Zum 81. Prozesstag am 26. Juli 2022 gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim waren zwei Zeugen geladen: Marco Ö. (41) aus Alfdorf, ein Teilnehmer am Hummelgautsche-Treffen im September 2019, und der Kriminalhauptkommissar Michael K. aus Stuttgart. Michael K. ist LKA-Beamter beim Staatsschutz in Stuttgart und war mit einer Kollegin Ansprechpartner des Angeklagten Paul-Ludwig U. Dieser wurde zwar offiziell als Beschuldigter geführt, fungierte aber über Monate hinweg als Hinweisgeber der Polizei. Während Marco Ö. die Aussage verweigerte, wurde die Befragung von Michael K. fortgesetzt. Er konnte sich in seiner Befragung angeblich an vieles nicht erinnern, u.a. nicht an einzelne Soko-Sitzungen, und blieb sehr unkonkret. Immer wieder berief er auf seine „beschränkte Aussagegenehmigung“, insbesondere um keine detaillierten Aussagen zur Überwachung der Treffen der „Gruppe S“ machen zu müssen. Trotzdem erwähnte er, dass die Innenräume mehrerer Fahrzeuge der Minden-Teilnehmer abgehört wurden.
Der Zeuge Marco Robert Ö. (41), technischer Angestellter aus Alfdorf, nahm, so der Vorsitzende Richter (VR), am Hummelgautsche-Treffen am 28. September 2019 teil. Deswegen habe er das Recht, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten. Davon macht der Zeuge Gebrauch.
Nach einer längeren Pause, verursacht durch gesundheitliche Probleme des Angeklagten Steffen B., die bereits den Auftakt dieses Prozesstages verzögert haben, geht die Verhandlung weiter. Der VR gibt bekannt, am 13. Juli 2022 mit Michael K. telefoniert zu haben, um die Aussagegenehmigung zu besprechen. Danach habe er den LKA-Präsidenten angerufen und eine weitreichendere Aussagegenehmigung erreicht.
Es beginnt die Befragung von Michael K. [Offenbar wurde diese bereits beim leider nicht protokollierten 79. Prozesstag gestartet.] Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben fragt den Zeugen u.a. nach der Überwachung des Treffens in Minden am 8. Februar 2020 und will wissen, ob auch Beamte des Verfassungsschutz beteiligt gewesen seien. Michael K. erwidert, das sei ihm „nicht bekannt“. RAin Schwaben kommt darauf zu sprechen, dass der Senat Schwierigkeiten gehabt hätte, Thorsten K. zu kontaktieren, da dessen Adresse nur schwer zu ermitteln gewesen sei. Ob das Michael K. auch bei anderen Zeugen begegnet sei? [Die Frage zielt wohl auf eventuelle weitere V-Personen.] Dem Zeuge ist nichts derartiges erinnerlich.
Weitere Fragen von RAin Schwaben zielen auf den Entschluss zur Hausdurchsuchung am 14. Februar 2020 ab. Beschlossen worden sei die Durchsuchung am 12. Februar, die Maßnahme sei aber schon zuvor angeregt worden, so der Zeuge. Es habe interne Gespräche gegeben. Der Leiter der polizeilichen Sonderkommission sei daran beteiligt gewesen.
Die RAin fragt zudem nach den Inhalten der Vernehmung von Paul-Ludwig U. am 9. Februar 2020. Der Zeuge antwortet, er habe von dem Plan erfahren, Waffen in Tschechien zu beschaffen, dass man Moscheen angreifen wolle und dass Geldzusagen gemacht worden seien.
Zeuge: U. hat „Dinge schnell für bare Münze genommen“
Das LKA in Mittelhessen [mit dem U. ebenfalls wegen Ermittlungen gegen die rechte Szene in Kontakt stand, hier allerdings im Zusammenhang mit der Gruppe ESLR um Johnny L. aus Gießen] habe er, so Michael K, nur wegen der Aussagen von Paul-Ludwig U. kontaktiert. Es sei um die Frage gegangen, ob die Informationen von U. wertig seien. Man habe keine Aussage von Paul-Ludwig U. in Abrede gestellt. Aber U. habe „Dinge schnell für bare Münze genommen“.
