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Prozesstag 104: Wortkarge Zeugen aus der rechten Szene

Für den 104. Prozesstag am 25. November 2022 gegen die „Gruppe S“ wurden vier Zeug*innen geladen. Der Prozesstag war dennoch am späten Mittag bereits beendet. Der Zeuge Carsten Sch. aus Ostwestfalen fehlte ohne ordnungsgemäße Entschuldigung. Die Zeugen Sven G. aus Schönebeck/Elbe und Ralf N. aus Düsseldorf, einer der Anführer der „Bruderschaft Deutschland“, machten von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. So sagte schließlich nur Polizeihauptmeisterin Evelyn S. aus, die zwischenzeitlich zum Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg abgeordnet worden war. Sie war an der Hausdurchsuchung bei Thorsten W. in Hamm beteiligt und in ihrer Zeit beim LKA mit der Aufklärung rechter Personen und Gruppierungen beschäftigt.

Der Vorsitzende Richter (VR) setzt die Verhandlung im „Gruppe S“-Verfahren fort. Als erster Zeuge ist Carsten Sch. geladen, doch er erscheint nicht. Er hatte laut VR in einer Mail vom 23. November 2022 durch Zusendung von Unterlagen versucht zu erklären, dass er am Verfahren nicht teilnehmen könne. Nach Prüfung der Unterlagen durch den psychiatrischen Sachverständigen (SV) Dr. Winckler lässt sich daraus jedoch keine Transport- oder Verhandlungsunfähigkeit ableiten. Am Morgen des Verhandlungstages hatte der Zeuge eine E-Mail gesendet, in der er erklärte, er habe sich in die Notaufnahme in Bad Oeynhausen begeben müssen. Die Oberstaatsanwältin Bellay erklärt, der Zeuge habe sich nicht ordnungsgemäß entschuldigt. Sie beantragt ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro oder ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft. Der VR beschließt die Verhängung eines Ordnungsgelds gegen den Zeugen. Er wird erneut vorgeladen.

Die Polizeizeugin war während der Razzia bei Thorsten W. für die Asservate zuständig

Nach einer Pause wird die Zeugin Evelyn S. in den Zeugenstand gerufen. Sie ist Polizeihauptmeisterin und arbeitet an der baden-württembergischen Hochschule für Polizei. Seit 2015 ist sie im Polizeidienst tätig und war vom September 2019 bis September 2020 zum LKA Baden-Württemberg, Abteilung 610 [Staatsschutz] abgeordnet. Die Zeugin berichtet, dass zu dieser Zeit die rechte Szene in Baden-Württemberg näher beleuchtet werden sollte, um das Gefahrenpotenzial besser einschätzen zu können. Sie kam kurz nach ihrem Antritt beim LKA zur Ermittlungsgruppe „Der harte Kern“ [Chatgruppe um Marion G., über die das LKA auf die „Gruppe S“ aufmerksam wurde]. Ihr unmittelbarer Vorgesetzter war Michael K. Nach einem Personalausfall aufgrund einer Erkrankung war sie ab Januar 2020 in der Auswertung tätig. Am 14. Februar 2020, dem Tag der Razzia gegen die „Gruppe S“, war sie an der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten Thorsten W. in Hamm beteiligt. Ihre Aufgabe bestand darin, die Asservatenlisten zu führen und die Asservate zu beschriften und zu verpacken.

Die Frage, warum sie zur Hausdurchsuchung bei Thorsten W. eingeteilt war, kann die Zeugin nicht beantworten. Sie war in den Ermittlungen nicht auf einen Angeklagten spezialisiert und war nur „grob eingewiesen“ zum Beschuldigten.

Thorsten W. wirkte „sehr sehr still“

Während der Durchsuchung saß die Zeugin im Esszimmer. Sie habe die Asservate sortiert, verpackt und beschriftet, berichtet sie auf Frage des VR. Wenn es einen Leerlauf gab, habe sie sich in der Wohnung umgesehen, jedoch nicht selbst durchsucht. Die Belehrung des Angeklagten habe ihre Kollegin Maren S. übernommen. Die Zeugin gibt an, dass Maren S. die Asservate in eine Liste eingetragen habe. Als sie die Formulare im Gericht an die Wand projiziert bekommt, erkennt sie ihre eigene Handschrift wieder. Ihre Kollegin habe Ergänzungen vorgenommen. Die Zeugin erinnert sich daran, dass der Dienstausweis und der Schlüssel des Beschuldigten Thorsten W. [Angestellter bei der Polizeidirektion Hamm] nach Dortmund mitgenommen worden seien.

Der VR greift den Einsatz des SEK auf und fragt die Zeugin, ob ihr von der Hausdurchsuchung Besonderheiten oder Auffälligkeiten im Gedächtnis geblieben sind. Die Zeugin verneint. Das SEK habe den Ermittler*innen mitgeteilt, dass Thorsten W. die Tür geöffnet habe und sich widerstandslos festnehmen ließ. [Thorsten W. selbst berichtete von Gewalt und Schmerzen.] W. wies ihrer Erinnerung nach keine Verletzungen auf und habe ihr gegenüber auch nicht über Schmerzen oder Befindlichkeiten geklagt. Was der Zeugin auffiel: „Er war sehr sehr still.“ Sie habe nicht wirklich mitbekommen, dass der Beschuldigte W. gesprochen habe, außer mit ihrer Kollegin Maren S.

NS-Bilder bei Thorsten W.

Der VR lässt ein Foto von der Hausdurchsuchung zeigen. Zu sehen sind zwei Ausgaben von Hitlers „Mein Kampf“, weitere Bücher und Militärminiaturen. Er fragt die Zeugin, wo das Foto aufgenommen wurde, doch sie ist sich unsicher. Es könnte das Büro sein. Ob das Bild die Auffindesituation zeigt oder etwas anderes, kann sie nicht sagen. [Thorsten W. gab am vierten Prozesstag an, dass er Hitlers Bücher nicht so auffällig drapiert habe.]

Als nächstes lässt der VR ein Bild auflegen, das ein Plakat zu den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen zeigt. Abgebildet ist der Kopf Adolf Hitlers in einer schädelartigen Darstellung. Auf dem Plakat ist zu lesen: „Nürnberg schuldig!“ Rechtsanwalt (RA) Kist erklärt, dass sein Mandant Thorsten W. mit dieser Inaugenscheinnahme verdeutlichen möchte, dass er nicht nur im Besitz NS-verherrlichender Bilder war, sondern auch Bilder besaß, die den NS kritisch sahen. Bei der Hausdurchsuchung seien jedoch nur die NS-verherrlichenden Bilder fotografiert worden [von denen es zahlreiche gab, siehe Berichte zum 3. und 4. Prozesstag]. Auf die Frage des VR, ob die Zeugin das Bild in der Wohnung gesehen habe, antwortet diese, dass sie sich nicht hundertprozentig sicher sei. Es komme ihr aber nicht bekannt vor.

Der VR lässt ein weiteres Bild auflegen. Auf diesem sind drei selbstgemalte Plakate mit SS-Bezug zu sehen, die um 11.46 Uhr im Büroschrank gefunden wurden. An das SS-Bild kann sich die Zeugin erinnern.

Thorsten W. soll sich am Umgangston, nicht an den Themen der Gruppe gestört haben

Der VR geht im Folgenden auf Thorsten W.s Verhör vom 14. Februar 2020 in Dortmund ein. Die Zeugin war beim Verhör zugegen. Der VR befragt sie nach ihrer Rolle beim Verhör und ob sie sich an Details zu Aussagen von W. erinnern könne. Frau S. erklärt, sie habe keine Rolle bei der Vernehmung gehabt. Maren S. habe die Vernehmung durchgeführt. Die Schreibkraft habe möglichst wortgetreu mitgeschrieben. An einer Stelle – Thorsten W. hatte einen Einblick in sein Handy gegeben – habe Maren S. der Schreibkraft etwas diktiert. Neben ihr sei noch ein weiterer Polizeibeamter aus Dortmund dabei gewesen. Thorsten W.s Aussagen könne sie grob einordnen, weil Maren S. sie zuvor über die Ermittlungen instruiert habe. Sie würde sich aber nicht anmaßen, den Überblick zum Verfahren gehabt zu haben. Das sei ohnehin schwierig. Im Kopf geblieben sei ihr die Aussage von Thorsten W., dass er in etwas reingerutscht sei, in das er nicht habe reinkommen wollen. Er habe angegeben, dass er davon ausgegangen sei, es handle sich um Mittelalter-nahe Leute. Ebenso sei ihr eine Aussage W.s in Erinnerung, nicht die Themen, sondern der Umgangston in der Gruppe sei schlimm gewesen.

Thorsten W. habe kein Geld zur Verfügung stellen wollen

Der VR greift einen Punkt aus dem Vernehmungsprotokoll auf. Darin steht, dass nach einer Pause eine Seite des Protokolls fehlte. Die vernehmende Beamtin Maren S. versuchte deshalb, die vor der Pause angesprochenen Themen in ihren Fragestellungen wieder einzubinden. Es ging dabei auch um das Treffen in Minden knapp eine Woche zuvor und die Frage nach den finanziellen Mitteln, die Thorsten W. ins Gespräch gebracht habe. Zur Frage, wozu beim Treffen in Minden Geld gesammelt wurde, blieb Thorsten W. vage. Er betonte, dass er vermute, dass damit Waffen beschafft werden oder ein Unterschlupf gebaut werden könnte. Thorsten W. habe im Verhör außerdem betont, dass er über Geldmittel in Höhe von 2.000 Euro verfüge, aber dieses Geld nicht zur Verfügung stellen wollte. W. schilderte die Situation in Minden während des Verhöres so, dass ein Großteil gesagt habe, sie hätten kein Geld, und er auch nur ein bisschen. Das „Gequassel“ sei im Sande verlaufen, als die Leute merkten, dass nicht rauskam, was sie sich erhofften.

Der VR interessiert sich anschließend für die Frage, wie es zur Entscheidung kam, Thorsten W. dem Haftrichter vorzuführen. Die Zeugin erzählt, dass sich das während der Hausdurchsuchung herauskristallisiert habe. Während der anschließenden Vernehmung habe es mehrere Anrufe aus Baden-Württemberg gegeben, bei denen es um den Transport des Beschuldigten nach Karlsruhe gegangen sei. Thorsten W. sei dann zum Flughafen Porta Westfalica gebracht worden und von dort mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe.

Der Zeuge Sven G. sagt nicht aus

Der VR wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Flur der Zeuge Sven G. aus Schönebeck/ Elbe sitze. Da der Zeuge bereits im Vorfeld angekündigt hat, keine Aussage zu machen, schiebt der VR die Vernehmung dieses Zeugen mit Einverständnis der anderen Prozessbeteiligten dazwischen. Es folgt die Belehrung des Zeugen (40). Der Tätowierer macht von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch und verlässt nach wenigen Minuten wieder den Gerichtssaal. Bei der Frage nach Erklärungen zum Zeugen meldet sich Michael B.s RA Mandic, der keine Frage zum Zeugen G. hat, aber die Durchsuchungsniederschrift der Zeugin S. in Augenschein nehmen möchte. Seiner Meinung nach täusche die Beamtin Akribie vor.

Fragen der Verteidigung an die Zeugin S.

Der VR gibt den anderen Prozessbeteiligten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. RA Kist macht als Erster davon Gebrauch. So fragt er die Zeugin in Zusammenhang mit den aufgefundenen Ausgaben von „Mein Kampf“, wo genau die Fotos aufgenommen worden seien: im Büro oder im Wohnzimmer? Die Zeugin gibt an, sich nicht mit Gewissheit daran zu erinnern, weil sie selbst nicht durchsucht habe. Sie könne nur vermuten, dass die Fotos im Büro aufgenommen wurden, weil sie von dort viele Asservate gebracht bekam.

Marcel W.s RA Picker greift eine Gesprächsnotiz der Zeugin vom 7. Mai 2020 von einem Telefonat mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz über das „Freikorps Deutschland“ auf. Das Telefonat habe laut Notiz am 27. April 2020 stattgefunden. Die Zeugin macht klar, dass sie sich für die heutige Befragung nicht auf das Thema „Freikorps Heimatschutz“ vorbereitet habe. Sie könne aber sagen, dass sie zu diesem Zeitpunkt den Auftrag erhalten habe, die Gruppierung aufzudecken. Dazu habe es gehört, die Erkenntnisse aller deutschen Behörden zur Gruppierung abzufragen. Das Gespräch habe zehn Minuten gedauert.

RA Mandic fragt, wie die Zeugin zur Ermittlungsgruppe „Der harte Kern“ gekommen sei, nachdem sie dort zunächst nicht eingesetzt war. Die Zeugin erklärt, dass sie nach der Einführungswoche Kolleg*innen zugewiesen wurde. Ihre Aufgabe sei gewesen, Personen in sozialen Netzwerken ausfindig zu machen. Über eine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz könne sie keine Angaben machen, weil so etwas Aufgabe ihrer Vorgesetzten sei.

Der VR entlässt die Zeugin unvereidigt.

Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ gibt sich vor Gericht wortkarg

Anschließend wird der Zeuge Ralf N. aus Düsseldorf vernommen. [Sein Name tauchte bereits mehrfach in Zeugenvernehmungen und angehörten Telefonaten auf. Ralf N. gilt als einer der Anführer, sogar als zentrale Figur der extrem rechten Gruppierung „Bruderschaft Deutschland“.] Der VR belehrt ihn über seine Rechte und Pflichten und darüber, dass ein Zeuge die Aussage verweigern darf, wenn er sich selbst belasten würde. Der VR erklärt, dass der Senat die Situation so einschätze, dass N. sich mit jeder Antwort auf jede Frage selbst in Schwierigkeiten bringen könnte.

„Ich mache keine Aussage“, entgegnet Ralf N. So gibt es von ihm auch keine Antwort auf die Frage von Markus K.s RAin Schwaben, die ihn nach Kontakten zur Polizei, zu polizei-ähnlichen Behörden oder zum Verfassungsschutz insbesondere ab Anfang 2019 fragt. Der Zeuge wird vom VR unvereidigt entlassen und verlässt wortlos den Gerichtssaal.

prozesstage103

Prozesstag 103: Paul-Ludwig U. fühlt sich vom LKA-Beamten Michael K. manipuliert

Beim 103. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 24. November 22 wurde der Angeklagte und Dauer-Hinweisgeber Paul-Ludwig U. von den Verteidiger*innen der anderen Angeklagten befragt. Er hatte am vorigen Prozesstag erstmals vor Gericht ausgesagt und dabei schwere Vorwürfe gegen seine LKA-Kontaktbeamten erhoben. Am heutigen Prozesstag wiederholte und bestätigte er diese auf Nachfrage. So berichtete U. erneut, der LKA-Beamte Michael K. habe gewusst, dass er als Beschuldigter eine CO2-Pistole zu dem Treffen an der Hummelgautsche bei Alfdorf im September 2019 mitnehmen wollte, und es „inoffiziell“ gebilligt. Paul-Ludwig U. gab auch an, K. habe ihm suggeriert, es sei gut, dass er Beschuldigter sei. Als solcher könne er lügen. Außerdem erzählte U., Michael K. habe ihn zu einer Falschaussage angestiftet, um zu bestätigen, dass Werner S. eine Waffe zu dem Treffen bei der Hummelgautsche mitgebracht habe. Das sei durch die Observation beobachtet worden. Paul-Ludwig U. gab in der Rückschau an, es habe Situationen gegeben, „da hab ich mich eher als LKA gefühlt als als Beschuldigter“. Besonders vom LKA-Beamten Michael K. habe er sich manipuliert gefühlt. Außerdem berichtete U., dass Michael K. immer wieder auf Absatz 7 des Paragrafen 129a StGB hingewiesen habe, der Beschuldigten in Terrorverfahren Strafnachlass ermöglicht, wenn sie gegen ihre Gruppe aussagen.

Frank H.s Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung fehlt an diesem Prozesstag. Der Vorsitzende Richter (VR) gibt bekannt, dass der RA in der kommenden Woche wieder am Prozess teilnehme.

Paul-Ludwig U. kündigt weitere Angaben an und sagt, er werde Fragen beantworten. Der VR verkündet, dass der Senat vorerst keine Fragen an U. stelle.

Der VR fragt Paul-Ludwig U. nach seinem Handy. U. hatte es zuletzt der Polizei gegeben, um einige Daten wiederherstellen zu lassen, die er zuvor gelöscht hatte. U. antwortet, er habe das Gerät von seinem ersten Geld vom BKA [vermutlich gemeint ist das LKA], die 400 Euro als Sozialhilfe-Ersatz, am 13. Februar 2020 gekauft und bis August 2020 benutzt.

RA Sprafke und RA Becker bitten um Zeit für die Rücksprache mit ihren Mandaten Thomas N. und Tony E., doch die Verhandlung geht vorerst weiter.

Wie war das mit U.s CO2-Waffe beim Treffen an der Hummelgautsche?

Marcel W.s RA Picker fragt Paul-Ludwig U. nach den 400 Euro. Der Angeklagte erklärt, er habe die Summe als Ersatz für sein ALG II erhalten. Im Zeugenschutz [tatsächlich befindet er sich in einer „zeugenschutzähnlichen Maßnahme] bekomme man immer das letzte Gehalt. Er habe wöchentlich 100 Euro erhalten.

Marcel W.s Verteidiger Miksch bezieht sich auf U.s Geständnis, dass er bei dem Treffen bei der Hummelgautsche eine CO2-Pistole dabeigehabt habe. Ob ihm Michael K. gesagt habe, dass das strafbar sei? U. behauptet, K. habe ihn offiziell darüber aufgeklärt, dass das strafbar sei. Inoffiziell hingegen habe K. gesagt, er könne es verstehen, wenn U. die Waffe mitnehme, und habe U. aufgefordert, sie wenn dann im Rucksack zu transportieren. Bezüglich des Treffens am Grillplatz Hummelgautsche erzählt U., er habe gewusst, dass man observiert werde, aber nicht, wie. Nach einer Viertelstunde habe er die Waffe aus dem Rucksack genommen und sich umgehängt.

Der RA zitiert aus U.s Aussage: Michael K. habe U. gesagt, er solle sich keine Sorgen machen, Staatsanwältin Zacharias werde das Verfahren an sich ziehen. Ob er, als das nicht geschehen sei, Rücksprache gehalten habe? Paul-Ludwig U. bejaht. Ihm sei dann gesagt worden, das sei der offizielle Teil. Tatsächlich bleibe alles wie besprochen. Er solle sich keine Sorgen machen. Der RA fragt nach, ob er sich keine Sorgen machen sollte, da er Beschuldigter sei und ihm gesagt wurde, als solcher könne er „lügen bis sich die Balken biegen“. Paul-Ludwig U. erwidert, dass er vor dem ersten Kontakt zum LKA am 17. September 2019 als Zeuge geführt worden sei und dann erst als Beschuldigter. Deswegen habe er nachgefragt. Michael K. habe ihm gesagt, als Beschuldigter habe er mehr Rechte als als Zeuge, denn als Beschuldigter dürfe er lügen.

U.: „Ich habe ihn angerufen und die Falschaussage gemacht“

Wolfgang W.s RA Grassl nimmt Bezug auf eine Situation, die Paul-Ludwig U. am vorangegangenen Prozesstag geschildert hatte: Michael K. habe ihm erzählt, das LKA wisse ganz sicher, dass Werner S. an der Hummelgautsche eine Waffe dabeigehabt habe. Michael K. habe U. gebeten, diese Waffe im Verhör zu erwähnen, obwohl U. ihm gesagt habe, dass er die Waffe nicht selbst gesehen habe. Der RA möchte wissen, warum U. dem nachgekommen sei. Der Angeklagte räumt ein: „Ich habe ihn offiziell über die bekannte Nummer angerufen und habe die Falschaussage gemacht. […] Wenn ich ehrlich bin, hab ich mir da nicht einen großen Kopf gemacht.“ Als Begründung für diese Lüge nennt er „erhebliche Schlafstörungen“ und dass er damals angeschlagen gewesen sei. Er habe nicht gewusst, dass er abgehört werde. Er habe damals pro Nacht 50 bis 100 Screenshots gemacht und die wichtigsten an Michael K. geschickt.

U. war nach der Haftentlassung 2017 überfordert

Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach fordert U. auf, seine neuen Möglichkeiten nach der Haft auszuführen. Der Angeklagte erzählt von seiner Zeit nach der Haft und anschließenden Sicherungsverwahrung [1996 bis 2017]: Man komme „in eine andere Welt“. Er habe ein Handy gehabt; Facebook und Instagram seien eine neue Welt für ihn gewesen. Er sei aus der Sicherungsverwahrung vorerst in eine Einrichtung in Blankenhain gezogen und habe schnell Anschluss im Nachbarort gefunden, u.a. auf einer 1. Mai-Feier zu einem Polizisten. Er habe nur 25 Euro pro Woche erhalten und daher keine Bekannten und Verwandten besuchen können. Er habe angefangen, Bier zu trinken und sei in „alte Verhaltensweisen zurückgefallen“.

Die RAin fragt nach, ob sich seine Situation nach der Entlassung 2017 gebessert habe. U. erwidert, dass seine Lebensqualität besser geworden sei. Er habe am Anfang „von Tag zu Tag gelebt“. Zwischenzeitlich habe er eine Umschulung zum Lageristen in Aachen begonnen, aber sie aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen. Die RAin fragt noch einmal nach seinem Lebensplan. Der Angeklagte sagt, dass sei die abgebrochene Lageristen-Ausbildung gewesen. Er wolle aber auch wieder zum DAK [Bergwacht] gehen.

Paul-Ludwig U. gibt an, er habe Kontakt zu seiner Halbschwester in Haßmersheim aufgenommen. Diese habe angeboten, dass er bei ihr wohnen könne. Sie sei ein Messie gewesen. Ihre Kinder hätten ohne Bettlaken schlafen müssen. Er habe erst einmal aufgeräumt und gespült. Dann sei er zum Jugendamt gegangen und habe seine Halbschwester anonym gemeldet. Die seien vorbeigekommen und seine Schwester habe wieder mehr aufgeräumt.

U. stellt sich als gemäßigten Rechten unter Radikalen dar

Die RAin möchte wissen, wie sich sein Leben durch seine Beteiligung an den rechten Gruppen verändert hat. Der Angeklagte gibt an, er sei „nächtelang wach“ gewesen. „Ich war wie in einem Tunnel. […] Gefühlt für mich war ich 24 Stunden auf die Sache fixiert.“ Das Ganze sei zu seinem Lebensinhalt geworden. Dann möchte die RAin wissen, wie U. die politische Situation empfunden habe. U. erzählt, er sei CDU-Wähler und habe Personen wie Strauß oder selbst Kohl vermisst. Politiker mit Rückgrat. Er habe nie Bezug zu rechten Parteien gehabt. [Früher hatte er erzählt, mit der Petry-Abspaltung „Blaue Wende“ sympathisiert zu haben.] Er habe die Flüchtlingspolitik „total katastrophal“ gefunden und sei gegen den deutschen Alleingang in Europa gewesen. Die RAin fragt, ob das, was ihn gestört habe, das Motiv gewesen sei, sich „in den sozialen Medien umzutun“. Der Angeklagte erzählt von „Aluhut-Träger-Beiträgen“, die auf ihn eingeprasselt seien. Er glaube aber nicht an Erzählungen über Bill Gates und einen „Großen Austausch“. Die RAin möchte wissen, ob es bei der Maifeier auch klassische Stammtisch-Gespräche gegeben habe. Paul-Ludwig U. sagt, soweit sei das nicht entfernt gewesen von dem, was er in den sozialen Medien erlebt habe. Die ältere Generation habe das eine oder andere rausgehauen. Das seien ganz normale Leute mit Beruf und Familie gewesen. Er sei der einzige Hartz-IV-Bezieher gewesen.

