußert haben, dass er nun verstehe, was H. mit „Anschlagsplänen“ gemeint habe.

Damit endet dieser Prozesstag.

prozesstage52

Prozesstag 52: Die Welt der „Wodans Erben Germanien“

Am 52. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 11. Januar 2022 setzte der Vorsitzende Richter (VR) die Befragung des Angeklagten Marcel W. aus Pfaffenhofen fort. Dabei lieferte W. Einblicke in seine „Bruderschaft“, die „Wodans Erben Germanien“ und deren bayerische „Division“, der er angehört(e). Er stellte die Gruppe als recht harmlos dar. Der VR nahm ihm das nicht ab und widerlegte einige der Behauptungen mit Chatnachrichten der W.E.G, die Rassismus und eine Begeisterung für Gewalt und Terror zeigten. Gegen Ende des Verhandlungstages sprach Marcel W. über das Treffen der „Gruppe S“ im September 2019 an der Hummelgautsche und bestritt, dort etwas von Einzelgesprächen (bei denen Anschläge auf Politiker besprochen worden sein sollen) oder Schusswaffen mitbekommen zu haben.

Marcel W. erzählt, dass er sich der Bruderschaft „Wodans Erben Germanien“ (W.E.G) Anfang 2019 angeschlossen habe. Diese Gruppierung sei als Abspaltung der „Soldiers of Odin“ gegründet worden. „Deutschland-Chef“ sei Thomas „Thommy“ L. aus Konstanz gewesen. Auf Nachfrage gibt Marcel W. an, er habe kein Problem mit dem Namen seiner Gruppe, weil er „an die alten Götter“ glaube. Die W.E.G hätten Ableger gehabt, sogenannte Divisionen, in Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg, NRW und kurzzeitig in Sachsen-Anhalt. Neu gegründete Gruppen hätten sich erst beweisen müssen und seien dann nach und nach eingegliedert worden. Er selbst, so Marcel W., sei Mitglied der „Division Bayern“ gewesen. Die W.E.G hätten ein Regelwerk. An das könne er sich, so Marcel W., aber kaum noch erinnern. Ihm falle aber ein, darin habe gestanden, dass man unpolitisch keine Gewalt anwende. Strukturell sei die „Bruderschaft“ hierarchisch aufgebaut gewesen und habe die Ämter des „Leader“, „Vize“, „Sergeant at Arms“ und „Secretary“ gehabt. Und zusätzlich normale „Member“ sowie deren Vorstufen, die „Prospects“ und „Hanger“ [Hangarounds].

Zu diesen „Hangern“ gehörte offenbar auch W.s Mutter, wie der VR aus Chatnachrichten schlussfolgert. Marcel W. bejaht das und kommentiert: „Ja, ist ja nicht schlimm.“ Der VR zitiert aus einer Sprachnachricht von Marcel W.: „Keine Angst, die ist genauso wie wir.“

Widersprüchliche Aussagen über Mitglieder und Aufgabenverteilung der W.E.G Bayern

Bei seinem Eintritt, erzählt Marcel W., sei Frank H. Vize gewesen, und es habe keinen „Leader“ gegeben. Später sei Frank H. zum „Leader“ befördert worden. Befragt nach der Gruppengröße gibt Marcel W. an, es seien fünf bis sieben Mitglieder gewesen – später spricht er von 13. Bei Aktionen seien trotzdem 15 Personen gewesen, da auch „Anwärter“ teilgenommen hätten. Ein vor Gericht gezeigter Screenshot vom 6. März 2019 zeigt acht Mitglieder, drei „Prospects“ und sieben „Hanger“. Marcel W. berichtet, man habe eine „Freiwilligen-Kasse“ gehabt. Es habe zudem Kleidungsstücke mit dem W.E.G-Emblem gegeben. Im Mai/Juni 2019, sagt W. aus, sei er dann „Member“ und „Sergeant at Arms“ geworden. In letzterer Rolle sei er für die Einhaltung der Regeln verantwortlich gewesen. Der VR weist den Angeklagten auf den etwaigen Widerspruch hin, für die Einhaltung der Regeln zuständig gewesen zu sein, sich an diese jetzt aber nicht mehr erinnern zu können. W. hat nichts zur Aufklärung dieses etwaigen Widerspruchs beizutragen.

