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Prozesstag 35: Gab Werner S. den Auftrag, Paul-Ludwig U. zu ermorden?

Am 35. Prozesstag, dem 14. Oktober 2021, ging es um drei Themenkomplexe. Zunächst wurde der Zeuge Armando B. befragt, ein ehemaliger Mithäftling von Werner S. in der JVA Augsburg-Gablingen. Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) und auch der Senat gehen davon aus, dass B. dabei war, als Werner S. einem anderen Gefangenen einen Auftrag gegeben haben soll, den „Verräter“ Paul-Ludwig U. zu ermorden. B. stritt das vor Gericht ab, verwickelte sich aber in Widersprüche. Im zweiten und dritten Teil dieses Verhandlungstages wurden Videomitschnitte der Haftprüfungstermine der Angeklagten Marcel W. und Michael B. gezeigt. Entschieden wurde hierbei, dass W. in Haft bleibt, B. aber auf freien Fuß gesetzt wird.

Zu Beginn des 35. Hauptverhandlungstages erläutert der Vorsitzende Richter (VR), wieso der für den 12. Oktober 2021 angesetzte Hauptverhandlungstag abgesagt wurde. Bei einem JVA-Beamten, der bei einem Besuchstermin des Angeklagten Stefan K. mit im Raum gewesen sei, seien Corona-Symptome aufgetreten. Vor Beginn des Verhandlungstages sei eine Infektion nicht sicher auszuschließen gewesen. Letztendlich seien beide negativ getestet worden. Rechtsanwalt (RA) Mandic weiß einmal mehr durch eine sachkundige Bemerkung zu glänzen: „Haben wir damit zu rechnen, dass jedes Mal, wenn jemand niest, ein Verhandlungstage ausfällt?“ Antwort des VR: „Ich nehme das so zur Kenntnis.“

Am heutigen Tag wird als Zeuge der 45-jährige Restaurant-Fachmann Armando B. vernommen, der derzeit in der JVA Kempten einsitzt. Ebenfalls geladen ist eine Dolmetscherin (italienisch/deutsch). Der Zeuge sei der deutschen Sprache zwar mächtig, möglicherweise träten aber Situationen ein, die ohne Dolmetscherin nicht zu bewältigen seien, so der VR. Auf Frage des VR gibt Armando B. an, dass er in Neapel aufgewachsen sei und dort eine Realschule und eine Berufsschule besucht und absolviert habe. Mit Anfang 20 sei er nach Deutschland gekommen. Erst habe er in Augsburg in einem Restaurant gearbeitet, dann habe er dort mit seinen fünf Geschwistern ein eigenes Restaurant eröffnet.

Anschließend geht es um B.s Haftkarriere. Dabei ergibt sich,

  • dass er bereits mehrfach in Haft war wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, „aber auch wegen Betrugs“,
  • dass er bis vor 16 Jahren abhängig von Heroin und Kokain war und dann eine stationäre Therapie gemacht hat, und
  • dass er seit Januar 2020 wegen Bandendiebstahls (10 Monate) und wegen versuchten Betrugs (20 Monate) einsitzt, zunächst in der JVA Augsburg-Gablingen und seit Januar 2021 in der JVA Kempten.

„Wer mit mir redet, kann kein Rechtsextremist sein“

Der VR möchte Näheres über B.s Kontakt zu Werner S. wissen. S. habe er, so B., auf seinem Gang bzw. in seiner mit 15 bis 16 Gefangenen besetzten Abteilung in Gablingen kennengelernt. Er sei an S. nicht wirklich interessiert gewesen: „Hatte meine Leute schon.“ Man habe Deutsch miteinander gesprochen, S. habe aber auch Englisch gekonnt. Auf Italienisch habe S. nur wenige Worte gekannt. Er habe S. mit „Matthias“ angesprochen, die Spitznamen „Giovanni“ und „Teutonico“ würden ihm nichts sagen.

Der VR bringt nun einen Mitgefangenen von B. und S. ins Spiel, einen Herrn L. Der habe ausgesagt, das Werner S. mit ihm Englisch gesprochen habe und gerade Italienisch lernen würde. B. erwidert: „Kann sein.“ Sein Verhältnis zu Werner S. würde er, so B. als „normal, eher schlechter“ beschreiben. Man habe keinen gemeinsamen Redestoff gehabt. S. sei zudem Deutscher, er selbst „Ausländer“. Möglicherweise habe er auch mal eine ganze Woche lang überhaupt nicht mit ihm gesprochen.

S. habe „sehr ängstlich“ gewirkt, „weil alles neu für ihn war“: „Sein Fall hat ihm Angst gemacht.“ S. sei aber auf andere Gefangene zugegangen, sei nicht schüchtern gewesen, habe gerne gemalt und mit Herrn L. und einem Albaner (Herrn Ba.) Schach gespielt. Manchmal habe S. auch depressiv gewirkt, weil er offenbar wegen seiner Inhaftierung keine Perspektive für sich gesehen habe. Er habe gewirkt wie jemand, der „in etwas reingezogen wurde, wo er nicht hinwollte“. Über das ihm Vorgeworfene habe S. irgendwann mal „oberflächlich“ gesprochen, nämlich angeblich „Kopf einer Bande“ zu sein, „die terroristische Sachen plant“. S. sei der Meinung gewesen, zu Unrecht ins Gefängnis gewandert zu sein.

Der VR möchte von B. wissen,

  • ob S. sich politisch geäußert habe („Ja, dass Merkel scheiße ist.“),
  • ob S. sich über „Ausländer“ geäußert habe („Nein. Er machte nicht den Eindruck, dass er Ausländer nicht mag.“),
  • ob S. etwas über Juden oder über den Islam gesagt habe („Nein.“),
  • ob sich S. zur „Flüchtlingskrise“ geäußert habe („Ja, dass die unkontrolliert sei und Verbrecher eingeschleust würden. Das sagt aber jeder hier im Knast.“),
  • ob es Hinweise auf NS-Gedankengut gegeben habe („Nein.“),
  • ob er Werner S. für einen „Rechtsextremisten“ halten würde („So jemanden stelle ich mir ganz anders vor. Ich bin Ausländer, wer mit mir redet, kann kein Rechtsextremist sein. Oder aber er ist ein Feigling. Ich bin Mitte.“),
  • wie er Werner S. politisch einschätzen würde („Er wollte eine Veränderung für sein Land, so wie die AfD, auf jeden Fall nicht extrem. Eher ein Querdenker, ein ganz normaler Bürger, aber ins falsche Umfeld geraten.“) und
  • wo er (B.) die AfD politisch einordnen würde („So konservativ. Geregelte Migration, gerechte Löhne für alle.“).

„Kein Mann, der ein Nein akzeptiert.“

Der VR möchte mehr über den bereits erwähnten gemeinsamen Mitgefangenen des Zeugen B. und des Angeklagten S. wissen: „Was ist L. für ein Typ?“ B. führt sinngemäß aus, dass L. sehr selbstgefällig, arrogant und beleidigend sei. Er sei so eine Art „Möchtegern“-Chef unter den Gefangenen in der Abteilung. L. denke „ganz anders als Matthias“ und sei „ein extremer Linker“, der ein Foto von der Fahne der CPI [Kommunistische Partei Italiens] in seiner Zelle an der Wand habe. Auf die Frage nach der Beziehung des Zeugen zu L. antwortetet B.: „Wir kommen beide aus Neapel. Ich habe für ihn übersetzt und ihm geholfen, da er die Sprache nicht kann.“ B. merkt an, dass neapolitanisch nur sehr wenig Gemeinsamkeiten mit der italienischen Sprache habe. Er habe L. immer geholfen, schon aufgrund der gemeinsamen neapolitanischen Herkunft. Wenn er das nicht getan hätte, dann hätte seine Familie in Neapel auch möglicherweise Ärger bekommen. Man sei eben so erzogen worden, dass man einander im Ausland helfen müsse. Eine Freundschaft habe ihn mit L. aber nicht verbunden.

L. sei nicht dumm, aber auch nicht schlau, führt der Zeuge auf weitere Fragen des VR hin aus. Werner S. sei zwar der Klügere von den beiden, aber L. habe in der Abteilung mehr zu sagen gehabt, zumal er mehr Erfahrung gehabt habe. L. sei auch schon mal schlecht mit Mitgefangenen umgegangen: „Er wollte mehr Respekt. Wie in Italien. Weil er mehr Vorstrafen hatte.“ Werner S. sei L. mit Respekt begegnet, der habe das aber nicht erwidert. L. habe auch bei ihm selbst, so B., „versucht“, sich über ihn zu stellen, obwohl L. erst nach ihm nach Gablingen gekommen sei. Damit sei L. allerdings gescheitert.

Am meisten Kontakt habe L. zu ihm (B.) gehabt, aber auch zu Werner S. und Herrn Ba., mit denen L. oft in der Zelle von S. Schach gespielt habe, „sonst mit niemandem“. L. und S. hätten sich gut auf Englisch verständigen können. Der Zeuge berichtet, dass L. Werner S. gezwungen habe, von dessen Geld für ihn einzukaufen, und dass sich Werner S. irgendwann ratsuchend an ihn (B.) gewandt hätte, weil er das nicht länger habe mitmachen wollen. Er (B.) habe S. geraten, er möge sagen, dass er sein Geld seiner Freundin geben müsse, weil diese es dringend brauchen würde. B.: „L. ist kein Mann, der ein [einfaches] Nein akzeptiert.“ L. habe mehr ausgeben wollen, als ihm zur Verfügung gestanden habe. Hin und wieder habe er S. etwas von seinem in der Kochgruppe selbst gekochten Essen abgegeben.

Gab Werner S. einen Mord in Auftrag?

Auf die Frage des VR, ob der Zeuge mitbekommen habe, „dass jemand zu einem Auftragsmord angestiftet wurde“, antwortet dieser mit „Nicht direkt.“ Der VR hakt nach: „Sie sollen dabei gewesen sein, als die beiden darüber gesprochen haben.“ B. antwortet, er könne kein Englisch, die beiden (L. und S.) hätten sich immer auf Englisch unterhalten. Er sei nicht als Dolmetscher bei einem solchen Gespräch dabei gewesen: „Bei so etwas zieht man auch keinen Dritten hinzu.“

Im Folgenden geht es um Diskrepanzen zwischen den Aussagen, die L. bei seiner polizeilichen Vernehmung zum Thema Auftragsmord gemacht haben soll, und dem, was B. nun vor dem OLG dazu aussagt. B. räumt jetzt doch ein, einmal bei einem Gespräch zwischen den beiden übersetzt zu haben, bei dem sich Werner S. nach Herrn L.s Vorstrafen erkundigt haben soll. Das habe in L.s Zelle stattgefunden. Er habe aber nichts davon mitbekommen, dass Werner S. L. über einen „Verräter“ in seiner Gruppe (Paul-Ludwig U.) informiert habe. Auch nichts davon – darüber hatte L. offenbar in seiner polizeilichen Vernehmung berichtet –, dass Werner S. in dem Gespräch seine Idee kommuniziert habe, „den Verräter zu töten“.

Auf der anderen Seite kann sich B. auf Frage des Vorsitzenden dann doch an eine Situation erinnern, in der er auf Bitte von L. eine handschriftliche Adresse in Druckbuchstaben übertragen habe. Wiederum nicht mitbekommen habe er, dass Werner S. gesagt haben soll, dass [bei Durchführung des Auftrags] über seine Freundin Karin T. Geld an Verwandte von L. fließen werde.