U.: „Da hab ich mich eher als LKA gefühlt als als Beschuldigter“

Bezüglich der Ermittlungen gegen die anderen Angeklagten erzählt U. auf Nachfrage, dass Michael K. seine Hauptbezugsperson gewesen sei. Er habe in flapsiger Weise mal gesagt: „Für Sie beide [Michael K. und Maren S.] würde ich sterben.“ Damals habe es Situationen gegeben „da hab ich mich eher als LKA gefühlt als als Beschuldigter.“ Er habe Michael K. vertraut. Dieser habe „es ja auch geschickt gemacht“. Heute, zwei Jahre später, sei er schlauer.

Die RAin fragt noch einmal nach dem Grund, warum er die Waffe bei Werner S. bestätigt habe. Der Angeklagte gibt an, er habe gedacht das „wird schon richtig sein“. Außerdem erinnert er sich an eine Vernehmung, bei der Michael K. ihm ein Bild gezeigt und gesagt habe: „Der hat doch sicher auch eine Waffe dabeigehabt.“ Da sei ihm der Kragen geplatzt, erinnert sich U., denn das habe nicht gestimmt.

Anschließend unterbricht der VR die Verhandlung für eine knappe halbe Stunde, um der Verteidigung der anderen Angeklagten Zeit für die Rücksprache mit ihren Mandanten zu lassen.

Ein Befangenheitsantrag gegen den Richter

Danach will Michael B.s Verteidiger Mandic einen Befangenheitsantrag stellen, aber der VR erteilt ihm noch nicht das Wort, sondern lässt zuerst RAin Rueber-Unkelbach ihre restlichen Fragen stellen. Diese fragt U.: „In welcher Rolle haben Sie sich denn selber gesehen?“ Der Angeklagte gibt an, er habe sich „streckenweise“ als Ermittler gefühlt. Das sei ihm auch so suggeriert wurden. Er habe auch bestimmte Belehrungen nicht mehr ernst genommen.

Aufgrund der 24/7-Beschäftigung mit dem Thema habe er erhebliche Schlafstörungen und einen Verdacht auf Schlafapnoe gehabt, so U. Es sei zunehmend schlimmer geworden: „Je länger das ging, umso mehr Krankenhausaufenthalte und Notarzt-Aufenthalte“ habe er benötigt. Die RAin möchte wissen, warum U. ausgerechnet am 9. Februar 2020 aufhören wollte. U. erklärt das mit dem Stress und seiner angeschlagenen Gesundheit. Er habe sich damals in Gefahr gesehen. Im November 2019 sei er aus Facebook ausgetreten aus Angst, bald selbst einen Aluhut zu tragen.

U. fühlt sich getäuscht und dachte offenbar bis zuletzt, er komme in den Zeugenschutz

Bezüglich seines Umzugs in den „Zeugenschutz“ fragt die RAin nach TKÜs, in denen U. sich von verschiedenen Personen verabschiedete mit Worten wie „Es wird mich nicht mehr geben“ und „Ich bin jetzt eine andere Person“. U. kommt darauf zurück, er habe nur eine Tasche und einen Koffer mitnehmen können. Alle übrigen Unterlagen seien geschreddert worden. Er sei felsenfest davon überzeugt gewesen, in einem anderen Land eine neue Identität zu erhalten. Bei seiner Abholung habe er sich „euphorisch“ gefühlt. Die RAin fragt, inwiefern dieser Neuanfang eine Motivation für ihn gewesen sei. Der Angeklagte gibt an, er sei seit seinem 12. Lebensjahr in verschiedenen Einrichtungen gewesen. Ihm sei vorgegaukelt worden, für ihn fange ein neuer Abschnitt an. Er wäre aber damals „fürs LKA nicht über Leichen gegangen.“

Markus K.s RAin Schwaben kommt zurück auf die angebliche Waffe von Werner S. an der Hummelgautsche. Sie möchte wissen, ob U. sicher wusste, ob S. sie dabei hatte. U. erwidert, er könne das nicht sagen; er habe sich auf die LKA-Angabe verlassen.

U. und die Verteidigung wundern sich: Der Senat stellt U. keine Fragen

RA Mandic fragt nach dem Beinahe-Kontakt mit Beamten bei einem rechten Aufmarsch in Mönchengladbach vom 8. September 2019, als er laut seiner Erzählung am 101. Prozesstag eine Schusswaffe im Rucksack hatte und trotz Kontrollposten nicht kontrolliert wurde. Der RA erkundigt sich, welche Schlüsse U. daraus gezogen habe. U. erwidert, er sei sicher, dass Gießen [der dortige Staatsschutz] etwas gesagt haben müsse [seine Hände im Spiel hatte].

Dann kommt der RA auf den Waffenfund am Heidelberger Hauptbahnhof zu sprechen: Was U. getan hätte, hätte er damals schon gewusst, dass es eine fingierte Zufallskontrolle war, die auf Anweisung des LKA durchgeführt wurde. U. antwortet, er hätte dann seine Tätigkeit abgebrochen mit den Worten: „Leck mich am Arsch!“.

Abschließend erkundigt sich der RA, was U. denke, warum der Senat ihm keine Fragen stelle. Der Angeklagte gibt an, er sei verwundert darüber.

So lief die „zeugenschutzähnliche Maßnahme“

RA Picker interessiert sich für die Formalia zum „Zeugenschutz“. U. gibt an, er habe am 13. Februar 2020 eine Geheimhaltungserklärung unterschrieben. Danach sei er noch dreimal vernommen worden. Der RA fragt, ob er den Eindruck gehabt habe, dass der Zeugenschutz vom Inhalt seiner Aussagen abhängig gewesen sei. U. verneint das: Das sei strikt getrennt gewesen, Michael K. habe keinerlei Einfluss darauf gehabt. Die Zusicherungen von Personenschutz seien eins zu eins eingehalten worden, im Gegensatz zu denen von Michael K.

U. erwähnt den am Personenschutz beteiligten, mittlerweile verstorbenen Polizisten S., den er einmal gefragt habe: „Warum tun Sie das für mich?“ S. habe geantwortet, U. habe viel für das LKA getan. „Wir möchten Ihnen etwas zurückgeben.“ Ihr Ziel sei es, U. „ein Leben in geordneten Bahnen zu ermöglichen“.

RA Grassl fragt nach den 400 Euro, die Paul-Ludwig U. monatlich erhalten habe. Der Angeklagte gibt an, er habe wöchentlich 100 Euro von den Beamten S. und H. erhalten. Dann seien sie damit einkaufen gegangen. Einmal habe er auch 250 Euro Bekleidungszuschuss bekommen. Ebenso habe er Ende April oder im Mai 2020 eine Zahnbehandlung bekommen, nachdem er Schmerzen gehabt habe. Als er einen festen Wohnsitz bekam, habe der Personenschutz keine seiner Ausgaben mehr übernommen.

U. verzichtet auf Personenschutz

Der RA fragt auch nach einer Reportage, die der WDR über U.s Entlassung aus dem Maßregelvollzug drehte. U. erzählt, er habe sich damals an den WDR gewandt, als Prof. Kröber sein Gutachten erstellt hatte. [Anders als mehrere Gutachten zuvor wurde U. von Kröber bescheinigt, dass er weder krank noch gefährlich sei. In Folge kam er nach insgesamt 21 Jahren frei.] U. merkt an, er habe damals erlaubt, dass man seinen vollen Namen verwendet. Heute würde er das nicht mehr machen. Er sei verwundert, wie der Journalist Franz Feyder [„Stuttgarter Nachrichten“] an seine Informationen komme, u.a. aus den Akten. U. kommt zurück auf das Thema Personenschutz: Er habe darauf verzichtet, weil er keinen Sinn mehr darin gesehen habe, „aber nicht, weil ich besoffen aus irgendwelchen Kneipen gezogen wurde“.

Der RA fragt nach, ob Michael K. auch in Bezug auf den Prozess am Oberlandesgericht [wegen der beschlagnahmten CO2-Waffe] gesagt habe, er müsse sich keine Sorgen machen. U. erwidert, dass Michael K. auf Absatz 7 des Paragrafen 129 a StGB verwiesen habe. Das habe er nur beim ersten Mal gesagt, die drei weiteren Male habe er „bei kritischen Fragen oder wenn ich mich aufgeregt habe, auf den Absatz 7 getippt“. Ob er dachte, dass der GBA Michael K. dazu angewiesen hätte, möchte der RA wissen. U. antwortet, dass ihm vermittelt worden sei, dass alles mit Oberstaatsanwältin Zacharias eins zu eins abgesprochen werde.

Steffen B.s Verteidiger Ried fragt den Angeklagten, ob er am 7. Februar 2022, dem Tag vor dem Treffen in Minden, aufgeregt gewesen sei. U. bestätigt das: „Wer in der Situation nicht aufgeregt ist, ist ein Psychopath.“ Er habe aber gut geschlafen, weil er „ziemlich abgefüllt“ gewesen sei.

„Arschloch“: U. beleidigt den LKAler K.

Steffen B.s Verteidiger Flintrop interessiert sich für U.s Gefühle, als die Verteidigung Michael K. fragte, ob ein Fürsorgeverhältnis bestanden habe. U. betitelt K. daraufhin als „Arschloch“. Im November 2019 habe K. gesagt: „So langsam brauchen wir Ergebnisse.“ Der RA fragt weiter, was U.s Erinnerung nach bei dem Treffen am 14. Oktober [2019?] mit Michael K. besprochen worden sei. U. erzählt, K. habe ihm versichert: „Machen Sie sich keine Sorgen. Es läuft alles wie besprochen.“

RA Sprafke fragt, wie mit U.s Handy umgegangen wird. Paul-Ludwig U. habe der Auswertung zugestimmt. Der VR kann es noch nicht sagen.

RA Flintrop teilt zum Antrag von Steffen B.s Ehefrau vom 14. November 2022 mit, dass sein Mandant einverstanden sei. [Vermutlich geht es um die Bitte, im Verfahren neben ihrem Mann sitzen zu dürfen, der mittlerweile als Freigänger zum Prozess kommt.]

Erneut Streit zwischen dem VR und RA Mandic

Nun erteilt der VR RA Mandic das lang ersehnte Wort. Dieser empört sich, dass der VR gesagt habe, dass er keine Fragen an Paul-Ludwig U. habe. Das sei ein „ungeheuerlicher Vorgang“. Man habe hier einen Kronbeschuldigten/Angeklagten sitzen. U.s Aussagen würden Fragen offenlassen. Man habe bis jetzt Aussagen gehört, „von denen wir jetzt wissen, dass sie nicht stimmen“. Paul-Ludwig U. sei „ziemlich sicher angestiftet“ worden, „eine falsche Aussage zu machen“. Er sei ein geführter und hinters Licht geführter Kronbeschuldigter/Angeklagter. Neutrale Richter müssten jetzt in die Befragung einsteigen. Offenbar wolle man aber den Schaden begrenzen. Das sei eine eklatante Verletzung des Aufklärungsgrundsatzes oder Unmittelbargrundsatzes. Der Senat habe sein Urteil offenbar schon geschrieben. Sein Mandant Michael B. lehne sämtliche Richter ab.

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Prozesstag 102: Details über die Anfänge von Paul-Ludwig U.s Kontakt zu den Behörden

Am 22. November 2022 fand der 102. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim statt. Der Kriminalhauptkommissar Tino T. sagte aus Zeuge aus. Er hatte am 29. April 2019 in Heilbronn die erste Vernehmung von Paul-Ludwig U. durchgeführt. U. hatte sich drei Tage zuvor bei der Polizei gemeldet, um von seinen Kontakten in rechten Facebook-Gruppen zu berichten. Bereits bei dieser ersten Vernehmung Ende April 2019 hatte Paul-Ludwig U. von geplanten Treffen und geplanten Anschlägen erzählt. Diese Angaben betrafen aber noch nicht die Angeklagten der späteren „Gruppe S“, sondern Jonny L. aus Gießen und Wolfgang J. aus Aschaffenburg. Laut U. plante Wolfgang J. Anschläge auf Moscheen. Außerdem wolle man beim Freitagsgebet so viele „Moslemschweine“ wie möglich töten. Paul-Ludwig U. wollte sich bereits am 30. April 2019 mit Wolfgang J. in Aschaffenburg treffen und dann am 1. Mai mit diesem zu Jonny L. nach Gießen weiterfahren. Laut dem Zeugen wurde U. ausdrücklich darauf hingewiesen, keinen Auftrag zu haben. Der Zeuge gab zudem an, er habe sich am 10. September 2019 mit Paul-Ludwig U. getroffen und die Daten von seinem Handy gesichert. Bei einer Vernehmung von U. am 17. September 2019 habe er zudem eine Spiegelung eines Telegram-Kanals eingerichtet. Die Überwachung des Telegram-Kanals fand bis zum 24. Februar 2020 statt. Nach der Aussage dieses Zeugen sagte auch U. selbst vor Gericht weiter aus und ergänzte seine Angaben vom vorigen Prozesstag. Er habe auch nach Beginn seiner zeugenschutzähnlichen Maßnahme Kontakt mit dem LKA-Beamten Michael K. gehabt. Weiter kündigte Paul-Ludwig U. an, dem Gericht ein Handy auszuhändigen, das sich vom 1. Februar bis Juli 2020 in seinem Besitz befunden habe. Darauf habe er die Sachen von Michael K. auf dessen übermittelte Anweisung gelöscht. K. habe ihn aufgefordert, den Kontakt abzubrechen, weil es nicht gut aussehen würde, wenn der leitende Ermittlungsbeamte weiter Kontakt zu ihm hätte. U. ergänzte, er habe sein Handy aber nicht auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt. Er hoffte, man könnte etwas rekonstruieren. Das letzte Gespräch mit K. sei im Mai 2020 gewesen. Dieser habe ihn an etwas erinnert, das er ihm zuvor bereits gesagt habe: Wenn der Prozess platzt, „dann wären 300 Beamten auf mich sauer“.

Zu Beginn dieses Prozesstags ruft der Vorsitzende Richter (VR) den Zeugen Toni T. herein. Dieser stellt sich kurz vor: Er sei seit 2007 Polizist, 35 Jahre alt, und arbeite als Kriminalhauptkommissar in Heilbronn. Er sei bei der Vernehmung von Paul-Ludwig U. am 29. April 2019 anwesend gewesen, die sein Kollege H. geführt habe. Paul-Ludwig U. habe sich am 26. April 2019 beim Revier Mosbach gemeldet. Der VR ergänzt, dass Paul-Ludwig U. sich an die Polizei Heilbronn gewendet habe. Der Zeuge fährt fort: Man habe die Vernehmung nach einem Vorgespräch in Mosbach um 10 Uhr nach Heilbronn verlegt. Dort habe die Befragung von 11.30 bis 15.30 Uhr gedauert. Er erinnere sich nicht an eine Pause.

Das erste Verhör von Paul-Ludwig U.

Anschließend gibt der Zeuge U.s Aussage aus der Vernehmung wieder: U. habe über Facebook-Gruppen Kontakte in die rechte Szene erhalten, die ihn kennenlernen wollten. Er gibt an, Paul-Ludwig U. habe von seiner Vita [mit vielen Vorstrafen, u.a. Geiselnahme, und langen Gefängnisaufenthalten] erzählt und von Kontakten zu anderen Polizeibeamten. Paul-Ludwig U. habe ihm und seinem Kollegen auf dem Smartphone Facebook-Gruppen gezeigt und er (Toni T.) habe sie als „Sicherungsmaßnahme“ abfotografiert. Er habe auch die Anrufliste von Paul-Ludwig U. mit Wolfgang J. abfotografiert.

Zu Beginn sei Paul-Ludwig U. belehrt worden, auch über sein Zeugnisverweigerungsrecht. Kernbotschaft von U. sei gewesen, dass er über einen Freund, „dessen Namen er aus verschiedenen Gründen nicht nennen möchte“, eine Einladung in die Facebook-Gruppe „Die Unbeugsamen“ mit 2.800 Mitgliedern erhalten habe. Der Gruppe gehöre er seit eineinhalb Wochen an. Sie sei kritisch gegenüber der Asylpolitik eingestellt. Er habe Kontakte zu einzelnen Mitgliedern bekommen. Ein Wolfgang J. habe sich gemeldet, und sie hätten über WhatsApp und Telefon kommuniziert.

So viele „Moslemschweine“ wie möglich töten

Den Kontakt zu J. habe U. folgendermaßen beschrieben: J. habe gefordert, man müsse gegenüber Moslems aktiver werden. Man wollte sich aber erst einmal treffen. Es sollten Anschläge auf Moscheen verübt werden. Man wolle beim Freitagsgebet so viele „Moslemschweine“ wie möglich töten. Außerdem wolle man die „islamistischen Gefährder“ ausfindig machen und ermorden. Es solle ein Treffen mit Wolfgang J. und einem Frank in Aschaffenburg geben, und dann wolle man weiter nach Hessen fahren, um am 1. Mai Jonny L. und Klaus E. zu treffen. Der Zeuge betont, man habe U. „auf keinen Fall gesagt, dass er da hinfahren soll“, sondern ihn mehrfach darauf hingewiesen, dass er sich mit einer Teilnahme strafbar machen könnte. Auch sein Kollege H. habe U. mehrmals informiert, dass er keinen Auftrag habe und er keine Straftaten begehen solle.

Der VR zitiert aus der Vernehmung: „Nach dem dritten oder vierten Gespräch sei Wolfgang J. konkreter geworden und er [Paul-Ludwig U.] habe Interesse signalisiert (‚nicht abgeneigt‘).“

Der Zeuge erinnert sich auch, dass Paul-Ludwig U. ihnen die E-Mail ans Bundesamt für Verfassungsschutz gezeigt habe. [U. schrieb der Behörde eigenen Angaben zufolge vor seinem Kontakt zum LKA, dass er Informationen über gefährliche rechte Gruppierungen habe.] Die hätten sich aber nicht gemeldet. Ebenso habe sich U. an einen Verantwortlichen von einer örtlichen Moschee gewandt. Der habe die Informationen über ein Konsulat an die türkische Regierung weitergegeben.

Zeuge: U. war „sprunghaft“ und mochte die Aufmerksamkeit

Paul-Ludwig U. sei „sprunghaft“ gewesen und habe immer wieder Dinge wiederholt. Er habe gewirkt, als gefalle ihm die Aufmerksamkeit der Polizei. U. habe seine Tätigkeit wohl als eine Art Wiedergutmachung verstanden. Ebenso habe er gesagt, er wolle nicht, dass Menschen zu Schaden kommen. Vertraulichkeit oder einen besonderen Schutz habe Paul-Ludwig U. nicht gefordert.

Das Verhör habe 14.15 Uhr geendet. Dann habe man das Protokoll ausgedruckt, unterschreiben lassen und Paul-Ludwig U. nach Mosbach zurückgefahren. Später habe U. erzählt, dass sich bei ihm in den Tagen nach diesem Heilbronner Verhör der Verfassungsschutz gemeldet habe.

Weiter berichtet der Zeuge, er habe U. am 10. September 2019 erneut getroffen und dabei die Daten von U.s Handy sichern lassen. Außerdem habe er eine Telegram-Überwachung eingerichtet.

Weitere Fragen an den Zeugen

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Winckler fragt, was er über die Biografie von Paul-Ludwig U. gewusst habe. Der Zeuge erwähnt eine Reportage [des WDR über  U.s Entlassung aus der Sicherungsverwahrung], von der U. ihm selbst erzählt und die er angeschaut habe. Der Zeuge betont, er habe bei U. keine Anzeichen für psychische Auffälligkeiten bemerkt.

Thorsten W.s RA Kist fragt den Zeugen, ob er eine konkrete Anschlagsplanung in einem Chat gelesen habe. Tino T. erwidert, die Nachrichten seien „eher allgemein gehalten“ gewesen. U. selbst habe behauptet, von Anschlagsplänen habe er in WhatsApp-Nachrichten erfahren.

Marcel W.s RA Picker möchte wissen, ob U. etwas darüber sagt, wie man Gefährder angeblich aufspüren wollte. Der Zeuge verneint.

Markus K.s RAin Schwaben fragt, wie oft er U.s Handy in den Händen gehalten habe. Der Zeuge listet vier Situationen auf: am 29. April sowie am 10., 17. und 20. September 2019. Er habe es zweimal gespiegelt, am 10. und am 20. September. Am 29. April habe er Dinge vom Bildschirm abfotografiert und am 17. September eine Telegram-Überwachung installiert. Er sei Cybercrime-Sachbearbeiter.

Michel B.s RA Berthold fragt nach U.s Smartphone. Der Zeuge erinnert sich nicht. Er gibt auch an, keine Programme aufgespielt zu haben.

So lief die Überwachung der Chatgruppen technisch ab

Der Angeklagte Frank H. fragt, ob er Namens- oder Kontaktlisten im Zusammenhang mit Wolfgang J. auf dem Handy gesehen habe. Der Zeuge verneint das.

RA Kist fragt nach dem Beschluss vom 14. September 2019 zur Telegram-Überwachung. Auch Werner S.‘ RA Siebers fragt, was mit dem Handy gemacht worden sei. Nach einigem Hin und Her, ob die vom Zeugen vorgenommenen technischen Maßnahmen am Handy von dessen Aussagegenehmigung gedeckt werden, unterbricht der VR, damit der Zeuge nachfragen kann. Anschließend erklärt der Zeuge, er habe am 17. September 2019 eine Telegramkanal-Überwachung auf U.s Handy eingerichtet.

Dazu passend liest der VR ein Schreiben des BKA aus den Akten vor: Die Überwachung des Telegram-Kanals habe vom 17. September 2019 bis 24. Februar 2020 stattgefunden. Es sei dafür ein zweiter Kanal mit 1:1-Übertragung geöffnet worden. Mit dieser Methode könne man in Echtzeit überwachen. Dafür habe er einen Code über das Handy von Paul-Ludwig U. abgerufen. Danach habe es keine Verbindung zwischen dem Gerät des Angeklagten und dem Gerät des BKAs mehr gegeben. Er habe den Code abgerufen, dem BKA mitgeteilt und die SMS wieder gelöscht. Anschließend wird Tino T. entlassen und Paul-Ludwig U. setzt seine Aussage fort.

Paul-Ludwig U. sagt weiter aus

U. ergänzt seine Aussage vom 17. November 2022: Michael K. habe auch nach dem Beginn der zeugenschutzähnlichen Maßnahme am 11. Februar 2020 Kontakt mit ihm gehabt. Michael K. habe ihn zweimal angerufen, er Michael K. einmal. Paul-Ludwig U. habe ihn gefragt, wie die ganzen Akten-Informationen in die Presse gekommen seien. [Vermutlich meint er vor allem die Artikel von Franz Feyder über Kinderpornografie-Funde bei Paul-Ludwig U.]

Paul-Ludwig U. kündigt außerdem an, am Donnerstag ein Handy, das sich vom 1. Februar bis Juli 2020 in seinem Besitz befunden habe, dem Gericht aushändigen zu lassen. Darauf habe er die Sachen von Michael K. auf dessen über Herr W. übermittelte Anweisung gelöscht. Man habe ihn dazu aufgefordert, den Kontakt einzustellen, weil es nicht gut aussehen würde, wenn der leitende Ermittlungsbeamte weiter Kontakt zu ihm hätte. U. betont erneut, er habe das Handy nicht auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt; vielleicht lasse sich ja etwas rekonstruieren.

Er und Michael K. hätten auch über Optionen gesprochen, dass der Prozess platzen könnte. Das letzte Gespräch mit K. sei im Mai 2020 gewesen. Dieser habe ihm gesagt, er solle nicht vergessen: Wenn der Prozess platze, „dann wären 300 Beamten auf ihn sauer“.

