Prozesstag 89: U.s falsche Anschuldigungen gegen eine weitere „rechte Terrorgruppe“

Am 89. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 13. September 2022 wurde Kriminalhauptkommissar Jürgen H. (32) vom Staatsschutz in Würzburg befragt. Er hatte am 24. Juli 2019 den Angeklagten Paul-Ludwig U. vernommen. U. hatte als freiwilliger Hinweisgeber der Polizei in Heilbronn von einer rechten Gruppierung erzählt und die Behörden vor Wolfgang J., den er dieser Gruppierung zurechnete, und vor Jonny L. aus Gießen gewarnt. U. beschrieb die Gruppierung als „definitiv gewaltbereit“. Mehrere Personen hätten Brandanschläge auf Moscheen und die Tötung von „Gefährdern“ geplant, um bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen. In der Folge wurde Wolfgang J. überwacht. Eine spätere Hausdurchsuchung ergab aber, dass Wolfgang J. schwer depressiv und infolgedessen inaktiv war. Ein von Paul-Ludwig U. erwähntes Treffen am 1. Mai 2019 entpuppte sich als Familien-Grillen.

Der Zeuge Jürgen H. (32) stellt sich vor. Er arbeite als Kriminalhauptkommissar beim Staatsschutz in der Kriminalinspektion Z Unterfranken in Würzburg. Seit 2010 sei er Polizeibeamter. Nach drei Jahren Studium habe er bei der Polizei zwischen Streifendienst und Kripo hin- und hergewechselt. Er habe in München beim Staatsschutz mit dem Schwerpunkt „Rechtsextremismus“ gearbeitet und beschäftige sich seit 2019 in Unterfranken mit dem Thema Islamismus. Er sei zuständig für die Fallbearbeitung und Gefahrenabwehrmaßnahmen.

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt, wie es zu der Vernehmung von Paul-Ludwig U. am 24. Juni 2019 gekommen sei. Der Zeuge erzählt von einem anderen Verhör mit U. in Heilbronn, wo dieser den angeblich in Aschaffenburg aktiven Wolfgang J. erwähnt habe. Bis dahin habe der Name Wolfgang J. ihnen beim Staatsschutz nichts gesagt. Im Laufe der Ermittlungen habe sich herausgestellt, dass J. nicht mehr Teil der von U. beschriebenen Gruppe gewesen sei und sich mit ihr zerstritten habe. Diese Gruppe habe sich laut U. aus der Facebook-Gruppe „Die Unbeugsamen“ gebildet. U. habe gesagt, er sei dafür von Wolfgang J. angesprochen worden.

Der VR fragt, warum damals in Bayern die Staatsanwaltschaft München beteiligt gewesen sei, in Baden-Württemberg hingegen keine Staatsanwaltschaft. Der Zeuge sagt, das wisse er nicht.

Der Zeuge hielt Paul-Ludwig U. für „sehr nett“ und „angenehm“

Vor der Vernehmung habe er, so der Zeuge, mit Paul-Ludwig U. mehrmals telefoniert. U. habe angeboten, vorbeizukommen, und sei „sehr motiviert“ gewesen. Man habe U. dann am Hauptbahnhof Würzburg mit dem Auto abgeholt und ihn bei der Kripo Würzburg vernommen. Anwesend seien er, Paul-Ludwig U. und sein Chef Ba. gewesen. Die Fragen in der Vernehmung seien von ihm und seinem Chef gestellt worden. Protokolliert, hauptsächlich wörtlich, habe sein Chef. Die Vernehmung habe von 12.17 bis 15.42 Uhr gedauert, unterbrochen von mindestens zwei Raucherpausen. In diesen habe Paul-Ludwig U. über seine Haftbedingungen gesprochen. Im Gespräch sei U. „sehr nett“ gewesen, durchgehend kooperativ, „freundlich“ und „ein angenehmer Zeitgenosse“. Er habe „von sich selbst getrieben“ gewirkt. Er habe U. als der Typ „besorgter Bürger“ eingeschätzt. Es sei ihm auch um Aufmerksamkeit gegangen. Man habe ihn immer wieder etwas bremsen müssen. Er sei motiviert gewesen und habe etwas Gutes tun oder wiedergutmachen wollen. Der Zeuge sagt, er habe U. durchgängig geglaubt. Sein Chef sei da etwas kritischer gegenüber eingestellt gewesen.

