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Prozesstag 94: Das LKA musste fürchten, seinen Hinweisgeber zu verlieren

Am 94. Verhandlungstag gegen die „Gruppe S.“ am 29. September 2022 war erneut die Zeugin Maren S. vom LKA Baden-Württemberg geladen. Maren S. war eine der LKA-Beamt*innen, die am meisten Kontakt mit dem Angeklagten und Hauptbelastungszeugen Paul-Ludwig U. hatte. Sie wurde zu mehreren Vernehmungen von U. befragt, bei denen sie anwesend war. Thematisch wurden unter anderem U.s Motivation für seine Informationsweitergabe sowie das Verhältnis zu den Ermittler*innen aufgegriffen. Dabei gab die Zeugin an vielen Stellen an, sich nicht mehr (genau) erinnern zu können. Außerdem kam U.s Mitgliedschaft bei der „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“ mehrmals zur Sprache.

Die Zeugin Maren S. vom LKA Baden-Württemberg wird in den Zeugenstand gebeten. Nachdem der Vorsitzende Richter (VR) sie belehrt hat, befragt er Maren S. zu einer Vernehmung des Angeklagten und Hauptbelastungszeugen Paul-Ludwig U. am 14. Oktober 2019 in Mosbach. Die Zeugin erklärt, dass der Grund für diese Vernehmung eine E-Mail von Paul-Ludwig U. vom 5. Oktober gewesen sei, in der er die Anfrage gestellt habe, als Quelle geführt zu werden. Diese Anfrage habe er immer wieder gestellt. Deshalb habe es eine Besprechung ihres LKA-Kollegen Michael K. mit der Generalbundesanwältin (GBA) Zacharias zu der Thematik gegeben.

Zu den Umständen des Gesprächs mit der GBA befragt, kann sich die Zeugin nicht mehr genau erinnern, ob sie selbst teilnahm. Sie ist sich auch unsicher darüber, ob das Gespräch in Präsenz oder online stattgefunden hat. Ebenso unsicher sei sie bei den Teilnehmenden des Gesprächs. Abstimmungsbedarfe mit der GBA seien Aufgabe ihrer Kollegen Michael K. und dem Vorgesetzten L. gewesen. Ob beide am Gespräch teilnahmen oder eine weitere Person, daran kann sich die Zeugin nicht so recht erinnern. Auf Seiten der GBA sei Frau Zacharias beteiligt gewesen. Eventuell sei auch Oberstaatsanwältin Bellay beteiligt gewesen.

Paul-Ludwig U. ist vom Ergebnis des Gesprächs enttäuscht

Der VR befragt die Zeugin zum Gespräch am 14. Oktober. Die Zeugin erklärt, sie sei mit ihrem Kollegen Michael K. im Auto nach Mosbach gefahren.

Da es keine Schreibkraft vor Ort gegeben habe, habe sie selbst das Protokoll geschrieben. Das sei schwierig gewesen, weil das Gespräch so schnell verlief. Sie habe daher einige Punkte im Protokoll zusammengefasst. Aus heutiger Sicht, so S., wäre es besser gewesen, ein Tonband mitlaufen zu lassen. Sie habe aber keines zur Verfügung gehabt. Der VR möchte wissen, ob es eine Aufgabenverteilung zwischen ihr und ihrem Kollegen gab. Die Zeugin bejaht: Ihr Kollege habe die Fragen stellen wollen, sie schrieb mit. Der VR weist daraufhin, dass ihr Kollege das vor Gericht anders dargestellt habe.

Nach Angaben von Maren S. sollte es keine große Vernehmung werden. Einen Fragenkatalog habe es nicht gegeben. Der VR möchte außerdem wissen, ob es zwischen dem Gespräch mit der GBA am 10. Oktober und dem Vernehmungstermin am 14. Oktober 2019 ein vorbereitendes Gespräch unter Einbeziehung der Ergebnisse vom 10. Oktober gegeben habe. Die Zeugin hält das für „naheliegend“, kann sich aber an konkrete Inhalte nicht erinnern.

Auf die Frage des VR, ob die Zeugin ein Bild von dieser Vernehmung vor Augen habe, erinnert sich die LKA-Beamtin daran, dass Paul-Ludwig U. zu Beginn gut gelaunt gewesen sei, am Ende des Gesprächs aber enttäuscht gewirkt habe. Daraufhin fragt der VR, ob es „bei Ihnen auf der Dienststelle Überlegungen oder Erwägungen gab, dass U. hinschmeißt?“ Die „Möglichkeit bestand fortwährend, dass er einen Rückzieher macht“, antwortet die LKA-Ermittlerin. Der VR hakt nach, wie man damit habe umgehen wollen. Laut Maren S. gab es eine E-Mail, in der er seinen Rückzug ankündigte. Dann sei das so, „er macht das freiwillig“, erklärt die Zeugin. Die verdeckten Maßnahmen seien weitergelaufen.

Schnellstart von Paul-Ludwig U. im Verhör

Der VR kommt auf eine Pause zu sprechen, die im Protokoll erwähnt wird. Die Zeugin erklärt, Paul-Ludwig U. habe verschiedene Profile auf Facebook zeigen wollen – „mangels Zugriff auf das mobile Datennetz“ zunächst ohne Erfolg. Dies führte zu einer Unterbrechung der Vernehmung. Im Anschluss kommt der VR auf die Frage zu sprechen, wer Paul-Ludwig U. vor der Zeugenvernehmung belehrt hat. Die Zeugin geht davon aus, dass dies ihr Kollege gemacht habe, da sie Protokollantin war. Das entnehme sie auch ihrer Vorbereitung auf die heutige Vernehmung vor dem OLG. Der VR hält ihr eine Passage aus dem Protokoll vor. Laut Protokoll wurde U. als „Beschuldigter“ vernommen, begann dann unmittelbar mit Einlassungen zu „Antifa-Listen“, zu denen „Teutonico“ [der Angeklagte Werner S.] in einer Sprachnachricht sagte, man solle Aktionen gegen Einzelne durchführen. Erst dann folge ein Absatz, dass Michael K. die Belehrung vornahm. Der VR fragt, wie es zu diesem Ablauf kam. Die Zeugin erklärt, U. habe direkt nach der Begrüßung angefangen zu reden. Sie habe versucht, den Inhalt der abgespielten Sprachnachricht zusammengefasst zu protokollieren.

Der VR greift eine weitere Stelle aus dem Protokoll heraus. Darin heißt es, man habe die Fragen nach dem Status als Quelle und nach einer Vergütung mit GBA Zacharias besprochen. Dies sei nicht möglich. Der VR fragt, ob sich die Zeugin an den Vorgang erinnern kann. Die Zeugin verneint. Der VR erklärt, es gebe unterschiedliche Wege, eine solche Botschaft zu überbringen, doch hieran kann sich die Zeugin nicht weiter erinnern. Die Zeugin erklärt, dass sie den Quellenstatus für U. nicht für wahrscheinlich gehalten habe. Man habe U. „von Anfang an als Beschuldigten geführt“. An die Stimmung und Emotionalität im Gespräch von Seiten ihres Kollegen kann sich Maren S. nicht erinnern.

Paul-Ludwig U. glaubte, er werde verhaftet

Der VR kommt auf das Gespräch mit dem GBA am 10. Oktober zurück. Wurde dort auch über Zeugenschutz und die Beschlagnahmung eine Waffe bei Paul-Ludwig U. am 2. Oktober 2019 [bei einer Kontrolle am Heidelberger Hauptbahnhof] gesprochen? Die Zeugin sagt, sie könne hierzu keine Angaben machen, weil sie beim Gespräch nicht anwesend gewesen sei. Bezüglich der Waffe sei die Information über die Kontrolle an die GBA weitergeleitet worden. Es sei gut möglich, dass man sich dort über den Umgang mit der Beschlagnahmung unterhalten habe, sie wisse es aber nicht.

Am 11. Oktober 2019 sei es zu mehreren Telefonaten zwischen Paul-Ludwig U. und den LKA-Beamt*innen Michael K. und Maren S. gekommen, so der VR. In einem Gespräch fragte Maren S. Paul-Ludwig U., ob er am Montag, den 14. Oktober, Zeit für ein Treffen habe. Es gehe um das Gespräch mit der GBA. Eine Stunde nach der Terminabsprache rief U. die LKA-Ermittlerin zurück und fragt, ob er verhaftet werde. Die Zeugin gibt auf Nachfrage des VR an, keine Ahnung davon zu haben, wie U. darauf gekommen sei, er könnte verhaftet werden.

„Hatte das einen Grund, warum Sie das Gespräch mit ihm nicht am Telefon führen wollten?“, fragt der VR und spielt darauf an, dass den Ermittler*innen immer wieder Vertuschung vorgeworfen wird. Die Zeugin erklärt, man habe das Gespräch persönlich führen wollen, weil U. eine Erwartung hatte, die man aber enttäuschen musste. Auf die Frage des VR, ob es Informationen der GBA an U. gab, die nicht ins Protokoll einflossen oder ob es eine abweichende offizielle Sprechweise gab, verneint die Zeugin. Sie verweist auf Telekommunikationsüberwachungsaufnahmen (TKÜ), in denen sie U. klarmachte, dass es weder eine Vergütung noch einen VP-Status (Vertrauensperson) gebe.

Paul-Ludwig U. wollte weitermachen – wenn sein Status geändert wird

Vor dem Gespräch am 14. Oktober schrieb Paul-Ludwig U. mehrere E-Mails an seine Ansprechpartner*innen beim LKA Maren S. und Michael K. In einer Mail, die am 10. Oktober um 1.38 Uhr versendet wurde, bezieht sich U. auf den antisemitischen Terroranschlag von Halle einen Tag zuvor und bringt ihn in Zusammenhang mit dem anstehenden Gespräch mit der GBA. U. schreibt: „Ich hoffe, der GBA macht keine Kurzschlüsse wegen Halle“, sonst würden die großen Fische nicht ins Netz gehen. Außerdem schreibt U.: „Ich mache mit Motivation weiter, wenn mein Status geändert wird. […] Ich riskiere meine Gesundheit und mein Leben, denn die Sache ist nicht ungefährlich für mich.“ Die Zeugin sagt auf die Frage des VR aus, dass sie keine Angaben machen könne, ob der Inhalt dieser E-Mail mit der GBA besprochen wurde, da sie sich nicht an das Gespräch erinnern könne. Vom VR befragt, ob sie telefonisch oder persönlich Kontakt mit GBA Zacharias hatte, gibt Maren S. an, dass dies Aufgabe ihres Kollegen Michael K. und des Vorgesetzen L. gewesen sei. „Aufgrund meiner Position in der Ermittlungsgruppe habe ich nicht viel mitgesprochen“, so S.

Paul-Ludwig U. habe das Nein zum Quellenstatus nicht akzeptieren wollen

Dem VR fällt in der Vernehmungsniederschrift vom 14. Oktober auf, dass zunächst die Botschaft von GBA Zacharias vermittelt werde: Es gebe keinen Quellenstatus. Später im Gespräch kommt man auf das Ermittlungsverfahren gegen Johnny L. aus Gießen zu sprechen. U. habe sich in der Vernehmung als Quelle ins Gespräch gebracht, da man sonst keine Kontakte in die Szene habe. Paul-Ludwig U. sei rasch wieder dort gewesen, wo er nicht sein sollte, nämlich in der Position einer Quelle, stellt der VR fest. Die Zeugin erklärt, dass U. so rasch an diesen Punkt zurückgekehrt sei, weil er nicht habe akzeptieren wollen, dass der Status als Quelle für ihn nicht möglich gewesen sei. In einem Telefonat am 28. Oktober mit Maren S. sei U. erneut auf das Thema zu sprechen gekommen, doch für die Zeugin sei mit dem Gespräch am 14. Oktober klar gewesen, dass das nicht in Frage käme. Weitere Kontakte von ihr mit der GBA Zacharias habe es im Zeitraum zwischen der Vernehmung in Mosbach und dem Telefonat nicht gegeben.

Der GBA habe nichts machen können

Bei einer Kontrolle am Heidelberger Hauptbahnhof am 2. Oktober 2019 wurde Paul-Ludwig U. eine Gasdruckwaffe abgenommen. Diesen Vorgang sprach U. am 14. Oktober im Verhör gegenüber den LKA-Beamt*innen an. Der VR fragt, von wem U. dabei etwas wollte. Maren S. erzählt, U. habe ihnen ein Schreiben zukommen lassen. Er habe sich gewünscht, dass das LKA Baden-Württemberg aktiv werde. Die Ermittlerin berichtet von Paul-Ludwig U.s Angst, dass seine Berufung widerrufen werden könnte.

Der VR zitiert aus dem Protokoll: „Werden Infos an GBA weiterleiten“ und fragt, ob das erfolgt sei. Die Zeugin bestätigt das. Es habe noch Telefonate gegeben, in denen es aber geheißen habe, man könne hier nichts für U. tun. An nähere Einzelheiten zu diesen Besprechungen mit dem GBA kann sich die LKA-Beamtin nicht erinnern. Außerdem greift der VR den letzten Satz der Vernehmung auf: „Er [U.] verweist auf sein Schreiben an den GBA.“ Die Zeugin glaubt, sich an eine E-Mail vom 5. Oktober 2019 zu erinnern. Die lange E-Mail wird an die Wand des Gerichts projiziert. Die Zeugin gibt an, dass ihr Kollege Michael K. die E-Mail an den GBA weitergeleitet habe. Ob es eine Reaktion seitens des GBA gab, davon habe sie keine Ahnung.

Werner S. brachte Ralf N. mit dem „Sprengstoffmann“ Paul-Ludwig U. in Kontakt

Der VR greift im Protokoll das Verhältnis zwischen Paul-Ludwig U. und Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ (BSD) auf. U. erklärte gegenüber den LKA-Ermittler*innen, dass sich Ralf N. und Werner S. schon seit einigen Jahren kennen würden, ohne weitere Details zu deren Verhältnis zu nennen. Tony E. habe den Kontakt zwischen U. und Ralf N. hergestellt. Bei der Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin habe Werner S. Paul-Ludwig U. gegenüber Ralf N. persönlich vorgestellt. Der Anführer der BSD soll von U.s Vorgeschichte angetan gewesen sein und ihn als „Sprengstoffmann“ bezeichnet haben. Schon beim Treffen an der Hummelgautsche habe Werner S. über U. – laut U.s Zeugenaussage – gesagt, es handle sich um einen Mann, der vorangehe. Nach Wahrnehmung von Maren S. habe U. das im Verhör mit einem gewissen Stolz erzählt.

Befragung zur Vernehmung am 7. November 2019

Anschließend nimmt sich der VR die Vernehmung von Paul-Ludwig U. am 7. November 2019 im K6 in Heilbronn vor. Diese Vernehmung dauerte laut Protokoll von 10.07 Uhr bis 12.50 Uhr und fand in Anwesenheit der LKA-Beamt*innen Maren S. und Michael K. sowie einer Frau B. als Schreibkraft statt. Anlass waren laut Maren S. mehrere Telefonate im Vorfeld, in denen Paul-Ludwig U. Infos preisgab, die die Ermittler*innen offiziell protokolliert haben wollten.

Auf die Frage des VR, ob es Unmutsäußerungen von Paul-Ludwig U. zu den Ergebnissen des 14. Oktober gab, antwortet die Zeugin, dass er das zuvor in Telefonaten geäußert und auch hier nochmal angesprochen habe. Der Unmut sei aber erst später in einer E-Mail geballt geäußert worden.

Es gab nach Angaben der Zeugin keine klare Aufgabenverteilung zwischen den beiden Ermittelnden. Das Verhör habe man jedoch wegen der weitreichenden Informationen in verschiedene Komplexe unterteilt. Dabei ging es um sogenannte Notfalllisten, Marion G. und Werner S. Nach der Belehrung, auf die Paul-Ludwig U. antwortete, er habe diese „wie immer“ verstanden, ging es los. Dieses Mal sei er strukturierter und weniger abschweifend als sonst gewesen, erinnert sich die Zeugin S.

U. habe seinen Fokus auf Werner S.‘ Gruppe und „Bruderschaft Deutschland“ (BSD) verlagert

Beim ersten Themenkomplex ging es um „Notfalllisten“ und die Frage, was sich dahinter verberge und welche Personen darauf relevant seien. U. habe angegeben, dass auf der Liste Personen notiert seien, bei denen man untertauchen könne. Die Liste sei von Oliver K. mit Leuten aus der Chatgruppe von Marion G. erstellt worden. Eine neue Liste sei in Arbeit gewesen. Bei dieser habe Oliver K. aber nicht mehr mitgewirkt, weil sein Vater verstorben sei.

Im zweiten Themenkomplex ging es um die Rolle von Marion G., die in Kontakt mit Werner S. stand und in Chatgruppen mit verfahrensrelevanten Personen verbunden war. Die Zeugin gibt an, dass Paul-Ludwig U. über Marion G. sagte, sie versuche, in Bayern eine Sammelstelle für Lebensmittel, Waffen und zum Untertauchen aufzubauen. Darüber sei auch in der Chatgruppe zur Vernetzung von Bayern und Baden-Württemberg geschrieben worden.

Marion G. sei weiterhin die Organisatorin der Chatgruppen geblieben. Nach dem Treffen an der Hummelgautsche habe man aber gemerkt, dass sie nicht mehr so ganz dabei gewesen und nicht für ganz voll genommen worden sei. Paul-Ludwig U. habe seinen Fokus mehr auf die Gruppe um Werner S. und die BSD gelegt. Die Ermittlerin sagt aus, dass sich die Konstellationen geändert und sie über verdeckte Maßnahmen mitbekommen hätten, dass sich neue Chatgruppen (z.B. „Die Aufrechten“) gebildet hätten. U. habe erwähnt, dass sowohl die Gruppe um Werner S. als auch die BSD für Januar Aktionen planen würden, die vom Norden bis nach Italien stattfinden sollten. In dem Zusammenhang habe U. auch ein Treffen am 15. Dezember in Hamburg erwähnt, so die LKA-Zeugin.

Planung des Hamburg-Treffens am 15. Dezember 2019 im „Besprechungszimmer“

Paul-Ludwig U. sei im Verhör auf die Planung des Treffens am 15. Dezember 2019 in Hamburg befragt worden, so Maren S. Die Organisation habe in der Chatgruppe „Besprechungszimmer“ stattgefunden, an der zehn Personen beteiligt waren. U. soll gesagt haben, dort sei nichts Besonderes besprochen worden. Tony E. alias „Hans Hermann“ habe eine Unterkunft organisiert. Ein „ehemaliger Personenschützer“ [Ralph E., das wussten die Ermittler*innen zu diesem Zeitpunkt nach eigenen Angaben aber noch nicht] habe teilnehmen wollen. Mit dessen Arbeit als vermeintlicher Personenschützer beim BKA habe sie sich nicht weiter beschäftigt. Neben den zehn Mitgliedern des Chats „Besprechungszimmer“ hätten noch vier Fremdenlegionäre teilnehmen sollen, zwei nach Angaben von U. mit Diplomatenstatus. Diese hätte auch Waffen transportieren können. In diesem Zusammenhang sei auch die Rede von Italien gewesen. Hauptorganisator des Treffens sei Werner S. gewesen.

Über den Inhalt des Treffens soll Paul-Ludwig U. gesagt haben, dass er wie alle anderen nichts wusste. Er habe vermutet, es gehe um die Aktionen im Frühjahr. Werner S. soll sich laut Aussage von Paul-Ludwig U. an Treffen in Italien teilgenommen haben. „Konnten Sie verifizieren, ob es Treffen in Italien gab?“, fragt der VR. Die Zeugin gibt an, dass man schon gewusst habe, dass sich Werner S. in Italien aufhalte, aber nur wegen eines Hauskaufs. Nach U.s Einschätzung zu Werner S. befragt, gibt die Zeugin U. wieder, dass Werner S. klar und berechnend vorgehe, einen Plan habe und U. ihm aufgrund seines Auftretens eine militärische Ausbildung zugesprochen habe. Nach Waffen in Zusammenhang mit Werner S. befragt, habe U. darauf verwiesen, dass Werner S. Jäger sei und früher mal in einer italienischen Miliz aktiv gewesen sei. „Klingt nach Spekulation von U.“, wirft der VR ein. Die Zeugin glaubt, U. habe das aus Aussagen in Chatgruppen geschlossen.

Auf Nachfrage des VR erklärt die Zeugin außerdem, dass es keine Hinweise auf Fremdenlegionäre gegeben habe. Später sei Thorsten K. damit in Verbindung gebracht worden.

Musste man U. in seinem Eifer bremsen?

Der VR befragt die Zeugin, ob Paul-Ludwig U. Angaben über Gruppen gemacht habe, die beim Treffen in Hamburg vertreten sein sollten. Die Zeugin erinnert sich an folgende Angaben von Paul-Ludwig U.: Die Teilnahme der BSD sei klar gewesen, weil Ralf N. eine „präsente Rolle“ einnehmen sollte. Außerdem sei wie beim Treffen an der Hummelgautsche in Alfdorf mit den „Wodans Erben Germanien“ (WEG) sowie mit den „Soldiers of Odin“ (SoO) zu rechnen gewesen. Zu den von Paul-Ludwig U. angesprochenen „Rockern“ wusste die Zeugin nichts weiter zu berichten. Sie wisse nicht, wie er darauf gekommen sei.

Der VR greift eine Passage aus dem Protokoll heraus. U. habe gesagt, dass das Treffen in Hamburg für ihn wichtiger sei als die Gruppe um Marion G. Der VR interpretiert aus dieser Passage, dass U. „mit einem gewissen Eifer dabei“ gewesen sei. Die Zeugin teilt diesen Eindruck. Auch beim Thema einer möglichen Waffenübergabe habe sich das gezeigt. U. habe wissen wollen, was er machen sollte, wenn es beim Treffen in Hamburg zur einer Waffenübergabe komme. Die Ermittler*innen hätten ihm geraten, die Waffe nicht anzunehmen. U. sei nicht in deren Auftrag unterwegs, habe man ihm gesagt. „Er war so in seinem Eifer da drin unterwegs“, dass man ihn bremsen musste, sagt Maren S.