U. ist überrascht von der Kritik der LKA-Beamtin S.: Früher sei „alles super, alles perfekt“ gewesen

U. möchte außerdem noch etwas zur vorletzten Vernehmung der LKA-Beamtin Maren S. sagen: Sie hätte ausgesagt, dass U. etwas aufgebauscht habe. U. betont, das habe ihn verwundert, da in all seinen Vernehmungen „nie etwas in die Richtung gesagt“ worden sei. Es habe immer nur Schulterklopfen gegeben, „alles super, alles perfekt“. Er habe über 300 E-Mails verschickt, und nie sei jemand gekommen und habe ihn in seiner Wahrnehmung korrigiert. Er hätte moralisch erwartet, dass man ihn über Zweifel informieren und sich alles gemeinsam anschauen würde.

Michael K. habe er, so U., am Telefon wegen des BMW [Verfolgung auf Rückfahrt von Minden] angesprochen. Der habe es abgestritten, aber am 11. Februar 2020 bei der Fahrt zum Treffen in Fellbach wegen des Zeugenschutzes zugegeben, dass er das Fahrzeug geschickt habe. Michael K. habe eingeräumt, das sei „blöd gelaufen“.

Der VR verkündet, am Donnerstag mit der Vernehmung von Paul-Ludwig U. fortzufahren. Zum Abschluss dieses Verhandlungstags kritisiert er Beschwerden gegen den Senat und seine Begründung, warum Steffen B.s Haft nicht ausgesetzt wird. [Mehrere Verteidiger*innen hatten sich beschwert, dass in der Begründung eine Art Geständnis-Wunschvorgabe stehe.] Der VR argumentiert mit einem hinreichenden Tatverdacht und betont die Pflicht des Senats, die Haftgründe zu jedem Zeitpunkt zu prüfen. Außerdem weist er darauf hin, dass fünf der Haftbefehle inzwischen außer Vollzug, aber nicht aufgehoben seien. Dass der Antrag auf Haftaussetzung für Steffen B. abgelehnt wurde, sei keine Voreingenommenheit. Er habe die Ablehnung ausführlich begründet.

prozesstage101

Prozesstag 101: Der Verräter Paul-Ludwig U. sagt erstmals aus

Am 17. November 2022 fand vor dem OLG Stuttgart in Stammheim der 101. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ statt. An diesem Tag sagte der Angeklagte und Dauer-Hinweisgeber Paul-Ludwig U. erstmals im Prozess aus. Dabei widersprach U. der Darstellung der Ermittler*innen des LKA Baden-Württemberg. U. behauptete, man habe Einfluss auf seine Aussagen genommen. Insbesondere sein LKA-Kontaktbeamter Michael K. habe ihn immer damit vertröstet, dass man sich um den Zeugenschutz und die Regelung des Waffenfundes in Heidelberg kümmere. Dass er bei Treffen eine Waffe mit sich führte, hätten die Ermittler*innen gewusst. U. schilderte den Verlauf des zentralen Gruppentreffens in Minden aus seiner Sichtweise. Die Observationsmaßnahmen beschrieb er als „kontraproduktiv und dumm“.

Der Prozesstag beginnt mit einer rund einstündigen Verspätung, da der Angeklagte Thorsten W. zu spät erscheint. W., der sich inzwischen auf freiem Fuß befindet, gibt an, in der Nacht in Frankfurt einen Anschlusszug verpasst zu haben. Der Vorsitzende Richter (VR) ermahnt ihn, dass er pünktlich zu erscheinen habe und W. im Wiederholungsfall damit rechnen müsse, wieder in Haft genommen zu werden.

Daran anschließend bittet der VR den Angeklagten Paul-Ludwig U. und dessen Rechtsanwalt Scholz in den Zeugenstand. Paul-Ludwig U. hatte seine Aussage im Vorfeld angekündigt. Der VR belehrt U. über seine Rechten und Pflichten. Der Senat lasse U. frei erzählen und unterbreche ihn bewusst nicht in seinen Ausführungen. U. untergliedert seine Aussage in mehrere Themenblöcke.

Demo in Mönchengladbach – U. soll fast mit seiner Waffe aufgeflogen sein

Paul-Ludwig U. möchte sich zunächst zu seiner CO2-Waffe äußern, die bei ihm in Heidelberg konfisziert wurde. Er gibt an, dass er sowohl gegenüber den hessischen wie auch den baden-württembergischen Ermittler*innen darauf hingewiesen habe, dass er eine CO2-Waffe habe und sie zu Treffen mitnehme. Er sei belehrt worden, dass er sie nicht mitnehmen dürfe. Der hessische Ermittler André W. habe einerseits Verständnis geäußert, andererseits darauf hingewiesen, dass U. mit Konsequenzen rechnen müsse, wenn er mit der Waffe erwischt werde.

Bei einer Demonstration des extrem rechten Spektrums [am 8. September 2019] in Mönchengladbach sei er fast aufgeflogen, berichtet U. Er sei – nachdem er zuvor bei Johnny L. in Gießen übernachtet hatte – mit den Gießenern im Auto zur Demonstration gefahren. Bei der Ankunft sei man ohne Kontrollen auf dem Versammlungsplatz am Hinterausgang des Mönchengladbacher Bahnhofs eingetroffen. Der Platz sei von der Gegendemo durch die Polizei abgesperrt gewesen. U. habe seine Waffe in seinem Rucksack dabeigehabt. Er habe den Platz zusammen mit einem Begleiter aus Holzhausen nochmal verlassen, um zur Toilette zu gehen. Was er nicht gewusst habe: Man konnte einfach raus, wurde aber beim Betreten von der Polizei kontrolliert.

U. stellt die Situation so dar, dass er aufgrund seines T-Shirts [„Support 81 Nordend“, 81 dürfte hier für „Hells Angels“ stehen] zur Kontrolle beordert wurde. Er sei in Sorge gewesen, was passieren würde, doch ein Polizist („vier Sterne in Silber“) habe den durchsuchenden Beamt*innen gesagt, U. sei schon kontrolliert worden. U. habe den Rucksack mit der Waffe dann im Auto von Johnny L. verstaut. Auf der Rückfahrt habe U. gerätselt, wie er um die Kontrolle herumkam. Seine Erklärung: Die Gießener oder Stuttgarter Ermittler*innen müssten etwas gesagt haben. Als er den Ermittler*innen das zu einem späteren Zeitpunkt erzählt habe, hätten diese (auch der Stuttgarter Ermittler Michael K.) die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen. Das dürfe er nicht machen.

U. nahm die Waffe auch zu Treffen in Heilbronn und an der Hummelgautsche mit

Seine Aussage setzt Paul-Ludwig U. damit fort, dass er von seinem jugendlichen Freund Nico H. gefragt worden sei, ob er ihm nicht die Waffe geben könne. Der LKA-Ermittler Michael K. habe ihn gewarnt, die Waffe in H.s Hände zu geben. Ein paar Tage vor der Kontrolle in Heidelberg habe U. mit H. telefoniert. Dessen Mutter habe das auf laut gestellte Gespräch mitgehört. U. habe dann gesagt, er gebe die Waffe nicht an ihren Sohn. Dafür habe ihn Michael K. später in der Pause eines Verhörs gelobt.

Ansonsten wusste der Ermittler K. laut Paul-Ludwig U., dass U. die Waffe zu den Treffen in Heilbronn und an der Hummelgautsche [ein Treffen nahe dem schwäbischen Alfdorf] mit sich führe. K. habe ihm im Vorfeld gesagt, dass die Treffen observiert würden [aber nicht, wie die Observation stattfand] und U. ermahnt, man sehe genau, was er mit der Waffe anstelle, wenn er sie dabeihabe. An der Hummelgautsche habe U. dann die Waffe nach 15 bis 20 Minuten aus dem Auto seines Fahrers Oliver K. genommen und sie offen im Holster getragen.

Heidelberg – die Ermittler seien auf dem Laufenden gewesen

Paul-Ludwig U. geht in seiner Aussage auch auf die Kontrolle am 2. Oktober 2019 am Heidelberger Hauptbahnhof mit der anschließenden Beschlagnahmung seiner Waffe ein. Er habe die Waffe wie angekündigt in seinem Rucksack transportiert. Er sei sich aber nicht mehr sicher, ob Herr W. aus Hessen oder Herr K. vom LKA Baden-Württemberg ihm geraten habe, die Waffe in den Rucksack zu stecken, weil der Transport sonst schlechter zu erklären wäre. Er sei auf dem Weg zu Johnny L. nach Gießen gewesen.

Schon in Mosbach beim Einstieg in die S2 nach Heidelberg seien ihm drei Personen aufgefallen, die auffällig in die Fenster geschaut hätten. Er habe sich gleich gedacht, dass sie wegen ihm dort seien. In Heidelberg sei er dann vom Polizisten E. entdeckt worden, der mit zwei Kollegen auf ihn zugegangen sei, so U. „Bundespolizei, allgemeine Personenkontrolle“, habe E. gesagt. In diesem Moment habe U.s Telefon geklingelt und der hessische Ermittler Herr W. sei am Apparat gewesen. Nach dem Telefonat habe U. dem Polizisten bestätigt, dass er eine Waffe dabeihabe. Diese sei beschlagnahmt worden. U. habe mitbekommen, wie der Polizist E. über Funk erfahren habe, dass nichts gegen U. vorliege. Man soll zu U. gesagt haben, dass man sich postalisch melden werde und er so noch seinen Anschlusszug kriege. U. zeigt sich vor Gericht verwundert, woher der Beamte sein Fahrtziel kannte. U. äußert den Verdacht, dass der baden-württembergische Ermittler K. wusste, wohin er reise, denn U. habe ihn immer auf dem Laufenden gehalten, z.B. indem er Fahrscheine abfotografiert und ihm zugesendet habe. Dieses Wissen sei wohl weitergegeben worden, mutmaßt U.

Ermittler Michael K. soll Anordnung der Heidelberg-Kontrolle abgestritten haben

Nach der Kontrolle in Heidelberg habe Michael K. ihn mit dem Auto zu einer Vernehmung abgeholt. „Scheiße“ habe K. gesagt. U. habe gefragt, was er denn hätte tun sollen, und habe das Gießener Staatsschutz-Kommissariat ZK 10 verdächtigt, hinter der Kontrolle zu stecken, weil sie gezielt erfolgt sei. K. habe gesagt, er selbst werde auch oft kontrolliert. Auf die Frage von Paul-Ludwig U., ob K. die Kontrolle angeordnet habe, habe dieser abgestritten. „Warum soll ich Sie in eine Kontrolle schicken?“, soll er gefragt haben. [Tatsächlich hat Michael K. bereits vor Gericht zugegeben, dass die Kontrolle nicht zufällig, sondern auf Anweisung des LKA geschah. Auch einer der kontrollierenden Polizisten räumte nach einigem Herumdrucksen ein, dass es keine Zufallskontrolle war. Seine Zeugenaussage ist im Bericht zu Prozesstag 97 protokolliert.]

Paul-Ludwig U. sah sich „im Auftrag des LKA“ unterwegs

U. erzählt weiter, dass er wegen der beschlagnahmten Waffe einen Termin mit seiner Bewährungshelferin Sch. gehabt habe. Sie habe ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Paderborn vorliegen gehabt, auf dem handschriftlich notiert gewesen sei, dass U.s Bewährung widerrufen werde. U. habe Michael K. angerufen, wie das sein könne, wenn noch nicht einmal die Hauptverhandlung stattgefunden habe. U. sei beunruhigt gewesen und habe auch den Paderborner Staatsanwalt angerufen. Ihm gegenüber soll habe er gesagt, dass er die Waffe aus einem „minimalen Selbstverteidigungsgrund“ mitgenommen habe. Er könne damit niemanden schwer verletzten. Außerdem sei er im Auftrag des LKA unterwegs. Danach habe er nichts mehr gehört. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Heidelberg sei ein Widerruf der Bewährung kein Thema mehr gewesen.

Wurde Paul-Ludwig U. in seinen Aussagen manipuliert?

Ein weiteres Thema, das Paul-Ludwig U. umtrieb und was er in seiner Aussage vor Gericht vorträgt, ist der Zeugenschutz. [U. wollte in ein Zeugenschutzprogramm kommen, ist jedoch stattdessen in einer „zeugenschutzähnlichen Maßnahme“.] Er sei im Glauben gewesen, dass man sich darum kümmere. Weil ihm das Thema wichtig gewesen sei, sei er genervt und penetrant gewesen.

Nach dem Gespräch des LKA Baden-Württemberg mit der Oberstaatsanwältin bei der Bundesanwaltschaft, Cornelia Zacharias, vom 10. Oktober 2019 [die einen Zeugenschutz für unmöglich hielt und daher ablehnte] sagte laut Aussage von Paul-Ludwig U. der LKA-Ermittler K. im Auto, das sei der „offizielle“ Teil gewesen. Beim Zeugenschutz und bei der Waffe bleibe alles so, wie er es mit U. besprochen habe. Zum Thema Beschuldigtenstatus, über den sich U. aufregte, soll sich der Ermittler so geäußert haben: Als Zeuge müsse U. die Wahrheit sagen, als Beschuldigter habe er mehr Rechte und könne „lügen, bis sich die Balken biegen“. K. habe zudem mehrfach auf Paragraf 129a StGB, Absatz 7 verwiesen, so etwa am 9. Februar 2020. [Dort sieht das Strafgesetzbuch einen möglichen Straferlass vor, wenn ein Täter über eine terroristische Vereinigung aussagt und damit die Gruppe behindert.]

Nachdem U. vom Treffen an der Hummelgautsche kommend wieder in Mosbach ankam, habe ihn Michael K. mit einer privaten Nummer angerufen. K. habe gesagt, Werner S. habe beim Treffen eine Schusswaffe dabeigehabt. U. will entgegnet haben, dass nicht S., sondern der Teilnehmer Daniel E. eine Waffe dabeigehabt habe. Das interessiere nicht, soll K. geantwortet haben. Bei der Observation habe man bei S. eine Waffe gesehen und es wäre gut, wenn U. das in einem abgehörten Telefonat am Abend bestätigen könne. So schildert es Paul-Ludwig U. Michael K. habe auch an anderer Stelle Einfluss auf die Aussage von U. genommen. So habe U. auf der Autofahrt zu einer Vernehmung in Mosbach gegenüber Michael K. gesagt, dass Marcel W. eine Stiftung gründen wolle. K. soll daraufhin entgegnet haben, das passe nicht ins Bild und U. solle das in seiner Aussage weglassen. Dies habe U. dann auch getan.

Einen ähnlichen Vorgang habe es bei der Videovernehmung durch Herrn St. gegeben. U. sei in Zusammenhang mit dem Hummelgautsche-Treffen ein Bild des Angeklagten Michael B. vorgelegt worden. Er habe die Chance zu sagen, dass auch er eine Waffe dabeigehabt habe. An der Stelle sei ihm der Kragen geplatzt, so Paul-Ludwig U.

Markus K. und Thomas N. ließen sich nicht vom Reichsbürger-Thema ablenken

In einem weiteren Aussageblock geht Paul-Ludwig U. auf das Treffen in Minden am 8. Februar 2020 ein. Er erzählt von seiner Anreise am Vortag: Erst sei er zur Wohnung von Markus K. gegangen, wo er sich mit ihm unterhalten habe. U. habe eine „Kawumm“ geraucht. Thomas N. sei dann hinzugestoßen, habe beide zu einer Currywurst am Imbiss eingeladen und anschließend Paul-Ludwig U. mit zu sich nach Hause genommen. Sie seien von N.s Lebensgefährtin begrüßt worden. Thomas N. habe ihm sein Haus gezeigt. Im Eingangsbereich hätten viele Äxte und Messer gehangen, an einem Schrank habe ein Gewehr mit Zielfernrohr gelehnt.

Am Abend habe man zusammen mit Markus K. gegessen und reichlich Met konsumiert. U. gibt an, „relativ voll“ gewesen zu sein. Markus K. habe mit Reichsbürger-Gerede angefangen, in das Thomas N. eingestimmt habe. U. erklärt, er sei genervt davon gewesen und habe versucht, auf das Thema des kommenden Tages umzuschwenken. Doch seine beiden Gesprächspartner seien nicht darauf angesprungen. Paul-Ludwig U. habe bei Thomas N. übernachtet. In der Nacht sei er zwei, drei Mal aufgestanden, um auf die Toilette zu gehen. U. betont, dass er weder Geld noch Armbänder bei N. gestohlen habe [was ihm Thomas N. nach dem Treffen vorwarf].

Die Überwachung: Nicht clever, weil allen aufgefallen

Das Treffen am 8. Februar im Haus von Thomas N. in Minden sollte zwischen 10 und 11 Uhr beginnen. Paul-Ludwig U. gibt an, ihm sei beim Blick durch das Küchenfenster ein Auto mit Anhänger in der Ausbuchtung aufgefallen. Da er von Michael K. gewusst habe, dass das Treffen observiert werde, habe er das Auto damit in Verbindung gebracht. U. habe sich daraufhin gegenüber Thomas N. angeboten, draußen die Teilnehmenden in Empfang zu nehmen, damit niemand anderes Verdacht schöpfe. Draußen habe er beim Rauchen einer „Kawumm“ auf das Auto geschaut und zunächst gedacht: „Clever gemacht“. Er habe eine Kamera darin vermutet. Im Nachhinein habe sich herausgestellt, dass das nicht clever war, weil das Auto allen aufgefallen sei.

Am Haus seien dann ein schwarzer BMW mit abgedunkelten Scheiben und eine silberne C-Klasse mit abgedunkelten Scheiben hinten vorbeigefahren. Die Beifahrer*innen hätten auf das Grundstück und auf ihn selbst geschaut, schildert Paul-Ludwig U. Eine Beifahrerin sei im Alter der LKA-Ermittlerin Maren S. gewesen. Thomas N. sei zwischenzeitlich mal rausgekommen, um zu fragen, ob U. nicht kalt sei. Nachdem U. abgewiegelt habe, sei N. zurück ins Haus gegangen.

Paul-Ludwig U. gab sein Handy nicht ab

Nach und nach seien die Teilnehmenden eingetroffen. Zuerst Thorsten W. mit seinem Auto, dann jemand, an den sich U. nicht mehr erinnern kann, gefolgt von Marcel W. und Frank H. sowie Tony E. und Werner S. Man habe sich begrüßt. Werner S. und Tony E. forderten dann dazu auf, die Handys abzugeben. Paul-Ludwig U. habe sich jedoch so angestellt, dass nicht aufgefallen sei, dass er sein Handy nicht abgegeben habe. Michael K. habe ihm zuvor geraten, sein Handy am Mann zu behalten. U. habe es dann auf „schwarz“ [vermutlich lautlos] gestellt. Man sei anschließend in den Wintergarten gegangen, den man vorher für ein Mettfrühstück eingedeckt habe. Es folgte eine Vorstellungsrunde, in der auch U. seine Geschichte erzählt habe. Zeitnah habe auch Ulf R. die Runde erreicht. Kurz darauf habe Thorsten W. offenbart, dass er bei der Polizei arbeite. Über seinen Verbleib und auch den Verbleib von Ulf R., der kurzfristig von Thomas N. oder Tony E. eingeladen worden sei, wurde abgestimmt. U. möchte in seiner Aussage nicht ausschließen, dass er – nach Blickkontakt mit Werner S. – gegen den Verbleib von R. gestimmt habe. [Zum Hintergrund: Ulf R. wurde am 14. Februar 2020 in Zusammenhang mit der „Gruppe S“ festgenommen und nahm sich im Juli 2020 in der Haft das Leben.]

Anschlagsziele und Waffenkauf: Der Gesprächsverlauf nach Paul-Ludwig U.

U. schildert dem VR den Verlauf des Treffens in Minden. Als erstes habe Werner S. das Wort ergriffen und gesagt, alle wüssten, warum man sich treffe. U. gibt an, dass er selbst recht früh das Gespräch auf die große Moschee in Köln als Anschlagsziel gelenkt habe. Das sei jedoch von Werner S. abgelehnt worden, der lieber kleinere Moscheen angreifen wollte. Marcel W. habe, so Paul-Ludwig U., das Gespräch auf ein Spendenkonto für seinen verstorbenen Freund lenken wollen und beim Moschee-Vorschlag distanziert gewirkt, ebenso Frank H. Paul-Ludwig U. habe dann ein Wortgefecht mit W. begonnen, dass das niemanden interessiere. Werner S. habe erneut kleine Moscheen ins Gespräch gebracht, und dann habe es eine Pause gegeben. In dieser habe Paul-Ludwig U. dann mit Werner S. zusammengestanden und sich angeboten, die Moscheen auszukundschaften. Er habe ja Zeit, habe er gesagt, insgeheim aber so das LKA über mögliche Anschlagsziele informieren wollen.

Nach der Pause sei es um das Thema Waffen gegangen. Steffen B. habe gesagt, er kenne einen Waffenhändler. Werner S. habe nach der Summe gefragt. Schlussendlich habe man sich auf fünf Moscheen und einen Waffenkauf für 45.000 bis 50.000 Euro geeinigt. Frank H. habe Tschechien als Ort des Waffenkaufs ins Spiel gebracht. Werner S. wollte mit und U. habe sich ebenso gemeldet, damit er dabei sei. U. schildert auch, dass Ulf R. „von Anfang an sehr nervös“ gewesen sei und gewirkt habe, als wisse er nicht, worum es geht. Das habe er [U.] auch in seinen Vernehmungen später immer wieder so gesagt.

„Paul, ich glaube, wir werden verfolgt“

Nach der Besprechung sei man gemeinsam in das Restaurant von Tony E.s  Bekannten gegangen. U. habe zunächst die Rückfahrt mit „Wolf“ [Wolfgang W.] abgeklärt. Dann sei er unter dem Vorwand, eine Freundin anrufen zu wollen, rausgegangen und habe mit Michael K. telefoniert. Er habe K. über die Pläne informiert und mitgeteilt, dass er mit Wolfgang W. nach Koblenz zurückfahre. Im Restaurant habe er von Werner S. noch zwei 50-Euro-Scheine für die Rückfahrt bekommen und sei dann mit W. losgefahren.

Nach 80 Kilometern auf der Autobahn habe Wolfgang W. gesagt: „Paul, ich glaube, wir werden verfolgt.“ Immer wenn W. verlangsamte oder beschleunigte, habe es ihm das Verfolgerauto gleichgetan. Das habe man über die Rückspiegel beobachten können und sei nicht gerade unauffällig gewesen. U. habe dann Werner S. angerufen und überrascht getan. Man sei auf einen Autobahnparkplatz gefahren, gefolgt vom Verfolgerauto. U. habe sich dort den Wagen etwas genauer angeschaut. Es sei der schwarze BMW vom Morgen mit demselben Beifahrer gewesen. Nachdem U. in Koblenz ausgestiegen sei, habe das Auto Wolfgang W. verfolgt. U. habe Michael K. angerufen, das könne doch kein Zufall sein. Doch K. habe nur auf den nächsten Morgen verwiesen, an dem man eine Vernehmung in Mosbach durchführen wolle.

Weglassen

Am nächsten Morgen sei er, so Paul-Ludwig, U. 6:15 Uhr in Mosbach angekommen. Er habe beim Frühstückholen im Café einen Hustenanfall bekommen, bei dem er kurz weggetreten sei. Der Notarzt habe ihm Kortisol gespritzt, und zehn Minuten später habe er sich wieder fit gefühlt. Er sei von den LKA-Ermittler*innen Michael K. und Maren S. zuhause abgeholt worden. In der Vernehmung habe er gesagt, was Marcel W. und Frank H. geäußert hätten [gemeint ist wohl das Thema Stiftung]. Die Ermittler*innen hätten gesagt, er solle das „weglassen“ und stattdessen auf den Rang „Sergeant at Arms“ eingehen.

