Beim 103. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 24. November 22 wurde der Angeklagte und Dauer-Hinweisgeber Paul-Ludwig U. von den Verteidiger*innen der anderen Angeklagten befragt. Er hatte am vorigen Prozesstag erstmals vor Gericht ausgesagt und dabei schwere Vorwürfe gegen seine LKA-Kontaktbeamten erhoben. Am heutigen Prozesstag wiederholte und bestätigte er diese auf Nachfrage. So berichtete U. erneut, der LKA-Beamte Michael K. habe gewusst, dass er als Beschuldigter eine CO2-Pistole zu dem Treffen an der Hummelgautsche bei Alfdorf im September 2019 mitnehmen wollte, und es „inoffiziell“ gebilligt. Paul-Ludwig U. gab auch an, K. habe ihm suggeriert, es sei gut, dass er Beschuldigter sei. Als solcher könne er lügen. Außerdem erzählte U., Michael K. habe ihn zu einer Falschaussage angestiftet, um zu bestätigen, dass Werner S. eine Waffe zu dem Treffen bei der Hummelgautsche mitgebracht habe. Das sei durch die Observation beobachtet worden. Paul-Ludwig U. gab in der Rückschau an, es habe Situationen gegeben, „da hab ich mich eher als LKA gefühlt als als Beschuldigter“. Besonders vom LKA-Beamten Michael K. habe er sich manipuliert gefühlt. Außerdem berichtete U., dass Michael K. immer wieder auf Absatz 7 des Paragrafen 129a StGB hingewiesen habe, der Beschuldigten in Terrorverfahren Strafnachlass ermöglicht, wenn sie gegen ihre Gruppe aussagen.
Frank H.s Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung fehlt an diesem Prozesstag. Der Vorsitzende Richter (VR) gibt bekannt, dass der RA in der kommenden Woche wieder am Prozess teilnehme.
Paul-Ludwig U. kündigt weitere Angaben an und sagt, er werde Fragen beantworten. Der VR verkündet, dass der Senat vorerst keine Fragen an U. stelle.
RA Sprafke und RA Becker bitten um Zeit für die Rücksprache mit ihren Mandaten Thomas N. und Tony E., doch die Verhandlung geht vorerst weiter.
Wie war das mit U.s CO2-Waffe beim Treffen an der Hummelgautsche?
Marcel W.s RA Picker fragt Paul-Ludwig U. nach den 400 Euro. Der Angeklagte erklärt, er habe die Summe als Ersatz für sein ALG II erhalten. Im Zeugenschutz [tatsächlich befindet er sich in einer „zeugenschutzähnlichen Maßnahme] bekomme man immer das letzte Gehalt. Er habe wöchentlich 100 Euro erhalten.
Marcel W.s Verteidiger Miksch bezieht sich auf U.s Geständnis, dass er bei dem Treffen bei der Hummelgautsche eine CO2-Pistole dabeigehabt habe. Ob ihm Michael K. gesagt habe, dass das strafbar sei? U. behauptet, K. habe ihn offiziell darüber aufgeklärt, dass das strafbar sei. Inoffiziell hingegen habe K. gesagt, er könne es verstehen, wenn U. die Waffe mitnehme, und habe U. aufgefordert, sie wenn dann im Rucksack zu transportieren. Bezüglich des Treffens am Grillplatz Hummelgautsche erzählt U., er habe gewusst, dass man observiert werde, aber nicht, wie. Nach einer Viertelstunde habe er die Waffe aus dem Rucksack genommen und sich umgehängt.
Der RA zitiert aus U.s Aussage: Michael K. habe U. gesagt, er solle sich keine Sorgen machen, Staatsanwältin Zacharias werde das Verfahren an sich ziehen. Ob er, als das nicht geschehen sei, Rücksprache gehalten habe? Paul-Ludwig U. bejaht. Ihm sei dann gesagt worden, das sei der offizielle Teil. Tatsächlich bleibe alles wie besprochen. Er solle sich keine Sorgen machen. Der RA fragt nach, ob er sich keine Sorgen machen sollte, da er Beschuldigter sei und ihm gesagt wurde, als solcher könne er „lügen bis sich die Balken biegen“. Paul-Ludwig U. erwidert, dass er vor dem ersten Kontakt zum LKA am 17. September 2019 als Zeuge geführt worden sei und dann erst als Beschuldigter. Deswegen habe er nachgefragt. Michael K. habe ihm gesagt, als Beschuldigter habe er mehr Rechte als als Zeuge, denn als Beschuldigter dürfe er lügen.
