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Prozesstag 63: Paul-Ludwig U.s Kontaktbeamter beim LKA sagt aus – Teil II

Am 24. Februar 2022 ging die Vernehmung des Zeugen Michael K. weiter, also des LKA-Kontaktbeamten von Paul-Ludwig U. K. berichtete von Beschuldigten-Vernehmungen mit U. am 7. November und 10. Dezember 2019 sowie am 14. Januar und 9. Februar 2020. Die ersten drei Vernehmungen fanden vor geplanten Treffen statt, die dann aber kurzfristig ausfielen, das letzte am Tag nach dem Mindener Treffen. Deutlich wurde bei der Vernehmung von K. an einigen Stellen, wie dringend die Behörden auf U.s Informationen angewiesen waren. Ansonsten ging es um die Kontrolle von U. am 2. Oktober 2019 am Heidelberger Hauptbahnhof, bei der die Polizei bei ihm eine CO2-Pistole beschlagnahmte. K. berichtete, dass es sich dabei um eine fingierte Zufallskontrolle gehandelt habe, da man in der Telefonüberwachung von der Schusswaffe erfahren und sie ihm zur Gefahrenabwehr habe abnehmen wollen. Offenbar unterstellten die Behörden ihrem wichtigsten Hinweisgeber eine gefährlich kurze Zündschnur. Der Vorsitzende Richter (VR) hakte nach, ob U. in diesem Fall von seiner Rolle als Hinweisgeber profitierte hätte, da das Mitführen einer Schusswaffe ein Verstoß gegen U.s Bewährungsauflagen dargestellte habe, U. aber dennoch auf freiem Fuß geblieben sei. Der Zeuge wich diesbezüglich aus. Zudem sprach der Zeuge noch über „zeugenschutzähnliche Maßnahmen“, die das LKA zum Schutz von U. eingeleitet hätte.

Am 7. November 2019 fand im K6 der Heilbronner Kriminalpolizei eine weitere Beschuldigtenvernehmung von Paul-Ludwig U. statt, an der neben dem Zeugen Michael K. die Beamtin S. und eine Protokollantin teilnahmen. Wie bei den meisten Vernehmungen zuvor stellte laut K. seine Kollegin S. die meisten Fragen. Laut K. gab es drei Ermittlungs-Stränge: die „Gruppe Marion G.“, die „Gruppe Teutonico“ [später „Gruppe S“] und die „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“. Der VR will wissen, warum die Protokollantin das Vernehmungsprotokoll nicht unterschrieben habe. Der Zeuge gibt an, das wisse er nicht, er vermute aber eine Angst, mit dem Thema Terrorismus in Verbindung gebracht zu werden. Der VR spricht bei der fehlenden Unterschrift von einer „seltsamen Häufung“.

K. sagt aus, Thema der Vernehmung am 7. November 2019 sei unter anderem eine Notfall-Liste von Marion G. gewesen; er vermute dahinter eine nach Wohnorten sortierte Liste [von Personen oder Orten]. U. habe auch berichtet, dass Marion G. in ihrer Nähe einen Unterschlupf einrichtet habe für den Fall, dass „etwas vorgefallen ist“. Damit, so der Zeuge, seien Übergriffe durch Migranten oder Gegenwehr gemeint gewesen. Dann habe man den Unterschlupf zum Schutz und Untertauchen nutzen wollen. Paul-Ludwig U. habe Marion G. als Chefin ihrer Gruppen beschrieben, sie habe aber in der „Gruppe Teutonico“ und beim Hummelgautsche-Treffen wenig Akzeptanz erfahren. Sie habe mit Pfeil und Bogen auf Flüchtlinge schießen wollen, weswegen man sie nicht ernst genommen habe. Die Gruppen von Marion G. hätten laut U. Teutonico [Werner S.] dazu gedient, neue Mitglieder zu rekrutieren.

Zum Komplex „Gruppe Teutonico“ habe U. berichtet, dass man sich am 14. Dezember 2019 in Hamburg [durch mehrere Verschiebungen wurde daraus das Treffen am 8. Februar 2020 in Minden] treffen wolle und dafür die Chatgruppe „Besprechungszimmer“ eingerichtet habe. Der VR zitiert Paul-Ludwig U. „Wer zusagt, muss kommen. Wer nicht kommt, verliert einen Finger.“

Noch immer unklar: Wer war der angebliche Personenschützer im Umfeld der „Gruppe S“?

Der VR fragt nach einem angeblichen BKA-Personenschützer, den Paul-Ludwig U. erwähnt hat. K. sagt, dazu gebe es keine Erkenntnisse. [U. identifizierte Ralph S. aus Schleswig-Holstein als angeblichen ehemaligen BKA-Beamten.] Der VR fragt auch nach der Angabe von Paul-Ludwig U. bezüglich eines angeblichen Treffens mit ehemaligen Fremdenlegionären. Diese seien laut U. speziell trainiert und gefährlich. Weiter zitiert der VR U. zu dem Treffen in Hamburg: „Ich werde dann eingeweiht, was da besprochen wurde und was im Frühjahr passieren soll.“ Laut Vernehmungsprotokoll habe K. an diesem Punkt nicht nachgehakt. Der VR möchte den Grund hier wissen. K. gibt an, das nicht mehr zu wissen.

Weiter gibt der VR Aussagen U.s über das geplante Hamburger Treffen wieder, denen zufolge auch das „Freikorps“ und die „Bruderschaft Deutschland“ sowie die Rockergruppen „Hells Angels“ und „Gremium MC“ teilnehmen sollten. [Vermutlich entspringt zumindest Letzteres U.s Fantasie.]

Nun kommt der VR auf den Fund einer Schusswaffe in U.s Rucksack bei einer Polizeikontrolle am Heidelberger Bahnhof zurück, die bereits am vorigen Verhandlungstag Thema war. Der VR will wissen, ob U. vom LKA die Erlaubnis bekommen habe, eine Waffe mitzunehmen. [Das deutete U. in einem Telefonat an.] Der Zeuge streitet das ab.

Paul-Ludwig U., die Schusswaffen und die Polizei

Anders verhielt es sich offenbar mit U.s Sorge, beim Hamburger Treffen könnte er von einem der anderen Teilnehmer eine Waffe erhalten. Bei einem Telefonat mit seinem ehemaligen Bewährungshelfer Jens W. sagte U. diesbezüglich, er solle Michael K. in diesem Fall telefonisch Bericht erstatten und das Magazin herausnehmen. [Was bedeuten würde, eine angebotene Waffe nicht abzulehnen.] Der Zeuge K. bestätigt, dass er U. diesen Ratschlag gegeben habe.

Der VR weist auf den Widerspruch hin, dass Paul-Ludwig U. aufgrund seiner Auflagen keine CO2-Pistole mitführen durfte, nun aber eine Waffe annehmen und sich nicht strafbar machen solle. K. argumentiert, sein Rat sei es gewesen, U. sollte eine angebotene Waffe unschädlich machen.

Der VR zitiert Paul-Ludwig U., vermutlich erneut aus einem abgehörten Telefonat: „Mein Plan ist, dass ich berichte, wenn ich eingeweiht bin. Und dann bin ich raus.“ Für den VR klingt das, als wäre U. mit einem behördlichen Auftrag nach Hamburg gefahren, Informationen zu beschaffen. Michael K. hält dagegen, er verstehe U.s Satz so, dass er nur so lange beim Treffen bleibe, wie er brauche, um für die Polizei dienliche Informationen zu sammeln. Was wäre denn gewesen, fragt der VR, hätte Paul-Ludwig U. die „Gruppe S“ verlassen? Michael K. gibt an, dass er mit Kollegen darüber gesprochen habe. „Für mich war immer klar: Der Mann versorgt uns mit Informationen, und er versorgt uns, weil er das freiwillig so will.“ Hätte U. aus der Gruppe aussteigen wollen, hätte das LKA ihn nicht aufgehalten, sagt K.

Nun will der VR mehr über U. im Zusammenhang mit der „Bruderschaft Deutschland“ wissen. Der Zeuge berichtet, dass Paul-Ludwig U. erzählt habe, über Empfehlungen in die „Sektion Süd“ der „Bruderschaft Deutschland“ gekommen zu sein. Für die „Sektion Süd“ seien Stefan M., „Stöpsel“ und ein Herr M. [Patrick M.] verantwortlich gewesen.

Beschuldigten-Vernehmung vom 10. Dezember 2019

Am 10. Dezember 2019 fand die nächste Beschuldigten-Vernehmung mit Michael K., Frau S., Paul-Ludwig U. und der Protokollantin statt – wobei die Protokollantin das Protokoll erneut nicht unterschrieb, wie der VR anmerkt. Michael K. kennt auch in diesem Fall den Grund nicht. Der VR kritisiert das erneut: „Ich möchte meinen Unmut kundtun, weil die Protokolle nicht unterschrieben sind.“ Außerdem fügt der VR an, dass in der Belehrung dieses Verhörs laut Protokoll der Vorwurf „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ lautete.

Im Verhör sei es, so Michael K., noch einmal um den Komplex „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“ und Treffen in Hamburg gegangen. In Bezug auf die „Bruderschaft Deutschland Sektion Süd“ habe Paul-Ludwig U. über ein zurückliegendes Treffen in Ottenhöfen im Schwarzwald mit „eher unter zehn“ Teilnehmern berichtet. Ein Nachfolgetreffen sei am 14. Dezember 2019 geplant gewesen. In diesem Zusammenhang sollte am Abend auch ein Konzert der Rechtsrock-Band „Kategorie C“ besucht werden. Paul-Ludwig U. habe aber an dem Treffen nicht teilnehmen können, da an diesem Tag das Treffen in Hamburg angesetzt gewesen sei. U. habe auch von geplanten Aktionen der „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“ gegen die Antifa in Freiburg berichtet. Er habe aber keine Details nennen können. In Bezug auf das geplante Treffen in Hamburg habe U. berichtet, dass er in Aktionen eingeweiht werden sollte. U. habe darunter Anschläge verstanden.

Der VR zitiert eine Aussage U.s aus dem Vernehmungsprotokoll nach der U. seine Sorge äußerte, was passieren könnte, wenn Ralf N. [„Bruderschaft Deutschland“] erfahre, dass er (U.) für die Polizei arbeite. Der VR fragt, warum „arbeite“ in Anführungsstrichen protokolliert wurde. Michael K. begründet das damit, dass U. ja nicht für sie arbeite. Der VR fragt weiter nach, ob Paul-Ludwig U. sich über die Dauer der Ermittlung immer mehr als Teil des LKA gesehen habe. Michael K. verneint das, „aber wir haben vor allem mit seinen Informationen gearbeitet“.

„Wir holen Sie da raus, wenn Sie gefährdet sind, und bringen Sie unter“

Der VR fragt Michael K., ob es nach dem Hamburg-Treffen ein Gespräch über das Thema Zeugenschutz gegeben habe. Michael K. sagt, das sei schon lange Thema gewesen. Von der Stelle, die das entscheidet, habe es eine Forderung nach einer Verzichtserklärung gegeben. [Wer worauf verzichten sollte, erklärt der Zeuge nicht. Eventuell sollte U. unterschreiben, dass er auf Zeugenschutz verzichtet.]

Der VR fragt, wie es nach dem 14. Dezember weitergehen sollte. Er zitiert aus einem Telefonat von Paul-Ludwig U. vom 13. Dezember mit einem Freund, in dem U. sagt, dass er nach dem Dienstag alle Kontakte löschen müsse. Einen Paul-Ludwig U. gebe es dann nicht mehr. [Siehe Prozesstag 25] Michael K. gibt an, man habe U. gesagt: „Wir holen Sie da raus, wenn Sie gefährdet sind, und bringen Sie unter.“

Der VR zitiert aus einer E-Mail von Paul-Ludwig U. an Michael K. vom 15. Dezember 2019. Er bedauere die Absage des Treffens im Hamburg. Ein neues Treffen solle am 16. Januar 2020 stattfinden. Er solle der GBA bitte ausrichten, dass es ihm leid tue, dass das Treffen abgesagt worden sei. Man müsse jetzt die vier Wochen noch abwarten. Der VR weist darauf hin, dass man eine starke Identifikation mit dem LKA aus der E-Mail herauslesen könne. Michael K. erwidert, U. habe wohl vermutet, „dass wir uns entsprechend aufstellen“ [vermutlich eine Überwachung für das Treffen organisieren], aber das habe U. nicht gewusst. Tatsächlich hätten sie sich „mit allen Kräften aufgestellt für jedwedes Szenario“.

Beschuldigten-Vernehmung vom 14. Januar 2020

Anlass für die Beschuldigten-Vernehmung am 14. Januar 2022 in Heilbronn war laut Michael K. das abgesagte, für den 18. Januar 2020 geplante Treffen in Hamburg. Neben der Beamtin S. und der Protokollantin sei noch ein Herr F., ein Experte für Polizeirecht, dabei gewesen. Dieser habe eine polizeirechtliche Befragung mit Paul-Ludwig U. durchgeführt. Daneben sei es im Verhör erneut um die „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“ gegangen. Auch mit dem Protokoll dieser Vernehmung ist der VR nicht zufrieden. Darin stehe nichts von der polizeirechtlichen Befragung. Außerdem sei das Protokoll wieder nicht unterschrieben.

In der Vernehmung gab U. zu Protokoll, dass Teutonico zum geplanten Termin bei einem Treffen in Italien gewesen sei; man habe kurz ein Skype-Treffen erwogen, dann jedoch den Termin verschoben. Der VR zitiert aus dem Protokoll: „Es ist noch keiner 100 Prozent von Teutonico eingeweiht worden.“ Es gab laut VR am 6. Februar 2020 in Heilbronn erneut ein Treffen zwischen Paul-Ludwig U. und den Behörden, bei dem U. über den Zeugenschutz aufgeklärt wurde: Dieser sei zu umfangreich, man ergreife jetzt vorläufige Maßnahmen.

Beschuldigten-Vernehmung vom 9. Februar 2020

Der Zeuge erzählt von mehreren Telefonaten mit Paul-Ludwig U. am 8. Februar 2020 [an dem das Treffen in Minden stattfand]. Darunter eines um 19:17 und ein weiteres um 23:30 Uhr. Bei letzterem habe Paul-Ludwig U. von der Verfolgung durch ein schwarzes Auto bei der Heimreise von ihm und einem weiteren Angeklagten erzählt. Michael K. gibt an, dass ihm mögliche [Überwachungs-]Maßnahmen nicht bekannt seien. Er sei nur der Leiter der Ermittlungen gewesen. Am Folgetag des 8. Februar habe sich U. erneut mit dem LKA treffen sollen, er habe jedoch um 11:00 Uhr angerufen, dass er zusammengebrochen sei. Trotzdem sei die Beschuldigten-Vernehmung nach der Entlassung U.s aus dem Krankenhaus durchgeführt worden. [Offenbar brauchten die Behörden dringend Informationen darüber, was in Minden besprochen wurde.] Diese Vernehmung fand in U.s Wohnort Mosbach im Beisein von Michael K., Paul-Ludwig U. und der Beamtin S. statt und wurde als Video aufgezeichnet. [Das Video wurde im Prozess bereits als Beweismittel eingeführt [siehe Prozesstag 8]. Für die Verschriftlichung standen, wie K. aussagt, vier Mitarbeiter bereit; man habe es sehr eilig gehabt. Der VR merkt an, dass U. in der Aufnahme das LKA mal mit „ihr“ anspricht, dann aber auch sich selbst einschließt und von „wir“ spricht. Zudem zitiert er U. mit dessen Äußerung: „Ich als Paul weiß genau, wenn ich mich jetzt rausziehe, werden sie das machen.“

Der VR fragt den Zeugen nach einem Schreiben vom 6. Februar 2020 von StAin Zacharias mit der Bitte an das LKA, einen Zeugenschutz-Status für Paul-Ludwig U. zu prüfen. Der Zeuge gibt an, für U. sei eine zeugenschutzähnliche Maßnahme ergriffen worden.

Die Kontrolle von U. am Hbf Heidelberg

Anschließend interessiert sich der VR für die Kontrolle von Paul-Ludwig U. am Hauptbahnhof in Heidelberg am 2. Oktober 2019. Michael K. gibt an, dass sie aus überwachten Gesprächen gewusst hätten, dass Paul-Ludwig U. Waffen bei sich führt. Sie hätten deswegen die Kontrolle initiiert, „weil wir nicht wollten, dass eine Situation entsteht, wo er gefährlich wird“. Der VR zitiert eine Meldung der Bundespolizei vom 2. Oktober 2019, nach der die Schusswaffe sichergestellt worden sei, U. seine Reise nach Gießen aber habe fortsetzen dürfen. Der kontrollierende Beamte schrieb in seiner Meldung, dass man U. „zufällig angetroffen“ habe. Michael K. gibt an, mit der Einsatzmaßnahme nichts zu tun gehabt zu haben. Das LKA könnte der Bundespolizei auch keine Aufträge erteilen.

Im Folgenden fragt der VR den Zeugen, ob Paul-Ludwig U. sich an ihn gewandt habe mit der Bitte, die Sache aus der Welt zu schaffen, und ob er wisse, ob das BKA, LKA, der GBA oder irgendwer sonst versucht habe, das Verfahren einstellen zu lassen. Der Zeuge verneint das. Der VR weist auf ein Telefongespräch zwischen Paul-Ludwig U. und seinem ehemaligen Bewährungshelfer hin, in dem dieser angibt, der Chef des BKA werde sich darum kümmern. Der Zeuge widerspricht: Es habe kein Gespräch gegeben, um auf das Verfahren einzuwirken. Das LKA habe der Bundesanwaltschaft den Gedanken mitgeteilt, das Verfahren einzustellen. Das sei aber abschlägig beschieden worden.

Schweigen und Erinnerungslücken beim LKA-Zeugen

Der VR verweist auf ein weiteres Telefonat zwischen Paul-Ludwig U. und seinem ehemaligen Bewährungshelfer, in dem U. behauptet habe, die Akte (in Sachen CO2-Waffe) sei geschlossen. Das klinge so, als hätte Michael K. bei StAin Zacharias vorgesprochen, das zu bereinigen. Das Verfahren sei dann gegen eine Geldzahlung eingestellt worden. Michael K. antwortet, er habe U. sicherlich den Tipp gegeben, sich an Frau Zacharias zu wenden. Der VR verweist auf eine E-Mail vom 27. November 2019 von Paul-Ludwig U. an Frau S., in der dieser kundgetan habe, dass ein Besuch eines Treffens mit Teutonico nicht wegen einer Verhandlung [vermutlich bezüglich der gefundenen Schusswaffe] gefährdet werden dürfe. Er bitte um eine Verschiebung. Michael K. sagt, dass man sicherlich darüber beraten habe. Sie [vom LKA] hätten aber keinen Einfluss darauf genommen. Der VR fragt, ob Frau Zacharias jemals gesagt habe, sie werde dafür sorgen, dass Paul-Ludwig U. nicht verurteilt werde. Der Zeuge sagt, das sei ihm nicht bekannt.

