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Warum wir nicht mehr regelmäßig aus dem „Gruppe S“-Prozess in Stuttgart berichten werden

Von der „Gruppe S“-Prozessbeobachtungsgruppe (veröffentlicht am 1. März 2023)

Das Rechtsterrorismus-Verfahren gegen die sogenannte „Gruppe S“ vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, das am 13. April 2021 startete, ist ein noch größerer Mammutprozess geworden, als wir es ohnehin schon erwartet hatten. Bis Jahresende 2022 fanden 113 Prozesstage statt – und es ist kein Ende in Sicht. Der Senat hat bereits Termine bis in das Jahr 2024 hinein bekanntgegeben.

Wir können und werden 2023 und 2024 nicht mehr wie zuvor jeden einzelnen Hauptverhandlungstag besuchen.

Ein Rückblick

Wir haben bislang einiges erfahren: über die Rolle des Angeklagten und „Spitzels“ Paul-Ludwig U., über die auf der Anklagebank versammelten Neonazis, Reichsbürger, radikalisierten Kleinbürger, Betrüger und vermeintlich Zukurzgekommenen. Und über extrem rechte „Bruderschaften“ wie die „Bruderschaft Deutschland“, das „Freikorps Heimatschutz“ und die „Vikings Security“, in denen sich auch viele nicht-klassische Neonazis tummeln, die wir aber für nicht minder gefährlich halten. Im Gegenteil: Wir halten die aufgeflogene Truppe um Werner S. für hochgefährlich. Und wir gehen davon aus, dass es viele vergleichbare Gruppen gibt, die bisher unbemerkt blieben.

In der Auseinandersetzung mit den Angeklagten und deren Netzwerk finden sich viele Aspekte wieder, deren Bedeutung und Brisanz aus Analysen der militanten und terroristischen Rechten bekannt sind. Das geht vom Streben nach soldatischer Männlichkeit, Männerbündelei, autoritärem Führerkult über die Affinität zu Waffen bis hin zu Menschenverachtung, Verschwörungserzählungen vom „Volkstod“, Vernichtungsfantasien und Mordbereitschaft. Eine Bagatellisierung von Chats mit derartigen Inhalten als Geschwätz eines Online-Stammtisches halten wir für höchst problematisch.

Das laufende „Gruppe S“-Verfahren basiert u.a. auf den dramatischen Behauptungen des Angeklagten Paul-Ludwig U., die sich in der Beweisaufnahme zumindest teilweise nicht bestätigt haben. Das baden-württembergische LKA und die Bundesanwaltschaft haben U. nie wie einen normalen Beschuldigten behandelt. Formell war er zwar tatsächlich kein V-Mann, aber die angebliche Option darauf plus Zeugenschutz und viel Aufmerksamkeit waren die Karotten vor seiner Nase. Der Soko-Leiter soll ihn bezeichnenderweise „Kronbeschuldigter“ genannt haben. Paul-Ludwig U. ist jedoch keineswegs nur Objekt von Manipulation, sondern auch handelndes Subjekt. Er ist bereits, ähnlich wie bei zwei Gruppen zuvor, mit einer klaren Erwartungshaltung in die Gruppe um Werner S. gegangen, nämlich dass hier rechtsterroristische Anschläge geplant würden. Im Netzwerk von S. lag er damit offenbar nicht falsch, weil hier zumindest einige tatsächlich etwas Derartiges vorgehabt haben dürften. Mittlerweile rudert U. zurück und bekundet, dass von den Angeklagten nie eine Gefahr ausgegangen sei. Und er chillt in den Mittagspausen mit denjenigen Mitangeklagten, die bereits aus der U-Haft entlassen wurden.

Wieder einmal führt das Festhalten des Generalbundesanwalts und der Sicherheitsbehörden am V-Personen-, Quellen- und Informantenwesen nicht zu einer realistischen Einschätzung der Bedrohung durch rechten Terror und einer erfolgreichen Bekämpfung desselben. Im „Gruppe S“-Verfahren trifft dieses Desaster auf die Verharmlosungen, die (wenig verwunderlich) von Seiten der Angeklagten und ihrer Verteidiger*innen vorgebracht werden.

Warum wir nicht mehr jeden Prozesstag dokumentieren

Wir halten eine antifaschistische Prozessbeobachtung und eine eigene antifaschistische Analyse weiterhin für sinnvoll – das war die Hauptmotivation für uns, bisher über hundert Tage im Gerichtssaal durchzuhalten. Und in dem Prozess schlummern vermutlich auch noch weitere Skandale und Informationen, z. B. zu Thorsten K., der offenbar V-Mann des Verfassungsschutzes ist/war, und zur extrem rechten Multiaktivistin Marion G.

Dennoch werden wir nicht mehr an jedem Prozesstag nach Stuttgart-Stammheim fahren. Weitere eineinhalb Jahre lückenlose Prozessberichterstattung sind weder mit unserer dünnen Personaldecke noch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln leistbar. Mit Blick auf zu erwartende Rechercheerkenntnisse sehen wir zudem den Aufwand, an jedem Verhandlungstag im Stammheimer Gericht zu sitzen, während zeitgleich andere Prozesse unbeobachtet bleiben, nicht mehr als vertretbar an. Wir werden uns deshalb zukünftig auf ausgewählte Prozesstage konzentrieren.

Ihr möchtet uns personell oder finanziell unterstützen?

Solltet ihr euch eine zuverlässige Unterstützung bei der Prozessbeobachtung vorstellen können, bereiten wir euch gerne darauf vor, z.B. im Rahmen eines Prozessbeobachtungsworkshops.

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Verwendungszweck: Gruppe-S-Prozessbeobachtung

Selbstverständlich werden wir in den kommenden Monaten noch die ausstehenden Berichte/Protokolle der von uns 2022 besuchten Verhandlungstage veröffentlichen und euch weiterhin – insbesondere über Twitter – nach Kräften auf dem Laufenden halten.

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Prozesstag 113: Ein „patriotischer“ Zeuge träumt von Bürgerkrieg, Wehrmacht und Kehrwoche

Am 20. Dezember 2022, dem 113. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim, sagte Rainer G. (52) aus Stuttgart aus. G. war Administrator diverser extrem rechter Facebook-Gruppen und kam so in Kontakt mit Werner S. Obwohl sich der Zeuge vor Gericht selbst politisch als „mittig“ einordnete, offenbarte er in seinen Aussagen vor Gericht und in den von ihm zitierten Aussagen ein extrem rechtes Weltbild. Der Vorsitzende Richter konfrontierte den Zeugen mehrfach mit dessen Aussagen aus abgehörten Telefonaten. Demnach wünscht sich der Zeuge einen Bürgerkrieg, eine Kehrwoche und die Rückkehr der Wehrmacht. Der Zeuge räumte ein, mehrere rechte Facebook-Gruppen gegründet und verwaltet zu haben: „Patrioten des Vaterlandes“, „Patrioten für Deutschland“, „Wilhelm II.“ und „Der Landser“. Insgesamt hatten die Gruppen laut dem Zeugen 15.000 Mitglieder. Werner S., so der Zeuge, habe ihn 2018 in Stuttgart besucht. S. habe ihn damals gefragt, „was ich davon halten würde, mit 100 Leuten den Bundestag zu stürmen“. Der Zeuge beteuerte, er habe diese Idee für „Schwachsinn“ gehalten. Nach Rainer G. war Martin F. als Zeuge geladen. Er ist Überwachungsspezialist beim LKA in Stuttgart und wurde zu technischen Details der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) befragt. Er erklärte, dass Beamt*innen diese TKÜs über eine Hotline anordnen und dann Zugriff auf die Aufnahmen haben. Der Zeuge wusste kaum etwas über die einzelnen TKÜs und hatte keinen Kontakt zu den Sachbearbeiter*innen der Ermittlung gegen die „Gruppe S“.

Als der Zeuge Rainer G. den Saal betritt, gibt der Vorsitzende Richter (VR) bekannt, dass er nicht freiwillig erschienen sei, sondern vorgeführt werden musste. Rainer G. macht Angaben zu sich und zur Sache, obwohl ihn der VR auf sein Recht zu schweigen hinweist. Über sich erzählt Rainer G., er mache aktuell in Stuttgart eine Umschulung zum Kaufmann im Großhandel. Außerdem helfe er ab und zu in einem Restaurant aus. Er sei am 22. Juni 1970 in Stuttgart geboren und hier aufgewachsen. Von 2007 bis 2014 habe er in Berlin gelebt, dann sei er nach Stuttgart zurückgekehrt und wohne heute im Stadtteil Mönchsfeld. Er sei gelernter Bäcker, habe ab 1997 ein Gewerbe für Fensterbau und Fensterteile betrieben, das 2014 in Insolvenz gegangen sei. Wegen Betrugs sei er 2013 für 46 Tage in Haft gewesen. Im Anschluss habe er von Hartz IV gelebt.

Der VR fragt den Zeugen nach seiner politischen Einstellung. Dieser ordnet sich als „mittig“ ein, er sehe sich als deutscher Staatsbürger. Zum aktuellen politischen Geschehen will er sich nicht äußern; trotzdem deutet er an: „In unserem Land geschehen ziemlich komische Dinge.“ Später moniert er wiederholt, dass „alles nur noch nach links geht“. Er wolle ein politisches Gleichgewicht und betont: „Wir nennen uns doch Demokratie.“

Der VR lässt ein Facebook-Posting des Zeugen an die Wand des Gerichtssaals projizieren: „Wir sind Deutsche und KEINE Bundesrepublikaner.“ Daneben sind eine schwarz-weiß-rote und eine schwarz-rot-goldene Flagge abgebildet, letztere ist durchgestrichen. Der VR möchte wissen, ob es die Bundesrepublik in den Augen des Zeugen überhaupt gibt. „Doch, die gibt es“, bestätigt Rainer G.

„Hab ich nicht gesagt“

Der VR konfrontiert ihn mit dem Inhalt eines abgehörten Telefonats vom 20. September 2019. Da wünschte er sich einen Bürgerkrieg und eine Kehrwoche. Sowie eine Neuauflage der Wehrmacht. Der Zeuge beteuert, solchen Blödsinn „hab ich nicht gesagt“. Schließlich sei das 21. Jahrhundert und man habe „so viele Probleme auf diesem Planeten“. Der VR bezieht sich auf weitere abgehörte Telefonate. In einem sagte der Zeuge, er habe einen Brief bekommen, dass er abgehört worden sei. [Nach dem Ablauf einer Abhör-Maßnahme müssen Betroffene informiert werden]. Der Zeuge beteuert, er habe damals nicht verstanden, warum.

In einem weiteren Telefonat vom 22. September 2019 wünschte sich Rainer G. zwei Fronten, die von Osten und Westen das Land säubern. Dazu brauche man 500.000 bis 700.000 Mann. Der Zeuge räumt ein, das vielleicht gesagt zu haben. Daraufhin liest der VR Äußerungen des Zeugen aus einem Telefonat vier Tage später vor: Polen solle zu Deutschland gehören; dann zähle nur noch der Pass, einen Personalausweis gebe es dann nicht mehr. Um Deutschland solle eine Mauer gezogen werden. Der Zeuge beteuert: „Das habe ich sicher nicht gesagt.“

Als der VR wissen möchte, ob der Zeuge versucht habe, sich mit Gleichgesinnten zusammenzufinden, sagt Rainer G., er habe Facebook-Gruppen gegründet: „Patrioten des Vaterlandes“, „Patrioten für Deutschland“, „Wilhelm II.“ und „Der Landser“. Insgesamt seien in diesen Gruppen 15.000 Mitglieder. Heute verwalte er die Facebook-Gruppe „Freiheit für Deutschland“. Gefragt nach dem Zweck dieser Gruppen argumentiert der Zeuge mit seinem Zorn seit 2015 und der „Armut unserer alten Leute“. Er habe „überall Armut und Angst gesehen“. „Wenn man den Mund aufmacht, dann hört man, das darf man nicht sagen.“ Er beschwert sich, dass er hier unter Verdacht stehe. „Ich kenne die Herrschaften [die Angeklagten] nicht.“

Umsturz machen statt darauf zu warten

Der VR zitiert den Zeugen aus der Facebook-Gruppe „Der Landser“: „Die Patriotengruppen, die ich mit meinem Team leite, sollen dazu dienen, alle wachzurütteln und aufzuwecken.“ Die Zeit für Geschwafel sei längst vorbei. Es helfe auch nichts, auf den Umsturz zu warten. Der komme nicht von allein. Man solle „endlich PC und Handy ausschalten“ und aktiv werden. In fünf Jahren „gibt es unser Land sonst nicht mehr“. Der Zeuge gibt zu, dass das Zitat von ihm stammt. Aber er wiegle nicht zur Revolution auf, nur zum Aufwachen. „Für mich gibt es kein Links und Rechts mehr.“ Er habe mal gesagt, „Nazis gibt es nicht mehr, nur noch im Museum oder auf dem Friedhof“. Er verstehe nicht, warum er hier seine politische Haltung erklären soll.

Der VR fragt, ob ihm der Name Marion G. etwas sage. Der Zeuge bejaht. Er habe sie nach zwei Tagen aus einer Gruppe geworfen, weil sie ihn belogen habe. Sie habe Admin werden wollen. Später habe es immer wieder Anfragen von ihr gegeben. Der VR verweist auf ein Telefonat des Zeugen mit Marion G. Darin organisierte er seine Facebookgruppen militärisch: Er sei der General, ein Hans sei Oberst, „Giovanni Teutonico“ [Werner S.] sei der Ordonnanz-Offizier, und „ihr seid die Hauptmänner und -Frauen“. Der Zeuge erklärt, er habe damit nur eine Hierarchie beschrieben.

Als ihm Fotos der Angeklagten und weiterer Personen gezeigt werden, erkennt der Zeuge Tony E. Bei Werner S. und Wolfgang W. ist er unsicher. Als ihm die Namen der Angeklagten vorgelesen werden, erinnert er sich an Stefan K., Paul-Ludwig U., Marcel W. und Thorsten W. Bei Werner S., Michael B., Markus K. und Steffen B. ist er unsicher. An Werner S.‘ Pseudonym „Giovanni Teutonico“ kann er sich erinnern und erzählt, sie hätten ein freundschaftliches Verhältnis gehabt. Teutonico habe ihn 2018 für mehrere Stunden in Stuttgart besucht. Er habe nicht erzählt, was er in Stuttgart gemacht habe, sondern habe nur gesagt, dass er noch einen Kameraden in Kirchheim/Teck besuchen wollte [Michael B.].

„Mit 100 Leuten den Bundestag stürmen“

Der Zeuge erinnert sich, dass Werner S. für seinen Geschmack zu extreme Ansichten gehabt habe. „Er hat mich gefragt, was ich davon halten würde, mit 100 Leuten den Bundestag zu stürmen.“ Er habe S. geantwortet, dass das Schwachsinn sei: Die 100 Leute wären dann entweder tot oder nach einer halben Stunde verhaftet.

Rainer G. erinnert sich, dass Werner S. erzählt habe, er sei aus Südtirol [eine von mehreren Lügen, die S. seinen „Kameraden“ auftischte]. S. habe auch gesagt, dass er Besuch vom LKA hatte, aktives AfD-Mitglied sei und vier Eigentumswohnungen in Süddeutschland habe. Er habe Werner S. mit der Zeit für einen „gefährlichen Spinner“ gehalten und nicht gewusst, ob dieser ihn anlog. Teutonico habe damals Gruppenadmin werden wollen, aber der Zeuge erzählt, er habe das mit der Begründung abgelehnt, er sei selbst schon Administrator. S. habe damals gewirkt, als könne er sich anderen nicht unterordnen. Später zitiert der VR aus einem Telefonat des Zeugen mit seiner Partnerin Helena P.: Teutonico wolle auf gleicher Ebene mit ihm sein.

Der VR fragt nach einem Bernd S. Der Zeuge kennt ihn, er habe Lungenkrebs im Endstadium. Der VR zitiert ein Telefonat von 2019: G. habe gesagt, dass er mit der Marion-G.-Gruppe fusionieren könne. Das seien aber „keine Kämpfer, sondern eine Gruppe von PC-Junkies“, genauso wie bei „Teutonico“. Der Zeuge antwortet dem VR, dass „Teutonico“ mit 200 Leuten den Bundestag habe stürmen wollen.

Aus demselben Telefonat ergänzt der VR, dass der Zeuge wiedergab, was Werner S. über sein Waffenarsenal erzählt habe: Er habe eine Walther 9mm, sechs Kalaschnikows mit 150.000 Schuss Munition und einen Tunnel unter seinem Hof in Südtirol. Der Zeuge bestätigt, dass ihm das Werner S. einmal in einem Telefonat erzählt habe. S. habe auch gesagt, dass die Munition 50 Cent pro Stück auf dem Markt koste. Ein anderes Mal habe Werner S. ihn angerufen und erzählt, sein Tunnel in Südtirol sei durch ein Erdbeben eingestürzt, jetzt sei alles sichtbar. Der VR fragt, ob er ihm das geglaubt habe. Der Zeuge sagt, Werner S. sei ihm suspekt gewesen

Befragung des Zeugen Rainer G. durch Oberstaatsanwalt Katzfelde

Oberstaatsanwalt (OStA) Katzfelde fragt nach der Entfernung von „Teutonico“ aus Facebook-Gruppen. Der Zeuge sagt, Werner S. sei ihm suspekt gewesen. Die Beschreibung von Werner S. als „gefährlicher Spinner“ rechtfertigt der Zeuge damit, dass er S.‘ „Knarre“ gesehen habe und sich S. bei seinem Besuch in Stuttgart über einen langjährigen migrantischen Nachbarn aufgeregt habe. Außerdem habe er das Gefühl gehabt, dass Teutonico ihm durch die Blume sagen wollte, dass er schwul sei. Über diese Aussage lachen mehrere Angeklagte.

Als der OStA ihn fragt, ob Werner S. damals wirkte, als würde er einen Umsturz planen, ist sicher der Zeuge unsicher und betont, er selbst würde sich an so etwas nie beteiligen. Er habe damals zwei Erklärungen für S.‘ Gerede gesehen: Entweder sei alles Bullshit, oder Werner S. arbeite für den Verfassungsschutz.

Wieder regt sich der Zeuge auf, dass die Presse ihn als böse darstelle. Er suche immer den Dialog mit Links und Rechts. „In unserem Land passieren komische Dinge.“ Seine Familie lebe seit Jahrhunderten in diesem Land. Er verachte Nazis und Adolf Hitler zutiefst. Früher hätten alle an einem Tisch gesessen und über diese Dinge gelacht. Er komme sich vor wie 1933. Später sagt er, das sei „keine Demokratie mehr, sondern eine Diktatur“.

Was war die Aufgabe des Zeugen als Administrator rechter Gruppen?

Seine Aufgabe als Admin habe er darin gesehen, „stark anrüchige“ Nachrichten zu löschen. Er habe dann den Autoren geschrieben: „Bitte bedenke, was du schreibst.“ Allerdings räumt der Zeuge ein, auch selbst radikale Beiträge verfasst zu haben. Er sei manchmal „in Rage geraten“. Aber: „Ich hetze niemanden auf und habe nicht vor, eine Revolution anzuzetteln.“

Über Marion G. erzählt der Zeuge, sie habe Gruppen zusammenlegen wollen. Sie sei ihm komisch vorgekommen. Er habe sie aus seinen Gruppen entfernt und „wollte mit der einfach nichts mehr zu tun haben“.