„Das passt nicht!“

Der VR äußert massive Zweifel am Wahrheitsgehalt von B.s Aussagen: „Das passt nicht!“ L. habe etwas anderes gegenüber der Polizei ausgesagt. „Warum sollte L. Ihnen Probleme bereiten?“, fragt der VR. B. antwortet, dass L. ein „Idiot“ und „überheblich“ sei. L. habe wohl gedacht, er (B.) würde alles bestätigen, „auch wenn es nicht stimmt“. Der VR zeigt B. eine Lichtbild-Kopie von Paul-Ludwig U., auf der in Druckbuchstaben dessen Name, Geburtsdatum und Haftadresse notiert sind. Auf die Frage „Kennen Sie das Bild?“ sagt B.: „Ja, ich habe das drauf geschrieben. L. konnte die Handschrift nicht lesen.“

Der VR stellt noch einmal die zentrale Frage an den Zeugen: Ob er etwas davon mitbekommen habe, dass L. von Werner S. beauftragt worden sei, einen Mord zu begehen. Armando B. verneint die Frage. L. habe ihm gesagt, er brauche sich wegen des aufgeschriebenen Namens keine Gedanken machen.

Der VR zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll, wonach B. ausgesagt haben soll, dass er nach Rückgabe des beschrifteten Lichtbilds an L. diesen gefragt haben soll, was das solle. L. habe auf neapolitanisch geantwortet: „Dieser dumme Mensch wollte, dass ich jemand erledige.“ Er habe dann zu L. gesagt: „Du bist bescheuert, dass du so etwas mit dem besprichst.“ L. habe erwidert: „Ich wollte nur mal schauen. Mach dir keinen Kopf, es wird nichts passieren.“

Der Zeuge bestätigt zunächst, dass es so gewesen sei, und dass L. ihm gesagt habe, dass die Person auf dem Lichtbild, dessen Name er (B.) zur besseren Lesbarkeit in Druckbuchstaben aufgeschrieben hatte, umgebracht werden sollte. Dann allerdings streitet er erneut ab, dass L. ihm erzählt habe, dass er zu einem Mord beauftragt worden sei. Er sei davon ausgegangen, dass es um irgendwelche Machenschaften mit Geld ging. Gedolmetscht habe er nur den Part zu den Vorstrafen.

Nach einer kurzen Pause ermahnt der VR den Zeugen, sich an die Zeugenbelehrung zu erinnern. Bevor er das Wort der Anklagebehörde übergibt, fragt er noch einmal: „Ist das, was Sie bisher sagten, alles richtig?“ Antwort von B.: „Ja!“

Anklagebehörde droht mit Freiheitsstrafe

Oberstaatsanwältin (OStAin) Bellay weist den Zeugen scharf auf die Strafbarkeit einer Falschaussage hin („Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten“) und zitiert noch einmal aus B.s polizeilichen Aussagen. B. besteht darauf, dass er nicht an dem Gespräch oder Gesprächsteil, bei dem es um einen Mordauftrag gegangen sein soll, teilgenommen habe. OStAin Bellay fragt, ob er Angst vor Rechtsextremisten habe. B. lacht. Bellay zitiert aus der polizeilichen Vernehmung: „Frage: ‚Haben Sie Angst vor Werner S.?‘ Antwort: ‚Eigentlich nicht. Ich kann die Gruppierung hinter ihm aber nicht einschätzen.‘“ B. betont, dass er keine Angst gehabt habe, aber sich Vorteile aus der Situation in Form einer hafterleichternden Therapie erhofft habe. Wenn die Anklage genau wissen wollen würde, was er in seiner polizeilichen Vernehmung gesagt habe, könne sie sich ja die Audiodatei davon anhören.

Staatsanwältin Maslow möchte unter anderem wissen,

  • ob der Zeuge nach der Verlegung von L. in eine andere JVA noch Kontakt zu Werner S. gehabt habe (Antwort: „Nur auf dem Gang.“),
  • ob sich L. aktiv Werner S. angeboten habe („Nein!“),
  • ob sich L. selbst als „Mafiosi“ bezeichnet habe („Oft genug.“), und
  • ob Werner S. erwähnt habe, dass er von L. erpresst worden sei („Nicht mir gegenüber.“).

„Im Knast auf dumme Ideen“ gekommen

Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung fragt zum Thema Italienisch-Kenntnisse von Werner S. nach. [Werner S. hatte immer mal wieder in Telefonaten behauptet, Italienisch zu können und längere Zeit in Italien unterwegs gewesen zu sein.] Der Zeuge betont, dass er hiervon nichts mitbekommen habe und davon ausgehe, dass S. die Sprache nicht beherrsche. Zudem habe ihn S. öfter mal gefragt, was dieses oder jenes auf Italienisch heiße.

RA Herzogenrath-Amelung möchte nun wissen, was Werner S. dem Zeugen über sein Leben vor der Haft erzählt habe. Der Zeuge gibt an,

  • dass S. erzählt habe, dass er seiner aktuellen Freundin geholfen habe, von Drogen wegzukommen. Mit ihr habe er ein Solarium-Geschäft aufgemacht,
  • dass er nicht mehr wisse, ob S. erzählt habe, wovon er lebe, und
  • dass S. über Immobilien in Deutschland gesprochen habe.

Werner S.‘ Verteidiger stellt fest, „dass auch ein Unschuldiger im Knast auf dumme Ideen kommen kann“. Er habe keine weitere Fragen.

RA Mandic, Verteidiger von Michael B., fragt den Zeugen, ob L. Sympathisant der „Kommunistischen Partei Italiens“ gewesen sei (Antwort: „Richtig“), und ob es aufgrund der AfD-Nähe von Werner S. nicht zu Streitgesprächen zwischen den beiden gekommen sei. B. gibt an, davon nichts mitbekommen zu haben. „Keine Ahnung, was der [L.] für Spielchen gespielt hat.“ L. hasse Deutsche. „Aber bei S. hat sich das nicht bemerkbar gemacht. Andere Deutsche hat er das spüren lassen. Merkwürdig. Ich kann nicht in seinen Kopf gucken.“

Marcel W.s Verteidiger RA Picker möchte wissen, ob L. gewusst habe, was Werner S. vorgeworfen wird. B. geht davon aus, dass L. das wusste. Picker stellt fest, dass L. dennoch mit S. Schach gespielt habe – um dann den versammelten, nicht wirklich daran interessierten Prozessbeteiligten mitzuteilen, dass er selbst sogar in einem Verein Schach spiele. Der VR schenkt ihm immerhin ein anerkennend wirkendes Lächeln. Bei der Entlassung des Zeugen kündigt der VR an, dass dieser vielleicht noch einmal vorgeladen werde. B. entgleitet die völlig entgeisterte Reaktion: „Och nee.“

RA Herzogenrath-Amelung stellt in einer Erklärung fest, dass Werner S. der italienischen Sprache nicht mächtig sei, das seien „Geschichten aus Tausendundeiner Nacht“: „Das weckt Zweifel, ob er tatsächlich einmal Carabinieri war oder intensive Kontakte nach Italien hatte.“ Offenbar möchte der RA damit einmal mehr die These stützen, dass S. lediglich ein Aufschneider und Maulheld sei, aber keinesfalls jemand, der Gesagtes auch in die Tat umzusetzen gedenkt.

Haftbefehl gegen Marcel W. aufrechterhalten

Im zweiten Teil des Hauptverhandlungstages geht es um den Haftprüfungstermin von Marcel W. am 4. August 2021, also um die Frage, ob der Haftbefehl erneuert wird, ob W. weiterhin in Untersuchungshaft verbleibt oder aber bei laufendem Prozess auf freien Fuß kommt. Der Senat geht davon aus, dass der 8. Februar 2020 als Gründungstermin einer terroristischen Vereinigung in Betracht kommt, und dass W. beteiligt war. W. wird daher eröffnet, dass er in Haft bleiben muss.

Die Tonqualität des nun gezeigten Videos von Marcel W.s Haftprüfung ist sehr schlecht, sodass nur eine grobe Zusammenfassung möglich ist. W. hatte sich zu diesem Termin bereiterklärt, zu seiner Person auszusagen, aber nicht zur Sache. Neben ihm, dem Senat und der GBA sind auch seine beiden Verteidiger RA Picker und RA Miksch anwesend. Die Befragung wird immer wieder unterbrochen durch teilweise minutenlanges Weinen und Schluchzen des Angeklagten.

Marcel W.s Lebensweg

Er sei, so Marcel W., 1981 in Halle an der Saale geboren worden, verheiratet und habe keine Berufsausbildung. Seinen leiblichen Vater habe er erst mit 13 Jahren kennengelernt; sein Stiefvater, von dem seine Mutter sich Mitte der neunziger Jahre habe scheiden lassen, habe ihn adoptiert. Er sei großteils bei den Großeltern aufgewachsen. Er habe Wende-bedingt die Schule gewechselt, sei ab der 6. Klasse in Berlin zur Schule gegangen, zuletzt auf eine Gesamtschule. Mit 16 habe er den Hauptschulabschluss gemacht und sich mit Gelegenheitsjobs durchgeschlagen. Eine Lehrstelle habe er nicht gefunden. Dann sei er von Berlin nach Sachsen zu seiner Mutter gezogen.

1997/1998 habe er seine jetzige Frau kennengelernt, mit der er seitdem zusammen sei. Sein späterer Schwiegervater habe ihn damals bei sich einziehen lassen, weil er nicht mehr bei seiner Mutter habe wohnen können. W. spricht davon, dass deren damaliger Lebensgefährte gewalttätig geworden sei. Seit vier oder fünf Jahren sei er nun verheiratet, so W. Seine Schwiegereltern seien damals nach Brandenburg gezogen, er und seine Freundin seien ihnen gefolgt. Er sei auf Zeitarbeit in Königs Wusterhausen beschäftigt gewesen und habe erfolglos versucht, sich selbstständig zu machen. Danach seien sie zurück nach Sachsen gezogen, wo 2002 sein Sohn geboren worden sei. Letztendlich seien sie dann in Pfaffenhofen an der Ilm gelandet.

Aus W.s Bericht und ergänzenden Angaben durch den VR ergibt sich, dass W. erstmals im Jahr 2000 wegen einer 1999 begangenen Körperverletzung verurteilt wurde. Weitere Verurteilungen wegen Körperverletzungen folgten in den folgenden Jahren, die ihm offenbar auch eine einjährige Haftstrafe einbrachten.

Zuletzt sei er selbstständiger Gerüstbauer gewesen, so W. Nebenbei habe er „Textildruck in eigenem Gewerbe“ betrieben. Der Versuch, mit einem Nachbarn zusammen einen Shop aufzumachen, sei aber gescheitert. Er habe zuletzt zwischen 1.700 und 2.300 Euro verdient. Seine Frau sei Bürokauffrau. W. sagt aus, dass er Depressionen und Angstzustände habe. Er mache sich zudem große Sorgen um seinen Sohn, dass dieser auf Abwege und unter die Räder kommen könnte.

„Mut bewiesen“

Die BA sieht die Haftgründe weiterhin gegeben. RA Picker beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. W. habe eine starke Bindung zu seiner Familie, es bestehe keine Fluchtgefahr. RA Miksch betont, dass sich W. nach seiner Frau und seinem Sohn sehne. Gegebenenfalls wäre ein elektronisch überwachter Hausarrest ein Kompromiss. Der VR verkündet, dass der Haftbefehl aufgrund des dringenden Tatverdachts aufrechterhalten und W. in Haft bleiben werde. W. möge sich mit dem aktuellen Tatvorwurf auseinandersetzen und sich dazu verhalten. Das wäre ein denkbarer Schritt, das Strafmaß möglicherweise kleiner werden zu lassen.

Nach Beendigung der Präsentation der Videoaufnahme merkt der VR an, dass Marcel W. „Mut bewiesen“ habe, als er über seinen Werdegang berichtete. RA Herzogenrath-Amelung bekundet, man habe „einen in und durch die Haft gebrochenen Menschen gesehen“, der nicht aus demjenigen „Holz geschnitzt“ sei, „aus dem Rechtsterroristen gemacht sind“.