Der VR zitiert aus einem Telefonat von Paul-Ludwig U. mit Michael K. vom 6. Dezember 2019 [siehe Prozesstag 42]. U. fragt darin, ob „das mit der Waffe geregelt“ sei. Michael K. antwortet, das sei alles etwas heikel. Es dauere noch länger, bis das Verfahren anfängt. Der VR interpretiert das Telefonat so, dass die beiden Gesprächspartner eventuell auf eine Aussage [von StAin Zacharias?] Bezug genommen hätten. Michael K. widerspricht, er habe allgemein gemeint, dass das Verfahren länger auf sich warten lasse. Der VR fügt hinzu, dass U. noch in mehreren weiteren Telefonaten den Eindruck vermittle, dass der GBA ihm in Bezug auf das Waffengesetz und einen möglichen Bewährungswiderruf behilflich sei. Ob K. so etwas je mitbekommen habe? Der Zeuge schweigt. Der VR verweist auf eine E-Mail von Anfang September 2019 von Paul-Ludwig U. an den Zeugen, in der es um einen möglichen Bewährungswiderruf ging. Ob das je Gesprächsinhalt mit dem GBA gewesen wäre? Michael K. antwortet, dass das im Raum gestanden habe. Der VR fragt, ob er in Heidelberg [beim Verfahren wegen der Schusswaffe] zur Verhandlung geladen gewesen sei. Der Zeuge verneint. Der VR hält dagegen: Eine Verfügung [aus dem Heidelberger Prozess] besage, Michael K. sei als Zeugen abzuladen. Nun erinnert sich der Zeuge plötzlich doch: „Ach ja! Da gab es terminliche Probleme. Hatte ich vergessen.“

Der Rest dieses Prozesstags ab 15:50 Uhr ist nicht protokolliert.

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Prozesstag 62: Paul-Ludwig U.s Kontaktbeamter beim LKA sagt aus – Teil I

Am 22. Februar 2022 wurde der Hauptkommissar Michael K. als Zeuge vernommen. K. war ab September 2019 als Beamter des LKA Stuttgart in die Ermittlungen zuerst gegen die Gruppe um Marion G. und ab November gegen die „Gruppe S“ involviert. Der Zeuge berichtete vor allem über U.s Vernehmungen vom 17. September, 1. Oktober und 14. Oktober 2019. Aus seiner Zeugenaussage wurde deutlich, dass Paul-Ludwig U. schon vor dem Treffen an der Hummelgautsche von Anschlagsplänen seiner Gruppe gegen Politiker*innen und Schwarze berichtete und den Zusammenschluss als Terrorgruppe bezeichnete. Auch zu der im Prozess bereits hitzig diskutierten Frage, ob U. tatsächlich nur Hinweisgeber gewesen sei oder wie ein V-Mann Gegenleistungen für seine Informationen bekommen habe, gab der Zeuge Auskunft. Dabei konnte er sich jedoch an einige zentrale Punkte nicht erinnern. Vorwürfe der Gegenleistung für U. wie beispielsweise einen Straferlass stritt er ab.

Hauptkommissar Michael K. berichtet eingangs über seinen beruflichen Werdegang. Er habe 1988 bei der Polizei angefangen, zuerst beim Streifendienst und später bei der Rauschgiftfahndung. Dann sei er in den gehobenen Dienst gekommen. Ab 2006 habe er in der Inspektion 610 beim LKA gearbeitet, zumeist im Bereich Auswertung bei der PMK [politisch motivierten Kriminalität] Rechts. Seit 2018 sei er verantwortlich für Ermittlungen in unterschiedlichen Bereichen: Rechtsextremismus, Linksextremismus, Reichsbürger/Delegitimierer. Im September 2019 habe es durch das ZK10 in Gießen [die dortige Staatsschutzabteilung] erste Hinweise auf den Kreis um Marion G. gegeben. Er habe sich mit seiner Kollegin S. federführend darum gekümmert. Ab November habe sich dann in den Ermittlungen die Gruppe der heutigen Angeklagten herauskristallisiert. K. berichtet, er habe den „Arbeitskreis Ermittlungen“ geleitet, der zuerst den Arbeitsnamen „Nukleus“ in Anspielung auf die Chatgruppe „Der harte Kern“ getragen habe und später in „Valenz“ umbenannt worden sei. Diesen Namen habe die Ende November 2019 gegründete Sonderkommission übernommen, die man eingerichtet habe, als die Maßnahmen [Überwachung] ein gewisses Maß überschritten hätten. Bei den Ermittlungen habe er sich um die Organisation und Kommunikation gekümmert. Zu Beginn sei von der Generalbundesanwaltschaft (GBA) Frau Zacharias seine Ansprechpartnerin gewesen, später Frau Dr. Bellay.

10. September 2019: Die ersten Kontakte der Ermittlungsgruppe zum Hinweisgeber Paul-Ludwig U.

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt nach dem Kontakt zu Paul-Ludwig U. Der Zeuge erklärt, er habe zu U. Kontakt aufgenommen, weil der sich als Hinweisgeber gemeldet habe. U. sei in einer Mitteilung des ZK10 vom 10. September 2019 aufgetaucht, laut der U. von einem Treffen am 14. September 2019 in Heilbronn berichtetet habe. Der VR bittet den Zeugen, U.s Glaubwürdigkeit einzuschätzen. K. erwidert, man habe U. über polizeiliche Informationssysteme überprüft. Vor dem ersten Zusammentreffen mit U. habe er vom ZK10 die bisher gesammelten Informationen und Aussagen von U. bekommen, ebenso wie das Ergebnis der Observation [des Treffens in Heilbronn]. Er habe sich auch bei den Landesverfassungsschutzämtern und den Polizeibehörden über U. erkundigt und Ergebnisse aus Hessen und Bayern erhalten. K. fügt an, er sei konstant U.s Kontaktperson gewesen, um Brüche zu vermeiden und dessen Aussagebereitschaft nicht zu stören.

Darüber, dass Paul-Ludwig U. angeblich V-Mann für Verfassungsschutzämter gewesen sein soll, wisse er nichts, betont der Zeuge. Aber U. habe berichtet, dass er sich schriftlich an den VS gewandt und dieser ihm lange nicht geantwortet habe. Der VR fragt den Zeugen, wie er einen „Hinweisgeber“ von einer „Vertrauensperson“ abgrenze. Der Zeuge antwortet, ein Hinweisgeber gebe nur einmal und unaufgefordert einen Hinweis. Er bezeichnet U. konkreter als „Hinweisgeber und Auskunftsperson“ und als „derjenige, durch dessen Informationen dieses Verfahren erst zustande gekommen ist“. Die GBA habe U. nie einen Auftrag gegeben.

„So wahr ich hier sitze, hat es solche Aufträge nie gegeben.“

Der VR hakt nach, ob Paul-Ludwig U. eventuell über „Hinweise zwischen den Zeilen“ ein inoffizieller Auftrag erteilt worden sein könnte. Michael K. verneint das vehement: „Zu 100 Prozent, so wahr ich hier sitze, hat es solche Aufträge nie gegeben.“ Später verweist der VR auf ein Telefongespräch zwischen Paul-Ludwig U. und seinem ehemaligen Bewährungshelfer Jens W., in dem U. sagte, er „mache das offiziell alles freiwillig“. Michael K. interpretiert das so, dass U. Vertrauensperson sein und Zeugenschutz erhalten wollte, aber die Voraussetzungen nicht erfüllt habe. Paul-Ludwig U. habe aus seiner Sicht eine klare Linie verfolgt. „Er hatte eine Idee und verfolgte sie.“ Um Anerkennung sei es U. seiner Ansicht nach nicht gegangen. Stattdessen nennt der Zeuge drei andere Motive, die er bei U. vermutet:

  • die verlorene Abneigung gegenüber der Polizei durch sein Kennverhältnis zu zwei Polizisten
  • das Bedürfnis, etwas wieder gut machen zu wollen
  • die Verhinderung von Anschlägen

Nun berichtet der Zeuge K. von seiner ersten Vernehmung des Beschuldigten Paul-Ludwig U. am 17. September 2019 im K6 der Heilbronner Kriminalpolizei. Außer U. und ihm hätten die Beamt*innen G., S. und T. sowie eine Protokollantin teilgenommen. Die meisten Fragen habe Frau S. gestellt. Ziel der Vernehmung sei gewesen, mehr über das Treffen in Heilbronn zu erfahren.

U. verglich „Gruppe S“ und IRA

Paul-Ludwig U. sei ordnungsgemäß belehrt worden [damals noch bezogen auf die „Bildung einer kriminellen Vereinigung]. Der Zeuge erinnert sich an „maschinengewehrsalvenartige Berichte“ von Paul-Ludwig U., also in hohem Tempo und mit vielen unterschiedlichen Themen. Über das Treffen am 14. September 2019 habe Paul-Ludwig U. berichtet, dass es Bezüge der Gruppe zur „Gelbwesten“-Bewegung in Frankreich gebe und die Gruppe „Sinn Fein“ und der IRA ähnle. U. habe über sich gesagt, er sei „als Admin Teil der IRA“. Später zitiert der VR Paul-Ludwig U.: „Das IRA-Prinzip war meine Idee.“

Dem Zeugen Michael K. war auch die Online-Gruppe „Der harte Kern“ namentlich bekannt. Er habe diesen Namen dahingehend interpretiert, dass es einen politischen Flügel gebe, der auf die Straße geht, und einen anderen, der sich Fähigkeiten an Waffen aneigne. Belege dazu habe man nicht gehabt. „Es stand erst einmal im Raum.“ U. habe vom Umgang mit Waffen berichtet und erzählt, dass er gefragt worden sei, ob er sich das zutraue. Außerdem habe U. von Überlegungen der Gruppe berichtet, Stützpunkte, Sammelstellen und Unterschlupfe zu einzurichten. Ein Matthias L., so ergänzt der VR, habe einen alten Bauernhof als Unterschlupf organisieren wollen.

Schon vor der Hummelgautsche berichtete U. über Terrorpläne

Weiter zitiert der VR aus der Vernehmung U.s: „Das Ziel ist, eine Art Bürgerkrieg zu provozieren“. Es seien laut U. Anschläge auf Hofreiter und Habeck geplant gewesen, und Marion G. habe mit einem Bogen auf „schwarze Menschen aus Afrika“ schießen wollen. Motivation der Gruppe sei laut U. die „Flüchtlingskrise“ gewesen. U. habe von einer ernst gemeinten Terrorgruppe gesprochen. An diese Punkte kann sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Er erwähnt jedoch, dass er an U.s Aussagen gezweifelt habe. U. hingegen habe nicht gewirkt, als würde er an seinen eigenen Aussagen zweifeln. U. habe „sehr leichtgläubig“ gewirkt.

Bezüglich der Gruppenstruktur habe U. bei der Vernehmung verschiedene Landesgruppen beschrieben, die Marion G. angeleitet habe. Anfangs habe U. Marion G. als Chefin dargestellt, im Laufe der Zeit hingegen als Anhängsel von Werner S. U. habe mehrfach den Wunsch geäußert, als Quelle geführt zu werden. In den Vernehmungspausen habe U. mit einer selbst gebastelten Klorollen-Pfeife Tabak geraucht; eine Konstruktion, die er in der Haft gelernt habe. [Dasselbe wurde U. beim Treffen in Minden als Drogen-Konsum ausgelegt.]

Beschuldigten-Vernehmung vom 1. Oktober 2019

Nach dem Treffen an der Hummelgautsche Ende September 2019 habe man sich am 1. Oktober erneut zu einer Vernehmung getroffen, berichtet der Zeuge. Neben ihm und U. seien wieder die Beamtin S. und eine Protokollantin anwesend gewesen. Er selbst habe U. dabei ergänzende Fragen gestellt. Der VR weist darauf hin, dass im Protokoll dieser Vernehmung von der „Bildung einer terroristischen Vereinigung (zur Begehung eines Mordes)“ die Rede sei. Der Zeuge berichtet, U. habe in dieser Vernehmung über die Pläne beim Hummelgautsche-Treffen mehr oder weniger wiederholt, was er zuvor schon berichtet habe: Habeck und Hofreiter seien als Ziele ausgemacht worden. Man habe mit dem Bogen von Marion G. geschossen, und es seien Waffen dagewesen. U. habe erzählt, dass er in Werner S.‘ Auto eine Waffe gesehen habe, und ein Daniel E. habe eine Makarow dabeigehabt. Ein „Manfred“ habe erzählt, er werde Waffen in Tschechien kaufen. Der Zeuge fügt an, dieser sei später als der Angeklagte Frank H. identifiziert worden. U. habe weiterhin berichtet, dass am Hummelgautsche-Treffen „Wodans Erben Germanien“ und das „Freikorps“ teilgenommen hätten. Der VR zitiert aus U.s Aussage, dass 1.000 Personen organisiert seien. Der Zeuge erinnert sich, er habe die Zahl für überzogen gehalten. U. sei davon ausgegangen, dass „Teutonico“ [Werner S.] das Treffen organisiert habe. Es sei auch die Rede davon gewesen, dass Werner S. sich der „Notfallliste“ von Marion G. bedienen sollte, um neue Mitglieder zu erhalten. In dieser zweiten Vernehmung habe U., so Michael K., erneut darum gebeten, als Quelle geführt zu werden. U. habe mehrfach die Kosten [beispielsweise für Bahntickets zu Vernehmungen und zu Treffen der Gruppe] betont, und dass es schön wäre, wenn er das nicht selber zahlen müsste. Michael K. gibt an, er habe prüfen lassen, ob U. vom Hinweisgeber zur Vertrauensperson werden könnte.

Beschuldigten-Vernehmung vom 14. Oktober 2019

Am 14. Oktober 2019 wurde U. in seinem Wohnort Mosbach erneut vernommen. Anwesend war neben ihm und dem Zeugen wieder die Beamtin S., die, wie sich der Zeuge erinnert, diesmal genau wie er rund 50 Prozent der Fragen gestellt habe.

Der VR fragt nach einem Auszug aus dem Protokoll, laut dem U. berichtet habe, dass in der Gruppe und auch in der „Bruderschaft Deutschland“ eine „Antifa-Liste“ kursiere. Michael K. sagt dazu aus, man habe prüfen müssen, ob es sich dabei um eine alte oder neue Liste handle.

Dann kommt der VR auf das Vorhaben des Zeugen nach der Vernehmung vom 1. Oktober 2019 zurück, nämlich prüfen zu lassen, ob U. vom Hinweisgeber zur Vertrauensperson werden könnte. Das habe nicht funktioniert, so der VR; er zitiert einen Vermerk, demzufolge die GBA keine Möglichkeit für eine derartige Statusänderung bei U. sehe. Der Zeuge bestreitet, sich daran erinnern zu können. Der VR bezeichnet diese Erinnerungslücke als „unglaubwürdig“.

Dann kommt der VR auf den Fund einer Schusswaffe bei U. zu sprechen. [Bei Paul-Ludwig U. wurde am 2. Oktober 2019 am Hauptbahnhof in Heidelberg bei einer Kontrolle eine CO2-Pistole entdeckt und beschlagnahmt. Vermutlich verstieß U. beim Führen dieser Waffe gegen seine Bewährungsauflagen. Ob ihm seine Rolle als Hinweisgeber dabei half, eine Sanktion zu umgehen, bot im Verfahren gegen die „Gruppe S“ bereits mehrfach Anlass zur Diskussion. Nähere Hintergründe zum Waffenfund im Bericht zum 9. Prozesstag.] Der VR erwähnt diesbezüglich, dass U. im Verhör Angst wegen dieses Fundes gezeigt habe, und dass der Zeuge ihm Mut zugesprochen habe. Er werde mit Frau Zacharias sprechen. Der Zeuge sagt aus, er könne sich nicht mehr an die Details erinnern, nur noch daran, dass es bei der Vernehmung am 14. Oktober um den Waffenfund und die Frage, „wie man mit der Anzeige umgeht“, gegangen sei.

LKA-Beamter K. bestreitet, U. vor einer Strafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes bewahrt zu haben

Der VR hält dem Zeugen ein Gespräch mit Paul-Ludwig U. vor, in dem dieser sich bei ihm nach dem aktuellen Stand bezüglich der Anzeige erkundigt. Der VR fragt, ob es dabei um das Ergebnis eines möglichen Gesprächs [mit Zacharias wegen des Waffenfunds bei U.] gegangen sei, und warum dieses Gespräch nicht am Telefon geführt wurde. [Er spielt darauf an, ob der Zeuge eventuell eine Überwachung des Gesprächs umgehen wollte.] Der Zeuge entgegnet, das Gespräch sei „zu wichtig“ gewesen, um es am Telefon zu führen.

Der VR zitiert aus einer E-Mail von Paul-Ludwig U. an das LKA Baden-Württemberg vom 10. Oktober 2019, in der dieser von einem überstürzten Handeln nach dem Halle-Attentat abrät. Der VR bezeichnet den Charakter der E-Mail als fordernd und fragt, ob über diese bei U. zunehmend beobachtbare Haltung mit Frau Zacharias gesprochen worden sei. Der Zeuge bestätigt, das sei immer Thema gewesen.

Nun nimmt der VR Bezug auf ein Telefonat zwischen Paul-Ludwig U. und seinem ehemaligen Bewährungshelfer Jens W. [vom 2. Oktober 2019, siehe Prozesstag 23.] Darin erzählt U., er müsse sich keine Sorgen machen wegen der Waffen-Anzeige. Michael K. werde sich kümmern. Der Zeuge K. widerspricht, das sei so nicht gewesen.

Ein Brief an den Generalbundesanwalt

Der VR thematisiert, dass die Vernehmung geendet habe mit der Übergabe eines Schreiben an den GBA, das Michael K. weiterleiten sollte. K. erklärt, in diesem Brief habe U. seine Gedanken und seine Motivation aufgeschrieben. Er habe das Schreiben weitergeleitet, könne sich jedoch an keine Reaktion erinnern; vielleicht habe man das mal in einer Besprechung thematisiert. Damit wird der Zeuge für diesen Prozesstag entlassen, er soll aber am Donnerstag erneut erscheinen.

Anschließend führt einer der Richter 112 Einzelposten per Selbstleseverfahren in den Prozess ein. [Details hierüber und der restliche Verlauf des Verhandlungstages konnten von der Prozessbeobachtung nicht protokolliert werden.]

prozesstage61

Prozesstag 61: Verdeckter LKA-Ermittler sagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus

Der 61. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ fand am 17. Februar 2022 trotz Protests durch die Verteidiger*innen der meisten Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Als Zeuge war ein verdeckter Ermittler des LKA Baden-Württemberg geladen, der geschützt werden sollte. Statt des üblichen Prozessberichts veröffentlichen wir daher an dieser Stelle eine Erklärung der Prozessbeobachtungsgruppe.

