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Prozesstag 100: Wie das LKA seinen Hinweisgeber bei der Stange hielt, als er aufhören wollte

Beim 100. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 15. November 2022 sagte die ehemalige LKA-Beamtin Maren S. aus, die neben ihrem Kollegen Michael K. die Kontaktperson zu dem Angeklagten und Dauer-Hinweisgeber Paul-Ludwig U. gewesen war. Die Zeugin gab an, dass man einige von U.s Angaben, z.B. über die Beteiligung mehrerer Fremdenlegionäre, nicht habe bestätigen können. Sie habe aber nicht den Eindruck gehabt, dass U. bewusst die Unwahrheit gesagt habe. Einige Angaben habe sie anfangs noch nicht einschätzen können. Einige Verteidiger*innen fragten auch nach dem Treffen der Zeugin mit U.s Rechtsanwalt Scholz. Offenbar wollte man über ihn auf U. einwirken, sich beim Chatten zu mäßigen. Immer wieder fragte die Verteidigung der anderen Angeklagten, warum zur Gefahrenabwehr nicht früher interveniert wurde, also bevor sich Paul-Ludwig U. weiter schuldig machte. Man habe, so die Zeugin, abgewartet, „da man weitere Informationen haben wollte“. Im November 2019 habe Paul-Ludwig U. dann entschieden, keine Informationen mehr an die Polizei zu geben, habe aber trotzdem weitergemacht. Eventuell wurde er von Michael K. und der Zeugin davon überzeugt. Die Zeugin berichtete, U. habe Michael K. immer wieder E-Mails an die Staatsanwältin Zacharias weiterleiten lassen mit der Bitte, Quelle statt Beschuldigter zu sein. Staatsanwältin und LKA behaupteten mehrmals, sie haben ihm deutlich kommuniziert, dass das nicht möglich sei. Doch mehrere Telefonate und Schreiben von U. zeigen, dass er offenbar trotzdem glaubte, er werde als Quelle behandelt oder könne zumindest in diesen Status kommen. Die Vermutung der Verteidigung anderer Angeklagter im Gerichtsaal war einmal mehr, dass die Behörden ihn bewusst in diesem Glauben gelassen haben könnten, um ihren Informationszuträger bei der Stange zu halten.

Thorsten W. und Marcel W. kommen erstmals als aus der Haft entlassene Angeklagte zum Gericht und sitzen nun nicht mehr bei den meisten anderen Angeklagten, die aus der Haft in den Saal gebracht werden. Die heutige Befragung der Zeugin setzt diejenige vom 20. September 2022 fort. Damals wurde S. vom Vorsitzenden Richter (VR) befragt, heute dürfen die übrigen Verfahrensbeteiligten Fragen stellen.

Rechtsanwalt (RA) Mandic erklärt seinen Widerspruch im Namen seines Mandanten Michael B. Er widerspreche der Verwertung der Vernehmung und der bereits eingeführten Video-Vernehmung. Die Zeugin Maren S. habe Paul-Ludwig U. ab dem 17. September betreut. U. habe Bürger zu Taten provoziert. Es müsse erst eine Tatprovokation ausgeschlossen werden. Paul-Ludwig U. habe vieles aus den Sozialen Netzwerken für bare Münze genommen und sei damit zu den Behörden gegangen. Der RA zitiert Paul-Ludwig U.: „Ja, ich mache meine weitere Bereitschaft zur Beteiligung von meinem Status abhängig.“ Diese Formulierung hält der RA nicht für U.s typische Sprache. Er verdächtige die Behörden, U. angestiftet oder beeinflusst zu haben. Bis das geklärt sei, müsse die Aussage von Paul-Ludwig U. und deren Wiedergabe einem Beweismittelverwertungsverbot unterliegen.

Befragung der LKA-Zeugin Maren S. durch die Verteidigung

Anschließend wird die Zeugin Maren S. befragt. Oberstaatsanwältin (OStAin) Bellay beginnt mit einer Frage zur Vernehmung vom 10. Dezember 2019. Sie will wissen, was Paul-Ludwig U. gesagt habe, was man sich unter Aktionen vorstelle. Die Zeugin antwortet, U. habe von Aktionen im Frühjahr gesprochen, mit einzelnen Zellen von 10 bis 15 Personen.

Thomas N.s RA Sprafke fragt nach der Vernehmung vom 14. Oktober 2019. Ab wann sie gewusst haben, dass keine Schreibkraft da sein werde. Die Zeugin sagt, bei der Anfahrt. Der RA erwidert, beim Telefonat mit Paul-Ludwig U. vom 11. Oktober 2019 habe sie gesagt: „Wir brauchen keine.“ Die Zeugin erwidert: „Kann gut sein.“ Am Ende fasst der RA zusammen: Es habe bei dem Verhör keine Schreibkraft, keine Tonbandaufnahme und kein Wortprotokoll gegeben. Die Zeugin bestätigt das.

Frank H.s Verteidiger Herzogenrath-Amelung fragt nach einer Vernehmung von Paul-Ludwig U. und zitiert daraus: „[Zu Jonny L.] habe ich ein gutes Verhältnis, der hängt an mir wie ein Sohn.“ Wenn L. rausbekomme, dass er ein Informant sei: „Ich kann mir nicht vorstellen, was dann passiert.“ Die Zeugin widerspricht, sei U. nie Informant gewesen.

Der RA fragt nach der Angabe von Paul-Ludwig U., wonach vier der Teilnehmer an einem Treffen in der Fremdenlegion und zwei beim BKA gewesen seien. Ob sie daran Zweifel habe? Die Zeugin gibt an, sie seien dem nachgegangen und haben die Angabe nicht bestätigen können. U. habe nach ihrer Wahrnehmung aber nicht bewusst etwas Falsches gesagt. Das Geschilderte sei seine Auffassung gewesen.

Das LKA forderte U. zur Zurückhaltung auf

Thorsten W.s RA Kist fragt nach dem Hummelgautsche-Treffen. In einem Bericht stehe, dass Werner S. eine Sturmhaube aus dem Fahrzeug genommen habe. Woher sie diese Informationen habe? Die Zeugin verweist auf den Observationsbericht. Der RA liest aus diesem Observationsbericht, dessen Kenntnis die Zeugin gerade eingeräumt hat, dass U. ein Schulterholster getragen habe. Aus dem Observationsbericht ergebe sich nicht, dass U. und S. gemeinsam am Auto gewesen sein. [Paul-Ludwig U. hatte ausgesagt, Werner S. habe ihm am Auto eine geladene Waffe gezeigt. Dass U. und S. vom Observationsteam angeblich tatsächlich gemeinsam am Auto gesehen wurden, werteten die Behörden damals als einen von mehreren Hinweisen darauf, dass U.s Aussagen an relevanten Punkten wahr sein dürften.] Der RA fragt, ob es noch weitere Bilder oder ein Video von dem Treffen gebe. Der VR wirft ein, der Senat gehe davon aus, dass es Bildmaterial gebe, das den Verfahrensbeteiligten nicht vorliege.

Marcel W.s RA Picker fragt nach der Kommunikation von Paul-Ludwig U. in Bezug auf eine Beteiligung an Straftaten. Die Zeugin gibt an, sie haben ihm gesagt, er solle sich zurückhalten; auch bezüglich seiner Nachrichten in Chatgruppen habe sie gesagt, „dass er sich zu arg einbringt“.

Verteidigung kritisiert erneut lückenhafte Beweisstücke

Marcel W.s RA Miksch fragt, wer unter den Angeklagten die sogenannte Antifa-Liste [vermutlich die gehackte Kundendatei eines linken Mailorders] verbreitet habe, auf die sich Paul-Ludwig U. in seiner Vernehmung vom 14. Oktober 2019 bezog. Die Zeugin erinnert sich, die Liste von Paul-Ludwig U. bekommen zu haben. Sie stamme vermutlich aus einer Chatgruppe. Die Nachricht dazu habe sich auf „Teutonico“ [Werner S.] bezogen.

Der RA fragt weiter, ob in Bezug auf das Treffen am 8. Februar 2020 in Minden eine akustische Überwachung diskutiert worden sei. Die Zeugin glaubt, dass die Antwort nicht von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt werde, da es um Polizeitaktik gehe. Der RA erkundigt sich außerdem, ob sie U.s Behauptung ernst genommen habe, dass Toni E. gesagt habe, 2.500 Leute stünden bereit. Die Zeugin gibt an, solche Angaben habe sie damals noch nicht einschätzen können. Sie seien aber von einer kleinen Gruppe ausgegangen. Die Größe der Vernetzung sei nicht absehbar gewesen. So habe die „Bruderschaft Deutschland“ ein größeres Personenpotenzial gehabt.

Auch Werner S.‘ RA Siebers bezieht sich auf U.s Behauptung, es gebe Zellen mit je 10 bis 15 Mitgliedern: ob sie hinterfragt habe, woher er diese Information hatte. Die Zeugin erklärt, U. habe das eigenen Angaben zufolge persönlich erfahren. Weiter fragt der RA nach der Überprüfung der Verschriftlichung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). [Die Verteidigung monierte bereits mehrmals, dass in der Verschriftlichung entscheidende Dinge nicht auftauchen würden bzw. dem widersprächen, was in den Original-Tondateien zu hören sei.] Die Zeugin gibt an, dafür sei der Kollege B. zuständig gewesen. Als Sachbearbeiterin habe sie die Verschriftlichung nicht überprüft. Der RA fragt auch, ob sie das Telefonat vom 19. Januar 2020 noch einmal zur Vorbereitung auf den heutigen Prozesstag angehört habe. Es tauche in der Verschriftlichung nicht auf. Die Zeugin gibt an, sich vor ein paar Wochen einige Telefonate noch einmal angehört zu haben.

Weiter fragt der RA, warum sie in ihrer Befragung vom 29. September 2022 auf den Vorhalt des VR, Paul-Ludwig U. sei „Pro-Forma-Beschuldigter“, aufgelacht habe. Die Zeugin erklärt das mit ihrer Verwunderung damals: Sie habe dieses Wort noch nie so benutzt. Es höre sich an wie: „Das ist kein richtiger Beschuldigter.“

Wolfgang W.s RA Grassl möchte von der Zeugin wissen, was sie und Michael K. gemeint hätten, als sie gegenüber RA Scholz äußerten, dass dessen Mandant Paul-Ludwig U. sich zurückhalten solle. Die Zeugin erklärt, damit sei U.s Aktivität in den Chats gemeint gewesen. Es sei kritisch, „wenn er sich involviert“ und strafbar mache. Die Zeugin fügt an, sie habe U. über das Treffen mit seinem RA informiert.

Was schrieb der externe Soko-Berater M. in die Akten?

Markus K.s RAin Schwaben fragt nach dem externen Berater M. der Soko Valenz. Laut StAin Zacharias habe M. Vermerke geprüft, um sicherzustellen, dass darin nichts steht, was da nicht reingehöre. Die Zeugin bestätigt, dass der externe Berater das auch bei ihr gemacht habe.

Weiter fragt die RAin, wie oft es vorkomme, dass sie länger in Kontakt mit Beschuldigten sei und diese sie anrufen. Die Zeugin gibt an, dass sie das so auch noch nicht erlebt habe. Die RAin spricht die von der Zeugin behauptete „klare Haltung zum Status beim LKA“ von Paul-Ludwig U. an. Die Zeugin betont erneut, U. sei von Anfang an Beschuldigter gewesen. Sie habe es „für unwahrscheinlich“ gehalten, dass er einen neuen Status bekommt. Die RAin hakt nach, ob man U. je auseinanderdividiert habe, welche Status es gebe und welchen Regeln das folge. Die Zeugin sagt, das könne sein, „vielleicht durch Michael K.“. Sie könne sich aber nicht konkret erinnern.

Stefan K.s RA Just möchte wissen, ob die TKÜs von Paul-Ludwig U. nur als Grundlage für den Strafprozess ausgewertet wurden, oder auch zur Gefahrenabwehr. Die Zeugin erwidert: „Das wüsste ich jetzt nicht.“ Außerdem fragt sie der RA, ob sie wisse, ob Daten aus den TKÜs einer G10-Kommission eines Bundeslandes zur Entscheidung vorgelegt wurden. [Die G10-Kommissionen entscheiden über nachrichtendienstliche Fragen.] Die Zeugin verneint.

U. machte sich früh in Chats strafbar – laut Zeugin das Argument gegen einen Status als Quelle

Auf die Frage von Michael B.s RA Berthold, warum Paul-Ludwig U. von Anfang an als Beschuldigter geführt wurde, auch schon vor dem Hummelgautsche-Treffen, verweist die Zeugin auf die Chatprotokolle. [Die Argumentation ist, dass U. sich in den Chats bereits strafbar gemacht habe und daher automatisch Beschuldigter und nicht Quelle gewesen sei.] Der RA fragt, warum nicht früher interveniert wurde, und die Zeugin verweist auf Absprachen mit Staatsanwältin Zacharias. Man habe abgewartet, „da man weitere Informationen haben wollte“. Es hätten weitere Gefährdungen und Straftaten im Raum gestanden. Der VR greift korrigierend ein: Nicht das LKA bestimme, wann ein Verfahren nicht mehr verdeckt, sondern offen geführt werde.

Der RA fragt, ob man Gefährderansprachen bei Gruppenmitgliedern in Betracht gezogen habe. Die Zeugin verneint, man habe das Verfahren nicht gefährden wollen. Überlegungen, durch Gefährderansprachen die Gründung einer terroristischen Vereinigung zu verhindern, habe es nicht gegeben. Der RA fragt nach, ob sie Kenntnis gehabt habe von konkreten Plänen, Menschen zu gefährden. Die Zeugin argumentiert, dass Paul-Ludwig U. in der Vernehmung vom 14. September 2020 von geplanten Aktionen u.a. gegen Flüchtlingsunterkünfte erzählt habe. Der RA fragt weiter, ob die Ernsthaftigkeit dieser Aussagen geprüft wurde. Die Zeugin verweist auf einzelne Chats, die solche Pläne nahegelegt hätten.

Warum griffen die Behörden nicht früher ein?

Ebenso fragt der RA, ob das LKA darüber nachgedacht habe, weitere Quellen aus dem Umfeld der Gruppe zu gewinnen. Die Zeugin verneint und korrigiert, Paul-Ludwig U. sei keine Quelle gewesen. Der RA erkundigt sich außerdem, warum Marion G. aus dem Fokus geraten sei. [Die Ermittlungen wurden zunächst vor allem gegen G. geführt, konzentrierten sich dann aber auf Werner S. und dessen Umfeld, die spätere „Gruppe S“.] Die Zeugin sagt, dass G. nicht mehr Teil der Gruppe gewesen sei und Paul-Ludwig U. sie nach einer Weile als „Mitläuferin“ eingeschätzt habe. „Sie gehörte nicht zu dem Kreis, gegen den wir ermittelten.“

Der RA bezieht sich auf die ursprüngliche Anklageschrift, der zufolge die terroristische Vereinigung bereits beim Treffen an der Hummelgautsche gegründet wurde. [Der Senat gab abweichend dazu bereits bekannt, dass er die Gründung erst beim Treffen in Minden 2020 sieht.] Der RA möchte wissen, warum nach der Hummelgautsche nicht unmittelbar zugegriffen wurde. Die Zeugin argumentiert, dass man zu dem Zeitpunkt noch nicht genügend Anhaltspunkte gehabt habe.

Der RA fragt, ob es außer dem Rat an Paul-Ludwig U., was zu tun sei, wenn er eine Waffe angeboten bekäme – er hätte sie angeblich annehmen sollen –, noch weitere Handlungsanweisungen gegeben habe. Die Zeugin verneint.

Paul-Ludwig U.: „Regisseur“ dieses Falls?

Michael B.s RA Mandic möchte wissen, ob sie mitbekommen habe, dass Paul-Ludwig U. hier im Prozess aussagen möchte. Die Zeugin bejaht. Sie habe es von Michael K. erfahren. Der habe sie angerufen und informiert: „Nur für dich, für den Hinterkopf“, habe er gesagt. Dass sie wegen U.s Ankündigung ihre eigenen Aussagen überdacht habe, streitet sie ab: „Weil ich wahrheitsgemäß ausgesagt habe.“ Sie könne aber nicht ausschließen, dass Paul-Ludwig U. sich „anders erinnert und aussagt“.

Der RA fragt nach der Rolle von Paul-Ludwig U. als möglicher „Regisseur“, wie er sich auch in einem Verhör selbst bezeichnet hatte. Sie habe, so die Zeugin, nicht diesen Eindruck gehabt. Auch trotz seiner Vorschläge wie z.B. „Lass mal Moschee machen!“. Paul-Ludwig U. sei oft nicht anwesend gewesen und könne so nicht überall Regisseur gewesen sein.

Der RA fragt, ob der Zeugin bekannt sei, dass sich Frau Zacharias schon im Mai 2019 mit Aussagen von U. befasst habe und in seinen Angaben keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen habe. [Damals sagte U. über Wolfgang J. aus Aschaffenburg und Jonny L. aus Gießen ähnliche Dinge wie später über die „Gruppe S“ aus, was u.a. eine Observation in Gießen zur Folge hatte. Die Ermittlungen wurden später eingestellt.] Ob sie sich an eine Vernehmung aus München vom April 2019 erinnere, in der von einer „Bitte um Steuerung“ die Rede sei? Die Zeugin verneint.

Machte das LKA U. Hoffnung auf Nachsicht im Verfahren um die beschlagnahmte CO2-Waffe?

RA Scholz fragt, ob Paul-Ludwig U. der Zeugin und ihrem Kollegen Michael K. beim ersten Verhör eine E-Mail des Bundesamts für Verfassungsschutz vorgelegt habe. [U. hatte erzählt, er habe den Verfassungsschutz vor Anschlägen auf Moscheen gewarnt und wochenlang keine Antwort erhalten.] Die Zeugin kann sich nicht daran erinnern.

Außerdem möchte der RA von Maren S. wissen, ob sie Paul-Ludwig U. je geraten habe, er solle zur Sicherheit durch das Autodach schießen. Die Zeugin beteuert, sie habe das „bestimmt nicht gesagt“. Der RA fragt, ob Michael K. mal gesagt habe, er sei sehr dankbar, wenn U. weitermache bis zum Waffenkauf [den die Gruppe mutmaßlich beim Treffen in Minden vorbereitete]. Die Zeugin sagt, dass beziehe sich auf die E-Mail vom November 2019, als Paul-Ludwig U. angekündigt habe, er wolle aufhören.

RA Kist sagt, dass Staatsanwältin Zacharias im Zusammenhang mit der Heidelberger Kontrolle entschieden habe, dass sie nicht zuständig sei. [Am Hauptbahnhof Heidelberg wurde U. eine CO2-Waffe abgenommen, die er nicht hätte führen dürfen. Die Maßnahme wurde lange als Zufallskontrolle dargestellt, doch mittlerweile bestätigten mehrere Polizeizeugen, dass das LKA die Kontrolle angewiesen hatte.] Da frage er sich, warum die Zeugin am 9. Januar 2020 zu U. gesagt habe, Frau Zacharias sei an der Geschichte dran. Der RA möchte wissen, woher sie das gewusst habe, oder ob sie das nur so daher gesagt habe. Die Zeugin erklärt, sie habe damit nur gesagt, dass die Informationen weitergeleitet worden seien. „Es könnte sein, dass ich dachte, da wird was gemacht.“

Wurden die mutmaßlichen Anschlagsziele Habeck und Hofreiter gewarnt?

RA Sprafke fragt, wann sie als Zeugin das erste Mal ausgesagt habe. Die Zeugin sagt: „Letztes Jahr im September“. Weiter fragt der RA, wann sie Michael K. zuletzt gesehen habe. „Im Juli“, so die Zeugin. Am Montag habe Michael K. sie informiert, dass U. aussagen wolle. Der habe es wohl von dem Kollegen T. erfahren, der es wiederum von OStAin Bellay gewusst habe. Auf Nachfrage verkündet die Zeugin, sie habe nicht vor, Michael K. vom heutigen Prozesstag zu berichten.

RA Herzogenrath-Amelung fragt nach den Erkenntnissen, nach denen Werner S. beim Hummelgautsche-Treffen eine Waffe dabei hatte und konkrete Ziele benannt wurden. Die Zeugin verweist auf Aussagen von Paul-Ludwig U. Der RA fragt, ob die Grünen-Politiker Hofreiter und Habeck [angeblich beim Treffen besprochene Ziele] gewarnt wurden. Die Zeugin sagt, dass glaube sie nicht. Sie könne sich an nichts erinnern. Ob die Angaben rückblickend ausreichend gewesen seien für polizeiliche Maßnahmen, möchte der RA wissen. Die Zeugin entgegnet, dass sei Sache der Staatsanwaltschaft. Der RA fordert, sie solle sich „nicht hinter der Staatsanwaltschaft verschanzen“. Warum sei keine Verhaftung etc. angeregt worden? Dazu, so die Zeugin, habe es nicht ausreichend Anhaltspunkte gegeben.

Steffen B.s RA Flintrop fragt, wer die E-Mails von Paul-Ludwig U. an Staatsanwältin Zacharias weitergeleitet habe. Die Zeugin sagt, dass sei Michael K. gewesen. Es seien insgesamt unter fünf E-Mails gewesen. Weiter fragt der RA nach der Markierung der TKÜs als wichtig bzw. als unwichtig. Die Zeugin gibt an, dass Sachbearbeiter das so kategorisiert hätten.

RA Picker: Hat das LKA versucht, eine Tatprovokation durch U. zu verhindern?

RA Picker erkundigt sich, ob Mechanismen entwickelt wurden, um ein mögliches „tatprovozierendes Verhalten“ bei Paul-Ludwig U. zu unterbinden, z.B. dass man ihn eine Erklärung unterschreiben lässt. Nein, das habe man nicht diskutiert, so die Zeugin.

RA Siebers fragt, ob sie mal in die Social-Media-Accounts geschaut habe und ob sie eine E-Mail von Werner S. mit dem Inhalt, „hab die Schnauze voll, ich will nicht mehr“, gelesen habe. Die Zeugin kann sich nicht erinnern. Auf Nachfrage erklärt die Zeugin, Staatsanwältin Zacharias habe auch Anmerkungen zu Aktenvermerken mit Bitten um Ergänzungen gemacht.

RA Just möchte wissen, wer in den E-Mails die Kategorien geschwärzt habe. [Offenbar wurden die E-Mails den Ermittlungsverfahren „Valenz“ und „Nukleus“ zugeordnet. Die Soko Valenz ermittelte gegen die „Gruppe S“.] Die Zeugin gibt an, die Schwärzung stamme von ihr, um die polizeiinterne Kategorisierung zu verdecken. Das sei auf eigene Veranlassung geschehen. Die E-Mails seien nur dem Verfahren Valenz zugeordnet gewesen. Später fragt RA Grassl, welchen Leser*innen die Zeugin durch das Schwärzen der Namen Valenz und Nukleus einen Erkenntnisgewinn hätte vorenthalten wollen. Die Zeugin sagt, darüber habe sie sich keine Gedanken gemacht bzw. könne sich nicht erinnern. Der RA fragt weiter, ob sie von dem Grundsatz der Aktenwahrheit und der Aktenvollständigkeit gehört habe. Die Zeugin bejaht.

RA Sprafke fragt, ob LKA und Bundesanwaltschaft regelmäßig Informationen ausgetauscht hätten. Der Zeugin ist nichts bekannt.

RA Herzogenrath-Amelung interessiert sich für die Arbeit des externen Beraters M.: Ob dieser interne Schriftstücke des LKA vorgelegt bekommen und mit Korrekturhinweisen versehen habe? Die Zeugin sagt, es seien Anmerkungen gewesen.

