Der 61. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ fand am 17. Februar 2022 trotz Protests durch die Verteidiger*innen der meisten Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Als Zeuge war ein verdeckter Ermittler des LKA Baden-Württemberg geladen, der geschützt werden sollte. Statt des üblichen Prozessberichts veröffentlichen wir daher an dieser Stelle eine Erklärung der Prozessbeobachtungsgruppe.
Der 61. Prozesstag am 17. Februar 2022 gegen die „Gruppe S.“ fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Grund dafür ist eine Sperrerklärung des baden-württembergischen Innenministeriums für die Aussage eines verdeckten Ermittlers. Dieser hatte gegen den Angeklagten Werner S. ermittelt. Bei einem verdeckten Ermittler handelt es sich um einen bezahlten Beamten, also keinen V-Mann, der der Szene selbst angehört. Das Landesinnenministerium verlangt vom Gericht, dass der Zeuge für die Vernehmung via Videoschalte unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wird. Bild und Ton sollen verfremdet werden.
Unter diesen Umständen stellt sich die Frage, wieso die Presse bzw. die Öffentlichkeit eine Gefahr für den Aussagenden darstellen, die Angeklagten aus dem extrem rechten Spektrum sowie ebenfalls anwesende Szene-Anwält*innen aber nicht.
Hinsichtlich der Pressefreiheit ist diese Verfahrensweise als sehr problematisch zu betrachten, da eine unabhängige Berichterstattung über den Prozess nicht gewährleistet werden kann. Kurz nach Beginn des Verhandlungstages um 9:38 Uhr mussten die anwesenden Pressevertreter*innen die Verhandlung wieder verlassen.