Der 61. Prozesstag am 17. Februar 2022 gegen die „Gruppe S.“ fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Grund dafür ist eine Sperrerklärung des baden-württembergischen Innenministeriums für die Aussage eines verdeckten Ermittlers. Dieser hatte gegen den Angeklagten Werner S. ermittelt. Bei einem verdeckten Ermittler handelt es sich um einen bezahlten Beamten, also keinen V-Mann, der der Szene selbst angehört. Das Landesinnenministerium verlangt vom Gericht, dass der Zeuge für die Vernehmung via Videoschalte unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wird. Bild und Ton sollen verfremdet werden.

Unter diesen Umständen stellt sich die Frage, wieso die Presse bzw. die Öffentlichkeit eine Gefahr für den Aussagenden darstellen, die Angeklagten aus dem extrem rechten Spektrum sowie ebenfalls anwesende Szene-Anwält*innen aber nicht.

Hinsichtlich der Pressefreiheit ist diese Verfahrensweise als sehr problematisch zu betrachten, da eine unabhängige Berichterstattung über den Prozess nicht gewährleistet werden kann. Kurz nach Beginn des Verhandlungstages um 9:38 Uhr mussten die anwesenden Pressevertreter*innen die Verhandlung wieder verlassen.

prozesstage60

Prozesstag 60: Thomas N. und Markus K. träumten vom Bürgerkrieg

Für den 60. Prozesstag am 15. Februar 2022 war ursprünglich geplant, per Videokonferenz einen verdeckten LKA-Ermittler zu vernehmen. Wegen technischer Probleme konnte das allerdings erst gegen Ende des Prozesstages stattfinden – trotz Protests der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Stattdessen wurden für den Großteil des Verhandlungstages überwachte Telefonate der Angeklagten abgespielt. Es handelte sich um Gespräche des Angeklagten Thomas N., vor allem mit seinem Mitangeklagten Markus K. Aus den Aufnahmen gehen ihr „Reichsbürger“-Weltbild und eine Gewaltbejahung hervor.

Eingangs teilt der Vorsitzende Richter (VR) mit, dass die Video-Übertragung zur Befragung des in einem anderen Raum sitzenden verdeckten Ermittlers des LKA Baden-Württemberg nicht funktioniere. Man wolle den Zeugen mit dem Codenamen „VE 105“ davor schützen, erkannt zu werden und habe deshalb eine optische und akustischen Verfremdung geplant. Die Vernehmung werde zudem nicht aufgezeichnet. Ebenfalls zum Schutz des Zeugen will der Senat die Öffentlichkeit ausschließen. Die Rechtsanwält*innen (RA*innen) aller Angeklagten außer Paul-Ludwig U., Thomas N. und Werner S. widersprechen diesem Ausschluss.

RA Siebers, Verteidigung von Werner S., fragt, ob sichergestellt sei, dass in dem Raum, in dem der Zeuge sich aufhalte, keine weitere Person mit Aktenwissen sei. Der VR sichert zu, dass der Senat das auch nicht wolle. RA Siebers verweist darauf, dass er die Erfahrung gemacht habe, dass ein Hauptermittlungsführer bei so einer Vernehmung einem Zeugen Zettel zuschiebe.

Der VR verkündet trotz des Protests den Beschluss, dass die Öffentlichkeit von der audiovisuellen Vernehmung ausgeschlossen werde, um den Gefahren einer Enttarnung zu begegnen. Die Zuschauer*innen könnten den verdeckten Ermittler eventuell an seiner Sprechweise oder dem Dialekt erkennen. Der VR versichert, man beschränke sich bei der optisch-akustischen Verfremdung auf ein Mindestmaß.

Als klar ist, dass die Technik am heutigen Verhandlungstag eine solche Vernehmung nicht zulässt, spielt der VR stattdessen mehrere Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ab.

TKÜ vom 11. Januar 2020, Dauer: 16 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Thomas N. erzählt Markus K., dass er mit „Giovanni“ [Werner S.] gesprochen habe. Dann echauffieren sich beide über US-amerikanische Truppen in Deutschland und tauchen in ihre „Reichsbürger“-Welt ab, wobei erneut mehrfach der Begriff „Entnazifizierung“ fällt. An einer Stelle verkündet N.: „Der Tag der Entscheidung ist da.“ Er spricht von schweren Opfern, die man bringen müsse.

Thomas N.s Verteidiger RA Sprafke weist darauf hin, dass über das bekannte Thema „Entnazifizierung“ gesprochen worden sei, aber nicht über Anschläge. RAin Schwaben, Verteidigerin von Markus K., schließt sich dem an. Durchgehendes Thema sei  „Entnazifizierung“ gewesen. Dass man bei dem Treffen in Minden über etwas anderes habe sprechen wollen als Entnazifizierung, ergebe sich aus dem Gespräch nicht.

TKÜ vom 15. Januar 2020, Dauer: 6 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und seiner Frau.

N.s Frau ist offenbar zuhause und sucht einen vermissten Gegenstand. Sie zählt am Telefon alles auf, was sie auf ihrer Suche statt des gesuchten Gegenstands findet. Dabei erwähnt sie auch eine Pistole.

TKÜ vom 17. Januar 2020, Dauer: 1 Minute 30. Gespräch zwischen Thomas N. und Werner S.

Thomas N. erzählt vom Sohn eines Freundes, der Interesse habe, mitzumachen. Dieser treibe auch Kampfsport. Werner S. will mehr über ihn erfahren, ist aber grundsätzlich nicht abgeneigt.

RA Sprafke erklärt, es gehe um den 16-jährigen Sohn von Uwe G. Wenn man über die Aufnahme eines 16-Jährigen spreche, höre sich das nicht nach einer Terrorgruppe an.

TKÜ vom 23. Januar 2020, Dauer: 1 Minute. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Thomas N. sagt, dass er keinen Reisepass habe. Man werde sie nicht rauslassen [ins Ausland]. Er sagt auch: „Entweder kämpfen wir, oder wir lassen es sein.“

TKÜ vom 23. Januar 2020, Dauer: 10 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Thomas N. und Markus K. empören sich u.a. über eine Polizeikontrolle und die europäische militärische Polizeitruppe „Euro Force“. N. beklagt sich, dass sich keiner wehre und es „nur noch mit Gewalt“ gehe.

RA Sprafke interpretiert diese letzte Aussage seines Mandanten in Verbindung mit der zuvor thematisierten Polizeigewalt. Dagegen müsse man sich laut N. wehren. N. spreche später auch davon, der Antifa „eine in die Fresse“ zu hauen. Von einem Sprengstoffanschlag hingegen sei zu keiner Zeit etwas zu hören.

TKÜ vom 23. Januar 2020, Dauer: 53 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Thomas N. empört sich: „Die wollen einen echt verknechten, versklaven, die Schweine.“ K. berichtet von einer Begegnung mit der Polizei, der er in „Reichsbürger“-Manier gesagt habe, dass sie keine rechtliche Grundlage habe. An einer Stelle äußert sich N. über seine Feinde wie folgt: „Totschlagen wie Ratten und vor die Tür legen“. K. erzählt: „Mitte April solls hier rumsen.“ N. entgegnet: „Juni geht es los.“ Offenbar erwarten sie bürgerkriegsähnliche Unruhen, denn N. äußert: „Die Kanaken kriegen dann auch weniger Geld, und die kämpfen dann auch.“ N. fordert dazu auf, sich darauf vorzubereiten: „Die Axt soll man schärfen.“ Beiden schimpfen noch auf „die Antifa“ („Nennen sich Antifaschisten, sind aber die Faschisten“), Merkel („Fotzenmerkel“) und auf die CDU („Schweine und Deutschlandverräter“). Markus K. erzählt, dass er Flyer der „Reichsbürger“-Gruppe „staatenlos.info“ verteile. Anschließend sprechen beide eingehend über ihre „Reichsbürger“-Aktivitäten. N. berichtet, dass er einer Behörde einen Vertrag zugeschickt habe. Beide reden auch über eigene Nummernschilder und Außenwimpel. Markus K. erwähnt einen Waffenschein und den Kauf eines Tasers. Später sprechen die beiden über Demos. K. sagt: „Ich denke, da müsste es mal richtig rumsen.“

RA Sprafke bezeichnet das Gehörte als „Gespräch unter Brüdern im absolut privaten Kreis“, als Gespräch unzufriedener Menschen, die Unmut geäußert hätten. Man höre „krude, aber diffus gehaltene Gewaltfantasien“. Sie seien nicht proaktiv. Ein Bürgerkrieg werde laut Thomas N. von anderen gestartet. Der RA kündigt an, er wolle den Bundeszentralregister-Auszug seines Mandanten N. einführen. Darin finde sich nur ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung bekundet, es sei ein langer Weg von einer Gewaltfantasie zum Sachverhalt, in eine Moschee zu gehen und Menschen zu töten. Dazu sei N. nicht fähig gewesen.

TKÜ vom 24. Januar 2020, Dauer: 1 Minute. Gespräch zwischen Thomas N. und Werner S.

Thomas N. und Werner S. sprechen über das geplante Treffen am 8. Februar.

TKÜ vom 31. Januar 2020, Dauer: 2 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Unbekannt.

[Unverständlich]

TKÜ vom 3. Februar 2020, Dauer: 11 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Thomas N. erzählt, dass er Paul-Ludwig U. abholen müsse. K. nimmt ihm diese Aufgabe jedoch ab. Beide sprechen über das geplante Treffen am 8. Februar. Man wolle danach Essen gehen. Ulf [Ulf R., der sich in der Untersuchungshaft noch vor Prozessbeginn das Leben nahm] werde wohl nicht kommen, weil sein Vater operiert werde. Markus K. kündigt an, dass er „die Anträge“ mitbringe [offenbar „Reichsbürger“-Papiere]. Sie erwähnen auch, dass Tony E. schlecht erreichbar sei.

Tony E.s Verteidiger RA Hofstätter weist darauf hin, dass sich sein Mandant Unmut zugezogen habe, weil er sich nicht um die Organisation gekümmert habe. Das passe nicht zum den Vorwurf [der Rädelsführerschaft] gegen ihn.

TKÜ vom 6. Februar 2020, Dauer: 9 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Die beiden unterhalten sich über die Anfahrt und Abholung von Paul-Ludwig U. sowie die Verpflegung der Gäste. K. sagt, er kenne U. nicht, und bezeichnet N. als „Kamerad und „guter Mensch“. K. fragt nach Sören vom „Freikorps“ und einem geplanten Geburtstags-Besuch.

RA Sprafke weist darauf hin, dass sich N. mit K. über den bevorstehenden Samstag unterhalten habe. Thomas N. habe es tendenziell gut gefunden, dass U. schon vor Samstag anreisen würde, sonst bekäme er ja gar nichts mit vom Samstag. Damit habe N. den geplanten Vortrag über Entnazifizierung gemeint.

Tony E.s Verteidiger RA Becker bezieht sich auf die Erwähnung des Geburtstags von Sören. Gemeint sei der Geburtstag von Sören B. am 21. April. Das passe nicht zu Anschlagsplanungen.

Der Angeklagte Michael B. bekundet, im Telefonat sei über das leibliche Wohl und Schafplätze gesprochen worden; das passe nicht ins Bild mit Anschlägen.

TKÜ vom 8. Februar 2020, Dauer: 1 Minute 31. Gespräch zwischen Thomas N. und Torsten W.

Torsten W. verkündet Thomas N., dass er gleich losfahre. Er sei aber krank.

W.s Verteidiger RA Kist weist darauf hin, dass Thorsten W. deutlich angeschlagen gewesen sei.

TKÜ vom 8. Februar 2020, Dauer: knapp 30 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

K. und N. sprechen über die Wahl in Thüringen. Thomas N. beklagt: „Es gibt keine Demokratie mehr.“ Markus K. stimmt zu und spricht von „Wahlbetrug“. N. bekundet: „Immer mehr kommen rein und rein“, und das Sozialsystem gehe kaputt. „Es geht ums nackte Überleben.“

An dieser Stelle unterbricht der VR die Präsentation der TKÜ-Mitschnitte. Die Technik funktioniere jetzt, und man könne mit der Videovernehmung des verdeckten Ermittlers beginnen. Daher müsse die Öffentlichkeit den Saal nun verlassen – was dann auch geschieht.

prozesstage59

Prozesstag 59: „Keine Lust mehr zu kuschen“. Die Telefonate des Thomas N.

Am 59. Prozesstag, dem 10. Februar 2022, wurden mehrere abgehörte Telefonate von Thomas N. abgespielt. Darin bekundete N. dem als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung angeklagten Werner S. erneut seine Zuneigung und Loyalität. In mehreren Telefonaten mit Markus K. war zudem zu hören, das Thomas N. sich als Kämpfer bis zum Untergang sah und nicht mehr „kuschen“ wollte. Gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern erging sich N. in seinen Telefongesprächen auch in antisemitischer und rassistischer Hetze und erwog Gewalttaten gegen Antifaschist*innen.

Der Vorsitzende Richter (VR) bittet Oberstaatsanwältin (OStAin) Bellay um eine Erklärung zum Beweisantrag von Rechtsanwalt (RA) Picker vom Monatsanfang. [Es geht um die Verlesung der Regeln der „Wodans Erben Germanien“, W.E.G]. OStAin Bellay erklärt, dass der Antrag wohl aufzeigen soll, dass die W.E.G nicht rechtsextrem seien. Man werde der Verlesung der Regeln aber nicht entgegentreten.

Der VR erlässt eine Verfügung, um 25 Aufzeichnungen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aus dem Zeitraum vom 2. November 2019 bis zum 12. Februar 2020 als Beweismittel einzuführen.

TKÜ vom 2. November 2019, Dauer: 16 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Werner S.

Werner S. klagt gegenüber Thomas N. über Sören B., der in seiner Gruppe „Freikorps Heimatschutz – Division 2016 das Original“ keine Führungsqualitäten beweise: „Sören ist auch kein Führer.“ Auch über eine andere Gruppe [vermutlich den „Heimat“-Chat] beschwert er sich. Er habe keine Lust mehr, Zeit in die Leute zu investieren. Von 30 Gruppenmitgliedern hätten sich nur sechs zurückgemeldet. Sie sprechen über ein Treffen im Norden. S. hinterfragt den Sinn solcher Treffen „mit irgendwelchen Pappnasen“. Die beiden lästern über Aktivisten, die „Laberhelden“ seien und nur irgendwo dazugehören wollten. S. zieht zudem über das „Freikorps“ her und bekundet, es brauche eine Alternative.

TKÜ vom 16. November 2019, Dauer: 6 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Werner S.

Werner S. erzählt von einer Hausdurchsuchung bei ihm. Die „haben mehr mitgenommen als mir lieb ist“. N. möge Tony E. anrufen. N. beteuert überschwänglich seine Loyalität: „[…] Ich bin für dich der Freund. […] Wenn du sagst, komm runter, dann komme ich runter. […] Du bist der einzige Mensch, dem ich vertraue.“ S. wirkt damit überfordert.

TKÜ vom 10. Dezember 2019, Dauer: 8 Minuten. Gespräch Thomas N. mit Werner S.

N. erzählt S. von vermeintlichen Erfolgen bei seinen „Reichsbürger“-Aktivitäten. Die Hälfte der Forderung an ihn [offenbar eine Geldstrafe] sei zurückgenommen worden. S. ist zwar begeistert, betont aber auch, er kenne sich damit nicht aus. Sie sprechen über eine Gruppe [vermutlich das „Freikorps“]. N. sagt, dass diese verseucht sei. S. erwidert, er habe die Gruppe verlassen, aber Tony [E.] werde sie säubern. N. verspricht, weiterzukämpfen und betont: „Wir sind Kämpfers.“ [sic] Dafür bräuchten sie die „richtigen Leute“. Werner S. kündigt an, dass Torsten [K.] einen Franzosen [evtl. Ralph E.] zu dem [für Dezember 2019 anberaumten, dann aber ausgefallenen] Treffen mitbringen werde.

Nach diesem Audio gibt RA Mandic, Verteidiger von Michael B., eine Erklärung ab: N. sei in einen Wahn verfallen „mit seinem Entnazifizierungskram“. Werner S. habe ihn darin bestärkt, um ihre Beziehung zu festigen.

TKÜ vom 23. Dezember 2019, Dauer: 19 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Werner S.

Die beiden besprechen das geplante Treffen am 18. Januar 2020. [Der Termin verschob sich später auf den 8. Februar]. Werner S. erzählt, dass er Ende Januar wegen eines Notartermins in Italien sei. [Er kaufte dort eine Hütte in den Bergen.] Er bietet N. an, ihn dort zu besuchen. Dieser zeigt sich interessiert. Sie sprechen auch über Telefonnummern und die damit verbundene Sicherheit. Thomas N. gibt zu bedenken, dass auch eine neue Nummer schnell bei den Behörden bekannt sein könnte, sobald man damit jemanden anrufe.

Zu diesem Teil des Gesprächs erklärt Michael B.s Verteidiger RA Berthold: Wären S. und N. Terroristen, hätten sie sich wohl kaum offen darüber unterhalten, über andere Nummern zu kommunizieren. Die beiden seien „Terroristen-Darsteller, aber keine Terroristen“.

TKÜ vom 23. Dezember 2019, Dauer: 12 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Unbekannt, evtl. Markus K.

Thomas N. erzählt seinem Gesprächspartner von einem Marcel, der fünf Kinder habe. Er habe diesen Marcel gefragt, wie er es fände, wenn seine Tochter unter der Scharia leben müsse. N.s Gesprächspartner stimmt ihm zu. Es gebe wenige, die „Mumm in den Knochen“ hätten. Thomas N. kündigt an, er werde eine neue Gruppe eröffnen. Dann ergeht er sich in einem Pathos vom „kämpfend untergehen“.

Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben moniert Vermerke wie „unverständlich“ in der Verschriftlichung. Sie könne der TKÜ nur schwer folgen. Der VR merkt an, sie könne ja den Antrag stellen, etwas noch einmal anzuhören.

TKÜ vom 23. Dezember 2019, Dauer: 19 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. (und stellenweise dessen Frau) und Markus K.

Thomas N. erzählt, wie er Marcel angestachelt habe mit rassistischen Zukunftsängsten. Sie sprechen über ihre „Reichsbürger“-Ideologie und die ihnen wichtige „Entnazifizierung“. N. schlägt erneut vor, eine eigene Gruppe aufzumachen. N.s Frau lädt Markus K. für Samstag zum Essen ein.

TKÜ vom 30. Dezember 2019, Dauer: 3 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Unbekannt, vermutlich Markus K.