Anschließend wird die Zeugin entlassen, und die Verfahrensbeteiligten können Statements zu ihren Aussagen abgeben.

Erklärungen der Rechtsanwält*innen

RA Sprafke sagt, ein „gewisser Argwohn“ gegenüber dem LKA Baden-Württemberg sei berechtigt. Michael K. müsse ein weiteres Mal vernommen werden. OStAin Bellay solle eine Erklärung abgeben, ob und welchen Umfang Telefonate mit dem LKA stattfanden.

RA Herzogenrath-Amelung weist auf die Reaktion der Zeugin auf Fragen von RA Berthold hin. Er moniert, das LKA habe abgewartet und zugeschaut, statt früher einzugreifen.

Tony E.s RA Hofstätter hat zwei Ergänzungen: Die Zeugin habe in zwei Passagen, „wo sie meiner Meinung nach zu spät nachgedacht hat“, zugegeben, Paul-Ludwig U. „sehr wohl in Absprache mit dem GBA bei der Stange“ gehalten zu haben, um an weitere Informationen heranzukommen. Er mutmaßt, dass die Behörden sich so die Möglichkeit offenhalten wollten, Straftaten aufzudecken, die man ohne U.s Aussagen nicht hätte aufdecken können. Er gehe davon aus, dass Paul-Ludwig U. auf das Geschehen in Minden Einfluss genommen habe.

RA Picker: U. könnte vielleicht doch noch als Quelle eingestuft werden

Thorsten W.s RA Hörtling weist darauf hin, dass StAin Zacharias eine sehr klare Aussage gemacht habe. Er könne sich nicht vorstellen, dass man sie falsch verstanden habe. Paul-Ludwig U. habe trotzdem mehrere E-Mails an Frau Zacharias weiterleiten lassen, mit der Bitte, Quelle zu sein. Frau Zacharias habe das klar abgelehnt. Warum habe man am 9. Januar 2020 am Telefon behauptet, Zacharias sei an der Sache dran?

RA Picker merkt an, man bleibe bei der Linie, Paul-Ludwig U. sei ein „reiner Beschuldigter“ und sonst nichts. Auf seine Fragen nach einer Einflussnahme, damit U. sich nicht tatprovozierend verhalte, habe die Zeugin lediglich eine Ansprache vorweisen können. Es gebe bisher auch keine gesetzlichen Regelungen für solche Fälle. Er verweist auf ein Urteil vom EuGH vom 20. April 2022 und ein BGH-Urteil, demzufolge Paul-Ludwig U. trotz fehlender Verpflichtung als Informant eingestuft werden könnte. Eine gesetzliche Regelung, um mit derartigen Verhaltensweisen umzugehen, fehle völlig.

RA Miksch verweist darauf, dass das LKA Paul-Ludwig U. dazu aufforderte, er solle sich zurückhalten, aber trotzdem an U. festgehalten und in Kauf genommen habe, dass er Straftaten begehen könnte. Im Telefonat habe die Zeugin behauptet: „Frau Zacharias ist an der Sache dran.“ Paul-Ludwig U. sei bewusst der Eindruck vermittelt worden, die Ermittlungsbehörden würden ihre schützende Hand über ihn halten.

Die Sache mit dem „pro-forma-Beschuldigten“

RA Siebers kommt auf die Stelle in der heutigen Aussage der Zeugin zurück, als diese gefragt wurde, warum sie beim Begriff „pro-forma-Beschuldigter“ auflachte. Sie erklärte das damit, dass es für sie klinge, als sei U. gar kein richtiger Beschuldigter. Der RA schlussfolgert daraus, dass sowohl Paul-Ludwig U. als auch Maren S. die Beschuldigtenbelehrung U.s als pro forma angesehen hätten. Man habe nicht nur in Kauf genommen, dass Paul-Ludwig U. Straftaten begehe, sondern das sogar gewollt. Man habe von seinen Chatnachrichten gewusst und ihn trotzdem nach Minden geschickt.

RA Grassl verweist auf die geschwärzten Worte und die legendierte Kontrolle, die nicht in den Akten erwähnt werde. Auch Fotos [vom Treffen an der Hummelgautsche] würden in den Akten fehlen. Dem Gericht, den Angeklagten und ihrer Verteidigung sei ein unvollständiger Sachverhalt zur Verfügung gestellt worden.

RA Mandic beantragt, die Aussagen der Zeugin nicht zu verwerten

RAin Schwaben beschreibt ein ungutes Gefühl beim externen Berater M. Er habe angeblich ganz neutral Vermerke gelesen, aber womöglich sei seine Rolle eigentlich gewesen, Paul-Ludwig U. nicht als Zeuge erscheinen zu lassen. Das LKA habe bei U.s Anwalt angerufen, U. solle sich zurückhalten. Wenn U. tatsächlich Beschuldigter war, stelle sich ihr die Frage nach dem Grund dieses Anrufs. Dazu komme noch die legendierte Kontrolle in Heidelberg. Fakt sei, dass das LKA Paul-Ludwig U. Hoffnungen gemacht habe, indem es die E-Mails an StAin Zacharias weiterleitete.

RA Mandic kommt auf den Antrag zurück, den er an diesem Morgen ankündigte: Dass die Aussagen der Zeugin zumindest vorerst nicht verwertet werden dürften. Er bezieht sich auf das Recht, eine freie Willensentscheidung ohne Einfluss zu treffen. Die Zeugin täusche, ihre Aussagen unterlägen eigentlich dem Beweisverwertungsverbot. RA Hofstätter und RAin Schwaben schließen sich dem an.

Zum Abschluss dieses Tages kündigt Paul-Ludwig U.s Verteidigung an, U. werde den kompletten Donnerstag lang aussagen. Er werde einfach berichten.

prozesstage99

Prozesstag 99: Ein Zeuge schwänzt, zwei Angeklagte kommen frei

Zum 99. Prozesstag am 11. November 2022 tauchte ein geladener Zeuge nicht auf. Stattdessen führte der Senat über 200 Beweisstücke aus der Telekommunikationsüberwachungen (TKÜs) und Dokumente im Selbstleseverfahren ein. Bevor der Prozesstag gegen Mittag endete, verkündete der Vorsitzende Richter, dass die Angeklagten Marcel W. und Thorsten W. am 14. November 2022 aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Der geladene Zeuge Rainer G. fehlt. Oberstaatsanwältin Bellay beantragt deswegen ein Ordnungsgeld oder zwei Tage Haft.

Nach einer kurzen Pause verkündet der Vorsitzende Richter (VR) ein neues Selbstleseverfahren. [Um die Tausenden Chatnachrichten u.a. nicht alle im Gericht zu verlesen und besprechen zu müssen, lesen die Verfahrensbeteiligten die jeweiligen Akten im Selbstleseverfahren und können dann dazu Stellung nehmen.] Diesmal umfasst das Selbstleseverfahren rund 210 Dokumente und TKÜs als Beweisstücke. Alleine die Liste zu verlesen, dauert eineinhalb Stunden.

Unter den eingeführten Dokumenten sind u.a. E-Mails aus Oktober, November und Dezember 2019 von Paul-Ludwig U., Beschlüsse der Ermittlungsrichter zu den verhafteten Beschuldigten vom 15. Februar 2020 und Dokumente bezüglich der Hausdurchsuchungen am 14. Februar 2020. Außerdem werden Dokumente zur Ermittlung von Vermögenswerten und rechte Propaganda (z.B. ein „Soldier of Odin“-Flyer und ein Schreiben von staatenlos.info) als Beweisstücke eingeführt. Im Anschluss werden über 120 TKÜs aus den Jahren 2019 und 2020 als Beweisstücke eingeführt. Der VR verkündet, alles sei bis zum 12. Januar 2023 zu lesen.

Marcel W. und Thorsten W. kommen bald frei

Zum Schluss dieses kurzen Prozesstags verkündet der VR die Aufhebung der Haftbefehle von Marcel W. und Thorsten W. zum 14. November 2022. Inklusive Michael B. und Paul-Ludwig U. sind also dann vier Angeklagte auf freiem Fuß.

Mit Blick auf die kommenden Prozesstage kündigt der VR an, dass Paul-Ludwig U. vielleicht schon ab dem 17. November aussagen könne. Der Senat werde die Aussage erst einmal nur zur Kenntnis nehmen.

Rechtsanwalt (RA) Ried verkündet, sein Mandant Steffen B. wolle keine weiteren Angaben machen.

Damit endet dieser Prozesstag schon um 11.59 Uhr.

prozesstage98

Prozesstag 98: Das sagt die Staatsanwältin zur seltsamen Rolle von Paul-Ludwig U. bei den Ermittlungen

Am 10. November 2022, dem 98. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim, wurde Cornelia Zacharias, Staatsanwältin der Generalbundesanwaltschaft (GBA) befragt, die in der Abteilung Terrorismus tätig ist. Sie genehmigte und überwachte das Verfahren gegen die „Gruppe S“. Der Dauerhinweisgeber und Angeklagte Paul-Ludwig U. hatte während der Ermittlungen häufig Zacharias‘ Namen erwähnt und behauptet, sie habe ihm Versprechungen für seine Aussagen gemacht, u.a. im Verfahren gegen die „Gruppe S“ als Quelle statt als Beschuldigter geführt zu werden. Daher hatte die Verteidigung der anderen Angeklagten schon lange gefordert, Zacharias als Zeugin zu laden. Als sie an diesem Prozesstag aussagte, erzählte sie, was im Prozess bereits Thema war: Dass U.s Aussagen erst zu Ermittlungen gegen eine Gruppe um Jonny L. aus Gießen und Wolfgang J. aus Aschaffenburg geführt hätten, die aber eingestellt worden seien. Als Paul-Ludwig U. später auch über eine Gruppierung rund um Marion G. aussagte, ermittelte man auch gegen sie, doch die Behörden konzentrierten sich schnell auf die „Gruppe S“. Zacharias berichtete, man habe sich am 25. November 2019 entschieden, gegen diese Gruppe ein eigenes Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Hausdurchsuchungen am 14. Februar 2020 gegen die damaligen Beschuldigten und heutigen Angeklagten wurden von der Zeugin geleitet. Die Razzia sei ergebnisoffen gewesen, man habe nach Beweismitteln gesucht. Über Paul-Ludwig U. erzählte die Zeugin, sie habe ihn nie persönlich getroffen. Er sei immer als Beschuldigter geführt worden. Er habe sie zwar per E-Mail gebeten, als Quelle geführt zu werden, was laut Zeugin aber abgelehnt wurde: „Es ist immer wieder kommuniziert worden: Es gibt nichts.“

Die Rechtswanwält*innen (RA*innen) Becker und Schwaben möchten einen Befangenheitsantrag stellen. Der Vorsitzende Richter (VR) verschiebt das auf das Ende dieses Prozesstages. Erst möchte er die Zeugin Cornelia Zacharias (58) befragen und fragt nach ihrem Werdegang. Die Zeugin sagt, als Staatsanwältin sei sie in der Abteilung Terrorismus tätig. Die Abteilung habe zehn Referate, eines bzw. zwei davon beschäftigten sich mit der politisch rechter Kriminalität. Sie sei für Norden und Westen zuständig. Sie sei grundsätzlich weisungsbefugt. Es würden sechs bis sieben Staatsanwält*innen bei der Bundesanwaltschaft (BA) arbeiten. Sie nehme u.a. die Erstbewertung vor. Grundsätzlich werde sie über alles informiert, alle Schriftstücke würden über ihren Schreibtisch laufen. Ihre Kollegen berichteten auch aktuell über den Sachverhalt – und sie bekomme die Hauptverhandlungs-Protokolle.

Zacharias leitete auch die Ermittlungen gegen Marion G., Wolfgang J. und Jonny L.

Der VR fragt nach der Stellung von Paul-Ludwig U. in diesem Verfahren. Die Zeugin gibt an, dass U. ihr schon länger auf Grund seines Aussageverhaltens bekannt gewesen sei. Sie habe mit ihm seit Mai 2019 zu tun, also nach U.s Vernehmung in Heilbronn vom 29. April 2019. Paul-Ludwig U. habe darin über die Gruppierung um Jonny L. und Wolfgang J. berichtet. Die Aussagen über Wolfgang J. habe sie an bayrischen Kollegen weitergeleitet. Es habe dann ein Vorermittlungsverfahren gegen J. in München gegeben. Dafür sei sie zuständig gewesen. Sie habe die Beweislage nicht für besonders belastbar gehalten.

Ein zweites Mal habe sie mit U.s Aussageverhalten nach der Vernehmung vom 9. September 2019 in Gießen zu tun gehabt. Damals sei das LKA Stuttgart mit dem Verfahren beauftragt worden. U. sei immer als Beschuldigter geführt worden, auf Grund der Beweislage habe es einen Anfangsverdacht gegeben. Nach dem Treffen an der Hummelgautsche nahe dem schwäbischen Alfdorf am 30. September 2019 habe der Generalbundesanwalt entschieden, das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu übernehmen. Weitere Vernehmungen von Paul-Ludwig U. hätten am 17. September 2019 durch das LKA in Stuttgart und am 1. Oktober 2019 stattgefunden.

Das eingeleitete Verfahren gegen Personen rund um Marion G. habe sich vorerst gegen sieben Beschuldigte gerichtet. Als Arbeitstitel hätten sie die Gruppe nach deren Onlinechat „Der harte Kern“ benannt. Sie habe nicht feststellen können, dass jemand die Gruppe verlassen habe; gleichzeitig habe Werner S. neue Mitglieder rekrutiert. Infolgedessen hätten sich die Ermittlungen weniger auf Marion G. und zunehmend auf Werner S. konzentriert. Am 25. November 2019 hätten sie entschieden, ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen Werner S. und die Gruppe um ihn aufzunehmen.

Zacharias streitet ab, jemals persönlichen Kontakt zu U. gehabt zu haben

Ihr sei im Vorfeld mitgeteilt worden, dass Paul-Ludwig U. einen Vertraulichkeits-Status wolle. Das sei für sie ausgeschlossen gewesen. Außerdem solle die Vertraulichkeit die Identität einer Person schützen, und Paul-Ludwig U. sei mit seiner Identität nicht gerade zögerlich umgegangen. [So hatte er beispielsweise bei Treffen mehrmals mit seiner langen Haftstrafe geprahlt und trotz Verbots mit Personen in seinem privaten Umfeld über die laufenden Ermittlungen gesprochen.] Sie habe mit Paul-Ludwig U. nie persönlich Kontakt gehabt. Das LKA habe ihr eine E-Mail vom 5. Oktober 2019 weitergeleitet. Darin habe er geschrieben, dass er für die Sicherheitsbehörden arbeiten wolle. Er habe dafür Vertraulichkeit und den Status einer Quelle erwartet. Doch das sei ausgeschlossen gewesen, da er zu diesem Zeitpunkt bereits Beschuldigter gewesen sei, erklärt die Zeugin. Dass er daher weder Quelle sei noch Vertraulichkeit zugesagt bekomme, sollte ihm nach einem Treffen des LKA in Fellbach vom 10. Oktober 2019 mitgeteilt werden.

Der VR verweist auf ein Telefonat von Paul-Ludwig U. mit seinem ehemaligen Bewährungshelfer Jens W. vom 18. Oktober 2019, in dem U. von mehreren direkten Kontakten zur Zeugin erzählt. Die Zeugin widerspricht dem. Sie schließe auch aus, dass Paul-Ludwig U. Kontakte zu anderen Mitgliedern der GBA gehabt hätte.

Zacharias widerspricht U.s Behauptung, sie habe ihm Straferlass versprochen

Anschließend kommt der VR auf die fingierte Zufallskontrolle von U. am Hauptbahnhof Heidelberg zu sprechen, als die Polizei in seinem Rucksack eine CO2-Schusswaffe fand. Dazu werden zwei E-Mails von U. an seinen LKA-Kontaktbeamten Michael K. an die Wand des Gerichtssaals projiziert. In der ersten Mail vom 5. Oktober 2019 behauptete U., er habe die Waffe nur zum „minimalen Selbstschutz“ dabeigehabt. Die Zeugin sagt, sie habe darüber mit Michael K. am Telefon gesprochen, aber nichts weiter unternommen.

In der zweiten E-Mail an Michael K. vom 24. Dezember 2019 schreibt Paul-Ludwig U. wütend über die Anklageerhebung wegen des Waffenfunds durch die Staatsanwaltschaft Paderborn. Am Ende der E-Mail fordert U. Michael K. dazu auf, Frau Zacharias zu informieren, „mit der Bitte sich dieser Sache anzunehmen“. [Später behauptete U., ihm sei für seine Aussagen gegen die „Gruppe S“ zugesichert worden, dass er wegen der CO2-Waffe nichts befürchten müsse.]

Hierzu sagt die Zeugin, sie habe nie eine Kronzeugenregelung in Betracht gezogen. Außerdem hätten weder sie noch ihre Mitarbeiter versucht, das Verfahren am Amtsgericht Heidelberg zu beeinflussen. Man habe U. auch nie etwas anderes signalisiert. Für sie sei „völlig klar“ gewesen, dass U. keine Gegenleistungen für seine Aussagen bekommen würde. „Es ist immer wieder kommuniziert worden: Es gibt nichts.“

Der VR weist darauf hin, dass ein Herr W. im Namen der Zeugin beim Amtsgericht Heidelberg angerufen und gefragt habe, ob eine Terminverlegung möglich sei. Außerdem zitiert er mehrere Telefonate, in denen Paul-Ludwig U. behauptete, Frau Zacharias werde sich kümmern. Die Zeugin streitet das ab; dafür sei sie gar nicht zuständig.

Objektive Beweise stützten U.s Aussage

Der VR fragt die Zeugin, ob sie im Laufe des Verfahrens mitbekommen habe, dass Paul-Ludwig U. unwahre Dinge über sie behauptet habe. Die Zeugin antwortet, das sei in Teilen der E-Mails geschehen und habe bei der Gesamtbewertung des Verfahrens eine Rolle gespielt. Aber sie hätten nicht nur U.s Aussagen gehabt, sondern auch objektive Sachbeweise.

Neben einem möglichen Status als Quelle und einem Einfluss auf das Verfahren wegen der CO2-Waffe wurde im Verfahren auch der Zeugenschutz als eine mögliche Gegenleistung für U.s Aussagen diskutiert. Daher spricht der VR die Zeugin auf einen von ihr verfassten Vermerk vom 3. April 2020 an, in dem sie schrieb, dass Zeugenschutzmaßnahmen für Paul-Ludwig U. beschlossen worden seien. [Tatsächlich ist U. nicht im regulären Zeugenschutz, sondern in einer „zeugenschutzähnlichen Maßnahme“.] Die Zeugin argumentiert, der leitende Ermittler Michael K. habe wegen eines gewissen Gefährdungspotenzials um Zeugenschutz für U. gebeten, daher habe sie eine Unverzichtbarkeitserklärung für U. abgegeben.

Der VR fragt nach der Kontrolle im Hauptbahnhof in Heidelberg am 2. Oktober 2019, bei der man U.s CO2-Waffe beschlagnahmte. Die Zeugin gibt an, sie habe von der Maßnahme schon im Vorfeld gewusst. Herr L. habe sie am 26. September informiert, dass die Kontrolle zur Gefahrenabwehr geplant sei.

Der Ablauf bei den Durchsuchungen und Festnahmen im Februar 2020

Anschließend fragt der VR nach den Hausdurchsuchungen bei den Angeklagten vom 14. Februar 2020. Die Zeugin sagt, sie habe bis zum 13. Februar die letzten Durchsuchungsbeschlüsse von Richtern besorgt. Die Maßnahme sei um 6 Uhr gestartet. Der Kollege L. habe sie nach dem Zugriff informiert, dass alle Beschuldigten bis auf Markus K. angetroffen worden seien. Das Koordinationszentrum für diesen Morgen sei in Karlsruhe gewesen. Man sei in die Wohnungen gegangen, um herauszufinden, ob man Beweismittel finde. Schnell sei die Lager ernster geworden, da man verschiedene Waffen fand. Bei Steffen B. lag eine Slam Gun [eine improvisierte Schusswaffe]. In diesem Zusammenhang sei der Name Mario S. zum ersten Mal aufgetaucht. [S. soll Waffen für die Angeklagten besorgt haben.]

Die Zeugin erwähnt auch die Waffen bei Thomas N. Auch bei Ulf R. [der nicht unter den Angeklagten ist, weil er sich in der Untersuchungshaft das Leben nahm] habe man Waffen gefunden, außerdem chemische Stoffe sowie Unterlagen mit einer Bauanleitung für chemische Waffen. Hinweisen zufolge habe R. auch Erddepots gehabt. Gegen 8 Uhr am Morgen der Durchsuchungen hätten erst Wolfgang W., später auch Frank H. und Markus K. Aussagen angekündigt. Bis 11.07 Uhr hätten die Polizeikräfte vor Ort über das Vorgehen entschieden, dann habe sie die Festnahme der Beschuldigten angeordnet. Danach seien auch bei Werner S. Waffen gefunden worden. Die Zeugin merkt an, sie habe im Vorfeld keine Haftbefehle in Betracht gezogen: „Die Ereignisse überschlugen sich.“

Die Fragen der Verteidigung

Thomas N.s RA Sprafke kommt zurück auf die Aussage der Zeugin, U. hätte keine Quelle werden können, da man gegen ihn schon den Verdacht einer Straftat in diesem Verfahren gehabt habe. Der RA möchte wissen, welche Straftat gemeint sei. Die Zeugin nennt den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen Paragraf 129 StGB und erwähnt zusätzlich das „absolute Ausschlusskriterium Unzuverlässigkeit“ bei U. Auf eine weitere Frage des RA sagt die Zeugin, von einer wie auch immer gearteten Kommunikation zwischen dem LKA Baden-Württemberg und dem Amtsgericht Heidelberg habe sie nur das gewusst, was in den Akten stehe.

Frank H.s RA Linke fragt nach der Überwachung des Treffen in Minden am 8. Februar 2020. Die Zeugin gibt an, dass es mit Kameras überwacht worden sei, aber nicht mit Abhör-Technik, weil die Ausgangslage nicht gegeben gewesen sei. [Mehrere Angeklagte zeigen sich wütend über diese Äußerung.] Später sagt sie noch, eine Wohnraumüberwachung sei ein sehr grundrechtsintensiver Eingriff. Die Verdachtslage am 8. Februar habe dafür nicht ausgereicht.

Frank H.s zweiter RA Herzogenrath-Amelung fragt nach Kontakten zwischen der GBA und dem Verfassungsschutz [VS]. Die Zeugin gibt an, dass man bei den VS-Ämtern nach Erkenntnissen gefragt habe. Der RA fragt die Zeugin weiter, ob ihr bekannt sei, dass Werner S. für die Polizei in München als Spitzel gearbeitet haben soll. Der Zeugin sagt das nichts.

Welche Straftaten führten dazu, dass U. von Anfang an Beschuldigter war?

Tony E.s RA Hofstätter fragt nach den konkreten Beweisen, warum Paul-Ludwig U. schon von Anfang an als Beschuldigter geführt worden sei. Die Zeugin verweist auf die Telekommunikationsüberwachung von Telefonaten und Chatgruppen wie „Die Unbeugsamen“, „Der harte Kern“ und „Amazonen“, die auf die Bildung einer terroristischen Gruppe hingedeutet hätten. Was U. später über Anschläge sagte, habe diesen Anfangsverdacht erhärtet.

Dem RA fällt etwas auf: „Er wurde wie ein Zeuge befragt, aber wie ein Beschuldigter behandelt.“ Er möchte wissen, ob man Paul-Ludwig U. je zu den eigenen Tatbeiträgen befragt habe. Die Zeugin beharrt darauf, dass Paul-Ludwig U. immer als Beschuldigter befragt worden sei.