Auf die Frage des VR, ob es neben den im Protokoll festgehaltenen Ratschlägen zum Umgang mit angebotenen Waffen noch andere Ratschläge gab, antwortet die Zeugin: „Nicht, dass ich wüsste“. Der VR verweist auf ein Telefonat am 2. Oktober 2019, das U. mit seinem ehemaligen Bewährungshelfer W. kurz nach der Beschlagnahmung seiner CO2-Waffe führte. U. habe W. erzählt, ihm sei vom LKA gesagt worden, er dürfe die Waffe behalten und das LKA werde diesen Vorfall schon regeln. Die Zeugin erwidert schmunzelnd, dass das sicher nicht stimme.

Der VR konfrontiert die Zeugin mit dem im Verfahren aufgekommenen Verdacht, Polizeidienststellen hätten die Daten von Paul-Ludwig U.s Handy gelöscht. Die Zeugin widerspricht. Paul-Ludwig U. habe eigenständig die Daten gelöscht, worüber sie sich selbst „sehr“ geärgert habe, weil man die Daten hätte brauchen können. Die Zeugin betont, dass es von ihnen für die Löschung keine Anweisung gegeben habe.

Paul-Ludwig U. wird in die „Bruderschaft Deutschland“ aufgenommen

Paul-Ludwig U. wurde im Verhör auch zur „Bruderschaft Deutschland“ (BSD) befragt. Maren S. zufolge habe U. online Kontakt zu Ralf N. aufgenommen. Über einen Mittelsmann namens Peter O. [Gemeint ist das BSD-Mitglied Peter O. aus Recklinghausen) sei er dann in Kontakt mit dem baden-württembergischen Ableger der BSD gekommen. U. habe über die BSD ausgesagt, dass sie deutschlandweit vernetzt sei, im Frühjahr Aktionen plane und dass er sie als extrem rechts einschätze. Ralf N. sei „der oberste Kopf“. Jedes Bundesland habe eine eigene Untergruppe. In Baden-Württemberg sei ein „Stöpsel“ [Stefan M.] der Anführer. Diesen habe U. ebenfalls als extrem rechts eingeschätzt. U. habe ihn bei einer Demonstration [des „Frauenbündnisses Kandel“] am 2. November 2019 in Landau getroffen. Bei dieser Demonstration sei U. mit der Gruppe um Johnny L. aus Gießen unterwegs gewesen. Knapp zwei Wochen später, am 15. November 2019, habe Paul-Ludwig U. an einem Treffen der BSD-„Sektion Süd“ bei Achern teilgenommen.

Paul-Ludwig U. bei der „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“

Bei einer weiteren Vernehmung am 22. November 2019 in Heilbronn berichtete Paul-Ludwig U. von seiner Teilnahme an einem Treffen der BSD-Sektion Süd eine Woche zuvor. Der VR befragt die Zeugin nach ihrer Erinnerung zu diesem Verhör. Die Vernehmung fand ohne Michael K. statt, der laut Maren S. verhindert war. Dafür nahm Herr F., ihr Kollege aus dem LKA, teil, mit dem sie Tür an Tür zusammenarbeite und der sich schon, unabhängig vom laufenden Verfahren, mit der BSD beschäftigt habe. Bis dahin habe er keinerlei Ermittlungsaufträge im Verfahren gehabt, aber „er wusste, um was es geht“, ohne allzu großes Detailwissen.

Paul-Ludwig U. habe an diesem Termin vom Treffen der „Sektion Süd“ der BSD berichten wollen, welches in einem Gasthaus in Ottenhöfen stattgefunden hatte. Zehn Personen nahmen laut U. daran teil: neben ihm selbst noch zwei weitere Neulinge namens Stefan und Timo. Die Mutter eines der Neulinge habe den Raum verlassen müssen. Nachdem man sich etwas zu Essen und zu Trinken bestellt und die Handys aus dem Raum entfernt habe, hätten sich die drei Neulinge vorgestellt. Paul-Ludwig U. habe von seiner Vorgeschichte und Vorstrafen sowie von seinem Kontakt zu Ralf N. erzählt. Er sei wie auch die beiden anderen in die BSD aufgenommen worden. Beim Kassierer „Stöpsel“ habe er einen Mitgliedsbeitrag von 10 Euro pro Monat bezahlt [der Betrag für Mitglieder auf Probe; Vollmitglieder zahlen 20 Euro]. Ursprünglich hätte an diesem Abend noch eine Band spielen sollen. Das Konzert wurde jedoch wegen der geringen Zahl an Teilnehmenden abgesagt.

Der VR erfragt bei Maren S., was Paul-Ludwig U. zu den Plänen der Gruppierung gesagt habe. U. habe davon gesprochen, dass es um einen Zusammenschluss der Gruppe um „Teutonico“ und der BSD gehe. Dabei habe er auf das Treffen am Rande einer rechten Demo am 3. Oktober 2019 in Berlin verwiesen. Der VR hakt nach, ob U. seine eigenen Schlüsse gezogen habe oder etwas hinein gereimt. Die Zeugin gibt an, U. habe aufgrund der geplanten Teilnahme von Ralf N. beim Treffen am 14. und 15. Dezember seine eigenen Schlüsse gezogen. Zur Frage von Anschlagsplanungen habe er nichts sagen können und auf das Treffen im Dezember verwiesen.

Dezember 2019: U. hatte keine Lust mehr, der Polizei Informationen zu geben

Die LKA-Beamt*innen Maren S. und Michael K. führten am 10. Dezember 2019 eine weitere Vernehmung mit Paul-Ludwig U. in Heilbronn durch. Die Vernehmung wurde von Frau G. protokolliert. Frau S. und Herr K. teilten sich die Fragen auf. Auf die Frage des VR, wer U. belehrte, muss die Zeugin passen. U. habe eine Aussage machen wollen, obwohl er in einer E-Mail vom 25. November mitgeteilt habe, dass er keine Lust mehr habe, weitere Informationen mitzuteilen.

Thematisch ging es zunächst erneut um die „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“, die sich mit acht Mann erneut in Ottenhöfen getroffen habe. Ursprünglich hätte Paul-Ludwig U. zu einem Konzert am 14. Dezember mitgehen sollen. Das Konzert sei ein Pflichttermin gewesen; da man aber gewusst habe, dass U. an einem Treffen mit einer anderen Gruppierung teilnehmen würde, sei er davon entbunden gewesen. Ralf N. habe sich berufsmäßig zu diesem Zeitpunkt in Spanien aufgehalten. Am 11. Januar 2020 habe dann erneut ein Treffen der BSD- „Sektion Süd“ stattfinden sollen, bei dem Aktionen gegen Antifaschist*innen aus Freiburg besprochen worden seien.

Ein weiteres Thema im Verhör sei das geplante Treffen der Gruppe um Werner S. am 14. Dezember 2019 gewesen. Tony E. habe die Organisation im Vorfeld übernommen und dazu aufgerufen, sich eine Stunde vor Beginn im Raum Lüneburg aufzuhalten. Paul-Ludwig U. habe zum Zweck des Treffens ausgesagt, dass man eingeweiht werden solle, so Maren S.. Er sei aber nicht genauer geworden. Auf ihre Nachfrage hin habe Paul-Ludwig U. nur mit Verweis auf das Treffen an der Hummelgautsche angegeben, dass es um „Anschläge“ gehen solle, und Namen wie „Habeck“ und „Hofreiter“ genannt. Der VR hält der Zeugin aus dem Vernehmungsprotokoll vor, dass Paul-Ludwig U. über „Zellen“ gesprochen habe. Er fragt, wie sich diese hätten zusammensetzen sollen. Die Zeugin gibt U. so wieder, dass sich die „Bruderschaft“ um Ralf N. und die Gruppe um Johnny L. [Gießen] über Facebook miteinander vernetzt hätten und man dort Planungen zum gemeinsamen Agieren miteinander kommuniziere. Werner S. und Ralf N. hätten die Teilnehmenden für das Treffen ausgewählt. An dem Treffen am 14. Dezember hätten unter anderem Werner S., Tony E., Ralph E., Thomas N., Steffen B., Michael B. [hier als „Mike“ bezeichnet], er selbst und einige wenige andere teilnehmen sollen.

Paul-Ludwig U. möchte raus – Vernehmungen rund um den 8. Februar 2020

Der VR kommt auf mehrere Vernehmungen rund um das Treffen der Gruppe um Werner S. am 8. Februar 2020 in Minden zu sprechen. So gab es am 6. Februar 2020 eine Vernehmung in Heilbronn. Der VR zitiert aus dem Vermerk des Ermittlers Michael K., dass Paul-Ludwig U. über „anstehende zeugenschutzähnliche Maßnahmen unterrichtet“ worden sei. Für die Zeugin Maren S. war es die erste persönliche Vernehmung von Paul-Ludwig U. nach dem 10. Dezember 2019. In der Zwischenzeit habe es einige Telefonate gegeben, in denen sie mit U. über dieses Thema gesprochen habe, weil U. sie darauf angesprochen habe. Auf die Frage, ob Paul-Ludwig U. auf sie in irgendeiner Weise dramatisch verändert wirkte, antwortet die LKA-Beamtin, dass U. „nervös“ gewirkt habe, aber nicht dramatisch verändert. An den genauen Inhalt des Gesprächs könne sie sich nicht erinnern. Die Gesprächsführung habe bei ihrem Kollegen Michael K. gelegen. Nach einer Erinnerung befragt, warum es keinen aussagekräftigen Vermerk zu dieser Vernehmung gibt, erklärt die Zeugin, dass ihr Kollege K. sich darum habe kümmern wollen.

Die nächste Vernehmung von Paul-Ludwig U. fand am 9. Februar 2020 in Mosbach statt, also einen Tag nach dem Treffen der Gruppe in Minden. Paul-Ludwig U. habe um ein Treffen gebeten. Dieses wurde am Morgen des 9. Februar durchgeführt, obwohl Paul-Ludwig U. zuvor wegen eines Hustenanfalls medizinisch versorgt werden musste. Man habe U. eine Verschiebung angeboten, aber er habe aussagen wollen. Maren S. gibt an, dass man abgeklärt habe, ob U. vernehmungsfähig ist. Er habe fit ausgesehen und den Fragen folgen können. Die Belehrung wurde durch Michael K. durchgeführt.

Fand eine „sprachliche Umarmung“ statt?

Dem VR fallen im Protokoll Sätze auf wie „Wenn ich jetzt aussteige, wie auch immer das aussieht, dann wird es für euch genug sein“ oder die Verwendung des Wortes „wir“. Auf die Frage, ob der Zeugin diese „sprachliche Umarmung“ aufgefallen sei oder sie das Gefühl hatte, hier werde ein „Zusammengehörigkeitsgefühl“ hergestellt, verneint die Zeugin. Der VR hält ihr eine längere Passage aus dem Protokoll vor, in der es auch darum geht, dass Paul-Ludwig U. ideal sei, „um uns die Tür zu öffnen“. Die Zeugin erläutert, die Türöffner-Metapher habe Paul-Ludwig U. immer wieder verwendet. U. sei stolz darauf gewesen.

Des Weiteren wird ein „Verfassungsagent“ von U. erwähnt. Auf die Frage des VR, was sie mit diesem Begriff anfangen könne, erklärt die Zeugin, dass U. auch mit anderen Diensten Kontakt hatte. Verifizieren habe man das aber nicht können. Das Gespräch wurde aufgezeichnet. Die Entscheidung, das Gespräch aufzuzeichnen, habe einer ihrer Kollegen getroffen. Man habe entschieden, das mit Video aufzuzeichnen, weil es eine wichtige Vernehmung sei. Da das Gerät neu war, man hier also etwas ausprobiert habe, habe man zur Sicherheit ein Tonband mitlaufen lassen, falls die Technik versagt.

Paul-Ludwig U. will nun wirklich aufhören

Der VR geht auf eine Stelle im Protokoll vom 9. Februar 2020 ein, in der Paul-Ludwig U. ankündigt, „am Mittwoch“ seine Entscheidung mitzuteilen, dass er aufhört, unabhängig davon, was der GBA oder die Vorgesetzten von Maren S. und Michael K. sagen. Der VR fragt die Zeugin, wie sie die Angabe „Mittwoch“ verstanden habe. Maren S. erklärt, Paul-Ludwig U. habe mehrfach angedeutet, nicht weitermachen zu wollen, aber noch auf eine Rückmeldung gewartet, ob das überhaupt noch nötig wäre.

Man habe dann mitbekommen, dass U. aus den Chatgruppen geworfen und gegen ihn ein Spitzelverdacht erhoben wurde, zumal aufgefallen sei, dass er auf der Rückfahrt aus Minden im Auto von Wolfgang W. verfolgt worden sei. Man sei dann auf ihn zugegangen wegen der Absprache, die Option auf einen Zeugenschutz zu prüfen. Die Frage, ob U. so gewirkt habe, als sei er am Ende seiner Kraft, bejaht die Zeugin. Er habe mental unter Druck gestanden und gesagt, es reiche ihm, für ihn sei es eigentlich vorbei.

Der VR will zudem von der Zeugin wissen, ob U. in seinen Schilderungen Personen unterschiedlich stark belastet habe. Die Zeugin gibt an, dass U. Werner S., Tony E. und Thomas N. beim Treffen am 8. Februar sehr hervorgehoben habe, aber auch Frank H. Auf das Nachhaken des VR, ob es auch Situationen gab, in denen man U. vorhielt, dass seine Angaben nicht stimmen können, verweist die Zeugin auf andere Quellen wie zum Beispiel Chats, mit denen sich die Aussagen belegen ließen. U. habe zwar Dinge ausgeschmückt; da habe man hinterfragt, woher er das habe. Aber „die Grundelemente, das hat immer gepasst und war stimmig und war durch andere Maßnahmen belegbar“, so Maren S.

Zeugenschutz für den Beschuldigten Paul-Ludwig U.?

Nachdem die Gruppe um Werner S. [bis auf Paul-Ludwig U.] am 14. Februar 2020 durchsucht und in Untersuchungshaft gesteckt wurde, erfolgte die nächste Vernehmung von Paul-Ludwig U. im April, jedoch in Abwesenheit der Ermittler*innen Michael K. und Maren S. Der VR fragt, wie es dazu kam. Maren S. erklärt, man habe „zwei in Anführungszeichen unabhängige Beamte nehmen“ wollen, die auf das große Ganze schauen und mehr Erfahrung haben. Ein Kollege habe eine spezielle Fortbildung hierzu absolviert. Der VR sieht zwar das Gute darin, entdeckt aber auch eine Schwachstelle, da die beiden nicht so tief im Material gewesen seien. Maren S. antwortet, dass man sich im Vorfeld intensiv vorbereitet habe.

Der VR kommt auf das Thema Zeugenschutz zu sprechen, denn es mute seltsam an, dass Paul-Ludwig U. rasch zum Beschuldigten erklärt werde und dann dieses Thema durch die Gegend geistere. Er fragt die Zeugin, wann es zum ersten Mal auftauchte und wie sie das als Kriminalbeamtin sehe. An den Ursprung kann sich Maren S. nicht so richtig erinnern. Es habe ein Telefonat mit einem Kollegen G. gegeben, auf das sich Paul-Ludwig U. bezog. Aus ihrer Sicht als Kriminalbeamtin ist das Thema Zeugenschutz in diesem Kontext schwierig, weil U. einerseits kein Zeuge sei, andererseits aber auch wichtige Informationen gebe. Die Frage sei für sie gewesen, wie gefährlich die Sache für ihn werden könnte. Ein „Thema war es definitiv“. Man habe ihm zugesagt, den Zeugenschutz zu prüfen, aber keine Versprechungen gemacht. Die Entscheidung, U. aus der Sache rauszunehmen, habe die Abteilung 7 des LKA getroffen. Wer von dort, wisse sie nicht genau.

Paul-Ludwig U. kommt in die „zeugenschutzähnliche Maßnahme“

Am 11. Februar 2020 wurde Paul-Ludwig U. an seinem Wohnort von Maren S. und Kolleg*innen des LKA abgeholt. Zunächst wurde er nach Fellbach auf das Polizeirevier verbracht, von wo aus er in eine „zeugenschutzähnliche Maßnahme“ gekommen sei. Auf die Frage des VR, ob das das letzte Treffen mit U. gewesen sei, verneint die Zeugin. Es habe am 19. August 2020 ein weiteres Treffen mit U. gegeben, an dem sie und ihr Kollege Michael K. mit U. gesprochen hätten. Hintergrund des Gesprächs sei gewesen, dass U. sich „nicht so kooperativ“ verhalten habe, wie es in der zeugenschutzähnlichen Maßnahme angebracht sei. Man habe U. auch nochmal gesagt, dass er Beschuldigter im Verfahren sei und nicht im Zeugenschutz, dass er die Anweisungen der Kollegen befolgen solle und die Maßnahme in Absprache mit dem GBA erfolge. Der VR merkt an, dass der Vermerk zu diesem Gespräch nicht vorliege. Maren S. verweist auf ihren Kollegen Michael K., der diesen dann nachreichen müsse.

Die Zeugin Maren S. kann zur Heidelberger Kontrolle nicht viel beitragen

Ein Thema, das bereits mehrfach im Verfahren aufgegriffen wurde, ist die fingierte Zufallskontrolle von Paul-Ludwig U. am 2. Oktober 2019 am Heidelberger Hauptbahnhof, auf dem Weg zu einer Demonstration in Berlin. Der VR befragt die Zeugin hinsichtlich ihres Kenntnisstandes zur Kontrolle, doch die Zeugin kann nicht viel zu diesem Thema beitragen. Der Anlass sei ein Telefonat zwischen U. und einem jungen Heranwachsenden namens H. gewesen, bei dem Paul-Ludwig U. andeutete, er wolle die Waffe dem Jungen übergeben. Man habe U. klar machen wollen, dass das nicht geht, und die Bundespolizei kontaktiert. Wie genau, das wisse sie nicht. In ihrem Haus habe man sich zur Möglichkeit einer fingierten Kontrolle besprochen, aber wer genau sich darüber unterhalten habe, das wisse sie nicht. Es könne sein, so die Zeugin, dass Kontakt zu den hessischen Kolleg*innen aufgenommen wurde. Dort habe es eine Kontaktperson gegeben. Sie selbst kenne die Kontaktperson nicht und habe auch keinen persönlichen Kontakt gehabt. Dies wäre Aufgabe des Ermittlungsgruppenleiters Herr L. gewesen.

Maren S. erwähnt, dass es eine Observation gegeben habe und ein Anhaltevermerk geschrieben worden sei. Mit dem Verfasser des Vermerks habe sie jedoch keinen Kontakt gehabt. Auf die Frage des VR, ob es eine Absprache zwischen GBA und LKA vor der Kontrolle am 2. Oktober gegeben habe, sagt die Zeugin aus, dass dies sein könne, sie sich aber nicht daran erinnern könne. Auch bei der Frage, ob es bezüglich einer Einflussnahme auf das anschließende Verfahren gegen Paul-Ludwig U. vor dem Amtsgericht Heidelberg Absprachen gab, antwortet die Zeugin mit „keine Ahnung“. Ihr sei auch nicht bekannt, dass GBA Zacharias Einfluss auf das Heidelberger Verfahren genommen hätte. Der VR deutet gegenüber der Zeugin an, dass man im Laufe des Verfahrens Anhaltspunkte aus Telefonaten Paul-Ludwig U.s erhalten habe, dass man ihm signalisiert habe, GBA Zacharias würde Einfluss auf das Verfahren nehmen. Die Zeugin gibt dagegen an, dass man U.s Informationen zur Heidelberger Kontrolle an den GBA weitergegeben habe.

Paul-Ludwig U. sah seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt

In seinem letzten Fragekomplex geht der VR auf das Verhältnis zwischen Paul-Ludwig U. und den Ermittlungsbehörden ein. Auf seine Fragen nach Geldleistungen für Paul-Ludwig U. erklärt die LKA-Beamtin S., dass U. im Rahmen der zeugenschutzähnlichen Maßnahme eine Wohnung erhalten habe, sie aber darüber hinaus keine Angaben machen könne. Andere Geldleistungen, zum Beispiel in Form von Fahrkarten zu Treffen, habe er nicht erhalten. Gespräche mit Paul-Ludwig U. oder mit dem GBA über ein mögliches zu erwartendes Strafmaß habe es nicht gegeben.

In der Zeit zwischen dem 23. September 2019 und dem 9. Februar 2020 habe Paul-Ludwig U. 115 E-Mails an die Inspektion des LKA geschrieben. Auf die Frage, wer darauf Zugriff habe, erklärt Maren S., dass alle Ermittler*innen darauf Zugriff gehabt hätten. Verwaltet hätten das Mail-Postfach Michael K. und sein Stellvertreter Herr O.

In einer Mail aus dem November 2019 zeigte sich Paul-Ludwig U. angefasst, weil die Ermittler*innen Informationen über ihn einholen würden. Der VR zitiert aus dieser Mail, in der Paul-Ludwig U. fragt, ob man ihm noch glaube. Er sei viel auf eigene Kosten gefahren und wäre der Letzte, der die Informationsbeschaffung nicht beenden wollen würde. Die Zeugin führt aus, dass man im Rahmen der Personenabklärung vielleicht Kontakt mit seinem ehemaligen Bewährungshelfer W. hatte. „Haben Sie seine Glaubwürdigkeit hinterfragt?“, fragt der VR. Man habe das eine oder andere hinterfragt, erklärt die Zeugin, ihm das aber so nicht gesagt.

Der VR hat seine Fragen an die Zeugin abgearbeitet und übergibt an seine Kolleg*innen.

Fragen zur Vernehmung nach dem Hummelgautsche-Treffen

Richter Mangold (RM) möchte von Maren S. wissen, ob gegenüber Paul-Ludwig U. von einer „Mitarbeit“, vielleicht auch „pro forma Mitarbeit“ gesprochen wurde, und verweist auf Telefonate des Ermittlers G. mit Paul-Ludwig U. Die Zeugin kann sich das nicht vorstellen. Vielmehr vermutet sie, dass das bei Paul-Ludwig U. so angekommen sein könnte. Man habe ihm keine Versprechungen machen wollen. Auf die Frage des Richters, ob man mögliche Straftaten thematisiert habe, die Paul-Ludwig U. in den Chatgruppen begehen könnte, antwortet die Zeugin, man habe ihm gesagt, dass er sich zurückhalten solle.

