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Prozesstag 71: Erster Zeuge aus der extremen Rechten verweigert Aussage

Am 71. Prozesstag, dem 2. Juni 2022, wurde erstmals ein Zeuge aus der rechten Szene geladen: Ralph E. (63) aus Witzhave. Er soll über den ebenfalls aus Norddeutschland stammenden Angeklagten Tony E. in Kontakt zur „Gruppe S“ gekommen sein und als sehr verlässlich gelten. Laut Tony E. – so ergab es sich aus der Telefonüberwachung – soll er bereits wegen Mordes inhaftiert gewesen sein. Ralph E. traf mehrere der Angeklagten bei einer extrem rechten Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin und war danach Teil einer Chatgruppe der „Gruppe S“, kam jedoch letztlich trotz Einladung nicht zum zentralen Treffen im Februar 2020 nach Minden. Tony E. informierte ihn allerdings wenige Tage darauf telefonisch über die Inhalte des Treffens. Vor Gericht verweigerte Ralph E. die Aussage. Der Senat nutzte den Rest des Prozesstages, um Aufnahmen abgehörter Telefonate von Paul-Ludwig U. zwischen Oktober 2019 und Januar 2020 abzuspielen, u.a. um Erkenntnisse zum Status von Paul-Ludwig U. zu liefern: Hinweisgeber? Informant? V-Mann? Letztendlich machten sie erneut deutlich, dass U. offenbar der Ansicht war, für seine Informationen eine Gegenleistung von den Behörden zu bekommen. Rechtsanwalt Hofstätter kommentierte das mit den Worten: „Er ist missbraucht worden.“

Der Vorsitzende Richter (VR) ruft den Zeugen Ralph E. herein. Dieser stellt sich als 63-jähriger Personenschützer vor und verkündet, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Marcel W.s Verteidiger Picker möchte den Grund dafür wissen, doch E. will auch diesen nicht erläutern. Der VR schaltet sich ein und erklärt, ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht ergebe sich aus den Akten, daher müsse der Zeuge seine Gründe nicht näher glaubhaft machen. RA Picker fragt den Zeugen: „Ist Ihnen bekannt, dass Thorsten K[…] wahrscheinlich ein V-Mann ist?“ [K. gehörte gemeinsam mit Ralph E. zum Organisationskreis der rassistischen „Merkel muss weg“-Kundgebungen in Hamburg. Hintergründe zum V-Mann-Verdacht: siehe den Bericht zum 70. Prozesstag. Ralph E. möchte auch dazu nichts sagen, obwohl der RA insistiert, dass Fragen zum Komplex Thorsten K. nicht von seinem Schweigerecht abgedeckt seien. Der VR weist darauf hin, dass Paragraf 55 schon erfüllt sei, wenn der Zeuge jemanden aus der Szene kenne. [„Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.“]

Eine kurze Pause wird eingelegt. Danach bestätigt der VR das Zeugnisverweigerungsrecht E.s. Dieser stehe im Verdacht, sich an der Gründung einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Er sei am 3. Oktober 2019 im Anschluss an eine Demonstration in Berlin bei einem Gespräch zugegen gewesen. Vor dem Hintergrund zweier Telefonate von Werner S. und Thomas N. vom 20. Oktober und 30. November 2019 sei davon auszugehen, dass bereits bei dieser Zusammenkunft über die Begehung von Tötungsdelikten gesprochen wurde. Der Zeuge soll von Beginn an der Telegramgruppe „Besprechungszimmer“ angehört und zum Treffen der „Gruppe S“ im Februar 2020 in Minden eingeladen gewesen sein. Jede Antwort des Zeugen könnte diesen Verdacht bestärken. Also müsse er nichts sagen. Der VR fragt den Zeugen, ob er weiterhin keine Angaben machen wolle. Ralph E. nickt. Daraufhin wird er unvereidigt entlassen.

Anschließend werden 117 Urkunden im sogenannten Selbstleseverfahren ins Verfahren eingeführt.

TKÜ vom 4. Oktober 2019: Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und LKA-Beamter Michael K.

Paul-Ludwig U. berichtet, er sei mit Teutonico [Werner S.], Thomas N. und Tony E. bei der Demonstration in Berlin gewesen. Ein nächstes Treffen sei am 19. November 2019 geplant. U. fragt nach Neuigkeiten vom GBA bezüglich seiner beschlagnahmten CO2-Waffe. Michael K. kann/möchte dazu noch nichts sagen, man werde sich am Donnerstag treffen. Bis dahin solle U. ruhig abwarten. Paul-Ludwig U. betont: „Wenn das der Paderborner Staatsanwalt mitbekommt, dann sind wir weg.“ [Diese Staatsanwaltschaft war für U.s damals laufende Bewährung zuständig.] K. beruhigt U., dass die Bundespolizei die Waffe beschlagnahmt habe und er nicht glaube, dass sie die Akte direkt zur Paderborner Staatsanwaltschaft schicke. U. verlangt, wegen des drohenden Bewährungswiderrufs wegen Waffenbesitzes solle die Bundesanwaltschaft intervenieren. Er könne ja nach dem Ende der Sache [des Verfahrens gegen die „Gruppe S“] verurteilt werden. K. wendet ein, dass U. danach in den Zeugenschutz gehen solle. Paul-Ludwig U. ist misstrauisch wegen der angeblichen Zufallskontrolle: „Die haben gezielt auf mich gewartet in Heidelberg.“ Er habe Wolfgang W. in Verdacht. „Nur der Wolf wusste, dass ich 11.30 Uhr ankomme.“ Michael K. versucht abzuwiegeln: Das sei „schwierig zu beurteilen“, es gebe ein „erhöhtes Kontrollaufkommen“. [Tatsächlich war es keine Zufallskontrolle, siehe den Bericht zum 63. Prozesstag.] Paul-Ludwig U. kündigt an, K. einige Nachrichten zu schicken, u.a. eine Liste von „Patrioten“. Die hätten in zwei Tagen 2.500 Mann zusammen – das sei kein Fake. Außerdem berichtet U., dass Jonny L. [ESLR Gießen] eine Schusswaffe der Marke Mauser zuhause habe. Die Gruppe um L. hält U. im Telefonat aber für weniger gefährlich als die um „Teutonico“, daher werde er sich auf letztere konzentrieren. Wenn er aber aus der Gruppe um Jonny L. aussteige, werde der Frankfurter Staatsanwalt enttäuscht sein. Paul-Ludwig U.: „Sie sehen, das ist nicht einfach.“

Wurde U.s Status bewusst nicht am Telefon besprochen?

Nach der Präsentation des Telefonats fragt der VR nach Erklärungen, und Frank H.s Verteidiger Herzogenrath-Amelung merkt an, dass U. behauptet habe, es stünden sofort 2.500 Personen bereit. Das sei eine „gigantische Übertreibung“. RA Picker fällt auf, dass U.s Status [V-Person, Informant] nicht am Telefon, sondern unter vier Augen besprochen und U. bei Nachfragen dazu vertröstet werde. Dadurch gebe es keine Aktenvermerke.

TKÜ vom 8. Oktober 2019: Gespräch von U. und LKA-Beamtin Maren-Sophie S.

U. fragt die LKA-Beamtin Maren-Sophie S., ob die E-Mails angekommen seien. S. bejaht.

TKÜ vom 8. Oktober 2019: Gespräch von Paul-Ludwig U. und einem Gernot

In dem Gespräch mit seinem unpolitischen Bekannten Gernot erzählt Paul-Ludwig U., er werde offiziell als Mitglied einer terroristischen Vereinigung geführt, aber „inoffiziell bin ich die Quelle und Vertrauensperson“. Er werde noch bis Februar, März „geführt“, dann werde die Polizei zuschlagen. Danach komme er ins Zeugenschutzprogramm. Dort bekomme er aber nur eine Wohnung, eine Identität und Hartz-IV, um alles weitere müsse er sich selbst kümmern. Gernot entgegnet, U. müsse wissen, was er mache und mutmaßt, dass U. womöglich missbraucht werde. U. betont die Gefahr seines Einsatzes: Man habe ihn gewarnt, es könnte „tödlich für Sie enden“. Aber er wolle „einfach mal nen ganz neuen Schnitt machen“. Wenn der GBA seinen Fall [unrechtmäßiger Maßregelvollzug] an sich ziehe, dann könnte „ich auch Geld bekommen“ [Anspielung auf Entschädigungsklage]. Eigentlich dürfte er das alles Gernot gar nicht sagen. U. fährt fort: Die Beamten seien „sowas von fürsorglich“. Sie seien bei jedem Treffen dabei [Observierung]. Sie hätte ihm gesagt, wenn beim nächsten Treffen Waffen ausgegeben würden, dürfe er die mitnehmen, und wenn es zu Aktionen komme, könne er mit der Waffe eigenständig agieren. Die Rechten hätten sofort 2.500 Mann, die bereits stünden. Die, die jetzt Anschläge planten, seien 80 Leute. Das seien die führenden Leute von „Soldiers of Odin“, „Wodans Erben Germanien“ etc. Es gebe Ermittlungen gegen 160 Leute.

„Er ist missbraucht worden“

Der VR bittet um Erklärungen, und RA Herzogenrath-Amelung betont, dass es sich erneut um „gigantische Übertreibungen“ handle. Tony E.s Verteidiger Hofstätter geht auf Gernots Befürchtung ein, U. könnte von den Behörden missbraucht werden. U. habe das im Telefonat vom Tisch gewischt, würde das heute aber sicherlich anders sehen: „Er ist missbraucht worden.“ Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach weist darauf hin, dass Paul-Ludwig U. bei dieser Einschätzung von RA Hofstätter genickt habe, und verlangt, dass diese gestische Äußerung ins Protokoll aufgenommen wird. Der VR lehnt ab, da weder er noch die Urkundsbeamten U. in diesem Moment im Blick gehabt hätten. RAin Rueber-Unkelbach beantragt einen Senatsbeschluss. Nach kurzer Pause bestätigt der Senat, dass U.s Geste nicht protokolliert wird.

RA Picker hebt hervor, das Telefonat zeige noch einmal drei Punkte:

  1. U.s Selbstverständnis als Quelle und Vertrauensperson
  2. U.s Selbstdarstellung mit der Intention der Bewunderung
  3. U.s Erwartungshaltung an die Sicherheitsbehörden

Außerdem betrachtet der RA den Satz „Ich werde bis März, April geführt“ als „Terminus technicus“ für eine V-Mann-Tätigkeit.

TKÜ vom 9. Oktober 2019: Gespräch von Paul-Ludwig U. und Herrn B. vom LKA

Anschließend spielt der VR wieder ein recht kurzes Telefonat ab. Darin lässt U. seinem LKA-Kontaktbeamten Michael K. ausrichten, dass „bei uns in den Gruppen die ersten Videos“ von den Schutzwesten bei der Hummelgautsche aufgetaucht seien. [Bei diesem Treffen im September 2019 hatte Wolfgang W. eine Stich- oder Splitterschutzweste dabei und soll angeboten haben, weitere dieser Westen für die Gruppe zu besorgen.]

Drei TKÜ vom 11. Oktober 2019 von Paul-Ludwig U. und K. bzw. S. vom LKA Baden-Württemberg

Im ersten überwachten Telefonat will Paul-Ludwig U. von Michael K. wissen, wie das gestrige Gespräch ausgegangen sei. [Am 10. Oktober sollte laut K. ein Gespräch wegen U.s beschlagnahmter CO2-Waffe stattfinden, siehe TKÜ vom 4. Oktober 2019 in diesem Bericht.] K. vertröstet ihn.

In der TKÜ vom 11. Oktober 2019 meldet sich LKA-Beamtin S. zurück und vereinbart mit U. ein Treffen auf dem Polizeirevier in Mosbach.

In der TKÜ vom 11. Oktober ruft Paul-Ludwig U. nochmal bei S. vom LKA an und erkundigt sich mit Bezug auf das Treffen in Mosbach: „Ich werde da aber nicht verhaftet?“ S. beruhigt ihn: „Nein, Sie werden nicht verhaftet.“ U. klingt erleichtert, er lacht und gluckst.

TKÜ vom 15. Oktober 2019: Gespräch von U. und Tobias W. von der Polizei Mittelhessen

Paul-Ludwig U. informiert Tobias W. über ein dreistündiges Gespräch mit dem LKA, bei dem auch Experten für den Zeugenschutz gewesen seien. Er könne seinen Status jetzt nicht mehr verändern. Um die „Gießener Sache“ [Ermittlung gegen die Gruppe um Jonny L.] werde sich anderweitig gekümmert. Man könne ihm keine Unterstützung wegen Fahrtkosten geben, weil das den Prozess gefährden würde. Er stehe weiter allein da. In einem Chat sei eine Liste mit Antifa-Adressen verschickt worden [vermutlich ein alter Punk-Mailorder-Hack], was „Teutonico“ per Sprachnachricht kommentiert habe mit der Forderung: „Damit sollten wir anfangen.“ Die Liste umfasse 78 Seiten, die Personen könne man gar nicht alle schützen. Er trete jetzt in die „Bruderschaft“ ein. „Kann sein, dass ich jetzt in den Untergrund gehen muss.“ Im April, Mai gehe es los.

TKÜ vom 15. Oktober 2019: Gespräch von U. mit Tobias W. von der Polizei Mittelhessen

Paul-Ludwig U. erzählt Tobias W., man dürfe sich die Gruppen nicht als einzelne Akteure vorstellen. Sie bestünden aus je 10 bis 15 Personen. „Die meinen es richtig böse ernst.“ „Teutonico“ habe über eine Sprachnachricht zum Eintritt in die „Bruderschaft“ gesagt: „Oh super, du meinst es jetzt ernst.“ Sie würden sich persönlich treffen. „Teutonico“ habe ihm verkündet, er habe eine eigene Gruppe vorbereitet. U. fügt an, Ziel dieser Gruppe sei, einen Bürgerkrieg zu provozieren. An einem Tag wollten alle zeitgleich zuschlagen. U. beschwert sich über ein Video der Polizei Baden-Württemberg auf Facebook, das eine Vorbereitung auf Terroranschläge zeige: „Na, super, rennt doch gleich mit einem Schild herum: ‚Ich weiß, dass ihr etwas geplant habt.‘“ W. versucht, ihn zu beruhigen; die Übung sei sicherlich schon lange geplant gewesen. U. erzählt, dass Ralf N. [„Bruderschaft Deutschland“] gesagt habe, dass man die Neuen durchleuchten werde. Bei der „Bruderschaft“ seien also, so spekuliert Paul-Ludwig U., auch Polizisten involviert. Am 2. November treffe er sich wieder mit Jonny L. in Landau auf einer Demonstration. Tobias W. betont am Ende des Telefonats noch einmal: „Sie machen das aus freien Stücken. Wir geben Ihnen keine Anweisungen.“

TKÜ vom 24. Oktober 2019: Gespräch von U. und LKA-Beamtin S.

Paul-Ludwig U. berichtet, dass „ein Teil der Jungs“ sich getroffen habe und ihn einweihen wolle. U. selbst erinnert S.: „Ach so, Sie haben vergessen mich zu belehren. Machen Sie das.“ S. erklärt U., wie man einen Chat exportiert. U. sagt, er habe ihr etwas zu Peter O. [„Bruderschaft Deutschland“] geschickt. In die Gruppe sei er wegen seiner Vergangenheit schnell reingekommen. U. wünscht sich eine Sicherung bei seiner Teilnahme am geplanten Treffen in Hamburg. Außerdem bittet er S. um „eine Weiterleitung von Ihrem Telefon am Wochenende, […] wenn ich abgeholt werde.“

TKÜ vom 16. November 2019: Gespräch von U. mit Michael K. vom LKA

Paul-Ludwig U. erzählt Michael K., dass „Teutonico“ vom Verfassungsschutz festgenommen worden sei.  [Werner S. hatte eine Hausdurchsuchung.] K. korrigiert, der Verfassungsschutz nehme niemanden fest. U. fährt fort: Teutonico habe alle Chats verlassen und darum gebeten, alles zu löschen. Jonny L. sei auch hochgenommen und seine Waffe beschlagnahmt worden. L. habe geschrieben: „Mich hat einer verkauft.“ Michael K. weiß von der Hausdurchsuchung und erklärt sie damit, dass L. sich bei einer Verkehrskontrolle verplappert habe. Das habe aber nichts „mit unserer Sache“ zu tun. Er ergänzt, dass die Waffe von L. nicht funktionstüchtig gewesen sei. Von der Durchsuchung bei Werner S. weiß Michael K. dagegen nichts. Aber auch diese Razzia basiere nicht auf U.s Angaben. „Von daher: Ruhe bewahren und weitermachen.“ U. erzählt, er fahre jetzt nach Kandel [vermutlich zu einer der rassistischen Demonstrationen dort], und habe eigentlich geplant, mit Jonny L. zur Demo nach Duisburg zu fahren, jetzt hätten sie jedoch umgeplant. Paul-Ludwig U. erwähnt, die „Bruderschaft“ habe einen Anwalt namens Steffen. „Oh, wie heißt der nochmal?“ Michael K. ergänzt: Steffen Hammer. Der sei ein rechter Musiker gewesen und bundesweit für die „Bruderschaft“ tätig. „Der vertritt die teilweise umsonst.“ U. teilt Michael K. außerdem mit, er sei jetzt offizielles Mitglied auf Probe in der „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“.

TKÜ vom 27. November 2019: Gespräch von U. mit Frau S. vom LKA

Paul-Ludwig U. verkündet S., er „werde jetzt auf jeden Fall weitermachen“, wenn er nicht wegen der beschlagnahmten CO2-Waffe in Haft müsse. „Das wäre natürlich bitter.“ Er habe ein Schreiben vom Amtsgericht Heidelberg bekommen. Dahinter stecke der Paderborner Staatsanwalt. S. bietet U. an, ihr das Schreiben zu schicken, und U. willigt ein. U. berichtet, „Teutonico“ sei wieder allen Chats beigetreten und dort wieder aktiv. Er habe gesagt, er habe jetzt drei Verfahren am Hals und eine Hausdurchsuchung gehabt.

Der VR fragt nach Anmerkungen. Steffen B.s RA Ried erklärt, er gewinne immer mehr den Eindruck, dass Paul-Ludwig U. versichert worden sei, dass diese Gespräche nicht zu den Akten gelangen würden.

TKÜ vom 1. Dezember 2019: Gespräch von U. mit seinem Bruder Thomas

Thomas ruft U. an, weil er ihm einen Brief in einer Erbschaftsangelegenheit zuschicken will. Es geht um eine als Erbengemeinschaft verwaltete Photovoltaik-Anlage. Paul-Ludwig U. erzählt seinem Bruder, dass er demnächst in ein Zeugenschutzprogramm komme. Er sei „so in rechten Terrorgruppen drin“, aber er sei „diesmal auf der richtigen Seite“. Es werde erst im Januar, Februar losgehen. Sein Bruder wirkt nur mäßig interessiert.

TKÜ vom 3. Dezember 2019: Gespräch von U. mit Frau S. vom LKA

Paul-Ludwig U. erzählt, dass er mit einem Anwalt gesprochen habe. [Offenbar geht es erneut um die beschlagnahmte Waffe.] Es sei ein Unding, dass die Paderborner schon jetzt, vor Eröffnung der Hauptverhandlung, schreiben würden. Ob sie das an Frau Zacharias [GBA] weitergeben könne? Er wolle ja nicht, dass die Sache vom Tische falle, aber er müsse weitermachen. Zacharias müsse den Fall an sich ziehen.

TKÜ vom 10. Dezember 2019: Gespräch zwischen U. und Frau S. vom LKA

In diesem Gespräch informiert Paul-Ludwig U. Frau S., dass Thomas N. gerade angerufen habe. [Vermutlich bezüglich des geplanten und später geplatzten Treffens bei Hamburg.] Sie „bleiben da bis Sonntag“ und würden in einem Hotel übernachten.

TKÜ vom 12. Dezember 2019: Gespräch von U. mit Michael K. vom LKA

Paul-Ludwig U. erzählt, dass sie am Sonntag zurückfahren würden. Das Treffen gehe von 10 bis 18 Uhr. Er fahre dann von Minden zurück nach Hause. Michael K. kommentiert, das wäre dann „zwar ein wenig anstrengend, aber Sie sind es ja inzwischen gewohnt“. Paul-Ludwig U. verkündet, es komme auf jeden Fall ein Fremdenlegionär. Er solle da eingeweiht werden. „Ich hoffe, da kommt jetzt endlich etwas raus.“ Für Komplikationen habe er eine Nummer, da rufe er an und sage nur „Scheiße“; „oder ich schreibe ‚SOS‘ per WhatsApp“. Er sei vor allem auf Thomas N. gespannt. „Wollen wir mal gucken, was ans Tageslicht kommt.“ Die beiden vereinbaren ein Treffen am Dienstag. Zum Abschied wünscht Michael K. Paul-Ludwig U.: „Gute Nerven, gute Reise!“

RA Herzogenrath-Amelung merkt an, dass dieser Fremdenlegionär nicht existiere.

TKÜ vom [unverständlich] Dezember 2019: Gespräch von U. mit Michael K. vom LKA

Paul-Ludwig U. informiert Michael K., dass das Treffen am 18. [Januar] stattfinde. Er werde mit Ralf N. nach Minden mitfahren. Über den Ausfall habe er sich geärgert. „Auch für Sie.“ Michael K. stimmt dem zu: „Haben uns alle mehr erwartet von dem Wochenende.“ Paul-Ludwig U. vereinbart mit Michael K., sich nach dem 11. zu treffen. Da habe er das Treffen mit der „Bruderschaft“.

TKÜ vom 2. Januar 2020: Gespräch von U. mit Frau S. vom LKA

Paul-Ludwig U. fragt, ob man sich morgen oder nächste Woche nochmal treffen könne. „Teutonico“ [Werner S.] habe eine neue Gruppe namens „1. Zug“. Es gebe Sachen, die man abfotografieren müsse. Könne man das bei der Kripo in Mosbach machen? Paul-Ludwig U. informiert außerdem darüber, dass Ralf N. doch nicht mit komme, aber dafür Kai [K.], der Gründer der „Bruderschaft“. Anschließend kommt U. erneut auf die Heidelberger Kontrolle zu sprechen: Er habe ein Schreiben aus Heidelberg erhalten. Falls es doch zur Verhandlung kommen sollte, sei es wichtig, dass der Staatsanwalt nichts über seine Kontakte zu den Behörden in der Öffentlichkeit verlese. U. fordert, das solle der Staatsschutz klären.

prozesstage70

Prozesstag 70: War Thorsten K. V-Mann im nahen Umfeld der „Gruppe S“

Am 31. Mai 2022, dem 70. Prozesstag gegen die „Gruppe S“, wurde die Vernehmung des baden-württembergischen LKA-Ermittlers Kevin G. fortgesetzt. Er war am 14. Februar 2020 an der Hausdurchsuchung bei Frank H. in München beteiligt gewesen und arbeitete anschließend weiter in der SOKO Valenz. G. beantwortete dem Senat Fragen zu seinen Ermittlungen über Frank H.s Online-Aktivitäten. Ins Stocken geriet der Zeuge bei Fragen zur möglichen V-Mann-Tätigkeit von Thorsten K., der im Verfahren zwar nicht angeklagt ist, aber über Chats und persönliche Kontakte Verbindungen zur Gruppe um Werner S. hatte. Nach der Entlassung des Zeugen wurden mehrere Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung in das Verfahren eingeführt, die sich entweder um die Anfahrt zur Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin drehten oder Telefonate des Angeklagten Paul-Ludwig U. wiedergaben.

Der Vorsitzende Richter (VR) setzt die Befragung des Zeugen Kevin G. vom 69. Prozesstag fort. Dabei nimmt er die Auswertung der Social-Media-Aktivitäten des Angeklagten Frank H. sowie von digitalen Asservaten in den Blick. In einem ersten Block geht der VR auf zwei Vermerke des Zeugen aus dem Juni 2020 ein, in denen dieser seine Auswertung von Frank H.s Facebook-Aktivitäten darlegte. Der Zeuge erklärt, dass die Auswertung des Facebook-Profils zu den üblichen Ermittlungen gehöre. Dabei habe er sich zwei Facebook-Konten von Frank H. genauer angeschaut. Frank H. habe auf seinen Profilen unter anderem Inhalte zum Thema „Flüchtlingskritik“ geteilt, so der Zeuge, und sich mit der Anzahl seiner Posts in einem üblichen Rahmen bewegt. Eines der Profile sei schon etwas älter gewesen und weniger rege genutzt worden.

Frank H. als Admin für die „Wodans Erben Germanien“

Strafrechtlich relevante Beiträge habe er nicht gefunden, erklärt G. Der Bezug zum Verfahren ergebe sich durch die Profilbilder, über die Frank H. seine Rolle bei den „Wodans Erben Germanien“ (W.E.G.) mitgeteilt habe. Im Januar 2019 postete der Angeklagte H. ein Profilbild mit dem Logo der W.E.G., welches ihn als „Sergeant at Arm“ ausweise. Im April 2019 habe er das Profilbild erneut gewechselt, nun mit der Bezeichnung des „Vice Leaders“. Weitere Hinweise auf seine Verbindung zu dieser Gruppierung ergäben sich durch Verlinkungen von anderen Mitgliedern der W.E.G.