Der RA möchte außerdem wissen, ob die Zeugin etwas über Anweisungen an U. wisse, wie er sich in Minden verhalten sollte. Die Zeugin schließt aus, dass Paul-Ludwig U. mit Michael K. die Einsatzplanung besprochen habe.

Begriff Kronbeschuldigter: „Höre ich zum ersten Mal“

Tony E.s RA Becker fragt die Zeugin, ob sie davon ausgegangen sei, dass Paul-Ludwig U. auf dem Treffen eine Straftat begehen würde. Die Zeugin sagt, U. sei schon vorher verdächtig gewesen. Das Vereinigungsdelikt sei auf Dauer angelegt. Weiter fragt der RA, ob man darüber nachgedacht habe, U. von der Anreise nach Minden abzuhalten. Die Zeugin verneint: Paul-Ludwig U. habe selbst entschieden, was er tat.

Steffen B.s RA Ried fragt, wann während des Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Verdacht vorgelegen habe, dass in Alfdorf eine terroristische Vereinigung gegründet worden sei. Die Zeugin antwortet, erst während der Abfassung der Anklageschrift.

Thorsten W.s RA Kist fragt, ob am 10. Oktober 2019 in Fellbach bei dem LKA-Treffen klar gewesen sei, dass Paul-Ludwig U. ein Beschuldigter sei, und ob es sein könne, dass Michael K. das so nicht verstanden habe. Er verweist dazu auf Telefonate, in denen K. zu dieser Frage sage: „Schau mer mal.“ Die Zeugin erwidert, sie habe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich K. so verhalten habe. Auch gefragt nach dem Begriff „Kronbeschuldigter“ [LKA-interne Bezeichnung für Paul-Ludwig U.], sagt sie: „Das höre ich zum ersten Mal.“

Warum kam U. nicht in einen normalen Zeugenschutz?

Marcel W.s RA Picker fragt noch einmal nach der Kommunikation zwischen VS und Bundesanwaltschaft. Ob es eine Kommunikation gebe, die nicht Gegenstand der Akte sei, und ob einer der damaligen Beschuldigten mit dem VS zusammengearbeitet habe. Die Zeugin verneint das.

Der RA führt ein Schreiben vom 4. Februar 2020 zum Thema Zeugenschutz an und zitiert eine Stelle zu Zeugenschutzmaßnahmen für Paul-Ludwig U. Ob das umgesetzt worden sei? Die Zeugin gibt an, dass ein Zeugenschutz für Paul-Ludwig U. geprüft worden sei. Dieser sei aber im September 2020 auf Grund von Paul-Ludwig U.s Eigenschaften abgelehnt worden. Das habe sie damals nur am Rande mitbekommen.

Der RA fragt die Zeugin, ob sie eine Verpflichtungserklärung für Paul-Ludwig U. ausschließen könne. Die Zeugin erwidert, sie könne „für Herrn U. gar nichts ausschließen“.

Marcel W.s RA Miksch fragt nach dem Schutz für Paul-Ludwig U. in Minden und wie er sich habe melden können. Die Zeugin entgegnet, sie sei in die Lageplanung vor Ort nicht eingebunden gewesen.

„Ich habe ihm seine Schilderung soweit abgenommen“

Werner S.‘ RA Siebers möchte von der Zeugin wissen, ob sie Paul-Ludwig U. geglaubt habe. „Ich habe ihm seine Schilderung soweit abgenommen“, sagt die Zeugin. Der RA hakt nach, ob sie ihm abgenommen habe, dass er das machte, um Deutschland vor Terroristen zu schützen. Die Zeugin antwortet: „Das war eine Erklärung, die ich hingenommen habe.“ Sie habe aber Vorbehalte gehabt, die sich nicht einfach wegwischen ließen.

Weiter fragt der RA nach Videomaterial und Fotos vom Hummelgautsche-Treffen. Die Zeugin antwortet, ihr sei bekannt, dass es Videomaterial vom Hummelgautsche-Treffen gebe, an das der Senat versuche heranzukommen. Der RA erkundigt sich auch, warum beim LKA-Treffen am 10. Oktober 2019 Leute vom Zeugenschutz aufgetaucht seien. Die Zeugen erklärt, es habe Pläne gegeben, echte Vertrauenspersonen oder verdeckte Ermittler einzuführen, um den Sachverhalt zu objektivieren.

Außerdem möchte der RA wissen, wie es zum Anruf von einem Herrn W. aus der Behörde der Zeugin kam, der im Verfahren um U.s CO2-Waffe um eine Terminverschiebung gebeten habe. Die Zeugin sagt, das sei ein Missverständnis.

Als die „Gruppe S“ U. als Spitzel verdächtigte, musste das LKA handeln

Wolfgang W.s RA Grassl fragt, ob sie sich mit anderen abgestimmt habe wegen der Festnahme. Die Zeugin verneint das. Weiter fragt der RA, warum Paul-Ludwig U. am 14. Februar 2020 nicht festgenommen worden sei. Die Zeugin erklärt, dafür hätten die Voraussetzungen gefehlt. Der RA möchte auch wissen, warum man Bedenken hatte, U. mit einer Waffe nach Berlin fahren zu lassen, aber man ihn ohne Bedenken nach Minden fahren ließ. Die Zeugin argumentiert, Paul-Ludwig U. habe in Minden „auf keinen Fall das Gefahrenpotenzial eines Waffenträgers“ aufgewiesen.

Der RA fragt, warum man am 14. Februar 2020 zugegriffen habe. Die Zeugin sagt, es habe ein Beweismittelverlust gedroht, weil U. als angeblicher Spitzel aufflog. Gefragt nach den Indizien, die zu den Verhaftungen führten, nennt die Zeugin die Aussagen über vereinbarte Geldzahlungen plus Waffenfunde.

Spontane Festnahmen: Die Waffenfunde kamen für die Behörden überraschend

Michael B.s RA Mandic fragt noch einmal nach dem Tag der Hausdurchsuchung und warum sie mit der Verhaftung gehadert habe. Die Zeugin entgegnet, die Razzien hätten nicht das Ziel gehabt, Haftbefehle zu vollstrecken, sondern nur, den Verdacht zu verdichten. Man habe Geldbeträge gefunden, die zur Aussage über das gesammelte Geld in Minden gepasst hätten. Hinzu seien die Aussagen und die Waffenfunde gekommen – eine dynamische Lage. Sie habe dann verbindlich selbst entschieden.

Der RA fragt nach seinem Mandanten Michael B. Die Zeugin erinnert sich, dass bei B. das Codewort „Tretroller“ für Waffen identifiziert werden konnte. [B. hatte sich am Telefon mit Werner S. über „Tretroller“ und „E-Bikes“ unterhalten, siehe Bericht zum 7. Prozesstag.] Der RA fragt weiter, ob die Waffenbeschaffungen nicht auch für den „Tag X“ hätte dienen können. Die Zeugin erinnert sich, dass diese Möglichkeit besprochen worden sei. „Wir konnten es aber konkretisieren, es waren Anschläge geplant.“ Als RA Mandic kommentiert, er sehe hier einen „Missbrauch des Rechts“, interveniert der VR und fordert den RA auf, den Prozess nicht für Agitation zu missbrauchen.

Wie eindeutig lässt sich das gefundene Geld den mutmaßlichen Plänen zum Waffenkauf zuordnen?

Michael B.s RA Berthold möchte von der Zeugin wissen, warum sie das bei den Hausdurchsuchungen gefundene Geld als Begründung für die Verhaftung heranzog. Der VR stoppt ihn wegen seiner Wiederholungsfrage.

Der Angeklagte Frank H. hat eine ähnliche Frage: Warum Geldsummen an drei Orten in einem Drei-Personen-Haushalt komplett als Summe deklariert worden seien, die dem Waffenkauf dienen sollten. Die Zeugin argumentiert, es sei nicht nur das Geld gewesen, sondern die Gesamtumstände. Frank H. fragt weiter, warum sie die Gruppen „Der harte Kern“ etc. erwähnt habe. Von den 13 ursprünglichen Beschuldigten seien neun nicht in diesem Chat gewesen. Trotzdem würden die Vorwürfe diese Gruppe betreffend auch dem Rest zugerechnet. Die Zeugin verweist auf die Anklageschrift.

Anmerkung der Prozessbeobachtung: Um 14.30 Uhr mussten wir die Beobachtung dieses Prozesstags aus terminlichen Gründen abgebrochen. Danach geschahen folgende weitere relevante Ereignisse:

  • Es gab zwei Befangenheitsanträge gegen den VR wegen eines Aktenvermerks zur Aufhebung der U-Haft von Steffen B.
  • Paul-Ludwig U. kündigte Aussagen an, u.a. zu Minden und zu seinem Verhältnis zum LKA – auch darüber, was in den Vernehmungspausen besprochen wurde.
prozesstage97

Prozesstag 97: Ein Polizist lügt in seiner Zeugenaussage

Am 97. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 8. November 2022 wurde der Polizist Simon E. befragt, der eine fingierte Kontrolle im Hauptbahnhof in Heidelberg angeleitet hatte, bei der am 2. Oktober 2019 beim Angeklagten Paul-Ludwig U. eine CO2-Pistole gefunden und beschlagnahmt wurde. Anfangs behauptete der Zeuge noch, U.s Kontrolle sei rein zufällig geschehen. Als ihm der Richter erzählte, dass der LKA-Beamte Michael K. vor Gericht bereits zugegeben hatte, dass seine Behörde die Kontrolle in Auftrag gegeben hatte, änderte Simon E. seine Aussage. Nun erinnerte er sich plötzlich auch an diesen Auftrag und an Details aus der Kontrolle. Mehrere Verteidiger*innen glaubten ihm diese plötzliche Eingebung nicht. Im Verfahren zur bei der Kontrolle beschlagnahmten CO2-Waffe hatte Simon E. ebenfalls als Zeuge behauptet, die Maßnahme sei reiner Zufall gewesen. Offensichtlich sollte Paul-Ludwig U. weiter in dem Glauben gelassen werden, in eine zufälligen Kontrolle geraten zu sein. Der daraus resultierende Prozess gefährdete die Bewährungsauflagen von Paul-Ludwig U. und machte ihn potenziell erpressbar durch die Behörden. Was E. in Stuttgart aussagte, legte wiederum auffällige Lücken im Protokoll der Kontrolle offen: Dort steht beispielsweise nicht, dass sich U. als „LKA-Spitzel“ bezeichnete. Als die Verteidigung mehrmals nachhakte, wurden die Aussagen des Zeugen immer widersprüchlicher und unglaubwürdiger. Schließlich verweigerte er weitere Aussagen, um sich nicht selbst zu belasten. Am Ende dieses Prozesstags stellt der Vorsitzende Richter mit Blick auf den  Angeklagten Steffen B. und Erörterungen des Senats bei einem Geständnis eine Haftentlassung noch in 2022 in Aussicht.

Erstmals sitzt bei den Vertreterinnen des Generalbundesanwalts ein neuer Kollege: Oberstaatsanwalt Katzfelde. Der Prozesstag startet mit einer Auseinandersetzung zwischen dem Vorsitzenden Richter (VR) und Michael B.s Rechtsanwalt (RA) Mandic, der im Saal gegessen hatte. Der VR mahnt: „Herr Mandic, hier ist kein Speisesaal.“

Der Zeuge Simon E. (37) stellt sich eingangs kurz vor. Er sei Polizeioberkommissar bei der Bundespolizei-Sektion Karlsruhe in Mannheim. Ab Oktober 2003 habe er beim Bundesgrenzschutz gearbeitet, dann u.a. in Kehl, bis er 2009 zur Mannheimer Bundespolizei gewechselt sei. Erst sei er Streifenbeamter gewesen, heute sei er Gruppen-Leiter und damit u.a. zuständig für komplexere Einsatzlagen.

Anschließend schildert der Zeuge die Kontrolle von Paul-Ludwig U. am 2. Oktober 2019 am Hauptbahnhof Heidelberg, als zwei Beamte bei U. eine CO2-Waffe fanden, sie beschlagnahmten, ihn aber weiterziehen ließen. Was bei der Schilderung des Zeugen auffällt: Anfangs beschreibt er sie als reine Zufallskontrolle und behauptet: „Wir haben den Bahnsteig schwerpunktmäßig bestreift.“

Der Zeuge ändert seine Aussage

Offenbar ist ihm nicht klar, dass der LKA-Beamte Michael K. bereits in seiner Zeugenaussage vor Gericht einräumte, dass es sich um eine fingierte Zufallskontrolle handelte, um U. die Waffe abzunehmen. Als ihn der Vorsitzende Richter (VR) auf diesen Widerspruch hinweist und von K.s Aussage berichtet, kehrt beim Zeugen die Erinnerung offenbar zurück. Nun räumt er ein, dass die Kontrolle auf eine Anweisung nach Kontakt zum LKA geschehen sei. Ebenfalls verspätet erzählt der Zeuge, dass er auch vor Ort in Heidelberg persönlich Kontakt mit dem LKA gehabt habe. Der VR ergänzt, aus den Akten wisse man, dass mindestens drei Polizeibehörden informiert waren: das LKA Hessen, das LKA Mittelhessen und das BKA.

Zusammengefasst schildert der Zeuge das Geschehen wie folgt: Im Oktober 2019 sei er noch Streifenbeamter in einer Dienstgruppe gewesen. Am 2. Oktober habe er von 6 bis 12 Uhr Dienst gehabt. Dabei habe er Paul-Ludwig U. gemeinsam mit dem Kollegen H. und dem Polizeikommissar-Anwärter B. kontrolliert, wobei er selbst als Streifenführer der Ranghöchste gewesen sei.

Simon E. erinnert sich plötzlich an Details der außergewöhnlichen Maßnahme

Per Funk habe er die Anweisung erhalten, U. zu kontrollieren, mitsamt einer Personenbeschreibung und der Information, dass U. mit dem Regionalzug aus Richtung Heilbronn/Mosbach Richtung Heidelberg fahren würde. Die Informationen sei ihm von der Leitstelle in Karlsruhe an diesem Morgen mitgeteilt worden, etwa eine geschätzte halbe bis dreiviertel Stunde davor. Es habe geheißen, dass die Person bewaffnet sei und man ihm die Waffe abnehmen solle. Der Zeuge merkt an, dass er so einen Fall in seiner bisherigen Laufbahn noch nicht erlebt habe. Über die Hintergründe habe er nichts erfahren.

Gefragt nach dem Weg dieser Anweisung zu ihm sagt der Zeuge, vermutlich sei diese vom LKA Baden-Württemberg an die Bundespolizeidirektion in Stuttgart, dann an die Inspektion Karlsruhe und an den Gruppenleiter in Mannheim und zuletzt an ihn als Streifenbeamten gegangen. Konkret könne er sich aber nicht mehr erinnern, von wem der Auftrag gekommen sei.

Beim Eintreffen am Bahnhof habe sie ein LKA-Beamter in Zivil angesprochen und seine Marke vorgezeigt. Dieser sei Ende 30, Anfang 40 gewesen. Dieser habe sie informiert, dass Paul-Ludwig U. auf der Anfahrt nach Heidelberg sei. Außerdem habe er gesagt, dass Observationsmaßnahmen im Vorfeld durchgeführt wurden. Es könne sein, so Simon E.,dass der Zivilbeamte zu dem Observationsteam gehört habe. Der Beamte habe auch gesagt, dass in U.s Zug auch Kollegen vom BKA seien.

„Ja, ich habe eine Waffe“

Sie seien um 9.30 Uhr in Heidelberg auf dem Bahnsteig 3 gewesen und auf Paul-Ludwig U. gestoßen. Man habe eine Personenkontrolle durchgeführt und nachgefragt, ob er verbotene Gegenstände mit sich führe. Paul-Ludwig U. habe dann angegeben, eine Schusswaffe im Rucksack mit sich zu führen: „Ja, ich habe eine Waffe.“ Paul-Ludwig U. habe nervös gewirkt. Er sei sehr höflich gewesen und habe es sehr eilig gehabt, von der Polizei wegzukommen. Er habe den Rucksack ausgehändigt, darin eine schussbereite CO2-Sportschützen-Waffe der Marke Umarex. Diese sei für Personen über 18 Jahren freigegeben. Man brauche zum Führen einen kleinen Waffenschein, den Paul-Ludwig U. aber nicht habe vorweisen können. Die Trommel der Waffe sei mit acht Spitzmantelgeschosse bestückt gewesen, außerdem sei eine CO2-Kartusche eingeführt gewesen. Auf dem Bahnsteig sei auch eine Belehrung erfolgt. Er, so der Zeuge, habe Paul-Ludwig U. angeboten, mit ihm ein Sicherstellungsprotokoll auf der Wache aufzunehmen. U. habe aber seinen Anschlusszug erreichen wollen.

Der Zeuge behauptet trotz U.s vieler Vorstrafen, dieser sei nicht großartig polizeibekannt gewesen

Man habe über die Leitstelle in Karlsruhe den Wohnsitz von Paul-Ludwig U. überprüft. Der Zeuge gibt an, dass die Leitstelle auch mitgeteilt habe, dass keine Fahndung vorliege und Paul-Ludwig U. polizeilich nicht großartig in Erscheinung getreten sei. [Was erstaunlich ist, schließlich hatte U. damals bereits sehr viele Vorstrafen, darunter eine bewaffnete Geiselnahme.]

Auf die Frage des VR, ob Paul-Ludwig U. erläutert habe, dass und wie er in Kontakt mit der Polizei stünde, kann sich der Zeuge „nicht mehr hundertprozentig erinnern“. [U. selbst sagte aus, er habe den kontrollierenden Beamten gesagt, er müsse zu einem Treffen, um der Polizei davon zu berichten. Um das zu belegen, habe er den Beamten E-Mails auf seinem Handy gezeigt.] Aber er habe zu Bekannten nach Göttingen oder Gießen gewollt. Er habe gesagt, dass er die Waffe nach Gießen bringen müsse. Nach der Kontrolle habe ein LKA-Beamter 10 bis 15 Sekunden mit U. gesprochen und ihm mitgeteilt, dass die Schusswaffe sichergestellt sei. U. habe darauf in etwa erwidert: „Dann hat sich die gesamte Observationsarbeit wohl gelohnt.“

Nach Ende dieser Maßnahme übernahm der Zeuge laut eigener Aussage die Sachbearbeitung und machte per Funk Meldung nach Mannheim, was auch die Leitstelle in Karlsruhe erreicht habe. Anschließend habe er keinen Kontakt mehr zum LKA gehabt.

Ein alltäglicher Verstoß gegen das Waffenrecht?

Der VR fragt den Zeugen, ob es eine Anweisung gegeben habe, dass der LKA-Beamte in der Anzeige nicht erwähnt werden sollte. Der Zeuge bestreitet das, es sei eine standardisierte Anzeige gewesen. Für ihn sei es ein „waffenrechtlicher Verstoß“ gewesen, „wie wir sie in Mannheim täglich haben“. Er habe keine weiteren Anweisungen oder Informationen über die Involvierung der Bundesanwaltschaft. Ihm sei auch nicht gesagt worden, was sie mit U. tun sollten. An eine Erklärung von Paul-Ludwig U., warum er die Waffe bei sich geführt habe, kann sich der Zeuge nicht erinnern.

Der VR liest dem Zeugen aus dem Protokoll des Amtsgericht Heidelberg vor, was der RA von Paul-Ludwig U. mitgeteilt habe: Sein Mandat räume den Tatvorwurf ein. Er sollte an einem rechtsterroristischen Treffen teilnahmen. Ihm sei mehrfach gesagt worden, dass seine Rolle tödlich enden könne. U. habe gesagt, er habe die Waffe zum Schutz und sie solle seine Rolle dort unterstreichen. Außerdem habe U. gesagt, dass alles mit dem LKA abgesprochen sei. Der Zeuge kann sich nicht daran erinnern.

Sagte Simon E. auch in einem weiteren Verfahren falsch über die Kontrolle aus?

Der VR zitiert aus dem Urteil der Amtsrichterin: Der Angeklagte, der verdeckt für das LKA ermittelte, sei auf dem Weg nach Gießen gewesen. „Gegen Anweisung des LKA führte er eine Waffe mit sich. […] „Er handelte aus Angst vor den Tätern.“ Der Zeuge gibt an, er habe keine Kenntnis davon, dass in irgendeiner Weise von außen auf den Prozess in Heidelberg eingewirkt wurde.

Der VR widmet sich dem Protokoll des Heidelberger Verfahrens, da Simon E. dort ebenfalls als Zeuge ausgesagt hat. Auch dort behauptete E., die Kontrolle sei rein zufällig gewesen. Als der VR wissen möchte, ob E. das dort wirklich behauptet habe, streitet der Zeuge das ab: „In der Form nicht.“ Er sei vor Gericht nicht gefragt worden, ob es eine bewusste Kontrolle war. Es habe auch keine Art von Beeinflussung gegeben. Gegen ihn sei bisher auch nicht wegen uneidlicher Falschaussage ermittelt worden.

Richter Kemmner (RK) fragt nach der Zwischenzeit zwischen Kontrolle und Anzeigenbearbeitung. Der Zeuge gibt an, sie hätten Kaffee getrunken. Dann seien sie zurück nach Mannheim gefahren und hätten keine weiteren Kontrollen durchgeführt. RK fragt weiter, wie es dann zu der Aussage am Amtsgericht Heidelberg gekommen sei, man habe normale Kontrollen durchgeführt. Der Zeuge erzählt von einer pöbelnden Person am Bahnhof, deren Personalien man kontrolliert habe. „Da konnten wir in Uniform nicht vorbei“, zumal sie noch etwas Zeit gehabt hätten. Insgesamt habe man nur zwei Kontrollen an dem Tag durchgeführt. RK merkt an, dass diese Angaben nicht mit der Aussage in Heidelberg übereinstimmen würden. Der Zeuge antwortet, was er damals ausgesagt habe, könne er heute „nicht mehr einhundertprozentig sagen“.

Die Fragen der Verteidigung

Thomas N.s RA Sprafke kritisiert, dass in der Anzeige nichts von der Anweisung zur gezielten Kontrolle stünde. Der Zeuge wiederholt, für sie sei das Ganze „nichts weiter als ein alltäglicher waffenrechtlicher Verstoß“ gewesen. Der Hinweis sei „für die Abarbeitung eines Sachverhalts egal“ gewesen. Er bekomme oft auch Hinweise von Bürgern, in Mannheim fast jede Woche. Der RA fragt den Zeugen, warum er überhaupt nach Heidelberg gefahren sei. Der Zeuge gibt an, das sei im „Rahmen der Streifentätigkeit auf Anweisung“ seines Vorgesetzten Sch. geschehen.

Tony E.s RA Becker fragt nach Details zur Kontrolle von Paul-Ludwig U. Der Zeuge gibt an, dass er den Rucksack durchsucht habe. Ob und wer Paul-Ludwig U. durchsucht habe, wisse er nicht; „vielleicht meine Kollegen“. Der RA fragt zum Prozess am Amtsgericht Heidelberg, warum der Zeuge die Kontrolle laut Protokoll als reinen Zufall dargestellt habe. Der Zeuge sagt, er wisse nicht, warum das dort so stehe.

Steffen B.s RA Ried greift diesen Punkt auf und fragt den Zeugen, ob am 2. Oktober 2019 der Vorgang mit U. der einzige am Vormittag gewesen sei, den er aufgenommen habe. Der Zeuge bejaht. Sie hätten aber, so der Zeuge, eigentlich vorgehabt, Kontrollen durchzuführen. Der RA hält dem Zeugen seine Aussage am Amtsgericht Heidelberg vor: Es habe mehrfache Kontrollen gegeben, und die Kontrolle von Paul-Ludwig U. sei zufällig geschehen. Der Zeuge behauptet erneut, das sei dort falsch aufgeschrieben worden, und wiederholt: „Ich weiß auch nicht mehr hundertprozentig, was ich dort zu Protokoll gegeben habe.“

Warum wurde das LKA über Fakten informiert, die nicht im Protokoll der Kontrolle stehen?