Michael B. aus der Haft entlassen

Im dritten Teil des heutigen Hauptverhandlungstages geht es um den Haftprüfungstermin des Angeklagten Michael B. am 4. August 2021. Geboren wurde er 1972 in Kirchheim unter Teck, wo er auch zum Zeitpunkt seiner Festnahme lebte. Beruf: Laserschweißer, Familienstand: ledig.

Michael B. ist wie Marcel W. bereit, zur Person, nicht aber zur Sache auszusagen. Nach der Grund- und Hauptschule habe er eine Lehre als Metzger gemacht und ab etwa 1992 seinen Bundeswehr-Grundwehrdienst als Feldkoch in Ellwangen-Jagst abgeleistet. Ein Angebot der Bundeswehr, nach Somalia zu gehen, habe er ausgeschlagen. Dann habe er eine Zimmermanns-Lehre begonnen, die er im fortgeschrittenen Stadium abgebrochen habe.

Er sei sehr begeistert von „Auf der Walz“-Geschichten und sehr sportlich, zeitweise sogar Wasserball-Jugendnationalspieler gewesen. Er habe in einer WG gelebt, im Erdgeschoss habe man zusammen einen Skaterladen betrieben. Dann sei seine Freundin plötzlich gestorben, und ihm habe sich die Frage nach dem Sinn des Lebens gestellt. Er sei viel unterwegs gewesen, sieben oder acht Winter zum Beispiel mit Snowboard im Zillertal, habe „Überleben“ gelernt. Im Sommer habe er als Zimmermann gearbeitet. Dann habe er seine spätere langjährige Freundin kennengelernt, sei aber völlig mittellos und gesundheitlich ziemlich kaputt gewesen wegen diverser Unfälle.

Michael B. stieg wegen der Haft aus seinem Betrieb aus

Nach eineinhalb Jahren habe sich die Chance einer vom Arbeitsamt unterstützten Umschulung zum Schweißer ergeben, die er sofort ergriffen und dann in einer Schlosserei in Wendlingen gearbeitet habe. 2006 sei dann seine erste, 2011 seine zweite Tochter geboren worden. Er sei zwischendurch eineinhalb Jahre Hartz-IV-Empfänger gewesen. Letztendlich habe er zusammen mit einem Bekannten einen eigenen Betrieb (Laserschweißen) aufgebaut und betrieben. Mit der Mutter seiner Töchter sei er neun Jahren zusammen gewesen, dann habe man sich getrennt, die Kinder seien bei ihr geblieben. Seit 2019 sei er in einer neuen Beziehung. Bei seiner aktuellen Freundin könnte er auch nach seiner Haftentlassung wohnen. Er würde dann versuchen, in seinen alten Job zurückzukehren. Nach der Verhaftung habe ihn sein Kollege gebeten, aus dem Betrieb auszusteigen, was er auch getan habe. Die ihm ausgezahlten 30.000 Euro habe er an seine Eltern gegeben, um sein Darlehen zurückzuzahlen.

Zur Sache wolle er „heute“ nichts aussagen, so B. Beim VR stößt das auf Unverständnis: „Sie hätten eigentlich am ehesten Grund, sich zu äußern.“ [Schließlich ist B. der einzige Angeklagte, der nicht beim zentralen Planungstreffen der „Gruppe S“ in Minden war.] Die GBA fordert, dass der Haftbefehl weiter aufrecht zu erhalten sei, solange B. nicht zur Sache aussagt. RA Mandic ist da anderer Meinung. B. habe glaubhaft seine persönlichen Verhältnisse offengelegt. Es bestehe keine Fluchtgefahr, zumal B. auch sehr an seinen Kindern hänge. Zudem sei der Tatvorwurf ja nur noch „Unterstützung“, es sei also nicht von einer hohen Strafe auszugehen. Daher beantragt die Verteidigung, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen.

Letztendlich ergeht der vom VR verkündete Beschluss, dass der Haftbefehl gegen B. außer Vollzug gesetzt wird. B. müsse sich aber wöchentlich beim Polizeirevier Kirchheim unter Teck melden. Sollte B. gegen die Auflagen verstoßen, könne der Haftbefehl wieder aktiviert werden.

prozesstage34

Prozesstag 34: Über Inszenierungen und die Sehnsucht nach dem Tag X

Am 34. Prozesstag (5. Oktober 2021) gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“ wurde der Zeuge Dr. Joachim W. (62) vernommen. Er hatte als Facharzt für Psychiatrie 1997 eine Stellungnahme und 2000 ein Gutachten über Paul-Ludwig U. erstellt. Auch an diesem Verhandlungstag ging es um die Glaubwürdigkeit und die Schuldfähigkeit von Paul-Ludwig U., auf dessen Aussagen ein großer Teil der Anklageschrift basiert. Ihm wurde von Dr. W. eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. An viel konnte sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Aber U. sei durch seine Ambivalenz und Inszenierungen aufgefallen. Nach der Mittagspause wurden drei Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ) vom 13. Februar 2020 abgespielt, also am Tag vor der Razzia gegen die „Gruppe S“. In einem der Gespräche plante Michael B. mit Marcel L. aus Ellwangen eine neue Gruppe bzw. einen Stammtisch in Bayern und Baden-Württemberg („Gruppe Süd“). Die Initiative dazu ging von Michael B. aus. In einem anderen Telefonat regten sich Michael B. und ein „Basti“ darüber auf, dass die Deutschen „keine Eier mehr“ hätten, und regen sich über Politiker auf. Michael B.: „Aber wir werden es nicht vergessen. Der Tag wird kommen.“

Zu Beginn des Verhandlungstags ist der Vorsitzende Richter (VR) ungehalten. Wegen eines Staus beginnt die Verhandlung fast eine Stunde verspätet, und der VR muss Paul-Ludwig U. vor dem Gebäude suchen und ihn hereinzitieren. Das sei „eine Frechheit sondergleichen“. Er fordert U. auf, sein Verhalten zu ändern, und droht, man könne auch einen Haftbefehl erwirken. Anschließend verkündet der VR, dass der Antrag der Rechtsanwälte (RA) Becker und Hofstätter auf sofortige Vernehmung des Sachverständigen Dr. Winckler abgelehnt wird.

Nun nimmt der Zeuge Dr. Joachim W. Platz, der vor vielen Jahren ein Gutachten über Paul-Ludwig U. erstellt hatte. Der Psychiater berichtet, er arbeite seit April 2002 im Maßregelvollzug in Stendal, dem zentralen Maßregelvollzug des Landes Sachsen-Anhalt. Dort sei er ab 2009 ärztlicher Direktor gewesen. Er habe vor einem oder anderthalb Jahren ein Schreiben von U. bekommen, nach 20 Jahren ohne Kontakt. In diesem Schreiben habe ihm U. in „bedrohlichem Ton“ unterstellt, Fehler gemacht zu haben. U. habe angekündigt, er werde das mit seinem RA aufarbeiten, und W. werde noch von ihm hören, er solle sich schon mal „auf etwas gefasst machen“. Den Brief habe er psychohygienischen Gründen vernichtet.

Der Zeuge gibt an, er könne sich nur noch grob an U. und dessen Vorgeschichte erinnern. Er wisse noch, dass U. viele Anträge gestellt und wieder zurückgezogen habe. Diese Ambivalenz sei ihm noch in Erinnerung. Der VR hilft W.s Gedächtnis auf die Sprünge und hält vor, W. habe das erste Schreiben, in dem U.s Name aufgetaucht sei, am 11. Dezember 1996 erhalten. U. sei am 13. März 1997 zu sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Er habe bei U. eine „Persönlichkeitsstörung mit dissoziativer Persönlichkeit und narzisstischen Anteilen“ diagnostiziert.

U. in Haft: Suizidversuch, Geiselnahme, Befreiungsfantasien

W. erinnert sich, dass U. wegen einer Geiselnahme an einem Beamten in Haft gewesen sei. Der Polizist habe U. von einem Suizidversuch abgehalten und sei daraufhin als Geisel genommen worden. Auch erinnert sich W. an eine Erzählung von U.: Mithäftlinge hätten geplant, teure Zahnarzt-Gegenstände zu stehlen und dann in Osteuropa zu verkaufen. U. habe deren Namen genannt und gesagt, die Polizei wisse Bescheid. Der Zeuge kann sich jedoch nicht erinnern, jemals wieder Hinweise auf einen solchen Fall gehört zu haben.

Nun liest der VR aus einem Schreiben von 1997 vor: Die Integration von U. in die Patientengesellschaft sei „mehr als schwierig“. Es habe handgreifliche Auseinandersetzungen und Körperverletzungen gegen Mitpatienten gegeben. In Gesprächen könne sich U. von seinem Verhalten nicht distanzieren. Es habe auch verbale Entgleisungen und Tötungsfantasien gegeben.

Im Jahre 2000 schließlich wurde der Zeuge beauftragt, ein Gutachten über U. anzufertigen. Dafür habe er ihn in der JVA Werl zweimal exploriert, berichtet er. In Gesprächen sei U. oft ausufernd gewesen und habe kein Ende gefunden. Insgesamt sei er eine nach Aufmerksamkeit heischende Person. U. habe in Gesprächen nur wenig eigene Anteile an Konflikten anerkennen können und stattdessen das Personal als schuldig an seiner Impulsivität betrachtet. Außerdem habe er unter Stimmungsschwankungen gelitten. In der Selbstdarstellung gegenüber Mitpatienten habe U. versucht, sich als erfahrener Knastbruder darzustellen. Der Zeuge ergänzt: U. sei im Team als schwierig bekannt gewesen, und als einer, der sich im Vergleich zu seinen Mitpatienten als etwas Besseres gefühlt habe. Diese habe er abgewertet, unter anderem indem er einen von ihnen als „Viech“ beleidigt habe.

„Die Grenzen zwischen realer Welt, Anspruchsdenken und Inszenierung“

Aus einem Text verliest der VR noch eine Einschätzung über U.: Dieser laufe leicht Gefahr, die Grenzen zwischen realer Welt, Anspruchsdenken und Inszenierung zu verwischen. Bei Widerspruch erfolge durch ihn eine heftige Gegenrede. Der Zeuge bestätigt diesen Eindruck: U. sei seine Wirkung auf andere wichtig, sogar wichtiger als andere Ziele. Daher hätten sich U.s Wünsche und Anträge teils sehr widersprochen.

Weiter zitiert der VR: „Gelingt Herrn U. eine weitere Inszenierung, dann bestärkt ihn das in der Überzeugung eigener Grandiosität und Einzigartigkeit.“ Der Zeuge kommentiert, das liege an der histrionischen und narzisstischen Persönlichkeitsstörung von U.

Der VR fasst zusammen, wie es mit U. und dem Zeugen nach dem ersten Aufeinandertreffen weitergegangen sei.Zwischen 1996 und 1997 hätten sie einander mehrmals gesehen. Dann sei U. in den Strafvollzug gewechselt, woraufhin die beiden nur noch für das Gutachten im Januar und Februar 2000 in der JVA Werl miteinander Kontakt gehabt hätten. Obwohl U. am 16. Juli 2001 wieder zurück in die Eickelbacher Forensik verlegt worden sei, habe W. den Zeugen nicht noch einmal getroffen.

Verteidigung: U. manipuliert und strebt nach Aufmerksamkeit und Einzigartigkeit

Nach dieser Befragung haben die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Frank H.s Verteidiger RA Herzogenrath-Amelung und Marcel W.s Verteidiger RA Miksch betonen, U. gehe es um Aufmerksamkeit. RA Miksch fügt hinzu, U. begehre Einzigartigkeit. Es bestehe nicht nur das Potenzial, sondern auch der Wille zur Manipulation.