Die beiden klären einen Termin. [Vermutlich geht es um das geplante Treffen vom 18. Januar.]

TKÜ vom 2. Januar 2020, Dauer: 2 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Unbekannt, vermutlich Markus K.

Thomas N. informiert seinen Gesprächspartner, dass das geplante Treffen jetzt in Minden stattfinden werde.

TKÜ vom 4. Januar 2020, Dauer: 50 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Markus K.

Die beiden unterhalten sich erneut über das geplante Treffen, und N. gibt an, dass es bei ihm stattfinden soll. Ansonsten geht es um „Reichsbürger“-Erzählungen, die Gesundheitsprobleme von Markus K. und Antisemitismus. An einer Stelle sagt Thomas N.: „Der Jude ist das Schlimmste.“

TKÜ vom 6. Januar 2020, Dauer: 1 Stunde 19 Minuten. Gespräch zwischen Thomas N. und Unbekannt, vermutlich Markus K.

Auch dieses Telefonat kreist um das geplante Treffen. N. verkündet, es finde statt „bei mir zuhause, wo keiner mithören kann“. N. sagt auch, er habe „keine Lust mehr zu kuschen“. Es gehe nur noch anders und „nicht mehr das friedlich, verstehst Du?“ Ansonsten schimpfen beide über „die Antifa“, die sie „Kriminelle“ nennen, und über Muslime, die im Gespräch als „Dreck“ bezeichnet werden. Auch von „Kanaken“ ist die Rede.

In Bezug auf „die Antifa“ sagt N., diese müsse man nur mal „einschüchtern, mehr nicht“. Später überlegt er aber auch laut: „Vielleicht muss man mal aktiv draufschlagen.“ Sein Gesprächspartner schlägt vor, die politischen Gegner einzeln aufzusuchen und dann… [bedeutungsvolle Pause]. Ansonsten geht es auch ums Preppen und das Anlegen von Vorräten.

Michael B. ergreift erneut das Wort

Nach dieser letzten Aufnahme am 59. Prozesstag gibt es erneut die Möglichkeit für Erklärungen. RA Picker weist darauf hin, dass N. auf das zunächst im Januar geplante Treffen zu sprechen gekommen sei und dass es dort um eine Vereinigung von Gruppen gehen sollte. Ebenso sei die Rede davon gewesen, dass man gegen den schwarzen Block vorgehen müsse. Das bestätige die Aussage seines Mandanten Marcel W. [Dieser behauptete am 49. Prozesstag, dass es in Minden weniger um Anschläge, sondern vielmehr um Angriffe auf Antifaschist*innen gegangen sei.]

Auch der Angeklagte Michael B. ergreift das Wort und kommentiert das Gehörte: „Ich habe hier zwei besorgte Bürger gehört, die sich äußern wie an vielen Stammtischen.“

Der VR kündigt an, am Dienstag werde ein verdeckter Ermittler befragt. Am Donnerstag werde man gegebenenfalls auch den Kommissar K. [der LKA-Kontaktbeamte von Paul-Ludwig U.] anhören.

prozesstage58

Prozesstag 58: Vorläufige Zusammenfassung

Der 58. Hauptverhandlungstag am 8.2.2022 begann mit einer Verzögerung. Der Vorsitzende Richter (VR) Anderer gab den Grund bekannt: „Heute hatte man in einer Poolprobe einen positiven Test, und wir mussten fünf Tests einzeln nachholen. Und wir haben einen Wachmeister, Schrägstrich eine Wachmeisterin, positiv getestet.“ Er freue mich sehr, „dass alle Angeklagte sich haben testen lassen“, ebenso wie die GBA, der Senat, „16 Verteidiger und 25 von 40 Wachmeistern“.

Dann reagiert der Vorsitzende noch – ohne es direkt auszusprechen – auf die provozierende Erklärung von Rechtsanwalt Mandic vom letzten (57.) Prozesstag am 1.2.2022. Offensichtlich auf den von Mandic erhobenen Vorwurf der „politischen Justiz“ bezogen, sprach der VR über eine „sich an Wort und am Geist unserer Verfassung orientierten und dem Geist unserer Verfassung dienenden Justiz“. Mandic verlangte daraufhin eine Unterbrechung, die der VR aber nicht gewährte.

Auf dem Programm des langen Prozesstages stand dann die Vernehmung der LKA-Beamtin Marianne L. Sie arbeitet beim LKA Baden-Württemberg im Rauchgiftbereich, hatte zuvor keine Erfahrung in Staatsschutzsachen und gehörte auch nicht der Ermittlungsgruppe zur „Gruppe S.“ an. Trotzdem wurde sie beauftragt, die Durchsuchung beim Angeklagten Marcel W. zu leiten und ihn am Zugriffstag (14.2.2020) zu vernehmen. Beteiligt an der Razzia war ein Spezialeinsatzkommando, zwei weitere Beamt*innen des LKA Baden-Württemberg sowie elf Beamt*innen des LKA Bayern. Ziel sei das Auffinden von Beweismitteln zu einem konkreten Anschlag gewesen. Oder von Hinweisen und Kartenmarterial, die bzw. das auf einen bevorstehenden Anschlag hindeuten könnte(n). W., so führte L. aus, habe darauf verwiesen, dass im Wohnzimmer zwei Schreckschusswaffen mit Munition liegen würden sowie mehrere Messer in einem Rucksack. Erst im Verlaufe der Durchsuchung habe sie einen Anruf erhalten, dass W. vorläufig festzunehmen sei, das sei vorher so nicht besprochen gewesen. Marcel W. sei eröffnet worden, „dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ anhängig sei. Der VR hielt L. entgegen, dass W. im Durchsuchungsbeschluss nur als „Unterstützer“, nicht als „Mitglied“ bezeichnet worden sei.

Es wurden im Prozess anschließend diverse Lichtbildmappen in Augenschein genommen: von allen Zimmern, dem Zustand bei der Durchsuchung und von der Auffindesituation sowie Asservierung diverser Gegenstände, darunter Laptops, Mobiltelefone, Speicherkarten, aber auch Feuerwerkskörper, Zielscheiben, rechten Flyern und Büchern. Gezeigt wurden auch Fotos einer aufgefundenen Rechnung für die CD „Sturmwehr – Heiliger Krieg“ und für diverse Kleidungsstücke mit neonazistischen Bezügen, z.B. einem Kapuzenpulli mit Aufschrift „Division Deutschland“. W. sei während der Razzia sehr gefasst gewesen und habe über sein Hobby „Bushcrafting“ erzählt. Freiwillig habe er die PIN seines Mobiltelefons verraten. Man habe polizeilicherseits eine Vorinformationen über einen Karabiner im Hause W.s gehabt. W. habe angegeben, dieser sei zur Zeit bei einem Waffenhändler bei Leipzig. Gegen 11:10 Uhr habe sie W. dann die vorläufige Festnahme erklärt.

Der Vorsitzende Richter konfrontierte die Zeugin mit der damals bereits geänderten StPO, nach der ab diesem Zeitpunkt zwingend ein*e Verteidiger*in hätte hinzugezogen werden müssen. Die Zeugin sagte, ihr sei die geänderte Rechtslage bekannt gewesen, W. habe aber drauf verzichtet. Der VR wies sie darauf hin, dass nach der StPO zwingend ein*e Verteidiger*in zu bestellen sei.

Die Zeugin berichtet, dass W. zur PI Pfaffenhofen verbracht worden sei, wo er eine freiwillige DNA-Probe abgegeben habe. Sie habe dann noch für den Folgetag seinen Transport nach Stuttgart organisieren müssen. Ohne Hinzuziehung eines Anwalts/einer Anwältin habe sie damals damit begonnen, W.zu vernehmen. Vor der Durchsuchung sei sie kurz gebrieft worden, also habe sie nach den Treffen an der Hummelgautsche und in Minden sowie nach Aktivitäten in Telegram-Chatgruppen gefragt. Lichtbildmappen o.ä. habe sie für die Vernehmung nicht zur Verfügung gehabt. Die Vernehmung durchzuführen, sei für sie sehr schwierig gewesen, da sie zum Beispiel nicht einmal die Spitznamen der beteiligten Personen gekannt hätte. Fragestellungen und Antworten seien bei W. „auseinandergelaufen“, so die Zeugin L.

Auf Nachfragen des VR hin schilderte die Zeugin, W. habe zugegeben, zusammen mit Frank H. beim Treffen in Minden gewesen zu sein, mit dem er auch zusammen in der „Bruderschaft“ „Wodans Erben Germanien“ aktiv sei. W. habe bei der Vernehmung mit dem Namen Werner S. nichts anfangen können. Auf ihren Vorhalt hätte W. angegeben, beim Treffen an der Hummelgautsche keine Pistole dabeigehabt und keine Schießübungen durchgeführt zu haben. Seine Antworten seien zumeist ausweichend gewesen. Ein Beispiel der Zeugin L.: „Auf meine Frage, ob man sich über Gewalt zur Umsetzung der Ziele unterhalten hat: Da kam, dass er nicht immer im Raum gewesen wäre und er nicht alles mitbekommen hätte.“ Auf eine Planung von Gewalttaten in Minden angesprochen, habe W. geantwortet: „Ich habe die Äußerungen, die in dem Zusammenhang gesagt wurden, nicht ernst genommen.“ Zum Thema Waffenbeschaffung habe er nichts Konkretes antworten können, als Begründung dafür habe W. angegeben: „Ich glaube, ich bin rausgegangen, weil ich diese Richtung nicht richtig finde.“

W. habe angegeben, so L., seit Februar 2019 Mitglied bei den „Wodans Erben“ zu sein. Frank H. sei der „Leader“ gewesen, er, W., „Sergeant at Arms“. Er habe vor allem überwachen müssen, dass sich die Mitglieder im Chatverkehr gesetzeskonform verhalten. L. sagte, sie habe dazu aber keine Vorkenntnisse gehabt. W. sei seinen Angaben zufolge auch in der Chatgruppe „Heimat“ aktiv gewesen. Zum Schluss der Vernehmung habe W. die Erklärung abgegeben, dass er sich „von jeglicher Art von Gewalt distanziere“. Zitat: „Der einzige politische Kampf, den ich führe, ist ein demokratischer Weg.“ In einem zivilen Dienstfahrzeug hätten sie W. damals noch nach Augsburg gebracht und dort an die Transportkräfte übergeben, die W. wiederum nach Stuttgart gefahren hätten.

Nun folgten die Nachfragen der Verteidiger*innen. Auf Frage von Rechtsanwalt Hofstätter nach „konkreten Beweismitteln für konkrete Anschlagspläne“ antwortete die Zeugin L., dass sie nichts gefunden hätten, was konkret darauf hingedeutet hätte. Als Rechtsanwalt Mandic an der Reihe war, wollte er eine Unterbrechung, um über einen Befangenheitsantrag beraten zu können. VR wollte ihm das Wort aber nur für Fragen an die Zeugin erteilen. Auf Nachfrage eines anderen Rechtsanwalts berichtete die Zeugin L. noch, dass sich die Ehefrau von W. damals sehr negativ über ihren Mann geäußert habe, „Dass er sich nur mit alten Männern und gescheiterten Existenzen treffen würde. Und sie meinte auf Nachfrage, dass er auch eine gescheiterte Existenz wäre.“

Anschließend wurden noch ein paar Verteidiger-Erklärungen zur Vernehmung der Zeugin abgegeben. Rechtsanwalt Becker widersprach der Verwertung der Aussagen L.s über die Vernehmung W.s, weil diesem damals kein*e Verteidiger*in zur Seite gestanden habe. Rechtsanwalt Picker verlangte die Verlesung der „Regeln“ der Gruppe „Wodans Erben Germanien“. Schließlich stellte Rechtsanwalt Mandic einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Hierzu wiederholte Mandic seine provozierende Erklärung vom letzten Verhandlungstag (1. Februar 2022) noch einmal weitgehend. Der Verhandlungstag endete um 17:07 Uhr.

prozesstage57

Prozesstag 57: Vorläufige Zusammenfassung

Der 57. Prozesstag am 1. Februar 2022 begann mit einem längeren Programm außerhalb der Hauptverhandlung. Fast eineinhalb Stunden lang referierten der Vorsitzende Richter (VR) Anderer, Prof. Dr. Ehehalt vom Gesundheitsamt Stuttgart, Oberarzt Dr. Menzel vom Klinikum Stuttgart und Richterin am Landgericht Künzel (die für die Verwaltung das Strafverfahrens zuständig ist) das Corona-Schutzkonzept für die kommenden Verhandlungstage. Sie erläuterten ausführlich die Infektionslage,  Masken, Impfung und Quarantäneregelungen und bewarben die neue Teststrategie (mittels ID-Now-Pooltestung) für die Prozessbeteiligten. Außerdem beantworteten sie weitere medizinische Fragen, vor allem aus den Reihen der Verteidiger*innen. Der VR warf die Frage auf, ob zur Sicherung des Verfahrensablaufs zukünftig nicht die Verteidiger*innen-Paare sicherheitshalber auseinandergesetzt werden sollten, und erntete dafür heftigen Widerspruch.
Um 10:55 Uhr ging es dann mit der Hauptverhandlung weiter. Auf dem Programm stand die Fortsetzung der Vernehmung des Angeklagten Marcel W. Dieser schilderte zunächst von sich aus, dass er sich – nach dem Studium der Akten – von Werner S. belogen fühle. Es ging dann weiter mit Fragen der Verteidiger*innen. Gestellt wurden zum Beispiel detaillierte Nachfragen zum Treffen in Minden („Wo wurde das Essen serviert?“, „Wie war die Sitzordnung im Lokal?“) und zur im Vorfeld des Treffens eingerichteten Telegram-Chatgruppe. Rechtsanwalt Herzogenrath-Amelung wollte wissen, ob die Zusammenkunft gebäudetechnisch hätte gefilmt werden können, Rechtsanwalt Just fragte zur „Waffenbestellung“. Marcel W. antwortete ihm: „Von einer direkten Bestellung würde ich absehen. Aber es wurde halt gefragt: Lang- oder Kurzwaffe. Und U[…] hat Granaten und Uzi ins Spiel gebracht und S[…] Kalaschnikow.“

Auf Frage von RA Berthold erzählte Marcel W., dass er den Eindruck einer Sympathie zwischen Paul-Ludwig U. und [der nicht in Minden anwesenden] Marion G. hatte. Über G. sagte W.: „Sie war schnell sauer, als man sich lustig über sie machte, weil sie mit nem Flitzebogen in ’n Asylantenheim schießen will.“ Auf Frage des Angeklagten Michael B. berichtete Marcel W., Werner S. habe vor „Wellen an Schwarzen“,  die „kommen, die uns angreifen“ gewarnt: „Dass man sich schnell vorbereiten muss, um dann schnellstmöglich sich mit den Familien zurückziehen kann, die ersten Angriffswellen abwartet und dann zurückschlägt, denn man kann ja nicht ein Leben lang im Wald sein.“
Nach der Mittagspause stellte Rechtsanwalt Picker Fragen zur Gruppierung „Wodans Erben Germanien“, zum Preppen und zu Werner S. Überraschenderweise antwortete Marcel W. auf Pickers Frage „Kam Ihnen der Gedanke: Der hat vielleicht Anschläge vor?“: „Mal kurz gedacht, aber dann wieder verworfen, weil das ist so fern der Realität.“

Dass man in Minden die Handys hätte abgeben müssen vor der Besprechung, sei für ihn nicht ungewöhnlich gewesen, sagte W. auf Frage von Rechtsanwalt Miksch. Er habe ja schließlich gedacht, es gehe „vielleicht gegen die Antifa“. Ebenfalls überraschend gab W. zu, dass er mit Frank H. bereits vor dem Mindener Treffen in einem Chat diskutiert hätte, ob es dort vielleicht um Anschlagspläne gehen solle. Schließlich erzählte W. auch von der Aktion von „Wodans Erben“ & Co, als sie in München durch eine Geflüchtetenunterkunft im Stadtteil Moosach liefen: „Die Planung lag beim ‚Andy Planlos‘.“
Nachdem am Nachmittag die Vernehmung W.s beendet war, gaben viele Prozessbeteiligte Stellungnahmen ab. Oberstaatsanwältin Bellay sagte: „Die Angaben des Angeklagten W[…] sind nicht nachvollziehbar und Schutzbehauptungen, er muss sich überlegen, ob er sich damit einen Gefallen getan hat.“ Rechtsanwalt Herzogenrath-Amelung versuchte, mit W.s Aussagen die Angeklagten zu entlasten: „Dilettantischer kann man keine terroristische Gruppe gründen […]. An einem Ort wie Stammheim ist es sinnvoll, sich an Baader-Meinhof zu erinnern, intellektuell, von der Verankerung in der Gesellschaft. Und wenn ich das vergleiche, ist die Bilanz eindeutig: dass wir es hier mit einer völligen Dilettantentruppe zu tun haben.“ Auch Rechtsanwalt Sievers versuchte, die Angaben W.s zur Entlastung heranzuziehen: „Es wird zum wiederholten Mal bestätigt, dass S[…] ein zum Teil maßlos übertreibender Aufschneider war, bei dem man nicht unterscheiden kann, was ernst gemeint war und was nicht“. Rechtsanwalt Mandic schließlich provozierte die Bundesanwaltschaft und den Vorsitzenden Richter, indem er u.a. sagte: „Das ist ein politisches Verfahren“ und [mit zynischem Unterton] „Wer so denkt, wer die Grenzen nicht offenhalten will, der will Ausländern was antun…“ Er schlussfolgerte: „Mit diesem Verfahren soll ein Exempel statuiert werden [für diejenigen], die ähnliche Gedanken haben, wie beispielsweise die AfD.
Der Prozesstag endete um 16:34 Uhr.

prozesstage56

Prozesstag 56: Bundesanwaltschaft konfrontiert Marcel W. mit Widersprüchen in seinen Aussage

Am 27. Januar 2022, dem 56. Prozesstag im „Gruppe S“-Prozess, musste sich Marcel W. Rückfragen zu seinen Aussagen vor Gericht stellen. Mehrere Mitglieder des Senats hakten nach, der Vorsitzende Richter äußerte offen seine Zweifel an W.s Darstellung der Gruppe. Auffallend aktiv war auch Oberstaatsanwältin Bellay. Anders als im bisherigen Prozessverlauf, in dem sich die Vertreterinnen des Generalbundesanwalts kaum einbrachten, zeigte Bellay Marcel W. an diesem Verhandlungstag mehrere Widersprüche aus seinen Aussagen auf und konfrontierte ihn mit Belegen aus Chats und anderen Beweisen bzw. Indizien, die gegen die angebliche Harmlosigkeit des Angeklagten und der „Gruppe S“ sprechen. Vieles davon konnte W. nicht auflösen.