Thorsten W.s RA Kist fragt, ob es bei der Ansprache von Paul-Ludwig U. am Bahnsteig ein Telefonat gegeben habe. Der Zeuge kann sich nicht mehr erinnern. Der RA konfrontiert ihn damit, dass es um 9.36 Uhr ein Telefonat mit dem LKA Hessen gegeben habe. Der Zeuge bleibt dabei, dass er sich nicht mehr erinnern könne.

Weiter fragt der RA, warum die Abfrage nach Paul-Ludwig U. ergeben hätte, dass dieser bisher noch nicht großartig in Erscheinung getreten sei. Der Zeuge meint, das sei so mitgeteilt worden. „Wir als Bundespolizei können nicht auf alle Daten der Länder-Polizeien zugreifen.“ Er habe nichts von den Vorstrafen von Paul-Ludwig U. gewusst.

Auch RA Kist fragt den Zeugen, warum er am Amtsgericht Heidelberg nichts von der fingierten Kontrolle gesagt habe. Der Zeuge behauptet erneut: „Für uns war es ein ganz normaler Verstoß gegen das Waffengesetz.“

Marcel W.s RA Picker fragt den Zeugen, warum sich die Akte des Amtsgericht Heidelberg nicht mit der Anhaltemeldung, die ans LKA ging, decke. Der Zeuge gibt an, dass das LKA beim Dienstgruppenleiter um die Anhaltemeldung gebeten habe. Der VR schaltet sich ein und bestätigt, dass sich die Anhaltemeldung für das LKA nur zum Teil mit der in der Akte decke. Er zitiert aus der Meldung ans LKA: „Er äußerte mehrfach, er sei ein ‚Spitzel‘ des Landeskriminalamts und solle die Waffe überführen.“ Der Zeuge gibt an, diese Information sei nur für das LKA bestimmt gewesen.

Mehrere Verteidiger werfen dem Zeugen falsche Aussagen vor

Werner S.‘ RA Siebers äußert den Verdacht, dass beim Amtsgericht etwas objektiv Falsches im Protokoll stehe. Auch er fragt danach, wie es zum Widerspruch um die angeblich zufällige Kontrolle kam. Der Zeuge möchte sich dazu nicht äußern. Wolfgang W.s RA Grassl hakt nach, warum er sich nicht äußern wolle. Der Zeuge beharrt darauf, dass er sich nicht mehr erinnern könne, warum dort „zufällig“ stehe.

Der RA fragt weiter, welche Maßnahmen zur Eigensicherung bei der Kontrolle von Paul-Ludwig U. ergriffen wurden. Der Zeuge sagt, er habe keine besonderen Maßnahmen ergriffen, obwohl er wusste, dass U. eine Schusswaffe bei sich hatte. Ihm sei Paul-Ludwig U. als ein Kleinstkrimineller beschrieben worden. Außerdem sei ihm durchgegeben worden, es gehe um ein Eigentumsdelikt. Der RA hält das für wenig glaubwürdig angesichts der Tatsache, dass das LKA eine Observation durchführte.

Wurde U. nicht festgenommen, weil das LKA es so wollte?

Der RA möchte noch wissen: „Hat Ihnen der LKA-Mann gesagt, sie sollen den Mann nach Beschlagnahmung der Waffe weiterfahren lassen?“ Der Zeuge antwortet: „Das kann ich zu einhundert Prozent nicht mehr sicher sagen.“

Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach fragt den Zeugen noch einmal nach dem genauen Ablauf der Kontrolle. Der Zeuge erzählt, er habe nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen gefragt. Paul-Ludwig U. habe mitgeteilt, er habe eine Pistole dabei. Daraufhin habe er seinen Kollegen zugerufen: „Schusswaffe!“ Er habe die Waffe an sich genommen, sich damit mehrere Meter entfernt und Trommel und CO2-Kartusche entfernt.

Weiter fragt die RAin, ob er Paul-Ludwig U. erzählt habe, wie es mit ihm weitergehe. Der Zeuge bejaht. Er habe vorgeschlagen, in den Dienstraum zu gehen, aber Paul-Ludwig U. habe weiterfahren wollen.

Markus K.s RAin Schwaben erkundigt sich, wie oft der Zeuge wegen Verstößen wegen Waffenbesitzes vor Gericht als Zeuge geladen werde. Er schätzt 10 bis 15 Mal. Dabei sei er aber noch nie gefragt worden, ob die Kontrolle auf Anweisung geschehen sei.

Dann möchte die RAin noch einmal genau hören, wie der Auftrag lautete. Der Zeuge sagt, sie sollten auf dem Bahnsteig einen gewissen U. kontrollieren, der in Besitz einer Schusswaffe sein könnte. Die RAin wundert sich darüber: Erst habe es geheißen, man habe die Waffe zufällig gefunden und sich dann um die Strafverfolgung gekümmert. Als das nicht mehr haltbar gewesen sei, wurde mit einer Gefahrenabwehr argumentiert. Doch das LKA sei für Gefahrenabwehr gar nicht zuständig.

Der Zeuge kann sich seine widersprüchlichen Aussagen selbst nicht erklären

Auf Nachfrage von Stefan K.s RA Abouzeid erklärt der Zeuge, das Treffen mit dem LKA am Bahnhof sei zufällig gewesen. Der RA hat offenbar den Verdacht, dass der Zeuge am heutigen Morgen falsch ausgesagt haben könnte. Er zitiert ihn: „Aufgrund unserer Erfahrung haben wir die Fernzüge kontrolliert.“ Im weiteren Verlauf des heutigen Tages habe der Zeuge hingegen zugegeben, dass sie gezielt auf Gleis 2 gewesen seien. Diesen Widerspruch kann sich der Zeuge nun auch nicht mehr erklären: Er wisse nicht, warum er das heute Morgen gesagt habe.

RA Mandic fragt nach dem Prozess am Amtsgericht Heidelberg. Ob er sich erinnern könne, dass Personenschützer mit im Saal gesessen hätten? Der Zeuge erinnert sich nur an den Anwalt von Paul-Ludwig U.

Der Angeklagte Frank H. fragt den Zeugen, ob er eine bewaffnete Geiselnahme für ein Kleinverbrechen halte. Der Zeuge erwidert, er habe keine Erkenntnisse über Paul-Ludwig U. gehabt.

Der Zeuge knickt ein und verweigert nun doch die Aussage

RA Sprafke kommt auf die Weigerung des Zeugen zurück, RA Siebers auf seine Frage nach der vermeintlichen Falschaussage über die angeblich zufällige Kontrolle zu antworten. Er hakt nach, ob der Zeuge damit von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe oder das nur so gesagt habe. Der Zeuge erwidert, es sei eine gezielte Kontrolle gewesen und er habe es nur so gesagt. Der RA fragt nach dem Grund, warum er das so gesagt habe. Der Zeuge antwortet: „Das kann ich Ihnen nicht sagen.“ Der RA betont, dass für den Zeugen als Beamten viel auf dem Spiel stehe. Warum er so schlingere, ob es um Geheimnisverrat gehe? Der Zeuge bestreitet das. Der RA hakt nach, ob der LKA-Beamte dazu aufgefordert habe, U. zu verheimlichen, dass die Kontrolle gezielt erfolgte. Der Zeuge antwortet: „Kann ich einhundertprozentig so nicht sagen.“

Der RA lässt die Anhaltemeldung präsentieren und fragt, wie sie zum LKA gelangte. Der Zeuge gibt an, sie sei per E-Mail auf Anweisung von Herrn K. verschickt worden. Der RA fragt, warum diese E-Mail nicht in den Akten sei. Der Zeuge gibt an, die polizeiliche Dokumentation sei auf Wunsch des LKA geschehen.

RA Siebers trägt einen Beweisantrag vor: Er fordert dazu auf, den Protokollführer und die Richterin zu laden, die am 6. Juli 2020 beim Amtsgericht Heidelberg beim Prozess mit Paul-Ludwig U. waren. Der Zeuge habe objektiv die Unwahrheit gesagt. Er fragt den Zeugen, ob er bei seiner bisherigen Aussage bleibe. Er gebe ihm jetzt die Chance, das zu korrigieren und „irgendwie aus der Scheiße rauszukommen“. Der VR stellt gegenüber dem Zeugen klar, dass die Prämisse des RA sei, dass er davon ausgehe, dass er gelogen habe. Der Zeuge erwidert, er werde sich nicht weiter äußern. Der RA fragt nach, ob er sich auf Paragraf 55 beziehe. [Aussageverweigerungsrecht in der Strafprozessordnung für Fälle, in denen sich Zeug*innen selbst oder Angehörige belasten müssten.] Der Zeuge bejaht. Daraufhin wird er entlassen.

Erklärungen der RA*innen

Marcel W.s RA Miksch spricht von „wahrscheinlich falschen Angaben“. Durch diese sei Paul-Ludwig U. in dem Glauben gelassen worden, er sei einer zufälligen Kontrolle zum Opfer gefallen. Damit habe man ein Druckmittel gegen Paul-Ludwig U. gehabt. U. habe neue Pluspunkte sammeln wollen, um den Rückschlag auszugleichen. Außerdem habe er sich selbst als Spitzel des LKA bezeichnet.

Der VR verkündet, der Senat habe einen Schriftsatz erhalten, mit dem RA Scholz seinen Mandanten U. von der Anwesenheitspflicht an einigen Hauptverhandlungstagen 2023 entbinden wolle. Man wolle diesen Antrag ablehnen, kündigt der VR an, und fragt: „Sollen wir den Prozess so bauen, dass Herr U. an seinen Kursen teilnehmen kann?“ RA Scholz stellt den Antrag zurück.

VR lockt Steffen B.: Haftentlassung für eine Aussage

Der VR teilt mit, dass sich Änderungen in fünf Aktenvermerken vom 20., 24. und 25. Oktober 2022 mit Bezug auf Steffen B. ergäben. Es gehe u.a. um Einlassungen von B., die laut RA Ried nicht als Geständnis gewertet werden können. Demnach hätten laut Steffen B. die Gespräche über Anschläge auf Moscheen nicht so gewirkt „als ob die das machen wollen“. Er habe sich gegen die Anschläge ausgesprochen. Die Waffen sollten nur dem Schutz der Familie dienen. Er habe gedacht, dass es um Flyer und Plakate gehe, und habe Geld nur für Plakate und Flyer geben wollen.

Er habe die Zahl von 50.000 Euro zur Waffenbeschaffung nur als fiktive Zahl genannt. Es entspreche nicht der Wahrheit, dass er am selben Tag noch habe nachfragen wollen. Auch habe er keine Bestellung von Waffen veranlasst.

Der VR kommentiert: Der Senat gehe davon aus, dass bei einem Geständnis dieses Jahr eine Haftentlassung in Betracht käme. Er fordert Steffen B. auf, sich darüber Gedanken zu machen.

RA Herzogenrath-Amelung: „Herr B. soll nachbessern, um Ihr Bild vom Sachverhalt zu bestätigen“

Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung kritisiert dieses Angebot. Die Botschaft sei: „Serviere uns die Version, die uns passt, dann denken wir über eine Haftentlassung nach.“ Der VR fragt empört nach, ob er den Senat der Rechtsbeugung bezichtigen wolle. Der RA streitet das ab. Der VR kommentiert, er könne das aber nur so interpretieren.

Der RA konkretisiert seinen Vorwurf: Es entstehe „der Eindruck, dass Herr B. nachbessern soll, um Ihr Bild vom Sachverhalt zu bestätigen.“ Der RA kritisiert, das sei kein normales Verfahren. Es gebe das Problem der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation. Steffen B. sei vermittelt worden, er solle „eine Liste abarbeiten, hier und da kannst Du die Liste nachbessern“. Man habe nur die Aussagen von Paul-Ludwig U. und die dem diametral entgegenstehenden Aussagen der anderen Angeklagten. Steffen B. werde weichgekocht. Offensichtlich falle B.s Verteidigern nur ein fauler Kompromiss ein. Steffen B.s RA Flintrop empört sich über diese Sätze.

prozesstage96

Prozesstag 96: Der „unbefangene Beamte“, der die freundschaftlichen Vernehmungen U.s ausbügeln sollte

Am 96. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 6. Oktober 2022 wurde der Kriminaldirektor Alexander S. (52) befragt. Er war einer von zwei Beamten, die am 16. und 17. April 2020 den Angeklagten und Dauer-Hinweisgeber Paul-Ludwig U. vernommen hatten. Der eigentlich damals im Bereich Islamismus tätige Polizist Alexander S. wurde zusammen mit einem Kollegen beauftragt, U. zu vernehmen. Die bereits durchgeführten Vernehmungen reichten der Behörde offenbar nicht aus, da die vernehmenden Beamt*innen bereits seit Monaten U.s Kontaktpersonen im LKA Baden-Württemberg gewesen waren und in ihren „unstrukturierten“ Verhören immer wieder eine recht enge, teils freundschaftlich wirkende Beziehung auffiel. Die erneute Vernehmung durch den Zeugen des heutigen Prozesstages wurde per Video aufgenommen und bereits als Beweisstück im Verfahren abgespielt. Im Prozess wurde vom Zeugen erstmals die Wortneuschöpfung „Kronbeschuldigter“ für U. erwähnt. Laut dem Zeugen stammte der Begriff vom Soko-Leiter. Das Wort ist offenbar kein feststehender juristischer Begriff. Der Zeuge bestätigte die vor Gericht bereits gezeigte Videoaufnahme und machte kleine Ergänzungen. In der zweitägigen Vernehmung hatte Paul-Ludwig U. noch einmal über das Treffen an der Hummelgautsche, das Treffen in Minden und vermeintliche oder tatsächliche Terror-Pläne ausgesagt. Insgesamt ergab dieser Prozesstag nichts Neues.

Thomas N.s Verteidiger Sprafke beantragt eine Unterbrechung, da er am 4. Oktober 2022 eine Verfügung vom Vorsitzenden Richter (VR) erhalten habe und sich mit seinem Mandanten Thomas N. beraten wolle. Der VR weist den Antrag zurück, woraufhin RA Sprafke einen Senatsbeschluss beantragt. Der VR bittet um Stellungnahmen. Oberstaatsanwältin (OStAin) Bellay beschwert sich über den Antrag des RA Sprafke: Sie halte das für ein „Kasperletheater“. Man vergeude „wieder 15 Minuten unserer Zeit“. Sie verweist darauf, dass es auch die Zeit der Inhaftierten sei: „Da sitzen Leute in Haft.“ Dieser Hinweis führt zu allgemeiner Empörung im Saal, auch bei den Angeklagten, die ihr das Eintreten für sie offenbar nicht abnehmen. Michael B.s RA Mandic lobt, dass Sprafke gegen den VR „vorgeht“. Der VR legt eine kurze Pause ein und verkündet danach, dass der Senat den Beschluss des VR bestätigt habe. Dann lässt er den Zeugen Alexander S. eintreten.

S. stellt sich als Kriminalbeamter vor und sagt, er habe eine Aussagegenehmigung. Seit September 1990 sei er Polizist. Damals habe er im mittleren Dienst angefangen. Im Jahr 1994 sei er nach Ludwigsburg gewechselt und u.a. für den Staatsschutz tätig gewesen. Ab 1998 habe er in Villingen-Schwenningen studiert. Seit 2002 arbeite er im gehobenen Dienst im Innenministerium, seit 2010 für das LKA im Bereich Terrorismus und Ausländerkriminalität. Seit August 2020 sei er Leiter der Staatsschutz-Führungsgruppe zum Thema Islamismus. Auf Nachfragen des VR gibt der Zeuge an, er habe nur zweimal mit dem Thema Rechtsterrorismus Kontakt gehabt und sei nie bei der Soko Valenz gewesen. Anfang April sei der Kollege G. auf ihn zugekommen und habe ihn gebeten, eine Videovernehmung durchzuführen.

Das LKA fand die bisherigen Vernehmungen „zu unstrukturiert“

Der VR fragt, ob es Ziel gewesen sei, jemanden ohne Vorkenntnisse dazu zu holen. Der Zeuge bejaht. Man habe die bisherigen Vernehmungen von Paul-Ludwig U. für „zu unstrukturiert“ gehalten. Er habe nur „sehr, sehr rudimentäre“ Vorkenntnisse gehabt. Er habe gewusst, dass es einen „Kronbeschuldigten“ gab, habe aber dessen Namen nicht gekannt. Zur Vorbereitung auf das Verhör hätten er und sein Kollege T. Ordner bekommen.

Der VR möchte wissen, was der Zeuge über die zeugenschutzähnliche Maßnahme bei Paul-Ludwig U. wusste. Der Zeuge gibt an, keine Details gekannt zu haben. Gefragt nach dem bei der Vernehmung verwendeten Fragenkatalog sagt der Zeuge, dieser sei von der Sachbearbeiterin S. in Abstimmung mit der GBA erstellt worden. Er habe am 16. April 2020 erstmals Kontakt mit Paul-Ludwig U. gehabt. Die zweitägige Vernehmung habe im Polizeipräsidium in Stuttgart stattgefunden. Kurz nach 9 Uhr sei ihnen Paul-Ludwig U. übergeben worden. Der Kollege T. habe U. zur Eigensicherung durchsucht. U. habe wegen der zeugenschutzähnlichen Maßnahme seine Adresse nicht genannt. Die Fragen hätten er und sein Kollege T. gestellt, wobei der Zeuge laut eigener Aussage für die Themen Hummelgautsche-Treffen und Berlin sowie Bewaffnung zuständig war. Außerdem seien im Technikraum der Kriminalhauptkommissar B. und Frau Sch. gewesen.

In der folgenden Befragung gleicht der VR Teile des Videoverhörs mit den Erinnerungen des Zeugen ab. Besonders wichtig sind gezeigte Fotokataloge und Schriftstücke, die im Video nicht immer erkennbar waren. Häufig geht es darum, ob dem Zeugen die 13er-Bildermappe [Beschuldigte] oder die 22er-Bildermappe [übrige Verdächtige] vorgelegt wurde.

Insgesamt habe er, so der der Zeuge, U. als kooperativ wahrgenommen und nicht das Gefühl gehabt, zwei Tage lang belogen worden zu sein. Viele Dinge seien schlüssig gewesen.

Befragung von Kriminaldirektor Alexander S. (52) durch die Verteidigung

Anschließend stellt die Verteidigung ihre Fragen. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung möchte wissen, was er damit meinte, dass bisherige Vernehmungen Schwächen gehabt hätten. Der Zeuge antwortet, dass U. von Vernehmungsbeamten geduzt worden sei. Der RA fragt weiter, wie Paul-Ludwig U. beim LKA tituliert worden sei, und der Zeuge antwortet mit „Kronbeschuldigter“.

Tony E.s RA Becker erkundigt sich nach dem Ordner zur Vorbereitung auf die beiden Videovernehmungen. Der Zeuge sagt, er und sein Kollege hätten einen identischen Ordner erhalten. Er habe ihn bei der Befragung im Raum bei sich gehabt. Den Ordner habe er später an den Sachbearbeiter der Inspektion 610 [gehört zur Staatsschutz-Abteilung des LKA Baden-Württemberg] zurückgegeben. Der RA fragt, warum er ausgewählt worden sei, und der Zeuge nennt Neutralitätsgründe. Man habe „unbefangene Beamte“ gesucht. Daraufhin fragt der RA, ob etwas vorgefallen sei, weswegen die vorangegangenen Beamte als befangen angesehen sein könnten. Der Zeuge sagt, so etwas sei im Vorfeld kein Thema gewesen. Außerdem erwähnt er einen Beamten aus der Soko Valenz, der bei der Vernehmung dabei gewesen sei, sich aber im Hintergrund gehalten habe.

Der „emotionale Schulterschluss“ zwischen U. und seinen LKA-Kontaktbeamten

Marcel W.s RA Picker fragt, was im Ordner gewesen sei. Der Zeuge nennt u.a. den Haftbefehl gegen Werner S. Weiter fragt der RA, was der Zeuge denn mit dem „emotionalen Schulterschluss“ in den Befragungen U.s gemeint habe. Der Zeuge erklärt, anders als seine Vorgänger hätten er und seine Kollegen keine Bindung zu Paul-Ludwig U. gehabt. Die Befragung sei formell und stringent erfolgt.

Marcel W.s zweiter Verteidiger Miksch möchte wissen, ob es in der Befragung auch um das Mitführen der Waffe in Heidelberg gegangen sei. „Nicht im Detail“, antwortet der Zeuge. Der RA zitiert Paul-Ludwig U.: „Ich habe allen Behörden gesagt, dass ich eine Waffe dabeihabe.“ Der Zeuge kommentiert, das LKA Baden-Württemberg habe dazu wohl ermittelt.

Werner S.‘ RAin Klein fragt den Zeugen, wie er sich auf die Befragung heute vorbereitet habe. Dieser erwidert, dass er einen Vermerk von Herrn T. geholt und kursorisch nochmal drüber gelesen habe.

Wortneuschöpfungen für den Ausnahmefall U.: Ein „Kronbeschuldigter“ in einer „zeugenschutzähnlichen Maßnahme“                                                                                           

Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach fragt, wann der Begriff „Kronbeschuldigter“ eingeführt worden sei. Der Zeuge sagt, dieser stamme vom Soko-Leiter L. Weiter fragt die RAin den Zeugen, wie er vor Paul-Ludwig U. als schwierigem Zeugen gewarnt worden sei. Alexander S. erklärt, dass ihm mitgeteilt worden sei, dass Paul-Ludwig U. „sehr schwierig zu vernehmen“ sei. Die RAin erkundigt sich, was dem Zeugen vom Vorleben von Paul-Ludwig U. bekannt gewesen sei. Dieser erinnert sich, dass U. 20 Jahre im Gefängnis verbracht und einen Polizisten als Geisel genommen habe. Markus K.s RAin Schwaben fragt, ob er gehört habe, dass U. in der Psychiatrie gewesen sei, was der Zeuge verneint. Außerdem möchte die RAin wissen, wie viele „Kronbeschuldigte“ dem Zeugen in seinem Leben begegnet seien. Der Zeuge sagt, bei Betäubungsmittel-Delikten habe er einige „31er“ gehabt. [In Paragraf 31 regelt das Betäubungsmittelgesetz, dass ein Täter eine mildere oder gar keine Strafe erhalten kann, wenn er aussagt.] Dabei habe er mit Beschuldigten zu tun gehabt, die bei der Polizei über ihren eigenen Tatbeitrag hinaus Angaben gemacht hätten.

Die RAin fragt weiter nach seinen Erfahrungen mit „zeugenschutzähnlichen Maßnahmen“. Der Zeuge antwortet, er habe mit Zeugenschutz- und Opferschutz-Maßnahmen zu tun gehabt. Weiter fragt die RAin, warum er nicht interveniert habe, als Paul-Ludwig U. seine Adresse nicht nannte. Der Zeuge erwidert, er habe gewusst, dass die GBA und die Soko-Leitung involviert gewesen seien.