Der OStA fragt nach einem Telefonat vom 1. Oktober 2019. Damals habe Rainer G. erzählt, dass Teutonico ihn zu einem Treffen Ende September 2019 eingeladen habe. Der Zeuge bestätigt das. Das Treffen hätte auf Teutonicos Anwesen in Südtirol stattfinden sollen, es sei aber nie dazu gekommen. Zweck des Treffens sei gewesen, dass Teutonico ihm den Hof zeigen wollte, behauptet der Zeuge erst. Der OStA hält das offenbar für wenig glaubhaft und erinnert ihn daran, dass Werner S. erst von seinen Waffen prahlte und Rainer G. dann einlud.

Der OStA möchte wissen, wann der Zeuge Werner S. für unberechenbar hielt und ihn aus den Facebook-Gruppen warf. Rainer G. verweist auf das Attentat von Hanau und das Bild von Werner S. in Berlin [vermutlich vom rechten Aufmarsch am 3. Oktober 2019]. Der OStA glaubt ihm auch hier nicht und argumentiert, dass das zeitlich nicht passe: Werner S. wurde erst nach seiner Verhaftung im Februar 2020 aus den Gruppen geworfen.

Die Fragen der Verteidigung

Frank H.s Rechtsanwalt (RA) Herzogenrath-Amelung fragt, wann er den Namen S. das erste Mal gelesen habe. Der Zeuge antwortet, dass er das in der Vorladung getan habe. Außerdem berichtet der Zeuge, Werner S. habe die Waffen erst nach dem Treffen in Stuttgart erwähnt. S. habe gesagt, er sei selbständiger Lampen-Rekonstrukteur für Theater und Opern und verdiene 5.000 bis 6.000 Euro netto. Er habe auch erzählt, er sei AfD-Mitglied und fahre auch zu AfD-Treffen. Seine Eigentumswohnungen seien laut S. in München und Augsburg. [Auch hier log S. offenbar.]

Thorsten W.s RA Hörtling fragt nach „Hans“, einem weiteren Admin auf Facebook. Er hält dem Zeugen ein Telefonat vom 20 September 2019 vor. Hans S. heiße Justus S. und sei Chefmoderator. Der Zeuge bestätigt, dass Justus S. in den Gruppen sei. Der RA hält ihm ein Zitat vor: Man müsse „jetzt zurückficken“. „Man müsste eine ganze Generation vergasen.“ Der Zeuge beteuert, das habe er ganz sicher nicht gesagt. Der RA zitiert weiter: Man müsse den Bundestag stürmen und alle verhaften. Rainer G. bestreitet erneut, das gesagt zu haben.

RA Siebers fragt den Zeugen, ob er seinen Mandanten Werner S. für unberechenbar gehalten habe. Der Zeuge sagt, er sei sich da unsicher gewesen.

Michael B.s RA Mandic möchte wissen, ob der Zeuge mit der Polizei oder dem Verfassungsschutz gesprochen hat. Rainer G. verneint. Der RA hakt nach: Rainer G. habe mal behauptet, dass man ihn anwerben wolle. Der Zeuge streitet das ab.

Michael B.s zweiter RA Berthold fragt, ob irgendjemand gesagt habe, wie er sich in seinen Facebook-Gruppen verhalten solle. Der Zeuge lacht und verneint. Anschließend wird er unvereidigt entlassen.

Erklärungen der RA*innen

RA Herzogenrath-Amelung verweist darauf, dass Werner S. gegenüber dem Zeugen falsche Angaben gemacht habe. Er komme nicht aus Südtirol, habe dort keinen Hof, keine Kalaschnikows oder vier Eigentumswohnungen. Er verdiene keine 5.000 bis 6.000 Euro netto im Monat und habe keine öffentlichen Auftraggeber. Das sei alles Quatsch. Auch S.‘ Behauptung, er sei AfD-Mitglied, könne man nachprüfen.

Für RA Picker stellt sich die soziologische Frage, ob Facebook als digitaler Stammtisch fungiert. Er hält die Äußerungen dort für „nicht ernstgesagte Willenserklärungen“. Vielleicht gehe es dort nur um Selbstbespiegelung. „Man darf im digitalen Stammtischsumpf nicht jedes Wort, jede Äußerung und nicht jede Tagfantasie auf die Goldwaage legen.“

RA Siebers spricht davon, dass „Menschen aus Langweile im unendlichen Netz der Unendlichkeiten einen Platz suchen“.

Frank H. stimmt seinen Vorrednern zu und belegt das mit einem Zitat des Zeugen, der gesagt habe, dass man online Zorn und Frust so äußere wie früher am Schreibtisch.

Der TKÜ-Spezialist vom LKA

Als zweiter Zeuge für diesen Prozesstag ist Martin F. vom LKA Baden-Württemberg geladen. Er arbeitet dort als TKÜ-Spezialist. Seit drei Jahren arbeite er beim LKA als Leiter der für Telekommunikationsüberwachung zuständigen Inspektion 530, erklärt F. Für TKÜs werde ein Server zur Verfügung gestellt; das gesamte System werde von ihnen administriert. Die TKÜs würden über eine Hotline angefragt. In dieser würden acht Personen arbeiten. Wer aus der Inspektion sich dann um eine einzelne TKÜ kümmere, sei Zufall. Er habe mit den Sachbearbeitern K., S. oder S. keinen Kontakt gehabt.

Der VR spricht ihn auf TKÜ-Aufnahmen vom 28. September 2019 an, die der Zeuge überprüft habe. Martin F. erklärt, an diesem Tag seien 15 Gespräche und Anwahlversuche aufgezeichnet worden. Er habe sie angehört und „nicht als relevant im Sinne der Fragen des Gerichts eingestuft“. Wenn man dazu von Kollegen per Hotline aufgefordert werde, lösche man Aufzeichnungen und protokolliere die Löschung.

RA Herzogenrath-Amelung erkundigt sich, ob man die gelöschten Daten von Paul-Ludwig U.s Handy wiederherstellen könne. Der Zeuge sagt, das komme darauf an, ob die Daten schon ausgeleitet wurden. Der RA fragt weiter, ob ein Laie Daten spurlos löschen kann, beispielsweise durch das Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen. Der Zeuge erwidert, dass der Provider noch Daten bei sich habe.

RA Mandic wird überraschend freundlich

Marcel W.s RA Picker fragt Martin F., ob er auch für die Wohnraum-Überwachung zuständig sei. F. bejaht. In diesem Verfahren wisse er aber nichts von solchen Maßnahmen; er sei nicht weiter involviert gewesen.

Auf eine Frage von RA Mandic nach einer Überwachung von WhatsApp-Chats verweist der Zeuge auf Probleme mit der Verschlüsselungstechnologie des Messengers.

RA Abouzeid kritisiert, dass dutzende Telefonate seines Mandanten Paul-Ludwig U. mit seinen RAs in den Akten seien. [Kommunikation mit RA*innen ist besonders geschützt.]

Der Angeklagte Michael B. fragt, ob man das System pausieren lassen könne. Der Zeuge sagt, man könne solche Maßnahmen nicht punktuell beenden. Dafür brauche es einen neuen Beschluss.

Der Zeuge wird unvereidigt entlassen. Der VR fragt nach Statements zu Rainer G.s Aussage, doch es gibt keine. Einzig RA Mandic meldet sich und wünscht dem VR gute Besserung. Dieser bedankt sich, aber ist erstaunt: „Gerade von Ihnen“. [Die beiden hatten im Verfahren mehrmals Streit.] Damit endet der letzte Prozesstag dieses Jahres.

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Prozesstag 111: Zeuge fehlt, Verhandlung abgebrochen

Der 111. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ vom 15. Dezember 2022 dauerte nur knapp eine Stunde. Eingangs rügte der Vorsitzende Richter (VR) Marcel W. für sein verspätetes Erscheinen. Er könne schließlich auch in Stuttgart übernachten. Sonst könne er ihn auch wieder in Haft nehmen lassen.

Der VR verkündete, dass Heiko M. aus Rinteln unentschuldigt fehle. [Heiko M. war u.a. auf der Demonstration in Berlin am 3. Oktober 2019 – gemeinsam mit einigen Angeklagten.] Eine Staatsanwältin beantragte ein Ordnungsgeld von 200 Euro oder ersatzweise zwei Tage Haft.

Der VR teilte mit, dass er den Zeugen F. für heute abgeladen habe. [Vermutlich wegen einer Coronaerkrankung] Er solle am kommenden Dienstag erscheinen.

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Prozesstag 110: LKA-Zeugin Maren S. hat erneut große Erinnerungslücken

Beim 110. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ am 8. Dezember 2022 sagte erneut die ehemalige LKA-Beamtin Maren S. (31) aus, die neben ihrem Kollegen Michael K. die Kontaktperson zum Angeklagten und Dauer-Hinweisgeber Paul-Ludwig U. gewesen war. Sie hatte zuletzt am 100. Prozesstag ausgesagt. Zwischenzeitlich hatte Paul-Ludwig U. ausgesagt und dabei schwere Vorwürfe erhoben. Unter anderem hatte er behauptet, Maren S. und besonders ihr Kollege Michael K. hätten versucht, ihn zu Falschaussagen zu bewegen. Die Zeugin stritt alles ab: Sie habe nicht gewusst, dass U. zu Vernehmungen und Ende 2019 zum Treffen der Gruppe eine Schusswaffe mitgenommen hatte. Michael K. habe keine Vorgaben gemacht, was Paul-Ludwig U. zu sagen habe. Sie erinnere sich auch nicht, dass Michael K. Paul-Ludwig U. angewiesen habe, entlastende Informationen über das Verhalten von Frank H. und Marcel W. bei dem Treffen in Minden am 8. Februar 2020 in seinen Aussagen wegzulassen. Insgesamt blieb die Zeugin vage und konnte sich angeblich an vieles nicht mehr erinnern. An diesem Prozesstag stellte erstmals auch Paul-Ludwig U. ausführliche Fragen. Auch ihm gegenüber stritt die Zeugin alles ab oder beteuerte, sie könne sich nicht erinnern.

Zu Beginn dieses Prozesstags verkündet der Vorsitzende Richter (VR), dass er Corona-positiv sei. Daher trägt er dauerhaft eine Maske. Anschließend klärt er die LKA-Zeugin Maren S. auf, warum sie erneut geladen wurde: Es gehe nach den Anschuldigungen von Paul-Ludwig U. um den Verdacht der Aussagebeeinflussung. Die Zeugin hat eine Aussagegenehmigung dabei und händigt sie dem VR aus.

Der VR fragt die Zeugin, ob Paul-Ludwig U. jemals erklärt habe, er wolle zu einem Treffen eine CO2-Waffe mitnehmen. Die Zeugin verneint. Sie habe auch nie das Gefühl gehabt, er könnte eine Waffe zu einer Vernehmung mitgebracht haben. Der VR hält ihr daraufhin U.s Behauptung vor, dass er ihr und Michael K. erzählt habe, dass er die Waffe zu Treffen und zwei oder drei Verhören mitgebracht habe. Daraufhin habe K. den Rucksack angehoben und gesagt, der sei ganz schön schwer. Die Zeugin streitet das ab und beteuert: „Daran würde ich mich erinnern.“

Anschließend bestreitet sie auch, dass Michael K. Paul-Ludwig U. gesagt habe, was er sagen solle, auch nicht bezüglich Frank H. und Marcel W. „Das kann ich mir nicht vorstellen.“ Der VR konfrontiert sie mit U.s konkreter Schilderung dazu: Er habe Michael K. auf der Fahrt nach Mosbach erzählt, dass Marcel W. eine Stiftung gründen wolle. Michael K. habe ihn daraufhin aufgefordert, das in seiner Aussage wegzulassen. Auch bezüglich U.s Information, dass sich Frank H. und Marcel W. in Minden gegen die Anschlagspläne ausgesprochen hätten, habe der LKA-Beamte U. laut dessen Aussage aufgefordert, das wegzulassen. Die Zeugin sagt auch dazu, sie könne sich an eine solche Situation nicht erinnern und hätte sicherlich interveniert.

Der VR spricht das Treffen am 17. September 2019 in Heilbronn an und möchte wissen, ob sie eine Erinnerung daran habe, dass Michael K. auf eine Stelle im Strafgesetzbuch getippt habe. Die Zeugin kann sich nicht erinnern und wüsste nicht, wo er das Buch hergeholt haben könnte.

Fragen der Verteidigung an die Zeugin

Thomas N.s RA Stehr fragt die Zeugin, wann sie das letzte Mal Michael K. getroffen habe. Die Zeugin sagt, das sei am Mittwoch gewesen. Sie habe ihn aber abgeblockt, sie wolle nicht mit ihm über Inhalte sprechen, weil sie nicht beeinflusst werden wollte. Michael K. habe auch gewusst, dass sie am 13. Dezember 2022 geladen sei.

Thomas N.s zweiter RA Sprafke fragt nach dem Dienstag nach dem Treffen in Minden. Paul-Ludwig U. soll sein Handy an die Behörden übergeben haben. Die Zeugin erinnert sich. Sie sei sauer gewesen, weil er es auf die Werkseinstellung zurückgesetzt habe. Auch Michael K. sei empört gewesen. Der RA hakt nach, ob sie danach nochmal über das Handy gesprochen hätten. Die Zeugin erwidert, auf dem Handy sei die eine oder andere Information gewesen, die sie gerne gehabt hätten. Sie hätten deswegen mit den Kollegen von der Abteilung 5 [verantwortlich u.a. für digitale Spuren] gesprochen und diese hätten erfolglos versucht, die Daten wieder herzustellen.                                                                                                                                                               

Der RA möchte wissen, wann sie nach dem 14. Februar 2020 noch einmal Kontakt zu Paul-Ludwig U. gehabt hätte. Die Zeugin nennt den 19. August 2020 in Schwäbisch Gmünd: Sie hätten sich nochmal mit U. getroffen, weil dieser in seiner zeugenschutzähnlichen Maßnahme Probleme gemacht hätte.

Auf Frage von Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung erklärt die Zeugin, sie habe an mindestens fünf Verhören von U. gemeinsam mit Michael K. teilgenommen. Michael K. sei Raucher; in den Raucherpausen sei sie immer anwesend gewesen.

Maren S. kann und will vieles nicht beantworten

Steffen B.s RA Flintrop fragt nach Details der Besprechung mit Paul-Ludwig U. in Schwäbisch Gmünd am 19. August 2020 und warum U. gegen die Regeln der Maßnahme verstoßen haben soll. Die Zeugin verweigert dazu die Aussage und beruft sich dazu auf ihre Aussagegenehmigung.

Weiter fragt der RA, inwiefern sie in die Kontrolle in Heidelberg am 2. Oktober 2019 involviert war. Die Zeugin gibt an, sie sei gar nicht involviert gewesen. Sie könne sich nicht mehr exakt erinnern, aber sie vermute, sie habe erst im Nachhinein davon erfahren, vermutlich in der Woche darauf. Sie habe keine Ahnung, was genau passiert sei. Später erzählt sie auf eine Frage des RA Sprafke, dass sie während der Kontrolle im Urlaub gewesen sei.

Thorsten W.s RA Kist fragt nach den von der Zeugin überarbeiteten E-Mails [Sie hatte eine Zeile mit einer Angabe einer verantwortlichen Behörde geschwärzt.]. Die Zeugin gibt an, das sei der einzige Ordner, den sie so durchgegangen sei. Außerdem möchte der RA wissen, ob die Zeugin Paul-Ludwig U. ihre Handynummer gegeben habe. Sie verneint das. Ob U. die Handynummer von Michael K. habe, wisse sie nicht. Der RA hält ihr Michael K.s Aussage vor, dass er U. die Nummer seines Diensthandys gegeben habe.

Wie gut kannte U. die Chance auf Straferlass bei Aussagen gegen Terrorgruppen?

RA Kist erkundigt sich außerdem nach U.s Anruf am Abend des Mindener Treffens mit dem Wortlaut „Bingo, Bingo“. [Offenbar hatte U. mit K. dieses Codewort vereinbart. Der RA deutet den Anruf als Information an K., dass das Treffen so verlief, wie K. es erwartete.] Dazu nennt der RA die Nummer, die U. damals anrief, und möchte wissen, ob das K.s private Handynummer sei. Die Zeugin hat „keine Ahnung“. Der RA sagt daraufhin, in den Akten sei die Nummer nicht zu finden. Er vermutet, dass sie gelöscht wurde, weil sie K.s private Handynummer war. Die Zeugin zieht sich darauf zurück, sie hätten die Anweisung, keine privaten Nummern zu verwenden.

Michael B.s RA Picker möchte wissen, ob U. eine erweiterte Belehrung mit Absatz 7 bekam. [Paragraf 129a StGB regelt in Absatz 7 Strafmilderung oder Straferlass für jemanden, der seine terroristische Vereinigung an die Behörden verrät oder sie bei ihren Taten behindert.] Die Zeugin sagt, sie selbst habe U. dazu – soweit sie sich erinnern könne – nicht belehrt, aber ihr Kollege Michael K. habe das einmal thematisiert. Die letzte Frage des RA zielt auf den Unterschied zwischen Zeugenschutz und zeugenschutzähnlicher Maßnahme. Die Zeugin verweist darauf, dass der Zeugenschutz gesetzlich geregelt sei.

Markus K.s RAin Schwaben fragt Maren S., ob sie die Fotos vom Hummelgautsche-Treffen gesehen habe. Die Zeugin antwortet, sie habe die Fotos vom Observationsbericht gesehen, aber nicht das Video. [Dass es davon ein Video geben soll, wird hier erstmals im Prozess erwähnt.]

„Herr Mandic, hüten Sie Ihre Zunge!“

Michael B.s RA Mandic will die Erinnerungsleistung der Zeugin prüfen und fragt sie: „Wann haben Sie zuletzt mit ihrem Vater gesprochen?“ Der VR lässt die Frage nicht zu, da man die Antwort nicht überprüfen könne. Der RA beantragt einen Senatsbeschluss und argumentiert, die Antwort sei natürlich überprüfbar, da man den Vater befragen könne. Außerdem gebe es viele Aussagen, die man nicht überprüfen könne; es stehe häufig Aussage gegen Aussage. Schnippisch fügt er an, der VR habe das vielleicht wegen seiner Erkrankung vergessen. Der VR mahnt: „Herr Mandic, hüten Sie Ihre Zunge!“ Etwas später wird die Frage des RA vom Senat abgewiesen.

RA Mandic erhält die Möglichkeit zu einer Gegenvorstellung. Er beharrt auf seiner Kritik am VR: Der VR habe seine Frage zurückgewiesen, weil die Antwort nicht überprüfbar sei. Er zitiert aus einer Strafrechts-Kommentierung: „Fragen, die auf die Erinnerungsfähigkeit abzielen, können in der Regel nicht zurückgewiesen werden.“ Am Mittag verkündet der VR, dass der Senat die Gegendarstellung des RA ebenfalls zurückweist.

RA Mandic hat weitere Fragen an die Zeugin. Er möchte wissen, wann sie zuletzt Oberstaatsanwältin Bellay getroffen habe. Als die Zeugin überlegen muss, fragt der RA, warum sie 10 bis 15 Sekunden vor ihrer Antwort nachdenken müsse. Der VR interveniert erneut: „Herr Mandic, Sie beherrschen strafprozessuales Recht nicht.“ Die Zeugin erinnert sich, sie habe Bellay bei der letzten Aussage kurz getroffen und sich mit ihr unterhalten. Der RA fragt, ob sie wisse, was Paul-Ludwig U. hier bereits ausgesagt habe. Die Zeugin verneint das.