U. habe die Ermittler*innen dann mit der aufgeflogenen Observation konfrontiert: „Haben Sie die uns hinterhergeschickt? Wie doof kann man sein?“ K. habe das verneint. Es sei dann im Laufe des Tages der Verdacht in der Gruppe laut geworden, dass U. Thomas N. bestohlen habe. U. habe gegenüber den Ermittler*innen beteuert, nichts gestohlen zu haben, was sie ihm abgekauft hätten. Michael K. habe ihn gebeten, noch die Waffenübergabe mitzumachen, doch U. habe gesagt: „Nein, heute ist Schluss! Ich fahre nirgendwo mehr hin!“ K. habe noch versucht, ihn zu überreden, er sei doch in U.s Nähe. U. habe sich nur gedacht: In 80 Metern Entfernung? Im Laufe des Tages sei dann auch der Spitzel-Verdacht gegen U. immer lauter geworden. Michael K. habe versprochen, das mit der Oberstaatsanwältin Zacharias zu klären. U. solle seine Tasche mit dem Nötigsten packen, man hole ihn am folgenden Nachmittag ab.

Ein Leben im Reißwolf

Paul-Ludwig U. habe dann eine Betreuerin angerufen und gefragt, ob sie nicht einen Reißwolf hätte. Er habe alles geschreddert: alle Akten, alle privaten Briefe, sein persönliches Fotoalbum, auch mit Bildern von Herrn G. [vermutlich der Polizist, den er einmal als Geisel genommen hatte und danach mit ihm lange in Kontakt blieb] und von einem Treffen mit seinem Onkel.

Er habe nur das Nötigste mitgenommen: Wäsche, seine Playstation und ein paar Lebensmittel. Warum er das alles nicht mehr gebraucht hätte, „fragt“ U. in den Gerichtssaal. Weil ihm nie klar gesagt worden sei, dass es keinen Zeugenschutz gebe, beantwortet er die Frage selbst. Er habe alles hinter sich abgebrochen. Am 11. Februar seien dann die beiden Ermittler*innen bei ihm in der Wohnung gewesen, um ihn abzuholen. U. habe sein Handy noch auf Werkseinstellung gesetzt, nicht, um etwas zu verbergen, wie er beteuert, sondern weil er gedacht habe, er fahre für immer weg. Das Telefon sei aber zuvor noch gespiegelt worden, erklärt U. Michael K. habe dem Chef der Wohngruppe gesagt, alle geschredderten Briefe und Unterlagen könnten weg. Anschließend habe er U. nach Fellbach gefahren und ihn dort an andere Polizisten übergeben. Er habe unterschreiben müssen, dass er über die Maßnahmen („Personenschutz“) nichts sagen dürfe, da er sich sonst strafbar mache. Von Zeugenschutz sei nicht mehr die Rede gewesen.

Paul-Ludwig U. fühlt sich von Michael K. verschaukelt

Die Frage, was in Vernehmungspausen zwischen Paul-Ludwig U. und Michael K. besprochen wurde, greift U. als nächstes auf. Es sei immer so gewesen, dass U. und K. in den Pausen allein zusammengestanden hätten. Nur nach der übermittelten Ansage von Oberstaatsanwältin Zacharias zum Zeugenschutz habe Maren S. dabeigestanden. Frau Zacharias habe er nie persönlich getroffen. Michael K. habe gewusst, dass U. eine Waffe mit sich führte, auch beim Verhör. U. gibt an, er sei nie durchsucht worden, weder in Gießen noch in Stuttgart.

Weiter erzählt U., er sei von K.s „Machen Sie sich keine Sorgen“ in den Pausengesprächen zunehmend genervt gewesen und habe die Geduld verloren. „Ich kümmere mich drum“, habe K. versprochen. Das habe sich wie ein roter Faden durch die Gespräche mit K. gezogen. Was U. in den abgehörten Gesprächen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) äußerte [beispielsweise über angebliche Versprechungen des LKA von Zeugenschutz, Straffreiheit und Vertraulichkeit für seine Aussagen], sei das, was Michael K. ihm in den Pausen und im Auto zugesichert habe. U. habe gedacht, er müsse sich keine Sorgen machen. Doch es sei anders gekommen. So habe die Verhandlung vor dem Amtsgericht Heidelberg wegen des unerlaubten Waffenbesitzes doch stattgefunden, obwohl es geheißen habe, da werde nichts passieren. Man habe ihm zunächst nicht geglaubt, dass er Hinweisgeber sei. Auch die kuriose Situation am Heidelberger Bahnhof habe man ihm nicht abgenommen. Das Ergebnis seien zehn Monate auf Bewährung gewesen.

U. kommt erneut auf die Verfolgung nach dem Mindener Treffen zurück. Am 11. Februar, als er von den Ermittler*innen zuhause abgeholt wurde, habe Michael K. gesagt, sie seien für die Verfolgung verantwortlich gewesen. Man habe U. schützen wollen, es sei aber dumm gelaufen. Statt wie üblich fünf bis sieben Wagen habe man nur ein Auto zur Verfügung gehabt. U. habe das als „kontraproduktiv und dumm“ bezeichnet, woraufhin K. mit den Schultern gezuckt habe.

Die Ermittler sollen U. auf das „Nothilfegesetz“ hingewiesen haben

Vor dem letztlich abgesagten Treffen in Hamburg habe U. Michael K. gefragt, was er denn tun solle, wenn er eine Waffe angeboten bekommt. Michael K. habe ihm geraten, Magazin und Waffe getrennt im Rucksack mit nach Hause zu nehmen. Auf U.s Einwand, dass er sich strafbar mache, habe K. ihn nur aufgefordert, sich an seine Anweisungen zu halten. Auf U.s Frage, was er in einer Gefahrensituation beim Treffen tun könnte, habe ihm K. geraten, durch die Decke zu schießen. Dann gelte das Nothilfegesetz.

Der Gießener Ermittler Tobias W. habe U. dafür gelobt, dass er sich im Vorfeld alle Eventualitäten durch den Kopf gehen lasse. Das mache die Polizei auch so. Zu U. soll W. gesagt haben, es sei egal, ob er eine scharfe Waffe dabeihabe. Das Nothilfegesetz sei immer vorrangig.

Paul-Ludwig U.s Odyssee durch die Sicherheitsbehörden

In seinem letzten Block beschreibt Paul-Ludwig U., wie er versuchte, seine Beobachtungen an Sicherheitsbehörden weiterzugeben. Zuerst habe er sich an das BKA gewandt, da U. als gebürtiger Hesse wisse, dass es dort seinen Hauptsitz hat. Er sei dort abgewiesen worden, ebenso vom LKA Hessen. Man sei nicht zuständig und habe an das Bundesamt für Verfassungsschutz verwiesen. Dorthin habe er eine E-Mail geschrieben, aber keine Antwort erhalten. Die E-Mail habe er seinem Kontakt bei der Moschee in Mosbach vorgezeigt. [Den dortigen Imam warnte U. eigenen Angaben zufolge vor der Gefahr möglicher rechter Anschläge auf Moscheen.] Dort habe man sich gewundert, warum nichts unternommen werde.

Nach vier Wochen habe U. eine zweite E-Mail an die Behörde geschrieben, gefragt, ob sie aus dem NSU nichts gelernt hätten, und gewarnt, dass er Kontakte zur Presse habe. Er habe angedeutet, dass ein neuer Untersuchungsausschuss drohe. Erst nach fünf bis sechs Wochen habe sich am Abend gegen 21 Uhr eine private Nummer bei ihm gemeldet, ein Beamter des Bundesamts für Verfassungsschutz. Dieser habe gefragt, was vorliege, und U. habe sich und sein Anliegen vorgestellt. Der Beamte habe dann gesagt, es sei gut, dass U. das von sich aus erzähle, weil man es sonst selbst herausgefunden hätte. Der Geheimdienstler habe dann geäußert, es wäre gut, wenn jemand mit U.s Vorgeschichte dranbleiben könnte. [Jemand mit so langer Hafterfahrung hatte, so die Hoffnung, bessere Chancen auf einen schnellen Zugang in die Gruppe.] U. sei der „ideale Türöffner“. Zugleich habe er aber auch darauf hingewiesen, dass U. ohne Auftrag handle und es gefährlich werden könne. Dem habe U. zugestimmt. Ein bis zwei Wochen später habe sich, so glaubt Paul-Ludwig U. sich zu erinnern, die Polizei aus Würzburg bei ihm gemeldet und es sei zum ersten Treffen gekommen.

Paul-Ludwig U., die „Bruderschaft“ und der 8. Februar 2020 in Minden

Nach dem weitgehend strukturierten Vortrag von Paul-Ludwig U. fügt er eine Ergänzung zum Vorabend des 8. Februar 2020 in Minden hinzu, als er mit Thomas N. und Markus K. zusammen saß. Ein Hauptthema sei seine Rolle bei der „Bruderschaft Deutschland“ gewesen und warum er die „Bruderschaft“ vertrete. U. habe erzählt, dass er am 3. Februar Ralf N. gefragt habe, wie weit er ihn beim Treffen vertreten soll. N. habe geantwortet: „komplett, komplett“; U. habe das Recht, ihn „voll und ganz“ zu vertreten. Das findet Paul-Ludwig U. auch durch die TKÜ bestätigt. Markus K. und Thomas N. hätten Unverständnis darüber geäußert, was Paul-Ludwig U. auch eingesehen haben will. Man habe sich in der Dreierrunde darauf geeinigt, dass U. mit seinem Namen dort sitze und nicht für die „Bruderschaft“. Damit schließt U. seine Aussage. Ihm werden an diesem Prozesstag keine Fragen gestellt, der VR beendet die Verhandlung.

prozesstage100

Prozesstag 100: Wie das LKA seinen Hinweisgeber bei der Stange hielt, als er aufhören wollte

Beim 100. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 15. November 2022 sagte die ehemalige LKA-Beamtin Maren S. aus, die neben ihrem Kollegen Michael K. die Kontaktperson zu dem Angeklagten und Dauer-Hinweisgeber Paul-Ludwig U. gewesen war. Die Zeugin gab an, dass man einige von U.s Angaben, z.B. über die Beteiligung mehrerer Fremdenlegionäre, nicht habe bestätigen können. Sie habe aber nicht den Eindruck gehabt, dass U. bewusst die Unwahrheit gesagt habe. Einige Angaben habe sie anfangs noch nicht einschätzen können. Einige Verteidiger*innen fragten auch nach dem Treffen der Zeugin mit U.s Rechtsanwalt Scholz. Offenbar wollte man über ihn auf U. einwirken, sich beim Chatten zu mäßigen. Immer wieder fragte die Verteidigung der anderen Angeklagten, warum zur Gefahrenabwehr nicht früher interveniert wurde, also bevor sich Paul-Ludwig U. weiter schuldig machte. Man habe, so die Zeugin, abgewartet, „da man weitere Informationen haben wollte“. Im November 2019 habe Paul-Ludwig U. dann entschieden, keine Informationen mehr an die Polizei zu geben, habe aber trotzdem weitergemacht. Eventuell wurde er von Michael K. und der Zeugin davon überzeugt. Die Zeugin berichtete, U. habe Michael K. immer wieder E-Mails an die Staatsanwältin Zacharias weiterleiten lassen mit der Bitte, Quelle statt Beschuldigter zu sein. Staatsanwältin und LKA behaupteten mehrmals, sie haben ihm deutlich kommuniziert, dass das nicht möglich sei. Doch mehrere Telefonate und Schreiben von U. zeigen, dass er offenbar trotzdem glaubte, er werde als Quelle behandelt oder könne zumindest in diesen Status kommen. Die Vermutung der Verteidigung anderer Angeklagter im Gerichtsaal war einmal mehr, dass die Behörden ihn bewusst in diesem Glauben gelassen haben könnten, um ihren Informationszuträger bei der Stange zu halten.

Thorsten W. und Marcel W. kommen erstmals als aus der Haft entlassene Angeklagte zum Gericht und sitzen nun nicht mehr bei den meisten anderen Angeklagten, die aus der Haft in den Saal gebracht werden. Die heutige Befragung der Zeugin setzt diejenige vom 20. September 2022 fort. Damals wurde S. vom Vorsitzenden Richter (VR) befragt, heute dürfen die übrigen Verfahrensbeteiligten Fragen stellen.

Rechtsanwalt (RA) Mandic erklärt seinen Widerspruch im Namen seines Mandanten Michael B. Er widerspreche der Verwertung der Vernehmung und der bereits eingeführten Video-Vernehmung. Die Zeugin Maren S. habe Paul-Ludwig U. ab dem 17. September betreut. U. habe Bürger zu Taten provoziert. Es müsse erst eine Tatprovokation ausgeschlossen werden. Paul-Ludwig U. habe vieles aus den Sozialen Netzwerken für bare Münze genommen und sei damit zu den Behörden gegangen. Der RA zitiert Paul-Ludwig U.: „Ja, ich mache meine weitere Bereitschaft zur Beteiligung von meinem Status abhängig.“ Diese Formulierung hält der RA nicht für U.s typische Sprache. Er verdächtige die Behörden, U. angestiftet oder beeinflusst zu haben. Bis das geklärt sei, müsse die Aussage von Paul-Ludwig U. und deren Wiedergabe einem Beweismittelverwertungsverbot unterliegen.

Befragung der LKA-Zeugin Maren S. durch die Verteidigung

Anschließend wird die Zeugin Maren S. befragt. Oberstaatsanwältin (OStAin) Bellay beginnt mit einer Frage zur Vernehmung vom 10. Dezember 2019. Sie will wissen, was Paul-Ludwig U. gesagt habe, was man sich unter Aktionen vorstelle. Die Zeugin antwortet, U. habe von Aktionen im Frühjahr gesprochen, mit einzelnen Zellen von 10 bis 15 Personen.

Thomas N.s RA Sprafke fragt nach der Vernehmung vom 14. Oktober 2019. Ab wann sie gewusst haben, dass keine Schreibkraft da sein werde. Die Zeugin sagt, bei der Anfahrt. Der RA erwidert, beim Telefonat mit Paul-Ludwig U. vom 11. Oktober 2019 habe sie gesagt: „Wir brauchen keine.“ Die Zeugin erwidert: „Kann gut sein.“ Am Ende fasst der RA zusammen: Es habe bei dem Verhör keine Schreibkraft, keine Tonbandaufnahme und kein Wortprotokoll gegeben. Die Zeugin bestätigt das.

Frank H.s Verteidiger Herzogenrath-Amelung fragt nach einer Vernehmung von Paul-Ludwig U. und zitiert daraus: „[Zu Jonny L.] habe ich ein gutes Verhältnis, der hängt an mir wie ein Sohn.“ Wenn L. rausbekomme, dass er ein Informant sei: „Ich kann mir nicht vorstellen, was dann passiert.“ Die Zeugin widerspricht, sei U. nie Informant gewesen.

Der RA fragt nach der Angabe von Paul-Ludwig U., wonach vier der Teilnehmer an einem Treffen in der Fremdenlegion und zwei beim BKA gewesen seien. Ob sie daran Zweifel habe? Die Zeugin gibt an, sie seien dem nachgegangen und haben die Angabe nicht bestätigen können. U. habe nach ihrer Wahrnehmung aber nicht bewusst etwas Falsches gesagt. Das Geschilderte sei seine Auffassung gewesen.

Das LKA forderte U. zur Zurückhaltung auf

Thorsten W.s RA Kist fragt nach dem Hummelgautsche-Treffen. In einem Bericht stehe, dass Werner S. eine Sturmhaube aus dem Fahrzeug genommen habe. Woher sie diese Informationen habe? Die Zeugin verweist auf den Observationsbericht. Der RA liest aus diesem Observationsbericht, dessen Kenntnis die Zeugin gerade eingeräumt hat, dass U. ein Schulterholster getragen habe. Aus dem Observationsbericht ergebe sich nicht, dass U. und S. gemeinsam am Auto gewesen sein. [Paul-Ludwig U. hatte ausgesagt, Werner S. habe ihm am Auto eine geladene Waffe gezeigt. Dass U. und S. vom Observationsteam angeblich tatsächlich gemeinsam am Auto gesehen wurden, werteten die Behörden damals als einen von mehreren Hinweisen darauf, dass U.s Aussagen an relevanten Punkten wahr sein dürften.] Der RA fragt, ob es noch weitere Bilder oder ein Video von dem Treffen gebe. Der VR wirft ein, der Senat gehe davon aus, dass es Bildmaterial gebe, das den Verfahrensbeteiligten nicht vorliege.

Marcel W.s RA Picker fragt nach der Kommunikation von Paul-Ludwig U. in Bezug auf eine Beteiligung an Straftaten. Die Zeugin gibt an, sie haben ihm gesagt, er solle sich zurückhalten; auch bezüglich seiner Nachrichten in Chatgruppen habe sie gesagt, „dass er sich zu arg einbringt“.

Verteidigung kritisiert erneut lückenhafte Beweisstücke

Marcel W.s RA Miksch fragt, wer unter den Angeklagten die sogenannte Antifa-Liste [vermutlich die gehackte Kundendatei eines linken Mailorders] verbreitet habe, auf die sich Paul-Ludwig U. in seiner Vernehmung vom 14. Oktober 2019 bezog. Die Zeugin erinnert sich, die Liste von Paul-Ludwig U. bekommen zu haben. Sie stamme vermutlich aus einer Chatgruppe. Die Nachricht dazu habe sich auf „Teutonico“ [Werner S.] bezogen.

Der RA fragt weiter, ob in Bezug auf das Treffen am 8. Februar 2020 in Minden eine akustische Überwachung diskutiert worden sei. Die Zeugin glaubt, dass die Antwort nicht von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt werde, da es um Polizeitaktik gehe. Der RA erkundigt sich außerdem, ob sie U.s Behauptung ernst genommen habe, dass Toni E. gesagt habe, 2.500 Leute stünden bereit. Die Zeugin gibt an, solche Angaben habe sie damals noch nicht einschätzen können. Sie seien aber von einer kleinen Gruppe ausgegangen. Die Größe der Vernetzung sei nicht absehbar gewesen. So habe die „Bruderschaft Deutschland“ ein größeres Personenpotenzial gehabt.

Auch Werner S.‘ RA Siebers bezieht sich auf U.s Behauptung, es gebe Zellen mit je 10 bis 15 Mitgliedern: ob sie hinterfragt habe, woher er diese Information hatte. Die Zeugin erklärt, U. habe das eigenen Angaben zufolge persönlich erfahren. Weiter fragt der RA nach der Überprüfung der Verschriftlichung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). [Die Verteidigung monierte bereits mehrmals, dass in der Verschriftlichung entscheidende Dinge nicht auftauchen würden bzw. dem widersprächen, was in den Original-Tondateien zu hören sei.] Die Zeugin gibt an, dafür sei der Kollege B. zuständig gewesen. Als Sachbearbeiterin habe sie die Verschriftlichung nicht überprüft. Der RA fragt auch, ob sie das Telefonat vom 19. Januar 2020 noch einmal zur Vorbereitung auf den heutigen Prozesstag angehört habe. Es tauche in der Verschriftlichung nicht auf. Die Zeugin gibt an, sich vor ein paar Wochen einige Telefonate noch einmal angehört zu haben.

Weiter fragt der RA, warum sie in ihrer Befragung vom 29. September 2022 auf den Vorhalt des VR, Paul-Ludwig U. sei „Pro-Forma-Beschuldigter“, aufgelacht habe. Die Zeugin erklärt das mit ihrer Verwunderung damals: Sie habe dieses Wort noch nie so benutzt. Es höre sich an wie: „Das ist kein richtiger Beschuldigter.“

Wolfgang W.s RA Grassl möchte von der Zeugin wissen, was sie und Michael K. gemeint hätten, als sie gegenüber RA Scholz äußerten, dass dessen Mandant Paul-Ludwig U. sich zurückhalten solle. Die Zeugin erklärt, damit sei U.s Aktivität in den Chats gemeint gewesen. Es sei kritisch, „wenn er sich involviert“ und strafbar mache. Die Zeugin fügt an, sie habe U. über das Treffen mit seinem RA informiert.

Was schrieb der externe Soko-Berater M. in die Akten?

Markus K.s RAin Schwaben fragt nach dem externen Berater M. der Soko Valenz. Laut StAin Zacharias habe M. Vermerke geprüft, um sicherzustellen, dass darin nichts steht, was da nicht reingehöre. Die Zeugin bestätigt, dass der externe Berater das auch bei ihr gemacht habe.

Weiter fragt die RAin, wie oft es vorkomme, dass sie länger in Kontakt mit Beschuldigten sei und diese sie anrufen. Die Zeugin gibt an, dass sie das so auch noch nicht erlebt habe. Die RAin spricht die von der Zeugin behauptete „klare Haltung zum Status beim LKA“ von Paul-Ludwig U. an. Die Zeugin betont erneut, U. sei von Anfang an Beschuldigter gewesen. Sie habe es „für unwahrscheinlich“ gehalten, dass er einen neuen Status bekommt. Die RAin hakt nach, ob man U. je auseinanderdividiert habe, welche Status es gebe und welchen Regeln das folge. Die Zeugin sagt, das könne sein, „vielleicht durch Michael K.“. Sie könne sich aber nicht konkret erinnern.

Stefan K.s RA Just möchte wissen, ob die TKÜs von Paul-Ludwig U. nur als Grundlage für den Strafprozess ausgewertet wurden, oder auch zur Gefahrenabwehr. Die Zeugin erwidert: „Das wüsste ich jetzt nicht.“ Außerdem fragt sie der RA, ob sie wisse, ob Daten aus den TKÜs einer G10-Kommission eines Bundeslandes zur Entscheidung vorgelegt wurden. [Die G10-Kommissionen entscheiden über nachrichtendienstliche Fragen.] Die Zeugin verneint.

U. machte sich früh in Chats strafbar – laut Zeugin das Argument gegen einen Status als Quelle

Auf die Frage von Michael B.s RA Berthold, warum Paul-Ludwig U. von Anfang an als Beschuldigter geführt wurde, auch schon vor dem Hummelgautsche-Treffen, verweist die Zeugin auf die Chatprotokolle. [Die Argumentation ist, dass U. sich in den Chats bereits strafbar gemacht habe und daher automatisch Beschuldigter und nicht Quelle gewesen sei.] Der RA fragt, warum nicht früher interveniert wurde, und die Zeugin verweist auf Absprachen mit Staatsanwältin Zacharias. Man habe abgewartet, „da man weitere Informationen haben wollte“. Es hätten weitere Gefährdungen und Straftaten im Raum gestanden. Der VR greift korrigierend ein: Nicht das LKA bestimme, wann ein Verfahren nicht mehr verdeckt, sondern offen geführt werde.

Der RA fragt, ob man Gefährderansprachen bei Gruppenmitgliedern in Betracht gezogen habe. Die Zeugin verneint, man habe das Verfahren nicht gefährden wollen. Überlegungen, durch Gefährderansprachen die Gründung einer terroristischen Vereinigung zu verhindern, habe es nicht gegeben. Der RA fragt nach, ob sie Kenntnis gehabt habe von konkreten Plänen, Menschen zu gefährden. Die Zeugin argumentiert, dass Paul-Ludwig U. in der Vernehmung vom 14. September 2020 von geplanten Aktionen u.a. gegen Flüchtlingsunterkünfte erzählt habe. Der RA fragt weiter, ob die Ernsthaftigkeit dieser Aussagen geprüft wurde. Die Zeugin verweist auf einzelne Chats, die solche Pläne nahegelegt hätten.

Warum griffen die Behörden nicht früher ein?