Zeuge sieht Fehler in den Vernehmungen durch die Kolleg*innen

RA Mandic fragt, was man mit der erneuten Vernehmung U.s durch den Zeugen habe gewinnen wollen. Der Zeuge erwidert, er habe sie durchgeführt, weil er damit beauftragt gewesen sei. Der RA hakt nach, ob er sich nicht mal selbst die Frage nach dem Warum gestellt habe. Der Zeuge gibt an, ihm reiche es, „wenn mein Vorgesetzter mir den Auftrag gibt, weil es bei den bisherigen Vernehmungen Fehler gegeben hatte“. Außerdem möchte Mandic vom Zeugen wissen, ob er noch einmal mit dem Kollegen G. gesprochen habe, nachdem dieser ihn mit der Videobefragung U.s beauftragt hatte. Der Zeuge antwortet, G. habe gefragt, wie die Vernehmung gelaufen sei. Weiter fragt der RA, ob es Thema gewesen sei, dass die alten Vernehmungen zu wenig Belastendes zu einzelnen Personen hergegeben hätten. Der Zeuge verneint das. Der RA möchte nun wissen, ob der Zeuge wusste, dass U. eine zweite Waffe besessen habe. Der Zeuge erinnert sich an die eine Waffe, die sie an dem Nachmittag sichern hätten lassen. Man habe die Waffe aus dem Gewässer beschlagnahmt. [Paul-Ludwig U. hatte sie dort versenkt und der Polizei verraten, wo sie sie finden würde.] Er habe nicht gewusst, dass Paul-Ludwig U. für Waffenbesitz zu zehn Monaten Haft verurteilt worden sei. RA Mandic fragt auch, ob der Zeuge Parteimitglied sei. Er sei Mitglied der CDU, antwortet dieser.

Michael B.s RA Berthold fragt, woher der Zeugen wusste, dass bestimmte Polizeibeamte U. positiv wahrgenommen hätten. Der Zeuge antwortet, das habe U. in einer Vernehmung gesagt. Der RA zitiert aus dem Protokoll, man brauche „keine epischen Ausführungen“. Warum hier sein Kollege interveniert habe. Der Zeuge sagt, das wisse er nicht. Der RA fragt nach einem externen Berater der Soko. Der Zeuge benennt Joachim M., einen pensionierten Kollegen.

prozesstage95

Prozesstag 95: Wolfgang J. aus Aschaffenburg: Zu depressiv für rechten Terror

Am 95. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim am 4. Oktober 2022 wurde der pensionierte Polizeibeamte Dietmar H. (62) befragt. Er war einer von zwei Polizisten, die am 29. April 2019 erstmals den späteren Angeklagten und Dauer-Hinweisgeber Paul-Ludwig U. vernommen hatten. U. hatte sich bei der Polizei gemeldet, weil er Angaben über angeblich geplante Anschläge auf Moscheen machen wollte, die ein Wolfgang J. aus Aschaffenburg plane. Mit Wolfgang J. sei Paul-Ludwig U. zehn Tage zuvor über die Facebook-Gruppe „Die Unbeugsamen“ in Kontakt gekommen. Tatsächlich wurden die Ermittlungen gegen Wolfgang J. später eingestellt, u.a. weil sich zeigte, dass dieser durch eine schwere Depression offenbar kaum handlungsfähig war. Die Erzählung von geplanten Anschlägen auf Moscheen und die Ermordung von Muslimen taucht hier also bereits in Bezug auf andere Personen auf. Denselben Vorwurf erhob dann Paul-Ludwig U. später auch gegen die „Gruppe S“.

Der Zeuge stellt sich vor als Dietmar H. (62), seit dem 1. Juli 2021 Hauptkommissar im Ruhestand. Er habe im April 2019 mit dem damaligen Hinweisgeber und Beschuldigten Paul-Ludwig U. zu tun gehabt. Damals habe er am Polizeipräsidium Heilbronn im Bereich politisch motivierte Kriminalität von rechts gearbeitet. Vor seiner Versetzung nach Heilbronn habe er 30 Jahre beim BKA in Stuttgart gearbeitet.

Dietmar H. erklärt, dass er sich an der Vernehmung von Paul-Ludwig U. am 29. April 2019 beteiligt habe. Am 26. April 2019 habe sich Paul-Ludwig U. am Telefon bei der Polizei in Heilbronn gemeldet. Kollegen hätten ihn weiterverwiesen mit der Ankündigung, sie hätten jemanden, der Angaben über „Anschläge auf Moscheen“ machen wolle. Davor habe er Paul-Ludwig U. nicht gekannt. U. habe sich beklagt, dass Anschläge geplant seien und sich niemand dafür interessiere.

Paul-Ludwig U. berichtete am 29. April von 11.30 Uhr bis zum 14.15 Uhr in Heilbronn in einer Vernehmung von seinen angeblichen Beobachtungen. Der Zeuge gibt an, dass man Paul-Ludwig U. mit dem Auto von Mosbach abgeholt und zurückgefahren habe. Im Auto habe Paul-Ludwig U. seine Lebensgeschichte erzählt. Ob eine Schreibkraft die Vernehmung protokollierte, weiß der Zeuge nicht mehr.

Wolfgang J. wollte laut U. „so viele Moslemschweine wie möglich töten“

Der VR zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll: Paul-Ludwig U. habe über einen Freund, dessen Namen er hier nicht nennen wolle, Zugang zu der geschlossenen Facebook-Gruppe „Die Unbeugsamen“ mit 2.800 Mitgliedern erhalten. Der Zeuge gibt an, Paul-Ludwig U. habe von Wolfgang J. erzählt und gesagt, ihr Kontakt sei vertraulicher geworden. In Telefonaten sei Wolfgang J. konkreter geworden: Man plane Brandanschläge auf Moscheen und wolle Moslems töten. J. habe außerdem zu den islamistischen Anschlägen auf Kirchen auf Sri Lanka [Ostersonntag 2019] gesagt: „Was die können, können wir auch.“ Man wolle „beim Freitagsgebet so viele Moslemschweine wie möglich töten“. Der Zeuge gibt an, Paul-Ludwig U. sei zum Schein darauf eingegangen, um den Strafverfolgungsbehörden Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei einer Zusammenkunft im Juni sollten laut U. Ziele festgelegt werden. U. habe auch angegeben, zum Imam von Mosbach Kontakt aufgenommen zu haben.

Außerdem sei laut U. für den 1. Mai 2019 von Jonny L. eine Maifeier geplant gewesen. Paul-Ludwig U. habe daran teilnehmen wollen und man habe ihm gesagt, er gehe da nicht auf Weisung der Polizei hin.

Dietmar H. hielt U. für glaubwürdig

Der VR fragt, ob U. sagte, dass er seine Behauptungen belegen könne. Der Zeuge weiß es nicht mehr. Er habe Paul-Ludwig U. grundsätzlich für glaubhaft gehalten. Da U. so sehr gehustet habe, habe er vermutet, dass er nur noch wenige Monate zu leben habe und deswegen aussagte. Bei so einer Information wäre Nichtstun falsch gewesen. Gefragt nach U.s politischer Einstellung erklärt der Zeuge, U. habe keinen Hehl daraus gemacht, dass er mit der damaligen Asylpolitik nicht einverstanden war.

Bei der Spiegelung von U.s Handys habe es technische Schwierigkeiten mit dem Internet-Zugang gegeben. Man habe Daten aus dem Handy fotografisch gesichert, aber keine Spiegelung vorgenommen. Der Zeuge berichtet, man habe U.s Handy nicht längere Zeit einbehalten können, weil dieser es für seine Kontakte gebraucht habe.

Paul-Ludwig U. habe zu dieser Zeit laut dem Zeugen keine Erwartungen in Bezug auf seinen Status gehabt („überhaupt nicht“). Man habe aber diskutiert, ob er Zeugenschutz erhalten solle, aber er wisse nicht, wie da weiter verfahren worden sei. Die Frage sei ihnen abgenommen worden.

Wusste der Verfassungsschutz, dass U. beim LKA aussagte?

Der Zeuge berichtet, wegen der Informationen über Wolfgang J. habe er Kontakt mit dem Staatsschutz in Aschaffenburg aufgenommen. Später habe er erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg die Ermittlungen übernommen habe. Die Dienststelle dort habe um Bilder vom Handy von Paul-Ludwig U. gebeten, die man ihr am 30. April 2019 per Kurier geschickt habe. Man habe auch Informationen an eine Dienststelle in Gießen [vermutlich das ZK 10, den dortigen Staatsschutz] weitergeleitet und an das LKA „mit der Bitte um Steuerung“. Den Verfassungsschutz habe man nicht kontaktiert. Der VR zitiert aus einer Aussage von Paul-Ludwig U.: Der Verfassungsschutz habe sich bei ihm gemeldet und gefragt, warum er zur Polizei gegangen sei. Der Zeuge weiß nicht, wie diese Information an den Verfassungsschutz gelangt sein könnte.

Gefragt nach weiteren Kontakten zu Paul-Ludwig U. gibt der Zeuge an, er sei noch einmal nach Mosbach zu ihm gefahren, um dessen Handy zu spiegeln.

Die Richterin Dr. Geist fragt nach Personen, die Paul-Ludwig U. neben Jonny L. noch auf der Feier zum 1. Mai treffen wollte. Der Zeuge benennt einen Klaus E.

Befragung des pensionierten Hauptkommissar Dietmar H. durch Rechtsanwält*innen

Der Sachverständige Dr. Winckler (SV) fragt, was Paul-Ludwig U. über seine Vorgeschichte erzählt habe. Der Zeuge sagt, dass er über die Geiselnahme eines Kollegen [U. nahm 1996 bei einem Tankstellenüberfall einen Polizisten als Geisel] erzählt habe, und dass er über 20 Jahre in Haft gewesen sei. Der SV fragt, ob Paul-Ludwig U. auch seine Unterbringung in einer Psychiatrie erwähnt habe. Der Zeuge erwidert: „Uns gegenüber nicht.“ Weiter beschreibt er U. als „mitteilsam“ und als „eher offensiven Menschen“.

RA Herzogenrath-Amelung möchte wissen, wie es dazu kam, dass U.s Handy ausgelesen wurde. Der Zeuge sagt aus, das habe das BKA oder das LKA erbeten. [Allerdings hatte U. zuvor Daten vom Gerät gelöscht.]

Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach fragt den Zeugen, ob er schon einmal jemanden gehabt habe, der so lange in Haft war und auf die Polizei zugekommen sei. Der Zeuge verneint. Weiter fragt die RAin den Zeugen, ob er die interne Diskussion über Zeugenschutz an Paul-Ludwig U. gespiegelt habe. Der Zeuge möchte das nicht ausschließen, es habe aber keine Vorschläge wie einen Vertrauensperson-Status gegeben. Auf die Zurückhaltung bezüglich des Zeugenschutzes habe Paul-Ludwig U. gesagt, er gehe trotzdem hin [vermutlich zu der 1.Mai-Feier].

Das LKA konnte U. weder wegschicken noch aufhalten

Wolfgang W.s RA Grassl fragt nach den Vorteilen für Paul-Ludwig U. durch einen Zeugenschutz. Der Zeuge erklärt, er sei dann nicht so schnell auffindbar. Er sei aber bei dem Thema nicht so informiert.

Michael B.s RA Mandic fragt, wie viele Kollegen in Heilbronn in den Fall involviert gewesen seien. Der Zeuge nennt nur sich selbst und seinen Kollegen T. Der RA fragt, ob der rechte Anschlag in Christchurch [15. März 2019] oder der Anschlag auf Sri Lanka [21. April 2019] Thema auf der Dienststelle gewesen seien. Der Zeuge erwidert: „Wüsste ich nicht.“ Weiter fragt der RA, ob über die Rezeption der beiden Anschläge in der rechten Szene geredet wurde. Der Zeuge antwortet, Lagebilder erstelle das BKA.

Michael B.s zweiter RA Berthold fragt, ob der Zeuge die Geschichte von Paul-Ludwig U. nur plausibel finde, weil er die entsprechenden Kontakte nachweisen konnte. Der Zeuge antwortet, dass zumindest die Personen, die Paul-Ludwig U. benannt habe, belegbar gewesen seien. Ob auch alles andere gestimmt habe, hätten sie zu dem Zeitpunkt noch nicht feststellen können. Er habe nicht gesagt, Paul-Ludwig U. sei glaubhaft gewesen. Man hätte ihn damals aber nicht einfach wegschicken können, auch wenn sie damals nicht mit einer Ermittlung gegen eine terroristische Vereinigung gerechnet hätten. Der RA fragt, warum man U. in die Gefahr habe rennen lassen. Der Zeuge stellt eine Gegenfrage: Welche Möglichkeiten hätte er gehabt, U. aufzuhalten?

RA Scholz fragt, ob sein Mandant Paul-Ludwig U. dem Zeugen einen E-Mail-Verkehr zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und ihm vorgelegt habe. Der Zeuge verneint. Anschließend entlässt ihn der VR und fragt nach Erklärungen.

Statements der Verteidigung

Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung sagt, dass zentrale Begriffe, die zur Anklage geführt hätten – beispielsweise Anschläge auf Moscheen –  bereits in der geschilderten Vernehmung finden ließen.

RA Mandic bezeichnet die Vernehmung als unbefriedigend. Der Zeuge habe damals keine Behauptungen verifiziert. Offenbar reiche ein Anfangsverdacht aus; niemand habe Zweifel gehabt, weil es „gegen die Richtigen“ [Rechte] gegangen sei. Die zeitliche Reihenfolge sei wichtig. U. sei nach dem Anschlag in Sri Lanka in die Gruppe „Die Unbeugsamen“ eingeladen worden. Der RA möchte wissen, vom wem. Ansonsten habe U. kein Problem, Leute falsch zu beschuldigen.                                                                                                   

Als sonst niemand mehr etwas zum Zeugen zu sagen hat, zieht der VR eine kurze Bilanz vor dem 100. Prozesstag. Er mokiert sich über die Tricks im Zusammenhang mit dem „Gebührensprung“. [Das Honorar der RA*innen erhöht sich, wenn die Verhandlung länger als 14 bzw. 17 Uhr dauert. Offenbar spielt er auf Anträge oder Wortmeldungen an, die dazu dienen, den jeweiligen Prozesstag in die Länge zu ziehen, wenn er sonst kurz vor 14 oder 17 Uhr enden würde.]

Der VR fährt fort: Kernaufgabe des Senats sei das Aktenlesen. Anfangs habe die GBA dem Senat Sachakten von 100.000 Seiten vorgelegt. Inzwischen sei man bei 130.000 Seiten. „Wir fünf haben jede dieser Seiten mindestens einmal gelesen.“ Der Inhalt bestimme Sicht, Planung und Fragen. Der notwendige Umgang mit dem Prozessstoff sei „nicht unser Monopol“. „Auch andere Menschen stellen Fragen, an die wir nicht gedacht haben.“ Das dürfe man erwarten.

prozesstage94

Prozesstag 94: Das LKA musste fürchten, seinen Hinweisgeber zu verlieren

Am 94. Verhandlungstag gegen die „Gruppe S.“ am 29. September 2022 war erneut die Zeugin Maren S. vom LKA Baden-Württemberg geladen. Maren S. war eine der LKA-Beamt*innen, die am meisten Kontakt mit dem Angeklagten und Hauptbelastungszeugen Paul-Ludwig U. hatte. Sie wurde zu mehreren Vernehmungen von U. befragt, bei denen sie anwesend war. Thematisch wurden unter anderem U.s Motivation für seine Informationsweitergabe sowie das Verhältnis zu den Ermittler*innen aufgegriffen. Dabei gab die Zeugin an vielen Stellen an, sich nicht mehr (genau) erinnern zu können. Außerdem kam U.s Mitgliedschaft bei der „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“ mehrmals zur Sprache.

Die Zeugin Maren S. vom LKA Baden-Württemberg wird in den Zeugenstand gebeten. Nachdem der Vorsitzende Richter (VR) sie belehrt hat, befragt er Maren S. zu einer Vernehmung des Angeklagten und Hauptbelastungszeugen Paul-Ludwig U. am 14. Oktober 2019 in Mosbach. Die Zeugin erklärt, dass der Grund für diese Vernehmung eine E-Mail von Paul-Ludwig U. vom 5. Oktober gewesen sei, in der er die Anfrage gestellt habe, als Quelle geführt zu werden. Diese Anfrage habe er immer wieder gestellt. Deshalb habe es eine Besprechung ihres LKA-Kollegen Michael K. mit der Generalbundesanwältin (GBA) Zacharias zu der Thematik gegeben.

Zu den Umständen des Gesprächs mit der GBA befragt, kann sich die Zeugin nicht mehr genau erinnern, ob sie selbst teilnahm. Sie ist sich auch unsicher darüber, ob das Gespräch in Präsenz oder online stattgefunden hat. Ebenso unsicher sei sie bei den Teilnehmenden des Gesprächs. Abstimmungsbedarfe mit der GBA seien Aufgabe ihrer Kollegen Michael K. und dem Vorgesetzten L. gewesen. Ob beide am Gespräch teilnahmen oder eine weitere Person, daran kann sich die Zeugin nicht so recht erinnern. Auf Seiten der GBA sei Frau Zacharias beteiligt gewesen. Eventuell sei auch Oberstaatsanwältin Bellay beteiligt gewesen.

Paul-Ludwig U. ist vom Ergebnis des Gesprächs enttäuscht

Der VR befragt die Zeugin zum Gespräch am 14. Oktober. Die Zeugin erklärt, sie sei mit ihrem Kollegen Michael K. im Auto nach Mosbach gefahren.

Da es keine Schreibkraft vor Ort gegeben habe, habe sie selbst das Protokoll geschrieben. Das sei schwierig gewesen, weil das Gespräch so schnell verlief. Sie habe daher einige Punkte im Protokoll zusammengefasst. Aus heutiger Sicht, so S., wäre es besser gewesen, ein Tonband mitlaufen zu lassen. Sie habe aber keines zur Verfügung gehabt. Der VR möchte wissen, ob es eine Aufgabenverteilung zwischen ihr und ihrem Kollegen gab. Die Zeugin bejaht: Ihr Kollege habe die Fragen stellen wollen, sie schrieb mit. Der VR weist daraufhin, dass ihr Kollege das vor Gericht anders dargestellt habe.

Nach Angaben von Maren S. sollte es keine große Vernehmung werden. Einen Fragenkatalog habe es nicht gegeben. Der VR möchte außerdem wissen, ob es zwischen dem Gespräch mit der GBA am 10. Oktober und dem Vernehmungstermin am 14. Oktober 2019 ein vorbereitendes Gespräch unter Einbeziehung der Ergebnisse vom 10. Oktober gegeben habe. Die Zeugin hält das für „naheliegend“, kann sich aber an konkrete Inhalte nicht erinnern.

Auf die Frage des VR, ob die Zeugin ein Bild von dieser Vernehmung vor Augen habe, erinnert sich die LKA-Beamtin daran, dass Paul-Ludwig U. zu Beginn gut gelaunt gewesen sei, am Ende des Gesprächs aber enttäuscht gewirkt habe. Daraufhin fragt der VR, ob es „bei Ihnen auf der Dienststelle Überlegungen oder Erwägungen gab, dass U. hinschmeißt?“ Die „Möglichkeit bestand fortwährend, dass er einen Rückzieher macht“, antwortet die LKA-Ermittlerin. Der VR hakt nach, wie man damit habe umgehen wollen. Laut Maren S. gab es eine E-Mail, in der er seinen Rückzug ankündigte. Dann sei das so, „er macht das freiwillig“, erklärt die Zeugin. Die verdeckten Maßnahmen seien weitergelaufen.

Schnellstart von Paul-Ludwig U. im Verhör

Der VR kommt auf eine Pause zu sprechen, die im Protokoll erwähnt wird. Die Zeugin erklärt, Paul-Ludwig U. habe verschiedene Profile auf Facebook zeigen wollen – „mangels Zugriff auf das mobile Datennetz“ zunächst ohne Erfolg. Dies führte zu einer Unterbrechung der Vernehmung. Im Anschluss kommt der VR auf die Frage zu sprechen, wer Paul-Ludwig U. vor der Zeugenvernehmung belehrt hat. Die Zeugin geht davon aus, dass dies ihr Kollege gemacht habe, da sie Protokollantin war. Das entnehme sie auch ihrer Vorbereitung auf die heutige Vernehmung vor dem OLG. Der VR hält ihr eine Passage aus dem Protokoll vor. Laut Protokoll wurde U. als „Beschuldigter“ vernommen, begann dann unmittelbar mit Einlassungen zu „Antifa-Listen“, zu denen „Teutonico“ [der Angeklagte Werner S.] in einer Sprachnachricht sagte, man solle Aktionen gegen Einzelne durchführen. Erst dann folge ein Absatz, dass Michael K. die Belehrung vornahm. Der VR fragt, wie es zu diesem Ablauf kam. Die Zeugin erklärt, U. habe direkt nach der Begrüßung angefangen zu reden. Sie habe versucht, den Inhalt der abgespielten Sprachnachricht zusammengefasst zu protokollieren.

Der VR greift eine weitere Stelle aus dem Protokoll heraus. Darin heißt es, man habe die Fragen nach dem Status als Quelle und nach einer Vergütung mit GBA Zacharias besprochen. Dies sei nicht möglich. Der VR fragt, ob sich die Zeugin an den Vorgang erinnern kann. Die Zeugin verneint. Der VR erklärt, es gebe unterschiedliche Wege, eine solche Botschaft zu überbringen, doch hieran kann sich die Zeugin nicht weiter erinnern. Die Zeugin erklärt, dass sie den Quellenstatus für U. nicht für wahrscheinlich gehalten habe. Man habe U. „von Anfang an als Beschuldigten geführt“. An die Stimmung und Emotionalität im Gespräch von Seiten ihres Kollegen kann sich Maren S. nicht erinnern.

Paul-Ludwig U. glaubte, er werde verhaftet

Der VR kommt auf das Gespräch mit dem GBA am 10. Oktober zurück. Wurde dort auch über Zeugenschutz und die Beschlagnahmung eine Waffe bei Paul-Ludwig U. am 2. Oktober 2019 [bei einer Kontrolle am Heidelberger Hauptbahnhof] gesprochen? Die Zeugin sagt, sie könne hierzu keine Angaben machen, weil sie beim Gespräch nicht anwesend gewesen sei. Bezüglich der Waffe sei die Information über die Kontrolle an die GBA weitergeleitet worden. Es sei gut möglich, dass man sich dort über den Umgang mit der Beschlagnahmung unterhalten habe, sie wisse es aber nicht.

Am 11. Oktober 2019 sei es zu mehreren Telefonaten zwischen Paul-Ludwig U. und den LKA-Beamt*innen Michael K. und Maren S. gekommen, so der VR. In einem Gespräch fragte Maren S. Paul-Ludwig U., ob er am Montag, den 14. Oktober, Zeit für ein Treffen habe. Es gehe um das Gespräch mit der GBA. Eine Stunde nach der Terminabsprache rief U. die LKA-Ermittlerin zurück und fragt, ob er verhaftet werde. Die Zeugin gibt auf Nachfrage des VR an, keine Ahnung davon zu haben, wie U. darauf gekommen sei, er könnte verhaftet werden.

„Hatte das einen Grund, warum Sie das Gespräch mit ihm nicht am Telefon führen wollten?“, fragt der VR und spielt darauf an, dass den Ermittler*innen immer wieder Vertuschung vorgeworfen wird. Die Zeugin erklärt, man habe das Gespräch persönlich führen wollen, weil U. eine Erwartung hatte, die man aber enttäuschen musste. Auf die Frage des VR, ob es Informationen der GBA an U. gab, die nicht ins Protokoll einflossen oder ob es eine abweichende offizielle Sprechweise gab, verneint die Zeugin. Sie verweist auf Telekommunikationsüberwachungsaufnahmen (TKÜ), in denen sie U. klarmachte, dass es weder eine Vergütung noch einen VP-Status (Vertrauensperson) gebe.