Was tat Maren S. während des Treffens an der Hummelgautsche Ende 2019?

Weiter fragt der RA, ob sie mit Michael K. verabredet habe, vor U. zu verheimlichen, dass die Kontrolle am Heidelberger Hauptbahnhof nicht zufällig geschah. Die Zeugin kann sich daran nicht erinnern. Der RA möchte außerdem wissen, ob Michael K. je berichtet habe, dass er U. nach dem Treffen an der Hummelgautsche angerufen habe. Die Zeugin erwidert, ihres Wissens habe er U. nicht angerufen. Sie habe ebenso nicht mitbekommen, dass Michael K. zu Paul-Ludwig U. gesagt habe, wenn er aussteige, dann seien 300 Beamte sauer auf ihn.

Der RA zitiert U.s Aussage, als er vor Gericht erzählte, aus seiner heutigen Sicht seien die Angeklagten keine Terroristen. Er möchte wissen, wie die Zeugin das bewertet. „Das ist seine Meinung, und ich akzeptiere das so“, antwortet Maren S.

Die letzte Frage des RA bezieht sich auf U.s Erzählung, Michael K. habe ihm den Status als Beschuldigter schmackhaft gemacht, indem er ihm gesagt habe, da könne er „lügen, bis sich die Balken biegen“. Die Zeugin bestreitet, dass K. das zu U. gesagt hat.

Michael B.s zweiter RA Berthold fragt nach dem Gutachten eines Polizeipsychologen von Paul-Ludwig U. Die Zeugin sagt, das Gutachten hätten Michael K. und Herr L. organisiert.

Stefan K.s RA Abouzeid fragt, woher Michael K. wusste, dass sie heute geladen ist. Die Zeugin sagt, dass solche Verfügungen immer an dessen Abteilung 610 gingen. Außerdem möchte der RA wissen, ob sie während des Hummelgautsche-Treffens Dienst hatte. Die Zeugin bejaht. Sie sei mit einem Kollegen im Büro gewesen und habe Informationen vom Einsatzleiter des Observationsteams vor Ort bekommen, vor allem über die Teilnehmer und Gruppensymbole. Sie habe Beschreibungen erhalten, um die Personen zu identifizieren.

RA Herzogenrath-Amelung fragt bezüglich der Heidelberger Kontrolle, ob sie wusste, dass U. eine Waffe dabei hatte, und dass es nur eine CO2-Waffe war. Die Zeugin behauptet erneut, sie könne sich nicht mehr daran erinnern, was sie damals wusste.

Der Angeklagte Frank H. behauptet, dass Paul-Ludwig U. am 1. Oktober 2019 erzählt habe, dass Werner S. ihm unter vier Augen erzählt habe, dass Frank H. regelmäßig in die „Tschechei“ zum Waffenkauf fahre. Er möchte wissen, welchen Wert sie als Polizistin so einer Aussage beimesse. Sie antwortet, man müsse dem nachgehen, aber habe U.s Behauptung nicht anhand von Chats belegen können.

Paul-Ludwig U. macht der Zeugin erneut schwere Vorwürfe

Paul-Ludwig U. empört sich über die „weggelächelten Antworten“ von der Zeugin. Der VR fordert U. auf, keine Bewertung vorzunehmen. Daraufhin fragt U. die Zeugin, ob sie sich erinnern könne, dass er, sie und Michael K. gemeinsam mit den beiden Beamten vom Gießener Staatsschutz besprochen hätten, was U. tun sollte, falls jemand ihm eine Waffe geben sollte. Sie habe ihm geraten, durchs Autodach zu schießen. [Gemeint ist offenbar das Szenario, dass U. und die anderen mit Waffen im Auto sitzen und die Situation wegen einer Polizeikontrolle oder einer eskalierenden Waffenübergabe aus dem Ruder läuft.] Die Zeugin beteuert: „Das habe ich bestimmt nicht gesagt.“

U. sagt außerdem, er habe seinen Rucksack [bei Vernehmungen] immer dabeigehabt, weil sein Rauchzeug nicht in seine Jackentasche gepasst habe. Die Zeugin könne gar nicht ausschließen, dass er eine Waffe dabei hatte, da sie ihn nie durchsucht habe.

Dann kommt U. auf die Frage zurück, ob er an der Hummelgautsche ebenfalls eine Waffe dabei hatte. Er fragt die Zeugin, ob sie sich erinnern könne, dass er auf Observationsfotos mit einem Pistolenhalfter zu sehen ist. Die Zeugin behauptet, sie könne sich nicht genau erinnern. Der Angeklagte fragt empört: „Warum haben Sie mich dann nicht unmittelbar nach der Hummelgautsche gestoppt?“ Er verstehe nicht, warum das LKA stattdessen bis zu seiner Fahrt über Heidelberg wartete, um ihn zu entwaffnen. Die Zeugin sagt erneut, sie wisse nicht mehr, was sie damals wusste. Paul-Ludwig U. empört sich weiter: „Na, ich bin Beschuldigter und trage eine Waffe herum.“

RA Ried vermutet eine „partielle Amnesie“ bei Maren S.

Schließlich wird Maren S. entlassen, und die Verfahrensbeteiligten können Erklärungen zu ihrer Aussage abgeben.

RA Herzogenrath-Amelung glaubt der Zeugin, dass sie sich Mühe gibt, sich zu erinnern. Trotzdem seien ihre Erinnerungen nicht klar und präzise.

Marcel W.s RA Miksch sagt, für ihn habe Paul-Ludwig U. die Unwahrheit gesagt. Das führe zur Abwertung seiner Glaubwürdigkeit, auch seiner übrigen Aussagen.

Steffen B.s RA Ried sieht bei der Zeugin eine „partielle Amnesie“. Sie wisse noch, was Thorsten W. am 14. Februar 2020 in einer Pause gesagt haben soll, aber nicht, ob Paul-Ludwig U. eine Waffe beim Hummelgautsche-Treffen dabei hatte.

RA Berthold bezweifelt die Authentizität der Antworten der Zeugin, die zögerlich und überlegt gewesen seien.

prozesstage109

Prozesstag 109: Ein schweigender „Erbe Wodans“ und ein „kaisertreuer“ Tony E.

Am 109. Prozesstag im Verfahren gegen die „Gruppe S“ am 9. Dezember 2022 war zunächst ein Mitglied der „Wodans Erben Germanien“ aus Bayern als Zeuge vorgeladen, verweigerte aber die Aussage. Es folgte die Präsentation mehrerer Sprachnachrichten, die einerseits Einblick in die Organisation des Treffens in Minden gaben, andererseits die Rolle von Tony E. für die Gruppe veranschaulichten. In einer Sprachnachricht erklärte E., er sei nicht nationalsozialistisch, aber „rechtsradikal“ und „kaisertreu“. Von Angehörigen seines „Freikorps“ erwarte er ein unauffälliges Verhalten. Des Weiteren wurden längere Telefonate von Paul-Ludwig U. mit seinen Ansprechpartner*innen im LKA abgespielt, in denen sich U. über das Vorgehen deutscher Sicherheitsbehörden gegen extrem rechte Gruppierungen beklagt und darüber, dass er auch Straftaten begehen müsse, um an die großen Fische ranzukommen. Außerdem drängte er erneut darauf, in den Zeugenschutz zu kommen.

Der Vorsitzende Richter (VR) ruft den Zeugen Andreas „Andi“ W. (41) auf, der im Zusammenhang mit den „Wodans Erben Germanien“ (WEG) in Bayern  aussagen soll. Obwohl der VR darauf hinweist, dass der Zeuge sich durch seine Aussagen wohl kaum selbst belasten könnte, möchte W. nichts sagen. Marcel W.s Rechtsanwalt (RA) Miksch versucht dennoch, dem Zeugen Aussagen zu entlocken und erwähnt, dass W. laut Aktenlage die Leitung der WEG Bayern übernommen habe. Doch bei den Fragen, ob sich Mikschs Mandant W. und dessen Mitangeklagter Frank H. innerhalb der WEG für die Anwendung von Gewalt ausgesprochen haben oder die Gruppe bei Treffen über Waffen sprach, macht der Zeuge von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch und wird entlassen.

Toni E. organisiert, Werner S. muss verschieben

Der VR setzt im Anschluss die Beweiserhebung fort, indem er weitere Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) vor Gericht abspielen lässt. Dabei geht es vor allem um Tonaufnahmen, die über Chat-Programme [wie z.B. Telegram oder WhatsApp] versendet wurden.

In den ersten Aufnahmen ist der Angeklagte Toni E. zu Jahresbeginn 2020 zu hören. Er kommuniziert mit verschiedenen Personen, die zum geplanten Treffen am 18. Januar 2020 nach Minden eingeladen sind. Dabei kommuniziert E. den geplanten Programmablauf, dessen Vorbereitung abgeschlossen sei. Vorgesehen sind ein Mittagessen bei „unserem Kumpel“ im Restaurant und dann die Besprechung beim Angeklagten Thomas N. zuhause. Zu dem Treffen sollen auch „die Hamburger“ und „die Düsseldorfer“ [mutmaßlich „Bruderschaft Deutschland“ um Ralf N.] anreisen. Toni E. schlägt gegenüber Werner S. vor, zusammen im Hotel des Freundes zu übernachten und am nächsten Morgen bei Thomas N. noch einen Kaffee zu trinken. In einer Aufnahme meldet sich Werner S., er habe eine „scheiß Nachricht oder gute“. Das Treffen könne am 18. Januar nicht stattfinden, weil er am Vortag einen Notartermin [vermutlich für ein Haus in Italien] habe.

Toni E. kündigt „brisante Neuigkeiten“ für das Treffen an

In einer Sprachnachricht an Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“ (BSD) wundert sich Toni E., was auf N.s Facebook-Seite los sei. Mit Blick auf Paul-Ludwig U., der wohl wegen der Fahrtkosten für das geplatzte Treffen am 18. Januar einen Ausgleich fordert, erklärt E., dass Werner S. die Kosten übernehme und sich Ralf N. nicht aufregen brauche. Der neue Termin für das Treffen sei nun „definitiv“ der 8. Februar. „Wer kommt, der kommt, wer nicht, der nicht“, so Toni E. Diese Aussage interpretiert Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung so, dass es „ins Belieben gestellt“ gewesen sei, wer zu dem Treffen komme, was nicht typisch für die Gründung einer terroristischen Vereinigung sei. Toni E. kündigt in der Sprachnachricht an Ralf N. außerdem „brisante Neuigkeiten“ sowie das Erscheinen eines Ex-Militärs an. Es sei deshalb gut, wenn ein Vertreter der BSD kommen würde.

In einer Sprachnachricht vom 30. Januar 2020 an Wolfgang W. spricht Werner S. davon, dass er einen „sehr guten Mann“ aus Ludwigshafen am Rhein habe. Man müsse aber nochmal genauer einen Blick auf ihn werfen, sonst könne er nicht am Treffen teilnehmen.

Toni E. und Werner S. wundern sich über den Status von Paul-Ludwig U. in der „Bruderschaft“

Paul-Ludwig U. berichtet gegenüber Werner S. in einer Sprachnachricht, dass er mit Ralf N. von der BSD telefoniert habe und U. nun „offiziell“ als „Sprachrohr“ für die „Bruderschaft“ auftreten werde. Er sei im Großen und Ganzen informiert und stehe weiter mit Ralf N. im Kontakt.

„Nicht mal offizielles oder volles Mitglied, auf Probe und darf dann voll entscheiden?“, wundert sich Toni E. in einer Sprachnachricht gegenüber Werner S. Er sei gespannt, sehe das aber nicht dramatisch, denn „Paul ist pflegeleicht“. Werner S. antwortet, auch er habe sich gewundert. Es könne sein, dass das nicht der exakte Wortlaut gewesen sei. „Der Paul ist der Paul.“ Er betrachtet Paul-Ludwig U. ebenfalls als „pflegeleicht“. U. tue, was man ihm sage.

Steffen B. will Stefan K. zum Treffen mitnehmen

Steffen B. teilt in einer Sprachnachricht Werner S. mit, dass sein ursprünglich vorgesehener Mitfahrer Sven wegen der Erkrankung seines Kindes nicht mitfahren könne. Stattdessen fragt er, ob es ein Problem wäre, Stefan K. zum Treffen nach Minden mitzunehmen. Das würde B. helfen, Fahrtkosten zu sparen. Werner S. antwortet, er habe den anderen Mann [Sven] ohnehin nicht gekannt. Stefan K. sei ihm bekannt. Ihn hätte er auch eingeladen, wenn er von dessen Interesse gewusst hätte. Aber Stefan K. sei nicht allen in der Gruppe bekannt. Er müsse vorher gebreeft werden, denn, so betont Werner S., „die Themen sind brisant“ und „das Material, was verarbeitet werden soll, ist erheblich“. Werner S. überlässt Steffen B. die Entscheidung, ob er K. mitnehmen wolle. Steffen B. meint, Werner S. könne sich vorab mit Toni E. über die Teilnahme von K. beratschlagen. Zudem sei Sven „was alle weiteren Vorbereitungen betrifft […] mit vollem Herzblut dabei“. B. könne nichts Schlechtes über ihn sagen.

In einem Kommentar zu diesen Tonaufnahmen erklärt der Angeklagte Frank H. vor Gericht, dass sich hier Menschen treffen würden, die sich gar nicht kennen würden. Dies sei für ein konspiratives Vorgehen untypisch.

Paul-Ludwig U. sei eine „Ratte“

Am 7. Februar 2020, also einen Tag vor dem Treffen in Minden, teilt Toni E. per Sprachnachricht einigen Teilnehmern den genauen Treffpunkt mit. Danach werden im Gericht Sprachnachrichten abgespielt, die nach dem Treffen in Minden versendet worden sind. Diese sind im Kontext des Verdachts innerhalb der Gruppe zu sehen, dass Paul-Ludwig U. ein Spitzel sein könnte, der zudem bei Thomas N. geklaut haben soll.

In Sprachnachrichten spricht sich Werner S. zum einen dafür aus, dass geplante Folgetreffen am 21. März abzusagen. Paul-Ludwig U. sei aus der internen und externen Kommunikation der Gruppe entfernt worden. Wenn sich das mit dem Diebstahl bewahrheiten würde, sei das eine zu bestrafende Angelegenheit. Man müsse nun vorsichtig vorgehen, „strategisch und taktisch“. S. wolle sich mit Toni E. besprechen, Ralf N. soll informiert werden.

Im Telegramchat „Organisation Sonstige Chatgruppe“ spricht Toni E. mit einem Otto bzw. Wolf. Toni E. erklärt, Paul-Ludwig U. sei ihnen persönlich bekannt und das Problem bei U. liege darin, dass er eine „Ratte“ sei. Dabei sei U. „über sieben Instanzen wärmstens empfohlen“ worden. Man werde in Zukunft darauf achten, dass nur Personen in der Gruppe „Heimat“ Mitglied sein dürften, die E. oder Werner S. persönlich bekannt seien. Da könne sich der Gesprächspartner sicher sein. „Matze“ alias Werner S. wolle sich jedoch erst Mal zurückziehen.

Michael B.s RA Mandic fragt sich nach dieser Sprachnachricht, inwiefern staatliche Stellen bei den Empfehlungen von Paul-Ludwig U. eine Rolle spielten.

Wollte Michael B. eine eigene Gruppe aufbauen?

Aus der Telegram-Auswertung beim Angeklagten Michael B. werden zwei Sprachnachrichten vor Gericht abgespielt. In einer ersten Nachricht geht es darum, dass „er“ [wurde nicht klar benannt, vermutlich Werner S.] nicht raus sei, sich aber zurückhalte. Man solle locker bleiben. Michael B. sagt weiter, es sei nicht schlecht, wenn man selbst Gruppen bilde und dranbleibe.

Während die erste abgespielte Nachricht nebulös klingt, äußert sich B. in der zweiten Nachricht gegenüber einem Jürgen konkreter. B. habe mit einem Marcel telefoniert. Für B. sei nicht ganz klar, wer aus der „Heimat“-Gruppe noch dem Süden zuzuordnen sei. Deshalb wolle er mit Jürgen diejenigen Namen zusammentragen, die dem Süden zuzurechnen seien, etwa durch einen Abgleich mit der Gruppe für Bayern und Baden-Württemberg. Angesichts der „Turbulenzen“, die es nach dem Treffen in Minden in der bundesweiten Gruppe gebe, wolle B. die Personen persönlich anschreiben, die in Frage kämen, solange die Gruppe noch offen ist. „Wäre schade drum“, wenn die Gruppe schließe, bevor er die Leute kontaktieren könne.

Werner S. versucht zu beruhigen

In einer Sprachnachricht aus dem Telegram Chat „Organisation Sonstige Chatgruppen“ mutmaßt Werner S., dass zumindest er schon „Besuch“ [von der Polizei] bekommen hätte, wenn jemand das Gespräch in Minden mitgeschnitten hätte oder unvorsichtig gewesen sei. Die Erfahrung habe er bereits zwei Mal gemacht. Schlimmeres befürchte er nicht, aber man solle dringend aufpassen, dass nichts nach außen getragen werde. Paul-Ludwig U. sei Mitwisser. Er werde aber vermöbelt oder verstoßen, vermutet S. Werner S. ist sich jedoch nicht ganz sicher, ob Paul-Ludwig U. wie alle anderen sein Mobiltelefon beim Treffen in Minden abgegeben habe. S. gibt die Empfehlung aus, mit dem Tagesgeschäft weiterzumachen.

Toni E.: „rechtsradikal“, „Preuße“, „kaisertreu“

Toni E. spricht in einer weiteren Sprachnachricht, die vor Gericht zu hören ist, über das Auftreten eines Angehörigen des „Freikorps Heimatschutz Division 2016 – Das Original“. Dort habe es ein Mitglied namens Tom gegeben, der einerseits zuverlässig und loyal gewesen sei und die ihm gegebenen Aufgaben erledigt habe, andererseits aber seinen eigenen Kopf gehabt habe. Tom habe sein eigenes Ding gedreht. So sei eine Devise des „Freikorps“, nicht in der Öffentlichkeit stehen zu wollen. Es sei „der Sache nicht dienlich, in unseren Farben auf Demos zu gehen“. Tom habe dagegen geschossen, sei auch im Kontakt mit Neonazis, wie zum Beispiel einem „Dicken“, der bei der Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin mit einer grünen Bomberjacke aufgetreten sei. Toni E. erklärt, er distanziere sich von „nationalsozialistischem Dreck“. Er sei „Rechtsradikaler“, „Preuße“ und „kaisertreu“. Toni E. verehre Wehrmachtsoldaten, habe aber „für NS-Scheiß“ nichts übrig.

Toni E. erklärt, man können Leute in der Organisation nicht brauchen, die nicht an Gruppentreffen teilnehmen, querschlagen, durch Geltungsbedürfnis auffallen und sich nicht an Absprachen halten. E. betont, er sei derjenige im „Freikorps“, der für den Kontakt mit anderen Organisationen verantwortlich sei. Tom habe dagegen über einen anderen Weg den Kontakt zu Tommy L. [Anführer] von den „Wodans Erben Germanien“ aufgenommen. Man habe schließlich einen Schlussstrich gezogen, mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Ralf N. habe ihm gegenüber geäußert, dass das wie „Verrat“ sei, wenn einer geht.

Paul-Ludwig U. auf „geheimer Mission“

Nachdem 24 eher kurze Sprachnachrichten für die Beweiserhebung abgespielt wurden, folgen drei etwas längere Nachrichten, die der Angeklagte Paul-Ludwig U. seinen Ansprechpartner*innen im LKA Baden-Württemberg hinterlassen hat. Die Aufnahmen wurden im Herbst 2019 erstellt.

