Am 24. Februar 2022 ging die Vernehmung des Zeugen Michael K. weiter, also des LKA-Kontaktbeamten von Paul-Ludwig U. K. berichtete von Beschuldigten-Vernehmungen mit U. am 7. November und 10. Dezember 2019 sowie am 14. Januar und 9. Februar 2020. Die ersten drei Vernehmungen fanden vor geplanten Treffen statt, die dann aber kurzfristig ausfielen, das letzte am Tag nach dem Mindener Treffen. Deutlich wurde bei der Vernehmung von K. an einigen Stellen, wie dringend die Behörden auf U.s Informationen angewiesen waren. Ansonsten ging es um die Kontrolle von U. am 2. Oktober 2019 am Heidelberger Hauptbahnhof, bei der die Polizei bei ihm eine CO2-Pistole beschlagnahmte. K. berichtete, dass es sich dabei um eine fingierte Zufallskontrolle gehandelt habe, da man in der Telefonüberwachung von der Schusswaffe erfahren und sie ihm zur Gefahrenabwehr habe abnehmen wollen. Offenbar unterstellten die Behörden ihrem wichtigsten Hinweisgeber eine gefährlich kurze Zündschnur. Der Vorsitzende Richter (VR) hakte nach, ob U. in diesem Fall von seiner Rolle als Hinweisgeber profitierte hätte, da das Mitführen einer Schusswaffe ein Verstoß gegen U.s Bewährungsauflagen dargestellte habe, U. aber dennoch auf freiem Fuß geblieben sei. Der Zeuge wich diesbezüglich aus. Zudem sprach der Zeuge noch über „zeugenschutzähnliche Maßnahmen“, die das LKA zum Schutz von U. eingeleitet hätte.
Am 7. November 2019 fand im K6 der Heilbronner Kriminalpolizei eine weitere Beschuldigtenvernehmung von Paul-Ludwig U. statt, an der neben dem Zeugen Michael K. die Beamtin S. und eine Protokollantin teilnahmen. Wie bei den meisten Vernehmungen zuvor stellte laut K. seine Kollegin S. die meisten Fragen. Laut K. gab es drei Ermittlungs-Stränge: die „Gruppe Marion G.“, die „Gruppe Teutonico“ [später „Gruppe S“] und die „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“. Der VR will wissen, warum die Protokollantin das Vernehmungsprotokoll nicht unterschrieben habe. Der Zeuge gibt an, das wisse er nicht, er vermute aber eine Angst, mit dem Thema Terrorismus in Verbindung gebracht zu werden. Der VR spricht bei der fehlenden Unterschrift von einer „seltsamen Häufung“.
K. sagt aus, Thema der Vernehmung am 7. November 2019 sei unter anderem eine Notfall-Liste von Marion G. gewesen; er vermute dahinter eine nach Wohnorten sortierte Liste [von Personen oder Orten]. U. habe auch berichtet, dass Marion G. in ihrer Nähe einen Unterschlupf einrichtet habe für den Fall, dass „etwas vorgefallen ist“. Damit, so der Zeuge, seien Übergriffe durch Migranten oder Gegenwehr gemeint gewesen. Dann habe man den Unterschlupf zum Schutz und Untertauchen nutzen wollen. Paul-Ludwig U. habe Marion G. als Chefin ihrer Gruppen beschrieben, sie habe aber in der „Gruppe Teutonico“ und beim Hummelgautsche-Treffen wenig Akzeptanz erfahren. Sie habe mit Pfeil und Bogen auf Flüchtlinge schießen wollen, weswegen man sie nicht ernst genommen habe. Die Gruppen von Marion G. hätten laut U. Teutonico [Werner S.] dazu gedient, neue Mitglieder zu rekrutieren.
Zum Komplex „Gruppe Teutonico“ habe U. berichtet, dass man sich am 14. Dezember 2019 in Hamburg [durch mehrere Verschiebungen wurde daraus das Treffen am 8. Februar 2020 in Minden] treffen wolle und dafür die Chatgruppe „Besprechungszimmer“ eingerichtet habe. Der VR zitiert Paul-Ludwig U. „Wer zusagt, muss kommen. Wer nicht kommt, verliert einen Finger.“
Noch immer unklar: Wer war der angebliche Personenschützer im Umfeld der „Gruppe S“?