Auf die Frage des VR, ob Frank H. auf anderen Kanälen der W.E.G. eine Rolle gespielt habe, etwa als Betreuer, verweist der Zeuge Kevin G. darauf, dass er das nicht in seinem Bericht niedergeschrieben habe, die Angabe aber in einem anderen Bericht zu finden sei.

Der VR hält dem Zeugen einen Screenshot aus der Facebook-Gruppe „Wodans Erben Germanien / Support / Baden-Württemberg“ vor, in der auf eine Bewerberseite verwiesen wird. Der Originalbeitrag wurde am 19. Oktober 2019 veröffentlicht. Unter dem Auszug kommentiert ein „Werner Schmidt“: „Ich bewerbe mich jetzt mal, schau mal was passiert.“ Dabei handelt es sich um einen Aliasnamen des Angeklagten Werner S. Kommentiert wird dies von einem „Matze Wodan“, bei dem es sich um den Angeklagten Marcel W. handelt. W. schreibt: „es wäre eine Ehre dich bei uns willkommen zu heißen‚ Werner Schmidt.“ Der VR fragt, woran man Frank H.s Administratoren-Funktion erkennen könne. Der Zeuge verweist auf einen zweiten Screenshot einer „Bewerbergruppe“ der W.E.G. Aus der Kanalinformation der „Bewerbergruppe“ gehe hervor, dass Frank H. einer von mehreren Administratoren sei. Der VR lässt auch diesen Screenshot auf die Leinwand projizieren.

Der Zeuge sichtete die gesicherten Daten

Der VR fährt anschließend mit der Frage fort, wie ein bei Frank H. gefundenes Handy dem Beschuldigten zugeordnet werden konnte. Der Zeuge G. erklärt, das Smartphone habe man auf dem Wohnzimmertisch gefunden. H. habe bestätigt, dass es ihm gehöre, und die dazugehörige PIN mitgeteilt.

Der VR interessiert sich des Weiteren dafür, wie die E-Mail-Adressen von Frank H. ermittelt wurden. Der LKA-Beamte G. berichtet, dass er von einer Fachinspektion des LKA eine Digitalaufbereitung der Daten erhalten und diese dann mit einem Auswertungsprogramm gesichtet habe. Dabei habe er zwei gmail-Adressen von H. samt zugehöriger Cloud entdeckt. In der Cloud hätten sich E-Mails, Fotos, Videos, Standortdaten und Rechnungen befunden. Insgesamt handelte es sich um mehr als 58.000 Datensätze, wie aus einer Übersicht über die Sicherung vom 14. Februar 2020 hervorgeht, die der VR auf die Leinwand des Gerichtssaals projiziert.

Bilder von einem Treffen am Wolfsee (Bayern)

Der VR geht näher auf die Datensätze ein, die in der Cloud abgelegt sind. Vom Zeugen möchte er zunächst erfahren, ob er unter den 52 aufgeführten Kontakten Bezüge zu den Angeklagten herstellen konnte. Dies verneint der Zeuge. Als nächstes will der VR wissen, welche Bilder in der Cloud abgespeichert waren. Kevin G. erklärt, dass diese zu einem Großteil mit H.s Arbeit als Wasserinstallateur zu tun hätten. Darüber hinaus seien Bilder mit Bezug zu den W.E.G. sowie von „Spaziergängen“ mit den „Soldiers of Odin“ (SoO) gefunden worden. Die gefundenen Bilder in der Cloud seien äquivalent zu den Bildern auf H.s Smartphone.

Der VR lässt ein Foto auf die Leinwand projizieren: ein Gruppenbild, auf dem auch eine Deutschlandfahne mit dem Logo der SoO zu sehen ist. Auf dem Foto sind die Angeklagten Werner S., Stefan K., Steffen B. und Frank H. mit ihrem Nachnamen markiert. Aus der Bildbeschreibung geht hervor, dass Frank H. das Bild am 20. August 2017 um 13.42 Uhr versendete. Der Zeuge erklärt, das Bild beinhalte keine weiteren Metadaten, sondern nur den Zeitstempel der E-Mail, mit der das Foto versendet wurde. Wann das Bild entstand, könne man nicht herauslesen. Er fügt jedoch hinzu, dass bei der Hausdurchsuchung von Werner S. die Originalaufnahme gesichert worden sei. Daraus habe man die Standortangabe zum Wolfsee herauslesen können. [Am 19. und 20. August 2017 trafen sich die SoO am Wolfsee und beschlossen dort die Abspaltung der W.E.G. aus ihren Reihen.]

Auf einem zweiten Foto, das auf die Leinwand projiziert wird, sind mehrere Personen auf einer Wiese und ein Zelt im Hintergrund zu sehen. Das Bild wurde ebenfalls am 20. August 2017 von der einen E-Mail-Adresse von Frank H. an seine zweite E-Mail-Adresse versandt. Es handelt sich laut dem Zeugen „höchstwahrscheinlich um eine mit dem Smartphone von H. erstellte Originalaufnahme“. Auf dem Foto sind Werner S. und Michael B. markiert. Als Thema des Bildes wird erneut „Wolfsee“ vermerkt.

Frank H.s Zielvorstellung blieb im Ungefähren

Nun gibt der VR das Fragerecht an die anderen Mitglieder des Senats weiter. Richter Kemmner hakt bei der Protokollierung der ersten Vernehmung des Beschuldigten Frank H. nach. Angesichts des Umstandes, dass eine Frage zur Sitzordnung beim Treffen in Minden am 8. Februar 2020 nicht protokolliert wurde, will der Richter wissen, wie nah das Protokoll am Wortlaut ist. Der Zeuge bestätigt, dass diese Zwischenfrage fehle, man aber nah am Wortlaut des Beschuldigten geblieben sei. Eine weitere Frage des Richters zielt darauf ab, ob Frank H. die Begriffe „Unruhe ins Land bringen“ und „Bürgerkrieg“ synonym verwendet habe. Kevin G. bejaht, das sei sein Eindruck gewesen. Auf die Frage, ob G. aus der Befragung ein übergeordnetes Ziel H.s ableiten konnte, gibt der Ermittler an, dass „Ausländer vertreiben“ „mehr oder weniger“ das Ziel gewesen sei. Frank H. sei hierbei jedoch im Ungefähren geblieben.

Bei der Frage nach den in Minden anwesenden Personen konnte Frank H. im Verhör nur einzelne Namen nennen. In Frage steht, ob er den Ermittlern daraufhin anbot, gemeinsam in die Telegram-Chatgruppe zu schauen, um ausstehende Namen zu klären. Dieses Angebot habe er aber so nicht wahrgenommen, erklärt der Zeuge G. Man habe unter Zeitdruck gearbeitet und die bisherigen Ergebnisse der Vernehmung zu Papier bringen wollen. Bei der Frage, wer Waffen wie und wo besorgen sollte, blieb Frank H. dem Zeugen zufolge vage.

H.s Abneigung gegen Antifaschist*innen

Als nächstes erhält Oberstaatsanwältin Bellay (OStAin) das Wort. Sie erkundigt sich beim Zeugen unter anderem danach, ob Frank H. etwas zu den Zusammenstößen mit Antifaschist*innen gesagt habe, und welchen Rang H. bei den SoO einnahm. Zum Thema Antifa habe sich der Beschuldigte so geäußert, dass „die Antifa“ mit allem den Konflikt suche, was nach Nationalismus aussehe, gibt der Zeuge den Angeklagten H. wieder. H.s Abneigung habe sich in der Zeit der Spaziergänge bei den SoO entwickelt. Der Beschuldigte habe angegeben, bei den SoO von 2016 bis 2018 Mitglied gewesen zu sein und dabei das Amt des „Sergeant at Arms“ bekleidet zu haben.

Von Interesse sind für die OStAin die Kontakte ins extrem rechte Spektrum. Hatte Frank H. neben Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ noch zu anderen Akteuren Kontakt? Der Zeuge gibt an, dass er nur erzählen könne, was er in seinem Bericht geschrieben habe. So habe H. Kontakt zu Markus H. gehabt, der für die „Bruderschaft Deutschland“ in Bayern der Ansprechpartner gewesen sei. Darüber hinaus habe Kontakt zu Daniel K. vom „Bündnis deutscher Patrioten“ bestanden. Ihn habe H. als „gläubigen Katholiken“ beschrieben. Auf eine weitere Nachfrage der OStAin, welche Angaben der Angeklagte H. zum Inhalt der Telegram-Gruppe für den 8. Februar 2020 gemacht habe, erinnert sich der Zeuge daran, dass die Antwort pauschal geblieben sei: Zusammenhalt, Gemeinschaft und Schutz von Frauen. Dem Eindruck des Zeugen zufolge eine vorgeschobene Antwort.

Kevin G.s Kollegen rechneten mit einer Aussageverweigerung von Frank H.

Im Anschluss an die Befragung durch die Vertreter*innen der Anklage erhalten die Verteidiger*innen das Wort für Fragen. Frank H.s Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung macht den Auftakt. Seine erste Frage greift die Überraschung des Zeugen darüber auf, dass Frank H. bei der ersten Vernehmung aussagte. Der RA möchte wissen, wie er zu dieser Annahme kam. Der LKA-Beamte G. gibt an, dass seine Kollegen davon ausgegangen seien, dass H. nichts sagen würde. Die Gründe für diese Annahme seien ihm jedoch nicht bekannt.

In einer nächsten Frage möchte der RA vom Zeugen Kevin G. wissen, welche Rolle Paul-Ludwig U. im Verfahren spielt. „Hinweisgeber“, antwortet G. und ergänzt „auch Beschuldigter“, nachdem RA Herzogenrath-Amelung nachhakt, ob ersteres eine strafprozessuale Kategorie sei. Bei der Frage des Verteidigers, wie lange sich U. in „staatlicher Obhut“ befunden habe, antwortet G.: „Zehn Jahre“. Der Zeuge zeigt sich nicht verwundert, als der RA korrigiert, dass U. über 20 Jahre hinter Gittern saß. Bei der Frage zur Glaubwürdigkeit von Paul-Ludwig U. verweist der Zeuge darauf, dass er Ermittlungen zu Frank H. und nicht zu Paul-Ludwig U. angestellt habe. Angaben zu U.s Aussage wäre eine reine Spekulation.

Videoüberwachung unterliegt einem Sperrvermerk

Mehrere Fragen von RA Herzogenrath-Amelung zielen sodann darauf ab, ob bei Frank H. Gegenstände gefunden wurden, die auf eine Verbindung zu extrem rechtem Gedankengut hindeuten könnten, etwa Bücher oder „Landkarten in den alten Grenzen“. Der Zeuge verneint, weist aber auch darauf hin, dass er kein Durchsuchungsbeamter gewesen sei, sondern die ihm genannten Gegenstände nur notiert habe.

Einen weiteren Fokus legt der RA auf eine mögliche Observation des Treffens am 8. Februar in Minden. Der Zeuge bestätigt, dass es eine optische Überwachung gegeben habe. Nähere Angaben könne er dazu jedoch nicht machen. Der VR weist darauf hin, dass diese Frage Teil des Sperrvermerks des Landesinnenministeriums Baden-Württemberg sei.

Bei seinen Antworten auf die zahlreichen Fragen des RA bejaht der Zeuge unter anderem, dass die Vernehmung unter Zeitdruck stattfand. Manche Nachfragen habe man deswegen nicht mehr stellen können. Bei der Frage, ob der Zeuge Kenntnis davon hatte, dass bereits beim Treffen an der Hummelgautsche [am 28. September 2019] eine terroristische Vereinigung gegründet worden sei, unterbricht der VR. Die Beantwortung dieser Frage sei Aufgabe des Senats.

Unterliegt der Zeuge einem „Bestätigungsfehler“?

RA Siebers, Verteidiger von Werner S., fasst die Vernehmung von Frank H. so zusammen: In Minden hätten sich Leute getroffen, die sich zum Teil nicht kannten, keine Ergebnisse bei der Beschaffung von Waffen und Geld erzielten, keinen Folgetermin vereinbarten, niemanden mit der Organisation eines neuen Termins beauftragten sowie keinen Gruppennamen und auch kein konkretes Ziel hatten. Vom Zeugen möchte der RA wissen, ob diese Zusammenfassung zutreffe. „Wenn Sie meinen, was er [H.] gesagt hat, ja“, antwortet der Zeuge.

RA Picker und RAin Schwaben, die Verteidiger*innen von Marcel W. und Markus K., möchten wissen, ob der Zeuge im Verhör nur sein Vorwissen bzw. seine Hypothesen bestätigt sehen wollte. Der Zeuge weist darauf hin, dass seine Fragen offen gestellt worden seien und er aus H.s Aussage Anhaltspunkte erhalten habe, die seine Annahmen gestützt hätten. RAin Schwaben bringt den Begriff des „Bestätigungsfehlers“ [Confirmation Bias] ins Spiel und hält dem Zeugen vor, dass nicht richtig ermittelt worden sei, wer von den in Minden Anwesenden eigentlich was gewollt habe. Sie verweist darauf, dass Frank H. in der Vernehmung zur Frage, wer Bürgerkrieg wolle, gesagt habe: „Alle, die Familien haben, waren dagegen. Jeder hat Angst, dass so etwas passiert.“ Sie hält dem Zeugen vor, dass der einzige Angeklagte ohne Familie Paul-Ludwig U. sei. Der Zeuge erklärt, er könne nur zu den Fragen etwas sagen, die gestellt wurden.

Ist Thorsten K. ein V-Mann?

RA Picker fragt den Zeugen, ob er den Namen Thorsten K. kenne, beispielsweise aus H.s Vernehmung. G. erklärt, der Name sei in der Vernehmung nicht aufgetaucht. Er selbst wisse nur, dass es sich um eine Person aus dem Raum Hamburg handle und er im Rahmen seiner Ermittlungen auf den Namen gestoßen sei. RA Picker führt aus, dass es sich bei Thorsten K. laut ihm vorliegenden Informationen um einen V-Mann des Verfassungsschutzes handle. Er fragt den Zeugen, was er dazu wisse. G. stellt zunächst eine Gegenfrage, ob er dazu etwas in seinem Bericht geschrieben habe. Auf die Nachfrage des RA, ob er etwas dazu gehört habe, entgegnet G., es sei „möglich, dass ich das gehört habe“, er könne sich aber nicht weiter erinnern.

Michael B.s RA Mandic fällt auf, dass der Zeuge bei der Beantwortung der Frage nach einem möglichen V-Mann-Status etwas länger für die Antwort gebraucht habe, und will wissen, was ihm durch den Kopf gegangen sei. Zeuge G. erklärt, er habe überlegt, ob diese Angabe von seiner Aussagegenehmigung gedeckt sei. Diese Frage richtet er an OStAin Bellay, die jedoch entgegnet, dass sie ihm nicht sagen könne, was in seiner Aussagegenehmigung enthalten sei. „Das müssen Sie das LKA fragen“, so OStAin Bellay. RA Mandic möchte ebenfalls wissen, was Kevin G. bei der Vermutung, Thorsten K. könnte V-Mann sein, durch den Kopf gegangen sei. G. entgegnet, dass er dazu keinen klaren Gedanken habe, es sich um einen Erinnerungsfehler handeln könne und man seine Kollegen fragen möge. Die Person Thorsten K. sei nicht sein Feld gewesen. Nach den Namen dieser Kollegen erkundigt sich RA Flintrop, Verteidiger von Steffen B. Der VR schaltet sich ein und erklärt, dass sich der Senat mit dieser Thematik bereits befasse.

Wolfgang W.s RA Grassl bohrt beim Kenntnisstand des Zeugen über Thorsten K. nach. Der Zeuge wiederholt, dass es sich bei Thorsten K. um eine Person aus dem Norden handle. Er (Kevin G.) habe eine Abfrage [in einem Polizeiinformationssystem] zu K. aus Gründen der Spurensachbearbeitung getätigt, könne sich aber an mehr nicht erinnern, auch nicht zu Personenzusammenhängen. RA Kist, Verteidigung von Thorsten W., hält dem Zeugen einen Aktenvermerk des Richters Kemmner vom 26. April 2022 vor. In einem Telefonat mit dem LKA sei beiläufig erwähnt worden, dass bei der Soko Valenz der Verdacht aufkam, Thorsten K. könnte ein V-Mann des Verfassungsschutzes sein. Hierzu könne er keine Angaben machen, entgegnet der Zeuge. Schon zuvor bat er darum, ihn erneut vorzuladen, wenn er zu diesem Fragekomplex weiter aussagen sollte, da er sich hierzu nicht vorbereitet habe. Wenige Minuten später wird der LKA-Ermittler Kevin G. unvereidigt aus dem Zeugenstand entlassen.

Stellungnahmen der Anwält*innen: „Einseitig ermittelt“, „offenes Geheimnis“

Nach der Mittagspause erhalten die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Stellung zur Aussage des LKA-Ermittlers Kevin G. zu nehmen. RA Herzogenrath-Amelung erklärt, die Befragung habe einige neue Erkenntnisse gebracht. Sie habe gezeigt, dass sein Mandant Frank H. im Verhör nicht gemauert, sondern die Wahrheit gesagt habe. RA Hörtling macht darauf aufmerksam, dass Frank H. den Namen seines Mandanten Thorsten W. nicht gekannt habe. Im Verhör habe er nur einen Bruchstück des Namens wiedergegeben, welcher aber nicht zu W.s Namen in der Chatgruppe („Thore Tjark“) passe. Er stellt die Vermutung auf, dass H. den Mitangeklagten Wolfgang W. gemeint haben könnte, der sich im Chat „Wolf“ genannt habe.

RA Picker greift die V-Mann-Thematik auf. Angesichts der Tatsache, dass ein mittlerer Beamter von der V-Mann-Problematik um Thorsten K. wisse, erscheine ihm das Thema ein „offenes Geheimnis“ im LKA zu sei. RA Miksch sieht durch die Befragung zum Verhör des Frank H. die Aussagen seines Mandanten Marcel W. bestätigt, nach der W. gegen Anschläge auf Moscheen gewesen sei. RAin Schwaben kritisiert „komplett einseitig“ geführte Ermittlungen. Entlastenden Punkten zu ihrem Mandanten Markus K. seien nicht weiter nachgegangen worden. RA Berthold, Verteidiger von Michael B., regt an, die Führungsbeamten aus dem Lagezentrum in Stuttgart zur Vernehmung vorzuladen.

Anreise am 3.Oktober 2019 zur Demonstration nach Berlin

Nachdem die Befragung des LKA-Zeugen für den 70. Prozesstag abgeschlossen ist, führt der VR vier kurze Telefonate ein. Diese führte Werner S. vor allem mit Tony E. sowie einem Gesprächspartner mit Berliner Dialekt. Thematisch ging es um die Anreise zur Demonstration von „Wir für Deutschland“ unter dem Motto „Tag der Nationen“ am 3. Oktober 2019 in Berlin. Die Aufnahmen sind teils schwer zu verstehen. In einem ersten Gespräch am Abend des 2. Oktober 2019 zeigt sich Werner S. gegenüber Tony E. verärgert darüber, dass er nach Jahren des Suchens nur rund 15 gute Leute gefunden habe. Am liebsten würde er sich in die Südtiroler Berge zurückziehen. Als Treffpunkt für die Demonstration wird für 12 Uhr ein Parkplatz in Bahnhofsnähe angedacht, der nicht sehr gut kameraüberwacht sei.

Am frühen Morgen des 3. Oktober 2019 erfährt Werner S. von Tony E., dass „Marcello“ [Marcel L.] seine Teilnahme abgesagt habe. Tony E. habe sich bei der Anreiseinformation auf einen Thorsten verlassen. Ihr Parkplatz liege zwischen dem von Ralf N. („Bruderschaft Deutschland“) und dem Versammlungsort. Werner S. kündigt an, er müsse auf dem Weg zur Demonstration noch eine Marmorplatte ausliefern und werde den Ort erst gegen halb eins erreichen.

Fehlender Gesprächspartner auf der TKÜ-Aufnahme

Den vier ersten Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) folgt eine Liste von 33 weiteren Aufnahmen, die der VR ins Verfahren einführen möchte. Das erste Gespräch ist besonders, weil nur Paul-Ludwig U. zu hören ist, sein Gesprächspartner jedoch nicht. In diesem Telefonat vom 18. September 2019 berichtet Paul-Ludwig U. seinem Gegenüber von einem Treffen mit dem LKA Baden-Württemberg und der Staatsanwaltschaft in Stuttgart am Vortag. Er erklärt, er werde dort als „Beschuldigter“ geführt. Er habe im Gespräch Informationen mitgeteilt, unter anderem zum Treffen am 28. und 29. September 2019 [an der Hummelgautsche], zu dem nur die „Hardliner“ kommen würden. Ziel der Gruppe ist laut U., Aktionen durchzuführen. Außerdem berichtet er davon, dass er sich mit Johnny L. [aus Gießen] treffen wolle. Mit „einem aus der Truppe“ aus Heilbronn wolle er sich im Wald nach einem Lagerort für „Sachen“ umsehen. Am Telefon beklagt Paul-Ludwig U., dass er seinem Gesprächspartner größere Dateien habe zusenden wollen, diese jedoch nicht angekommen seien. Die ihm (vermutlich) mitgeteilte E-Mail-Adresse wiederholt U. am Telefon. Zu hören ist jedoch nur die Endung „.hessen.de“.

Auf die Frage von RA Herzogenrath-Amelung, warum nur ein Gesprächspartner zu hören sei, erklärt der VR, es gebe „Dinge zwischen Himmel und Erde, die ich nicht erklären kann“.

Ein „anderer V-Mann“

Anschließend werden drei weitere TKÜ-Aufnahmen abgespielt, die ebenfalls zum Teil schwer zu verstehen sind. In einem rund 20-minütigen Gespräch vom 24. September 2019 um 0.52 Uhr spricht Paul-Ludwig U. mit einem nicht nüchtern klingenden jungen Mann. Im Vergleich zu anderen überwachten Gesprächen des Verfahrens verhält sich Paul-Ludwig U. weniger dominant. Er hört dem anderen zu, der von persönlichen Problemen spricht. Paul-Ludwig U. versucht im Gespräch, den jungen Mann aufzumuntern: „Das schaffst du schon, du bist noch jung“. Er verspricht, nach der Demonstration in Berlin am 3. Oktober zu seinem Gesprächspartner zu fahren. Beide versichern, einander zu vermissen.

In einem Telefonat vom Nachmittag des 2. Oktober 2019 mit dem LKA-Beamten Michael K. berichtet Paul-Ludwig U., ihm sei am Morgen bei einer Kontrolle am Heidelberger Hauptbahnhof eine Waffe abgenommen worden. U. spricht im weiteren Verlauf von einem „anderen V-Mann“. RA Picker interpretiert diese Stelle so, dass U. ein Selbstverständnis als V-Mann pflege, und stellt fest, dass U.s Gesprächspartner weder widerspricht noch korrigiert.

In der letzten Aufnahme, die an diesem Prozesstag abgespielt wird, verabredet sich Paul-Ludwig U. mit seinem Gesprächspartner in Marburg. In dem Gespräch vom Vormittag des 4. Oktober 2019 erklärt sich sein Gesprächspartner bereit, U. mit dem Auto abzuholen. U. solle Bescheid geben, wann er in den Bus steige. Man brauche kein Auto mit getönten Scheiben, um ihn abzuholen. Auch in diesem Telefonat erwähnt U. die Durchsuchung am Heidelberger Hauptbahnhof und dass er sich mit dem LKA [Baden-Württemberg] im Austausch hierüber befinde. Anschließend unterbricht der VR die Hauptverhandlung.

prozesstage69

Prozesstag 69: Frank H.s Aussagen bei der Polizei: „Keine terroristischen Gedanken“

Am 24. Mai 2022 wurde der Kriminalkommissar Kevin G. (30) vernommen, der am 14. Februar 2022 bei der Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten Frank H. in München beteiligt war und ebenso an der folgenden ersten Vernehmung. In H.s Wohnung fand die Polizei unter anderem eine Shotgun, fünf Messer, mehrere Schlagwaffen und eine Armbrust sowie 3.400 Euro Bargeld. Anschließend sagte Frank H. in einer rund fünfstündigen Vernehmung aus – nach Eindruck des Zeugen, um die Vorwürfe abzustreiten. So sagte H. beispielsweise: „Ich habe keine terroristischen Gedanken. Ich mag zwar die Grünen nicht, ich würde denen aber nie etwas tun.“ H. berichtete, er habe Werner S. 2016 bei den „Soldiers of Odin“ kennengelernt; der Kontakt sei 2019 intensiver gewesen. Er habe S. eigentlich gemocht, aber dieser sei ihm „zu radikal“ gewesen: „Er wäre schon für einen Bürgerkrieg.“ Bezüglich des Treffens in Minden 2020 sagte H. der Polizei, er selbst habe die Idee eingebracht, man könnte Moscheen anzünden. Das sei gut angekommen, aber nicht konkretisiert worden. Als es um die Waffenbeschaffung ging, habe er zwar grundsätzlich erzählt, er kenne in Tschechien einen potenziellen Verkäufer. Als Werner S. ihn konkret gebeten habe, Waffen zu besorgen, will Frank H. allerdings nicht reagiert haben – ein Widerspruch zu den Schilderungen mehrerer Mitangeklagter.

Hinweis: Der Protokollant war durch eine Verspätung erst ab 9.30 Uhr im Gerichtssaal. Die Verhandlung hatte zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen.