Der VR fragt, wie eine bestimmte Passage im Vernehmungsprotokoll zustande gekommen sei: „Herr U. ist von keiner Behörde beauftragt.“ Der Zeuge erklärt, es habe Gespräche zwischen dem Staatsschutz, der Staatsanwaltschaft und den Behörden in Heilbronn gegeben. Man habe festgelegt, dass U. keinen Auftrag habe.

Paul-Ludwig U. löschte Daten von seinem Handy, bevor er es der Polizei gab

Bei der Vernehmung hätten sie U.s Handy ausgelesen, um dessen Aussagen zu stützen. U. habe das Gerät sofort übergeben. Allerdings sei die Kommunikation mit Wolfgang J. gelöscht gewesen – laut U., da das Handy alt und der Speicher voll gewesen sei. Man habe vom Handy nur Screenshots von Gruppenchats ausgewertet.

Da U. damals noch nicht lange auf freiem Fuß war, habe er – so der Zeuge – die sozialen Medien nicht richtig einschätzen können, habe dort viel „für bare Münze genommen“. U. sei ängstlich gewesen, er könnte mit seiner Warnung vor den Gruppen schon zu spät sein. Der Zeuge erwähnt außerdem, Paul-Ludwig U. habe geplant, eine Pommesbude o.ä. aufzumachen.

Der Zeuge erinnert sich, dass U. laut dessen Aussage über einen Freund in die Facebook-Gruppe „Die Unbeugsamen“ gekommen sei. Er habe dort Beiträge geliked. Man habe ihn dann darauf hingewiesen, dass er sich auch strafbar mache, wenn er strafbare Inhalte liken würde.  In der Gruppe habe U. dessen Aussage zufolge seine Vita preisgegeben und sei damit gut angekommen. Wolfgang J. habe ihn dann angeschrieben. J. habe angedeutet, er wolle aktiver werden mit Aktionen gegen Flüchtlinge, „wie in Neuseeland“, um es „heimzuzahlen“. Man könne auch die 2.000 [islamistischen] Gefährder in Deutschland umbringen, um den Behörden zu helfen. Weiter sei die Rede gewesen von Anschlägen auf Moscheen oder Freitagsgebete. In diesem Zusammenhang sei das Wort Molotowcocktail gefallen. Ziel seien bürgerkriegsähnliche Zustände gewesen. Der VR zitiert, Ziel sei, das „System zu stürzen“.

„Ich identifiziere mich nicht mit dieser hardcore-rechten Richtung“

Der VR fragt den Zeuge, wie er Paul-Ludwig U. einschätzen würde. Ob dieser sich von Anfang an als Detektiv gesehen habe oder ob er wirklich Kritik gegenüber der Flüchtlingspolitik gehabt habe. Der Zeuge meint, Paul-Ludwig U. sei wegen seiner Kritik reingerutscht. Später zitiert der VR Paul-Ludwig U.: „Ich identifiziere mich nicht mit dieser hardcore-rechten Richtung“.

In der Staatsschutz-Behörde sei bekannt gewesen, so der Zeuge, dass U. schon einmal jemanden an die Polizei gemeldet habe: Er habe in Rheinland-Pfalz jemanden wegen Kinderpornografie angezeigt. Das habe ein Beamter vor Ort bestätigt. Dieser habe gesagt, Paul-Ludwig U. schmücke seine Geschichten zwar aus, aber es habe alles gestimmt.

Der VR fragt nach Treffen, von denen Paul-Ludwig U. erzählt habe. Der Zeuge berichtet, Paul-Ludwig U. habe von einem Treffen am 1. Mai in Hungen [Landkreis Gießen] gesprochen. Seine Kollegen hätten das Treffen kontrolliert. Es seien vor allem Familien mit Kindern da gewesen. Außerdem habe U. erzählt, die Gruppe habe sich für den 4. Mai 2019 in Kandel [wo damals Demonstrationen von Rechten, Rassist*innen und Reichsbürger*innen stattfanden] sowie zu einem Treffen bei Jonny L. am 2. Juni 2019 verabredet.