U.: „Ich habe ihn angerufen und die Falschaussage gemacht“
Wolfgang W.s RA Grassl nimmt Bezug auf eine Situation, die Paul-Ludwig U. am vorangegangenen Prozesstag geschildert hatte: Michael K. habe ihm erzählt, das LKA wisse ganz sicher, dass Werner S. an der Hummelgautsche eine Waffe dabeigehabt habe. Michael K. habe U. gebeten, diese Waffe im Verhör zu erwähnen, obwohl U. ihm gesagt habe, dass er die Waffe nicht selbst gesehen habe. Der RA möchte wissen, warum U. dem nachgekommen sei. Der Angeklagte räumt ein: „Ich habe ihn offiziell über die bekannte Nummer angerufen und habe die Falschaussage gemacht. […] Wenn ich ehrlich bin, hab ich mir da nicht einen großen Kopf gemacht.“ Als Begründung für diese Lüge nennt er „erhebliche Schlafstörungen“ und dass er damals angeschlagen gewesen sei. Er habe nicht gewusst, dass er abgehört werde. Er habe damals pro Nacht 50 bis 100 Screenshots gemacht und die wichtigsten an Michael K. geschickt.
U. war nach der Haftentlassung 2017 überfordert
Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach fordert U. auf, seine neuen Möglichkeiten nach der Haft auszuführen. Der Angeklagte erzählt von seiner Zeit nach der Haft und anschließenden Sicherungsverwahrung [1996 bis 2017]: Man komme „in eine andere Welt“. Er habe ein Handy gehabt; Facebook und Instagram seien eine neue Welt für ihn gewesen. Er sei aus der Sicherungsverwahrung vorerst in eine Einrichtung in Blankenhain gezogen und habe schnell Anschluss im Nachbarort gefunden, u.a. auf einer 1. Mai-Feier zu einem Polizisten. Er habe nur 25 Euro pro Woche erhalten und daher keine Bekannten und Verwandten besuchen können. Er habe angefangen, Bier zu trinken und sei in „alte Verhaltensweisen zurückgefallen“.
Die RAin fragt nach, ob sich seine Situation nach der Entlassung 2017 gebessert habe. U. erwidert, dass seine Lebensqualität besser geworden sei. Er habe am Anfang „von Tag zu Tag gelebt“. Zwischenzeitlich habe er eine Umschulung zum Lageristen in Aachen begonnen, aber sie aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen. Die RAin fragt noch einmal nach seinem Lebensplan. Der Angeklagte sagt, dass sei die abgebrochene Lageristen-Ausbildung gewesen. Er wolle aber auch wieder zum DAK [Bergwacht] gehen.
Paul-Ludwig U. gibt an, er habe Kontakt zu seiner Halbschwester in Haßmersheim aufgenommen. Diese habe angeboten, dass er bei ihr wohnen könne. Sie sei ein Messie gewesen. Ihre Kinder hätten ohne Bettlaken schlafen müssen. Er habe erst einmal aufgeräumt und gespült. Dann sei er zum Jugendamt gegangen und habe seine Halbschwester anonym gemeldet. Die seien vorbeigekommen und seine Schwester habe wieder mehr aufgeräumt.