„Sogar“ ein Moslem

Stattdessen berichtet er weiter über seine Rolle als „Sergeant at Arms“. Für Waffen sei er nicht verantwortlich gewesen. [Waffen fallen bei manchen klassischen Motorradclubs in den Aufgabenbereich der „Sergeants“.] W. argumentiert, bei ihnen habe ein striktes Waffenverbot geherrscht.  Dafür habe er als Sergeant auch die Chatnachrichten überwacht. Er habe, so Marcel W., manchmal intervenieren müssen, aber inhaltlich sei bei den W.E.G fast alles möglich gewesen. Der Angeklagte bezeichnet die heftigeren Inhalte als bloßes „Auskotzen“, und harmlos, da es sich ja lediglich um Online-Kommunikation gehandelt habe und offline nichts gelaufen wäre. Der VR spitzt zu und fasst das Ausgesagte zusammen: „Im Chat darf ich mich aufs Übelste über Migranten aufregen, aber ich darf sie dann nicht auf der Straße verprügeln.“

Immer wieder versucht Marcel W., die Hierarchie in seiner „Bruderschaft“ als bedeutungslos hinzustellen. Trotzdem durfte er als „Sergeant at Arms“ offenbar Mitglieder rügen und sogar rauswerfen. Auch auf diesen Widerspruch weist ihn der VR hin. Rausgeworfen wurde demnach zum Beispiel Eric H. aus Burgau, der kurzzeitig als „Vize“ der Bayern-Gruppe amtierte. Als Grund für dessen Rausschmiss gibt Marcel W. an, H. habe Leute betrogen und habe sich „gewaltandrohend“ verhalten.

In der Gruppe seien, betont Marcel W., auch Mitglieder mit Migrationshintergrund gewesen – Marcel W. nennt sie „Ausländer“. W. zählt auf: Ein Ungar, ein Serbe, zwei Italiener und „sogar“ ein muslimischer Halbsyrer seien dabei gewesen.

„Brüder“ auf Patrouille durch München

Zu den Aktivitäten von W.E.G in Bayern berichtet Marcel W. vom gemeinsamen Zelten auf einen Campingplatz in Passau im Mai 2019, einem Herbstfest 2019 und „Rundgängen“ oder „Spaziergängen“, also Patrouillen in Kleidung mit W.E.G-Symbolik. Diese „Spaziergänge“ habe man gemacht, um „zu schauen“ und „einzugreifen“. Während seiner W.E.G.-Mitgliedschaft, so Marcel W., sei man während dieser Patrouillen immer auf der selben Route durch die Münchener Innenstadt gelaufen, das habe immer eine bis eineinhalb Stunden gedauert. Laut Marcel W. nahmen an den Patrouillen in der Regel sechs bis sieben Personen „Mann“ teil.

Marcel W. berichtet auch von einem Treffen aller W.E.G-Gliederungen am 6. Juli 2019 in einem Sportrestaurant in Ulm. Bereits am Bahnhof seien sie von der Polizei kontrolliert worden. Der Einsatzleiter habe ihnen ein Stadtmitte-Verbot erteilt. Dann seien sie mit Polizei-Begleitung vom Bahnhof zum Treffpunkt gegangen.

Der VR fragt Marcel W. nach den Geschehnissen am 9. Februar 2019 in München. Marcel W. sagt aus, dass er sich an diesem Tag erstmals mit den W.E.G-Leuten getroffen habe. Man habe sich erst in einem Café unterhalten, dann sei man zu einer Flüchtlingsunterkunft aufgebrochen. Er betont: „Die Planung kam von außen.“ Später benennt er als Planer Andi S. und Frank A., den Betreiber von „Patrioten TV Nürnberg“. Dieser habe auch die ganze Zeit gefilmt. Vor Gericht gezeigte Bilder von der Aktion zeigen eine Gruppe von 15 dunkel gekleideten Personen, die auch die Treppen zu den einzelnen Zimmern betreten.

Die W.E.G Bayern in einer Geflüchtetenunterkunft und auf dem Reichsparteitagsgelände

Eine Person mit breitkrempigen Hut fällt auf den Bildern besonders auf. Der VR benennt ihn als „Frank aus Thüringen“. [Es ist der bundesweit in die Schlagzeilen geratene „Frank, der Reisende“] Marcel W. behauptet, er habe das Ziel des Ausflugs nicht gekannt.

Während Marcel W. die Aktion als harmlosen Spaziergang darstellt, sagt der VR, man könne es auch wie folgt sehen: „Da kommt eine beträchtliche Menge dunkel gekleideter Menschen, um eine Ansage zu machen.“ Nach Auffassung des VR hat es sich auch nicht um einen „Spaziergang“ mit zufälligem Ziel gehandelt. Anhand einer Google Maps-Karte rekonstruiert er die Wegstrecke vom Hauptbahnhof zur Unterkunft. Marcel W. behauptet, er sei vor Ort davon ausgegangen, dass die Unterkunft unbewohnt sei. Sie habe wie eine Baustelle ausgesehen. Reaktion des VR: „Verstehe ich nicht, sie sind eine dreiviertel Stunde da hingefahren, um sich eine Baustelle anzuschauen?“ Auch diesen Widerspruch kann der Angeklagte nicht ausräumen.