RA Mandic, Verteidiger von Michael B., argumentiert ähnlich: Es kristallisiere sich heraus, dass U. damals über „erhebliche Manipulationsfähigkeiten“ und „überdurchschnittliche Intelligenz“ verfügt habe. Es stelle sich die Frage: „Haben die Behörden ihn instrumentalisiert oder er sie?“ Vorstellbar sei, dass U. die Behörden hinters Licht geführt habe.

Michael B.: „Ich habe das Ganze beschissen vernachlässigt“

Nach Abschluss der Befragung des Zeugen W. folgt die Präsentation des Mitschnitts eines Telefonats zwischen Michael B. und Jürgen N. vom 13. Februar 2020. N. sagt darin über Paul-Ludwig U.: „Der Typ war mir von Anfang an suspekt.“ Er fragt, wie man sich jemanden „ins Haus holen“ könne, der solch sinnlose Straftaten wie eine Geiselnahme begehe. Für ihn sei U. ein „durchgeknallter Psychopath“. Michael B. pflichtet ihm darin bei, dass die Geiselnahme sinnlos gewesen sei. Und für seinen Verrat [an der „Gruppe S“] müsse U. Konsequenzen zu spüren bekommen. Dann erwähnt Michael B. die Entscheidung von Werner S., auszusteigen [aus seinen (politischen) Aktivitäten in Deutschland]. S. habe ein Statement verschickt, in dem er sich auskotze. B. sagt auch, er habe sich bei Werner S. auf der Mailbox dafür entschuldigt, dass er nicht nach Hamburg zum Treffen gekommen sei, weil er zu viel zu tun habe. Werner S. habe sich darauf nie zurückgemeldet.

Danach spielt der VR eine weitere Aufnahme ab. Es handelt sich um ein Telefonat vom Abend des 13. Februars 2020 zwischen Michael B. und Marcel L. aus Ellwangen. Michael B. erklärt darin, er habe sich wegen Existenzängsten rausziehen müssen. Er habe „das Ganze beschissen vernachlässigt“. Dann sprechen sie über Paul-Ludwig U., und auch in diesem Telefonat kommt Unverständnis für dessen Aufnahme in die Gruppe auf, angesichts des Charakters und der Vorgeschichte von U. Marcel spricht auch den Diebstahl an, den U. beim Treffen in Thomas N.s Haus begangen haben soll.

Michael B. wechselt das Thema; offenbar denkt er darüber nach, eine Süd-Gruppe zu gründen. Er selbst halte sich lieber im Hintergrund. B. sagt, „die Gruppe“ [vermutlich die Telegram-Chatgruppe „Netzwerk BW / BY“] sei weg. Deswegen fragt er L., ob er noch die Nummer von Marco habe. B. tauscht sich mit L. über weitere mögliche Mitglieder für das neue Projekt aus. Vorerst will B. „mit dir, Jürgen, Basti und mir“ starten, später aber mehr Personen aufnehmen. Als sie überlegen, wer noch als Mitglied in Frage käme, kennen sie von einigen Personen allerdings nur die Online-Pseudonyme, nicht aber die tatsächlichen Namen. B. verkündet, er werde Jürgen fragen, der die Namen kennen könnte. Notfalls könne man auch Werner S. fragen, mit dem er bereits über die Idee gesprochen habe, einen „Stammtisch im Süden“ einzurichten. S. habe er gesagt: „Ich bin nur Standby“, aber man könne auf ihn zählen.

B. plante offenbar, eine „Gruppe Süd“ zu gründen

Solche regionalen Gruppen hält Michael B. für vorteilhaft: „Was bringt es mir denn, nach Hamburg zu fahren?“ Es sei sinnlos, eine Gruppe aufzubauen, deren Mitglieder über das ganze Land verstreut seien. „Die Gruppe [Chatgruppe „Heimat“] ist ok, aber sie nervt mich auch.“ Lieber sei ihm, wenn man sich alle fünf, sechs Wochen regional treffe, die Handys weglege und dann offen reden könne. Marcel L. sagt darauf, den Norden decke das „Freikorps“ ab.

Im Anschluss an dieses Audio können die Verfahrensbeteiligten Erklärungen abgeben. RA Herzogenrath-Amelung legt Wert auf eine Unterscheidung zwischen der im Telefonat geplanten Südgruppe und den Angeklagten: In dieser neuen Gruppe seien Leuten, die nicht in Minden gewesen seien. Das zeige die Distanz zu anderen Gruppen.

RA Berthold legt das Telefonat so aus, dass sein Mandant Michael B. als Prepper eine eigene „Gruppe Süd“ habe aufbauen wollen, die der Organisation von Prepping-Treffen dienen sollte. Sein Mandant habe keine Ahnung gehabt, was in Minden besprochen werden sollte oder besprochen worden sei.

Paul-Ludwig U.: „Der mit dem Kawumm“

Nun spielt der VR eine weitere Aufnahme aus der Telekommunikationsüberwachung ab; diesmal handelt es sich um ein Gespräch zwischen Michael B. und „Basti“, ebenfalls vom Abend des 13. Februars 2020. Eingangs erklärt Michael B., dass die Chat-Gruppe „Bayern-BaWü“ gelöscht worden sei. Dann kommt er auch Basti gegenüber auf Paul-Ludwig U. zu sprechen. „Da war so ein Spitzeltyp“, erzählt er; „Basti“ habe U. ja auch schon kennengelernt. [Vermutlich beim Hummelgautsche-Treffen] Und tatsächlich scheint sich Basti zu erinnern: „Der mit dem Kawumm?“ B. bejaht, und berichtet, U. sei auf dem Treffen gewesen, habe gestohlen und sei ein Spitzel.

Auch mit „Basti“ spricht B. über den Plan, eine neue Gruppe zu gründen. Er denke an einen Stammtisch, der alle fünf oder sechs Wochen stattfinden solle, entweder in der Kneipe von Jürgen in Pforzheim oder in einer in Ellwangen, also bei Marcel. Eine regionale Gruppe sei gut, argumentiert B., er habe nämlich weder Geld noch Zeit, um ständig hunderte Kilometer zu fahren. Daher mache er lieber etwas mit „den Jungs aus meiner Ecke“.

Bei einem kurzen Exkurs zur AfD-Spendenaffäre erklärt „Basti“, die AfD wäre ohne Spenden nie so groß geworden. Die „guten Leute“ in der Partei seien alles Schwaben, wie beispielsweise Boehringer. [Peter Boehringer ist einer der Hardliner der AfD gegen die EU, gegen Corona-Maßnahmen und gegen offene Grenzen.]

Michael B.: „Wir werden es nicht vergessen. Der Tag wird kommen.“

Anschließend sinniert „Basti“, es dauere, bis „die kritische Masse mal aufsteht“. Dann lobt er seine Region: Er kenne einige Türken in seinem Freundeskreis, die seien „wertvoller als Norddeutsche“. „Wir hier in Schwabenland erziehen die [Türken] wenigstens.“ Er kenne viele Türken, die eine Firma hätten oder Ingenieure seien. Danach sprechen die beiden über Politiker*innen, was Michael B. mit „Wir werden es nicht vergessen. Der Tag wird kommen“ kommentiert.

Als nächstes Thema besprechen B. und „Basti“ die Online-Kommunikation. B. erwägt, ob man für wichtige Themen nicht Onlinespiele [bzw. deren Chats, um Überwachung zu umgehen] als Kommunikationsbasis nutzen sollte. „Basti“ antwortet, er habe da „ein gutes Spiel für sowas“.

Michael B. fasst zusammen: Es soll ein altbewährter Stammtisch werden. Die neue Chatgruppe dafür solle „Süd“ heißen. Dafür soll ihm Werner S. noch die Nummern geben, die in der gelöschten „Bayern-BaWü-Gruppe“ gewesen seien. Bei dem Stammtisch habe er keine Lust auf „diese ganzen Parolen und Bilder“. Er brauche nicht die Empörung über jeden Flüchtling und jedes Politiker-Zitat. B. macht sich über rechte Aufschneiderei in Chats lustig. „Basti“ stimmt zu: Deswegen habe er sich aus diesen Gruppen verabschiedet.

Michael B. kündigt an, er wolle aber auch richtige Treffen durchführen. Er habe so etwas schon mal mit 12 bis 14 Leuten in Kirchheim [unter Teck] gemacht. Ein Freund habe dort ein Lokal, und man habe sich Stockwerk über diesem getroffen und sei bedient worden. Er habe Lust auf ungezwungenere Treffen mit Musik, auf denen man nicht nur diskutiert. „Basti“ kündigt an, er sei dabei. Er will wissen, wer Jürgen ist. B. antwortet: Das sei ein kleiner Glatzkopf, der bis zum Hals tätowiert sei. Den treffe er auch beim Arbeiten. Jürgen sei ein „Survivaltyp“ und gehe bald wieder in den Wald. Im Gegensatz zu diesem Jürgen möchte Michael B. Marco offenbar nicht aufnehmen, „außer er kommt auf mich zu und sagt: Ich hab’s geschnallt, ich will was tun.“

Damit endet dieses Telefonat, und der VR fragt nach Erklärungen. RA Berthold weist darauf hin, dass über U. als der mit dem „Kawumm“ gesprochen worden sei. Zudem erklärt er, dass Michael B. in den Telefonaten viel über Politik geredet habe und eine „Gruppe Süd“ habe bilden wollen, aber ohne konspirative Inhalte.

Der VR kündigt an, den Prozesstermin kommenden Donnerstag aufzuheben, sowohl aus organisatorischen als auch aus gesundheitlichen Gründen. Dann beendet er den heutigen Verhandlungstag.

prozesstage33

Prozesstag 33: Mangelndes Engagement und ein Spitzelverdacht in der „Gruppe S“

Am 33. Prozesstag, 30. September 2021, konnten die Bundesanwaltschaft, die Verteidigung und die Angeklagten Fragen an die Zeugin D. stellen. Diese hatte 2003 den Angeklagten Paul-Ludwig U. begutachtet. In der Befragung durch die Verteidiger*innen zeichnete D. das Bild eines Probanden, der nicht besonders auffällig gewesen sei. Er habe im normalen Rahmen versucht, seine Interessen durchzusetzen. Dabei gehe es U. vor allem um die Befriedigung seines Geltungsbedürfnisses. Im weiteren Verlauf des Prozesstages wurden Aufnahmen von der Telekommunikationsüberwachung aus der Zeit nach dem Treffen in Minden am 8. Februar 2020 abgespielt. Dabei wird das Misstrauen der Mitangeklagten gegenüber Paul-Ludwig U. deutlich. U. wurde in Abwesenheit aus der „Gruppe S“ verbannt und sämtliche Kommunikation gelöscht. Werner S. war höchst frustriert darüber, dass mehrere Jahre Aufbauarbeit umsonst gewesen seien. Er wie auch Tony E. wollten sich erst einmal zurückziehen, hielten aber offenbar an ihren Plänen fest.

Der Vorsitzende Richter (VR) verweist auf eine Angabe der Zeugin Dr. W., die den Angeklagten Werner S. in der Vergangenheit begutachtet hat. Die Zeugin gebe an, sich an nichts mehr erinnern zu können. Daher lasse man die Zeugin nicht extra aus Bayern anreisen, sondern beschränke sich darauf, ihr Gutachten zu verlesen.

Für den heutigen Tag ist die Zeugin Dr. D. erneut geladen. Sie war Gutachterin des Angeklagten Paul-Ludwig U. während seiner Haftzeit Anfang der 2000er Jahre. Nach der Belehrung durch den VR gibt die Zeugin an, weiterhin unbefangen zu sein. Sie habe nur im Internet nachgelesen, wie weit der Prozess fortgeschritten sei. Nachdem der Senat die Zeugin am vorherigen Prozesstag befragt hat, haben heute die weiteren Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Davon machen die Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft (BA), einige Verteidiger*innen und alle Angeklagten keinen Gebrauch.