Der VR fragt nach einem angeblichen BKA-Personenschützer, den Paul-Ludwig U. erwähnt hat. K. sagt, dazu gebe es keine Erkenntnisse. [U. identifizierte Ralph S. aus Schleswig-Holstein als angeblichen ehemaligen BKA-Beamten.] Der VR fragt auch nach der Angabe von Paul-Ludwig U. bezüglich eines angeblichen Treffens mit ehemaligen Fremdenlegionären. Diese seien laut U. speziell trainiert und gefährlich. Weiter zitiert der VR U. zu dem Treffen in Hamburg: „Ich werde dann eingeweiht, was da besprochen wurde und was im Frühjahr passieren soll.“ Laut Vernehmungsprotokoll habe K. an diesem Punkt nicht nachgehakt. Der VR möchte den Grund hier wissen. K. gibt an, das nicht mehr zu wissen.
Weiter gibt der VR Aussagen U.s über das geplante Hamburger Treffen wieder, denen zufolge auch das „Freikorps“ und die „Bruderschaft Deutschland“ sowie die Rockergruppen „Hells Angels“ und „Gremium MC“ teilnehmen sollten. [Vermutlich entspringt zumindest Letzteres U.s Fantasie.]
Nun kommt der VR auf den Fund einer Schusswaffe in U.s Rucksack bei einer Polizeikontrolle am Heidelberger Bahnhof zurück, die bereits am vorigen Verhandlungstag Thema war. Der VR will wissen, ob U. vom LKA die Erlaubnis bekommen habe, eine Waffe mitzunehmen. [Das deutete U. in einem Telefonat an.] Der Zeuge streitet das ab.
Paul-Ludwig U., die Schusswaffen und die Polizei
Anders verhielt es sich offenbar mit U.s Sorge, beim Hamburger Treffen könnte er von einem der anderen Teilnehmer eine Waffe erhalten. Bei einem Telefonat mit seinem ehemaligen Bewährungshelfer Jens W. sagte U. diesbezüglich, er solle Michael K. in diesem Fall telefonisch Bericht erstatten und das Magazin herausnehmen. [Was bedeuten würde, eine angebotene Waffe nicht abzulehnen.] Der Zeuge K. bestätigt, dass er U. diesen Ratschlag gegeben habe.
Der VR weist auf den Widerspruch hin, dass Paul-Ludwig U. aufgrund seiner Auflagen keine CO2-Pistole mitführen durfte, nun aber eine Waffe annehmen und sich nicht strafbar machen solle. K. argumentiert, sein Rat sei es gewesen, U. sollte eine angebotene Waffe unschädlich machen.
Der VR zitiert Paul-Ludwig U., vermutlich erneut aus einem abgehörten Telefonat: „Mein Plan ist, dass ich berichte, wenn ich eingeweiht bin. Und dann bin ich raus.“ Für den VR klingt das, als wäre U. mit einem behördlichen Auftrag nach Hamburg gefahren, Informationen zu beschaffen. Michael K. hält dagegen, er verstehe U.s Satz so, dass er nur so lange beim Treffen bleibe, wie er brauche, um für die Polizei dienliche Informationen zu sammeln. Was wäre denn gewesen, fragt der VR, hätte Paul-Ludwig U. die „Gruppe S“ verlassen? Michael K. gibt an, dass er mit Kollegen darüber gesprochen habe. „Für mich war immer klar: Der Mann versorgt uns mit Informationen, und er versorgt uns, weil er das freiwillig so will.“ Hätte U. aus der Gruppe aussteigen wollen, hätte das LKA ihn nicht aufgehalten, sagt K.
Nun will der VR mehr über U. im Zusammenhang mit der „Bruderschaft Deutschland“ wissen. Der Zeuge berichtet, dass Paul-Ludwig U. erzählt habe, über Empfehlungen in die „Sektion Süd“ der „Bruderschaft Deutschland“ gekommen zu sein. Für die „Sektion Süd“ seien Stefan M., „Stöpsel“ und ein Herr M. [Patrick M.] verantwortlich gewesen.