Anschließend fragt der VR nach einer weiteren Aktion der W.E.G Bayern: Am 23. Februar 2019 zogen 18 Rechte mit Fackeln zum Nürnberger Reichsparteitagsgelände. Er selbst sei damals nicht dabei gewesen, so Marcel W.. Frank H. hingegen schon.

„Damit niemand sagen kann, die sind alle rechts“

Gefragt nach einer verbindenden politischen Ansicht der W.E.G gibt Marcel W. an, dass das „schwer zu sagen“ sei. Das Einigende seien die Aktionen gewesen. Er räumt aber ein, dass es tendenziell auch eine rechte Einstellung in der Gruppe gebe. Man sei aber vor allem „patriotisch“ gewesen. Darunter versteht Marcel W. eine „Verbundenheit und Liebe zur Heimat. Schutz der Heimat“. Im parteipolitischen Sinn sei man aber neutral gewesen.

Der VR konfrontiert Marcel W. mit dem Screenshot einer Diskussion von W.E.G-Mitgliedern über das Mitführen von schwarz-weiß-roten Fahnen, in der es heißt: „Offiziell sind wir ja unpolitisch.“ Der VR will wissen, was das „offiziell“ heiße. Marcel W. antwortet, man habe „nicht zu sehr in eine Richtung“ gewollt, „damit niemand sagen kann, die sind alle rechts“. Der VR kontert: „Sie behaupten, sie verbringen Zeit mit Menschen, und es ist Ihnen egal, was die sagen und denken. Das nehme ich Ihnen nicht ab.“

Anschließend zählt der VR einzelne W.E.G-Chatgruppen auf: „W.E.G Member“, „Deutsches Kneipentum“, „W.E.G draußen“ [über das Campen], „W.E.G Leader“, „W.E.G Bayern“ und „W.E.G Bayern Leitung“. Marcel W. hält es für wahrscheinlich, dass er Admin in Gruppen von W.E.G Bayern war, aber genau wisse er das nicht mehr. Auf die Frage des VR: „Gab es in den Gruppen auch den Austausch von eher rechtsradikalem Gedankengut?“ antwortet Marcel W.: „Mit Sicherheit gab es den auch.“

W.E.G-Chat feiert den Terror in Halle, weil er „die Richtigen trifft“

Ein vor Gericht gezeigtes Chat-Gespräch über den antisemitischen Angriff auf die Synagoge in Halle unterstreicht das. Dem Chat ist zu entnehmen, dass man nicht wisse, wer dahinterstecke, aber die Aktion sei zu begrüßen, weil er die „Richtigen trifft“. Der VR zitiert und zeigt weitere gewaltbejahende Ausschnitte und stellt fest, dass niemand interveniert habe.

Marcel W. argumentiert, dass das ja „nur“ intern gewesen sei, man habe sich nur ausgekotzt. Der VR entgegnet: „Es fällt einem auf, dass sich dieses Auskotzen richtet gegen Linke, Grüne, Ausländer, Moslems und Juden.“ Marcel W. will das so allgemein nicht stehenlassen: „Bei Juden geht es nur um die verborgene Elite, die im Hintergrund alles steuert.“ Im Chat habe er da nicht differenziert, weil er zu schreibfaul sei.

Kontakte zwischen Marcel W. und anderen Angeklagten

Der VR will wissen, wen Marcel W. in Minden und an der Hummelgautsche kennengelernt habe. Marcel W. zählt auf, dass er Michael B. nur an der Hummelgautsche getroffen habe, und dass Thorsten W., Steffen B., Stefan K. und Markus K. nur beim Treffen in Minden gewesen seien. Werner S., Tony E., Thomas N. Paul-Ludwig U. und Wolfgang W. seien sowohl in Minden als auch an der Hummelgautsche gewesen. Mit Werner S. und Tony E. habe er nach der Hummelgautsche mehr Kontakt gehabt. Nur Frank H. habe er vorher schon gekannt. Die Beziehung zu H. sei „freundschaftlich und vertrauensvoll“ gewesen. Jedes Treffen mit Frank H. habe mit W.E.G zu tun gehabt. Paul-Ludwig U. sei ihm „nervig, provokant, auffallend“ vorgekommen. U. habe „immer ne Schippe drauf“ gelegt. In Minden sei er ihm „fordernder“ vorgekommen; beim Treffen an der Hummelgautsche habe sich U. „hervortun“ wollen und sei „unangenehm“ gewesen.