Kevin G. hatte am 14. Februar 2022 mit seinen Kollegen Sch. und W. bei Frank H. die Hausdurchsuchung geleitet und im Anschluss eine Vernehmung durchgeführt. Danach waren die Beamten aus Baden-Württemberg bis August als Dreier-Team aktiv. Er habe sich, so G., vorher durch Briefings der Ermittlungsgruppe unter Kriminalhauptkommissar L. über den Fall informiert.

Der Vorsitzende Richter (VR) will wissen, wann nach dem Treffen der „Gruppe S“ in Minden am 8. Februar klar gewesen sei, dass es am 14. Februar eine Vielzahl an Durchsuchungen geben sollte. G. antwortet, dass das klar gewesen sei, nachdem Paul-Ludwig U. sich aus Minden gemeldet und berichtet habe, was besprochen worden sei. Der eigentliche Durchsuchungsbeschluss vom Generalbundesanwalt (GBA) sei erst recht spät gekommen. Zeuge G. gibt an, er habe den Beschluss am Vorabend der Durchsuchung überflogen.

Entscheidung für die Haft fiel erst am Morgen der Razzia

Die Besetzung des Dreierteams Sch., W. und G. für die Durchsuchung bei Frank H. sei erst am Mittwoch oder Donnerstag [also ein bis zwei Tage vor der Razzia] beschlossen worden. In der vorigen Besprechung habe man vereinbart, unter anderem Handys und Waffen zu suchen, sowie mögliche Gegenstände, die auf die Gründung einer terroristischen Vereinigung hinweisen könnten. Sie seien mit zwei Fahrzeugen am Donnerstag, 13. Februar, nach München gefahren. Er sei die Person mit der größeren Verfahrenskompetenz gewesen, da er in einem polizeilichen Bericht schon am 9. Februar 2020 von Frank H. erfahren habe. Der Zeuge erklärt, er habe im Auto den Kollegen W. informiert, dass sich da Personen aus dem rechten Spektrum getroffen hätten etc. Später habe er auch den Kollegen Sch. informiert. Es habe noch eine Besprechung mit den bayrischen Kollegen gegeben, auch zur Abstimmung mit den Spezialkräften.

Für den Einsatz habe es ein Asservierungs-Schema und einen Handleitfaden für die Vernehmung, einen Fragenkatalog, gegeben. Eine Vernehmung sei geplant gewesen, falls der Beschuldigte sich einlassen wollte. Anfangs sei noch nicht klar gewesen, dass die Beschuldigten verhaftet werden sollten.

Torsten L. sei SoKo-Leiter und am 14. Februar Ansprechpartner für Fragen, Herr G. Hauptsachbearbeiter und Frau S. die Ermittlungsführerin gewesen. Der Objektverantwortliche bei der Hausdurchsuchung sei Heiko Sch. gewesen, weil er mehr Erfahrungen mit Durchsuchungen gehabt habe.

„Eine klassische 6-Uhr-Maßnahme“

Der Zeuge bezeichnet die Razzia bei Frank H. vom Ablauf her als „eine klassische 6-Uhr-Maßnahme“. Man habe sich gegen halb sechs beim Untersuchungsobjekt getroffen. Zuerst sei das SEK angerückt. Durch die Einwohnermeldeauskunft sei klar gewesen, dass in der Wohnung noch H.s Ehefrau und der Sohn lebten.

Zuerst habe das SEK die Wohnung gesichert, anschließend habe man sie durchsucht. Kevin G. sagt aus, er selbst sei Schriftführer gewesen, Sch. habe die Durchsuchung geleitet, und sein Kollege W. habe fotografiert: Übersichtsaufnahmen, die Schäden durch das SEK und bestimmte Gegenstände. Beim Betreten der Wohnung habe Frank H. auf dem Wohnzimmer-Sessel mit auf dem Rücken gefesselten Händen gesessen. Neben H.s Bett habe ein „gepackter Fluchtrucksack“ gelegen. An der Garderobe habe man Kleidung der „Wodans Erben Germanien“ gefunden.

Die Kommunikation mit Frank H. habe der Kollege Sch. übernommen. G. selbst habe Skizzen von der Wohnung angefertigt.

Schusswaffen, Schlagwaffen, Messer und viel Bargeld

Ein Kollege habe ihm später mehrere Gegenstände gereicht, die G. mit Auffindeort notiert habe. Insgesamt hätten sie 63 Gegenstände sichergestellt. Im Gerichtssaal werden die Asservatenliste sowie Fotos der einzelnen Asservate an die Wand projiziert. Zu sehen sind unter anderem:

  • Teetasse mit 1.500 Euro
  • Briefumschlag mit 1.900 Euro
  • CO2-Shotgun vom Typ „HDS 68“ – Hierzu merkt der Zeuge an, dass man sie im Wohnzimmer in der Verpackung gefunden habe.
  • Baseballschläger, Schlagstock
  • Fünf Messer, darunter zwei Jagdmesser mit über 15 Zentimeter Klingenlänge sowie ein Wurfmesser und ein weiteres Jagdmesser
  • Machete
  • Pistolenarmbrust, eine weitere Armbrust, Armbrust-Pfeile
  • T-Shirt der „Wodans Erben Germanien“
  • Dose mit Karbid [ein Gift, das unter anderem gegen Mäuse eingesetzt wird]
  • Doppelaxt
  • Lieferschein von bogensportwelt.de von 2017 über Bolzen und 100 Stahlkugeln

Frank H.s Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung weist darauf hin, dass die Gegenstände zum größten Teil erlaubnisfrei seien.

„Ich mag zwar die Grünen nicht, ich würde denen aber nie etwas tun.“

Anschließend widmet sich der VR in seiner Befragung der Vernehmung von Frank H. Diese habe, so Kevin G., unter seiner Leitung in der Polizeidirektion München stattgefunden, nachdem sich Frank H. dazu bereit erklärt habe. Man habe die Durchsuchung laut Akte 10.40 Uhr beendet; die Vernehmung habe von 13.39 bis kurz nach 19:00 Uhr gedauert. Während der Vernehmung sei er immer wieder angerufen und nach Zwischenergebnissen gefragt worden, die er dann auch übermittelt habe.

Der Zeuge erinnert sich, dass die Vernehmung anfangs oberflächlich gewesen sei. Irgendwann habe er aber das Gefühl gehabt, „jetzt geht es Richtung Haft“. Die Fragen und die meisten Antworten seien wortwörtlich protokolliert worden. Frank H. sei mehrfach Essen angeboten worden, er habe jedoch nicht angenommen. Eingangs habe es eine Belehrung gegeben, aber der Vorwurf, Mitglied einer terroristischen Organisation zu sein, sei nicht weiter ausgeführt worden. Frank H. habe Angaben gemacht, weil er den Vorwurf habe ausräumen wollen. Der VR zitiert eine Stelle aus dem Vernehmungsprotokoll: „Ich habe keine terroristischen Gedanken. Ich mag zwar die Grünen nicht, ich würde denen aber nie etwas tun.“

Frank H.s Vorstrafen: Zweifache Vergewaltigung mit Freiheitsberaubung

Weiter berichtet der Zeuge über Frank H.s Lebenslauf: H. habe angegeben, eine Ausbildung zum Landschaftsgärtner gemacht zu haben, seinen Grundwehrdienst bei den Gebirgsjägern geleistet zu haben und als Maschinenführer zu arbeiten. H. habe auch seine Vorstrafen erwähnt. Er sei wegen zwei Vergewaltigungen mit Freiheitsberaubung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, von denen er sieben Jahren abgesessen habe. Die Taten habe H. mit einer durch Medikamente verursachten schwierigen Phase erklärt. Nach einer ersten Ehe habe H. 2001 seine zweite Ehefrau kennengelernt und geheiratet, die einen einjährigen Sohn mit in die Ehe gebracht habe.

In der Vernehmung habe Frank H. auch vom Motorradfahren und von Prepper-Techniken als Hobby sowie von seinem Interesse für nordische Mythologie berichtet. An diesem Punkt habe der Kollege W. nachgefragt und sei bei H. auf geringes Wissen über die nordische Mythologie getroffen. Auch habe man bei der Hausdurchsuchung nichts in diese Richtung gefunden.

Frank H., Werner S. und die „Soldiers of Odin“

Nun widmet sich der Zeuge der politischen Organisierung H.s. Dieser habe angegeben, dass er 2016 durch Werner S. zu den „Soldier of Odin“ (SoO) gekommen sei. S. sei dort „Sergeant at Arms“ gewesen. Beide hätten mit Ohrfeigen („Watschen“) in einen Konflikt interveniert und sich so kennengelernt. H. habe Werner S. allerdings nur als „Teutonico“, „Giovanni“ und „Werner Schmidt“ gekannt.

In der Vernehmung habe H. die SoO relativiert und sie zuerst als Camping-Gruppe dargestellt. Man habe Spaziergänge durchgeführt, weil man nicht habe wegschauen wollen. Gleichzeitig habe H. von Konfrontationen der „Wodans Erben Germanien“ (WEG) mit „der Antifa“ berichtet. H. habe auch ein SoO-Treffen am Wolfssee 2018 erwähnt, bei der sich die Gruppe gespalten habe: Der ruhigere Teil sei bei den SoO geblieben, der radikalere Teil habe die WEG gegründet. Die WEG in Bayern habe 30 Personen umfasst. H. sei der Präsident gewesen. Vom WEG-Gesamtverbund sei Thomas L. aus Konstanz der „National Leader“ gewesen, dessen Frau Daniela K. Vizechefin. Ein Tom B. habe die Sektion Sachsen-Anhalt gegründet.

An den Spaziergängen der WEG hätten 2 bis 20 Personen teilgenommen. Frank H. habe die Gruppe als nationalistisch bezeichnet, aber behauptet, auch Ausländer seien willkommen. Sie seien kein Haufen von Deutschtümlern. Einmal habe man eine Spendensammlung für ein Obdachlosenheim in Würzburg veranstaltet, und die Antifa habe interveniert.

Frank H.: Werner S. war „zu radikal“ und „für einen Bürgerkrieg“

Frank H. habe ausgesagt: „Dieses gegenseitige Helfen, außerdem Zusammenhalt, das Achtgeben auf Frauen und Kinder“, sei es, was ihn so sehr an der Gruppe gefallen habe. „Wichtig waren für uns Frauen, Kinder und Schwache“, habe H. ihm gegenüber erklärt. Er, Kevin G., habe das als Schutzbehauptung verstanden. [Im Gerichtssaal: Frank H. regt sich auf.] Weiter habe H. berichtet, die WEG hätten Kontakt zur „Bruderschaft Deutschland“, zum „Bund Deutscher Patrioten“ und zum „Freikorps Heimatschutz“ gehabt.

H. habe laut eigener Aussage Kontakt zu Ralf N. [„Bruderschaft Deutschland“] – den er zuletzt am 3. Oktober 2019 in Berlin getroffen habe – und wöchentlich zu Daniel K. [„Bündnis Deutscher Patrioten“] gehabt, der auch an Camping-Lagern teilgenommen habe. Beim „Freikorps“ habe er Kontakt zu Tony [E.] gehabt. Der Kontakt zu Werner S. sei 2016 entstanden und ab Sommer 2019 intensiver geworden, habe Frank H. erzählt. Er habe S. gemocht, aber dieser sei ihm „zu radikal“ gewesen: „Er wäre schon für einen Bürgerkrieg.“

Der VR fragt den Zeugen, ob Frank H. etwas zum Unterschied zwischen der „Bruderschaft Deutschland“ und den WEG gesagt habe. Frank H. meinte, so Kevin G., dass die „Bruderschaft“ eher eine Bürgerwehr sei und Konfrontation suche, wohingegen die WEG weniger radikal sei. Der Zeuge merkt hier an, seinem Gefühl nach habe sich Frank H. im Verhör „klein gemacht und verharmlost“.

H. schreibt sich die Idee von Minden zu, Moscheen anzuzünden

Nun thematisiert der Zeuge das Treffen der „Gruppe S“ in Minden. Darüber habe Frank H. ausgesagt, er sei mit Marcel W. im Auto dorthin gefahren und dann von einem Parkplatz zu Fuß gemeinsam mit Tony E. und Werner S. zum Haus von Thomas N. gegangen, wo das Treffen um 12.30 Uhr begonnen und bis 16.30 Uhr gedauert habe. H. habe erzählt, er habe sich mit dem Gastgeber N. über das Thema „Entnazifizierung“ unterhalten. Werner S. und Tony E. seien die Initiatoren des Treffens gewesen. Der „treibende Keil“ sei S. gewesen, dieser habe die anderen Teilnehmer vermutlich auch eingeladen. Frank H. habe in der Vernehmung ausgesagt, dass sich elf Personen getroffen hätten.

Beim Treffen habe laut Frank H. jemand gefordert, man müsse „Unruhe ins Land bringen“ – wer das gesagt haben soll, habe H. nicht mehr gewusst. H. habe über sich selbst gesagt, er habe beim Treffen eingeworfen, es würde reichen, Moscheen anzuzünden, um Muslime gegeneinander aufzubringen. Die Idee sei gut angekommen, aber nicht konkretisiert worden.

Der VR zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll: „Aber es kam hoch, dass man den einen oder anderen Politiker wegräumen möchte.“ Frank H. habe berichtet, schon bei der Anfahrt nach Minden das Gefühl gehabt zu haben, dass „etwas in dieser Art“ [Gewalt] besprochen werden könnte. Einige in der Gruppe hassten H. zufolge Ausländer; um solche Gruppen mache H. jedoch laut eigener Aussage einen Bogen, da seine Frau Thailänderin sei.

Frank H. bestreitet, die Waffenbeschaffung zugesagt zu haben

Weiteres Thema in Minden sei die Waffenbeschaffung gewesen. An diesem Punkt zog sich Frank H. im Verhör laut dem Zeugen darauf zurück, lediglich geprahlt und sich dann um eine konkrete Zusage für die Beschaffung gedrückt zu haben: Werner S. habe abgefragt, wer eine Waffe wolle. H. selbst habe angeboten, mit dem Motorrad nach Tschechien an einen Moldau-Stausee zu fahren. Er kenne dort jemanden, dem er Waffen abkaufen könne. Als Werner S. H. konkret danach gefragt habe, ob er Waffen besorgen könne, habe Frank H. laut eigener Aussage nicht reagiert. Am Ende des Mindener Treffens sei klar gewesen, dass weitere Treffen nötig seien, aber man habe keinen neuen Termin vereinbart.

Bezüglich des vorangegangenen Treffens an der Hummelgautsche bei Alfdorf habe H. ausgesagt, man habe einen Wald- und Orientierungslauf geplant, aber der Experte dafür sei nicht oder zu spät gekommen. Dann habe man mit Pfeil und Bogen geschossen. Werner S. habe eine echte Waffe abgefeuert.

Der VR fragt, wie es nach dem Ende der Vernehmung um 19.11 Uhr weitergegangen sei. Der Zeuge antwortet, er habe das 14-seitige Protokoll ausgedruckt und dem Beschuldigten zur Korrektur vorgelegt. H. habe das Protokoll offenbar Zeile für Zeile durchgelesen und Korrekturen gemacht. [Der VR zeigt in einer Präsentation Seiten der ausgedruckten Vernehmung, auf denen handschriftliche Korrekturen und Änderungen zu sehen sind.] Der Zeuge merkt an: Schon vor Ende der Vernehmung, gegen 18 Uhr, sei klar gewesen, dass der Beschuldigte in Haft bleiben solle. Insgesamt habe H. auf ihn den Eindruck gemacht, Aussagen nach der Salamischeiben-Taktik zu machen.

An dieser Stelle unterbricht der VR die Vernehmung und kündigt an, am kommenden Prozesstag den Zeugen zum Thema Facebook-Recherche zu befragen.

prozesstage68

Prozesstag 68: Wurden Anschläge auf den Bundestag geplant?

Am 19. Mai 2022, dem 68. Prozesstag gegen die „Gruppe S“, war als Zeuge Timo P. geladen, ein langjähriger Freund von Paul-Ludwig U., mit dem dieser in abgehörten Telefonaten unter anderem über die „Gruppe S“ gesprochen hatte. Neben Antworten auf Fragen zu diesen Gesprächen sollte P. auch über seinen Eindruck von U. als Person Auskunft geben. P. traute U. nicht zu, sich aufregende Lügengeschichten auszudenken. Doch der Zeuge verhedderte sich während der Vernehmung mehrmals in Widersprüche und konnte sich an vieles nur schwer erinnern. Wie er selbst sagte, könnte das auf seinen langjährigen Drogenkonsum zurückzuführen sein. Die Verteidiger*innen mehrerer Angeklagter zogen daher die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Zweifel. Dem Zeugen zufolge berichtete ihm U. schon Ende 2019 von Anschlagsplänen gegen Moscheen mit Nagelbomben – also vor dem zentralen Treffen der „Gruppe S“ in Minden am im Februar 2020. Nach der Zeugenvernehmung wurden zwei abgehörte Telefonate abgespielt: Am 18. September 2019 behauptete U. gegenüber Ralf Sch., dass Werner S. sechs Kalaschnikows, drei Pistolen sowie 150.000 Schuss Munition habe und auf seinem Hof [den S. erwiesenermaßen nie besaß] einen Tunnel für Notfälle gegraben habe. Außerdem habe ein B. aus Berlin mit U. darüber nachgedacht, wie gut der Bundestag gesichert sei. Im zweiten abgehörten Telefonat, einem Gespräch vom 24. November 2019, berichtete U. seiner Gesprächspartnerin Helena gegenüber, dass auch Werner S. darüber nachgedacht habe, in den Bundestag einzudringen, angeblich mit einer Gruppe von 200 Personen.

Der Zeuge Timo P. (42) aus Hagen betritt den Raum, ein schmächtiger Mann mit Glatze. Er stellt sich eingangs kurz vor: Er sei verheiratet, aber stehe vor der Scheidung und lebe von seiner Frau getrennt. Mit ihr habe er zwei Kinder, zwei weitere habe sie aus erster Ehe mitgebracht. Er habe in Hagen nach der 10. Klasse die Hauptschule abgeschlossen und danach eine Gas-&Wasserinstallateur-Ausbildung begonnen, diese aber wegen seines Drogenkonsums wieder abgebrochen. Aktuell sei er ohne Beschäftigung und seit „bestimmt schon 15 Jahren“ in einem Substitutionsprogramm mit Methadon für einen Heroinentzug. Vor drei Wochen habe er eine Entgiftung von Crack durchgemacht und außerdem in einem rund sechsmonatigen Rückfall „sehr viel Benzodiazepinen und THC“ konsumiert. Er lebe allein, habe aber eine gerichtlich bestellte Betreuung für „Papierkram“. Den Angeklagten Paul-Ludwig U. kenne er seit 2004 von seiner Haftstrafe in der JVA Werl. Der VR muss dem Gedächtnis des Zeugen etwas auf die Sprünge helfen und verliest dessen abgesessenen Strafen: eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, später zwei Jahre Freiheitsstrafe. „Dazwischen habe ich versucht, Therapie zu machen, aber es nicht geschafft“, wirft P. ein. Zusätzlich zur JVA Werl habe er auch schon in Iserlohn und einmal in Untersuchungshaft in Hagen gesessen.

Widersprüchliche Angaben

Als der VR nach dem Kontakt zu U. fragt, erklärt der Zeuge: „Wir telefonieren, und manchmal kommt er mich besuchen. Er hat auch schon eine längere Zeit bei mir gewohnt.“ Als er, P., aus der Haft entlassen worden sei, sei noch inhaftiert gewesen. P. sagt, er habe U.  „in mehreren Knästen und Forensiken“ besucht: in Dortmund, Hagen und Werl. Nachdem U. entlassen worden sei, habe dieser ihn mehrmals für einige Tage besucht, zuletzt vor über einem Jahr. Man habe weiterhin Kontakt gehalten: „Immer wieder zwischendurch haben wir uns erzählt, was wir erlebt haben.“ Vor drei oder vier Jahren hätten sie sich persönlich getroffen; telefoniert hätten sie zuletzt vor drei oder vier Monaten – wenig später spricht der Zeuge hier von „neun Monate oder ein Jahr“. Bei ihrem letzten Telefonat habe U. unter anderem erzählt, dass er eine Freundin habe, seine Ausbildung beendet habe und nun Rettungssanitäter sei. Seinem Eindruck nach sei es U. abgesehen von Asthmaanfällen damals gut gegangen. In den vergangenen Wochen hätten sie zwar nicht telefoniert, aber sich über WhatsApp geschrieben und Sprachnachrichten verschickt – später im Verlauf des Prozessesstages hingegen behauptet P., die letzten Nachrichten hätten er und U. vor einem halben Jahr ausgetauscht.

„Wir sind wie Brüder“

„Was ist er denn für ein Typ“, will der VR wissen. „Der gutherzigste Mensch und Freund“, beschreibt der Zeuge, „wo ich sagen kann, dass er aufrichtig ist, loyal, und immer da, wenn irgendwas war“. Schon in der gemeinsamen Haftzeit sei U. immer der „Aufmunterer“ gewesen und habe „viel Spaß gemacht“. U. sei beliebt gewesen, habe Freunde und nie Probleme gehabt. „Wir sind wie Brüder“ oder mindestens beste Freunde, beschreibt P. die Beziehung. U. habe ihm auch geholfen, dem Suchtdruck standzuhalten.

Seit er U. kenne, habe sich dieser nicht verändert. „Der war immer korrekt und immer gleich.“ P. bestreitet, jemals das Gefühl gehabt zu haben, das U. lügt oder, wie es der VR ausdrückt, „große Geschichten erzählt“.

Der VR fasst U.s Lebenslauf nach der Entlassung aus der JVA Köln im Juli 2018 zusammen: „Er lebt eine Weile in NRW und zieht dann nach Baden-Württemberg. Hat er erzählt, warum?“ Der Zeuge verneint. U. habe ihm nur erzählt, dass er eine Umschulung machen und seine Ausbildung durchziehen wolle.

Der VR fragt nach der Gruppe „Ehre, Stolz, Loyal, Respekt“ (ESLR) aus Gießen, zu der U. einem Telefonat zufolge seit Ende 2019 gehören soll. Der Zeuge kann sich daran nicht erinnern, merkt aber an, dass er damals in einem Rückfall Tabletten konsumiert habe und sich deswegen an einige Telefonate mit U. aus diesem Zeitraum nicht erinnern könne.

Ende 2019: „Er hat gesagt, dass die irgendwelche Bomben in Moscheen schmeißen wollten.“

Ebenfalls Ende 2019 habe U. dem Zeugen am Telefon erzählt, dass er zu einem Treffen nach Hamburg fahre und auf dem Weg dorthin P. besuchen könnte. U. habe später erzählt, dass kurzfristig einer der „Jungs“ doch nicht komme und ohne ihn das Treffen nicht stattfinden könne. „Er hat gesagt, dass es Leute sind, die rechtsradikal sind, und dass die wohl irgendwas geplant hätten. […] Er hat gesagt, dass die irgendwelche Bomben in Moscheen schmeißen wollten, wo auch Kinder, Frauen und Männer zu Schaden kommen können. Und ab da hat er gesagt: Da macht er nicht mehr mit.“ Später präzisiert der Zeuge, U. habe von „Nagelbomben“ gesprochen. Das hätte laut U. auf dem Treffen bei Hamburg besprochen werden sollen. Außerdem habe U. ihm erzählt, „dass er schon bei der Polizei gewesen ist und im Zeugenschutzprogramm“. Als der VR nachhakt, ist sich P. doch nicht mehr ganz sicher, wann U. erzählte, dass er bei der Polizei und wann er im Zeugenschutzprogramm gewesen sei. Von der Staatsanwaltschaft oder dem Generalbundesanwalt habe U. jedenfalls nichts erzählt. „Er wollte noch Infos sammeln. […] Die Polizei hat das geprüft, und er war wohl glaubwürdig.“ Als der VR fragt, ob U. ein Agent Provocateur gewesen sei, ist der Zeuge unsicher. „Das weiß ich nicht mehr genau.“

„Die wollen ihn mit reinziehen“

Auch über die Gruppenmitglieder habe U. nichts gesagt. An eine Erwähnung in einem überwachten Telefonat mit U. von „Menschen aus Norddeutschland bis Süddeutschland und Italien“ und „Fremdenlegionäre“ kann sich der Zeuge auch nach Vorhalt des VR nicht erinnern. Politik sei „nie unser Thema gewesen“, beteuert der Zeuge, auch nicht die politische Haltung von U.s Gruppe. P. erzählt, er habe die Gruppe als rechtsextrem eingeschätzt, nachdem U. erzählt habe, dass sie gegen Moscheen vorgehen wollten. „Ansonsten könnten sie ja auch in eine christliche Kirche gehen und Bomben schmeißen.“

Der Zeuge berichtet, U. habe erzählt, er sei über „irgendeinen Kollegen aus dem Knast in Rheinbach“ in Kontakt zur „Gruppe S“ gekommen. An den Namen dieses Mithäftlings kann sich P. nicht erinnern. Jedenfalls habe dieser Bekannte U. der Gruppe vorgestellt; U. selbst habe damals gar nicht gewusst, warum er sich mit diesen Leuten treffen sollte.