Wolfgang J.: Zu depressiv für die Taten, die U. ihm vorwarf

Der Zeuge sagt, man habe Wolfgang J. observiert wegen der Gefahr von Anschlägen, aber er habe nie das Haus verlassen. Diese Sorge habe sich nicht erhärtet: Eine Hausdurchsuchung bei Wolfgang J. habe ergeben, dass dieser schwer depressiv gewesen sei. Man habe verschimmelte Essensreste gefunden. J. habe noch nicht einmal seine Zeitung aus dem Briefkasten geholt. Später sagt der Zeuge, dass Wolfgang J. keine Straftaten hätte begehen können. Er sei absolut überfordert gewesen mit seinem Leben. Wolfgang J. habe sich vom Staat zu wenig unterstützt gefühlt und habe sich aus Neid heraus rassistisch im Internet geäußert. Man habe gegen ihn wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt.

Zur Kommunikation der von U. gemeldeten Gruppe führt der Zeuge aus, diese habe sich auf Facebook-, WhatsApp- und Telegram-Gruppen abgespielt. Sie hätten die Namen „Die Unbeugsamen“, „Die Unbeugsamen 2“, „Support 81“ „Gelbwesten Deutschland“, „Deutsches Herz“, „Germanischer Geist“ und „Division Unbeugsam“ getragen. Aus einigen dieser Chats sei U. wieder ausgetreten. U. habe gesagt, er habe zwei bis drei Facebook-Accounts gehabt.

Paul-Ludwig U. und die AfD

Dann wendet sich der Zeuge den Mitgliedern der von U. beschriebenen Gruppe zu. U. habe erst Kontakt zu Wolfgang J. gehabt und später zu Jonny L. Wolfgang J. und Jonny L. hätten sich zerstritten. U. habe Jonny L. und Wolfgang J. als „definitiv gewaltbereit“ beschrieben, doch diese Einschätzung habe sich nur auf die Kontakte via Social Media gestützt. Der VR zitiert U. aus der Vernehmung: Die Gruppe sei eine unorganisierte Sache, aber alle seien miteinander vernetzt.

Über L. habe U. außerdem erzählt, er wohne in Hessen, sei Mitglied in einem Bikerclub, habe Waffen und sei eine der führenden Personen in der Gruppe. Zu Marion G. habe er gesagt, dass diese aus dem Raum Nürnberg oder Fürth komme. Der VR fragt ob Paul-Ludwig U. selbst politisch aktiv gewesen sei. Der Zeuge antwortet, U. habe gesagt, er sei Mitglied der „Blauen Partei“ [initiiert 2017 von der aus der AfD ausgeschiedenen Frauke Petry, 2019 aufgelöst].

Der VR fragt, was Paul-Ludwig U. zu den Personen Pe. und Di. gesagt habe. Der Zeuge erinnert sich, das seien Polizisten, zu denen U. Kontakt gehabt habe. Pe. sei in der AfD aktiv und Di. einmal U.s Geisel gewesen. Mit Di. habe U. eine Aussprache gehabt. [Hier geht es um eine bewaffnete Geiselnahme, die U. 1996 bei einem Tankstellenüberfall beging. U.s Erzählung zufolge entstand später ein längerer Austausch mit Di., durch den er seinen Hass auf die Polizei ablegen konnte.]

Der Zeuge kommt auf das Ende der Vernehmung zu sprechen: Man habe das elfseitige Protokoll ausgedruckt; U. habe jedes Blatt unterschrieben. Anschließend habe man die Ergebnisse an den Verfassungsschutz Bayern sowie die Staatsanwaltschaft und den Staatsschutz in Hessen weitergeleitet. Nach der Vernehmung habe ein Kollege noch mehrmals mit U. telefoniert.

U.: „Quietschfidel“, wenn auch mit Konzentrationsproblemen

Der VR spricht ein abgehörtes Telefonat vom 6. November 2019 an. Darin sagte Paul-Ludwig U., er sei mit dem LKA dran und es sei ein Zeugenschutz geplant. Später habe Paul-Ludwig U. noch eine Notfallliste für den Fall eines Umsturzes an die Polizei in Würzburg weitergeleitet                                                       .