Versuchte Paul-Ludwig U., die Zeugin im Vorfeld telefonisch zu beeinflussen?

Weil die Anklagebehörde auf die Möglichkeit verzichtet, die Zeugin zu befragen, beginnt RA Herzogenrath-Amelung mit der Befragung. Den Verteidiger von Frank H. interessiert, ob sich die Zeugin an Schilderungen des Angeklagten U. zu Diebstählen erinnern könne, und wer davon betroffen gewesen sei. Die Zeugin kann sich grob daran erinnern, dass das Thema Diebstahl in der Begutachtung aufgekommen sei. An Einzelheiten könne sie sich jedoch nicht erinnern, ohne dies mit dem Gutachten durcheinander zu bringen. Eine Schilderung habe die Jugend des Angeklagten U. betroffen, in der er als Kind von einem Familienangehörigen bestohlen worden sei. Er sei in diesem „dissozialen Verhalten“ aufgewachsen.

Im Fragefokus der Verteidigung liegt auch ein Anruf des Angeklagten Paul-Ludwig U. vor der Vernehmung der Zeugin im Prozess. Die Frage von Wolfgang W.s Verteidiger RA Grassl, ob sich U.s Drohung, sie zu verklagen [siehe dazu Prozesstag 32], auf ihr Antwortverhalten auswirke, verneint die Zeugin. „Wieso sollte es das?“, fragt sie zurück.

Werner S.‘ Verteidiger RA Siebers greift eine Aussage der Zeugin aus der Vernehmung durch den Senat vom vergangenen Prozesstag auf. Die Zeugin schrieb U. Intelligenz und eine gute Beobachtungsgabe zu. Der RA möchte wissen, ob U. diese Fähigkeit bei seinem Gegenüber dergestalt anwende, um daraus Wünsche des Gesprächspartners abzuleiten, die er in seinem Sinne nutzen könne. Dr. D. schätzt U. so ein, dass er „aus seiner Biografie heraus eine gute Beobachtungsgabe“ habe. Er nutze diese jedoch nicht, um über Schwächere Macht auszuüben. RA Berthold, Verteidigung von Michael B., interessiert sich für eine Formulierung aus ihrem Gutachten, in dem sie U.s Intelligenz als durchschnittlich bis überdurchschnittlich einschätzt. Der RA fragt, ob sie die Art der Intelligenz, beispielsweise soziale oder mathematische Intelligenz, genauer beschreiben könne. Die Zeugin verneint. Diese Formulierung beschreibe ihren Gesamteindruck.

Über Geltungsbedürfnis und Manipulation

Das Interesse einzelner RA*innen im Zusammenhang mit dem Thema Intelligenz gilt der Frage, inwiefern U. diese Fähigkeiten manipulativ eingesetzt haben könnte. RA Siebers möchte wissen, ob Paul-Ludwig U. versucht habe, gewisse Eitelkeiten auszunutzen und gezielt das angesprochen habe, von dem er ausging, dass man es von ihm hören wollte. RA Picker, Verteidiger von Marcel W., fragt zudem, ob U. versucht habe, Institutionen für seine Zwecke einzuspannen. Die Zeugin verweist auf die Begutachtungssituation, in der es nicht ungewöhnlich sei, dass Probanden bestimmte Wünsche und Vorstellungen zu erreichen versuchen. Auf die Frage, ob U. sich im Gespräch Vorteile verschaffen wollte, erwidert die Zeugin, er habe eine Kontrolle gesucht. In seiner Biografie habe er Ohnmachtserfahrungen gemacht. Sein Ziel sei es gewesen, sein Geltungsbedürfnis durchzusetzen. Zu Teilen könne sie sich auch daran erinnern, dass U. versucht habe, Institutionen wie die forensische Unterbringung für sich zu beeinflussen.

Auf die Frage von RA Herzogenrath-Amelung, ob der Angeklagte U. sich habe größer machen wollen als er ist, ordnet die Zeugin ein solches Verhalten als allgemein nicht ungewöhnlich ein. „Klar, er hat ein Geltungsbedürfnis.“ Bei der von Vernachlässigung geprägten Biografie von U. sei es nachvollziehbar, dass er Aufmerksamkeit wolle. Es sei ihr nicht immer ganz leicht gefallen zu unterscheiden, was authentisch und was von ihm ausgestaltet gewesen sei. Auf die Frage von RA Berthold, ob U. über seine wahren Ziele hinwegtäuschen wollte, um sie auf einem Umweg zu erreichen, antwortet die Zeugin, dass das fast jeder forensische Patient und auch generell fast jeder Mensch könne.

Inszenierungskunst als Ausdruck von Beziehungswünschen

Michael B.s Verteidiger RA Mandic greift eine Aussage der Zeugin aus der Befragung durch den Senat auf. Vorgestern habe sie gesagt, U. habe etwas „Verschmitztes“. Heute aber sage sie, er habe nichts „Verschlagenes“. Für ihn klinge das unstimmig. Die Zeugin erklärt RA Mandic, dass dies zwei unterschiedliche Dinge seien. U. habe eine kindliche Gestalt und immer etwas in petto, um sich interessant zu machen. Verschlagenheit unterscheide sich hiervon durch Macht und Kontrolle, mit denen man genau schaue, wie man jemandem auf hohem Niveau austricksen könne. Das habe sie bei U. nicht erkennen können.

Auf eine Nachfrage von RA Mandic, bei der er auf alltägliche Lügen des Angeklagten U. abheben möchte, kontert die Zeugin: „Ich finde Ihre Frage gerade sehr manipulativ“. Sie bittet darum, die Frage umzuformulieren. Auf die anschließende Frage, ob sich U. im Alltag durch Beobachtung dahingehend weiterentwickelt habe, dass er andere Menschen, auch die Gutachterin, habe besser einschätzen können, verweist die Zeugin auf die unterschiedlichen Settings, in denen sich ein Proband bewegt. Die Probanden könnten sich angesichts wechselnder Therapeuten und Therapien nicht permanent verstellen. Mit den Eindrücken unterschiedlicher Beobachter könne man die Entwicklung von Probanden ganz gut beschreiben.

Zeugin betont, sie könne nur über den U. von 2003 sprechen

Auch RA Picker greift eine Aussage der Zeugin vom vorangegangenen Dienstag auf, als sie U.s Agieren als „dramatisch“ beschrieb. Der RA möchte ihre Einschätzung zur Frage hören, ob „Inszenierungskunst“ ein Persönlichkeitsmerkmal von U. sei. Dr. D. verweist darauf, dass sie nicht wisse, wie sich U. seit der Begutachtung weiterentwickelt habe. Bezüglich der damaligen Begutachtungssituation wolle sie eher von einer „Re-Inszenierung“ eines in seiner kindlichen Entwicklung verletzten Menschen, der gesehen werden wolle, sprechen. Es seien „Beziehungswünsche, die sich da Bahn gebrochen haben“, wobei sich das mit der Zeit ändern könne.

RA Picker hält der Zeugin aus einem Gutachten eine Passage vor, in der es heißt: „Hierbei laufe er auch Gefahr, Grenzen zwischen realer Welt, Anspruchsdenken und schlichter Inszenierung zu verwischen“, sodass das Interesse Dritter der Motor sei, der ihn antreibe. Er fragt die Zeugin, ob das auch ihr Eindruck gewesen sei. Die Zeugin verneint das, sie habe U. zu einer anderen Zeit kennengelernt. Oft komme es vor, dass sich das Verhalten ändere, wenn jemand neu eingewiesen wird. Auf RA Pickers Frage, ob sich denn U. krankheitseinsichtig gezeigt habe, antwortet die Zeugin, dass dies in Teilen zuträfe. Sein damaliger Oberarzt K. habe ihr die Rückmeldung gegeben, dass Paul-Ludwig U. ein sehr zuverlässiger Patient gewesen sei. U. sei es jedoch wichtig gewesen, dass man nicht das Label „Therapie“ auf ihn anwende. Wenn man etwas neutraler an ihn herangetreten sei, dann habe es eine Entwicklung innerhalb seines Erlebens gegeben. So sei ihm zum Beispiel eine Ausbildung wichtig gewesen.

Markus K.s Verteidigerin RAin Schwaben möchte von der Zeugin wissen, wie sie die häufigen Wechsel zwischen Justizvollzugsanstalt (JVA) und Forensik in U.s Lebenslauf sehe. Sie habe das so verstanden, dass er in die Forensik wollte, sobald er in der JVA war, und umgekehrt. Die Zeugin kann sich daran nicht erinnern. Nach der Geiselnahme habe er die Forensik verlassen wollen und sie als verbrannte Erde betrachtet. Er habe den Wunsch nach Stabilisierung geäußert und eine weitere Therapie abgelehnt. Eine mangelnde Freiwilligkeit stünde aber dem therapeutischen Setting entgegen, so dass in solchen Fällen die Wiederaufnahme des Maßregelvollzugs in Betracht gezogen würde.

Keine politischen Diskussionen

Wie hat sich der Angeklagte U. in der damaligen Zeit zu Muslimen und über den Islam geäußert? Diese Frage wirft RA Grassl in den Raum. Die Zeugin kann sich nicht daran erinnern, dass dies ein Thema gewesen wäre. Viele Patienten würden in der Forensik ihr brüchiges Selbstverständnis durch eine sehr nationale Einstellung kompensieren. Ein Vaterland zu haben sei ein stabilisierender Faktor, der ihnen nicht genommen werden könne. Das sei eine Selbsterhöhung bei gleichzeitiger Abwertung anderer. Mit U. habe es keine politischen Diskussionen gegeben, obwohl sie U. zusprechen würde, dass er sich politisch auf dem Laufenden gehalten haben könnte. Auch an Aussagen zu etwas so „Außergewöhnlichem“ wie die Antifa kann sie sich nicht erinnern.

RA Mandic hakt nach, ob es einen „Hass auf Ausländer“ gegeben habe. U. habe beschrieben, er sei mit 11,5 Jahren von einem im Dorf lebenden Türken missbraucht worden. Die Zeugin erinnert sich, dass die Tat eine Bedeutung gehabt habe, es aber keinen Unterschied im Missbrauchsablauf mache, woher der Täter komme. U. habe die Vergewaltiger allgemein „die Viecher“ genannt, und der Kontakt in der Forensik mit solchen Tätern habe ihn aufgewühlt. Täter ausländischer Nationalität habe es für ihn nicht gegeben, sondern Täter.

Die Zeugin sieht keinen Grund zum Zweifeln an ihrem Gutachten

RA Mandic liest eine Definition der „Borderline“-Störung vor und fragt, ob das auf U. anwendbar gewesen sei. Die frühere Gutachterin verneint dies. So pauschal passe der Satz nicht. Borderline sei ein Anteil am Gesamtbild, jedoch nur einer unter mehreren. Da das Gutachten über 17 Jahre zurückliegt und der Begutachtungszeitraum rund ein Jahr betrug, betrachten einige Verteidiger*innen die Aussagekraft des Gutachtens kritisch. Bei Fragen zum Begutachtungszeitraum und der allgemeinen Einschätzung zur Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten U. verweist der VR auf die Fragen und Antworten des vorherigen Prozesstages.

RA Siebers greift die Selbsteinschätzung der Zeugin auf einer Skala von 1 bis 10 zu ihrer Treffgenauigkeit der Diagnose auf. Die Zeugin hatte dieses am vorherigen Prozesstag auf 6 bis 7 verortet. Der Anwalt möchte wissen, ob sich diese Selbsteinschätzung auf damals oder heute beziehe. Die Zeugin sagt aus, dass sie damals vielleicht einen Punkt höher gelegen hätte. Es handle sich um eine Momentaufnahme, in der sie den Probanden in einer bestimmten Zeit erlebe. In der Fachdiagnose gebe es immer Nuancen in der Einschätzung. Pi mal Daumen tue sich da aber nicht viel.