Zu Anfang korrigiert Marcel W. seine Aussage vom Dienstag, in der er angegeben hatte, dass sein Mitangeklagter Thorsten W. Geld für einen Waffenerwerb zugesagt habe. Nun sagt Marcel W.: „Ich bin mir relativ sicher, dass er nichts geben wollte.“ Beim Rest hingegen blieb er bei seinen Aussagen: Tony E., Wolfgang W., Thomas N. und Werner S. hätten Geld geben wollen. Paul-Ludwig U. habe Geld im Namen der „Bruderschaft Deutschland“ zugesagt, dagegen habe Ulf R. nichts geben wollen. Bei Stefan K., Steffen B., Markus K. und Frank H. sei er sich nicht mehr sicher.

Befragung durch die beisitzenden Richter*innen

Richter Kemmner (RK) beginnt seine Befragung mit der Höhe der zugesagten Summen. Marcel W. gibt an, dass Werner S. 5.000 Euro zugesagt habe, Paul-Ludwig U. im Namen der „Bruderschaft“ ebenfalls. Wolfgang W. habe 2.000 Euro versprochen. An mehr könne er sich nicht mehr erinnern

Weiter fragt RK nach einem Fackelmarsch in Nürnberg, an dem Mitglieder der „Wodans Erben Germanien“ (W.E.G) beteiligt waren. [Im Februar 2019 drangen diese in eine Geflüchtetenunterkunft ein und gingen anschließend mit Fackeln zum Reichsparteitagsgelände.] Marcel W. behauptet, er habe an dieser Aktion nicht teilgenommen, Frank H. hingegen schon. W. fügt hinzu, dass ursprünglich eine andere Route geplant gewesen sei.

RK möchte Näheres zu Andi L. von den W.E.G Bayern wissen. Marcel W. bezeichnet L. als „Secretary“ der bayerischen Division und als „gemäßigt rechts“. Er erzählt von einem Vorfall in München, bei dem Antifaschist*innen Andi L.s damalige Lebensgefährtin Veronika verfolgt hätten, die ebenfalls Mitglied der W.E.G gewesen sei. Bezüglich Andi L. fügt Marcel W. noch an, dieser habe – soweit er wisse – außer zu ihm (W.) und Frank H. keinen Kontakt zu Teilnehmern des Treffens in Minden gehabt und sei auch nicht bei der Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin gewesen.

Werner S.: Ein hilfsbereiter Papa seiner Truppe

L. hätte jedoch ursprünglich gemeinsam mit ihm und Frank H. nach Minden zum Treffen kommen sollen, sei jedoch wegen eines Familienunglücks verhindert gewesen. Ein im Gericht an die Wand projizierter Auszug aus der Chatgruppe der „WEG Führung Bayern“ belegt diese Reisepläne. RK fragt, ob man jemanden habe fragen müssen, bevor man weitere Personen nach Minden habe mitbringen dürfen. Marcel W. erwidert: „Ich glaube nicht.“ RK entgegnet, dass im Chat „Wenn, dann frag N.“ stehe. Er möchte wissen, was und wer damit gemeint sei. Marcel W. behauptet, das wisse er nicht, in der Gruppe gebe es keinen „N.“ [W.s Mitangeklagter Thomas N. war beim Mindener Treffen Gastgeber.]

Über das Mindener Treffen erzählt Marcel W., dass die Gewaltpläne vor allem von Paul-Ludwig U. und Werner S. ausgegangen seien. Später im Tagesverlauf habe Werner S. [bezüglich der zuvor thematisierten Pläne] jedoch gesagt, das Thema sei tot, er habe gesehen, was er habe sehen wollen. Auf die Frage des beisitzenden Richters Mangold nach einer Charakterisierung von Werner S. beschreibt Marcel W. ihn als „hilfsbereit“, er nehme Sorgen und Ängste ernst und sei insgesamt „ein Papa“.

Der Vorsitzende Richter (VR) scheint Marcel W. nicht ganz abzunehmen, was er heute und am 50. Prozesstag aussagte: Er fordert W. auf, seinen Haftbefehl noch einmal zu lesen. „Ob da nicht einiges näher an der Wahrheit ist als das, was Sie uns jetzt erzählt haben?“

„Ohne Scheiß, jeder Jude muss auf den Grill“

Die Oberstaatsanwältin (OStAin) möchte Konkreteres bezüglich einer Aussage W.s wissen, in der gesagt worden sei, er habe in seiner Jugend Vorsichtsregeln wie das Weglegen von Handys gelernt. W. berichtet ihr, er sei mit 12 Jahren in rechte Kreise geraten und dort bis zu seiner ersten Inhaftierung [im August 2005] gewesen.

In mehreren Vorhalten zeigt die OStAin vor Gericht rassistische, antisemitische, NS-verherrlichende und menschenverachtende Bilder aus dem Smartphone oder Rechner von Marcel W., um dessen Selbstdarstellung als „Patriot“ und „rechts“ zu hinterfragen. Marcel W. leugnet in den meisten Fällen nicht, dass er die Bilder kennt. Zum Teil führt er aus, dass er nicht alle Bilder habe löschen können. Bei manchen der Fotos zeigt er sich irritiert: „Ich verstehe nicht, was das mit dem Fall zu tun hat.“ Die OStAin bekundet Zweifel an Marcel W.s Aussagen am 50. Prozesstag. W. hatte beispielsweise bestritten, „alle Juden“ zu hassen, sein Zorn würde sich „nur“ gegen „Elite-Juden“ richten. Dagegen spricht eine von der OStAin zitierte Sprachnachricht: „Ohne Scheiß, jeder Jude muss auf den Grill. Ich differenziere da nicht.“ Ähnliche Beispiele finden sich auch beim Thema Muslime. Auf die Frage, was er unter „Elitejuden“ verstehe, antwortet Marcel W. mit antisemitischen Verschwörungserzählungen über die Rothschilds oder George Soros. Er räumt ein: „Ich habe mich sehr oft ekelhaft im Wort vergriffen.“

Waffen-Begeisterung und Jagd auf Linke

Es werden vor Gericht auch Bilder von Waffen gezeigt. Marcel W. gibt an, dass es sich um Softair-Waffen handle. Er habe mit seinem Schwiegervater jährlich eine Waffenmesse in München besucht. Dieser betreibe einen Waffenladen in Franken. Als Gast seines Schwiegervaters habe er in einem Schützenheim bereits geschossen.

Anschließend bezieht sich die OStAin offenbar auf die Auswertung von Marcel W.s Google-Suchbegriffen, und fragt, warum er sich für Waffen und den Kleinen Waffenschein [für eine Schreckschusswaffe] interessiert habe. Marcel W. gibt an, das habe er für seine Frau recherchiert. Er sei davon ausgegangen, selbst keinen Waffenschein zu bekommen, wäre aber „nicht abgeneigt gewesen“.

Die OStAin hält Marcel W. auch eine Chat-Nachricht vor, in der er schrieb, früher nach Demonstrationen auf die „Jagd“ gegangen zu sein. Marcel W. erklärt, dass er früher nach Demos Jagd auf Linke gemacht habe, aber 2005 zuletzt auf einer Demo gewesen sei. Wenig später gibt er an, sich über den Überfall auf den linken Leipziger Stadtteil Connewitz durch Neonazis im Januar 2016 gefreut zu haben. „War aber nicht mit dabei“, fügt er hinzu.

Marcel W. in Erklärungsnot

Weiter fragt die OStAin Marcel W. nach dem Mitangeklagten Frank H., dem ehemaligen Präsidenten der W.E.G-Division Bayern. Marcel W. habe Frank H. als friedliebend dargestellt. Dabei habe dieser in einem Chat selbst bekundet, auf einer Gefährderliste [vermutlich der Polizei] zu stehen. Marcel W. entgegnet, sowohl Frank H. als auch er selbst seien „privat ganz anders“. OStAin Bellay argumentiert dagegen, dass die Chats schließlich auch „privat“ seien. Trotz kritischer Nachfragen beharrt Marcel W. darauf, dass sich der „Heimat“-Chat verselbstständigt habe und ursprünglich ein Prepper-Chat gewesen sei. Es sei viel um Verteidigung gegangen, und dazu gehöre in seinen Augen auch das Preppen. Konfrontiert mit rassistischen und gewaltverherrlichenden Aussagen im „Heimat“-Chat, erwidert Marcel W., dass man „nicht alles ernst nehmen“ müsse. Er räumt aber ein: „Klar ist das ekelhaft.“ Die Mitglieder seien „nur Leute, die Angst um Zukunft haben“. Die OStAin hält dem ein Zitat von Thomas N. entgegen: „Diese Ziegenficker müssen eliminiert werden.“ Marcel W. wiegelt ab, das sei N.s Meinung, und er sei kein Moralapostel.

Nun greift die OStAin W.s Aussagen über die W.E.G auf. Sie widerlegt W.s Behauptung, innerhalb der W.E.G seien alle gleichberechtigt gewesen, mit Zitaten, die eine klare Hierarchie aufzeigen. Hier verwickelt sich Marcel W. in Widersprüche. Er sagt aus, dass er, Frank H. und Thomas L. andere Personen hätten rauswerfen können. Außerdem zitiert die OStAin eine Anweisung aus dem W.E.G-Chat, die zur Vorsicht mahnt. Marcel W. sagt, damit sei gemeint gewesen: „Man kann privat Hitlerbildchen schicken, aber nicht im Chat.“

Worum sollte es in Minden gehen?

Die OStAin zitiert Pläne für Rache-Aktionen in Zusammenhang mit den W.E.G. Marcel W. führt aus, dass es Ärger mit Ex-W.E.G-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt gegeben habe. Die hätten geplant, Streife zu gehen und „Leute wegzuklatschen“ sowie nach ihren Austritt oder Ausschluss die W.E.G-T-Shirts nicht zurückgegeben. Er habe hinfahren und die Leute bestrafen wollen. In einem zweiten Fall sei es um den Chef der W.E.G Sachsen gegangen. Der habe beispielsweise Leute beklaut.

Zum Schluss des Prozesstages geht die OStAin auf das Treffen in Minden am 8. Februar 2020 ein und konfrontiert Marcel W. mit Aussagen und Einlassungen von Mitangeklagten. Steffen B. und Stefan K. hätten angegeben, Frank H. habe sich hervorgetan und sich als „offensiv“ ausgegeben. Marcel W. dagegen habe angegeben, sich daran nicht erinnern zu können. Sie weist W. auch darauf hin, dass er in seiner ersten Einlassung vor dem Ermittlungsrichter seinen Mitangeklagten Paul-Ludwig U. nicht erwähnt habe. W. erklärt das damit, dass er Angst um seine Familie gehabt habe; er halte U. für einen „Psychopathen“.

Die OStAin will klären, wie sich Marcel W. das Mindener Treffen vorstellte. Von welchem Ziel ging er aus? Dazu trägt die OStAin verschiedene Angaben aus W.s Aussagen zusammen. Einmal behauptete W., er habe erwartet, dass Angriffe auf die Antifa („Antifa-Kloppereien“) geplant würden. Das bestätigt Marcel W.: „Mit Fäusten, wie in meiner Jugend.“ Die OStAin ergänzt eine andere Aussage W.s, dass Minden einen Konflikt zwischen rechten Gruppen klären sollte. Bei der Haftprüfung habe er zudem gesagt, er habe gedacht, es würde ums Preppen gehen. Die OStAin hinterfragt, warum Frank H. und Marcel W. für solche Themen bereit gewesen seien, Hunderte Kilometer zu fahren, statt einen Delegierten zu entsenden. Marcel W. gibt an, dass die W.E.G-Landesverbände Rheinland-Pfalz und NRW noch zu neu gewesen wären, um sie nach Minden zu schicken.

Wer waren die Aggressoren von Minden?

Auch W.s angeführte Verweigerung einer Waffenbestellung hält die OStAin für unlogisch. Er habe diese Weigerung mit einer Ablehnung dessen, was mit den Waffen geplant gewesen sei, begründet. Die OStAin setzt das in den Kontext von W.s Behauptung, er habe Minden als Prepper-Treffen verstanden. In ihren Augen passt das nicht zusammen.

Ebenfalls für unklar hält die OStAin Paul-Ludwig U.s Rolle in Minden. Markus K. habe gesagt, dass sich dort Tony E. und Werner S. besonders hervorgetan hätten; U. habe er nicht als exponiert erwähnt. W., der Werner S. und Paul-Ludwig U. als Anstachler beschrieb, erwidert, ihm sei Tony E. nicht als besonders aggressiv aufgefallen.

Die OStAin fragt nach W.s Einwand zu den Anschlagsplänen, man würde noch zwei Jahre brauchen. Marcel W. will das darauf bezogen wissen, dass er darauf gehofft habe, dass sich bis dahin das Migrations„problem“ durch Grenzschließungen erledigt habe – und damit auch die diskutierten Pläne. [In einer früheren Aussage hatte er die Zeitangabe zwei Jahre mit der vermuteten Restlebenszeit des gesundheitlich angeschlagenen U. begründet. Wenn dieser tot sei, hätten sich die Pläne erledigt.]

Damit endet die Befragung durch die OStAin. Der VR fragt nach der zu erwartenden Länge der Fragen durch die RA*innen. Die meisten geben eine Viertelstunde an, einige wollen W. keine Fragen stellen. Der VR beschließt, den Dienstag dafür freizuhalten und für Donnerstag eine Beamtin auf Abruf zu laden. Am 17. Februar sei dann ein verdeckter Ermittler geladen.

prozesstage55

Prozesstag 55: Marcel W.s angeblicher Ausstiegs-Wunsch

In der Befragung des Angeklagten Marcel W. am 25. Januar 2022 legte der Vorsitzende Richter (VR) das Hauptaugenmerk auf das Treffen am 8. Februar 2020 in Minden. Marcel W. stellte die Situation beim Treffen so dar, dass außer Werner S. und Paul-Ludwig U. niemand für die Anschlagspläne zu begeistern gewesen sei. Er selbst will eine Widerrede gehalten und einige Tage später sogar den Gang zur Polizei erwogen haben. Seiner Aussage stehen jedoch Aussagen von Mitangeklagten, frühere Aussagen von ihm selbst und Inhalte aus Chatgruppen entgegen. Wenig plausibel erscheint zudem seine Erzählung, warum die Gruppe trotz ablehnender Haltung zu den Anschlagsplänen den Kauf von Waffen plante.

Der 55. Prozesstag am 25. Januar 2022 vor dem OLG Stuttgart ist der fünfte Prozesstag, an dem der Angeklagte Marcel W. vom VR befragt wird. Bevor die Befragung startet, geht der VR auf die aktuelle Corona-Situation und die prekäre Lage in den JVAs ein, die aber keinen Grund für eine Verlegung von Inhaftierten darstelle.

Der Angeklagte Marcel W. nimmt neben seinem Rechtsanwalt (RA) Picker vor dem Senat Platz. RA Picker führt die Befragung des Angeklagten damit ein, dass sein Mandant von der bisherigen Befragung angeschlagen sei, er aber ergänzende Ausführungen zu den vorherigen Aussagen machen möchte. W. habe eine Skizze zur Sitzordnung in Minden am 8. Februar 2020 angefertigt, die er für seine Erläuterung nutze.

Der Ablauf der Anschlagsdiskussion in der Version von Marcel W.

Marcel W. beginnt seine heutige Aussage damit, dass ihm die letzten drei Namen bei der Abfrage, wer in Minden ein offensives und wer ein defensives Vorgehen befürwortet habe, wieder eingefallen seien. Dieses Thema sei nach dem Thema Entnazifizierung und Steffen B.s Demonstrationsidee aufgekommen. Werner S. sei B. jedoch hinein gegrätscht und habe gesagt, er wolle das eigentliche Thema des Tages mit ihnen besprechen. Thomas N. und Paul-Ludwig U. hätten sich offensiv positioniert. Frank H. und Thorsten W. hätten sich nicht geäußert. Steffen B., Stefan K., Tony E., Ulf R., Markus K. und Wolfgang W. hätten sich als defensiv positioniert. Weil er gesehen habe, dass das Ergebnis nicht seinen Vorstellungen entspreche, habe Werner S. eine lange Ansprache gehalten. Die Zeit von Demonstrationen sei vorbei, man könne jetzt Geschichte schreiben.

Es habe sich dann eine Diskussion zwischen Paul-Ludwig U. und Werner S. über einen Angriff auf Moscheen entsponnen. Die anderen Teilnehmenden seien mit der Situation überfordert gewesen. U. habe sich angeboten, Anschlagsziele auszuspionieren. Es seien dann Einwürfe gekommen, ob das in Richtung des Anschlags von Christchurch gehen soll [am 15. März 2019 tötete im australischen Christchurch ein Rechtsterrorist 51 Menschen in zwei Moscheen]. Jemand anderes habe auf Frauen und Kinder verwiesen, die auch dort seien. Frank H. habe sich eher dafür ausgesprochen, Moscheen anzuzünden, um für Unruhe zu sorgen. Er selbst, so Marcel W., habe dann eine Gegenansprache gehalten, in der er diese Pläne abgelehnt und hierfür von den anderen Teilnehmenden Zustimmung erfahren habe. Das Thema sei dann durch gewesen, und man habe eine Raucherpause eingelegt.

Der VR kann diese Version des Ablaufs nicht nachvollziehen. Sie decke sich nicht mit den Einlassungen anderer Angeklagter und dem, was Marcel W. bei den letzten Prozesstagen erzählt habe. In dieser Version komme die Frage, ob man offensiv oder defensiv agieren wolle, „aus dem hohlen Bauch“ heraus. Auch in den Akten gebe es nichts, was diese Version stütze. Dagegen habe Steffen B. ausgesagt, es sei klar gewesen, dass es bei der Abfrage um Anschläge gehe.

Wer brachte das Angriffsziel Moscheen zuerst ein?

Der VR möchte von W. wissen, wer das Thema Moscheen zuerst in die Runde eingebracht habe. Marcel W. behauptet, es sei Paul-Ludwig U. gewesen, der es nach Werner S.‘ Ansprache („Geschichte schreiben“) eingebracht habe. Daraufhin habe sich die bereits erwähnte Diskussion zwischen Paul-Ludwig U. und Werner S. entsponnen, weil S. eher kleinere Moscheen als Ziele bevorzugt habe.

Der VR kontrastiert diese Aussage W.s mit dessen Aussage beim Bundesgerichtshof (BGH) vom 27. März 2020, also wenige Wochen nach der Festnahme. Damals habe W. ausgesagt, Werner S. habe seine Vorstellungen erläutert, und W. habe daraufhin eine Gegenrede gehalten. Der VR weist darauf hin, dass der Name von Paul-Ludwig U. erst deutlich später auftauche, und auch die heutige Schilderung des Ablaufs von der damaligen abweiche. Er fragt W., wie es dazu komme. W. erklärt, er sei damals aus dem Leben gerissen und mit der Situation überfordert gewesen. Da Paul-Ludwig U. noch auf freiem Fuß gewesen sei, habe er Angst gehabt, dieser könnte seiner Familie etwas antun, wenn er ihn belaste.