In der ersten Aufnahme berichtet U. von einem Telefonat mit Ralf N. von der BSD. N. habe ihm erzählt, in jedem Bundesland und auch in der Schweiz würden Kleingruppen aufgebaut, die miteinander vernetzt seien. Paul-Ludwig U. soll vor seiner Aufnahme mit einem Peter sprechen, dort aber auf sein Telefonat mit Ralf N. verweisen. Dann würde U.s Aufnahme eher „pro forma“ geprüft und U. könne bald Mitglied der baden-württembergischen Struktur der „Bruderschaft“ sein. Normalerweise ließe Ralf N. die Bewerber durchleuchten, was nach Interpretation von U. darauf schließen lasse, dass N. in die Polizei hinein vernetzt sei.

U. will im Telefonat auch erfahren haben, dass kleinere Aktionen der „Bruderschaft“ nur von N. oder einem anderen der drei Anführer genehmigt werden müssten. Bei „Hardcore-Aktionen“ wären die Sicherheitsvorkehrungen größer. Diese würden unter vier oder acht Augen besprochen, ohne dass technische Geräte verwendet würden.

U. gibt an, es seien für das Frühjahr 2020 große Aktionen geplant. Er trägt seinen Ansprechpartner*innen auf, die Generalbundesanwaltschaft (GBA) um Zeit bis zum Frühjahr zu bitten und bis dahin keine „Schnellschuss-Reaktionen“ zu zeigen, denn die Leute, die bei den Aktionen dabei seien, seien „keine Spaßmacher oder Facebook-Rambos“. U. sagt, er gehe diesen Weg; mit Zeugenschutz, anders gehe es nicht mehr. Er werde das LKA über jeden seiner Schritte informieren. Außerdem erklärt U., dass er als „militärischer Admin“ der Gruppe bestimmte Straftaten begehen müsse, wie etwa das Liken von Bildern mit strafrechtlich relevantem Inhalt oder entsprechende Kommentare abgeben. „Da kann ich nicht einfach lari-fari und ich schmeiße hier mit Wattebäuschen, das muss klar sein“, so U. über sein geplantes Handeln innerhalb der Gruppenkommunikation.

Marcel W.s RA Picker erklärt in seiner Stellungnahme zu dieser Aufnahme, dass spätestens hier den Ermittlungsbehörden klar gewesen sein müsse, dass U. tatprovozierendes Verhalten an den Tag lege. Michael B.s RA Berthold unterstreicht die Aussage seines Kollegen. Es sei klar geworden, dass U. Straftaten begehen werde. Hier hätte es einer eindeutigen Gefährderansprache bedurft.

Werner S.‘ RA Siebers hebt hervor, dass dem LKA nach dieser Aufnahme klar gewesen sein müsse, dass U. die Ansage nicht verstanden habe, dass es für ihn keinen Zeugenschutz geben könne. Dies hätte gegenüber dem GBA kommuniziert werden müssen.

Paul-Ludwig U.s Tirade über die Innenpolitik und Forderung nach Zeugenschutz

In einer Aufnahme vom 19. Oktober 2019, also kurz nach dem Anschlag in Halle, drückt Paul-Ludwig U. gegenüber seiner Ansprechpartnerin im LKA (Maren S.) seinen Unmut über das Vorgehen deutscher Sicherheitsbehörden im Kampf gegen die terroristische Gefahr aus. Wenn der Bundesinnenminister Horst Seehofer im Kampf gegen den Terrorismus eine erhebliche Aufstockung des Personals von Sicherheitsbehörden ankündige, dann würden die Menschen nur nach Strich und Faden verarscht, denn dieses Personal gebe es nach Ansicht von U. nicht. „Stand jetzt ist die Polizei unfähig“, sagt U. und fordert Gesetzesänderungen und mehr Befugnisse für die Ermittlungsbehörden.

Paul-Ludwig U. fühlt sich in seinen Forderungen gegenüber seinem Ansprechpartner beim Gießener Staatsschutz, Herrn W., bestärkt. Dieser habe laut U. gesagt, die Behörden seien am Limit – und ohne U. hätte man keine „Patriotenliste“ und keine „Antifaliste“. „Wenn ich das hier nicht freiwillig machen würde, mein Geld investieren“, wer käme dann an die großen Fische wie Ralf N. ran, fragt U. In einem erregten Tonfall fährt er fort. Er verstoße permanent gegen das Gesetz, werde als Beschuldigter geführt. Er komme an den Kern heran, „gebe euch Informationen als Zeuge“, aber dafür müsse er auch Gesetze übertreten. U. zweifelt, ob man wirklich die Hintermänner, die N.s und „Teutonicos“ fassen wolle oder nur an der Oberfläche kratzen. U. malt ein Szenario an die Wand, bei der 20 bis 30 Leute tot auf der Straße liegen könnten, „kleine Leute, egal, ob Schwarze, Moslems oder Polizisten“.

U. beklagt auch, dass großen Versprechen vom Bundesinnenminister in Form von Personalaufstockung gemacht würden, aber das bestehende Personal bei der Polizei nicht gut behandelt würde. Des Weiteren ärgert sich U. in der Sprachaufnahme darüber, dass man den Ermittlungsstand allzu öffentlich ausbreiten würde, bevor die wichtigen Leute geschnappt seien. Diese seien nun gewarnt. Das sei „Dilettantismus hoch zehn“.

U. beendet das Gespräch mit dem Hinweis darauf, dass es bald ein Treffen mit „Teutonico“ [Werner S.] geben werde. Er hoffe, dass er genug Material zusammen bekomme, um Zeugenschutz erhalten zu können, denn ohne gehe es nicht. Dafür sei er zu öffentlich. Er werde weiter mit seinen 420 Euro [Hartz IV] die Fahrten finanzieren, darüber müssten sich weder das LKA noch der GBA Gedanken machen. Der Verfassungsschutz und die Polizei würden sonst nicht so weit kommen. „Ich ziehe meinen Weg durch, Herr [K.] und Frau [S.]“, kündigt U. an, dann würden „wir“ denen [unklar, wer genau gemeint ist] was hinlegen, dass denen die Ohren schlackern.

RA Picker deutet diese Aufnahme so, dass sich U. als „Einheit mit den Ermittlungsbehörden“ verstehe. Er kritisiert, dass angesichts der Vehemenz von U.s Vortrag die Ermittler*innen nicht konsequenter eingeschritten seien und diesem „Wir“-Verständnis widersprochen hätten. RA Siebers macht in der Aufnahme einen „Größenwahn“ aus, der dazu führe, dass sich U. selbst unter Druck setzt, etwas vorlegen zu können. Er beantragt, die Aufnahme im Beisein des psychologischen Sachverständigen erneut abspielen zu lassen.

Paul-Ludwig U. bittet um Neubewertung seines Status

In einer dritten Aufnahme eines Gesprächs zwischen Paul-Ludwig U. mit dem LKA geht es um die Bewertung seines Status als Beschuldigter. Paul-Ludwig U. moniert, er sei auf dem K 6 in Heilbronn „nicht aufgeklärt“ worden, was seinen Status betrifft. Das wäre aber nötig gewesen, bevor er seine Wege gegangen sei. U. erhofft sich, dass der GBA seinen Status neu bewerte. Immerhin, so U., sei ihm in Würzburg versichert worden, dass er als Zeuge geführt werde. Und plötzlich sei er in den Beschuldigten-Status gerutscht. Seine Ansprechpartner*innen im LKA sollen die Nachricht dem GBA vorspielen.

Markus K.s RAin Schwaben und RA Berthold sehen hier bei der Belehrung von Paul-Ludwig U. ein Versäumnis auf Seiten des LKA, das gegenüber U. nicht klar über den rechtlichen Status aufgeklärt habe.

Es folgen fünf weitere, kurze Sprachnachrichten, die zum Teil unverständlich sind. In der letzten Nachricht bittet Toni E. Werner S. darum, dass er Frank H. daran erinnern möge, neutral zu erscheinen [also nicht in Kutte]. E.s Trauzeuge, der Restaurantbesitzer, denke zwar so wie die Gruppe, aber die Frau sei da anders drauf.

prozesstage108

Prozesstag 108: Werner S. wollte Prepper radikalisieren und rekrutieren

Beim 108. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim am 8. Dezember 2022 sagte am Vormittag erneut Kriminaldirektor Alexander S. aus. Er hatte mit seinem Kollegen den Angeklagten Paul-Ludwig U. am 16. und 17. April 2020 vernommen. Alexander S. war bereits am 29. September 2022 im OLG-Prozess befragt worden. Allerdings hatte Paul-Ludwig U. danach behauptet, dass die beiden Verhörbeamten vor Vernehmungsbeginn versucht hätten, ihn zu beeinflussen. Sie hätten ihn aufgefordert, wider besseren Wissens auszusagen, dass Michael B. eine Waffe zu einem Treffen mitgebracht habe. Der Zeuge stritt das ab. Er hätte auch gar kein Interesse daran gehabt, U. zu so etwas zu drängen, und habe nicht in der ermittelnden Soko gearbeitet. Später an diesem Prozesstag erschien der Zeuge Wolf E., ein Mitglied der Chatgruppe „Heimat“, und verweigerte die Aussage. Anschließend wurden Sprachnachrichten abgespielt, in denen Werner S. über seine Versuche erzählte, in Onlinegruppen geeignete Personen zu finden. Der Plan war offenbar, sich zunehmend als radikal zu offenbaren und zu beobachten, wer Interesse zeigt.

Der Zeuge Alexander S. (52) betritt den Raum. Der Vorsitzende Richter (VR) erklärt, man habe ihn wegen neuer Aussagen von Paul-Ludwig U. geladen, in denen U. über eine Vernehmung durch den Zeugen und seinen Kollegen vom 16. Und 17. April 2020 sprach. Der VR fragt, ob es vor Beginn der Aufzeichnung [des Verhörs] ein Gespräch gegeben habe, „egal, wie nebensächlich“. Der Zeuge kann sich nicht daran erinnern. Der VR fragt weiter, ob Paul-Ludwig U. vor Beginn der Aufzeichnung ein oder mehrere Fotos von Michael B. gezeigt wurden. Der Zeuge kann sich nicht daran erinnern und würde es sogar ausschließen. Daraufhin hält ihm der VR vor, was Paul-Ludwig U. im Prozess behauptete: dass ihm vor der Vernehmung ein Foto von B. gezeigt worden sei und man ihn zu der Aussage aufgefordert habe, B. habe an der Hummelgautsche eine Waffe dabeigehabt. U. habe das abgelehnt, da er bei B. keine Waffe gesehen habe. Der Zeuge schließt das völlig aus. Er sei nicht Mitglied der Soko Valenz gewesen und habe die Person nicht einmal gekannt.

Anschließend stellen die Rechtsanwält*innen (RA*innen) ihre Fragen. Thomas N.s RA Sprafke möchte vom Zeugen wissen, wie er sich auf die heutige Befragung vorbereitet habe. Alexander S. antwortet, er habe mit dem VR telefoniert, auch wegen des Vorwurfs von U. Ansonsten habe er das Vernehmungsprotokoll gelesen, da dort auch stehe, was in den Pausen geschah: Sein Kollege T. habe U. unmittelbar nach den Pausen aufgefordert zu schildern, was passiert sei.

Frank H.s RA Herzogenrath-Amelung stellt sich laut die Frage, wer lügt: der Zeuge oder Paul-Ludwig U.? Er möchte vom Zeugen wissen, was U. veranlasst haben könnte, die Aussage zu machen. Der Zeuge hat keine Ahnung und zeigt sich verwundert. Die damalige Vernehmung sei von Wertschätzung geprägt gewesen. Zur Glaubwürdigkeit von Paul-Ludwig U. gefragt, erklärt der Zeuge, er habe „sehr stringente Angaben gemacht“, ohne offensichtliche Widersprüche.

Marcel W.s RA Picker fragt nach Erkenntnissen bezüglich der Zeugenschutzmaßnahmen für Paul-Ludwig U. Der Zeuge sagt, er habe gewusst, dass U. in einer zeugenschutzähnlichen Maßnahme war, aber nichts Genaueres. Als sonst niemand mehr Fragen an den Zeugen hat, wird er entlassen. Einige RAs geben nun Statements zu seiner Aussage ab.

RA Herzogenrath-Amelung wiederholt, dass entweder der Zeuge oder U. lügen müsse – er gehe von Letzterem aus.

RA Picker findet interessant, dass der Zeuge sich über U.s Anschuldigung wunderte. Man dürfe Paul-Ludwig U. nichts glauben.

Werner S.‘ RA Siebers bezeichnet es als fatal, dass die Fotos von der Hummelgautsche zurückgehalten werden. [Ein Observationsteam machte dort Fotos, doch sie sind nicht in den Akten.] Das sei eine Vereitelung von Verteidiger-Privilegien. Der VR betont, dass der Senat mit dem Innenministerium in dieser Sache in Kontakt stehe. Auch der Angeklagte Frank H. moniert, dass das Innenministerium die Bilder zurückhält.

RA Herzogenrath-Amelung verkündet, dass die Angeklagten Frank H. und Marcel W. vor dem Verwaltungsgerichtshof eine Klage gegen die Sperrerklärung eingereicht hätten. Frist der Bearbeitung sei am 23. Januar 2023.

Frank H.s Haftprüfung vom 14. Februar 2020

Anschließend wird das Protokoll von Frank H.s Haftprüfung am 14. Februar 2020 verlesen. Er erschien mit seinem RA Linke und machte keine Angaben zur Sache, sondern nur zu seiner Person. Er erzählte, er sei seit 19 Jahren verheiratet und arbeite seit 17 Jahren beim selben Arbeitgeber. Ein Teil des bei ihm gefundenen Geldes gehöre dem Sohn seiner Frau, der für seinen Führerschein spare. 1.500 Euro gehörten seiner Frau und ihm und seien Ersparnisse für einen Urlaub. Die 700 Euro in der Geldbörse seien von ihm. Der RA erklärte, es bestehe keine Fluchtgefahr.

Sprachnachrichten der Angeklagten

Der VR verfügt die Einführung von 62 Sprachnachrichten, die auf Datenträgern bei Michael B., Steffen B., Tony E., Thomas N., Werner S. und Paul-Ludwig U. gefunden wurden. Im Folgenden ein Kurzprotokoll zu sieben Audios, die an diesem Prozesstag abgespielt wurden:

  1. Tony E. spricht. „Grüß Dich. Tony hier. Ich würde Dich und Ulf [vermutlich Ulf R., ebenfalls „Gruppe S“-Beschuldigter, der sich in der Untersuchungshaft das Leben nahm] gerne im ‚Freikorps Heimatschutz‘ aufnehmen.“
  2. Tony E. telefoniert mit Thomas N.: Er sei einer von vier Bundesführern. „Die meisten sind Wotanisten, so, wie Du und ich. Die den wahren Glauben haben.“ Er solle sich den anderen mal vorstellen. Es sei 10 nach 12. Man solle sich mal persönlich treffen.
  3. Tony E. stellt sich Thomas N. erneut als „einer von vier Bundesführern“ vor. Man bereite sich auf „Tag X“ vor. Man gehöre zu den so genannten Preppern. Die anderen wollten sich entnazifizieren lassen. [Thomas N. vertritt eine Reichsbürger-Ideologie, in der es um eine „Entnazifizierung“ geht.] Man plane eine Flyer-Aktion. Es müsse etwas passieren.

Zu dieser Aufnahme verweist RA Herzogenrath-Amelung darauf, dass Preppen auch von staatlichen Stellen empfohlen werde.

  • Vermutlich ist wieder Tony E. zu hören. Er sagt, „Matze“ [Werner S.] und er würden einander von den „Soldiers of Odin“ kennen. Er sei dort auch Mitglied gewesen, allerdings nur kurz; von Oktober vorletztes Jahr bis Januar letztes Jahr. „Matze“ wisse, was er wolle. Er tue sich im Moment mit den „Wotans“ [vermutlich „Wodans Erben Germanien“] schwer. Diese stellten sich gerne in der Öffentlichkeit dar. Er handle lieber im Verborgenen.
  • Werner S. spricht über jemanden, der zu aktiv nach außen sei. Für Demonstrationen sei es zu spät. Im Frühjahr 2020 solle es mit den Aufständen losgehen. Dann sei dieses Grüppchen schnell aufgerieben. Er sei da Ruckzuck raus, wenn das nicht aufhöre. Wer zu offen auftrete, werde „uns früher oder später gefährden“. „Weiß nicht, ob Du schon mal eine HD [Hausdurchsuchung] gehabt hast.“ Das sei nicht sehr schön.
  • Werner S. schimpft: „Ich bin durch. Ich bin fertig. Das ‚Korps‘ [„Freikorps Heimatschutz“] geht mir am Arsch vorbei.“ Er habe sich überreden lassen und sei da eingetreten. „Die neuen Leute kommen alle von mir.“ Die Gruppe konzentriere sich nicht auf das Wesentliche. Er konzentriere sich auf den Süden.
  • Werner S. erklärt, er habe schon immer Revolution betrieben. „In Italien machen wir das so, dass wir zu bestimmten Tagen eine Aktion starten.“ An dem Tag trage man ein Flor als Erkennungszeichen am Arm. „Alles, was du auf Brust oder Kutte trägst, trägst Du nach außen.“ [Offenbar eine Kritik an Gruppen, z.B. „Bruderschaften“, die ihr Gruppenlogo offen erkennbar tragen.] Das sei nicht sein Stil. T-Shirts zu bedrucken sei Geldverschwendung.

RA Herzogenrath-Amelung bezieht sich auf diese letzte Sprachnachricht und bezeichnet die Behauptung, man habe seit 2014 in Italien Aktionen mit 20 bis 30 Personen durchgeführt, als Aufschneiderei.

Michael B.s RA Berthold sieht in den gehörten Sprachnachrichten den Versuch, die Leute anzufüttern. Aber man sei immer von einem Angriff von außen ausgegangen.

Komplizierte Terminsuche: Wann und wo trifft sich wer?

  • Werner S. erwähnt eine neue Gruppe namens „Heimat“.
  • Tony E. kündigt an, er komme „demnächst mal in Deine Richtung“. Oder man könne sich in der Braunschweiger Ecke treffen. Er wolle sich am 28. Oder 29. September [2019] bei Schwäbisch Gmünd mit „Giovanni“ [Werner S.] treffen. Es gehe um körperliche Ertüchtigung. Der Angerufene könne auch kommen.
  • Vermutlich richtet sich hier Tony E. an Thomas N. Er begrüßt ihn mit „Moin Thomas, mein Kamerad und Bruder“ und fragt, ob dieser am 27. September 2019 mit nach Baden-Württemberg komme.
  • Werner S. kündigt Tony E. an, „Wolf“ komme zu zweit. Wichtig sei, „dass unsere Bayern kommen“. Frank H. habe ursprünglich geplant, die ganze „Kameradschaft“ von zehn, elf Mann mitzubringen. Die könnten aber nicht. Die anderen zehn Teilnehmer seien aus dem Osten, da seien Steffen und Susanne. Es käme auch Felix mit neun Kameraden. Die ständen für das, „was wir gesagt haben“. Man wolle einen Plan ausarbeiten. S. bietet Tony E. an, in seinem Auto zu schlafen.
  • Michael B. lobt Wolfgang W.: „Respekt für die 800 Kilometer, die Du gefahren bist.“ [Offenbar geht es um das Treffen an der Hummelgautsche.] Es sei schön, dass man sich kennengelernt hätten. Er versuche, eine Plattform zu schaffen. Das Treffen sei kein kompletter Reinfall gewesen. „Bevor wir durch den Wald rennen und Rücksäcke tauschen, ist es wichtig, dass die inneren Werte stimmen.“

RA Berthold betont erneut, dass sich hier die Prepper-Szene getroffen habe. Geheime Notfalllager für einen „Tag X“ benötigten Vertrauen.