Weitere Fragen von RM greifen die Vernehmung am 1. Oktober 2019 nach dem Treffen an der Hummelgautsche auf. In der Vernehmung nannte U. Robert Habeck und Anton Hofreiter als Angriffsziele. Der Richter fragt, ob auch Moscheen als Angriffsziele genannt worden seien. Dies verneint die Zeugin.

Darüber hinaus bezieht sich RM auf U.s Aussagen zu Wolfgang W. Paul-Ludwig U. soll gesagt haben, W. könne jederzeit an die Schutzwesten kommen. Die Zeugin glaubt jedoch, dass es nur darum ging, die Westen besorgen zu können. U. habe sich ferner über den Oberstaatsanwalt in Hessen darüber aufgeregt, dass er zunächst als Zeuge, dann aber als Beschuldigter geführt worden sei. Auf den Hinweis des Richters, dass U. in der Vernehmung geäußert habe, er wisse nicht, wie er die Glaubwürdigkeit aufrechterhalten soll, wenn er nicht in der Gruppe mitmacht, entgegnet die Zeugin, dass man U. gesagt habe, dass man ihn nicht zu Straftaten ermuntere oder ihn zu Treffen schicke.

Paul-Ludwig U. wirkte auf Maren S. „komisch“

Der Sachverständige (SV) Dr. Winckler interessiert sich für den Eindruck der Zeugin von Paul-Ludwig U. Er unterbreitet der Zeugin mehrere „Schubladen“ zur Charakterisierung von U.: „Normal, komisch, auffällig, gestört, psychisch krank“ und bittet um ihre Einschätzung. Maren S. greift den Begriff „komisch“ heraus und begründet dies unter anderem damit, dass Paul-Ludwig U. in Chatgruppen aktiv gewesen sei, obwohl er diese eigentlich nicht gut finde, dass er Informationen an die Ermittler*innen gab und weiter machte, dass er sich in den Chatgruppen so hervorgetan habe. Außerdem nennt sie U.s Art der Kommunikation, z.B. mit Marion G. Er habe die Anerkennung der falschen Leute gesucht. Ebenso komisch fand die Zeugin, dass U. es lustig fand, aus einer Klopapierrolle zu rauchen. Außerdem habe U. am Telefon Witze gemacht, die nicht ihren Humor getroffen hätten.

Welche Rolle spielte die Suche nach Aufmerksamkeit?

Der SV greift die Äußerung der Zeugin auf, U. habe sich Anerkennung in der Gruppe verschaffen wollen. Handelt es sich dabei um Interpretation oder um eine Äußerung von U.? Die Zeugin gibt an, dass es ihre Interpretation sei. Auf die Frage des SV, ob sie auch in Vernehmungssituationen den Eindruck hatte, U. gehe es um Aufmerksamkeit, antwortet sie mit: „manchmal schon“. Das leite sie aus E-Mails und Telefonaten ab, in denen U. angibt, das alles zu tun, um den Ermittler*innen zu helfen. Damit habe er die Anerkennung der Polizei gesucht. Bei ihr sei das eher „neutral“ angekommen. Sie habe schon nicht verstanden, warum er überhaupt in den Chatgruppen gewesen sei. Wenn man sich seine Vorgeschichte anschaue, dann könne man das aber auch als gute Sache deuten, da er seine Einstellung im Vergleich zu seinem früheren Leben geändert habe.

Auf die Frage des SV, ob sich das Verhältnis zwischen U. und den Ermittler*innen im Laufe der Zeit geändert habe, beschreibt Maren S. die Entwicklung so, dass U. anfangs ruhiger, zurückhaltender gewirkt habe. Mit der Zeit und bedingt durch seine Lage sei er lockerer geworden, weil er den Ermittler*innen mehr vertraut habe. Manchmal habe er fröhlich gewirkt, manchmal neutral. Innerhalb der Vernehmungen habe er keine großen Stimmungsschwankungen gezeigt.

Vor dem Hintergrund der Aussagemotivation fragt der SV, ob U.s Schilderungen auch mal so gewirkt haben, dass man alarmiert war, dass die Dinge so nicht stimmen könnten. „So extrem war das nicht“, sagt die Zeugin. U. habe zwar ausgeschmückt und sei abgeschweift, deshalb habe man seine Aussage nochmal überprüft.

Das Gespräch am 19. August 2020, bei dem Paul-Ludwig U. von den Ermittler*innen Maren S. und Michael K. zu einem kooperativen Verhalten in der zeugenschutzähnlichen Maßnahme angehalten wurde, weckt das Interesse des SV, weil die Situation hier durch die Zurechtweisung eine andere als in einer Vernehmung gewesen sei. Der SV moniert, dass ihm der Vermerk zu diesem Gespräch nicht vorliegt. Auf seine Frage, an welche Absprachen Paul-Ludwig U. sich nicht gehalten habe, erklärt die Zeugin, sie wisse das im Detail nicht. Sie wisse nur, dass es Absprachen gab.

Der SV hakt nach, wie sie denn ein sinnvolles Gespräch mit U. geführt haben wolle, wenn sie nicht wisse, gegen was er verstoßen habe. Die Zeugin sagt, U. habe mit anderen Leuten über die Maßnahmen gesprochen. Bei der Zurechtweisung durch ihren Kollegen und sie habe er den Vorwurf abgetan und nicht verstanden, was man von ihm wolle. U. habe Besserung gelobt, glaubt sich die Zeugin zu erinnern, ist sich aber nicht ganz sicher. Es habe ihm nicht gefallen, dass ihre Kollegen vom Zeugenschutz ihn zurechtgewiesen hätten. Er sei aber ihr und ihrem Kollegen K. gegenüber nicht aufbrausend gewesen.

Anträge und Anmerkungen von Seiten der Rechtsanwält*innen

Um 16.46 Uhr unterbricht der VR die Vernehmung der Zeugin Maren S. vom LKA. Die Vernehmung soll im Oktober fortgesetzt werden.

Rechtsanwalt (RA) Flintrop beantragt, das beschlagnahmte Handy seines Mandanten Steffen B. nach Chatinhalten und SMS vom 3. Oktober 2019 zu überprüfen. Hintergrund des Antrags ist, dass die Verwendung des „Daumen hoch“-Symbols mehrdeutig sein könne. So gehe man bislang davon aus, dass Steffen B. mit einem gehobenen Daumen nach dem Treffen am 8. Februar 2020 signalisiert habe, dass die Waffenkäufe in Ordnung gingen. Ziehe man aber die Verwendung des „Daumen hoch“-Symbols am 3. Oktober 2019 zum Vergleich heran, dann könne man erkennen, dass die Verwendung auch bedeuten könne, man [in dem Fall Werner S.] sei sicher nach Hause gekommen. Dem Antrag schließen sich mehrere Verteidiger*innen an.

RA Mandic möchte beim Senat anregen, bei einer erneuten Befragung der Zeugin Maren S. alle Mittel auszuschöpfen, die Zeugin auf ihre Wahrheitspflicht hinzuweisen. Man habe sie seiner Meinung nach zu oft mit „weiß nicht“ davonkommen lassen. Der SV Wickler habe die Zeugin besser unter Druck gesetzt. Dieser Anmerkung schließen sich einzelne RA*innen an. Oberstaatsanwältin Bellay hält die Kritik hingegen für unangebracht, da der VR ausreichend zu erkennen gegeben habe, dass sie der Wahrheitspflicht nachzukommen habe.

prozesstage91

Prozesstag 91:  LKA-Beamtin S. glaubte, U.s Aussagen seien mindestens übertrieben

Zum 91. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 20. September 2022 wurde erneut die LKA-Beamtin Maren S. (31) als Zeugin geladen. Sie war eine von zwei Ansprechpersonen für den Angeklagten und Dauerhinweisgeber Paul-Ludwig U. Die Zeugin wurde vom Senat vor allem zu zwei Vernehmungen von Paul-Ludwig U. am 17. September und 1. Oktober 2019 in Heilbronn befragt. Zwischen diesen beiden Terminen hatte sich die „Gruppe S“ an der Hummelgautsche nahe Alfdorf (Rems-Murr-Kreis) getroffen. Im Großen und Ganzen wiederholte die Zeugin Altbekanntes. Paul-Ludwig U. habe in Bezug auf das Hummelgautsche-Treffen berichtet, dass es um Waffen und Aktionen gegen Grünen-Politiker wie Habeck gegangen sei. Auch sie vermutete in ihrer Aussage, dass U. in der Vernehmung mindestens übertrieben, möglicherweise sogar gelogen hat.

Maren S. sagt aus, sie sei zweimal bei einem Treffen mit der Bundesanwaltschaft gewesen. Das LKA Baden-Württemberg sei erst durch den Staatsschutz in Gießen Mitte September 2019 auf Paul-Ludwig U. aufmerksam gemacht worden, der ihn zu Jonny L. [ein Rechter aus Gießen] vernommen hatte. Seltsamerweise habe es bereits am 30. April 2019 Fernschreiben an das LKA von der Polizei aus Heilbronn mit einer Vernehmung von Paul-Ludwig U. gegeben. Aber erst nach dem Hinweis Mitte September habe man sich die Vernehmungen aus Gießen und Würzburg angeschaut.

Anschließend berichtet die Zeugin über das Treffen in Heilbronn. Zu den Teilnehmenden gehörten Oliver K., Marion G., Werner S. und Paul-Ludwig U. U. habe von einer geschlossenen Chatgruppe namens „Patrioten Germania oder so“ gesprochen. In die komme er aber nicht mehr rein. Als weitere Gruppen habe er „Der Harte Kern“ und „Die Musketiere“ benannt. Er habe auch erzählt, dass Gruppen in allen Bundesländern existierten, angeblich auch in Österreich, der Schweiz und Italien. U. habe Marion G. als Chefin bezeichnet, danach  kämen die Admins.

Die Frage nach Kontakten zum Verfassungsschutz „in den letzten Tagen“ habe Paul-Ludwig U. verneint. Der Vorsitzende Richter (VR) fragt nach der seltsamen Formulierung „in den letzten Tagen“. Die Zeugin gibt an, sie könne sich das nicht erklären. Vielleicht, so interpretiert sie, habe U. das so gesagt, weil er immer viel Kontakt gehabt haben könnte.  Die Zeugin verneint die Frage, ob es zu irgendeinem Zeitpunkt Informationen über die Zusammenarbeit zwischen Paul-Ludwig U. und Diensten gegeben habe.

Sie habe, so die Zeugin, mit den Beamten W. in Gießen und Jürgen H. in Würzburg telefoniert. Zum Beamten W. habe sie weiter Kontakt gehabt wegen des Verfahrens gegen Jonny L. Er habe die Information gehabt, dass Paul-Ludwig U. 2019 im Bereich Kinderpornografie Informationen an Behörden weitergegeben habe. [U. verriet einen mutmaßlichen Konsumenten pädokrimineller Inhalte an die Polizei.]

U. habe angegeben, er sei Hartz-IV-Empfänger und habe 800 Euro Schulden. Er lebe in einem Zimmer im Wohnheim, habe eine Ausbildung zum Rettungssanitäter und habe bei der Bergwacht gearbeitet.

Paul-Ludwig U.s Vernehmung am 1. Oktober 2019 in Heilbronn

Vor dem Hummelgautsche-Treffen habe Paul-Ludwig U. ihnen geschrieben, wer da komme. Nach dem Treffen habe man sich am 1. Oktober 2019 zum nächsten Mal gesehen. Der VR fragt, welche Informationen sie über das Hummelgautsche-Treffen vor dem Treffen mit Paul-Ludwig U. am 1. Oktober gehabt habe. Die Zeugin sagt, sie hätten die Auswertung der Telegram-Überwachung, TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) und Observationsberichte gehabt.

Am 1. Oktober 2022 sei sie mit ihrem Kollegen Michael K. nach Heilbronn gefahren, „weil wir die Räumlichkeiten nicht hatten“. Ihre Kollegin B. habe als Schreibkraft fungiert. Sie hätten keinen Fragenkatalog gehabt und zwischendurch zwei Pausen eingelegt. Die Belehrung habe sie als Sachbearbeiterin durchgeführt. Sie sei von Michael K. ergänzt worden um den Umstand, dass der GBA [die Ermittlungen] übernommen habe.

Die Zeugin erinnert sich, U. habe seinen Status zu dem einer Quelle ändern wollen. Er habe eine E-Mail geschrieben, dass er mit der GBA [vermutlich Zacharias] über seinen Status sprechen wolle. Diesen Wunsch habe U. am Ende der Vernehmung wiederholt und gefordert, dass sich sein Status bis zum nächsten Treffen ändern müsse. Außerdem habe er verlangt, in den Zeugenschutz zu kommen. Er habe argumentiert, dass nur er diese Informationen beschaffen könne.

So beschrieb U. das Treffen an der Hummelgautsche

Das Hummelgautsche-Treffen habe Paul-Ludwig U. als Vernetzungstreffen mit einer Vorstellungsrunde beschrieben. Man habe dort über Waffen und Bewaffnung gesprochen und darüber, etwas zu unternehmen gegen Politiker wie Habeck. Außerdem habe er von weiteren geplanten Treffen berichtet: eines im November und eines in Italien bei Werner S., bei dem es um die Ziele gehen sollte.

Paul-Ludwig U. sei zur Hummelgautsche um 8.30 Uhr von Oliver K. mit dem PKW abgeholt worden. Er habe sich als Polizisten-Geiselnehmer vorgestellt, der elf Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen habe. Über die daraufhin erfahrene Anerkennung habe er sich in der Vernehmung gefreut. Maren S. erinnert sich, U. habe „schon sehr euphorisch über das Treffen gesprochen“.

Von angeblichen Schießübungen bekam das Observationsteam nichts mit

Der VR fragt, ob man versucht habe, U.s Angaben mithilfe des Observationsberichts zu objektivieren. Die Zeugin antwortet, dass U. von Schießübungen erzählt habe, aber das Observationsteam solche nicht habe feststellen können. Der VR fragt, nach, ob Paul-Ludwig U. gelogen habe. Die Zeugin antwortet: „Richtig gelogen, nein.“ Er habe zwar ausgeschmückt und übertrieben, doch seine Kernaussagen habe man mittels TKÜ etc. belegen können. Beispielsweise habe U. berichtet, dass Werner S. ihm am Auto eine Waffe gezeigt habe. Laut Observationsteam hätten die beiden tatsächlich beim Auto zusammengestanden. U. habe auch erzählt, er habe mit Tony E. gesprochen, was sich durch Chatnachrichten habe bestätigen lassen. Der VR zitiert dazu aus U.s Aussagen: Er habe Tony E. gefragt: „Wie viele sind wir eigentlich?“ Tony E. habe von 2.500 Bewaffneten gesprochen, „wenn es los geht“.

Der VR fragt, was Paul-Ludwig U. über sein Gespräch mit Werner S. berichtet habe. Die Zeugin gibt an, er habe gesagt, dass er Führungsmitglied in Baden-Württemberg werden und als Sergeant at Arms fungieren solle.

Von der Anklagebank sind Gespräche zu hören. Der VR möchte wissen, was los ist. Rechtsanwalt (RA) Becker möchte seinen Mandanten Tony E. verteidigen. Der VR verbietet ihm das Wort. RA Becker unterbricht ihn und bittet um das Wort, der VR verweigert es und RA Becker beantragt einen Gerichtsbeschluss. Der VR bittet um Erklärungen zu dem Antrag. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung argumentiert, es sei zeitsparender, wenn der VR kurz dem RA das Wort erteilen würde. Thomas N.s RA Sprafke sagt, RA Becker habe Recht, weil Tony E. nicht gesprochen habe. [Tatsächlich sprach Frank H.] Auch Michael B.s RA Mandic sagt, E. habe nichts gesagt. Der VR schneide oft aus Gutdünken das Wort ab. Der VR legt eine kurze Pause und verkündet anschließend, es bleibe dabei, dass es keine Gründe für eine sofortige Wortmeldung gebe.

Ein Führungstreffen in Italien und Waffen-Shopping in Tschechien

Dann wendet er sich wieder der Zeugin zu und fragt, was Paul-Ludwig U. über das Treffen in Italien erzählt habe. Sie erwidert, U. habe erzählt, es sei ein Führungstreffen der verschiedenen Führungspersonen mit Mitgliedern vom „Freikorps Sachsen“ und „Wodans Erben“ geplant. Es solle um Bewaffnung sowie um „harte und weiche Ziele“ gehen. Im späteren Verlauf habe sich herausgestellt, dass Werner S. ein Haus in Italien gekauft habe.

Weiter gibt die Zeugin an, Paul-Ludwig U. habe gesagt, Werner S. habe ihm im Gespräch von einem „Manfred“ erzählt, der die Möglichkeit habe, in Tschechien Waffen zu besorgen. Später habe man „Manfred“ als Frank H. identifiziert. Außerdem habe er von dem Gespräch mit S. erzählt, in dem dieser ihm eine Waffe gezeigt habe. Er habe auch ein Magazin herausgeholt. Auch Daniel E. habe laut U. gesagt, er habe eine Waffe vom Typ Makarov dabei.

Warum steht im Observationsprotokoll nicht, dass U. an der Hummelgautsche eine Schusswaffe trug?

Man habe auch Paul-Ludwig U. in der Vernehmung darauf angesprochen, ob er auch etwas dabeigehabt habe. Der VR zitiert aus dem Protokoll: „Sie haben uns im Anschluss an die letzte Vernehmung berichtet, dass Sie eine Schreckschusswaffe besitzen. Hatten Sie die dabei?“ U. habe sich dazu nicht äußern wollen. Die Zeugin ergänzt, sie hätten ihn darauf hingewiesen, dass er sich nicht selbst belasten müsse. [Auf einem Observationsfoto von der Hummelgautsche ist U. mit einem Waffenholster zu sehen.] Der VR fragt, warum das nicht im Protokoll vermerkt sei. Die Zeugin weiß es nicht.

Sie fährt fort, U.s Schilderung des Treffens wiederzugeben: Sie hätten mit Äxten auf Bäume geworfen und mit Marion G.s Bogen geschossen. Das gesamte Treffen habe von 10 bis 18 Uhr gedauert und die Übungen von 13 bis 15 Uhr. Er sei danach mit Oliver K. zurückgefahren. Insgesamt seien 17 Personen angereist. Werner S. habe das Ganze organisiert und sei laut U. „extrem gewaltbereit“. Es sei auch die Rede von einem BKA-Beamten gewesen, der noch kommen sollte, aber dann aus familiären Gründen abgesagt habe. Das nächste Treffen sei laut U. im November geplant gewesen, mit denselben Teilnehmern.

Der VR lässt das Gruppenbild an die Wand des Gerichtssaals projizieren, auf dem die Teilnehmenden an der Hummelgautsche posieren. Die Zeugin gibt dazu an, das Bild habe Paul-Ludwig U. per E-Mail am 29. September 2019 an das LKA gesandt.

Keine Hinweise auf die angeblichen Kontakte zu rechten Gruppen in Frankreich und Italien

Der VR fragt, ob Paul-Ludwig U. über Kontakte ins Ausland berichtet habe. Die Zeugin bejaht: U. habe von Kontakten nach Italien erzählt, und dass Matthias L. Kontakte nach Frankreich habe. Laut Paul-Ludwig U. gebe es im Ausland Kontakt zu acht bis zehn weiteren Ablegern. Hierzu merkt sie an: „Das konnten wir nicht bestätigen.“

Das Verhältnis zwischen Werner S. und Marion G. habe U. als herzlich beschrieben. S. habe von ihr die Chatgruppe „harter Kern“ übernommen. Marion G. sei an Paul-Ludwig U.  interessiert gewesen, sie habe ihn geküsst und er habe es weiterlaufen lassen, obwohl er kein Interesse gehabt habe.

Später sei eine weitere Person namens Wolf [Wolfgang W.] zum Treffen gestoßen. Er sei 1.90 Meter groß gewesen und habe Schutzwesten mit Schutzplatten mitgebracht. Der VR lässt eine E-Mail von U. an das LKA zeigen, in der er am 25. September 2019 Screenshots aus der Gruppe „Musketiere und Amazonen“ verschickt hatte, in denen ein Account mit dem Namen Uwe Wunsch Bilder von SK3- und SK4-Schutzplatten versendete.

Paul-Ludwig U. will am kommenden Prozesstag erstmals vor Gericht aussagen

Maren S. wendet sich wieder der Vernehmung zu: Diese sei um 13.50 zu Ende gewesen. Sie hätten das Vernehmungsprotokoll ausgedruckt und Paul-Ludwig U. zum Lesen vorgelegt. Der nächste Kontakt zu U. sei ein Telefonat des Kollegen Michael K. am 2. Oktober 2019 gewesen. Die nächste Vernehmung fand am 14. Oktober 2019 statt.

Damit endet die Zeuginnenbefragung, und RA Becker kann seinen Zwischenruf verteidigen: Frank H. habe reingerufen. Als der VR die Befragung unterbrach und fragte, was los sei, habe Tony E. seinem RA gesagt, dass er nichts gesagt habe. Das habe er als sein Verteidiger sagen wollen.

Zum Abschluss wendet sich der VR mit einer Frage an Paul-Ludwig U. und seine RAs: Wann er beabsichtige, Angaben zu machen? RA Scholz gibt an, sich am kommenden Verhandlungstag dazu äußern zu wollen.

prozesstage90

Prozesstag 90: Der Häftling, der angeblich die Ermordung des „Verräters“ U. organisieren sollte

Am 90. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 15. September 2022 wurde per Video-Live-Schaltung und mit Unterstützung von zwei Dolmetscherinnen der in Italien ansässige Carmina Li. (47) befragt, der 2020 gemeinsam mit Werner S. in der JVA Augsburg auf einem Gang inhaftiert war. Li. gab an, dass sein ehemaliger Mithäftling Werner S. ihn in der JVA Augsburg gebeten habe, einen Auftragsmord an Paul-Ludwig U. zu arrangieren, da dieser die Gruppe an die Polizei verraten hätte. Am 20. oder 21. Oktober 2020 soll Werner S. seinem Mitgefangenen Carmina Li. ein Foto von Paul-Ludwig U. gezeigt und gefragt haben, ob dieser ihn ermorden lassen könnte. Laut Li. sagte Werner S., U. sollte vernichtet werden. Er müsse sterben, damit er nicht als Zeuge aussagen könne. Carmina Li. ging laut eigener Aussage zum Schein auf den Auftrag ein, informierte aber den Gefängnispsychologen.