Der VR fragt den Zeugen, ob U. die Namen „Gruppe S“, „Teutonico“ [Werner S.], Tony, Matze, Ralf, [Thomas] N. erwähnt habe. Der Zeuge sagt, den Gruppennamen habe er mal gehört, die anderen Namen hingegen würden ihm nichts sagen. Ob der Begriff „Bürgerkrieg“ gefallen sei, will der VR wissen. Daran kann sich P. erinnern: „2020 war eine größere Aktion, und eine ganz Reihe von Männern sind ins Gefängnis gekommen.“ Das habe U. ihm erzählt. „Er meinte, dass er mit der Polizei so weit ist, dass die einen Haftbefehl rausgeben konnte.“ Danach habe U. erzählt, dass er „mal hier, mal da“ in verschiedenen Wohnungen gelebt habe und nun selbst vor Gericht stehe. „Man denkt, dass er was damit zu tun hat. Die wollen ihn mit reinziehen.“

Wieder die Frage nach U.s Rolle: V-Mann? Quelle? Bezahlter Spitzel?

Als der VR fragt, welche Strafe U. erwarte, sagt P., das sei nie zur Sprache gekommen: „Weil er ist ja Zeuge im Zeugenschutzprogramm. Und da dachte ich, dass er keine Strafe kriegt.“ Das mit dem Zeugenschutzprogramm habe P. seinem Freund geglaubt, berichtet er: „Wenn er das sagt, dann ist das so.“ Das LKA Baden-Württemberg beschütze U. Der VR fragt nach Herrn K., Frau S. und Herrn W. vom LKA und der Bewährungshilfe. Der Zeuge sagt, ihm sage das nichts.

Der VR fragt weiter nach konkreten Bezeichnungen aus Gesprächen mit U. Ob dieser sich V-Mann genannt habe? Der Zeuge mutmaßt: „Ja, das kann man V-Mann nennen. Weil er der Hauptzeuge ist.“ Das Wort „Quelle“ hingegen sei nicht gefallen. U. habe auch nicht erzählt, dass er Geld vom LKA bekomme oder im Zusammenhang mit der „Gruppe S“ viel herumfahre. „Über Geld haben wir nicht gesprochen.“ Der VR widerspricht und hält dem Zeugen ein abgehörtes Telefonat mit U. vom Dezember 2019 vor. Darin sage U., dass er jeden Monat mindestens 1.500 Kilometer weit fahre und das alles selbst finanzieren müsse, sonst würde der Prozess später platzen. Auch nach diesem Vorhalt erinnert sich der Zeuge nicht. Auch nach einem weiteren Vorhalt des VR, dass U. in einem Telefonat von Schwierigkeiten wegen einer Waffe erzählte, erinnert sich der Zeuge nicht an das Gesagte [U. wurde 2019 auf dem Weg zu einem Treffen am Hauptbahnhof Heidelberg kontrolliert. Dabei nahm ihm die Polizei eine CO2-Waffe ab, die er nicht hätte mit sich führen dürfen.]

Zeuge bestreitet U.s Drogenkonsum

Nun will der VR wissen, was der Zeuge über U.s Drogenkonsum weiß. „Er raucht nur Tabak, keine Drogen“, erklärt dieser. Nur zu Beginn seiner Haftzeit habe U. „etwas genommen“. Betrunken habe er U. nie erlebt. P. erwähnt U.s Eigenart, Tabak durch eine Klopapierrolle zu rauchen, eine sogenannte Kawumm.

Der VR kommt auf das Vorwissen des Zeugen zum Prozess gegen die „Gruppe S“ zu sprechen und fragt P., ob er in den Medien etwas darüber erfahren habe. P. bejaht, er habe einen kleinen Report gesehen. Weiter fragt der VR: „Gab es mal einen Moment, wo Sie dem Paul ins Gewissen geredet haben: Was machst du für einen Scheiß?“ P. gibt wieder, was U. ihm gesagt habe: „Er wusste nicht, dass das so Leute sind.“ „Wann hat der das kapiert“, will der VR wissen. P. erwidert: „Das kann ich nicht sagen. Ich glaube, nicht nach dem ersten Treffen, sondern nach ein paar Treffen.“ Allerdings hat P. offenkundig Schwierigkeiten, diese angeblichen Treffen zeitlich einzuordnen, und erzählt von einem Notfall in diesem Zeitraum: Er sei unter Drogeneinfluss eingeschlafen, als er mit U. telefoniert habe. U. habe daraufhin aus der Ferne einen Rettungswagen für ihn gerufen.

Der psychiatrische Sachverständige hat Fragen

Damit sind die Fragen des VR beantwortet, und er übergibt das Wort an die anderen Verfahrensbeteiligten, zuerst an den Sachverständigen (SV) Dr. Winckler. Dieser will unter anderem wissen, was der Zeuge über psychische Probleme U.s wisse. „Gar nichts“, sagt P. erst, fügt dann aber an, dass U. einmal erzählt habe, „dass er mit sich zu kämpfen hat, weil er so lange weggesperrt war und jetzt erst mal packen muss, dass er jetzt frei ist.“ Wegen seiner körperlichen Erkrankungen habe U. mal gesagt, „er hofft, dass er noch ein paar Jährchen zu leben hat“. Der Zeuge sagt aber auch, er selbst habe U. allerdings nie niedergeschlagen oder bedrückt wahrgenommen. Auch Stimmungsschwankungen seien ihm nicht aufgefallen.

Der SV will genauer wissen, ob U. ein Geheimnis aus seinem Kontakt zu Rechtsradikalen gemacht habe. „Er hat schon gesagt, dass er über manche Sachen nicht sprechen darf“, bestätigt der Zeuge. Wer U. das untersagt habe, fragt der SV. „Die Polizei“, antwortet der Zeuge. „Weil er im Zeugenschutzprogramm ist.“

Nach dem SV stellen die Verteidiger*innen ihre Fragen. Es beginnt Thomas N.s Rechtsanwalt (RA) Stehr mit der Frage, was U. genau arbeite. Der Zeuge antwortet, U. habe gesagt, er sei Beifahrer beim Krankentransport.

Nachrichten zwischen U. und dem Zeugen nicht mehr auffindbar

RA Herzogenrath-Amelung, Verteidiger von Frank H., interessiert sich für U.s Lebensplanung nach dem Prozess. Der Zeuge sagt dazu, „dass er mit seiner Freundin sein Leben leben will, draußen.“ Gefragt nach U.s sexuellen Interessen wirft der Zeuge das Stichwort „bisexuell“ ein, an Hobbys hingegen kann er sich nicht erinnern. Auch ob U. eine Waffe hatte, kann er nicht sagen.

Die Verteidigung von Tony E. interessiert sich dafür, ob U. mit P. über seine Rolle als Zeuge gesprochen habe. P. bejaht: U. habe ihn vergangenes Jahr kontaktiert und gesagt, „dass ich hier aussagen soll. […] Weil er mir die Geschichte übers Telefon erzählt hat, wäre ich Mitwisser, und deswegen würde ich vorgeladen.“ Das habe ihm U. per WhatsApp-Sprachnachricht mitgeteilt. Auf die Frage, mit welcher Handynummer er U.s Nachrichten empfangen habe, erzählt der Zeuge, er habe drei SIM-Karten, von denen eine zwischenzeitlich verloren gegangen und später wieder aufgetaucht sei. Auf seinem Handy sei von damals nichts mehr gespeichert, da es zwischenzeitlich abgestürzt sei; auf seinen SIM-Karten lösche er alle zwei Wochen alle Chatverläufe, um Speicherplatz freizuhalten. Ein voriges Handy, auf dem ältere Nachrichten von U. gespeichert sein könnten, habe er schon lange nicht mehr.

P. wird auch gefragt, ob er seinen Aufenthalt in Stuttgart nicht genutzt habe, um seinen „Bruder“ U. nach so langer Zeit mal wieder persönlich zu treffen. P. verneint: Er habe sich gedacht, als Zeuge sollte er das nicht tun, weil man sich sonst vielleicht absprechen oder zumindest den Eindruck einer Absprache erwecken könnte.

U. leugnete laut P., sich an Gesprächen über Anschläge beteiligt zu haben

Die Verteidigung von Steffen B. fragt, ob P. genauer sagen könne, wann U. seine Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen habe („Nein“) und seit wann er wisse, dass U. eine Freundin habe („Ist schon länger her, den genauen Zeitraum kann ich nicht sagen.“). Letzteres habe U. jedenfalls vor dem Gespräch bezüglich P.s Vorladung als Zeuge erzählt, Ersteres danach; irgendwann im Laufe des Jahres 2021.

Wolfgang W.s RA Grassl, fragt, ob P. etwas darüber wisse, welche materiellen Leistungen U. im Zeugenschutz erhalte. Der Zeuge verneint, erwähnt aber, dass U. ihm Fotos von seiner neuen Wohnung geschickt habe. Zum Charakter dieses Zeugenschutzes sagt P., U. habe erzählt, „dass das Personenschutz ist, und die Leute immer wissen, wo er ist“. Mehr wisse er nicht. „Hat U. mitgeteilt, ob er sich selbst für schutzbedürftig erachtet? Hatte er Angst?“ „Ja klar“, erwidert der Zeuge. „Vor den Leuten, die das [Anschläge auf Moscheen] machen wollten.“

Weiter fragt der RA: „Hat U. mitgeteilt, was er zu den Ideen bezüglich Anschlägen gesagt hat?“ Der Zeuge erklärt, U. habe laut eigener Aussage nichts zu den Plänen gesagt, sondern nur zugehört und ein Bier getrunken. RA Grassl stellt seine letzte Frage: „Haben Sie festgestellt, dass U. zur Ausübung von Gewalt neigen könnte?“ P. verneint.

Wie steht U. zu seinem Verrat?

Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach sieht darin einen Widerspruch zu P.s Wissen darüber, dass U. unter anderem wegen einer Geiselnahme in Haft saß. P. argumentiert, das habe U. nicht aus Gewaltaffinität getan, sondern aus Wut über das Unrecht der langen Haft und Verwahrung. Weiter will die RAin wissen, ob U. die Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm belastet habe. „Jein“, sagt der Zeuge: „Er weiß, dass er das Richtige getan hat. Aber es gibt so einen Kodex, dass man nicht zur Polizei geht und aussagt. […] Aber es ging ja um Menschenleben.“ Von einer neuen Identität habe U. nie erzählt, und auch sonst keine Details über seinen Zeugenschutz genannt. Der Zeuge fügt an, als Familienvater auch nichts mit solchen belastenden Geschichten „und allem, was hier gerade abläuft“ zu tun haben zu wollen. „Ich habe Kinder. Wenn ich solche Vorwürfe höre oder was die da genau machen wollten, dann dreht sich mir der Magen um.“

Erneuter Verdacht: Nutzte U. verschiedene Handynummern, um eine Überwachung zu umgehen?

Marcel W.s RA Picker fragt, ob der Zeuge wisse, dass seine Telefonate mit U. überwacht wurden. P. antwortet: „Ich habe einen Brief bekommen, dass ich von dem bis zu dem Zeitraum abgehört wurde.“ Der RA will auch wissen, ob sich U. immer unter derselben Handynummer gemeldet habe. [Er spricht damit offenbar eine Vermutung an, U. könnte während seiner Zeit in der „Gruppe S“ mehrere Handys und Nummern genutzt haben, um eine Überwachung zu umgehen.] P. kann sich nicht mehr mit Sicherheit erinnern; erst bestätigt er das, dann spricht er von wechselnden und unterdrückten Rufnummern. Die Gespräche seien jedenfalls nicht für dieses Verfahren relevant, abgesehen von den letzten, über deren Inhalt er heute schon gesprochen habe.

RA Mandic will genauer wissen, wie sich U. als „großer Bruder“ im Knast um P. gekümmert habe. „Ich hatte damals Stress mit Russen. Er war länger da und kannte die. Er hat dann geschlichtet“, fasst der Zeuge zusammen. Also sei U. wegen sozialer Fähigkeiten respektiert worden, nicht weil er sich gut prügeln konnte, präzisiert der RA. Der Zeuge bestätigt das. „Er hatte den Respekt, weil er sich an Regeln gehalten hat.“ RA Mandic fragt: „Schulden Sie ihm was? Fühlen Sie sich ihm verpflichtet? Würden Sie für ihn lügen?“ P. verneint all diese Fragen.

„Ist ja klar, dass die Anwälte der anderen ihn als unglaubwürdig hinstellen werden.“

Weiter fragt RA Mandic den Zeugen, ob U. ihm von Gefahren durch die Gruppe berichtet habe. „Er hat schon gesagt, dass wenn sie ihn kriegen würden, dass er kräftig Probleme kriegt mit denen“, antwortet P. Auch den Prozess habe U. als „stressig“ beschrieben. Dass es im Verfahren auch um seine Glaubwürdigkeit geht, habe U. nicht erzählt. „Aber das habe ich mir schon gedacht“, fügt P. an. „Ist ja klar, dass die Anwälte der anderen ihn als unglaubwürdig hinstellen werden.“ Bezüglich seiner Zeugenaussage habe U. ihn nicht beeinflusst oder ihm gesagt, was er aussagen solle. „Ich habe gesagt, ich erzähle die Wahrheit. Das war‘s. Ich mache mich nicht strafbar. Ich habe lange genug im Knast gesessen. Und so, wie ich Paul kenne, brauche ich nichts abzusprechen. Ich kann, wenn ich die Wahrheit sage, nur Gutes tun.“

Als der RA ihn fragt, ob er jemals Geld von U. verlangt habe, oder umgekehrt, verneint P. „Aber ich habe mal aus Spaß gesagt, dass ich von seiner Entschädigung für die Haft, die er nicht hätte verbüßen müssen, 50 Prozent will.“

RA Picker: „Bedingungslose Glaubensbereitschaft“ des Zeugen gegenüber U.

Da niemand weitere Fragen stellt, wird der Zeuge unvereidigt entlassen. Auch der SV verlässt den Saal, da er nur gekommen war, um den Zeugen zu hören. Danach bekommen die Verfahrensbeteiligten Raum für Erklärungen. RA Herzogenrath-Amelung beginnt und kritisiert die Beweisaufnahme als „unergiebig“ wegen des schlechten Gedächtnisses des Zeugen. Der RA verweist auf Unstimmigkeiten wie bei der Frage, wann der Zeuge U. zuletzt persönlich gesehen habe: Einmal habe es geheißen, vor einem Jahr, einmal vor drei oder vier Jahren. „Insofern muss man auch den anderen Angaben mit Vorsicht begegnen.“

Auch RA Picker hebt auf eine Persönlichkeitsanalyse ab: „Zum einen eine gewisse bedingungslose Glaubensbereitschaft vom Zeugen über Sachverhalte, die U. angibt.“ Als Beleg dafür nennt der RA einen Ausschnitt aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), als U. zu P. am Telefon gesagt habe: „Die würden Anschläge auf Innenstädte und Moscheen planen, und zwar zeitgleich in 14 verschiedenen Städten.“ Der RA kommentiert: „Dass er so was niemals in Zweifel gezogen hat, gibt zu denken.“

Als zweiten Kritikpunkt nennt RA Picker die Drogenschädigung des Zeugen. „Als er hier reingekommen ist, hat er geschwankt!“ Zwar habe P. recht klare Aussagen gemacht und den Vorhalten folgen können, aber der RA bezweifelt, ob P. dazu geeignet ist, U.s Aussagen glaubwürdig zu bestätigen. Der VR hakt ein: Das Zitat stamme nicht aus einem Telefonat U.s mit P., sondern mit einer anderen Person. Das sei in der ursprünglichen Akte falsch angegeben, aber bereits korrigiert worden.

Marion G. und ihre angeblichen 60 Leute

Anschließend geht der VR dazu über, Aufnahmen aus der TKÜ abzuspielen. Zuerst ein einstündiges Telefonat vom 18. September 2019 zwischen U. und einem Ralf Sch. Eingangs erzählt Sch. von seiner Krebserkrankung, dann wenden sie sich U.s politischer Aktivität zu. [Wegen der schlechten Audioqualität und breitem schwäbischen Dialekt konnten nur Bruchstücke des Telefonats protokolliert werden. Außerdem war aus demselben Grund oft nicht zuzuordnen, wer der beiden Gesprächspartner was sagte. Daher wird das Telefonat hier nur sehr grob zusammengefasst.]

Einer der beiden Gesprächspartner [vermutlich U.] spricht von einem Chat, der einen Gruppenleiter habe und eigentlich 18 Moderatoren haben sollte, die aber teils nicht einmal Mitglieder des Chats seien. Gruppenleiterin sei Marion G. „Die kommt von Telegram. […]  Sie sagt, sie hätte 60 Leute.“ G. habe ihm geschrieben, dass ihre Leute auf Telegram bleiben wollten.

U. über Werner S.: Sechs Kalaschnikows, drei Pistolen, 150.000 Schuss Munition und ein Tunnel

Nun spricht U. über Waffen und echauffiert sich dabei über Werner S. „Der ist doch nicht ganz dicht, der hat von Taktik keine Ahnung! […] Wenn mir einer erzählt, er hat sechs Kalaschnikows auf dem eigenen Hof und einen Tunnel gebaut für Erdbeben, und der Tunnel wäre eingestürzt…“ Weiter erwähnt er, S. habe zu seinen Kalaschnikows auch 150.000 Schuss Munition, sowie „normale Handfeuerwaffen, Walther und zwei 9 Millimeter Colts, und halt Schlagstöcke“. Ralf wirft ein: „Das ist ja Schwachsinn, das ist doch gefährlich!“ U. stimmt zu und fährt fort, der Tunnelbauer sei auch Moderator „in der Sieben“ [offenbar eine Chatgruppe]. „Ich habe ihn zum Moderator gemacht im ‚Deutschen Widerstand‘. Und hab ihn jetzt im ‚Landser‘.“

Gespräche über mögliche Schwachstellen in der Sicherheit des Bundestages

Einer der beiden Telefonierenden erzählt von jemandem, der sich „ohne mein Wissen“ mit einem B. aus Berlin getroffen habe, der dort in NPD-Kreisen aktiv sei. „Den habe ich schon mal auf einem Fahndungsfoto gesehen. Das sind Asoziale, die haben vorher nichts erreicht in ihrem Leben. Und jetzt wollen die bei uns die große Nummer durchziehen. […] Diese Leute haben doch zu viele Filme geguckt!“ Dann erzählt er, er habe mal den Bundestag besucht. Daraufhin habe B. ihn gefragt, „ob die Zuschauerkanzel da oben, ob das offen ist oder geschlossen. Das ist doch offen zu sehen, dass es offen ist.“

Dann echauffiert sich einer der beiden Gesprächspartner über einen Konflikt in einer der Gruppen: „Die drohen mir mit Entfernung! […] Alle Moderatoren sind angehalten, nicht mehr wegen jedem Scheißdreck ein Statement zu bringen. Ich, du, der Hans, der Leader, wir geben keine Statements mehr ab. Somit können sie uns nicht mehr sperren. Und es gibt eine Gruppe, der ‚Landser‘, das ist wie ein Archiv. Da lassen wir alles auflaufen. Und jeden einzelnen Bericht guck ich mir an, und dann wird entschieden: löschen, entfernen.“

Anschließend lamentiert er über eine angebliche Überwachung von Online-Diensten. „Telegram, Instagram, WhatsApp, Google, das ist alles ein Verein. Das ist eine Organisation. Wenn du deine Daten in Google eingibst, kriegst du das nie wieder raus.“ Er habe versucht, seine Daten bei Facebook zu löschen, sei aber gescheitert. Er spricht von einem „großen Lauschangriff“ und von „Beschattung“. [Anschließend ist ein längerer Ausschnitt des Gesprächs fast gänzlich unverständlich.]

Kleine und größere Streitereien unter Rechten

Sie sprechen über einen Harry Z.:. „64 Jahre alt, ehemaliger Zuhälter, im Milieu in Mannheim“. Z. habe behauptet, er habe mit diesem Job 20 Millionen Euro Umsatz gemacht. Außerdem habe Z. gesagt, „unsere Gruppe könnte man vergessen, er hätte sich das anders vorgestellt. Ich hätte von Taktik keine Ahnung. Ich habe ihm geschrieben, was das soll. […] Ich reiße mir hier den Arsch auf!“ Er habe Z. die Rolle als Gruppenleiter im Chat „Widerstand“ entzogen. Nun gehe Z. nicht mehr ans Telefon. „Er hat das alles schon geplant. Aber der hat vom Tuten und Blasen keine Ahnung.“ Z. habe „mit Eli rumgemacht“. Diese Eli komme auch am 6. [vermutlich ist der 6. Oktober 2019 gemeint], genauso wie eine Helena aus dem Bayerischen Wald und ein Hans aus Hamburg.

Einer der Gesprächspartner zeigt sich besorgt über die deutsche Wehrhaftigkeit: „Die Bundeswehr hat nur noch Munition für 24 Stunden.“ [Erneut sind weite Teile der Aufnahme unverständlich.]

Einer der beiden spricht über einen Plan, den er offenbar hegt: „Wir müssen uns sputen, sonst brauchen wir auch keine Spendenaktion mehr. Ich habe für jeden Einzelnen von euch eine feste Aufgabe.“

Dann sprechen sie über „Kanaken“, zu deren Gunsten die Kriminalstatistik verfälscht werde. Einer der beiden beziffert ihren Anteil unter seinen Mithäftlingen mit 80 Prozent. „Das ist unglaublich!“ Nach etwas Geplänkel über die Vorzüge verschiedener Supermärkte und Discounter verabschieden sie sich.

RA Herzogenrath-Amelung: S.‘ angebliches Waffenlager und sein Tunnel sind eine Lüge

Der VR fragt nach Erklärungen. RA Herzogenrath-Amelung greift die Passage über Werner S. auf: „Da wird berichtet, dass ihm S. erzählt habe, er habe sechs Kalaschnikows mit 150.000 Schuss Munition in einem Tunnel unter seinem Hof gehabt. […] Das ist interessant, weil wir wissen, dass S. nie in einem Grundbuch stand, also keinen Hof hatte. Und das mit den sechs Kalaschnikows dürfte denselben Wahrheitsgehalt haben, wie dass er bei den Alpini war oder bei der Bundeswehr: Alles hochgradig gelogen.“ Der RA bemerkt abschließend, dass er auch die angeblichen Äußerungen von S. beim Mindener Treffen 2020 für „nur Geschwätz“ halte.

Da sonst niemand etwas zum gehörten Telefonat sagen möchte, spielt der VR die nächste TKÜ ab: ein Gespräch vom 24. November 2019 zwischen Paul-Ludwig U. und einer Helena. Es dauert etwa eine halbe Stunde. [Wieder lässt sich teils nicht rekonstruieren, wer was sagt, und wieder sind weite Teile des Telefonats kaum zu verstehen.] Werner S. wird darin als „Querulant“ bezeichnet, der „ständig rummotzt“ und „Eifersuchtsnummern“ habe.

Plante Werner S., mit einer Gruppe in den Bundestag einzudringen?

Weiter sprechen sie darüber, dass Werner S. gefragt habe, „wie es im Bundestag innen drin aussieht. […] Keine Chance. Wenn wir in den Bundestag reinkommen, werden wir gefilmt. […] Und wir können uns nur als Gruppe anmelden, da müssen wir ein Verein sein. […] Es gibt einen wunden Punkt am Bundestag, das ist sein Dach. Dazu bräuchten wir aber die richtigen Leute mit militärischer Ausbildung. Leute, die topfit sind. Und da muss ein Operationsplan erstellt werden. Wenn wir uns da vom Dach rein stürzen, oh leck mich am Arsch.“

Kurz darauf sagt einer der beiden Telefonierenden: „Ich habe ja dem Teutonisch erklärt, mit zweihundert Mann den Bundestag stürmen ist völliger Schwachsinn. Hundert werden verhaftet und hundert eingekesselt. […]  Und alle kriegen sie 30 Jahre Gefängnis. Ist ja klar, das ist Hochverrat, damit musst du ja rechnen.“

„Da werden auch Migranten kommen und dich bedrohen“

Sie sprechen über eine Mitstreiterin namens Edith. U. bittet Helena, sich mit ihr anzufreunden: „Wir brauchen die noch ein bisschen. Mach auf Sympathie.“ U. kündigt an: „Ich muss zu euch, zu jedem Einzelnen, immer wieder. Ihr müsst mich sehen, ich muss euch richtig kennenlernen. Das geht nicht anders. Wir kriegen es sonst nicht hin. Der Christian ist schon weiter.“

An Helena gerichtet warnt U.: „Du bist an der Front. Du bist dir das schon bewusst? Da werden auch Migranten kommen und dich bedrohen.“ Abschließend albern sie noch eine Weile herum, kichern und wünschen sich gute Nacht.

Niemand meldet sich zu diesem Beweisstück zu Wort, daher beendet der VR den Prozesstag.

prozesstage67

Prozesstag 67: Fortsetzung nach sechs Wochen Corona-Pause

Nachdem der Prozess gegen die „Gruppe S“ sechs Wochen wegen Erkrankungen und Corona-Quarantäne pausieren musste, wurde er am 17. Mai 2022 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit der Befragung des bayerischen Kriminalbeamten Florian G. fortgesetzt. Der Polizist war bei der Hausdurchsuchung beim Angeklagten Marcel W. in Pfaffenhofen für dessen Bewachung zuständig. Außerdem wurde das dritte Selbstleseverfahren abgeschlossen. Aus den Reihen der Verteidigung wurden Zweifel am Beweiswert der Chatauszüge geäußert. Es folgten mehrere Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung. In einem Gespräch unterhielt sich Marion G. mit einem Mann aus Norddeutschland über Stützpunkte im Ausland, auf die man sich zurückziehen könnte, um von dort aus Rückschläge gegen von ihr befürchtete Angriffe von Migranten zu starten. In einem weiteren Gespräch unterhielten sich zwei ehemalige „Gelbwesten“ aus der Region Heilbronn über dieselbe Thematik und den Wunsch, dass die Regierung gestürzt werden möge. Es wurde behauptet, im Untergrund würden Vorbereitungen dazu laufen.