Beschuldigten-Vernehmung vom 10. Dezember 2019
Am 10. Dezember 2019 fand die nächste Beschuldigten-Vernehmung mit Michael K., Frau S., Paul-Ludwig U. und der Protokollantin statt – wobei die Protokollantin das Protokoll erneut nicht unterschrieb, wie der VR anmerkt. Michael K. kennt auch in diesem Fall den Grund nicht. Der VR kritisiert das erneut: „Ich möchte meinen Unmut kundtun, weil die Protokolle nicht unterschrieben sind.“ Außerdem fügt der VR an, dass in der Belehrung dieses Verhörs laut Protokoll der Vorwurf „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ lautete.
Im Verhör sei es, so Michael K., noch einmal um den Komplex „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“ und Treffen in Hamburg gegangen. In Bezug auf die „Bruderschaft Deutschland Sektion Süd“ habe Paul-Ludwig U. über ein zurückliegendes Treffen in Ottenhöfen im Schwarzwald mit „eher unter zehn“ Teilnehmern berichtet. Ein Nachfolgetreffen sei am 14. Dezember 2019 geplant gewesen. In diesem Zusammenhang sollte am Abend auch ein Konzert der Rechtsrock-Band „Kategorie C“ besucht werden. Paul-Ludwig U. habe aber an dem Treffen nicht teilnehmen können, da an diesem Tag das Treffen in Hamburg angesetzt gewesen sei. U. habe auch von geplanten Aktionen der „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“ gegen die Antifa in Freiburg berichtet. Er habe aber keine Details nennen können. In Bezug auf das geplante Treffen in Hamburg habe U. berichtet, dass er in Aktionen eingeweiht werden sollte. U. habe darunter Anschläge verstanden.
Der VR zitiert eine Aussage U.s aus dem Vernehmungsprotokoll nach der U. seine Sorge äußerte, was passieren könnte, wenn Ralf N. [„Bruderschaft Deutschland“] erfahre, dass er (U.) für die Polizei arbeite. Der VR fragt, warum „arbeite“ in Anführungsstrichen protokolliert wurde. Michael K. begründet das damit, dass U. ja nicht für sie arbeite. Der VR fragt weiter nach, ob Paul-Ludwig U. sich über die Dauer der Ermittlung immer mehr als Teil des LKA gesehen habe. Michael K. verneint das, „aber wir haben vor allem mit seinen Informationen gearbeitet“.
„Wir holen Sie da raus, wenn Sie gefährdet sind, und bringen Sie unter“
Der VR fragt Michael K., ob es nach dem Hamburg-Treffen ein Gespräch über das Thema Zeugenschutz gegeben habe. Michael K. sagt, das sei schon lange Thema gewesen. Von der Stelle, die das entscheidet, habe es eine Forderung nach einer Verzichtserklärung gegeben. [Wer worauf verzichten sollte, erklärt der Zeuge nicht. Eventuell sollte U. unterschreiben, dass er auf Zeugenschutz verzichtet.]
Der VR fragt, wie es nach dem 14. Dezember weitergehen sollte. Er zitiert aus einem Telefonat von Paul-Ludwig U. vom 13. Dezember mit einem Freund, in dem U. sagt, dass er nach dem Dienstag alle Kontakte löschen müsse. Einen Paul-Ludwig U. gebe es dann nicht mehr. [Siehe Prozesstag 25] Michael K. gibt an, man habe U. gesagt: „Wir holen Sie da raus, wenn Sie gefährdet sind, und bringen Sie unter.“
Der VR zitiert aus einer E-Mail von Paul-Ludwig U. an Michael K. vom 15. Dezember 2019. Er bedauere die Absage des Treffens im Hamburg. Ein neues Treffen solle am 16. Januar 2020 stattfinden. Er solle der GBA bitte ausrichten, dass es ihm leid tue, dass das Treffen abgesagt worden sei. Man müsse jetzt die vier Wochen noch abwarten. Der VR weist darauf hin, dass man eine starke Identifikation mit dem LKA aus der E-Mail herauslesen könne. Michael K. erwidert, U. habe wohl vermutet, „dass wir uns entsprechend aufstellen“ [vermutlich eine Überwachung für das Treffen organisieren], aber das habe U. nicht gewusst. Tatsächlich hätten sie sich „mit allen Kräften aufgestellt für jedwedes Szenario“.