Ein weiteres Thema in der Befragung ist die fingierte Zufallskontrolle von Paul-Ludwig U. in Heidelberg durch die Bundespolizei am 2. Oktober 2019, um bei dessen CO2-Waffe sicherzustellen. Michael K. gibt an, dass man aus der TKÜ gewusst habe, dass Paul-Ludwig U. die Waffe mitnehmen und „einem Herrn in Gießen übergeben wollte“. Die Frage, ob es Anweisungen gegeben hätte, Paul-Ludwig U. nicht festzunehmen, verneint Michael K. [Und das, obwohl Paul-Ludwig U. ein mehrfach vorbestrafter Geiselnehmer ist und die beschlagnahmte Schusswaffe ohne Erlaubnis während seiner offenen Bewährung mit sich führte.] Auf die Frage „Wollten Sie denn, dass Herr U. auf freiem Fuß bleibt?“, antwortet der Zeuge, dass die Bundespolizei eigenverantwortlich agiert habe.
RAin Schwaben fragt weiter, wie oft Michael K. und seine Kolleg*innen Paul-Ludwig U. zur Vernehmung mitgenommen hätten. [Offenbar will sie auf ein näheres Verhältnis der LKA-Beamten zu U. hinaus.] Der Zeuge gibt an, das sei bei den Vernehmungen in Heilbronn geschehen.
Angebliche Erinnerungslücken des Zeugen über sein Verhältnis zu U.
Bei seinen Antworten auf viele Fragen bleibt Michael K. vage. Etwa bei der Frage, wie oft Paul-Ludwig U. ihn angerufen habe. Das könne er nicht mehr sagen, behauptet Michael K. In den Anrufen seien Termine abgesprochen und Informationen weitergegeben worden. K. räumt ein, dass die mehrmalige Vernehmung eines Beschuldigten „außergewöhnlich“ sei. Die RAin sieht insgesamt das Verhältnis von Michael K. zum damaligen Beschuldigten Paul-Ludwig U. als ein Verhältnis wie zwischen einer Vertrauensperson (VP) und ihrem VP-Führer.
Weiter fragt RAin Schwaben u.a., warum Michael K. Paul-Ludwig U. gesagt habe, er solle keine Waffen annehmen oder diese unschädlich machen, wenn ihm eine angeboten werden sollte? [Die Frage zielt vermutlich darauf ab, dass U. als rein von den Behörden unabhängiger Hinweisgeber und Beschuldigter keine Anweisungen hätte bekommen dürfen.] Der Zeuge erwidert, „Gefahren beseitigen und abzuwenden“ sei sein Beruf. Neben den Anweisungen zum Umgang mit einer Waffe könne er nicht ausschließen, Paul-Ludwig U. auch angewiesen zu haben, einen Screenshot [von rechten Chats] zu machen. Michael K. gibt zu, dass auch Thema im Gespräch mit Paul-Ludwig U. gewesen sei, dass er wegen der Strafvereitelung einen Strafnachlass erhalten solle.
Bei Fragen nach der „zeugenschutzähnlichen Maßnahme“ für Paul-Ludwig U. beruft sich Michael K. auf seine Aussagegenehmigung. Der VR liest daraufhin die „beschränkte Aussagegenehmigung“ vor. In dieser heißt es, dass Michael K. u.a. keine Aussagen über „innerdienstliche Kontakte“ und „polizeiliches Vorgehen“ tätigen dürfe. Michael K. erklärt, die „zeugenschutzähnliche Maßnahme“ sei in Kraft getreten, als sie Paul-Ludwig U. an seiner Wohnung abgeholt hätten, also vor der Anklageerhebung. Über die Maßnahmen hätten die Zeugenschutzbeamten des LKA entschieden.
U. soll sich als V-Mann des Würzburger Staatsschutzes bezeichnet haben
Michael B.s Verteidiger Berthold fragt den Zeugen, warum er Paul-Ludwig U. von Anfang an als Beschuldigten belehrt habe. Michael K. erklärt, das sei in Abstimmung mit der Bundesanwaltschaft geschehen. Am Anfang noch mit dem Vorwurf der kriminellen Vereinigung. Laut einer Aussage von Paul-Ludwig U. auf dem Polizeipräsidium Mittelhessen habe die Chatgruppe „Der harte Kern“ einen „Doppelschlag“ in Deutschland und Frankreich geplant.