Paul-Ludwig U. wollte weitermachen – wenn sein Status geändert wird

Vor dem Gespräch am 14. Oktober schrieb Paul-Ludwig U. mehrere E-Mails an seine Ansprechpartner*innen beim LKA Maren S. und Michael K. In einer Mail, die am 10. Oktober um 1.38 Uhr versendet wurde, bezieht sich U. auf den antisemitischen Terroranschlag von Halle einen Tag zuvor und bringt ihn in Zusammenhang mit dem anstehenden Gespräch mit der GBA. U. schreibt: „Ich hoffe, der GBA macht keine Kurzschlüsse wegen Halle“, sonst würden die großen Fische nicht ins Netz gehen. Außerdem schreibt U.: „Ich mache mit Motivation weiter, wenn mein Status geändert wird. […] Ich riskiere meine Gesundheit und mein Leben, denn die Sache ist nicht ungefährlich für mich.“ Die Zeugin sagt auf die Frage des VR aus, dass sie keine Angaben machen könne, ob der Inhalt dieser E-Mail mit der GBA besprochen wurde, da sie sich nicht an das Gespräch erinnern könne. Vom VR befragt, ob sie telefonisch oder persönlich Kontakt mit GBA Zacharias hatte, gibt Maren S. an, dass dies Aufgabe ihres Kollegen Michael K. und des Vorgesetzen L. gewesen sei. „Aufgrund meiner Position in der Ermittlungsgruppe habe ich nicht viel mitgesprochen“, so S.

Paul-Ludwig U. habe das Nein zum Quellenstatus nicht akzeptieren wollen

Dem VR fällt in der Vernehmungsniederschrift vom 14. Oktober auf, dass zunächst die Botschaft von GBA Zacharias vermittelt werde: Es gebe keinen Quellenstatus. Später im Gespräch kommt man auf das Ermittlungsverfahren gegen Johnny L. aus Gießen zu sprechen. U. habe sich in der Vernehmung als Quelle ins Gespräch gebracht, da man sonst keine Kontakte in die Szene habe. Paul-Ludwig U. sei rasch wieder dort gewesen, wo er nicht sein sollte, nämlich in der Position einer Quelle, stellt der VR fest. Die Zeugin erklärt, dass U. so rasch an diesen Punkt zurückgekehrt sei, weil er nicht habe akzeptieren wollen, dass der Status als Quelle für ihn nicht möglich gewesen sei. In einem Telefonat am 28. Oktober mit Maren S. sei U. erneut auf das Thema zu sprechen gekommen, doch für die Zeugin sei mit dem Gespräch am 14. Oktober klar gewesen, dass das nicht in Frage käme. Weitere Kontakte von ihr mit der GBA Zacharias habe es im Zeitraum zwischen der Vernehmung in Mosbach und dem Telefonat nicht gegeben.

Der GBA habe nichts machen können

Bei einer Kontrolle am Heidelberger Hauptbahnhof am 2. Oktober 2019 wurde Paul-Ludwig U. eine Gasdruckwaffe abgenommen. Diesen Vorgang sprach U. am 14. Oktober im Verhör gegenüber den LKA-Beamt*innen an. Der VR fragt, von wem U. dabei etwas wollte. Maren S. erzählt, U. habe ihnen ein Schreiben zukommen lassen. Er habe sich gewünscht, dass das LKA Baden-Württemberg aktiv werde. Die Ermittlerin berichtet von Paul-Ludwig U.s Angst, dass seine Berufung widerrufen werden könnte.

Der VR zitiert aus dem Protokoll: „Werden Infos an GBA weiterleiten“ und fragt, ob das erfolgt sei. Die Zeugin bestätigt das. Es habe noch Telefonate gegeben, in denen es aber geheißen habe, man könne hier nichts für U. tun. An nähere Einzelheiten zu diesen Besprechungen mit dem GBA kann sich die LKA-Beamtin nicht erinnern. Außerdem greift der VR den letzten Satz der Vernehmung auf: „Er [U.] verweist auf sein Schreiben an den GBA.“ Die Zeugin glaubt, sich an eine E-Mail vom 5. Oktober 2019 zu erinnern. Die lange E-Mail wird an die Wand des Gerichts projiziert. Die Zeugin gibt an, dass ihr Kollege Michael K. die E-Mail an den GBA weitergeleitet habe. Ob es eine Reaktion seitens des GBA gab, davon habe sie keine Ahnung.

Werner S. brachte Ralf N. mit dem „Sprengstoffmann“ Paul-Ludwig U. in Kontakt

Der VR greift im Protokoll das Verhältnis zwischen Paul-Ludwig U. und Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ (BSD) auf. U. erklärte gegenüber den LKA-Ermittler*innen, dass sich Ralf N. und Werner S. schon seit einigen Jahren kennen würden, ohne weitere Details zu deren Verhältnis zu nennen. Tony E. habe den Kontakt zwischen U. und Ralf N. hergestellt. Bei der Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin habe Werner S. Paul-Ludwig U. gegenüber Ralf N. persönlich vorgestellt. Der Anführer der BSD soll von U.s Vorgeschichte angetan gewesen sein und ihn als „Sprengstoffmann“ bezeichnet haben. Schon beim Treffen an der Hummelgautsche habe Werner S. über U. – laut U.s Zeugenaussage – gesagt, es handle sich um einen Mann, der vorangehe. Nach Wahrnehmung von Maren S. habe U. das im Verhör mit einem gewissen Stolz erzählt.

Befragung zur Vernehmung am 7. November 2019

Anschließend nimmt sich der VR die Vernehmung von Paul-Ludwig U. am 7. November 2019 im K6 in Heilbronn vor. Diese Vernehmung dauerte laut Protokoll von 10.07 Uhr bis 12.50 Uhr und fand in Anwesenheit der LKA-Beamt*innen Maren S. und Michael K. sowie einer Frau B. als Schreibkraft statt. Anlass waren laut Maren S. mehrere Telefonate im Vorfeld, in denen Paul-Ludwig U. Infos preisgab, die die Ermittler*innen offiziell protokolliert haben wollten.

Auf die Frage des VR, ob es Unmutsäußerungen von Paul-Ludwig U. zu den Ergebnissen des 14. Oktober gab, antwortet die Zeugin, dass er das zuvor in Telefonaten geäußert und auch hier nochmal angesprochen habe. Der Unmut sei aber erst später in einer E-Mail geballt geäußert worden.

Es gab nach Angaben der Zeugin keine klare Aufgabenverteilung zwischen den beiden Ermittelnden. Das Verhör habe man jedoch wegen der weitreichenden Informationen in verschiedene Komplexe unterteilt. Dabei ging es um sogenannte Notfalllisten, Marion G. und Werner S. Nach der Belehrung, auf die Paul-Ludwig U. antwortete, er habe diese „wie immer“ verstanden, ging es los. Dieses Mal sei er strukturierter und weniger abschweifend als sonst gewesen, erinnert sich die Zeugin S.

U. habe seinen Fokus auf Werner S.‘ Gruppe und „Bruderschaft Deutschland“ (BSD) verlagert

Beim ersten Themenkomplex ging es um „Notfalllisten“ und die Frage, was sich dahinter verberge und welche Personen darauf relevant seien. U. habe angegeben, dass auf der Liste Personen notiert seien, bei denen man untertauchen könne. Die Liste sei von Oliver K. mit Leuten aus der Chatgruppe von Marion G. erstellt worden. Eine neue Liste sei in Arbeit gewesen. Bei dieser habe Oliver K. aber nicht mehr mitgewirkt, weil sein Vater verstorben sei.

Im zweiten Themenkomplex ging es um die Rolle von Marion G., die in Kontakt mit Werner S. stand und in Chatgruppen mit verfahrensrelevanten Personen verbunden war. Die Zeugin gibt an, dass Paul-Ludwig U. über Marion G. sagte, sie versuche, in Bayern eine Sammelstelle für Lebensmittel, Waffen und zum Untertauchen aufzubauen. Darüber sei auch in der Chatgruppe zur Vernetzung von Bayern und Baden-Württemberg geschrieben worden.

Marion G. sei weiterhin die Organisatorin der Chatgruppen geblieben. Nach dem Treffen an der Hummelgautsche habe man aber gemerkt, dass sie nicht mehr so ganz dabei gewesen und nicht für ganz voll genommen worden sei. Paul-Ludwig U. habe seinen Fokus mehr auf die Gruppe um Werner S. und die BSD gelegt. Die Ermittlerin sagt aus, dass sich die Konstellationen geändert und sie über verdeckte Maßnahmen mitbekommen hätten, dass sich neue Chatgruppen (z.B. „Die Aufrechten“) gebildet hätten. U. habe erwähnt, dass sowohl die Gruppe um Werner S. als auch die BSD für Januar Aktionen planen würden, die vom Norden bis nach Italien stattfinden sollten. In dem Zusammenhang habe U. auch ein Treffen am 15. Dezember in Hamburg erwähnt, so die LKA-Zeugin.

Planung des Hamburg-Treffens am 15. Dezember 2019 im „Besprechungszimmer“

Paul-Ludwig U. sei im Verhör auf die Planung des Treffens am 15. Dezember 2019 in Hamburg befragt worden, so Maren S. Die Organisation habe in der Chatgruppe „Besprechungszimmer“ stattgefunden, an der zehn Personen beteiligt waren. U. soll gesagt haben, dort sei nichts Besonderes besprochen worden. Tony E. alias „Hans Hermann“ habe eine Unterkunft organisiert. Ein „ehemaliger Personenschützer“ [Ralph E., das wussten die Ermittler*innen zu diesem Zeitpunkt nach eigenen Angaben aber noch nicht] habe teilnehmen wollen. Mit dessen Arbeit als vermeintlicher Personenschützer beim BKA habe sie sich nicht weiter beschäftigt. Neben den zehn Mitgliedern des Chats „Besprechungszimmer“ hätten noch vier Fremdenlegionäre teilnehmen sollen, zwei nach Angaben von U. mit Diplomatenstatus. Diese hätte auch Waffen transportieren können. In diesem Zusammenhang sei auch die Rede von Italien gewesen. Hauptorganisator des Treffens sei Werner S. gewesen.

Über den Inhalt des Treffens soll Paul-Ludwig U. gesagt haben, dass er wie alle anderen nichts wusste. Er habe vermutet, es gehe um die Aktionen im Frühjahr. Werner S. soll sich laut Aussage von Paul-Ludwig U. an Treffen in Italien teilgenommen haben. „Konnten Sie verifizieren, ob es Treffen in Italien gab?“, fragt der VR. Die Zeugin gibt an, dass man schon gewusst habe, dass sich Werner S. in Italien aufhalte, aber nur wegen eines Hauskaufs. Nach U.s Einschätzung zu Werner S. befragt, gibt die Zeugin U. wieder, dass Werner S. klar und berechnend vorgehe, einen Plan habe und U. ihm aufgrund seines Auftretens eine militärische Ausbildung zugesprochen habe. Nach Waffen in Zusammenhang mit Werner S. befragt, habe U. darauf verwiesen, dass Werner S. Jäger sei und früher mal in einer italienischen Miliz aktiv gewesen sei. „Klingt nach Spekulation von U.“, wirft der VR ein. Die Zeugin glaubt, U. habe das aus Aussagen in Chatgruppen geschlossen.

Auf Nachfrage des VR erklärt die Zeugin außerdem, dass es keine Hinweise auf Fremdenlegionäre gegeben habe. Später sei Thorsten K. damit in Verbindung gebracht worden.

Musste man U. in seinem Eifer bremsen?

Der VR befragt die Zeugin, ob Paul-Ludwig U. Angaben über Gruppen gemacht habe, die beim Treffen in Hamburg vertreten sein sollten. Die Zeugin erinnert sich an folgende Angaben von Paul-Ludwig U.: Die Teilnahme der BSD sei klar gewesen, weil Ralf N. eine „präsente Rolle“ einnehmen sollte. Außerdem sei wie beim Treffen an der Hummelgautsche in Alfdorf mit den „Wodans Erben Germanien“ (WEG) sowie mit den „Soldiers of Odin“ (SoO) zu rechnen gewesen. Zu den von Paul-Ludwig U. angesprochenen „Rockern“ wusste die Zeugin nichts weiter zu berichten. Sie wisse nicht, wie er darauf gekommen sei.

Der VR greift eine Passage aus dem Protokoll heraus. U. habe gesagt, dass das Treffen in Hamburg für ihn wichtiger sei als die Gruppe um Marion G. Der VR interpretiert aus dieser Passage, dass U. „mit einem gewissen Eifer dabei“ gewesen sei. Die Zeugin teilt diesen Eindruck. Auch beim Thema einer möglichen Waffenübergabe habe sich das gezeigt. U. habe wissen wollen, was er machen sollte, wenn es beim Treffen in Hamburg zur einer Waffenübergabe komme. Die Ermittler*innen hätten ihm geraten, die Waffe nicht anzunehmen. U. sei nicht in deren Auftrag unterwegs, habe man ihm gesagt. „Er war so in seinem Eifer da drin unterwegs“, dass man ihn bremsen musste, sagt Maren S.

Auf die Frage des VR, ob es neben den im Protokoll festgehaltenen Ratschlägen zum Umgang mit angebotenen Waffen noch andere Ratschläge gab, antwortet die Zeugin: „Nicht, dass ich wüsste“. Der VR verweist auf ein Telefonat am 2. Oktober 2019, das U. mit seinem ehemaligen Bewährungshelfer W. kurz nach der Beschlagnahmung seiner CO2-Waffe führte. U. habe W. erzählt, ihm sei vom LKA gesagt worden, er dürfe die Waffe behalten und das LKA werde diesen Vorfall schon regeln. Die Zeugin erwidert schmunzelnd, dass das sicher nicht stimme.

Der VR konfrontiert die Zeugin mit dem im Verfahren aufgekommenen Verdacht, Polizeidienststellen hätten die Daten von Paul-Ludwig U.s Handy gelöscht. Die Zeugin widerspricht. Paul-Ludwig U. habe eigenständig die Daten gelöscht, worüber sie sich selbst „sehr“ geärgert habe, weil man die Daten hätte brauchen können. Die Zeugin betont, dass es von ihnen für die Löschung keine Anweisung gegeben habe.

Paul-Ludwig U. wird in die „Bruderschaft Deutschland“ aufgenommen

Paul-Ludwig U. wurde im Verhör auch zur „Bruderschaft Deutschland“ (BSD) befragt. Maren S. zufolge habe U. online Kontakt zu Ralf N. aufgenommen. Über einen Mittelsmann namens Peter O. [Gemeint ist das BSD-Mitglied Peter O. aus Recklinghausen) sei er dann in Kontakt mit dem baden-württembergischen Ableger der BSD gekommen. U. habe über die BSD ausgesagt, dass sie deutschlandweit vernetzt sei, im Frühjahr Aktionen plane und dass er sie als extrem rechts einschätze. Ralf N. sei „der oberste Kopf“. Jedes Bundesland habe eine eigene Untergruppe. In Baden-Württemberg sei ein „Stöpsel“ [Stefan M.] der Anführer. Diesen habe U. ebenfalls als extrem rechts eingeschätzt. U. habe ihn bei einer Demonstration [des „Frauenbündnisses Kandel“] am 2. November 2019 in Landau getroffen. Bei dieser Demonstration sei U. mit der Gruppe um Johnny L. aus Gießen unterwegs gewesen. Knapp zwei Wochen später, am 15. November 2019, habe Paul-Ludwig U. an einem Treffen der BSD-„Sektion Süd“ bei Achern teilgenommen.

Paul-Ludwig U. bei der „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“

Bei einer weiteren Vernehmung am 22. November 2019 in Heilbronn berichtete Paul-Ludwig U. von seiner Teilnahme an einem Treffen der BSD-Sektion Süd eine Woche zuvor. Der VR befragt die Zeugin nach ihrer Erinnerung zu diesem Verhör. Die Vernehmung fand ohne Michael K. statt, der laut Maren S. verhindert war. Dafür nahm Herr F., ihr Kollege aus dem LKA, teil, mit dem sie Tür an Tür zusammenarbeite und der sich schon, unabhängig vom laufenden Verfahren, mit der BSD beschäftigt habe. Bis dahin habe er keinerlei Ermittlungsaufträge im Verfahren gehabt, aber „er wusste, um was es geht“, ohne allzu großes Detailwissen.

Paul-Ludwig U. habe an diesem Termin vom Treffen der „Sektion Süd“ der BSD berichten wollen, welches in einem Gasthaus in Ottenhöfen stattgefunden hatte. Zehn Personen nahmen laut U. daran teil: neben ihm selbst noch zwei weitere Neulinge namens Stefan und Timo. Die Mutter eines der Neulinge habe den Raum verlassen müssen. Nachdem man sich etwas zu Essen und zu Trinken bestellt und die Handys aus dem Raum entfernt habe, hätten sich die drei Neulinge vorgestellt. Paul-Ludwig U. habe von seiner Vorgeschichte und Vorstrafen sowie von seinem Kontakt zu Ralf N. erzählt. Er sei wie auch die beiden anderen in die BSD aufgenommen worden. Beim Kassierer „Stöpsel“ habe er einen Mitgliedsbeitrag von 10 Euro pro Monat bezahlt [der Betrag für Mitglieder auf Probe; Vollmitglieder zahlen 20 Euro]. Ursprünglich hätte an diesem Abend noch eine Band spielen sollen. Das Konzert wurde jedoch wegen der geringen Zahl an Teilnehmenden abgesagt.

Der VR erfragt bei Maren S., was Paul-Ludwig U. zu den Plänen der Gruppierung gesagt habe. U. habe davon gesprochen, dass es um einen Zusammenschluss der Gruppe um „Teutonico“ und der BSD gehe. Dabei habe er auf das Treffen am Rande einer rechten Demo am 3. Oktober 2019 in Berlin verwiesen. Der VR hakt nach, ob U. seine eigenen Schlüsse gezogen habe oder etwas hinein gereimt. Die Zeugin gibt an, U. habe aufgrund der geplanten Teilnahme von Ralf N. beim Treffen am 14. und 15. Dezember seine eigenen Schlüsse gezogen. Zur Frage von Anschlagsplanungen habe er nichts sagen können und auf das Treffen im Dezember verwiesen.

Dezember 2019: U. hatte keine Lust mehr, der Polizei Informationen zu geben

Die LKA-Beamt*innen Maren S. und Michael K. führten am 10. Dezember 2019 eine weitere Vernehmung mit Paul-Ludwig U. in Heilbronn durch. Die Vernehmung wurde von Frau G. protokolliert. Frau S. und Herr K. teilten sich die Fragen auf. Auf die Frage des VR, wer U. belehrte, muss die Zeugin passen. U. habe eine Aussage machen wollen, obwohl er in einer E-Mail vom 25. November mitgeteilt habe, dass er keine Lust mehr habe, weitere Informationen mitzuteilen.

Thematisch ging es zunächst erneut um die „Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd“, die sich mit acht Mann erneut in Ottenhöfen getroffen habe. Ursprünglich hätte Paul-Ludwig U. zu einem Konzert am 14. Dezember mitgehen sollen. Das Konzert sei ein Pflichttermin gewesen; da man aber gewusst habe, dass U. an einem Treffen mit einer anderen Gruppierung teilnehmen würde, sei er davon entbunden gewesen. Ralf N. habe sich berufsmäßig zu diesem Zeitpunkt in Spanien aufgehalten. Am 11. Januar 2020 habe dann erneut ein Treffen der BSD- „Sektion Süd“ stattfinden sollen, bei dem Aktionen gegen Antifaschist*innen aus Freiburg besprochen worden seien.

Ein weiteres Thema im Verhör sei das geplante Treffen der Gruppe um Werner S. am 14. Dezember 2019 gewesen. Tony E. habe die Organisation im Vorfeld übernommen und dazu aufgerufen, sich eine Stunde vor Beginn im Raum Lüneburg aufzuhalten. Paul-Ludwig U. habe zum Zweck des Treffens ausgesagt, dass man eingeweiht werden solle, so Maren S.. Er sei aber nicht genauer geworden. Auf ihre Nachfrage hin habe Paul-Ludwig U. nur mit Verweis auf das Treffen an der Hummelgautsche angegeben, dass es um „Anschläge“ gehen solle, und Namen wie „Habeck“ und „Hofreiter“ genannt. Der VR hält der Zeugin aus dem Vernehmungsprotokoll vor, dass Paul-Ludwig U. über „Zellen“ gesprochen habe. Er fragt, wie sich diese hätten zusammensetzen sollen. Die Zeugin gibt U. so wieder, dass sich die „Bruderschaft“ um Ralf N. und die Gruppe um Johnny L. [Gießen] über Facebook miteinander vernetzt hätten und man dort Planungen zum gemeinsamen Agieren miteinander kommuniziere. Werner S. und Ralf N. hätten die Teilnehmenden für das Treffen ausgewählt. An dem Treffen am 14. Dezember hätten unter anderem Werner S., Tony E., Ralph E., Thomas N., Steffen B., Michael B. [hier als „Mike“ bezeichnet], er selbst und einige wenige andere teilnehmen sollen.

Paul-Ludwig U. möchte raus – Vernehmungen rund um den 8. Februar 2020

Der VR kommt auf mehrere Vernehmungen rund um das Treffen der Gruppe um Werner S. am 8. Februar 2020 in Minden zu sprechen. So gab es am 6. Februar 2020 eine Vernehmung in Heilbronn. Der VR zitiert aus dem Vermerk des Ermittlers Michael K., dass Paul-Ludwig U. über „anstehende zeugenschutzähnliche Maßnahmen unterrichtet“ worden sei. Für die Zeugin Maren S. war es die erste persönliche Vernehmung von Paul-Ludwig U. nach dem 10. Dezember 2019. In der Zwischenzeit habe es einige Telefonate gegeben, in denen sie mit U. über dieses Thema gesprochen habe, weil U. sie darauf angesprochen habe. Auf die Frage, ob Paul-Ludwig U. auf sie in irgendeiner Weise dramatisch verändert wirkte, antwortet die LKA-Beamtin, dass U. „nervös“ gewirkt habe, aber nicht dramatisch verändert. An den genauen Inhalt des Gesprächs könne sie sich nicht erinnern. Die Gesprächsführung habe bei ihrem Kollegen Michael K. gelegen. Nach einer Erinnerung befragt, warum es keinen aussagekräftigen Vermerk zu dieser Vernehmung gibt, erklärt die Zeugin, dass ihr Kollege K. sich darum habe kümmern wollen.

Die nächste Vernehmung von Paul-Ludwig U. fand am 9. Februar 2020 in Mosbach statt, also einen Tag nach dem Treffen der Gruppe in Minden. Paul-Ludwig U. habe um ein Treffen gebeten. Dieses wurde am Morgen des 9. Februar durchgeführt, obwohl Paul-Ludwig U. zuvor wegen eines Hustenanfalls medizinisch versorgt werden musste. Man habe U. eine Verschiebung angeboten, aber er habe aussagen wollen. Maren S. gibt an, dass man abgeklärt habe, ob U. vernehmungsfähig ist. Er habe fit ausgesehen und den Fragen folgen können. Die Belehrung wurde durch Michael K. durchgeführt.

Fand eine „sprachliche Umarmung“ statt?

Dem VR fallen im Protokoll Sätze auf wie „Wenn ich jetzt aussteige, wie auch immer das aussieht, dann wird es für euch genug sein“ oder die Verwendung des Wortes „wir“. Auf die Frage, ob der Zeugin diese „sprachliche Umarmung“ aufgefallen sei oder sie das Gefühl hatte, hier werde ein „Zusammengehörigkeitsgefühl“ hergestellt, verneint die Zeugin. Der VR hält ihr eine längere Passage aus dem Protokoll vor, in der es auch darum geht, dass Paul-Ludwig U. ideal sei, „um uns die Tür zu öffnen“. Die Zeugin erläutert, die Türöffner-Metapher habe Paul-Ludwig U. immer wieder verwendet. U. sei stolz darauf gewesen.