Werner S.‘ Rekrutierungsplan: Erst als Prepper ausgeben, dann radikalisieren

  1. Werner S. teilt mit, er habe eine neue Gruppe auf Telegram gegründet. Es gebe einen sogenannten Stützpunkt und mehrere Untergruppen, „die ich führe und die Marion“. In den Gruppen könnten interessante Männer einlaufen. Er habe sich mit Tony E. und Sören B. unterhalten, um das „Freikorps“ aufzustocken. Man sollte nicht zu militant auftreten, sondern lieber als Prepper. Nach einigen Tagen oder Wochen würden die Leute dann weiterrücken. Man könne sie beobachten und rausfiltern. Man kriege raus, „ob es sich mit unseren Interessen überschneidet“.

Markus K.s RAin Schwaben betont ironisch, wie wunderbar diese Selektion funktioniert habe. Bei dem Treffen in Minden seien Leute aufgeschlagen, die einander nicht gekannt hätten.

  1. Werner S. sagt, dass Tony E. ja im Norden ansässig sei. Er solle ihn einschleusen [vermutlich in eine Chat-Gruppe], und „wir schauen uns die Kerlens an“. Es gebe eine schlagkräftige Gruppe, wie die „Bruderschaft“. Dann gebe es die „Wodans“, außerdem das „Korps“ „für Typen wie Du und ich“. Da habe man auch „Hardcore-Leute“. Er solle ihn in eine weitere Gruppe hinzufügen. Sie würden sich dann in Berlin sehen und dort ein paar Leute ansprechen.

RA Herzogenrath-Amelung merkt dazu an, dass Werner S. keine hohe Meinung von der Gruppe „Wodans Erben“ gehabt habe.

RAin Schwaben sagt, Werner S. habe zuerst die „Bruderschaft“ genannt. Sie erinnert daran, dass sich deren Anführer Ralf N. bei der Frage nach Kontakten zur Polizei auf Paragraf 55 bezogen habe. [Paragraf 55 der Strafprozessordnung erlaubt Zeug*innen, die Aussage zu verweigern, wenn sie sonst Straftaten zugeben müssten.]

  1. Werner S. verkündet, Heiko habe ihn eingeladen und sei „eingerückt“ in Marions Gruppe. Er sei im „harten Kern“ und in einer Selektiergruppe von Marion.

Der Antisemitismus des Werner S.: Der Jude, die Wurzel allen Übels

  1. Werner S. lobt eine Gruppierung. Es seien gute Männer, aber sie hätten Stadtverbot. Sie seien sehr aktiv auf Facebook. Man wolle ihn reinnehmen. Er sei ein Mittelsmann für das „Korps“. Es gebe auch Anhänger vom „III. Weg“ [Neonazi-Kleinstpartei] etc., aber er wolle etwas anderes. Die Vernetzung stehe für ihn im Mittelpunkt.
  2. Werner S. sagt, er denke nicht „wie die Odinisten“ [vermutlich „Soldiers of Odin“]: „Aber dass der Jude das Gift ist und die Wurzel allen Übels, sollte sicher sein.“
  3. [nicht protokolliert]
  4. Werner S. spricht die sogenannte „Antifa-Liste“ an [vermutlich geleakte Kundendaten eines Punk-Mailorders]. „Die Liste kenne ich.“ Sie sei Monate alt und gehe in „patriotischen“ Gruppen herum. Genau dort müsse man mit den Einzelaktionen anfangen. „Kann ich jetzt so schlecht besprechen.“
  5. Tony E. entschuldigt sich. Sein Privattelefon sei abgeschmiert. Er wolle in der Chatgruppe „Heimat“ Frank H. fragen. In diesem Chat sei auch Ralf N. Er sei gerade auf den Weg nach Minden und treffe morgen Thorsten [vermutlich Thorsten W. aus Hamm].
  6. Werner S. mahnt, man solle in den Gruppen nichts schreiben, „was uns alle in Misskredit bringt“. Der „Sammelstellenkäse“ interessiere niemand mehr.
  7. [nicht protokolliert]

Das geplatzte Treffen im Dezember 2019

  • Tony E. spricht offenbar über das Treffen, das ursprünglich am 14. Dezember 2019 in Norddeutschland stattfinden sollte und später abgesagt wurde. E. sagt, wegen des 14. sage ihm Thorsten K. Bescheid, ob sie den Raum Hamburg nutzen könnten. E. verspricht, sonst bei sich eine Ausweichmöglichkeit zu organisieren.
  • Tony E. verkündet, das Treffen am 14. müsse umverlegt werden. Der ursprüngliche Raum sei wegen Weihnachtsfeierlichkeiten belegt.
  • Tony E. möchte das Treffen auf den frühen Nachmittag legen und zwischen 13 und 15 Uhr beginnen lassen. Es solle im Raum Lüneburg, Uelzen und Münster stattfinden.
  • Werner S. beklagt sich über ein Verkehrschaos. Er werde umdrehen und habe mit Tony E. gesprochen. Man verschiebe das Treffen auf das neue Jahr.
  • Tony E. gibt die Information weiter, dass S. wegen des Verkehrs nicht kommen könne. Das Treffen werde stattdessen Mitte Januar stattfinden. Vielleicht könne dann auch Ralf N. teilnehmen.
  • Auch hier gibt Tony E. die Absage von Werner S. und die Verlegung des Treffens bekannt. Man habe das Wochenende um den 18. Januar 2020 anvisiert. „Gib mal bitte ne Bestätigung.“
  • Tony E. klagt [offenbar am 15. Dezember 2019], das gestern sei viel Arbeit gewesen. Das sei schade, aber „wenn Matze [Werner S.] fehlt, fehlt der wichtigste Mann“. Der 18. Januar 2020 passe für die anderen.
  • Tony E. verkündet auch hier, dass das Treffen am 18. Januar 2020 in Minden stattfinden werde. Man müsste Thorsten K. und „Bruderschafts“-Vertretern aus Düsseldorf Spritgeld geben.

RA Herzogenrath-Amelung bezieht sich auf die Umsturzpläne aus der Anklageschrift. Dazu brauche man Grips und Geld. Beides sei nicht vorhanden gewesen.

Ein Zeuge aus der Chatgruppe „Heimat“ verweigert die Aussage

Für diesen Prozesstag war auch der Zeuge Wolf E. aus Neuss geladen. Er gehörte zur Chatgruppe „Heimat“. E. verweigert die Aussage und wird schnell wieder entlassen.

prozesstage107

Prozesstag 107: Das sagte Teilnehmer Fred P. über das Treffen an der Hummelgautsche

Am 6. Dezember 2022 fand der 107. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ in Stuttgart-Stammheim statt. Als Zeuge wurde der LKA-Beamte Maximilian D. befragt. Dieser hatte am 11. Mai 2020 Fred P. vernommen, der Mitglied im „Freikorps Heimatschutz“ und der Chatgruppe „Heimat“ sowie Teilnehmer des Treffens der meisten Angeklagten und weiterer Personen am Grillplatz Hummelgautsche war. P. hatte auch von einem Treffen in Thüringen 2017 erzählt, an dem er, Tony E. und Werner S. teilnahmen. Insgesamt wusste der Zeuge nichts Neues zu berichten. Nach der Mittagspause wurden Protokolle von Haftprüfungsterminen der Angeklagten Marcel W. und Steffen B. verlesen. Marcel W. gab laut dem Protokoll des Haftprüfungstermin an, dass er sich gegen Anschläge ausgesprochen und kein Geld zur Waffenbeschaffung zugesagt habe.

Der Zeuge Maximilian D. (35) gibt an, seit 2010 bei der Polizei zu sein. Er sei bei der Einsatzhundertschaft Stuttgart gewesen und seit 2020 beim LKA. Bis 2018 habe er in Villingen-Schwenningen studiert. Ab August 2020 habe er bei der Inspektion 640 [vermutlich Staatsschutz] gearbeitet, die jetzt aber anders heiße. Er sei bereits am 1. April 2020 beim LKA gewesen und von April bis Juli 2020 in die Inspektion 610 [ebenfalls Staatschutz] abgeordnet gewesen. Hier sei er als Mitglied der Taskforce zur „Gruppe S“ Spuren nachgegangen. So habe er u.a. Handydaten von beschlagnahmten Handys und Chat-Verläufen ausgewertet und polizeiliche Auskunftssysteme abgefragt.

Am 11. Mai 2020 sei er der führende vernehmende Beamte von Fred P. gewesen. Außer ihm seien sein Kollege A. und die Schreibkraft E. von der Polizeiinspektion Lüneburg anwesend gewesen. Der Kollege A. habe als zweiter Sachbearbeiter die Protokollierung überwacht. Für die Vernehmung habe er einen Fragenkatalog erarbeitet. Dieser sei für ihn wie ein „Denkzettel“ gewesen. Andere Kollegen hätten Impulse dazu geliefert.

Die Vernehmung habe von 8.35 bis 12.05 Uhr gedauert. Am Ende hätten sie das Protokoll ausgedruckt und Fred P. vorgelegt. Dieser habe es eine dreiviertel Stunde gelesen und jede Seite einzeln unterschrieben. Eingangs habe er, so der Zeuge, Fred P. über sein Auskunftsverweigerungsrecht belehrt.

Fred P.s Aussage bei der Polizei

Anschließend berichtet der Beamte darüber, was Fred P. aussagte. Er und Tony E. hätten sich demnach 2017 über Facebook kennengelernt und seien beste Freunde gewesen. Über Tony E. habe P. auch Werner S. kennengelernt und ihn zweimal gesehen: einmal bei einem Treffen in Thüringen 2017, zum anderen 2019 an der Hummelgautsche bei Alfdorf. Das habe P. allerdings in seiner Aussage teils verwechselt mit einem anderen Treffen. Tony E. habe ihn 2017 gefragt, ob er mitkommen wolle. An die Hummelgautsche sei er von Tony E. eingeladen worden, den wiederum Werner S. eingeladen habe. Am Treffen in Thüringen hätten laut Aussage von Fred P. auch Rocker teilgenommen, außerdem Tony E., Werner S. und Paul-Ludwig U. [Das kann so nicht stimmen. Es gab aber im Sommer 2019 ein Freikorps-Treffen in Thüringen, an dem u.a. P., Werner S. und Tony E. teilnahmen, nicht aber Paul-Ludwig U.]

Thema des Treffens in Thüringen 2017 sei der Kauf eines Grundstücks gewesen. Dieses Waldgrundstück sollte für den Fall eines Umsturzes als Rückzugsort dienen. Thomas N. habe 2.000 Euro für ein Grundstück dazugeben wollen, Fred P. laut eigener Aussage 500 Euro; er sei aber wieder abgesprungen. Thomas N. habe „Sachen von Revolution und Aufstand“ erzählt, deswegen habe ihn laut P. für einen Spinner gehalten. P. habe auch erzählt, dass er „Marcel Tyson“ [Marcel L.] in Aalen in Baden-Württemberg besucht habe.

Auch Fred P. sah Werner S. als Wortführer

Außerdem habe Fred P. von einem Treffen bei Sören B. zu dessen Geburtstag im Dezember 2019 berichtet. Dieser war Bundesführer des „Freikorps Heimatschutz“. Tony E. sei später anstelle von Sören B. Bundesführer geworden. Fred P. habe gesagt, er sei Mitglied des „Freikorps Heimatschutz“ und sei Landesführer von Niedersachsen gewesen. Freikorps-Landessektionen habe es laut Fred P. in Thüringen, Niedersachsen und Baden-Württemberg gegeben, zeitweise auch in Bayern und Schleswig-Holstein. Nach Alfdorf sei er mit Tony E. gefahren. Fred P. habe gesagt, die Teilnehmer hätten als Waffen nur Messer dabeigehabt; Schussgeräusche habe er keine gehört. Werner S. sei Wortführer gewesen. Sie hätten Feuermachen geübt und auch Selbstverteidigung und Messerkampf üben wollen, aber niemand habe Lust darauf gehabt. Paul-Ludwig U. habe sich laut Fred P. mit jemandem zurückgezogen und habe einen schwarzen Gegenstand gezeigt, P. habe aber nicht sagen können, ob das eine Schusswaffe gewesen sei. [Tatsächlich hatte Paul-Ludwig U. eine CO2-Schusswaffe dabei.]

Fragen der anderen Verfahrensbeteiligten

Oberstaatsanwältin (OStAin) Bellay zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll, dass Fred P. am 1. Oktober 2019 in die Chatgruppe „Heimat“ aufgenommen worden sei. Laut Protokoll habe Fred P. gesagt, er wolle mit Spinnern nichts zu tun haben. „Das sind Leute, die unzufrieden mit dem System sind.“ Der Zeuge habe P. ein Zitat aus der Gruppe „Wir in Norddeutschland“ vorgelesen: „Wir schlagen bald los und dann fließt Blut, sehr viel Blut.“ Fred P. erklärte daraufhin im Verhör, es werde einen Umsturz durch einen bewaffneten Aufstand geben, er wisse aber nicht von wem genau.

Auch Tony E.s Rechtsanwalt (RA) Becker zitiert das Vernehmungsprotokoll. Der Zeuge habe Fred P. damals vorgeworfen, er habe gestockt und gewirkt, als könne er mehr sagen. Der RA möchte wissen, woran der Zeuge das festgemacht habe. Dieser erwidert, das habe er aus dem Stocken geschlossen.

Marcel W.s RA Picker geht darauf ein, dass der Zeuge laut Protokoll nach dem „Tag X“ fragte. Der RA zitiert Fred P.s Antwort: „Das heißt, das System wird zusammenbrechen. […] Darauf bereite ich mich vor.“ Danach gefragt, wer den „Tag X“ einleiten würde, antwortete Fred P.: entweder ein Umsturz oder eine Naturkatastrophe. Der Zeuge kommentiert, Fred P. habe er als einen Prepper kennengelernt, der sich auf einen „Tag X“ vorbereite.

Werner S.‘ RA Siebers fragt den Zeugen, ob er je hinterfragt habe, ob beim geplanten Grundstückskauf überhaupt jemand Geld einzahlte, oder ob alles nur heiße Luft war. Der Zeuge sagt, er wisse von keiner Person, die gezahlt habe.

Statements der Verteidigung

Anschließend wird der Zeuge entlassen, und die Verfahrensbeteiligten geben ihre Statements ab. RA Picker verweist darauf, dass die Anklageschrift auf den „Tag X“ abhebe. Laut der Anklageschrift solle dieser von rechten Gruppen ausgelöst werden. Das sei aber nicht der Fall. Der „Tag X“ sei ein Prepper-Begriff.

RA Siebers lobt den Zeugen: Er sei der erste Polizist, der hier ohne jedes Ziel aussagte. Bei der Frage nach der Finanzierung eines Grundstücks habe ein „Haufen großmäuliger Dummköpfe“ zusammengesessen.

Marcel W.s RA Miksch zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll von Fred P.: „Jeder Einzelne hat einen Fluchtpunkt, zu dem er sich mit seiner Familie zurückzieht.“ Das klinge nicht nach Umsturz.

Der Angeklagte Michael B. nimmt Bezug auf eine Chatnachricht von Werner S., der ankündigte, beim Treffen in Minden werde man „bei Brot und Spielen über Krieg sprechen“. B. kommentiert, das heiße noch nicht, dass man den Krieg selbst einleiten wollte.

Tony E.s RA Becker verkündet, er wolle ein Schreiben des Vorsitzenden Richters (VR) an das LKA vom 22. November 2022 einsehen.

Die Schusswaffen des Marcel W.

Nach einer Mittagspause verliest der VR das Protokoll des Haftprüfungstermins von Marcel W., der sich damals zu Teilen der Anklage äußerte. Er habe gesagt, er habe eine K38 als schussunfähige Deko-Waffe geerbt, aber keinen Zugriff mehr darauf, da sie bei einem Waffen-Händler sei. Die in seiner Wohnung aufgefundenen Faustfeuerwaffen seien Schreckschusswaffen. Die kleinere gehöre seiner Frau, die größere ihm. Bezüglich des Treffens an der Hummelgautsche sagte Marcel W., es sei ausschließlich um Prepper-Themen gegangen.

Zu seinen persönlichen Verhältnissen gab Marcel W. an, er sei seit 20 Jahren mit seiner Frau zusammen. Er komme aus dem Osten und habe gesehen, wie es friedlich gehe. [Vermutlich spielte er auf die Montagsdemos in der DDR an.] Er sei in etwas hineingerutscht, in das er nicht wollte. Das Protokoll endet mit dem Beschluss des Ermittlungsrichters nach einem entsprechenden Antrag des Generalbundesanwalts, den Haftbefehl gegen Marcel W. vom 15. Februar 2020 aufrecht zu erhalten.

Die mündliche Haftprüfung von Marcel W. am 27. März 2020

Anschließend wird das Protokoll von Marcel W.s mündlicher Haftprüfung vom 27. März 2020 verlesen. Anwesend waren der Ermittlungsrichter Sturm und OStAin Bellay für die Bundesanwaltschaft sowie Marcel W. mit seinem RA Picker.

Marcel W. erzählte bei diesem Termin, er habe seine Aussage bei der Polizei durch eine Verwechslung vermurkst und wolle sie nun berichtigen. Anders als zuerst ausgesagt sei es beim Treffen in Minden nicht um eine Vereinsgründung gegangen. Das sei Thema eines Treffens der „Wodans Erben“ gewesen, bei dem man geplant habe, Kindern aus armen Familien einen Zelturlaub zu ermöglichen. Außerdem sagte Marcel W., im Verhör habe er immer von „Matze“ gesprochen und wisse jetzt, dass das Werner S. sei. Am 8. Februar 2020 sei er mit Frank H. nach Minden gefahren. Dort seien auch fünf ihm unbekannte Leute gewesen. Irgendwann sei die Stimmung von unbeschwerten Gesprächen ins Bedenkliche gekippt. Man habe die Handys weggelegt. Matze habe Ideen vorgestellt, die eher Fantasien als Pläne gewesen seien. Es sei um Angriffe auf Moscheen gegangen. Marcel W. sagte, er habe sich dagegen ausgesprochen. Tony E. und Frank H. hätten ihm u.a. durch Nicken zugestimmt.

Nach Minden mit der „Gruppe S“ gebrochen

Nächstes Thema sei die Waffenbeschaffung gewesen. Es sei die Summe von 50.000 Euro angesprochen worden. Werner S. habe rumgefragt. Nur zwei Teilnehmer hätten kein Geld zugesagt: Paul-Ludwig U. habe gewollt, aber nicht gekonnt. Und er selbst habe nichts zugesagt, da er arbeitslos war und gegen die Sache gewesen sei. Trotzdem habe Werner S. gefragt, „ob ich auch eine Waffe will“. Er habe Nein gesagt und auf seine K38 verwiesen. Nach dem Treffen seien sie in ein Lokal gegangen, wo Tony E. und Werner S. übernachtet hätten.