Da der VR keine weiteren Fragen hat, übernimmt Richter Mangold und möchte wissen, ob U.s Geisteszustand Thema gewesen sei. Der Zeuge bezeichnet U. als „quietschfidel“. Der VR schaltet sich ein: Laut Vernehmungsprotokoll habe U. Konzentrationsstörungen gehabt. Der Zeuge erinnert sich, glaubt aber, dass diese die Vernehmung nicht beeinträchtigt hätten.

Oberstaatsanwältin Bellay fragt den Zeugen, ob er sich erinnern könne, ob U. etwas von einem Kontakt zu einer Moscheegemeinde erzählt habe. Der Zeuge erinnert sich: U. habe wegen der Pläne der Angeklagten Kontakt zu einem Hodscha bei der DITIB-Gemeinde in Mosbach gehabt. Dieser wollte laut U. die Information [dass Anschläge auf Moscheen geplant würden] an ein türkisches Konsulat weiterleiten.

Die Fragen der Verteidigung

Frank H.s Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung möchte noch einmal hören, was U. über Absichten und Pläne von Wolfgang J. berichtet habe. Der Zeuge erinnert sich an U.s Bericht, dass mehrere Personen geplant hätten, Brandanschläge auf Moscheen zu begehen und „Gefährder“ zu töten. Ziel seien angeblich bürgerkriegsähnliche Zustände gewesen. Der RA ergänzt: „oder auch eine Hinrichtung eines bekannten salafistischen Gefährders.“ Der RA fragt, ob man die Gefahr der Gruppe für real gehalten habe. Der Zeuge bejaht.

Der RA fragt den Zeugen, ob dieser ihm zustimme, dass die Ermittlungen nichts ergeben hätten, also dass es keine Gruppe gegeben hätte. Der Zeuge erwidert, das sei zu diesem Zeitpunkt in Bayern tatsächlich so gewesen. Es habe keine Struktur oder ein gruppenähnliches Verhalten festgestellt werden können.

Thorsten W.s RA Hörtling fragt nach den Ermittlungen gegen Wolfgang J. Der Zeuge berichtet, dass diese ein Jahr bis 2020 angedauert und null Informationen gebracht hätten.

Das LKA prüfte manche von U.s Behauptungen nicht

Marcel W.s RA Picker fragt, ob in den ausgelesenen Daten von U.s Handy auch eine Kommunikation zwischen U. und dem Verfassungsschutz gewesen sei. Der Zeuge antwortet, er wisse es nicht. Weiter fragt der RA, ob die von U. behauptete Mitgliedschaft in der „Blauen Partei“ oder seine Behauptung, Vorträge vor Jugendlichen gehalten zu haben, überprüft worden sei. Der Zeuge verneint. Zuletzt fragt der RA, ob der Zeuge den Eindruck gehabt hätte, dass U. sich eine Situation herbeiwünschte, um seine Schuld abzuarbeiten. Der Zeuge verneint. U.s Angaben hätten Gehalt gehabt.

Marcel W.s zweiter Verteidiger RA Miksch fragt, ob Wolfgang J. Angaben gemacht habe. Der Zeuge bejaht: J. habe auf der Wache ausgesagt. Er habe sich vom Staat links liegen gelassen gefühlt. Vorwürfe in Bezug auf Anschlagspläne habe er von sich gewiesen.

Auch Werner S.‘ RA Siebers fragt den Zeugen, ob er Details aus der Aussage von Paul-Ludwig U. überprüft habe. Der Zeuge gibt an, dass er dessen Namen gegoogelt habe, aber „mehr nicht“.

Wolfgang W.s RA Grassl fragt, woher der Zeuge das mit der Kinderpornografie gewusst habe. Der Zeuge gibt an, sein stellvertretender Chef Wi. habe sich da kundig gemacht.