RA Berthold weist auf ein Gespräch mit der Beamtin Sch. hin, bei dem U. von einem Zeugenschutz gesprochen und sich als V-Mann des operativen Staatsschutzes in Würzburg bezeichnet habe. Er will wissen, ob der Zeuge dazu mehr weiß. K. verneint: Er wisse nur, dass U. Kontakt zur Polizei in Würzburg gehabt habe. Der RA fügt zum vermeintlichen Zeugenschutz hinzu, U. habe gedacht, er werde in die Schweiz gebracht. Der Zeuge erwidert, er habe nur gewusst, dass Zeugenschutzmaßnahmen geprüft worden seien.
Bis zu 100 Personen in der Soko
Michael B.s zweiter Verteidiger Mandic versucht durch Fragen wie „Sind sie ein politisch denkender Mensch? Welche Rolle spielt die Bekämpfung des Rechtsextremismus?“, den Zeugen als politisch voreingenommen zu entlarven. Als Mandic K. fragt, ob er und seine Kollegen gedacht hätten, sie hätten einen „dicken Fisch wie den NSU“ gefangen, erwidert K., dass er tatsächlich in diese Richtung gedacht habe, „als in der Soko bis zu 100 Personen waren“. Der Frage, ob ihm etwas versprochen worden sei, sollten die Ermittlungen Erfolg haben, widerspricht der Zeuge. Er habe schon die von ihm angestrebte Position erreicht.
Befragt zum Kontakt mit Paul-Ludwig U. erklärt der Zeuge, dieser sei durch eine Mitteilung des Polizeipräsidiums Mittelhessen zustande gekommen. Die Kolleginnen S. und B. hätten aber schon vorher Kontakt zu U. gehabt. Der RA fragt außerdem, ob U. überrascht gewesen sei, als dieser erfahren habe, dass er im Verfahren einer der Beschuldigten sei. Der Zeuge verneint. U. tippt sich daraufhin an den Kopf, offenbar um zu zeigen, dass er sich anders an die Situation erinnert.
Zu weiteren Fragen über die Ermittlungsarbeit trägt der Zeuge nichts bei: „Ich kann mich nicht an einzelne Soko-Besprechungen erinnern.“ RA Mandic nimmt das zum Anlass, den Zeugen zu fragen, ob er noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sei. Der VR mahnt daraufhin Respekt an. Der RA hakt nach, was K. mit den Notizen aus den Besprechungen gemacht habe. Auch daran kann oder will sich K. nicht erinnern. RA Mandic beantragt ein Ordnungsgeld von 200 Euro für den Zeugen. „Ich will mich hier nicht verschaukeln lassen. Der Zeuge lügt.“ [Über das Ordnungsgeld wird später entschieden. Es wird nicht erhoben.]
Laut dem Zeugen gab es vier oder fünf persönliche Treffen mit der GBA, bei denen diese über den Ermittlungsstand informiert worden sei.
RA Haupt fragt den Zeugen, ob dieser der erste gewesen sei, der seinen Mandanten Paul-Ludwig U. über seinen Beschuldigten-Status informiert hätte. Der Zeuge verneint. Das hätten Frau S. und ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Stuttgart getan.
Der Zeuge darf nicht sagen, wie die Überwachung in Minden genau ablief
Der Angeklagte Michael B. macht ebenfalls von seinem Fragerecht Gebrauch. Er fragt, ob es zur Überwachung der Hummelgautsche eine Art Einsatzzentrale gegeben und was der Zeuge gesehen habe. Der Zeuge antwortet, er habe das Bogenschießen gesehen und das Waffen-Holster von Paul-Ludwig U. Das kritisiert Michael B.: „Ist es nicht komisch, wenn da ein Bewaffneter rumgelaufen ist, nicht zu intervenieren?“ Der Zeuge wiegelt ab. Es seien ja Polizisten vor Ort gewesen, die bei einer Eskalation interveniert hätten. In Minden sei das auch der Fall gewesen.
Thomas N.s Verteidiger Sprafke fragt, was man in Minden bei der Videoüberwachung habe sehen können und ob durch ein Fenster gefilmt worden sei. Der Zeuge erwidert, dass seine Aussagegenehmigung eine Antwort auf diese Frage nicht abdecken würde.