Nach einer sechswöchigen Unterbrechung wird der Prozess gegen die „Gruppe S“ vom Vorsitzenden Richter (VR) fortgesetzt. Seit dem letzten Verhandlungstag am 5. April fielen sieben Prozesstermine wegen coronabedingter Absonderungen und anderweitiger Erkrankungen von Verfahrensbeteiligten aus. Der VR erklärt, dass man sich durch die neue Absonderungsordnung nun in der Situation befinde, dass weiter verhandelt werde, selbst wenn Verfahrensbeteiligte nach der Rückkehr aus der verkürzten Quarantäne weiterhin hochansteckend sein könnten. Die Corona-Verordnungslage stimme nicht mit der medizinischen Lage überein, kritisiert der VR. In den Vollzugsanstalten gebe es eine sich „dramatisch zuspitzende Infektionssituation“. Vor diesem Hintergrund werde überlegt, alle Angeklagten in die JVA Stuttgart zu verlegen, da diese bislang am besten mit der Coronasituation umgehen könne. Der Senat bemühe sich darum, Sitzungsausfälle zu vermeiden.

Steffen B.s Verteidiger, Rechtsanwalt (RA) Ried, stellt einen Antrag gegen die Fortsetzung der Hauptverhandlung. Er beantragt, die Haftbefehle des Bundesgerichtshofs in Form der vom OLG Stuttgart verlängerten Haftbefehle aufzuheben und die Verhandlung nicht weiter fortzusetzen. Die sechswöchige Unterbrechung sei eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes zu Lasten der Angeklagten. Die bestehende Regelung sei verfassungswidrig. Oberstaatsanwältin Bellay widerspricht dem Antrag: Die Fristen seien gewahrt worden; die in der Corona-Zeit erlassene Verordnung soll sicherstellen, dass die Verhandlung unter Pandemiebedingungen fortgesetzt werden kann. RA Siebers tritt dem Antrag ebenfalls entgegen. Sollte der Senat dem Antrag nachkommen, beantrage die Verteidigung von Werner S. die Abtrennung seines Verfahrens. Nach einer Pause verkündet der Senat seine Entscheidung, den Antrag der Verteidigung von Steffen B. abzulehnen. Die Fristen seien gewahrt worden, die Verzögerung nicht der Justiz anzulasten.

Bayerischer LKA-Zeuge hatte nur wenig Vorkenntnisse zum Verfahren

Als Zeuge ist der bayerische LKA-Kriminaloberkommissar (KOK) Florian G. (45) geladen. Der VR klärt zunächst die persönlichen Daten des Zeugen ab. KOK Florian G. ist 1995 in den Polizeidienst eingetreten und arbeitet seit 2013 im Staatsschutzdezernat des bayerischen LKA. Sein Aufgabenschwerpunkt sind dort Ermittlungen gegen Gruppierungen mit Bezug zur Türkei bzw. gegen Kurd*innen. Davor war er mehrere Jahre beim Mobilen Einsatzkommando (MEK), wo er Erfahrungen mit Observationen und der Lösung mobiler Zugriffslagen sammelte.

Auf die Frage des VR, wann KOK G. erstmals in Berührung mit dem Verfahren gekommen sei, antwortet der Zeuge, dass dies rund eine Woche oder zehn Tage vor den Hausdurchsuchungen am 14. Februar 2020 gewesen sei. Am Tag der Durchsuchung habe man sich in Pfaffenhofen, dem Wohnort von Marcel W., auf der Wache getroffen und den Einsatz kurz vorbesprochen, so der Zeuge. Er habe die Aufgabe bekommen, Marcel W. zu bewachen. Vor dem Einsatz habe er nur gewusst, dass gegen eine Gruppe ermittelt werde. „Offensichtlich hat man mit einer Bewaffnung gerechnet“, so G. Die Informationen habe er von einem Herrn E. erhalten, dem Ansprechpartner des LKA Bayern. Dieser habe am Einsatzmorgen die Einsatzbesprechung zusammen mit seiner baden-württembergischen LKA-Kollegin L. geleitet.

„Weil ich greifbar war“

Gegen 6 Uhr sei am Morgen der Zugriff durch das SEK erfolgt. Nachdem die Räumlichkeiten gesichert waren, seien er und seine Kolleg*innen aus Bayern und Baden-Württemberg in die Wohnung gefolgt und hätten mit der Durchsuchung begonnen. Auf die Frage des VR nach dem Zweck der Maßnahme gibt der Zeuge an, man habe vor allem Beweismitteln gesucht. Von im Vorfeld geplanten Festnahmen habe er nichts mitbekommen. Das sei bei der Einsatzbesprechung ebenso wenig Thema gewesen wie eine mögliche Beschuldigtenvernehmung. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung sei dann die Rede von einer Vernehmung von Marcel W. durch die baden-württembergischen Beamt*innen die Rede gewesen. Auf die Frage des VR, ob er den Durchsuchungsbeschluss gesehen habe, antwortet der Zeuge, dass er ihn in den Händen des Beschuldigten W. gesehen, aber selbst nicht gelesen habe. Die Frage des VR, ob G. Zugriff auf die Ermittlungsunterlagen des LKA Baden-Württemberg hatte, verneint er.

„Warum sollten Sie, und nicht jemand anderes, den Herrn W. bewachen?“, fragt der VR. Der Zeuge lacht: „Weil ich greifbar war“. Die Personalressourcen seien eng begrenzt. Von den bayerischen Kolleg*innen sei er der einzige gewesen, der nicht in der Abteilung Rechts beim Staatsschutz tätig war.

Marcel W. soll Minden als „Treffen unter Freunden“ dargestellt haben

Im Fokus des VR steht im Folgenden die Frage, welche Situation der Zeuge im Durchsuchungsobjekt vorgefunden habe. KOK G. schildert, dass sich in der Wohnung noch einige SEK-Beamt*innen befunden hätten. Er habe den Beschuldigten W. im Wohnzimmer vorgefunden, dessen Frau und Sohn hätten sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in der Wohnung befunden. Man habe die Plastikfesseln von Marcel W. entfernt und einen Bauchgurt mit Handschließen angelegt. Die Belehrung des Beschuldigten habe er nicht mitbekommen, das habe die baden-württembergische LKA-Beamtin L. schon erledigt. Außerdem habe er, so der Zeuge, auch nicht die Übergabe des Durchsuchungsbeschlusses mitbekommen.
Der VR befragt den Zeugen nach seinem Eindruck von W. in dieser Situation. KOK Florian G. schildert, dass W. relativ ruhig und gelassen gewirkt habe. W. habe den Durchsuchungsbeschluss mehrfach gelesen, genommen und weggelegt, vor- und zurückgeblättert und seine Verwunderung über den Aufwand zum Ausdruck gebracht. Zum Treffen am 8. Februar 2020 in Minden sagte W. nach Angabe des Zeugen, dass es sich um ein „Treffen unter Freunden“ gehandelt habe. Bis auf den Namen des Mitangeklagten Paul-Ludwig U. hätten ihm die Namen nichts gesagt, auch nicht der von Werner S. Paul-Ludwig U. habe beim Treffen bis auf seine Gefängnisstrafen nicht viel erzählt. Marcel W. sagte laut Florian G., dass er sich von U. habe fernhalten wollen, um nicht in eine Ecke gedrängt zu werden.

Marcel W. habe Gespräche über Umsturzpläne bestritten

Der VR greift Formulierungen aus dem Vernehmungsprotokoll auf. Demnach sagte Marcel W., in Minden sei es um Überlebenstrainings und Übernachtungen in der Natur gegangen. Der Zeuge erinnert sich, dass sich W. als naturliebhabender Mensch dargestellt habe. Man habe über neue Ausrüstungen gesprochen und darüber, dass man die Nacht draußen verbringen wolle. Vom VR darauf angesprochen, ob Marcel W. sich in Gegenwart des Zeugen über die Themen Umsturz oder Bürgerkrieg geäußert habe, sagt Florian G., dass Marcel W. diese Vorwürfe beim Lesen des Durchsuchungsbeschlusses wiedergegeben, aber bestritten habe, dass dies Thema in Minden gewesen sei. W. habe behauptet, seine Absicht sei dies ohnehin nicht. W. habe zwar seinen Wunsch nach einem Politikwechsel geäußert, habe aber gesagt, diesen wolle er auf legalem Weg ohne Gewalt erreichen. Er sei bei diesem Punkt jedoch nicht konkreter geworden. Der VR fragt den Zeugen, ob sich Marcel W. zu seiner politischen Haltung geäußert habe. Er sei nicht ausländerfeindlich, solange sich Migrant*innen ans geltende Recht halten, soll W. im Beisein des Zeugen geäußert haben.

Marcel W. machte auf Waffen in seiner Wohnung aufmerksam

Der VR erkundigt sich nach dem Gemütszustand des Angeklagten W. während der Durchsuchung. KOK G. beschreibt ihn als ruhig, gefasst, kooperativ und nicht feindselig. Er habe sich spontan geäußert, wodurch eine Kommunikation entstanden sei, allerdings nicht in einer Vernehmungssituation, so der Zeuge. Dafür habe er zu wenig über das Verfahren gewusst. Marcel W. habe während der Razzia von sich aus auf zwei Schreckschusswaffen hingewiesen, die unter einem Glastisch im Wohnzimmer lagerten. Eine Waffe habe ihm gehört, die andere seiner Frau. Außerdem habe er auf zwei Einhandmesser aufmerksam gemacht, die in einem Rucksack im Flur verstaut waren und die W. laut eigener Aussage für Übernachtungen brauchte. Der Zeuge G. habe ihn daraufhin gefragt, ob er noch andere Waffen besitze. Marcel W. habe einen Karabiner K98 genannt, der in Delitzsch bei einem Waffenhändler lagere, weil das Ordnungsamt W. den Besitz von Waffen untersagt habe. Der VR lässt Fotos der Durchsuchung an die Wand projizieren, auf denen die Fundorte und die Waffen zu sehen sind, unter anderem in einem Tarnfleckrucksack.

Keine Vorkenntnisse zu Namen und rechten Kleingruppierungen

Der VR geht auf die Nennung von Namen in Zusammenhang mit der Durchsuchung bei W. ein. Der Zeuge gibt an, dass ihm die Namen von Paul-Ludwig U., Werner S. und Frank H. zum Zeitpunkt der Durchsuchung nicht gesagt hätten. Im Verlauf des Vormittags habe er zwar mitbekommen, dass es auch in München eine Durchsuchung gegeben habe, er habe aber keinen Namen erfahren.

Der VR geht auf einen schriftlichen Vermerk des Zeugen G. ein, in dem es heißt, dass Marcel W. gegenüber der LKA-Beamtin L. aus Baden-Württemberg gesagt habe, er sei mit Frank H. nach Minden gefahren. H. sei ein „Patriot“, befinde sich aber immer auf dem „legalen Weg“, so W. Wieso G. „legalem Weg“ in Anführungszeichen gesetzt habe, möchte der VR wissen. Das habe er getan, so G, weil ihm nicht klar gewesen sei, was damit gemeint gewesen sei. Der VR fragt, ob es Anzeichen für eine rechte Orientierung des Angeklagten W. bei der Durchsuchung gegeben habe. Der Zeuge erklärt, dass nichts Entsprechendes geäußert worden und in der Wohnung auch nichts ersichtlich gewesen sei. In seinem Arbeitsbereich seien rechte Kleinstgruppierungen nicht so geläufig. So verneint der Zeuge auch, die Gruppierung „Wodans Erben Germanien“ (WEG) gekannt zu haben. Der Zeuge bestätigt eine Passage aus dem Protokoll, laut der Marcel W. gegenüber der LKA-Beamtin L. behauptete, die rechte Gesinnung von Frank H. nicht bemerkt zu haben. Laut dem Bericht der Objektverantwortlichen L. endete die Durchsuchung um 11.25 Uhr. Marcel W. wurde anschließend zur erkennungsdienstlichen Behandlung auf die Polizeiinspektion Pfaffenhofen gebracht. Er habe den Beschuldigten dort zuletzt gesehen, aber zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, wie es mit W. weitergehe, so G. Er habe bei der Rückfahrt nach München jedoch erfahren, dass W. nach Karlsruhe verlegt werden sollte.

Die Befragung durch die RA*innen bringt wenig Neues. Auf die Frage von Markus K.s Verteidigerin Schwaben, ob die Durchsuchungsaktion überstürzt gewirkt habe, erklärt der Zeuge, diese sei wie bei anderen „normal“ verlaufen. Der Zeuge wird schließlich unvereidigt entlassen. RA Miksch, Verteidiger von Marcel W., schließt aus dem kooperativen Verhalten seines Mandanten, dass dessen Äußerungen in Minden nicht sicherheitsrelevant gewesen seien und er sich nicht bedroht gefühlt habe.

Die Anwält*innen bezweifeln den Beweiswert des Selbstleseverfahrens

Nach der Befragung des Polizei-Zeugen geht der VR zum dritten Selbstleseverfahren über. RA Becker verliest eine Erklärung: Sein Mandant Tony E. sei nur an einem Bruchteil der vorliegenden 112 Chats auf verschiedenen Plattformen beteiligt gewesen. In Einzelchats mit Werner S. sei nach Auffassung von E.s Anwälten keine Bestrebung ihres Mandanten zu erkennen, eine Administratorenrolle zu übernehmen. In den Chats sei es vielmehr um die Vorbereitung von Treffen, das Essen, das Wetter und die Verkehrslage gegangen. E.s Frage, ob bei dem Treffen mit einem Sören auch die Frauen dabei sein könnten, lasse kein konspiratives Vorgehen erkennen.

E.s Verteidigung leitet aus diesem Selbstleseverfahren ab, dass ihr Mandant den Chats keinen hohen Stellenwert beigemessen habe und über wenig bis keine Entscheidungsgewalt verfügt habe, was sich unter anderem daran zeige, dass Werner S. Entscheidungen ohne Rücksprache mit E. gefällt habe. Nach Ansicht der RAs zeige keine Nachricht eine staatsfeindliche Gesinnung E.s.

Insgesamt zweifelt die Verteidigung E.s den Beweiswert der in das Verfahren eingeführten Chats an. Es fehle an technischen Nachweisen, Verschriftungen seien fehlerhaft, und es sei unklar, ob sich jede Nennung eines „Tony“s tatsächlich auf ihren Mandanten beziehe. Dass die Nachrichten als gelesen markiert seien, bedeute zudem nicht, dass E. auch Kenntnis vom Inhalt gehabt hätte.

Auch RAin Schwaben zweifelt am Beweiswert der Chats. Ihr Mandant Markus K. sei an nur wenigen Chats beteiligt gewesen. Es falle schwer, nachzuvollziehen, was besprochen worden sei, weil ihr Mandant Videos als Antwort gesendet habe, die inzwischen nicht mehr aufrufbar seien. Die Textnachrichten ihres Mandanten seien wenig aufrührerisch.

Zurückschlagen ohne offenen Kampf

Der VR kündigt an, ein weiteres Selbstleseverfahren auf den Weg zu bringen. Anschließend lässt er weitere Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) abspielen. Das erste Gespräch ist ein rund dreiminütiges Telefonat zwischen dem Angeklagten Michael B. und einer weiteren Person vom 13. Februar 2020 um 14.49 Uhr. Der Mitschnitt ist durch zahlreiche Störgeräusche und Überlagerungen von Tonspuren kaum zu verstehen. Die Inhalte können deshalb nicht wiedergegeben werden. Von der Verteidigung wird angeregt, die Aufnahme technisch aufbereiten oder verschriftlichen zu lassen.

Im zweiten abgespielten Telefonat vom 30. September 2019 unterhält sich Marion G. mit einem Gesprächspartner aus dem Norden Deutschlands (Nähe Nordostseekanal) über Auswanderungspläne. Ungarn wird vom Gesprächspartner als Ziel anvisiert. Marion G. zeigt daran ebenfalls Interesse, sieht jedoch Probleme, ihre Mutter davon zu überzeugen.

Marion G. berichtet sodann von einem Treffen vom Wochenende [es dürfte das Treffen an der Hummelgautsche gemeint sein], bei dem sie viele Leute kennengelernt habe. Sie berichtet, dass „im Untergrund“ etwas geschehe. Sie beschreibt gegenüber ihrem Gesprächspartner ein Szenario, in dem es eine „erste Welle“ von „Eingereisten“ gebe, die alles platt mache. Darauf werde ein „Rückschlag“ erfolgen, zu dem man dann legitimiert sei. Den offenen Kampf wolle man vermeiden, weil man zahlenmäßig in der Unterzahl sei. Man brauche Stützpunkte, in denen man sich vorbereiten könne. Sobald die erste Stadt falle, lege man los. Man habe schon die ersten Stützpunkte eingerichtet, erzählt Marion G. Ihr Gesprächspartner erklärt, dass sein Plan, auszuwandern eine politische Entscheidung sei. Er schlägt vor, mit Marion G. in Kontakt zu bleiben, falls sich zwischenzeitlich etwas ergebe. Er behauptet, bei ihm in der Gegend um den Nordostseekanal sei man noch gut aufgestellt. Es handle sich wegen der vielen Jäger um die Region mit der höchsten Waffendichte in Deutschland.

RA Herzogenrath-Amelung erklärt, man habe schon vieles von Marion G. gehört. Für ihn sei auffällig, dass im Szenario die Gewalt von Eingereisten ausgehe, aber nicht von Anschlägen die Rede sei. Michael B.s RA Berthold schließt sich an und fügt hinzu, dass der geplante Rückzug in Stützpunkte für „Guerilla-artige“ Gegenschläge als „Defensivtaktik“ interpretiert werden könne. Zudem bezeichnet er Marion G. als „die Fränkin mit dem Flitzebogen“.

Katastrophenszenarien ehemaliger „Gelbwesten“ aus der Region Heilbronn

Das letzte Telefonat dieses Prozesstags ist ein Gespräch vom 1. Oktober 2019 zwischen Oliver K. und Beate K., zwei ehemalige aktive „Gelbwesten“. Oliver K. erklärt Beate K., dass einige Leute aus einer Chatgruppe geschmissen worden seien, weil sie nicht schnell genug auf eine Art virtuelle Alarmübung reagiert hätten. Marion G. habe zahlreiche Mitglieder entfernt. Oliver K. erklärt, er wolle Bundesländergruppen schließen und sich auf eine Gruppe konzentrieren, in der nur diejenigen Mitglied seien, auf die man sich im Ernstfall verlassen könne. Auf die Frage von Beate K., was Oliver K. mit Ernstfall meine, beschreibt er einen Blackout, der mehr als 30 Stunden andaure. Wenn der Alarm komme, müsse man Kinder und Familie zu Sammelpunkten bringen [genannt wird als Beispiel eine abgelegene Schweinezucht im Wald], dann zurückkehren und losschlagen. Beate K. bringt Baracken auf ehemaligen Bundeswehrgelände als Sammelpunkte ins Spiel. Als weiteren Rückzugsort nennt Beate K. Ungarn. In diesem Telefonat wird ein ähnliches Szenario ausgemalt wie im vorher abgespielten Telefonat von Marion G. Oliver K. redet von „Schlächtern“, die um die Ecke kämen, weshalb es besser sei, sich zuerst zurückzuziehen. Beate K. fragt, ob man die Regierung wohl nochmal stürzen könne. Sie zeigt sich jedoch pessimistisch, die Leute wollten es ihrer Meinung nach nicht kapieren. Sie schaue sich dagegen auf YouTube die Videos von Journalisten an, die „nicht links“ seien. Ihre Nichte arbeite in Stuttgart bei einem Sender, wo sie „fürs Lügen bezahlt“ werde. Oliver K. meint zur Möglichkeit, die Regierung zu stürzen: „Es laufen Dinge im Hintergrund“.

Beide beklagen den Zustand der „Gelbwesten“ und deren internen Querelen in der Region rund um Heilbronn. Beate K. sagt, ihre Gruppe sei „linksunterwandert. Wir sind nicht rechts, auch wenn sie das sagen. Wir sind nur gegen die Altparteien.“ Kurze Zeit darauf äußert sie zum Thema Flüchtlinge, dass sie nichts gegen diejenigen hätte, die etwas schaffen und sich an die Regeln hielten. Aber: „Die Massenmigration gehört gestoppt“, und Schwarze würden nicht „hierher“ gehören, weil sie sich nicht integrieren und zudem „unsere Frauen“ anpacken würden. Sie fordert, dass „die“ [unklar, wer gemeint ist] aus dem Bundestag raus müssten. Oliver K. erzählt, das werde nicht mehr lange dauern, in Berlin sei etwas „im Gange“. Beate K. beklagt, dass ihr Sohn und seine Freundin ihr Kontra gäben und nicht die von ihr angepriesenen YouTube-Videos schauten. Oliver K. glaubt: „In fünf Jahren sieht es hier aus wie nach einem Bürgerkrieg“.

RA Herzogenrath-Amelung sieht in diesem Video erneut keine Hinweise auf Anschlagspläne. Es handle sich um „kein aktives Szenario von rechts, sondern um Reaktion“. Marcel W.s RA Picker sieht hierin eine Unterhaltung über Katastrophenszenarien und Preppen. Er stelle sich aus kriminologischer Sicht die Frage, „ob die intensive Beschäftigung und der Austausch darüber eine Radikalisierung begünstigt und ob das delinquentes Verhalten begünstigt“.

prozesstage66

Prozesstag 66: U.s früherer Psychologe glaubt nicht, dass U. lügt

Am 5. April 2022, dem 66. Prozesstag gegen die „Gruppe S“, wurde ein früherer Gutachter des Angeklagten Paul-Ludwig U. vernommen. Es ging erneut um die Glaubwürdigkeit von U., auf dessen Aussagen sich die Anklage zu großen Teilen stützt. Als Zeuge war Dr. Klaus B. von der psychiatrischen Forensik Dortmund geladen. Paul-Ludwig U. war dort von Februar 2010 bis März 2013 untergebracht. B. beschrieb U. als einen Menschen mit starken Persönlichkeitsstörungen, der zugleich aber auch kommunikativ und intelligent sei. U. erfinde keine Geschichten, schmücke seine Erzählungen jedoch aus und spitze sie zu. Übergriffe erfolgten verbal, nicht körperlich. Abschließend wurden zwei im Herbst 2019 mitgeschnittene Telefonate zwischen Paul-Ludwig U. und dem Zeugen B. aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in das Verfahren eingeführt.

Dr. Klaus B., stellvertretender therapeutischer Direktor und leitender Oberarzt der psychiatrischen Forensik Dortmund, wird in den Zeugenstand gerufen. B. (58) ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Der Vorsitzende Richter (VR) erklärt, dass die Zeugenbefragung insbesondere dem Sachverständigen (SV) Dr. Winckler bei der Erstellung seines Gutachtens über Paul-Ludwig U. helfen soll. Für die Befragung hat Paul-Ludwig U. den Zeugen von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden.

Der Zeuge beginnt seine Aussagen mit einem Abriss über das Dortmunder Therapiekonzept: Alle Patient*innen bekämen eigene Bezugstherapeut*innen und individuelle Behandlungspläne. Nach Schwierigkeiten im allgemeinen therapeutischen Setting gefragt, gibt B. an, dass es ständig zu Konflikten im therapeutischen Verhältnis und unter den Patient*innen komme. Man versuche, diese Konflikte als Chance zu begreifen, weil sich darin die Krankheitsbilder deutlicher zeigten. Auf die Frage, welche Rolle die Sozialisation für die Krankheitsbilder spiele und welche Möglichkeiten der Maßregelvollzug biete, antwortet Klaus B., das sei schwierig zu beantworten. Man versuche, die Patient*innen dazu zu bewegen, sich selbst besser zu erkennen, zu verstehen und auszuhalten. Er selbst habe Paul-Ludwig U. nicht behandelt, aber als Oberarzt im regelmäßigen Austausch mit den behandelnden Ärzt*innen und Therapeut*innen gestanden. U. habe ihn regelmäßig als eine Art Schiedsrichter oder Autoritätsperson aufgesucht, um bei Konflikten zu vermitteln. Man habe auch über Gott und die Welt miteinander gesprochen. Er (B.) habe seine Aufgabe darin gesehen, Eskalationen und Spannungen auf U.s Station zu vermeiden.

Paul-Ludwig U. eilte ein Ruf voraus

Der VR bittet den Zeugen, sich an die Situation zu erinnern, in der er die Vorladung für die Verhandlung erhalten habe. Welche Erinnerungssplitter an Paul-Ludwig U. habe der Zeuge abrufen können? Oberarzt B. erinnert sich an eine „besondere Persönlichkeit“, der bei der Aufnahme im Februar 2010 „ein gewisser Ruf vorausgeeilt“ sei. Dieser Ruf gründete auf eine Geiselnahme, die Paul-Ludwig U. 2002 in der forensischen Psychiatrie Eickelborn begangen habe. Einige Kolleg*innen seien in der Zwischenzeit von Eickelborn in die 2006 neu eröffnete Dortmunder Einrichtung gewechselt. Man habe U. nicht als Patienten aufnehmen wollen. Da aber eine andere forensische Einrichtung noch nicht fertiggestellt worden sei, sei U. trotzdem zugewiesen worden. Persönliche Ressentiments unter den Kolleg*innen habe er trotz dieser Vorgeschichte nicht wahrgenommen. Man sei zwar wachsam gewesen, habe aber überlegt, wie man konstruktiv mit U.s Situation umgehen könne. U. sei zunächst in einem Kriseninterventionsraum untergebracht und dann schrittweise in den Klinikalltag integriert worden.