Beschuldigten-Vernehmung vom 14. Januar 2020
Anlass für die Beschuldigten-Vernehmung am 14. Januar 2022 in Heilbronn war laut Michael K. das abgesagte, für den 18. Januar 2020 geplante Treffen in Hamburg. Neben der Beamtin S. und der Protokollantin sei noch ein Herr F., ein Experte für Polizeirecht, dabei gewesen. Dieser habe eine polizeirechtliche Befragung mit Paul-Ludwig U. durchgeführt. Daneben sei es im Verhör erneut um die „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“ gegangen. Auch mit dem Protokoll dieser Vernehmung ist der VR nicht zufrieden. Darin stehe nichts von der polizeirechtlichen Befragung. Außerdem sei das Protokoll wieder nicht unterschrieben.
In der Vernehmung gab U. zu Protokoll, dass Teutonico zum geplanten Termin bei einem Treffen in Italien gewesen sei; man habe kurz ein Skype-Treffen erwogen, dann jedoch den Termin verschoben. Der VR zitiert aus dem Protokoll: „Es ist noch keiner 100 Prozent von Teutonico eingeweiht worden.“ Es gab laut VR am 6. Februar 2020 in Heilbronn erneut ein Treffen zwischen Paul-Ludwig U. und den Behörden, bei dem U. über den Zeugenschutz aufgeklärt wurde: Dieser sei zu umfangreich, man ergreife jetzt vorläufige Maßnahmen.
Beschuldigten-Vernehmung vom 9. Februar 2020
Der Zeuge erzählt von mehreren Telefonaten mit Paul-Ludwig U. am 8. Februar 2020 [an dem das Treffen in Minden stattfand]. Darunter eines um 19:17 und ein weiteres um 23:30 Uhr. Bei letzterem habe Paul-Ludwig U. von der Verfolgung durch ein schwarzes Auto bei der Heimreise von ihm und einem weiteren Angeklagten erzählt. Michael K. gibt an, dass ihm mögliche [Überwachungs-]Maßnahmen nicht bekannt seien. Er sei nur der Leiter der Ermittlungen gewesen. Am Folgetag des 8. Februar habe sich U. erneut mit dem LKA treffen sollen, er habe jedoch um 11:00 Uhr angerufen, dass er zusammengebrochen sei. Trotzdem sei die Beschuldigten-Vernehmung nach der Entlassung U.s aus dem Krankenhaus durchgeführt worden. [Offenbar brauchten die Behörden dringend Informationen darüber, was in Minden besprochen wurde.] Diese Vernehmung fand in U.s Wohnort Mosbach im Beisein von Michael K., Paul-Ludwig U. und der Beamtin S. statt und wurde als Video aufgezeichnet. [Das Video wurde im Prozess bereits als Beweismittel eingeführt [siehe Prozesstag 8]. Für die Verschriftlichung standen, wie K. aussagt, vier Mitarbeiter bereit; man habe es sehr eilig gehabt. Der VR merkt an, dass U. in der Aufnahme das LKA mal mit „ihr“ anspricht, dann aber auch sich selbst einschließt und von „wir“ spricht. Zudem zitiert er U. mit dessen Äußerung: „Ich als Paul weiß genau, wenn ich mich jetzt rausziehe, werden sie das machen.“
Der VR fragt den Zeugen nach einem Schreiben vom 6. Februar 2020 von StAin Zacharias mit der Bitte an das LKA, einen Zeugenschutz-Status für Paul-Ludwig U. zu prüfen. Der Zeuge gibt an, für U. sei eine zeugenschutzähnliche Maßnahme ergriffen worden.
Die Kontrolle von U. am Hbf Heidelberg
Anschließend interessiert sich der VR für die Kontrolle von Paul-Ludwig U. am Hauptbahnhof in Heidelberg am 2. Oktober 2019. Michael K. gibt an, dass sie aus überwachten Gesprächen gewusst hätten, dass Paul-Ludwig U. Waffen bei sich führt. Sie hätten deswegen die Kontrolle initiiert, „weil wir nicht wollten, dass eine Situation entsteht, wo er gefährlich wird“. Der VR zitiert eine Meldung der Bundespolizei vom 2. Oktober 2019, nach der die Schusswaffe sichergestellt worden sei, U. seine Reise nach Gießen aber habe fortsetzen dürfen. Der kontrollierende Beamte schrieb in seiner Meldung, dass man U. „zufällig angetroffen“ habe. Michael K. gibt an, mit der Einsatzmaßnahme nichts zu tun gehabt zu haben. Das LKA könnte der Bundespolizei auch keine Aufträge erteilen.