Des Weiteren wird ein „Verfassungsagent“ von U. erwähnt. Auf die Frage des VR, was sie mit diesem Begriff anfangen könne, erklärt die Zeugin, dass U. auch mit anderen Diensten Kontakt hatte. Verifizieren habe man das aber nicht können. Das Gespräch wurde aufgezeichnet. Die Entscheidung, das Gespräch aufzuzeichnen, habe einer ihrer Kollegen getroffen. Man habe entschieden, das mit Video aufzuzeichnen, weil es eine wichtige Vernehmung sei. Da das Gerät neu war, man hier also etwas ausprobiert habe, habe man zur Sicherheit ein Tonband mitlaufen lassen, falls die Technik versagt.

Paul-Ludwig U. will nun wirklich aufhören

Der VR geht auf eine Stelle im Protokoll vom 9. Februar 2020 ein, in der Paul-Ludwig U. ankündigt, „am Mittwoch“ seine Entscheidung mitzuteilen, dass er aufhört, unabhängig davon, was der GBA oder die Vorgesetzten von Maren S. und Michael K. sagen. Der VR fragt die Zeugin, wie sie die Angabe „Mittwoch“ verstanden habe. Maren S. erklärt, Paul-Ludwig U. habe mehrfach angedeutet, nicht weitermachen zu wollen, aber noch auf eine Rückmeldung gewartet, ob das überhaupt noch nötig wäre.

Man habe dann mitbekommen, dass U. aus den Chatgruppen geworfen und gegen ihn ein Spitzelverdacht erhoben wurde, zumal aufgefallen sei, dass er auf der Rückfahrt aus Minden im Auto von Wolfgang W. verfolgt worden sei. Man sei dann auf ihn zugegangen wegen der Absprache, die Option auf einen Zeugenschutz zu prüfen. Die Frage, ob U. so gewirkt habe, als sei er am Ende seiner Kraft, bejaht die Zeugin. Er habe mental unter Druck gestanden und gesagt, es reiche ihm, für ihn sei es eigentlich vorbei.

Der VR will zudem von der Zeugin wissen, ob U. in seinen Schilderungen Personen unterschiedlich stark belastet habe. Die Zeugin gibt an, dass U. Werner S., Tony E. und Thomas N. beim Treffen am 8. Februar sehr hervorgehoben habe, aber auch Frank H. Auf das Nachhaken des VR, ob es auch Situationen gab, in denen man U. vorhielt, dass seine Angaben nicht stimmen können, verweist die Zeugin auf andere Quellen wie zum Beispiel Chats, mit denen sich die Aussagen belegen ließen. U. habe zwar Dinge ausgeschmückt; da habe man hinterfragt, woher er das habe. Aber „die Grundelemente, das hat immer gepasst und war stimmig und war durch andere Maßnahmen belegbar“, so Maren S.

Zeugenschutz für den Beschuldigten Paul-Ludwig U.?

Nachdem die Gruppe um Werner S. [bis auf Paul-Ludwig U.] am 14. Februar 2020 durchsucht und in Untersuchungshaft gesteckt wurde, erfolgte die nächste Vernehmung von Paul-Ludwig U. im April, jedoch in Abwesenheit der Ermittler*innen Michael K. und Maren S. Der VR fragt, wie es dazu kam. Maren S. erklärt, man habe „zwei in Anführungszeichen unabhängige Beamte nehmen“ wollen, die auf das große Ganze schauen und mehr Erfahrung haben. Ein Kollege habe eine spezielle Fortbildung hierzu absolviert. Der VR sieht zwar das Gute darin, entdeckt aber auch eine Schwachstelle, da die beiden nicht so tief im Material gewesen seien. Maren S. antwortet, dass man sich im Vorfeld intensiv vorbereitet habe.

Der VR kommt auf das Thema Zeugenschutz zu sprechen, denn es mute seltsam an, dass Paul-Ludwig U. rasch zum Beschuldigten erklärt werde und dann dieses Thema durch die Gegend geistere. Er fragt die Zeugin, wann es zum ersten Mal auftauchte und wie sie das als Kriminalbeamtin sehe. An den Ursprung kann sich Maren S. nicht so richtig erinnern. Es habe ein Telefonat mit einem Kollegen G. gegeben, auf das sich Paul-Ludwig U. bezog. Aus ihrer Sicht als Kriminalbeamtin ist das Thema Zeugenschutz in diesem Kontext schwierig, weil U. einerseits kein Zeuge sei, andererseits aber auch wichtige Informationen gebe. Die Frage sei für sie gewesen, wie gefährlich die Sache für ihn werden könnte. Ein „Thema war es definitiv“. Man habe ihm zugesagt, den Zeugenschutz zu prüfen, aber keine Versprechungen gemacht. Die Entscheidung, U. aus der Sache rauszunehmen, habe die Abteilung 7 des LKA getroffen. Wer von dort, wisse sie nicht genau.

Paul-Ludwig U. kommt in die „zeugenschutzähnliche Maßnahme“

Am 11. Februar 2020 wurde Paul-Ludwig U. an seinem Wohnort von Maren S. und Kolleg*innen des LKA abgeholt. Zunächst wurde er nach Fellbach auf das Polizeirevier verbracht, von wo aus er in eine „zeugenschutzähnliche Maßnahme“ gekommen sei. Auf die Frage des VR, ob das das letzte Treffen mit U. gewesen sei, verneint die Zeugin. Es habe am 19. August 2020 ein weiteres Treffen mit U. gegeben, an dem sie und ihr Kollege Michael K. mit U. gesprochen hätten. Hintergrund des Gesprächs sei gewesen, dass U. sich „nicht so kooperativ“ verhalten habe, wie es in der zeugenschutzähnlichen Maßnahme angebracht sei. Man habe U. auch nochmal gesagt, dass er Beschuldigter im Verfahren sei und nicht im Zeugenschutz, dass er die Anweisungen der Kollegen befolgen solle und die Maßnahme in Absprache mit dem GBA erfolge. Der VR merkt an, dass der Vermerk zu diesem Gespräch nicht vorliege. Maren S. verweist auf ihren Kollegen Michael K., der diesen dann nachreichen müsse.

Die Zeugin Maren S. kann zur Heidelberger Kontrolle nicht viel beitragen

Ein Thema, das bereits mehrfach im Verfahren aufgegriffen wurde, ist die fingierte Zufallskontrolle von Paul-Ludwig U. am 2. Oktober 2019 am Heidelberger Hauptbahnhof, auf dem Weg zu einer Demonstration in Berlin. Der VR befragt die Zeugin hinsichtlich ihres Kenntnisstandes zur Kontrolle, doch die Zeugin kann nicht viel zu diesem Thema beitragen. Der Anlass sei ein Telefonat zwischen U. und einem jungen Heranwachsenden namens H. gewesen, bei dem Paul-Ludwig U. andeutete, er wolle die Waffe dem Jungen übergeben. Man habe U. klar machen wollen, dass das nicht geht, und die Bundespolizei kontaktiert. Wie genau, das wisse sie nicht. In ihrem Haus habe man sich zur Möglichkeit einer fingierten Kontrolle besprochen, aber wer genau sich darüber unterhalten habe, das wisse sie nicht. Es könne sein, so die Zeugin, dass Kontakt zu den hessischen Kolleg*innen aufgenommen wurde. Dort habe es eine Kontaktperson gegeben. Sie selbst kenne die Kontaktperson nicht und habe auch keinen persönlichen Kontakt gehabt. Dies wäre Aufgabe des Ermittlungsgruppenleiters Herr L. gewesen.

Maren S. erwähnt, dass es eine Observation gegeben habe und ein Anhaltevermerk geschrieben worden sei. Mit dem Verfasser des Vermerks habe sie jedoch keinen Kontakt gehabt. Auf die Frage des VR, ob es eine Absprache zwischen GBA und LKA vor der Kontrolle am 2. Oktober gegeben habe, sagt die Zeugin aus, dass dies sein könne, sie sich aber nicht daran erinnern könne. Auch bei der Frage, ob es bezüglich einer Einflussnahme auf das anschließende Verfahren gegen Paul-Ludwig U. vor dem Amtsgericht Heidelberg Absprachen gab, antwortet die Zeugin mit „keine Ahnung“. Ihr sei auch nicht bekannt, dass GBA Zacharias Einfluss auf das Heidelberger Verfahren genommen hätte. Der VR deutet gegenüber der Zeugin an, dass man im Laufe des Verfahrens Anhaltspunkte aus Telefonaten Paul-Ludwig U.s erhalten habe, dass man ihm signalisiert habe, GBA Zacharias würde Einfluss auf das Verfahren nehmen. Die Zeugin gibt dagegen an, dass man U.s Informationen zur Heidelberger Kontrolle an den GBA weitergegeben habe.

Paul-Ludwig U. sah seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt

In seinem letzten Fragekomplex geht der VR auf das Verhältnis zwischen Paul-Ludwig U. und den Ermittlungsbehörden ein. Auf seine Fragen nach Geldleistungen für Paul-Ludwig U. erklärt die LKA-Beamtin S., dass U. im Rahmen der zeugenschutzähnlichen Maßnahme eine Wohnung erhalten habe, sie aber darüber hinaus keine Angaben machen könne. Andere Geldleistungen, zum Beispiel in Form von Fahrkarten zu Treffen, habe er nicht erhalten. Gespräche mit Paul-Ludwig U. oder mit dem GBA über ein mögliches zu erwartendes Strafmaß habe es nicht gegeben.

In der Zeit zwischen dem 23. September 2019 und dem 9. Februar 2020 habe Paul-Ludwig U. 115 E-Mails an die Inspektion des LKA geschrieben. Auf die Frage, wer darauf Zugriff habe, erklärt Maren S., dass alle Ermittler*innen darauf Zugriff gehabt hätten. Verwaltet hätten das Mail-Postfach Michael K. und sein Stellvertreter Herr O.

In einer Mail aus dem November 2019 zeigte sich Paul-Ludwig U. angefasst, weil die Ermittler*innen Informationen über ihn einholen würden. Der VR zitiert aus dieser Mail, in der Paul-Ludwig U. fragt, ob man ihm noch glaube. Er sei viel auf eigene Kosten gefahren und wäre der Letzte, der die Informationsbeschaffung nicht beenden wollen würde. Die Zeugin führt aus, dass man im Rahmen der Personenabklärung vielleicht Kontakt mit seinem ehemaligen Bewährungshelfer W. hatte. „Haben Sie seine Glaubwürdigkeit hinterfragt?“, fragt der VR. Man habe das eine oder andere hinterfragt, erklärt die Zeugin, ihm das aber so nicht gesagt.

Der VR hat seine Fragen an die Zeugin abgearbeitet und übergibt an seine Kolleg*innen.

Fragen zur Vernehmung nach dem Hummelgautsche-Treffen

Richter Mangold (RM) möchte von Maren S. wissen, ob gegenüber Paul-Ludwig U. von einer „Mitarbeit“, vielleicht auch „pro forma Mitarbeit“ gesprochen wurde, und verweist auf Telefonate des Ermittlers G. mit Paul-Ludwig U. Die Zeugin kann sich das nicht vorstellen. Vielmehr vermutet sie, dass das bei Paul-Ludwig U. so angekommen sein könnte. Man habe ihm keine Versprechungen machen wollen. Auf die Frage des Richters, ob man mögliche Straftaten thematisiert habe, die Paul-Ludwig U. in den Chatgruppen begehen könnte, antwortet die Zeugin, man habe ihm gesagt, dass er sich zurückhalten solle.

Weitere Fragen von RM greifen die Vernehmung am 1. Oktober 2019 nach dem Treffen an der Hummelgautsche auf. In der Vernehmung nannte U. Robert Habeck und Anton Hofreiter als Angriffsziele. Der Richter fragt, ob auch Moscheen als Angriffsziele genannt worden seien. Dies verneint die Zeugin.

Darüber hinaus bezieht sich RM auf U.s Aussagen zu Wolfgang W. Paul-Ludwig U. soll gesagt haben, W. könne jederzeit an die Schutzwesten kommen. Die Zeugin glaubt jedoch, dass es nur darum ging, die Westen besorgen zu können. U. habe sich ferner über den Oberstaatsanwalt in Hessen darüber aufgeregt, dass er zunächst als Zeuge, dann aber als Beschuldigter geführt worden sei. Auf den Hinweis des Richters, dass U. in der Vernehmung geäußert habe, er wisse nicht, wie er die Glaubwürdigkeit aufrechterhalten soll, wenn er nicht in der Gruppe mitmacht, entgegnet die Zeugin, dass man U. gesagt habe, dass man ihn nicht zu Straftaten ermuntere oder ihn zu Treffen schicke.

Paul-Ludwig U. wirkte auf Maren S. „komisch“

Der Sachverständige (SV) Dr. Winckler interessiert sich für den Eindruck der Zeugin von Paul-Ludwig U. Er unterbreitet der Zeugin mehrere „Schubladen“ zur Charakterisierung von U.: „Normal, komisch, auffällig, gestört, psychisch krank“ und bittet um ihre Einschätzung. Maren S. greift den Begriff „komisch“ heraus und begründet dies unter anderem damit, dass Paul-Ludwig U. in Chatgruppen aktiv gewesen sei, obwohl er diese eigentlich nicht gut finde, dass er Informationen an die Ermittler*innen gab und weiter machte, dass er sich in den Chatgruppen so hervorgetan habe. Außerdem nennt sie U.s Art der Kommunikation, z.B. mit Marion G. Er habe die Anerkennung der falschen Leute gesucht. Ebenso komisch fand die Zeugin, dass U. es lustig fand, aus einer Klopapierrolle zu rauchen. Außerdem habe U. am Telefon Witze gemacht, die nicht ihren Humor getroffen hätten.

Welche Rolle spielte die Suche nach Aufmerksamkeit?

Der SV greift die Äußerung der Zeugin auf, U. habe sich Anerkennung in der Gruppe verschaffen wollen. Handelt es sich dabei um Interpretation oder um eine Äußerung von U.? Die Zeugin gibt an, dass es ihre Interpretation sei. Auf die Frage des SV, ob sie auch in Vernehmungssituationen den Eindruck hatte, U. gehe es um Aufmerksamkeit, antwortet sie mit: „manchmal schon“. Das leite sie aus E-Mails und Telefonaten ab, in denen U. angibt, das alles zu tun, um den Ermittler*innen zu helfen. Damit habe er die Anerkennung der Polizei gesucht. Bei ihr sei das eher „neutral“ angekommen. Sie habe schon nicht verstanden, warum er überhaupt in den Chatgruppen gewesen sei. Wenn man sich seine Vorgeschichte anschaue, dann könne man das aber auch als gute Sache deuten, da er seine Einstellung im Vergleich zu seinem früheren Leben geändert habe.

Auf die Frage des SV, ob sich das Verhältnis zwischen U. und den Ermittler*innen im Laufe der Zeit geändert habe, beschreibt Maren S. die Entwicklung so, dass U. anfangs ruhiger, zurückhaltender gewirkt habe. Mit der Zeit und bedingt durch seine Lage sei er lockerer geworden, weil er den Ermittler*innen mehr vertraut habe. Manchmal habe er fröhlich gewirkt, manchmal neutral. Innerhalb der Vernehmungen habe er keine großen Stimmungsschwankungen gezeigt.

Vor dem Hintergrund der Aussagemotivation fragt der SV, ob U.s Schilderungen auch mal so gewirkt haben, dass man alarmiert war, dass die Dinge so nicht stimmen könnten. „So extrem war das nicht“, sagt die Zeugin. U. habe zwar ausgeschmückt und sei abgeschweift, deshalb habe man seine Aussage nochmal überprüft.

Das Gespräch am 19. August 2020, bei dem Paul-Ludwig U. von den Ermittler*innen Maren S. und Michael K. zu einem kooperativen Verhalten in der zeugenschutzähnlichen Maßnahme angehalten wurde, weckt das Interesse des SV, weil die Situation hier durch die Zurechtweisung eine andere als in einer Vernehmung gewesen sei. Der SV moniert, dass ihm der Vermerk zu diesem Gespräch nicht vorliegt. Auf seine Frage, an welche Absprachen Paul-Ludwig U. sich nicht gehalten habe, erklärt die Zeugin, sie wisse das im Detail nicht. Sie wisse nur, dass es Absprachen gab.

Der SV hakt nach, wie sie denn ein sinnvolles Gespräch mit U. geführt haben wolle, wenn sie nicht wisse, gegen was er verstoßen habe. Die Zeugin sagt, U. habe mit anderen Leuten über die Maßnahmen gesprochen. Bei der Zurechtweisung durch ihren Kollegen und sie habe er den Vorwurf abgetan und nicht verstanden, was man von ihm wolle. U. habe Besserung gelobt, glaubt sich die Zeugin zu erinnern, ist sich aber nicht ganz sicher. Es habe ihm nicht gefallen, dass ihre Kollegen vom Zeugenschutz ihn zurechtgewiesen hätten. Er sei aber ihr und ihrem Kollegen K. gegenüber nicht aufbrausend gewesen.

Anträge und Anmerkungen von Seiten der Rechtsanwält*innen

Um 16.46 Uhr unterbricht der VR die Vernehmung der Zeugin Maren S. vom LKA. Die Vernehmung soll im Oktober fortgesetzt werden.

Rechtsanwalt (RA) Flintrop beantragt, das beschlagnahmte Handy seines Mandanten Steffen B. nach Chatinhalten und SMS vom 3. Oktober 2019 zu überprüfen. Hintergrund des Antrags ist, dass die Verwendung des „Daumen hoch“-Symbols mehrdeutig sein könne. So gehe man bislang davon aus, dass Steffen B. mit einem gehobenen Daumen nach dem Treffen am 8. Februar 2020 signalisiert habe, dass die Waffenkäufe in Ordnung gingen. Ziehe man aber die Verwendung des „Daumen hoch“-Symbols am 3. Oktober 2019 zum Vergleich heran, dann könne man erkennen, dass die Verwendung auch bedeuten könne, man [in dem Fall Werner S.] sei sicher nach Hause gekommen. Dem Antrag schließen sich mehrere Verteidiger*innen an.

RA Mandic möchte beim Senat anregen, bei einer erneuten Befragung der Zeugin Maren S. alle Mittel auszuschöpfen, die Zeugin auf ihre Wahrheitspflicht hinzuweisen. Man habe sie seiner Meinung nach zu oft mit „weiß nicht“ davonkommen lassen. Der SV Wickler habe die Zeugin besser unter Druck gesetzt. Dieser Anmerkung schließen sich einzelne RA*innen an. Oberstaatsanwältin Bellay hält die Kritik hingegen für unangebracht, da der VR ausreichend zu erkennen gegeben habe, dass sie der Wahrheitspflicht nachzukommen habe.

prozesstage91

Prozesstag 91:  LKA-Beamtin S. glaubte, U.s Aussagen seien mindestens übertrieben

Zum 91. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 20. September 2022 wurde erneut die LKA-Beamtin Maren S. (31) als Zeugin geladen. Sie war eine von zwei Ansprechpersonen für den Angeklagten und Dauerhinweisgeber Paul-Ludwig U. Die Zeugin wurde vom Senat vor allem zu zwei Vernehmungen von Paul-Ludwig U. am 17. September und 1. Oktober 2019 in Heilbronn befragt. Zwischen diesen beiden Terminen hatte sich die „Gruppe S“ an der Hummelgautsche nahe Alfdorf (Rems-Murr-Kreis) getroffen. Im Großen und Ganzen wiederholte die Zeugin Altbekanntes. Paul-Ludwig U. habe in Bezug auf das Hummelgautsche-Treffen berichtet, dass es um Waffen und Aktionen gegen Grünen-Politiker wie Habeck gegangen sei. Auch sie vermutete in ihrer Aussage, dass U. in der Vernehmung mindestens übertrieben, möglicherweise sogar gelogen hat.

Maren S. sagt aus, sie sei zweimal bei einem Treffen mit der Bundesanwaltschaft gewesen. Das LKA Baden-Württemberg sei erst durch den Staatsschutz in Gießen Mitte September 2019 auf Paul-Ludwig U. aufmerksam gemacht worden, der ihn zu Jonny L. [ein Rechter aus Gießen] vernommen hatte. Seltsamerweise habe es bereits am 30. April 2019 Fernschreiben an das LKA von der Polizei aus Heilbronn mit einer Vernehmung von Paul-Ludwig U. gegeben. Aber erst nach dem Hinweis Mitte September habe man sich die Vernehmungen aus Gießen und Würzburg angeschaut.

Anschließend berichtet die Zeugin über das Treffen in Heilbronn. Zu den Teilnehmenden gehörten Oliver K., Marion G., Werner S. und Paul-Ludwig U. U. habe von einer geschlossenen Chatgruppe namens „Patrioten Germania oder so“ gesprochen. In die komme er aber nicht mehr rein. Als weitere Gruppen habe er „Der Harte Kern“ und „Die Musketiere“ benannt. Er habe auch erzählt, dass Gruppen in allen Bundesländern existierten, angeblich auch in Österreich, der Schweiz und Italien. U. habe Marion G. als Chefin bezeichnet, danach  kämen die Admins.

Die Frage nach Kontakten zum Verfassungsschutz „in den letzten Tagen“ habe Paul-Ludwig U. verneint. Der Vorsitzende Richter (VR) fragt nach der seltsamen Formulierung „in den letzten Tagen“. Die Zeugin gibt an, sie könne sich das nicht erklären. Vielleicht, so interpretiert sie, habe U. das so gesagt, weil er immer viel Kontakt gehabt haben könnte.  Die Zeugin verneint die Frage, ob es zu irgendeinem Zeitpunkt Informationen über die Zusammenarbeit zwischen Paul-Ludwig U. und Diensten gegeben habe.

Sie habe, so die Zeugin, mit den Beamten W. in Gießen und Jürgen H. in Würzburg telefoniert. Zum Beamten W. habe sie weiter Kontakt gehabt wegen des Verfahrens gegen Jonny L. Er habe die Information gehabt, dass Paul-Ludwig U. 2019 im Bereich Kinderpornografie Informationen an Behörden weitergegeben habe. [U. verriet einen mutmaßlichen Konsumenten pädokrimineller Inhalte an die Polizei.]

U. habe angegeben, er sei Hartz-IV-Empfänger und habe 800 Euro Schulden. Er lebe in einem Zimmer im Wohnheim, habe eine Ausbildung zum Rettungssanitäter und habe bei der Bergwacht gearbeitet.

Paul-Ludwig U.s Vernehmung am 1. Oktober 2019 in Heilbronn

Vor dem Hummelgautsche-Treffen habe Paul-Ludwig U. ihnen geschrieben, wer da komme. Nach dem Treffen habe man sich am 1. Oktober 2019 zum nächsten Mal gesehen. Der VR fragt, welche Informationen sie über das Hummelgautsche-Treffen vor dem Treffen mit Paul-Ludwig U. am 1. Oktober gehabt habe. Die Zeugin sagt, sie hätten die Auswertung der Telegram-Überwachung, TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) und Observationsberichte gehabt.

Am 1. Oktober 2022 sei sie mit ihrem Kollegen Michael K. nach Heilbronn gefahren, „weil wir die Räumlichkeiten nicht hatten“. Ihre Kollegin B. habe als Schreibkraft fungiert. Sie hätten keinen Fragenkatalog gehabt und zwischendurch zwei Pausen eingelegt. Die Belehrung habe sie als Sachbearbeiterin durchgeführt. Sie sei von Michael K. ergänzt worden um den Umstand, dass der GBA [die Ermittlungen] übernommen habe.

Die Zeugin erinnert sich, U. habe seinen Status zu dem einer Quelle ändern wollen. Er habe eine E-Mail geschrieben, dass er mit der GBA [vermutlich Zacharias] über seinen Status sprechen wolle. Diesen Wunsch habe U. am Ende der Vernehmung wiederholt und gefordert, dass sich sein Status bis zum nächsten Treffen ändern müsse. Außerdem habe er verlangt, in den Zeugenschutz zu kommen. Er habe argumentiert, dass nur er diese Informationen beschaffen könne.