Ebenso fragt der RA, ob das LKA darüber nachgedacht habe, weitere Quellen aus dem Umfeld der Gruppe zu gewinnen. Die Zeugin verneint und korrigiert, Paul-Ludwig U. sei keine Quelle gewesen. Der RA erkundigt sich außerdem, warum Marion G. aus dem Fokus geraten sei. [Die Ermittlungen wurden zunächst vor allem gegen G. geführt, konzentrierten sich dann aber auf Werner S. und dessen Umfeld, die spätere „Gruppe S“.] Die Zeugin sagt, dass G. nicht mehr Teil der Gruppe gewesen sei und Paul-Ludwig U. sie nach einer Weile als „Mitläuferin“ eingeschätzt habe. „Sie gehörte nicht zu dem Kreis, gegen den wir ermittelten.“

Der RA bezieht sich auf die ursprüngliche Anklageschrift, der zufolge die terroristische Vereinigung bereits beim Treffen an der Hummelgautsche gegründet wurde. [Der Senat gab abweichend dazu bereits bekannt, dass er die Gründung erst beim Treffen in Minden 2020 sieht.] Der RA möchte wissen, warum nach der Hummelgautsche nicht unmittelbar zugegriffen wurde. Die Zeugin argumentiert, dass man zu dem Zeitpunkt noch nicht genügend Anhaltspunkte gehabt habe.

Der RA fragt, ob es außer dem Rat an Paul-Ludwig U., was zu tun sei, wenn er eine Waffe angeboten bekäme – er hätte sie angeblich annehmen sollen –, noch weitere Handlungsanweisungen gegeben habe. Die Zeugin verneint.

Paul-Ludwig U.: „Regisseur“ dieses Falls?

Michael B.s RA Mandic möchte wissen, ob sie mitbekommen habe, dass Paul-Ludwig U. hier im Prozess aussagen möchte. Die Zeugin bejaht. Sie habe es von Michael K. erfahren. Der habe sie angerufen und informiert: „Nur für dich, für den Hinterkopf“, habe er gesagt. Dass sie wegen U.s Ankündigung ihre eigenen Aussagen überdacht habe, streitet sie ab: „Weil ich wahrheitsgemäß ausgesagt habe.“ Sie könne aber nicht ausschließen, dass Paul-Ludwig U. sich „anders erinnert und aussagt“.

Der RA fragt nach der Rolle von Paul-Ludwig U. als möglicher „Regisseur“, wie er sich auch in einem Verhör selbst bezeichnet hatte. Sie habe, so die Zeugin, nicht diesen Eindruck gehabt. Auch trotz seiner Vorschläge wie z.B. „Lass mal Moschee machen!“. Paul-Ludwig U. sei oft nicht anwesend gewesen und könne so nicht überall Regisseur gewesen sein.

Der RA fragt, ob der Zeugin bekannt sei, dass sich Frau Zacharias schon im Mai 2019 mit Aussagen von U. befasst habe und in seinen Angaben keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen habe. [Damals sagte U. über Wolfgang J. aus Aschaffenburg und Jonny L. aus Gießen ähnliche Dinge wie später über die „Gruppe S“ aus, was u.a. eine Observation in Gießen zur Folge hatte. Die Ermittlungen wurden später eingestellt.] Ob sie sich an eine Vernehmung aus München vom April 2019 erinnere, in der von einer „Bitte um Steuerung“ die Rede sei? Die Zeugin verneint.

Machte das LKA U. Hoffnung auf Nachsicht im Verfahren um die beschlagnahmte CO2-Waffe?

RA Scholz fragt, ob Paul-Ludwig U. der Zeugin und ihrem Kollegen Michael K. beim ersten Verhör eine E-Mail des Bundesamts für Verfassungsschutz vorgelegt habe. [U. hatte erzählt, er habe den Verfassungsschutz vor Anschlägen auf Moscheen gewarnt und wochenlang keine Antwort erhalten.] Die Zeugin kann sich nicht daran erinnern.

Außerdem möchte der RA von Maren S. wissen, ob sie Paul-Ludwig U. je geraten habe, er solle zur Sicherheit durch das Autodach schießen. Die Zeugin beteuert, sie habe das „bestimmt nicht gesagt“. Der RA fragt, ob Michael K. mal gesagt habe, er sei sehr dankbar, wenn U. weitermache bis zum Waffenkauf [den die Gruppe mutmaßlich beim Treffen in Minden vorbereitete]. Die Zeugin sagt, dass beziehe sich auf die E-Mail vom November 2019, als Paul-Ludwig U. angekündigt habe, er wolle aufhören.

RA Kist sagt, dass Staatsanwältin Zacharias im Zusammenhang mit der Heidelberger Kontrolle entschieden habe, dass sie nicht zuständig sei. [Am Hauptbahnhof Heidelberg wurde U. eine CO2-Waffe abgenommen, die er nicht hätte führen dürfen. Die Maßnahme wurde lange als Zufallskontrolle dargestellt, doch mittlerweile bestätigten mehrere Polizeizeugen, dass das LKA die Kontrolle angewiesen hatte.] Da frage er sich, warum die Zeugin am 9. Januar 2020 zu U. gesagt habe, Frau Zacharias sei an der Geschichte dran. Der RA möchte wissen, woher sie das gewusst habe, oder ob sie das nur so daher gesagt habe. Die Zeugin erklärt, sie habe damit nur gesagt, dass die Informationen weitergeleitet worden seien. „Es könnte sein, dass ich dachte, da wird was gemacht.“

Wurden die mutmaßlichen Anschlagsziele Habeck und Hofreiter gewarnt?

RA Sprafke fragt, wann sie als Zeugin das erste Mal ausgesagt habe. Die Zeugin sagt: „Letztes Jahr im September“. Weiter fragt der RA, wann sie Michael K. zuletzt gesehen habe. „Im Juli“, so die Zeugin. Am Montag habe Michael K. sie informiert, dass U. aussagen wolle. Der habe es wohl von dem Kollegen T. erfahren, der es wiederum von OStAin Bellay gewusst habe. Auf Nachfrage verkündet die Zeugin, sie habe nicht vor, Michael K. vom heutigen Prozesstag zu berichten.

RA Herzogenrath-Amelung fragt nach den Erkenntnissen, nach denen Werner S. beim Hummelgautsche-Treffen eine Waffe dabei hatte und konkrete Ziele benannt wurden. Die Zeugin verweist auf Aussagen von Paul-Ludwig U. Der RA fragt, ob die Grünen-Politiker Hofreiter und Habeck [angeblich beim Treffen besprochene Ziele] gewarnt wurden. Die Zeugin sagt, dass glaube sie nicht. Sie könne sich an nichts erinnern. Ob die Angaben rückblickend ausreichend gewesen seien für polizeiliche Maßnahmen, möchte der RA wissen. Die Zeugin entgegnet, dass sei Sache der Staatsanwaltschaft. Der RA fordert, sie solle sich „nicht hinter der Staatsanwaltschaft verschanzen“. Warum sei keine Verhaftung etc. angeregt worden? Dazu, so die Zeugin, habe es nicht ausreichend Anhaltspunkte gegeben.

Steffen B.s RA Flintrop fragt, wer die E-Mails von Paul-Ludwig U. an Staatsanwältin Zacharias weitergeleitet habe. Die Zeugin sagt, dass sei Michael K. gewesen. Es seien insgesamt unter fünf E-Mails gewesen. Weiter fragt der RA nach der Markierung der TKÜs als wichtig bzw. als unwichtig. Die Zeugin gibt an, dass Sachbearbeiter das so kategorisiert hätten.

RA Picker: Hat das LKA versucht, eine Tatprovokation durch U. zu verhindern?

RA Picker erkundigt sich, ob Mechanismen entwickelt wurden, um ein mögliches „tatprovozierendes Verhalten“ bei Paul-Ludwig U. zu unterbinden, z.B. dass man ihn eine Erklärung unterschreiben lässt. Nein, das habe man nicht diskutiert, so die Zeugin.

RA Siebers fragt, ob sie mal in die Social-Media-Accounts geschaut habe und ob sie eine E-Mail von Werner S. mit dem Inhalt, „hab die Schnauze voll, ich will nicht mehr“, gelesen habe. Die Zeugin kann sich nicht erinnern. Auf Nachfrage erklärt die Zeugin, Staatsanwältin Zacharias habe auch Anmerkungen zu Aktenvermerken mit Bitten um Ergänzungen gemacht.

RA Just möchte wissen, wer in den E-Mails die Kategorien geschwärzt habe. [Offenbar wurden die E-Mails den Ermittlungsverfahren „Valenz“ und „Nukleus“ zugeordnet. Die Soko Valenz ermittelte gegen die „Gruppe S“.] Die Zeugin gibt an, die Schwärzung stamme von ihr, um die polizeiinterne Kategorisierung zu verdecken. Das sei auf eigene Veranlassung geschehen. Die E-Mails seien nur dem Verfahren Valenz zugeordnet gewesen. Später fragt RA Grassl, welchen Leser*innen die Zeugin durch das Schwärzen der Namen Valenz und Nukleus einen Erkenntnisgewinn hätte vorenthalten wollen. Die Zeugin sagt, darüber habe sie sich keine Gedanken gemacht bzw. könne sich nicht erinnern. Der RA fragt weiter, ob sie von dem Grundsatz der Aktenwahrheit und der Aktenvollständigkeit gehört habe. Die Zeugin bejaht.

RA Sprafke fragt, ob LKA und Bundesanwaltschaft regelmäßig Informationen ausgetauscht hätten. Der Zeugin ist nichts bekannt.

RA Herzogenrath-Amelung interessiert sich für die Arbeit des externen Beraters M.: Ob dieser interne Schriftstücke des LKA vorgelegt bekommen und mit Korrekturhinweisen versehen habe? Die Zeugin sagt, es seien Anmerkungen gewesen.

Anschließend wird die Zeugin entlassen, und die Verfahrensbeteiligten können Statements zu ihren Aussagen abgeben.

Erklärungen der Rechtsanwält*innen

RA Sprafke sagt, ein „gewisser Argwohn“ gegenüber dem LKA Baden-Württemberg sei berechtigt. Michael K. müsse ein weiteres Mal vernommen werden. OStAin Bellay solle eine Erklärung abgeben, ob und welchen Umfang Telefonate mit dem LKA stattfanden.

RA Herzogenrath-Amelung weist auf die Reaktion der Zeugin auf Fragen von RA Berthold hin. Er moniert, das LKA habe abgewartet und zugeschaut, statt früher einzugreifen.

Tony E.s RA Hofstätter hat zwei Ergänzungen: Die Zeugin habe in zwei Passagen, „wo sie meiner Meinung nach zu spät nachgedacht hat“, zugegeben, Paul-Ludwig U. „sehr wohl in Absprache mit dem GBA bei der Stange“ gehalten zu haben, um an weitere Informationen heranzukommen. Er mutmaßt, dass die Behörden sich so die Möglichkeit offenhalten wollten, Straftaten aufzudecken, die man ohne U.s Aussagen nicht hätte aufdecken können. Er gehe davon aus, dass Paul-Ludwig U. auf das Geschehen in Minden Einfluss genommen habe.

RA Picker: U. könnte vielleicht doch noch als Quelle eingestuft werden

Thorsten W.s RA Hörtling weist darauf hin, dass StAin Zacharias eine sehr klare Aussage gemacht habe. Er könne sich nicht vorstellen, dass man sie falsch verstanden habe. Paul-Ludwig U. habe trotzdem mehrere E-Mails an Frau Zacharias weiterleiten lassen, mit der Bitte, Quelle zu sein. Frau Zacharias habe das klar abgelehnt. Warum habe man am 9. Januar 2020 am Telefon behauptet, Zacharias sei an der Sache dran?

RA Picker merkt an, man bleibe bei der Linie, Paul-Ludwig U. sei ein „reiner Beschuldigter“ und sonst nichts. Auf seine Fragen nach einer Einflussnahme, damit U. sich nicht tatprovozierend verhalte, habe die Zeugin lediglich eine Ansprache vorweisen können. Es gebe bisher auch keine gesetzlichen Regelungen für solche Fälle. Er verweist auf ein Urteil vom EuGH vom 20. April 2022 und ein BGH-Urteil, demzufolge Paul-Ludwig U. trotz fehlender Verpflichtung als Informant eingestuft werden könnte. Eine gesetzliche Regelung, um mit derartigen Verhaltensweisen umzugehen, fehle völlig.

RA Miksch verweist darauf, dass das LKA Paul-Ludwig U. dazu aufforderte, er solle sich zurückhalten, aber trotzdem an U. festgehalten und in Kauf genommen habe, dass er Straftaten begehen könnte. Im Telefonat habe die Zeugin behauptet: „Frau Zacharias ist an der Sache dran.“ Paul-Ludwig U. sei bewusst der Eindruck vermittelt worden, die Ermittlungsbehörden würden ihre schützende Hand über ihn halten.

Die Sache mit dem „pro-forma-Beschuldigten“

RA Siebers kommt auf die Stelle in der heutigen Aussage der Zeugin zurück, als diese gefragt wurde, warum sie beim Begriff „pro-forma-Beschuldigter“ auflachte. Sie erklärte das damit, dass es für sie klinge, als sei U. gar kein richtiger Beschuldigter. Der RA schlussfolgert daraus, dass sowohl Paul-Ludwig U. als auch Maren S. die Beschuldigtenbelehrung U.s als pro forma angesehen hätten. Man habe nicht nur in Kauf genommen, dass Paul-Ludwig U. Straftaten begehe, sondern das sogar gewollt. Man habe von seinen Chatnachrichten gewusst und ihn trotzdem nach Minden geschickt.

RA Grassl verweist auf die geschwärzten Worte und die legendierte Kontrolle, die nicht in den Akten erwähnt werde. Auch Fotos [vom Treffen an der Hummelgautsche] würden in den Akten fehlen. Dem Gericht, den Angeklagten und ihrer Verteidigung sei ein unvollständiger Sachverhalt zur Verfügung gestellt worden.

RA Mandic beantragt, die Aussagen der Zeugin nicht zu verwerten

RAin Schwaben beschreibt ein ungutes Gefühl beim externen Berater M. Er habe angeblich ganz neutral Vermerke gelesen, aber womöglich sei seine Rolle eigentlich gewesen, Paul-Ludwig U. nicht als Zeuge erscheinen zu lassen. Das LKA habe bei U.s Anwalt angerufen, U. solle sich zurückhalten. Wenn U. tatsächlich Beschuldigter war, stelle sich ihr die Frage nach dem Grund dieses Anrufs. Dazu komme noch die legendierte Kontrolle in Heidelberg. Fakt sei, dass das LKA Paul-Ludwig U. Hoffnungen gemacht habe, indem es die E-Mails an StAin Zacharias weiterleitete.

RA Mandic kommt auf den Antrag zurück, den er an diesem Morgen ankündigte: Dass die Aussagen der Zeugin zumindest vorerst nicht verwertet werden dürften. Er bezieht sich auf das Recht, eine freie Willensentscheidung ohne Einfluss zu treffen. Die Zeugin täusche, ihre Aussagen unterlägen eigentlich dem Beweisverwertungsverbot. RA Hofstätter und RAin Schwaben schließen sich dem an.

Zum Abschluss dieses Tages kündigt Paul-Ludwig U.s Verteidigung an, U. werde den kompletten Donnerstag lang aussagen. Er werde einfach berichten.

prozesstage99

Prozesstag 99: Ein Zeuge schwänzt, zwei Angeklagte kommen frei

Zum 99. Prozesstag am 11. November 2022 tauchte ein geladener Zeuge nicht auf. Stattdessen führte der Senat über 200 Beweisstücke aus der Telekommunikationsüberwachungen (TKÜs) und Dokumente im Selbstleseverfahren ein. Bevor der Prozesstag gegen Mittag endete, verkündete der Vorsitzende Richter, dass die Angeklagten Marcel W. und Thorsten W. am 14. November 2022 aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Der geladene Zeuge Rainer G. fehlt. Oberstaatsanwältin Bellay beantragt deswegen ein Ordnungsgeld oder zwei Tage Haft.

Nach einer kurzen Pause verkündet der Vorsitzende Richter (VR) ein neues Selbstleseverfahren. [Um die Tausenden Chatnachrichten u.a. nicht alle im Gericht zu verlesen und besprechen zu müssen, lesen die Verfahrensbeteiligten die jeweiligen Akten im Selbstleseverfahren und können dann dazu Stellung nehmen.] Diesmal umfasst das Selbstleseverfahren rund 210 Dokumente und TKÜs als Beweisstücke. Alleine die Liste zu verlesen, dauert eineinhalb Stunden.

Unter den eingeführten Dokumenten sind u.a. E-Mails aus Oktober, November und Dezember 2019 von Paul-Ludwig U., Beschlüsse der Ermittlungsrichter zu den verhafteten Beschuldigten vom 15. Februar 2020 und Dokumente bezüglich der Hausdurchsuchungen am 14. Februar 2020. Außerdem werden Dokumente zur Ermittlung von Vermögenswerten und rechte Propaganda (z.B. ein „Soldier of Odin“-Flyer und ein Schreiben von staatenlos.info) als Beweisstücke eingeführt. Im Anschluss werden über 120 TKÜs aus den Jahren 2019 und 2020 als Beweisstücke eingeführt. Der VR verkündet, alles sei bis zum 12. Januar 2023 zu lesen.

Marcel W. und Thorsten W. kommen bald frei

Zum Schluss dieses kurzen Prozesstags verkündet der VR die Aufhebung der Haftbefehle von Marcel W. und Thorsten W. zum 14. November 2022. Inklusive Michael B. und Paul-Ludwig U. sind also dann vier Angeklagte auf freiem Fuß.

Mit Blick auf die kommenden Prozesstage kündigt der VR an, dass Paul-Ludwig U. vielleicht schon ab dem 17. November aussagen könne. Der Senat werde die Aussage erst einmal nur zur Kenntnis nehmen.

Rechtsanwalt (RA) Ried verkündet, sein Mandant Steffen B. wolle keine weiteren Angaben machen.

Damit endet dieser Prozesstag schon um 11.59 Uhr.

prozesstage98

Prozesstag 98: Das sagt die Staatsanwältin zur seltsamen Rolle von Paul-Ludwig U. bei den Ermittlungen

Am 10. November 2022, dem 98. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim, wurde Cornelia Zacharias, Staatsanwältin der Generalbundesanwaltschaft (GBA) befragt, die in der Abteilung Terrorismus tätig ist. Sie genehmigte und überwachte das Verfahren gegen die „Gruppe S“. Der Dauerhinweisgeber und Angeklagte Paul-Ludwig U. hatte während der Ermittlungen häufig Zacharias‘ Namen erwähnt und behauptet, sie habe ihm Versprechungen für seine Aussagen gemacht, u.a. im Verfahren gegen die „Gruppe S“ als Quelle statt als Beschuldigter geführt zu werden. Daher hatte die Verteidigung der anderen Angeklagten schon lange gefordert, Zacharias als Zeugin zu laden. Als sie an diesem Prozesstag aussagte, erzählte sie, was im Prozess bereits Thema war: Dass U.s Aussagen erst zu Ermittlungen gegen eine Gruppe um Jonny L. aus Gießen und Wolfgang J. aus Aschaffenburg geführt hätten, die aber eingestellt worden seien. Als Paul-Ludwig U. später auch über eine Gruppierung rund um Marion G. aussagte, ermittelte man auch gegen sie, doch die Behörden konzentrierten sich schnell auf die „Gruppe S“. Zacharias berichtete, man habe sich am 25. November 2019 entschieden, gegen diese Gruppe ein eigenes Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Hausdurchsuchungen am 14. Februar 2020 gegen die damaligen Beschuldigten und heutigen Angeklagten wurden von der Zeugin geleitet. Die Razzia sei ergebnisoffen gewesen, man habe nach Beweismitteln gesucht. Über Paul-Ludwig U. erzählte die Zeugin, sie habe ihn nie persönlich getroffen. Er sei immer als Beschuldigter geführt worden. Er habe sie zwar per E-Mail gebeten, als Quelle geführt zu werden, was laut Zeugin aber abgelehnt wurde: „Es ist immer wieder kommuniziert worden: Es gibt nichts.“

Die Rechtswanwält*innen (RA*innen) Becker und Schwaben möchten einen Befangenheitsantrag stellen. Der Vorsitzende Richter (VR) verschiebt das auf das Ende dieses Prozesstages. Erst möchte er die Zeugin Cornelia Zacharias (58) befragen und fragt nach ihrem Werdegang. Die Zeugin sagt, als Staatsanwältin sei sie in der Abteilung Terrorismus tätig. Die Abteilung habe zehn Referate, eines bzw. zwei davon beschäftigten sich mit der politisch rechter Kriminalität. Sie sei für Norden und Westen zuständig. Sie sei grundsätzlich weisungsbefugt. Es würden sechs bis sieben Staatsanwält*innen bei der Bundesanwaltschaft (BA) arbeiten. Sie nehme u.a. die Erstbewertung vor. Grundsätzlich werde sie über alles informiert, alle Schriftstücke würden über ihren Schreibtisch laufen. Ihre Kollegen berichteten auch aktuell über den Sachverhalt – und sie bekomme die Hauptverhandlungs-Protokolle.

Zacharias leitete auch die Ermittlungen gegen Marion G., Wolfgang J. und Jonny L.

Der VR fragt nach der Stellung von Paul-Ludwig U. in diesem Verfahren. Die Zeugin gibt an, dass U. ihr schon länger auf Grund seines Aussageverhaltens bekannt gewesen sei. Sie habe mit ihm seit Mai 2019 zu tun, also nach U.s Vernehmung in Heilbronn vom 29. April 2019. Paul-Ludwig U. habe darin über die Gruppierung um Jonny L. und Wolfgang J. berichtet. Die Aussagen über Wolfgang J. habe sie an bayrischen Kollegen weitergeleitet. Es habe dann ein Vorermittlungsverfahren gegen J. in München gegeben. Dafür sei sie zuständig gewesen. Sie habe die Beweislage nicht für besonders belastbar gehalten.

Ein zweites Mal habe sie mit U.s Aussageverhalten nach der Vernehmung vom 9. September 2019 in Gießen zu tun gehabt. Damals sei das LKA Stuttgart mit dem Verfahren beauftragt worden. U. sei immer als Beschuldigter geführt worden, auf Grund der Beweislage habe es einen Anfangsverdacht gegeben. Nach dem Treffen an der Hummelgautsche nahe dem schwäbischen Alfdorf am 30. September 2019 habe der Generalbundesanwalt entschieden, das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu übernehmen. Weitere Vernehmungen von Paul-Ludwig U. hätten am 17. September 2019 durch das LKA in Stuttgart und am 1. Oktober 2019 stattgefunden.

Das eingeleitete Verfahren gegen Personen rund um Marion G. habe sich vorerst gegen sieben Beschuldigte gerichtet. Als Arbeitstitel hätten sie die Gruppe nach deren Onlinechat „Der harte Kern“ benannt. Sie habe nicht feststellen können, dass jemand die Gruppe verlassen habe; gleichzeitig habe Werner S. neue Mitglieder rekrutiert. Infolgedessen hätten sich die Ermittlungen weniger auf Marion G. und zunehmend auf Werner S. konzentriert. Am 25. November 2019 hätten sie entschieden, ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen Werner S. und die Gruppe um ihn aufzunehmen.