U. stellt sich als gemäßigten Rechten unter Radikalen dar
Die RAin möchte wissen, wie sich sein Leben durch seine Beteiligung an den rechten Gruppen verändert hat. Der Angeklagte gibt an, er sei „nächtelang wach“ gewesen. „Ich war wie in einem Tunnel. […] Gefühlt für mich war ich 24 Stunden auf die Sache fixiert.“ Das Ganze sei zu seinem Lebensinhalt geworden. Dann möchte die RAin wissen, wie U. die politische Situation empfunden habe. U. erzählt, er sei CDU-Wähler und habe Personen wie Strauß oder selbst Kohl vermisst. Politiker mit Rückgrat. Er habe nie Bezug zu rechten Parteien gehabt. [Früher hatte er erzählt, mit der Petry-Abspaltung „Blaue Wende“ sympathisiert zu haben.] Er habe die Flüchtlingspolitik „total katastrophal“ gefunden und sei gegen den deutschen Alleingang in Europa gewesen. Die RAin fragt, ob das, was ihn gestört habe, das Motiv gewesen sei, sich „in den sozialen Medien umzutun“. Der Angeklagte erzählt von „Aluhut-Träger-Beiträgen“, die auf ihn eingeprasselt seien. Er glaube aber nicht an Erzählungen über Bill Gates und einen „Großen Austausch“. Die RAin möchte wissen, ob es bei der Maifeier auch klassische Stammtisch-Gespräche gegeben habe. Paul-Ludwig U. sagt, soweit sei das nicht entfernt gewesen von dem, was er in den sozialen Medien erlebt habe. Die ältere Generation habe das eine oder andere rausgehauen. Das seien ganz normale Leute mit Beruf und Familie gewesen. Er sei der einzige Hartz-IV-Bezieher gewesen.
U.: „Da hab ich mich eher als LKA gefühlt als als Beschuldigter“
Bezüglich der Ermittlungen gegen die anderen Angeklagten erzählt U. auf Nachfrage, dass Michael K. seine Hauptbezugsperson gewesen sei. Er habe in flapsiger Weise mal gesagt: „Für Sie beide [Michael K. und Maren S.] würde ich sterben.“ Damals habe es Situationen gegeben „da hab ich mich eher als LKA gefühlt als als Beschuldigter.“ Er habe Michael K. vertraut. Dieser habe „es ja auch geschickt gemacht“. Heute, zwei Jahre später, sei er schlauer.
Die RAin fragt noch einmal nach dem Grund, warum er die Waffe bei Werner S. bestätigt habe. Der Angeklagte gibt an, er habe gedacht das „wird schon richtig sein“. Außerdem erinnert er sich an eine Vernehmung, bei der Michael K. ihm ein Bild gezeigt und gesagt habe: „Der hat doch sicher auch eine Waffe dabeigehabt.“ Da sei ihm der Kragen geplatzt, erinnert sich U., denn das habe nicht gestimmt.
Anschließend unterbricht der VR die Verhandlung für eine knappe halbe Stunde, um der Verteidigung der anderen Angeklagten Zeit für die Rücksprache mit ihren Mandanten zu lassen.
Ein Befangenheitsantrag gegen den Richter
Danach will Michael B.s Verteidiger Mandic einen Befangenheitsantrag stellen, aber der VR erteilt ihm noch nicht das Wort, sondern lässt zuerst RAin Rueber-Unkelbach ihre restlichen Fragen stellen. Diese fragt U.: „In welcher Rolle haben Sie sich denn selber gesehen?“ Der Angeklagte gibt an, er habe sich „streckenweise“ als Ermittler gefühlt. Das sei ihm auch so suggeriert wurden. Er habe auch bestimmte Belehrungen nicht mehr ernst genommen.
Aufgrund der 24/7-Beschäftigung mit dem Thema habe er erhebliche Schlafstörungen und einen Verdacht auf Schlafapnoe gehabt, so U. Es sei zunehmend schlimmer geworden: „Je länger das ging, umso mehr Krankenhausaufenthalte und Notarzt-Aufenthalte“ habe er benötigt. Die RAin möchte wissen, warum U. ausgerechnet am 9. Februar 2020 aufhören wollte. U. erklärt das mit dem Stress und seiner angeschlagenen Gesundheit. Er habe sich damals in Gefahr gesehen. Im November 2019 sei er aus Facebook ausgetreten aus Angst, bald selbst einen Aluhut zu tragen.