Zwei Dolmetscherinnen sind anwesend, um vom Neapolitanischen ins Deutsche zu übersetzen. Die Videoschalte wird auf große Bildschirme im Gerichtssaal übertragen. Zu sehen ist Carmina Li. im Büro eines Ermittlungsrichters in Neapel. Der Richter ist ebenfalls anwesend. Eingangs erklärt der Vorsitzende Richter (VR), dass Li. nicht nach Stuttgart kommen wollte, sich aber per Video vernehmen lässt. Li. bestätigt das. Anschließend stellt er sich auf Bitte des VR kurz vor.

Er sei am 30. Juni 1975 in Portici geboren und dort aufgewachsen. Er habe 13 Jahre lang die Schule besucht. Anschließend habe er erst als Pizzabäcker und Kellner gearbeitet, sich dann zum KfZ-Mechaniker ausbilden lassen und sei aktuell wegen einer Krebserkrankung arbeitslos. Er habe zwei Operationen wegen gutartigen Gehirntumoren gehabt und befinde sich derzeit in Bestrahlung. Auf Nachfragen erzählt er von Krampfanfällen, auch im Gefängnis in Augsburg. Er habe ins Krankenhaus gemusst, habe sich aber gegen die OP gewehrt. Befragt zu möglichen Einschränkungen in der Wahrnehmung durch Tumore antwortet der Zeuge: „Absolut nicht“. Er lebe von seiner Ehefrau getrennt und habe einen Sohn und eine Tochter.

Im weiteren Verlauf wirkt der Zeuge mehrmals verwirrt darüber, dass der VR Fragen über den vermeintlichen Mordauftrag hinaus stellt, und fordert diesen auf, zum Punkt zu kommen. Der VR erwidert, der Senat entscheide selbst, welche Fragen man Li. stelle.

Gefragt nach seinen Vorstrafen zählt der Zeuge auf: Er habe in Italien eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten verbüßt. Im April 2018 sei er in Italien wegen Raubes und schwerer räuberischer Erpressung festgenommen und im Februar 2019 nach Deutschland ausgeliefert worden. Am 30. April 2021 sei er entlassen worden und nach Italien zurückgekehrt, wo er seither auf freiem Fuß sei. Derzeit laufe ein Verfahren wegen Bedrohung gegen ihn.

Zeuge Li. und Werner S.: eine Annäherung unter Mithäftlingen

Der VR möchte wissen, wie Li. Werner S. in Augsburg kennengelernt habe. Li. erklärt, S. habe sich ihm im August 2020 in der JVA Augsburg-Gablingen als Matthias vorgestellt. Sie seien in Einzelzellen auf demselben Gang untergebracht gewesen. Er und S. hätten gemeinsam Tischtennis oder Schach gespielt oder zu Abend gegessen. Er habe für S. und sich gekocht. Li. erklärt, da er kein Deutsch spreche, darum habe er sich mit Matthias auf Englisch unterhalten. Matthias habe kein Italienisch gekonnt, aber begonnen, es zu lernen. Außerdem habe S. behauptet, er habe ein Haus im italienischen Savonna, wo ein Mädchen wohne, zu dem er Kontakt habe. Ansonsten habe S. nichts von Bezügen zu Italien erzählt. [Werner S. behauptete seinen Kameraden gegenüber, er stamme aus Italien, habe Kontakte zu vielen gewaltbereiten Nazis dort und habe früher einmal bei den Carabinieri gedient.]

Werner S. habe ihm, so der Zeuge, erzählt, dass ihm Terror vorgeworfen werde. Einer aus der Gruppe habe sie verraten. Sie seien nur gegen die Invasion des Landes gewesen. Er sei gegen die Politik von Merkel gewesen, alle reinzulassen. Seine Gruppe habe dagegen etwas tun wollen. Der Zeuge erinnert sich an rassistische Aussagen von Matthias. Er habe gesagt, er rechne mit 10 bis 15 Jahren Haft, aber er sei auch der Meinung gewesen, er sei zu Unrecht im Gefängnis. Li. merkt an, er habe Werner S. geraten, die Wahrheit zu sagen.

Der Zeuge hielt Werner S. Mordauftrag für ernstgemeint

Der VR fragt Li. ob er Werner S. eher dem Links- oder dem Rechtsterrorismus zugeordnet hätte. Der Zeuge meint, wenn Frauen und Kinder betroffen wären [bezüglich der Angst der Angeklagten, die Einwanderung sei eine Gefahr für deutsche Familien], dann sei das weder links noch rechts. Er habe Werner S. erzählt, dass er eher links stehe.

Der VR fragt, wie ernst Werner S. den Auftragsmord gemeint habe, ob S. das vielleicht nur einmal aus Ärger gesagt haben könnte. Der Zeuge sagt aus, dass Werner S. versucht habe, ihn zu überzeugen, „da gab es den absoluten Willen“.

Der VR möchte wissen, ob Werner S. ihm bei Formularen im Gefängnis geholfen habe. Werner S. schaltet sich von der Anklagebank ein und äußert: „Nein, hat er nicht.“ Der VR fragt nach einem angeblichen Streit zwischen Werner S. und Li. in Haft: Werner S. habe seinem Bruder, als er ihn in Haft besuchte, erzählt, dass Li. ihn am Hals und an der Nase verletzt habe. Der Zeuge streitet das ab und fügt an, er habe Werner S. auch niemals gezwungen, für ihn einzukaufen.

Gefragt nach seinem Eindruck von Werner S. erzählt der Zeuge, auf den ersten Blick habe S. wie ein „guter Mensch“ gewirkt, „intelligent“ und „ruhig“. Später habe er seine Meinung geändert. Als S. mit ihm über den Mordauftrag gesprochen habe, habe er ihn für verrückt gehalten.

So lief der Mordauftrag laut Zeuge Li. ab

Als sie einander besser kennengelernt hätten, habe Werner S. ihm ein Foto von einer Person [offenbar U.] gezeigt und gefragt, ob er ihn ermorden lassen könne. Die Person sei krank und gehe jeden Tag zur Behandlung. Er, so der Zeuge, habe gefragt: „Was sagst du da?“ und sich entschieden, dem Gefängnispsychologen Bescheid zu sagen. Der VR ergänzt, dieses Gespräch habe am 20. oder 21. Oktober 2020 stattgefunden. Der Zeuge fährt fort, Matthias habe über denjenigen, „den er vernichten wollte“, gesagt, er müsse sterben, damit er nicht als Zeuge aussagen könne. Er habe ihm das Bild gezeigt und Adressen genannt.

Dem Zeugen werden mehrere Schwarz-Weiß-Bilder gezeigt, darunter die Fotografie eines handgeschriebenen Zettels mit Adressen. Der VR fragt, wer das geschrieben habe. Der Zeuge benennt Werner S. Dieser habe u.a. „Best friend Karin T.“ [Nachname im Original ausgeschrieben] und „friend in Italy: Carlotta / Savona“ geschrieben. Der VR fragt, ob Werner S. etwas zu dieser Karin aus Deutschland erzählt habe. Der Zeuge gibt an, Karin habe S. regelmäßig besucht. Sie hätten mit kleinen Zetteln kommuniziert, die S. vorgeschrieben und an die Glas-Trennwand gehalten habe.

Der VR fragt nach, ob Mando Massimiliano B. bei dem Mordauftrag anwesend gewesen sei. [B. soll als Übersetzer dazugerufen worden sein.] Der Zeuge kann sich erst nicht erinnern. Daraufhin zitiert der VR aus einer früheren Aussage des Zeugen. Carmina Li. habe erst einige Zeit allein mit Werner S. auf Englisch gesprochen, dann habe er B. vom Gang hereingerufen, weil er sich nicht sicher gewesen sei, ob er die Worte richtig verstanden habe. B. habe dann übersetzt.

Zeuge Li. droht, seine Aussage abzubrechen, um einen damaligen Mithäftling zu schützen

Der Zeuge erklärt, dass er B. nicht in die Sache hineinziehen wolle. Es sei „gefährlich für die Person, die in Deutschland lebt“. Wenn der VR weiter nach B. frage, werde er „nichts mehr sagen“. Der VR versucht, ihn zu beruhigen: „Herr B. war bereits bei uns im Saal und hat Angaben gemacht.“ Als der VR weiter nach B. fragt, droht der Zeuge damit, das Gespräch abzubrechen.

Der VR zitiert aus einem Protokoll: Karin würde Carlotta das Geld überwiesen und dann wäre das Geld ausgehändigt worden an die Person, die er mit dem Auftragsmord beauftragt habe. Der Zeuge meint, wenn er das damals gesagt habe, stimme es so.

Weiter berichtet Li., er habe gegenüber Werner S. behauptet, dass Bild [von U.] an einen Verwandten weitergeleitet zu haben, aber tatsächlich habe er es der Polizei übergeben. Der VR fragt Li., warum Werner S. ausgerechnet ihn gefragt habe. Der Zeuge vermutet, S. habe ihn für einen „großartigen Kriminellen“ gehalten.

Der VR stellt seine letzte Frage: ob eine Beamtin Werner S. erzählt habe, er sei verlegt worden wegen Problemen mit Italienern. Daraufhin regt sich der Zeuge auf, die JVA habe große Fehler gemacht. Sie habe Werner S. gleich [nach dem Auftragsgespräch] verlegt und dann wieder in denselben Gang zurückverlegt.

Die Fragen der Verteidigung

Auch einige Verteidiger*innen haben Fragen an den Zeugen. Werner S.‘ RA Siebers möchte wissen, von wann bis wann er in Deutschland in Haft gesessen habe. Der Zeuge gibt den Zeitraum von 2019 bis zum 20. April 2020 an. Er sei zu einer Strafe von sechs Jahren verurteilt worden.

Paul-Ludwig U.s RA Scholz fragt nach den Namen und Adressen auf dem Zettel und welchen Hintergrund der Zettel habe. Der Zeuge erklärt, er oder die Person, die er mit dem Mord an U. beauftragen sollte, sollten mit den auf dem Zettel aufgelisteten Personen in Kontakt treten.

RA Herzogenrath-Amelung unterstellt Werner S. „Dampfplauderei“

Daraufhin wird der Zeuge entlassen. Einige RA*innen geben Statements zu seinen Aussagen ab. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung weist darauf hin, dass Werner S. kein Italienisch könne. Er sei ein „Dampfplauderer“ und ein guter Schauspieler, der immer die Rolle einnehme, die seinem Interesse diene.

RA Siebers weist darauf hin, dass der Zeuge von seinen sechs Jahren bisher nur zwei Jahre und zwei Monate abgesessen habe. [Vermutlich möchte der RA damit andeuten, der Zeuge könnte eine Art Deal mit den deutschen Behörden ausgehandelt und mit seinem Bericht über Werner S.‘ Mordauftrag seine Haftzeit verkürzt haben.] Der Angeklagte Frank H. stimmt dem RA zu: Die kurze Haftstrafe habe ein „böses Geschmäckle“.

Michael B.s RA Mandic nimmt Bezug auf Li.s Aussage, Werner S. habe eingeräumt, rassistisch zu sein und wegen der Gründung einer Terrorgruppe beschuldigt zu sein. Als Linker habe Li. ein Motiv, S. zu belasten.

Der Angeklagte Michael B. kritisiert, man habe aus Li.s Behauptungen nicht alles überprüft, beispielsweise dessen Englischkenntnisse.

Der VR befragt eine der beiden Dolmetscherinnen als Sachverständige zu Lis. Sprachkenntnissen. Sie gibt an, dass sich Li. gut auf Italienisch ausdrücken könne. Er spreche Hoch-Italienisch mit neapolitanischer Einfärbung und habe einen einfachen Wortschatz. Anschließend wird auch die Dolmetscherin entlassen.

Fortsetzung: Der Streit zwischen RA Mandic und dem VR

Der VR erklärt das Ende eines Selbstleseverfahrens vom 2. August 2022. [In Selbstleseverfahren lesen die Verfahrensbeteiligten Akten, damit beispielsweise die Tausenden Seiten Chatprotokolle nicht einzeln im Gerichtssaal besprochen werden müssen. Die Inhalte der Akten gelten dann als bekannt und in die Beweisaufnahme eingeflossen.] RA Hofstätter verliest zu den 125 Schriftstücken, die das Verfahren diesmal beinhaltete, eine Stellungnahme. Sein Fazit: Diese Schriftstücke würden seinen Mandanten Tony E. nicht belasten.

RA Miksch hat bezüglich seines Mandanten Marcel W. einige Stellen aus den gelesenen Stücken herausgesucht: Sie würden belegen, dass W. bei der Durchsuchung kooperativ gewesen sei. Sein erster Kontakt zu Werner S. datiere auf den 23. Juli 2019. Eines der Schriftstücke sei ein Brief von W. an seine Ehefrau vom 16. April 2020, in dem er schreibe, er sei da in etwas hineingeraten, in das er nicht hineingeraten wollte. In einem weiteren Brief schreibe W., er habe zweimal abgestritten, was ihm vorgeworfen werde. In einem Brief von W. an eine Marion W. [vermutlich seine Mutter] vom 8. April 2020 betone W., Terror sei eine Gefahr für Familienangehörige.

Markus K.s RAin Schwaben sind zwei Anmerkungen zu ihrem Mandanten Markus K. wichtig. In einer Patientenverfügung berufe er sich auf geltende Gesetze und in einer Willenserklärung betone er, er sei kein Reichsbürger.

Zum Abschluss des Prozesstages geht der VR auf einen Vorfall der vergangenen Woche ein: RA Mandic hatte dem VR vorgeworfen, er habe ihn bei der Zeugenbefragung mehrfach unterbrochen und dadurch die Rechte seines Mandanten Michael B. beschnitten. Der Senat hatte den ersten Antrag des RA dazu abgelehnt, der RA hatte seinen Vorwurf aber am vergangenen Verhandlungstag wiederholt. Nun weist der VR die Gegendarstellung des RA erneut zurück.

prozesstage89

Prozesstag 89: U.s falsche Anschuldigungen gegen eine weitere „rechte Terrorgruppe“

Am 89. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 13. September 2022 wurde Kriminalhauptkommissar Jürgen H. (32) vom Staatsschutz in Würzburg befragt. Er hatte am 24. Juli 2019 den Angeklagten Paul-Ludwig U. vernommen. U. hatte als freiwilliger Hinweisgeber der Polizei in Heilbronn von einer rechten Gruppierung erzählt und die Behörden vor Wolfgang J., den er dieser Gruppierung zurechnete, und vor Jonny L. aus Gießen gewarnt. U. beschrieb die Gruppierung als „definitiv gewaltbereit“. Mehrere Personen hätten Brandanschläge auf Moscheen und die Tötung von „Gefährdern“ geplant, um bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen. In der Folge wurde Wolfgang J. überwacht. Eine spätere Hausdurchsuchung ergab aber, dass Wolfgang J. schwer depressiv und infolgedessen inaktiv war. Ein von Paul-Ludwig U. erwähntes Treffen am 1. Mai 2019 entpuppte sich als Familien-Grillen.

Der Zeuge Jürgen H. (32) stellt sich vor. Er arbeite als Kriminalhauptkommissar beim Staatsschutz in der Kriminalinspektion Z Unterfranken in Würzburg. Seit 2010 sei er Polizeibeamter. Nach drei Jahren Studium habe er bei der Polizei zwischen Streifendienst und Kripo hin- und hergewechselt. Er habe in München beim Staatsschutz mit dem Schwerpunkt „Rechtsextremismus“ gearbeitet und beschäftige sich seit 2019 in Unterfranken mit dem Thema Islamismus. Er sei zuständig für die Fallbearbeitung und Gefahrenabwehrmaßnahmen.

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt, wie es zu der Vernehmung von Paul-Ludwig U. am 24. Juni 2019 gekommen sei. Der Zeuge erzählt von einem anderen Verhör mit U. in Heilbronn, wo dieser den angeblich in Aschaffenburg aktiven Wolfgang J. erwähnt habe. Bis dahin habe der Name Wolfgang J. ihnen beim Staatsschutz nichts gesagt. Im Laufe der Ermittlungen habe sich herausgestellt, dass J. nicht mehr Teil der von U. beschriebenen Gruppe gewesen sei und sich mit ihr zerstritten habe. Diese Gruppe habe sich laut U. aus der Facebook-Gruppe „Die Unbeugsamen“ gebildet. U. habe gesagt, er sei dafür von Wolfgang J. angesprochen worden.

Der VR fragt, warum damals in Bayern die Staatsanwaltschaft München beteiligt gewesen sei, in Baden-Württemberg hingegen keine Staatsanwaltschaft. Der Zeuge sagt, das wisse er nicht.

Der Zeuge hielt Paul-Ludwig U. für „sehr nett“ und „angenehm“

Vor der Vernehmung habe er, so der Zeuge, mit Paul-Ludwig U. mehrmals telefoniert. U. habe angeboten, vorbeizukommen, und sei „sehr motiviert“ gewesen. Man habe U. dann am Hauptbahnhof Würzburg mit dem Auto abgeholt und ihn bei der Kripo Würzburg vernommen. Anwesend seien er, Paul-Ludwig U. und sein Chef Ba. gewesen. Die Fragen in der Vernehmung seien von ihm und seinem Chef gestellt worden. Protokolliert, hauptsächlich wörtlich, habe sein Chef. Die Vernehmung habe von 12.17 bis 15.42 Uhr gedauert, unterbrochen von mindestens zwei Raucherpausen. In diesen habe Paul-Ludwig U. über seine Haftbedingungen gesprochen. Im Gespräch sei U. „sehr nett“ gewesen, durchgehend kooperativ, „freundlich“ und „ein angenehmer Zeitgenosse“. Er habe „von sich selbst getrieben“ gewirkt. Er habe U. als der Typ „besorgter Bürger“ eingeschätzt. Es sei ihm auch um Aufmerksamkeit gegangen. Man habe ihn immer wieder etwas bremsen müssen. Er sei motiviert gewesen und habe etwas Gutes tun oder wiedergutmachen wollen. Der Zeuge sagt, er habe U. durchgängig geglaubt. Sein Chef sei da etwas kritischer gegenüber eingestellt gewesen.

Der VR fragt, wie eine bestimmte Passage im Vernehmungsprotokoll zustande gekommen sei: „Herr U. ist von keiner Behörde beauftragt.“ Der Zeuge erklärt, es habe Gespräche zwischen dem Staatsschutz, der Staatsanwaltschaft und den Behörden in Heilbronn gegeben. Man habe festgelegt, dass U. keinen Auftrag habe.

Paul-Ludwig U. löschte Daten von seinem Handy, bevor er es der Polizei gab

Bei der Vernehmung hätten sie U.s Handy ausgelesen, um dessen Aussagen zu stützen. U. habe das Gerät sofort übergeben. Allerdings sei die Kommunikation mit Wolfgang J. gelöscht gewesen – laut U., da das Handy alt und der Speicher voll gewesen sei. Man habe vom Handy nur Screenshots von Gruppenchats ausgewertet.

Da U. damals noch nicht lange auf freiem Fuß war, habe er – so der Zeuge – die sozialen Medien nicht richtig einschätzen können, habe dort viel „für bare Münze genommen“. U. sei ängstlich gewesen, er könnte mit seiner Warnung vor den Gruppen schon zu spät sein. Der Zeuge erwähnt außerdem, Paul-Ludwig U. habe geplant, eine Pommesbude o.ä. aufzumachen.

Der Zeuge erinnert sich, dass U. laut dessen Aussage über einen Freund in die Facebook-Gruppe „Die Unbeugsamen“ gekommen sei. Er habe dort Beiträge geliked. Man habe ihn dann darauf hingewiesen, dass er sich auch strafbar mache, wenn er strafbare Inhalte liken würde.  In der Gruppe habe U. dessen Aussage zufolge seine Vita preisgegeben und sei damit gut angekommen. Wolfgang J. habe ihn dann angeschrieben. J. habe angedeutet, er wolle aktiver werden mit Aktionen gegen Flüchtlinge, „wie in Neuseeland“, um es „heimzuzahlen“. Man könne auch die 2.000 [islamistischen] Gefährder in Deutschland umbringen, um den Behörden zu helfen. Weiter sei die Rede gewesen von Anschlägen auf Moscheen oder Freitagsgebete. In diesem Zusammenhang sei das Wort Molotowcocktail gefallen. Ziel seien bürgerkriegsähnliche Zustände gewesen. Der VR zitiert, Ziel sei, das „System zu stürzen“.

„Ich identifiziere mich nicht mit dieser hardcore-rechten Richtung“

Der VR fragt den Zeuge, wie er Paul-Ludwig U. einschätzen würde. Ob dieser sich von Anfang an als Detektiv gesehen habe oder ob er wirklich Kritik gegenüber der Flüchtlingspolitik gehabt habe. Der Zeuge meint, Paul-Ludwig U. sei wegen seiner Kritik reingerutscht. Später zitiert der VR Paul-Ludwig U.: „Ich identifiziere mich nicht mit dieser hardcore-rechten Richtung“.

In der Staatsschutz-Behörde sei bekannt gewesen, so der Zeuge, dass U. schon einmal jemanden an die Polizei gemeldet habe: Er habe in Rheinland-Pfalz jemanden wegen Kinderpornografie angezeigt. Das habe ein Beamter vor Ort bestätigt. Dieser habe gesagt, Paul-Ludwig U. schmücke seine Geschichten zwar aus, aber es habe alles gestimmt.