Auf die Frage von Wolfgang W.s Verteidigerin RAin Rueber-Unkelbach, ob die Zeugin heute bei einem ähnlichen Fall mit denselben Methoden die Begutachtung durchführen würde, erklärt D., dass sie einige Dinge anders machen würde. Man könne das nicht so einfach vergleichen; es gebe heute andere Möglichkeiten und Erfahrungen. An den Krankheitsbildern an sich habe sich hingegen wenig geändert. Außerdem sei zu bedenken, dass sich diese im Laufe des Lebens ändern können.

Die Zeugin wird unvereidigt entlassen. Der VR gibt den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Erklärungen zur Zeuginnenvernehmung abzugeben. RA Grassl sieht im Anruf von Paul-Ludwig U. einen Versuch, die Zeugin zu manipulieren. Diese bestreite das, der Vorwurf bleibe jedoch im Raum. Marcel W.s Verteidiger RA Miksch hebt auf die Manipulationsfähigkeit von U. ab, der Mitangeklagte und Ermittlungsbehörden damit beeinflusst habe. Für RA Picker hat sich die Verschmitztheit zur Verschlagenheit entwickelt. Die Zeugin habe außerdem einen zu kurzen Zeitraum gehabt, um den Angeklagten richtig einschätzen zu können. RA Mandic beklagt, man verliere sich im Fachchinesisch und komme nicht weiter. U. habe das klug gemacht: Ein Glaubwürdigkeitsgutachten komme bei ihm an seine Grenze, weil das Instrument für andere Fälle entwickelt worden sei.

Thomas N.s Verdacht: Wird die Gruppe bespitzelt?

Im weiteren Verlauf des Prozesstages werden Aufnahmen aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) gemäß der Senatsverfügung vom 23. September 2021 abgespielt. Das dritte Gespräch aus dieser Reihe betrifft ein Telefonat zwischen den Angeklagten Thomas N. und Steffen B. vom 12. Februar 2020 um 7.20 Uhr. Das rund siebeneinhalbminütige Gespräch wurde also nach dem Treffen in Minden aufgenommen.

Darin äußert der Angeklagte Thomas N. den Verdacht, dass bei Paul-Ludwig U. „hinten und vorne was nicht stimmt“. Sein Verdacht begründet sich zum einen darin, dass U. auf der Rückfahrt im Auto von Minden angeblich verfolgt wurde, obwohl er ursprünglich mit dem Zug habe zurückfahren wollen. Thomas N. fragt, woher die Verfolger das hätten wissen können. Zum anderen habe N. beobachtet, dass am Freitag vor dem Treffen [07. Februar 2020] um 14 Uhr ein Auto gegenüber seinem Haus [in dem das Treffen stattfand] abgestellt wurde. Angeblich habe es eine Panne gehabt. Dieses Auto sei drei Stunden nach dem Treffen der Gruppe im Dunkeln abgeholt worden. N. hat den Verdacht, dass ihr Treffen abgehört worden sein könnte. Er befürchtet, dass die Observation auch in seiner Wohnung stattgefunden haben könnte. N. sagt jedoch auch, er traue Paul-Ludwig U. nicht zu, dass er wegen „einer Lappalie“ eine Kamera mit sich geführt habe. Den Verdacht gegen U., erwähnt N., habe er bereits „Giovanni“ [Werner S.] mitgeteilt.

Sein Gesprächspartner Steffen B. gibt sich wortkarg und verwundert, fragt punktuell nach der Einschätzung von N. und will ebenso in Kontakt mit Werner S. treten. Thomas N. rät dazu, U. aus jeder Gruppe zu entfernen, die Chats zu löschen und U. außerdem aus der „Bruderschaft Deutschland“ zu werfen. „Paul wird beobachtet“, ahnt N. Deshalb müsse man in der Gruppe nun auch auf anderen Kanälen miteinander kommunizieren, jedenfalls nicht mehr über Telegram. Er wolle mit Werner S. telefonieren, jedoch nicht über WLan, sondern über Kabel [weil das seiner Meinung nach schwerer abzuhören ist]. Es gebe „zu viele Zufälle“. Paul-Ludwig U. stelle ein Sicherheitsrisiko dar. Davor wolle er B. warnen, um gleichzeitig daran zu appellieren, Ruhe zu bewahren und alles zu löschen.

„Wir haben ein Sicherheitsproblem“

Die nächste Aufnahme wurde kurz nach dem Gespräch zwischen Thomas N. und Steffen B. aufgezeichnet. Es handelt sich um ein Gespräch zwischen Thomas N. und Werner S. am 12. Februar 2020 um 10.22 Uhr. Thomas N. steigt ein: „Wir haben ein Sicherheitsproblem“. N. erzählt seinen Verdacht bezüglich der Verfolgung von Paul-Ludwig U. im Auto von Wolfgang W. und die Geschichte mit dem Auto, das gegenüber seinem Haus abgestellt worden sei. Er fragt Werner S., ob jemand gesehen habe, dass U. wie alle anderen sein Handy draußen abgelegt habe. N. rät dazu, Paul-Ludwig U. rauszuwerfen und „auf die paar Euros“ zu „scheißen“. [Vermutlich meint er jene Summe, die U. bzw. die „Bruderschaft“ über U. als Mittelsmann beim Treffen in Minden zugesagt hatte.] „Weg, weg, weg“, bloß keinen Kontakt mehr, drängt N. Werner S. befürchtet, dass es Ärger mit Ralf N. und der „Bruderschaft“ geben könnte. Deshalb überlegt er, dorthin zu fahren. „Nix, nix, nix“, interveniert Thomas N. Werner S. ordnet an, sich aus allen Chatgruppen, auch den externen, zurückzuziehen. Er habe die Admins informiert. Paul-Ludwig U. sei aus allen Kanälen verschwunden: Telegram, Signal und WhatsApp. Thomas N. fügt hinzu, er habe inzwischen versucht, U. anzurufen, ihn aber nicht erreichen können.

„Hochverrat“

Werner S. ist sich noch nicht sicher, dass die Vorkommnisse mit Paul-Ludwig U. zusammenhängen. Er fragt nach, wann die anderen Männer gekommen seien und wer noch Zugriff auf das Haus gehabt habe. S. schildert seinen Eindruck, dass das Auto gegenüber dem Haus dort schon länger gestanden haben könnte. N. erwidert, er habe ein schlechtes Bauchgefühl und deshalb Werner S. am Tag vor dem Treffen bereits zu kontaktieren versucht. Ob andere einen Zugriff auf sein Haus gehabt hätten, wisse er nicht. Für die Anreise sei eigentlich verabredet worden, dass er Paul-Ludwig U. um 16 Uhr am Bahnhof abhole. Da sei dieser jedoch schon bei Markus K. gewesen. In dieser Zeit sei das Auto geparkt worden, obwohl es in der Nähe zwei Reifenhändler für die Behebung der vermeintlichen Panne gebe. Für Werner S. steht fest, dass das „nicht ungestraft“ bleiben könne. Das grenze an „Hochverrat“. Werner S. gibt an, unterdessen mit Tony E. telefoniert zu haben. Dieser sei aufgewühlt und mache Stress. Die „Geburtstagsfeier“ am 21. März sei nun auch storniert, äußert Werner S. mit dem Zusatz, „wenn du weißt, was ich meine“. Er appelliert, dass sich alle, auch die „Bruderschaft“, im Moment etwas zurückhalten müssten. Aktuell sei das alles Spekulation. Er lasse sich was einfallen. Er werde Schritte bei den Anwesenden einleiten. Thomas N. soll seine Leute aus der Gegend briefen. Thomas N. beteuert, dass sein Freund „Thor Tjark“ [= Thorsten W.] kein Problem sei. Den kenne er schon lange. Werner S. verleiht seiner Forderung Nachdruck, dass niemand ein Wörtchen nach außen verlieren solle, „nicht mal raushusten“. Thomas N. befürchtet, dass sein Finanzamt-Problem [angeblich hat der „Reichsbürger“ N. längere Zeit seine Steuern nicht bezahlt] und das Waffenverbot, welches ihm auferlegt werden solle, zum Problem werden könnten. Gleichzeitig bekräftigt er, dass ihr „Vorhaben“ weiter bestehen bleibe. Werner S. teilt mit, dass er erreichbar sei, wenn etwas Neues auf den Tisch kommen sollte.

In seiner Erklärung sieht RA Herzogenrath-Amelung im Anschluss an das Gespräch einen Hinweis, dass hier „hochkarätige Narren“ am Werk gewesen seien, die trotz des Verdachts, dass U. Teil staatlicher Organe sein könnte, an ihrem Vorhaben hätten festhalten wollen. RA Picker sieht in der Stornierung der „Geburtstagsfeier“ am 21. März einen Beleg dafür, dass die Gruppe nicht am 8. Februar gegründet worden sein könne. Die Gründung hätte bei der „Geburtstagsfeier“ stattfinden sollen. RAin Schwaben knüpft daran an und verweist darauf, dass Paul-Ludwig U. vom 21. März hätte wissen müssen. RA Mandic schließt sich seinem Kollegen RA Picker an und beantragt, das Verfahren einzustellen.

Tony E. zweifelte an U.: „Der Mann ist höchst fragwürdig“

Das nächste Telefonat, das abgespielt wird, führt Tony E. am 12. Februar 2020 mit Ralf N. von der „Bruderschaft Deutschland“. Ralf N. ist nach der Trennung von seiner Frau mit dem Umzug beschäftigt. Tony E. bedauert, dass er und Kai [vermutlich Kai K., Gründer der „Bruderschaft“] am Wochenende nicht hätten dabei sein können. Er fragt Ralf N., wie sehr er Paul-Ludwig U. vertraue und was er von ihm wisse. Ralf N. vertraut U. sehr, wie er bekundet, und weiß aus seiner Biografie, dass dieser lange im Knast saß. Tony E. gibt ihm einen Tipp: „Hau ihn raus!“ Er könne jetzt zwar nicht über Details  reden, aber es stünden mehrere Sachen im Raum. So zum Beispiel ein „Kameradendiebstahl“ von U. bei Thomas N. und seiner Freundin. Die Bestohlenen seien gut situierte Leute, die er seit Jahren kenne und denen er vertraue. Thomas N. „hackt sich eher einen Finger ab, bevor der lügt“. Außerdem kommt er auf das Auto zu sprechen, das vor dem Gebäude geparkt habe. U. sei außerdem anders als geplant zurückgefahren. „Der Mann ist höchst fragwürdig“, äußert E. Er bedauere, dass er für U. ein gutes Wort eingelegt habe, und grollt, dass er „ihn totschlagen“ werde, wenn er ihn das nächste Mal sehe. Ralf N. verweist auf einen Stammtisch der „Bruderschaft“ am Sonntag. Dort werde er sich U.s Version anhören und überlegen, ob er ihn sofort oder später entferne. Mit dem Diebstahl habe sich das gute Verhältnis ohnehin erledigt. E. möchte sich schnellstmöglich mit Ralf N. treffen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Im Chat könne man das nicht besprechen. Nebenbei erzählt er auch, dass der „Legionär“ am Wochenende nicht dabei gewesen sei, weil dieser einen Auftrag im Raum Stuttgart erhalten habe.

RA Hofstätter erklärt im Nachgang des Gesprächs, sein Mandant Tony E. beziehe die Observation auf die Vergangenheit von Paul-Ludwig U. Außerdem stelle er den „Kameradendiebstahl“ als Problem in den Vordergrund. Beides spricht nach Ansicht des RA nicht dafür, dass die Inhalte des Treffens problematisch seien.