Zacharias streitet ab, jemals persönlichen Kontakt zu U. gehabt zu haben

Ihr sei im Vorfeld mitgeteilt worden, dass Paul-Ludwig U. einen Vertraulichkeits-Status wolle. Das sei für sie ausgeschlossen gewesen. Außerdem solle die Vertraulichkeit die Identität einer Person schützen, und Paul-Ludwig U. sei mit seiner Identität nicht gerade zögerlich umgegangen. [So hatte er beispielsweise bei Treffen mehrmals mit seiner langen Haftstrafe geprahlt und trotz Verbots mit Personen in seinem privaten Umfeld über die laufenden Ermittlungen gesprochen.] Sie habe mit Paul-Ludwig U. nie persönlich Kontakt gehabt. Das LKA habe ihr eine E-Mail vom 5. Oktober 2019 weitergeleitet. Darin habe er geschrieben, dass er für die Sicherheitsbehörden arbeiten wolle. Er habe dafür Vertraulichkeit und den Status einer Quelle erwartet. Doch das sei ausgeschlossen gewesen, da er zu diesem Zeitpunkt bereits Beschuldigter gewesen sei, erklärt die Zeugin. Dass er daher weder Quelle sei noch Vertraulichkeit zugesagt bekomme, sollte ihm nach einem Treffen des LKA in Fellbach vom 10. Oktober 2019 mitgeteilt werden.

Der VR verweist auf ein Telefonat von Paul-Ludwig U. mit seinem ehemaligen Bewährungshelfer Jens W. vom 18. Oktober 2019, in dem U. von mehreren direkten Kontakten zur Zeugin erzählt. Die Zeugin widerspricht dem. Sie schließe auch aus, dass Paul-Ludwig U. Kontakte zu anderen Mitgliedern der GBA gehabt hätte.

Zacharias widerspricht U.s Behauptung, sie habe ihm Straferlass versprochen

Anschließend kommt der VR auf die fingierte Zufallskontrolle von U. am Hauptbahnhof Heidelberg zu sprechen, als die Polizei in seinem Rucksack eine CO2-Schusswaffe fand. Dazu werden zwei E-Mails von U. an seinen LKA-Kontaktbeamten Michael K. an die Wand des Gerichtssaals projiziert. In der ersten Mail vom 5. Oktober 2019 behauptete U., er habe die Waffe nur zum „minimalen Selbstschutz“ dabeigehabt. Die Zeugin sagt, sie habe darüber mit Michael K. am Telefon gesprochen, aber nichts weiter unternommen.

In der zweiten E-Mail an Michael K. vom 24. Dezember 2019 schreibt Paul-Ludwig U. wütend über die Anklageerhebung wegen des Waffenfunds durch die Staatsanwaltschaft Paderborn. Am Ende der E-Mail fordert U. Michael K. dazu auf, Frau Zacharias zu informieren, „mit der Bitte sich dieser Sache anzunehmen“. [Später behauptete U., ihm sei für seine Aussagen gegen die „Gruppe S“ zugesichert worden, dass er wegen der CO2-Waffe nichts befürchten müsse.]

Hierzu sagt die Zeugin, sie habe nie eine Kronzeugenregelung in Betracht gezogen. Außerdem hätten weder sie noch ihre Mitarbeiter versucht, das Verfahren am Amtsgericht Heidelberg zu beeinflussen. Man habe U. auch nie etwas anderes signalisiert. Für sie sei „völlig klar“ gewesen, dass U. keine Gegenleistungen für seine Aussagen bekommen würde. „Es ist immer wieder kommuniziert worden: Es gibt nichts.“

Der VR weist darauf hin, dass ein Herr W. im Namen der Zeugin beim Amtsgericht Heidelberg angerufen und gefragt habe, ob eine Terminverlegung möglich sei. Außerdem zitiert er mehrere Telefonate, in denen Paul-Ludwig U. behauptete, Frau Zacharias werde sich kümmern. Die Zeugin streitet das ab; dafür sei sie gar nicht zuständig.

Objektive Beweise stützten U.s Aussage

Der VR fragt die Zeugin, ob sie im Laufe des Verfahrens mitbekommen habe, dass Paul-Ludwig U. unwahre Dinge über sie behauptet habe. Die Zeugin antwortet, das sei in Teilen der E-Mails geschehen und habe bei der Gesamtbewertung des Verfahrens eine Rolle gespielt. Aber sie hätten nicht nur U.s Aussagen gehabt, sondern auch objektive Sachbeweise.

Neben einem möglichen Status als Quelle und einem Einfluss auf das Verfahren wegen der CO2-Waffe wurde im Verfahren auch der Zeugenschutz als eine mögliche Gegenleistung für U.s Aussagen diskutiert. Daher spricht der VR die Zeugin auf einen von ihr verfassten Vermerk vom 3. April 2020 an, in dem sie schrieb, dass Zeugenschutzmaßnahmen für Paul-Ludwig U. beschlossen worden seien. [Tatsächlich ist U. nicht im regulären Zeugenschutz, sondern in einer „zeugenschutzähnlichen Maßnahme“.] Die Zeugin argumentiert, der leitende Ermittler Michael K. habe wegen eines gewissen Gefährdungspotenzials um Zeugenschutz für U. gebeten, daher habe sie eine Unverzichtbarkeitserklärung für U. abgegeben.

Der VR fragt nach der Kontrolle im Hauptbahnhof in Heidelberg am 2. Oktober 2019, bei der man U.s CO2-Waffe beschlagnahmte. Die Zeugin gibt an, sie habe von der Maßnahme schon im Vorfeld gewusst. Herr L. habe sie am 26. September informiert, dass die Kontrolle zur Gefahrenabwehr geplant sei.

Der Ablauf bei den Durchsuchungen und Festnahmen im Februar 2020

Anschließend fragt der VR nach den Hausdurchsuchungen bei den Angeklagten vom 14. Februar 2020. Die Zeugin sagt, sie habe bis zum 13. Februar die letzten Durchsuchungsbeschlüsse von Richtern besorgt. Die Maßnahme sei um 6 Uhr gestartet. Der Kollege L. habe sie nach dem Zugriff informiert, dass alle Beschuldigten bis auf Markus K. angetroffen worden seien. Das Koordinationszentrum für diesen Morgen sei in Karlsruhe gewesen. Man sei in die Wohnungen gegangen, um herauszufinden, ob man Beweismittel finde. Schnell sei die Lager ernster geworden, da man verschiedene Waffen fand. Bei Steffen B. lag eine Slam Gun [eine improvisierte Schusswaffe]. In diesem Zusammenhang sei der Name Mario S. zum ersten Mal aufgetaucht. [S. soll Waffen für die Angeklagten besorgt haben.]

Die Zeugin erwähnt auch die Waffen bei Thomas N. Auch bei Ulf R. [der nicht unter den Angeklagten ist, weil er sich in der Untersuchungshaft das Leben nahm] habe man Waffen gefunden, außerdem chemische Stoffe sowie Unterlagen mit einer Bauanleitung für chemische Waffen. Hinweisen zufolge habe R. auch Erddepots gehabt. Gegen 8 Uhr am Morgen der Durchsuchungen hätten erst Wolfgang W., später auch Frank H. und Markus K. Aussagen angekündigt. Bis 11.07 Uhr hätten die Polizeikräfte vor Ort über das Vorgehen entschieden, dann habe sie die Festnahme der Beschuldigten angeordnet. Danach seien auch bei Werner S. Waffen gefunden worden. Die Zeugin merkt an, sie habe im Vorfeld keine Haftbefehle in Betracht gezogen: „Die Ereignisse überschlugen sich.“

Die Fragen der Verteidigung

Thomas N.s RA Sprafke kommt zurück auf die Aussage der Zeugin, U. hätte keine Quelle werden können, da man gegen ihn schon den Verdacht einer Straftat in diesem Verfahren gehabt habe. Der RA möchte wissen, welche Straftat gemeint sei. Die Zeugin nennt den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen Paragraf 129 StGB und erwähnt zusätzlich das „absolute Ausschlusskriterium Unzuverlässigkeit“ bei U. Auf eine weitere Frage des RA sagt die Zeugin, von einer wie auch immer gearteten Kommunikation zwischen dem LKA Baden-Württemberg und dem Amtsgericht Heidelberg habe sie nur das gewusst, was in den Akten stehe.

Frank H.s RA Linke fragt nach der Überwachung des Treffen in Minden am 8. Februar 2020. Die Zeugin gibt an, dass es mit Kameras überwacht worden sei, aber nicht mit Abhör-Technik, weil die Ausgangslage nicht gegeben gewesen sei. [Mehrere Angeklagte zeigen sich wütend über diese Äußerung.] Später sagt sie noch, eine Wohnraumüberwachung sei ein sehr grundrechtsintensiver Eingriff. Die Verdachtslage am 8. Februar habe dafür nicht ausgereicht.

Frank H.s zweiter RA Herzogenrath-Amelung fragt nach Kontakten zwischen der GBA und dem Verfassungsschutz [VS]. Die Zeugin gibt an, dass man bei den VS-Ämtern nach Erkenntnissen gefragt habe. Der RA fragt die Zeugin weiter, ob ihr bekannt sei, dass Werner S. für die Polizei in München als Spitzel gearbeitet haben soll. Der Zeugin sagt das nichts.

Welche Straftaten führten dazu, dass U. von Anfang an Beschuldigter war?

Tony E.s RA Hofstätter fragt nach den konkreten Beweisen, warum Paul-Ludwig U. schon von Anfang an als Beschuldigter geführt worden sei. Die Zeugin verweist auf die Telekommunikationsüberwachung von Telefonaten und Chatgruppen wie „Die Unbeugsamen“, „Der harte Kern“ und „Amazonen“, die auf die Bildung einer terroristischen Gruppe hingedeutet hätten. Was U. später über Anschläge sagte, habe diesen Anfangsverdacht erhärtet.

Dem RA fällt etwas auf: „Er wurde wie ein Zeuge befragt, aber wie ein Beschuldigter behandelt.“ Er möchte wissen, ob man Paul-Ludwig U. je zu den eigenen Tatbeiträgen befragt habe. Die Zeugin beharrt darauf, dass Paul-Ludwig U. immer als Beschuldigter befragt worden sei.

Der RA möchte außerdem wissen, ob die Zeugin etwas über Anweisungen an U. wisse, wie er sich in Minden verhalten sollte. Die Zeugin schließt aus, dass Paul-Ludwig U. mit Michael K. die Einsatzplanung besprochen habe.

Begriff Kronbeschuldigter: „Höre ich zum ersten Mal“

Tony E.s RA Becker fragt die Zeugin, ob sie davon ausgegangen sei, dass Paul-Ludwig U. auf dem Treffen eine Straftat begehen würde. Die Zeugin sagt, U. sei schon vorher verdächtig gewesen. Das Vereinigungsdelikt sei auf Dauer angelegt. Weiter fragt der RA, ob man darüber nachgedacht habe, U. von der Anreise nach Minden abzuhalten. Die Zeugin verneint: Paul-Ludwig U. habe selbst entschieden, was er tat.

Steffen B.s RA Ried fragt, wann während des Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Verdacht vorgelegen habe, dass in Alfdorf eine terroristische Vereinigung gegründet worden sei. Die Zeugin antwortet, erst während der Abfassung der Anklageschrift.

Thorsten W.s RA Kist fragt, ob am 10. Oktober 2019 in Fellbach bei dem LKA-Treffen klar gewesen sei, dass Paul-Ludwig U. ein Beschuldigter sei, und ob es sein könne, dass Michael K. das so nicht verstanden habe. Er verweist dazu auf Telefonate, in denen K. zu dieser Frage sage: „Schau mer mal.“ Die Zeugin erwidert, sie habe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich K. so verhalten habe. Auch gefragt nach dem Begriff „Kronbeschuldigter“ [LKA-interne Bezeichnung für Paul-Ludwig U.], sagt sie: „Das höre ich zum ersten Mal.“

Warum kam U. nicht in einen normalen Zeugenschutz?

Marcel W.s RA Picker fragt noch einmal nach der Kommunikation zwischen VS und Bundesanwaltschaft. Ob es eine Kommunikation gebe, die nicht Gegenstand der Akte sei, und ob einer der damaligen Beschuldigten mit dem VS zusammengearbeitet habe. Die Zeugin verneint das.

Der RA führt ein Schreiben vom 4. Februar 2020 zum Thema Zeugenschutz an und zitiert eine Stelle zu Zeugenschutzmaßnahmen für Paul-Ludwig U. Ob das umgesetzt worden sei? Die Zeugin gibt an, dass ein Zeugenschutz für Paul-Ludwig U. geprüft worden sei. Dieser sei aber im September 2020 auf Grund von Paul-Ludwig U.s Eigenschaften abgelehnt worden. Das habe sie damals nur am Rande mitbekommen.

Der RA fragt die Zeugin, ob sie eine Verpflichtungserklärung für Paul-Ludwig U. ausschließen könne. Die Zeugin erwidert, sie könne „für Herrn U. gar nichts ausschließen“.

Marcel W.s RA Miksch fragt nach dem Schutz für Paul-Ludwig U. in Minden und wie er sich habe melden können. Die Zeugin entgegnet, sie sei in die Lageplanung vor Ort nicht eingebunden gewesen.

„Ich habe ihm seine Schilderung soweit abgenommen“

Werner S.‘ RA Siebers möchte von der Zeugin wissen, ob sie Paul-Ludwig U. geglaubt habe. „Ich habe ihm seine Schilderung soweit abgenommen“, sagt die Zeugin. Der RA hakt nach, ob sie ihm abgenommen habe, dass er das machte, um Deutschland vor Terroristen zu schützen. Die Zeugin antwortet: „Das war eine Erklärung, die ich hingenommen habe.“ Sie habe aber Vorbehalte gehabt, die sich nicht einfach wegwischen ließen.

Weiter fragt der RA nach Videomaterial und Fotos vom Hummelgautsche-Treffen. Die Zeugin antwortet, ihr sei bekannt, dass es Videomaterial vom Hummelgautsche-Treffen gebe, an das der Senat versuche heranzukommen. Der RA erkundigt sich auch, warum beim LKA-Treffen am 10. Oktober 2019 Leute vom Zeugenschutz aufgetaucht seien. Die Zeugen erklärt, es habe Pläne gegeben, echte Vertrauenspersonen oder verdeckte Ermittler einzuführen, um den Sachverhalt zu objektivieren.

Außerdem möchte der RA wissen, wie es zum Anruf von einem Herrn W. aus der Behörde der Zeugin kam, der im Verfahren um U.s CO2-Waffe um eine Terminverschiebung gebeten habe. Die Zeugin sagt, das sei ein Missverständnis.

Als die „Gruppe S“ U. als Spitzel verdächtigte, musste das LKA handeln

Wolfgang W.s RA Grassl fragt, ob sie sich mit anderen abgestimmt habe wegen der Festnahme. Die Zeugin verneint das. Weiter fragt der RA, warum Paul-Ludwig U. am 14. Februar 2020 nicht festgenommen worden sei. Die Zeugin erklärt, dafür hätten die Voraussetzungen gefehlt. Der RA möchte auch wissen, warum man Bedenken hatte, U. mit einer Waffe nach Berlin fahren zu lassen, aber man ihn ohne Bedenken nach Minden fahren ließ. Die Zeugin argumentiert, Paul-Ludwig U. habe in Minden „auf keinen Fall das Gefahrenpotenzial eines Waffenträgers“ aufgewiesen.

Der RA fragt, warum man am 14. Februar 2020 zugegriffen habe. Die Zeugin sagt, es habe ein Beweismittelverlust gedroht, weil U. als angeblicher Spitzel aufflog. Gefragt nach den Indizien, die zu den Verhaftungen führten, nennt die Zeugin die Aussagen über vereinbarte Geldzahlungen plus Waffenfunde.

Spontane Festnahmen: Die Waffenfunde kamen für die Behörden überraschend

Michael B.s RA Mandic fragt noch einmal nach dem Tag der Hausdurchsuchung und warum sie mit der Verhaftung gehadert habe. Die Zeugin entgegnet, die Razzien hätten nicht das Ziel gehabt, Haftbefehle zu vollstrecken, sondern nur, den Verdacht zu verdichten. Man habe Geldbeträge gefunden, die zur Aussage über das gesammelte Geld in Minden gepasst hätten. Hinzu seien die Aussagen und die Waffenfunde gekommen – eine dynamische Lage. Sie habe dann verbindlich selbst entschieden.

Der RA fragt nach seinem Mandanten Michael B. Die Zeugin erinnert sich, dass bei B. das Codewort „Tretroller“ für Waffen identifiziert werden konnte. [B. hatte sich am Telefon mit Werner S. über „Tretroller“ und „E-Bikes“ unterhalten, siehe Bericht zum 7. Prozesstag.] Der RA fragt weiter, ob die Waffenbeschaffungen nicht auch für den „Tag X“ hätte dienen können. Die Zeugin erinnert sich, dass diese Möglichkeit besprochen worden sei. „Wir konnten es aber konkretisieren, es waren Anschläge geplant.“ Als RA Mandic kommentiert, er sehe hier einen „Missbrauch des Rechts“, interveniert der VR und fordert den RA auf, den Prozess nicht für Agitation zu missbrauchen.

Wie eindeutig lässt sich das gefundene Geld den mutmaßlichen Plänen zum Waffenkauf zuordnen?

Michael B.s RA Berthold möchte von der Zeugin wissen, warum sie das bei den Hausdurchsuchungen gefundene Geld als Begründung für die Verhaftung heranzog. Der VR stoppt ihn wegen seiner Wiederholungsfrage.

Der Angeklagte Frank H. hat eine ähnliche Frage: Warum Geldsummen an drei Orten in einem Drei-Personen-Haushalt komplett als Summe deklariert worden seien, die dem Waffenkauf dienen sollten. Die Zeugin argumentiert, es sei nicht nur das Geld gewesen, sondern die Gesamtumstände. Frank H. fragt weiter, warum sie die Gruppen „Der harte Kern“ etc. erwähnt habe. Von den 13 ursprünglichen Beschuldigten seien neun nicht in diesem Chat gewesen. Trotzdem würden die Vorwürfe diese Gruppe betreffend auch dem Rest zugerechnet. Die Zeugin verweist auf die Anklageschrift.

Anmerkung der Prozessbeobachtung: Um 14.30 Uhr mussten wir die Beobachtung dieses Prozesstags aus terminlichen Gründen abgebrochen. Danach geschahen folgende weitere relevante Ereignisse:

  • Es gab zwei Befangenheitsanträge gegen den VR wegen eines Aktenvermerks zur Aufhebung der U-Haft von Steffen B.
  • Paul-Ludwig U. kündigte Aussagen an, u.a. zu Minden und zu seinem Verhältnis zum LKA – auch darüber, was in den Vernehmungspausen besprochen wurde.
prozesstage97

Prozesstag 97: Ein Polizist lügt in seiner Zeugenaussage

Am 97. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 8. November 2022 wurde der Polizist Simon E. befragt, der eine fingierte Kontrolle im Hauptbahnhof in Heidelberg angeleitet hatte, bei der am 2. Oktober 2019 beim Angeklagten Paul-Ludwig U. eine CO2-Pistole gefunden und beschlagnahmt wurde. Anfangs behauptete der Zeuge noch, U.s Kontrolle sei rein zufällig geschehen. Als ihm der Richter erzählte, dass der LKA-Beamte Michael K. vor Gericht bereits zugegeben hatte, dass seine Behörde die Kontrolle in Auftrag gegeben hatte, änderte Simon E. seine Aussage. Nun erinnerte er sich plötzlich auch an diesen Auftrag und an Details aus der Kontrolle. Mehrere Verteidiger*innen glaubten ihm diese plötzliche Eingebung nicht. Im Verfahren zur bei der Kontrolle beschlagnahmten CO2-Waffe hatte Simon E. ebenfalls als Zeuge behauptet, die Maßnahme sei reiner Zufall gewesen. Offensichtlich sollte Paul-Ludwig U. weiter in dem Glauben gelassen werden, in eine zufälligen Kontrolle geraten zu sein. Der daraus resultierende Prozess gefährdete die Bewährungsauflagen von Paul-Ludwig U. und machte ihn potenziell erpressbar durch die Behörden. Was E. in Stuttgart aussagte, legte wiederum auffällige Lücken im Protokoll der Kontrolle offen: Dort steht beispielsweise nicht, dass sich U. als „LKA-Spitzel“ bezeichnete. Als die Verteidigung mehrmals nachhakte, wurden die Aussagen des Zeugen immer widersprüchlicher und unglaubwürdiger. Schließlich verweigerte er weitere Aussagen, um sich nicht selbst zu belasten. Am Ende dieses Prozesstags stellt der Vorsitzende Richter mit Blick auf den  Angeklagten Steffen B. und Erörterungen des Senats bei einem Geständnis eine Haftentlassung noch in 2022 in Aussicht.

Erstmals sitzt bei den Vertreterinnen des Generalbundesanwalts ein neuer Kollege: Oberstaatsanwalt Katzfelde. Der Prozesstag startet mit einer Auseinandersetzung zwischen dem Vorsitzenden Richter (VR) und Michael B.s Rechtsanwalt (RA) Mandic, der im Saal gegessen hatte. Der VR mahnt: „Herr Mandic, hier ist kein Speisesaal.“

Der Zeuge Simon E. (37) stellt sich eingangs kurz vor. Er sei Polizeioberkommissar bei der Bundespolizei-Sektion Karlsruhe in Mannheim. Ab Oktober 2003 habe er beim Bundesgrenzschutz gearbeitet, dann u.a. in Kehl, bis er 2009 zur Mannheimer Bundespolizei gewechselt sei. Erst sei er Streifenbeamter gewesen, heute sei er Gruppen-Leiter und damit u.a. zuständig für komplexere Einsatzlagen.

Anschließend schildert der Zeuge die Kontrolle von Paul-Ludwig U. am 2. Oktober 2019 am Hauptbahnhof Heidelberg, als zwei Beamte bei U. eine CO2-Waffe fanden, sie beschlagnahmten, ihn aber weiterziehen ließen. Was bei der Schilderung des Zeugen auffällt: Anfangs beschreibt er sie als reine Zufallskontrolle und behauptet: „Wir haben den Bahnsteig schwerpunktmäßig bestreift.“

Der Zeuge ändert seine Aussage

Offenbar ist ihm nicht klar, dass der LKA-Beamte Michael K. bereits in seiner Zeugenaussage vor Gericht einräumte, dass es sich um eine fingierte Zufallskontrolle handelte, um U. die Waffe abzunehmen. Als ihn der Vorsitzende Richter (VR) auf diesen Widerspruch hinweist und von K.s Aussage berichtet, kehrt beim Zeugen die Erinnerung offenbar zurück. Nun räumt er ein, dass die Kontrolle auf eine Anweisung nach Kontakt zum LKA geschehen sei. Ebenfalls verspätet erzählt der Zeuge, dass er auch vor Ort in Heidelberg persönlich Kontakt mit dem LKA gehabt habe. Der VR ergänzt, aus den Akten wisse man, dass mindestens drei Polizeibehörden informiert waren: das LKA Hessen, das LKA Mittelhessen und das BKA.

Zusammengefasst schildert der Zeuge das Geschehen wie folgt: Im Oktober 2019 sei er noch Streifenbeamter in einer Dienstgruppe gewesen. Am 2. Oktober habe er von 6 bis 12 Uhr Dienst gehabt. Dabei habe er Paul-Ludwig U. gemeinsam mit dem Kollegen H. und dem Polizeikommissar-Anwärter B. kontrolliert, wobei er selbst als Streifenführer der Ranghöchste gewesen sei.

Simon E. erinnert sich plötzlich an Details der außergewöhnlichen Maßnahme

Per Funk habe er die Anweisung erhalten, U. zu kontrollieren, mitsamt einer Personenbeschreibung und der Information, dass U. mit dem Regionalzug aus Richtung Heilbronn/Mosbach Richtung Heidelberg fahren würde. Die Informationen sei ihm von der Leitstelle in Karlsruhe an diesem Morgen mitgeteilt worden, etwa eine geschätzte halbe bis dreiviertel Stunde davor. Es habe geheißen, dass die Person bewaffnet sei und man ihm die Waffe abnehmen solle. Der Zeuge merkt an, dass er so einen Fall in seiner bisherigen Laufbahn noch nicht erlebt habe. Über die Hintergründe habe er nichts erfahren.