Wie viel war vor Minden von der Anschlagsplanung bekannt?

Die nächste Frage, die im Verhandlungssaal besprochen wird, dreht sich um konkrete Anschlagsideen. Marcel W. führt aus, dass nach Werner S. Ansprache klar gewesen sei, dass sich die Pläne gegen „Ausländer“ richten sollten. Das Thema Moscheen sei aber erst im Anschluss durch Paul-Ludwig U. eingebracht worden. Als das Schlagwort „große Moschee“ gefallen sei, hätten alle gewusst, dass es um Anschläge ging. Damit hätten dann auch die Chatinhalte und die Vorgespräche einen Sinnzusammenhang ergeben, so W. Der VR gibt zu bedenken, dass es auch andersherum einen Sinn ergeben könnte: Man könnte auch unterstellen, dass vor dem Treffen schon klar gewesen sei, dass es um Anschläge gehen würde.

Nachdem sich Marcel W. bei den Befragungen zuvor immer wieder auf das Preppen als Gruppenzweck bezogen hatte, fragt der VR, ob er S.‘ Satz zum „Geschichte schreiben“ damit in Verbindung gebracht habe. „Nein, was will man beim Preppen für Geschichte schreiben?“, antwortet der Angeklagte. Der VR fragt zudem nach, warum W. in dieser Situation nicht einfach aufgestanden und gegangen sei. Die Lage sei viel zu ernst gewesen, erklärt W. Man könne da nicht einfach aufstehen und gehen. Der VR verweist darauf, dass nach W.s Wahrnehmung auch die anderen nicht einverstanden gewesen seien, und fragt, ob er auf der Heimfahrt mit dem Mitangeklagten Frank H. über die Diskussion gesprochen habe. W. bestätigt das. H. habe mit Anschlagsplänen gerechnet, das aber nicht weiter ausgeführt.

Moscheen als Angriffsziele

Werner S. und Paul-Ludwig U. hätten über Angriffsziele diskutiert. Paul-Ludwig U. soll vorgeschlagen haben, große Moscheen wie in Köln anzugreifen. Werner S. habe dies jedoch abgelehnt. Diese seien zu groß, um sie anzugreifen. Die Fluchtmöglichkeiten seien zudem nicht so gut. Stattdessen habe S. einen Angriff auf kleinere Moscheen bevorzugt. Die Diskussion habe nur zwischen S. und U. stattgefunden. U. sei schließlich gegenüber S. eingeknickt.

Egal, ob groß oder klein: Anschlag bleibt Anschlag, wirft der VR ein. Habe denn jemand das Wort ergriffen und gesagt: „Männer, ihr seid völlig durchgeknallt“? Nein, so der Angeklagte. Es habe zunächst Ruhe geherrscht. Die erste Reaktion sei dann aus der Ecke von Ulf R. und Thorsten W. gekommen, mit der Frage, ob das in Richtung Christchurch gehen soll. [Thorsten W. hatte in seiner Aussage vor Gericht diese Frage sich selbst zugeschrieben, um damit seine Ablehnung auszudrücken. Siehe Bericht 3. Prozesstag.] Er, so Marcel W., habe das so verstanden, dass es bei dem Einwurf darum gegangen sei, zu verstehen was genau zur Diskussion stehen würde. Von links sei dann noch der Einwand gekommen, dass man dann auch Frauen und Kinder angreifen würde. Paul-Ludwig U. habe erwidert, dass aus kleinen „Ratten“ auch mal große würden. [Laut Stefan K. sagte U. nicht „Ratten“, sondern „Kanaken“. Siehe Bericht 5. Prozesstag.]

Niemand stand auf und ging

Der VR will wissen, welche Reaktionen Marcel W. bei den anderen beobachtet habe. W. erzählt, Tony E. sei mit der Situation überfordert gewesen und habe gezittert. Steffen B. und Stefan K. hätten ebenfalls abwehrend und geschockt reagiert. Markus K. sei blass gewesen. An Thorsten W. könne er sich nicht mehr erinnern, dagegen aber an die total überforderte Reaktion von Ulf R., die er nicht mehr vergessen könne. Seinen Kompagnon Frank H. habe er in der Situation nicht angeschaut. Dies verwundert den VR, da W. Frank H. von den Anwesenden am besten gekannt habe; gerade da schaue man doch hin. Marcel W. behauptet, er habe sich das nicht getraut, weil H. neben Werner S. gesessen habe. Letztlich sei es darauf hinausgelaufen, dass niemand mitmachen würde, so W.

Frank H. habe noch den Vorschlag eingebracht, Moscheen anzuzünden. Damit habe er nach Auffassung von Marcel W. versucht, den Plan zu entschärfen. Der VR hält Marcel W. eine Stelle aus der Vernehmung von Frank H. vom 14. Februar 2020 vor. Dort äußerte H.: „Unruhe kriegt man schnell rein.“ Man könne Moschee anzünden, denn die Muslime seien sich selbst untereinander nicht grün. Der VR sagt, man könne das so verstehen, dass H. Anschläge im Grunde befürworte. Marcel W. hingegen beharrt auf der Interpretation, dass dies im Vergleich zum Christchurch-Plan eine Art Deeskalation sei. Der VR hält fest, dass alle Befragten gegen die Pläne gewesen sein sollen, aber niemand den Mut aufgebracht habe, „ohne uns“ zu sagen, geschweige denn, den Raum zu verlassen.

Marcel W. hielt die Gruppe für „das letzte Bataillon“ im Widerstand, will aber gegen Anschläge gewesen sein

In der Befragung durch den VR betont W., dass er der erste gewesen sei, der eine eindeutige Widerrede gegen die Anschlagspläne gehalten habe. Nachdem Frank H. gesagt habe, man könne ja Moscheen anzünden, will W. geäußert haben, dass er gegen diese Pläne sei. Die Pläne würden dem entgegenstehen, was Ziel sei und insbesondere die Sicherheit ihrer Familien gefährden, die sie damit auf dem „Silbertablett“ präsentieren würden.

Der VR hält dieser Darstellung mehrere Aussagen von Mitangeklagten entgegen. So habe Paul-Ludwig U. Mitte April 2020 in der Vernehmung geäußert, dass W. mehr Zeit und Geld für eine gute Vorbereitung eingefordert habe. Letztlich habe W. dem Ansinnen jedoch klar und deutlich zugestimmt, so U. Steffen B. habe in seiner Aussage am 19. Mai 2020 angegeben, W. habe sich zunächst defensiv positioniert, aber bestätigt, dass man etwas machen müsse. Stefan K. habe am 23. Juni 2020 W.s Haltung so eingeschätzt, dass er weder klar ja noch nein gesagt habe. W.s Einwand sei gewesen, dass die Zeit zu knapp sei und man auch selbst Kinder habe. Der VR hält fest, dass von Seiten der Mitangeklagten niemand W.s Version bestätige. Er verweist darüber hinaus auf Aussagen aus der Chatgruppe „8.2.“. Dort hatte Werner S. sein Ansinnen eindeutig beschrieben: Es sei die letzte Chance zu handeln, deshalb werde am 8. Februar „bei Brot und Wein […] Krieg“ besprochen. Marcel W. habe darauf erwidert, man könne erst kämpfen, wenn ein vernünftiges Heer stehe. Andernfalls sei alles schnell vorbei. Man sei „das letzte Bataillon“, und es handle sich um die letzte Möglichkeit des Widerstandes.

Für den VR passen die Chat-Auszüge von Werner S. und Marcel W. perfekt zu dem, was in den Verhören über das Treffen ausgesagt wurde. Marcel W. wiegelt ab, dass das Thema Moscheen erst beim Treffen angesprochen worden sei und er beim Thema Krieg nicht daran gedacht habe, Anschläge zu begehen.

„Regierung stürzen? Das ist ja völliger Schwachsinn.“

Gefragt nach dem Ziel der Erwägungen gibt Marcel W. an, man habe Unruhe ins Land bringen wollen. Seiner Erinnerung nach habe das Werner S. ins Gespräch gebracht. Er habe Muslime zu einer Gegenreaktion provozieren wollen. Er nimmt an, dass sich diese Reaktion gegen Deutschland richten sollte. Laut VR geht Frank H.s Aussage im Verhör vom 14. Februar 2020 jedoch in die Richtung, dass es zu Konflikten unter Muslimen kommen sollte.

Weiter erläutert der VR, Paul-Ludwig U. habe bei der Polizei ausgesagt, dass es Werner S. Ziel gewesen sei, mehrere Moscheen gleichzeitig anzugreifen, um einen Bürgerkrieg zu provozieren. Dadurch solle die ungeliebte Regierung gestürzt werden. Marcel W. erwidert auf diesen Vorhalt: „Regierung stürzen? Das ist ja völliger Schwachsinn.“ Der VR verweist auf die Aussage von Wolfgang W. vom 14. Februar 2020. Er habe geäußert, man habe Muslime zur Gewalt provozieren wollen, um eine Reaktion von Polizei und Militär hervorzurufen. Steffen B. habe im Mai 2020 ausgesagt, Werner S. und Paul-Ludwig U. hätten sich für bürgerkriegsähnliche Zustände ausgesprochen, unterstützt von Marcel W. und Frank H. Während W. glaubt, sich daran zu erinnern, dass das Stichwort „Militär“ im Gespräch gefallen sei, kann er den Vorwurf von Steffen B. nicht nachvollziehen.

Marcel W. ergänzt, andere Anschlagsziele als Moscheen habe er am 8. Februar 2020 nicht vernommen. Er erinnert sich nur daran, dass Paul-Ludwig U. bei den Vorstellungen über die Art des Anschlags sehr kreativ gewesen sei.

Waffenbeschaffung soll nichts mit Anschlagsplänen zu tun haben

In der Darstellung von Marcel W. war das Thema Anschläge nach einer kurzen Diskussion vom Tisch. Nach einer Raucherpause habe man über Waffen gesprochen – W. zufolge völlig losgelöst vom Thema Anschläge. Für den VR klingt diese Behauptung nicht sehr plausibel.

Das Thema Waffen habe Werner S. angestoßen mit den Worten an Steffen B.: „Du kommst doch an Waffen ran.“ Laut Marcel W. war es B. „arg unlieb, dass er vor Fremden“ darauf angesprochen wurde. Als Geldbetrag wurden nach Angabe von W. 50.000 Euro veranschlagt. Die Waffenwünsche seien reihum abgefragt worden. Marcel W. kann sich angeblich aber außer bei Werner S. („Kalaschnikow“) und Paul-Ludwig U. („Eierhandgranaten“, „Uzi“) nicht an die Wünsche der Teilnehmer erinnern bzw. verneint deren Interesse. Dagegen steht die Aussage von Wolfgang W. vom 14. Februar 2020, dass alle Anwesenden mindestens eine Kurzwaffe gewollt hätten. Marcel W. dagegen behauptet nun, er habe keine Waffe gewollt. Da Paul-Ludwig U. ihn aber immer wieder bedrängt habe, habe er auf eine K98 verwiesen, auf die er in Sachsen Zugriff habe. Er begründet das als Versuch, U. ruhig zu stellen. Im März 2020 hingegen hatte W. in einem Verhör seine Ablehnung gegenüber Waffen mit Bedenken begründet: „Was, wenn die das wirklich machen?“

Für die Beschaffung der Waffen seien Steffen B. und Frank H. angesprochen worden. H. habe in der Runde gesagt, dass man mit dem Motorrad recht einfach nach Tschechien fahren könne, um Waffen zu besorgen und nach Deutschland zu bringen. Während Marcel W. die Aussage [genau wie Frank H. in dessen erster Vernehmung] lediglich als Aufzeigen einer Möglichkeit verstanden haben will, gaben Steffen B. und Stefan K. an, H. habe sich aktiv angeboten, Kurzwaffen [Pistolen] in Tschechien zu besorgen.

Gespräche über Waffenbeschaffung und Geld – alles nur „Gerede“?

Reihum wurden laut Marcel W. anschließend Geldbeträge für die Waffen zugesagt. Insgesamt sei eine Summe von 35.000 Euro zugesagt worden. Er selbst habe wegen seiner Arbeitslosigkeit kein Geld hinzugeben können, versichert Marcel W. Er könne sich nur noch an die Beträge von Werner S. (5.000 Euro) und Tony E. (vermutlich 2.000 Euro) erinnern. Paul-Ludwig U. habe wegen seiner Arbeitslosigkeit selbst nichts geben können, aber 5.000 Euro seitens der „Bruderschaft Deutschland“ zugesagt. Wie er dazu kam, das Geld zuzusagen, ohne sich abgesprochen zu haben, das habe sich W. auch gefragt. Bei Ulf R. sei er sicher, dass dieser nichts geben wollte. R. habe auch keine Waffe bestellt. Andere Gruppierungen seien im Zusammenhang mit den Finanzen nicht genannt worden. Im Laufe des Treffens seien zwar auch die Namen weiterer Personen genannt worden, die nicht dabei sein konnten; Geldzusagen hätten aber nur Anwesende gemacht. Die Frage, wie das Geld eingesammelt werden sollte, sei offengeblieben.

Bezüglich der Waffenbeschaffung sei nur vereinbart worden, dass Werner S., Paul-Ludwig U., Steffen B. und Frank H. das zusammen erledigen sollten. Auf die spätere Nachfrage, welche Aufgabe Marcel W. in der Gruppe gehabt habe, vermutet dieser, er könnte mit Frank H. für die Abholung von Waffen vorgesehen gewesen sein. Es sei aber nie etwas Konkretes besprochen gewesen. Alles sei vielmehr „Gerede“ gewesen. Einen Termin zur Abholung habe es jedenfalls nicht gegeben.

Marcel W. zu Minden: „Es wurde eigentlich nichts beschlossen“

Der VR will mehr über die Aufgabenverteilung in der Gruppe wissen, über die bereits von W. erläuterte bezüglich der Waffenverteilung hinaus. W. bestreitet, dass man weitere Aufgaben verteilt habe. Die Beschaffung von Stichschutzwesten sei Thema an der Hummelgautsche gewesen. Ob darüber in Minden gesprochen wurde, daran kann sich der Angeklagte nicht erinnern. Auf die Frage des VR, ob jemand bereit gewesen sei, sein Leben zu geben, verweist W. auf Paul-Ludwig U. Dieser habe gesagt, dass er [wegen diverser Vorerkrankungen] ohnehin bald sterbe. An den Zusammenhang dieser Äußerung kann er sich nicht erinnern und ergänzt, dass „er mit der Zeit schon längst drüber ist, wo er tot sein wollte“.

Als Ergebnis des Treffens hält W. fest: „Es wurde eigentlich nichts beschlossen.“ Paul-Ludwig U. habe am Ende versucht, Steffen B. und Werner S. zu bedrängen, etwas zu verabreden. Einen Termin für ein erneutes Treffen habe man nicht verabredet. W. gibt an, das Datum 21. März nur aus den Akten zu kennen. [Dieser Tag wurde in der überwachten Kommunikation der Angeklagten genannt. Bislang konnte der Hintergrund aber nicht geklärt werden. Siehe hierzu den Bericht zum 9. Prozesstag.] Werner S. habe gegenüber Frank H. seine Unzufriedenheit mit dem Ausgang des Treffens kundgetan. Auch Paul-Ludwig U. habe unzufrieden auf Marcel W. gewirkt. An neue Codewörter kann sich W. nicht erinnern; er erwähnt jedoch, dass der Begriff „Trauerflor“ gefallen sei. [Laut Paul-Ludwig U. sollte mit der Farbe des Flors am Ärmel der Beteiligten die Kommunikation bei der geplanten Waffenübergabe aus Tschechien erleichtert werden. Siehe Bericht 7. Prozesstag.] Werner S. habe die Aufgabe gehabt, neue Karten und Telefone in Italien zu besorgen.

Abendessen und frühzeitige Abreise

Nach dem Treffen im Mindener Haus von Thomas N. seien Marcel W. selbst sowie Wolfgang W., Paul-Ludwig U., Thomas N, Werner S., Tony E. und Frank H. in ein Restaurant gegangen, das einem Patenonkel von Tony E.s Kindern gehöre. Eventuell sei auch Markus K. mitgekommen, da ist sich W. nicht sicher. Ulf R. hingegen sei als Erster nach Ende des Treffens abgereist, nach ihm zeitlich Steffen B., Stefan K. und Thorsten W. Warum sie nicht blieben und die anderen ins Restaurant begleiteten, kann der Angeklagte nicht sagen. Er selbst sei zu Fuß zum Restaurant gelaufen. Seine Stimmungslage zu diesem Zeitpunkt beschreibt W. als depressiv und ängstlich. Er habe befürchtet, dass der Inhalt des Gesprächs rauskommen könne, ihm niemand glauben würde und er „für nichts“ ins Gefängnis gehen müsse. Frank H. habe die schlechte Stimmung bemerkt und ihm gesagt, er solle sich keine Sorgen machen. Beim Essen habe er sich dann entspannt, weil am Tag ohnehin nichts beschlossen worden sei, so W.

Die Entscheidung gegen die geplante Übernachtung in Minden sei am selben Tag gefallen. Paul-Ludwig U. habe gefragt, ob er bei W. und Frank H. mitfahren könne, was diese verneint hätten. Er sei dann mit Wolfgang W. Richtung Koblenz mitgefahren. Während Frank H. für die Rückfahrt viel Kaffee beim Essen getrunken habe, habe sich W. ein „Sturzbier“ genehmigt. Gegen 19 Uhr seien sie in Richtung München aufgebrochen, eine halbe Stunde nach Wolfgang W. und Paul-Ludwig U.

Spitzelverdacht auf der Heimfahrt

Im Auto hätten er und Frank H. von Werner S. oder Tony E. einen Anruf erhalten: U. habe bei Thomas N. gestohlen und behauptet, dass er und Wolfgang W. auf dem Weg nach Koblenz observiert würden. Marcel W. fügt an dieser Stelle an, er habe zunächst vermutet, dass Thorsten W. etwas mit der mutmaßlichen Bespitzelung zu tun haben könnte, weil er im öffentlichen Dienst arbeite. Auf die Frage des VR, wann W.s Verdacht dann auf Paul-Ludwig U. gefallen sei, antwortet W., dass das bei der Hausdurchsuchung aufgekommen sei. Werner S. habe zuvor gewarnt, voreilige Schlüsse zu ziehen, aber dennoch Paul-Ludwig U. verdächtigt. U. habe bei ihm (Marcel W.) einen schlechten Eindruck hinterlassen. An der Hummelgautsche, aber auch in Minden habe er U. verdächtigt, Drogen zu konsumieren. Er habe U. in Minden nicht abgenommen, dass er noch vom Vorabend verkatert sei.