„Wenn die Antifa ein Prepper-Treffen macht, dann kommen Sie auch?“

Marcel W. berichtet, er sei über Frank H. zu dem Treffen an der Hummelgautsche gekommen, und beharrt darauf, dass es bei den Treffen sowie bei seinem Kontakt zu Werner S. vor allem ums Preppen gegangen sei. „Dieser ganze widerliche Dreck, der uns hier angeheftet wird, ging erst am 8. Februar in Minden los.“ Der VR entgegnet: „Ist das Ihr Ernst, es ging nur ums Preppen? Um nichts anderes?“ Später fragt der VR auch: „Dass die Personen alle rechts eingestellt waren, hat Sie nicht überrascht?“ Marcel W. antwortet, das sei ihm egal gewesen. Der VR fragt weiter nach: „Wenn die Antifa ein Prepper-Treffen macht, dann kommen Sie auch?“ Da entgegnet W.: „Weil die meistens sinnlos rumpöbeln, wohl nicht.“ W. gibt an, dass Werner S. vorgehabt hätte, ein „Prepper-Kollektiv“ aufzubauen, und dessen Organisator gewesen sei.

Der VR fragt W., ob Frank H. einmal gesagt habe, dass Werner S. plane, eine „Kampfgruppe“ aufzubauen. Das könnte sein, antwortet Marcel W., aber „Kampfgruppe sagt ja nichts aus“. Der VR hakt weiter nach: „Kann man sagen, dass S. eine Prepper-Kampfgruppe aufstellte?“ Marcel W. hält das für möglich, es gehe ja auch um die Verteidigung der Familie.

Der VR zitiert aus einem Chat zwischen Frank H. und Marcel W.: „Noch was am Rande, Matze stellt eine Kampfgruppe auf. Die alten Loyalen von damals [Soldiers of Odin].“ Marcel W. habe darauf mit den Worten geantwortet: „Hört sich nicht schlecht an.“ Der VR ergänzt, dass Frank H. geschrieben habe, dass er „schon länger in einer externen Kampfgruppe“ mit ein paar harten Burschen sei. Die Hälfte kenne er von den „Soldiers of Odin“.

Marcel W. will von Einzelgesprächen und Waffen an der Hummelgautsche nichts mitbekommen haben

Der VR zitiert Marcel W. mit: „Hab‘ das Gefühl, dass er [Werner S.] jemand sucht, der den Abzug zieht.“ Frank H. habe ihm darauf zugestimmt. Marcel W. gibt an, daran könne er sich nicht erinnern.

W. sagt aus, sich bei dem Hummelgautsche-Treffen als W.E.G-Repräsentant vorgestellt zu haben. Am Rande des Treffens habe es auch Vernetzungsgespräche gegeben. Von gezielten Einzelgesprächen – ausgehend von Werner S. und Tony E. – habe er, so Marcel W., nichts mitbekommen. Weiter sagt W. aus, dass das Gruppenbild mit Maske, Axt und Machete auf Betreiben von Paul-Ludwig U. entstanden sei. Bei dem Treffen habe er keine Schusswaffen gesehen. Der VR weist darauf hin, dass Paul-Ludwig U. bei der Polizei ausgesagt habe, dass Werner S. eine im Auto deponierte Waffe dabeigehabt habe. Marcel W. kommentiert das mit: „Hat mal wieder nur er gesehen.“ Der VR korrigiert, dass auch Frank H. sich an eine Schusswaffe erinnert und einen Knall gehört habe. Marcel W. bestreitet, etwas gehört zu haben.

W.s Befragung ist noch nicht vorbei

Nach Schutzwesten gefragt, erzählt Marcel W., dass Wolfgang W. eine dabeigehabt habe; diese sei aber nicht schusssicher gewesen. Marcel W. streitet ab, dass an der Hummelgautsche die Rede davon gewesen sei, dass jemand diese Westen besorgen sollte.

Der VR fragt nach einem im Januar [2020] geplanten Treffen in Italien, bei dem es um Aktionen gegen Flüchtlinge habe gehen sollen. Marcel W. antwortet, er wisse nichts darüber. Er weist auf Straftaten von Geflüchteten hin: Es habe damals „mit Macheten und Äxten herumlaufende Leute“ gegeben.

Gegen 17 Uhr verkündet der VR, ein „knappes Drittel“ seiner Fragen gestellt zu haben. Am Donnerstag gehe es weiter.