Gefragt nach dem Weg dieser Anweisung zu ihm sagt der Zeuge, vermutlich sei diese vom LKA Baden-Württemberg an die Bundespolizeidirektion in Stuttgart, dann an die Inspektion Karlsruhe und an den Gruppenleiter in Mannheim und zuletzt an ihn als Streifenbeamten gegangen. Konkret könne er sich aber nicht mehr erinnern, von wem der Auftrag gekommen sei.

Beim Eintreffen am Bahnhof habe sie ein LKA-Beamter in Zivil angesprochen und seine Marke vorgezeigt. Dieser sei Ende 30, Anfang 40 gewesen. Dieser habe sie informiert, dass Paul-Ludwig U. auf der Anfahrt nach Heidelberg sei. Außerdem habe er gesagt, dass Observationsmaßnahmen im Vorfeld durchgeführt wurden. Es könne sein, so Simon E.,dass der Zivilbeamte zu dem Observationsteam gehört habe. Der Beamte habe auch gesagt, dass in U.s Zug auch Kollegen vom BKA seien.

„Ja, ich habe eine Waffe“

Sie seien um 9.30 Uhr in Heidelberg auf dem Bahnsteig 3 gewesen und auf Paul-Ludwig U. gestoßen. Man habe eine Personenkontrolle durchgeführt und nachgefragt, ob er verbotene Gegenstände mit sich führe. Paul-Ludwig U. habe dann angegeben, eine Schusswaffe im Rucksack mit sich zu führen: „Ja, ich habe eine Waffe.“ Paul-Ludwig U. habe nervös gewirkt. Er sei sehr höflich gewesen und habe es sehr eilig gehabt, von der Polizei wegzukommen. Er habe den Rucksack ausgehändigt, darin eine schussbereite CO2-Sportschützen-Waffe der Marke Umarex. Diese sei für Personen über 18 Jahren freigegeben. Man brauche zum Führen einen kleinen Waffenschein, den Paul-Ludwig U. aber nicht habe vorweisen können. Die Trommel der Waffe sei mit acht Spitzmantelgeschosse bestückt gewesen, außerdem sei eine CO2-Kartusche eingeführt gewesen. Auf dem Bahnsteig sei auch eine Belehrung erfolgt. Er, so der Zeuge, habe Paul-Ludwig U. angeboten, mit ihm ein Sicherstellungsprotokoll auf der Wache aufzunehmen. U. habe aber seinen Anschlusszug erreichen wollen.

Der Zeuge behauptet trotz U.s vieler Vorstrafen, dieser sei nicht großartig polizeibekannt gewesen

Man habe über die Leitstelle in Karlsruhe den Wohnsitz von Paul-Ludwig U. überprüft. Der Zeuge gibt an, dass die Leitstelle auch mitgeteilt habe, dass keine Fahndung vorliege und Paul-Ludwig U. polizeilich nicht großartig in Erscheinung getreten sei. [Was erstaunlich ist, schließlich hatte U. damals bereits sehr viele Vorstrafen, darunter eine bewaffnete Geiselnahme.]

Auf die Frage des VR, ob Paul-Ludwig U. erläutert habe, dass und wie er in Kontakt mit der Polizei stünde, kann sich der Zeuge „nicht mehr hundertprozentig erinnern“. [U. selbst sagte aus, er habe den kontrollierenden Beamten gesagt, er müsse zu einem Treffen, um der Polizei davon zu berichten. Um das zu belegen, habe er den Beamten E-Mails auf seinem Handy gezeigt.] Aber er habe zu Bekannten nach Göttingen oder Gießen gewollt. Er habe gesagt, dass er die Waffe nach Gießen bringen müsse. Nach der Kontrolle habe ein LKA-Beamter 10 bis 15 Sekunden mit U. gesprochen und ihm mitgeteilt, dass die Schusswaffe sichergestellt sei. U. habe darauf in etwa erwidert: „Dann hat sich die gesamte Observationsarbeit wohl gelohnt.“

Nach Ende dieser Maßnahme übernahm der Zeuge laut eigener Aussage die Sachbearbeitung und machte per Funk Meldung nach Mannheim, was auch die Leitstelle in Karlsruhe erreicht habe. Anschließend habe er keinen Kontakt mehr zum LKA gehabt.

Ein alltäglicher Verstoß gegen das Waffenrecht?

Der VR fragt den Zeugen, ob es eine Anweisung gegeben habe, dass der LKA-Beamte in der Anzeige nicht erwähnt werden sollte. Der Zeuge bestreitet das, es sei eine standardisierte Anzeige gewesen. Für ihn sei es ein „waffenrechtlicher Verstoß“ gewesen, „wie wir sie in Mannheim täglich haben“. Er habe keine weiteren Anweisungen oder Informationen über die Involvierung der Bundesanwaltschaft. Ihm sei auch nicht gesagt worden, was sie mit U. tun sollten. An eine Erklärung von Paul-Ludwig U., warum er die Waffe bei sich geführt habe, kann sich der Zeuge nicht erinnern.

Der VR liest dem Zeugen aus dem Protokoll des Amtsgericht Heidelberg vor, was der RA von Paul-Ludwig U. mitgeteilt habe: Sein Mandat räume den Tatvorwurf ein. Er sollte an einem rechtsterroristischen Treffen teilnahmen. Ihm sei mehrfach gesagt worden, dass seine Rolle tödlich enden könne. U. habe gesagt, er habe die Waffe zum Schutz und sie solle seine Rolle dort unterstreichen. Außerdem habe U. gesagt, dass alles mit dem LKA abgesprochen sei. Der Zeuge kann sich nicht daran erinnern.

Sagte Simon E. auch in einem weiteren Verfahren falsch über die Kontrolle aus?

Der VR zitiert aus dem Urteil der Amtsrichterin: Der Angeklagte, der verdeckt für das LKA ermittelte, sei auf dem Weg nach Gießen gewesen. „Gegen Anweisung des LKA führte er eine Waffe mit sich. […] „Er handelte aus Angst vor den Tätern.“ Der Zeuge gibt an, er habe keine Kenntnis davon, dass in irgendeiner Weise von außen auf den Prozess in Heidelberg eingewirkt wurde.

Der VR widmet sich dem Protokoll des Heidelberger Verfahrens, da Simon E. dort ebenfalls als Zeuge ausgesagt hat. Auch dort behauptete E., die Kontrolle sei rein zufällig gewesen. Als der VR wissen möchte, ob E. das dort wirklich behauptet habe, streitet der Zeuge das ab: „In der Form nicht.“ Er sei vor Gericht nicht gefragt worden, ob es eine bewusste Kontrolle war. Es habe auch keine Art von Beeinflussung gegeben. Gegen ihn sei bisher auch nicht wegen uneidlicher Falschaussage ermittelt worden.

Richter Kemmner (RK) fragt nach der Zwischenzeit zwischen Kontrolle und Anzeigenbearbeitung. Der Zeuge gibt an, sie hätten Kaffee getrunken. Dann seien sie zurück nach Mannheim gefahren und hätten keine weiteren Kontrollen durchgeführt. RK fragt weiter, wie es dann zu der Aussage am Amtsgericht Heidelberg gekommen sei, man habe normale Kontrollen durchgeführt. Der Zeuge erzählt von einer pöbelnden Person am Bahnhof, deren Personalien man kontrolliert habe. „Da konnten wir in Uniform nicht vorbei“, zumal sie noch etwas Zeit gehabt hätten. Insgesamt habe man nur zwei Kontrollen an dem Tag durchgeführt. RK merkt an, dass diese Angaben nicht mit der Aussage in Heidelberg übereinstimmen würden. Der Zeuge antwortet, was er damals ausgesagt habe, könne er heute „nicht mehr einhundertprozentig sagen“.

Die Fragen der Verteidigung

Thomas N.s RA Sprafke kritisiert, dass in der Anzeige nichts von der Anweisung zur gezielten Kontrolle stünde. Der Zeuge wiederholt, für sie sei das Ganze „nichts weiter als ein alltäglicher waffenrechtlicher Verstoß“ gewesen. Der Hinweis sei „für die Abarbeitung eines Sachverhalts egal“ gewesen. Er bekomme oft auch Hinweise von Bürgern, in Mannheim fast jede Woche. Der RA fragt den Zeugen, warum er überhaupt nach Heidelberg gefahren sei. Der Zeuge gibt an, das sei im „Rahmen der Streifentätigkeit auf Anweisung“ seines Vorgesetzten Sch. geschehen.

Tony E.s RA Becker fragt nach Details zur Kontrolle von Paul-Ludwig U. Der Zeuge gibt an, dass er den Rucksack durchsucht habe. Ob und wer Paul-Ludwig U. durchsucht habe, wisse er nicht; „vielleicht meine Kollegen“. Der RA fragt zum Prozess am Amtsgericht Heidelberg, warum der Zeuge die Kontrolle laut Protokoll als reinen Zufall dargestellt habe. Der Zeuge sagt, er wisse nicht, warum das dort so stehe.

Steffen B.s RA Ried greift diesen Punkt auf und fragt den Zeugen, ob am 2. Oktober 2019 der Vorgang mit U. der einzige am Vormittag gewesen sei, den er aufgenommen habe. Der Zeuge bejaht. Sie hätten aber, so der Zeuge, eigentlich vorgehabt, Kontrollen durchzuführen. Der RA hält dem Zeugen seine Aussage am Amtsgericht Heidelberg vor: Es habe mehrfache Kontrollen gegeben, und die Kontrolle von Paul-Ludwig U. sei zufällig geschehen. Der Zeuge behauptet erneut, das sei dort falsch aufgeschrieben worden, und wiederholt: „Ich weiß auch nicht mehr hundertprozentig, was ich dort zu Protokoll gegeben habe.“

Warum wurde das LKA über Fakten informiert, die nicht im Protokoll der Kontrolle stehen?

Thorsten W.s RA Kist fragt, ob es bei der Ansprache von Paul-Ludwig U. am Bahnsteig ein Telefonat gegeben habe. Der Zeuge kann sich nicht mehr erinnern. Der RA konfrontiert ihn damit, dass es um 9.36 Uhr ein Telefonat mit dem LKA Hessen gegeben habe. Der Zeuge bleibt dabei, dass er sich nicht mehr erinnern könne.

Weiter fragt der RA, warum die Abfrage nach Paul-Ludwig U. ergeben hätte, dass dieser bisher noch nicht großartig in Erscheinung getreten sei. Der Zeuge meint, das sei so mitgeteilt worden. „Wir als Bundespolizei können nicht auf alle Daten der Länder-Polizeien zugreifen.“ Er habe nichts von den Vorstrafen von Paul-Ludwig U. gewusst.

Auch RA Kist fragt den Zeugen, warum er am Amtsgericht Heidelberg nichts von der fingierten Kontrolle gesagt habe. Der Zeuge behauptet erneut: „Für uns war es ein ganz normaler Verstoß gegen das Waffengesetz.“

Marcel W.s RA Picker fragt den Zeugen, warum sich die Akte des Amtsgericht Heidelberg nicht mit der Anhaltemeldung, die ans LKA ging, decke. Der Zeuge gibt an, dass das LKA beim Dienstgruppenleiter um die Anhaltemeldung gebeten habe. Der VR schaltet sich ein und bestätigt, dass sich die Anhaltemeldung für das LKA nur zum Teil mit der in der Akte decke. Er zitiert aus der Meldung ans LKA: „Er äußerte mehrfach, er sei ein ‚Spitzel‘ des Landeskriminalamts und solle die Waffe überführen.“ Der Zeuge gibt an, diese Information sei nur für das LKA bestimmt gewesen.

Mehrere Verteidiger werfen dem Zeugen falsche Aussagen vor

Werner S.‘ RA Siebers äußert den Verdacht, dass beim Amtsgericht etwas objektiv Falsches im Protokoll stehe. Auch er fragt danach, wie es zum Widerspruch um die angeblich zufällige Kontrolle kam. Der Zeuge möchte sich dazu nicht äußern. Wolfgang W.s RA Grassl hakt nach, warum er sich nicht äußern wolle. Der Zeuge beharrt darauf, dass er sich nicht mehr erinnern könne, warum dort „zufällig“ stehe.

Der RA fragt weiter, welche Maßnahmen zur Eigensicherung bei der Kontrolle von Paul-Ludwig U. ergriffen wurden. Der Zeuge sagt, er habe keine besonderen Maßnahmen ergriffen, obwohl er wusste, dass U. eine Schusswaffe bei sich hatte. Ihm sei Paul-Ludwig U. als ein Kleinstkrimineller beschrieben worden. Außerdem sei ihm durchgegeben worden, es gehe um ein Eigentumsdelikt. Der RA hält das für wenig glaubwürdig angesichts der Tatsache, dass das LKA eine Observation durchführte.

Wurde U. nicht festgenommen, weil das LKA es so wollte?

Der RA möchte noch wissen: „Hat Ihnen der LKA-Mann gesagt, sie sollen den Mann nach Beschlagnahmung der Waffe weiterfahren lassen?“ Der Zeuge antwortet: „Das kann ich zu einhundert Prozent nicht mehr sicher sagen.“

Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach fragt den Zeugen noch einmal nach dem genauen Ablauf der Kontrolle. Der Zeuge erzählt, er habe nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen gefragt. Paul-Ludwig U. habe mitgeteilt, er habe eine Pistole dabei. Daraufhin habe er seinen Kollegen zugerufen: „Schusswaffe!“ Er habe die Waffe an sich genommen, sich damit mehrere Meter entfernt und Trommel und CO2-Kartusche entfernt.

Weiter fragt die RAin, ob er Paul-Ludwig U. erzählt habe, wie es mit ihm weitergehe. Der Zeuge bejaht. Er habe vorgeschlagen, in den Dienstraum zu gehen, aber Paul-Ludwig U. habe weiterfahren wollen.

Markus K.s RAin Schwaben erkundigt sich, wie oft der Zeuge wegen Verstößen wegen Waffenbesitzes vor Gericht als Zeuge geladen werde. Er schätzt 10 bis 15 Mal. Dabei sei er aber noch nie gefragt worden, ob die Kontrolle auf Anweisung geschehen sei.

Dann möchte die RAin noch einmal genau hören, wie der Auftrag lautete. Der Zeuge sagt, sie sollten auf dem Bahnsteig einen gewissen U. kontrollieren, der in Besitz einer Schusswaffe sein könnte. Die RAin wundert sich darüber: Erst habe es geheißen, man habe die Waffe zufällig gefunden und sich dann um die Strafverfolgung gekümmert. Als das nicht mehr haltbar gewesen sei, wurde mit einer Gefahrenabwehr argumentiert. Doch das LKA sei für Gefahrenabwehr gar nicht zuständig.

Der Zeuge kann sich seine widersprüchlichen Aussagen selbst nicht erklären

Auf Nachfrage von Stefan K.s RA Abouzeid erklärt der Zeuge, das Treffen mit dem LKA am Bahnhof sei zufällig gewesen. Der RA hat offenbar den Verdacht, dass der Zeuge am heutigen Morgen falsch ausgesagt haben könnte. Er zitiert ihn: „Aufgrund unserer Erfahrung haben wir die Fernzüge kontrolliert.“ Im weiteren Verlauf des heutigen Tages habe der Zeuge hingegen zugegeben, dass sie gezielt auf Gleis 2 gewesen seien. Diesen Widerspruch kann sich der Zeuge nun auch nicht mehr erklären: Er wisse nicht, warum er das heute Morgen gesagt habe.

RA Mandic fragt nach dem Prozess am Amtsgericht Heidelberg. Ob er sich erinnern könne, dass Personenschützer mit im Saal gesessen hätten? Der Zeuge erinnert sich nur an den Anwalt von Paul-Ludwig U.

Der Angeklagte Frank H. fragt den Zeugen, ob er eine bewaffnete Geiselnahme für ein Kleinverbrechen halte. Der Zeuge erwidert, er habe keine Erkenntnisse über Paul-Ludwig U. gehabt.

Der Zeuge knickt ein und verweigert nun doch die Aussage

RA Sprafke kommt auf die Weigerung des Zeugen zurück, RA Siebers auf seine Frage nach der vermeintlichen Falschaussage über die angeblich zufällige Kontrolle zu antworten. Er hakt nach, ob der Zeuge damit von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe oder das nur so gesagt habe. Der Zeuge erwidert, es sei eine gezielte Kontrolle gewesen und er habe es nur so gesagt. Der RA fragt nach dem Grund, warum er das so gesagt habe. Der Zeuge antwortet: „Das kann ich Ihnen nicht sagen.“ Der RA betont, dass für den Zeugen als Beamten viel auf dem Spiel stehe. Warum er so schlingere, ob es um Geheimnisverrat gehe? Der Zeuge bestreitet das. Der RA hakt nach, ob der LKA-Beamte dazu aufgefordert habe, U. zu verheimlichen, dass die Kontrolle gezielt erfolgte. Der Zeuge antwortet: „Kann ich einhundertprozentig so nicht sagen.“

Der RA lässt die Anhaltemeldung präsentieren und fragt, wie sie zum LKA gelangte. Der Zeuge gibt an, sie sei per E-Mail auf Anweisung von Herrn K. verschickt worden. Der RA fragt, warum diese E-Mail nicht in den Akten sei. Der Zeuge gibt an, die polizeiliche Dokumentation sei auf Wunsch des LKA geschehen.

RA Siebers trägt einen Beweisantrag vor: Er fordert dazu auf, den Protokollführer und die Richterin zu laden, die am 6. Juli 2020 beim Amtsgericht Heidelberg beim Prozess mit Paul-Ludwig U. waren. Der Zeuge habe objektiv die Unwahrheit gesagt. Er fragt den Zeugen, ob er bei seiner bisherigen Aussage bleibe. Er gebe ihm jetzt die Chance, das zu korrigieren und „irgendwie aus der Scheiße rauszukommen“. Der VR stellt gegenüber dem Zeugen klar, dass die Prämisse des RA sei, dass er davon ausgehe, dass er gelogen habe. Der Zeuge erwidert, er werde sich nicht weiter äußern. Der RA fragt nach, ob er sich auf Paragraf 55 beziehe. [Aussageverweigerungsrecht in der Strafprozessordnung für Fälle, in denen sich Zeug*innen selbst oder Angehörige belasten müssten.] Der Zeuge bejaht. Daraufhin wird er entlassen.

Erklärungen der RA*innen

Marcel W.s RA Miksch spricht von „wahrscheinlich falschen Angaben“. Durch diese sei Paul-Ludwig U. in dem Glauben gelassen worden, er sei einer zufälligen Kontrolle zum Opfer gefallen. Damit habe man ein Druckmittel gegen Paul-Ludwig U. gehabt. U. habe neue Pluspunkte sammeln wollen, um den Rückschlag auszugleichen. Außerdem habe er sich selbst als Spitzel des LKA bezeichnet.

Der VR verkündet, der Senat habe einen Schriftsatz erhalten, mit dem RA Scholz seinen Mandanten U. von der Anwesenheitspflicht an einigen Hauptverhandlungstagen 2023 entbinden wolle. Man wolle diesen Antrag ablehnen, kündigt der VR an, und fragt: „Sollen wir den Prozess so bauen, dass Herr U. an seinen Kursen teilnehmen kann?“ RA Scholz stellt den Antrag zurück.

VR lockt Steffen B.: Haftentlassung für eine Aussage

Der VR teilt mit, dass sich Änderungen in fünf Aktenvermerken vom 20., 24. und 25. Oktober 2022 mit Bezug auf Steffen B. ergäben. Es gehe u.a. um Einlassungen von B., die laut RA Ried nicht als Geständnis gewertet werden können. Demnach hätten laut Steffen B. die Gespräche über Anschläge auf Moscheen nicht so gewirkt „als ob die das machen wollen“. Er habe sich gegen die Anschläge ausgesprochen. Die Waffen sollten nur dem Schutz der Familie dienen. Er habe gedacht, dass es um Flyer und Plakate gehe, und habe Geld nur für Plakate und Flyer geben wollen.

Er habe die Zahl von 50.000 Euro zur Waffenbeschaffung nur als fiktive Zahl genannt. Es entspreche nicht der Wahrheit, dass er am selben Tag noch habe nachfragen wollen. Auch habe er keine Bestellung von Waffen veranlasst.

Der VR kommentiert: Der Senat gehe davon aus, dass bei einem Geständnis dieses Jahr eine Haftentlassung in Betracht käme. Er fordert Steffen B. auf, sich darüber Gedanken zu machen.

RA Herzogenrath-Amelung: „Herr B. soll nachbessern, um Ihr Bild vom Sachverhalt zu bestätigen“

Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung kritisiert dieses Angebot. Die Botschaft sei: „Serviere uns die Version, die uns passt, dann denken wir über eine Haftentlassung nach.“ Der VR fragt empört nach, ob er den Senat der Rechtsbeugung bezichtigen wolle. Der RA streitet das ab. Der VR kommentiert, er könne das aber nur so interpretieren.

Der RA konkretisiert seinen Vorwurf: Es entstehe „der Eindruck, dass Herr B. nachbessern soll, um Ihr Bild vom Sachverhalt zu bestätigen.“ Der RA kritisiert, das sei kein normales Verfahren. Es gebe das Problem der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation. Steffen B. sei vermittelt worden, er solle „eine Liste abarbeiten, hier und da kannst Du die Liste nachbessern“. Man habe nur die Aussagen von Paul-Ludwig U. und die dem diametral entgegenstehenden Aussagen der anderen Angeklagten. Steffen B. werde weichgekocht. Offensichtlich falle B.s Verteidigern nur ein fauler Kompromiss ein. Steffen B.s RA Flintrop empört sich über diese Sätze.

prozesstage96

Prozesstag 96: Der „unbefangene Beamte“, der die freundschaftlichen Vernehmungen U.s ausbügeln sollte

Am 96. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 6. Oktober 2022 wurde der Kriminaldirektor Alexander S. (52) befragt. Er war einer von zwei Beamten, die am 16. und 17. April 2020 den Angeklagten und Dauer-Hinweisgeber Paul-Ludwig U. vernommen hatten. Der eigentlich damals im Bereich Islamismus tätige Polizist Alexander S. wurde zusammen mit einem Kollegen beauftragt, U. zu vernehmen. Die bereits durchgeführten Vernehmungen reichten der Behörde offenbar nicht aus, da die vernehmenden Beamt*innen bereits seit Monaten U.s Kontaktpersonen im LKA Baden-Württemberg gewesen waren und in ihren „unstrukturierten“ Verhören immer wieder eine recht enge, teils freundschaftlich wirkende Beziehung auffiel. Die erneute Vernehmung durch den Zeugen des heutigen Prozesstages wurde per Video aufgenommen und bereits als Beweisstück im Verfahren abgespielt. Im Prozess wurde vom Zeugen erstmals die Wortneuschöpfung „Kronbeschuldigter“ für U. erwähnt. Laut dem Zeugen stammte der Begriff vom Soko-Leiter. Das Wort ist offenbar kein feststehender juristischer Begriff. Der Zeuge bestätigte die vor Gericht bereits gezeigte Videoaufnahme und machte kleine Ergänzungen. In der zweitägigen Vernehmung hatte Paul-Ludwig U. noch einmal über das Treffen an der Hummelgautsche, das Treffen in Minden und vermeintliche oder tatsächliche Terror-Pläne ausgesagt. Insgesamt ergab dieser Prozesstag nichts Neues.