„Impulsiv, narzisstisch, sympathisch“

An die Person Paul-Ludwig U. kann sich der Zeuge Klaus B. noch gut erinnern. U. sei sehr präsent und dominant gewesen, habe sich schnell in die Rolle eines „Alpha-Männchens“ auf Station begeben. Er zählt U. zu den stark persönlichkeitsgestörten Menschen. U. sei ein Meister darin, Beziehungen auszutesten. B. beschreibt U. als misstrauischen Menschen. Dies hänge auch mit seiner Borderline-Persönlichkeitsstörung zusammen. Deshalb sei die Therapie immer eine Gratwanderung gewesen: Man müsse zunächst eine Beziehung aufbauen und den Patienten sanft mit seinen Problemen konfrontieren, damit er die Therapie annehmen könne.

Darüber hinaus sei U. „kognitiv gut ausgestattet“. Man habe mit ihm Tests gemacht, die gezeigt hätten, dass er „an der Grenze zur Hochbegabung“ liege. Auf die Frage des VR nach drei Adjektiven, mit denen er Paul-Ludwig U. beschreiben würde, zählt der Zeuge „impulsiv, narzisstisch und sympathisch“ auf. Eindrücklich erinnert er sich auch an zwei weitere Situationen aus U.s Zeit in Dortmund. Zum einen habe U.s Zimmer immer wie eine Katastrophe ausgesehen. B. interpretiert diese Unordnung so, dass U. unfähig gewesen sei, für sich selbst zu sorgen oder sich etwas Gutes zu tun. Ähnlich verhalte es sich mit U.s Rauchgewohnheiten. U. habe ihm demonstriert, wie man eine „Kawumm“ [eine Vorrichtung, um mehr Wirkung zu erzielen] rauche. Trotz einer schweren Lungenkrankheit habe U. besonders intensiven schwarzen Tabak konsumiert, „bis zum Umfallen“. Für B. spreche das für eine „maximale Suchtverlagerung“ des ehemals Heroin-abhängigen Angeklagten.

Paul-Ludwig U. erkannte die Notwendigkeit einer Therapie an

Über die Anfänge auf Oberarzt B.s Station befragt, schildert B., dass U. einen Leidensdruck gezeigt und selbst erkannt habe, dass er etwas ändern müsse, weil er sonst nicht mehr lange lebe. In den ersten Wochen habe U. die Beziehung zum Personal getestet, um herauszufinden, ob er eine realistische Chance bekomme oder nur ruhiggestellt werden solle. Dass er psychiatrisch behandelt werden musste, sei für U. klar gewesen. Er habe sich am Anfang und am Ende jedoch gefragt, ob er dafür in den Maßregelvollzug müsse. Nach einer Eingewöhnungsphase habe sich ein gutes therapeutisches Verhältnis entwickelt. U. habe seine Diagnose angenommen und beispielsweise ein Buch mit Selbstschilderungen von Borderline-Patient*innen gelesen. Darin habe er sich wiedererkannt und Einsicht gezeigt. Der VR verweist auf Berichte des Zeugen an die Staatsanwaltschaft, aus denen ein vorsichtig optimistischer Eindruck beim Therapieverlauf hervorgehe.

Was unverändert blieb, war der Narzissmus

Der VR befragt den Zeugen nach dessen Diagnose und Einschätzung zu Paul-Ludwig U. aus der Zeit bei ihm. Oberarzt Klaus B. erläutert, dass die Borderline-Persönlichkeitsstörung die am tiefsten gestörte Struktur in der Person des Patienten sei. Insgesamt habe U. ein „bunt geschecktes“ Muster an verschiedenen Störungen aufgewiesen, mit narzisstischen, dissozialen und histrionischen Anteilen. Im Laufe der Zeit habe die emotionale Instabilität abgenommen, die Impulskontrolle habe sich stabilisiert. Seine dissozialen Anteile habe Paul-Ludwig U. besser steuern können. Geblieben seien die histrionische Beziehungsgestaltung sowie der Drang nach Aufmerksamkeit. Die narzisstische Störung habe sich in der Dortmunder Zeit nicht abgeschwächt. Es habe immer etwas Großartiges passieren müssen, selbst wenn U. das nicht selbst herbeiführen konnte. Wenn eine narzisstische Kränkung auf die Realität treffe, bestehe die Gefahr eines Beziehungsabbruchs oder von Gewalt. Wenn seine narzisstischen Bedürfnisse nicht befriedigt worden seien, dann habe sich U. leer gefühlt. Dies habe sich dann in der „Ödnis“ seines Zimmers gezeigt. Man habe versucht, U. Fähigkeiten gegen die Stimmungsschwankungen an die Hand zu geben. Dabei habe es kleinschrittige Erfolge gegeben. Paul-Ludwig U. habe sehr darauf geachtet, von seinen Mitpatienten geachtet zu werden. In der Gruppe habe er eine besondere Rolle eingenommen. U. habe es nicht gemocht, ausgebremst zu werden. Ideen habe er immer versucht umzusetzen, ohne weiter darüber nachzudenken.

Der VR fragt den Zeugen B., ob er der Aussage einer anderen Zeugin zustimme, U. brauche eine Bühne. „Wenn die Bühne ein Gegenüber ist, dann ja“, pflichtet Klaus B. bei. Die Feststellung des Gutachters W., Paul-Ludwig U. verfüge über eine „schier unerschütterliche Überzeugung von eigener Einzigartigkeit“, kann er dagegen nicht teilen. U. habe zwar ein Bedürfnis nach Grandiosität gehabt, „aber unerschütterlich war da nichts mehr“. U. sei in der Lage gewesen, dieses Verhalten von einer psychopathologischen Metaebene zu betrachten.

Paul-Ludwig U. neigt zu Ausschmückungen

In einem Bericht des Oberarztes werde Paul-Ludwig U., so der VR, als jemand dargestellt, der viel spreche. Der VR bittet den Zeugen um eine Konkretisierung. Klaus B. erklärt, Paul-Ludwig U. sei sehr an Kontakt mit anderen Menschen interessiert. Dabei bemühe er sich, Kontakt auf Augenhöhe zu halten, auch mit Autoritäten, mit denen er sich auf einer Stufe sehe. So werte er sein eigenes Selbstbild auf. In den Telefonaten, die U. mit ihm geführt habe, habe dies vermutlich auch eine Rolle gespielt. U. könne gut die Reaktionen auf sich bei seinem Gegenüber ablesen und beispielsweise seinen Kommunikationsdrang begrenzen.

Auf die Frage des VR, ob der Zeuge den Eindruck gewonnen habe, dass U. in seinen Ausführungen lüge, gibt B. an, dass dies zwar der Fall sein könnte; U. erfinde jedoch selten etwas. Vielmehr schmücke er die Dinge aus – vor allem dann, wenn er das Bedürfnis habe, sich selbst aufzuwerten. Eine andere Zeugenaussage, dass U.s Erzählungen „immer dramatisch“ und „immer aufgebauscht“ seien, würde der Zeuge B. mit Abstrichen unterschreiben. Das sei nicht immer, aber häufig der Fall. Klaus B. bestätigt auch, dass U. über manipulative Züge verfüge. Er könne jemandem schmeicheln, um seine Ziele zu erreichen. Er (B.) habe aber nicht beobachtet, dass U. sich durch Einschüchterung oder Bedrohung Vorteile zu verschaffen versucht habe.

Therapie-Engagement gesunken

Ende 2011 habe Paul-Ludwig U. bei einem Fußballspiel einem Mithäftling einen Faustschlag verpasst. Die Konsequenzen [zeitweise Fußballverbot, zum Ersatz Tischtennis] habe U. nicht nachvollziehen können. Es sei eine schwierige Situation entstanden, bei der sich Spaltungstendenzen gezeigt hätten. Im Januar 2012 sei U.s Therapie-Engagement gesunken. Dies könne aber auch damit zu tun haben, dass am 24. Januar 2012 die nächste Begutachtung durch Dr. K. angestanden habe. Viele Patienten nähmen eine Auszeit, um sich darauf konzentrieren zu können. Ab Februar habe U. die Therapie fortgesetzt. Der Vorfall mit dem Faustschlag sei eine Ausnahme gewesen. U.s Entgleisungen im Dortmunder Maßregelvollzug hätten sich eher verbal gezeigt. U. sei aufbrausend, laut und massiv abwertend geworden.

In einem Bericht des Oberarztes wurde laut VR festgehalten, dass U. Probleme habe, sich in die Gruppe zu integrieren. Er sitze oft außerhalb des Stuhlkreises und habe sich von der Gruppe abgesetzt. Der Zeuge vermutet, dass U. sich von den Pädophilen in der Gruppe abgrenzen wollte. Anfang 2013 habe sich U. wegen der Pädophilen aus der Gruppentherapie verabschiedet.

Der Bruch im therapeutischen Verhältnis

Der VR hält dem Zeugen einen Auszug aus einem Bericht vom November 2012 vor. Darin heißt es, U. brauche viel Aufmerksamkeit und habe wenig Konflikttoleranz. Er vermeide eine adäquate Auseinandersetzung mit sich selbst. Insgesamt sei die Tendenz jedoch positiv. Dann jedoch verschlechterte sich die Situation offenbar: Im März 2013 seien zwei Mithäftlinge aus der Anstalt geflohen, und U. habe massive Probleme mit seinem Bezugstherapeuten Herrn D. gehabt. U. habe den WDR informiert und dort Stimmung gegen die Klinik gemacht. Er sei in alte Muster verfallen. Die psychiatrische Forensik habe diese Situation als gefährlich eingestuft, weil U. in solchen Situationen früher bereits Geiseln genommen habe. Am 14. März sei U. dann in den Maßregelvollzug nach Schloss Haldem verlegt worden. Beide Seiten hätten eine weitere Zusammenarbeit nicht als zielführend angesehen.

Im Gutachten von Prof. Kröber gab U. an, mit dem WDR gesprochen zu haben, weil bei einer der beiden Fluchten jemand mit einem Messer verletzt worden sei. U. sagte Kröber, er habe die Öffentlichkeit über die Gefahr informieren wollen und deshalb mit den Medien gedroht. Dann habe ihm die Anstalt erst eine Verlegung angedroht und ihn dann binnen innerhalb kürzester Zeit tatsächlich verlegt.

Der Zeuge B. widerspricht: Bei der Flucht habe es zwar eine Bedrohung mit einem Messer gegeben, aber keine Verletzung. Auch der zeitliche Ablauf im Gutachten Kröbers stimme nicht. U. sei nicht nach zwei Stunden, sondern über eine Woche später verlegt worden. U. habe zudem selbst wegen des schlechten Verhältnisses zu seinem Bezugstherapeuten schon vor den beiden Fluchten eine Verlegung gewünscht. Insgesamt bezeichnet der Zeuge U.s Darstellung als eine Zuspitzung: nicht grundlegend falsch, aber „akzentuiert, zugespitzt, dramatisiert“.

Paul-Ludwig U. suchte weiter den Kontakt zum Oberarzt

In der weiteren Befragung des Zeugen durch den VR geht es um die Zeit nach der Verlegung Paul-Ludwig U.s aus der psychiatrischen Forensik in Dortmund. Im Fokus der Fragen stehen insbesondere der weitere Kontakt zwischen dem Zeugen und dem Angeklagten sowie die Frage, was U. über die „Gruppe S“ und das Verfahren erzählte.

Klaus B. gibt an, dass U. auch nach seiner Verlegung den Kontakt zu ihm gesucht und ihn mehrfach angerufen habe. B. selbst habe nicht den Kontakt gesucht und sich in den Gesprächen freundlich, aber defensiv verhalten und keine Rückfragen gestellt. Er habe den Eindruck gehabt, die Telefonate täten U. gut. Wie oft U. ihn angerufen habe, könne er nicht mehr sagen. Hin und wieder habe er U. auch gesagt, dass er keine Zeit habe. Die Telefonate hätten bis in den Herbst 2021 hineingereicht. Am Telefon habe U. unter anderem mit Schadenersatzforderungen gegen die Dortmunder Einrichtung gedroht. Ihm (B.) gegenüber habe er jedoch keine Vorwürfe erhoben.

Über den Verhandlungsgegenstand dieses Verfahrens habe U. ebenfalls mit ihm gesprochen, ohne viele Details zu nennen. So kann sich der Zeuge daran erinnern, dass U. ihm gegenüber eröffnet habe, er sei an einer großen Sache dran. Ein halbes Jahr später habe er berichtet, dass er Kontakt zur Polizei aufgenommen habe. Herr B. solle „Gruppe S“ googlen. 2021 habe U. dann berichtet, dass er sich im Zeugenschutz befinde und seine Vorstrafen damit der Vergangenheit angehören würden. U. habe berichtet, dass es um Anschlagsplanungen ging, sei aber nicht konkret geworden. Weder das Treffen in Minden noch Namen habe er genannt. Auf die Frage des VR, ob U. sich als Teil einer Ermittlungsgruppe gesehen habe, antwortet B., dass U. sich unterstützt gefühlt habe. Bedroht habe am Telefon nicht geklungen, eher „gut gelaunt, nahezu euphorisch“.

Damit beendet der VR seine Befragung des Zeugen und legt eine Mittagspause ein.

Prosoziales Verhalten, aber auch Nähe zu Action und Aufregung

Nach der Mittagspause hat der Sachverständige das Fragerecht. Er fragt nach Gründen für das gute Verhältnis zwischen dem Zeugen und Angeklagten und ob U. zu weiteren Personen aus der Dortmunder Zeit Kontakt gehalten habe. B. bestätigt sein gutes Verhältnis zu U., der ihm sympathisch sei. Ihm sei nicht bekannt, dass andere Kolleg*innen Kontakt zu U. hatten. Er habe aber mitbekommen, dass U. Kontakt zu früheren Mitpatienten pflege. So habe U. B. zur suizidalen Krise eines Mitpatienten um Rat gebeten. U. habe auch ein Ehemaligentreffen organisieren wollen. Das zeige, dass er auch prosozial sein könne. An dieser Stelle erwähnt der Zeuge, dass U. ihn gerade in der Mittagspause an seinem Auto aufgesucht und gesagt habe, dass ihm dieser Teil seiner Persönlichkeit in der Zeugenaussage zu kurz gekommen sei.

Der SV fragt bezüglich des Abbruchs der therapeutischen Beziehung nach. Für ihn habe der Bruch etwas Unerwartetes, nachdem es von 2010 bis 2012 Fortschritte gegeben habe. Der Zeuge bestätigt diesen Eindruck. Es habe einen Rückfall in alte Verhaltensweisen gegeben. Er konnte sich diesen Rückfall aber auch nicht näher erklären. In den letzten Telefonaten, die sie miteinander geführt hatten, habe er U. genauso erlebt wie er ihn aus der Dortmunder Zeit gekannt habe. Er habe keine Veränderung bemerkt. Abschließend fragt der SV, ob B., der Paul-Ludwig U. grundsätzlich positiv zugewandt sei, sich in der letzten Zeit Sorgen um dessen Verstrickungen gemacht habe. Der Zeuge B. erklärt, er habe sich Gedanken gemacht. U.s Nähe zu Straftaten und extremen Gruppierungen hätten ihn besorgt. Diese Nähe zu Action und Aufregung hätten U.s Schema entsprochen.

U.s instabiles Selbstwertgefühl

Nachdem die Fragen des SV beantwortet sind, erhalten die Verteidiger*innen und Angeklagten das Fragerecht. Rechtsanwalt (RA) Stehr fragt, ob U. ein Gespür dafür habe, was andere hören wollten. Der Zeuge bestätigt, dass U. durchaus diese empathische Fähigkeit besitze. Er sei in der Lage, die Reaktion seiner Gesprächspartner*innen zu entschlüsseln und sein Verhalten anzupassen.

Werner S.‘ RAin Klein fragt nach U.s Selbstbild und ob er eine Situation konstruieren könne, um sich als Retter zu inszenieren. B. führt aus, dass U. kein konsistentes Selbstbild habe. Es changiere zwischen Ideen von Großartigkeit und einem Gefühl von „ich bin ein Nichts“. Dass er künstlich Situationen schaffe, um sich als Retter darzustellen, passe zwar zum Krankheitsbild von U., er könne sich aber nicht an eine solche Situation erinnern.

RA Picker, Verteidiger von Marcel W., bittet den Zeugen um eine Erläuterung der Aussage „Wenn er nicht in Beziehung zu anderen stand, brach er zusammen.“ Klaus B. erklärt, dass U. wegen seines instabilen Selbstwertgefühls die Anerkennung von außen kompensiere. Wenn er allein sei, könne er seine Emotionen nicht kontrollieren. Am wohlsten fühle sich U. in Gruppen, was auch durch seine Sozialisation in Heimen und Kliniken nachvollziehbar erscheine. Auf die Frage von RA Picker, ob U. das Wort „Informant“ in den letzten Telefonaten gebraucht habe, meint der Zeuge, das von ihm gehört zu haben. U. fühle sich nun unterstützt, nachdem ihm die Polizei zuerst nicht geglaubt habe.

Einige Verteidiger fühlen sich durch Zeugenaussage bestätigt

Nach der Verabschiedung des Zeugen durch den VR erhalten die Prozessbeteiligten das Wort für Stellungnahmen. Die RA Herzogenrath-Amelung, Picker und Miksch sehen sich durch die Aussage des Zeugen bestätigt. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung erklärt, man erkenne auch hier, dass U. sich auf seine Gesprächspartner*innen einstellen könne und zu Lüge und Übertreibung greife. Neu sei, dass U. eine Beziehung brauche, in der er sich ernstgenommen fühle. Dieses Bedürfnis habe die Polizei befriedigt, so der RA.

Der Angeklagte Marcel W. ergänzt eine Beobachtung, die er an der Hummelgautsche gemacht habe. Nachdem Paul-Ludwig U. von seiner Lebensgeschichte erzählt und ihn niemand beachtet habe, habe U. allein auf einer Bierbank gesessen und sei in sich zusammengefallen. Werner S. habe sich dann um ihn gekümmert.

Zwei Aufnahmen aus der TKÜ liefern nichts Neues

Der VR führt zwei TKÜ-Aufnahmen von Telefonaten zwischen Paul-Ludwig U. und Klaus B. ein. In der ersten Aufnahme vom 5. Dezember 2019 um 12.28 Uhr [ca. 90 Sekunden] informiert U. Herrn B. darüber, dass sich das LKA bei B. melden werde, um mit ihm zu „quatschen“. Auf B.s Frage, was er denn sagen soll, antwortet U.: „Was Sie wollen“. Er habe B. von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden.

Im zweiten Telefonat, dass rund 18 Minuten dauerte und am 8. November 2019 um 8.38 Uhr aufgenommen wurde, erzählt U., dass er bald ins Zeugenschutzprogramm komme. Er sei in einer rechten Gruppe, die für das Frühjahr Anschläge plane und einen Bürgerkrieg entfachen wolle. In jedem Bundesland stünden zehn Personen bereit. Die Gruppe verfüge über eine Liste mit 21.000 Namen „von der Antifa“. Er sei mittendrin und fahre einmal pro Woche zum LKA nach Stuttgart. Ohne ihn würde das LKA nichts wissen. Dort sei man über das Ausmaß geschockt. U. erklärt, er sehe sein Tun als „Wiedergutmachung“ und den Zeugenschutz als „zweite Chance“. Die Angaben über sein vorheriges Leben seien gelöscht, als hätte es ihn nie gegeben. Er verweist darauf, dass die Ermittler*innen vor der schwierigen Aufgabe stünden, nicht zu früh loszuschlagen, damit die Gruppe nicht nur für illegalen Waffenbesitz rangenommen würde. Zugleich beklagt U., dass sich die Ermittlungsbehörden nach dem NSU immer noch nicht untereinander austauschen würden und die Vernetzung nicht funktioniere. B. kommt in diesem Telefonat kaum zu Wort und verhält sich weitgehend passiv. Der Inhalt des Telefonats erinnert an ähnliche Schilderungen aus früheren TKÜ [siehe Prozesstage 23 und 25].

Damit endet dieser Prozesstag.

prozesstage65

Prozesstag 65: Facharzt für Psychiatrie und Psychologie beantwortet Fragen zu Paul-Ludwig U.

Am 31. März 2022 fand der 65. Hauptverhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe S“ statt. Befragt wurde Dr. Stefan S. (55). Er hatte 2013 bis 2016 als Facharzt für Psychiatrie und Psychologie Paul-Ludwig U. in der LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem in Stemwede betreut. Wie schon einige Zeugen vor ihm sollte Stefan S. Aufschluss über die Glaubwürdigkeit und Schuldfähigkeit von Paul-Ludwig U. geben. Der Zeuge zeichnete von U. ein recht normales Bild eines Häftlings im Maßregelvollzug. S. berichtete, dass U. ihn auch nach seiner Entlassung telefonisch kontaktiert und ihn auch über seine Aktivitäten in rechten Gruppen informiert habe. Am Nachmittag des 65. Prozesstags wurden die drei mitgeschnittenen Telefonate zwischen Paul-Ludwig U. und Dr. Stefan S. vom 8. November und 6. Dezember 2019 sowie vom 20. Januar 2020 in die Beweisaufnahme eingeführt. Aus ihnen ging hervor, dass Paul-Ludwig U. schon früh von einem Szenario berichtete, wie es dann am 8. Februar 2020 in Minden ablief. Außerdem betonte er die Chance eines Neuanfangs im Zeugenschutz. Am Ende des Prozesstags ging es um die Kommunikation in rechten Chat-Gruppen.

Der Vorsitzende Richter (VR) belehrt den Zeugen und erklärt, es liege eine Entbindung der Schweigepflicht zu U. vor. Dann übergibt er das Wort an S., der einleitend seinen beruflichen Werdegang zusammenfasst. Seit 1997 sei er als Arzt und seit 2004 im Maßregelvollzug von Schloss Haldem tätig, dort seit 2017 als stellvertretender Klinikleiter. Zwischen 2013 und 2016 habe er zu Paul-Ludwig U. alle sechs Wochen bei seinen Visiten Kontakt gehabt. Er erinnere sich noch an U., weil der Fall interessant gewesen sei und dieser sich bei ihm telefonisch nach seiner Entlassung gemeldet habe. Außerdem habe er sich mit U. intensiver beschäftigt, da dieser Fall „nicht ganz unkompliziert“ verlaufen sei. Er erinnere sich an eine „Entweichung“ [Fluchtversuch] von U. sowie an einige gesundheitliche Probleme. Im Verlauf der Befragung stellt sich heraus, dass Paul-Ludwig U. sogar zweimal aus dem Maßregelvollzug floh. U. selbst habe seine erste Flucht im Oktober 2013 damit begründet, so fasst es der VR aus einer Akte zusammen, dass er [beim Freigang in Bielefeld] über die Erfahrung erschrocken gewesen sei, von einem Jungen von 14 oder 15 Jahren sexuell fasziniert zu sein. Durch ein Wiedersehen mit diesem Jungen sei er in Panik gewesen und zu einem Bekannten nach Hagen gefahren.

Der VR ergänzt, U. sei am 14. März 2013 in die LWL-Klinik Schloss Haldem verlegt worden, um seine Haftbedingungen zu lockern. U. habe Kontakt zu den Medien gesucht [der WDR drehte einen Bericht über ihn], dadurch schien sein Vertrauensverhältnis zur Einrichtung erschüttert. Danach sei U., so der VR, vom 11. Oktober 2013 bis März 2014 in Rheine gewesen. Die zweite Flucht habe sich VR 2015 nach einem negativen Gutachten über U. von Dr. Michael Peters ereignet. Am 27. Juni 2015 habe U. ein Auto und die Geldbörse einer anderen Patientin gestohlen und sei aus dem Krankenhaus in Ostercappeln (Landkreis Osnabrück) geflohen. Laut VR führte das zu einem Urteil des Amtsgerichts Osnabrück mit einer Strafe von 100 Tagessätzen zu je 3 Euro.

Der Zeuge erwähnt an dieser Stelle das neue Gutachten von Prof. Kröber mit einer neuen Diagnose, und gibt an, laut LWL-Einschätzung hätten bei U. keine Unterbringungsvoraussetzungen mehr vorgelegen. Man sei nicht davon ausgegangen, dass von U. eine Gefahr ausgehe, aber habe wegen der Flucht keine günstige Sozialprognose getroffen.

U. hielt nach Entlassung Kontakt zum Zeugen und sprach auch über die „Gruppe S“

Der VR fragt nach dem Telefonkontakt, nachdem U. bereits entlassen war. Der Zeuge gibt an, zuletzt im vergangenen Jahr mit U. telefoniert zu haben. Begonnen habe der Telefonkontakt nach U.s Entlassung, ungefähr 2017. U. habe ihm erzählt, wie es im ergangen sei, dass er Kontakte zu rechten Kreisen habe und es dort Bestrebungen gebe, Straftaten zu begehen. Später habe U. ohne Details von dem Verfahren [gegen die „Gruppe S] erzählt und gesagt, dass „ich als Zeuge benannt werden könnte“. Außerdem habe er erzählt, dass er den Behörden „Informationen übergibt“ und von den Behörden unterstützt werde. Insgesamt schätzt der Zeuge die Anzahl der Telefonate auf 15 bis 20. U. habe ihn dabei ausschließlich in der Klinik angerufen. Der fortbestehende Kontakt habe ihn überrascht, da so etwas eher die Ausnahme sei.