Der „Major“ soll Paul-Ludwig U. checken lassen

Als letztes Gespräch des Tages wird ein rund 40-minütiges Gespräch zwischen Tony E. und Werner S. vom 12. Februar 2020 abgespielt. Werner S. beginnt das Gespräch mit einem Späßchen. Tony E. berichtet ihm von einem Treffen in Hamburg mit dem „Major“. Man habe das Wochenende besprochen. Der „Major“ lasse U. checken, und am Wochenende wisse E., ob U. sauber sei oder nicht. Werner S. interveniert. Sauber könne man bei U. nicht sagen. Vielmehr „Arschloch“. Der Vertrauensbruch sei da. Tony E. will die Zugehörigkeit von U. [zur Gruppe] abhaken. Diese sei Geschichte. Der „Major“ habe daran erinnert, dass nach der Demonstration in Berlin eine Frau bei Werner S. zu Besuch gewesen sei. Es sei dann beim Bürgermeisteramt in Hamburg eine Anfrage des LKA Baden-Württemberg angekommen. Beim Bürgermeisteramt sei eine Frau zuständig, über die der „Major“ von so etwas erfahre.

Der Verdacht erhärtet sich für Werner S. und Tony E.

Tony E. erzählt, dass Thomas N. darum gebeten habe, U. kein Haar zu krümmen. Werner S. erkundigt sich nach dem Telefonat mit Ralf N. Tony E. gibt an, dass sich die „Bruderschaft“ am Sonntag treffen werde und Ralf N. im höchsten Maße über den Diebstahl entsetzt gewesen sei. Er (E.) habe sich N. gegenüber dafür eingesetzt, dass U. nichts geschehe und man sich in Kürze treffe. Außerdem habe Thorsten K. gesagt, so E., dass U. vom Staat nicht einfach so Geld erhalte, ohne eine Gegenleistung zu liefern. Werner S. sieht darin einen weiteren Beleg für U.s Spitzeltätigkeit. Alles passe zusammen, fasst Tony E. zusammen. Werner S. sagt, er gehe aktuell extra nicht auf Telegram, damit kein Theater entstehe. Marion G. habe auf die Sache reagiert. Es seien dann 57 Nachrichten innerhalb von drei Stunden in der Gruppe geschrieben worden. Auf einmal wolle man dort wissen, was los ist. [Zuvor hatte sich S. in mehreren Telefonaten über mangelnde Aktivitäten in der Gruppe beschwert.] Werner S. kündigt an, sich nun etwas zurückzuziehen.

Frust macht sich breit: Viel Aufwand für wenig Ertrag

Die beiden beraten kurz, welche anderen Kanäle man zur Kommunikation nutzen könnte. Werner S. redet sich den Frust von der Seele. Das sei nun die Ausbeute von 2015 bis 2020, von sechs Jahren. Man habe versucht, auf Biegen und Brechen etwas aufzubauen, dazu Vorbereitungskurse zu veranstalten, etwa zu Abwehrtechniken, habe viel Zeit und Geld investiert. Aber alle seien noch „satt“ und würden sich nicht bewegen. Die Leute könnten ihm den Buckel runterrutschen, schimpft Werner S. Er wolle weitermachen, aber nur mit ein paar wenigen Leuten, die er seit fünf, sechs Jahren privat kenne. Darunter falle neben Tony E. auch Frank [H.]. Tony E. lobt er, da er sich trotz Arbeit, Kindern und knapper Kasse engagiere. „Das ist Vorbereitung zum Widerstand“, sagt Werner S. Von anderen höre er nur Ausreden und sehe wenig Bereitschaft, am Wochenende mal 150 Kilometer zu fahren. Es sei aber auch nicht alles schlecht gewesen. Er habe tolle Leute kennengelernt, fühle sich fitter und habe Material, von dem er hofft, dass er es nie brauchen werde. Aber zeitlich und psychisch sei das ein hoher Einsatz. Man brauche eine Gruppe von 40 bis 50 Leuten, auf die man sich verlassen könne. Wenn diese aber bundesweit verstreut seien, bringe das nichts. Man habe Leute von Mecklenburg bis Garmisch. Selbst in einem ruhigen Gespräch mit Frank H. und Marcel W. habe man das Problem erörtert, es aber nicht hinbekommen, obwohl man nur 100 Kilometer voneinander entfernt wohne. Er verstehe es nicht. Das sei Plan A gewesen. Jetzt komme Plan B, sich zurückzuziehen. Tony E. stimmt ein. Er mache in seinem kleinen „Mikrokosmos“ weiter und wolle diesen weiter ausbauen. „Auf Schlimmste vorbereitet sein, aufs Beste hoffen“, gibt er als Devise aus. Und: „Besser agieren als reagieren“. Beide sind sich einig: viel Aufwand für wenig Ertrag.

Werner S. schimpft auf die „Drecks-Neonazi- und Hool-Vergangenheit“. „Ich bin nicht der tätowierte Vollpfosten, der sein Leben lang gesoffen und rumgeschlägert hat.“ Er sieht sich eher als gut sortiert, versuche mit Ex-Soldaten etwas aufzubauen, aber insgesamt bringe das nichts. Da konzentriere er sich lieber auf das Geldverdienen, das private Leben und die Tiere, bevor er sich jeden Tag krummbiege und „nur Shit“ ernte.

„Von Kameradschaft null Spur“

Werner S. steigert sich weiter hinein in seinen Frust, er sieht sich im Widerstand im eigenen Land. Man mache mit ihnen, was man wolle. Man müsse aufpassen, was man heute poste. Man werde durchsucht, und dann bekomme man etwas angehängt. Wenn es drauf ankomme, sei man auf das Vertrauen angewiesen. Aber: „Von Kameradschaft null Spur.“ Es gebe „nur eine Handvoll, und wenn das die Ausbeute ist…“. Werner S. fragt, wo man „deutsche Werte“ noch außerhalb des Internets finde: Fleiß, Disziplin, Aufrichtigkeit? Sich zu vernetzen, das gehe schnell, aber das Vertrauen fehle. „Sprüche kann ich jeden Tag machen“.

Tony E. stimmt zu. Es sei ein „Spiegelbild der Gesellschaft“ und „nur noch lächerlich“. Werner S. beklagt sich über Leute wie Tommy L. [aus der Bodenseeregion], der viele Leute um sich sammle, aber auch nichts umsetze. Was bringe es, 500 Leute in der Republik verstreut zu sammeln, fragt er. „Je mehr Mitglieder, desto wichtiger werde ich“ [als Anführer], unterstellt er andere Motive. Außerdem kritisiert er die Leute, die viel reden, aber nichts auf die Reihe bekämen und sich in Ausreden flüchteten.

Nicht der beste Eindruck

Über Frank H. sagt Werner S., dieser sei mit seinen 61 Jahren auch nicht mehr der, der er mal gewesen sei. Er hinterlasse nicht überall den besten Eindruck. Man könne doch nicht mit 15 Leuten nach Nürnberg auf die Reichstagstreppe fahren, und dann habe man Tage später die Kriminalpolizei bei sich stehen. „Wie hohl sind die Leute?“ Werner S. kommt zum Schluss: „Ich kann damit nichts mehr anfangen, ich bin durch.“ Tony E. pflichtet bei. Es gebe Leute wie Sören, die sich abrackerten, und dann Leute wie Marcel W., die auf dem Bau erst bei besseren Wetter wieder anfangen würden zu arbeiten, obwohl es mehr als genug zu tun gebe. Als Werner S. seine Tirade beendet hat, atmen beide durch. Man sei gezwungen, sich nach dem Wochenende zurückziehen, so Tony E. Enttäuscht zeigt sich Werner S. auch von „Marcello“ [Marcel L. von der „Freikorps“-Landesgruppe BaWü], der sich wochenlang nicht gemeldet habe. Jetzt aber, wo er vom Streit mit Paul-Ludwig U. erfahre, komme er wieder an. S. wirft L. vor, mit dem Kopf nicht die ganze Zeit bei der Sache gewesen zu sein. Das Gespräch endet relativ zügig, da Tony E. dringend auf die Toilette muss.

Die Verfahrensbeteiligten erhalten die Gelegenheit für Erklärungen. RA Herzogenrath-Amelung findet das Gespräch aufschlussreich. Werner S. sei seit 2014/2015 mit der politischen Entwicklung nicht mehr einverstanden gewesen. Die Bilanz falle „geradezu katastrophal aus“. Der RA kann keine Planung für Mord oder Totschlag erkennen. Werner S. habe keine Veranlassung gesehen, seine Sachen zu packen und nach Italien zu fliehen. RA Siebers verweist darauf, dass in dem Gespräch gesagt wurde: „Der Geburtstag fällt aus.“ RA Berthold erkennt in dem Gespräch, dass für Werner S. der Vertrauensbruch durch U. ein großes Problem gewesen sei. Er scheine sich aber nicht verfolgt oder beeinträchtigt zu fühlen. Es sei nicht um konkrete Planung und deren Abbruch gegangen, sondern allein um die Deaktivierung von Chatgruppen. Für den RA höre sich das so an, als sei hier kein Terror geplant gewesen. Die Anklage könne seiner Meinung nach so nicht aufrechterhalten werden.

Der VR kündigt an, dass in der kommenden Woche Dr. W. vernommen werde, ein weiterer Gutachter von Paul-Ludwig U. Außerdem müsse Paul-Ludwig U. den Gerichtssaal von nun an über den Haupteingang betreten. Den anderen Eingang dürfe er nicht mehr nutzen.

prozesstage32

Prozesstag 32: Paul-Ludwig U.: „Dramatisierend, theatralisch, manipulativ“

Am 32. Prozesstag gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“, dem 28. September 2021, befasste sich das Gericht mit der Psyche des Angeklagten Paul-Ludwig U. Dafür war Dr. Sabine D. als Zeugin geladen, die 2003 Psychiaterin von U. war und ein Gutachten verfasste, das ihm eine Borderline-Störung bescheinigte. U.s Aussagen sind zentral für die Ermittlungen und Anklage gegen die „Gruppe S“. Daher könnten die Erinnerungen der Zeugin an ihren damaligen Patienten – dramatisierend, theatralisch und manipulativ – relevant für den weiteren Prozessverlauf sein.

Eingangs verkündet der Vorsitzende Richter (VR) das Programm für die kommenden Wochen.

Geladen seien bis Jahresende vor allem Zeug*innen oder Sachverständige und Expert*innen aus dem Umfeld von Paul-Ludwig U. und Werner S. Bezüglich psychologischer Gutachten zu Paul-Ludwig U. kündigt der VR an, problematische Fragen für später zu notieren: Die Ersteller*innen der früheren Gutachten seien als Zeug*innen geladen; für alles weitere hingegen sei der Sachverständige Dr. Winckler zuständig, den man später befrage.

Heute wird als Zeugin Dr. Sabine D. (56) vernommen. Sie, so der VR, habe vor 18 Jahren als Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie Kontakt mit Paul-Ludwig U. gehabt und sich zur Vorbereitung auf den heutigen Prozesstag ihr altes Gutachten über U. durchgelesen. Die Zeugin beginnt damit, ihren beruflichen Werdegang zusammenzufassen: Von 1999 bis 2002 habe sie als Oberärztin in der Abteilung 3 für persönlichkeitsgestörte Patienten und von 2003 bis 2006 als Chefärztin im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn gearbeitet. [Das Zentrum dient der Diagnostik und Therapie von Straftätern.] Sie habe 2001 in als kommissarische Leiterin der Abteilung 1 angefangen und diese 2002 bis 2006 geleitet. Im Jahr 2006 sei die Abteilung 1 im Zuge einer Umorganisierung aufgelöst worden. Später habe sie eine Privatpraxis in Lippstadt gehabt. Seit April 2021 sei sie in der neurologischen Abteilung einer Reha-Klinik beschäftigt. Frau D. weist darauf hin, dass sie den Sachverständigen Winckler kenne.