Thomas N.s Verteidiger Sprafke beantragt eine Unterbrechung, da er am 4. Oktober 2022 eine Verfügung vom Vorsitzenden Richter (VR) erhalten habe und sich mit seinem Mandanten Thomas N. beraten wolle. Der VR weist den Antrag zurück, woraufhin RA Sprafke einen Senatsbeschluss beantragt. Der VR bittet um Stellungnahmen. Oberstaatsanwältin (OStAin) Bellay beschwert sich über den Antrag des RA Sprafke: Sie halte das für ein „Kasperletheater“. Man vergeude „wieder 15 Minuten unserer Zeit“. Sie verweist darauf, dass es auch die Zeit der Inhaftierten sei: „Da sitzen Leute in Haft.“ Dieser Hinweis führt zu allgemeiner Empörung im Saal, auch bei den Angeklagten, die ihr das Eintreten für sie offenbar nicht abnehmen. Michael B.s RA Mandic lobt, dass Sprafke gegen den VR „vorgeht“. Der VR legt eine kurze Pause ein und verkündet danach, dass der Senat den Beschluss des VR bestätigt habe. Dann lässt er den Zeugen Alexander S. eintreten.

S. stellt sich als Kriminalbeamter vor und sagt, er habe eine Aussagegenehmigung. Seit September 1990 sei er Polizist. Damals habe er im mittleren Dienst angefangen. Im Jahr 1994 sei er nach Ludwigsburg gewechselt und u.a. für den Staatsschutz tätig gewesen. Ab 1998 habe er in Villingen-Schwenningen studiert. Seit 2002 arbeite er im gehobenen Dienst im Innenministerium, seit 2010 für das LKA im Bereich Terrorismus und Ausländerkriminalität. Seit August 2020 sei er Leiter der Staatsschutz-Führungsgruppe zum Thema Islamismus. Auf Nachfragen des VR gibt der Zeuge an, er habe nur zweimal mit dem Thema Rechtsterrorismus Kontakt gehabt und sei nie bei der Soko Valenz gewesen. Anfang April sei der Kollege G. auf ihn zugekommen und habe ihn gebeten, eine Videovernehmung durchzuführen.

Das LKA fand die bisherigen Vernehmungen „zu unstrukturiert“

Der VR fragt, ob es Ziel gewesen sei, jemanden ohne Vorkenntnisse dazu zu holen. Der Zeuge bejaht. Man habe die bisherigen Vernehmungen von Paul-Ludwig U. für „zu unstrukturiert“ gehalten. Er habe nur „sehr, sehr rudimentäre“ Vorkenntnisse gehabt. Er habe gewusst, dass es einen „Kronbeschuldigten“ gab, habe aber dessen Namen nicht gekannt. Zur Vorbereitung auf das Verhör hätten er und sein Kollege T. Ordner bekommen.

Der VR möchte wissen, was der Zeuge über die zeugenschutzähnliche Maßnahme bei Paul-Ludwig U. wusste. Der Zeuge gibt an, keine Details gekannt zu haben. Gefragt nach dem bei der Vernehmung verwendeten Fragenkatalog sagt der Zeuge, dieser sei von der Sachbearbeiterin S. in Abstimmung mit der GBA erstellt worden. Er habe am 16. April 2020 erstmals Kontakt mit Paul-Ludwig U. gehabt. Die zweitägige Vernehmung habe im Polizeipräsidium in Stuttgart stattgefunden. Kurz nach 9 Uhr sei ihnen Paul-Ludwig U. übergeben worden. Der Kollege T. habe U. zur Eigensicherung durchsucht. U. habe wegen der zeugenschutzähnlichen Maßnahme seine Adresse nicht genannt. Die Fragen hätten er und sein Kollege T. gestellt, wobei der Zeuge laut eigener Aussage für die Themen Hummelgautsche-Treffen und Berlin sowie Bewaffnung zuständig war. Außerdem seien im Technikraum der Kriminalhauptkommissar B. und Frau Sch. gewesen.

In der folgenden Befragung gleicht der VR Teile des Videoverhörs mit den Erinnerungen des Zeugen ab. Besonders wichtig sind gezeigte Fotokataloge und Schriftstücke, die im Video nicht immer erkennbar waren. Häufig geht es darum, ob dem Zeugen die 13er-Bildermappe [Beschuldigte] oder die 22er-Bildermappe [übrige Verdächtige] vorgelegt wurde.

Insgesamt habe er, so der der Zeuge, U. als kooperativ wahrgenommen und nicht das Gefühl gehabt, zwei Tage lang belogen worden zu sein. Viele Dinge seien schlüssig gewesen.

Befragung von Kriminaldirektor Alexander S. (52) durch die Verteidigung

Anschließend stellt die Verteidigung ihre Fragen. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung möchte wissen, was er damit meinte, dass bisherige Vernehmungen Schwächen gehabt hätten. Der Zeuge antwortet, dass U. von Vernehmungsbeamten geduzt worden sei. Der RA fragt weiter, wie Paul-Ludwig U. beim LKA tituliert worden sei, und der Zeuge antwortet mit „Kronbeschuldigter“.

Tony E.s RA Becker erkundigt sich nach dem Ordner zur Vorbereitung auf die beiden Videovernehmungen. Der Zeuge sagt, er und sein Kollege hätten einen identischen Ordner erhalten. Er habe ihn bei der Befragung im Raum bei sich gehabt. Den Ordner habe er später an den Sachbearbeiter der Inspektion 610 [gehört zur Staatsschutz-Abteilung des LKA Baden-Württemberg] zurückgegeben. Der RA fragt, warum er ausgewählt worden sei, und der Zeuge nennt Neutralitätsgründe. Man habe „unbefangene Beamte“ gesucht. Daraufhin fragt der RA, ob etwas vorgefallen sei, weswegen die vorangegangenen Beamte als befangen angesehen sein könnten. Der Zeuge sagt, so etwas sei im Vorfeld kein Thema gewesen. Außerdem erwähnt er einen Beamten aus der Soko Valenz, der bei der Vernehmung dabei gewesen sei, sich aber im Hintergrund gehalten habe.

Der „emotionale Schulterschluss“ zwischen U. und seinen LKA-Kontaktbeamten

Marcel W.s RA Picker fragt, was im Ordner gewesen sei. Der Zeuge nennt u.a. den Haftbefehl gegen Werner S. Weiter fragt der RA, was der Zeuge denn mit dem „emotionalen Schulterschluss“ in den Befragungen U.s gemeint habe. Der Zeuge erklärt, anders als seine Vorgänger hätten er und seine Kollegen keine Bindung zu Paul-Ludwig U. gehabt. Die Befragung sei formell und stringent erfolgt.

Marcel W.s zweiter Verteidiger Miksch möchte wissen, ob es in der Befragung auch um das Mitführen der Waffe in Heidelberg gegangen sei. „Nicht im Detail“, antwortet der Zeuge. Der RA zitiert Paul-Ludwig U.: „Ich habe allen Behörden gesagt, dass ich eine Waffe dabeihabe.“ Der Zeuge kommentiert, das LKA Baden-Württemberg habe dazu wohl ermittelt.

Werner S.‘ RAin Klein fragt den Zeugen, wie er sich auf die Befragung heute vorbereitet habe. Dieser erwidert, dass er einen Vermerk von Herrn T. geholt und kursorisch nochmal drüber gelesen habe.

Wortneuschöpfungen für den Ausnahmefall U.: Ein „Kronbeschuldigter“ in einer „zeugenschutzähnlichen Maßnahme“                                                                                           

Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach fragt, wann der Begriff „Kronbeschuldigter“ eingeführt worden sei. Der Zeuge sagt, dieser stamme vom Soko-Leiter L. Weiter fragt die RAin den Zeugen, wie er vor Paul-Ludwig U. als schwierigem Zeugen gewarnt worden sei. Alexander S. erklärt, dass ihm mitgeteilt worden sei, dass Paul-Ludwig U. „sehr schwierig zu vernehmen“ sei. Die RAin erkundigt sich, was dem Zeugen vom Vorleben von Paul-Ludwig U. bekannt gewesen sei. Dieser erinnert sich, dass U. 20 Jahre im Gefängnis verbracht und einen Polizisten als Geisel genommen habe. Markus K.s RAin Schwaben fragt, ob er gehört habe, dass U. in der Psychiatrie gewesen sei, was der Zeuge verneint. Außerdem möchte die RAin wissen, wie viele „Kronbeschuldigte“ dem Zeugen in seinem Leben begegnet seien. Der Zeuge sagt, bei Betäubungsmittel-Delikten habe er einige „31er“ gehabt. [In Paragraf 31 regelt das Betäubungsmittelgesetz, dass ein Täter eine mildere oder gar keine Strafe erhalten kann, wenn er aussagt.] Dabei habe er mit Beschuldigten zu tun gehabt, die bei der Polizei über ihren eigenen Tatbeitrag hinaus Angaben gemacht hätten.

Die RAin fragt weiter nach seinen Erfahrungen mit „zeugenschutzähnlichen Maßnahmen“. Der Zeuge antwortet, er habe mit Zeugenschutz- und Opferschutz-Maßnahmen zu tun gehabt. Weiter fragt die RAin, warum er nicht interveniert habe, als Paul-Ludwig U. seine Adresse nicht nannte. Der Zeuge erwidert, er habe gewusst, dass die GBA und die Soko-Leitung involviert gewesen seien.

Zeuge sieht Fehler in den Vernehmungen durch die Kolleg*innen

RA Mandic fragt, was man mit der erneuten Vernehmung U.s durch den Zeugen habe gewinnen wollen. Der Zeuge erwidert, er habe sie durchgeführt, weil er damit beauftragt gewesen sei. Der RA hakt nach, ob er sich nicht mal selbst die Frage nach dem Warum gestellt habe. Der Zeuge gibt an, ihm reiche es, „wenn mein Vorgesetzter mir den Auftrag gibt, weil es bei den bisherigen Vernehmungen Fehler gegeben hatte“. Außerdem möchte Mandic vom Zeugen wissen, ob er noch einmal mit dem Kollegen G. gesprochen habe, nachdem dieser ihn mit der Videobefragung U.s beauftragt hatte. Der Zeuge antwortet, G. habe gefragt, wie die Vernehmung gelaufen sei. Weiter fragt der RA, ob es Thema gewesen sei, dass die alten Vernehmungen zu wenig Belastendes zu einzelnen Personen hergegeben hätten. Der Zeuge verneint das. Der RA möchte nun wissen, ob der Zeuge wusste, dass U. eine zweite Waffe besessen habe. Der Zeuge erinnert sich an die eine Waffe, die sie an dem Nachmittag sichern hätten lassen. Man habe die Waffe aus dem Gewässer beschlagnahmt. [Paul-Ludwig U. hatte sie dort versenkt und der Polizei verraten, wo sie sie finden würde.] Er habe nicht gewusst, dass Paul-Ludwig U. für Waffenbesitz zu zehn Monaten Haft verurteilt worden sei. RA Mandic fragt auch, ob der Zeuge Parteimitglied sei. Er sei Mitglied der CDU, antwortet dieser.

Michael B.s RA Berthold fragt, woher der Zeugen wusste, dass bestimmte Polizeibeamte U. positiv wahrgenommen hätten. Der Zeuge antwortet, das habe U. in einer Vernehmung gesagt. Der RA zitiert aus dem Protokoll, man brauche „keine epischen Ausführungen“. Warum hier sein Kollege interveniert habe. Der Zeuge sagt, das wisse er nicht. Der RA fragt nach einem externen Berater der Soko. Der Zeuge benennt Joachim M., einen pensionierten Kollegen.

prozesstage95

Prozesstag 95: Wolfgang J. aus Aschaffenburg: Zu depressiv für rechten Terror

Am 95. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim am 4. Oktober 2022 wurde der pensionierte Polizeibeamte Dietmar H. (62) befragt. Er war einer von zwei Polizisten, die am 29. April 2019 erstmals den späteren Angeklagten und Dauer-Hinweisgeber Paul-Ludwig U. vernommen hatten. U. hatte sich bei der Polizei gemeldet, weil er Angaben über angeblich geplante Anschläge auf Moscheen machen wollte, die ein Wolfgang J. aus Aschaffenburg plane. Mit Wolfgang J. sei Paul-Ludwig U. zehn Tage zuvor über die Facebook-Gruppe „Die Unbeugsamen“ in Kontakt gekommen. Tatsächlich wurden die Ermittlungen gegen Wolfgang J. später eingestellt, u.a. weil sich zeigte, dass dieser durch eine schwere Depression offenbar kaum handlungsfähig war. Die Erzählung von geplanten Anschlägen auf Moscheen und die Ermordung von Muslimen taucht hier also bereits in Bezug auf andere Personen auf. Denselben Vorwurf erhob dann Paul-Ludwig U. später auch gegen die „Gruppe S“.

Der Zeuge stellt sich vor als Dietmar H. (62), seit dem 1. Juli 2021 Hauptkommissar im Ruhestand. Er habe im April 2019 mit dem damaligen Hinweisgeber und Beschuldigten Paul-Ludwig U. zu tun gehabt. Damals habe er am Polizeipräsidium Heilbronn im Bereich politisch motivierte Kriminalität von rechts gearbeitet. Vor seiner Versetzung nach Heilbronn habe er 30 Jahre beim BKA in Stuttgart gearbeitet.

Dietmar H. erklärt, dass er sich an der Vernehmung von Paul-Ludwig U. am 29. April 2019 beteiligt habe. Am 26. April 2019 habe sich Paul-Ludwig U. am Telefon bei der Polizei in Heilbronn gemeldet. Kollegen hätten ihn weiterverwiesen mit der Ankündigung, sie hätten jemanden, der Angaben über „Anschläge auf Moscheen“ machen wolle. Davor habe er Paul-Ludwig U. nicht gekannt. U. habe sich beklagt, dass Anschläge geplant seien und sich niemand dafür interessiere.

Paul-Ludwig U. berichtete am 29. April von 11.30 Uhr bis zum 14.15 Uhr in Heilbronn in einer Vernehmung von seinen angeblichen Beobachtungen. Der Zeuge gibt an, dass man Paul-Ludwig U. mit dem Auto von Mosbach abgeholt und zurückgefahren habe. Im Auto habe Paul-Ludwig U. seine Lebensgeschichte erzählt. Ob eine Schreibkraft die Vernehmung protokollierte, weiß der Zeuge nicht mehr.

Wolfgang J. wollte laut U. „so viele Moslemschweine wie möglich töten“

Der VR zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll: Paul-Ludwig U. habe über einen Freund, dessen Namen er hier nicht nennen wolle, Zugang zu der geschlossenen Facebook-Gruppe „Die Unbeugsamen“ mit 2.800 Mitgliedern erhalten. Der Zeuge gibt an, Paul-Ludwig U. habe von Wolfgang J. erzählt und gesagt, ihr Kontakt sei vertraulicher geworden. In Telefonaten sei Wolfgang J. konkreter geworden: Man plane Brandanschläge auf Moscheen und wolle Moslems töten. J. habe außerdem zu den islamistischen Anschlägen auf Kirchen auf Sri Lanka [Ostersonntag 2019] gesagt: „Was die können, können wir auch.“ Man wolle „beim Freitagsgebet so viele Moslemschweine wie möglich töten“. Der Zeuge gibt an, Paul-Ludwig U. sei zum Schein darauf eingegangen, um den Strafverfolgungsbehörden Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei einer Zusammenkunft im Juni sollten laut U. Ziele festgelegt werden. U. habe auch angegeben, zum Imam von Mosbach Kontakt aufgenommen zu haben.

Außerdem sei laut U. für den 1. Mai 2019 von Jonny L. eine Maifeier geplant gewesen. Paul-Ludwig U. habe daran teilnehmen wollen und man habe ihm gesagt, er gehe da nicht auf Weisung der Polizei hin.

Dietmar H. hielt U. für glaubwürdig

Der VR fragt, ob U. sagte, dass er seine Behauptungen belegen könne. Der Zeuge weiß es nicht mehr. Er habe Paul-Ludwig U. grundsätzlich für glaubhaft gehalten. Da U. so sehr gehustet habe, habe er vermutet, dass er nur noch wenige Monate zu leben habe und deswegen aussagte. Bei so einer Information wäre Nichtstun falsch gewesen. Gefragt nach U.s politischer Einstellung erklärt der Zeuge, U. habe keinen Hehl daraus gemacht, dass er mit der damaligen Asylpolitik nicht einverstanden war.

Bei der Spiegelung von U.s Handys habe es technische Schwierigkeiten mit dem Internet-Zugang gegeben. Man habe Daten aus dem Handy fotografisch gesichert, aber keine Spiegelung vorgenommen. Der Zeuge berichtet, man habe U.s Handy nicht längere Zeit einbehalten können, weil dieser es für seine Kontakte gebraucht habe.

Paul-Ludwig U. habe zu dieser Zeit laut dem Zeugen keine Erwartungen in Bezug auf seinen Status gehabt („überhaupt nicht“). Man habe aber diskutiert, ob er Zeugenschutz erhalten solle, aber er wisse nicht, wie da weiter verfahren worden sei. Die Frage sei ihnen abgenommen worden.

Wusste der Verfassungsschutz, dass U. beim LKA aussagte?

Der Zeuge berichtet, wegen der Informationen über Wolfgang J. habe er Kontakt mit dem Staatsschutz in Aschaffenburg aufgenommen. Später habe er erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg die Ermittlungen übernommen habe. Die Dienststelle dort habe um Bilder vom Handy von Paul-Ludwig U. gebeten, die man ihr am 30. April 2019 per Kurier geschickt habe. Man habe auch Informationen an eine Dienststelle in Gießen [vermutlich das ZK 10, den dortigen Staatsschutz] weitergeleitet und an das LKA „mit der Bitte um Steuerung“. Den Verfassungsschutz habe man nicht kontaktiert. Der VR zitiert aus einer Aussage von Paul-Ludwig U.: Der Verfassungsschutz habe sich bei ihm gemeldet und gefragt, warum er zur Polizei gegangen sei. Der Zeuge weiß nicht, wie diese Information an den Verfassungsschutz gelangt sein könnte.

Gefragt nach weiteren Kontakten zu Paul-Ludwig U. gibt der Zeuge an, er sei noch einmal nach Mosbach zu ihm gefahren, um dessen Handy zu spiegeln.

Die Richterin Dr. Geist fragt nach Personen, die Paul-Ludwig U. neben Jonny L. noch auf der Feier zum 1. Mai treffen wollte. Der Zeuge benennt einen Klaus E.

Befragung des pensionierten Hauptkommissar Dietmar H. durch Rechtsanwält*innen

Der Sachverständige Dr. Winckler (SV) fragt, was Paul-Ludwig U. über seine Vorgeschichte erzählt habe. Der Zeuge sagt, dass er über die Geiselnahme eines Kollegen [U. nahm 1996 bei einem Tankstellenüberfall einen Polizisten als Geisel] erzählt habe, und dass er über 20 Jahre in Haft gewesen sei. Der SV fragt, ob Paul-Ludwig U. auch seine Unterbringung in einer Psychiatrie erwähnt habe. Der Zeuge erwidert: „Uns gegenüber nicht.“ Weiter beschreibt er U. als „mitteilsam“ und als „eher offensiven Menschen“.

RA Herzogenrath-Amelung möchte wissen, wie es dazu kam, dass U.s Handy ausgelesen wurde. Der Zeuge sagt aus, das habe das BKA oder das LKA erbeten. [Allerdings hatte U. zuvor Daten vom Gerät gelöscht.]

Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach fragt den Zeugen, ob er schon einmal jemanden gehabt habe, der so lange in Haft war und auf die Polizei zugekommen sei. Der Zeuge verneint. Weiter fragt die RAin den Zeugen, ob er die interne Diskussion über Zeugenschutz an Paul-Ludwig U. gespiegelt habe. Der Zeuge möchte das nicht ausschließen, es habe aber keine Vorschläge wie einen Vertrauensperson-Status gegeben. Auf die Zurückhaltung bezüglich des Zeugenschutzes habe Paul-Ludwig U. gesagt, er gehe trotzdem hin [vermutlich zu der 1.Mai-Feier].

Das LKA konnte U. weder wegschicken noch aufhalten

Wolfgang W.s RA Grassl fragt nach den Vorteilen für Paul-Ludwig U. durch einen Zeugenschutz. Der Zeuge erklärt, er sei dann nicht so schnell auffindbar. Er sei aber bei dem Thema nicht so informiert.

Michael B.s RA Mandic fragt, wie viele Kollegen in Heilbronn in den Fall involviert gewesen seien. Der Zeuge nennt nur sich selbst und seinen Kollegen T. Der RA fragt, ob der rechte Anschlag in Christchurch [15. März 2019] oder der Anschlag auf Sri Lanka [21. April 2019] Thema auf der Dienststelle gewesen seien. Der Zeuge erwidert: „Wüsste ich nicht.“ Weiter fragt der RA, ob über die Rezeption der beiden Anschläge in der rechten Szene geredet wurde. Der Zeuge antwortet, Lagebilder erstelle das BKA.

Michael B.s zweiter RA Berthold fragt, ob der Zeuge die Geschichte von Paul-Ludwig U. nur plausibel finde, weil er die entsprechenden Kontakte nachweisen konnte. Der Zeuge antwortet, dass zumindest die Personen, die Paul-Ludwig U. benannt habe, belegbar gewesen seien. Ob auch alles andere gestimmt habe, hätten sie zu dem Zeitpunkt noch nicht feststellen können. Er habe nicht gesagt, Paul-Ludwig U. sei glaubhaft gewesen. Man hätte ihn damals aber nicht einfach wegschicken können, auch wenn sie damals nicht mit einer Ermittlung gegen eine terroristische Vereinigung gerechnet hätten. Der RA fragt, warum man U. in die Gefahr habe rennen lassen. Der Zeuge stellt eine Gegenfrage: Welche Möglichkeiten hätte er gehabt, U. aufzuhalten?

RA Scholz fragt, ob sein Mandant Paul-Ludwig U. dem Zeugen einen E-Mail-Verkehr zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und ihm vorgelegt habe. Der Zeuge verneint. Anschließend entlässt ihn der VR und fragt nach Erklärungen.

Statements der Verteidigung

Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung sagt, dass zentrale Begriffe, die zur Anklage geführt hätten – beispielsweise Anschläge auf Moscheen –  bereits in der geschilderten Vernehmung finden ließen.

RA Mandic bezeichnet die Vernehmung als unbefriedigend. Der Zeuge habe damals keine Behauptungen verifiziert. Offenbar reiche ein Anfangsverdacht aus; niemand habe Zweifel gehabt, weil es „gegen die Richtigen“ [Rechte] gegangen sei. Die zeitliche Reihenfolge sei wichtig. U. sei nach dem Anschlag in Sri Lanka in die Gruppe „Die Unbeugsamen“ eingeladen worden. Der RA möchte wissen, vom wem. Ansonsten habe U. kein Problem, Leute falsch zu beschuldigen.                                                                                                   

Als sonst niemand mehr etwas zum Zeugen zu sagen hat, zieht der VR eine kurze Bilanz vor dem 100. Prozesstag. Er mokiert sich über die Tricks im Zusammenhang mit dem „Gebührensprung“. [Das Honorar der RA*innen erhöht sich, wenn die Verhandlung länger als 14 bzw. 17 Uhr dauert. Offenbar spielt er auf Anträge oder Wortmeldungen an, die dazu dienen, den jeweiligen Prozesstag in die Länge zu ziehen, wenn er sonst kurz vor 14 oder 17 Uhr enden würde.]

Der VR fährt fort: Kernaufgabe des Senats sei das Aktenlesen. Anfangs habe die GBA dem Senat Sachakten von 100.000 Seiten vorgelegt. Inzwischen sei man bei 130.000 Seiten. „Wir fünf haben jede dieser Seiten mindestens einmal gelesen.“ Der Inhalt bestimme Sicht, Planung und Fragen. Der notwendige Umgang mit dem Prozessstoff sei „nicht unser Monopol“. „Auch andere Menschen stellen Fragen, an die wir nicht gedacht haben.“ Das dürfe man erwarten.