Der Zeuge sagt, für ihn sei U. „offen“ und „kein durchschnittlicher Typ“. Dieser habe eine „hohe Sensitivität für Ungerechtigkeit“. Er habe eigene Anteile bei Konflikten benennen können. „Das fand ich schon so außergewöhnlich bei ihm“, so der Zeuge. U. sei mit der Vordiagnose einer Borderline-Persönlichkeitsstörung zu ihm gekommen. Diese Diagnose habe man erst einmal ernst genommen, aber auch geprüft. „Es gab sicherlich Persönlichkeitszüge, die in diese Richtung gingen“, erklärt der Zeuge, aber sie seien nicht ausgeprägt gewesen. Laut VR wurde U. eine dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert. Stefan S. sagt dazu, man habe bestimmte Anteile einer solchen Störung feststellen können. U. habe eine gewisse Neigung gehabt, sich in den Vordergrund zu stellen. Das habe man als „histrionisch“ bezeichnet. Der Zeuge erklärt, U. habe den Eindruck gehabt, „wir wollen ihm nichts Böses“, und verstanden, dass man gemeinsam einen Weg aus dem Maßregelvollzug zu finden versuchte. Er habe Fortschritte gemacht. Die Persönlichkeitsstörung sei nicht so ausgeprägt gewesen, dass man U. nicht hätte rehabilitieren können.

Fluchtversuche und Ausraster: U.s Zeit in Haft nach einem negativen Gutachten

Der VR kommt auf die neue Diagnose von Dr. Peters vom Februar 2015 zurück, die bei U. eine Krise ausgelöst habe. Er gibt Auszüge aus Berichten nach diesem Gutachten wieder: U. habe ein Glas nach einer Pflegekraft geworfen, sie aber verfehlt. Als U. wegen des neuen Gutachtens der Umzug in die Einrichtung „Club 74 e.V.“ [eine soziale Einrichtung u.a. für psychisch Kranke in Minden] abgesagt worden sei, habe er gebrüllt und Dinge geworfen. Am 27. Juni 2015 sei U. aus dem Maßregelvollzug geflohen und am Tag darauf zurückgekehrt. Der Zeuge erinnert sich, man habe nach dieser Situation mit U. gesprochen und Prof. Kröber für ein neues Gutachten beauftragt, das dieser dann im Februar 2016 erstellte.

Gefragt nach Selbstschädigungstendenzen bei U. erwähnt der Zeuge das „Kawumm-Rauchen“ von Tabak durch eine Klopapierrolle, was sich U. offenbar im Gefängnis angewöhnt habe. [Dieses „Kawumm“ führte bei den Ermittlungen bereits zu Irritationen, da es irrtümlicherweise mit Sprengstoff assoziiert wurde.] Der VR fragt den Zeugen, ob er sich an politische Aussagen von U. erinnere. Der Zeuge antwortet: Nein, das sei kein Thema gewesen.

Der VR übergibt das Wort an den Sachverständigen Dr. Winckler. Dieser hakt bezüglich des Gutachtens von Dr. Peters nach. Dessen Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung liege nahe an der ursprünglich diagnostizierten narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Der Zeuge antwortet, dass daraus andere Maßnahmen resultieren würden. Das Problematische an Peters‘ Diagnose sei das Pathologische gewesen.

Im Anschluss spielt der VR drei Telefonate zwischen U. und dem Zeugen ab, die im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aufgezeichnet wurden.

TKÜ vom 8. November 2019: Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Stefan S.

Nach einer Begrüßung berichtet Paul-Ludwig U., GBA Zacharias sei involviert. Es gebe schon Verhaftungen, unter anderem eines ehemaligen BKA-Beamten. Im jedem Bundesland stünden 15 Mann bereit, und im Frühjahr seien Anschläge geplant. Er sei aufgrund seiner Biografie [mit langer Hafterfahrung] schnell in diese Kreise gekommen. Nun könne er denen [den Behörden] direkt Informationen von vor Ort liefern. Er sei in Berlin und Landau gewesen und fahre jetzt nach Hamburg. Er sei Beschuldigter als Mitglied einer terroristischen Vereinigung. Das höre sich erst einmal hart an. Bei ihm sei eine CO2-Pistole gefunden worden. Den Fall habe Zacharias „an sich gezogen“. Jemand vom BKA habe vor acht Wochen gesagt, er hoffe, dass das [die „Gruppe S] nur Maulhelden seien und dass U. wegen seiner Vorgeschichte der ideale Türöffner sei. Dann bezeichnet sich U. als „Admin für den militärischen Bereich“. [Im Gerichtssaal greifen sich mehrere der anderen Angeklagten an den Kopf.] Weiter erzählt U. über seine Gruppe: „Die haben tatsächlich die Absicht, einen Bürgerkrieg zu provozieren, um die Regierung dadurch zu stürzen.“ Das seien keine Hartz-IV-Bezieher. Er nehme das als zweite Chance wahr. „Weil Paul-Ludwig U. wird es [im Zeugenschutz mit neuer Identität] nie gegeben haben.“ Alles komme weg, auch alle Straftaten. „Wenn ich im Zeugenschutz bin, kann ich mir eine neue Identität ziehen und bin auf Null. Völlig sauber. Kann mir aussuchen, wohin ich gehe. Kann einen Beruf wählen.“ [Im Telefonat lacht U. wie ein kleines Kind.] „Kann mein Leben neu starten. Das Leben geht weiter.“ Dann gebe es auch keine Gutachten mehr. „Alles was ich habe, ist schon weg.“

U. fährt fort: „Diese ganze Sache hier hat mich erwachsen werden lassen. […] Ich bin in der Lage, sachliche Entscheidungen treffen zu können.“ Er hätte noch irgendwann abspringen können. Aber „weil ich weiß, was geplant ist, konnte ich nicht zurückgehen“. Sonst würde er sich Vorwürfe machen, wenn irgendwann im Fernsehen über Anschläge berichtet würde und er sich sagen müsste: „Ich hätte das verhindern können.“ U. fährt fort: „Im Grunde denke ich, unter dem Strich ist die Entscheidung gut.“ Er habe sich nie über seine Haftstrafen beschwert; „wer A sagt, muss auch B sagen“. Dann bilanziert U.: „Mein ganzes Leben war nur Action. Vielleicht kann ich das abstreifen.“ Damit endet das Gespräch.

Der VR bittet um Erklärungen. Marcel W.s Rechtsanwalt (RA) Picker sagt, das Gespräch erinnere an die Telefonate U. mit dessen Bewährungshelfer W. Paul-Ludwig U. zeige ein starkes Mitteilungsbedürfnis, das Gespräch sei eher ein Monolog.

RA Berthold, Verteidiger von Michael B., argumentiert, die Frage nach der Moral sei beantwortet. U. habe bereits am 8. November 2019 seinen gesamten Plan skizziert. Es solle Anschläge auf Moschee geben, um einen Bürgerkrieg auszulösen.

TKÜ vom 6. Dezember 2019: Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Stefan S.

Nach der Begrüßung erzählt Paul-Ludwig U., dass er nächstes Wochenende über Minden nach Hamburg zu einem wichtigen Treffen fahre. Er sei letzten Monat für Treffen 1.900 Kilometer mit Auto und Zug unterwegs gewesen. Nach dem Treffen in Hamburg würden die [Behörden] „dann weitermachen mit dem, was sie haben.“ Er selbst hingegen könne nicht weitermachen: „Das kann ich mir gar nicht mehr leisten.“

Zu diesem recht kurzen Telefonat gibt niemand der Verfahrensbeteiligten eine Erklärung ab.

TKÜ vom 20. Januar 2020: Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und Stefan S.

Stefan S. fragt, ob alles gut gegangen sei. U. antwortet, dass das Treffen verschoben worden sei auf den 8. Februar in Minden. Da werde es einige Festnahmen geben. Danach sprechen die beiden über Privates.

Auch zu dieser Aufnahme gibt niemand Erklärungen ab.

Der VR entlässt den Zeugen und fragt nach Statements zu dessen Befragung. Marcel W.s RA Miksch ergreift das Wort und betont die Einschätzung des Zeugen, dass U. die Tendenz habe, sich in den Vordergrund zu stellen.

RA Hofstätter: Mandant Tony E. schrieb in den Chatgruppen nichts von Belang

Anschließend beendet der VR ein Selbstleseverfahren [es geht um Gruppen-Chats] und bittet auch hierzu um Erklärungen. RA Herzogenrath-Amelung, Verteidiger von Frank H., greift Chatnachrichten auf, in denen sich Werner S. vorstellt und schreibt, er habe gedient bei den Pionieren der Bundeswehr und vier Jahre bei den Alpini [den italienischen Gebirgsjägern]. Der RA bezeichnet das als Lüge.

RA Hofstätter verliest eine längere Stellungnahme zu den Chatgruppen. Eingangs verkündet er allgemein, sein Mandant Tony E. komme in neun der 20 Chatgruppen gar nicht vor und sei in sieben weiteren nicht aktiv gewesen. Anschließend geht der RA auf die einzelnen Chatgruppen ein und beginnt mit „Last Man Standing“. Hier habe E. nur drei Begrüßungen gepostet und sei sofort ausgetreten, als Paul-Ludwig U. ein Foto einer Waffe gepostet habe. U. habe außerdem wie aus dem Nichts „Nieder mit den Moscheen“ geschrieben. Bezüglich der Chatgruppe „Aug in Aug – Division 2016“ gibt der RA bekannt, dass sein Mandant dort fast nur Smalltalk betrieben habe. Im Chat „Division 2016 – Original“ habe E. 17 Nachrichten verschickt und darin von der Entwaffnung des Volkes geschrieben sowie seiner Vermutung, dass nach dem Halle-Attentat auch Sportschützen und Jäger entwaffnet würden. 182 Nachrichten habe E. in die Gruppe „Aufklärung“ geschickt, dort sei es aber lediglich um organisatorische Belange des „Freikorps“ gegangen. In der Gruppe „Division 2016 – Bewerber“ habe U. fast nur Begrüßungsformeln versandt. Er sei kein Administrator gewesen und habe dort keine staatsfeindliche Gesinnung ausgedrückt.

Auch RA Miksch und RAin Schwaben bewerten die Chatnachrichten ihrer Mandanten als unspektakulär

Anschließend ergreift RA Miksch das Wort und bekundet, dass sein Mandant Marcel W. in der Chatgruppe der „Wodans Erben“ keine Gewaltfantasien geäußert habe. Es sei die Rede von der „Schaffung von Sammelstellen für den Ernstfall“. Auch die Erklärung zum Hummelgautsche-Treffen höre sich nach einem Prepper-Treffen an.

RAin Schwaben gibt an, dass nur zwei Chat-Gruppen ihren Mandanten Markus K. beträfen. Er habe auf Thomas N.s Nachricht „Jetzt heißt es kämpfen, und der Michel schläft noch“ mit den Worten reagiert: „Ich leiste Widerstand nach den Spielregeln des Systems.“ U. hingegen habe auf K. wie folgt geantwortet: In Minden gehe es um etwas anderes, das werde er schon noch sehen. Mit dieser Erklärung endet der 65. Prozesstag.

prozesstage64

Prozesstag 64: Mordpläne gegen den Spitzel Paul-Ludwig U.

Nachdem zuletzt mehrere Prozesstage mit Hintergrund Corona-Pandemie abgesagt worden waren, wurde der Prozess gegen Mitglieder und Unterstützer der „Gruppe S“ am 29. März 2022 vor dem OLG in Stuttgart mit dem 64. Prozesstag fortgesetzt. Diesen Hauptverhandlungstag konnten wir aus personellen Gründen ausnahmsweise und erstmals nicht dokumentieren. Wir bitten das zu entschuldigen.

Nach Angaben des WDR wurden beim 64. Prozesstag Mordpläne gegen Paul-Ludwig U. thematisiert. U. war nach dem Treffen der „Gruppe S“ am 8. Februar 2020 im ostwestfälischen Minden bei seinen „Kameraden“ in Verdacht geraten, ein Spitzel zu sein. Der WDR berichtete mit Hinweis auf den Verhandlungstag, dass „der Polizeiinformant so schnell wie möglich umgebracht werden“ sollte. In diesem Zusammenhang war dem späteren Angeklagten Thomas N. aus Minden – Gastgeber des Treffens – auch aufgefallen, dass während des Treffens vor seiner Haustür ein ihm merkwürdiges erscheinendes Auto abgeparkt war.

Nach Angaben eines Journalisten der Stuttgarter Nachrichten waren die Mordpläne den in die Beweisaufnahme eingeführten abgehörten Telefonaten zu entnehmen. Derartige Pläne waren bereits am 33. Prozesstag in anderen Telefonaten zu hören gewesen (siehe Bericht zum 33. Prozesstag).

Ein weiteres Thema beim 64. Prozesstag waren nach Angaben des StN-Kollegen Geldbeträge in Höhe von 50 bis 500 Euro, die Paul-Ludwigs U.s erster Bewährungshelfer alle paar Wochen an diesen ausgezahlt hatte.

Hintergründe dazu finden sich im Bericht zum 15. Prozesstag.

Wir bedanken uns bei den Kolleg*innen des WDR und den Stuttgarter Nachrichten.

prozesstage63

Prozesstag 63: Paul-Ludwig U.s Kontaktbeamter beim LKA sagt aus – Teil II

Am 24. Februar 2022 ging die Vernehmung des Zeugen Michael K. weiter, also des LKA-Kontaktbeamten von Paul-Ludwig U. K. berichtete von Beschuldigten-Vernehmungen mit U. am 7. November und 10. Dezember 2019 sowie am 14. Januar und 9. Februar 2020. Die ersten drei Vernehmungen fanden vor geplanten Treffen statt, die dann aber kurzfristig ausfielen, das letzte am Tag nach dem Mindener Treffen. Deutlich wurde bei der Vernehmung von K. an einigen Stellen, wie dringend die Behörden auf U.s Informationen angewiesen waren. Ansonsten ging es um die Kontrolle von U. am 2. Oktober 2019 am Heidelberger Hauptbahnhof, bei der die Polizei bei ihm eine CO2-Pistole beschlagnahmte. K. berichtete, dass es sich dabei um eine fingierte Zufallskontrolle gehandelt habe, da man in der Telefonüberwachung von der Schusswaffe erfahren und sie ihm zur Gefahrenabwehr habe abnehmen wollen. Offenbar unterstellten die Behörden ihrem wichtigsten Hinweisgeber eine gefährlich kurze Zündschnur. Der Vorsitzende Richter (VR) hakte nach, ob U. in diesem Fall von seiner Rolle als Hinweisgeber profitierte hätte, da das Mitführen einer Schusswaffe ein Verstoß gegen U.s Bewährungsauflagen dargestellte habe, U. aber dennoch auf freiem Fuß geblieben sei. Der Zeuge wich diesbezüglich aus. Zudem sprach der Zeuge noch über „zeugenschutzähnliche Maßnahmen“, die das LKA zum Schutz von U. eingeleitet hätte.

Am 7. November 2019 fand im K6 der Heilbronner Kriminalpolizei eine weitere Beschuldigtenvernehmung von Paul-Ludwig U. statt, an der neben dem Zeugen Michael K. die Beamtin S. und eine Protokollantin teilnahmen. Wie bei den meisten Vernehmungen zuvor stellte laut K. seine Kollegin S. die meisten Fragen. Laut K. gab es drei Ermittlungs-Stränge: die „Gruppe Marion G.“, die „Gruppe Teutonico“ [später „Gruppe S“] und die „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“. Der VR will wissen, warum die Protokollantin das Vernehmungsprotokoll nicht unterschrieben habe. Der Zeuge gibt an, das wisse er nicht, er vermute aber eine Angst, mit dem Thema Terrorismus in Verbindung gebracht zu werden. Der VR spricht bei der fehlenden Unterschrift von einer „seltsamen Häufung“.

K. sagt aus, Thema der Vernehmung am 7. November 2019 sei unter anderem eine Notfall-Liste von Marion G. gewesen; er vermute dahinter eine nach Wohnorten sortierte Liste [von Personen oder Orten]. U. habe auch berichtet, dass Marion G. in ihrer Nähe einen Unterschlupf einrichtet habe für den Fall, dass „etwas vorgefallen ist“. Damit, so der Zeuge, seien Übergriffe durch Migranten oder Gegenwehr gemeint gewesen. Dann habe man den Unterschlupf zum Schutz und Untertauchen nutzen wollen. Paul-Ludwig U. habe Marion G. als Chefin ihrer Gruppen beschrieben, sie habe aber in der „Gruppe Teutonico“ und beim Hummelgautsche-Treffen wenig Akzeptanz erfahren. Sie habe mit Pfeil und Bogen auf Flüchtlinge schießen wollen, weswegen man sie nicht ernst genommen habe. Die Gruppen von Marion G. hätten laut U. Teutonico [Werner S.] dazu gedient, neue Mitglieder zu rekrutieren.

Zum Komplex „Gruppe Teutonico“ habe U. berichtet, dass man sich am 14. Dezember 2019 in Hamburg [durch mehrere Verschiebungen wurde daraus das Treffen am 8. Februar 2020 in Minden] treffen wolle und dafür die Chatgruppe „Besprechungszimmer“ eingerichtet habe. Der VR zitiert Paul-Ludwig U. „Wer zusagt, muss kommen. Wer nicht kommt, verliert einen Finger.“

Noch immer unklar: Wer war der angebliche Personenschützer im Umfeld der „Gruppe S“?

Der VR fragt nach einem angeblichen BKA-Personenschützer, den Paul-Ludwig U. erwähnt hat. K. sagt, dazu gebe es keine Erkenntnisse. [U. identifizierte Ralph S. aus Schleswig-Holstein als angeblichen ehemaligen BKA-Beamten.] Der VR fragt auch nach der Angabe von Paul-Ludwig U. bezüglich eines angeblichen Treffens mit ehemaligen Fremdenlegionären. Diese seien laut U. speziell trainiert und gefährlich. Weiter zitiert der VR U. zu dem Treffen in Hamburg: „Ich werde dann eingeweiht, was da besprochen wurde und was im Frühjahr passieren soll.“ Laut Vernehmungsprotokoll habe K. an diesem Punkt nicht nachgehakt. Der VR möchte den Grund hier wissen. K. gibt an, das nicht mehr zu wissen.

Weiter gibt der VR Aussagen U.s über das geplante Hamburger Treffen wieder, denen zufolge auch das „Freikorps“ und die „Bruderschaft Deutschland“ sowie die Rockergruppen „Hells Angels“ und „Gremium MC“ teilnehmen sollten. [Vermutlich entspringt zumindest Letzteres U.s Fantasie.]

Nun kommt der VR auf den Fund einer Schusswaffe in U.s Rucksack bei einer Polizeikontrolle am Heidelberger Bahnhof zurück, die bereits am vorigen Verhandlungstag Thema war. Der VR will wissen, ob U. vom LKA die Erlaubnis bekommen habe, eine Waffe mitzunehmen. [Das deutete U. in einem Telefonat an.] Der Zeuge streitet das ab.

Paul-Ludwig U., die Schusswaffen und die Polizei

Anders verhielt es sich offenbar mit U.s Sorge, beim Hamburger Treffen könnte er von einem der anderen Teilnehmer eine Waffe erhalten. Bei einem Telefonat mit seinem ehemaligen Bewährungshelfer Jens W. sagte U. diesbezüglich, er solle Michael K. in diesem Fall telefonisch Bericht erstatten und das Magazin herausnehmen. [Was bedeuten würde, eine angebotene Waffe nicht abzulehnen.] Der Zeuge K. bestätigt, dass er U. diesen Ratschlag gegeben habe.

Der VR weist auf den Widerspruch hin, dass Paul-Ludwig U. aufgrund seiner Auflagen keine CO2-Pistole mitführen durfte, nun aber eine Waffe annehmen und sich nicht strafbar machen solle. K. argumentiert, sein Rat sei es gewesen, U. sollte eine angebotene Waffe unschädlich machen.

Der VR zitiert Paul-Ludwig U., vermutlich erneut aus einem abgehörten Telefonat: „Mein Plan ist, dass ich berichte, wenn ich eingeweiht bin. Und dann bin ich raus.“ Für den VR klingt das, als wäre U. mit einem behördlichen Auftrag nach Hamburg gefahren, Informationen zu beschaffen. Michael K. hält dagegen, er verstehe U.s Satz so, dass er nur so lange beim Treffen bleibe, wie er brauche, um für die Polizei dienliche Informationen zu sammeln. Was wäre denn gewesen, fragt der VR, hätte Paul-Ludwig U. die „Gruppe S“ verlassen? Michael K. gibt an, dass er mit Kollegen darüber gesprochen habe. „Für mich war immer klar: Der Mann versorgt uns mit Informationen, und er versorgt uns, weil er das freiwillig so will.“ Hätte U. aus der Gruppe aussteigen wollen, hätte das LKA ihn nicht aufgehalten, sagt K.

Nun will der VR mehr über U. im Zusammenhang mit der „Bruderschaft Deutschland“ wissen. Der Zeuge berichtet, dass Paul-Ludwig U. erzählt habe, über Empfehlungen in die „Sektion Süd“ der „Bruderschaft Deutschland“ gekommen zu sein. Für die „Sektion Süd“ seien Stefan M., „Stöpsel“ und ein Herr M. [Patrick M.] verantwortlich gewesen.

Beschuldigten-Vernehmung vom 10. Dezember 2019

Am 10. Dezember 2019 fand die nächste Beschuldigten-Vernehmung mit Michael K., Frau S., Paul-Ludwig U. und der Protokollantin statt – wobei die Protokollantin das Protokoll erneut nicht unterschrieb, wie der VR anmerkt. Michael K. kennt auch in diesem Fall den Grund nicht. Der VR kritisiert das erneut: „Ich möchte meinen Unmut kundtun, weil die Protokolle nicht unterschrieben sind.“ Außerdem fügt der VR an, dass in der Belehrung dieses Verhörs laut Protokoll der Vorwurf „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ lautete.

Im Verhör sei es, so Michael K., noch einmal um den Komplex „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“ und Treffen in Hamburg gegangen. In Bezug auf die „Bruderschaft Deutschland Sektion Süd“ habe Paul-Ludwig U. über ein zurückliegendes Treffen in Ottenhöfen im Schwarzwald mit „eher unter zehn“ Teilnehmern berichtet. Ein Nachfolgetreffen sei am 14. Dezember 2019 geplant gewesen. In diesem Zusammenhang sollte am Abend auch ein Konzert der Rechtsrock-Band „Kategorie C“ besucht werden. Paul-Ludwig U. habe aber an dem Treffen nicht teilnehmen können, da an diesem Tag das Treffen in Hamburg angesetzt gewesen sei. U. habe auch von geplanten Aktionen der „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“ gegen die Antifa in Freiburg berichtet. Er habe aber keine Details nennen können. In Bezug auf das geplante Treffen in Hamburg habe U. berichtet, dass er in Aktionen eingeweiht werden sollte. U. habe darunter Anschläge verstanden.

Der VR zitiert eine Aussage U.s aus dem Vernehmungsprotokoll nach der U. seine Sorge äußerte, was passieren könnte, wenn Ralf N. [„Bruderschaft Deutschland“] erfahre, dass er (U.) für die Polizei arbeite. Der VR fragt, warum „arbeite“ in Anführungsstrichen protokolliert wurde. Michael K. begründet das damit, dass U. ja nicht für sie arbeite. Der VR fragt weiter nach, ob Paul-Ludwig U. sich über die Dauer der Ermittlung immer mehr als Teil des LKA gesehen habe. Michael K. verneint das, „aber wir haben vor allem mit seinen Informationen gearbeitet“.

„Wir holen Sie da raus, wenn Sie gefährdet sind, und bringen Sie unter“

Der VR fragt Michael K., ob es nach dem Hamburg-Treffen ein Gespräch über das Thema Zeugenschutz gegeben habe. Michael K. sagt, das sei schon lange Thema gewesen. Von der Stelle, die das entscheidet, habe es eine Forderung nach einer Verzichtserklärung gegeben. [Wer worauf verzichten sollte, erklärt der Zeuge nicht. Eventuell sollte U. unterschreiben, dass er auf Zeugenschutz verzichtet.]

Der VR fragt, wie es nach dem 14. Dezember weitergehen sollte. Er zitiert aus einem Telefonat von Paul-Ludwig U. vom 13. Dezember mit einem Freund, in dem U. sagt, dass er nach dem Dienstag alle Kontakte löschen müsse. Einen Paul-Ludwig U. gebe es dann nicht mehr. [Siehe Prozesstag 25] Michael K. gibt an, man habe U. gesagt: „Wir holen Sie da raus, wenn Sie gefährdet sind, und bringen Sie unter.“

Der VR zitiert aus einer E-Mail von Paul-Ludwig U. an Michael K. vom 15. Dezember 2019. Er bedauere die Absage des Treffens im Hamburg. Ein neues Treffen solle am 16. Januar 2020 stattfinden. Er solle der GBA bitte ausrichten, dass es ihm leid tue, dass das Treffen abgesagt worden sei. Man müsse jetzt die vier Wochen noch abwarten. Der VR weist darauf hin, dass man eine starke Identifikation mit dem LKA aus der E-Mail herauslesen könne. Michael K. erwidert, U. habe wohl vermutet, „dass wir uns entsprechend aufstellen“ [vermutlich eine Überwachung für das Treffen organisieren], aber das habe U. nicht gewusst. Tatsächlich hätten sie sich „mit allen Kräften aufgestellt für jedwedes Szenario“.