Der VR fragt nach Treffen, von denen Paul-Ludwig U. erzählt habe. Der Zeuge berichtet, Paul-Ludwig U. habe von einem Treffen am 1. Mai in Hungen [Landkreis Gießen] gesprochen. Seine Kollegen hätten das Treffen kontrolliert. Es seien vor allem Familien mit Kindern da gewesen. Außerdem habe U. erzählt, die Gruppe habe sich für den 4. Mai 2019 in Kandel [wo damals Demonstrationen von Rechten, Rassist*innen und Reichsbürger*innen stattfanden] sowie zu einem Treffen bei Jonny L. am 2. Juni 2019 verabredet.

Wolfgang J.: Zu depressiv für die Taten, die U. ihm vorwarf

Der Zeuge sagt, man habe Wolfgang J. observiert wegen der Gefahr von Anschlägen, aber er habe nie das Haus verlassen. Diese Sorge habe sich nicht erhärtet: Eine Hausdurchsuchung bei Wolfgang J. habe ergeben, dass dieser schwer depressiv gewesen sei. Man habe verschimmelte Essensreste gefunden. J. habe noch nicht einmal seine Zeitung aus dem Briefkasten geholt. Später sagt der Zeuge, dass Wolfgang J. keine Straftaten hätte begehen können. Er sei absolut überfordert gewesen mit seinem Leben. Wolfgang J. habe sich vom Staat zu wenig unterstützt gefühlt und habe sich aus Neid heraus rassistisch im Internet geäußert. Man habe gegen ihn wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt.

Zur Kommunikation der von U. gemeldeten Gruppe führt der Zeuge aus, diese habe sich auf Facebook-, WhatsApp- und Telegram-Gruppen abgespielt. Sie hätten die Namen „Die Unbeugsamen“, „Die Unbeugsamen 2“, „Support 81“ „Gelbwesten Deutschland“, „Deutsches Herz“, „Germanischer Geist“ und „Division Unbeugsam“ getragen. Aus einigen dieser Chats sei U. wieder ausgetreten. U. habe gesagt, er habe zwei bis drei Facebook-Accounts gehabt.

Paul-Ludwig U. und die AfD

Dann wendet sich der Zeuge den Mitgliedern der von U. beschriebenen Gruppe zu. U. habe erst Kontakt zu Wolfgang J. gehabt und später zu Jonny L. Wolfgang J. und Jonny L. hätten sich zerstritten. U. habe Jonny L. und Wolfgang J. als „definitiv gewaltbereit“ beschrieben, doch diese Einschätzung habe sich nur auf die Kontakte via Social Media gestützt. Der VR zitiert U. aus der Vernehmung: Die Gruppe sei eine unorganisierte Sache, aber alle seien miteinander vernetzt.

Über L. habe U. außerdem erzählt, er wohne in Hessen, sei Mitglied in einem Bikerclub, habe Waffen und sei eine der führenden Personen in der Gruppe. Zu Marion G. habe er gesagt, dass diese aus dem Raum Nürnberg oder Fürth komme. Der VR fragt ob Paul-Ludwig U. selbst politisch aktiv gewesen sei. Der Zeuge antwortet, U. habe gesagt, er sei Mitglied der „Blauen Partei“ [initiiert 2017 von der aus der AfD ausgeschiedenen Frauke Petry, 2019 aufgelöst].

Der VR fragt, was Paul-Ludwig U. zu den Personen Pe. und Di. gesagt habe. Der Zeuge erinnert sich, das seien Polizisten, zu denen U. Kontakt gehabt habe. Pe. sei in der AfD aktiv und Di. einmal U.s Geisel gewesen. Mit Di. habe U. eine Aussprache gehabt. [Hier geht es um eine bewaffnete Geiselnahme, die U. 1996 bei einem Tankstellenüberfall beging. U.s Erzählung zufolge entstand später ein längerer Austausch mit Di., durch den er seinen Hass auf die Polizei ablegen konnte.]

Der Zeuge kommt auf das Ende der Vernehmung zu sprechen: Man habe das elfseitige Protokoll ausgedruckt; U. habe jedes Blatt unterschrieben. Anschließend habe man die Ergebnisse an den Verfassungsschutz Bayern sowie die Staatsanwaltschaft und den Staatsschutz in Hessen weitergeleitet. Nach der Vernehmung habe ein Kollege noch mehrmals mit U. telefoniert.

U.: „Quietschfidel“, wenn auch mit Konzentrationsproblemen

Der VR spricht ein abgehörtes Telefonat vom 6. November 2019 an. Darin sagte Paul-Ludwig U., er sei mit dem LKA dran und es sei ein Zeugenschutz geplant. Später habe Paul-Ludwig U. noch eine Notfallliste für den Fall eines Umsturzes an die Polizei in Würzburg weitergeleitet                                                       .

Da der VR keine weiteren Fragen hat, übernimmt Richter Mangold und möchte wissen, ob U.s Geisteszustand Thema gewesen sei. Der Zeuge bezeichnet U. als „quietschfidel“. Der VR schaltet sich ein: Laut Vernehmungsprotokoll habe U. Konzentrationsstörungen gehabt. Der Zeuge erinnert sich, glaubt aber, dass diese die Vernehmung nicht beeinträchtigt hätten.

Oberstaatsanwältin Bellay fragt den Zeugen, ob er sich erinnern könne, ob U. etwas von einem Kontakt zu einer Moscheegemeinde erzählt habe. Der Zeuge erinnert sich: U. habe wegen der Pläne der Angeklagten Kontakt zu einem Hodscha bei der DITIB-Gemeinde in Mosbach gehabt. Dieser wollte laut U. die Information [dass Anschläge auf Moscheen geplant würden] an ein türkisches Konsulat weiterleiten.

Die Fragen der Verteidigung

Frank H.s Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung möchte noch einmal hören, was U. über Absichten und Pläne von Wolfgang J. berichtet habe. Der Zeuge erinnert sich an U.s Bericht, dass mehrere Personen geplant hätten, Brandanschläge auf Moscheen zu begehen und „Gefährder“ zu töten. Ziel seien angeblich bürgerkriegsähnliche Zustände gewesen. Der RA ergänzt: „oder auch eine Hinrichtung eines bekannten salafistischen Gefährders.“ Der RA fragt, ob man die Gefahr der Gruppe für real gehalten habe. Der Zeuge bejaht.

Der RA fragt den Zeugen, ob dieser ihm zustimme, dass die Ermittlungen nichts ergeben hätten, also dass es keine Gruppe gegeben hätte. Der Zeuge erwidert, das sei zu diesem Zeitpunkt in Bayern tatsächlich so gewesen. Es habe keine Struktur oder ein gruppenähnliches Verhalten festgestellt werden können.

Thorsten W.s RA Hörtling fragt nach den Ermittlungen gegen Wolfgang J. Der Zeuge berichtet, dass diese ein Jahr bis 2020 angedauert und null Informationen gebracht hätten.

Das LKA prüfte manche von U.s Behauptungen nicht

Marcel W.s RA Picker fragt, ob in den ausgelesenen Daten von U.s Handy auch eine Kommunikation zwischen U. und dem Verfassungsschutz gewesen sei. Der Zeuge antwortet, er wisse es nicht. Weiter fragt der RA, ob die von U. behauptete Mitgliedschaft in der „Blauen Partei“ oder seine Behauptung, Vorträge vor Jugendlichen gehalten zu haben, überprüft worden sei. Der Zeuge verneint. Zuletzt fragt der RA, ob der Zeuge den Eindruck gehabt hätte, dass U. sich eine Situation herbeiwünschte, um seine Schuld abzuarbeiten. Der Zeuge verneint. U.s Angaben hätten Gehalt gehabt.

Marcel W.s zweiter Verteidiger RA Miksch fragt, ob Wolfgang J. Angaben gemacht habe. Der Zeuge bejaht: J. habe auf der Wache ausgesagt. Er habe sich vom Staat links liegen gelassen gefühlt. Vorwürfe in Bezug auf Anschlagspläne habe er von sich gewiesen.

Auch Werner S.‘ RA Siebers fragt den Zeugen, ob er Details aus der Aussage von Paul-Ludwig U. überprüft habe. Der Zeuge gibt an, dass er dessen Namen gegoogelt habe, aber „mehr nicht“.

Wolfgang W.s RA Grassl fragt, woher der Zeuge das mit der Kinderpornografie gewusst habe. Der Zeuge gibt an, sein stellvertretender Chef Wi. habe sich da kundig gemacht.

Michael B.s RA Mandic fragt, woher Paul-Ludwig U. von den angeblichen Plänen der Gruppe um Wolfgang J. erfahren habe. Der Zeuge erklärt, U. habe gesagt, Wolfgang J. habe ihm davon erzählt.

RA Scholz möchte wissen, ob auf dem Handy seines Mandanten U. E-Mails mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz gewesen seien. Der Zeuge sagt, das wisse er nicht mehr.

Anschließend wird der Zeuge entlassen, und der VR fragt nach Statements.

Moscheen angreifen, Muslime töten, Bürgerkrieg – alles heiße Luft?

RA Herzogenrath-Amelung sagt, die Vernehmung des Zeugen sei wichtig gewesen in Bezug auf die Glaubwürdigkeit von Paul-Ludwig U. Er sehe zwei Behauptungen von U. in der Vernehmung skeptisch: dessen Mitgliedschaft in der „Blauen Partei“ und dessen angebliche Auftritte vor Jugendlichen. U.s Unterstellungen gegen Wolfgang J. sei „dasselbe Gebräu“ wie bei der „Gruppe S“: Moscheen angreifen, Muslime töten, Bürgerkrieg. Es habe sich alles als heiße Luft erwiesen.

Tony E.s RA Becker weist auf eine „erschreckende Parallele“ bei den Vorwürfen gegen die beiden Gruppierungen. Wenn Wolfgang J. nicht depressiv oder zerstritten gewesen wäre, würden er und Jonny L. hier ebenfalls als Angeklagte sitzen.

RA Miksch hält es für einen riesigen und damit auffälligen Zufall, dass ein Mitglied von mehreren Chatgruppen zweimal auf Gruppen mit solchen Planungen getroffen sei.

RA Mandic findet die Vernehmung „ziemlich frustrierend“

RA Mandic beschreibt die Vernehmung als „ziemlich frustrierend“. Interessant sei der Teil über U.s Glaubwürdigkeit gewesen: Der Zeuge habe U. nur deswegen geglaubt, da er U. nett gefunden habe. U.s Aussagen seien in eine Zeit gefallen, in der sich die Interessen von U. und dem Staat „überschnitten“ hätten. Paul-Ludwig U. habe es schon geschafft, sich durch Eigeninitiative aus der Sicherungsverwahrung herauszuboxen. Das damals größte Thema sei der „Kampf gegen rechts“ gewesen.

Es fehle der Blick auf die krassen Parallelen zwischen den beiden Gruppen. Laut U. sei sowohl in der Gruppe um Werner S. als auch in der um Wolfgang J. gefragt worden, wer aktiv werden wolle. Es sei in beiden Fällen um eine „Gruppierung“ gegangen. Auch die Schilderungen der Planungen seien ähnlich. U. habe in Minden als einziger Moscheen als Ziele vorgeschlagen.

RA Picker möchte Frauke Petry als Zeugin hören

Als niemand mehr etwas zum Zeugen zu sagen hat, informiert der VR kurz über die Ladung des Zeugen Li. [Li. saß gemeinsam mit Werner S. in Haft und warnte Gefängnismitarbeiter, er sei von Werner S. gebeten worden, einen Auftragsmord an Paul-Ludwig U. zu begehen.] Der VR erklärt, der Senat habe sich bemüht, Li. zu laden, der in Italien lebe. Li. wolle nicht kommen, sei aber zu einer Videovernehmung bereit. Diese werde am kommenden Sitzungstag mit Dolmetschern stattfinden.

Anschließend geht der VR kurz auf den Vorwurf von RA Mandic vom vergangenen Prozesstag ein, der VR habe ihn in der Zeugenbefragung unterbrochen und damit die Rechte seines Mandanten Michael B. beschnitten. Der Senat weist das als unzulässig zurück. RA Mandic wiederholt seinen Vorwurf, er sei wiederholt unterbrochen worden.

RA Picker beantragt, Frauke Petry zu laden, um zu beweisen, dass Paul-Ludwig U. nie Mitglied der „Blauen Partei“ gewesen sei. Damit möchte er zeigen, dass U. unrichtige Angaben gemacht habe. Außerdem regt der RA an, U.s Handydaten herbeizuziehen. Mehrere RA*innen schließen sich an.

prozesstage88

Prozesstag 88: Der mutmaßliche V-Mann Thorsten K. und seine Bedeutung für die „Gruppe S“

Am recht kurzen 88. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 8. September 2022 wurde erneut der Polizei-Hauptkommissar Frank Ko. (57) befragt, dieses Mal durch die Verteidiger*innen. Thema war vor allem, ebenso wie am vorangegangenen Prozesstag, die Vernehmung von Thorsten K. aus Bad Bramstedt, extrem rechter Demoanmelder, Personenschützer für die AfD, Zeuge und mutmaßlicher V-Mann. Besonders die mutmaßliche V-Mann-Tätigkeit beschäftigte die Verteidigung der Angeklagten.

Rechtsanwalt (RA) Stehr kritisiert, dass der Zeuge Thorsten K. in der Vernehmung erst nach seinem beruflichen Werdegang gefragt und erst danach zu seinen Rechten und Pflichten belehrt habe. Der Zeuge antwortet, das sei so vorgegeben. Als der RA nach der angeblichen Mitgliedschaft von Thorsten K. in der Fremdenlegion fragt, berichtet der Zeuge, nach bisheriger Abklärung sei das nicht wahr. Thorsten K. habe selbst gesagt, er habe das in den Gruppen erzählt, um sich wichtig zu machen. Der RA zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll: „Nach unseren Erkenntnisse waren Sie nie in der Fremdenlegion.“ Der Zeuge ergänzt, seine Kollegin S. habe das überprüft.

Thomas N.s Verteidiger Stehr und nach ihm auch Frank H.s Verteidiger Herzogenrath-Amelung monieren, dass der Zeuge Thorsten K. nicht direkt mit dieser Erkenntnis konfrontierte, sondern K.s Behauptung, er sei zehn Jahre bei der Fremdenlegion gewesen, erst mal stehen gelassen habe. Der Zeuge erklärt, das sei zu dem Zeitpunkt noch nicht erforderlich gewesen. In einer Vernehmung müsse man taktisch vorgehen. In der Rückschau bewerte er Thorsten K. als glaubwürdig. Dieser habe sich nicht verhaspelt oder gezögert. Die Frage der Verteidigung, ob Thorsten K. denn bei der Angabe zur Fremdenlegion sich verhaspelt oder gezögert habe, verneint der Zeuge. Insgesamt habe K. bei seinen ausführlichen Berichten „polizeierfahren“ gewirkt.

Als RA Herzogenrath-Amelung nach Erzählungen über Anschläge auf Moscheen und Umsturzpläne fragt, sagt der Zeuge, davon habe Thorsten K. nichts gesagt.

„Die Gruppe um den Tony“, „die Bande“, „die kleine Armee“

Tony E.s RA Hofstätter fragt nach einer angeblichen „Finanzierung einer Gruppierung“, von der im Verhör die Rede gewesen sei. Er möchte wissen, um welche Gruppierung es hier geht. Der Zeuge erklärt, K. habe damit „die Gruppe um den Tony“ gemeint, also die „Gruppe S“. Thorsten K. habe sie auch als „Bande“ und „kleine Armee“ bezeichnet. Der RA zitiert den Zeugen aus dem Vernehmungsprotokoll, bei dem Treffen am 8. Februar sei es „ums Eingemachte“ gegangen. Werner S. habe seine etwaigen Anschlagspläne präsentieren wollen. Was er [Thorsten K.] davon wisse. K.s Antwort: Davon wisse er nichts. Er habe gedacht, es sei wie das geplante Treffen bei Tony E., bei dem im Vorhinein auch nichts kommuniziert worden sei. Der RA möchte wissen, wie der Zeuge zu dieser konkreten Aussage über Werner S.‘ Pläne gekommen sei. Der Zeuge antwortet, das wisse er aus Chats der Beschuldigten, könne sie aber nicht auswendig zitieren. Der RA fragt weiter, wie sich Frank Ko. auf die Vernehmung vorbereitet habe. Dieser erklärt, er habe das Vernehmungsprotokoll und die Kopie aller Gerichtsakten gelesen.

Der RA möchte wissen, ob der Zeuge Thorsten K.s Angaben nach dem Verhör überprüft habe. Der Zeuge verneint: Er habe keinen Auftrag zur Nachermittlung gehabt.

Als der RA fragt, warum Thorsten K. vor der Vernehmung sein Handy habe abgeben müssen, erklärt der Zeuge, so habe man verhindern wollen, dass K. das Verhör möglicherweise aufzeichnet.

Versuchte Thorsten K., den „Aryan Circle Germany“ zu schützen?

Steffen B.s RA Ried geht näher auf die Angabe von Thorsten K. ein, er sei von 1986 bis 1996 bei der Fremdenlegion gewesen: Ob der Zeuge wisse, was K. in dieser Zeit tatsächlich getan habe? Der Zeuge verneint.

Marcel W.s RA Picker fragt, warum bei K.s Vernehmung kein Diktiergerät verwendet worden sei. Der Zeuge erklärt, er habe keines dabeigehabt.

Markus K.s RAin Schwaben fragt, was Thorsten K. mit der Teilnahme eines „Arier Circle“ bei einer Weihnachtsfeier gemeint haben könnte. Da der Zeuge ratlos ist, erklärt die RAin, auf Wikipedia habe sie einen „Aryan Circle Germany“ gefunden, der laut dem dortigen Artikel 12 bis 50 Mitglieder habe und in Bad Segeberg von dem Neonazi Bernd Tödter gegründet worden sei.

Michael B.s RA Mandic fragt, warum Thorsten K. laut Protokoll gelacht habe, als er über die Wahrheitspflicht belehrt wurde. Der Zeuge sagt, dazu habe er kein Bild vor Augen. Der RA weist darauf hin, dass Thorsten K. sich an einer Stelle als unpolitisch („weder rechts noch links, mir passt einiges nicht, aber ich kann es nicht ändern“) darstelle und dann an anderer Stelle offenkundig als Organisator der „Merkel-muss-weg-Demos“ der Rechten zuzurechnen sei. Der Zeuge ergänzt, an anderer Stelle habe Thorsten K. gesagt, er werde von Antifas als rechts eingestuft.

Wieder ein Streit zwischen RA Mandic und dem VR

Dann streiten sich RA Mandic und der Vorsitzende Richter (VR). Der RA wirft ihm vor, den Zeugen durch Unterbrechungen zu beeinflussen. Daraufhin unterbricht der VR den Prozess für 20 Minuten. Als es weitergeht, beanstandet der RA diese Unterbrechung und beantragt einen Gerichtsbeschluss. Das lasse er nicht mit sich machen. [Gelächter der Angeklagten]

Dann fährt der RA mit seinen Fragen fort. Er möchte genauer hören, wie der Zeuge sich mit der Lektüre der TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) auf K.s Vernehmung vorbereitet hätte. Der Zeuge gibt an, er habe nur ein oder zwei Chatprotokoll(e) gelesen.

Als der RA fragt, ob Thorsten K. ein „Agent Provocateur“ wie Paul-Ludwig U. sei, ermahnt ihn der VR.

Der RA weist darauf hin, dass Thorsten K. laut Thomas N. gesagt habe, man müsse „Ausländer ausknipsen“. Das passe nicht zu K.s Selbstdarstellung als „weder Rechts noch Links“ und der Behauptung, man könne „eh nichts ändern“.

Auch der Angeklagte Frank H. hat eine Frage an den Zeugen: Ob dieser jemals in Erwägung gezogen habe, dass Thorsten K. mit seinen Aussagen über eine Gruppe nicht die sogenannte „Gruppe S“, sondern eine andere Gruppierung gemeint haben könnte. Der Zeuge verneint.

Statements der Verteidigung zum Zeugen

Als niemand mehr Fragen an den Zeugen hat, wird dieser entlassen. Die Verfahrensbeteiligten können jetzt Erklärungen abgeben. RA Herzogenrath-Amelung beginnt und weist darauf hin, dass Thorsten K. zwar offenbar beim Pläneschmieden beteiligt gewesen sei, nun aber nicht auf der Anklagebank sitze. Außerdem betont der RA, dass Thorsten K. in seiner Aussage Tony E. sehr belastet habe, als er sagte, E. habe sich nach Waffen erkundigt. Thorsten K. sei aber aufgrund seiner Tätigkeit im Bordell und als Türsteher unglaubwürdig. Hinzu komme, dass K. vielleicht für ein Landes- oder das Bundesamt für Verfassungsschutz gearbeitet habe. Sollte das stimmen, hätte der Verfassungsschutz durch einen V-Mann die Demonstration in Hamburg mit organisiert, die dann wiederum im VS-Bericht auftauche.

Tony E.s RA Becker verliest eine Stellungnahme. Die Befragung des Zeugen Thorsten K., „von dem anzunehmen ist, dass er ein V-Mann des Verfassungsschutz ist“, sei mit erstaunlichem Desinteresse geführt und seine Lügen seien hingenommen worden. K. habe angegeben, er habe von dem Treffen am 21. Januar [das dann abgesagt und schließlich am 8. Februar 2020 in Minden abgehalten wurde] nichts gewusst. In Wahrheit habe er aber sein Kommen am 21. Januar „mit Ralph“ angekündigt. Tony E. werde sich noch in einer eigenen Stellungnahme äußern.

Auch RA Becker geht auf die Erwähnung eines „Arier Circle“ ein und vermutet wie RAin Schwaben, es dürfte der „Aryan Circle Germany“ gemeint sein. Der RA mutmaßt, dass Thorsten K. auf diese Gruppe als V-Mann angesetzt worden sein könnte. Dazu passe auch folgendes Detail, von dem der Zeuge am vorigen Prozesstag berichtet habe: Thorsten K. habe am Protokoll von 60 Seiten fast nichts korrigiert. Mit einer Ausnahme: Er hat in der Bezeichnung „Arier Circle“ das „Arier“ durchgestrichen, offenbar um es zu ersetzen, vermutlich durch das korrekte „Aryan“. Im Endeffekt hat er dann aber wieder „Arier“ geschrieben, vermutlich um die Spur zum „Aryan Circle“ zu verwischen. Abschließend kritisiert der RA, dass fachfremde Beamte die Vernehmung geführt hätten.