Marcel W. sagte aus, am Tag des Treffens habe er mit der Gruppe gebrochen. Auf der Rückfahrt habe auch Frank H. gesagt, dass er bei so etwas nicht mitmache. Dann sei der Anruf von Paul-Ludwig U. gekommen, der von dem Verfolgungsauto erzählte. Marcel W. beteuerte auch, er habe vorgehabt, die Pläne öffentlich zu machen, doch dann seien ihm die Hausdurchsuchungen und die Verhaftung zuvorgekommen.

W.s RA Picker machte auf ein Gespräch zwischen Tony E. und Werner S. aufmerksam. Werner S. habe sich beschwert, dass sie nicht zusammenzukriegen seien. [In abgehörten Telefonaten mit Tony E. regte sich Werner S. wiederholt darüber auf, dass niemand seiner Leute zuverlässig sei.] Der RA wertet das als Hinweis darauf, dass Marcel W. nur etwas im Internet mache. Diese Angaben würden auch von Frank H. gestützt. Außerdem betonte RA Picker, dass sein Mandant keinen Zugriff auf Waffen gehabt habe. Danach erzählte Marcel W., er habe überlegt, nach Norwegen auszuwandern.

Rassistische Aussagen und Rechtfertigungen

Bei diesem Termin wiederholte Marcel W. auch seine Aussage, dass es an der Hummelgautsche ums Preppen, genauer gesagt Fluchtrucksäcke gegangen sei. Als ihn die OStAin damit konfrontierte, dass er in einem abgehörten Telefonat Ausländer als „Viecher“ bezeichnet hatte, entgegnete W., er habe ausdrücklich „kriminelle Ausländer“ gesagt. Die OStAin hält ihm auch eine Passage aus einem abgehörten Telefonat mit Werner S. vor, in dem Marcel W. sagte, er würde für S. als Reichskanzler in den Krieg ziehen. Marcel W. verteidigte das damit, dass er damals in einer emotional sehr schwierigen Lage gewesen sei. Werner S. habe ihm bei einer Spendenaktion für einen Freund geholfen.

Bezüglich W.s Behauptung, bei der Geldfrage zur Waffenbeschaffung hätte er abgelehnt, hält ihm die OStAin einen Widerspruch vor: U. habe behauptet, W. habe gesagt, er sei dabei. Marcel W. beharrt darauf, er habe sich nur für Verteidigung ausgesprochen.

Gegen Ende des Haftprüfungstermins hielt die OStAin Marcel W. 14 begangene Straftaten aus dem Bundeszentralregister vor, darunter mehrere Körperverletzungen. Sie beantragte, den Haftbefehl fortzusetzen, und argumentierte, W, habe seine Angaben nur an das jeweilige Ermittlungsergebnis angepasst. Es bestehe weiterhin Fluchtgefahr. Damit endet das Protokoll dieses Haftprüfungstermins.

Die mündliche Haftprüfung von Steffen B. am 25. Juni 2020

Nach diesem Protokoll wird auch die Mitschrift der mündlichen Haftprüfung des Angeklagten Steffen B. vom 25. Juni 2020 verlesen. Anwesend waren der Ermittlungsrichter Sturm und Oberstaatsanwältin Bellay. Steffen B. erschien mit seinen RA Ried und Flintrop und sagte zu seinen privaten Verhältnissen, nicht aber zur Sache aus. Er betonte, in den bisher vier Monaten Untersuchungshaft seinen dreijährigen Sohn und seine Ziehtochter nicht gesehen zu haben. Durch die Haft sei die finanzielle Unterstützung für seine Familie weggebrochen. Er habe 1.500 bis 2.000 Euro netto verdient. Allerdings habe er noch 60.000 Euro Schulden und eine Privatinsolvenz geerbt. Er habe einen engen Kontakt zu seinem Bruder, der 40 Kilometer entfernt wohne, weil er bei dessen Hausausbau helfe. Mit seinem Onkel habe er auf einer Baustelle gearbeitet. Seine Eltern würden 30km entfernt wohnen; er besuche sie oft. Er habe in Schönebeck gearbeitet und sei nach der Arbeit immer im Fitnessstudio gegangen. Für den Rest des Jahres habe er Aufträge gehabt.

Steffen B. habe auch von Angst um seine Familie gesprochen. Er sagte, er wisse nicht, wozu Werner S. fähig sei. S. habe ihm gesagt, er habe Gruppe von 102, 103 Personen. Die OStAin kommentierte, auf so eine Gruppe habe sie keine Hinweise. Steffen B. erwähnte auch Werner S.‘ Haus in Italien, in dem sich die Gruppe angeblich für eine „Nacht der langen Messer“ treffen wollte.

Zum Ende des Termins ging die OStAin weiterhin von einer Fluchtgefahr aus und verwies dazu auf eine Aussage von Paul-Ludwig U., dass in Minden von Abtauchen gesprochen worden sei.

prozesstage106

Prozesstag 106: LKA-Ermittler Michael K. erneut befragt

Am 106. Prozesstag (1. Dezember 2022) gegen die „Gruppe S“ vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wurde erneut der führende Ermittler des Landeskriminalamts Baden-Württemberg (LKA) Michael K. als Zeuge vernommen. In der Vernehmung ging es insbesondere um Aussagen des „Kronbeschuldigten“ Paul-Ludwig U. vom 101. Prozesstag. Michael K. widersprach U.s Schilderungen zu Themen wie Zeugenschutz, Absprachen und behaupteten Einflussnahmen auf U.s Aussage. Dabei beharrte K. weitgehend auf seinen bereits getätigten Aussagen, offenbarte aber auch einige Wissenslücken.

Zu Beginn des 106. Verhandlungstages geht der Vorsitzende Richter (VR) auf die geplante Vernehmung des Zeugen Fred P. aus Lüneburg ein. P. hatte am Treffen der „Gruppe S“ an der Hummelgautsche teilgenommen. Das Gericht nahm mit der gesetzlichen Betreuerin Kontakt auf und erhielt ein Attest, welches Fred P. bescheinigt, weder transport- noch verhandlungsfähig zu sein. Da der Zeuge zudem ankündigte, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, erwägt der Senat, den Vorführhaftbefehl aufzuheben. Die übrigen Prozessbeteiligten haben keine Einwände.

LKA-Zeuge Michael K. muss sich erneut erklären

Bevor Michael K. vom LKA Baden-Württemberg erneut in den Zeugenstand gerufen wird, lässt der VR einen Vermerk des Zeugen K. vom 20. August 2020 zu einem Treffen mit dem Angeklagten und Hauptbelastungszeugen Paul-Ludwig U. sowie die Mail des LKA-Kollegen O. verteilen, mit der der Vermerk gesendet wurde. Der Vermerk lag den Ermittlungsakten bislang nicht bei. Er wird nun den Verteidiger*innen und der Staatsanwaltschaft ausgehändigt. Der Vermerk kam bereits am 94. Verhandlungstag zur Sprache. K.s Kollegin Maren S. konnte sich damals nicht ganz an den Inhalt erinnern, kündigte jedoch an, den Verbleib des Vermerks herauszufinden und dem Gericht zur Verfügung zu stellen.

Anschließend betritt Michael K. den Verhandlungsaal. Anlass der erneuten Befragung ist die erste Aussage des Angeklagten Paul-Ludwig U. am 101. Prozesstag. U. hatte dort Angaben zu seinem Austausch mit dem LKA Baden-Württemberg gemacht, insbesondere mit seinen Ansprechpartner*innen Michael K. und Maren S.

Der VR greift eine frühere Aussage des Zeugen im Prozess auf. K. hatte angegeben, dass er nach dem 11. Februar 2020 den Angeklagten U. nicht mehr persönlich gesehen habe. Auf die Frage des VR, ob es nach dem 11. Februar 2020 nicht doch einen persönlichen Kontakt gegeben haben könnte, etwa zum Thema Zeugenschutz, bleibt der Zeuge zunächst bei seiner Aussage. Paul-Ludwig U. habe vielleicht versucht, ihn per E-Mail oder telefonisch zu erreichen, „aber eine aktive Kommunikation hat nicht mehr stattgefunden“, betont K.

Ein fast vergessenes Gespräch

Nun wird K. vom VR darüber aufgeklärt, dass er von Herrn O. einen Vermerk erhalten habe, den K. am 20. August 2020 anlässlich eines Treffens am Vortag angefertigt habe. K. erläutert daraufhin, er und seine Kollegin Maren S. hätten ein Gespräch mit Paul-Ludwig U. auf Wunsch der Inspektion 750 geführt. Es handle sich um die Inspektion, die für den Zeugenschutz zuständig sei. Die Kollegen R. und Sch. vom Zeugenschutz hatten zuvor beklagt, dass Paul-Ludwig U. problematisch agiere. U. habe sich gegenüber seinem neuen sozialen Umfeld zu erkennen gegeben, wer er sei und was er gemacht habe. Nach Angaben des Zeugen K. habe sich U. nicht so verhalten, „wie man es von jemandem erwartet, der auf Zeugenschutzmaßnahmen hofft“. Die Beamten des Zeugenschutzes hätten viel versucht, auf U. einzuwirken, seien aber nicht zu ihm durchgedrungen. Weil er (Michael K.) und Maren S. ein gutes Verhältnis zu U. gehabt hätten, seien sie darum gebeten worden, mit U. zu sprechen. Deshalb habe man sich mit U. für eine Stunde in den Räumen des Kriminaldauerdienstes in Schwäbisch Gmünd getroffen. Das Gespräch habe unter sechs Augen stattgefunden, also ohne die Beamten des Zeugenschutzes. Man habe versucht, U. klarzumachen, dass „er sich in nicht einschätzbare Gefahr begibt, wenn er sich zu erkennen gibt“. U. habe sich im Gespräch einsichtig gezeigt und Besserung gelobt.

Der VR merkt an, dass U.s Verhalten merkwürdig wirke. Einerseits habe er unbedingt in den Zeugenschutz gewollt, andererseits außerordentlich unvorsichtig gehandelt. Der Zeuge kann sich das auch nicht erklären. U. sei ihm aber nicht wesensfremd vorgekommen. Laut den Zeugenschützern sei U. einfach schwer zu händeln, eine Aussage, die Paul-Ludwig U. im Prozess mit Kopfschütteln kommentiert.

Auf die Fragen von Thomas N.s Rechtsanwalt (RA) Sprafke, warum der Vermerk nicht in die Ermittlungsakten eingegangen sei und sich der Zeuge an das Treffen nicht mehr erinnerte, erklärte Michael K., das Treffen sei eine „Dienstleistung“ für seine Kollegen des Zeugenschutzes gewesen. Er habe sich nicht mehr erinnern können, weil das Treffen mit den Ermittlungen nichts zu tun gehabt habe. Diese Aussage wiederholt er auch, als der Angeklagte Paul-Ludwig U. nachhakt, ob der Zeuge K. davon ausging, dass der Vermerk im Verfahren nicht zur Sprache komme.

Gab es weitere Kontakte zu Paul-Ludwig U. nach dem 11. Februar 2020?

Der VR fragt den Zeugen Michael K., ob es abgesehen vom Treffen am 19. August 2020 weitere persönliche Treffen mit Paul-Ludwig U. nach dem 11. Februar 2020 gegeben habe. „Strengen Sie Ihr Erinnerungsvermögen an“, mahnt der VR. Der Zeuge gibt an, sich nicht erinnern zu können. Auf die Frage, ob es Kontakt beispielsweise per E-Mail gegeben habe, erklärt der Zeuge, das sei „sicher“ der Fall gewesen. So habe er sich mit einem Kollegen über das Pseudonym von Paul-Ludwig U. unterhalten. Geantwortet habe er auf U.s Mails nicht, außer mit „besten Dank“ oder „alles Gute“. Kontakt habe es nur gegeben, wenn Unterlagen zu übermitteln gewesen seien.

In seiner Aussage am 101. Prozesstag hatte Paul-Ludwig U. erklärt, Michael K. habe ihn zwei Mal nach dem 11. Februar versucht anzurufen. Außerdem soll ein Telefonat nach der Prozesseröffnung stattgefunden haben, in dem sich U. über die zahlreichen Informationen in der Presse beklagt habe. Michael K. bestreitet den telefonischen Kontakt. U. habe dem LKA sein Telefon ausgehändigt. Eine neue Nummer von U. habe er nicht gekannt. An ein „aktives Gespräch“ nach der Prozesseröffnung kann sich der Zeuge ebenso wenig erinnern.

U. hatte außerdem im Prozess von einem weiteren Telefonat nach dem ersten Prozesstag berichtet, in dem über Optionen für den Fall gesprochen worden sei, dass der Prozess platze. Auch hieran hat der Zeuge keine Erinnerung. Auf Nachfrage des Senats erinnert sich der Zeuge aber dann doch an eine telefonische Kommunikation mit Paul-Ludwig U., der sich über die Berichterstattung echauffierte, und zwar „zu einem Zeitpunkt, als der Prozess schon lief“. Er wisse aber nicht, ob er selbst Kontakt hatte oder die Information über die dann für U. zuständigen Kollegen erhalten hatte.

Aussagen von U., Michael K. habe ihm Anweisungen gegeben, die Kommunikation mit ihm auf dem Telefon zu löschen, bestreitet der Zeuge nachdrücklich. Er und seine Kollegin Maren S. seien nach der Übergabe U.s in die zeugenschutzähnlichen Maßnahmen nicht mehr für U.s Belange zuständig gewesen, sondern zwei andere Kollegen.

Paul-Ludwig U. und das Verbot, Waffen mit sich zu führen

Der Angeklagte Paul-Ludwig U. behauptete am 101. Prozesstag vor dem OLG Stuttgart des Weiteren, dass seine Ansprechpartner*innen beim LKA davon gewusst hätten, dass er eine CO2-Waffe besitze und mit sich führe. Er will laut Eigenangabe auch Michael K. darüber informiert haben, dass er im September 2019 in Mönchengladbach beinahe mit der Waffe bei einer Kontrolle erwischt worden wäre. Mit diesen Aussagen durch den VR konfrontiert, verneint der Zeuge, über das Mitführen der Waffe Bescheid gewusst zu haben. Ihm sei nur bekannt gewesen, dass U. eine CO2-Waffe besitze. Er habe U. keinerlei Anweisungen zum Umgang mit der Waffe gegeben, außer einen Hinweis, dass er diese in der Öffentlichkeit nicht mit sich führen darf. Dass Paul-Ludwig U. die Waffe mit nach Alfdorf zur Hummelgautsche oder sogar zu Vernehmungen mitgenommen habe, davon habe Michael K. nichts gewusst.

Tony E.s RA Becker fragt, wann der LKA-Beamte Michael K. und der Informant Paul-Ludwig U. auf U.s CO2-Waffe zu sprechen gekommen seien. Darüber hinaus interessiert den RA, wie es zum Hinweis auf die Strafbarkeit gekommen sei. Der Zeuge K. gibt an, dass das Thema bereits bei der ersten Vernehmung aufgekommen sei. Der Hinweis, dass U. sich strafbar mache, wenn er die Waffe in der Öffentlichkeit mitführt, sei deshalb erfolgt, weil U. den Besitz „so selbstverständlich“ dargestellt habe, „als wäre es völlig normal, so ein Gerät zuhause zu haben“. U. habe sich auf die Ansprache hin verständig gezeigt. Bis zur Durchsuchung in Heidelberg sei das Thema nicht weiter aufgekommen.

Wie sehr war das LKA bei der Heidelberg-Kontrolle involviert?

RA Sprafke greift die Kontrolle am Heidelberger Hauptbahnhof am 2. Oktober 2019 auf. Er möchte wissen, welche Rolle Michael K. bei der – wie sich im Prozess rausgestellt hat – fingierten Kontrolle hatte. Michael K. wiederholt seine Aussage von einem der letzten Prozesstage, dass bereits zum Zeitpunkt der Kontrolle in Heidelberg Paul-Ludwig U. observiert wurde. Was die Kontrolle in Heidelberg betrifft, so habe er mit der Ausgestaltung der Kontrolle in Heidelberg nichts zu tun gehabt. Man habe nur Informationen an die Kontrollkräfte weitergegeben. RA Sprafke erinnert den Zeugen daran, dass er an einem vorherigen Prozesstag ausgesagt habe, es seien keine Informationen an die Bundespolizei geflossen. Michael K. sagt dazu, wenn er das „mutmaßlich“ so gesagt habe, habe er etwas Falsches gesagt.

Die Frage von RA Sprafke, ob er den Namen „E.“ kenne, bejaht der Zeuge. Er kenne den Namen und es handle sich um den Kontrollbeamten vom Heidelberger Bahnhof. Dass der Kontrollbeamte später Probleme bekommen habe, wisse er jedoch nicht. Steffen B.s RA Flintrop will wissen, ob das LKA bei der Heidelberg-Kontrolle vor Ort gewesen sei. Der Zeuge führt aus, dass er nicht involviert gewesen sei. Es entziehe sich auch seiner Kenntnis, dass Observationskräfte des LKA vor Ort gewesen seien. RA Flintrop hält dem Zeugen die Aussage des Kontrollbeamten E. vor dem OLG vor, nach der er und seine Kolleg*innen vom LKA eingewiesen worden wären und gemeinsam den Ablauf besprochen hätten. Michael K. beharrt darauf, dass die Kontrolle von der Bundespolizei durchgeführt worden sei.

Thorsten W.s RA Kist geht der Frage nach, inwiefern Bundesanwältin Zacharias an der Planung der Kontrolle in Heidelberg beteiligt war. Die Bundesanwältin hatte dies bei ihrer Befragung vor dem OLG abgestritten. Der Zeuge gibt an, dass es sich bei der Kontrolle um eine kurzfristige polizeiliche Maßnahme der Gefahrenabwehr gehandelt habe. U. habe sich strafbar gemacht, weil er – wie in einem abgehörten Telefonat angekündigt – die Waffe außerhalb seines Besitzes mit sich führte. Mit der Bundesanwältin sei dann besprochen worden, ob dieser Verstoß gegen das Waffengesetz zum Gesamtverfahren hinzugeschlagen werde. Dies sei aber von der Generalbundesanwaltschaft abgelehnt worden. Auf die Frage von RA Kist, warum der Zeuge dem Amtsgericht Heidelberg nicht sein Wissen mitgeteilt habe, warum Paul-Ludwig U. die Waffe mit sich geführt habe, antwortet der Zeuge, er habe lediglich auf die Fragen der Richterin geantwortet. Nach Meinung des Anwalts habe der Zeuge damit „Wesentliches“ weggelassen, was im Verfahren vor dem Amtsgericht Heidelberg zu einem Fehlurteil geführt habe und den Bundespolizisten E. wegen des gleichen Vorgehens Ärger eingebracht habe.

Paul-Ludwig U.s Ungeduld und die hohen Anforderungen an den Personenbeweises

Die Anwält*innen greifen in ihrer Befragung des Zeugen Michael K. mehrfach einen Vergleich auf, den der Zeuge in einer Vernehmung von Paul-Ludwig U. gezogen haben soll. So soll Michael K. gegenüber Paul-Ludwig U. erläutert haben, dass die Ermittlungen gegen eine mutmaßliche terroristische Vereinigung, die Anschläge plane, schwieriger zu führen seien als ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Bei einem BtMG-Verstoß habe man ein Beweismittel in Form von Drogen vorliegen. Bei einem Ermittlungsverfahren wie gegen die Gruppe um Werner S. gestalte sich das schwieriger, weil zunächst einmal keine Sachbeweise vorlägen. Tony E.s RA Hofstätter, wie auch weitere Anwält*innen hinterfragen den Anlass und den Zweck des Vergleichs. Der LKA-Zeuge erklärt, mit dem Vergleich habe er Paul-Ludwig U. klar machen wollen, wie aufwändig es sei, in diesem Ermittlungsverfahren einen Tatnachweis zu führen, wenn keine Sachbeweise wie in einem BtMG-Verfahren vorlägen. Der Auslöser für dieses Gespräch sei mutmaßlich der, dass U. sich beklagt habe, viel Geld und Zeit für das Verfahren aufzuwenden. Es sei für ihn schwer, an die Gruppe heranzukommen. Er (K.) habe damit U. den Unterschied zwischen Personenbeweis und Sachbeweis erklären wollen. Auf Nachfrage von RA Flintrop, ob sich diese Erläuterung in der Vernehmungsniederschrift wiederfinde, verneint der Zeuge. Der Vergleich habe nichts mit der Vernehmung zu tun.