Frank H.s Verteidiger Herzogenrath-Amelung fragt, ob die Liveübertragung der Überwachung des Treffens bei der Hummelgautsche nur optisch oder auch akustisch stattgefunden habe. Der Zeuge gibt an, sie sei nur visuell gewesen.
Der Informationsaustausch mit dem Verfassungsschutz habe elektronisch stattgefunden, so der Zeuge. Die Frage, ob Paul-Ludwig U. Sachmittel erhalten habe, verneint der Zeuge.
„Upsi, das habe ich gelöscht“: Das leere Handy des Paul-Ludwig U.
Tony E.s Verteidiger Becker fragt nach Standortanalysen der Beschuldigten. Der Zeuge antwortet, man habe Standortdaten erhoben und mit relevanten Orten verglichen. Man habe wissen wollen, wo die Personen seien. Er wisse aber nicht, ob auch die Standortdaten von Paul-Ludwig U. erhoben worden seien. Sein Telefon sei jedenfalls ausgewertet worden. Der RA zitiert aus einem Protokoll, wonach Paul-Ludwig U. alle Daten gelöscht habe, bevor er sein Telefon am 24. Februar 2020 übergeben habe. Der Zeuge erinnert sich: Das sei kurz vor dem Übergang in die zeugenschutzähnliche Maßnahme am 11. Februar 2020 gewesen. Paul-Ludwig U. habe damals gesagt: „Upsi, das habe ich gelöscht“ – angeblich, um mit allem zu brechen.
Der RA fragt nach, ob es nicht ein wenig merkwürdig sei, dass jemand, der immer bereitwillig sein Handy rausgegeben habe, plötzlich alles löschen würde. Der Zeuge findet das „nicht so seltsam“. Man habe ja alles gehabt. Der RA fragt, ob man versucht habe, die gelöschten Daten wiederherzustellen. Der Zeuge bejaht das, aber man habe keinen Erfolg gehabt.
Der RA fragt, ob der Zeuge sich Gedanken gemacht habe, dass man die Bewegungsdaten auch anders hätte verifizieren können. „Etwa die ausgeleiteten Geo-Daten beim Anbieter abzurufen?“ Der Zeuge antwortet: „Ich persönlich nicht.“
Erneut ein Hinweis auf eine etwaige Einmischung der GBA in ein anderes Gerichtsverfahren gegen Paul-Ludwig U.
RA Becker fragt nach dem externen Berater der Soko, Herrn M. Dieser sollte, so der Zeuge, einen Schlussbericht anfertigen, aber er habe keine Ahnung, ob dieser je tatsächlich erstellt worden sei.
Weiter fragt RA Becker nach der Kommunikation mit Paul-Ludwig U. über das Verfahren in Heidelberg. Er habe, so K., mit U. darüber gesprochen, wie sich Staatsanwältin Zacharias dazu geäußert habe und dass es laut ihr noch dauern würde. [Das könnte eine Einmischung der GBA in das Verfahren in Heidelberg gegen Paul-Ludwig U. wegen unerlaubten Waffenbesitzes darstellen.]
Steffen B.s RA Ried fragt, wer die Maßnahme in Minden genehmigt hätte. Der Zeuge verweist auf den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof. Die Videos [der Überwachung] seien bei der Sachbearbeiterin.
Stefan K.s Verteidiger Abouzeid erkundigt sich nach Details der Überwachung. Der Zeuge beruft sich erneut auf seine Aussagegenehmigung, die sich nicht auf „vertraulich zu haltende Polizeitaktiken“ erstrecke. Der RA merkt an, dass es für die Überwachungsvideos eine Sperrerklärung gebe [die offenbar eine Auswertung vor Gericht verhindert]. Der Zeuge gibt zur Überwachung an, es habe mehrere Kameraeinstellungen gegeben. Von einer akustischen Überwachung in Minden wisse er nichts. Seine Aufgabe in Minden, so der Zeuge, sei die Koordination und Kommunikation gewesen. Für die Video-Überwachung in Minden sei sein Kollege M. von der Bereitschaftspolizei zuständig gewesen. Befragen könne man auch Herrn R., den Leiter der operativen Maßnahme.