Zweifel an Thorsten K.s Glaubwürdigkeit

RA Picker zweifelt ebenfalls an der Glaubwürdigkeit von Thorsten K.s Aussagen. Schon zu seinem beruflichen Werdegang habe K. gelogen: So sei er kein Pensionär, weil er nie Beamter gewesen sei. Hier sei es eigentlich Aufgabe eines Vernehmungsbeamten, nachzuhaken. Erneut kritisiert der RA, dass kein Diktiergerät verwendet wurde. Außerdem moniert er wie sein Vorredner, dass Beamte aus anderen Bereichen abgezogen und mit einem Fragenkatalog losgeschickt worden seien. Das sei ein „strukturelles Defizit“, das sich durch die gesamten Ermittlungen ziehe.

Marcel W.s RA Miksch weist darauf hin, dass Thorsten K. eine Woche Vorbereitungszeit zur Vernehmung gehabt habe. K. habe sich in Chats gewaltaffin geäußert. Man müsse noch herausfinden, ob er ein Agent Provokateur des Verfassungsschutzes sei.

Werner S.‘ RA Siebers fasst zusammen: „Die Aussage eines zwielichtigen Zeugen gegenüber einem unvorbereiteten Beamten ist schlicht wertlos.“ Auch Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach betont, dass der Beamte keine Erfahrung mit dem Thema gehabt habe. RAin Schwaben sagt, man könne Thorsten K.s Aussage schlicht nicht verwenden.

RA Mandic spricht von einem „Schauprozess“

RA Mandic behauptet, das Problem sei, dass sich Personen verabredet hätten, um den Angeklagten einen „Schauprozess“ zu machen. Paul-Ludwig U. könne man nicht befragen, Thorsten K. vermutlich auch nicht. Der VR verhindere, dass Zeugen sich zur Gänze einlassen. Auch schon bei seiner Befragung des Angeklagten Thorsten W. sei ihm das aufgefallen: „Wenn ich auf der heißen Spur bin, dann werde ich unterbrochen“.

Abschließend fragt der VR nach Erklärungen zum Antrag von RA Mandic mit dem Vorwurf, der RA habe Fragen gezielt unterbunden. Die Staatsanwältinnen finden, es gebe nichts zu beanstanden. Damit endet dieser Prozesstag.

prozesstage87

Prozesstag 87: Aussagen des mutmaßlichen V-Manns Thorsten K. bei der Polizei

Am 6. September 2022, dem 87. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim, wurde Polizeihauptkommissar Frank Ko. (57) vernommen, der zur auf die Angeklagten angesetzten „Soko Valenz“ gehört hatte. Thema war seine Vernehmung des Zeugen und mutmaßlichen V-Manns Thorsten K. aus Bad Bramstedt. Thorsten K. war zu dem Treffen der „Gruppe S“ im Februar 2020 in Minden eingeladen worden, hatte aber offenbar die Einladung mit einer Ausrede ausgeschlagen. Die Absage könnte ein weiterer Hinweis auf die V-Mann-Tätigkeit Thorsten K.s sein, da er möglicherweise  gewarnt wurde, dass das Treffen observiert werden würde. Nach dem Treffen erzählte der Angeklagte Tony E. Thorsten K., dass das Treffen in Minden gut gelaufen sei, und er fragte K., ob er Waffen besorgen könne.

Die Verhandlung kann erst verspätet starten, da der Angeklagte Michael B. nicht pünktlich ist. Der Vorsitzende Richter (VR) ermahnt ihn. B.s Verteidiger RA Mandic beschwert sich und verlangt eine Gegendarstellung zur Ermahnung: Michael B. sei unverschuldet zu spät gekommen.

Der VR ruft den Zeugen Frank Ko. herein. Ko. referiert über seinen Werdegang: Seit 1985 sei er bei der Polizei. Anfang März 2020 sei er von seinem Kripo-Leiter zum LKA in die Inspektion 610 zur „Soko Valenz“ geschickt worden und habe dort bis Ende Juli 2020 mitgearbeitet. Zusammen Mit dem Kollegen Ku. sei er im Bereich Taskforce unter Hauptsachleiter Kr. zuständig gewesen für Vernehmungen und die Abklärung von Personen. Außerdem habe er Personen-Identifikationen und Erkenntnisse zu Waffen verifiziert. Er sei in der Taskforce quasi „Mädchen für alles“ gewesen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit sei das Trio Ralph E. [aus Witzhave], Thorsten K. [aus Bad Bramstedt, Schleswig-Holstein] und Thomas G. aus Hamburg gewesen. [Hintergründe siehe https://exif-recherche.org/?p=7045] Der VR ergänzt, Ko. sei auch an den Verhören von Andreas A., Uwe G., Erik Uwe H. und Marietta H. beteiligt gewesen. Der Zeuge erwidert, dass ihm die Namen teilweise noch etwas sagen würden. Zuletzt seien neun Beamte in der Taskforce aktiv gewesen, insgesamt seien zentral für die Arbeit aber vor allem Herr Ku. vom LKA, Frau Ma. vom LKA, Frau KHK R. vom Staatsschutz in Heilbronn, Herr W. von der Bereitschaftspolizei und er selbst gewesen. Wegen seines Alters sei er informell Leiter der Taskforce gewesen.

Vernehmungsvorbereitung und V-Mann-Vermutung

Auf Nachfrage des VR erinnert sich der Zeuge, Thorsten K. als Zeugen vernommen zu haben. Die ersten Vermerke zu K. seien in den ergänzenden Spurenberichten von Kollegin Z. und S. aufgetaucht. Am 11. Mai 2020 sei Thomas G. von W. vernommen worden, am 12. Mai Ralph E. von R. und am 13. Mai Thorsten K. von Ku.  Er habe Ku. unterstützt und auch mit diesem  die Vernehmung gemeinsam vorbereitet. Die vorbereiteten Fragenkataloge hätten der Abstimmung mit der Bundesanwaltschaft bedurft, zu der Kr. den Kontakt gehalten habe. Er selbst sei bei allen drei Vernehmungen dabei gewesen, habe sich aber nur bei Thorsten K. intensiv und mit eigenen Fragen beteiligt. Thorsten K. sei in Bad Bramstedt gemeldet, doch wegen einer Sperre habe man die Meldedaten nicht abgleichen können. Es habe dann Hinweise darauf gegeben, dass Thorsten K. im Zeugenschutz sei. In Sachen Auskunftssperre seien sie an das LKA Hamburg verwiesen worden. Thorsten K. habe sich dann eigenständig beim LKA Baden-Württemberg gemeldet und um Rückruf gebeten. Der VR ergänzt, dass Thorsten K. darüber informiert worden sei, dass das LKA Baden-Württemberg seine Meldeadresse angefragt hätte.

Thorsten K. wollte nichts aussagen, da er im Zeugenschutz war

Der Kollege Ku. so Ko., sei zum Sachbearbeiter bei Thorsten K. bestimmt worden, weil er sich mit der Thematik Vertrauenspersonen ausgekannt habe. Ku. habe am 7. Mai 2020 telefonisch Kontakt mit Thorsten K. aufgenommen, um ihn zur Vernehmung zu laden. K. habe dann gesagt, er könne nichts sagen, er sei im Zeugenschutz. Es sei dann aber trotzdem eine Vernehmung für den 13. Mai vereinbart worden. Der VR fragt nach, ob dem Zeugen und dessen Kollegen die Hintergründe des Zeugenschutzes bekannt gewesen seien. Das sei anfangs nicht der Fall gewesen, antwortet Ko. Sie hätten zunächst nur gewusst, dass die drei die „Merkel muss weg“- bzw. „Deutscher Michel“-Demos in Hamburg organisieren und als Security für AfD-Veranstaltungen arbeiteten würden. Thorsten K. habe angegeben, dass für ihn eine Meldesperre eingerichtet worden sei und dass das LKA Hamburg Bescheid wisse. Am Sonntag [vermutlich 10. Mai 2020] seien er (Ko.) und seine Kolleg*innen mit zwei Dienstwagen nach Hamburg gefahren, um Ralph E. zu vernehmen. Thorsten K. sei am 13. Mai 2022 in Neumünster vernommen worden, hauptsächlich vom Kollegen Ku. Er selbst, so der Zeuge, habe die Vernehmung eher beobachtet, sich Notizen gemacht und Ergänzungsfragen gestellt.

Zeuge vermutet: Thorsten K. ist V-Mann des Verfassungsschutzes

Der VR fragt nach der Vermutung, dass Torsten K. als Vertrauensperson (VP) für das LKA oder den Verfassungsschutz arbeite. Der Zeuge berichtet, dass Thorsten K. auch davon gesprochen habe, dass seine Selbstdarstellung als Fremdenlegionär zu seiner Legende gehöre. Diese Legende, zusammen mit dem Zeugenschutz-Hinweis und der Sperre, seien starke Hinweise für eine VP-Tätigkeit gewesen. Er habe Thorsten K. allerdings nie direkt auf diese Vermutung angesprochen – nicht, weil es ihm verboten worden sei, sondern „um ihn nicht zu kompromittieren“. Der VR ergänzt, es gebe ein Telefongespräch mit Ku., in dem dieser gesagt habe, der Verdacht habe sich mehr oder weniger bestätigt. Was er damit gemeint habe? Der Zeuge antwortet: „Ja, vom Bauchgefühl“, und auf die Frage nach dem vermeintlichen Auftraggeber Thorsten K.s: „Tendenz klar Verfassungsschutz“.

Der VR fragt, ob Thorsten K. angedeutet habe, dass er bestimmte Dinge nicht sagen könne. Der Zeuge sagt, das habe Thorsten K. nicht explizit gesagt, aber er erinnere sich, dass K. in einem Halbsatz gesagt habe, er habe jemanden getroffen, um sich vor der Vernehmung rückzuversichern. Thorsten K. habe „frei weg von der Leber geredet“. Das sei ihm komisch vorgekommen. Bis heute sei er unsicher, ob Thorsten K. eine Vertrauensperson sei.

Thorsten K.s Vernehmung am 13. Mai 2020

Die Vernehmung am 13. Mai 2020 habe bei der Polizei in Neumünster von 10 bis 17.36 Uhr stattgefunden. Die Kollegin R. habe mit dem Protokoll begonnen, später habe auch er protokolliert. Der Kollege Ku. habe Fragen gestellt, außerdem sei der Kollege W. vor Ort gewesen. Thorsten K. habe trotz Angeboten, eine Pause einzulegen, kontinuierlich durchgehalten, er sei am Ende nur ein wenig genervt gewesen. Der Zeuge sei auf sein Auskunftsverweigerungsrecht hingewiesen worden, als es um die vermeintliche Waffenbeschaffung auf Bitte von Tony E. gegangen sei. Zu seinem beruflicher Werdegang habe K. zuerst gesagt, er habe mit 18 Jahren als Wirtschafter in einem Bordell gearbeitet, dann als Legionär gedient. Er sei gelernter Klempner und habe zuletzt als Berufskraftfahrer gearbeitet. Heute sei er Pensionär. Später habe K. außerdem angegeben, er mache Personenschutz für die AfD und habe Beziehungen zur „Nationalen Front“.

Thorsten K. kam über Tony E. mit der „Gruppe S“ in Kontakt

Thorsten K. habe laut eigener Aussage seinen ersten Kontakt zur Gruppe der Angeklagten über Tony E. alias „Tony Montana“ bei Facebook bekommen. Es sei ein Kennenlerntreffen zwischen Thorsten K., Ralph E. und Thomas G. sowie Sören B. und Tony E. vereinbart worden, das in Hamburg stattgefunden habe. Der VR zitiert hierzu aus der Vernehmung: „Tony hat uns erzählt, dass er eine Gruppe hat, Nord-Süd-Front oder so.“ Der Zeuge ergänzt, dass Tony E. laut Thorsten K. auch erzählt habe, sie hätten bis auf den Norden in jeder Himmelsrichtung eine Gruppe, es brauche nun noch im Norden „gute, stabile Jungs“. Sie hätten u.a. über die nächste Demo [vermutlich zu „Merkel muss weg“] im September gesprochen. Das nächste Treffen habe dann in Bad Segeberg in einem Möbelhaus stattgefunden.

Thorsten K. habe Tony E., so der Zeuge, in die Orga-Gruppe [vermutlich der Merkel-muss-weg-Demos] aufgenommen. Er habe noch im November 2019 an einem Treffen und am Weihnachtstreffen teilgenommen. Zu diesem seien auch „Stuttgarter Jungs“ von einem „Arier Circle“ gekommen. Diese hätten auch eine Rede gehalten und seien echte Neonazis gewesen.

Tony E. beschrieb Thorsten K. dem Zeugen zufolge als abgedreht und „ein bisschen verrückt“. Der VR ergänzt die Formulierung, E. habe „einen Vollschuss“ aus dem Vernehmungsprotokoll. Der Zeuge fährt fort: Tony E. habe laut Thorsten K. außerdem unter Drogeneinfluss gestanden und behauptet, unter Baustellen seien Städte. K. beschrieb Tony E. übereinstimmend mit anderen als rechte Hand von „Teutonico“ [Werner S.]. Der VR zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll von Thorsten K. über E.: „Er hat gesagt, er muss seine Familie schützen.“

Warum kam Thorsten K. nicht zum Treffen in Minden?

Beim extrem rechten Aufmarsch am 3. Oktober 2019 in Berlin habe Thorsten K., so der Zeuge, in Berlin „Teutonico“ kennengelernt. Man habe sich vor der Demonstration mit acht bis neun Leuten um „Teutonico“ getroffen. Auf dem Weg zurück zu den Autos habe man das Foto am Brandenburger Tor gemacht und später für eine halbe Stunde an einer Autobahn-Raststelle Halt gemacht. Es sei später ein Treffen bei Tony E. zuhause geplant gewesen, das aber nicht zustande gekommen sei. Auf das Treffen in Minden vom Februar 2020 habe Thorsten K. laut eigener Aussage keine Lust gehabt, da er mit „Geschwafel“ gerechnet habe. Also habe er abgesagt und als Ausrede einen Unfall von Bekannten vorgeschoben. Tony E. habe ihm zwei Tage danach berichtet, was besprochen wurde: dass es „ein gutes Gespräch“ gegeben habe, dass sie etwas organisieren wollten und etwas vorhätten. E. habe ihn gefragt, ob er Waffen besorgen könne. K. habe, so seine Aussage, geantwortet, das mache er nicht, auch wenn er das könne.

Der VR fragt, ob die Absage im Zusammenhang mit einer möglicher VP-Tätigkeit stehen könnte. Der Zeuge antwortet, er habe sich auch über K.s Absage gewundert. Selbst Tony E. habe K. laut dessen Aussage gefragt, ob die Absage vorgeschoben sei. Schließlich sei K. zuvor am Treffen interessiert gewesen und hätte eigentlich mit Ralph E. nach Minden fahren wollen. Später habe Thorsten K. auch erfahren, dass das Mindener Treffen observiert worden sei und vielleicht ein V-Mann anwesend gewesen sein könnte, der aus der Gruppe von Ralf N. stamme. [Gemeint ist Paul-Ludwig U.] Thorsten K. habe erzählt, er habe von der Festnahme der Gruppe im Morgenmagazin erfahren, und habe im Bildmaterial Tony E. erkannt.

Auch Thorsten K. beschreibt Werner S. als einnehmend, charismatisch und redegewandt

Thorsten K. beschrieb laut Zeuge die ideologische Ausrichtung von Tony E. und Werner S. als „klar rechts“, „ausländerfeindlich“ und „gegen Schwarze“. Werner S. sei „nationalsozialistisch“, aber nicht plump, sondern auf eine intelligente Art. Er habe ein „einnehmendes Wesen“, sei „charismatisch“ und könne gut reden. K. habe gesagt: Wenn er naiver wäre, würde ich ihm vielleicht folgen. Er habe Teutonico aber nur bei der Berliner Demonstration getroffen. Außer S. und E. habe K. laut eigener Aussage niemanden aus der Gruppe gekannt. Sich selbst habe K. als „deutscher Patriot“ bezeichnet, „weder links noch rechts“.

Gefragt nach Chatgruppen habe Thorsten K. in der Vernehmung erst nur die Mitgliedschaft in einem Chat mit dem Titel „Nord-Süd“ eingeräumt, später auf Nachfrage auch die in den Chats  „Besprechungszimmer“ und „Heimat“. Auf die Frage, warum er das nicht gleich angegeben habe, habe Thorsten K. gesagt, er habe das nicht für wichtig gehalten. Als der VR den Zeugen fragt, ob er auch von einem bilateralen Chat zwischen Tony E. und Thorsten K. gewusst habe, verneint dieser. Auf Fotos der Beschuldigten erkannte Thorsten K. dem Zeugen zufolge bei der Vernehmung Steffen B., Werner S. und Tony E. Bezüglich Ralf N. habe Thorsten K. berichtet, dieser sei Anführer der „Bruderschaft Deutschland“, komme von den „Hells Angels“ und habe deren Struktur bei der „Bruderschaft“ übernommen. Über Thomas G. habe K. gesagt, dass er diesen schon lange kenne, sie seien gute Freunde und würden die „Merkel muss weg“-Demonstrationen gemeinsam organisieren. K. habe G. außerdem als „leichtgläubig“ und „schnell zu begeistern“ beschrieben. Über Ralph E. habe K. gesagt, sie würden einander seit drei Jahren kennen und auch privat viel gemeinsam machen.

Auf Nachfrage gibt der Zeuge an, dass die Bezeichnung der Beschuldigten als „Gruppe S“ von ihm komme.

Der angebliche Fremdenlegionär Thorsten K.

Der VR fragt, ob Thorsten K. zur Fremdenlegion gehört habe. [Paul-Ludwig U. hatte mehrmals erzählt, nach Minden sei auch ein Fremdenlegionär eingeladen worden.] Der Zeuge verneint. Seine Kollegin S. habe das abgeklärt und nichts herausgefunden. Außerdem habe Thorsten K. in der Vernehmung selbst gesagt, das gehöre zu seiner Legende. Auch das mit dem angeblichen Diplomatenpass stimme laut K. nicht.

Der VR fragt nach einem abgehörten Telefonat zwischen Werner S. und Tony E., in der Thorsten K. beschrieben wurde als „so ein Kaliber, dass er in den Kopf schießt“. Der Zeuge sagt auch hierzu, dass das laut Thorsten K. zu seiner Geschichte gehört habe.

Der VR kritisiert, man könne den Eindruck bekommen, dass man absichtlich nicht nachgefragt habe bezüglich der VP-Tätigkeit von Thorsten K. Der Zeuge erwidert, man habe damals nichts Belastbares gehabt und im Nachhinein sei man immer schlauer. Der VR fragt konkret noch einmal nach, ob es eine Richtlinie gegeben habe, nicht danach zu fragen. Der Zeuge verneint das.

„Keinen Bock mehr“ auf die Chatgruppen der Angeklagten

Der VR fragt nach dem Stichwort sichere/unüberwachte Kommunikation, von der Tony E. gesagt habe, dass Thorsten K. sie ermöglichen könne. Der Zeuge sagt, K. selbst habe das abgestritten.

Bezüglich des Austritts von Thorsten K. aus den Chatgruppen „Besprechungszimmer“, „Heimat“ und „Nord“ im Januar 2020 zitiert der VR aus dem Vernehmungsprotokoll, dass Thorsten K. dafür den Grund angegeben habe, er habe „keinen Bock mehr“ gehabt.

Anschließend beschreibt der Zeuge kurz den Abschluss von K.s Vernehmung: Als der Fragenkatalog abgearbeitet gewesen sei, habe man das Protokoll ausgedruckt und Thorsten K. zur Bearbeitung und Unterschrift vorgelegt. K. habe nichts Wesentliches verändert. Im Gerichtssaal werden einzelne Seiten aus dem Vernehmungsprotokoll an die Wand projiziert. Insgesamt ist es 60 Seiten lang.

Der VR fragt nach dem Hinweis von Thorsten K., weitere Auskünfte könne das LKA Hamburg geben. Er möchte wissen, ob die Soko sich dort erkundigt habe. Der Zeuge sagt, er gehe davon aus, wisse aber darüber nichts.

Die Waffen des Sören B.

Nach der Befragung zum Thema Thorsten K. wendet sich der VR anderen Themen zu. Er fragt nach einem Gesellenbrief von Werner S. der Fotografen-Innung München vom 16. August 1985. Der Zeuge erklärt, er habe die Echtheit des Dokuments prüfen sollen und bei der zuständigen Handwerkskammer nachgefragt, sei aber nicht weitergekommen, da so alte Dokumente dort vernichtet worden seien.

Zuletzt fragt der VR nach Erkenntnissen zu Sören B. In einem Chat auf Stefan K.s Handy mit einem „Indie“ [Andre B.] sei zu lesen, dass K. Schrot-Munition von Sören B. gekauft habe. Der Zeuge erzählt, Sören B. lebe mit einer Frau K. zusammen und habe mit ihr drei Kinder sowie ein weiteres Kind von einer anderen Frau. Laut Waffenregister besitze B. vier Schusswaffen, drei Repetierbüchsen und eine Glock-Pistole. Er habe acht Mobilfunk- und fünf Festnetz-Nummern. Laut Gewerbeauskunft sei B. im Trockenbau tätig, verlege Kabel und Leitungen etc.

prozesstage86

Prozesstag 86: Weitere Details zum mutmaßlichen versuchten Auftragsmord durch Werner S.