Werner S. wollte nach Minden nur noch mit der „alten Garde“ etwas unternehmen

Bevor sie aus Minden aufgebrochen seien, hätten Werner S., Frank H. und Marcel W. verabredet, sich noch einmal zu treffen. Werner S. habe Marcel W. über Telegram wegen eines erneuten Treffens angeschrieben. Der VR blendet an dieser Stelle den Auszug eines Telegram-Chats zwischen Werner S. und Marcel W. vom 13. Februar 2020 ein. Darin ist eine Sprachnachricht von Werner S. verlinkt. In dieser kommt Werner S.‘ Enttäuschung über das Treffen zum Ausdruck. Er wolle nur noch mit der „alten Garde“ etwas unternehmen, die schon zwischen 10 und 30 Jahren im Widerstand sei, darunter Frank, Steffen, Stefan, „Otto“ [Wolf E.] und weitere. Verwundert ist er darüber, dass Ralf N. niemanden geschickt habe, und vermutet, dass dieser beleidigt wie ein „Leberwürstel“ sei. Werner S. gab in der Nachricht außerdem die Devise aus, die Füße still zu halten. Er wolle sich innerhalb der nächsten drei Tage mit Frank H. und Marcel W. treffen, um weiterzuschauen. Auf die Frage des VR an Marcel W., was ihm dabei durch den Kopf gegangen sei, antwortet dieser, er sei hin- und hergerissen gewesen. Er habe sich dann wieder mit dem Gedanken beruhigt, dass in Minden ja nichts beschlossen worden sei.

Ausstiegsszenario trotz reger Chat-Aktivität?

Der VR hält dem Angeklagten W. einen Auszug aus seiner Vernehmung vor dem Haftrichter vor. Dort habe W. ausgesagt, dass er mit den Leuten nichts mehr zu tun haben wollte und es die Woche nach Minden in ihm gearbeitet habe. Am darauffolgenden Wochenende [14. bis 16. Februar 2020] habe er alles abbrechen und die Kontakte löschen wollen, da ihm seine Familie wichtiger sei. Der VR fragt nach, wie das mit dem geplanten Treffen mit Werner S. zusammenpasse. Marcel W. behauptet, er habe ihm seinen Ausstieg direkt mitteilen wollen. Dies hätte er auch direkt in Minden machen können, wendet der VR ein. „Stellen Sie sich mal die Situation vor“, erwidert Marcel W.

Der VR weist auf die Telegram-Gruppe „Tutto ramazotti“ und Marcel W.s Aktivitäten darin hin. W. gibt an, diese Gruppe sei als Nachfolge-Chat zur „Heimat“ gegründet worden. Dies sei wegen des Spitzelverdachts gegen Paul-Ludwig U. nötig gewesen, weil einige Inhalte des „Heimat“-Chats „missverständlich“ gewesen seien. Ob alle anderen Teilnehmer aus Minden ebenfalls in diesem Chat gewesen seien, wisse er nicht. In einem Chatauszug, der an die Wand projiziert wird, sind auch Namen zu lesen, die nicht mit dem Treffen in Minden in Zusammenhang stehen.

Der VR fragt nach den Zugangskriterien für diesen Chat, den Werner S. eröffnet habe, und welchen Zweck der Chat gehabt hätte. Diente der Chat dazu, die 100-prozentig Vertrauenswürdigen zu sammeln? Marcel W. gibt hierauf keine Antwort. Er habe gedacht, es gehe darum, alle über den Spitzelverdacht gegen Paul-Ludwig U. auf dem Laufenden zu halten. Er habe im Chat mitgemacht, um herauszufinden, was aus dem Spitzelverdacht werde. Der VR macht auf die Datenauswertung des Chats aufmerksam, die zeige, dass W. rege in der Gruppe aktiv gewesen sei. Warum, wo er doch habe aussteigen wollen? Marcel W. sagt, er habe Angst gehabt, selbst für einen Spitzel gehalten zu werden. Und davor, dass die Polizei eines Tages vor seiner Tür auftauchen könnte. Seine Chat-Nachricht „Wir sollten die Gruppe Heimat schließen! Wenn er v mann [sic!] ist, wissen die mehr als Bescheid“ will er so gedeutet wissen, dass die Inhalte in Verbindung mit dem Treffen am 8. Februar missverstanden werden könnten. Er habe mit niemandem über das Treffen am 8. Februar gesprochen, will aber selbst eine Anzeige bei der Polizei für den Fall erwogen haben, dass Werner S. bei seinem Plan geblieben wäre.

Marcel W.: Planlos beim „Tag der Nation“ in Berlin

Der VR schließt den Fragenkomplex zum Minden-Treffen am 8. Februar 2020. Er wendet sich nun kleineren Themenkomplexen zu. Einer davon ist die Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin. Marcel W. bemüht sich, eine Verbindung zu dieser Demonstration von sich fernzuhalten. Er sei kein Demogänger mehr und habe auch nicht an dieser Demonstration teilgenommen. Ob die „Bruderschaft Deutschland“ zur Demo aufgerufen habe und ob die Teilnahme an der Demonstration im Chat von „Wodans Erben Germanien“ besprochen wurde, habe ihn nicht interessiert. Bei der Frage, ob an der Hummelgautsche wenige Tage zuvor über die Teilnahme an der Demonstration diskutiert wurden, erklärt W., es nicht mehr zu wissen.

Der VR hält ihm einen Auszug aus dem Chat „WEG Bayern Leitung“ vor, in dem Marcel W. demnach schreib, dass Ralf N. auch nach Berlin fahre. Bei der Frage, ob und wie viele Teilnehmende von „Wodans Erben Germanien“ nach Berlin gefahren seien, benennt W. Frank H., einen Andreas mit dem Spitznamen „Planlos“ und zwei, drei weitere Mitglieder als Teilnehmer. Nach Angabe von Frank H. aus einem Chat mit Daniel K. vom „Bündnis Deutscher Patrioten“ hingegen nahmen „17 Mann in Farben [Abzeichen ihrer Gruppierung] und ohne“ teil.

Der VR lässt Fotos von der Demonstration in Berlin auflegen und befragt Marcel W., wen er erkenne. So sind auf dem ersten Bild Frank H., Werner S. und Ralf N. zu sehen. W. erkennt einzelne Mitglieder der „Wodans Erben Germanien“. Laut einer Nachricht von Frank H. in der Gruppe „Heimat“ vom 9. September 2019 habe man je zwei Interessenten aus Burgau, Konstanz und Ulm für die Demonstration gehabt. Marcel W. gibt sich weiterhin uninteressiert, wisse weder, ob auf der Hummelgautsche konkret etwas besprochen wurde, noch dass bei den „Wodans Erben“ viel darüber gesprochen wurde. Von einer Vernetzung in Berlin habe er keine Ahnung. Der VR hält dagegen, Frank H. habe im Chat geschrieben, die Demonstration in Berlin diene auch der Vernetzung seiner „Wodans Erben Germanien“ mit dem „Bündnis deutscher Patrioten“, der „Bruderschaft Deutschland“ und dem „Freikorps Division Heimatschutz“.

Marcel W.s Hang zu Waffen

Zum Abschluss des Prozesstages befragt der VR den Angeklagten W. zu seinem Verhältnis zu Waffen. W. hatte zu einem früheren Zeitpunkt erzählt, dass er Zugriff auf einen K98 Karabiner habe. W. gibt an, sein Opa habe ihn als Kind mit auf einen Schützenhof nach Leipzig mitgenommen. Auf die Frage, wie er zu Waffen stehe, antwortet Marcel W., sein Verhältnis sei „normal“. Das bedeute, er wisse, dass Waffen einem nichts tun, sondern nur die Menschen, die diese benutzen.

Auf die Frage, ob er Waffen besitze, zählt W. auf: eine Schreckschusswaffe von Röhm, zwei Camping-Messer (für Holz und zum Kochen) sowie ein altes Bajonett, welches er von seinem Onkel zum 17. oder 18. Geburtstag geschenkt bekommen habe. Es werden mehrere Aufnahmen von Asservaten im Gerichtssaal eingeblendet. Darunter befindet sich auch eine kleine Pistole, die W. von seinem Schwiegervater erhalten haben will, sowie eine Waffe seiner Frau. Eine Waffenberechtigung brauche er dafür zuhause nicht, so W. Die Pistole habe er nur mal an Silvester auf seinem Balkon eingesetzt.

Eine letzte Aufnahme zeigt ein Bild von Marcel W. an einem Maschinengewehr. Das Foto schickte W. an Frank H. W. erklärt dazu, es sei im Waffen- und Anglergeschäft seines Schwiegervaters aufgenommen worden. W. gibt an, gerne eine solche Waffe besitzen zu wollen. Auf die Frage, ob er Waffen verkauft habe, erwidert Marcel W., er habe nur den Kontakt zu seinem Schwiegervater vermittelt. Damit endet die Befragung des Angeklagten Marcel W.

prozesstage54

Prozesstag 54: Marcel W. stellt Paul-Ludwig U. als Einheizer von Minden dar

Am 20. Januar 2022 konnte das Verfahren um die „Gruppe S“ mit dem 54. Prozesstag fortgesetzt werden. Erneut wurde der Angeklagte Marcel W. aus Pfaffenhofen vernommen. Der Vorsitzende Richter (VR) versuchte, ihn insbesondere zu Aussagen zum Treffen der Tatverdächtigen am 8. Februar 2020 in Minden zu befragen. Als einige Anwesende über die Planung von Demonstrationen geredet hätten, so W., sei Werner S. dazwischen gegangen und habe das Thema beendet. Später habe Paul-Ludwig U. die „Schlagworte“ „Große Moschee Köln“, „Waffen“, „Handgranaten“, „Uzi“ etc. eingebracht; ihn identifizierte Marcel W. neben Werner S. als Wortführer des Treffens und insbesondere als Einheizer beim Thema Anschläge. Bei W. Angaben wurde ein auffälliger Unterschied zwischen seiner Aussage vor Gericht und seiner Aussage vor dem Haftrichter 2020 kurz nach seiner Verhaftung deutlich: 2020, als W. noch nicht wissen konnte, dass Paul-Ludwig U. die „Gruppe S“ an die Behörden verraten hatte, hatte er ihm keine besondere Rolle bezüglich der Anschlagsgespräche zugeschrieben. Zwei Jahre später und im Wissen um U.s Verrat stellte er diesen als denjenigen dar, der diese Pläne in Minden aufs Tableau gebracht hätte.

Der Vorsitzende Richter (VR) verkündet eingangs, dass die Verteidiger*innen (RA*innen) Rueber-Unkelbach und RA Hofstätter heute fehlen. Außerdem berichtet er, dass mehrere Prozessbeteiligte Kontakt zu Corona-Infizierten gehabt hätten und er mit mehreren lokalen Experten darüber gesprochen habe, wie sowohl die Fortsetzung der Verhandlung als auch die Sicherheit der inhaftierten Angeklagten trotz der Omikron-Welle sichergestellt werden könne. Der VR betont die Wichtigkeit von Tests und Impfungen und verfügt eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten Gebäude. In medizinischen Ausnahmefällen sei auch eine OP-Maske erlaubt. Sollte jemand die FFP2-Maske nicht die komplette Dauer eines Prozesstages hindurch tragen können, werde er Pausen einlegen. Im Sinne der Angeklagten wolle er, so der VR, wo immer möglich vermeiden, Verhandlungstage ausfallen zu lassen. Wer Kontaktperson sei, dürfe sich auch ohne Quarantäneordnung von den folgenden Prozesstagen abmelden.

Nun treten Marcel W. und sein RA Picker nach vorn. W. sagte bereits an den vergangenen beiden Prozesstagen aus und stellt sich heute erneut den Fragen des VR. Dieser möchte zuerst mehr über W.s Fahrt zum Treffen nach Minden im Februar 2020 erfahren. Marcel W. berichtet, er sei von Frank H. gegen sechs oder sieben Uhr morgens zuhause abgeholt worden. In Minden angekommen, habe man als Treffpunkt ein Restaurant angesteuert. Warum nicht Thomas N.s Adresse, wo das Treffen stattfand, will der VR wissen. W. erwidert, das Restaurant habe einen Parkplatz.

„Ich bin ja nicht erst seit heute im Widerstand“

Der VR hingegen vermutet, dass man diesen Treffpunkt aus Angst vor Überwachung wählte. Er zitiert dazu aus einem Chat zwischen Tony E. und Marcel W., in dem dieser als Begründung für die Geheimhaltung des Treffpunkts schrieb: „Auch Telegram ist nicht sicher…“. Der VR kommentiert: „Das liest sich nicht wie eine Parkplatzsuche.“ Aus einem anderem Chat geht hervor, dass auch andere Eingeladene die Adresse erst am Vortag des Treffens erfuhren.

Marcel W. führt aus: „Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um eine Aktion gegen die Antifa handeln kann, also ne Aktion im strafbaren Bereich. Deswegen diese Heimlichtuerei.“ Der VR hakt nach: Es sei doch ein Treffen geplant gewesen, keine Aktion gegen die Antifa. Marcel W. sagt dazu, er sei davon ausgegangen, eine Aktion gegen die Antifa werde beim Treffen besprochen. Darum sei die Sicherheitsvorkehrung „gang und gäbe“, schließlich könne jeder den Chatgruppen beitreten, und die Polizei könnte vielleicht mitlesen. „Ich bin ja nicht erst seit heute im Widerstand“, betont W. Was er damit meine, will der VR wissen. „Dass diese Vorsichts-Dinger schon immer so waren […] in der rechten Bewegung.“ Mit „Widerstand“ meine er „nicht gegen was Bestimmtes, gegen verschiedene Sachen, […] gegen Angst zum Beispiel.“ „Sagen Sie es doch“, fordert der VR. W. formuliert: „Dass für alle ohne Kontrollen hier die Tore geöffnet wurden. Dass die Ängste und Nöte von Leuten auf der Straße einfach ignoriert wurden.“ Sein Widerstand richte sich auch „gegen Gewalt von Links und Gewalt gegen normale Rentner. Teilweise gegen die Art und Weise der Regierung, dass sich die Parteien gegenseitig zerpflücken, anstatt die Probleme gemeinsam anzugehen.“

W. beklagt sich: Er sei mit Begriffen wie „Widerstand“ aufgewachsen und habe vor „dem verdammten Treffen“ nicht darüber nachgedacht, wie er formulierte. „Jetzt sieht das anders aus“, gibt er zu. Er habe aber nichts „mit bösem Hintergedanken“ gesagt oder geschrieben. Das sei alles „dummes Gequatsche“, das hätten auch alle im Chat gewusst, der ja zumal geschlossen gewesen sei.

Wieder die Erzählung von der friedlichen Demo-Eskorte

Der VR kommt zurück auf die Frage nach Thomas N.s Adresse: „Jetzt standen Sie am Restaurant. Als Sie das Auto abstellten, wussten Sie, wo es jetzt hingeht?“ W. gibt an, er könne sich nicht mehr genau daran erinnern, wann und wie er die Adresse erfahren habe. Jedenfalls habe man auf dem Parkplatz auf Werner S. und Tony E. gewartet und sei dann gemeinsam zu N.s Haus gegangen. Der VR hilft seiner Erinnerung auf die Sprünge und liest eine Sprachnachricht von Tony E. vor, in der dieser Marcel W. die Anschrift nennt. Dann zitiert er eine Chatnachricht von Frank H. an W., in der dieser ihn bittet, sich zum Essen im Restaurant später „nach Möglichkeit neutral oder was Dezentes“ anzuziehen. Was sich W. dazu dachte, will der VR wissen. W. argumentiert, im Restaurant sei „Publikumsverkehr“, weiter habe er das aber nicht hinterfragt, sondern sich aus Höflichkeit daran gehalten.

Der VR erkundigt sich, ob Marcel W. als Privatmann oder als Repräsentant der „Wodans Erben Germanien“ teilnahm. W. antwortet: beides, an erster Stelle aber für die W.E.G. In diesem Zusammenhang bittet der VR um Erklärung einer Formulierung W.s im Chat mit Werner S., wo dieser W. zu „absoluter Verschwiegenheit“ aufforderte und etwas über „Antifa klatschen“ schrieb. Was das mit W. als W.E.G-Repräsentant zu tun habe? Marcel W. behauptet, er habe das so interpretiert, dass Werner S. in Minden etwas bereden wollte – aber nichts über Gewalttaten der W.E.G, er habe es eher verstanden als Bezug auf das „Eskortieren von Leuten [von Demonstrationen] zu Parkplätzen“.

Ein dritter W.E.G-Repräsentant war nach Minden geladen

Was die genaue Rolle W.s als W.E.G-Repräsentant beim Mindener Treffen gewesen sei, fragt der VR. „Man hört sich das an, nimmt das mit und bespricht das im Führungschat. Und dann wird das in die verschiedenen Chats, BaWü oder Bayern, geschrieben, wer Interesse hätte.“ Im virtuellen Zeitalter könne man Aktionen sehr schnell planen. W. fügt an, er und Frank H. seien „in Farbe“ nach Minden gefahren, also er in einer W.E.G-Jacke und H. in einem Zipper mit W.E.G-Symbol. Primär seien sie als Repräsentanten der W.E.G Bayern dort gewesen, „aber nach einem Gespräch mit den Bundesweiten“ auch für die gesamte Gruppe.

Als der VR sich erkundigt, ob außer W. und H. weitere W.E.G-Mitglieder zum Treffen eingeplant gewesen seien, nennt W. einen Kameraden namens Wi., der wegen eines Todesfalls seiner Großmutter nicht gekommen sei. W. merkt aber an, dass er sich nicht sicher sei, ob er das gerade mit einem anderen Treffen verwechsle. Offenbar nicht, denn der VR zitiert eine WhatsApp-Nachricht von Marcel W. an den Kameraden Wi. fünf Tage vor Minden, in der er Wi. beschwört: „Du wirst auch zu diesem Treffen und was dort gesagt wurde mit nichts und niemandem reden.“ Auch diese Vorsichtsmaßnahme begründet Marcel W. mit seiner damaligen Vermutung, es würden Aktionen gegen die Antifa besprochen. Da sei das „ja ganz normal“. Bezogen auf Wi.s spontanes Wegbleiben vom Treffen merkt Marcel W. noch an: „Im Nachhinein bin ich froh, dass er nicht mitgekommen ist. Sonst würde er wahrscheinlich auch hier sitzen.“

Wer kannte wen?

Gefragt danach, mit welchen Teilnehmern er in Minden vorher gerechnet habe, zählt W. mehrere rechte Gruppierungen auf: die „Bruderschaft Deutschland“, W.E.G, das „Freikorps“. An angekündigte Personen kann sich W. nicht erinnern, nur an Ralf N. – der absagte – und „der Fremdenlegionär, keine Ahnung wie der hieß“.