Ermittler verlässt sich allein auf Zeugenaussage zu Werner S.‘ Waffe

Paul-Ludwig U. behauptete vor dem OLG, dass die Ermittler*innen, insbesondere Michael K., Einfluss auf sein Aussageverhalten genommen hätten. Dies soll beispielsweise nach dem Treffen an der Hummelgautsche passiert sein. U. habe K. erzählt, dass der Teilnehmer Daniel E. eine Waffe dabeigehabt hätte, er bei Werner S. jedoch keine Waffe gesehen habe. Laut der Aussage von U. vor Gericht soll Michael K. ihn mit einer privaten Nummer angerufen und sich dahingehend geäußert haben, dass es wichtig wäre, wenn U. berichten würde, bei Werner S. eine Waffe gesehen zu haben. U. behauptet, dem Wunsch des Ermittlers nachgekommen zu sein. Auf Nachhaken des VR, ob es derartige Anweisungen und Hinweise seitens des Ermittlers gab, verneint Michael K. das. RA Kist fragt zu einem späteren Zeitpunkt nach, welche Anhaltspunkte der Ermittler dafür hatte, dass Werner S. an der Hummelgautsche eine Waffe mit sich führte. Der Zeuge antwortet, bis auf die dreimalige Aussage von U. keine. Auf Nachfrage des Anwalts, ob er die Observationsbilder, die die Verteidigung nicht zu sehen bekomme, mal angeschaut habe, gibt der Zeuge an, diese nicht gesehen zu haben.

Der Zeuge bestreitet, gegenüber U. Anweisungen gegeben zu haben

Der VR hakt weiter nach und benennt weitere Beispielsituationen, die U. vor Gericht geschildert hat. „Ich habe ihm keine Anweisungen gegeben, was er zu sagen hat“, widerspricht der LKA-Zeuge K. Auf diesem Standpunkt beharrt der Zeuge bei weiteren Nachfragen des VR wie auch der Anwält*innen. Auf den Vorhalt einer Aussage von Paul-Ludwig U. vor Gericht durch den VR, der Zeuge K. habe ihn zu überreden versucht, bis zu einer Waffenübergabe weiterzumachen, entgegnet der Zeuge, man habe U. immer gesagt, dass er all das freiwillig mache. Der Zeuge verneint ebenso, dass es eine Trennung in offizielle Aussagen und inoffizielle, nicht aufgezeichnete Aussagen nach dem Motto „Unter uns Männern“ gegeben habe. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem auf ein Treffen mit Paul-Ludwig U. im Oktober 2019 Bezug genommen, das nach einer Besprechung mit der Generalbundesanwältin Zacharias zum Thema Zeugenschutz stattgefunden hat.

Ein weiterer Punkt in der Aussage von Paul-Ludwig U. vor dem OLG betrifft Handlungsanweisungen, die der Kommissar ihm für Gefahrensituationen gegeben haben soll. Der Zeuge K. gibt an, dass er U. geraten habe, in Gefahrensituationen die 110, ihn oder seine Kollegin Maren S. anzurufen. Er habe ihm aber keine Anweisung gegeben, das Telefon in Minden die ganze Zeit bei sich zu tragen. Das mache keinen Sinn. Der VR weist darauf hin, dass das doch gerade Sinn mache, wenn U. anrufen soll. Der Zeuge bleibt dabei: Es habe keine Anweisung an U. gegeben, in Minden das Telefon die ganze Zeit bei sich zu tragen. In Gefahrensituationen hätte man situativ reagieren müssen.

Verteidigung zweifelt an der Aussage des Zeugen

Einige Anwält*innen bohren bei diesem Punkt nach. Michael B.s RA Mandic greift eine Situation aus dem Herbst 2019 auf, in der die „Bruderschaft Deutschland“ eine Strafaktion gegen ein früheres Mitglied plante und Paul-Ludwig U. sich ursprünglich daran beteiligen sollte. Hier stelle sich die Frage, was Paul-Ludwig U. in dieser Situation hätte tun sollen. Der Anwalt interessiert sich dafür, ob und welcher Rat für diese Situation gegeben wurde. Der Zeuge erinnert sich an eine Aussage U.s zur Situation, verweist aber darauf, dass es sich um ein anders Verfahren handle und er keine Details kenne. Auf Nachfrage des Anwalts, ob er ihm geraten habe, bei der Racheaktion Zeit zu schinden, räumt der Zeuge ein, das könne „gut sein“.

Thomas N.s RA Stehr erfragt, warum Pausengespräche mit verfahrensrelevanten Inhalten nicht im Protokoll niedergeschrieben wurden. Der Zeuge entgegnet, dass die Inhalte in der vorangegangenen Vernehmung Gegenstand gewesen seien.

Die 0163… sorgt für Irritationen

Die Aussage des Zeugen, er habe gegenüber Paul-Ludwig U. keine Anweisungen gegeben, stoßen auf Argwohn. Von Seiten der Anwält*innen wird hinterfragt, mit welchen Nummern der Zeuge den Hauptbelastungszeugen und Angeklagten Paul-Ludwig U. angerufen hat. Gegenüber RA Becker stellt der Zeuge die Aussage in den Raum, er könne nicht ausschließen, Paul-Ludwig U. mit einer anderen Nummer als der U. bekannten angerufen zu haben. Er verfüge über mehrere Dienstnummern. Wie oft, könne er nicht sagen. Michael K. kann sich auch nicht vorstellen, U. mit unterdrückter Nummer angerufen zu haben, aber auch das kann er nicht ausschließen. Einen Messengerdienst habe er nicht auf seinem Dienstgerät gehabt, weil das „ein alter Knochen“ gewesen sei, also kein Smartphone. Auf Nachfrage von RA Sprafke, welches Gerät er privat nutze, antwortet der Zeuge, bei diesem Gerät handle es sich um ein Smartphone mit allen gängigen Messengern. Paul-Ludwig U. habe aber die Nummer nicht erhalten können, auch nicht von Dritten.

Auf die Frage von Wolfgang W.s RAin Rueber-Unkelbach, ob der Zeuge Paul-Ludwig U. mit einer privaten Nummer angerufen hat, antwortet der Zeuge, das könne er „definitiv ausschließen“. RA Kist kramt aus seinen Unterlagen eine 0163-Nummer heraus. Die Nummer wurde unter anderem für ein Telefonat nach dem Treffen in Minden von Paul-Ludwig U. genutzt. Der Zeuge gibt an, dass die Nummer nicht rausgegeben wurde und glaubt das Telefonat mit seinem „alten Knochen“ geführt zu haben. RA Kist fällt jedoch auf, dass die 0163-Nummer in vier Gesprächen genutzt wurde, aber im Gegenanschluss gelöscht wurde. Der Zeuge kann sich das nicht erklären, zumal er kein IT-Experte sei. Er vermutet, dass es eine Umleitung gegeben habe. Der Anwalt weist jedoch darauf hin, dass es sich um abgehende Anrufe vom Anschluss Paul-Ludwig U.s handle.

U. hatte seit der ersten Vernehmung eine Nummer für Notfälle erhalten. Die 0163-Nummer sei nach Angabe des Zeugen nur in Stresssituationen oder wenn er kein anderes Telefon zur Verfügung hatte, genutzt worden. Als der Anwalt darauf beharrt, wer die Nummer erhalten habe, zieht sich der Zeuge auf die Aussage zurück, dass er sich technisch nicht gut genug auskenne und es sich möglicherweise um eine Rufumleitung handle.

Paul-Ludwig U. hatte zudem angegeben, seinen Live-Standort beim Minden-Treffen an Michael K. zu senden. Der Zeuge erinnert sich zwar daran, dass U. das in einer Vernehmung angekündigt hatte, aber nicht daran, dass U. das auch gemacht habe.

Dienstgeheimnis „Verdeckte Maßnahme“

Die Frage, inwiefern Paul-Ludwig U. von Abhör- und Observationsmaßnahmen Bescheid wusste, ist Gegenstand der Befragung durch den VR und die Anwält*innen. So fragt der VR den Zeugen, ob Paul-Ludwig U. ihn mal gefragt habe, ob seine Gespräche abgehört werden. U. habe in Gesprächen gegenüber dem Zeugen seine Sorge geäußert, „hoffentlich hören die uns nicht ab“. Der Zeuge erklärt, sich nicht an die Frage erinnern zu können. Die Antwort läge jedenfalls auf der Hand: Er habe sich gegenüber U. nicht zu verdeckten Maßnahmen geäußert. Die Nachfrage des VR, ob Michael K. Paul-Ludwig U. auch angelogen hätte, bejaht der Zeuge.

RA Flintrop geht auf die Verfolgung von Paul-Ludwig U. und Wolfgang W. bei der Rückfahrt vom Treffen in Minden ein. Beide waren von einem schwarzen BMW verfolgt worden. Paul-Ludwig U. hatte den LKAler Michael K. angerufen und davon berichtet. K. habe ihm am Telefon gesagt, er könne sich eine Observation nicht vorstellen. RA Flintrop hält dem Zeugen die Aussage von Paul-Ludwig U. vor Gericht vor, nach der Michael K. bei einer Vernehmung über die Observation in Minden gesprochen haben soll. Der Zeuge widerspricht: „Nein, dann hätte ich ein Dienstgeheimnis verraten.“ In der Befragung des Zeugen durch Stefan K.s RA Just gibt er an, über Einzelheiten der Observation nicht Bescheid zu wissen und auch nicht die Akte des LKA-Kollegen Matthias F. aus der Inspektion 650 (Observation) zu kennen. RA Just bohrt nach: „Und dass durch eine ‚hoppla-di-hopp‘-Aktion die Observation aufgeflogen ist, das haben Sie nicht mitbekommen?“ Das „Nein“ von Michael K. überzeugt den Anwalt nicht. „Das müssen Sie doch mitbekommen haben“. Doch der Zeuge bleibt bei seiner Aussage.

Markus Ks. RAin Schwaben hinterfragt den Grund, warum man verdeckte Maßnahmen gegen Paul-Ludwig U. angewendet habe, obwohl ihm mehrfach gesagt wurde, er sei Beschuldigter und solle keine Straftaten begehen. Der Zeuge macht klar, dass U. Beschuldigter in einem §129 StGB-Verfahren sei. Wäre das nicht gemacht worden, hätte man auch das hinterfragt. „Ich weiß gar nicht, was ich hier noch sagen soll“, äußert der Zeuge. „Da hat er Recht“, pflichtet ihm der VR bei.

Zeugenschutzähnliche Maßnahmen

Ein Dauerbrenner im Verfahren gegen die „Gruppe S“ ist die Frage nach der Rolle des Hauptbelastungszeugen und Angeklagten Paul-Ludwig U. An mehreren Prozesstagen wurde die Frage aufgeworfen, ob Paul-Ludwig U. nach dem Auffliegen der Gruppe Zeugenschutz erhalten hatte. U. hatte in seiner Aussage am 101. Prozesstag angegeben, er sei davon ausgegangen, er werde Zeugenschutz für seine Informationen erhalten. Sein Glaube daran sei durch Aussagen von Michael K. gestützt worden. Dieser würde sich inoffiziell darum kümmern.

Der VR konfrontiert den Zeugen K. mit den Aussagen von Paul-Ludwig U. und fragt erneut nach dem Status von Paul-Ludwig U. Das stimme nicht, entgegnet der LKA-Beamte. U. sei mehrfach darauf hingewiesen worden, dass er sich selbst belasten könne. Michael K. habe U. ein Mal auf seinem Tablet den §129 StGB vorgelesen und damit klar gemacht, dass es keine Möglichkeit gebe, ihn als Quelle zu führen. Das sei bereits im Gespräch mit Paul-Ludwig U. am 14. Oktober verdeutlicht worden. Um den Zeugenschutz habe sich K. also nicht kümmern können. K. bestreitet, gegenüber U. etwas in der Richtung zugesagt zu haben. Die Ermittler hätten sich dennoch Gedanken gemacht, wie U. geschützt werden könne.

Auf Nachfrage von RA Becker beharrt der Zeuge K. darauf, U. keine Hoffnung auf Zeugenschutz gemacht zu haben. Er sei für den Zeugenschutz auch gar nicht zuständig. RA Beckers Kollege RA Hofstätter verweist auf Ausnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), in denen Michael K. „ich bin da dran“ gesagt habe oder „wir geben das an den GBA weiter“. Michael K. erklärt, dass nach dem Gespräch mit Generalbundesanwältin Zacharias Paul-Ludwig U. unmissverständlich klar gemacht worden sei, dass laut GBA ein Quellenstatus nicht möglich sei. Warum U. trotzdem immer wieder nach dem Zeugenstatus gefragt habe, könne er sich nicht erklären.

Was verstanden LKA und U. unter „zeugenschutzähnliche Maßnahme“?

Marcel W.s RA Picker und später auch Werner S.‘ RA Siebers greifen eine Formulierung aus dem eingangs verteilten Vermerk vom 20. August 2020 auf. Dort heißt es, U. sei verdeutlicht worden, dass er sich nicht im Zeugenschutz befinde, sondern bis zur Hauptverhandlung in einem Schutzkonzept. Ihm (RA Picker) sei mit der Zeit immer unklarer geworden, welche Maßnahmen ergriffen worden seien und ob diese auf dem Zeugenschutzhilfegesetzes basiert hätten. Der LKA-Ermittler gibt an, dass es sich um eine zeugenschutzähnliche Maßnahme nach dem Polizeirecht handle, damit eine Gefahrensituation zum Nachteil von Paul-Ludwig U. nicht eintrete. Genaueres zu den Bedingungen könne er nicht sagen, weil er dafür nicht zuständig sei. RA Siebers zweifelt an, dass U. das richtig verstanden habe, aber der Zeuge entgegnet, Paul-Ludwig U. den Unterschied verdeutlicht zu haben. Auf Nachfrage beider Anwälte gesteht der Zeuge ein, dass er die gesetzliche Grundlage nicht nennen könne, weil er dafür nicht zuständig sei.

Wolfgang W.s RA Grassl zeigt sich irritiert darüber, dass Michael K. nicht für den Zeugenschutz zuständig sei, aber darüber Bescheid wisse, dass sich Paul-Ludwig U. in eine zeugenschutzähnlicher Maßnahme befinde. Woher der Ermittler die Information dazu hätte, möchte er wissen. Von seinem Vorgesetzten und von den Kolleg*innen aus dem Zeugenschutz, antwortet dieser. Michael K. ergänzt, dass die Maßnahmen bereits bei der Übergabe an die zuständigen Kollegen am 11. Februar begonnen hätten.

Nach Beendigung der Befragung durch die Verteidiger*innen ergreift Paul-Ludwig U. die Gelegenheit, dem Zeugen Michael K. Fragen zu stellen. Er greift eine Aussage des Zeugen vom heutigen Vormittag auf. Michael K. habe gesagt, U. sei bei jeder Vernehmung über seinen Status als Beschuldigter belehrt worden. „Bei nahezu jeder“, wirft der Zeuge ein. U. verweist auf drei Aufnahmen aus der TKÜ, die am vorherigen Prozesstag abgespielt worden waren und in denen U. nicht belehrt wurde. „Wie erklären Sie sich, dass ich da nicht belehrt wurde?“, fragt der Angeklagte. Michael K. kontert, dass er – nachdem U. bereits in mehreren Vernehmungen, teils im Beisein der Staatsanwaltschaft über seinen Status belehrt worden war – annehmen konnte, dass U. über seinen Status Bescheid wusste. Deshalb habe man ihn nicht bei jedem Gespräch belehren müssen.

Nach der Aussage von Paul-Ludwig U.: Wie steht der LKA-Beamte nun zum Hauptbelastungszeugen U.?

Wie hat sich das Verhältnis des Ermittlers Michael K. zum Hauptbelastungszeugen und Angeklagten Paul-Ludwig U. seit den Ermittlungen entwickelt? Dies ist eine weitere Frage, der die Anwält*innen nachgehen. RA Sprafke verweist auf den engen Kontakt zu U. während den Ermittlungen. Er fragt, ob der Zeuge über alles informiert war, was Paul-Ludwig U. in Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gemacht hat. Das er über alles Bescheid wusste, das möchte sich der Zeuge nicht anmaßen. Aber über U.s Äußerungen in der TKÜ habe er einiges mitbekommen.

RA Becker will vom Zeugen wissen, ob er über U.s Aussage überrascht gewesen sei, denn der Ermittler hat U.s Aussagen über die Art ihrer Zusammenarbeit klar verneint. Michael K. bestätigt, er sei überrascht gewesen, weil U.s Aussagen „den Tatsachen nicht entsprechen“. „Das heißt, Paul-Ludwig U. hat gelogen?“, fragt der Anwalt. „Entsprechen nicht den Tatsachen“, wiederholt der Zeuge. Die Frage von RA Hofstätter, welche Motivation Paul-Ludwig U. zu diesen Aussagen veranlasst haben könnten, beantwortet K. mit „Ich kann mir die Motivation nicht erklären“. Ob er in den Ermittlungen heute etwas anders machen würde, hakt der Anwalt nach. Der Zeuge erklärt, er würde jeden kleinsten Schritt detaillierter protokollieren, z.B. Pausengespräche, jeden kleinsten Kontakt. Aber er glaube nicht, dass ihm die Aussage von U. auf die Füße fallen werde. „Sie haben keinen Grund zur Selbstkritik?“, will der Anwalt wissen. Der Zeuge blockt ab. Was er anders machen würde, habe er gesagt.

RA Siebers geht darauf ein, dass der Zeuge es vermieden habe, U. der Lüge vor Gericht zu bezichtigen, aber über U.s Aussage überrascht gewesen sei. Er will wissen, ob der Zeuge weiterhin zu der Aussage stehe, dass die Aussagen von Paul-Ludwig U. glaubhaft waren. Der Zeuge wiederholt, was er bereits bei vorherigen Prozesstagen aussagte: Insgesamt habe er keinen Anlass gehabt, an der Aussagen von U. zu zweifeln, weil diese durch andere Maßnahmen belegt werden konnten. Dabei bleibe er. Auf die Frage von RA Siebers, ob sich der Blick am heutigen Tag geändert habe, entgegnet Michael K., er habe noch nicht über alles nachgedacht und müsse das erst mal verarbeiten.

Ein Telefonat mit Maren S.

Über die Aussage von Paul-Ludwig U. am 101. Prozesstag habe er von seinem Vorgesetzten erfahren, der es wiederum vom GBA mitgeteilt bekommen habe, so Michael K. Er habe diese Information dann an seine Kollegin Maren S. weitergegeben. Über den Inhalt der Aussage habe man ihn aber nicht informiert. Über den Fortgang des Verfahrens seit seiner letzten Aussage habe er sich über Zeitungen und Social Media informiert.