Beschuldigten-Vernehmung vom 14. Januar 2020

Anlass für die Beschuldigten-Vernehmung am 14. Januar 2022 in Heilbronn war laut Michael K. das abgesagte, für den 18. Januar 2020 geplante Treffen in Hamburg. Neben der Beamtin S. und der Protokollantin sei noch ein Herr F., ein Experte für Polizeirecht, dabei gewesen. Dieser habe eine polizeirechtliche Befragung mit Paul-Ludwig U. durchgeführt. Daneben sei es im Verhör erneut um die „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“ gegangen. Auch mit dem Protokoll dieser Vernehmung ist der VR nicht zufrieden. Darin stehe nichts von der polizeirechtlichen Befragung. Außerdem sei das Protokoll wieder nicht unterschrieben.

In der Vernehmung gab U. zu Protokoll, dass Teutonico zum geplanten Termin bei einem Treffen in Italien gewesen sei; man habe kurz ein Skype-Treffen erwogen, dann jedoch den Termin verschoben. Der VR zitiert aus dem Protokoll: „Es ist noch keiner 100 Prozent von Teutonico eingeweiht worden.“ Es gab laut VR am 6. Februar 2020 in Heilbronn erneut ein Treffen zwischen Paul-Ludwig U. und den Behörden, bei dem U. über den Zeugenschutz aufgeklärt wurde: Dieser sei zu umfangreich, man ergreife jetzt vorläufige Maßnahmen.

Beschuldigten-Vernehmung vom 9. Februar 2020

Der Zeuge erzählt von mehreren Telefonaten mit Paul-Ludwig U. am 8. Februar 2020 [an dem das Treffen in Minden stattfand]. Darunter eines um 19:17 und ein weiteres um 23:30 Uhr. Bei letzterem habe Paul-Ludwig U. von der Verfolgung durch ein schwarzes Auto bei der Heimreise von ihm und einem weiteren Angeklagten erzählt. Michael K. gibt an, dass ihm mögliche [Überwachungs-]Maßnahmen nicht bekannt seien. Er sei nur der Leiter der Ermittlungen gewesen. Am Folgetag des 8. Februar habe sich U. erneut mit dem LKA treffen sollen, er habe jedoch um 11:00 Uhr angerufen, dass er zusammengebrochen sei. Trotzdem sei die Beschuldigten-Vernehmung nach der Entlassung U.s aus dem Krankenhaus durchgeführt worden. [Offenbar brauchten die Behörden dringend Informationen darüber, was in Minden besprochen wurde.] Diese Vernehmung fand in U.s Wohnort Mosbach im Beisein von Michael K., Paul-Ludwig U. und der Beamtin S. statt und wurde als Video aufgezeichnet. [Das Video wurde im Prozess bereits als Beweismittel eingeführt [siehe Prozesstag 8]. Für die Verschriftlichung standen, wie K. aussagt, vier Mitarbeiter bereit; man habe es sehr eilig gehabt. Der VR merkt an, dass U. in der Aufnahme das LKA mal mit „ihr“ anspricht, dann aber auch sich selbst einschließt und von „wir“ spricht. Zudem zitiert er U. mit dessen Äußerung: „Ich als Paul weiß genau, wenn ich mich jetzt rausziehe, werden sie das machen.“

Der VR fragt den Zeugen nach einem Schreiben vom 6. Februar 2020 von StAin Zacharias mit der Bitte an das LKA, einen Zeugenschutz-Status für Paul-Ludwig U. zu prüfen. Der Zeuge gibt an, für U. sei eine zeugenschutzähnliche Maßnahme ergriffen worden.

Die Kontrolle von U. am Hbf Heidelberg

Anschließend interessiert sich der VR für die Kontrolle von Paul-Ludwig U. am Hauptbahnhof in Heidelberg am 2. Oktober 2019. Michael K. gibt an, dass sie aus überwachten Gesprächen gewusst hätten, dass Paul-Ludwig U. Waffen bei sich führt. Sie hätten deswegen die Kontrolle initiiert, „weil wir nicht wollten, dass eine Situation entsteht, wo er gefährlich wird“. Der VR zitiert eine Meldung der Bundespolizei vom 2. Oktober 2019, nach der die Schusswaffe sichergestellt worden sei, U. seine Reise nach Gießen aber habe fortsetzen dürfen. Der kontrollierende Beamte schrieb in seiner Meldung, dass man U. „zufällig angetroffen“ habe. Michael K. gibt an, mit der Einsatzmaßnahme nichts zu tun gehabt zu haben. Das LKA könnte der Bundespolizei auch keine Aufträge erteilen.

Im Folgenden fragt der VR den Zeugen, ob Paul-Ludwig U. sich an ihn gewandt habe mit der Bitte, die Sache aus der Welt zu schaffen, und ob er wisse, ob das BKA, LKA, der GBA oder irgendwer sonst versucht habe, das Verfahren einstellen zu lassen. Der Zeuge verneint das. Der VR weist auf ein Telefongespräch zwischen Paul-Ludwig U. und seinem ehemaligen Bewährungshelfer hin, in dem dieser angibt, der Chef des BKA werde sich darum kümmern. Der Zeuge widerspricht: Es habe kein Gespräch gegeben, um auf das Verfahren einzuwirken. Das LKA habe der Bundesanwaltschaft den Gedanken mitgeteilt, das Verfahren einzustellen. Das sei aber abschlägig beschieden worden.

Schweigen und Erinnerungslücken beim LKA-Zeugen

Der VR verweist auf ein weiteres Telefonat zwischen Paul-Ludwig U. und seinem ehemaligen Bewährungshelfer, in dem U. behauptet habe, die Akte (in Sachen CO2-Waffe) sei geschlossen. Das klinge so, als hätte Michael K. bei StAin Zacharias vorgesprochen, das zu bereinigen. Das Verfahren sei dann gegen eine Geldzahlung eingestellt worden. Michael K. antwortet, er habe U. sicherlich den Tipp gegeben, sich an Frau Zacharias zu wenden. Der VR verweist auf eine E-Mail vom 27. November 2019 von Paul-Ludwig U. an Frau S., in der dieser kundgetan habe, dass ein Besuch eines Treffens mit Teutonico nicht wegen einer Verhandlung [vermutlich bezüglich der gefundenen Schusswaffe] gefährdet werden dürfe. Er bitte um eine Verschiebung. Michael K. sagt, dass man sicherlich darüber beraten habe. Sie [vom LKA] hätten aber keinen Einfluss darauf genommen. Der VR fragt, ob Frau Zacharias jemals gesagt habe, sie werde dafür sorgen, dass Paul-Ludwig U. nicht verurteilt werde. Der Zeuge sagt, das sei ihm nicht bekannt.

Der VR zitiert aus einem Telefonat von Paul-Ludwig U. mit Michael K. vom 6. Dezember 2019 [siehe Prozesstag 42]. U. fragt darin, ob „das mit der Waffe geregelt“ sei. Michael K. antwortet, das sei alles etwas heikel. Es dauere noch länger, bis das Verfahren anfängt. Der VR interpretiert das Telefonat so, dass die beiden Gesprächspartner eventuell auf eine Aussage [von StAin Zacharias?] Bezug genommen hätten. Michael K. widerspricht, er habe allgemein gemeint, dass das Verfahren länger auf sich warten lasse. Der VR fügt hinzu, dass U. noch in mehreren weiteren Telefonaten den Eindruck vermittle, dass der GBA ihm in Bezug auf das Waffengesetz und einen möglichen Bewährungswiderruf behilflich sei. Ob K. so etwas je mitbekommen habe? Der Zeuge schweigt. Der VR verweist auf eine E-Mail von Anfang September 2019 von Paul-Ludwig U. an den Zeugen, in der es um einen möglichen Bewährungswiderruf ging. Ob das je Gesprächsinhalt mit dem GBA gewesen wäre? Michael K. antwortet, dass das im Raum gestanden habe. Der VR fragt, ob er in Heidelberg [beim Verfahren wegen der Schusswaffe] zur Verhandlung geladen gewesen sei. Der Zeuge verneint. Der VR hält dagegen: Eine Verfügung [aus dem Heidelberger Prozess] besage, Michael K. sei als Zeugen abzuladen. Nun erinnert sich der Zeuge plötzlich doch: „Ach ja! Da gab es terminliche Probleme. Hatte ich vergessen.“

Der Rest dieses Prozesstags ab 15:50 Uhr ist nicht protokolliert.

prozesstage62

Prozesstag 62: Paul-Ludwig U.s Kontaktbeamter beim LKA sagt aus – Teil I

Am 22. Februar 2022 wurde der Hauptkommissar Michael K. als Zeuge vernommen. K. war ab September 2019 als Beamter des LKA Stuttgart in die Ermittlungen zuerst gegen die Gruppe um Marion G. und ab November gegen die „Gruppe S“ involviert. Der Zeuge berichtete vor allem über U.s Vernehmungen vom 17. September, 1. Oktober und 14. Oktober 2019. Aus seiner Zeugenaussage wurde deutlich, dass Paul-Ludwig U. schon vor dem Treffen an der Hummelgautsche von Anschlagsplänen seiner Gruppe gegen Politiker*innen und Schwarze berichtete und den Zusammenschluss als Terrorgruppe bezeichnete. Auch zu der im Prozess bereits hitzig diskutierten Frage, ob U. tatsächlich nur Hinweisgeber gewesen sei oder wie ein V-Mann Gegenleistungen für seine Informationen bekommen habe, gab der Zeuge Auskunft. Dabei konnte er sich jedoch an einige zentrale Punkte nicht erinnern. Vorwürfe der Gegenleistung für U. wie beispielsweise einen Straferlass stritt er ab.

Hauptkommissar Michael K. berichtet eingangs über seinen beruflichen Werdegang. Er habe 1988 bei der Polizei angefangen, zuerst beim Streifendienst und später bei der Rauschgiftfahndung. Dann sei er in den gehobenen Dienst gekommen. Ab 2006 habe er in der Inspektion 610 beim LKA gearbeitet, zumeist im Bereich Auswertung bei der PMK [politisch motivierten Kriminalität] Rechts. Seit 2018 sei er verantwortlich für Ermittlungen in unterschiedlichen Bereichen: Rechtsextremismus, Linksextremismus, Reichsbürger/Delegitimierer. Im September 2019 habe es durch das ZK10 in Gießen [die dortige Staatsschutzabteilung] erste Hinweise auf den Kreis um Marion G. gegeben. Er habe sich mit seiner Kollegin S. federführend darum gekümmert. Ab November habe sich dann in den Ermittlungen die Gruppe der heutigen Angeklagten herauskristallisiert. K. berichtet, er habe den „Arbeitskreis Ermittlungen“ geleitet, der zuerst den Arbeitsnamen „Nukleus“ in Anspielung auf die Chatgruppe „Der harte Kern“ getragen habe und später in „Valenz“ umbenannt worden sei. Diesen Namen habe die Ende November 2019 gegründete Sonderkommission übernommen, die man eingerichtet habe, als die Maßnahmen [Überwachung] ein gewisses Maß überschritten hätten. Bei den Ermittlungen habe er sich um die Organisation und Kommunikation gekümmert. Zu Beginn sei von der Generalbundesanwaltschaft (GBA) Frau Zacharias seine Ansprechpartnerin gewesen, später Frau Dr. Bellay.

10. September 2019: Die ersten Kontakte der Ermittlungsgruppe zum Hinweisgeber Paul-Ludwig U.

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt nach dem Kontakt zu Paul-Ludwig U. Der Zeuge erklärt, er habe zu U. Kontakt aufgenommen, weil der sich als Hinweisgeber gemeldet habe. U. sei in einer Mitteilung des ZK10 vom 10. September 2019 aufgetaucht, laut der U. von einem Treffen am 14. September 2019 in Heilbronn berichtetet habe. Der VR bittet den Zeugen, U.s Glaubwürdigkeit einzuschätzen. K. erwidert, man habe U. über polizeiliche Informationssysteme überprüft. Vor dem ersten Zusammentreffen mit U. habe er vom ZK10 die bisher gesammelten Informationen und Aussagen von U. bekommen, ebenso wie das Ergebnis der Observation [des Treffens in Heilbronn]. Er habe sich auch bei den Landesverfassungsschutzämtern und den Polizeibehörden über U. erkundigt und Ergebnisse aus Hessen und Bayern erhalten. K. fügt an, er sei konstant U.s Kontaktperson gewesen, um Brüche zu vermeiden und dessen Aussagebereitschaft nicht zu stören.

Darüber, dass Paul-Ludwig U. angeblich V-Mann für Verfassungsschutzämter gewesen sein soll, wisse er nichts, betont der Zeuge. Aber U. habe berichtet, dass er sich schriftlich an den VS gewandt und dieser ihm lange nicht geantwortet habe. Der VR fragt den Zeugen, wie er einen „Hinweisgeber“ von einer „Vertrauensperson“ abgrenze. Der Zeuge antwortet, ein Hinweisgeber gebe nur einmal und unaufgefordert einen Hinweis. Er bezeichnet U. konkreter als „Hinweisgeber und Auskunftsperson“ und als „derjenige, durch dessen Informationen dieses Verfahren erst zustande gekommen ist“. Die GBA habe U. nie einen Auftrag gegeben.

„So wahr ich hier sitze, hat es solche Aufträge nie gegeben.“

Der VR hakt nach, ob Paul-Ludwig U. eventuell über „Hinweise zwischen den Zeilen“ ein inoffizieller Auftrag erteilt worden sein könnte. Michael K. verneint das vehement: „Zu 100 Prozent, so wahr ich hier sitze, hat es solche Aufträge nie gegeben.“ Später verweist der VR auf ein Telefongespräch zwischen Paul-Ludwig U. und seinem ehemaligen Bewährungshelfer Jens W., in dem U. sagte, er „mache das offiziell alles freiwillig“. Michael K. interpretiert das so, dass U. Vertrauensperson sein und Zeugenschutz erhalten wollte, aber die Voraussetzungen nicht erfüllt habe. Paul-Ludwig U. habe aus seiner Sicht eine klare Linie verfolgt. „Er hatte eine Idee und verfolgte sie.“ Um Anerkennung sei es U. seiner Ansicht nach nicht gegangen. Stattdessen nennt der Zeuge drei andere Motive, die er bei U. vermutet:

  • die verlorene Abneigung gegenüber der Polizei durch sein Kennverhältnis zu zwei Polizisten
  • das Bedürfnis, etwas wieder gut machen zu wollen
  • die Verhinderung von Anschlägen

Nun berichtet der Zeuge K. von seiner ersten Vernehmung des Beschuldigten Paul-Ludwig U. am 17. September 2019 im K6 der Heilbronner Kriminalpolizei. Außer U. und ihm hätten die Beamt*innen G., S. und T. sowie eine Protokollantin teilgenommen. Die meisten Fragen habe Frau S. gestellt. Ziel der Vernehmung sei gewesen, mehr über das Treffen in Heilbronn zu erfahren.

U. verglich „Gruppe S“ und IRA

Paul-Ludwig U. sei ordnungsgemäß belehrt worden [damals noch bezogen auf die „Bildung einer kriminellen Vereinigung]. Der Zeuge erinnert sich an „maschinengewehrsalvenartige Berichte“ von Paul-Ludwig U., also in hohem Tempo und mit vielen unterschiedlichen Themen. Über das Treffen am 14. September 2019 habe Paul-Ludwig U. berichtet, dass es Bezüge der Gruppe zur „Gelbwesten“-Bewegung in Frankreich gebe und die Gruppe „Sinn Fein“ und der IRA ähnle. U. habe über sich gesagt, er sei „als Admin Teil der IRA“. Später zitiert der VR Paul-Ludwig U.: „Das IRA-Prinzip war meine Idee.“

Dem Zeugen Michael K. war auch die Online-Gruppe „Der harte Kern“ namentlich bekannt. Er habe diesen Namen dahingehend interpretiert, dass es einen politischen Flügel gebe, der auf die Straße geht, und einen anderen, der sich Fähigkeiten an Waffen aneigne. Belege dazu habe man nicht gehabt. „Es stand erst einmal im Raum.“ U. habe vom Umgang mit Waffen berichtet und erzählt, dass er gefragt worden sei, ob er sich das zutraue. Außerdem habe U. von Überlegungen der Gruppe berichtet, Stützpunkte, Sammelstellen und Unterschlupfe zu einzurichten. Ein Matthias L., so ergänzt der VR, habe einen alten Bauernhof als Unterschlupf organisieren wollen.

Schon vor der Hummelgautsche berichtete U. über Terrorpläne

Weiter zitiert der VR aus der Vernehmung U.s: „Das Ziel ist, eine Art Bürgerkrieg zu provozieren“. Es seien laut U. Anschläge auf Hofreiter und Habeck geplant gewesen, und Marion G. habe mit einem Bogen auf „schwarze Menschen aus Afrika“ schießen wollen. Motivation der Gruppe sei laut U. die „Flüchtlingskrise“ gewesen. U. habe von einer ernst gemeinten Terrorgruppe gesprochen. An diese Punkte kann sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Er erwähnt jedoch, dass er an U.s Aussagen gezweifelt habe. U. hingegen habe nicht gewirkt, als würde er an seinen eigenen Aussagen zweifeln. U. habe „sehr leichtgläubig“ gewirkt.

Bezüglich der Gruppenstruktur habe U. bei der Vernehmung verschiedene Landesgruppen beschrieben, die Marion G. angeleitet habe. Anfangs habe U. Marion G. als Chefin dargestellt, im Laufe der Zeit hingegen als Anhängsel von Werner S. U. habe mehrfach den Wunsch geäußert, als Quelle geführt zu werden. In den Vernehmungspausen habe U. mit einer selbst gebastelten Klorollen-Pfeife Tabak geraucht; eine Konstruktion, die er in der Haft gelernt habe. [Dasselbe wurde U. beim Treffen in Minden als Drogen-Konsum ausgelegt.]

Beschuldigten-Vernehmung vom 1. Oktober 2019

Nach dem Treffen an der Hummelgautsche Ende September 2019 habe man sich am 1. Oktober erneut zu einer Vernehmung getroffen, berichtet der Zeuge. Neben ihm und U. seien wieder die Beamtin S. und eine Protokollantin anwesend gewesen. Er selbst habe U. dabei ergänzende Fragen gestellt. Der VR weist darauf hin, dass im Protokoll dieser Vernehmung von der „Bildung einer terroristischen Vereinigung (zur Begehung eines Mordes)“ die Rede sei. Der Zeuge berichtet, U. habe in dieser Vernehmung über die Pläne beim Hummelgautsche-Treffen mehr oder weniger wiederholt, was er zuvor schon berichtet habe: Habeck und Hofreiter seien als Ziele ausgemacht worden. Man habe mit dem Bogen von Marion G. geschossen, und es seien Waffen dagewesen. U. habe erzählt, dass er in Werner S.‘ Auto eine Waffe gesehen habe, und ein Daniel E. habe eine Makarow dabeigehabt. Ein „Manfred“ habe erzählt, er werde Waffen in Tschechien kaufen. Der Zeuge fügt an, dieser sei später als der Angeklagte Frank H. identifiziert worden. U. habe weiterhin berichtet, dass am Hummelgautsche-Treffen „Wodans Erben Germanien“ und das „Freikorps“ teilgenommen hätten. Der VR zitiert aus U.s Aussage, dass 1.000 Personen organisiert seien. Der Zeuge erinnert sich, er habe die Zahl für überzogen gehalten. U. sei davon ausgegangen, dass „Teutonico“ [Werner S.] das Treffen organisiert habe. Es sei auch die Rede davon gewesen, dass Werner S. sich der „Notfallliste“ von Marion G. bedienen sollte, um neue Mitglieder zu erhalten. In dieser zweiten Vernehmung habe U., so Michael K., erneut darum gebeten, als Quelle geführt zu werden. U. habe mehrfach die Kosten [beispielsweise für Bahntickets zu Vernehmungen und zu Treffen der Gruppe] betont, und dass es schön wäre, wenn er das nicht selber zahlen müsste. Michael K. gibt an, er habe prüfen lassen, ob U. vom Hinweisgeber zur Vertrauensperson werden könnte.

Beschuldigten-Vernehmung vom 14. Oktober 2019

Am 14. Oktober 2019 wurde U. in seinem Wohnort Mosbach erneut vernommen. Anwesend war neben ihm und dem Zeugen wieder die Beamtin S., die, wie sich der Zeuge erinnert, diesmal genau wie er rund 50 Prozent der Fragen gestellt habe.

Der VR fragt nach einem Auszug aus dem Protokoll, laut dem U. berichtet habe, dass in der Gruppe und auch in der „Bruderschaft Deutschland“ eine „Antifa-Liste“ kursiere. Michael K. sagt dazu aus, man habe prüfen müssen, ob es sich dabei um eine alte oder neue Liste handle.

Dann kommt der VR auf das Vorhaben des Zeugen nach der Vernehmung vom 1. Oktober 2019 zurück, nämlich prüfen zu lassen, ob U. vom Hinweisgeber zur Vertrauensperson werden könnte. Das habe nicht funktioniert, so der VR; er zitiert einen Vermerk, demzufolge die GBA keine Möglichkeit für eine derartige Statusänderung bei U. sehe. Der Zeuge bestreitet, sich daran erinnern zu können. Der VR bezeichnet diese Erinnerungslücke als „unglaubwürdig“.

Dann kommt der VR auf den Fund einer Schusswaffe bei U. zu sprechen. [Bei Paul-Ludwig U. wurde am 2. Oktober 2019 am Hauptbahnhof in Heidelberg bei einer Kontrolle eine CO2-Pistole entdeckt und beschlagnahmt. Vermutlich verstieß U. beim Führen dieser Waffe gegen seine Bewährungsauflagen. Ob ihm seine Rolle als Hinweisgeber dabei half, eine Sanktion zu umgehen, bot im Verfahren gegen die „Gruppe S“ bereits mehrfach Anlass zur Diskussion. Nähere Hintergründe zum Waffenfund im Bericht zum 9. Prozesstag.] Der VR erwähnt diesbezüglich, dass U. im Verhör Angst wegen dieses Fundes gezeigt habe, und dass der Zeuge ihm Mut zugesprochen habe. Er werde mit Frau Zacharias sprechen. Der Zeuge sagt aus, er könne sich nicht mehr an die Details erinnern, nur noch daran, dass es bei der Vernehmung am 14. Oktober um den Waffenfund und die Frage, „wie man mit der Anzeige umgeht“, gegangen sei.

LKA-Beamter K. bestreitet, U. vor einer Strafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes bewahrt zu haben

Der VR hält dem Zeugen ein Gespräch mit Paul-Ludwig U. vor, in dem dieser sich bei ihm nach dem aktuellen Stand bezüglich der Anzeige erkundigt. Der VR fragt, ob es dabei um das Ergebnis eines möglichen Gesprächs [mit Zacharias wegen des Waffenfunds bei U.] gegangen sei, und warum dieses Gespräch nicht am Telefon geführt wurde. [Er spielt darauf an, ob der Zeuge eventuell eine Überwachung des Gesprächs umgehen wollte.] Der Zeuge entgegnet, das Gespräch sei „zu wichtig“ gewesen, um es am Telefon zu führen.

Der VR zitiert aus einer E-Mail von Paul-Ludwig U. an das LKA Baden-Württemberg vom 10. Oktober 2019, in der dieser von einem überstürzten Handeln nach dem Halle-Attentat abrät. Der VR bezeichnet den Charakter der E-Mail als fordernd und fragt, ob über diese bei U. zunehmend beobachtbare Haltung mit Frau Zacharias gesprochen worden sei. Der Zeuge bestätigt, das sei immer Thema gewesen.

Nun nimmt der VR Bezug auf ein Telefonat zwischen Paul-Ludwig U. und seinem ehemaligen Bewährungshelfer Jens W. [vom 2. Oktober 2019, siehe Prozesstag 23.] Darin erzählt U., er müsse sich keine Sorgen machen wegen der Waffen-Anzeige. Michael K. werde sich kümmern. Der Zeuge K. widerspricht, das sei so nicht gewesen.

Ein Brief an den Generalbundesanwalt

Der VR thematisiert, dass die Vernehmung geendet habe mit der Übergabe eines Schreiben an den GBA, das Michael K. weiterleiten sollte. K. erklärt, in diesem Brief habe U. seine Gedanken und seine Motivation aufgeschrieben. Er habe das Schreiben weitergeleitet, könne sich jedoch an keine Reaktion erinnern; vielleicht habe man das mal in einer Besprechung thematisiert. Damit wird der Zeuge für diesen Prozesstag entlassen, er soll aber am Donnerstag erneut erscheinen.

Anschließend führt einer der Richter 112 Einzelposten per Selbstleseverfahren in den Prozess ein. [Details hierüber und der restliche Verlauf des Verhandlungstages konnten von der Prozessbeobachtung nicht protokolliert werden.]