„Sie können sich warm anziehen“

Danach geht sie genauer auf ihre Erinnerungen an ihren Patienten Paul-Ludwig U. ein. Im September 2003 habe sie über ihn ein Gutachten erstellt. Damals habe sie bereits in 20 bis 30 anderen Fällen Erfahrungen mit Gutachten gesammelt. In U.s Fall sei sie eher behandelnd als Gutachterin gewesen.

Die Zeugin berichtet, dass sich Paul-Ludwig U. im Januar 2019 noch einmal telefonisch an sie gewendet und gefragt habe: „Erinnern Sie sich an mich?“ Er habe gesagt, dass sie immer sehr fair zu ihm gewesen sei, aber er werde sie trotzdem verklagen. Er habe zu lange gesessen. Jetzt wolle er alle Gutachter für ihre „Fehlgutachten“ verklagen. Ein neues Gutachten widerspreche den vorigen. Sie solle sich warm anziehen. U. habe vor allem Dr. W. als ungerecht empfunden. Er habe ihr von einem TV-Bericht über ihn erzählt. [Der WDR veröffentlichte einen Beitrag über U.s Entlassung.] D. betont, sie halte es für beachtlich, dass U. sich nach so vielen Jahren persönlich gemeldet habe; das spreche für ein gutes Gedächtnis. U. sei immer ein guter Beobachter gewesen, und sie habe ihn als intelligent eingeschätzt. Sie erinnere sich, dass sie mit ihm bei diesem Telefonat über seine Eigenverantwortung gesprochen. Er habe Sätze aus der Zeit zitieren können, in der sie für ihn zuständig war. Sie finde es erstaunlich, wie sehr ihn die Angelegenheit emotional bewegt habe. Das Telefonat habe D. als zweischneidig empfunden: Zwar sei U. höflich gewesen und habe betont, dass sie stets nett zu ihm gewesen sei und er ihr nichts Böses wolle. Andererseits habe sie den Charakter des Gesprächs als unterschwellig drohend empfunden. Das Telefonat sei eine Machtdemonstration und Kampfansage gewesen. Das habe zu ihrer Erinnerung an U. als Patienten gepasst: Einerseits sei er sympathisch, andererseits „unterschwellig bedrohlich“. Nach dem Telefonat habe sie ein Klageschreiben erwartet, aber nie eines bekommen.

U.: „Dramatisierend, rechthaberisch, ein großes Kind“

Sie berichtet, dass U. eine „schwierige, desaströse Kindheit“ gehabt habe. [U. schilderte seine Lebensgeschichte selbst an den Prozesstagen 7 und 8] In Eickelborn in der Abteilung 1 habe sich U. sein Zimmer persönlich gestaltet. U. sei einer, der es „faustdick hinter den Ohren hat“. Er sei als Patient anstrengend gewesen und habe oft übertrieben, sei „dramatisierend“, „rechthaberisch“ und ein „großes Kind“ gewesen. Andererseits sei er „sympathisch“ gewesen und habe sie mit seiner Geschichte berührt.

Der VR ergänzt, dass U. im Dezember 2000 von der JVA Werl in den Maßregelvollzug nach Eickelborn gekommen sei. Die Zeugin gibt an, dass der Angeklagte ein Jahr lang (vom 30.10.2002 bis November 2003) von ihr betreut worden sei. Im Dezember 2003 sei er von Eickelborn zurück in die JVA Werl verlegt worden. Erst wegen seiner Geiselnahme am 29. Oktober 2002 sei er in die Abteilung 1 gekommen. Die Abteilung 1 sei keine Behandlungs-Abteilung, sondern sei vor allem für die Diagnostik zuständig gewesen.

U. hielt 2005 in der Forensik zwei Geiseln fest

Der VR fragt nach der Geiselnahme in der Forensik. U. habe, so erzählt die Zeugin, am 29. Oktober 2005 mit einem Messer zwei Geiseln genommen, einen Mann und eine Frau, aber dann freiwillig aufgegeben. Sie berichtet, dass er zuvor mit seinen Opfern Umgang gehabt habe. U. habe sich durch Geiselnahme um sein „Zuhause“ gebracht. Später gibt die Zeugin an, U. habe „nicht wirklich“ Verantwortung für die Geiselnahme übernommen, „eher oberflächlich“.

Sie erzählt, dass Paul-Ludwig U. ihr von dem Plan einiger seiner Bekannten berichtet habe, Zahnarzt-Geräte zu stehlen, um sie anschließend zu verkaufen. Sie hätten U. aufgefordert, mitzumachen; man würde ihn notfalls befreien. Ihr sei damals unklar gewesen, ob an dieser Geschichte etwas dran sei. Der VR schließt sich diesen Zweifeln an und überlegt laut, ob dieses Verhalten „auch eine Inszenierung war“, um sich in Mittelpunkt zu setzen. Die Zeugin berichtet, dass U. teilweise Geschichten erzähle, „Sachen sehr ausgeschmückt“ habe und manipuliere. Nach seiner Mitteilung über den angeblichen Diebstahl-Plan habe sie ihm gesagt, dass er jetzt auf eine sicherere Station komme.

Psychiaterin sieht eine „Manipulationstendenz“ bei U.

Die Zeugin erinnert sich an eine „Manipulationstendenz“ bei U. Sie habe sich deswegen entschlossen, nicht mehr lange am Stück mit ihm zu reden, und ihm stattdessen Aufgaben gegeben, wie beispielsweise die Lebensgeschichten zu verschriftlichen. An Beispiele für Manipulationen kann sich die Zeugin nicht mehr erinnern.

Der VR zitiert aus einer Diagnose: U. habe eine „instabile Persönlichkeit“, eine „Borderline-Störung“ und ein „dichotomes Weltbild in Schwarz und Weiß“. Die Befragte gibt an, die wiedergegebene Diagnose sei von einem anderen Behandlungsteam. Der VR zitiert weiter, dass U. sich nicht mehr psychologisch therapieren lassen wolle, sondern es bevorzuge, in eine JVA verlegt zu werden, um dort eine Ausbildung zu beginnen.

Frau D. erzählt von ihrem Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Paderborn anlässlich der Geiselnahme vom 29. Oktober 2002. Für das Gutachten habe sie sich fünf bis zehn Mal mit U. zu Gesprächen getroffen. Hinzu kämen Verlaufsbeobachtungen bei Pflege, Sport etc. seit dem 10. Dezember 2001. Am Anfang habe sie den Eindruck gehabt, dass U. „nicht so gerne mit mir sprechen wollte“.

U. hatte laut Zeugin eine „Neigung zur theatralischen Darstellung im Gespräch“

Der VR zitiert aus einem Text der Zeugin: U. erscheine leger gekleidet, sei kooperativ und „deutlich bemüht, sich darzustellen“. Die Zeugin bestätigt das und ergänzt, er habe auch etwas „Verschmitztes“ gehabt. Er habe versucht, sich mit einer Fülle von Informationen interessant zu machen. Der VR zitiert weiter: „Neigung zur theatralischen Darstellung im Gespräch.“ Die Zeugin ergänzt, U. habe „umgangssprachlich aus der Mücke einen Elefanten“ gemacht.

Der VR referiert die Biografie von Paul-Ludwig U, wie die Zeugin D. sie damals basierend auf U.s Angaben aufgeschrieben hatte. U. sei bei seinen Großeltern aufgewachsen, die er bis zum Alter von acht Jahren für seine Eltern gehalten habe. Dann sei er durch einen älteren Bekannten missbraucht worden. Mit 12 Jahren habe er einen Suizid-Versuch unternommen. U. habe viel Zeit erst in Kinder- und Jugendpsychiatrien und dann in Erwachsenenpsychiatrien verbracht, ebenso ab 1992 in Strafanstalten. Dazwischen sei er im betreuten Wohnen untergebracht gewesen. Der VR weist darauf hin, dass Behörden die Angaben überprüft hätten, und diese „nicht ganz richtig“ seien. Weiter referiert der VR den Bildungsweg von Paul-Ludwig U. Am Ende steht ein Hauptschulabschluss in der JVA. Der VR fragt Dr. Sabine D., wie sie U.s Intelligenz einschätze. Die Zeugin antwortet, eine Vortestung habe U. einen IQ von 118 bescheinigt. Das sei „durchschnittlich bis leicht überdurchschnittlich“.

Alkohol- und Drogenkonsum seit der Kindheit

Zum Thema Drogen berichtet die Zeugin, dass U. mit 13 Jahren angefangen habe, Bier zu trinken. Bis zum 20. Lebensjahr habe er drei Alkoholvergiftungen erlitten, zweimal habe er wiederbelebt werden müssen. Vom 15. bis zum 18. Lebensjahr habe er an drei bis vier Tagen die Woche getrunken. Später habe er Kokain, Haschisch und Speed konsumiert.

Der VR zitiert verbale Hasstiraden von U. auf pädophile Mitgefangene. Die Zeugin bestätigt das. U. sei polarisierend gewesen. Es sei zu Konflikten mit anderen Patienten gekommen, insbesondere mit pädophilen Tätern.

Auf die Frage des VR, wie U. versucht habe, Aufmerksamkeit zu erlangen, antwortet die Zeugin, er habe sie sehr in Beschlag genommen. Sie habe den Eindruck gehabt, dass es „ihm wichtig ist, dass man ihn für einen gefährlichen Menschen hält“. Er sei „wie ein anerkennungsheischendes Kind“, habe „schnell umschalten und beleidigend werden“ können, „auch aggressiv“. Aber ohne Drohungen oder eine körperlich-bedrohliche Haltung.

Wie entstand die Borderline-Diagnose?

Der VR verliest einen Bericht über Probleme mit Behandlern und Schübe bis hin zu Tötungsfantasien. Die Zeugin bestätigt das. Gefragt nach depressiven Tendenzen berichtet die Zeugin, dass U. ihr „starke Rückzugstendenzen“ geschildert und „depressive Nachschwankungen“ gehabt habe. Es habe auch einen Übergriff auf Mitpatient*innen gegeben; darauf geht die Zeugin allerdings nicht genauer ein.

Anschließend fragt der VR, auf welcher Grundlage die Zeugin bei U. eine Borderline-Störung diagnostiziert habe. Diese erwidert, sie habe dessen Verhalten beobachtet und sein Leben ab der Kindheit einbezogen. Wichtig für diese Diagnose seien suizidale Krisen, Impulsstörungen bei Delikten und starke Erregbarkeit bei Kränkungen. Außerdem hätten U.s psychosoziales Umfeld und sexuelle Gewalterfahrungen eine Rolle gespielt. Daraus resultiere seine emotionale Instabilität in Beziehungen. Er habe versucht, diese Instabilität mit Alkohol und Drogen zu „behandeln“. Auch das sei typisch für Borderliner. Sie habe in einer Vordiagnostik auch einer hyperkinetische Störung [ADHS] erwogen. Ihre Kollegen hätten bei U. zusätzlich eine dissoziale Persönlichkeit festgestellt. Ob sie auch eine histrionische Persönlichkeitsstörung erwogen habe, fragt der VR. [Betroffene sind typischerweise egozentrisch und manipulativ, streben nach Beachtung und überdramatisieren.] Die Zeugin antwortet mit „Jein“, U. habe starke narzisstische und histrionische Anteile aufgewiesen.

Nach dem VR darf der Sachverständige Dr. Peter Winckler Fragen an die Zeugin stellen. Er fragt: „Hatten Sie den Eindruck, dass U. sich gerne begutachten ließ?“ Die Zeugin antwortet: „Zum Teil schon.“ Dr. Winckler fragt, wie U. auf das Gutachten reagiert habe. Das wisse sie nicht mehr, so die Zeugin. Aufgefordert, anzugeben, für wie sicher sie sich heute ihrer Borderline-Diagnose von damals sei, antwortet die Zeugin mit „sechs bis sieben“ von zehn möglichen Punkten. Der Sachverständige hakt nach: „Also relativ sicher?“ Sie antwortet mit „Ja“.