So beschrieb U. das Treffen an der Hummelgautsche

Das Hummelgautsche-Treffen habe Paul-Ludwig U. als Vernetzungstreffen mit einer Vorstellungsrunde beschrieben. Man habe dort über Waffen und Bewaffnung gesprochen und darüber, etwas zu unternehmen gegen Politiker wie Habeck. Außerdem habe er von weiteren geplanten Treffen berichtet: eines im November und eines in Italien bei Werner S., bei dem es um die Ziele gehen sollte.

Paul-Ludwig U. sei zur Hummelgautsche um 8.30 Uhr von Oliver K. mit dem PKW abgeholt worden. Er habe sich als Polizisten-Geiselnehmer vorgestellt, der elf Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen habe. Über die daraufhin erfahrene Anerkennung habe er sich in der Vernehmung gefreut. Maren S. erinnert sich, U. habe „schon sehr euphorisch über das Treffen gesprochen“.

Von angeblichen Schießübungen bekam das Observationsteam nichts mit

Der VR fragt, ob man versucht habe, U.s Angaben mithilfe des Observationsberichts zu objektivieren. Die Zeugin antwortet, dass U. von Schießübungen erzählt habe, aber das Observationsteam solche nicht habe feststellen können. Der VR fragt, nach, ob Paul-Ludwig U. gelogen habe. Die Zeugin antwortet: „Richtig gelogen, nein.“ Er habe zwar ausgeschmückt und übertrieben, doch seine Kernaussagen habe man mittels TKÜ etc. belegen können. Beispielsweise habe U. berichtet, dass Werner S. ihm am Auto eine Waffe gezeigt habe. Laut Observationsteam hätten die beiden tatsächlich beim Auto zusammengestanden. U. habe auch erzählt, er habe mit Tony E. gesprochen, was sich durch Chatnachrichten habe bestätigen lassen. Der VR zitiert dazu aus U.s Aussagen: Er habe Tony E. gefragt: „Wie viele sind wir eigentlich?“ Tony E. habe von 2.500 Bewaffneten gesprochen, „wenn es los geht“.

Der VR fragt, was Paul-Ludwig U. über sein Gespräch mit Werner S. berichtet habe. Die Zeugin gibt an, er habe gesagt, dass er Führungsmitglied in Baden-Württemberg werden und als Sergeant at Arms fungieren solle.

Von der Anklagebank sind Gespräche zu hören. Der VR möchte wissen, was los ist. Rechtsanwalt (RA) Becker möchte seinen Mandanten Tony E. verteidigen. Der VR verbietet ihm das Wort. RA Becker unterbricht ihn und bittet um das Wort, der VR verweigert es und RA Becker beantragt einen Gerichtsbeschluss. Der VR bittet um Erklärungen zu dem Antrag. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung argumentiert, es sei zeitsparender, wenn der VR kurz dem RA das Wort erteilen würde. Thomas N.s RA Sprafke sagt, RA Becker habe Recht, weil Tony E. nicht gesprochen habe. [Tatsächlich sprach Frank H.] Auch Michael B.s RA Mandic sagt, E. habe nichts gesagt. Der VR schneide oft aus Gutdünken das Wort ab. Der VR legt eine kurze Pause und verkündet anschließend, es bleibe dabei, dass es keine Gründe für eine sofortige Wortmeldung gebe.

Ein Führungstreffen in Italien und Waffen-Shopping in Tschechien

Dann wendet er sich wieder der Zeugin zu und fragt, was Paul-Ludwig U. über das Treffen in Italien erzählt habe. Sie erwidert, U. habe erzählt, es sei ein Führungstreffen der verschiedenen Führungspersonen mit Mitgliedern vom „Freikorps Sachsen“ und „Wodans Erben“ geplant. Es solle um Bewaffnung sowie um „harte und weiche Ziele“ gehen. Im späteren Verlauf habe sich herausgestellt, dass Werner S. ein Haus in Italien gekauft habe.

Weiter gibt die Zeugin an, Paul-Ludwig U. habe gesagt, Werner S. habe ihm im Gespräch von einem „Manfred“ erzählt, der die Möglichkeit habe, in Tschechien Waffen zu besorgen. Später habe man „Manfred“ als Frank H. identifiziert. Außerdem habe er von dem Gespräch mit S. erzählt, in dem dieser ihm eine Waffe gezeigt habe. Er habe auch ein Magazin herausgeholt. Auch Daniel E. habe laut U. gesagt, er habe eine Waffe vom Typ Makarov dabei.

Warum steht im Observationsprotokoll nicht, dass U. an der Hummelgautsche eine Schusswaffe trug?

Man habe auch Paul-Ludwig U. in der Vernehmung darauf angesprochen, ob er auch etwas dabeigehabt habe. Der VR zitiert aus dem Protokoll: „Sie haben uns im Anschluss an die letzte Vernehmung berichtet, dass Sie eine Schreckschusswaffe besitzen. Hatten Sie die dabei?“ U. habe sich dazu nicht äußern wollen. Die Zeugin ergänzt, sie hätten ihn darauf hingewiesen, dass er sich nicht selbst belasten müsse. [Auf einem Observationsfoto von der Hummelgautsche ist U. mit einem Waffenholster zu sehen.] Der VR fragt, warum das nicht im Protokoll vermerkt sei. Die Zeugin weiß es nicht.

Sie fährt fort, U.s Schilderung des Treffens wiederzugeben: Sie hätten mit Äxten auf Bäume geworfen und mit Marion G.s Bogen geschossen. Das gesamte Treffen habe von 10 bis 18 Uhr gedauert und die Übungen von 13 bis 15 Uhr. Er sei danach mit Oliver K. zurückgefahren. Insgesamt seien 17 Personen angereist. Werner S. habe das Ganze organisiert und sei laut U. „extrem gewaltbereit“. Es sei auch die Rede von einem BKA-Beamten gewesen, der noch kommen sollte, aber dann aus familiären Gründen abgesagt habe. Das nächste Treffen sei laut U. im November geplant gewesen, mit denselben Teilnehmern.

Der VR lässt das Gruppenbild an die Wand des Gerichtssaals projizieren, auf dem die Teilnehmenden an der Hummelgautsche posieren. Die Zeugin gibt dazu an, das Bild habe Paul-Ludwig U. per E-Mail am 29. September 2019 an das LKA gesandt.

Keine Hinweise auf die angeblichen Kontakte zu rechten Gruppen in Frankreich und Italien

Der VR fragt, ob Paul-Ludwig U. über Kontakte ins Ausland berichtet habe. Die Zeugin bejaht: U. habe von Kontakten nach Italien erzählt, und dass Matthias L. Kontakte nach Frankreich habe. Laut Paul-Ludwig U. gebe es im Ausland Kontakt zu acht bis zehn weiteren Ablegern. Hierzu merkt sie an: „Das konnten wir nicht bestätigen.“

Das Verhältnis zwischen Werner S. und Marion G. habe U. als herzlich beschrieben. S. habe von ihr die Chatgruppe „harter Kern“ übernommen. Marion G. sei an Paul-Ludwig U.  interessiert gewesen, sie habe ihn geküsst und er habe es weiterlaufen lassen, obwohl er kein Interesse gehabt habe.

Später sei eine weitere Person namens Wolf [Wolfgang W.] zum Treffen gestoßen. Er sei 1.90 Meter groß gewesen und habe Schutzwesten mit Schutzplatten mitgebracht. Der VR lässt eine E-Mail von U. an das LKA zeigen, in der er am 25. September 2019 Screenshots aus der Gruppe „Musketiere und Amazonen“ verschickt hatte, in denen ein Account mit dem Namen Uwe Wunsch Bilder von SK3- und SK4-Schutzplatten versendete.

Paul-Ludwig U. will am kommenden Prozesstag erstmals vor Gericht aussagen

Maren S. wendet sich wieder der Vernehmung zu: Diese sei um 13.50 zu Ende gewesen. Sie hätten das Vernehmungsprotokoll ausgedruckt und Paul-Ludwig U. zum Lesen vorgelegt. Der nächste Kontakt zu U. sei ein Telefonat des Kollegen Michael K. am 2. Oktober 2019 gewesen. Die nächste Vernehmung fand am 14. Oktober 2019 statt.

Damit endet die Zeuginnenbefragung, und RA Becker kann seinen Zwischenruf verteidigen: Frank H. habe reingerufen. Als der VR die Befragung unterbrach und fragte, was los sei, habe Tony E. seinem RA gesagt, dass er nichts gesagt habe. Das habe er als sein Verteidiger sagen wollen.

Zum Abschluss wendet sich der VR mit einer Frage an Paul-Ludwig U. und seine RAs: Wann er beabsichtige, Angaben zu machen? RA Scholz gibt an, sich am kommenden Verhandlungstag dazu äußern zu wollen.

prozesstage90

Prozesstag 90: Der Häftling, der angeblich die Ermordung des „Verräters“ U. organisieren sollte

Am 90. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 15. September 2022 wurde per Video-Live-Schaltung und mit Unterstützung von zwei Dolmetscherinnen der in Italien ansässige Carmina Li. (47) befragt, der 2020 gemeinsam mit Werner S. in der JVA Augsburg auf einem Gang inhaftiert war. Li. gab an, dass sein ehemaliger Mithäftling Werner S. ihn in der JVA Augsburg gebeten habe, einen Auftragsmord an Paul-Ludwig U. zu arrangieren, da dieser die Gruppe an die Polizei verraten hätte. Am 20. oder 21. Oktober 2020 soll Werner S. seinem Mitgefangenen Carmina Li. ein Foto von Paul-Ludwig U. gezeigt und gefragt haben, ob dieser ihn ermorden lassen könnte. Laut Li. sagte Werner S., U. sollte vernichtet werden. Er müsse sterben, damit er nicht als Zeuge aussagen könne. Carmina Li. ging laut eigener Aussage zum Schein auf den Auftrag ein, informierte aber den Gefängnispsychologen.

Zwei Dolmetscherinnen sind anwesend, um vom Neapolitanischen ins Deutsche zu übersetzen. Die Videoschalte wird auf große Bildschirme im Gerichtssaal übertragen. Zu sehen ist Carmina Li. im Büro eines Ermittlungsrichters in Neapel. Der Richter ist ebenfalls anwesend. Eingangs erklärt der Vorsitzende Richter (VR), dass Li. nicht nach Stuttgart kommen wollte, sich aber per Video vernehmen lässt. Li. bestätigt das. Anschließend stellt er sich auf Bitte des VR kurz vor.

Er sei am 30. Juni 1975 in Portici geboren und dort aufgewachsen. Er habe 13 Jahre lang die Schule besucht. Anschließend habe er erst als Pizzabäcker und Kellner gearbeitet, sich dann zum KfZ-Mechaniker ausbilden lassen und sei aktuell wegen einer Krebserkrankung arbeitslos. Er habe zwei Operationen wegen gutartigen Gehirntumoren gehabt und befinde sich derzeit in Bestrahlung. Auf Nachfragen erzählt er von Krampfanfällen, auch im Gefängnis in Augsburg. Er habe ins Krankenhaus gemusst, habe sich aber gegen die OP gewehrt. Befragt zu möglichen Einschränkungen in der Wahrnehmung durch Tumore antwortet der Zeuge: „Absolut nicht“. Er lebe von seiner Ehefrau getrennt und habe einen Sohn und eine Tochter.

Im weiteren Verlauf wirkt der Zeuge mehrmals verwirrt darüber, dass der VR Fragen über den vermeintlichen Mordauftrag hinaus stellt, und fordert diesen auf, zum Punkt zu kommen. Der VR erwidert, der Senat entscheide selbst, welche Fragen man Li. stelle.

Gefragt nach seinen Vorstrafen zählt der Zeuge auf: Er habe in Italien eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten verbüßt. Im April 2018 sei er in Italien wegen Raubes und schwerer räuberischer Erpressung festgenommen und im Februar 2019 nach Deutschland ausgeliefert worden. Am 30. April 2021 sei er entlassen worden und nach Italien zurückgekehrt, wo er seither auf freiem Fuß sei. Derzeit laufe ein Verfahren wegen Bedrohung gegen ihn.

Zeuge Li. und Werner S.: eine Annäherung unter Mithäftlingen

Der VR möchte wissen, wie Li. Werner S. in Augsburg kennengelernt habe. Li. erklärt, S. habe sich ihm im August 2020 in der JVA Augsburg-Gablingen als Matthias vorgestellt. Sie seien in Einzelzellen auf demselben Gang untergebracht gewesen. Er und S. hätten gemeinsam Tischtennis oder Schach gespielt oder zu Abend gegessen. Er habe für S. und sich gekocht. Li. erklärt, da er kein Deutsch spreche, darum habe er sich mit Matthias auf Englisch unterhalten. Matthias habe kein Italienisch gekonnt, aber begonnen, es zu lernen. Außerdem habe S. behauptet, er habe ein Haus im italienischen Savonna, wo ein Mädchen wohne, zu dem er Kontakt habe. Ansonsten habe S. nichts von Bezügen zu Italien erzählt. [Werner S. behauptete seinen Kameraden gegenüber, er stamme aus Italien, habe Kontakte zu vielen gewaltbereiten Nazis dort und habe früher einmal bei den Carabinieri gedient.]

Werner S. habe ihm, so der Zeuge, erzählt, dass ihm Terror vorgeworfen werde. Einer aus der Gruppe habe sie verraten. Sie seien nur gegen die Invasion des Landes gewesen. Er sei gegen die Politik von Merkel gewesen, alle reinzulassen. Seine Gruppe habe dagegen etwas tun wollen. Der Zeuge erinnert sich an rassistische Aussagen von Matthias. Er habe gesagt, er rechne mit 10 bis 15 Jahren Haft, aber er sei auch der Meinung gewesen, er sei zu Unrecht im Gefängnis. Li. merkt an, er habe Werner S. geraten, die Wahrheit zu sagen.

Der Zeuge hielt Werner S. Mordauftrag für ernstgemeint

Der VR fragt Li. ob er Werner S. eher dem Links- oder dem Rechtsterrorismus zugeordnet hätte. Der Zeuge meint, wenn Frauen und Kinder betroffen wären [bezüglich der Angst der Angeklagten, die Einwanderung sei eine Gefahr für deutsche Familien], dann sei das weder links noch rechts. Er habe Werner S. erzählt, dass er eher links stehe.

Der VR fragt, wie ernst Werner S. den Auftragsmord gemeint habe, ob S. das vielleicht nur einmal aus Ärger gesagt haben könnte. Der Zeuge sagt aus, dass Werner S. versucht habe, ihn zu überzeugen, „da gab es den absoluten Willen“.

Der VR möchte wissen, ob Werner S. ihm bei Formularen im Gefängnis geholfen habe. Werner S. schaltet sich von der Anklagebank ein und äußert: „Nein, hat er nicht.“ Der VR fragt nach einem angeblichen Streit zwischen Werner S. und Li. in Haft: Werner S. habe seinem Bruder, als er ihn in Haft besuchte, erzählt, dass Li. ihn am Hals und an der Nase verletzt habe. Der Zeuge streitet das ab und fügt an, er habe Werner S. auch niemals gezwungen, für ihn einzukaufen.

Gefragt nach seinem Eindruck von Werner S. erzählt der Zeuge, auf den ersten Blick habe S. wie ein „guter Mensch“ gewirkt, „intelligent“ und „ruhig“. Später habe er seine Meinung geändert. Als S. mit ihm über den Mordauftrag gesprochen habe, habe er ihn für verrückt gehalten.

So lief der Mordauftrag laut Zeuge Li. ab

Als sie einander besser kennengelernt hätten, habe Werner S. ihm ein Foto von einer Person [offenbar U.] gezeigt und gefragt, ob er ihn ermorden lassen könne. Die Person sei krank und gehe jeden Tag zur Behandlung. Er, so der Zeuge, habe gefragt: „Was sagst du da?“ und sich entschieden, dem Gefängnispsychologen Bescheid zu sagen. Der VR ergänzt, dieses Gespräch habe am 20. oder 21. Oktober 2020 stattgefunden. Der Zeuge fährt fort, Matthias habe über denjenigen, „den er vernichten wollte“, gesagt, er müsse sterben, damit er nicht als Zeuge aussagen könne. Er habe ihm das Bild gezeigt und Adressen genannt.

Dem Zeugen werden mehrere Schwarz-Weiß-Bilder gezeigt, darunter die Fotografie eines handgeschriebenen Zettels mit Adressen. Der VR fragt, wer das geschrieben habe. Der Zeuge benennt Werner S. Dieser habe u.a. „Best friend Karin T.“ [Nachname im Original ausgeschrieben] und „friend in Italy: Carlotta / Savona“ geschrieben. Der VR fragt, ob Werner S. etwas zu dieser Karin aus Deutschland erzählt habe. Der Zeuge gibt an, Karin habe S. regelmäßig besucht. Sie hätten mit kleinen Zetteln kommuniziert, die S. vorgeschrieben und an die Glas-Trennwand gehalten habe.

Der VR fragt nach, ob Mando Massimiliano B. bei dem Mordauftrag anwesend gewesen sei. [B. soll als Übersetzer dazugerufen worden sein.] Der Zeuge kann sich erst nicht erinnern. Daraufhin zitiert der VR aus einer früheren Aussage des Zeugen. Carmina Li. habe erst einige Zeit allein mit Werner S. auf Englisch gesprochen, dann habe er B. vom Gang hereingerufen, weil er sich nicht sicher gewesen sei, ob er die Worte richtig verstanden habe. B. habe dann übersetzt.

Zeuge Li. droht, seine Aussage abzubrechen, um einen damaligen Mithäftling zu schützen

Der Zeuge erklärt, dass er B. nicht in die Sache hineinziehen wolle. Es sei „gefährlich für die Person, die in Deutschland lebt“. Wenn der VR weiter nach B. frage, werde er „nichts mehr sagen“. Der VR versucht, ihn zu beruhigen: „Herr B. war bereits bei uns im Saal und hat Angaben gemacht.“ Als der VR weiter nach B. fragt, droht der Zeuge damit, das Gespräch abzubrechen.

Der VR zitiert aus einem Protokoll: Karin würde Carlotta das Geld überwiesen und dann wäre das Geld ausgehändigt worden an die Person, die er mit dem Auftragsmord beauftragt habe. Der Zeuge meint, wenn er das damals gesagt habe, stimme es so.

Weiter berichtet Li., er habe gegenüber Werner S. behauptet, dass Bild [von U.] an einen Verwandten weitergeleitet zu haben, aber tatsächlich habe er es der Polizei übergeben. Der VR fragt Li., warum Werner S. ausgerechnet ihn gefragt habe. Der Zeuge vermutet, S. habe ihn für einen „großartigen Kriminellen“ gehalten.

Der VR stellt seine letzte Frage: ob eine Beamtin Werner S. erzählt habe, er sei verlegt worden wegen Problemen mit Italienern. Daraufhin regt sich der Zeuge auf, die JVA habe große Fehler gemacht. Sie habe Werner S. gleich [nach dem Auftragsgespräch] verlegt und dann wieder in denselben Gang zurückverlegt.

Die Fragen der Verteidigung

Auch einige Verteidiger*innen haben Fragen an den Zeugen. Werner S.‘ RA Siebers möchte wissen, von wann bis wann er in Deutschland in Haft gesessen habe. Der Zeuge gibt den Zeitraum von 2019 bis zum 20. April 2020 an. Er sei zu einer Strafe von sechs Jahren verurteilt worden.

Paul-Ludwig U.s RA Scholz fragt nach den Namen und Adressen auf dem Zettel und welchen Hintergrund der Zettel habe. Der Zeuge erklärt, er oder die Person, die er mit dem Mord an U. beauftragen sollte, sollten mit den auf dem Zettel aufgelisteten Personen in Kontakt treten.

RA Herzogenrath-Amelung unterstellt Werner S. „Dampfplauderei“

Daraufhin wird der Zeuge entlassen. Einige RA*innen geben Statements zu seinen Aussagen ab. Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung weist darauf hin, dass Werner S. kein Italienisch könne. Er sei ein „Dampfplauderer“ und ein guter Schauspieler, der immer die Rolle einnehme, die seinem Interesse diene.

RA Siebers weist darauf hin, dass der Zeuge von seinen sechs Jahren bisher nur zwei Jahre und zwei Monate abgesessen habe. [Vermutlich möchte der RA damit andeuten, der Zeuge könnte eine Art Deal mit den deutschen Behörden ausgehandelt und mit seinem Bericht über Werner S.‘ Mordauftrag seine Haftzeit verkürzt haben.] Der Angeklagte Frank H. stimmt dem RA zu: Die kurze Haftstrafe habe ein „böses Geschmäckle“.

Michael B.s RA Mandic nimmt Bezug auf Li.s Aussage, Werner S. habe eingeräumt, rassistisch zu sein und wegen der Gründung einer Terrorgruppe beschuldigt zu sein. Als Linker habe Li. ein Motiv, S. zu belasten.

Der Angeklagte Michael B. kritisiert, man habe aus Li.s Behauptungen nicht alles überprüft, beispielsweise dessen Englischkenntnisse.

Der VR befragt eine der beiden Dolmetscherinnen als Sachverständige zu Lis. Sprachkenntnissen. Sie gibt an, dass sich Li. gut auf Italienisch ausdrücken könne. Er spreche Hoch-Italienisch mit neapolitanischer Einfärbung und habe einen einfachen Wortschatz. Anschließend wird auch die Dolmetscherin entlassen.

Fortsetzung: Der Streit zwischen RA Mandic und dem VR

Der VR erklärt das Ende eines Selbstleseverfahrens vom 2. August 2022. [In Selbstleseverfahren lesen die Verfahrensbeteiligten Akten, damit beispielsweise die Tausenden Seiten Chatprotokolle nicht einzeln im Gerichtssaal besprochen werden müssen. Die Inhalte der Akten gelten dann als bekannt und in die Beweisaufnahme eingeflossen.] RA Hofstätter verliest zu den 125 Schriftstücken, die das Verfahren diesmal beinhaltete, eine Stellungnahme. Sein Fazit: Diese Schriftstücke würden seinen Mandanten Tony E. nicht belasten.

RA Miksch hat bezüglich seines Mandanten Marcel W. einige Stellen aus den gelesenen Stücken herausgesucht: Sie würden belegen, dass W. bei der Durchsuchung kooperativ gewesen sei. Sein erster Kontakt zu Werner S. datiere auf den 23. Juli 2019. Eines der Schriftstücke sei ein Brief von W. an seine Ehefrau vom 16. April 2020, in dem er schreibe, er sei da in etwas hineingeraten, in das er nicht hineingeraten wollte. In einem weiteren Brief schreibe W., er habe zweimal abgestritten, was ihm vorgeworfen werde. In einem Brief von W. an eine Marion W. [vermutlich seine Mutter] vom 8. April 2020 betone W., Terror sei eine Gefahr für Familienangehörige.

Markus K.s RAin Schwaben sind zwei Anmerkungen zu ihrem Mandanten Markus K. wichtig. In einer Patientenverfügung berufe er sich auf geltende Gesetze und in einer Willenserklärung betone er, er sei kein Reichsbürger.

Zum Abschluss des Prozesstages geht der VR auf einen Vorfall der vergangenen Woche ein: RA Mandic hatte dem VR vorgeworfen, er habe ihn bei der Zeugenbefragung mehrfach unterbrochen und dadurch die Rechte seines Mandanten Michael B. beschnitten. Der Senat hatte den ersten Antrag des RA dazu abgelehnt, der RA hatte seinen Vorwurf aber am vergangenen Verhandlungstag wiederholt. Nun weist der VR die Gegendarstellung des RA erneut zurück.