Michael B.s RA Mandic fragt, woher Paul-Ludwig U. von den angeblichen Plänen der Gruppe um Wolfgang J. erfahren habe. Der Zeuge erklärt, U. habe gesagt, Wolfgang J. habe ihm davon erzählt.

RA Scholz möchte wissen, ob auf dem Handy seines Mandanten U. E-Mails mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz gewesen seien. Der Zeuge sagt, das wisse er nicht mehr.

Anschließend wird der Zeuge entlassen, und der VR fragt nach Statements.

Moscheen angreifen, Muslime töten, Bürgerkrieg – alles heiße Luft?

RA Herzogenrath-Amelung sagt, die Vernehmung des Zeugen sei wichtig gewesen in Bezug auf die Glaubwürdigkeit von Paul-Ludwig U. Er sehe zwei Behauptungen von U. in der Vernehmung skeptisch: dessen Mitgliedschaft in der „Blauen Partei“ und dessen angebliche Auftritte vor Jugendlichen. U.s Unterstellungen gegen Wolfgang J. sei „dasselbe Gebräu“ wie bei der „Gruppe S“: Moscheen angreifen, Muslime töten, Bürgerkrieg. Es habe sich alles als heiße Luft erwiesen.

Tony E.s RA Becker weist auf eine „erschreckende Parallele“ bei den Vorwürfen gegen die beiden Gruppierungen. Wenn Wolfgang J. nicht depressiv oder zerstritten gewesen wäre, würden er und Jonny L. hier ebenfalls als Angeklagte sitzen.

RA Miksch hält es für einen riesigen und damit auffälligen Zufall, dass ein Mitglied von mehreren Chatgruppen zweimal auf Gruppen mit solchen Planungen getroffen sei.

RA Mandic findet die Vernehmung „ziemlich frustrierend“

RA Mandic beschreibt die Vernehmung als „ziemlich frustrierend“. Interessant sei der Teil über U.s Glaubwürdigkeit gewesen: Der Zeuge habe U. nur deswegen geglaubt, da er U. nett gefunden habe. U.s Aussagen seien in eine Zeit gefallen, in der sich die Interessen von U. und dem Staat „überschnitten“ hätten. Paul-Ludwig U. habe es schon geschafft, sich durch Eigeninitiative aus der Sicherungsverwahrung herauszuboxen. Das damals größte Thema sei der „Kampf gegen rechts“ gewesen.

Es fehle der Blick auf die krassen Parallelen zwischen den beiden Gruppen. Laut U. sei sowohl in der Gruppe um Werner S. als auch in der um Wolfgang J. gefragt worden, wer aktiv werden wolle. Es sei in beiden Fällen um eine „Gruppierung“ gegangen. Auch die Schilderungen der Planungen seien ähnlich. U. habe in Minden als einziger Moscheen als Ziele vorgeschlagen.

RA Picker möchte Frauke Petry als Zeugin hören

Als niemand mehr etwas zum Zeugen zu sagen hat, informiert der VR kurz über die Ladung des Zeugen Li. [Li. saß gemeinsam mit Werner S. in Haft und warnte Gefängnismitarbeiter, er sei von Werner S. gebeten worden, einen Auftragsmord an Paul-Ludwig U. zu begehen.] Der VR erklärt, der Senat habe sich bemüht, Li. zu laden, der in Italien lebe. Li. wolle nicht kommen, sei aber zu einer Videovernehmung bereit. Diese werde am kommenden Sitzungstag mit Dolmetschern stattfinden.

Anschließend geht der VR kurz auf den Vorwurf von RA Mandic vom vergangenen Prozesstag ein, der VR habe ihn in der Zeugenbefragung unterbrochen und damit die Rechte seines Mandanten Michael B. beschnitten. Der Senat weist das als unzulässig zurück. RA Mandic wiederholt seinen Vorwurf, er sei wiederholt unterbrochen worden.

RA Picker beantragt, Frauke Petry zu laden, um zu beweisen, dass Paul-Ludwig U. nie Mitglied der „Blauen Partei“ gewesen sei. Damit möchte er zeigen, dass U. unrichtige Angaben gemacht habe. Außerdem regt der RA an, U.s Handydaten herbeizuziehen. Mehrere RA*innen schließen sich an.

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