U. fühlt sich getäuscht und dachte offenbar bis zuletzt, er komme in den Zeugenschutz
Bezüglich seines Umzugs in den „Zeugenschutz“ fragt die RAin nach TKÜs, in denen U. sich von verschiedenen Personen verabschiedete mit Worten wie „Es wird mich nicht mehr geben“ und „Ich bin jetzt eine andere Person“. U. kommt darauf zurück, er habe nur eine Tasche und einen Koffer mitnehmen können. Alle übrigen Unterlagen seien geschreddert worden. Er sei felsenfest davon überzeugt gewesen, in einem anderen Land eine neue Identität zu erhalten. Bei seiner Abholung habe er sich „euphorisch“ gefühlt. Die RAin fragt, inwiefern dieser Neuanfang eine Motivation für ihn gewesen sei. Der Angeklagte gibt an, er sei seit seinem 12. Lebensjahr in verschiedenen Einrichtungen gewesen. Ihm sei vorgegaukelt worden, für ihn fange ein neuer Abschnitt an. Er wäre aber damals „fürs LKA nicht über Leichen gegangen.“
Markus K.s RAin Schwaben kommt zurück auf die angebliche Waffe von Werner S. an der Hummelgautsche. Sie möchte wissen, ob U. sicher wusste, ob S. sie dabei hatte. U. erwidert, er könne das nicht sagen; er habe sich auf die LKA-Angabe verlassen.
U. und die Verteidigung wundern sich: Der Senat stellt U. keine Fragen
RA Mandic fragt nach dem Beinahe-Kontakt mit Beamten bei einem rechten Aufmarsch in Mönchengladbach vom 8. September 2019, als er laut seiner Erzählung am 101. Prozesstag eine Schusswaffe im Rucksack hatte und trotz Kontrollposten nicht kontrolliert wurde. Der RA erkundigt sich, welche Schlüsse U. daraus gezogen habe. U. erwidert, er sei sicher, dass Gießen [der dortige Staatsschutz] etwas gesagt haben müsse [seine Hände im Spiel hatte].
Dann kommt der RA auf den Waffenfund am Heidelberger Hauptbahnhof zu sprechen: Was U. getan hätte, hätte er damals schon gewusst, dass es eine fingierte Zufallskontrolle war, die auf Anweisung des LKA durchgeführt wurde. U. antwortet, er hätte dann seine Tätigkeit abgebrochen mit den Worten: „Leck mich am Arsch!“.
Abschließend erkundigt sich der RA, was U. denke, warum der Senat ihm keine Fragen stelle. Der Angeklagte gibt an, er sei verwundert darüber.
So lief die „zeugenschutzähnliche Maßnahme“
RA Picker interessiert sich für die Formalia zum „Zeugenschutz“. U. gibt an, er habe am 13. Februar 2020 eine Geheimhaltungserklärung unterschrieben. Danach sei er noch dreimal vernommen worden. Der RA fragt, ob er den Eindruck gehabt habe, dass der Zeugenschutz vom Inhalt seiner Aussagen abhängig gewesen sei. U. verneint das: Das sei strikt getrennt gewesen, Michael K. habe keinerlei Einfluss darauf gehabt. Die Zusicherungen von Personenschutz seien eins zu eins eingehalten worden, im Gegensatz zu denen von Michael K.
U. erwähnt den am Personenschutz beteiligten, mittlerweile verstorbenen Polizisten S., den er einmal gefragt habe: „Warum tun Sie das für mich?“ S. habe geantwortet, U. habe viel für das LKA getan. „Wir möchten Ihnen etwas zurückgeben.“ Ihr Ziel sei es, U. „ein Leben in geordneten Bahnen zu ermöglichen“.
RA Grassl fragt nach den 400 Euro, die Paul-Ludwig U. monatlich erhalten habe. Der Angeklagte gibt an, er habe wöchentlich 100 Euro von den Beamten S. und H. erhalten. Dann seien sie damit einkaufen gegangen. Einmal habe er auch 250 Euro Bekleidungszuschuss bekommen. Ebenso habe er Ende April oder im Mai 2020 eine Zahnbehandlung bekommen, nachdem er Schmerzen gehabt habe. Als er einen festen Wohnsitz bekam, habe der Personenschutz keine seiner Ausgaben mehr übernommen.