Wie der Kontakt zu Maren S. zustande gekommen sei, fragt RA Flintrop. Michael K. gibt an, mit Maren S. wegen ihres Wohlbefindens telefoniert und in diesem Zuge die Info weitergegeben zu haben. Sie sei überrascht gewesen. Man habe aber nicht weiter über die Bedeutung der Aussage von Paul-Ludwig U. diskutiert. RA Flintrop wirft ein, dass seine Kollegin das anders geschildert habe. Er könne sich nicht jedes Telefonat merken, entgegnet K.

Auf Nachfrage von Werner S.‘ RAin Klein, über welche genauen Quellen sich der Zeuge über den Prozess informiert, gibt dieser eine Seite von Prozessbeobachter*innen an. Als RAin Schwaben mit einem Blick auf die Seite prozessbeobachtung.org einwendet, dass dort nur die Protokolle bis zum 30. August 2022 eingestellt seien, erklärt der Zeuge, Tweets bei Twitter „hin und wieder zur Kenntnis“ genommen zu haben.

Die Verteidigung äußert ihr Misstrauen gegenüber dem Zeugen K.

Die Anwält*innen zeigten sich nach der Vernehmung des Zeugen Michael K. erneut sehr kritisch. So wird ihm ein „flexibler Umgang mit der Wahrheit“ vorgeworfen. RA Becker fasst die Situation so zusammen: entweder, man glaube den Einlassungen von Paul-Ludwig U., dann habe man es mit einer geführten Vertrauensperson zu tun, die vom LKA massiv getäuscht worden sei. Oder man glaube Michael K. Dann habe man es mit einem Beschuldigten zu tun, der vor der Anklageerhebung umfangreiche Angaben gemacht habe und auch jetzt lüge „bis sich die Balken biegen“.

RA Siebers geht davon aus, dass einer der beiden gelogen habe und regt daher einen Verwertungswiderspruch für alle Telefonate an, die zwischen Paul-Ludwig U. und der Polizei im Rahmen der TKÜ in das Verfahren eingeflossen seien. Dem schließen sich mehrere Anwält*innen an. RA Mandic beantragt, das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses gleich ganz einzustellen. GBA Bellay plädiert dafür, diesem Antrag nicht stattzugeben, da die Voraussetzungen für eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation nicht vorlägen.

Gegen 17.30 Uhr beschließt der VR den 106. Verhandlungstag mit dem Satz: „Besuchen Sie uns bei prozessbeobachtung.org“.

prozesstage105

Prozesstag 105: Der „Verräter“ U. hält seine Mitangeklagten heute nicht mehr für Terroristen

Am 29. November 2022 fand in Stuttgart-Stammheim der 105. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ statt. Der Angeklagte und Dauer-Hinweisgeber Paul-Ludwig U. wurde weiter von den Verteidiger*innen der anderen Angeklagten befragt. Insgesamt hielten sich die meisten aber zurück, ähnlich wie der Senat. Offenbar traut man den Angaben von U. nicht. Sehr verwunderlich ist das nicht, da sich in den Aussagen und Behauptungen von Paul-Ludwig U. viele Widersprüche und Fehler finden. Laut U. hätte sein LKA-Kontaktbeamter Michael K. sich gewünscht, dass U. bis zur Waffenübergabe in der Gruppe aktiv sein sollte. Das widerspricht der ständig wiederholten Beteuerung der Behörden, dass U. nie im Auftrag der Behörden, sondern stets aus eigener Entscheidung gehandelt habe. Paul-Ludwig U. sagte außerdem, dass er „aus heutigem Wissen nicht einen“ seiner Mitangeklagten für Terroristen halte. Während der Ermittlungen habe er unter Druck gestanden. Er würde heute nicht mehr zur Polizei gehen. Anschließend wurden abgehörte Telefonate zwischen U. und seinen LKA-Kontaktpersonen Maren S. und Michael K. von Dezember 2019 bis Januar 2020 abgespielt. Darin wurde erneut ein sehr enges Verhältnis zwischen U. und Michael K. sichtbar. Der Vorsitzende Richter verlas am Ende noch ein Protokoll mit einer Aussage von Markus K. kurz nach seiner Verhaftung am 14. Februar 2020. Demnach habe Werner S. Anschläge vorbereiten wollen. Es sei ein Termin für die Planung der Anschläge anberaumt worden. Es hätten beim nächsten Treffen nur sieben Leute kommen sollen, darunter Werner S., Tony E. und Thomas N.

Die erste Frage dieses Prozesstags stellt Marcel W.s Verteidiger (RA) Picker. Er interessiert sich dafür, welche Gelder Paul-Ludwig U. von den Behörden bekam. U. erklärt, er habe nur Geld als Ersatz für normale Leistungen erhalten. [Als seine Mitbeschuldigten verhaftet wurden, kam U. in eine Art Zeugenschutzprogramm. Da er dort vorerst keine Sozialleistungen mehr erhalten konnte, sprang das LKA in gleiche Geldbetragshöhe ein.] RA Picker fragt weiter, ob U. den Eindruck gehabt hätte, dass ohne eine entsprechende Aussage eine bestimmte Maßnahme [beispielsweise Zeugenschutz oder Straferlass] außer Reichweite gewesen sei. Paul-Ludwig U. bestreitet das: Er habe daran geglaubt, dass er da rein [zeugenschutzähnliche Maßnahme] komme; weitere Aussagen seien nie die Voraussetzung gewesen.

Michael B.s RA Mandic möchte wissen, ob Michael K. ihn bedrängt habe, als U. überlegte, keine weiteren Aussagen mehr zu machen. Der Angeklagte erklärt, er habe nach dem 8. Februar 2020 [dem zentralen Treffen der „Gruppe S“ in Minden] geäußert, dass er nicht mehr wolle und könne. Michael K. habe gesagt, dass es gut sei, „wenn Sie bis zur Waffenübergabe dabei sind“. Er habe darauf entgegnet: „Sind sie wahnsinnig?“ Später [in der zeugenschutzähnlichen Maßnahme] habe er sich bei einem Telefonat mit Michael K. über Informationen in der Presse aufgeregt. Michael K. habe gesagt, die Presse habe beim LKA oder beim GBA wohl einen Informanten.

Der RA erkundigt sich, wie es auf U. wirkte, als Michael K. ihm sagte, dass die 300 Beamten und die ganzen Observationsteams sauer auf ihn wären, wenn die Sache scheitern sollte. Der Angeklagte erinnert sich, es habe „erst Mal beklemmend“ gewirkt. Ihm wäre mulmig, wenn so viele Beamte sauer auf ihn seien.

U. fühlte sich durch den Waffenfund in Heidelberg „unter Druck gesetzt“

Außerdem möchte der RA wissen, warum Michael K. U. anwies, sein Handy [beim Treffen] bei sich zu behalten. U. erklärt, er habe gewusst, dass er observiert werde. Er habe sein Handy tatsächlich dabeigehabt. Im Telefonat mit Michael K. habe er gesagt, er habe nichts gestohlen. [Der Mindener Gastgeber Thomas N. hatte U. nach dem Treffen vorgeworfen, Geld und Schmuck gestohlen zu haben.] K. habe geantwortet, er wisse das „zu einhundert Prozent“. [Diese Überzeugung führt U. offenbar auf eine Handy-Überwachung zurück.]

Bezüglich der fingierten Zufallskontrolle, bei der die Polizei U. am Heidelberger Hauptbahnhof eine CO2-Waffe abnahm, erkundigt sich der RA, ob U. in der Folge mehr unter Druck gestanden habe, weiterhin Aussagen zu machen und in der Gruppe zu bleiben. U. sagt, in der Rückschau habe er sich durchaus „unter Druck gesetzt“ gefühlt. Er merkt an, dass er Michael K.s Auftreten hier im Gericht als „unglaubwürdig“ empfunden habe.

Der RA fragt nach Gesprächen mit Michael K. außerhalb der Vernehmungen. [Beispielsweise gingen die beiden in Vernehmungspausen mehrmals zusammen rauchen; das Gesagte steht daher nicht im Vernehmungsprotokoll.] Der Angeklagte gibt an, diese Zweiergespräche hätten ausschließlich den Zweck gehabt, Zeugen zu vermeiden. Auf Nachfrage bestätigt er, im Verhalten des LKA „aus heutiger Sicht“ eine „polizeiliche List“ zu erkennen.

U. hält „aus heutigem Wissen nicht einen“ der Angeklagten für einen Terroristen

Weiter erzählt U., dass der Sachverständige Winckler ihn gefragt habe, ob er einen der Angeklagten für einen Terroristen halte. Er habe darauf geantwortet: „Nein, aus heutigem Wissen nicht einen.“ Er habe im Prozess viel Neues gehört. Damals habe er unter Druck gestanden. Er würde heute nicht mehr zur Polizei gehen.

Der RA fragt U., ob er beim Hummelgautsche-Treffen gegen Politiker gehetzt habe. U. verneint das. Ob es bei dem Treffen in Minden Bedenken gegeben habe gegen seinen Vorschlag, eine Moschee anzugreifen. Paul-Ludwig U. erzählt, Marcel W. und Frank H. hätten Einwände geäußert. Das habe er auch der Polizei in Stuttgart und Gießen gesagt. Der RA möchte von U. wissen, ob er Druck auf die anderen ausgeübt habe. Paul-Ludwig U. antwortet, jeder habe Druck ausgeübt, „ich auch“.

Der RA möchte wissen, ob Michael K. daran geglaubt hätte, dass die Gruppe kurz davor gewesen sei, einen Bürgerkrieg anzuzetteln. U. erwidert, Michael K. habe gesagt, es brauche noch weitere Treffen, weil es noch nichts Konkretes gebe.

U. bestreitet, heimlich über ein weiteres Handy kommuniziert zu haben

Michael B.s zweiter RA Berthold fragt nach U.s Handy, das zur Untersuchung gegeben wurde. Er möchte wissen, ob U. zwischen September 2019 und dem 11. Februar 2020 ein weiteres Handy besaß. [Mehrmals kam die Vermutung auf, U. könnte ein zweites Handy genutzt haben, um die Abhörmaßnahmen zu umgehen.] U. beteuert, er habe nur ein Handy gehabt.

Gefragt danach, wer ihm riet, er solle die CO2-Waffe im Rucksack mit sich führen, nennt U. die Beamten W. und Michael K.

Der RA möchte außerdem wissen, ob U. den Eindruck hatte, dass die Teilnehmer des Mindener Treffens eine Agenda hatten und sie weiterverfolgten. Paul-Ludwig U. verneint.

Ob er Menschen als gefährdet angesehen habe? Paul-Ludwig U. antwortet: „Zum damaligen Zeitpunkt ja, nach heutiger Sicht nein.“ Man habe in Minden zum Schluss zugestimmt, aber wollte nur weg. Als Beleg führt er Frank H.s Entscheidung an, nicht in Minden zu übernachten.

Deutliche Wende im Prozess

Damit endet die Befragung von Paul-Ludwig U. Der Vorsitzende Richter (VR) fragt nach Statements. RA Mandic spricht von einer deutlichen Wende im Prozess. U.s Glaubwürdigkeit sei natürlich angeschlagen, aber er habe einen Schwenk vollzogen. Er wiederholt U.s Aussage: „Aus heutiger Sicht sage ich, das sind keine Terroristen.“ Die Fokussierung auf die Gruppe liege daran, dass das LKA die rechte Szene auf die Agenda gesetzt habe. Der Kampf gegen Rechts sei ein Grundpfeiler der Bundespolitik. Die Behörden bedienten sich labiler Personen. Sie nutzten Menschen, die etwas kompensieren müssen. Es sei Paul-Ludwig U. hoch anzurechnen, dass er die Notbremse ziehe.

Anschließend führt der VR mehrere Telefonate aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) als Beweismittel ein.

TKÜ vom 23. Dezember 2019: Gespräch von Paul-Ludwig U. mit Michael K.

Paul-Ludwig U. erzählt, dass die „Bruderschaft Deutschland“ einen Racheakt gegen ein ehemaliges Mitglied plane, der u.a. Leute bestohlen habe und sich weigere, seine Klamotten zurückzugeben. U. sagt weiter, er sei dazu auserkoren, an der Racheaktion teilzunehmen, und habe zugesagt. Man wolle das Ex-Mitglied körperlich bestrafen. Ebenfalls beteiligen würden sich u.a. Patrick „Stöpsel“ M. und ein „Buchi“ aus Penzberg [ursprünglich „Sektion Bayern“]. Michael K. ermahnt U., sich nicht strafbar machen, und betont: „Sie handeln nicht im Auftrag der Polizei.“ Er schlägt U. vor zu intervenieren. Er räumt aber auch ein: „Wenn ich gegen die Herren vorgehe, dann wissen sie, woher die Information stammt. Nämlich von Ihnen.“ Außerdem kennt U. den Namen des Opfers nicht.

Weiter berichtet U., dass Ralf N. [Anführer der „Bruderschaft Deutschland“] ihm zugesichert habe, ihn am 18. Januar 2020 [Datum des ursprünglich geplanten Treffens der „Gruppe S“] mitzunehmen.

Außerdem warnt K. Paul-Ludwig U. vor dem Ton in seiner E-Mail-Kommunikation: „Diese E-Mails tauchen wieder auf. Überlegen Sie sich mal, was Sie schreiben.“ U. entgegnet: „Ich habe die E-Mail so geschrieben, und dazu stehe ich.“ Außerdem bittet er Michael K.: „Wenn Sie was planen, sagen Sie bitte Bescheid.“

U. betont: „Ich habe einen gewissen Ruhm, der mir vorauseilt, und der bringt mich dahin, wo ich jetzt bin“. Als Beispiel erzählt er, Ralf N. habe ihm gesagt, normalerweise gebe es in der „Bruderschaft“ ein halbes Jahr Probezeit. [U.s Erzählung zufolge konnte er diese Probezeit wegen seiner Vorgeschichte mit langen Haftstrafen und der Geiselnahme eines Polizisten überspringen.]

Nach dem Audio geben die Verteidiger*innen Statements ab. Werner S.‘ RA Siebers sagt, bei diesem Telefonat werde nicht über die Angeklagten gesprochen. Spannend hingegen findet er den Rat, U. solle sich in E-Mails nicht zu offen äußern. Die Anweisung: „Wenn Sie was planen, sagen Sie bitte Bescheid“ sei ein Auftrag. Der RA kritisiert außerdem, dass U. im Telefonat nicht belehrt wurde.

RA Mandic mutmaßt, der Senat habe das Telefonat wohl ausgewählt, um es U.s heutigen Aussagen gegenüberzustellen. Dagegen sprächen jedoch die ganzen Pausengespräche, von denen U. berichtet habe.

TKÜ vom 15. Januar 2022: Gespräch von Michael K. mit Paul-Ludwig U.

U. hebt ab und beklagt sich nach der Begrüßung, er habe nur schlecht in den Schlaf gefunden, da ihm „die Geschichte nicht aus dem Kopf“ gehe. [Es geht offenbar wieder um die Rache-Aktion der „Bruderschaft Deutschland“.] Michael K. beschwört U., „aus Glaubwürdigkeitsgründen“ nicht direkt abzusagen. Vielleicht könne er mit einer Finte Zeit schinden. U. nimmt sich vor, das irgendwie anders hinzubekommen. Das sei für alle besser, auch um das Treffen am 8. Februar 2020 nicht zu gefährden.

Außerdem teilt er mit, dass Ralf N. für den 8. Februar abgesagt habe und stattdessen Kai K. und Richard L. schicken werde. Anschließend sprechen K. und U. darüber, wo das Treffen stattfinden wird – K. vermutet bei Tony E., U. denkt an die Lüneburger Heide. U. kündigt an, ein Fallschirmjäger und ein Fremdenlegionär würden auch kommen.

Der VR fragt nach Erklärungen. RA Siebers ist der Auffassung, dass man das als Auftrag bezeichnen könnte, wenn Michael K. U. raten würde, nicht abzusagen, sondern Zeit zu schinden. Wieder habe es keine Pro-Forma-Belehrung gegeben. Außerdem äußert der RA den Verdacht, die Behörde, für die Ralf N. arbeite [angeblich ist er ein V-Mann], habe entschieden, ihn rauszuhalten und Paul-Ludwig U. über die Klinge springen zu lassen.

TKÜ vom 17. Januar 2020: Gespräch von Paul-Ludwig U. mit Michael K.

Paul-Ludwig U. fragt Michael K., ob er die E-Mails bezüglich des Treffens bekommen hat. Wenn die Rache-Aktion stattfände, dann nach dem 8. Februar 2022. Kai K. und Ralf N. würden versuchen, ihn rauszuhalten. Sie hätten ihm gesagt: „Deine Aufgabe ist der 8.2.“

U. erwähnt einen Aufruf von Werner S., er suche Leute, die mehr machen als zu demonstrieren. Michael K. bittet U.: „Sie passen auf sich auf, wie immer.“ Außerdem sagt er, für die Vorbereitung [auf das Treffen] bräuchten sie noch Zeit. U. fragt, ob er Anfang Februar vor dem Treffen nochmal anrufen soll, und K. antwortet: „Auf alle Fälle“.

Protokoll der Haftverfügung des GBA gegen den Angeklagten Markus K.

Der VR verliest das Protokoll von der Haftverfügung des Ermittlungsrichterin Dr. Brenneisen von der Bundesanwaltschaft gegen den Angeklagten Markus K. Er sei vorgeführt worden und mit seinem Verteidiger Dr. Stein aus Karlsruhe erschienen. K. habe sein Geburtsdatum, seine Adresse und seinen Beruf genannt und anschließend ausgesagt, nachdem ihm der Tatvorwurf erklärt wurde. K. habe erzählt, er habe Giovanni [Werner S.] bei einem Treffen über Thomas N. kennengelernt. Ihm sei bekannt, dass „Gegenstand des Treffens rechtsextreme Aktivitäten sein“ sollten. Giovanni habe Anschläge vorbereiten wollen. Das habe ihn überrascht, aber er habe Angst gehabt, das Treffen zu verlassen. Es habe auch die Abfrage offensiv/defensiv gegeben – darunter habe er verstanden, wer Demos vorbereiten würde.

Es sei ein spezifischer Termin für die Planung der Anschläge vereinbart worden. Zum nächsten Treffen hätten sich sieben Leute angekündigt, darunter Giovanni, Tony E. und Thomas N. Außerdem habe man vereinbart, dass Paul-Ludwig U. die Waffen abholen würde. Es sei ein Geldbetrag von bis zu 40.000 Euro zugesagt worden. K. betont, er habe keine Waffe gewollt und habe keine Geld zugesagt. Zu Hause habe er Baseballschläger und Quarzhandschuhe nur zur Verteidigung bei einem Stromausfall gelagert. Das Protokoll endet damit, dass K.s RA die Außerkraftsetzung des Haftbefehls beantragt.

Statements der Verteidigung

Der VR fragt nach Erklärungen. Werner S.‘ RA Siebers verweist auf einen neuen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom November 2022, in dem es um „rechtliche Unwissenheit“ bei Aussagen gehe. Die leitende Oberstaatsanwältin Zacharias habe gesagt, die teilweise fehlende Beiordnung eines Pflichtverteidigers sei ihr durchgerutscht.

RAin Schwaben, RA Sprafke, RA Herzogenrath-Amelung, RAin Rueber-Unkelbach, RA Flintrop, RA Berthold, RA Siebers und RA Hofstätter widersprechen der Verwertung des Haftprotokolls.