Werner S.‘ RA Siebers hält dem Zeugen vor: Am 4. August 2021 habe Paul-Ludwig U. im Gerichtssaal einen Zettel gehabt, auf dem sinngemäß gestanden habe, dass Michael K. gesagt habe, es sei „möglich, mich als Quelle zu führen“. [Es handelte sich um eine Kommunikation in der Pause der Verhandlung zwischen U. und Marcel W.s RA Miksch. Ihm hielt er den besagten Zettel hin. RA Siebers sah das und sprach den VR darauf an, was U. in Rage versetzte.] Ob er das mal so gesagt habe? Der Zeuge streitet das ab: Man habe Paul-Ludwig U. nur gesagt, man werde es prüfen.
Der RA will außerdem wissen, ob sich der Zeuge, seine Vorgesetzten und die GBA abgesprochen hätten, dass beim Heidelberger Prozess nicht aufgedeckt werden sollte, dass die Kontrolle am dortigen Bahnhof nicht wie behauptet zufällig geschah. Der Zeuge verneint das.
RA Siebers fragt, ob das Handy von U. noch da sei, was der Zeuge bejaht. Außerdem fragt der RA, wer entschieden hätte, wer beschuldigt und wer „nur“ Zeuge sei? Warum sei Paul-Ludwig U. Beschuldigter und „Andreas E.“ [gemäß Mitschrift Prozessbeobachtung, gemeint ist wohl Daniel E., siehe 80. Prozesstag] nur Zeuge? Michael K. gibt an, das habe die Staatsanwaltschaft entschieden.
Warum griff die Polizei an der Hummelgautsche nicht ein, obwohl Teilnehmende bewaffnet waren?
Michael B.s RA Flintrop erkundigt sich, warum man Paul-Ludwig U. nach möglichen Schießübungen an der Hummelgautsche nicht rausgezogen habe. Der Zeuge wiederholt, dass für den Notfall Kräfte vor Ort gewesen seien. Auf die Frage, ob es eine Situation gegeben habe, in der Paul-Ludwig U. geraten worden sei, er solle die Waffe in einer Notwehrsituation benutzen, kann sich der Zeuge nicht erinnern. Außerdem berichtet er, die Staatsanwaltschaft sei nur bei der ersten Vernehmung involviert gewesen.
War U. in Minden verkabelt?
Wolfgang W.s RA Grassl fragt: „Sie sagten, dass es Ihnen darum geht, Gefahren abzuwehren und Störungen zu beseitigen. Warum schicken sie Herrn U. zu Treffen, die gefährlich sein können?“ Der Zeuge antwortet, das sei lediglich eine abstrakte Gefahr gewesen. „Es lag keine konkrete Gefährdung vor.“ Auf die Frage, ob Paul-Ludwig U. eine Kamera bei sich getragen habe, antwortet der Zeuge nach einigem Zögern mit „Nein“. Auf die Folgefrage, ob Paul-Ludwig U. „Technik, die eine akustische Überwachung ermöglichte“, getragen habe, beruft sich der Zeuge auf seine Ausnahmegenehmigung.
Die Innenräume mehrerer Autos wurden abgehört
Marcel W.s Verteidiger Picker hakt noch einmal nach, ob U. nach Minden „geschickt“ worden sei. Michael K. antwortet: „Er hat alles freiwillig gemacht.“ Auf die Frage, ob es eine Überwachung über die Videoüberwachung gegeben habe, antwortet der Zeuge, dass es eine akustische Fahrzeuginnenraumüberwachung in mehreren Autos gegeben habe.
Weiter fragt Picker nach Kenntnissen über eine Zusammenarbeit zwischen dem Verfassungsschutz und Paul-Ludwig U. Der Zeuge sagt, er wisse nur, dass sich U. an den Verfassungsschutz gewandt habe.
RA Berthold hakt nach, wer entschieden habe, dass U. Beschuldigter wurde. Laut Zeuge war das zunächst die Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Michael B. versucht erneut mehrere Fragen zu stellen. Unter anderem will er wissen: „Wie kann man einen dreifachen Geiselnehmer mit Waffe nach Hause fahren lassen?“ Der VR weist sie als Suggestivfragen ab. B. schildert noch folgende Beobachtung: „Immer, wenn Sie [der Zeuge] hier Ja sagen, schüttelt U. seinen Kopf, und wenn Sie Nein sagen, nickt er.“
Der VR entlässt den Zeugen und beendet den Prozesstag.