Im Folgenden fragt der VR den Zeugen, ob Paul-Ludwig U. sich an ihn gewandt habe mit der Bitte, die Sache aus der Welt zu schaffen, und ob er wisse, ob das BKA, LKA, der GBA oder irgendwer sonst versucht habe, das Verfahren einstellen zu lassen. Der Zeuge verneint das. Der VR weist auf ein Telefongespräch zwischen Paul-Ludwig U. und seinem ehemaligen Bewährungshelfer hin, in dem dieser angibt, der Chef des BKA werde sich darum kümmern. Der Zeuge widerspricht: Es habe kein Gespräch gegeben, um auf das Verfahren einzuwirken. Das LKA habe der Bundesanwaltschaft den Gedanken mitgeteilt, das Verfahren einzustellen. Das sei aber abschlägig beschieden worden.
Schweigen und Erinnerungslücken beim LKA-Zeugen
Der VR verweist auf ein weiteres Telefonat zwischen Paul-Ludwig U. und seinem ehemaligen Bewährungshelfer, in dem U. behauptet habe, die Akte (in Sachen CO2-Waffe) sei geschlossen. Das klinge so, als hätte Michael K. bei StAin Zacharias vorgesprochen, das zu bereinigen. Das Verfahren sei dann gegen eine Geldzahlung eingestellt worden. Michael K. antwortet, er habe U. sicherlich den Tipp gegeben, sich an Frau Zacharias zu wenden. Der VR verweist auf eine E-Mail vom 27. November 2019 von Paul-Ludwig U. an Frau S., in der dieser kundgetan habe, dass ein Besuch eines Treffens mit Teutonico nicht wegen einer Verhandlung [vermutlich bezüglich der gefundenen Schusswaffe] gefährdet werden dürfe. Er bitte um eine Verschiebung. Michael K. sagt, dass man sicherlich darüber beraten habe. Sie [vom LKA] hätten aber keinen Einfluss darauf genommen. Der VR fragt, ob Frau Zacharias jemals gesagt habe, sie werde dafür sorgen, dass Paul-Ludwig U. nicht verurteilt werde. Der Zeuge sagt, das sei ihm nicht bekannt.
Der VR zitiert aus einem Telefonat von Paul-Ludwig U. mit Michael K. vom 6. Dezember 2019 [siehe Prozesstag 42]. U. fragt darin, ob „das mit der Waffe geregelt“ sei. Michael K. antwortet, das sei alles etwas heikel. Es dauere noch länger, bis das Verfahren anfängt. Der VR interpretiert das Telefonat so, dass die beiden Gesprächspartner eventuell auf eine Aussage [von StAin Zacharias?] Bezug genommen hätten. Michael K. widerspricht, er habe allgemein gemeint, dass das Verfahren länger auf sich warten lasse. Der VR fügt hinzu, dass U. noch in mehreren weiteren Telefonaten den Eindruck vermittle, dass der GBA ihm in Bezug auf das Waffengesetz und einen möglichen Bewährungswiderruf behilflich sei. Ob K. so etwas je mitbekommen habe? Der Zeuge schweigt. Der VR verweist auf eine E-Mail von Anfang September 2019 von Paul-Ludwig U. an den Zeugen, in der es um einen möglichen Bewährungswiderruf ging. Ob das je Gesprächsinhalt mit dem GBA gewesen wäre? Michael K. antwortet, dass das im Raum gestanden habe. Der VR fragt, ob er in Heidelberg [beim Verfahren wegen der Schusswaffe] zur Verhandlung geladen gewesen sei. Der Zeuge verneint. Der VR hält dagegen: Eine Verfügung [aus dem Heidelberger Prozess] besage, Michael K. sei als Zeugen abzuladen. Nun erinnert sich der Zeuge plötzlich doch: „Ach ja! Da gab es terminliche Probleme. Hatte ich vergessen.“
Der Rest dieses Prozesstags ab 15:50 Uhr ist nicht protokolliert.