Am 86. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim am 5. September 2022 wurde Oberkommissar Nikolai B. (46) aus Augsburg vernommen. Thema war ein mutmaßlicher Auftragsmord von Werner S. gegen seinen Mitangeklagten Paul-Ludwig U., der die „Gruppe S“ an die Polizei verraten hatte. Angeblich wollte Werner S. deswegen U. ermorden lassen und sprach deswegen Carmina Li., einen italienischen Mithäftling in der JVA Augsburg, an. Bei diesem vermutete S. offenbar Mafia-Verbindungen und könnte gehofft haben, dass L. mit deren Hilfe einen solchen Auftrag durchführen würde. Der Mithäftling L. ging offenbar zum Schein auf die Wünsche von Werner S. ein, meldete den Vorfall aber dem Anstaltspsychologen. Der Psychologe hatte bereits am 82. Prozesstag als Zeuge zu diesem Komplex ausgesagt. Nun wird gegen Werner S. wegen des Verdachts der versuchten Anstiftung zur Tötung ermittelt.

Der Vorsitzende Richter (VR) verkündet, dass mit Wirkung vom 14. August 2022 die Haftbefehle gegen die Angeklagten Stefan K. und Markus K. aufgehoben wurden. Dann bittet er den Zeugen Nikolai B. herein. Der Oberkommissar stellt sich kurz vor: Er arbeite seit 2017 bei der Kriminalinspektion Z Schwaben Nord mit Sitz in Augsburg. Davor sei er dreieinhalb Jahre beim Staatsschutz gewesen. Im Ermittlungsverfahren gegen Werner S. wegen des mutmaßlichen Mordauftrags habe er seinem Kollegen L. zugearbeitet, er habe Briefe ausgewertet und sei bei Vernehmungen anwesend gewesen.

Der VR ergänzt, Nikolai B. habe auch die Vernehmung von Herrn Li. durchgeführt. Er sei auch bei der Hausdurchsuchung, der Vernehmung von Werner S. und bei dessen Zellendurchsuchung dabei gewesen. Heute gehe es um die Vernehmung von Li. vom 5. November 2020. Der Zeuge erklärt, er habe diese Vernehmung allein mit einer Dolmetscherin namens T. durchgeführt, da sein Kollege L. frei gehabt habe. Die Deutsch-Italienerin T. habe auf Basis eines Diktats auch das Protokoll der Vernehmung angefertigt.

Der VR fragt, mit welcher Erwartungshaltung er sich in die Ermittlung begeben habe. Der Zeuge antwortet, die Anstaltsleitung habe sie vom versuchten Mordauftrag informiert. Werner S. habe er bei der Hausdurchsuchung schon kennengelernt. Er habe sich überlegt, ob er ihm einen solchen Mordauftrag zutraue, und habe alles für möglich gehalten.

Zeuge hält Hinweisgeber Li. für glaubwürdig

Der VR fragt nach seinem Eindruck von Li. Der Zeuge sagt, es sei wichtig gewesen, zu prüfen, ob sich bei ihm ein „Belastungseifer“ zeige. Das sei nicht der Fall gewesen. Li. habe in der Vernehmung konsistent erzählt, dass Werner S. ihn für einen Mord angefragt habe und er deswegen zum Anstaltspsychologen gegangen sei. Zur Beziehung zu Werner S. habe Li. gesagt, dass die beiden auf gleichen Niveau Schach gespielt hätten. Werner S. habe in ihm wohl einen „wilden Hund“ erkannt, als er Li.s Akte auf Deutsch zu lesen bekommen habe. Das sei vermutlich wichtig für den Auftrag gewesen, ebenso wie die Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft.

Der VR fragt, ob das nicht etwas Archetypisches habe: Der Italiener, der Mafiosi sei. Der Zeuge erwidert, Li. habe sich so in Haft dargestellt. Auf direkte Nachfrage habe er aber behauptet, er sei kein Mafiosi.

RA Werner Siebers: Auf Werner S.‘ Kontakt-Zettel für Li.s Beauftragung

Werner S. habe sich auf Englisch mit Li. unterhalten und gefragt, ob er das [den Auftragsmord] machen könne. Der VR zitiert: „Es wurde peu à peu darauf hingearbeitet.“ Über das mutmaßlich anvisierte Mordopfer habe Werner S. laut Li. gesagt, die Person sei ein Verräter und der Hauptbelastungszeuge. Ohne diese Person würde das Verfahren wohl scheitern. Der VR sieht hier einen Widerspruch in S.‘ Verhalten: Einerseits habe S. sich dieser u.a. Li. gegenüber als unschuldig bezeichnet, andererseits habe er U. als Verräter bezeichnet und mutmaßlich beabsichtigt, das Verfahren scheitern zu lassen. Laut VR habe Li. im Polizeiverhör ausgesagt, er habe S. empfohlen, den Mordplan bleiben zu lassen und stattdessen mit seinem Anwalt zu sprechen. Laut Li. habe S. ihm ein Bild von U. samt dessen Adresse sowie einen Zettel mit Kontaktdaten in Italien gegeben. Der Zeuge ergänzt, dass Schriftvergleiche ergeben hätten, dass tatsächlich Werner S. diesen Zettel geschrieben habe. Das Bild wird an die Wand des Gerichtssaals projiziert, ebenso ein Zettel mit den Kontaktdaten von Karin T., versehen mit den Worten „best friend“, sowie von Rechtsanwalt (RA) Siebers und einer Carlotta, neben deren Namen „Friend in Italy“ vermerkt ist. Der Zeuge gibt an, dass Werner S. laut Li. gesagt habe, diese „Friend in Italy“ werde das Geld nach Tatausführung aushändigen. Über die genaue Summe sei noch nicht gesprochen worden. Aus anderer Gefängnis-Quelle habe er erfahren, dass Li. behauptet habe, er könnte einen Auftragsmord für einen unteren vierstelligen Betrag organisieren. [Laut Zeugenaussage von Li. am 82. Prozesstag stand eine grob geschätzte Summe von 40.000 bis 50.000 Euro im Raum.] Außerdem habe S. laut Li. gesagt, dass in seiner Gruppe Polizisten und Politiker seien [im Saal lacht Werner S. an dieser Stelle auf] und dass Paul-Ludwig U. im Krankenhaus behandelt werde und man ihn dort leicht abpassen könnte. Li. habe im Verhör behauptet, er habe gar nicht die Möglichkeit, einen Auftragsmord zu arrangieren. Außerdem sei Li. von der Ernsthaftigkeit der Sache nicht gänzlich überzeugt gewesen. Der VR zitiert hierzu einen Auszug aus der Vernehmung: „Ich möchte nicht Schuld sein, wenn S. einen anderen beauftragt. […] Ich kann aber auch nicht sagen, ob S. das alles möchte.“

Mordauftrag lost in Translation

Der VR fragt den Zeugen zu dem dritten Mann. Li. wollte, so der Zeuge, den Auftrag verifiziert haben und habe Massimiliano B. als Übersetzer dazu gerufen. Er habe aber betont, dass B. nichts mit der Sache zu tun gehabt habe. Erst auf Drängen habe er B.s Namen auf einen Zettel geschrieben. Dass er ihn nicht ausgesprochen habe, habe wohl psychologische Gründe.

Der VR fragt den Zeugen nach der Motivation von Li. Darüber, so der Zeuge, habe er mit seinen Kollegen auch gesprochen. Er wiederholt die Vermutung, die auch schon der Anstaltspsychologe in seiner Zeugenaussage nannte: der Gegensatz zwischen dem politisch rechten Werner S. und dem eher linken Li. – wobei der Polizeizeuge anmerkt, dass Li. kein Linker im klassischen Sinne sei. Als weiteren möglichen Grund habe er sich vorstellen können, dass Li. sich von der Information, die er an die JVA weitergab, einen Vorteil erhofft haben könnte: Die Klassiker wären Haftverkürzung oder eine Abschiebung ins Heimatland. Letzteres habe Li. aber nicht gewollt.

Bezüglich Karin T., die Werner S. auf seinem Kontaktzettel nannte, sagt der Zeuge, dass er ihr die Beteiligung an einem Auftragsmord nicht zuzutrauen würde. Er erwähnt in dieser Sache auch ein Verfahren gegen Karin T., das aber eingestellt worden sei.

RA Herzogenrath-Amelung will wissen, ob Li. etwas über die Italienisch-Kenntnisse von Werner S. gesagt habe. [Vermutlich zielt der RA damit auf den erlogenen Lebenslauf von Werner S. ab, der sich u.a. mit einer angeblichen Vergangenheit bei den Carabinieri schmückte.] Der Zeuge erwidert, dass Werner S. mit Li. versucht haben soll, Italienisch zu lernen. Weiter fragt der RA, warum der Zeuge mit Bezug auf Paul-Ludwig U. den Begriff „V-Mann“ verwendet habe. Der sei, so der Zeuge, von Li. oder Werner S. so verwendet worden. Möglicherweise sei Paul-Ludwig U. auch in der Presse als „V-Mann“ bezeichnet worden.

RA Siebers bittet um 30 Minuten, um sich mit seinem Mandanten Werner S. abzusprechen. Der VR gewährt ihm diese Bitte und beschließt eine Pause. Anschließend fragt RA Siebers nach der Kommunikation im Verhör via Dolmetscherin und erhält vom Zeugen die Antwort, dass die Dolmetscherin mit Li. auf hochitalienisch gesprochen habe, obwohl Li. ansonsten neapolitanisch spreche. Er selbst habe beim Zeugen auf Englisch nachgefragt, ob die Übersetzung funktioniere.

Angeklagter Michael B. und seine RA Mandic schwänzen

Weiter erkundigt sich der RA beim Zeugen, ob er nachgefragt habe, warum seine Kontaktdaten [die von RA Siebers] auch auf dem Zettel standen. Nikolai B. verneint. Außerdem möchte der RA wissen, mit wem Li. über den Mordauftrag gesprochen habe. Der Zeuge gibt an, Li. habe das dem Anstaltspsychologen und seiner RAin mitgeteilt.

RA Mandic fragt, ob die gegensätzlichen politischen Einstellungen von Li. und Werner S. zu einer Falschaussage geführt haben könnten. Der Zeuge sagt, das wisse er nicht, aber er habe nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, dass Li. aus politischen Gründen einen Mordauftrag erfinden könnte. Der RA entgegnet, es sei „verwunderlich, dass ein Gewaltverbrecher [Li.] so altruistisch agiert“.

Der VR entlässt den Zeugen und unterbricht die Verhandlung für eine Mittagspause. Doch nach der Pause fehlen der Angeklagte Michael B. und sein RA Mandic. Offenbar hatten sie ausrichten lassen, dass es länger dauern könnte. Daraufhin bricht der VR den Verhandlungstag ab.

prozesstage85

Prozesstag 85: Ein kurzer, aber interessanter letzter Termin vor der Sommerpause

Der letzte Prozesstag vor der Sommerpause am 5. August 2022 war kurz, lieferte aber einige interessante Hinweise. Es wurde ein abgehörtes Telefonat zwischen Tony E. und Thomas N. abgespielt, die kurz nach dem Treffen in Minden den Verdacht hatten, Paul-Ludwig U. könnte sie an die Behörden verraten haben. Sie verabredeten, U. aus der Gruppe zu werfen. In einem Telefonat zwischen U. und dem Staatsschutz Gießen vom September 2019 kommt zur Sprache, was im Prozess seit langem diskutiert wird: Dass U. die anderen Angeklagten im Glauben verraten haben könnte, er werde im Gegenzug für seine Straftaten in der „Gruppe S“ und mit einer CO2-Waffe, die bei ihm beschlagnahmt wurde, nicht bestraft. Zum Ende des Prozesstags zog der VR eine positive Zwischenbilanz: U. werde weniger attackiert, und auch das Verhältnis zwischen Senat und den übrigen Angeklagten habe sich verbessert.

Eingangs verkündet der Vorsitzende Richter (VR) seinen Plan für den Tag: Man werde nun ein Telefonat aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) hören, das man bereits an einem früheren Prozesstag in Augenschein genommen habe, das damals allerdings wegen technischer Probleme vorzeitig abgebrochen werden musste.

TKÜ vom 10. Februar 2020: Telefonat zwischen Tony E. und Thomas N.

Das Gespräch zwischen Tony E. und Thomas N. vom 10. Februar 2020 dauert 13 Minuten und ist akustisch so schwer zu verstehen, dass in diesem Bericht nur Bruchstücke wiedergegeben werden können. Die beiden unterhalten sich besorgt über einige Auffälligkeiten beim zentralen Treffen der „Gruppe S“ in Minden vom 8. Februar 2020. Der Verdacht der Überwachung kommt auf: Sie sprechen über ein Auto, das am Freitag [7. Februar] „stationiert“ worden und „spät in der Nacht von Samstag“ abgeholt worden sei. „Das ist kein Zufall“, betont Tony E.

Auch ein zweiter Punkt alarmiert sie: der Verdacht, Paul-Ludwig U. könnte sie an die Polizei verraten haben. Sie sprechen über die vermeintliche Verfolgung von U. und Wolfgang W. auf dem Rückweg von Minden nach Koblenz. In Tony E.s Augen spricht eine weitere Tatsache gegen U.: Er habe zu Beginn des Treffens draußen am Eingang gewartet und alle Ankommenden begrüßt. Es kommt E. seltsam vor, dass U. dort über eine Stunde in der Kälte stand, so als ob er alle habe abfangen wollen.

Thomas N. geht offenbar davon aus, dass das Treffen abgehört wurde. „Man kann also davon ausgehen, dass sehr wahrscheinlich alles, was gesprochen wurde, aufgezeichnet ist. Ach du scheiße.“ Tony E. bestätigt: „Bingo.“ Er habe bei sich alles durchsucht [vermutlich, um Überwachungstechnik zu finden], habe drei Kameras bestellt und sein WLan abgeschaltet. Man müsse jetzt vorsichtig sein und U. rauswerfen, aber ruhig bleiben. Niemand solle die Gruppe verlassen. Er habe bereits seinen Anwalt eingeschaltet.

Thomas N. erklärt, U. sei ihm nicht unsympathisch, aber er habe ein schlechtes Bauchgefühl. Man müsse „in höchstem Maße Vorsicht in Bezug auf die Person P. U. walten lassen“. Zum Ende des Telefonats verabreden sich die beiden für den kommenden Freitag.

TKÜ vom 18. September 2019: Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und dem Beamten W. vom Staatsschutz Gießen

Zu hören ist bei diesem sehr kurzen Gespräch nur ein Teilnehmer. Eine männliche Stimme diktiert die Mailadresse des ZK10 in Hessen, der Abteilung für Staatsschutz der Kripo in Gießen. Das Gespräch endet mit der Ankündigung: „Wir hören uns nächste Woche. Alles Gute, ciao!“

RA Berthold kritisiert, dass in der Verschriftlichung der Akte auch stehe, was U. gesagt habe, aber im Audio nichts davon zu hören ist.

TKÜ vom 30. September 2019: Gespräch zwischen Paul-Ludwig U. und dem Beamten B. vom Staatsschutz Gießen

B. erklärt eingangs, er rufe U. wegen technischer Probleme erst jetzt zurück. U. sagt, er habe mehrmals angerufen wegen des anstehenden Treffens am Mittwoch. B. unterbricht ihn: „Wir konnten ein Ermittlungsverfahren einleiten bei der Staatsanwaltschaft Pankow. Aufgrund Ihrer Äußerungen in der Vernehmung gehen wir davon aus, dass Sie sich ggf. strafbar gemacht haben könnten. Daher sind Sie bei uns Beschuldigter in einem Strafverfahren.“ Er klärt ihn kurz über seine Rechte auf: dass er keine Angaben machen müsse und sich einen Rechtsanwalt suchen dürfe. Er warnt U. auch, dass das Ermittlungsverfahren gegen die Gruppe vielleicht keinen Erfolg haben könnte: Aktuell habe man nur U.s Aussagen, aber selbst keinen Einblick in die Telegram-Chats. U. betont: Ein Oberstaatsanwalt aus Stuttgart habe gesagt: „Diese Akte ist geschlossen, aufgrund Ihrer Mitarbeit. Da machen Sie sich überhaupt keinen Kopf. Das wird jetzt hier nur pro forma gemacht.“ [Vermutlich geht es hier um die von U. häufig wiederholte Erzählung, die Behörden hätten ihm für seine Aussagen über die „Gruppe S“ versprochen, nicht für Straftaten hier oder bezüglich der bei ihm gefundenen CO2-Waffe zur Rechenschaft gezogen zu werden.] Der Beamte B. widerspricht: „Jaja, ich weiß. Das haben Sie ja hier auch schon so gesagt. Aber Sie müssen wissen, dass Sie hier als Beschuldigter geführt werden. Das ist eine Grundvoraussetzung, dass wir hier mit offenen Karten spielen. Sie sind ja mit Ihrer Rolle so ein bisschen im leeren Raum gewesen.“ U. hält dagegen: Selbst wenn man ihn jetzt als Beschuldigter führe, stehe das Gerichtsurteil ja noch nicht fest. B. antwortet mit „Ja“. U. wendet sich dem eigentlichen Thema des Telefonats zu: „Die ganzen Gruppen, ‚Wodans Erben‘, ‚Freikorps Bayern‘ und so weiter. Es kann sein, dass dann der Verfassungsschutz übernimmt.“ B. bezieht sich auf etwas, das U. ihm bereits gesagt habe: Dass er wegen seiner Vita so schnell das Vertrauen der Gruppe erlangt habe und sie nun in ihrem Aktionismus nicht ausbremsen könne, da er sonst auffalle. U. kündigt an, er werde mit sieben Mann zur Demonstration [am Tag der Deutschen Einheit] in Berlin fahren. Die Gruppen seien „alle miteinander befreundet“. Der Beamte möchte wissen, ob auch der Kreis um Johnny L. in Gießen [mit dem U. nach Berlin fuhr und bei dem er auf dem Weg dorthin übernachtete] auch bei dem Treffen gewesen seien. „Nein“, antwortet U.: „Aber es ist nicht auszuschließen, dass sie noch dazustoßen.“ Es seien „konkrete, wirklich konkrete Aktionen“ geplant.

B. kommt darauf zurück, dass U. am Mittwoch nach Gießen kommen soll. „Das wäre mir ganz lieb. Ich habe Ihnen jetzt am Telefon gesagt, dass Sie Beschuldigter sind, aber wir haben ja jetzt nichts Schriftliches. Mir wäre das ganz lieb, wenn wir das mal schwarz auf weiß hätten, dass ich Sie hier über Ihre Rolle aufgeklärt habe.“ U. willigt ein. B. fährt fort: „Es ist nicht so, dass wir Sie da hinschicken. Sie machen das aus freien Stücken. Nicht, dass Sie denken, Sie hätten einen Auftrag der Polizei und würden da im Namen der Polizei handeln. Dem ist nicht so. Sie können sich da strafbar machen. Das müssen Sie immer im Hinterkopf behalten.“ U. widerspricht: „Das ist schon wieder so eine Sache. Das sieht das LKA [Baden-Württemberg] ganz anders. Die haben gesagt, nehmen Sie die scharfe Waffe mit, legen Sie die ins Auto.“ [Hier geht es vermutlich um eine hypothetische Situation, die U. im Voraus absprach: Was er tun sollte, falls jemand aus der Gruppe ihm eine scharfe Waffe aushändigt.] B. sagt: „Ich kann Ihnen jetzt hier nichts dazu sagen, was das LKA da jetzt mit Ihnen bespricht. […] Dann müsste man ggf. den Staatsanwalt dazu holen. […] Jetzt gerade muss man sagen: Es gibt keinen Auftrag. Das ist alles Ihre Suppe.“

RA Becker: Telefonat belegt, dass U. ein Schutz vor Strafe versprochen worden sei

Nach diesem Telefonat fragt der VR nach Erklärungen. RA Becker sagt, er sei „sehr froh, dass wir dieses Telefonat gehört haben“. Es belege, dass U. versprochen worden sei, er werde nicht wirklich als Beschuldigter behandelt.

RAin Schwaben fordert dazu auf, sich in U.s Situation beim Telefonat hineinzuversetzen: Er habe „zwei neue Ermittlungsverfahren an der Backe“ und sei auf die Möglichkeit einer Strafminderung hingewiesen worden, „wenn man die Verhinderung dieser terroristischen Vereinigung bewerkstelligt“. Zwar habe U. hier nichts verhindert [die Gruppe wurde schließlich verhaftet, bevor sie ihre Pläne in die Tat umsetzen konnte], aber in diesem Telefonat vom 30. September sei erheblicher Druck auf U. ausgeübt worden, dass er Ergebnisse liefern müsse, weil er sonst erheblichen Ärger bekommen würde.

Auch der Angeklagte Frank H. erhebt das Wort: U. sei zu keiner Zeit in irgendeiner Gruppe der „Wodans Erben Germanien“ gewesen, obwohl er immer wieder behaupte, er kenne die Pläne und Ziele der WEG.

VR zieht Zwischenbilanz: Positiveres Verhältnis der Prozessbeteiligten zu U. und zum VR selbst

Als niemand mehr etwas zu den gehörten Telefonaten sagen möchte, beendet der VR diesen kurzen letzten Prozesstag vor der Sommerpause mit einem Rückblick auf die vergangenen sieben Monate: Für den Senat habe das Verfahren einen interessanten Verlauf genommen, auch wegen des „Paradigmenwechsels beim einen oder anderen in diesem Saal“. [Vermutlich spielt er darauf an, dass Paul-Ludwig U. von der Verteidigung der anderen Angeklagten zu Beginn des Prozesses als der große Manipulator attackiert wurde und nun zunehmend als derjenige gesehen wird, der seinerseits von den Behörden manipuliert und so in seine Rolle gedrängt worden sein könnte. Damit einher geht eine abnehmende Feindschaft und Hetze der Verteidigung und der anderen Angeklagten gegen U., der sich in den Prozesspausen nun teils freundschaftlich mit Mitangeklagten unterhält.]