U. verzichtet auf Personenschutz
Der RA fragt auch nach einer Reportage, die der WDR über U.s Entlassung aus dem Maßregelvollzug drehte. U. erzählt, er habe sich damals an den WDR gewandt, als Prof. Kröber sein Gutachten erstellt hatte. [Anders als mehrere Gutachten zuvor wurde U. von Kröber bescheinigt, dass er weder krank noch gefährlich sei. In Folge kam er nach insgesamt 21 Jahren frei.] U. merkt an, er habe damals erlaubt, dass man seinen vollen Namen verwendet. Heute würde er das nicht mehr machen. Er sei verwundert, wie der Journalist Franz Feyder [„Stuttgarter Nachrichten“] an seine Informationen komme, u.a. aus den Akten. U. kommt zurück auf das Thema Personenschutz: Er habe darauf verzichtet, weil er keinen Sinn mehr darin gesehen habe, „aber nicht, weil ich besoffen aus irgendwelchen Kneipen gezogen wurde“.
Der RA fragt nach, ob Michael K. auch in Bezug auf den Prozess am Oberlandesgericht [wegen der beschlagnahmten CO2-Waffe] gesagt habe, er müsse sich keine Sorgen machen. U. erwidert, dass Michael K. auf Absatz 7 des Paragrafen 129 a StGB verwiesen habe. Das habe er nur beim ersten Mal gesagt, die drei weiteren Male habe er „bei kritischen Fragen oder wenn ich mich aufgeregt habe, auf den Absatz 7 getippt“. Ob er dachte, dass der GBA Michael K. dazu angewiesen hätte, möchte der RA wissen. U. antwortet, dass ihm vermittelt worden sei, dass alles mit Oberstaatsanwältin Zacharias eins zu eins abgesprochen werde.
Steffen B.s Verteidiger Ried fragt den Angeklagten, ob er am 7. Februar 2022, dem Tag vor dem Treffen in Minden, aufgeregt gewesen sei. U. bestätigt das: „Wer in der Situation nicht aufgeregt ist, ist ein Psychopath.“ Er habe aber gut geschlafen, weil er „ziemlich abgefüllt“ gewesen sei.
„Arschloch“: U. beleidigt den LKAler K.
Steffen B.s Verteidiger Flintrop interessiert sich für U.s Gefühle, als die Verteidigung Michael K. fragte, ob ein Fürsorgeverhältnis bestanden habe. U. betitelt K. daraufhin als „Arschloch“. Im November 2019 habe K. gesagt: „So langsam brauchen wir Ergebnisse.“ Der RA fragt weiter, was U.s Erinnerung nach bei dem Treffen am 14. Oktober [2019?] mit Michael K. besprochen worden sei. U. erzählt, K. habe ihm versichert: „Machen Sie sich keine Sorgen. Es läuft alles wie besprochen.“
RA Sprafke fragt, wie mit U.s Handy umgegangen wird. Paul-Ludwig U. habe der Auswertung zugestimmt. Der VR kann es noch nicht sagen.
RA Flintrop teilt zum Antrag von Steffen B.s Ehefrau vom 14. November 2022 mit, dass sein Mandant einverstanden sei. [Vermutlich geht es um die Bitte, im Verfahren neben ihrem Mann sitzen zu dürfen, der mittlerweile als Freigänger zum Prozess kommt.]
Erneut Streit zwischen dem VR und RA Mandic
Nun erteilt der VR RA Mandic das lang ersehnte Wort. Dieser empört sich, dass der VR gesagt habe, dass er keine Fragen an Paul-Ludwig U. habe. Das sei ein „ungeheuerlicher Vorgang“. Man habe hier einen Kronbeschuldigten/Angeklagten sitzen. U.s Aussagen würden Fragen offenlassen. Man habe bis jetzt Aussagen gehört, „von denen wir jetzt wissen, dass sie nicht stimmen“. Paul-Ludwig U. sei „ziemlich sicher angestiftet“ worden, „eine falsche Aussage zu machen“. Er sei ein geführter und hinters Licht geführter Kronbeschuldigter/Angeklagter. Neutrale Richter müssten jetzt in die Befragung einsteigen. Offenbar wolle man aber den Schaden begrenzen. Das sei eine eklatante Verletzung des Aufklärungsgrundsatzes oder Unmittelbargrundsatzes. Der Senat habe sein Urteil offenbar schon geschrieben. Sein Mandant Michael B. lehne sämtliche Richter ab.