Auch hier hilft der VR mit Zitaten aus der Chatgruppe „8.2.20“ nach, wo Werner S. am 1. Februar 2020 die Eingeladenen aufzählte: „Thorsten, Ralf, Tobi, Paul, [Frank] H., Markus, Matze [Marcel W.], ein Mann von Tony eventuell, Sören, […] Otto würde ich auch einladen.“ Marcel W. behauptet, mit manchen dieser Namen nichts anfangen zu können.

Auf Bitte des VR zählt W. auf, wen er schon vor Minden getroffen habe: Tony E. und Paul-Ludwig U., Werner S., Wolfgang W., Thomas N. und „Matze zwo“ [Michael B.] an der Hummelgautsche. Frank H. habe er schon aus W.E.G gekannt. Steffen B., Ulf R., Markus K., Steffen K., Thorsten W. und Ralf habe er zuvor noch nie getroffen; Sören kenne er nicht. Die ihm Unbekannten habe er auch in den Chatgruppen nicht bewusst wahrgenommen. Außerdem habe er in Minden erstmals Thomas N.s Frau getroffen, die aber nur das Essen gebracht habe. Ulf R. sei als letzter zum Treffen gekommen.

„Verfolgungswahn“ wegen potenzieller Überwachung

Zum zeitlichen Ablauf des Treffens gibt Marcel W. an, bis zur Vorstellungsrunde habe man nur über Belangloses gesprochen. Der VR wundert sich darüber angesichts W.s Behauptung, er habe erwartet, dass es beim Treffen um Straftaten gehen würde. „Worum es geht, dazu kein Wort?“ W. verneint. Dazu, wer die Idee hatte, die Handys rauszulegen, fällt W. nicht mehr ein. Dass man das getan habe, habe er aber als normal gefunden, besonders hinsichtlich seiner Erwartung an das Thema des Treffens. „Ich kenn’s nicht anders.“ Er habe einen „Verfolgungswahn“. Schließlich hätten Smartphones damals schon eine Spracherkennung gehabt.

Irgendwer – W. beruft sich wieder auf Erinnerungslücken – habe um eine Vorstellungsrunde gebeten. Dabei habe er, so W., erstmals von den „Vikings“ gehört. W. bestätigt Aussagen einiger Mitangeklagter, dass sich Werner S. vorgestellt habe mit den Worten, er müsse sich nicht vorstellen, und Paul-Ludwig U. geprahlt habe, man könne ihn googlen, dass er den Staat verklagen werde und „volle Entscheidungsgewalt“ im Namen der „Bruderschaft Deutschland“ habe, obwohl er dort nur Mitglied auf Probe sei – Letzteres habe für Irritation gesorgt. Ebenso die Vorstellung von Thorsten W. als Beschäftigter im öffentlichen Dienst; an diese Diskussion will sich Marcel W. aber nicht mehr genau erinnern können.

Schweigegebot mit Strafandrohung: „Dass er umgebracht wird oder so“

Der VR will das nicht so stehen lassen: „Wir geben unsere Handys ab und machen alles total geheim, aber lassen einen Polizisten am Tisch sitzen?“ W. gibt an, den meisten sei das egal gewesen, schließlich habe der Großteil noch nicht gewusst, worum es später gehen sollte. Warum dann die Argwohn gegenüber einem Beamten, will der VR wissen? Marcel W. beharrt darauf, dass die meisten Anwesenden nicht hätten absehen können, was besprochen würde; die Moscheen seien noch nicht angesprochen worden: „Ich glaube, dass dieses ekelhafte Thema erst ganz zum Schluss kam.“

Nach den Standpunkten in der Diskussion um Thorsten W.s Teilnahme gefragt, ist Marcel W. wieder unsicher. Letztlich sei Thorsten W. aber geblieben, darum gehe er davon aus, dass die meisten kein Problem mit seiner Anwesenheit gehabt hätten. Der VR hält ihm eine Aussage von Steffen B. vom 19. Mai 2020 vor, der sagte, dass Marcel W. gegen Thorsten W.s Teilnahme gestimmt habe. W. gibt an, er würde das auch vermuten, sei aber nicht sicher. Der VR gibt ein Gespräch zwischen Marcel W. und Werner S. vom 8. Februar 2020 um 22.40 Uhr wieder, in dem Marcel W. sein Unwohlsein über diese Entscheidung ausgedrückt habe und gesagt habe, Thorsten W. habe sich von ihm mit einem süffisanten Lächeln und den Worten verabschiedet: „Wir sehen uns.“

Der VR fragt nach einer Warnung in Minden, man solle nichts über dieses Treffen nach außen tragen. Wer das sagte, will W. nicht mehr genau wissen: Werner S. oder Paul-Ludwig U. seien das gewesen. Er bestätigt aber die Aussage anderer Angeklagter, dass diese Aufforderung mit einer Strafandrohung verbunden gewesen sei: „Ja, dass er umgebracht wird oder so.“ Außer dem Raum des Treffens habe er, so W., nur die Toilette gesehen sowie bei vier, fünf Raucherpausen eine Biertischgarnitur am Haus.

„Ich bin ja zu jung, um ein Nazi zu sein“

Als die inhaltliche Diskussion in Minden begann, habe man sich erst locker unterhalten, so Marcel W. Alle hätten darauf gewartet, dass Werner S. seine angekündigte Ansage machen würde. Zuerst habe Thomas N. „mit dem Entnazifizierungsthema“ angefangen; ob allein oder gemeinsam mit anderen und ob Werner S. das anmoderierte, kann Marcel W. nicht mehr mit Sicherheit sagen. „Haben Sie begriffen, um was es da geht“, fragt der VR. W.: „Dass man kein Nazi mehr ist. […] Ich bin ja zu jung, um ein Nazi zu sein.“ Er kenne das nur aus dem Geschichtsunterricht; „dass das heute noch gemacht wird, wäre mir neu“. Für dieses Thema hätten sich ohnehin kaum Anwesende interessiert. Jedenfalls habe Thomas N. zur Entnazifizierung irgendwelche Ausdrucke mitgebracht, die ihm sehr wichtig gewesen seien – Marcel W.: „Ob das jetzt ein richtiges Dokument ist, das da von Russland kommt, das sei dahingestellt“ – und habe so gewirkt, als sei in seinen Augen die „Entnazifizierung“ das Hauptthema des Treffens. Markus K. könnte das ebenso gesehen haben.

Als man übers Preppen gesprochen habe, so W., habe Ulf R. gesagt, „dass er ein paar Lagerstätten ums Haus hat und das Haus so vorbereitet hat, dass er sich verteidigen kann“. Der VR macht darauf aufmerksam, dass andere Angeklagte den Ablauf der Themen anders beschrieben hätten: erst Prepping, dann Moscheen, dann Entnazifizierung. Marcel W. beharrt darauf, dass man über Moscheen zuletzt gesprochen habe. Beim Thema Preppen „war es im Prinzip wie an der Hummelgautsche: Viel Reden, und es geht nicht weiter.“ Man habe auch keinen Termin für einen Prepping-Lehrgang oder ähnliches vereinbart. Auch zur Entnazifizierung habe man seiner Erinnerung nach nichts weiter beschlossen.

Werner S.: Auch laut Marcel W. nicht mehr an Demonstrationen interessiert

Neben den drei genannten Themen besprach man laut Marcel W. unter Federführung von Steffen B. oder Stefan K. auch Demos. W. tippt, dass es Werner S. war, der dieses Gespräch „abrupt“ beendet habe. Der VR hält ihm diesbezüglich Steffen B.s Aussage vom 19. Mai 2020 vor, in der dieser behauptete: „Ich habe gesagt, dass ich bei der VSG bin, dass da aber nichts mehr läuft, und wir hier sind, um Plakate zu drucken für die nächste Demo. Und da wurde ich von Herrn S. unterbrochen. […] Er hat gesagt, dass wir über den Scheiß schon lang hinaus sind und andere Dinge passieren müssen.“ Marcel W. sagt dazu, an den genauen Wortlaut könne er sich nicht mehr erinnern, „aber es passt“.

Direkt danach habe Werner S. zu einer langen Ansage ausgeholt, den genauen Inhalt könne er aber nicht mehr wiedergeben. Der VR hilft aus mit W.s früherer Aussage: Geschichte schreiben statt auf Demos gehen. Marcel W. kommentiert, diese Rede von S. habe ihn durch ihre Heftigkeit erschreckt, trotz der Ankündigung, bei dem Treffen werde S. eine Ansage machen. S. sei dabei auch laut geworden. „Ich hab ihn als netten, normalen und verständnisvollen Menschen kennengelernt an der Hummelgautsche.“ Bei seiner Ansage in Minden sei Werner S. ganz anders gewesen. Bei diesem Punkt habe er S. und U. als Wortführer wahrgenommen.

Nicht Werner S., sondern nun doch Paul-Ludwig U. als Einheizer?

S. habe mehr geredet, aber U. habe „die Schlagworte gebracht: „große Moschee Köln“, „Waffen“, „Handgranaten“, „Uzi“. An diesem Punkt habe Marcel W. widersprochen. Ein anderer habe eingeworfen: „Da sind auch Frauen und Kinder drinne“, und U. habe erwidert: „Aus kleinen Kanaken werden große.“ W. merkt an: „Ich kann nicht sagen, ob das das war, über was S. tatsächlich reden wollte. Er hat ja zur großen Moschee nicht gesagt: ‚Nee, sowas machen wir nicht‘, sondern er hat gesagt: ‚Wir nehmen kleine [Moscheen]‘.“ Marcel W. sagt, er könne sich vorstellen, dass U. bei diesem Punkt keine Geduld für S.‘ ausschweifende Redeweise gehabt und darum auf den Punkt gebracht haben könnte, was S. ohnehin hätte sagen wollen. Nach diesem Punkt und S.‘ Ansage vom „Krieg“ seien alle still gewesen. „Das musste erstmal sacken.“

Der VR will wissen, ob die Abfrage, wer offensiv und wer defensiv sei, vor oder nach dem Moschee-Thema gekommen sei. Marcel W. ist sich nicht sicher, er schreibt die Frage aber Werner S. zu. Auf die Frage, wie W. diese Frage interpretiert habe, sagt dieser: „Defensiv: Wer für Verteidigung ist. Und offensiv: Wer offensiv ist.“ Der VR fragt, nach dem Zusammenhang. W.: „Wenn was passiert, ziehen wir uns zurück, verstecken wir uns: Das hätte ich in die Ecke defensiv geschoben. Und offensiv: Angriff.“ Worauf dieser Angriff abzielen sollte, sei ihm nicht klar gewesen. Er habe auch nicht das Gefühl gehabt, als wüssten alle Beteiligten, was „offensiv oder defensiv“ genau bedeuten sollte.

„Ich hab defensiv gesagt!“

Ob niemand nachgefragt habe, erkundigt sich der VR. Marcel W. verneint. „Aber das ist auch verständlich, weil die Leute ja eigentlich auch dieses Preppen an sich vorhatten. Das war ja bei [Steffen] B. auch genau das Gleiche, oder bei H. und mir.“ Wer sich auf die Frage hin als defensiv und wer als offensiv einordnete, kann W. nicht mehr genau sagen. Er befürchte, seine richtigen Erinnerungen nicht von dem trennen zu können, was er aus den Akten wisse. Der VR gibt Stefan K.s Aussage wieder: „U. hat gesagt, er wäre offensiv. Der H. war offensiv. Auch [Werner] S. [Steffen] B. hat defensiv gesagt.“ Weiter liest der VR vor, wie K. in der damaligen Aussage die Begriffe interpretierte: „Offensives Verhalten wäre Angriff, wirklich purer Angriff.“ Steffen B. habe einen Monat vor K.s Aussage zur Polizei zu dieser Frage gesagt: „Es ging um Anschläge“, das sei jedem klar gewesen. Der VR hakt nach: Ob das Marcel W. damals auch klar gewesen sei. Ganz abwegig sei die Assoziation von „offensiv“ mit Anschlägen schließlich nicht, wo doch zuvor Demonstrationen als nicht mehr ausreichend bezeichnet worden seien. Marcel W. hält dagegen, es hätte ja immer noch um Aktionen gegen die Antifa gehen können.

Dann fragt der VR nach, ob W. wirklich sicher sei, dass er sich als defensiv bezeichnete: K. habe ausgesagt, Marcel W. sei sich bei der Frage „nicht ganz sicher“ gewesen. Der VR merkt an, dass K. keinen Grund gehabt habe, Marcel W. zu belasten. W. beharrt auf seiner Aussage und ruft: „Ich hab defensiv gesagt! Aber ich konnte auch nicht wirklich was damit anfangen.“ Daran, dass jemand seinen Standpunkt zur Einordnung defensiv oder offensiv erläutert hätte, kann sich Marcel W. nicht erinnern.

Laut W. wurde in Minden nicht über Anschläge auf Politiker gesprochen

Der VR stellt fest, dass Marcel W.s heutige Aussage von der abweiche, die er beim Haftrichter des BGH machte, und zitiert von damals: „Dann ging es eigentlich schon ins Volle. Dann hatte Teutonico [Werner S.] seine Ideen geäußert. Er war sehr dominant und hat das Gespräch bestimmt. Ich hab in der Zeitung gelesen, es soll über Politiker gesprochen worden sein. Das ist da nicht in der Runde vorgekommen. Da ging es um die Moscheen. Als er fertig war mit seiner Vorstellung, gab es für jeden die Möglichkeit, was zu sagen. Diese Möglichkeit hab ich ergriffen und meine Abneigung erklärt. Frank H. hat mich auch bestätigt, man will ja in einer friedlichen Zukunft leben und keinen Krieg.“ Diesen Auszug kommentiert der VR: „Es ist verblüffend, dass in dieser Passage der Herr U. nicht auftaucht. Da haben Sie einen Termin beim Haftrichter und Sie erzählen aus der Erinnerung von vor sechs, acht Wochen. Und da kommt keine Entnazifizierung vor und kein Herr U.“

Oberstaatsanwältin bezeichnet W.s Erzählung als „totaler Quatsch“

Marcel W. verteidigt sich: „Ich wurde danach auch nicht gefragt. Sie wissen auch nicht, was das für eine psychische Belastung ist. […] Letztlich ist das auch nichts anderes, als was ich jetzt gesagt habe.“ Oberstaatsanwältin Bellay ruft: „Totaler Quatsch!“ Der VR beharrt darauf, dass Marcel W. zwei verschiedene Aussagen gemacht habe. Der Senat werde sich dazu eine Meinung bilden. Er will Marcel W. festnageln: „Sie sagen, was sie heute sagen, das ist das Richtige?“ Marcel W. antwortet vage: „Soweit ich es sagen kann…“ Bei der Haftprüfung sei es nur um den Moschee-Komplex gegangen, da sei nach nichts anderem gefragt worden.

Der VR lässt das so stehen und kommt zurück auf die offensiv-defensiv-Frage in Minden. „Hatten Sie das Gefühl, dass ein Erwartungsdruck aufgebaut wurde?“ Marcel W. erwidert, vielleicht habe S. mit dieser Frage eher die Anwesenden einschätzen wollen. Das sei aber schwer zu sagen. Der VR konkretisiert seine Frage: „Wenn ich mir überlege, ich will einen Anschlag begehen. Dann brauch ich eigentlich keine Defensiven.“ Daraus schließe er, dass es eine Erwartungshaltung gegeben habe. Marcel W. sagt nun doch: „Ich denke schon, dass es eine Erwartungshaltung gab, ja. […] Vom Fragesteller, von S.“

Ob auf die Einordnung einiger als defensiv jemand negativ reagiert habe, will der VR wissen. Marcel W. verneint. Der VR hakt nach: Ohne Erläuterung sei die Frage nach offensiv oder defensiv doch sinnlos. Marcel W. kommt daraufhin wieder auf seine damalige Interpretation zurück, es könnte um Demos oder die Antifa gehen. Das habe er aber nicht laut ausgesprochen, es hätte also sein können, dass andere bei B.s oder K.s Erwähnung von Demos auch an andere Anlässe als die Antifa gedacht haben könnten. Er jedenfalls, so W. hätte sich bezüglich Demonstrationen gegen die Antifa als offensiv eingeordnet; als später das Thema Moscheen aufkam, hätte er sich hingegen als defensiv verstanden. Der VR will es konkreter wissen: Ob Werner S. bei der Ansage, die Zeit der Demos sei vorbei, deutlich gemacht habe, dass er sich lediglich auf körperliches Vorgehen gegen die Antifa bezog? W. verneint: S. habe ausschließlich gesagt, dass man über Demos hinaus sei.

„Dass da ein oder zwei vorhatten, was zu machen mit Moscheen“

Wann U. die große Moschee in Köln erwähnt habe, fragt der VR. „Das ist das, was ich auch nicht mehr weiß“, antwortet W. „Ob er reingeschossen ist mit der großen Moschee in Köln und S. dann sagte: ‚Nee, was Kleines‘ – oder ob er Moschee gesagt hat, und dann große Moschee, und dann S. das gesagt hat.“ Dass U. die große Moschee in Köln ins Gespräch brachte, da sei sich W. aber sicher. „War da klar, dass er nicht davon spricht, dass man die bloß mal besuchen könnte, sondern dass er da was vorhat“, hakt der VR nach. „In dem ganzen Zusammenhang ja“, gibt W. an. „Es hat dann alles Sinn ergeben.“

Der VR präzisiert, das Ganze könne nur folgendermaßen einen Sinn ergeben: „Einer sagt: ‚Wir machen ne Demo gegen die Antifa.‘ Dann sagt jemand: ‚Wir sind darüber längst hinaus.‘ Und dann, wenn jemand sagt: ‚Moschee in Köln‘, das passt doch nicht zusammen. Sondern es müsste jemand sagen: ‚Sprechen wir doch nicht über das Ziel Antifa, sondern über das Ziel Moslems.“ Marcel W. widerspricht: „Das ist ja das komplette Gegenteil von dem, was ich gesagt habe.“ Der VR erwidert: „Aber vielleicht vernünftiger im Ablauf.“ Marcel W. beharrt auf seinen Angaben. Bei der Gegenrede gegen Demos sei ihm klar gewesen, dass seine Vermutung, es gehe um die Antifa, nicht passe. „Und dann war klar, was gemeint war. Nämlich, dass da ein oder zwei vorhatten, was zu machen mit Moscheen.“ Der VR fragt, ob er hier an Anschläge dachte. W. dazu: „Schon. Aber das war ja kein Plan oder irgendwas, sondern die haben halt ihr Zeug erzählt.“

W.s RA Picker bittet um eine Pause: W. habe Konzentrationsschwierigkeiten. Der VR entscheidet sich, die Verhandlung nun zu unterbrechen. Er werde den vorgesehenen Zeugen für den kommenden Prozesstag ausladen, sodass W. die Gelegenheit für weitere Angaben habe.