Abschließend bedankt sich der VR für „die Professionalität im Umgang miteinander“. Mit Blick Richtung Anklagebank benennt er eine „gegenseitige Achtung und Respekt füreinander“, auch morgens vor Prozessbeginn im Untergeschoss, wo er sich offenbar hin und wieder mit einzelnen Angeklagten unterhält.

prozesstage84

Prozesstag 84: LKA-Beamtin S. sagt über die Durchsuchung bei Thorsten W. in Hamm aus

Für den 84. Prozesstag, den 4. August 2022, war als Zeugin erneut die Polizeibeamtin Maren-Sophie S. (31) vom LKA Baden-Württemberg geladen. Sie sagte wie vor ihr der Beamte Uwe H. [siehe 83. Prozesstag] über die Durchsuchung und Vernehmung des Angeklagten Thorsten W. aus Hamm am 14. Februar 2020 aus. Viel Neues wusste sie dazu nicht zu berichten, doch sie erinnerte sich daran, dass die große Menge an gefundenem Cannabis sie alle sehr überrascht hätte.

Die Zeugin S. beschreibt ihre Rolle bei der Maßnahme gegen Thorsten W: Die LKA-Einsatzleitung habe sie als Objektverantwortliche ausgewählt. Außer ihr seien Frau Sch. und Herr S. vom Polizeipräsidium sowie Herr H. aus der Abteilung für Cyberkriminalität beteiligt gewesen. Zusätzlich die Dortmunder Kollegen, darunter ihr Ansprechpartner Uwe H. Der Vorsitzende Richter (VR) wundert sich über die großzügige Personalbesetzung. Die Zeugin begründet das damit, dass die Dortmunder Kollegen selbst hätten entscheiden dürfen, wie viele Beamte sie beisteuern möchten.

Anschließend beschreibt die Zeugin den Ablauf der Maßnahme. Am Vortag, dem 13. Februar 2020, hätten sie und die drei Kollegen aus Baden-Württemberg in Bielefeld übernachtet. Im Hotel habe man per Videokonferenz eine Besprechung über den Ablauf des Einsatzes am Folgetag abgehalten. Die Kollegen aus Bielefeld, die noch ein weiteres Objekt durchsucht hätten, hätten an dieser Schalte ebenfalls teilgenommen. Am Morgen des 14. Februars hätten sie dann die Dortmunder Kollegen in Hamm getroffen, kurz die Zuständigkeiten besprochen und seien mit ihnen zusammen in den Einsatz gegangen. Ein SEK aus NRW habe um 5.58 Uhr unter Führung der LKA-Einsatzleitung die Wohnung gesichert. Allerdings habe W. die Tür überraschend geöffnet, wohl auf dem Weg zur Arbeit oder in den Keller, wie die Zeugin vermutet, und die Einsatzkräfte seien ihm entgegengelaufen.

Zeugin widerspricht Thorsten W.s Erzählung von Polizeigewalt

Gefragt nach dem Hundeführer [für den ihr Dortmunder Kollege am Vortag in seiner Zeugenaussage eine etwas seltsame Erklärung angeführt hatte – dieser sei mitgekommen, da Thorsten W. einen Hund habe], klärt S. auf: Der Hundeführer habe mit einem eigens dafür ausgebildeten Hund die Wohnung nach Sprengstoff abgesucht. Anschließend habe man die Wohnung durchsucht. Sie habe W. dabei in Handschellen am Küchentisch sitzend angetroffen, dessen Partnerin G. habe im Schlafzimmer gesessen. Der VR fragt: „War Herr W., als Sie kamen, verletzt?“ Die Zeugen verneint: „Nach meiner Erinnerung nicht.“ Der VR hält ihr vor, dass Thorsten W. dem widersprochen habe: Die „SEK-Typen“ hätten ihn „malträtiert“ und ihm die Rippen geprellt. Die Zeugin glaubt das nicht: „Dann hätten wir das ja niedergeschrieben.“

Die Zeugin berichtet, sie habe Frau G. kurz vernommen und das Gesagte von Hand notiert. Die Kollegin Sch. habe derweil die Asservate aufgelistet, verpackt und beschriftet, die die Kollegen aus den ihnen zugewiesenen Räumen zu ihr gebracht hätten. Thorsten W. habe während der Durchsuchung auf sie „sehr ruhig“, „eher niedergeschlagen und in sich gekehrt“ gewirkt und habe kaum gesprochen. Der VR hakt nach: „Hatten Sie mal das Gefühl, es geht ihm gerade ziemlich schlecht?“ „Nicht wahrnehmbar“, erwidert die Zeugin. W. habe Wasser neben sich stehen gehabt, man habe ihm Essen angeboten, doch er habe das den gesamten Tag über abgelehnt.

Waffen, Devotionalien, massenhaft Cannabis: Das Inventar eines rechten Polizeibeamten

An die Wand des Gerichtssaals werden Fotos projiziert, die der Beamte He. anfertigte. Da diese nicht besprochen und nur gezeigt wurden, folgt hier eine unvollständige Liste. Weitere Asservate finden sich unter anderem im Bericht zu den Prozesstagen 3 und 4. Beispielsweise sieht man auf mehreren Fotos über 20 verschiedene Speichermedien, darunter eine Festplatte mit 1 TB Speicherplatz sowie eine Vielzahl an Sticks und CDs. An Waffen ist eine Schreckschusswaffe abgebildet: eine geladene Walther PTB mit Magazin im Schlafzimmer. Zusätzlich ein Magazin mit Schreckschuss-Munition, eine sogenannte Gotcha-Waffe, die beim Paint Ball verwendet wird und aussieht wie ein Maschinengewehr, sowie ein schusswaffenähnlicher Gegenstand, eventuell für Rollenspiele, die der Angeklagte als Hobby betreibt. Zusätzlich zeigen die Fotos eine Kiste mit Soft-Air-Zubehör und einen Koffer mit Umarex-Reizstoffpatronen sowie 25 Platzpatronen „Cartouches à blanc“. Vier Dolche mit Schutzhülle sowie sieben Schwerter und sechs Äxte, einige Schilde und ein Langbogen sind fantasievoll dekoriert und scheinen Teil von W.s Mittelalter-Ausrüstung zu sein, die einen großen Teil seines Schlafzimmers einnimmt. Zusätzlich fanden die Beamt*innen über die gesamte Wohnung verteilt eine zweistellige Anzahl an Cannabis-Portionen, teils in Form schon fertig gedrehter Joints. Die Menge des gefundenen Rauschgifts kommentiert die Zeugin S. mit den Worten: „Wir waren definitiv überrascht. Damit hat keiner von uns gerechnet.“ Die Ermittlungen in dieser Sache habe die Polizei Dortmund übernommen.

Bezüglich seiner politischen Einstellung wurden ebenfalls einige Asservate fotografiert und beschlagnahmt. In einer Kiste liegt obenauf die „neurechte“ Zeitung „Junge Freiheit“, zudem findet sich eine „Vergissmeinnicht“-Broschüre. Auf einem Foto ist W.s Balkon zu sehen, von dem links die schwarz-weiß-rote Reichsflagge hängt, auf der rechten Seite die der Weimarer Republik. Außerdem sind 20 Sticker und mehrere Buttons der „Identitären Bewegung“ zu sehen. In einem Bücherregal stehen prominent ausgestellt der erste und zweite Band von Hitlers „Mein Kampf“. Außerdem wurden zwei schwarze Lederbänder mit der Aufschrift „Totenkopf – SS Polizeidivision“, einige handgemalte Bilder mit NS-Bezug sowie ein Modellbauflugzeug mit Hakenkreuz beschlagnahmt.

Neben einigen Stickern mit der Reichskriegsflagge liegt ein handgeschriebener Brief an W.: „Wir haben die Fahne an deinem Balkon gesehen. Unsere sieht ganz ähnlich aus.“ Der Absender bezeichnet sich als in der Facebook-Gruppe „Nationaler Aufbruch Hamm“ organisiert und gibt seine Handynummer an für den Fall, dass W. Interesse an einem Kontakt habe.

Erklärungen zu den Asservaten

Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung stört sich an der Asservierung der gefundenen Waffen: Diese seien „rechtlich völlig irrelevant“ und hätten „sicherlich nicht ausgereicht, um die herrschende Ordnung der BRD mit Gewalt zu stürzen“. Die „Junge Freiheit“ sei lediglich eine „konservative Wochenzeitung“. Die „Vergissmeinnicht“ sei eine „durchaus löbliche“ Sache, da sich die Organisation um die Pflege von Gräbern Weltkriegstoter kümmere. „Auch ein Interesse an der Wehrmacht ist nicht strafbar“, betont der RA.

RA Kist hebt zu einem längeren Beweisantrag an, der erklären soll, warum W. nicht so gefährlich und nationalsozialistisch gesinnt sei, wie die Fotos vermuten lassen. Die gefundenen Bargeldbeträge habe sein Mandant für Urlaube mit seinem Wohnwagen sowie für Mittelalter-Märkte angespart bzw. aufbewahrt. Die gefundenen Waffen seien mit Ausnahme der Schusswaffen Schaukampfwaffen ohne geschliffene Klinge und daher erlaubnisfrei. Für den Rest der Waffen, unter anderem die Walther-Schreckschusspistole, habe W. einen Waffenschein. Die Modellflugzeuge mit Hakenkreuz habe W. in seiner Jugend ganz normal im Spielzeugwarenladen gekauft. Auch die Propaganda-Zeitschriften würden aus W.s Jugend stammen und ließen sich mit seinem damaligen Interesse für Wehrtechnik und Militär erklären. Gleiches gelte für die selbstgemalten Plakate mit SS-Bezug. Der RA fügt hierzu an, dass neben diesen Bildern auch weitere selbstgemalte Werke aus der Jugendzeit W.s gelegen hätten, darunter ein mit einem Totenkopf verunstaltetes Hitlerportrait mit der Aufschrift „Nürnberg: Schuldig“, was dem RA zufolge darauf hindeutet, dass W. den Nationalsozialismus nicht uneingeschränkt befürwortet habe. Die SS-Orden und -Ehrenabzeichen habe W. von seinem Onkel und Großvater geerbt, die in der SS gedient hätten. Die beiden Bände von Hitlers „Mein Kampf“ habe W. auf dem Flohmarkt gekauft und sie ganz normal zwischen die anderen Bücher ins Regal gestellt. Dass sie auf dem Foto der Asservate so prominent ausgestellt zu sehen sind, müsse daran liegen, dass ein Polizist sie für das Foto so drapiert habe. [Zu diesem Punkt sagt die Zeugin später, dass sie dazu nichts wisse.]

RA Picker stört sich an der Asservierung der Ausgabe der „Jungen Freiheit“. Das verbiete sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Verteidigung durch den ehemaligen Generalbundesanwalt Alexander von Stahl und sei „schon ziemlich dreist“.

RA Grassl: Warum wurde sogar die spanische Flagge beschlagnahmt?

Nach diesen Erklärungen beschreibt die Zeugin den weiteren Verlauf der Durchsuchung. Am Ende habe W. unterschrieben, dass er mit der Beschlagnahme der asservierten Gegenstände einverstanden sei, wie ein Foto des Dokuments zeigt. Die Durchsuchung habe bis 12.05 Uhr gedauert. Man habe dann Frau G. und den Hund in der Wohnung zurückgelassen. Die Durchsuchung von W.s Wohnwagen habe man per Anruf bei einem Kollegen in Fehmarn erbeten, da der Wagen dort auf einem Stellplatz Katharinenhof gestanden habe. Das habe Thorsten W. selbst gesagt und auch verraten, wo der Zweitschlüssel zu finden sei.

Nun gibt der VR das Fragerecht an die anderen Verfahrensbeteiligten weiter. RA Grassl möchte wissen, warum zusätzlich zur Reichsflagge und der Flagge der Weimarer Republik auch eine spanische Flagge mitgenommen worden sei. Die Zeugin erklärt, man habe sie vorsichtshalber mitgenommen, um zu prüfen, ob sie etwas „mit der rechten Ecke“ zu tun habe. Sie habe sich aber ihrer Erinnerung nach als nicht relevant erwiesen.

Angeklagter Frank H.: „Ist Ideologie strafbar?“

RA Picker fragt die Zeugin, ob sie die Asservatenliste am Ende der Maßnahme einfach unterschrieben oder erst Stück für Stück überprüft habe. Letzteres, antwortet die Zeugin. Lediglich die Fundorte der einzelnen Asservate habe sie vor Ort nicht noch einmal überprüft.

RA Berthold möchte wissen, warum das gefundene Bargeld asserviert wurde, also warum angenommen worden sei, dass es für die vorgeworfene Tat bestimmt sein könnte. Die Zeugin argumentiert, der Durchsuchungsbeschluss habe darauf hingewiesen, dass sich W. an dem laut Vorwurf geplanten Vorhaben finanziell habe beteiligen wollen.

Auch der Angeklagte Frank H. hat eine Frage: „Ist Ideologie strafbar?“ Die Zeugin verneint. „Aber es geht darum, dass man ein Bild von dem Beschuldigten bekommt.“

Anschließend wird S. unvereidigt entlassen. Der VR kündigt an, man werde sie im September zu einem anderen Komplex erneut laden.

So schätzt die Verteidigung die Zeugin ein

Als die Zeugin den Raum verlassen hat, gibt der VR Zeit für Erklärungen. RA Herzogenrath-Amelung echauffiert sich über die Asservierung von Hitlers „Mein Kampf“: „Nach dem 8. Mai 1945 wurde unseren Landsleuten vorgeworfen, wenn wir das gelesen hätten, wäre uns viel Unheil erspart geblieben. Und wenn man es jetzt nach 1945 liest, kommt man in den Verdacht, ein Nazi zu sein. Beides stimmt nicht.“

RA Berthold merkt an, dass das beschlagnahmte Geld „völlig verstreut“ in der ganzen Wohnung gelegen habe, zumeist in kleinen Scheinen. „Für eine Tatfinanzierung scheint mir das hier nicht vorgesehen zu sein.“

RA Becker verteidigt seinen Mandanten Tony E.: Von Chat-Inhalten nichts gewusst

Anschließend gibt RA Becker eine Erklärung zum Selbstleseverfahren IV ab. Erstens bringe eine darin enthaltene Erkenntnismitteilung des Bundesamts für Verfassungsschutz keine neuen Erkenntnisse, zumal die Behörde erst habe nachforschen müssen und dann lediglich einige auf Facebook öffentlich zugängliche Informationen über das „Freikorps“ geliefert habe. Auch der im Selbstleseverfahren enthaltene Screenshot aus der Gruppe „I. Zug Heimat“, laut dem sein Mandant unter dem Pseudonym „Unbeugsam Tony“ Administrator der Gruppe sei, zeige nichts: E. sei „vermutlich ohne sein Wissen und Wollen“ von Werner S. zum Administrator gemacht worden und habe „zu keinem Zeitpunkt in dieser Funktion Dienste ausgeführt, Dinge gepostet oder die Gruppe gegründet“. Seinen Facebook-Account habe Tony E. nicht selbst gelöscht, sondern das habe vermutlich Facebook nach E.s Verhaftung getan. Auch E.s vier Jahre als Soldat in Bückeburg hält der RA für irrelevant. Ein Schreiben des MAD belege, dass E. bei der Bundeswehr zwar Fähigkeiten im Umgang mit Waffen gelernt, aber nie an einer Wehrübung oder Spezialausbildung teilgenommen oder sich darum bemüht habe. E. habe sich, wie das Schreiben zeige, als Soldat in „eine Gemeinschaft zum Schutze der Allgemeinheit“ eingefügt. Ein weiteres Dokument aus der Selbstleseverfügung beschäftige sich mit der Telegram-Gruppe „Last Man Standing“. Paul-Ludwig U. habe erzählt, dass Tony E. dort Mitglied sei. Der Gruppe würden, so der RA, „Hetze gegen Ausländer und Asylsuchende“ nachgesagt. „Aber konkrete Inhalte, insbesondere geteilt durch Herrn E., werden nicht genannt. Das ist auch nicht möglich: Er war nicht Teil des Chats.“

RA Becker: Parallel zu überwachten Geräten kommunizierten die Behörden anderweitig mit U.

Auch zu einigen E-Mails von Paul-Ludwig U. an die Behörden aus der Selbstleseverfügung nimmt der RA Stellung. Zuerst bezieht er sich auf eine Mail an die Beamtin S. mit einem Anhang über die Vernetzung von „Patriotengruppen“. U. behaupte dort, 2.500 Personen stünden bereit. „Es wurde ja schon nachhaltig belegt, dass das nur der Fantasie des U. entspringt. Den Inhalt einer zweiten Mail, die U. an seinen LKA-Kontaktbeamten K. verschickte, fasst der RA ebenfalls kurz zusammen: U. habe darin Tony E. auf zwei Fotos vom Treffen an der Hummelgautsche (September 2019) identifiziert und erklärt, Tony E. sei mit Daniel E. und Ralf N. auf Facebook befreundet und habe die beiden bei einer Demonstration in Berlin kennengelernt.  In einer dritten Mail aus der Selbstleseverfügung habe U. das LKA informiert,dass Werner S. [vermutlich beim Treffen in Minden] bei Thomas N. übernachten werde. Der RA hält fest, dass diese Mails keine neuen Erkenntnisse bringen würden. „Aber sie zeigen, dass parallel [zu den überwachten] Kommunikationsstränge mit den Behörden laufen: Anrufe, Nachrichten, Mails.“ Dann spricht der RA eine sogenannte „Personenabklärung“ zu einer Person mit dem Namen „Noah“ an: Offenbar habe U. erzählt, jemand mit diesem Namen sei Mitglied im „Freikorps Sachsen“. Der Versuch, diesen Noah zu ermitteln, habe zum Ergebnis geführt, „dass U. hier wieder mal Unsinn erzählt hat“.

Tony E. fragte sich angeblich selbst, wie rechte Songs auf sein Handy geraten seien

Dann erklärt der RA, es gebe Hinweise zu Werner S.: Dieser könnte zumindest im Zusammenhang mit Drogengeschäften mit den Behörden zusammengearbeitet haben. Außerdem zeige eine SMS von Werner S. an Tony E.s Ehefrau aus der Selbstleseverfügung erneut die Lücke zwischen „Schein und Sein“ bei S.: Dieser schreibe in der Nachricht, er sei gerade in Italien, nachweislich sei die SMS aber aus Mickhausen in Bayern verschickt worden.

Zu dem Punkt, dass die Polizei auf Tony E.s Handy Musik extrem rechter Bands fand, erklärt der RA: „Herr E. hat kein Interesse an derartiger Musik.“ E. habe sich gefragt, wie diese Dateien auf sein Handy gelangt sein könnten, und sei zu dem Schluss gekommen, dass diese vermutlich vom Vorbesitzer des Geräts stammen müssten. Dass Tony E. laut einer Auswertung auf „Ebay Kleinanzeigen“ nach Waffen suchte, will der RA nicht so stehen lassen und präzisiert: Sein Mandant habe „an einem einzigen Tag nach traditionellen Bögen gesucht“, und zwar „nicht nach High Tech, sondern nach klassischem Bogensport“. Das belegten auch die Suchbegriffe, die beispielsweise die Worte „Freizeit“, „Sport“ und „Jagd“ enthalten hätten.

RA Becker: Behörden sperren relevanten Teil der Überwachung aus Minden

RA hat aber noch mehr anzumerken: Aus Steffen B. Kontaktdaten gehe lediglich hervor, dass er mit Tony E. auf Facebook befreundet gewesen sei, dessen Telefonnummer gekannt und diese unter dem Namen „Tony Vernetzung“ abgespeichert habe. Ähnliche Erkenntnisse aus Stefan K.s Kontaktdaten brächten ebenfalls keine neuen Erkenntnisse. Das gelte bezogen auf seinen Mandanten Tony E. für alle Urkunden aus der vierten Selbstleseverfügung.

Zum Abschluss seiner Erklärung wirft der RA den Ermittlungsbehörden Intransparenz vor: Laut einem Observationsbericht aus der Selbstleseverfügung vom Mindener Treffen am 8. Februar 2020 hätten E. und S. mit einem PKW an einem Restaurant geparkt und seien dann zu Thomas N. gegangen, wo sie erst U. und dann Wolfgang W. begrüßt hätten. Anschließend seien sie zum hinteren Bereich des Grundstücks gegangen. „Der interessante Teil der Überwachung wird den Verfahrensbeteiligten vorenthalten“, moniert der RA. „Wer sauber ermittelt, muss sich nicht hinter einer Sperrerklärung verstecken.“

Angeklagter Frank H.: Er und Marcel W. saßen schon in Haft, als ihre Gruppe WEG über Waffen chattete

Im Anschluss greift auch RA Picker die Frage auf, ob Werner S. mit den Behörden zusammengearbeitet haben könnte. Laut Auskunft des bayerischen an das baden-württembergische LKA sei „über eine V-Personen-Tätigkeit des Werner S. nichts bekannt“. Dem RA reicht das offenbar nicht aus: „Es wurde ein Aktenvermerk gefertigt vom Kriminalfachdezernat München, das sehr kryptisch gehalten ist, und aus dem ich nicht herauslesen kann, welche Tätigkeit S. damals im Rahmen seiner Rauschgiftkontakte für die Polizei in München gemacht hat.“ Dazu kündigt der RA einen Beweisantrag an, da er den zuständigen Kriminaloberrat als Zeugen hören wolle. Der RA vermutet, diese Sache könnte „möglicherweise auch Auswirkungen auf dieses Verfahren haben“.

Zum Ende des recht kurzen Prozesstages gibt auch der Angeklagte Frank H. eine Erklärung zu einem Abschnitt aus der Selbstleseverfügung ab: Darin seien zwei Posts der „Wodans Erben Germanien“ vom 3. Mai und 2. April 2020 enthalten; allerdings seien er und sein WEG-Kamerad Marcel W. zu diesem Zeitpunkt bereits in Haft und nicht mehr Teil des Chats gewesen. In den Akten hätten die Behörden notiert, dass diese beiden Posts „die offensichtliche Bereitschaft [der WEG] zeigen, auch Waffen einzusetzen. Es ist hervorzuheben, dass keine Mäßigung oder Zurückhaltung nach Bekanntwerden der ‚Gruppe S‘ erkennbar ist.“ Frank H. sieht hierfür offenbar die Schuld bei den Behörden und den Maßnahmen gegen die „Gruppe S“, denn er betont: „Mit [Marcel] W. und [Frank] H. hätte es diese mangelnde Mäßigung sicherlich nicht gegeben.“